Diskussion:Psychologischer Psychotherapeut
Befugnisbeschränkung
[Quelltext bearbeiten]Dieser Abschnitt ist in soweit zu korrigieren, dass Psychotherapeuten die Befugnis haben Atteste auszustellen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8109:AD40:874:426:5E79:F9BD:7D87 (Diskussion | Beiträge) 12:47, 5. Jan. 2016 (CET))
ich hab "Approbation" wieder eingefügt (bei "staatliche Zulassung") um den Unterschied zur Zulassung gemäß dem Heilpraktikergesetz (wie es vor dem PTG war und für "Heilpraktikerpraxen für Psychotherapie" u.ä. immer noch ist) klarzumachen. StephanPsy 18:56, 18. Mär 2004 (CET)
Es gibt nach dem Gesetz keine "ärztlichen Psychotherapeuten". Es gibt Ärzte, die Psychotherapeuten sind. Den Abschnitt sollten wir überarbeiten. Ich will nicht pingelig sein, aber hier reden wir über gesetzlich relevante Begriffe. Geraldstiehler 09:30, 6. Dez 2004 (CET)
Es gibt zum heutigen Stand ärztliche Psychotherapeuten (siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/BJNR131110998.html, unter § 11 Wissenschaftliche Anerkennung). (nicht signierter Beitrag von 2A02:8109:AD40:874:426:5E79:F9BD:7D87 (Diskussion | Beiträge) 12:47, 5. Jan. 2016 (CET))
Dazu kann ich von jursitischer Warte nichts sagen, allerdings unterscheidet die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe die Formen der Psychotherapie in a) ärztlicher Psychotherapeut b) Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie c) Psychologische Psychotherapie d) Psychosomatische Medizin und e) Psychotherapeutische Medizin Quelle: http://www.kvwl.de/
Ursache und Substanz dieser - immerhin offiziellen - Unterscheidung erschließen sich mir leider nicht. Meines Erachtens sollten derartige Unterschiede und ihre therapeutische wie auch krankenkassenrechtliche Relevanz im Artikel jedoch geklärt werden. Derzeit wird darauf leider nicht eingegangen. -- 131.234.232.30 17:28, 28. Apr. 2009 (CEST)
Aktualität
[Quelltext bearbeiten]Die unter Fußnote 2 erwähnte Petition ist seit Juni 2008 abgeschlossen und wurde abgelehnt. Siehe http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00244.pdf -- 85.177.112.65 11:14, 20. Okt. 2009 (CEST)
Folgeder Satz ist veraltet: "Die Ergebnisse des Forschungsgutachten werden im März 2009 vorliegen." - Was ist nun Stand der Dinge? -- 131.234.232.30 17:28, 28. Apr. 2009 (CEST)
Zugangsvoraussetzungen Psychotherapieausbildung/Psychotherapieausbildung in der Zukunft
[Quelltext bearbeiten]Es wäre schön, hier würde nicht ausschließlich davon geschrieben werden, was durch die Umstellung der Studiengänge (Bologna-Prozess) zu erwarten ist für die Zukunft, sondern v.a. auch Informationen gegeben werden dazu, wie es sich DERZEIT verhält.
Bezüglich der zukünftigen Gestaltung gibt es ja ganz unterschiedliche Gruppierungen mit teils sehr verschiedenen Ansätzen. Dies sollte hier meiner Ansicht nach ausreichend differenziert dargestellt werden: Wer vertritt was und ggf. warum (Argumente/berufspolitische Ziele, ...).
Im aktuell gültigen PsychThG ist ja ganz vieles dazu bereits ausführlich genannt und aufgelistet (vgl. insbesondere auch Äquivalenzregelungen zu den Abschlüssen bei KJP, bei PP ist es weitestgehend eindeutiger). Sinnvoll wäre es für ein Nachschlagewerk wie wikipedia, wenn in den unklaren Fällen hier genauere Differenzierungen vorgenommen würden.
Vorschlag daher: Eine Liste über die Abschlüsse, die die Zulassungskriterien erfüllen. Am besten mit Angabe der Hochschulen, bei welchen diese erworben werden können/konnten und dem Zeitraum (Wechsel der Studien- und Prüfungsordnungen gehen ja mitunter auch mit wechselnden Anforderungen und Inhalten einher, was insbesondere für die 36 SWS Erziehungswissenschaftlicher Anteile bei den betreffenden Abschlüssen relevant sein kann).
Außerdem stellt sich mir eine weitere Frage in dem Zusammenhang: Die Zulassungsvoraussetzungen für die AUSbildung bestimmt das PsychThG, was - wenn ich es richtig verstanden habe - ein Bundesgesetz ist. Für die Anerkennung der Äquivalenz von Abschlüssen sind aber Ämter auf Landesebene zuständig, die da - Erfahrungen von Bekannten - teils unterschiedlich entscheiden. Ist das so juristisch o.k. oder müssten die Entscheidungen bundesweit einheitlich sein?
Auch wichtig: Wie sieht es aus mit Interessenten, die (noch) einen "alten" Abschluss haben und diesen gemacht haben in dem (ggf. alleinigen) Ziel eine Approbationsweiterbildung anzuschließen? Nach meiner Rechtsauffassung müsste für diese doch Bestandsschutz gelten. Wie ist es jetzt? Wie wird es in Zukunft sein? Kann da jemand was dazu schreiben? (nicht signierter Beitrag von 78.42.168.101 (Diskussion | Beiträge) 17:48, 25. Dez. 2009 (CET))
Kleiner Fehler
[Quelltext bearbeiten]Ein BSc reicht bei weitem nicht aus um als Psychologischer Psychotherapeut zu Arbeiten, geschweige denn um zu speziellen Zusatzausbildungen zugelassen zu werden. Das sollte vielleicht so editiert werden das erst ab MSc (gleich wie Diplom) oder PHd (Dr) eine Ausbildung zu einem Psychologischer Psychotherapeuten möglich ist.
