Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2011/11
Entwurf
Ich habe hier einen Entwurf für eine Rathauserweiterung aus dem Jahr 1939 welcher aus der Vogelperspektive gezeichnet ist. Die Räume sind genau beschrieben und nummeriert. Ich habs hier mal hochgeladen. Ich lösche das Bild dort nach 14 Tagen. alofok Ich mag Kekse! 17:54, 1. Nov. 2011 (CET)
- Uii das Grenzfall, das Problem sind die Fliesen in den Gängen. Wären nur die Wände eingezeichnet, könnte man mit Norm-Zeichung argumentieren. So aber eben leider nicht wirklich gut, da auch mit Innenausstattung gezeichnet (Die muss ich auf einer Norm-Zeichung nicht zeichen). Aber ob das schon reicht um SH zu erreichen, möchte ich persönlich verneinen, das kann aber ein Gericht anders sehen (Ich sehe ein gewisses Restrisiko, dass ich persönlich aber vertreten könnte). Aber Überarbeiten solltest du den Scann so wieso, und dann kannste die Fliesen gleich mit endfernen (=Problem gelöst). Weil der Stockwerkgrundriss zählt zu den Fakten = nicht schützbar. Bearbeitete Zeichnung aber auf de: hochladen, auf commons sehen die das mit PD-SH bisschen strenger.--Bobo11 20:05, 1. Nov. 2011 (CET)
- Okey, dieser Entwurf wurde nämlich niemals ausgeführt. alofok Ich mag Kekse! 20:23, 1. Nov. 2011 (CET)
Lizenz Frage
Mal ne kurze Frage. Sind diese http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de Lizenz und diese http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/ die gleichen? Nur die Erste auf deutsch übersetzt?(nicht signierter Beitrag von 87.185.149.242 (Diskussion) 14:37, 2. Nov. 2011 (CET))
- Nein. Zwei seht ähnliche und kompatible, aber doch unterschiedliche Lizenzen. Die "Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-SA 3.0)" ist an die deutsche Rechtsordnung angepasst, die "Attribution-ShareAlike 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0)" ist auf die US-Rechtslage angepasst. Bei der DE-Version wird etwa auf das Persönlichkeitsrecht Bezug genommen (4. e), bei der Unporteten Version nicht. Nacktaffe 14:43, 2. Nov. 2011 (CET)
- OK, danke für die schnelle Antwort. Noch eine Frage dazu. Muss ich, wenn ich ein Bild aus Wiki mit ersterer Lizenz nehme und auf meiner Seite einbinden möchte auch genau die gleiche Lizenz nehmen? Oder geht auch die unported (Zwecks Kompatibilität)?
Japanische Briefmarken
Wenn ich mich recht entsinne gibt es ja gewisse Ausnahmen für Briefmarken. Wäre der Upload von japanischen Briefmarken hier zulässig oder spräche etwas dagegen? -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 02:10, 3. Nov. 2011 (CET)
- ja. die wikipedia-regelung zu den briefmarken stützt sich darauf, dass sie durch erscheinen in einem amtsblatt zum amtlichen werk nach § 5 abs. 1 urhg werden. dies freilich nur unter ganz spezifischen annahmen, zum beispiel dass die textliche erläuterung im amtsblatt nicht genügt, um die briefmarke der öffentlichkeit hinreichend vorzustellen, und dass gleichzeitig eine innere beziehung zwischen dem text und der abgebildeten briefmarke besteht. dies war der inhalt des entsprechenden urteils, auf das man sich hier (gegen meine kritik) bezieht. wenn man das nun auch auf japanische briefmarken übertragen will, müssen diese kriterien ja wohl auch dafür angelegt werden -- in einem deutschen amtsblatt werden sie ja kaum erscheinen. insbesondere müsste also überhaupt klar sein, dass sie in japan in einem amtsblatt erscheinen, das die voraussetzungen des § 5 abs. 1 urhg erfüllt. —Pill (Kontakt) 11:43, 3. Nov. 2011 (CET)
- Danke. Dann gehe ich mal davon aus das so eine Vorstellung der Japan Post dafür ausreichend sein müsste. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 13:55, 3. Nov. 2011 (CET)
- das erscheint mir auch ohne jede japanischkenntnisse reichlich spekulativ, schon angesichts der tatsache, dass da ganz groß "press release" oben steht (und nein, ich sage damit nicht, dass es bei der klassifikation als amtsblatt auf den titel ankommt, aber mich wird sicher gleich jemand dahingehend zurechtweisen). aber das sei jetzt nur eine spontane bemerkung, ich ergehe mich jetzt nicht selbst in spekulationen der übertragbarkeit des japanischen briefmarkenimplementationsmechanismus auf den deutschen rechtsraum. —Pill (Kontakt) 21:02, 3. Nov. 2011 (CET)
- Danke. Dann gehe ich mal davon aus das so eine Vorstellung der Japan Post dafür ausreichend sein müsste. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 13:55, 3. Nov. 2011 (CET)
SH? (Rosat)
Hat dieses Bild hier Schöpfungshöhe? --Itu 02:55, 3. Nov. 2011 (CET)
- Ich denke ja, da es eine Darstellung von einem 3D-Objekt ist, wo der Zeichner isch bewusst für diesen Blickwinkel und keinen anderen entschieden hat. Grüße, Grand-Duc 09:53, 3. Nov. 2011 (CET)
- Bei 3-D Ansicchen ist in der Regel von SH auszugehen. Denn dafür gibt es keine Norm welche Ansicht man wählen muss. Heisst, es sind prinzipiell mehrere Varianten richtig, ergo ist auch ein eigene persönliche Leistung -sprich Auswahl des Ansichtswinkels- möglich. Es ist eben im Gegensatz zu einer Norm Zeichung kein Resultat vorgegeben.--Bobo11 09:59, 3. Nov. 2011 (CET)
Einschätzung zu Flickr-Foto erbeten
Hallo,
ich bin eben auf Flickr über dieses Foto gestolpert, bei dem ich mir unsicher bin, ob ich es auf Commons hochladen sollte oder nicht. Deswegen wäre ich für Einschätzungen dankbar. Zum einen die Frage, ob die Cover noch als Beiwerk durchgehen, zum anderen, wie das Design des Schuhs selbst zu beurteilen ist (den Umgang mit Produktabbildungen bei Commons finde ich allgemein recht undurchsichtig). Gruß, --NoCultureIcons 08:19, 3. Nov. 2011 (CET)
- Die Cover dürften nicht das Problem sein, da kann man die Unschärfe noch ein wenig hochdrehen.--Toter Alter Mann 08:41, 3. Nov. 2011 (CET)
- Der Schuh fällt unter Gebrauchgegenstand, die SH-Schwelle ist somit höher als bei Kunstwerken. Ein Foto vom Schuh selber, ist somit aus urheberrechtlicher Sicht unproblematisch. Mit dem Hintergrund sieht es schon bisschen anders aus, das Problem ist aber durch Bildbearbeitung lössbar, denn du willst ja den Schuh. Heisst, Hintergrund unscharf machen oder ersetzten und gut ist. Klar Commons ist immer so ein Lotterie (Irgend ein Gesetz vergisst man sicher immer), notfalls lädst du es halt auf de: hoch.--Bobo11 10:04, 3. Nov. 2011 (CET)
- Aber Achtung, die Aussage bezieht sich darauf, was auf dem Bild Bagebildet ist. Das Foto selber ist immer urheberrechtlich geschützt, es muss also ein Freigabe für das Bild vorliegen oder eine Lizenz die ein Bearbeiten zulässt und für die WP geeigent ist. Auf Anhieb fand ich die nicht. Heisst aktuell ist das Foto das Problem, an dem schon mal generell das Hochladen scheitert. --Bobo11 14:11, 3. Nov. 2011 (CET)
- Danke für die Antworten! Das Bild steht unter [1]; den link findet man rechts unten ("Bestimmte Rechte vorbehalten"). Da ich im Moment allerdings kein anständiges Bildbearbeitungsprogramm und keinen dringenden Einsatzzweck zum Illustrieren hab, lass ich's wohl vorerst. Gruß, --NoCultureIcons 14:45, 3. Nov. 2011 (CET)
Hallo zusammen,
ich wurde vom BluBot auf meiner Disk benachrichtigt, habe dort geantwortet, jedoch nach 5 Tagen noch eine Antwort erhalten, deshalb stelle ich sie hier. Diese Datei stellt das Logo des italienischen Fußballpokals dar, außerdem existiert es auch auf anderen Wikis. Meine Frage ist nun, welche Lizenz ich auswählen muss, da der BluBot nach eben dieser gefragt hat. Gruß --BayernMuenchen 14:53, 3. Nov. 2011 (CET)
- Hallo BayernMuenchen. Hier sind ein paar Dinge aufeinandergetroffen, die dieses Missverständnis zutage beförderten. Du hattest die Datei hochgeladen und dabei "ich brauche Hilfe bei der Lizenzauswahl" eingestellt, dadurch kommt automatisch der Baustein {{DÜP}} mit hinein. Dadurch kommt die Datei in eine Wartungskategorie, wo sie manuell abgearbeitet wird. Du hattest dann jedoch den Parameter "Lizenz" hinzugefügt, so dass BLUbot dann aktiv wurde und dich entsprechend benachrichtigt hat. In diesem Fall war von Anfang an bereits alles richtig gewesen. Daher habe ich den Warnhinweis entfernt und für dich ist die Sache erledigt. --Quedel 20:42, 3. Nov. 2011 (CET)
- Achso, dann vielen vielen Dank dafür, das muss man alles erst einmal durchschauen mit den Lizenzen und Bausteinen. --BayernMuenchen 21:22, 3. Nov. 2011 (CET)
Werk aus verschiedenen Quellen
Für Überschwemmungen in Thailand 2011 habe ich das dort zu sehende Satellitenfoto mit weiteren Elementen überlagert:
- die Grenzen andersfarbig und dick nachgezeichnet
- die Flüsse aus File:Chaophrayarivermap.png extrahiert und drübergelegt
- ein paar Städte eingezeichnet
- Übersichtskarte File:Thailand map.png hinzugefügt und den dargestellten Ausschnitt eingezeichnet
Als ich das Werk hochladen wollte, habe ich auf den Link "abgeleitetes Werk einer Datei aus Commons" benutzt und die beiden Karten eingetragen. Die Lizenzen wurden gefunden, aber nachdem ich auf "weiter" geklickt hatte, blieb "warten auf Toolserver" ewig stehen, ich habe dann abgebrochen.
Ich bin auch gar nicht sicher, ob diese Vorgehensweise korrekt war. Zumal ich das Satellitenfoto nicht von Commons abgeleitet, sondern von der Originalquelle kopiert hatte.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? --Plenz 11:48, 3. Nov. 2011 (CET)
- Nun gut. Ich versuche es noch mal im Commons-Forum --Plenz 18:19, 4. Nov. 2011 (CET)
Foto hochladbar?
Gestern fragte ich mich auf SG, warum ein dort beschriebenes Foto einer britischen Fotografin, die 1938 verstorben ist, nicht einfach hochgeladen wird. Diese Antwort auf meiner Disk durch Benutzer:Alupus führte zu dieser Antwort meinerseits. Daher kurz die Rückfrage hier: Steht dem Hochladen (auf Commons oder hier lokal) irgendein mir unbekanntes Gesetz im Wege? --Paulae 09:17, 4. Nov. 2011 (CET)
- Hochladen auf de: als PD, der Fall ist klar (DACH und USA gemeinfrei). Ich bezweifle, dass das Museum hier kein Copyfraud macht (So oder so, 270 € sind eine Frechheit, selbst bei 40€ muss die Qualität aber verdammt hoch sein, um den Betrag der Arbeit zu gerechtfertigen). Um dich weniger angreifbar zu machen, halt Sockenpuppe bzw. Einmalaccaunt benutzen.--Bobo11 09:53, 4. Nov. 2011 (CET)
- Die Foundation akzeptiert jegliche Kopie eindeutig gemeinfreier zweidimensionaler Werke auf allen Wikimediaprojekten, egal woher es kommt und egal mit welchen Verfahren die Kopie erstellt wurde, selbst wenn im Ursprungsland so etwas wie ein Urheberrecht auf Reproduktionen beansprucht wird. [2] -- 194.48.128.75 13:55, 4. Nov. 2011 (CET)
Esa
Ich wollte fragen wie ihr hier das seht: sind die Lizenzbestimmungen der ESA-multimedia-gallery für Wikipedia kompatibel? Wenn ja, für commons oder nur für de:WP?
Ich wollte ein Mars-500-Crew-Bild ebenda einfügen!
Sollte ich hier eine bereits geklärte Frage nochmals aufgeworfen haben, sorry! Dann würde ich um einen Link zum anzuwendenden Lizenzbaustein bitten! Vielen Dank für die Auskunft! Lg, --Rosso Robot 11:22, 4. Nov. 2011 (CET)
- Sind stehen leider nur unter einer halbfreien NC- und ND-Lizenz. Nacktaffe 11:42, 4. Nov. 2011 (CET)
Keine Erben - und dann?
Eine Allgemeine Frage: Was ist wenn jemand gänzlich ohne Erben verstirbt? Wo bleibt dann das Urheberrecht? --Itu 21:19, 6. Nov. 2011 (CET)
- Irgendeinen Erben gibts immer, notfalls erbt der Staat (vgl. § 1936 BGB) --Btr 21:31, 6. Nov. 2011 (CET)
- Wenn der Land oder Bund Urheberrechte an Werken erben, was geschieht dann mit denen? Wo müsste man nachfragen, ob ein bestimmtes geerbtes Werke unter eine freie Lizenz bekommt, z.B.? --Itu 21:57, 6. Nov. 2011 (CET)
- Und bis das jeweilige Bundesland als Erbe feststeht, müßte imo das zuständige Nachlaßgericht, da die urheberrechtlichen Ansprüche einen Vermögenswert darstellen können, zur Sicherung und Verwaltung (und zur Erbenermittlung) auf Anregung hin prüfen, ob die Einrichtung einer Nachlaßpflegschaft von Amts wegen erforderlich ist. --Alupus 22:02, 6. Nov. 2011 (CET)
- Wenn der Land oder Bund Urheberrechte an Werken erben, was geschieht dann mit denen? Wo müsste man nachfragen, ob ein bestimmtes geerbtes Werke unter eine freie Lizenz bekommt, z.B.? --Itu 21:57, 6. Nov. 2011 (CET)
Bearbeitung von Messtischblättern
Ich möchte für eine Karte einige Messtischblätter von Sachsen (1904-1912) als Grundlage verwenden. Laut Wikipedia:BR#Sonderfall:_Juristische_Person_des_.C3.B6ffentlichen_Rechtes_als_Urheber_.28bis_1965.29 kann ich das tun, da diese gemeinfrei sind. Kann ich das Ergebnis dann bei Commons hochladen oder muss ich das hier hochladen? Welcher Baustein wäre dann bei Commons zu verwenden? --Don-kun • Diskussion Bewertung 11:37, 7. Nov. 2011 (CET)
- Meßtischblätter dürfen keine SH aufweisen. Wenn sie welche hätten, wären es keine normgerechten Meßtischblätter mehr. Da dies jedoch auf Commons manchmal anders gesehen wird, würde ich es hier hochladen. Dort gibts zwar auch {{PD-ineligible}} aber..... (ich denke, ich brauche das nicht weiter ausführen ;) --Marcela 11:57, 7. Nov. 2011 (CET)
- Da muss ich Rolf unterstützen, auf de: hochladen. Behalte Wahrscheinlichkeit auf Commons, na ja ... würfeln wäre genau so aussagekräftig. --Bobo11 12:29, 7. Nov. 2011 (CET)
- Naja, auch unabhängig von der SH wäre der Schutz ja der oben verlinkten Erklärung folgend abgelaufen. Und in den USA dürfte auch kein Schutz bestehen, da er damals (mWn) angemeldet bzw. später verlängert hätte werden müssen. Man könnte also von Gemeinfreiheit/PD in D und USA ausgehen, was es doch Commons-tauglich machen müsste ... --Don-kun • Diskussion Bewertung 13:46, 7. Nov. 2011 (CET)
- Die Anmeldepflicht besteht [seit 1994 rückwirkend] nicht für ausländische Werke (Sie wurden en:URAAtet). Aber es gibt kein US-Copyright für vor 1923 veröffentlichte Werke. Nacktaffe 15:25, 7. Nov. 2011 (CET)
- Naja, auch unabhängig von der SH wäre der Schutz ja der oben verlinkten Erklärung folgend abgelaufen. Und in den USA dürfte auch kein Schutz bestehen, da er damals (mWn) angemeldet bzw. später verlängert hätte werden müssen. Man könnte also von Gemeinfreiheit/PD in D und USA ausgehen, was es doch Commons-tauglich machen müsste ... --Don-kun • Diskussion Bewertung 13:46, 7. Nov. 2011 (CET)
- Da muss ich Rolf unterstützen, auf de: hochladen. Behalte Wahrscheinlichkeit auf Commons, na ja ... würfeln wäre genau so aussagekräftig. --Bobo11 12:29, 7. Nov. 2011 (CET)
- File:Messtischblatt Dresden 1904.jpg liegt jetzt bei Commons. Bei einigen der Blätter (diesem gerade nicht) stehen auch Namen von Zeichnern und des Abteilungschefs drauf. Da dürfte dann §134 nicht mehr zutreffen, aber wenn die Todesdaten "passen" würden, wäre es doch für Commons umso besser geeignet. --Don-kun • Diskussion Bewertung 14:56, 7. Nov. 2011 (CET)
Schöpfungshöhe von zwei Logos
Mal bitte die Schöpfungshöhe beurteilen. Beim linken Logo konnte ich keine vergleichbare Grafik finden, die die Menschendarstellung auf etwas historisches zurückführen lässt. SH würde ich persönlich dieser Gestalt durchaus zollen. Bei der rechten Kirche ist durchaus auch Interpretationsspielraum gegeben, welche Darstellung man wählt, was man vereinfacht, welche Elemente man wie anordnet und auch wie die einzelnen "Stücke" angeordnet werden. Das zeigt - auch wenns ein Logo ist und wir da SH niedriger ansetzen - doch aus meiner Sicht noch ausreichend SH für einen Schutz. Nach Absprache im DÜP-Channel kamen wir zu keinem eindeutigen Ergebnis. --Quedel 20:47, 3. Nov. 2011 (CET)
- Das das links der Bamberger Reiter ist, weißt du? --Paulae 12:19, 4. Nov. 2011 (CET)
- Das Vereinswappen ist völlig OK, kein Problem erkennbar. Bei der Brauerei bin ich mir unschlüssig. Die Darstellung im Stil eines Glasfensters ist mehr als einfach die Anwendung eines üblichen Motives, in dem erforderlichen Abstraktionsgrad kann man eine gewisse SH sehen. Nachdem deutsches Recht aber erst ab einem deutlichen Überragen der durchschnittlichen Leistung eines Kunsthandwerkes ein Geschmacksmuster zulässt und nach der Rechtsprechung für eine urheberrechtlichen Schutz dieses Niveau nochmal deutlich überschritten werden muss, komme ich im Ergebnis auch zum Schluss, dass das Logo wohl unter Bild-LogoSH fällt. Hier kann ich aber eine abweichende Abwägung gut nachvollziehen. Grüße --h-stt !? 14:17, 4. Nov. 2011 (CET)
- Nein, den Bamberger Reiter kannte ich noch nicht. Kein Wunder, war noch nie in Bamberg und ist hunderte Kilometer weg. Hätte ja sein können, weil die Perspektive und die Detaillierung ja individuell gewählt werden kann. Danke für die Einschätzungen. --Quedel 17:53, 8. Nov. 2011 (CET) (nachsigniert, Beitrag ist schon ein paar Tage älter)
Luftbildaufnahme des Olympiastadions in Stockholm
Wie sieht es mit diesem Bild aus Wikimedia Commons aus, ist das urheberrechtlich in Ordnung, dass es freigegeben wurde? Und dann auch die ganzen anderen Bilder von diesem Stadion auf Commons [3]. Ich habe hier irgendwo gelesen, der Architekt hat auch Urheberrechte an Bildern seiner Bauwerke.--Miss-Sophie 17:07, 6. Nov. 2011 (CET)
- Panoramafreiheit sag ich nur. Diese Regel trifft nur in wenigen Ländern auf, dass man Bilder von Bauwerken nicht publizieren darf. Bspw. in Frankreich. alofok Ich mag Kekse! 17:10, 6. Nov. 2011 (CET)
- Aber ich dachte, Panoramafreiheit gilt nur für Fotos von öffentlich zugänglichen Plätzen. Man darf ja demnach noch nicht Mal auf eine Leiter steigen, dann darf man ja wohl auch kein Flugzeug benutzen.--Miss-Sophie 17:17, 6. Nov. 2011 (CET)
- Das ist eine Luftbildaufnahme und kein *mit Leiter über den Zaun kletter und den nackigen Nachbarn fotografier* Und das Stadion ist öffentlich zugänglich. Egal ob du rein gehst und vorher eine Eintrittskarte bezahlt hast oder von oben fotografiert hast. Das gleiche gilt für für die Allianz Arena,Olympiastadion (München)... Solche Fotos sind einfach in Ordnung und ich möchte dich bitten, keine Grundsatzdiskussionen anzufangen. Unsere Experten können es sicherlich besser erklären als ich. Grüße, alofok Ich mag Kekse! 17:43, 6. Nov. 2011 (CET)
- Danke für deine Mühe, aber ich hatte die Frage eigentlich auch an Experten gerichtet, weil ich dachte, dafür ist diese Seite da.--Miss-Sophie 17:57, 6. Nov. 2011 (CET)
- Ich hab es dir eigentlich genannt: Panoramafreiheit... Den Rest lasse ich lieber unkommentiert. alofok Ich mag Kekse! 17:58, 6. Nov. 2011 (CET)
Ich kenne den Artikel zur Panoramafreiheit, eben deshalb kommen mir ja die Zweifel. Ob das Stadion öffentlich zugänglich ist, ist demnach ja ganz egal. Was öffentlich zugänglich sein muss, ist der Aufnahmeort, bei diesem Bild also der Luftraum, das Flugzeug. Da dies nach meinem Verständnis nicht der Fall ist, habe ich mich gefragt, ob für Luftbildaufnahmen vielleicht noch andere Rechte gelten, die nichts mit der Panoramafreiheit zu tun haben. Aber auch dann wären da noch die Rechte des Architekten oder? Der starb übrigens 1945 und ist damit noch keine 75 Jahre tot. Und welches Panoramarecht wäre eigentlich gültig, das schwedische oder das deutsche (wenn man das Bild in der deutschen Wikipedia verwenden will). Bei Fotos aus einem höher gelegenen Gebäude, z.B. einem Olympiaturm, mag das Recht der Panoramafreiheit ja greifen, wenn dieses Gebäude öffentlich zugänglich ist, oder irre ich mich damit? Aber bei einem Bild aus der Luft..., dann hätte ich bitte auch gerne ein Flugzeug ;) Vielen Dank für eure Hilfe.--Miss-Sophie 18:57, 6. Nov. 2011 (CET)
- Zunächst kommt es drauf an, ob das Gebäude urheberrechtlich schützbar ist. Das trifft nicht auf jedes 08/15-Bauwerk zu. Bei diesem Stadion könnte man vermuten, dass es durchaus mehr bietet als Standardarchitektur und deshalb urheberrechtlich geschützt ist. Letztlich entscheiden kann das nur ein Gericht. Den Stuttgarter Hauptbahnhof bspw. hat vor ein paar Monaten ein Gericht für urheberrechtlich geschützt gehalten (es ging darum, ob der Abriss der Flügelbauten für Stuttgart 21 zulässig ist). Dann muss man schauen, wann der Architekt gestorben ist, im vorliegenden Fall 1945 (sv:Torben Grut), also bestünde ein urheberrechtlicher Schutz, sofern man ihn als gegeben annimmt, noch bis Ende 2015 (70 Jahre pma, nicht 75). Panoramafreiheit: Miss-Sophie hat recht, die Panoramfreiheit erstreckt sich in Deutschland nur auf Aufnahmen, die von öffentlich allgemein zugänglichen Plätzen aus gemacht wurden, vgl. Hundertwasserentscheidung. Luftbilder fallen definitiv nicht darunter, und ob das Bauwerk im Ausland steht, ist für die Rechtslage in Deutschland auch egal. Ich vermute daher, dass das Bild rein nach deutschem Recht nicht zulässig wäre, sofern es zu einem ähnlichen Rechtsstreit wie dem um die Bilder vom Hundertwasserhaus käme. In Österreich wird die Panoramafreiheit anders ausgelegt, dort ist es nicht nötig, dass das Bild von einem öffentlich allgemein zugänglichen Platz aus gemacht wurde.
- Ob das Bild auf Commons ok ist, ist wieder eine andere Frage. Bei Bildern schwedischer Bauwerke interessiert die deutsche Rechtslage dort herzlich wenig. Es gibt in Schweden die Panoramafreiheit für Kunstwerke und Bauwerke, die sich dauerhaft an einem öffentlichen Platz befinden, mir ist aber unklar, ob ähnlich wie in Deutschland auch das Foto von einem öffentlich zugänglichen Platz aus gemacht worden sein muss oder ob Luftbilder in Schweden ok sind. Im schwedischen Urheberrechtsgesetz steht dazu nichts, und mit der einschlägigen schwedischen Rechtsprechung, Kommentarliteratur etc. kenne ich mich (zumindest bislang) nicht aus. Bei commons:Commons:Freedom of panorama#Sweden steht auch nichts dazu. --Rosenzweig δ 19:05, 6. Nov. 2011 (CET)
- Danke, damit lässt sich was anfangen. Heißt, es gilt für die Nutzung von Bildern immer das Gesetz des Landes, in dem das Bild verwendet wird, egal ob das Aufnehmen des Bildes in dem Land, wo es gemacht wurde, erlaubt ist, bzw. die Veröffentlichung davon. Und welches Recht gilt nun für die deutschsprachige Wikipedia, deutsches, österreichisches, ...? Genauer gefragt, ist das Bild hier in dieser Wikipedia urheberrechtlich ok oder sollte ich es lieber wieder aus dem Artikel nehmen, in den ich es eingefügt habe?
- "Ob das Bild auf Commons ok ist, ist wieder eine andere Frage." Welches Recht aus welchem Land gilt dann eigentlich für Commons, nach welchem Recht darf ich dahin ein Bild hochladen, angenommen ein Bild, das hier (Deutschland) panoramafrei ist, wenn es doch andere Länder gibt, die Commons nutzen und keine Panoramafreiheit haben?
- --Miss-Sophie 19:37, 6. Nov. 2011 (CET)
- Zum Thema welches Recht: Die Standardantwort war bislang immer "DACH-Recht", also deutsches, österreichisches und Schweizer Recht. In manchen Detailfragen bestehen da aber durchaus Unterschiede, und momentan ist nicht ganz klar, an welches Recht wir uns halten wollen oder sollen. Siehe Wikipedia:Umfragen/Welches Urheberrecht?. Im vorliegenden Fall wäre das Bild in Österreich vermutlich ok, in Deutschland vermutlich nicht. In der de.wp? Fraglich.
- Auf Commons wird üblicherweise erwartet, dass ein Bild sowohl im Ursprungsland als auch in den USA ok sein muss. D. h., es gibt auch Bilder dort, die in den USA public domain sind, aber nicht in Europa, die die en.wp verwendet, wir aber nicht (auch wenn sie immer mal wieder dennoch in Artikel der de.wp eingebunden werden). In Sachen Panoramafreiheit wird geschaut, ob das Bild dort, wo es aufgenommen wurde, ok ist. Also werden Bilder urheberrechtlich geschützter Kunst- und Bauwerke aus manchen Ländern auch dann nicht akzeptiert, wenn sie sich dauerhaft an einem öffentlichen Platz befinden, bspw. Island und Frankreich. Aus den USA werden Bilder von Gebäuden akzeptiert, nicht aber solche von Kunstwerken. Details bei commons:Commons:Freedom of panorama. --Rosenzweig δ 20:25, 6. Nov. 2011 (CET)
Gängige Praxis der de WP ist es, solche Luftbilder zu akzeptieren. Meines Wissens hat nur D eine von einem Gericht (BGH) erfundene Begrenzung der Panoramafreiheit strikt auf Straßenaufnahmen. Wir sollten hier unsere Spielräume nutzen, solange wir diese haben --Historiograf 21:05, 6. Nov. 2011 (CET)
- es bedarf freilich schon einer gewissen historiografschen auslegungskunst, um auch dann noch "spielräume" zu sehen, wenn einem die ständige rechtsprechung des bgh entgegensteht. man könnte sich hier wahrlich wundern, aber wundern tue ich mich hier über nichts mehr. (zur sache: da ich bei den bild keine veranlassung sehe, nach deutschem recht zu urteilen, ist das gesagte natürlich ohnehin rein hypothetisch. man müsste sich hier sicher auch mal näher anschauen, wie das im schwedischen recht geregelt ist -- da fehlen mir jetzt spontan entsprechende kenntnisse :). mit der beachtung des us-rechts, die sich commons ansonsten auf die fahne schreibt, ist es in fällen der panoramafreiheit auch nicht weit her.) —Pill (Kontakt) 01:33, 7. Nov. 2011 (CET)
- Es ging mir in erster Linie darum, ob ich das Bild hier in der deutschsprachigen Wikipedia nutzen kann, nicht, ob man es von Wikimedia Commons löschen sollte. Da es in Deutschland nicht panoramafrei ist, weil ein Flugzeug als Hilfsmittel benutzt wurde, und der Urheber noch nicht 70 Jahre tot ist, habe ich es aus dem Artikel, in den ich es eingefügt hatte, wieder rausgenommen. Danke für die Erklärungen, denke ich habe was dazugelernt.--Miss-Sophie 17:52, 8. Nov. 2011 (CET)
Fotografien von Trikots vor neutralem Hintergrund.
Moin, ich bin mir nicht ganz sicher welcher Baustein bei solchen Abbildungen verwendet werdn soll. Ziel ist es das Aktuelle Trikot eines Eishockey-Oberligisten für einen ansonsten nicht bebilderten Artikel hochzuladen. Außerdem ein signiertes Trikot eines nicht mehr existenten Vorgängerclubs (Historisch). Für diesbezügliche Tipps wäre ich dankbar. Gruß --Gabriel-Royce 12:04, 8. Nov. 2011 (CET)
- Hallo Gabriel, für die Fotografie selbst kannst Du die GFDL-Lizenz verwenden. Zusätzlich muss in die Dateibeschreibung die Vorlage:Bild-LogoSH aufgenommen werden, da auf dem Trikot höchstwahrscheinlich markenrechtlich geschützte Logos abgebildet sind. Gruß --Frank Murmann Mentorenprogramm 12:13, 8. Nov. 2011 (CET)
- die Vorlage:Bild-LogoSH ist allerdings für logos reserviert, die urheberrechtlich nicht geschützt sind, weil sie die erforderliche gestaltungshöhe nicht erreichen. hierzu ausführlich WP:Bildrechte. grüße, —Pill (Kontakt) 12:15, 8. Nov. 2011 (CET)
- (BK)Das Problem ist immer was darauf abgebildet ist, nicht das Trikot an und für sich. Also das neutrale Trikot ohne Werbung usw. würde ich jetzt sagen, Ja da geht sicher (da ist ziemlich viel vom Verband vorgegeben). Wenn ich aber sehe was da z.T. für bildliche Werbung drauf ist, Nein da hat die Werbung SH, und es geht eben deswegen nicht. Mit andern Worten, das läuft auf eine Einzelfall-Endscheidung hinaus. Ergo de: hochladen und durch die DÜP jagen.--Bobo11 12:17, 8. Nov. 2011 (CET)
Jetzt nochmal mit weniger Abkürzungen, den gerade hier tummel ich mich selten. Also als alte Trikot hat unten Rechts den Herstellerschriftzug Cooper, dazu ist Rückwärtig der Mannschaftsname Abgedruckt und die Nummer, sonst ist keine Werbung oder gar ein oder mehrere Bilder darauf. Zusätzlich ist es von der Mannschaft signiert. Kann ich da also annehmen das es verwendbar ist? Das aktuelle Trikot ist natürlich eher eine Werbelandschaft, siehe hier:[4] die Jungs in Blauweis mit dem großen N auf der Brust. Die beiden Fotos zeigen jedoch nur das Trikot. Falls nötig kann ich die auch Hochladen, aber dann müßte ich wissen wie ich die zur Prüfung eintrage. Wie gesagt Grafiken und Bilder sind normal nicht mein Metier. Gruß--Gabriel-Royce 10:02, 9. Nov. 2011 (CET) Ich könnte mir im übrigen vorstellen das der aktuelle Verein eine Verwendung der Fotos zu enzyklopädischen Zwecken zustimmen könnte. Falls das was hilft kann ich da auch noch mal Nachfragen. Gruß--Gabriel-Royce 10:05, 9. Nov. 2011 (CET)
- Wie geschreiben, das Problem das ich hier sehe, ist vor allem die Werbung. Aber eben Werbung ungleiche Werbung, die bildliche Darstellung ist der Knackpunkt, Werbung nur als Schrift geht. Ohne Werbung ist so ziemlich alles von Verband vorgegeben. Was da noch an "schöpferisch Tätikeit" übrig bleibt soll, ist mir persönlich schleierhaft, sprich ich sehe eben keine Möglichkeit einer schöpferischen Tätigkeit. Dazu kommt eben das wir es mit einen Gebrauchsgegenstand zu tun haben, da ist die Farbauswahl alleine unzureichend um SH beantragen zu können. Also ohne Werbebildchen, aber mit Unterschriften sollte gehen. --Bobo11 10:33, 9. Nov. 2011 (CET) PS: Marken-Logos auf den Trikots sind eher unproblematisch, da die über das Markenrecht geschützt sind. Das schliesst aber zum Glück eine Abbildung nicht aus.
Hat das Cover eine "Schöpfungshöhe"?
