Portal Diskussion:Recht/Archiv 2017-I
Mir scheint, dass diese bislang ungesichteten Edits ([1]) zumindest mit WP:NPOV kollidieren. Es wäre schön, jemand Kompetentes vom Portal Recht würde sich das einmal angucken.--Mautpreller (Diskussion) 17:42, 2. Jan. 2017 (CET)
- Das ist schon o. k. so. Die Aussagen treffen im Wesentlichen zu, und man kann sie so stehen lassen. Ich habe es gesichtet. --Opihuck 19:52, 2. Jan. 2017 (CET)
- Oh, da war schon jemand vor mir da, der derselben Auffassung war. --Opihuck 19:53, 2. Jan. 2017 (CET)
kennzeichnen von länderspezifika
wie handhabt ihr im rechtsportal eigentlich länderstpezifische paragraphen? ich bin jetzt zwei mal von einem anonymen auf der vandalismus-seite gemeldet worden da ich versucht habe text, der bundesdeutsches recht enthält, als soches zu markieren. einmal wegen des verschiebens von Schwere Brandstiftung auf Schwere Brandstiftung (Deutschland), und einmal da ich bei Handlungsvollmacht eine überschrift "deutschland" über text mit paragraphen aus deutschem gesetzestext gemacht habe. die IP 2003:86:2d5a:4900:d41d:2cd8:25ea:3fd1 hat das dann mit dem kommentar "verpiss dich aus deutschen artikeln ..." rückgängig gemacht und als vandalismus angesehen. mir persönlich hat noch gut gefallen wie das bei Brandstiftung gelöst wurde. im hauptartikel gibt es länderkennzeichnungen, und wenn es sich lohnt einen eigenen zu machen dann wird das so markiert wie zb bei Brandstiftung (Deutschland). User:Kein Einstein hat vorgeschlagen das hier zur diskussion zu stellen. handlungsvollmacht zb gibt es selbstverständlich in der schweiz und österreich - aber eben mit anderen paragraphen. ich bin mir nicht sicher wie die unterschiede im detail dann sind. und ich bin mir nicht sicher wie ihr die schweizer paragraphen dann in die wikipedia bekommt. im artikel handlungsvollmacht, oder in einem anderen? wie wirkt sich das dann auf die kategorie aus, die derzeit Kategorie:Handelsrecht (Deutschland) ist? --ThurnerRupert (Diskussion) 14:37, 6. Jan. 2017 (CET)
- Die Frage ist nicht allgemeingültig zu beantworten. Ihre Beantwortung hängt davon ab, was der Artikel inhaltlich behandelt und auch, was sonst noch so zu dem Thema vorhanden ist. Es ist daher fast immer eine Einzelfallbetrachtung. Länderzusätze sind vor allem dann üblich, wenn es Verwechslungsmöglichkeiten gibt. Alle Artikel, die nur deutsches Recht behandeln, generell mit Klammerzusätzen zu versehen "(Deutschland)", hat sich nicht durchgesetzt. Ebenso werden Artikel, die österreichisches oder Schweizer Recht behandeln, nicht mit einem Länderzusatz versehen, wenn es den Begriff nur dort gibt und auch sonst kein Anlass besteht, die Länderbezogenheit hervorzuheben. --Opihuck 17:03, 6. Jan. 2017 (CET)
- wie würdest du den fall "schwere brandstiftung" lösen? den artikel löschen und den inhalt in Brandstiftung (Deutschland) einfügen, soweit es noch nicht dasteht? --ThurnerRupert (Diskussion) 18:20, 6. Jan. 2017 (CET)
- Was hat das mit der Frage des Lemmas zu tun? Für eine Löschung des Artikels gibt es aus meiner Sicht keinen Grund. --Opihuck 18:57, 6. Jan. 2017 (CET)
- schwere brandstiftung ist etwas sehr deutschland spezifisches, und die frage ist wie markiert man das korrekt. du sagst es ist eine einzelfall-entscheidung. ich finde es nicht gut lesbar wie das thema brandstiftung aufgebaut ist, bzw sehr kleinstrukturiert. von Brandstiftung (Deutschland) geht es zu Schwere Brandstiftung. Beide haben ähnlichen inhalt ausser den paragrafentext. besonders schwere brandstiftung ist ein rotlink mit direktem link ausserhalb der wikipedia, genauso wie brandstiftung mit todesfolge. ich hätte das gerne auf einer seite gelesen ohne herumclicken zu müssen. wenn man den text von schwerer brandstiftung in brandstiftung (deutschland) inkludiert ist es sonnenklar wo das gesetz so ist. --ThurnerRupert (Diskussion) 21:31, 6. Jan. 2017 (CET)
- Ich verstehe, dass dich das verwirrt. Wir haben einerseits allgemeine Artikel und die Strafrechtlicher unter uns haben begonnen, Artikel zu jedem Straftatbestand des deutschen StGB zu schreiben. Das ist teilweise noch in den Anfängen begriffen und unfertig. Da schwere Brandstiftung ein selbstständiger Straftatbestand ist, hat er grundsätzlich einen eigenen Artikel verdient. Das gleiche gilt für besonders schwere Brandstiftung (§ 306b Abs. 1 StGB) und Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB), für die es derzeit aber nur Rotlinks gibt. Ob der Artikel perfekt ist, ist eine andere Frage.
- Zur Frage des Lemmas: Da schwere Brandstiftung etwas Deutschlandspezifisches sein dürfte, besteht keine Verwechslungsgefahr mit dem Recht anderer Länder. Daher fehlt dort - anders als bei Brandstiftung (Deutschland) - die Deutschlandklammer, weil es noch einen allgemeinen Artikel Brandstiftung gibt. So weit ist das daher in Ordnung. --Opihuck 21:51, 6. Jan. 2017 (CET)
- ja, das würde dann wenigstens einer einfachen logik folgen. wenn man einen artikel pro paragraf hat. was wäre dann der qualitätsanspruch? muss man einen artikel lesen können und die begriffe sollen hinreichend erklärt werden? soll der zusammenhang zu anderen dargestellt werden, und wenn ja, wie (zb zu §306, §12 bei schwerer brandstiftung)? wo zieht ihr die grenze "dieses buch wird in seinen absätzen oder paragrafen in die wikipedia kopiert und annotiert, und das andere nicht" ? ist das schweizer obligationenrecht so etwas, die bibel nicht? wie wartet man das?
- lass mich zwei beispiele nennen bzgl wartbarkeit / qualität: erstens, von der verlinkung her. vom Obligationenrecht (Schweiz) wird auf Irrtum des österreichischen ABGB verlinkt. zweitens vom inhalt, bei schwerer brandstiftung steht ein kaputter satz "der Täter den Tatbestand der vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft erfüllt hat". --ThurnerRupert (Diskussion) 09:32, 7. Jan. 2017 (CET)
- Deine vorstehende Bemerkung verlässt ein wenig deine Ausgangsanfrage und geht in allgemeine Überlegungen zur Artikelarbeit über. Wann ein Lemma zulässig ist und wann nicht, ist - wie sonst auch - eine Frage der Relevanz. Du wirst sicher verstehen, dass ich darauf an dieser Stelle nicht näher eingehen kann. Wenn es Fehler im Text gibt, dann sollten sie korrigiert werden. Wir haben davon - nicht nur im Bereich Recht - sicher einige Hunderttausend bei gegenwärtig über zwei Millionen Artikeln. Verlinkungen zu Texten eines anderen Rechtsgebiets (hier: der von dir angesprochene Irrtumslink auf einen österreichischen Rechtstext in einem Artikel über Schweizer Recht) sind unglücklich und im konkreten Fall falsch und sollten deswegen berichtigt, und wenn das nicht geht, gelöscht werden. Ich hoffe, damit deine Anfrage beantwortet zu haben. Gruß --Opihuck 12:38, 7. Jan. 2017 (CET)
- schwere brandstiftung ist etwas sehr deutschland spezifisches, und die frage ist wie markiert man das korrekt. du sagst es ist eine einzelfall-entscheidung. ich finde es nicht gut lesbar wie das thema brandstiftung aufgebaut ist, bzw sehr kleinstrukturiert. von Brandstiftung (Deutschland) geht es zu Schwere Brandstiftung. Beide haben ähnlichen inhalt ausser den paragrafentext. besonders schwere brandstiftung ist ein rotlink mit direktem link ausserhalb der wikipedia, genauso wie brandstiftung mit todesfolge. ich hätte das gerne auf einer seite gelesen ohne herumclicken zu müssen. wenn man den text von schwerer brandstiftung in brandstiftung (deutschland) inkludiert ist es sonnenklar wo das gesetz so ist. --ThurnerRupert (Diskussion) 21:31, 6. Jan. 2017 (CET)
- Was hat das mit der Frage des Lemmas zu tun? Für eine Löschung des Artikels gibt es aus meiner Sicht keinen Grund. --Opihuck 18:57, 6. Jan. 2017 (CET)
- wie würdest du den fall Handlungsvollmacht lösen? in der vandalismusmeldung hat Leyo vorgeschlagen {{Deutschlandlastig}} zu verwenden, bis tatsächlich wer für andere länder einen inhalt einfügt. --ThurnerRupert (Diskussion) 18:24, 6. Jan. 2017 (CET)
- Schwer zu sagen. Der Text ist gegenwärtig deutschlandbezogen. Eine Verwechselungsgefahr sehe ich nicht. Ein Deutschlandlastig-Baustein wäre o.k., wenn es eine Handlungsvollmacht auch in Österreich oder der Schweiz gäbe. Kann ich so nicht sagen; vielleicht weiß Leyo als Schweizer da mehr. --Opihuck 18:57, 6. Jan. 2017 (CET)
- Das ist nicht mein Gebiet, aber Art. 462 OR behandelt jedenfalls «Andere Handlungsvollmachten» (siehe auch da). Im gegenwärtigen Zustand kann der Artikel nicht bleiben. --Leyo 20:16, 6. Jan. 2017 (CET)
- Der Artikel kann schon so bleiben, aber der Deutschlandlastig-Baustein erschiene auch mir dann nach deinem Hinweis gerechtfertigt. Mehr ist im Moment nicht zu veranlassen. Die "Lastig-Bausteine" sind in der Regel nur Erinnerungsposten; jemand aus Österreich oder der Schweiz, der sich des Themas aus nationaler Sicht annehmen würde, wäre sehr willkommen, ist in der Regel aber kaum zu finden. Schade. --Opihuck 20:28, 6. Jan. 2017 (CET)
- Ich habe den Baustein nun hinzugefügt. --Opihuck 20:31, 6. Jan. 2017 (CET)
- Das ist nicht mein Gebiet, aber Art. 462 OR behandelt jedenfalls «Andere Handlungsvollmachten» (siehe auch da). Im gegenwärtigen Zustand kann der Artikel nicht bleiben. --Leyo 20:16, 6. Jan. 2017 (CET)
- Schwer zu sagen. Der Text ist gegenwärtig deutschlandbezogen. Eine Verwechselungsgefahr sehe ich nicht. Ein Deutschlandlastig-Baustein wäre o.k., wenn es eine Handlungsvollmacht auch in Österreich oder der Schweiz gäbe. Kann ich so nicht sagen; vielleicht weiß Leyo als Schweizer da mehr. --Opihuck 18:57, 6. Jan. 2017 (CET)
- wie würdest du den fall "schwere brandstiftung" lösen? den artikel löschen und den inhalt in Brandstiftung (Deutschland) einfügen, soweit es noch nicht dasteht? --ThurnerRupert (Diskussion) 18:20, 6. Jan. 2017 (CET)
Straftäter-Kategorien
Wie schon neulich hier besprochen, habe ich zunächst einmal Kategorie:Betrüger, Kategorie:Dieb (mit Unterkategorien) und Kategorie:Entführer aus der Kategorie:Verurteilte Person in die Kategorie:Person (Recht) nach Tat verschoben und den Hinweis jeweils so abgeändert, dass er - hoffentlich - der tatsächlichen Praxis in diesen Kategorien besser entspricht, aber bedenklichen Vorgehensweisen weiter engegenwirkt. Zunächst möchte ich Euch bitten, Euch die neue Formulierung des Hinweises anzusehen und zu kommentieren. Weist er klar genug auf die Persönlickeitsrechte lebender Personen hin? Beschreibt er den Kreis an Personen, die in die Kategorien eingetragen werden sollen, angemessen?
