Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2022/12

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Infrarotspektren

Hallo Zusammen, auf dieser Seite ist ein Infrarotspektrum gezeigt, dass ich gerne hochladen würde. Unten auf der Seite ist eine CC BY 4.0 Lizenz für den Seiteninhalt angegeben. Bevor ich das Spektrum hochlade, wäre es mir aber lieb, wenn ein Spezialist einen Blick darauf werfen würde und ggfls. grünes Licht geben könnte. --Mister Pommeroy (Diskussion) 18:11, 4. Dez. 2022 (CET)

Dass dieses Diagramm überhaupt Schöpfungshöhe hat und damit urheberrechtlich schützbar ist, scheint mir recht zweifelhaft, es könnte wohl auch als gemeinfrei (PD) angesehen werden, aber die CC-BY ist ja für uns eine brauchbare Lizenz, also kann man auch auf Nummer sicher gehen und es mit dieser Lizenz auf Commons hochladen, so oder so kein Problem. Gestumblindi 18:14, 4. Dez. 2022 (CET)
Ok, danke. --Mister Pommeroy (Diskussion) 18:16, 4. Dez. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mister Pommeroy (Diskussion) 18:16, 4. Dez. 2022 (CET)

Richtiger Lizenzbaustein für amtliches Dokument

Hallo zusammen, für einen Artikel (Rudolf Hübner (Generalleutnant)) soll eine Änderung der Namensschreibweise durch ein amtliches Dokument (Geburtsurkunde) belegt werden. Die Person wurde 1897 geboren. Welcher Lizenzbaustein wäre beim lokalen Hochladen/auf Commons anzugeben? Danke und Gruß, --Prüm  18:23, 3. Dez. 2022 (CET)

Auf Commons wahrscheinlich am einfachsten {{PD-text}}, wenn die Urkunde keine nennenswerte grafische Gestaltung aufweist, damit kann man sich Diskussionen über das manchmal recht komplexe Thema "amtliche Werke" sparen (eine Geburtsurkunde wird keine Schöpfungshöhe haben und daher sowieso gemeinfrei sein). Gestumblindi 18:17, 4. Dez. 2022 (CET)
Danke, ich werde diesen Vorschlag unterbreiten. --Prüm  18:42, 4. Dez. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:50, 8. Dez. 2022 (CET)

Alte Werke: Gemeinfrei oder nicht?

Hallo zusammen, vor einigen Jahren erschien ein Bildband zu einem bayerischen Landkreis, der zahlreiche historische Abbildungen von Orten im Landkreis aus dem 17., 18. und 19. Jahrhundert enthält. Diese Werke sind alle längst gemeinfrei. Deshalb könnte ich natürlich alles einscannen und auf Commons hochladen. Was natürlich einen erheblichen Qualitätsverlust bedeutet, wenn eine Darstellung im Original über 100 cm breit ist, aber im Buch mit 15 cm Breite abgebildet ist. Da sieht man im Scan mit 600 dpi schon die einzelnen Rasterpunkte der Buch-Reproduktion, kann aber wegen der niedrigen Auflösung trotzdem keine feineren Einzelheiten mehr erkennen. Da dachte ich mir, für die Produktion des Buches mussten doch Bilddateien von den Originalen erstellt worden sein, die eine wesentlich bessere Qualität und höhere Auflösung aufweisen. Also fragte ich überall herum, bis ich endlich den Mann ausfindig gemacht hatte, derr Zugriff auf diese gesuchten Bilddateien hat. Seine Antwort allerdings ist ernüchternd:

Grundsätzlich bin ich ... nicht befugt, Bilddateien von Originalen, die sich in Archiven und Kirchen befinden, an Dritte weiterzugeben. In Vorbereitung der Publikation habe ich bei allen autorisierten Sachverwaltern der Originale eine einmalig für die Publikation geltende Reproduktionsgenehmigung erhalten. Für die Vergabe von Reproduktionsgenehmigungen sind die jeweiligen Eigentümer bzw. Verwalter der Originale zuständig, die Bildrechte liegen z.T. bei diesen, z.T. bei den Photographen. Dem Bildnachweis ... sowie dem Katalog können Sie die jeweiligen Ansprechpartner entnehmen...

