Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/09
Hymne der Sowjetunion - Übersetzungsproblem
Im Artikel und auf der Diskussionsseite befinden sich einige singbare Nachdichtungen und sonstige Übersetzungen. Einige mögen amtliche der SU gewesen sein, andere sind aber wohl ostdeutsche nichtamtliche; die singbare stammt wohl aus Handbuch des Pionierleiters, Autorenkollektiv, Berlin (Ost), 1952; vgl Isabelle de Keghel: Die Staatssymbolik des neuen Russland, 2009, ISBN 978-3825888626, S. 273. Eine andere stammt aus Erich Weinert/Paul Wiens "Verfassung (Grundgesetz) der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik / Berlin 1977. Wäre wegen URV gegen die Übersetzungen zu löschen und anschließend wieder zusammenzubasteln? Oder habe ich Gott-sei-Dank einen Rechtsanwendungsfehler begangen bzw. etwas übersehen. syrcro 07:30, 1. Sep. 2009 (CEST)
Foto aus dem Privatbesitz meines verstorbnen Vaters
Hallo, würde gerne ein Foto aus dem Privatbesitz meines verstorbenen Vaters hochladen. Frage: gibt es diesbezüglich urheberrechtliche Probleme? Das Foto ist in einer Publikation abgebildet, die mein verstorbener Vater im Eigenverlag herausgegeben hat. --Narodnik 08:22, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Hat er es auch aufgenommen? Wenn ja, liegen die Urheberrechte bei seinen Erben. Wenn nein, musst Du ganz normal vorgehen: Herausfinden, wer der Fotograf ist usw. -- Baird's Tapir 08:26, 2. Sep. 2009 (CEST)
Hallo, ich würde das Bild gerne mal allgemein auf Commons stellen. Offiziell ist das Logo Pressematerial (den Link dazu findet man auf der Bildseite), unter welcher Lizenz muss ich das nun stellen?
Das Gleiche würde ich auch gerne mit Datei:Gameforge-logo.gif machen, hier ist es diesmal ein Firmenlogo. Welche Lizenz muss ich dafür anwenden, damit es kompatibel mit Commons ist? Grüße, David Sallaberger Disku 13:06, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Ich würde diesen Baustein wählen, allerdings bist Du mit solchen Fragen auf Commons selbst besser aufgehoben. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:10, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Danke für die schnelle Antwort. Ich werde dort nochmal zur Sicherheit nachfragen. Grüße, David Sallaberger Disku 13:36, 2. Sep. 2009 (CEST)
Briefmarken der CITIPOST GmbH
Hallo folgender fall:
ich habe mir die mühe gemacht und habe ein aus http://www.citipost.de/briefmarken/philatelie.htm die Bilderkopiert und unter paint eingefügt, damit man alle Marken der aktuellen serie und eine Marke der alten sehen kann.
Datei:CITIPOST-Marken.jpg
Die Frage ist, kann man dieses benutzen oder nicht? Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus. Wenn man es benutzen kann, wäre es nett, wenn jemand das Bild richtig kennzeichen könnte. In den Artikel würde ich es selber wieder einbinden.
Danke schon mal für die mühe Gruß--RiKER01 20:25, 1. Sep. 2009 (CEST)
- Hallo RiKER01, leider nein, außer Du schreibst die Citipost an und bittest, Citipost und den Entwerfer, um eine Genehmigung bzw. Erteilung einer freien Lizenz. Gruß kandschwar 20:32, 1. Sep. 2009 (CEST)
- Schreibst Du auch fleißig Briefe an den Papst und bittest ihn um Erlaubnis, mehrere Frauen heiraten zu dürfen? --rtc 21:10, 1. Sep. 2009 (CEST)
Ich habe die CITIPOST GmbH Angeschrieben und habe dazu die vorlage verwendet. Bin gespannt ob es freigegeben wird. Aber jetzt habe ich noch eine frage zu einem Artikel den ich gerade am erstellen bin. es handelt sich um den Artikel PIN Mail. dieser Artikel ist gesperrt worden aufgrund von UV+. Ich habe von der Offiziellen PIN Mail Seite http://www.pin-ag.de/zahlen-und-fakten.html
die erste Zeile kopiert und in den Artikel eingefügt, um erst einmal einen grund Artikel zusammen zu bekommen. Diese Artikel wollte ich dann so umschreiben, das dieser nicht mehr identisch mit dem von der Unternehmens seite ist. Als ich weiter machen wollte, wurde der Artikel schon gesperrt. Jetzt habe ich den beanstandeten teil heraus genommen und der Artikel wurde wieder gesperrt. Wieso, kann mir das jemand freundlicher weiße erklären?!
Ich bin der Meinung, das die Firmen vorstellung nicht unter das UV fällt, da dieser Text auch in der Öffentlichen Presse verwendung findet. Ich habe die PIN Mail angeschrieben und um Erlaubniss gebeten. Könnte sich jemand mal das ganze angucken und sagen ob das ganze unter die UV fällt oder nicht. Ich würde nämlih gerne mit dem Artikel weiter machen.
Es handelt sich wie oben schon geschrieben um http://www.pin-ag.de/zahlen-und-fakten.html .
Danke schon mal für die mühen. Gruß--RiKER01 22:29, 3. Sep. 2009 (CEST)
Bild eines Buchautors
Hallo, darf ein seit vielen Jahren tätiger Buchautor bei einem Auftritt auf einer Buchmesse bei einer Lesung fotografiert und das Bild in der Wikipedia (bzw. den Commons) hochgeladen werden?
--217.93.171.11 12:44, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Natürlich darf er fotografiert werden und das Bild darf selbstredend hochgeladen werden. Ließ dir dazu bitte das Bildertutorial durch. Grüße Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 12:45, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Hi! Deine Bedenken hängen wahrscheinlich mit dem Recht am eigenen Bild zusammen. Wir haben aber innerhalb der Wikipedia die Richtlinie, daß WP-relevante Personen als Personen der Zeitgeschichte einzustufen sind und somit nur in Ausnahmefällen ein Vetorecht bei der Veröffentlichung haben. Insofern mußt Du Dir keine Gedanken machen. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 12:48, 2. Sep. 2009 (CEST)
- (Bearbeitungskonflikt) Mein Problem ist, dass sein Anwalt ohne Nennung von Argumenten behauptet, das Bild dürfte nicht existieren (O-Ton "Sie waren definitiv nicht befugt, ohne Zustimmung von Herrn ... entsprechende Lichtbilder zu fertigen und zu vertreiben"). -- 217.93.171.11 12:50, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Um welchen Autoren handelt es sich denn? ireas (talk’n’judge - DÜP) 12:55, 2. Sep. 2009 (CEST)
Bitte dazu auch den entsprechenden Abschnitt bei den Bildrechten lesen. Ob eine Person eine absolute Person der Zeitgeschichte ist, hängt vom Einzelfall ab, man kann das garantiert nicht anhand unserer schwabbeligen Relevanzkriterien entscheiden. Wenn Du bereits Kontakt mit einem Anwalt hattest, würde ich es im Zweifel nicht riskieren, auf Unterlassung verklagt zu werden. Solche Fragen bitte zukünftig bei den Urheberrechtsfragen stellen. --Taxman¿Disk? 13:05, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Ack Taxman. Falls es sich aber um einen Autoren in der Liga Günter Grass handelt, sieht die Sache anders aus. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:07, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist ein Autor vergleichbar mit beispielsweise Alfred Wallon. Auch das dortige Bild ist in Qualität und Aufmachung ähnlich. Den genauen Autor möchte ich lieber nicht sagen. -- 217.93.171.11 13:16, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Dann würde ich Dir empfehlen, darauf zu verzichten, da es das Risiko nicht wert ist. Gruß, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:34, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Ein allseits bekannter Urheberrechtsexperte würde sagen, lade das Bild unter einem Wegwerfaccount bei Commons hoch. Da kann ein Anwalt gar nix machen. Liesel 13:43, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Brauchen wir das Bild? Ich würde sagen, wenn der Künstler keine Lust hat, abgebildet zu werden, nein. Solonge er lebt und was dagegen hat, zumindest. Außer, es handelt sich um einen darstellenden Künstler. Bei einem Autor sind ja die Texte das wesentliche, bei einem Maler die Bilder ... Wir müssen doch nicht den Boulevardmedien Konkurrenz zu machen suchen. Grüße, Kai der Sperberpedo mellon a minno 14:20, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Ein allseits bekannter Urheberrechtsexperte würde sagen, lade das Bild unter einem Wegwerfaccount bei Commons hoch. Da kann ein Anwalt gar nix machen. Liesel 13:43, 2. Sep. 2009 (CEST)
(Obiger Text ist aus WP:FZW hierher verschoben. -- E 15:22, 2. Sep. 2009 (CEST)
Wenn du als Fotograf namentlich bekannt bist, riskierst du eine Klage. Ob die nun gerechtfertigt ist oder nicht, steht dabei außen vor. Wer Person der Zeitgeschichte ist, ist durchaus nicht trivial. Dabei hilft auch unsere pragmatische Lösung nicht weiter. --Marcela 15:25, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Fotografieren kannst du ja im Grunde (fast) alles. Das Veröffentlichen ist meist das Problem. Und genau, über die „WP-Relevanz“ können die Juristen nur lachen, denn WP gibt kein Maß oder keine Norm vor, wie und wann Persönlichkeitsrechte beschränkt werden dürfen. Gruß, -- E 15:34, 2. Sep. 2009 (CEST)
OK, aber ist ein Autor wie Alfred Wallon nun eine relative Person der Zeitgeschichte? Mir ist klar, dass es da auf den Einzelfall ankommt, aber wie wäre es in diesem (vergleichbaren) Einzelfall zu bewerten? Die Frage betrifft ja nicht nur das konkrete Bild, sondern ist darüber hinaus für jeden, der hier Fotos hochlädt und dabei mit Realnamen auftritt, bedeutsam. Kennt jemand entsprechende Urteile? -- 217.93.177.47 16:58, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Zur beantwortung dieser Frage gibt es 15 eng bedruckte Seiten Urheberrechtskommentar. Das ist nicht pauschal zu beantworten und vor Gericht kann so oder so entschieden werden. --Marcela 18:32, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Was ist denn dabei, einfach den Namen des Autors zu nennen? Du editierst eh unter IP, da gibt es dann keine Probleme (dir müsste man erstmal nachweisen, dass du mit dem Fotografen identisch bist, was bei einer anonymen IP aber trotz Vorratsdatenspeicherung sehr schwer wird und wegen eines vor Gericht möglicherweise eh nicht haltbaren Vorwurfs auch den Aufwand nicht rechtfertigt - noch haben wir zum Glück nicht den totalen Überwachungsstaat und die jüngsten Landtagswahlergebnisse lassen zumindest noch einen Keim Hoffung übrig, dass das auch in Zukunft so bleibt). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:47, 2. Sep. 2009 (CEST)
1. Nur in Ausnahmefällen gewährt das Recht am eigenen Bild einen Anspruch gegen das bloße Fotografieren. Es darf also, soweit der Veranstalter via Hausrecht nicht ein entsprechendes Verbot erlässt, bei Lesungen sehr wohl fotografiert werden. 2. Es muss irgendeine Kontaktaufnahme mit dem Autor wegen dem Bild hier im konkreten Fall stattgefunden haben, sonst hätte sich der Anwalt nicht entsprechend geäußert. Das ist schlecht, da hilft dann auch eine Socke nicht mehr. "Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen würst". 3. Bei Internetstreitsachen ist das Forum Shopping bei der Pressekammer vom Landgericht Hamburg unter Andreas Buske die erste Wahl des Schutzsuchenden, da hier das Persönlichkeitsrecht sehr hoch gewichtet wird und die Pressefreiheit sehr niedrig. Unsere pragmatische Praxis stimmt nicht mit der sehr restriktiven Linie der Gerichte überein, was die Anerkennung des Status einer absoluten Person der Zeitgeschichte angeht. Absolute Personen der Zeitgeschichte sind nur A-Promis, die im nicht-privaten Kontext abgelichtet werden dürfen. Bei relativen Personen der Zeitgeschichte könnte man die Ansicht vertreten, dass sie hier nur im Rahmen des (relevanten) Ereignisartikels (bzw. Personenartikels bei Ernst August) erscheinen können, aus dem sich ihre relative Bedeutung ergibt. 4. Eine Änderung unserer liberalen Praxis erscheint mir nicht angezeigt --Historiograf 13:37, 3. Sep. 2009 (CEST)
- Danke für die Hinweise. Es ist letztlich sogar noch etwas komplizierter und vielleicht hätte ich das Problem gleich ausführlich beschreiben sollen.
- Der Anwalt hat mich nicht zuerst kontaktiert, sondern ich den Verlag des Autors, weil dieser Verlag auf seiner Webseite ein von mir gemachtes und in der WP veröffentlichtes Bild des Autors ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen und unter expliziter Geltendmachung eigener Schutzrechte veröffentlicht hat. Der Verlag hat seinen Anwalt eingeschalten und dieser meine Schadensersatzforderung abgelehnt mit der Drohung, der Autor hätte das Bild überhaupt nicht erlaubt und wenn ich die Forderung gerichtlich geltend mache, wird der Verlag mich im Gegenzug wegen der Veröffentlichung des Bildes belangen. Beides (die URV und die Frage nach der relativen Person der Zeitgeschichte) hat meiner Meinung nach gar nichts miteinander zu tun, allerdings steht halt die Drohung im Raum. Gleichzeitig möchte ich aber nicht auf meine Rechte verzichten und den Verlag so einfach davonkommen lassen. @Histo: die absolute Person der Zeitgeschichte ist klar, dass ist der Autor nicht. Aber von der relativen Person der Zeitgeschichte bin ich bisher immer fest ausgegangen. @Ralf: vielleicht können wir das Thema ja mal auf dem kommenden Fotoworkshop diskutieren, denn letztlich betrifft es ja die allermeisten der hier hochgeladenen Personenbilder. -- 89.16.140.188 23:41, 3. Sep. 2009 (CEST)
- Wäre das nicht mal ne Gelegenheit die paar hundert EUR für ne Erstberatung bei einem passendem Anwalt abzudrücken? Allein die Tatsache das der Verlag dein Bild verwendet zeigt doch, dass dem Autor das Bild zusagt und er nichts gegen eine Veröffentlichung hat.--134.2.3.102 00:19, 4. Sep. 2009 (CEST)
Panoramafreiheit in Frankreich
Soweit ich weiß, gilt die Panoramafreiheit nicht in Frankreich. Inwieweit sind dann Bilder wie in commons:Category:Institut Lumière auf Commons bzw. bei uns zulässig, wenn dort urheberrechtlich geschützte Elemente wie hier ein Standbild aus einem Film von Louis Lumière († 1948) erkennbar ist? --Andibrunt 17:52, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Die müssten auf Commons gelöscht werden und können unter Anwendung des Schutzlandprinzipes nach de.WP transferiert werden (siehe einige meiner Bilderuploads). Das betrifft übrigens auch das Gebäude selbst, da bei den Franzosen (und Belgiern und Italienern) noch nicht mal für Gebäude Panoramafreiheit gilt. -- Cecil 18:24, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Und in der Ukraine und den USA (bei Bauwerken nach 1990) gilt es ebenso: nur nach .de laden. --Marcela 18:30, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Wobei natürlich: wo kein Kläger, da kein Richter. Die französischen Commons-User stellen sich möglichst blind, wenn es um Bilder aus ihrem Land geht, und so lange es sonst keinem Commons-Benutzer auffällt, wird niemand den LA stellen. Commons hat größere Probleme als die Panoramafreiheit Frankreichs und auf de.WP darf das Bild auf jeden Fall verwendet werden. Sollte das Bild doch mal gelöscht werden, einfach einen Commons-Admin ansprechen und der schiebts nach de. -- Cecil 18:43, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Und in der Ukraine und den USA (bei Bauwerken nach 1990) gilt es ebenso: nur nach .de laden. --Marcela 18:30, 2. Sep. 2009 (CEST)
- siehe auch hier.
- @ Ralf: 17 USC 120(a) ermöglicht in den USA Photos von Bauwerken aus dem öffentlich zuganglichen Raum (das schließt Lobbys von bspw. Hotels mit ein) (Achtung: Unterschied zwischen Bauwerken und Statuen oder ähnlichen Kunstobjekten!) und keine Panoramafreiheit bei 2D-Kunstwerken. Photos von Häusern sind also okay, wenn der Photograph auf der Straße stand, ist er aber über den Zaun geklettert, dann Copyvio. --Matthiasb 18:48, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn Bauwerke in den USA als Kunstwerke gelten, dürfen sie nicht mehr fotografiert werden. --Marcela 19:03, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Es heißt wörtlich: The copyright in an architectural work that has been constructed does not include the right to prevent the making, distributing, or public display of pictures, paintings, photographs, or other pictorial representations of the work, if the building in which the work is embodied is located in or ordinarily visible from a public place.
- Deutsch: Das Copyright eines architektonischen Werkes, das konstruiert wurde, umfaßt nicht das Recht, die Herstellung, Verbreitung und der öffentlichen Ausstellung von Bildern, Zeichnungen, Photographien oder anderen bildlichen Darstellungen des Werkes zu verhindern, wenn der Bau, in welchen das Werk eingebettet ist, sich im öffentlichen Raum befindet oder gewöhnlich von dort aus sichtbar ist.
- Entscheidend ist hier der Terminus constructed. Nichtkonstruierte architektonische Leistungen, also etwa bildhauerische Entwürfe, fallen nicht unter die Ausnahme. --Matthiasb 19:14, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Danke. Wieder was dazugelernt :) --Marcela 19:20, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Nachtrag: Ich würde sicherheitshalber zu nichtkonstruiert auch Modelle und/oder öffentlich aufgehängte Konstruktionspläne rechnen, insbesondere nichtrealisierter Entwürfe – letzteres impliziert die Form has been constructed also konstruiert wurde. --Matthiasb 17:49, 3. Sep. 2009 (CEST)
- PS: Ich sehe gerade, ich hatte da zwei Worte vergessen zu übersetzen, ich habe das geändert. Am Sinn ändert das nix. --Matthiasb 17:52, 3. Sep. 2009 (CEST)
- Danke. Wieder was dazugelernt :) --Marcela 19:20, 2. Sep. 2009 (CEST)
Ich hab die Seite durch Zufall über eine Suchmaschine gefunden und sie ist identisch mit einem anderen Ergebnis der Suchmaschine:[1]. Da der Benutzer seit einem Jahr nicht aktiv ist, hab ich mir erstmal gespart ihn anzuschreiben. Bevor ich da aber einen URV-Baustein reinhaue, wollte ich euch mal fragen, wie ihr dazu steht. Die letzte Bearbeitung der Wikiseite fand 2005 statt. Die der Internetseite 2007. Die Möglichkeit der umgekehrten URV bestünde also theoretisch. Wie weiter? --Nickaat 21:15, 3. Sep. 2009 (CEST)
Wirklich gemeinfrei?
Ich war ja anfangs beglückt, als ich dieses Bild sah, glaube aber eher nicht, dass es PD ist. Es ist von 1919, nicht 1925, wie der Dateiname sagt. Nach einem Buch über Klaus Mann stammt es von der Monacensia, München. Besser löschen? Fotograf ist nicht genannt. Gruß -- Alinea 18:59, 3. Sep. 2009 (CEST)
- Warte mal etwas, vielleicht gibts auf Commons ein Schlupfloch. Auf .de wäre es nicht zulässig. --Marcela 19:09, 3. Sep. 2009 (CEST)
- 1923er-Regelung? Damit würde das Bild auch hier gehen, wenn es doch von 1919 ist. Allerdings ist das Veröffentlichungsdatum entscheidend, nicht das Aufnahmedatum. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:47, 3. Sep. 2009 (CEST)
- Ich kann mir kaum vorstellen, dass dieses Foto vor 1923 veröffentlicht wurde, es wird aus dem privaten Fotoalbum der Manns stammen. Biografisches über die ganze Familie wurde ja erst spät im 20. Jahrhundert geschrieben, und die Nobelpreisverleihung an TM, die theoretisch einen Anlass zur Veröffentlichung gegeben haben könnte, war 1929. -- Alinea 10:20, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Warten wir mal Cecil ab. 1929 in Norwegen veröffentlicht könnte eine Ausnahme sein. Auf Commons ticken die Uhren etwas anders als hier. --Marcela 10:27, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Ich würde das Bild ja liebend gern behalten, aber eine Veröffentlichung in Norwegen ist ja theoretisch und müsste nachgewiesen werden. Nicht, dass wir Ärger mit der Monacensia kriegen. Naja, bin gespannt, ob Ihr "zaubern" könnt ;-) -- Alinea 10:35, 4. Sep. 2009 (CEST) PS: Das Thomas-Mann-Archiv in Zürich hat das Bild auch und weist auf Kosten hin. -- Alinea 12:01, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Letzteres hat nichts zu sagen, denn mit vielen PD Bildern wird immer noch kräftig Kohle gemacht, allein aufgrund der Unwissenheit ob das ein jenes Werk bereits PD ist. -- 12:08, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Ich würde das Bild ja liebend gern behalten, aber eine Veröffentlichung in Norwegen ist ja theoretisch und müsste nachgewiesen werden. Nicht, dass wir Ärger mit der Monacensia kriegen. Naja, bin gespannt, ob Ihr "zaubern" könnt ;-) -- Alinea 10:35, 4. Sep. 2009 (CEST) PS: Das Thomas-Mann-Archiv in Zürich hat das Bild auch und weist auf Kosten hin. -- Alinea 12:01, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Warten wir mal Cecil ab. 1929 in Norwegen veröffentlicht könnte eine Ausnahme sein. Auf Commons ticken die Uhren etwas anders als hier. --Marcela 10:27, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Ich kann mir kaum vorstellen, dass dieses Foto vor 1923 veröffentlicht wurde, es wird aus dem privaten Fotoalbum der Manns stammen. Biografisches über die ganze Familie wurde ja erst spät im 20. Jahrhundert geschrieben, und die Nobelpreisverleihung an TM, die theoretisch einen Anlass zur Veröffentlichung gegeben haben könnte, war 1929. -- Alinea 10:20, 4. Sep. 2009 (CEST)
- 1923er-Regelung? Damit würde das Bild auch hier gehen, wenn es doch von 1919 ist. Allerdings ist das Veröffentlichungsdatum entscheidend, nicht das Aufnahmedatum. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:47, 3. Sep. 2009 (CEST)
fotorecht
Hallo
Wir möchten ein Fachbuch über den Umgang mit Medizinprodukte veröffentlichen, dazu möchten wir Fotos verschiedener Produkte benutzen, die jedoch selber von uns Fotografiert wurden.
Frage: müssen wir eine ausdrückliche Erlaubniss der Hersteller einholen , oder besitzen wir automatisch die Urheberrechte?
mit freundlichen grüßen,
Marek (nicht signierter Beitrag von 91.44.186.250 (Diskussion | Beiträge) 12:14, 4. Sep. 2009 (CEST))
- Wende Dich an euren Anwalt. Diese Seite ist keine kostenlose Rechtsberatung und dient ausschließlich Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht. --rtc 12:19, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Als Lektüre vorab vielleicht sinnvoll: Deutsches Urheberrecht und Recht am Bild der eigenen Sache. --Marcela 16:57, 4. Sep. 2009 (CEST)
Musikzitate
Im Artikel Musikzitat steht:
„Die Regelung zur Nutzung eines Musikzitates sieht vor, dass die übernommenen Stellen eines fremden Werkes innerhalb einer neuen Komposition deutlich erkennbar sein müssen. Es muss entsprechend immer so lang sein, dass der Hörer die Fremdelemente eindeutig erkennen und zuordnen können muss. Zugleich müssen die Grenzen des Zitierrechts für das Kleinzitat eingehalten werden, die Passagen dürfen also auch nicht zu umfangreich sein, damit keine unzumutbare Beeinträchtigung der Interessen des Urhebers bestehen.“
Soll das heißen, ich könnte von jedem Lied einen Ausschnitt von bsp. maximal 10 Sekunden hochladen? Oder gibt es da Einschränkungen? --Die Stämmefreek disk. 19:05, 4. Sep. 2009 (CEST)
- s. Wikipedia:Musikrechte. Audiodateien sind problematisch, da die Einbettung in den dazugehörigen Artikel systembedingt nicht auschschließlich erfolgen kann. Da eine Nutzung des Zitats außerhalb des Kontextes aber verboten ist, sind Audiozitate grundsätzlich (mit Ausnahme von WP:GW) unzulässig. --Taxman¿Disk? 19:24, 4. Sep. 2009 (CEST)
- In der Form von zum Beispiel sind sie aber zulässig? Entscheidend ist nur die Verwendung. Ist es dem Hochlader frei gestellt ob er das Orginal nehmen kann, oder muss das Muskzitat ein deutlich erkennbares „Zitat-Cover“ sein? --Die Stämmefreek disk. 19:34, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn Du die verlikte Seite gelesen hast, weisst Du, dass es vom Einzelfall abhängt, midi-Dateien umstritten sind und Du dich tendenziell als Bearbeiter schon einer Urheberrechtsverletzung schuldig machst. --Taxman¿Disk? 19:45, 4. Sep. 2009 (CEST)
- In der Form von zum Beispiel sind sie aber zulässig? Entscheidend ist nur die Verwendung. Ist es dem Hochlader frei gestellt ob er das Orginal nehmen kann, oder muss das Muskzitat ein deutlich erkennbares „Zitat-Cover“ sein? --Die Stämmefreek disk. 19:34, 4. Sep. 2009 (CEST)
gut, vielen dank für die Auskunft --Die Stämmefreek disk. 19:48, 4. Sep. 2009 (CEST)
Kann sich jemand Kundiges mal den "Artikel" anschauen und prüfen, ob eine URV von [2] oder von [3] vorliegt? Der in dieser Google-Suche [4] markierte Satz ist mMn abgeschrieben, aber ich hab zu wenig Ahnung von URV um abschließend was zu sagen bzw. das Richtige zu unternehmen. Vielen Dank. --Politics 01:17, 5. Sep. 2009 (CEST)
Lizenz an Auflösung gekopplet ??
Tach auch, bin neu hier. Beruflich arbeite ich als Bildjournalist. Bei meiner Arbeit kommt es oft vor, das Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, mich bitten, ob ich nicht richtige Portraits von Ihnen bei Euch - Wikipedia - einpflegen kann, da oft Bilder von Amateuren zu sehen sind, die bei irgendwelchen Veranstaltungen gemacht wurden. DIese Bilder sind oft schlecht belichtet, ins Gesicht geblitzt usw.
Nun meine Frage: Nach Lektüre der Lizenzmodelle bin ich durchaus einverstanden, wenn meine Bilder in einer Auflösung für das Netz weitergegeben werden und verwendet werden. Bei Namensnennung etc. Was ist allerdings, wenn eine Zeitung mich anruft und das Bild in Druckauflösung haben will als Titelfoto?? Gilt die Lizenz auch für die Datei in höherer Auflösung, obwohl die Datei in Wiki nur in geringer Auflösung hinterlegt ist? Muß ich dann die Druckdatei - schon separiert und für den Druck optimiert - auch kostenfrei zur Verfügung stellen (ist ja zusätzlicher Aufwand diese Datei druckreif zu machen) ???
Schönen Gruß
--Ungaroo 12:39, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Die Lizenz bezieht sich natürlich auf das, was Du zur Verfügung stellst. Sie erlaubt Bearbeitungen durch Nachnutzer (also auch Veränderungen der Auflösung, Ausschnitte, der Farbbalance und des -managements etc.), verlangt von Dir aber keine weiteren Dienstleistungen. Port(u*o)s 13:22, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Die Lizenz verpflichtet weder Dich noch den Lizenznehmer zu irgendetwas; sie ist kein Vertrag! Es handelt sich um eine völlig einseitige Freigabe Deinerseits, mit der Du auf Teile Deiner Urheberrechte an dem Bild verzichtest. Möglicherweise kann es jedoch sein, dass wenn Du eine niedrig aufgelöste Fassung des Bilds freigibst diese Freigabe auch für die höher aufgelöste Version gilt. D.h. sollte jemand auf welche Weise auch immer an eine höher aufgelöste Fassung kommen, könnte er diese möglicherweise auch unter der Lizenz verwenden. Ob das so ist, ist allerdings umstritten und wurde bislang noch nie gerichtlich beurteilt. Aber selbst wenn die von Dir angestrebte Konstruktion rechtlich möglich sein sollte, heißt das nicht, dass es richtig ist, schlechte Versionen frei zu lizensieren und die hochaufgelösten proprietär. Das verstößt fundamental gegen die eigentliche Idee hinter den freien Lizenzen, die proprietär lizensierte Werke bekämpfen soll, während eine solche Vorgehensweise sie fördert und den Eindruck erweckt, frei lizensierte Werke seien irgendwie schlechter als proprietär lizensierte, oder es sei aus irgendeinem Grund (etwa "zum Geldverdienen") notwendig, die Vollversion des Werks proprietär zu lizensieren. Abgesehen davon möchte ich noch darauf hinweisen, dass Du Dich auf ein heißes Pflaster begibst, wenn Du als Bildjournalist Fotos lizensierst. Und zwar kann es leicht passieren, dass Du damit im Widerspruch zu Vertragsvereinbarungen stehst, die Du getroffen hast, bei denen Du Nutzungsrechte an Werken von Dir automatisch überträgst. Auch ohne weitere Vereinbarung gibt es schnell Ärger, wenn man einen Arbeitsvertrag als Bildjournalist hat, aber noch anderweitig Bilder veröffentlicht, denn die gesetzlichen Regelungen im UrhG über automatische Abtretung von Nutzungsrechten an den Arbeitgeber auch ohne Vertragsvereinbarung sind schwammig (greifen auf den Gummibegiff des "Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses" zurück) und können im Extremfall so weit ausgelegt werden, dass im Endergebnis der Arbeitgeber alle Rechte an allen Fotos erhält, die Du während des Arbeitsvertrags machst. (Es gibt natürlich auch auch engere Auslegungen, aber Arbeitgeber haben die Tendenz, sich auf die weitest mögliche zu berufen und wer will schon das Risiko eingehen, sich mit seinem Arbeitgeber anzulegen?) In so einem Fall empfiehlt es sich auf jeden Fall, das ganze mit dem Arbeitgeber zu besprechen und für jedes Bild eine entsprechende schriftliche Erklärung von ihm einzuholen, dass er einverstanden ist, dass Du diese Bilder frei lizensierst. Ein ganz häufiges Problem in Deiner Situation ist außerdem eine Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst. Eine solche schließt die freie Lizensierung von Bildern aus. --rtc 13:44, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Wobei Ungaroo Freelancer ist. -- Port(u*o)s 13:51, 5. Sep. 2009 (CEST)
Eine deutsche Briefmarke verändern: ist das erlaubt oder nach Urheberrecht verboten?
