Diskussion:Thüringer Landtag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Steffen Löwe Gera in Abschnitt Tagungsort(e)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Thüringer Landtag“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit einem Tag mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.
Vorlage:Autoarchiv-Erledigt/Wartung/Festes_Ziel
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Die Unwürdigkeiten von heute

[Quelltext bearbeiten]

Die Unwürdigkeiten von heute dürften von der Dimension dann wohl auch für diesen Artikel relevant sein/werden. --Jensbest (Diskussion) 15:17, 26. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Ich würde damit allerdings noch warten, bis die Sitzung beendet ist (vorauss. Sonnabend Nachmittag). --Stepro (Diskussion) 18:21, 26. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
+1 -Jensbest (Diskussion) 19:24, 26. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

CDU

[Quelltext bearbeiten]

Laut dem Cicero ist die CDU schuld. - https://www.cicero.de/innenpolitik/thueringen-landtag-afd-alterspraesident --2001:9E8:CAD2:A00:B4C9:57F2:669D:3206 20:30, 26. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Den Artikel kann ich wegen Paywall nicht lesen. Aber ja, ist sie: mdr. --Stepro (Diskussion) 21:07, 26. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Man kann etwas zum Autor erfahren ("Mathias Brodkorb ist Cicero-Autor und war Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er gehört der SPD an") und die ersten zehn Sätze lesen. Das sollte eigentlich genügend Aussagekraft haben. --217.250.236.60 00:33, 27. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Hintergrund, warum Treutler nicht über "einen Antrag zur Geschäftsordnung" abstimmen ließ

[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach sollte man zum besseren Verständnis der aktuellen Vorgänge genauer schreiben, was da beantragt wurde, nämlich dass nicht mehr die stärkste Fraktion (= AfD) den ersten Vorschlag für das Amt des Landtagspräsidenten unterbreiten darf, sondern alle Fraktionen [1].--Berita (Diskussion) 18:56, 27. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

