Diskussion:Vatikanstadt
Unerledigte Diskussionen werden später automatisch archiviert, siehe Quelltext.
Archiv |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
---|
|
- http://szmobil.sueddeutsche.de/show.php?section=Wirtschaft&etag=1327618800
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- http://www.vaticanstate.va/NR/rdonlyres/7CF4FC5A-43AD-4717-99C6-FB70E9CD43FD/3276/Gesetze_des_Vatikanstaates.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: Schutzalter (aktuell)
- http://www.iuscanonicum.it/Contributi/Apollinaris_2010_1_HILGEMAN%5B1%5D.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.agenziamobilita.roma.it/cerca-linea.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- http://www.calciopedia.org/statistiche/europa/379-statistiche-vaticano
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 08:55, 4. Jan. 2016 (CET)
Fläche
[Quelltext bearbeiten]Da ich selbst keine gescheite Quelle habe, vermerke ich das nur hier in der Diskussion anstatt den Artikel selbst zu editieren: Laut der englischen Wikipedia hat Vatikanstadt eine Fläche von 0,49 km² und nicht (wie hier angegeben) 0,44 km². Dabei berufen sie sich auf einen "De Agostini Atlas Calendar", der in einer früheren Ausgabe wohl die inkorrekte Zahl 0,44 angegeben hat und diese in einer späteren Edition zu 0,49 korrigiert hat. 2A02:2455:E5E:8800:9AAF:65FF:FE58:467F 13:01, 30. Okt. 2021 (CEST)
Falsche Fläche Vatikanstadtes
[Quelltext bearbeiten]Die Fläche des Vatikans wird in diesem Artikel als 0,44km² angegeben. Es wurde allerdings laut dem "Calendario Atlante De Agostini" (https://it.wikipedia.org/wiki/Calendario_Atlante_De_Agostini) 1945-1946 zu 0,49km² geändert. Lässt sich auch in der englischen Version (https://en.wikipedia.org/wiki/Vatican_City) nachlesen, da ist es richtig dargestellt.
Leider kann man den Artikel aus irgendeinem Grund nicht mehr bearbeiten, sodass ich das hier reinschreiben muss. Falls irgendjemand die Möglichkeit hat, die Seite doch zu bearbeiten, könntet ihr das vielleicht in der Infobox ändern? --Fehlerdetektiv (Diskussion) 11:44, 27. Dez. 2023 (CET)
- Der Artikel ist aufgrund von mehrfachem Missbrauch gesperrt. Ich habe deinen Einwand in Bezug auf die Fläche geprüft und den Artikel dementsprechend angepasst. Es ist nun dieselbe Formulierung wie in der englischen Wiki. Grüße --Launus (Diskussion) 15:24, 28. Dez. 2023 (CET)
- Hallo, ich muss diese Diskussion über die Fläche wieder aufmachen. Die Angabe im Calendario Atlante De Agostini von 1945/46 scheint veraltet/inkorrekt zu sein. Die offizielle Webseite des Vatikans listet die Fläche als 0,44km^2 (veröffentlicht 2017).
- https://www.vaticanstate.va/it/stato-governo/note-generali/geografia.html
- Die gleiche Angabe macht die Webseite, auf der man Tickets für den Vatikan buchen kann.
- https://www.thevaticantickets.com/de/vatican-city-facts/
- Genauso wie statista.com (2024).
