Diskussion:Franz von Bayern

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Equord in Abschnitt Nachfolge?
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Franz von Bayern“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Hinweis

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Hallo, ich bin kein Wikipedia-Experte und möchte den Artikel daher nicht selbst editieren, aber auf zwei Unrichtigkeiten hinweisen:

  1. Verein zur Förderung der Alten Pinakothek: Der Verein heisst offiziell Verein zur Förderung der Alten und Neuen Pinakothek in München e.V. (http://www.pinakothek.de/alte-pinakothek/foerderer/kontakt/kontakt.php)
  2. Kuratorium der LMU: Nach Internetauskunft (http://www.uni-muenchen.de/einrichtungen/orga_lmu/gremien/kuratorium/index.html) sitz dort kein Franz Prinz von Bayern Gruß, KS Ende des Beitrags (nicht signierter Beitrag von 93.104.64.236 (Diskussion | Beiträge) 15:45, 10. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Name

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Habe nur kurz den falschen Titel "Prinz von Bayern" in Herzog von Bayern umgewandelt. Selbst der Freistaat Bayern spricht offiziell von "Herzog Franz von Bayern"!

Wenn der Freistaat monarchistisch gesinnt ist, kann uns das egal sein. Ich zitiere aus Adel: Namensrechtlich sind die ehemaligen Adelsbezeichnungen (also Prädikate wie "von" oder "zu", Titel wie "Graf", "Freiherr" etc.) Bestandteile des (bürgerlichen) Namens; Es gilt der Name, der sich auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbt, eine Führung ehemaliger Primogeniturtitel (also Titel, die nur dem jeweils Erstgeborenen zukamen) ist unzulässig (daher "Prinz von Bayern" und nicht "Herzog von Bayern", "Prinz von Baden" und nicht "Markgraf von Baden", "Prinz von Thurn und Taxis" und nicht "Fürst von Thurn und Taxis" etc.). Ich habe das also wieder geändert. Wenn Franz von Bayern selbst den Herzogstitel führen solle, kann er das als Privatvergnügen durchaus machen (so wie sich manche der Herren und Damen, deren Ahnen dem Adel angehörten, gerne mit "Königliche Hoheit" anreden lassen). Für die Wikipedia, die anders als so manche Journalisten, Politiker und Wirtschaftsbosse nicht auf Gunst, Aufträge, Partyeinladungen etc. angewiesen ist, ist das herzlich egal, und wir sollten uns an das geltende Namensrecht halten. --AndreasPraefcke ¿! 14:13, 21. Nov 2005 (CET)

Tur mir leid, aber der Titel "Herzog von Bayern" ist offiziell anerkannt, wird sowohl von staatlicher als auch privater Seite gebraucht und deshalb auch von S.K.H. Herzog Franz geführt. Das hat nichts mit "monarchistischer" Gesinnung zu tun, sondern bildet die Realität ab. Ich ändere das daher wieder. Gerne kannst Du Dich beim Haus Wittelsbach informieren, welchen Titel der Herzog führt. Auch in der hier angeführten Literatur wird als Herausgeber die Verwaltung des Herzogs von Bayern angeführt. Aber zur Güte: habe jetzt geschrieben Franz Herzog von Bayern, wie Du ja bereits früher geschrieben hast.

Ich stimme Andreas zu. Der Familienname der Wittelsbacher ist "Prinz/Prinzessin von Bayern". Das ist so seit 1918. Es ist jedoch auch eine schöne Tradition den jeweiligen Chef des Hauses Wittelsbach als "Herzog ..." anzusprechen. Ein anderer Zweig der Wittelsbacher hat als Familienname "Herzog/Herzogin in Bayern". Die Kaiserin Sissi entstammt dieser Familie. mfg jo-SR

    • Es gab keine "Kaiserin Sissi", sondern sie hieß Kaiserin Elisabeth von Österreich, geb. Herzogin in Bayern.

Da Elisabeths Neffe, Herzog Ludwig Wilhelm in Bayern, keine Nachkommen hatte, adoptierte er Max Emanuel von Bayern, den Bruder von Franz. Der allerdings hat auch keine männlichen Nachkommen, so daß die herzogliche Linie wohl endgültig ausstirbt.--178.191.63.253 22:42, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Richtiger Name Adelstitel