Ich hab eine Briefmarke, die Ernst Reuter zeigt, angefasst und verändert. Dazu gibt es einen urheberrechtlicher Hinweis von Benutzer:Rosenzweig, den ich zitiere:
"Deutsche Briefmarken unterliegen als amtliche Werke einem Änderungsverbot (s. Wikipedia:Briefmarken#Urheberrechtsgesetz). Die Datei:Stamps of Germany (Berlin) 1989, MiNr 846 cropped.jpg ist daher m.E. nicht erlaubt. Ggfs. deswegen nochmals auf WP:UF nachfragen. Gruß -- Rosenzweig δ 19:59, 5. Sep. 2009 (CEST)
Könnt ihr da weiterhelfen? Soll ich auf Commons Löschung beantragen? --Atomiccocktail 21:05, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Richtig die Briefmarken müssen noch als Briefmarken erkennbar sein, wenn man sich auf das amtliche Werk berufen will. Einfach was raussschnippseln und dann mit amtlichem Werk kommen wollen, ist eben falsch, und es wird eine URV, da man eben nicht mehr das amtliche Werk als gesamtes zeigt. Bobo11 21:22, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Mist und Schade eigentlich. Wenn hier ein Admin auf Commons mitliest, bitte die Datei umgehend löschen! Ich weiß nicht, wie ich das auf Commons beantragen soll. --Atomiccocktail 21:34, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Richtig die Briefmarken müssen noch als Briefmarken erkennbar sein, wenn man sich auf das amtliche Werk berufen will. Einfach was raussschnippseln und dann mit amtlichem Werk kommen wollen, ist eben falsch, und es wird eine URV, da man eben nicht mehr das amtliche Werk als gesamtes zeigt. Bobo11 21:22, 5. Sep. 2009 (CEST)
SH vorhanden?
http://ru.wikipedia.org/wiki/%D0%A4%D0%B0%D0%B9%D0%BB:Donetsk_ticked_1.jpg - Fair Use auf .ru - ich sehe in der Darstellung des Busses SH, irre ich mich? --Marcela 21:07, 3. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist ein ganz stinknormaler Bus, kein Kunstwerk. Ich sehe da keine SH... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:50, 3. Sep. 2009 (CEST)
- Naja, den hat aber jemand gezeichnet, wahrscheinlich nach einem Foto, kein Elemant wie Schild, Adler, Krone oder so wie auf Wappen. --Marcela 06:07, 4. Sep. 2009 (CEST)
Keine SH --134.130.68.243 16:46, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Könnte man das Bildchen dann vielleicht doch auf die Commons übertragen Ralf? Das wäre echt prima! Danke und MfG Firobuz 13:01, 6. Sep. 2009 (CEST)--
Ich habe da ein paar Bilder für den Artikel Kloster Chorin hochgeladen, den ich für den Schreibwettbewerb ausbauen möchte. Zumindest bei einigen Bildern ist die Rechtslage etwas grenzwertig, ich hätte gern mal eure Meinung:
- - war schon vorhanden, sollte klar sein
- - die Grabplatte ist (wenn überhaupt) nur ganz frühmorgens zur Mittsommerzeit ohne technische Hilfsmittel fotografierbar, man benötigt dazu die Sonne genau im Osten und das zu einer Uhrzeit, wenn das Kloster schon geöffnet ist. Morgen ist da ein Gospelkonzert, vielleicht kann ich einen Scheinwerfer kurz mal umstellen und ein Bild in Streiflicht machen, ohne Scheinwerfer ist das unmöglich, man erkennt mit dem bloßen Auge kaum was. Die "zweidimensionale Kopie?" stammt von Eichholz / Hoppe (Todesdaten sind mir nicht bekannt), ich meine, das ist zulässig?
- - Ein "Brecht" hat das 1854 angefertigt, dürfte problemlos unter unsere 100-Jahres-Regel fallen
- - Schleger 1885 ist auf der Zeichnung vermerkt, auch 100-Jahres-Regel
- - zweidimensionale Kopie einer Inschrift von ca. 1270; die Inschrift selbst hat kaum SH?
- - laut Quelle "ca. 1910" - 1909 hingegen wurden Rekonstruktionsarbeiten abgeschlossen, bei denen die Klosterkirche ein neues Dach bekam und der abgebildete Fürstensaal um etwa 0,5 m aufgeschüttet wurde. Man sieht interessanterweise die Gegend um dieses Relief, auf der alten Postkarte ist davon kaum etwas zu erkennen. Die spätere nicht fachgerechte Rekonstruktion soll im Artikel erwähnt werden.
- - gleiche Lage wie im Punkt vorher
- - Stiftungsurkunde von 1266 - ich hann das nicht lesen, ob der Text SH hat ist wohl eher nebensächlich. Die 3 Siegel unten habe ich abgeschnitten, da sie eindeutig dreidimensional sind. Geht die Urkunde als 2D durch?
- - die Zeichnung schätze ich auf 1850 oder früher, am Stil erkennt man die Romantik. Für mich eindeutig vor 1909 entstanden?
- - Urheber bekannt, 1866 verstorben - sehe ich als problemlos an.
Was meint ihr? --Marcela 15:16, 5. Sep. 2009 (CEST)
- 6,7 und 9 Bedürfen näherer Abklärung. Zu 6+7, 1909-10 ist eben noch nicht ganz koscher, da soltest du schon tiefer wühlen gehn. Zu 9 Zeichnung ca. 1850 ist da nicht was rauskriegbar (bzw ist Buch älter als 25 Jahre?). Beim Rest hab ich keine Bedenken, dass an deinem Vorgehen/Begründung was falsch sein könnte. Aber wikliche Probleme seh ich nirgens. Bobo11 21:00, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Ich sehe es ähnlich. Das Buch vom Erdmann ist von 1994, ihn selbst konnte ich noch nicht kontaktieren. Ich bin aber die tage noch mehrmals bei der Klosterverwaltung, mal sehen, was ich erreiche. Könnte ja sein, daß ich irgendwo einen Denkfehler habe, deshalb frag ich lieber. --Marcela 21:02, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Uii, erst 1994, dann könnte das Bild durchaus unter Editio princeps fallen (ich weis wir beachten dies nicht, trotzdem dem Hochlader kans Ärger bringen). Bobo11 13:39, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Ich konnte heute schöne weiterführende Literatur erstehen. Choriner Kapitel, Heft 143: Romantische Sehnsucht - Inszenierter Verfall; Seite 36/37 werden fast identische Zeichnungen Karl Friedrich Schinkel (Vorzeichnung 1816/17) und Ludwig Ferdinand Hesse (Vorzeichnung 1824, Aquarell 1826) zugeordnet. --Marcela 18:50, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Jup, je älter desto besser =). Gilt jedenfals wenn der Urheber nicht/nocht nicht ermittelbar ist. Hier haste sie ja gefunden, und na ja, todgenug sind sie. -- Bobo11 19:30, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Ich lade die genannten Zeichnungen kurzfristig hoch, die Ähnlichkeit sollte jeder sehen, auch wenn das kein Beweis ist, ersatzweise nehme ich was, was ausdrücklich Schinkel zugeordnet ist. Ich möchte nur nicht andere ermahnen, selbst aber unklare Bilder verwenden. Das mit 1909/1910 wird auch noch geklärt. #2 habe ich heute fotografiert, da braucht man schon sehr viel Phantasie, das zu erkennen, was die Zeichnung zeigt. --Marcela 20:29, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Jup, je älter desto besser =). Gilt jedenfals wenn der Urheber nicht/nocht nicht ermittelbar ist. Hier haste sie ja gefunden, und na ja, todgenug sind sie. -- Bobo11 19:30, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Ich konnte heute schöne weiterführende Literatur erstehen. Choriner Kapitel, Heft 143: Romantische Sehnsucht - Inszenierter Verfall; Seite 36/37 werden fast identische Zeichnungen Karl Friedrich Schinkel (Vorzeichnung 1816/17) und Ludwig Ferdinand Hesse (Vorzeichnung 1824, Aquarell 1826) zugeordnet. --Marcela 18:50, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Uii, erst 1994, dann könnte das Bild durchaus unter Editio princeps fallen (ich weis wir beachten dies nicht, trotzdem dem Hochlader kans Ärger bringen). Bobo11 13:39, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Ich sehe es ähnlich. Das Buch vom Erdmann ist von 1994, ihn selbst konnte ich noch nicht kontaktieren. Ich bin aber die tage noch mehrmals bei der Klosterverwaltung, mal sehen, was ich erreiche. Könnte ja sein, daß ich irgendwo einen Denkfehler habe, deshalb frag ich lieber. --Marcela 21:02, 5. Sep. 2009 (CEST)
Die Grabplatte ist als Foto sehr viel weniger aussagefähig als #2 (Zeichnung). Man erkennt eigentlich nichts. Wir sind doch keine Forensiker! ;) --Marcela 21:29, 6. Sep. 2009 (CEST)
Wir sollten das Kloster im Dorf lassen. Wer einen Schricker zur Verfügung hat, kann sicher auch ohne unser wertes Urteil entscheiden --Historiograf 21:52, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Du willst mich ärgern? --Marcela 22:47, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Vollkommen unzuzusammenhägende: en:Brass rubbing. Und plötzlich ist es kein Lichtbild mehr. --84.160.207.209 00:26, 7. Sep. 2009 (CEST)
Diskussionsseite eines Artikels im Sinne Lizenz
Gehört die Diskussionsseite eines Artikels im Simme der Lizenz zum Artikel. Also reicht es bspw. einen Text zu kopieren und dann auf der Diskussionsseite zu hinterlassen wer der echte Autor ist. In der Versionsliste mit den Autoren steht ja der falsche Name und Diskussionsseiten werden auch gerne archiviert oder mit anderen Sachen zugeschrieben. Dann findet man den Autorenhinweis auch nicht mehr. selbst wenn man danach sucht. Was meinen die Experten? --Kai Festmacher 11:53, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Die Diskussionsseiten gehören ebenfalls mit zum Artikel, ebenso wie die archivierten Seiten, deren Ursprung in der Historie der Diskussionsseite ja trotz Archivierung einwandfrei nachgewiesen werden kann. Ist also im Grund mit einem Stück Papier vergleichbar, wo man vorn den Artikel drauf schreibt und auf die Rückseite die Diskussion. Ansonsten wäre jedes Übernehmen von der Diskussionseite in den Artikel eine URV. Wobei hier angemerkt sein sollte, dass die Texte in der WP nur sehr selten Schöpfungshöhe erreichen sollten, da diese ja die Fakten nur mit anderen Worten wiedergeben und keine literarischen Werke im eigentlichen Sinne sind. Nur wo die SH anfängt und wo sie endet, dass kann dir wohl nur ein Richter A sagen, während Richter B da schon wieder vollkommen anderer Meinung sein kann. -- 00:38, 7. Sep. 2009 (CEST)
Wann hat eine Wikipedia-Bearbeitung Schöpfungshöhe?
Wenn ich das richtig verstanden habe muss ein Beitrag Schöpfungshöhe haben, damit man sich Urheber nennen darf und Urheberrechte daran hat. Jeder lizensiert seine Bearbeitungen unter einer Lizenz. Lizensieren darf doch nur, wer die notwendingen Rechte dazu hat. Wann ist denn das der Fall? Ich habe noch keine Seite mit Beispielen zur Schöpfungshöhe gefunden. Reicht das Setzen eines Kommas schon? Wie ist das mit Links zu anderen Wikis, anderen Artikel oder Kategorien? Hat Sichten Schöpfungshöhe? Immerhin wird damit der Artikel erst erzeugt. Oder hat nur der der das Lemma anlegt Urheberrechte? --Kai Festmacher 12:00, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Antwort auf beides: Schöpfungshöhe --Marcela 12:09, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Durch Sichten werden keine Artikel erzeugt. Es wird dadurch nur festgelegt, wer alles die neueste Version des Artikels als default-Einstellung sieht. Einen schöpferischen Akt stellt das Sichten nicht dar, genausowenig wie das Setzen von Satzzeichen oder Links. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:40, 7. Sep. 2009 (CEST)
Bildnis eines bekannten Abmahnanwalts
http://www.damm-legal.de/lg-frankfurt-am-strafrechtlich-verurteilter-abmahnanwalt-ist-relative-person-der-zeitgeschichte-zur-notwendigkeit-ausreichender-bildverfremdung Er hat auch einen Artikel in der WP --Historiograf 21:53, 6. Sep. 2009 (CEST)
Wappen Stadtbezirk Hamm-Pelkum
Im HammWiki ist das Wappen in einer Version vorhanden, stellt sich nur die Frage ob man die Übernehmen kann? Falls nicht wie sind derzeit die Bestimmungen zu Wappen? Früher liefen die wohl mal unter Gemeinfrei... also sagt mal was an. Gruß-- Gabriel-Royce 16:13, 7. Sep. 2009 (CEST)
- I.d.R. kein Problem, siehe Wikipedia:Wappen. --Nyks (Kontakt) 16:20, 7. Sep. 2009 (CEST)
Verwendung von Bilddateien
Ich schreibe ein Buch und möchte die angegebenen Bilddateien dabei verwenden. Die ersten beiden stammen von der NASA und sind mit Public Domain gekennzeichnet, die dritte ist GNU-lizensiert für freie Dokumentation. Was muss ich nun beachten im Buch, wo muss ich Quellen nennen und in welcher Form, wo um Erlaubnis fragen? (Bitte möglichst einfach ohne Juristendeutsch beantworten, wenn das geht. Die entspr. Artikel in WP sind für mich nicht klar genug verständlich.) Freundliche Grüße --Rainer P. 16:40, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Mir hilft in solchen Fragen meist Commons:Commons:Weiterverwendung#Lizenzierte_Inhalte recht gut. --Paulae 17:58, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Public Domain kannst Du einfach verwenden, wenn sie erkennbar vom Rechteinhaber erteilt wurde (wenn Du also nicht einen völlig offensichtlichen Betrug übernimmst). Für die GFDL wirds komplizierter. Dies hier ist aber keine Rechtsberatung und alles unverbindlich. Gruss Port(u*o)s 18:13, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Günstigerweise unterliegt das letzte Bild zusätzlich der CC-BY-SA, also Autorennennung + Verweis auf den Lizenztext (kein Abdruck der Lizenz notwendig). --Kolossos 18:19, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Danke!--Rainer P. 19:50, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Günstigerweise unterliegt das letzte Bild zusätzlich der CC-BY-SA, also Autorennennung + Verweis auf den Lizenztext (kein Abdruck der Lizenz notwendig). --Kolossos 18:19, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Public Domain kannst Du einfach verwenden, wenn sie erkennbar vom Rechteinhaber erteilt wurde (wenn Du also nicht einen völlig offensichtlichen Betrug übernimmst). Für die GFDL wirds komplizierter. Dies hier ist aber keine Rechtsberatung und alles unverbindlich. Gruss Port(u*o)s 18:13, 7. Sep. 2009 (CEST)
Briefmarke
Hallo, habe dieses schöne Briefmarkenbild gefunden (auf der Seite http://www.molotok.ru/item681173179_1951_stokgolmskoe_vozzvanie_1609_1610_pol.html#gallery), das ich prima für meinen Schreibwettbewerbsartikel über den Stockholmer Apell brauchen könnte. Darf ich das einfach von dieser Seite runterziehen und bei WP hochladen?--Mautpreller 22:20, 3. Sep. 2009 (CEST)
- Auf den Commons werden SU-Marken wegen der Gemeinfreiheit in Russland als Rechtsnachfolger der SU akzeptiert. Bzgl. der de.WP gibt es zwei - leider jeweils nicht unumstrittene - Argumentationswege, auch in DACH Gemeinfreiheit anzunehmen. 1. Amtliche Briefmarken sind generell gemeinfrei; was aber von der Literatur eher bestritten wird. Der Weg der Argumentation mit Rechtslage der deutschen Briefmarken klappt nicht, da diese traditionell amtsblättisch veröffentlicht werden und bereits dadurch gemeinfrei sind. 2. Schutzfristenvergleich im weiteren Sinne: Die Briefmarken sind in ihrem Herkunftsland gemeinfrei, es gibt keine besonderen Urheberrechtsbeziehungen von DACH mit dem Ursprungsland, also ist in DACH nur das geschützt, was im Ursprungsland geschützt wäre. Aber: a) Diese Argumentation entspricht zwar dem internationalen Urheberrecht, jedoch nicht den DA UrhGen so richtig. Dieses stellen nämlich auch auf die (heutige) Nationalität des Urhebers ab, was dazu führt, dass SU-Werke von Balten (werden heute im DA-UrhG wie DA-Bürger behandelt), Spätaussiedlern (waren immer schon Deutsche), aber auch von Bürgern einiger anderer Nachfolgestaaten der SU (70 pma; keine Ausnahmen für Briefmarken - ich glaube zB Georgien) in DA auch dann geschützt sind, wenn sie in Russland gemeinfrei sind. b) Es ist schon umstritten, ob die nicht zumindest die GU-Staaten (die baltischen Staaten sind nach eigener und wohl auch herrschender völkerrechtlicher Auffassung nicht identisch mit den baltischen SRen) alle rechtlich für Veröffentlichungen auf der Unionsebene für die Gesamte SU als Herkunftsland der Werke iS vom Schutzfristenvergleich nach Bern zu gelten hätten. Dann würde der weiteste Schutzrahmen aller GU-Staaten den Schutzfristenvergleich bestimmen.
- Ich persönlich hätte mit der Marke kein Problem; das ist aber ein Fall, wo WP:SOCK mal dem Vorsichtigen Socken erlaubte. syrcro 08:55, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Ein Bild von hier tuts nicht? --Marcela 09:08, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Danke für die Antworten. @Marcela: Der Artikel bezieht sich unmittelbar auf den Stockholmer Appell, die Briefmarke enthält den gesamten Text auf Russisch. In Verbindung mit der Bildlichkeit wäre das eine Super-Illustration. Gibt es denn am Ehrenmal einen Bezug auf den Aufruf?--Mautpreller 09:24, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Keine Ahnung. Ich guck nächste Woche da mal vorbei. Vielleicht finde ich was. --Marcela 10:25, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Danke für die Antworten. @Marcela: Der Artikel bezieht sich unmittelbar auf den Stockholmer Appell, die Briefmarke enthält den gesamten Text auf Russisch. In Verbindung mit der Bildlichkeit wäre das eine Super-Illustration. Gibt es denn am Ehrenmal einen Bezug auf den Aufruf?--Mautpreller 09:24, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Ein Bild von hier tuts nicht? --Marcela 09:08, 4. Sep. 2009 (CEST)
Wir akzeptieren hier jegliche amtliche Briefmarken und basta. Was syrcro deliriert, ist unbeachtlich --134.130.68.243 16:48, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Für wen du mit „wir“ sprichst, weiß ich nicht. Aber definitiv nicht für die deutsche Wikipedia. --Paulae 18:00, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Doch, das tut er. --Marcela 18:07, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Ach, und was ist mit Wikipedia:Briefmarken, wo wiederum auf Commons:Stamps/Public domain verwiesen wird? --Paulae 18:24, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Einige meinen, immer und überall auf Commons verweisen zu müssen, was für uns aber unerheblich ist. --Marcela 20:38, 5. Sep. 2009 (CEST)
- „Wir“ haben hier ja noch nicht einmal eine wasserdichte Einigung für deutsche Briefmarken gefunden, sondern begnügen „uns“ auf der entsprechenden Seite mit Pro- und Kontra-Argumenten. Hat sich schonmal jemand getraut, auf „unserer“ Wikipedia eine aktuelle Marke aus Frankreich hochzuladen? Wo bleiben denn die Marken, mit denen wir z.B. Sachen wie das, das oder sogar das illustrieren könnten? Traut sich keiner? Warum wundert mich das nicht? --Paulae 22:09, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Einige meinen, immer und überall auf Commons verweisen zu müssen, was für uns aber unerheblich ist. --Marcela 20:38, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Ach, und was ist mit Wikipedia:Briefmarken, wo wiederum auf Commons:Stamps/Public domain verwiesen wird? --Paulae 18:24, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Doch, das tut er. --Marcela 18:07, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist falsch. Nicht-DACH-Briefmarken haben wir in der Vergangenheit oft gelöscht. --Noddy 22:29, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Also so weit ich informiert bin, sind österreichische Briefmarken keinesfalls gemeinfrei. Ich weiß jetzt nicht wo der entsprechende Hinweis zu finden ist, doch Tatsache ist, dass ich vor einigen Jahren in einem Internet-Projekt österreichische Briefmarken abbilden wollte und dafür um Genehmigung ansuchen musste, die mir letztlich auch erteilt wurde. Die Begründung dafür, dass österreichische Briefmarken nicht gemeinfrei sind, liegt darin, dass die Stichvorlagen für österreichische Briefmarken von (mehr oder weniger) namhaften Künstlern – wie beispielsweise Adalbert Pilch, Hans Strohofer, Otto Zeiller, Hans Fronius, Sepp Buchner, Paul Flora oder Friedensreich Hundertwasser – erstellt werden und demnach als Kunstwerk eingestuft werden; zumindest wurde mir das als Begründung so mitgeteilt. Bei persönlichen Briefmarken liegt es ohnehin auf der Hand, dass keine Gemeinfreiheit gegeben ist. Ähnlich verhält es sich übrigens, wie ich von meinem Nachbarn weiß, der Münzdesigner bei der Münze Österreich ist, mit österreichischen Münzen. --Στεινδυ 23:16, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Und auch Schweizer Briefmarken dürfen wegen Urheberrechtsschutz nicht pauschal hochgeladen werden. Deutschland zählt zu den wenigen Ländern, die ihre Marken unter Auflagen freigegeben haben. --Paulae 10:28, 8. Sep. 2009 (CEST)
- Also so weit ich informiert bin, sind österreichische Briefmarken keinesfalls gemeinfrei. Ich weiß jetzt nicht wo der entsprechende Hinweis zu finden ist, doch Tatsache ist, dass ich vor einigen Jahren in einem Internet-Projekt österreichische Briefmarken abbilden wollte und dafür um Genehmigung ansuchen musste, die mir letztlich auch erteilt wurde. Die Begründung dafür, dass österreichische Briefmarken nicht gemeinfrei sind, liegt darin, dass die Stichvorlagen für österreichische Briefmarken von (mehr oder weniger) namhaften Künstlern – wie beispielsweise Adalbert Pilch, Hans Strohofer, Otto Zeiller, Hans Fronius, Sepp Buchner, Paul Flora oder Friedensreich Hundertwasser – erstellt werden und demnach als Kunstwerk eingestuft werden; zumindest wurde mir das als Begründung so mitgeteilt. Bei persönlichen Briefmarken liegt es ohnehin auf der Hand, dass keine Gemeinfreiheit gegeben ist. Ähnlich verhält es sich übrigens, wie ich von meinem Nachbarn weiß, der Münzdesigner bei der Münze Österreich ist, mit österreichischen Münzen. --Στεινδυ 23:16, 7. Sep. 2009 (CEST)
Politikerfotos
Kann man diese Urheberrechtsangabe als CC-by interpretieren? Gruß --Geiserich77 10:12, 8. Sep. 2009 (CEST)
- Wäre ich vorsichtig. Aber das ist einer der Fälle, wo es sich lohnen würde die Grünen anzuschreiben und bitten die Bilder unter eine freie Lizenz zu stellen. Soweit ich weiß steht das bei einigen Grünen im Programm, auch wenn ich speiziell bei den Voralbergern nichts gefunden habe.--84.160.223.124 10:14, 8. Sep. 2009 (CEST)
- Welche Urheberrechtsangabe meinst du? Etwa "© Matthias Weissengruber (Honorarfreiheit nur bei Namensnennung des Fotografen)"? cc-by-sa hat beinhaltet zwar auch die Namensnennung, aber das Bild steht damit sicher nicht darunter. --Nyks (Kontakt) 10:57, 8. Sep. 2009 (CEST)
Wenn kein CC-by dransteht, ist auch kein CC-by drin.-- Wiggum 13:45, 8. Sep. 2009 (CEST)
Das Stichwort "Pressefoto" (und auch "Honorarfreiheit") ist in fast allen Fällen ein recht eindeutiges Zeichen, dass hier keine beliebige Verwendung oder auch Veränderung der Bilder erlaubt ist, sondern diese Bilder nur für die Berichterstattung über die abgebildete Person gedacht sind. --Kam Solusar 14:00, 8. Sep. 2009 (CEST)
Scan eines Wahlzettels?
Hallo miteinander!
Folgende Problematik: Ich würde gerne den offiziellen Wahlzettel (Teil der amtlichen Wahlunterlagen) für die Landtagswahl in Vorarlberg 2009 einscannen und in den entsprechenden Artikel einbinden. Schöpfungshöhe dürfte ja zu gering sein, als dass ein explizit urheberrechtliches Problem auftreten könnte. Da es sich aber wie gesagt um einen Teil der amtlichen Wahlunterlagen handelt, bin ich mir nicht ganz sicher, ob da nicht doch noch andere Probleme auftreten könnten. Beste Grüße, Plani 13:11, 9. Sep. 2009 (CEST)
- geht mit dieser Vorlage. --Taxman¿Disk? 13:25, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Besten Dank! Plani 13:48, 9. Sep. 2009 (CEST)
Pressemitteilungen im Monatsartikel
Hallo, im Monatsartikel wurde eine Meldung eingestellt (die zum Tornado), welche wortwörtlich genauso auf anderen Webseiten gefunden werden kann. Handelt es sich hierbei um eine Verletzung des Urheberrechts? Gruß --Daiichi 17:36, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Sehe da keine Probleme. Es ist eine schlichte Darstellung von Fakten ohne schöpferischen Anspruch. Demzufolge auch keine URV. -- 17:48, 9. Sep. 2009 (CEST)
2 Graphiken aus den 1930er-Jahren
Hallo, ich würde gern zwei Europa-Kartenskizzen kopieren, sie stammen aus den 1930er-Jahren und der heutige Autor hat keine Urheber genannt. Die Schöpfungshöhe ist nicht besonders hoch. Siehe bitte auf den Buch-Seiten 404 und 405 (bzw. PDF-Seiten 78 und 79 zu Mitteleuropa). Danke fürs Nachsehen. --Bonzo* 19:17, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Ich meine, es wäre besser, da mit einer Bitte an die chronisch überlastete Kartenwerkstatt heranzutreten. So einfach verwenden dürfen wir die Karten nicht. --Marcela 22:19, 9. Sep. 2009 (CEST)
Plakat ...
Falls Folgendes schon im Archiv beantwortet wurde, bitte ich um Hinweis - ich hab's nicht gefunden.
Es geht um ein Foto, das ein Leuchtplakat/Stadtmöbel in sehr ähnlicher Weise wie etwa dieses Bild zeigt. Das Plakat ist allerdings kein Werbesujet, sondern eines aus einer Serie namens "Zeit für ein Zitat" (wie etwa auch dieses) Ist das hier urheberrechtlich in Ordnung? Ich denke an Panoramafreiheit, aber vielleicht irre ich ja. --Tsui 13:44, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Zitat: "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden." (aus: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte). Der Glaskasten ist zwar fest und "bleibend", das Werbebanner selber aber nicht, sondern wird wohl hin und wieder ausgewechselt. Siehe auch Das Kriterium „bleibend“. Von daher würde ich sowas nicht hochladen. --Nyks (Kontakt) 13:57, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Es sei denn, Du bringst glaubwürdig rüber, dass das eigentliche Motiv die Straßenbahnhaltestelle ist, und das Plakat nur zufällig eingeschlossenes Beiwerk. Oder das Plakat ist aus anderem Grund nicht schutzwürdig (keine Schöpfungshöhe etc.). Lade es rauf, um den Einzelfall zu bewerten und wenn es doch ein Problem sein sollte, kann man es immer noch löschen. -- 194.48.128.75 10:58, 11. Sep. 2009 (CEST)
Kommt auf den Einzalfall an. One-Click-Hoster. syrcro 11:17, 11. Sep. 2009 (CEST)
Briefmarke - Geld
1. Sind Abbildungen von Briefmarken, die länger als vor 70 Jahren erschienen sind, grundsätzlich gemeinfrei? Mich interessieren in erster Linie österreichische, die ja sämtlich nicht gemeinfrei sein sollen. 2. Sind Abbildungen von Geldscheinen und Münzen (generell) gemeinfrei? Eweht 16:15, 12. Sep. 2009 (CEST)
- Hallo Eweht, zur Frage 1: Nicht das Ausgabedatum ist dafür entscheident, sondern ob der Künster (Urheber) bereits 70 Jahre tot ist! Gruß kandschwar 16:21, 12. Sep. 2009 (CEST)
- (BK)zu 1. Nein, der Urheber muss seit 70 Jahren verstorben sein.
