Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/12

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Kollage von urherberrechtlich geschützten Werken

Im Rahmen der Panoramfreiheit dürfen wir Skulpturen im öffentlichen Raum zeigen. Darf dabei die Figur vollkommen aus dem Umfeld gelöst werden, z.B. durch kurzfristiges Aufhängen eines Hintergrundes wie eine Plane oder ein Bettlaken, oder durch Bildbearbeitung?

Und wie sieht es dann mit einer Weiterverarbeitung zu einer Kollage aus (das diese dann selbst dem Urheberrechtsschutz unterliegt ist klar).

Ist diese Verwendung: Bild:Buesten-Collage.jpg zulässig? --Bahnmoeller 12:11, 1. Dez. 2007 (CET)

So, wie es jetzt ist, geht es jedenfalls nicht: Es fehlt ein Beleg der Rechtsgrundlage, wieso Fotos der geschützten Plastiken verwendet werden dürfen (Lizenz des Bildhauers oder Beleg der Panoramafreiheit). Außerdem fehlt die Lizenz des Fotografen, seine Fotos zu veröffentlichen und zu bearbeiten bzw. ein Hinweis darauf, dass Fotograf und Bildbearbeiter dieselbe Person sind. {{subst:nld}} taggen, und wie ich sehe, eine ganze Menge andere Fotos von Plastiken des Künstlers auch. --Wikipeder 14:53, 1. Dez. 2007 (CET)

Bilder von den Commons mit der Bitte um Nennung des Fotografen

Beim Stöbern in den Commons nach geeigneten Bildern bin ich häufiger auf folgenden Kombination gestossen:

This file is licensed under the Creative Commons Attribution ShareAlike 2.5 License. In short: you are free to share and make derivative works of the file under the conditions that you appropriately attribute it, and that you distribute it only under a license identical to this one. mit Creator of this photo was xxxxx. Please credit the photo aaaa bbb ccc in the immediate vicinity of the image.

Ich verstehe das so, dass ich möglichst den Namen des Fotografen mit reinschreiben sollte (in no: gibt es dafür sogar ne Vorlage (Link zur Vorlage by Isderion)), diese Angabe wurde aber teilweise von anderen wieder entfernt. Was ist hier richtig und sinnvoll? --KUI 19:46, 1. Dez. 2007 (CET)

Bei der Nutzung außerhalb der Wikipedia muss der Name des Urhebers genannt werden. Innerhalb der Wikipedia ist der Name ja schon auf der Bildbeschreibungsseite genannt. -- ChaDDy 20:08, 1. Dez. 2007 (CET)
Danke. Die Norweger beispielsweise schreiben ihn aber trotzdem noch unter das Bild. Und nicht jeder klickt ja auf die Bildbeschreibungsseite - und die ist ja auch augenscheinlich nicht in the immediate vicinity of the image. --KUI 00:05, 2. Dez. 2007 (CET)

Verbessern von bildern

Hallo, ich habe an meinem Computer bei diesem Bild oben die Blätter weggeschnitten. Mit welcher Lizenz und mit welchen angaben soll ich das jetzt hochladen (es war ja nicht mein eigenes Bild)?
--Carport Mit mir sprechenBewertung 21:59, 1. Dez. 2007 (CET)

Mit den selben Angaben, die auf der Beschreibungsseite des Originalbildes stehen. Soll das Originalbild ersetzt werden? Wenn ja, dann lade die verbesserte Version bitte als "neue Dateiversion" hoch ([1]). -- ChaDDy 22:24, 1. Dez. 2007 (CET)

Steal This Album!

Dieses Cover dürfte mE keinerlei Schöpfungshöhe aufweisen. Was denkt ihr? --Gruß, Constructor 08:06, 3. Dez. 2007 (CET)

Nein, ich denke, dass keine SH gegeben ist. --jodo 13:40, 3. Dez. 2007 (CET)
Wohl war, da ist nix schützbares dran. Christian Bier Rede mit mir! 13:53, 3. Dez. 2007 (CET)

Wir wollen doch nicht mehr aus dem Bauch argumentieren, sondern brav einen Kriterienkatalog abarbeiten und immer dranschreiben, dass es auch ganz anders sein könnte (siehe oben) --Historiograf 17:49, 3. Dez. 2007 (CET)

Ja, genau, vor allem weil der Fragesteller ja auch ganz sicher einen Intensivkurs „Urheberrecht“ will. ;) -- ChaDDy 19:13, 3. Dez. 2007 (CET)
Gerne! :-) --Gruß, Constructor 19:58, 3. Dez. 2007 (CET)

Alle GFDL-Wikipedia-Inhalte werden wohl CC-BY-SA relizenziert

http://www.heise.de/newsticker/meldung/99887

Ich hatte bereits mehrfach deutlich gesagt, dass es vermutlich so kommen würde. Wer gedacht hat, durch die GFDL-Lizensierung seiner Inhalte die freie Nutzung in der Praxis verhindern oder zumindest stark erschweren zu können, wird nun sehen, dass diese Rechnung nicht aufgegangen ist. Die Relizensierung ist möglich, weil Benutzer nicht in eine bestimmte GFDL einwilligen, sondern in "Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation". Damit hat man der Free Software Foundation das Recht eingeräumt, die Inhalte unter eine beliebige andere Lizenz zu stellen, wenn indem sie eine entsprechende neue GFDL-Version veröffentlicht. Das wird nun vermutlich geschehen. Wenn jetzt jemand kommt und sagt, er habe damit nicht rechnen müssen, dann liegt er damit falsch: Das war immer die Politik der FSF, das ist deutlich die Intention der Präambel usw. Und ich denke, wir sollten sofort eine Richtlinie einführen, um die nun sicher schnell folgenden Versuche, neue Inhalte auf Version 1.2 ohne spätere Versionen zu beschränken, von vorn herein auszuschließen. Solche Inhalte sollten wir ablehnen. --rtc 15:54, 2. Dez. 2007 (CET)

Warum heise.de wenn wir es auch haben :) : hier und foundation:Resolution:License update, -jkb- (cs.source) 16:05, 2. Dez. 2007 (CET)
mal ganz naiv gefragt, was bedeutet das jetzt für den "normalen" artikelschreiber? gruß --Hendrike 16:03, 2. Dez. 2007 (CET)
Gar nichts. Aber es ist ein gewaltiger Fortschritt für alle, die WP-Inhalte im Print weiterverwenden wollen. Das was immer beabsichtigt war, nämlich dass jedermann für jedenZweck die Inhalte nutzen kann, wird endlich möglich. Jeder beliebige Verleger in Südamerika darf also in Zukunft ein Bündel Artikel aus dem Thema Medizin und Gesundheit der spanischen oder portugiesischen Wikipedia in einem Heftchen zusammenfassen und für ein paar Peso in Gegenden verkaufen, wo es keinen Zugang zu Computern gibt. Bislang scheiterte sowas am Wortlaut der Lizenz, die absurde Auflagen machte, so hätte in diesem Heftchen zB ein vier- bis siebenseitiger Anhang mit der GDFL in englischer Sprache abgedruckt werden müssen. Bei der CC-by-sa reicht ein Hinweis auf die Lizenz. --h-stt !? 18:01, 2. Dez. 2007 (CET)
Das ist der Kernpunkt der Sache. Noch absurder war es wenn jemand ein Bild oder ein Graf von uns brauchte - er mußte dazu immer die 7 Seiten Lizenztext angängen. -jkb- (cs.source) 18:04, 2. Dez. 2007 (CET)
Würde die Relizenzierung zur Aufhebung der GFDL 1.2 führen oder gelten dann beide Lizenzen? --Phrood 18:06, 2. Dez. 2007 (CET)
So weit ich den Stand der Dinge kennen, wird die GFDL 2.0 (fällt unter das "... and later") inhaltlich identisch mit der CC-by-sa werden. Damit ist keine Neulizensierung nötig, sondern alle bestehenden Inhalte gehen automagisch über. --h-stt !? 18:18, 2. Dez. 2007 (CET)
Ich glaube an diesem Punkt ist dann die Autorengemeinschaft gefragt. Ob sie weiterhin unter der GFDL ... publizieren will oder unter cc-by-sa. So interpretiere ich "initiate a process of community discussion and voting before making a final decision on relicensing" Liesel 19:45, 2. Dez. 2007 (CET)
Wenn GFDL und CC-by-sa identisch sind, ist das aber sowieso egal. -- ChaDDy 19:57, 2. Dez. 2007 (CET)
Die Resolution ist von rechtlichen Laien geschrieben, die nicht verstanden haben, wie der Prozess im Einzelnen ablaufen wird. Diskutieren können wir nur, bevor die FSF die neue Version veröffentlicht. Danach ist sie wirksam, egal was wir oder wer auch immer für Meinungen hat. --h-stt !? 20:11, 2. Dez. 2007 (CET)

Halleluja. Ich halte es zwar immer noch für zu schön, um wahr zu sein, würde mich aber umso mehr freuen, wenn es tatsächlich so kommt. --Uwe 20:35, 2. Dez. 2007 (CET)

Ich lese am Fußende jeder Seite nur "Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation." Das verweist letztendlich auf die Version 1.2, wo steht das mit "or any later version"? – Simplicius 20:47, 2. Dez. 2007 (CET)

"Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation; ..." steht unter jedem Commons-Image unter GNU-Lizenz. --Brunosimonsara 20:55, 2. Dez. 2007 (CET)
Ich beziehe mich auf die Wikipedia, nicht auf Commons. – Simplicius 23:30, 3. Dez. 2007 (CET)
Abgesehen davon steht unter Punkt 10 "Future Revisions of this License": "... If the Document does not specify a version number of this License, you may choose any version ever published (not as a draft) by the Free Software Foundation. ..." --Uwe 20:59, 2. Dez. 2007 (CET)
Ok, das macht schon etwas mehr Sinn. – Simplicius 23:30, 3. Dez. 2007 (CET)
Hier steht es: WP:LB --Wladi001 21:01, 2. Dez. 2007 (CET)
Klar, es ist aber nicht wirklich relevant, was jemand mal da reinbuttert [2], sondern was die Free Software Foundation macht. – Simplicius 23:34, 3. Dez. 2007 (CET)
Das ist ein Zitat aus dem Original-Lizenztext. -- ChaDDy 23:39, 3. Dez. 2007 (CET)

Wenn das so käme, müssten wir die ganzen Urheberrechtsrichtlinienhilfeseiten umschreiben. Ich bin gespannt. --87.181.238.89 23:20, 2. Dez. 2007 (CET)

Das ist ja wie Weihnachten ohne Überfressen. sугсго.PEDIA 13:54, 3. Dez. 2007 (CET)

Ein bisschen sehr wichtiges ändert sich aber wohl doch. CC setzt die Nennung eines "Urhebers / Autors" voraus. Was bitte machen bei Artikeln, die von ganz vielen Autoren geschrieben wurden. Reicht es da, sich ein paar rauszupicken und zu sagen, die haben ja mitgeschrieben und jetzt darf ich offline den Artikel weiterverbreiten? --62.143.91.67 17:53, 3. Dez. 2007 (CET)

[3] --JD {æ} 18:05, 3. Dez. 2007 (CET)
Laut der Diskussion [4] Punkt 3 ist das nicht unbedingt der Fall. Alle CC-BY-SA Lizenzen > 2.0 [5], [ [6] enthalten in Punkt 4.c eine wachsweiche Formulierung in der der Service Provider, Sponsor etc. in seinen Servicebedingungen vom eigentlichen Autor fordern kann, dass nur er (Service Provider) als Autor genannt wird.--kogo 20:53, 3. Dez. 2007 (CET)
Wenn -folgend der von Dir verlinkten Mail von Gregory Maxwell- jeder "Service-Provider", der CC-sa-by-Werke mehrerer Autoren "bündelt", sich selbst als Urheber einsetzen darf, also für die Namensnennung bei Print dann reicht "aus Wikipedia und Flickr" oder "aus Wikipedia und Wikibooks", dann kann ich meine Werke auch gleich unter PD in den Commons einstellen. --jha 03:12, 4. Dez. 2007 (CET)
Die Lizenz stellt es in die Entscheidung des "Verlegers", wie die Quelle (das by) anzugeben ist. Wir bestimmen also, ob unter CC-by-sa die einzelnen Autoren oder die "Wikipedia" als Quelle zu benennen sein soll. en-Wikinews steht ja schon unter CC-by-sa und dort ist einfach nur "Wikinews" anzugeben. Aber wir werden sicher keine Lösung wählen, bei der Fotos nicht dem individuellen Photographen zugeschrieben werden. Deshalb ist das sicher ein relevanter Punkt, den wir diskutieren müssen. Aber es ist kein Grund, die Lizenz als solche abzulehnen. --h-stt !? 10:06, 4. Dez. 2007 (CET)
Das Problem ist nicht die Wikipedia sondern die Weiternutzung: Wenn ich das Zeug unter www.Syrcro.de kann ich mich selbst als Urheber über meine AGB darstellen: "by syrcro" und das dann auch mit RalfRs Fotos. sугсго.PEDIA 11:58, 4. Dez. 2007 (CET)
Es bedarf also ggf. "nur" eines "Zwischenproviders", der die Inhalte (und sei es auf dem Papier) einmal gehabt hat, um die Urheberschaft umzulabeln.
Und ich AGF mal außen vor lasse: Was die Foundation heute verspricht, wie die Autorennennung zu erfolgen hat, rechtlich gebunden wird sie daran nicht sein, dort zählt dann nur der Lizenztext, dem ich zugestimmt habe. --jha 15:10, 4. Dez. 2007 (CET)

Bild:Bayernpartei 2003.gif

Wenn ich durch die Versionsgeschichte gehe, scheint mir dieses Logo von der Bayernpartei unter die GNU-FDL gestellt worden zu sein. Braucht's da überhaupt die Vorlage:LogoSH? Und könnte man das Logo dann nicht sogar in die Commons verschieben? Siehe übrigens auch en:Image:Bavaria Party.gif. --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 21:26, 3. Dez. 2007 (CET)

Das Problem ist, dass der Parteivorsitzende oder ein anderer Parteifunktionör dieses Logo nicht unter GNU FDL stellen können, da sie nicht der Urheber sind. Dies kann nämlich nur der Gestalter des Logos. BTW: Ich seh hier Schöpfungshöhe (bzgl. des Bildes was da eingebaut ist). Bitte mal die anderen Experten Ihre Meinung äußern. Christian Bier Rede mit mir! 22:55, 3. Dez. 2007 (CET)
Diskussionen, die hier geführt wurden, ergaben durchaus, dass man auch als Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte Inhalte unter eine freie Lizenz stellen darf, vgl z.B. hier. --Isderion 23:18, 3. Dez. 2007 (CET)
Außerdem käme mir das komisch vor, wenn die Bayernpartei ihr Logo unter die GNU FDL setht obwohl sie das garnicht darf. Ich meine die muss sowas ja wissen, schließlich ist es ihr Logo. --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 21:25, 4. Dez. 2007 (CET)

Bild:Antonia Strassmann Elly Beinhorn und Georgia Lind-2.jpg

Datei:Antonia Strassmann Elly Beinhorn und Georgia Lind-2.jpg
Antonia Strassmann Elly Beinhorn und Georgia Lind, 1938

gleich Bild:Antonia Strassmann Elly Beinhorn und Georgia Lind.jpg.

From Wide World Photos, Berlin, and New York Times, Berlin. Also nix US-Bundesregierung.
Andererseits: von 1938. Da kräht vermutlich kein Hahn mehr nach den Rechten.
Also wie geht's weiter? – Simplicius 23:25, 3. Dez. 2007 (CET)

Löschen. Der Urheber ist mit Sicherheit noch keine 100 Jahre tot. Und unter die PD-alt-100-Regelung fällt das auch nicht. -- ChaDDy 23:34, 3. Dez. 2007 (CET)
Schön, dass wir das jetzt schon geklärt haben.
Das Bild wurde bereits im Januar 2004 hochgeladen.
Unser System ist also sehr effektiv. – Simplicius 23:38, 3. Dez. 2007 (CET)
Die Dateiüberprüfung gibt es ja wie du vielleicht weißt erst seit gut einem halben Jahr. Die Bilder von 2004-Mitte 2007 sind teilweise durch die Eingangskontrolle durchgekommen, weil noch nicht so flächendeckend kontrolliert wurde wie heute. Heute ist es kaum noch möglich solche Bilder unbemerkt "einzuschmuggeln". Viele Bilder aus der Anfangszeit der Wikipedia wurden in den letzten 5 Wochen durch die Überprüfung der alten Bild-PD Vorlage enttarnt und in die Dateiüberprüfung geschickt. Mit Sicherheit wird es in den über 50000 Bildern hier in der DE-WP noch einige Problemfälle geben. Es wird aber schwer diese zu filtern. Sicherlich wird aber im Rahmen der Commons-Transfers noch das eine oder andere Bild gefunden werden. Diese Arbeiten lassen sich leider nicht so einfach koordinieren, bei dieser Masse von Bildern. Christian Bier Rede mit mir! 00:20, 4. Dez. 2007 (CET)
Die Urversion wurde vor fast vier Jahren hochgeladen und seitdem nie hinterfragt. Das oben zuerst genannte Bild hat die Kontrolle beim Hochladen vor zwei Tagen, also "heute" überlebt.
Die Problemgruppe PD-US wurde häufig angesprochen. Von "nur einigen" würde ich da nicht sprechen. Ich wollte nur mal darauf hinweisen. Für so einen Einzelfall lohnt sich der LA fast gar nicht. – Simplicius 02:47, 4. Dez. 2007 (CET)
Okay, dann sollte man vielleicht mal die PD-US komplett durchgehen, und mal durchfiltern. Eigentlich sollten wir die Bilder gleich direkt in die Commons schicken, denn die haben zig Vorlagen für die unterschiedlichen Regierungsbehörden. Was dann noch übrig bleibt sind die Problemfälle und die könnten wir dann löschen. Ist natürlich wieder einen Haufen Arbeit. Am besten sollte das ein Admin machen, der gleich die Problembilder entfernen kann. Christian Bier Rede mit mir! 12:40, 4. Dez. 2007 (CET)
beide Bilder gelöscht

Da die Bilder eine klare Urheberrechtsverletzung waren, habe ich sie gelöscht. Dazu bedarf es keines LA oder SLA. Daß sowas auf Commons geduldet wird, steht auf einem anderen Blatt, ist aber eine Frechheit. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:18, 4. Dez. 2007 (CET) Bei der Gelegenheit habe ich auch gleich noch Bild:Albert Kesselring.jpeg auf Kategorie:Public-Domain-Bild (Werk der Regierung der Vereinigten Staaten) gefunden, aber da bleiben noch geschätzt 5.000 Bilder, die überprüft werden müssen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:50, 4. Dez. 2007 (CET)

Ich wollte noch hinzufügen, dass mir oben ein Fehler unterlaufen ist. Es genügt, wenn der Urheber seit 70 Jahren tot ist. Das ändert allerdings nichts daran, dass dieses Bild eine URV ist. Selbst wenn der Fotograf sofort nach dem Auslösen tot umgefallen wäre, wäre das Bild erst am 1. Januar 2009 gemeinfrei. -- ChaDDy 14:25, 4. Dez. 2007 (CET)

  • Anzumerken ist, dass alles was die US-Army im Rahmen von Kriegen (gerechten wie ungerechten, um mich mal in diese Nesseln zu setzen) nach Hause schleppt und dann in die LibraryOfCongress (LoC) einsortiert, in den USA als PD angesehen wird. Argumentation könnte sein "Beutezug wurde mit Steuergeldern und Blut unserer Soldaten bezahlt". Nur hilft das eben nicht gegen das in Deutschland geltende Urheberrecht. Auch wenn Hitlerdeutschland den Weltkrieg zu Recht glücklicherweise verloren hat und Reparationsleistungen erbringen musste, das Urheberrecht von einzelnen Fotografen wurde davon meines wissens nicht berührt.
    O.k. bis hier nicht viel neues für regelmäßigen Leser, aber was ist mit Bilder aus anderen Ländern? Koreakrieg, Vietnamkrieg... Also Länder in denen es keine starke Wikipediacommunity gibt, die die Stimme erhebt? Sollten wir nicht das "PD-us-gov"/"PD-us-mil" nicht einschränken auf "Fotograf ist US-Staatsbürger/US-Soldat"? Das würde solche Fälle reduzieren. --jha 15:19, 4. Dez. 2007 (CET)
Ich wäre für: Keine regulären US-PD auf de.WP. Für sowas haben wir die Commons. sугсго.PEDIA 15:25, 4. Dez. 2007 (CET)
Könnte man erwägen --134.130.68.65 20:53, 4. Dez. 2007 (CET)
@Syrcro: Dann benötigen wir aber in den Commons trotzdem noch eine Kategorie "Bild sollte aus urheberrechtlichen Gründen in deWP/deWB/.. nicht eingebunden werden." --jha 21:17, 4. Dez. 2007 (CET)
Wir wenden Schutzlandprinzip an, dazu sind wir in DACH durch den Gesetzgeber gezwungen, das haben wir uns nicht ausgedacht. Korea ist mit beiden Staaten 2003 bzw. 1996, Vietnam 2004 beigetreten - nur die USA haben das nicht ratifiziert. Großbritannien erkennt das Schutzlandprinzip seit dem 05.12.1887 an, was die Auslegung der Benutzer aus den USA ad absurdum führt. Genaugenommen dürften derartige Bilder nur in einer US-Wikipedia geduldet werden, in Großbritannien und nahezu allen anderen Ländern der Welt sind sie eine URV. Also auch ungeeignet für Commons, aber dort schert sich darum niemand. Aus Sicht und nach Recht eines Bürgers der USA sind die Bilder PD, wenn der sich in der USA aufhält - aber nur dann. Da die USA kein Schutzlandprinzip anerkennen, ist diese Überlegung aber irrelevant. Die Bilder dürften weder auf .en noch Commons noch sonstwo verwendet werden. US-PD-... können wir eigentlich überhaupt nicht dulden, weil die Abtretung der Urheberschaft ins PD unserem DACH-Recht widerspricht. Nach deutschem § 29 Satz 2 UrhG ist Urheberrecht selbst freiwillig nicht übertragbar, in Österreich und der Schweiz gibt es ähnliche Regelungen. Irgendwelche widersprechende Vertragsklauseln („Übertragung des Urheberrechts“) sind nach deutschem Recht unwirksam. Somit ist PD-US-GOV und PD-US-MIL in Deutschland ungültig, egal, von wann das Foto ist, egal, ob Regierungsbediensteter. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:24, 5. Dez. 2007 (CET)
Wie eben schon im Chat diskutiert: es ist nur niemand da, der klagen könnte. Für einen US-Bürger ist die ganze Geschichte PD. Und das heißt auch, dass dieser das ganze unter jede beliebige Lizenz stellen kann (wobei jede andere als wiederum PD natürlich absurd wäre). Das müsste dann in letzter Konsequenz heißen, dass ein solches Bild solange legal unter PD steht, wie es ein US-Bürger aus dem Archiv der US-Behörde nach Wikipedia Commons, Flickr oder in ein anderes Bildarchiv verfrachtet hat... Kompliziert! --TheK? 03:22, 5. Dez. 2007 (CET)

Sind Flaggen grundsätzlich gemeinfrei?

Oder zumindest praktisch immer? Hintergrund. Dann dürften Flaggen auf Artikel verlinken.--141.84.69.20 23:50, 3. Dez. 2007 (CET)

Kommt drauf an. Staatsflaggen sind allerdings alle als gemeinfrei anzusehen. Ebenfalls die Flagge der EU, der NATO, der UN und sicher auch noch die meisten anderen. -- ChaDDy 14:27, 4. Dez. 2007 (CET)

Handbuch des Landtages ein amtliches Werk?

Ist ein Handbuch eines Landtages bzw. dessen Online-version [7] ein amtliches Werk? Wenn ja könnten wir die Politiker Biografien übernehmen. z.B. Axel Wilke --Eingangskontrolle 14:15, 4. Dez. 2007 (CET)

Nein, mE nicht. Allerdings dürfen Fakten ja übernommen werden, s. Wikipedia:Textplagiat. --Isderion 15:01, 4. Dez. 2007 (CET)
Nein, kein amtl. Werk --134.130.68.65 20:51, 4. Dez. 2007 (CET)

Wir unterliegen durchaus der deutschen Gerichtsbarkeit, möglicherweise

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1439 Halten wir ergänzend fest: Commons und de-Wikipedia wenden sich an ein deutschsprachiges Publikum durch den (bei Commons optionalen) Gebrauch der deutschen Sprache. Bilddateien sollen international nachgenutzt werden können, dazu gibt es z.T. mehrsprachige Disclaimer. --Historiograf 01:54, 5. Dez. 2007 (CET)

Richtig Histo, oder für die, die mit dem juristen Deutsch so ihr Problem haben. Es ist nie sinnvoll gegen ein Gesetz in demjenigen Land zu verstossen, wo man selber oder der "mögliche" Kläger wohnt. Denn in diesen beiden Fällen werden sich die jeweiligen (Landes-)Gerichte zuständig fühlen. Bobo11 11:25, 5. Dez. 2007 (CET)
Die WMF ist aber in der tollen Lage, dass sie deutsche Gerichtsbeschlüsse lediglich willkürlich ieS erfüllen muss, da US-Gerichte die Vollstreckung von ausländischen Titel recht wenig interessiert. So wie wir - Nutzer aus DACH - solange wir DACH nicht verlassen, recht wenig von US-Urteilen betroffen werden: Also jeder Nutzer sollte zuerst ins Gesetzbuch seiner Wohnortsstaaten schauen und das beachten: Es schütz keinen Saudi-Araber das wir nackte Frauenbusen oder Bilder des Propheten erlauben, da er seiner Heimat-Justiz ausgeliefert bleibt. 11:51, 5. Dez. 2007 (CET)

Bild:DulsbergMap.png

Ich gehe doch recht in der Annahme, daß ein Bild aus dem Baedeker von 1910 nicht deshalb PD-US-Gov ist, weil es auf dem Server der Uni-Texas liegt ... --Mogelzahn 17:41, 5. Dez. 2007 (CET)

Nö, da hast du recht. PD-alt triffts hier besser. Als Autor des Buches wird Karl Baedeker angegeben, der 1859 verstarb. Damit ist er mehr als 70 Jahre tot und PD-alt trifft zu. Problematisch sehe ich aber das die Karten in dem Buch alle den Vermerk "Wagner & Debis Leipzig" tragen. Kennt diese beiden Herrschaften jemand? Ich konnte nix finden dazu. Christian Bier Rede mit mir! 17:51, 5. Dez. 2007 (CET)
Sicherlich hat der Verlag die Verwertungsrechte und ist möglicherweise noch keine 70 Jahre "tot". Aber was hat das mit dem (deutschen) Urheberrecht zu tun ? --Staro1 19:23, 5. Dez. 2007 (CET)
Was hat der Verlag mit dem Urheberrecht der Kartenzeichner zu tun? *gegenfrage* Christian Bier Rede mit mir! 19:59, 5. Dez. 2007 (CET)
Wie beweisen die Erben der Kartenzeichner das diese an diesem Werk mitgearbeitet haben und noch keine 70 Jahre tot sind ? --Staro1 20:12, 5. Dez. 2007 (CET)
Den Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht ganz. Wir sind in der Beweispflicht. Unter den Karten steht "Wagner & Debis Leipzig". Das heißt, die Erben von Wagner und Debis, wer auch immer diese Personen waren, könnten die Karten für uns freigeben. Mit Baedeker hat das dann rein gar nichts mehr zu tun. Christian Bier Rede mit mir! 20:15, 5. Dez. 2007 (CET)
Nein: "Wagner & Debis Leipzig" waren nicht schöpferisch tätig, damit steht ihren Erben kein Schutzrechtsanspruch zu --Staro1 20:26, 5. Dez. 2007 (CET)
Wie kommst du darauf? Wer hat denn dann die Karten gezeichnet? Und warum steht Wagner & Debis dann unter den Karten drunter? Christian Bier Rede mit mir! 20:27, 5. Dez. 2007 (CET)
Weil Wagner & Debis ein Verlag - somit eine juristische Person ist. Kann die zeichnen ? --Staro1 20:34, 5. Dez. 2007 (CET)
Okay, dann hätten wir die Frage wer "Wagner & Debis" waren endlich auch mal geklärt. Ich hab oben geschrieben, dass nirgends Infos zu diesem "Verein" zu finden sind. Woher hast du die Info mit dem Verlag? Kann ich das irgendwo nachlesen? Zumindest wäre ja dann möglich über den Verlag die Infos über die Zeichner rauszubekommen. Daraus folgend dann deren Erben. Jetzt logisch?Christian Bier Rede mit mir! 20:39, 5. Dez. 2007 (CET)
Der Verlag erfüllt die Relevantskriterien der WP nicht und wurde wegen Werbeverdacht gelöscht --Staro1 20:48, 5. Dez. 2007 (CET)
Um die Relevanzkriterien geht es doch grad gar nicht, oder? Du lenkst leicht vom Thema ab, kann das sein? Außerdem müssten doch auch anderswo Infos dazu zu finden sein, oder? Christian Bier Rede mit mir! 20:50, 5. Dez. 2007 (CET)
Hat der Verlag das unbeschränkte Nutzungsrecht an den Karten? Wenn ja, muss der Verlag die Karten frei geben, nicht die Erben der Zeichner. -- ChaDDy 20:51, 5. Dez. 2007 (CET)
Der Verlag müsste dann aber logischerweise auch den Nachweis über das Nutzungsrecht bringen, ansonsten bringt eine Freigabe dann auch nix. Christian Bier Rede mit mir! 20:58, 5. Dez. 2007 (CET)

Die Treuhandanstalt muss dir sagen, bei welchen VEB die Rechte von Wagner & Debis nach dem Krieg gelandet sind und an wen sie von der Treuhand weiterveräußert wurden.--Staro1 21:15, 5. Dez. 2007 (CET)

Ähem *Räusper* Hier geht es um eine Karte, die nur sehr knapp an unserer 100-Jahre-Regel vorbeischrammt. Drinbehalten oder löschen und zum Stichtag wiederherstellen. Beides ist rechtlich genuso (un)sicher. Man muß es nicht übertreiben. Wir diskutieren hier über ein Werk von vor dem 1. Weltkrieg! Allerdings ist der US-GOV-Baustein völliger Stuß. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:25, 5. Dez. 2007 (CET)
Ich war so frei und hab PD-alt-100 gesetzt. Wegen den paar Tagen ist der Aufwand des Löschens nun wirklich zu groß --jodo 22:30, 5. Dez. 2007 (CET)

Buchtitelseite?

