Portal Diskussion:Recht/Archiv 2024-IV
BKL-Wunsch
Hallo, unter Rezess ist wohl eine BKL notwendig, gleich der zweite Satz beschreibt eine alternative Bedeutung, und auf der Diskussionsseite sind weitere Bedeutungen benannt worden. Was wäre der beste Klammerzusatz für den Rechtsbegriff, habt ihr da eine Systematik? Rezess (Juristik) ist jedenfalls es mit Sicherheit nicht. --Nina (Diskussion) 20:51, 18. Okt. 2024 (CEST)
- Würde ggf. (Recht) vorschlagen. Auf https://www.duden.de/rechtschreibung/Rezess wird allerdings nur der rechtliche Begriff beschrieben. Daher gehe ich davon aus, dass dies die Hauptbedeutung ist. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:03, 18. Okt. 2024 (CEST)
- Auch der Brockhaus führt unter dem Lemma nur die rechtliche Bedeutung. Die anderen Themen sollten eigene Lemmata erhalten. Eine BKL sehe ich deshalb erstmal nicht, auch kein Klammerlemma (Recht). Beides wäre zu begründen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:34, 18. Okt. 2024 (CEST)
- Wenn Rezess als Begriff in 1.) der Zerspanungstechnik (Fertigungsverfahren) und in 2.) der Liturgie (Gottesdienst) eine Rolle spielt, sollte das im Artikel besser konzentriert werden. Sublemma: Sonstige Bedeutungen Subsublemma darunter: 1.) und 2.) – wie eben genannt. Der Artikelname bleibt Rezess, verstanden als rechtlicher Rezess. BKL unnötig. BG --Stephan Klage (Diskussion) 00:46, 19. Okt. 2024 (CEST)
Dann wäre eine BKL Typ II angemessen. Die "Hauptverwendung" bleibt bestehen, der Verweis auf andere Bedeutungen steht darüber. --Nina (Diskussion) 06:42, 19. Okt. 2024 (CEST)
- (etwas verwundert bin ich über Euer Urteil, Aschmidt und Stephan Klage, es sei keine BKL angebracht, weil Eure Argumentation in beiden Fällen statt dagegen eher dafür spricht: ASchmidt ist dafür, dass die anderen Themen ausgelagert werden sollen, Stephan möchte "Sublemmata"-sowas ist in der Lemmasystematik gar nicht vorgesehen. Ich hab jetzt den Begriffsklärungshinweis umgesetzt. --Nina (Diskussion) 07:17, 19. Okt. 2024 (CEST))
- Ich weiß schon, was du meinst. Ich habe aber Zweifel, ob es sich hier tatsächlich um dieselben Lemmata handelt? BKL-Seiten und Klammerlemmata dienen zur Disambiguierung von identischen Lemmata mit unterschiedlicher Bedeutung. Viele Bedeutungen, die ansonsten noch genannt werden, sind gar nicht belegt, so dass nicht nachvollziehbar ist, ob es nicht speziellere Lemmata gibt, so dass das Thema dort gar nicht hingehört, auch nicht als lockerer Hinweis aufs weitere Umfeld. In solchen Fällen wören weder BKL noch Klammerlemma angezeigt. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 09:40, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Soweit ich das gerade nachvollziehen kann, ist jetzt nichts anderes passiert, als dass der Text zur kirchlichen Liturgie untergegangen ist ([1]). Inwieweit der Textpassus und Auszug (Liturgie) zueinander redundant wären, habe ich nicht überprüft. Für Rezess (Fertigung) steht ein grundsätzlich ja eher unerwünschter Redlink, wer soll jetzt den Artikel erstellen? Lohnt sich das überhaupt? BKLs sollen Zentralthemen sortieren, etwa, wenn „Pflaster“, jetzt epitomisiert, „Arzneipflaster“ oder „Pflaster (Bodenbelag)“ bedeuten können. Dahinter sollten aber Artikel stehen oder Artikeldesiderate, die lohnenswert sind. Also die Kernaussage, dass Sub-/Subsublemmata zur Artikelerweiterung nicht vorgesehen seien, ist dann fragwürdig, wenn keine sinnvollen Artikel über die BKL gesteuert werden. Eine Verbesserung in der Darstellung kann ich kaum erkennen. --Stephan Klage (Diskussion) 09:54, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Der Liturgie-Abschnitt war komplett redundant zum Artikel Auszug (Liturgie), das habe ich aber erst danach gesehen. Der Maschinenbau-Begriff bleibt ein Wunsch, aber Rotlinks sind nicht per se schlecht, im Gegenteil, sie weisen ja darauf hin, dass noch was fehlt. Selbst wenn "Rezess" nur selten und synonym zu Recessus verwendet wird, ist es trotzdem sinnvoll, das über eine BKL vernünftig aufzuschlüsseln. So wie es jetzt gelöst ist sollte es dem Wunsch der Nutzer auf der Diskussionsseite hoffentlich entsprechen. --Nina (Diskussion) 13:11, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Soweit ich das gerade nachvollziehen kann, ist jetzt nichts anderes passiert, als dass der Text zur kirchlichen Liturgie untergegangen ist ([1]). Inwieweit der Textpassus und Auszug (Liturgie) zueinander redundant wären, habe ich nicht überprüft. Für Rezess (Fertigung) steht ein grundsätzlich ja eher unerwünschter Redlink, wer soll jetzt den Artikel erstellen? Lohnt sich das überhaupt? BKLs sollen Zentralthemen sortieren, etwa, wenn „Pflaster“, jetzt epitomisiert, „Arzneipflaster“ oder „Pflaster (Bodenbelag)“ bedeuten können. Dahinter sollten aber Artikel stehen oder Artikeldesiderate, die lohnenswert sind. Also die Kernaussage, dass Sub-/Subsublemmata zur Artikelerweiterung nicht vorgesehen seien, ist dann fragwürdig, wenn keine sinnvollen Artikel über die BKL gesteuert werden. Eine Verbesserung in der Darstellung kann ich kaum erkennen. --Stephan Klage (Diskussion) 09:54, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Ich weiß schon, was du meinst. Ich habe aber Zweifel, ob es sich hier tatsächlich um dieselben Lemmata handelt? BKL-Seiten und Klammerlemmata dienen zur Disambiguierung von identischen Lemmata mit unterschiedlicher Bedeutung. Viele Bedeutungen, die ansonsten noch genannt werden, sind gar nicht belegt, so dass nicht nachvollziehbar ist, ob es nicht speziellere Lemmata gibt, so dass das Thema dort gar nicht hingehört, auch nicht als lockerer Hinweis aufs weitere Umfeld. In solchen Fällen wören weder BKL noch Klammerlemma angezeigt. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 09:40, 19. Okt. 2024 (CEST)
