Diskussion:9-Euro-Ticket

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 2A02:908:1571:FF20:A16B:6AAC:6E90:1D81 in Abschnitt Warum eigentlich 9 Euro?
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ÖPNV und Abgrenzung von Nah- zu Regionalverkehr

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Durch Revert von PhiH wird ohne eine Abgrenzung Regional- und Nahverkehr gemischt und unabhängig von Verkehrsverbünden und ihren Tarifbestimmungen dargestellt. Ich finde das sollte so nicht stehen bleiben dürfen, wenn wir den Anspruch einer Enzyklopädie und so haben wollen. Die Verkehrsverbünde sind zahlreich und die Tarifmodelle komplex in Deutschland. Das bis zu einer bestimmten Zeit und Strecke eine Fahrt im Regionalverkehr als Nahverkehr gelten kann sollte dann auch eine Erwähnung nebst Beleg finden, an Stelle einfach ungewollten Text mit WL wie Regionalverkehr einzukürzen. tschöhó ®on 14:23, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Ich sehe kein Problem mit der Formulierung. Was sind denn deiner Ansicht nach die Definitionen von ÖPNV, Nahverkehr und Regionalverkehr? --PhiH (Diskussion) 15:26, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Soll ich mich wiederholen? Du meintest ÖPNV schließt den Regionalverkehr mit ein. Das ist aber nur bedingt der Fall und eben nicht das gleiche. Wenn ich eine Strecke im Regionalverkehr zurücklege, ist es für dich noch in eine Nahverkehrszone und für mich aber Fehrnreise, aber ich wiederhole mich. Die Sache mit dem 3x9 Ticket, ebenfalls von dir rausgestrichen und seine Umsetzung betrifft eben nicht nur den Nahverkehr. Was genau Nah- und was noch Regional- und was Fehrnverkehr ist, obliegt auch der Entscheidung von Tarifverbundsystemen und die sind nicht einheitlich. Genau das sollte im Artikel auch dargestellt sein. tschöhó ®on 15:41, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Wo konkret hat denn zum Beispiel der VBB oder ein anderer Verbund festgelegt, dass ein Angebot Regionalverkehr, aber kein Nahverkehr ist? --PhiH (Diskussion) 15:53, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Die Abgrenzung wird über Zeit und Strecke durch die Verkehrsverbundsysteme und ihren Tarifbestimmungen definiert und deswegen ist für eine Strecke mal Nah-, Regional- oder Fehrnverkehr zugeordnet worden. Die Definition, das dieses Ticket nur für den ÖPNV gelten soll ist sachlich richtig, deckt aber den Anspruch des Pendlers nur bedingt ab und für diesen ist das Ticketmodell als ein Sonderangebot ausgedacht worden. Das eine einzelne Verbindung im Regional- auch zum Nahverkehr gerechnet wird, ist in Tarifgemeinschaft eines Verkehrsverbundes Fakt. Eine regionale Verbindung ist dort eine Fern- und hier eine Nahverbindung, abhängig von bestehenden Strukturen und durchanalysierten Bevölkerungsströmen und der Ausgestaltung des Verbundsystems. Es ist POV das zu verschweigen und einer Enzyklopädie unwürdig. Ich spare mir einzelne Fallbeispiele zu suchen und bleibe bei meinem Standpunkt das dieses Angebot für Nah- und Regionalverkehre gelten soll. Mal ganz zu schweigen von der stillen Beteiligung der DB AG an zahlreichen Verbundsystemen. Es ist für die Beschreibung dieses Teils des Entlastungspaketes nmM auch nicht relevant, welche Tarifgemeinschaft welche Verbindungen schon oder noch als Nahverkehr festlegt hat. tschöhó ®on 16:54, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Ich glaube, du hast einfach ein anderes Bild von dem Wort Nahverkehr. Regionalverkehr ist ein Teil des Nahverkehrs, der allerdings nicht klar abgegrenzt ist. Das Regionalisierungsgesetz definiert zum Beispiel ÖPNV als „die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.“ Abgegrenzt wird der Nahverkehr vom Fernverkehr, nicht aber vom Regionalverkehr. Du behauptest, Verkehrsverbünde würden festlegen, was Nah- und was Regionalverkehr ist, lieferst aber keinen Nachweis dafür. Daher nochmal meine Frage: Wo wird das festgelegt? Ich finde keine Anhaltspunkte dafür. --PhiH (Diskussion) 19:26, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Du weist mutmaßlich bestimmt wie das zwischen den Verkehrsgemeinschaften im Tarifverbund nach wenig oder mehr Verhandlung konkret ausgestaltet wird. Den von dir gewünschten Nachweis, das Nahverkehr über eine Region in eine andere erfolgt, kannst du bei den Verbänden, seinen Gesellschaften und in den AGBs finden. Es soll sowohl im Nah- wie Regionalverkehr und abhängig vom Tarif auch für überregionale Verbindungen gelten. So die Idee hinter dem in Breite kommunizierten Angebot an Pendler. Du beziehst dich auf das RegG und willst damit sauber ÖPNV vom Fernverkehr abtrennen und das ist auch dein gutes Recht, nur leider im Kontext zu kurz gedacht. tschöhó ®on 20:53, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Ich weiß nicht, wie das, was du behauptest, ausgestaltet wird. Den von dir gewünschten Nachweis, das Nahverkehr über eine