Geschützte Buchinhalte darf man nicht verwenden. Wie sieht das aber mit der Außenseite eines Buches aus? Konkret möchte ich eins (oder auch mehrere) der für Elektroniker erinnernswerten „RIM-Bücher“ in den Artikel über Radio RIM stellen. Darf man das? --PeterFrankfurt 01:55, 5. Dez. 2007 (CET)

Nein, außer die Buchcover erreichen keine Schöpfungshöhe, siehe WP:BR#Produktfotos (Marken, Cover, Comicfiguren, …) --Phrood 10:48, 5. Dez. 2007 (CET)
Ich war mal mutig und hab es [Teil des Covers waren Fotos von elektronischen Geräten, Lichtbilder unterliegen nach ganz herrschender Auffassung nicht der Angemwandten-Kunst-Doktrien, da sie als solche nicht geschmacksmuster- bzw. markenfähig sind sугсго.PEDIA 13:56, 6. Dez. 2007 (CET)] hochgeladen. Es könnte ja sein, dass die Schöpfungshöhe tatsächlich nicht hoch genug ist. Gibt es da fundierte Aussagen? Muss das nach dem automatischen Mechanismus woanders diskutiert werden? --PeterFrankfurt 19:46, 5. Dez. 2007 (CET)
Das Problem sind die Fotos der Geräte. Die sind geschützt, also URV. --Phrood 20:01, 5. Dez. 2007 (CET)
Tja schade, aber der Fall war leider eindeutig, da Fotos immer Schöpfungshöhe aufweisen. gelöscht --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:42, 6. Dez. 2007 (CET)

Bitte um Durchsicht der von Benutzer:OldJo hochgeladenen Bilder

Ich möchte darum bitte, dass ein Benutzer mit guten Kenntnissen der Bildrechte alle von Benutzer:OldJo hochgeladenen Bilder [8] durchsieht. Der Benutzer hat ausweislich seiner Diskussionsseite größte Probleme damit, Bilder korrekt zu lizensieren und bspw. hat mehrfach erkennbare Scans als eigenes Werk ausgegeben und dann mit PD gekennzeichnet. --jergen ? 15:33, 6. Dez. 2007 (CET)

Bild:Wfm calder sculpture barcelona.jpg

Wenn ich das richtig sehe, dann liegt bei diesem Bild nach deutschem Recht eine URV vor. Der Künstler Alexander Calder ist 1976 verstorben und im Gegensatz zu seinen Werken auf „seiner Seite“, ist bei jenem Bild keine Panoramafreiheit gegeben. Oder mache ich da einen Denkfehler? --Kuebi 13:19, 5. Dez. 2007 (CET)

Fotografie eines schützbaren Werkes in einem Innenraum = keine Panoramafreiheit = muss gelöscht werden. --Fb78 14:05, 5. Dez. 2007 (CET)
O.k., lag ich also richtig. Aus dem Artikel fliegt es raus und auf den Commons stelle ich einen Löschantrag. --Kuebi 14:59, 5. Dez. 2007 (CET)
… und wech. — Raymond Disk. Bew. 09:09, 7. Dez. 2007 (CET)

Screenshot Erlaubnis von Firmen

Ich bin gestern über commons:Template:Attribution-Ubisoft gestolpert. und jetzt frage ich mich, ob wir eine liste von softwareherstellern haben, die uns eine ähnliche erlaubnis gegeben haben. (die softwareartikel sind alle noch etwas trist anzusehen)

--Elvis untot 11:51, 5. Dez. 2007 (CET)

Wir haben eine Freigabe von Ubisoft? Heißt das jetzt, wir dürfen wirklich Screenshots von Ubisoft-Spielen in der deutschen Wikipedia verwenden? Das wäre ja fast zu schön um wahr zu sein... --Carlos-X 12:12, 5. Dez. 2007 (CET)
Auf Commons kannst du die hochladen, Ja, eigentlich auch auf DE-WP, aber wenns jetzt schonmal dieses schöne Bapperl gibt, dann nutzen wir halt Commons dafür. Christian Bier Rede mit mir! 13:00, 5. Dez. 2007 (CET)
Gilt die Erlaubnis von Ubisoft eigentlich für alle Spiele, die von Ubisoft verlegt wurden, oder nur für von Ubisoft selbst entwickelte Spiele? Könnte man unter dieser Erlaubnis z.B. Screenshots von Morrowind einstellen? (Publisher ist Ubisoft, Entwickler jedoch Bethesda Softworks). Gestumblindi 21:48, 5. Dez. 2007 (CET)
Ja, gute Frage. Ich denke mal, Ubisoft hat als Entwickler Nutzungsrechte an den Spielen der Entwicklerstudios. Um eine Freigabe für diese nicht selbst entwickelten Spiele erteilen zu können, müsste Ubisoft aber über ein unbeschränktes Nutzungsrecht verfügen. Ob das der Fall ist, ich wäre mir da nicht so sicher. Auf jeden Fall muss Ubisoft ein solches unbeschränktes Nutzungsrecht nachweisen. -- ChaDDy 21:53, 5. Dez. 2007 (CET)
--JD {æ} 21:56, 5. Dez. 2007 (CET)
Leider hat Ubisoft noch nicht zurückgeschrieben, vielleicht sollte man sich direkt an das Hauptquartier in Paris wenden. --Gruß, Constructor 22:18, 5. Dez. 2007 (CET)
Ich hatte gestern abend auf einer Nachfrage im Chat hin einige Screenshots auf Commons wiederhergestellt, da die Freigabe von Ubisoft für mich klar schien. Heute morgen wurde ich über Commons:User talk:Raymond#Naturo game screenshots informiert, dass die Screenshorts erneut gelöscht wurden. Begründung: Ubisoft hätte zwar eine Freigabe für Screenshots erteilt, aber sie würden nicht das Recht haben, auch die abgebildeten Figuren aus Naruto (Manga) unter eine freie Lizenz zu stellen. Das leuchtet mir auf den ersten Blick ein und habe der erneuten Löschung erstmal nicht widersprochen. Gibt es andere Meinungen dazu? — Raymond Disk. Bew. 09:18, 7. Dez. 2007 (CET)
Mir leuchtet die Argumentation ein, dass ich als Firma, welch zwar die Verwendungsrechte einer urheberrechtlich noch geschützen Figur für ein Spiel erworben habe, sie nicht selber (als Firma) freigeben kann. Dieser Punkt würde ich in dem Sinn konkretiesieren, das die Figuren evetuell wie bei einem Foto als Beiwerk durchgehen könnten. Das so eine Spielfigur als Beiwerk angesehen werden kann, bezweifle ich allerding bei denn meisten Screenshots. Bobo11 10:55, 7. Dez. 2007 (CET)

Für ChessBase-Programme haben wir jetzt auch eine Freigabe, siehe Benutzer:Tsor/ChessBase. --Gruß, Constructor 16:17, 7. Dez. 2007 (CET)

Naja, in der Freigabe steht leider nur etwas von "in der Wikipedia", nicht explizit GFDL für jedermann... --88.134.141.133 17:21, 7. Dez. 2007 (CET)

commons:Template:Attribution-Ubisoft ist genauso Unsinn wie jede andere derartige Lizenz. Diese angeblichen (sogar General)Lizenzen sind nicht durch Verträge und Unterschriften der Vertreter der Firmen autorisiert, und diese würden das auch nie tun. Eine freie Lizenz für Screenshots derartiger Programme ist völlig illusorisch; es handelt sich hier um rein informelle Absprachen, in der die Firmen bekunden, dass die Nutzung in der Wikipedia im Rahmen eines Bildzitats toleriert wird. Jeder, der glaubt, eine Firma würde tatsächlich eine derartige Lizenz erteilen, ist naiv. Wer an solche Deals glaubt, sollte sich fragen, ob die Firma es wirklich erlauben würde, man es drauf ankommen lassen würde und z.B. die auf den Bildern sichtbaren Texturen, Figuren und Levelstrukturen abkopieren und in einem Free-Software-Spiel verwenden würde. Diese nicht wirklich existierenden Lizenzen und die ganze Weise in der sie zustandegekommen sind (falsch verstandene Diplomatie), sind nichts als Selbstbetrug. --rtc 19:08, 7. Dez. 2007 (CET)

Da gebe ich dir Recht. Zumal die Vereinbarung auch nur über Ubisoft Deutschland stattgefunden hat. Eine Filiale. Ausschlaggebend ist aber, was die Chefs in Frankreich dazu sagen (bislang nichts, weil niemand sie gefragt hat). -- ChaDDy 19:30, 7. Dez. 2007 (CET)
Wer hier eigene Texte und Bilder unter der GNU-FDL einstellt, schickt auch keinen Vertrag auf Papier mit seiner Unterschrift an die Foundation. Allerdings konnte ich dem zitierten Mailwechsel mit Ubisoft auch keine eindeutige, unmissverständliche Aussage "ja, wir erlauben die Verwendung von Screenshots unserer Spiele unter einer freien Lizenz" entnehmen. Ich sehe da nur für unsere Zwecke reichlich unpräzise Formulierungen wie "User dürfen generell gerne Bilder von unseren Spielen machen und einstellen", "darauf können wir uns in jedem Fall einigen" etc. Zwar ist aufgrund dieses Mailwechsels klar, dass Ubisoft Deutschland nichts gegen eine angemessene Verwendung von Screenshots ihrer Spiele in der Wikipedia hat und nichts dagegen unternehmen wird, aber das ist auch schon alles - und das ist wohl zu wenig. Gestumblindi 19:31, 8. Dez. 2007 (CET)

Hallo, ich bin gerade dabei, die deutschsprachigen Texte des Project Gutenberg vollständig zu verlinken. Da dort auch Texte liegen, deren Autor noch nicht tot genug ist (konkret von Hans Bethge z.B.) und auch weil inzwischen Distributed Proofreading Canada an 50+ Texten arbeitet, die Frage, ob ich Probleme bekomme, wenn ich die in der WP verlinke. Mit Link ist dabei ein Link auf die Buchseite, aber nicht direkt auf den Text gemeint. --Ayacop 09:17, 7. Dez. 2007 (CET) Wären Links nach www.gutenberg.org mit dem Hinweis, dass dort Werke liegen, akzeptabel? Flache Links müssten sicher sein? --Ayacop 12:01, 7. Dez. 2007 (CET)

Links sind kein Problem. Solange du nicht auf grundgesetzwidrige Seiten verlinkst zumindest. -- ChaDDy 14:02, 7. Dez. 2007 (CET)
Bei Scientology ist vermutlich ein grundgesetzwidriger Link. --Gruß, Constructor 16:22, 7. Dez. 2007 (CET)

Haftung für Hyperlinks. Links dürfen gesetzt werden. Man sollte aber im Auge haben, dass die Qualität der PG-Texte längst nicht den Standards entspricht, wie sie Wikisource.de zugrundelegt. --84.60.218.121 17:25, 7. Dez. 2007 (CET)

Sicher entsprechen auch Wikisource-Texte nicht immer den Wikisource-Standards. Insbesondere werden PG-Texte momentan mindestens 7 (sieben) Mal gegengelesen, gegenüber zweimal bei Wikisource. Das war früher aber nicht so, weshalb die Qualität der PG-Texte schwanken kann, insbesondere die älteren.
Konkret habe ich jetzt Werke von Hans Bethge, Gerhart Hauptmann, Hermann Hesse, Ricarda Huch, Thomas Mann und George Bernard Shaw verlinkt. Gruß --Ayacop 17:43, 7. Dez. 2007 (CET)

Ich habe mich nicht auf das Korrekturlesen bezogen. Ich weise deine Kritik an WS namens WS zurück --Historiograf 21:10, 8. Dez. 2007 (CET)

Nicht bekannter Urheber

Hier lese ich, dass Bilder in der deutschen Wikipedia akzeptiert sind, wenn das Bild mindestens 100 Jahre alt ist und der Urheber unbekannt ist. Wie passt das aber damit zusammen, dass die Schutzdauer für anonyme Werke 70 Jahre nach Veröffentlichung abgelaufen ist? Ist das Problem, dass "Urheber unbekannt" nicht automatisch "anonymes Werk" heißt? Konkret geht es um die Frage, ob Bild:Oleander Prunus.jpg hier zulässig ist (habe ich nicht selbst hochgeladen). Aber allgemein bezieht sich meine Frage auch auf Fotos in Büchern, die vor über 70 Jahren erschienen sind (aber weniger als 100) und bei denen kein Urheber dabei steht. -- Klara 19:08, 8. Dez. 2007 (CET)

Genau. "Urheber unbekannt" heißt nicht automatisch "anonymes Werk", das ist das Problem. -- ChaDDy 19:51, 8. Dez. 2007 (CET)

Mitschriften von Univorlesungen

Hallo, ich wollte wissen, wem denn die Rechte an den Vorlesungen in der Uni gehören. Also wenn ich sie regelmäßig mitgeschrieben habe, darf ich sie dann als PDF hier hochladen, um ein Thema in Gänze zu verdeutlichen oder die in der Wikiversity reinschreiben? Also um es kurz zu machen: Gehen die Vorträge in die Public Domain über, wärend der Prof. sie hält, hat er immernoch ein Recht auf Namensnennung oder darf man sie gar nicht weiterverwenden? MfG --85.178.129.212 19:12, 8. Dez. 2007 (CET)

Wenn der Professor die Vorlesung selbst erstellt hat, ist er der Urheber. Ansosten eben der Ersteller der Vorlesung. Nur weil er sie öffentlich hält, heißt das aber noch lange nicht, dass die Vorlesung gemeinfrei wird (public domain gibt es im deutschen Recht nicht). Du darfst die Vorlesung also nicht ohne Erlaubnis des Urhebers einstellen. -- ChaDDy 19:56, 8. Dez. 2007 (CET)

Original Texte

--88.68.178.221 21:14, 8. Dez. 2007 (CET) Kann ich Original Texte auch für meine Webseiten benutzen? Stefan Neumann www.goldlicht.de

Hä? --Historiograf 15:50, 9. Dez. 2007 (CET)

Fotos aus GB unter public domain für WP OK?

Wären die Fotos zum Nanking Massaker für uns verwendbar?: http://www.princeton.edu/%7Enanking/html/nanking_gallery.html --Sonnenaufgang 21:29, 4. Dez. 2007 (CET)

Auf Commons sind in der Kategorie commons:Category:Nanjing_Massacre einige Bilder von dieser Quelle mit der Lizenz "PD-China". Diese wäre hier nicht verwendbar. --Svencb 21:42, 4. Dez. 2007 (CET)
Keine Ahnung, wo in der Welt diese Bilder gemeinfrei sein sollen, für uns hier sind sie nicht akzeptabel, da sie weder 100 Jahre alt sind noch der Fotograf jeweils gesichert seit mindestens 70 Jahren tot ist. --Wikipeder 01:38, 5. Dez. 2007 (CET)
In China, steht doch dran. --Gruß, Constructor 22:21, 5. Dez. 2007 (CET)
Verstehe ich recht, dass Bilder aus Commons TROTZDEM direkt in deWP Artikel eingebunden sein können, solange sie dort (=auf Commons) nicht als unzulässig gelten? Oder wo ist eine etwaige Sonderregelung dokumentiert? -- W.H.Wö 12:41, 10. Dez. 2007 (CET)
Nein. Die deutsche WP richtet sich nach deutschem Recht. Dokumentiert ist das an tausend Ecken, z. B. hier. Die Sonderregelung hat Commons: Anders als in den Wikipedias wird dort Material nicht nach den Gesetzen eines Staates akzeptiert, sondern (ungünstigerweise, finde ich) sobald das Material in irgendeinem Staat frei nutzbar ist.
(Der Ergebnis, oft beklagt, ist, dass man bei Commons-Material jedes Mal genau prüfen muss, ob es in einem konkreten Projekt überhaupt genutzt werden kann. <Leierkastenwalze> Es wäre schlauer, nicht international nutzbares Material gar nicht erst auf die zur internationalen Nutzung gedachten Commons zu laden </Leierkastenwalze>) --Wikipeder 15:35, 10. Dez. 2007 (CET)
Frage 1: Hast Du selber auch einen Account auf COM oder "extemporierst" Du hier "frei von der Leber weg? Lt. Eigenmeinung auf COM (soweit ich die erkannt habe) versucht man sich dort auf Welt- und EU-weite Rechtslagen "einzupegeln", oder seh' ich das ebenfalls falsch? Dass sich das Diagramm auf Wikipedia:Bildrechte#Entscheidungsbaum aus einer COM-Datei bedient, ohne die Quelle zu nennen, habe ich übrigens auch "stark den Eindruck."
Frage 2: Welches Bildmaterial, deutschsprachig beschriftete Diagramme ausgenommen, wäre Deiner Meinung nach "gar nicht erst zur internationalen Nutzung gedacht"??? [korrigiere: brauchbar] Rieche ich hier "Kantönligeist²??? -- W.H.Wö 16:19, 10. Dez. 2007 (CET)
Bitte halte einen freundlicheren Ton ein. Ein Beispiel für in de nicht nutzbare, aber auf den Commons akzeptierte Bilder wäre {{PD-US}} zwischen 1907 und 1923. --h-stt !? 16:33, 10. Dez. 2007 (CET)
Sorry, "Sülzen" war noch nie so recht "das meinige". Für eine reine Sachfrage schien mir mein Ton angemessen (ich erlebe regelmäßig Problematischeres in der WP) -- sollte ich jemanden geleidigt haben, so entschuldige ich mich und bitte höflichst drum, in irgendeiner Weise anzumerken, durch welche Formulierung/Wortwahl. Ich würde mich in Hinkunft drum bemühen, dergleichen zu vermeiden.
Nachfrage, zur Sache: Wenn ich Commons:Template:PD-US anklicke, wie soll ich als des Englischen nur mäßig mächtiger [ÖSI]-User rausfinden, dass ich ein solches Bild in deWP nicht nutzen darf? Wo finde ich's raus, ohne "die Juristerei [samt Commons+deWP] durchaus zu studieren" (Faust). Die Frage ist aber die meinige. -- W.H.Wö 17:38, 10. Dez. 2007 (CET)
Dort steht es auf englisch, hier steht irgendwo auf WP:BR oder so, dass es da einen Konflikt gibt. Das ist aber schwer vermeidbar, denn die Urheberrechtsgesetze sind trotz aller Harmonisierung international ziemlich unterschiedlich. --h-stt !? 18:42, 10. Dez. 2007 (CET)
Ja, eben, das ist für die Nutzer alles andere als leicht zu durchschauen. Konkret findet man heraus, ob man ein Bild in einem WP-Projekt nutzen kann, indem man sich an die Regeln des Projektes und nicht die von Commons hält. Hier auf der deutschen WP gilt für Gemeinfreiheit wegen Alters einfach: Urheber 70 Jahre tot oder, wenn Urheber unbekannt, Bild 100 Jahre alt. Die landesspezifischen Tags auf Commons sind dafür nicht brauchbar, da muss man selbst die Daten überprüfen. --Wikipeder 19:33, 10. Dez. 2007 (CET)

Hallo! Kann ich ein in der englischen Wikipedia unter Fair Use eingestelltes Logo in der deutschen Wiki als Logo mit "geringer Schöpfungshöhe" hoch laden? Um mal konkret zu werden: Es geht um en:Image:Golden_State_Warriors_logo.png. Ich finde die Schöpfungshöhe jetzt zwar nicht so gering, aber eigentlich auch nicht höher als die von Bild:Mavs.jpg.--Carlos-X 10:50, 5. Dez. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe ist immer eine persönliche Auslegungssache. Wie ein Gericht entscheiden würde, kann man nicht voraussagen. Man kann davon ausgehen, daß Gerchte keine sehr strengen Kriterien anlegen, unter Klarnamen würde ich allerdings beide Logos nicht hochladen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:31, 5. Dez. 2007 (CET)
Was darf ich denn jetzt unter Klarnamen verstehen. Soll ich das Logo nicht als "Logo der Golden State Warriors.png" hochladen sondern als "Warriors.png" oder gleich als "stilisierter Mann vor einem Basketball.png"? Und was bringt uns das rechtlich? --Carlos-X 12:19, 5. Dez. 2007 (CET)
Es wäre für Dich vorteilhaft, wenn nicht Carlos-X, sondern die Socke Benutzer:Hochladesockeyxz, neu angemeldet von irgendwem (Ich, Du, Müllers Kuh uä.) nachdem er ausgelogt war und nicht als Besitzer in Anmeldelog erscheint, die Datei hochlädt. sугсго.PEDIA 12:23, 5. Dez. 2007 (CET)
Ich editiere hier unter meinem Klarnamen. Damit ist mein Benutzeraccount zur natürlichen Person rückverfolgbar. Somit lade ich keine Bilder hoch, die problematische sein könnten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:24, 5. Dez. 2007 (CET)
Ok, kapiert. Da klemmte grad irgendwas im Haupthirn... --Carlos-X 12:30, 5. Dez. 2007 (CET)
Ich habe das grade mal für Carlos erledigt, weil Sockenpuppen ja auch eigentlich verboten sind. --We Believe! 12:45, 5. Dez. 2007 (CET)
Sockenpuppen sind erlaubt, die Nutzung ist nur sehr stark beschränkt. PEDIA, syrcros Lieblingssocke 14:12, 5. Dez. 2007 (CET)
Frage: Gibt's zu erlaubter Nutzung vs. Beschränkung von Sockenpuppen einen Link? Angesichts kürzlich [an anderer Stelle] erfahrener "DiskussionsUNkultur" hätte ich da gute Lust... -- W.H.Wö 15:23, 10. Dez. 2007 (CET)

Zwei problematische Abbildungen

Bild:Mutterkreuz Stufe 1.jpg und Bild:Mutterkreuz Stufe 1 Rückseite.jpg. Diese Bilder sind nicht nur Naziembleme, sondern m. E. auch rein formalistisch aus Urheberrechtsgründen problematisch. Der Hochlader, Haran (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) gab sich vor einem Jahr als Ersteller aus. Die Lizenz ist auch falsch. Allenfalls käme hier „amtliches Werk“ infrage. Mit der Bitte um Überprüfung --Gudrun Meyer 19:18, 8. Dez. 2007 (CET)

Also mit den Nazisymbolen gibt es in der Wikipedia keine Probleme, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind und auch nur zu lexikalischen Zwecken genutzt werden. Haran ist sicher nicht der Urheber, denn durch das Auflegen auf den Scanner erlangt man kein Urheberrecht an den Bildern. Anderseits zweifle ich stark, dass bei den Orden Schöpfungshöhe vorliegt. Aber das ist nur meine objektive Einschätzung und stellt keinerlei Rechtsgutachten dar. Christian Bier Rede mit mir! 19:29, 8. Dez. 2007 (CET)
Die haben sicher keine Schöpfungshöhe. Und falls sie mit einem Flachbettscanner gescannt wurden, und nicht etwa mit einer Kamera fotografiert, liegt auch nur eine einfache Reproduktion vor, wodurch das Lichtbild auch nicht geschützt ist. Dann können die Bilder problemlos benutzt werden. Die Lizenz ist dann aber falsch (Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe + Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wäre dann richtig). -- ChaDDy 20:01, 8. Dez. 2007 (CET)
Auf keine Fälle SH. Kein Urheberrecht vorhanden. --micha Frage/Antwort 20:03, 8. Dez. 2007 (CET)

Diese Fotos haben zwar keine Schöpfungshöhe, sind aber Lichtbilder. Die historiografsche Argumentation, man könne sie ja nicht von Scans unterscheiden, ist löchrig wie ein schweizer Käse und würde vor Gericht keinen Bestand haben. (Wenn man das konsequent durchführt, bleibt vom Lichtbild auch nichts mehr übrig.) Man muss vielmehr den umgekehrten Weg gehen und auch Scans im Zweifel Lichtbildschutz zugestehen (und zwar hauptsächlich dann, wenn es sich um einen dreidimensionalen Gegenstand handelt). Übrigens sind auch Reproduktionsfotos von Gemälden allgemein als Lichtbilder anerkannt (aber natürlich nur in Ländern, in denen es ein Lichtbildgesetz gibt, dazu gehören die USA z.B. nicht und auch nicht alle europäischen Länder). --rtc 12:03, 9. Dez. 2007 (CET)

Ich hatte zwar bereits bei beiden Fotos die Lizenzangaben nach obiger Diskussion geändert, aber dann müsstet ihr bitte noch einmal tätig werden. Momentan wären die Fotos entbehrlich, da sie nirgends verwendet werden. --Gudrun Meyer 14:50, 9. Dez. 2007 (CET)
Ihr? Das ist eine mehr oder weniger isolierte Meinung von rtc. Wenn er meint, soll er halt selber tätig werden. -- ChaDDy 15:02, 9. Dez. 2007 (CET)
Meine Meinung die isolierte? "Was das deutsche Recht angeht, so tendiert die Literatur und die Rechtsprechung leicht/mittelschwer in Richtung einer Ablehnung [eurer] Position." (Wer das wohl geschrieben hat?) --rtc 15:08, 9. Dez. 2007 (CET)
Ja, genau, wer hat das geschrieben? Und um welche Position geht es dabei genau (Reproduktionen von 2D-Vorlagen?)? -- ChaDDy 15:14, 9. Dez. 2007 (CET)
Reproduktion ist nicht gleich Reproduktion. Es gibt die Reproduktionsfotografie, Fotografie von Orden und Fotografie von Münzen auf der einen Seite und dann das einfache Scannen und Kopieren auf der anderen Seite. Und das Argument, das von einer Minderheit hier vorgebracht wird, ist, dass man das zweitere ja angeblich nicht objektiv vom ersteren unterscheiden könnte und dass daher das erste so zu sehen ist wie das zweite (diese Minderheitenmeinung vertetet ihr), und dann gibt es die andere Mindeheit, die sagt, dass man deshalb das zweite so sehen muss wie das erste; und dann gibt es da die Standardfolkore, die sagt, dass man das sehr wohl unterscheiden kann; und dass Reproduktionsfotografie, Orden und Münzfotografie nicht das gleiche sind wie das Kopieren oder Scannen eines bedruckten Blatts. --rtc 15:21, 9. Dez. 2007 (CET)