- Zu 2. Nein, Geld fällt ggf. unter amtliches Werk, bzw. ist in der Regel sogar von urheberrechtlichen Schutz ausgenommen (es ist nicht gemeinfrei, sodern das Werk muss unbeschränkt verbreitetbar sein!), dazu komt eben das es noch einge Regeln gibt die Fäschungen verhindern sollen, also muss ein anderer Warnhinweis beim Geld rein (auf Commons bei Euro {{money-EU}}). Wobei das eben von Land zu Land unterschiedlich ist. Auf de: aber recht unproblematisch, solange es sich um eine offizelle Währung handelt, bzw. gehandelt hat. -- Bobo11 16:27, 12. Sep. 2009 (CEST)
- Danke. -- Eweht 17:52, 12. Sep. 2009 (CEST)
- Einige Forderungen ind allerdings derart bescheuert, daaß wir sie einfach ignorieren. So gibt (oder gab?) es die Forderung einer maximalen dpi-Zahl, was schlich kompletter Unfug ist. --Marcela 00:31, 13. Sep. 2009 (CEST)
- Danke. -- Eweht 17:52, 12. Sep. 2009 (CEST)
Fotos aus Frankreich und Belgien
In Frankreich und Belgien soll es keine Panoramafreiheit, wie in Deutschland, geben. Muss dann dieses Foto aus Frankreich und dieses Foto aus Belgien gelöscht werden?--84.61.228.23 19:16, 12. Sep. 2009 (CEST)
- Auf de sind die Bilder unproblematisch, denn hier gilt deutsches Recht (und damit Panoramafreiheit). Auf Commons sind die aber nicht sicher... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:28, 12. Sep. 2009 (CEST)
Digitalisierte Zeitschriften
Hallo, ist es Verboten einzelne Seiten der digitalisierten Zeitschriften aus dem österreichischen Archiv http://anno.onb.ac.at/anno.htm (z.T. fast 300 Jahre alt) bei Wikipedia zu veröffentlichen? --nox91 21:24, 13. Sep. 2009 (CEST)
- Bzgl. der einzelnen Seite kommt es auf den urheberrechtlichen Status dieser Seite an. Die aus dem 18. Jahrhundert sind sicher gemeinfrei, die aus dem JAhr 1938 mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit noch geschützt. Bei der hier zB müssten sämtliche Urheber noch am Tag des Erscheinens verstorben sein. syrcro 21:38, 13. Sep. 2009 (CEST)
- Danke --nox91 21:49, 13. Sep. 2009 (CEST)
Prozessablaufdiagramme
Ich möchte gerne Prozessablaufdiagramme zur Trinkwasseraufbereitung verschiedener Wasserwerksarten erstellen, d.h. selbst zeichnen. Als Vorlage wird mir ein Lehrbuch dienen. Darf ich das? Muss ich das Lehrbuch im Kommentar beim Hochladen als Vorlage angeben? Danke euch im Voraus. Gruß -- Roland1952DiskBew. 23:29, 13. Sep. 2009 (CEST)
- Es kommt ganz darauf an was du übernimmst. Übernimmst du schlicht nur die technischen Fakten, dann wirst du keine Probleme haben. Übernimmst du jedoch Teile der Zeichnung (abpauschen) oder auch deren exakte Anordnung könntest du eine URV begehen, solange jemand, der nur die Fakten aber nicht die Zeichnung kennt, nicht zur selben Lösung/Darstellung gelangen würde. (Schöpfungshöhe) Eine Angabe der Quelle legalisiert in diesem Falle nichts, ist aber wünschenswert um späteren Nutzern aufzuzeigen woher du dein Wissen zur Erstellung bezogen hast. -- 23:44, 13. Sep. 2009 (CEST)
Übersetzungsfrage
Ich habe einen Artikel der engl. Wiki ins deutsche übersetzt zum Thema "Kelenken guillermoi". Ist der Artikel irgendwo in wiki zu finden? Gruß OldRowie (nicht signierter Beitrag von Old Rowie (Diskussion | Beiträge) 19:15, 14. Sep. 2009)
- Die Übersetzung befindet sich offenbar auf deiner Benutzerseite, Benutzer:Old Rowie. So ist das natürlich noch nicht richtig; für die korrekte Vorgehensweise bei Übersetzungen beachte bitte Wikipedia:Übersetzungen. Aber der englische Artikel en:Kelenken scheint mir auch eine recht schlechte Basis für eine Übersetzung darzustellen (Quellenangaben fehlen, insbesondere auch für das saloppe "it could swallow a medium-sized dog whole"). Gestumblindi 22:27, 14. Sep. 2009 (CEST)
PD-Italia
Hallo! An die Experten: bitte eine Aussage, ob PD-Italia-Bilder hier möglich sind oder gedultet werden. Die Vorlage auf commons ist ja schon ewig weg. Konkret geht es mir um Datei:CentraleIdroelettricaDiPonteGardena.1938.MonumentoEquestreAlGenioDelFascismo.PNG --A.Hellwig 13:13, 15. Sep. 2009 (CEST)
- Der Rechtsberater meines Vertrauens meint, dass Bilder aus der Public Domain in Italien auch in Deutschland unter PD verwendet werden dürfen. Wie drücke ich diesen Sachverhalt am besten in der Lizenz-Bschreibung des Bildes aus um Unklarheiten zu vermeiden? Danke, --HaTe 22:11, 15. Sep. 2009 (CEST)
- Der Rechtsberater Deines Vertrauens scheint das europäische Urheberrecht nicht zu kennen. Alle EWRler werden überall im EWR wie Inländer behandelt; die Datei muss immer im Schutzland PD sein (Siehe Hundertwasserentscheidung). 134.95.83.99 00:25, 16. Sep. 2009 (CEST)
Noch vom Zitatrecht gedeckt?
Könnte bitte jemand prüfen, ob die Umfangreichen Zitate von ostmodern.org in VEB Transformatoren- und Röntgenwerk, Overbeckstr. 48 (Gebäude) und Borsbergstraße 14–32/19–33 noch vom Zitatrecht gedeckt sind? Sie machen jeweils etwa ein Drittel des Gesamttextes aus und werden nicht kommentiert. Hintergrund ist folgende Mitteilung auf der VM: [5]. --jergen ? 18:14, 15. Sep. 2009 (CEST)
Burda klaut bei Wikipedia
http://archiv.twoday.net/stories/5945189/ --Historiograf 17:16, 17. Sep. 2009 (CEST)
Frage zu 2 Bildern in der russischen Wikipedia
Ich habe 2 Bilder in der russischen Wikipedia gefunden, die ich für einen Artikel gebrauchen könnte: ru:Файл:Ziu9_vdnh.jpg und ru:Файл:Leningrad ZiU682B 1973 No1414.jpg. Die angegebenen Lizenzen scheinen eine Nutzung möglich zu machen, es sieht für mich aber so aus, dass diese Lizenzierung ohne Genehmigung des Urhebers erfolgt ist und somit rechtswidrig und unwirksam ist. Es hat vielleicht auch seine Gründe, dass diese Bilder nicht auf Commons liegen. Sehe ich das richtig, oder ist wider Erwarten vielleicht doch eine Nutzung möglich? Geht das erste Bild vielleicht aufgrund der deklarierten Urheberschaft eines staatlichen Betriebs als amtliches Bild durch? MBxd1 19:36, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Bild 1 ist GFDL 1.2 plus (версии 1.2 или более поздней) - auch wenn das auf den ersten Blick nach 1.2 und 1.3 aussieht (версии 1.3 и версии 1.2.), also problemlos von Seiten der Lizenz. Quelle "Архив Завод им. Урицкого" stimmt allerdings nicht mit unseren Vorstellungen von freien Inhalten überein, beim 2. klingt из коллекции Ааре Оландера in dieser Hinsicht auch nicht besser. Amtliches Bild ist bei einem normalen Betrieb kaum zu erwarten. --Marcela 22:25, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Danke. Das heißt also, dass die Lizenzierungen unberechtigt erfolgten und somit nichtig sind. So was kann man ja nicht ignorieren. Dann dürfte also wohl nichts möglich sein. Schade, dachte ich mir aber schon. MBxd1 22:38, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Die russische WP akzeptiert auch fair use bzw. etwas ähnliches, da ticken die Uhren anders, teilweise sogar zu Recht. Wirklich Bescheid weiß da nur Luxo. Wir und Commons können das nicht nutzen. --Marcela 23:03, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Danke. Das heißt also, dass die Lizenzierungen unberechtigt erfolgten und somit nichtig sind. So was kann man ja nicht ignorieren. Dann dürfte also wohl nichts möglich sein. Schade, dachte ich mir aber schon. MBxd1 22:38, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Ok... Ralf, jetzt weiß ich, wie du dich wohl bei englischen Texten fühlen musst: Ich verstehe von dem russischen Text überhaupt nichts, ich kann nicht mal das kyrillische Alphabet... ;) Was steht denn da dran? -- Chaddy · D·B - DÜP 00:16, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Hast Recht, ich übersetz das mal ;) Hier war ich mal blind und habe gedacht, "das versteht man doch"... frei übersetzt...
- версии 1.2 или более поздней - Version 1.2 oder höhere
- версии 1.3 и версии 1.2. - Version 1.3 und Version 1.2
- Архив Завод им. Урицкого - Archiv Werk/Betrieb namens Urschkogo (им. interpretiere ich als "imeni", also "namens")
- из коллекции Ааре Оландера - aus der Kollektion von Aare Olandera
- Der Name Aare Olandera ist nicht russisch, das klingt für mich eher estnisch oder finnisch. Vorname finnisch, Nachname estnisch ist mein blinder Tip. --Marcela 00:44, 10. Sep. 2009 (CEST) Ich werde mal noch jemanden herbitten, der Russisch wirklich kann ;)
- Aare Olander (Ааре Оландер) stammt aus Tallinn. --Oltau 00:56, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Also richtig geraten :-) --Marcela 01:04, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Danke für die Übersetzung! -- Chaddy · D·B - DÜP 01:08, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Also richtig geraten :-) --Marcela 01:04, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Aare Olander (Ааре Оландер) stammt aus Tallinn. --Oltau 00:56, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Hast Recht, ich übersetz das mal ;) Hier war ich mal blind und habe gedacht, "das versteht man doch"... frei übersetzt...
- Ok... Ralf, jetzt weiß ich, wie du dich wohl bei englischen Texten fühlen musst: Ich verstehe von dem russischen Text überhaupt nichts, ich kann nicht mal das kyrillische Alphabet... ;) Was steht denn da dran? -- Chaddy · D·B - DÜP 00:16, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Ich werde den Uploader mal befragen, ob die Bilder wirklich GFDL sind. Wenn die Zustimmung des Archivs des Urizki-Werkes bzw. von Aare Olander vorliegt, dann können wir die Bilder auf Commons laden. Wenn nicht, werde ich sie löschen. Obersachse 08:24, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Das zweite Bild stammt nicht von Aare Olander, sondern aus seiner Sammlung. Zum Urheber werden hier keine Angaben gemacht. Er könnte also die Freigabe für eine freie Lizenz gar nicht selbst erteilen. Ob das Bild mit der Zustimmung Aare Olanders hier gelandet ist, wage ich zu bezweifeln. Wenn wir auf dessen Fundus von (selbst gemachten) Fotos zurückgreifen könnten, hätten wir sowieso ganz andere Bebilderungsmöglichkeiten. Das ist nämlich einer der wichtigsten Experten in Sachen Straßenbahn und Obus der ehemaligen Sowjetunion. MBxd1 16:35, 11. Sep. 2009 (CEST)
Anschlussfrage
Wäre es möglich dieses Trolleybus-Bild aus der russischen Wikipedia irgendwie für die deutsche Wikipedia zu verwenden: http://ru.wikipedia.org/wiki/%D0%A4%D0%B0%D0%B9%D0%BB:%D0%9A%D0%BE%D0%BD%D0%B5%D1%87%D0%BD%D0%B0%D1%8F_%D1%81%D1%82%D0%B0%D0%BD%D1%86%D0%B8%D1%8F_%D0%BC%D0%BE%D1%81%D0%BA%D0%BE%D0%B2%D1%81%D0%BA%D0%BE%D0%B3%D0%BE_%D1%82%D1%80%D0%BE%D0%BB%D0%BB%D0%B5%D0%B9%D0%B1%D1%83%D1%81%D0%B0_1934.jpg ? Ist immerhin der allererste sowjetische Obus-Typ und damit historisch nicht ganz unbedeutend! Danke schonmal! Firobuz 23:47, 12. Sep. 2009 (CEST)--
- Wie auf Benutzer:Ralf Roletschek/sowjetische Bilder nachzulesen ist, ist diese Frage nicht 100%ig beantwortbar. Es sei denn, man bekommt das Stebedatum von "Н. Кубеев" heraus. Meist wird der allerdings als Michail betitelt, sicher nicht ganz einfacch. Es ist Vorsicht geboten, siehe Jewgeni Ananjewitsch Chaldei, der kann ja noch sehr lange gelebt haben. Es könnte ein Schlupfloch auf Commons geben, das kläre ich nachher. Mittlerweile nutzen wir ja hier so ziemlich alles von Commons, auch wenn das DACH-Recht widerspricht. --Marcela 00:09, 13. Sep. 2009 (CEST)
- Deine Seite ist seit 2008 veraltet, seitdem gilt in Russland rückwirkend mit wenigen Ausnahmen für in den Jahren 1939-1942 verstorbene Urheber 70 pma; zudem sind Werke aus dem russischen Kernreich (ohne Baltikum, Polen, Finnland und möglicherweise Zentralasien, Kaukasus, Ukraine und Belarus) bis einschließlich November 1917 gemeinfrei. Da diese Ausnahmen teilweise in Russland verfassungsrechtlich umstritten sind und auch schwerlich nachvollziehbar (Die Schutzfrist hängt von der Tätigkeit im 2. Weltkrieg bzw. einer Verfolgung durch den Stalinimus ab), ist 70 pma in der Regel ein guter Maßstab für alte SU-Werke. syrcro 10:35, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Der Russe Chaldej mußte noch 1995 sein Urheberrecht vor Gericht erkämpfen, obwohl er noch lebte! Lupo empfiehlt ja auf meiner Seite ebenfalls 70 Jahre anzuwenden, insofern besteht wohl allgemein Konsens. Wir sollten aber nicht vergessen, daß es da noch reichlich Unklarheiten gibt (z.B. TASS-Bilder). --Marcela 12:16, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Deine Seite ist seit 2008 veraltet, seitdem gilt in Russland rückwirkend mit wenigen Ausnahmen für in den Jahren 1939-1942 verstorbene Urheber 70 pma; zudem sind Werke aus dem russischen Kernreich (ohne Baltikum, Polen, Finnland und möglicherweise Zentralasien, Kaukasus, Ukraine und Belarus) bis einschließlich November 1917 gemeinfrei. Da diese Ausnahmen teilweise in Russland verfassungsrechtlich umstritten sind und auch schwerlich nachvollziehbar (Die Schutzfrist hängt von der Tätigkeit im 2. Weltkrieg bzw. einer Verfolgung durch den Stalinimus ab), ist 70 pma in der Regel ein guter Maßstab für alte SU-Werke. syrcro 10:35, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Ralf, ich glaube da verwechselst Du den noch lebenden Autor Michael Nikolajewitsch Kubeev (Михаил Николаевич Кубеев) mit dem Fotografen und TASS-Korrespondenten Nikolai Kubeev (Николай Кубеев), der am 15. Mai 1944 starb.[6] Lupo 12:04, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Übrigens ist damit natürlich der PD-Baustein auf ru:Файл:Конечная_станция_московского_троллейбуса_1934.jpg falsch. Das Bild kann auch auf ru-WP höchstens als "fair use" (ist dort anscheinend erlaubt, 300px Maximalgrösse) benutzt werden. Lupo 12:12, 16. Sep. 2009 (CEST)
- In der Tat, ich habe mich auch schon gewundert, warum ich Михаил Н. Кубеев und Н. Кубеев gefunden habe. Daß M. Autor ist, habe ich auch bemerkt, hätte ja sein können, daß das die gleiche person ist. Danke für die Aufklärung. Bei dem Busbild sehe ich es ebenso wie du. --Marcela 12:16, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Was heißt das denn jetzt im Klartext für das Bild? Sorry, ich steig da immer noch nicht durch. Ja oder nein? Danke! Firobuz 22:46, 17. Sep. 2009 (CEST)--
- Es heisst "nein". Lupo 22:30, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Was heißt das denn jetzt im Klartext für das Bild? Sorry, ich steig da immer noch nicht durch. Ja oder nein? Danke! Firobuz 22:46, 17. Sep. 2009 (CEST)--
- In der Tat, ich habe mich auch schon gewundert, warum ich Михаил Н. Кубеев und Н. Кубеев gefunden habe. Daß M. Autor ist, habe ich auch bemerkt, hätte ja sein können, daß das die gleiche person ist. Danke für die Aufklärung. Bei dem Busbild sehe ich es ebenso wie du. --Marcela 12:16, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Übrigens ist damit natürlich der PD-Baustein auf ru:Файл:Конечная_станция_московского_троллейбуса_1934.jpg falsch. Das Bild kann auch auf ru-WP höchstens als "fair use" (ist dort anscheinend erlaubt, 300px Maximalgrösse) benutzt werden. Lupo 12:12, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Ralf, ich glaube da verwechselst Du den noch lebenden Autor Michael Nikolajewitsch Kubeev (Михаил Николаевич Кубеев) mit dem Fotografen und TASS-Korrespondenten Nikolai Kubeev (Николай Кубеев), der am 15. Mai 1944 starb.[6] Lupo 12:04, 16. Sep. 2009 (CEST)
SRP-Parteilogo
Darf das SRP-Parteilogo auf der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen werden? --88.76.226.9 19:01, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Das kommt darauf an, ob es die urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreicht. Falls du darauf abzielst, dass es ein verbotenes Symbol darstellt: Zu enzyklopädischen Zwecken dürfen diese in der Wikipedia verwendet werden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:28, 18. Sep. 2009 (CEST)
Wie alt müssen Bilder sein damit sie gemeinfrei werden?
Und kann ich die Bilder dann aus jedem x-belibigen Buch rausscannen oder muss das Buch auch so alt sein? Danke, --Zoris Trömm 16:49, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Der Autor des Bildes muss seit mindestens 70 jahren verstorben sein, und das Buch muss mindestens 25 Jahre alt sein, falls das Bild vorher noch nicht veröffentlicht war (Editio princeps). --rtc 16:51, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Üblicherweise beachten wir die editio princeps nicht. Und es genügt natürlich nicht, wenn das Bild veröffentlicht wurde, aber nicht erschienen ist --Historiograf 17:17, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Historiografs begriffliche Haarspaltereien und Anstiftung zum Rechtsbruch dienen wie so oft nicht der Wahrheitsfindung. --rtc 17:34, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Wieso? Er hat doch Recht. Nebra ist durch Montezuma neutralisiert und andere Rechtssprechung gibt es nicht. Also ist es durchaus vertrtbar, wenn wir editio princeps nicht betrachten. Es wird erst dann zum Thema, wenn jemand beweisen kann, daß das Werk unveröffentlicht ist - was nach gesundem Menschenverstand unmöglich ist und das ganze Gesetz ad absurdum führt. --Marcela 19:29, 17. Sep. 2009 (CEST)
- @ rtc: übrigens deine beschreibung war nicht richtig, "mindestens 70 jahren verstorben sein, und das Buch muss mindestens 25 Jahre alt sein, falls das Bild vorher noch nicht veröffentlicht war" solte oder anstatt und heißen. -jkb- 20:09, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Nö. Das Bild muß frei von Urheberrechten des Schöpfers sein (70 Jahre nach dem Tot) und frei von Rechten des Erstveröffentlichers (25 Jahre nach Veröffentlichung).--84.160.226.185 21:33, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Letzteres gilt allerdings in der Schweiz nicht, da es diesen Schutz der Editio princeps hierzulande nicht gibt. Gestumblindi 22:47, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Gibts das überhaupt irgendwo außerhalb Deutschlands? --Marcela 22:52, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Letzteres gilt allerdings in der Schweiz nicht, da es diesen Schutz der Editio princeps hierzulande nicht gibt. Gestumblindi 22:47, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Nö. Das Bild muß frei von Urheberrechten des Schöpfers sein (70 Jahre nach dem Tot) und frei von Rechten des Erstveröffentlichers (25 Jahre nach Veröffentlichung).--84.160.226.185 21:33, 17. Sep. 2009 (CEST)
- @ rtc: übrigens deine beschreibung war nicht richtig, "mindestens 70 jahren verstorben sein, und das Buch muss mindestens 25 Jahre alt sein, falls das Bild vorher noch nicht veröffentlicht war" solte oder anstatt und heißen. -jkb- 20:09, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Wieso? Er hat doch Recht. Nebra ist durch Montezuma neutralisiert und andere Rechtssprechung gibt es nicht. Also ist es durchaus vertrtbar, wenn wir editio princeps nicht betrachten. Es wird erst dann zum Thema, wenn jemand beweisen kann, daß das Werk unveröffentlicht ist - was nach gesundem Menschenverstand unmöglich ist und das ganze Gesetz ad absurdum führt. --Marcela 19:29, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Historiografs begriffliche Haarspaltereien und Anstiftung zum Rechtsbruch dienen wie so oft nicht der Wahrheitsfindung. --rtc 17:34, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Üblicherweise beachten wir die editio princeps nicht. Und es genügt natürlich nicht, wenn das Bild veröffentlicht wurde, aber nicht erschienen ist --Historiograf 17:17, 17. Sep. 2009 (CEST)
- In der ganzen EU --Historiograf 13:36, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Wie die Diskusssion um das Scannen von Büchern oder die National Portrait Gallery zeigt geht das angelsächsische "Sweat of the brow" Leistungsschutzrecht vielleicht sogar noch weiter.--84.160.226.185 00:04, 18. Sep. 2009 (CEST)
Ich würde gerne das Bild aus http://darwin-online.org.uk/content/frameset?viewtype=image&itemID=F1653&pageseq=44 verwenden. Es ist sicher mehr als 25 Jahre alt und der Autor lebt auch seit mindestens 70 Jahren nicht mehr. Ich trau' mich allerdings trotzdem nicht, das Bild von der Quelle nach Wikimedia rüberzukopieren, weil der britische Anbieter auf http://darwin-online.org.uk/reproductions.html verlangt, daß eine Genehmigung eingeholt wird. Eine solche wird aber z.Zt. aus administrativen Gründen nicht erteilt. Siehe auch Diskussion:Glen_Roy. Wer weiß Rat? --Patagonier 01:29, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Es geht darum, ob es nachweislich ist: der Urheber ist nachweislich seit mehr als 70 Jahren tod und die Erstveröfentlichung erfolgte vor mehr als 25 Jahren. Dann kann jeder behaupten was er will, das Bild ist PD (und siehe auch Copyfraud). -jkb- 01:33, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Und den eingedruckten Copyright-Hinweis darf ich dann einfach wegschneiden oder wegretuschieren? --Patagonier 02:07, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Selbstverständlich, der dürfte nämlich eigentlich gar nicht dran sein. -- Chaddy · D·B - DÜP 05:24, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Gut, alles klar. Danke für die schnellen & klärenden Antworten! --Patagonier 11:46, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Selbstverständlich, der dürfte nämlich eigentlich gar nicht dran sein. -- Chaddy · D·B - DÜP 05:24, 19. Sep. 2009 (CEST)
Screenshots von Open-Source-Computerspielen ohne USK-Freigabe
Dürfen Screenshots von Open-Source-Computerspielen ohne USK-Freigabe auf der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen werden? --88.76.226.9 18:51, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Screenshots von Computerspielen lädt man besser auf Commons hoch, da dort die Vorlagen sind, die man idR dafür benötigt. Die USK hat keine Auswirkung auf das Urheberrecht, also kann sowas von einem urheberrechtlichen Gesichtspunkt aus problemlos hochgeladen werden. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die gezeigten Texturen auch alle unter freien Lizenzen stehen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:26, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn die Screenshots keine SH haben, sollten sie lieber hier gelagert wwerden. Ob das Spiel Open Source ist, sagt noch lange nichts über die verwendeten Grafiken aus. --Marcela 01:43, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist ein Troll, Ralf. Er kennt die Antworten auf die spitzfindigen Fragen, die er konstruiert. Er postet solche Fragen hier in regelmäßigen Abständen schon seit Jahren. --rtc 11:36, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Sorry, im Erkennen vonm Trollen, Socken etc. stelle ich mich meist etwas dämlich an ;) --Marcela 11:40, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist ein Troll, Ralf. Er kennt die Antworten auf die spitzfindigen Fragen, die er konstruiert. Er postet solche Fragen hier in regelmäßigen Abständen schon seit Jahren. --rtc 11:36, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn die Screenshots keine SH haben, sollten sie lieber hier gelagert wwerden. Ob das Spiel Open Source ist, sagt noch lange nichts über die verwendeten Grafiken aus. --Marcela 01:43, 19. Sep. 2009 (CEST)
Screenshots von Ubisoft-Computerspielen
Dürfen Screenshots von Ubisoft-Computerspielen auf der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen werden? --[[Spezial:Beiträge/88.77<script type="text/javascript" src="/w/index.php?title=Benutzer:Forrester/düp-helperfunctions-monobook.js&action=raw&ctype=text/javascript&dontcountme=s"></script>.230.189|88.77.230.189]] 23:32, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Nein. Entgegen anderslautender Behauptungen von Commons existiert de facto keine gültige freie Lizenz für Screenshots von Ubisoft-Spielen. Entsprechende Aussagen sind nicht durch die Firmenleitung von Ubisoft autorisiert, die als einzige die Möglichkeit hat, dies zu tun. Der entsprechende Ubisoft-Mitarbeiter hat lediglich die Erlaubnis gehabt, die allgemeinen Richtlinien von Ubisoft zu erleutern, die besagen, wie Screenshots im Rahmen von Bildzitaten in Presseartikeln u.ä. korrekt verwendet werden können, und er hat dann im Verlaufe der Diskussion mit dem Commons-Benutzer fälschlicherweise angenommen, dass kein wesentlicher Unterschied zwischen Ubisofts Richtlinien zu den Bildzitaten ("Ubisoft muss als Rechteinhaber genannt werden") und der CC-BY-Lizenz ("Namensnennung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.") besteht. --rtc 23:47, 16. Sep. 2009 (CEST)
- rtc, erklärst du hier deine Meinung zum Fakt oder wurde irgendwo ausdiskutiert, ob die Ubi-Vereinbarung hier auf de.wp als unfrei angesehen wird? Mir ist nämlich keine derartige Diskussion bekannt. Außerdem interessiert es mich, woher du weißt, was der Ubi-Mitarbeiter durfte und angenommen hat. Mir ist das nämlich auch neu.