Ist das alles relevant und stichhaltig, was der Mann schreibt? Können Archive o.ä., die im Besitz der Originale sind, den Gebrauch der Digitalisate per Vertrag o.ä. wirksam einschränken, und damit die Gemeinfreiheit alter Werke aushebeln? Was könnte man dem Mann zurückschreiben? Gruß,-- --Ratzer (Diskussion) 14:36, 9. Dez. 2022 (CET)

Es ist leider völlig normal, dass Archive und Museen gerne gemeinfreie Werke remonopolisieren möchten und daher Genehmigungen für die Reproduktion verlangen. Das dürfen sie (leider) auch, denn mit gemeinfreien Werken darf man fast alles tun. Es ändert aber nichts daran, dass die Werke gemeinfrei sind. Und sie können auch niemanden belangen, der*die ihre Werke ohne Genehmigung reproduziert, solange dadurch nicht irgendwelche Verträge verletzt werden. -- Chaddy · D 15:02, 9. Dez. 2022 (CET)
Danke. Schade. Blöde Frage: Ist die Weitergabe einer Bilddatei eine "Reproduktion"?--Ratzer (Diskussion) 11:28, 10. Dez. 2022 (CET)
Hallo @Ratzer! Die Herstellung eines Scans ist eine Reproduktion. Der Oberbegriff, unter den Reproduktion, Weitergabe und Veröffentlichung fallen, heißt Nutzung. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bedarf einer Erlaubnis des Urhebers (Lizenz). Da aber die hier fraglichen Urheber schon lange tot sind und da bei der Reproduktion gemeinfreier Werke seit der Reform im Sommer 2021 nach § 68 UrhG kein Leistungsschutzrecht mehr entsteht (wahrscheinlich ist der Person, die dir geantwortet hat, das noch nicht bewusst), kann man solche Reproduktionen beliebig nutzen. Ich kann dir gern helfen, das deinem Ansprechpartner zu verdeutlichen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:41, 10. Dez. 2022 (CET)
Auch vor der Reform letztes Jahr waren simple Scans nicht schützbar. -- Chaddy · D 14:50, 10. Dez. 2022 (CET)
Danke @Gnom:, das ist eine klare Aussage. Folgt daraus, dass gegenteilige Vertragsklauseln von Museen und Berufsfotografen unwirksam sind?--Ratzer (Diskussion) 22:16, 10. Dez. 2022 (CET)
@Ratzer: Richtig. Es gibt aber Ausnahmen, nämlich wenn du zum Beispiel als zahlender Besucher eines Museums oder eines Archivs dessen AGB unterliegst. Ich kann dir gern helfen, das für den konkreten Fall zu klären. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:28, 10. Dez. 2022 (CET)
Danke für das freundliche Angebot, @Gnom. Weitere Angaben zum konkreten Fall würde ich gern per E-Mail schicken, um Namen und andere Angaben beteiligter Personen hier nicht öffentlich auszubreiten. Bitte schreib mir am besten zuerst auf Ratzer.Wikipedia§gmail.com. Gruß,--Ratzer (Diskussion) 09:58, 12. Dez. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:34, 12. Dez. 2022 (CET)

Clarivate Analytics

Hi - kann man das .svg auf Commons hochladen? Oder würdet Ihr da Probleme sehen? Die .png Vriante befindet sich schon dort.--Calle Cool (Diskussion) 08:28, 16. Dez. 2022 (CET)

Commons ist da mal mehr oder weniger streng. Versuch es ruhig. Wenn du willst, kannst du auch das "TM" entfernen, das brauchen wir nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:00, 16. Dez. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Danke für die Einschätzung --Calle Cool (Diskussion) 11:41, 21. Dez. 2022 (CET)

Liste der gesperrten Autoren und Bücher 1946 und Google

Um den Artikel Liste der gesperrten Autoren und Bücher etwas anschaulicher zu machen, würde ich die folgenden drei Bildschirmscans aus der von Google gescannten Broschüre in den Artikel einfügen und habe sie, damit wir hier sehen können, um was es sich handelt, bei de:WP hochgeladen. Commons habe ich ersteinmal vermieden, da es mir einfacher erscheint, eine eventuell erforderliche Löschung bei de:WP abzuwickeln.

