Diskussion:Jolanda Spiess-Hegglin

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Jolanda Spiess-Hegglin“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.

Beleg für diese Aussage

[Quelltext bearbeiten]

Lediglich Radio Pilatus[1] und das Onlinemagazin VICE[2] haben für ihre Berichterstattung die vollständigen Untersuchungsakten verwendet und ein differenziertes Bild des Falls gezeichnet.

Bitte belegen, WP:REF. --KurtR (Diskussion) 18:45, 18. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

VICE und Radio Pilatus deklarieren einleitend in ihren Artikeln, dass die vollständigen Akten beigezogen wurden. Massenmedien erhielten keine Akteneinsicht. Die Weltwoche erhielt teilweise Akteneinsicht. (nicht signierter Beitrag von Cumuluswolke (Diskussion | Beiträge) 23:38, 19. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Was fehlt noch, damit dieser Abschnitt wikikonform ist? Sorry, bin ein Anfänger.--Cumuluswolke (Diskussion) 19:38, 25. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Weiss jemand, wie man die Markierung entfernt?--Cumuluswolke (Diskussion) 11:45, 27. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Neutralität

[Quelltext bearbeiten]

Der beanstandete Abschnitt stellt die Sicht von Jolanda Spiess-Hegglin dar. Bitte neutral darstellen. Beim Autor des Artikels, Benutzer:Cumuluswolke, muss ein Interessekonflikt vermutet werden. --= (Diskussion) 17:11, 19. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Kein Interessenskonflikt. Das wertende Wort "erfolgreich" wurde entfernt. (nicht signierter Beitrag von Cumuluswolke (Diskussion | Beiträge) 23:38, 19. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Das ist das kleinste Problem. Der ganze Abschnitt «Zuger Sexaffäre» ist einseitig formuliert. Ein Satz wie «Im Zuge dieser Ereignisse entbrannte eine mediale Hetzjagd gegen Spiess-Hegglin» entspricht nicht WP:NPOV (und auch nur teilweise der Realität, wenn man in Betracht zieht, wie Spiess-Hegglin die Affäre selbst bewirtschaftete). Und die pseudoobjektive Darstellung der Ereignisse am Beginn der Abschnitts ist auch komplett schief: Er stellt Spiess-Hegglins Behauptungen als Tatsachen dar (z.B. «Am folgenden Tag konnte sich Jolanda Spiess-Hegglin nicht an ihre Rückkehr von der Feier erinnern.»), argumentiert sogar im Sinne Spiess-Hegglins («Ein Nachweis allfällig verabreichter sedierender Substanzen war damit von vornherein ausgeschlossen.»), aber unterschlägt widersprechende Tatsachen (z.B. dass auch eine Haaranalyse durchgeführt wurde – mit negativem Resultat; z.B. dass man unter KO-Tropfen nicht mehr so lebendig ist, wie Spiess-Hegglin das offensichtlich war). --= (Diskussion) 15:43, 20. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Für die "Hexenjagt" ist der Beleg hier: http://www.nzz.ch/schweiz/aufschrei-gegen-mediale-hexenjagd-1.18475908 Du sagst, Spiess bewirtschaftete die "Affäre" und glaubst den Massenmedien, die dies vermitteln wollten. Spiess-Hegglin hat aktiv 2x der Presse Auskunft gegeben. Die Boulevardmedien zitierten Spiess, obwohl sie gar nicht mit ihr sprachen. Bitte aufpassen, dass man nicht auch in dieses Schema fällt. Des weiteren: die Haaranalyse ist kein Widerspruch. Radio Pilatus erklärt, dass eine Haaranalyse bei einmaligem Konsum wertlos ist. Und: bei KO-Tropfen (oder irgendeiner Designerdroge) kann man quicklebendig sein. Bitte Literatur studieren.--Cumuluswolke (Diskussion) 22:49, 21. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ja, Wikipedia basiert auf wissenschaftlicher Literatur, aber auch auf seriösen „Massenmedien“ – lokale Radiosender und „Lifestyle- und Jugendmagazine“ gehören da nicht dazu. Siehe WP:Q. --= (Diskussion) 03:44, 22. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Medien, welche volle Akteneinsicht haben sind als Quelle gerechtfertigt. Massenmedien, welche wild um sich spekulieren weniger.--Cumuluswolke (Diskussion) 16:20, 22. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Was fehlt noch, damit der Abschnitt wikikonform ist und die Markierung entfernt werden kann? Sorry, bin ein Anfänger.--Cumuluswolke (Diskussion) 19:37, 25. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo Cumuluswolke,
im Abschnitt Leben fehlen sämtliche Einzelnachweise, wie es in dem Baustein auch schon beschrieben ist. Gerade bei Daten zu Tätigkeiten bei öffentlichen Einrichtungen sollten sich Belege finden lassen (für gewöhnlich Interviews, Zeitungsberichte o. ä.). Diese sollten zumindest für die Haupttätigkeiten eingefügt werden. Im darunterliegenden Abschnitt gilt so ziemlich das gleiche. Wahlergebnisse müssen unbedingt belegt werden, da diese sowieso öffentlich diskutiert werden. In diesem Abschnitt dann also noch Belege für den ersten und den letzten Absatz einfügen. Damit sollte es dann mMn erledigt sein, wenn niemand etwas anderes beanstandet.
Viele Grüße, /Pearli123 (Diskussion) 19:51, 25. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Alles klar, danke vielmals für die Hinweise!--Cumuluswolke (Diskussion) 16:01, 26. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Weiss jemand, wie man die Markierung entfernt? Danke!--Cumuluswolke (Diskussion) 11:45, 27. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Wenn du die Markierung wegen ungesichteter Änderungen meinst, dann kann das jeder, der die nötigen Rechte hat (siehe dazu WP:Sichtung). Gedulde dich dazu einfach, die Änderungen werden geprüft und ggf. übernommen. Gruß /Pearli123 (Diskussion) 13:13, 27. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