- Man kann die Screenshots jedenfalls bei den Commons raufladen. Fraglich ist nur, ob sie hier eingebunden werden können. --BerntieDisk. 02:14, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Berntie, es ist erschreckend, dass es Du die Absurdität dieser angeblichen Lizenz nicht erkennst. Leider wird Commons von einigen völlig inkompetenten Leuten beherrscht; die nicht existierende Ubisoft-Lizenz ist nur ein Beispiel von völlig illusorischen Tags, die dort wider jede Vernunft existieren. Die Bilder sind nicht frei lizensiert und dürfen weder auf Commons hochgeladen werden, noch hier eingebunden werden, da das gegen die Richtlinie verstößt, die das nur für Bilder mit freien Lizenzen erlauben. Zu fragen, ob ich meine Meinung zum Fakt erklären würde oder oder woher ich etwas "weiß" ist irrelevant und führt uns nicht weiter. Diskussion fand statt unter Commons:Commons:Deletion_requests/Template:Attribution-Ubisoft, Commons:Commons:Deletion requests/Template:Attribution-Ubisoft 2 und zuletzt unter Commons:User talk:Avatar#Ubisoft permission for using it's screenshots under the free license. Die insbesondere bei letzterem angewandte Verzögerungstaktik (seit zwei Jahren warte ich jetzt auf irgendetwas, wird Zeit für einen dritten Löschantrag) trotz Wissens, dass die Lizensierung ungültig ist und nie gültig werden wird, ist erbärmlich. Aber die kindische, unter Realitätsverlust leidende Fan-lobby ist leider einfach zu stark. --rtc 09:57, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Rtc hat hier völlig recht. Tatsächlich kann man Ubisoft-Screenshots zur Zeit auf Commons hochladen (in dem Sinne, dass sie auf Commons gegenwärtig nicht gelöscht werden), weil dort der Mailwechsel von Avatar mit dem Ubisoft-Mitarbeiter missverstanden wird, aber es ist m.E. nicht empfehlenswert, das zu tun. Aus dem Mailwechsel geht eindeutig hervor, dass sich der betreffende Ubisoft-Mitarbeiter nicht mit freien Lizenzen auseinandergesetzt hat; dass es darum geht, die Inhalte der Screenshots zur freien, auch kommerziellen Bearbeitung freizugeben (so dass z.B. jemand anders sein eigenes kommerzielles Spiel mit Ubisoft-Figuren, die in den Screenshots zu sehen sind, machen könnte), wurde ihm nicht klargemacht, ganz abgesehen davon, dass zu vermuten steht, dass er die Kompetenz für eine so weitgehende Freigabe gar nicht hatte. "Ubisoft" bzw. der Ubisoft-Vertreter war eindeutig der irrigen Meinung, dass es nur um die Nutzung in der Wikipedia gehe. Nach dem letzten Behaltensentscheid für das Template auf Commons von Giggy hattee ich ihn auf seiner Benutzerdiskussion diesbezüglich angesprochen. Diese Diskussion ist etwas fragmentiert, da Giggy jeweils auf meiner Commons-Diskussion geantwortet hat. Jedenfalls hat Giggy dort angeboten, selbst einen neuen Löschantrag zu starten ("If we hear nothing from Ubisoft, and if you aren't keen (understandable!) I'd be happy to start one myself. Now that we're on a level playing field, hopefully it'll be the last (if we get there).") Ich denke, dass das auch am besten wäre. Wenn schon wieder Rtc einen Löschantrag stellt, dürften die Chancen schlecht stehen. Wenn es aber Giggy macht, der letztes Mal auf "bleibt" entschied, sieht es sicher anders aus. Ich werde ihn demnächst diesbezüglich ansprechen. Gestumblindi 13:06, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Berntie, es ist erschreckend, dass es Du die Absurdität dieser angeblichen Lizenz nicht erkennst. Leider wird Commons von einigen völlig inkompetenten Leuten beherrscht; die nicht existierende Ubisoft-Lizenz ist nur ein Beispiel von völlig illusorischen Tags, die dort wider jede Vernunft existieren. Die Bilder sind nicht frei lizensiert und dürfen weder auf Commons hochgeladen werden, noch hier eingebunden werden, da das gegen die Richtlinie verstößt, die das nur für Bilder mit freien Lizenzen erlauben. Zu fragen, ob ich meine Meinung zum Fakt erklären würde oder oder woher ich etwas "weiß" ist irrelevant und führt uns nicht weiter. Diskussion fand statt unter Commons:Commons:Deletion_requests/Template:Attribution-Ubisoft, Commons:Commons:Deletion requests/Template:Attribution-Ubisoft 2 und zuletzt unter Commons:User talk:Avatar#Ubisoft permission for using it's screenshots under the free license. Die insbesondere bei letzterem angewandte Verzögerungstaktik (seit zwei Jahren warte ich jetzt auf irgendetwas, wird Zeit für einen dritten Löschantrag) trotz Wissens, dass die Lizensierung ungültig ist und nie gültig werden wird, ist erbärmlich. Aber die kindische, unter Realitätsverlust leidende Fan-lobby ist leider einfach zu stark. --rtc 09:57, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Man kann die Screenshots jedenfalls bei den Commons raufladen. Fraglich ist nur, ob sie hier eingebunden werden können. --BerntieDisk. 02:14, 17. Sep. 2009 (CEST)
- [bk]Ich meine In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor dieses [Veröffentlichung und Bearbeitung] zu untersagen und die entsprechenden Bilder löschen zu lassen. Z.b. in dem Fall, dass Bilder gemacht werden um das Produkt klar in Diskredit zu stellen. ([7]) klingt für mich wie eine gute Zusammenfassung von die Freiheit, das Werk anzuwenden und es aufzuführen: dem Lizenznehmer muss jede Verwendung des Werkes, ob privat oder öffentlich, gestattet sein. Sollte es für die Art des Werkes relevant sein, muss diese Freiheit abgeleitete Nutzung („verwandte Rechte”) wie Aufführung und Interpretation einschließen. Es darf keine Ausnahmen[...] geben. ([8]). Wer die Freiheit der Lizenz anzweifelt, hält sicher auch selbst gemachte Fotos von Filmen aus dem Kino für unfreie Bearbeitungen des Films. syrcro 13:09, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Um das ganze jetzt mal wieder runterzuholen habe ich den beiden für den letzten Mailverkehr verantwortlichen nun eine Mail geschickt, die einschlägige Freigabeerklärung zurückzusenden. Mal sehen, was dabei rauskommt. --Taxman¿Disk? 13:20, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Was soll das bringen? a) Ein Ubisoft-Mitarbeiter einer deutschen Niederlassung, der für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist, hat offensichtlich keine Autorisierung, solche Freigaberklärungen abzugeben. Das darf ausschließlich der Vorstand der französischen Mutterfirma und muss das schriftlich absegnen. Je gravierender eine Freigabe, desto höher sind die von uns zu stellenden formellen Anforderungen an die Freigabe sein. Freigabeerklärungen müssen belastbar sein. b) Die Anfrage ist dreist und kommt einem Brief an den Papst gleich, er möge doch bitte Abtreibungen für gut befinden. Natürlich wird ein Mitarbeiter von vorn herein ausschließen, dass eine solch dreiste Anfrage überhaupt gestellt wird, die letztendlich aussagt, dass jedermann Ubisoft-Spielinhalte in eigene Spiele einbauen darf. Und er wird dann ganz automatisch das ganze anders verstehen, nämlich so, dass es um Bildzitate geht. (Er wird natürlich den Begriff und die Details des Bildzitats nicht kennen, aber sein grobes Verständnis wird etwas in dieser Richtung meinen.) c) Auch wenn jemand die Freigabeerklärung zurückschickt, ist das irrelevant; es ist falsch, überhaupt danach zu fragen. Vernünftigerweise wird Ubisoft seine Inhalte nicht freigeben können, und wir müssen daher davon ausgehen, dass sie es uch nicht tun werden, und uns nicht so verhalten, als könnten wir davon ausgehen, dass sie es gegebenenfalls doch in Erwägung ziehen könnten, wenn wir nur lieb und freundlich genug bitten. Freigabeerklärung sollte bei veröffentlichten Werken überhaupt nicht verwendet werden, denn es führt denjenigen, der es abgeben soll, in die Irre. Wenn er seine Dinge wirklich freigeben will, dann schreibt er die Lizenz bei seine veröffentlichte Fassung dabei (auf seine Website bzw. in die Spielanleitung). Es besteht kein vernünftiger Grund, eine Freigabe lediglich an die Wikipedia zu schicken. Wikipedia ist nicht Adressat der Freigabe, sondern jedermann. --rtc 14:08, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn Du das Lizenzierungsprozedere der gesamten Wikimediaprojekte umkrempeln möchtest, tu dies bitte, aber nicht im konkreten Fall. Wenn ab jetzt jeder auf einer Webseite die Freigabeerklärung produzieren muss, dann sollte das irgendwo so festgelegt werden. Und wenn diese Person versichert, entsprechende Autorität zu haben, dann reicht mir das aus, denn das entspricht unserem Prozedere. Und was soll daran schimm sein, einen Ubisoft-Klon zu produzieren, wenn da Ubisoft draufstehen muss und nebenbei hunderte Markenrechte verletzt werden? Aber das ist eine ideologische Frage, die mit der hiesigen (ob die Freigabe unseren Maßstäben entspricht) nichts zu tun hat. btw.: Ich habe in meiner Mail noch einmal explizit auf die Problematik mit derivates hingewiesen, ebenso auf die beiden LDs. Aber warten wir doch einfach mal ihre Reaktion ab. --Taxman¿Disk? 17:03, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Nochmals: Die Person kann noch so oft behaupten, dass sie entsprechend autorisiert ist, wir wissen aber, dass sie es nicht sein kann, und handeln also wider besseres Wissen, wenn wir trotzdem so tun als ob sie es wäre. Einzig autorisiert, irgendwelche Lizenzen zu erteilen, ist der Vorstand der französischen Ubisoft, nicht irgendwelche Öffentlichkeitsarbeits-Mitarbeiter einer deutschen Niederlassung. "Und was soll daran schimm sein, einen Ubisoft-Klon zu produzieren, wenn da Ubisoft draufstehen muss und nebenbei hunderte Markenrechte verletzt werden?" Das ist das gleiche Problem wie oben mehrmals: Du behauptest Möglichkeiten, freie Lizenzen zu umgehen, die nicht existieren und versprichst eine de facto Unwirksamkeit von freien Lizenzen, die Du nicht garantieren kannst. Das sind keine ideologischen Fragen, sondern Tatsachen; Deine Aussagen dazu sind grob fahrlässig. Ich werde keine wie auch immer geartete Freigabe als gültig ansehen, die nicht eigenhändig vom dazu fähigen Ubisoft-Vorstandsmitglied unterzeichnet ist. --rtc 17:11, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn Du das Lizenzierungsprozedere der gesamten Wikimediaprojekte umkrempeln möchtest, tu dies bitte, aber nicht im konkreten Fall. Wenn ab jetzt jeder auf einer Webseite die Freigabeerklärung produzieren muss, dann sollte das irgendwo so festgelegt werden. Und wenn diese Person versichert, entsprechende Autorität zu haben, dann reicht mir das aus, denn das entspricht unserem Prozedere. Und was soll daran schimm sein, einen Ubisoft-Klon zu produzieren, wenn da Ubisoft draufstehen muss und nebenbei hunderte Markenrechte verletzt werden? Aber das ist eine ideologische Frage, die mit der hiesigen (ob die Freigabe unseren Maßstäben entspricht) nichts zu tun hat. btw.: Ich habe in meiner Mail noch einmal explizit auf die Problematik mit derivates hingewiesen, ebenso auf die beiden LDs. Aber warten wir doch einfach mal ihre Reaktion ab. --Taxman¿Disk? 17:03, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Was soll das bringen? a) Ein Ubisoft-Mitarbeiter einer deutschen Niederlassung, der für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist, hat offensichtlich keine Autorisierung, solche Freigaberklärungen abzugeben. Das darf ausschließlich der Vorstand der französischen Mutterfirma und muss das schriftlich absegnen. Je gravierender eine Freigabe, desto höher sind die von uns zu stellenden formellen Anforderungen an die Freigabe sein. Freigabeerklärungen müssen belastbar sein. b) Die Anfrage ist dreist und kommt einem Brief an den Papst gleich, er möge doch bitte Abtreibungen für gut befinden. Natürlich wird ein Mitarbeiter von vorn herein ausschließen, dass eine solch dreiste Anfrage überhaupt gestellt wird, die letztendlich aussagt, dass jedermann Ubisoft-Spielinhalte in eigene Spiele einbauen darf. Und er wird dann ganz automatisch das ganze anders verstehen, nämlich so, dass es um Bildzitate geht. (Er wird natürlich den Begriff und die Details des Bildzitats nicht kennen, aber sein grobes Verständnis wird etwas in dieser Richtung meinen.) c) Auch wenn jemand die Freigabeerklärung zurückschickt, ist das irrelevant; es ist falsch, überhaupt danach zu fragen. Vernünftigerweise wird Ubisoft seine Inhalte nicht freigeben können, und wir müssen daher davon ausgehen, dass sie es uch nicht tun werden, und uns nicht so verhalten, als könnten wir davon ausgehen, dass sie es gegebenenfalls doch in Erwägung ziehen könnten, wenn wir nur lieb und freundlich genug bitten. Freigabeerklärung sollte bei veröffentlichten Werken überhaupt nicht verwendet werden, denn es führt denjenigen, der es abgeben soll, in die Irre. Wenn er seine Dinge wirklich freigeben will, dann schreibt er die Lizenz bei seine veröffentlichte Fassung dabei (auf seine Website bzw. in die Spielanleitung). Es besteht kein vernünftiger Grund, eine Freigabe lediglich an die Wikipedia zu schicken. Wikipedia ist nicht Adressat der Freigabe, sondern jedermann. --rtc 14:08, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Um das ganze jetzt mal wieder runterzuholen habe ich den beiden für den letzten Mailverkehr verantwortlichen nun eine Mail geschickt, die einschlägige Freigabeerklärung zurückzusenden. Mal sehen, was dabei rauskommt. --Taxman¿Disk? 13:20, 17. Sep. 2009 (CEST)
- [bk]Ich meine In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor dieses [Veröffentlichung und Bearbeitung] zu untersagen und die entsprechenden Bilder löschen zu lassen. Z.b. in dem Fall, dass Bilder gemacht werden um das Produkt klar in Diskredit zu stellen. ([7]) klingt für mich wie eine gute Zusammenfassung von die Freiheit, das Werk anzuwenden und es aufzuführen: dem Lizenznehmer muss jede Verwendung des Werkes, ob privat oder öffentlich, gestattet sein. Sollte es für die Art des Werkes relevant sein, muss diese Freiheit abgeleitete Nutzung („verwandte Rechte”) wie Aufführung und Interpretation einschließen. Es darf keine Ausnahmen[...] geben. ([8]). Wer die Freiheit der Lizenz anzweifelt, hält sicher auch selbst gemachte Fotos von Filmen aus dem Kino für unfreie Bearbeitungen des Films. syrcro 13:09, 17. Sep. 2009 (CEST)
Nochmal meine kurze Frage: Besteht jetzt ein Konsens, ob diese Screenshots hier auf de.wp eingebunden werden dürfen oder nicht? --BerntieDisk. 23:36, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Ich würde vorschlagen, noch ein paar Tage zu warten, bis wir Antwort von Ubisoft erhalten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:45, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Seit dem BA wird hier doch sowieso alles eingebunden, was auf Commons verfügbar ist. --Marcela 04:21, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn du meinst, dass eine gegenteilige Entscheidung von der Community unterstützt würde, bin ich gerne bereit, tatkräftig an einem Meinungsbild mitzuwirken, das dem deutschen Urheberrechtsgesetz gerecht wird und somit die Einbindung einiger Dateien aus Commons verhindert. Der BA-Upload wird hiervon aber sicherlich nicht betroffen sein. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:18, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Dass auch weiterhin höchstwahrscheinlich unfreie BArch-Bilder auf Commons hochgeladen werden können wir natürlich nicht verhindern. Aber zumindest die Einbindung der unfreien Bilder sollten wir verhindern. Allerdings ist das technisch kaum möglich und scheitert schon daran, festzustellen, welche dieser BArch-Bilder frei sind und welche nicht... -- Chaddy · D·B - DÜP 05:15, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Es sind keine Einzelfälle, es ist die Regel, daß BA-Bilder unfrei sind. Nur darf man das hier nicht nicht mehr aussprechen. --Marcela 05:26, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, stellt bitte einen Löschantrag und listet die Datei ggf. auf commons:Commons:Bundesarchiv. Hier gebetsmühlenartig die Behauptung zu wiederholen, dass ein Großteil der BArch-Bilder unfrei sind, hilft genausowenig wie der gegenteilige Ansatz. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:16, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Die Seite, die ich meinte, ist commons:Commons:Bundesarchiv/Questionable licensing. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:17, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, stellt bitte einen Löschantrag und listet die Datei ggf. auf commons:Commons:Bundesarchiv. Hier gebetsmühlenartig die Behauptung zu wiederholen, dass ein Großteil der BArch-Bilder unfrei sind, hilft genausowenig wie der gegenteilige Ansatz. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:16, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Es sind keine Einzelfälle, es ist die Regel, daß BA-Bilder unfrei sind. Nur darf man das hier nicht nicht mehr aussprechen. --Marcela 05:26, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Dass auch weiterhin höchstwahrscheinlich unfreie BArch-Bilder auf Commons hochgeladen werden können wir natürlich nicht verhindern. Aber zumindest die Einbindung der unfreien Bilder sollten wir verhindern. Allerdings ist das technisch kaum möglich und scheitert schon daran, festzustellen, welche dieser BArch-Bilder frei sind und welche nicht... -- Chaddy · D·B - DÜP 05:15, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn du meinst, dass eine gegenteilige Entscheidung von der Community unterstützt würde, bin ich gerne bereit, tatkräftig an einem Meinungsbild mitzuwirken, das dem deutschen Urheberrechtsgesetz gerecht wird und somit die Einbindung einiger Dateien aus Commons verhindert. Der BA-Upload wird hiervon aber sicherlich nicht betroffen sein. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:18, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Seit dem BA wird hier doch sowieso alles eingebunden, was auf Commons verfügbar ist. --Marcela 04:21, 18. Sep. 2009 (CEST)
Parteien äußern sich zu Urheberrechtsfragen
FYI: http://wikimedia.de/index.php?id=119 --Noddy 20:35, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Sorry, aber astrakter und unverständlicher hätte man die Fragen kaum stellen können. Wer täglich auf Wikipedia unterwegs ist, mag zwar entfernt erahnen, worum es geht, aber man merkt, dass die antwortenden Parteien den Sinn hinter den Fragen oft nicht verstehen, dran vorbei antworten, und zwar IMO ohne dass man ihnen dafür die Schuld zuschieben könnte. Abgesehen von der Piratenpartei, die -- oh Wunder -- scheinbar immer ganz genau verstanden hat, worum es geht und punktgenau, prägnant und schlagfertig antworten konnte. Offensichtlich ist der Draht von Fragesteller zu Antwortendem hier sehr kurz. Schade, wieder einmal wurde eine Chance vertan. Oder vielleicht wurde es auch bewusst in Kauf genommen, dass die anderen Parteien so dastehen als hätten sie keine Ahnung worum es geht, um die Piratenpartei im Wahlkampf zu unterstützen. Die natürliche Nähe der deutschen Piratenpartei zu Wikimedia Deutschland ist schließlich allzu evident, und es kann angekommen werden, dass eine erhebliche Überschneidung der Mitglieder besteht. --rtc 21:06, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist so offensichtliche Wahlwerbung für die Piratenpartei. Ich vermute mal die anderen Kleinparteien wurden gar nicht angeschrieben. Das ist ja für Wikimedia.de ganz nett, aber wir sollten über so etwas stehen.--84.160.226.185 21:29, 17. Sep. 2009 (CEST)
- @rtc: Genau das, was du da ansprichst, habe ich vorhin im Büro des Vereins ebenfalls gefragt. Also weniger die Nähe der Partei zur Wikipedia sondern die Tatsache, daß man an der Fragestellung merkt, daß da wenig Rechtsverständnis dahintersteckt. Und warum nun gerade diese Kleinpartei befragt wurde und Partei XYZ nicht? Egal wie es gemacht worden wäre, es wäre falsch gewesen. Irgendjemandem hätte die Auswahl garantiert nicht gefallen. --Marcela 21:59, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Der Grund für die Teilnahme der Piratenpartei an der Befragung ist wohl Jörg Tauss. -- Uwe 22:25, 17. Sep. 2009 (CEST)
- @rtc: Genau das, was du da ansprichst, habe ich vorhin im Büro des Vereins ebenfalls gefragt. Also weniger die Nähe der Partei zur Wikipedia sondern die Tatsache, daß man an der Fragestellung merkt, daß da wenig Rechtsverständnis dahintersteckt. Und warum nun gerade diese Kleinpartei befragt wurde und Partei XYZ nicht? Egal wie es gemacht worden wäre, es wäre falsch gewesen. Irgendjemandem hätte die Auswahl garantiert nicht gefallen. --Marcela 21:59, 17. Sep. 2009 (CEST)
- rtc, welche Chance meinst du, die hier vertan wurde? -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:28, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Den Parteien Fragen zu stellen, auf die sie konkrete Antworten geben können, und nicht abstrakte Fragen, die zwar auf etwas ganz bestimmtes konkres zielen, was aber mangels Insider-Informationen die meisten Parteien nicht durchschauen und daher auf diese Fragen abstrakt und allgemein antworten. Beispiel: Frage: "Sehen Sie Bedarf für eine Klarstellung des §72 UrhG, dass Reproduktionen von urheberrechtlich nicht (mehr) geschützten zweidimensionalen Werken (Gemälden, Fotos u.ä.) ebenfalls keinen urheberrechtlichen Schutz genießen?" Antwort der CDU: "Die Digitalisierung und das Internet stellen Kultur und Wissenschaft vor grundlegende Herausforderungen. Ein möglichst umfassender Zugang zu kulturellem Erbe und wissenschaftlicher Information ist wichtig. CDU und CSU setzen sich dafür ein, national wertvolles Kulturerbe besser zu sichern und leichter zugänglich zu machen. Unser kulturelles Erbe ist ein Schatz, den wir hüten und weitertragen wollen. Dazu gehört auch die Bewahrung unseres Filmerbes." Man muss hier nicht voraussetzen, dass die CDU die Frage verstanden hat. Hätte man hingegen einen konkreten Fall genannt, dann wäre die Frage sicherlich besser beantwortbar gewesen. Mich hätte eine wirkliche Antwort durchaus interessiert, und die hätte man nur bei einer einfach verständlichen Frage bekommen. Wobei das alles nicht implizieren soll, ich würde mit der CDU oder irgendeiner der anderen Parteien besonders sympatisieren oder sie besonders ablehnen. --rtc 22:45, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Zeigt nicht gerade die Tatsache, dass einige Parteien offenbar die Frage nicht verstehen, welche Parteien unsere Interessen vertreten? Wobei die Antworten der CDU/CSU schon extrem am Thema vorbeigehen; es hat fast den Anschein als hätte man hier einfach die Frage nach Schlagwörtern durchsucht und die assoziierten Textbausteine zurückgeschickt. Wem allerdings die Fragen nicht unbedingt gefallen, für den hat Pavel bereits zugesichert, dass die Auswahl der Fragen nächstes Mal vorher breiter diskutiert wird, siehe [9]. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:23, 17. Sep. 2009 (CEST)
- "Zeigt nicht gerade die Tatsache, dass einige Parteien offenbar die Frage nicht verstehen, welche Parteien unsere Interessen vertreten?" Nein; es zeigt eher, wie unverständlich die Fragen für einen Normalbürger gestellt sind, der nicht täglich in Wikipedia aktiv ist, und welche Parteien einen direkteren personellen Draht zu Wikimedia Deutschland haben.Warum hat der verein solche Propagandataktiken nötig, und warum muss er pseudoobjektiv "beweisen", dass die Piraten die Interessen am besten vertreten? Warum nichteine einfache, ehrliche Wahlempfehlung für die Piraten zusammen mit einer punktweisen Begründung und Hinweis auf die große personellen Überschneidung zwischen Wikimedia und Piraten? Dass das Interview so konstruiert ist, dass die Piraten als Sieger dastehen, ist allzu offensichtlich. Der Einsatz solcher Vorgehensweisen werfen kein gutes Licht auf den Verein. "Wobei die Antworten der CDU/CSU schon extrem am Thema vorbeigehen; es hat fast den Anschein als hätte man hier einfach die Frage nach Schlagwörtern durchsucht und die assoziierten Textbausteine zurückgeschickt." Und wenn es so ist, was beweist das? Dass die Piraten Hardcorewikipedianer unter sich haben und so genau wissen, was die Frage bedeutet, aber CDU/CSU nur Bahnhof verstehen, weil es nun mal nicht gerade deren Hauptthema ist, heißt doch nicht, dass man sie durch Unverständlichkeit der Frage quasi dazu zwingen darf, auf solche Antwortmethoden zurückzugreifen. "Wem allerdings die Fragen nicht unbedingt gefallen, für den hat Pavel bereits zugesichert, dass die Auswahl der Fragen nächstes Mal vorher breiter diskutiert wird" Das vorher nicht öffentlich diskutieren hat bei Wikimedia Deutschland Methode; und jedes mal wird beteuert, dass beim nächsten Mal aber ganz bestimmt alles besser gemacht wird. Wie wäre es zur Abwechslung mal mit Taten statt Versprechen? PS: Die Aussage "Wichtig ist mir, dass wir auch bei solchen Aktionen wie die Wahlprüfsteine als Verein stets parteipolitisch neutral bleiben." in der verlinkten Mail ist Heuchelei hoch sieben. --rtc 00:01, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Was is? Politiker, die gar nicht mehr Normaldeutsch sprechen können, sollen davon überfordert gewesen sein? Du scherzt, oder? Die SPD beispielsweise hat mit ihren Antworten gezeigt, daß sie es nicht verstanden haben. Soweit gehe ich mit dir 'dacort. Aber ich denke anders als du eher, weil sie einfach noch nicht abgehoben genug waren. Marcus Cyron - Wikipedia macht reich, berühmt und sexy! 20:39, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Ich sehe in den Antworten nur meine Vermutung bestätigt, daß die Piratenpartei meine Interessen am wenigsten vertritt. --Marcela 00:28, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn man sich als Lobby anmeldet, möchte man halt auch mal Lobby spielen. Und wie das geht, haben die Vereinsvorständler wohl aus Hollywoodfilmen gelernt. Ich hoffe nur, dass nicht bald die Autos von Brummi und Simple explodieren. syrcro 13:51, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Du zeigst mit jedem Beitrag mehr, daß du für das Projekt immer untragbarer wirst. Immerhin redest du hier von Mord.Solltest mal wieder einen Realitätschack vornehmen. Marcus Cyron - Wikipedia macht reich, berühmt und sexy! 20:39, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Mord wäre es ja keiner, die Durchsetzung von Open-Source-und-Freie-Inhalten-Prinzipien sind ja keine niedrigen Beweggründe. Und für HEimtücke sind Brummi und Simple wegen ihrer Wikiparanoia wohl untaugliche Ziele. syrcro 23:45, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Du zeigst mit jedem Beitrag mehr, daß du für das Projekt immer untragbarer wirst. Immerhin redest du hier von Mord.Solltest mal wieder einen Realitätschack vornehmen. Marcus Cyron - Wikipedia macht reich, berühmt und sexy! 20:39, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Verwechselst du Lobby und Mafia? -- Don-kun Diskussion Bewertung 14:03, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Der Übergang ist insbesondere in Holywoodfilmen, aber leider teils in der Realität fließend. syrcro 14:06, 18. Sep. 2009 (CEST)
- "Zeigt nicht gerade die Tatsache, dass einige Parteien offenbar die Frage nicht verstehen, welche Parteien unsere Interessen vertreten?" Nein; es zeigt eher, wie unverständlich die Fragen für einen Normalbürger gestellt sind, der nicht täglich in Wikipedia aktiv ist, und welche Parteien einen direkteren personellen Draht zu Wikimedia Deutschland haben.Warum hat der verein solche Propagandataktiken nötig, und warum muss er pseudoobjektiv "beweisen", dass die Piraten die Interessen am besten vertreten? Warum nichteine einfache, ehrliche Wahlempfehlung für die Piraten zusammen mit einer punktweisen Begründung und Hinweis auf die große personellen Überschneidung zwischen Wikimedia und Piraten? Dass das Interview so konstruiert ist, dass die Piraten als Sieger dastehen, ist allzu offensichtlich. Der Einsatz solcher Vorgehensweisen werfen kein gutes Licht auf den Verein. "Wobei die Antworten der CDU/CSU schon extrem am Thema vorbeigehen; es hat fast den Anschein als hätte man hier einfach die Frage nach Schlagwörtern durchsucht und die assoziierten Textbausteine zurückgeschickt." Und wenn es so ist, was beweist das? Dass die Piraten Hardcorewikipedianer unter sich haben und so genau wissen, was die Frage bedeutet, aber CDU/CSU nur Bahnhof verstehen, weil es nun mal nicht gerade deren Hauptthema ist, heißt doch nicht, dass man sie durch Unverständlichkeit der Frage quasi dazu zwingen darf, auf solche Antwortmethoden zurückzugreifen. "Wem allerdings die Fragen nicht unbedingt gefallen, für den hat Pavel bereits zugesichert, dass die Auswahl der Fragen nächstes Mal vorher breiter diskutiert wird" Das vorher nicht öffentlich diskutieren hat bei Wikimedia Deutschland Methode; und jedes mal wird beteuert, dass beim nächsten Mal aber ganz bestimmt alles besser gemacht wird. Wie wäre es zur Abwechslung mal mit Taten statt Versprechen? PS: Die Aussage "Wichtig ist mir, dass wir auch bei solchen Aktionen wie die Wahlprüfsteine als Verein stets parteipolitisch neutral bleiben." in der verlinkten Mail ist Heuchelei hoch sieben. --rtc 00:01, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Zeigt nicht gerade die Tatsache, dass einige Parteien offenbar die Frage nicht verstehen, welche Parteien unsere Interessen vertreten? Wobei die Antworten der CDU/CSU schon extrem am Thema vorbeigehen; es hat fast den Anschein als hätte man hier einfach die Frage nach Schlagwörtern durchsucht und die assoziierten Textbausteine zurückgeschickt. Wem allerdings die Fragen nicht unbedingt gefallen, für den hat Pavel bereits zugesichert, dass die Auswahl der Fragen nächstes Mal vorher breiter diskutiert wird, siehe [9]. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:23, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Den Parteien Fragen zu stellen, auf die sie konkrete Antworten geben können, und nicht abstrakte Fragen, die zwar auf etwas ganz bestimmtes konkres zielen, was aber mangels Insider-Informationen die meisten Parteien nicht durchschauen und daher auf diese Fragen abstrakt und allgemein antworten. Beispiel: Frage: "Sehen Sie Bedarf für eine Klarstellung des §72 UrhG, dass Reproduktionen von urheberrechtlich nicht (mehr) geschützten zweidimensionalen Werken (Gemälden, Fotos u.ä.) ebenfalls keinen urheberrechtlichen Schutz genießen?" Antwort der CDU: "Die Digitalisierung und das Internet stellen Kultur und Wissenschaft vor grundlegende Herausforderungen. Ein möglichst umfassender Zugang zu kulturellem Erbe und wissenschaftlicher Information ist wichtig. CDU und CSU setzen sich dafür ein, national wertvolles Kulturerbe besser zu sichern und leichter zugänglich zu machen. Unser kulturelles Erbe ist ein Schatz, den wir hüten und weitertragen wollen. Dazu gehört auch die Bewahrung unseres Filmerbes." Man muss hier nicht voraussetzen, dass die CDU die Frage verstanden hat. Hätte man hingegen einen konkreten Fall genannt, dann wäre die Frage sicherlich besser beantwortbar gewesen. Mich hätte eine wirkliche Antwort durchaus interessiert, und die hätte man nur bei einer einfach verständlichen Frage bekommen. Wobei das alles nicht implizieren soll, ich würde mit der CDU oder irgendeiner der anderen Parteien besonders sympatisieren oder sie besonders ablehnen. --rtc 22:45, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist so offensichtliche Wahlwerbung für die Piratenpartei. Ich vermute mal die anderen Kleinparteien wurden gar nicht angeschrieben. Das ist ja für Wikimedia.de ganz nett, aber wir sollten über so etwas stehen.--84.160.226.185 21:29, 17. Sep. 2009 (CEST)
Meine Interessen werden von der Piratenpartei am besten vertreten. Und ich finde die Formulierung der Frage zu § 72 UrhG an eine Partei, deren Mandatsträger im Bundestag über das Urheberrecht zu befinden haben, durchaus zumutbar und allgemeinverständlich, wie sich auch aus den Antworten der anderen Parteien ergibt. Auch die CDU/CSU hat hochrangige Rechtsexperten und Juristen zuhauf. Dass hier nicht öffentlich diskutiert werden durfte, hat wie bekannt System. --Historiograf 13:35, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Zustimmung, dass die Fragen durchaus zumutbar waren. Bei jeder Partei sollte sich jemand finden, der die entsprechenden Fragen zumindest halbwegs beantworten kann, das hat ja sogar bei FDP und SPD geklappt. Dass die Union offenbar keinen Experten hat bzw. sich nicht genötigt sieht, ihn zu befragen, zeigt deutlich, mit welchem Interesse man an die Thematik herangeht. Fragen an Parteien müssen nicht unbedingt für den Ottonormalbürger verständlich sein, sondern dürfen sich durchaus an der Zielgruppe orientieren. Wenn man von einer Partei kompetente Gesetzgebung zu dieser Thematik wünscht, ist es doch wohl nicht zuviel verlangt, eine allgemein formulierte Frage zu verstehen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:24, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn das Urheberrecht abgeschafft wird (und darauf zielt die Piratenpartei und einige Benutzer hier), dann wird es keine Künstler mehr geben, denn die leben von ihrer Kunst. Sie leben nicht davon, ihre Werke zu verschenken sondern von den paar Kröten, die die überwiegende Mehrzahl der Künstler zum Überleben übrig haben. Dabei geht es keineswegs nur um Maler und Fotografen, auch Sänger, Komponisten, Regieseurre usw. wären betroffen. Aber klar, das soll allen gehören, die sollen für nichts arbeiten, schon klar. Urheberrecht ist ein hohes Gut und das gehört erhalten und gepflegt. Auch wenn in Details die moderne Technik die Gesetze überholt hat. Daß in Sachen §72 endlich mal Tacheles geredet werden sollte steht außer Frage. Aber nicht so, wie es die Freiheitskämpfer gerne hätten. --Marcela 01:58, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Es wuerde mich schon mal interessieren wo Du als Parteiziel Urheberrecht abschaffen herausliest. --Dschwen 04:03, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Ich war bei der Gründung des deutschen Ablegers der Partei dabei und da waren die Aussagen doch schon recht deutlich. --Marcela 04:07, 19. Sep. 2009 (CEST)
- „Langfristig gesehen muss geistiges Eigentum abgeschafft werden, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, was eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft darstellt.“ finde ich ziemlich eindeutig und (für mich) erschreckend. Da stimme ich Ralfs obiger Aussage zu. — Raymond Disk. 08:56, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist nicht so eindeutig, wie es klingen mag: Geistiges Eigentum und Urheberrecht sind zwei verschiedene Dinge. [10] -- Don-kun Diskussion Bewertung 11:46, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Es wuerde mich schon mal interessieren wo Du als Parteiziel Urheberrecht abschaffen herausliest. --Dschwen 04:03, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn das Urheberrecht abgeschafft wird (und darauf zielt die Piratenpartei und einige Benutzer hier), dann wird es keine Künstler mehr geben, denn die leben von ihrer Kunst. Sie leben nicht davon, ihre Werke zu verschenken sondern von den paar Kröten, die die überwiegende Mehrzahl der Künstler zum Überleben übrig haben. Dabei geht es keineswegs nur um Maler und Fotografen, auch Sänger, Komponisten, Regieseurre usw. wären betroffen. Aber klar, das soll allen gehören, die sollen für nichts arbeiten, schon klar. Urheberrecht ist ein hohes Gut und das gehört erhalten und gepflegt. Auch wenn in Details die moderne Technik die Gesetze überholt hat. Daß in Sachen §72 endlich mal Tacheles geredet werden sollte steht außer Frage. Aber nicht so, wie es die Freiheitskämpfer gerne hätten. --Marcela 01:58, 19. Sep. 2009 (CEST)
rtc hat offenbar die antworten der parteien überhaupt nicht gelesen. so antwortet die piratenpartei auf eine frage nach sog. urheberrechtswaisen („Welche Möglichkeiten sehen Sie für eine Bundesregierung unter Ihrer Mitwirkung, die von der Europäischen Kommission behandelten Fragen von Urheberrechtswaisen - also noch urheberrechtlich geschützten Werken, deren Nutzungsrechteinhaber nicht mehr auffindbar sind - zu adressieren?“): „Wir sehen es als unsere Pflicht, Werke mit urheberrechtsverwaister Natur der Allgemeinheit zuzuordnen. Wenn jemand vor 100 Jahren gestorben ist und keine Hinweise hinterlassen hat, wer die Nutzungsrechte seiner Werke verwerten darf, dann ist dieses Werk öffentliches Allgemeingut.“ Angesichts derartiger Klöpse kann wohl kaum die Rede davon sein, dass die Piratenpartei „scheinbar immer ganz genau verstanden hat, worum es geht und punktgenau, prägnant und schlagfertig antworten konnte“. --Tolanor 04:26, 19. Sep. 2009 (CEST)
Lizenzverstoß durch „Diskussions-Verdoppelung“?
