Wikipedia:Redaktion Geschichte/Qualitätssicherung/Archiv/2019
QS-Antrag 14. Februar 2019 Grobe Geschichtsfälschung. Die Deklaration war kein "Vertrag" sondern eine einseitige Erklärung Großbritanniens. Besser dargestellt in der englischsprachigen Wikipedia. LG, --Natalie Freyaldenhoven (Diskussion) 15:16, 14. Feb. 2019 (CET)
hier besser aufgehoben wie in der all. QS --Mehgot (Diskussion) 16:32, 14. Feb. 2019 (CET)
- Die groben Geschichtsfälschungen habe ich mittlerweile behoben. Ich bitte um Rückmeldungen, ob wir den Artikel als "erledigt" kennzeichnen können. Kollegiale Grüße H.W. --HW1950 (Diskussion) 10:16, 24. Apr. 2019 (CEST)
Da in den letzten vierzehn Tagen meinem Vorschlag, den Artikel hier zu entlassen, nicht widersprochen wurde, setze ich ihn hier auf "erledigt". --HW1950 (Diskussion) 14:18, 9. Mai 2019 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: HW1950 (Diskussion) 14:18, 9. Mai 2019 (CEST)
Diese BKS ist m.E. ein Problem, da sie lediglich vier Lemmata benennt und zudem nicht gerade unseren Regeln (siehe Wikipedia:Formatvorlage Begriffsklärung) entspricht. Eine Möglichkeit wäre, sie deutlich auszubauen (bspw. fehlen Hawaiische Unabhängigkeitsbewegung, Uigurische Unabhängigkeitsbewegung oder Österreichische Unabhängigkeitsbewegung) und entsprechend der Regeln zu gestalten. Oder sie könnte in eine WL auf Befreiungsbewegung umgewandelt werden (dort wird der Begriff als Synonym für einen Teil der diversen Befreiungsbewegungen benannt). Beide Lösungen überzeugen mich aber noch nicht ganz, ich bin auch nicht sicher, ob eine Auflistung aller möglichen Komposita mit "Unabhängigkeitsbewegung" dem entspricht, was wir als Begriffsklärungsseiten haben wollen. Daher stelle ich den Artikel hier in der Hoffnung auf weitere Meinungen zur Diskussion. Gruß, --Wdd. (Diskussion) 16:37, 14. Feb. 2019 (CET)
- Trivialerweise ist eine Unabhängigkeitsbewegung eine Bewegung die sich für die Unabhängigkeit eines Gebietes von einem anderen Staat einsetzt. Das muss keine Befreiungsbewegung sein, viele Unabhängigkeitsbestrebungen sind unabhängig von einer vorherigen Unterdrückung (so z.B. in Schottland oder in Katalonien). Eine WL ist daher sachlich falsch (und Befreiungsbewegung ist unbelegt und inhaltlich nicht wirklich gut). Unabhängigkeitsbewegungen führen entweder einen Unabhängigkeitskrieg oder es geht auch friedlich, siehe Liste von Unabhängigkeitsreferenden (in beiden Artikeln sind lange Listen von Unabhängigkeitsbewegungen). Ich würde Unabhängigkeitsbewegung zu einem Stub kürzen, der den Typ einer Politischen Bewegung beschreibt und die Beispiele erweitern und in eine Liste von Unabhängigkeitsbewegungen überführen. Als BKS taugt das Lemma nichts weil es keine Homonymen Begriffe sondern Namensbestandteile sind.--Karsten11 (Diskussion) 17:09, 24. Feb. 2019 (CET) @Chtrede:
Herzlichen Dank an den Kollegen Karsten 11 für den Umbau des Artikels. Damit hier erledigt. :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: HW1950 (Diskussion) 11:50, 19. Jul. 2019 (CEST)
Unbelegter Artikel mit meiner Ansicht nach nicht ausreichender historischer Einordnung--Lutheraner (Diskussion) 21:12, 26. Jul. 2019 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Lutheraner (Diskussion) 12:51, 27. Jul. 2019 (CEST)
Fast durchweg im Konjunktiv geschriebener Essay, der mir die Fachliteratur recht einseitig auszuwerten scheint --Domitius Ulpianus (Diskussion) 11:39, 4. Jun. 2019 (CEST)
- Im Grunde finde ich den Artikel nicht uninteressant, insbesondere als Ergänzung zum Rechtsstaatsverständnis im Nationalsozialismus. Der Artikel gehört aber wesentlich besser verlinkt. Bei der "Rezeption des völkischen Verfassungrechts nach 1945" auf Vorstellungen der NPD zu verweisen, halte ich außerdem ohne ergänzenden Kommentar für problematisch, um nicht zu sagen Werbung für eine verfassungsfeindliche Partei (die Beurteilung der NPD durch des BVerfG sei dabei mal dahingestellt). R2Dine (Diskussion) 12:07, 4. Jun. 2019 (CEST)
- Deiner Anregung bin ich gerne gefolgt, und habe die NPD als verfassungsfeindlich bezeichnet wie Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Januar 2017, Az.: 2 BvB 1/13, Rn. 633. (NPD II). Loracco (Diskussion) 18:24, 4. Jun. 2019 (CEST)
Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus, VVDStRL 60 von 2000 wurde nicht verarbeitet. So gut wie keine Nachweise zur Sekundärliteratur. Und der raunende Konjunktiv. Der Artikel bräuchte mal einen umfangreichen Review…--Aschmidt (Diskussion) 02:22, 7. Jun. 2019 (CEST)
Info:Wurde nach Löschdiskussion nach Benutzer:Loracco/Verfassungsgesetze des Deutschen Reichs 1933–1945 verschoben. QS hier damit beendet? --Hajo-Muc (Diskussion) 23:44, 24. Aug. 2019 (CEST)
Kollege Hajo-Muc, herzlichen Dank für den Hinweis. QS damit hier erledigt. --HW1950 (Diskussion) 10:33, 26. Aug. 2019 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: HW1950 (Diskussion) 10:34, 26. Aug. 2019 (CEST)
Der Einleitungssatz ist schwer verständlich, siehe die Diskussion. Meines Erachtens sollte er auch inhaltlich überarbeitet werden. Für jede Verbesserung jetzt schon ein Dank im Vorhinein! --M Huhn (Diskussion) 00:49, 28. Sep. 2019 (CEST)
- Ich habe den Einleitungssatz mal umgeschrieben, dass dass er besser lesbar bzw. leichter verständlich ist.--Kmhkmh (Diskussion) 11:29, 28. Sep. 2019 (CEST)
- Danke! --M Huhn (Diskussion) 00:35, 29. Sep. 2019 (CEST)
QS-Baustein im Artikel bereits durch den Kollegen M Huhn entfernt. Hier erledigt. --HW1950 (Diskussion) 20:35, 5. Okt. 2019 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: HW1950 (Diskussion) 20:35, 5. Okt. 2019 (CEST)