Portal Diskussion:Recht/Archiv 2006-IV
Einzelne Paragraphen
Es entstehen grade viele Weiterleitungsminiartikel, z. B. § 127 StPO Weiterleitung nach Festnahme erstellt. Macht das Sinn?? Es wär in jdem Fall nur die Situation in Deutschland. Viele davon sind von 217.255.246.17 . Ich glaube, da muss ein Profi ran. Gruß --Ulz Bescheid! 23:38, 3. Okt 2006 (CEST)
- Nein, das macht kein Sinn. Das hier ist ein Lexikon, kein Gesetzeskommentar. Also sind unsere Lemmata auch nach Begriffen und nicht nach Paragrafen sortiert. Das sollte alles schnellgelöscht werden. --Alkibiades 07:17, 4. Okt 2006 (CEST)
Sry, aber immer noch alle da. --Ulz Bescheid! 14:34, 4. Okt 2006 (CEST)
Doppelartikel?
Derzeit scheint eine gewisse Tendenz zu bestehen, Artikel zu schreiben, bei denen man zweifeln kann, ob damit nicht eher Doppelartikel entstehen. Dinglicher Arrest, Persönlicher Arrest hätten eventuell auch in Arrest (Zivilprozess) integriert werden können. Sachpfändung ist neu neben Pfändung, man wartet förmlich auf Forderungspfändung. --wau > 21:46, 5. Okt 2006 (CEST)
- Zum Thema Forderungspfändung mag der Artikel Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gelesen werden. Bietet sich nicht hier ein Redirect an, bevor noch jemand auf die Idee kommt, einen eigenen Artikel zu schreiben? Grundsätzlich sollte sich ein Autor ja bemühen, einen neuen Artikel auf die bestehenden abzustimmen. Von mir aus können wir auch Dinglicher Arrest und Persönlicher Arrest in Arrest (Zivilprozess) integrieren, auch wenn das jetzt auf meiner Skala keine besondere Priorität hätte. --Alkibiades 21:51, 5. Okt 2006 (CEST)
Kleinigkeit in Kaufreue
Hallöchen, ich habe gerade Kaufreue ein wenig überarbeitet und dabei festgestellt, dass sich der Artikel noch auf Haustürgeschäfte und das Fernabsatzgesetz bezieht. Es dürfte nicht viel Aufwand sein, es zu aktualisieren, aber mir fehlt das Detailwissen dazu. Wäre schön, wenn das einer von euch übernehmen könnte. Danke im Voraus, --Flominator 12:07, 7. Okt 2006 (CEST)
- Haustürgeschäfte gibt es immer noch, sie stehen nur jetzt im BGB. Fernabsatzgeschäfte ebenfalls. Wenn ich da nicht was übersehen habe, dann war nur der Link auf das Fernabsatzgesetz fehlerhaft. Der Artikel und auch der Zusammenhang zu den Rechtsfragen ist im übrigen meiner Ansicht nach nicht sehr gelungen. Aber das ist sicher ein anderes Thema. --Alkibiades 14:00, 7. Okt 2006 (CEST)
- Danke fürs Durchschauen. Fühl' dich herzlich eingeladen, konstruktive Kritik und einen neuen ÜA-Baustein im Artikel zu platzieren :) Gruß, --Flominator 20:10, 7. Okt 2006 (CEST)
Just Info: Persönlichkeitsrechte von Tätern
Bei Tageszeitungen / Online-Zeitungen / Archive Täter hat Recht auf Anonymität auch der letzte Absatz --Franz (Fg68at) 20:47, 10. Okt. 2006 (CEST)
Für Sensibilität im Umgang mit der Problematik habe ich mich bereits im Zusammenhang mit der Diskussion zur Kategorie:Krimineller ausgesprochen. Ob man "aufatmen" kann, erscheint mir auch nicht völlig sicher. Ich weiß nicht, ob der letzte Absatz auf eine Enzyklopädie gemünzt war, die ja nicht nur frühere Nachrichten aufbewahrt, sondern danach strebt, laufend aktuell zu bleiben, und in der Artikel manchmal geändert oder vielleicht umkategorisiert werden. --wau > 23:00, 10. Okt. 2006 (CEST)
Gibt es irgendwelche Gesetze, die Besitz und den Vertrieb von „echtem“ Snuff (Filmaufnahmen von Morden, die allein um Zweck der Unterhaltung des Zuschauers und mit kommerzieller Absicht begangen wurden, siehe auch Snuff-Film) und sog. „falschem“ Snuff (Amateur- oder professionelle Aufnahmen von Hinrichtungen, Unfällen und ähnlichem) regeln? Danke. – viciarg ᚨ 21:09, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Naja, erste Überlegungen:
beim bloßen Besitz scheint es mir strafrechtlich noch nicht so heikel zu sein - habe ich was übersehen? --103II 00:35, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Was ist mit dem Vertrieb? Ich kann mir nicht Vorstellen dass es uneingeschränkt möglich ist brutales Filmmaterial (Morde, tötliche Unfälle oder u.a. auch Tierquälereien) zur Unterhaltung zu vertreiben. Wenn schon Computerspiele in denen fast realistischen Todesanimationen vorkommen auf dem Index landen, dann muss es doch da eine Regelung geben. Alleine der Aspekt Jugebdschutz müsste da einiges auf Lager haben --MfG, Bkmzde 07:52, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Du must zuerst einmal unterscheiden zwischen der Frage, ob etwas verboten oder ob es (sogar) strafbar ist. Nicht alles, was verboten ist, ist auch strafbar. Indexierung ist nochmal eine andere Frage. In der Sache hast Du aber recht: es ist im Zusammenhang mit solchen Videos fast alles strafbar, was mit Vertrieb und Weiterverbreiten bzw. Vorführen zu tun hat. Nur der bloße Besitz eben nicht. --103II 08:53, 13. Okt. 2006 (CEST)
Gibt es, die von 103 II angesprochenen Regelungen. @103 II: Man sollte darauf hinweisen, dass unter "Verbreiten" auch das Zeigen derartiger Filme im privaten Rahmen gehört. --Kriddl 08:43, 13. Okt. 2006 (CEST)
(auch Redir von Herrschende Meinung)
Der Artikel ist grässlich. Hat jemand von euch Zeit und Lust, ihn in einen enzyklopädischen Text zu ändern? Ansonsten würde ich ihn massiv zusammenstreichen und die ganzen Wertungen entfernen. Ich würde auch eine Verschiebung auf hM befürworten, dann müssten noch zwei Sätze zur herrschenden oder etablierten Rechtsprechung rein. --h-stt !? 15:41, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Ohne tieferes Wissen über das deutsche Verständnis des Rechtsbegriffs erscheint mir nach Lesen dieses Artikels, dass Literaturmeinung und herrschende Meinung nicht dasselbe sind. Habe ich das falsch verstanden? sebmol ? ! 16:07, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Also meinem Verständnis nach bezieht sich "h.M." auf Lehre + Rechtsprechung; wenn explizit die herrschende Lehre gemeint ist wird normalerweise von "h. L." oder "herrscheinder Meinung in der Literatur" gesprochen bzw. geschrieben. Man findet aber vereinzelt auch Fußnoten, in denen h.M. mit Literaturmeinung gleichgesetzt ist, was ich aber quasi als Mindermeinung erachte ;-) --C.Löser Diskussion 16:14, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Aus solchen Einzelepisoden scheint eine gewisse Spannung/Meinungsverschiedenheit zwischen der Bedeutung der Rechtsprechung im Vergleich zu der der juristischen Lehre zu sprechen... sebmol ? ! 16:27, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Ja, die Rspr ist halt das, worauf die Praktiker setzen, weil das naturgemäß vor Gericht die Meinung ist, die sich - spätestens bei Revision oä - durchsetzt. Das was heute in der Lehre gelehrt wird, kommt etwa 25 Jahre zeitversetzt auch in der Praxis von Verwaltung und Justiz an. --C.Löser Diskussion 16:36, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Aus solchen Einzelepisoden scheint eine gewisse Spannung/Meinungsverschiedenheit zwischen der Bedeutung der Rechtsprechung im Vergleich zu der der juristischen Lehre zu sprechen... sebmol ? ! 16:27, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Also meinem Verständnis nach bezieht sich "h.M." auf Lehre + Rechtsprechung; wenn explizit die herrschende Lehre gemeint ist wird normalerweise von "h. L." oder "herrscheinder Meinung in der Literatur" gesprochen bzw. geschrieben. Man findet aber vereinzelt auch Fußnoten, in denen h.M. mit Literaturmeinung gleichgesetzt ist, was ich aber quasi als Mindermeinung erachte ;-) --C.Löser Diskussion 16:14, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Ich wäre weiterhin für ein Verschieben auf Herrschende Meinung, kürzen um den ganzen Unfug und dann die zwei Felder Herrschende Rechtsprechung und Herrschende Meinung in der Literatur mit ihren Unterschieden herausarbeiten. Der Teil zur Mindermeinung kann IMHO im wesentlichen bleiben (Mindermeinung ist noch ein Redir auf den Artikel). Meinungen? --h-stt !? 17:18, 12. Okt. 2006 (CEST)