Hallo. Nachdem ich die David Guetta/Diskografie komplett überarbeitet habe, sah ich, dass die Coverbilder dort "keine Schöpfungshöhe" haben. Nun meine Frage: Hat dieses "Rockstarz-Plattencover von Vanilla Ninja eine Schöpfungshöhe? Es ist ja nur schwarzer Hintergrund mit dem Logo. Und viel mehr "drauf zu sehen", als bei den David Guetta/Plattencovern ist da auch nicht. MfG. --Gruß, CosmeticBoy 17:22, 8. Nov. 2011 (CET)
Logos als Bilder unterliegen automatisch dem Markenrecht, wenn sie genutzt werden. D.h. sie brauchen beim Patentamt nicht als Marke angemeldet zu sein und sind trotzdem geschützt. Man sollte also auf jeden Fall den Inhaber des Logos fragen, ob man zum Beispiel für ihn Werbung machen darf. --GFHund 17:55, 8. Nov. 2011 (CET)
- Das Bild hat keine SH und kann in der deutschen Wikipedia hochgeladen werden. Commons ist nicht zu empfehlen, Marken- und Patentrecht ist für uns weitgehend uninteressant. --Marcela 18:01, 8. Nov. 2011 (CET)
- Na erlaubt (Benutzer 2) oder nicht erlaubt (Benutzer 2)? --Gruß, CosmeticBoy 18:55, 8. Nov. 2011 (CET)
- Auf De: Hochladen. Ich sehe auch nichts, was daran SH haben sollte. --Bobo11 19:11, 8. Nov. 2011 (CET)
- Dann lade ich das jetzt hoch. --Gruß, CosmeticBoy 19:17, 8. Nov. 2011 (CET)
Einfache Formulierung für Urheberpersönlichkeitsrecht auf Videomaterial
Hi,
ich habe bei einer Aufführung gefilmt, das Material bearbeitet und geschnitten und es schließlich gebrannt. Nun möchte ich den entstandenen Film veröffentlichen. Der Regisseur hat mir seine Einwilligung gegeben. Ich muss allerdings seine Urheberpersönlichkeitsrechte kenntlich machen. Also hätte ich zwei Fragen:
1. Muss der Urheberpersönlichkeitsrechtshinweis auf der CD zu sehen sein oder reicht es im Cover sichtbar?
2. Wie muss ich den Urheberpersönlichkeitsrechtshinweis formulieren?
Mfg
Minilexikon 17:54, 9. Nov. 2011 (CET)
- Eigentlich an beiden Orten. Heisst du sollest mal alle die am Theater mitgewirkt haben, ausführlich im Abspann erwähnen (Regie, Theaterstück, Darsteller, Stab usw.), und dich natürlich auch. Auch die Freigabe sollte da nicht fehlen, am besten in Form einer Verdankung. Auch auf das Cover sollte Regisseur des Thaterstücks, ggf. auch die Hauptdarsteller und das Theater sollten erwähnt werden. So im Stil von „«Das Stück» gespielt von der «Volksbühne» unter der Regie vom «Max Mustermann»“. Beachte das wenn es sich um ein noch urheberrechtlich geschützes Theaterstück handelt, dass das Video trotz Freigabe durch den Regisseur nicht frei ist, dafür müsstest du die Freigabe vom Autor des Stückes haben. Und es können durch aus auch GEMA-Gebüren für das Video anfallen. --Bobo11 18:15, 9. Nov. 2011 (CET)
Nennung des Urhebernamens
Gibt es laut Commons Lizenz (Attribution-ShareAlike 2.0) eine Vorschrift, wo ich den Namen des Urhebers angeben muss (Juristenenglisch)? Ich möchte gerade ein solches, von mir auf Commons hochgeladenes neues Bild, bei dem man laut Lizenz den Urheber nennen muss, in einen Artikel einfügen und der Urheber hätte von mir dann gerne einen Link zu dem Artikel. Daher möchte ich seinen Namen richtig angeben, damit keine Beschwerden kommen. Ich sehe nur sehr selten mal, dass der Urhebername in einem Wikipedia-Artikel unter dem Bild angegeben ist. Wenn man auf das Bild klickt steht auf der sich öffnenden Seite dann ja auch der Urheber, aber reicht das rechtlich aus, wenn er nur da auftaucht? Was sagt die Vorschrift/Lizenz dazu? Mir ist eingefallen, dass wenn jemand sich den Artikel ausdruckt, dann doch auf dem Druck der Urhebername nicht angegeben ist, weil die verlinkte Seite nicht mitgedruckt wird. Es gibt doch auch keine Druckfunktion in der Wikipedia, durch die dann automatisch die Urhebernamen als Bildnachweise mitgedruckt würden, oder? Müsste es so eine Funktion nicht eigentlich geben, der Lizenz nach?--Miss-Sophie 18:14, 8. Nov. 2011 (CET)
- Du spricht hier ein Problem an, das zwar bekannt ist, dessen Lösung wir immer noch harren. Ja das ist richtig, bei der Web-Version ist es ausreichend, wenn man mit einem Klick auf das Bild zu Urheber kommt. Und die Wikipedia ist nun mal ein web-basierende Enzyklopädie. Aslo muss sie die Lizenz so eienfhalten wie es für eien Web-Medium vorgesehen ist. Das diese Funktion beim Druck flötten geht, ist direkt gesagt Scheisse. Das ist aber ein genereles Problem beim Drucken von Webseiten. Das eben nur das mitkommt was auf dem Bildschirm dargestellt wird. Und solange man keine klare Mehrheit findet, dass der Urheber immer sichtbar beim Bild genannt wird, solange hab ich das Gefühl wird es das Problem geben. --Bobo11 19:09, 8. Nov. 2011 (CET)
- Hm ok, dann gebe ich sicherheitshalber den Namen auch noch unter dem Bild an.--Miss-Sophie 19:29, 8. Nov. 2011 (CET)
- Dafür gibt es keinen Konsens. Eigentlich ist das eher unerwünscht. Und die Lizenz kann sehr vielfältig auslegen. Eine Pflicht der Angabe des Namens direkt unter dem Bild würde aber jedenfalls den Sinn der Lizenz irgendwie schon ad absurdum führen... -- Chaddy · D – DÜP – 00:31, 9. Nov. 2011 (CET)
- Ja da muss ich Chaddy recht geben, genau die Mehrheit zur Nennung beim Bild gibt es nicht. Und lizenzrechtlich ist das bei einem online Medium auch nicht notwendig (Urheber-Angaben ein Klick endfernt ist ausreichend). Das man es noch nicht geschafft hat, dass man aus unseren Daten, beim Drucken ein automatisches Bildverzeichniss erstellen kann, das ist natürlich eine anderes Thema. Rein vom Gefühl her, sollte das eigentlich machbar sein. Dann wäre der Urhebername und Lizenz immer noch nicht beim Foto, aber eben wie bei Druckwerken ausreichend als separates Bildverzeichnis vorhanden. Nur das beim Drucken dann automatisch der Name beim Bild erscheint, Nein, dass wird nicht einfach umzusetzen sein, weder technisch noch seites der Mitarbeiter. --Bobo11 10:42, 9. Nov. 2011 (CET)
- Wir können doch ehrlich sein: Der Ausdruck bebilderter Artikel mit CC-BY- Lizenzen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Nicht mehr und nicht weniger. --Marcela 13:00, 9. Nov. 2011 (CET)
- Nein, es ist noch gemeiner, das hängt nicht an der CC-Lizenz, das gilt eigentlich für alle Bilder wo ein Urheber genannt werden muss. Und auch prizipiell für fast alle Web-Seiten die man ausdruckt, ist davon auszugehen, dass danach zumindest bei den eingebunden Bildern ein URV vorliegt. Aber soweit gebe ich dir schon recht Ralf, einfach ausdrucken ist nicht. Spätestens wenn im Artikel Bilden eingebunden sind, ist ein lizenzkonformes Ausdrucken nicht mehr möglich. Denn der dabei endstehende Ausdruck kann die Lizenz nicht mehr einhalten, das die Urheber der Bilder nicht mitgedruckt werden. Die meisten Webseiten, darunter auch dei Wikipedia, sind schlicht weg nicht fürs lizenzkonformes Ausdrucken gestaltet.--Bobo11 13:46, 9. Nov. 2011 (CET)
- Ich werde meine Homepage demnächst auf Mediawiki umstellen und dann zeigen, daß und wie es geht. --Marcela 13:51, 9. Nov. 2011 (CET)
- Ich sagte ja nicht, dass es nicht geht. Ich sagte nur, dass es die wenigsten Webseiten sind darauf ausgerichtet, dass man sie auch lizenzkonform ausdrucken kann. Und dazu gehört leider auch die Wikipedia.--Bobo11 13:55, 9. Nov. 2011 (CET)
- Ich werde meine Homepage demnächst auf Mediawiki umstellen und dann zeigen, daß und wie es geht. --Marcela 13:51, 9. Nov. 2011 (CET)
- Nein, es ist noch gemeiner, das hängt nicht an der CC-Lizenz, das gilt eigentlich für alle Bilder wo ein Urheber genannt werden muss. Und auch prizipiell für fast alle Web-Seiten die man ausdruckt, ist davon auszugehen, dass danach zumindest bei den eingebunden Bildern ein URV vorliegt. Aber soweit gebe ich dir schon recht Ralf, einfach ausdrucken ist nicht. Spätestens wenn im Artikel Bilden eingebunden sind, ist ein lizenzkonformes Ausdrucken nicht mehr möglich. Denn der dabei endstehende Ausdruck kann die Lizenz nicht mehr einhalten, das die Urheber der Bilder nicht mitgedruckt werden. Die meisten Webseiten, darunter auch dei Wikipedia, sind schlicht weg nicht fürs lizenzkonformes Ausdrucken gestaltet.--Bobo11 13:46, 9. Nov. 2011 (CET)
- Wir können doch ehrlich sein: Der Ausdruck bebilderter Artikel mit CC-BY- Lizenzen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Nicht mehr und nicht weniger. --Marcela 13:00, 9. Nov. 2011 (CET)
- Ja da muss ich Chaddy recht geben, genau die Mehrheit zur Nennung beim Bild gibt es nicht. Und lizenzrechtlich ist das bei einem online Medium auch nicht notwendig (Urheber-Angaben ein Klick endfernt ist ausreichend). Das man es noch nicht geschafft hat, dass man aus unseren Daten, beim Drucken ein automatisches Bildverzeichniss erstellen kann, das ist natürlich eine anderes Thema. Rein vom Gefühl her, sollte das eigentlich machbar sein. Dann wäre der Urhebername und Lizenz immer noch nicht beim Foto, aber eben wie bei Druckwerken ausreichend als separates Bildverzeichnis vorhanden. Nur das beim Drucken dann automatisch der Name beim Bild erscheint, Nein, dass wird nicht einfach umzusetzen sein, weder technisch noch seites der Mitarbeiter. --Bobo11 10:42, 9. Nov. 2011 (CET)
- Dafür gibt es keinen Konsens. Eigentlich ist das eher unerwünscht. Und die Lizenz kann sehr vielfältig auslegen. Eine Pflicht der Angabe des Namens direkt unter dem Bild würde aber jedenfalls den Sinn der Lizenz irgendwie schon ad absurdum führen... -- Chaddy · D – DÜP – 00:31, 9. Nov. 2011 (CET)
- Wikipedia bietet die Möglichkeit zum exportieren und drucken als PDF-Datei an. Dort wird auch, wenn das Formular für die Bildbeschreibungsseite ordentlich ausgefüllt wurde, jeder Author referenziert. Vielleicht sollte bei der Druckversion ein Permalink zum Orginalartikel rein und der Verweis "Nicht zur lizenzkonformen Weiterveröffentlichung geeignet" rein. Sprich nur für den privaten Gebrauch. ~ Stündle (Kontakt) 17:44, 9. Nov. 2011 (CET)
- a) Wo und wie bietet Wikipedia diese Möglichkeit des Exportierens als PDF an, ist mir noch bei keinem Artikl aufgefallen? Gelegentlich sieht man auf irgendwelchen Internetseiten (also nicht Wikipedia) einen Button "Druckversion" (ich weiß nicht, ob die lizenzkonforme Versionen der Internetseite sind, ich meine hier lediglich die Funktion), wurde schon mal darüber nachgedacht solch eine Funktion für jeden Wikipedia-Artikel einzuführen, wobei dann die erforderlichen Nachweise hinten automatisch angehängt würden? Ich weiß nicht, wie sich das programmiertechnisch umsetzen lässt, aber dann würde jedem Leser der Seite, der den Artikel drucken möchte, die Möglichkeit lizenzkonform zu drucken nahegelegt.
- b)Kann man irgendwo nachlesen, dass die Urheber-Angabe einen Klick weit entfernt ok ist? Im Grunde leuchtet mir das so schon ein, ist ja auch nicht mühsamer, als z.B. in einem gedruckten Text ans Ende zu blättern, um sich da den Bildernachweis anzuschauen, aber ich würde trotzdem gerne was dazu lesen. Allerdings finde ich, dass in der Wikipedia aus der Darstellung der Bilder für Wikipedia-Unkundige absolut nicht ersichtlich ist, dass sie beim Klick auf ein Bild zu Bildbeschreibung, Lizenzinfos und eben auch dem Urhebernamen kommen! Wenn man mit der Maus über die rechte untere Bildecke fährt, sieht man lediglich den Hinweis "vergrößern". Ich selbst war damals ziemlich überrascht von dem, was sich hinter dem kleinen Bildchen im Artikel noch alles verbirgt, als ich erstmals darauf geklickt habe (wohlbemerkt, weil ich das Bild vergrößert ansehen wollte, nicht weil ich auf der Suche nach den versteckten Informationen war). Ich finde, auf den verfügbaren Namen des Urhebers (und die anderen Infos) muss dann klarer hingewiesen werden, möglicherweise indem nicht nur "vergrößern" in dem Mouse-over-Feld steht, sondern noch mehr. Die kleine unscheinbare Ecke könnte auch etwas mehr ins Auge fallen und das Symbol stellt natürlich momentan auch nur das Vergrößern bildlich vereinfacht da, das müsste man dann ergänzen um irgendwas, das "Information" ausdrückt.--Miss-Sophie 19:28, 10. Nov. 2011 (CET)
- a) Auf jeder Wikipedia-Seite gibt es links einen Menüpunkt "Drucken/Exportieren". Da kannst du PDF auswählen. Da sit die Lizenz abgedruckt und alles sonst noch nötige.
- b) Es gibt dafür keine generelle Regelung. Bei Druckwerken sind Bildnachweise an verschiedenen Orten üblich und korrekt: Im Impressum, direkt beim Bild, auf der Bildseite oder am Ende des Artikels, im Anhang unter Bildnachweis. Das wird je nach Druckwerk (Zeitschrift, Katalog, illustrierte Belletristik, Sachbuch ...) entschieden.
- Bei Online-Medien hat sich eine solche Tradition von erwartbaren Orten noch nicht richtig entwickelt. Der Mausklick auf ein Bild wäre allerdings eine schlüssige Lösung (Idealfall: Größere Ansicht mit Bildinformationen dazu). Auch eine Unterseite "Bildnachweise", ählich wie "Impressum" kann angemessen sein. Oder ein Infofeld am Ende einer Seite. Das letztere hat den Vorteil, dass es bei Ausdrucken immer mit drin ist.
- Die rechtliche Regelung kann und will ja keine gestalterischen Vorgaben machen. Es kommt nur darauf an, dass man ohne großen Aufwand und ohne Rätselraten die relevanten Informationen an erwartbaren Orten finden kann. So wie man eben bei einem Buch ins Impressum oder den Anhang schaut, bei einer Zeitschrift eher an den Blattrand. Rainer Z ... 19:52, 10. Nov. 2011 (CET)
Die von Benutzer:Wikifreund eingestellte Meldung zur Entscheidung des BVG bezüglich der 5-Prozent-Klausel bei Europawahlen entspricht 1:1 der Pressemeldung des BVG [5]. Bitte zu prüfen, ob hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Danke --Daiichi 18:07, 9. Nov. 2011 (CET)
- Als amtliches Werk ist das gemeinfrei. --Marcela 20:27, 10. Nov. 2011 (CET)
- Nach § 5 Abs. 2 UrhG - Veränderungsverbot! Aber erstmal muss Schöpfungshöhe gegeben sein, was ich nicht sehe --Historiograf 20:31, 10. Nov. 2011 (CET)
Umschlag von Bauhausbuch Nr. 5
würde ich gern in :de hochladen, da ich meine, dass eine reine typografische Gestaltung keine Schöpfungshöhe aufweist. Nun ist der Gestalter László Moholy-Nagy aber sehr bekannt. Hier ist die Quelle. Für Eure Meinung dankt -- Alinea 17:03, 11. Nov. 2011 (CET)
- Ich sehe auch nur typografische Gestalltungselemente, so gesehnen eh nichts neues. Auf de: sollte es meiner Meinung nach gehen. --Bobo11 18:35, 11. Nov. 2011 (CET)
- Danke für die Meinung. Dann kann ich ja demnächt hochladen. VG -- Alinea 15:44, 12. Nov. 2011 (CET)
Schöpfungshöhe?
Hallo. Haben diese beien Grafiken [6] [7] Schöpfungshöhe? Die Zahlen, auf denen sie beruhen, sind allgemein bekannt, die "Eigenleistung" besteht lediglich darin, sie in Diagramme umzusetzen. Danke und Gruß, --Wiebelfrotzer 21:19, 11. Nov. 2011 (CET)
- Sieht mir verdächtig nach Fakten aus. Und die lassen sich in einem X-Y-Diagramm nun mal nicht anders darstellen. Aber das farbige Bild würde ich an deiner Stelle denn noch abändern (nur Farben). --Bobo11 22:52, 11. Nov. 2011 (CET)
- Sehe ich ebenso, keine SH. --Marcela 13:05, 12. Nov. 2011 (CET)
Datei:Samartian_pentateuch2.jpg
Diese Datei hat einen Hinweis auf möglicherweise eingeschränktes Copyright. Jetzt ist das eine Abbildung einer Handschrift von 1616 die in einem Werk von 1896 abgedruckt wurde. Das eingeschränkte Copyright halte ich in mehrfacher Hinsicht für Quatsch. Das Original ist auf jeden Fall frei und ein Abdruck einer Handschrift begründet meiner Ansicht nach kein eigenes Copyright für das Werk von 1896. Dieses Werk andererseits ist nicht das Werk eines Verfassers, sondern eine mir nicht selbst bekannte Bibelausgabe. Inwiefern gibt es da mögliche Einschränkungen? --Giftzwerg 88 16:34, 12. Nov. 2011 (CET)
- Keine, PD-US mag für das ganze Buch gelten, aber nicht für diesen Ausschnitt. Das ist PD-old, hab es geändert--Antemister 18:01, 12. Nov. 2011 (CET)
Briefmarken und WMF
Jetzt nutze ich diese Seite auch mal zur Bekanntmachung statt zur Frage. ;)
Aus diesem Dialog auf Commons geht hervor, dass WMF der Auffassung ist, Briefmarken seien nach deutschem Recht nicht gemeinfrei.
Das ist wissenschaftlich sicherlich eine anerkannte und vertretbare Meinung, für unsere Rechtsauffassung jedoch revolutionär und mit riesigen Folgen für unsere Arbeit. Es wäre sehr interessant, hier mehr zu erfahren: Liegt der WMF ein Rechtsgutachten zu dieser Frage vor? Teilt WMDE diese Auffassung wirklich? Ist es die Absicht der WMF, nun alle deutschen Briefmarken zu löschen? Was ist der Anlass für diese Löschung?
In der Hoffnung, dass sich diese Fragen bald klären: --ireas :disk: :bew: 00:30, 9. Nov. 2011 (CET)
- uhm, blöde frage: wieso fragst du denn nicht die foundation? :) hier wird das im detail keiner wissen. —Pill (Kontakt) 00:49, 9. Nov. 2011 (CET)
- Mache ich auch. Aber lies nochmal den ersten Satz, den ich so klein oben hinschrieb. ;) --ireas :disk: :bew: 00:59, 9. Nov. 2011 (CET)
- Siehe auch Wikipedia Diskussion:Bildrechte#Textänderungen Briefmarken, da wird schon länger über diese Thematik diskutiert. -- Chaddy · D – DÜP – 01:18, 9. Nov. 2011 (CET)
- Es sieht ja nicht so aus, als wolle die Foundation gleich sämtliche Abbildungen deutscher Briefmarken löschen, gelöscht wurden Loriot-Briefmarken. Vermutlich liegt Denniss dort richtig, wenn er von "copyrightable artwork from others" schreibt: d.h. ich gehe davon aus, dass die WMF der Auffassung ist, dass Briefmarken dann nicht gemeinfrei sind, wenn sie noch geschützte Kunstwerke zeigen, die nicht spezifisch für die Gestaltung einer Briefmarke in Auftrag gegeben wurden (also z.B. dass Cartoons von Loriot durch die Abbildung auf einer Briefmarke nicht in die Gemeinfreiheit übergehen, auch nicht im Kontext der Briefmarke). Gestumblindi 01:32, 9. Nov. 2011 (CET)
- Leider ist das aus den Aktionen des Accounts überhaupt nicht ersichtlich. Daher sollten wir auf Klarstellung durch WMF und WMDE hoffen. --ireas :disk: :bew: 01:34, 9. Nov. 2011 (CET)
- Der Account wirkt nicht sehr diskussionsfreudig und verweist auf eine WMF-E-Mail-Adresse. Gestumblindi 01:35, 9. Nov. 2011 (CET)
- (bk) wüsste nicht, woraus man das schließen sollte ... die wurden eben gelöscht, weil sich die rechteinhaber beschwert haben. welche annahmen der rechtsabteilung dahinter stehen, ist soweit ersichtlich doch noch gar nicht bekannt. wieso jetzt irgendjemand auf der diskussionsseite von wmfoffice meint, begründungen dafür suchen zu müssen, erschließt sich mir nicht. time will show. —Pill (Kontakt) 01:38, 9. Nov. 2011 (CET)
- Leider ist das aus den Aktionen des Accounts überhaupt nicht ersichtlich. Daher sollten wir auf Klarstellung durch WMF und WMDE hoffen. --ireas :disk: :bew: 01:34, 9. Nov. 2011 (CET)
Ich würde vorschlagen, diesen Abschnitt erstmal einzufrieren, bis wir nähere Angaben haben. War ja wie gesagt nur als Hinweis und nicht als Frage an euch gedacht. Grüße, --ireas :disk: :bew: 01:40, 9. Nov. 2011 (CET)
Wenn bis dahin nichts kommt, wird uns die Geschäftsführerin das beantworten müssen. 20. November ist Termin. Die Briefmarken sind selbstverständlich überall im Netz zu finden. --Eingangskontrolle 12:30, 9. Nov. 2011 (CET)
Über die Sinnhaftigkeit von OA brauchen wir nicht zu diskutieren. Der Betreiber kann machen, was er will. Ob uns das paßt oder nicht, es ist so. --Marcela 12:37, 9. Nov. 2011 (CET)
- Das Legal Department der WMF begründet die Löschung mit dem US-amerikanischen Urheberrecht und sieht das Ganze als Einzelfall. Näheres hoffentlich in Kürze. --ireas :disk: :bew: 23:46, 9. Nov. 2011 (CET)
- US-amerikanisches Urheberrecht? Sprich hier lokal hätte die WMF nichts gegen die Marken? -- Chaddy · D – DÜP – 00:00, 10. Nov. 2011 (CET)
- Ist noch nicht ganz klar. ;) --ireas :disk: :bew: 00:38, 10. Nov. 2011 (CET)
- OA gibts nur alle paar Jahre. Ich erinnere mich an zwei Logogeschichten, Forest...irgendwas und TUM. Beide Male entgegen deutscher Rechtsauffassung, beide Male wurde das hinter den Kulissen irgendwie geklärt. Die WMF geht mit OA nicht inflationär um sondern äußerst sparsam, wir sollten also davon ausgehen, daß ein guter Grund vorliegt. Und selbst wenn dem nicht so wäre, als Betreiber der Domain kann die Foundation tun und lassen was sie möchte. Wir haben hier weit mehr Entscheidungsgewalt als alle anderen Communitys im Netz, dabei vergißt man schnell, wer verantwortlich ist und wem der ganze Haufen gehört. Warten wir doch einfach mal ab. --Marcela 20:33, 10. Nov. 2011 (CET)
- Ist noch nicht ganz klar. ;) --ireas :disk: :bew: 00:38, 10. Nov. 2011 (CET)
- US-amerikanisches Urheberrecht? Sprich hier lokal hätte die WMF nichts gegen die Marken? -- Chaddy · D – DÜP – 00:00, 10. Nov. 2011 (CET)
Siehe auch meinen Beitrag im Commons Forum. Wir sollten versuchen, die Printpresse und Blogosphäre zu informieren --Historiograf 20:32, 10. Nov. 2011 (CET)
Wirklich schade, das die OA so ganz ohne Begründung daherkommt. Wenn da stehen würde: vorgebliche Rechteinhaber haben sich beschwert und nach dem act YX müssen wir die Dateien entfernen würden wir das ja vielleicht einsehen. Aber wir haben gemacht und Bast ist kein Stil. Und da man in SF genau weiss, was hier stimmungsmäßig abgeht ist das sehr unsensibel oder wenig mitfühlend wie Sue das wohl ausdrücken würde. Die Sachlage ist übrigens bei vielen Briefmarken exakt gleich, da braucht nur einer von den Erben eine Mail schreiben. --Eingangskontrolle 09:34, 11. Nov. 2011 (CET)
Da müßte man ja auch gleich sämtliche Abbildungen von Münzen und Geldscheine entfernen, oder ? Die werden aber im Bundesgesetzblatt öffentlich verkündet; mit den Briefmarken ist das doch auch so, oder irre ich mich da ? Wer genau ist der Rechteinhaber ? Andersherum gefragt: Wenn jemand etwas für eine Briefmarke (oder eine Münze) freigibt, wird es dadurch nicht PD ? Es ist ja die Briefmarke, um die es geht, nicht das Werk an sich.--KarleHorn 18:47, 11. Nov. 2011 (CET)
- Briefmarken der Deutschen Post AG werden AFAIK schon seit Jahren nicht mehr im Amtsblatt veröffentlicht, sondern nur noch in einem nicht-amtlichen Post-Newsletter. --91.67.132.42 13:58, 12. Nov. 2011 (CET)
Warum müssen die Freiheitskämpfer immer gleich lostrampeln, wie der sprichwörtliche Elephant im Porzellanladen, damals beim TUM-Logo wars exakt der gleiche Zirkus. Einige Zeit später hat sich "das Problem" in Luft aufgelöst, das Ding hat inzwischen sogar eine OTRS-Freigabe...
Es gibt Situationen da lohnt es sich die rechtlichen Spielräume bis auf den letzten Millimeter auszureizen aber hin und wieder ist Diplomatie die bessere Wahl! Und v.a., die WMF ist der verantwortliche Betreiber und hat damit das letzte Wort, was auf ihren Seiten veröffentlicht wird und was nicht. Wenn morgen per Wikipedia:Office Action die Order kommen sollte die komplette Wikipedia zu löschen, dann wird das geschehen - egal was die Meinung irgendwelcher Benutzer ist, das sollte jedem hier klar sein!
Zum vorliegenden Fall, wer weiß was die Hintergründe sind, vielleicht bringt uns Diplomatie & Gesprächsbereitschaft gegenüber den Erben eine ganze Materialsammlung zu Loriot ein... --Btr 20:51, 12. Nov. 2011 (CET)
Auf der Wikicon in Nürnberg war das Thema schon Thema beim Support-Team. Von daher ist Diplomatie nur dann am Platz, wenn die gegenseite etwas verhandeln will. Und das ist offenbar nicht der Fall. Ansonsten schlage ich vor unten weiterzudiskutieren --Historiograf 21:08, 12. Nov. 2011 (CET)
- Das Problem ist schon seit Monaten in der Diskussion? Wo habe ich den Hinweis durch WMF oder zumindest durch WMDE übersehen? Weshalb diese überfallartige Aktion hier? Gruss --Nightflyer 22:42, 12. Nov. 2011 (CET)
Weiternutzung von Wikipedia-inhalten für ebay
Hallo Wikipedia-team! Ich habe soeben auf ebay das folgende Angebot eines Verkäufers aufgerufen, der die Wikipedia-informationen als Artikelbeschreibung nutzt.
Meine Frage: Ist das rechtens? Darf man beliebig aus Wikipedia herauskopieren? Vielen Dank schonmal für eine Antwort!
mfG, Marcus (nicht signierter Beitrag von 93.135.243.159 (Diskussion) )
- hallo, marcus! auch wenn unsere inhalte unter einer "freien lizenz" stehen – die nutzung in dieser form ist natürlich nicht erlaubt. weitere informationen dazu findest du unter Wikipedia:Weiternutzung. gruß, --JD {æ} 11:08, 13. Nov. 2011 (CET)
Danke für die schnelle Antwort! Wem kann man einen solchen wettbewerbsverzerrenden Verstoss melden? Geht Wikipedia dagegen vor? Gruss auch! (nicht signierter Beitrag von 93.135.243.159 (Diskussion) )
- "wikipedia" an sich kann nicht dagegen vorgehen, sondern nur die jeweiligen autoren. du könntest also die betroffenen hauptautoren darauf hinweisen, ob sie tätig werden wollen.
- ob das ganze nun "wettbewerbsverzerrend" ist oder nicht, möchte ich nicht beurteilen. man könnte aber den verkäufer per "frage an den verkäufer" auf seine urheberrechtsverletzung aufmerksam machen und auf löschung seines angebots bzw. ergänzung seines angebots mit den notwendigen quell- und lizenz-angaben bitten.
- ebay selbst wird es de facto wohl kaum interessieren, auch wenn das angebot alleine schon z.b. durch das verlinken auf externe seiten gegen die richtlinien des anbieters verstößt. auch eine solche info an ebay ist über "angebot melden" denkbar. --JD {æ} 11:52, 13. Nov. 2011 (CET)
Frage zu Bild aus enWP
Hallo liebe Kollegen; kann dieses Bild aus enWP problemlos auf Commons hochgeladen werden, sodass der Artikel Preston Smith bebildert wird? Jerchel 15:32, 13. Nov. 2011 (CET)
- nein. "Materials may be used only for ... non-commercial use ... Modification of the materials or use of the materials for any other purpose is a violation of the State of Texas's copyright ..." --JD {æ} 15:59, 13. Nov. 2011 (CET)
Logo
Ich würde gerne für einen neu entstehenden Artikel ein Logo hochladen, dass ich per Screenshot aus dieser Quelle entnommen habe. Gehen die grafischen Hintergrundelemente noch als „einfach“ durch? -- W.E. 15:46, 13. Nov. 2011 (CET)
- du meinst die vierecke und den kreis einzig und allein in diesem logo? wenn, dann: ja! --JD {æ} 15:53, 13. Nov. 2011 (CET)
- nachtrag: nimm dann doch aber bitte gleich ausgangsmaterial in guter qualität: arbeit30312.gif. --JD {æ} 15:55, 13. Nov. 2011 (CET)
- Danke für die schnelle Antwort und für den Link. Gruß, -- W.E. 15:57, 13. Nov. 2011 (CET)
Flickr-Bild hochladen
Hi, ich habe bei flickr folgendes Bild gefunden: http://www.flickr.com/photos/1001/5797005113/
Es steht, wie ihr seht unter der folgenden Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.de
Sehe ich es richtig, dass ich dieses Bild einfach auch für Wikipedia übernehmen darf, wenn ich die Bedingungen erfülle?
Grüß --Mathias2 15:49, 13. Nov. 2011 (CET)
- nein. "nc" steht für "non-commercial" und ist damit ausschlusskriterium für uns. --JD {æ} 15:52, 13. Nov. 2011 (CET)
- Du kannst bei Flickt den Uploader benutzen. Einfach URL eingeben, wenn das Bild nicht zugelassen ist kommt eine entsprechende Meldung. Über die Flickr-Suche können jedoch die bei WP zulässigen Lizenzen gefiltert werden. Jerchel 15:54, 13. Nov. 2011 (CET)
Liedtext in Marsch der Freiwilligen
Auf der URV-Seite Abschnitt 6. November wird diskutiert, ob der Liedtext der chinesischen Nationalhymne in Marsch der Freiwilligen gemeinfrei ist oder nicht. Benutzer:Syrcro argumentiert: der aktuelle Text des Marsch des Freiwilligen wurde durch ein materielles Gesetz der VR festgelegt: Gesetze sind nach dem Urheberrecht der meisten Staaten, so auch D, A, CH, USA gemeinfrei. Ich neige zur gleichen Ansicht, möchte das aber hier gerne absichern. --tsor 12:42, 12. Nov. 2011 (CET)
- Gerade in China ist sehr viel gemeinfrei. Selbst wenn das mit dem Gesetz nicht wäre, würde ich hier mit amtlichem Werk argumentieren. --Marcela 12:56, 12. Nov. 2011 (CET)
- Es geht ja auch darum, ob andere regelmäßig bei Staatsfeiérlichkeiten (z.B. dem 60. Geburtstag) und bei Partei- oder Armeejubiläen (z.B. dem 80.) gesungene Hymnen und dergleichen hier wiedergegeben werden dürfen. In allen anderen Wikipedia-Sprachversionen wird dies akzeptiert, das Lied vom Jangtsekiang wurde m.E. vom Anfragenden voreilig gelöscht. --Reiner Stoppok 15:07, 12. Nov. 2011 (CET)
- Wenn das chinesische Volk will, dass ich ihre Lieder auf Chinesisch singe, sind für mich die Texte, in my honest opinion, gemeinfrei, auch die Übersetzungen. Ich kenne wenigstens einen Nationallieddichter, der ob dieser Debatte, die Hände über den Kopf zusammenschlagen würde, wenn es nicht darum ginge, das sich tsor in unser aller Namen abgesichert wissen will. Nicht für mich, ich singe. Reiner, kämpfe weiter. Stichwort: Selbstverständlichkeiten. --Emeritus 15:31, 12. Nov. 2011 (CET)
- Also Nationalhymnen werden hier immer in der de-wp als amtliches Werk behandelt und sind damit gemeinfrei. Ob die Interpretation, das eine Nationalhymne (ebenso wie Flagge oder Wappen) aucz in China (und anderen Ländern) als amtliches Werk gelten ist eine andere Frage, aber das wird i. a. hier und auch auf Commons meist so gesehen.--Antemister 18:05, 12. Nov. 2011 (CET)
- Und wie werden hier Quasi-Nationalhymnen behandelt? --Reiner Stoppok 22:14, 12. Nov. 2011 (CET)
- In China gelten so gut wie alle Veröffentlichungen als staatlich, selbst der Abdruck meines privaten Fotos in einer chinesischen Zeitung bedeutet im Falle einer Erstveröffentlichung, daß das Urheberrecht an den chinesischen Staat übergeht und das Foto Allgemeingut wird. Journalisten reisen nicht selten extra ins Ausland, um ihre Fotos per Internet zu verschicken, weil manchmal Internet (auch Mail oder FTP) als Veröffentlichung angesehen wird und sie ihre Rechte am Bild verlieren würden. Wenn wir nichts anderes wissen, können wir eigentlich davon ausgehen, daß jedes chinesische Werk "Volkseigentum" ist, also gemeinfrei. --Marcela 22:20, 12. Nov. 2011 (CET)
- Auf Commons:Commons:Licensing#China, People's Republic of klingt das aber irgendwie anders. --91.67.132.42 04:07, 14. Nov. 2011 (CET)
- Das ist ja auch nicht innerhalb der Roletschek'schen Realitätsverzerungsblase. Nacktaffe 16:15, 14. Nov. 2011 (CET)
- Auf Commons:Commons:Licensing#China, People's Republic of klingt das aber irgendwie anders. --91.67.132.42 04:07, 14. Nov. 2011 (CET)
- In China gelten so gut wie alle Veröffentlichungen als staatlich, selbst der Abdruck meines privaten Fotos in einer chinesischen Zeitung bedeutet im Falle einer Erstveröffentlichung, daß das Urheberrecht an den chinesischen Staat übergeht und das Foto Allgemeingut wird. Journalisten reisen nicht selten extra ins Ausland, um ihre Fotos per Internet zu verschicken, weil manchmal Internet (auch Mail oder FTP) als Veröffentlichung angesehen wird und sie ihre Rechte am Bild verlieren würden. Wenn wir nichts anderes wissen, können wir eigentlich davon ausgehen, daß jedes chinesische Werk "Volkseigentum" ist, also gemeinfrei. --Marcela 22:20, 12. Nov. 2011 (CET)
- Und wie werden hier Quasi-Nationalhymnen behandelt? --Reiner Stoppok 22:14, 12. Nov. 2011 (CET)
- Also Nationalhymnen werden hier immer in der de-wp als amtliches Werk behandelt und sind damit gemeinfrei. Ob die Interpretation, das eine Nationalhymne (ebenso wie Flagge oder Wappen) aucz in China (und anderen Ländern) als amtliches Werk gelten ist eine andere Frage, aber das wird i. a. hier und auch auf Commons meist so gesehen.--Antemister 18:05, 12. Nov. 2011 (CET)
- Wenn das chinesische Volk will, dass ich ihre Lieder auf Chinesisch singe, sind für mich die Texte, in my honest opinion, gemeinfrei, auch die Übersetzungen. Ich kenne wenigstens einen Nationallieddichter, der ob dieser Debatte, die Hände über den Kopf zusammenschlagen würde, wenn es nicht darum ginge, das sich tsor in unser aller Namen abgesichert wissen will. Nicht für mich, ich singe. Reiner, kämpfe weiter. Stichwort: Selbstverständlichkeiten. --Emeritus 15:31, 12. Nov. 2011 (CET)
Abgezeichnete Zeichnung URV?