Wie üblich , fälscht und drehst du dir die Realität so zusammen, dass sie zu deiner abwegigen Meinung passt. Das Lichtbildschutzrecht des deutschen Rechts hat nach Ansicht des BGH keinen umfassenden Leistungsschutz für jegliche Reproduktionsvorgänge zum Zweck. RA Seiler hat nie behauptet, dass ein Flachbettscanner geschützte Lichtbilder erzeugt (es geht um originalgetreues, nicht "kreatives" Scannen, bei dem man künstlerisch auch mit einem Flachbettscanner tätig werden kann). Das Mindestmaß an zwar nicht schöpferischer, aber doch geistiger Betätigung, das der BGH und der umfangreichste Urheberrechtskommentar Schricker fordert, muss an dem Resultat ablesbar sein. Für die USA ist klar, dass Bridgeman v. Corel analog auch für Münzen in Anspruch genommen wird. --Historiograf 15:48, 9. Dez. 2007 (CET)

Soll irgendwas davon im Zusammenhang mit dem stehen, was ich geschreiben habe? Ich kann nämlich keinen solchen Zusammanhang sehen. Habe ich behauptet, dass das Lichtbildschutzrecht des deutschen Rechts nach Ansicht des BGH einen umfassenden Leistungsschutz für jegliche Reproduktionsvorgänge zum Zweck hätte oder dass RA Seiler behauptet hätte, ein Flachbettscanner erzeuge geschützte Lichtbilder? --rtc 15:54, 9. Dez. 2007 (CET)

rtc schrieb: Übrigens sind auch Reproduktionsfotos von Gemälden allgemein als Lichtbilder anerkannt (aber natürlich nur in Ländern, in denen es ein Lichtbildgesetz gibt, dazu gehören die USA z.B. nicht und auch nicht alle europäischen Länder) - ja, namentlich die Schweiz hat sowas nicht, was für die deutschsprachige WP relevant sein dürfte. Siehe Lichtbildwerk#Rechtslage_in_der_Schweiz - "Anders als in Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz keinen Sonderschutz für Fotografien. Fotos sind nur geschützt, wenn sie Werke im Sinne des URG sind." Gestumblindi 15:51, 9. Dez. 2007 (CET)

Was auch vieles sehr viel einfacher macht. Wenn da wegen jedem "Gugus" (z.B. ein solches "Meisterwerk" [9] ) immer noch ein Urheber gefragt werden muss, ist das schon ein wenig "Pain in the ass" (wie das ein Amerikaner ausdrücken würde). Die Kleine Münze für jedes Lichtbild gelten zu lassen ist imho das Dümmste, was das deutsche Urheberrecht zu bieten hat. --micha Frage/Antwort 16:17, 9. Dez. 2007 (CET)
Die Kleine Münze gilt nicht für Lichtbilder. Der Lichtbildschutz ist ein Leistungsschutz, kein Urheberrechtsschutz. Er benötigt keine Schöpfungshöhe, um zu bestehen, nur eine Leistungshöhe. --rtc 16:32, 9. Dez. 2007 (CET)

Haarespalten hat uns noch nie weitergeholfen. Rtc ist wie meistens zu ignorieren. Wenn sich die Rspr. dramatisch ändert, müssen wir ohnehin vieles neu bewerten. Wir können hier Entscheidungen nicht sub specie aeternitatis treffen, sondern immer nur bezüglich einer aktuellen Einschätzung der Rechtslage unter Nutzung von Auslegungsspielräumen. Fanatiker wie Rtc haben hier glücklicherweise einen schweren Stand, da viele Wikipedianer mit Vernunft und Augenmaß an diese heikle Materie heranzugehen bereit sind eingedenk der Tatsache, dass "wirklich ganz freie" Bilder im wesentlichen nur von den eigenen Haustieren anzufertigen sind. Und wenn sich die Erben des Fotografen, der das Bild von Muschi für uns freigibt, sich gut anstellen, können sie die freie Lizenz sogar zurückziehen und es ist dann wieder nix mit der Freiheit. http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Btr#Stellungnahme --Historiograf 17:13, 10. Dez. 2007 (CET)

Alte Bilder in neuen Büchern

Obwohl es nach dem Durchlesen verschiedener Urheberrechtsseiten hier so aussieht, möchte ich trotzdem sichergehen. Darf ich ein eingescanntes Bild hochladen, das mehr als 100 (genaugenommen von 1880) Jahre alt ist, ich aber in einem keine 20 Jahre alten Buch gefunden habe? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:43, 8. Dez. 2007 (CET)

Wenn der Urheber des Bildes unbekannt ist, ja. Ist er bekannt, muss er seit mindestens 70 Jahren tot sein. -- ChaDDy 23:56, 8. Dez. 2007 (CET)
Das ist nicht die exakte Wiedergabe unserer Position. Auch wenn der Urheber bekannt ist, man aber nicht feststellen kann, ob er 70 Jahre tot ist, greift unsere pragmatische wikipedia.de-interne Regelung --Historiograf 15:50, 9. Dez. 2007 (CET)
@histo: Welche ist dies? Bitte möglichst einen Link. -- Gruß, W.H.Wö 12:47, 10. Dez. 2007 (CET)
WP:BR --Historiograf 17:05, 10. Dez. 2007 (CET)

Darf dieses Buchcover gezeigt werden?

Darf man dieses bild zeigen? [10]? Grüsse --Smoking Joe κοη / קεεÐ 14:00, 9. Dez. 2007 (CET)

In en:wikipedia ja, in de:wikipedia nein. – Wladyslaw [Disk.] 14:03, 9. Dez. 2007 (CET)
Und der Grund dafür ist das Foto. Dem Rest würde man hier wohl die Schöpfungshöhe absprechen. Gestumblindi 14:39, 9. Dez. 2007 (CET)


Ein Nutzer = zwei Maler?

Im Artikel Schloss Karlsberg erscheinen zwei Zeichnungen. [[Bild:Karlsberg Lageplan.gif]] und [[Bild:Ansicht Karlsberg.png]] Beide Bilder sind haben als Angabe selbstgemacht. Tatsächlich stammt der Lageplan von einem gewissen Patrik Schunk, Kaiserslautern, wie sich aus der folgenden Website ergibt. siehe hier unter Lageplan Die Ansicht stammt nach meiner Kenntnis von einem Zeichner namens Hartung. Ein Beweis dafür liegt mir aber nicht vor. Da der Benutzer Mannlich nicht gleichzeitig Hartung und Schunk sein kann, stellt eines der Bilder eine Urheberrechtsvereltzung dar.--Thw1309 18:55, 9. Dez. 2007 (CET)

Die Ansicht des Schlosses ähnelt von Format wie Perspektive verblüffend dem Stich von Herdegen auf der von dir angegebenen Weseite (wenn man von den Personen und einrahmenden Bäumen absieht). Abgepaust? Nachgezeichnet? Jedenfalls dürfte Herdegen 1791 inzwischen gemeinfrei sein. sodass ich bei diesem Bild keine Bauchschmerzen hätte. Woher hast Du den Namen Hartung?
Hinsichtlich des Lageplans: Wenn man auf der Webseite den Plan anklickt, öffnet sich eine größere Version mit dem Vermerk "Copyright Patrik Schunk 2003", das dürfte also eindeutig ein Copy&Paste sein; das "Copyright" spricht jedenfalls nicht dafür, dass der Urheber den Plan freigeben will. IMHO lohnt sich eine Rückfrage; im Zweifel für löschen. --Idler 13:20, 10. Dez. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe Bild:Quicksilver logo.jpg

Ist bei diesem Logo wirklich keine Schöpfungshöhe gegeben? Falls dies doch der Fall ist, wie sieht es mit dem einfacheren Logo aus? Danke. --тнояsтеn 20:01, 9. Dez. 2007 (CET)

Ad 1): sehe durch die bizarren Schriftformen deutliches Überragen, also SH, ad 2) keine SH --Historiograf 16:56, 10. Dez. 2007 (CET)

Hmm, dann muss ersteres Logo wohl gelöscht werden. Habe schon eine neue Version erstellt. --тнояsтеn 19:34, 10. Dez. 2007 (CET)

Was ein Kinderkram! Jetzt habt ihr schon das Logo von der Seite Quiksilver, verändert bzw. das vorherige heraus genommen, dann wollt ihr es noch löschen. Wie irrsinnig, stört euch etwa das Bild dann schaut nicht hin. In meinen Augen ist es Schwachsinn, da dieses Logo auch eindeutig das Logo der "Quicksilver inc" ist. Falls ihr euch noch an diesen "bizarren Schriftformen" aufhängen wollt dann tut es, bloß würde ich vorher mal auf der Homepage der Firma surfen -> Hompage, denn dort findet ihr den Schriftzug mehrmals mit diesem Bild, welches nun eigenständig als Logo hier in der deutschen Wikipedia gilt. Es ist eine "Mode"-Fabrik in der Sportartikel- Branche, dann sollte man sich nicht heutzutage über bizarre Schriftformen Gedanken machen. Habt ihr etwa mit der Firma Quicksilver inc. gesprochen um eindeutig herauszufinden das dies erstens nicht das originale Logo sei, zweitens das sich nicht an die Schöpfungshöhe gehalten wurde? Lg --Jeysan 20:05, 10. Dez. 2007 (CET)

Gegenfrage: Hast Du die Firma gefragt, ob Du es verwenden darfst? An dieser stelle EOD. --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:08, 10. Dez. 2007 (CET)
(BK) Du hast keine Ahnung vom Urheberrecht, meinst aber, hier große Töne anschlagen zu müssen. Lies mal WP:BR und vor allem Schöpfungshöhe und dann noch WP:WQ. -- ChaDDy 20:16, 10. Dez. 2007 (CET)

Ich würde mal vorschlagen, dass man hier die Diskussion beenden sollte. Meine Aussagen wurden zwar nicht beantwortet und noch im Gegensatz noch Gegenfragen gestellt. -> Was solls!? Chaddy kannst ja richtig höflich sein, zuerst kein Ton abgegeben und dann noch meinen sich einzumischen. Siehe mal deine Benutzerseite an, denn an deinem Umgangstönen kannst du wirklich mal feilen, wenn du im eigentlichen Sinn nichts damit (mit dem Bild) oder dieser Diskussion zu tun hast. Wenn ihr eindeutig beweisen könnt, dass dieses Logo die Urheberrechte des Logos der Quicksilver Inc. verletzten würde, dann bin ich einverstanden das dieses Logo gelöscht wird, ansonsten wenn es euch stört, schaut einfach nicht hin. --Jeysan 14:54, 11. Dez. 2007 (CET)

Tut mir furchtbar Leid, dass ich zuerst kein Ton abgegeben habe. Die Löschung deines Logos ist natürlich Kinderkram, du verletzt natürlich keine Urheberrechte, wenn du urheberrechtlich geschütztes Material ohne die Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlichst. Deshalb ist youtube und Konsorten bei der Musikindustrie auch so furchtbar beliebt. Bleibt nur noch die Frage, was das ganze mit meiner Benutzerseite zu tun hat. -- ChaDDy 20:21, 11. Dez. 2007 (CET)
Bild gelöscht

Argumente wurden bereits ausreichend genannt, SH gegeben --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:08, 11. Dez. 2007 (CET)

Satzung eines Sportverbandes

Diese fällt wohl nicht unter Amtliches Werk. Kann man dennoch Teile davon kopieren oder ist diese geschützt? --tsor 11:43, 10. Dez. 2007 (CET)

Kommt auf den Einzelfall und die Gesamtwürdigung an. Ist da etwas "Neues und Eigentümliches" drin? http://archiv.twoday.net/stories/4523465/ --Historiograf 16:58, 10. Dez. 2007 (CET)
Was Neues wohl nicht. Mal konkret: Wenn man auf der Webseite http://suedttv.ttvwh.de/ links auf "Handbuch" klickt, danach auf die PDF-Datei "Satzung": Sind die ersten beiden Paragrafen "Name, Sitz" sowie "Zweck, Aufgaben" geschützt? Etwas "Neues und Eigentümliches" sehe ich da eigentlich nicht, so ähnlich steht das auch in anderen Satzungen drin. --tsor 18:03, 10. Dez. 2007 (CET)
Kann keine Schöpfungshöhe erkennen --Historiograf 18:31, 10. Dez. 2007 (CET)
Danke, Historiograf. --tsor 18:42, 10. Dez. 2007 (CET)

ehem. COM:Template "PD-Italy"

Zwar habe ich die Löschdisku dort studiert, doch habe ich den Eindruck, dass ein Thema nicht (oder nicht in für mich durchschaubarer Weise) angesprochen wurde:

Wenn die EU-Richtlinie erst 199x in Kraft trat, greift sie dann dennoch rückwirkend auf Bilder aus z.B. 1930, obwohl solche gem. italienischem Gesetz 1941 bereits seit 1950 gemeinfrei waren? Ich möchte hier keine Debatte vom Zaun brechen, aber nachfragen, ob da nicht ohne triftigen Grund ein relativ weites Feld von brauchbarem Bildmaterial "in Bausch und Bogen" mit-ausgeklammert wurde. Ich wünsche mir, soweit per WP möglich, eine juristische Fachauskunft, kein "Meinungsbild".

Falls mir jemand für eine derartige Nachfrage auf COM eine sinnvolle Adresse nennen kann (also spezifischer als "village pump"), wäre ich dankbar. --W.H.Wö 13:03, 10. Dez. 2007 (CET)

Nein, sie greift nicht rückwirkend. (Das wäre auch klar Verfassungswidrig.) Die Nutzung zwischen 1950 und dem Wiederaufleben der Rechte wird also nicht plötzlich im Nachhinein illegal. Das hilft aber nicht, weil, wie gesagt, die Rechte nun wieder hergestellt wurden. Siehe auch en:WP:PD#Copyright restorations und en:Directive on harmonising the term of copyright protection#Copyright restoration --rtc 14:30, 10. Dez. 2007 (CET)
ACK+TX. W.H.Wö 15:08, 10. Dez. 2007 (CET)

Wir müssen von der Auslegung des Hamburger Urteils zu diesem Thema ausgehen und das heisst: 70 Jahre pma. --Historiograf 17:00, 10. Dez. 2007 (CET)

Immer wieder gern gefragt: Karten als Vorlage

Dazu ein prägnantes Zitat vom BGH 1964: "Soweit die Gegenstände der Darstellung auf einer Karte unmittelbar auf der Bodenvermessung und ihren Ergebnisse beruhen - z.B. Länder, Flüsse, Gebirge, Bauten, Straßenzüge -, ist die bloße Wiedergabe dieser Gegenstände in einer anderen Karte zulässig" http://archiv.jura.uni-saarland.de/clear/docs/bgh-19640703.pdf Sollte man vielleicht an passender Stelle einbauen - wer machts? --Historiograf 17:04, 10. Dez. 2007 (CET)

Also die recht beliebten politischen Karten, auf denen lediglich die Ländergrenzen eingezeichnet sind, wie z. B. Bild:Karte Deutschland.png sind dann nicht schützbar, oder hab ich da was falsch verstanden? -- ChaDDy 17:33, 10. Dez. 2007 (CET)
Nein sind sie nicht --Historiograf 18:29, 10. Dez. 2007 (CET)

Keine Frage, nur zur Kenntnis

Perlentaucher gewinnt gegen FAZ und SZ - falls das Urteil so rechtskräftig wird, könnte das für die WP nicht unbedeutend sein. --Matthiasb 16:09, 11. Dez. 2007 (CET)

Saline Gottesgabe

Ich suche den persönlichen Kontakt zu dem Autor, da Artikel sehr gehaltvoll! --89.166.226.220 16:36, 11. Dez. 2007 (CET)

Das wollten schon mehr Leute wissen, der Text scheint von irgendwo kopiert zu sein, das wurde aber nicht weiter verfolgt. Warum musst du Benutzer:AHZ fragen.--A-4-E 16:47, 11. Dez. 2007 (CET)

SLA in commons

ist das gerechtfertigt? wirklich ein "derivate work"? wenn ja: auch in de.wp nicht möglich? langsam beginne ich ja an meinem bildrechts-verständnis zu zweifeln. --JD {æ} 18:16, 11. Dez. 2007 (CET)

Klar ist das "derivate work", Ein Lichtbild eines Werkes ist das immer, nur manchmal eben erlaubt (zB Panoramafreiheit). Bei uns wäre es in diesem speziellen Fall erlaubt, da das ganze als Logo der höhreren Schwelle für angewandte Kunst unterliegt. sугсго.PEDIA 18:52, 11. Dez. 2007 (CET)
auf gut deutsch: ab damit nach de.wp und gut ist? --JD {æ} 18:59, 11. Dez. 2007 (CET)
Mal ein positiver Aspekt von COM vs. deWP. Interessant. W.H.Wö 19:36, 11. Dez. 2007 (CET)
Soweit die Lizenz des Lichtbildes OK ist, ja. sугсго.PEDIA 20:12, 11. Dez. 2007 (CET)
[x] done. --JD {æ} 20:34, 11. Dez. 2007 (CET)
Uuuupps, und wahrscheinlich "Sorry, JD": Mein oben geäußerter Satz "Mal ein positiver Aspekt von COM vs. deWP." sollte heißen "Mal ein positiver Aspekt von COM vs. deWP. zugunsten deWP".
Nur: WAS bitte bedeutet sугсго's [sorry für das undeutsche 's] reichlich kryptische Aussage "da das ganze als Logo der höhreren Schwelle für angewandte Kunst unterliegt."???
Mit der Panoramafreiheit geht sicher nix, das Werk war nie dauerhaft ausgestellt (vgl. Christo).
Ich wünsche mir für JD, + der Menschheit zuliebe, dass es "funzt", tät' aber sehr gern wissen, auf welcher Basis. Gruß, W.H.Wö 13:31, 12. Dez. 2007 (CET)
Schöpfungshöhe#Exemplarische Darstellung: Nicht schutzfähige Werke der angewandten Kunst. Lies das mal, dass sollte die Frage bzgl. meines Beitrages beantworten. sугсго.PEDIA 17:22, 12. Dez. 2007 (CET)

Abbildungen aus alten Veröffentlichungen

Ich habe hier einen Artikel aus einer wissenschaftlichen Zeitschrift, der im 19. Jhd. erschienen ist, als PDF. Ich würde nun gerne Abbildungen daraus entnehmen und in einen Artikel einbauen. Ist das erlaubt? Gilt dafür pd-alt-100? Oder welche Lizenz sollte ich verwenden? -- Rosentod 12:46, 12. Dez. 2007 (CET)

Wenn du den Autor/Fotograf nicht ausfindeig machen kannst (Impressum beachten). Wenn pd-alt-100 geht, ja dann ist dies Lizenz die passenste. Denk dartan das Du selber dafür gerade stehn musst im Falle, dass der noch nicht 70 Jahre Tod. Bobo11 12:50, 12. Dez. 2007 (CET)
Der Autor ist 1911 verstorben. Es geht hier aber nicht um eine Photographie oder ein Gemälde, sondern um Abbildungen in einer wissenschaftlichen Arbeit, deren Copy-Right vermutlich damals auf die Zeitschrift übergegangen ist. Deshalb nochmal die Frage: Fällt sowas auch unter pd-alt-100? -- Rosentod 13:12, 12. Dez. 2007 (CET)
Urheberrechtlichen Schutz gibt es in DACH nur 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers. (in den USA sind prä-1923-Werke eh fast ausnahmslos PD). Nimm das Bildchen und Lad es auf die Wikimedia Commons mit diesem Tag {{PD-old}}. sугсго.PEDIA 13:17, 12. Dez. 2007 (CET)
Wenn der Tod des Urhebers bekant ist, geht, wie synchro gesagt, PD-old. Die allfälligen alleinigen Verwertungsrechte des Verlages erlöschen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.Bobo11 13:23, 12. Dez. 2007 (CET)

Danke schön. -- Rosentod 14:42, 12. Dez. 2007 (CET)

(c)-Vermerk

Hallo, wenn eine Firma Bilder einbinden, diese aber nur für die Wikipedia freigeben will, kann man das beim Hochladen sinnvoll vermerken? Oder ist diese Vorgehensweise nicht gewünscht? Danke!--Jaymz1980 15:56, 12. Dez. 2007 (CET)

Diese Vorgehensweise ist nicht erwünscht, da wir eine freie Enzyklopädie (im Sinne von Bier) schaffen wollen. Daher muss das verwenden der Bilder unter einhaltung der Lizenen auch in einem komplett anderem Zusammenhang gestattet sein.--A-4-E 15:59, 12. Dez. 2007 (CET)
Danke für die schnelle Anwort! Dann stell ich gleich die nächste dumme Frage hinterher: Wenn ich eine Abbildung in "Web-Auflösung" hochlade, gebe ich dann auch dasselbe Motiv in höherer Auflösung frei? D. h. jemand scannt es von einer bis dato geschützten Vorlage und darf es frei verwenden, weil es ja in Wikipedia ist?--Jaymz1980 16:04, 12. Dez. 2007 (CET)
Es wird von den meisten akzeptiert wenn du nur bis eine bestimmte Auflössung ein Bild freigibst. dies muss allerding auch so angegeben werden. Also nicht, unter der Lizenz in in Web-auflössung freigebenen (wieviel ist die in 20 Jahren?), sondern z.b. Lizenz gilt nur bis zu einer einer Auflössung von 400x600 Pixeln. Wichtig ist, es muss klar hervorgehen dass du keine Lizenzierung für volle Auflössung erteilst. Aber wie fest dies vor Gericht hält, darf und kann ich dir nicht sagen. Da müsstest du dich an deine Anwalt des vertrauens wenden.Bobo11 16:11, 12. Dez. 2007 (CET)
Na klaren juristischen Rat brauchte ich auch gar nicht. Nur einen praktikablen Fingerzeig. Danke euch beiden! --Jaymz1980 16:16, 12. Dez. 2007 (CET)
Bobo, könntest du bitte darauf achten, dich zumindest ein wenig an orthographische und grammatikalische Regeln zu halten? Deine Kommentare werden sonst leider ziemlich unleserlich. -- ChaDDy 17:18, 12. Dez. 2007 (CET)
Kleiner Hinweis: stehe mit der deutschen Rechtschreibung auf Kriegsfuss (Legasthenie) --JD {æ} 17:21, 12. Dez. 2007 (CET)
Upps. Tut mir Leid, das wusste ich nicht. Das ist eine gute Entschuldigung. ;) -- ChaDDy 17:36, 12. Dez. 2007 (CET)

Bild aus Presseerklärung

Darf das Bild aus dieser Presseerklärung hier hochgeladen werden (Impressum: "Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen sind mit Quellenangabe gestattet.", siehe auch Benutzer_Diskussion:Noddy93#Bild:Johann_Georg_Koch)? --Noddy 16:17, 12. Dez. 2007 (CET)

Nein. Nachdruck heißt nicht, dass das Bild frei verändert werden darf. -- Tobnu 16:20, 12. Dez. 2007 (CET)
Dazu kommt das eine private Presserklärung meist nur die Zustimmung zum Vollzitat enthält, und keine PD Lizenz. Bobo11 16:23, 12. Dez. 2007 (CET)
  • Sind das rechtlich verbindliche Einschätzungen oder nur proselytische Meinungsäußerungen? Wenn ja, auf welcher Basis? Der Begriff "Auswertung" beinhaltet - im Gegensatz zu "Übernahme" - bereits implizit das Recht auf Veränderung. Eine ausschließliche Zustimmung zum Vollzitat ist daraus nicht ansatzweise ableitbar. -- Triebtäter 16:40, 12. Dez. 2007 (CET)
Seit wann ist es erlaubt, hier rechtlich verbindliche Äußerungen zu tätigen? --DaB. 16:53, 12. Dez. 2007 (CET)

Das ist ständige Praxis hier. In allen Zweifelsfällen muss eine Einverständniserklärung fürs OTRS angefordert werden. Nachdruck heisst nicht notwendigerweise: Online-Veröffentlichung. Nachdruck heisst nicht notwendigerweise Veränderung, wie bereits erwähnt --132.230.1.28 17:29, 12. Dez. 2007 (CET)

Es geht nicht um "Nachdruck", sondern um den Begriff "Auswertung", der meiner Meinung nach ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. -- Triebtäter 18:23, 12. Dez. 2007 (CET)
Eine Freigabe eines Porträtbildes unter der notwendigen freien Lizenz würde (völlig losgelöst von diesem Fall) erlauben, das Bild zur künstlerischen Karikatur umzugestalten. Das wäre aber nicht mehr unter "auswerten" zu fassen, ergo: Die Freigabe reicht nicht aus, das Bild ist nicht verwendbar. -- Tobnu 18:38, 12. Dez. 2007 (CET)

Rechtlich verbindlich???

ist natürlich Quatsch. MAN versucht's Beste [je nach Möglichkeiten des Antwortgebers], und das ist's. PUNKTUM. Für'n Rest befasse bitte Deine Anwälte (so Du welche hast oder Dir welche leisten kannst). Was nicht "GEHT", bleibt letztlich an DIR hängen; falls die WP aber mehr Probleme erkennt als Du, wird sie/[irgendein Wikipedianer] (meist) einschreiten, bevor Rechtsverfahren eingeleitet werden. Steht irgendwo im 'Amtlichen' klar+deutlich festgeschrieben.] -- W.H.Wö 17:48, 12. Dez. 2007 (CET)

Museumsexponante in Schaufenster/ als Teaser

Wenn ein Museum einige Exponate sozusagen als "Teaser" in ein Schaufenster stellt, fällt das dann unter Panoramafreiheit? Oder bedeutet das noch nicht, das jeder davon Fotos machen und sie frei verwenden kann? --212.201.55.6 13:14, 11. Dez. 2007 (CET)

Lies bitte zuerst Panoramafreiheit. In allem DACH-UrhGen ist gemeinsame Voraussetzung für die Panoramafreiheit, dass das Objekt bleibend und „bleibend sind keine Gegenstände, die sich nur zeitweilig in der Öffentlichkeit befinden.“ (aus dem genannten Artikel). Also ist das von Dir genannte kein Fall der Panoramafreiheit. sугсго.PEDIA 13:21, 11. Dez. 2007 (CET)
Die Frage nach der Panoramafreiheit ist aber nur dann von Bedeutung, wenn die ausgestellten Gegenstände urheberrechtlich geschützt sind! --Herby 20:45, 13. Dez. 2007 (CET)

Promotorenmodell

Könnte bitte mal jemand, der in solchen Dingen geübter ist als ich, den in Diskussion:Promotorenmodell geäußerten Vorwurf überprüfen. Danke. --jpp ?! 11:04, 12. Dez. 2007 (CET)

Wenn cih den Artikel von Lingi am 1. Mai 2006 [11] anschaue und der copyrigt vermerk auf Hompage vom 12.12.07. Stellt sich zuerst mal die Frage wer, vom wem abgeschrieben hat. Könnte sich auch als Bumerang für herrn Krems erweisen. Bobo11 12:54, 12. Dez. 2007 (CET)
Ich tippe auf ein automatisch generiertes (c) am Abruftag, alternativ ist das einfach das letzte Änderungsdatum (die Änerung hat er ja bei uns angekündigt). sугсго.PEDIA 13:03, 12. Dez. 2007 (CET) (PS: unser Text wirkt copy-gepastet.)
Ich meine damit ja nur, hier muss man abklären wer zuerst online gestellt hat. Unser Artikel stand unbeanstandet, ganz ähnlich schon fast 1 3/4 Jahr online. Und im Cash-Versionen suchen bin ich nicht gut. Bobo11 13:29, 12. Dez. 2007 (CET)
Als technische Hilfe hier noch die archivierte Version der olev-Seite vom 23. April 2001: http://web.archive.org/web/20010423132225/http://www.olev.de/p/promotor.htm --jpp ?! 13:49, 12. Dez. 2007 (CET)
Ich weis ja nicht wie es andern geht, aber ich finde keine längeren wortwörtlichen Übernahme (mal von typisch Deutschen Rechstschreibefloskeln abgesehen), sonder nur das beide Artikel sich auf die gleichen Quellen berufen und beide die annähernd gleichen Fakten liefern (sollte ja an und für sich ja so sein oder?). Und wie ging das nun schon wieder mit den Fakten, ach ja, die sind frei und unterliegen NICHT dem Urheberecht. Zwar nicht mein Fachgebiet aber ich würde als Lehrer usw. auch verlangen, dass wenn zwei mit den gleichen Quellen über das gleiche Thema schreiben müssen, auch annäherd das gleiche Resultat herauskommt sollte. Ich bin der Meinung, dass hier noch keine URV vorliegt. Bobo11 15:52, 12. Dez. 2007 (CET)
Wäre unser Nutzer ein Student, würde wir ihn jetzt wohl mal in unsere Sprechstunde laden, über Plagiate und so sprechen und ihm dann eröffnen, dass er entgegen der Meinung von mir nicht exmatrikuliert wird, sondern lediglich - und das auch nur wegen des AGF-süchtigen Bobo11 aus der Lehrveranstaltung entfernt wurde. Ich würde unseren Artikel aus wissenschaftshygienischen Gründen löschen, eine URV ist's aber nicht wirklich. sугсго.PEDIA 16:26, 12. Dez. 2007 (CET)
Welchen Nutzer meinst du? Den, der die Urheberrechtsverletzung behauptet hat oder mich, weil ich hier die Experten gefragt habe? Und was ist Wissenschaftshygiene? Klingt ja eklig. ;-) --jpp ?! 18:15, 12. Dez. 2007 (CET)
@Syncro, ich meinte damit den gleichen Quellen über das gleiche Thema, nicht abschreiben, sonder eben wenn man sich auf die gleichen Quellen beruft auch die selbe Gesamtaussage dabei herauskommen sollte (was ja bei Artikel und Webseite der Fall ist). Das der hier angesprochne Artikel eine gewisse Überarbeitung bedarf streite ich ja nicht ab, sonder ich wollte damit nur sagten; Ich seh keine URV, sonder nur gleiche Quelle und gleiches Resultat. Und das ob es schon ein Textplagit ist, nicht sicher mit Ja beantwortet werden kann, sondern meiner Meinung nach mit Nein gerade noch nicht. Denn beide Arbeiten haben ein hohen Anteil konzentrieter Fakten. Genau da seh ich überarbeitungs Bedarf, denn wenn ein wenig ausgeholt wird und diese Fakten "verdünnt" werden, werden wir ersten sicher den jetzigen Vorwurf los, zweitens ich hoffe er lässt sich dann auch einfacher lesen (ich sag nur OMA-Test). Bobo11 13:20, 13. Dez. 2007 (CET)

Recht an Auftragsbilder

Besitze ich die notwendigen Rechte zur Verbreitung eines Bildes im Wiki? Das Foto eines Gegenstandes wurde nicht von mir, sondern von einem Berufs-Fotografen im Auftrag des Inhabers des Gegenstands erstellt. Die Aufnahme erfolgte um 1980, als Internet noch nicht bekannt war. Die Zustimmung des Inhabers liegt vor. Der Fotograf ist unbekannt. --Rkalle 13:32, 12. Dez. 2007 (CET)

Rechte liegen beim Fotografen. Ohne den läuft nix --132.230.1.28 17:29, 12. Dez. 2007 (CET)

Am einfachsten wäre es doch, wenn du den Gegenstand selbst nochmals fotografierst. Oder gibt es den gar nicht mehr?--Regiomontanus (Diskussion) 13:57, 13. Dez. 2007 (CET)

Übersetzungen von Internet-Artikeln

Hallo, dieser Artikel scheint eine Eins-zu-Eins-Übersetzung von hier zu sein. Ist so etwas urheberrechtlich in Ordnung? --Фантом 18:34, 12. Dez. 2007 (CET)

Wikipedia:Textplagiat - übernommen wurden die Fakten, Übersetzung der Fakten und Übersetzung des Textes fallen hier zusammen. Etwas umformulieren und gut is --Historiograf 02:46, 14. Dez. 2007 (CET)

Bildrechte [12] und [13]

Moin!

