Diskussion:Scharia

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Oasenhoheit in Abschnitt Inhalte der Scharia fehlen
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Scharia“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Herkunft/Kodifikation

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Was mir im Artikel fehlt, ist ein Hinweis darauf, wo die Schari'a überhaupt herkommt. Gibt es ein Kapitel im Koran namens Scharia, die den gesamten Inhalt auflistet? Oder wird unter Scharia einfach alles verstanden, was ein Muslim aus dem Willen Gottes abzuleiten glaubt? Oder hat irgendwann irgendwer einmal eine Zusammenstellung verfasst, die seitdem gilt? --Wuestenfux 23:33, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Nein, die Scharia ist nicht kodifiziert, deswegen gibt es im Koran auch kein "Kapitel" (zumindest mal den Begriff Sure hätte man sich ergooglen können, bevor man hier seine Unwissenheiten zum Besten gibt) das Scharia heißt. Ich hab eh allgemein den Eindruck, dass man sich in Europa unter der Scharia ein Buch vorstellt, in dem von der ersten bis zur letzten Seite Grausamkeiten wie Steinigung bei Ehebruch, Frauen schlagen, etc. drin stehen. Dieser Wikipedia-Artikel trägt auch in diesem Punkt nicht wesentlich zur Aufklärung bei, denn tatsächlich ist die Scharia nicht kodifiziert (also kein Buch oder keine Sure), sondern speist sich meines Wissens aus dem Koran, den Hadithen des Propheten und aus Gelehrtenmeinungen; zu den Gelehrtenmeinungen ist zu sagen, dass es Millionen Fatwas (Rechtsgutachten, nicht - wie viele Denken - Aufrufe zum Mord an Ungläubigen!) gibt, in denen hauptsächlich Nichtigkeiten geregelt werden. Diesen Aspekt sollte man in dem Artikel viel stärker in den Vordergrund rücken. --Mampfi88 (nicht signierter Beitrag von 77.4.188.79 (Diskussion | Beiträge) 06:04, 13. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Ist es dann richtig zu sagen, dass niemand weiß, wer die Scharia geschrieben hat oder woraus sie genau besteht?--Section6 23:28, 10. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Die Scharia (als Weg zu Gott) umfasst alle Lebensbereiche bzw. erhebt Anspruch darauf diese zu kontrollieren. Eine m.E. sehr gute Darstellung findet sich in der englischen Wikipedia. So ist z.B. bei den Zeugen vor Gericht das Zeugnis von muslimischen und nicht-muslimischen Zeugen unterschiedlich (nämlich gar nicht) bewertet und (muslimische) Frauen zählen innerhalb des Sharia-Systems nur die Hälfte: "Testimony must be from at least two witnesses, and preferably free Muslim male witnesses, who are not related parties and who are of sound mind and reliable character; testimony to establish the crime of adultery, or zina must be from four direct witnesses.[110] Forensic evidence (i.e. fingerprints, ballistics, blood samples, DNA etc.) and other circumstantial evidence is likewise rejected in hudud cases in favor of eyewitnesses, a practice which can cause severe difficulties for women plaintiffs in rape cases.[111] Testimony from women is given only half the weight of men, and testimony from non-Muslims may be excluded altogether (if against a Muslim)." Bei Vergewaltigungen wird in der Rechtsprechung auf forensische (gerichtsmedizinische) Beweise tendenziell keinen Wert gelegt: (Augenzeugen sind wichtiger) und die vergewaltigten Frauen haben das Nachsehen, wenn sie keine vier direkte Augenzeugen benennen können. Also: in manchen Bereichen gibt es Parallelen zu westlichen Rechtsentwicklungen aber manche Sharia-Bereiche sind - wenn sie nicht reformiert werden - anti-demokratisch, verstoßen gegen die Menschenrecht oder eben Grundrechte.--Dudy001 15:41, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Zum Unterschied zwischen Scharia und Fiqh
Die kohärente (unteilbare) und vollkommene Scharia ist nicht von Menschen geschaffen, ihr Urheber und Verfasser ist Allah. Im Gegensatz zur nach Kohärenz strebenden (zunehmend totalitaristischen), zeitangepassten sakralen Islamischen Jurisprudenz, dem verstandesmäßig erfassbaren Fiqh, dessen Gestalter und Anwender islamgelehrig-elitäre Menschen sind (Ulama, Scheiche, Muftis, Schariarichter), ist die auf Abwehr des Teufels und auf Seelenrettung zielende Islamische Normativität (Scharia) überzeitlich und dem Verstehen enthoben. Weil niemand die Scharia völlig verstehen kann, könnte nur der Schöpfer (Allah) sie verändern, der aber zugesagt hat, dass sie (dass der Islam) bis zum Tage der Auferstehung gesetzt ist (Gesetz ist). In der Praxis wird zwischen Scharia und Aqida (das Konvolut persönlichen islamischen Fürwahrhaltens und Bekennens) bzw. zwischen Scharia und Fiqh oft kein Unterschied gemacht, was durchaus erklärlich ist, gleichen Scharia (naturgesetzartige Islam-Theorie) und Fiqh (Schariaanwendung, jenseitszentrierte Rechtspraxis) doch zwei Seiten der selben Medaille. Während die Scharia perfekt geschaffen ist, ist der Fiqh sozusagen unterwegs und fordert, hier und heute, den am medinensischen Staatsmodell (622-855 n. Chr.) orientierten Aufbau der Islamischen Ordnung (Niẓām Islāmī, Nizam-ı İslâm). -- 79.251.115.201 14:38, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
wo hat diese IP-Nr. diesen Blödsinn abgeschrieben, oder was hat ihn veranlasst, so was zu schreiben? wirres Zeug und sogar 2x eingesetzt. Glatter Unsinn. --Orientalist 23:16, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Eine bündige und überzeugende Unterscheidung zwischen Scharia und Fiqh. IESH (Hauptsitz Château-Chinon) etwa setzte Aqidah und Scharia jahrelang gerne gleich (Server gerade ausgestellt, auf arabisch schrieben sie Scharia, auf Englisch übersetzt als Aqidah http://www.iesh.org/ ) und umgeht die Aussage, hier können Sie die Scharia studieren, sondern umschreibt, hier können Sie "Islamisches Recht (Fiqh)" studieren: Jurisprudence islamique (fiqh) http://www.ieshdeparis.fr/index.php?option=com_content&task=view&id=45&Itemid=80 Die ägyptische Verfassung wiederum setzte Fiqh und Scharia gleich (Artikel 2) Islam is the Religion of the State. Arabic is its official language, and the Islamic Jurisprudence (Sharia) is a principal source of legislation. http://en.wikisource.org/wiki/Constitution_of_Egypt#Chapter_one:_The_State - Hier eine schöne Fiqh-Zusammenstellung von Samir Mourad und Dr. Jasmin Pacic http://www.way-to-allah.com/dokument/Fiqh_Handels-_Erb-_und_Strafrecht.pdf - man bemerke das "Kauf und Verkauf – die schariagemäßen Eigenschaften und Bedingungen" sowie: "Um einerseits eine Kontrolle der Staatsmacht darzustellen und andererseits Gerechtigkeit zwischen den Menschen herzustellen, unabhängig von Herkunft der Ankläger und Angeklagten, ist eine Forderung der Scharia, dass die Richter unabhängig und gerecht sein müssen und natürlich genug Wissen über die Scharia haben müssen, weil sie ja gemäß der Schariagesetze zu richten haben." -- 79.251.80.229 19:06, 11. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Lieber Orientalist, es mag dir, wie deine vielen aggressiven Löschungen des heutigen Tages jedermann zeigen, ein Anliegen sein, den auf Hölle oder Paradies orientierten Charakter der heiligen und heilssichernden Scharia hier in der Öffentlichkeit abzustreiten. Warum machst du das? Es gibt aber unter uns sicherlich etliche Leser, mögen sie Muslime sein oder nicht, die Wert legen auf den (islamisch verstandenen) Jenseitsvorrang aller sittlichen und rechtlichen Normen von Koran und Sunna. -- 79.251.80.229 23:50, 11. Nov. 2011 (CET)Beantworten
abschließend eine kleine Zusammenfassung.
  • Du kennst den Unterschied zwischen "Islamic Law" and "Islamic Jurisprudence" NICHT. Das sind zwei Dinge. Somit hat eine Auseinandersetzung mit Dir und Deinesgleichen absolut keinen Sinn.
  • ʿAqIda ist Credo und beschäftigt sich ausschließlich mit Glaubensfragen und Auslegungen des Glaubensbekenntnisses.
  • Art. 2 der Verf. Ägyptens setzt die Begriffe keineswegs gleich. "Die Grundlagen der Scharīʿa sind die Hauptquelle der Gesetzgebung (tašrīʿ)". Dazu: Ende & Steinbach: Der Islam in der Gegenwart. S. 347ff (München 1984).
  • Urheber und Verfasser (sic!) der Šarīʿa ist nicht Gott. Das ist dummes Zeug mit Sahne.
  • ein www.way-to-Allah ist mit Sicherheit nicht Wikipedia-konform.
  • Dies dürfte für die Zukunft reichen.--Orientalist 12:23, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Die Frage von Wuestenfux war völlig berechtigt, im ganzen Artikel findet sich zur Rechtsgeschichte und zur Geschichte der Entwicklung der Scharia kein Wort. Das ist, so wie die Dinge hier liegen, indes nicht weiter verwunderlich und daran wird sich wohl auch nichts ändern. --R. la Rue (Diskussion) 00:28, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Die Fragen sind seit langem beantwortet unter: Definition bzw. Bedeutung. Dazu muß man auch die Verlinkung auf Fiqh lesen. Der Fragesteller geht von einem kodifiziertem Rechtswerk aus. Das gibt es nicht - und wird im Art. auch erwähnt. Der Rest des Artikels ist Schrott, deshalb der Balken. --Orientalist (Diskussion) 09:02, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Scharia in westlichen Ländern

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Der Abschnitt zur Geltung der Scharia in westlichen Ländern ist größtenteils unzutreffend. Tatsächlich wird die Scharia in Deutschland und - soweit ich weiß - auch in anderen westlichen Ländern seit langem im Rahmen des Internationales Privatrechts von den Gerichten angewendet. Es ist also irreführend, zu behaupten, dass es Bestrebungen gäbe, die Scharia einzuführen. Allerdings ist die Anwendung selbstverständlich begrenzt und oft werden Regeln wegen ihres Verstoßes gegen Verfassungsprinzipien ("ordre public") nicht angewendet. Der Artikel sollte entsprechend geändert werden. Und bitte jetzt nicht diskutieren, ob die Anwendung der Scharia durch deutsche Gerichte gut oder schlecht ist (jedenfalls nicht ohne Belege durch rechtswissenschaftliche Literatur).--Olag 21:51, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten

...so weit Du es weißt. Schön. Bitte erst mal alles belegen...dann sehen wir weiter.--Orientalist 21:57, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Ja. Belege sind leicht zu beschaffen. Wir können aber auch den bisher kaum belegten Abschnitt löschen.--Olag 22:07, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Schau einfach hier [1], der Link war sogar schon im Artikel als Weblink bevor ich kam. Schon witzig, dass viele Artikel noch nicht mal ganz grob mit der Literatur übereinstimmen, auf der sie angeblich basieren. Im übrigen sind es relativ triviale Kenntnisse, die so auch bei Internationales Privatrecht stehen.--Olag 22:14, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten
ich habe natürlich nichts dagegen, wenn es juristisch richtig formuliert, vielleicht noch mehr Quellen (Prof. Kruse?- der fällt mir gerade ein) auswertend, eingebaut wird. Im Gegenteil.--Orientalist 22:26, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Hab mein IPR-Buch heute im Büro gelassen und von zu Hause keinen Zugriff auf Beck-Online. Aber vielleicht finde ich auch was Passendes freischwirrend im Netz. Bei diesem "Scharia verboten", "Scharia soll erlaubt werden" geht es meiner Vermutung nach nicht um die Scharia als solche, sondern um die Einrichtung einer "Paralleljustiz" in Form religiöser Gerichte. Wie es in anderen Ländern ist, müsste ich aber noch gründlicher recherchieren. Merkposten: Rex Ahdar and Nicholas Aroney (eds) Shari'a in the West, Oxford: OUP, Jun 2010, Not Yet Published. Gruß--Olag 22:39, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Ich gebe's zu: ich habe diese Partien im Artikel nie gelesen, oder nur am Rande. Rs ist unbestritten, daß die Frage in dem von Dir angesprochenen Form erwähnt werden muß. Hier müssen Juristen ran. (Deshalb nannte ich Kruse: er ist Jurist und Orientalist).--Orientalist 07:53, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Meinst Du den Kruse: [2]? Ich dachte erstmal eher an Standardliteratur aus dem Bereich Internationales Privatrecht. Dort findet sich etwa das Lehrbuchbeispiel von der Unterhaltsforderung der zweiten Ehefrau, die nach islamischen Recht getraut wurde (Dtl> polygame Trauung zwar unwirksam, aber trotzdem Unterhaltsanspruch) oder das der Scheidung als private, einseitige Willenserklärung des Ehemanns (sog talaq > verstößt in Dtl. gegen Ordre public, insb. Art. 3 GG, da Frau idR nicht dasselbe Recht hat). Literatur zu anderen westlichen Rechtskreisen, etwa F oder USA könnte ich mal bei Gelegenheit raussuchen. Diskutiert wird offenbar zZ auch die Vereinbarung der Scharia im Bereich Finanztransaktionen (sharia compliant finance).--Olag 20:40, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten
ja, ihn meine ich. Es ist lange her. Ich erinnere mich, mit ihm über solche Dinge mal gesprochen zu haben. Auch über Finanzfragen.--Orientalist 22:51, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Für die muslimischen Minderheiten gilt die Scharia im Familienrecht in den Staaten Indien [3], Israel [4] und Griechenland [5]; die Landkarte müsste diese Staaten insofern im selben Farbton (hellgrün) zeigen wie das Vereinigte Königreich. Großbritannien stellt zur Wahl, das Schariarecht etwa am Islamic Sharia Council in Anspruch zu nehmen [6], für jüdische bzw. jüdisch-orthodoxe Milieus gilt Entsprechendes in Bezug auf das London Beth Din [7]. (nicht signierter Beitrag von 87.156.220.21 (Diskussion) 19:34, 21. Dez. 2010 (CET)) Beantworten


Der Abschnitt bedarf dringend der Überarbeitung. So wie er im Moment ist, muss fast der Vorwurf der gezielten Desinformation aufkommen.

1. Fehlinterpretertion: Internationales Privatrecht. Der Umstand, dass in anderen Rechtsräumen gefällte Urteile, geschlossene Verträge, Ehen, Unterhaltsregelungen, etc. erst vor deutschen Gerichten bestätigt werden müssen, ist alles andere als die Übernahme von Gesetzen oder Rechtsauffassungen. Vielmehr zeigt gerade der Umstand der Notwendigkeit der Bestätigung vor einem deutschen Gericht die Unterschiedlichkeit in der Rechtsauffassung. Also genau das Gegenteil der momentanen Darstellung. Die Andeutung deutsche Gerichte würden nach der Scharia Recht sprechen ist haltlos.

2. Auf tendenziöse Sätze wie folgenden bitte zukünftig verzichten: "Es gibt allerdings tatsächlich Entscheidungen deutscher Gerichte, die explizit Bezug auf die Scharia nehmen." Nicht wirklich verwunderlich, wenn die Scharia oder unter der Scharia angefallene Sachverhalte vor deutschen Gerichten verhandelt werden.

3. Bitte vernünftige Quellen und die dann auch korrekt interpretieren. Beispiel: http://www.welt.de/politik/deutschland/article13845521/Scharia-haelt-Einzug-in-deutsche-Gerichtssaele.html Offensichtlich ist das kein Beleg für die im Abschnitt unterstellte Intention, sondern die persönliche Meinung einer Autorin ohne juristische Qualifikation und ohne konkrete Beispiele. Hörensagen. Zitierfähige Quellen zum Thema Rechtssprechung an deutschen Gerichten sehen vorzugsweise so aus: https://openjur.de/u/771431.html MfG Macky--83.135.174.239 18:38, 2. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Grund für das Löschen des Textabschnittes mit dem Zitat aus der "Milli Gazete"

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1. Tatsächlich ist es ein Paradoxon zu sagen, "ich bin Muslim, bin aber gegen die Scharia" Genauso unlogisch wie wenn man sagte, "ich bin Vegetarier, esse aber Fleisch."

2. Der westliche Mensch versteht unter Scharia ein Gesetzbuch, was irgendwann niedergeschrieben wurde. Das ist aber Falsch. Die Scharia beinhaltet den ganzen Glauben, mit all seinen Vorschriften. Allgemein gesagt, ist sie der Weg, der zu Gott führt.

3. Unter Scharia muss man nicht zwangsläufig eine islamische Gerichtsbarkeit verstehen. Wenn man sagt, ich glaube an die Scharia, ist das kein "Entweder Scharia oder Demokratie", sondern Teil des Glaubens. Scharia ist auch beten, fasten usw.


Fazit: Weil das Zitat aus dem Kontext gerissen publiziert wurde und eine Abschaffung der Demokratie unterstellt, sollte sie gelöscht werden. (nicht signierter Beitrag von 129.206.196.216 (Diskussion) 21:08, 11. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Ohne das Zitat macht der Absatz davor und danach für sich genommen keinen Sinn mehr. Mir ist egal, ob das Zitat gut war oder nicht, aber so kann das nicht stehenbleiben (Doppelpunkt mittendrin, ohne dass was auf ihn folgt?!). Ich finde es sehr daneben, das so mangelhaft stehenzulassen. Sowas ist keine Verbesserung. Bitte in Zukunft ein klein wenig mehr Mühe geben, wenn man schon selbst gegenüber anderen so viel Wert auf Korrektheit legt. Habe das deswegen mal korrigiert.

--Ghagerer 13:25, 10. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Die Einschätzung, dass die Sharia anti-demokratisch ist, wird sehr schön in der Englischen Wikipedia beschrieben (Abschnitt Demokratie). Dort heißt es: "In 1998 the Constitutional Court of Turkey banned and dissolved Turkey's Refah Party on the grounds that the "rules of sharia", which Refah sought to introduce, "were incompatible with the democratic regime," stating that "Democracy is the antithesis of sharia." Entsprechendes gilt für die Menschenrecht (human rights). Dort kann man auch nachlesen, was Sharia alles umfasst und in welchen Bereichen sie anti-demokratisch, anti-menschenrechtlich ist. --Dudy001 15:12, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Es ist doch kein Paradoxon zu sagen, dass man Muslim sei aber nichts von der Scharia halte. In der Theorie gelten die meisten dieser Vorschriften ja auch für Christen, da sie durch das Alte Testament begründet sind. Aber der Christ ist ein Christ, weil er an die Macht Gottes glaubt und nicht weil er sehr paradoxe und unsinnige Vorschriften ausübt, die tew. sogar die Rechte anderer beschneiden, ohne überhaupt zu hiinterfragen ob richtig oder falsch.77.13.134.16 18:39, 28. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Jenseitszentrierte Scharia und säkularer Rechtsstaat

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wann und wer hat die scharia verfasst? wenn es irgend n fritzl war, dann ist es doch keine schande für muslime die scharia zu verbannen, oder? (nicht signierter Beitrag von 78.94.222.3 (Diskussion) 20:02, 8. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Die Schariah sind die Gesetze Allahs. Deshalb kann kein Muslim die Schriah verbannen. Damit verließe er seinen Glauben. Die Quellen für die Schariah sind der Koran selbst, die Sunnah Mohammeds und der Konsens der Rechtsgelehrten. Der Koran enthält die Gebote Allahs. Alle Gebote und Verbote des Koran sind folglich Bestandteil der Schariah. Der Koran sagt, dass die Gläubigen den Propheten Mohammed befolgen und seinem Vorbild nacheifern müssen. Deshalb ist die Sunnah des Propheten auch Bestandteil der Schariah. Die Sunnah sind die Worte und Taten Mohammeds. Niedergelegt ist die Sunnah in den Hadithen und Sirat. Eine Hadith ist eine Erzählung von den Worten und Taten Mohammeds. Es gibt 6 kanonische Sammlungen von Hadithen, d.h. diese Sammlung sollen nur die authentischen (sahih) Hadithen enthalten, die wirklich von Mohammed stammen. Sirat sind die ältesten Biographien Mohammeds. Schließlich soll der Prophet in einer Hadith gesagt haben: Meine Gemeinde wird sich nicht auf einen Irrtum einigen. Deshalb ist der Konsens der Ulama, der islamischen Rechtsgelehrten, auch Gesetz im Islam.

Weil es äußerst mühsam ist all diese Informationen jeweils zu sammeln, gibt es seit dem Mittelalter Schariah-Handbücher, in denen die Gesetze des Islam, Schariah, kodifiziert wurden. Das bekannteste heißt wohl Umdat-al-Salik. Es gibt eine englischsprachige Übersetzung von einem Herrn Keller unter dem Titel "Reliance of the Traveller". 93.133.229.150 18:57, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Man kann doch überhaupt nicht wissen von wem diese Gesetze stammen. Außerdem ist es für einen Christen auch kein Problem, Dinge wie die Rechte der Frau einzuführen, ohne dabei seinen Glauben zu verlassen. Hätte Allah gewollt, dass alle Frauen verschleiert rumliefen, hätte er sie mit Schleier auf die Welt kommen lassen.77.13.134.16 18:41, 28. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

erst jetzt sehe ich diese Disku mit Erstauen. Nur kurz: die Scharīʿa ist NICHT kodifiziert. Das ist Quatsch mit Sosse. Es gibt kein Code Napoleon oder wie auch immer im isl. Rechtssystem!--Orientalist 19:06, 28. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Aber wieso behaupten das dann immer alle? Ich hab wohl etwas übertrieben mit meiner Formulierung. Was ich sagen wollte ist nur, dass man die Herkunft und Bedeutung solcher Gesetze auch hinterfragen muss. Viele schreiben einfach nur, dass die Scharia Gottes Wort sei und man sich ausnahmslos daran zu halten habe. Natürlich sind viele davon hilfreich und sinnvoll, aber manche lassen sich mit dem deutschen Recht nicht vereinbaren. Das ist mit einigen Geboten des Christentums nicht anders. In einem anderen Teil der Diskussion wurde gesagt, dass die Scharia in Deutschland teilweise anerkannt sei. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Regelung mit dem Deutschen Gesetz auch übereinstimmt. Sonst wäre Religion ja ein Freischein vor dem Gesetz.77.13.134.16 00:54, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

O-Ton: Viele schreiben einfach nur, dass die Scharia Gottes Wort sei und man sich ausnahmslos daran zu halten habe. Aha. Dieser Satz ist Anlass dafür, EOD zu sagen. Das ist hier keine Nachhilfestunde.--Orientalist 14:19, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Versteh mich nicht falsch. Ich beziehe mich nicht auf den Artikel, sondern auf Aussagen hier in der Diskussion, die manche User ohne Begründung in den Raum werfen.77.13.134.16 14:43, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

dann vergiss es einfach.--Orientalist 14:44, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ach, Orientalist! Wenn ein Begriff offensichtlich häufig missverstanden wird, dann kann man das doch nicht einfach ignorieren, sondern muss dem in einer Allgemeinenzyklopädie deutlich eine richtigstellende Darstellung entgegenstellen. Die Wikipedia richtet sich ja nicht an Kenner und Wissenschaftler. Der Einleitungsabschnitt wäre in diesem Sinne durchaus noch ausbaufähig. Rainer Z ... 17:54, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
ach Rainer! Was ist an den 5 (!) Sätzen im Einleitungsabschnitt nicht klar und transparent? Ich finde da keinen falschen Satz, keine falsche Verwendung von Termini, sondern 5 klar geliederte Sätze für die Oma mit Abi. --Orientalist 17:58, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Das stimmt. Aber fünf weitere Sätze wären kein Fehler. Oder findest du, dass die jetzige Einleitung eine gute Zusammenfassung des Artikels ist? Das sollte bei längeren Artikeln aber gewährleistet sein. Rainer Z ... 18:29, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
gut. dann überlege ich mir noch einiges, aber lang soll die Einleitung ja nicht sein und sie soll auch nichts vom Hauptteil des Artikels (ohne den Teil, der auf den Balken folgt! - der ist ja sehr amorph, um dies milde auszudrücken) vorwegnehmen.--Orientalist 18:39, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Bon, das ist doch ein Angebot. Man muss halt bedenken, dass Nachschlagewerke auch nur mal eben konsultiert werden (macht doch jeder). Drum ist es wichtig, dass man auch nach Lektüre nur der Einleitung einen ungefähren Begriff der Sache bekommt, nicht erst, nachdem man den ganzen Artikel nebst verlinkter anderer gründlich gelesen hat. Es ist natürlich nicht immer ganz leicht, das zu leisten. Im Idealfall hat man bei komplexeren Themen nicht mehr als ein paar Sätze bis eine Bildschirmseite für so eine konzise Darstellung. Der Rest dient dann zur Vertiefung. Wäre schön, wenn das bei diesem Artikel klappt. Das Thema ist ja seit Jahren aktuell und wird oft fehlerhaft dargestellt und verstanden. Rainer Z ... 20:25, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
ich wäre dafür, daß der Abschnitt, über dem der "Balken" steht (moderne Auslegungen + Scharia in den arabischen Ländern usw.) ganz abgekoppelt wäre. Es sollte NUR darum gehen, was diese "Scharia" eigentlich ist und nicht darum, wie man sie z.B. in Malaysia, oder Nigeria versteht, bzw. praktiziert. Diese Abschnitte müssen raus. Endgültig. Sonst mache ich gar nix. --Orientalist 22:27, 29. Okt. 2011 (CEST) Nachtrag: da steht kein Balken: aber was auf "Abweichungen je nach Land" und folgendes folgt, muß raus. Ein Balken steht im Art. Fiqh. Bedenklich.--Orientalist 22:33, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Mir fehlt leider die Kompetenz, dazu etwas qualifiziertes zu sagen. Es geht mir erst mal nur darum, eine bessere Einführung im Artikel zu haben. Rainer Z ... 23:25, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Artikel tendenziös?