Doch ! Kinder und Jugendpsychotherapeut: da reicht bachlor , sogar auf Lehramt oder Pädagogik ! (nicht signierter Beitrag von 109.193.194.43 (Diskussion) 21:41, 1. Okt. 2015 (CEST))
- Das widerspricht zumindest allem, was unter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut#Ausbildung steht. Dort heißt es:
- "Voraussetzung für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist ein abgeschlossenes Studium (Diplom bzw. Master) im Studiengang Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik, in manchen Bundesländern auch Musiktherapie, Sozialarbeit, Heilpädagogik oder Lehramt."
- Hast du denn irgendeinen Einzelnachweis, der zeigt, dass der Bachelor reichen würde? --Carolin (Diskussion) 22:29, 1. Okt. 2015 (CEST)
Ergänzungen PiA
[Quelltext bearbeiten]Stimme dem Kollegen zu, es gibt keine ärztlichen Psychotherapeuten, habe mir erlaubt, das zu ändern in Fachärzte für psychotherapeutische Medizin. Habe etwas über die Ausbildung nach dem PsychThG ergänzt sowie die Bezeichnung PiA oder PPiA erläutert. Habe noch 2 Links in Sachen PiA ergänzt sowie noch etwas zum Thema KV-Sitz. Da ich noch ein Neuling bin, bitte ich darum, daß ein alter Hase die Verlinkungen von vorhandenen Begriffen vornimmt. Ich bitte um kurze Info, wie ich eine Seite zu einem neuen Stichwort machen kann. Danke + freue mich über Rückmeldung.
Dipl.-Pädagogen
[Quelltext bearbeiten]Die Formulierung "Nach dem Psychotherapeutengesetz ist für den Zugang zu einer Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut auch eine bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik ausreichend" mißbillige ich. Auch ich will nicht pingelig sein, aber das hört sich für mich zu sehr nach Abstufung an. Oben die Diplom-Psychologen, ein Abschluß als Diplom-Pädagoge ist aber "auch ausreichend". Wenn man schreiben würde: Man muß nicht Psychologe sein, Arzt zu sein ist auch ausreichend, würde noch mehr ins Auge fallen, was ich meine. (Diplom-)Pädagogen stehen nicht auf einer tieferen Stufe als Psychologen, sondern haben ihren Hochschulabschluß einfach in einem anderen (verwandten)Fachbereich gemacht und sind auf ihrem Gebiet genauso qualifiziert (Dipl.päds. sind eben keine Lehrer, sondern dem Psychologen eng verwandt).
- Ne nicht wirklich, Diplom Pädagogen haben eben nicht den gleichen Wissenslevel wie Diplom Psychologen auf den Gebieten der Psychologie & Psychotherapie & Klinische Psychologie, deswegen dürfen Diplom Pädagogen auch keine Erwachsenen behandeln sondern Kinder- und Jugendliche.
- Hab der Kritik entsprechend eine Umformulierung durchgeführt. Ich frage mich nur, warum Du so eine Dir mehr zusagende Änderung im Text nicht selber gemacht hast, anstatt dessen hier in der Diskussion einen längeren Kritikpunkt zu formulieren. Erinnert mich ein bißchen an das Vorurteil, dass Pädagogen lieber andere kritisieren, als selber aktiv zu werden (eine schönere Formulierung dazu findet sich bei H.v. Kleist) StephanPsy 23:13, 27. Aug 2005 (CEST)
- Warum gleich wieder eine Spitze gegen Dipl.päds. Sie scheinen die nicht zu mögen. Ich habe die Diskussion gewählt - und nicht gleich den Text geändert -, da ich hier neu bin und es noch als seltsam empfinde, einfach den Text eines anderen Autoren "über diesen hinweg" zu ändern.