In dem Geschäftsordnungsantrag von Bühl ganz am Anfang ging es nur darum, die Beschlussfähigkeit des Landtags festzustellen. --PhiH (Diskussion) 21:23, 27. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Richtig, der Antrag zur Änderung der GO wurde noch gar nicht eingebracht. Problem waren hauptsächlich die nicht behandelten GO-Anträge, die etwas völlig anderes sind, als der Antrag, die GO zu ändern. --Stepro (Diskussion) 22:19, 27. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
+1. Ich mache am Ende dieses Diskussionsabschnitts einen (farbig hinterlegten) Textvorschlag, der gerne bearbeitet werden und dann bein Zeiten in den Artikel wandern darf. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 10:53, 29. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
In deinem Textvorschlag fehlen aber ein paar "Kleinigkeiten", um die Sachlage vollständig darzulegen.
daß die CDU bisher vehement, solange es ihr zum Vorteil gereichte, das Gewohnheitsrecht, daß die größte Fraktion im neuen LT den LP vorschlägt, der dann in der Regel auch gewählt wurde, verteidigte. §2 Abs. 2 Satz 1: Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor. daß die CDU in der letzten LP genau diese Änderung der GO, die sie jetzt unter Krawallen gefordert hat, abgelehnt hat, in der irrigen Annahme sie würde die Wahl gewinnen und dann den LP jetzt selbst stellen; daß die CDU, BSW, Linke & SPD durch ständigen Radau und Zwischenrufe die ordnungsgemäße Durchführung der Konstituierung verhindert und zur Vertagung geführt haben; daß sie sogar schon in der Eröffnungsrede des AP damit angefangen haben und es so noch nicht einmal zur Ernennung der Schriftführer kam,
daß die SPD mit gerade 6% einen Vizepräsidenten stellt, der AfD, als größter Fraktion, ihr Recht auf mindestens einen Vizepräsident verweigert wurde. §2 Abs. 2 Satz 2: Die anderen Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin beziehungsweise zum Vizepräsidenten vor, so dass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem Mitglied vertreten ist. daß ein Verdacht auf Befangenheit des VG vorliegt.
--2001:16B8:B3A6:7700:3537:F33:35FC:8716 16:18, 29. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Mein Vorschlag für einen Abschnitt "Hintergrund" behandelt die rechtliche Lage und die verschiedenen Interpretationen, nicht den Ablauf der Sitzung. --Qaswed (Diskussion) 18:51, 29. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Diese Darstellung ist im ersten Teil (die CDU hat in der Vergangenheit die Änderung verhindert) völlig richtig, und im zweiten Teil (Radau usw.) an Absurdität kaum noch zu überbieten. Der AfD wurde übrigens nichts verwehrt, sie durfte wie alle anderen auch eine Kandidatin aufstellen. Nur wurde diese eben nicht gewählt, und das ist ein mögliches Ergebnis einer Wahl, sonst bräuchte man keine Wahl zu veranstalten. --Stepro (Diskussion) 20:28, 29. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Solche Hintergrundinformationen sollten ggf. in einen eigenen Artikel zur konstituierenden Sitzung (jetzt) oder zur Entscheidung der Verfassungsgerichthofes (wenn es dazu wissenschaftliche Aufsätze gibt) erwähnt werden. Ähnlich wie, dass es schon in der vorigen Legislaturperiode einen Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Geschäftsordnung gab und dass auf dem Verfassungsblog schon vor einer solchen Lage zuvor gewarnt wurde. --Pistazienfresser (Diskussion) 00:20, 30. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
@Stepro
§2 Abs. 2 Satz 1: Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor.
§2 Abs. 2 Satz 2: Die anderen Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin beziehungsweise zum Vizepräsidenten vor, so dass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem Mitglied vertreten ist.
Soso der AfD wurde also nichts verwehrt. Wenn das so ist, hätten die anderen ja nicht so einen Aufstand machen brauchen.
@Pistazienfresser nicht vergessen, daß genau dieser Antrag von Bündnis 90/Die Grünen von der CDU verhindert wurde, weil Traditionsgemäß wird der Vorschlag der stärksten Fraktion auch angenommen & die CDU dachte damals noch, daß sie 2024 die stärkste Fraktion werden würde. --2001:16B8:B3BE:C800:C1BF:9985:99A5:F7FB 05:59, 30. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Richtig, ihnen wurde nichts verwehrt. Sie durften und sie haben jeweils Frau Musahl vorgeschlagen, erst zur Präsidentin, dann zur Vizepräsidentin. Sie wurde jeweils nicht gewählt. Wie schon geschrieben: die Nichtwahl ist eines der möglichen Wahlergebnisse. --Stepro (Diskussion) 06:02, 30. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Unklar ist weiterhin, von welchem Geschäftsordnungsantrag die Rede ist, der außer dem Antrag auf Feststellung der Beschlußfähigkeit gestellt worden sein soll. Das sollte im Artikel ausgeführt werden. --2003:CC:2F0C:3200:77B5:3AF6:2C8A:FA78 13:48, 5. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Hintergrund: Im Vorfeld der konstituierenden Sitzung gab es Diskussionen um die Wahl des Landtagspräsidenten. Die Thüringer Landesverfassung bestimmt, "Der Landtag wählt einen Präsidenten aus seiner Mitte", ohne weitere Vorgaben zum Wahlprozess. Die Geschäftsordnung (GO) des 7. Landtags, die durch das Geschäftsordnungsgesetz auch gültig bleibt, bis sich der neue Landtag eine neu GO gibt, sah vor, dass die stärkste Fraktion einen Kandidaten vorschlagen darf. Wie zu verfahren ist, wenn ein Kandidat (bspw. die Kandidatin der AfD) nicht die erforderliche Mehrheit erhält, war in der GO nicht geklärt und deshalb strittig. Zur Vermeidung dieser Situation, wollten die Fraktionen der CDU und des BSW noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten die GO dahin gehend ändern, dass jede Fraktion einen Kandidaten vorschlagen darf. Die AfD vertrat die Auffassung, dass der Landtag die GO erst ändern könne, wenn die Konstituierung abgeschlossen, und damit der Landtagspräsident gewählt, sei.

