Diskussion:Thüringer Landtag/Archiv/1
Automatische Infobox-Umstellung
Im Artikel wurde am 20:34, 27. Jun. 2010 (CEST) die Infobox von {{Infobox Landtag}} auf {{Infobox Parlament}} umgestellt. Hierbei wurden die folgenden Parameter entfernt:
| Wahlsystem = Personalisierte [[Verhältniswahl]] mit geschlossenen Listen | Stimmen = 2 (Wahlkreisstimme, Landesstimme) | Rechenverfahren = [[Hare-Niemeyer-Verfahren]] | Wahlkreise = 44 | Wahlberechtigte = 1 910 074 | Kennzeichen = THL | Nächste Wahl = 2014 | Bundesratsstimmen = 4 | Karte = Deutschland Lage Erfurts
--LinkFA-Bot 20:34, 27. Jun. 2010 (CEST)
Aktuelle Zusammensetzung des Landtags
Auch wenn Siegfried Gentele seit kurzem Mitglied der Familien-Partei Deutschlands ist: An seinem Status als fraktionsloser Abgeordneter ändert das rein gar nichts. Partei- und Fraktionszugehörigkeit sind zwei Paar Schuhe (so ist etwa Iris Martin-Gehl nach meinem Kenntnisstand parteilos, gehört aber der Linken-Fraktion an). Da die Familienpartei weder eine Fraktion oder parlamentarische Gruppe im Thüringer Landtag bildet noch Herr Gentele für diese Partei in den Landtag gewählt worden ist, halte ich es nicht für sinnvoll, sie bei der Sitzverteilung gesondert aufzuführen. Aber selbst wenn: Eine Sitzverteilung nach dem Motto "FAMILIE 1, fraktionslose Abgeordnete 3" ist und bleibt komplettomento falsch. --slg (Diskussion) 19:27, 22. Mär. 2016 (CET)
- Und es schadet also dem Artikel, wenn hier wirklich alle im Landtag genannten Parteien genannt werden? --Be11 (Diskussion) 11:47, 24. Mär. 2016 (CET)
- Meiner Wahrnehmung nach ist es einfach nicht üblich, das so gesondert aufzusplitten; zumal ja wie gesagt Herr Gentele nie für diese Partei gewählt worden ist. Aber wie auch immer, ich hab noch mal nachgesehen, wie es während der paar Monate gemacht worden ist, als Gentele der ALFA angehörte: [1]. Das wäre vielleicht ein ganz annehmbarer Kompromiss. --slg (Diskussion) 18:57, 24. Mär. 2016 (CET)
- Von deiner verlinkten Lösung halte ich nichts. Wo ist das Problem mit der jetzigen Lösung? Stört es dich das die Familien-Partei ein Mandat hat und willst es "vertuschen"? --Be11 (Diskussion) 17:57, 25. Mär. 2016 (CET)
- Parlamente bestehen nun mal aus Fraktionen, nicht aus Parteien. Wie schon eingangs ausgeführt, besteht zwischen der Mitgliedschaft in beidem nicht zwingend ein Zusammenhang. Übrigens: Gentele, Krumpe und Helmerich traten allesamt erst nach mehreren Monaten Fraktionslosigkeit aus der Partei aus – trotzdem wurden sie nicht mehr als AfD-Abgeordnete geführt, sondern als Fraktionslose. Aber wie auch immer: Vielleicht werde ich das Problem zu gegebener Zeit mal bei einem einschlägigen Fachportal ansprechen. --slg (Diskussion) 18:54, 25. Mär. 2016 (CET)
- Von deiner verlinkten Lösung halte ich nichts. Wo ist das Problem mit der jetzigen Lösung? Stört es dich das die Familien-Partei ein Mandat hat und willst es "vertuschen"? --Be11 (Diskussion) 17:57, 25. Mär. 2016 (CET)
- Meiner Wahrnehmung nach ist es einfach nicht üblich, das so gesondert aufzusplitten; zumal ja wie gesagt Herr Gentele nie für diese Partei gewählt worden ist. Aber wie auch immer, ich hab noch mal nachgesehen, wie es während der paar Monate gemacht worden ist, als Gentele der ALFA angehörte: [1]. Das wäre vielleicht ein ganz annehmbarer Kompromiss. --slg (Diskussion) 18:57, 24. Mär. 2016 (CET)
Helmerich