Noch nichts gemacht habe ich an anderen Kategorien. Hier stoße ich auch auf ein anderes Problem: Kategorie:Verurteilte Person (Sexueller Missbrauch) und Kategorie:Vergewaltiger finde ich insofern unglücklich, als die Definitionen von "Sexueller Missbrauch" und "Vergewaltigung" je nach Ort und Zeit ziemlich unterschiedlich sein können, so dass mir das Nebeneinander der beiden Kategorien keine sinnvolle Aufteilung zu sein scheint. Wäre es vielleicht besser, beides zu einer Kategorie:Sexualstraftäter oder ähnliches zusammenzulegen?
Zur Einordnung in die Kategorie:Person (Recht) nach Tat scheint mir auch die Kategorie:Geldfälscher geeignet - Geld zu fälschen ist ja immer strafbar. Für die übrigen Fälscher-Kategorien funktioniert die Einordnung nicht, weil da auch Leute wie François Fournier vorkommen, die wohl nichts Strafbares getan haben. --Mark (Diskussion) 15:32, 8. Jan. 2017 (CET)
Gibts hier irgendwo Artikelwünsche ;-)? Der Begriff fällt ja doch recht oft, kann man da etwas darüber schreiben? --Zollernalb (Diskussion) 16:46, 27. Jan. 2017 (CET)
- → Wikipedia:WikiProjekt Recht/Artikelwünsche. --Bubo 容 18:21, 27. Jan. 2017 (CET)
- :-( --Zollernalb (Diskussion) 18:23, 27. Jan. 2017 (CET)
- Stimmt. --Bubo 容 18:25, 27. Jan. 2017 (CET)
- :-( --Zollernalb (Diskussion) 18:23, 27. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Zollernalb (Diskussion) 20:59, 27. Jan. 2017 (CET)
Hat jemand Interesse, das in der Entstehung begriffene Portal:Digitale Welt hier auf der Portal-Baustelle zu unterstützen oder zu befürworten ?--Bautsch 18:00, 9. Jan. 2017 (CET)
Wiki-Verlinkung des Gesetzes?
Ich sehe in letzter Zeit immer wieder, dass neben dem Paragraph (z. B. § 1 UStG) auch zusätzlich ein Wiki-Link auf das Gesetz gesetzt wird. (z. B. § 1 UStG). Das halte ich für nicht korrekt, da ich ja für meine Aussage die Gesetzesstelle als Beleg heranziehen möchte und keine Aussage über das Gesetz in seiner Gesamtheit treffe. Wie wird das gesehen oder gibt es gar eine Regel? --Michael Metschkoll (Diskussion) 15:27, 30. Jan. 2017 (CET)
- Der Leser soll verstehen können, was da für eine Abkürzung steht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:29, 30. Jan. 2017 (CET)
- Genau. Werden Abkürzungen für Gesetzesbezeichnungen verwendet, kann die Abkürzung mit dem Artikel über das Gesetz durch Verlinkung verknüpft werden. Das erleichtert die Erläuterung der Abkürzung. --Opihuck 17:37, 30. Jan. 2017 (CET)
- Die Argumente überzeugen mich. --Michael Metschkoll (Diskussion) 23:09, 30. Jan. 2017 (CET) :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Michael Metschkoll (Diskussion) 23:09, 30. Jan. 2017 (CET)
- Genau. Werden Abkürzungen für Gesetzesbezeichnungen verwendet, kann die Abkürzung mit dem Artikel über das Gesetz durch Verlinkung verknüpft werden. Das erleichtert die Erläuterung der Abkürzung. --Opihuck 17:37, 30. Jan. 2017 (CET)
Das Thema Paralleljustiz wird bekanntlich heiß diskutiert, ibs. wegen internationalen Schiedsgerichten und Friedensrichtern. Mag einer von Euch das Lemma demnächst mal anlegen? Es wäre schon schön, wenn wir dazu etwas fundiertes hätten. --84.61.73.152 16:07, 21. Jan. 2017 (CET)
- Das Wort "Paralleljustiz" ist ein Schlagwort aus der politischen Auseinandersetzung, das eine bestimmte gesellschaftliche Erscheinung beschreibt (vor allem "Justiz" durch geistliche Autoritäten in islamischen Gemeinden, aber auch "Justiz" durch nicht-staatliche Schiedsgerichte). Der Begriff ist in seinen Grenzen nicht konturiert. Die Hanns-Seidel-Stiftung beschreibt den Begriff in einem Papier als "... eine Form der Konfliktlösung und Beilegung von Streitigkeiten oder Straftaten, die nach deutschem Recht rechtlich relevante Tatbestände darstellen. Die Schlichtung jedoch bewegt sich außerhalb der deutschen Rechtsordnung und demokratischer Statuten." Das ist bereits sehr vage und aus meiner Sicht so auch nicht zutreffend. Was sich dazu schreiben ließe, dürfte größtenteils gegen WP:KTF verstoßen. Aber das ist nur meine Meinung. --Opihuck 17:00, 21. Jan. 2017 (CET)
- +1. Die Treffer bei Base drehen sich nur um die erste Variante. Am ehesten ein politisches Schlagwort, das nicht in die Zuständigkeit des Portals fällt.--Aschmidt (Diskussion) 17:35, 21. Jan. 2017 (CET)
- Die Probleme sehe ich auch. Wenn es einfach wäre, hätte ich schnell etwas zusammengegoogelt;) Ich denke, Opihuck hat es schon recht gut umrissen, das wäre ein Anfang. Gerade weil man bei dem Thema leicht in TF abrutschen kann, wäre es mir lieb, wenn Ihr etwas dazu schreibt, weil Ihr vermutlich am besten abschätzen könnt, was daran juristisch (an-)greifbar ist und was eher dem Populismus zuzuordnen ist. Ich denke, es reicht für ein gültiges Lemma, auch wenn der Begriff ist in seinen Grenzen nicht konturiert ist, so lange man diesen Aspekt berücksichtigt. --84.61.73.152 18:32, 21. Jan. 2017 (CET)
- Es geht nicht darum, etwas schnell zusammenzugoogeln. Es gibt zu dem Lemma nur eine Diss aus Münster und (siehe oben) sechs OA-Publikationen, sonst keinerlei Fachliteratur. Nur ein weiteres Sachbuch, sonst keine Veröffentlichungen in der D-NB. Der Begriff entstammt dem rechtslastigen ausländerfeindlichen Diskurs, er ist nicht lemmafähig, denn eine wissenschaftliche Diskussion ist bestenfalls demnächst im Entstehen, deshalb werde ich es nicht unterstützen, und ich würde die übrigen Autoren bitten, es ebenso zu halten. Wikipedia ist nicht Metapedia.--Aschmidt (Diskussion) 19:22, 21. Jan. 2017 (CET)
- Der Begriff wird vielfach verwendet in jeweils ähnlicher Bedeutung. Lemmafähig ist das durchaus, weil es ein wesentlicher Teil des Zeitgeschehens ist und zumindest erste Reaktionen aus der Fachwelt verfügbar sind. Wikt:Paralleljustiz gibt es schon, Google hat > 30.000 Treffer, Google News > 2000 Treffer. So präsent wie das in den Medien ist, wird es so oder so zu einer Artikelanlage kommen und solche Begriffe überstehen erfahrungsgemäß die LD. Dann doch lieber mit einem ordentlichen Ansatz starten, als sich über irgendeinen Murks in einer trollverseuchten LD plus X Nebenschauplätzen zu streiten. --84.61.73.152 20:48, 21. Jan. 2017 (CET)
- Es geht nicht darum, etwas schnell zusammenzugoogeln. Es gibt zu dem Lemma nur eine Diss aus Münster und (siehe oben) sechs OA-Publikationen, sonst keinerlei Fachliteratur. Nur ein weiteres Sachbuch, sonst keine Veröffentlichungen in der D-NB. Der Begriff entstammt dem rechtslastigen ausländerfeindlichen Diskurs, er ist nicht lemmafähig, denn eine wissenschaftliche Diskussion ist bestenfalls demnächst im Entstehen, deshalb werde ich es nicht unterstützen, und ich würde die übrigen Autoren bitten, es ebenso zu halten. Wikipedia ist nicht Metapedia.--Aschmidt (Diskussion) 19:22, 21. Jan. 2017 (CET)
- Die Probleme sehe ich auch. Wenn es einfach wäre, hätte ich schnell etwas zusammengegoogelt;) Ich denke, Opihuck hat es schon recht gut umrissen, das wäre ein Anfang. Gerade weil man bei dem Thema leicht in TF abrutschen kann, wäre es mir lieb, wenn Ihr etwas dazu schreibt, weil Ihr vermutlich am besten abschätzen könnt, was daran juristisch (an-)greifbar ist und was eher dem Populismus zuzuordnen ist. Ich denke, es reicht für ein gültiges Lemma, auch wenn der Begriff ist in seinen Grenzen nicht konturiert ist, so lange man diesen Aspekt berücksichtigt. --84.61.73.152 18:32, 21. Jan. 2017 (CET)
- +1. Die Treffer bei Base drehen sich nur um die erste Variante. Am ehesten ein politisches Schlagwort, das nicht in die Zuständigkeit des Portals fällt.--Aschmidt (Diskussion) 17:35, 21. Jan. 2017 (CET)
Mir fällt es schon schwer, eine wissenschaftlich fundierte Definition des Begriffs zu finden. Sollte es um Streitschlichtung parallel zur staatlichen Justiz gehen? (Das wäre mein privates, am Wortlaut ausgerichtetes Verständnis, für das ich keinerlei Beleg gefunden habe; und da beginnt das Problem). Wenn das so wäre, dann könnte alles Mögliche erfasst sein, von den Patrouillen der Sharia Police über den Chef eines Mafiaclans bis hin zu vertraglich vereinbarten Schiedsgerichten, die beispielsweise im Handel an der Tagesordnung sind. Alles das gleiche? Oder: In den jüdischen Gemeinden im europäischen Osten war der Ortsrabbiner zugleich Streitschlichter. Ist das Paralleljustiz? Oder: Frank Sinatra war dafür bekannt, in den 1960er-Jahren in Streitigkeiten zwischen seinen Musikern und ihren Agenturen zu vermitteln, um Gerichtsverfahren zu umgehen. Dazu gibt es großartige Geschichten und Anekdoten. Betrieb er Paralleljustiz?