Region in eine andere erfolgt, kannst du bei den Verbänden, seinen Gesellschaften und in den AGBs finden. Einen solchen Nachweis suche ich aber gar nicht. Nur weil Nahverkehr über Regionen hinweg erfolgt, heißt es noch längst nicht, dass man ihn deshalb nur noch als Regional- und nicht mehr als Nahverkehr bezeichnet. --PhiH (Diskussion) 21:45, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Ich habe nie behauptet das diese Form des Nahverkehrs kein Nahverkehr sondern nur Regionalverkehr ist. Du behauptest das Regionalverkehr Nahverkehr ist und von Fernverkehr zu trennen und deshalb nicht als Regionalverkehr genannt werden sollte. Du benennst zudem hier auch das RegG. Dem widerspreche ich nun wiederholend und halte deinen Revert weiter für falsch. Nun ist es so. Einzelne Fallbeispiele, die dich noch schlauer machen könnten, schaffst du dir bestimmt auch selber oder du lässt es. Totquatschen kann ich mich auch ohne deine Beiträge in der Sache. tschöhó ®on 22:41, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Regionalverkehr ist eine besondere Form des ÖPNV. So definiert es beispielsweise auch der VDV ([1]). Damit ist die Formulierung „ÖPNV und Regionalverkehr“ unsinnig. Du führst weiterhin keinen Nachweis an, warum Regionalverkehr nicht notwendigerweise ÖPNV sein sollte. Ich kann mir dafür auch schlecht selbst Beispiele suchen, wenn ich nicht mal weiß, wonach ich deiner Meinung nach suchen soll. --PhiH (Diskussion) 23:06, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Sorry Ronny, aber zwischen "Nahverkehr" und "Regionalverkehr" passt im Kontext mit dem 9-Euro-Ticket kein Blatt Papier, es ist schlicht und ergreifend dasselbe. Regionalverkehr ist auch eher eine Modebezeichnung, so wie 1995 aus dem Nahverkehrszug die Regionalbahn und aus dem Eilzug der Regional-Express wurde. Und der Steuersatz fr Nah- und Fernverkehr ist mittlerweile auch derselbe, nämlich (nur noch) 7%. Also viel Wind um nichts in dieser Diskussion. --Firobuz (Diskussion) 19:07, 26. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Ich denke, andersherum wird ein Schuh daraus ... Es gibt bestimmte Ecken in D, in denen im Normalbetrieb von Monatskarten etc. AUCH singulär die Mitnutzung von IC statthaft ist, ABER das Verkehrsunternehmen es ausschloss, dass diese Regelung auch für die 9-EU-Tickets gelten werde. Ich meine, das sei in BaWÜ (teilwiese?) der Fall. D.h., der Artikel, sein Infogehalt, gewänne, wenn diese Strecken aufgelistet werden. Nicht, dass die Bahn AG sich an den 60 EU Strafgeld derer 9-EU-Fahrer dort bereichere, weil viele unerfahrene Öffi-Reisende in solch eine Falle laufen könnten ... - AxelKing (Diskussion) 03:09, 1. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
da Du die Formulierung " teilweise auch des Regionalverkehres in Verkehrsverbundsystemen" mit drinhaben willst, obliegt es Dir, eine saubere Abgrenzung zwischen ÖPNV und Regionalverkehr vorzuschlagen. Eine POV-Formulierung wie "Wenn ich eine Strecke im Regionalverkehr zurücklege, ist es für dich noch in eine Nahverkehrszone und für mich aber Fehnreise, ..." hilft uns hier nicht weiter. Die Frage, was Regionalverkehr sein soll, lässt sich nicht valide über Entfernungen definieren.
Nur mal ein Beispiel: es gibt den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), Träger dafür ist der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar, dessen satzungsgemäße Aufgabe es ist, "... den öffentlichen Personennahverkehr zu fördern und zu unterstützen..." (Quelle hierzu. Teil des VRN ist u.a. die Linie S1 der S-Bahn Rhein-Neckar, die vom saarländischen Homburg bis zum badischen Osterburken führt. Die Fahrtdauer beträgt etwas mehr als 200 Minunten, die Streckenlänge rund 200 km. Gefühlt wäre das sicher kein Nahverkehr mehr, faktisch ist es das aber (siehe Satzung des VRN).--Logistic Worldwide (Diskussion) 16:03, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
  • Der ganze Artikel ist Murks! Das Wesen dieses Tickets ist doch, dass ich einen ganzen Monat durch Deutschland fahren kann, aber eben nur mit Nahverkehrs- und Regionalbahnen und nicht mit IC und ICE, so ähnlich wie beim Schönes-Wochenende-Ticket. Und dazu kommen dann noch die Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen, nach meinem Verständnis. Da ist es doch müßig sich um Formulierungen zu streiten. Ob das nun Personennahverkehr oder Fernverkehr ist, wenn ich mit der Bimmelbahn über drei Tage von Obersdorf nach Flensburg fahre ist doch egal. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:10, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Genau so ist es eben nicht. --79.222.85.123 16:44, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Dann versuche es mir zu erklären. Ich kenne das nur aus den Nachrichten und habe es so verstanden. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:14, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