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Neutralität ist etwas anderes.

Was Scharia genauer ist, kann man u.a. hier nachlesen "DIE SCHARIA- DAS HERZSTUECK DES „ISLAM“- DIE WAFFE DES FUNDAMENTALISMUS", was m.E. eine gute Darstellung dessen ist, was Scharia inhaltlich bedeutet. Ich versuche einmal mit das Copyright zu besorgen und dann kann man die Inhalte der Scharia einarbeiten.--Dudy001 13:03, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

streng Dich nicht an; das wird in den Art. bestimmt nicht eingearbeitet. Vergiss es einfach.--Orientalist 13:24, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Entfernt: Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel Scharia zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema und Beleidigungen anderer gehören nicht hierher.--Devotus (Diskussion) 23:28, 18. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Ich meine alles unterhalb von Gesetze, also: "


1. Oberste Autorität haben die Gesetze der Scharia und nicht der Koran. (s. z.B Kapitel 8) Weder Koran noch Scharia dürfen hinterfragt werden. Alle Scharia-Gesetze sind verbindlich

  • „Den Koran erörtern ist Unglaube.“ (und soll mit dem Tod bestraft werden)
  • „Eine sarkastische Einstellung gegenüber irgend einem Gesetz oder einer Verordnung des „Heiligen Gesetzes“ haben.“(bedeutet „Abfall vom Glauben“ und wird mit dem Tode bestraft.)

o8.7 (19) / p64.1 (3)(...)" Das sind ja die Inhalte der Scharia, oder bist Du anderer Meinung?--Dudy001 14:35, 13. Feb. 2011 (CET)"Beantworten

Entfernt: Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel Scharia zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema und Beleidigungen anderer gehören nicht hierher.--Devotus (Diskussion) 23:28, 18. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Erschreckend, was sich hier so tummelt. Da fällt mir mein Mustopf in der Küche ein. Aber ich will mich hier ja heraushalten. --Dlugacz (Diskussion) 08:19, 3. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Einleitung

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Hallo Orientalist, was ich in dem Artikel vermisse, ist eine etwas konkretere, OMA-taugliche Einleitung. Als Laie steht man etwas ratlos davor, was die Scharia denn nun genauer sei. Zumal es ja nun mal die so nicht zutreffende Meinung gibt, es handele sich da um eine Art Buch oder gar einen Bestandteil des Koran. Rainer Z ... 17:47, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ganz meine Meinung. Mein Vorschlag war ja - aber Benutzer:Orientalist macht ja alles direkt wieder rückgängig, weil er im Besitz der alleinigen WahrHeit (richtig-falsch) ist. Nach dem 1. Abschnitt (vgl. englische Wiki): "Die meisten Moslems glauben, dass die Sharia von zwei Hauptquellen des islamischen Rechts abgeleitet ist: der göttlichen Offenbarung, wie im Koran (Qur'an) dargelegt, und dem Vorbild des islamischen Propheten Mohammed (Muhammad) laut Sunnah. Die Fiqh-Jurisprudenz legt aus und erweitert die Anwendung der Sharia auf Fragen, die nicht direkt in den beiden Hauptquellen angesprochen werden durch Berücksichtigung von Sekundärquellen. Diese Sekundärquellen umfassen für gewöhnlich den Konsens religiöser Gelehrter Ijma sowie Analogieschlüsse aus dem Koran und der Sunna durch qiyas. Shia-Juristen bevorzugen hingegen die Beweisführung (('aql), um schwierige Fragen abzuhandeln. Unter Fiqh versteht man die Gesetzeswissenschaft im Islam. Es entspricht der jurisprudentia der Römer und erstreckt sich auf viele Bereiche des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam. Alle Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens sollen dabei im Sinne des religiösen Gesetzes geregelt werden.

In Abgrenzung dazu wurden im Kanun seitens der Khalifen, Sultane, Gouverneure Gesetze erfasst, die nicht unter die Scharia fallen bzw. diese durch positives Recht ergänzen. Der Kanun entwickelte sich schon zu Zeiten von Umar und gründete sich auf Finanzgeschäften oder Steuerrecht, welche von Gesetzen und Bestimmungen in vom Islam eroberten Gebieten übernommen wurden. Im Osmanischen Reich hat der Kanun insbesondere seit Mehmed II. (Regelung grundlegender Fragen des Straf- und Verfassungsrechts) und Süleyman I. (Codex Süleymanicus mit vor allem Finanz-, Steuer- und Bodenrecht, erstmaliger Kodifizierung des Gewohnheitsrechts) eine lange Tradition. "In seinem innovativen Codex Süleymanicus verschmolzen islamisches und weltliches Recht zu einem alle Bereiche umfassenden Rechtssystem mit dem Begriff der Gerechtigkeit als Eckpfeiler: einer Garantie auf gleiches Recht für alle und einer gewissen Milde im Strafmaß."[1]. Auch sollten durch Ergänzungen Lücken in den Bestimmungen der Scharia ausgefüllt werden. Heutzutage findet der Kanun vor allem in Indien Anwendung." --Dudy001 18:17, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

ich habe keine Lust, hier großartig zu diskutieren. Was in der en:WP steht, ist falsch, sie ist für uns auch keine Quelle. Schari'a erfaßt alle Lebensbreiche des menschlichen Daseins. Grundsätzlich. Qānūn ist eine unter den Osmanen eingeführte Legislative. Darunter versteht man heute "postives (oder säkulares) Recht".--Orientalist 18:41, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Rainer: verständlicher, oder wie oder was? --Orientalist 21:52, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Natürlich. Hatte ich mich unverständlich ausgedrückt? Der Artikel ist derzeit jedenfalls zwar vielleicht fachlich richtig, aber nicht gerade allgemeinverständlich. Das ist ein beträchtlicher Mangel. Rainer Z ... 23:14, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Rainer: ich kann auf die Oma unter der Vorausetzung eingehen, daß sie steht und nicht auch ihrem A...auf dem Boden sitzt. Krasser geht es wohl nicht. Aber ich kann daran noch basteln und Sek. Lit. einfügen. Mir fehlt die Lust dazu - nach all dem Sch...anderswo....und überhaupt.--Orientalist 23:24, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ja, ist ein steiniger Acker. Ich würde gern mithelfen, aber mir fehlt die Kompetenz zum Artikelschreiben auf diesem Gebiet. Mir ist halt nur aufgefallen, dass ein in der öffentlichen Diskussion zentraler Begriff (auch als Schreckgespenst) in der Wikipedia so abgehandelt wird, dass man da als Laie ziemlich ratlos vorsteht. Ich bilde mir ein, für einen Laien schon etwas mehr von der Sache zu wissen, doch auch ich kratze mich bei der Lektüre am Kopf. Man sollte aber nach dem Lesen der Einleitung einen ungefähren Begriff vom Gemeinten haben, das ist ja der Zweck einer Enzyklopädie.
Ich mache jetzt mal die Feuerzangenbowle: Die Scharia steht nicht im Koran, beruft sich nur auf einige Stellen desselben. Sie ist ein Konvolut aus Koranauslegungen, Rechtsgutachten und Urteilen, die in den ersten Jahrhunderten nach dem Entstehen des Islam niedergeschrieben wurden. Irgendwann wurde der Sack zugemacht und das ganze nicht mehr diskutiert, sondern galt als unabänderlich. Wobei es diverse Varianten der Scharia gibt, also nicht das eine Buch, das sich viele im Westen vorstellen. Zumindest historisch lässt sich der Scharia positives abgewinnen, denn im Zeitkontext stellte sie Rechtssicherheit her und war eher weniger grausam als die sonstige Praxis.
Das soll natürlich kein Vorschlag für die Einleitung sein, sondern bildet nur meine eben mal runtergeschriebene Vorstellung von der Sache ab. Sie wird mehr oder weniger falsch sein.
Vom Artikel wünsche ich mir, dass ich diese Vorstellung prüfen und gegebenenfalls revidieren kann. Rainer Z ... 17:36, 14. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Lieber Rainer_Z, historisch-kritisch betrachtet hast du recht und konnte der Ur-Islam Mohammeds noch nicht der Hadith-Islam bzw. Scharia-Islam sein. Wer die Schariatisierung vollzog, du sagst treffend: "den Sack zugemacht" hat, war vor allem der im Jahre 1111 verstorbene Imam al-Ghazali. Schariasystemisch (Zaidan: "islamologisch") gesehen ist die Scharia zeitlos und nicht von Menschen geschaffen, vielmeh dem menschlichen Verstehen enthoben. Die Scharia bedarf der Auslegung durch Gelehrte ('ulamâ, Sg. 'âlim), sie offen zu verwerfen verwirkt hochwahrscheinlich deinen Gnadenstand mit Allah, verspielt das Heil deiner Seele und lässt dich auf Dauer in der Hölle brutzeln. Weil islamisch-orthodox gesehen nur das Wohlverhalten dicht - sehr dicht - am prophetischen Vorbild Heilssicherung bedeuten kann, wird die repressive Islamische Normativität nicht verworfen. Das, Allahgeschaffenheit, Heilssicheerung und Jenseitszentriertheit, kommt im Artikel zu kurz, und der gegenmoderne Fundamentalismus (Schwarze Pädagogik) einer schariabasierten Erziehung wird gar nicht problematisiert. --91.61.220.233 19:58, 30. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Lieber Rainer_Z und lieber Nachredner, danke für genau die Auskunft, nach der ich gesucht habe. Gern hätte ich euren Austausch weiter "belauscht"... Just888 (13:00, 26. Sep. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Nicht nur die Einleitung lässt zu wünschen übrig - im Gegensatz zu dem viel besseren englischsprachigen Gegenstück fehlt dem Artikel das absolut Wichtigste: Benennung der zentralen Rechtsnormen der Scharia, sowie Ausführungen dazu (vgl. "Characteristics"). So wie er ist, hat der Artikel wenig Wert. (nicht signierter Beitrag von 194.77.159.122 (Diskussion) 18:40, 7. Nov. 2012 (CET))Beantworten

genauso das fehlt hier nicht! Betr. "characteristics" passiert dort, was hier abzulehnen ist: die Vermischung von Scharia mit Fiqh. Das sind, bitte dies zur Kenntnis zu nehmen, zwei verschiedene Dinge: Schari'a ist und bleibt das islamische Recht/Gesetz, Fiqh ist dagegen die Rechtswissenschaft, die Jurisprudenz. Diese Trennung erfolgt in den "Characteristics" gerade nicht. Fazit: die en:WP ist auch hier nicht Vorbild.--Orientalist (Diskussion) 20:24, 7. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Nachtrag: ich distanziere mich (ja, ich lehne ihn ab!) vom Abschnitt, wo der Balken steht:[8], denn das ist bullshit vom feinsten..ergoogelt, keine Quellen... Zeitungswiki halt - wie man sie auf den fröhlichen Politrockerseiten einschl. VM immer wieder nachlesen kann. Fiqh ist eine Sache; Scharia eine andere. Nochmals - zum langsamlesen für alle.--Orientalist (Diskussion) 22:31, 7. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Einzelnachweise

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  1. "Türkei" (Apa guide) von Molly McAnailly-Burke, 405 Seiten; S. 50

Verschieben nach "Scharia"

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  • Lt. Duden gibt es das Wort Schari'a nicht, sondern nur Deutsch: Scharia.
  • Die (wissenschaftliche oder phonetische) Transkription/Transliteration sollte dann als Weiterleitung auf die Seite "Scharia" verweisen (und nicht umgekehrt).
  • Schari'a enthält ein Sonderzeichen und damit sollte man in Lemmata sparsam umgehen!!! Außerdem weiß ich, dass es mindestens 2 verschiedene "Apostrophs" bei der Transkription vom Arabischen gibt und zwar: ʾ oder ā für Alif; ʿ oder o für das ʿayn. Da es sich bei ‏شريعة ‎ (šarīʿah) um das ʿayn handelt, hat hier (eigentlich ein Apostroph im Lemma nichts zu suchen). Also wenn schon, dann Schariʿa. Bleibt man dabei phonetisch zu transkribieren, so muss man auch š (oder sh) schreiben, also wären wir da schon bei šariʿa oder Shariʿa.--Dudy001 18:37, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Nein; gemäß NK:Arabisch in der WP muß es in der Lemma heißen: Scharīʿa.--Orientalist 18:42, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Da der Begriff aber längst als „Scharia“ im Deutschen gebräuchlich ist, gibt es durchaus auch Argumente für die Verschiebung.