"Nicht schweigen"

[Quelltext bearbeiten]

Ich halte den Satz über "Nicht schweigen" für entbehrlich:

1) Der Hash-Tag ist ein keine Erfindung von Spiess-Heggli und wird für alle möglichen Kampagnen verwendet. Es ist m.E. unangemessen, diesen Hashtag als Label für Spiess-Hegglis Engagement zu benutzen, nur weil dieser Hashtag halt auch dafür genutzt wurde.

2) Der letzte Beitrag des Blogs nichtschweigen.ch, der sich nicht direkt um Spiess-Heggli dreht, stammt von Oktober 2016. M.E. handelt es sich nicht um ein allgemeines "Engagement gegen geschlechterbedingte Ungerechtigkeiten", das wesentlich über ihren Fall hinausgeht.--91.56.203.11 07:11, 23. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Netzcourage: 150 oder 40 Anzeigen? Abgeschlossen oder zurückgezogen?

[Quelltext bearbeiten]

Ich sehe bezüglich der Zahl der Anzeige von Netzcourage einen Widerspruch zwischen Artikel und Quellen.

  • Edit von Cumuluswolke: "Bis dato hat Jolanda Spiess-Hegglin als Geschäftsführerin des Vereins #NetzCourage gegen 150 Anzeigen geschrieben, von welchen die meisten mit einem Strafbefehl oder einem Vergleich abgeschlossen werden."
  • Für diesen Abschnitt angegebene Quelle: "Insgesamt habe sie schon rund 150 Anzeigen wegen Ehrverletzungen oder Gewaltaufrufen eingereicht, sagt Spiess-Hegglin."
  • Aktuelle Quelle: "Bisher habe sie 150 Anzeigen eingereicht, 40 davon für andere im Namen von Netzcourage. Ein Drittel der Fälle sei noch offen. Von den 100 abgeschlossenen Fällen kam es bei 60 zu einem Vergleich."

