Oberlandesgericht Köln

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Gerichtsgebäude am Reichenspergerplatz

Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) ist eines der drei Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier arbeiten etwa 120 Richter und rund 250 weitere Justizbedienstete.

Gerichtssitz und -bezirk

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Das Gericht hat seinen Sitz in Köln-Neustadt-Nord, Reichenspergerplatz 1 (50670 Köln). Der Gerichtsbezirk umfasst etwa den Regierungsbezirk Köln. In ihm leben mehr als vier Millionen Menschen. Zum Bezirk gehören die drei Landgerichte Aachen, Köln und Bonn mit insgesamt 23 Amtsgerichten.[1] Im Bezirk des Oberlandesgerichts sind 12.778 Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte zugelassen (Stand: 1. Januar 2023).[2]

Gerichtsgebäude im Jahr 1910

Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) ist aus dem „Rheinischen Appellationsgerichtshof zu Cöln“ hervorgegangen, den Friedrich Wilhelm III. durch Kabinettsorder vom 21. Juni 1819 mit zunächst 26 Richtern gegründet hatte. Erster Präsident wurde Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels (1819–1827). Das OLG Köln wurde – wie alle Oberlandesgerichte in Deutschland – durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. Januar 1877 errichtet. Die heutige Behördenbezeichnung „Oberlandesgericht“ ist auf die am 1. Oktober 1879 in Kraft getretenen Reichs-Justizgesetze zurückzuführen. Der frühere Kölner „Appellhof“, nach dem heute noch – entsprechend seiner damaligen Lage – Appellhofplatz in der Kölner Altstadt benannt ist, war das zentrale Berufungsgericht der preußischen Rheinprovinz. Er hatte eine bedeutende Stellung unter den preußischen Gerichten, denn sein Bezirk umfasste den wesentlichen Teil der preußischen Provinzen Jülich-Kleve-Berg (im Süden bis Saarbrücken reichend) und Niederrhein. Ausgenommen waren nur ein der westfälischen Gerichtsorganisation zugewiesener rechtsrheinischer Teil mit den Kreisen Rees, Essen und Duisburg sowie der südlich der bergischen Grenze liegende rechtsrheinische Teil des Regierungsbezirks Coblenz, für den ein eigener Justizsenat Ehrenbreitstein zuständig war. Durch diese Abweichungen von den Grenzen der beiden rheinischen Provinzen (1826 dann zusammengefasst zur Rheinprovinz) beschränkte sich der Gerichtsbezirk auf das Gebiet, wo der während der Franzosenzeit unter Napoleon eingeführte Code civil in Kraft blieb. Dies änderte sich erst am 1. Januar 1900 mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Zur Entlastung des OLG Köln übertrug man im September 1906 die Landgerichtsbezirke Düsseldorf, Elberfeld und Kleve an das neu gebildete Oberlandesgericht Düsseldorf.

