Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2009/Sebmol

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2 Fragen an den Kandidaten

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Hallo Sebmol, vorab 2 Fragen:

  1. Unter welchen Umständen könnte Deine Position als Vorsitzender des Vereins Wikimedia Deutschland Dich dazu bewegen, Dich in einem Verfahren für befangen zu erklären? Würdest Du dies etwa tun, wenn einer der Verfahrensbeteiligten ein erklärter Gegner des Vereins ist? Wie sähe es aus, wenn einer der Verfahrensbeteiligten ein Vorstandsmitglied oder bezahlter Mitarbeiter des Vereins ist?
  2. Bekanntlich siehst Du die Frage des Gebrauchs der Adminknöpfe durch Schiedsrichter, die sie temporär zur Wahrnehmung der Adminfunktion erhalten haben, etwas anders als viele andere Benutzer (darunter auch ich). Gesetzt den (wenn auch nicht sehr wahrscheinlichen) Fall, Du würdest die allgemeine Adminfunktion während Deiner SG-Mitgliedschaft verlieren, etwa durch Abwahl nach dem neuen Verfahren: Würdest Du Dich dann im Gebrauch der Dir als Schiedsrichter ja trotzdem verbleibenden Knöpfe auf das für das SG Notwendige, also das Lesen gelöschter Artikel, die für das Verfahren eine Rolle spielen, beschränken?

Gruß --Amberg 01:06, 5. Nov. 2009 (CET) Hallo Amberg. Gern beantworte ich deine Fragen:Beantworten

zu 1.) Über hypothetische Fälle zu sprechen, ist immer schwierig, weil sich nur schwer voraussagen lässt, in welchen Konstellationen und unter welchen Umständen Konflikte vor dem Schiedsgericht vorgetragen werden. Gleichzeitig teile ich deine Bedenken aber, was etwaige Parteinahme oder der Eindruck derselben erzeugen würde. Daher würde ich mich aus Fällen zurückziehen, in denen Mitarbeiter des Vereins oder Vorstandskollegen primäre Fallbeteiligte (im Sinne von Antragsteller oder Antragsgegner) sind. Eine Befangenheit nur aufgrund einer bestimmten Einstellung gegenüber dem Verein zu konstruieren, lehne ich allerdings ab. Persönliche Einstellungen zu Themen können keine hinreichende Voraussetzung für Befangenheit sein, denn damit wäre der Möglichkeit Tür und Tor geöffnet, den Fallbeteiligten missliebige Schiedsrichter ihrerseits vom Fall auszuschließen.
zu 2.) Meine traditionelle Ansicht dazu ist, dass die Wahl in das Schiedsgericht ein größeres Vertrauen voraussetzt als bei einer Adminwahl. Wenn dem so ist, steht der Nutzung der Adminrechte für Nicht-SG-Tätigkeiten eigentlich nichts im Wege, solange das halt mit der gleichen Sorgfältigkeit und Korrektheit geschieht. Sprich: der Standard dafür, ob die Nutzung von Adminrechten richtig oder falsch ist, ist unabhängig davon, wie die Rechte erlangt wurden.
Diese Annahme war im ursprünglichen Wahlmodus so gegeben, denn tatsächlich war eine höhere Zustimmung erforderlich. Aber bei aller Theorie: inzwischen hat die Wirklichkeit gezeigt, dass auch Benutzer in das Schiedsgericht gewählt werden, die bei einer Adminwahl nicht erfolgreich waren. Damit trifft meine Annahme so nicht mehr haltbar.
Neben der allgemeinen Frage dazu, hast du aber noch die konkrete Frage gestellt, Würdest Du Dich dann im Gebrauch der Dir als Schiedsrichter ja trotzdem verbleibenden Knöpfe auf das für das SG Notwendige, also das Lesen gelöschter Artikel, die für das Verfahren eine Rolle spielen, beschränken? - Da ist die Antwort ganz klar: würde ich als Admin abgewählt werden, würde ich auch vom Schiedsgericht zurücktreten. Ungeachtet der oben genannten Tatsache erwarte ich für die Arbeit eines Schiedsrichters schon aufgrund der im Vergleich zum Admin damit verbundenen höheren Verantwortung ein entsprechend größeres Vertrauen. Wenn bei einer Abwahl klar wird, dass dieses Vertrauen nicht mehr gegeben ist, wie kann es dann noch für die Arbeit im Schiedsgericht ausreichen? sebmol ? ! 10:29, 5. Nov. 2009 (CET)Beantworten
wie kann dass sein, dass ein Funktionär, sogar der Vorsitzende von WM für das SG kandidiert? In jeden Schiedsgericht wird auf unabhängigkeit geachtet, nur hier nicht? *kopfschüttel* --Stanze 13:37, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Wo siehst du den Zusammenhang zwischen meiner Tätigkeit für den Verein und diesem "Amt"? Und was veranlasst dich zu der Annahme, meine Unabhängigkeit wäre gefährdet? sebmol ? ! 16:20, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Axo, sollte WMD so gar nix mit der deutschen WP zu tun haben? WMD vertritt u.a. anderen Ideen in welche Richtung sich WP entwickelt. das SG ist ein hohes Gremium und die letzte Instanz von WP. Da können ja anscheinend nie Intressenskonflikte vorkommen. Ob du im Einzelfall tatsächlich parteiisch wärst kann ich nicht sagen. Aber wenn man nicht selbst einen starken potentiellen Intressenskonflikte sieht, dann gute Nacht SG. --Stanze 19:01, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich sehe zum Beispiel einen Interessenkonflikt wenn du als Vorstandsmitglied die Spendenseite beschönigst wie hier, du nimst damit Einfluss auf die Darstellung der Vereinstätigkeit bei Wikipedia. Sebmol, du siehst jedoch keinerlei Gefahr dass du unabhängigkeit arbeiten kannst und dass sich nicht zuviel Macht in einer Person anhäuft (Admin, Schiedsgericht, Vorstandsmitglied des Wikimedia Vereins)? -- 83.254.210.47 18:42, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich denke, dass ich im Schiedsgericht bei Fällen unabhängig arbeiten kann, wo der Verein nicht Thema des Falls ist bzw. keine der Fallbeteiligten Mitarbeiter oder Vorstände des Vereins sind. In allen anderen Fällen würde ich mich nicht an der Betrachtung des Falls beteiligen, um diese Gefahr gar nicht erst entstehen zu lassen.
Jeder Mensch hat Interessen, auch im Schiedsgericht. Es ist allein relevant, wie mit diesen Interessen umgegangen wird und dass sie keinen Einfluss auf die Beschäftigung mit einzelnen Fällen haben, damit die Unbefangenheit gewährleistet bleibt. sebmol ? ! 10:02, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Fragen von Arcimboldo