Ich glaube man kann sich lange darüber streiten, wie hM und hLit abgegrenzt werden können. Es gibt sogar Doktorarbeiten zu dem Thema: Thomas Drosdeck, "Die herrschende Meinung, Autorität als Rechtsquelle : Funktionen einer juristischen Argumentationsfigur", Berlin : Duncker & Humblot, 1989, ISBN 3-428-06673-1 sowie Stefan Althaus, Die Konstruktion der herrschenden Meinung in der juristischen Kommunikation, München, Univ., Diss., 1994. (kein ISBN?). Man sollte - denke ich - bevor man was zu dem Thema schreibt, dort nachschauen. Sonst ist die Gefahr, dass man im Nebel stochert, zu groß. Ich bin allerdings auch der Ansicht, dass das Lemma "Literaturmeinung" eher unglücklich ist. --Alkibiades 17:28, 12. Okt. 2006 (CEST)
Es wäre vielleicht nicht schlecht, aus dem Artikel zwei zu machen:
- Literaturmeinung könnte darauf eingehen, dass es in Deutschland eine sehr starke akademische Fachliteratur gibt, die ohne Bindung an Gerichtsentscheidungen abweichende Ansichten vertreten kann; weiter auch auf die Verknüpfungen: Zitierpraxis der Gerichte (international nicht überall üblich) einerseits, publizistische Tätigkeit von Richtern andererseits.
- herrschende Meinung würde eher die Frage behandeln, was die herrschende Meinung wert ist, wie sie zustandekommt, dass der Richter nicht an sie gebunden ist. --103II 18:01, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Vielleicht war es doch keine gute Idee,als im Juli 2005 der Artikel h.M. in den Artikel Literaturmeinung integriert wurde ([1]). --Alkibiades 18:39, 12. Okt. 2006 (CEST)
Ich denke, dass alle Aspekte in einen Artikel passen, halte aber Herrschende Meinung für das bessere Lemma. --h-stt !? 14:39, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Ich stimme H-stt zu: Besser Umbenennung in "Herrschende Meinung" und alles in einen Artikel. Auch in Rechtsprechung#Rechtsprechung im engeren Sinn sind noch Ausführungen, die zu diesem Artikel passen würden.--wau > 11:38, 15. Okt. 2006 (CEST)
Wenn überhaupt ein einheitliches Lemma, dann "LMeinungsstreit". Die herrschende Meinung ist gerade nicht die Mindermeinung und auch nicht die Literaturmeinung oder auch die herrschende Literaturmeinung. Eine abhandlung der krassen Gegenteils (Mindermeinung) oder von etwas abweichenden (Loiteraturmeinung) unter einem Lemma ist zumindest unglücklich. Die Redirect-Lösung ist IMHO insofern bereits verfehlt. --Kriddl 20:37, 21. Okt. 2006 (CEST)
Dieser gesamte Artikel bereitet mir Kopfschmerzen. Ein neuer Pädo-Tummelplatz hat sich da gebildet. Am liebsten würde ich ihn löschen lassen. --JdCJ → Sprich Dich aus... 21:30, 21. Okt. 2006 (CEST)
- Wen meinst denn du? PDD? Gratisaktie (den hast du ja ohnehin erfolgreich vertrieben)? Markus Cyron? Fg68at? Harddisk? Dann wäre da noch der mir zugegebenermaßen unbekannte Benutzer Fulcher (dessen Beiträge zumindest offenbaren, dass er sich (babeltaugliche Formulierung) "mit dem Thema beschäftigt" - genauer hab ich sie nicht durchgeschaut - und eine IP seit dem 1. Oktober. Die meisten Edits in der Zwischenzeit stammen von dir (es handelt sich aber um inhaltlich wirkungslose Kategorieänderungen). Scheint also doch auf den ersten Blick allen in bester Ordnung, oder - denn sonst hättest du dich ja inhaltlich engagiert, oder? Und was hat das mit dem Portal:Recht zu tun? Grüße, --DINO2411PROTEST FYI 01:13, 22. Okt. 2006 (CEST)
Es handelt sich im wesentlichen um eine kulturgeschichtliche Darstellung des Phänomens, am Schluss noch eine Darstellung der Strafbarkeit. Nach meinem Empfinden wird Päderastie auch nicht verherrlicht. Rechtliche Probleme sehe ich in dem Artikel insofern nicht und frage mich auch, was das Portal:Recht damit zutun haben soll. --Kriddl 09:54, 22. Okt. 2006 (CEST)
- Ich sehe es anders, habe noch in anderen Portalen nachgefragt. Trotzdem Danke für die Antwort. --JdCJ → Sprich Dich aus... 12:08, 22. Okt. 2006 (CEST)
Richtlinien
Neben der mittlerweile recht gut gefüllten Kategorie Entscheidung des EuGH ist mir gerade aufgefallen, dass die Fusionsrichtlinie, die Mutter-Tochter-Richtlinie, die Zinsrichtlinie und die Zins-Lizenz-Richtlinie samt und sonders noch tiefrot sind. Sind entsprechende Artikel lediglich nach geheimnisvollen Namenskonventionen unauffindbar abgelegt worden, oder gibt es tatsächlich noch keine Artikel? Sind immerhin "heiße Eisen" im Bereich der europäischen Besteuerungsregelungen ... Grüße, --DINO2411PROTEST FYI 22:22, 22. Okt. 2006 (CEST)
Frage zu einem LA
Hierher kopiert von Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht --wau > 23:28, 23. Okt. 2006 (CEST):
Ist der Inhalt von Scootertuning eine Anleitung zum Frisieren von Mopeds? -- Cherubino 14:14, 23. Okt. 2006 (CEST)
- Auch, aber nicht nur. Tuning als solches ist nicht strafbar. --Bubo 容 18:34, 24. Okt. 2006 (CEST)
Latein
De minimis oder Minima non curat praetor? --wau > 00:31, 27. Okt. 2006 (CEST)
- Tja, das geht beides. Für letzteres habe ich aber eine Quellenangabe gefunden: Cicero, De natura deorum 3 § 86 und Dig. 4, 1, 4 (Callistrat), so jedenfalls bei Liebs zulesen. Inhaltlich haben die beiden Sprichwörter einen etwas unterschiedlichen Schwerpunkt, dürften heute aber synonym gebraucht werden. --103II 09:20, 27. Okt. 2006 (CEST)
Lärmausgleich
Ich habe den Artikel Lärmausgleich auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen, weil Unsinn darin steht und ich so ungern LA stelle. Vielleicht kann hier jemand helfen ? Gruß, --Akustik 14:21, 28. Okt. 2006 (CEST)
- Beim Portal:Physik wird man vermutlich eher helfen können. --Bubo 容 21:38, 29. Okt. 2006 (CET)
- Lärmausgleich ist eben kein in der Akustik oder Physik eingeführter Begriff. Bei Google finden sich aber einige Erwähnungen im Sinne von "finanzieller Ausgleich für Beeinträchtigung durch Lärm", deshalb meine Anfrage hier. Mittlerweile läuft LA. Ein freundlcher Gruß an alle Strigidae, --Akustik 09:49, 1. Nov. 2006 (CET)
Happy Birthday und Review
Als eines, soweit ich sehe, der ältesten Portale in der deutschen Wikipedia überhaupt, herzliche Glückwünsche zum dritten Geburtstag (etwas verspätet die Versionsgeschichte gibt den 23. Oktober an). Da ist es wohl mal wieder an der Zeit für einen Review auf dem Weg für eine Kandidatur als informatives Portal. - Helmut Zenz 10:06, 31. Okt. 2006 (CET)
Redaktionen