- Hab der Kritik entsprechend eine Umformulierung durchgeführt. Ich frage mich nur, warum Du so eine Dir mehr zusagende Änderung im Text nicht selber gemacht hast, anstatt dessen hier in der Diskussion einen längeren Kritikpunkt zu formulieren. Erinnert mich ein bißchen an das Vorurteil, dass Pädagogen lieber andere kritisieren, als selber aktiv zu werden (eine schönere Formulierung dazu findet sich bei H.v. Kleist) StephanPsy 23:13, 27. Aug 2005 (CEST)
Faktum ist, dass die meisten Begründer psychotherapeutischer Schulen Ärzte waren: Freud, Jung, Adler, Moreno. Ebenso wie deren Schüler. Andere Psychotherapeuten sind z.B. Theologen. Womöglich ist der ganze Beitrag einfach nur deutschlandlastig. Die momentanen österreichischen Zulassungsbedingungen für eine Psychotherapieausbildung kenne ich nicht. Tatsache ist, dass ich persönlich nur Arzt und Psychotherapeut, sicher aber kein Psychologe bin. Beitragszahlungen leiste ich an die standespolitischen Vertreter der Ärzte UND Psychotherapeuten. Insofern ist zumindest der automatische Redirect von Psychotherapeut auf psychologischer Psychotherapeut falsch... -- Robodoc ± 16:55, 2. Sep 2005 (CEST) (Ist wohl ihre eigene Meinung)
- Der Umstand, daß die meisten Psychotherapieverfahren von Ärzten begründet wurden, kommt schlicht daher, daß es Anfang des letzten Jahrhunderts nur Ärzte gab, noch keine Dipl.psychologen o.ä. Auch lange nach Einführung von Psychologiestudiengängen befassten sich diese eher mit Humanbiologie, an die Entwicklung von Therapieverfahren wurde erst Jahrzehnte danach gedacht (in Deutschland primär durch Wolpe und die Systematische Desensibilisierung). Heute beschäftigt sich daneben auch noch die Pädagogik mit dem Therapiebereich, wobei Psychologen stärker neurologisch-behavioral ausgerichtet sind und Pädagogen stärker humanistisch (Humanistische Psychotherapieverfahren), Ärzte traditionell hingegen tiefenpsychologische Verfahren favorisieren. Im Grunde ist diese Dreiteilung in den Wurzeln der Studiengänge begründet. (Faktisch nicht ganz richtig)
- Das ist nicht ganz richtig, Psychologie gibt es schon länger. Wenn sie sich zum Beispiel "Alhazen's Book of Optics in 1021" anschauen gibt es dort schon Psychologische Experimente welche teilweise von den Alten Griechen stammten. Im Mittelalter gab es schon Psychologen, z.b. im Arabische Raum, die Formen der Psychotherapie anwendeten (siehe Englische Wiki version von Psychologie). Psychotherapeutische Schulen sind nicht nur Freud, Jung & Adler sondern auch Mary Cover Jones, Albert Ellis, Abraham Harold Maslow, Carl Rogers , Rollo May, Virginia Satir, welche nebenbei ausser Freud, Jung & Adler alle keine Psychiater/ Ärzte waren. Psychologen in den Historischen Anfängen beschätigten sich nicht immer nur mit Humanbiologie, lesen sie mal die Grundlagen und lernen sie über die anderen Psychologischen Richtungen. Daran das sie behaupten Psychologen würden sich mehr "neurologisch-behavioral" ausrichten, sehe ich dass sie von der Psychologie nicht viel Ahnung haben.
Kann jemand ein auge auf den artikel werden ? danke. Redecke 16:05, 13. Jan 2006 (CET)
..wobei faktisch heute nur noch VT und (derzeit noch) psychodynamische Verfahren eine Rolle spielen.....Jung, Adler, Moreno sind doch höchstens eine Fußnote, auch "humanistische Therapie" wird von den Kassen nicht anerkannt. Pädagogen auf einer Ebene mit Medizinern und Psychologen zu stellen sind ist die Frage, sie dürfen nunmal nur KJP machen, die anderen hingegen beides.
schlechte GEK Studie
[Quelltext bearbeiten]Hallo Herr Wettig, es ist nicht nötig und sehr umständlich die Diskussion doppelt zu führen. Der Vorschlag von widescreen war schon sinnvoll, diese Diskussion nur auf der Seite "Diskussion Psychotherapie" zu führen. StephanPsy 14:30, 13. Dez. 2007 (CET)
16.September
[Quelltext bearbeiten]Zu diesem Zeitpunkt war das Lemma ein zu umfassender Haufen von Insider-Positionen und Diskussionen, nicht falsch dargestellt. Wiki will doch aber als Enzykl. den BürgerInnen präzises Wissen vermtteln, mit dem man rausgehen kann und sich was kaufen... Die Umsätze von diesen und jenen waren (i.m.A., und ich gehöre ja auch zum kreis der Götter in hellgrau) so etwas von "daneben". Vielleicht helfen meine Kürzungen, beim "Wiederaufbau" nur noch wirklich sehr wichtige Dinge aufzuschreiben. gruß allen, --Joker.mg 22:37, 16. Sep. 2010 (CEST)
Fehlende Belege zur Petition
[Quelltext bearbeiten]im Text waren zu Recht Anmerkungen (wohl als Gedankenstütze gedacht ??) zu fehlenden Belegen. Daher sinnvollerweise diese gelöscht und den Belegbaustein eingefügt. -- Phoni 20:33, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Den Beleg zu dieser und zwei weiteren Petitionen habe ich eingefügt. -- Alexander Gras 16:55, 1. Jan. 2012 (CET)
Ausschreibung und Fertigstellung Forschungsgutachten