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Hallo Sebmol,

  • im Meinungsbild zur Etablierung des Schiedsgerichts steht als Kernauftrag des Schiedsgerichts: Die primäre Zuständigkeit liegt in der Lösung von Konflikten „in letzter Instanz“. Als Du noch Mitglied des Schiedsgerichts warst, bist Du mir bei verschiedenen Abstimmungen der Benutzergemeinschaft regelmäßig durch "Ablehnung des Meinungsbildes" mit Kommentaren der Art "Keine Scherbengerichte - lasst das Schiedsgericht entscheiden!" aufgefallen (seit Deinem Ausscheiden habe ich das dann nicht mehr bemerkt). Wie würdest Du den Zuständigkeitsbereich des Schiedsgericht abstecken wollen, wenn Du wieder eines seiner Mitglieder wirst?
  • Du warst eines der Schiedsgerichtsmitglieder zur Zeit des meiner Meinung nach unglückseligen Urteils über Misstrauenslisten. Anhand eines Einzelfalles einer durch einen Nutzer geführten Misstrauensliste hat das Schiedgericht eine Formulierung verwendet, die bei streng logischer Auslegung jegliche Nennung eines fremden Benutzernamens, z.B. auf Benutzerdiskussionen, Blogs etc., im Benutzernamensraum für unzulässig (bzw. jederzeit auf Wunsch des Genannten zur entfernen) erklärt. Ich bin immer noch nicht sicher, ob die Formulierung wirklich so gemeint war, wie sie dort stand, aber m.E. bedeutete sie eine massive Einschränkung der Gestaltungs- und Redefreiheit. Wirst Du, wenn Du wieder Mitglied des Schiedsgerichts sein wirst, auf eine strenger auf den konkreten Fall bezogene und nicht den thematischen Rahmen der vorliegenden Situation sprengende Formulierung achten?

