Diskussion:Automatische Schusswaffe

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Bartosaurus in Abschnitt Gegenteil?
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Halbautomatik vs. Vollautomatik

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Zuerst: Danke an Wiki-Chris für die Bemühungen für die Qualität dieses Portals. Ich hoffe, dass ich nich störe.

Dann zum Thema: Ich war kurz davor, einen Löschantrag für diese Seite zu stellen, da das Thema halbautomatik vs. vollautomatik ja sehr redundant vorliegt (Etwa Vollautomatik, Halbautomatik, Pistole#Selbstladepistole, Dauerfeuer (Dieser Artikel erklärt ja auch alles. Vielleicht kann man auch da den Unterschied zwischen Halb- und Vollautomatik festhalten?) und nicht zuletzt der, wie auf der QS-Seite richtig bemerkt, die falsche Verlinkung auf Vollautomat). Habe mich aber dagegen entschlossen, da dieser Artikel möglicherweise beide Seiten vereinen könnte, und den Artikel statt dessen etwas "lesenswerter" gemacht.

Was mich allerdings verwirrt: In der zweiten Version dieses Artikels steht "Automatische Schusswaffen sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden". Das klingt für mich - als Laie - nach Selbstlader, aber scheinbar ist ein "Vollautomat" ja keiner. (Wieso eigentlich nicht, schließlich lädt er sich doch auch selbst. Bezieht sich das "automatisch" nicht eben auf die Selbstladung bzw. Schussvorbereitung? Kann eine Waffe "automatisch sein", wenn sie kein Selbstlader ist? Kann eine Waffe Selbstlader sein, wenn sie nicht "automatisch ist"?) Gilt dann für Selbstlader "Selbstlader sind Schusswaffen, die vor Abgabe eines Schusses selbsttätig schussbereit werden"?

Nun ja, es wäre toll, wenn jemand mit etwas mehr Fachkunde etwas mehr Struktur in diesen Artikelwust reinbringen könnte. Ich weiß nicht wo ich anfangen sollte...

Übrigens: Wieso hat diese Seite eigentlich keinen QS-Baustein? --Lukaro 01:45, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten


Zuerst: Du störst überhaupt nicht. Jeder der sich hier konstruktiv beteiligen möchte ist herzlich willkommen.

Ich habe bei der Bearbeitung eines anderen Artikels hier quasi nur mal kurz gestoppt um im Gegensatz zu Artikeln wie Selbstlader usw. einmal den richtigen Terminus (lt. Gesetz) hier stehen zu haben und wollte das Ganze bei Gelegenheit nochmal etwas ausführen.

Was hier zuerst stand ist genau das, was das Gesetz sagt. Demzufolge ist ein Halbautomat ein Selbstlader und eine für Dauerfeuer eingerichtete Waffe mit einem Lauf ein Vollautomat. (Insofern kann dein Beispiel Maschinenkanone bei mehrläufigen Waffen schon zu Verwirrung führen.)

Das "automatisch" bezieht sich auf den Nachladevorgang, "Vollautomat" auf die quasi selbständige Funktion (sozusagen nach Drücken des Startknopfes). Wenn man viel rumsucht kann man das auch aus ein paar anderen technischen Artikeln erschließen, ich hab' aber auch etwas gebraucht bis ich mir sicher war wie die das wohl wirklich meinen.

--Wiki-Chris 09:03, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe jetzt noch ein bißchen am Text gemacht. Ggf. sollte man ein paar Textstellen aus Selbstlader (Funktionsweise, Gasdrucklader, Rückstoßlader) noch hier reinstellen und dafür den Selbstalder als redirect umwandeln. Dann wird man immer auf diesen Artikel verwiesen (auch bei halautomat, halbautomatik, vollautomat, vollautomatik, maschinenwaffe) und hat die redundanzen raus.