Helmerich gehört zwar der SPD-Fraktion an, ist jedoch kein Mitglied der Partei. Er wird weiterhin als parteilos geführt. [2]. --Vincent 15:13, 13. Apr. 2016 (CEST)
- Es ist auch egal, ob er Mitglied der SPD ist oder nicht. Er ist Mitglied der SPD-Fraktion. Und das muss abgebildet werden. --Olaf Kosinsky (Diskussion) 15:15, 13. Apr. 2016 (CEST)
- es wird doch aber die Parteizugehörigkeit abgebildet, nicht die Fraktion. So hat die Familienpartei keine Fraktion, ist aber aufgeführt. --Vincent 15:18, 13. Apr. 2016 (CEST)
- Es wird natürlich, sofern vorhanden, die Fraktion abgebildet. Das Parlament interessiert sic nur für Fraktionen, nicht für Parteien. --Olaf Kosinsky (Diskussion) 15:23, 13. Apr. 2016 (CEST)
- dann muss die Familie wieder raus und als fraktionslos geführt werden. --Vincent 15:38, 13. Apr. 2016 (CEST)
- Formal ist das richtig. Aber verwirrend. --Olaf Kosinsky (Diskussion) 15:42, 13. Apr. 2016 (CEST)
- dann muss die Familie wieder raus und als fraktionslos geführt werden. --Vincent 15:38, 13. Apr. 2016 (CEST)
- Es wird natürlich, sofern vorhanden, die Fraktion abgebildet. Das Parlament interessiert sic nur für Fraktionen, nicht für Parteien. --Olaf Kosinsky (Diskussion) 15:23, 13. Apr. 2016 (CEST)
- es wird doch aber die Parteizugehörigkeit abgebildet, nicht die Fraktion. So hat die Familienpartei keine Fraktion, ist aber aufgeführt. --Vincent 15:18, 13. Apr. 2016 (CEST)
Die Frage, ob Partei- oder Fraktionszugehörigkeit dargestellt werden soll, ist verzwickter, als man meinen könnte. Traditionell werden in der Infobox zu Parlamenten die Fraktionen dargestellt. Das ist aus Sicht des parlaments auch richtig, aber aus Sicht der Wikipedia-Nutzer? Für die Arbeit des eines Landtags beispielsweise sind fraktionslose Abgeordnete leider kaum relevant. Für den Wikipedia-Nutzer hingegen geht es um möglichst genaue Information. Zudem gibt es auch jenseits des rechtlichen Status "Fraktionsmitglied" oder "Fraktionsloser" Optionen. In Bremen gibt es zum Beispiel so genannte "Gruppen" im Parlament, die weniger Rechte als Fraktionen, aber mehr Rechte als fraktionslose haben. Ich glaube, es ist deshalb richtig, dass die Darstellung folgender Überlegung folgt: Primär Mitgliedschaft in Fraktionen/Gruppen; bei Fraktionslosen die Darstellung als Vertreter der Partei, soweit der Fraktionslose Parteimitglied ist. Bei Fraktions- und Parteilosen die Darstellung als eben solche. --Corvus2016 (Diskussion) 15:53, 13. Apr. 2016 (CEST)
Im Thüringer Landtag ist die Bildung von "Gruppen" wie in Bremen nicht vorgesehen. Das wurde letztes Jahr nach dem Ausscheiden von Krumpe, Helmerich und Gentele in den Medien thematisiert. Ich finde, dass die Darstellung einer Sitzverteilung sich in jedem Fall nach Fraktionszugehörigkeit richten sollte, ganz unabhängig davon, ob alle Fraktionsmitglieder dieser Partei angehören. Sonst hätte man auch die drei Genannten noch bis Juli bei der Afd führen müssen. Die Frage, ob Gentele als Familienpartei-Mitglied von den anderen Fraktionslosen gesondert aufzuführen ist, habe ich schon verschiedentlich diskutiert; ich tendiere klar zu einem Nein, werde mich aber notgedrungen der Mehrheit beugen. --slg (Diskussion) 18:32, 13. Apr. 2016 (CEST)
Kein Thema angegeben
Sind denn nicht sogar alle EU-Bürger, die die genannten Bedingungen erfüllen, wahlberechtigt? Weiß nicht genau... --Wikibenutzer 16:09, 28. Sep 2004 (CEST)
Die Verfassung Thüringens sagt Folgendes:
Artikel 46
(1) ...