Ist eine abgezeichnete Zeichnung eines geschützten Werks eine URV?
Ich habe Datei:Rose Titanic Draw.jpeg als URV gelöscht und möchte hier sicherheitshalber nachfragen, ob ich damit richtig gehandelt habe.
Gruß --Baumfreund-FFM 06:49, 13. Nov. 2011 (CET)
- Das Bild ist ja fast wie abgepauscht vom Original. Selbst die Würfe des Kissens sind identisch. Der Nachmaler hat hier keine eigene kreative Schöpfung an den Tag gelegt, der Urheber (James Cameron) jedoch schon. Löschung als URV berechtigt. --Quedel 00:10, 14. Nov. 2011 (CET)
- Ohne, dass jeder, der nachgucken will, zigtausend Werbebanner laden muss: jpg direkt, oder: [8] → jpg.
- "Der Nachmaler hat hier keine eigene kreative Schöpfung an den Tag gelegt" würde ich keineswegs sagen (die Nase ist z.B. anders, der Unterkörper verschwindet, ...). Aber: "persönlichen Züge des Originalwerkes verblassen" (Freie Benutzung) würde ich auch nicht sagen, ja. Man beachte beispielsweise die Form und Position der Kissenkante an der Stuhllehne links. --Saibo (Δ) 22:29, 14. Nov. 2011 (CET)
Claim bei Logo entfernen
Hallo, stellt es in der deutschsprachigen WP ein Problem dar, wenn ich dieser zukünftigen Wort-Bildmarke den Claim, wie hier, wegschneide? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 06:45, 14. Nov. 2011 (CET)
- nö, alles gut. --JD {æ} 12:22, 14. Nov. 2011 (CET)
- Danke Dir. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 18:48, 14. Nov. 2011 (CET)
Geschütztes Logo?
Dieses Mal bin ich hoffentlich richtig gelandet. Mich interessiert, woran festzumachen ist, ob ein Logo dem Marken- oder Namensrecht unterliegt. Wie sieht es mit diesem Logo aus? Darf man es in eigenen Grafiken weiterverarbeiten? --Seth Cohen 23:27, 8. Nov. 2011 (CET)
- Moin Seth!
- Ein markenrechtlicher Schutz o. Ä. kann hier durchaus vorliegen, allerdings ist das für unsere enzyklopädische Anwendung nicht von Belang. (Für die markenrechtlichen Aspekte wäre hier der § 16 MarkenG zu nennen.)
- Wichtig für uns ist ein möglicher urheberrechtlicher Schutz (WP:BR). Bei diesem Logo würde ich jedoch davon ausgehen, dass kein solcher Schutz gegeben ist.
- Die Datei ist in meinen Augen so in Ordnung.
- Grüße, --ireas :disk: :bew: 00:15, 9. Nov. 2011 (CET)
- Hallo, Ireas! Danke für deine Antwort. Meine Frage zielte allerdings weniger auf die Legitimität des Verwendens der Datei innerhalb der Wikipedia ab, vielmehr würde ich gern wissen, ob man die Grafik in anderen Zusammenhängen verwenden darf. Ich nenne mal zwei Beispiele: Aufkleber mit der Grafik drucken und verkaufen; die Grafik auf einer Website darstellen. --Seth Cohen 18:10, 9. Nov. 2011 (CET)
- Dieses Logo ist auf jeden Fall als Marke eingetragen, vgl. hierzu das Markenregister. Zu beantworten, welche Folgen das im Einzelnen für dich hat, würde hier mE. zu weit führen, diese Information kann ich dir auch nicht liefern. Im Zweifelsfall lohnt der Gang zum Anwalt. Grüße, --ireas :disk: :bew: 23:46, 9. Nov. 2011 (CET)
- Vielen Dank! Du hast mir sehr geholfen. Übrigens hatte ich noch vergessen zu erwähnen, dass es mir nur um das verlaufene Herz ohne den Schriftzug geht. Kann man da mit geringer Schöpfungshöhe argumentieren? --Seth Cohen 15:34, 10. Nov. 2011 (CET)
- Nein, Schöpfungshöhe ist ein urheberrechtlicher Begriff. Für das Markenrecht ist die Individualität, also das Erreichen der Schöpfungshöhe, erstmal irrelevant. Grüße, --ireas :disk: :bew: 20:33, 10. Nov. 2011 (CET)
- Da habe ich wieder etwas dazugelernt. Danke sehr. Spielt es denn eine Rolle, ob das Logo nur als Bild-/Wortmarke oder der Bild-Teil auch separat als Bildmarke registriert ist? --Seth Cohen 17:13, 11. Nov. 2011 (CET)
- Das hängt davon ab, wofür du es weiterverarbeiten willst. Der Lizenzbaustein und die ganze Wikipedia befasst sich ausschließlich mit der urheberrechtlichen Seite. Wir stellen das Logo ja auch nur im Zusammenhang mit der Serie/dem Sender dar. Daher ist das Markenrecht durch unsere Verwendung nicht betroffen. Wenn du die Grafik außerhalb des dokumentarischen Zwecks der Wikipedia benutzen willst, musst du dich darüber informieren, ob du deine geplante Nutzung nach Markenrecht darfst. Dazu können, dürfen und wollen wir hier dir aber nicht helfen. Weil wir hier auch nur Urheberrechtsfragen innerhalb der Wikipedia klären. Rechtsberatung für andere Angelegenheiten erteilt dir gerne ein Rechtsanwalt. Grüße --h-stt !? 18:25, 11. Nov. 2011 (CET)
- Alles klar, danke sehr. --Seth Cohen 20:32, 11. Nov. 2011 (CET)
Hallo, kann mir jemand sagen, wie ich eine Erlaubnis bekommen soll, das Logo zu verwenden, ich verstehe das irgendwie nicht. Wie sieht es mit diesem Logo aus? ---Derschueler Talk 16:54, 15. Nov. 2011 (CET)
- Hat sich erledigt. ---Derschueler Talk 17:29, 15. Nov. 2011 (CET)
Ich habe gerade das "U.S. Army Area Handbook for the Republic of the Congo (Leopoldville)" von 1962 vor mir liegen. Wie der Name sagt ist das Buch von der US Army in Auftrag gegeben und bezahlt und von American University erstellt. Ein Copyrightvermerk findet sich nicht, aber es fidnet sich der Hinweis "Reproduction in whole or in partis permitted for any purpose of the United States Government." Was ist davon zu haltenß (Einige Ausgaben der Country Studies aus den 1980er Jahren haben ein ©, die danach und davor aber nicht)--Antemister 22:30, 14. Nov. 2011 (CET)
- Das sind zweierlei Dinge: die LoC Country Studies ('88-'98) sind gemeinfrei - die LoC ist eine Einrichtung der US auf federal level - mit Ausnahme einiger ausdrücklich gekennzeichnetet Fotos Dritter. Die AU ist eine private US-Universität. Nacktaffe 07:59, 15. Nov. 2011 (CET)
Bild wohin laden und unter welcher Lizenz?
Moin. Ich bin im Augenblick dabei, für die Denkmalliste Vlotho ein paar Bilder einzustellen. Bei einem Objekt bin ich etwas unsicher, was WP angeht. Das Haus ist aus dem öffentlichen Raum nicht einsehbar (bzw. es ist kein brauchbares Bild möglich, wenn ich das Grundstück nicht fürs Fotografieren betreten kann), ich habe aber seinerzeit von der damaligen Eigentümerin die mündliche Erlaubnis zum Fotografieren bekommen. Einschränkung war, erst nach ihrem Ableben (die Gute ist nun auch schon fünf Jahre tot) etwas zu veröffentlichen. Wie ich für unsere Zwecke datmit umgehen kann, weiß ich, nur eben im Rahmen der WP nicht. Neu fotografieren geht nicht. ??? Danke für Information. --Gwexter 12:54, 15. Nov. 2011 (CET)
- Ich denke, dass Du dich einfach ganz normal wie bei jedem anderen eigenen Bild, dass Du der WP spenden möchtest, verhalten kannst, mithin also eine unbeschränkte Lizenzwahl hast und auch Commons nutzen kannst. Falls Du ganz sicher sein möchtest, so schildere diesen Sachverhalt mit der mündlichen Vereinbarung, die Du erfüllt hast (auch wenn nicht wäre der Upload aus urherrechtlicher Sicht akzeptabel), per Mail an die Permission-OTRS-Queue. Ah, eine Sache noch: ist das ein Werk der Baukunst und der Architekt noch keine 70 Jahre tot? Dann nützt dir die Erlaubnis der damaligen Eigentümerin nichts, ist das aber ein älteres Gebäude oder weist keine überragende Gestaltung auf, so steht dem Upload nichts im Weg. Grüße, Grand-Duc 13:04, 15. Nov. 2011 (CET)
- Ja, danke. Die Villa kann man als Werk der Baukunst bezeichnen (eklezistischer Kitsch eben), wurde um 1890 errichtet, da war der Architekt auch nicht mehr der jüngste (mit heiratsfähigen Töchtern in diesem Zeitraum). Genaue Daten habe ich nicht, aber er ist wohl länger vor 1941 verstorben. --Gwexter 13:29, 15. Nov. 2011 (CET)
Ist eine URV auch, wenn man ein Satz von einer anderen Seite kopiert? --Duffyduck97 (DB-Fan) 16:11, 15. Nov. 2011 (CET)
- Hängt vom Satz ab. Nach kursorischem Lesen der Baustelle denke ich aber nicht, dass einer der einzelnen Sätze dort ein Problem darstellen sollte.--Wiggum 16:55, 15. Nov. 2011 (CET)
Was heißt kursorischem? --Duffyduck97 (DB-Fan) 18:46, 15. Nov. 2011 (CET)
Darf ich für "meiner" entstehenden Seite, den Textabschnitt "Bus" von der Seite [[9]] benutzen. Ist es notwendig oder kann ich auf der Seite auf diesen Link verweisen? --Duffyduck97 (DB-Fan) 00:20, 16. Nov. 2011 (CET)
Gemeinfreies Bild von Carl Lampert?
Hallo Gemeinde, auf dieser Website wird das Bild Carl Lamperts als gemeinfrei bzw. als public domain ausgegeben. Ist wirklich davon auszugehen das dem so ist und das man es also auch hier bzw. bei Commons hochladen könnte oder sollte man dem lieber nicht vertrauen? LG --Pilettes 20:27, 15. Nov. 2011 (CET)
- Sollte man eher nicht glauben. Das ist ein Ausschnitt von diesem Vollbild und von wem stammt das? Weitere Recherche ist nötig. --Paulae 20:49, 15. Nov. 2011 (CET)
Bucher LLC 2.0
Der Wikipedia-Artikel-Abzocker "Bucher LLC" aka "Books LLC" hat im Sommer seine gelben Machwerke optisch und inhaltlich überholt. Die Buchumschläge sind nun neu gestaltet und mit einem beliebigen Foto, das allerdings in keiner Beziehung zum Buchinhalt steht, aufgepeppt. Die automatisch übersetzte "Einführung" und der gleichfalls automatisch erstellte "Index" wurden ersatzlos gestrichen. Das "Inhaltsverzeichnis" wurde immer noch nicht richtig, sondern automatisch, d.h. nach dem ersten Artikelbuchstaben alphabetisiert.
Aufgrund der vehementen Kritik, dass es keinen Sinn macht, in Büchern Linkbeschriftung abzudrucken, wurden in der neuen Edition die Wikipedia-Artikel-Abschnitte, die nur aus Links bestehen (z.B. "Siehe auch", Weblinks etc.) gelöscht. Gelöscht wurden allerdings auch die echten Anmerkungen / Fußnoten, weshalb diese Quellen fehlen. Allein die DNB-Links sind als immergleiche Linkbeschriftung in den Artikeln zu lesen: "Literatur von und über XY im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek und auf anderen Websites".
Die Bucher-Bücher enthalten nun zwar auch jene Abbildungen, mit denen die einzelnen Wikipedia-Artikel illustriert werden, doch leider wurden die Bilder eher wahllos platziert, was sich auf das bisher meist sehr ansehnliche Layout abermals nachteilig ausgewirkt hat. Nachzusehen unter Augen auf beim Bücherkauf. Warnung vor dubiosen Verlagen, die überteuerte Wikipedia-Artikel-Anthologien verkaufen. Liebe Grüße --Popmuseum 08:57, 14. Nov. 2011 (CET)
- Sind die englischen Versionen nicht bei amazon.com inzwischen (größtenteils?) verschwunden/gelöscht worden? --91.67.132.42 15:29, 14. Nov. 2011 (CET)
- Danke für den Hinweis. Bei www.amazon.com ist allem Anschein nach Ebbe, aber bei www.amazon.de ist noch Flut. Weisst Du Näheres, wieso www.amazon.com im Unterschied zu www.amazon.de diese Ware ausgemustert hat? --Popmuseum 15:55, 14. Nov. 2011 (CET)
- Leider nicht. Eventuell durch Kontakt der Foundation mit Amazon oder aufgrund von Beschwerden von Käufern? Oder Amazon wollte sich nicht länger den Katalog mit hunderttausenden minderwertigen Produkten vollstopfen lassen... Eventuell weiss ja jemand in der engl. WP-Community mehr. --91.67.132.42 21:17, 15. Nov. 2011 (CET)
- Herzlichen Dank für die Info. LG --Popmuseum 07:48, 16. Nov. 2011 (CET)
- Amazon (US, UK) haben die fragwürdigen Artikelsammlungen tatsächlich aus dem Sortiment genommen. Zwischen der Ankündigung im Sommer 2010 und der erfolgten Durchführung ist - wie die Zwischennachricht, dass sich Anfang Jänner 2011 noch nichts getan hat, beweist - zwar einige Zeit vergangen, aber dieser Tage sind die umstrittenen Bücher ausgelistet. Nur Amazon (D) schläft weiter in der Pendeluhr: Greetings from Amazon.co.uk. Nochmals Danke für Deinen Hinweis. LG --Popmuseum 17:17, 16. Nov. 2011 (CET)
Mehrere Autoren
- Welches Datum gilt für den Ablauf des Urheberechts wenn mehrere Autoren (wie in manchen wissenschaftlichen Werken bis zu 50 oder gar noch mehr) ihren Anteil dazu geleistet haben? --Fiver, der Hellseher 22:32, 15. Nov. 2011 (CET)
- Wenn der Anteil einem bestimmten Autor eindeutig zugeordnet werden kann, dessen Todesdatum. Wenn nicht, dann das des zuletzt verstorbenen. -- 194.48.128.75 11:48, 16. Nov. 2011 (CET)
NSU-Symbol
Hat das NSU-Symbol Schöpfungshöhe? Es ist hier im Video zu sehen.--Toter Alter Mann 21:37, 16. Nov. 2011 (CET)
- Also in D sicher nicht, geht evtl. auch auf Commons.--Antemister 21:44, 16. Nov. 2011 (CET)
Bahnhöfe nur unkommerziell?
Hier lese ich heraus dass das Filmen in Bahnhöfen nur kommerziell nicht erlaubt ist. Gilt das generell, oder wie ist das? --Itu 03:20, 18. Nov. 2011 (CET)
- Der Besitzer der Bahnhofsimmobilien (BVG, DB AG...) wird versuchen, über das Hausrecht Bild- und Tonaufnahmen auf seinem Gelände zu kontrollieren. Urheberrechtlich ist das AFAIK irrelevant, man begeht aber möglicherweise Hausfriedensbruch, wenn man entgegen der Hausordnung erlangte Aufnahmen publiziert. Grüße, Grand-Duc 03:38, 18. Nov. 2011 (CET)
Briefmarkenkataloge
Müssen Briefmarkenkataloge auch - so wie anscheinend die WP - von jedem Urheberrechtsinhaber die Genehmigung eingeholt haben, bevor sie eine Marke abbilden dürfen - oder gibt es da eine Sonderregelung? Chiron McAnndra 20:26, 16. Nov. 2011 (CET)
Die Kataloge haben sich bisher wie wir auf das Urteil des LG München gesetützt --Historiograf 20:50, 16. Nov. 2011 (CET)
- Könnten sich die Kataloge nicht auch auf das Zitatrecht berufen? Die Briefmarken-Abbildungen als in diesem Fall zulässige Bildzitate, da es einen Zitatzweck gibt, der sich durch rein textliche Beschreibung nicht ersetzen lässt? Übrigens vermute ich, dass auch die Loriot-Briefmarken in Artikeln, die sich spezifisch mit diesen Briefmarken oder ihren Motiven auseinandersetzen, als Bildzitate zulässig wären - aber dann eben ausschliesslich an dieser Stelle und nicht zur allgemeinen Weiterverwendung; dafür müsste man hier eine ähnliche Regelung einführen wie die englische Wikipedia mit ihrem "fair use" (das ungefähr dem entspricht, was wir hier hätten, wenn wir Bildzitate zulassen würden). Gestumblindi 21:14, 16. Nov. 2011 (CET)
- Ob das Zitatrecht hier einschlägig wäre und falls ja, in welchem Umfang, entscheidet im Streitfall das zuständige Gericht.--Aschmidt 22:07, 16. Nov. 2011 (CET)
- Briefmarkenkataloge und Zitatparagrafen? Ich habe ein paar Kataloge zu Hause, aber als Zitate würde ich die Schinken nicht gerade bezeichnen. Eher als Gesetz einschl Kommentare, mit Fußnoten und Literatur. -jkb- 22:28, 16. Nov. 2011 (CET)
- Die Frage richtet sich ja offenbar an die 4 Marken von Loriot. Ich sehe eine Chance, die Marken gem. §51 UrhG auf Wikiversity zu rezipieren. Aber ich möchte keine Pferde scheu machen, solange das alles in der Schwebe ist. Ich werde das nicht gegen die Office Action machen, auch wenn rein rechtlich auf WV die Möglichkeit besteht. --Marcela 22:47, 16. Nov. 2011 (CET)
- Briefmarkenkataloge und Zitatparagrafen? Ich habe ein paar Kataloge zu Hause, aber als Zitate würde ich die Schinken nicht gerade bezeichnen. Eher als Gesetz einschl Kommentare, mit Fußnoten und Literatur. -jkb- 22:28, 16. Nov. 2011 (CET)
- Das obige Thema war zwar der Anlass für meine Frage, aber ich sehe darin ein Grundsatzthema. Es macht nicht wirklich Sinn, wenn man jeden ähnlichen Fall als Einzelereignis betrachtet - dann wird die WP auf Dauer immer verlieren. Als Medium hat die WP aber auch einen gewissen Einfluss - etwa auf die Meinungsbildung - und den sollte man meines Erachtens auch nutzen. Beispielsweise daß man solche Angriffe, die nun wirklich keinerlei berechtigte Interessen verfolgen und zu nichts anderem dienen, als Macht auszuspielen, indem man anderen in die Suppe spuckt, nur weil man es eben kann, entsprechend dokumentieren. Chiron McAnndra 23:26, 16. Nov. 2011 (CET)
Da das ja immer wieder aufkommt: Die Briefmarken wurden nicht von der Deutschen Post AG, sondern vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben und am 10 Januar 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Auffassung des LG München folgend (also abweichend von der herrschenden Meinung, muss ja doch auch mal betont werden) mithin ein amtliches Werk. -- Ian Dury Hit me 16:10, 17. Nov. 2011 (CET)
- Amtlich oder nicht amtlich mal dahingestellt. Mir fällt in dem oben verlinkten Text dieser Satz auf: "Die Sonderbriefmarken wurden von dem Grafiker Prof. Hans Günter Schmitz aus Wuppertal entworfen." Dann hat dieser Designer neben Loriot bzw. dessen Rechtsnachfolgerin wahrscheinlich auch noch Urheberrechte an den Marken. Was hat er wohl gemacht, den Bildausschnitt und die Schriftart der Cent-Angabe bestimmt?--79.215.227.20 18:26, 17. Nov. 2011 (CET)
- Aber vermutlich natürlich, Loriot hat ja keine Briefmarke gemalt; außerdem zählen zu den Beteiligten zB auch die Graveure (na ja, heute nicht unbedingt), die geritzt / geätzt haben. -jkb- 18:30, 17. Nov. 2011 (CET)
- Ich gebe zu, daß mir bislang gar nicht aufgefallen war, daß auf den Marken nirgends der Aufdruck "Post" zu finden ist - heisst das, daß sich die Deutsche Post - theoretisch jedenfalls - weigern könnte, diese Marken zu akzeptieren? Chiron McAnndra 18:59, 17. Nov. 2011 (CET)
- Schwerlich. Ist übrigens in den meisten Ländern so. -jkb- 00:49, 18. Nov. 2011 (CET)
- Ich gebe zu, daß mir bislang gar nicht aufgefallen war, daß auf den Marken nirgends der Aufdruck "Post" zu finden ist - heisst das, daß sich die Deutsche Post - theoretisch jedenfalls - weigern könnte, diese Marken zu akzeptieren? Chiron McAnndra 18:59, 17. Nov. 2011 (CET)
- Aber vermutlich natürlich, Loriot hat ja keine Briefmarke gemalt; außerdem zählen zu den Beteiligten zB auch die Graveure (na ja, heute nicht unbedingt), die geritzt / geätzt haben. -jkb- 18:30, 17. Nov. 2011 (CET)
Interesant. Warum hat das Gericht in seinem Urteil seiner Begründung dann nicht auf die rechtliche Zulässigkeit als Bildzitat geprüft? Hätte das die WMF etwa erst einreden müssen? Das UrteilDie Begründung ist ausführlich genug. Es wird erklärt dass WMF sich nicht auf amtliches Werk berufen kann. Warum wird die Zulässigkeit als Bildzitat überhaupt nicht diskutiert? --Itu 06:19, 18. Nov. 2011 (CET)
- Es gibt kein Urteil. -- ST ○ 06:43, 18. Nov. 2011 (CET)
- Das ist nicht die Aufgabe des Gerichts. Dazu hätte man die Gegenseite hören müssen. Das scheint das Gericht hier nicht für nötig befunden zu haben. Man hat sich einzig auf den Vortrag des Antragstellers gestützt. Der schien dem Gericht glaubwürdig, so dass das Gericht eine Einstweilige Verfügung erlassen hat. -- ST ○ 07:40, 18. Nov. 2011 (CET)
- Jedenfalls gut dass nochmals klar gemacht wurde dass es sich um eine Einstweilige Verfügung handelt um nicht um ein Urteil --Itu 07:48, 18. Nov. 2011 (CET)
- Das ist nicht die Aufgabe des Gerichts. Dazu hätte man die Gegenseite hören müssen. Das scheint das Gericht hier nicht für nötig befunden zu haben. Man hat sich einzig auf den Vortrag des Antragstellers gestützt. Der schien dem Gericht glaubwürdig, so dass das Gericht eine Einstweilige Verfügung erlassen hat. -- ST ○ 07:40, 18. Nov. 2011 (CET)
Verwendung eines australischen Staatszeichens
Es geht um dieses [[10]] Staatszeichen. Auf zitierter en-Seite ist zu lesen, Zitat: "This is a logo of an organization, item, or event, and is protected by copyright. It is believed that the use of low-resolution images on the English-language Wikipedia, hosted on servers in the United States by the non-profit Wikimedia Foundation, of logos for certain uses involving identification and critical commentary may qualify as fair use under United States copyright law. Any other uses of this image, on Wikipedia or elsewhere, may be copyright infringement. Certain commercial use of this image may also be trademark infringement. See Wikipedia:Non-free content and Wikipedia:Logos.". Was hat es mit "Any other uses of this image, on Wikipedia or elsewhere, may be copyright infringement." auf sich? Darf nur ein US-Benutzer ein australisches Staatszeichen nutzen? --Zollwurf 23:28, 12. Nov. 2011 (CET)
- Das kommt auf das Land an in dem du es nutzen willst. In D geht es wegen der Amtliches Werk-Regelung, in den USA wegen Fair Use, in Australien nicht. Es gilt Schutzlandprinzip.--Antemister 12:45, 20. Nov. 2011 (CET)
CC-nd in besonderen Fällen
Keine konkrete Frage, eher eine allgemeine Diskussion: Artikel über Filme, Musikalben, Computerspiele und ähnlichem leiden hier darunter dass wir (ohne Fair Use wie in der englischen WP) keine Cover (oder auch Bildschirmfotos) abbilden können. Zwar dürften die Hersteller ja prinzipiell ein Interesse haben dass diese Verbreitung finden, aber sie werden sie sicher nicht unter freier Lizenz zur Verfügung stellen - logisch, denn kein Hersteller will das Dritte eigene Werke weiterverarbeiten. Es müsste aber von unserer Seite doch möglich sein, in solchen (und nur solchen Fällen) auch eine CC-nd-Lizenz zu erlauben. Für Bearbeitungen solcher Grafiken durch Nachnutzer wird es wahrscheinlich ohnehin kaum Verwendungen geben. Dem Grundsatz (auch kommerzieller) Weiterverwendung wäre genüge getan, und es ist wesentlich wahrscheinlicher das Hersteller Bilder unter solchen bedingen freigeben. Was ist von dem Vorschlag zu halten?--Antemister 22:36, 13. Nov. 2011 (CET)
ich habe jetzt keine links direkt parat, aber: nein, wikipedia bietet freie inhalte. ohne ausnahme. wir kennen hier kein "fair use" und das ganze wurde schon zigmal andiskutiert mit dem immer gleichen ergebnis. gruß, --JD {æ} 22:57, 13. Nov. 2011 (CET)müll. ich ging von "nc" aus. schulligung, --JD {æ} 17:06, 14. Nov. 2011 (CET)- CC-..-nd wird allein nicht akzeptiert, so ist aktuell die Meinung hier auf de:. Ein CC-..-nd ginge somit nur in Verbindung mit einer anderen freien Lizenz. Wo so gesehen, die CC-..-nd Lizenz nur eine Zugabe zur der für uns brauchbaren Lizenz wäre. Das fehlen bzw. nicht fehlen der CC-..-ND Lizenz, darf also nicht Ausschlag geben sein, ob das Bild für die WP ausreichend lizeziert ist oder nicht. (Es kann durchaus Sinn machen, neben CC-by-sa auch noch mit CC-by-nd zu lizezieren) Bobo11 01:42, 14. Nov. 2011 (CET)
- Interessehalber: Gab's darüber mal ein Meinungsbild? Oder sprechen gewichtige rechtliche Gründe dagegen, -nd Bilder in DEWP zu erlauben, so dass ein Meinungsbild überhaupt nicht in Frage kommt? --Neitram 16:19, 14. Nov. 2011 (CET)
- Gegenfrage: Ist "skalieren" schon ein Ändern im Sinne der Lizenz? Falls ja, dann wäre jedes '250px' ein Lizenzverstoß (von den Kategorie-Thumbnails mal ganz zu schweigen).... und damit wäre die -nd - Lizenz IMHO für uns unbrauchbar. Falls skalieren okay ist, entfällt dieses Problem. Was ist dann aber z.B. mit Aufhellen, oder .bmp nach .jpg wandeln, etc? Irgendwie weiss ich grad nicht, wie diese Lizenz zur "freien Wikipedia" passen soll. --Guandalug 16:35, 14. Nov. 2011 (CET)
- Nach dem Umgestaltungen BGH sind zumindest verkleinernde Skalierungen weder Bearbeitungen, noch sonstige Umgestaltungen: Urt. v. 29.4.2010 - I ZR 69/08 - (Google-Bildsuche), Rn. 22.. Nacktaffe 17:03, 14. Nov. 2011 (CET)
- ... und von Vergrößerungen hat noch keiner gesprochen, oder? Das ist ja trotz allem auch ein Thema.... --Guandalug 17:06, 14. Nov. 2011 (CET)
- Es gibt doch ohnehin Bilder, die unter Änderungsverbot fallen, auch wenn das nicht ausdrücklich in der Lizenz steht. --Marcela 17:47, 14. Nov. 2011 (CET)
- Ja gibt es, allerdings sind die Änderungverbote die Ralf anspricht eher Verunstalltungs-Verbot (z.b. die berühmt berüchtige Panoramafreiheit). Das Verändern ist nicht prinzipiell verboten (wie es bei -ND der Fall wäre), sondern es muss nur das Werk so gezeigte werden wie angetroffen. Also es darf nichts am abgebildeten Kunstwerk verunstaltet werden, das Foto selber bleibt frei bearbeitbar. Ich darf es vergösseren usw., nur eben nicht verzehren. Ich darf die Tonwerte des gesamten Fotos verändern (z.b. Sepia-ton), nicht aber das Kunstwerk einfärben usw. . Kurzum ich darf mit dem Foto alles machen, was ich mit Hilfsmittel (z.b. Farbfilter) vor Ort auch erreicht hätte. Das Foto bleibt so gesehen auch bei Berufung auf die Panoramafreiheit bearbeitbar, aber eben nicht mehr ganz alles erlaubt, weil eben die Panoramafreiheit einige Bearbeitung ausschliest. Bei einer -ND Lizenz ist eben gar keine Bearbeitung mehr zulässig (vom Verkleinern mal abgesehen). Es wäre also auch nicht erlaubt das Farbfoto zum Druck auf S/W abzuändern, bei einem Foto bei dem wir uns auf die PanoramafreihEit berufen, ist diese Änderung aber zulässig.--Bobo11 18:52, 14. Nov. 2011 (CET)
- Es gibt doch ohnehin Bilder, die unter Änderungsverbot fallen, auch wenn das nicht ausdrücklich in der Lizenz steht. --Marcela 17:47, 14. Nov. 2011 (CET)
- ... und von Vergrößerungen hat noch keiner gesprochen, oder? Das ist ja trotz allem auch ein Thema.... --Guandalug 17:06, 14. Nov. 2011 (CET)
- Nach dem Umgestaltungen BGH sind zumindest verkleinernde Skalierungen weder Bearbeitungen, noch sonstige Umgestaltungen: Urt. v. 29.4.2010 - I ZR 69/08 - (Google-Bildsuche), Rn. 22.. Nacktaffe 17:03, 14. Nov. 2011 (CET)
- Gegenfrage: Ist "skalieren" schon ein Ändern im Sinne der Lizenz? Falls ja, dann wäre jedes '250px' ein Lizenzverstoß (von den Kategorie-Thumbnails mal ganz zu schweigen).... und damit wäre die -nd - Lizenz IMHO für uns unbrauchbar. Falls skalieren okay ist, entfällt dieses Problem. Was ist dann aber z.B. mit Aufhellen, oder .bmp nach .jpg wandeln, etc? Irgendwie weiss ich grad nicht, wie diese Lizenz zur "freien Wikipedia" passen soll. --Guandalug 16:35, 14. Nov. 2011 (CET)
- Interessehalber: Gab's darüber mal ein Meinungsbild? Oder sprechen gewichtige rechtliche Gründe dagegen, -nd Bilder in DEWP zu erlauben, so dass ein Meinungsbild überhaupt nicht in Frage kommt? --Neitram 16:19, 14. Nov. 2011 (CET)
- CC-..-nd wird allein nicht akzeptiert, so ist aktuell die Meinung hier auf de:. Ein CC-..-nd ginge somit nur in Verbindung mit einer anderen freien Lizenz. Wo so gesehen, die CC-..-nd Lizenz nur eine Zugabe zur der für uns brauchbaren Lizenz wäre. Das fehlen bzw. nicht fehlen der CC-..-ND Lizenz, darf also nicht Ausschlag geben sein, ob das Bild für die WP ausreichend lizeziert ist oder nicht. (Es kann durchaus Sinn machen, neben CC-by-sa auch noch mit CC-by-nd zu lizezieren) Bobo11 01:42, 14. Nov. 2011 (CET)
- Was, ND soll keine SW-Ausgabe erlauben? Das würde dann ja bedeuten, dass solche Bilder nicht auf einem SW-Laserdrucker ausgegeben werden dürfen - was ich für unwahrscheinlich halte. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass auch heute noch manche Menschen Bildschirme benutzen, welche keine Farben, sondern nur Grauwerte anzeigen (Spezialmonitore für medizinische Tomographien o.ä.), ND-Bilder dürften also auf solchen Bildschirmen nicht angeschaut werden... Sehr unwahrscheinliche Einschränkung. Grüße, Grand-Duc 20:56, 14. Nov. 2011 (CET)
- Mach mal deutschen Gerichten die Unsinnigkeit ihrer Urteile klar. Viel Spaß ;) --Marcela 20:59, 14. Nov. 2011 (CET)
- Ich weis das mit Farbig in S/W bei -ND nicht erlaubt, hört sich bisschen verrückt an, ist aber so. Wenn du natürlich eine S/W Bildschirm hast, ist es bei der Anzeige keine URV, weil du veränderst die Datei ja nicht (s/w Anzeige ist ja rein technisch bedingt). Aber ich bin eben bei einem farbigen -nd Bild, bei der Weiterverwendung verpflichtet -wenn technisch möglich-, das Bild weiterhin farbig weiter zu verwenden. Denn das Argument, „Weiterverwendung wegen Technik nur S/W möglich“, hilft heute nicht mehr wirklich weiter.--Bobo11 23:05, 14. Nov. 2011 (CET)
- Außer allen Lehren oder anderen Fachkräften, die nur Schwarz-Weiß-Kopierer / Laserdrucker an der Arbeitsstelle zur Verfügung haben und die Medien nutzen wollen - hoffe ich zumindest. ^^ Grand-Duc 23:14, 14. Nov. 2011 (CET)
- Ich weis das mit Farbig in S/W bei -ND nicht erlaubt, hört sich bisschen verrückt an, ist aber so. Wenn du natürlich eine S/W Bildschirm hast, ist es bei der Anzeige keine URV, weil du veränderst die Datei ja nicht (s/w Anzeige ist ja rein technisch bedingt). Aber ich bin eben bei einem farbigen -nd Bild, bei der Weiterverwendung verpflichtet -wenn technisch möglich-, das Bild weiterhin farbig weiter zu verwenden. Denn das Argument, „Weiterverwendung wegen Technik nur S/W möglich“, hilft heute nicht mehr wirklich weiter.--Bobo11 23:05, 14. Nov. 2011 (CET)
