Diskussion:Passivrauchen
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Anregungen
[Quelltext bearbeiten]Der Rechtlichen Situation des Rauchens könnte man eine gesonderte Seite geben, es handelt sich um komplexe Rechteabwägungen.
Zudem werden (militärische Giftgasschutz) Hochleistungs-Luftfilteranlagen nicht behandelt bzw. verlinkt.
Die Kosten für diese hat schlicht der Raucher zu tragen, würde man meinen, doch in der Tat ist Rauchen nicht der einzige, nur durch das Nikotin als Lähmungsgift der Lungenhäärchen ein besonders perfider Eintrag an Feinstaub in die Lunge. Technisch ist eine Luftfilteranlage machbar, und das in vertretbarem Aufwand. Hauptverursacher der Kosten ist dabei der Raucher. Es ist also aufschlägig auf die Zigarettenpreise von diesen zu erheben. Damit ist der Raucher als Eingreifender in Artikel 2 in der Abwendungspflicht, ihm ist der Umstand hoffentlich bewusst, oder aber er müsste als unzurechnungsfähig gelten.
Passivrauch stellt über die Menge der Erkrankung und Lebenskomfortdefizite definitiv über die Länge assoziierten Krankenzeiten, eine schwere Körperverletzung dar.
Ehelicher Beischlafzwang galt auch als traditionelles Kulturgut. Ungeachtet der gesundheitlichen Folgen. (nicht signierter Beitrag von 80.137.7.104 (Diskussion) 11:44, 3. Aug. 2016 (CEST))
abschnitte mortalitaetsstudien und wissenschaftliche evidenz
[Quelltext bearbeiten]gudn tach!
die abschnitte Passivrauchen#Deutschland (mortalitaetsstudien) und Passivrauchen#Deutschland_3 (wissenschaftliche evidenz) haben eigentlich weitgehend dasselbe thema, naemlich: wissenschaftliche untersuchungen zur mortalitaet. es waere sinnvoll, die beiden abschnitte zu vereinigen. allerdings waere dann einer der abschnitte leer bzw. weg, was wiederum im inhaltsverzeichnis seltsam aussaehe (weil deutschland als land fehlen wuerde). meiner ansicht nach ist die laenderaufteilung beim evidenz-abschnitt ueberfluessig. es sollte vielmehr aufgeteilt werden in die art der studien bzw. art der ergebnisse. einwaende oder andere vorschlaege? -- seth 09:02, 17. Nov. 2019 (CET)