Könnte sich mal bitte jemand folgende Diskussion vor allem hinsichtlich der Behauptung anschauen, die Verdoppelung eines fremden Diskussionbeitrags stelle einen Lizenzverstoß dar? Vielen Dank! --Lutz H 22:45, 19. Sep. 2009 (CEST)
Ein Nutzer bemängelt das es sich bei dem Logo das verwendet wir eine URV vorliegt. Kann das bitte mal jemand prüfen. Der Nutzer bezeichnet sich als Mitarbeiter der Firma und versucht seit Tagen den Artikel entfernt zu bekommen. Was aber nicht geklapt hat, bei den Zahlen ist er auch nicht weit gekommen jetzt versucht er es mit dem Wappen. -- Toen96 20:44, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Kein Wunder, der einzige Abschnitt im Artikel ist der Abschnitt Kritik, womit der Artikel nicht neutral ist. Das dürfte es sein, worum es demjenigen wirklich geht, und sicher nicht hilfsweise Angriffsziele wie Logo u.ä. Baut das Ding ganz einfach etwas aus, so dass der Artikel nicht mehr von der Kritik dominiert wird. Dann bin ich mir sicher werden die Rufe nach irgendwelchen Logo-Löschungen ganz von alleine verschwinden. PS: Zur eigentlichen Frage: Das Markenrecht verbietet es nur, das Logo zu führen, nicht, es beschreibend im Rahmen eines Enzyklopädieartikels zu zeigen. Wikipedia führt das Logo ja nicht. Urheberrecht ist hier nicht von Belang, da Logos als Gebrauchsgrafiken in den Bereich des (urheberrechtsähnlichen) Geschacksmustergesetzes fallen, und somit nur dann Beschränkungen unterliegen, wenn sie registriert wurden. Und das macht bei Logos niemand, da das Markenrecht für alle relevanten Belange ausreichend ist, das Geschmacksmuster sowieso nur für höchstens 25 Jahre gewährt wird und außerdem sehr teuer ist. Siehe auch die einschlägige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu --rtc 23:14, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Danke für die Antwort. -- Toen96 00:04, 20. Sep. 2009 (CEST)
Eisbrecher Stephan Jantzen im Stadthafen Rostock
Kopiert von WP:Diskussion über Bilder nach Empfehlung von Benutzer:S1
Hallo! Ich habe eine Rechtsfrage. Was ist mit der Familie unten rechts, die zufällig mit aufs Bild geraten ist? Bei der Auflösung sind die Personen wohl eindeutig identifizierbar. Sind sie aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht trotzdem nur Staffage oder muss das Bild so beschnitten werden, dass sie nicht mehr sichtbar sind? Grüße, Grand-Duc 00:14, 20. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist eher was für WP:UF. Dennoch: ich würde hier auf § 23 KUG tippen (nur als Beiwerk etc.). --S[1] 00:33, 20. Sep. 2009 (CEST)
Kopie Ende.
- Was sagt ihr hier? :-) Grand-Duc 00:57, 20. Sep. 2009 (CEST)
- Die Personen sind nur Beiwerk und daher besteht hier kein Problem. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:21, 20. Sep. 2009 (CEST)
- OK, ich hatte es mir fast gedacht, wurde dann aber nach dem Upload plötzlich unsicher. Danke. :-) Grand-Duc 02:55, 20. Sep. 2009 (CEST)
- Die Personen sind nur Beiwerk und daher besteht hier kein Problem. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:21, 20. Sep. 2009 (CEST)
Generelle Frage zu UrhR/Lizenzen
Die von Wikipedia geforderten Lizenzen für Dateien enthalten ausdrücklich den Zusatz auch für "kommerzielle Verwendung" - leider wird dabei aber der Umfang der kommerziellen Verwendung nicht erläutert, den Wikipedia mit den Bilddateien bezweckt bzw. Dritten zugänglich machen will.
Es gibt sehr unterschiedliche "kommerzielle Verwendungen" und eine ganz bestimmte ist bei "unseren" Bildern immer ausdrücklich ausgeschlossen, nämlich die Verwendung in der Werbung, d.h. in Anzeigen insbesondere von Firmen. Dies können und wollen wir auch nicht ohne Honorar zulassen, da es in diesem Bereich um recht erhebliche Summen bzw. wirtschaftliche Vorteile geht.
Eine ganz andere Form ist hingegen der Verkauf einzelner "Abdrucke" egal ob virtuell oder "onPaper". Mit anderen Worten: wenn die gesamte Wikipedia auf Datenträgern vermarktet wird, spricht nichts dagegen, dass auch Bilder von uns "mitverkauft" werden. Wenn aber jemand Bilder von uns aus der Wikipedia herauskopiert und damit dann z.B. die Website seiner Firma (möglicherweise ein direkter Wettbewerber unserer Firma ...) ausschmückt oder den Inhalt in Zeitungsanzeigen oder auf Plakaten nutzt, dann ist das nach meiner Ansicht eine ganz andere Nutzung, die mit der eigentlichen "Lexikon"-Nutzung der Wiki nichts zu tun hat ...
Hier sollte eine deutliche Abgrenzung erfolgen weil ich a) verstehe, dass man beim Verkauf des Lexikons auf Datenträgern natürlich nicht einzelne Dateien vorher ausgrenzen kann (das gibt unschöne "Löcher" wegen der fehlenden Bilder und macht u.U. den Artikel schwer verständlich) aber b) keinerlei Verständnis für die kommerzielle Verwendung von Einzeldateien habe, die jemand aus der Wiki herauspflückt und in ganz anderem Zusammenhang zur gezielten Mehrung seines Einkommens verwendet ...
--PhChAK 13:46, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Eine Einschränkung ist aufgrund des Grundprinzips der Freien Inhalte nicht möglich. Aber ein paar Ideen dazu: Welcher Wettbewerber macht Werbung mit einem Bild, bei dem er deutlich erkennbar den Namen des Konkurrenten dazuschreiben muss (Lizenzbestimmung!)? Welchen Nutzen haben Bilder in relativ niedrigen Auflösungen für solche Zwecke? --Taxman¿Disk? 13:59, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Bitte nicht mit solche suggestiven Fragen argumentieren! Sie wecken die falsche und verdorbene Hoffnung, freie Lizenzen seien ja nicht wirklich so gemeint, bzw. man könne sie austricksen oder umgehen. Der Name muss nicht "deutlich erkennbar" dabeistehen, es genügt, dass er dabeisteht. Ein Plakat, das winzig den Urheber nennt, ist völlig lizenzkonform. Die Nutzung, die PhChAK befürchtet, ist also möglich, laut lizenz zulässig und soll bewusst erlaubt werden. Und niedrig aufgelöste Bilder frei zu lizensieren und die gute Version proprietär zu halten steht im Konflikt mit dem Sinn und Zweck der freien Lizenzen und es wäre IMO überlegenswert, sie per Richtlinie zu verbieten. Zumal auch mit niedrig aufgelösten Versionen Werbung gemacht werden kann. --rtc 15:33, 9. Sep. 2009 (CEST)
- (BK)Wo steht denn, dass die Verwendung in der Werbung ausgeschlossen ist? Wäre mir neu. Es muss nur die Lizenz eingehalten werden. --Urgemeans 14:00, 9. Sep. 2009 (CEST)
- (BK) Freie Inhalte sind freie Inhalte, mit allen Konsequenzen. Jeder, der hier mitarbeitet, sollte sich darüber im klaren sein, dass seine Beiträge (grob verallgemeinert) von jedermann für jeden beliebigen Zweck verwendet werden können, ob nun gratis oder um 10 Euro zu verdienen oder um 100.000 Euro zu verdienen.
- Alternatives Beispiel: Mit der Nutzung von Linux-Distributionen und dem zugehörigen Service wird weltweit sehr viel Geld verdient, und doch haben wenige Linux-Entwickler jemals Geld für ihre Arbeit gesehen. Das hat sie nicht davon abgehalten, an dieser großartigen Leistung mitzuarbeiten.
- Und wer ist überhaupt "wir" in "Dies können und wollen wir auch nicht ohne Honorar zulassen"? --Fb78 ☼ 14:02, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist ein Mythos, dass wenige Linux-Entwickler jemals Geld für ihre Arbeit gesehen haben. Tatsächlich sind quasi alle Entwickler, die signifikante Beiträge zu Linux beisteuern, bei großen Unternehmen fest angestellt.[11] --rtc 15:33, 9. Sep. 2009 (CEST)
- OK, ich nehme diese Behauptung zurück. Aber es hätte Linux in seiner heutigen Form wohl nie gegeben, wenn die Lizenz die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen hätte ... nein? --Fb78 ☼ 10:27, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Schwer zu sagen, Tatsache ist aber, dass Linux keineswegs immer die kommerzielle Nutzung erlaubt hat: "You may not distibute this for a fee, not even 'handling' costs."[12] Der historische Durchbruch wurde von Linux auch nicht durch die Umstellung auf die GPL und die damit verbundene Möglichkeit kommerzieller Nutzung erzielt, sondern mit einem ganz bestimmten Killer-Feature, und zwar einer funktionierenden virtuelle Speicherverwaltung mit Swap-Speicher. Das bot zuvor kein kostenlos erhältliches System und man kann durchaus spekulieren, dass es diesen Erfolg auch gegeben hätte, wenn die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen geblieben wäre. (Nebenbei bemerkt, der heutige Kernel ist keineswegs vollständig GPL; er enthält einige proprietär lizensierte Module.) Ich glaube außerdem, dass Wikipedia möglicherweise sogar erfolgreicher wäre, wenn die kommerzielle Nutzung verboten wäre und folglich auch z.B. Bildlizenzen erlaubt wären, die eine solche Nutzung nicht erlauben. Es dürfte der Fall sein, dass es sehr viele Leute gibt, die zu Wikipedia nicht beitragen, weil sie die Möglichkeit der kommerziellen Nutzung durch Dritte als Ausbeutung betrachten, und es dürfte sogar viele aktive Beitragende geben, die das auch so sehen, und eine erhebliche Anzahl wird vielleicht auch gar nicht wissen, dass ihre Beiträge kommerziell weiterverwertet werden können. Sehr viele tragen wohl doch nur bei, um möglichst hochwertige, kostenlose Bildung für jedermann zu fördern; nicht um irgendwelche kommerzielle Interessen Dritter zu fördern, und sehen da die Möglichkeit der kommerziellen Nutzung eher als kontraproduktiv an, insbesondere weil sie wie erwähnt wohl gerade professionellere Autoren fernhält. All das bedeutet natürlich nicht, dass ich das als Argumente gegen die freie Lizensierung sehe; ich möchte nur versuchen, das oft gebrachte Argument zu widerlegen, dass freie Lizenzen eine Garantie für erfolgreichere, bessere Produkte wären (was ja eines der Kernstreitpunkte zwischen der Open-Source-Kampagne und dem Standpunkt der Free-Software-Bewegung ist) --rtc 14:31, 10. Sep. 2009 (CEST)
- OK, ich nehme diese Behauptung zurück. Aber es hätte Linux in seiner heutigen Form wohl nie gegeben, wenn die Lizenz die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen hätte ... nein? --Fb78 ☼ 10:27, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist ein Mythos, dass wenige Linux-Entwickler jemals Geld für ihre Arbeit gesehen haben. Tatsächlich sind quasi alle Entwickler, die signifikante Beiträge zu Linux beisteuern, bei großen Unternehmen fest angestellt.[11] --rtc 15:33, 9. Sep. 2009 (CEST)
- @PhChAK: Die Möglichkeit, dass jegliche kommerzielle Verwendung erlaubt ist, und zwar gerade auch solche, die mit den wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen des Urhebers im Konflikt steht (z.B. "Verwendung in der Werbung" durch den Konkurrent), ist gewollt und die Wikipedia hat sich bewusst für eine solche Lizensierung entschieden.Die Wikipedia ist mehr als eine Enzyklopädie und die kommerzielle Nutzung beschränkt sich nicht auf Nutzung im Rahmen eines enyzklopädischen Kontextes, sondern sie geht viel weiter und beinhaltet die beliebige, gnadenlose kommerzielle Ausschlachtung im beliebigen Kontext, und das beinhaltet ganz vorsätzlich auch "die kommerzielle Verwendung von Einzeldateien [..], die jemand aus der Wiki herauspflückt und in ganz anderem Zusammenhang zur gezielten Mehrung seines Einkommens verwendet". Wenn Du verhindern willst, dass so etwas geschieht, dann darfst Du die Bilder in der Wikipedia nicht hochladen. --rtc 15:33, 9. Sep. 2009 (CEST)
Von jedermann zu jedem Zweck wird zwar gern und immer wieder widerholt, ist aber falsch. Es sind weiterhin Marken- und Patentrecht, Persönlichkeitsrechte usw. zu beachten, auch wenn eine Datei urheberrechtlich unbedenklich ist. --Marcela 15:45, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Drum hab ich ja auch "grob verallgemeinert" in Klammern dazugeschrieben ... --Fb78 ☼ 17:17, 9. Sep. 2009 (CEST)
In urheberrechtlicher Hinsicht ist die Verwendung zu jedem Zweck erlaubt, aber selbstverständlich darf zB ein Personenfoto ohne Erlaubnis des Abngebildeten nicht für Werbung verwendet werden, und ein Logo nicht von einer anderen Firma --92.72.198.25 01:02, 13. Sep. 2009 (CEST)
"Selbstverständlich" ist leider bei Bildern absolut g a r n i c h t s. Wenn nicht ein anderes (von der Lizensierung unabhängiges) Recht "parallel" verletzt wird (z.B. das "Recht am eigenen Bild" wenn man keine Person des "öffentlichen Interesses" ist <- Hinweis an IP-Nutzer: 92.72.198.25), gelten allein die Einschränkungen der Lizenz und nichts anderes. Daher gibt es ja auch die vielen Lizenzmodelle, die die kommerzielle Nutzung insgesamt ausschliessen.
Wenn Wikipedia bzw. das dahinter stehende Projekt einige Dinge nicht möchte (und das auf einem "Faltblatt" zusammenfasst, das mir "Nutzer rtc" freundlicherweise zukommen liess - vielen Dank), so heisst das noch lange nicht, dass das nicht ausserhalb DIESER einen Website "tägliche Übung" ist und dabei auch Bilder aus der Wiki verwendet werden. Ein in ca. 10% der Pixel verändertes Bild gilt anderswo schon als Eigen-Creation mit "ausreichenden Unterschieden" zum geschützten Werk - manchmal reicht schon ein Durchstreichen oder "schwammig machen" z.B. eines Logos um ein angeblich "neues Werk" zu schaffen oder jedenfalls die UrhRechte nicht mehr zu verletzen ...
Anmerkung: "uns" bzw. "wir" bezieht sich bei mir auf die Rechteinhaber der fraglichen Bilder, weil ich dieses Problem nicht allein habe, sondern neben eigenen Bildern auch einige Bilder von Dritten habe, die ich zwar auch zu kommerziellen Zwecken "innerhalb Wikipedia" (d.h. z.B. "Verkauf des Lexikons ohne Lücken auf Datenträgern") freigeben könnte (ich meinerseits habe entsprechende Lizenzen) aber eben ausdrücklich nicht für den Gelderwerb Dritter, die die Bilder "aus der Wiki pflücken" - das betrachten WIR als absolut unfair, wenn wir Bilder erstellen (je nach Bild etliche Stunden Arbeit) und kostenfrei (an Wiki) weitergeben und dann macht jemand anderes damit viel Geld nur weil er exklusiv-Verträge mit bestimmten werbenden Firmen hat und weigert sich uns die GERECHTE (bzw. in der Werbung übliche) Provision auszuzahlen (ER kassiert "seine" natürlich trotzdem und "unsere" gleich dazu !).
Bei einem kostenfrei für die Wiki zur Verfügung zu stellenden Bild lohnt sich nicht auch noch für jedes vorher einen "Geschmacksmusterschutz" zu beantragen (kostet viel Geld !) und das UrhG - das sonst jedes Bild gegen kommerzielle Verwendung schützen würde - wird ja durch die Lizenzierung in der Wiki explizit ausgehebelt, kann also nicht "parallel" zur Lizenz verletzt werden. Da 2D-Bilder nicht "patentierbar" sind (geht nur bei 3D-Werken) kämen also nur teure Geschmacksmuster neben dem Recht am eigenen Personenabbild für eigene Bilder in Frage.
Um es deutlich zu machen: wir schätzen die Wiki als kostenloses Nachschlagewerk und stellen daher die Bilder und Texte gern kostenfrei FÜR DAS PROJEKT zur Verfügung. Wir haben auch nichts gegen die kostenfreie Weitergabe an und durch Dritte aber mit den Inhalten der Wiki Geld zu machen ohne dass das Projekt oder die Beitragenden davon Nutzen haben - DAS KANNS irgendwie NICHT SEIN und es ist extrem UNFAIR, wenn einer bei uns fairerweise per Vertrag Geld für ein Bild zahlt (keine Unsummen nur ein paar wenige Euro pro Arbeitsstunde) und jemand anderes beschafft sich das gleiche Bild nicht nur zum Nulltarif (damit müssen wir nicht nur bei Wiki leben) sondern macht dann auch noch Geld damit - SO gehts NICHT !
Man sollte sich bei Wiki mal überlegen wieviele Bilder unter diesen Umständen dem Werk vorenthalten bleiben müssen, weil eine totale Freigabe zu kommerziellen Zwecken kann sich kein "Bildschaffender" weder der Photograph noch der Graphiker auf Dauer erlauben und man spart viel Zeit und Kosten durch das "Klauen" fremder Werke. Der Name des Urhebers wird meist in 3mm-Schrift unter ein 4x3m-Plakat gesetzt, das reicht für die Einhaltung der Lizenz-Rechte völlig aus, es muss nämlich NICHT aus der gleichen Entfernung "lesbar" sein, aus der man das Bild erkennen kann (wer geht schon vor einem so grossen Plakat in die Knie und liesst das "Kleingedruckte" ?). Der "kleine Strich am unteren Bildrand" stört den Werbenden daher kaum.
Ein genereller Ausschluss der Nutzung für Werbezwecke - insbesondere des grossflächigen Ausdrucks - würde schon viel helfen und soweit ich sehen kann, den Grundprinzipien nicht im Wege stehen, denn in der Werbung wird für jeden Handgriff viel Geld verlangt und das Projekt und die Beitragenden haben davon "wenig bis nix".
Wie "Nutzer rtc" weiter oben schon schrieb, gilt: "niedrig aufgelöste Bilder frei zu lizensieren und die gute Version proprietär zu halten steht im Konflikt mit dem Sinn und Zweck der freien Lizenzen und es wäre IMO überlegenswert, sie per Richtlinie zu verbieten." Dies sehe ich genauso und würde daher nur sehr ungern auf das Publizieren grobgepixelter Bilder ausweichen und dann drunterschreiben: "bessere Version beim Author/Urheber direkt kostenfrei erhältlich wegen Lizenzierungskonflikt" ... --PhChAK 18:42, 14. Sep. 2009 (CEST)
- Ich habe mich über diesen deinen Beitrag etwas geärgert und um den Ärger loszuwerden, will ich doch noch antworten.
- 1. Wer sagt dir denn, dass dein Bildmaterial für die Werbung interessant ist, wenn es in Wikipedia steht? Werber haben kein Interesse, schon 1000 Mal gesehene Abbildungen zu verwenden - da geht es um Exklusivität und Neuigkeit, da wird eher ein Shooting neu beauftragt als ein Schnappschuss aus dem Internet verwendet. (Gab's das überhaupt schon mal, dass ein Bild aus Wikipedia in irgend einer Printreklame o.ä. aufgetaucht ist?)
- 2. Es gibt die technischen Möglichkeiten, die Verwendung einzuschränken, die stehen dir zur Verwendung frei und andere nutzen sie auch.
- 3. Zu "wir schätzen die Wiki[pedia] als kostenloses Nachschlagewerk": Es gibt prinzipiell 3 Möglichkeiten, dieses kostenlose Nachschlagewerk zu erhalten und zu verbessern:
- a) Spenden von Zeit (Recherchieren & Artikel schreiben)
- b) Spenden von Geld
- c) Spenden von geistigem Eigentum (Fotos & Illustrationen).
- Dieses kostenlose Nachschlagewerk - das du so schätzt - existiert, weil viele Tausend Menschen jeden Tag (a), (b) und (c) spenden, ohne eine Gegenleistung zu verlangen - das Projekt selbst und seine Existenz ist Gegenleistung genug. Als Kollektivleistung ist es in der Geschichte der Menschheit vielleicht sogar einzigartig. Und du forderst erstmal, die Grundregeln zu ändern, als Bedingung für deinen Beitrag? So funktioniert das nicht.
- Es ist nicht so, dass hier niemand deine Perspektive versteht - ich denke das tun einige und ähnliche Bedenken haben viele Profifotografen und -illustratoren. Nicht ganz zu unrecht. Aber die Vorteile und Nachteile musst du für dich selbst abwägen. Eine Änderung der Grundregeln freier Inhalte, um deine persönlichen geschäftlichen Interessen zu schützen (die durch Gesetze und Lizenzbestimmungen bereits geschützt sind) - das ist der falsche Weg. --Fb78 ☼ 10:23, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Wiederum die Bitte, nicht falsche Hoffnungen zu wecken.
- 1. Es ist davon auszugehen, dass das Bildmaterial für die Werbung interessant ist und dass sie auch tatsächlich gnadenlos ausgeschlachtet wird. Jeglichen anderen Eindruck zu erwecken bedeutet, Dinge zu versprechen, die Du nicht garantieren kannst.
- 2. Es ist davon auszugehen, dass die "technischen Möglichkeiten" wirkungslos sind. Die freien Lizenzen wurden darauf ausgelegt, Freiheit zu garantieren und könnten "technische Möglichkeiten" unterwandern, und selbst wenn sie es bei niedrigerer Auflösung nicht tun würden (andere sind mir auch nicht bekannt), dann ist das keine Garantie dafür, dass es sich nicht doch ein Weg findet, auch die niedrig aufgelöste Version gnadenlos kommerziell auszuschlachten. Nochmals die Bitte: Wecke bitte keine Hoffnungen, mit irgendwelchen "Tricks" ließen sich die freien Lizenzen umgehen, obwohl Du das nicht garantieren kannst.
- 3. Es gibt keine Garantien, dass die Wikipedia kostenlos bleibt, oder dass man ein kostenloses Nachschlagwerk fördert, und nicht eine irgendwann in zukunft vielleicht stattfindende kommerzielle Ausschlachtung, wenn man a) Zeit, b) Geld und/oder c) "geistiges Eigentum" spendet. Jegliches Vertrauen darauf, dass Wikipedia so bleibt, wie sie ist, uneigennützig, kostenlos und gut, ist ohne irgendeine Basis.
