Gerichtsbezirk Seekirchen am Wallersee

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Gerichtsbezirk
Seekirchen am Wallersee

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Seekirchen am Wallersee
 Landesgericht Salzburg
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk Salzburg-Umgebung
Sitz des Gerichts Seekirchen am Wallersee
Kennziffer 5036
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Fläche 900,39 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 120.191
(1. Jänner 2024)

Der Gerichtsbezirk Seekirchen am Wallersee ist einer von sechs Gerichtsbezirken in Salzburg und umfasst den Großteil des Bezirks Salzburg-Umgebung. Der übergeordnete Gerichtshof ist das Landesgericht Salzburg.

Der Gerichtsbezirk entstand mit Wirksamkeit vom 1. März 2023 durch Zusammenlegung der drei Gerichtsbezirke Neumarkt bei Salzburg, Oberndorf und Thalgau.[1] Er umfasst außerdem die Gemeinden Elixhausen und Hallwang, die davor dem Gerichtsbezirk Salzburg zugeordnet waren.[2] Die restlichen Gemeinden Wals-Siezenheim, Großgmain, Grödig, Anif und Elsbethen des Bezirks Salzburg-Umgebung sind weiterhin dem Gerichtsbezirk Salzburg zugeordnet.

Das neue Gerichtsgebäude wurde am 20. April 2023 von Justizministerin Alma Zadić und Landeshauptmann Wilfried Haslauer eröffnet.[3]

Einzelnachweise

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  1. Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg 2016
  2. Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg 2015
  3. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz zur Eröffnung des Bezirksgerichtes Seekirchen am Wallersee