Ich will nicht in Abrede stellen, dass es den Begriff gibt. Allerdings teile ich die Meinung von Aschmidt, dass er in erster Linie unwissenschaftlich verwendet wird. Mit wissenschaftlicher Aufarbeitung mag das was werden; daohne sähe ich das eher kritisch. Und selbst dann wäre es wohl weniger ein juristischer Themenkomplex als vielmehr ein soziologischer.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 21:21, 21. Jan. 2017 (CET)
- (BK) Die Häufigkeit bei Google spiegelt keine wissenschaftliche Relevanz wider. Wir sind kein Nachrichtenmagazin, sondern eine Enzyklopädie, die sich bemüht, gesichertes Sachwissen abzubilden. Ein in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung verwendetes Schlagwort ist kein solches Sachwissen. Ein Rechtsbegriff ist "Paralleljustiz" bis heute nicht. JURIS-Treffer aus der Rechtsprechung: genau 5 unter mehr als 5,5 Millionen Dokumenten; durchweg anzutreffen in Sachverhaltsdarstellungen über Schiedsstellen und islamistische Gewalttäter, also nicht etwa in den Entscheidungsgründen des Gerichts). Also: Worüber dann schreiben? Welchem Politiker das Wort wann aus dem Mund gefallen ist? Was er möglicherweise damit verbindet? Was ein anderer damit vielleicht möglicherweise anders verbindet? Am Ende wird viel geschrieben und nichts gesagt, und der Autor ist dann tottraurig, wenn sein schöner POV-Besinnungsaufsatz mit Ach und Krach durch die Löschdiskussion fällt. Sorry, bitte keine Zeit in dieses Projekt investieren, ist Zeitverschwendung. "Paralleljustiz" ist nur eine Vokabel, die als solche nicht klassisch enzyklopädisch definierbar ist. --Opihuck 21:26, 21. Jan. 2017 (CET)
- Die Kritik ist berechtigt - so weit, so gut. Aber Wikipedia stellt nicht nur Begriffe dar, die zentraler Gegenstand des wissenschaftlichen Diskurs sind. Definieren ist da problematisch und man wird zurückgeworfen auf eine beschreibende Darstellung, weswegen es schwierig ist, TF und POV zu vermeiden. Was ich für sinnvoll hielte, wäre ein sachlich-nüchterner Stub, der die Bedeutung umreißt, beschreibt, in welchem Kontext der Begriff verwendet wird und dabei deutlich macht, daß es sich entgegen dem Anschein nicht um einen juristischen Fachbegriff handet, sondern um ein politisches Schlagwort. --84.58.90.63 12:32, 22. Jan. 2017 (CET)
- Jetzt haben sich drei Juristen ausführlich und unter Aufzeigung der Problematik mit deinem Vorschlag befasst. Eigentlich müsste doch nun alles klar sein. Irgendwie werde ich aber das Gefühl nicht los, als reden wir bei dir gegen eine Wand. Bist du Soziologe oder Politologe? Die sind auch kaum von ihrem Kurs abzubringen und hängen unrealistischen Projekten hinterher. Nimm nun bitte zur Kenntnis, dass von uns keine Unterstützung zu erwarten ist und die Löschung des von einem Soziologen/Politologen verfassten Artikels überwiegend wahrscheinlich ist. --Opihuck 12:46, 22. Jan. 2017 (CET)
- Bin weder Soziologe noch Politologe, habe mehr in Richtung Naturwissenschaften studiert. Darum will ich auch keinen Assoziationsblaster im Artikel. An eine Löschung glaube ich aus der Erfahrung nicht, sofern der Artikel neutral gehalten ist, aber an eine besonders häßliche LD, die man vermeiden könnte, wenn man sich im Vorfeld über wesentliche Eckpunkte abstimmt. Die Treffer bei Google Scholar gehen übrigens zurück bis 1975. Ganz neu ist der Begriff also auch nicht. Bei rumstöbern dort bin ich auch auf den Begriff "Schattenjustiz" gestoßen. Ist das synonym oder gibt es klare Unterschiede zu Paralleljustiz? --84.58.90.63 12:56, 22. Jan. 2017 (CET)
- Jetzt haben sich drei Juristen ausführlich und unter Aufzeigung der Problematik mit deinem Vorschlag befasst. Eigentlich müsste doch nun alles klar sein. Irgendwie werde ich aber das Gefühl nicht los, als reden wir bei dir gegen eine Wand. Bist du Soziologe oder Politologe? Die sind auch kaum von ihrem Kurs abzubringen und hängen unrealistischen Projekten hinterher. Nimm nun bitte zur Kenntnis, dass von uns keine Unterstützung zu erwarten ist und die Löschung des von einem Soziologen/Politologen verfassten Artikels überwiegend wahrscheinlich ist. --Opihuck 12:46, 22. Jan. 2017 (CET)
Habe mal etwas in den WP Artikeln herumgestöbert und ein paar Quellen gefunden: Das BMJ hat sich dem Thema intensiv gewidmet und eine umfangreiche Studie dazu gemacht, die Gewerkschaft der Polizei hat bspw. einen Leitartikel dazu herausgebracht und das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat - wie könnte es anders sein - eine fleißige Arbeitsgruppe Paralleljustiz gegründet. Das reicht für "behalten". Es geht also mehr darum, ob wie man sich auf einen Konsens einigen kann. Es wäre schön, wenn Eure Ansichten in den Artikel miteinfließen würden, anstatt nur in die Diskussion darum. --84.58.90.63 13:49, 22. Jan. 2017 (CET)
- Nein, das reicht ganz sicher nicht für "behalten". Nur weil der Begriff von allen möglichen Personen mit ganz unterschiedlichen Vorstellungen (äußerst vage - eine Definition ist kaum erkennbar) belegt ist, rechtfertigt das keinen eigenen Artikel. Er bliebe inhaltslos, voll mit POV und TF und wäre ganz sicher ein Löschkandidat. Wir haben dir jetzt genug Hinweise gegeben, dir selbst eine eigene Meinung zu bilden und dich von der Aussichtslosigkeit des Projektes zu überzeugen. Einsicht musst du selbst haben. Für mich ist jetzt EOD. --Opihuck 15:25, 22. Jan. 2017 (CET)
- Echt Schade, daß Ihr das so eng seht. --84.58.90.63 16:09, 22. Jan. 2017 (CET)
- Weißt Du, wir sehen das wohl vor allem deshalb so eng, weil wir alle schon so lange dabei sind. Die Frage, was Wikipedia ist und was nicht, haben wir alle schon geführt, in meinem Fall vor ungefähr zehn Jahren, gefühlt ist es noch länger her. Und wir sind uns da ziemlich einig. Und auch diejenigen, die die Löschdiskussionen entscheiden, sind schon ziemlich lange dabei, jüngere werden ja gar nicht erst zum Admin gewählt. Insoweit tritt, wie Du z.B. auf der Benutzerseite von Opihuck derzeit sehen kannst, eine gewisse Ermüdung ein, wenn man Deine Vorschläge liest und doch merkt man, Du würdest gerne was tun. Was ist inhaltlich dazu noch zu sagen – außer dem, was wir schon erwogen hatten? Der Eintrag vom Wiktionary ist – wie immer öfter dort – nicht wirklich fundiert, denn es gibt zu dem Begriff keine anderen Wörterbucheinträge, auf die sich die Autoren dort stützen könnten. Er ist reine TF und transportiert einen ziemlich problematischen Begriff, denn natürlich ist es mit guten Gründen umstritten, ob es das, was er insinuiert, überhaupt gibt. Deshalb auch insoweit keine wissenschaftliche Grundlage für die Arbeit. Und Google … da spielt es eigentlich keine Rolle, ob man die Websuche oder Scholar wählt. Was sich dort findet, ist nur Kraut und Rüben, also gerade kein Material für einen rechtswissenschaftlich fundierten Beitrag. Und Du hattest uns ja als juristisch vorgebildete Autoren befragt. Fazit: Keine Literatur vorhanden, die D-NB ist da schon maßgeblich, daneben die Universitätsserver, irgendwo sollte sich doch etwas Solides zu einem Thema finden. Aber: Ein reines politisches Schlagwort aus der rechten Ecke. Deshalb würde ich Dir empfehlen, Deine Arbeitskraft in andere Materien zu investieren, vielleicht näher bei Deiner beruflichen Kompetenz liegend. Wenn Du etwas in Wikipedia tun möchtest, wende Dich doch lieber der inhaltlichen Pflege von bestehenden Artikeln zu. Es gibt so viele Beiträge, die schon seit 2007 oder 2008 nicht mehr weiter bearbeitet worden sind und die dringend ein Update gebrauchen könnten. Das wäre eine wirklich verdienstvolle Tätigkeit und würde sicherlich viele hier freuen, wenn Du Dich mit einem Thema gut auskennst.--Aschmidt (Diskussion) 19:20, 22. Jan. 2017 (CET)
- Das ist lieb gemeint, reizt mich allerdings eher weniger. Bislang wurde noch kein von mir angelegter Artikel gelöscht und meine Einschätzungen auf RCK haben auch soweit gepaßt, darum vertraue ich meiner Einschätzung. Das Ding ist, mich reizen besonders schwierige umzusetzende Lemmata. Was mich stört, ist die Aussicht auf unsachliche, oftmals übelkeitserregende Diskussionen, die sowas nach dich ziehen kann. Du kannst mglw. sehen, daß ich eigentlich ganz gerne diskutiere, aber nur in sachlicher Form. Hier funktioniert das bislang halbwegs, aber wenn das in eine LD getrieben wird, werden die Fetzen fliegen. Redaktionen wie Ihr sind zwar gemäßigter, aber teilweise sehr eingefahren und beißen reflektorisch alles weg, was nicht ins Schema paßt, um den Bestand zu schützen. Auch wenn das kein juristischer Fachbegriff ist, so erweckt er aber zumindest den Anschein. darum wäre es mir wichtig, das abzugrenzen. --84.58.90.63 19:53, 22. Jan. 2017 (CET)
- Danke für Deine Rückmeldung. Ich würde gerne noch etwas ergänzen: Mir fällt auf, daß Du sprachlich sehr in konfligierenden Zusammenhängen denkst, z.B. erwägst Du, wie Deine Aussichten in einer Löschdiskussion wären, einen Artikel gegen Widerstände durchzusetzen, oder Du stellst Dir vor, wie in der Löschdiskussion die Fetzen fliegen. Ich finde das sehr schade. Mein Weg hinein in Wikipedia führte über fachliche Kompetenz, ich hatte nie die Vorstellung, Artikel zu schreiben, als zöge ich in eine Schlacht. Es soll doch allen Spaß machen und konstruktiv sein und insgesamt der allgemeinen Aufklärung dienen. Das kann aber nur klappen, wenn man intern für gute Energie sorgt. – Vielleicht auch dies eine Anregung an Dich?--Aschmidt (Diskussion) 20:11, 22. Jan. 2017 (CET)
- (BK) Ich komme noch mal kurz zurück, weil dein letzter Beitrag Widerspruch fordert: Wir "beißen hier nichts weg", schon gar nicht "reflektorisch" bei einem Fachfremden, der umsichtig die Chancen eruiert. Du wirst uns kaum vorhalten können, uns mit deinem Anliegen nicht ernsthaft befasst zu haben. Aschmidt hat recherchiert, ich habe es auch getan, also könntest du doch eigentlich zufrieden und dankbar sein. Dass das Ergebnis dir nicht behagt, ist verständlich, aber nun mal schicksalhaft hinzunehmen. Was helfen dir Euphorie und falscher Ansporn? --Opihuck 20:16, 22. Jan. 2017 (CET)
- @Aschmidt: Das hast Du richtig erkannt. Es liegt vermutlich daran, daß ich vorzugsweise kontroverse Themen bearbeite, weil mir bei kontroversen Themen eine gute, also NPOV etc. Darstellung ganz besonders am Herzen liegt. Leider bin ich eher dünnhäutig und stecke untergriffige Reaktionen nicht so gut weg. Darum überlege ich lieber im Vorfeld, worauf ich mich bei einem neuen Projekt einlasse. Bislang war auch noch kein von mir angelegter Artikel in einer LD, aber ich habe da schon öfters mitgemischt, auf beiden Seiten. Manchmal bin ich auch in laufende Diskussionen eingestiegen und manchmal mußte ich meine Arbeit gegen Ideologen verteidigen. Sowas kann einen zermürben.