Dauerfeuer ist ja auch ein kleiner Rundumschlag selbst bis zu Repetierern hin. Muß sicher auch nochmal geglättet werden. --Wiki-Chris 09:53, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten


Halbautomat/Vollautomat Ich habe das ganze etwas anders Formuliert. Im WaffG steht nichts von Patronen, wäre das so würden alle Waffen die keine Patronen Munition nutzen und das Projektil direkt verschießen wie z.b. Diablo, BB aus der Definition rausfallen. (nicht signierter Beitrag von 79.192.215.209 (Diskussion) 13:37, 26. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Neutralität

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Der Artikel behandelt unter dem Lemma "Automatische Schusswaffe" ausschließlich automatische Feuer-/Handfeuerwaffen. Andere automatische Schusswaffen (z.B. automatische/halbautromatische Druckluftwaffen) finden keine Berücksichtigung. Damit ist der neutrale Standpunk verletzt, ggf. ist eine Überstellung an die QS oder ein LA zu erwägen, eine Überarbeitung unter Berücksichtigung der aufgezeigten Mängel ist, soll der Artikel Bestand haben, unumgänglich. Ein Katfix von Kategorie:Feuerwaffe auf Kategorie:Schusswaffe wurde schon vorgenommen. -- Shotgun 13:24, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Also LA würde meiner Meinung nach zu weit gehen, aber QS wäre schon angebracht.--Sanandros 22:28, 13. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Neutralität halte ich für den falschen Baustein. Ändere ihn daher auf Lückenhaft. --Zombi 12:21, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Dieser Artikel ist exakt nach dem WaffG (Anlage1) erstellt worden. Klar zielt er auf Feuerwaffen ab. Vollautomatische Druckluftwaffen würden in der BRD unter das KWKG fallen und wären somit ohnehin verboten. Die meisten Druckluftwaffen die ich kenne haben Knicklauf. Eine Erbsenpistole oder Paintballwaffe hier reinzunehmen, weil da die Kugeln von "oben" in den Lauf rutschen (so sie es denn ohne schütteln machen *g*), halte ich für übertrieben. Das dürfte auch nicht das sein, was der Gesetzgeber meint. Eine CO2-Waffe mit rotierendem Magazin (Trommel) würde unter die Double-Action-Revolver-Regel des Gesetzes fallen, da müßte das Magazin schon druckluftbetrieben sein.
Und ansonsten fällt mir da auch nichts ein, was an Waffe noch passen würde. --Wiki-Chris 17:19, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wenn der Artikel nur die Definition des deutschen WaffG übernimmt, wäre er zumindest deutschlastig. Ob Druckluftwaffen nun in Deutschland von einem anderen Gesetz erfasst würden ist für den Artikel erstmal egal. Der Artikel heißt ja nicht Automatische Schusswaffen nach WaffG - was ja auch keinen Sinn machen würde. --Zombi 15:36, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Kann mir denn mal jemand irgendwelche Waffen nennen, die da dann noch definiert werden müßten? Also irgendwelche (real existierenden) Typen. --Wiki-Chris 17:22, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Also bisher habe ich trotz Recherche außer BB-Waffen mit Elektroantrieb für Plastikkugeln noch keine definitiven weiteren gefunden. Alle CO2-Waffen die ich gesehen habe, und die als Halbautomat bezeichnet wurden, hatten in Wirklichkeit ein Double-Action-System wie beim Revolver. Also nochmal die Frage nach Quellen !!! --Wiki-Chris 09:15, 17. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Medien

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In der Diskussion um Amokläufe in den USA ist häufig die Rede von halbautomatischen Waffen, die verboten werden sollten, insbesondere Sturmgewehre. Meinem Verständnis nach sind da eher vollautomatische Waffen gemeint, schließlich sind heute doch eigentlich alle Waffen zumindest halbautomatisch? Habe ich da etwas falsch verstanden oder werden die Begriffe tatsächlich häufig falsch verwendet? --Docvalium (Diskussion) 23:13, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Was halbautomatisch und was vollautomatisch ist, ist immer eine Definitionssache. So Unterscheiden sich die Begriffe in der Waffentechnik und im Maschienenbau, obwohl Waffen Produkte des Maschienenbaus sind.--Sanandros (Diskussion) 05:06, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Tatsächlich wird da oft etwas verwechselt.
Von den vollautomatischen Sturmgewehre gibt es auch meist zivile halbautomatische Versionen. Teilweise wird wenig geändert und nur auf halbautomatik umgestellt, andererseits gibt es auch weitere Modifikationen für z. B. Sportschützen.
Aber ja, solche Selbstlade-Büchsen (Langwaffen) mag der Gesetzgeber auch nicht mehr (früher ging es ja eher um Reglementierung gegen Kurzwaffen-Besitz) und es wurde in DE z. B. auch der Besitz von großen Magazinen dafür verboten.
Grüße Klaus --2A01:C22:D503:9A00:9C2F:F768:47C0:8AB0 15:22, 25. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Seriefeuerwaffen