Noch eine andere Frage: Gekommen bin ich auf den Artikel wegen des Begriffs Landtagsrezess von 1653. Der Begriff taucht aber nicht auf, sondern der Artikel ist, obwohl zigfach verlinkt, noch nicht besonders gut ausgebaut. Wer könnte den Begriff Landtagsrezess sinnvoll einarbeiten? --Nina (Diskussion) 13:36, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Der Landtagsrezess ist aber ein ganz anderes Lemma und hat mit Rezess nichts zu tun. Er würde auch nicht in eine BKS zu Rezess erwähnt werden. Die Lemmata sind auseinanderzuhalten, und das geschieht zunächst einmal durch die Retrievalfunktion und die Synonyme, die zu den Lemmata auf Wikidata jeweils hinterlegt sind. Sie steuern die Suchfunktion. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 13:51, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Landtagsrezesse waren stets Hoheitsakte. Rezesse waren Vergleiche (Vertragsformen), oft unter Beteiligung von Hoheitsträgern (bei Verträgen vglb. mit dem öff-rtl. Vertrag), konnten aber auch zwischen Privaten vereinbart werden. Das führt meines Erachtens aber nicht unbedingt dazu, dass sie nicht in die BKL untergebracht werden könnten. Dann würde die aus meiner Sicht wenigstens aufgewertet werden... ;-) •Landtagsrezesse: auf den Landtagen abgeschlossene und schriftlich niedergelegte Vereinbarungen und Verträge.--Stephan Klage (Diskussion) 17:33, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Mir wäre das nicht genau genug, und die BKS, die Nina mittlerweile angelegt hat, ist eben keine Disambiguierung von identischen Lemmata mehr, sondern eine Sammlung ähnlicher Begriffe. Das gefällt mir nicht. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:43, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Das Wort Rezess ist identisch, die Bedeutungen sind es nicht. Tut mir leid, dass es Dir nicht gefällt, auf diese Vorgehensweise haben wir uns aber nunmal geeinigt. --Nina (Diskussion) 19:56, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Warum das verkehrt ist, habe ich ja schon erwähnt. Sorry, ich arbeite nicht nur in Wikipedia mit Begriffen, bei denen es auf Genauigkeit ankommt. Wenn du so eine Seite anlegen möchtest, müssten Disambiguierungen an den Anfang gestellt werden und Lemmata, die nur ähnlich oder irgendwie assoziativ sind oder klingen, in einen weiteren Abschnitt. Dann blieben wahrscheinlich (ich habe wohl keinen Zugriff auf das LThK) nur die rechtliche und die liturgische Bedeutung übrig; alles weitere wäre nur ähnlich und assoziativ aus dem Wortumfeld. Der Landtagsrezess, über den wir oben sprachen, wäre ein ebenfalls ein weiteres Lemma, das in einem weiteren Abschnitt stehen müsste. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:09, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Nina, ich denke auch, dass Du jetzt besser erkennen solltest können, wo die Grenzen sinnvoller BKLs sind. Du schaffst nur – und das weißt Du selbst – ungern gesehene Klammerlemmata. Dazu gibt es auch eine Verständigung der Community. 1.) „Rezess als Recht“ (= Artikel); 2.) Rezess als Liturgische Handlung geht in Auszug (Liturgie) auf, sodass ausnahmsweise (!) ein Siehe auch in „Rezess“ hätte veranstaltet werden können. „Recessus“ ist ein eigenständiger Artikel und „Rezess (Fertigung)“ wird nie ein Artikel werden, da kein Beleg vorhanden, sowieso löschenswert. Man hätte also mit einem Artikel alles absolvieren können. Lass Dir die Gegenmeinungen einfach mal durch den Kopf gehen. Aber ich will mich wegen solcher Sachen nicht weiter aufhalten, denn es gibt viel viel Ärgeres, daher für mich mit Ovid: „cedendo victor abibis“. VG --Stephan Klage (Diskussion) 20:41, 19. Okt. 2024 (CEST)
- In BKLs gehören keine Belege, und dass der Begriff Rezess (Fertigung) sowohl belegt ist, als auch schon mehrfach von Nutzern gesucht wurde, ist sehr leicht ersichtlich. Wenn Rezess nicht synonym für Recessus verwendet würde, hätte dies zuvor nicht im Artikel gestanden. Gleiches gilt für den liturgischen Begriff. Ich verstehe ehrlich gesagt immer noch nicht, wo das Problem liegt, der Begriff ist identisch, nicht ähnlich. Klammerzusätze zu vermeiden ist sehr wünschenswert, aber nicht immer möglich. Wenn es sich beim Landtagsrezess nicht um einen Rechtsbegriff mit ähnlicher Herleitung handelt, braucht der eben einen eigenen Artikel, irgendwann, wenn jemand bereit ist, einen zu schreiben. --Nina (Diskussion) 20:58, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Ich merke, dass du das Problem nicht siehst. Es geht einfach um den genauen Begriff, und zwar exakt, also buchstabengetreu, ohne Vor- oder Nachsilbe oder sonstige Erweiterungen, Latinisierung etc.
- Rezess ist nur Recht und Liturgie. Alles andere ist ungleich Rezess. Auch die Latinisierung Recessus ist ungleich Rezess. Stelle es dir bitte einfach mal in einem Wörterbuch als Eintrag vor.
- Der Gedanke wenn Rezess nicht synonym für Recessus verwendet würde, hätte dies zuvor nicht im Artikel gestanden ist nicht zwingend.
- Ergebnis, wie von Stephan Klage schon beschrieben: Die BKS können wir löschen lassen. Es bleibt die rechtliche Bedeutung mit einem Siehe auch auf die liturgische Bedeutung. Und alles andere braucht es nicht, weil das nicht dieselben Begriffe sind. Und alles wird gut. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:20, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Dann fragen wir doch die Mediziner und die Maschinenbauer. Wenn Rezess nicht synonym zu Recessus ist, kann es raus aus der BKL und wäre höchstens noch als "siehe auch" erwähnenswert. Wenn es den Begriff Rezess in der Fertigung nicht gibt, kann er raus. (Google sagt jedoch, dass es ihn gibt). Dann bliebe nur noch der Rezess in der Liturgie, der Synonym zu Auszug gebraucht wird. Allein dafür ist aber eine BKL Typ II schon angemessen, weil die Bedeutung und der Kontext vollkommen unterschiedlich sind. --Nina (Diskussion) 21:38, 19. Okt. 2024 (CEST)