Eilentscheidung des Verfassungsgerichtshof

[Quelltext bearbeiten]

Durch die Revertierung des entsprechendes Absatzes mit meinen Änderungen wurde einerseits die Entscheidung nicht wirklich verstandenen und andererseits pauschal weitere Verbesserungen mit revertiert und relevanter anhalt entfernt. So macht das keinen Spaß.

Im Eilbeschluss heißt es, dass über die Annahme der geänderten Tagesordnung urne bei deren Annahme sodann in deren Reihenfolge zu verfahren ist. Was ist daran nicht zu verstehen? Manchmal muss man das Gelesene halt auch fachlich und sachlich einordnen (können) und schon deswegen stellt die Rücksetzung neben den anderen entfernten Verbesserungen eine Verschlechterung dar. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Alterspräsidenten eine ganz klare Arbeitsanweisung erteilt.

Zudem wurden auch die Abgeordnetenrechte verletzt und welche vier Fraktionen sind denn gemeint?

Ich bitte daher um Neufassung des Absatzes, da so Inhalt und Kontext des Vorfalles unrichtig und unvollständig dargestellt werden und lediglich der AFD entgegen WP:NPOV zu gute kommen. MfG, Michael E. alias Triomint69 (Diskussion) 11:21, 28. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Erstens bitte ich um Mäßigung in der Wortwahl, anderen vorzuwerfen, die Entscheidung nicht verstanden zu haben, wenn man selbst die Fehler einbaut, ist nicht angebracht.
Zweitens: Was Du hier schreibst ist richtig, das, was Du in den Artikel geschrieben hast, jedoch nicht. Du hast eingefügt, dass im Gerichtsentscheid steht, dass über den Änderungsantrag der GO abgestimmt werden muss. Und genau das hat das Gericht nicht beschlossen. Hier empfehle ich meinerseits mal Dir, genau zu lesen. Das Gericht habe dem Alterspräsident aufgegeben, die Tagesordnung zur Abstimmung zu stellen, und danach nach beschlossener Tagesordnung zu verfahren. Über einen bestimmten Antrag abstimmen zu müssen, hat das Gericht eben genau nicht angewiesen, da dies ausschließlich die Entscheidung des Parlaments ist, welche Anträge es wann behandeln will. Darum ging es doch in dem ganzen Verfahren. Und Du konterkarierst das mit Deiner sachlich falschen Einfügung, das Gericht hätte die Abstimmung über den Änderungsantrag angeordnet. Hat es eben nicht, und darf es auch nicht. Das darf nur das Parlament entscheiden. --Stepro (Diskussion) 15:42, 28. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Hm, sorry, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe, aber ich offenbar reden wir aneinander vorbei. Mein revertierter Satz geht im Kontext noch weiter (sinngemäß: „...nach der vom Parlament beschlossenen Tagesordnung..." und man muss auch den Sinnzusammenhang einer gerichtlichen Entscheidung erkennen.
Im übrigen hätte es dann auch gereicht, es entsprechend umzuformulieren statt alles zu revertieren und den Artikel damit eher zu verschlechtern und zwar sowohl sprachlich als auch inhaltlich.
Gibt es noch andere Meinungen oder Formulierungsvorschäge zum Thema? MfG, Michael E. alias Triomint69 (Diskussion) 15:56, 28. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Interessant ist jedenfalls auch, daß der Verfassungsgerichtshof Thüringen dem Alterspräsidenten per Beschluß aufgegeben hat, die vorläufige Tagesordnung in der Fassung vom 19. September 2024 im Plenum zur Ab-
stimmung zu stellen, und zwar unabhängig davon, ob der Landtag sich als beschlußfähig erweist oder nicht. --2003:CC:2F0C:3200:77B5:3AF6:2C8A:FA78 15:17, 5. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Bullshit.