- @Opihuck: Mir ist die Formulierung von Aschmidt "[...] ich würde die übrigen Autoren bitten, es ebenso zu halten." etwas auf den Magen geschlagen und ich hatte auch den Eindruck, ab dort gegen eine Wand zu reden. "Zufrieden" wäre ich, wenn Du meine Argumente aufgegriffen hättest, "dankbar" wäre ich, wenn Du etwas zum Gelingen des Artikels beigesteuert hättest, "schicksalshaft hinzunehmen" ist IMHO nichts von alledem hier. Enzykopädischer Diskurs sollte nicht vom Schicksal abhängen. --84.58.90.63 20:52, 22. Jan. 2017 (CET)
- Deine Erwartungen an das, was du von uns bekommen kannst, dürften übersteigert sein. Das ist wohl eins deiner Hauptprobleme. Im Übrigen wird dich niemand davon abhalten, Ratschläge zu missachten und deinen Kopf durchzusetzen. --Opihuck 21:14, 22. Jan. 2017 (CET)
- Nö, ich bin hier ohne bestimmte Erwartung reingegangen. Könnten wir damit diese ad personam Argumentation abschließen und wieder zur Sache zurückkommen? Genaus solche Richtungswechsel weg vom Thema hin zur Person sind es nämlich, die ursprünglich sachliche Diskussionen verunsachlichen und das Diskussionsklima belasten. --84.58.90.63 21:28, 22. Jan. 2017 (CET)
- Nö, in der Sache ist alles gesagt und nichts zu ergänzen. Viel Glück beim Artikelschreiben und der anschließenden LD. --Opihuck 21:47, 22. Jan. 2017 (CET)
- Ach so. Soll ich dann den ad personam Teil als Zugabe verstehen oder war das eher als Ersatz für die fehlende Auseinandersetzung mit meinen Argumenten gedacht? --84.58.90.63 23:23, 22. Jan. 2017 (CET)
- Nö, in der Sache ist alles gesagt und nichts zu ergänzen. Viel Glück beim Artikelschreiben und der anschließenden LD. --Opihuck 21:47, 22. Jan. 2017 (CET)
- Nö, ich bin hier ohne bestimmte Erwartung reingegangen. Könnten wir damit diese ad personam Argumentation abschließen und wieder zur Sache zurückkommen? Genaus solche Richtungswechsel weg vom Thema hin zur Person sind es nämlich, die ursprünglich sachliche Diskussionen verunsachlichen und das Diskussionsklima belasten. --84.58.90.63 21:28, 22. Jan. 2017 (CET)
- Deine Erwartungen an das, was du von uns bekommen kannst, dürften übersteigert sein. Das ist wohl eins deiner Hauptprobleme. Im Übrigen wird dich niemand davon abhalten, Ratschläge zu missachten und deinen Kopf durchzusetzen. --Opihuck 21:14, 22. Jan. 2017 (CET)
- Das ist lieb gemeint, reizt mich allerdings eher weniger. Bislang wurde noch kein von mir angelegter Artikel gelöscht und meine Einschätzungen auf RCK haben auch soweit gepaßt, darum vertraue ich meiner Einschätzung. Das Ding ist, mich reizen besonders schwierige umzusetzende Lemmata. Was mich stört, ist die Aussicht auf unsachliche, oftmals übelkeitserregende Diskussionen, die sowas nach dich ziehen kann. Du kannst mglw. sehen, daß ich eigentlich ganz gerne diskutiere, aber nur in sachlicher Form. Hier funktioniert das bislang halbwegs, aber wenn das in eine LD getrieben wird, werden die Fetzen fliegen. Redaktionen wie Ihr sind zwar gemäßigter, aber teilweise sehr eingefahren und beißen reflektorisch alles weg, was nicht ins Schema paßt, um den Bestand zu schützen. Auch wenn das kein juristischer Fachbegriff ist, so erweckt er aber zumindest den Anschein. darum wäre es mir wichtig, das abzugrenzen. --84.58.90.63 19:53, 22. Jan. 2017 (CET)
- Weißt Du, wir sehen das wohl vor allem deshalb so eng, weil wir alle schon so lange dabei sind. Die Frage, was Wikipedia ist und was nicht, haben wir alle schon geführt, in meinem Fall vor ungefähr zehn Jahren, gefühlt ist es noch länger her. Und wir sind uns da ziemlich einig. Und auch diejenigen, die die Löschdiskussionen entscheiden, sind schon ziemlich lange dabei, jüngere werden ja gar nicht erst zum Admin gewählt. Insoweit tritt, wie Du z.B. auf der Benutzerseite von Opihuck derzeit sehen kannst, eine gewisse Ermüdung ein, wenn man Deine Vorschläge liest und doch merkt man, Du würdest gerne was tun. Was ist inhaltlich dazu noch zu sagen – außer dem, was wir schon erwogen hatten? Der Eintrag vom Wiktionary ist – wie immer öfter dort – nicht wirklich fundiert, denn es gibt zu dem Begriff keine anderen Wörterbucheinträge, auf die sich die Autoren dort stützen könnten. Er ist reine TF und transportiert einen ziemlich problematischen Begriff, denn natürlich ist es mit guten Gründen umstritten, ob es das, was er insinuiert, überhaupt gibt. Deshalb auch insoweit keine wissenschaftliche Grundlage für die Arbeit. Und Google … da spielt es eigentlich keine Rolle, ob man die Websuche oder Scholar wählt. Was sich dort findet, ist nur Kraut und Rüben, also gerade kein Material für einen rechtswissenschaftlich fundierten Beitrag. Und Du hattest uns ja als juristisch vorgebildete Autoren befragt. Fazit: Keine Literatur vorhanden, die D-NB ist da schon maßgeblich, daneben die Universitätsserver, irgendwo sollte sich doch etwas Solides zu einem Thema finden. Aber: Ein reines politisches Schlagwort aus der rechten Ecke. Deshalb würde ich Dir empfehlen, Deine Arbeitskraft in andere Materien zu investieren, vielleicht näher bei Deiner beruflichen Kompetenz liegend. Wenn Du etwas in Wikipedia tun möchtest, wende Dich doch lieber der inhaltlichen Pflege von bestehenden Artikeln zu. Es gibt so viele Beiträge, die schon seit 2007 oder 2008 nicht mehr weiter bearbeitet worden sind und die dringend ein Update gebrauchen könnten. Das wäre eine wirklich verdienstvolle Tätigkeit und würde sicherlich viele hier freuen, wenn Du Dich mit einem Thema gut auskennst.--Aschmidt (Diskussion) 19:20, 22. Jan. 2017 (CET)
- Echt Schade, daß Ihr das so eng seht. --84.58.90.63 16:09, 22. Jan. 2017 (CET)
In der Infobox steht aktuell bei ursprüngliche Fassung "unbekannt". Kann das jemand von euch recherchieren? Meine Suche ging nur bis 1974 zurück, aber das Gesetz ist wohl schon älter... -- 79.229.204.8 21:07, 23. Jan. 2017 (CET)
- SchwbG vom 29. 4. 1974. Hope this helps.--Aschmidt (Diskussion) 21:21, 23. Jan. 2017 (CET)
- Stimmt nicht ganz: Die Urfassung ist aus 1953 und Vorläufer gab es schon viel früher (1923 und davor). Ich habe es im Artikel ergänzt. --Opihuck 22:03, 23. Jan. 2017 (CET)
- Danke Dir! Meine Bordmittel gingen leider auch nur bis in die 1970er Jahre zurück, ich dachte mir irgendwann mal, das reiche aus… ;) --Aschmidt (Diskussion) 22:32, 23. Jan. 2017 (CET)
- @Opihuck: Hab noch ein bißchen nachgelegt.--Aschmidt (Diskussion) 11:38, 24. Jan. 2017 (CET)
- Sehr gute Arbeit. Respekt. Danke auch von mir. --Opihuck 18:55, 24. Jan. 2017 (CET)
- Stimmt nicht ganz: Die Urfassung ist aus 1953 und Vorläufer gab es schon viel früher (1923 und davor). Ich habe es im Artikel ergänzt. --Opihuck 22:03, 23. Jan. 2017 (CET)
Vielleicht kann noch jemand ergänzen, vor allem sein Werk.--scif (Diskussion) 12:03, 27. Jan. 2017 (CET)
- Ich frage mich, ob der bisherige Text für Relevanz ausreicht. In jedem Falle habe ich ein paar Übertreibungen herausgenommen. Wäre schön, wenn du auch noch ein paar Belege beisteuern könntest, die die Relevanzfrage klären. --Opihuck 19:47, 27. Jan. 2017 (CET)
- An der Relevanzgrenze als Autor, weil er viele Veröffentlichungen als Mitautor oder Mitherausgeber hatte. Keine eigenen Werke. Schade ist, daß die DNB bei der Zuordnung der GND nicht zuverlässig gearbeitet hatte. Es geht ziemlich durcheinander.
