Diskussion:Todesopfer an der Berliner Mauer
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Definition
[Quelltext bearbeiten]Der Einleitungssatz lautet derzeit: „Als Todesopfer an der Berliner Mauer (auch Maueropfer oder Mauertote) werden Personen bezeichnet, die zwischen dem 13. August 1961 und dem 9. November 1989 bei der Flucht aus der DDR an der Berliner Mauer infolge der Anwendung des Schießbefehls durch Soldaten der DDR-Grenztruppen oder durch Unfälle ums Leben kamen.“ Das erfasst nicht Fälle, in denen der Täter kein Angehöriger der Grenztruppen war, zum Beispiel den Fall Czesław Jan Kukuczka, bei dem der Todesschütze ein Stasi-Mann war. Ich halte die Definition deshalb für unbefriedigend. Ist sie einer belastbaren Quelle entnommen, oder stellt sie eine von den Artikelautoren selbst gemachte Zusammenfassung dar? Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 11:11, 15. Okt. 2024 (CEST)