Das OLG Köln zog im Oktober 1911 in ein neues Justizgebäude am Reichenspergerplatz in der Kölner Neustadt-Nord. Nach dem Ersten Weltkrieg verkleinerte sich der Oberlandesgerichtsbezirk Köln um den Landgerichtsbezirk Saarbrücken. 1933 wurde das im rechtsrheinischen Teil des Regierungsbezirks Koblenz bestehende Landgericht Neuwied, das bis dahin zum Oberlandesgericht Frankfurt gehörte, aufgelöst und sein zur Rheinprovinz gehörender Gebietsteil in den Bereich des Landgerichts Koblenz und damit des Oberlandesgerichts Köln überführt.[3] Die Saarabstimmung vom 13. Januar 1935 brachte das Saargebiet als sogenanntes Reichsland zu Deutschland zurück, der Landgerichtsbezirk Saarbrücken fiel jedoch nach vorläufiger Rückkehr zum OLG Köln am 1. Januar 1938 an das Oberlandesgericht Zweibrücken. Seit Beginn des Dritten Reiches wurde die Rechtsstaatlichkeit weitgehend verlassen, insbesondere im Strafrecht. Symbolhaft war hierfür der Sturm auf das Gerichtsgebäude am Reichenspergerplatz, den SA und SS am 31. März 1933 unternahmen, um alle jüdischen oder auch nur „jüdisch aussehenden“ Juristen festzunehmen und auf offenen Müllwagen zum Polizeipräsidium zu transportieren.[4] Die Bombenangriffe vom 20. / 21. April 1944 und ab 13. Oktober 1944 trafen auch das OLG Köln. Am 1. Dezember 1944 bestätigte der amtierende OLG-Präsident, dass nur 50 der rund 400 Räume des OLG nach den Luftangriffen noch nutzbar waren, während das Justizgebäude am Appellhofplatz weitgehend zerstört wurde.[5] Am 10. Januar 1946 versammelten sich die Angehörigen des OLG Köln in dem provisorisch hergerichteten Sitzungssaal des Strafsenats zur Wiedereröffnung ihres Gerichts. Der „Oberste Gerichtshof für die Britische Zone“ wurde im März 1948 gegründet und bestand bis September 1950. Er war ein von den britischen Besatzungsbehörden eingerichtetes oberstes Gericht für die britische Besatzungszone, welches für diese als Revisionsinstanz zuständig war. Er hatte seinen Sitz in Saal 301 des heutigen OLG[6] und wurde mit Gründung des Bundesgerichtshofs aufgelöst. Der Oberste Gerichtshof war das einzige Gericht dieser Art in den drei westlichen Besatzungszonen und verhandelte in mehr als 550 Verfahren mit über 1.000 Angeklagten ausschließlich wegen NS-Verbrechen.

Das im November 1946 gegründete – rheinland-pfälzischeOberlandesgericht Koblenz übernahm von Köln die Landgerichtsbezirke Koblenz und Trier. Das OLG Köln behielt die – in Nordrhein-Westfalen gelegenen – Landgerichtsbezirke Köln, Bonn und Aachen. Seitdem war bis April 1981 die Kölner Ziviljustiz am Reichenspergerplatz und die Strafjustiz am Appellhofplatz konzentriert.

Heute hat das OLG Köln 121 Richter (davon 35 Richterinnen). Das OLG verfügt nach § 116 GVG über Zivil- und Strafsenate. Die Senate sind die so genannten Spruchkörper der Oberlandesgerichte. Das OLG Köln verfügt über 28 Zivilsenate (davon sind 8 auch mit Familiensachen betraut), darunter einem Senat mit Landwirtschaftssachen und einem mit Binnenschifffahrtssachen. Daneben gibt es jeweils einen Senat für Baulandsachen, für Notarsachen und für Kartellrecht. Strafsachen werden von 2 Strafsenaten, die zugleich Senate für Bußgeldsachen sind, bearbeitet. Mit fast 95.000 Neuzugängen nimmt das OLG Köln unter allen 24 deutschen OLGs Rang 6 ein.

Von 2017 bis 2019 hatte mit Margarete Gräfin von Schwerin zum ersten Mal eine Frau das Amt des Präsidenten am OLG Köln inne.[7] Nachdem das Amt aufgrund einer Konkurrentenklage seit Anfang 2020 unbesetzt war[8], wurde im Dezember 2021 Bernd Scheiff zum Präsidenten ernannt.[9]

Gerichtshierarchie

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Das OLG steht im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof, in Familien- und Kindschaftssachen zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof. Bei Strafsachen, die in der Gerichtsbarkeit des Bundes liegen, wird es in Organleihe als „Unteres Bundesgericht“ tätig. Das OLG Köln ist Berufungs-, Beschwerde- oder Revisionsinstanz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gerichtsträger ist das Land NRW.