- https://de.statista.com/statistik/daten/studie/689707/umfrage/die-20-kleinsten-laender-der-welt-nach-flaeche/
- Soweit ich es sehen kann, sagen alle neueren Quellen einheitlich 0,44km^2. --TobiWanKenobi13 (Diskussion) 10:12, 3. Dez. 2024 (CET)
- Ja, es ist ein altes Bonmot, dass der Vatikan knapp 2,5 Päpste pro Quadratkilometer beherbergt. Viel Grüße! GS63 (Diskussion) 19:24, 3. Dez. 2024 (CET)
Regierungssystem ist Absolute Wahl-Theokratie (und nicht Monarchie)
[Quelltext bearbeiten]Die Bezeichnung als "Monarchie" ist unzutreffend (keine innerfamiliäre Vererbung); vielmehr liegt eine Theokratie vor – und zwar eine "absolute Wahl-Theokratie" ("absolut": das Oberhaupt ist zugleich Gesetzgeber – "Wahl-": das Staatsoberhaupt wird gewählt – "Theokratie": Machtgrundlage ist die Religion). (NB: schon klar, daß das (fast) überall als Monarchie bezeichnet wird – paßt aber nicht.) Bitte diskutieren und korrigieren. --ProloSozz (Diskussion) 20:57, 25. Aug. 2024 (CEST)
- Nein. Es ist eindeutig eine Monarchie, und zwar eine Wahlmonarchie. (dazu braucht es keine innerfamiliäre Vererbung!) Dies wird in der Geschichte und Wissenschaft auch so benannt und anerkannt. Kein Grund plötzlich alles umzuändern. Spreche mich klar gegen eine Änderung aus. --Launus (Diskussion) 07:49, 1. Sep. 2024 (CEST)
- Wir diskutieren hier selbst nicht, sondern bilden ab. Und das ist die Bezeichnung als Monarchie. --Ichigonokonoha (Diskussion) 15:35, 1. Sep. 2024 (CEST)
- Staatsoberhaubt vom Vatikan ist der König vom Vatikan, also Monarchie. Das er auch der Pabst vom heiligen See ist und gleich der Bischof vom Rom macht nichts zur Sache. --2A02:1210:400A:D600:1144:94C3:2AF1:F961 19:47, 17. Okt. 2024 (CEST)
Vatikanische Staatsbürgerschaft
[Quelltext bearbeiten]Bzgl. dieses Edits von Opihuck: Da wären durchaus Szenarien denkbar. Ich habe seit vielen Jahren die Staatsbürgerschaft von XYZ. Nun werde ich Kurienkardinal und bekomme die vatikanische Staatsbürgerschaft dazu. Ein paar Jahre später verliere ich die Staatsbürgerschaft von XYZ aus was auch immer für Gründen. Staatenlos bin ich dann nicht, denn ich habe ja noch die vatikanische Staatsbürgerschaft. Wieder ein paar Jahre später schmeißt der Papst mich aber z. B. raus oder ich gehe in den Ruhestand und damit verliere ich die vatikanische Staatsbürgerschaft und bin staatenlos. Damit das nicht passiert, bekomme ich dann automatisch die italienische Staatsbürgerschaft,. Gruß --Schniggendiller Diskussion 21:47, 10. Nov. 2024 (CET)
- Danke für deine freundliche Rückmeldung. Also so einfach verliert man die nationale Staatsangehörigkeit nicht. In Deutschland war ein Staatsangehörigkeitsverlust bisher schon ausgeschlossen, wenn die weitere Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes erworben wurde und nicht qua Einbürgerung (§ 25 Abs. 1 StAG a. F.). Dieser Fall trifft auf die Vatikanstadt zu. Nach dem seit Juni 2024 geltenden Staatsangehörigkeit geht die deutsche Staatsangehörigkeit auch im Falle einer Einbürgerung in einen fremden Staatsverband nicht mehr verloren (§ 25 StAG ist aufgehoben worden). Die Tatsache, dass die Staatsangehörigkeit durch Wohnsitznahme in der Vatikanstadt erworben wird und durch Wohnsitzaufgabe wieder verloren geht, dürfte auch bei vielen anderen Staatsangehörigkeitsgesetzen der Welt nicht zum Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit führen, da es sich bei der vatikanischen Staatsangehörigkeit um eine reine "Funktionsstaatsangehörigkeit" und damit um keine vollwertige handelt.
- Sollte dennoch aus irgendwelchen Gründen der sehr unwahrscheinliche Fall einer Staatenlosigkeit eintreten, wüsste ich nicht, warum ein Ex-Vatikanbediensteter die italienische Staatsangehörigkeit automatisch erwerben sollte. Das ist doch vielleicht überhaupt nicht in seinem Interesse; vielleicht bemüht er sich bei dem Staat seiner bisherigen Staatsangehörigkeit um Wiedereinbürgerung. Vielleicht erhält er eine Option auf die italienische Staatsangehörigkeit. Die aufgestellten Behauptungen sind aus meiner Sicht so skurril und so unwahrscheinlich, dass ich hier um einen plausiblen Beleg bitten muss; sonst ist das WP:TF. --Opihuck 22:07, 10. Nov. 2024 (CET)
- Nun ja, stell dir vor, XYZ wäre ein Staat, in dem die katholische Kirche nicht sehr angesehen ist bzw. unterdrückt wird. Die könnten schon auf die Idee kommen, einem unbequemen Kleriker nach einem Wechsel an die Kurie zwangsweise die Staatsbürgerschaft abzuerkennen.