3M: Regionalverkehr ist ein Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs. Daher werden auch grundsätzlich alle als Regionalverkehr bezeichneten Bus- und Bahnangebote mit dem 9-Euro-Ticket nutzbar sein, weil sie vollständig zum ÖPNV zählen. Die Differenzierung besteht im deutschen ÖV-Recht ausschließlich zwischen Nah- und Fernverkehr, sonst gibt es da nichts. Der eingangs monierte Revert von PhiH war daher sachgerecht und geboten. Die Einordnung erfolgt anhand der jeweiligen Verkehrsmittel und deren überwiegender Funktion, nicht an den damit individuell möglichen Fahrtstrecken. Zwar kann ich demnächst mit dem 9-Euro-Ticket (genau wie früher schon mit dem Schönes-Wochenende-Ticket) von Westerland bis Oberstdorf und von Aachen bis Görlitz fahren, aber ich benutze dann ausschließlich Verkehrsangebote, die als Nahverkehr eingestuft sind. Die Bezeichnung "Regionalverkehr" ist lediglich eine erläuternde Differenzierung, die zum besseren Verständnis der Abgrenzung des öffentlichen Personennahverkehrs zum öffentlichen Personenfernverkehr (bestehend im wesentlichen aus SPFV und Fernbusverkehren) dient. Maßgeblich sind dabei § 2 RegG und § 8 Abs. 1 PBefG sowie ergänzend § 42a PBefG. Gruß, --Wdd. 🇺🇦 (Diskussion) 18:24, 27. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Was den Artikel betrifft ist zurzeit immer noch nicht hinreichend klar dargestellt dass außer dem ÖPNV auch das DB-Produkt „Regionalbahn“ (RB, RE, IRE) unbeschränkt bundesweit genützt werden darf – im Gegensatz zu allen 'höherwertigen' Fernverkehr-Produkten wie EC, IC, ICE. Ohne exakte Spezifizierung nur den ÖPNV anzuführen ist zu unscharf. -- sarang사랑 15:04, 4. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Schreibs doch rein, am besten konkret mit Regionalbahn, Regional-Express und Interregio-Express. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:13, 4. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Hatten wir doch oben geklärt. ÖPNV umfasst auch den SPNV, also darf das Ticket auch in allen Nahverkehrszügen genutzt werden, nicht aber im Fernverkehr. --PhiH (Diskussion) 17:08, 4. Mai 2022 (CEST)Beantworten
In der Disku abgehandelt (nicht sehr übersichtlich), aber im Artikel viel zu allgemein und unverständlich. -- sarang사랑 11:12, 5. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Entlastung für Pendler