(2) Wahl- und stimmberechtigt sowie wählbar ist jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Freistaat hat.
Artikel 104
Bürger im Sinne dieser Verfassung ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme gefunden hat.
Danach wären EU-Bürger nicht wahlberechtigt. Auch das Thüringer Landeswahlgesetz sagt nichts anderes aus.--Zellreder 17:42, 28. Sep 2004 (CEST)
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Ina Leukefeld
Im Radio (Jump) läuft heute dauernd, der Thüringer Landtag habe die Abgeordnete Ina Leukefeld für "parlamentsunwürdig" erklärt. Wes heißt das genau? kommt das einem Rauswurf gleich? --slg 17:04, 8. Apr 2006 (CEST)
Nein. Das hat keine rechtliche Bedeutung. --84.184.83.193 09:56, 13. Jun 2006 (CEST)
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Abgeordnetenliste stimmt nicht
Durch die Bundestagswahl 2005 und die Landratswahl/OB-Wahl 2006 sind einige Abgeordnete ausgeschieden, einige nachgerückt. Die derzeitige Liste stimmt nicht.
- Jetzt schon. Fehlt nur noch ein Nachrücker für Andreas Bausewein, der noch nicht benannt ist. --Yam 16:25, 6. Juli 2006 (CEST)
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Landtagsgebäude
Es fehlt leider noch ein eigener Artikel zum Parlamentsgebäude. Siehe auch hier. -- Sir 20:20, 25. Aug. 2009 (CEST)
- Es gibt kein Parlamentsgebäude in dem Sinne, sondern drei nebeneinander liegende Bauten: das Hochhaus des Thüringer Landtags, das "Fraktionsgebäude" (ist das mit den Säulen) und das Plenarsaalgebäude (die Glaskiste). Dazu könnte man schon noch Artikel anlegen, wobei die beiden Bauten eigentlich nicht wirklich bedeutend sind. Grüße --Michael S. °_° 19:37, 26. Aug. 2009 (CEST)
- IMO ist ein Gebäude, welches sozusagen den Plenarsaal eines Bundeslandes beherbergt, allein schon aus diesem Grund relevant. -- Sir 21:27, 26. Aug. 2009 (CEST)
- Jetzt hat die Langeweile doch gesiegt und ich habe mal ein bisschen was dazu angelegt ;-) --Michael S. °_° 21:51, 26. Aug. 2009 (CEST)
- Sehr gut, danke! -- Sir 22:10, 26. Aug. 2009 (CEST)
- Jetzt hat die Langeweile doch gesiegt und ich habe mal ein bisschen was dazu angelegt ;-) --Michael S. °_° 21:51, 26. Aug. 2009 (CEST)
- IMO ist ein Gebäude, welches sozusagen den Plenarsaal eines Bundeslandes beherbergt, allein schon aus diesem Grund relevant. -- Sir 21:27, 26. Aug. 2009 (CEST)
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Sitzverteilung
Die Grafik zur Sitzverteilung im Thüringer Landtag ist fehlerhaft. So werden z.B. sechs Sitze für die FDP angezeigt, obwohl die Partei sieben Abgeordnete stellt. Auch die Zahlen in der Legende sind fehlerhaft. Die SPD entsendet 18 Delegierte in den Landtag und nicht 15. Die richtige Sitzordnung kann man hier nachlesen: http://www.thueringer-landtag.de/tlt/abgeordnete/sitzordnung/index.asp (nicht signierter Beitrag von TobyBo (Diskussion | Beiträge) 20:40, 25. Jun. 2010 (CEST))
- Oh, tatsächlich! Auch bei Linken und CDU stimmt die Zahl der abgebildeten Sitze nicht. Ich selber habe von Grafiken leider absolut keine Ahnung, am besten wendest du dich direkt an StG1990, der die Grafik erstellt hat. Bin aber erstaunt, dass es tatsächlich Leute gibt, die das nachzählen ;) --slg 21:29, 25. Jun. 2010 (CEST)
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Foto Parlamentsgebäude
In der Infobox steht der Titel Parlamentsgebäude. Unter diesem ist meiner Meinung nach aber eben nicht das Parlamentsgebäude abgebildet. Eigentlich müsste man da ein Foto des Plenarsaals antreffen. Oder nicht?--Nattr (Diskussion) 10:50, 30. Jun. 2014 (CEST)
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Wie funktioniert der Thüringer Landtag?