Nur als kleine Info: In der Redaktion Geisteswissenschaften werden Überlegungen über die Entwicklung von Redaktionen angestellt. Da kann man von Hauptredaktionen und Unterredaktionen lesen, unter anderem auch von einer "Redaktion Jura, Politologie und Soziologie", an der mir momentan besonders die Farbe gefällt. --wau > 15:35, 31. Okt. 2006 (CET)
- Weil sie noch rot ist? --Grüße, DINO2411FYI 15:58, 31. Okt. 2006 (CET)
Infobox Gesetz
Hallo allerseits, wir haben bei fast jedem Gesetzesartikel eine Infobox. Bei Prostitutionsgesetz wurde sie jetzt gelöscht; mit dem Argument betrifft es aber wohl alle Artikel (vgl. Benutzer_Diskussion:JakobVoss#Prostitutionsgesetz. Kann jemand eine solche Vorlage basteln oder hab ich nur was falsches verwendet? Danke und schöne Grüße, --103II 12:10, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Ich halte die Löschung für sehr unerfreulich. Sie ist wohl auf eine gewisse Überheblichkeit des Löschenden zurückzuführen. Mal sehen, ob er als nächstes darangehen will, bei sämtlichen 356 Gesetzen mit Infoboxen diese zu löschen und deren kompletten Inhalt sinnloserweise in den Artikeltext einzustellen. Solange die Richtlinien nicht dahingehend geändert werden, dass Infoboxen nur mit Hilfe von Vorlagen erstellt werden, besteht kein Grund, die Boxen bei den Gesetzen allein deshalb zu löschen. --wau > 16:42, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Man sollte nicht abwarten, ob sich dieses Vorgehen weiter fortsetzt. Ich persönlich habe zu viel Arbeit in die Infoboxen investiert, als dass ich jetzt seelenruhig zugucke, wie ein Fachfremder fröhlich seine unmaßgebliche Meinung durchsetzt. --Forevermore 19:36, 12. Okt. 2006 (CEST)
Ich habe Benutzer_Diskussion:JakobVoss gebeten, an dieser Stelle doch mal mitzureden. --Pelz 22:02, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Auch ohne eine "Richtlinie" ist die Verwendung von Vorlagen für Infoboxen besser als direkt Tabellen in den Artikel zu schreiben. Ich habe allerdings nicht vor, das nur um einer Grundsatzentscheidung willen überall umzuändern. An dem dem Artikel, wo ich maßgeblich mitarbeite, habe ich die Box jedoch erstmal rausgenommen. Dass der sachliche Inhalt einer Infobox immer auch im Artikeltext vorkommen sollte, ist noch eine andere Sache. In jedem Fall denke ich jedoch nicht, dass eine Grundsatzdiskussion produktiv ist – stattdessen sollten wir besser weiter qualitative Artikel schreiben. Ich kann allerdings gerne bei der Entwicklung einer Infobox-Vorlage mithelfen, wenn dazu Interesse besteht. -- Nichtich 22:15, 12. Okt. 2006 (CEST)
Infobox wieder eingefügt. --h-stt !? 22:16, 12. Okt. 2006 (CEST)
Ich war schon vor ein paar Monaten darauf angesprochen worden, die Boxen durch "echte" InfoBoxen zu ersetzen, hatte aber dankend abgelehnt, da wir gerade erst überal die Vorlage:Prettytable-R Gesetz eingebaut hatten. An sich ist das aber eine gute Idee; ich habe jetzt auch Vorlage:Infobox Gesetz angelegt; die Programmierung bzgl. der Nichtanzeige bei nichtübergebenen Parameter steht aber noch aus, ich habe da schon bei jemandem angefragt ob er helfen könnte. Auch die Erläuterungsseite für die jetzigen Boxen sollte dorthin übertragen werden. Solange das nicht fertig ist sollten die jetzigen Infoboxen aber überall drinnenbleiben. --C.Löser Diskussion 22:30, 12. Okt. 2006 (CEST)
Wir sind, wenn ich die Dis bisher richtig verfolgt habe, darüber einig, dass wir eine Info-Box brauchen. Dem stimme ich vorbehaltlos zu. Dem totalen Verlust der Infobox würde ich nicht zustimmen können. Ob allerdings die Infobox eine Tabelle oder eine Vorlage ist, scheint mir, sorry, zweitrangig. --Pelz 23:35, 12. Okt. 2006 (CEST)
Von Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht hierher kopiert --wau > 17:58, 18. Okt. 2006 (CEST):
Hallo allerseits, es geht um die Vorlage:Infobox Gesetz, die die Wikipedia:Formatvorlage Gesetz ersetzen soll. Die Vorlage ist jetzt soweit fertig, ihr müsstet mal gucken, ob euch dei Parameternamen gefallen und die Farben usw. Der Vorteil ggü. der Formatvorlage wird sein, dass wir Änderungen an der Farbe, der Tabelle und der Beschriftung nun zentral in der Vorlage ändern können, ohne alle Gesetzesartikel editieren zu müssen. In den Artikeln Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Prostitutionsgesetz, Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes ist die Vorlage bereits eingebunden. --C.Löser Diskussion 20:38, 15. Okt. 2006 (CEST)
- Das ist ja ganz gut geworden. Dem Vorteil, einzelne Gestaltungsmerkmale global ändern zu können, steht der Nachteil gegenüber, dass man bei einem einzelnen Gesetz, wo man etwa auf einen zusätzlichen Gesichtspunkt hinweisen will, nicht noch einfach eine zusätzliche Zeile dazuschreiben kann. Aber das werden seltene Ausnahmefälle sein, in 99% wird die Infobox funktionieren, daher überwiegen die Vorteile und wir sollten die Infobox verwenden. (Vielleicht kann man vorsichtshalber die Formatvorlage zunächst noch bestehen lassen für solche Ausnahmefälle.) Zur Farbgebung wäre ich dafür, alle Zeilen einheitlich einzufärben mit Ausnahme der Hinweiszeile ganz am Ende. Für die Überschrift "Basisdaten" könnte man allerdings noch eine etwas kräftigere Farbe zur Hervorhebung in Betracht ziehen. Ich habe hier mal farblich etwas ausprobiert (dort auch eine vereinfachte Fassung der Formatvorlage). --wau > 21:42, 18. Okt. 2006 (CEST)
- Danke wau, die Farbgebung finde ich sehr schön, ich habe sie gleich mal übernommen (In der Vorlage wird es bei mir noch nicht angezeigt; es ist aber bspw. in SÜG zu sehen). Hast du konkrete Beispiele für eventuelle Zusätze? Man könnte das vielleicht von vornherein mit einprogrammieren. --C.Löser Diskussion 22:01, 18. Okt. 2006 (CEST)
- Ich weiß nicht, ob man eventuelle Zusätze generell einprogrammieren könnte, es werden wohl immer Spezialfälle sein, die sich nicht leicht verallgemeinern lassen. Ich erinnere mich vage, dass es einmal kurz hintereinander zwei Änderungen eines Gesetzes mit stark abweichenden Inkrafttretensdaten gab, wo ich zur Klarheit beide Änderungsgesetze mit Inkrafttreten nebeneinander aufgenommen habe (die spätere war schon in Kraft, die frühere trat erst ein Jahr später in Kraft). Oder man könnte an ein Steuergesetz denken, das für mehrere Steuerjahre jeweils novelliert wird (etwa UStG 2005, UStG 2006, UStG 2007), da könnte es sinnvoll sein, mehrere Neufassungen anzugeben. --wau > 00:48, 19. Okt. 2006 (CEST)
- Vielen Dank für die Mühe, das sieht alles sehr gut aus. --103II 15:15, 19. Okt. 2006 (CEST)
Die Infobox bereitet Probleme, wenn das Gesetz mehr als ein Rechtsgebiet betrifft, siehe Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. --Forevermore 18:47, 21. Okt. 2006 (CEST)
- Bei Abweichungen vom Normalfall ist eine Infobox nicht so flexibel. Das spricht in diesem Fall dafür, die Infobox so zu ändern, dass das Rechtsgebiet doch nicht automatisch verlinkt wird, so dass man auch mehrere Gebiete eintragen kann. --wau > 19:44, 21. Okt. 2006 (CEST)
- Vermerk: Der letzte Gedanke ist so umgesetzt worden. Also "Rechtsmaterie" normal verlinken! Es ist auch möglich, mehrere verlinkte Rechtsmaterien anzugeben. --wau > 20:24, 7. Nov. 2006 (CET)
Hallo, liebe Rechtsexperten!