[Quelltext bearbeiten]Auf der einen Seite wird erläutert, dass ein Forschungsgutachten ausgeschrieben wurde und andererseits wird berichtet, das Gutachten sei bereits fertiggestellt. Die Referenzen beim Letztgenannten funktionieren sämtlichst nicht. Deshalb habe ich sie erst mal entfernt. Sollte es belegt werden, müßte dann die Passage mit der Ausschreibung raus, da sie dann nicht mehr relevant ist. So oder so ist hier noch Verbesserungsbedarf. Kann einer ggf. ordentliche Referenzen beibringen?--Mielemau 13:56, 22. Okt. 2010 (CEST)
- Das Forschungsgutachten findet sich hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/redaktion/pdf_publikationen/Ausbildung-Psychologische-Psychotherapeuten_200905.pdf ich werde den Artikel demnächst entsprechend anpassen. --Cald 11:35, 19. Jul. 2011 (CEST)
Angaben zu medizinischen Psychotherapeuten
[Quelltext bearbeiten]Die Angaben zur Ausbildung von ärztlichen Psychotherapeuten sind irrsinnig (Während Psychologische Psychotherapeuten für ihre Weiterbildung zur Erlangung der Approbation verpflichtend 600 Stunden Theorie und insgesamt einen Ausbildungsumfang von 4000 bis 4200 Stunden vorweisen müssen, beträgt die Leistung ärztlicher Psychotherapeuten 100 Stunden Pflichttheorie mit einem Gesamtausbildungsumfang von 300 Stunden). Der dazugehörige Quellenverweis war nicht mehr abrufbar, ich habe ihn deshalb entfernt. Man beachte, dass für die Anerkennung der Bezeichnung "Psychotherapeut" zuerst eine Facharztanerkennung benötigt wird, die bereits Tausende Weiterbildungsstunden umfasst. Bestimmte Gebiete, wie Psychiatrie und Psychosomatik, integrieren die psychotherapeutische Ausbildung direkt in die Facharztweiterbildung, die dann zu Titeln wie "Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" führt. Adäquatere Angaben können z. B. auf dieser Seite gefunden werden: http://www.therapie.de/psyche/info/ausbildung/psychotherapeut (wobei die angegebenen Stundenzahlen entweder als Zusatzweiterbildung nach Facharztanerkennung oder während der Facharztausbildung absolviert werden). Die Facharztweiterbildung selbst (v. a. in psychosomatischer Medizin) beinhaltet in vielen Fällen die wesentlichen Inhalte der späteren psychotherapeutischen Tätigkeit, sodass sie zum Gesamtausbildungsumfang gezählt werden sollte. Entsprechend müsste der angesprochene Satz korrigiert oder gelöscht werden. --Mdphddr (Diskussion) 00:53, 27. Mär. 2013 (CET)
- Das ist natürlich ein "Minenfeld", wo die Psychologen gerne nachweisen, dass sie besser ausgebildet sind. Die allgemeinen und therapiespezifischen Stunden bei Medizinern muss man insgesamt sehen. Vielleicht kann man einfach die Wege des PPT und ÄPT erst mal wertfrei vollständig beschreiben. Den Vergleich dann dem Leser überlassen... --Brainswiffer (Disk) 07:30, 27. Mär. 2013 (CET)
Ich muss leider klar widersprechen. Nach meiner Erfahrung als Mediziner zeigt sich die umfangreichere Ausbildung Psychologischer Psychotherapeuten in den psychotherapeutischen Verfahren auch deutlich in der Praxis. Durch ihre intensivere Ausbildung verfügen Psychologische Psychotherapeuten hier einfach über mehr Wissen. Fachärzte für Psychiatrie verfügen dafür über mehr medizinisches Wissen. Weshalb sollte das ein Problem sein? Die Berufsgruppen sollten sich nicht gegeneinander ausspielen lassen; in Wahrheit ergänzen sie sich. Die besondere Qualifikation Psychologischer Psychotherapeuten in den psychotherapeutischen Verfahren ist allein schon durch die Tatsache ersichtlich, dass Psychologische Psychotherapeuten in ihrer (durchschnittlich 12-jährigen!) Ausbildungszeit sich allein auf die Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen konzentrieren, wohingegen Mediziner bei gleicher Ausbildungszeit auch umfangreiches medizinisches Wissen erwerben. Ein Übersichtsartikel dieser Art sollte die besondere Qualifikation Psychologischer Psychotherapeuten in den psychotherapeutischen Verfahren neidfrei anerkennen und angemessen würdigen. --Ptykoon (Diskussion) 11:53, 15. Apr. 2014 (CEST)
Private Krankenkenversicherung
[Quelltext bearbeiten]Ich bitte, die Formulierung so zu belassen. Ein Psychotherapeut kann nicht mit einer PKV abrechnen. Er stellt die Rechnung an den Privatpatienten, der sie - falls dies Bestandteil seines privaten Krankenversicherungstarifs ist, ggf. erstattet. Das ist ein juristischer Unterschied gegenüber einer Abrechnung mit der KV.--Partynia ∞ RM 12:43, 9. Apr. 2014 (CEST)
- +1 --HHE99 (Diskussion) 13:00, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Der guten Ordnung halber: Die PKV zahlt dann trotzdem an den Therapeuten, der Patient ist ja quasi nur als "Kontrolleur" dazwischengeeschaltet, der die Rechnung als "sachlich richtig" seiner PKV weiterreicht. Der Patient erstattet ja die Rechnung in der Regel nicht selber (und bekommt dann das Geld von der PKV wieder) - nur das wäre ein klarer Fall von "Nicht-Abrechnen". --Brainswiffer (Disk) 14:00, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Hallo Brainswiffer, der Zahlungsfluss ist unerheblich. Das kann ein Tarif so vorsehen oder per Abtretungserklärung so gehandhabt werden. Entscheidend ist jedoch, dass bei einer Privatbehandlung KEIN Vertragsverhältnis zwischen dem Psychotherapeuten und