Ich finde im Artikel keinerlei Information dazu, wie die eigentliche Gesetzgebung in Thüringen funktioniert. Ich finde, diese Informationen währen absolut essentiell. Da das Ganze in den meisten Bundesländern wahrscheinlich ähnlich funktioniert, könnte es vielleicht auch in einem Artikel für alle zusammengefasst werden, der dann entsprechend verlinkt wird. Für die Bundesgesetzgebung habe ich den Artikel Gesetzgebungsverfahren (Deutschland) gefunden. --Prog (Diskussion) 22:12, 29. Mär. 2016 (CEST)
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Sitzverteilung: Sortierung
Gibt es einen Grund dafür das die AfD als erste Oppositionspartei geführt wird, obwohl es üblich ist die Sortierung nach Prozentzahlen, nicht alphabetisch vorzunehmen? (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:1261:61A0:7522:19F3:AFFA:602E (Diskussion) 02:05, 6. Feb. 2020 (CET))
- Stärkste Fraktion in Wählerprozent ist hier die LINKE (29 Mandate), zweitstärkste Fraktion prozentual an den Wähler/innen ist die AfD (22), erst darauf folgt die CDU (sie hat mit 21 ein Mandat weniger erhalten als die AfD). Die anderen Fraktionen erhielten noch weniger. Dass AfD auch alphabetisch vor der CDU ist, ist eher Zufall. Ob alphabetisch oder prozentual wäre sie in beiden Fällen vor der CDU also passt das so schon. --31.17.212.52 04:35, 3. Mär. 2020 (CET)
Rücktritt Kemmerich und Folgesituationen unbedingt ergänzen
Jetzt steht dort, Kemmerich sei am 5. Feb im 3. WG zum MP gewählt. Dass dieser aber von der Annahme sehr früh wieder zurückgetreten ist und somit immer noch nicht alles in Ordnung ist wie im Artikel suggeriert, sollte unbedingt ergänzt werden. --31.17.212.52 04:44, 3. Mär. 2020 (CET)
"Bürger für Thüringen"
Hätte enzyklopädische Relevanz; Bitte Artikel anlegen. Danke! --obno 22:55, 11. Aug. 2022 (CEST)
Die Unwürdigkeiten von heute
Die Unwürdigkeiten von heute dürften von der Dimension dann wohl auch für diesen Artikel relevant sein/werden. --Jensbest (Diskussion) 15:17, 26. Sep. 2024 (CEST)
- Ich würde damit allerdings noch warten, bis die Sitzung beendet ist (vorauss. Sonnabend Nachmittag). --Stepro (Diskussion) 18:21, 26. Sep. 2024 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Stepro (Diskussion) 16:57, 25. Nov. 2024 (CET)
CDU
Laut dem Cicero ist die CDU schuld. - https://www.cicero.de/innenpolitik/thueringen-landtag-afd-alterspraesident --2001:9E8:CAD2:A00:B4C9:57F2:669D:3206 20:30, 26. Sep. 2024 (CEST)
- Den Artikel kann ich wegen Paywall nicht lesen. Aber ja, ist sie: mdr. --Stepro (Diskussion) 21:07, 26. Sep. 2024 (CEST)
- Man kann etwas zum Autor erfahren ("Mathias Brodkorb ist Cicero-Autor und war Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er gehört der SPD an") und die ersten zehn Sätze lesen. Das sollte eigentlich genügend Aussagekraft haben. --217.250.236.60 00:33, 27. Sep. 2024 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Stepro (Diskussion) 16:57, 25. Nov. 2024 (CET)
Hintergrund, warum Treutler nicht über "einen Antrag zur Geschäftsordnung" abstimmen ließ
Meiner Meinung nach sollte man zum besseren Verständnis der aktuellen Vorgänge genauer schreiben, was da beantragt wurde, nämlich dass nicht mehr die stärkste Fraktion (= AfD) den ersten Vorschlag für das Amt des Landtagspräsidenten unterbreiten darf, sondern alle Fraktionen [3].--Berita (Diskussion) 18:56, 27. Sep. 2024 (CEST)
- In dem Geschäftsordnungsantrag von Bühl ganz am Anfang ging es nur darum, die Beschlussfähigkeit des Landtags festzustellen. --PhiH (Diskussion) 21:23, 27. Sep. 2024 (CEST)
- Richtig, der Antrag zur Änderung der GO wurde noch gar nicht eingebracht. Problem waren hauptsächlich die nicht behandelten GO-Anträge, die etwas völlig anderes sind, als der Antrag, die GO zu ändern. --Stepro (Diskussion) 22:19, 27. Sep. 2024 (CEST)
- +1. Ich mache am Ende dieses Diskussionsabschnitts einen (farbig hinterlegten) Textvorschlag, der gerne bearbeitet werden und dann bein Zeiten in den Artikel wandern darf. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 10:53, 29. Sep. 2024 (CEST)
- In deinem Textvorschlag fehlen aber ein paar "Kleinigkeiten", um die Sachlage vollständig darzulegen.
