Diskussion:Schießbefehl

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Ulfbastel in Abschnitt Linkziel nicht gefunden
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Linkziel nicht gefunden

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finde ich nicht. --Hardenacke (Diskussion) 19:31, 24. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Ja leider verschollen. Man sollte sich an die Bstu wenden.--Ulf 23:19, 19. Jan. 2020 (CET)Beantworten

„Aachener Kaffeefront“

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Den heute hinzugesetzten „Siehe auch“-Hinweis auf das Lemma
Aachener Kaffeefront, dessen Gegenstand ein örtlich und zeitlich begrenztes, mitunter tödliches Schmuggeltum ist,
wie auch die - sonst nicht übliche - erläuternde Info:
Auf Grund § 11 der „Bestimmungen über den Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“ gab es in den Nachkriegsjahren im Aachener Raum zahlreiche Tote und Schwerverletzte
mit dem Pseudo-Nachweis:
[1]
habe ich entfernt, weil kein Zusammenhang mit dem hiesigen Lemma, der „Vernichtung von Grenzverletzern“, allermeistens Flüchtlingen, durch Schusswaffen erkennbar ist. Ein solcher Zusammenhang müsste belegt werden.--Gloser (Diskussion) 23:55, 8. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Aus dem Artikel Aachener Kaffeefront: "Öffentliches Aufsehen erregte der Waffengebrauch, weil die Zollverwaltung die Todesstrafe ohne gerichtliches Urteil zuließ" - Ich sehe da schon Parallelen. --Rita2008 (Diskussion) 17:15, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Zollverwaltung? Zuließ? Bitte §11 lesen: Es ist letztlich die Politik in Gestalt des Gesetzgebers, der/die heute noch diese Regelung (Todesstrafe ohne gerichtliches Urteil) zulässt.--Güwy (Diskussion) 12:35, 17. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Inhalt mangelhaft

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Ein solch ein langer Artikel und die wichtigste Info fehlt. Wieviele Tote es gab. Die beste Angabe die im Artikel zu finden ist ist "deutlich niedriger als 136". Eine sehr schwammige Aussage für so einen langen Artikel. Was ist deutlich niedriger? 5 40 70 110 ? --Shlomo34 (Diskussion) 08:10, 13. Nov. 2019 (CET)Beantworten