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Der Begriff Seriefeuerwaffen erscheint mir (als Österreicher) ungewöhnlich, klingt mir wie vielleicht rein schweizerisch. Ist da was dran? Müsste es andernfalls nicht Serienfeuerwaffen heissen? --Helium4 (Diskussion) 09:53, 5. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Was soll die Diskussion? Art 5a des Schweiz. Waffengesetzes lautet:
a.Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen sowie ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteilen; -- Hmaag (Diskussion) 10:38, 5. Dez. 2015 (CET)Beantworten
In Deutschland heißt es "Serienfeuer..." --FK1954 (Diskussion) 13:42, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Zufrieden? -- Hmaag (Diskussion) 17:01, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Gegenteil?

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Wie bezeichnet man eine nichtautomatische Feuerwaffe? Ein Schuss, dann manuelles Nachladen. Gibt es dafür einen Namen? Maikel (Diskussion)

Repetiergewehr, Repetierwaffe, Repetierbüchse -- Hmaag (Diskussion) 12:13, 5. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Die Frage habe ich mir auch gestellt und bin dann in die Diskussion. Ich finde, das ist eine kurze Erwähnung im Artikel wert. --Bartosaurus (Diskussion) 16:50, 22. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Ein Schuss, einen Schuss

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Entweder heisst es: .....bei denen durch einmalige Betätigung des Abzuges jeweils nur ein Schuss abgegeben wird.... Oder:....die durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur einen Schuss abgeben. -- Hmaag (Diskussion) 17:42, 6. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Um was ging es genau?--Sanandros (Diskussion) 05:04, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Definition halbautomatische Schusswaffe