Danke im Voraus, -- Arcimboldo 03:45, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Arcimboldo, zu deinen Fragen:
  • Ich unterstütze bereits seit vielen Jahren die Ablösung des klassichen Benutzersperrverfahrens (Sperre per qualifiziertem Mehrheitsbeschluss) durch ein faires, transparentes Verfahren, wie es das Schiedsgericht bieten soll. Das ist meiner Meinung nach nur angemessen, wenn wir von der Verhängung einer Sperre als schärfster Sanktion reden, die gegen Benutzer innerhalb des Projekts zur Verfügung steht. An dieser Position hat sich nichts geändert.
  • Formulierungen in Entscheidungen sind immer ein schwieriges Thema, insbesondere bei Fällen, die inhaltlich betrachtet öfter auftreten können. Formuliert man zu eng, werden danach allerlei Taktiken, um das eigene eigentlich sanktionierte Verhalten als außerhalb der Entscheidung fallend darzustlelen. Formuliert man zu weit, kommt es zu unerwünschten Nebeneffekten, die dem Projekt auch nicht weiter helfen.
    Dieses in der Tat bestehende Problem trifft aber auf diesen konkreten Fall nicht zu. Hier wird oft (auch hier von dir) eine übermäßig weite Interpretation der Entscheidung verwendet, die dann als Beweis dafür herhalten muss, dass das Schiedsgericht seine Entscheidungsbefugnis überschritten hätte. Wir haben gesagt, dass du andere Benutzer auf deiner eigenen Benutzerseite nicht gegen deren Willen nennen oder verlinken darfst. Das heißt erstens nicht, dass die Nennung oder Verlinkung grundsätzlich unzulässig ist. Es heißt auch nicht, dass du sie nicht in Blogs oder Benutzerdiskussionsseiten nennen oder verlinken darfst. Wir haben uns tatsächlich sehr viel Mühe bei der Formulierung dieser Entscheidung gegeben, weswegen es mich bis heute überrascht, zu welchen Längen einige gehen, um mehr aus dem Text herauszulesen, als dort steht oder gemeint war.
    Um schließlich deine eigentliche Frage zu beantworten: jede Entscheidung muss meiner Meinung nach drei Fragen adressieren. Was ist passiert? Welche Regeln/Grundsätze/Konventionen sind relevant? Wie werden diese auf den konkreten Fall angewendet (sprich: was wäre das richtige Verhalten gewesen)? Schließlich muss noch entschieden werden, was nun passiert, um sowohl ggf. den entstandenen Schaden wiedergutzumachen und ähnliche Fälle zukünftig zu vermeiden. Die Beantwortung der zweiten Frage (was gilt?) ist dann auch der Punkt, der in der Praxis am meisten zu Kontroversen führt, denn hier drückt das Schiedsgericht aus, was überhaupt richtig oder falsches Verhalten ist. Wo darüber klarer Konsens herrscht, gibt es wenig Streit. Wo es diesen Konsens aber so noch nicht gibt oder schlicht Lücken bestehen, ist Streit vorprogrammiert. Das Schiedsgericht hat in diesen Fällen meiner Meinung nach ganz pragmatisch die Aufgabe, über verschiedene Auslegungstechniken von bestehenden unstrittigen Regelungen ausgehend zu einem sinnvollen Ergebnis zu kommen. Ich weiß, dass das andere grundsätzlich anders sehen, weil sie für solche Fälle lieber eine Art "Normgebung per Abstimmung" (z.B. ein Meinungsbild) sehen würden, statt dass das Schiedsgericht hier teilweise auch selbst gestaltend tätig wird. Diese Möglichkeit steht auch mit Schiedsgericht weiter offen, aber für die erfolgreiche und effiziente Lösung eines vorliegenden konkreten Falls ist sie untauglich.
    Also werden sich auch zukünftig Entscheidungen des Schiedsgerichts nicht der Auslegung bestehender Regelungen zur Anwendung strittiger Fragen enthalten können. Das gehört für mich schlicht zur Aufgabenstellung dazu. sebmol ? ! 16:49, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Sebmol, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Meine unterschiedliche Meinung, was den Kernauftrag und die Gestaltungsbreite des Schiedsgerichts anbetrifft, besteht weiterhin (und das damalige Urteil halte ich auch bei nochmaligem Durchlesen für recht interpretationsbedürftig); aber die Position ist jetzt transparent, und der Zweck meiner Anfrage damit erfüllt. -- Arcimboldo 23:21, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

E-Mail-Geheimnis

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Das E-Mail-Geheimnis ist ein wichtiges Schutzgut. Manche sind der Auffassung, daß der Inhalt empfangener E-Mails mit der gleichen Diskretion behandelt werden sollte wie empfangene Briefe. Nach meiner Kenntnis werden E-Mails, die jemand privat von Dritten empfangen hat, und ohne Kenntnis und Einwilligung dieser Dritten auf Web-Seiten der Wikipedia öffentlich gepostet hat leider, auch auf einen entsprechenden Antrag an Oversight- oder Supportteam hin, nicht in jedem Fall versionsgelöscht oder per Oversight entfernt.