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Der korrekte Name lautet "Herzog von Bayern Franken und in Schwaben Pfalzgraf bei Rhein" (vgl. Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 50, Fürstliche Häuser Bd. IX, Limburg an der Lahn 1971, S. 7) Jede anderweitige Behauptung muß belegt werden! - Zesarewitsch 01:21, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Diese Diskussion hatte wir zur Genüge. Sein bürgerlicher Name ist Prinz von Bayern, der Gotha mag aus adelrechtlicher Sicht von Interesse sein, hier ist aber ausschlieslich das bürgerliche Namensrecht von Belang. Tönjes 01:26, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Der bürgerliche Name mag zwar füt den Artikel-Namen entscheidend sein. Aber warum soll im Artikel selbst nicht darauf hingewiesen werden dürfen, welche Titel S.K.H. Herzog Franz von Bayern adelsrechtlich zustehen? Es ist unerträglich, dass in Wikipedia anscheinend eine republikanische Gesinnung vorgeschrieben ist! --Ewing7179 21:58, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Super, ein Monarchist! Nun, bin zwar Demokrat, aber natürlich ist das erwähnenswert, also Franz von Bayern, mit vollem Titel "--(s.o.)--", ist ein blabla. Quelle als <ref>Geneal. Handb etc.</ref> nicht vergessen. Ach, mache es gleich selbst, schau nach!--FlammingoMoin 23:50, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten
  • Hallo, Demokrat: Monarchismus steht nicht im Gegensatz zu Demokratie (siehe die Monarchien in ganz Europa - Spanien, England, Benelux, Skandinavien: alles prima Demokratien!) Der Monarchist fürchtet sich wohl aber vor den Republikanern, denn die wollen als Staatschef einen bürgerlichen gewählten Präsidenten.
König von Jerusalem ist er auch... --85.176.14.33 11:12, 25. Dez. 2007 (CET)Beantworten
zu meiner Änderung vom 3.1.07: Wenn der Freistaat Bayern, die "Regenbogenpresse", aber auch die seriöse Presse (u.a. Süddeutsche Zeitung) usw. ihn Herzog nennen, dann stimmt "Für Monarchisten ist er Herzog von Bayern" halt einfach nicht. Warum nennt man ihn Herzog? Weil er der Chef des Hauses ist und man diesen von den übrigen Prinzen unterscheiden will. Natürlich nennen ihn auch Monarchisten so. - (Aus dem Bauch heraus würde aber sagen: Nicht einmal hervorstechend: was ein eingefleichter Monarchist ist, nennt ihn doch "König", oder?) --84.154.69.57 12:13, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Es kommt nicht auf Gesinnung des Authors oder der Wikipedia, sondern auf die Staatsform an. In heutigem Bayern, ein Teil der Bundesrepublik Deutschland, hat der Staats die Form einer Republik (zu deutsch: Freistaat). In diesem Sinne ist es nur korrekt die Person dieses Arikels mit seinem bürgerlichen Namen zu bezeichnen. Die Selstbestimmung des Landes als Völkerrechtssubjekt steht im Vordergrund. Es wäre genauso falsch für Beobachter aus einer Republik, den Staatsoberhaupt des GBs als Mrs. Elizabeth Mountbatten-Winsor zu bezeichnen. Sie heisst natürlich überall Her Majesty Queen Eliabeth II. Somit heisst Franz, da er meines Wissens keinen Doktortitel hält ganz einfach Herr Franz Prinz von Bayern. "Herzog" oder "König" wäre falsch, da es keine Thronfolge in Bayern gibt, weil es keinen Thron mehr gibt. Sicherlich spricht aber absolut nichts dagegen, wie er benannte wäre, wenn es die Monarchie noch geben würde. Es ist sogar eine angebrachte Ergänzung. Aber sofern Franz deutscher Staatsangehöriger ist, richtet sich sein Name nach Art. 10 Abs. 1 EGBGB, was auf die Anwendung deutsches Namensrechts verweist. Falls er Österreicher ist oder es wird, würde er "Herr Franz Bayern" heissen.

Soweit der Herzog deutscher Staatsbürger ist, richtet sich sein im Behördenverkehr zu verwendender Name nach den deutschen bürgerlichen Gesetzen. Ansonsten heißt er "Herzog von Bayern", was nach Art. 101 der bayerischen Verfassung mangels gesetzlichen Verbotes zulässig ist - wir sind hier nicht in Österreich! - und allgemein üblich ist (das ist ein Fakt), wobei man von der Verwendung dieses Namens und im übrigen nicht einmal von der Verwendung der Prädikate "Hoheit" (als Herzog) und "Königliche Hoheit" (als Oberhaupt einer königlichen Familie) aus keineswegs unterstellen darf, der Verwendende wünsche eine Revision der Staatsform, weil das nämlich in keinem wirklichen Zusammenhang steht (das ist ebenfalls ein Fakt). (Wenn natürlich jeder, der einer ehemals regierenden Familie wenigstens einen gewissen höflichen Respekt nicht verweigern will, Monarchist ist, handelt es sich hier natürlich um Monarchisten, das ist klar. In diesem Sinne sind dann nach meiner Einschätzung so ziemlich die gesamte Wählerschaft der CSU, der Freien Wähler und der ÖDP Monarchisten, und ob jemand einer anderen Schicht, der der Ansicht ist, der Begriff "Herzog" widerspreche der Gleichheit aller Menschen, sich, wenn er diesem Herzog begegnet, nicht doch aus Höflichkeit korrigiert und wenigstens ein "Herr Herzog" durchgehen lässt, sei mal dahingestellt.) Der Titel "Herzog von Bayern, Franken und Schwaben, Pfalzgraf bei Rhein" wird meines Wissens nicht allgemein verwendet, hat aber als Hinweis auf die bayrischen Stämme eine Bedeutung; wer diesen verwendet, ist deswegen ebenfalls nicht Monarchist, sondern entweder Adelsfan mit einem Faible für schöne lange Titel oder aber legt wert auf die Erwähnung aller (damaligen) bayerischen Stämme. Nur wer ihn "König von Bayern" nennt oder wer sagt "in Bayern sollte die Monarchie mit dem Herzog von Bayern als König eingeführt werden" ist ein Monarchist im Sinne des Wortes. --84.154.123.118 16:31, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Nachtrag: Die Selbstbestimmung des Landes als Völkerrechtssubjekt verbietet die Bezeichnungen "König" und "Majestät". Im dem Titel "Herzog" in seiner heutigen Verwendung ist kein Regierungsanspruch enthalten. --84.154.123.118 16:33, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Aktuelle bürgerlicher Name? Quelle?

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Sein bürgerlicher Name ist Prinz von Bayern

(Ich bin 84user aud die englische wikipedia.) Die englische wikipedia seite en:Franz, Duke of Bavaria hat: "In 1997, after the death of his father, he changed his surname to Herzog von Bayern (English: Duke of Bavaria)" (Im kurz: er hat seine Nachname zu "Herzog von Bayern" im 1997 geaendert). Wahr oder falsch? Danke. -84user 18:35, 22. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

KZ Oranienburg

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Der Artikel gibt Auskunft darüber, dass Teile des Hauses Wittelsbach (Franz etc.) im Jahre 1944 in das KZ Oranienburg deportiert wurden. Allerdings bestand das KZ Oranienburg nur bis in das Jahr 1934, wurde also 10 Jahre vor den Geschehnissen geschlossen. Ist hier vielleicht das sich in der Nähe befindliche KZ Sachsenhausen gemeint oder war Frant von Bayern in den Brauereigewölben inhaftiert?

    • In dem heute gesendeten Teil der ZDF-Serie "Königliche Dynastien", "Die Wittelsbacher", erzählte Prinz Franz, die Familie wäre 1944 im KZ Oranienburg gewesen, nachdem sie in Budapest gefangen genommen wurde. Später dann in Dachau.--178.191.63.253 22:49, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Geht das Erbe nach Liechtenstein?