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Die Definition von Pietzner entspricht nicht den heutigen Gesetzen. Gemäss Waffengesetz DE und CH sind halbautomatische Schusswaffen Selbstladewaffen (Pistolen, Gewehre mit Magazin), die nach dem Schuss automatisch nachladen. Es können auch auf Einzelschuss zurückgeänderte Seriefeuerwaffen sein. Bemerkung Kanonen: Diese können erwähnt werden, für ihre Funktion kann auf einen speziellen Artikel verwiesen werden. -- Hmaag (Diskussion) 16:30, 12. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Dann gibt es einen Unterschied zwischen Wissenschaft und Gesetzt. Sollte aber trotzdem erwähnt werden.--Sanandros (Diskussion) 05:03, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Es steht doch da, dass bei Handfeuerwaffen Selbstlader und Halbautomatisch deckungsgleich ist.--Avron (Diskussion) 09:48, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Halbautomat bei öffnet bei einer Einzelladerwaffe den Verschluss, wirft die Hülse aus spannt den Abzug (Waffe). Die nächste Patrone wird manuell zugeführt und der Verschluss geschlossen. Dieses Prinzip ist praktisch nur bei Geschützen zu finden. Wissenschaft? -- Hmaag (Diskussion) 09:59, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Habe die beiden Definitionen versucht besser abzugrenzen. So besser?--Avron (Diskussion) 10:45, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Kein Kommentar, macht weiter wie Ihr wollt. -- Hmaag (Diskussion) 12:01, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Das kann man doch alles klären. Es ist nun mal so dass "Schusswaffe" Handfeuerwaffen und Geschütze umfasst. Und bei "Halbautomat" gibt es bei Handfeuerwaffen und Geschützen gibt es verschiedene Definitionen. Erschwerend ist, dass bei Handfeuerwaffen "Halbautomat" und "Selbstlader" Synonyme sind. Jetzt ist es sogar möglich, ich weiß es aber nicht, dass juristisch der Begriff "Halbautomat" bevorzugt wird während technisch anscheinend "Selbstlader". Auch heißen die entsprechenden Artikel Selbstladegewehr oder Selbstladegewehr. Hat jemand einen besseren Vorschlag?--Avron (Diskussion) 14:30, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten
@Hamag Statt Wissenschaft kannst du es auch Literatur nennen--Sanandros (Diskussion) 21:16, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Der Schlüssel liegt im AE. Machine gun, dann kamen die Selbstladepistolen und wurden als automatic (pistol) bezeichnet. Parallel im Deutschen Maschinengewehr, doch Automatik war damals nicht gängig, also wurde der eigenständige Begriff Selbstladepistole geprägt. Später tauchten dann kleinere Maschinenwaffen auf, es entstand die Maschinenpistole bzw. sub machine gun. Irgendwan sahen die Amis die Notwendigkeit, bei Gewehren eine andere Unterscheidung zu treffen. Machine gun bezeichnet größere Waffen, sub machine gun was kleineres und nun kam Browning mit der BAR - Browning automatic rifle. Im Gegensatz zu einer automatic pistol konnte die aber sowohl Dauer- wie auch Einzelfeuer. Daher wurde der Begriff full auto geprägt, dem man dann später semi auto gegenüber stellte. Im Deutschen lebten die eigenständigen Bezeichnungen weiter, Maschinenpistole bis die Experimente mit dem späteren StG44 begannen. Auch hier stand man nun vor einem semantischen Problem - für ein MG zu klein, für eine MP zu groß (muß ich jetzt hier nicht vertiefen, das ist allen Beteiligten zur Genüge bekannt). Nach dem Krieg drückten die amerikanischen Bezeichnungen in Westdeutschland sukzessive in den Sprachgebrauch, und zwar als Lehnübersetzungen - full auto zu Vollautomatik, semi auto zu Halbautomatik, und begannen, teilweise die angestammten Begriffe zu verdrängen. Ob das hauptsächlich in Nicht-Fachkreisen stattfand, vermag ich nicht definitiv zu sagen, es spricht aber vieles dafür. Mangelhaft gebildete Journalisten halte ich hier für einen großen Faktor, vor allem aufgrund ihrer Multiplikatorenfunktion. Die Bezeichnungen bei der Artillerie entwickelten sich davon völlig unabhängig. Hier kenne ich mich nicht aus. -- Glückauf! Markscheider Disk 21:36, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Das ist alles richtig und sehr wichtig.
Diese Begriffe kommen aus dem englischen Sprachraum, genauer USA und haben ihren Weg in die deutsche Sprache über die Medien (Journalismus) und Unterhaltung (Synchronisierung) gefunden.
Immer von Personen übersetzt, die keine Kenntnis über die bestehenden Begriffe in der deutschen Sprache haben oder Zwängen der Synchronisation (Lippenbewegungen) unterliegen.
Davon ist im Artikel nichts zu finden. Auch nicht, dass dieser nach dem deutschen Waffengesetz aufgebaut ist, dass die Begriffe Vollautomatik, Vollautomaten etc. zu einem bestimmten Zeitpunkt aus welchem Grund auch immer, verwendet hat (vermutlich ab 2002). Der Begriff "Vollautomatik" und Ähnliche im Bezug auf Waffen hat einen verklärenden Charakter und wird selbst im Waffengesetz äußerst spärlich verwendet. Anders als bei einer Kaffeemaschine, bei der ein Kaffevollautomat, mehr kann als der Kaffeeautomat (=Filtermaschine), gibt es bei Waffen kein Mehr. Vollautomat ist ein unnützes Synonym für Automat und impliziert eine Verschiedenheit, die nicht gegeben ist.
Dieser Artikel in der Wikipedia trägt dazu bei, weiter zu verklären, da hier an keiner Stelle darauf eingegangen wird, was es mit dem Begriff auf sich hat und dass er eigentlich nicht notwendig ist. --2A02:8109:2C40:87C:6164:D842:ABEC:7112 14:55, 12. Jan. 2022 (CET)Beantworten