Ich sehe das auch so. An sich ist die NK sehr gut, aber Scharia ist längst als deutsches Wort gebräuchlich. Es handelt sich also nicht um die Transkription eines arabischen Wortes, sondern um ein Lehnwort. 85.178.187.225 23:13, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

.wunderbar! - wenn das Euer Problem hier ist, dann möchte ich mit Euch tauschen.--Orientalist 23:15, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Es ist eine Nebensächlichkeit. Aber die sollte man auch nicht aus den Augen verlieren. Gibt es ein überzeugendes Argument für die gegenwärtige Schreibweise? Außer, dass sie die korrekte fachliche Transskription ist? Rainer Z ... 17:39, 14. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Bin ebenfalls für eine Verschiebung. Das Lemma zur heiligen Schrift der Muslime ist schließlich auch Koran und nicht Qur'an, das des Propheten ist Mohammed, nicht Muhammad. --VerfassungsSchützer 18:13, 14. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Eine Verschiebung nach Scharia wäre (auch wenn es dringendere Probleme geben mag) in der Tat angebracht. Die Wiki-NK:Arabisch sind ohnehin nicht sonderlich sinnvoll. --Tekisch 22:40, 17. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ich bin ebenfalls für die Verschiebung --Star Flyer 00:25, 25. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Da es also seit etwa dreieinhalb Wochen keinen Widerspruch gegen die Verschiebung gibt, führe ich diese durch. Grüße --Valentim 14:39, 16. Mär. 2011 (CET)Beantworten

So ist das Lemma zweckmäßig eingeordnet, bitte so lassen. Selbst Journalisten schauen gern kurz bei der Wikipedia vorbei, um eine Quelle zu Scharia zu finden oder einzutragen oder um ihrer Leserschaft etwas über die Scharia zu schreiben. Warum sollte ein Publizist Scharīʿa erst aufwändig "rückübersetzen" in Scharia? Das Lemma Scharia, dito durchgehend im Text Scharia, die DMG - šarīʿa - nur einmal, hinter der arabischen Schrift. Silbenlänge ist so wichtig, Konsonanten sind wichtiger: جذر ثلاثي‎ ǧiḏr ṯulāṯī triliteral or triconsonantal root - DMG halbieren? DMG-Langsilben als Eindeutschung ohne Konsonanten-Diakritika, ein schlechter Kompromiss https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Namenskonventionen/Arabisch#DMG_halbieren?_DMG-Langsilben_als_Eindeutschung_ohne_Konsonanten-Diakritika,_ein_schlechter_Kompromiss 84.160.35.199 10:28, 2. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Schreibweise

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Im Artikel sollte die Schreibweise des Lemmas, also "Scharia" verwendet werden. -- 84.157.117.133 22:17, 5. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ich hatte das vor einer Weile auch schon geändert, Orientalist hat es revertiert und als "google-Umschrift" und "Blödsinn" bezeichnet und gesagt, dass jede Wissenschaftlichkeit dabei auf der Strecke bleibe. Ich habe den Revert aber gerade erst gemerkt. Insofern hier meine Antwort dazu: google-Umschrift soll wohl heißen, dass es nicht verbreitet sei oder nicht "angemessen" genug, dem widerspreche ich. Da der Artikelname auch so heißt, kann das doch nicht so falsch sein, und im obigen Thread wird schon gesagt, dass es auf deutsch und auch im Duden nunmal Scharia heißt, ohne Apostrophe oder so etwas. Wissenschaftlichkeit bleibt nicht auf der Strecke, denn oben ist die "wissenschaftlichere" Schreibweise doch exponiert sichtbar. Und auch wenn gesagt wurde, dass dies keine Zeitung, sondern eine Enzyklopädie sei, bin ich der Meinung, dass die Schreibung, die etabliert ist, die richtige ist.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass es beim Koran in der WP genauso gemacht wurde. In Einzelfällen kann natürlich die näher am Arabischen liegende Schreibweise gewählt werden, das muss aber dann einen Grund haben.
Außerdem: Die Namenskonvention Arabisch sagt unter Transkription->Generelles: "Die Konvention gilt nur für Wörter und Namen, für die nicht bereits eine in deutschsprachigen Texten gebräuchliche, wohl etablierte Transkription existiert." Dies sehe ich als klar gegeben. LG --Star Flyer 14:45, 6. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Eure Probleme möchte ich haben....--Orientalist 16:11, 6. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Koran oder Scharia sind allgemeingebräuchliche Lehnwörter im Deutschen. Zumindestens außerhalb fachlicher Publikationen sind diese Schreibweisen daher legitim und richtig. Der Wissenschaft ist mit einer einmaligen Erwähnung der wissenschaftlichen Umschrift Genüge getan. Rainer Z ... 16:40, 6. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ich glaube Orientalist will den Islam und dessen Aspekte als etwas Exotisches erhalten, dass mit dem alttäglichen Leben im deutschsprachigen Raum nichts zu tun hat und dem man sich demnach nur auf eine wissenschaftliche, distanzierte Weise annähern kann; in diesem Sinne meint er, Begriffe mit Makronen und Apostrophen schmücken zu müssen. Anders kann ich mir dieses alberne Verhalten nicht erklären. Und zu seinem Ewigen "habt ihr keine anderen Probleme" - ääähhhh DITO?!?!?!? Meine Freundin hat auch keinen Canis lupus familiaris zuhause, sondern in erster Linie einen Hund. Und Gott sei Dank heißt auch das Lemma hier genau so. Ist das denn so schwer zu verstehen? Der Begriff wurde aus dem Arabischen eingedeutscht, das Rumgeheule wegen der mangelnden Wissenschaftlichkeit ist überhaupt nicht nachvollziehbar.--VerfassungsSchützer 14:32, 7. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Bisher gab es außer Benutzer Orientalist anscheinend nur Stimmen für die Umbenennung, und auch er hat hier keine Argumente dafür gebracht, die Schreibweise beizubehalten. Sollte sich die Anzahl der Stimmen und der Argumente gegen die Verschiebung nicht stark vergrößern, werde ich also die Umbenennungen wiederherstellen. Ansonsten könnte man auch noch dritte Meinungen einholen. Lg --Star Flyer 22:45, 8. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Eure Probleme möchte ich haben....--Orientalist 16:11, 6. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe vorhin wieder die Umbenennung durchgeführt, danke an Orientalist, dass er das akzeptiert hat und wohl noch ein paar sprachliche Verbesserungen durchgeführt hat, was das rein Arabische angeht. Somit ist das Thema hier wohl erledigt. Lg --Star Flyer 23:58, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten
ich habe zwar gar nichts "akzeptiert", aber macht es, wie es eben Euch gefällt. Jetzt isses erledigt.--Orientalist 09:45, 10. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Sachfragen

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Bitte unter WP:AU stellen. Artikel-Diskussionsseiten dienen nur der Artikelverbesserung. Nachfrage dorthin verschoben. ca$e 16:07, 13. Sep. 2011 (CEST)Beantworten


Die Karte muss doch falsch sein. Die Philippinen sind ein katholisches Land. (nicht signierter Beitrag von 77.13.104.4 (Diskussion) 20:11, 24. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Das ist richtig – 81,04 % Katholiken. Aber die Karte sagt dazu nur, daß auf den Philippinen das islam. „Familienrecht“ gilt. Ob das stimmt, weiß ich nicht. Mediatus 15:10, 25. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Ich denke auch da kann was nicht stimmten. Bei Suriname und Guyana war ich überrascht, auf Wikipedia nachgeschaut... ein 58%, einmal 48% Christen und die Graphik spricht bei der farblichen Markierung von :Länder mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit. (nicht signierter Beitrag von Weefgetouw (Diskussion | Beiträge) 15:08, 10. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Tunesien

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Im Text steht:

"In Tunesien wurde sie mit der Verfassung vom 1. Juni 1959 abgeschafft."

Laut Karte ist die Scharia jedoch wesentlicher Teil der Rechtsprechung dort. (nicht signierter Beitrag von 80.130.176.19 (Diskussion) 20:26, 26. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

im Falle von Tunesien mal ganz locker bleiben. Bald ticken die Uhren dort vielleicht mal anders....--Orientalist 20:27, 27. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Und „wesentlicher Teil der Rechtssprechung“ ist nicht das gleiche, als wenn die Scharia alleinige Grundlage ist. Man muss schon genauer hinsehen. Im Fall Tunesien bleibt natürlich die weitere Entwicklung abzuwarten. Rainer Z ... 22:19, 27. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

falscher Link: ↑ Text der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (dt.) PDF

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bitte korrigieren -- 84.56.19.47 11:16, 6. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Überarbeiten-Baustein

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Aus der QS:

Insgesamt amorph, ohne Konzept, die Ausführungen gehören in die Darstellung der Rechtssysteme der jeweiligen Staaten.--Orientalist 13:10, 1. Nov. 2011 (CET)Beantworten

in ÜA-Baustein umgewandelt durch --Tröte 10:07, 9. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Schariakonformes Finanzwesen

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Der ganze Bereich des schariakonformen (nein: auch wenn Ihr Dudenignoranten es fast alle so schreiben würdet: nicht "Scharia-konformen"!) Finanzwesens fehlt hier völlig. Das sollte eigentlich rasch eingearbeitet werden, ehe die Euro-Zone zerfällt und die Illusionen gegenüber dem sog. "Islamic banking" ansteigen. --Shoshone (Diskussion) 16:11, 28. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Schirrmacher

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In der Literaturliste ist ein Titel von Christine Schirrmacher aufgeführt, er lautet (unverfänglich): "Die Scharia – Recht und Gesetz im Islam". Sieht man mithilfe der ISBN-Nummer in den Katalogen nach, so findet man dort den Titel: "Die Scharia: das Gottesgesetz im Islam für Christen erklärt". Damit werden möglicherweise die Intentionen des Buches eher beschrieben.