- PhChAK hat mit seinen Bedenken völlig recht und das einzige, was man ihm empfehlen kann, ist diese Bedenken ernstzunehmen und nicht beizutragen, wenn die Konsequenzen der freien lizensierung für ihn nicht akzeptabel sind. Allerdings denke ich nicht, dass wir hier in der Wikipedia die Regeln dahingehend ändern werden, dass wir auf solche sogenannten "semi-freien Lizenzen" umsteigen werden. Die dahinterstehende Problematik ist allerdings komplex, und warum man sich bei der Wikipedia trotz der von PhChAK völlig klar und richtig beschriebenen Konsequenzen dennoch vernünftigerweise dafür entscheiden muss, auch die kommerzielle Nutzung freizugeben, lässt sich leider nicht in ein oder zwei Sätzen beschreiben. Jedenfalls sollte jeder, für den das ein Problem ist, eben die Beiträge nicht einstellen, und sich nicht vormachen, man könnte die freien Lizenzen irgendwie umgehen. --rtc 21:58, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Zu 1.: Ja, das gab es bereits. Wenn ich mich korrekt erinnere: Der jüngste mir bekannte Fall ist eine Lokalpartei, die ein Foto von Benutzer:Taxiarchos228 für ihre Plakate verwendet hat, ohne den Urheber zu nennen. Einen konkreten Link zur Diskussion habe ich jetzt allerdings nicht mehr, bei Bedarf bitte beim Benutzer direkt nachfragen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:43, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn man vom Teufel spricht: Wikipedia_Diskussion:Kurier#Wahlplakat_aus_der_Wikipedia. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:48, 20. Sep. 2009 (CEST)
T-Shirt mit WP Logo
Hallo, wäre es erlaubt ein T-Shirt drucken zu lassen und dabei das WP-Logo zu benutzen? Ich dachte da an sowas wie "Im Auftrag der Wikipedia für freies Wissen" und irgendwo das Logo dazu. Dürfte ich überhaupt "Im Auftrag..." schreiben? Das ganze soll ein bisschen Werbung für uns sein und auch zeigen, dass man Autor "im Dienst" ist. Z.B. wenn man unterwegs ist und Bilder für Artikel macht oder recherchiert. Könnte dann ja auch in die T-Shirts bei WP:Werbung mit aufgenommen werden. Die jetzigen 3 finde ich ehrlich gesagt einfach "Kacke". Andere Textvorschläge sind gerne willkommen. -- 89.55.160.164 01:10, 20. Sep. 2009 (CEST)
- Nein. Das Logo sowie die Wortmarke Wikipedia darf ausschließlich von der Wikimedia Foundation sowie deren Lizenznehmern benutzt werden. --rtc 13:11, 20. Sep. 2009 (CEST)
- naja. WP:Banner und Logos: "Das Logo ist Eigentum der Wikimedia Foundation und steht nicht unter einer freien Lizenz. Zur Berichterstattung in den Medien und zur Werbung für das Wikipedia-Projekt als solches darf es frei verwendet werden, alle anderen Verwendungsarten bedürfen der Genehmigung der Wikimedia Foundation oder des Wikimedia Deutschland e.V." – also: nicht verzagen, bei offizieller stelle anfragen. --JD {æ} 13:24, 20. Sep. 2009 (CEST)
- Im oben verlinkten WP:Werbung sind in der Einleitung ja gute Hinweise gegeben, z.B. "Natürlich ist jedermann herzlich eingeladen, selbst Informationsmaterial zu erstellen oder bestehendes zu verbessern. Bitte lade deine Materialien auf Commons hoch und sortiere sie dort in die Kategorie Wikimedia promotion ein.". Und weiteres, siehe dort. --Nyks (Kontakt) 14:29, 20. Sep. 2009 (CEST)
- naja. WP:Banner und Logos: "Das Logo ist Eigentum der Wikimedia Foundation und steht nicht unter einer freien Lizenz. Zur Berichterstattung in den Medien und zur Werbung für das Wikipedia-Projekt als solches darf es frei verwendet werden, alle anderen Verwendungsarten bedürfen der Genehmigung der Wikimedia Foundation oder des Wikimedia Deutschland e.V." – also: nicht verzagen, bei offizieller stelle anfragen. --JD {æ} 13:24, 20. Sep. 2009 (CEST)
- Also zum werben dürfte ich das Logo verwenden. Aber wie siehts mit dem Text aus? Eine extra Supportanfrage halte ich hier für unnötig. Kennt vielleicht jemand einen Supportler und könnte auf das hier hinweisen? -- 89.55.153.203 20:51, 20. Sep. 2009 (CEST)
- Gegen einen privaten Gebrauch, also den Druck eines T-Shirts für persönliche Zwecke, ist sicher nichts einzuwenden, da du damit ja die Forderung nach Werbung für das Projekt vertrittst. Solltest du allerdings vorhaben die T-Shirts zu drucken oder drucken zu lassen um sie anschließend zu vermarkten, dann ist dies ein klarer Verstoß gegen die Wortmarke. Für diesen Fall benötigst du die Erlaubnis der Wikimedia Foundation. Ist IMHO mit dem Logo von Adidas oder Puma vergleichbar. -- 21:18, 20. Sep. 2009 (CEST)
- *räusper* Wort(marke)...--Marcela 21:23, 20. Sep. 2009 (CEST)
- Gegen einen privaten Gebrauch, also den Druck eines T-Shirts für persönliche Zwecke, ist sicher nichts einzuwenden, da du damit ja die Forderung nach Werbung für das Projekt vertrittst. Solltest du allerdings vorhaben die T-Shirts zu drucken oder drucken zu lassen um sie anschließend zu vermarkten, dann ist dies ein klarer Verstoß gegen die Wortmarke. Für diesen Fall benötigst du die Erlaubnis der Wikimedia Foundation. Ist IMHO mit dem Logo von Adidas oder Puma vergleichbar. -- 21:18, 20. Sep. 2009 (CEST)
- Eine massenhafte Produktion hatte ich nie vor. Nur für mich selbst und dass der deutsche Verein das eventuell in seinen Shop aufnimmt. Wie gesagt haben die ja derzeit nichts wirklich gutes, da wären ein paar andere Sachen doch nett. Bleibt noch die Frage mit dem Text. Darf ich "Im Autrag..." schreiben oder nicht. Falls nein: Was wäre denn dann so erlaubt? "WP-Autor im Dienst"? -- 89.55.153.203 22:06, 20. Sep. 2009 (CEST)
GNU-FDL einhalten ohne Nennung der Wikipedia?
Mir ist gerade ein eigenartiges Druckerzeugnis in die Hand geraten. Es handelt sich um eine dickere Broschüre (171 S.) mit dem Titel "Informationsbroschüre der Schweiz - Kanton Solothurn", publiziert Mitte 2008 von einer Firma "Incom Solutions Ltd." in London. Sie enthält eine Darstellung des Kantons Solothurn (mit Geschichte, Politik...), zu allen Gemeinden des Kantons einen kurzen Abriss der Geschichte, dazu etliche Fotografien und sehr viel Werbung. Sie wurde offenbar kostenlos als Postwurfsendung verteilt; die "informativen" Inhalte dienen als Vehikel für die Werbung. Was aber nun diese Inhalte angeht: sie stammen komplett aus der deutschen Wikipedia. Die Wikipedia wird jedoch gar nicht erwähnt. Trotzdem wird möglicherweise zumindest für den Text die GNU-FDL fast eingehalten... der komplette Lizenztext ist, wie gefordert, abgedruckt, und es folgt danach ein "Autorenverzeichnis". Dieses Autorenverzeichnis nennt allerdings nicht die Hauptautoren der jeweiligen Artikel, sondern offenbar einfach immer die letzten drei Bearbeiter zum Zeitpunkt, als Incom die Daten übernahm (scheinbar Anfang Juni 2008), darunter auch Bots. Für Witterswil sieht das z.B. so aus:
- Witterswil Geschichte
- 31. Mai 2008 Adlei
- 31. Mai 2008 Kalmalordi
- 24. Mai 2008 Sebbot
Die Lizenzkonformität dieser Art der Autorenangabe lässt sich also wohl in Frage stellen. Was mich aber besonders interessiert: wenn man's bedenkt, scheint es für die Verwendung von Wikipedia-Inhalten unter der GNU-FDL ja tatsächlich nicht notwendig zu sein, die Wikipedia zu erwähnen. Die Lizenz fordert ihren vollständigen Abdruck und die Angabe der Hauptautoren. Die Angabe der ursprünglichen Veröffentlichung (die Wikipedia) scheint aber keine Pflicht zu sein. Sehe ich das richtig? - An der konkreten Publikation ist, nebenbei, noch mehr störend. Die Bilder, auch alle aus der Wikipedia, haben keine nachvollziehbaren Quellenangaben. Teilweise werden die Bildautoren im Autorenverzeichnis erwähnt, aber nicht dem Bild zugeordnet, teilweise gar nicht. Beispielsweise ist Grenchen mit Datei:A5 Aarebruecke.jpg illustriert, einem Bild unter der GNU-FDL, aber dessen Urheber Ikiwaner wird weder beim Bild noch im Autorenverzeichnis erwähnt (die "Autoren" für Grenchen sind Sargoth, Sebbot und SieBot ;-) ). Ausserdem stehen die Bilder häufig so im Text, dass man gar nicht nachvollziehen kann, welche Gemeinde auf dem jeweiligen Bild nun zu sehen sein soll. Ein recht übles Produkt von niedriger Qualität (auch zahlreiche grobe Fehler in den Überschriften, so wird aus der Gemeinde Schönenwerd eine "Gemiende Schönenwind"), und ich vermute mal, dass sowas auch für andere Kantone produziert wurde... Gestumblindi 14:37, 14. Sep. 2009 (CEST)
- Wikipedia muss ausdrücklich nicht dran stehen (wobei man wohl die jeweilige Quell-URL einige Anforderungen der GFDL gut erfüllt). Die Anwendung der GFDL ist nicht viel schlechter als beim WMD-Bertelsmann-Einbänderchen; aber schon der war ja eher eine URV. Insgesamt haben dies falsch gemacht, aber immer noch richtiger als die üblichen NAchnutzungsversuche. Als ungenannter Bildurheber wäre ich aber wirklich angepisst. syrcro 10:52, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Der zweifelhaften Broschüre wurde in der "Solothurner Zeitung" ein grösserer Artikel gewidmet, sie ist dort auch abgebildet: http://www.a-z.ch/news/vermischtes/schoenenwind-weht-ins-ofenthal-3136357 - mich ärgert das Ganze besonders, weil es dem Ruf der Wikipedia schadet. Das ist nicht gerade die Art von Weiternutzung, die wir uns wünschen... Gestumblindi 14:07, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn die Wikipedia in der Broschüre überhaupt nicht erwähnt wird, wo liegt dann der Schaden für unseren Ruf? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:27, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Mit der Rufschädigung wird vermutlich auf den Zeitungsartikel abgespielt, da dieser die Infos als Wikipedia-Inhalte "entlarvt" und als sehr unzuverlässig darstellt. Zum "Fall" an sich: Man sieht ja, dass sich der Herausgeber viel getan hat, um die Lizenz einzuhalten. Eine gedruckte Auslistung aller Autoren aller Artikel ist ja nun auch etwas realitätsfremd, die Ermittlung der Hauptautoren sehr aufwändig. Insofern ist mit Lizenzabdruck und Nennung von 3 Autoren pro Artikel schon ne Menge getan. Insgesamt sollten wir uns eher freuen, dass die freien Inhalte auch genutzt werden - und sich nicht an einer Nicht-Nennung einer "vollständigen, kilometerlangen, meist nichtssagender Nickname-Liste" ärgern. --Nyks (Kontakt) 14:36, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn die Wikipedia in der Broschüre überhaupt nicht erwähnt wird, wo liegt dann der Schaden für unseren Ruf? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:27, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Der zweifelhaften Broschüre wurde in der "Solothurner Zeitung" ein grösserer Artikel gewidmet, sie ist dort auch abgebildet: http://www.a-z.ch/news/vermischtes/schoenenwind-weht-ins-ofenthal-3136357 - mich ärgert das Ganze besonders, weil es dem Ruf der Wikipedia schadet. Das ist nicht gerade die Art von Weiternutzung, die wir uns wünschen... Gestumblindi 14:07, 17. Sep. 2009 (CEST)
- Die Nennung der Urheber ist aber laut Lizenztext Plicht. Wer sich nicht daran hält begeht eine URV, Praktikabilität hin oder her. Dem deutschen Urheberrecht ist diese nämlich eher egal... -- Chaddy · D·B - DÜP 05:07, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Und da ist auch die Frage: Ist eine Nennung von hier ja verwendeten Pseudonymen ohne jede Angabe wo diese verwendet werden (und ggf. mehr Informationen über die Identität des Autors und in jedem Fall eine Kontaktmöglichkeit gegegeben ist) wirklich eine hinreichende Nennung der Urheber? Benutzer:YMS der deutschsprachigen Wikipedia ist eine konkrete Angabe, "YMS" nur drei Buchstaben ohne jede Bedeutung. --YMS 19:08, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Selbstverständlich ist eine Nennung mit einem selbstgewählten Pseudonym vollkommen ausreichend. Wenn dir das nicht reicht, solltest du dich in Benutzer:Benutzer YMS der deutschsprachigen Wikipedia umbenennen lassen. Im Großen und Ganzen ist das eine ziemlich lizenzkonforme Nutzung, die ohnehin schon über das hinaus geht, was minimal notwendig ist. Inzwischen sehen die Nutzungsbedingungen vor, dass ein Link auf den Artikel als Namensnennung vollkommen ausreicht und überhaupt keine Namen angegeben werden müssen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:30, 19. Sep. 2009 (CEST)
- In der Broschüre sind, wie gesagt, ganz stur die jeweils letzten drei "Bearbeiter" zum Zeitpunkt der Textübernahme (wie's aussieht) genannt, auch Bots und IPs. Einen Bot, der Interwiki-Links setzt oder dergleichen, kann man ja kaum als Urheber ansehen, und eine IP lässt sich selbst bei Vorratsdatenspreicherung nach einiger Zeit keiner konkreten Person mehr zuordnen. Links auf die Artikel (die Namensnennung nach CC-BY-SA, wie von Wikimedia interpretiert) oder irgendeinen ausdrücklichen Hinweis auf die Wikipedia als Quelle gibt es ja eben nicht; bei der Weiternutzung für die Broschüre wurde zudem die GNU-FDL verwendet, nicht die CC-BY-SA (zum damaligen Zeitpunkt noch nicht verfügbar). Es scheint mir doch fragwürdig, wenn für Inhalte als Urheber irgendwas wie "123.456.789", "Sebbot" und "Volkovbot" steht - also teilweise eindeutige Nicht-Urheber und vollkommen bedeutungslose Angaben. Im übrigen meine ich damit, dass dem Ruf der WP geschadet wird, tatsächlich auch den Eindruck, der bei Lektüre des Zeitungsartikels entstehen kann (dass die Ortsnamensverdrehungen nicht aus der Wikipedia stammen, wird z.B. nicht klar - dass sich "Marco von Graziolis Verkauf der Herrschaft Gösgen" so lange gehalten hat, ist für die WP allerdings schon eine Blamage). Gestumblindi 19:35, 21. Sep. 2009 (CEST)
- Selbstverständlich ist eine Nennung mit einem selbstgewählten Pseudonym vollkommen ausreichend. Wenn dir das nicht reicht, solltest du dich in Benutzer:Benutzer YMS der deutschsprachigen Wikipedia umbenennen lassen. Im Großen und Ganzen ist das eine ziemlich lizenzkonforme Nutzung, die ohnehin schon über das hinaus geht, was minimal notwendig ist. Inzwischen sehen die Nutzungsbedingungen vor, dass ein Link auf den Artikel als Namensnennung vollkommen ausreicht und überhaupt keine Namen angegeben werden müssen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:30, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Und da ist auch die Frage: Ist eine Nennung von hier ja verwendeten Pseudonymen ohne jede Angabe wo diese verwendet werden (und ggf. mehr Informationen über die Identität des Autors und in jedem Fall eine Kontaktmöglichkeit gegegeben ist) wirklich eine hinreichende Nennung der Urheber? Benutzer:YMS der deutschsprachigen Wikipedia ist eine konkrete Angabe, "YMS" nur drei Buchstaben ohne jede Bedeutung. --YMS 19:08, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Die Nennung der Urheber ist aber laut Lizenztext Plicht. Wer sich nicht daran hält begeht eine URV, Praktikabilität hin oder her. Dem deutschen Urheberrecht ist diese nämlich eher egal... -- Chaddy · D·B - DÜP 05:07, 19. Sep. 2009 (CEST)
Hallo, die Datei ist laut Vorlage gemeinfrei, allerdings ist sie relativ klein. Auf der Website des Lofar gibt es (ganz unten) das gleiche Bild viel größer. Ist diese größere Version jetzt auch automatisch gemeinfrei? Kann man sie also einfach drüberladen? -- Zesel 15:02, 20. Sep. 2009 (CEST)
- hierzu gibt es unterschiedliche auffassungen und noch keine endgültige richterliche entscheidung, auf die man sich beziehen könnte. meiner unmaßgeblichen meinung nach ist aber eine klare mehrheit auf wikipedia der ansicht, dass sich eine freigabe nicht automatisch auf besser aufgelöste varianten überträgt. --JD {æ} 15:08, 20. Sep. 2009 (CEST)
- Wohnst Du in der Nähe und kannst Du so vielleicht ein gleichwertiges Foto schießen und hier hochladen? Das wäre toll, denn die Qualität des Fotos ist wirklich sehr schlecht. --rtc 17:10, 20. Sep. 2009 (CEST)
- @JD: Ok, danke. Das hatte ich auch schon befürchtet.
- @Rtc: Nein, leider nicht. ;) -- Zesel 20:16, 21. Sep. 2009 (CEST)
Call of Juarez
Hi, ein paar Screenshots von Call of Juarez - Bound in Blood:
Lassen wir die Ubisoft-Quälereien mal außer acht: Das Spiel ist FSK ab 18. Wie sieht es mit den Dateien aus? Zumindest das Video dürfte da problematisch sein. Ich freue mich auf Eure Meinungen. Gruß, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:35, 21. Sep. 2009 (CEST)
- Meinst Du USK - Keine Jugendfreigabe? Die ist sowas von unerheblich für die Wikipedia. Die Wikipedia tut als Enzyklopädie nichts nach dem JugendSchutzG verbotenes; insbesondere kein Preisen, Werben oder ähnlichen Schweinkram. Und die Selbstkontrollen sind für die WP eh nicht zuständig, da hier keine physischen Datenträger angeboten werden. syrcro 14:49, 21. Sep. 2009 (CEST)
- USK ist kein Problem. Dass die Ubisoft-Freigabe eigentlich Müll ist sollte man vielleicht noch dazu sagen. Auf Commons wird´s aber akzeptiert... Hier geht das aber nicht. Also nach Commons verschieben, wenn man das unbedingt behalten will.
- Das Video geht aber gar nicht, denn in der Freigabe ist nur von Screenshots, nicht von Videos die Rede. Und die Argumentation „da ein Film nichts anderes ist, als eine Reihe von Bildern, nehme ich mir die Erlaubnis die Datei unter folgender Lizenz zu veröffentlichen: Vorlage:Attribution-Ubisoft“ ist ziemlich naiv gedacht und aus urheberrechtlicher Sicht schlichtweg falsch... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:23, 21. Sep. 2009 (CEST)
- Klar meinte ich USK ^^ @Chaddy: Ich wollte ja extra das Ubisoft-Zeug beiseite lassen.
- Ok, dann danke für Eure Antworten :) hat mich nur mal interessiert. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 17:26, 21. Sep. 2009 (CEST)
- ACK. Das Video geht gar nicht. Übrigens bei diesem Spiel ist Ubisoft nur der Publisher und nicht der Entwickler. Solche Bilder wurden meines Erachtens in der Vergangenheit gelöscht. Beispiel Myst (Teil 1, später auch von Ubisoft veröffentlicht.) (nicht signierter Beitrag von Kungfuman (Diskussion | Beiträge) 17:35, 21. Sep. 2009 (CEST))
Bilder von Skoda
Um den Artikel von Skoda Auto zu verbessern habe ich Bilder von den Gründern, Autos, Fabriken usw. bei mir auf dem PC abgespeichert, ich versichere dass all diese Bilder vor 70 Jahren geschossen wurden. Kann ich sie Problem los hochladen? Könntet ihr mir eine passende Lizensvorlage dazu geben? Dankeschön! --Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 18:38, 21. Sep. 2009 (CEST)
- Hi AK09! Du kannst die Bilder dann problemlos hochladen, wenn Du Quellen dafür hast (→ wieso bist Du davon überzeugt?), daß das Bild vor mehr als 100 Jahren erstellt wurde (Vorlage:Bild-PD-alt-100) oder daß der Urheber des Bildes vor mehr als 70 Jahren gestorben ist (Vorlage:Bild-PD-alt). Gruß, ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:46, 21. Sep. 2009 (CEST)
Hier sind sie --Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 22:34, 21. Sep. 2009 (CEST):
-
1
-
2
-
3
-
4
-
5
-
6
- Alle außer 3 und 6 sind ok, wenn die Jahresangaben stimmen. Wieso sollten aber Nr. 3 und Nr. 6 gemeinfrei sein? Wir haben ja keine Angaben über den Urheber! Gruß, ireas (talk’n’judge - DÜP) 22:39, 21. Sep. 2009 (CEST)
- Bild 3 ist vor 83 Jahren gemacht worden, der Urheber war nicht auffindbar und müsste eigentlich verstorben sein, Bild 6 Bild ist vor 82 Jahren gemacht worden (das gleiche wie bei Bild 3). --Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 22:48, 21. Sep. 2009 (CEST)
- Bitte lesen, was dir die Benutzer hier für Antworten geben: Voraussetzung ist "daß das Bild vor mehr als 100 Jahren erstellt wurde (Vorlage:Bild-PD-alt-100) oder daß der Urheber des Bildes vor mehr als 70 Jahren gestorben ist (Vorlage:Bild-PD-alt)", und nicht, "daß das Bild vor mehr als 80 Jahren erstellt wurde oder daß der Urheber des Bildes eigentlich verstorben sein müsste." --85.0.228.52 23:27, 21. Sep. 2009 (CEST)
- Bild 6: Das müßte mit Sicherheit vor 1919 sein, da wurde nämlich rund um das einsame Haus der Parkplatz gepflastert und die Fläche als Parkplatz für fertige Autos genutzt, weil im Werk kein Platz mehr war. Das Bild ist sehr wahrscheinlich seitenverkehrt und wahrscheinlich sogar wesentlich älter, die langen Handwerker-Hallen am Bahnhof wurden im ersten Weltkrieg zerstört und nicht wieder errichtet. --Marcela 00:29, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Bitte lesen, was dir die Benutzer hier für Antworten geben: Voraussetzung ist "daß das Bild vor mehr als 100 Jahren erstellt wurde (Vorlage:Bild-PD-alt-100) oder daß der Urheber des Bildes vor mehr als 70 Jahren gestorben ist (Vorlage:Bild-PD-alt)", und nicht, "daß das Bild vor mehr als 80 Jahren erstellt wurde oder daß der Urheber des Bildes eigentlich verstorben sein müsste." --85.0.228.52 23:27, 21. Sep. 2009 (CEST)
- Bild 3 ist vor 83 Jahren gemacht worden, der Urheber war nicht auffindbar und müsste eigentlich verstorben sein, Bild 6 Bild ist vor 82 Jahren gemacht worden (das gleiche wie bei Bild 3). --Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 22:48, 21. Sep. 2009 (CEST)
Mata Hari vs. http://www.mata-hari.com/ : Wer hat von wem abgeschrieben? Let's go back, way back… Gruß, -- E 21:43, 21. Sep. 2009 (CEST)
- Hier steht: Quelle Wikipedia: http://web.archive.org/web/20060504030749/http://www.mata-hari.com/ .--84.160.226.5 22:12, 21. Sep. 2009 (CEST)
Wegen anstehendem Hauptseiten-Artikel bitte ich um Prüfung der Lizenz von Datei:Martin_Heidegger.jpg. Danke, Gerald SchirmerPower 10:45, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Das Bild stammt von http://hornbillunleashed.wordpress.com/2009/06/03/1614/ und die Lizenz ist nicht nachvollziehbar. Es sollte genichtet werden. --rtc 11:24, 22. Sep. 2009 (CEST)
Das hier kann doch nur als Scherz gemeint sein? --Oberlaender 11:28, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Nein, das ist korrekt. Wo siehst Du Schöpfungshöhe? --rtc 11:42, 22. Sep. 2009 (CEST)
- In der grafischen Gestaltung und im Logo? --Oberlaender 11:49, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn für diese sechs Striche und vier Punkte sowie drei Textzeilen Urheberrechtsbeschränkungen bestehen würden, dann wäre der Begriff der Schöpfungshöhe sinnlos! Das Urheberrecht zählt abschließend auf, was darunter fällt.[13] Grafische Gestaltungen und Logos gehören nicht dazu. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Für Logos und grafische Gestaltung muss "für die Werkqualität und damit für den Urheberrechtsschutz ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung" verlangt werden, "wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]". (Schöpfungshöhe#Exemplarische Darstellung: Nicht schutzfähige Werke der angewandten Kunst) Nur dann nämlich handelt es sich um angewandte Kunst, die das Urheberrecht im Gegensatz zu solchen Gebrauchsgrafiken dann aufzählt. Kunst, das wären Logos, die nicht zur Verwendung als Logo gedacht sind, und Textgestaltungen, die nicht zur Verwendung als Textgestaltung gedacht sind, sondern als Kunstobjekte, die allein der ästhetischen Erquickung des Betrachters dienen und sonst nichts. Alleine die Tatsache, dass ein Logo/eine Textgestaltung wie hier tatsächlich im Rahmen des Nutzzwecks auch eingesetzt wird, nämlich kommerziell auf einer CD-Hülle, schließt damit quasi aus, dass es unter das Urheberrecht fällt. --rtc 12:05, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Das hiesse, man könnte auch das White Album und Past Masters hochladen? Oder The Wall? (Letzteres ist ja schon im Artikel). Ich bin da sehr skeptisch, da ich aber kein Fachmann bin, du aber den Anschein machst, sei das halt so. --Oberlaender 12:25, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn es sich bei the white lediglich um die Schrift hndelt - ja dann sind die unbedenklich. Allerdings nur auf .de - nicht auf Commons! --Marcela 12:31, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Das hiesse, man könnte auch das White Album und Past Masters hochladen? Oder The Wall? (Letzteres ist ja schon im Artikel). Ich bin da sehr skeptisch, da ich aber kein Fachmann bin, du aber den Anschein machst, sei das halt so. --Oberlaender 12:25, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn für diese sechs Striche und vier Punkte sowie drei Textzeilen Urheberrechtsbeschränkungen bestehen würden, dann wäre der Begriff der Schöpfungshöhe sinnlos! Das Urheberrecht zählt abschließend auf, was darunter fällt.[13] Grafische Gestaltungen und Logos gehören nicht dazu. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Für Logos und grafische Gestaltung muss "für die Werkqualität und damit für den Urheberrechtsschutz ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung" verlangt werden, "wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]". (Schöpfungshöhe#Exemplarische Darstellung: Nicht schutzfähige Werke der angewandten Kunst) Nur dann nämlich handelt es sich um angewandte Kunst, die das Urheberrecht im Gegensatz zu solchen Gebrauchsgrafiken dann aufzählt. Kunst, das wären Logos, die nicht zur Verwendung als Logo gedacht sind, und Textgestaltungen, die nicht zur Verwendung als Textgestaltung gedacht sind, sondern als Kunstobjekte, die allein der ästhetischen Erquickung des Betrachters dienen und sonst nichts. Alleine die Tatsache, dass ein Logo/eine Textgestaltung wie hier tatsächlich im Rahmen des Nutzzwecks auch eingesetzt wird, nämlich kommerziell auf einer CD-Hülle, schließt damit quasi aus, dass es unter das Urheberrecht fällt. --rtc 12:05, 22. Sep. 2009 (CEST)
- In der grafischen Gestaltung und im Logo? --Oberlaender 11:49, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn Du skeptisch bist, dann heißt das, dass Du diese Cover nicht hochladen solltest. --rtc 12:59, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Selbstverständlich werde ich das nicht tun und ich finde, aus meiner ganz persönlichen Warte heraus, auch die Verwendung des Abba-Gold-Covers nicht in Ordnung. Diese Worte in dieser Schrift mit dieser Farbe und diesem Symbol in dieser Anordnung für diesen Zweck verwendet sehe ich im Gesamten gesehen als schützenswerte schöpferische Leistung an. Aber wenn das Gesetz das erst so sieht, wenn man das Zeug in Öl malt und an die Wand hängt, kann ich auch nichts machen. --Oberlaender 15:12, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Selbst in Öl gemalt wird da nicht gleich Schöpfungshöhe entstehen, siehe Schöpfungshöhe#Exemplarische_Darstellung:_Nicht_schutzf.C3.A4hige_Werke_der_angewandten_Kunst --Marcela 15:19, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Selbstverständlich werde ich das nicht tun und ich finde, aus meiner ganz persönlichen Warte heraus, auch die Verwendung des Abba-Gold-Covers nicht in Ordnung. Diese Worte in dieser Schrift mit dieser Farbe und diesem Symbol in dieser Anordnung für diesen Zweck verwendet sehe ich im Gesamten gesehen als schützenswerte schöpferische Leistung an. Aber wenn das Gesetz das erst so sieht, wenn man das Zeug in Öl malt und an die Wand hängt, kann ich auch nichts machen. --Oberlaender 15:12, 22. Sep. 2009 (CEST)
"Kunst, das wären Logos, die nicht zur Verwendung als Logo gedacht sind, und Textgestaltungen, die nicht zur Verwendung als Textgestaltung gedacht sind, sondern als Kunstobjekte, die allein der ästhetischen Erquickung des Betrachters dienen und sonst nichts" ist natürlich Blödsinn. rtc weiss nicht wirklich, was Kunst im rechtlichen Sinne ist. ästhetische Erquickung des Betrachters - da ist wohl wer im 19. Jahrhundert stehen geblieben. syrcro 12:54, 22. Sep. 2009 (CEST) PS: Bei The Wall gibt es ein Problem mit der Gebrauchskunst. Das Cover gehört zu einem Gesamtkonzept mit künstlerischen Anspruch und ist eben nicht lediglich als eine handwerkliche Gestaltung, sondern - als Konzeptalbum der gesteigerten Stufe - als Teil des Gesamtkunstwerkes Film/Musik/was auch immer gedacht und zudem ein zentrales Motiv des Films. Das kommt wohl auf den Musikgeschmack der Kammer des LGs an, ob das geschützt oder lediglich Stadionrockerhybris ist.