Könnte bitte noch mal ein Fachmann über die beiden Bilder schauen? Aus meiner Sicht kann eine juristische Person nicht die Bilder unter eine freie Lizenz stellen, da sie physisch unmöglich Schöpfer der Lichtbildwerke sein kann. Leider zeigt sich der Einsteller der Bilder in die Wikipedia uneinsichtig, zudem hat er einen La auf die zweifelhaften Bilder einfach selbst entfernt. Seh ich hier Gespenster, wo keine sind? Grüße --Marcus 21:04, 12. Dez. 2007 (CET)

Urheber kann nur eine natürliche Person sein, so können die Bilder nicht behalten werden. Bitte den Namen des Fotografen und seine Zustimmung, sonst müssen sie gelöscht werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:18, 12. Dez. 2007 (CET)
Ich habe dort geantwortet. -- ChaDDy 21:21, 12. Dez. 2007 (CET)

Es ist gängige Praxis hier, dass auch der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte unter eine freie Lizenz stellen kann. Strengt doch ausnahmsweise mal euer Hirn an: Welchen rechtlichen Stellenwert könnte die Zustimmung des Urhebers haben, wenn er gar nicht über die Rechte an seinem Bild verfügen kann, weil er sie z.B. via Arbeitsvertrag einem anderen eingeräumt hat? Der Urheber könnte den Verzicht auf bestimmte urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse, soweit zulässig, erklären, aber das wäre womögliche eine unzulässige Nebenbestimmmung zur freien Lizenz. Es kann in der Regel nur einer der Rechteinhaber sein und der muss die Lizenz verantworten. Für ein Zusammenwirken von Urheber und Rechteinhaber (doppelt hält besser) sehe ich keinen Raum --Historiograf 02:51, 14. Dez. 2007 (CET)

Erneut Foto gelöscht - warum?

Leider wurde schon wieder mein Foto: Fedaheen aus meinem Textbeitrag für Wikipedia gelöscht. Es handelt sich dabei doch nur um eine eigene Aufnahme mt Genehmigung des Autors Erich Weger-Wladimir. Ich verstehe leider das dauernde Problem nicht mit meinem Foto. Bitte um Hilfe zur entgültigen Lösung dieses Themas - Gruss: Erich Weger-Wladimir --Erich Weger-Wladimir 12:23, 13. Dez. 2007 (CET)

Es fehlt eine Angabe zur Lizenz, unter der das Bild freigegeben ist. Bitte von der Übersicht auf der Seite WP:LFB eine passende aussuchen und beim Bild nachtragen. --A.Hellwig 12:57, 13. Dez. 2007 (CET)

Bild:SS-Lager in Neuengamme.JPG

Seht Ihr da Schöpfungshöhe bezüglich des Lagermodells? Wenn ja, müßte das Bild wohl gelöscht werden, weil das Modell in den Räumen der Gedenkstätte steht und so die Panoramafreiheit nicht greifen dürfte. --Mogelzahn 16:36, 13. Dez. 2007 (CET)

Ich seh keine --Historiograf 02:52, 14. Dez. 2007 (CET)

ACK - Architekten möchten nicht als Künstler angesehen werden --> reines Handwerk --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:40, 14. Dez. 2007 (CET)

Bilderrechte: USA-gov & Google

a) von einer Regierungsbehörde in Montana/USA habe ich eine Mail zur Benutzung der Bilder in Wikipedia. Die Form entspricht nicht den Anforderungen. Nochmal Standartformat nachfragen? b) Google Earth benutzbar? Die Leute dort antworten nur mit Textbausteinen, aus denen die Rechte nicht eindeutig hervorgehen.

Danke Smokey55 --Smokey55 15:30, 14. Dez. 2007 (CET)

a) Bitte immer die Textvorlagen benutzen, auf englisch gibt es en:WP:ERP
b) Schon mal in Google Earth nachgeschaut, um das hier zu finden? ergo --> nein --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:35, 14. Dez. 2007 (CET)

STÄNDIGES LÖSCHEN MEINER FOTOS

--Molinar 16:08, 14. Dez. 2007 (CET) TILLA hat meine Fotos gelöscht obwohl die seit Monaten drin sind und abgesegnet (nach ersten Problemen hat ein freundlicher Wikipedia Autor mir geholfen den Kasten korrekt auszufüllen) Jetzt - nach Monaten!!! wird auf einmal behauptet, der Kasten sei nicht korrekt ausgefüllt gewesen und da ich zwei Wochen auf Produktion war ist es mir erst jetzt aufgefallen. Das ist sowas von kontraproduktiv, statt Hilfe (denn scheinbar hat es ja doch noch irgendwo einen Fehler gegeben) wird einfach gelöscht- wieder mir der globalen Aussage "kasten sei nicht korrekt ausgefüllt". Ich komme mir ziemlich blöde vor, dass ich als Schauspielerin mir die Mühe mache hier sorgfältig alles einzutragen um dann immer wieder gegen die Wand zu laufen. Ist jemand in der Lage mir zu helfen und die Einstellung der von Tilla gelöschten Fotos (am 6.12. scheinbar) korrekt einzufügen. Ich bin mittlerweile überfordert und vor allem furchtbar genervt von der unhilfsbereiten Art. An Hand der Diskussionen ist deutlich ersichtbar dass ALLE Fotos mein Eigentum sind und von mir erstellt wurden. Wo also bitte schön, ist das Problem? Bitte helft mir, ich weiß nicht mehr weiter.

Vielen Dank Carmen Molinar --Molinar 16:08, 14. Dez. 2007 (CET)

Nun, die beste Art und Weise ist, die Fotos per E-Mail (von einer nachvollziehbaren E-Mailadresse aus) mittels einer Freigabeerklärung (Beispielvorlage) freizugeben. Das wäre wasserfest. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:28, 14. Dez. 2007 (CET)

OK, das klingt gut. ABER WOHIN maile ich die Fotos? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Molinar (DiskussionBeiträge) )

Steht alles bei den Textvorlagen drin. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:39, 14. Dez. 2007 (CET)
HILFE STATT LÖSCHEN
Immer wieder der gleiche Mist. Obwohl die letzten Fotos im Carmen Molinar Artikel ZUSAMMEN mit Hilfe eines Wikipedia Autors eingestellt wurden und von ihm gutgeheißen, wurden jetzt MONATE später wieder die Fotos gelöscht weil angeblich der Kasten nun doch nicht korrekt ausgefüllt war. Wer kann mir helfen die gelöschten Fotos zurückzustellen und mir GENAU sagen wo sich doch noch ein Fehler eingeschlichen hat.
Ich bin mittlerweile echt verzweifelt. Ich gebe mir so viel Mühe die Seite aktuell zu halten und statt Hilfe kommt nur LÖSCHEN, dabei bin ich der Meinung zusammen mit dem WPAutor den Kasten so ausgefüllt zu haben, dass deutlich wird, dass ALLE FOTOS von MIR stammen.
Würde sich jemand die Mühe machen mich "an die Hand zu nehmen"? BITTE

Danke Carmen Molinar --molinarMolinar 16:31, 14. Dez. 2007 (CET)

Vielen Dank für die Nachricht, aber ein Abschnitt reicht meistens aus, ich habe sie daher zusammengefaßt. Da ein Account immer pseudonym ist und den Schluß, dass Du Carmen Molinar bist, nicht zuläßt, ist es schwierig, so etwas eindeutig zu verfassen. Ich habe den korrekten Weg daher weiter oben erklärt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:35, 14. Dez. 2007 (CET)

Sorry, beim ersten Mal dachte ich die Frage sei weg, weil ich den Betreff nicht eingetragen habe. Wohin maile ich die Fotos Taxman?

permissions-de@wikimedia.org da hilft man ihnen weiter. -- ShaggeDoc Talk 16:43, 14. Dez. 2007 (CET)

Abbildung einer Flagge, die nicht nach Commons verschoben werden darf

Wurde auf der deutschsprachigen Wikipedia irgendeine Abbildung einer Flagge hochgeladen, die aber nach ausländischem Recht (nicht in D-A-CH) urheberrechtlich geschützt ist, und daher von Commons gelöscht wurde? --88.77.244.194 14:08, 14. Dez. 2007 (CET)

Das kann schon sein. Wenn z.B. das auf der Flagge Abgebildete keine Schöpfungshöhe erreicht, kann sie hier hochgeladen werden, auf Commons wird sie u.U. gelöscht. Worum geht's konkret? --Noddy 14:41, 14. Dez. 2007 (CET)

Welche offizielle Flagge einer Minderheit ist im Ursprungsland von einer Privatperson urheberrechtlich geschützt? --88.77.249.133 10:05, 15. Dez. 2007 (CET)

Um welche Flagge geht es? --Noddy 10:10, 15. Dez. 2007 (CET)

Hat etwas mit Australien zu tun. --88.77.249.133 10:32, 15. Dez. 2007 (CET)

Schön. --Noddy 10:36, 15. Dez. 2007 (CET)
Lass ihn, Noddy, ist nur der Link-Troll. --Unscheinbar 10:53, 15. Dez. 2007 (CET)

Bild:Wow-logo-sh.png

Dieses Logo ist eine bearbeitete Version von diesem hier: [14]. Grundsätzlich würde ich sagen, diese Version ist aus dem eigentlichen, rechtlich geschützten Logo entstanden und sollte von daher gelöscht werden. Darüber hinaus macht es irgendwie keinen Sinn ein Stück eines Logos zu zeigen, da ja eh der Rest fehlt. Ich würde aber trotzdem gern eure Meinung hören.--Tobey 01:21, 15. Dez. 2007 (CET)

Der Teil hat wohl rausgeschnitten keine Schöpfungshöhe. Jedoch bezweifel ich den Wert von einem nicht Orginallogo in dem Artikel. Das Orginallogo kann nicht verwendet werden, da es wohl Schöpfungshöhe hat --jodo 13:06, 15. Dez. 2007 (CET)

Altes Bild in neuem Buch

Stolper in einem Artikel gerade über ein Bild eines Bahnhofs, das als in den 1870ern geschossen angegeben wurde, allerdings mit einem Buch als Quelle (also vermutlich daraus gescannt), das als bzgl. Urheberrechtsfragen als "jung" zu bezeichnen wäre... Interpretiere ich Wikipedia:Bildrechte#Nicht_schützbare_Fotos_(Reproduktionen) ff. richtig, dass Scannen solcher Bilder aus jungne Büchern ok ist? Hätte da Hemmungen gehabt... --Mueck 11:32, 15. Dez. 2007 (CET)

Es ist ausschlaggebend, daß der Fotograf 70 Jahre tot ist. Durch Scannen entsteht kein Urheberrecht, auch wenn das manche Verlage gern anders sehen. Derart alte Bilder kannst du bedenkenlos verwenden (es sei denn, daß bekannt ist, daß der Fotograf bis nach 1937 gelebt hat). --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:43, 15. Dez. 2007 (CET)
Wenn kein Fotograf angegen und bekat ist, gibt es allerdings einen gemeinen Punkt ist, denn wenn es sich um ein bis zu dem Zeitpunkt unveröffetlichtes anonymes Foto handlet, können problematisch werden (Also Erstveröffentlichung in deinem Buch). Weshalb ich dir die Lektüre von Anonymes Werk (Urheberrecht) ans Herz lege. Ob du in deinem Fall, auf unsrer 100 Jahre Regel zurückgreifen wilst, must du selber endscheiden. Oder anders rum je älter das Buch desto besser bei anonymen Bildern, bzw. es aus dem Foto hervorgeht das es schon sehr lange veröffentlicht ist (z.B Postkarte). Bobo11 11:51, 15. Dez. 2007 (CET)
Ok, dann bleibt auch noch Editio princeps und sicher noch irgendwelche Sonderfälle - aber lassen wir mal die Kirche im Dorf...--RalfRBIENE braucht Hilfe 11:53, 15. Dez. 2007 (CET)
Egal, schlussendlich muss bei anonymen Fotografien immer der Hochlader selber endscheiden, ob er dafür gerade stehen kann oder nicht. Die entscheidung kann, und wird dir niemanden abnehemen. Bobo11 11:56, 15. Dez. 2007 (CET)
Volle Zustimmung! --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:59, 15. Dez. 2007 (CET)
Die einzige Endscheidungshilfe dich ich dir geben kann, ist: War das Foto beim Endstehungspunkt ein Foto von öffentlichem Interesse. Denn dann, ist die Wahrscheinlichkeit einer zeitnahe Veröffentlichung sehr hoch. Bobo11 12:04, 15. Dez. 2007 (CET)

Da wird wieder mal alles durcheinander geworfen. Bei einem anonymen Werk aus den 1870ern sind die Vorschriften über anonyme Werke irrelevant, da die Schutzfrist abgelaufen ist. Editio princeps hat eine Schutzfrist von 25 Jahren, unabhängig davon ob anonym oder nicht. Wir ignorieren hier Editio princeps weitgehend ûnd sind damit bisher gut gefahren --84.62.239.206 15:03, 15. Dez. 2007 (CET)

HOMEPAGE

HALLO ICH MÖCHTE EINIGE INFORMATION ÜBER ALEVIITEN DIE AUF IHRER SEITE SEHR GUT ERKLÄRT IST AUF MEINE PRIVATEN HOMEPAGE VERÖFFENTLICHEN DARF ICH DAS

http://de.wikipedia.org/wiki/Aleviten

--91.7.13.86 12:45, 15. Dez. 2007 (CET)

Ja unter Einhaltung der in WP:WN aufgeführten Regeln. Repariere aber vorher deine Tastatur, ich glaube, die Shift-Taste klemmt, und die Satzzeichen musst du auch nachfüllen.--A-4-E 13:06, 15. Dez. 2007 (CET)

Postkarte

Ich habe eine ausländische Postkarte von 1992 (farbe), in der Kinderarbeit (Teppichknüpfen) in einer Weise dargestellt wird, die die Qualität von türkischen Teppichen hervor heben soll. Kann man das nicht irgendwie brauchbar lizenzieren? Wäre schade drum. --Carl 18:19, 15. Dez. 2007 (CET)

Nein - kann man nicht. Es sei denn, du fändest den Fotografen oder Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte und der würde eine Freigabe erklären. --h-stt !? 18:53, 15. Dez. 2007 (CET)
Der würde die Freigabe nicht erteilen. --Carl 19:10, 15. Dez. 2007 (CET)
Nichts gegen dich, aber allein die Formulierung "Kann man das nicht irgendwie brauchbar lizenzieren?" ist ziemlich ... :) -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 20:32, 15. Dez. 2007 (CET)

aus aktuellem Anlaß

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/Image:Reichstag_flag.jpg --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:58, 15. Dez. 2007 (CET)

Sind die Radiosendungen von "Germany Calling" gemeinfrei ?

Ich bin mir nicht ganz sicher bezgl. der Rechte für die NS Propagandasendungen "Germany Calling" - zwar ist Lord Haw-Haw AKA William Joyce noch keine 70 Jahre tot, aber es handelte sich bei Germany Calling ja um eine "offizielle Bekanntmachung" ... und die wäre doch nach §5 gemeinfrei, oder? (Siehe auch hier) Ggf. benötige ich auch für das Konvertieren und Hochladen der vorhandenen Materialien noch Hilfe --Anachron 22:38, 15. Dez. 2007 (CET)

Nö, dann wäre auch alles von ARD, ZDF und den anderen öffentlichen Rundfunksendern in D gemeinfrei und das isses offensichtlich nicht. (Bei Zweifeln kann ichs auch genauer begründen) sугсго.PEDIA 03:20, 16. Dez. 2007 (CET)
Seh ich anders ARD und ZDF sind zwar "Anstalten des öffentlichen Rechts" aber nicht staatlich ... "Germany Calling" wurde aber vom Staat betrieben ... und die Kriegsberichte (und das sollte das ja - Propaganda hin oder her - sein) sind damit Bekanntmachungen des Staates.
Nicht alles was der Staat sagt, ist amtlich bekannt gemacht. sугсго.PEDIA 10:19, 16. Dez. 2007 (CET)

Dazu käme natürlich noch die Frage, wer denn dann der Inhaber der Rechte ist. Mr. Joyce wurde gerade wegen dieser Sendungen zum Tode verurteilt, ich kann mir nicht vorstellen, dass er dann auch posthum noch die Rechte daran behalten hat - und wer wäre freiwillig bereit sich als Rechtsnachfolger des NS-Regimes zu bezeichnen ? --Anachron 10:14, 16. Dez. 2007 (CET)

Seine Erben, im Zweifel der Fiskus des Bundeslandes, wo er zuletzt seinen Wohnsitz hatte, alternativ die britische Krone (je nach dem, ob er eingedeutscht worden ist).sугсго.PEDIA 10:19, 16. Dez. 2007 (CET)
nun da Mr. Joyce eigentlich amerikanischer Staatsbürger warkommen auch die amerikaner noch als Erben in Frage ... darum gehts auch nicht denn die Frage lautet, ob die William Joyce überhaupt die Rechte daran zugerechnet werden nüssen oder ob die Sendung "Germany Calling" als "Bekanntmachung regierungsamtlicher Stellen" gilt (Reichsministerium für Propaganda) und als solches gemeinfrei ist. Abgesehen davon, dass sich um ein "Dokument der Zeitgeschichte" handelt, denn leider kennt das Urheberrecht dies nicht als Ausnahme an, was ich persönlich sehr bedauere. :-( --Anachron 17:01, 16. Dez. 2007 (CET)

Waldemar Titzenthaler

Kann man Bilder des Fotografen Waldemar Titzenthaler ins Netz stellen. Sein Todestag jährte sich 2007 zum 70sten Mal. --Goldi64 12:00, 16. Dez. 2007 (CET) --Goldi64 12:00, 16. Dez. 2007 (CET)

Wenn du noch 16 Tage warten kannst, dann ja. Das Urheberrecht läuft immer am 31. Dezember des Jahres aus, in das der 70. Todestag fällt. --h-stt !? 12:18, 16. Dez. 2007 (CET)

Bild im Gastraum einer Berghütte in Österreich.

Im öffentlich zugänglichen Gastraum einer Berghütte befindet sich (seit etlichen Jahren, also mit zumindest stillschweigender Billigung der Hüttenverantwortlichen des Vereines, dem die Hütte gehört, wenn sie es nicht ohnedies selber aufgehängt haben) eine Zeichnung über den Zustand der Hütte zur Erbauungszeit (ca. 1932). Es ist kein Urheber genannt. Die Zeichnung ist mit anderen Unterlagen (Busfahrplänen,Listen) in einem Eck an der Wand befestigt, das der allgemeinen Information dient. Frage daher: Darf man dieses Bild (fotografieren, ohne es anzugreifen und) für die WP verwenden? Es kommt ja in Österreich (wegen der Definition der Panoramafreiheit) nicht darauf an, ob man was "von der Straße aus" sieht: es wird hier nach § 54 Abs. 1 Z 5 östUrhG auf die freie Werknutzung "Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden, [...]und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; [...]" Bezug genommen.

Diese Sachverhaltsvoraussetzungen sind meiner Ansicht nach nach der Situation erfüllt.

(ps: ich möchte hier niemand überfahren, aber wenn zufällig dazu in der WP Wissen vorhanden ist, dann erspare ich mir eine tiefere anderweitige Recherche für den Artikel, es geht - jetzt mal von der Qualität abgesehen - um dieses Bild:) Falls der Fall klar und sicher mit nein zu beantworten wäre, dann bitte gleich löschen, wenn aber keine Erfahrungen vorliegen, dann lass ich noch woanders nachschauen bzw. versuche, eine schriftliche Bewilligung für die WP zu bekommen - fragt sich nur, wer dafür zuständig ist).

Frage "auf juristisch" formuliert: Kann die Judikaturlinie, die sich in der Entscheidung OGH 4 Ob 106/89 vom 12. September 1989 ( siehe RIS: SZ 62/148 = EvBl 1990/16 S 85 = MR 1991,25 (Walter, S 4) = GRURInt 1991,56 = ÖBl 1989,187) und in der Folgeentscheidung über die Innenausstattung vom 4. September 2007, 4 Ob 62/07g ausdrückt, nach - unverbindlicher, ist klar! - Meinung der WP-Spezialisten so verstanden werden, dass die Frage mit ja zu beantworten wäre? (ich weiß schon, dass man das nie mit Sicherheit sagen kann, weil man den OGH natürlich nicht voraussagen kann, aber vielleicht gibt es Literatur zur Vertretbarkeit usw.) --Josef Moser 18:33, 16. Dez. 2007 (CET)

Die deutsche Wikipedia richtet sich nach deutschem Recht, insofern spielt die Situation in Österreich hier keine Rolle. Da der Urheber nicht gesichert 70 Jahre tot und das Bild auch keine 100 Jahre alt ist, können wir es hier nicht verwenden. --Wikipeder 20:13, 16. Dez. 2007 (CET)
Danke für die rasche Auskunft, die ich akzeptiere. Ich werde das Bild daher vorerst nicht verwenden. Allerdings: es war mir bisher nicht klar, dass ich in der WP nach deutschem Recht arbeite: Woraus leitet sich das ab - eine einschlägige Rechtswahl im Sinn internationaler Bestimmungen, z. B. des internationalen Privatrechts, bin ich meines Wissens nicht eingegangen. Die GNU-Lizenz hab ich (gern) angenommen, aber die sonstige Rechtswahl auf das Recht der BRD? Woraus ergibt sich die?--Josef Moser 20:53, 16. Dez. 2007 (CET)
Wir wenden in .de Schutzlandprinzip an - das bedeutet, daß für Österreicher österreichisches Recht gilt (wenn sie sich in Österreich befinden). --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:46, 16. Dez. 2007 (CET)
Hmmmm. Und bedeutet das eine Änderung für den Gebrauch des Bildes oder soll ich es doch weglassen? Es ist eine rein österreichische Situation gegeben, auch der Autor ist Österreicher.--Josef Moser 21:50, 16. Dez. 2007 (CET)
Najaaaa - das "bleibend" kann man verschieden interpretieren. Ich denke, hier kann man durchaus davon ausgehen, daß man die großzügige österreichische Auslegung der Panoramafreiheit anwenden. Das Foto wurde ja gerahmt, um für sein Leben dort herumzuhängen. Im Zweifelsfall sollte man ein derartiges Bild aber mit einem Sockenpuppen-Account hochladen, weil die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist. Ich würde einen Löschantrag auf dieses Bild ablehnen. Da es auf Commons liegt: dort löschen lassen und hier auf .de hochladen ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:13, 16. Dez. 2007 (CET)
Aber vorher vielleicht das Bild noch bearbeiten (auf Rechteck transformieren und mehr weiß)! --Brunosimonsara 22:26, 16. Dez. 2007 (CET)
Jaja, ist schon in Arbeit ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:38, 16. Dez. 2007 (CET)

wie vorgehen?

Der Benutzer Seebeer ist leider verstorben. Bei einigen seiner Bilder ist die Freigabe unzureichend, fragwürdig, schlecht dokumentiert - was auch immer, wir können ihn nicht mehr befragen. Er war ein erfahrener Wikipedianer, der auch etlichen Benutzern persönlich bekannt war. Also kein anonymer Nick, der "sonstwas" behauptet. In seinem speziellen Fall gehe ich davon aus, daß er wußte, was GFDL usw. bedeuten und daß er die erforderlichen Freigaben auch wirklich (mündlich) eingeholt hat. Die Bilder sind nur nicht immer ausreichend gekennzeicnet.