Die erste Quelle belegt nur, dass Spiess-Hegglin nach eigener Aussage 150 Anzeigen geschrieben hat. Sie belegt hingegen nicht, dass dies im Rahmen der Aktivitäten von Netzcourage erfolgt ist. Noch deutlicher wird der Widerspruch mit der 2. Quelle: Wenn 40 Anzeigen "für andere im Namen von Netzcourage" eingereicht wurden, lässt das m.E. den Umkehrschluss zu, dass 110 Anzeigen nicht für andere / nicht als Netzcourage eingereicht wurden. Kann es sich dabei um Anzeigen "in eigener Sache" handeln? Falls ja, macht es einen Unterschied, ob sie diese als Privatperson oder als "als Geschäftsführerin des Vereins #NetzCourage" gestellt hat?

Da sich zwischen Quelle 2 und der im Artikel genannten Zahl eine Diskrepanz von beinahe Faktor 4 ergibt, sollte hier eine Klarstellung / Korrektur erfolgen. Vielleicht kann Benutzer:Cumuluswolke uns darlegen, was mit den von ihr genannten 150 Anzeigen tatsächlich gemeint ist und auf welcher Quelle ihre Angabe basiert.

Weitere Unklarheit: Lt. Artikel wurden die "meisten [Anzeigen] mit einem Strafbefehl oder einem Vergleich abgeschlossen". Lt. Quellen wurden jedoch die Anzeigen bei einem Vergleich von Spiess-Hegglin zurückgezogen (z.T. gegen entsprechende Geldzahlungen). Ist "abgeschlossen" für eine zurückgezogene Anzeige der korrekte Terminus technicus und DAU-kompatibel?

Zuletzt: Lt. Quelle habe Spiess-Hegglin laut eigenen Angaben mit ihren Anzeigen hat oft Erfolg.Oft heißt nicht immer, d.h. unter den 100 Anzeigen müssen mehrere sein, bei denen sie nicht recht bekommen hat. Ob man eine Quote von < 100 bei einer Gesamtzahl von 150 als "die meisten" bezeichnen kann, halte ich für fragwürdig. Wenn die "Erfolgsquote" überhaupt genannt werden soll, wäre eine Formulierung, die der Quellenlage näher kommt, angemessen (z.B. "über die Hälfte".

Vielleicht kann Benutzer:Cumuluswolke auch hier Licht ins Zahlenwirrwarr bringen und transparent machen, worauf sich ihre Formulierung bezieht. --79.231.102.143 19:59, 25. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Revert

[Quelltext bearbeiten]

Es geht um dies. Ich musste mehrere Änderungen rückgängig machen, da ein Verstoss gegen WP:TF, WP:POV vorlag. Auch wurde seltsamerweise die Details zur aussergerichtlichen Einigung gelöscht, die klar relevant sind, dies führte schlussendlich zur Einstellung des Verfahrens. Des Weiteren ist der Grund der Anklageerhebung (über Nichtannahmeverfügung) zu detailreich und nebensächlich, eine Enzyklopädie stellt nur die relevanten Schritte dar, sprich Anzeige --> Anklage wurde erhohen --> aussergerichtliche Einigung --> Ende Verfahrens. Falls bei meinem Revert etwas Wichtiges untergegangen ist, bitte anpassen, danke. --KurtR (Diskussion) 22:06, 13. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Was tun, wenn Belegartikel gelöscht wurden?

[Quelltext bearbeiten]

Hallo. Mehrere Artikel, welche Unwahrheiten und Sexismus enthielten (v.a. von Blick) wurden inzwischen von Blick gelöscht. Zum Teil wird hier aber noch immer darauf verlinkt. Was macht man da? Meiner Meinung nach kann man den Kontext dann entfernen, zumal es sich ja um offensichtlich falsche Informationen handelt. Erfahrungen?