- daß die CDU bisher vehement, solange es ihr zum Vorteil gereichte, das Gewohnheitsrecht, daß die größte Fraktion im neuen LT den LP vorschlägt, der dann in der Regel auch gewählt wurde, verteidigte. §2 Abs. 2 Satz 1: Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor. daß die CDU in der letzten LP genau diese Änderung der GO, die sie jetzt unter Krawallen gefordert hat, abgelehnt hat, in der irrigen Annahme sie würde die Wahl gewinnen und dann den LP jetzt selbst stellen; daß die CDU, BSW, Linke & SPD durch ständigen Radau und Zwischenrufe die ordnungsgemäße Durchführung der Konstituierung verhindert und zur Vertagung geführt haben; daß sie sogar schon in der Eröffnungsrede des AP damit angefangen haben und es so noch nicht einmal zur Ernennung der Schriftführer kam,
- daß die SPD mit gerade 6% einen Vizepräsidenten stellt, der AfD, als größter Fraktion, ihr Recht auf mindestens einen Vizepräsident verweigert wurde. §2 Abs. 2 Satz 2: Die anderen Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin beziehungsweise zum Vizepräsidenten vor, so dass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem Mitglied vertreten ist. daß ein Verdacht auf Befangenheit des VG vorliegt.
- --2001:16B8:B3A6:7700:3537:F33:35FC:8716 16:18, 29. Sep. 2024 (CEST)
- Mein Vorschlag für einen Abschnitt "Hintergrund" behandelt die rechtliche Lage und die verschiedenen Interpretationen, nicht den Ablauf der Sitzung. --Qaswed (Diskussion) 18:51, 29. Sep. 2024 (CEST)
- Diese Darstellung ist im ersten Teil (die CDU hat in der Vergangenheit die Änderung verhindert) völlig richtig, und im zweiten Teil (Radau usw.) an Absurdität kaum noch zu überbieten. Der AfD wurde übrigens nichts verwehrt, sie durfte wie alle anderen auch eine Kandidatin aufstellen. Nur wurde diese eben nicht gewählt, und das ist ein mögliches Ergebnis einer Wahl, sonst bräuchte man keine Wahl zu veranstalten. --Stepro (Diskussion) 20:28, 29. Sep. 2024 (CEST)
- Solche Hintergrundinformationen sollten ggf. in einen eigenen Artikel zur konstituierenden Sitzung (jetzt) oder zur Entscheidung der Verfassungsgerichthofes (wenn es dazu wissenschaftliche Aufsätze gibt) erwähnt werden. Ähnlich wie, dass es schon in der vorigen Legislaturperiode einen Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Geschäftsordnung gab und dass auf dem Verfassungsblog schon vor einer solchen Lage zuvor gewarnt wurde. --Pistazienfresser (Diskussion) 00:20, 30. Sep. 2024 (CEST)
- @Stepro
- §2 Abs. 2 Satz 1: Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor.
- §2 Abs. 2 Satz 2: Die anderen Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin beziehungsweise zum Vizepräsidenten vor, so dass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem Mitglied vertreten ist.
- Soso der AfD wurde also nichts verwehrt. Wenn das so ist, hätten die anderen ja nicht so einen Aufstand machen brauchen.