Ich würde gerne einen Artikel über Marie Besnard schreiben. Diese Dame war Angeklagte in einem spektakulärem Prozess in den 1940er/1950er Jahren. Ihr wurden 13 Giftmorde zur Last gelegt. Aus Mangel an Beweisen wurde sie allerdings freigesprochen. In der französischen Wiki gibt's einen Artikel über sie, der Fall ist allerdings relativ umfangreich (bei 13 Morden und 14 Jahren Gerichtsverhandlung kein Wunder). Da sie freigesprochen wurde - ist sie dann überhaupt relevant? Oder soll ich es gleich sein lassen? Und was soll man da am besten schreiben? ... war Angeklagte in einem Mordprozess? ... war eine mutmaßliche Mörderin, der man aber nichts nachweisen konnte? Lieben Gruß, --Tröte 21:18, 29. Okt. 2006 (CET)
Wie wäre es mit " war angeklagte in einem spektakulärem von ... bis ... dauernden Mordprozess und wurde aus Mangel an Beweisen schließlich freigesprochen." Relevanz möglicherweise wegen der Verfahrensdauer und dem (dann zu belegenden Medienecho gegeben. --Kriddl 21:40, 29. Okt. 2006 (CET)
- Siehe auch en:Marie Besnard. --Bubo 容 21:44, 29. Okt. 2006 (CET)
- Das ist auf jeden Fall relevant, es gibt eine Menge Literatur zu dem Fall. Also nur zu! --103II 10:11, 1. Nov. 2006 (CET)
- Gut, danke. Dann werde ich mich irgendwann in den nächsten Tagen mal dran setzen. Grüße, --Tröte 11:37, 1. Nov. 2006 (CET)
- Lange hat's gedauert, jetzt isser fertig. Bitte gucken, ob das so okay ist und natürlich verbessern. Vielen Dank. --Tröte 15:08, 10. Nov. 2006 (CET)
- Gut, danke. Dann werde ich mich irgendwann in den nächsten Tagen mal dran setzen. Grüße, --Tröte 11:37, 1. Nov. 2006 (CET)
Hi, ich wollte die Fachleute auf diese recht umfangreiche Änderung in Strafrecht aufmerksam machen. Ich kann nicht beureilen was davon OK ist oder nicht. Also bitte mal drüber gucken. Danke. --JuTa Talk 19:06, 7. Nov. 2006 (CET)
- Danke, ist von Seewolf zurückgesetzt worden. --Bubo 容 22:26, 7. Nov. 2006 (CET)
- Der Artikel war - entschuldigung - vom Aufbau her vorher nicht all zu gut und ist es auch nachher nicht. Gravierende Fehler habe ich auf die Schnelle jedenfalls nicht gefunden. --103II 22:36, 7. Nov. 2006 (CET)
- Die Änderungen (... noch immer gültigen recht bitteren "Gedanken" ... usw.) waren m. E. aber auch nicht sehr hilfreich. --Bubo 容 22:47, 7. Nov. 2006 (CET)
- Auch wieder wahr. Ich dachte nur, da müsste man ohnehin mal verschiedenes überarbeiten. --103II 15:02, 8. Nov. 2006 (CET)
- Die Änderungen (... noch immer gültigen recht bitteren "Gedanken" ... usw.) waren m. E. aber auch nicht sehr hilfreich. --Bubo 容 22:47, 7. Nov. 2006 (CET)
Hallo, ich will mal die von mir angezettelte Diskussion im Portal Geschichte hierher verlagern.
Bei vielen Biographien von Widerstandskämpfern des 20. Juli 1944 steht:zum Tode verurteilt und am ... hingerichtet. Das impliziert meiner Meinung nach die Aussage, dass die Urteile rechtens waren. Dafür sprechen, so meine ich, die alten BGH-Urteile, nach denen praktisch kein Richter des VGH wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Die Gedenkstätte Deutscher Widerstand [[2]] schreibt im Regelfall ermordet, womit die Urteile als nicht rechtens klassifiziert werden. Dafür spricht m.E. unser heutiges Rechtsverständnis. Als einzigen Ausweg seh ich zur Zeit nur die Formulierung:Tode verurteilt und am ... gehängt/enthauptet. Wie seht ihr das Problem ?? --Störfix 10:41, 9. Nov. 2006 (CET)
- Kürz es bitte nicht als VGH ab, das könnte in Süddeutschland etwas irritieren ;-) Natürlich waren es Morde, aber wenn es kein Urteil gibt, das das so sieht, sollte man es hier nicht schreiben. "verurteilt" impliziert nicht unbedingt, dass das Urteil richtig war, deshalb ist es neutral genug. Ansonsten: "getötet" oder meinetwegen "gehängt/enthauptet" ist doch auch neutral. AUs dem Artikel Volksgerichtshof geht im Übrigen ausreichend hervor, was von dessen Verfahren zu halten ist... --103II 11:13, 9. Nov. 2006 (CET)
- Neutral sind m.E. der Fakt verurteilt, von wem steht ja da und was davon zu halten ist ergibt sich damit, und Fakt ist auch die Todesart. Nur ob die Sachs selbst als Hinrichtung oder Mord zu bezeichnen und damit zu werten ist (Wertung ist immer eine Meinung), stellt sich mir als Frage. Ist der neutral klingende Begriff Hinrichtung nicht eine Verharmlosung (Geschichtsverfälschung?) und somit auch POV? --Störfix 11:27, 9. Nov. 2006 (CET) P.S. ich zitiere Hinrichtung: Eine Hinrichtung ist die Tötung eines sich in der Gewalt der Hinrichtenden befindlichen, gefangenen Menschen, meist als Vollzug einer von den Justizbehörden eines Landes ausgesprochenen Todesstrafe. Nach dieser Definition wäre Hinrichtung das richtige Wort.