der PKV besteht (das ist auch gut so!) und deshalb auch keine Abrechnung mit der PKV erfolgt. Auch bleibt der Patient Honorarschuldner, ob die PKV zahlt, ertstattet oder nicht. --Partynia ∞ RM 14:54, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Ok, wenn der Patient der Honorarschuldner wäre - und im Streitfall Kassenerstattung : Arztrechnung immer sofort selber bezahlen muss, wäre das so. Ist das aber auch wirklich so? Wenn die PKV jetzt angeblich auch genauer hinschauen, wenn ein Ansatz zu hoch ist, setzen die sich meiner Kenntnis nach aber trotzdem erst mal mit dem Arzt auseinander? Da kann man natürlich auch sagen "im Auftrag des Patienten", klar :-) Die Frage ist, ob der Patient in Streitfällen immer sofort im Regen steht, oder auch die PKV in die "Dreiecksbeziehung" Arzt - Kasse - Patient mit Rechten und Pflichten eingebunden sind. --Brainswiffer (Disk) 15:32, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Nein, eine PKV setzt sich nicht mit dem Arzt direkt auseinander. Immer nur mit dem Patienten, der sich diesbezüglich - wenn erforderlich - an den Arzt wenden kann. Auch zahlt eine PKV nicht direkt an ambulante Behandler. Es wird nahezu immer an den Patienten gezahlt. Bei stationären Behandlungen ist das anders geregelt. --HHE99 (Diskussion) 15:39, 9. Apr. 2014 (CEST)
- +1 Siehe auch § 192 VVG, insbesondere Abs. 3. --Partynia ∞ RM 15:46, 9. Apr. 2014 (CEST)
- OK, die Sachen, die ich meinte, sind offenbar nur noch als "zusätzliche Lestungen" vereinbar. Es scheint kälter gewoden zu sein in Deutschland :-) --Brainswiffer (Disk) 16:00, 9. Apr. 2014 (CEST)
- +1 Siehe auch § 192 VVG, insbesondere Abs. 3. --Partynia ∞ RM 15:46, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Nein, eine PKV setzt sich nicht mit dem Arzt direkt auseinander. Immer nur mit dem Patienten, der sich diesbezüglich - wenn erforderlich - an den Arzt wenden kann. Auch zahlt eine PKV nicht direkt an ambulante Behandler. Es wird nahezu immer an den Patienten gezahlt. Bei stationären Behandlungen ist das anders geregelt. --HHE99 (Diskussion) 15:39, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Ok, wenn der Patient der Honorarschuldner wäre - und im Streitfall Kassenerstattung : Arztrechnung immer sofort selber bezahlen muss, wäre das so. Ist das aber auch wirklich so? Wenn die PKV jetzt angeblich auch genauer hinschauen, wenn ein Ansatz zu hoch ist, setzen die sich meiner Kenntnis nach aber trotzdem erst mal mit dem Arzt auseinander? Da kann man natürlich auch sagen "im Auftrag des Patienten", klar :-) Die Frage ist, ob der Patient in Streitfällen immer sofort im Regen steht, oder auch die PKV in die "Dreiecksbeziehung" Arzt - Kasse - Patient mit Rechten und Pflichten eingebunden sind. --Brainswiffer (Disk) 15:32, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Hallo Brainswiffer, der Zahlungsfluss ist unerheblich. Das kann ein Tarif so vorsehen oder per Abtretungserklärung so gehandhabt werden. Entscheidend ist jedoch, dass bei einer Privatbehandlung KEIN Vertragsverhältnis zwischen dem Psychotherapeuten und der PKV besteht (das ist auch gut so!) und deshalb auch keine Abrechnung mit der PKV erfolgt. Auch bleibt der Patient Honorarschuldner, ob die PKV zahlt, ertstattet oder nicht. --Partynia ∞ RM 14:54, 9. Apr. 2014 (CEST)
... bin nur via Handy online ;-)
[Quelltext bearbeiten]“Unterschiede Psychotherapeut − Psychiater −“ Psychologe bitte zwei mal ergänzen: Wo? In Deutschland?
-> Psychotherapeuten sind Psychologen oder Ärzte [...]
-> Psychiater sind Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie . Die Psychotherapie ist seit 1994 obligat in die Facharztausbildung der Psychiater mit aufgenommen.
PS: sehe via Handy nicht, wo ich das sonst vermerken hätte können, nochmal sorry... (nicht signierter Beitrag von 213.162.68.200 (Diskussion) 22:14, 23. Apr. 2014 (CEST))
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Infomaterial/AbrechnungHonorar/KVB-Broschuere-Wegweiser-Erbringung-psychotherapeutischer-Leistungen-2013.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.wbpsychotherapie.de/page.asp?his=0.1.17.71.83
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org * webcitation.org
- Artikel mit gleicher URL: 3428365 5651797 6318516 (aktuell)
- http://www.aekb.de/10arzt/15_Aerztliche_Weiterbildung/10_wbo/40_WBO_1994/05_par_ind/index.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: 21883 22279 (aktuell)
- http://www.bdp-pia.de/info/2005/sintflut.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain
- http://www.psychotherapie.ch/
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (7) andere Artikel, gleiche Domain
- Artikel mit gleicher URL: 23913 488805 1318821 (aktuell)
- http://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/fileadmin/main/g-datei-download/News/PANEL_Stellungnahme_Medizinorientierung_DPtV.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Problem mit Ressource (HTTP-Statuscode 403)
– GiftBot (Diskussion) 03:10, 30. Nov. 2015 (CET)
Nur im deutschsprachigen Raum?