- @Pistazienfresser nicht vergessen, daß genau dieser Antrag von Bündnis 90/Die Grünen von der CDU verhindert wurde, weil Traditionsgemäß wird der Vorschlag der stärksten Fraktion auch angenommen & die CDU dachte damals noch, daß sie 2024 die stärkste Fraktion werden würde. --2001:16B8:B3BE:C800:C1BF:9985:99A5:F7FB 05:59, 30. Sep. 2024 (CEST)
- Richtig, ihnen wurde nichts verwehrt. Sie durften und sie haben jeweils Frau Musahl vorgeschlagen, erst zur Präsidentin, dann zur Vizepräsidentin. Sie wurde jeweils nicht gewählt. Wie schon geschrieben: die Nichtwahl ist eines der möglichen Wahlergebnisse. --Stepro (Diskussion) 06:02, 30. Sep. 2024 (CEST)
- Richtig, der Antrag zur Änderung der GO wurde noch gar nicht eingebracht. Problem waren hauptsächlich die nicht behandelten GO-Anträge, die etwas völlig anderes sind, als der Antrag, die GO zu ändern. --Stepro (Diskussion) 22:19, 27. Sep. 2024 (CEST)
- Unklar ist weiterhin, von welchem Geschäftsordnungsantrag die Rede ist, der außer dem Antrag auf Feststellung der Beschlußfähigkeit gestellt worden sein soll. Das sollte im Artikel ausgeführt werden. --2003:CC:2F0C:3200:77B5:3AF6:2C8A:FA78 13:48, 5. Okt. 2024 (CEST)
Hintergrund: Im Vorfeld der konstituierenden Sitzung gab es Diskussionen um die Wahl des Landtagspräsidenten. Die Thüringer Landesverfassung bestimmt, "Der Landtag wählt einen Präsidenten aus seiner Mitte", ohne weitere Vorgaben zum Wahlprozess. Die Geschäftsordnung (GO) des 7. Landtags, die durch das Geschäftsordnungsgesetz auch gültig bleibt, bis sich der neue Landtag eine neu GO gibt, sah vor, dass die stärkste Fraktion einen Kandidaten vorschlagen darf. Wie zu verfahren ist, wenn ein Kandidat (bspw. die Kandidatin der AfD) nicht die erforderliche Mehrheit erhält, war in der GO nicht geklärt und deshalb strittig. Zur Vermeidung dieser Situation, wollten die Fraktionen der CDU und des BSW noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten die GO dahin gehend ändern, dass jede Fraktion einen Kandidaten vorschlagen darf. Die AfD vertrat die Auffassung, dass der Landtag die GO erst ändern könne, wenn die Konstituierung abgeschlossen, und damit der Landtagspräsident gewählt, sei.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Stepro (Diskussion) 16:57, 25. Nov. 2024 (CET)
Eilentscheidung des Verfassungsgerichtshof
Durch die Revertierung des entsprechendes Absatzes mit meinen Änderungen wurde einerseits die Entscheidung nicht wirklich verstandenen und andererseits pauschal weitere Verbesserungen mit revertiert und relevanter anhalt entfernt. So macht das keinen Spaß.
Im Eilbeschluss heißt es, dass über die Annahme der geänderten Tagesordnung urne bei deren Annahme sodann in deren Reihenfolge zu verfahren ist. Was ist daran nicht zu verstehen? Manchmal muss man das Gelesene halt auch fachlich und sachlich einordnen (können) und schon deswegen stellt die Rücksetzung neben den anderen entfernten Verbesserungen eine Verschlechterung dar. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Alterspräsidenten eine ganz klare Arbeitsanweisung erteilt.
Zudem wurden auch die Abgeordnetenrechte verletzt und welche vier Fraktionen sind denn gemeint?
Ich bitte daher um Neufassung des Absatzes, da so Inhalt und Kontext des Vorfalles unrichtig und unvollständig dargestellt werden und lediglich der AFD entgegen WP:NPOV zu gute kommen. MfG, Michael E. alias Triomint69 (Diskussion) 11:21, 28. Sep. 2024 (CEST)
- Erstens bitte ich um Mäßigung in der Wortwahl, anderen vorzuwerfen, die Entscheidung nicht verstanden zu haben, wenn man selbst die Fehler einbaut, ist nicht angebracht.
