Naturschutzgebiet Ölsiefental
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Naturschutzgebiet Ölsiefental
| ||
Mündungsgebiet des Ölsiefentals in die Sülz | ||
Lage | Kürten, Nordrhein-Westfalen, Deutschland | |
Fläche | 5,01 ha | |
Kennung | GL-021 | |
WDPA-ID | 164925 | |
Geographische Lage | 51° 0′ N, 7° 16′ O | |
| ||
Einrichtungsdatum | 1990 | |
Rahmenplan | Landschaftsplan Gemeindegebiet Kürten | |
Verwaltung | Untere Landschaftsbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis |
Das Naturschutzgebiet Ölsiefental ist ein Naturschutzgebiet in der Umgebung von Engeldorf und Offermannsheide in der Gemeinde Kürten im Rheinisch-Bergischen Kreis.[1]
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Naturschutzgebiet umfasst die Flächen des Ölsiefens südöstlich von Engeldorf bis zur Mündung in die Sülz einschließlich ihrer begleitenden naturnahen Laubmischwaldbestände in den Hangbereichen sowie die nördliche Quellmulde.[1]
Vegetation und Schutz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Schutzgebietsausweisung erfolgte zur Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Lebensraumes mit Grünlandbrache, strukturreichen Laubwaldbeständen und Fließgewässer mit einem ausgeprägten Quellbereich. Im Einzelnen wurden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
- Erhaltung und Sicherung der geschützten Biotope: Bruch-, Sumpf- und Auwälder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche sowie natürliche und naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer,
- Erhaltung und Entwicklung der arten- und strukturreichen naturnahen Hang-Laubmischwaldbestände mit z. T. durchgewachsenen Hainbuchen reichen Niederwaldbeständen.[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Naturschutzgebiet „Ölsiefental“ (GL-021 ) im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 14. April 2017.
Webseiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises – Landschaftsplan Kürten, Textteil 06/2012, S. 49 abgerufen am 24. März 2017