[Quelltext bearbeiten]Diesen Berufsstand scheint es wohl nur im deutschsprachigen Raum zu geben. Was micht nicht verwundert, denn solch eine abstruse Sprachkonstruktion gibt es auch nur im deutschsprachigen Raum. Oder gibt es im Ausland z.B. einen englischen Ausdruck dafür? Psychological psychotherapist? Eher nicht, oder? --2003:6F:8C64:23D9:CCF2:4152:BB15:E765 11:03, 26. Mai 2018 (CEST)
Im Ausland gibt es soweit ich weiß keine „abstrusen Sprachkonstruktionen“, jedoch den Berufstand gibt es dort. Hier eine kleine Leseliste: https://en.wikipedia.org/wiki/Clinical_psychology https://en.wikipedia.org/wiki/Counseling_psychology#Professional_training_process https://japantoday.com/category/features/opinions/getting-help-is-not-un-japanese-its-expensive https://www.theguardian.com/careers/2017/may/25/thinking-of-a-career-in-therapy-here-are-your-options https://www.angloinfo.com/sao-paulo/directory/sao-paulo-counselling-therapists-477 --Northwolf56 (Diskussion) 15:00, 29. Okt. 2019 (CET)
- Ich empfinde das schon auch als ein Wortungetüm, doch es schien nötig, um diese Berufsgruppe in erster Linie von den ärztlichen Psychotherapeuten und btw auch von den Kinder- und Jugendlichentherapeuten abzugrenzen. MfG --Andrea (Diskussion) 15:12, 29. Okt. 2019 (CET)
Geringerer Ausbildungsumfang und Qualifikation ärztlicher Psychotherapeuten zu Psychologischen Psychotherapeuten
[Quelltext bearbeiten]Ich hatte hierzu ergänzt:
"Neben des geringeren psychologischen Vorwissens im Vergleich zu Psychologen, welche bereits durch ihr Studium umfassend psychologisch vorgebildet sind, ist die Weiterbildung zum ärztlichen Psychotherapeuten praktisch sowie theoretisch weit weniger umfassend, als die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten."
Belegt durch folgende angefügte Quelle:
https://therapie.de/psyche/info/psychotherapie-ausbildung/wissenswertes/ausbildungstabelle/
...wobei ein solcher Beleg überflüssig erscheint, da nachvollziehbar ist, dass sich die Inhalte des Studiums der Psychologie und Medizin insofern unterscheiden müssen, dass Psychologen nachvollziehbar über größeres psychologisches Wissen verfügen müssen, wie umgekehrt die Mediziner über größeres medizinisches Wissen. Wenn es keine Unterschiede in den jeweiligen Ausbildungen/Studien gäbe, wäre der Arzt gleich Psychologe und umgekehrt.
Dies angenommen – und ich denke, meine Argumentation ist einleuchtend – kann zumindest: "Neben des geringeren psychologischen Vorwissens im Vergleich zu Psychologen, welche bereits durch ihr Studium umfassend psychologisch vorgebildet...", stehen bleiben. Und für den zweiten Teil des Satzes habe ich einen Beleg beigefügt, der hinreichend sein sollte. Falls nicht, bitte eigenen Beleg anfügen, aber nicht einfach Abschnitte wieder löschen. (nicht signierter Beitrag von 2001:A61:A7E:E001:F0C5:1A9B:3FA7:5D76 (Diskussion) 08:40, 23. Feb. 2020 (CET))
- Dankeschön! Bitte Geduld! Ich kümmere mich darum! Bin somewhat old und langsam. MfG --Andrea (Diskussion) 08:59, 23. Feb. 2020 (CET)
- So, da bin ich wieder. Nun mit einer etwas länglichen Antwort, die Du vielleicht schon auf meiner Disk gefunden hast, die hier aber für die Mitlesenden auch noch mal stehen muss.
- Aaalso: ich habe in der Website des von Dir angegebenen Links ein wenig gestöbert. Ich bin da sehr zögerlich!
- Es ist die Website eines Vereins. Er gibt Therapeutenlisten heraus. Zwar werden dort auch und durchaus in der überwiegenden Zahl ordentlich ausgebildete Psychotherapeuten verschiedener Disziplinen genannt. Aber: in der Berliner Liste – ich bin Berlinerin – hab ich mich mal umgeschaut. Nein, mit dieser Liste bin ich ganz und garnicht einverstanden! Als Erste wird eine Kunsttherapeutin genannt! Das bedeutet, Menschen, die zu ihr gehen, müssen, obwohl sie bei einer Indikation einen Anspruch auf Kassenfinanzierung haben, selbst zahlen! Das finde ich nicht in Ordnung! Dann finden sich dort Heilpraktiker (Psychotherapie). Obwohl ich weiß, dass es darunter Naturtalente gibt, die gute Arbeit machen, halte ich davon ganz und garnix! Ich hatte Einblick in die beiden größten Ausbildungsinstitute in Deutschland, kenne einige ehemalige Ausbilder und einen Institutsgründer persönlich und weiß daher, wovon ich rede. Und um den Heilpraktiker zu bekommen, kann man zuvor Kohlenhändler gewesen sein! Weißt Du, wie wenig die von Psychologie erfahren? Nur das, was in der Prüfung abgefragt wird!
- Und dann auf der Basis Deines Links gegen die Ärzte antreten wollen? Halte ich für kühn.
- Das ist aber nur das eine Problem. Das andere kommt nun:
- In der Wikipedia dürfen wir im Prinzip nur abschreiben, was andere geschrieben haben. Daten heranzuziehen und daraus Schlüsse ableiten, geht hier nicht. Das heißt hier Original Research.
- Wenn wir einen Beleg finden, in dem steht, dass Ärzte von Psychologie weniger als Psychologen verstehen, dann kann man das unter Angabe der Quelle schreiben, wenn denn die Quelle – wie es hier heißt – „vom Feinsten“ ist. Siehe: WP:Belege. Eine solche Bemerkung findet sich aber in dem von Dir angegebenen Beleg nicht. Statt dessen erfahren wir etwas über die Ausbildungsrichtlinien und -zeiten und uns müssen uns dann zusammenreimen, dass es so ist, wie Du und ich denken. Komma aber: das darf hier nicht sein.