In dem Fall Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Smoking Joe vom April 2008 ist diskutiert worden, ob E-Mails, die ein Benutzer an einen anderen gesandt hatte, im Verfahren an das Schiedsgericht weitergeleitet werden sollen, um als Beweismittel zu dienen. Dazu ist es aber dann nach meiner Kenntnis nicht gekommen, jedenfalls wird so ein Vorgang nicht erwähnt in der Entscheidung des Schiedsgerichtes in diesem Fall. Nach meiner Erinnerung hattest Du Dich (im Unterschied zu anderen damaligen Schiedsgerichtsmitgliedern) damals dafür ausgesprochen, diese E-Mail möglicherweise gegen den Willen des ursprünglichen Absenders an die Schiedsrichter weiterzuleiten.

Mich würde daher allgemein interessieren, welchen Stellenwert Du dem E-Mail-Geheimnis heute, also 1 1/2 Jahre später, zumißt; und speziell, ob Du die Verwendung ursprünglich als vertraulich gesandter E-Mails gegen den Willen des Absenders, oder ohne dessen Wissen, als "Beweismittel" in SG-Verfahren für grundsätzlich legitim hälst.

Gruß --Rosenkohl 00:23, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Meiner Meinung nach ist in solchen Fällen eine Abwägung zu treffen zwischen der Privatsphäre eines fallbeteiligten Benutzers und dem Interesse der Community an einer konstruktiven Arbeitsweise. Wenn private E-Mails als Beweismittel für das Fehlverhalten eines Benutzers verwendet werden sollen, müssen sie sowohl dem Schiedsgericht als auch den am Fallbeteiligten vorgelegt werden. Das Schiedsgericht muss dabei im Einzelfall befinden, ob es dieses Beweismittel benötigt und wie es dessen Wert einschätzt. Den Fallbeteiligten muss die Gelegenheit gegeben werden, Stellung dazu zu nehmen. Ein grundsätzliches Verbot solche E-Mails zu berücksichtigen unterstütze ich nicht. Ich bin aber auch nicht der Ansicht, dass sie vollumfänglich innerhalb der Wikipedia veröffentlicht werden müssen. Vielmehr würde eine Veröffentlichung meiner Meinung nur dann statthaft sein, wenn sie für die Betrachtung des Falls notwendig ist und dabei keine der Privatsphäre zugehörigen Informationen bekanntgegeben werden. Diese wären dann gegebenenfalls aus dem Text zu entfernen. Eine Pflicht, solche Mails weiterzuleiten, gibt es selbstverständlich nicht. sebmol ? ! 11:39, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

SGO

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Frage an den Kandidaten: In den letzten Wochen ist ja gelegentlich über so 'ne Art "Richtlinien für Schiedsrichter" diskutiert worden. Denkst du, eine festgelegte, aber nicht zu bürokratische Schiedsgerichtsordnung könnte die Zusammenarbeit der Schiedsrichter erleichtern? Hybscher 08:04, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ja, ich denke, das könnte es. Implizit existiert sie zum Teil auch schon als Ergebnis der Schiedsgerichtspraxis. Es gibt aber Punkte, die da noch fehlen und sinnvollerweise geregelt werden sollten. Im Idealfall würde sie dazu führen, dass es für viele oft auftretende Verfahrensfragen Standards gibt. Damit könnte man sich bei der Betrachtung des Falls regelmäßig stäker mit dessen inhaltlichen Kern statt mit den Prozessthemen drumherum beschäftigen. sebmol ? ! 11:30, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Warum ich sebmol als allerletztem meine Stimme geben wuerde