Auch wenn das kein angenehmes Thema ist - wir sollten mal überlegen, wie vorzugehen ist, wenn ein Benutzer nicht mehr ansprechbar ist. Inaktive Benutzer kehren oft zurück, aber bei Tod ist das anders. Gehen wir von AGF aus? Hintergrund: URV als strafrechtliche Handlung entfällt mit dem Tod. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:41, 15. Dez. 2007 (CET)

Ich denke, wir sollten solche Bilder nicht anders behandeln als andere. Der Schutz unserer Nutzer sollte Vorrang haben. Wer Bilder außerhalb von WP frei weiterverwenden will, braucht eine klare Freigabe. Wenn Seebeer Bilder von Dritten eingestellt hat, weiß er vielleicht, was die GFDL ist, die Urheber aber nicht unbedingt, sondern glauben womöglich (wie so oft), sie hätten ihm gegenüber irgendwie nur "für Wikipedia" freigegeben etc. Diese Unsicherheit ist Gift für eine freie Nutzung - so traurig es ist, bei fehlenden Freigaben Dritter sollten wir, wie bei allen andren Bildern, diese Bilder löschen. --Wikipeder 01:32, 16. Dez. 2007 (CET)
Tja, wenn er nun aber angegeben hat: "Urheber hat Lizensierung zugestimmt" oder so ähnlich.... Daß wir sowas hinterfragen und entsprechende Nachweise verlangen, ist erst seit einigen Monaten "Mode". Verträge sind in Deutschland mündlich gültig (bis auf wenige Ausnahmen). Ich müßte sicher hunderte meiner Bilder löschen, wenn jetzt im Nachhinein eine schriftliche Bestätigung verlangt wird. Wenn nun bei jedem WP-Stammtischfoto jeder Abgebildete nachträglich zustimmen muß - Prost Mahlzeit! Bei Bild:Eroeffnung-paul-wunderlich-haus.jpg habe ich beim Auslösen gerufen, daß das Bild unter GFDL in Wikipedia veröffentlicht wird - mehr war einfach nicht machbar. Nicht alle Dargestellten sind Personen der Zeitgeschichte und ich bezweifle, daß auch nur einer begriffen hat, was ich damit sagen wollte. Man kann nicht immer schriftliche Nachweise fordern und sollte dem Wort des Fotografen schon vertrauen. Wenn der Hochlader nun tot ist, kann er nähere Umstände nicht mehr erklären. Bei Bild:Guenter-rinnhofer-portrait.png - ich kann ja viel behaupten, wer da Autor ist. Oder sowas - es ist kein Einzelfall, daß Steschke Bilder von mir hochlädt, sollen wir da nun das OTRS mit Mails fluten? --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:04, 16. Dez. 2007 (CET)
Tja, wenn er nun aber angegeben hat: "Urheber hat Lizensierung zugestimmt" oder so ähnlich.... Daß wir sowas hinterfragen und entsprechende Nachweise verlangen, ist erst seit einigen Monaten "Mode". Verträge sind in Deutschland mündlich gültig (bis auf wenige Ausnahmen). Ich müßte sicher hunderte meiner Bilder löschen, wenn jetzt im Nachhinein eine schriftliche Bestätigung verlangt wird. - eben, ganz genau. Man kann es mit dem Bestätigungs- und OTRS-Wahn übertreiben. Ausserdem: assume good faith usw. Glauben wir es einem WP-Nutzer doch einfach mal, wenn er sagt, dass der Urheber der Lizensierung zugestimmt hat. Und in diesem Fall eh. Wenn bei einem von Seebeer eingestellten Bild kein konkreter, handfester Verdacht vorliegt, dass etwas mit seiner Lizensierung nicht stimmen könnte, würde ich es nicht löschen. Gestumblindi 02:18, 17. Dez. 2007 (CET)
Ich finde wir sollten hier immer den Einzelfall betrachten. Das heißt wie in sich schlüssig ist es, dass die Person eine mündliche Freigabe gegeben hat und wie stark kann man das dem Hochlader trauen. Hier denke ich schon, dass wir langjährigen Leuten mehr Vertrauen schenken können, als der kurz angelegten Socke. Bei neueren Bildern sollten wir verstärkt auch durch DÜP darauf achten, dass Freigaben an das OTRS gehen, weil das einfach sicherer ist. Aber leider gab es oder wurde zumindest damals das OTRS ja noch nicht genutzt. Sonmit sind wirklich einige früh hochgeladene Bilder nach unser heutigen Überzeugung nicht mehr in Ordnung. Bei Recht am eigenen Bild wird doch sowieso meist keine OTRS-Freigabe gefordert, sondern es reicht, wenn der Hochlader auf der Bildbeschreibungsseite versichtert, dass er die Freigabe erhalten hat. --jodo 17:37, 17. Dez. 2007 (CET)
Wenn ein in Bildrechten erfahrener und deshalb diesbezüglich vertrauenswürdiger Wikipedianer zusichert, er habe ein korrekte Freigabe mündlich eingeholt, reicht das sicherlich. Ralf sprach aber von unzureichenden und fragwürdigen Freigaben. Seinen Worten nach ist in diesem speziellen Fall die Vertrauenwürdigkeit also eben nicht gegeben. Ich kann nicht beurteilen, wie firm Seebeer in Bildrechten war, eine Menge sogar uralter Wikipedianer sind es nicht. Bilder, die nicht so freigegeben sind, dass wir sie benutzen könnten (also unzureichend), oder bei denen infrage steht, ob der Rechteinhaber überhaupt eine diesbezügliche Willenserklärung abgegeben hat (also fragwürdig), sollten wir hier auf keinen Fall behalten, egal, wie lange/fleißig/geschätzt der Hochlader dabei war. --Wikipeder 19:48, 17. Dez. 2007 (CET)
Ich glaube du misverstehst RalfR bzw. er hat sich komisch ausgedrückt ( :) ). Seebeer war einer dieser vertrauenswürdiger Wikipedianer und wusste um was es in Bilderrechten/GFDL/Freigabe geht. Da ich mich vorhin auf unglücklich ausgedrückt habe: Ich sehe das Problem, da viele frühere Freigaben nach heutiger Sicht wohl nicht mehr in Ordnung sind (OTRS), aber wir sollten da genau unterscheiden ob es Aussagen von einem langjährigen Wikipedianer sind oder Aussaagen von einem User, der vll. mal ein Paar Edits gemacht hat und von dem man nicht sicher annehmen kann, dass er weiß, was er da genau gesagt hat. Gute Nacht --jodo 00:40, 18. Dez. 2007 (CET)
Ja, ACK Jodo - ich meine, daß Seebeer einer der vertrauenswürdigen Wikipedianer war, er war etlichen persönlich bekannt. Also keine Kurzzeit-Socke oder sonstwer. Noch vor wenigen Monaten hatten wir kein DÜP, war eine Freigabe per OTRS nicht gefordert. Jetzt wird das gefordert, gestorbene Benutzer können dem aber nicht mehr nachkommen. Darum geht es in meiner Anfrage. Wie verhalten bei gestorbenen Benutzern? - selbst wenn ein gestorbener Benutzer Urheberrecht verletzt hat, weil er ein geschütztes Bild hochgeladen hat (was ja im Zweifelsfall auch jedem von uns selbst in Jahrzehnten theoretisch noch passieren kann), ist er nicht mehr belangbar. Eine eventuelle Klage würde ins Leere laufen, das Bild gelöscht und das war es. Ich fände es falsch, die aus heutiger Sicht unzureichend freigegebenen Bilder (die noch vor wenigen Monaten ausreichend waren) zu löschen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:19, 18. Dez. 2007 (CET)


Wenn Bildlizenzierungen
      • zum Zeitpunkt des Hochladens o.k. waren (im Sinne von "In Ordnung nach den damals geltenden Gepflogenheiten")
      • Die Lizenzierungen in sich nicht unplausibel sind
      • Der Benutzer hinsichtlich Bildlizenzen ein sauberes "Strafregister" hat
      • Der Benutzer nicht mehr erreichbar ist (Gestorben, Inaktiv)
Dann sollten wir es darauf ankommen lassen und die Bilder belassen. Wenn sich die Auslegungen Urheberrechsfragen geändert haben, dann sind selektiv die betroffenen Bilder zu beurteilen, nicht jedoch ein Benutzer dann pauschal zu verurteilten, nur weil wir z.B. früher alle auf die Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen wenig geachtet haben. Also Zusammenfassend: AGF. --jha 01:39, 18. Dez. 2007 (CET)

Bild:BigMamou.ogg

Ein kleines Problem: meines Wissens sind Volkslieder PD, Flominator sieht das aber anders, er sagt, nur Melodie und Text wären Public Domain, eine Neu-Aufnahme aber nicht. Ich denke jedoch, dass man ein PD-Werk nichtb einfach wieder unter Urheberrecht stellen kann. Was ist nun richtig? Hee Haw Waylon Diskussion 20:34, 15. Dez. 2007 (CET)

Wenn die "Neuinszenierung" eine Schöpfungshöhe aufweist, welche sie vom Original unterscheidet, kann Urheberrecht entstehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:39, 15. Dez. 2007 (CET)
MEINE FRESSE. Das ist Schon der 2 BK gewesen :).....Sofern die Wiedergabe einen gewissen Grad ein Eigenkreativität in der Umsetzung des gemeinfreien Volksliedes überschreitet, ist eine Freigabe für die Wiedergabe unerlässlich. Es muss hier differenziert werden zwischen dem, was wiedergegeben wird und der Wiedergabe an sich. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 20:41, 15. Dez. 2007 (CET)
Mit diesem Argument wären sämtliche Klassikaufnahmen und Bibelverfilmungen gemeinfrei. --A-4-E 00:38, 16. Dez. 2007 (CET)

Wenn man ein gemeinfreies Volkslied nachsingt, erwirbt man zwar nicht unbedingt ein Urheberrecht, aber ein Leistungsschutzrecht nach dem UrhG. Aufnahmen von neu nachgesungenen gemeinfreien Volksliedern sind deshalb 50 Jahre lang geschützt. Siehe z. B. hier --Wikipeder 01:15, 16. Dez. 2007 (CET)

Das heißt, wenn die Aufnahme älter als 50 Jahre ist, darf die Datei frei genutzt werden? Hee Haw Waylon Diskussion 16:16, 18. Dez. 2007 (CET)
JA, wenn zugleich das Urheberrecht auf Text und Melodie abgelaufen ist (Heute abgelaufen nicht zum Zeitpunkt der Aufnahmen). Bobo11 16:47, 18. Dez. 2007 (CET)
Gut, vielen Dank! Hee Haw Waylon Diskussion 17:02, 18. Dez. 2007 (CET)

Artikel Viola da gamba

Ich weiß nicht, ob ich mich freuen oder ärgern sollte, aber ich finde es schon etwas merkwürdig, daß jemand aus meinem Buch "Die Gambe", sowie aus dem MGG-Eintrag "Gambe", der auch von mir ist, derartig massiv übernimmt (Gliederung, Inhalt, Abbildungen, Notenbeispiele), ohne mich überhaupt zu fragen. Dieser Artikel stammt ausdrücklich nicht von mir, aber eigentlich sollte ich mir wohl die Exzellenz, die diesem Beitrag bescheinigt wird, selber als Kokarde an Hut heften. Wie weit ist das noch zu vereinbaren mit dem Urheberrecht? Annette Otterstedt --194.94.134.99 15:19, 17. Dez. 2007 (CET)

<extrem unhöflichen beitrag eines anderen Teilnehmers entfernt> --Elian Φ 17:49, 17. Dez. 2007 (CET)
Ich bitte die ruppige Replik meines Vorredners zu entschuldigen, obwohl ich ihm inhaltlich teilweise recht geben muss. Sind deine Texte online irgendwo einsehbar. Oder muss ich in die Bib um [dieses Buch mal mit dem Artikl zu vergleichen? Es geht hier ja auch um die Feinen Unterschiede zwischen URV und Quellenarbeit.--A-4-E 17:38, 17. Dez. 2007 (CET)
(BK) Wir sollten hier nicht so unnett mit Urhebern umgehen. Eigendlich mit niemanden. Stimmen die Texte nur inhaltlich mit unserem überein, oder sind sie wirklich wörtlich abgekupfert? --jodo 17:41, 17. Dez. 2007 (CET)
Sehr geehrte Frau Otterstedt,
[unter der Annahme, die von ip 194.94.134.99 gemachte Anmerkung sei von Ihnen, oder wenigstens in Ihrem Sinn]:
"This is no place to be delicate"
las ich vor Längerem an annähernd analoger Stelle. Unter dem Titel "Quellenarbeit" produzierte Plagiate zu bekämpfen, dürfte für eine einzelne Autorin [/ einen einzelnen Autor] fast stets mehr Kraft kosten als Nutzen bringen. Der erste Tipp eines relativ außen Stehenden wäre also, 'sich besser geschmeichelt zu fühlen'.
Der zweite, nicht weniger ernst gemeinte Tipp:
Auf Zitierung offensichlich genutzter Quellen bestehen, was hier, wenngleich u.U. mit einiger Verzögerung, durchsetzbar scheint. Diskussionsseiten wie diese scheinen leider dafür nur in bescheidenem Maß geeignet.
Gruß, und mit Verständnis+Bedauern, -- W.H.Wö 18:45, 17. Dez. 2007 (CET)
Der Benutzer hat jede Textstelle auch mit Quellenangaben versehen ... Die Liste der "Einzelnachweise" umfasst 120 Positionen, davon beziehen sich ca. 75% auf "Otterstedt" --Anachron 15:39, 18. Dez. 2007 (CET)
Ach ja, und einem anderen Benutzer ohne jeden Hauch eines Belegs Urheberrechtsverletzung vorzuwerfen, das gehört sich, ja? -- Björn Bornhöft Beschwerdestelle 22:55, 17. Dez. 2007 (CET)
Moment, die Autorin kennt ihr Buch vermutlich besser als du, und ist daher sicher auch eher auch in der Lage Ähnlichkeiten zwischen Buch und Artikel zu erkennen. Da der Artikel scheinbar zu 3/4 aus Zitaten aus ihrem Buch besteht sind solche Ähnlichkeiten ja auch nicht verwunderlich. Sie fragt, du wirfst ihr Sachen an den Kopf.--A-4-E 23:51, 17. Dez. 2007 (CET)

Sehr geehrte Frau Otterstedt, leider konnte ich keine E-Mail-Adresse von ihnen finden, könnten sie sich bitte mit dem Support Team unter info-de@wikimedia.org in Verbindung setzen, da können wir das Problem in etwas entspannterer Athmosphäre besprechen. Herzlichen Dank, -- ShaggeDoc Talk 23:59, 17. Dez. 2007 (CET)

Jetzt aber wirklich; Disku verlagern. Dass der (Haupt-) Autorin gerecht zu werden sei, ist im Sinn jeglicher "policies" der WP, und im Sinn der Autorin sowieso. Ich würde mir (als Mensch und Wikipedianer) binnen weniger Tage eine angemessene Nennung+Darstellung+Zitierung im Artikel wünschen. Gruß, -- W.H.Wö 16:03, 18. Dez. 2007 (CET)
Noch öfter nennen?--A-4-E 16:17, 18. Dez. 2007 (CET)
ANGEMESSEN, aber in jeder Hinsicht, war meine Wortwahl. Gruß, W.H.Wö 16:44, 18. Dez. 2007 (CET)
Das Problem ist gerade die offenbar sehr, sehr enge Orientierung unseres Artikels Viola da gamba an Frau Otterstedts Werken, wie sie durch die zahlreichen Nachweise auch zum Ausdruck kommt. Ich habe letzte Nacht bereits unter Diskussion:Viola da gamba#URV? einige erste Notizen dazu festgehalten. Inzwischen habe ich mir Frau Otterstedts Artikel im MGG besorgt und werde ihn noch diese Nacht genauer mit dem Wikipedia-Artikel vergleichen. Frau Otterstedts Buch, auf dem der WP-Artikel zu einem grossen Teil zu basieren scheint, habe ich leider nicht in Reichweite. Was mir aber jetzt schon auf den ersten Blick aufgefallen ist: das Bild Bild:Viola_da_gamba_Korpusformen.svg findet sich ganz genau so in Spalte 1582 des MGG-Artikels und dort wird als Quelle wiederum Frau Otterstedts Buch angegeben. Ich finde es etwas fragwürdig von DasBee, als Quelle für die SVG-Version einfach nur "selbst erstellt" anzugeben. Sicher war es aufwendige Arbeit, das Bild ins SVG-Format umzusetzen, aber es ist immer noch das Bild aus Frau Otterstedts Werk. Ich kann nicht sagen, ob da Schöpfungshöhe vorliegt, aber das Bild stellt doch wohl zumindest das Ergebnis aufwendiger Recherchen dar (siehe auch Legende zum Bild im WP-Artikel). Nochmal: es ist 1:1 dieses Bild. Genau diese Gambenformen in der gleichen Reihenfolge (Stainer, Tielke etc.) Gestumblindi 21:30, 18. Dez. 2007 (CET)
Bei dem genannten Bild vermag ich keine Schöpfungshöhe zu erkennen. Ich würde dringend empfehlen, diese Frage mit sehr viel Ruhe und Gelassenheit anzugehen. Die Wikipedia „steht auf den Schultern von Giganten“, d.h. wir sind auf wissenschaftliche Arbeiten und deren Wiedergabe in neuen Worten angewiesen. Solange keine Passagen wortwörtlich übernommen worden sind, sehe ich keine Probleme. Klar geht aus den Einzelnachweisen vor, dass zahlreiche Informationen und Erkenntnisse auf die Arbeit von Frau Otterstedt zurückgehen. Aber das ist doch völlig legitim. Andererseits mag es für einen Autor durchaus überraschend sein, wenn im größeren Umfange Inhalt und Gliederung übernommen worden sind. Das ist aber noch nicht automatisch deswegen eine URV. Und der Hauptautor hat nicht nur die Arbeit von Frau Otterstedt berücksichtigt, sondern auch noch weitere Werke. --AFBorchert 22:36, 18. Dez. 2007 (CET)

Ich habe den MGG- jetzt ein wenig mit dem WP-Artikel verglichen. Eklatante Textübernahmen scheint es nicht zu geben, insofern kann man wohl "entwarnen". Inhaltlich ähnliche Passagen sehen z.B. so aus:

MGG: Altgamben wurden im deutschen Sprachraum bis nach 1700 gebaut (Instrumente in den Sammlungen in P., Lpz.), und ihre Verwendung wirft einige Fragen auf, da spezifische Altgambenpartien in der Literatur (mit der Ausnahme einiger Kompositionen von C. Hacquart) nicht ausgewiesen sind.
WP: Der Bau von Altviolen setzte sich in Deutschland bis ins frühe 18. Jahrhundert fort. Danach fiel das Instrument unter der Bezeichnung Violetta mit der Bratsche zusammen, weil die Außenstimmen im musikalischen Satz zusehends mehr Gewicht bekamen. Ob man die Altviola weiterhin verwendete, lässt sich nur bei wenigen Kompositionen z. B. von Carolus Hacquart eindeutig klären.

Das geht also wohl in Ordnung. Die Struktur ist z.T. schon auch ähnlich, so haben wir z.B.

MGG:
  • III. Geschichte und Repertoire
    • 1. Die Anfänge
    • 2. Das 16. Jahrhundert
      • a. Italien
      • b. Deutschland
      • c. Frankreich
    • 3. Das 17 Jahrhundert [...]
WP:
  • 4 Geschichte und Repertoire
[folgt eine Zusammenfassung von den Anfängen bis zur Gegenwart]
    • 4.1 Das 16. Jahrhundert
      • 4.1.1 Italien
      • 4.1.2 Deutschland
      • 4.1.3 Frankreich
      • 4.1.4 England
    • 4.1 Das 17. Jahrhundert [...]

Es dürfte aber schwierig sein, das anders zu strukturieren, ohne dass es gewaltsam wirkt. Nach Jahrhunderten und Ländern zu ordnen ist einfach irgendwie logisch :-). Selbstverständlich ist, wie ich schon oben bemerkte, Otterstedt offensichtlich eine äusserst wichtige, hauptsächliche Grundlage für den WP-Artikel, aber - das sage ich ohne Kenntnis des Buches, nur des MGG-Artikels - man scheint sie vom Text her auf vertretbare Weise genutzt zu haben. In Bezug auf die Bilder möchte ich immer noch ein Fragezeichen hinter Bild:Viola_da_gamba_Korpusformen.svg setzen - und wie steht es mit Bild:Viola_da_gamba_Bauformen.svg? Das findet sich nicht im MGG-Artikel, aber sollte es wie das andere Bild 1:1 auf Basis von Otterstedt (in diesem Fall aus ihrem Buch) umgesetzt worden sein, würde ich das doch etwas problematisch finden. Gestumblindi 23:46, 18. Dez. 2007 (CET)

Beide Bilder sind unproblematisch, da sie keine Schöpfungshöhe haben. -- ChaDDy 23:54, 18. Dez. 2007 (CET)
Rein rechtlich gesehen magst du recht haben, ich weiss es nicht. Anständig hätte ich es trotzdem gefunden, wenn der SVG-Ersteller bei Bild:Viola_da_gamba_Korpusformen.svg seine Quelle angegeben hätte. So eine Darstellung, so schlicht sie aussehen mag, saugt man sich nicht mal eben schnell aus den Fingern, da steckt Arbeit dahinter. (Nachtrag: im Artikel Viola da Gamba ist Otterstedt als Quelle für das Bild angegeben, schön. Auf der Beschreibungsseite des Bildes selbst allerdings nicht.) Gestumblindi 00:02, 19. Dez. 2007 (CET)

Ich sehe da vor allem, dass sich eine "Wissenschaftlerin" aufplustert, weil jemand anderes in der Wikipedia ihre Ergebnisse popularisiert. Wer nicht möchte, dass seine Arbeiten verwertet werden, darf nicht wissenschaftlich publizieren. --Historiograf 18:32, 19. Dez. 2007 (CET)

Was sollen diese ironischen Anführungszeichen um "Wissenschaftlerin", Historiograf? Annette Otterstedt ist eine renommierte Musikwissenschaftlerin - ohne Anführungszeichen. Was soll überhaupt der ungnädige Ton? Frau Otterstedt ist auch nicht unhöflich geworden. Sie ist verwundert, im Wikipedia-Artikel so viel von ihrer Arbeit wiederzufinden. Das finde ich nachvollziehbar, gerade im Zusammenhang mit Sachen wie dem Korpusformen-Bild. Sie sagt nicht, dass sie nicht möchte, dass ihre Arbeiten verwertet werden. Unser Artikel stützt sich aber jedenfalls auf Otterstedt stärker als auf jede andere Quelle, wie die Einzelnachweise zeigen, und das kann einen als Autor der Quelle sicher sehr irritieren. Ich bin mir auch nicht sicher, wie weit mancher Abschnitt noch "Quellenarbeit" oder einfach umformulierte Übernahme ist, aber da ist eine Abgrenzung sicher schwierig. Verständnis für Frau Otterstedts Konsternation ist das mindeste, was man hier erwarten kann, selbst wenn die Autoren des WP-Artikels sich urheberrechtlich nichts zuschulden kommen liessen. Gestumblindi 20:09, 19. Dez. 2007 (CET)
Wer nicht gerne denkt, sollte wenigstens von Zeit zu Zeit seine Vorurteile neu gruppieren. (Luther Burbank) --217.237.151.206 00:34, 21. Dez. 2007 (CET)

Ich bin selbst Wissenschaftler und hab über 200 wissenschaftliche Veröffentlichungen, also hab ich alles Recht der Welt, kein Verständnis für diese inakzeptable Ehrenkäsigkeit zu haben --Historiograf 00:26, 21. Dez. 2007 (CET)

John G. Bennett Artikel wurde entfernt

Ich habe am 6. 12. 07 einen ausführlicheren Artikel zu John G. Bennett eingestellt. Darauf hin wurde ich wegen Urheberrechtsfrage aufgefordert, die Herkunft des Textes zu klären. Ich habe bestätigt, dass ich selbst der Urheber bin (Teile des Textes stehen auf meiner Website www.gurdjieff-work.de). Ich hielt es für nötig, die Biographie von John G. Bennett auf der Wikipedia-Seite ausführlicher darstellen. Ich bin auch der Meinung, dass er lexikalisch durchaus korrekt ist. Wenn nicht, bin ich gerne bereit, entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Immerhin bin ich auch Autor des Buches "Das Lexikon der Spiritualität" (München 2005). Und wie gesagt, ich selbst bin der Urheber und habe mit einer Email meine Rechte an dem Text gemäß Ihrer Vorgaben abgegeben. mit freundlichen Grüßen Bruno Martin --Hoyaderwisch 10:50, 19. Dez. 2007 (CET)

Wende dich an Benutzer:S1, am besten mit der Ticketnummer.--A-4-E 13:35, 19. Dez. 2007 (CET)

Bild: Geheimrat Fresenius.jpg

Hallo, Ihr da draussen! Ich besitze den Nachlaß Heinrich Alfred Kaiser, Maler, mein Vater, der 1946 gestorben ist. Darunter sind einige originale Ölbilder sowie eine Reihe von Fotographien von Gemälden, die zum großen Teil im 2. Weltkrieg verbrannt sind, zu einem anderen Teil bei den Nachkommen derer sind, die darauf abgebildet sind, soweit es sich um Porträts handelt. Die abgebildeten Personen jedenfalls sind fast alle verstorben. Meine beiden Fragen lauten: 1) bin ich der Lizenzgeber, wenn es sich um eine von mir angefertigte Fotographie eines Gemäldes handlet, das sich in meinem Besitz befindet, so daß ich dieses Bild dann freigeben könnte, auch vor Ablauf von 100 Jahren? 2) Kann ich eine Fotographie, die ich von meinem Vater geerbt habe, auf der aber jemand abgebildet ist, der zwar verstorben ist, dessen Familie/Nachkommen aber noch im Besitz des Bildes sind, freigeben oder muß ich dann bei der entsprechenden Familie/den Nachkommen erst fragen? --Kaiserpm 18:19, 19. Dez. 2007 (CET)

Ist es denn so schwierig zu kapieren oder wird WP:BR einfach mutwillig ignoriert. Eigentum berechtigt zu keinerlei Freigabe. Bei der Fotografie eines Gemäldes entsteht kein eigenes Schutzrecht. Wenn dein Vater der Urheber ist, kannst du seine Werke freigeben, die Eigentümer/Abgebildeten haben keine Rechte mehr. --Historiograf 18:29, 19. Dez. 2007 (CET)
Lieber Historiograf, Du hast in der Sache vollkommen recht. Aber zumindest mir ist jemand lieber, der -obwohl er hochladen darf- sichheitshalber nochmal fragt als jemand, der URV-Uploads vornimmt, weil er sich nicht zu fragen getraut hat. --jha 02:57, 21. Dez. 2007 (CET)

PD US Military

Wenn ein Orchester der US-Streitkräfte ein PD-Old-Lied spielt, ist dann die Interpretation auf Grund PD-US-GOV gemeinfrei? -- Achates Be afraid baby ... 15:06, 21. Dez. 2007 (CET)

Das ist gemeinfrei bei Nutzung innerhalb der USA. Verwendung außerhalb der USA wird derzeit nicht verfolgt. (Das ist aber das Problem mit allen PD-mil/PD-gov-Medien, wie wir hier nutzen) --jha 16:25, 21. Dez. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe

Wie sieht es mit der linken Hälfte von dem hier aus? --Flominator 19:03, 16. Dez. 2007 (CET)

Meiner Meinung nach kein Problem, aber Neuzeichnen lohnt sich bei diese Scanqualität auf jeden Fall. Hat keine Wikipedia ein Bild das den Sachverhalt beschreibt?--A-4-E 19:06, 16. Dez. 2007 (CET)
Ich habe das Ding als TIF mit 400 dpi hier liegen :) --Flominator 23:28, 18. Dez. 2007 (CET)
Wenn Du dann zum Scannen das nächste mal schwarzen Karton dahinterlegst, dann ruiniert das Durchscheinen nicht das Motiv so arg. --jha 03:58, 22. Dez. 2007 (CET)
Noch hätte ich das Buch da ... danke. --Flominator 10:25, 22. Dez. 2007 (CET)

Bild:Locus 10.png

Markenrechtsverletzung? --A.Hellwig 16:53, 21. Dez. 2007 (CET)

Als URV schnellgelöscht --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:05, 21. Dez. 2007 (CET)
Bitte widerherstellen, die Schöpfungshöhe ist gegeben, um es als mein eigenes Werk auszugeben. --...bRUMMfUß! 17:14, 21. Dez. 2007 (CET)

Von einer Markenrechtsverletzung spricht man, wenn Dritte unbefugt ein eingetragene Marke im geschäftlichen Verkehr verwenden. (§ 15 Abs. 2 MarkenG). Eine Nutzung durch Private im privaten Verkehr kann keine Markenrechtsverletzung sein. Allerdings kommt dann eine Verletzung von Namensrechten in Frage. [15]]

Das Namensrecht schützt gemäß § 12 BGB den berechtigten Inhaber eines Namens vor dem Bestreiten des Namens und dem unbefugten Gebrauch des Namens durch andere (sog. Namensanmaßung). Dem Inhaber steht im Falle einer solchen Beeinträchtigung ein Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung und auf Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen zu. [16]

--...bRUMMfUß! 17:25, 21. Dez. 2007 (CET)

Nach Absprache mit allen anwesenden Admins beim Stammtisch Berlin einstimmige Meinung: Bild bleibt gelöscht. Klare URV, die Markenrechtsverletzung steht nicht zur Diskussion. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:46, 21. Dez. 2007 (CET)
Auf Deutsch: im Deutschland ist das Bild in der Verwendung vollkommen OK, aber die WMF akzeptiert das PD für Gebrauchskunst nicht für eigene Markenzeichen. sугсго.PEDIA 22:57, 21. Dez. 2007 (CET)h

Bild:Audrey Munson.jpg

Hallo zusammen. Habe da ein Problem mit dem Bild, leider konnte Noddy93 nicht helfen. Daher stelle ich die Frage hier: kann ich das Bild in dem Artikel Audrey Munson nutzen ... ja oder nein ?! Gruß, --Thyra 20:45, 21. Dez. 2007 (CET)

M. E. nein, da nach deutschem (u.a.) Recht noch geschützt (bis Ende 2012, da Photograph 1942 gestorben). Viele Grüße -- Rosenzweig δ 20:49, 21. Dez. 2007 (CET)
und die Tatsache das das Bild vor 1921/23 entstanden ist und war im Jahr 1915 (amerk. Recht.) --Thyra 20:54, 21. Dez. 2007 (CET)
Das ist der Grund, warum es nach amerikanischem Recht in the public domain ist, und warum es auch auf Commons akzeptiert wird. Hier dagegen wird solches US-PD vor 1923 nicht akzeptiert. Hier findet sich einiges zum Fotografen und dazu, wie die LoC an die Bilder (Originale und Abzüge) gekommen ist. Da steht aber nirgends, dass sie auch irgendwelche Urheberrechte übernommen hätten. Hier wird sogar davor gewarnt, dass bei manchen der Bilder noch das Copyright (nach US-Recht) bestehen könnte. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 21:00, 21. Dez. 2007 (CET)

I-sense-Screenshots

Hallo, ich bin eben auf Image:I-sense-screen-tasks.png aufmerksam geworden, wo der DÜP-Baustein durch {Bild-PD-Schöpfungshöhe} ersetzt wurde. Ich bin nicht sicher, ob das zutrifft (hinsichtlich des Erstellens des Screenshots natürlich schon, aber hinsichtlich des abgebildeten Programmes). (Betrifft i. Ü. auch Image:I-sense-screen-portal.png, Image:I-sense-screen-calendar.png, Image:I-sense-screen-campaigns.png und Image:I-sense-screen-customers.png). Danke im Voraus, Pill (Kontakt) 22:51, 21. Dez. 2007 (CET)

Ich habe auch beim dritten Drübergucken keine Schöpfungshöhe entdecken können. sугсго.PEDIA 23:00, 21. Dez. 2007 (CET)

Artikel: Band ohne Namen

Hallo allerseits,

ich würde mich ganz gerne mal beschweren. Finde es ein Unding, dass mein Artikel derartig zerstückelt wurde und irgendwer auch noch den Quellverweis gelöscht hat. Als ich den Artikel reingesetzt habe, wurde er gelöscht, weil ich meine eigene Seite nicht verlinkt hatte als Quelle und jetzt darf er einfach so ohne Quelle dastehen. Entweder der Link wird wieder reingemacht von irgendwem anders (außer mir) oder der Artikel muss komplett raus wegen Copyrightverletzung. Mir ist beides recht, da das Team der Band bereits an einem neuen Artikel arbeitet, der vor der Veröffentlichung von der Band absegnet wird.