- Last not least: es gibt Ärzte, die so viel von Psychologie verstehen, dass gelernte Psychologen sich dahinter verstecken können. Und es gibt sogar Psychotherapeuten, die weder Arzt noch Psychologe sind und die mehr als die meisten dieser Berufsgruppen von der Psychologie verstehen. Eine der ganz großen ist z.B. Christa Rohde-Dachser. Die ist Soziologin!
- Ach und noch was: dass die Psychologen so viel mehr machen müssen, hat damit zu tun, dass Ärzte die Weiterbildung mit Approbation antreten und die Psychologen sie erst erwerben müssen.
- Also: sei nicht traurig und lass uns weiter nach einem geeigneten Beleg suchen!
- Und da Du nun schon mal hier bist: magst Du Dich nicht anmelden, Wikipedia lernen und dann hier mitarbeiten?
- Herzlich grüßt auch hier die --Andrea (Diskussion) 10:41, 23. Feb. 2020 (CET)
Übertrag Anfang (von meiner Artikeldisk)
- Hallo Andrea, vielen Dank für deine Mühe! Ich verstehe deine Argumente bzgl. des herausgesuchten Links, besser wäre es natürlich, direkt die Ausbildungscurricula in Gegenüberstellung verlinken zu können, ich habe jedoch nicht die Zeit, dies rauszusuchen. Dass sich der Leser jedoch auch bei dieser Verlinkung selbst die Zahlen zusammenreimen müsste, sollte kein Ausschlusskriterium sein, sonst wären Primärquellen, z. B. Statistiken, generell ausgeschlossen. Und sind diese – und nicht Sekundärquellen – nicht eigentlich die von höherer Qualität, d. h. "vom Feinsten"? Über die "Ausbildung" zum Heilpraktiker bin ich informiert, der "Berufsstand" gehört abgeschafft. Bei allen anderen Punkten vermischst du leider sehr viel: Ärzte erhalten die Approbation OHNE, dass sie psychologische Inhalte im Studium vermittelt bekommen. Können im Anschluss aber mit einer im Vergleich zu Psychologischen Psychotherapeuten weit weniger umfangreichen Weiterbildung ärztliche Psychotherapeuten werden.
- Genau dieser Punkt, dass – und dass ist nichts gegen dich persönlich, wirklich nicht - ich hier praktisch mit Laien darüber diskutieren muss, was Leuten, die in diesem Bereich tätig sind, völlig klar und dass dennoch dann diese Laien entscheiden, was in die Wikipedia kommt und was nicht, ist für mich der Grund, warum ich eben nicht Wikipedia unterstütze und hier auch nicht weiter meine Zeit verschwende. Es ist eine Anregung, die ich gemacht habe, aber ich werde meine Zeit nicht darauf verwenden, hier um Standpunkte zu werben, die entsprechenden Fachleuten völlig klar sind.
- Viele Grüße (nicht signierter Beitrag von 2001:A61:A7E:E001:2434:5999:F185:2890 (Diskussion) 10:57, 23. Feb. 2020 (CET))
Übertrag Ende
- Da ich Diskussion an zwei Orten nicht so sinnvoll finde, hab ich die Antwort mal hierher kopiert. Mit der Bitte an den Menschen hinter der IP, nicht davon auszugehen, dass hier alle Laien sind. MfG --Andrea (Diskussion) 11:19, 23. Feb. 2020 (CET)
Erstens ist es falscher Unsinn, dass man im Medizinstudium keine psychologischen Inhalte habe. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich mit Behauptungen zurückhalten. Zweitens ist es ebenso Unsinn, dass die ärztliche Weiterbildung zum Psychotherapeuten bzw. -therapeutin weniger umfangreich wäre. Ihr solltet euch mal den Weiterbildungskatalog einer Ärztekammer eurer Wahl durcharbeiten. Da finden sich Inhalte, von denen Psychologinnen im Berufsleben bestenfalls mal etwas gehört haben. Die ärztliche Weiterbildung dauert mehrere Jahre in Vollzeit und beinhaltet weit mehr, als es die psychologische tut. Die psychologische Weiter- bzw. Ausbildung ist es im Gegensatz zum Unsinn über die ärztliche, der im Artikel stand, die in Wochenend- und Feierabendkursen vermittelt wird. Außer bei ihren abzuarbeitenden Fällen braucht eine Psychologin in Ausbildung zur Psychotherapeutin keinerlei Patientinnenkontakt, kann während dessen jahrelang in irgendeinem Job, selbst an der Kasse bei Aldi arbeiten. Als Arzt geht das nicht. Um den Facharzt für alles mögliche zu machen, musst Du die Jahre voll, oder die doppelte Zeit halb gearbeitet haben. Und zum Thema Approbation: Die erhält man als Arzt, als Ärztin. Wieso bitte sollte man als Psychologin/Psychologe eine Approbation als Psychotherapeut/Psychotherapeutin erhalten, wenn man das noch gar nicht gelernt (studiert) hat? Aufgrund der paar Inhalte im Studium? Einen Arzt kann man nach dem Studium auf Patienten loslassen, eine Psychologin eben nicht. Haster2 (Diskussion) 17:03, 29. Mai 2023 (CEST)
„Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie -fachgebunden- sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.“ Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Seite 143. Das bedeutet, dass diese Qualifikation zusätzlich(!) zu denen der Facharztweiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Tatsächlich ist also beides zu absolvieren. Da von einem geringeren Umfang zu sprechen, während psychologische Psychotherapeuten einzig den einen Inhalt abarbeiten müssen, ist der blanke Hohn.
Beispielhaft nehmen wir das Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Seite 71 bis 72.