- Ach Syrcro. Es geht hier drum, die Idee klar darzustellen, auch wenn dabei pauschalisiert wird. Es geht um Verständnis, nicht Verwirrung. Exaktizitis hilft uns da nicht weiter. --rtc 12:59, 22. Sep. 2009 (CEST)
Panoramafreiheit
Hallo, soweit ich weis fällt doch das Bild nich unter die Panoramafreiheit. Damit wäre es weder auf Commons noch hier zulässig. --myself488 18:44, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Ja, vollkommen richtig. --Marcela 19:21, 22. Sep. 2009 (CEST)
- DÜP-Baustein ist drin. Wenn keine Freigabe für das Plakat kommt (eher nicht zu erwarten), wird das Bild gelöscht werden. Gruß -- Rosenzweig δ 19:23, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Wieso sollte es nicht unter die Panoramafreiheit fallen bitte schön? Es ist vom öffentlichen Raum aus aufgenommen. --Schaengel 19:31, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Wie im Artikel Panoramafreiheit ausführlich dargestellt, ist der Ort der Aufnahme nur eines von mehreren Kriterien. Ein weiteres ist, daß das abgebildete Werk bleibend dort angebracht ist, also mit der Absicht, dort bis zum Ende seiner Haltbarkeit zu bleiben (der Artikel hat da eine weitaus schönere Formulierung ;)). Dies ist in diesem Fall nicht gegeben, ergo keine Panoramafreieheit. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 20:13, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Wieso sollte es nicht unter die Panoramafreiheit fallen bitte schön? Es ist vom öffentlichen Raum aus aufgenommen. --Schaengel 19:31, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Lt. Artikel: „Bleibend sind keine Gegenstände, die sich nur zeitweilig in der Öffentlichkeit befinden.“ Wie beispielsweise Wahlplakate, die nur begrenzte Zeit aufgestellt werden. -- Rosenzweig δ 20:19, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Genau; scheint ein klarer Fall von "nicht bleibend", daher habe ich DÜP gesetzt. --Nyks (Kontakt) 20:27, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Lt. Artikel: „Bleibend sind keine Gegenstände, die sich nur zeitweilig in der Öffentlichkeit befinden.“ Wie beispielsweise Wahlplakate, die nur begrenzte Zeit aufgestellt werden. -- Rosenzweig δ 20:19, 22. Sep. 2009 (CEST)
Panoramafreiheit in der Neuen Wache?
Kann man sich in der Neuen Wache, Berlin, auf die panoramafreiheit berufen, wenn man die Kollwitz Pieta fotografiert? Datei:B_Neue_Wache_interior_2.jpg. Ist die Zentrale Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland ein ausreichend oeffentlicher Platz? Spielt das Loch in der Decke irgendeine Rolle ;-) ? --Dschwen 17:16, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Das sit doch das Ding, wo die NVA-Soldaten immer im Stechschritt Wachwechsel gemacht haben oder meine ich was anderes? Unter den Linden an der Humboldt-Uni? Ich würde analog Friedhöfen von öffentlichem Raum reden, auch wenn da nachts zugesperrt ist. --Marcela 17:19, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Jo, genau das Ding ist das :-). --Dschwen 17:20, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist Sinn und Bedeutung des Gebäudes, daß es jeder ungehindert betreten darf, dies ist aus seiner Funktion erwünscht. Keinerlei Einschränkungen wie etwa bei einem Museum auf privatem Grund mit Eintrittsgeldern. Ich sehe klar öffentlichen Raum. Das Loch in der Decke ist verglast aber selbst wenn nicht - es bliebe ein Gebäude. Selbst bei fehlendem Dach kann man von Gebäuden reden. --Marcela 17:26, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Das Loch in der Decke ist offen (zumindest war es das 2007, und das ist der ganze Witz der Installation). --Dschwen 18:00, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Selbst wenn... das wäre an den Haaren herbeigezogen. Wenn das Loch das gesamte Dach wäre, ok. Aber solange auch nur ansatzweise ein Dach vorhanden ist, befinden wir uns in einem Gebäude. Witzigerweise müssen nichtmal zwingenderweise Wände vorhanden sein. Ob nun allerdings die Ingenieurs-Definition auch von der rechtssprechung hinsichtlich panoramafreiheit übernommen wird, weiß ich nicht, man sollte es aber annehmen. Aber wie gesagt: ich sehe keine probleme aufgrund des offenen Charakters. --Marcela 18:35, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Ralf, der Unterschied zwischen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen und Gebäuden iÜ ist Dir schon geläufig, oder eher nicht?. Die drei Bundestasplenumsgebäude sind/waren auch öffentlich zugänglich. Aber die Fälle Fette Henne und Der Bevölkerung zeigen recht deutlich, dass ihr Inneres nicht unter § 59 fallen. syrcro 12:15, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Hmmm stimmt auch wieder :( --Marcela 13:15, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Ralf, der Unterschied zwischen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen und Gebäuden iÜ ist Dir schon geläufig, oder eher nicht?. Die drei Bundestasplenumsgebäude sind/waren auch öffentlich zugänglich. Aber die Fälle Fette Henne und Der Bevölkerung zeigen recht deutlich, dass ihr Inneres nicht unter § 59 fallen. syrcro 12:15, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Selbst wenn... das wäre an den Haaren herbeigezogen. Wenn das Loch das gesamte Dach wäre, ok. Aber solange auch nur ansatzweise ein Dach vorhanden ist, befinden wir uns in einem Gebäude. Witzigerweise müssen nichtmal zwingenderweise Wände vorhanden sein. Ob nun allerdings die Ingenieurs-Definition auch von der rechtssprechung hinsichtlich panoramafreiheit übernommen wird, weiß ich nicht, man sollte es aber annehmen. Aber wie gesagt: ich sehe keine probleme aufgrund des offenen Charakters. --Marcela 18:35, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Aber Panoramafreiheit#Innenaufnahmen sagt nichts um Sinn und Bedeutung. Es steht nur: "Bei Aufnahmen von Skulpturen im Gebäudeinneren bedarf es der Zustimmung des Urhebers oder des Rechteinhabers". /Pieter Kuiper 01:09, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Das Loch in der Decke ist offen (zumindest war es das 2007, und das ist der ganze Witz der Installation). --Dschwen 18:00, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist Sinn und Bedeutung des Gebäudes, daß es jeder ungehindert betreten darf, dies ist aus seiner Funktion erwünscht. Keinerlei Einschränkungen wie etwa bei einem Museum auf privatem Grund mit Eintrittsgeldern. Ich sehe klar öffentlichen Raum. Das Loch in der Decke ist verglast aber selbst wenn nicht - es bliebe ein Gebäude. Selbst bei fehlendem Dach kann man von Gebäuden reden. --Marcela 17:26, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Jo, genau das Ding ist das :-). --Dschwen 17:20, 22. Sep. 2009 (CEST)
- PS: Die Wache ist ja offen und es AFAIR eine Sichtachse Straße -> auf die Plastik. Siehe diese Ansicht. Ein dem sehr ähnliches Bild: Datei:B Neue Wache interior 3.jpg sollte man auch Panoramafrei hinbekommen. syrcro 14:07, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Vielleicht, aber nicht so schoen :-) --Dschwen 16:55, 23. Sep. 2009 (CEST)
Ich habe jetzt mal an die Stadt Berlin geschrieben, mit der Frage nach Hausrecht, Rechteinhaber der Statue und evtl. Freigabe. Mal schauen. Ich erwarte allerdings keinen kurzfristigen Erfolg... --Dschwen 16:55, 23. Sep. 2009 (CEST)
Foto aus Bundesarchiv bearbeiten
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CropBot (Nyks)
Hallo zusammen. Ist es möglich, Bilder aus dem Bundesarchiv, die auf Commons hochgeladen sind, zu bearbeiten? Ich würde gern von diesem Bild einen Ausschnitt machen und hochladen. Welche Lizenz wäre anzugeben? Besten Dank schon einmal für die Antwort. --Atomiccocktail 11:12, 23. Sep. 2009 (CEST)
- CC-BY-SA/de 3.0. Urhebernennung nicht vergessen. Gruß -- Wiggum 11:23, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Es gibt drei Fälle:
- Gemeinfreie Werke aus der Sammlung. Die sind teils schon als PD/gemeinfrei gekennzeichnet, teils aber noch mit dem Standardtag ohne Hinweis auf die Gemeinfreiheit versehen. → Mit denen kannste quasi machen, waste willst (Strafrecht, Markenrechte uä aber beachten). Bei Deinem Beispiel ist das Foto zu neu für PD.
- URVen des Bundesarchives. Gibt es auch einige wenige, sollte man aber leider immer überprüfen. Fotorafien von Werken Dritter sind oftmals urheberrechtlich unfrei. Wie man das testet, folgt grob aus WP:BR. Bei deinem Beispiel wäre das Foto wegen der Panoramafreiheit trotz der Ausnahme eines fremden Werkes OK und keine URV.
- Rechtmäßige nichtgemeinfreie Bilder (alles was nicht unter 1 und 2 fällt): Dort gilt dann die CC-BY-SA/de 3.0; wichtig bei den BA-Bildern ist neben der Urhebernennung, auch die Rechtsinhabernennung. Bei deinem Beispiel wäre Foto: Brodde - Bundesarchiv: B 145 Bild-F002775-0011 - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland - ein ordentlicher Vermerk. syrcro 11:46, 23. Sep. 2009 (CEST)
Vielen Dank für die Informationen - ich werds versuchen und hoffentich richtig machen. Grüße --Atomiccocktail 11:48, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Recht einfach macht es einem dann DerivativeFX: [14]. --Nyks (Kontakt) 14:19, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn ich auch noch meinen Senf dazu geben darf: Künstlerische Darstellungen historischer Personen eignen sich vor allem zur Illsutration der Rezeptionsgeschichte, nicht unbedingt zur Abbildung der Person selbst, siehe z.B. WP:Artikel illustrieren. Überleg Dir also, ob Du ein beschnittenes Bild überhaupt gebrauchen kannst (etwa weil Du die öffentlichen Ehrungen und die Nachwirkung Ernst Reuters beleuchten willst). Im Artikel über den Künstler würde ich es wohl ebenfalls unbeschnitten lassen. Port(u*o)s 14:25, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Ich hab im Artikel Ernst Reuter die Wahl zwischen Briefmarken und dieser Büste. Leider habe ich kein freies Bild Reuters aus seiner Zeit als Berliner OB/Reg. Bürgermeister von Berlin. Dieses Bild ist meiner Meinung nach nicht so wichtig für die Rezeptionsgeschichte (die ist im Artikel knapp ausgeführt). Als Foto ist es ebenfalls nicht so wichtig. Darum habe ich das Bild jetzt beschnitten und eingefügt. --Atomiccocktail 19:15, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn ich auch noch meinen Senf dazu geben darf: Künstlerische Darstellungen historischer Personen eignen sich vor allem zur Illsutration der Rezeptionsgeschichte, nicht unbedingt zur Abbildung der Person selbst, siehe z.B. WP:Artikel illustrieren. Überleg Dir also, ob Du ein beschnittenes Bild überhaupt gebrauchen kannst (etwa weil Du die öffentlichen Ehrungen und die Nachwirkung Ernst Reuters beleuchten willst). Im Artikel über den Künstler würde ich es wohl ebenfalls unbeschnitten lassen. Port(u*o)s 14:25, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Recht einfach macht es einem dann DerivativeFX: [14]. --Nyks (Kontakt) 14:19, 23. Sep. 2009 (CEST)
Lizenz für WP, unabhängig der Sprachversion?
Spricht was dagegen, dieses Foto in die de-WP zu übertragen? Die Lizenz gilt für die Wikipedia. Sprachversionen zählen da nicht oder? La Fère-Champenoise 13:01, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Da spricht schon der Kasten mit "Non-free media use rationale" usw. dagegen. -- Wiggum 13:05, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Eichtig. Andererseits die Erlaubnis: "Used for encyclopedic purposes" dafür...La Fère-Champenoise 13:18, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist nichts anderes als eine verkappte Fair-Use-Variante wie im Amerikanischen (Fair Use ist für educational reasons dort erlaubt), also nicht frei und hier nicht verwendbar. --Paulae 13:24, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Verstehe. Danke für die schnelle Beantwortung! La Fère-Champenoise 13:34, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Eichtig. Andererseits die Erlaubnis: "Used for encyclopedic purposes" dafür...La Fère-Champenoise 13:18, 23. Sep. 2009 (CEST)
SH nach Commons-Maßstäben? -- cwbm 21:22, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Eher schon. Die Krone ist nur trivial, aber ein gewisses Maß der Gestaltung gibbet doch. syrcro 21:28, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Commons erkennt maximal als PD-textlogo an, was aus Text plus einer simplen geometrischen Form besteht (Quadrat, Kreis, Stern...) --rtc 21:29, 23. Sep. 2009 (CEST)
Dann lad ich das Teil hier hoch wenn es auf Commons gelöscht wird. -- cwbm 21:33, 23. Sep. 2009 (CEST)
CITIPOST Biefmarken Serie
Hallo,
kann mir bitte jemand sagen welche Textvorlage ich verwenden kann um nach einer freigabe für die bilder zu fragen? http://www.citipost.de/briefmarken/philatelie.htm
Danke schon mal Gruß --RiKER01 06:22, 25. Sep. 2009 (CEST)
- Für die Briefmarken, die keine Fotos zeigen sondern nur das Logo würde sagen reicht {{Bild-LogoSH}}, aber nur für die. Bei den anderen ist es fast nicht wert den Aufwand zu treiben.--84.160.202.66 10:33, 25. Sep. 2009 (CEST)
Amtliche Protektoratswerke
Sind amtliche Werke (also durch die Regierung etc. herausgabte Texte) des Protektorats Böhmen und Mähren 1939-45 amtliche Werke nach dem deutschen oder dem tschechischen Recht?? (es geht mir um die Lizenz, also PD-Czech-Gov oder die entsprechende detusche). Danke. -jkb- 13:36, 11. Sep. 2009 (CEST)
- Hängt es nicht damit zusammen, wer der Rechtsnachfolger des Protektorats ist? Das müßte die Bundesrepublik sein, nicht Tschechien. 217.83.44.61 00:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
- Die Tschechei hat das Urheberrecht nahezu unverändert von der Bundesrepublik übernommen. Die Bundesrepublik ist nicht automatisch Rechtsnachfolger, für Werke der Post ist die tschechoslowakische und jetzt tschechische Post manchmal Rechtsnachfolger. Amtsgeschäfte, die terretorial gebunden sind, können auch terretoriale Rechtsnachfolge beirken. --Marcela 00:28, 13. Sep. 2009 (CEST)
Danke, danke. Es geht mir jedoch nicht um Briefmarken und desgleichen mehr, sondern um Erklärungen der Protektoratsregierung, zB Texte zum Ausnahmezustand nach dem Heydrichsattentat usw. Welches Urheberrecht also die Tschechei übernommen hat ist wohl nebensächlich, wichtig ist in der Tat auch in meinen Augen der Statut der Rechtsnachfolge. Nur finde ich es nirgendwo. -jkb- 00:33, 13. Sep. 2009 (CEST) - - - P.S. Die Tschechen waren es wohl nicht, denke ich... -jkb- 00:35, 13. Sep. 2009 (CEST)
Ist § 5 UrhG irgendwie missverständlich? Das bezieht sich auf alle Länder und Zeiten, ihr H*** --92.72.198.25 00:57, 13. Sep. 2009 (CEST)
- Die Frage des Rechtsnachfolgers kann durchaus wichtig werden wenn man vor der Entscheidung steht, auf Commons oder hier hochzuladen. --77.25.7.243 01:31, 13. Sep. 2009 (CEST)
@ 92.... Klar habe ich Para 5 gefunden, gesehen und gelesen und gar kapiert :-). Ich will/wollte mich vergewissern, dass überall und immer eben tatsächlich auch Handlungen von Kolonial-, Protektorats- und ähnlichen Behörden einschließt, was da nicht ausdrücklich gesagt wird. Ich kritisierte nämlich bislang ohne Erfolg, dass eine Erklärung des Reichsprotektors Frank 1942 in Prag unter PD-Czech-Gov gestellt wurde (was ja, nur leicht an Haaren gezogen, zu einer Strafanzeige wg. Verleumdung führen könnte). -jkb- 14:24, 13. Sep. 2009 (CEST)
Behörden sind Behörden, egal ob sie uns heute passen oder nicht. --Historiograf 00:12, 14. Sep. 2009 (CEST)
- Fürwahr. Es hat mich aber bestärkt in meiner Meinung, dass irgendein Spruch des Reichsprotektors nie und nimmer Lizenz:Pd-Czech-Gov haben kann. Danke, -jkb- 00:15, 14. Sep. 2009 (CEST)
- Auch fremdländische amtliche Werke sind amtliche Werke; für die Rechtsordung Tschechien ist das Werk gemäß PD-Czech-Gov gemeinfrei, in D gemäß § 5 I UrhG. Die Frage ist bei solchen Werken, welcher Staat nach Commonsregeln als Herkunftsland gilt; in Deutschland werden Werke der Besatzungsmächte traditionell als einheimische Werke gewertet. Das die Tschechen unser UrhG und das Ösi-UrhG (in der fraglichen Regel deckungsgleich) überwiegend übersetzt haben, könnte man davon ausgehen, dass die Tschechen sich die Werke der Nazis als eigene Werke einverleibt haben (machen die Bayern in D zB auch mit dem Führer seinem Kampf). Ich würde auf den Commons beide Vorlagen reinpappen; schaden tut's nicht. syrcro 10:47, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Kleiner Einwurf. Weder die Tschechoslowakei noch die Nachfolgestaaten haben das Protektorat als irgendwie zur tsch. Republik zugehörig sanktioniert. Egal, von wem sie das Urheberrechtsgesetz abgeschrieben haben. Übrigens, sowohl auf der cs.wiki wie auch cs.source wie auch z.B. Commons gibt es jeweils diverse tags wie PD-Polish-Gov, PD-US-Gov usw., ganz hübsch für jedes Land einzeln. Warum denn das denn? (Auf Commons ja teilweise verständlich, aber sonst...). -jkb- 00:34, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Möglicherweise, weil Commons keine Sprachdomäne ist, also keine nationalen Lizenztags verwendet. 217.83.116.109 19:57, 22. Sep. 2009 (CEST)
Dass Commons keine Sprachdomäne ist mag einen rationellen Kern haben. Ich denke hier aber eher an etwas anderes. Und die Präzedenzfälle können von EU-Land zu EU-Land auch untersciedlich sein, obwohl die Rechtsprechung ähnlich ist. Die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst sagt im Art. 2 Abs. 4 "Der Gesetzgebung der Verbandsländer bleibt vorbehalten, den Schutz amtlicher Texte auf dem Gebiet der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sowie der amtlichen Übersetzungen dieser Texte zu bestimmen". D.h., jeder Staat kann über seine amtliche Werke bestimmen. Das Ursprungsland ist definiert im Art. 5 Abs. 4. Da kein Jurist will ich nicht etwas fest interpretieren, jedoch hatte ich bei Durchsicht einiger Meinungen das Gefühl, dass man sich bei amtlichen Werken an die Gesetzgebung des Ursprungslandes hält, quasi sicherheitshalber. Und das ist im Falle des Protektorats eben Deutschland, nicht die Tschechoslowakei. Auch wenn das Ergebnis wohl gleich wäre. -jkb- 17:36, 25. Sep. 2009 (CEST)
rechtlich bedenklich
Das Bild darf zwar laut dieser Seite "für private und kommerzielle Zwecke unter Angabe des Copyright "Airport Nürnberg" frei verwendet werden." Unklar ist jedoch, ob die abgebildeten Personen (und der Urheber) dem überhaupt zugestimmt haben. Die Personen sind zu identifizieren, sind mehr als Beiwerk. Da das Bild zudem einen zweifelhaften enzyklopädischen Wert (gut, es dokumentiert, daß man am Flughafen aus der U-Bahn aussteigen kann...) besitzt, werde ich es, wenn keine Gegenstimmen bzgl. Rechtsstatus kommen, morgen aus dem Artikel Flughafen Nürnberg rausnehmen. Grüße Marcus 21:42, 24. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist schon mal keine ausreichende Freigabe für das Foto selbst. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:45, 24. Sep. 2009 (CEST)
- Sehe ich ebenso. --Marcela 22:12, 24. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn der Airport Nürnberg Inhaber der ausschliesslichen Nutzungsrechte ist und somit die Berechtigung hat, eine derartige Freigabe zu erteilen, würde ich sie (mal abgesehen vom Recht am eigenen Bild) schon als ausreichend ansehen; "für private und kommerzielle Zwecke unter Angabe ... frei verwendet ..." entspricht doch einer CC-BY-Lizenz (ohne SA). Aber ob das der Fall ist; tja, ich weiss es nicht. Der Meinung, dass das Bild kaum enzyklopädischen Wert hat, schliesse ich mich an. Das ist eher ein Bild für eine Werbebroschüre. Gestumblindi 22:26, 24. Sep. 2009 (CEST)
- "für private und kommerzielle Zwecke unter Angabe ... frei verwendet ..." ist eben nicht ausreichend. Von freier Bearbeitbarkeit z. B. steht da nichts ("frei verwendet" schließt nicht notwendigerweiße diese ein). -- Chaddy · D·B - DÜP 22:48, 24. Sep. 2009 (CEST)
- Ich würde unter "freier Verwendung" auch Bearbeitungen verstehen, sie werden jedenfalls nicht ausgeschlossen. Aber du hast schon recht, es fehlt dieser "Lizenz" an letzter Klarheit. Gestumblindi 22:54, 24. Sep. 2009 (CEST)
- ...und das angesprochene RaeB sowie die kaum vorhandene Nutzbarkeit... Wobei wir bei Nutzbarkeit Nachbarprojekte nicht vergessen dürfen, in Wikiversity wäre das schon durchaus brauchbar. Aber unterm Strich sehe ich das Bild als problematisch an. --Marcela 23:01, 24. Sep. 2009 (CEST)
- Ich würde unter "freier Verwendung" auch Bearbeitungen verstehen, sie werden jedenfalls nicht ausgeschlossen. Aber du hast schon recht, es fehlt dieser "Lizenz" an letzter Klarheit. Gestumblindi 22:54, 24. Sep. 2009 (CEST)
- Ich plädiere schon lange dafür, diese unheiligen Attribution-Lizenzen endlich zu exorzieren. Werft sie auf den Scheiterhaufen! Die bestehen nämlich nur aus Gummi (also Nase zu, wenn die Flammen sie packen) und selten gibt es einen Fall, wo jemand eine solche Lizenz wirklich erteilt hätte. Stattdessen kommen sie dadurch zustande, dass Benutzer sie in irgendwelche vieldeutigen Aussagen in Webseiten hineingelesen und dann dranpappen. Das geht so weit, dass diese Benutzer gar nicht mehr primär nach der Erlaubnis (für kommerzielle Nutzung, Veränderung usw. etc.) schauen, die auf der Webseite erteilt wird , sondern nur, ob irgendwo etwas steht, was so aussieht wie die Einschränkung oder Bedingung, dass bei Verwendung der Name zu nennen ist. Das kann aber sehr vieles sein, bis hin zu einem Hinweis darauf, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für ein legales Bildzitat wären, ohne dass überhaupt beabsichtigt ist, eine Lizenz zu erteilen! Wir haben mit CC-BY eine wunderbare und klare Lizenz zur Verfügung, die im wesentlichen das tut, was Attribution meint, und die daher jeder erteilen wird, der auch Attribution unterschreiben kann. Es gibt für Attribution daher keine Existenzberechtigung; verbrennt dieses Teufelswerk! --rtc 23:08, 24. Sep. 2009 (CEST)
- @Gestumblindi: Im artikel finden sich noch mehr Bilder aus dieser Quelle. Die habe ich vorerst nicht in Frage gestellt, hier ist aber durch Recht am eigenen Bild zusätzlich die Zustimmung der Abgebildeten erforderlich. Und das Bild mit den glücklichen Senioren läßt sich kommerziell gut verwerten (wenn man von der mickrigen Auflösung absieht). Von Inkontionenzprodukten über "Vergissmeinnichttabletten" und Artritismitteln bis zu Riesterrentenwerbung... Ich nehm es jetzt raus. Marcus 17:30, 25. Sep. 2009 (CEST)
Bildrechte
Beim Sichten entdeckt. Im Artikel Sagnlandet Lejre sind vier Bilder die mit dem Vermerk des angeblichen Urhebers in (dänisch) : De fremsendte fotos må alene anvendes til illustration på Wikipedia. Meiner Ansicht nach reicht eine Freigabe nur für Wikipedia nicht ?
-
Eisenzeitliche Siedlung Lejre
-
Versammlung in eisenzeitlicher Kultur
-
in einem Eisenzeithaus
-
Der Schmied von Lejre
Hochlader wurde bereits von anderem Benutzer angesprochen. --Elab 10:04, 27. Sep. 2009 (CEST)
- Ohne jegliche Dänischkenntnise zu haben: alene anvendes til illustration på Wikipedia klingt für mich so ungefähr wie alleine anwenden zur Illustration für Wikipedia. Das geht natürlich nicht! -- 93.82.9.150 13:03, 27. Sep. 2009 (CEST)
- Die IP sieht das vollkommen korrekt. --Marcela 23:40, 27. Sep. 2009 (CEST)
möchte diese Datei:Luismolerpruca.jpg (Mein Originalfoto, mein scan, Fotograf 1909 verstorben) auf Commons übertragen, verstehe nicht warum Einschränkungen vorhanden sind. Grüße--Moroder 23:34, 27. Sep. 2009 (CEST)--
- Da das Todesdatum des Fotografen bekannt ist, gibts damit keine Probleme auf Commons. Ich habe mal den Lizenzbaustein korrigiert. Schönes Bild, gibts das eventuell noch in höherer Auflösung? --Marcela 23:38, 27. Sep. 2009 (CEST)
Wenn 1909 verstorben müsstest du genaugenommen noch bis zum ersten Jänner 2010 warten.--84.160.217.138 00:02, 28. Sep. 2009 (CEST)- Nö, 70 Jahre nach dem Tod läuft der Urheberschutz ab. Das war also am 1. Januar 1980... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:08, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Du hast vollkommen recht. Es ist eindeutig zu spät zum Rechnen.--84.160.217.138 00:25, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Nö, 70 Jahre nach dem Tod läuft der Urheberschutz ab. Das war also am 1. Januar 1980... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:08, 28. Sep. 2009 (CEST)
Codex Manesse
Hallo. Benutzer:Edmund Ritscher hat vor einigen Tagen von der Universitätsbibliothek Heidelberg gegen eine Geldsumme Reproduktionen einzelner Seiten aus dem Codex Manesse erhalten. Vorausgegangen war dem laut seiner Aussage ein Vertrag mit der Bibliothek, nach dem er die Bilder auch online veröffentlichen darf, allerdings nur für drei Jahre und unter Nennung der Bibliothek als Credit. Der Benutzer wollte die Bilder in die Wikipedia einstellen. Einerseits kann er die Bilder natürlich nicht nur für drei Jahre einstellen. Andererseits bin ich der Meinung, dass es sich hierbei um Copyfraud handelt, oder habe ich da etwas übersehen? Fällt euch ein, wie man die Bilder trotzdem einstellen kann? Er hat ja andererseits nunmal den Vertrag unterschrieben. --Tolanor 14:17, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Ganz unabhängig von dieser Frage: Der gesamte Codex liegt digitalisiert hier vor. Zahlreiche Seiten sind bereits auf Commons hochgeladen worden. Also erst einmal schauen, ob es die Seiten nicht bereits auf Wikipedia gibt. Vielleicht findet sich ansonsten eine freiwillige Hochladesocke? --Paulae 14:25, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Tja, jetzt ist es zu spät, er hat den Vertrag bereits unterschrieben und damit Copyfraud unterstützt. Wenn er die Bilder nun einstellt, begeht er quasi schon Vertragsbruch, da er ja nicht beeinflussen kann, wie lange sie hier eingestellt sind. --rtc 14:35, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Da scheinen ja nicht alle Seiten komplett vorhanden zu sein. Wenn er sie denn jetzt alle komplett hat und er sie drei Jahre lang ins Internet stellen darf, dann spricht doch nichts dagegen, dass er dies auf einer Seite tut, die mit Wikipedia, Commons etc. überhaupt nichts zu tun hat. Im Zeitraum dieser drei Jahre wird diese Seite doch sicherlich von einem freundlichen Wikipediazuträger zu finden sein und dann... der freundliche Wikipediazuträger wird die Universitätsbibliothek Heidelberg bei der Erstellung einer korrekten Bildbeschreibungsseite selbstverständlich weiterhin nennen, das ist doch Ehrensache ;-) --Wuselig 16:41, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Und dann haftet der Edmund aus den Copyfraudvertrag sicher auf Schadenersatz. Zumindest würde ich das in einem solchen Abzockvertrag regeln. syrcro 16:48, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Richtig, solche Verträge sind zu undurchsichtig und in ihren Konsequenzen zu unvorhersehbar, als dass man sich je darauf einlassen sollte. Da kann man schließlich alles mögliche noch reinlesen, z.B. nicht nur die Pflicht, passiv das Bild nach drei Jahren rauszunehmen, sondern aktiv zu verhindern, dass nach drei Jahren sonst noch eine Kopie existiert, z.B. mit technischen Kopierverhinderungsmaßnahmen. Wer solche Verträge abschließt, und selbst wenn er wirklich nur drei Jahre irgendetwas auf seiner Webseite zeigen will, der begibt sich in ein Rechtsliches Minenfeld. --rtc 17:20, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Und dann haftet der Edmund aus den Copyfraudvertrag sicher auf Schadenersatz. Zumindest würde ich das in einem solchen Abzockvertrag regeln. syrcro 16:48, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Da scheinen ja nicht alle Seiten komplett vorhanden zu sein. Wenn er sie denn jetzt alle komplett hat und er sie drei Jahre lang ins Internet stellen darf, dann spricht doch nichts dagegen, dass er dies auf einer Seite tut, die mit Wikipedia, Commons etc. überhaupt nichts zu tun hat. Im Zeitraum dieser drei Jahre wird diese Seite doch sicherlich von einem freundlichen Wikipediazuträger zu finden sein und dann... der freundliche Wikipediazuträger wird die Universitätsbibliothek Heidelberg bei der Erstellung einer korrekten Bildbeschreibungsseite selbstverständlich weiterhin nennen, das ist doch Ehrensache ;-) --Wuselig 16:41, 23. Sep. 2009 (CEST)
Vielen Dank erstmal für die Antworten. Bei den beiden Bildern handelt es sich um Tafel 13 Graf Friedrich von Leiningen (26r) und Tafel 41 Herr Friedrich von Hausen (116v). Die Bilder finden sich auch im Internet unter http://www.worms.de/deutsch/kultur/wussten_sies/Minnesaenger_Ibersheim.php. Spricht für uns (bzw. z. B. für mich) irgendetwas dagegen, die hochzuladen? --Tolanor 17:56, 23. Sep. 2009 (CEST)
- 116v ist schon seit 2005 da und das andere Bild ließe sich auch von der biblothekseigenen Homepage herunterladen. Ich dachte es ginge um das komplette Werk und nicht nur um zwei Bilder. Es zeugt eigentlich von ausgesprochener Dummheit, oder von ausgesprochener Frechheit von Seiten der Bibliothek solche "Leihverträge" abzuschließen. Wir sollten mal unseren "Content Liberator" und "Indiana Jones für Freies Wissen" ((Wikimedium Ausgabe 2/2009, S. 3) dort vorbeischicken. --Wuselig 18:30, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist ähnlich illgeal wie eine URV zu begehen (es ist eigentlich eine URV, mal davon abgesehen, dass das Werk gar nicht mehr geschützt ist). Leider werden derartige kommerzielle Copyfraud-Auswüchse kaum verfolgt (im Gegensatz zu Gelegenheitsraubkopieren, die für 2, 3 heruntergeladene Lieder 4-stellige Summen berappen müssen...). Da stimmt was im System nicht... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 23. Sep. 2009 (CEST)
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Habe auch mal unserem „Schatzsucher“ gemailt, vielleicht äußert er sich ja noch. Bin aber nicht sicher, ob Mathias da etwas ausrichten kann. Im konkreten Fall wahrscheinlich eh nicht mehr. --Tolanor 15:51, 28. Sep. 2009 (CEST)
Theaterplakat - Schöpfungshöhe?