«Fall Landammannfeier»

[Quelltext bearbeiten]

Eine solchen Fall gibt es eigentlich nicht. In der Presse ist von "Zuger Sex-Skandal" (Die Welt, https://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article135787840/Unterleibsschmerzen-aber-keinen-Kater.html), "Zuger Sex-Affäre" (https://www.nzz.ch/feuilleton/medien/zuger-sexaffaere-spiess-bringt-blick-und-ringier-auf-anklagebank-ld.1472452; https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/zuger-sexaffaere-presserat-ruegt-blick/story/12148343), "Fall Spiess-Hegglin/Hürlimann Zug" (https://www.zentralplus.ch/de/news/dossiers/2895651/Fall-Spiess-HegglinHürlimann-Zug.htm), "Fall Spiess-Hegglin" (dabei geht es aber eher um die Klage von Spiess Hegglin vs. Ringier; https://www.zentralplus.ch/de/news/dossiers/2895651/Fall-Spiess-HegglinHürlimann-Zug.htm) oder "Vorkommnise an der Zuger Landammannfeier vom Dezember 2014" etc. die Rede. Es ist nicht die Aufgabe von Wikipedia hier einen politisch korrekten Spin zu entwickeln und ein Name zu pushen, der entweder nicht existiert oder nicht verbreitet ist. Man kann auch eine unverfängliche Formulierung wie "Vorkommnisse an einer Zuger Landammannfeier 2014" verwenden (https://www.nzz.ch/schweiz/spiess-hegglin-und-huerlimann-einigen-sich-auf-vergleich-ld.1365614) wenn einem die direkte Sprache zu direkt ist.138.246.2.50 12:35, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Ich habe den Abschnitttitel geändert auf: Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier 2014. Und gehe davon aus, dass dieses Thema damit erledigt ist. --Hadi (Diskussion) 14:39, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Editwar um DNA-Nachweis

[Quelltext bearbeiten]

@KurtR, Horst Gräbner: was ihr hier veranstaltet grenzt an Vandalismus. Der eingefügte Inhalt war belegt. Dass falsch paraphrasiert wurde (Name des Politikers statt der Original-Formulierung ohne Name) rechtfertigt nicht die ersatzlose Entfernung der Information. Hier hättet ihr, wie ich es jetzt getan habe, schlicht korrigieren müssen. Willi PDisk17:54, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten

POV wg. Nachweis K.-O.-Mittel

[Quelltext bearbeiten]

Die Aussagen zur Nachweisbarkeit einmaliger K.-O.-Mittel-Aufnahme ist eine sehr freie Interpretation der Quellen, die der/die Autor/in selbst angegeben hat. Vergleiche:

  • Quelle Rechtsanwalts-Website: "Sofern ein Verdacht einer heimlichen K.O. Mittel-Gabe besteht, ist zu empfehlen, nach 4-6 Wochen eine Haarprobe nehmen zu lassen, da durch das Wachstum der Haare der Zeitpunkt der Gabe analytisch bestimmbar ist....Die einmalige Aufnahme von GHB ("Liquid Ectasy") ist in den Haaren praktisch nicht durchführbar."
  • Quelle Forensisch-Toxikologisches Labor: "Aufgenommene Substanzen werden zu einem geringen Anteil in wachsende Haare eingelagert. Allerdings korreliert die Wahrscheinlichkeit eines positiven Nachweises im Haar mit der aufgenommenen Substanzmenge und es werden nicht alle Substanzen in gleichem Ausmaß eingelagert. Bei fehlendem Substanznachweis im Haar kann daher eine einmalige Aufnahme prinzipiell nie ausgeschlossen werden. Bei fehlendem Substanznachweis im Haar kann daher eine einmalige Aufnahme prinzipiell nie ausgeschlossen werden."
  • Quelle Radio Pilatus: "Eine einmalige GHB-Verabreichung im Haar ist nicht zweifelsfrei zu beweisen. ... Wenn GHB deutlich erhöht ist in dem entsprechenden Haarsegment gegenüber den anderen Haarsegmenten – dann war GHB im Spiel. Wenn in einer Haaranalyse kein GHB gefunden wird, heisst das nicht automatisch, dass kein GHB im Spiel war."

Im Wikipedia-Artikel: "Eine einmalige Aufnahme von GHB ("Liquid Ectasy") ist in den Haaren praktisch nicht nachweisbar. Als „K.O.-Mittel“ können weit über 100 verschiedene Wirkstoffe missbräuchlich eingesetzt werden."