Dem Oberlandesgericht Köln ist wie jedem Oberlandesgericht der Bundesgerichtshof übergeordnet. Nachgeordnet sind die Landgerichte Aachen, Bonn und Köln mit den diesen Gerichten jeweils nachgeordneten Amtsgerichten. Zu diesen Amtsgerichten gehört unter anderem das für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln zuständige zentrale Mahngericht, das Amtsgericht Euskirchen.

Als besondere Zuständigkeit ist dem OLG Köln die Tätigkeit als eines der beiden im deutschen Bereich des Rheins zuständigen Rheinschifffahrtsobergerichte (das andere ist das OLG Karlsruhe) zugewiesen.

Berühmter Beamter und berühmte Prozesse

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Johann Conrad Adenauer (der Vater von Konrad Adenauer) war hier zunächst ab Juli 1873 in der mittleren Beamtenlaufbahn als Appellationsgerichtssekretär tätig und brachte es 1883 bis zum Kanzleirat (bis 1906).[12] Sohn Konrad Adenauer war zwischen Dezember 1905 und März 1906 Hilfsrichter am Landgericht Köln, um so schneller in eine freiwerdende Stelle als Notar auf dem Land überwechseln zu können.

Das OLG Köln hatte sich häufig mit spektakulären Streitigkeiten regionaler Prägung auseinanderzusetzen. Dazu gehörten die Fälle über Kölsch-Bier. Die Küppers Kölsch Brauerei wurde 1962 vor dem Landgericht Köln erstinstanzlich verklagt[13] und in einem Prozessvergleich vom 18. Dezember 1964 vom OLG Köln verpflichtet, die Bezeichnung „Küppers-Kölsch“ nicht ohne deutliche Angabe ihrer Kölner Braustätte zu verwenden. Im November 1968 entschied es, dass „Kölsch“ eine Gattungs- und Herkunftsbezeichnung sei. Der BGH als Berufungsinstanz hob dieses Urteil wieder auf, verwies das Verfahren im Mai 1970 zurück an das OLG und gab ihm auf, Feststellungen darüber zu treffen, ob die „Bezeichnung ‚Kölsch‘ heute noch als Herkunftsangabe aufgefasst wird und auf welches Herkunftsgebiet sie nach der Verkehrsauffassung hinweist.“[14] Im Oktober 1980 entschied das OLG Köln im Rechtsstreit über den Brauort von Kölsch.[15] Kölsch sei nicht nur eine Gattungsbezeichnung, sondern auch eine geografische Herkunftsbezeichnung.

Der die Kölner Boulevardzeitung EXPRESS vertretende Verlag M. DuMont Schauberg verklagte im Kölner Zeitungskrieg im Februar 2000 die kostenlose Tageszeitung 20 Minuten wegen unlauteren Wettbewerbs, was sowohl vom OLG Köln (Urteil vom 1. Mai 2001) als auch später vom BGH (Urteil vom 20. November 2003) abgewiesen wurde, weil auch kostenlose Pendlerzeitungen wie „20 Minuten“ wie etablierte Tageszeitungen durch das Grundrecht der Pressefreiheit geschützt seien und dieses Vorrang vor dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb habe, solange keine existenzbedrohenden Auswirkungen nachgewiesen würden.[16]

Der Kartellsenat des OLG Köln entschied am 11. April 2014 im so genannten „Goldbären-Streit“ zwischen den Süßwarenherstellern Haribo und Lindt & Sprüngli,[17] dass sich der Gesamteindruck des „Schoko-Teddys“ nicht allein aus Form und Farbe zusammensetze und auch keine unlautere Rufbeeinträchtigung vorliege. Wegen einer „Überkreuzkollision“ zwischen Wortmarke und dreidimensionaler Gestaltung habe der Fall grundsätzliche Bedeutung, so dass eine Revision beim BGH zugelassen wurde. Dieser entschied,[18] dass Lindt weder die Goldbären-Marken von Haribo verletze noch eine unlautere Nachahmung ihrer Fruchtgummiprodukte darstelle.