- Hinrichtung ist völlig angemessen. Das heutige Rechtsverständnis spielt hier keine Rolle, weil dadurch eben auch eine revisionsistische Betrachtungsweise zu Stande kommt. sebmol ? ! 12:20, 9. Nov. 2006 (CET)
- Ganz so einfach sehe ich das nicht. Insbesondere der Artikel über Hans-Joachim Rehse mit den zugehörigen Ürteilsbegründungen ist dazu zu erwähnen. --13:55, 9. Nov. 2006 (CET)
- Nach meinem Sprachverständnis sagen „verurteilt“ und „hingerichtet“ ausschließlich, dass diese Vorgänge nach dem äußeren Anschein „justizförmig“ erfolgten. Diese Angaben sind richtig: Es gibt ein „Urteil“ und die Tötung wurde äußerlich als dessen „Vollzug“ kommuniziert. Eine Wertung, ob der Volksgerichtshof materiell ein Gericht gewesen ist und ob Urteil oder Vollstreckung rechtmäßig gewesen sind, ist in der Verwendung dieser Verben m.E. nicht verborgen. Diesem Sprachverständnis entsprechend werden die Begriffe auch in (willkürliche Beispiele aus vielen) Jesus von Nazareth, Sokrates, Imre Nagy, Nelson Mandela, Anna Boleyn oder Walter LaGrand verwendt, ohne dass damit eine Bewertung zum Ausdruck gebracht wird. --Andrsvoss 17:49, 9. Nov. 2006 (CET)
- Neutral sind m.E. der Fakt verurteilt, von wem steht ja da und was davon zu halten ist ergibt sich damit, und Fakt ist auch die Todesart. Nur ob die Sachs selbst als Hinrichtung oder Mord zu bezeichnen und damit zu werten ist (Wertung ist immer eine Meinung), stellt sich mir als Frage. Ist der neutral klingende Begriff Hinrichtung nicht eine Verharmlosung (Geschichtsverfälschung?) und somit auch POV? --Störfix 11:27, 9. Nov. 2006 (CET) P.S. ich zitiere Hinrichtung: Eine Hinrichtung ist die Tötung eines sich in der Gewalt der Hinrichtenden befindlichen, gefangenen Menschen, meist als Vollzug einer von den Justizbehörden eines Landes ausgesprochenen Todesstrafe. Nach dieser Definition wäre Hinrichtung das richtige Wort.
Identitätsfeststellung (Recht) (erledigt)
Der Begriff ist lediglich aus Sicht des privaten Sicherheitsgewerbes geschrieben und beinhaltet folglich nur einen kleinen Teil der eigentlichen Bedeutung. -- Wo st 01 (2006-11-11 14:47 CEST)
- Ich habe den Artikel komplett neu geschrieben, ich bitte um Helfer bei der Verbesserung. Unsicher bin ich mir noch über die Gestaltung des Artikels in der jetzigen Form. Zudem ist der privatrechtliche Teil sehr kurz ausgefallen, auch über das Verfahren vor Gericht kann ich leider nicht viel beisteuern.
- Ich hoffe, wenigstens mit dem Rest einigermaßen richtig zu liegen. -- Pionic 12:00, 12. Nov. 2006 (CET)
Hallo, ich habe mir heute mal die Artikel Schöffen und Schöffengericht angesehen, weil ich diesen Teil des Rechtssystems kaum kenne - außer aus amerikanischen Filmen... Leider sagen beide Artikel nichts über die Aufgabe und den Einfluß der Schöffen auf ein Urteil aus - ich denke, das ist ein wichtiger Aspekt, der dort noch eingearbeitet werden sollte. Danke schonmal! --Silberchen ••• +- 22:25, 12. Nov. 2006 (CET)
- Ist der Satz „Der Schöffe hat in der Verhandlung das gleiche Stimmrecht wie der hauptberufliche Richter.“ im Artikel Schöffe nicht deutlich genug? --Andrsvoss 01:34, 13. Nov. 2006 (CET)
Hallo Leute. Ich habe den Artikel aufgrund eines primären Editwars vollgesperrt, nun hat sich eine der beiden Fraktionen (aus deren Sicht ich natürlich in der falschen Version) gesperrt habe) bei mir gemeldet, dass der strittige Link zu unrechtmäßigem Handeln aufrufe. Es wäre lieb, wenn einer von euch mal kurz eine Einschätzung geben könnte, ob das halbwegs realistisch ist (nein, kein rechtsverbindliches Gutachten). --Gardini · Spread the world 05:33, 10. Nov. 2006 (CET)
- Wenn er wirklich glaubt, dass es sich hierbei um eine Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit (§ 116 OWiG) handelt, soll er eben den Betreiber der Website anzeigen ... -- kh80 •?!• 11:02, 10. Nov. 2006 (CET)
- Warum sollte ich? Der verlinkte Artikel ist völlig legal, und die Verweigerung einer Auskunft gegenüber der GEZ stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Das aber bedeutet nicht, dass der verlinkte Artikel konform mir den WP-Grundsätzen ist.
- Es handelt sich bei diesem Link um einen "Ratgeber", in dem bestimmte Reaktionen auf die GEZ-Anschreiben juristisch bewertet werden. Dabei wird durchaus korrekt dargestellt, dass man unter bestimmten Umständen zwar zu einer Auskunft gegenüber der GEZ verpflichtet sei, aber es wird auch in aller Deutlichkeit - ganz bestimmt auch mit dem Hintergedanken des "Ratgebens" - darauf hingewiesen, dass eine Verweigerung dieses Rechtsanspruchs gegenüber der GEZ in aller Regel keinerlei juristische Konsequenzen hat.
- WP ist kein Ratgeber, und die eindeutige Parteinahme des verlinkten Artikels ist ein POV. Beides hat in WP keinen Platz. --MobyDick 13:28, 12. Nov. 2006 (CET)
- Das ist eben eine Frage des Anspruchs. Nachdem wir sogar auf Ratgeber zum Kirchenaustritt verlinken... --103II 16:00, 12. Nov. 2006 (CET)
- Du kannst ja auch gerne auf einen Ratgeber zum "GEZ-Austritt" verlinken, solange dort legales Handeln erklärt wird. Hier aber besteht der Rat darin, dass man sich an die gesetzlichen Vorgaben nicht zu halten braucht, weil das ohnehin keine juristischen Konsequenzen hat. Das sprengt den Rahmen und ist POV. --MobyDick 21:37, 14. Nov. 2006 (CET)
Auf der Diskussion:Niedersachsen gibt es eine Diskussion bezüglich der Staatlichkeit der Bundesländer. Es wäre nett, wenn sich jemand mit juristischen Kenntnissen dazu äussern würde. Gruss Tönjes 13:44, 15. Nov. 2006 (CET)
Ich schlage vor, diese Kategorie zu löschen. --Forevermore 18:15, 23. Nov. 2006 (CET)
Hier ist eine am Rande der Appetitlichkeit verlaufende Diskussion zustande gekommen, deren Intention nach Nachvollziehen der Edits eines der Argumentierenden nachvollziehbar zu sein scheint. Wie auch immer: Wenn jmd. eine glaubwürdige wiss. Studie bekannt sein sollte, die den Zusammenhang zwischen Judenverfolgung und Schächtungsverbot definitiv ausschließt, sollte man das in die Diskussion und den Artikel evtl. einbringen. --Gerbil 16:53, 24. Nov. 2006 (CET)
- Das Schächtverbot diente laut BGH dazu, "den jüdischen Teil der Bevölkerung in seinen religiösen Empfindungen und Gebräuchen zu verletzen" (vgl. BVerfGE 104, 337). Deswegen wurde nach Inkrafttreten des Grundgesetzes das fortgeltende (FNA 7833-2) Schlachtgesetz in Bezug auf religiöse Schächtungen auch nicht mehr angewendet (vgl. Klaus Brandhuber in NVwZ 1994, 561). -- kh80 •?!• 18:42, 24. Nov. 2006 (CET)
- Danke. --Gerbil 14:16, 25. Nov. 2006 (CET)
Deutsches Urheberrecht - Verwendung von Bildern für eigenes Werk
Ich brauche einmal fachlichen Rat:
Ist es legal, nicht-GNU-freie Bilder zu verwenden, um ein neues Werk daraus zu schaffen? Ich möchte ein wahrscheinlich nicht GNU-freies Foto verwenden, um es gestalterisch zu verfremden und ihm eine völlig andere Bedeutung zu geben (keine Konkurrenz oder Opposition zum Original) für einen nicht kommerziellen aber öffentlichen Zweck.
Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen. Gruß! --80.171.46.77 10:48, 22. Nov. 2006 (CET)
- Wir diskutieren hier nur über die juristischen Artikel der Wiikipedia. Allgemeine Rechtsauskünfte erteilt dir gerne jeder Rechtsanwalt. --h-stt !? 11:59, 22. Nov. 2006 (CET)
- Danke für die rasche Antwort. Mein o.g. Beispiel, in dem es lediglich um ein privates Interesse geht ist, ist allerdings mehr exemplarisch zu verstehen. Da im privaten Kreis auf die genannte Idee hin eine angeregte Diskussion über das Urheberrecht entstand, wäre eher allgemein interessant, was das Urheberrecht zu einer solchen, sich eigentlich recht häufig stellenden Situation aussagt. Wir wollten uns über Wikipedia darüber schlau machen, fanden aber leider weder im oben verlinkten Artikel, noch im Artikel Verwertungsrecht die gewünschte Auskunft.
Es wäre eine informelle Bereicherung, wenn sich ein Unterkapitel des Artikels mit dem Thema "Verfremdung urheberrechtlich geschützer Werke" (oder den juristisch korrekten Begriffen hierzu) befassen könnte, da Verfremdungen recht häufig vorkommen (bekannte Beispiele kommerzieller Art: Der Zeichner Walter Moers verfremdete bekannte Gemälde zu Karrikaturen, sogar mithilfe nur weniger Attribute und deutlichem Bezug zum Original - u.a. von Munch († 1944) und Matisse († 1954), viele Printmagazine verfremden bekannte Fotos für ihre Titelblätter zeichnerisch oder durch Montagen).
Ein kurzer Abriss über die rechtliche Lage, ggf. versehen mit weitreichenderen Weblinks, würden dem Informationsbedürfnis des Artikelbesuchers wahrscheinlich genügen. --80.171.62.161 14:38, 22. Nov. 2006 (CET)
- Danke für die rasche Antwort. Mein o.g. Beispiel, in dem es lediglich um ein privates Interesse geht ist, ist allerdings mehr exemplarisch zu verstehen. Da im privaten Kreis auf die genannte Idee hin eine angeregte Diskussion über das Urheberrecht entstand, wäre eher allgemein interessant, was das Urheberrecht zu einer solchen, sich eigentlich recht häufig stellenden Situation aussagt. Wir wollten uns über Wikipedia darüber schlau machen, fanden aber leider weder im oben verlinkten Artikel, noch im Artikel Verwertungsrecht die gewünschte Auskunft.
- Ach das ist ein Artikelwunsch Bearbeitung (Urheberrecht) zu den §§ 3, 23, 24 UrhG? Ok, mal sehen, ob jemand Zeit und Lust hat. Solange kann ich dir http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz und einen Blick in die genannten Paragraphen empfehlen. Die Webseite ist nur sehr knapp, gibt aber einen Einblick in die Fragestellung. --h-stt !? 17:51, 22. Nov. 2006 (CET)
Dankeschön. Wir (meine Bekannten und ich) diskutieren also weiter! ;-) Wir finden absolut: eine Behandlung des Themas gehört in den Artikel. Viel Spaß! --80.171.63.232 21:47, 22. Nov. 2006 (CET)
Aus diesem Artikelwunsch ist jetzt Bearbeitung (Urheberrecht) geworden, der allerdings fachlich korrekt, aber entgegen der ursprünglichen Zielsetzung umgeschreiben wurde. Ich halte es für sinnvoll, einen Artikel zu haben, der Bearbeitung, Umgestaltung und freie Benutzung im Urheberrecht behandelt. Wer mitdiskutieren will, wie der Artikel aussehen und wie sein Lemma lauten sollte, kommt bitte auf die Artikeldisk --h-stt !? 18:42, 28. Nov. 2006 (CET)
Korrekter Artikelname?
Hallo, ich hoffe mal, ich bin hier an der richtigen Stelle. Ich habe vor, den jetztigen Abschnitt Der Streit um Patent- und Namensrechte aus dem Artikel Tabascosauce in einen eigenen Artikel auszulagern und dort so weit wie möglich zu erweitern, evtl. so weit ins Details zu gehen, die einzelnen Fälle incl. Kläger und Urteil einzeln auseinanderzunehmen. Beim Schreibwettbewerb und in der Lesenswert-Abstimmung wurde unter anderem bemängelt, dass für den Artikel der Absatz schon zu umfangreich wäre, aber eigentlich gibt es da noch jede Menge mehr zu schreiben. Da es aber nun eine Sammlung von Prozessen aus Patent- und Markenrecht ist, bin ich mir nicht sicher ob und wie man das alles unter einem Lemma zusammenfassen sollte. Namensstreit Tabasco oder Rechtsstreite Tabasco würden mir erstmal einfallen, aber so ganz glücklich bin ich damit nicht. Tabasco gegen den Rest der Welt klingt zwar auch nicht schlecht, aber ... ich weiß nicht. ;) Bin über fachkundige Hilfe froh. --Carstor|?|ʘ| 08:13, 28. Nov. 2006 (CET)
- Ich würde den Abschnitt nicht ausgliedern. Sollen sich doch andere daran stören … Aber wenn Du trotzdem einen Vorschlag möchtest: Wie wäre es mit Tabasco-Prozesse? --Forevermore 18:56, 28. Nov. 2006 (CET)
- Naja, eine kurze Zusammenfassung würd' ich schon im Ursprungsartikel drinlassen, im neu anzulegenden wäre es dann wahrscheinlich nicht schlecht, auf die Rolle des sich zu dieser Zeit gerade im Umbruch/Entwicklung befindlichen Patent- und Markenrecht der USA genauer einzugehen. Bei der Erstellung des Abschnittes hab ich auch schon gemerkt, dass es sinnvoll ist, das ein oder andere wegzulassen, da es den Tabascosaucen-Artikel sprengen würde. Gerade das will ich halt etwas ausbauen. Das mit den Tabasco-Prozessen gefällt mir eigentlich recht gut. Ich mach das jetzt erstmal so, wenn das den allgemeinen Gepflogenheiten bei Rechts-Artikeln nicht entspricht, bin ich auch noch für andere Vorschläge zu haben ... --Carstor|?|ʘ| 19:23, 28. Nov. 2006 (CET)
Sollte wohl in einen Redirect auf Lizenz oder Lizenzvertrag umgewandelt werden -- Olaf Studt 13:43, 28. Nov. 2006 (CET)
Maastricht-Entscheidung
Könnte mal bitte einer der Europarechtler über Maastricht-Entscheidung drüberschauen? Das scheint mir den Kern der Materie nicht so sehr zu treffen. --103II 13:18, 3. Dez. 2006 (CET)
- Die Mühe kann man sich wohl sparen – URV-Verdacht. --Forevermore 16:18, 3. Dez. 2006 (CET)
Verpiss dich ohne Zusatz eine Beleidigung?