Leider fühle ich mich mit dem Artikel "Scharia" in der deutschsprachigen WP nicht gut, neutral, objektiv und umfassend informiert. Das fängt schon mit der meines Erachtens zu engen Definition in der Einleitung an, der Artikel in der englischen WP ist da etwas genauer. Aber wenn ich hier lese, was der Orientalist so von sich gibt, insbesondere zur englischen WP, was dort stehe, sei Quatsch, vergeht mir die Lust zum Weiterlesen. --Dlugacz (Diskussion) 10:11, 30. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Frau Schirrmacher ist in der WP genausowenig zitierfähig, wie in den Islamwissenschaften. Ich kenne keine islamwissenschaftliche Fachzeitschrift, in der sie ihre Spuren hinterlassen hat. Die Einleitung zum Art. dürfte etwas zu spezifisch sein, in der eng.WP stehen in den ersten zwei Abschnitten drei Aussagen, die falsch sind. Dort lese ich nicht mehr weiter.--Orientalist (Diskussion) 11:32, 30. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Na ja, vielleicht habe ich vorschnell, zu hart und damit ungerecht geurteilt, täte mir leid. Aber wenn ich sehe, dass man die Begriffe (z.B.Ethik, Religionsgesetz, weltliches Gesetzesrecht usw.) offensichtlich nicht auseinanderhalten kann, muss ich den Eindruck gewinnen, dass man der Materie nicht gewachsen ist. In der Einleitung des englischen WP-Artikels ist es immerhin korrekter dargestellt, wenn du das für "Quatsch" hältst, kannst du ja mal konkret sagen, was deiner Meinung nach falsch ist, dann kann man sich darüber unterhalten (ich allerdings nicht, ich bin kein Experte für Scharia, die islamische Religion, islamisch Ethik und für "islamisches Recht", was alles was verschiedenes ist mit Überschneidungen, ich gebe mich auch nicht als Experte aus.) Der deutsche Artikel ist jedenfalls schief und halbgar, für eine Enzyklopädie meiner Meinung nach nicht geeignet. Und den Artikel beurteile ich zuerst einmal nach der Einleitung, die ja in WP eine Art "Zusammenfassung" bringen soll sowie eine zuverlässige Definition des Begriffs. Und diese Definition hier ist nun einmal falsch, da beißt die Maus keinen Faden ab. Das kommt runter von meiner Beo. --Dlugacz (Diskussion) 18:38, 2. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
wenn Du keine Ahnung vom Thema hast, dann kannst Du auch nicht sagen, die Einleitung /Definition sei falsch. Dort ist alles korrekt und durch bekannte Quellen Anm. 1-5 abgesichert.--Orientalist (Diskussion) 19:41, 2. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Inhalte der Scharia fehlen

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Der Artikel beschreibt leider nicht (oder kaum) die Inhalte der Scharia. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. (nicht signierter Beitrag von 77.187.156.149 (Diskussion) 17:56, 2. Feb. 2013 (CET))Beantworten

welche "Inhalte" hätten wir so gern? Schari'a ist kein Gesetzbuch. --Orientalist (Diskussion) 18:18, 2. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Wenn die Scharia das islamische Recht beschreibt, muss es auch Inhalte geben. Ohne solche Inhalte ist die Scharia (und damit dieser Artikel) relativ sinnlos. Selbst wenn es keine konkreten Inhalte gäbe, muss sich dieser Artikel mit den "vagen" Inhalten auseinandersetzen, was freilich reichlich Stoff für Kritik an der Scharia geben dürfte. Peteruetz (Diskussion) 12:33, 17. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Der Artikel bewegt sich auf einem derart abstrakten Niveau, dass tatsächlich Hinweise auf die konkreten Inhalte der Scharia - anhand exemplarischer historischer oder aktueller Beispiele - gänzlich fehlen. Das muss nicht tendenziös geschehen. (nicht signierter Beitrag von 88.70.34.83 (Diskussion) 17:54, 16. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Exemplarische Vorgehensweise steht einer angemessenen, neutralen Beschreibung entgegen. Durch willkürliche Auswahl gewisser mit der Scharia verbundener Vorgehensweisen könnte kein adäquates Bild gezeichnet werden. Sicher – der Artikel wäre besser, wenn er solche „Inhalte“ – was man natürlich nicht so nennen kann, weil es sich nicht um ein Gesetzbuch handelt – beschreiben würde. Dann aber vollumfänglich und neutral und nicht „exemplarisch“. --Chricho ¹ ² ³ 17:58, 16. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Wie wäre es, stattdessen eine Auswahl zu treffen anhand der Praktiken, die mit Verweis auf die Scharia mancherorts ausgeübt werden und die bei uns besonders in der Kritik stehen (natürlich mit entsprechenden Quellen), gerade weil sie eben explizit mit den Menschenrechten und der freiheitlich demokratischen Grundordnung westlicher Demokratien kollidieren (Todesstrafe, Körperstrafen etc.)? Gruß, --Oasenhoheit (Diskussion) 15:28, 28. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Gesamtkritik

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Die Scharia ist nichts weiter außer eine Selbstinterpretation von einer eigenartigen Gruppierung,im Islam bzw. im Koran steht absolut nichts darüber, zumindest in der Form wie manche Menschen es verstanden haben, diese Interpretation ist leider genau jene Ansicht in Zukunft keinen vollständigen Verlass mehr auf viele Quellen geben zu können. Die meisten äußerst mutige Versuche, die ganzen Religionen und alle seine Anhänger kurz, diskret und vor allem zusammengeschert zu erläutern, aber aufgrund der Fehlinformationen leider sinnlos. (nicht signierter Beitrag von 88.64.255.57 (Diskussion) 23:05, 25. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Syrien

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Art. 3 Abs. 2 der syrischen Verfassung: "Islamic jurisprudence is a main source of legislation." Gehört damit Syrien auch auf die Liste der Staaten im Artikel, in denen "zurzeit die Scharia Rechtsgrundlage ist"? -- megA (Diskussion) 02:27, 31. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

"Die Scharia ist..." " ist das religiöse Gesetz des Islam." ? - EIN PLÄDOYER

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Nach dem, was ich hier bisher gelesen habe, gibt es "DIE Scharia" nicht, sondern nur eine mehr oder weniger einheitliche Sammlung von Regeln, die sich neben dem Koran u.a. aus verschiedenen Aussagen ("Rechtsgutachten") als "Gelehrter" angesehener Personen zusammensetzen. Daß ich die "Gelehrten" in Anführungsstriche setze, bedeutet keine Abwertung, sondern soll der Hinweis darauf sein, daß sicher regional unterschiedlich bewertet wird, wie der Koran zu verstehen ist, wer als Gelehrter anzusehen ist, welche Regeln aus welchen Quellen als Teil der Scharia anzusehen sind, etc. .. d.h., es gibt "die (eine) Scharia" garnicht, sondern unzählige verschiedene Interpretationen davon in verschiedenen Regionen, ähnlich wie auch die Katholiken und Protestanten (nebst weiterer christl. Splittergruppen) die Bibel unterschiedlich auslegen.

Eigentlich sollte der Artikel garnicht davon sprechen, was "die Scharia" ist, sondern was von Muslimen im Großen und Ganzen als "Scharia" verstanden wird, denn auch mangels eines nicht existierenden Scharia-Buches können wir als Quelle nur Muslime, im Besonderen die Rechtsgelehrten dazu zitieren.

Da also nicht eindeutig zu bestimmen ist, welche Regeln (allgemeingültig) zur Scharia gehören, und deren Umfang sicher ähnliche Dimensionen hat, wie die christlichen Bücher und deren z.B. Katechismen, halte ich es gerade angesichts der Unwissenheit und teilweisen Hysterie in Europa um die Scharia für bedenklich, sie hier in der Zusammenfassung z.b. auf

"Ḥarbīs – Nicht-Muslime, die sich im Kriegszustand mit den Muslimen befinden. Die Scharia gebietet es, diese Menschen zum Islam aufzurufen, bei ihrer Weigerung zu bekämpfen und zu töten."

zu reduzieren, zumal es sicher auch zu dieser Aussage viele weitere differenzierende Fatwas gibt, die man für das Verständnis mit anführen müsste.

Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, daß man für einen nicht mit der Bibel vertrauten Muslim oder Buddhisten sicher auch ähnlich verstörende Aussagen aus der Bibel zusammenstellen könnte. Einer solchen Darstellung der Bibel würden sicher selbst die meisten nichtgläubigen Europäer widersprechen.

Es ist sicher nicht unbekannt, daß sich Extremismus in Zeiten wirtschaftlicher Not und feindlichen Angriffen bis hin zu Krieg verstärkt, und daß viele muslimische Länder gerade unter derartigen Auswirkungen der Politik "abendländischer" Länder stehen. Um die Bedeutung der Scharia zu erfassen, genügt es also nicht, den Text zu lesen und es wäre auch falsch, sich an der Auslegung dieser Regeln durch Menschen unter den beschriebenen Lebensumständen zu orientieren. Die Frage ist ähnlich wie bei der Bibel, wie diese religiösen Texte und Regeln gelebt werden, undzwar unter Bedingungen ohne Krieg und Not.

Wir sollten vermeiden, die Scharia als eine feststehende Sammlung von Regeln darzustellen und alle Muslime damit gleichzusetzen, denn jeder Moslem wird seine ganz persönliche Version des Islam (der Scharia) leben und die wird unter Bedingungen ohne Krieg und Not ganz erheblich von "Ḥarbīs.. Menschen .. bei ihrer Weigerung zu bekämpfen und zu töten." abweichen und von der Hysterie, mit der in Europa dieses Thema zur Zeit behandelt wird. Die mir persönlich bekannten, bekennenden Muslime verstehen ihre Religion im Sinne des Großen Dschihad, bzw. "Dschihad des Herzens".

Ich besitze (leider) nicht die fachliche Kompetenz, um das enzyklopädisch korrekt ausarbeiten zu können, hoffe aber, daß zumindest verständlich wird, wie ich mir eine Verbesserung des Artikels vorstelle. Natürlich kann man erwähnen, daß in einigen Ländern bzw. unter bestimmten Bedingungen die Scharia extrem restriktiv ausgelegt wird, man sollte das aber nicht verallgemeinern sondern auch auf die Auslegungen verweisen, die von der Sensationspresse gern übergangen werden.

einen freundlichen Tag und vielen Dank für Eure bisher geleistete Arbeit, --85.179.64.108 05:35, 12. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Ich habe den Abschnitt gelöscht, das war einfach zu undifferenziert, ohne Quellen, ohne Einordnung, woher genau diese Begriffe stammen, wer sie anwendet, welche verschiedenen Auffassungen es dazu gibt, wie sie mit der politischen Realität in Verbindung stehen… Ansonsten scheint mir der Artikel egtl. recht gut deiner Erwartung zu entsprechen. --Chricho ¹ ² ³ 10:52, 12. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Die Einordnung ist wohl das, was hier nur schwer zu leisten ist. Zum einen wegen des nötigen Umfangs, zum Anderen weil über die ganze Kultur, das Umfeld dieses Glaubens wenig authentisches in den "abendländischen Kulturen" bekannt ist. Dazu haben die Sensationsmeldungen diverser Massenmedien viel beigetragen und auch Märchen und Filme sind von dieser Kultur ähnlich weit weg, wie bei den Indio-Kulturen ("Indianer"=Tomahawk schwingende Wilde auf Pferden mit Feder im Haar, die friedliche weiße Siedler skalpieren).
Ich bin auf diesen Artikel gestoßen, weil er in genau dieser Weise an anderen Stellen in der WP referenziert wird, als würden unter der Scharia pausenlos Ungläubige von Turban tragenden, bärtigen Männern mit Krumsäbeln abgeschlachtet.
Du hast recht, der Artikel ist gut, und es steckt viel Arbeit drin, ihn differenziert und sachlich richtig zu formulieren, das merkt man beim Lesen.
Ich finde es auch sehr angenehm, daß hier nicht von einer kleinen Fraktion unter Deckung der Admins auf einer in Stein gemeißelten "Wahrheit" bestanden wird, wie das in einigen ideologisch kontroversen Artikeln der Fall ist.
freundl. Grüße in die Runde --85.179.64.108 19:25, 12. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Zusatz:
Da weiter oben in der Disk erwähnt wird: "Die Quellen für die Schariah sind der Koran selbst, die Sunnah Mohammeds und der Konsens der Rechtsgelehrten."; mir wurden von mehreren Muslimen Koranstellen zitiert, die sinngemäß aussagen: "Richte nicht, so wirst du nicht gerichtet." (wie in der Bibel), also die Aufgabe der Rechtsgelehrten und Imame darauf begrenzt, den Glauben zu studieren und zu verkünden, aber das Richten dem Propheten zu überlassen. (Wer frei von Sünde ist, der werfe den ersten Stein.)
Da ich den Koran nicht kenne, kann ich das nur so wiedergeben, allerdings richten sich auch die im Artikel zitierten Texte immer an den Gläubigen selber. Sie fordern nicht dazu auf, über andere zu richten bzw. sie zu strafen, weil nur das Urteil des Propheten unfehlbar ist.
Nach meinem Verständnis ist es insofern zweifelhaft, den "Konsens der Rechtsgelehrten" als verbindlichen Teil der Scharia zu betrachten (siehe dazu auch die Stationen der Sufis, welche auf die Demut des unvollkommenen Gläubigen hinauslaufen, welcher nie so viel wissen kann, wie der allwissende Prophet). Es gibt sicher Gelehrte, die sich für unfehlbar halten, aber auch darüber und über das Recht von Mernschen, zu richten, gibt es in verschiedenen Regionen des Islam sicher unterschiedliche Ansichten. --85.179.64.108 21:57, 12. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

scharia=gesetz

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dies ist wissenschaftlich faktisch falsch! hab schon einmal bearbeitet und hierzu auch eine quelle angegeben .. die quelle die hier angegeben wird ist eine alte quelle die eher unterstreicht, dass der Koran ein "Gesetzbuch" sei ("Alcoran" oder das "Gesetz der Türcken" o.ä.) ein jahrhunderte lang in Europa "gepflegter" Unsinn, ist. das die scharia nicht = islamisches recht ist wird und wurde immer wieder von allen seriösen quellen unterstrichen. (nicht signierter Beitrag von 95.118.138.5 (Diskussion) 13:19, 9. Dez. 2013 (CET))Beantworten