Kritikpunkte:

  • Der Artikel widerspricht (mindestens) zwei von drei Quellen: Lt. Quellen kann die Nachweisbarkeit gegeben sein, muss aber nicht. "praktisch nicht nachweisbar" ist durch die Quellen nicht gedeckt.
  • Alle drei Quellen empfehlen Haarproben zum Nachweis von K.-O.-Mitteln, die -- wie der Wiki-Autor selbst in den Artikel hineingeschrieben hat -- "weit über 100 verschiedenen Wirkstoffen" sein können. Als mögliche Ursache für die negative Haarprobe wird aber ausschließlich mit GHB argumentiert (also nach meinem Verständnis einer Teilmenge der potentielle K.-O.-Mittel).
  • Die Argumentation stützt sich damit im Wesentlichen auf eine Werbewebsite eines Rechtsanwaltes von 2014. Ob das eine im Sinne von Wikipedia reputable und neutrale Quelle ist, halte ich für fragwürdig.
  • Fun fact: Der Wiki-Autor hat einen Satz aus der Rechtsanwalts-Website übernommen, dabei aber diskret geändert, damit der Satz einen Sinn ergibt. :
    • Werbewebsite: "Die einmalige Aufnahme von GHB ("Liquid Ectasy") ist in den Haaren praktisch nicht durchführbar."
    • Wiki-Artikel: "Eine einmalige Aufnahme von GHB ("Liquid Ectasy") ist in den Haaren praktisch nicht nachweisbar."

Die zentrale Aussage beruht also auf einer sinnfreien Formulierung einer Werbe-Website...

Immerhin: Durch die "Korrektur" haben wir zumindest kene URV. ;-) --2003:E8:3F31:3A00:FD6E:5BA7:4F25:815F 08:09, 15. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Sehe ich auch so, die Wiedergabe ist nicht richtig, und die so erzeugte Aussage wissenschaftlich falsch. --ΘΦΘ (Diskussion) 09:56, 7. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Tool zum automatischen erzeugen von Anzeigen gegen Dickpics.

[Quelltext bearbeiten]

netzpigcock.ch https://www.20min.ch/story/neues-online-tool-generierte-schon-1000-anzeigen-wegen-dickpics-146064310221 --ΘΦΘ (Diskussion) 09:51, 7. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Edit vom 16.09.2021: "Neutralere Version" ohne EBG-Kritik

[Quelltext bearbeiten]

Ich bin etwas überrascht über diesen [1] Edit mit der Begründung "Neutralere Version beibehalten". Als "Beibehalten" wird hier eine massive Löschung von Informationen bezeichnet, unter anderem zu Spiess-Hegglins Kopf-ab-Like und die mediale Rezeption desselben. Über Umfang und Formulierung dieses Wiki-Abschnitts wäre (zurecht) zu diskutieren gewesen. Jetzt nicht mehr, weil die Autorin es vorgezogen hat, die Passage komplett zu entfernen. Was daran "neutraler" sein soll, erschliesst sich mir nicht: Ich sehe eine gewisse Diskrepanz zwischen dem Kampf gegen Hass im Netz und dem Liken einer Darstellung einer geköpften Kritikerin. Immerhin sah sich selbst das EBG zur Feststellung veranlasst, dass diese Art der "Kommunikation" im Widerspruch zu den Anliegen des subventionierten Projekts stehend wahrgenommen werde. Ich sehe keinen Grund, diesen Sachverhalt im Wikipedia-Artikel zu vertuschen. Es sei denn, "neutral" bedeutet in Wikipedia neuerdings kritikfrei. --146.241.138.150 09:17, 18. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Hallo, meine Entscheidung diese Änderung nicht zuzufügen ist folgende: Derzeit ist die Debatte um das Buch noch sehr publik und medial aufgeheizt, Wikipedia ist keine Plattform um aktuelle Debatten wiederzugeben, deren relevanzsstiftende Dauer nicht absehbar ist. Es ist meiner Ansicht nach einfacher, darauf zu warten, bis es in dem Punkt ein rechtskräftiges Urteil gibt. Das steht ja auch so im Link, der als Einzelnachweis diente. Von daher sehe ich Wikipedia:NPOV zu dieser Änderung nicht gegeben. Viele Grüße--Zartesbitter (Diskussion) 22:42, 4. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Bitte bei der Wahrheit bleiben: Deine Entscheidung war nicht, "diese Änderung nicht zuzufügen", sondern Kritik aktiv zu löschen. --2003:E8:3F15:8700:98FE:C1FC:C893:6069 11:15, 14. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Wikipedia ist kein Klatschmagazin und ich finde es hat sich in sehr vielen Fällen bewährt, abzuwarten, welche Ergebnisse nach Verfahrensende vorliegen. Dann sehr gerne die Kritik und Einzelheiten aus dem Urteil einfügen. Viele Grüße --Zartesbitter (Diskussion) 01:56, 18. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Landammann-Feier