ungenügend

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Anscheinend schon lange genügt dieser Artikel nicht in Beziehung klarer Aussage. Viele Journalisten oder sonstige Nichtfachleute benutzen den sich zu informieren, darum sollte klar dargestellt sein, was der Unterschied zwischen Halb- und Vollautomatischer Waffen ist. Auch sonst ist der Artikel schlecht strukturiert, alles ein bisschen aner nicht so dass ein Unbedarfter draus kommt. Nimmt sich dem jemand mit Fachwissen an? --Blauer Heinrich (Diskussion) 14:53, 29. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Ja der Artikel liest sich schon weitgehend merkwürdig. Vielleicht liegt es daran, dass gleich am Anfang zwischen entsprechenden Handfeuerwaffen und Geschützen unterschieden wird?
Der Kommentar "meist bei Selbstladern" im Satz mit dem auf- bzw. zuschießenden Verschluss ist merkwürdig. IMHO kommt doch beides nur bei Selbstladern vor.
Das mit der Abgrenzung des DA-Revolvers könnte man vielleicht auch besser/einfacher beschreiben. Der Knackpunkt ist ja, das nach Schussabgabe kein automatisches Laden einer Patrone erfolgt.
Grüße Klaus --2A01:C22:D503:9A00:9C2F:F768:47C0:8AB0 15:01, 25. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Löschantrag wegen mangelnder Neutralität

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Anhand der Diskusion, insbesondere Abschnitte "Gegenteil?", "Definition halbautomatische Schusswaffe", "ungenügend" ist für mich klar ersichtlich, dass dieser Artikel nicht nur für mich ein großes Problem darstellt. Ich möchte zu dem Genannten ergänzen, dass bereits der erste Satz des Artikels falsch ist: "Automatische Schusswaffen sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses teilweise oder vollständig selbsttätig erneut schussbereit werden."

Die aktuelle Version des Waffengesetzes ist ""Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 228 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 228 V v. 19.6.2020 I 1328" In dem gesamten Gesetz finden sich SIEBEN Wörter, die mit "vollautomat" beginnen. In diesem Artikel finden sich 19. Google-Suche für "automatische Waffe" ergibt 912.000 Ergebnisse, für "vollautomatische Waffe" 55.400. In diesem Artikel findet sich gerade einmal 8 Wörter, die mit "automatisch" beginnen, zwei davon sind Quellenangabe, also 6. 3 in Überschriften, also bleiben 3 im Fließtext. Hier sind die entsprechenden Sätze mit Kontext. 1. In der Einleitung. Erster Satz die fehlerhafte und nicht belegte Definition. 2. Zweiter Satz: "Oft wird automatisch im Sinne von vollautomatisch verwendet." (Inhaltlich komplett falsch und nicht ansatzweise entsprechend der Bedeutung der beiden Wörter zueinander.) 3. "Die Funktion der automatischen Schusswaffe kann grundsätzlich durch die Eigenenergie, erzeugt aus dem Abschuss der Munition, oder durch dem System von außen zugeführte Fremdenergie erfolgen."

Für mich ist dieser Artikel ein einziges Desinformationsstück. Das Einzige, was in Erinnerung bleibt, ist dass vollautomatisch = automatisch sein soll und die völlig entgegen der Praxis übermäßig häufige Verwendung von "vollautomat" hinterlässt den Eindruck, dass dies die übliche Sprachregelung ist. Ansonsten werden viele relevante Fragen nicht berührt, z.B. was denn keine automatische Waffe ist. Das muss hier wirklich jemand auf der Diskussionsseite erfragen ("Gegenteil?"). Die Historie von automatischen Waffen, warum können denn so viel automatische Waffen auf Einzelschuss umgestellt werden können, wofür wird der Automatikmodus verwendet etc. Darüber hinaus werden sehr zweifelhafte Behauptungen ohne Quellenangabe aufgestellt, wie ganz prägnant "Im Prinzip kann jeder Selbstlader als Vollautomat ausgeführt werden".