Treppenhaus des OLG Köln

Die Ausschachtungsarbeiten für das neue Gerichtsgebäude begannen am 10. Oktober 1907.[19] Es löste das Justizgebäude am Appellhofplatz ab, das nach dem Appellationshof benannt ist und in dem heute das Finanz- und das Verwaltungsgericht Köln untergebracht sind. Die Pläne fertigte der preußische Baubeamte Paul Thoemer. Auf Wunsch Kaiser Wilhelm II. wurde der Entwurf um einen Turm ergänzt, der im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde. Zur Zeit der Einweihung war das Gerichtsgebäude das größte in Deutschland und besaß die modernste Ausstattung. Das neue, palastartige Gerichtsgebäude kostete 5,6 Millionen Mark und wurde am 7. Oktober 1911 seiner Bestimmung übergeben. Umbau- und Sanierungsarbeiten fanden am Reichenspergerplatz ab 1980 statt. Im Jahre 1991 konnte die Renovierung des Haupttreppenhauses fertiggestellt werden.

Bekannte Richter

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  • Heinrich Heimsoeth (1811–1887), Senatspräsident des Rheinischen Appelationsgerichtshofs (1856–1870), Präsident des Rhein. AppGerH (1870–1879), Präsident des Oberlandesgerichts Köln (1879–1887), Mitglied des Staatsrats (1884)
  • Alfred Ludwig Wieruszowski (1857–1945), Senatspräsident von 1922 bis zu seiner Pensionierung am 1. April 1926 und Professor an der Universität zu Köln
  • Wilhelm Marx (1863–1946), 1904–1907 Richter am Gericht, 1907–1921 Richter am OLG Düsseldorf, später Senatspräsident am Kammergericht in Berlin und Reichskanzler (1923–1925, 1926–1928)
  • Hans Walter Goldschmidt (1881–1940), Professor an der Universität zu Köln
  • Karl Rasch (1899 bis 1907)
  • Wilhelm Köhn (1909–1993), von 1955 bis 1967 Richter am Gericht, fällte als Marinerichter 1945 fünf Tage nach Kriegsende die vermutlich[20] letzten beiden vollstreckten Todesurteile der NS-Militärjustiz gegen Rainer Beck und Bruno Dörfer
  • Karl-Hermann Zoll, von 1989 bis 2002 Richter am Gericht, jetzt am Bundesgerichtshof
  • Jens-Peter Kurzwelly (* 1944), von 1989 bis 1993 Richter am Gericht, später am Bundesgerichtshof
  • Bernhard Kapsa (* 1943) von 1986 bis 1992 Richter am Gericht, später am Bundesgerichtshof
  • Gerhart Kreft (* 1939), von 1979 bis 1988 Richter am Gericht, später am Bundesgerichtshof
  • Egon Schneider (1927–2014), ehemaliger Richter am OLG Köln, später Rechtsanwalt, deutscher Justizkritiker[21]
  • Wolfgang Meyer: Das Justizgebäude am Reichenspergerplatz. Köln.
  • Dieter Laum (Hrsg.): Rheinische Justiz. Geschichte und Gegenwart, 175 Jahre Oberlandesgericht Köln. Schmidt, Köln 1994, ISBN 3-504-06013-1.
  • Verena Berchem: Das Oberlandesgericht Köln in der Weimarer Republik. Böhlau, Köln 2004, ISBN 3-412-12203-3.
Commons: Oberlandesgericht Köln – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Oberlandesgericht Köln: Gerichtsbezirk. In: olg-koeln.nrw.de. Abgerufen am 29. Januar 2018.
  2. Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de: Mitgliederstatistik zum 1. Januar 2023. (PDF; 262 kB) Abgerufen am 21. April 2023.