Gruß Saby 22:57, 21. Dez. 2007 (CET)

Der Artikel ist nie gelöscht worden, sondern lediglich gemäß der GFDL verändert worden. Lies doch das nächste mal die Lizenz durch, unter der Du einen Text freigibst, dann ersparst Du uns allen solche lächerlichen Drohungen. sугсго.PEDIA 23:03, 21. Dez. 2007 (CET)

alte Werke aus Litauen?

Barmherziger Jesus

Ein Interessanter Fall: Welche Regeln gelten für ein im Soviet-Litauen erstelltes Werk, dessen Schöpfer noch nicht 70 Jahre tot sind? Es handelt sich um ein recht bekanntes Bild, daher lohnt sich eine seriöse Abklärung. Zum Fall ist ein Ticket pendent [17] Einige Details zum Fall: Priester Sopocko gibt 1934 ein Bild in Auftrag. Dieses wird von Schwester Faustyna († 5.10.1938, heilig) und Eugeniusz Kazimirowski († 17.9.1939) in Vilnius, Litauen erstellt.

Wenn die Post mortem auctoris regel zur Anwendung kommt: Wer ist regulärer Erbe einer Litauischen Ordensschwester? Der Orden oder die Verwandten?

Bitte um Unterstützung in diesem spannenden Fall. --Ikiwaner 02:14, 21. Dez. 2007 (CET)

Ich gehe davon aus, dass die Geschwister (nicht: Schwestern...) zumindest den Pflichtanteil erhalten. --jha 03:07, 21. Dez. 2007 (CET)
Litauen war bis 1940 nicht Sowjetisch, sondern unabhängig. Die Anwendung sowjetisch/russischen Rechts scheint nicht sehr angebracht. sугсго.PEDIA 11:59, 21. Dez. 2007 (CET)
Wir müssen soweiso deutsches Recht anwenden, wegen dem Schutzlandprinzip. Der Urheber ist noch keine 70 Jahre tot, also ist das Bild noch geschützt. Man braucht also eine Freigabe der Erben. Wer das in diesem Fall ist, weiß ich aber auch nicht. -- ChaDDy 12:50, 21. Dez. 2007 (CET)
Siehe Vorredner, das Bild wird am 1.1.2010 gemeinfrei. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:16, 21. Dez. 2007 (CET)
Schutzfristenvergleich? Aber weil Proto-EU-ler waren, könnte man an § 120 UrhG denken. sугсго.PEDIA 18:14, 21. Dez. 2007 (CET)
Herrscht hier wirklich ein Konsens, dass Deutsches Recht zur Anwendung kommt? Mindestens ich rufe das Bild aus der Schweiz ab, einen wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug wie bei einem Hotel kann zumindest ich nicht feststellen. --Ikiwaner 00:23, 22. Dez. 2007 (CET)
Was ändert sich denn hinsichtlich 70pma im scheizerischen Recht gegenüber dem deutschen? --jha 03:57, 22. Dez. 2007 (CET)
Nichts - die Schweiz ist am 05.12.1887 der Berner Übereinkunft beigetreten und hat 70 Jahre pma sowie Schutzlandprinzip. --RalfRBIENE braucht Hilfe 04:06, 22. Dez. 2007 (CET)
Zumindest in dieser Hinsicht haben wir in der de:WP gegenüber von en:WP den Vorteil der gleichartigen Rechtslage im Hauptsprachraum. In allen drei Länder DACH gilt 70 pma, und kenne alle eine Panoramafreiheit, und gilt das Schutzlandprinzip. Die Rechtsprechung kann ein wenig voneinander Abweichen, aber die Hauptstossrichtung ist so ziemlich überall die gleiche. Einzig beim amtlichen Werk sollte man vorsichtig sein. Bobo11 10:47, 22. Dez. 2007 (CET)

Wie üblich herrscht hier Laien-Unwissen. Litauen ist Bestandteil der EU, für die die Schutzdauerrichtlinie gilt. Die sagt klipp und klar: 70 Jahre pma. Ob das Bild in Litauen selbst noch geschützt ist, ist irrelevant, in allen anderen EU-Staaten können die Rechteinhaber sich auf die Regelschutzfrist berufen. --Historiograf 14:32, 24. Dez. 2007 (CET)

Hochladen was muß ich tun??

--Zahnlücke 03:19, 23. Dez. 2007 (CET)

Hilfe:Bildertutorial. --Noddy 12:11, 23. Dez. 2007 (CET)

Volksstimme benutzt ungenannt Wiki-Bilder

Hallo,

die Volksstimme hat - ohne Hinweis oder ähnlichem - die folgenden Bilder (z.T. Ausschnitte) in ihrem Weihnachtsrätsel benutzt (Ausgabe vom 22.12, Beilage Seite 10):

Dürfen die das? Was kann man machen? --Haldir 09:57, 24. Dez. 2007 (CET)

Jetzt funktioniert der link, hast das "Bild:" vergessen! --Brunosimonsara 10:10, 24. Dez. 2007 (CET)

Haldir, nein, das dürfen Sie, wenn es so war, nicht. Der geeignetere Platz für deinen Hinweis ist im Übrigen Wikipedia:Weiternutzung/Mängel#Printmedien. Grüße & schöne Feiertage Pill (Kontakt) 10:12, 24. Dez. 2007 (CET)
Danke. Ich werde mal umziehen. Haldir 10:13, 24. Dez. 2007 (CET)

Siehe dazu auch die Überschrift des nächsten Abschnitts --Historiograf 23:27, 24. Dez. 2007 (CET)

Frohe Weihnachten allen Kleingeistern und verkniffenen Lizenzzwergen

--Historiograf 14:20, 24. Dez. 2007 (CET)

Ebenfalls frohe Weihnachten an alle hier! -- ChaDDy 14:44, 24. Dez. 2007 (CET)
Hat der Weihnachtsschmuck rechts Schöpfungshöhe? Frohes Fest! --AndreasPraefcke ¿! 15:16, 24. Dez. 2007 (CET)

Bild:HSG Duesseldorf Logo.jpg

Dürfte Schöpfungshöhe haben und daher nicht akzeptabel sein, oder fallen seit neustem unter Vorlage:LogoSH auch kreativere Logos? --Ureinwohner uff 23:39, 25. Dez. 2007 (CET)

Weg damit, das hat Schöpfungshöhe. -- ChaDDy 23:40, 25. Dez. 2007 (CET)
Könnte sich noch jemand die anderen LogoSH Bilder des Users durchschaun. Da sind wohl noch mehr mit Schöpfungshöhe. --jodo 00:10, 26. Dez. 2007 (CET)

Bild:Strache wahlkampf.jpg

Ich habe deutliche Zweifel, daß das Plakat im Hintergrund noch als Beiwerk gilt, d.h. könnte hier eine URV wegen der Einbeziehung des Plakats in das Foto vorliegen? --Eva K. Post 22:25, 26. Dez. 2007 (CET)

Naja man kanns mit den Bedenken auch übertreiben, ist aber grenzwertig --Historiograf 02:43, 27. Dez. 2007 (CET)

Ich drängel mich nicht drum, das Ding gelöscht zu bekommen. Nur weils auf der Grenze ist, wollte ich halt mal fragen. --Eva K. Post 10:25, 27. Dez. 2007 (CET)
Den Typ freistellen, das Plakat ist eh nicht von enzyklopädischem Interesse. (Das Format - der Fotograf hat gerade das Plakat als Motiv gewählt - deutet eher nicht auf Beiwerk hin, aber mir ist das Bildchen sowas von egal.) sугсго.PEDIA 12:09, 27. Dez. 2007 (CET)
Leute! Das ist in Österreich! Die legen Panoramafreiheit viel großzügiger aus als Deutschland --> kein Problem. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:19, 27. Dez. 2007 (CET)

Nochmals Schöpfungshöhe

Wie sieht es hier aus? --Gruß, Constructor 00:31, 27. Dez. 2007 (CET)

Keine Schöpfungshöhe. Kann mit {{LogoSH}} hochgeladen werden --jodo 00:52, 27. Dez. 2007 (CET)
Sehe ich auch so. Wenn dann aber bitte als SVG gleich (sollte bei diesem Logo kein Thema sein) Christian Bier Rede mit mir! 21:56, 27. Dez. 2007 (CET)
Ich kann kein SVG. --Gruß, Constructor 00:11, 28. Dez. 2007 (CET)
Macht nix, ich habs erstellt Bild:Bahrain World Trade Center.svg. Für die Zukunft kannst du mich gerne fragen bei SVG Sachen, dann kann man Zeit und doppelte Arbeit sparen (und doppelte Dateien natürlich). Christian Bier Rede mit mir! 01:17, 28. Dez. 2007 (CET)
Dann nutze ich das gerne aus merke ich mir das mal! :-) --Gruß, Constructor 07:51, 28. Dez. 2007 (CET)

Diskussion:John Greenwood

Hallo, ich gehe davon aus, dass der englische Teil in der Diskussion eine URV darstellt...isses da mit einem revert getan oder muss auch URV-Sperre gesetzt werden? Schnellöschung der Version? Was ist zu tun? L-Logopin 11:46, 28. Dez. 2007 (CET)

Bitte mal schaun

Bevor ich selbst eine von Halbwissen getränkte Antwort (vor allem auf die Frage "Habe ich Urheberrechte verletzt") gebe, möchte ich einen der Experten bitten, mal hier vorbeizuschaun. Grüße, 217.86.37.153 04:11, 29. Dez. 2007 (CET)

Mal wieder: wildgewordene Commons-Admins

Aufgrund der absurden Rechtsauslegung in commons:Commons:When_to_use_the_PD-Art_tag#Germany nerven Commons-Admins deutsche Uploader mit Quellenforderungen für PD-Art-Ölbilder. Ich habe auf der dortigen Diskussionsseite diese Unsitte thematisiert. --AndreasPraefcke ¿! 11:05, 27. Dez. 2007 (CET)

Ich würde ja zu gerne mitreden... deine Überschrift hier gefällt mir ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:18, 27. Dez. 2007 (CET)
Da ich zu dieser Meute auch gehöre (immer zweifelnder...), traute ich mich, diese drastischen Worte zu wählen... ;-) --AndreasPraefcke ¿! 12:28, 27. Dez. 2007 (CET)
Und da ich zu dieser Meute nie gehören werde, kann ich dir auch zustimmen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:30, 27. Dez. 2007 (CET)
Könnte man nicht diesen Abschnitt commons:Commons:When_to_use_the_PD-Art_tag#Germany auf den Stand vor den abstrusen Änderungen (also 8. November 2007) durch rtc (wurden die irgendwo diskutiert?) setzen. Damit wäre die Ursache beseitigt. --Tohma 12:47, 27. Dez. 2007 (CET)

@Andreas: Wieso lasst ihr Commons-Leute rtc einfach frei jeden Unsinn machen? In de hätte er zumindest vorher drüber diskutieren müssen... -- ChaDDy 16:46, 27. Dez. 2007 (CET)

Da hast du wohl recht. Das liegt aber sich daran, das wir Admins auf Commons einfach zu viel zu tun haben, um ständig auch noch die Meta-Seiten zu kontrollieren. Wenn ich alleine sehe, dass auf Commons derzeit noch rund 2000 offene Löschdiskussionen, ständig rund 500 Schnelllöschanträge und 15000 Duplikate sowie rund 5000 falsch lizenzsierte Dateien existieren, die abgearbeitet werden müssen, graut es mir täglich schon beim reinschauen in entsprechende Kategorien. Als Commons-Admin wird man dann aus allen Herren-Ländern konfrontiert, muss sich mit Halbwissen beschäftigen oder sich für Admin-Aktionen vor der Community auf zig Seiten rechtfertigen, egal ob sie richtig oder sogar notwendig waren. Glaub mir, als Admin hat mans in Commons nicht leicht. Bsp: Alleine die Diskussion über die Informationsvorlage bei deutschen Wappen auf Commons mit Benutzer:Eigntlich (auf Commons: commons:User:Notschrei hat mich mehrere Tage und zig Diskussionen gekostet. Obwohl alle Bilder diese Vorlage haben sollen laut "Consensus" (wie es auf Commons heißt), haben mal 5 Admins und 1 Bürokrat frei entschieden, dass die Informations-Vorlage nur verwendet werden sollte, wenn der Uploader das will oder das Bild es zulässt. Du siehst, Commons hat noch viel zu lernen. Christian Bier Rede mit mir! 21:54, 27. Dez. 2007 (CET)

Weißer Mann sagen: „Gerechte Strafe für Streben nach Adminschaft sein Admin sein. Gerechte Strafe für Streben nach Commonsadminschaft sein in der Hölle Admin sein!“ Kümmerkastentante für POV-Krieger, Fan-Spammer und andere liebenswerte Nutzer Red mir einen Knopf an die Backe 23:30, 27. Dez. 2007 (CET)

Mein Eindruck ist, dass eine absurde Situation besteht:
Angeblich gilt ja das, was in dem Land gilt, in dem ein Foto aufgenommen wurde.
Es gilt aber anscheinend auch das, was in dem Land gilt, dass als Zielpublikum angenommen wird.
So stehen dann verschiedene Rechner im selben Serverraum, der eine en.wikipedia.org mit fair use,
dann die deutsch-österreichisch-schweizerische Kiste mit Recht und Ordnung,
daneben Commons mit „die Revolution frißt ihre Bilder“, wenn's z.B. um die Louvre Pyramide geht.
Vielleicht habe ich da auch was falsch verstanden, aber irgendwas ist da doch unstimmig. – Simplicius 00:13, 28. Dez. 2007 (CET)
Tja, so ist es leider wohl. In einem großen Raum voller Server gilt in einer Ecke das Schutzlandprinzip für D/A/CH, in einer anderen Fair Use für EN-Sites und im Rest, nunja, da macht jeder seins auf Commons, aber natürlich alles unter einem Dach. Christian Bier Rede mit mir! 01:19, 28. Dez. 2007 (CET)
Zeigt mal wieder, die Aussage für die Anfänger, alle Bilder auf Commons, ist mit Vorsicht zu geniesen ist und langsam davon abstand nehmen sollte. Ich sehs immer mehr, dass die Enpfelung nur lauten kann, kennst du dich in den Bildrechten usw nicht genau aus, in de: hochladen und überprüfen lassen (also gleich der Wikipedia:Dateiüberprüfung zuführen). Denn wenn Rechtslage in DACH ein Veröffentlichung zulässt, wird es ja nicht gelöscht und kann für de: gebraucht werden. Und wenn die Überprüfung zeigt, dass es auch international brauchbar ist, erst dann nach Commons verschoben werden sollte. Bobo11 01:53, 28. Dez. 2007 (CET)

Dank der Initiative einiger weniger Benutzer haben wir die Bildrechtsfrage mit DÜP momentan besser als je zuvor im Griff. Die kürzlich eingeführte 4-Tage-Regel für das Hochladen von Bildern bringt außerdem nochmal eine deutliche Entlastung. Es ist da nicht verwunderlich, daß Bandspam und sonstiger Müll nach Commons geladen wird. Zu beneiden sind die dortigen Admins ganz sicher nicht. Die stark unterschiedliche Rechtslage tut ihr Übriges. Ich sehe da auch keine Lösungsmöglichkeit. Zumindest können wir auf .de sagen, daß wir den Laden recht gut im Griff haben und sauber halten. Hin und wieder gibt es zwar auch hier Versuche einzelner Benutzer, irgendwas handstreichartig ändern zu wollen, aber in den allermeisten Fällen wird hier ein Konsens ausgehandelt, der danach umgesetzt wird (und nicht umgekehrt). --RalfRBIENE braucht Hilfe 09:10, 28. Dez. 2007 (CET)

Zunächst einmal Danke für die Unterstützung und die schnelle Reaktion.
Der Grund weshalb ich meine Bilder weiterhin lieber bei Commons hochlade ist das dortige Kategorisierungssystem für Bilder. Ich kann meine Bilder einfach besser in verschiedene Schubladen ablegen und sie dort auch schnell wiederfinden und ich kann diese Schubladen auch anderen Nutzern leichter zugänglich machen. Werden meine Bilder dann in w:de eingesetzt, werden sie ja automatisch auch dorthin konvertiert. Was ich dann leider lästig finde ist, dass ich um an die Kategoriengruppen heranzukommen immer erst wieder zurück nach Commons klicken muss.
Das Problem ist in der Tat, dass auf Commons viel zu viel Material hochgeladen wird, das in einer Enzyklopödie niemals gebraucht werden kann. Da kann selbst ein Inklusionist wie ich vom Glauben abfallen. Können solche Leute ihren Müll nicht besser bei flickr abladen. Besonders ärgelich wird es dann, wenn genau diese Leute die Bemühungen hintertreiben, wikipedia mit interessantem und aussagefähigem Bildmaterial auszustatten, wie ein Blick in Bildergalerie von rtc beweist: [24].
Ich vertraue weiterhin auf die Selbstheilungskräfte des Systems und die hier angestossenen Aktivitäten beweisen ja dass es funktioniert. Es ist nur schade, wenn andere Benutzer sich zu schnell einschüchtern lassen. Pauschale Warnungen vor Commons bringen das System nicht weiter, sondern stellen einen Rückzug ins Schneckenhaus dar. --Wuselig 12:15, 28. Dez. 2007 (CET)
Na ja ich möchte das meine aussagen nicht als pauschale Warnung verstanden wird, sondern als Hinweis das man auf commons wissen muss was man macht. Es also nix für Anfänger mit wenig bis null Urherberrechtswissen usw. ist, dass es eben besser ist, wenn man sich nicht sicher ist ob man an alles gedacht hat, wenn man auf de: hochläd. Man muss hier klar zwischen selbst gemachten Fotos und Scans usw. unterscheiden können, und eben auch Wissen das Urheberrechtliches nur ein Teil der Rechte ist die man beachten muss, wenn man ein Foto veröffentlichlichen will. Zum Teil ist der Vorwurf berechtigt, dass zuviel Müll auf commons hochgeladen wird. Vorallem wenn man sieht, dass oft ein qualitativ schlechtes Bild hochgeladen wird, obwoll es schon ein sehr gute Bild mit gleicher Aussage gibt (natürlich mit gleicher Lizenz usw.). Oder eben Porträs von Personen, die nie einen Ezyklopädie Artikel krigen werden, weil sie keine Personen der Zeitgeschichte sind (vom Persönlichkeits-Recht Problem gar nicht zu reden). Bobo11 14:23, 28. Dez. 2007 (CET)
Rtc hat übrigens just grade wieder revertiert --Felix fragen! 17:58, 28. Dez. 2007 (CET)
Das kann ich auch, reverten mein ich. Bobo11 18:21, 28. Dez. 2007 (CET)

Der Abschnitt gibt die Fakten korrekt wieder. Ob bei diesen Fakten solche Bilder auf Commons aufgenommen werden sollten ist euer Problem, nicht meins. Es ist unehrlich, diese Fakten zu verschweigen, die Mindheitenmeinung als Tatache darzustellen und alles, was dieser nicht zustimmt, einfach zu löschen. Wenn die korrekte Beschreibung einige Commons-Admins dazu verleitet, Bilder löschen zu wollen, musst Du die Problematik mit diesen Admins diskutieren und argumentieren, warum die Bilder trotzdem bleiben sollen. Du kannst die Fakten nicht ändern indem Du ihre Beschreibung änderst. PS: Ich möchte nochmal betonen, dass es völlig unkontrovers ist, dass Reproduktionsfotografie ein Lichtbild darstellt. Jede Debatte, die zu diesem Thema existiert bewegt sich ausschließlich auf Ebene der Frage, wo die reine Reproduktion aufhört und wo die Reproduktionsfotografie beginnt. Ich wurde von Lupo gebeten, den Abschnitt hinzuzufügen, und er hat dabei ganz eindeutig klar gemacht, was er will: Er will, dass dargestellt wird, ob Reproduktionsfotografie im jeweiligen Land zulässig ist oder nicht; und das wird unter Commons:Commons:When_to_use_the_PD-Art_tag#Country-specific_rules betont und darauf hingewiesen, dass man diesen Unterschied verstehen muss. Die Frage, ob Reproduktionsfotografie in Deutschland ein geschütztes Lichtbild darstellt, ist eindeutig ja, und daher habe ich diese eindeutige Antwort dort wiedergegeben. Die Frage, welche Bilder eine Reproduktionsfotografie darstellen und welche nicht (Historiograf behauptet quasi gar keine), gehört dort nicht hin. --rtc 18:53, 28. Dez. 2007 (CET)

Update: Die Seite wurde jetzt mit der Version von rtc gesperrt und auf die Diskussionsseite verwiesen. --jodo 20:52, 28. Dez. 2007 (CET)

Rtc lügt. Er dreht Minderheitenmeinung und Mehrheit um. Es ist Faktum, dass der maßgebliche Urheberrechtskommentar von Schricker ³2006 die Reproduktionsfotografie nicht als geschützt ansieht. Zitat aus Bildrechte: "Der umfangreichste und angesehenste Urheberrechtskommentar (Schricker: Urheberrecht) hat in der dritten Auflage seine Position bekräftigt, einen Schutz der Reproduktionsfotografie abzulehnen (Martin Vogel, Rdnr. 23 zu § 72). Neu ist der Hinweis, dass von einer Bild- oder Textvorlage hergestellte Klischees für den Druck nicht geschützt seien. Dabei wird die ältere Rechtsprechung zu Faksimile-Drucken (Reichsgerichts-Entscheidung Codex Aureus, RGZ 130, 196) ausdrücklich zurückgewiesen. Auf eine Nennung des Düsseldorfer Urteils verzichtet Vogel." Die Antwort hinsichtlich des Schutzes ist also keineswegs eindeutig ja, eher nein. Es wäre an der Zeit, die vorsätzliche Falschdarstellung durch Rtc zu ahnden. --Historiograf 21:15, 28. Dez. 2007 (CET)

Schricker lehnt meines Wissens die Schutzfähigkeit bloßer technischer Reproduktionen ab, nicht die von Reproduktionsfotografie. --rtc 21:26, 28. Dez. 2007 (CET)

Schricker liegt aufgeschlagen neben mir. Es heisst dort eindeutig die nicht schutzfähige Reproduktionsfotografie. ich wäre sehr dafür, wenn du endlich einmal dauerhaft gesperrt würdest für deine zahlreichen WP-schädigenden Manipulationen und bewussten Falschbehauptungen --Historiograf 21:37, 28. Dez. 2007 (CET)

Ich brauche den Schricker nicht aufgeschlagen neben mir liegen zu haben um zu wissen, dass er bei einem derart kontroversen Thema jedenfalls keine so undifferenzierte Aussage machen würde, wie Du es mit dem streng auf drei Worte begrenzten Auszug glaubhaft mache möchtest. Also sei etwas vernünftiger und nenne auch die Stellen, die Dir weniger genehm sind. So wie ich es sehe meint der Schricker mit "nicht schutzfähige[r] Reproduktionsfotografie" solche Reproduktionsfotografie, bei der die Leistungshöhe fehlt, weil sei rein technisch und mechanisch ist, im Gegensatz zu der Art von Reproduktionsfotografie, bei der der Fotograf durch Auswahl von Beleuchtung, Filtern usw. das Gemälde in der seiner Ansicht nach am besten aussehenden Weise abzulichten versucht. --rtc 21:47, 28. Dez. 2007 (CET)

Da ist jedes weitere Wort zuviel. Du hast dich einmal mehr disqualifiziert. Die andern können gern bei Schricker nachlesen, ob der sich zu dem Spezialfall der Gemäldefotografie äußert (tut er nicht). --Historiograf 03:47, 29. Dez. 2007 (CET)