"Definition: Das Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfasst die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter und bei Heranwachsenden auch unter Beachtung ihrer Einbindung in das familiäre und soziale Lebensumfeld. Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie (Kinder- und Jugendpsychiater und –psychotherapeut/Kinder- und Jugendpsychiaterin und –psychotherapeutin)
Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit: 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 12 Monate Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie und/oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, davon können
- 6 Monate in Neuropädiatrie angerechnet werden
- können bis zu 30 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- allgemeiner und spezieller Psychopathologie einschließlich der biographischen Anamneseerhebung, Verhaltensbeobachtung und Explorationstechnik
- Abklärung und Gewichtung der Entstehungsbedingungen psychischer Erkrankungen und Störungen im Kindes- und Jugendalter einschließlich der Aufstellung eines Behandlungsplanes
- (entwicklungs-)neurologischen Untersuchungsmethoden
- psychodiagnostischen Testverfahren
- Früherkennung, Krankheitsverhütung, Rückfallverhütung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte
- der Krankheitslehre und Differentialdiagnostik psychosomatischer, psychiatrischer und neurologischer Krankheitsbilder
- sozialpsychiatrischen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
- wissenschaftlichen psychotherapeutischen Verfahren
- der Indikationsstellung und Technik der Übungsbehandlung, z. B. funktionelle Entwicklungstherapie, systematische sensomotorische Übungsbehandlung, insbesondere heilpädagogische, sprachtherapeutische, ergotherapeutische, bewegungstherapeutische und krankengymnastische Maßnahmen, sowie indirekte kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung durch Verhaltensmodifikationen von Bezugspersonen
- der Indikationsstellung und Methodik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren einschließlich der Beurteilung und der Einordnung in das Krankheitsbild
- der facharztkompetenzbezogenen Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Bestandteil der Weiterbildung einschließlich der Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit Weiterbildung im speziellen Neurologie-Teil
- Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder, Diagnostik und Therapie von Schmerzsyndromen, neurophysiologische und neuropathologische Grundlagen kinder- und jugendpsychiatrischer Erkrankungen
- Methodik und Technik der neurologischen Anamnese
- Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung
- Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer und neuropsychologischer Untersuchungsund Behandlungsmethoden
- Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elektroenzephalographie sowie evozierte Potentiale
- Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters
Strukturierte Weiterbildung im allgemeinen Psychiatrie-Teil (Die strukturierten Weiterbildungsinhalte werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben.)
- Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen mit der Definition von Behandlungszielen, der Indikationsstellung für verschiedene Behandlungsverfahren einschließlich Anwendungstechnik und Erfolgskontrolle sowie der Festlegung eines Behandlungsplanes, dabei sind insbesondere somato-, sozio- und psychotherapeutische Verfahren unter Einbeziehung der Bezugspersonen zu berücksichtigen
- sozialpsychiatrische Behandlung und Rehabilitation unter Berücksichtigung extramuraler, komplementärer Versorgungsstrukturen, der Kooperation mit Jugendhilfe, Sozialhilfe und Schule
- Diagnostik und Therapie bei geistiger Behinderung
- 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen unter Berücksichtigung biologisch-somatischer, psychologischer, psychodynamischer und sozialpsychiatrischer Gesichtspunkte und unter Beachtung einer diagnostischen Klassifikation und der Einbeziehung symptomatischer Erscheinungsformen sowie familiärer, epidemiologischer, schichtenspezifischer und transkultureller Gesichtspunkte
- 10 Stunden Seminar zur standardisierten Diagnostik
- Methodik der psychologischen Testverfahren und der Beurteilung psychologischer und psychopathologischer Befunderhebung in der Entwicklungs- , Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik (Durchführung von je 10 Testen)
- Methodik neuropsychologischer Verfahren einschließlich Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen
- 40 Stunden Fallseminar über Kontraindikation und Indikation medikamentöser Behandlungen und anderer somatischer Therapieverfahren in Wechselwirkung mit der Psycho- und Soziotherapie einschließlich praktischer Anwendungen
- Gutachten zu Fragestellungen aus den Bereichen der Straf-, Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere nach dem Jugendhilferecht, Sozialhilferecht, Familienrecht und Strafrecht
- Durchführung der Befundung und Dokumentation von 20 abgeschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision einschließlich des störungsspezifischen psychotherapeutischen Anteils der Behandlung und sozialpsychiatrischer Behandlungsformen bei komplexen psychischen Störungsbildern
- Durchführung von Befundung und Dokumentation von 20 abgeschlossenen Therapien in der Gruppe unter kontinuierlicher Supervision und unter Berücksichtigung störungsspezifischer Anteile bei komplexen psychischen Störungsbildern Strukturierte Weiterbildung im speziellen Psychotherapie-Teil (Die Psychotherapie-Weiterbildungsinhalte werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben.)
- 100 Stunden Seminarweiterbildung, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie, insbesondere allgemeine spezielle Neurosenlehre, Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie sowie der Theorie und Methodik der Verhaltenstherapie, Theorie und Therapie in der Psychosomatik
- Kenntnisse in Therapien unter Einschluss der Bezugspersonen, davon 5 Doppelstunden Familientherapie, 10 Behandlungsstunden Krisenintervention unter Supervision und 8 Behandlungsstunden supportive Psychotherapie unter Supervision
- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
- 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung
- 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision
- 240 Therapiestunden mit Supervision nach jeder 4. Stunde entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht
- 35 Doppel-Stunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit Selbsterfahrung
- 150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden geleistet werden."
Weniger umfangreich soll das sein? Haster2 (Diskussion) 17:29, 29. Mai 2023 (CEST)