Diskussion:Alkoholkrankheit

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Säufernase

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Der Artikel ist für mich gesperrt. Kann daher jemand bitte das Wort "Säufernase" im Artikeltext ergänzen. Mein Textvorschlag:

Die Annahme, dass eine gerötete Knollennase ([[Rhinophym]], vulgo „Säufernase“<ref>{{Internetquelle |url=https://www.duden.de/rechtschreibung/Saeufernase |titel=Duden {{!}} Säu­fer­na­se {{!}} Rechtschreibung, Bedeutung, Definition |zugriff=2018-11-24 |sprache=de}}</ref>) ursächlich mit Alkoholmissbrauch zu tun habe, ist verbreitet, aber irrig.

--77.7.16.2 23:03, 24. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Diagnose nach DSM-5 - 11 Kriterien gelistet, aber "Das DSM-5 sieht zwölf Kriterien vor"

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Entweder hat der Schreiber des Abschnittes sich vertan, weil es einen Zeitraum von 12 Monaten betreffen kann, oder ein Kriterium fehlt, jedenfalls sind in der Auflistung der Kriterien 11 Punkte genannt, obwohl es im einleitenden Satz zu der Auflistung heißt "Das DSM-5 sieht zwölf Kriterien vor". Bitte korrigieren, wie auch immer es nun korrekt ist. --2A02:908:E840:6D20:C475:48EE:6458:BB8 21:25, 27. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Korrekturvorschlag zu Fahreraubnisentzug bei Alkoholabhängigkeit ICD 106 Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung

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--2003:E3:4F17:2633:DC1:4DF9:7501:2CA5 17:07, 15. Mär. 2020 (CET)Diskussionsbeitrag Wikipedia 15.03.2020 --~~ Mein (fkwalter@t-online.de) Korrekturvorschlag zu Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung:Beantworten

"Wer vom Alkohol abhängig ist, kann kein Kraftfahrzeug führen. Diagnostische Leitlinien der Alkoholabhängigkeit nach ICD 106  sind:  Die sichere Diagnose «Abhängigkeit» sollte nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren", nicht mehr aber in den letzten vier Wochen bei Abstinenz. Bei nachgeprüfter sicherer Abstinenz in diesen vier Wochen ist Alkoholabhängigkeit in Gutachten nicht mehr zu unterstellen. Das sagte immer wieder Franz Karl Walter ab 20.05.2018 der Fahrerlaubnisbehörde, der MPU-Lobby, der BAST, Tarek Al-Wazir, dem TÜV-Hessen und vielen anderen. Wenn sich ein Alkoholabhängiger für Abstinenz entschlossen hat, dann ist nach ICD-10 unklar, ab wann er wieder als nicht abhängig gilt. Diese Begutachtungsleitlinie Kraftfahreignung toleriert FeV-Abhängigkeits-Vermutungsgutachten - mit der Folge Fahrerlaubnisentzug mit Höchstkosten über EURO 5000 -  und schreibt leider nicht vor, dass Abstinenz mit CDTK und Urinuntersuchungen für z. B. 8 Wochen überprüft werden muss, bevor bei weiterer Abhängigkeit ein Fahrerlaubnis- und damit Grundrechtsentzug erfolgen darf. 