- Mach mal deutschen Gerichten die Unsinnigkeit ihrer Urteile klar. Viel Spaß ;) --Marcela 20:59, 14. Nov. 2011 (CET)
- Was, ND soll keine SW-Ausgabe erlauben? Das würde dann ja bedeuten, dass solche Bilder nicht auf einem SW-Laserdrucker ausgegeben werden dürfen - was ich für unwahrscheinlich halte. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass auch heute noch manche Menschen Bildschirme benutzen, welche keine Farben, sondern nur Grauwerte anzeigen (Spezialmonitore für medizinische Tomographien o.ä.), ND-Bilder dürften also auf solchen Bildschirmen nicht angeschaut werden... Sehr unwahrscheinliche Einschränkung. Grüße, Grand-Duc 20:56, 14. Nov. 2011 (CET)
Also wenn schon schwarzweiß eine Bearbeitung dann wäre ja eine solche Lizenz in der Praxis kaum nutzbar... Mein Vorschlag geht darum, ob Grafiken wie Datei:Tsokos Der Totenleser.jpg nur unter eine CC-nd-Lizenz hochgeladen werden. Eine Bearbeitung solcher Grafiken dürfte in der Praxis ja kaum vorkommen, und ich halte es wesentlich wahrscheinlicher das eine Firma CC-nd-Freigaben für solche Bilder erlaubt als die üblichen CC-Lizenzen.--Antemister 21:44, 14. Nov. 2011 (CET)
- Dieses Bild ist sowas wie ein Dokument, es zeigt ein Buchcover. Bearbeitbarkeit wäre ziemlich sinnlos, denn das Buch existiert nunmal so und nicht anders. Bei derartigen Motiven wäre ND sinnvoll. --Marcela 21:51, 14. Nov. 2011 (CET)
- Hmm, hier sind jetzt ja so ein paar Interessenten für Änderungen an der WP-Dateienpolitik zusammengekommen. Wer macht mit bei der Ausarbeitung von einem Meinungsbild zu diesem Thema? Ralf? Antemister? Wer noch? Ich wäre gerne dabei. Grüße, Grand-Duc 22:45, 14. Nov. 2011 (CET)
- Ich sowieso. Aber die Freiheitskämpfer hier werden was dagegen haben. --Marcela 22:54, 14. Nov. 2011 (CET)
- Ich versteh Ralf, aber ich weis auch was dann passiert, wenn wir -nd ohne Einschränkungen zulassen. Dann haben wir plötzlich viele Bilder mit unschönen Wasserzeichen, das wegen den -nd nicht endfernt werden darf. Und das ist eigentlich das Hauptargument gegen das -nd. Bei Buchtiteln, Messresultaten usw. (kurzum bei Sachen die eh so und nicht anders dargestellt werden sollten), hätte ich persönlich nichts gegen ein -nd. Ich bin mir aber sicher, dass das -nd als Schutz missbraucht würde. --Bobo11 23:10, 14. Nov. 2011 (CET)
- OK, dann entwerfe ich mal eine erste MB-Textversion... Grüße, Grand-Duc 23:14, 14. Nov. 2011 (CET)
- Bei Logos würde ich z.b. ein -nd Freigabe seitens des Inhabers auch wieder spruchlos akzeptieren. Aber eben prinzipiell eigentlich nur in den Ausnahmefällen, wo nur ein -nd Freigabe zu erwarten ist, und kein Ersatz ohne -nd möglich ist. In allen anderen Fällen bin ich für ein striktes -nd Verbot, denn es schient mir der berühmte kleine Finger zu sein. --Bobo11 23:22, 14. Nov. 2011 (CET)
- ND nicht als Option für eigene Bilder oder so sondern dort, wo es aufgrund des Motivs angebracht ist. --Marcela 23:26, 14. Nov. 2011 (CET)
- Bei Logos würde ich z.b. ein -nd Freigabe seitens des Inhabers auch wieder spruchlos akzeptieren. Aber eben prinzipiell eigentlich nur in den Ausnahmefällen, wo nur ein -nd Freigabe zu erwarten ist, und kein Ersatz ohne -nd möglich ist. In allen anderen Fällen bin ich für ein striktes -nd Verbot, denn es schient mir der berühmte kleine Finger zu sein. --Bobo11 23:22, 14. Nov. 2011 (CET)
- OK, dann entwerfe ich mal eine erste MB-Textversion... Grüße, Grand-Duc 23:14, 14. Nov. 2011 (CET)
- Ich versteh Ralf, aber ich weis auch was dann passiert, wenn wir -nd ohne Einschränkungen zulassen. Dann haben wir plötzlich viele Bilder mit unschönen Wasserzeichen, das wegen den -nd nicht endfernt werden darf. Und das ist eigentlich das Hauptargument gegen das -nd. Bei Buchtiteln, Messresultaten usw. (kurzum bei Sachen die eh so und nicht anders dargestellt werden sollten), hätte ich persönlich nichts gegen ein -nd. Ich bin mir aber sicher, dass das -nd als Schutz missbraucht würde. --Bobo11 23:10, 14. Nov. 2011 (CET)
- Ich sowieso. Aber die Freiheitskämpfer hier werden was dagegen haben. --Marcela 22:54, 14. Nov. 2011 (CET)
- Hmm, hier sind jetzt ja so ein paar Interessenten für Änderungen an der WP-Dateienpolitik zusammengekommen. Wer macht mit bei der Ausarbeitung von einem Meinungsbild zu diesem Thema? Ralf? Antemister? Wer noch? Ich wäre gerne dabei. Grüße, Grand-Duc 22:45, 14. Nov. 2011 (CET)
@Bobo: Genau um diese Fälle geht es. Nur für Cover, oder wie Ralf meint, Originaldokumente, wo jede Bearbeitung Manipulation wäre (gilt ja auch für Amtliche Werke)--Antemister 23:29, 14. Nov. 2011 (CET)
- Hier, bitte sehr:
Wikipedia:Meinungsbilder/Änderungen an der Dateienpolitik der deutschen WikipediaJetzt Wikipedia:Meinungsbilder/Mediencover unter ND-Lizenz ermöglichen--Antemister 12:42, 20. Nov. 2011 (CET). Grüße, Grand-Duc 01:21, 15. Nov. 2011 (CET)- Hey, was ist denn hier los? Da macht man mal einfach auf die schnelle, ohne lange drüber nachzudenken, einen sicher nicht unbrisanten VOrschlag, und der wird auch gleich aufgegriffen. Beim Meinungsbild bin natürlich dabei, das sollte aber noch warten bis diese seltsame Umfrage vorbei ist.--Antemister 21:26, 15. Nov. 2011 (CET)
- Antemister, das ist doch nur das gelebte Wiki-Prinzip! Mit "seltsamer Umfrage" meinst Du die nach "welches Urheberrecht", oder? Es sollte klar sein, dass das MB mit Sorgfalt ausgearbeitet wird, was sicher länger als bis 31.12.11 dauern dürfte; und selbst wenn es vorher fertig ist, so ist die Umfrage doch eigentlich über einen anderen Themenkreis. Falls ein Rechteinhaber aus Österreich sein Logo unter einer für uns nutzbaren Lizenz, und sei es ND, stellt, so ist das was anderes als wenn man gemeinsame Urheberrechtsschranken in DACH suchen muss um das Verwenden von Medien zu erlauben... Grüße, Grand-Duc 21:37, 15. Nov. 2011 (CET)
- Da muss ich Grand-Duc zustimmen, wenn wir das Logo unter einer für uns brauchbaren Lizenz erhalten (und bei einem Logo halte ich persönlich eine -nd Lizenz für brauchbar), dann brauchen wir keine Lücken udn Ausnahmen. Denn dann müssen wir nicht mehr nach rechtliche Details (wie keine Schöpfungshöhe usw.) suchen, die eine Verwenden doch noch ermöglichen. Und wenn wir keine Lücken brauchen, dann kann uns das «nach welchen Urheberrecht», eigetlich so was von egal sein. Es ist immer noch am besten, wenn man eine Freigabe unter der Lizenz X von Rechteinhaber kriegt. Eine Freigabe ist immer noch der sicherste Weg, denn damit kannst du ganz viel Ärger mit dem Rechteinhaber vermeiden. --Bobo11 21:53, 15. Nov. 2011 (CET)
- Antemister, das ist doch nur das gelebte Wiki-Prinzip! Mit "seltsamer Umfrage" meinst Du die nach "welches Urheberrecht", oder? Es sollte klar sein, dass das MB mit Sorgfalt ausgearbeitet wird, was sicher länger als bis 31.12.11 dauern dürfte; und selbst wenn es vorher fertig ist, so ist die Umfrage doch eigentlich über einen anderen Themenkreis. Falls ein Rechteinhaber aus Österreich sein Logo unter einer für uns nutzbaren Lizenz, und sei es ND, stellt, so ist das was anderes als wenn man gemeinsame Urheberrechtsschranken in DACH suchen muss um das Verwenden von Medien zu erlauben... Grüße, Grand-Duc 21:37, 15. Nov. 2011 (CET)
- Hey, was ist denn hier los? Da macht man mal einfach auf die schnelle, ohne lange drüber nachzudenken, einen sicher nicht unbrisanten VOrschlag, und der wird auch gleich aufgegriffen. Beim Meinungsbild bin natürlich dabei, das sollte aber noch warten bis diese seltsame Umfrage vorbei ist.--Antemister 21:26, 15. Nov. 2011 (CET)
BK, Bobo hat meine Antwort vorweggenommen: Sofern wir die Freigaben bekommen, hätte sich der Kern dieser Umfrage weitgehend erledigt.--Antemister 21:58, 15. Nov. 2011 (CET)
- Mag ja sein, dass es allen außer mir klar ist, aber wieso sollte der Rechteinhaber eines Buchcovers, Logos, Wappens nicht auch was gegen eine Lizenz haben, die kommerzielle Nutzung erlaubt? Mit dem Recht am eigenen Bild, das bestimmte kommerzielle Nutzungen (z.B. Werbung) trotz Lizenz nicht erlaubt, kann man da gar nicht argumentieren, oder? Dabei geht es doch nur um das Recht einer abgebildeten Person, soweit ich weiß, und Logos und Wappen bilden in der Regel ja keine Personen ab. Also welches Gesetz ist es dann hier, das einer kommerziellen Nutzung entgegensteht, trotz Lizenz, meine ich? Bei einem Familienwappen wahrscheinlich auch das Persönlichkeitsrecht, aber bei Stadtwappen oder Firmenlogos. Das frage ich mich schon länger, weil hier ja auch solche Bilder zu finden sind.--Miss-Sophie 16:58, 20. Nov. 2011 (CET)
Es geht hier um nd, für "no deriavatives", nicht um nc für "Non-Commercial". Kommerzielle Nutzung muss gemäß den Grundsätzen der WP erlaubt sein, das ist bei "nd" gegeben.--Antemister 17:01, 20. Nov. 2011 (CET)
copyright free in Wikipedia?
Hallo, auch wenn ich vermute, dass die Frage schon einmal gestellt wurde, stelle ich sie (da ich keine Anwort gefunden habe). Wenn ein internationaler Verband zu einem Bild schreibt: For a copyright free, high resolution image of .. please click here, um welche Lizenz handelt es sich dann für uns? Daraus abgeleitet, darf die Datei in der WP benutzt werden? Grüße --Nordlicht8 17:51, 19. Nov. 2011 (CET)
- Klingt nach Gemeinfrei, könnte aber täuschen. Dafür sollte man sich zB die Urheberrechtshinweise auf der Seite anschauen, meist über das Impressum zu finden oder direkt unten auf der Seite. Um was für eine Seite handelt es sich denn? --Don-kun • Diskussion Bewertung 17:56, 19. Nov. 2011 (CET)
- "Copyright free" ist nicht immer wörtlich zu nehmen. Man müsste schon eine eindeutige Erklärung des Urhebers haben, dass er auf seine Rechte verzichtet. Gestumblindi 18:00, 19. Nov. 2011 (CET)
- Es geht um dieses Seite. --Nordlicht8 18:01, 19. Nov. 2011 (CET)
- @ Gestumblindi: Hätte mich auch gewundert, wenn es nicht so wäre. Grüße --Nordlicht8 21:34, 19. Nov. 2011 (CET)
- Es geht um dieses Seite. --Nordlicht8 18:01, 19. Nov. 2011 (CET)
- "Copyright free" ist nicht immer wörtlich zu nehmen. Man müsste schon eine eindeutige Erklärung des Urhebers haben, dass er auf seine Rechte verzichtet. Gestumblindi 18:00, 19. Nov. 2011 (CET)
- "Copyright free" ist im Zusammenhang der von dir verlinkten Pressemitteilung vermutlich so zu verstehen, dass die Presse das Bild ohne weitere Formalien und Gebühren abdrucken darf. Für uns reicht das eher nicht. --Rosenzweig δ 15:22, 20. Nov. 2011 (CET)
Löschung von Meira.jpg auf Commons
Wenn ich die Löschdiskussion auf Commons richtig verstehe, wurde das Bild entfernt, weil nicht sicher ist, wer der Urheber ist, auch wenn ein Nachkomme des Abgebildeten (so weit ichh verstehe war er der Uploader), sich als Besitzer des Bildes gemeldet hat. Er verwendet es auch auf einem Blog.
Gut, da wird man wohl streiten können, ob nun der Abgebildete oder der Fotograf die Bildrechte besitzt, aber weil das Bild von "um 1910" stammt: Kann man es nicht (zumindest im de-WP) hochladen, weil es älter als 100 Jahre ist? Gruß, --JPF just another user 13:50, 20. Nov. 2011 (CET)
- Von wo ist das Bild denn her? Osttimor?--Antemister 13:57, 20. Nov. 2011 (CET)
- Soweit ich es nachvollziehen kann, war ich diesmal nicht der Uploader, sondern wohl Commons-User Boni-pt, der sich als Nachfahre von Meira bezeichnet. Da das Bild von 1910 ist, wurde es wohl in Portugal gemacht. Online findet sich das Bild außerhalb der Wikipedia noch zweimal: Im Blog und einem weiteren. Auf diese Quellen würde ich ggf. zurückgreifen. --JPF just another user 14:03, 20. Nov. 2011 (CET)
- Portugiesisches Recht (Caput IV) kennt keine verkürzte Schutzfrist für Fotos. Eine OTRS-Freigabe wäre hier wohl angebracht.--Antemister 14:23, 20. Nov. 2011 (CET)
Äh..., das bedeutet, man muss/kann jetzt was machen? --JPF just another user 15:00, 20. Nov. 2011 (CET)
- Portugiesisches Recht (Caput IV) kennt keine verkürzte Schutzfrist für Fotos. Eine OTRS-Freigabe wäre hier wohl angebracht.--Antemister 14:23, 20. Nov. 2011 (CET)
- Soweit ich es nachvollziehen kann, war ich diesmal nicht der Uploader, sondern wohl Commons-User Boni-pt, der sich als Nachfahre von Meira bezeichnet. Da das Bild von 1910 ist, wurde es wohl in Portugal gemacht. Online findet sich das Bild außerhalb der Wikipedia noch zweimal: Im Blog und einem weiteren. Auf diese Quellen würde ich ggf. zurückgreifen. --JPF just another user 14:03, 20. Nov. 2011 (CET)
Müsste die OTRS-Freigabe durch den Nachkommen erfolgen? In Commons war man sich ja uneins, ob Nachkomme oder Fotograf die Bildrechte inne hätten. --JPF just another user 16:43, 20. Nov. 2011 (CET) Normal der Fotograf bzw. dessen Erben. Bei so einem Foto liegt es aber Nahe der Fotografierte ausschließliche Nutzungsrechte hat (wobei das wieder deutsches Recht, das mag in Portugal anders sein).--Antemister 16:57, 20. Nov. 2011 (CET)
Loriot-Briefmarken nun auch auf de gelöscht
Ums zusammenzuhalten, vorhergehende Diskussion hierunter verschoben. --Quedel 21:43, 12. Nov. 2011 (CET)
Hab mal was auf http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2011-November/070351.html dazu geschrieben (histo) --FrobenChristoph 19:22, 11. Nov. 2011 (CET)
- Das wird in der Foundation niemanden interessieren. Für gewöhnlich sind OAs Tabuthemen und die WMF vermeidet jegliche Diskussion darüber... -- Chaddy · D – DÜP – 23:06, 11. Nov. 2011 (CET)
Schaut mal: die sind auf de: wieder da. Ich hatte auf meta gefragt, ob das möglich wäre. OfficeAction sollte also Bescheid wissen. Im Übrigen ist es reine Spekulation, wer da was veranlasst hat. --Eingangskontrolle 13:51, 12. Nov. 2011 (CET)
- Im Loriot-Artikel sind sie weiterhin gelöscht, habe gerade nachgeschaut. -- Alinea 15:44, 12. Nov. 2011 (CET)
Stellungnahme WMF legal team: https://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Philippe_(WMF)#File:DPAG_2011_55_Herren_im_Bad.jpg. Sofern Briefmarken ein urheberrechtlich geschütztes Motiv enthalten, müssen wir immer damit rechnen, dass die WMF per Office Action auch unseren Netzplatz zensiert, auch wenn das jetzt angeblich eine Einzelfallentscheidung war. Wir sind ausdrücklich aufgerufen, die Sache zu diskutieren. Ich bin eigentlich recht erstaunt, dass es deshalb nicht mehr Wirbel gibt, denn eigentlich finde ich es unerhört, dass die Loriot-Erben gegen die Wikipedia vorgehen --Historiograf 17:18, 12. Nov. 2011 (CET)
- Schade. Ich dachte immer, dass eine Briefmarke eine Ehrung sei und für möglichst große Verbreitung sorgen soll. Dann darf auch kein Briefmarkenkatalog das Teil abbilden?--Giftzwerg 88 18:50, 12. Nov. 2011 (CET)
- Wo liegt eigentlich der urheberrechtliche Unterschied zwischen z. B. den Loriot-Marken und jedem anderen Briefmarkenentwurf? Mangelnde Schöpfungshöhe kann man in aller Regel nicht unterstellen, das ist ja eindeutig mehr als Primitivgrafik. MBxd1 19:02, 12. Nov. 2011 (CET)
#Briefmarken und WMF weiter. --Quedel 19:28, 12. Nov. 2011 (CET)
Info: Bitte keinen zweiten Thread aufmachen. Daher bitte oben unter- (Nach Bearbeitungskonflikt mit Quedel):@Historiograf: Ist der Anwalt der Loriot-Erben bekannt? Bitte mir die email-Adresse bekannt geben, jaja- ich find die auch selbst. Ist/war vllt. nur ein Verständigungsproblem. --Emeritus 19:36, 12. Nov. 2011 (CET) Wer mir tausendmal am Rücken geleckt hat, na, da verzichte ich auf Tantieme.
Wie ich schon auf Meta schrieb, finde ich am problematischsten bei der Aktion, daß die Community völlig übergangen worden ist. Wir verwalten uns selbst, und wir haben ein eigenes Verfahren zur Prüfung von Inhalten auf ihre Rechtswidrigkeit, wir wählen aus unserer Mitte Benutzer, die dazu ermächtigt sind, ggf. auch Inhalte zu entfernen. Der Foundation ist offensichtlich jeglicher Respekt im Umgang mit der Community abhanden gekommen. Sie halten es nicht einmal für notwendig, uns vorher auf WP-de zu informieren, sondern löschen hier einfach Dateien, ohne das Ergebnis unserer Diskussion abzuwarten. Das ist nicht Compliance, sondern schlicht Zensur von Freiem Wissen, gegen die ich mich mit aller Entschiedenheit wende. WMDE ist berufen, hiergegen einzuschreiten und die Interesse der deutschsprachigen Community gegenüber der Foundation zu vertreten. Wir müssen über die Vorgänge ausführlich informiert werden, das Begehren der Loriot-Erben muß im Faksimile veröffentlicht werden, damit wir es prüfen können. Die Dateien müssen bis zu einer bindenden Entscheidung der deutschsprachigen Wikipedianer wiederhergestellt werden.--Aschmidt 19:41, 12. Nov. 2011 (CET)
- siehe Wikipedia:Office Action, die WMF ist der Betreiber und bestimmt damit, welche Inhalte auf ihren Seiten veröffentlicht werden und welche eben nicht. Des weiteren siehe oben ->#Briefmarken und WMF. --Btr 20:00, 12. Nov. 2011 (CET)
- Danke für den Service. Soweit waren wir aber schon.--Aschmidt 23:06, 12. Nov. 2011 (CET)
Wieso schließt man nicht die obige Diskussion und macht hier weiter'? Ich sehe keinen triftigen Grund außer die Zahl der potentiellen Diskutanten künstlich zu verringern --Historiograf 21:04, 12. Nov. 2011 (CET)
- Ich hab mal deine Diskussion von gestern noch an den Threadanfang reinverschoben, damit wenigstens das zusammenhängt. --Quedel 21:43, 12. Nov. 2011 (CET)
- nachdem von einigen hier die kollektive briefmarkenhyterie ausgerufen wird, in der auch wirklich bis in den letzten winkel von wikipedia auf diese sache hingewiesen wird (wodurch der meinungsstreit unsinnigerweise völlig auseinandergerissen wird), bezweifle ich, dass die diskussion an beteiligungsmangel leiden wird. im übrigen könnten sich viele der fröhlichen mitdiskutanten auf philippes diskussionsseite auch einmal angewöhnen, nicht andauernd fragen zu stellen, die schon beantwortet wurden und vor allem nicht zweitausenddreihundertmal dieselbe frage zu stellen, wenn philippe / die rechtsabteilung schon darauf hingewiesen haben, dass ein ausführlicheres statement folgt. und wenn wir gerade dabei sind, könnten die damen und herren auch gleich noch darauf verzichten, beständig mit diesem unerträglichen "wir sind die deutschsprachige wikipediagemeinschaft"-drohgebärden-duktus aufzufahren (kostprobe? bitte: "I gather the German-language community will be interested to read your comments, and I also understand that we will not be pleased that Wikimedia authors are treated this way by the Foundation"), der irgendwie gerade hip zu sein scheint. abgesehen davon, dass diese kommentare die ganze sachdebatte ins lächerliche ziehen, gibt es wie an gefühlt vierzigtausend stellen in wikipedia von ebenso vielen nutzern bemerkt keine einheitliche meinung der community, und ich für meine begriffe will mich nicht für solche instrumentalisierungsversuche zur verfügung stellen. soweit das wichtigste in kürze (und nein, bevor mir jetzt die historigrafsche rhetorik entgegenschlägt: das hat alles überhaupt nichts damit zu tun, wie ich zu der sache inhaltlich stehe. und selbst wenn, bedaure auch ich so wie wohl alle hier jede löschung von bildmaterial, sofern dieses frei verfügbar und qualitätssteigernd für wikimediaprojekte ist). —Pill (Kontakt) 22:37, 12. Nov. 2011 (CET)
- @Pill Dein Beitrag ist unleserlich. Kennst du die deutsche Rechtschreibung nicht oder kann deine Tastatur keine Großschreibung? Für einen Admin kein gutes Zeichen... Gruss --Nightflyer 22:51, 12. Nov. 2011 (CET)
- @Historiograf: Dann scrollt das ganze nach oben. Aus den Augen, aus dem Sinn.. Was das für WP:DE bedeutet, ist noch Wenigen richtig klar geworden. Gruss --Nightflyer 22:57, 12. Nov. 2011 (CET)
Die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin. NNW 17:20, 15. Nov. 2011 (CET)
- Um daraus das für uns essentielle mal zu zitieren: „Die Antragsgegnerin [Wikimedia Foundation] kann sich nicht auf §5 UrhG berufen, denn Briefmarken sind keine amtliche Werke (vgl. Dreier/Schule, UrhG, 3. Auflage, §5, Rz. 11 ,.w.N.; Wandtke/Bullinger-Marquardt, Urheberrecht, 3. Auflage, §5, Rz. 20 m.w.N.).“ --Quedel 17:39, 15. Nov. 2011 (CET)
- Also existieren jetzt ein 25 Jahre altes LG-Urteil, das auf Gemeinfreiheit entscheidet, eine Reihe von aktuellen angesehenen Gesetzeskommentaren die alle die gegensätzliche Meinung vertreten und eine aktuelle LG-Enscheidung, die sich diesen Gesetzeskommentaren anschließt. Da kann sich die WP-Laien-Community schlecht weiter einfach auf das erste Urteil berufen und einfach alle gegensätzlichen Fachmeinungen ignorieren. Die rechtliche Situation ist also im besten Falle schlicht ungeklärt/nicht eindeutig. Dumm stellen und einfach so tun, als wären sämtliche Briefmarken gemeinfrei und alle Nachnutzer könnten sie bedenkenlos weiterverwenden, ist damit vom Tisch. Fraglich bleibt nur, ob sich dies nur auf aktuelle Briefmarken-Veröffentlichungen der DP AG bezieht, die ja schon länger nicht mehr im Amtsblatt veröffentlicht werden, oder auch auf Briefmarken von vor der Privatisierung. --91.67.132.42 21:33, 15. Nov. 2011 (CET)
- Um daraus das für uns essentielle mal zu zitieren: „Die Antragsgegnerin [Wikimedia Foundation] kann sich nicht auf §5 UrhG berufen, denn Briefmarken sind keine amtliche Werke (vgl. Dreier/Schule, UrhG, 3. Auflage, §5, Rz. 11 ,.w.N.; Wandtke/Bullinger-Marquardt, Urheberrecht, 3. Auflage, §5, Rz. 20 m.w.N.).“ --Quedel 17:39, 15. Nov. 2011 (CET)
Wie ich schon unten schrieb: Es war ein Fehler nicht gegen die eV vorzugehen, die im übrigen hinsichtlich der Annahme von Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Abbildung einer Signatur auf einer Briefmarke (!) mehr als hanebüchen ist. Eine eV ist ein kursorisches Verfahren, bei dem man sich mehr oder weniger Arbeit machen kann. Die unfähigen Berliner Richter (s. auch Commons:Forum) haben sich eher weniger Arbeit gemacht --Historiograf 21:49, 15. Nov. 2011 (CET)
- Also zusammengefassst: Die Richter des Urteils sind unfähig und die Verfasser der Gesetzeskommentare, auf die sich diese Richter stützen, sehen das auch alle falsch. Wahrscheinlich ist dann der dt. Anwalt(?), welcher der Foundation lt. Geoff Brigham die Einschätzung gegeben hat, dass ein Vorgehen gegen die Einstweilige Verfügung aufgrund der Gesetzeslage aussichtslos wäre, auch unfähig? Irgendwie kommt es mir so vor, als wolltest du hier mal wieder deine private Interpretation des Urheberrechts in der Wikipedia durchsetzen, ungeachtet davon ob die Gerichte das in der Realität auch so sehen oder nicht... Sind dann eben unfähige Richter, wenn sie deine Meinung zum Urheberrecht nicht teilen...
- Die Wikipedia hat hier eine Verantwortung gegenüber den Uploadern und den vielen Nachnutzern unserer Inhalte. Und solange die Urheber der Briefmarken jederzeit erfolgreich juristisch gegen die Nutzung vorgehen können, kann man es wohl kaum verantworten, die Briefmarken einfach ohne jeglichen Hinweis als gemeinfrei auszugeben und auf den Wikimedia-Servern vorrätig zu halten. --91.67.132.42 06:16, 16. Nov. 2011 (CET)
- Hier gib es eigentlich nur ein richtiger Weg. Wir, ja wir die commuity, nicht der Richter der die einstweilige Verfügung ausstellt, müssen beweisen, dass genau diese Briefmarken in einem amtlichen Schriftstück veröffentlicht wurden. Denn ohne diesen Beweis ist es wirklich so, dass das berufen auf §5 UrhG nicht möglich ist. Solange dieser Beweis der Veröffentlichung nicht nachgewiesen ist, ist die Löschung, der einzig gangbar Weg. Den ohne einen solchen Beweis würde, ich niemanden empfehlen gegen die einstweilige Verfügung Einspruch zu erheben. Wir wollen uns auf das §5 UrhG berufen, also müssen wir beweisen, dass das §5 UrhG Gültigkeit hat, nicht die Erben. --Bobo11 09:57, 16. Nov. 2011 (CET)
- Vielleicht möchtest du mal deine Kompetenz für die Auslegung deutschen Zivilrechts einmal erläutern? --Historiograf 18:41, 16. Nov. 2011 (CET)
- Hier gib es eigentlich nur ein richtiger Weg. Wir, ja wir die commuity, nicht der Richter der die einstweilige Verfügung ausstellt, müssen beweisen, dass genau diese Briefmarken in einem amtlichen Schriftstück veröffentlicht wurden. Denn ohne diesen Beweis ist es wirklich so, dass das berufen auf §5 UrhG nicht möglich ist. Solange dieser Beweis der Veröffentlichung nicht nachgewiesen ist, ist die Löschung, der einzig gangbar Weg. Den ohne einen solchen Beweis würde, ich niemanden empfehlen gegen die einstweilige Verfügung Einspruch zu erheben. Wir wollen uns auf das §5 UrhG berufen, also müssen wir beweisen, dass das §5 UrhG Gültigkeit hat, nicht die Erben. --Bobo11 09:57, 16. Nov. 2011 (CET)
Mal blöd gefragt, warum gehen wir überhaupt davon aus, dass Briefmarken nach der Privatisierung noch amtliche Werke sind? Ich nehme mal an, dass es nach der Abschaffung des Post- und TK-Ministerium 1998 auch kein Amtsblatt und damit auch keine Veröffentlichung im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme mehr gab. Die Loriot-Marken sind ja von diesem Jahr wenn ich das richtig sehe.--Wiggum 11:58, 16. Nov. 2011 (CET)
- Hierzu eine Minute nach deiner Frage auch der Kommentar von Wikimedia Deutschland. Grüße, —Pill (Kontakt) 12:39, 16. Nov. 2011 (CET)
Ich halte mal fest, dass eine eingehende Auseinandersetzung mit der Frage bei der eV nicht stattgefunden hat und die lapidare Behauptungen, die sich auf die lobbyverseuchte Kommentarliteratur bezieht, Briefmarken seien keine amtliche Werke, nie hätte rechtskräftig werden dürfen. Der Satz zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Wiedergabe der Unterschrift auf einer veröffentlichten Briefmarke ist ersichtlich Schachsinn und unter keiner denkbaren Möglichkeit haltbar.
Ich halte auch fest, dass bei der Diskussion auf WP:BR der sich jetzt aufspielende Pill klar im Hintertreffen war. Ihm und seinen wenigen Gefolgsleuten wollte ersichtlich kaum jemand folgen.
Hier hat uns einmal mehr der deutsche Verein und seine unfähige Kanzlei ans Bein gepisst - mit klar absehbaren Folgen für alle Briefmarken hier. Da die Community von Angsthasen dominiert wird, wurde schon die Änderung der Vorlagen angekündigt, obwohl die WMF ausdrücklich Wert auf einen Diskussionsprozess durch die deutsche Community legt. Schreier wie Pill dominieren --Historiograf 18:39, 16. Nov. 2011 (CET)
- Historiograf, bitte komm mal ein bisschen runter.
- Hier geht es nicht um Wünsche oder Idealvorstellungen, sondern um die (Rechts-)Realität. Und diese wird nun mal von Gesetzen, Kommentaren und Gerichten geprägt und nicht von Überlegungen, welche Regelungen sinnvoll oder wünschenswert wären. Wieso sollte WMDE Geld aus dem Fenster schmeißen für Einsprüche, die keine Erfolgsaussichten haben? Ist es nicht sinnvoller, an geeigneter Stelle zu intervenieren, wie Jan Engelmann auf der Mailingliste vorgeschlagen hat ([11])?
- Deine persönlichen Angriffe, Vorwürfe und Unterstellungen helfen hier nicht weiter. Ja, wir müssen eine offene Diskussion über dieses Thema führen. Aber hierbei dürfen wir die Realität nicht verkennen und in Wunschvorstellungen verfallen. Vielmehr müssen wir eine tragfähige, auch rechtlich umsetzbare Lösung finden.
- Dem Projekt wäre viel mehr geholfen, wenn wir uns um die Inhalte kümmern anstatt einander anzugehen.
- --ireas :disk: :bew: 19:01, 16. Nov. 2011 (CET)
Ireas es geht um die Rechtslage und mit unserer Auslegung derselben, die sich auf ein rechtskräftiges Urteil und die Praxis z.B. des Michel-Katalogs und die Ansicht der Philatelie-Verbände und die Ansicht der überwiegenden Mehrzahl der Kenner der Sachlage in diesem Projekt, zu denen du aus meiner Sicht nicht gehörst, ebensowenig wie Pill, stützen konnte, haben wir lange gut gelebt. Dass ein unkritisches Nachschreiben der Kommentar-Falschansicht in Form einer einzeiligen Begründung statt eine detaillierte Widerlegung des Münchner Urteils für uns nur wenig Relevanz hat, sollte einleuchten. Ob ein Einspruch keine Erfolgsaussichten hat? Bei einer so inkompetenten Kanzlei sicher nicht. Bei einer anderen halte ich es nicht für ausgemacht.
Wir haben zwei Optionen hinsichtlich unserer Briefmarkenvorlagen:
- wir ändern was
- wir ändern nix.