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Vorsitzender der WMD und um Schiedsgerichtsmitglied: Das ist einfach eine aberwitzige Vorstellung. Wie jemand, der die USA und vermutlich auch das System of Checks and Balances mag, als solcher hier kandidieren will, ist mir unbegreiflich. Das ist völlig unabhängig von der Person sebmol: Er könnte Gramsci, Allah, Dawkins und Madonna in einem sein: Exekutive und Judikative gehoeren getrennt. Wartet auf die unsinnige „Wikipedia ist keine Demokratie“-Replik: Fossa?! ± 14:38, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hm ... Ist jetzt Wikimedia Deutschland die Exekutive und das Schiedsgericht die Judikative der Wikipedia? Oder umgekehrt? Mir will nichts rechtes einfallen, wo die beiden Funktionen Wikipedia-Schiedsrichter und Wikimedia-Vorsitzender in Konflikt miteinander geraten. Bei einer Ämterhäufung innerhalb der Wikipedia wäre das was anderes. Rainer Z ... 16:39, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Die Attacke liegt in der Sache so daneben, dass eine Antwort des Attackierten darauf sich tunlichst erübrigt. -- Barnos -- 16:53, 9. Nov. 2009 (CET) (als einer, der per Link zufällig hierher geraten ist)Beantworten
Keine Ahnung, ob Du Rainer oder mich meinst, aber was in jedem Fall danebenliegt ist Deine Militaersprache, da ich weder von Rainer noch von mir eine „Attacke“ sehe. @Rainer: Wikipedia als voellig unabhaengig von Wikimedia zu sehen, halte ich fuer weltfremd. Fossa?! ± 16:57, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Wüsste nicht, wen Rainer persönlich attackiert haben könnte, Du darfst Dich also selbst gemeint sehen. Und weil Du so ein friedliebender Wikipedianer bist, darfst Du unter Attacke auch gern einen persönlichen Angriff verstehen. -- Barnos -- 17:45, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Von mir aus auch das, ist genauso ein Unsinn, ich ignoriere Deinen Kommentar und Dein Von-der-Seite-anmachen («friedliebender Wikipedianer») dann mal. Weiteres kannste ja dann auf meiner Disk. abladen, hat mit sebmols Kandidatur ja wohl kaum was zu tun. Fossa?! ± 17:58, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
...@Fossa(auf einer hoffentlich friedlicheren ebene?): Sebmol hat wiederholt gezeigt, dasser ämter von persönlichem interesse trennen kann und dies auch tut. ich hätte ihm sonst meine stimme nicht gegeben. du erlebst ihn immer wieder schlichtend, neutral erklärend und neuen ansätzen gegenüber aufgeschlossen. aber ich weiß: gleich werden mir diesbezüglich anderslautende difflinks nur so um die ohren fliegen... gruß, --ulli purwin fragen? 18:30, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Das mag ja alles sein, uli, blosz bin ich eben fuer eine strukturelle Gewaltentrennung, meine «Gegenstimme» hat also nichts mit der Person sebmol, sondern mit seiner Rolle als WMD-Vorsitzender zu tun. Ich hatte das aber schon im Ausgangspost mit Gramsci/Allah/Dawkins/Madonna angedeutetet, dass es eben nicht um die Person selmol geht. Fossa?! ± 18:36, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Schon klar. Ich stimme dir auch zu, dass der Verein nicht einfach so von der Wikipedia zu trennen ist. Dennoch bleibt die deutsche Wikimedia ein Förderverein, eine Lobby, und ist nicht in der Position, die Wikipedia zu bestimmen. Die hat Wikipedia-intern auch das Schiedsgericht nicht. Daher sehe ich das von dir genannte Problem in dieser Situation nicht. Wenn es in der Wikipedia so etwas wie Gewaltenteilung gibt, wird sie hier nicht gefährdet. Ich würde deine Bedenken teilen, wenn die Wikipedia so etwas wie eine Chefredaktion hätte, also eine Art Regierung, und Sebmol oder sonst wer zugleich dort und beim Schiedsgericht aktiv werden wollte. Rainer Z ... 19:00, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

...ich möchte aus dem grund nochmal insistieren, weil ich stereotype begründungen nich mag:

  • wer ämter von persönlichem interesse trennen kann und dies auch tut, iss per se ok
  • wer immer wieder schlichtend in erscheinung tritt, zeigt, dasser dies offensichtlich auch verinnerlicht hat
  • wer neutral erklären kann, zeigt, dasser dies auch wirklich umzusetzen in der lage ist
  • wer neuen ansätzen gegenüber aufgeschlossen ist, beweist genau die flexibilität, die das amt eines schiedsrichters verlangt

...hab ich mich wieder mal unklar ausgedrückt? das alles hat nichts mit dem vorsitz bei der WM zu tun - es sind davon unabhängige menschliche eigenschaften, deren gefahrenpotential (zumindest bis heute!) durch sich selbst entkräftet werden konnte.

p.s.: ...als gelernter EDV-ler steht sebmol sowieso eher auf der logischen und weniger auf der emotionalen seite des geschehens. wenn man so will: unser einziger vorsprung ;)) !

gruß, --ulli purwin fragen? 20:03, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

unabhängig ob der Mensch Sebmol neutral agieren könnte, liegt hier durchaus ein möglicher Interessenkonflikt vor. Rein um von vornherein ein Schiedsgericht nicht zu belasten, sollte man in so einer Konstellation nicht Kandidieren. --Stoerfall 22:03, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

::JA, BESONDERS WENN DU KEINE AHNUNG DAVON HAST! --ulli purwin fragen?