- Ein gutes Beispiel auch dafür, mit welcher Not mittlerweile nach Themen gesucht wird, um überhaupt noch eigene Seiten anlegen zu können, weil der Kernbestand einer Universalenzaklopädie schon vorhanden oder gar nicht mehr bearbeitbar ist. Oder wollen wir mal versuchen, endlich die Informationsfreiheit anzugehen? 55 Beobachter hat die Seite. Man müßte wahrscheinlich Bataillone aufstellen, um das nochmal zurecht rücken zu können.--Aschmidt (Diskussion) 21:05, 27. Jan. 2017 (CET)
Zur Zeit im Review Daceloh (Diskussion) 23:46, 3. Feb. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Daceloh (Diskussion) 17:19, 16. Feb. 2017 (CET)
Artikel Elmar Hörig
Betrifft das Portal:Recht zwar nur im weitesten Sinne, dennoch möchte ich auf den Artikel aufmerksam machen. Mir war, ohne dass ich den Sachverhalt bislang kannte, der widersprüchliche Artikelzustand aufgefallen. Es geht darum, dass unmittelbar in der Artikeleinleitung rechtlich problematische Äußerungen enthalten sind, die sich an weniger prominenter Stelle des Artikels dann als offensichtlich aus juristischer Sicht nicht haltbar entpuppen. Wie dem Artikel zu entnehmen ist, gab es aufgrund staatsanwaltschaftlicher Entscheidung kein Ermittlungsverfahren, weil kein Anfangsverdacht gesehen wurde. So steht es im Artikel. Wie gesagt, was sich in der Sache tatsächlich zugetragen hat, weiß ich nicht (ein Facebook-Profil zu diesen Äußerungen kann ich zudem nicht finden). So kann das aber mitnichten im Artikel stehen. Ich klinke mich an dieser Stelle allerdings aus. Den Grund kann man auf der Artikeldiskussionsseite nachlesen.--Losdedos (Diskussion) 19:14, 31. Jan. 2017 (CET)
Symposion "Rechtsquelle Wikipedia?", 3.-4. März in Hagen
Via Mailingliste Inetbib bin ich hierauf aufmerksam geworden: Rechtsquelle Wikipedia? Praxis – Fiktion – Standards. Symposion, 3. – 4. März 2017 in Hagen und dachte mir, dass das auch hier interessieren könnte. Gestumblindi 21:43, 17. Jan. 2017 (CET)
- Hallo Gestumblindi, guter Hinweis! Auf dem Symposium werden auch Toblu, WiseWoman und ich sprechen. Ich hatte schon vor ein paar Monaten einmal auf die Veranstaltung hingewiesen, da ist das wohl untergegangen. :-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:26, 17. Jan. 2017 (CET)
- In der Tat, gut versteckt ;) --M@rcela 15:19, 18. Jan. 2017 (CET)
Dann kann ich nochmals meine Feststellung wiederholen, dass der Titel der Veranstaltung leider vollkommener, sorry, Schwachsinn ist. Wikipedia ist vielleicht juristisches Arbeits- oder Hilfsmittel, aber niemals eine Rechtsquelle (das sind Verfassung/Gesetz/Verordnung/Satzung etc., Gewohnheitsrecht, ggf. Richterrecht usw.). Gert Lauken (Diskussion) 18:17, 24. Jan. 2017 (CET)
- Dann denkst du nicht über den Tellerrand hinaus. Benatrevqre …?! 14:21, 2. Feb. 2017 (CET)
Der Inhalt der Veranstaltung ist mir nicht so ganz klar. Ist von der Veranstaltung ernsthaft Substanz zu erwarten? --ErwinLindemann (Diskussion) 11:33, 27. Jan. 2017 (CET)
- Na und? Ja, natürlich. Benatrevqre …?! 14:19, 2. Feb. 2017 (CET)
Zitieren von US-Prozessen
Weiß jemand von Euch hochwohllöblichen Rechtsgelehrten, wie man US-Prozesse richtig zitiert? Unter Executive_Order_13769#Legalität sind in den Fußnoten einige angegeben, ich bin mir nicht sicher ob ich es richtig gemacht habe. --Wikischlumpf (Diskussion) 12:05, 2. Feb. 2017 (CET)
- Wir beantworten jede freundliche Anfrage. --Opihuck 16:49, 2. Feb. 2017 (CET)
- Ich hätte Wikischlumpfs ursprüngliche (inzwischen geänderte) Formulierung ja nicht als unfreundlich, sondern eher als freundliche Neckerei verstanden. Gestumblindi 22:31, 2. Feb. 2017 (CET)
- Ja, du vielleicht, ich nicht. Und die jetzige ist nicht viel besser. --Opihuck 22:43, 2. Feb. 2017 (CET)
- Danke, Gestumblindi. So hat sie auch auf mich gewirkt. --Bubo 容 12:00, 3. Feb. 2017 (CET)
- Unsere Tochter teilte mir mal mit, es gäbe juristische Personen und normale Menschen, und nur letztere könnten Humor haben. Ich habe ihr dann erklärt, dass sie dem Wortsinn nach Recht habe, allerdings anders als sie es gemeint hat. --Wikischlumpf (Diskussion) 15:13, 3. Feb. 2017 (CET)
- Ist es nun richtig zitiert? --Wikischlumpf (Diskussion) 15:13, 3. Feb. 2017 (CET)
- Um den Ball zurückzuspielen, Wikischlumpf: Man spricht im allgemeinen weniger von der Legalität als von der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme. Und was das Zitieren von amerikanischem case law angeht, scheint es derzeit kein Redaktionsmitglieder zu geben, die sich damit auskennen. Mein pragmatischer Vorschlag wäre: Richte Dich am besten nach den Gepflogenheiten unserer Kollegen auf enwiki.--Aschmidt (Diskussion) 19:15, 5. Feb. 2017 (CET)
- Dachte ich schon wegen der Zitierweise, aber danke. Das "Legalität" im Artikel kommt nicht von mir. --Wikischlumpf (Diskussion) 19:25, 5. Feb. 2017 (CET)
- Um den Ball zurückzuspielen, Wikischlumpf: Man spricht im allgemeinen weniger von der Legalität als von der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme. Und was das Zitieren von amerikanischem case law angeht, scheint es derzeit kein Redaktionsmitglieder zu geben, die sich damit auskennen. Mein pragmatischer Vorschlag wäre: Richte Dich am besten nach den Gepflogenheiten unserer Kollegen auf enwiki.--Aschmidt (Diskussion) 19:15, 5. Feb. 2017 (CET)
- Ich hätte Wikischlumpfs ursprüngliche (inzwischen geänderte) Formulierung ja nicht als unfreundlich, sondern eher als freundliche Neckerei verstanden. Gestumblindi 22:31, 2. Feb. 2017 (CET)
Review und Auszeichnungskandidaturen
Mir ist aufgefallen, dass sich nur wenige Redaktionsmitglieder am Review und den Kandidaturen rechtlicher Artikel beteiligen. Wenn das Zeitmangel ist, habe ich dafür natürlich vollstes Verständnis. Aber vielleicht übersehen das einfach Einige, weil das hier nicht technisch eingebunden ist? --Daceloh (Diskussion) 23:24, 3. Feb. 2017 (CET)
- Kann schon sein, dass die Beteiligung mangelhaft ist. Was schlägst du vor, das zu verbessern? --Opihuck 23:27, 3. Feb. 2017 (CET)
- Die Frage war nur, ob das übersehen wird, oder ob einfach zu viel anderes zu tun ist. Wenn das nur übersehen wird, würde ich vielleicht einfach mal einen Hinweis hier hinterlassen, wenn es mir mal auffällt. Weitere Vorschläge habe ich leider nicht. Abgesehen von dem ganz allgemeinen Vorschlag das Diskussionsklima insgesamt zu verbessern...
- Gute Idee mit dem Hinweis. Ich würde mir das angucken. Bisher habe ich von rechtlichen Artikeln im Review nichts mitbekommmen, da ich die Seite nicht auf meiner Beo habe. Geht vielleicht auch anderen so. --Opihuck 23:41, 3. Feb. 2017 (CET)
- Es gibt ja keine dummen Fragen, nur dumme Antworten. Daher meine Frage: Welche Funktion hat ein Review in diesem Kontext und wo stehen die entsprechenden Informationen? --Michael Metschkoll (Diskussion) 17:11, 4. Feb. 2017 (CET)
- Ein Review dient dazu den Artikel durch die Gemeinschaft prüfen und verbessern zu lassen, meistens um eine Lesenswertkandidatur vorzubereiten. Ausführlich: WP:Review --Daceloh (Diskussion) 14:00, 5. Feb. 2017 (CET)
- Es gibt ja keine dummen Fragen, nur dumme Antworten. Daher meine Frage: Welche Funktion hat ein Review in diesem Kontext und wo stehen die entsprechenden Informationen? --Michael Metschkoll (Diskussion) 17:11, 4. Feb. 2017 (CET)
- Gute Idee mit dem Hinweis. Ich würde mir das angucken. Bisher habe ich von rechtlichen Artikeln im Review nichts mitbekommmen, da ich die Seite nicht auf meiner Beo habe. Geht vielleicht auch anderen so. --Opihuck 23:41, 3. Feb. 2017 (CET)
- Es ist tatsächlich schon etwas her, daß ich mich an solchen Diskussionen beteiligt hatte. Damals hatte ich einige bedenkliche Inhalte kritisiert; es war eine Fleißarbeit, aber der Autor war überhaupt nicht daran interessiert, die vielen Paragraphen, die er zitiert hatte, auch mit der entsprechenden Vorlage zu verlinken. Und die rechtlich erhebliche Kritik hatte nicht dazu geführt, daß der Artikel am Ende nicht seine Auszeichnung erhalten hätte. Wozu, nun also, die Mühe? Wieviel Arbeitseinsatz soll man denn hier einfließen lassen, damit er etwas bewirken könnte? Die Zeitreichen, die in den 2000-er Jahren das Web 2.0 aufgebaut hatten, sind müde geworden, und die Zeit ist auch nicht mehr gar so reichlich vorhanden wie früher. Dann bleibt die Beteiligung an so etwas schon einmal aus, zumal ich lesenswert und so weiter auch durchaus hust problematisch finde… Der erste Kommentar, den ich auf der Kandidatur-Seite damals gelesen hatte, begann mit dem Satz: Ich habe zwar keine Ahnung von …, aber den Artikel finde ich gut.--Aschmidt (Diskussion) 19:59, 5. Feb. 2017 (CET)
Wikipedia:WikiProjekt Recht/Kandidaten und Review ist dazu gedacht, auf die einschlägigen rechtlichen Artikel aufmerksam zu machen. Die Seite wurde von Benutzer:MerlBot gepflegt, der die Arbeit leider eingestellt hat. Laut Intro Benutzer:TaxonBot/MerlBot wird die Aktualisierung in absehbarer Zeit von Benutzer:TaxonBot übernommen. --Bubo 容 15:35, 5. Feb. 2017 (CET)
Info: Die Seite- Na ja, für die Review muss man auch keine Ahnung vom Thema haben, weil es ja auch um Stil, Allgemeinverständlichkeit, Layout und Formales geht. Ich würde unterstellen, dass sich der Kommentar ausdrücklich auf diese äußeren Merkmale beziehen sollte. Und wenn berechtigte Kritik an den Inhalten nicht durchdringt, ist das natürlich ein Problem. Aber das hat man in einfachen Artikeldiskussionen auch. Inzwischen ist die Beteiligung an den Kandidaturen geringer geworden, sodass man vermutlich nicht mehr so leicht überhört wird. Außerdem finde ich es schade, wenn mangelhafte Artikel eine Auszeichnung bekommen. Wenigstens die ausgezeichneten Artikel sollten passen. Daceloh (Diskussion) 22:14, 5. Feb. 2017 (CET)
- Ich sehe das mit Reviews und Auszeichnungen inzwischen ebenfalls kritisch und halte von Auszeichnungen fast nichts mehr. Die Laudationes sind so was von subjektiv und zufällig und sagen sehr wenig über die tatsächliche Artikelqualität aus. Gleichwohl würde ich über eine Review schauen und - wenn der Aufwand akzeptabel ist - meine Verbesserungsvorschläge anbringen. Was da am Ende dann herauskommt, ist mir dagegen egal. --Opihuck 19:56, 6. Feb. 2017 (CET)
Redundanz: Bauvertrag
Ich weise auf die Redundanzdiskussion hinsichtlich Bauvertrag - Bauvertrag (Deutschland) hin. Meinungen? --Michael Metschkoll (Diskussion) 17:31, 4. Feb. 2017 (CET)
- Hallo Michael Metschkoll, vielleicht ist es sinnvoll, das meiste in den Artikel Privates Baurecht zu verlagern und diesen bei Gelegenheit auf Privates Baurecht (Deutschland) zu verschieben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:36, 7. Feb. 2017 (CET)
Viele Weblinks auf einen Beck-Blog-Beitrag