Ich persönlich bin für die zweite --Historiograf 20:45, 16. Nov. 2011 (CET)
- Mein Hinweis bezieht sich nicht auf das Inhaltliche, sondern darauf, dass nicht jeder, der deine Meinung nicht teilt, deswegen unfähig oder inkompetent ist. Auch wenn du eine fremde Meinung falsch findest – respektiere sie doch bitte wenigstens! Natürlich ist dieser kurze Entschluss unbefriedigend. Dennoch kannst du eine vielleicht sogar herrschende Meinung, dass Briefmarken Schutz genießen können, nicht einfach wegreden. --ireas :disk: :bew: 22:57, 16. Nov. 2011 (CET)
- Nachdem ich jetzt erst als Schreier bezeichnet werde (das ist vll. das Kurioseste, was hier je an mich gerichtet wurde), mir dann vorgeworfen wird, ich würde mich aufspielen, und du andauernd personenbezogen argumentierst, darf ich mich wohl hier kurz äußern. Dein dritter Vorwurf, dass ich nicht zu den Kennern der Sachlage gehöre, ist wohl richtig -- ich habe das Fach nicht studiert, alles Wissen ist, wie du andernorts zutreffend bemerkt hast, angelesen -- als Experte würde ich mich also sicherlich nicht bezeichnen wollen. Ich habe das Urteil gelesen, die Diskussion hier und die rechtswissenschaftliche Diskussion soweit bekannt verfolgt. Und dann habe ich (auf Hinweis von Suhadi, der diese Diskussion initiiert hat) mir herausgenommen darauf hinzuweisen, dass ich die Kritik der Fachwelt an dem Urteil nachvollziehbar finde und ich habe dargelegt, wo ich bzw. die Fachwelt erhebliche Probleme sehen. So. Dann haben wir darüber in Wikipedia diskutiert. Und die "Kenner der Sachlage" (von denen ich nicht weiß, wen du damit meinst, aber was folgt gilt für alle Beteiligten) haben (für jeden auf der Diskussionsseite zu Wikipedia:Bildrechte einsehbar) keinen Versuch zu Ende gedacht, der Kritik an dem Urteil zu begegnen. Stattdessen haben sie (und du) sich darauf berufen, dass die LG-Rechtsprechung wegweisend sei. Ich frage seit Monaten nach der Reaktion auf die Urteilskritik durch die "Kenner der Sachlage", ja ich frage namentlich dich seit Ewigkeiten (so jüngst hier). Deine Reaktion war jedes Mal so, dass du kurz abgewartet hast, bis die Diskussion weiterlief, um dann wieder einzuwerfen, dass ich inkompetent sei und wir ja ein Urteil haben. Das ist doch argumentatives Kasperltheater. Ebenso wie deine Beschuldigung der Kommentare als "lobbyverseucht", wenn du gleichzeitig zur Unterstützung deines Standpunktes auf die Ansicht des "Michel-Katalogs" und "der Philatelie-Verbände" verweist. Da fühle ich mich doch veräppelt. (Übrigens, gerade auch weil ich kein Jurist bin, kann man mich auch durchaus vom Gegenteil überzeugen. Ich habe in diesem Zusammenhang auch nicht einmal eine Meinung, ob Briefmarken gemeinfrei sind oder nicht, ich habe nur begründete Zweifel an der LG-Rechtfertigung dafür, dass sie es sind.) Insofern bitte ich weiter darum, dass du dich in der Sache äußerst und nicht bloß auf die Inkompetenz aller anderen und die Kompetenz einiger Weniger verweist, die den Rest der Menschheit daran nicht teilhaben lassen. —Pill (Kontakt) 23:15, 16. Nov. 2011 (CET)
- Ich habe mir inzwischen auch ein paar Gedanken zum Thema "amtliches Werk" bezogen auf die Loriot-Marken gemacht und mir den Paragraphen zu amtlichen Werken und den Wikipedia-Artikel dazu durchgelesen. Ich denke es wird nicht genug unterschieden zwischen der Bekanntmachung/Mitteilung, dass die Briefmarken erscheinen, und den Marken selbt! Angenommen die Bedingungen für ein amtliches Werk treffen auf die Bekanntmachung zu, dann wäre doch lediglich die Bekanntmachung vom Urheberschutz ausgenommen, also nur diese ein amtliches Werk. D.h. nur die Darstellung der Marken aus dieser Bekantmachung wäre gemeinfrei, nicht die Marken selbst. Eine andere Kopie der Marken, z.B. ein Scan der Marken wäre dann nicht erlaubt. Wenn man diese im neuen Abschnitt ("Briefmarkenkataloge") unten verlinkte Pressemitteilung als amtliches Werk gegeben sieht, dann dürften wir also nur das Bild der Marken von dieser Seite nehmen.
- Zum amtlichen Werk selbst, basierend auf den Angaben im Wikipedia-Artikel zum amtlichen Werk: Dort steht schon Mal, dass die Bedingungen für Absatz 2 ziemlich eng ausgelegt werden und dass das öffentliche Interesse an der Mitteilung des Amtes größer sein müsse als das Verwertungsinteresse des Verfassers, was bei Werken ohne regelnden Inhalt nicht oft zutreffe (bei Gefahrensituationen noch am ehesten). Ich habe etwas Schwierigkeiten mit dieser abstrakten Formulierung "Verwertungsinteresse des Verfassers", aber wenn ich versuche das auf die Ankündigung der Loriot-Marken anzuwenden, dann komme ich zu diesem Ergebnis: Einen regelnden Inhalt hat die Ankündigung nicht. Bleibt zu fragen, ob das öffentliche Interesse gegenüber dem Verwertungsinteresse des Verfassers überwiegt, eine Gefahrensituation liegt nicht vor. Was will die Mitteilung überhaupt? Im Grunde will der Verfasser auf einen guten Zweck hinweisen, dem die Marken dienen und fordert somit auf, die Marken zu kaufen um den einen Cent für diesen Zweck zu spenden. Ich weiß nicht, ob so was mit "Verwertungsinteresse" gemeint ist, doch denke ich, dass das Interesse des Verfassers auf diesen guten Zweck zu verweisen größer ist, als das Bedürfnis der Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt zu werden. Demnach würde es sich nicht um ein amtliches Werk handeln. Das ganze läuft außerdem unter Pressemitteilung, inwiefern solche Pressemitteilungen überhaupt amtlichen Charakter haben, kann ich nicht abschätzen. Ich würde die Marken auch gerne nutzen, aber rein vom Verständnis des Paragraphen, der Erläuterungen im Wikipedia-Artikel und der Gegebenheiten der verlinkten Website her, ist das meiner Ansicht nach nicht legal möglich. Meine Meinung ohne juristisches Vorwissen, nur nach einigen Recherchen.
- Hier nochmal der entsprechende Abschnitt aus Wikipedia selbst:
- "Absatz 2 wird von der Rechtsprechung sehr eng ausgelegt. Voraussetzung für die Anwendung des Absatz 2 ist ein spezifisches Verbreitungsinteresse einer Behörde. Das öffentliche Interesse muss gegenüber dem Verwertungsinteresse des Verfassers des Werkes überwiegen und die möglichst weite und von Urheberrechten freie Verbreitung erfordern. Diese Voraussetzung ist bei amtlichen Werken ohne regelnden Inhalt nicht ohne weiteres gegeben. Nicht ausreichend ist das allgemeine Interesse, das die Allgemeinheit an jeder Veröffentlichung einer Behörde hat. Ein solches, besonderes Interesse ist vor allem dann gegeben, wenn es um die Abwehr von Gefahren geht, da in solchen Fällen die rasche und umfassende Information der Allgemeinheit erforderlich ist."
- Historiograf: Wieso solltest Du ein Urheberrechtsexperte sein? --ıpɐɥns 00:23, 18. Nov. 2011 (CET)
- Dümmliches Mobbing kommentiere ich nicht --Historiograf 02:38, 18. Nov. 2011 (CET)
- Du solltest Dir vielleicht mal den Artikel Mobbing durchlesen. Schließlich spielst Du Dich selbst als Experte auf, siehe nur hier. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, mit welcher Berechtigung Du Dir dieses Experten-Dasein zueignest, aber jeden, der Deiner "Experten"-Ansicht widerspricht, als dümmlich und inkompetent abtust (selbst echte Experten, wie Kommentatoren und Richter). --ıpɐɥns 08:25, 18. Nov. 2011 (CET)
- JAJA Histograf SChwachsin ist es aber auch eifach zu behaupten die Briefmarken seien in einem amtlichen Werk veröffentlicht worden. Sind es nämlich nie in einem amtlichen "was auch immer" veroffentlich worden, sondern von der Post nur herausgegeben. Zieht der Artikel § 5 gar nicht. Das Problem klammerst du aber momentan ganz gut aus. Genau hierauf stütz sich nämlich auch die Einstweilige Verfügung. Können wir nachweisen das die Briefmarke im «Amtsblatt XY» veröffentlich wurde, ist die ganze Einstweilige Verfügung anfechtbar, und zwar erfolgreich! Weil dann -aber eben nur dann!-, können wir beweisen das §5 anwendbar ist. Und die Gegenpartei müsste beweisen warum das §5 beim «Amtblatt XY» nicht anwendbar sie. Denn bisher hab ich keine Beweis gesehen, dass die Briefmarke mal öffentlich (gemäss §5) vorgestellt worden ist. Weil es ist wirklich so, eine Postmitteilung ist heute kein amtliche Werk (gemäss §5) mehr. --Bobo11 18:26, 20. Nov. 2011 (CET)
- Herausgeber der Briefmarken ist das Bundesministerium der Finanzen, wie schon mehrfach an verschiedenen Stellen auf dieser Seite festgestellt wurde. Die Post verkauft sie nur. Das ist aber auch ganz egal. Da kann ein Amt noch so oft der Herausgeber sein, dadurch wird die Briefmarke noch nicht automatisch zu einem amtlichen Werk ohne Urheberschutz, denn §5 des Urhebergesetzes stellt dafür klare Bedingungen auf, die zutreffen müssen, damit etwas als ein solches amtliches Werk gilt.--79.215.228.26 15:44, 21. Nov. 2011 (CET)
- JAJA Histograf SChwachsin ist es aber auch eifach zu behaupten die Briefmarken seien in einem amtlichen Werk veröffentlicht worden. Sind es nämlich nie in einem amtlichen "was auch immer" veroffentlich worden, sondern von der Post nur herausgegeben. Zieht der Artikel § 5 gar nicht. Das Problem klammerst du aber momentan ganz gut aus. Genau hierauf stütz sich nämlich auch die Einstweilige Verfügung. Können wir nachweisen das die Briefmarke im «Amtsblatt XY» veröffentlich wurde, ist die ganze Einstweilige Verfügung anfechtbar, und zwar erfolgreich! Weil dann -aber eben nur dann!-, können wir beweisen das §5 anwendbar ist. Und die Gegenpartei müsste beweisen warum das §5 beim «Amtblatt XY» nicht anwendbar sie. Denn bisher hab ich keine Beweis gesehen, dass die Briefmarke mal öffentlich (gemäss §5) vorgestellt worden ist. Weil es ist wirklich so, eine Postmitteilung ist heute kein amtliche Werk (gemäss §5) mehr. --Bobo11 18:26, 20. Nov. 2011 (CET)
- Du solltest Dir vielleicht mal den Artikel Mobbing durchlesen. Schließlich spielst Du Dich selbst als Experte auf, siehe nur hier. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, mit welcher Berechtigung Du Dir dieses Experten-Dasein zueignest, aber jeden, der Deiner "Experten"-Ansicht widerspricht, als dümmlich und inkompetent abtust (selbst echte Experten, wie Kommentatoren und Richter). --ıpɐɥns 08:25, 18. Nov. 2011 (CET)
- Dümmliches Mobbing kommentiere ich nicht --Historiograf 02:38, 18. Nov. 2011 (CET)
- Historiograf: Wieso solltest Du ein Urheberrechtsexperte sein? --ıpɐɥns 00:23, 18. Nov. 2011 (CET)
Mal eine konkrete Frage: Ich habe bisher nur Auszüge aus dem immer wieder erwähnten Urteil des LG München zu den Briefmarken frei im Netz gefunden. Daraus wird für mich aber nicht klar, wie das Gericht den Bogen von der urheberrechtsfreien Abbildung im Amtsblatt (das als amtliches Werk angesehen wird, sodass die Abbildung Teil davon ist) zur Briefmarke selbst schlägt. Also wie begründet das Gericht, dass damit auch Briefmarken frei sein sollen, nicht nur die Abbildung davon in dem amtlichen Werk, in dem sie bekanntgegeben wurden? Für mich ist das eine unlogische Schlussfolgerung, die auf einer fehlenden Trennung zwischen einer Abbildung und dem Gegenstand der Abbildung beruht, siehe auch die Anmerkungen dazu etwas weiter oben in diesem Abschnitt und unter #Wie weiter?. Weiß das jemand?--79.215.232.211 15:57, 21. Nov. 2011 (CET)
Einstweilige Verfügung
Ich finde es unerhört, dass gegen diese einstweilige Verfügung kein Einspruch eingelegt wurde. http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Philippe_%28WMF%29#Category:PD_signature --Historiograf 18:09, 15. Nov. 2011 (CET)
- +1 --Don-kun • Diskussion Bewertung 23:43, 15. Nov. 2011 (CET)
- +1 --Nightflyer 00:25, 16. Nov. 2011 (CET) Was ist nach deutschem Urheberrecht jetzt überhaupt noch behaltbar? Warum gibt es keine Bemerkung vom WMDE, oder hab ich die schlichtweg übersehen? Gruss --Nightflyer 00:25, 16. Nov. 2011 (CET)
- +1 Da wäre schon eine erstinstanzliche Entscheidung ein wichtiger Beitrag zur Klärung der Frage.--79.250.108.14 09:45, 16. Nov. 2011 (CET)
- +1, Andim 10:03, 16. Nov. 2011 (CET)
Der Grund ist ja nachzulesen: es besteht aufgrund der aktuellen Lage (Position des LG Berlin in der Sache, aktuelle UrhG-Literatur) die Gefahr, dass bei einem Verfahren festgestellt wird, dass Briefmarken (zumindest die aus der Neu-Post-Zeit) nicht den §5-Status unterliegen und damit ein Präzedenzfall geschaffen wäre und wir dann alle Briefmarken löschen müssten. Aus der derzeitigen Position heraus betrifft es einzig und allein die Loriot-Briefmarken, sonst keine. --Quedel 19:12, 16. Nov. 2011 (CET)
Ich würde zu gern wissen, was Loriot selbst über diese Sache gesagt hätte. In jedem Fall wäre es sinnvoll, die aufgeführten Scans zum Urteil im Artikel über Loriot anzufügen und auch die Begebenheit zu vermerken. Ich frag mich, ob die Erbin im Weiteren auch jeden Briefmarkenkatalog zu verklagen gedenkt. Chiron McAnndra 19:21, 16. Nov. 2011 (CET)
Ich frage mich, wieviel Stunden an Diskussion wir uns hätten sparen können, wenn man diese EV zügig veröffentlicht hätte. Das wäre Voraussetzung für eine sachgerechte Diskussion durch die Community gewesen. – Zur Sache: Der Beschluß ist natürlich ein Hammer, denn das Gericht entschied entgegen der bisherigen Rechtsprechung unter deutlich geänderten Voraussetzungen aufgrund der zwischenzeitlichen Postprivatisierung. Man prozessiert nicht um des Prozessierens willen. Die Erwägungen, die uns heute von WMDE mitgeteilt worden sind, sind nicht von der Hand zu weisen. Trotzdem stimme ich Historiograf zu: Hier sollte man erwarten, daß eine höchstrichterliche Entscheidung herbeigeführt wird, denn es handelt sich um eine Sache von sehr großer und grundsätzlicher Bedeutung für unsere Sammlung von „Freiem Wissen“. Die Entscheidung hierüber liegt allerdings nicht bei WMDE, sondern bei der WMF.--Aschmidt 21:28, 16. Nov. 2011 (CET)
- Ich weiss nicht... ist die Bedeutung wirklich so gross und grundsätzlich? Wie gross ist der Anteil unseres "Freien Wissens", der davon betroffen wäre? Am wichtigsten für unseren Bildbestand sind doch zwei ganz andere Regelungen, die hiervon überhaupt nicht betroffen sind: Die Panoramafreiheit und der Ablauf der Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ersteres erlaubt zahlreiche Bilder von Gebäuden, Skulpturen etc., letzteres unzählige historische Abbildungen. Briefmarken und die Frage nach ihrer möglichen Amtlichkeit/Gemeinfreiheit scheinen mir da eher ein Randthema zu sein. Gestumblindi 21:36, 16. Nov. 2011 (CET)
- Was die Gemeinfreiheit einschränkt, ist kein Randthema.--Aschmidt 21:47, 16. Nov. 2011 (CET)
- Es wäre aber doch keine allgemeine Einschränkung der Gemeinfreiheit, oder habe ich etwas missverstanden? Bloss eine Klärung zuungunsten der Gemeinfreiheit in einem schon bisher umstrittenen, sehr spezifischen Fall (deutsche Briefmarken - und nichts anderes). Es kann eben nicht alles gemeinfrei sein. Bedauerlich - aber so schlimm? Gestumblindi 21:56, 16. Nov. 2011 (CET)
- Aber sicher. Wenn sich das durchsetzt, können wir keine Briefmarken mehr verwenden, die jünger sind als 70 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Schöpfers. Der Aufwand, um das im Einzelfall zu ermitteln, wäre erheblich. Solche Positionen gibt man nicht einfach mal eben so auf.--Aschmidt 22:02, 16. Nov. 2011 (CET)
- Wie wichtig sind solche Briefmarken für die Wikipedia? Gestumblindi 22:02, 16. Nov. 2011 (CET)
- Genauso wichtig wie alles andere in Wikipedia auch. Es gibt kein unwichtiges Wissen. – Relativierung: Für die Zeit der Deutschen Bundespost könnten wir uns noch auf die alte Rechtslage berufen. Es geht hier nur um Briefmarken der Deutschen Post AG.--Aschmidt 22:04, 16. Nov. 2011 (CET)
- Hier wäre wirklich eine Präzisierung wünschenswert. Die Literatur (zumindest Dreier/Schulze, Wandkte/Bullinger habe ich noch nicht einsehen können) spricht nur allgemein von Briefmarken, nicht nur von „Briefmarken ab 1988“. Dem Gerichtsbeschluss ist da leider auch nicht hilfreich. --ireas :disk: :bew: 22:08, 16. Nov. 2011 (CET)
- Der Beschluß im Eilverfahren kann sich nicht darüberhinaus äußern, weil er den konkreten Fall entscheidet. Das Verfahren in der Hauptsache ist davon zu unterscheiden. Das sollte nun auf jeden Fall betrieben werden.--Aschmidt 22:11, 16. Nov. 2011 (CET)
- Hoi Ireas, hmm, soweit ich mich erinnere ging nur ein konsultierter Kommentar darauf ein, dass das Problem durch die Privatisierung noch größer sei. Ansonsten setzen aber ja alle (Dreier/Schulze wie Wandtke Bullinger u.a.) die vom LG betrachtete Konstellation voraus. Was sollte hier präzisiert werden? (Oder meinst du jetzt von Seiten des LG?) Grüße, —Pill (Kontakt) 23:30, 16. Nov. 2011 (CET)
- Ich vermute, Aschmidt, dass wir zur Vermittlung von Wissen nicht zwingend darauf angewiesen sind, deutsche Briefmarken (oder gar nur deutsche Briefmarken ab 1988) abzubilden. Wie gesagt: Können wir das nicht, ist es bedauerlich. Aber Weltuntergangsstimmung will sich bei mir deswegen nicht einstellen. Gestumblindi 22:20, 16. Nov. 2011 (CET)
- Weißt du eigentlich, wie viele Artikel derzeit (ausschließlich) mithilfe von Briefmarken bebildert werden? Das sind eben in vielen Fällen die einzigen Bilder geschützter Werke, die zur Illustration genutzt werden können, siehe Max Pechstein, Karl Schmidt-Rottluff, Der Himmel über Berlin, Christian Schad, Emma Ihrer, Cilly Aussem, Elisabeth Selbert, Hans Otto, Rudolf Mauersberger etc. pp. Für die Vermittlung von Wissen sind Bilder generell nicht zwingend notwendig, aber solange wir uns nicht entscheiden, auf Bilder generell zu verzichten, sind Briefmarken ebenso unverzichtbar wie gemeinfreie Bilder oder frei lizensierte Fotos von Privatleuten und sogar noch ein wenig mehr: Sie sind (bis auf Bildspenden) der einzige Weg, wie wir bisher geschützte Werke z.B. von Malern abbilden konnten. Es mag dich nicht weiter kümmern, aber Benutzer wie Nightflyer u.a. widmen sich hier die meiste Zeit der Erstellung von Briefmarkenlisten, die bisher i.d.R. vollständig bebildert sind. Für die dürfte es nah am Weltuntergang sein, was ihre WP-Arbeit angeht. --Paulae 23:05, 16. Nov. 2011 (CET)
- Hier wäre wirklich eine Präzisierung wünschenswert. Die Literatur (zumindest Dreier/Schulze, Wandkte/Bullinger habe ich noch nicht einsehen können) spricht nur allgemein von Briefmarken, nicht nur von „Briefmarken ab 1988“. Dem Gerichtsbeschluss ist da leider auch nicht hilfreich. --ireas :disk: :bew: 22:08, 16. Nov. 2011 (CET)
- Genauso wichtig wie alles andere in Wikipedia auch. Es gibt kein unwichtiges Wissen. – Relativierung: Für die Zeit der Deutschen Bundespost könnten wir uns noch auf die alte Rechtslage berufen. Es geht hier nur um Briefmarken der Deutschen Post AG.--Aschmidt 22:04, 16. Nov. 2011 (CET)
- Wie wichtig sind solche Briefmarken für die Wikipedia? Gestumblindi 22:02, 16. Nov. 2011 (CET)
- Aber sicher. Wenn sich das durchsetzt, können wir keine Briefmarken mehr verwenden, die jünger sind als 70 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Schöpfers. Der Aufwand, um das im Einzelfall zu ermitteln, wäre erheblich. Solche Positionen gibt man nicht einfach mal eben so auf.--Aschmidt 22:02, 16. Nov. 2011 (CET)
- Es wäre aber doch keine allgemeine Einschränkung der Gemeinfreiheit, oder habe ich etwas missverstanden? Bloss eine Klärung zuungunsten der Gemeinfreiheit in einem schon bisher umstrittenen, sehr spezifischen Fall (deutsche Briefmarken - und nichts anderes). Es kann eben nicht alles gemeinfrei sein. Bedauerlich - aber so schlimm? Gestumblindi 21:56, 16. Nov. 2011 (CET)
- Was die Gemeinfreiheit einschränkt, ist kein Randthema.--Aschmidt 21:47, 16. Nov. 2011 (CET)
Siehe auch die Disk auf Commons.--Aschmidt 22:22, 16. Nov. 2011 (CET)
- Mit einer derartigen Entscheidung habe ich ehrlich gesagt schon gerechnet, sie ist auch nachvollziehbar. Ob die Foundation in den Widerspruch hätte gehen sollen, ist eine andere Frage. Es wäre auch hier wieder einmal angebracht gewesen, wenn seitens WMF im Rahmen der office action zeitgleich zumindest kommuniziert worden wäre, wir sind gerichtlich zur Löschung verpflichtet worden.
- @Paulae: Es ist traurig, aber es ist leider wahr. Juristische Fragestellungen ziehen nicht notwendigerweise freudemachende Antworten nach sich. Und Rechtsprechung muß nicht zwangsläufig den Eindruck der Gerechtigkeit nach sich ziehen. Mit der Argumentation, dann kann man ja nicht bebildern, wird kein Gericht sich gegen das Gesetz entscheiden können.
- In Lexika, deren Lizenz eben nicht die kommerzielle Weiternutzung umfasste, konnte man solche Probleme durch den in der Summe kostspieligen Erwerb von Nutzungsrechten umgehen. Ein Recht auf unkontrollierte kommerzielle Weiternutzung dürfte aber kaum ein UrhR-Inhaber erteilen, da dies einer Totalveräußerung seiner Rechte gleich käme. --Alupus 23:32, 16. Nov. 2011 (CET)
- Darum geht es mir auch nicht. Ich finde nur diese Mir-doch-egal-Haltung à la „brauchen wir ja sowieso nicht“ unmöglich. Es betrifft uns alle und der Verlust der Briefmarken wäre ein Verlust für unsere Artikel und den Leser. Und manche Wikipedianer dürfte es dann ganz hart treffen, weil schlichtweg ihre Arbeitsgrundlage weg ist. Außerdem hat Benutzer:Gestumblindi ja so hartnäckig nachgefragt, warum das denn so schlimm wäre, wenn die BM weg sind, dass es ihm endlich mal jemand aufdröseln musste. Gruß, --Paulae 09:34, 17. Nov. 2011 (CET)
- Paulae, das sehe ich ähnlich. Mir ist bei der Suche nach Bildmaterial im Netz etwa zu Themen aus der Fotografiegeschichte aufgefallen, dass viele Institutionen Reproduktionen noch geschützter Werke in kleinerer Auflösung für edukaktive Zwecke durchaus zur Verfügung stellen - allerdings nur für nichtkommerzielle Weiternutzung. Wenn ich das sehe, komme mir Zweifel ob der Sinnhaftigkeit des Wikipedia-Lizenzdogmas "eine kommerzielle Weiternutzung muß möglich sein" in Bezug auf Bildmaterial. Ob die WMF stattdessen über genug Lobby verfügt, international eine Abschwächung der gängigen urheberrechtlichen Regelungen anzugehen - das kann ich nicht beurteilen. --Alupus 00:47, 18. Nov. 2011 (CET)
- Darum geht es mir auch nicht. Ich finde nur diese Mir-doch-egal-Haltung à la „brauchen wir ja sowieso nicht“ unmöglich. Es betrifft uns alle und der Verlust der Briefmarken wäre ein Verlust für unsere Artikel und den Leser. Und manche Wikipedianer dürfte es dann ganz hart treffen, weil schlichtweg ihre Arbeitsgrundlage weg ist. Außerdem hat Benutzer:Gestumblindi ja so hartnäckig nachgefragt, warum das denn so schlimm wäre, wenn die BM weg sind, dass es ihm endlich mal jemand aufdröseln musste. Gruß, --Paulae 09:34, 17. Nov. 2011 (CET)
Zur Info: commons:Commons:Deletion requests/Files in Category:Stamps of Germany. Ein Massnlöschantrag für 3000 Briefmarkenbilder auf Commons nich von mir. --JuTa 12:02, 20. Nov. 2011 (CET)
Wie weiter?
Bis auf einige wenige halten die meisten wohl hier am Konsens, dass Briefmarken amtliche Werke nach § 5 Abs. 1 UrhG fest. Die Entscheidung der WMF-Foundation wurde damit begründet, dass das Einlegen eines Rechtsmittels zu einer für uns noch schlechteren Präzedenzentscheidung hätte führen müssen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass wir bis auf Loriot weitermachen können wie bisher. Die WMF wird erst wieder tätig werden, bis die nächste Beschwerde eintrudelt. Wir sollten das auch tun. Das Medieninteresse schwächt unsere Verhandlungsposition hinsichtlich der Loriot-Motive nicht unbedingt. Nochmal die Hauptargumente für unsere Position:
- Das LG München hat sich ausführlich mit der Position der Kommentarliteratur auseinandergesetzt und diese verworfen.
- Der Michel-Katalog, der das Urteil damals erstritten hat, nutzt allem nach Briefmarken seither ohne Zustimmung der angeblichen Rechteinhaber
- Steschke hat die Aussage eines Philatelie-Verbands vermittelt, der Briefmarken ebenfalls als gemeinfrei ansieht
- Die Berliner einstweilige Verfügung verweist nur auf die bekannte Kommentarliteratur, ohne sich näher mit der Sachlage auseinanderzusetzen. Die Aussage zur Loriot-Unterschrift ist hanebüchen (PRV). Eine einstweilige Verfügung bedeutet nur, dass dieses eine Gericht in diesem einen Fall nach kursorischer Prüfung eine bestimmte Rechtsansicht vertritt.
- Auch nach der Privatisierung der Post sind Briefmarken amtliche Postwertzeichen und werden amtlich bekanntgemacht (§ 5 Abs. 1 UrhG)
- Briefmarken sind für unser Projekt zentral, vor allem bei Künstlern, die keine 70 Jahre tot sind
- Nicht wenige Postverwaltungen weltweit betrachten Briefmarken als gemeinfreie amtliche Werke, die dahinterstehenden Überlegungen tragen auch unser Festhalten an der Ansicht des LG München
- Die Argumentation des Karlsruher Vorkriegsurteils (zitiert in Amtliches Wappen) lässt sich auf Briefmarken übertragen. Die Gemeinfreiheit dient auch der Rechtssicherheit --Historiograf 02:54, 18. Nov. 2011 (CET)
- Ergänzend: Was nicht jeder weiß: Herausgeber der Briefmarken ist das Bundesministerium der Finanzen, verkauft werden sie derzeit von der Deutschen Post. Früher übernahm der Postminister diese Aufgabe, seit 1998 ist der Finanzminister zuständig. Auch der dort beschriebene Weg von der Idee zur Marke sieht sehr amtlich aus... --Aschmidt 03:41, 18. Nov. 2011 (CET)
Gegenargumente für die andere Position wären dann der Vollständigkeit halber:
- § 5 Abs. 1 bezieht sich auf "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze". Briefmarken sind nichts davon. Allerhöchstens könnte man vielleicht sagen, die Webseite des Ministeriums (früher Amtsblatt, soweit ich weiß), auf der die Marken angekündigt wurden, ist ein amtliches Werk (im Sinne einer "Bekanntmachung"). Dann wäre nur die Abbildung der Marken von dieser Seite frei vom Urheberschutz, nicht die Marken selbst. Man könnte nicht von einer gemeinfreien Abbildung auf das Werk selbst oder andere Abbildungen davon (z.B. einen hochauflösenden Scan) schließen.
- Man könnte für die Marken selbst daher nur mit dem § 5 Abs. 2 UrhG ("andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind") versuchen weiterzukommen, da darin nicht klar von Gesetzen, Erlassen etc. die Rede ist, sondern eine relativ offene Beschreibung "andere amtliche Werke" gewählt wird. Briefmarken müssten demnach (auch? hauptsächlich?) zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht werden. Der Wikipedia-Artikel zu dem Thema erläutert (korrekt?) den Hintergedanken des Absatzes (das folgende Zitat ist also nicht Teil des Gesetzestextes): "Das öffentliche Interesse muss gegenüber dem Verwertungsinteresse des Verfassers des Werkes überwiegen und die möglichst weite und von Urheberrechten freie Verbreitung erfordern." Mit andern Worten sind demnach "andere amtliche Werke" deshalb frei vom Urheberschutz, weil ihre freie Verbreitung so wichtig für die Öffentlichkeit ist, dass man die Verbreitung nicht durch die Pflicht, dabei Urheberrechte beachten zu müssen, beeinträchtige will. Wenn nun Briefmarken so wichtig für die Öffentlichkeit sind, dass man freien Zugang zu ihnen haben muss, warum muss man dann dafür bezahlen, um eine zu bekommen? Und: Zumindest der Hauptzweck einer Briefmarke ist wohl kaum die öffentliche Kenntnisnahme; selbst wenn sehr wahrscheinlich in einigen Kreisen ein öffentliches Interesse am abgebildeten Kulturgut besteht, reicht das wahrscheinlich nicht aus, weil nicht der eigentliche Zweck einer Briefmarke (Porto). Im Fall der Loriotmarken kommt als Hauptzweck noch der Erlös für die Wohlfahrt dazu. Das würde ich ein hohes Verwertungsinteresse nennen (sofern ich richtig verstanden habe, was "Verwertungsinteresse" meint). Amtliches Werk funktioniert demzufolge nicht. Man könnte vielleicht was anderes probieren anzuwenden, z.B. die schon von jemandem vorgeschlagenen Bildzitate oder sonst individuelle Genehmigungen per OTRS?
- Die Berliner Verfügung beruft sich auf die Kommentarliteratur um zu sagen, dass Briefmarken keine amtlichen Werke sind, mit ausdrücklicher Bezugnahme auf den Paragraphen 5 UrhG, der hier nicht greife.