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So eine Frage, die mir beim Durchsehen der Genealogien und Heiraten und so aufgefallen ist: Was passiert, wenn sein Bruder stirbt? Dann ist die nächste in der Erbfolge dessen älteste Tochter, die den Liechtensteinschen Erbprinzen geheiratet hat. Ist das so? --91.0.5.163 12:34, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Da sein Bruder Franz von Bayern keine Nachkommen hat, geht das Erbe des Hauses Wittelsbach auf ihn und nach seinem Tod auf seinen Cousin Ludwig Karl beziehungsweise den Enkel desselben, Ludwig Heinrich (* 1982), dessen eigener Vater Luitpold in Folge nicht hausgesetzmäßiger Ehe nicht Nachfolger werden kann, über. (aus Max Emanuel Prinz von Bayern) --Q'Alex QS - Mach mit! 16:34, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Die Erbfolge geht nach ihm 1. auf Max Herzog in Bayern und dann, 2. was Bayern betrifft, wie gesagt auf Ludwig Heinrich, was allerdings die (nun ja eher außerhalb der wittelsbachischen Gefühlswelt befindlichen theoretischen) Ansprüche auf Schottland usw. angeht, nach Liechtenstein. Eine andere Frage ist, wohin das Hausvermögen geht; das wäre interessant, weiß ich aber nicht.--2001:A61:260D:6E01:752F:795E:4800:6E6 15:56, 11. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Sexualität

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Es wird von machen behauptet, dass Franz Prinz von Bayern homosexuell sei. Dies wird im Artikel nicht diskutiert. (nicht signierter Beitrag von 85.181.81.218 (Diskussion) 16:42, 5. Dez. 2008)

Warum sollte es da auch diskutiert werden. --84.154.90.156 14:43, 30. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Sexualität ist Privatsache und hat auf Wikipedia nichts zu suchen. Es ist ein Irrweg des "Zeitgeistes", daß alles ("Outing") öffentlich gemacht werden muß.--Klio (Diskussion) 22:54, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Im übrigen handelt es sich hier nicht um ein Gerücht mit noch so windiger Grundlage, sondern lediglich darum, daß in der Guten Alten Zeit insbesondere auf Dörfern jedem überständigen Junggesellen, der nicht Priester war, die Homosexualität nachgesagt wurde - woran man sich bei dem damals herrschenden Haus offensichtlich erinnert.--2001:A61:260D:6E01:752F:795E:4800:6E6 16:00, 11. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Die Welt berichtet, dass Franz von Bayern schwul ist. So outet sich ein König. Ob das in den Artikel sollte, ist eine andere Frage. (nicht signierter Beitrag von 87.150.20.88 (Diskussion) 11:58, 30. Sep. 2021 (CEST))Beantworten

Eintrag im Melderegister lautet: Franz Herzog von Bayern

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Laut WP:KTF und Wikipedia:Namenskonventionen#Personen sollten wir eigentlich nur schauen, welche Namen üblicherweise verwendet werden. Im Falle Franz von Bayerns findet sich da draußen in der Welt seit 1996 überwiegend die Form Franz Herzog von Bayern! Der bis 1996 gültige Name Franz Prinz von Bayern ist dagegen obsolet. Als sinnvolles Lemma würde ich hier aber die Kurzform Franz von Bayern bevorzugen.

Die Form Franz Herzog von Bayern finde ich in allen mir zugänglichen Druckwerken, die nach 1996 veröffentlicht wurden! Ich habe letzte Woche eine beim Wittelsbacher Ausgleichsfond genannte e-Mail-Adresse (webmaster@haus-bayern.com) angeschrieben und nach dem amtlichen Namen von Franz von Bayern gefragt. Innerhalb eines Tages war am 27. Mai 2010 die Antwort von der Verwaltung des Herzogs von Bayern da:

O-Ton Verwaltung des Herzogs von Bayern:
Im sog. Hausrecht des "Hauses Wittelsbach" ist festgelegt, dass der jeweilige Chef des Hauses sich Herzog von Bayern nennt. Dies geschah 1955 nach dem Tod von Kronprinz Rupprecht zum ersten Mal durch den ältesten Sohn des Kronprinzen, Erbprinz Albrecht. Dann ein weiteres Mal 1996 nach dem Tod von Herzog Albrecht durch seinen Sohn Prinz Franz. Um Ihre Frage bezüglich der Passeintragung zu beantworten: Ja, im Pass steht: Franz Herzog von Bayern.
Ende O-Ton

Diese Angabe deckt sich auch mit dem Protokoll einer Sendung (Memento vom 31. Januar 2012 im Internet Archive) des bayerischen Rundfunks aus dem Jahre 2001. Leider wird da der "Herzog" durch den Interviewpartner vor den Vornamen gezogen, was namensrechtlich natürlich falsch ist, aber im Freistaat Bayern und dem Rest der Republik ganz offensichtlich nicht als Delikt gilt. Im Austellungs-Katalog Bayerns Krone 1806. 200 Jahre Königreich Bayern, Hirmer Verlag München 2006, steht auf Seite 7 das Geleitwort, unterschrieben von Herzog Franz von Bayern - genau in dieser Reihenfolge, einträchtig neben dem Geleitwort, unterschrieben vom ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber auf Seite 6. Die Aussage der Verwaltung des Herzogs von Bayern kann übrigens jeder wie folgt selbst verifizieren.

In Bayern gibt es ein elektronisches Melderegister, bei dem eine einfache - jedoch kostenpflichtige -Melderegisterauskunft einholt werden kann. Die URL lautet https://buergerauskunft.zemaonline.de/bgausk/.

Ich habe das für Franz von Bayern gemacht:

Eingegeben habe ich
Vorname: Franz
Nachname: Bayern
Geburtsdatum: 14.07.1933
Postleitzahl: 80638
Wohnort: München

Als Ergebnis kam:

Die Person ist verzogen.
Name: Franz Herzog von Bayern
Anschrift: Unbekannt
9981* Unbekannt


Es kann sich jeder selber davon überzeugen, dass das stimmt. Da die Abfrage wie erwähnt kostenpflichtig ist, habe ich dafür 9,52 € gezahlt. Man muss seine Bankverbindung angeben, der Betrag wird dann per Lastschrift eingezogen.