Siehe: Auszug aus file:///F:/Begutachtungsleitlinien%20zur%20Kraftfahreignung%2031.12.2019.pdf 3.13.2 Abhängigkeit Leitsätze Wer vom Alkohol abhängig ist, kann kein Kraftfahrzeug führen. Diagnostische Leitlinien der Alkoholabhängigkeit nach ICD 106 sind: Die sichere Diagnose «Abhängigkeit» sollte nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren: 1. Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren. 2. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums. 3. Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nachgewiesen durch die substanzspezifischen Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden. 4. Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich (eindeutige Beispiele hierfür sind die Tagesdosen von Alkoholikern und Opiatabhängigen, die bei Konsumenten ohne Toleranzentwicklung zu einer schweren Beeinträchtigung oder sogar zum Tode führen würden). 5. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen. 6. Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen, wie z. B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen. Es sollte dabei festgestellt werden, dass der Konsument sich tatsächlich über Art und Ausmaß der schädlichen Folgen im Klaren war oder dass zumindest davon auszugehen ist." War die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Abhängigkeit nicht gegeben, so kann sie nur dann wieder als gegeben angesehen werden, wenn durch Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass dauerhafte Abstinenz besteht. Als Tatsache zu werten ist in der Regel eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung, die stationär oder im Rahmen anderer Einrichtungen für Suchtkranke erfolgen kann. In der Regel muss nach der Entgiftungs- und Entwöhnungszeit eine einjährige Abstinenz nachgewiesen werden, und es dürfen keine sonstigen eignungsrelevanten Mängel vorliegen. Hierzu sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen erforderlich einschließlich der relevanten Labordiagnostik, unter anderen Gamma-GT, GOT, GPT, MCV, CDT und Triglyzeride. Bei Verdacht auf chronischen Leberschaden, z. B. nach langjährigem Alkoholmissbrauch, nach Hepatitis oder bei anderen relevanten Erkrankungen ist die

6 Kapitel V, Internationale Klassifikation psychischer Störungen ICD-10, Verlag Hans Huber Bern Göttingen Toronto, 2. Auflage 1993

Helmut K. Seitz

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Ich vermisse in der deutschsprachigen Wikipedia jeglichen Hinweis auf Helmut K. Seitz, der eigentlich als der bekannteste deutsche Alkoholforscher gilt. Seltsam, seltsam. --Kerchemer (Diskussion) 18:51, 15. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Fahrerlaubnisentzug bei Alkoholabhängigkeit - Ab wann ist bei Abstinenz nach ICD 106 Abhängigkeit nicht mehr gegeben?

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Diskussionsbeitrag Wikipedia 15.03.2020 Korrekturvorschlag zu den Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung. Dort heißt es u. a.: "Wer vom Alkohol abhängig ist, kann kein Kraftfahrzeug führen . . . Die sichere Diagnose «Abhängigkeit» sollte nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren." Ergebnisse zu den ICD 106-Kriterien müssen deshalb heute oft durch Vermutungen in ungenauen Einmalgutachten falsch dargestellt werden. Dieser Satz muss ersetzt werden durch: Wer vom Alkohol abhängig ist, kann kein Kraftfahrzeug führen. Die sichere Diagnose «Abhängigkeit» sollte nur gestellt werden, wenn durch einen CDTK-Test festgestellt worden ist, dass Abstinenz für vier Wochen nicht bestanden hat. Bei nachgeprüfter sicherer Abstinenz in diesen vier Wochen ist Alkoholabhängigkeit in Gutachten nicht mehr zu unterstellen. Das sagte immer wieder Franz Karl Walter, fkwalter@t-online.de, seit 20.05.2018 der Fahrerlaubnisbehörde, der MPU-Lobby, der BAST, Tarek Al-Wazir, dem TÜV-Hessen und vielen anderen. Wenn sich ein Alkoholabhängiger für Abstinenz entschlossen hat, dann ist nach ICD-10 unklar, ab wann er wieder als nicht abhängig gilt. Diese Begutachtungsleitlinie Kraftfahreignung toleriert Abhängigkeits-Vermutungsgutachten - mit der Folge Fahrerlaubnisentzug mit Höchstkosten über EURO 5000 - und schreibt leider nicht vor, dass Abstinenz mit CDTK und Urinuntersuchungen für z. B. 4 Wochen überprüft werden muss, bevor bei weiterer Abhängigkeit ein Fahrerlaubnis- und damit Grundrechtsentzug erfolgen darf. --2003:E3:4F17:2633:DC1:4DF9:7501:2CA5 23:25, 15. Mär. 2020 (CET) Franz Karl WalterBeantworten

Einleitung

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Hallo Georg, ich verstehe deinen letzten Edit leider nicht ganz. Warum hast Du folgende belegte Einstufung entfernt?