{{Information |Beschreibung = Liste der gesperrten Autoren und Bücher 1946 Titel |Quelle = Google |Urheber = [[Bundesministerium für Unterricht]] |Datum = 1946 |Genehmigung = {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} |Andere Versionen = |Anmerkungen = }}

Also folgende WP-URF-Fragen:

1. Schöpfungshöhe

Der Buchtitel ist für mich ohne Schöpfungshöhe, bei Seite 3 und bei Seite 5 ist das für mich ein wackeliges Argument.

2. Google NC

Google hat seine Scan-Spende als non-commercial deklariert. Wie gehen wir damit um?

die Frage wäre natürlich obsolet, wenn sich "jemand" (WP:BIBRA?) in eine der bei KVK aufgeführten Bibliotheken begeben würde und eigene Scans anfertigen würde.
3. Commons

Welches der Bilder, im Falle dass hier o.k., kann man nach Commons transferieren, welches besser nicht?

4. Quelle

und noch eine kleine Frage: wer möchte mir hier die Vorlage:Google Buch passgerecht aufbereiten?

--Goesseln (Diskussion) 12:42, 8. Dez. 2022 (CET)

Seite 3 ist leider als Sprachwerk schutzfähig, seite 5 als Datenbankwerk. Der Titel ist jedoch in der Tat schutzunfähig, auch Google hält hieran keine Urheberrechte. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:54, 8. Dez. 2022 (CET)
Nachgeklapper von mir zu Seite 3 und Seite 5
Urheberrecht (Österreich)
Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlässe, Bekanntmachungen und Entscheidungen sowie ausschließlich oder vorwiegend zum amtlichen Gebrauch hergestellte amtliche Werke der im § 2 Z 1 oder 3 bezeichneten Art genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
--Goesseln (Diskussion) 13:09, 8. Dez. 2022 (CET)
Stimmt, da ist halt die Frage, ob das darunter fällt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:57, 8. Dez. 2022 (CET)
Ich halte es wahrscheinlich, dass Goesseln recht hat und die Inhalte aufgrund der von ihm genannten Vorschriften gemeinfrei sind. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:45, 10. Dez. 2022 (CET)

IEC 60417/ISO 7000

Hallo, eine Bitte an die Experten hier um die Einordnung dieser Anfrage bzgl. Urheberrecht bevor man/ich Arbeit in dieses Projekt investiert. Vielen Dank und Gruß
(@Maxi123ID:) --Mrmw (Diskussion) 20:40, 16. Dez. 2022 (CET)

Schau vielleicht mal hier nach: https://www.iso.org/iso-standards-and-patents.html Eine ähnliche Thematik gab es offenbar auch schon mal hier. --Maxi123ID (Diskussion) 20:51, 16. Dez. 2022 (CET)

Archivdokument

Kann ich dieses Dokument hier: http://www.volksgarten-schmalkalden.de/upload/img/anzeige+1835+schmalkalden.jpg auf Commons hochladen? Ich möchte es als Illustration für Johann Georg Wagner (Jurist) verwenden. Natürlich wäre das Dokument von 1835 gemeinfrei, mich beschäftigt nur der Stempel des Stadt- und Kreisarchivs Schmalkalden, der in der rechten unteren Ecke zu sehen ist. Kann das Archiv Rechte geltend machen? --Mautpreller (Diskussion) 01:49, 27. Dez. 2022 (CET)

Durch die Reproduktion gemeinfreier zweidimensionaler Vorlagen entsteht kein Schutz. Man könnte sich höchstens auf den Standpunkt stellen, dass das Bild keine reine Reproduktion ist, sondern selber ein fotografisches Werk, da es das Dokument als dreidimensionales, zerknittertes und eingerissenes Objekt zeigt, aber dem könnte wohl abgeholfen werden, indem du den Rand etwas beschneidest...? Gestumblindi 21:12, 27. Dez. 2022 (CET)
Okay.--Mautpreller (Diskussion) 22:18, 27. Dez. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 00:00, 29. Dez. 2022 (CET)

Wandbild in der Brüsseler Metro

Roger Raveel: Vive la Sociale (1976), Wandgemälde in der Station Merode der Metro Brüssel