Also, Franz Herzog von Bayern ist definitiv der heute amtliche Name, Franz Prinz von Bayern dagegen ein veralteter Name! Unter diesen Umständen plädiere ich statt Franz Prinz von Bayern für die Benutzung des neutralen Lemmas Franz von Bayern und natürlich zumindest für eine Anpassung des Einleitungstextes!

--Stolp 04:44, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Gabs irgendeine Zustimmung zu dieser Verschiebung? Wenn der gute Mann Franz Herzog von Bayern heißt, dann sollte auch das Lemma so lauten, da Franz von Bayern nur richtig wäre wenn er vor 1919 den Herzog als Adelstitel geerbt hätte, nicht aber als Namensbestandteil ab 1996. -- Dancer 01:08, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Nach WP:NK#Personen wird die gebräuchlichste Namensform Lemma, und das ist nicht unbedingt die mit vollem Nachnamen. -- Rosenzweig δ 01:46, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Schaut man in die Literatur, so begegnet einem meist die Form Prinz Franz von Bayern (Druckwerke bis 1996) und seither Herzog Franz von Bayern. Tja, nun? Meine dringende Empfehlung in dieser leidigen Frage ist, einfach die Wikipedia:Namenskonventionen#Personen beachten. Bei der Wahl der Lemmata unserer Enzyklopädie sind wir nicht an den amtlichen Namen gebunden! Oder wie erklärt sich sonst das Lemma einer so bekannten Person wie Karl Theodor zu Guttenberg? Außerdem sind uns mittlerweile schon einige Beispiele aus dem Hochadel bekannt geworden, wo in Wikipedia seit Jahren eine veraltete (z. T. seit Jahrzehnten veraltete!!!) amtliche Namensform zum Lemma erhoben wurde, welche für die jeweilige Person draußen in der Welt die meist ungebräuchlichste Form ist! --Stolp 02:24, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Briefwechsel mit dem Bayerischen Justizministerium

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Da es anscheinend in den Köpfen mancher Internetsurfer und Wikipedianer ein verbreiteter Irrglaube ist, dass die amtliche Änderung von Adelsnamen gemäß der Primogenitur-Tradition in einen Namen mit Erstgeburtstitel in ganz Deutschland verboten wäre, habe ich folgenden Briefwechsel mit dem Bayerischen Justizministerium geführt, den ich hier wortwörtlich wiedergebe. Lediglich meinen Namen und den Namen der Regierungsrätin, die mir geantwortet hat, habe ich anonymisiert. Weitere Hintergründe und Links auf Presseartikel sowie Gesetzestexte sind in der Diskussion hier genannt.

Ort, den 30. Mai 2010
Stolp
Adresse



An das
Bayerische Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz
Pressestelle
Prielmayerstraße 7
80335 München



Frage wegen der Namensänderung 1996 Franz Herzog von Bayern



Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es eine Möglichkeit, irgendwie eine amtliche Bestätigung oder Auskunft zu erhalten, ob und wie 1996 ein Namenswechsel vollzogen wurde, der den Namen des allseits bekannten Chefs des „Hauses Wittelsbach“ betrifft? Der Hintergrund meiner Frage ist folgender:
Im Internet-Lexikon Wikipedia – bei dem jeder Internetnutzer auch aktiv mitmachen kann - gibt es einen Artikel mit biographischen Angaben über Franz Herzog von Bayern. In diesem Wikipedia-Artikel wird dem Leser jedoch der Eindruck vermittelt, dass sein offizieller Nachname bis heute Prinz von Bayern lauten würde und er sich in der Öffentlichkeit namensrechtlich irreführend als Herzog von Bayern darstellt.
Von der Verwaltung des Herzogs von Bayern bekam ich auf Nachfrage folgende Auskunft:
„Im sog. Hausrecht des "Hauses Wittelsbach" ist festgelegt, dass der jeweilige Chef des Hauses sich Herzog von Bayern nennt. Dies geschah 1955 nach dem Tod von Kronprinz Rupprecht zum ersten Mal durch den ältesten Sohn des Kronprinzen, Erbprinz Albrecht. Dann ein weiteres Mal 1996 nach dem Tod von Herzog Albrecht durch seinen Sohn Prinz Franz“
Auf meine Frage nach dem genauen Namen im Pass antwortete mir die Verwaltung des Herzogs:
„Um Ihre Frage bezüglich der Passeintragung zu beantworten:
Ja, im Pass steht: Franz Herzog von Bayern.
Es muss also offensichtlich 1996 ein Namenswechsel stattgefunden haben, denn ursprünglich hieß er ja Franz Prinz von Bayern. Ich nehme an, dass dies nach dem Namensänderungsgesetz von 1938 möglich war? Oder gibt es im Falle des Hauses Wittelsbach eine namensrechtliche Sonderregelung?
Wie auch immer, es gibt hartnäckige Zweifler bei Wikipedia, die in den entsprechenden Diskussionsforen in dieser Frage partout nicht glauben wollen, dass Franz Herzog von Bayern der amtliche Name ist. Auch die vielen gedruckten Veröffentlichungen, in denen „Franz Herzog von Bayern“ bzw. namensrechtlich wohl wirklich nicht ganz korrekt „Herzog Franz von Bayern“ steht und eben nicht der bis 1996 geltende Name „Franz Prinz von Bayern“, überzeugen die Namenszweifler nicht. Es wird immer wieder behauptet, dass eine solche Namensänderung gegen geltendes Namens- und Personenstandsrecht verstoßen würde!
Meine Frage: Ist das wirklich so? Würde hier gegen geltendes Recht verstoßen, wenn ein ehemaliger „Franz Prinz von Bayern“ nun tatsächlich amtlich „Franz Herzog von Bayern“ heißt? Das würde mich sehr wundern! Zwar wurden mit der Weimarer Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 in Artikel 109 die Adelstitel zum Bestandteil des Familiennamens erklärt, aber von einem bis heute gültigen ausdrücklichen Verbot der Namensänderung im Falle der Primogenitur innerhalb eines Adelshauses ist mir nichts bekannt. Es wird zwar in den Internetforen gerne erwähnt, dass das Preußische „Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen“ vom 23. Juni 1920 (Nr. 11923) auch in anderen Ländern in ähnlicher Form rechtswirksam geworden sei und hier speziell der § 22 Primogenitur-Namen bis heute verbiete. Stimmt es, dass dieses Gesetz Namensänderungen der genannten Art tatsächlich verbietet?
So habe ich zum Beispiel von dem in Kleinheubach wohnenden Fürsten Alois Konstantin zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg die Auskunft erhalten, dass er nach dem Tod seines Vaters 1990 beim Standesamt in Wertheim seinen Namen ändern ließ und sein Familienname nun standesamtlich und melderechtlich Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg lautet, wenngleich der Name der übrigen Familienmitglieder Prinz bzw. Prinzessin zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg blieb. Nur um ganz sicher zu sein habe ich mich auch beim Einwohnermeldeamt erkundigt. Die Amtsleiterin des Einwohnermeldeamts in Kleinheubach hat mir nach meiner Anfrage per e-mail am 12. Mai 2010 bestätigt:
Der Name lautet: Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, Alois Konstantin;
so wird er im Melderegister geführt.
Solche standesamtlichen Namensänderungen wie die von 1990 im (baden-württembergischen) Wertheim kann es also offenbar tatsächlich geben und nun stellt sich mir die Frage, wie das mit dem erwähnten §22 des preußischen Adelsgesetzes von 1920 zusammengeht und – falls das Gesetz heute keine Rechtskraft mehr hat und eventuell in Bayern nie hatte - wer entscheidet, ob dem jeweiligen Ersuchen eines Adeligen um Namensänderung wegen Primogenitur stattgegeben wird oder nicht? Anscheinend gibt es auch Persönlichkeiten des Hochadels, die ihren Namen nicht ändern ließen. So heißt angeblich die bekannte „Fürstin“ Gloria von Thurn und Taxis melderechtlich „nur“ Gloria Prinzessin von Thurn und Taxis, ebenso ihr verstorbener Mann „nur“ Johannes Prinz von Thurn und Taxis statt des in der Öffentlichkeit bekannten Fürst von Thurn und Taxis. Wie ist das alles zu verstehen mit den Primogenitur-Namen des historischen Adels in Bayern?
Bei der hohen Öffentlichkeitswirksamkeit, die Wikipedia mittlerweile erzielt, wäre ich an einer Klärung dieser Frage von höchst berufener Stelle sehr interessiert. Sehen Sie eine Chance, mir hier bei dieser Sache weiterzuhelfen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft und mit freundlichen Grüßen,
Stolp