Hallo ulli purwin, ich habe deinen Beitrag wieder sichtbar gemacht, weil ich darauf antworten möchte. Es ist komplett unabhängig, ob ich Ahnung von EDV habe oder nicht, um zu beurteilen, ob es die Möglichkeit des Interessenkonflikts gibt. Achja, ich habe Nachrichtentechnik und Datenbanktechnik studiert... --Stoerfall 02:03, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ps: ich würde es an deiner stelle nicht mehr revertieren...
...und ich würde an deiner stelle jedem zugestehen, unbedachte äusserungen unmittelbar danach wieder zurücknehmen zu dürfen. wenn bei mir häufig die emotionen durchgehen, erklärt das übrigens auch, warum aus mir kein guter EDV-ler werden konnte... gruß, --ulli purwin fragen? 17:05, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich danke Dir - als schlechtem EDV-ler nach Eigendefinition - im Übrigen für die hervorragende Umsetzung von dem hier! Es mögen bitte ab heute alle EDV-ler so schlecht sein wie du, die EDV wäre um vieles besser! --Hubertl 13:13, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Konstruierter Fall

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Ich konstruiere mal einfach einen Fall: Mich interessiert dabei wie Du den angehen und welche Richtlinien und Regeln Du zu Rate ziehen würdest. Der Fall ist ausgedacht, aber die Wortwahl ist Absicht (das nur als kleiner Hinweis):

  • Benutzer A wurde vor einem Jahr infinit gesperrt, die Sperrbegründung lautete: „Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit“. Der Benutzer trägt dem SG vor, daß er damals ganz ungerechtfertigt gesperrt wurde, denn er habe sich sehr wohl um die Ezyklopädie und ihren Ausbau emsig bemüht und innerhalb von 8 Monaten insgesamt 100 Artikel aus dem Themengebiet des Portals XY angelegt.
  • Nun seien es vor allem die Nutzer B und C des Portals XY gewesen, die ihn mit fiesen Maßnahmen wie Löschanträgen und Dauerdiskussionen gepiesackt hätten, ihm andauernd völlig ungerechtfertigt auf der VM Edit-Wars vorgeworfen und dann auch noch den – inzwischen allerdings inaktiven Admin D – auf ihn angesetzt hätten, um mit immer weiteren Eskalationen der Sperrzeiten sein (= As) Sperrlog zu füllen. Er weist hier eindringlich darauf hin, daß die Edit-Wars immer von B und C ausgingen, denn die hätten ihn in die Sperrung treiben wollen, weil sie neidisch auf seine viele Artikel waren. Der Admin D habe darüberhinaus mit den Kollegen E, F und G eine Admin-Mafia gebildet, was man sehr gut daran sehen könne, daß sämtliche APs gegen diese wahren Projektschädlinge sofort gelöscht und niemals archiviert wurden.
  • Daraufhin habe A, um seinen guten Willen zu zeigen, einen VA mit den Portalmitarbeitern B, C und M eröffnet, der aber von den drei Portalmitarbeitern ausschließlich dazu genutzt wurde seine (des Antragstellers A) enzyklopädisch wertvolle Beiträge mieszumachen und nur und ausschließlich darauf herumzureiten, daß er nicht genug Quellen in seinen Artikeln angegeben habe. Der VA sei schließlich eingeschlafen, weil B, C und M immer nur auf den angeblich mangelhaften, in Wahrheit aber von anerkannten Fachleuten stammenden Quellen herumgeritten, der Vermittler total parteiisch gewesen sei und As ehrliche Bemühungen um den Ausbau des Themengebiets von irgendwelchen Störern andauernd mit „unbequellter Müll“ und „Trollerei“ abgetan worden seien.
  • Schließlich sei A ausgerastet und habe im Affekt einen Löschantrag auf das Portal XY gestellt, sei deswegen von seinem hartnäckigen Verfolger C ohne Warnung und Ansprache auf der VM gemeldet worden und von dem ihm schon von vielen absolut überzogenen gegen ihn (= A) verhängten Sperren bekannten Admin-Blockwart D infinit gesperrt worden.
  • A gibt zu, daß er danach noch mehrere Monate unter IP und neu eröffneten Accounts mit absichtlichen Trollbeiträgen und Störmanövern das Portal XY aufgemischt hat, was wohl – das will er reumütig bekennen – dazu führte, daß sich die Portalmitarbeiter in die Haare gekriegt und schlußendlich der seit Jahren aktive Autor B schließlich entnervt aus dem Portal und der WP verabschiedet hat. Jetzt endlich sei also dieser Fiesling B weg und daher bittet A darum das sein Account entsperrt wird. Er habe inzwischen zwar einen neuen Account und arbeite in einem ganz anderen Themengebiet produktiv mit (bekomme sogar hin und wieder Lob für seine ausgezeichnete Arbeit), wird aber diesen neuen Account nicht offenlegen.
  • A möchte jetzt unter seinem alten Account rehabilitiert werden. Ob er wieder im Portal XY mitarbeiten wird, weiß er noch nicht. Er wird das Portal aber wohlwollend beobachten und sich evtl. für eine Mitarbeit entscheiden, um seine damals gelöschten Artikel wieder einzustellen.

