Diskussion:Maximilian Schell
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Filmografie: Terra X: Imperium ein Film?
[Quelltext bearbeiten]Ist Terra X: Imperium wirklich ein Fernsehfilm? --89.166.247.181 11:04, 2. Feb. 2014 (CET)
- Nunja, so etwas läuft meist unter Doku. Astra66 (Diskussion) 16:34, 2. Feb. 2014 (CET)
GRABSTÄTTE
[Quelltext bearbeiten]Wo ist denn nun das Grab, auf dem Anwesen der Schells oder auf dem Gemeindefriedhof?--2A02:810A:8300:3E2F:E17C:C280:67D1:7D6A 19:27, 10. Jan. 2021 (CET)
- Hier findest du unter anderem die von dir gewünschte Info. --SK Sturm Fan My Disk. 02:35, 15. Feb. 2021 (CET)
Filmographie
[Quelltext bearbeiten]Darstellungen: 1957 Taxichauffeur Bänz - müsste Link sein zum entspr. Wikipedia-Stichwort 2A02:1210:5209:100:F519:4AAE:EA31:8A8C 15:45, 18. Jun. 2022 (CEST)
Schells düstere Seite
[Quelltext bearbeiten]Schell war ein Pädophiler, der mehrere weibliche Familienmitglieder offenbar über Jahre missbraucht und belästigt hat. Bitte genau recherchieren und hier erwähnen. Ein "Denkmal" für diesen Menschen zu setzen ohne dies zu erwähnen wäre fürchterlich. 2A02:908:1C3:920:190:670E:DE86:63CF 17:49, 29. Sep. 2023 (CEST)
- Wie es scheint, ist es noch nicht so lange bekannt.
- "Marie Theres Relin. Nichte wirft Maximilian Schell vor, sie mit 14 sexuell missbraucht zu haben // Im Buch »Szenen keiner Ehe«, zusammen mit Ex-Mann Franz Xaver Kroetz geschrieben, berichtet Marie Theres Relin vom Aufwachsen in einer prominenten Familie: Ihr Onkel habe sie sexuell missbraucht, so die Tochter von Maria Schell." (28.09.2023, spiegel.de)
Sexueller Missbrauch
[Quelltext bearbeiten]Da seine Nichte konkret angibt, von Maximilian Schell zwar ohne Anwendung körperlicher Gewalt, aber gegen ihren Willen entjungfert worden zu sein, finde ich die Formulierung "sexuell missbraucht" zu vage. Der Vorwurf bezieht sich ganz konkret auf eine Vergewaltigung, der aufgrund der Umstände (Verwandtschaftsverhältnis, erheblicher Altersunterschied, Minderjährigkeit, sexuelle Unerfahrenheit) besonders schwer wiegt. --CSSSubgridPage (Diskussion) 10:02, 1. Okt. 2023 (CEST)
- Die Voraussetzungen einer Vergewaltigung lagen zumindest nach damaligem Recht nicht vor. Die "Nein-heißt-Nein"-Regelung in § 177 des deutschen Strafgesetzbuchs gilt erst seit 2016. Entscheidend für eine juristische Beurteilung ist natürlich, in welchem Land die Tat stattfand. Das ist mir hier nicht klar. Ggf. wäre dann noch Anwendbarkeit des Heimatrechts auf einen Bürger bei Begehung im Ausland zu prüfen. Ich weise darauf hin, dass für sexuelle Handlungen zwischen Onkel und mindestens 14 Jahre alter Nichte weder in Deutschland noch in Österreich ein generelles Verbot besteht. Bei Begehung in der BRD wäre die von der Nichte behauptete Tat wohl eine Verführung im Sinne des § 182 alter Fassung Strafgesetzbuch, da sie noch nicht 16 Jahre alt war und verführt wurde. Die von der Tochter behaupteten Handlungen wären freilich eindeutig sexueller Missbrauch, für Vergewaltigung sehe ich nach damaligem Recht keinen Anhaltspunkt. --Gesetzesfreak (Diskussion) 23:24, 1. Okt. 2023 (CEST)