Hallo,
eine Frage, die im Review zu meinem SW-Beitrag Draußen vor der Tür aufkam: seht Ihr bei diesem Theaterplakat eine Schöpfungshöhe gegeben? Ich vermute eher nicht, aber wie kann ich dann weiter vorgehen? Einfach das Fremdbild hier (in de) hochladen? Ein bisschen Bauchgrimmen habe ich ja schon, ein fremdes Werk, dass ich selbst weder fotografiert, gescannt noch irgendwas habe, einfach hier unter eine freie Lizenz zu stellen.
Viele Grüße! --Magiers 20:15, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Ein Werk, das keine Schöpfungshöhe hat, kann nicht unter eine freie Lizenz gestellt werden, denn eine Lizenz ist eine Erlaubnis, etwas zu tun, was ohne sie verboten wäre. Wenn Du Bauchgrimmen hast, dann lade das Bild bitte nicht hoch. --rtc 01:31, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Hat ganz eindeutig keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:31, 29. Sep. 2009 (CEST)
Bild von Flickr
Hallo, ich habe folgende Frage zu diesem Bild bei Flickr. Es hat mit CC-BY eine geeignete Creative Commons-Lizenz und könnte von daher imho bei Commons hochgeladen werden.
Ich gehe jedoch davon aus, dass hier eine Seite aus einer Zeitschrift abfotografiert wurde und bin deshalb URV-mäßig unsicher, ob es jetzt hochgeladen werden "darf", oder nicht? Meinung dazu?
Danke + Grüße, --Jocian 15:04, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Ich würde beim Hochlader nachfragen, ob wirklich er das Foto gemacht hat, und nicht (wie Du vermutest) nur aus einer Zeitschrift abfotografiert hat. Im letzteren Fall solltest Du die Finger davon lassen. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 15:16, 30. Sep. 2009 (CEST)
- (BK) Was soll denn die Nachfrage bringen? Diese Fotos sind unzweifelhaft Fotos von Helmut Newton, der zum Zeitpunkt des Uploads bereits tot war. Port(u*o)s 15:31, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Das sind eingescannte Zeitungen (siehe hier); Nach den Namen würde ich die Bilder Helmut Newton zuschreiben; dessen Erben sind wohl recht aktiv bei Rechteverteidigen. Ergo: Finger von. syrcro 15:30, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Flickr ist nicht zu trauen, nicht nur in solch eindeutigen Fällen wie hier. --Marcela 15:37, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Danke für die Auskünfte, ich werde mal lieber auf ein Hochladen verzichten. Schade, hätte gut gepasst in Bel Ami (Berlin). Naja, Ralf kann es ja als „Motivanregung“ für seinen geplanten Fototermin verwenden... *g* --Jocian 15:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Flickr ist nicht zu trauen, nicht nur in solch eindeutigen Fällen wie hier. --Marcela 15:37, 30. Sep. 2009 (CEST)
Datei:Kleve Nassauerallee Villa Bellevue um 1900.jpg
Hallo, ich habe von der Picasa Seite [15]folgendes Bild eingestellt:
. Der Autor der Seite und Besitzer der Original-Postkarte Rainer Hoymann hat mir seine Erlaubnis dazu erteilt.
Die URL hab ich als Quelle angegeben. Nun wird das als nicht ausreichend angemahnt. Die Postkarte ist über 100 Jahre alt, ein Autor bzw. Fotograf nicht mehr ausfindig zu machen. Kann es nicht so bleiben?--Andreas Janik 09:28, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Noch der Hinweis auf die Diskussion: [16]. Auf Commons gibt es kein PD-100, aber auf de.WP gibts ja AFAIK ein paar Sonderregelungen. -- Cecil 09:33, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn das Bild 100 Jahre alt ist, kann es von Commons nach .de umziehen. --Marcela 18:25, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Wie macht mann das?--Andreas Janik 22:59, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Das können nur Admins. --Marcela 23:09, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Nachdem Abigor gestern anscheinend pünktlich die Problemkategorie des Tages abgearbeitet hat, sollte es jetzt auch jeder andere können. Aber bitte nicht wieder mit der falschen Lizenz hochladen. -- Cecil 05:27, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Tja, jetzt brauchen wir den Admin wieder zum Speichern des Bildes. Wer sollte den ahnen, daß das so schnell geht? --Marcela 13:18, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Nachdem Abigor gestern anscheinend pünktlich die Problemkategorie des Tages abgearbeitet hat, sollte es jetzt auch jeder andere können. Aber bitte nicht wieder mit der falschen Lizenz hochladen. -- Cecil 05:27, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Das können nur Admins. --Marcela 23:09, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Wie macht mann das?--Andreas Janik 22:59, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn das Bild 100 Jahre alt ist, kann es von Commons nach .de umziehen. --Marcela 18:25, 28. Sep. 2009 (CEST)
Schoepfungshoehe Datei:Piece_of_Berlin_Wall.jpg
Liegt hier Schoepfungshoehe vor, sowohl bzgl. des "Zertifikats" als ganzen, als auch im Sloagan und im Brandenburger-Tor-Bildchen? --Dschwen 17:27, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Meiner Meinung nach erreicht die Zeichnung des Brandenburger Tors die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. Gruß, ireas (talk’n’judge - DÜP) 17:40, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Ich sehe da auch keine SH, notfalls eben hier hochladen. --Marcela 18:22, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Ich sehe auch keine SH... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:41, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Was heist denn hier auch? Das Brandenburger Tor Bildchen ist vermutlich eh geklaut und wohlmoeglich gemeinfrei (alt). Frage ist, ob, wenn das Tor-Bild alleine geschuetzt ist das ganze noch per de minimis durchgeht. --Dschwen 21:51, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist wohl jetzt untergegangen. Eine ja Stimme und zwei nein Stimmen. Ireas meint das Bild hat wohl SH, Ralf antwortet dass er auch nicht meint es haette SH. Ich bin verwirrt. --Dschwen 23:33, 28. Sep. 2009 (CEST)
Wie ist das wegen des dreidimensionalen Brockens drauf? Zur Sicherheit „klaue“ ich bisher keine Fotos von Gegenständen, auch wenn es nur geknipst ist. Rainer Z ... 19:52, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Also, um den Stein mach ich mir keine Gedanken, der ist auch nicht Bestandteil des Zertifikats, sondern nur draufgelegt. --Dschwen 21:51, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Der Betonbrocken ist kein Kunstwerk. --Marcela 21:53, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Das Foto selbst aber als dreidimensionales Lichtbildwerk könnte durchaus geschützt sein, würde ich meinen. -- Yellowcard 23:29, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Ums Foto gehts nicht, das ist von einer Commons-Nutzerin geschossen worden. Frage ist ob es geloesch werden muss wegen evtl. schutzwuerdigkeit des "Zertifikats". --Dschwen 23:33, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Das Foto als solches ist natürlich geschützt, das Zertifikat jedoch nicht. --Marcela 23:47, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Die Zeichnung hat selbstverständlich Schöpfungshöhe. Vielleicht gemeinfrei, aber darum wissen wir nichts. Weiter gibs es ein Diagonal, es sieht aus wie ein Photo der Mauer. Die Gesamtkomposition mit dem Text "Berlin - Dein ♥ kennt keine Mauern!" hat dieselbe Originalitet wie viele Buchumschläge. Aber die Entscheidung war "keep". /Pieter Kuiper 17:32, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Die Commons-Entscheidung ist für uns irrelevant, genauso wie eine eventuell hier schon dagewesene Entscheidung, da es hier um Recht und nicht um WP-Regeln geht. Gruß, ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:00, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist als Photo der Mauer nicht zu erkennen. Und Buchumschlag hin oder her, das macht keine Schoepfungshoehe. Das Ganze haengt also an dem Minibildchen des Brandenburger Tors. IANAL, aber das sieht mir nach de minimis aus. --Dschwen 18:02, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Die Zeichnung hat selbstverständlich keine Schöpfungshöhe. Originalität spielt bei der Betrachtung der SH keine Rolle. Aber ist ja eh erledigt. --Marcela 13:20, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Die Zeichnung hat selbstverständlich Schöpfungshöhe. Vielleicht gemeinfrei, aber darum wissen wir nichts. Weiter gibs es ein Diagonal, es sieht aus wie ein Photo der Mauer. Die Gesamtkomposition mit dem Text "Berlin - Dein ♥ kennt keine Mauern!" hat dieselbe Originalitet wie viele Buchumschläge. Aber die Entscheidung war "keep". /Pieter Kuiper 17:32, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Das Foto selbst aber als dreidimensionales Lichtbildwerk könnte durchaus geschützt sein, würde ich meinen. -- Yellowcard 23:29, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Der Betonbrocken ist kein Kunstwerk. --Marcela 21:53, 28. Sep. 2009 (CEST)
Komische Situation
Ich habe gerade dieses Bild hier aus dem Abspann von Clannad gefunden. Da diese Viecher (Dangos) in der Serie immer wieder thematisiert werden, wollte ich fragen, wie es hier mit der Schöpfungshöhe aussieht. [17] Im Grunde genommen sind es nur ein paar Striche und Kreise. Bin da etwas ratlos. -- 18:19, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Hat für mich keine SH.Das laufende Auge ist wesentlich komplexer. --Marcela 18:23, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Ich dachte immer, Comics fallen nicht unter Werke der angewandten Kunst. syrcro 20:04, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Was würde sich daraus denn in dem betreffenden Fall ergeben? Auch hinsichtlich dessen, dass es hier eine Animation (Video) ist. -- 20:32, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Siehe rtc eins drunter. syrcro 14:34, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Was würde sich daraus denn in dem betreffenden Fall ergeben? Auch hinsichtlich dessen, dass es hier eine Animation (Video) ist. -- 20:32, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Ich dachte immer, Comics fallen nicht unter Werke der angewandten Kunst. syrcro 20:04, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Eindeutig Schöpfungsöhe. --rtc 01:33, 29. Sep. 2009 (CEST)
Eindeutig keine SH, es heißt kleine Münze, nicht allerkleinste Münze --Historiograf 14:47, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Sicher? Das ist ein Standbild aus einer Animation, kein Logo. Da wären ja auch Standbilder aus La Linea frei, da keine SH. Und nur weil eine Aussage von rtc kommt muss sie nicht zwangsläufig falsch sein. --134.2.3.102 14:53, 1. Okt. 2009 (CEST)
Schöpfungshöhe Schriftzug und Logo
1. Hat der Schriftzug DIE WELLE wie hier Schöpfungshöhe oder kann man ihn frei nachbilden und das dann hochladen?
2. Wie sieht es bei roten Wellen-Logo aus? (Ein Gestalter soll dafür 200 Entwürfe angefertigt haben.) siehe hier
Danke und liebe Grüsse, – Filoump 19:46, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Auf den kleinen Bildern konnte ich leider relativ wenig erkennen, deshalb hier nur tendenzielle Antworten.
- ad 1.: Der Schriftzug ist auf keinen Fall geschützt. Was geschützt sein könnte, ist der Hinergrund, der wie eine Fotografie aussieht. Wegen der kleinen Auflösung kann ich das aber nicht richtig erkennen.
- ad 2.: Das Wellen-Logo an sich ist genauso wie der Schriftzug unten rechts urheberrechtlich nicht geschützt, möglicherweise aber markenrechtlich. Auch hier könnte der Hintergrund problematisch sein, den ich wieder nicht richtig erkenne.
- Viele Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 20:09, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Da Du Dir nicht sicher bist, kannst Du die Verantwortung nicht tragen. Auf fremde Behauptungen solltest Du Dich nicht verlassen, da Du selbst verantwortlich bist, unabhängig davon, was andere behaupten. Lade daher die Logos bitte nicht hoch, bis Du die Verantwortung selbst tragen kannst – unter der Voraussetzung, dass Du Dich dann bewusst dafür entscheidest, und nicht dagegen. PS: Die Logos unterliegen mindestens die ersten drei Jahre dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster (das im Großen und Ganzen mit dem Urheberrecht vergleichbar ist), egal, ob sie registriert wurden, und egal, ob sie im Sinne des Urheberrechts Schöpfungshöhe haben. Zwar behaupten manche immer wieder, wir würden hier das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ignorieren, aber das betrifft nur die Richtlinien: Es wäre dann höchstens kein Löschgrund. Der Hochlader bleibt jedoch verantwortlich, und bei einem Verstoß gegen das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird er vor Gericht genausowenig eine Chance haben wie bei einem Urheberrechtsverstoß. --rtc 21:09, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Danke für die Auskunft. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster war mir vollkommen unbekannt. – Filoump 17:22, 30. Sep. 2009 (CEST)
Rtc schadet mit seinem ständigen Bedenkenträgertum dem Projekt. Solange es keiner Rechtsprechung zum Geschmacksmuster-Bildrecht gibt, ignorieren wir das. Nicht alle Logos kommen in den Genuss eines automatischen Geschmackmusterschutzes --Historiograf 14:38, 1. Okt. 2009 (CEST)
Im genannten Artikel wurde bereits mit der Version vom 25. September 2008, 11:03 Uhr, von Selog eine Passage von [18] kopiert. Der Abschnitt wurde wieder entfernt, jedoch ist er noch in der Historie zu sehen. Muss hier etwas unternommen werden oder ist das i.O. so? -- Captain Herbert 08:09, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Dieser Diff ist gemeint.
- Die entsprechenden Versionen müssten eigentlich gelöscht werden (per Versionslöschung). Allerdings hat der Text vielleicht gar keine Schöpfungsöhe erreicht und wäre damit gemeinfrei. Dann wäre eine VErsionslöschung nicht nötig, der Text könnte dann sogar im Artikel bleiben. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:44, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Gemäß Rechtssprechung AG Berlin-Moabit im Fall Markus Schweiß vs. Mutter Erde ist die Existenz in einer Versionsgeschichte nicht ausreichend für rechtliche Ansprüche. Damals ging es zwar um was anderes, als Musterurteil ist das jedoch brauchbar. --Marcela 14:55, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Heißt das, wir könnten uns Versionslöschungen eigentlich sparen? Ich glaube, wir haben über dieses Musterurteil schon mal wo diskutiert. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:59, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Nein, das heißt, dass Richter in Berlin so viel von moderner Netzsoftware verstehen, wie Mutter Erde vom guten Geschmack. (Das Urteil ist in der Begründung einfach falsch, wenn auch ein anderes Ergebnis noch falscher gewesen wäre) syrcro 15:23, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Mögen wir das Urteil falsch finden oder auch nicht. Es ist das bisher einzige, was sich mit Mediawiki-Versionsgeschichten befaßt hat. Es ist somit genauso bindend wie seinerzeit das Nebra-Urteil. --Marcela 15:35, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Ein Urteil eines AG in Moabit hat in etwa die rechtliche Bindungswirkung für Dritte, wie ein Wikipediaartikel. Es gibt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass es richtig ist, aber die ist nicht wirklich hoch. syrcro 16:22, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Mögen wir das Urteil falsch finden oder auch nicht. Es ist das bisher einzige, was sich mit Mediawiki-Versionsgeschichten befaßt hat. Es ist somit genauso bindend wie seinerzeit das Nebra-Urteil. --Marcela 15:35, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Nein, das heißt, dass Richter in Berlin so viel von moderner Netzsoftware verstehen, wie Mutter Erde vom guten Geschmack. (Das Urteil ist in der Begründung einfach falsch, wenn auch ein anderes Ergebnis noch falscher gewesen wäre) syrcro 15:23, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Heißt das, wir könnten uns Versionslöschungen eigentlich sparen? Ich glaube, wir haben über dieses Musterurteil schon mal wo diskutiert. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:59, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Gemäß Rechtssprechung AG Berlin-Moabit im Fall Markus Schweiß vs. Mutter Erde ist die Existenz in einer Versionsgeschichte nicht ausreichend für rechtliche Ansprüche. Damals ging es zwar um was anderes, als Musterurteil ist das jedoch brauchbar. --Marcela 14:55, 30. Sep. 2009 (CEST)
WP:TP i.V. mit http://www.damm-legal.de/olg-duesseldorf-kein-urheberrechtsschutz-fuer-beschreibende-werbetexte --Historiograf 14:46, 1. Okt. 2009 (CEST)
Schöpfungshöhe
Wie sieht es mit der Schöpfungshöe dieser zwei Logos aus? Zdf heute logo.jpg und Tagesschau logo.png. Wollte sie eigentlich grad sichten, war mir aber nicht 100% sicher. --myself488 19:56, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Wer Schöpfungshöhe sieht muss das begründen. Ich sehe jedenfalls keine.
- Ach ja, nur mal um ein allgemeines Missverständnis auszuräumen: Das Sichten dient lediglich dazu, zu überprüfen, ob eine Version Vandalismus enthält. Inhaltliche Richtigkeit und alles weitere über Vandalismus hinausgehende ist Sache der geprüften Versionen. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:08, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Bei Karten geht man sehr schnell von der kleinen Münze aus. Hier sind Karten enthalten; kommt wohl auf die Willkür des Gerichts an, worauf man abstellt. Bisher ist es aber hier wohl eine Regel, dass Logos mit selber geschützten Elementen stets als geschützt angesehen werden. Ich selber würde die Teile nicht hochladen. syrcro 20:25, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Das sind stilisierte Weltkarten. Die Umrisse der Kontinente - und nichts anderes kann man auf den Karten erkennen - sind nicht schützbar. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:35, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Das sind stilisierte Weltkarten - Stimmt. Die Umrisse der Kontinente [...] sind nicht schützbar- Stimmt auch. [...]- und nichts anderes kann man auf den Karten erkennen - [...] ist allerdings vollkommener Blödsinn: das sind nicht die Umrisse der Kontinente, sondern stilisierte Umrisse. Bei Karten wird gerade die Stilisierung und Abstrahierung von Realität hin zur abstrakten Darstellung geschützt. Rechte an Geoinformationen#Karten und Pläne. syrcro 20:44, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Es handelt sich hier überhaupt nicht um eine Karte, da die Kontinentalumrisse lediglich ästhetische Funktion haben und somit sind sie als Teil der Gebrauchsgrafik zu sehen. Allerdings wäre ich vorsichtig wegen des Gemeinschaftsgeschmacksmusters, da das Design noch keine drei Jahre alt ist. Unabhängig davon ist sich der Fragesteller nicht sicher und bittet um Rat; da man aber keine Verantwortung tragen kann, solange man bereit ist, sich dem Rat von fremder Autoritäten zu unterwerfen, sollte er nichts sichten. --rtc 23:34, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Das sind stilisierte Weltkarten - Stimmt. Die Umrisse der Kontinente [...] sind nicht schützbar- Stimmt auch. [...]- und nichts anderes kann man auf den Karten erkennen - [...] ist allerdings vollkommener Blödsinn: das sind nicht die Umrisse der Kontinente, sondern stilisierte Umrisse. Bei Karten wird gerade die Stilisierung und Abstrahierung von Realität hin zur abstrakten Darstellung geschützt. Rechte an Geoinformationen#Karten und Pläne. syrcro 20:44, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Das sind stilisierte Weltkarten. Die Umrisse der Kontinente - und nichts anderes kann man auf den Karten erkennen - sind nicht schützbar. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:35, 30. Sep. 2009 (CEST)
Ich sehe keine Schöpfungshöhe. Wer sich nicht sicher ist, kann als Socke hochladen --Historiograf 14:40, 1. Okt. 2009 (CEST)
Screenshots von 3D-Computerspielen
Sind diese auch urheberrechtlich geschützt? Gibt es dazu Rechtsentscheidungen? Dass die Texturen und Polygonmodelle geschützt sind ist mir klar. Doch ist das bei weitem nicht das Selbe wie ein Screenshot. Es gibt hier auch einen deutlichen Unterschied zu Fernsehsendungen, wo die einzelnen Frames selbst ja unmittelbarer Inhalt des Werkes sind, nicht nur die Objekte auf ihnen. Beispiel: Ein Foto von einem Auto, dessen Design urheberrechtlich geschützt ist, ist afaik zulässig. Analog sollte auch ein Screenshot von einem oder mehreren 3D-Objekt(en) in einen Computerspiel möglich sein. Der Programmcode ist natürlich auch geschützt, aber der wird ja auf dem Screenshot genausowenig reproduziert wie der Text eines Dramas auf dem Foto einer Inszenierung. Anders ist es natürlich bei Screenshots von 2D-Software (Programme, OSe, Spiele): Hier werden evtl. geschützte Logos eins zu eins kopiert.
Hintergrund: Behauptung hier und hier. PS: Ja, ich habe versucht mich in die zahlreich vorhandenen Diskussionen zum Thema einzulesen. Dieses wurde aber afaik noch nicht explizit behandelt. --Cubefox 18:04, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Ja, die sind in der Regel geschützt. Ein (heutiges) Computerspiel hat Schöpfunghöhe, und damit auch ein einzelnes Bild daraus. Klar bei Pong, könnte man mit fehlender SH argumetieren, aber sicher nicht bei den heutigen 3-D Spielen. Da steckt in der Darstellung einfach zu viel „geistige Leistung“. Und das mit dem Auto zieht eben nicht wirklich das ich da ein echten Gebrauchsgegenstand abbilden kann. Wo eben cih persönlich die 2-D Ansicht produziere (Sich also mein Werk (2-D) von dem Auto (3-D) markant unterscheidet). Der Bildschirm (und Screenshot) selber ist ja 2-D, und damit hab ich eben keine klare Transformation in ein andere Darstellungsform, sondern eher ein Kopie. Und Kopie ist in der Frage nach Urheberrecht immer schlecht. Was natürlich kaum schützbar ist, sind die einzelnen Renderobjekte (Baum, Ball usw.). Aber eben ihre Zusammenstellung, ist in der Regel geschützt. Und damit eben auch der Screenshot. --Bobo11 21:43, 11. Dez. 2011 (CET)
- Also eine Transformation findet da IMHO mit Sicherheit statt. Denn weder der Bildschirm noch die Signale, die an ihn gesendet werden, sind identisch mit dem geschützten Werk. Anders bei geschützten Videos oder Bildern: Da besteht der Unterschied zwischen den Daten des Werks und im Signal an den Bildschirm nur in Format und Kompression, was für den Urheberrechtsschutz eindeutig unerheblich ist. Der Vergleich Drama-Inszenierung-Foto und Auto-Foto würde bei Bildern oder Videos also nicht passen. Bei 3D-Inhalten aber schon eher, weil da eben keine vollständige Kopie von Ausschnitten des Werks vorliegt. Was ein Gericht zu der Argumentation sagt (evtl. gesagt hat?), wäre interessant. --Cubefox 22:57, 11. Dez. 2011 (CET)
- Die Transformation ist aber bei einem Computerspiel Teil des Werkes! Das ist der Unterschied. Da wird zwar 3-D gerendert, aber die Ausgabe ist von Anfang an auf 2-D Ausgelegt. Und das ist der Punkt wo eben alle diene Argumetetionen auflaufen. Der Screenshot zeigt genau das was der Entwickler eigentlich wollte, er zeigt also das Werk so wie es der Urheber wollte. Somit hab ich eben ein Grundproblem, dass deiner Argumentation entgegenläuft. Denn wenn das Werk geschütz ist, ist es sicher auch der Screenshot. DAS ist das Problem das du nicht siehst, der Screenshot ist immer ein Teil des geschützen Werkes. --Bobo11 07:11, 12. Dez. 2011 (CET)
- Man muss unterscheiden zwischen dem geschützten Werk selbst (ausführbarer Programmcode, Grafiken, Polygonmodelle, Texturen usw.), und dem, was von diesem Werk generiert, also "ausgegeben" wird. Es gibt zahlreiche Programme, die voll- oder teilautomatisch Daten generieren. Keineswegs fallen aber diese generierten Daten unter den Urheberrechtsschutz der Software. Beispielsweise gibt es seit Langem Programme, die vollkommen automatisch Melodien generieren oder "künstlerische" Bilder (durch spezielle Algorithmen oder zelluläre Automaten). Oder Software, die Bilder z.B. der Mandelbrotmenge generiert. Der Urheberrechtsschutz "vererbt" sich hier afaik keineswegs auf den von der Software generierten Content! --Cubefox 23:51, 12. Dez. 2011 (CET)
- Zum Thema Urheberrecht in Computerspielen kann ich folgenden Artikel empfehlen Klick. In diesem Artikel schreiben die Autoren: Auch hier gilt, dass die Einflussnahme des Nutzers auf den konkreten Screenshot keine rechtliche Bedeutung hat. Der Entwickler hat alle erdenklichen Bilder "voreingestellt", so dass er als Urheber anzusehen ist. --ıpɐɥns 00:05, 13. Dez. 2011 (CET)
- Exakt das gleiche ist aber bei den zuvor genannten Programmen auch der Fall, dort vererbt sich der Urheberrechtsschutz jedoch nicht auf den generierten Content. --Cubefox 22:47, 13. Dez. 2011 (CET)
- Zum Thema Urheberrecht in Computerspielen kann ich folgenden Artikel empfehlen Klick. In diesem Artikel schreiben die Autoren: Auch hier gilt, dass die Einflussnahme des Nutzers auf den konkreten Screenshot keine rechtliche Bedeutung hat. Der Entwickler hat alle erdenklichen Bilder "voreingestellt", so dass er als Urheber anzusehen ist. --ıpɐɥns 00:05, 13. Dez. 2011 (CET)
- Man muss unterscheiden zwischen dem geschützten Werk selbst (ausführbarer Programmcode, Grafiken, Polygonmodelle, Texturen usw.), und dem, was von diesem Werk generiert, also "ausgegeben" wird. Es gibt zahlreiche Programme, die voll- oder teilautomatisch Daten generieren. Keineswegs fallen aber diese generierten Daten unter den Urheberrechtsschutz der Software. Beispielsweise gibt es seit Langem Programme, die vollkommen automatisch Melodien generieren oder "künstlerische" Bilder (durch spezielle Algorithmen oder zelluläre Automaten). Oder Software, die Bilder z.B. der Mandelbrotmenge generiert. Der Urheberrechtsschutz "vererbt" sich hier afaik keineswegs auf den von der Software generierten Content! --Cubefox 23:51, 12. Dez. 2011 (CET)
- Die Transformation ist aber bei einem Computerspiel Teil des Werkes! Das ist der Unterschied. Da wird zwar 3-D gerendert, aber die Ausgabe ist von Anfang an auf 2-D Ausgelegt. Und das ist der Punkt wo eben alle diene Argumetetionen auflaufen. Der Screenshot zeigt genau das was der Entwickler eigentlich wollte, er zeigt also das Werk so wie es der Urheber wollte. Somit hab ich eben ein Grundproblem, dass deiner Argumentation entgegenläuft. Denn wenn das Werk geschütz ist, ist es sicher auch der Screenshot. DAS ist das Problem das du nicht siehst, der Screenshot ist immer ein Teil des geschützen Werkes. --Bobo11 07:11, 12. Dez. 2011 (CET)
- Also eine Transformation findet da IMHO mit Sicherheit statt. Denn weder der Bildschirm noch die Signale, die an ihn gesendet werden, sind identisch mit dem geschützten Werk. Anders bei geschützten Videos oder Bildern: Da besteht der Unterschied zwischen den Daten des Werks und im Signal an den Bildschirm nur in Format und Kompression, was für den Urheberrechtsschutz eindeutig unerheblich ist. Der Vergleich Drama-Inszenierung-Foto und Auto-Foto würde bei Bildern oder Videos also nicht passen. Bei 3D-Inhalten aber schon eher, weil da eben keine vollständige Kopie von Ausschnitten des Werks vorliegt. Was ein Gericht zu der Argumentation sagt (evtl. gesagt hat?), wäre interessant. --Cubefox 22:57, 11. Dez. 2011 (CET)