Also ist es dann kein Argument, denn es ging hier und geht hier ausschließlich um Gemäldefotografie, und zwar um solche, die außerhalb des Bereichs der rein technischen Reproduktion fällt. Das hat die Commons-Seite eindeutig klargestellt. Es war im Übrigen nie meine Absicht mich gegenüber Dir und dem von Dir hier aufgebauten doktrinären Urheberrechtspolitik- und Personenkult je zu qualifizieren. --rtc 08:49, 29. Dez. 2007 (CET)
Also ich les in allen auch den von RTC verlinkten Artikeln. Geht es jedesmal wenn es um ein 2-D Gegenstand geht nur um die Frage ob eine exakte Kopie des Gemäldes gewollt ist, welche in der Regel ja bejaht werden muss. Denn wenn das Resulatat theoretisch auch von einem Scaner hergestellt werden hätte könnte, dann ist das Resulatat mit einem Fotoapparat, dem mit einem Scan gleichzustellen. Egal ob ich jetzt aus konerviervatorischen Schutzgründen (zu hohe Lichtdichte beim Scaner) oder Abmessungsgrüden (z.b Bild von 3 mal 5 Meter), beim Anfertigen ein Fotografie vorziehe. Das hier leider kein exaktes Urteil vorliegt heisst ja noch lange nicht, dass wir streger als die Gerichte sein müssen. Es gab schon Urteile (Bibelurteil) die meinen oben genannten Aussage unterstützen. Auch Schricker stellt sich auf den Standpunkt. Daher unterstütze ich Historiograf in der Aussage; Eine 2-Kopie eines nicht mehr Urheberrechtlich geschützen 2-D Obiektes, ist selber nicht schutzfähig. Bobo11 13:24, 29. Dez. 2007 (CET) denn Einwand von Forrester las ich gelten
Der Zusatz "eines nicht mehr Urheberrechtlich geschützen" ist unnötig, da auch das bloße technische Übertragen eines geschützten Werkes in ein anderes Medium keinen schöpferischen Akt nach § 2 Abs. 2 UrhG oder § 72 Abs. 1 UrhG darstellt. Fakt ist, dass ein Fotograf "durch Auswahl von Motiv, Standpunkt, Entfernung Blickwinkel und Zeitpunkt" (Schricker/Gerstenberg, § 72, Rdnr. 5, 1. Auflage) die "individuelle Gestaltung des Lichtbildes" (ebda.) möglich macht. Grundsätzlich ist also jede Fotografie möglicherweise schutzfähig (nicht per se geschützt). Der Sonderfall der Reproduktion ist dann gegeben, wenn es sich bei der Fotografie nur noch um die gewöhnliche Informationsübertragung der (optischen) Informationen, die das Bild darstellt in ein Medium handelt. Dies ist vor allem (wenn nicht sogar ausschließlich) dann der Fall, wenn die Fotografie eben in dem üblichem Format (ich meine "Art und Weise", kein Datenformat) für eine simpele Informationsübertragung vorliegt (normale Lichtverhältnisse, simple Draufsicht) - also einfach eine normale technische Wiedergabe. Dass das vor allem bei 2D-Objekten vorliegt ist nicht per Definition so, sondern liegt vor allem daran, dass es bei 3D-Objekten eben keine "simple, normale Art und Weise" für die technische Wiederhabe gibt. Dass eine normale Datei, die eine Informationsübertragung eines Gegenstandes, für den es eig. nur eine normale und technisch übliche Fotografieweise gibt, insofern weder urheberrechtlich noch leistungsschutzrechtlich geschützt ist, sollte folglich auf der Hand liegen. Und genau das ist der Fall bei den meisten Gemäldewiedergaben. Oder wollt ihr ein 2D-Gemälde von der Seite (also nicht den Rahmen oder Ähnliches, sondern wirklich von der Seite aus) fotografieren? Das, und nur das, wäre die Schaffung eines "neue[n] bildnerische[n] Blickwinkel[s]" (ebda.) und geschützt, da es die "unabdingbare Veraussetzung für den Leistungsschutz" (ebda.) erbringt nämlich das „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980). Insofern sind faktisch alle 3D-Aufnahmen, 2/3D-Aufnahmen möglicherweise und besondere, von der Norm, von dem Alltäglichen abweichende 2D-Aufnahmen auch schutzfähig. Die Ausnahme realisiert sich eben in der allgemein üblichen, nicht aus der alltäglichen Masse herausragenden Draufsicht-Wiedergabe von 2D-Gemälden. (meine subjektive Meinung, nicht konkret anzuwenden auf jedes Bild; nur als allgemeine Sicht zu verstehen) -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 14:40, 29. Dez. 2007 (CET)
Man kann vielleicht noch die Frage stellen, ob Filterauswahl und Beleuchtung in der Gemäldefotografie tatsächlich eine persönliche geistige Leistung darstellen können oder immer nur 'rein technisch' sind. Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Auflg., § 2, Rn 74 geht den umgekehrten Weg und sagt, dass sie und auch Luftaufnahmen, Satellitenfotos, Fahndungsfotos, Passfotoautomatenbilder, Fotos, die von programmierten Geräten automatisch geschossen wurden, durchaus rein technisch sind, aber dass sie trotzdem als Lichtbilder zu bewerten sind. Wikisource:de:Bundesgerichtshof - Bibelreproduktion ist in seiner Darstellung der Sachlage ebenfalls ziemlich vorsichtig, und diese Vorsicht ist auch angebracht, denn die Anforderung an eine "persönliche geistige Leistung" ist eine Konstruktion, die im Gesetz selbst nicht zu finden ist und die daher nicht beliebig so gedehnt werden darf, dass sie das Gesetz ad absurdum führt. Im Gesetz ist es ein Leistungsschutz, und nirgendwo steht wirklich, dass diese Leistung geistig sein muss, und nicht etwa auch technisch-handwerklich sein darf. Wenn man die Argumentation nämlich konsequent durchführt, "durch Auswahl von Motiv, Standpunkt, Entfernung Blickwinkel und Zeitpunkt" entstehe eine für den Lichtbildschutz angeblich notwendige "individuelle Gestaltung des Lichtbildes", dann würde das, da es offensichtlich heutzutage schon zu einem Lichtbildwerk führen würde, der Behauptung gleichkommen, dass das Lichtbild de facto gar nicht mehr existiert. Klar ist, dass Fotokopien, Scans, per digicam ad hoc abfotografierte Vorlagen, Massendigitalisierungen usw. keinen Lichtbildschutz erwerben, da weder eine persönliche geistige noch eine technische Leistung dahintersteckt. Aber alles, was darüber hinaus geht, ist nicht so klar, wie es hier dargestellt wird. --rtc 19:16, 29. Dez. 2007 (CET)
Dann ist aber ist nicht OK der falsche Baustein, sonder die Zwischenstuffe " Inconclusive". Weil es damit eine Einzelfallentscheidung ist, und nicht ein Ja oder Nein. Genau diesen Punkt, dass es kein NEIN ist, wird rtc von vielen Seiten vorgeweortfen, aber in der Hinsicht ist rtc ja Beratunsresistet. Und behart auf seinem Standpunkt, obwohl wiederlegt. Bobo11 19:22, 29. Dez. 2007 (CET)
Ich hab das mal umgesetzt. mit "Inconclusive" Christian Bier Rede mit mir! 19:57, 29. Dez. 2007 (CET)
Ich habe nie etwas dagegen gehabt, den Baustein zu ersetzen. Ich habe die Änderungen der eifernden und keifernden Historiografjünger abgelehnt, weil sie die Verweise auf solche Meinungen rauszensiert haben, die es wagten, ihrem Meister widersprechenden. --rtc 19:29, 29. Dez. 2007 (CET)
rtc, mit deiner Wortwahl disqualifizierst du dich selbst... -- ChaDDy 20:06, 29. Dez. 2007 (CET)
Getroffene Hunde bellen. --rtc 20:39, 29. Dez. 2007 (CET)
Dann würde ich an deiner Stelle mal schnell die Klappe halten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:41, 29. Dez. 2007 (CET)
Da habe ich mal für 6 Stundne für ihn erledigt. (Mist ich hatte darauf gewettet, dass Histo zuerst beleidigend wird.) sугсго.PEDIA 20:45, 29. Dez. 2007 (CET)

Zitat rtc oben: "denn die Anforderung an eine "persönliche geistige Leistung" ist eine Konstruktion, die im Gesetz selbst nicht zu finden ist und die daher nicht beliebig so gedehnt werden darf, dass sie das Gesetz ad absurdum führt." Reden wir eigentlich über das selbe Gesetz, oder lebe ich auf dem Mond?

UrhG-Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Teil 1
Urheberrecht
Abschnitt 1
Allgemeines
§1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes
Abschnitt 2
Das Werk
§2 Geschützte Werke
(1)Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Teil 2
Verwandte Schutzrechte
Abschnitt 2
Schutz der Lichtbilder
§ 72 Lichtbilder
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.

--Wuselig 21:01, 29. Dez. 2007 (CET)

So aufgeräumt die Bilddateien unter de: auch sein mögen... die deutschsprachige Wikipedia kennt weder Galerien noch Kategorien für die Bilder. Wer zu einem Thema Bilder sucht, zum Beispiel „Kirchengebäude“, „Rosen“ oder „Freiburg“, steht auf dem Schlauch. Die Sammlung ist also in dieser Form ein Auslaufmodell.
Der zweite Vorteil ist, dass auf Commons ein Bild nur einmal hochgeladen, lizensiert und geprüft werden muss, und nicht 5, 10 oder 200mal in den Schwesterprojekten. Das ist Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und konkret eine wirkliche Verschwendung von Datenspeicher.
Wie oben schon angedeutet, die Server stehen alle friedlich nebeneinander, aber die entsprechenden Communities haben sich alle unterschiedliche Konzepte geschaffen und die Wikimedia Foundation scheint zu schweigen. Hier sollte man mal ansetzen. Möglicherweise muss man dazu sogar einen Kongress machen, aber irgendwie muss man mal mit der Klärung anfangen.
Was dann noch übrig ist an Problemen, muss dann auch mal an die Politik herangetragen werden. – Simplicius 21:35, 29. Dez. 2007 (CET)
Hier gibt es nichts "anzusetzen", denn die Rechtsgrundlagen der verschiedenen Länder sind einfach zu unterschiedlich. Das Hochladen auf .de ist kein Auslaufmodell, sondern der einzig gangbare und rechtlich sichere Weg. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:41, 29. Dez. 2007 (CET)
Das Problem sind die unterschiedlichen Rechtssysteme. Und da hilft auch kein Kongress dagegen. Auf die länderspezifische Rechtslage haben wir keinen Einfluss, wir müssen uns aber daran halten. -- ChaDDy 21:45, 29. Dez. 2007 (CET)
fullack RalfR und Chaddy. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 21:52, 29. Dez. 2007 (CET)
Es gibt unbestritten Widersprüchlichkeiten, und die müssen mal gelöst werden. Wer glaubt, es würde nur deutsches Recht gelten, weil er auf de: hochlädt, der irrt. – Simplicius 22:37, 29. Dez. 2007 (CET)
Nach dem Schutzlandprinzip kannst du überall verklagt werden, wo Wikipedia angeboten wird. Das ist dummerweise so ziemlich überall (Forum shopping ist Gefahr). Das ist eben das Problem des Internets. Es macht aber eig. nur Sinn in Deutschland verklagt zu werden und faaktisch wird es für einen chinesischen Anwalt ziemlich schwer dich wegen einer lausigen URV nach China zu zerren. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 22:57, 29. Dez. 2007 (CET)

@rtc's "Man kann vielleicht noch die Frage stellen...": Ja. Kann man. Wenn du ein Gemälde rot anstrahlst und dadurch ein "neuer bildnerischer Blickwinkel geschaffen" (Schricker/Gerstenberg, § 72, Rdnr. 5, 1. Auflage) ist das sicherlich ein schutzfähiges Lichtbild. Bei einer "normalen" Beleuchtung (die Fotografen werden besser erklären können, was "normal und üblich" ist) liegt selbiges eher nicht vor. Insofern hast du absolut Recht. @rtc's folgendes: Ich habe nie von einer persönlichen geistigen Leistung gesprochen. Sondern nur von einem „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980), das die "individuelle Gestaltung des Lichtbildes" (Schricker/Gerstenberg, aaO.) ermöglicht. Für ein Satellitenfoto ist die große Entfernung charakteristisch. Die Variabilität des Fotos bei der Entfernung ist also ein großer eingriff in ein charakteristisches Kriterium für ein derartiges Bild und somit der für die das „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, aaO.) nötige Spielraum und insofern sollte auch ein Lichtbild gegeben sein....das nur als Beispiel. Die Erläuterungen schließen sich also nicht gegenseitig aus. Außerdem habe ich auch nie gesagt, dass eine auch technische Leistung nicht auch einen Schutz begründen könnte. Es kommt darauf an, ob die technische Lösung die allgemein übliche ist, ob sie also in der Masse des Alltäglichen versinkt oder aus ihr zu einem Mindestmaß herausragt. Tut sie das nur minimal (wie z.B. bei Passfotos) kann man imho von einem Lichtbild ausgehen, wohingegen ein Lichtbildwerk noch deutlich höhere Anforderungen stellt (persönliche geistige Schöpfung). Insofern ist das angesprochene Wegfallen von Lichtbildern in meiner Argumentation nicht der Fall. @dem UrhG-Auszug: Man muss differenzieren zwischen der im Gesetzt expliziet genannten Anforderung an Lichtbildwerke (§2 Abs. 2 UrhG) und der nicht expliziet genannten Anforderung an Lichtbilder, die sich aber durch die notwendige Abgrenzung zu Vervielfältigungen (§ 16 UrhG) logisch ergiebt. Insofern hat rtc Recht, dass man bei dieser Abgrenzung vorsichtig sein muss, aber sie ist nunmal da. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 21:49, 29. Dez. 2007 (CET)

Das Schicksal einer guten Reproduktionsfotografie liegt doch darin, dass wenn sie wirklich gut ist, der Fotograf sie nicht von einer anderen, ebenso guten Reproduktionsfotografie wird unterscheiden können, da das Ziel eine möglichst wirklichkeitsnahe Reproduktion des Originals ist. Die angesprochene Individualität eines Lichtbildes, wie zum Beispiel eines Passbildes liegt eben gerade darin, dass darauf sein, mein und Dein Kopf abgebildet sind und sich diese auch bei mechanischer Herstellung in der Fotobude hoffentlich eindeutig voneinander unterscheiden. Das Problem liegt darin, dass Reproduktionsfotografie im Gesetz nirgends definiert wird und nun von unterschiedlichen Gutachtern darüber gestritten wird wie dies auszulegen ist. Dabei sehe ich eine wichtige Unterscheidung, die des Schöpfungsaktes und die des geschaffenen Bildes.
rtc hebt hinsichtlich der persönlichen Leistung einzig auf den Schöpfungsakt ab (Standort, Blende, Filter etc.). Geschützt sein kann aber einzig das Werk und hier kommt eine individuelle Leistung nur zum Tragen, wenn sich entweder die Subjekte unterscheiden (Passfoto), oder das Original, wie oben dargestellt durch eine neue Farbgebung, bewußte Verzerrung oder ähnlichem grundlegend vom Original unterscheiden, oder bei einer Wiedergabe eines 3-D Objektes einen individualisierten, nicht in jedem Fall exakt reproduzierbaren Blickwinkel darstellen. Eine Reproduktionfotografie lässt per Definition jegliche Individualität vermissen. --Wuselig 01:30, 30. Dez. 2007 (CET)

Danke für die Sperre von Rtc. Ich war leider verhindert, sonst wäre ich sicher ausfallend geworden ;-) Ich denke, Wuselig macht auf einen wichtigen Punkt aufmerksam, den man noch vertiefen kann. Bei der Reproduktionsfotografie geht es doch nicht darum, die geistige Leistung des Fotografen zu schützen, sondern die von Leonardo da Vinco, wenns um die Mona Lisa geht. Nicht der geistige Gehalt der kreativen oder auch nur handwerklichen Eigenleistung des Fotografen steht bei der Nutzung des Bildes im Vordergrund, sondern die des ursprünglichen Künstlers, des Schöpfer des Urbilds. Originalität und originalgetreue Wiedergabe schließen sich aus. Unsere Praxis bei 2-D-Fotos und bei gewissen 3-D-Objekten, bei denen man das Ergebnis der Fotografie nicht von dem eines Scanners unterscheiden kann (Münzen, Orden), kann sich ganz klar auf den BGH stützen, der seinerzeit auf den GRUR-Aufsatz von Nordemann rekurrierte. --Historiograf 02:10, 30. Dez. 2007 (CET)

Lennon-Bilder

Ich bin unsicher, ob diese drei bilder in der dts. wp geziegt werden dürfen.

Danke. grüsse --Smoking Joe κοη / קεεÐ 21:03, 28. Dez. 2007 (CET)

Bild 1: da sehe ich kein Problem, normales Foto, zulässige Lizenz, vom Urheber hochgeladen. Bild 3: eher nicht, ist ein Ausschnitt von commons:Image:Kerry Lennon.jpg, gegen das gerade ein Löschantrag läuft wg. dubioser Lizenzierung als PD-US. Bild 2: gibt vor, es sei ein PD-US-Bild vom FBI, das auch als Quelle genannt ist. Es ist aber keinerlei URL oder Veröffentlichung als konkrete Quelle angegeben, das macht mich misstrauisch. Deswegen würde ich von einer Verwendung absehen, solange keine eindeutigeren Angaben gemacht werden. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 21:22, 28. Dez. 2007 (CET)
Bei Bild 1 könnte man Recht am eigenen Bild bemängeln. Ich sehe bei allen Bildern Probleme. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:25, 28. Dez. 2007 (CET)
wegen der 2 menschen? das wäre nicht zutreffend, da es eindeutig um das gebäude geht.--Smoking Joe κοη / קεεÐ 23:17, 28. Dez. 2007 (CET)
Sind die beiden Menschen nicht eindeutig Beiwerk? --jodo 23:22, 28. Dez. 2007 (CET)

Nach Beiwerk#Recht am eigenen Bild in Deutschland („Die Personendarstellung muss der Darstellung der Umgebung so untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne dass sich der Charakter des Bilds ändern würde“) gehe ich hier von Beiwerk aus. -- Rosenzweig δ 23:30, 28. Dez. 2007 (CET)

Grenzwertig, weil die Person eindeutig identifizierbar ist - aber bei 2 und 3 habe ich echt Bachschmerzen. 1 könnte durchgehen...--RalfRBIENE braucht Hilfe 23:37, 28. Dez. 2007 (CET)
also, erstmal nicht, trotzdem danke.--Smoking Joe κοη / קεεÐ 03:27, 29. Dez. 2007 (CET)
Auf Bild 1 könnte man die Gesichter der Personen mit einer Pixelung versehen, dann sollte es definitiv keine Probleme wg. Recht am eigenen Bild geben. -- Rosenzweig δ 13:29, 29. Dez. 2007 (CET)
Bild 1 seh ich als unproblematisch an, da Personen eindeutig Beiwerk sind (somit keine zustimmung erforderlich ist) und Obiekt auch nicht mehr geschütz ist bzw, in de: die Panoramafreiheit greift. Betreffend den erkennbaren Personen (Personenschutzrecht), ist allerhöchtes ein Hinweis angebracht, aber nie die Löschung des Bildes. Bild 2 geht nur wenn es als amtliches Werk deklariert wurde, wofür der Beweis noch zuerbringen wäre, ergo im Zweifel löschen/bzw. nicht verwenden. Bei Bild 3 bezweifle ich das PD-gov überhaupt greift kann. Das Bild selber kommt mir das bekannt vor, und ich würde auch behaupten, dass es von einem Pressefotograf gemacht wurde. Dazu kommt noch nicht ales was auf einem .gov Seite abgebildet ist, ist Urhebrerechtlich eine amtliche Abbildung, bzw. wurde von einem Staatsangestelten im Staatsauftrag gemacht (denn das ist der Springende Punkt, denn Fehler machen viele, das es nur Bilder betrifft die von Staatsangestelten welche im Staatauftrag abgedruckt haben unter PD-gov fällen). Daher wäre eher fair use zutrefend, also hier sage ich klar löschen/ bzw nicht einbinden. Bobo11 13:48, 29. Dez. 2007 (CET)
Bild 1 wäre deshalb interessant, weil es den tatort zeigt, ich nehme es dann mal rein, die andern zwei nicht. grüsse --Smoking Joe κοη / קεεÐ 19:21, 29. Dez. 2007 (CET)
Bild 1 ist sicher geeigent um ein Bild des Tatortes zuhaben, da ja auch erwünschte Aussage sich auf das gesamte Bild bezieht und somit die Personen klar Beiwerk bleiben. Diese seh iach auch als das Einzige der 3 Bilder an, welches keine juristische Fallstricke hat die nicht ersichlich sind für eine anderes weitigen Weiterverwendung. Das jemand der einen Ausschnitt mit der Person anfertigt für den Verstoss gegen das Persölichkeitsrecht selber gerade stehen muss, ist nicht dein Problem, sie ja auf "deinem" Foto klar Beiwerk sind. Und selbst allfällige weitergehende Klagen, mit allergrösten Warscheinlickeit eh nicht dich, sonder den Hochlader in commomns betrefen. Wobei immer eine ganz kleine juristische Unwägbarkeitkomponete besteht, solange du eben nicht angeklagt wurdest, wie das Urteil den in genau diesem Fall ausgehen wird (1. Ob sich das Gericht überhaupt damit befassen will 2. Ob einen Freispruch gibt oder nicht). Aber ich persönlich, würde mir bei deiner angekündigten Verwendung von Bild 1 West 72nd Street (The Dakota) entrance by David Shankbone.jpg keine Sorgen machen. Bobo11 19:37, 29. Dez. 2007 (CET)

Autorennennung bei GFDL

Ich habe zwei Fragen zur Autorennennung bei der GFDL:

  • Ich muss ja die fünf Hauptautoren angeben. Darf ich auch alle Autoren angeben? »List on the Title Page, as authors, one or more persons or entities responsible for authorship of the modifications in the Modified Version, together with at least five of the principal authors of the Document (all of its principal authors, if it has fewer than five), unless they release you from this requirement.« Das würde ja eher bedeuten nein, oder?
  • Und wenn ich alle angeben darf, muss ich dann die Versionsgeschichte mit Versionsunterschieden (!) immer angeben, oder muss sich die der nächste Verwender dann vom Original irgendwie holen?

Viele Grüße, Ireas Disk.Bew. 09:58, 29. Dez. 2007 (CET)

Alles erfährst du unter Wikipedia:Weiternutzung. Die Lizenzbestimmungen müssen eingehalten werden. Die GFDL verpflichtet dazu, die Wikipedia als Quelle der Inhalte zu nennen, die Autoren des Textes zu nennen und die übernommenen Inhalte (sowie bei einer „Modified Version“ diese insgesamt) ebenfalls unter die GFDL zu stellen. Es gibt das Gentleman-Agreement, das die Nennung der Hauptautoren vorschlägt, was aber lizenztechnisch nicht in Ordnung ist.

Du darfst somit nicht nur alle angeben, sondern musst. Die Versionsgeschichte musst du nicht angeben, nur die Autoren die mitgearbeitet haben. jodo 14:43, 29. Dez. 2007 (CET)

Commons und Wikipedia-Projekte - Konzept

Unbestritten gibt es Widersprüchlichkeiten, obwohl sich die Server nebst Eigentümer in den USA befinden. Eine Lösung könnte zum Beispiel so aussehen:

  • Beurteilung nur nach us-amerikanischen Recht beim Hochladen.
  • Beurteilung nach nationalem Recht beim Einbinden in die Projekte,
    also zum Beispiel nach D-A-CH in der deutschsprachigen Wikipedia.

Meinungen dazu? Grüsse, – Simplicius 22:38, 29. Dez. 2007 (CET)

Der Serverstandort ist vollkommen irrelevant. Die stehen außerdem auch in Korea und Holland. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:54, 29. Dez. 2007 (CET)
Da muss ich mich Ralf anschließen. So lange es keine globalen Urheberrechtsgesetze gibt, wird es auch nicht möglich sein, ein Projekt wie Commons für alle so zu öffnen, dass es jeden Spielraum der Rechtsauslegung abdeckt. Christian Bier Rede mit mir! 23:36, 29. Dez. 2007 (CET)
Man könnte als kleinsten gemeinsamen Nenner für Commons definieren:
  • Bilder, die aufgrund ihres Alters gemeinfrei sind (wobei da von 100, 130 oder 150 Jahren pma) die Rede ist, also keinesfalls Einigkeit besteht
  • selbstgeknipste Bilder, auf denen keine Personen und Kunstwerke zu sehen sind. Genaugenommen dürften auch keine Bauwerke zu sehen sein, weil deren Ablichtung in den USA seit 1991 geschützt ist (gilt nur für neue Bauwerke)
  • Grafiken, die ganz offensichtlich keine Schöpfungshöhe aufweisen
Alles andere ist zumindest umstritten und damit nicht für Commons geeigent (wenn auch teilweise geduldet). Selbst die US-GOV-Bilder sind problematisch, weil die nur in den USA PD sind. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:58, 29. Dez. 2007 (CET)

Was soll denn jetzt dieser völlig unnötige Nebenkriegsschauplatz hier. Unser Problen oben ist doch, dass jemand auf Commons die deutsche Gesetztgebung falsch, oder strenger sei einmal dahingestellt, auslegt, als wir das hier in der deutschen Wikipedia tun wollen. Was jetzt gefordert ist, ist dass wir uns hier in de: eine Arbeitsgrundlage erarbeiten, die wir bereit sind auch auf Commons zu vertreten. Sonst kommen wir nämlich nirgens weiter.--Wuselig 00:17, 30. Dez. 2007 (CET)

Es wuseln genügend leute auf Commons von uns rum, aber wenns darum geht diese unsinnigen Regelungen, die irgendwelche Fanatiker wie Rtc durchsetzen, zurückzuweisen, halten fast alle die Fresse. Es gibt gewisse Dinge, die weltweit frei sein sollten wie Panoramafreiheit oder Schutzfreiheit von 2D-Fotos. Das sollte Commons offensiv vertreten und seine frühere klare Linie zB bei Bridgeman v. Corel durch die unsägliche PD-Art-Kasuistik nicht verwässern. Commons ist personell unterbesetzt, es laden zu viele hoch, aber kaum jemand kategorisiert oder macht Gemeinschaftsarbeiten, also kann ichs einerseits schon verstehen, wenn die Commons-Admin sich eher als arme Schweine sehen --Historiograf 02:55, 30. Dez. 2007 (CET)

Zügle Dich bitte: Fanatiker ist kaum noch KPA-verträglich. sугсго.PEDIA 12:47, 30. Dez. 2007 (CET)
Da mag es ein paar Server in Südorea und in den Niederlanden geben (so heißen die Staaten wohl genauer, Ralf). Ich halte die lediglich für Spiegel und demzufolge nicht wirklich für den Tatort. Der Träger sitzt in Florida und dürfte wohl kaum in Südkorea verklagt werden.
Meine Grundidee ist folgende: auf Commons wurden Bilder der Pyramide vor dem Louvre gelöscht, weil ihre Verwendung in Frankreich verboten wäre. Nach amerikanischem Recht ist es das nicht, soweit ich weiss.
Wären sie nach amerikanischem Recht jedoch verboten, hätten sie so oder so da nichts zu suchen. Sie hätten bei einem Rechtsstreit dann keine Chance.
Was den Nebenkriegsschauplatz angeht: a) es ist ein neuer Thread in Sachen "Urheberrechtsfragen". b) man sollte auch mal klären, um welches nationale Recht man sich kloppen soll, wenn man auf Commons hochlädt. – Simplicius 12:45, 30. Dez. 2007 (CET)
Was geht uns Commons an? DACH haben die Berner Übereinkunft vor über 100 Jahren unterschrieben und ratifiziert, hier gilt Schutzlandprinzip. Da gibt es nichts zu bereden oder abzustimmen, wir sind hier vom Gesetzgeber her gezwungen, uns an nationale Gesetze zu halten. Daß die Amis das nicht haben, geht uns nichts an. Als Deutscher muß ich dem deutschen Recht folgen, das gebietet mir, das Recht am eigenen Bild zu akzeptieren, das erlaubt Panoramafreiheit, das schreibt mir vor, mit Nazi-Symbolen "vorsichtig" umzugehen. Hier in .de brauchen wir keine Commons-Diskussion, höchstens eine Diskussion, wie mit strittigem Commons-Material umzugehen ist. Was dort geduldet wird oder nicht, muß Commons allein klären. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:22, 30. Dez. 2007 (CET)
@Ralf Roletschek Es stellt sich aber immer noch die Frage ob "wir", commons einfach machen lassen wollen, oder eben z.B genau deine Standpunkt zu vertretten lassen und was Verwendung von commons-Datein in de: klar festlegen wollen. Oder wie bisher das jeder, seinen oft nicht umumstrittenen Standpunkt in commons reinschreiben kann. Eben mal die berumten Nägel mit Köpfe machen wollen. Es geht ja nicht allein um commons, sonder auch um den Umgang damit. Bobo11 14:31, 30. Dez. 2007 (CET)
Ok, da hast du Recht - aber auf Commons darf man ja eh nur englisch diskutieren. Wenn man sich daran nicht hält, wird man gleich rausgeschmissen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:35, 30. Dez. 2007 (CET)
Deshalb ja auch meine Idee mit einem von de: bestimten User-gruppe, die die nicht englischsprachigen User vertretten kann. Ob eben erwünscht ist das wir einen Standpunkt haben und denn auf Commons auch klar vertretten. Es geht nicht darum commons was zu verbieten, sondern eben gegenenfals das Schild aufzustellen "diese Lizenzierung auf de: unerwünscht da Rechtsweidrig". Und im Gegenzug halt, auch den Hinweis zu geben diese Art ist nach Deutscher Rechtssprechung zulässig, wird aber auf commons nicht akzeptiert. Ausdiesem Grund wird die Datei nur auf de: geduldet. Bobo11 14:43, 30. Dez. 2007 (CET)

Ich bin der Meinung, auf Commons sollte primär das us-amerikanische Recht zum Zuge kommen, weil Server und Betreiber dort ihren Sitz haben. Die französischen Admins können dann auf fr.wikipedia.org darüber streiten, was davon sie einbinden wollen, usw. – Simplicius 15:14, 30. Dez. 2007 (CET)

Ehm Jungs genau um dies geht es mir ja. Die Boxhandschuhe sind ausgelegt und der Ring ist offen Wikipedia:Meinungsbilder/Deutschsprachiger Standpunkt auf Commons. Es geht mir ja auch darum wie wir das Resultat auf de: auf Commons vertretten. Auf Hinweise das die Rechtlage in DACH anders ist muss auch Commons eingehen. Die Frage ist eben, wie wir das vermitteln wollen, als Einzelkämpfer oder mit einer Stimme.Bobo11 15:31, 30. Dez. 2007 (CET)
Was du "findest" ist aber unerheblich. Als Deutscher hat man sich an deutsches Recht zu halten. Dies ist seit 120 Jahren geltende Rechtssprechung in Mitteleuropa. Dies gilt ebenso, wenn ich im Brwowser gerade zufällig Commons habe. Geltende Gesetze brauchen nicht diskutiert werden. Daß dies in den USA und Großbritannien (als so ziemlich einzigen Ländern der Erde) anders ist, interessiert uns nicht. Selbst in China gilt Schutzlandprinzip. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:38, 30. Dez. 2007 (CET)
Typisch deutsch: Wir hatten oben ein konkretes Problem das immer noch nicht gelöst ist. Statt uns um die Lösung dieses Problems zu kümmern gründen wir lieber einen Verein, stellen eine Mitgliederliste fest und diskutieren erst mal über die Satzung und die Geschäftsordnung. Schön dass wir darüber geredet haben. --Wuselig 16:03, 30. Dez. 2007 (CET)

Hochladen von Briefmarken in die deutschsprachige Wikipedia

In persönlichen Gesprächen, Telefonaten und Mails und per Chat ist zwischen den Urheberrechtsmenschen eine Einigung gefunden worden, wie zukünftig mit Briefmarkenabbildungen zu verfahren ist. Diese Regelung betrifft ausdrücklich nur amtliche Briefmarken.

