Gerichtsbezirk Lofer
Ehemaliger Gerichtsbezirk Lofer | |
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Basisdaten | |
Bundesland | Salzburg |
Bezirk | Zell am See |
Sitz des Gerichts | Lofer |
zuständiges Landesgericht | Salzburg |
Aufgelöst | 1. Juni 1923 |
Zugeteilt zu | Saalfelden
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Der Gerichtsbezirk Lofer war ein dem Bezirksgericht Lofer unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk bestand bis Ende Mai 1923 und umfasste den nördlichen Teil des Bezirks Zell am See.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtsbezirk Lofer wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die elf Steuergemeinden Au, Gföll, Hallenstein, Lofer, Obstthurn, Reit, St. Martin, Scheffsnoth, Unken, Unterweißbach und Wildenthal.[1]
Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Mittersill, Saalfelden, Taxenbach und Zell am See den Bezirk Zell am See.[3]
Der Gerichtsbezirk Lofer wurde per 1. Juni 1923 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Golling und Mattsee aufgelöst, wobei der Gerichtsbezirk Lofer dem Gerichtsbezirk Saalfelden zugeschlagen wurde.[4]
Gerichtssprengel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtsbezirk Lofer umfasste vor der Auflösung das Gebiet der heutigen vier Gemeinden Lofer, Sankt Martin bei Lofer, Weißbach bei Lofer und Unken.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
- ↑ RGBl. Nr. 25/1867: „Verordnung des Justizministeriums, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg“
- ↑ BGBl. Nr. 187/1923: „Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten“
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Österreichische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Salzburg (oeaw.ac.at [PDF; 820 kB; abgerufen am 23. August 2018] Datenbestand: 31. August 2016).
- Gemeindeverzeichnis, Stand 1.1.2018, Statistik Austria, Wien 2018.