Benutzer:ErwinLindemann fügt seit einigen Tagen einen Beitrag von Bernd von Heintschel-Heinegg aus dem Beck-Community-Blog („Ehrenschutz contra Meinungsfreiheit: Drei aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“) in verschiedenste Artikel ein. Jedenfalls meiner Ansicht nach ist so ein relativ knapper Beitrag in einem nicht zeitüberdauernd angelegten Medium, in dem ein (sicherlich renommierter) Jurist drei Entscheidungen zusammenfasst und bespricht, nicht dazu geeignet, an allen möglichen Stellen der Wikipedia als grundlegender Weblink aufzutauchen. Nämlich (soweit von mir überprüft):
- Meinungsfreiheit
- Bernd von Heintschel-Heinegg
- Wechselwirkungslehre
- Beleidigung
- Wahrnehmung berechtigter Interessen
Dass der Rechtsanwalt Alexander Würdinger in den Kommentaren zu diesem Blogpost ausgiebig seine Fälle und Ansichten schildert, ist vielleicht nur ein Zufall, ich bin an dieser Stelle aber inzwischen eher skeptisch. Ich bitte die Mitleser hier um Einschätzungen und darum, ein Auge auf mögliche Interessenkonflikte und angemessene Verbreitung solcher Links bei uns zu haben. --Andropov (Diskussion) 17:47, 31. Jan. 2017 (CET)
- Oh je, das sieht nach Arbeit aus. Man on a mission - er ist wieder da und beschäftigt das Portal. --Opihuck 18:27, 31. Jan. 2017 (CET)
- Schaunmermal, ich habe den Weblink nur bei Meinungsfreiheit erstmal dringelassen und überlasse das Berufeneren, bei den anderen angegebenen Artikeln habe ich ihn herausgenommen. --Andropov (Diskussion) 18:41, 31. Jan. 2017 (CET)
- Man on a mission trifft es ganz gut. Massenhaftes Einbauen solcher Weblinks nervt gewaltig. Benatrevqre …?! 19:28, 31. Jan. 2017 (CET)
- Ich habe jetzt auch mal bei der Meinungsfreiheit eingegriffen. Aufschlussreich auch die Selbstdarstellung Würdingers in der Beck-Community: Da sitzt also inmitten der Abendgesellschaft ein brennender Mann, aber niemand nimmt Notiz. Jetzt wissen Sie ungefähr, wie es mir mit meinem Rechtsfall geht, den ich Ihnen hier in meinem "Profil" schildere. Wikipedia hat nicht die Aufgabe einer Feuerwehr. --Andropov (Diskussion) 11:29, 1. Feb. 2017 (CET)
- Danke für die Weblinkausmistung. Links auf solche Communityseiten wie die genannte sollten m.E. ohnehin nur in strengen Ausnahmefällen Verwendung finden. Benatrevqre …?! 20:36, 1. Feb. 2017 (CET)
- Ich habe jetzt auch mal bei der Meinungsfreiheit eingegriffen. Aufschlussreich auch die Selbstdarstellung Würdingers in der Beck-Community: Da sitzt also inmitten der Abendgesellschaft ein brennender Mann, aber niemand nimmt Notiz. Jetzt wissen Sie ungefähr, wie es mir mit meinem Rechtsfall geht, den ich Ihnen hier in meinem "Profil" schildere. Wikipedia hat nicht die Aufgabe einer Feuerwehr. --Andropov (Diskussion) 11:29, 1. Feb. 2017 (CET)
- Man on a mission trifft es ganz gut. Massenhaftes Einbauen solcher Weblinks nervt gewaltig. Benatrevqre …?! 19:28, 31. Jan. 2017 (CET)
- Schaunmermal, ich habe den Weblink nur bei Meinungsfreiheit erstmal dringelassen und überlasse das Berufeneren, bei den anderen angegebenen Artikeln habe ich ihn herausgenommen. --Andropov (Diskussion) 18:41, 31. Jan. 2017 (CET)
Vielen Dank für die Verlinkung auf mein beim Verlag C.H.Beck hinterlegtes Profil. Der Verlag C.H.Beck ist ja nun bekanntermaßen der juristische Fachverlag schlechthin. Ein dort hinterlegtes Profil hat also einen gewissen Anschein einer Seriosität für sich. Mein Profil beschreibt in der Tat den Rechtsfall, mit dem ich mich seit 2010 herumschlage. Ich freue mich, dass ein Wikipedianer so viel Zeit und Muße gefunden hat, die längere Beschreibung des Rechtsfalls zu durchforsten. Es erschließt sich mir allerdings nicht so recht, warum der betreffende Wikipedianer aus der längeren Beschreibung genau diesen einen, von ihm zitierten, Satz herausgegriffen hat. Hätte es da nicht andere, aussagekräftigere Sätze aus dem längeren Text gegeben? Und hat der Wikipedianer auch alle Gerichtsentscheidungen, auf die mein Profil seinerseits verlinkt, nachgelesen? Hat der Wikipedianer z.B. auch das zuletzt ergangene 140 Seiten lange Urteil des Landgerichts München I vom 30.11.2016, das gerade durch die juristische Fachpresse geht, nachgelesen und einer juristischen Analyse unterzogen? --ErwinLindemann (Diskussion) 10:20, 2. Feb. 2017 (CET)
- Über deine nicht Wikipedia-kompatible, selbstdarstellerische Denk- und Arbeitsweise gibt genau der zitierte Satz aus dem Profil dieses sozialen Netzwerks bestens Aufschluss. Die Bruchstücke deiner Gedankenwelt, die ich durch dein Wirken hier kennenlernen durfte, haben mich so viel verstehen lassen, dass du – möglicherweise zu Recht – dich in einem Rechtsfall ungerecht behandelt gefühlt hast und dich seitdem auf einem Feldzug gegen alles und alle befindest, die dir dabei keine Unterstützung gewähren, etwa Thomas Fischer, der es gewagt hat, deinen Fall nicht in seiner persönlichen Kolumne zu besprechen. Manchmal muss man im Leben Ungerechtigkeit aushalten und sollte dabei schon aus Eigenschutz nicht zum Querulanten oder Troll werden. Wikipedia ist nicht dazu da, persönliche Ansichten zu bestimmten Rechtsfällen, Personen oder Rechtsfiguren zu transportieren, sondern das etablierte Wissen der Welt ausgewogen zu beschreiben. Bitte gewöhne dich irgendwann daran oder such dir ein anderen Projekt, das besser zu dir passt. --Andropov (Diskussion) 11:03, 2. Feb. 2017 (CET)
Was Sie hier ausbreiten, mag Ihre persönliche Einschätzung sein. Aber Ihr Text ist einmal mehr durchsetzt mit reichlich plumpen Unterstellungen. Sie sprechen wörtlich von einem "Feldzug gegen alles und alle", "Querulanten oder Troll" u.v.m. Ich habe daher nicht die Absicht, die Kommunikation mit Ihnen fortzusetzen. --ErwinLindemann (Diskussion) 11:32, 2. Feb. 2017 (CET)
- Ich weise hier mal auf die Wikipedia:Vandalismusmeldung#Benutzer:ErwinLindemann hin, die ich gerade gestellt habe. --Andropov (Diskussion) 12:26, 17. Feb. 2017 (CET)
- Mit diesem Ergebnis. --Andropov (Diskussion) 14:09, 17. Feb. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 21:41, 6. Mär. 2017 (CET)
Hola! Bin eben über die Seite gestolpert, die durchaus etwas ungewohnt daherkommt. Da hat es vermutlich jemand gut gemeint, aber den Abschnitt nicht einsortiert? Vielleicht hat ja mal jemand Zeit, kurz drüberzuschauen (und auch zu sichten). Viele Grüße, --Fallen Sheep (Diskussion) 20:07, 24. Feb. 2017 (CET)
- Danke für den Hinweis, Fallen Sheep.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 21:33, 6. Mär. 2017 (CET)
Korrektur der »Neuen Artikel«
@Kobschaetzki: hat auf der Diskssionsseite von Doc Taxon festgesellt, dass es viele Artikel in den neuen Artikeln gibt, die das Thema Recht nur ganz entfernt streifen, um es freundlich auszudrücken. Sehr viele davon sind auf die Kategorie:Digitale Welt zurückzuführen, die mit der Kateogorie Recht verbunden ist. Um das Problem zu lösen, würde ich diese Kategorie bei der Suche ausschließen.
Baladid Diskuſſion 15:15, 15. Feb. 2017 (CET)
Unten die kopierte Diskussion von der seite von @Doc Taxon:.
[ Zitat Anfang ]
heiho, danke für den Bot Taxon Bota, aber zumindest im Portal Recht werden da immer wieder - gefühlt zunehmend - Artikel in den Bereich "Neue Artikel" reingekippt, die mit Recht herzlich wenig zu tun haben. Wie funktioniert die Zuordnung des Bot? --Kobschaetzki (Diskussion) 13:26, 15. Feb. 2017 (CET)
- Bin nicht DocTaxon, kann aber trotzdem helfen. Es werden alle Artikel der Kategorie:Recht berücksichtigt. Wenn wir als Beispiel Dave Tarrida nehmen: Der steckt über Techno-Produzent→ Techno→ Elektronische Tanzmusik→ Elektronische Musik→ Digitale Medien→ Digitale Welt→ Informationsfreiheit→ Menschenrechte→ Recht nach Thema in der Kategorie Recht. Baladid Diskuſſion 13:35, 15. Feb. 2017 (CET)
- (BK)
- @Kobschaetzki: alle Artikel unter dem Kategorienzweig Recht, mit Ausnahme von den Kategorienzweigen Verwaltungseinheit,Unternehmen,Gefahrstoff,Amtsbezeichnung,Doping,Völkermord,Kfz-Kennzeichen,Funkdienst,Adel,Internationale Organisation (Völkerrecht) als Thema,Immobilienmarkt,Organisation der Vereinten Nationen als Thema werden dort gelistet. Bist Du der Meinung, dass ein Artikel nun tatsächlich nicht dazugehört, sag mir einfach, welcher ... und dann schauen wir mal ... – Doc Taxon • Disk. • WikiMUC • Wikiliebe?! • 13:36, 15. Feb. 2017 (CET)
@Baladid, Kobschaetzki: An dieser Stelle sei höflichst auf Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2017/Januar/2#Kategorie:Digitale Welt verwiesen - mit Bitte um Beteiligung. --Flominator 14:12, 15. Feb. 2017 (CET)
- @Baladid, Fominator, Doc Taxon:Sorry, dann habe ich den falschen Benutzer erwischt, aber danke die Erwiderung. Ich bin heute beispielsweise auf OPUS gestoßen, sehe da aber auch AS4_(Schnittstelle), Containervirtualisierung oder Boundless. Zu der Diskussion auf Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2017/Januar/2#Kategorie:Digitale Welt habe ich etwas hinzugefügt - danke für den Hinweis - hoffentlich gibt es da bald eine Lösung. Als Jurist sage ich zwar auch gerne, dass quasi alle Bereiche des Lebens von Recht durchzogen sind, aber so würde ich das dann doch nicht meinen :) --Kobschaetzki (Diskussion) 14:36, 15. Feb. 2017 (CET)
- @Kobschaetzki: Du warst hier schon richtig, ich habe nur hier geantwortet obwohl ich gar nicht DocTaxon bin aber mir die Anfrage begenete und ich die Antwort kannte. Alle diese Artikel hängen in Kategorie:Digitale Welt. Wenn man die aus der Suche entfernt dürften die Irrläufer weniger werden. Baladid Diskuſſion 14:53, 15. Feb. 2017 (CET)
- ja danke, genau genommen sind es ja keine Irrläufer. Bevor Ihr da was rausnehmt, würde ich aber mit dem Portal:Recht reden. – Doc Taxon • Disk. • WikiMUC • Wikiliebe?! • 15:00, 15. Feb. 2017 (CET)
- @Kobschaetzki: Du warst hier schon richtig, ich habe nur hier geantwortet obwohl ich gar nicht DocTaxon bin aber mir die Anfrage begenete und ich die Antwort kannte. Alle diese Artikel hängen in Kategorie:Digitale Welt. Wenn man die aus der Suche entfernt dürften die Irrläufer weniger werden. Baladid Diskuſſion 14:53, 15. Feb. 2017 (CET)
- @Baladid, Fominator, Doc Taxon:Sorry, dann habe ich den falschen Benutzer erwischt, aber danke die Erwiderung. Ich bin heute beispielsweise auf OPUS gestoßen, sehe da aber auch AS4_(Schnittstelle), Containervirtualisierung oder Boundless. Zu der Diskussion auf Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2017/Januar/2#Kategorie:Digitale Welt habe ich etwas hinzugefügt - danke für den Hinweis - hoffentlich gibt es da bald eine Lösung. Als Jurist sage ich zwar auch gerne, dass quasi alle Bereiche des Lebens von Recht durchzogen sind, aber so würde ich das dann doch nicht meinen :) --Kobschaetzki (Diskussion) 14:36, 15. Feb. 2017 (CET)
[ Zitat Ende ]
- Die ganze Kat "Digitale Welt" sollte gelöscht werden, sie ist völlig unbrauchbar. Selbst wenn man sie behalten wollte, muss sie aus der Kat:Informationsfreiheit raus, die nämlich über Kat:Menschenrechte in den Rechts-Kats hängt. Der laufende Löschprozess wird das Problem also für un lösen, so dass es keine Änderung in der Bot-Abfrage braucht. Grüße --h-stt !? 15:20, 16. Feb. 2017 (CET) PS: Wenn ihr meiner Beschreibung zustimmt, äußert euch bitte in der LD.