- In BKLs gehören keine Belege, und dass der Begriff Rezess (Fertigung) sowohl belegt ist, als auch schon mehrfach von Nutzern gesucht wurde, ist sehr leicht ersichtlich. Wenn Rezess nicht synonym für Recessus verwendet würde, hätte dies zuvor nicht im Artikel gestanden. Gleiches gilt für den liturgischen Begriff. Ich verstehe ehrlich gesagt immer noch nicht, wo das Problem liegt, der Begriff ist identisch, nicht ähnlich. Klammerzusätze zu vermeiden ist sehr wünschenswert, aber nicht immer möglich. Wenn es sich beim Landtagsrezess nicht um einen Rechtsbegriff mit ähnlicher Herleitung handelt, braucht der eben einen eigenen Artikel, irgendwann, wenn jemand bereit ist, einen zu schreiben. --Nina (Diskussion) 20:58, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Nina, ich denke auch, dass Du jetzt besser erkennen solltest können, wo die Grenzen sinnvoller BKLs sind. Du schaffst nur – und das weißt Du selbst – ungern gesehene Klammerlemmata. Dazu gibt es auch eine Verständigung der Community. 1.) „Rezess als Recht“ (= Artikel); 2.) Rezess als Liturgische Handlung geht in Auszug (Liturgie) auf, sodass ausnahmsweise (!) ein Siehe auch in „Rezess“ hätte veranstaltet werden können. „Recessus“ ist ein eigenständiger Artikel und „Rezess (Fertigung)“ wird nie ein Artikel werden, da kein Beleg vorhanden, sowieso löschenswert. Man hätte also mit einem Artikel alles absolvieren können. Lass Dir die Gegenmeinungen einfach mal durch den Kopf gehen. Aber ich will mich wegen solcher Sachen nicht weiter aufhalten, denn es gibt viel viel Ärgeres, daher für mich mit Ovid: „cedendo victor abibis“. VG --Stephan Klage (Diskussion) 20:41, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Warum das verkehrt ist, habe ich ja schon erwähnt. Sorry, ich arbeite nicht nur in Wikipedia mit Begriffen, bei denen es auf Genauigkeit ankommt. Wenn du so eine Seite anlegen möchtest, müssten Disambiguierungen an den Anfang gestellt werden und Lemmata, die nur ähnlich oder irgendwie assoziativ sind oder klingen, in einen weiteren Abschnitt. Dann blieben wahrscheinlich (ich habe wohl keinen Zugriff auf das LThK) nur die rechtliche und die liturgische Bedeutung übrig; alles weitere wäre nur ähnlich und assoziativ aus dem Wortumfeld. Der Landtagsrezess, über den wir oben sprachen, wäre ein ebenfalls ein weiteres Lemma, das in einem weiteren Abschnitt stehen müsste. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:09, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Das Wort Rezess ist identisch, die Bedeutungen sind es nicht. Tut mir leid, dass es Dir nicht gefällt, auf diese Vorgehensweise haben wir uns aber nunmal geeinigt. --Nina (Diskussion) 19:56, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Mir wäre das nicht genau genug, und die BKS, die Nina mittlerweile angelegt hat, ist eben keine Disambiguierung von identischen Lemmata mehr, sondern eine Sammlung ähnlicher Begriffe. Das gefällt mir nicht. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:43, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Landtagsrezesse waren stets Hoheitsakte. Rezesse waren Vergleiche (Vertragsformen), oft unter Beteiligung von Hoheitsträgern (bei Verträgen vglb. mit dem öff-rtl. Vertrag), konnten aber auch zwischen Privaten vereinbart werden. Das führt meines Erachtens aber nicht unbedingt dazu, dass sie nicht in die BKL untergebracht werden könnten. Dann würde die aus meiner Sicht wenigstens aufgewertet werden... ;-) •Landtagsrezesse: auf den Landtagen abgeschlossene und schriftlich niedergelegte Vereinbarungen und Verträge.--Stephan Klage (Diskussion) 17:33, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Ich habe die Medizinerin im Haus, es gibt nur recessus. Hat also nichts im Kontext zu suchen. Gemeinsame Wortstämme allein sind nie ausschlaggebend. Ich wollte ja nichts mehr sagen, aber gerade habe ich diesen Anfragefund auf der DS von Rezess gemacht: Sollte der größte Teil des Artikel nach Rezess (Juristik) verschoben und eine Begriffsklärung erstellt werden? Für Rezess (Liturgie), Rezess (Medizin) und Rezess (Metallbau). Du hast Dir das also zum Auftrag gemacht, den Du unbedingt durchsetzen möchtest? Es wäre gescheiter, mal hinter den Gedanken zu kommen, statt davor herumagieren. BKL Typ II ↔ Siehe auch, meine Güte; sorry Nina, „souverän“ sieht anders aus. VG --Stephan Klage (Diskussion) 21:51, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Im Pschyrembel heißt es auch Recessus, kein deutsches Synonym Rezess. Ebenso der Brockhaus. Ich glaube, wir habens jetzt umfassend besprochen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:12, 19. Okt. 2024 (CEST)
- @Stephan: Darauf habe ich bereits zwei mal hingewiesen, dass auf der Diskussionsseite Personen nach dem Rezess aus der Fertigung gesucht haben. Als ich nach dem Landtagsrezess gesucht habe, habe ich im zweiten Satz von Rezess folgendes vorgefunden: In der Zerspanungstechnik versteht man unter einem Rezess einen Ansatz oder Absatz an einem Werkstück.[1]. Also bin ich auf die Diskussionsseite gegangen, auf der ich gefunden habe, dass 2010 und 2024 zwei Benutzer angemerkt habe, dass der Begriff fehlt. Eine Dritte Person hat dies 2011 im Portal_Diskussion:Maschinenbau/Fehlende_Artikel#Rezess_in_der_Technik angemerkt. Daraufhin habe ich hier angefragt, unter welchem Lemma der Rechtsbegriff am besten geführt werden sollte und habe von Euch erfahren, dass ihr den Rechtsbegriff gerne unter Rezess behalten wollt. Die Verlinkung auf Rezess scheint der juristischen Bedeutung tatsächlich mehr Raum zu geben als dem Begriff aus der Fertigung, also BKL Typ II. Seitdem wird von Euch bezweifelt, dass es sich um dasselbe Lemma handelt.
- @Aschmidt: Ich habe in der Redaktion:Medizin eine Anfrage gestellt, sollten die ebenfalls der Meinung sein, fliegt der Punkt aus der BKL raus. --Nina (Diskussion) 22:32, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Danke. Bloß, in alledem fehlt mir Methode. Was sich jemand auf einer Diskussionsseite wünscht, spielt gar keine Rolle, solange das keine fachliche Grundlage hat. Es gibt Regeln, und wir haben eine eigene Sachkunde. Deshalb klinke ich mich jetzt aus und beteilige mich nicht mehr an der weiteren Diskussion. Dafür bitte ich dich um Verständnis. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 00:19, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Der Wunsch auf der Diskussionsseite war nicht der Grund, warum ich in diesem Fall eine BKL wollte, sondern das Durcheinander im Artikel Rezess. Dort wurde versucht, drei verschiedene Dinge in ein und demselben Artikel zu definieren und zu beschreiben, und das ist der einzige und klassische Fall für eine BKL. Welche Methode hätte sonst zur Anwendung kommen sollen? --Nina (Diskussion) 06:57, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Danke. Bloß, in alledem fehlt mir Methode. Was sich jemand auf einer Diskussionsseite wünscht, spielt gar keine Rolle, solange das keine fachliche Grundlage hat. Es gibt Regeln, und wir haben eine eigene Sachkunde. Deshalb klinke ich mich jetzt aus und beteilige mich nicht mehr an der weiteren Diskussion. Dafür bitte ich dich um Verständnis. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 00:19, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Im Pschyrembel heißt es auch Recessus, kein deutsches Synonym Rezess. Ebenso der Brockhaus. Ich glaube, wir habens jetzt umfassend besprochen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:12, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Ich habe die Medizinerin im Haus, es gibt nur recessus. Hat also nichts im Kontext zu suchen. Gemeinsame Wortstämme allein sind nie ausschlaggebend. Ich wollte ja nichts mehr sagen, aber gerade habe ich diesen Anfragefund auf der DS von Rezess gemacht: Sollte der größte Teil des Artikel nach Rezess (Juristik) verschoben und eine Begriffsklärung erstellt werden? Für Rezess (Liturgie), Rezess (Medizin) und Rezess (Metallbau). Du hast Dir das also zum Auftrag gemacht, den Du unbedingt durchsetzen möchtest? Es wäre gescheiter, mal hinter den Gedanken zu kommen, statt davor herumagieren. BKL Typ II ↔ Siehe auch, meine Güte; sorry Nina, „souverän“ sieht anders aus. VG --Stephan Klage (Diskussion) 21:51, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Die Schlussfrage ist ein Scherz, oder? Die Antwort bitte nur in Gedanken formulieren. Auch ich bin hier raus. BG --Stephan Klage (Diskussion) 10:11, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Nein, das ist eine ernstgemeinte Frage. Aschmidt bemängelt fehlende Methode bei meinem Vorgehen. Welche Art Methode stellen sie sich bitte vor? Aus meiner Sicht ist das hier ein Enzyklopädieprojekt, das ein Wiki nutzt. Wer Zeit und Lust hat, arbeitet daran mit mit dem Ziel, diese Enzyklopädie zu verbessern. Dies ist hiermit geschehen, ein dreifach benutzer Begriff ist nun nach unseren selbstauferlegten Regeln entwirrt. Ich danke Euch für Eure Antworten auf meine Frage und fühle mich gleichzeitig sehr wenig unterstützt, weil ich unterschwellig die ganze Zeit bloß Unverständnis und Kritik an meinem Vorgehen raushöre, was mir wiederum vollkommen unverständlich ist. --Nina (Diskussion) 16:07, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Deine Anfrage ist ungewöhnlich ausführlich und aus meiner Sicht zutreffend von den Kollegen beantwortet worden. Auch ich habe dem nichts mehr hinzuzufügen, sodass ich glaube, dass wir hier erlen können. --Opihuck 10:18, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Nur weil ich viele Antworten bekommen habe, (danke dafür) heißt es nicht, dass inhaltich dabei besonders viel rumgekommen ist... --Nina (Diskussion) 16:07, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Die Schlussfrage ist ein Scherz, oder? Die Antwort bitte nur in Gedanken formulieren. Auch ich bin hier raus. BG --Stephan Klage (Diskussion) 10:11, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Opihuck 17:36, 20. Okt. 2024 (CEST)
Benutzer:Einsenkungsmarke
Sperrumgehung ErwinLindemann? Bitte um weitere Augenpaare. --Opihuck 21:20, 6. Okt. 2024 (CEST)
- Unsicher. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 09:06, 7. Okt. 2024 (CEST)
- Bisher keine Auffälligkeiten, soweit er mir begegnet ist... VG --Stephan Klage (Diskussion) 09:20, 7. Okt. 2024 (CEST)
Bitte Themenkreise der Benutzerbeiträge beachten. Hat durch unauffällige Beiträge Sichterstatus erreicht. --Opihuck 10:50, 7. Okt. 2024 (CEST)
- Da er den Sichterstatus jetzt hat, sollten wir, wenn der Verdacht begründet ist, in Kürze Klarheit haben. Ich beobachte das Konto die nächsten Tage. -- Stechlin (Diskussion) 16:36, 7. Okt. 2024 (CEST)
- Danke, inzwischen werden klassische Betätigungsfelder von EL angesprochen. Bitte auch Nutzer eins drüber (Mme. Thelielle Déchue) im Auge behalten. --Opihuck 09:12, 11. Okt. 2024 (CEST)
- An der Identität habe ich eigentlich keine Zweifel. Momentan korrigiert der Benutzer wohl vor allem die Verlinkung von Legalitätsprinzip und Legalitätsprinzip (Strafrecht). Vielleicht sollten wir uns die Artikelstruktur hier unabhängig von EL einmal anschauen, die momentane Situation, dass Legalitätsprinzip einen Verfassungsgrundsatz in der Schweiz und Österreich behandelt, der mit dem Vorrang des Gesetzes korrespondiert und daneben das Klammerlemma zum deutschen Strafrecht steht, das jetzt aber auch andere Rechtsordnung erfassen soll, überzeugt mich so nicht. -- Stechlin (Diskussion) 10:13, 11. Okt. 2024 (CEST)
Vorlage:§ und deutsche Landesgesetz-Datenbanken
Mit der Vorlage:§ funktioniert die Einbindung von mehreren deutschen Landesgesetz-Datenbanken seit einiger Zeit nicht mehr. Vgl. Vorlage Diskussion:§. Z. B. § 18 liefert nicht https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-WahlGTH2012pP18 , sondern https://www.landesrecht-thueringen.de/jportal/portal/page/bsthueprod.psml?doc.id=jlr-WahlGTH2012THrahmen&showdoccase=1&doc.part=X#jlr-WahlGTH2012THpP18 . Wer wäre fähig (und ggf. willig) ein Update zu machen? --Pistazienfresser (Diskussion) 18:10, 10. Okt. 2024 (CEST)
- Auch bei Vorlage:Art. wird z. B. https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-VerfTHpArt79 oder https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=Verf_TH_Artikel_79 derzeit offenbar nicht unterstützt. --Pistazienfresser (Diskussion) 00:49, 11. Okt. 2024 (CEST)
- Ich leider nicht, aber danke für den Hinweis. Vielleicht kann @Chewbacca2205: helfen. --Opihuck 09:08, 11. Okt. 2024 (CEST)
- Ich kümmere mich darum. Da hat sich bei den Landesdatenbanken technisch einiges bei der Linkbildung geändert. Die Vorlage muss hieran für jedes betroffene Bundesland individuell angepasst werden. §§ aus Bayern und Thüringen scheinen wieder zu funktionieren, der Rest folgt. Ein paar Datenbanken sind allerdings äußerst schwierig. Bei Rheinland-Pfalz variieren die Adressen z.B. ohne ein für mich erkennbares System. --Chewbacca2205 (D) 22:55, 11. Okt. 2024 (CEST)
- Du bist der Beste!
