Wikipedia Diskussion:Artikel über lebende Personen/Archiv/2023

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Bei Burkard (Begriffsklärung) fielen mir einige Einträge lebender Personen als Rotlink auf. Wie steht WP:BLP dazu?

Es sind keine Belege hinterlegt, also sind die Einträge im ersten Ansatz gegen WP:BLG, TF vom Feinsten. Weiters kommt mir WP:WWNI #7, Rohdaten, in den Sinn, von der Wahrnehmung de Persönlichkeitsrechte ganz zu schweigen.

Wie hält's WP damit? --Alossola (Diskussion) 10:18, 26. Sep. 2023 (CEST)

Lösch es raus. Wer es drin haben will, muss die enzyklopädische Relevanz des Rotlinklemmas belegen. No big deal. --grim (Diskussion) 10:30, 26. Sep. 2023 (CEST)
Ergänzung: In dem von Dir genannten Beispiel sind alle Rotlinks akzeptabel, da die noch zu erstellenden Artikel alle wohl enzyklopädisch relevant wären. Siehe Rezeption und Olympiateilnahme (Google). Hier unsere Regelseite dazu: WP:V#Rot. Gruß --grim (Diskussion) 10:37, 26. Sep. 2023 (CEST)
Hmm - muss ich mir deren Arbeit machen... :(
Keine Bedenken aus Richtung BLP? --Alossola (Diskussion) 10:40, 26. Sep. 2023 (CEST)
Ich sehe keine Kollisionen mit WP:BIO. Rotlinks auf Namen sind gängige Praxis. Je privater einer Information, desto weniger hat sie etwas bei WP zu suchen; je relevanter die Person, desto mehr Informationen sind gerechtfertigt. Auch weniger bekannte Personen können Einzug ins Lexikon erhalten. Der Name ist dabei nicht Teil der Privatsphäre. Angegebene Geburtsdaten in solchen Listen/BKLs sollten belegbar sein. Du könntest in der Versionsgeschichte schauen, ob beim Hinzufügen von solchen Informationen Quellen angegeben wurden. In der Regel fügen Benutzer Rotlinks nur hinzu, wenn sie das Lemma als Artikelwunsch betrachten und sich der enzyklopädischen Relevanz bewusst sind. Dann sind es auch keine ungefilterten Rohdaten mehr. Ich würde also mit AGF an die Sache herangehen und Rotlinks nur dann prüfen, wenn Du Zweifel hast oder Du eine wenig beobachtete Seite überprüfst. --grim (Diskussion) 11:13, 26. Sep. 2023 (CEST)
Nochmal Danke, auch für Deine Edits! AGF sowieso, aber an die Versionsgeschichte hab ich nicht gedacht.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Alossola (Diskussion) 11:30, 26. Sep. 2023 (CEST) --Alossola (Diskussion) 11:30, 26. Sep. 2023 (CEST)

Nicht zutreffende Formulierung

Umseitig heißt es "Enthüllungen jeglicher Art, egal ob zutreffend oder nicht." seien nicht erwünscht. Allerdings ist das in dieser Absolutheit nicht zutreffend. Enthüllungen, über die medial berichtet wurde, die also belegt sind, können sehr wohl lemmarelevant sein. z.B. Enthüllung über Steuerhinterziehung prominenter Personen (Uli_Hoeneß#Steuerhinterziehung) Die Formulierung sollte dahingegen präzisiert werden, was nicht erwünscht ist, und was in der Tat eingefügt werden kann. --TheRandomIP (Diskussion) 17:08, 6. Jan. 2023 (CET)

Dann ist das aber keine Enthüllung der Wikipedia / Wikipedianer. Deshalb kann die Formulierung IMHO so stehen bleiben. Grüße --h-stt !? 16:27, 9. Jan. 2023 (CET)
Da steht nicht, dass es um Enthüllungen der Wikipedia / Wikipedianer geht, sondern da steht "Enthüllungen jeglicher Art". Da hast du evtl. schon die richtige Interpretation herausgelesen, die der Text so aber nicht zwangsweise hergibt. Und zudem: Dass jegliche Informationen, die nur von Wikipedianern kommt nicht erwünscht ist, steht übrigens bereits an anderer Stelle. Dies wäre nicht auf Enthüllungen beschränkt. --TheRandomIP (Diskussion) 16:46, 9. Jan. 2023 (CET)