  1. In die deutschsprachige Wikipedia ist das Hochladen von Briefmarken aller Länder mit Ausnahme der USA gestattet.
  2. Bürger der Schweiz und aus Österreich sollten, wenn sie sich in ihrem Heimatland befinden, Briefmarken nicht unter ihrem Klarnamen hochladen, weil die rechtliche Situation nicht ausschöpfend geklärt ist, also keine entsprechende Rechtsprechung existiert/bekannt ist. Die österreichische Rechtsprechung hat sich beispielsweise sehr oft an den entsprechenden deutschen Urteilen orientiert, so dass dort ähnliche Entscheidungen zu erwarten wären.
  3. Der Briefmarkenbaustein und Hilfeseiten sind den neuen Gegebenheiten anzupassen

für die Regelung

  1. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:14, 1. Dez. 2007 (CET)
  2. --ST 15:26, 1. Dez. 2007 (CET) Eine andere Rechtslage ist nicht denkbar, sonst könnten Briefmarkenkataloge, wie etwa der Michel, dicht machen.
  3. Wenn wir Briefmarken als Amtliche Werke auffassen, sehe ich da kein Problem. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 15:44, 1. Dez. 2007 (CET)
  4. --jodo 15:45, 1. Dez. 2007 (CET)
  5. -- ChaDDy 15:45, 1. Dez. 2007 (CET)
  6. --Historiograf 09:45, 2. Dez. 2007 (CET)

gegen die Regelung

  1. Rtc (hat im Chat Bedenken geäußert) --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:14, 1. Dez. 2007 (CET)
  2. --Isderion 17:45, 1. Dez. 2007 (CET) hat jemand vielleicht Urteile dazu oder Kommentarmeinungen (und zwar abseits von Schricker/Katzenberger).
  3. -- Bobo11 18:07, 1. Dez. 2007 (CET) Da in der Schweiz Briefmarken nicht als amtliches Werk gelten (auf diesen Standpunkt stellt sich jeden falls die schweizeriesche Post).
    Was die schweizer Post sagt, ist uns ziemlich egal. Viel wichtiger ist, was das schweizer Recht sagt. -- ChaDDy 18:26, 1. Dez. 2007 (CET)
    Im SR 231.1, Artikel 5 sind Briefmarken nicht aufgeführt! Durch das Urheberrecht nicht geschützt sind: a. Gesetze, Verordnungen, völkerrechtliche Verträge und andere amtliche Erlasse; b. Zahlungsmittel; c. Entscheidungen, Protokolle und Berichte von Behörden und öffentlichen Verwaltungen; d. Patentschriften und veröffentlichte Patentgesuche. Und Briefmarken gelten nicht als Zahlungsmittel, sondern als Wertzeichen (Gutschein). Bobo11 18:51, 1. Dez. 2007 (CET)
  4. sугсго.PEDIA 23:00, 1. Dez. 2007 (CET) Nicht alles, was ein Staat veröffentlicht ist ein amtliches Werk iSd UrhG, die Schweiz hat andere Regelungen.
Abstimmung wird abgebrochen... --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:48, 2. Dez. 2007 (CET)

Das was zu vorschnell. Wir hätten einige Stunden warten sollen. Die Konsultation des Fachanwalts läßt große Zweifel aufkommen, daß diese Regel anwendbar wäre. Die Entscheidigung muß zurückgestellt werden. Bis auf Weiteres werden DEUTSCHE AMTLICHE Briefmarken als amtliche Werke ohne Einschränkungen geduldet. Briefmarken jeglicher anderer Staaten möchten bitte bis auf Weiteres nicht mehr in die .de Wikipedia Hochgeladen werden. Existierende Bilder werden aber im Umkehrschluß auch nicht gelöscht. In den nächsten Wochen wird die rechtliche Lage erstmal eindeutig geklärt. So wie hier oben angedacht, geht es nicht. Wir bitten um Entschuldigung für die vorschnelle Abstimmung, wir werden das besser vorbereiten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:48, 2. Dez. 2007 (CET) sowie Steschke (per Chat/Tel. abgesprochen)

Worum geht es hier eigentlich?

Undurchsichtige Kontakte, Chat, Telefongespräche... jetzt ein Fachanwalt? Wo ist eine nachvollziehbare öffentliche Diskussion? Adminpedia at is best... Sollen jetzt meine Briefmarkenbilder gelöscht werden, dann bitte eine Nachricht. Ich arbeite gerade an ca. 100 neuen Bildern :-(, ist das für die Mülltonne? Etwas mehr Transparenz wäre wirklich wünschenswert... Gruss --Nightflyer 23:05, 10. Dez. 2007 (CET)

Was soll der Vorwurf Adminpedia? Forrester, Jodo, Chaddy, Histo - sie werden sich freuen, wenn du ihnen die Knöppe verpaßt. Der Anwalt war bei Wikipedia-Foto-Workshop anwesend, was lange genug angekündigt war. Wenn es nach mir geht, wird nichts gelöscht, das sollte der obige Ansatz eigentlich zeigen. Wie es nun weitergeht, weiß ich auch noch nicht, wir arbeiten dran. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:04, 11. Dez. 2007 (CET)
Sorry, ich war etwas sauer, als ich dies entdeckte. Nehme Adminpedia natürlich zurück. Sorry. Nur lese ich Hinweise oder Diskussionen über Fotoworkshops ziemlich selten, und damit kam diese scheinbar aus heiterem Himmel fallende Abstimmung etwas plötzlich. Bitte einen Link auf irgendeine Diskussion. Gruss --Nightflyer 23:07, 11. Dez. 2007 (CET)
Wikipedia:Foto-Workshop 2007-II - und da dann rumklicken, an verschiedenen Stellen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:07, 18. Dez. 2007 (CET)

Byebye Bilder-LAs?

Ich habe in vielen Einzelgesprächen im Chat und per Mail mittlerweile so viel Zustimmung und positives Feedback (eig. fast ausschließlich) für meine Idee erhalten, dass ich sie hiermit nun "offiziell" vorschlagen will:

Was möchte ich machen?

Vorweg:

SLA = Wikipedia:Schnelllöschantrag (nur bezogen auf Dateien) LA = Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder DÜP = WP:DÜP

Unser im Moment dreigliedriges System aus SLA, LA und DÜP wird verkleinert auf SLA und DÜP. Dabei teilen sich SLA und DÜP die LA-Bilder. (Je nach Situation: GANZ klarer Fall von URV >>> SLA, aber sonst lieber DÜP)

Und warum?

Die Löschdiskussionen existieren parallel (wenn nicht sogar redundant) zu DÜP. Jedoch werden sie fast gar nicht mehr benutzt (teilweise bis zu lediglich 2 Bildern pro Tag, wohingegen DÜP täglich über 200 Bilder dazubekommt und stets einige tausend in Umlauf sind) und haben auch nicht den Vorteil der automatischen Benachrichtigung mit gleichzeitiger Mängelangabe (in Realität werden fast alle Uploader von LA-Bildern nicht verständigt).

Außerdem ist es bei LA Ziel, die Bilder zu löschen, nicht (wie bei DÜP) sie zu retten. Bei DÜP wird gemait und gemailt und gemailt, in Google gesucht usw. usw. und oftmals bekommt man dann noch Freigaben – im Gegensatz zum simplen Löschantrag bei LA.

Der Erfolg ist beeindruckend: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Flominator/gerettet (hier noch zu BLU-User-Zeiten, Statistik wird nicht weitergeführt, aber vor ca. einem Monat lag die Gesamtquote von geretteten Bildern bei etwas unter 50% [!!!], man vergleiche das mit den LA-Bildern: praktisch 0 %)

Und DÜP hat noch mehr Potential! Es funktioniert alles prächtig. Wir haben tausende Bilder im Umlauf, alles geht den gewohnten Gang und es werden auch immer mehr Abarbeiter: Also, warum nicht dieses Potential für mehr gute Bilder in der WP nutzen?????

Das ist sicherlich für konservative Leute schwer zu akzeptieren, aber es macht imho keinen Sinn, dass wir uns an das alte System festklammern, wo sich doch eindrucksvoll erwiesen hat, dass DÜP besser ist.

Also?

Was meint ihr dazu? Ich möchte euch um eine knappe Meinung bitten, die nocht sofort entstanden ist (aus reiner Ablehnung oder Zustimmung), sondern aus kritischem Nachdenken... und eine Begründung/Verbesserungsmöglichkeit wäre ebenfalls toll. Ich habe mir wirklich ziemliche Mühe gegeben, mir ein System zu überlegen, das funktionieren würde und fände es sehr schade, wenn es einfach niedergeschmetter werden würde. (btw: das letzte System, zu dem ich einen unwesentlicen teil beigesteuert habe, ist ein ziemliches Erfolgsprojekt geworden... :D </eigenlob>)

Nunja...bisher habe ich mich - wie gesagt - schon etwas umgehört und (fast) nur positive Ergebnisse bekommen; ich hoffe, dass das fortgeführt werden kann. So z.B. Ralf:

"SLA oder DÜP - vernünftig! LA abschaffen, da tut sich ohnehin kaum noch was seit DÜP sind die LAB fast leer"

Wie könnte ich ihm widersprechen? :)

Um das Mehraugenprinzip nicht zu verlieren (nur deshalb gibt es auch manchmal Bilder, die aus DÜP einen LA bekommen) wurde eine Seite für schwierige Fälle bei DÜP eingerichtet. Dabei bekommt aber das Kind nicht einfach einen neuen Namen, denn dort kommen nur ein Bruchteil der Bilder hin, die aktuell in den LAs sind und das sind ja schon fast gar keine mehr... -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 17:44, 15. Dez. 2007 (CET)

(Begründete;) Meinungen

  1. Bin einverstanden, wieso sollte ich das begründen, die Argumente überzeugen --Historiograf 20:16, 15. Dez. 2007 (CET)
  2. ist bestens begründet --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:45, 15. Dez. 2007 (CET)
  3. Klar! Benachrichtigung rult, auch wenn der BLU-Bot zumindest zwischen Regulars und Newbies unterscheiden und außerdem so langsam mal erkennen könnte, ob er schon einmal auf die Disk eines Benutzers geschrieben hatte. --Flominator 20:49, 15. Dez. 2007 (CET)
  4. Ich bin auch dafür. Gründe wurden von Forrester schon ausführlich genannt. -- ChaDDy 21:33, 15. Dez. 2007 (CET)
  5. Ich denke der Lösung für Müll (Klare URV Fälle) die Tonne, und die anderen, die Fragen hinterlassen, ordentlich abarbeiten spricht eigentlich nichts. Denn ich zweifle nicht daran das die beteiligten User ihre Arbeit nach besten Wissen und Gewissen erledigen. Mehr kann und darf man nicht erwarten. Bobo11 22:40, 15. Dez. 2007 (CET)
    Ich verstehe deinen Kommentar nicht wirklich; könntest du das näher erläutern? -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 22:49, 15. Dez. 2007 (CET)
    Na, dass bei einem Fehler behaften Bild (Datei) anstelle eines LA, es halt der Wikipedia:Dateiüberprüfung zugeleitet werden. Dagegen habe ich nichts einzuwenden. Denn einwenig Fachwissen, und vor allem regelmassiges abgeben mit der Materie ist in der Hinsicht sicher nicht verkehrt. Verbessern geht immer vor löschen, auch wenn es nicht immer zu vermeiden ist. Bobo11 23:13, 15. Dez. 2007 (CET)
  6. sehe ich wie Forrester. --Wikipeder 01:08, 16. Dez. 2007 (CET)
  7. Machen. -- Smial 09:18, 16. Dez. 2007 (CET)
  8. Gerne --jodo 13:11, 16. Dez. 2007 (CET)
  9. Das ist im Prinzip meine Idee. Ich hatte schon vor mindestens einem Jahr vorgeschlagen, diese ganze Bürokratie zusammenzufassen. Allerdings sollte nicht der LA zur DÜP umfunktioniert werden, denn das gibt genau das falsch Signal. Es muss vielmehr umgekehrt sein: DÜP muss zum LA umfunktioniert werden. Wenn nach sieben Tagen keine Klärung erfolgt ist sollte das Bild erbarmungslos gelöscht werden, egal, ob es nun vielversprechend aussieht oder der Benutzer verspricht, sich drum zu kümmern oder ähnliches. Wenn man das nicht tut, ermutigt man nur die Benutzer dazu, sich Zeit zu lassen und die Sache im Sande verlaufen zu lassen. Benutzer müssen wissen, dass das Bild wegkommt, wenn sie nicht handeln, und zwar ohne Ausnahmen bei Standardausreden. Gelöschte Bilder sind wiederhestellbar, und von dieser Funktion kann Gebrauch gemacht werden, wenn die Dinge im Nachhinein geklärt werden. Wir müssen das Denkschema "jedes gelöschte Bild ist ein gelöschtes zu viel" aufgeben; Das war vielleicht mal in grauer Vorzeit angebracht, wo Bilder Mangelware waren und Bildlöschungen nicht rückgängig gemacht werden konnten, aber heute ist das nicht mehr angebracht. --rtc 15:01, 16. Dez. 2007 (CET)
    Der Denkfehler liegt hierbei darin, dass a) "die Sache im Sande verlaufen" kann. Das ist nicht der Fall und b) wird dem Uploader bei DÜP auch ganz klar gemacht, dass das Bild gelöscht werden wird, wenn er nichts macht. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 15:08, 16. Dez. 2007 (CET)
    Schön, wenn es so sein sollte. Aber warum nennen wir es dann nicht Löschantrag, damit die richtige Botschaft transportiert wird? --rtc 15:16, 16. Dez. 2007 (CET)
    Weil nicht nur das Ziel besteht URVs zu löschen, sondern auch aus URVs lizenzierte Nutzungen zu machen. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 15:58, 16. Dez. 2007 (CET)
    Schön, und der Widerspruch ist wo? Wenn die Benutzer wissen, dass ihren Bildern die Löschung droht, werden sie sich eher um eine Lizensierung kümmern als wenn der Eindruck erweckt wird, dass es 'nur mal eine Überprüfung ist und eine Löschung bis auf weiteres vom Tisch ist, wenn ich kurz bescheid sage, dass ich mich drum kümmere'. Löschanträge bedeuten ja nicht, dass es Ziel ist, das Bild unter allem Umständen zu löschen, sondern dass es Ziel ist, das Bild beim momentanen Zustand seiner Beschereibungsseite zu löschen, und zwar unabhängig davon, welche Ausreden der Benutzer vorbringt und welche Versprechungen er macht. --rtc 16:12, 16. Dez. 2007 (CET)
    Ich werde mich jetzt nicht um die Begrifflichkeiten mit dir streiten. Punkt ist: DÜP will ein Bild löschen wenn der Uploader nichts macht (das ist auch bei LA so) und wir nirgendswo anders eien Freigabe herbekommen (nicht bei LA). Folglich wird der Begriff Löschantrag dem, was wir tun, nicht gerecht. Außerdem ist eine Argumentation, der Uploader engagiert sich weniger, weil das System Überprüfung heißt völlig irrsinnig. Oftmals lesen die Benutzer eh nur unsere Mails und selbst wenn nicht wird es nicht daran scheitern, dass der Name des Metaprojektes nicht Löschung beinhaltet. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 16:29, 16. Dez. 2007 (CET)
    Mir geht es hier nicht um Begriffe. Mir geht es um eine klare Sprache. Ziel ist die Löschung solange sich der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht ändert. Natürlich kann der Löschantragssteller oder sonstjemand auch bei einem LA "anders eine Freigabe herbekommen" und diesen Zustand so ändern. Es geht hier drum, dass der Hochlader weiß: Löschung droht akut. Nicht 'Dateiüberprüfung', deren Ergebnis dann vielleicht irgendwann mitgeteilt wird. Solche Euphemismen sind nicht nur irreführend und fordern Missverständnisse geradezu heraus; die Vermeidung von klaren und prägnanten Worten erinnert mich zu sehr an Politiker und ihre politische Korrektheit; an den Versuch, Streit und Zwitracht zu unterdrücken, indem ein Reizwort durch ein schöner klingendes ersetzt wird. --rtc 17:20, 16. Dez. 2007 (CET)
    @ rtc: In deiner Meinung steckt genau das Problem. Das Ziel aller Tätigkeiten in der Wikipedia sollte nicht "erbarmungsloses" Löschen, Löschen, Löschen sein, sondern die Überlegung, wie Inhalte, Bilder inklusive, erhalten oder verbessert werden können. Die Option der Löschung sollte immer die Ultimo ratio sein. Dementsprechend ist die Überprüfung genau der richtige Begriff. Bei Bildern muss eher selten diskutiert werden, ob pro oder contra Erhalten, das gibt es schon zu genüge bei den Löschdiskussionen, da müssen wir nicht noch eine weitere Filliale eröffnen. Für Bilder existieren bis auf wenige Ausnahmen feste Regeln, an denen sich jeder orientieren kann. Nebenbei: wie kommst du darauf, dass Bilder nicht mehr Mangelware sind ? In vielen Artikeln fehlt bis heute eine ausreichende Bebilderung. --JCS 18:51, 16. Dez. 2007 (CET)
  10. Forresters Vorschlag entspricht genau meiner Vorstellung vom Umgang mit erhaltenswerten Bildern. --JCS 19:13, 16. Dez. 2007 (CET)
  11. Sehe hier ebenfalls keinen Grund, der gegen eine Einstellung der Bilder-LA spricht. --Ureinwohner uff 01:48, 19. Dez. 2007 (CET)
  12. Die Idee finde ich gut, aber nehmen wir mal an Benutzer:XY lädt ein Bild (keine URV, passende Lizenz angegeben) von seinem 25-Mann-Hobby-Bolzverein hoch. Dazu gibt es auch einen Artikel aus dem klar hervorgeht, dass er (der Artiekl) hier keine 7 Tage überleben wird. Das Bild alleine ist damit nutzlos und sogar Werbung. Wie wird das behandelt? Bisher konnte man ja einen LA stellen und auf den LA für den Hauptartikel verweisen. Nachdem das entschieden war, wurde auch über das Bild entschieden. --Euku B ¿ 11:29, 21. Dez. 2007 (CET)
    Einfach SLA stellen. Dazu bruahct es imho keine Diskussion. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 11:33, 21. Dez. 2007 (CET)
    Aber wenn der Artikel nach 4 Tagen gelöscht wird, hat man das Bild schon längst vergessen. Außerdem, was ich damit sagen will, ist, dass hin und wieder Gründe gibt ein Bild zu löschen, die nicht durch DÜP abgedeckt sind, es aber trotzdem einer Diskussion bedarf (also kein SLA). Bsp: Bild:Wow-logo-sh.png. Man könnte es mit einem weiteren Parameter lösen: {{DÜP|blablub}} --Euku B ¿ 13:39, 21. Dez. 2007 (CET)
    Dann stellst du den Bild-SLA eben erst in 4 Tagen oder verweist in der Löschbegründung des Artikels dadrauf. SH-Probleme gehöhren zu DÜP, indem man einfach SH annimmt. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 17:57, 21. Dez. 2007 (CET)
  13. Dafür aus oben bereits genannten Gründen. Bei der konkreten Umsetzung sollte IMHO aber darauf geachtet werden, dass es einem normalen Benutzer, der vom DÜP-System keine Ahnung hat, nicht allzu schwer gemacht wird, aus welchen Gründen auch immer einen Löschantrag zu stellen, d.h. ein Bild zur Diskussion zu stellen. Das würde in der jetzigen Realisierung vermutlich noch mehr DÜP-Parameter bedeuten. --A.Hellwig 19:09, 21. Dez. 2007 (CET)
    Da zu beobachten ist, dass es immer mehr Bilder von Personen gibt, habe ich mich zu einem Parameter "Bilsnis" entschlossen. Aber bis das umgesetzt werden kann, dauert es noch ziemlich lang. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 19:28, 21. Dez. 2007 (CET)

Auswertung?

Vorläufig: Von 10 Meinungen: 9,5 Dafür , 0,5 Contra (rtc ist mir nicht ganz deutlich.) -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 22:40, 16. Dez. 2007 (CET)

Ich bin selbstveständlich für die Änderung; das einzige, was mir nicht gefallen hat, war der Name, unter der sie läuft. Ich werde doch nicht eine drigend notwendige Änderung blockieren nur wegen eines Namens. --rtc 23:03, 16. Dez. 2007 (CET)
Also das nenne ich doch mal eindeutig :))) --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:17, 16. Dez. 2007 (CET)

Korrektur: Von 10 Meinungen: 10 Pro, 0 Contra. Das reicht imho. Gibt es keine Widersprüche, würde ich mich in den nächsten Tagen an die Umsetzung machen. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 00:01, 17. Dez. 2007 (CET)

Ja, mach das! --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:04, 17. Dez. 2007 (CET)
11 von 10: DETTO. W.H.Wö 19:52, 17. Dez. 2007 (CET)

Doppellizenzvorlage für Bilder

Warum gibt es in de WP eigentlich keine Vorlage für eine Doppellizenzierung unter GFDL und CC-by-sa, wie es sie in den Commons gibt? --Jarlhelm 17:32, 30. Dez. 2007 (CET)

Was ist der Vorteil einer Doppellizenz gegenüber einfach zwei Lizenzbausteinen? Wir möchten das Lizenzsystem so einfach wie möglich halten weil diese ganze Bilderrechtsache ja eh schon so kompliziert ist. jodo 17:34, 30. Dez. 2007 (CET)
Es hat doch den selben Effekt, wenn du einfach zwei Lizenzvorlagen auf die Beschreibungsseite setzt. -- ChaDDy 18:07, 30. Dez. 2007 (CET)
Der Vorteil ist, dass bei einem „Doppelbaustein“ mit dabei steht, dass man bei einer Weiternutzung nur eine der Lizenzen verwenden muss. (Commons: You may select the licence of your choice). Ich hoffe, das ist auch ohne den Hinweis klar, da ich bisher eben einfach zwei Bausteine verwendet habe. Auf den Commons wurde aber schon einmal die Wichtigkeit des Hinweises festgestellt. --Jarlhelm 18:54, 31. Dez. 2007 (CET)
Bei Weiterverwendung kann man sich aussuchen, welche Lizenz man nimmt? Das wage ich zu bezweifeln. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:06, 31. Dez. 2007 (CET)
Warum bezweifeln? Sinn ist es doch hauptsächlich, dass man nich den GNU-Text beifügen muss. Und das heißt, man sucht sich CC aus. --Jarlhelm 19:15, 31. Dez. 2007 (CET)
Wenn GFDL dransteht, wird das durch cc doch nicht einfach ausgehebelt. Mit GFDL möchte ich doch die Weiterverwendung einschränken, wenn ich das nicht will, nehme ich cc oder gemeinfrei. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:20, 31. Dez. 2007 (CET)
Glaub ihm lieber Ralf, das wird sonst zügig peinlich. (Die Doppellizenz wählt man, weil man cc und GFDL untereinander nicht mischen kann). sугсго.PEDIA 19:22, 31. Dez. 2007 (CET)
Hmmm bin ja lernfähig ;) Als Frischling hier darf ich sowas fragen...--RalfRBIENE braucht Hilfe 19:28, 31. Dez. 2007 (CET)
Ja, du Newbie, das darfst du. ;) -- ChaDDy 19:56, 31. Dez. 2007 (CET)
Dann wäre das ja geklärt. Und was ist jetzt mit der ursprünglichen Frage? --Jarlhelm 05:24, 1. Jan. 2008 (CET)
Aussagen auf Commons, aber auch hier, sind mit Vorsicht zu geniessen denn bedenke, es schreiben auf Commons zumindest Rechtliche Laien aus unterschiedlichen Ländern.
Jarlhelm, um welche Sicht der Dinge geht es?
Betrachtest du die Dinge aus der Sicht des Urhebers oder aus der Sicht eines Weiternutzers?
Aussicht des Urhebers ist ein Doppellizenzbaustein nicht nötig, da dem Urheber ja sozusagen eben egal ist welche Lizenz(en) eingehalten werden, solange mindestens eine Angegeben ist und eingehalten wird.
Für einen Weiternutzer ist der Hinweiss hingegen schon Praktisch, denn sonst muss er den Willen des Urhebers interprettieren.
Wobei im Zweifelsfall, bei Unklarheiten oder Doppeldeutigkeit dies zum Vorteil des Weiternutzers auslegt wird, denn der der den Vertrag/die Bedingungen verfasst/vorgeschlagen hat (der Urheber) für Klarheit zu sorgen (sonst könnte ja jeder aus Böswilligkeit einen Vertrag Doppeldeutig schreiben und dann sagen "ich habe es aber so (zu meinem Vorteil) gemeint". In diesem Sinne ist auch klar, das bei der Angabe zweier Lizenzen man Auswählen darf.
Aja, übrigens: Bild:BD-propagande colour de.jpg
-- MichaelFrey 11:03, 1. Jan. 2008 (CET)

Die Doppellizenzvorlagen überfordern die Nutzer, sie bringen kaum Vorteile gegenüber der Einbindung mehrer Einzelvorlagen. sугсго.PEDIA 11:10, 1. Jan. 2008 (CET)

Sofern man unter CC und GFDL lizenziert ist es imho eindeutig, dass der Nachnutzer sich aussuchen kann, welche er nehmen will...einfach aus dem Grund, dass sie sich nicht gegenseitig als Voraussetung haben können (inkompatibel). Außerdem stellt die Veränderung des Vorlagensystems imho eine unnätige Mehrbelastung an den Uploader. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 17:59, 1. Jan. 2008 (CET)