Dieser Artikel passt aus meiner Sicht in das übliche Schema der Argumentation von Anti-Waffenbesitz-Lobbyisten. 1. Die üblichen Begriffe Selbstlader (halbautomatische Waffe) und automatische Waffe werden weitgehend ignoriert. 2. Automatische Waffe wird zum Oberbegriff deklariert und enthält dann sowohl automatische Waffen als auch halbautomatische Waffen. 3. Der unübliche (und technisch sinnfreie) Begriff vollautomatisch ersetzt die gängige (und technisch sinnvolle) Bezeichnung automatisch dann weitgehend. 4. Es folgt, getarnt als eine Beschäftigung mit dem Thema, die inhaltlich dünn ist und zeigt, dass keine echte Beschäftigung vorliegt, ein paar entscheidende Verklärungen: im Einzelnen: - Reduktion des Unterschieds zwischen halbautomatisch und automatisch auf den Unterbrecher - Verweis auf einfache Umbaumaßnahmen und deren simplifizierte und verschlimmernde Darstellung, z.B. "Mit dem Bump Stock wird bei einem Selbstlader die Funktion einer vollautomatischen Schusswaffe nachgebildet." (Dieser Satz ist einfach komplett falsch. Bump Stocks gibt es nur für (bestimmte) halbautomatische Gewehre, nicht für Pistolen, die dieser Satz so aber einbezieht. Die Funktionsweise ist überhaupt nicht "nachgebildet". Gewehr von der Schulter springen lassen erfordert keinen Bump Stock (https://www.youtube.com/watch?v=7RdAhTxyP64).) - Hinweis darauf, dass halbautomatische Waffen, die leicht zu "vollautomatischen" umgebaut werden können, als "vollautomatische" gelten, Kriegswaffen und verboten sind. 5. Im Abschluss gerne ein Verweis auf aktuelle weitergehende Verbote, hier Kanada, und nochmal ein Hinweis darauf, dass "vollautomatische Waffen" dort schon vorher verboten waren.

In Kürze würde sich dieser Text so lesen: Automatische Waffen sind vollautomatische Waffen und halbautomatische Waffen. Automatisch wird aber auch für vollautomatisch verwendet. Halbautomatische Waffen kann man leicht zu vollautomatischen Waffen umbauen. Vollautomatische Waffen sind Kriegswaffen und verboten. Außerdem wird gerade aktuell etwas, das irgendwie damit zusammenhängt, anderswo in der Welt verboten. Vollautomatische Waffen waren dort schon vorher verboten.

Als verständiger Leser ist es für mich klar, was der Aufbau bewirkt. Halbautomaten sind ja eigentlich fast Vollautomaten und da muss mehr verboten werden, wie woanders auch. Es fehlt komplett der Hinweis, dass der überwiegende Teil moderner Waffen Selbstlader sind (und das seit über 100 Jahren, im 1. Weltkrieg waren die Pistolen auch schon Selbstlader) und dass ein Umbau eben mal nicht so einfach ist. Denn nach aktueller Gesetzeslage wären sie sonst schon verboten! ("Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können." siehe 2.2 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen von o.g. Waffengesetz)

Dieser Artikel sollte gelöscht werden. Falls jemand, der sich in der Wikipedia auskennt (ich leider noch nicht so richtig bisher) der Argumentation folgen kann, würde ich darum bitten, dieses an entsprechender Stelle zur Diskussion zu stellen. Aus meiner Sicht ist dieser Artikel in seiner Grundstruktur nicht geeignet für eine neutrale Darstellung. Mit ein wenig Nachbessern ist es nicht getan. Wenn es in der Überschrift "Automatische Schusswaffe" heißt und im Folgenden nicht darum geht, was das ist, sondern im Aufbau gleich zweimal unter verschiedenen Begriffen "Halbautomatische Schusswaffe" und "Selbstlader" (unter "Automatische Schusswaffe") um diese und dann abgeschlossen wird, wie einfach diese auf "vollautomatisch" umzubauen sind, nur um dann mit Verbotslagen abzuschließen, dann sollte nicht nur mir auffallen, dass dieser Artikel zur Zeit ein politischer Meinungsartikel ist und kein Informationsartikel. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8109:2C40:87C:6164:D842:ABEC:7112 (Diskussion) 21:51, 12. Jan. 2022 (CET))Beantworten