Verschwundene Personen

Gibt es eigentlich irgendwelche Vorgaben für verschwundene Personen? Soll man in betreffenden Artikeln über diese im Präsens oder im Präteritum schreiben? Solange diese Personen nicht amtlich für tot erklärt worden sind, müsste man doch im Präsens schreiben und ansonsten nur nach Ablauf eines zu erwartenden Höchstalters das Präteritum benutzen. Gerüchte und nicht wirklich verifizierbare Berichte über deren Tod könnten doch nicht als Grund für die Nutzung des Präteritums gelten, oder? Angebliche Todesdaten müssten gemäß Wikipedia:Artikel über lebende Personen#Todesdatum belegt werden und dürften nicht als mögliche Todesdaten angegeben werden. --δεινόςRaubdinosaurierσαῦρος 15:58, 3. Okt. 2023 (CEST)

Du hast die Lösung richtig beschrieben. Es gibt ja nicht nur Verschwundene, sondern auch viele Menschen wie Sportler, die danach nicht wieder in der Öffentlichkeit auftauchen. Da gibts ein eigenes Projekt dazu, das ich aber gerade nicht mehr finde. --Hachinger62 (Diskussion) 15:20, 5. Okt. 2023 (CEST)
Ja, ich denke, dass du das richtig beschreibst. Je nach Land gibt es ja offizielle Prozeduren, unter welchen Umständen jemand als verschollen gilt bzw. für tot erklärt werden kann, und was dann als das Todesdatum gilt. Ich denke da gerade an den Fall Daniel Küblböck sowie an die Toten der Titanic, für die allgemein das Todesdatum 15. April 1912 gilt (weil niemand das eiskalte Wasser länger als einige Minuten überleben konnte).
Wenn du meinst, dass unsere Regeln hier da ein wenig expliziter sein sollten, würde ich das unterstützen. --Ziko (Diskussion) 17:00, 5. Okt. 2023 (CEST)
Danke für die Antworten. Was die Regeln betrifft, so finde ich, dass festgelegt werden sollte, ob oder wann man bei einer verschwundenen Person ein mögliches Todesdatum in der Einleitung angeben sollte bzw. ob man das ohne offizielle Todeserklärung überhaupt darf. Gemäß Wikipedia:Artikel über lebende Personen#Todesdatum darf man das nicht, jedoch wird das in einigen Artikel trotzdem getan und das offenbar, weil auch ohne offizielle Erklärung auf Basis des Artikelinhalts von einem wahrscheinlichen Tod zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgegangen weden kann. Solche Todesdaten werden i. d. R. mit einem Fragezeichen versehen. Hinzu kommt dann noch die Einordnung in eine entsprechende Todesjahr- oder Todeszeitraumkategorie. δεινόςRaubdinosaurierσαῦρος 00:57, 8. Okt. 2023 (CEST)
Ich nehme an, dass man einfach äquivalent vorgeht: Todesdatum nur mit zuverlässigem Beleg, Verschollensein nur mit zuverlässigem Beleg. Es kann ja auch eine gute journalistische Quelle sein, die belegt, dass z.B. jemand verschleppt wurde und man weiter nichts über dessen Schicksl weiß. --Ziko (Diskussion) 21:43, 10. Okt. 2023 (CEST)
Gut, dann bleibt es also bei dem, was ich hier am Anfang als Lösung beschrieben habe. δεινόςRaubdinosaurierσαῦρος 23:39, 17. Dez. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: δεινόςRaubdinosaurierσαῦρος 14:31, 31. Dez. 2023 (CET)

parteiische Webseiten

Nehmen wir an, jemand setzt sich auf seiner Webseite mit Vorwürfen zu seiner Person auseinander - wann ist denn eine Webseite parteiisch? Die Seite eines Betroffenen ist muss nicht parteiisch sein. Aber solch ein Abschnitt würde doch nicht zugelassen werden, weil dieser (vermutlich kategorisch) dem NPOV widerspricht und keine Sekundärquelle ist...? Das würde doch bedeuten, dass die Stimme eines voreingenommenen parteiischen Schreibers mehr Gewicht bekommt als die des Betroffenen - Man würde die Deutungshoheit über persönliche Ziele (die nicht negativ-egoistisch sein müssen) und Absichten völlig abgesprechen. Parteiisch ist es nicht zwangsläufig, nur weil sich jemand zu -seine Person betreffenden- Vorwürfen äussert. Was ist, wenn er diese belegt und glaubwürdig entkräften kann. Es muss doch auch jedem eine Expertenrolle über das eigene Leben zugestanden sein - psychiatrische Ausnahmen, andere Sonderfälle sowie Kinder & Jugendliche mal ausgenommen.

Versteht man, wie ich das meine? Es bräuchte unter Umständen noch eine Hierarchie in der Abwägung, im Sinne des NPOV, die aber dann immer am Einzelfall erstmal abzuklopfen wäre, ob etwas tatsächlich der Fall ist. Wenn jemand von 10 Vorwürfen 3 mittels Eristischer Dialektik "entkräftigt" und zu 7 lieber gar nichts sagen will, dann ist das auch für mich klar parteiisch.

Ich finde das ist ein wichtiges, großes Thema, das ungeklärt, dem Erreichen des Ziels der Wissensvermittlung sogar im Wege steht, denn menschliche Entwicklung (der Schreibenden) und unterschiedliche moralische Stufen, werden kaum berücksichtigt.

Die Grenze zur Horizonterweiterung verläuft doch bei jedem anders durch unterschiedliche Erfahrungen, Erlebnisse und Prägung. Ohne Reflexionsfähigkeit und Fähigkeit zur Selbstkritik wird derjenige es gar nicht merken, wann er dem Ziel der Wissensvermittlung dient und wann er das Wissen seinem begrenzten Horizont anpasst. --Indigosign (Diskussion) 03:56, 24. Jan. 2023 (CET)

In so allgemeiner Form lässt sich das kaum beantworten. Zunächst einmal gehören, gerade bei lebenden Personen, persönliche Vorwürfe überhaupt nur dann in den Artikel, wenn sie ein öffentliches Echo, etwa in den Medien, gefunden haben. In diesem Fall kann man die Medienberichte als Beleg heranziehen. Sollte es ausnahmsweise sinnvoll erscheinen, auf Primärquellen zurückzugehen, dann wären die öffentlichen Angriffe auf die Person und die öffentliche Verteidigung der Person gegen diese Angriffe gleichwertige Quellen. Einer eigenen Bewertung (also welche Seite jetzt „parteiisch“ ist oder nicht) muss man sich als Wikipedia-Autor enthalten. Wir breiten keine eigenen Erkenntnisse aus, sondern geben wieder, was „draußen in der Welt“ für richtig gehalten wird (Wikipedia:Keine Theoriefindung). --Jossi (Diskussion) 12:05, 24. Jan. 2023 (CET)
@Indigosign: Wenn ich das richtig verstehe, möchtest Du das umseitig verwendete Adjektiv „parteiisch“ genauer definiert oder kontextualisiert wissen. Die Wikipediarichtlinien sind jedoch absichtlich eher allgemein gehalten, ohne Anspruch auf „juristische Perfektion“. Alles andere wäre unmöglich projektdienlich umzusetzen und zu pflegen. Wir erstellen hier durch Freiwilligenarbeit nicht das perfekte Regelwerk, sondern eine Enzyklopädie. --grim (Diskussion) 12:29, 24. Jan. 2023 (CET)

Audio- und Videovorstellungen

Gelegentlich enthalten Artikel über lebende Personen kurze Audio- oder Videovorstellungen, die von eben diesen Personen eingesprochen worden sind - so z.B. war das bei Klaus Schmeh der Fall und ist es auch noch bei Edzard Ernst. Was ist grundsätzlich von solcher "Eigenwerbung" zu halten? 2A02:8071:B783:C760:20CA:A0EF:2EDA:D6C7 22:27, 23. Mär. 2023 (CET)