[Quelltext bearbeiten]

Wir haben hier in epischer Breite die juristische Auseinandersetzung und Medienreaktionen ausgewalzt. Aber an zentraler Stelle des Verlaufs fehlt doch der belegte Hinweis, dass Spiess-Hegglin und Hürlimann im Laufe des Amtes von ihren Kolleg:innen in trauter Zweisamkeit gesehen wurden, es gibt passende Bilder, es wurde kommentiert. Es geht mir weder um voyeuristische Darstellung von Details, noch darum, die Darstellung JSH's, sie sei nicht Herrin ihrer Sinne gewsen, in Frage zu stellen. Aber zwischen 50 Leute in der Bar und zack, Unterleibsschmerzen gibt es schon noch öffentlich Wahrgenommenes. 'Sei mutig' greift hier nicht; ich möchte das Personen überlassen, die länger am Artikel gearbeitet haben; vielleicht wurde das ja mal thematisiert und verworfen. --Maasikaru (Diskussion) 13:45, 8. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Ist mir auch eben negativ aufgefallen. Einigermassen detailliert wird das z.B. hier geschildert:
https://www.20min.ch/story/vor-mir-ist-huerlimann-mit-entbloesstem-glied-388096076091 --83.150.57.170 18:13, 19. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Kritik-Löschung

[Quelltext bearbeiten]

Diese Löschung https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Jolanda_Spiess-Hegglin&diff=230461494&oldid=230448988&variant=de wird mit der originellen Erklärung begründet, der Kopf-Ab-Link von Souess-Hegglin hänge nur indirekt mit ihr zusammen. Zudem meint der Benutzer, allein entscheiden zu können, was wesentlich sei. Nun denn... Nicht jeder hat genügend Tagesfreizeit, um sich wegen unerwünschter (weil kritischer) Inhalte zu streiten. --Esistzehnvorsieben (Diskussion) 14:53, 2. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Kürzung des ganzen Artikels

[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist viel zu lang und zu einseitig. Da die Affäre immer noch am Laufen ist, scheint eine Einordnung des ganzen Geschehens schwierig. Die Rolle von J.Sp-H. sollte objektiver betrachtet werden. Was ist ihr Geschäftsmodell? Wie kommt sie dazu, jahrelang lang die Veröffentlichung eines Buches juristisch zu verhindern. feministische Grüsse --Ruth Hockarth (Diskussion) 13:46, 15. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Im Prinzip richtig und richtige Fragen -- in diesem Artikel allerdings nicht umsetzbar. Es gibt mehrere Wiki-Accounts, die nur der "Pflege" dieses Artikels (und max. direkt verwandter Artikel) dienen und mehr oder weniger subtil Partei ergreifen / Kritik entfernen. Gegen diese Ressourcen-Power kommen nicht-konzertierte Einzelnutzer*innen nicht an. Bleibt zu hoffen, dass die Artikel-Nutzenden auch einen Blick auf die Diskussionsseite werfen, die den schöngefärbten Artikel doch noch etwas einordnet. --2003:E8:3F27:C200:788E:599:9DA5:C46F 13:13, 13. Mär. 2024 (CET)Beantworten
+1 Ein Großteil des Artikels besteht aus Newstickerei. --„It's a man's man's man's Wiki.“ Zartesbitter (Diskussion) 20:41, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Anzeigengenerator

[Quelltext bearbeiten]