- Zum Thema 'Weitermachen wie bisher': Falls weiterhin Briefmarken-Abbildungen hier verwendet werden, ist es dringend nötig in der Genehmigung zum Bild auf der Beschreibungsseite der Datei darauf hinzuweisen, dass es eine Verfügung im Fall der Loriot-Marken gibt, die Briefmarken nicht als amtliche Werke einstuft. Momentan wird der Leser/Nutzer der Datei im Glauben gelassen, dass Briefmarken zweifelsfrei amtliche Werke sind. Zweifelsfrei ist dies nun nicht mehr, denn es gibt zumindest eine direkt auf Wikipedia bezogenen gegenteilige gerichtliche Ansicht.--79.215.225.213 12:54, 18. Nov. 2011 (CET)
- Es ist nicht wirklich haltbar, wenn man sich weiterhin an der Gemeinfreiheit festhält. Das LG Berlin hat ausdrücklich gesagt, dass Briefmarken nicht gemeinfrei sind. Die kursorische Prüfung betrifft nur Tatsachenlage. Die Feststellung das Briefmarken nicht gemeinfrei sind, hat das LG Berlin hingegen klar angenommen. Die Argumentation, welche bisher immer kam, dass sich "die Rechtsprechung", wobei es sich hier nur um das LG München I handelte, zieht jetzt nicht mehr wirklich. Nun ist nämlich nicht nur die herrschende Literatur der Ansicht, dass Briefmarken nicht gemeinfrei sind, sondern weiter gibt es kein klares Bild in der Rechtsprechung. Man kann also sagen, dass die herrschende Meinung die Gemeinfreiheit ablehnt und das LG München I eine Mindermeinung darstellt. Sollte man sich also dafür entscheiden, dass Briefmarken behalten werden, so sollte man sich aber auch bewusst machen, dass man wenigstens eine fahrlässige Urheberrechtsverletzung nach de hM begeht. Das gilt sowohl für die Leute, die das guten Glaubens hier hochladen, wie für die Nachnutzer, welche darauf vertrauen, dass stimmt was hier gesagt wird (=das Briefmarken gemeinfrei seien).--ıpɐɥns 21:13, 19. Nov. 2011 (CET)
- Eine Idee habe ich noch, aufbauend auf dem, was ich oben (ähnliche IP) geschrieben habe. Zwar sind Briefmarken selbst, also die einzelnen Marken, nach meiner Auffassung keine amtlichen Werke (meine Gedanken dazu siehe oben), ist aber nicht das Entwerten der Marken auf einem Brief durch die Post, solange diese noch eine Behörde war ("Bis 1989 war die Deutsche Bundespost eine Behörde", Zitat aus Deutsche Bundespost), eine amtliche Entscheidung im Sinne von § 5 Abs. 1? So dass zumindest Marken bis 1989, die per Hand von einem Postbeamten abgestempelt wurden, frei vom Urheberschutz wären? Oder doch nur der Stempel selbst? Allerdings hat der Stempel nur im Zusammenhang mit der Marke eine Wirkung und Bedeutung, sodass doch beides Teil der Entscheidung sein müsste. Falls also solche Marken mit Stempel drauf noch zur Bebilderung taugen, könnten nicht diese weiter hier verwendet werden als amtliche Werke (wohlgemerkt nur für die Zeit, in der die Post ein Amt war)?--79.215.227.75 18:43, 20. Nov. 2011 (CET)
- Entscheidung meint mE. nur Urteile eines Gerichtes. --ıpɐɥns 22:32, 21. Nov. 2011 (CET)
- + 1. Empfehlenswerte Lektüre zum Thema, zeitnah nach der Münchener Entscheidung veröffentlicht und im Schrifttum, soweit ich es per online-Recherche feststellen konnte, und offenbar keine Mindermeinung: Gerhard Schricker, GRUR 1991, 563-573 und 645-656. Er legt u. a. dar, dass vom Ausschluss vom Schutz des UrhG nach § 5 I UrhG aus Gesetzeswortlaut und Entstehungsgeschichte nur Schriftwerke sowie Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art umfasst sein können, nicht hingegen Werke der bildenden Kunst (solche sind ja auch die hier inkriminierten Cartoons). Hieran ändere sich auch nichts durch die Verwendung als Motiv einer Briefmarke. Schricker ist zudem der Ansicht, auch § 5 II UrhG könne keine Anwendung finden. Zum gleichen Endergebnis kommt Ulrich Häde in ZUM 1991, 536 - 539. --Alupus 22:49, 21. Nov. 2011 (CET)
- Entscheidung meint mE. nur Urteile eines Gerichtes. --ıpɐɥns 22:32, 21. Nov. 2011 (CET)
- Eine Idee habe ich noch, aufbauend auf dem, was ich oben (ähnliche IP) geschrieben habe. Zwar sind Briefmarken selbst, also die einzelnen Marken, nach meiner Auffassung keine amtlichen Werke (meine Gedanken dazu siehe oben), ist aber nicht das Entwerten der Marken auf einem Brief durch die Post, solange diese noch eine Behörde war ("Bis 1989 war die Deutsche Bundespost eine Behörde", Zitat aus Deutsche Bundespost), eine amtliche Entscheidung im Sinne von § 5 Abs. 1? So dass zumindest Marken bis 1989, die per Hand von einem Postbeamten abgestempelt wurden, frei vom Urheberschutz wären? Oder doch nur der Stempel selbst? Allerdings hat der Stempel nur im Zusammenhang mit der Marke eine Wirkung und Bedeutung, sodass doch beides Teil der Entscheidung sein müsste. Falls also solche Marken mit Stempel drauf noch zur Bebilderung taugen, könnten nicht diese weiter hier verwendet werden als amtliche Werke (wohlgemerkt nur für die Zeit, in der die Post ein Amt war)?--79.215.227.75 18:43, 20. Nov. 2011 (CET)
- Es ist nicht wirklich haltbar, wenn man sich weiterhin an der Gemeinfreiheit festhält. Das LG Berlin hat ausdrücklich gesagt, dass Briefmarken nicht gemeinfrei sind. Die kursorische Prüfung betrifft nur Tatsachenlage. Die Feststellung das Briefmarken nicht gemeinfrei sind, hat das LG Berlin hingegen klar angenommen. Die Argumentation, welche bisher immer kam, dass sich "die Rechtsprechung", wobei es sich hier nur um das LG München I handelte, zieht jetzt nicht mehr wirklich. Nun ist nämlich nicht nur die herrschende Literatur der Ansicht, dass Briefmarken nicht gemeinfrei sind, sondern weiter gibt es kein klares Bild in der Rechtsprechung. Man kann also sagen, dass die herrschende Meinung die Gemeinfreiheit ablehnt und das LG München I eine Mindermeinung darstellt. Sollte man sich also dafür entscheiden, dass Briefmarken behalten werden, so sollte man sich aber auch bewusst machen, dass man wenigstens eine fahrlässige Urheberrechtsverletzung nach de hM begeht. Das gilt sowohl für die Leute, die das guten Glaubens hier hochladen, wie für die Nachnutzer, welche darauf vertrauen, dass stimmt was hier gesagt wird (=das Briefmarken gemeinfrei seien).--ıpɐɥns 21:13, 19. Nov. 2011 (CET)
Leitfaden für CC
Kritik: http://archiv.twoday.net/stories/49614568/ --Historiograf 20:50, 16. Nov. 2011 (CET)
- Und was willst du uns sagen? Dass Till Kreutzer für die deutsche UNESCO-Kommission einen Leitfaden zum Einsatz von Open-Content-Lizenzen erstellt hat und du den gefunden hast und das da ein Fehler drin steht? Es wäre sinnvoller, du würdest deine Texte hier verfassen, damit man sie auch suchen und nutzen kann. Ein Link nützt im Archiv null-komma-null. Im Übrigen greift deine Kritik ja nur einen Punkt heraus. Wenn du schon den Hinweis auf "sonstige Hinweise" (gemeint ist bei dir die Wiedergabe des Lizenztitels als einzige Lizenzangabe) machst und das für fehlerhaft erklärst, dann kannste auch gleich sagen, dass die Publikation zwei Lizenzverstöße beinhaltet, denn die Titelgrafiken sind nur so referenziert. --Quedel 18:45, 17. Nov. 2011 (CET)
Ganz bestimmt wollte ich damit keine solchen dümmloichen und inkompetenten Reaktionen provozieren, die aber vorhersehbar kommen, weil Leute wie du hier tätig sind. Wo ich etwas schreibe und ob ich bloß hier drauf verweise, ist immer noch meine Angelegenheit. Natürlich ist das ein Lizenzverstoß, dass im Impressum der Bildnachweis ohne URL erfolgt. Und es kann nicht schaden immer und immer und immer und immer wieder hier darauf hinzuweisen, wie man eine CC-Abbildung korrekt lizenziert: Mit der Urhebernennung (ggf. unter Beigabe von Urheberrechtsvermerken und Link, falls gefordert) und ZWEITENS der Verlinkung der Lizenz (ersatzweise: Wiedergabe des ganzen Lizenztexts) Und damits jeder merkt, hab ichs mal in FETT geschri(eb)en --Historiograf 19:23, 17. Nov. 2011 (CET)
- Warum spammst Du uns hier eigentlich mit Deinem dubiosen Blogeinträgen zu? Das ist hier nicht Dein privater Twitterkanal. Dein obiger Beitrag ist übrigens eine Beleidigung, Historiograf. Es wäre angemessener, wenn Du Dich mit Deiner Wortwahl zurückhältst. --ıpɐɥns 19:48, 17. Nov. 2011 (CET)
- (BK) Wir wissen doch hier, wie es geht. Was also nützte dein Werbelink für deinen Blog hier uns konkret für die Wikipedia? Wo genau war deine Urheberrechtsfrage? Um offen zu sein, es nervt, dass du deinen Blog hier mit wenigen unaussagekräftigen Überschriften fast schon spamartig verlinkst. Wenn es uns helfen soll, dann schreib hier ausreichend dazu, denn so bringts später niemanden was. --Quedel 19:49, 17. Nov. 2011 (CET)
Ich habe meinen Klarnamen aus dem Beitrag entfernt und mache auf mine Benutzerseite aufmerksam. Ich werde beim nächsten Vorkommnis dieser Art mich an einen Benutzer mit Oversight-Rechten wenden. Zur Sache: Wer Lesen kann, verstehts. Dümmliches Mobbing kommentiere ich nicht --Historiograf 02:34, 18. Nov. 2011 (CET)
- Der Versuch die Aufdeckung dieser Linkpost als Eigenwerbung mittels Oversight zu verhindern, entstammt der gleichen Geisteshaltung, wie der Versuch, die Wiedergabe von Interviewantworten mittels auf das UrhG gestützten EVen zu verhindern. Nacktaffe 08:02, 21. Nov. 2011 (CET)
- Histograf: Dein Klarnamen ist sowas von bekannt (nicht zuletzt durch deine Hinweise auf den Blog), das dein Beharren auf Nichtnennung irgendwie nicht Ernst genommen werden kann. Ich werde mich selbstverständlich dran halten, trage aber bitte in der Öffentlichkeit immer ein Namenschild, damit ich dich dort nicht als Histograf anspreche, wenn du dort unter Realnamen agierst. Das Kokketieren mit den zwei Namen hat allerdings seinen Reiz, gebe ich zu. --Eingangskontrolle 14:39, 21. Nov. 2011 (CET)
- Ich hab kein Ansinnen, den Uralt-Thread aufzuspüren: jener Historiograf schrieb mit seinem Benutzernamen, wie ich denn ihn und seine Standardliteratur in Sachen Urheberrecht (so war seine Wortwahl) nicht kennen würde und daher hätte ich in UF auch nichts zu sagen. Wer so klar andere Leute angeht und von ihnen verlangt, Wikipedia-Benutzername und Klarnamen in Verbindung zu kennen, damit man die Berechtigung habe, in UF-Metaseiten mitschreiben zu dürfen, der sollte sich nicht beschweren, dass man ihn auf sein Werk anspricht. Immerhin erwartest du dieses ja. --Quedel 15:36, 21. Nov. 2011 (CET)
- Histograf: Dein Klarnamen ist sowas von bekannt (nicht zuletzt durch deine Hinweise auf den Blog), das dein Beharren auf Nichtnennung irgendwie nicht Ernst genommen werden kann. Ich werde mich selbstverständlich dran halten, trage aber bitte in der Öffentlichkeit immer ein Namenschild, damit ich dich dort nicht als Histograf anspreche, wenn du dort unter Realnamen agierst. Das Kokketieren mit den zwei Namen hat allerdings seinen Reiz, gebe ich zu. --Eingangskontrolle 14:39, 21. Nov. 2011 (CET)
Bilder von Postkarten bei ebay zum Verkauf
Hallo, können Bilder von Postkarten die bei ebay zum Verkauf angeboten werden [12] hier eingestellt werden und hochgeladen werden wenn diese über 100 Jare alt sind → Datei:Spreewald, Postkarte, 1900f.jpg? --217.246.200.82 16:24, 19. Nov. 2011 (CET)
- Kommt auf den Einzelfall an. Älter als 100 Jahre heisst noch nicht zwingend gemeinfrei (der Urheber einer Postkarte von z.B. 1900 kann durchaus noch nach 1940 verstorben sein). Der für diese Postkarte verwendete Baustein ist hier nur gültig, wenn, wie es dort heisst "das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann". Im konkreten Fall könnte man sich auch noch fragen, ob der längere handschriftliche Text auf der Postkarte urheberrechtlichen Schutz geniesst. Auch dessen Urheber kann nach 1940 verstorben sein. Ob das Bild von ebay oder woanders stammt, spielt bei der Beurteilung dieser Fragen keine Rolle. Gestumblindi 18:04, 19. Nov. 2011 (CET)
- Amerikanische vor 1923 wären eine andere Ausnahme, da kann man von der Veröffentlichung wohl ausgehen. --Eingangskontrolle 14:41, 21. Nov. 2011 (CET)
- Mit unser 1923er Lizenz geht das ebenfalls, allerdings nicht auf Commons. --Marcela 15:00, 21. Nov. 2011 (CET)
- Amerikanische vor 1923 wären eine andere Ausnahme, da kann man von der Veröffentlichung wohl ausgehen. --Eingangskontrolle 14:41, 21. Nov. 2011 (CET)
Innerhalb einer Wikipedia-Seite zur anderen Wikipedia-Seite
Hallo, darf man von einer Wikipedia-Seite ein Abschnitt kopieren und dann auf die andere Seite einfügen. Für die Seite Benutzer: Duffyduck97/Buslinien in Frankfurt könnte man die Seite Nahverkehr in Frankfurt am Main#Bus kopieren. --DB-Fan 15:49, 20. Nov. 2011 (CET)
- Nein, Kopieren darf man nicht. Man muss Artikelinhalte auslagern. --tsor 16:12, 20. Nov. 2011 (CET)
Und was muss man da befolgen? --DB-Fan 16:25, 20. Nov. 2011 (CET)
- Schau mal auf Hilfe:Artikelinhalte auslagern vorbei. Dort bitte den Ursprungsartikel angeben und ein Duplikat in deinen Benutzernamensraum importieren lassen. Anschließend kopierste aus deiner Baustelle die Textbestandteile dorthinein (und nicht andersdrum). Dass Umherirrender auf deiner Baustellenseite mit-editiert hat, spielt hier keine Rolle, da seine Änderungen keine Schöpfungshöhe haben und damit urheberrechtlich irrelevant sind. --Quedel 15:42, 21. Nov. 2011 (CET)
Also bei Hilfe:Artikelinhalte auslagern#Lizenzkonforme Auslagerung durch Duplikation, dann auf Duplikation des Artikels, was zur WP: Importwünsche/Importupload weitergeleitet wird. Dort dann muss ich einen Antrag stellen. Und dann? --DB-Fan 23:02, 21. Nov. 2011 (CET)
- Dann bekommst du eine Kopie des Artikels mit allen Versionen an einen bestimmten Platz gestellt (das sollte nicht Benutzer: Duffyduck97/Buslinien in Frankfurt sein, sondern eher Benutzer: Duffyduck97/Zwischenspeicher . Und dann kopierst du (cut and paste) deine letzte Version von Benutzer: Duffyduck97/Buslinien in Frankfurt darüber. Jetzt ist "Zwischenspeicher" eine lizenrechtlich einwandfreie Auslagerung und kann unter das gewünschte Lemma verschoben werden. Jetzt kannst du aus dem Nahverkehrsartikel die Busdarstellung etwas kürzen (sofern sinnvoll) und auf den neuen Spezialartikel verweisen. Dann wartest du etwas ab und stellst SLA auf die beiden Reste in deinem Benutzernamensraum, Begründung: benutzerwunsch. Fertig. --Eingangskontrolle 23:34, 21. Nov. 2011 (CET)
Danke schön. --DB-Fan 00:05, 22. Nov. 2011 (CET)
Hilfe bei OTRS
Ich habe im Commons Forum was gefragt zu OTRS, vielleicht sieht hier schneller jemand vorbei, deshalb hier auch ein Hinweis. Commons Forum--Miss-Sophie 17:41, 22. Nov. 2011 (CET)
- Hat sich erledigt, habe die Bilder über eine freie Commons-Lizenz bekommen.--Miss-Sophie 15:11, 23. Nov. 2011 (CET)
Fotos, die meine Schwester gemacht hat
Ich möchte Fotos hochladen, die meine Schwester gemacht hat. Sie erlaubt es mir. Reicht das, damit ich die Fotos hochladen darf? -- Christian aus Kiel 18:24, 22. Nov. 2011 (CET)
- Am besten/einfachsten wäre es, wenn deine Schwester sie selbst hochlädt, mit einem eigenen Benutzeraccount und einer Lizenz ihrer Wahl. Dann braucht es keine weiteren Erklärungen. Sonst könnte man evtl. von dir verlangen, dass deine Schwester eine Freigabe nach dem Muster von Wikipedia:Textvorlagen#Freigaben_von_Texten_und_Bildern an das OTRS schickt... Gestumblindi 20:54, 22. Nov. 2011 (CET)
- Sowas habe ich mir schon gedacht und ihr auch ein eigenes Konto vorgeschlagen. Sie war aber nicht so dafür. Müsste sie dann für jedes einzelne Bild so eine Freigabe verschicken? -- Christian aus Kiel 19:35, 23. Nov. 2011 (CET)
- Eine 'Sammelfreigabe' geht auch, also alle Bilder aufzählen und gemeinsam in einer Mail abhandeln. Den Lizenztext dabei nur einmal, bitte... (ja, wir haben schon eine Sammelfreigabe mit 20 Bildern bekommen, den ganzen Seremon 20 mal hintereinander mit lediglich wechselndem Bildnamen. Geht, aber anners is besser :D ) --Guandalug 19:38, 23. Nov. 2011 (CET)
- Das wäre dann vor oder nach dem Hochladen? -- Christian aus Kiel 20:03, 23. Nov. 2011 (CET)
- Meine Meinung: Erst Mail an permissions-de@wikimedia.org schicken (mit dem Hinweis, dass die Bilder in Kürze folgen), dann auf die automatische Antwort warten. In der steht eine Ticket-Nummer. Jetzt kannst du hochladen, und packst irgendwo in die Bildbeschreibung (z.B. in das Feld "Genehmigung") den Hinweis "Freigabe-EMail verschickt, siehe [[ticket:1234567890]]" (natürlich mit der Ticketnummer aus der automatischen Antwort). Dann wissen die Dateiprüfer, da läuft was, und kommen nicht gleich mit der großen Keule. Und wenn ein Support-Teamler über die EMail stolpert, tauscht der deinen Text gegen die offizielle Vorlage aus. Die Methode gilt übrigens für Commons genauso.... nur dass es bei permissions-commons-de@wikimedia.org keine automatische Antwort gibt (und man eventuell trotzdem an permissions-de mailt - geht übrigens auch :D ) Empfehleswert ist es, zwischen Email und Upload danach nicht ZU viel Zeit verstreichen zu lassen, sonst kommt die Rückfrage (per Mail), wo die Bilder denn seien.--Guandalug 20:09, 23. Nov. 2011 (CET)
- Das wäre dann vor oder nach dem Hochladen? -- Christian aus Kiel 20:03, 23. Nov. 2011 (CET)
- Eine 'Sammelfreigabe' geht auch, also alle Bilder aufzählen und gemeinsam in einer Mail abhandeln. Den Lizenztext dabei nur einmal, bitte... (ja, wir haben schon eine Sammelfreigabe mit 20 Bildern bekommen, den ganzen Seremon 20 mal hintereinander mit lediglich wechselndem Bildnamen. Geht, aber anners is besser :D ) --Guandalug 19:38, 23. Nov. 2011 (CET)
- Sowas habe ich mir schon gedacht und ihr auch ein eigenes Konto vorgeschlagen. Sie war aber nicht so dafür. Müsste sie dann für jedes einzelne Bild so eine Freigabe verschicken? -- Christian aus Kiel 19:35, 23. Nov. 2011 (CET)
Ich habe eben bemerkt, dass der Artikel posen speeches in der englischen Wikipedia offenbar (bis hin zu den deutschsprachigen Belegstellen) weitestgehend der deutschen Fassung Posener Reden entspricht. Ich kann der Versionsgeschichte jedoch nicht entnehmen, dass dieser Artikel eine Übernahme der deutschen Version ist - insbesondere kann ich nicht ersehen, welche Verfasser an der deutschen Fassung beteiligt waren.
Wo sind die Verfasser "versteckt"? Oder, falls sie tatsächlich fehlen: Ist dies lizenzkonform? (Dieselbe Frage müsste ich bei weiteren Artikeln der en:Wikipedia stellen)
MfG --Holgerjan 19:06, 22. Nov. 2011 (CET)
- Praxis in der englischen Wikipedia bei Übersetzungen ist nicht der Versionsimport, es wird stattdessen mit en:Template:Translated page auf der Diskussionsseite gearbeitet. Das wird dort als lizenzkonform angesehen (zumal der Versionsimport seine ganz eigenen Probleme mit sich bringt). In diesem Fall fehlt der Baustein jedoch. Sollte man wohl nachtragen. Gestumblindi 20:52, 22. Nov. 2011 (CET)
- Vielen Dank für die kompetente Auskunft. --Holgerjan 17:30, 23. Nov. 2011 (CET)
Grundriss
Hallo, ist eine Grundrisszeichnung geschützt? Der Urheber des Grundrisses ist mir nicht bekannt, aber der Architekt des Gebäudes ist 1909 verstorben. Danke für etwaige Auskünfte. :) Catfisheye 23:25, 21. Nov. 2011 (CET)
- Ein Grundriss ist meiner Meinung nach eine normierte technische Zeichnung, das würde "Keine Schöpfungshöhe" bedeuten. Allenfalls die normgerechte Umsetzung der Architektenschöpfung könnte durch diesen schützbar sein, aber da sind alle Rechte abgelaufen. Frage mal Ralf, der müsste das genauer sagen können. :-) Grüße, Grand-Duc 01:45, 22. Nov. 2011 (CET)
- Auch Grundrisse können urheberrechtlich geschützt sein. Siehe z. B. [13] und dort verlinkte Urteile. --91.67.132.42 03:14, 22. Nov. 2011 (CET)
- Da geht es aber um die Architektenleistung, wenn mich nicht alles täuscht, und der ist in meinem Fall definitiv mehr als 70 Jahre tot. Catfisheye 03:27, 22. Nov. 2011 (CET)
- Grundriss ist eine technische Normzeichung, da gib es nur eine richtige Darstellung, also kein Schöpfunghöhe. Dazu gilt der Grundriss als Fakt, also ist er auch bei einen noch geschützden Bauwerk veröffetlichbar, und verstösst nicht gegen das Urheberrecht des Archidekten. Das würde erst tagiert wenn du das Gebäude nachbauen wilst. --Bobo11 21:20, 22. Nov. 2011 (CET)
- Da es sich um eine Kirche handelt, werde ich mein nicht existentes Bausparguthaben eher in ein anderes Gebäude stecken, aber danke für die Info. :) Liebe Grüsse! Catfisheye 23:08, 22. Nov. 2011 (CET)
- Ok, dann haste es ja verstanden. Denn normierte Pläne werden aus urheberrechtliche Sicht erst dann wirklich Problematisch, wenn man sie benutzt. Sprich man an hand der Pläne etwas (oder Teile davon) nachbauen will. Am problematisch sind eigentlich die Pläne, bei denen es sich um Entwürfe handelt. Also die Pläne, die KEINEN realer Gegenstand abbilden, weil bei den funktioniert die folgende Argumentationskette nicht. Denn es ist in erster Linie mal, der reale Gegenstand urheberrechtlich geschützt. Die technische Pläne können in der Folge als Darstellung von dieser realen Fakten gewertet werden. Und Fakten sind ... ;-) aber glaub das haben wir schon genügend mal durchgekaut. Man muss sich vor dem Hochladen immer bewusst sein, dass man sein Argumente ggf. vor Gericht darlegen muss. Kannst du dies, und auch das Risiko verantworten vor Gericht gezehrt zu werden, dann- aber nur dann- lade die Pläne hoch. Gut hier in diesem Fall ist Klage eh sehr unwahrscheinlich (von denn Erfolgsaussichten reden wir schon gar nicht), da Urheber genügend lange Tod (Werk eh gemein-frei ist). --Bobo11 16:37, 24. Nov. 2011 (CET)
- Hallo Bobo, danke für deine Antworten. Der Plan ist schon da, es soll aber nochmal dran rumgeschnippelt werden, zur Übersichtlichkeit und so. Da aus einem Buch/Zeitschrift von vor 1910 und nicht gerade eine Entwurfszeichnung glaub' ich nicht, dass sich da noch wer rührt. In einem neueren Buch wird die komische Kirche hinsichtlich ihres Inneren sowieso gar mit den Worten "ähnelt einem Badezimmer" abgetan.... --Alupus 19:11, 24. Nov. 2011 (CET)
- Also ich lade so was auch ohne Bauschmerzen hoch, bin mir aber dem Restrisiko bewusst. Bekanntlich sind ja „Recht haben“ und „Recht bekommen“ zwei verschiedene paar Schuhe. --Bobo11 19:15, 24. Nov. 2011 (CET)
- Da es sich um eine Kirche handelt, werde ich mein nicht existentes Bausparguthaben eher in ein anderes Gebäude stecken, aber danke für die Info. :) Liebe Grüsse! Catfisheye 23:08, 22. Nov. 2011 (CET)
- Grundriss ist eine technische Normzeichung, da gib es nur eine richtige Darstellung, also kein Schöpfunghöhe. Dazu gilt der Grundriss als Fakt, also ist er auch bei einen noch geschützden Bauwerk veröffetlichbar, und verstösst nicht gegen das Urheberrecht des Archidekten. Das würde erst tagiert wenn du das Gebäude nachbauen wilst. --Bobo11 21:20, 22. Nov. 2011 (CET)
- Da geht es aber um die Architektenleistung, wenn mich nicht alles täuscht, und der ist in meinem Fall definitiv mehr als 70 Jahre tot. Catfisheye 03:27, 22. Nov. 2011 (CET)
Mehrere Bilder
Hallo, ich habe eine Frage. Ich möchte eine umfangreiche Webseite erstellen für spezielle Tiere. Darf ich so viele Bilder aus Wiki benutzen wie ich will, wenn ich die Lizenzbedingungen einhalte? (nicht signierter Beitrag von 87.185.150.131 (Diskussion) 10:54, 23. Nov. 2011)
- Herzlich willkommen. Du darfst gerne alle Texte und Bilder (und Videos und Tonaufzeichnungen) aus der Wikipedia übernehmen, wenn du dich an die Lizenzen hältst. Genau dafür schreiben wir hier ja (und fotografieren, filmen und zeichnen auf). Alle Inhalte der Wikipedia sind frei für die Wikipedia:Weiternutzung. Grüße --h-stt !? 14:50, 23. Nov. 2011 (CET)
- Super danke für deine Antwort (nicht signierter Beitrag von 87.185.150.234 (Diskussion) 10:01, 24. Nov. 2011 (CET))
Bilder
Hallo, kann man Bilder von einer anderen Seite in Wikipedia hochladen? --DB-Fan 23:25, 22. Nov. 2011 (CET)
- Nicht einfach so. Die Bilder auf der anderen Seite müssen dort ausdrücklich unter einer freien Lizenz stehen oder gemeinfrei sein (z.B. weil der Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist), siehe u.a. Wikipedia:Bildrechte. Wenn das nicht der Fall ist, muss eine Freigabe vom Inhaber der Rechte eingeholt werden, siehe Wikipedia:Textvorlagen#Freigaben_von_Texten_und_Bildern. Gestumblindi 23:36, 22. Nov. 2011 (CET)
Ok. Und wie sehe ich, dass die Bilder vom Unternehmen unter freier Lizenz sind, z.B. dieser Bus der VGF [[14]] --DB-Fan 23:40, 22. Nov. 2011 (CET)
- Wenns im Impressum oder beim Bild steht. Die VGF haben im Impressum stehen: Diese Webseiten unterliegen urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Schutzrechten. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bereithaltung zum Abruf oder zur Online-Zugänglichmachung (Übernahme in andere Webseiten) unserer Webseiten, des Layouts der Webseiten, ihrer Inhalte (Texte, Bilder, Programme) ganz oder teilweise, in veränderter oder unveränderter Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zulässig. Lediglich die nichtkommerzielle private Nutzung ist in den Grenzen des Urheberrechtsgesetzes zulässig. Da ist gar nichts frei, hier ist eine Freigabe nach Textvorlage erforderlich. --Guandalug 00:14, 23. Nov. 2011 (CET)
Also muss man das Unternehmen kontaktieren. --DB-Fan 00:17, 23. Nov. 2011 (CET)
- Genau --Guandalug 00:18, 23. Nov. 2011 (CET)
Wenn man das Unternehmen dann kontaktiert hat, kann man sie dann hochladen, wenn sie dann vielleicht die Lizenz geben. Oder was muss dann befolgt werden? --DB-Fan 00:29, 23. Nov. 2011 (CET)
- Das Bild muß unter der GFDL-Lizenz veröffentlicht werden. Das kann aber nur der Fotograf selbst tun. Da Du sowieso aus Frankfurt kommst, ist es wohl einfacher und schneller, wenn Du Dir eine Digitalkamera greifst und den Bus selbst fotografierst. Gruß --Frank Murmann Mentorenprogramm 08:22, 23. Nov. 2011 (CET)
- "Muß unter der GFDL-Lizenz veröffentlicht werden" ist falsch. Creative Commons BY und BY-SA sind bei Bildlizenzen erste Wahl! -- 193.187.235.18 08:32, 23. Nov. 2011 (CET)
- Auch "nur der Fotograf" ist micht zwingend korrekt, abhängig davon, wie der Vertrag zwischen Fotograf und Unternehmen war (vollumfängliche Rechte oder nur "für deren Webseite"). --Guandalug 08:51, 23. Nov. 2011 (CET)
- Daß die VGF die Exklusivrechte an den Aufnahmen besitzt ist äußerst unwahrscheinlich, da das kaufmännisch keinen Sinn machen würde. --Frank Murmann Mentorenprogramm 15:11, 23. Nov. 2011 (CET)
Darf man Busse fotografieren, auch wenn der Busfahrer drin sitzt. Laut Kunst UrhG § 23 soll das erlaubt sein. Darf ich sie dann auch veröffentlichen wie z.B. hier. Manche Busfahrer meinen, dass es verboten sein soll und es Konsequenzen haben können. Bitte Meinung. --DB-Fan 00:54, 26. Nov. 2011 (CET)
- Das hat was mit den Persönlichkeitsrechten des Busfahrers, nichts mit Urheberrecht zu tun. Kommt (in Deutschland) darauf an, ob der Bus auf der Straße oder z.B. einem Firmengelände (z.B. des Busunternehmens) steht und ob der Busfahrer deutlich erkennbar ist bzw. einen zentralen Teil des Bildes darstellt, und kann man m.E. also nicht pauschal beantworten. Martina Disk. 01:09, 26. Nov. 2011 (CET)
Farbfoto eines Bildes von Johann Friedrich August Tischbein
Ich habe von diesem Gemälde von Johann Friedrich August Tischbein im Internet in einer ZIP-Datei ein Farbfoto gefunden. Dazu zwei Fragen:
1) Kann ich für einen Artikel das genannte Farbfoto dieses Bildes verwenden (per upload auf Commons)? Es ist eine simple "Draufsicht" auf das Bild. Das Fotomachen ist "keine Kunst" gewesen, sagt der Laie Atomic. Das Objekt des Fotos ist natürlich längst gemeinfrei, das ist unstrittig.
2) Kann ich die Karteikarte hier auch auf Commons hochladen? Das ist doch in keinster Weise Schöpfungshöhe, oder?
Danke für eure Antworten.
--Atomiccocktail 22:40, 24. Nov. 2011 (CET)
- Der Link von dir zeigt leider kein Bild an. Generell gilt: Einfache Reproduktionen von gemeinfreien zweidimensionalen Vorlagen werden bei uns ebenfalls als gemeinfrei angenommen. Siehe auch commons:Template:PD-art. Also: Ja, du kannst es hochladen. Grüße, --ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:16, 25. Nov. 2011 (CET)
Neue Umfrage
In der Hoffnung auf erhellende Meinungsäusserungen: Wikipedia:Umfragen/Welches Urheberrecht?. Gestumblindi 15:22, 1. Nov. 2011 (CET)
Darf dieses Logo hier hochgeladen werden? -- Nyan ∗ Dog 15:46, 27. Nov. 2011 (CET)
- Der linke Teil mit dem Foto ist geschützt; also nein. Der rechte Teil mit der Schrift ist nicht geschützt und kann problemlos hier hochgeladen werden. --Martina Disk. 17:35, 27. Nov. 2011 (CET) PS: Wobei ich mich aber frage, wofür das gut sein sollte. Knut vom Bovert ist ja keine Firma; die Schrift ist einfach nur Teil des Website-Layouts. Ich sehe keinen rechten Verwendungszweck für uns. --Martina Disk. 17:37, 27. Nov. 2011 (CET)
- Okay, danke. Ich dachte daran, das Logo als Bild zu verwenden, das den Bürgermeister zeigt. Grüße -- Nyan ∗ Dog 18:14, 28. Nov. 2011 (CET)
Schöpfungshöhe Stadtlogo Nürnberg
Hat das neue Stadtlogo von Nürnberg genug Schöpfungshöhe, um urheberrechtlich geschützt zu sein? Oder kann man in Wikipedia verwenden? Besten Dank! --Pirkheimer 02:12, 28. Nov. 2011 (CET)
- Hat keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D – DÜP – 07:20, 28. Nov. 2011 (CET)
Lied
Vielleicht möchte jemand diese Frage beantworten. -- 84.161.213.149 18:42, 3. Nov. 2011 (CET)
Kommerzielle Verwendung von Bilddateien von Gemälden.
Servus, ich möchte einen speziellen Fall der Urheberrechts-/Lizenzfragen ansprechen, für den ich in den diversen Wikipedia-Hilfen keine konkrete Antwort finde:
Ich bearbeite einen Artikel über einen seit 27 Jahre vestorbenen Maler. Der Artikel soll von mir mit Bilddateien einiger seiner Gemälde ergänzt werden, für die ich mir die Genehmigung der Erben (Rechteinhaber), bzw. Museen einholen würde, in deren Besitz sich diese Gemälde befinden.
Lt. Wikipedia "...darf...jeder sowohl kommerziell wie auch nicht-kommerziell Inhalte der Wikipedia (auch verändert) kostenlos verwenden". Ich bin besorgt, dass mir die Erben die Genehmigung verweigern, wenn ich Ihnen pflichtgemäß darstelle, dass Dritte diese Bilder dann kommerziell verwenden dürfen, im Extremfall Poster oder Postkarten von den in Wikipedia eingestellten Bildern anfertigen und damit Geld - am Rechteinhaber vorbei - verdienen.
Ist der Sachverhalt so, wie ich ihn dargestellt habe?.
Müssen Rechteinhaber eine kommerzielle Verwertung durch Dritte nach einer Lizenzierung tatsächlich hinnehmen?
Können Bilder in den Artikel eingestellt, und trotzdem die gewerbliche Verwertung durch Dritte verhindert werden?
Müssen die Rechteinhaber an Erlösen Dritter bei der kommerziellen Verwendung der Bilddateien ihrer Gemälde beteiligt werden?
Fragen über Fragen, für einen Rat wäre ich wirklich sehr dankbar. Gruß -- Hohnhorst26 09:55, 28. Nov. 2011 (CET)
- Grundsätzlich mal; Ja, es muss eine Freigabe vorliegen die eine kommerzielle Nutzung nicht ausschliesst. Es gibt natürlich Lizenzen die einige kommerzielle Nutzungen erschweren (viel Vergnugen bei abdrucken der
GDFLGFDL Lizenz auf einer Postkarte). Wichtig ist auch, dass eine Lizenz an eine Auflösung gebunden gegeben werden kann. Somit nur Abbildung bis Auflösung XxY, gemäss Lizenz benutzt werden können, also hoch auflössendere Abbildungen des Werkes nicht darunter fallen. Alle von uns verwendeten Lizenzen haben keine ausschliesslichkeits Regeln, sie erlauben indirekt also immer eine anderes artige Nutzung. Heisst wenn wer ein Foto ohne Lizenz will, kann es das immer noch mit dem Rechteinhaber ausmachen (Heisst im Klartext, der Rechteinhaber kann weiterhin Bilder verkaufen).--Bobo11 10:35, 28. Nov. 2011 (CET)- Hallo Bobo11, danke für die prompte Info. Nachfrage: Kann die Auflösung, bis zu der eine kommerzielle Verwertung durch Dritte freigegeben wird, frei gewählt werden, oder gibt es da Vorgaben? Gruß -- Hohnhorst26 11:07, 28. Nov. 2011 (CET)
- Noch ein Nachschlag: Was ist eine GDFL Lizenz, ich finde den Eintrag in WP nicht. Gruß -- Hohnhorst26 11:16, 28. Nov. 2011 (CET)11:16, 28. Nov. 2011 (CET)
- Kannst mal ein paar Grundsatzdinge hier nachlesen. Die GFDL ist hier erklärt. --84.171.238.22 11:37, 28. Nov. 2011 (CET)
- Das hängt davon ab, wie gut du mit dem Rechteinhaber verhandelst. Hier z. B. war nicht mehr herauzuholen, Vorgabe war eine Bildgrösse von 100 KB, die ich dann etwas ausreizte. Ist aber besser als gar nichts. -- Хрюша ? ! ? ! 11:32, 28. Nov. 2011 (CET) (Nachtrag -- Хрюша ? ! ? ! 07:29, 29. Nov. 2011 (CET))
- Die Auflösung sollte natürlich für die Wikipedia schon sinnvoll sein, hier hast du wirklich die Möglichkeit zu verhandeln. So beispielsweise bringt Postmarkengrösse nicht wirklich was, sprich ein Bild das nicht grösser als ein Thumbernail (Vorschaubildchen) ist, hat selten Mehrwert gegenüber keinem Bild. Aber ab 800/640 ist meist völlig ausreichen, denn grösser als Bildschirm braucht ein Foto für eine sinvolle Wikipedia-Nutzung selten zu sein. Notfalls halt Detailaufnahme von wichtigen Detail separat lizenzieren lassen. Ein brauchbares Detailfoto bring uns in der Regel gleich viel, wie ein grosses Bild (Dateigrösse, Auflössung usw.), aus dem wir das Detail selber extrahieren können/müssen. Also Gesamtansicht des Kunstwerkes in eher mässig Auflösung, dafür ein/mehrere zusätzliche aussagefähiges Detailfoto (Für Erklärung Maltechnik usw.), ist in der Regel für eine Enzyklopädie gut genug (gut mehr und höhere Auflösung ist immer besser). --Bobo11 12:49, 28. Nov. 2011 (CET)
- Noch ein Nachschlag: Was ist eine GDFL Lizenz, ich finde den Eintrag in WP nicht. Gruß -- Hohnhorst26 11:16, 28. Nov. 2011 (CET)11:16, 28. Nov. 2011 (CET)
- Hallo Bobo11, danke für die prompte Info. Nachfrage: Kann die Auflösung, bis zu der eine kommerzielle Verwertung durch Dritte freigegeben wird, frei gewählt werden, oder gibt es da Vorgaben? Gruß -- Hohnhorst26 11:07, 28. Nov. 2011 (CET)
Bild aus Überwachungskamera von einem Banküberfall
Hier gibt es in einer Zeitung das Bild aus einer Überwachungskamera von einem Banküberfall. Ich vermute das Bild ist frei verfügbar, da es ja keinen eigentlichen Urheber gibt und auch keine schützenswerte Schöpfungshöhe. Kann ich das hochladen?--Elektrofisch 13:39, 28. Nov. 2011 (CET)
- Schon mal ein paar Links: Hier beispielsweise schön diskutiert: commons:Commons:Village_pump/Archive/2011/01#Copyrightability_of_security_camera_recordings (eine spätere Frage zum gleichen Thema: commons:Commons:Village_pump/Archive/2011/11#Surveillance_camera_footage_copyright.3F). Viele Grüße --Saibo (Δ) 13:46, 28. Nov. 2011 (CET)
- Englische Diskussionen helfen freilich nur wenig weiter. Ein Lichtbild ist in Deutschland immer geschützt und darf damit nicht einfach verwendet werden. In der Schweiz sieht das anders aus. --Marcela 14:04, 28. Nov. 2011 (CET)
- Ne, ein Lichtbild ist nicht immer geschützt. Wenn automatische Kameras keinen Urheber haben der eine Schöpfungshöhe produziert hat, müsste das Bild frei sein. Es handelt sich ja um eine rein technische, automatische Aufnahme, ähnlich wie bei Radarfallen.--Elektrofisch 14:13, 28. Nov. 2011 (CET)
- +1.--olag 14:19, 28. Nov. 2011 (CET)
- Schricker sieht es ebenso. Lichtbild ist immer vorhanden. --Marcela 14:52, 28. Nov. 2011 (CET) PS: Lichtbilder sind in D immer geschützt, ohne Wenn und Aber, ohne Ausnahme.