Es läuft bei der Berliner Polizei ein von Eike Sauer gegen mich (Identität der IP via AOL von der Polizei ermittelt) wegen [3] eingeleitetes Ermittlungsverfahren (§ 185 StGB Beleidigung). Ich möchte keine Rechtsberatung, aber vielleicht hat jemand Präzedenzfälle hinsichtlich eines bloßen "Verpiss dich" in gedruckter Literatur oder kostenpflichtigen Online-Daten greifbar. --Histo Bibliotheksrecherche 03:02, 1. Dez. 2006 (CET)
- Vor Gericht bekommst du nicht Recht, sondern ein Urteil... --Ralf 07:12, 1. Dez. 2006 (CET)
BayObLG, NJW 1993, 211 könnte ganz lesenswert sein ("Verpiss Dich" als Beleidigung im Sinne des § 185 StGB). Ansonsten: Auf hoher See und vor Gericht...--Kriddl 15:12, 1. Dez. 2006 (CET)
- Ich würde in einem derartigen Fall von Aktionismus abraten. Ruhig und besonnen agierend, sollte das vorliegende Verfahren mit einer Einstellung enden, ohne jemals vor Gericht zu kommen.--Berlin-Jurist 17:57, 1. Dez. 2006 (CET)
- Man könnte darin auch eine wertende Aufforderung sehen ;-) --ST ○ 18:44, 1. Dez. 2006 (CET)
- Man könnte darin auch eine kritikwürdige Äußerung sehen :-( --wau > 10:24, 2. Dez. 2006 (CET)
- Man könnte eine Beileidigung reininterpretieren, vorhanden ist keine, sondern nur ein Ausdruck dessen, was man denkt. Wenn man jemandem sagt, man denkt, er hört etwas viel zu wenig oft, dann heißt das ja nicht automatisch, dass man selbst auch das denkt, von dem man denkt, derjenige hört es viel zu wenig oft. Aber ich bin kein Jurist! --Gruß, Constructor 16:34, 4. Dez. 2006 (CET)
- Man könnte darin auch eine kritikwürdige Äußerung sehen :-( --wau > 10:24, 2. Dez. 2006 (CET)
- Man könnte darin auch eine wertende Aufforderung sehen ;-) --ST ○ 18:44, 1. Dez. 2006 (CET)
Wurde gestern etwas geschönt. Ich werde mir bei Gelegenheit die Literatur nochmal ansehen, vielleicht möchten aber auch einige der hiesigen Experten mal einen Blick auf den Artikel werfen. Gruß, Stefan64 00:45, 6. Dez. 2006 (CET)
- Ich tippe auf die Urgroßenkel, die sich da gerne verewigt sähen (im angegebenen Difflink ganz unten). "Gefühlt" würde ich das als Schönfärberei revertieren, ich bin aber hier nicht der vorrangige Experte in Sachen BGB und schon gar nicht in Sachen Palandt. --Grüße, DINO2411FYI 01:15, 6. Dez. 2006 (CET)
- Der Gedanke kommt einem. Jedenfalls waren Rechtschreibfehler und kommerzielle Links im Text sowie fehlende Quellen und holprige Sprache - alleine das reichte für den revert. --103II 11:20, 6. Dez. 2006 (CET)
Gerichts/Richter-Kategorien
Benutzer:Vikipedija hat haufenweise sinnfreie Kategorien angelegt (zB Kategorie:Richter (Verfassungsgericht), Kategorie:Richter (Oberster Gerichtshof), Kategorie:Oberster Gerichtshof) und redet dann auf der KatLöschDisku noch uneinsichtigerweise irgendwelchen zusammenhangslosen Stuss. Mag sich wer anders ums Hinterherräumen bemühen, ich hab keine Lust mehr. --C.Löser Diskussion 21:23, 3. Dez. 2006 (CET)
- Zum umgekehrten Fall hatten wir hier die Diskussion. Also Löschung durchsetzen. --103II 21:51, 3. Dez. 2006 (CET)
Bei Benutzer:Vikipedija handelt es sich offensichtlich um den dauerhaft gesperrten Benutzer:Wst [4]. --C.Löser Diskussion 11:44, 7. Dez. 2006 (CET)
- *stöhn* Benutzer:Vikipedija kanns anscheinend nicht lassen. Jetzt wurden wir um die halbherzig gefüllten Kategorien Kategorie:Strafrechtler, Kategorie:Bankrechtler, Kategorie:Völkerrechtler, Kategorie:Europarechtler, Kategorie:Zivilrechtler und Kategorie:Arbeitsrechtler bereichert. Nicht dass das völlig sinnbefreit wäre, aber dann muss man das doch absprechen und konsequent durchziehen. Ich bin schon ein wenig verärgert. --Alkibiades 14:01, 8. Dez. 2006 (CET)
Ohne auf die Kritik einzugehen macht er jetzt einfach weiter, siehe Kategorie:Umweltrechtler. --C.Löser Diskussion 17:39, 9. Dez. 2006 (CET)
Was machen wir jetzt eigentlich mit den Kategorien? Die sind ja nur sehr halbherzig gefüllt. Damit diese Kategorien sinnvoll sind, müssten alle Rechtswissenschaftler-Artikel auch in die Fachgebietskategorien einsortiert werden. Das ist aber viel Arbeit. Man könnte auch Löschanträge stellen. Aber das wird anstrengend. Oder wir ignorieren das weiter und lassen diese Kategorien ihr Schattendasein fristen. Alles nicht so schöne Aussichten. --Alkibiades 18:47, 17. Dez. 2006 (CET)
- Also Kategorien für die Zweige Privatrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht sowie Kirchenrecht, Kriminologie, Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte sind theoretisch sicherlich sinnvoll. Ob wir die zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich haben wollen hängt mMn davon ab, ob wir genügend Personen für die jeweilige Kat finden. Dazu müssen wir natürlich die ganzen Personenartikel durchsehen. Wegen Öffentlichem Recht: soll da erstmal eine Kat Staatsrechtler/Verfassungsrechtler und eine Kat Verwaltungsrechtler angelegt werden? Falls wir irgendwo mehr als genug Personen zuordnen können, können wir ja immernoch weiter ausdifferenzieren. Ich würde vorschlagen, wir fangen einfach erstmal an, ich kümmere mich zunächst um die Rechtswissenschaftler in den Kategorien Kategorie:Hochschullehrer (Greifswald) und Kategorie:Hochschullehrer (Speyer). Ach ja, die Kategorie:Bankrechtler kann aber gleich weg, oder? --C.Löser Diskussion 19:38, 17. Dez. 2006 (CET)
- Ich will hier die generelle Debatte nicht beeinflussen, aber warum würdest du gerade die löschen wollen? Nichtexistenz könnte ich - wenn das der springende Punkt sein sollte - widerlegen (beachte URL), aber falls da noch mehr dahintersteckt, will ich nichts gesagt haben und hoffe auf stillschweigende Ignoranz. --Grüße, DINO2411FYI 22:52, 17. Dez. 2006 (CET)
- Wegen ÖffRecht: oder wollen wir doch lieber eine Kat "Staats- und Verwaltungsrecht"? --C.Löser Diskussion 19:41, 17. Dez. 2006 (CET)
Gerade im öffentlichem Recht wie wollen wir profilierte Umweltrechtler einbauen? Kat:Umweltrechtler, Kast:Verwaltungsrechtler, Kat:Wirtschaftsverwaltungsrechtler? Da wird es gerade bei den Querschnittsgebieten teilweise absurd viele Kategorien für einzelne Rechtswissenschaftler geben, welcher auch nur halbwegs neue und nicht auf Rechtswissenschaftlerkategorien spezialisierte Autor soll das alles bei der Erstellung berücksichtigen? Sollte man die neuen Kategorien nicht lieber konsequent zur Löschung vorschlagen?--Kriddl 21:45, 17. Dez. 2006 (CET)
- Ich stimme Kriddl zu. So mancher Ö-Rechts-Prof ist sowohl Europarechtler als auch Umweltrechtler und Verwaltungsrechtler sowieso. Da ist es völliger Unfug, den in 4-5 Kategorien zu packen. Eine Kategorie:Staats-und Verwaltungsrechtler sollte völlig ausreichen (siehe C.Löser). Nur wurde diese Kategorie gerade von Vikipedija nicht angelegt... Also müssen wir ihr da voll hinterherräumen... --Alkibiades 09:25, 18. Dez. 2006 (CET)