Die Antwort des Ministeriums ließ nicht allzu lange auf sich warten:


München, den 10. Juni 2010
Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
80097 München



Herrn
Stolp
Adresse



Ihre Nachricht vom 30. Mai 2010
Unser Zeichen 1402 E - I – 5341/2010



Sehr geehrter Herr Stolp,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Mai 2010, in der Sie sich über das Namensrecht im Hause Wittelsbach erkundigen.
Zu den geschichtlichen Hintergründen verzichte auf Ausführungen, diese sind Ihnen offensichtlich bestens bekannt; ebenso die Tatsache, dass nach dem Hausrecht der Wittelsbacher der jeweilige Chef des Hauses sich Herzog von Bayern nennt. Ich kann Ihnen des Weiteren mitteilen, dass auch in Bayern durch Art. 109 der Weimarer Verfassung Adelstitel zum Bestandteil des Familiennamens wurden, wie Sie aber ganz richtig sagen, ein ausdrückliches Verbot der Namensänderung im Falle der Primogenitur sich in der Weimarer Reichsverfassung nicht findet. Ein Äquivalent zum Preußischen „Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen“ ist hier nicht bekannt. Insbesondere auch keine dem § 22 entsprechende Vorschrift zur Aufhebung der Primogenitur-Titel. Allerdings muss ich Ihnen mitteilen, dass das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zwar für das im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegte Namensrecht zuständig ist; dies umfasst allerdings nur die zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen einzelnen Personen. Die Frage der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit von Namen und Namensbestandteilen, und darum geht es im vorliegenden Fall, fällt in Bayern in die Zuständigkeit des Staatsministeriums des Innern. Ich habe Ihr Schreiben daher an dieses Ministerium weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen,
N.N.
Regierungsrätin

Nun bin ich natürlich gespannt, ob und was dazu noch aus dem Innenministerium kommt. Falls ich eine Nachricht erhalte, werde ich sie auch hier bekannt machen. Allzu große Überraschungen erwarte ich zwar nicht mehr, aber wer weiß. --Stolp 15:43, 20. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Und hier die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, die mich erst heute erreicht hat, obwohl sie vom 12. Juli 2010 datiert ist:

München, den 12. Juli 2010
Bayerisches Staatsministerium des Innern
80524 München



Herrn
Stolp
Adresse



Ihre Nachricht vom 30. Mai 2010
Unser Zeichen IA3-2012.1-23



Sehr geehrter Herr Stolp,
wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 30. Mai 2010 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die uns zuständigkeitshalber übersandt wurde.
Leider können wir Ihnen keine personenstandsrechtlichen Auskünfte zu der Namensführung von Franz Herzog von Bayern geben. Auskünfte aus den Personenstandsregistern sind nach § 62 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Personenstandsgesetz nur Personen zu erteilen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Auskunftsrecht nur dann, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht kann Ihnen eine Auskunft über ein mögliches Verwaltungsverfahren (Namensänderung) nur erteilt werden, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt (vgl. Art. 15 Abs. 1 und Art. 19 Bayerisches Datenschutzgesetz).
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. N.N.
Ministerialrat