- +1.--olag 14:19, 28. Nov. 2011 (CET)
- Ebenso wie wer? Wie Du? Zumindest bei zweidimensionalen Reproduktionen fehlt das "Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung". Wenn der Aufnahmevorgang vollautomatisch erfolgt fehlt es imho an einem Lichtbildner. Aber wenns bei Schricker so steht...--olag 15:15, 28. Nov. 2011 (CET)
- Was denn nun? Und wer ist der Urheber dessen Rechte geschützt werden?--Elektrofisch 16:24, 28. Nov. 2011 (CET)
- ...vielleicht beispielweise der, der sich unter Einsatz seines Gehirnschmalzes überlegt hat z.B. aus welcher Ecke unter welchem Winkel der Schalterbereich und damit ein potentieller Bankräuber am besten abzulichten wäre und auf dieser Basis die Kamera an die Wand/Decke geschraubt und eingestellt hat. --Btr 16:33, 28. Nov. 2011 (CET)
- hoi elektrofish, es gibt keinen urheber, sondern einen lichtbildner. lichtbildner ist regelmäßig der installateur der kamera, weil er die perspektive ausgewählt hat. ein lichtbild ist immer geschützt, wenn es einen lichtbildner gibt, der eine gewisse leistung erbracht hat (keine werkschöpfung; nicht gegeben bei reproduktionsfotografie). schricker und dreier/schulze sehen das als gegeben an bei radarfotos; passbildautomaten (dort herrschende meinung); satellitenfotos; automatischen aufnahmen, die vom flugzeug aus getätigt werden. bilder von überwachungskameras würden in diesem lichte wohl auch als geschützt angesehen werden. das ist nach meiner wahrnehmung auch so der tenor der meisten kommentatoren, aber man findet sicher den ein oder anderen mit abweichender meinung. grüße, —Pill (Kontakt) 17:01, 28. Nov. 2011 (CET)
- Was denn nun? Und wer ist der Urheber dessen Rechte geschützt werden?--Elektrofisch 16:24, 28. Nov. 2011 (CET)
- Ändert der Zweck der polizeilichen Ermittlung an diesem Status? Sind polizeiliche "Verbrecherbilder"/ Plakate/ Phantombilder geschützt?--Elektrofisch 17:46, 28. Nov. 2011 (CET)
- ja, sind grundsätzlich weiterhin ganz normal geschützt. ausnahmen gelten dann allerdings für die ermittlungsbehörden, die nach § 45 abs. 2 u. 3 auch die urheberrechtlich geschützten bildnisse verwenden dürfen. das wirkt sich dann aber nicht auf den rest der bevölkerung aus, der muss sich weiterhin normal an die urheberrechtlichen bestimmungen halten. falls du für die von der polizei selbst erstellten werke an so etwas wie amtliche werke denkst, können wir uns darauf leider nicht stützen, weil die anforderungen von § 5 abs. 1 urhg sicherlich nicht erfüllt sind und abs. 2, der zur allgemeinen kenntnisnahme verteilte polizeiliche informationen in der tat regelmäßig zum amtlichen werk macht (katzenberger in schricker/loewenheim, 4. aufl., § 5 rn. 63), für wikipedia wegen der stets mit zu berücksichtigenden anderen einschränkungen nicht ausreichend ist (z.b. änderungsverbot, vgl. http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Commons%3ADeletion_requests%2FRAF_fahndungsplakat_%C2%B11972&action=historysubmit&diff=48055495&oldid=47833542). grüße, —Pill (Kontakt) 18:54, 28. Nov. 2011 (CET)
- Ändert der Zweck der polizeilichen Ermittlung an diesem Status? Sind polizeiliche "Verbrecherbilder"/ Plakate/ Phantombilder geschützt?--Elektrofisch 17:46, 28. Nov. 2011 (CET)
§24 KUG ist für uns nicht anwendbar, falls das gemeint ist. Fahndungsfotos sind urheberrechtlich geschützt. --Marcela 21:52, 28. Nov. 2011 (CET)
Ich betrachte diese Antworten als erschöpfend, sag danke und lasse das Bild da wo es ist.--Elektrofisch 10:38, 29. Nov. 2011 (CET)
Könnte dieses Bild aufgrund der identifizierbaren Minderjährigen problematisch sein? --Leyo 10:29, 29. Nov. 2011 (CET)
- weg damit. Nacktaffe 15:07, 29. Nov. 2011 (CET)
- Dann am besten SLA stellen. Ich selbst kenne mich mit der diesbezüglichen Rechtslage in Deutschland schlecht aus. --Leyo 23:38, 30. Nov. 2011 (CET)
Sla gestellt, §22 KUG und Caroline-Urteile --Marcela 23:44, 30. Nov. 2011 (CET)
Username / Angabe bei Weiterverwendung?
Hallo, auf dieser Seite zur Wikipedia Commons Weiterverwendung --> http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Weiterverwendung?uselang=de lautet ein Abschnitt "Auch der Link zur Benutzerseite darf fehlen. Wenn der Urheber seinen bürgerlichen Namen bekannt macht, kannst du auch diesen statt des Benutzernamens angeben."
Gilt das nur für Wiki/Commonsbilder oder auch für Bilder aus dem normalen Wikipedia? (nicht signierter Beitrag von 87.185.150.225 (Diskussion) 09:55, 30. Nov. 2011 (CET))
- Es gilt die jeweils angegebene Lizenz z.B. für eine lizenzkonforme Weiterverwendung unter GFDL 1.2 ist genau alles das zu beachten was hier drin steht. Bei CC-BY-SA stehen die Bedingungen z.B. für die Version 3.0 hier.
Alles andere sind irgendwelche Kommentare, Erläuterungen, etc., die im Zweifel (z.B. wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte) keinerlei Gültigkeit besitzen. --Btr 10:21, 30. Nov. 2011 (CET)
Hat das Cover eine Schöpfungshöhe?
Hallo. Ich habe in der Rammstein/Diskografie einige Plattencover gesehen, die nicht die nötige Schöpfungshöhe haben. Jetzt meine Frage: ist dieses Cover mit oder ohne Schöpfungshöhe? Man sieht ja eigentlich nur weißen Hintergrund, und Umrandungen der Bandmitglieder. Und rote Schrift, was dann einfache Formen wären. MfG. --CosmeticBoy 23:17, 30. Nov. 2011 (CET)
- Ja, zweifellos, das sind menschliche Darstellungen, bei denen von SH auszugehen ist. --Marcela 23:25, 30. Nov. 2011 (CET)
- Okay. Danke. --CosmeticBoy 23:25, 30. Nov. 2011 (CET)
Gemeinfreiheit?
Hello all. I am an administrator at the English language Wikipedia (and also a regular there at its help desk). I don't speak German so I am posting this below using machine translation. I hope it does not come out too garbled. I am looking for some copyright help in connection with writing an article I hope to nominate to be a featured article soon (en:Hadji Ali). Specifically, the image is from here and is dated 1913 by Adolph Friedlander. At the Wikimedia Commons, as best I can make out from what I've read, the image would be in the public domain if its author died more than 70 years ago. So my first question is, is this a correct understanding of German copyright law? If so, I am searching for the date of death of Adolph Freidlander. Though he appears quite famous, with my lack of understanding of German, hunting this information down is a very difficult task for me. So my second question is, can anyone tell me (and provide a link to a source I could point to as evidence) of his date of death? Thanks in advance for any help.--Fuhghettaboutit 15:39, 27. Nov. 2011 (CET)
- Adolph Friedländer died in 1904, so the pic is in the public doamin in germany.--Antemister 15:46, 27. Nov. 2011 (CET)
- In that case I must have something wrong and Thomas Friedlander is not the author. Since the poster is dated 1913 from what I've read, i.e., years after his death, it cannot be by him. I guess you didn't need the translation since you removed it.--Fuhghettaboutit 15:57, 27. Nov. 2011 (CET)
- The problem is that Friedlanders printing firm was continued by his sons, so it might be from him. Both sons died in 1953. To invesitigate if the poster is dated correctly, you may check Stephan Oettermann, Jan. J. Seffinga: Adolph Friedländer Lithos. Gerolzhofen 2002. User:Felistoria might have access to the work, she wrote the Friedländer Article. -- Baird's Tapir 16:08, 27. Nov. 2011 (CET)
- Thank much. I have posted to Felistoria's talk page.--Fuhghettaboutit 17:02, 27. Nov. 2011 (CET)
- Hi all! It's an interesting question I connot answer by consulting the catalogue mentioned above. (I cannot read the number printed on the right down angle of the poster...) The poster is not mentioned in the line of numbers for the year 1913 or in the index of titles and names, but the catalogue is not really complete in all the printed numbers. So I cannot say wether the dating is right or not. What's to be done? Maybe it's better you don't upload in Commons or in German Wikipedia? Another possibility is to contact Stephan Oettermann via his Blog, he's a German collector of circus posters and "Theaterzettel". Greetz, --Felistoria 22:06, 27. Nov. 2011 (CET)
- Thanks Felistoria. I might try that. There is some additional confirmation of 1913 here, but I still need to know the author to measure their life plus 70 years. I may just keep it as fair use, but the fair use hawks at en:WP:FAC will probably say no way.--Fuhghettaboutit 01:29, 29. Nov. 2011 (CET)
- Thanks for the link, I found it! I give you the catalogue text Stephan Oettermann, Jan. J. Seffinga (2002, p. 127):
- Thanks Felistoria. I might try that. There is some additional confirmation of 1913 here, but I still need to know the author to measure their life plus 70 years. I may just keep it as fair use, but the fair use hawks at en:WP:FAC will probably say no way.--Fuhghettaboutit 01:29, 29. Nov. 2011 (CET)
- Hi all! It's an interesting question I connot answer by consulting the catalogue mentioned above. (I cannot read the number printed on the right down angle of the poster...) The poster is not mentioned in the line of numbers for the year 1913 or in the index of titles and names, but the catalogue is not really complete in all the printed numbers. So I cannot say wether the dating is right or not. What's to be done? Maybe it's better you don't upload in Commons or in German Wikipedia? Another possibility is to contact Stephan Oettermann via his Blog, he's a German collector of circus posters and "Theaterzettel". Greetz, --Felistoria 22:06, 27. Nov. 2011 (CET)
- Thank much. I have posted to Felistoria's talk page.--Fuhghettaboutit 17:02, 27. Nov. 2011 (CET)
- The problem is that Friedlanders printing firm was continued by his sons, so it might be from him. Both sons died in 1953. To invesitigate if the poster is dated correctly, you may check Stephan Oettermann, Jan. J. Seffinga: Adolph Friedländer Lithos. Gerolzhofen 2002. User:Felistoria might have access to the work, she wrote the Friedländer Article. -- Baird's Tapir 16:08, 27. Nov. 2011 (CET)
- In that case I must have something wrong and Thomas Friedlander is not the author. Since the poster is dated 1913 from what I've read, i.e., years after his death, it cannot be by him. I guess you didn't need the translation since you removed it.--Fuhghettaboutit 15:57, 27. Nov. 2011 (CET)
- Nr. 5985
- Hamburg, Flora - Wasserspeier - c. 1913
- Farblithographie, 90 X 65 cm
- "Flora - die Sensation im Monat Mai - Aly, -der geheimnisvolle Ägypter". - Turbanträger speit vier Strahlen Flüssigkeit.
- Bes. Berlin, Märkisches Museum, Documenta artistica
- Essen, Deutsches Plakatmuseum
- Lit. Zauberei (1979) Nr. 78, Abb.
- Markschiess-van Trix (1975), Nr 181, Abb.
- Jay (1988), S. 318, Abb.
- Plakat III (1980), Abb. Nr. 4293
- --Felistoria 01:52, 29. Nov. 2011 (CET)
- Thanks Felistoria! Unfortunately, this pretty much sews up that it is not public domain since the authorship cannot be attributed to Adolph given his date of death. Since both sons died in 1953, it won't be public domain until after 2023. Meanwhile, I went ahead and translated your article into English. It's on a subpage here. Before I move it to the mainspace (Artikelnamensraum), would you take a look? You may not be a native speaker but from what you've written, you have a good grasp and I was hoping you'd fix or tell me of any facts I got wrong in turning the garbled machine translation into English.--Fuhghettaboutit 06:05, 1. Dez. 2011 (CET)
- --Felistoria 01:52, 29. Nov. 2011 (CET)
Rendez-vous Bundesplatz
Zu diesem am Samstag zu Ende gegangenen einmonatigen Event habe ich ein paar nette Bilder in diesem Format. Ich bezweifle aber, dass das Hochladen hier zulässig ist. Kann mir jemand Klarheit verschaffen, ob evtl. doch? Argumente? -- Хрюша ? ! ? ! 11:12, 28. Nov. 2011 (CET)
- In der Schweiz muss ein Kunstwerk nur fest (=mit Boden/Bauwerk verankert) aufgestellt sein um unter die Panoramafreiheit zu fallen (Also nicht zusätzlich noch dauerhaft wie in D). Wenn du das Foto von öffentlich zugängliche Grund -ist ja der Fall-, gemacht hast wüsste ich nichts was gegen ein Hochladen spricht. Klar Recht am eigenen Bild usw. muss zusätzlich immer beachtet werden. Ich sehe bei File:Bundeshaus Nordfassade 01 11.jpg keine URV, da unterer die schweizerische Auslegung der Panoramafreiheit fallend.--Bobo11 12:59, 28. Nov. 2011 (CET)
- Das Bildbeispiel zeigt nur den fest eingestellten Bildausschnitt, mit dem ich die Schau verfolgte und steht nicht zur Diskussion. Fraglich sind für mich die projizierten Inhalte und die sind/waren natürlich sehr flüchtig. Wenn du auf die verlinkte Website gehst, findest du Beispiele unter dem Register Medien und hier habe ich mal eine in der Auflösung minimierte Aufnahme von mir verlinkt. -- Хрюша ? ! ? ! 13:36, 28. Nov. 2011 (CET)
- Meines Erachtens gehen die Bilder ihrer kreativen Inhalte wegen über herkömmliche Son et Lumière Spektakel hinaus. --Хрюша ? ! ? ! 14:21, 28. Nov. 2011 (CET)
- Wie weit die Kreativität ging ist eigentlich zweitrangig. Wichtig ist, dass die Lichtquellen fest installiert waren. Also kein Anleuchten mit einem mobilen Projektor, sondern es muss ein fest installierten Beleuchtung gewesen sein, die angesteuert wurde. Wenn das fest istaliert zutraf, dann kann man sich auf die Panoramafreiheit berufen, auch wenn sich das Werk fortwährend ändert. Und da immer das hgleiche abgespielt wurde, war es auch fest instaliertes Programm. Dann sind Fotos sicher mal zulässig, unter Berufung auch die Schweizer Panoramafreiheit versteht sich. Bei Filmaufnahmen müsste ich mich jetzt zu erst einlesen, da kans laut mir noch der eine oder andre Fallstrick geben (Wiedergabe von Aufführungen). Aber wenn du dich dabei unwohl fühlst, dann lade die Bilder nicht hoch.--Bobo11 23:02, 28. Nov. 2011 (CET)
- Danke schon mal für deine Meinung. Abgesehen von diesem Fall, scheint mir die Frage von allgemeiner Bedeutung und deshalb hake ich nochmals nach. Fest installiert war die Projektionseinrichtung während einem Monat, mit täglich wiederkehrendem identischem Programm. Von daher also in dem von dir als unkritisch genannten Rahmen. Allerdings setzt sich die Schau aus animierten Bildern zusammen, keinen Filmaufnahmen. In einem Video auf Youtube kannst du dir einen Eindruck vom Ablauf holen. Grenzwertig scheint mir die Sequenz mit den Harlekinen, die bei 8:33 startet und evtl. die mehrmals erscheinende (gefilmte) Dame die zum ersten Mal bei 2:32 auftaucht. Wäre schön, wenn du dazu noch etwas nachlegen könntest. -- Хрюша ? ! ? ! 07:04, 29. Nov. 2011 (CET)
- Uhm, Zwischenbemerkung: Sehe gerade nicht, wieso hier nicht deutsches Recht ebenfalls zu überprüfen ist, vgl. WP:Bildrechte#Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht. Nach diesem wäre das wohl auch nach Ansicht von Bobo11 nicht möglich, weil es am Merkmal "bleibend" i.S.d. deutschen Gesetzgebers offensichtlich fehlt. Grüße, —Pill (Kontakt) 13:14, 29. Nov. 2011 (CET)
- Gilt dein (nachvollziehbarer) Einwand auch, wenn die Bilder nach Commons sollen? Ich blicke da wohl nie durch :0[. --Хрюша ? ! ? ! 13:34, 29. Nov. 2011 (CET)
- Also entweder greift die Schweizer Panoramafreiheit (dann geht commons), oder sie greift nicht (Dann geht gar nichts). Für hochladen auf de: ist es schon richtig das es die schärfste Rechtsprechung sein müsste (ginge also nicht). Aber das hochladen auf de: ist ja nur für die Fälle vorgesehen, dass es im Ursprungsland keine Panoramafreiheitregel gäbe (trifft ja nicht zu). Wie gesagt ich persönliche sehe, dass durch die feste Instellation, das „bleibend“ erfüllbar ist. Denn bei der verhüllte Kunsthalle von Bern wurde die Panoramafreiheit vor Gericht ja bejaht, obwohl es sich um eine klar zeitlich begrenzte Aktion handelte. Wir befinden uns hier aber ganz sicher an der Grenze, des gerade noch zulässigen, also verstünde ich eine Rückzieher des potenziellen Hochladers. Aber eben wie gesagt die Bilder müsste auf Commons hochgeladen werden. --Bobo11 21:39, 29. Nov. 2011 (CET)
- Vielleicht setze ich mich trotzdem mal ganz weit aussen auf den Ast ;0]. --Хрюша ? ! ? ! 08:28, 30. Nov. 2011 (CET)
- OK, ist ja im Falle der Fälle zuerst mal dein Problem. --Bobo11 10:39, 1. Dez. 2011 (CET)
- Gerüchteweise soll es auch in der Schweiz Socken geben? --Marcela 10:53, 1. Dez. 2011 (CET)
- Ach ne, das wäre mir jetzt neu =) --Bobo11 11:17, 1. Dez. 2011 (CET)
- Sowas erzählt man sich in Finnland in langen dunklen Winternächten. --Pölkkyposkisolisti 11:24, 1. Dez. 2011 (CET)
- Kein Thema, da die Bilder auch anderweitig präsent sein werden – das bleibt also ein Wintermärchen ;0). -- Хрюша ? ! ? ! 17:53, 1. Dez. 2011 (CET)
- Sowas erzählt man sich in Finnland in langen dunklen Winternächten. --Pölkkyposkisolisti 11:24, 1. Dez. 2011 (CET)
- Ach ne, das wäre mir jetzt neu =) --Bobo11 11:17, 1. Dez. 2011 (CET)
- Gerüchteweise soll es auch in der Schweiz Socken geben? --Marcela 10:53, 1. Dez. 2011 (CET)
- OK, ist ja im Falle der Fälle zuerst mal dein Problem. --Bobo11 10:39, 1. Dez. 2011 (CET)
- Vielleicht setze ich mich trotzdem mal ganz weit aussen auf den Ast ;0]. --Хрюша ? ! ? ! 08:28, 30. Nov. 2011 (CET)
- Also entweder greift die Schweizer Panoramafreiheit (dann geht commons), oder sie greift nicht (Dann geht gar nichts). Für hochladen auf de: ist es schon richtig das es die schärfste Rechtsprechung sein müsste (ginge also nicht). Aber das hochladen auf de: ist ja nur für die Fälle vorgesehen, dass es im Ursprungsland keine Panoramafreiheitregel gäbe (trifft ja nicht zu). Wie gesagt ich persönliche sehe, dass durch die feste Instellation, das „bleibend“ erfüllbar ist. Denn bei der verhüllte Kunsthalle von Bern wurde die Panoramafreiheit vor Gericht ja bejaht, obwohl es sich um eine klar zeitlich begrenzte Aktion handelte. Wir befinden uns hier aber ganz sicher an der Grenze, des gerade noch zulässigen, also verstünde ich eine Rückzieher des potenziellen Hochladers. Aber eben wie gesagt die Bilder müsste auf Commons hochgeladen werden. --Bobo11 21:39, 29. Nov. 2011 (CET)
- Gilt dein (nachvollziehbarer) Einwand auch, wenn die Bilder nach Commons sollen? Ich blicke da wohl nie durch :0[. --Хрюша ? ! ? ! 13:34, 29. Nov. 2011 (CET)
- Uhm, Zwischenbemerkung: Sehe gerade nicht, wieso hier nicht deutsches Recht ebenfalls zu überprüfen ist, vgl. WP:Bildrechte#Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht. Nach diesem wäre das wohl auch nach Ansicht von Bobo11 nicht möglich, weil es am Merkmal "bleibend" i.S.d. deutschen Gesetzgebers offensichtlich fehlt. Grüße, —Pill (Kontakt) 13:14, 29. Nov. 2011 (CET)
- Danke schon mal für deine Meinung. Abgesehen von diesem Fall, scheint mir die Frage von allgemeiner Bedeutung und deshalb hake ich nochmals nach. Fest installiert war die Projektionseinrichtung während einem Monat, mit täglich wiederkehrendem identischem Programm. Von daher also in dem von dir als unkritisch genannten Rahmen. Allerdings setzt sich die Schau aus animierten Bildern zusammen, keinen Filmaufnahmen. In einem Video auf Youtube kannst du dir einen Eindruck vom Ablauf holen. Grenzwertig scheint mir die Sequenz mit den Harlekinen, die bei 8:33 startet und evtl. die mehrmals erscheinende (gefilmte) Dame die zum ersten Mal bei 2:32 auftaucht. Wäre schön, wenn du dazu noch etwas nachlegen könntest. -- Хрюша ? ! ? ! 07:04, 29. Nov. 2011 (CET)
- Wie weit die Kreativität ging ist eigentlich zweitrangig. Wichtig ist, dass die Lichtquellen fest installiert waren. Also kein Anleuchten mit einem mobilen Projektor, sondern es muss ein fest installierten Beleuchtung gewesen sein, die angesteuert wurde. Wenn das fest istaliert zutraf, dann kann man sich auf die Panoramafreiheit berufen, auch wenn sich das Werk fortwährend ändert. Und da immer das hgleiche abgespielt wurde, war es auch fest instaliertes Programm. Dann sind Fotos sicher mal zulässig, unter Berufung auch die Schweizer Panoramafreiheit versteht sich. Bei Filmaufnahmen müsste ich mich jetzt zu erst einlesen, da kans laut mir noch der eine oder andre Fallstrick geben (Wiedergabe von Aufführungen). Aber wenn du dich dabei unwohl fühlst, dann lade die Bilder nicht hoch.--Bobo11 23:02, 28. Nov. 2011 (CET)
Frage zu Wikipedia und Wiki Commons Weiternutzung?
Hallo, ich habe eine Frage zur Weiternutzung aus dem normalen Wikipedia und Wikicommons: Auf dieser Seite "http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Weiterverwendung" ist beschrieben, dass der Username bei einer Weiterverwendung keinen Link zur Benutzerseite benötigt.
Abschnitt: "Auch der Link zur Benutzerseite darf fehlen. Wenn der Urheber seinen bürgerlichen Namen bekannt macht, kannst du auch diesen statt des Benutzernamens angeben."
Gilt das nur für Bilder aus Wiki Commons? Oder darf man den Link (nur Text mit dem Usernamen) auch weg lassen wenn man aus der normalen Wiki ein Bild benutzt?
Z.B.: von diesem Bild http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Python_molurus_molurus_2.jpg Wie sieht in diesem Fall eine korrekte Nennung des Urhebers aus?
Hoffe ich habe mich ein wenig verständlich ausgedrückt ;) (nicht signierter Beitrag von Marquis2000 (Diskussion | Beiträge) 13:08, 29. Nov. 2011 (CET))
- Das von Dir angegebene Bild liegt übrigens auf Commons, nicht in der „normalen Wikipedia“ (Du meinst vermutlich die deutschsprachige Wikipedia). Wo das Bild liegt, ist für die Weiternutzung nicht wichtig, sondern welche Lizenz es trägt. Dein Beispielbild darfst Du unter CC-BY-SA 3.0 nutzen. Dazu musst Du den Autor nennen (Foto: Tigerpython) und die Lizenz (Lizenz: CC-BY-SA 3.0). Es muss noch ein Link auf den Lizenztext hinzu. Alles Weitere, wie beispielsweise der Link zur Benutzerseite, ist schön, muss aber nicht. Beispielsweise könntest Du auf die Bildbeschreibungsseite auf Commons verlinken, denn dort findet man ja noch weitere Details zum Foto. --84.171.239.96 10:59, 1. Dez. 2011 (CET)
Tätigkeitsbericht eines gemeinnützigen Vereins: Zur Frage von nc-Dateien und Quellenangabe
Hallo. Ich bin heute auf einen Tätigkeitsbericht eines gemeinnützigen Vereins gestoßen.. Dieser sammelt Spenden und, verbraucht dann einen Teil selber und den Rest gibt er in Projekten bzw. Dienstleistungen wieder aus.
- Sind in solchen Publikationen CC-by-nc-Dateien erlaubt? Dieser Tätigkeitsbericht wird auch zur Anwerbung von weiteren Geldern verwendet. Ist dies bereits eine kommerzielle Nutzung?
- In der Publikation sind diverse CC-by- und CC-by-sa-Lizenzinhalte verwendet worden. Dürfen in einer Collage dieser Bilder auch unfreie Bilder enthalten sein? Immerhin könnte eine Anordnung zu einer Collage ja die Vermutung nahe legen, dass es hier um eine Bearbeitung sich handelt.
- In der Publikation gibt es eine Art "Fotoverzeichnis", wo von den verwendeten Collagendateien jeweils folgende Angaben aufgeführt sind Was sieht man, Urhebername, Lizenzabkürzung (Bsp.: Kugelschreiber, Lieschen Müller, CC-by-sa 3.00). Aus meiner Sicht erfüllt dies nicht die Pflicht zur Quellenangabe, da keinerlei URL angegeben ist oder Dateiname nach dem man suchen könnte, ja selbst das Stichwort bringt einen per Google-Bildersuche nicht weiter. Ist das dann ein Lizenzbruch, was zum Erlöschen der Lizenz führt und damit eine URV draus macht?
Liebe Grüße. --Quedel 20:56, 14. Nov. 2011 (CET)
- Zu 1 haben wir gerade was publiziert: http://dx.doi.org/10.3897/zookeys.150.2189 - Die Frage ist gerichtlich nicht entschieden. - Zu 2: Collections sind erlaubt. Sonst dürfte auch Wikipedia z.B. keine GFDL-only Bilder mehr verwenden. - zu 3: Es ist Attribuierung des Urhebers, die unveränderte Copyrightangabe und bei SA die Lizenzangabe erforderlich, aber nicht unbedingt die Angabe des Repositoriums, aus dem ein Werk unmittelbar entnommen ist. Wikipedia muss also nicht auftauchen, wohl aber ein Copyright-Vermerk von Lieschen Müller. G.Hagedorn 10:46, 2. Dez. 2011 (CET)
Dreiseitenansicht eines Schiffs
Hallo allerseits, hier eine ähnliche Frage wie "Grundriss". Möchte gern eine Dreiseitenansicht eines bestimmten Arbeitsschiffs (MV Duplus) verwenden. Habe diese aus drei Grafiken ex einer Firmenbroschüre der Eignerfirma aus dem Jahr 1972 durch scan, copy, paste und leichte Retusche zusammengestellt. Die Grafiken in dieser Broschüre sind wiederum sehr wahrscheinlich aus den Konstruktionszeichnungen der Werft abgeleitet. Schöpfungshöhe? Copyright? Danke für Tipps! --57.67.164.37 15:43, 25. Nov. 2011 (CET)
- Es muss eine technische Normzeichung sein, um SH absprechen zu können. Also die übliche Darstellung des "Gegenstandes" sein, die so und nicht anderes gemacht werden kann. Ansonsten kann Schöpfunghöhe vorhanden sein (Kann nicht muss). Gerade Vereinfachungen sind problematisch (Siehe auch Landkarten), da es dafür es durchaus unterschiedliche Herangehensweisen gibt. Also ist reines Kopieren in diesem Fall Zeichnnungen mit Vereinfachung prinzipiel mal eher eine schlechte Idee. Sondern es ist eher Selberzeichen angesagt, dann das löst das SH-Problem recht elegant. Klar als Vorlage/Quelle ist sind solche Darstellungen natürlich benutzbar. Aber je mehr sich deine Zeichnung von der Quelle unterscheidet desto besser, aber das hat natürlich auch seine Grenzen, da du ja sicher keine TF betreiben möchtest. Wenn es keine eindeutige Normzeichung ist, meinen persönlicher Rat „Finger weg, das kann ein Fussangel sein“.--Bobo11 16:36, 27. Nov. 2011 (CET)
- Dankeschön, Bobo. Ich werde mal auf "technische Normzeichnung" plädieren. Außer daß jemand in der Broschüre den Rumpf - entsprechend der damaligen Farbgebung - zweifarbig koloriert hat, ist das Bild eindeutig eine technische Zeichnung. Nun noch die Prozedurfrage: gilt die Argumentation mit mangelnder Schöpfungshöhe nur in D (also Hochladen in der Deutschen WP), oder global (also Hochladen in Commons)? Und - welcher Copyright-Tag (oder Text) ist angebracht? Danke! --Himbeerkuchen 07:48, 28. Nov. 2011 (CET)
- SH wird auf commons strenger gehandhabt. Heisst besser mal auf de: hochladen. Und dann erst nach commons exportieren. Auf Commons kannst du genau so gut würfeln, ob das jetzt geht oder nicht. Ist auch immer eine Frage, wer die SH beanspruchen könnte (bei einem möglichen Urheber aus Deutschland wird eher behalten, als wenn es unter die anglo-amerikanischer Rechtsprechung fällt), und woher der abarbeitende Admin kommt.--Bobo11 10:41, 28. Nov. 2011 (CET)
- FYI - die fragliche Grafik sieht übrigens so aus: [[15]]. Danke für die Hilfe! --Himbeerkuchen 07:23, 2. Dez. 2011 (CET)
- SH wird auf commons strenger gehandhabt. Heisst besser mal auf de: hochladen. Und dann erst nach commons exportieren. Auf Commons kannst du genau so gut würfeln, ob das jetzt geht oder nicht. Ist auch immer eine Frage, wer die SH beanspruchen könnte (bei einem möglichen Urheber aus Deutschland wird eher behalten, als wenn es unter die anglo-amerikanischer Rechtsprechung fällt), und woher der abarbeitende Admin kommt.--Bobo11 10:41, 28. Nov. 2011 (CET)
- Dankeschön, Bobo. Ich werde mal auf "technische Normzeichnung" plädieren. Außer daß jemand in der Broschüre den Rumpf - entsprechend der damaligen Farbgebung - zweifarbig koloriert hat, ist das Bild eindeutig eine technische Zeichnung. Nun noch die Prozedurfrage: gilt die Argumentation mit mangelnder Schöpfungshöhe nur in D (also Hochladen in der Deutschen WP), oder global (also Hochladen in Commons)? Und - welcher Copyright-Tag (oder Text) ist angebracht? Danke! --Himbeerkuchen 07:48, 28. Nov. 2011 (CET)
Schaubilder
Darf man Graphiken unter einer freien Lizenz hochladen, die mit Computer-Algebra-Programmen wie Mathematica oder Maple erstellt wurden? SteMicha 20:04, 29. Nov. 2011 (CET)
- Du selbst erstellt? Kein Problem, solange du keine fremden Werke einbeziehst oder abmalst. Nacktaffe 14:27, 2. Dez. 2011 (CET)
- Ja, ich meinte selbsterstellte. SteMicha 18:35, 2. Dez. 2011 (CET)
Alles eine Lizenzfrage?
Ist es nicht vielleicht so, das unsere Bestehen auf eine möglichst ganz freie Weiternutzung in manchen Fällen kontraproduktiv ist? Und wir daher auch eine Lizensierung im Sinne "für volksbildene unkommerzielle Zwecke, ohne Bearbeitung" für bestimmte Bilder in Erwägung ziehen sollten?
Die Lorioterben gehen ja nicht gegen die Bild-Zeitung und andere Zeitungen vor, die genau diese Bilder anläßlich des Erscheinens und auch jetzt veröffentlichen. Sondern nur gegen die Wikipedia.