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Mal eine politische Frage: Wenn Autopendler auf den ÖPNV umsteigen können, sparen sie im Allgemeinen schon seit Jahren Geld. Und ÖPNV-Pendler sind ja durch die hohen Spritpreise erstmal nicht belastet. Empfinde nur ich das als unlogisch? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:41, 27. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Das kannst du allgemein so betrachten. Ob in Wahrheit Geld, Zeit und Nerven dabei eingespart werden bleibt unbeantwortet. Dieses Sonderangebot soll nicht nur die Kraftfahrer von steigenden Preisen sondern auch ÖPNV Pendler entlasten. Vlt. profitieren sogar Unternehmungen in Randgebieten von diesem Entlastungsvorhaben. --..tschöhó ®on 10:40, 27. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Fahrkartenkontrollen?

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Wenn die Tickets da sind, erübrigen sich Kontrollen in Ballungsräumen, wo es überall Automaten gibt. Gibt es schon Überlegungen, was die freiwerdenden Arbeitskräfte machen werden? Schwarzfahren ist bei diesem Preis nur noch dumm, auch wenn es sicher noch einige machen werden. Den privaten Kontrollen ist für 3 Monate die Existenzgrundlage genommen. Gibt es dazu schon öffentlich was? --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:20, 5. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Hm, das wurde nicht bedacht - dann gehts nicht! VG 178.7.204.80 07:09, 21. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Wenn es so wäre und die potentiellen Schwarzfahrer das auch wüssten, gäbe es einen Rückkopplungseffekt und das Schwarzfahren wäre wieder nicht mehr so dumm. --androl ☖☗ 11:08, 23. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Ich bin kontrolliert worden. Drei Mal schon. Wenn auch nicht in einem Ballungsraum oder in einem hoffnungslos überfüllten Zug. --MannMaus (Diskussion) 20:01, 25. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Warum eigentlich 9 Euro?

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Woher kommen eigentlich die 9 Euro? Warum nicht 0 Euro, 10 oder 42? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:13, 6. Mai 2022 (CEST)Beantworten

0 Euro sind es nicht, da sonst die Erhebung von Daten zwecks Benutzungsstatistiken extra begründet werden müsste.
10 Euro wollte man wohl ungefähr, dieser Preis wirkt aber aufgrund seiner Zweistelligkeit deutlich teurer, siehe Gebrochener Preis.
42 Euro nicht, weil Politiker*innen keinen Humor haben. Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 16:49, 6. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Ja, das mit 0 Euro habe ich auch irgendwo gehört. Ich vermute ja, dass die 9 Euro vollständig in die notleidende IT-Industrie fließt, für die Tarifumstellung in den Apps und Fahrkartenautomaten. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:33, 6. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Ein 0 € - Ticket ist was anderes, als ein ticketfreier Gebrauch. Ein Ticket, das für 0 € erworben werden muß, ist statistisch exakt genauso auswertbar, wie eines für 9 € oder 80 €. Viele Grüße! 178.7.204.80 07:17, 21. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Wenn ich ein Ticket für 0 Euro bekomme, das den ganzen Monat gültig ist, dann kann ich es aufheben oder beim Umsteigen um ein neues bitten. Ich kann also eines oder 120 bei 30 Tagen und einmal Umsteigen bei Hin- und Rückfahrt verbrauchen. Da wäre nicht übertragbar und keine Mitnahme weiterer Personen ja auch eine ziemliche Papierverschwendung. Wenn es dann reicht, wenn ein Fahrgast im Zug ein Ticket hat, dann muss er es nur beim Aussteigen jemand anders geben - das ist statistisch überhaupt nicht auswertbar. --MannMaus (Diskussion) 20:15, 25. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ansatz: Die FDP hatte 90 Euro für 90 Tage vorgeschlagen. Vielleicht ist bei der Nachtsitzung dann neun Euro draus geworden. Und als Kompromiss für Linder dann wenigstens neun Euro im Monat anstatt neun für neunzig? Vielleicht lässt sich das ja durch Belege absichern. Spürnasen nach vorne!--62.246.114.65 10:20, 26. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Warum? Es sollte festgestellt werden wie sich Armut in Deutschland verteilt. Von 52 Mio verkaufter Tickets, kann bei 50 Mio davon ausgegangen werden, dass diese auf ein Ticket angewiesen sind, da sie sich kein Auto leisten können. Diese 50 Mio können als "arm" angesehen werden.--2A02:908:1571:FF20:A16B:6AAC:6E90:1D81 20:04, 15. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Vergleichbarkeit