Bleibt also immerhin festzuhalten, dass auch das Ministerium des Innern den Namen in der Form Franz Herzog von Bayern zu Papier gebracht hat und dass ein Verwaltungsverfahren (Namensänderung) als eine Möglichkeit nicht ausgeschlossen wurde. Aber unseren Namensrechtsspezialisten werden vermutlich wieder gewisse Ausflüchte in den Sinn kommen, weswegen diese Möglichkeit weiterhin ignoriert werden kann ;-) --Stolp 20:02, 11. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Stolp würde mit seiner vorgefassten Auffassung über die vermuteten "Ausflüchte" anderer User für einen offenen und klärenden Sachdiskurs eine gesunde Portion kritischer Selbstreflexion gut tun. Auch aus dem Schreiben des Bayerischen Justizministeriums zieht er wieder eine Interpretation, die seine Betrachtungsweise des Sachverhaltes bestätigen soll. Auf seine Anfrage zu der Namensführung von "Franz Herzog von Bayern" ist ihm geantwortet worden, dass zu dieser Namensführung "keine personenstandsrechtlichen Auskünfte" gegeben werden können. Ob Franz von Bayern mit Namen "Franz Herzog von Bayern" heißt, wurde ihm nicht mitgeteilt. Nicht mehr und nicht weniger. Obwohl ihm eine bestätigende Angabe über den tatsächlichen Namen nicht gegeben wurde, legt er sich seine Schlussfolgerung wieder so zurecht, dass sie seiner Auffassung entspricht. Das ist es dann auch. Und die Frage stellt sich, wer sich Ausflüchte sucht und wer gesicherte Belege. --80.131.217.95 23:34, 11. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
><((((º> --Stolp 23:56, 11. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
<nach BK> Die IP ist mir zuvor gekommen. Ich hätte es jetzt nicht so hart formuliert. :-)
Fassen wir Tatsachen zusammen: Wir haben eine melderechtliche Auskunft, die auf Franz Herzog von Bayern lautet. Das wurde zwischenzeitlich - so wie bei den anderen derartigen Fällen - in den Artikel eingearbeitet. Das ist weiterhin das Einzige, was wir haben. Ansonsten ist der IP vom Ergebnis her zuzustimmen, die Antwort des Ministeriums des Innern ist treffend beschrieben. Die Formulierung über ein mögliches Verwaltungsverfahren ist amtsdeutsch und meint eben nichts anderes als, es kann sein, dass es ein Verwaltungsverfahren gegeben hat, es kann aber auch sein, dass es keines gegeben hat. Wir dürfen es nicht sagen.
Viel interessanter finde ich, dass der Herr Ministerialrat sich auch vor der Antwort zu den grundsätzlichen Fragen, die Stolp gleichzeitig gestellt hat, gedrückt hat. Die eine Beamtin vermeint, dass Bundesrecht in Bayern nicht gilt, nur weil sie es nicht kennt. Der andere Beamte schweigt nobel. Tja.
Nebenbemerkung: Die IP möchte ich anregen einen Blick auf die Diskussionsseite von Alexander zu Schaumburg-Lippe zu werfen, derzeit ganz unten die letzte Diskussion. Vielleicht fällt der IP ja was passendes ein.
Nach BK: Der Troll war nicht gerade notwendig. --Elisabeth 00:13, 12. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
"Nicht gerade notwendig"? So tritt ein User auf, der sein wackelig aufgebautes WP-Werk gefährdet sieht und gegen andere, ihm lästige User, die seine Nachweise und Schlussfolgerungen nicht teilen und mittragen, mit Spitzen und Diskreditieren herumschwadroniert, selber aber hier in einem Stil auftritt, der früher gemeinhin den Auftritten von Hofnarren vorbehalten war. Reichlich armselig. --80.131.177.160 22:01, 12. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Mit über 10 Jahren Abstand möchte ich feststellen, dass die Aussagen und der Diskussionsstil der Person, die sich hinter der IP versteckt hat, außer persönlichen Angriffen nichts zu bieten hatte und insofern mein Vorwurf von 23:56, 11. Aug. 2010, sich wie ein Troll zu verhalten, gerechtfertigt war. Auch inhaltlich lag die Person hinter der IP, wie inzwischen mehrfach durch Presse und Rundfunk bestätigt wurde, falsch. Alles notwendige dazu habe ich im grünen Kasten (Zusammenfassung meines Kenntnisstands Anfang des Jahres 2014) auf der Seite Benutzer:Stolp/Erstgeburtstitel zusammengefasst. --Stolp (Disk.) 18:44, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Königliche Hoheit