Die häufigste Form des Alkoholmissbrauchs ist die [[Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen|Abhängigkeit]] von Alkohol,<ref>{{cite book|title=Global status report on alcohol and health 2018|language=en|date=2018|publisher=World Health Organization|isbn= 978-92-4-156563-9|pages=72|url=https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/274603/9789241565639-eng.pdf?ua=1}}</ref>

Die Alkoholabhängigkeit (F10.2) ist eine Unterform der Alkoholkonsumstörung (= Alkoholmissbrauch), das steht auch im Abschnitt Diagnose nochmal. Und die Einleitung soll den Artikel ja zusammenfassen. Ich würde dich daher bitten, deinen Edit nochmal zu überdenken. Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 19:01, 11. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Umgestaltung der Absätze bitte nach Wikipedia:Formatvorlage Krankheit mit vorheriger Ankündigung hier, damit nicht nochmal so ein inkohärenter Absatzsalat entsteht. Bitte das Tilgen des Begriffs „Alkoholmissbrauch“, durch die Hintertür und per persönlicher Agenda, unterlassen. --grim (Diskussion) 23:20, 11. Mär. 2023 (CET)Beantworten
  1. Kann mich gerne enger an die Formatvorlage halten, dann müssten wir uns vorher aber darauf einigen, welches Thema der Artikel überhaupt behandeln soll: Das Oberthema Alkoholkonsumstörung oder das Unterthema Alkoholabhängigkeit?
  2. Das Wort Alkoholmissbrauch habe ich zweimal entfernt, weil es im jeweiligen Kontext (angebliche Zweitbezeichnung für F10.1) unbelegt war. Es steht immer noch fett in der Einleitung, in meiner Version sogar als erster Begriff, also bitte unterlasse deine Unterstellungen. Wenn Du den Begriff an beiden Stellen beibehalten möchtest, reiche bitte Belege für diese alternative Definition nach.--Vergänglichkeit (Diskussion) 05:42, 12. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Komme indirekt über Diskussion:Alkoholmissbrauch hierher und wollte mich informieren was denn genau unter Alkoholkrankheit verstanden wird. Ich stimme Vergänglichkeit zu, der Artikel ist nicht schlüssig. Laut Einleitung ist es die Alkoholabhängigkeit und laut Infobox fällt auch der akute Vollrausch darunter. Das muss irgendwie aufgelöst werden. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:07, 14. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Die Infobox zeigt die zur Diagnose gehörigen ICD-10 Verschlüsselungskategorien, hier „F10“. Diagnoseschlüssel sind ein rein statistisches Element, das wir aus diversen Gründen in Krankheitsartikeln per Infobox mitzeigen. Alle „F.X-Unterkategorien“ sind feinere Unterscheidungen der F10-Diagnose. Das ist klinisch relevant, aber nur indirekt für die enzyklopädische Definition oder Darstellung und steht daher nicht im Widerspruch zur Einleitung.
Vielleicht wird euch durch die F.X-Diagnosen ja klarer, dass man (fachlich gesehen) Alkoholmissbrauch sowohl als Abhängiger, als auch als nicht-abhängiger Konsumierender betreiben kann. Die Einleitung hier und die BKL drüben sind aktuell im Wesentlichen korrekt. --grim (Diskussion) 17:30, 14. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Zu "Vielleicht wird euch...": danke, das war mir schon vorher klar. Aber mir geht es wie Vergänglichkeit und Siehe-auch-Löscher: bezeichnet "Alkoholkrankheit" im Sinn des umseitigen Artikels nun sämtliche "psychischen und Verhaltensstörungen durch Alkohol" (F10) oder vielmehr nur das Abhängigkeitssyndrom (F10.2) - wie man aus den im Einleitungssatz als Synonyme zum Lemma angegebenen Bezeichnungen "Alkoholabhängigkeit" und "Alkoholsucht" schließen könnte? Oder ist der Begriff noch anders definiert? Das wird weder aus dem Artikeltext noch aus der bisherigen Diskussion klar. Wieso der Bezug der ICD-Schlüssel zur enzyklopädischen Definition "nur indirekt" sein soll, verstehe ich nicht, denn die Unterschiede sind auch für den Laien offensichtlich. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 22:00, 15. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Die ICD-Box und der ganze Artikel müssen radikal gekürzt werden. Vieles in der ICD-Box ist überhaupt keine Krankheit. Gefährliches Verhalten ist keine Krankheit. Analog: gefährliches Autofahren ist kein Unfall. --Saidmann (Diskussion) 23:05, 15. Mär. 2023 (CET)Beantworten
@Yen Zotto: Die DSM-5 macht seit 2013 allgemein keinen Unterschied zwischen „schädlichem Gebrauch“ und „Abhängigkeitssyndrom“, sondern subsumiert beides unter „Substanzgebrauchsstörung“. Betrifft auch Alkohol. Diese Systematik aus dem klinischen Alltag (und der Forschung) findet sich leider noch nicht in Wikipedia abgebildet. Angesichts der hier wirkenden Interessenlagen bei Drogenartikeln dürfte es schwer bis unmöglich sein, das ungestört fachlich korrekt zu überarbeiten. Beziehungsweise überhaupt ersteinmal einen Konsens zur Systematik zu finden. Zu den Unterschieden von ICD-10/11 zu DSM-5, siehe auch: [1] --grim (Diskussion) 23:28, 15. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Man kann das ja einfach thematisieren:

Alkoholkrankheit im eigentlichen Sinn bezeichnet die Abhängigkeit von der psychotropen Substanz Ethanol (Äthylalkohol). Im weiteren Sinn beschreibt dieser Artikel alle Formen schädlichen Alkoholkonsums.

Wenn man die Einleitung nicht überfrachten will, kann man die Begriffe in einen direkt folgenden Absatz verlagern. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 04:54, 16. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Eine Verschlankung ist immer gut. „Alle Formen schädlichen A.“ ist jedoch nicht zutreffend, da ein wesentlicher Teil des schädlichen Gebrauchs unter Alkoholkonsum und (entfernter auch unter Alkoholvergiftung) steht. Gruß --grim (Diskussion) 12:40, 16. Mär. 2023 (CET)Beantworten
gerne auch ... andere Formen schädlichen Alkoholkonsums. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 18:03, 16. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Finde ich auch sehr gut. Ich würde nur noch den Begriff Alkoholmissbrauch im zweiten Satz ergänzen. Die ganzen Synonyme für Alkoholabhängigkeit können aber auf jeden Fall runter. Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 08:59, 17. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Das Lemma ist nur zu retten, wenn es auf ICD-10 begrenzt wird und die abweichende Systematik in DSM-5 nur ganz kurz (ein Satz) am Rande erwähnt wird. Übrigens auch die gute Frau Professor Annemarie Jost ist des Englischen nicht ausreichend mächtig. Eine "Alkoholkonsumstörung" liegt vor, wenn eine vermeintlich beste Flache Wein unerwartet als Essig diagnostiziert werden muss. "Alcohol use disorder" in DSM-5 dagegen ist auf Deutsch schlicht und einfach "Alkoholmissbrauch". (Nun ja .... die Deutschen und ihr Englisch: eine unendliche Geschichte.) --Saidmann (Diskussion) 17:11, 16. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Da keine Einwände oder Gegenvorschläge bestehen, wird die Sache nun umgesetzt. --Saidmann (Diskussion) 13:39, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Die Beschreibung des schädlichen Gebrauchs von Alkohol ist nun gar nicht mehr bei wikipedia zu finden. Wenn ich das hier nicht gelesen hätte, dann wäre der alkoholische Eifersuchtswahn bei einem meiner Familienmitglieder niemals aufgefallen. Vielleicht kann man den alten Text ja noch einmal als eigenen Beitrag erstellen. Das Thema ist echt zu relevant, um es wegfallen zu lassen. Oder ist die Alkoholindustrie da mit im Spiel? Das man hier aus politischen Gründen versucht zu faken, ist ja schon öfter aufgefallen. --2003:DB:9F2A:345:5130:C0AE:D6BD:C478 08:04, 25. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Lesen müsste man können. Dein Stichwort ist noch drin und auch in weiteren Artikeln. --Saidmann (Diskussion) 14:05, 25. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Einzelnachweis 126

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Der Link beim Einzelnachweis 126 (Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren: Faktensammlung Alkohol in Europa (PDF; 34 kB), Hamm 2006) funktioniert nicht mehr, da die Seite nicht mehr existiert. --Ricardo Klose (Diskussion) 18:40, 11. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Archivlink ergänzt... Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 18:44, 11. Feb. 2024 (CET)Beantworten