"Zuweilen gilt die Scharia nur in islamisch dominierten Landesteilen" (Sudan)

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Das scheint veraltet nach der Abtrennung den Südsudan, siehe etwa heutiges Todesurteil ([1])

  1. http://www.spiegel.de/politik/ausland/sudan-christin-zum-tode-verurteilt-wegen-ihres-glaubens-a-969556.html

(nicht signierter Beitrag von 82.113.106.81 (Diskussion) 14:36, 15. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Todesstrafe

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Guten Tag, bei der Recherche für ein anderen WP Artikel bin ich auf folgendes zum Thema gestossen:

Das islamische Recht sieht die Steinigung zwingend nur für Ehebruch vor, und zwar für verheiratete Männer ebenso wie für verheiratete Frauen. Für eine Reihe anderer Delikte schreibt das islamische Recht die Todesstrafe ebenfalls zwingend vor, sie stellt aber die Art der Hinrichtung in das Ermessen des Richters. Im Falle von "Verderbenstiften auf Erden" könnte das in der Islamischen Republik Iran offiziell auch die Kreuzigung sein. (Art. 190 u. 195, Art. 83, Gesetz über die islamischen Strafen, Iran, 1991). Allerdings sind aus dem Iran bisher keine Fälle von Kreuzigungen bekannt geworden. Die Todesstrafe ist im islamischen Recht für eine Reihe von Delikten zwingend vorgeschrieben. In den meisten Fällen liegt die Art der Hinrichtung dabei im Ermessen des Schariarichters. Zu diesen Delikten gehören:

  • Homosexualität bei Männern
  • "Kampf gegen Gott und Verderbenstiften auf Erden". Je nach Schwere des Vergehens ist die Hinrichtung nicht obligatorisch, sondern es sind auch Amputationen oder Verbannung möglich.
  • Abfall vom Islam.
  • Analverkehr ("fleischlicher Verkehr entgegen dem Gesetz der Natur mit einem Mann oder einer Frau"). In Nordnigeria ist dafür die Steinigung bei Verheirateten vorgesehen bzw. 100 Hiebe bei Unverheirateten.
  • Inzest. Verkehr mit Personen, mit denen kein Ehevertrag geschlossen werden dürfte, wird wie Inzest bewertet.
  • Sodomie. Derjenige, der sexuellen Kontakt mit einem Tier hatte, und auch das Tier werden getötet.

Bei einigen Delikten, die mit Auspeitschung oder Amputationen geahndet werden, wird die Todesstrafe bei mehrfacher Wiederholung der Tat verhängt. Weibliche Homosexualität wird beispielsweise mit 100 Peitschenhieben bestraft, beim vierten Male wird die Todesstrafe vollstreckt. online

Nach dem ich in den Artikeln islamische Ehe und wg. RechtsverweisIran undeben hier geschaut habe, habe ich jedoch den Eindruck, dass der Nexus Sprengstoff birgt. Zumal Islamophobie und der Vorwurf desselbigen immer beliebter wird. Deswegen hier nun zur Diskussion. Beste Grüsse--Bullvolkar (Diskussion) 18:30, 21. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Islamische Religionspolizei

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die gibt es auch noch als Aspekt... (nicht signierter Beitrag von 95.91.234.254 (Diskussion) 18:05, 6. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

dummes Zeug kommt hier nicht rein. --Orientalist (Diskussion) 18:08, 6. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
@Orientalist: Wobei, wäre es nicht möglich, einen Satz zu ergänzen, bezüglich Saudi-Arabien (hier ist, oder besser war die Religionspolizei ja wohl am bedeutendsten)? Sowas wie »In einem Teil dieser Staaten wird die Einhaltung der Scharia durch die Religionspolizei überwacht, das bekannteste Beispiel ist die Religionspolizei Saudi Arabiens.« Nur so als Idee, das die Wuppertaler „Schariah Police“ nicht in den Artikel gehört versteht sich von selbst. Wie siehst du das? --BHC (Disk.) 12:16, 7. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Hallo BHC: ich sehe es anders.Meines Wissens gibts die islamische Religionspolizei nur in Saudi-Arabien - und beliebt sind sie dort nicht. Und diese Gruppe hat einen Art. Das reicht. Inwieweit sie der Überwachung der Einhaltung der Schari'a nachkommt, ist indes unbekannt. Die Grauzone ist, nach meinen Erfahrungen in Riyadh allein, sehr-sehr groß.--Orientalist (Diskussion) 17:37, 7. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich dachte nur, wir könnten das ergänzen, da derartige Organisation laut unserem Artikel in mehreren Staaten existieren bzw. es sie dort früher mal gab. Allerdings scheint unser Artikel recht veraltet zu sein, wenn ich ihn z.B. mit dem englischen vergleiche. Da vertraue ich dir offen gesagt mehr was dieses Thema angeht, meinetwegen ist hier erledigt. --BHC (Disk.) 18:50, 7. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Die Ereignisse Wuppertal in Deutschland und London fehlen

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Die "Mitglieder" tragen orangefarbene Westen mit der Aufschrift „Shariah-Police“. Abends laufen sie durch das Wuppertaler Zentrum und sprechen vor Diskotheken und Gaststätten Jugendliche an. Diese selbsternannte Glaubens-Polizei predigt den jungen Leuten ihre Verhaltensregeln:

  • Kein Alkohol
  • Glücksspiel
  • Musik
  • Konzerte

Der Staatsanwaltschaft in Wuppertal sagte, dass „das bloße Empfehlen religiöser Regeln“ nicht strafbar sei.


Diese Gruppe gab als Facebook-Gruppe und auf YouTube an, dass sie plant, ihre Aktionen bald auch auf andere Städte auszuweiten. Mit gelben Flyern erheben sie Anspruch auf eine „Shariah Controlled Zone“ (Scharia-kontrollierte Zone).


Vor etwa einem Jahr gab es in London schon ähnliche Vorfälle. Dort griff eine islamische Gruppe unter dem Namen „Muslimische Patrouille“ zur Selbstjustiz... (nicht signierter Beitrag von 95.91.234.254 (Diskussion) 16:48, 6. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Erstens, solche Scharia-Gruppen gibt es auch in anderen Ländern, mir fallen gerade die Niederlande und Belgien ein. Zweitens, es handelt sich dabei um unbedeutende Ereignisse, nicht relevant für diesen Artikel. Was machbar wäre, ist in eigener Artikel dazu, wie en:Sharia patrols, aber das ist hier nicht von Belang. --BHC (Disk.) 23:23, 7. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Eine Auslagerung diser Erscheinungen in einen eignen Artikel ist keine Lösung sondern ein bewustes Verstecken von offensichtlichen Mißbrauch, also keine akzeptable Lösung... (nicht signierter Beitrag von 95.90.195.203 (Diskussion) 23:30, 7. Sep. 2014 (CEST))Beantworten
Welcher öffentliche Missbrauch bitte? Hier haben sich ein paar Spinner eine Weste angezogen und Leute belästigt und Menschen zu belästigen ist zwar nicht sehr nett, aber auch nicht relevant für diesen Artikel. Würden wir jeden derartigen Vorfall hier einbauen, hätte der Artikel ziemliche Schlagseite in diese Richtung. Mit anderen Worten, dieser Vorfall ist nicht wichtig genug. Aber wenn dir das so wichtig ist, der Artikel ist nicht gesperrt, ergänze ihn, vielleicht findet sich ja jemand, der das übernimmt. Vielleicht wird es auch wieder rausgeworfen, kann ich nicht sagen. Sofern sich die Ergänzung in Grenzen hält, werde ich wohl nicht revertieren, oder besser: Du machst hier erst einmal einen Textvorschlag. Du kannst auch um eine Dritte Meinung bitten. Deine Wahl. --BHC (Disk.) 21:02, 8. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Landkarte

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Warum werden auf der Landkarte Guayana und Surinam als "Länder mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit" bezeichnet? Das ist doch überhaupt nicht der Fall! (nicht signierter Beitrag von 90.190.30.101 (Diskussion) 00:30, 27. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Stimmt, der Muslimanteil liegt bei beiden bei unter 15 %, in der Karte werden so Länder gekennzeichnet, welche entweder eine muslimische Mehrheit haben, oder aber die Mitglied im OIC sind. Ich habe das mal dahingehend korrigiert. --BHC (Disk.) 00:39, 27. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Aktualität der Quellen

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Viele Zitate sind recht alt. Insbesondere

<<Rechte und Ansprüche der Menschen erscheinen grundsätzlich nur als Reflexe religiöser Pflichten. Daher ist die Freiheit des Einzelnen im Scheriatrecht weit mehr eingeschränkt als im abendländischen Recht. Während hier alles erlaubt ist, was nicht gesetzlich verboten ist, verbietet der Islam alles, was nicht gesetzlich erlaubt ist. Er kennt daher auch nicht den unser heutiges Recht beherrschenden Grundsatz der Vertragsfreiheit; zulässig ist nur der Abschluß von Verträgen, die scheriatrechtlich erlaubt sind.“

– O. Spies und E. Pritsch[8]>>

↑ O. Spies und E. Pritsch: Klassisches islamisches Recht. In: Bertold Spuler (Hrsg.): Handbuch der Orientalistik. Erste Abteilung: Der Nahe und der Mittlere Osten. Ergänzungsband III: Orientalisches Recht. Brill, Leiden/Köln ***1964***, S. 222.

http://www.islamproject.org/education/D01_IslamicLaw.htm

versus dem Prinzip der Ibaha (meaning that anything is permitted if it is not expressly prohibited)

"Principles and methods. This system of logical application of the law based on the sources required the jurist to exercise individual reasoning, called ijtihad. Individual reasoning or effort is the basis of the process of analogy, but it is required to reach any judgment in Islamic law. Two important principles guided jurists’ use of evidence in making ijtihad. One is called istihab, meaning continuity. It means that "a situation or thing known to exist continues to exist until its opposite is proven." The most famous example of this is the principle of Islamic law that a person is innocent until proven guilty. Another principle is called ibahah, meaning that anything is permitted if it is not expressly prohibited. This is quite different from assuming the reverse, as only a few prohibitions are actually mentioned in the Qur’an. Another principle of evidence called bayina is that a plaintiff or accuser bears the burden of proof. If one person accused another of owing money, for example, it was up to the plaintiff to prove the debt, instead of the defendant having to prove that he or she did not owe any money. An I.O.U. would be evidence, and a cancelled check or witness statement by the defendant would prove the debt was paid. Such principles are common to many modern systems of law."

http://www.islamproject.org/education/D01_IslamicLaw.htm

sollte auch berücksichtigt werden, ein besonders bedeutender Grundsatz der gern von allen (also Muslime eingeschlossen) nicht ausreichend gewürdigt wird - black/white vs halal/haram Denken. (nicht signierter Beitrag von 160.219.10.250 (Diskussion) 16:42, 6. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Scharia in Israel

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Why Islamic law is official in Israel

Da kippen Stürzenberger und PI bestimmt aus den Socken. --87.148.247.192 10:34, 25. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Sloterdijk-Zitat

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Dieses Sloterdijk-Zitat habe ich rausgenommen:

„Die Scharia steht dem zivilgesellschaftlichen modus vivendi im Weg. Im Grunde ist ja der Islam ein juristisches Konstrukt, er kommt fast ohne Theologie aus“ (Peter Sloterdijk in: „Das kann nicht gut gehen“ (Interview), CICERO 2/2016, S. 15; vgl. [9]).

Begründung im Bearbeitungskommentar.