Die Passage zum Anzeigengenerator erfordert eine Einordnung, zumal die als Belege aufgeführten Artikel im Wesentlichen JSH zitieren:

  • Ein solches Tool war nicht wirklich neu. Die preisgekrönte Innovation bestand darin, ein gleichartiges Tool aus Deutschland für die Schweiz zu kopieren / adaptieren.
  • Die Aussage über die Anzahl der generierten Anzeigen ist missverständlich / irreführend: Das Tool generiert keine Anzeigen, sondern ist ein Eingabeformular, mit dem eine PDF-Datei erzeugt wird, mit der man Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen kann. Die angebliche Zahl von Strafanzeigen bezieht sich auf die Zahl der mit dem Tool generierten PDF-Dateien.
  • Im als Beleg genannten 20-Minuten-Artikel wird das auch erwähnt: "Wie oft diese generierten Anzeigen dann auch tatsächlich verschickt wurden, ist hingegen unbekannt." Im Wiki-Artikel fehlt diese Information (zufällig?) und erweckt den irreführenden Eindruck, es wären in 30 Tagen über 1100 Anzeigen erstattet worden.
  • Da das Tool (sinnvollerweise) anonym verwendet werden kann, gibt es keine Information, wie oft es zu Test-/Recherchezwecken oder ob es mehrmals für denselben Fall verwendet wurde (bspw. wegen versehentlicher Eingabefehler). Ich will damit NICHT unterstellen, dass die Zahlen von JSH und/oder Netcourage selbst hochgetrieben wurden. Aber jede Person, die das Tool seriös beurteilen/berichten/recherchieren will, wird es mindestens einmal ausprobieren müssen. Allein dadurch erhöht sich das Total, das JSH (und der Artikel) als Anzeigen ausgibt.
  • Im 20-Minuten-Artikel werden die Zahlen nach Kantonen aufgeschlüsselt. Danach hätte es in ZH (221 generierte PDFs = "Anzeigen" nach JSH-Interpretation) einen signifikanten Anstieg tatsächlicher Anzeigen geben müssen -- in der entsprechenden Kriminalstatistiken ist dieser in dem Zeitraum aber nicht festzustellen. Das lässt den Schluss zu, dass nur ein sehr kleiner Teil der PDFs tatsächlich für Strafanzeigen verwendet wurde.

Zusammenfasst: Die Passage zum Anzeigengenerator ist PR und lässt sich selbst mit den angeführten (PR-lastigen) Belegen mühelos widerlegen. Warum auch hier wieder lästige Details weggelassen wurden, möge jede(r) selbst beurteilen. --2003:E8:3F27:C200:788E:599:9DA5:C46F 13:50, 13. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Soll Buch «Inside Netzcourage»aufgeführt werden unter Literatur?

[Quelltext bearbeiten]

Disclaimer: Ich arbeite beim Verlag, der das Buch "Inside NetzCourage" herausgegeben hat. Ich hatte dieses Buch in der Literatur des Artikels aufgeführt, da es den Verein NetzCourage und dessen Geschäftsführerin behandelt. Ein anonymer Benutzer, JohnDoe, hat den Eintrag mit dem Verweis auf eine Stellungnahme des Vereins NetzCourage entfernen lassen. Diese Quelle erscheint mir nicht neutral und daher ungeeignet als Löschgrund. Ich habe daraufhin versucht, den Eintrag zu korrigieren, was jedoch zu einem Edit-War führte. Dafür wurde ich zu Recht verwarnt. Stattdessen möchte ich hier zur Diskussion stellen, ob der Hinweis auf das Buch in den Artikel gehört oder nicht.

Ist das Buch relevant für den Artikel? Das Buch führte zu einem ganzseitigen Artikel in der SonntagsZeitung vom 31. März 2024, der auch von Bund und Tages-Anzeiger übernommen wurde. Weitere Medien haben über dieses Buch berichtet; die entsprechenden Links finden sich am Ende dieses Diskussionsbeitrags. Der Schweizer Radiopionier Roger Schawinski hielt das Buch für wichtig genug, um den Autor in seiner Sendung "Doppelpunkt" auf Radio1 zu interviewen und eine Stunde dem Thema zu widmen. Diese umfangreiche und prominente Medienberichterstattung zeigt meines Erachtens deutlich, dass das Buch relevant ist und im Artikel erwähnt werden sollte.