- Zweitens: Was Du hier schreibst ist richtig, das, was Du in den Artikel geschrieben hast, jedoch nicht. Du hast eingefügt, dass im Gerichtsentscheid steht, dass über den Änderungsantrag der GO abgestimmt werden muss. Und genau das hat das Gericht nicht beschlossen. Hier empfehle ich meinerseits mal Dir, genau zu lesen. Das Gericht habe dem Alterspräsident aufgegeben, die Tagesordnung zur Abstimmung zu stellen, und danach nach beschlossener Tagesordnung zu verfahren. Über einen bestimmten Antrag abstimmen zu müssen, hat das Gericht eben genau nicht angewiesen, da dies ausschließlich die Entscheidung des Parlaments ist, welche Anträge es wann behandeln will. Darum ging es doch in dem ganzen Verfahren. Und Du konterkarierst das mit Deiner sachlich falschen Einfügung, das Gericht hätte die Abstimmung über den Änderungsantrag angeordnet. Hat es eben nicht, und darf es auch nicht. Das darf nur das Parlament entscheiden. --Stepro (Diskussion) 15:42, 28. Sep. 2024 (CEST)
- Hm, sorry, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe, aber ich offenbar reden wir aneinander vorbei. Mein revertierter Satz geht im Kontext noch weiter (sinngemäß: „...nach der vom Parlament beschlossenen Tagesordnung..." und man muss auch den Sinnzusammenhang einer gerichtlichen Entscheidung erkennen.
- Im übrigen hätte es dann auch gereicht, es entsprechend umzuformulieren statt alles zu revertieren und den Artikel damit eher zu verschlechtern und zwar sowohl sprachlich als auch inhaltlich.
- Gibt es noch andere Meinungen oder Formulierungsvorschäge zum Thema? MfG, Michael E. alias Triomint69 (Diskussion) 15:56, 28. Sep. 2024 (CEST)
- Interessant ist jedenfalls auch, daß der Verfassungsgerichtshof Thüringen dem Alterspräsidenten per Beschluß aufgegeben hat, die vorläufige Tagesordnung in der Fassung vom 19. September 2024 im Plenum zur Ab-
- stimmung zu stellen, und zwar unabhängig davon, ob der Landtag sich als beschlußfähig erweist oder nicht. --2003:CC:2F0C:3200:77B5:3AF6:2C8A:FA78 15:17, 5. Okt. 2024 (CEST)
- Bullshit.
- "Der Antragsgegner wird verpflichtet, bei der Fortsetzung der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags den Namensaufruf der Abgeordneten durchzuführen, daran anknüpfend die Feststellung über die Beschlussfähigkeit des Landtags zu treffen und sodann die vorläufige Tagesordnung in der Fassung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen." --Lian Ju Chi (Diskussion) 12:23, 6. Okt. 2024 (CEST)
- Ist "Bullshit" jetzt eine übliche Einleitung für Diskussionsbeiträge? Dann möchte ich mich gerne anschließen. Wenn dem Alterspräsidenten aufgegeben wird, die "Feststellung über die Beschlußfähigkeit des Landtags zu treffen", dann kann theoretisch diese Feststellung "ÜBER DIE" (und nicht: "DER") Beschlußfähigkeit des Landtags zu dem Ergebnis führen, daß der Landtag nicht beschlußfähig ist (z.B. wenn ein genügend großer Teil der Landtagsabgeordneten zuvor den Plenarsaal verläßt). Dieser Teil des Beschlußtenors antizipiert bereits ein bestimmtes Verhalten der Landtagsabgeordneten und hätte m.E. so nicht gefaßt werden dürfen. Auch in diesem Falle dennoch unbedingt die vorläufige Tagesordnung in der Fassung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen, kann dem Alterspräsidenten m.E. nicht vom Verfassungsgerichtshof aufgegeben werden. --2003:CC:2F0C:3200:77B5:3AF6:2C8A:FA78 17:33, 6. Okt. 2024 (CEST)
- Für Antworten auf Beiträge, in denen falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, ja. Es ist genau andersrum: Das Gericht kann den Alterspräsidenten nicht verpflichten, "die Beschlussfähigkeit festzustellen", sondern nur, die "Feststellung über die Beschlussfähigkeit des Landtags zur treffen", weil ersteres das Vorliegen einer Beschlussfähigkeit antizipieren würde. Wenn sich der Landtag als beschlussunfähig erweist, kann natürlich auch nicht (wirksam) über den Antrag entschieden werden. --Lian Ju Chi (Diskussion) 18:10, 6. Okt. 2024 (CEST)