"Der Antragsgegner wird verpflichtet, bei der Fortsetzung der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags den Namensaufruf der Abgeordneten durchzuführen, daran anknüpfend die Feststellung über die Beschlussfähigkeit des Landtags zu treffen und sodann die vorläufige Tagesordnung in der Fassung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen." --Lian Ju Chi (Diskussion) 12:23, 6. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ist "Bullshit" jetzt eine übliche Einleitung für Diskussionsbeiträge? Dann möchte ich mich gerne anschließen. Wenn dem Alterspräsidenten aufgegeben wird, die "Feststellung über die Beschlußfähigkeit des Landtags zu treffen", dann kann theoretisch diese Feststellung "ÜBER DIE" (und nicht: "DER") Beschlußfähigkeit des Landtags zu dem Ergebnis führen, daß der Landtag nicht beschlußfähig ist (z.B. wenn ein genügend großer Teil der Landtagsabgeordneten zuvor den Plenarsaal verläßt). Dieser Teil des Beschlußtenors antizipiert bereits ein bestimmtes Verhalten der Landtagsabgeordneten und hätte m.E. so nicht gefaßt werden dürfen. Auch in diesem Falle dennoch unbedingt die vorläufige Tagesordnung in der Fassung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen, kann dem Alterspräsidenten m.E. nicht vom Verfassungsgerichtshof aufgegeben werden. --2003:CC:2F0C:3200:77B5:3AF6:2C8A:FA78 17:33, 6. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Für Antworten auf Beiträge, in denen falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, ja. Es ist genau andersrum: Das Gericht kann den Alterspräsidenten nicht verpflichten, "die Beschlussfähigkeit festzustellen", sondern nur, die "Feststellung über die Beschlussfähigkeit des Landtags zur treffen", weil ersteres das Vorliegen einer Beschlussfähigkeit antizipieren würde. Wenn sich der Landtag als beschlussunfähig erweist, kann natürlich auch nicht (wirksam) über den Antrag entschieden werden. --Lian Ju Chi (Diskussion) 18:10, 6. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Außerdem kann der beschlussunfähige Landtag über seine Tagesordnung entscheiden. Es können eben nur keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden. --Lian Ju Chi (Diskussion) 18:14, 6. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
"Außerdem kann der beschlussunfähige Landtag über seine Tagesordnung entscheiden. Es können eben nur keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden." Das ist eine steile und daher sehr interessante These. Es würde mich interessieren, ob es für diese Auffassung bestätigende Belege aus der Literatur und Rechtsprechung gibt. Jedenfalls ist anderer Auffassung - wenn auch nur - der Thüringer Verfassungsgerichtshof in der hier diskutierten Entscheidung vom 27.9.2024, wo es auf S. 22 ausführt: Das Vorliegen der Beschlussfähigkeit ist jedoch denknotwendig eine Voraussetzung, die bereits vor jeglichen Wahlakten UND SONSTIGEN ENTSCHEIDUNGEN (Hervorhebung von mir) des Landtags gegeben sein muss." --2003:CC:2F0C:3200:77B5:3AF6:2C8A:FA78 18:36, 6. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
"Wenn sich der Landtag als beschlussunfähig erweist, kann natürlich auch nicht (wirksam) über den Antrag entschieden werden." Richtig, (nur daß es nicht um einen Antrag ging, sondern um die vorläufige Tagesordnung). Aus ebendiesem Grund hätte der Verfassungsgerichtshof nicht entscheiden dürfen, daß der Alterspräsident unabhängig von der Beschlußfähigkeit oder Beschlußunfähigkeit des Landtags über die Tagesordnung abstimmen soll. Das Gericht hätte dies entweder einschränken müssen auf den Fall, daß die Beschlußfähigkeit festgestellt werden wird oder aber es hätte den Antrag der Antragsteller (den das Gericht überdies selbst umformuliert hatte) als derzeit unzulässig zurückweisen müssen. --2003:CC:2F0C:3200:77B5:3AF6:2C8A:FA78 18:18, 6. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Erstmals Landtagspräsident, der nicht der größten Fraktion entstammt?