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Die bundesweit[1] gültige Monatskarte soll 9 Euro kosten und ist jeweils bis zum Ende des Kalendermonats gültig. Sie wird somit deutlich günstiger als reguläre Zeitkarten und soll eine Entlastung für Pendler sein. In der Ausgestaltung ist es mit dem ehemaligen Schönes-Wochenende-Ticket oder der Schwerbehindertenfreifahrt vergleichbar.

  1. Christian Carstens: Spektakuläre Zug-Routen für das 9-Euro-Ticket auf reisereporter.de, 16. Mai 2022, abgerufen am 18. Mai 2022.

Obiger Absatz wurde von PhiH mit dem Hinweis "was bezweckst du damit?" gelöscht. Nach seiner Ansicht haben SWT und Behindertenfreifahrt lediglich die bundesweite Gültigkeit mit dem 9-Euro-Ticket gemein.

Bundesweit erlaubt auch Fernreisen, die gewöhnlich nicht mit einer Monatskarte für Pendler absolviert werden. Die Umstände des SWT sollten noch bekannt sein und hier indirekt genannt werden dürfen: Überfüllte Züge auf Routen wie Minden–Rotenburg/Wümme oder München–Berchtesgaden. Auch praktische Hinweise, wie sie bei reisereporter.de stehen, werden so unterdrückt. --Hasselklausi (Diskussion) 17:21, 18. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Für eine Erwähnung in der Einleitung ist das alles zu weit hergeholt. In ihrer Ausgestaltung wirklich direkt mit dem 9-Euro-Ticket vergleichbar sind beide Angebote nicht. Ich verstehe den Zusammenhang zwischen den überlasteten Nebenrouten zu Zeiten des Schönes-Wochenende-Tickets und den aktuellen Befürchtungen. Dann sollte man aber diesen Zusammenhang auch darstellen und nicht „indirekt nennen“, so ist das einfach nur ein kontextloser Einwurf. Zum SWT steht weiter unten schon etwas, dort wäre Platz dafür.
Zur „Unterdrückung“ von „praktischen Hinweisen“ muss ich hier hoffentlich nichts mehr sagen. Das hat hier nichts zu suchen und das Thema hatten wir schon oft genug. --PhiH (Diskussion) 18:47, 18. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Gültigkeit von Besonderheiten

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In einigen Verkehrsverbünden gibt es Sonderregelungen und im wahrsten Sinne des Wortes Grenzfälle. Da gibt es zum Beispiel die Gültigkeit im Ausland im NDS-Tarif (Hengelo und Oldenzaal, NL) und VBB (Stettin, PL). Letzteres soll voraussichtlich gehen, ersteres konnte ich nicht herausfinden. Im WT-Tarif gibt es widersprüchliche Informationen zu Enschede (NL). Im NDS-Tarif sind laut offiziellen Informationen die Linien RE 34 (nur 2321/2322 fahren im NDS-Tarif), RE 35 und RE 56 vom 9-Euro-Ticket ausgeschlossen – aber in allen anderen NV-Fahrkarten des NDS-Tarifs enthalten. Ob der Streckenverlauf des RE 34 im WT-Tarif zum 9-Euro-Ticket zählt, konnte ich nicht herausfinden. --Яedeemer 17:48, 21. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Traditionelle Netz-Abos, herkömmliche Abo-Karten, räumlicher Geltungsbereich, Fragen