Negative Äusserungen finden sich auf der Website von NetzCourage. Auf diese hat JohnDoe in seiner Begründung für die Entfernung verwiesen. Meiner Ansicht nach kann diese Website nicht als objektive Quelle gelten.

Wenn man hypothetisch annimmt, dass dieser Beitrag von einem anderen Benutzer, beispielsweise "JohnDoe1234", käme, würde man ihn dann als relevant genug ansehen, um ihn im Artikel zu belassen? Wenn die Antwort ja ist, sollte es keinen Unterschied machen, dass ich hier mit meinen Namen auftrete.

Dies ist die Ergänzung die ich machen wollte unter "Literatur":

und dies sind weitere Quellen zu dem Buch, die aber nicht in den Beitrag gehören, sondern hier nur für die Diskussion aufgeführt werden

https://radio1.ch/de/podcast/doppelpunkt--12

https://www.zentralplus.ch/gesellschaft/ex-mitarbeiter-kritisiert-jolanda-spiess-hegglin-2633038/

https://www.plattformj.ch/artikel/219306/

https://stgallen24.ch/articles/239519-ex-mitarbeiter-von-spiess-hegglin-schreibt-enthuellungsbuch


Vielen Dank für eine sachliche Diskussion. --Rolf Jeger Wiki (Diskussion) 18:42, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo Rolf Jeger Wiki, super, dass du die Diskussionsseite nutzt, statt EW zu führen. Die von dir aufgezählten Links sind alle nicht wirklich WP:Belege tauglich und eine wirkliche Relevanz geht aus diesen nicht hervor. Eine umfangreiche und prominente Medienberichterstattung kann ich nicht erkennen. Desweiteren ist besagte Publikation nichtmal in einem renomierten Verlag erschienen. Es handelt sich auch nicht um einen bekannten Autor oder dergleichen, sonst hätte es gereicht, die Publikation bei ihm zu verlinken. --„It's a man's man's man's Wiki.“ Zartesbitter (Diskussion) 20:39, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der Tages-Anzeiger ist selbstverständlich relevant, Plattform J und Radio 1 (Schweiz) ebenfalls und Zentralplus auch. Selbst stgallen24 wird bereits als EN verwendet, wenn auch nur 4 Mal [[2]]. Der Tagi-Artikel wurde auch in der gedruckten SonntagsZeitung (beide Tamedia) publiziert. Das Buch ist also durchaus als relevant anzusehen. Einen kurzen Absatz mit den zentralen Vorwürfen halte ich deshalb für angebracht, natürlich ergänzt mit der Stellungnahme von Netzcourage ("Vorwürfe absolut haltlos und schlichtweg falsch")[3], die ja auch rezipiert wurde. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 08:47, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo @Zartesbitter
Rückfrage/Wiedererwägung nach dem Beitrag von Matthias Gutfeldt mit folgenden Argumenten
  1. Die Titel können als durchaus relevant eingestuft werden (Tagesanzeiger grösste abonnierte Tageszeitung der Schweiz, SonntagsZeitung zweitgrösstes Sonntagsblatt, Radio1 einer der grössten Privatsender).
  2. Dass der Autor nicht bekannt ist, liegt daran, dass es sich um einen Insider handelt, der ein Buch geschrieben hat
  3. Der Verlag ist nicht renommiert, aber auch nicht «nichts», seine anderen Bücher wurden schon in zahlreichen grossen Publikationen behandelt (iX, Blick, Tagesspiegel, WDR, SWR)
Wäre angesichts dieser Argumente ein kurzer Hinweis wie von @MatthiasGutfeldt vorgeschlagen nicht sinnvoll? --Rolf Jeger Wiki (Diskussion) 21:31, 28. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
  1. Ex-Mitarbeiter von Spiess-Hegglin schreibt Enthüllungsbuch. 30. März 2024, abgerufen am 4. Juli 2024.