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Eigentlich sollte man meinen, dass Adelsprädikate wie Seine Königliche Hohheit im offiziellen Leben der Bundesrepublik Deutschlannd keine Rolle mehr spielen, und doch ist das offenbar nur graue Theorie. Das LKA Bayern verwendet mehrmals die Bezeichnung Seine Königliche Hoheit, Herzog Franz von Bayern auf dieser Veröffentlichung zu einem Fahndungserfolg vom 10. Juni 2010. --Stolp 05:19, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Traurig, aber leider wahr. Doch ist mir nicht ganz klar, was du uns mit dieser Meldung bezogen auf die Lemmaperson sagen möchtest.
Aber es bestätigt ja nur, was ich in den diversen Diskussionen immer wieder sage: Dass die Adelstümmelei fröhliche Urständ feiert, immer noch der ehemalige Adel hofiert wird, als hätte 1919 nicht stattgefunden. Wen wundert es dann auch noch, wenn sich manche (Unter-)Behörden über die geltende Rechtslage hinwegsetzt und den betreffenden Personen wunschgerecht Namen im Melderegister eintragen (in der gelindesten Form) oder den betreffenden Personen gar tatsächlich (der Nachweis dazu wurde aber bisher nicht erbracht) NÄ in ordentlichen NÄ-Verfahren bewilligt haben. Was wiederum, ebenfalls wie schon mehrfach da und dort geschrieben, in der WP enz. unwichtig ist und die WP enz. korrekt den Ist-Stand der Namen abzubilden hat und nicht das, was nicht mehr existiert. Letzteres kann im jeweiligen Personenartikel erwähnt werden, Lemma und die Artikeleinleitung haben jedoch den korrekten Namen abzubilden. (Und nein, die Sache mit der Gebräulichkeit des Namens nach WP:NK zielt nicht ab auf Namen mit anderen Namensbestandteilen als den richtigen.)
Am Rande bemerkt: Vergleiche dazu neulich die Verleihung des österreichischen Ehrenzeichens an "Mamarazza" Marianne Sayn-Wittgenstein-Sayn, deren Name, wie sich dank der Verleihung herausgestellt hat, genau so ist, wie auch jetzt das Lemma ist. Die verleihende Ministerin Claudia Schmied (SPÖ) verlieh mit geradezu entschuldigenden Worten, dass die österreichische Gesetzeslage es notwendig macht, dass sie die Geehrte mit ihrem offiziellen Namen ansprechen muss. Hingegen war das dem LH-Frau-Stv. Haslauer (ÖVP) ziemlich egal, der redete unverblümt die Geehrte mit Frau Fürstin an (analog auch in der zugehörigen offiziellen Land-Salzburg-Presseaussendung). Die "Manni" selbst hat sich dann wieder einmal, von den ORF-Seitenblicken dazu befragt, darüber mokkiert. Denn die Frau Schmied könnte ja schließlich nicht wissen, dass sie, die "Frau Fürstin", mit einem Deutschen verheiratet war, der (ihrer Behauptung nach) Ludwig Fürst zu S-W-S geheißen hat (korrekt: hätte) und sie daher eben M. Fürstin zu S-W-S heißen würde. Was halt leider für sie so nicht stimmt. Aber wie an dem konkreten Beispiel zu sehen, feiert auch bei uns in Österreich, insb. in den politisch konservativen Kreisen, auch noch der ex-Adel fröhliche Urständ. Wobei bei uns noch verschärfend hinzukommt, dass die Adelstitel komplett abgeschafft und nicht zu Bestandteilen des Namens wurden.
--Elisabeth 23:11, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Nachsatz, zurück auf die Lemmaperson und den von dir gelinkten Presseartikel: Gefragt werden sollten eigentlich die Bayern-Polizei, das zuständige Bundesministerium sowie das D-Bundeskanzleramt, was das soll.
Ich denke, Deine persönliche Bewertung der Verwendung von Adelsprädikaten ("Adelstümelei" usw.) ist für diesen Artikel irrelevant, zumal der Artikel auf die rechtliche Relevanz der Verwendung eingeht. Ein Lexikonartikel ist nicht normativ sondern deskriptiv anzulegen.--Q'Alex 10:53, 1. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Zu Alex: Was Du denkst und in Deinem Kommentar verbreitest, ist mindestens genauso eine subjektive, persönliche Bewertung, wie Du die Elisabeth zuschreibst. Adelsprädikate resp. Adelsanreden sind mit der Aufhebung der Adelsvorrechte gleichermaßen abgeschafft. Das wird selbst in den Veröffentlichungen des Deutschen Adelsarchivs, das von den Dt. Adelsvereinigungen unterhalten wird, unmissverständlich und durchgängig zum Ausdruck gebracht. Mithin, sie existieren nicht mehr. Wenn sie in gewissen gesellschaftlichen Kreisen, in Mediendarstellungen oder u.a. von Landesorganisationen wie der bayerischen Polizei und dgl. ungeachtet ihrer Nicht-mehr-Existenz - offensichtlich unüberprüft und in Unkenntnis der Rechtslage - verwendet werden, ist daraus kein Kriterium für eine lexikalische Darstellung und Deine damit verbundene Feststellung, "Ein Lexikonartikel ist nicht normativ sondern deskriptiv anzulegen", abzuleiten, wie immer man im Übrigen Deine nicht recht greifbare und interpretierbare Formulierung verstehen mag. Deine Schlussfolgerung ist einfach absurd. --80.131.225.70 22:10, 3. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Wikipedia ist eben, wie Alex das ganz treffend formuliert, idealerweise deskriptiv, was nichts anderes bedeutet, als dass es die Realität zu einem Thema in all ihren Bereichen zutreffend beschreiben sollte, am besten auf Basis von Sekundärliteratur, selbst wenn es diese Realität auf Grund der Rechtslage eigentlich so nicht geben dürfte. Wo kämen wir denn hin, wenn wir in Wikipedia die Realität nur aus Gesetzestexten und Grundsatzurteilen bzw. der jeweils gerade geltenden Rechtslage ableiten würden? Das wäre ein rein normativer und eben kein deskriptiver Ansatz. Völlig o.k. hingegen finde ich es, wenn alles beschrieben wird, die Realität und - falls für das Thema wichtig - ob sie mit der jeweiligen Rechtslage im Einklang oder Widerspruch steht. Bei Wilfried Rogasch, der angeblich auch den Bundespräsidenten berät, steht in seinem Buch Schnellkurs Adel, Dumont, Köln 2004, auf Seite 85 der Satz: „Heutiger Chef des Hauses [Wittelsbach] ist Herzog Franz von Bayern (geb. 1933, Anrede: Königliche Hoheit)“ . Ende des Zitats. Kein Hinweis bei Rogasch, dass das Prädikat nicht amtlich ist, mal abgesehen von der unamtlichen Anbringung des Namensbestandteils Herzog vor den Vornamen. Da ist Wikipedia doch schon wesentlich hilfreicher, in dem es den Leser in unserem Artikel darauf hinweist, dass das Prädikat Königliche Hoheit inoffiziell ist und nirgends im Artikel zur Person den Fehler begeht, den Namensbestandteil Herzog wie einen Adelstitel vor den Vornamen zu stellen. --Stolp 04:29, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Wer ist Wilfried Rogasch und wo ist die Relevanz dieses Autors, der als Historiker dargestellt wird, in seinem von Stolp in Lemmata mehrfach mit Auszügen zitierten "Schnellkurs Adel" aber offensichtlich, wie der Buchtitel es zum Ausdruck bringt, als Autor selbst nicht über einen Schnellkurs zur Adelsthematik hinausgekommen zu sein scheint. Und welchen Bundespräsidenten berät er "angeblich" - oder tatsächlich? Na, wenn das aussagefähige und aussagekräftige Hinweise zur Adelsthematik sein sollen, dann zeigt das, dass da ein Autor Darstellungen verbreitet hat, die mehr auf das Scheinen als auf das Sein gerichtet und zudem unhistorisch sind. --80.131.234.151 20:19, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
@IP 80.131.234.151: Da Du die Frage nach Wilfried Rogasch aufgeworfen hast und ich die Diskussionsseite hier nicht weiter mit Text belasten möchte, der mit der hier zu diskutierenden Person Franz Herzog von Bayern nichts zu tun hat, habe ich Dir hier geantwortet. Natürlich kann man die Kenntnisse Wilfried Rogaschs für irrelevant erklären, wenn einem seine Darstellungen missfallen. Mit der Grundidee von KTF hat das dann aber m. E. nichts mehr zu tun. --Stolp 23:00, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Die Frage nach der Relevanz des Autors Rogasch mit dem erwähnten Titel "Schnellkurs Adel", den Stolp zu verschiedenen Lemmata erwähnt und aus diesem zitiert hat, stellt sich nicht von daher, ob "seine Darstellungen missfallen", sondern vom dargestellten Sachverhalt und von der Sachkenntnis dieses Autors, zumal er sich auch noch als Historiker beschreibt. --80.131.245.61 16:31, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Das Buch kann ich nur dringend empfehlen. Besorge Dir das Buch und lies es und versuche hier nicht, mit Mutmaßungen die Sachkompetenz eines Kurators bedeutender Ausstellungen an großen Museen in Zweifel zu ziehen. Ich habe mir die Mühe gemacht, Dir mundgerecht einige Links zu liefern, um die Kompetenz von Wilfried Rogasch einschätzen zu können. --Stolp 18:20, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Zu Deiner Version am 10. Aug. 2010 um 18.47 Uhr, "Von der IP an meinem Diskussionsbeitrag vorgenommene Änderung rückgänig gemacht": Welche IP war das? Diese IP hat an Deinem Diskussionsbeitrag jedenfalls keine Änderung rückgängig gemacht, um Missverständnissen vorzubeugen. --80.131.195.52 00:19, 11. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Ich meinte diese Änderung der IP 80.131.245.61. Vermutlich war es von Dir unbeabsichtigt, weil Du aus Versehen auf meiner Version von 23:00, 9. Aug. 2010 editiert hast anstatt die von 03:48, 10. Aug. 2010 zu benutzen. --Stolp 09:36, 11. Aug. 2010 (CEST)Beantworten