- Könnte man bei Thüringen nicht auch den Permalink, der auf die gültige Fassung der Vorschrift verweist, verwenden? Wie wird das sonst so gehandhabt? --Lian Ju Chi (Diskussion) 23:43, 11. Okt. 2024 (CEST)
- Habe zum Beispiel bei § 3 das Problem, dass der Link zu altem Recht führt --Lian Ju Chi (Diskussion) 23:48, 11. Okt. 2024 (CEST)
- Danke dir, @Chewbacca2205! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:22, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Ich sehe es; das ist das Problem, das ich auch bei Rheinland-Pfalz habe. Wenn von einer Norm mehrere Fassungen vorhanden sind, ergänzt die Datenbank für die jüngeren Fassungen einen Versionsbezeichner in der Adresse, der die Vorlage stört. Diesen Versionsbezeichner kann ich mit der Technik der Vorlage kaum erfassen, da er von Norm zu Norm variiert. Ein extremes Beispiel, mit dem ich gestern gearbeitet habe, war die GO aus Rheinland Pfalz. § 10 GO bekomme ich mit der Vorlage verlinkt, da sich dessen Adresse systematisch aus Gesetz und Paragraf zusammensetzt: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-GemORPpP10. § 11 funktioniert auch unproblematisch, da sich dessen Adresse nur in den Paragrafenziffer am Ende unterscheidet: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-GemORPpP11. Größere Schwierigkeiten macht mir § 12, dessen Adresse anders aufgebaut ist. Da findet sich ein zusätzlicher Versionsparameter in der Adresse: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-GemORPV28P12. Die Zahl 28 scheint zufällig zu sein. § 61 hat z.B. die Zahl 23: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-GemORPV23P61. Die einzige Option, die ich sehe, besteht darin, auf einen Permalink zu verweisen. Diese Option wäre allerdings wenig komfortabel. --Chewbacca2205 (D) 11:10, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Was ist das Problem mit Permalinks? --Lian Ju Chi (Diskussion) 11:25, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Jetzt geht es in Thüringen mit Permalinks. Es ist nun sogar recht komfortabel: Zur Verlinkung genügt die Angabe des Gesetzeskürzels (z.B. VGHG) ohne Nennung des Länderzusatzes TH. Beispiele: § 3, § 1, § 1.--Chewbacca2205 (D) 13:02, 12. Okt. 2024 (CEST)
- <3 --Lian Ju Chi (Diskussion) 13:23, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Vielen Dank auch vom mir. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:26, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Danke für deine Arbeit. --Ichigonokonoha (Diskussion) 13:33, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Kurzer Zwischenstand: 9/16 Bundesländern sollten wieder richtig verlinkt werden. Die letzten sieben sind etwas kniffliger, da sie entweder keine Permalinks anbieten (z.B. RP, MV) oder Links verwenden, die einer Wikipedia-Vorlage kaum zugänglich sind (z.B. NRW, Bremen). --Chewbacca2205 (D) 13:51, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Herzlichen Dank auch von mir für deine aufopferungsvolle Arbeit! --Opihuck 18:49, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Dem möchte ich mich gerne auch noch einmal ausdrücklich anschließen! --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:14, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Herzlichen Dank auch von mir für deine aufopferungsvolle Arbeit! --Opihuck 18:49, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Kurzer Zwischenstand: 9/16 Bundesländern sollten wieder richtig verlinkt werden. Die letzten sieben sind etwas kniffliger, da sie entweder keine Permalinks anbieten (z.B. RP, MV) oder Links verwenden, die einer Wikipedia-Vorlage kaum zugänglich sind (z.B. NRW, Bremen). --Chewbacca2205 (D) 13:51, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Danke für deine Arbeit. --Ichigonokonoha (Diskussion) 13:33, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Jetzt geht es in Thüringen mit Permalinks. Es ist nun sogar recht komfortabel: Zur Verlinkung genügt die Angabe des Gesetzeskürzels (z.B. VGHG) ohne Nennung des Länderzusatzes TH. Beispiele: § 3, § 1, § 1.--Chewbacca2205 (D) 13:02, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Was ist das Problem mit Permalinks? --Lian Ju Chi (Diskussion) 11:25, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Habe zum Beispiel bei § 3 das Problem, dass der Link zu altem Recht führt --Lian Ju Chi (Diskussion) 23:48, 11. Okt. 2024 (CEST)
- Ich kümmere mich darum. Da hat sich bei den Landesdatenbanken technisch einiges bei der Linkbildung geändert. Die Vorlage muss hieran für jedes betroffene Bundesland individuell angepasst werden. §§ aus Bayern und Thüringen scheinen wieder zu funktionieren, der Rest folgt. Ein paar Datenbanken sind allerdings äußerst schwierig. Bei Rheinland-Pfalz variieren die Adressen z.B. ohne ein für mich erkennbares System. --Chewbacca2205 (D) 22:55, 11. Okt. 2024 (CEST)
- Ich leider nicht, aber danke für den Hinweis. Vielleicht kann @Chewbacca2205: helfen. --Opihuck 09:08, 11. Okt. 2024 (CEST)
Hallo, in diesem Artikel lieferte ich mir über die letzten Wochen zunächst einen Editwar mit der Praktikantin in der Marketing-Abteilung der Kanzlei. Nach einem Telefonat mit ihrer Chefin in der vergangenen Woche schien die Sache geklärt; jetzt taucht auf einmal ein zuvor fünf Jahre inaktives Benutzerkonto auf. Mag sich das mal jemand ansehen? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:29, 14. Okt. 2024 (CEST)
- Moin, hinter dem Konto steckt ein Mensch, das bin ich. Ich kann das gerne erklären. Ich wurde gebeten mir dieses hin und her der Änderungen anzusehen. Was ich gesehen habe: Es gab einiges an Änderungen, die sehr nach PR klangen oder nicht von Relevanz waren. Daneben enthielten die Änderungen auch sinnvolle Dinge. Ich habe die sinnvollen drin gelassen und die anderen PR-Sachen entfernt. --Daniel Kleeblatt (Diskussion) 13:39, 14. Okt. 2024 (CEST)
- Jo, und den FAZ-Beitrag (!) packen wir bitte mal schnell wieder rein und den unbelegten "hanseatischen Kaufmann" nehmen wir bitte wieder raus, danke sehr. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:53, 14. Okt. 2024 (CEST)
- Vorschlag: Hanseatisch ist nicht korrekt, da gebe ich dir Recht. 1873 waren es die Hamburger Kaufleute, bevor 1880 die Handelskammer weiter geöffnet wurde. Ich habe das schon korrigiert. Zum Einzelnachweis: Ich denke einer sollte da ausreichen, mehrere nahezu inhaltsgleiche Beiträge erzeugen keinen Mehrwert. Wir können uns gerne darauf einigen, den FAZ-Beitrag zu verwenden. Ich passe den Artikel dann an. --Daniel Kleeblatt (Diskussion) 14:42, 14. Okt. 2024 (CEST)
- Jo, und den FAZ-Beitrag (!) packen wir bitte mal schnell wieder rein und den unbelegten "hanseatischen Kaufmann" nehmen wir bitte wieder raus, danke sehr. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:53, 14. Okt. 2024 (CEST)
- Kann es sein, dass die friction points mittlerweile geglättet sind und der Artikel nun schlupft? VG --Stephan Klage (Diskussion) 17:00, 14. Okt. 2024 (CEST)
- Könnte so sein.
- Ich habe die Belege wieder eingefügt – breite Rezeption, von FAZ über LTO bis JUVE – und ich habe das aus der Geschichte in einen eigenen Kritik-Abschnitt verschoben. Falls es aber nicht konveniert, gerne wieder zurückverschieben. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:28, 14. Okt. 2024 (CEST)
- Kann es sein, dass die friction points mittlerweile geglättet sind und der Artikel nun schlupft? VG --Stephan Klage (Diskussion) 17:00, 14. Okt. 2024 (CEST)
Umsetzung einer EU-Verordnung?