Anteilseigner Firmen

Bei Artikeln über Firmen ist es sicher von Interesse, wem das Unternehmen eigentlich gehört. Wenn der Anteilseigner selbst eine Firma ist, ist das sicherlich unproblematisch. Was aber ist, wenn es sich um eine natürliche Person handelt ? Dürfen wir dann den richtigen und vollständigen Namen nennen ? Was ist, wenn die Person minderjährig ist ? --Cappuccino60 (Diskussion) 16:07, 4. Okt. 2023 (CEST)

Wenn die Information veröffentlicht ist, dürfen wir sie auch nennen. Ohne Einschränkung.--Meloe (Diskussion) 16:19, 4. Okt. 2023 (CEST)
(BK) "Firmen"? Du meinst Unternehmen. Den Unterschied sollte man kennen oder in einem Lexikon nachschlagen. Dann ist zu unterscheiden zwischen Personengesellschaften, wo eine persönliche Haftung der Gesellschafter gegeben ist, und Kapitalgesellschaften, die (im Normalfall) nur mit dem eigenen Vermögen haften. Im ersten Fall: In jedem Fall sind öffentliche Angaben auch nennbar. Im zweiten Fall ist es unerheblich, wer die Gesellschafter sind, da ist dann die Teilhaberschaft unter Umständen eben Teil der Privatsphäre. WP:Bio kann auch für unternehmerische Betätigungen anderweitig relevanter Personen gelten.--Auf Maloche (Diskussion) 16:25, 4. Okt. 2023 (CEST)
Wer Anteilseigner eines Unternehmens ist, dürfen wir nennen, wenn es a) reputabel veröffentlicht ist und b) es eine Relevanz, entweder für die Person, oder für das (selbst relevante), Unternehmen gibt. Meistens werden wir es nicht nennen, nicht, weil es schutzwürdige Privatsphäre ist, sondern weil es einfach irrelevant und unwichtig ist.--Meloe (Diskussion) 16:37, 4. Okt. 2023 (CEST)
Ich warne auch vor angeblich reputablen Veröffentlichungen bei unternehmerischen Aktivitäten von Prominenten. Einem hier gebürtigen Fussballprofi sollen hier einige Mehrfamilienmietshäuser gehören, so stand es in der lokalen Presse. Tatsächlich ist das ganze natürlich komplizierter (ich hatte mal einen Mietvertrag für eine Wohnung in einem der Häuser vorliegen): Der Fussballer ist einlagengrößter Gesellschafter einer GmbH, die juristisch Eigentümerin der Gebäude ist und die Wohnungen vermietet. Geschäftsführer der GmbH ist er natürlich auch nicht selbst, sondern einer der anderen Gesellschaftler. Solche Konstrukte werden in der Presse dann gerne mal verkürzt auf "Promi besitzt Mietshäuser", auch wenn das im Grunde juristisch nicht stimmt (presserechtlich geht das, wenn der Promi die GmbH wirtschaftlich kontrolliert) - und damit auch nicht in ein Lexikon gehört, weil wir keine Halbwahrheiten verbreiten.--Auf Maloche (Diskussion) 08:59, 5. Okt. 2023 (CEST)
Ich dachte da eher an das Handelsregister (Deutschland). Bei Presseberichten hast Du ja auf die Problematik selbst hingewiesen. Natürlich wollen wir keine Falschinformationen verbreiten, auch dann nicht, wenn es veröffentlichte Quellen dafür gibt. Das hat aber nichts mit dem, in der Frage aufgeworfenen, persönlichen Schutzbedürfnis der Fußballprofis zu tun. Je nachdem, wie prominent diese sind, könnten diese Person des öffentlichen Lebens sein. Im Zweifelsfall gehören persönliche und biographische Angaben, die nicht mit relevanzstiftenden Eigenschaften zu tun haben und nicht zur Basisbiographie (Geburt, Tod ...) gehören, nie in den Artikel. Wenn es eine öffentliche Kontroverse gab und diese zeitüberdauernd von Bedeutung sein sollte, stellen wir diese Kontroverse dar, nicht die "Fakten" dahinter, wenn wir die nicht kennen.--Meloe (Diskussion) 09:28, 5. Okt. 2023 (CEST)