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Beispielsweise auf der Seite des Hamburger Verkehrsverbunds https://www.hvv.de/de/ueber-uns/neuigkeiten/neuigkeiten-detail/9-euro-ticket-im-hvv-vorverkauf-laeuft--79766 heißt es zu dem Thema: "Die Preise für alle Abo-Produkte ... werden für die Monate Juni, Juli und August auf je 9 Euro abgesenkt, gleichzeitig gelten die Karten dann bundesweit." Das heißt dann: Der Hamburger HVV-Kunde mit Hamburger Abo-Karte zeigt der Kontrollperson in Berliner, Münchener, Posemuckeler Bahnen und Bussen seine bisher und auch weiterhin gültige Hamburger Abo-Karte und damit ist es gut. Denn die IST sein Neun-Euro-Ticket. Also:

1. Jede gültige regionale Abo-Karte IST AUTOMATISCH ZUGLEICH auch ein bundesweit gültiges Neun-Euro-Ticket.

2. Ein bundesweit einheitlich aussehendes Neun-Euro-Ticket gibt es nicht. Denn es ist ja auch jede regionale-Abo-Karte zugleich auch ein Neun-Euro-Ticket.

Ist das so? Und, weiß das dann auch die Kontrollperson in den Verkehrsbetrieben, in Hamburg, Berlin, München und Posemuckel? --91.11.237.96 10:10, 24. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Ja, es ist so. Eine Jahreskarte eines beliebigen Verbundes gilt als 9-Euro-Ticket. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:57, 24. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Eine Monats- oder Wochenkarte allerdings auch. --Firobuz (Diskussion) 08:26, 25. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Ausnahmen

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Könnte man vielleicht noch die ausgenommenen DB-Strecken einfügen?--2001:7C0:2900:8024:0:0:869B:2430 20:24, 31. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Büsingen

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Kommt man mit dem 9-Euro-Ticket irgendwie nach Büsingen am Hochrhein? Oder kann man das Ticket dort in der Stadt benutzen? Oder gilt es dort gar nicht? --MannMaus (Diskussion) 20:22, 25. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Wann und von wo aus möchtest du denn reisen? Ich würde es dann gerne für dich recherchieren, zum Beispiel auf www.Bahn.de. Auch weitere Fahrplanauskünfte können hier gerne erfragt werden, dafür sind Wikipedia-Artikel-Diskussionsseiten ja schließlich da. Ich kann auch schöne Kuchenrezepte oder Basteltipps anbieten, einfach fragen. Siesta (Diskussion) 13:54, 26. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Es ist völlig egal wann und von wo. Ich möchte da nicht hin, ich möchte nur wissen, welche Regel in dieser Exklave beim 9-Euro-Ticket gilt. Denn zunächst einmal gilt es in ganz Deutschland und eben nicht in der Schweiz. Das heißt, es gibt hier entweder eine Ausnahme oder ein meiner Ansicht nach erwähnenswertes Phänomen. Aber wenn es hier keine Inhalte in den Artikeln mehr gibt, sondern nur noch den Hinweis, die Lesenden mögen doch bitte selber recherchieren, ist auch in Ordnung. --MannMaus (Diskussion) 16:38, 26. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Stimmt, Inhalte gibt‘s hier ja nicht, auf gar keinen Fall. Siesta (Diskussion) 17:02, 26. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ich beobachte die Toleranz(?), daß ich meine Jahreskarte jetzt als 9-Euro-Ticket überall bis kurz hinter die Grenze benutzen durfte. Vielleicht hilft es ja Ralf Roletschek (Diskussion) 17:20, 26. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Mit Toleranz hat das nichts zu tun, es gelten jeweils die Regeln der örtlichen Verkehrsverbünde. Im Falle Büsingens ware das der Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (VHB). Büsingen liegt in Tarifzone 2 und ist mit dem 9-Euro-Ticket mit den Buslinien 25 und 403 erreichbar: https://www.vhb-info.de/fileadmin/Seiten/Downloads/Tarif_und_Befoerderung/VHB_Tarifzonen.pdf Einen generellen Anspruch an allen Stellen über die Grenze zu fahren gibt es allerdings nicht, das kann im Einzelfall teuer enden. --Firobuz (Diskussion) 17:53, 26. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Anzahl Schwarzfahrer gesunken durch weniger Kontrollen?