Passt hier nicht hin (erstens kein Fachmann, zweitens wertend-mutmaßend, drittens themenfern: hat mit "Definition" nichts zu tun)

Was man machen könnte, um solche gesellschaftspolitischen Kommentare von islamwiss. Laien im Artikel unterzubringen oder auch die Bedeutung des Themas in der politischen Diskussion einzubringen, wäre einen eigenen Unterabschnitt anzulegen, etwa "Die Scharia im gesellschaftspolitischen Diskurs" oder so. Dort könnte dieses Sloterdijk-Zitat problemlos hinein.--Jordi (Diskussion) 12:12, 3. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Aber Sloterdijk liegt mit seinen Aussagen zur Zivilgesellschaft und mit seiner Beobachtung zur Theologie als Profi-Philosoph wohl nicht ganz daneben. So erleben das nicht wenige Intellektuelle sowohl in arabischer als auch westlicher Denktradition. Die WP darf nicht zum Presse- und Meinungsorgan eines Kalifates werden. Die kritischen Würdigungen und Beurteilungen fallen hier fast ständig heraus, was auffällt und was ich sehr bedauere. Die Abstemplung von Sloterdijk als „Laie“ ist grenzwertig. Sloterdijk bestimmt den religionsphilosophischen Diskurs in Deutschland in erheblichem Maße mit. Wir müssen ihm zugestehen, dass er grundlegende Paradigmen in Rechts- und Religionssystemen schon auch durchschaut, offen benennt und in Relation zueinander setzen kann. Das passiert bei ihm seit einem Jahrzehnt und wird von Theologen vieler Religionen ernstgenommen. Dabei ist er der Philosoph und engagierte Anwalt einer Zivilgesellschaft. Bitte an geeigneter Stelle diesen Diskurs im Artikel unbedingt fortführen. Der herbe Konflikt mit der Zivilgesellschaft ist nicht aus der Luft gegriffen (aktuell beispielsweise wieder bei den Frauenrechten) und muss endlich ordentlich und WP-gerecht auch unter diesem Lemma dargestellt werden; fair, aber auch ehrlich!.--Widipedia (Diskussion) 08:46, 27. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Neutralität

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Im Artikel Islam in den Niederlanden wird das mit der Scharia aber ganz anders dargestellt, und zwar so dass alle Parteien und ein muslimischer Anführer die Aussage zur Einführung der Scharia abgeleht hätten. --Laber□Disk 07:04, 1. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Absolut. Auch finden sich nach kurzer Recherche Zeitungsartikel wie in Der Tagesspiegel in denen sich der damalige Justizminister genau von der momentanen Interpretertion der wikipedia distanziert.
"Der Justizminister, der als Vollblutjurist gilt, verteidigte seine Auffassung. Seine Kritiker "tun nun so, als sei ich für die Einführung der Scharia. Das ist nicht der Fall". Er wollte nur auf das demokratische Prinzip hinweisen, dass die Verfassung mit Zweidrittelmehrheit vom Parlament geändert werden könnte. Er werde sich aber dafür einsetzen, dass es niemals so weit komme."
Entweder den kompletten Abschnitt löschen. Oder umschreiben nach dem Tenor "Missverstandenes Zitat führte zu landesweiten Protesten gegen angebliche Pläne zur Einführung der Scharia". Und um es mal ganz offen zu formulieren, der komplette Artikel ist in seiner Grundanlage suspekt. Wesentliche Aussagen der Scharia zu Apostasie, Unzucht, Ehebruch, Diebstahl, sowie eigentlich jede Konkretisierung wird unterdrückt. Auf der anderen Seite aber gibt es ein wildes Sammelsurium von diversen Beispielen wie die Scharia angeblich Einzug in westliche Rechtssysteme hält, wohl um eine Nähe zu konstruieren, die es gar nicht gibt. Kann mir da einer die Stringenz aufzeigen? Dann wird eine anerkannte Islamwissenschaftlerin wie Prof. Dr. Christine Schirrmacher pauschal als nicht zitierfähig diskreditiert. Warum? Vielleicht weil sie für die IGFM eine Einführung in die Scharia verfasst hat, die einen vernünftigen logischen Aufbau und die Informationen enthält, die hier unterdrückt werden sollen? Ich dachte immer die wikipedia wäre eine Enzyklopädie und kein Forum für PR- oder Lobbyarbeit von Interessensgruppen, religiöser, politischer, wirtschaftlicher oder welcher Art auch immer. Schöne Grüße!--83.135.163.194 11:27, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Auf das IP-Blabla könnte man antworten, wenn es ein angemeldeter User und eben keine IP wäre, denn diese ist nicht ansprechbar und würde die Bearbeitung somit garnicht mitbekommen, also sinnlos hier Zeit zu investieren--Ciao • Bestoernesto 20:36, 24. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Abschnitt zum Sufismus

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Im Abschnitt zum Sufismus ist die Reihenfolge von "Tariqa (der mystische Weg), Ma‘rifa (Erkenntnis) und Haqiqa (Wahrheit)" falsch. Ma'rifa ist die letzte Stufe. Im Verlauf des Abschnitts wird Ma'rifa auch als letzte Stufe erklärt, entsprechend sollte bei der Aufzählung auch die gleiche Reihenfolge eingehalten werden. Danke sehr. (nicht signierter Beitrag von Schwammhaar (Diskussion | Beiträge) 22:56, 12. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Das Problem bei dieser Rangfolge ist, dass Gott mit einem seiner wichtigsten Beinamen al-Ḥaqq („Wahrheit, Richtigkeit, Recht“) die oberste Instanz ist. Er ist die Wahrheit (auch al-ḥaqīqa), zu der man über die Erkenntnis (arab. al-ma‘rifa) gelangt.--Imruz (Diskussion) 18:40, 6. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Ägypten

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Im Abschnitt "Islamisch geprägte Staaten der Gegenwart" ist aktuell im letzten Absatz zu lesen: "Im Zuge der Revolution in Ägypten gab es im März 2011 ein Verfassungsreferendum. Vom 28. November 2011 bis zum Januar 2012 fanden Parlamentswahlen statt. Islam(ist)ische Parteien errangen über 70 % der Mandate. Die Partei der Muslimbruderschaft (FGP) errang 37,5 % der abgegebenen Stimmen." Was soll das jetzt Lemma-betreffend aussagen? Wurde dadurch die Scharia in das ägyptische Rechtssystem aufgenommen und ggf in welchem Ausmaß? Ohne entsprechende Informationen sind die zitierten Sätze überflüssig--Ciao • Bestoernesto 20:36, 24. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

EuGH: Scharia-Scheidung muss nicht anerkannt werden

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Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Dezember 2017

Presseerklärung des EuGH

Imo im Artikel erwähnenswert; ich hab leider grad keine Zeit. Erbarmt sich jemand ? --Neun-x (Diskussion) 22:27, 23. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Wissenschaftliche Transkription nach DMG bei den Fachbegriffen

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Vielleicht sollte jemand noch einmal über den Artikeltext gehen und die unpräzisen deutschen Umschriften arabischer Fachbegriffe im Sinne der DMG-Umschrift präzisieren. Beispielsweise heißt es im Abschnitt Islamische Tradition Fard (arabisch فرد, DMG fard ‚Individuum‘), wird aber in diesem Kontext zu Recht als Farḍ (arabisch فرض ‚religiöse Pflicht; Vermutung‘ u. a.) gelesen. So etwas kann Verwirrung stiften.--Imruz (Diskussion) 18:33, 6. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

An und für sich liegst du nicht falsch, allerdings wendet die dt. WP die WP:NK/A an. Möglicherweise kann hier per DMG eine Ausnahme erfolgen, da es sich um Fachtermini wie unter WP:NK/A#DMG-Transliteration zu handeln scheint. Das müsste allerdings dort geklärt werden.--Devotus (Diskussion) 14:04, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Hallo Devotus, das Problem bei der WP:NK/A ist die tendenziell willkürliche Transkription (ich spreche ungern von „Transliteration“, weil diese bei der arabischen Schrift nicht greift, vgl. hier). Ich habe nie so ganz verstanden, wie wer und mit welchen Argumenten eine „vereinfachte“ Transkription aus arabischschriftigen Sprachen, allen voran z. B. aus dem Persischen (z. B. transkribierter angeblicher Gleichklang von gh/ġ und q, was dann grundsätzlich als gh wiedergegeben wird – ein Unding!), zustande kam. Angeblich gab es da wohl etliche Diskussionen. Offenbar waren daran auch etliche Leute beteiligt, die besser geschwiegen hätten ... Außerdem werden selbst diese Regeln nicht eingehalten, wie ich bei mehreren entsprechenden Artikeln immer wieder feststellen konnte. Um's kurz zu machen: Bei Fachbegriffen in Originalsprache sollten grundsätzlich und auf jeden Fall die Transkriptionsvorgaben der DMG gelten, weil diese nachvollziehbar sind.--Imruz (Diskussion) 16:58, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Meinst Du, exakt wie hier vorgegeben? Vermissen würde ich das "gh" in manchen Fällen evtl. schon. Und auch das "-eh" am Ende einiger Wörter ist darin scheinbar nicht geregelt. Dann gibts vielleicht noch Probleme mit "i" vs. "y". Da wäre eine feine WP-Konvention (für das Persische) sicher ein Desiderat. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 17:07, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Hallo Georg, kannst du dich noch an „unsere“ Diskussion hier erinnern? Dann wirst du dich bestimmt auch noch an den kleinen, aber feinen Unterschied von gh und q erinnern ... ;-) Außerdem handelt es sich bei der „Vereinheitlichung“ von gh und q um eine Übernahme der Teherūner Maulfaulheit. Fast überall sonst wird unterschieden. Und im Deutschen bleibt es ja auch beim Unterschied von „Heute“ und „Häute“ bei gleicher Aussprache ...
Bei i als Kurzvokal (mit Kasra unter dem davor stehenden Konsonanten geschrieben), ī als Langvokal und y als Halbkonsonant handelt es sich um ein und denselben Buchstaben – vergleichbar zu u, ū und w.
Beim i sind sich im Arabischen viele nicht einig, ob man die weibliche Form der Nisbe als -iyya oder -īya wiedergibt. Im Arabischen wird sie bei Vokalisierung ـِيَّة geschrieben, also mit Tašdīd, so dass die Umschrift grundsätzlich -iyya sein müsste. Ist aber oft nicht so ... Gruß--Imruz (Diskussion) 17:31, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Freilich erinnere ich mich. ;) Mir ging es soeben lediglich um eine "Kontroverse" "ġ vs. gh". Das "q" ist mir schon lange recht. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 18:10, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Ach so ... :-)) Gruß vom Āqā (nicht Āġā)--Imruz (Diskussion) 18:41, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Kritik

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Bzgl. [10]: Es handelt sich insofern um Theorieetablierung, als dass der Ansicht eines einzigen Autoren ein ganzer Abschnitt in Form von drei Sätzen gewidmet wird. Sofern ein "Kritik"-Abschnitt einzufügen wäre, müsste diese Kritik ausführlich und unter Einbeziehung aller relevanten Tendenzen mitsamt Replik und bei Nennung mehrerer unterschiedlicher Autoren ausgeführt werden. So wird lediglich einer einzigen Theorie eine gesonderte Plattform geboten, für die die WP nicht gedacht ist. Ob wir überhaupt einen Kritikabschnitt brauchen, sei dahingestellt. Viel eher würde an eine solche Stelle m. E. die Darlegung moderner Fragestellungen in europäischen und nordamerikanischen Gesellschaften passen: Per WP:TF, WP:BLG und WP:NPOV. Ein solches Vorgehen würde ich pers. begrüßen, sofern es solchen Kriterien gerecht wird und nicht zu Baustellen und Sammelsurien wie in der en:WP ausartet.

Hinzu kommt, dass Tibi in der genannten Textstelle den politischen Islam, allerdings nicht die Scharia als Konzept per se einer Kritik unterwirft. Entsprechend die Aussage auf S. 110: "...it is important to understand that the Islamist shari’a is not the classical version, but rather an invention of tradition. The Islamist shari’a is a totalitarian concept rather than an Islamic adoption of democracy." Die Ausführungen würden wenn überhaupt unter Islamismus passen. Ferner spricht er von potentiellen Reformen, nicht solchen, die schon stattgefunden haben. Das englische adoption hat in diesem Kontext nichts mit der deutschen Adoption, sondern Adaption (Übernahme) zu tun. Es ist auch unklar, was ein Begriff wie "Shariasierung" konkret bedeuten soll und in der WP verloren hat. Solche Begrifflichkeiten sind zumindest aus islamwissenschaftlicher Sicht grober Unfug und in der WP Begriffsetablierung, sofern sie nicht wenigstens im Sinne des Urhebers erläutert werden.