Könntet ihr mal bei Diskussion:Digitale-Dienste-Gesetz vorbeischauen? Wird hier eine EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt oder sollte man es (wie mein Vorschlag) etwas komplizierter formulieren? Zumindest die zuständigen nationalen Behörden müssen wohl auch bei EU-Verordnungen im nationalen Recht festgelegt werden. Unter EU-Verordnung steht auch nichts zum 'Umsetzen' außer "Allerdings können auch die Verordnungen einzelne Artikel enthalten, die ausdrücklich Anpassungen an nationales Recht vorschreiben oder gestatten.". --Pistazienfresser (Diskussion) 16:54, 18. Okt. 2024 (CEST)
Bitte um Dritte Meinung
Hallo, Diskussion:Appellationsgerichtshof (Italien)#Appellationsgerichtshof (Italien) täten weitere Einschätzungen gut. Danke schon mal. Gruß --XanonymusX (Diskussion) 18:36, 16. Okt. 2024 (CEST)
- Ich habe mich dazu bereits geäußert und teile deine juristisch kompetente und einwandfreie Bewertung voll und ganz. --Opihuck 19:04, 16. Okt. 2024 (CEST)
- Nach dem derzeitigen Stand, sollte man die Terminologie der vielen Listenartikel zu den italienischen Gerichten im Auge behalten. Da ist stets von Oberlandesgerichten die Rede und im streitgegenständlichen Artikel kommt es schlicht zum Bruch, wenn sie jetzt als Appelationsgerichte zusammengeführt werden. Appellationes sind seit den kaiserzeitlichen Kognitionsverfahren bekannt und werden in bestimmten Zusammenhängen von den Rechtshistorikern als Appellationsgerichte begrifflich bis heute entsprechend bezeichnet (abgesehen davon, dass es bei uns in D. ebenfalls Appellationsgerichte bis zu den Reichsjustizgesetzen gab). Aber warum sollte die Paritätische Terminologiekommission (TerKom) des Landes Südtirol uns nicht Übersetzungshilfe sein? Die anderen tun es ja nicht. Transfer zurück auf Oberlandesgericht --Stephan Klage (Diskussion) 20:05, 16. Okt. 2024 (CEST)
- Entsprechend habe ich mich auch in der Diskussion dort geäußert - den Ausführungen von XanonymusX und Opihuck ist da nichts mehr hinzuzufügen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 21:09, 16. Okt. 2024 (CEST)
- Was ist denn da los, ey. Für "Oberlandesgericht" haben wir eine ordentliche Quelle, für "Appellationsgerichtshof" nicht. Fertig ist die Laube. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:20, 17. Okt. 2024 (CEST)
- Meine Rede. Leider hat er mittlerweile auch in einigen verbundenen Artikeln herumgewerkelt, etwa Gerichtswesen (Italien). Kann dann wieder aufgeräumt werden, in der Diskussion ist die Luft bald raus. --XanonymusX (Diskussion) 19:33, 17. Okt. 2024 (CEST)
- Wer so extrem radikale Ansichten vertritt und sich als völlig uneinsichtig erweist, ist kein Gewinn für das Projekt, sondern ein zeitfressendes Diskussionsaccount. Hier sollte über eine Sperre oder zumindest über einen Entzug der Sichterrechte ernsthaft nachgedacht werden, zumal das Drama hier kein Einzelfall ist. Der Benutzer ist mir schon früher ähnlich rabiat aufgefallen. --Opihuck 19:58, 17. Okt. 2024 (CEST)
- Die Änderungen in Gerichtswesen habe ich rückgängig gemacht, das Oberlandesgericht schiebe ich zurück, sobald die WL frei gemacht wurde von einem Admin, die Diskussion ist ja sehr klar Konsens-1. Mir ist der Benutzer noch nicht aufgefallen, aber anhand dieser Diskussion kann ich das Urteil von dir, Opihuck, gut nachvollziehen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 20:02, 17. Okt. 2024 (CEST)
- Artikel ist jetzt wieder auf Oberlandesgericht. Ich hoffe, dass sich die Diskussion jetzt beruhigt und ich alle anderen Verschiebungen beseitigt habe. --Ichigonokonoha (Diskussion) 21:27, 17. Okt. 2024 (CEST)
- Dante! Ich werde versuchen, noch ein bisschen Zeit zu finden, ein paar Formulierungen in den betroffenen Artikeln zu optimieren, damit die Diskussion nicht ganz unproduktiv war. --XanonymusX (Diskussion) 22:31, 17. Okt. 2024 (CEST)
- Hier soll die Diskussion wohl weitergehen - euch zum Hinweis --Ichigonokonoha (Diskussion) 11:15, 18. Okt. 2024 (CEST)
- Interessante Aussage: Italien gehört zum romanischen, Deutschland zum germanischen Rechtskreis. Die rechtshistorische Bildung des Users braucht nicht weiter hinterfragt werden. Da fehlt’s a weng ... --Stephan Klage (Diskussion) 11:35, 18. Okt. 2024 (CEST)
- Mich erinnert diese Auseinandersetzung immer mehr an die Zustände im amerikanischen Wahlkampf. Da gibt es eine Person, die alles besser weiß, die lügt, dass sich die Balken biegen, die es nicht wahrhaben will, dass man einen Staat nicht wie eine Firma führen kann, die nur die eigene (quere) Sichtweise als allein verbindlich ausgibt und die niemanden respektiert, der dem losgelassenen gequirlten Unsinn widerspricht. Eine Person, die mit "alternativen Fakten" und "truth social" die Wahrheit für sich gepachtet hat und ihre Kontrahenten am liebsten durch das Militär eliminieren lassen will.
- Interessante Aussage: Italien gehört zum romanischen, Deutschland zum germanischen Rechtskreis. Die rechtshistorische Bildung des Users braucht nicht weiter hinterfragt werden. Da fehlt’s a weng ... --Stephan Klage (Diskussion) 11:35, 18. Okt. 2024 (CEST)
- Hier soll die Diskussion wohl weitergehen - euch zum Hinweis --Ichigonokonoha (Diskussion) 11:15, 18. Okt. 2024 (CEST)
- Dante! Ich werde versuchen, noch ein bisschen Zeit zu finden, ein paar Formulierungen in den betroffenen Artikeln zu optimieren, damit die Diskussion nicht ganz unproduktiv war. --XanonymusX (Diskussion) 22:31, 17. Okt. 2024 (CEST)
- Artikel ist jetzt wieder auf Oberlandesgericht. Ich hoffe, dass sich die Diskussion jetzt beruhigt und ich alle anderen Verschiebungen beseitigt habe. --Ichigonokonoha (Diskussion) 21:27, 17. Okt. 2024 (CEST)
- Die Änderungen in Gerichtswesen habe ich rückgängig gemacht, das Oberlandesgericht schiebe ich zurück, sobald die WL frei gemacht wurde von einem Admin, die Diskussion ist ja sehr klar Konsens-1. Mir ist der Benutzer noch nicht aufgefallen, aber anhand dieser Diskussion kann ich das Urteil von dir, Opihuck, gut nachvollziehen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 20:02, 17. Okt. 2024 (CEST)
- Wer so extrem radikale Ansichten vertritt und sich als völlig uneinsichtig erweist, ist kein Gewinn für das Projekt, sondern ein zeitfressendes Diskussionsaccount. Hier sollte über eine Sperre oder zumindest über einen Entzug der Sichterrechte ernsthaft nachgedacht werden, zumal das Drama hier kein Einzelfall ist. Der Benutzer ist mir schon früher ähnlich rabiat aufgefallen. --Opihuck 19:58, 17. Okt. 2024 (CEST)
- Meine Rede. Leider hat er mittlerweile auch in einigen verbundenen Artikeln herumgewerkelt, etwa Gerichtswesen (Italien). Kann dann wieder aufgeräumt werden, in der Diskussion ist die Luft bald raus. --XanonymusX (Diskussion) 19:33, 17. Okt. 2024 (CEST)