[Quelltext bearbeiten]

Hallo in die Runde,
da die in der Überschrift genannte Formulierung so oder in einer ähnlichen Variante nun schon mehrmals eingefügt und revertiert wurde, eröffne ich eine Diskussion hierzu. Ich bin der Meinung, dass diese Aussage belegt werden muss. Ich habe selbst schon dazu recherchiert, aber bisher keinen Beleg für die Aussage gefunden, aber auch kein eindeutiges Gegenbeispiel. Das genannte Beispiel des Präsidenten der 14. Bremischen Bürgerschaft ist schwierig, da zwar die Partei mit den zweitmeisten Stimmenanteil zum Zuge kam, allerdings Erst- und Zweitplatzierter gleich große Fraktionen stellten. Zumindest die bisherige Version im Artikel („Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wurde damit ein Abgeordneter einer Partei, die nicht in den Wahlen die meisten Stimmen erhalten hatte, zum Präsidenten eines Landtags gewählt.”) ist unzutreffend und daher von mir revertiert worden.
Wie ist eure Sicht dazu?
Gruß --Rubikon79 (Diskussion) 21:10, 1. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Ich sehe das ebenso. Ein Beleg mit einer externen Quelle ist einerseits nötig, und andererseits darf die Formulierung der Aussage nicht klar widerlegbar sein, was bei der letzten Einfügung der Fall war. --Stepro (Diskussion) 22:08, 1. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Man könnte die Entscheidung des Verfassungshofes zitieren. Danach ergibt sich ein Recht zum Vorschlag oder gar zur Besetzung des Amtes des Landtagspräsidenten weder aus der Thüringer Verfassung noch aus Gewohnheitsrecht (S. 24 ff. des Urteils). Aber reicht es nicht, dass dies in dem Artikel zur konstituierenden Sitzung steht? --Pistazienfresser (Diskussion) 22:56, 1. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die neuste Formulierung ("Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wurde damit ein Abgeordneter einer Partei, die nicht in den Wahlen die meisten Stimmen erhalten hatte, zum Präsidenten eines Landtags gewählt.") könnte tatsächlich zutreffen, da es nicht um die Größe der Fraktionen, sondern die erhaltenen Stimmen der Parteien geht. --Lian Ju Chi (Diskussion) 02:04, 2. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Eben genau nicht. In der 14. Bremischen Bürgerschaft erhielt die CDU 32,6 % der Stimmen, und damit weniger als die SPD mit 33,4 % der Stimmen. Trotzdem stellte die CDU den Präsidenten. Damit kann Thüringen nicht das erste Bundesland sein, bei dem das so ist.
Im Übrigen bleibe ich dabei: Die Aussage, wie auch immer sie formuliert wird, wäre mit einer externen reputablen Quelle zu belegen. Eigene Recherchen sind keine akzeptable Grundlage, siehe WP:OR. Wie man an diesem Beispiel sieht, mit gutem Grund. --Stepro (Diskussion) 05:32, 2. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für die Aufklärung, hatte ich andersrum im Kopf.
Mit der Quelle bin ich absolut bei Dir! --Lian Ju Chi (Diskussion) 14:15, 2. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Den hatte ich glatt vergessen. Die Formulierung würde langsam kompliziert. Metz wurde damals als CDU-Politiker von der Partei mit den meisten Stimmen - also der SPD - vorgeschlagen. Von daher wäre die richtige Formulierung "Erster Landtagspräsident, der nicht von Partei vorgeschlagen wurde, die in der Wahl die meisten Stimmen erhalten hatte." Das die potentielle spätere Regierung einen Mitglied der potentiell späteren Opposition aus welchen Gründen auch immer nicht wählte gab es soweit ich es sehe zumindest in den letzten 40 Jahren nicht. --Thzht (Diskussion) 15:39, 2. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Man kann es natürlich auch einfach lassen, eine derartige Aussage in den Artikel einzufügen, statt auf Krampf eine Formulierung zu finden. Die dann auch noch irgendwo so belegt sein müsste. ;-) --Stepro (Diskussion) 16:30, 2. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Der Beleg ist ganz einfach: Alle Landtagspräsidenten der deutschen Länder haben bislang der größten Fraktion angehört. Auch die CDU in Bremen war - neben der SPD-Fraktion - größte Fraktion. Diese Listen der Landtagspräsidenten kann man sich anschauen, ebenso die Wahlergebnisse. Dazu braucht es keine externe Quelle. --Mirmok12 (Diskussion) 14:04, 3. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich finde das irrelevant. Vielleicht stimmt es, aber wozu soll es gut sein? --Mautpreller (Diskussion) 14:07, 3. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo @Mirmok12,
sorry, aber du betreibst damit die eigenständige Kombination von Belegen, um zu einer Schlussfolgerung zu gelangen. Dies ist nach WP:TF nicht zulässig.
Gruß --Rubikon79 (Diskussion) 14:34, 3. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Sorry, aber das ist doch nichts anderes als Anwendung der einfachsten Logik. Dafür, dass Wasser nass ist, brauche ich auch keinen Beleg. --Mirmok12 (Diskussion) 14:37, 3. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Doch, wenn jemand anzweifelt, dass Wasser nass ist, brauchst Du dafür einen externen reputablen Beleg. Hier wurde Deiner Ansicht nun von mehreren Nutzern hinreichend oft widersprochen. Also ist ein externer Beleg für Deine Aussage absolut notwendig. --Stepro (Diskussion) 14:54, 3. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
In der Sache fände ich eine Formulierung in diesem Sinn korrekt: Von dem parlamentarischen Brauch, die Funktion des Landtagspräsidenten der stärksten Fraktion zu übertragen, wurde damit abgewichen. --Mautpreller (Diskussion) 16:19, 3. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Tagungsort(e)