  3. „Gesetz über die Neugliederung von Gerichtsbezirken im Bereich der Oberlandesgerichte Frankfurt a. M., Hamm und Köln“ vom 23. 6. 1933. In: Preußisches Staatsministerium (Hrsg.): Preußische Gesetzsammlung. Nr. 42, 24. Juni 1933, S. 221 f. (edu.pl [abgerufen am 12. Juli 2022]).
  4. Peter Fuchs (Hrsg.): Chronik zur Geschichte der Stadt Köln, Band 2, 1991, S. 229 f.
  5. Barbara Manthe: Richterlicher Alltag im Kölner OLG-Bezirk, 1939–1945. In: Richter in der nationalsozialistischen Kriegsgesellschaft (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 75). Mohr Siebeck, 2013, ISBN 978-3-16-152754-8, S. 118 (google.de [abgerufen am 12. Juli 2022]).
  6. heute abwechselnd Schifffahrts- oder 1. Strafsenat
  7. Margarete Gräfin von Schwerin wird Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln | Land.NRW. Pressemitteilung. In: land.nrw. 20. Dezember 2016, abgerufen am 12. Juli 2022.
  8. Wulf Kannegießer: Verwaltungsgericht entscheidet: Landgerichtspräsident kann nicht nach Köln wechseln. 23. April 2020, abgerufen am 12. Juli 2022.
  9. Georg Winkel: Dr. Bernd Scheiff ist neuer Präsident des Oberlandesgerichts Köln. (PDF; 173 KB) In: OLG Köln. 21. Dezember 2021, abgerufen am 21. Dezember 2021.
  10. Archivsuche | Archive in Nordrhein Westfalen. In: archive.nrw.de. Abgerufen am 30. Juni 2024.
  11. Präsidentenstelle des OLG Köln bleibt vorerst unbesetzt. Abgerufen am 31. Dezember 2020.
  12. Konrad Adenauer: Adenauer: Briefe 1953-1955. Hrsg.: Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (= Adenauer – Rhöndorfer Ausgabe. Nr. 9). Siedler, 1983, ISBN 978-3-88680-071-1, S. 423 (google.de [abgerufen am 12. Juli 2022]).
  13. LG Köln, Urteil 1963, Az.: 24 O 53/62
  14. BGH, Urteil vom 22. Mai 1970, Az.: I ZR 125/68
  15. OLG Köln, Urteil vom 1. Oktober 1980, Az.: 6 U 17/77
  16. BGH, Urteil vom 20. November 2003, Az.: I ZR 151/01
  17. OLG Köln, Urteil vom 11. April 2014, Az.: 6 U 230/12
  18. BGH, Urteil vom 23. September 2015, Az.: I ZR 105/14 = BGHZ 207, 71
  19. Klara van Eyll: Alte Adressbücher erzählen … Leben und Alltag in Köln. Greven, 1993, ISBN 978-3-7743-0277-8, S. 202 (google.de [abgerufen am 12. Juli 2022]).
  20. Es wird vermutet, dass Rainer Beck und Bruno Dörfer die letzten Opfer der NS-Militärjustiz darstellen. (Quelle: Der Spiegel: „Im Interesse der Manneszucht“, vom: 12. Mai 1997; abgerufen am: 29. September 2019) Fälle danach erlangten zumindest keine Bekanntheit, doch andererseits bestätigte das Oberkommando der Kriegsmarine in Meierwik (im Sonderbereich Mürwik) noch bis zum 15. Mai 1945 Todesurteile im norddeutschen Raum und Norwegen, mit der anschließenden Forderung, sie zu vollstrecken. (Quelle: Gerhard Paul, Broder Schwensen (Hrsg.): Mai ’45. Kriegsende in Flensburg. Flensburg 2015, S. 109 f.)
  21. Egon Schneider: Der Niedergang des Rechtsstaates. In: Eberhard Kempf, Gabriele Jansen, Egon Müller (Hrsg.): Festschrift für Christian Richter II "Verstehen und widerstehen". Nomos, Baden-Baden : Nomos 2006, S. 465–480 (archive.org [abgerufen am 12. Juli 2022]).

Koordinaten: 50° 57′ 16″ N, 6° 57′ 46″ O