Val di Cornia DOC

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Mit dem Namen Val di Cornia DOC werden italienische Rot-, Weiß- und Roséweine sowie Passito-Weine aus den Provinzen Livorno und Pisa, Toskana bezeichnet. Die Weine besitzen seit dem Jahr 1989 eine „kontrollierte Herkunftsbezeichnung“ (Denominazione di origine controllata – DOC), die zuletzt am 7. März 2014 aktualisiert wurde.[1] Der Name Val di Cornia (deutsch: Tal der Cornia) rührt von dem Fluss Cornia, in dessen Einzugsgebiet die Rebflächen liegen.

Anbau und Vinifikation dieser Weine sind nur gestattet:[1]

Für die wichtigsten Typen schreibt die Denomination folgende Rebsorten vor:[1]

  • Val di Cornia Bianco: ist ein Weißwein, in dem mindestens 50 % Vermentino enthalten sein müssen. Höchstens 50 % Trebbiano Toscano, Ansonica, Viognier und/oder Malvasia Bianca Lunga, dürfen – einzeln oder gemeinsam – zugesetzt werden. Höchstens 15 % andere weiße Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen – einzeln oder gemeinsam – zugesetzt werden.
  • Val di Cornia Rosato: Mindestens 40 % Sangiovese müssen enthalten sein. Höchstens 60 % Cabernet Sauvignon und/oder Merlot dürfen – einzeln oder gemeinsam – zugesetzt werden. Außerdem dürfen höchstens 20 % rote Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, in der Mischung enthalten sein.
  • Val di Cornia Aleatico Passito: 100 % Aleatico
  • Bei den folgenden Weinen müssen mindestens 85 % der genannten Rebsorte enthalten sein. Höchstens 15 % andere analoge Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen zugesetzt werden.

Der Val di Cornia Sangiovese, Cabernet Sauvignon und Merlot dürfen das Prädikat „Superiore“ tragen, wenn sie mindestens 12 Monate gereift sind.

  • Valeria Camaschella (Hrsg.): Lexikon der italienischen Weine – Sämtliche DOCG- & DOC-Weine. Hallwag, Gräfe und Unzer, München 2002, ISBN 3-7742-0756-9, S. 186.

Einzelnachweise

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  1. a b c Provvedimenti generali relativi ai Disciplinari consolidati dei vini DOP e IGP italiani. (PDF) politicheagricole.it (Italienisches Landwirtschaftsministerium), 27. November 2017, abgerufen am 10. August 2018 (italienisch, Download-Seite mit allen konsolidierten Spezifikationen italienischer DOP- und IGP-Weine).