Abgrenzung von Zuständigkeit und Verweisung (Recht)
Hallo, im Rahmen einer Diskussion um eine Änderung im Artikel Zuständigkeit kam in der Diskussion die Frage zur Abgrenzung des Artikels zum Artikel Verweisung (Recht) auf. Da in der Disku die Beteiligung des Portals für sinnvoll erachtet wurde, nehme ich diesen Vorschlag auf und frage deshalb hier in die breite Runde, wie man die Artikel am besten ausgestaltet, um Überschneidungen zu vermeiden. -- 79.223.86.208 17:53, 17. Feb. 2017 (CET)
- Ich finde es sehr schade, dass du unter einer IP mit dem Kollegen @Aschmidt: eine Mega-Diskussion anzettelst, obwohl du hier ganz offensichtlich nicht ganz neu bist, da du zielsicher den Weg zur Vandalismusseite findest und hier "großen Auftritt" hast. Ich finde das nicht besonders kollegial. Ich kann, wie wahrscheinlich Aschmidt auch, nicht einordnen, wie ernst deine Beiträge zu nehmen sind und ob es angemessen ist, in die Diskussion mit dir einzusteigen. Über deine Änderungen ließe sich reden (wie bereits bei deinem (?) Vorschlag zum Artikel Schwerbehindertengesetz), aber so, wie jetzt, können die Beiträge nicht stehenbleiben. Du könntest deine Position verbessern, wenn du als angemeldeter Benutzer editieren würdest. Wir wüssten dann, ob wir es mit einem an der enzyklopädischen Mitarbeit interessierten Autor zu tun haben. --Opihuck 16:12, 19. Feb. 2017 (CET)
- Ich hatte damals als angemeldeter Benutzer die Erfahrung machen müssen, von einigen anderen Wikipedianern bis ins Real-Life gestalkt zu werden. Das tue ich mir nicht nochmal an. Ich hoffe, dass du das nachvollziehen kannst. -- 79.223.86.208 20:19, 19. Feb. 2017 (CET)
- Das tut mir leid. Nachvollziehen kann ich es nicht ganz, da wir alle vor dem von dir geschilderten Problem stehen. Vielleicht hast du deine Identität preisgegeben (sonst wohl kein stalking im RL). Wie wär's mit einem Neuanfang unter neuem Namen und künftig anonym? Versteh' bitte auch unsere Position. --Opihuck 21:28, 19. Feb. 2017 (CET)
Quelle
Guten Tag, in Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland#Anerkennungsgründe klemmt es wegen der Quellenangabe. Wahrscheinlich eine Kleinigkeit :-) Kann das bitte jemand von hier ergänzen? LG --Tom (Diskussion) 15:12, 21. Feb. 2017 (CET)
- Gerne, aber wo genau klemmt es denn? Geht's um fehlende Quellen oder nicht funktionierende Links? --Opihuck 16:44, 21. Feb. 2017 (CET)
Bitte
Guten Tag. Hat einer der Kollegen gelegentlich Zeit den Artikel Sprengstoffrecht (Deutschland) nachzusehen? Ich sehe nicht was ich da verbessern könnte. LG --Tom (Diskussion) 19:40, 20. Feb. 2017 (CET)
- Die Frage war sarkastisch gemeint? --Opihuck 16:48, 21. Feb. 2017 (CET)
- Hallo Tom, das Problem ist in diesem Diskussionsbeitrag ganz gut beschrieben – eine Aneinanderreihung von Abschnitten zu einzelnen Regelungen ist nicht so gut, besser wäre eine Darstellung des Rechtsgebiets insgesamt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:37, 6. Mär. 2017 (CET)
Strafrecht - AT und BT!
Lass uns ein gemeinsames Projekt starten, bei dem wir möglichst alle Straftatbestände (§266b und 142 haben es ja schon geschafft!) ins Review bringen und dann für blau (oder, wenn möglich, grün!)) kandidieren lassen! Erst BT, dann AT, oder sollen wir der Gesetzessystematik folgen und bei Nulla poena sine lege und dem Strafanwendungsrecht anfangen--ObersterGenosse (Diskussion) 18:54, 6. Mär. 2017 (CET)
- Siehe auch hier. --Opihuck 19:50, 6. Mär. 2017 (CET)
- Hallo ObersterGenosse, dazu gab es in der Tat schon Versuche, zum Beispiel wollten wir gemeinsam Strafrecht (Deutschland) schreiben – ich habe in diesem Zusammenhang mal Strafrecht (Deutschland)#Internationale Dimensionen des Strafrechts erarbeitet. Ein anderes Projekt aus dem BT ist Gefährliche Körperverletzung (Deutschland). Ich weiß nicht, ob du hier genug Leute für ein gaaanz großes Projekt findest, daher solltest du dir vielleicht erst mal einen Abschnitt aus dem Strafrechtsartikel herauspicken. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:31, 6. Mär. 2017 (CET)
- +1. Ich glaube, Gruppenarbeit wird schwer möglich sein, aus ganz verschiedenen Gründen. Bei dem erwähnten Strafrechts-Projekt hatte ich die Einleitung neu gefaßt… es fehlt nicht an vielen kleinen Einzelheiten, sondern eher am Überblick beim Modernisieren des ganzen Bestands, der in seinem Kern immer noch very much 2005ff. geblieben ist. Und man sollte sich dabei auch nicht auf eine Auszeichnungekandidatur festlegen, denn die Beteiligung und der Sachverstand dort ist meist recht schwach; Review dito. Also eher hier nach Rat und Gegenlesen fragen. Aber grundsätzlich sehe ich es erst einmal positiv, wenn jemand, der im Lernen und also auf dem aktuellen Stand der Literatur ist, mitmachen möchte. Loads of AGF ;) – BTW, die BSG-Richter sind seit über einem Jahr nicht mehr aktualisiert worden, und dort gibts ein größeres Stühlerücken. Ich habe jetzt erstmal alle Pressemitteilungen gesammelt und arbeite das in den nächsten Wochen mal durch…--Aschmidt (Diskussion) 22:33, 6. Mär. 2017 (CET)
- Hallo ObersterGenosse, dazu gab es in der Tat schon Versuche, zum Beispiel wollten wir gemeinsam Strafrecht (Deutschland) schreiben – ich habe in diesem Zusammenhang mal Strafrecht (Deutschland)#Internationale Dimensionen des Strafrechts erarbeitet. Ein anderes Projekt aus dem BT ist Gefährliche Körperverletzung (Deutschland). Ich weiß nicht, ob du hier genug Leute für ein gaaanz großes Projekt findest, daher solltest du dir vielleicht erst mal einen Abschnitt aus dem Strafrechtsartikel herauspicken. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:31, 6. Mär. 2017 (CET)
- Ach, es gab schon fehlgeschlagene Versuche? Sollten wir die Sache dann vielleicht besser Abschnitt für Abschnitt angehen?
Was haltet ihr von einem Beginn im 18. Abschnitt (sind erstmal nur ca. 10 Paragraphen)? --ObersterGenosse (Diskussion) 22:36, 6. Mär. 2017 (CET)
- Guter Ansatz. --Chewbacca2205 (D) 20:31, 11. Mär. 2017 (CET)
Nicht-deutsches Recht?
Seid ihr auch international zuständig für nicht-deutsches Recht? Könnte man hier Artikel über schwedisches, spanisches, oder meinetwegen auch laotisches Zivilrecht anlegen? Oder über das Strafrecht des Gabun oder von Burkina Faso - auf Tatbestände heruntergebrochen?