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Ich möchte in Bezug auf die Anzahl der Schwarzfahrer anmerken, dass seit Einführung des Tickets erheblich weniger kontrolliert wird (im Nah- und Fernverkehr). Ich bin Strecken in Norddeutschland im Normalwert von 400 Euro mit dem 9-Euro-Ticket gefahren (sowie zweimal mit dem Fernverkehr jeweils sehr lange Strecken quer durch Deutschland) und wurde nur 2x kontrolliert, jeweils im Nahverkehr. Die Züge waren meist auch nicht so voll, dass man nicht durchkäme. Zugbegleiter habe ich nämlich auf allen Fahrten gesehen. Ich verstehe daher auch nicht, warum sich die EVG über das 9-Euro-Ticket beschwert, mit der Begründung, deren Leute seien am Limit. Da wäre es mal interessant, ob es seriöse Berichte gibt, dass und warum weniger kontrolliert wird. Für die Diskussion würden mich aber auch Erfahrungen anderer Wikipedianer interessieren. Aus NRW gibt es einige Artikel, in denen Verkehrsunternehmen abstreiten, weniger zu kontrollieren. --Яedeemer 23:16, 31. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Dass bei sehr vollen Zügen die Kontrollen abnehmen, ist imho logisch und wird auch nicht bestritten. Es soll aber eher eine Ausnahme gewesen sein, siehe [2]. Wobei man bedenken muss, dass die Bahn sicherlich auch nicht "zugeben" wird, wenn auf manchen Strecken kaum noch kontrolliert wird, da das das Schwarzfahren fördert. Allerdings: wer riskiert schon eine hohe Strafe, wenn er nur 9 Euro für ein Monatsticket bezahlen muss? Von daher glaube ich schon, dass es effektiv weniger Schwarzfahrer gab. Warum die EVG sich beschwert, kann ich nicht beurteilen, gebe aber zu bedenken, dass der Job der Leute nicht nur aus Kontrollieren besteht. Allein an jeder Haltstelle dafür zu sorgen, dass die Zuge weiterfahren können, weil sich zuviele Leute reingedrängelt haben, war wahrscheinlich schon stressig genug.--Berita (Diskussion) 17:22, 30. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Wir sind in der Bimmelbahn zwischen Braunsbedra und Braunsbedra Ost ein paar mal je eine Station gefahren und fast jedes mal mit Kontrolle des Ausweises geprüft worden. Auf ein paar anderen Fahrten gar nicht. War also sehr unterschiedlich. --Meerwind7 (Diskussion) 21:19, 2. Nov. 2022 (CET)Beantworten
An den Einnahmen der 52 Mio Tickets, die das Ticket gebracht hat, kommt die deutsche Bahn nie wieder heran. Das 49.- Euro Ticket ist dagegen eine Niete.
--2A02:908:1571:FF20:CE7:C6D8:1640:9FD4 11:01, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Bund soll Nachfolge für 9-Euro-Ticket regeln

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https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/neun-euro-ticket-nachfolge-verkehrsminister100.html --62.246.114.65 12:59, 26. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

3-Prozent Verlagerung

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Aussage "während nur 3 Prozent der Fahrten den Autoverkehr ersetzten." I der einen Quelle steht das nicht, die andere hat eine Paywall. Ich glaube eher, dass 3 Prozent der Fahrten des Autoverkehr auf den ÖPNV verlagert wurden als dass 3 Prozent der Fahrten im ÖPNV bzw. mit 9-Euro-Ticket Verlagerungen vom Autoverkehr waren: Wegen der größeren Verkehrsmenge im AUtoverkehr hat dieselbe Veröagerung dort eine geringere Relevanz. --Meerwind7 (Diskussion) 21:14, 2. Nov. 2022 (CET)Beantworten