Geodaten zu dieser Seite vorhanden

Liste der Baudenkmäler in Augsburg-Inningen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In der Liste der Baudenkmäler in Inningen sind die Baudenkmäler im Augsburger Stadtbezirk Inningen im gleichnamigen Planungsraum Inningen (XV) aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung.

Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Augsburg. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Bobinger Straße 56
(Standort)
Ehemaliger Schafstall, zum ehemaligen Bauernhof Bobinger Straße 56 gehörig. Dreischiffiger Satteldachbau mit böhmischen Kappen vom Anfang des 19. Jahrhunderts D-7-61-000-189
Wikidata
Ehemaliger Schafstall, zum ehemaligen Bauernhof Bobinger Straße 56 gehörig.
weitere Bilder
Hohenstaufenstraße 1
(vor dem Gebäude)
(Standort)
Steinkreuz Spätmittelalterliches Steinkreuz D-7-61-000-1239
Wikidata
Steinkreuz
Hornissenweg 11
(Standort)
Bauernhof Eingeschossiges winkelförmiges Wohnhaus mit einhüftigem Giebel, nördlichem zweigeschossigem Anbau und rechtwinklig anschließender Scheune mit Aufzugserker, Keller um 1500, Wohnhaus um 1700, Umbau im frühen 19. Jahrhundert, Erweiterung im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts, Scheune um 1910 D-7-61-000-440
Wikidata
Bauernhof
weitere Bilder
Oktavianstraße 16
(im Giebel des Hauses)
(Standort)
Christus-Statuette 18. Jahrhundert D-7-61-000-761
Wikidata
Christus-Statuette
weitere Bilder
Sägmühlstraße 2
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Petrus und Paulus Saalbau mit eingezogenem Chor, südlich angebauter Sakristei mit Volutengiebel und Turm mit Zwiebelhaube, Neubau von 1713, Turmunterbau romanisch, Turmobergeschosse von Jörg Wörle 1668, mit Ausstattung

Seelenkapelle, lisenengegliederte Nischenarchitektur mit Satteldach, 1714, mit Ausstattung

Friedhofsbefestigung, Reste der mittelalterlichen Ummauerung an der Westseite, Nagelfluh oder Bruchsteinmauerwerk

D-7-61-000-187
Wikidata
Katholische Pfarrkirche St. Petrus und Paulus
weitere Bilder

Abgegangene Baudenkmäler

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hohenstaufenstraße 29
(Standort)
Ehemaliges Bauernhaus Zweigeschossiger Satteldachbau mit Gesimsgliederung aus dem 18. oder 19. Jahrhundert D-7-61-000-422
Wikidata
Ehemaliges Bauernhaus
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.