Auf die Idee kam ich vor allem, weil neulich in der Auskunft bezüglich Frau Sahlin mal nach der "deutschen Entsprechung eines schwedischen Straftatbestandes" (die irgendwo zwischen 267, 271, 348 und 263 lag, aber kein einzelner § aufzutreiben war) gefragt wurde... --ObersterGenosse (Diskussion) 17:04, 11. Mär. 2017 (CET)
- Ich bin nicht "zuständig", aber: natürlich kann man hier Artikel über jegliches Recht anlegen. Mir fällt z.B. gerade der Uruguay Round Agreements Act ein (weil für die Arbeit in der Wikipedia relevant). Kategorie:Bundesgesetz der Vereinigten Staaten hat 61 Einträge. Kategorie:Rechtsquelle (Schweden) ist etwas kleiner, aber ein paar Artikel gibt es auch schon. Gestumblindi 17:25, 11. Mär. 2017 (CET)
- Solche Artikel sind sehr erwünscht! Hilfreich bei der Anlage könnte ein Blick in die Richtlinien sein. --Bubo 容 17:42, 11. Mär. 2017 (CET)
- Ohja, sehr, sehr erwünscht sogar. Mich würde da so einiges brennend interessieren. Leider fehlt es bislang aber an Autoren mit entsprechender Fachkenntnis.--Losdedos (Diskussion) 18:39, 11. Mär. 2017 (CET)
Guten Abend ans Portal,
ich dachte, ich wende mich einfach mal an euch. Im Zuge der Aktion, Fließtext-Links, die auf BKLs verweisen, auszumerzen, bin ich über die Zwangsversteigerung gestolpert. Soweit ich das sehe, wurde das 2014 auf zwei länderspezifische Artikel aufgeteilt (Deutschland und Schweiz), wobei der deutsche Artikel deutlich ausführlicher ist (wie es hier ja meist gang und Gebe ist). Allerdings gibt es immer wieder auch Links, die sich nur allgemein auf den Term "Zwangsversteigerung" beziehen, oder in anderen Staaten (mir fällt da spontan die Imobilienkrise in den USA ein, wo sowas ja auch auf der Tagesordnung stand. Was sollte eurer Meinung nach mit diesen Links geschehen - hat jemand Lust, einen international und eher thematisch gehaltenen Leitartikel zu schreiben? Oder sollte man diese Links einfach ganz rausnehmen? Liebe Grüße, --Fallen Sheep (Diskussion) 20:21, 12. Mär. 2017 (CET)
- Hallo Fallen Sheep, wenn in Artikeln allgemein auf Zwangsversteigerung verlinkt wird und dabei nicht näher auf das deutsche und schweizerische Recht eingegangen wird, sollte eine Verlinkung unterbleiben. Das ist dann eben so; wir haben dazu eben noch nichts. Sobald ein Artikel allgemein zum Artikel Zwangsversteigerung vorliegt, wäre das wieder anders. Dann kann eine Verlinkung dorthin erfolgen. Möglicherweise lässt sich der Ausgangsartikel aber so präzisieren, dass er für eine Verlinkung auf die länderspezifischen Artikel geeignet ist. Gruß --Opihuck 21:04, 12. Mär. 2017 (CET)
- Also den Link ganz rausnehmen, gut. Wollte nur angefragt haben, ob jemand sich dazu inspirieren lässt, so eine allgemeine Abhandlung zu schreiben, aber dann bleibts wohl bei Verlinkungen auf die Schweiz und Deutschland. Vielen Dank! --Fallen Sheep (Diskussion) 22:52, 12. Mär. 2017 (CET)
- Ich pinge auch mal vorsorglich: Weiß nicht, ob es sooo sinnvoll wäre, Links auf BKL-Seiten grundsätzlich zu tilgen. Dazu kann man keine allgemeine Regel aufstellen, und wer einen BKS-Link löscht, sollte auf alle Fälle sachkundig sein, um ggf. in den Artikel auch inhaltlich redigierend eingreifen zu können; sonst würde ich von einer Bearbeitung ganz abraten. – Einen internationalen Leitartikel wird es nicht geben, weil es das nicht geben soll. Die Lösung wäre dann wohl, die BKS um einen Übersichtsartikel zu erweitern und die Weiterleitungen in den Siehe-auch-Abschnitt zu packen. Dazu müßte man aber erst einmal genügend zu dem Thema zu sagen haben, damit es auch ein Artikel würde. Das ist nicht so aus dem Stand zu machen. – Hope this helps.--Aschmidt (Diskussion) 23:07, 12. Mär. 2017 (CET)
- @Aschmidt: "weil es das nicht geben soll"? Im Falle von Ersitzung beispielsweise gibt es das ja auch, und meines Wissens sind allgemeine bzw. rechtsvergleichende Artikel hier durchaus nicht unerwünscht, bloss aufwendig und daher selten vorhanden? Gestumblindi 03:00, 13. Mär. 2017 (CET)
- Gestumblindi, wenn Du die Disk von damals nachliest (sehr zu empfehlen), wirst Du bemerken, daß Du bei dem Thema in ein Wespennest stichst. Das war eine Art feindliche Übernahme des Fachbereichs, und der gesamte Artikelbestand wurde in einer geradezu manischen Art umgeschrieben, so daß nachträglich kaum noch etwas davon wieder herzustellen war. Heute ist es freilich so, daß der Überblicksartikel auf Rechtsvergleichung beruhen müßte, und da das keiner von uns gelernt hat, können wir ihn auch ganz praktisch nicht schreiben. Die Artikel über ausländische Rechtsordnungen sind ganz überwiegend mit sehr heißer Nadel gestrickt, schnell abgeschrieben, ohne eine gründlichere Kenntnis der Materie. Und insoweit kann man schon sagen, daß es einen internationalen Artikel, der sich mit mehreren Rechtsordnungen gleichzeitig beschäftigt und der nicht Rechtsvergleichung wäre, durchaus unerwünscht wäre.--Aschmidt (Diskussion) 09:44, 13. Mär. 2017 (CET)
- @Aschmidt: "weil es das nicht geben soll"? Im Falle von Ersitzung beispielsweise gibt es das ja auch, und meines Wissens sind allgemeine bzw. rechtsvergleichende Artikel hier durchaus nicht unerwünscht, bloss aufwendig und daher selten vorhanden? Gestumblindi 03:00, 13. Mär. 2017 (CET)
- Ich pinge auch mal vorsorglich: Weiß nicht, ob es sooo sinnvoll wäre, Links auf BKL-Seiten grundsätzlich zu tilgen. Dazu kann man keine allgemeine Regel aufstellen, und wer einen BKS-Link löscht, sollte auf alle Fälle sachkundig sein, um ggf. in den Artikel auch inhaltlich redigierend eingreifen zu können; sonst würde ich von einer Bearbeitung ganz abraten. – Einen internationalen Leitartikel wird es nicht geben, weil es das nicht geben soll. Die Lösung wäre dann wohl, die BKS um einen Übersichtsartikel zu erweitern und die Weiterleitungen in den Siehe-auch-Abschnitt zu packen. Dazu müßte man aber erst einmal genügend zu dem Thema zu sagen haben, damit es auch ein Artikel würde. Das ist nicht so aus dem Stand zu machen. – Hope this helps.--Aschmidt (Diskussion) 23:07, 12. Mär. 2017 (CET)
- Also den Link ganz rausnehmen, gut. Wollte nur angefragt haben, ob jemand sich dazu inspirieren lässt, so eine allgemeine Abhandlung zu schreiben, aber dann bleibts wohl bei Verlinkungen auf die Schweiz und Deutschland. Vielen Dank! --Fallen Sheep (Diskussion) 22:52, 12. Mär. 2017 (CET)
- Vielen Dank für die Pings - habe die Seite zwar auch auf der Beobachtungsliste, wenn ich das Gefühl habe, dass da nichts mehr kommt, verschwindet sie aber auch eben wieder von da.
So etwas wie du meinte ich wohl auch, Aschmidt, habe das nur ein wenig unglücklich ausgedrückt. Vielleicht hilft es ja, ein paar Beispiele zu haben, was im momentanen Zustand nur sinnvoll auf die BKL verlinkt werden kann: Die Kühe sind los (fiktional, keinem Staat zugeordnet), Cleveland (USA, Immobilienkrise]] , Grunderwerbsteuer (Österreich) (Sachlage in Österreich). Allerdings ist der Leser nach der BKL ja auch nicht schlauer (und kann sich höchstens im deutschen Artikel generell einlesen). Ich muss leider gestehen, dass ich da vorhin - erst tun, dann nachdenken - schon ein wenig dran gewerkelt habe, bevor ich euch kontaktiert habe. Selber habe ich grundlegend keine Ahnung vom Thema und bin auch nicht im Bereich Recht unterwegs. Wenn jemand Infos oder zumindest verlässliche Quellen bietet, könnte ich vielleicht einen Entwurf starten (habs ja schließlich putt gemacht), wo dann nochmal jemand mit ordentlich Sachkenntnis drüber schauen könnte. Status Quo finde ich halt eher ungeschickt. --Fallen Sheep (Diskussion) 23:17, 12. Mär. 2017 (CET) PS: Ich pinge mal nicht zurück, oder ist das gewünscht?
Symposium "Rechtsquelle Wikipedia?" an der Fernuni Hagen
Toblu, WiseWoman, Malabon, DerHexer, bitte ggf. ergänzen und ich haben am vergangenen Wochenende am Symposium "Rechtsquelle Wikipedia? Praxis – Fiktion – Standards" an der Fernuni in Hagen teilgenommen. Ich werde versuchen, in den nächsten Tagen einen Bericht für den Kurier anzufertigen. Wer mag, kann mir unter Benutzer:Gnom/wikisymp helfen. Berichte gibt es bereits auf Eric W. Steinhauers Blog und in der Legal Tribune Online. Toblu und ich werden unseren Vortrag auch im Tagungsband veröffentlichen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:58, 6. Mär. 2017 (CET)
- Durch diese Diskussionsseite bin ich auf das Symposium aufmerksam gemacht worden, vielen Dank. Angeregt durch Franziska Krauß habe ich Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht verfasst, AuRAG wird noch folgen. Gruß --Malabon (Diskussion) 20:32, 19. Mär. 2017 (CET)
- Cool, hast du sie schon um einen Review gebeten? --Gnom (Diskussion) 20:36, 19. Mär. 2017 (CET)
- Sie hatte nur erwähnt, dass es das Übereinkommen gibt, aber lt. ihren Interviewpartnern nicht angewandt wird. --Malabon (Diskussion) 20:45, 19. Mär. 2017 (CET)
- Cool, hast du sie schon um einen Review gebeten? --Gnom (Diskussion) 20:36, 19. Mär. 2017 (CET)
Richtlinie zum Digitalen Binnenmarkt
Hi, wie sich vielleicht schon rumgesprochen hat, wird in Brüssel gerade die Digital Single Market Directive erarbeitet. Entwurf auf deutsch, auf englisch. Für die Wikipedia kritisch ist Art. 13, in dem die Rolle von Plattformen für User Generated Content geregelt werden soll und in dem Auflagen für solche Plattformen aufgestellt werden. Ich war am Donnerstag und Freitag auf einer Konferenz unter Beteiligung von GRUR, dem MPI und der LMU zum Thema und sowohl die Vertreterin der Kommission als auch ein hochrangiger Beamter des niederländischen Justizministeriums für den Rat und die als Gutachter und Berater herangezogenen Professoren aus verschiedensten europäischen Staaten haben mir versichert, dass ihnen bewusst ist, dass die derzeitige Formulierung Wikipedia betreffen kann und dass sie nicht beabsichtigen, Wikipedia in diese Regulierung einzubeziehen. Da müssen wir aber dran bleiben, denn wenn sich nichts am Text ändert, wäre das eine sehr schwere Belastung und unter ungünstigen Umständen würde es den Betrieb von Wikipedia unmöglich machen. Wenn ihr in irgendeiner beruflichen, akademischen oder verbandlichen Eigenschaft Kontakte oder Möglichkeiten habt, das BMJ, die Kommission oder eine andere relevante Einrichtung anzusprechen, dann meldet euch bitte bei WMDE, John Weitzmann unter john.weitzmannwikimedia.de. Grüße --h-stt !? 16:55, 26. Mär. 2017 (CEST)
[2][3]. Falls also jemand Interesse am privaten Baurecht hätte…--Aschmidt (Diskussion) 23:56, 21. Mär. 2017 (CET)
Info: Bemerke gerade, daß der Artikel demnächst aktualisiert werden müßte:- Es wurde etwas ergänzt, weil mich das Thema aber nicht interessiert, an der Stelle die Nachfrage, ob sich bitte ein Kundiger anschauen könnte, ob noch etwas im Artikel fehlt? Kann man hier erlen? – Danke!--Aschmidt (Diskussion) 21:24, 10. Mär. 2018 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:35, 19. Mai 2018 (CEST)