Wie würdest Du in so einem Fall vorgehen? Gruß --Henriette 09:16, 12. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Die Vorgehensweise wäre hier genauso wie bei allen anderen Fällen. Die weiteren am Konflikt beteiligten Benutzer werden um Stellungnahmen gebeten, die vorgestellten Beweise werden gesichtet und anhand derer darüber entschieden, ob die damalige unbeschränkte Sperrung gerechtfertigt war. Wenn sie das nicht war, wird sie aufgehoben oder verkürzt, je nachdem, was zum damaligen Zeitpunkt angemessen gewesen wäre. sebmol ? ! 10:59, 12. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Hm, Du gehst den Fall also radikal vom Ende her an und nimmst lediglich die Frage nach der Entsperrung zum Aufhänger? Ok, kann man so machen. Aber was ist mit As unmöglicher Wortwahl (die ich ja bewußt so eingebaut hatte) und seinen eingestandenen Trollereien, die offenbar einen langjährigen Mitarbeiter vertrieben haben? Sollte man das unberücksichtigt lassen? Zumal er ja nach eigener Aussage (was natürlich eine erfundene Schutzbehauptung sein kann) einen Account hat unter dem er mitarbeitet. --Henriette 10:10, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Die Antragstellung lautet auf Entsperrung, also ist die primäre Frage, ob die unbegrenzte Sperre berechtigt war. Ich gehe davon aus, dass in der Stellungnahme der weiteren Konfliktparteien auf "As unmögliche Wortwahl" und seinen "eingestandenen Trollereien" eingegangen wird. Behauptet der Benutzer, dass er bereits seit längerem unter einem anderen Namen konstruktiv mitarbeitet, wäre sowohl die Identität der beiden Konten als auch die Qualität der Arbeit unter neuem Namen zu prüfen. Wenn er nicht offenlegen will, wie dieses andere Konto heißt, dann gereicht ihm das zum Nachteil, weil ein wesentliches Argument dafür, dass seine Mitarbeit (jetzt) dem Projekt dient, schlicht fehlt. sebmol ? ! 09:39, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Regelungen zum Schiedsgericht

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Weil mir die Idee mit dem "fiktiven Fall" eigentlich recht gut gefällt, möchte ich allen Kandidaten ebenfalls eine hypothetische Frage stellen: Angenommen, Du könntest je eine bindende Regel zum Verhalten der Schiedsrichter und zum Verhalten der Konfliktparteien festlegen - was wäre der Wortlaut dieser beiden Regeln? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 18:50, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich wünsche mir für alle Beteiligten, dass sie sich Schiedsrichter fair und lösungsorientiert verhalten und sich den Projektzieleln verpflichtet fühlen. Für die Schiedsrichter wünsche ich mir zusätzlich, dass sie unparteiisch sind und im vollen Bewusstsein der ihren übertragenen Verantwortung handeln.
Ich habe das absichtlich als Wünsche formuliert, weil "verbindliche Regeln" bedeutet, Verhalten unter Zwang zu normieren („mach X sonst geschieht Y“). Ich bin kein großer Freund solcher Einschränkungen, insbesondere nicht vor dem Schiedsgericht, weil Konfliktlösung im Regelfall eine offene, ungehinderte Kommunikationsweise verlangt. Gleichwohl finde ich es wichtig, diese Erwartungen zu kommunizieren, schon weil Konfliktparteien, die sich unfair und nicht lösungsorientiert verhalten, warscheinlich ein schlechteres Ergebnis erreichen dürften als solche, die anders handeln. sebmol ? ! 09:34, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Allgemeine Nachfragen

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Lieber Sebmol,

ich habe Deinen Namen hier vor ein paar Jahren immer wieder mal gelesen, ohne feste Erinnerungen an die jeweiligen Inhalte zu haben. In der Zeit, als Du SR gewesen warst, war ich dem gegenüber (zumindest auf Meta) inaktiv.

Im Laufe der letzten 12 Monate wiederum habe ich Dich hier fast nie gelesen, habe Dich aber auf der Seite der Wikimedia Deutschland entdeckt.

Nunmehr kandidierst Du mit einem Programm, das mich durchaus anspricht, das aber nicht alle meine spontan aufkommenden Fragen beantwortet.

Insbesondere frage ich mich, warum Du gerade jetzt zurück kommst und Dich für einen so zeitraubenden Posten zur Verfügung stellen willst.