Hallo, im Wikipedia:Review/Kunst und Kultur#Der Einzug Christi in Brüssel ist die Frage hochgekommen, ob die Abbildung dieses Wandbildes in der Brüsseler Metro-Station Merode (siehe fr:Merode (métro de Bruxelles)) in unseren Artikeln erlaubt ist. Roger Raveel ist ein 2013 verstorbener belgischer Künstler, aber das Bild ist öffentlich zugänglich. Greift also die Panoramafreiheit? Ich habe diese Aussage vom Wikimedianer Dimitar Dimitrov gefunden: "Die fürs Fotografieren günstigsten Regelungen gibt es in Belgien, Irland und Großbritannien. In diesen Ländern sind auch öffentliche Innenräume in der Panoramafreiheit inbegriffen. Voraussetzung ist, dass der Raum ohne Hürden öffentlich zugänglich ist. Der wunderschöne Bahnhof von Antwerpen [mit Verweis auf commons:Antwerp Central Station] ist ein solches Beispiel." Also auch kein Problem für das Wandgemälde? Oder doch? Danke für Eure Einschätzungen. Viele Grüße! --Magiers (Diskussion) 09:22, 27. Dez. 2022 (CET)

Belgien ist ja interessant. Bis 2016 gab es dort überhaupt keine Panoramafreiheit, man erinnere sich an die vielen deswegen gelöschten Fotos vom Atomium. Diese wurden inzwischen auf Commons wiederhergestellt, wie auch in der Tat Fotos aus Bahnhöfen und Metrostationen. Die Erläuterungen auf Commons sind für mich allerdings nicht ganz klar, was die Unterscheidung zwischen Innen- und Aussenräumen angeht. Der 2016 ergänzte Gesetzestext selbst ähnelt ja stark etwa dem, was wir in der Schweiz oder in Deutschland haben, indem von dauerhaft an öffentlichen Plätzen befindlichen Werken die Rede ist ("... werken van beeldende, grafische of bouwkundige kunst, die zijn gemaakt om permanent in openbare plaatsen te worden geplaatst ..." / "... oeuvres d’art plastique, graphique ou architectural destinées à être placées de façon permanente dans des lieux publics ..."). Dazu gehören also sicher auch Wandgemälde. Auf Commons steht: "An explanation that was attached to a draft version of the freedom of panorama provision stated that the provision was intended to apply to locations that are permanently accessible to the public, such as public streets and squares, and that the provision was not intended to apply inside of public museums or other buildings that are not permanently open to the public. According to the explanation, if a work of art is situated inside a building that is not permanently open to the public, then the artist may not have expected public exhibition of the work." Nun ist für mich doch die Frage, ob eine Metrostation wirklich als ein Ort, der "permanently open to the public" ist, gilt. In der Nacht wird sie ja vielleicht für einige Stunden geschlossen sein? Die Erläuterung nennt einerseits "public streets and squares" als Plätze, die "permanently accessible to the public" sind, und andererseits "inside of public museums or other buildings that are not permanently open to the public" als Orte, für die das nicht gilt. Bahnhöfe und Metrostationen als "Zwischending" scheinen da, wie so oft auch in anderen Ländern (in der Schweiz gibt es in der juristischen Kommentarliteratur etwa widerstreitende Meinungen dazu), eigentlich in einer ungeklärten Grauzone zu sein? Aber wenn Dimitar Dimitrov das so sieht, und da die aktuelle Praxis auf Commons ja offenbar auch so aussieht, kannst du es wohl so handhaben. Auf jeden Fall kommt es nicht darauf an, ob es sich um Architektur, eine Skulptur oder ein Wandgemälde handelt; die Frage wäre eben höchstens, ob die Panoramfreiheit in Bahnhöfen/Metrostationen wirklich anwendbar ist... Gestumblindi 20:48, 27. Dez. 2022 (CET)
Danke Gestumblindi für Deine ausführliche Erklärung. Damit bist Du ja auf der Linie von Rlbberlin: Grauzone, endgültige Klarheit gibt es nicht. Aber ich würde mich dann auch auf den Standpunkt von Dimitrov stellen: Wenn es Commons und die anderssprachigen Wikis so akzeptieren, dann können wir das wohl auch. Es sei denn, jemand kommt doch noch mit einem Veto um die Ecke. Gruß --Magiers (Diskussion) 11:34, 28. Dez. 2022 (CET)
@Magiers: Ich kann mich Gestumblindi (wie stets) anschließen, auch wenn ich vielleicht etwas skeptischer als er auf eine irgendwann diese Frage entscheidende Gerichtsentscheidung blicke. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:59, 28. Dez. 2022 (CET)
Danke auch Dir Gnom. Dann hoffen wir mal, dass zukünftige Gerichte das Recht nicht allzu für Privatinteressen und gegen das öffentliche Interesse dehnen. Interessant finde ich bei Gestumblindis Zitat jedenfalls, dass die Erwartung des Künstlers eine Rolle spielt, ob sein Werk öffentlich ausgestellt ist, und da würde mich als juristischen Laien schon sehr wundern, was es für eine öffentlichere Ausstellung geben mag als die in einer Metrostation (auch wenn die nachts technisch für ein paar Stunden geschlossen sein mag) - im Unterschied etwa zu öffentlichen Gebäuden, Museen, Kirchen etc. Gruß --Magiers (Diskussion) 09:38, 29. Dez. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:59, 28. Dez. 2022 (CET)#

Eine wirkliche Panoramafreiheit für Innenräume gibts nur in Österreich, wenn auch eingeschränkt - aber klar definiert. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:24, 29. Dez. 2022 (CET)

Arbeitsgemeinschaft Europäischer Chorverbände

Hi - Was ist hier eure Meinung? Könnte man es auf Commons hochladen? Oder muss da vorher der Urheber kontaktiert werden? Siehe auch die Website --Calle Cool (Diskussion) 16:30, 28. Dez. 2022 (CET)

Nee, das passt. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:53, 28. Dez. 2022 (CET)
Danke für die schnelle Antwort --Calle Cool (Diskussion) 09:30, 30. Dez. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Calle Cool (Diskussion) 09:30, 30. Dez. 2022 (CET)

Urheber einer Reproduktion eines Kunstwerks

Vorgeschichte: vom Hölzchen aufs Stöckchen (kann man überspringen, hat mit der Urheberrechtsfrage selbst nichts zu tun)
da ich gestern einem Kollegen bei einer Literaturrecherche bei WP:Bibra aushelfen wollte, habe ich mir die Zeitschrift Deutsche Kunstschau von den UB-Mitarbeitern aus den Untiefen des Magazins holen lassen. Nach dem Einscannen des Aufsatzes habe ich noch ein bißchen in der Zeitschrift geblättert und stieß auf einen Artikel über Wilhelm Steinhausen (wer ist denn das?) und ein paar SW-Reproduktionen seiner Gemälde. Mit der eingeengten WP-Sichtweise haben wir die Bilder schon? habe ich gleich mal nachgesehen, was wir denn so haben, und wie überhaupt der Artikel sich so anlässt: aha, kein AKL-Eintrag angegeben, also wäre da etwas nachzuschlagen und vielleicht nachzutragen. Bilder hingegen gibt es bei Commons schon reichlich, also keine Dringlichkeit da noch mehr hochzuladen. Die Artikelbebilderung ist auch reichlich, also wäre das Thema schnell abzuschließen, wenn nicht dieses auffällige Bild des Ehepaars im Artikel fehlen würde, statt dessen in der Artikelgalerie nur diese eine SW-Reproduktion. Das Bild in Farbe habe ich inzwischen eingebaut, die Schwarz-weiß-Reproduktion als redundant entfernt.


1 Datei:Wilhelm Steinhausen mit Frau.jpg nicht bei Commons, sondern in de-WP hochgeladen 2014 |Urheber = Wilhelm Steinhausen (1846-1924) |Quelle = Gerhard Krügel: Wilhelm Steinhausen, Mainz, 1907, S. 7. |Datum = 19.08.2014 |Genehmigung = Bild-PD-alt |Exif = keine besonderen Angaben

2 File:Entdeckt! Maltechniken von Martini bis Monet-7137.jpg bei Commons hochgeladen 2021 |Urheber = [aktueller Fotografenname, siehe den Eintrag bei Commons] |Quelle = eigenes Werk |Datum = 14. November 2021 |Genehmigung = CC BY-SA 4.0 |Exif = mit dem Fotografennamen und mit einem Copyright-Hinweis auf den Fotografen

3 File:Wilhelm Steinhausen Selbstbildnis des Malers mit seiner Frau.jpg bei Commons hochgeladen 2022 |Urheber = Wilhelm Steinhausen |Quelle = Bild 2 |Datum = 1892/1893 |Genehmigung = PD-old |Exif = habe ich versucht zu löschen, ist mir aber nicht wirklich gelungen

Das Bild 3 habe ich (Benutzer:Goesseln) durch Download von Bild 2, Bearbeiten (Beschneiden) und Upload unter einem neuen Bildnamen erzeugt. Indem ich beim Upload das Bild als PD eingetragen habe, habe ich die vorgeschriebene CC-Kette aufgelöst.

Was empfehlen wir (=Commons) Dritten bei der Verwendung eines der drei Bildern? Bei Bild 1 und Bild 3 nichts, die beiden Bilder sind komplett frei für alle für jeden Gebrauch. Bei Bild 2 machen wir genaue Vorschriften und erwarten unter anderem, dass der Drittnutzer den Fotografen als Urheber nennt und einen Viertnutzer ("Weitergabe zu gleichen Bedingungen") ebenfalls dazu verpflichtet, gelingt dies dem Weiternutzer nicht, dann wird möglicherweise ermahnt oder kostenbewehrt "abgemahnt".

Also die Frage zum Urheberrecht: Was ist in den Parametern richtig und kann so bleiben, was ist leicht falsch und sollte korrigiert werden, was ist schwerwiegend falsch und muss geändert werden? Was ist mit dem untergründigen Copyright-Hinweis in den Exif-Daten?

Was sollten wir beim Commons-Upload-Prozess dem Uploader noch mitgeben, damit solche merkwürdigen Angaben in den Bildparametern vermieden werden.

Was machen wir mit den anderen zigtausend als Eigengewächs parametrisierten Reproduktionen?

Oder alles ganz anders? --Goesseln (Diskussion) 00:59, 21. Dez. 2022 (CET)

Mich würde Raimonds Meinung dazu interessieren. Ich pinge ihn deshalb mal an: @Raymond: --Jossi (Diskussion) 01:06, 21. Dez. 2022 (CET)
WP:BR#Vervielfältigungen von gemeinfreien Werken -- Chaddy · D 02:04, 21. Dez. 2022 (CET)
Das zweite Foto enthält auch einen lesbaren, nicht ganz kurzen Text neben dem Gemälde, der möglicherweise Schöpfungshöhe besitzt und urheberrechtlich geschützt ist, womit das Foto eventuell ohne Freigabe des Rechteinhabers des Textes gar nicht hätte hochgeladen werden dürfen? Panoramafreiheit ist für den Text nicht anwendbar, da sicher in einem Innenraum aufgenommen. Gestumblindi 02:27, 21. Dez. 2022 (CET)
@Gestumblindi Ich fotografiere gerne mit Kontext, trotzdem ist mir der längere Text, vermutlich mit Schöpfungshöhe, gar nicht aufgefallen. Ich schlage vor, dass im Textbereich alles unterhalb der Provenienz des Bildes verpixelt wird. Ich werde sicherlich mir nicht die Mühe machen, hier eine Freigabe für den Text einzuholen. Ist mE nicht wichtig genug. --Raymond Disk. 11:14, 21. Dez. 2022 (CET)
@Goesseln, @Jossi2 Mein Foto mit Rahmen und Kontext ist sicherlich korrekt lizenziert und sollte bei Weiterverwendung entsprechend der CC BY-SA-Lizenz verwendet werden. Für das vom Rahmen befreite Bild kann ich natürlich keine Lizenz geltend machen. Die nicht mehr ganz stimmigen EXIF-Daten, vor allem die Lizenz, darf natürlich gerne von jedermann korrigiert werden (sprich extern bearbeiten und als neue Version hochladen). --Raymond Disk. 11:11, 21. Dez. 2022 (CET)