Reith (Klosterhof)

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Reith war ein Klosterhof in der heutigen Gemarkung der Stadt Schlüchtern im osthessischen Main-Kinzig-Kreis. Er gehört heute zum Schlüchterner Stadtteil Klosterhöfe.

Geografische Lage

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Drasenberg liegt im Nordosten des Main-Kinzig-Kreises auf einer Höhe von 230 m über NN, etwa 1 km nördlich des Ortskerns von Schlüchtern.

Historische Namensformen

In erhaltenen Urkunden wurde Reith unter den folgenden Namen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1] Ryde (1496 und 1516), Reith (1538) und Raitz (1787). Lange Zeit wurde der Ortsname dann „Raith“ geschrieben. Heute wird die Form „Reith“ verwendet.

Die älteste erhaltene Erwähnung von Reith stammt von 1496. Damals war es ein Hof des trimbergischen Gerichts Schlüchtern. Der Hof des Klosters Schlüchtern gehörte zur Grafschaft Hanau-Münzenberg und dort zum Amt Schlüchtern. Die Grafschaft Hanau-Münzenberg schloss sich in der Reformation zunächst der lutherischen Konfession an, ab 1597 war sie reformiert. Mit dem Tod des letzten Hanauer Grafen, Johann Reinhard III., fiel Reith 1736 mit der ganzen Grafschaft Hanau-Münzenberg an die Landgrafschaft Hessen-Kassel, aus der 1803 das Kurfürstentum Hessen wurde.

Während der napoleonischen Zeit stand Reith ab 1806 unter französischer Militärverwaltung, gehörte 1807–1810 zum Fürstentum Hanau und dann von 1810 bis 1813 zum Großherzogtum Frankfurt, Departement Hanau. Anschließend fiel es wieder an das Kurfürstentum Hessen zurück. Nach der Verwaltungsreform des Kurfürstentums Hessen von 1821, im Rahmen derer Kurhessen in vier Provinzen und 22 Kreise eingeteilt wurde, gehörte Reith zum Landkreis Schlüchtern. 1866 wurde das Kurfürstentum nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg von Preußen annektiert. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts schlossen sich die Höfe in Drasenberg, Gomfritz, Reith und Röhrigs zur Gemeinde Klosterhöfe zusammen.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Zum 1. Dezember 1969 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Klosterhöfe im Vorfeld der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis in die Stadt Schlüchtern eingemeindet.[1] Für Klosterhöfe wurde, wie für die anderen eingemeindeten, ehemals eigenständigen Gemeinden von Schlüchtern, ein Ortsbezirk eingerichtet.[2] Mit der Hessischen Gebietsreform wurde der Landkreis Schlüchtern 1974 aufgelöst und Klosterhöfe liegt seit dem im Main-Kinzig-Kreis.

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Reith angehört(e):[1][3]

Einwohnerentwicklung

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Belegte Einwohnerzahlen sind:[1]

  • 1538: 5 Steuernde
  • 1753: 1 Haushaltung
  • 1895: 2 Häuser mit 59 Bewohnern
  • Matthias Nistahl: Studien zur Geschichte des Klosters Schlüchtern im Mittelalter (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte. Bd. 65). Hessische Historische Kommission u. a., Darmstadt u. a. 1986, ISBN 3-88443-154-4, S. 125, 138–139, 142–143, 166, 182, (Zugleich: Marburg, Universität, Dissertation, 1984).
  • Heinrich Reimer: Historisches Ortslexikon für Kurhessen (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck. Bd. 14, ISSN 0342-2291). Elwert, Marburg 1926, S. 372.

Anmerkungen und Einzelnachweise

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Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Durch den Reichsdeputationshauptschluss.
  3. Infolge der Napoleonischen Kriege.
  4. Infolge der Beschlüsse des Wiener Kongresses.
  5. Trennung von Justiz (Justizamt Steinau (Assistenzamt Schlüchtern)) und Verwaltung.
  6. Infolge des Deutschen Krieges.
  7. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

  1. a b c d Hof Reith, Main-Kinzig-Kreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 24. Juni 2015). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Hauptsatzung. (PDF; 49 kB) § 6. In: Webauftritt. stadt Schlüchtern, abgerufen im Juni 2024.
  3. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  4. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 208 f. (online bei Google Books).
  5. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 76.

Koordinaten: 50° 21′ 40,7″ N, 9° 31′ 35,9″ O