- Außerdem kann der beschlussunfähige Landtag über seine Tagesordnung entscheiden. Es können eben nur keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden. --Lian Ju Chi (Diskussion) 18:14, 6. Okt. 2024 (CEST)
- "Außerdem kann der beschlussunfähige Landtag über seine Tagesordnung entscheiden. Es können eben nur keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden." Das ist eine steile und daher sehr interessante These. Es würde mich interessieren, ob es für diese Auffassung bestätigende Belege aus der Literatur und Rechtsprechung gibt. Jedenfalls ist anderer Auffassung - wenn auch nur - der Thüringer Verfassungsgerichtshof in der hier diskutierten Entscheidung vom 27.9.2024, wo es auf S. 22 ausführt: Das Vorliegen der Beschlussfähigkeit ist jedoch denknotwendig eine Voraussetzung, die bereits vor jeglichen Wahlakten UND SONSTIGEN ENTSCHEIDUNGEN (Hervorhebung von mir) des Landtags gegeben sein muss." --2003:CC:2F0C:3200:77B5:3AF6:2C8A:FA78 18:36, 6. Okt. 2024 (CEST)
- "Wenn sich der Landtag als beschlussunfähig erweist, kann natürlich auch nicht (wirksam) über den Antrag entschieden werden." Richtig, (nur daß es nicht um einen Antrag ging, sondern um die vorläufige Tagesordnung). Aus ebendiesem Grund hätte der Verfassungsgerichtshof nicht entscheiden dürfen, daß der Alterspräsident unabhängig von der Beschlußfähigkeit oder Beschlußunfähigkeit des Landtags über die Tagesordnung abstimmen soll. Das Gericht hätte dies entweder einschränken müssen auf den Fall, daß die Beschlußfähigkeit festgestellt werden wird oder aber es hätte den Antrag der Antragsteller (den das Gericht überdies selbst umformuliert hatte) als derzeit unzulässig zurückweisen müssen. --2003:CC:2F0C:3200:77B5:3AF6:2C8A:FA78 18:18, 6. Okt. 2024 (CEST)
- Außerdem kann der beschlussunfähige Landtag über seine Tagesordnung entscheiden. Es können eben nur keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden. --Lian Ju Chi (Diskussion) 18:14, 6. Okt. 2024 (CEST)
- Für Antworten auf Beiträge, in denen falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, ja. Es ist genau andersrum: Das Gericht kann den Alterspräsidenten nicht verpflichten, "die Beschlussfähigkeit festzustellen", sondern nur, die "Feststellung über die Beschlussfähigkeit des Landtags zur treffen", weil ersteres das Vorliegen einer Beschlussfähigkeit antizipieren würde. Wenn sich der Landtag als beschlussunfähig erweist, kann natürlich auch nicht (wirksam) über den Antrag entschieden werden. --Lian Ju Chi (Diskussion) 18:10, 6. Okt. 2024 (CEST)
- Ist "Bullshit" jetzt eine übliche Einleitung für Diskussionsbeiträge? Dann möchte ich mich gerne anschließen. Wenn dem Alterspräsidenten aufgegeben wird, die "Feststellung über die Beschlußfähigkeit des Landtags zu treffen", dann kann theoretisch diese Feststellung "ÜBER DIE" (und nicht: "DER") Beschlußfähigkeit des Landtags zu dem Ergebnis führen, daß der Landtag nicht beschlußfähig ist (z.B. wenn ein genügend großer Teil der Landtagsabgeordneten zuvor den Plenarsaal verläßt). Dieser Teil des Beschlußtenors antizipiert bereits ein bestimmtes Verhalten der Landtagsabgeordneten und hätte m.E. so nicht gefaßt werden dürfen. Auch in diesem Falle dennoch unbedingt die vorläufige Tagesordnung in der Fassung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen, kann dem Alterspräsidenten m.E. nicht vom Verfassungsgerichtshof aufgegeben werden. --2003:CC:2F0C:3200:77B5:3AF6:2C8A:FA78 17:33, 6. Okt. 2024 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Stepro (Diskussion) 16:57, 25. Nov. 2024 (CET)