Am wichtigsten ist hier hingegen die Tatsache, dass solche Einfügungen spät. bei begründeten Einwänden auf der Artikeldisk. ausdiskutiert werden müssen und man nicht darauf beharrt, ohne jeglichen Konsens seine Inhalte in den Artikel zu zwingen.--Devotus (Diskussion) 13:59, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Hallo Devotus. Nein, die Aussagen passen hier gut in den Artikel, da in diesen Passagen vor allem der Lemmagegenstand thematisiert wird. Nicht nur an der von dir zitierten Stelle schreibt er über die Sharia, sondern auch auf S. 67 „Islamists believe that peace with the Jews contradicts shari’a, which is nonnegotiable.“, auf S. 106 „Institutional Islamists do not engage in the violence of jihadism but instead play the game of democracy and agree to go to the ballot box. They still share the common goal of the Islamist movement, to establish al-nizam al-Islami, the shari’a-based Islamic order. “ und vielen anderen Stellen. Die Frage nach Kompatibilität der Sharia mit der Demokratie wird dort ausführlich aufgearbeitet. Hier an Ort und Stelle über die Sinnhaftigkeit von Kritikabschnitten zu diskutieren halte ich ebenfalls für falsch; dies sollte bei einer übergeordneten Instanz geschehen. Ich persönlich halte die Einfügung von Kritikabschnitten für sehr sinnvoll, da sie dem Leser helfen den Lemmagegenstand einzuordnen (sofern sie akkurat nach WP:BLG aufbereitet sind). Zu der akkuraten Aufbereitung schreibst du: „[…] sofern ein "Kritik"-Abschnitt einzufügen wäre, müsste diese Kritik ausführlich und unter Einbeziehung aller relevanten Tendenzen mitsamt Replik und bei Nennung mehrerer unterschiedlicher Autoren ausgeführt werden.“ Scheint mir hier aber eher ein vorgeschobener Grund für die Zurücksetzung zu sein. Solange noch keine ausführliche Auswertung der Literatur stattgefunden hat, kann die Passage auch problemlos in den Abschnitt zu Kontroversen verschoben werden. Außerdem streben Wikipediaartikel nie Vollständigkeit an. Geht ja auch kaum, bei den zahlreichen unüberschaubaren Veröffentlichungen zu den meisten Themen. Die Zurücksetzung wegen „Adoption“, statt „Adaption“ kann ja kaum ein Grund für die Zurücksetzung deinerseits sein; das war ein Typo. Weiterhin glaube ich nicht, dass es dir (oder anderen Wikipedianern) zusteht, über Termini zu urteilen, die wissenschaftlichen Arbeiten verwendet werden. Wenn den Begriff in der Art und Weise gebraucht, dann ist das halt so (außerdem ist der Begriff relativ weit verbreitet). Alles in allem, war deine Zurücksetzung unbegründet, da der Passus vor allem WP:BLG entspricht. MfG. --Jonski (Diskussion) 19:13, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Tatsächlich unterscheiden sich “Islamist Sharia” und „Scharia“ auch im Sinne von Tibi gewaltig: Islamisten sind sektierische „Fundamentalisten“, vergleichbar mit evangelikalen „Fundamentalisten“, die keine andere Meinung als ihre eigene laserstrahlhafte Denke durchgehen lassen und jene anderen dann – wie beim „IS“ oder in Saudi-Arabien – köpfen. Und was die angebliche Judenfeindlichkeit „des Islams“ anbetrifft, so sind viele im Koran aufgeführten Gottesworte an die alten Israeliten als Sein erstes Volk gerichtet. Ergo sind demzufolge die Israeliten gleichsam die ersten „Muslime“.
Wie bei der Festlegung der christlichen Dogmen (Lehrsätze), so hat sich im Laufe der Zeit die Scharia herausgebildet und unterliegt immer wieder Veränderungen, da es sich um Interpretationen von Koranaussagen sowie vorgeblicher Aussagen des Propheten (Hadith) handelt. Diese Interpretationen wurden von den Religionsgelehrten ihrem jeweiligen Zeitgeist gemäß ausgelegt und für verbindlich erklärt. Doch da es keine den christlichen Kirchen vergleichbare Hierarchie gibt, unterscheiden sich diese Interpretationen teilweise gewaltig. Dies hängt auch mit lokalen/geografischen Denktraditionen innerhalb der islamischen Welt zusammen.
Abgesehen von den vier klassischen Rechtsschulen, die sich auf Interpretationen berufen, die ihnen ihre Legitimität verleiht, ist der Anpassung an den jeweiligen Zeitgeist Tür und Tor geöffnet, denn gerade auch der Koran besteht aus einem Konglomerat von Aussagen, die sämtliche Aspekte des irdischen Lebens zum Ausdruck bringen und beurteilen – vergleichbar mit den beiden Teilen („Altes Testament“, „Neues Testament“ bzw. Evangelien) der Bibel. Was dann daraus (von Menschen!) gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt. „Wissen ist Macht“ – dieses Motto steht bei sämtlichen dogmatisch verfassten Religionen sowie Ideologien an erster Stelle ...--Imruz (Diskussion) 22:25, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
@Georg Hügler: Spätestens jetzt solltest du deinen Pauschalrevert mal begründen.--Jonski (Diskussion) 23:01, 9. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Aber gern: Es handelte sich um keine nachvollziehbar wiedergegebene Kritik. Es sei denn, jemand hätte behauptet, dass die "islamistische Scharia" eine "islamische Übernahme der Demokratie" sei. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 23:10, 9. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
@Georg Hügler: Wenn das der einzige Streitpunkt ist, dann kann „islamische Übernahme der Demokratie“ auch gern gestrichen werden. Das ist nicht Tibis Kernaussage. MfG.--Jonski (Diskussion) 10:42, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Kontroversen

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Der Abschnitt "Kontroversen" ist total veraltet und bezieht sich auf die Situation um 2006. Ich glaube kaum, dass er noch die Haltung der Dänen und Holländer und insbesondere ihrer Regierungen widerspiegelt. Und der Satz "In den Niederlanden ist die Diskussion über die Einführung der Scharia in vollem Gange..." ist peinlich, wenn er sich auf das Jahr 2006 bezieht. Ich glaube nicht, dass die Tendenz des Artikels noch stimmt; vermutlich hat sich seit der Migrantenkrise 2015 viel getan. Nur ein Fundstück: Es gibt mittlerweile ein Urteil des EUGh von 2017, dass eine islamische Ehescheidung nicht anerkannt werden darf. Leider fehlen mir die Kenntnisse, den Abschnitt selbst zu aktualisieren, und durch eine Internetrecherche scheint das schwierig zu sein, jedenfalls habe ich erstaunlich wenig gefunden. Vielleicht kennt sich jemand gut aus?--(nicht signierter Beitrag von Kreuzberger (Diskussion | Beiträge)) 21:11, 29. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Davon abgesehen dass die aufgelisteten Kontroversen veraltet sind, beschreiben auch größtenteils nur Anekdoten, welche zum Zeitpunkt des Geschehens zu lokaler Diskussion führten. In der angegebenen Quelle steht z. B. nirgendwo drin dass die Diskussion zur Einführung der Scharia in Holland "im vollen Gange" sei (sowieso eine unseriöse und rein polemische Aussage über ein Land in dem weniger als 5% der Menschen Muslime sind). Es wäre vielleicht sinnvoll, den Abschnitt aufzuteilen und die Situation ganzheitlich im jeweiligen Land darzustellen, wie es für Deutschland, Großbritannien usw schon der Fall ist, anstatt stichpunktweise Anekdoten aufzuzählen. --Tserton (Diskussion) 13:51, 19. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Landkarte am Besten entsorgen

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Habe die beiden folgenden Beiträge mal von oben hier her kopiert, weil sie zu meiner Kritik passen:

Die Karte muss doch falsch sein. Die Philippinen sind ein katholisches Land. (nicht signierter Beitrag von 77.13.104.4 (Diskussion) 20:11, 24. Okt. 2011 (CEST)) 
:Das ist richtig – 81,04 % Katholiken. Aber die Karte sagt dazu nur, daß auf den Philippinen das islam. „Familienrecht“ gilt. Ob das stimmt, weiß ich nicht. Mediatus 15:10, 25. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ich denke auch da kann was nicht stimmten. Bei Suriname und Guyana war ich überrascht, auf Wikipedia nachgeschaut... ein 58%, einmal 48% Christen und die Graphik spricht bei der farblichen Markierung von :Länder mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit. (nicht signierter Beitrag von Weefgetouw (Diskussion | Beiträge) 15:08, 10. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Noch mal Philippinen. Hallo Mediatus, Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass sich 81% Katholiken auch nur ansatzweise nach islamischen Familienrecht richten lassen? Zumal die Muslime dort mit knapp 5% prozentual etwas weniger stark vertreten sind als in Deutschland mit etwa 5,5%? Ich war mehrfach dort, die sind so hardcore-katholisch, dass es schon einer Sekte gleicht. Und die Regierung befindet (oder befand?) sich im Dauerkriegszustand mit den Islamisten. Ähnlich Sri Lanka, keine 10% Muslims, 70% tief religiöse Buddhisten, der Rest Hindus und Christen. Oder Indien, immerhin 14% Moslems, die sitzen aber fast alle in Kaschmir (60-70%) und noch etwas verstärkt (15-35%) in drei/vier Bundesstaaten Nordost-Indiens. Die insgesamt 80% Hindus geraten öfters mal gewaltsam mit den Muslimen aneinander und lassen sich garantiert in keinem Lebensbereich etwas von der Scharia aufs Auge drücken. Tja und was Tunesien betrifft, seit der Revolution 2011 und der neuen Verfassung 2014 ist dort mit keinem Wort mehr von der Scharia die Rede, trotz einem Muslim-Anteil von über 90%. Ich habe mich jetzt nur mit Ländern befasst, die ich auch von einigen Reisen ganz gut kenne, nehme aber an, dass etliche weitere Länder fehlerhaft dargestellt sind. Kurzum, die Karte ist Müll und gehört entsorgt.--Ciao • Bestoernesto 05:56, 17. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Scharia und moderne Menschenrechte

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Die Reverts der letzten Tage lassen erkennen, dass Scharia nicht nur ein Gegenstand der historischen Religionsgeschichte ist, sondern auch in der Jetztzeit ein Thema darstellt. Dazu müsste tatsächlich das zweifach zurückgesetzte Thema der Menschenrechte eingearbeitet werden. Im Eingang des Artikels ist es gewiss nicht richtig; aber immer nur weglöschen, ist auch falsch. Der bisher vorhandene Abschnitt über die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam erfasst nur einen kleinen Teilaspekt. Ich fühle mich aber fachlich überfordert, das Thema der Menschenrechte hier gut zu verhandeln.--Widipedia (Diskussion) 19:29, 19. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Der Abschnitt Menschenrechte könnte durchaus etwas ausgefleischt werden, aber der mehrfach gelöschte Absatz war einfach nicht neutral geschrieben. Wenn eine Enzyklopädie einen durch Scharia gerechtfertigten Sklavenhandel beschreibt, muss der Zusammenhang mitbeschrieben werden (also, dass es heute eine sehr seltene und extremistische Auslegung der Scharia ist). Es gibt tatsächlich gegenwärtige Menschenrechtsverletzungen, welche von den jeweiligen Menschenrechtsverletzern durch die Scharia gerechtfertigt werden, und so sollte das wenn dann auch geschrieben werden - und nicht, dass die Scharia Menschenrechtsverletzungen verordnet oder gutheißt. Für jeden religiösen Grundtext gibt es Extremisten, die ihn eben extrem auslegen. Tserton (Diskussion) 00:29, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Genau das denke ich auch. Es ist weder damit getan, das Thema undifferenziert hier einzubringen, frei von historischen Kontexten, noch, dass man es verschweigt. Ich erlebe eben auch, dass man das Thema "Menschenrechte" immer schnell mal hier rausstreicht, weil es einem nicht passt, aus welchen politischen Gründen auch immer. Dabei ist dieses Thema wirklich sehr schwierig und gleichzeitig sehr wichtig. Da müsste dringend einmal jemand dranbleiben, weil ja Bevölkerungsteile in der Türkei und in arabischen Ländern aktuell darunter leiden. --Widipedia (Diskussion) 08:55, 23. Mär. 2021 (CET)Beantworten