Daher meine Fragen:

  • Wirst Du in den nächsten 6-12 Monaten aller Voraussicht nach mehr Zeit haben als in den vielen Monaten zuvor?
  • Spielt bei Deiner Kandidatur auch der Aspekt die Rolle, daß Du findest, zumindest einer der 10 SR sollte Vertreter der Wikimedia Deutschland sein (deren vorherige Kandidatin ja nicht mehr dabei ist)?

Um es aber umgekehrt klar zu sagen:

Ich persönlich hege keine prinzipiellen panischen Gedanken bezüglich der (angeblichen) Unvereinbarkeit zwischen der Zugehörigkeit zu einer meinungsbildenden WP-Gruppe und dem SG. Es sollte nur sichergestellt sein, daß jeder SR zu jedem Zeitpunkt, in dem er als SR agiert, zu 100% unabhängig wäre oder sich für befangen erklärte.

Meine Fragen betreffen mein persönliches Verständnis. Grundsätzlich vertraue ich jedem Kollegen, der sich ehrlich und transparent erklärt und mißtraue jedem, der sich in schwammige Formulierungen flüchtet.

Meine eigentliche Frage ist daher:
Warum ist Dir momentan das SG wichtiger als in den Monaten zuvor, und warum denkst Du, daß am besten Du einen Platz in diesem Gremium einnehmen solltest - wo es ja für Dich selber weniger anstrengend wäre, Deiner statt einen Kandidaten Deines Vertrauens zu wählen und zu empfehlen.

Ich versichere hier bei meiner Ehre, daß die obigen Fragen keine nicht dargestellten Hintergedanken zum Motiv haben, also insbesondere nicht auf etwas hinaus wollen, was nicht bereits von mir dargelegt ist.

LieGrü, --Elop 00:32, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Elop, vielen Dank für deine Fragen. Hier meine Antworten:
  • Ich bin damals vom Schiedsgericht zurückgetreten, weil ich durch meine Tätigkeit für den Verein vorübergehend zeitlich viel stärker eingespannt war, als das vorher der Fall war. Da diese Tätigkeit nun vorbei ist, habe ich auch wieder mehr Zeit, mich in der Wikipedia einzubringen. Man darf auch wider damit rechnen, dass ich mich auch wieder etwas der Artikelarbeit zuwenden werde ;-)
  • Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts wird allein durch die Community bestimmt. Ich sehe keine Notwendigkeit eines dedizierten Sitzes für einen "Vertreter der Wikimedia Deutschland" und habe mich in meiner Rolle als Mitglied des Schiedsgerichts damals auch nicht als Vertreter des Vereins verstanden. Henriette hat das meines Wissens auch nicht. An dieser Haltung würde sich für mich auch zukünftig nichts ändern. Meine Arbeit im Schiedsgericht sehe ich ausschließlich als Dienst für die Community der Wikipedia. Da ich als Vorstandsvorsitzender des Vereins direkter Vorgesetzter des Geschäftsführers und als einer von vier für die Aufsicht über die Geschäftsführung verantwortlich bin, werde ich mich aber aus sämtlichen Fällen zurückziehen, in denen Mitarbeiter des Vereins beteiligt sind. Dasselbe gilt für Fälle, in denen eine oder mehrere der Konfliktparteien im Vorstand sind.
Schließlich fragst du noch, warum mir das Schiedsgericht momentan wichtiger ist als in den Monaten zuvor. Dazu muss man sagen, dass mir die Idee das Schiedsgericht seit mehreren Jahren wichtig ist. Ich war damals aktiv an der Vorbereitung des ersten und zweiten Meinungsbildes beteiligt und habe auch die ersten Schiedsgerichtswahlen mitorganisiert. Ich bin ein überzeugter Verfachter fairer Verfahren, die aufgrund fundierter Argumente und vielfältiger Betrachtungsweisen zu schlüssigen und gerechten Ergebnissen kommen. Deswegen war und ist mir auch das traditionelle Benutzersperrverfahren im Sinne eines Scherbengerichts zuwider. Der Rücktritt der meisten Schiedsgerichtsmitglieder vor ein paar Wochen hat mich entsprechend persönlich auch sehr erschüttert. Sollte ich gewählt werden, möchte ich dazu beitragen, dass das Schiedsgericht sich weiter zu einem effektiven und geschätzten Mittel der Community entwickelt, das in der Lage ist, komplizierte projektschädigende Konflikte angemessen zu lösen. Deswegen kandidiere ich. sebmol ? ! 09:55, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Danke für die schlüssigen Antworten. Ich teile viele Deiner Ansichten und werde diese Eindrücke gegebenenfalls auch bei meinen u.U. noch ausstehenden Wahlstimmen berücksichtigen. --Elop 13:49, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten