Diskussion:Zahnarzt

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Letzter Kommentar: vor 14 Tagen von Trendley in Abschnitt Irreführende und falsche Darstellung zur Berufsausübung
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Nicht an allem ist Englisch schuld

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Hallo Leute! Der Begriff "Dentist" ist ein alteingesessener Begriff in allen mir bekannten Sprachen in denen er verwendet wird. Schon vor dem Krieg hieß es in Polen "dentysta" und ich wette die Franzosen haben ihren "chirurgien dentiste" auch nicht aus Bereitscheift zur Annahme englischer Wörter eingeführt. Der wahre Grund dafür, dass der Dentist in der einen oder anderen Schreibweise in so vielen Sprachen üblich ist, ist, dass er als Fremdwort aus dem Französischen übernommen wurde. Jede Wette, dass der Grund dafür auch schon auf der Seite steht: Der Begründer der modernen Zahnmedizin nannte sein Werk „Le chirurgien dentiste“ und dieses beeinflusste ganz Europa.

Also ist die Interpretation des Dentisten in Österreich als "Denglisch" ebenso abwegig wie die Identifikation der Weltsprache Englisch als Ursache für die weite internationale Verbreitung.

Grüße Bartłomiej Jesionkiewicz


Aktenzeichen des Urteils des EurGH folgt morgen :-) --Martin Mewes 23:52, 13. Apr 2004 (CEST)

Der Text sugegriert, dass es Zahnärzte nur in Deutschland gibt. Denkt auch an unsere österreichischen und schweizer Nutzer! Stern 19:43, 10. Jun 2004 (CEST)

Lieber Anathema, du bist die Person, die den Unfug treibt! Dentist ist heute ein Synonym für Zahnarzt. Im Duden Rechtschreibung steht der Name immer noch, obwohl der Duden ältere Begriffe aussortiert. Die deutschen Zahnärzte findet man unter:www.web-dentisten.de Die Zahnärztekammer von Österreich heißt Dentistenkammer. Englisch ist die Weltsprache und "Denglisch " ist weit verbreitet. Zahnarzt heißt hier dentist. Viele Ausdrücke aus der Zahnmedizin haben englische Bezeichnungen. --217.234.175.106 10:29, 13. Apr 2005 nachgetragen, Owltom 10:33, 13. Apr 2005 (CEST)


Also insgesamt ist der Abschnitt zu Dentist m.E. nicht korrekt. In welchen Sprachen soll das bitte schön ein umgangssprachlicher Ausdruck sein??? Baumrinde 14:48, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Dentist==Zahnarzt?

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"Dentist: Zahntechniker mit Fachschulausbildung, der in begrenztem Umfang die Zahnheilkunde ausüben durfte; mit Gesetz vom 31. 3. 1952 wurden die Dentisten in den Zahnärztestand übergeführt." sagt wissen.de --Owltom 10:31, 13. Apr 2005 (CEST)

iInsofern ist der Satz, den Anathema entfernt (in Bezug auf DE) tatsächlich Unfug, weil es gar keine Dentisten mehr gibt. Gruß, Owltom 10:38, 13. Apr 2005 (CEST)

Warum meldet sich der Anathema nicht zu den Argumenten?

  • g* Das ist so seine Art ..., und jetzt schnell weg, bevor mich der Blitz trifft ;) --Owltom 11:28, 13. Apr 2005 (CEST) (falls Dir wikrlich so viel am Dentisten liegt, erweitere den Artikel um den AT/CH-Aspekt; mit mehr als diesem Satz, der eh immer wieder rausfliegt)

Vielleicht hat jemand Lust etwas zur Geschichte des Berufes zu Schreiben ich hätte da folgendes Bild zu bieten. Bild:Zahnbrecher-1568.png

dsgfsdgsdgsdgsdgdgs--82.149.183.166 12:03, 17. Jan 2006 (CET)

Psychologie im Studium?

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Frage, weil der Beitrag Zahnbehandlungsphobie noch einiger Ergänzungen bedarf. -- Robodoc 20:39, 11. Mär 2006 (CET)

Wer fügt denn immer den Streckbein als bedeutenden Zahnarzt hinzu? Das ist Werbung und hat in einem Lexikon nichts verloren. Zum Kotzen, manche Zahnärzte! Ciller

Durcheinander

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Hier herrscht zur Zeit das reinste Chaos. Kann mal jemand mit mehr Erfahrung den Artikel nachbessern. Im Artikel ist ein Formatierungsfehler (siehe KZBV) und eine persönliche Stellungnahme im Text enthalten,... etc. 19:18, 3. Apr 2006

behandlung und ängste der behandelten

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gibt es zu diesem thema schon einen artikel ? sonst wäre ein kurzer absatz zu dem thema "angst vor dem zahnarzt" angebracht, finde ich. Intruder35 23:52, 25. Sep 2006 (CEST)

Ausübung der Heilkunde durch Zahnärzte

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Dürfen Zahnärzte die gesamte ärztliche Heilkunde oder nur die Heilkunde auf dem Gebiet der Zahnmedizin ausüben? --84.151.255.48 23:50, 6. Mai 2008 (CEST)Beantworten

-- Zahnärzte dürfen die gesamte zahnmedizinische Heilkunde ausüben. Dazu gehören operative Eingriffe in der Mundhöhle genauso wie Korrektur von Stellungsanomalien von Zähnen, auch ohne weitere fachärztliche Ausbildung (Oralchirurgie, KFO). Für rekonstruktive Gesichtschirurgie wie z.B. nach Unfällen oder zur Korrektur von Geburtsfehlern im Gesichtsbereich (z.B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten) benötigt es die sogenannte Doppelapprobation, wofür das erfolgreiche Abschließen der beiden Studiengänge Humanmedizin sowie Zahnmedizin erforderlich ist, sowie die fachärztliche Ausbildung zum Mund- Kiefer- Gesichtschirurgen.

Damit ist die Frage, ob Zahnärzte auch außerhalb ihres Fachgebiets tätig werden dürfen, noch nicht beantwortet. Das Heilpraktikergesetz erlaubt Ärzten die Ausübung der Heilkunde, und im Artikel steht, dass Zahnärzte Ärzte seien; daraus folgt, dass auch Zahnärzte die allgemeine Heilkunde (sofern keine Facharztausbildung erforderlich ist) ausüben dürfen. Ist das richtig? --80.153.211.247 00:05, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Wertschätzung von Zahnärzten durch Zitat

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Gibt es ein grösseres Kompliment für den Stand der Zahnärzte, als wenn sie ein Allgemeinmedizier und erfahrener Klinikleiter in einem Zitat als "unverzichtbare Verbündete" bei der Wiedeherstellung eines gesunden Allgemeinzustandes bezeichnet? Gemeint ist folgende Aussage von Thomas Rau:

"Wenn ein Gesetz erlassen würde, dass der ganzheitlich tätige Arzt nur noch eine «ganzheitliche» Methode anwenden dürfte, so würde ich meinen Zahnarzt behalten!"

Ich werden deshalb die Zurücksetzung von Benutzer: 0.219.172.185 wieder rückgängig machten. "Kein herausragendes Zitat" erachte ich sogar als eine unzutreffende Begründung. Wie gesagt, man kann sich kaum eine grössere Wertschätzung vorstellen. -- Zwikki 15:55, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Zwikki, dein Zitat macht nur mit einer solchen Erklärung wie von dir Sinn, wie von mir in den Artikel eingefügt. Sonst ist es zu löschen, weil der Bezug nicht klar wird. Es grüßt dich --Rudolfox 18:36, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Einkommen

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Im Abschnitt 4: Einkommen wird das Monatsgehalt eines Angestellten Zahnarztes mit dem nicht näher spezifizierten Gehalt aus Quelle 2 (welt.de) verglichen. Zitat aus dem Artikel: Das durchschnittliche Einkommen eines angestellten Zahnarztes im öffentlichen Dienst in Deutschland liegt zwischen 3500 und 4400 Euro Monatsbruttogehalt (Stand 2007)[1]. Demgegenüber verdiente ein selbstständiger Zahnarzt im Jahr 2000 brutto durchschnittlich 99.670€ (Ost: 83.170€)[2]. Diese ist selbst nicht ganz eindeutig und spricht meist unspezifisch vom Einkommen, ich vermute aber, es handelt sich um das Jahreseinkommen (was bei ca 100.000€ immer noch fast 10.000€/Monat ausmachen würde). Ich schlage vor, dies entsprechend deutlich zu formulieren. (nicht signierter Beitrag von 84.61.174.199 (Diskussion | Beiträge) 11:33, 24. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Die Formulierung 99.000€(Ost:83.000€) finde ich auch ungünstig: Es ist schwer zu erkennen, ob sich die 99.000€ auf West- oder Gesamtdeutschland beziehen.--212.184.171.204 10:35, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Zum Einkommen zählen selbstverständlich keine Fortbildungskosten, Praxistechnik und Gehälter von Angestellten und andere Praxiskosten! Das Einkommen bezieht sich NICHT auf den Praxisumsatz. (nicht signierter Beitrag von 78.54.93.107 (Diskussion) 16:37, 1. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Am 27. Jul. 2018‎ wurde eine wunderbare Tabelle zum Einkommen entfernt. Die neue Tabelle ergänzt die Informationen, aber Sie kann Sie nicht ersetzen. Dort stand die Berechnung des Stundensatzes, die ich sehr gelungen fand. Meiner Meinung nach müssten beide Tabellen online sein.

Tabelle wieder eingefügt + aktualisiert.--Partynia RM 11:24, 12. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Seriöses Buch?

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Ist dieses hier ein seriöses Buch? Ist an den Vorwürfen etwas dran? Oder lohnt es sich nicht, sich damit auseinanderzusetzen? -- Michael Kühntopf 14:36, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Zahnärzte pro Einwohner

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Ich fände die Info interessant, wie viele Zahnärzte es pro Einwohner gibt. Weiß das jemand?--212.184.171.204 10:36, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gasts&p_aid=&p_knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=10797::Gesundheitsausgaben. Thorbjoern Я только понимаю вокзал. 10:37, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Akademischer GRAD ungleich (Adels)TITEL

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FALSCH Der akademische Titel „Dr. med. dent.“ war noch Anfang [...] RICHTIG Der akademische Grad „Dr. med. dent.“

...auch wenn sich "Doktortitel" eingebürgert hat, bleibt es ein DoktorGRAD. (nicht signierter Beitrag von 62.225.35.254 (Diskussion) 10:51, 13. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

falsche Definition

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"Zahnarzt ist die Berufsbezeichnung für einen Absolventen des Studiums der Zahnmedizin." – Das bewzeifle ich. Zum Zahnarzt wird man durch Approbation (Bestallung) durch die zuständige Behörde, nicht durch Abschluss des Staatsexamens. Die Approbation wird nur auf Antrag erteilt, sie erfolgt nicht automatisch. Niemand ist verpflichtet, sie zu beantragen, ist aber dann auch kein Zahnarzt. --gge 20:21, 25. Mai 2012 (CEST)

Die Definition ist richtig. Man ist Zahnarzt nach dem Examen. Die Approbation ist die die staatliche Zulassung zur selbständigen Ausübung der Zahnheilkunde. Um letztere zu erlangen sind weitere Voraussetzungen notwendig, z.B. EU-Staatbürgerschaft, Nachweis, dass keine Drogenabhängigkeit vorliegt, pol. Führungszeugnis etc. --Partynia RM 00:37, 26. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastig entfernt

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Bei dem Umfang des Artikels ist es nicht sinnvoll, den Zahnarzt in weiteren Ländern zu ergänzen. Da würde der Artikel aufgebläht und unübersichtlich. Sollte es dann Artikel geben mit der Bezeichnung Zahnarzt (England) oder Zahnarzt (Schweiz) usw., dann könnte man diesen Artikel in Zahnarzt (Deutschland umbenennen. --Partynia RM 00:33, 26. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Zahnbehandlungen im Ausland

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Es geht immer wieder mal durch die Medien, dass viele, die aufs Geld schauen wollen oder müssen, zu Zahnbehandlungen ins Ausland fliegen oder fahren. Wäre das nicht langsam einen eigenen Abschnitt wert? Und wenn diese Ergänzung unter dieses Stichwort Zahnarzt nicht passt, wohin passt sie dann? --Delabarquera (Diskussion) 12:32, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Bitte mal ins Café schauen!

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Na ja, hier geht es ja gemächlich zu. Keine einzige Anmerkung zu meiner Frage im Abschnitt vorher. Aber was soll's, hier was Neues. Vielleicht begibt sich ja der eine oder andere mit Dental-Spezialkenntnissen ausnahmsweise mal ins Café. Ich will das jetzt nicht alles hierher verdoppeln. Die Frage dort ist durchaus hier relevant. --Delabarquera (Diskussion) 19:25, 11. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Ein Fall von Verdacht auf unnötiges Bohren in Zähnen

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In der Steiermark wurde im März 2021 ein Verdachtsfall publik, in dm einer Zahnärztin vorgeworfen wird, unnötige, gesunde Zähne zerstörende Zahnbehandlungen durchgeführt zu haben. Die Zahnärztekammer verhängte ein vorläufiges Berufsverbot.

Zahnärztin soll gesunde Zähne gebohrt haben orf.at, 9. März 2021 mit Berufung auf einen Artikel in Der Grazer/grazer.at .

--Helium4 (Diskussion) 06:59, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Die Seite bedarf dringend einer Aktualisierung und inhaltlichen Überarbeitung.
Randthemen, wie z. B. "Faltenunterspritzungen" gehören nicht hierher. --Majanus2021 (Diskussion) 13:26, 2. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Zudem ist der 1. Absatz irreführend und entspricht nicht dem Zahnheilkundegesetz (ZHG). Ohne Approbation darf sich in Deutschland niemand Zahnarzt nennen. Korrektur auf Grundlage von § 1 ZHG wurde ohne Begründung gelöscht, - weird. --213.34.233.153 15:02, 5. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Irreführende und falsche Darstellung zur Berufsausübung

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Die Darstellung in Absatz 1 dieses Artikels ist ebenso irreführend wie falsch. Darauf wurde nun mehrfach hingewiesen. Dass sich dennoch jemand berufen fühlt, diese alte Version immer wieder aufzurufen, ist schon merkwürdig (Vandalismus?). Dem Bearbeiter sei die Lektüre von § 1 Zahnheilkundegesetz anempfohlen, hilfsweise auch eine Rückfrage beim Bundesministerium für Gesundheit, einem Landes-Gesundheitsministerium oder einer Zahnärzte-Kammer. Merke: Ohne zahnärztliche Approbation darf sich in Deutschland niemand "Zahnarzt" nennen. --Majanus2021 (Diskussion) 10:08, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Ist mit „Absatz 1 dieses Artikels“ die Einleitung oder der Abschnitt Geschichte gemeint? --Georg Hügler (Diskussion) 10:38, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Gemeint ist der erste Absatz. Bereits Satz 1 entspricht nicht der Gesetzeslage, die ich in meinen Änderungen zitiert hatte. Insgesamt ist der Artikel korrekturbedürftig. --Majanus2021 (Diskussion) 12:19, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Für 99% der Kunden und vielleicht 98% der Zahnärzt:innen ist das Zahnhielkunde-Gesetz halt irrelevant, damit gehört es nicht in den ersten Satz. --Seewolf (Diskussion) 12:42, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das ZHG bildet die Grundlage der Berufszulassung und -Ausübung. Dies als irrelevant zu bezeichnen, ist mehr als verschroben. Bastle weiter an der Welt, wie sie dir gefällt. Aber ohne mich. (Übrigens gibt es beim Zahnarzt keine „Kunden“, sondern Patienten.) --213.34.233.153 13:29, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Entschuldige, da hast du Recht, der Kunde ist König, der Patient ist ein Leidender. Dass das ZHG nur von lokaler Bedeutung ist, hast du aber nicht verstanden. --Seewolf (Diskussion) 13:46, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Es geht hier um den Begriff Zahnarzt, nicht nur um den deutschen Zahnarzt und auch nicht nur um den Zahnarzt des 21. Jahrhunderts. --Georg Hügler (Diskussion) 13:58, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Es wird immer unsinniger. Das ZHG ist nicht "von lokaler" Bedeutung sondern die zentrale Regelung für Berufszugang und -ausübung. Insofern dient es auch und gerade - seit 1952 - dem Patientenschutz. Wer hier etwas nicht verstanden hat, wird sich spätestens dann zeigen, wenn der erste "Zahnarzt" nach Deiner Definition diesen Titel führt und dann abgemahnt wird. --Majanus2021 (Diskussion) 14:47, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Der Geltungsbereich des ZHG ist ja nicht nur lokal eingeschränkt, somdern auch zeitlich. Zahnärzte gibt es seit Jahrhunderten, das ZHG seit gut 70 Jahren. --Seewolf (Diskussion) 17:57, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Und das ZHG gilt nur für Deutschland. Der Artikel heißt aber nicht "Zahnarzt (Deutschland)". Im Übrigen ist es eine absolute Unart, den Leser im ersten Satz des Artikels, mit selbsthergeleiteten, unbelegten Jura-Exkursionen zu erschlagen, anstatt das Lemma vernünftig und allgemeingültig zu erklären. Deine Änderung ist keine Artikelverbesserung und wurde zu Recht revertiert. --2003:CF:4F27:C800:15B1:E38D:AAD5:4AFD 17:59, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Selbst hergeleitet? Das Zahnheilkundegesetz datiert von 1952. Da war ich noch nicht auf der Welt.
Auf Deinem Meinungsniveau wird wikipedia dem Anspruch einer halbwegs wissenschaftlichen Enzyklopädie nicht gerecht. Dazu passt das Unwissen zur Entwicklung des Zahnarzt-Berufs. Bereits vor 800 Jahren war klar, dass zum Patientenschutz neben der medizinischen Ausbildung die staatliche Berufszulassung erfoderlich war (siehe Friedrich II. und sein Liber Augustalis (III, 44-47)).
Ohne staatliche Berufszulassung behandelten nur Quacksalber, aber keine Ärzte oder Zahnärzte.
Der Artikel bleibt in vielfacher Hinsicht fehlerhaft, subjektiv geprägt und ist nicht mehr aktuell. Dazu passt die Polemik des Bearbeiters. Aber das ist nicht mein Problem. Eher ein Problem für die Administratoren von wikipedia. --213.34.233.153 18:53, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Der erste Satz ist aber ohnehin falsch, ein Studienabschluss ist ja nicht mit einer Berufsausübung gleichzusetzen. Es müsste da so etwas stehen wie "Ein Zahnarzt ist ein Arzt, der Probleme rund um das Gebiss behandelt. In vielen Ländern sind dafür bestimmte Ausbildungen vorgesehen." Ich bitte um schönere und genauere Definitionsvorschläge. --Seewolf (Diskussion) 10:42, 24. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Zunächst einmal: Ein Zahnarzt ist nicht gleichzusetzen mit einem Arzt und ein Arzt ist nicht gleichzusetzen mit einem Zahnarzt. So dürfen Ärzte z. B. in Deutschland nicht die Zahnheilkunde ausüben. Das ist gefestigte Rechtsprechung.
Dabei genügt die Ausbildung in den allermeisten Ländern nicht, um den Beruf auszuüben. Vielmehr bedarf es einer staatlichen Lizensierung oder - in Deutschland - einer staatlichen Approbation. (admininstrativ entfernt, bitte WP:DISK beachten. --Holder (Diskussion) 21:03, 24. Okt. 2024 (CEST))--Majanus2020 (Diskussion) 19:33, 24. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe mal einen Vorschlag ohne das Wort Arzt gemacht. --Seewolf (Diskussion) 10:52, 4. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Gut gemeint, trifft es aber nicht. Heilkundige können z. B. auch Heilpraktiker sein. Wenn diese Zahnheilkunde ausüben, bewegen wir uns im Bereich unerlaubter Ausübung der Heilkunde, was wieder zur Frage führt, wem denn die Ausübung der Zahnheilkunde (ausschließlich) erlaubt ist: Nur dem approbierten (Europa) bzw. lizensierten (USA) Zahnarzt.
Nehmen wir doch folgende Definition auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nordrhein-Westfalen:
"Zahnärztin oder Zahnarzt ist die Bezeichnung für Absolventinnen oder Absolventen des Studiums der Zahnmedizin, denen die Approbation erteilt wurde. Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten." --Majanus2021 (Diskussion) 10:32, 5. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ich würde aus dem zweiten Satz etwas übertriebenen Pomp herausnehmen und die Ausübung der Zahnheilkunde als "berufsmäßige Durchführung der Diagnostik und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten" formulieren. --Tren (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Trendley (Diskussion | Beiträge) 17:26, 5. Nov. 2024 (CET))Beantworten
Willkommen in der Bastelecke zum Begriff "Zahnarzt".
Der Hinweis auf eine wissenschaftlichen Ausbildung in der Zahnmedizin hat doch mit "Pomp" nichts zu tun. Sie ist vielmehr essentieller Teil des Professionalisierungsprozesses, der 1952 auch zur gesetzlichen Aufhebung des Stands der "Dentisten" führte.
Mit viel "Pomp" haben im Mittelalter der Dr. Eisenbart, Zahnreißer und andere Quacksalber Zähne "behandelt". Weil ihre Berufsqualifikation auf Grundlage der Zahnmedizin als Wissenschaft erfolgt, können approbierte Zahnärzte auf jeden "Pomp" verzichten.
Die Definition, die hier vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium gebraucht wird, zitiert § 1 Abs. 3 Satz 1 Zahnheilkundegesetz (ZHG). Eine wissenschaftliche Ausbildung (von fünf Jahren) ist auch nach der Europäischen Berufsanerkennungs-Richtlinie Voraussetzung für die Berufserlaubnis. Das lässt keinen Raum für Basteleien als Heimwerker. --Majanus2021 (Diskussion) 11:35, 6. Nov. 2024 (CET)Beantworten
(1) Im ZHG vom März 1952 war das noch §1 Absatz 2 Satz 1. (2) Da im von Dir zitierten ersten Satz als Zahnarzt jemand mit abgeschlossenem Studium der Zahnmedizin und Besitzer einer Approbation bezeichnet wird, erübrigt sich im zweiten Satz der damals übliche extra pompöse Hinweis auf "zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse" im Zusammenhang mit Diagnostik und Behandlung. Wir wissen alle nur zu gut, wie "wissenschaftlich" z. B. die Kariesdiagnostik gelegentlich läuft. Vor zwei Jahrzehnten hat dazu Readers Digest einen interessanten Artikel gebracht, der naturgemäß Zahnärzte in Aufruhr versetzte. (3) Ich will hier nicht mit Dir über die verschiedenen Aspekte des sogenannten "Professionalisierungsprozesses" diskutieren. Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass die Definition des "Zahnarztes" für Wikipedia auch weniger pompös geht. -- Tren (Diskussion) 00:34, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Warum beschleicht mich zunehmend das Gefühl, dass auf dieser Diskussionsseite bzw. bei dem grundlegenden Artikel zum "Zahnarzt" versucht wird, ein anderes, fernes Berufsbild des Zahnarztes unter Negierung der historischen und rechtlichen Entwicklung zu propagieren? Mal wird die Approbation relativiert, mal die Wissenschaftlichkeit des Fachs Zahnmedizin. Tren liefert ein bezeichnendes Beispiel für die Ideologisierung dieser Debatte. Gerade in der Kariesdiagniostik, - prävention und -therapie kann die Zahnmedizin, können Zahnärzte doch auf eine Erfolgsgeschichte sondergleichen (insbesondere bei Kindern und Jugendlichen)verweisen. (Seit wann ist denn Readers Digest medizin-wissenschaftlich relevant? Sancta simplicitas.) Solche Meinungs-Exzesse zerstören den Informationsgehalt einer Enzyklopädie. Wann endlich sehen das auch die Verantwortlichen von Wikipedia??? --Majanus2021 (Diskussion) 16:40, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten
„Demokratietheoretisches Paradox“
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Mit der Wikipedia droht laut Samuel Salzborn die „demokratiepolitische Gefahr, die Generierung von scheinbarem Wissen über politische Fragen privaten Akteuren ohne jede Qualitätskontrolle und juristische Haftung zu überlassen.“ Aus demokratietheoretischer Perspektive paradox an Wikipedia sei, dass der zweifellos demokratische Anspruch, Wissen frei verfügbar und mitgestaltbar zu machen, in der Praxis zu einer „Spielwiese“ geführt habe, auf der es durch „die faktische Dominanz von Personen, die (aufgrund hinreichender Zeitressourcen und/oder dem politischen Interesse an einer bestimmten Textfassung) die Seiten fortwährend beobachten und ändern“, nicht um Freiheit gehe, sondern um „Entscheidungsmacht und Deutungshoheit“. --Majanus2021 (Diskussion) 16:42, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Sic! --Majanus2021 (Diskussion) 16:43, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Sag ich doch! Kann man ja auch aus meiner Perspektive so sehen! --Tren (Diskussion) 17:21, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Mit dem Unterschied, dass ich für meine Aussagen und Darstellungen in der "Enzyklopädie Wikipedia" berufsrechtlich zu haften bereit bin. Such' Dir doch eine andere Spielweise für Deine Zahnarzt-Phobie. --Majanus2021 (Diskussion) 18:48, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ich - Zahnarzt-Phobie? Bring' mich nicht zum Lachen. - Aber wie war das mit ... „Entscheidungsmacht und Deutungshoheit“ ... ? Wenn Dir die Argumente ausgehen und Du ausfällig wirst, ist für mich keine weitere Diskussion angezeigt ... --Tren (Diskussion) 20:23, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten