Wallonisches Parlament

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Parlament der Wallonie
Parlement de Wallonie
Logo
Basisdaten
Sitz: Rue Notre-Dame 1
5000 Namur
Legislaturperiode: 5 Jahre
Erste Sitzung: 15. Oktober 1980
Abgeordnete: 75
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 9. Juni 2024
Vorsitz: Willy Borsus (MR)
26
17
5
19
8
26 17 19 
Sitzverteilung: Regierung (43)
  • MR 26
  • LE 17
  • Opposition (32)
  • PS 19
  • PTB 8
  • Ecolo 5
  • Website
    Parlement de Wallonie
    Zitadelle von Namur und Parlament Walloniens
    Zitadelle von Namur und Parlament Walloniens

    Das Parlament der Wallonie oder Wallonische Parlament (französisch Parlement de Wallonie oder Parlement wallon) ist das legislative Organ der Wallonischen Region (Wallonie) Belgiens mit Sitz im Hospice Saint-Gilles in Namur. Die Abgeordneten werden seit dem 21. Mai 1995 alle fünf Jahre direkt gewählt, davor wurde der Rat indirekt besetzt.

    Das Parlament ist verantwortlich für die Gesetzgebung der Wallonischen Region (die sogenannten „Dekrete“), die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung und die Festlegung des Haushalts. Es wird aus 75 Abgeordneten gebildet, die sich in der aktuellen Legislaturperiode auf fünf Fraktionen aufteilen: Parti Socialiste (PS, Sozialdemokraten), Mouvement Réformateur (MR, Liberale), Ecolo (Grüne), Les Engagés (LE, Zentristen) und Parti du Travail de Belgique (PTB, Kommunisten).[1]

    Die drei Regionen Belgiens wurden bei der ersten Staatsreform im Jahr 1970 verfassungsrechtlich geschaffen, doch handelte es sich dabei nur um eine provisorische Regionalisierung durch das sogenannte „Perin-Vandekerckhove-Gesetz“.[2] Zu diesem Zeitpunkt wurden auch erste Regionalräte eingesetzt, die aus den Senatoren der jeweiligen Sprachgruppen im Parlament zusammengesetzt waren und ausschließlich eine beratende Funktion besaßen. Der erste wallonische Regionalrat, Vorgänger des Wallonischen Parlaments, hielt am 26. November 1974 unter dem Vorsitz von Franz Janssens (PLP) seine erste Sitzung ab. Die in der Opposition sitzenden Sozialisten verweigerten jedoch die Anerkennung dieser Versammlung und boykottierten sie. Im Jahr 1977, als die PS unter Léon Hurez wieder in die Mehrheit der Nationalregierung unter Premierminister Leo Tindemans (CVP) gelangte, wurden die Regionalräte aufgelöst und vorerst wieder abgeschafft.[3]

    In Abwesenheit einer offiziellen Institution hielten die wallonischen Parlamentarier am 14. Mai 1979 eine informelle Versammlung ab, in der die mit den wallonischen Angelegenheiten beauftragten Minister und Staatssekretäre eine eigene Regierungserklärung verlasen. Dieselbe Versammlung forderte am 10. Dezember desselben Jahres die unverzügliche Schaffung eines regionalen Legislativorgans, vor dem die wallonischen Minister verfassungsmäßig verantwortlich wären.

    Erst bei der zweiten belgischen Staatsreform im Jahr 1980 wurden die Regionen tatsächlich eingesetzt. Die Verfassung wurde abgeändert und den Regionalräten wurde eine eigene gesetzgeberische Kompetenz zuerkannt. Allerdings wurden sie weiterhin indirekt zusammengesetzt: Die in der Wallonischen Region gewählten Mitglieder der Abgeordnetenkammer und des Senats waren von Rechts wegen Mitglied des wallonischen Regionalrats. Die erste Sitzung als eigenständige parlamentarische Versammlung fand am 15. Oktober 1980 unter dem Vorsitz des Alterspräsidenten Georges Glineur (PCB) im Sofitel-Hotel in Namur statt. Die erste wallonische Regionalexekutive unter Ministerpräsident André Damseaux (PRL) erhielt am 23. Dezember 1981 das Vertrauen des Rates.

    Die Zuständigkeiten der Regionalräte wurden in den Jahren 1989 und 1993 erheblich erweitert. Mit der vierten Staatsreform wurden sie auch in direkt gewählte parlamentarische Versammlungen umgewandelt. Die erste Regionalwahl fand am 21. Mai 1995 statt. Im selben Jahr legte der wallonische Regionalrat ebenfalls fest, dass er sich ab nun „Wallonisches Parlament“ nennen würde.[4] Die amtliche Anpassung der Verfassung erfolgte allerdings erst 10 Jahre später.

    Zusammensetzung

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    Lage der Wallonischen Region (rot) innerhalb Belgiens

    Das Wallonische Parlament setzt sich aus 75 Abgeordneten zusammen,[5] die alle fünf Jahre – gleichzeitig mit den Europawahlendirekt gewählt werden.[6]

    Die Abgeordneten des Wallonischen Parlaments sind gleichzeitig auch Mitglied des Parlaments der Französischen Gemeinschaft (auch „Parlament der Föderation Wallonie-Brüssel“ genannt).[7] Eine Ausnahme bilden die wallonischen Abgeordneten, die gleichzeitig auch Mitglied des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG-Parlament) sind: Für sie besteht eine Unvereinbarkeit und sie werden im Parlament der Französischen Gemeinschaft durch einen Nachrücker ersetzt.[8] Die wallonischen Abgeordneten, die ihren Verfassungseid zuerst oder nur auf Deutsch ablegen („Ich schwöre, die Verfassung zu befolgen“),[9] unterliegen derselben Unvereinbarkeit.[10] Sie gehören dem DG-Parlament mit beratender Stimme an.

    Die 13 Wahlkreise 1995–2014 und 11 Wahlkreise ab 2019

    Die 75 Mitglieder des Wallonischen Parlaments werden von den Wählern der Wallonischen Region (französisches und deutsches Sprachgebiet) in Mehrpersonenwahlkreisen gewählt. Innerhalb dieser Wahlkreise werden die verschiedenen Sitze im Verhältnis zur Bevölkerung des jeweiligen Wahlkreises vergeben.[11] Bei den Wahlen 1995 bis 2014 gab es 13 Wahlkreise.

    Gewählte Abgeordnete pro Wahlkreis 1995–2014[12]
    Provinz Regionalwahlkreis Abgeordnete
    Wahlen 1995
    und 1999
    Wahlen 2004
    und 2009
    Wahl 2014
    Wallonisch-Brabant Nivelles 7 8 (+ 1) 8
    Hennegau Charleroi 10 9 (– 1) 9
    Mons 6 6 5 (– 1)
    Soignies 4 4 4
    Thuin 3 3 3
    Tournai–Ath–Mouscron 7 7 7
    Lüttich Lüttich 14 13 (– 1) 13
    Huy–Waremme 4 4 4
    Verviers 6 6 6
    Luxemburg Arlon–Marche-en-Famenne–Bastogne 3 3 3
    Neufchâteau–Virton 2 2 2
    Namur Dinant–Philippeville 3 4 (+ 1) 4
    Namur 6 6 7 (+ 1)
    Wallonien 75 75 75

    Seit der Wahl 2019 war das Wahlgebiet in elf Wahlkreise eingeteilt.

    Gewählte Abgeordnete pro Wahlkreis ab 2019[13]
    Provinz Regionalwahlkreis Abgeordnete
    Wallonisch-Brabant Nivelles 8
    Hennegau Charleroi-Thuin 10
    Mons 5
    Soignies-La Louvière 5
    Tournai–Ath–Mouscron 7
    Lüttich Lüttich 13
    Huy–Waremme 4
    Verviers 6
    Luxemburg Arlon–Marche-en-Famenne-Bastogne–Neufchâteau–Virton 6
    Namur Dinant–Philippeville 4
    Namur 7
    Wallonien 75

    Auf den Wahllisten gibt es zwei Spalten: Einerseits werden die effektiven, andererseits die Ersatzkandidaten aufgeführt.[14] Diese Ersatzkandidaten können ein Mandat im Parlament annehmen, wenn ein effektiv gewählter Kandidat seinen Posten aufgeben muss (beispielsweise weil er in die Regierung wechselt oder aufgrund einer anderen Unvereinbarkeit).

    Folgende Bedingungen sind zu erfüllen, um an der Wahl teilnehmen zu dürfen (aktives Wahlrecht):[15]

    • die belgische Staatsbürgerschaft besitzen,
    • mindestens 18 Jahre alt sein,
    • im Bevölkerungsregister einer Gemeinde der Wallonischen Region eingetragen sein,
    • sich nicht in einem der gesetzlichen Ausschlussgründe befinden (wie beispielsweise die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von über vier Monaten).

    Wie für alle Wahlen in Belgien herrscht Wahlpflicht.[16] Jeder Wähler verfügt über eine Stimme, die er entweder der gesamten Liste geben kann („Kopfstimme“), oder die er auf die Kandidaten einer Liste verteilen kann, um die interne Reihenfolge der Kandidaten auf einer Liste zu beeinflussen („Vorzugsstimme“).

    Die Sitze werden getrennt nach Provinzen verhältnismäßig nach dem D’Hondt-Verfahren verteilt.[17]

    Der Plenarsaal des Parlamentsgebäudes

    Um Abgeordneter des Wallonischen Parlaments zu werden (passives Wahlrecht) müssen vier Bedingungen erfüllt sein:[18]

    • die belgische Staatsbürgerschaft besitzen,
    • mindestens 18 Jahre alt sein,
    • im Bevölkerungsregister einer Gemeinde der Wallonischen Region eingetragen sein,
    • sich nicht in einem der gesetzlichen Ausschlussgründe befinden.

    Das Amt des Abgeordneten ist unvereinbar mit gewissen anderen Funktionen.[19] So ist es nicht möglich, Mitglied des Parlaments zu sein und gleichzeitig ein Ministeramt zu bekleiden.[20]

    Die Abgeordneten genießen ebenfalls eine gewisse parlamentarische Immunität. So wird das Recht auf freie Meinungsäußerung, welches ohnehin als Grundrecht in der Verfassung verankert ist, für Parlamentarier verstärkt.[21] Auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Parlamentarier unterliegt besonderen Bestimmungen. Außer bei Entdeckungen auf frischer Tat kann ein Abgeordneter nur mit Erlaubnis des Parlaments festgenommen werden. Ein Abgeordneter, der strafrechtlich verfolgt wird, kann jederzeit das Parlament bitten, die Aussetzung der Verfolgung zu veranlassen. Diese Garantien gelten nur während der Sitzungsperioden.[22]

    Willy Borsus 2017

    Dem Wallonischen Parlament sitzt der Präsident vor, der prinzipiell alle fünf Jahre zu Beginn der Legislaturperiode neu gewählt wird.[23] Er stammt traditionell aus der Regierungsmehrheit, agiert allerdings in der Regel überparteilich. Der Präsident leitet die Plenarsitzung, sorgt für Ordnung in der Versammlung und für die Einhaltung der Geschäftsordnung. Er sitzt ebenfalls dem Präsidium vor.

    Präsident des Wallonischen Parlaments ist seit dem 15. Juli 2024 Willy Borsus (MR).

    Die ehemaligen Vorsitzenden sind:

    Die letzte Wahl des wallonischen Parlaments erfolgte am 9. Juni 2024. Anschließend erfolgte die Bildung der Regierung Dolimont, einer Koalitionsregierung aus Mouvement Réformateur (MR) und Les Engagés (LE).

    Sitzverteilung seit 1995

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    Wahl Koalition
    PS MR cdh LE Ecolo FN PTB PP
    1995 30 19 1 16 2 8 2 PS + PSC
    1999 25 21 3 14 2 14 1 PS + PRL-FDF-MCC + Ecolo
    2004 34 20 14 3 4 PS + cdH
    2009 29 19 13 14 PS + cdH + Ecolo
    2014 30 25 13 4 2 1 PS + cdh, ab 2017 MR + cdH
    2019 23 20 10 12 10 PS + MR + Ecolo
    2024 19 26 17 5 8 MR + LE
    1 
    als „PRL-FDF
    2 
    als „Parti Social Chrétien“ (PSC)
    3 
    als „PRL-FDF-MCC
    • Michel Collinge: Le Parlement wallon. In: Courrier hebdomadaire du CRISP. Nr. 1520, 1996, ISSN 0008-9664.
    • Jacques Brassine: Le Conseil régional wallon, 1974-1979, Histoire d’une institution oubliée. Institut Jules Destrée, Namur 2007, ISBN 978-2-87035-042-3.
    • Philippe Destatte: Histoire succincte de la Wallonie. Institut Jules Destrée, Namur 2013 (Online [PDF; 616 kB; abgerufen am 1. Juni 2015]).
    Commons: Wallonisches Parlament – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

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    1. http://www.parlement-wallon.be/groupes
    2. Gesetz vom 1. August 1974 zur Schaffung regionaler Einrichtungen zur Vorbereitung der Anwendung von Artikel 107quater der Verfassung (B.S. 22. August 1974; Erratum 29. August 1974). Siehe auch: parlement-wallon.be: Le Parlement wallon – L'historique. Abgerufen am 1. Juni 2015 (französisch).
    3. Gesetz vom 19. Juli 1977 zur Abänderung des Gesetzes vom 1. August 1974 zur Schaffung regionaler Einrichtungen zur Vorbereitung der Anwendung von Artikel 107quater der Verfassung (B.S. 27. Juli 1977).
    4. Resolution des Wallonischen Parlamentes vom 5. April 1995.
    5. Artikel 24, § 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen (B.S. 15. August 1980). Siehe auch: parlement-wallon.be: Le Parlement wallon – Les députés wallons. Abgerufen am 1. Juni 2015 (französisch).
    6. Artikel 116–117 der (koordinierten) Verfassung.
    7. Artikel 24, § 3, Nr. 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980.
    8. Artikel 24bis, § 4, Absatz 1 u. § 5, Absatz 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980.
    9. Artikel 31bis des Sondergesetzes vom 8. August 1980.
    10. Artikel 24bis, § 4, Absatz 2 u. § 5, Absatz 3 sowie Artikel 50, Absatz 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980.
    11. Artikel 26 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 u. Artikel 5 sowie Anhang I des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur (B.S. 16. Juli 1993). Siehe auch: Connaître la Wallonie: Connaître la Wallonie – Le Parlement wallon. Abgerufen am 1. Juni 2015 (französisch).
    12. Frédéric Bouhon, Andy Jousten, Zoé Vrolix: Les Circonscriptions Électorales du Parlement Wallon. In: Centre de recherche et d'information socio-politiques – CRISP (Hrsg.): Courrier hebdomadaire. Nr. 2401-2402, 2018, ISBN 978-2-87075-206-7, ISSN 0008-9664, S. 41–42, doi:10.3917/cris.2401.0005 (französisch, online).
    13. Frédéric Bouhon, Andy Jousten, Zoé Vrolix: Les Circonscriptions Électorales du Parlement Wallon. In: Courrier hebdomadaire. Nr. 2401-2402, 2018, ISBN 978-2-87075-206-7, ISSN 0008-9664, S. 78–79, doi:10.3917/cris.2401.0005 (französisch, [ https://www.cairn.info/revue-courrier-hebdomadaire-du-crisp-2018-36-page-5.htm online]).
    14. Artikel 28 des Sondergesetzes vom 8. August 1980.
    15. Artikel 25, § 1, Absatz 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980.
    16. Artikel 26bis des Sondergesetzes vom 8. August 1980.
    17. Artikel 29 ff. des Sondergesetzes vom 8. August 1980.
    18. Artikel 24bis, § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980.
    19. Artikel 119 der Verfassung u. Artikel 24bis, § 2, 2bis u. 2ter des Sondergesetzes vom 8. August 1980.
    20. Artikel 49 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 u. Dekret der Wallonischen Region vom 13. Juli 1995 zur Organisation der Ersetzung der Minister durch ihren parlamentarischen Stellvertreter (B.S. 21. Juli 1995).
    21. Artikel 58 u. 120 der Verfassung.
    22. Artikel 59 u. 120 der Verfassung.
    23. parlement-wallon.be: Le Parlement wallon – Les organes du Parlement wallon. Abgerufen am 1. Juni 2015 (französisch).