- Schaut euch doch mal Prof. Matthias Herdegen (Uni Bonn) an. Wo müsste der alles einsortiert werden ... --h-stt !? 12:32, 18. Dez. 2006 (CET)
Diskussionswunsch
Ich glaube, dass wir in der Diskussion:Rechtsfahrgebot nicht so recht weiterkommen. Wenn hier jemand vermittelnd tätig werden will, möglichst ein Verkehrsjurist, verspreche ich mir ein besseres Ergebnis als jetzt. Danke. --Aloiswuest 21:54, 18. Dez. 2006 (CET)
Amtsblatt C von 1990
Hallo, hat vielleicht jemand von euch die Entschließung des EP zur Gladio-Affäre, ABl. Nr. C 324 vom 24.12.1990, S. 201 in digitaler Form vorliegen oder Zugang zu selbiger? Bei Eur-Lex ist sie offenbar nicht zu haben. --C.Löser Diskussion 23:20, 18. Dez. 2006 (CET)
- Müsste in meiner UB vorhanden sein, werde ich morgen nachsehen. Brauchst Du den vollständigen Text? Stefan64 23:22, 18. Dez. 2006 (CET)
- Wäre super. Aber nur wenn ihr es schon in elektronischer Form habt, nicht dass du das erst abtippst ;-) --C.Löser Diskussion 23:34, 18. Dez. 2006 (CET)
- Es gibt bei uns so neumodisches Zeugs wie Scanner ;-) Mal sehen wie viele Seiten es sind... Stefan64 00:47, 19. Dez. 2006 (CET)
Betretungsrecht
Hallo allerseits,
vielleicht könnte sich jemand um Betretungsrecht, Betretungsrecht (Erholung, Sport und Betretungsrecht (Erholung, Sport) kümmern - m.E. genügt der erste in der Form, die er mal hatte. Es droht auch noch das Betretungsrecht (hoheitlich), das von "Trägern öffentlicher Belange" ausgeübt werden soll - und alle Artikel ändern sich dauernd... ziemlich konfus... --103II 21:17, 30. Dez. 2006 (CET) Na, OK, eines ist wieder weg, aber ich hab doch Zweifel, ob das so was bringt... --103II 21:23, 30. Dez. 2006 (CET)
Bild:Anti-Nazi-Symbol.svg
Das Bild:Anti-Nazi-Symbol.svg wurde von mir unter Bezug auf verschiedene Urteile zur Darstellung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen (§ 86a StGB) zur Benutzung gesperrt. Ist die von mir vorgesehene Ausnahme im Artikel Nix-Gut Records vertretbar? Danke. --ST ○ 23:10, 7. Dez. 2006 (CET)
- Von mir aus ja. Gute Entscheidung. --h-stt !? 21:11, 9. Dez. 2006 (CET)
- Die Sperre ist Schwachsinn. Das Symbol ist eindeutig als Ablehnung des Nationalsozialismus zu verstehen. Es gibt Urteile, die die Verwendung des durchgestrichenen Hakenkreuzes nicht als strafbar erkennen. Statt sich auf ein gegenteiliges Fehlurteil zu berufen, wäre hier selbständiges Denken angebracht: Was wäre wohl zwischen 1933 und 1945 jemandem passiert, der das genannte Symbol verwendet hätte? Bezeichnend ist auch, dass die "Bad image list" zwar durchgestrichene, aber keine nicht durchgestrichenen Hakenkreuze enthält. Bei letzteren bestehen anscheinend keine Bedenken gegen eine Verwendung.
- Die ängstliche Frage, ob die Ausnahme im Artikel Nix-Gut Records vertretbar sei, ist überflüssig, da Berichterstattung ausdrücklich erlaubt ist. Die Zeitungen haben davon auch im Fall Nix-Gut Records Gebrauch gemacht.
- Rechtsextremisten werden sich wahrscheinlich eins ins Fäustchen lachen - über das Fehlurteil wie auch über die Sperre hier. --Hardy42 22:26, 18. Dez. 2006 (CET)
- Auch aus meiner Sicht kann wohl kaum die eher vereinzelte Entscheidung eines LG entscheidend sein. Diese hat einfach den Sinn und Zweck des § 86a StGB verkannt. Ich gehe sowieso davon aus, dass der BGH höflich aber bestimmt das Urteil aufheben wird.--Kriddl 22:59, 18. Dez. 2006 (CET)
- So lange können wir aber noch warten. --ST ○ 23:00, 18. Dez. 2006 (CET)
- Solange kann man das Symbol da lassen, das LG-Urteil ist nicht rechtskräftig.--Kriddl 23:03, 18. Dez. 2006 (CET)
- So lange können wir aber noch warten. --ST ○ 23:00, 18. Dez. 2006 (CET)
- Auch aus meiner Sicht kann wohl kaum die eher vereinzelte Entscheidung eines LG entscheidend sein. Diese hat einfach den Sinn und Zweck des § 86a StGB verkannt. Ich gehe sowieso davon aus, dass der BGH höflich aber bestimmt das Urteil aufheben wird.--Kriddl 22:59, 18. Dez. 2006 (CET)
Der BGH hat schon 1973 entschieden, dass die Abbildung von Hakenkreuzen nicht strafbar sei, wenn "diese eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrückten".
Quellen: Der rechte Rand,
www.strafrecht-online.org
--Hardy42 23:32, 30. Dez. 2006 (CET)
- Die verlinkten Quellen taugen nichts, da sie dazu keine spezifischen Aussagen machen. Die richtige Quellenangabe ist BGHSt 25, 133 <136> --h-stt !? 16:35, 1. Jan. 2007 (CET)
- Danke für das Aktenzeichen, bei [5] finden sich weitere Quellen. Bei der o. g. Quelle Der rechte Rand kann man sich zusätzlich über die anderen "Aktivitäten" der Stuttgarter Staatsanwaltschaft informieren. --Hardy42 22:48, 22. Jan. 2007 (CET)
Ich stimme Hardy42 und v.a. Kriddl zu. Man sollte dem Urteil prinzipiell nicht zuviel Bedeutung beimessen und zum vorauseilendem Gehorsam greifen. Zum einen ist die Urteilsbegründung vollkommen abwegig (so wird unter anderem zu dem Bild in dem eine Faust ein Hakenkreuz zerschlägt geschrieben, "die Faust verdeckt ein Hakenkreuz", frei zitiert, da ausm Gedächtnis) und zum anderen geht es hier um ein Urteil gegen den Versandhändler. Noch ein Grund mehr auf das Urteil des BGH zu warten. Außerdem, was meinst du mit "unter Bezug auf verschiedene Urteile zur Darstellung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen" ? Welche Urteile gibt es denn noch ? -- Amtiss, SNAFU ? 00:47, 24. Jan. 2007 (CET)
- Mutige Entscheidung DaB. --ST ○ 18:40, 27. Jan. 2007 (CET)
- Ich würd' mir eh nie so ein Bild irgendwohin babben ;). Aber ich finde, das Argument mit dem "BGHSt 25, 133" sticht hier. --DaB. 18:49, 27. Jan. 2007 (CET)
- Ob BGHSt 25, 133 hier immer noch "sticht" halte ich für fraglich. Es geht hier auch nicht um "vorauseilenden Gehorsam" gegenüber einer bestimmten Entscheidung eines LG oder darum, ob diese Entscheidung schon rechtskräftig ist oder nicht. § 86a StGB gilt ohnehin, die Entscheidung von BGH (uralt) und LG bezieht sich ohnehin nicht auf das hier gezeigte Symbol und damit zusammenhängende Verwendungshandlungen. Mit welcher merkwürdigen Präjudizienbindung argumentiert ihr also? Wie deutlich eine Distanzierung (also etwa eine Durchstreichung) etc sein muss, ist ohnehin einzelfallabhängig. Vorsichtshalber würde ich also das Symbol hier ganz und gar sperren, denn egal wie das o.g. Verfahren ausgeht, bleibt das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung hier verübter Verwendungshandlungen bestehen. Sicher ist sicher - also besser weg damit!Achatos 22:15, 11. Feb. 2007 (CET)