Ich denke, der Grund ist klar: Aus der dargestellten Briefmarke läßt sich durch das nach unser Lizenz mögliche Bearbeiten das zugrundeliegende, geschützte, Kunstwerk ausscheiden und ausserhalb des Kontextes "Briefmarke" benutzen und damit direkt den Erben Konkurrenz machen (siehe den Loriot-Shop). Ich denke, das neben einigen noch lebenden Künstlern (und da meine ich nicht die Selbstdarsteller), auch Erben nicht abgeneigt wären, bestimmte Bilder in bestimmten Auflösungen oder Aufnahmen körperlicher Kunstwerke zur Verfügung zu stellen, um damit die Information über sie zu verbessern ohne damit ihre wirtschaftlichen Interessen wesentlich zu schädigen. --Eingangskontrolle 14:33, 21. Nov. 2011 (CET)
- Nun, ein Grund mag auch sein, dass Reproduktionen in Zeitungen zwar man ansehen kann, aber nicht wirklich gut weiterverwenden, während wir hier gut aufgelöste Dateien haben, die man überall im Internet und schnell ohne Arbeit weitergeben kann. Ebenso sind Zeitungsdarstellungen zeitlich begrenzt in der Öffentlichkeit wahrnehmbar, bei Wikipedia aber jederzeit. Problem wird bei Öffnung gegenüber nc und nd-Lizenzen, dass es dann schwierig wird, wenns um Mirror und Weiternutzer geht: eine verkaufte DVD-Kopie von Wikipedia-Artikel ist problematisch, ebenso Spiegel die Werbung einblenden. Zwar ist rein technisch eine Ausfilterung jederzeit möglich, jedoch schwierig wirds, wenn bisherige freie Abbildungen durch solche unfreien ersetzt werden. Wären sie nur zusätzlich wäre es eine Bereicherung, aber die Gefahr des Ersetzens (sieht besser aus, höher Auflösung oder warum auch immer) behindert das Ziel der Weiternutzung. --Quedel 11:39, 2. Dez. 2011 (CET)
- Ich fantasiere mal: Was, wenn es von einem Artikel eine "rein online-enzyklopädische" Version und eine zweite Version zur freien Weiterverwendung gäbe, die bezogen auf den Text identisch sind, bei der Bebilderung bzw. beim Einbau von Mediendateien aber unterschiedlich sein dürfen. Während die enzyklopädische Version auch Bilder (oder allg. Medien) enthält, die nicht bearbeitet oder kommerziell genutzt werden dürfen, müssen die Bilder in der anderen Ausgabe des Artikels frei sein. Man bekäme standardmäßig die enzyklopädische Artikelversion angezeigt und hätte dort die Möglichkeit, durch Mausklick zur ganz und gar frei verwendbaren Version zu wechseln, die den Text aus der enzyklopädischen übernimmt, jedoch alternative Bilder einbindet, die komplett frei sind. Damit könnte Wikipedia sowohl eine bestmöglich bebilderte Online-Enzyklopädie als auch Open Source sein. Um zu verhindern, dass die freie Version nicht genug "gefördert" wird, müsste man sich klare Regeln übelegen. Die Bilder, die nicht bearbeitet oder nicht kommerziell genutzt werden dürfen, werden auf ganz bestimmte Typen beschränkt (z.B. amtliche Werke nach Absatz 2 und Werke, bei denen keine freie Datei zu bekommen ist, z.B. aktuelle Logos, Covers, urheberrechtlich noch geschützte Kunstwerke, zu denen es keine Alternative durch Panoramafreiheit gibt, die aber das Artikelthema wesentlich veranschaulichen). Wenn jemand eine Datei unter einer solchen unfreien Lizenz hochlädt, wird diese auf einer Wikipedia-Seite gelistet, woraufhin kontrolliert wird, ob die Kriterien zutreffen oder nicht. Falls nicht, wird sie gelöscht. Wenn später eine rechtlich unbedenkliche, qualitativ gleichwertige, freie Version einer Datei hochgeladen wird, wird die unfreie Datei in allen Artikeln durch diese ersetzt und die unfreie Datei gelöscht. Das Ganze müsste natürlich noch gründlicher durchdacht werden, als ich es hier getan habe, das war nur eine spontane Idee, die vielleicht auch schon Mal jemand hatte. Je nach Verwendungszweck könnte dann die eine oder andere Artikelversion genutzt werden.--Miss-Sophie 23:29, 4. Dez. 2011 (CET)
- Derartige unfreie Versionen sind in der Wikipedia aber nicht gewollt. Die Wikipedia enthält nur freie Inhalte. Das ist der absolut zentrale Pfeiler dieses Projektes. Wenn du unfreie Inhalte bearbeiten willst, musst du dir ein anderes Projekt suchen. Grüße --h-stt !? 16:39, 5. Dez. 2011 (CET)
- Ich fantasiere mal: Was, wenn es von einem Artikel eine "rein online-enzyklopädische" Version und eine zweite Version zur freien Weiterverwendung gäbe, die bezogen auf den Text identisch sind, bei der Bebilderung bzw. beim Einbau von Mediendateien aber unterschiedlich sein dürfen. Während die enzyklopädische Version auch Bilder (oder allg. Medien) enthält, die nicht bearbeitet oder kommerziell genutzt werden dürfen, müssen die Bilder in der anderen Ausgabe des Artikels frei sein. Man bekäme standardmäßig die enzyklopädische Artikelversion angezeigt und hätte dort die Möglichkeit, durch Mausklick zur ganz und gar frei verwendbaren Version zu wechseln, die den Text aus der enzyklopädischen übernimmt, jedoch alternative Bilder einbindet, die komplett frei sind. Damit könnte Wikipedia sowohl eine bestmöglich bebilderte Online-Enzyklopädie als auch Open Source sein. Um zu verhindern, dass die freie Version nicht genug "gefördert" wird, müsste man sich klare Regeln übelegen. Die Bilder, die nicht bearbeitet oder nicht kommerziell genutzt werden dürfen, werden auf ganz bestimmte Typen beschränkt (z.B. amtliche Werke nach Absatz 2 und Werke, bei denen keine freie Datei zu bekommen ist, z.B. aktuelle Logos, Covers, urheberrechtlich noch geschützte Kunstwerke, zu denen es keine Alternative durch Panoramafreiheit gibt, die aber das Artikelthema wesentlich veranschaulichen). Wenn jemand eine Datei unter einer solchen unfreien Lizenz hochlädt, wird diese auf einer Wikipedia-Seite gelistet, woraufhin kontrolliert wird, ob die Kriterien zutreffen oder nicht. Falls nicht, wird sie gelöscht. Wenn später eine rechtlich unbedenkliche, qualitativ gleichwertige, freie Version einer Datei hochgeladen wird, wird die unfreie Datei in allen Artikeln durch diese ersetzt und die unfreie Datei gelöscht. Das Ganze müsste natürlich noch gründlicher durchdacht werden, als ich es hier getan habe, das war nur eine spontane Idee, die vielleicht auch schon Mal jemand hatte. Je nach Verwendungszweck könnte dann die eine oder andere Artikelversion genutzt werden.--Miss-Sophie 23:29, 4. Dez. 2011 (CET)
Hallo, was meint Ihr, hat dieser Kopf SH? Danke --93.104.187.205 07:44, 30. Nov. 2011 (CET)
- ich sehe keine SH. --Marcela 23:26, 30. Nov. 2011 (CET)
- Ich Danke Dir. Gibt es noch weitere Meinungen zu diesem Logo? Danke. --93.104.187.205 06:40, 2. Dez. 2011 (CET)
- Ich halte es für einen Grenzfall. --Leyo 14:02, 4. Dez. 2011 (CET)
- Wegen der Briefmarkengrösse sehe ich keine Details. Also kann ich die SH gar nicht richtig beantworten, in der Auflössung würde ich die auch verneinen. --Bobo11 14:07, 4. Dez. 2011 (CET)
- Ich halte es für einen Grenzfall. --Leyo 14:02, 4. Dez. 2011 (CET)
- Ich Danke Dir. Gibt es noch weitere Meinungen zu diesem Logo? Danke. --93.104.187.205 06:40, 2. Dez. 2011 (CET)
Ich habs schon gefühlte tausend Mal geschrieben und daher auch die Fettschrift: Bei einem Werk der angewandten Kunst (Gebrauchszweck, z.B. Logo) liegt die Beweislast bei dem, der die Schöpfungshöhe behauptet, da ein deutliches Überragen die Ausnahme und nicht die Regel ist. Bauchentscheidungen bzw. Daumen hoch oder nicht nützen hier gar nichts. Wer nicht in der Lage ist, die Schöpfungshöhe schlüssig zu begründen, sollte hier eh nichts schreiben --Historiograf 23:02, 8. Dez. 2011 (CET)
Ausstellung im Filmmuseum Berlin
Ich habe bei diesem Bild, siehe auch die zugehörige Löschdiskussion, die an der Wand hängenden Bilder von Loriot-Sketchen unkenntlich gemacht (bestimmt urheberrechtlich geschützt). Ist das ausreichend, bei dem linken habe ich nur die Köpfe retuschiert, weil ich die Szene andeutungsweise identifizierbar halten wollte? Nun bleibt die Frage, inwieweit der Rest des Bildes urheberrechtlich problematisch sein könnte. Ich nehme an, dass die Filmlampen, Kamera, Koffer, Tisch, (Plastik-)Pflanze, Porzellanhund Gebrauchsgegenstände oder Massenware sind, die nicht extra für den Film angefertigt wurden und die keinen Urheberschutz haben, oder irre ich mich? Ich bin mir aber unsicher, ob die Präsentation der Dinge im Ausstellungsraum als geistige Schöpfung angesehen werden kann, die Schöpfungshöhe hat. Ich würde gerne auch noch das Filmmuseum fragen, aber schon mal Meinungen einholen. Irgendwelche Präzidenzfälle oder Fachmeinungen?--Miss-Sophie 18:17, 30. Nov. 2011 (CET)
- Da bleibt nix schützenswertes übrig, so meine subjektive Meinung. --Marcela 23:27, 30. Nov. 2011 (CET)
- Greift hier die Entgeltordnung der Kinemathek (insbes. Punkt 4: Wiedergabe von Archivalien inFilm/Fernsehen/Druck)? Dann könnt's Probleme geben. -- Jo Atmon Smokey Jo's Café 00:29, 1. Dez. 2011 (CET)
- Aus urheberrechtlicher Sicht haben solche Entgeltvereinbarungen keinerlei Relevanz. Sicherlich kann jemand, der dagegen verstößt, zivilrechtlich verfolgt werden, das hat aber nicht mit Urheberrechtsverstößen zu tun, sondern nur mit zivilem Vertragsrecht. Grüße, Grand-Duc 03:50, 5. Dez. 2011 (CET)
- Naja, aber ob jemand im Fall der Fälle wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht oder gegen vertragliche Vereinbarungen verklagt wird, ist demjenigen wahrscheinlich zunächst mal egal. Ist beides nicht schön. Der Punkt vier der Entgeltvereinbarung schreibt (neben anderm, hier erst recht nicht Passendem) etwas von Modellen und Projektoren, die nur gegen Entgelt wiedergegeben werden dürfen. Das wäre noch am nächsten dran, aber eigentlich enthält das Bild davon nichts. Ein Tisch, der als Requisit benutzt wird ist in meinen Augen kein Modell, eine Kamera ist kein Projektor (das ist doch eine Kamera auf dem Bild?). Wieso soll man eigentlich ausgerechnet für Projektoren zahlen? Hmm. Es wird auf der Löschdisk jedenfalls noch auf Antwort des Museums gewartet.--Miss-Sophie 11:29, 5. Dez. 2011 (CET)
- Scheint zu klappen: Nun wurde ein Einverständnis vom Filmmuseum Berlin der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen an permissions-commons-de@wikimedia.org geschickt, eventuell aber noch nicht konkret genug formuliert.--Miss-Sophie 15:48, 10. Dez. 2011 (CET)
- Naja, aber ob jemand im Fall der Fälle wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht oder gegen vertragliche Vereinbarungen verklagt wird, ist demjenigen wahrscheinlich zunächst mal egal. Ist beides nicht schön. Der Punkt vier der Entgeltvereinbarung schreibt (neben anderm, hier erst recht nicht Passendem) etwas von Modellen und Projektoren, die nur gegen Entgelt wiedergegeben werden dürfen. Das wäre noch am nächsten dran, aber eigentlich enthält das Bild davon nichts. Ein Tisch, der als Requisit benutzt wird ist in meinen Augen kein Modell, eine Kamera ist kein Projektor (das ist doch eine Kamera auf dem Bild?). Wieso soll man eigentlich ausgerechnet für Projektoren zahlen? Hmm. Es wird auf der Löschdisk jedenfalls noch auf Antwort des Museums gewartet.--Miss-Sophie 11:29, 5. Dez. 2011 (CET)
- Aus urheberrechtlicher Sicht haben solche Entgeltvereinbarungen keinerlei Relevanz. Sicherlich kann jemand, der dagegen verstößt, zivilrechtlich verfolgt werden, das hat aber nicht mit Urheberrechtsverstößen zu tun, sondern nur mit zivilem Vertragsrecht. Grüße, Grand-Duc 03:50, 5. Dez. 2011 (CET)
- Greift hier die Entgeltordnung der Kinemathek (insbes. Punkt 4: Wiedergabe von Archivalien inFilm/Fernsehen/Druck)? Dann könnt's Probleme geben. -- Jo Atmon Smokey Jo's Café 00:29, 1. Dez. 2011 (CET)
Tangentiale Verbindung Ost
Der Artikel Tangentiale Verbindung Ost kommt zum Großteil von dieser Seite: http://www.tvoberlin.de/. Diese wird betrieben von der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. --Marcadore 21:31, 15. Nov. 2011 (CET)
Bild von denkmalgeschütztem Haus
Hallo,
ich habe, anlässlich des WLM, ein denkmalgeschütztes (Privat)Haus fotografiert und in einer Liste hier veröffentlicht. Nun habe ich gerade einen Anruf erhalten, von dem Anwohner, dem das Haus gehört. Er wünscht es nicht, das dieses Foto hier veröffentlicht wird. Ich hatte auf die Panoramafreiheit hingewiesen. Er argumentiert, das selbst Google mit Streetview Häuser verpixeln muss. Er holt sich morgen Rat beim Anwalt. Wie gehe ich jetzt damit um? Ich hab das Bild erstmal aus der Liste entfernt, allerdings liegt es noch auf Commons. Hab keine Lust wegen meines Engagement für WP nen Prozess an den Hals zu bekommen. --mw 20:25, 27. Nov. 2011 (CET)
- Ganz ruhig. Die Frage ist: hast du das Foto vom Haus von einem öffentlich zugänglichen Platz aus gemacht? Also von einer Straße, einem Gehsteig oder sonstwas? Wenn ja, brauchst du nichts zu befürchten. Panoramafreiheit ist hier ein teilweise unzutreffendes Argument, weil das ja nur urheberrechtlich geschützte Gebäude betrifft (was das ja nicht ist). Aber dafür gabs ja mal das Friesenhaus-Urteil. Suche danach mal in Recht am Bild der eigenen Sache und bei Google. Das Foto ist unproblematisch. Zum Thema GoogleStreetView: da gings um Datenschutz, nämlich die Verknüpfung von mehreren Daten zusammen mit den Bildern. Die Verpixelung war im Übrigen eine rein freiwillige Sache, eine freiwillige Vereinbarung mit den Datenschützern ohne rechtliche Grundlage. Google könnte problemlos das verpixeln sein lassen und hätte (zumindest dafür) rechtlich nicht belangt werden können. Daher, abwarten und wenn Chaddy & Co sich hier melden, einfach darauf verweisen. --Quedel 21:21, 27. Nov. 2011 (CET)
- @mw, ist die genaue Angabe der Straßenadresse tatsächlich notwendig? Vielleicht stört nur das den Besitzer. Davon abgesehen gilt aber zunächst mal, was Quedel angesprochen hat. --Túrelio 21:33, 27. Nov. 2011 (CET)
- In der Bildbeschreibung kann die Adresse weggelassen werden, in der Liste der denkmalgeschützten Häuser sicher nicht, den dort ist sie essentieller Bestandteil der Listeninformation. Nachtrag: ja, das Bild ist von einer öffentlichen Strasse aus gemacht worden. --mw 21:38, 27. Nov. 2011 (CET)
- Hallo Michael, ich kann dir hier prinzipiell keine rechtliche Beratung anbieten; im Zweifel sollte ein Anwalt konsultiert werden. Grundsätzlich vertreten wir hier aber die Auffassung, dass es weder ein urheberrechtliches noch ein eigentumsrechtliches Problem mit Bildern von Gebäuden gibt, die von einem öffentlichen Platz, einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Weg aus aufgenommen wurden. Dies deckt sich mit der Rechtsprechung des BGH, angefangen bei der Friesenhaus-Entscheidung und auch jüngst wieder bestätigt:
- "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen das ungenehmigte Filmen eines Gebäudes oder eines Gartens und die Verwertung solcher Filmaufnahmen allerdings nicht in jedem Fall eine Eigentumsbeeinträchtigung dar. An ihr fehlt es vielmehr, wenn ein Gebäude oder eine Gartenanlage von einer anderen Stelle aus als dem Grundstück, auf dem sie sich bleibend befinden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2002 - I ZR 102/99, BGHZ 150, 6, 9 f. für den verhüllten Reichstag), gefilmt werden und solche Filmaufnahmen verwertet werden (BGH, Urteile vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252 und vom 5. Juni 2003 - I ZR 192/00, NJW 2004, 594, 595; ebenso OLG Düsseldorf, AfP 1991, 424, 425; OLG Köln, NJW 2004, 619 f.; LG Frei-burg, NJW-RR 1986, 400, 401; LG Waldshut-Tiengen, ZMR 2000, 522, 524). Das hat der Bundesgerichtshof aus einer Parallelwertung zu § 59 UrhG abgeleitet. Die urheberrechtliche Freistellung soll nicht eigentumsrechtlich unterlaufen werden können." (BGH, Urt. v. 17.12.2010 - V ZR 46/10, Rn. 12)
- Auch hinsichtlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sehen wir uns auf der sicheren Seite:
- "Der Schutz der Privatsphäre entfällt nicht bereits deshalb, weil Vorbeikommende auf Grund der landschaftlichen Gegebenheiten Grundstücksteile einsehen können. Bei einem umfriedeten Wohngrundstück bleibt der typisch private Charakter für Dritte bereits durch dessen erkennbaren Nutzungszweck bestimmt [...] Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung wird [aber] regelmäßig nicht gegeben sein, wenn lediglich das Fotografieren der Außenansicht eines Grundstücks von einer allgemein zugänglichen Stelle aus und die Verbreitung dieser Fotos in Frage stehen, weil die Aufnahmen nur den ohnehin nach außen gewandten Bereich betreffen. Ob demgegenüber die Veröffentlichung von Fotos umfriedeter Außenanlagen gegen den Willen des Grundstücksbesitzers eine Persönlichkeitsverletzung darstellt, lässt sich nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände für den Einzelfall beantworten. So verliert der Bereich, der lediglich zur Privatsphäre wird, weil sich jemand an einen Ort zurückzieht, der zwar einer begrenzten Öffentlichkeit zugänglich ist, in der konkreten Situation aber zu einem Ort der Abgeschiedenheit wird (vgl. Senatsurteil BGHZ 131, BGHZ Band 131 Seite 332 [BGHZ Band 131 Seite 338ff.] = NJW 1996, NJW Jahr 1996 Seite 1128), die Eigenschaft der Privatheit wieder, wenn diese besondere Situation endet, indem sich z.B. die betreffende Person entfernt oder von sich aus den Zutritt der Öffentlichkeit gestattet. Anders hingegen ist der häusliche Bereich zu beurteilen, der stets eine Rückzugsmöglichkeit gewähren soll." (BGH, Urt. v. 09.12.2003 - VI ZR 373/02 (KG) - Feriendomizil I)
- Grüße, —Pill (Kontakt) 21:54, 27. Nov. 2011 (CET)
- Hallo mw, das wichtigste haben Pill und Quedel bereits gesagt. Wenn sich das Thema mit dem Anwaltsbesuch des Anwohners nicht erledigt hat, wende Dich bitte an Jan Engelmann von WMDE, der Verein wird Dich in dieser Sache mit Sicherheit unterstützen, ob juristisch oder anderweitig. --elya 22:08, 27. Nov. 2011 (CET)
- Nun ist es soweit. Entgegen der Mitteilung des Anwohners habe ich keinen Anruf erhalten sondern heute eine Abmahnung (da stehen jetzt knapp 500 € im Raum) und Unterlassungserklärung zur Unterzeichnung von einem RA. Sie berufen sich im besonderen auf BDSG § 3 und 4 ff. Ich versuche mich mal an Hr,. Engelmann zu halten mal schauen was rauskommt. Sollte ich hier was zahlen müssen, werde ich wohl meine Mitarbeit an WP beenden. Das isses mir nicht wert. --mw 16:50, 3. Dez. 2011 (CET)
- Ich denke wie Elya, dass dir der Verein da irgendwie weiterhelfen wird, zumal es hier ja schon entsprechend lautende Rechtsprechung gibt. Wünsche mir, dass das gut ausgeht, —Pill (Kontakt) 17:15, 3. Dez. 2011 (CET)
- Michael, ruf bitte gleich am Montag im Büro an (030-219 15 826-0) und besprich das mit Jan Engelmann - und bitte antworte dem gegnerischen Anwalt bis dahin nicht.--Pavel Richter (WMDE) 19:42, 3. Dez. 2011 (CET)
- Hallo Pavel, das werde ich machen. Habe auch Hr. Engelmann schon eine email geschickt zu dem Sachverhalt. --mw 21:05, 3. Dez. 2011 (CET)
- Auf alle Fälle finde ich dass bei solchen Fällen der Verein aushelfen müsste. Andernfalls müssen wir hier einen Sammeltopf einrichten. Ich bin bereit meinen Spendenbeitrag zu leisten. Wer macht mit, nur für den Fall des Falles? Im Falle eines Sammeltopfes sollte dann zumindest der Verein einen Anwalt empfehlen/beauftragen. Mit dem Fall könnten wir zukünftige Habgierigkeiten anderer Anwälte gleich im Keime ersticken oder sogar im Gegenzug die eigenen Kosten in Rechnung stellen. --Alchemist-hp 21:44, 3. Dez. 2011 (CET)
- +50€ Wohin? Das muss uns unser Projekt wert sein. Gruss --Nightflyer 00:22, 4. Dez. 2011 (CET)
- Ich halte diese Abmahnung, sollte sie wirklich auf das BDSG gestützt sein, für deutlich unberechtigt, auch in weiterer Hinsicht ist m.E. kein Rechtsverstoß zu sehen. Danke für die Verlinkung des LG-Urteils. Freundlicher Gruß. +verneig+ Botulph 23:26, 3. Dez. 2011 (CET).
- Eure spontane Solidarität mit Michael ehrt euch, aber ich kann in dieser Hinsicht Entwarnung geben. Selbstverständlich wird die anwaltliche Vertretung über den Verein organisiert. Wir sind da ganz optimistisch. --Jan Engelmann (WMDE) 09:46, 6. Dez. 2011 (CET)
- Südkurierbericht zu einem weiteren Urteil: ein fremdes Haus darf als eine Art Unternehmens-Logo benutzt werden. −Sargoth 10:08, 6. Dez. 2011 (CET)
- Eure spontane Solidarität mit Michael ehrt euch, aber ich kann in dieser Hinsicht Entwarnung geben. Selbstverständlich wird die anwaltliche Vertretung über den Verein organisiert. Wir sind da ganz optimistisch. --Jan Engelmann (WMDE) 09:46, 6. Dez. 2011 (CET)
- Ich halte diese Abmahnung, sollte sie wirklich auf das BDSG gestützt sein, für deutlich unberechtigt, auch in weiterer Hinsicht ist m.E. kein Rechtsverstoß zu sehen. Danke für die Verlinkung des LG-Urteils. Freundlicher Gruß. +verneig+ Botulph 23:26, 3. Dez. 2011 (CET).
- +50€ Wohin? Das muss uns unser Projekt wert sein. Gruss --Nightflyer 00:22, 4. Dez. 2011 (CET)
- Auf alle Fälle finde ich dass bei solchen Fällen der Verein aushelfen müsste. Andernfalls müssen wir hier einen Sammeltopf einrichten. Ich bin bereit meinen Spendenbeitrag zu leisten. Wer macht mit, nur für den Fall des Falles? Im Falle eines Sammeltopfes sollte dann zumindest der Verein einen Anwalt empfehlen/beauftragen. Mit dem Fall könnten wir zukünftige Habgierigkeiten anderer Anwälte gleich im Keime ersticken oder sogar im Gegenzug die eigenen Kosten in Rechnung stellen. --Alchemist-hp 21:44, 3. Dez. 2011 (CET)
- Hallo Pavel, das werde ich machen. Habe auch Hr. Engelmann schon eine email geschickt zu dem Sachverhalt. --mw 21:05, 3. Dez. 2011 (CET)
- Dieser Fall, Sargoth, ist mE wichtig - kann die zuständige Wikipedia-Dienststelle :) beim Südkurier nachsuchen um Mitteilung der Quelle´bzw des Aktenzeichens? Freundlicher Gruß. +verneig+ Botulph 09:16, 9. Dez. 2011 (CET).
- findest du? liest sich doch genau so wie die bgh-rechtsprechung. und hört sich auch so an :). warum sich da übrigens alle (inklusive moderatorin) wegen der bildverwertung so aufregen, verstehe ich auch nicht ... das az lässt sich dem beitrag nicht entnehmen, dafür aber zumindest das amtsgericht offenburg als entscheidendes gericht. —Pill (Kontakt) 19:04, 9. Dez. 2011 (CET)
- Mal abgesehen davon, dass in diesem Fall die rechtliche Situation eindeutig ist, was ist eigentlich genau unter "gewerbsmäßig" zu verstehen? Ist das auch anzuwenden, wenn ein als gemeinnütziger anerkannter Verein ein strittiges Foto (Aufnahme nicht im öffentlichen Verkehrsraum, Einwilligung vom Besitzer egal wovon liegt nicht vor, aus welchen Gründen auch immer?) in Publikationen (incl. Internet) veröffentlicht? Zählt das noch als Privatgebrauch, s. Schloss Sanssouci? Andererseits sind wir noch nie mit solchen Problemen konfrontiert worden. Die meisten Angesprochenen freuten sich, wenn sie auf die Erlaubnis angesprochen wurden oder grummelten zustimmend vor sich hin. Mir geht's hier um das Grundsätzliche. Entsprechende Beispiele fand ich dazu noch nicht. --Gwexter 14:34, 10. Dez. 2011 (CET)
- Hallo Gwexter, verstehe jetzt nicht ganz, was du meinst. Die Eigentumsbeeinträchtigung, die durch die ungenehmigte Verwendung von Aufnahmen zustandekommt, die vom fremden Eigentum aus aufgenommen wurden (sich also nicht auf die Panoramafreiheit stützen können), hängt an der unberechtigten Verwertung dieser Aufnahmen. Der Grundeigentümer kann selbst festlegen, zu welchen Zwecken du die von seinem Grund aus aufgenommenen Bilder verwenden darfst (der BGH spricht einfach von einer "Verletzung des aus dem Grundstückseigentum folgenden Rechts zur Anfertigung und Verwertung von Abbildungen der Gebäude und Gartenanlagen, die von dem Grundstück aus angefertigt werden."). Im Fall der Preussischen Schlösser war die gewerbliche Nutzung nur deshalb relevant, weil die Anlagen qua Staatsvertrag ja gerade der Öffentlichkeit gewidmet sein sollen, insofern brauchte es eine Handhabe, um aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber mit dem Staatsvertrag gerade nicht so weit gehen wollte, dass kommerzielle Aufnahmen angefertigt werden dürfen. Grundsätzlich ist das aber nicht das Kriterium. Wenn der Eigentümer Filmaufnahmen nicht gestattet, dann handelt es sich bei jeder Verwertungshandlung um eine Eigentumsverletzung, gleich ob sie gewerblich erfolgt oder nicht. Und die Bereitstellung im Internet ist eine Verwertungshandlung, ebenso der Abdruck in Printpublikationen. —Pill (Kontakt) 15:45, 10. Dez. 2011 (CET)
- Das hilft mir schon. Ich wiederhole: Schwerpunkt ist die Verwertung, Veröffentlichung in Print- und sonstigen Medien wäre also eine Verwertung, egal ob wir für Drucke (in einem Buch oder sonstwie gedruckt bzw. Internet) Entgelt nehmen oder nicht. Das gilt also nicht als Privat, wenn ich das richtig verstanden habe. Privat wäre es, klebte ich mir strittige Bilder ins Album und zeige sie ggf. nur guten Freunden in traulicher Runde. Also weitermachen wie bisher und immer schön fragen, wenn ich Bild oder Film außer im öffentlichen Verkehrsraum mache. Aufnahmen von Parkplätzen aus (beispielsweise Einkaufszentrum) wären demnach also auf privatem Grund gemacht und genehmigungspflichtig. Würde demnach auch auf andere Flächen zutreffen, Parkplatz auf Kirchengelände vor der Kirche (in Kirchen fragen wir eh immer) oder sonstiges Gelände, das nicht dem Staat oder Kommunen oder wem was weiß ich gehört (Bundeswehrgelände rechne ich nicht dazu, Kasernengelände anderer Streitkräfte sowie nicht). --Gwexter 17:45, 10. Dez. 2011 (CET)
- Hallo Gwexter, verstehe jetzt nicht ganz, was du meinst. Die Eigentumsbeeinträchtigung, die durch die ungenehmigte Verwendung von Aufnahmen zustandekommt, die vom fremden Eigentum aus aufgenommen wurden (sich also nicht auf die Panoramafreiheit stützen können), hängt an der unberechtigten Verwertung dieser Aufnahmen. Der Grundeigentümer kann selbst festlegen, zu welchen Zwecken du die von seinem Grund aus aufgenommenen Bilder verwenden darfst (der BGH spricht einfach von einer "Verletzung des aus dem Grundstückseigentum folgenden Rechts zur Anfertigung und Verwertung von Abbildungen der Gebäude und Gartenanlagen, die von dem Grundstück aus angefertigt werden."). Im Fall der Preussischen Schlösser war die gewerbliche Nutzung nur deshalb relevant, weil die Anlagen qua Staatsvertrag ja gerade der Öffentlichkeit gewidmet sein sollen, insofern brauchte es eine Handhabe, um aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber mit dem Staatsvertrag gerade nicht so weit gehen wollte, dass kommerzielle Aufnahmen angefertigt werden dürfen. Grundsätzlich ist das aber nicht das Kriterium. Wenn der Eigentümer Filmaufnahmen nicht gestattet, dann handelt es sich bei jeder Verwertungshandlung um eine Eigentumsverletzung, gleich ob sie gewerblich erfolgt oder nicht. Und die Bereitstellung im Internet ist eine Verwertungshandlung, ebenso der Abdruck in Printpublikationen. —Pill (Kontakt) 15:45, 10. Dez. 2011 (CET)
- Mal abgesehen davon, dass in diesem Fall die rechtliche Situation eindeutig ist, was ist eigentlich genau unter "gewerbsmäßig" zu verstehen? Ist das auch anzuwenden, wenn ein als gemeinnütziger anerkannter Verein ein strittiges Foto (Aufnahme nicht im öffentlichen Verkehrsraum, Einwilligung vom Besitzer egal wovon liegt nicht vor, aus welchen Gründen auch immer?) in Publikationen (incl. Internet) veröffentlicht? Zählt das noch als Privatgebrauch, s. Schloss Sanssouci? Andererseits sind wir noch nie mit solchen Problemen konfrontiert worden. Die meisten Angesprochenen freuten sich, wenn sie auf die Erlaubnis angesprochen wurden oder grummelten zustimmend vor sich hin. Mir geht's hier um das Grundsätzliche. Entsprechende Beispiele fand ich dazu noch nicht. --Gwexter 14:34, 10. Dez. 2011 (CET)
zur fragwürdichkeit des totschlag-arguments "Privatgrundstück"
...selbstverständlich war der aufnahme-standort hier auf dem privatgrundstück des eigentümers. ich schreibe das deshalb, weils nich immer so eindeutich iss, wie ein gebäude benutzt wird - es gibt eine menge alter burgen, schlösser, palais, chalets usw. deren neubesitzer inzwischen irgendwelche firmeninhaber sind, die das anwesen (zumindest teil)gewerblich nutzen. da gibts dann z.b. offene zufahrten auf parkplätze(allein schon wg. der kunden/klienten) und entsprechende innenhöfe. und häufig sind das dann die einzigen punkte, von denen aus ein foto überhaupt möglich iss, weil der eigentümer mauern, zäune(manchmal auch mit stacheldraht) u.a.m. drumrum errichtet hat.
die untere abbildung zeigt den verschlossenen eingang eines in meiner jugend noch frei zugänglichen gebäudekomplexes - heute hermetisch abgeriegelt und jeglichem blick der öffentlichkeit entzogen. aus meiner sicht eine unverschämtheit. wenn man bedenkt, daß hier auch steuergelder flossen, fragt man sich doch: "wo fängt das allgemeinwohl an bzw. hört der schutz privaten eigentums auf?"
bereits in den frühen 70ern (z.b.) wurden durch ein Städtebauplanungsgesetz solche fälle unmöglich gemacht, wo hausbesitzer weiträumige umgehungen beim autobahnbau verursachen konnten...
die frage iss doch: "wem soll der denkmalschutz eigentlich dienen?"
lg, --ulli purwin fragen? 14:42, 9. Dez. 2011 (CET) und: ...ja, ich weiß - polemik gehört hier nich hin.
- Bitte mal Panoramafreiheit, Abschnitt "Kriterium „öffentlich“" lesen. Danke. --AndreasPraefcke 23:43, 11. Dez. 2011 (CET)
- ...ja, ich danke zurück! dann brauchich also auf entsprechende abmahndrohungen garnich weiter zu reagieren? der abschnitt stimmt mich hoffnungsfroh... lg, --ulli purwin fragen? 02:44, 12. Dez. 2011 (CET)
- Nicht zu reagieren funktioniert höchstens bei Leuten/Anwälten, die wissentlich missbräuchlich (z.B. massenhaft) abmahnen und sich mit den Dummen begnügen, die sich beugen und Geld schicken. Ansonsten nennt http://www.abmahnwelle.de/ - wie ich meine zu Recht - nicht zu reagieren wegen des unmittelbar drohenden Prozessrisikos "die schlechteste aller Möglichkeiten". Die Adresse ist sehr zu empfehlen. Der Verein hat mir geholfen, die erste internetbezogene Abmahnung gegen mich abzuwehren. Mit der Erfahrung konnte ich zwei weitere Abmahnungen schadlos erledigen.--Quarz 18:06, 15. Dez. 2011 (CET)
- ...ja, ich danke zurück! dann brauchich also auf entsprechende abmahndrohungen garnich weiter zu reagieren? der abschnitt stimmt mich hoffnungsfroh... lg, --ulli purwin fragen? 02:44, 12. Dez. 2011 (CET)
Hinweis
Hallo,
weiss nicht ob es hier oder dort gut aufgehoben ist. Deshalb Doppelpost: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Bild_von_denkmalgesch.C3.BCtztem_Haus --mw 20:30, 27. Nov. 2011 (CET)