Der Artikel verwendete eine mittlerweile wiederhergestellte Datei

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In diesem Artikel wurde vor einiger Zeit eine Datei eingebunden, die gelöscht wurde. Daraufhin ist auch die Einbindung entfernt worden. Mittlerweile ist die Datei:Prinz franz von bayern.jpg jedoch aufgrund einer Freigabe, die beim Support-Team eingegangen ist, wiederhergestellt worden. Es sollte nun durch die Autoren des Artikels geprüft werden, ob die Datei wieder genutzt werden kann. Bei Fragen kann man sich gerne an die Dateiüberprüfung wenden.

Herzlichen Dank für die Mitarbeit! --Verwendungsreview-Bot 00:05, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Nachfolge?

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Da Franz von Bayer kinderlos ist, wer wird ihm dann nachfolgen, wer ist der Prätendent auf den Herzogtitel? --Exodianecross (Diskussion) 13:44, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Wenn ich da richtig informiert bin, wird das gemäß dem Wittelsbachschen Hausrecht Luitpold Prinz von Bayern bzw. nach diesem dessen ältester Sohn sein. --Stolp 02:14, 31. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Danke. Ich habe selber auch noch etwas recherchiert und was interessantes festgestellt! Sein Bruder Max Emanuel wird nach seinem Tod Prätndent der Jakobiten (Stuart-Nachfolge), und nach ihm seine Tochter, es wird also nicht alles auf Luitpold übergehen. Ich finde dieser "Herrsschaftsfolge" nicht uninteressant. --Exodianecross (Diskussion) 16:20, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Stimmt. Aber Luitpold ist auch erst nach Max Emanuel als "Herzog von Bayern" und Haus-Chef dran. --Equord (Diskussion) 03:18, 24. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Vornamen ins Lemma?

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Ich möchte die Diskussion um Prinz oder Herzog nicht wiederbeleben, aber die Frage stellen, warum seine Vornamen nicht im Lemma, sondern nur in einer Anmerkung auftauchen. Ich rede hier auch nicht über die obsoleten weiteren Titel wie Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Schwaben; es geht nur um die Nennung aller Vornamen.--Altaripensis (Diskussion) 17:18, 30. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Namenskonventionen#Allgemeines_2 --Q'Alex (Diskussion) 07:50, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Verzeihung, ich habe mich falsch ausgedrückt: Ich meinte natürlich nicht ins Lemma, sondern in die Einleitungszeile.--Altaripensis (Diskussion) 11:45, 1. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Habe den Vorschlag soeben aufgegriffen und einen dementsprechenden Edit eingefügt. Dass es sich bei Paul Theroff's Online Gotha übrigens um ein privates Projekt handelt scheint naheliegend, muss aber m. E. nicht explizit in den Anmerkungen erwähnt werden. Deshalb habe ich es gestrichen. Die meisten Objekte, Informationen, Wissensbereiche und Vorkommnisse exisieren und funktionieren ohne staatliche bzw. amtliche Veranlassung. --Stolp (Disk.) 08:46, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Hallo Stolp, ich finde es sehr gut, wie es jetzt ist, und habe es nur deswegen nicht selbst gemacht, weil ich nicht zu den Experten dieses Segments gehöre und euch da nicht hineinpfuschen wollte. Gruß--Altaripensis (Diskussion) 13:17, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

"Er dürfte daher (sic) eine standesamtliche Namensänderung..."

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Er dürfte daher eine standesamtliche Namensänderung gemäß der [http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm ''Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)''] beantragt und erhalten haben.


Vorschlag:

Er hat offenbar eine standesamtliche Namensänderung gemäß der ... beantragt und erhalten.

--94.114.118.150 21:24, 16. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Beleg gesucht

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"Wegen seines außerordentlichen Kunstverständnisses wurde er Vorsitzender des International Council of the Museum of Modern Art in New York City."

War das wirklich der Grund ?

Oder ein Grund?

Wann wurde er Vorsitzender; ist er es bis heute ? --LDV-GS (Diskussion) 22:12, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Offensichtlich ist er jetzt EHRENHALBER Trustee des MoMA. So vermerkt es die Homepage. Steffenchen (Diskussion) 22:29, 17. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Laut FAZ vom 3.5.2023 war er 16 Jahre lang Vorsitzender des Internationalen Beirates des MoMA --Steffenchen (Diskussion) 22:36, 17. Jul. 2023 (CEST)Beantworten