- Einen Beleg habe ich aber auch nicht, bin nur via Spezial:Letzte Änderungen über deinen Edit gestolpert ;-)
- Gruß --Schniggendiller Diskussion 22:26, 10. Nov. 2024 (CET)
- Dankeschön. Ich bin inzwischen auf den Artikel Vatikanische Staatsbürgerschaft aufmerksam geworden. Da steht in diesem Abschnitt etwas über eine Regelung in Art. 9 Abs. 2 des Versöhnungsvertrags der Lateranverträge und das Ansinnen Mussolinis, staatenlos werdenden Vatikanbedienstete im Falle von Staatenlosigkeit großzügig (wieder) "ohne weiteres als italienische Staatsbürger zu betrachten". Die Formulierung ist vage. Was heißt "zu betrachten", wenn der Betroffene widerspricht? Von einem förmlichen Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit steht da nichts. Völkerrecht verlangt zudem einen gewissen Bezug zum Staatsgebiet, damit ein Staat berechtigt ist, die eigene Staatsangehörigkeit zu verleihen. Wenn ein deutscher Vatikanbediensteter keine Beziehungen zu Italien hat, ist eine Verleihung der italienischen Staatsangehörigkeit gegen seinen Willen nicht zulässig. Beim Vatikan ist wegen der funktionsgekoppelten Regeln über Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit schon umstritten, ob er überhaupt ein Staatsvolk hat. Gesucht wird eine Regelung im italienischen Staatsangehörigkeitsgesetz, die die völkerrechtliche Vereinbarung in nationales Recht umsetzt. Ich warte mal ab, ob die Spezialisten des italienischen Rechts hier mitlesen, andernfalls pinge ich sie noch an. --Opihuck 23:01, 10. Nov. 2024 (CET)
@Mmg: Du hast Vorstehendes vor deiner Revertierung gelesen? --Opihuck 21:00, 11. Nov. 2024 (CET)
@XanonymusX: Ist dir etwas im italienischen Staatsangehörigkeitsgesetz bekannt, wonach ein bisheriger Nichtitaliener, der durch Verlust der vatikanischen Staatsangehörigkeit staatenlos geworden ist, ggf. auch gegen seinen Willen die italienische Staatsangehörigkeit erhält? Mir scheint die Regelung von 1929 heute ein Verstoß gegen internationales Recht (vor allem die Nottebohm-Entscheidung des IGH vom 06.04.1955) zu sein. --Opihuck 12:22, 11. Dez. 2024 (CET)
- Mir war besagter Art. 9 bislang nicht bekannt, er scheint aber nach wie vor in Kraft zu sein. Wenn das so ist, hieße das wohl in der Praxis, dass eine betroffene Person einen italienischen Pass beantragen und diesen dann auch ohne Probleme bekommen könnte. Leider finde ich auf die Schnelle keine Literatur dazu, ist aber ein äußerst interessantes Fundstück! --XanonymusX (Diskussion) 18:27, 13. Dez. 2024 (CET)
Es handelt sich nicht, wie im Abschnitt Sicherheit beschrieben, um die kleinste Armee der Welt. Es ist eine paramilitärische Polizei- und Sicherheitstruppe ohne Kombatanttenstatus. Die Schweiz, deren Staatsangehörige seit 1848 per Gesetz nicht in ausländischen Militär dienen dürfen, definierte die Schweizergarde 1929 entsprechend: „Die päpstliche Garde kann nicht als ausländische, bewaffnete Einheit gemäss Artikel 94 des militärischen Strafrechts betrachtet werden; da diese Truppe eine einfache Wachpolizei ist, kann jeder, wie bisher, in ihren Dienst treten, ohne die Zustimmung des Gesamtbundesrates einzuholen.” --2003:CD:F72A:ED00:F971:CC14:478:6004 01:54, 12. Dez. 2024 (CET)