- Was ist denn da los, ey. Für "Oberlandesgericht" haben wir eine ordentliche Quelle, für "Appellationsgerichtshof" nicht. Fertig ist die Laube. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:20, 17. Okt. 2024 (CEST)
- Entsprechend habe ich mich auch in der Diskussion dort geäußert - den Ausführungen von XanonymusX und Opihuck ist da nichts mehr hinzuzufügen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 21:09, 16. Okt. 2024 (CEST)
- Nach dem derzeitigen Stand, sollte man die Terminologie der vielen Listenartikel zu den italienischen Gerichten im Auge behalten. Da ist stets von Oberlandesgerichten die Rede und im streitgegenständlichen Artikel kommt es schlicht zum Bruch, wenn sie jetzt als Appelationsgerichte zusammengeführt werden. Appellationes sind seit den kaiserzeitlichen Kognitionsverfahren bekannt und werden in bestimmten Zusammenhängen von den Rechtshistorikern als Appellationsgerichte begrifflich bis heute entsprechend bezeichnet (abgesehen davon, dass es bei uns in D. ebenfalls Appellationsgerichte bis zu den Reichsjustizgesetzen gab). Aber warum sollte die Paritätische Terminologiekommission (TerKom) des Landes Südtirol uns nicht Übersetzungshilfe sein? Die anderen tun es ja nicht. Transfer zurück auf Oberlandesgericht --Stephan Klage (Diskussion) 20:05, 16. Okt. 2024 (CEST)
- Das ist zwar Amerika. Die Unnachgiebigkeit aber, nicht Ruhe zu geben, nachdem man haushoch und überaus kläglich "verloren" hat, auch nach ausführlichen Hinweisen nicht zu kapieren, dass es hier nicht um möglichst wortgetreue Übersetzungen, sondern um die Abbildung der Rechtswirklichkeit geht, stattdessen immer weiter zu kämpfen, schreiend in Fettschrift und Versalien NEVER SURRENDER, gibt es auch hier. Wie lange wollen wir das noch hinnehmen? Ich denke, eine Sperre ist hier unumgänglich, um das notwendige Arbeitsklima wieder herzustellen. Dieser Benutzer raubt anderen unermesslich viel Arbeitskraft. Ein solcher Mensch ist in einem kollaborierenden Umfeld, in dem es um Überzeugungskraft und Vernunft geht, unerträglich. Ein solcher Mensch gehört nicht in eine Enzyklopädie. Er vertreibt diejenigen anständigen Wikipedianer mit Bildung und Verstand, denen es reicht, sich dem Unfug-Dauerfeuer dieser Person mit kilometerlangen nicht enden wollenden Elaboraten auszusetzen. Ein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit - dazu gehört eben auch Zurückhaltung und Rücksichtnahme auf andere, Nachdenklichkeit, wenn niemand bereit ist, einem zu folgen, ist hier nicht erkennbar. --Opihuck 13:00, 18. Okt. 2024 (CEST)
- Aperçu: mal wieder wollte ein man on mission das Projekt in seine persönliche Echokammer führen, seine eigene Filterblase installieren – wohlgemerkt, dies für eine mitlesende Weltgemeinschaft, die irritiert und unzutreffend informiert zurückbleiben muss, wenn nicht eingegriffen wird. Gut, hat nicht geklappt, wird auch nicht klappen. Es ist aber immer wieder ärgerlich, wenn man sich mit derlei gefährlichem Halbwissen auseinandersetzen muss. Fehler müssen irgendwann erkannt und eingestanden werden, das ist kein Beinbruch, auch wenn es deren Absender vordergründig erst mal peinlich berühren wird. Sich stattdessen zum Apologeten seiner halbwissenden und missverstandenen Botschaften zu gerieren, verdient tatsächlich eine genauere offen-kritische Beschäftigung mit dem Account in der Zukunft. Albert Einstein signalisierte mal sinngemäß, dass das Maß der Intelligenz die Fähigkeit zur Veränderung sei; zur Veränderung bedarf es zumindest Bereitschaft. Die WP hat keinen Zeitmangel, keinen Bedarf an heuristischen Interaktionen. Insbesondere benötigt sie keine Echokammern. VG --Stephan Klage (Diskussion) 18:21, 18. Okt. 2024 (CEST)
- Ich habe mich nochmal kurz in der verlinkten Diskussion geäußert - ich hoffe, dass sich das damit erledigt. --Ichigonokonoha (Diskussion) 18:45, 18. Okt. 2024 (CEST)
- Hat es sich wohl leider nicht, nachdem Opihuck und Ich gestern beide auf VM gezogen wurden. Daher gerne in der LD zu Oberlandesgericht (Italien) beteiligen und auch Gerichtswesen (Italien) beobachten. --Ichigonokonoha (Diskussion) 09:14, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Und ich gehe davon aus, dass Appellationsgerichtshof Mailand auch eher Oberlandesgericht Mailand sein sollte? --Ichigonokonoha (Diskussion) 09:27, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Von der VM hatte ich gar nichts mitbekommen. Aber da es in Italien keine Oberlandesgerichte gibt, sollte das ja ein Selbstläufer sein. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 10:23, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Na ja, bisher waren wir uns hier eigentlich einstimmig einig, dass die amtliche Übersetzung von Südtirol zu Grunde zu legen ist, und die ist nunmal Oberlandesgericht. --Ichigonokonoha (Diskussion) 11:03, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Also, gut, dann möge es so bleiben. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 11:23, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Danke, Aschmidt. NEIN; es besteht KEIN Konsens darüber, daß eine separatistische Südtiroler Sprachregelung, die explizit (gem. der Regelung selbst) ausschließlich in Südtirol und im Kontakt mit Südtirol gilt, auf das nichtdeutschsprachige Italien auszudehnen sei. Konsens besteht auf jeden Fall, daß in Südtirol (und auf italienischem Boden ausschließlich dort und sonst nirgendwo) die Appellationsgericht(shöf)e (corti d'appello) als Oberlandesgericht bezeichnet werden. Dies ist eine Konzession des italienischen Staats im Sonderstatut von Südtirol (daß dort nicht die direkten Übersetzungen gelten, sondern österreichisches Vokabular). Wie generell in der WP:NK festgelegt ist, sind in der deWP generell die für sämtliche deutschsprachigen Länder geltenden Begriffe einzusetzen und kein separatistisches Vokabular. Im italienischsprachigen Teil Italiens sind die deutschen Begriffe Südtirols nicht amtlich – dort ist Deutsch keine Amtssprache. Somit ist die direkte Übersetzung zu wählen. --ProloSozz (Diskussion) 11:26, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Deine Ansichten sind hier abgelehnt. Doch betreibst du weiterhin Edit-War und ziehst mich erneut auf VM. Das zeigt keinerlei Wille zur enzyklopädischen Kollegialität. --Ichigonokonoha (Diskussion) 12:30, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Bitte nicht mir das Wort im Munde verdrehen. Mein erster Beitrag oben ging von unzutreffenden Annahmen aus. Du hast Unrecht. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 14:34, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Der Beitrag strotzt wieder einmal von Halbwissen. Die deutschsprachigen Bezeichnungen wurden nicht im Zweiten Autonomiestatut (in Verfassungsrang) festgelegt, sondern in einem Dekret des Präsidenten der Republik 16 Jahre später. Es handelt sich auch nicht um „österreichisches Vokabular“, denn wo gibt es in Österreich einen Kassationsgerichtshof? Und wer die von einer paritätischen Fachkommission nach rechtswissenschaftlichen Methoden erarbeitete Terminologie für „separatistisch“ hält, der disqualifiziert sich von jeder sachlichen Diskussion. --XanonymusX (Diskussion) 16:28, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Danke, Aschmidt. NEIN; es besteht KEIN Konsens darüber, daß eine separatistische Südtiroler Sprachregelung, die explizit (gem. der Regelung selbst) ausschließlich in Südtirol und im Kontakt mit Südtirol gilt, auf das nichtdeutschsprachige Italien auszudehnen sei. Konsens besteht auf jeden Fall, daß in Südtirol (und auf italienischem Boden ausschließlich dort und sonst nirgendwo) die Appellationsgericht(shöf)e (corti d'appello) als Oberlandesgericht bezeichnet werden. Dies ist eine Konzession des italienischen Staats im Sonderstatut von Südtirol (daß dort nicht die direkten Übersetzungen gelten, sondern österreichisches Vokabular). Wie generell in der WP:NK festgelegt ist, sind in der deWP generell die für sämtliche deutschsprachigen Länder geltenden Begriffe einzusetzen und kein separatistisches Vokabular. Im italienischsprachigen Teil Italiens sind die deutschen Begriffe Südtirols nicht amtlich – dort ist Deutsch keine Amtssprache. Somit ist die direkte Übersetzung zu wählen. --ProloSozz (Diskussion) 11:26, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Also, gut, dann möge es so bleiben. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 11:23, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Na ja, bisher waren wir uns hier eigentlich einstimmig einig, dass die amtliche Übersetzung von Südtirol zu Grunde zu legen ist, und die ist nunmal Oberlandesgericht. --Ichigonokonoha (Diskussion) 11:03, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Beim Fall Mailand bin ich mir unsicher, den hatte ich damals bewusst auf der Originalbezeichnung gelassen, quasi als Eigenname corte d’appello di Milano. Für den Appellationsgerichtshof Mailand gibt es immerhin den historischen Beleg (eine echte Kontinuität zwischen dem gleichnamigen Gericht in Lombardo-Venetien und dem in der Republik Italien gibt es aber nicht) und zwei Treffer in EuGH-Übersetzungen. Oberlandesgericht Mailand heißt es bei entsprechenden Verweisen im deutsch-italienischen Rechtsvergleich und in deutschsprachiger Rechtsprechung in Bozen oder Trient. Hängt wohl davon ab, ob wir bei konkreten Gerichten ebenfalls eine Übersetzung gemäß ihrer Funktion bevorzugen oder lieber die Originalbezeichnung als Eigenname nehmen. --XanonymusX (Diskussion) 16:13, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Von der VM hatte ich gar nichts mitbekommen. Aber da es in Italien keine Oberlandesgerichte gibt, sollte das ja ein Selbstläufer sein. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 10:23, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Und ich gehe davon aus, dass Appellationsgerichtshof Mailand auch eher Oberlandesgericht Mailand sein sollte? --Ichigonokonoha (Diskussion) 09:27, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Hat es sich wohl leider nicht, nachdem Opihuck und Ich gestern beide auf VM gezogen wurden. Daher gerne in der LD zu Oberlandesgericht (Italien) beteiligen und auch Gerichtswesen (Italien) beobachten. --Ichigonokonoha (Diskussion) 09:14, 19. Okt. 2024 (CEST)
Ich habe die letzten Änderungen im Artikel zurückgesetzt, weil der Hinweis nicht in die Einleitung gehört. Könnte sich das jemand mit Fachwissen bitte anschauen und eventuell verbessern oder einen Baustein setzen? Vielen Dank! --Känguru1890 (Diskussion) 11:52, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Ich gebe dir Recht, dass Hinweise auf die Disk gehören und nicht in den Artikel. Zu deiner weiteren Frage: Nein. Das Portal:Recht hilft gerne, ist aber kein Ersatz-Autor für Artikelwünsche. Bitte ggf. erst einmal selbst Hand anlegen oder abwarten, bis ein anderer Autor das macht. --Opihuck 11:59, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Könnte der Hinweis nicht auch in eine Vorlage:Veraltet kopiert werden? Oder zumindest auf die Diskussionsseite und die Vorlage:Veraltet mit Datum setzen? Schon der Klick auf die erste erwähnte Rechtsnorm ergibt, dass sie im Moment nicht mehr existiert. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:13, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Darin sähe ich kein Problem. Ich möchte gegenüber dem Anfragenden auch nicht unhöflich sein. Aber es kann nicht sein, dass das Portal:Recht dazu bestimmt wird, auf Zuruf Artikel zu pflegen, wenn man sich nicht wenigstens selbst (ggf. erfolglos) darum bemüht hat. --Opihuck 13:18, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Grundsätzlich +1. Aber das ist hier so klar und einfach umzusetzen, dass ich dem Vorschlag von @Pistazienfresser gefolgt bin und einen Baustein gesetzt habe. Ich möchte nicht selbst redigieren, weil ich in dem Rechtsgebiet nicht mehr aktiv bin. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 13:40, 23. Okt. 2024 (CEST)
- + 1. Prima. --Opihuck 16:32, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Habe nach kurzen Blick in einen aktuellen BGB-Kommentar beim Veraltet-Hinweis noch die Bereiche der wohl wichtigsten inhaltlichen Änderungen ergänzt und Nachweise/Hinweise auf der Diskussionsseite ergänzt. Es fand nicht nur eine Verschiebung der Nummern der gesetzlichen Regelungen statt. Bei der von @Gnom gelöschten Pressemitteilung des BMJ zur angesprochenen Betreuungsrechtsreform stand nichts zum Kontrollbetreuer, so dass ich diesen Hinweis auch draußen gelassen und auch nicht auf die Diskussionsseite kopiert habe. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:19, 25. Okt. 2024 (CEST)
- + 1. Prima. --Opihuck 16:32, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Grundsätzlich +1. Aber das ist hier so klar und einfach umzusetzen, dass ich dem Vorschlag von @Pistazienfresser gefolgt bin und einen Baustein gesetzt habe. Ich möchte nicht selbst redigieren, weil ich in dem Rechtsgebiet nicht mehr aktiv bin. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 13:40, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Darin sähe ich kein Problem. Ich möchte gegenüber dem Anfragenden auch nicht unhöflich sein. Aber es kann nicht sein, dass das Portal:Recht dazu bestimmt wird, auf Zuruf Artikel zu pflegen, wenn man sich nicht wenigstens selbst (ggf. erfolglos) darum bemüht hat. --Opihuck 13:18, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Könnte der Hinweis nicht auch in eine Vorlage:Veraltet kopiert werden? Oder zumindest auf die Diskussionsseite und die Vorlage:Veraltet mit Datum setzen? Schon der Klick auf die erste erwähnte Rechtsnorm ergibt, dass sie im Moment nicht mehr existiert. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:13, 23. Okt. 2024 (CEST)