Gerichtsbezirk Sankt Michael im Lungau

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Ehemaliger Gerichtsbezirk
Sankt Michael im Lungau
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk Tamsweg
Sitz des Gerichts St. Michael im Lungau
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Fläche 534,69 km2
(1951)
Einwohner 6.703
Aufgelöst 1. Februar 1962
Zugeteilt zu Tamsweg


Der Gerichtsbezirk Sankt Michael im Lungau war ein dem Bezirksgericht Sankt Michael im Lungau unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk bestand bis Ende Jänner 1962 und umfasste den südwestlichen Teil des Bezirks Tamsweg.

Der Gerichtsbezirk Sankt Michael im Lungau wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 18 Steuergemeinden Bundschuh, Hintermuhr, Höf, Lamm, Mauterndorf, Neuseß, Oberweißburg, Rotenwand, St. Margarethen, St. Martin, St. Michael, Schelgaden, Thomathal, Tweng, Unterweißburg, Vordermuhr, Wald und Zederhaus.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Tamsweg den Bezirk Tamsweg.[3]

Der Gerichtsbezirk Sankt Michael im Lungau wurde per 1. Februar 1962 aufgelöst, wobei das Gebiet des Gerichtsbezirks dem Gerichtsbezirk Tamsweg zugeschlagen wurde.[4]

Gerichtssprengel

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtsbezirk Sankt Michael im Lungau umfasste vor der Auflösung das Gebiet der heutigen sieben Gemeinden Mauterndorf, Muhr, Sankt Margarethen im Lungau, St. Michael im Lungau, Thomatal, Tweng und Zederhaus.[5]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44: „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. RGBl. Nr. 25/1867: „Verordnung des Justizministeriums, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg“
  4. BGBl. Nr. 308/1961: „Bundesgesetz vom 14. Dezember 1961 über die Auflassung der Bezirksgerichte Gaming, Geras, Gutenstein, Kirchberg an der Pielach, Pöggstall und St. Michael im Lungau.“
  5. Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Juni 1951, Wien 1953, S. 123–124 Sbg.