Diskussion:Vorkonstitutionelles Recht
Begriffsbildung
[Quelltext bearbeiten]Versucht Wikipedia eine eigene Begriffsbildung in der Rechtswissenschaft zu etablieren? Die Bezeichnung "präkonstitutionelles Recht" ist absolut ungebräuchlich (bei Beck-Online etwa nur 4 Treffer unter diesem Begriff). Absolut üblich ist dagegen der Begriff "vorkonstitutionelles Recht" (mehrere hundert Treffer bei Beck-Online). Warum folgt Wikipedia dieser ganz h.M. nicht, sondern geht einen Sonderweg? Als Enzyklopädie wird Wikipedia so unbrauchbar. --80.135.190.244 16:25, 16. Jun. 2007 (CEST)
- Da hast du völlig Recht. --C.Löser Diskussion 16:28, 16. Jun. 2007 (CEST)
- Ich muss mich übrigens korrigieren. Es gibt nicht 4 Treffer bei Beck-Online zu "präkonstitutionelles Recht", sondern null. Die Treffer sind Zufallstreffer, weil beide Worte unabhängig voneinander in vier Aufsätzen genutzt werden. Der Begriff wird schlicht überhaupt nicht gebraucht. Daher ist es wohl auch nicht richtig, auf den Begriff "präkonstitutionelles Recht" überhaupt zu verweisen. Oder? --80.135.190.244 17:31, 16. Jun. 2007 (CEST)
Kann mir jemand erklären, was der Begriff "vorkonstitutionell" bedeuten soll? Er existiert nicht einmal im Duden! Nach der "Definition" der Wikipedia ergibt sich daraus ein Zeitbegriff. Der Begriff "konstitutionell" jedoch ist ein Zustandsbegriff und bedeutet "verfassungsmäßig", woraus zu schlußfolgern ist, dass "vorkonstitutionell" außerhalb der Verfassung stehend, bzw. verfassungswidrig bedeutet. Fazit: es sollte ein Löschantrag gestellt werden mangels Relevanz. -- 89.247.86.144 11:02, 2. Jul. 2010 (CEST)
- Wenn es BVerfG-Urteile dazu gibt, wird es schon relevant sein ;-) --103II 18:31, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Wieso ist ein erfundener Begriff, welcher in keinem wissenschaftlichen Standardwerk aufgeführt ist, relevant? Weil ihn das Bundesverfassungsgericht erfunden hat und ihm eine nicht dem positiven Begriff entsprechende Gegenbedeutung "verliehen" hat? Denn demzufolge bedeutet "vorkonstitutionelles Recht" eben "nicht verfassungsgemäßes Recht"-- 89.247.5.45 14:52, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Sorry, aber vielleicht liest Du einfach mal den Artikel und die dort gegebene Definition, bevor Du hier diskutierst? Vorkonstitutionell sagt überhaupt nichts dazu aus, ob es verfassungsgemäß ist oder nicht. Es sagt nur, dass das Recht aus einer Zeit vor Geltung der Verfassung stammt. Im übrigen wirst Du den begriff sehr wohl in jedem juristischen Lexikon finden. --103II 21:39, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Naja, es ist halt typisch BVerfG... sie versuchen, etwas zu verbergen, in dem sie mit neu ausgedachten Fachbegriffen um den heißen Brei herum reden. Fragt euch mal folgendes: Angenommen, ein neuer, souveräner Staat wird gegründet. Was ist für die Gründung notwendig? - Eine Verfassung. Ab wann kann der neue Staat seine Hoheitsgewalt ausüben? - Erst nach der Gründung, nach der Verfassungsgebung. Daraus folgt, dass "vorkonstitutionelles Recht" in einem souveränen Staat sogesehen nicht möglich ist. Selbstverständlich könnte der neue Staat durch Gesetz andere Rechte, die vor seiner Gründung bestanden haben, wieder geltend machen (rein theoretisch). Dann ist aber immer noch die Frage offen, warum er das tun sollte. Fragwürdig ist auch, warum man im Grundgesetz allgemein jegliches Recht, dass vor der "Gründung" der BRD galt, per se als "fortgeltend" weiterführt, solange es nicht ausdrücklich gegen das Grundgesetz verstößt. Ich sehe es so, dass der Begriff "vorkonstitutionelles Recht" ein Funktionsbegriff ist, mit dem man versucht, eben diese Souveränitätsdebatte zu deckeln. --Kreuz Elf (Diskussion) 16:21, 4. Okt. 2018 (CEST)
- Sorry, aber vielleicht liest Du einfach mal den Artikel und die dort gegebene Definition, bevor Du hier diskutierst? Vorkonstitutionell sagt überhaupt nichts dazu aus, ob es verfassungsgemäß ist oder nicht. Es sagt nur, dass das Recht aus einer Zeit vor Geltung der Verfassung stammt. Im übrigen wirst Du den begriff sehr wohl in jedem juristischen Lexikon finden. --103II 21:39, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Wieso ist ein erfundener Begriff, welcher in keinem wissenschaftlichen Standardwerk aufgeführt ist, relevant? Weil ihn das Bundesverfassungsgericht erfunden hat und ihm eine nicht dem positiven Begriff entsprechende Gegenbedeutung "verliehen" hat? Denn demzufolge bedeutet "vorkonstitutionelles Recht" eben "nicht verfassungsgemäßes Recht"-- 89.247.5.45 14:52, 9. Jul. 2010 (CEST)
Nein, den Begriff "vorkonstitutionell" gibt es in keinem Duden und in keinem Lexikon. Dieser Begriff "konstitiutionell" macht mit der Vorsilbe "vor" keinen Sinn. Es gibt nur den Begriff "konstitutionell" und der heisst "verfassungsgemäss". Es scheint sich herauszustellen, dass das Bundeverfassungsgericht diesen Begriff politisch geschaffen hat, um Recht aus der Nazizeit ab dem 23.05.1949 zu re-aktivieren, obwohl das GG ganz klare Rechtsnormen bezüglich der Gültigkeit der Gesetze ab dem 23.05.1949 festgelegt hatte. Man verschleiert scheinbar mit diesem zweifelhaften Begriff "vorkonstitutionell" die Tatsache, dass diese vorkonstitutionellen Gesetze eigentlich nicht verfassungsgemäss sind. Sehr bedenklich. (nicht signierter Beitrag von 84.61.133.131 (Diskussion) 17:57, 14. Aug. 2010 (CEST))
- So bezogen auf das BVerfG eine vollkommen unsinnige und aus juristischer Sicht auch schwachsinnige Behauptung. --Benatrevqre …?! 08:35, 25. Aug. 2011 (CEST)
Verwerfungskompetenz
[Quelltext bearbeiten]Die Möglichkeit, dass Fachgerichte (also Gerichte unterhalb des BVerfG) vorkonstitutionelle Normen als verfassungswidrig verwerfen, wird nicht erwähnt. --rmk 07:41, 25. Sep. 2007 (CEST)
- So klarer? --103II 23:12, 25. Sep. 2007 (CEST)
Textsammlung ??
[Quelltext bearbeiten]Gibt es soetwas wie ein zentrales Register/(Text)Sammlung für Vorkonstitutionelles Recht ? --Leololeone (Diskussion) 18:51, 13. Mär. 2018 (CET)
Halte ich für unmöglich, kein Mensch wird sich dafür verbürgen wollen, dass es vollständig ist... --Kreuz Elf (Diskussion) 16:06, 4. Okt. 2018 (CEST)
Zusammenbruch des NS-Staats - Definition?
[Quelltext bearbeiten]Unter "Recht aus der Zeit des Nationalsozialismus" wurde geschrieben "Verfassungsrecht des NS-Staates ist durch den Zusammenbruch 1945 außer Kraft getreten". Welcher Zusammenbruch ist denn damit gemeint bzw. was soll "Zusammenbruch" überhaupt heißen? So weit ich weiß hat das dritte Reich nicht kapituliert, sondern nur das Militär des dritten Reiches (Karl Dönitz hat die bedingungslose Kapitulation nicht unterschrieben). --Kreuz Elf (Diskussion) 16:10, 4. Okt. 2018 (CEST)
- So sagt es die Literatur. "Zusammenbruch" ist in der Tat ein schwammiger Begriff, aber eben auch sehr geläufig. Ziko (Diskussion) 16:38, 6. Okt. 2018 (CEST)
- Es ist der richtige und vielfach belegte Begriff für den Zusammenbruch des NS-Staates. Benatrevqre …?! 15:46, 8. Okt. 2018 (CEST)
Ohne Beispiele ist alles nix
[Quelltext bearbeiten].. und bleibt wolkig. -- itu (Disk) 11:17, 1. Apr. 2021 (CEST)
- Ein Beispiel (etwa das Reichskonkordat) findet sich doch prominent im Text. --Benatrevqre …?! 10:06, 6. Apr. 2021 (CEST)
Einzigartigkeit Deutschlands?
[Quelltext bearbeiten]Zitat:
Im Jahr 1949 war die staatliche Situation Deutschlands eine besondere. Parallelen zu den betreffenden Grundgesetzartikeln (Art. 123–129 GG) gibt es mithin in anderen Staaten der Welt nicht.
Ich habe leider die genannte Quelle nicht vorliegen, doch möchte ich diese Aussage stark bezweifeln. Erstens war die Situation Deutschlands 1949 gar nicht so besonders; dass sich Staaten nach einen Zusammenbruch oder aus anderen Gründen neu konstituieren, kommt immer wieder mal vor. Außerdem, gibt es wirklich keine ähnlichen Artikel in anderen Verfassungen dieser Welt? Nimmt denn die indische Verfassung nicht auch Bezug auf die Gesetzeslage unter britischer Herrschaft, was ist mit der Übernahme sowjetischer Gesetze ins heutige Russland, oder mit den ganzen afrikanischen Kolonien; haben die nicht auch einen Passus in ihrer Verfassung, mit dem bestimmte Gesetze von vor der Staatsgründung übernommen werden? Ich behaupte, Deutschland ist das gewiss nicht so einzigartig. Da ich die Quelle nicht habe, möchte ich das hier zur Diskussion stellen. --Kuli (Diskussion) 13:58, 4. Mai 2023 (CEST)
- Da kein Einspruch kam, habe ich die fragliche Stelle entfernt. Der Inhalt ist auch zum Verständnis des Lemmas nicht relevant. --Kuli (Diskussion) 13:46, 15. Mai 2023 (CEST)
- Prima! --Ziko (Diskussion) 18:02, 15. Mai 2023 (CEST)
- Einspruch: Die Herausnahme des Satzes, dass die Situation Deutschlands eine besondere war, war sachlich unbegründet, weswegen ich die Löschung dieses Satzes revertiert habe. Insbesondere die besondere Lage zwischen Bundesrepublik und DDR sowie ihr Verhältnis zu den Besatzungsmächten einerseits und die Viermächteverantwortung über Deutschland andererseits waren einzigartig. Dies betraf den Status Deutschlands, das Verhältnis der beiden deutschen Staaten zueinander, deren Verhältnis zum fortbestehenden deutschen Gesamtstaat, den Status umstrittener Gebiete und das Selbstbestimmungsrecht der Völker vor dem Hintergrund der deutschen Frage. Es mutet seltsam an und wirkt ziemlich geschichtsvergessen, die damalige Situation in Deutschland und insbesondere neue, bisher nicht dagewesene Rechtslage mit der anderer Staaten vergleichen zu wollen. --Benatrevqre …?! 09:47, 17. Mai 2023 (CEST)
- Der zweite Satz war ganz offensichtlich falsch (man muss hier nur an das österreichische Übergangsgesetz von 1920 denken) und wurde daher korrekterweise gestrichen. Der wieder eingefügte erste Satz steht jetzt etwas unmotiviert als letzter Satz der Einleitung im Artikel; man erwartet, dass da noch was kommt, es kommt aber nichts. --Taste1at (Diskussion) 16:56, 17. Mai 2023 (CEST)
- Was konkret sollte denn noch kommen?
- Nachtrag: Hab jetzt wesentliche Informationen dazu noch ergänzt. --Benatrevqre …?! 21:30, 17. Mai 2023 (CEST)
- Ich denke, so ist es okay. Der Status Deutschlands war vielleicht ein besonderer; trotzdem gibt es Parallelen zu den betreffenden Grundgesetzartikeln auch in anderen Verfassungen. Das steht da jetzt zum Glück nicht mehr. Ich hätte das trotzdem nicht dort mit eingefügt, weil unklar ist, wie sich die angeblich so besondere Situation auf das vorkonstitutionelle Recht bezieht. In anderen Staaten gibt es ja jede Menge ähnliche Fälle.
- Im übrigen muss ich widersprechen, die Herausnahme des Satzes sei sachlich unbegründet gewesen. Die Begründung habe ich doch hier genannt. Und anscheinend bleibt ja von der Behauptung, entsprechende Verfassungsartikel würde es aussschließlich in Deutschland geben, nichts mehr übrig. --Kuli (Diskussion) 23:22, 22. Jun. 2023 (CEST)
- Nein, du hattest zuviel herausgenommen, dies war sachlich nicht gerechtfertigt. Aber gut, wenn es jetzt so passt, wie es nun aktuell ist. --Benatrevqre …?! 09:40, 23. Jun. 2023 (CEST)
- Der zweite Satz war ganz offensichtlich falsch (man muss hier nur an das österreichische Übergangsgesetz von 1920 denken) und wurde daher korrekterweise gestrichen. Der wieder eingefügte erste Satz steht jetzt etwas unmotiviert als letzter Satz der Einleitung im Artikel; man erwartet, dass da noch was kommt, es kommt aber nichts. --Taste1at (Diskussion) 16:56, 17. Mai 2023 (CEST)