[Quelltext bearbeiten]
  • Wann genau fand die erste Landtagssitzung im jetzigen Plenarsaal statt? 2002? 2003? Und wo tagte man vorher? Im Fraktionsgebäude? Irgendwie finde ich dazu noch nichts im Artikel.
  • Auch interessant wäre: Die konstituierende Sitzung des 1. Landtags fand 1990 im DNT Weimar statt, die Verabschiedung der Landesverfassung 1993 im Festsaal der Wartburg. Gab es noch weitere Fälle, in denen der Landtag außerhalb von Erfurt zusammengetreten ist?

--slg (Diskussion) 17:43, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo @Steffen Löwe Gera,
laut dieser Quelle [2] hat der Thüringer Landtag seit 1993 nicht außerhalb der Landtagsgebäude getagt, aber (auch wenn es nicht ganz deine zweite Frage trifft) 2020/2021 24 mal im Parksaal des Steigerwaldstadions (siehe [3]). Die erste Sitzung im neuen Plenarsaal war am 13. November 2003 (siehe [4]). Zuvor war der Plenarsaal wohl der ehemalige Gerichtssaal des Justizanbaus, da der Justizanbau aber für den Neubau des Plenarsaals abgreissen wurde, gab es vermutlich Anfang der 2000er-Jahre noch eine Zwischenlösung.
Gruß --Rubikon79 (Diskussion) 19:35, 14. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn ich mich recht erinnere, gab es in den letzten Jahren auch gemeinsame Sitzungen bei anderen Landesparlamenten, und zumindest eine weitere Sitzung auf der Wartburg. Ich wüsste aber nicht, wo man diese Informationen nachlesen könnte. --Stepro (Diskussion) 23:08, 14. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Danke euch beiden für eure Antworten. Ich habe inzwischen auch dieses Dokument gefunden, das den alten Plenarsaal im Justizanbau erwähnt und sogar im Bild zeigt. Ansonsten gibt es ja die vom Landtag herausgegebene Reihe Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen, in der ich in der ThULB schon gelegentlich geblättert habe. Morgen bin ich wieder in Jena, vielleicht habe ich Gelegenheit mal reinzuschauen. --slg (Diskussion) 14:35, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten