Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2011/09

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Bobo11 in Abschnitt 3 Bilder
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bild aus Bundesarchiv, aber dort inzwischen verborgen

Hallo, ich stelle diese Frage abstrakt, ohne das genaue Bild anzugeben.

Ein Bild aus dem Bundesarchiv ist auf mehreren anderen Webseiten wiedergegeben, u.a. auf der http://server137.time-o-rama.com/index.php Webseite mit Angabe des Bundesarchives als Quelle und ist dort unter die Lizenz "Wikimedia Creative Commons Lizenz (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de)" gestellt worden.

In der Bilddatenbank des Bundesarchives steht die originale Bildbeschreibungsseite, nur das Bild selbst wird nicht wiedergegeben und statt des Bildes steht ein Hinweis:

"Dieses Bild kann aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht angezeigt werden. Wenn sie dieses Bild nutzen wollen, wenden Sie sich bitte unter Angabe der Bildsignatur an:
Bundesarchiv, Referat 86 Potsdamer Straße 1 D-56075 Koblenz"

(zudem stehen dort e-Mail-Adresse, Telefonnummer und englische Übersetzung des Hinweises).

Übrigens gibt die Time-o-rama.com Datenerfassungsgruppe als ihren Sitz die gleiche Postanschrift (Potsdamer Straße 1A in Koblenz) wie das Bundesarchiv an.

Kann man das Bild von der externen Webseite nach Wikipedia heraufladen unter Verweis auf die cc-Lizenz? --Rosenkohl 12:13, 1. Sep. 2011 (CEST)

Für deine abschließende Frage ist wahrscheinlich nur relevant, ob die angebene Lizenz CC-BY-SA korrekt ist. (Hinweis: Ich bin kein Jurist und eher Laie auf dem Gebiet der Urheberrechtsfragen.) Der Hinweis auf "Wikimedia" lässt darauf schließen, dass das Bild über den Umweg der Commons (siehe Kooperation mit dem Bundesarchiv und die entsprechende Bildkategorie) nach time-o-rama.com gelangt ist. Dementsprechend müsste oder wenigstens könnte sich das Bild bereits in den Commons wiederfinden, ebenfalls mit entsprechender Lizenz versehen. Genaueres kann man sicherlich erst sagen, wenn man nähere Daten des Bildes (Name, Bildbeschreibung) zur Hand hat. Grüße, --CyRoXX (? ±) 12:45, 1. Sep. 2011 (CEST)
Hallo, ausführlich zitiert steht auf der oben verlinkten Seite der Time-o-rama.com Datenerfassungsgruppe:
»Die time-o-rama.com Datenerfassungsgruppe stellt unter Verwendung der Wikimedia Creative Commons Lizenz (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de) historisches Bildmaterial aus dem Deutschen Bundesarchiv (bundesarchiv.de) zur Verfügung. Das in time-o-rama.com unter dem Copyright "Deutsches Bundesarchiv" gezeigte Material wurde vom Deutschen Bundesarchiv zur Verwendung im Rahmen der Creative Commons Lizenz an die Wikimedia Foundation lizenziert und kann zu den gleichen Bedingungen durch Dritte genutzt werden.«
Die zitierte Angabe »Wikimedia« bezieht sich also nur auf die von Time-o-rama verwendete Lizenz, als Bezugsquelle ihres Bildmaterials gibt Time-o-rama hingegen direkt das Bundesarchiv an. Das Bild selbst habe ich nicht auf Commons finden können, die Signatur des Bildes beim Bundesarchives läßt sich auch per Volltextsuche in allen Namensräumen nicht auf Commons finden. Somit hat es offenbar auch keinen Löschantrag auf Commons gegeben, sondern man muß davon ausgehen daß das Bild bisher noch nicht auf Commons hochgeladen worden ist, Gruß --Rosenkohl 13:47, 1. Sep. 2011 (CEST)
Also mein ganz persönliches Empfinden sagt mir, dass du zwei Alternativen hast:
  • Strategie "Wird schon schiefgehen": Du vertraust den Angaben auf time-o-rama und lädst das Bild unter CC-BY-SA hier hoch. Ganz wohl ist mir dabei nicht, schließlich gäbe es noch das Risiko, dass das mit der Lizenzfreigabe nicht ganz stimmt.
  • Strategie "Fragen kostet nichts": Du schreibst eine kurze Mail an das Bundesarchiv und erfragst den Lizenzstatus des Bildes (ggf. auch, ob es im Rahmen der Bildspende auch unter CC-BY-SA freigegeben wurde), um aus erster Hand klare Informationen bekommen. Dann hättest du im Zweifel nämlich auch die Möglichkeit, die Antwortmail ans OTRS weiterzuleiten und die Freigabe somit dort zu hinterlegen.
Für mein Dafürhalten hängt es letztlich wirklich nur davon ab, ob das Bundesarchiv das Bild jemals unter der Creative-Commons-Lizenz freigegeben hat. Soweit ich informiert bin -- das kann aber genausogut falsch sein, daher lege ich dafür nicht meine Hand ins Feuer -- kann eine CC-Freigabe auch nicht zurückgezogen werden (Ansprüche aus dem Persönlichkeitsrecht bleiben dabei unberührt).
Ich persönlich würde mich für die zweite der beiden oben vorgestellten Strategien entscheiden. Aber meine Sicht der Dinge muss ja nicht die deine sein. Grüße, --CyRoXX (? ±) 22:45, 1. Sep. 2011 (CEST) PS: Falls jemand der Lizenzrecht-Bewanderten mitliest: Ja, möglicherweise ist es völliger Stuss, was ich zum Thema "Rücknahme der CC-Lizenz" geschrieben hab.
CC-Lizenzen sind unwideruflich. Auch wenn ein Werk an der ursprünglichen Quelle nicht mehr verfügbar ist, es behält seinen Lizenzstaus, einschließlich aller seiner Kopien und Kopien der Kopien und... -- 194.48.128.75 07:40, 2. Sep. 2011 (CEST)
Die Angaben sind nicht wirklich eindeutig. Entweder das Bild wurde unter CC-by-sa an Commons gespendet, dann ist es dort vorhanden, oder es wurde nicht gespendet. Wenn es nicht auf Commons liegt, ist die CC-Lizenz vmtl. nicht gültig. Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten, wie Time-o-rama an das Bild gekommen ist:
  • Sie haben missverstanden, dass nur Bilder auf Commons unter der CC-by-sa verfügbar sind und haben weitere Bilder, die nicht auf Commons liegen, von der Bundesarchiv-Website oder sonstigen Quellen geladen und angenommen, dass diese unter CC-by-sa stehen.
  • Das Bild war mal auf Commons, wurde aber inzwischen gelöscht. Möglicherweise weil das Bundesarchiv bei Recherchen herausgefunden hat, dass es keine Rechte hat, um das Bild unter CC-by-sa zu veröffentlichen. Wenn du mal mit der Bildnummer herausrücken würdest, könnte man mal im OTRS nachsehen, ob sich dazu ein entsprechender Mailverkehr findet.
In jedem Fall solltest du keine Bundesarchiv-Bilder von time-o-rama nach Commons hochladen, die angeblich für Commons gespendet wurden, aber nicht auf Commons liegen. Falls das Foto tatsächlich gültig gespendet wurde, liegt es bereits dort; falls es nicht dort liegt, hat das sicher seine Gründe. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:21, 2. Sep. 2011 (CEST)

Eigenes Foto mit unbekanntem Urheber

Darf ich ein Foto hochladen, das mich selbst zeigt, aber dessen Urheber ich nicht kenne? Das Bild entstammt meinem privaten Fotoalbum. Das Bild ist ca. 30 Jahre alt. Wenn ja, was muss ich als Lizenz bzw Urheber angeben? --Rôtkæppchen68 15:37, 1. Sep. 2011 (CEST)

Nein. -- Rosenzweig δ 15:46, 1. Sep. 2011 (CEST)
Nein, bei deiner Beschreibung ist davon auszugehen, dass die Person, die denn Fotoapperat bedient hat (Abgedrückt hat), auch der Urheber ist. Ohne Übertragung der vollen Verwertungsrechte, kannst du somit dieses Foto nicht selber lizenzieren/frei geben.--Bobo11 20:56, 1. Sep. 2011 (CEST)
das habe ich hier(tm) aber schon anders gelesen (finde gerade aber nichts dazu), die Argumentationslinie war ungefähr so: Wer auf die Frage "können Sie mich mal kurz fotografieren" einwilligt würde auch konkludent die Rechte an den Frager/Kamerabesitzer abgeben. (natürlich nicht die Urheberschaft, aber eben alle Rechte, die sich abtreten lassen) rbrausse (Diskussion Bewertung) 21:05, 1. Sep. 2011 (CEST)
@Rbrausse bitte meinen Betrag genau lesen. Bevor du hier mit, hab das hier schon anders gelesen kommst.--Bobo11 21:29, 1. Sep. 2011 (CEST)
immer mit der Ruhe, ich will niemandem etwas böses...
Mit anderen Suchbegriffen habe ich es dann doch noch gefunden, das stillschweigende Einverständnis wird hier abgelehnt (soviel zu meinem Gedächtnis), nach dem hier ist es möglich, dass der "Abdrücker" nicht Urheber ist, wenn ihm Ausschnitt und Kameraeinstellungen vorgegeben werden. rbrausse (Diskussion Bewertung) 21:42, 1. Sep. 2011 (CEST)
Das heisst man muss sich nur plötzlich erinnern, dass man die Aufnahme ja selbst mit Stativ gemacht hat... :-P Iridos 11:23, 2. Sep. 2011 (CEST)

Veröffentlich vor Einführung von Urheberrechten

ICh erstelle auf Commons gerade Lizenzvorlagen für einzelene Staaten. Manche Staaten haben erst seit realtiv kurzer Zeit solche Gesetze. Wie sieht es denn mit Publikationen aus, die vor inkrafttreten eines solchen Gesetzes veröffentlicht wurden? Können die nachträglich geschützt werden?--Antemister 15:27, 2. Sep. 2011 (CEST)

Ja. Einfach immer mit 70 Jahre PmA rechen, wie in der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst beschlossen. Diese 70 Jahre PmA sind das erklärte Hamonisierungsziel. Auch entspricht es dem Zeitramen, mit dem dem du in DACH konfrontiert werden kannst, selbst wenn es im Land X schon gemeinfrei wäre. --Bobo11 17:05, 2. Sep. 2011 (CEST)

Stadtplakette 1937 (erl.)

Gruss! Habe eine gut erhaltene Stadtplakette gefunden, die 1937 zum 600-jährigen Stadtfest von Nowa Ruda von P.Gross entworfen und von B.H.Mayer (Pforzheim) hergestellt wurde (rot und silbern, Stadtlogo in der Mitte, Text und Datum der Feierwoche auf dem Rand). Frage: Einstellbar oder nicht? (Ob sie dann eingestellt werden sollte, würde ich hinterher auf der Stadt-Disk. klären.) GEEZERnil nisi bene 09:45, 3. Sep. 2011 (CEST)

Ist B.H.Mayer (Pforzheim) der Künstler? Wenn ja, wann ist er gestorben. Erst wenn Todesdatum mit 70 Jahre PMA in einklang zu bringen ist, ist ein einstellen ganz sicher möglich.--Bobo11 13:51, 4. Sep. 2011 (CEST)
Nein, der Hersteller. P.Gross war der "Entwerfer". OK, dann muss sie draussen bleiben. GEEZERnil nisi bene 14:03, 4. Sep. 2011 (CEST)
Wie steht es dann mit den Lebendaten von P.Gross? Denn der Künstler der die Plakette entworfen hat muss genügend lange Tod sein. Ps. Ich geh mal davon aus das die Plakette genügend SH hat.--Bobo11 14:12, 4. Sep. 2011 (CEST)
Ich lasse mal nachforschen. GEEZERnil nisi bene 16:44, 4. Sep. 2011 (CEST)
Ja, das Ding liegt vor mir. Habe mal in einer Genealogie-Liste die Frage nach seinem Tod gestellt. GEEZERnil nisi bene 16:55, 4. Sep. 2011 (CEST)

Komplette Spielregeln

So wie ich es verstehe, genießen Spielregeln in Deutschland Urheberrechtsschutz. Das meint nicht nur die konkrete Ausformulierung der Regeln, sondern auch das Regelwerk selbst, unabhängig von den Worten mit denen es beschrieben wird. Falls dem so ist, können dann vollständige Spielregeln überhaupt in Wikipedia aufgenommen werden? Das Urheberrecht sieht ja zum Beispiel die Zustimmung des Urhebers bei Veröffentlichung des geschützten Werkes vor, was sich doch mit der CC-Lizenz der Wikipedia-Texte beißt? --Michael Roitzsch 16:36, 3. Sep. 2011 (CEST)

So generell muss man schon deiner Grundvoraussetzung widersprechen. Die Rechtsprechung verneint in der Regel schon die grunsätzliche Schutzfähigkeit von Spielmechanismen (die Regeln in ihrer konkreten Formulierung sind dagegen schnell Sprachwerke) So schon vor 50 Jahren der BGH, Urteil v. 17.10.1961, I ZR 24/60 [keine Onlinefundstelle bekannt, Zahlenlotto]: Nun genießen zwar Spieleerfindungen als solche keinen urheberrechtlichen Schutz. Doch können schriftlich niedergelegte Spielregeln den Anfornderungen genügen, die gemäß § 1 LUG [man merkt Prä-UrhG]) an ein Schriftwerk zu stellen sind. oder das LG Düssedorf Urteil v. 12.01.2007, 12 O 345/02 :"Spielideen als solche sind nach § 2 Abs . 1 UrhG nicht schutzfähig". Dem wird in der Literatur zum guten Teilen zu gestimmt. Aber es gibt auch Gegenstimmen, etwa Schricker GRUR Int 2008,200ff) Nacktaffe 18:07, 3. Sep. 2011 (CEST)
Das sehe ich auch so. Die Spielidee ist als solche grundsätzlich frei. Jedoch kann die konkrete Ausgestaltung des jeweiligen Spieles geschützt sein. Ob dann beispielsweise eine Spielanleitung oder Spielregeln im konkreten Fall geschützt sind, lässt sich nur an Hand des Einzelfalles überprüfen. Die gesuchte Fundstelle gibt es übrigens in GRUR 1961 oder 1962, 51 (beim Jahr war sich meine Lit. nicht einig...) -- ıpɐɥns 19:32, 3. Sep. 2011 (CEST)
Ein noch neueres Urteil hatte ich vergessen: [http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10326 LG Mannheim Urteil v. 29.2.2008, 7 O 240/07} - "Die große Humboldt Enzyklopädie der Würfelspiele"; Rn. 34: Hieraus folgt, dass Spielsysteme und Spielideen als solche nicht schutzfähig sind.. Müsste GRUR 1962 sein; GRUR 61, 51 erschient einige Monate vor dem Urteil. Nacktaffe 20:22, 3. Sep. 2011 (CEST)
richtig getippt. —Pill (Kontakt) 20:27, 3. Sep. 2011 (CEST)

Super, danke für die fundierten Auskünfte. --Michael Roitzsch 12:53, 4. Sep. 2011 (CEST)

Signatur (Maler)

Noch eine Frage: Camille Hilaire (in Bearbeitung) ist erst 2004 gestorben, relevant allemal. Auf Grund welcher Rechtslage dürfen Verkaufsgalerien Bilder von erst kürzlich verstorbenen Malern im Web zeigen? In WP ist das wohl nicht möglich ?! Kann ich wenigstens die sehr prägnante Signatur von Hilaire in den Artikel einbauen? GEEZERnil nisi bene 16:50, 4. Sep. 2011 (CEST)

ZumPunkt Unterschrift: Ja, die (freigestellte) Unterschrift sollte zulässig sein.
Zum andern Punkt. Na ja, das mit Galerien zeigen Fotos von geschützten Werken, das bisschen Grauzone. Ist halt Güterabwägung auf der Erben, denn die Werke lassen sich nun mal nur dann gut verkaufen, wenn sie auch bekannt sind (Man beisst ja nicht in die Hand die einem füttert). Man das ja auch mit einem Zitat vergleichen, ich kann das Werk ohne Foto ja schlecht darstellen wie es aussieht. Ist ja vergleichbar mit den andern Verkaufskatalogen. Denn auch ein Möbelhaus darf ein Bild eines geschützen Sessel in seien Verkaufkatalog aufnehmen (Darüber gib's sogar ein Urteil, find's aber gerade nicht).
Wegen der Verwendung: Da noch geschütz müssten wir hier mit dem Zitatrecht arbeiten. Und für die Anwendung der Großzitat−Regel, ist der Status der Wikipedia zu wenig wissenschaftlich usw., also reicht es für uns nicht. Denn Grosszitat sind nur zulässig in Werken die sich ausdrücklich mit dem abgebildeten Werk befassen (Bei ein Enzyklopädie-Artikel so gut wie nie der Fall). Was allerdings nicht heisst das es nicht bei einigen Schwestern Projekte (z.b. Wikiversity) ginge.--Bobo11 17:03, 4. Sep. 2011 (CEST)
Danke, dann beschränke ich mich auf die Signatur. GEEZERnil nisi bene 23:59, 4. Sep. 2011 (CEST)

Flaschenfotos

Ich würde gerne auf Commons ein paar Fotos von diversen Tequila-Flaschen hochladen, bin mir aber wegen der Rechte nicht sicher. Fotos sind bzw. werden von mir erstellt, aber die Rechte an den Flschen stehen ja der Destillerie zu, evtl. hierzulande auch Importeuren? Kann ich solche Bilder in DE oder auf Commons hochladen und sollte dazu eine besondere Kennzeichnung erfolgen (wie z.B. der Baustein Logo-SH bei Logos)? Speziell geht es hier halt um die Abbildung des Etiketts und auch der nicht selten besonderen Form einer Flasche. Danke für die Hilfe. Chivista 18:14, 5. Sep. 2011 (CEST)

Nein, einen Freipass erhälst du von uns sicher nicht. Klar da Tequila-Flaschen zu den gebrauchgegenstäden gehören ist die SH hier auf de: höher. Also das einzieg was ich dir rate kann ist zuerst auf de: hochladen. Aber du musst damit rechen das da etliche Bilder gelöscht werden. Gerade wenn die Etikette endsprechen gestalltet ist, denn sobald da was Bild mässiges drauf ist, wird die Ettikete SH erreichen.--Bobo11 18:41, 5. Sep. 2011 (CEST)

Gebäude- und Statuenensemble geschützt?

Moin, ich habe heute im Rahmen von Wiki loves Monuments das Ensemble des Hauses Seefahrt in Bremen fotografiert. Das Gelände ist privat, aber frei zugänglich. Es besteht aus 2 Statuen, 3 Gebäude und einem Eingangsportal. Letzteres hatte schon ein Foto, daher hab ich's nicht nochmal abgelichtet. Frage: Braucht man für die Veröffentlichung der Fotos der Gebäude und der Statuen die Freigabe des Architekten bzw. der Künstler? Zwei der Gebäude und die eine Statue sind aus den 1950ern, ein Gebäude ist von 1972. Der Künstler der Statue "Brema" ist unbekannt, das Foto ist also evtl. hochladbar. Zum Rest kenne ich die Rechtslage aber nicht genau. Den Denkmallisteneintrag gibts hier, dort sind auch Fotos. Danke für Aufklärung, XenonX3 - (:) 20:54, 4. Sep. 2011 (CEST)

Siehe Panoramafreiheit#Kriterium_.E2.80.9E.C3.B6ffentlich.E2.80.9C --08-15 21:08, 4. Sep. 2011 (CEST)
Danke! Das heißt, ich darf die Bilder hochladen, weil das Gelände frei und öffentlich zugänglich ist? XenonX3 - (:) 21:11, 4. Sep. 2011 (CEST)
Nein, nicht zwingend. Du musst in Deutschland dich im öffentlichen Verkehrsraum aufhalten, um dich auf die Panoramafreiheit berufen zu können (In der Schweiz fiele dieser Fall klar unter Panoramafreiheit). Aber die Statue ist, wenn als Beiwerk aufgenommen, sicher mal vernachlässig bar. Und bei Werken der Baukunst (man nennt sie auch Gebäude) ist die Schöpfunghöhen-Schwelle um einiges Höher als bei Kunstwerken. Heisst mit anderen Worten, nicht jede Gebäude-Ansicht ist überhaupt urheberrechtlich schützbar, also wäre in diesem Fall auch das Foto davon unproblematisch. Ich kriege eh nicht so schnell Bauchschmerzen wenns um Gebäude geht. Denn, dass man mit Fotos von Gebäuden in Konflikt mit dem Urheberrecht des Erbauers kommt, ist eher klein. Ein kleine Restrisiko besteht immer, aber Architekten wollen in erster Linie das ihre Werke nicht nach gebaut werden, und wollen kein Geld mit Fotos ihrer Häuser verdienen. Die schauen Fotos eher als Werbung in eigener Sache an, und wünschen sich möglichst viele veröffentlichte Fotos (natürlich nur in positiver Darstellung). Aber wenn es eh schon zig geduldete Fotos gibt, dann gib es eben auch für Archidekten auch ein Problem seine Rechte durch zusetzen, denn entweder verklag ich keine oder alle. --Bobo11 21:25, 4. Sep. 2011 (CEST)
Also die Statuen sind kein Beiwerk, sondern Vollbild. Die Gebäude sind ja recht schlicht, evtl. haben die wirklich keine SH. Das Gelände ist absolut frei zugänglich, da führt der normale Fußweg rein. Die einzige Einschränkung, die am Eingang steht, verbietet das Befahren mit Autos. Aber das macht eh keiner, weil da keine Straße reingeht... Hat denn das Kriterium bleibend irgendeinen Einfluss auf die Frage? XenonX3 - (:) 22:56, 4. Sep. 2011 (CEST)
Also die Statuen gehen als Vollbild nur, wenn sie 1. vom öffentlichen Strassenraum aus aufgenommen wurden und 2. bleibend instaliert sind. Trifft auch nur ein Punkt nicht zu, funktioniert in Deutschland die Panoramafreiheit nicht mehr. Udn genau das mit dem öffetlichen Strassenraum ist ja gerade das Problem in Deutschland, frei zugänglcih≠öffentliocher Strassenraum. Wenn es sich um einen Privatweg handelt, greift die Panoramfreiheit nicht mehr selbst wenn der Weg/Strasse frei zugänglich ist. Wirklich sicher in Sachen Panoramafreiheit, sind nur öffentliche Strassen/Plätze/Wege die sich auch im öffentlichen Besitz befinden. Gerade bei Wegen muss man hier verdammt aufpassen (Ich liebe nicht vergeben die Schweizer Formulierung mit öffentlich zugänglichem Grund, weil die ist problemlos nachvollziehbar), ob einen Weg jetzt ein öffentlicher Durchgang ist, oder ein privater bei dem man nur geduldet wird. Bei letzterem gälte dann eben die Panoramafreiheit nicht. Du kannst natürlich mit öffentlichem Verkehrsweg argumentieren, ist allerdings dein Risiko.
Wenn also deinem Fall schon Punkt 1 nicht zutrifft, weil nur vom privaten Grundstück aus fotografierbar (Brauchst du dich um Punkt 2 gar nicht zu kümmern). Bleibend ist alles was nicht befristet (open-end) aufgestellt ist. Bei Statuen ist das in der Regel das «Dauerhaft» zutreffend (einzig bei Ausstellung wäre ich wirklich vorsichtig, nicht aber wenn sie zum Gartenschmuck gehören). --Bobo11 23:24, 4. Sep. 2011 (CEST) PS: Es reicht teoretisch, wenn du zum Fotografieren ein Schritt auf Gras neben dem Weg machst, um die Panoramafreiheit zu verlieren.
ich weiß nicht, auf welcher Seite die Statue steht, aber laut Google Maps führt die Seefahrtstraße weit in das Gebäudeensemble hinein. rbrausse (Diskussion Bewertung) 23:38, 4. Sep. 2011 (CEST)
Interessant. Die Statue ohne Bildhauerangabe steht auf der Seite, auf der laut Google die Straße endet. Die Straße macht allerdings einen Bogen und führt wieder zum Eingang zurück. Vllt. ist ja der gesamte Weg (übrigens asphaltiert) offiziell Straße und damit trotz Privatgrundstücks öffentlich. XenonX3 - (:) 23:41, 4. Sep. 2011 (CEST)
uneinheitlich. OSM hat die Straße genauso wie Google, auf bremen.de (mit Kartenmaterial von TZI und/oder geo.bremen.de; nicht ganz klar ersichtlich) wird zwischen Seefahrstraße und einem abgetrennten Bereich "Haus der Seefahrt" unterschieden. rbrausse (Diskussion Bewertung) 23:46, 4. Sep. 2011 (CEST)
Die Statuenbilder kann ich also wohl nicht hochladen. Wie isses denn nun mit den Gebäuden? Sind die schutzfähig? XenonX3 - (:) 00:19, 7. Sep. 2011 (CEST)

Bilder aus museen und kirchen

Hallo! Da ich meinen nächsten Urlaub auch einige Bilder machen wollte die ich dann in Wiki zur Verfügung stellen möchte, jetzt meine Frage hierzu.

  • Ist es möglich selbst fotografierte Bilder aus Kirchen (Grabmal oder ähnliches] in Wiki einzustellen?
  • Ist es möglich selbst fotogrfierte Ausstellunggestände (Bilder, Skulturen, Spitzen Fächer usw.) in Wiki einzustellen?
  • Was muß ich abei beachten?

--Kleines214 11:48, 6. Sep. 2011 (CEST)

Erstens, IN Gebäuden gilt die Panoramafreiheit nicht (Von Ausnahmen wie in Österreich mal abegesehen), also müssen die abgebildeten Werke genügend alt sein (=nur gemeinfreie Werke hochladen). Zweitens gilt in Gebäuden immer das Hausrecht, d.h. du als Fotograf (Nur du, nicht die Nachnutzer) kannst bei Missachtung allfälliger Fotoverbote zur Rechenschaft gezogen werden. Ob du das riskieren willst ist also deine Sache, wir kontrollieren nur ob hochgeladene Werke gemeinfrei sind. Wenn nicht werden, sie konsequent gelöscht, und du kannst die schlimmsten Fall eine unbegrenzte Sperre einhandeln (Wenn mit Absicht und berratungsresitet). Wenn du eigene Werke hast die du freigeben möchtest, aber die noch urheberrechtlich belastet sind, ist Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit die Anlaufstelle.
Mit anderen Worten ja deine Bilder sind erwünscht, aber eben mit gewissen Einschränkungen. --Bobo11 15:14, 6. Sep. 2011 (CEST)
Hallo Kleines214, Du kannst auch diese Hilfeseite durchlesen, das sollte für die meisten Fälle passen. Wenn dann nach dem Urlaub ein oder zwei schwierigere Fälle in Deiner Fotosammlung sind, kannst Du für die nochmal hier nachfragen. --Schwäbin 15:22, 6. Sep. 2011 (CEST)

Verwendung eines Logos

Datei:Logo new music award.gif

Unter dieser Adresse gibt es im Downloadbereich ein Logo im EPS-Format. Kann man das aus urheberrechtlichen und technischen Gesichtspunkten in der WP verwenden? Dank & Gruß, Siechfred 12:51, 7. Sep. 2011 (CEST)

Wie es mit Schöpfungshöhe aussieht, bin ich mir nicht sicher. Ich hab's aber schon mal in svg konvertiert und kann es hochladen, falls es wegen Schöpfungshöhe das OK gibt. XenonX3 - (:) 18:58, 7. Sep. 2011 (CEST)
Oh, danke schon mal. Wenn es das OK von den Auskennern in Sachen Logos gibt, kann man das dann ja in New Music Award einfügen. Gruß, Siechfred 19:13, 7. Sep. 2011 (CEST)
Ich sehe da keine SH. --Marcela 13:14, 8. Sep. 2011 (CEST)
Danke für die Infos. Hab's erstmal eingebaut. Gruß, Siechfred 14:25, 8. Sep. 2011 (CEST)

Benutzer Diskussion:Artikel

Könnte jemand diesem Benutzer weiterhelfen? Danke, Oberlaender 15:10, 8. Sep. 2011 (CEST)

done --h-stt !? 16:01, 8. Sep. 2011 (CEST)

Und mal wieder ein Logo...

en:File:AfricaRice logo.jpg würde ich gerne auch in Africa Rice Center nutzen. Wie sieht's denn mit Schöpfungshöhe aus? Kann ich's nach de.WP laden? --Schwäbin 19:27, 9. Sep. 2011 (CEST)

Sehe da absolut kein Problem. Schrift und eine minimale Wiedergabe eines Reisstängels, die nicht aus der Masse der Illustrationen von Reisstängeln irgendeiner Weise abhebt. Demzufolge keine Schöpfungshöhe und sollte hier vollkommen in Ordnung sein. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 19:38, 9. Sep. 2011 (CEST)
Danke! --Schwäbin 19:58, 9. Sep. 2011 (CEST)

Wiki-Artikel und GNU Free Documentation License?

Hallo, wie bekomme ich raus ob ein Artikel in Wikipedia auch unter der GNU Free Documentation License steht? Dank im Voraus für Eure Hilfe!! (nicht signierter Beitrag von 87.185.150.208 (Diskussion) 15:29, 9. Sep. 2011 (CEST))

Soweit ich weiß, können alle Texte in der Wikipedia unter der GDFL genutzt werden, zumindest deutet darauf dieser Satz aus Wikipedia:Mehrfachlizenzierung hin: "Grundsätzlich hält jeder Autor der Wikipedia das Urheberrecht an seinen eigenen Beiträgen. Deshalb steht es ihm frei, sein Werk neben den in der Wikipedia vorgeschriebenen Creative Commons BY-SA und GFDL[...] (eigene Unterstreichung)". Grüße, Grand-Duc 15:34, 9. Sep. 2011 (CEST)
Alle WP-Artikel stehen unter GDFL (und CC-by-sa aber das war ja nicht die Frage). GDFL war die Lizenz seit Beginn der WP, und die werden wir deswegen nie mehr los (OK, das ist nicht wirklich ein Problem). Jeder, der heute einen Artikel bearbeiten, erteilr eine Doppellizenz.--Bobo11 15:46, 9. Sep. 2011 (CEST)

Es stehen alle Originalwikipediatexte unter der GFDL, bestimmte in der Wikipedia importierte Texte nicht (zB auch Importe aus Wikinews): Du musst die Versionsgeschichte des Artikels auf Importe untersuchen. Ohne Importe steht der Artikel unter der GFDL, bei Importen muss du noch überprüfen, ob diese nicht nur unter der CC-By-Sa (bzw. CC-by) stehen. Nacktaffe 11:20, 10. Sep. 2011 (CEST)

Foto von 1924

Hallo,

ich habe mir jetzt zweimal den Artikel Bildrechte durchgelesen, bin aber immer noch unsicher :-/ Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? Mir liegt hier ein Buch über Philine Leudesdorff-Tormin vor, es ist 1924 erschienen und dort ist ein Foto von ihr drin, das ich gern verwenden würde. Nichts künstlerisches in meinen Augen, einfach nur ein Foto ihrer Person. Über den Fotographen steht nichts im Buch. Ist das nun ein Lichtbild oder Lichtbildwerk? Muss man hundert Jahre warten, bis man es einstellen darf oder geht es früher? Oder ist die Tormin nicht bekannt genug, um überhaupt Fotos von ihr einstellen zu dürfen? Danke für eure Hilfe schon mal.--Berita 12:36, 10. Sep. 2011 (CEST)

Hallo Berita!
  1. Das Bild muss keine künstlerisch besonders herausragende Aufnahme sein. Das Porträtfoto stellt schon als solches eine geistige Schöpfung des Urhebers dar und ist damit als Lichtbildwerk geschützt (die Schutzfrist endet 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen).
  2. Wenn du den Fotografen und sein Todesjahr doch irgendwie ausfindig machen könntest, wäre das hilfreich. Mit Ablauf seines 70. Todesjahres könntest du das Bild frei veröffentlichen. Vorher bräuchtest du dazu eine Genehmigung der Erben des Fotografen, die dokumentiert werden muss.
  3. Wenn der Fotograf definitiv nicht ermittelt werden kann, kann das Bild nach der hier in der deutschen WP geltenden pragmatischen Sonderregelung frühestens 100 Jahre nach seiner Entstehung lokal (dh in der deutschen WP, nicht wie sonst auf Wikimedia Commons) hochgeladen werden. Das wäre spätestens 2025 der Fall, eventuell auch schon früher, wenn du nachweisen kannst, dass das 1924 veröffentlichte Bild zu einem früheren Zeitpunkt entstanden ist (möglicherweise lässt sich der Zeitpunkt der Aufnahme am Alter der Dargestellten ablesen oder es gibt sonst einen Anhaltspunkt dafür).
  4. Die zweite hier in der deutschen WP geltende pragmatische Sonderregelung, die so genannte 1923er-Regel (für Bilder, die vor 1923 veröffentlicht wurden und deren Urheber nicht zu ermitteln sind), greift in deinem Fall leider nicht, weil die Veröffentlichung zwei Jahre zu spät stattfand. Wenn du herausfinden solltest, dass dasselbe Porträt schon zu einem früheren Zeitpunkt einmal veröffentlicht wurde (Zeitschrift, Jahrbuch, Autogrammpostkarte oder was auch immer), und zwar vor dem 1.1.1923, dann wäre diese zweite Regel doch anwendbar und das Foto könnte hier lokal hochgeladen werden. Auch diese Sonderregel gilt übrigens nur, wenn der Fotograf definitiv nicht ermittelt werden kann, ansonsten siehe Punkt 2.
  5. Die Bekanntheit oder Unbekanntheit der Abgebildeten spielt nur für das Persönlichkeitsrecht "am eigenen Bild" eine Rolle. Das ist bei einer 1924 verstorbenen Person kein Thema mehr.
--Jordi 00:57, 11. Sep. 2011 (CEST)
Danke für deine ausführliche Antwort, Jordi, das war wirklich sehr aufschlussreich. Auf dem Foto ist die Tormin 22 Jahre alt, was 1914 der Fall war, also dauert es nicht mehr so extrem lange, bis die 100-Jahresregel greifen würde. Und ich derweil schau mich weiter nach Informationen über den Fotografen um.--Berita 01:14, 11. Sep. 2011 (CEST)
hier ist ein Kinderbild mit ihr, bei dem die pragmatische 100-Jahres-Regel greifen würde - dummerweise ist nicht klar, welches der 3 abgebildeten Kinder die Schauspielerin ist, aber das kann bestimmt der Website-Betreiber verraten. rbrausse (Diskussion Bewertung) 01:18, 11. Sep. 2011 (CEST)
Nein, da ist die Tormin mit ihren eigenen beiden Kinder, da ist sie auch schon zu alt :-) Wobei ich in meinem Buch in der Tat auch ein Foto von ihr habe, wo sie erst 15 Jahre ist, das würde gehen. Aber irgendwie finde ich das unpassend, wo es in dem Artikel ja um ihre Karriere als (erwachsene) Schauspielerin geht. Oder?--Berita 01:24, 11. Sep. 2011 (CEST)
So, ich hab jetzt doch das Foto genommen, wo sie 15 ist. Danke nochmals für eure Unterstützung!--Berita 00:00, 12. Sep. 2011 (CEST)

Übersetzung eines nicht gemeinfreien Autors

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Ich habe einen Bekannten, der Gedichte eines 1976 ohne Nachkommen verstorbenen US-Autors übersetzt hat und veröffentlichen möchte. Was muss ich da jetzt beachten? Wo kann ich herausfinden, wer das Urheberrecht geerbt hat? Danke schön! --Jmb1982 11:43, 8. Sep. 2011 (CEST) Ergänzung: Ich bin Verleger und möchte das Buch ggf. publizieren.

Wir beantworten hier nur Fragen zu Urheberrechten an Wikipedia-Inhalten. Bitte wende dich mit deinem Anliegen an einen Rechtsanwalt. Grüße --h-stt !? 13:08, 8. Sep. 2011 (CEST)
Ich hab ja nur gefragt... --Jmb1982 14:25, 8. Sep. 2011 (CEST)

Anfrage bei der Library of Congress, per Mail an die allgemeine Mailanfrage, die leiten ggf. ans Copyright Office weiter --Historiograf 14:35, 12. Sep. 2011 (CEST)

Bilder vom Europaparlament in Straßburg

Man lernt nie aus. Ich bin überrascht, dass Bilder des Europaparlaments unter Urheberrecht nach frz. Recht fallen sollen (muss mal mit unserer Europaabgeordneten schimpfen!). Jedenfalls gibt es jetzt LAs auf Commons gegen Datei:2011 Europaparlament vom Fluss aus.JPG und Datei:2011 Europaparlament.JPG. Sehe ich das richtig, dass die Bilder für die deutsche Wikipedia zu retten sind, wenn sie hier hochgeladen werden (Schutzlandprinzip)? --JPF just another user 06:19, 12. Sep. 2011 (CEST)

Ja. -- 194.48.128.75 07:39, 12. Sep. 2011 (CEST)
Dabei aber Baustein Panoramafreiheit setzen. --Túrelio 08:11, 12. Sep. 2011 (CEST)
Dieses also: {{Panoramafreiheit}}. OK. --JPF just another user 10:29, 12. Sep. 2011 (CEST)
Genau. --Túrelio 11:00, 12. Sep. 2011 (CEST)

Bayerische Luftbilder gemeinfrei?

Auf dieser Seite des LVG Bayern heißt es zu Luftbildern mit einer Bodenauflösung von 2 Metern ("DOP 2m"): Als Bestandteil der OpenData-Initiative Bayern ist die kostenfreie Nutzung des WMS, inklusive der Einstellung ins Internet, der Veröffentlichung und der Verbreitung - auch für kommerzielle Zwecke - erlaubt. Ist damit eine Nutzung dieser hochauflösenden Luftbildern in der Wikipedia uneingeschränkt möglich?--Ratzer 10:53, 12. Sep. 2011 (CEST)

Gemeinfrei sind die sicher nicht: Mindestens eine Attributierung wird verlangt: "Dabei ist der Name des Datenanbieters als Quelle anzugeben.". Nach dem Zweck der Freigabe ist auch eine Bearbeitung notwendig zulässig: Das ist gerade der Sinn von OpenData; aber die haben tatsächlich keine vernünftige Lizenz angegeben. Nacktaffe 11:03, 12. Sep. 2011 (CEST)
Zwar ist dies keine ausreichende Lizenz, allerdings haben wir meines Wissens vor einigen Wochen eine ausreichende Freigabe von der zuständigen Behörde erhalten, nachdem sich Benutzer:Mrilabs dafür eingesetzt hatte (damalige UF-Diskussion). Über den momentanen Stand weiß ich allerdings nichts. --ireas :disk: :bew: 11:08, 12. Sep. 2011 (CEST)
Hallo! :-) Danke für die Info auf meiner Diskussionsseite. Aktueller Stand ist folgender: Die Bilder wurden vom Bayerischen Landesvermessungsamt unter CC-by-sa 3.0 freigegeben. Ich bin gerade - in Zusammenarbeit mit Wikimedia - beim abklären wie wir das am besten verwenden können bzw. die Lizenz einbauen etc. Der zuständige Beamte dürfte heute wieder aus dem Urlaub zurück gekehrt sein. Von daher noch ein klein wenig Geduld :-) Denke das wir diese oder nächste Woche alles geregelt haben. Viele Grüße --Mrilabs 15:01, 12. Sep. 2011 (CEST)
es ist natürlich super, dass es eine "richtige" CC-Lizenz geben wird, aber generell ist doch für den Wortlaut der Genehmigung das Lizenzbapperl commons:Template:Attribution prädestiniert, oder? rbrausse (Diskussion Bewertung) 15:14, 12. Sep. 2011 (CEST)
Nein, eben nicht unbedingt. Denn eine CC-by-sa ist strenger, und schränkt gerade die commerzille Nutzung teilweise ein (Gerade in der Werbung ist das -SA ein Killkriterium). Und ich glaub daran liegt dem LVG Bayern schon ein wenig. Aber eben die private bzw. schulische Nutzung wird durch eine CC-by-sa nicht wirklich eingeschränkt, und das wird die Nutzung sein die sie freigegeben haben wollen. Wenn am deren Seite genau liest, wirst du feststellen, dass die keine unbegrenze commerzielle Freigabe nur mit Namnsnennung wollen. Denn die Open Data-Initiative verlangt keine unbegrenzte Freigabe, sondern erlaubt grudsätzlich die Einschränkung, dass die folgenden Werke auch frei sein müssen. --Bobo11 15:26, 12. Sep. 2011 (CEST)
Mein Problem ist im Moment eher das Extrahieren der WMS Bilder. Mit uDig bekomme ich 2000x2000 große Bilder abgespeichert. Aber gerade für einen größeren Bereich ist das recht aufwendig. Hat einer von euch vielleicht eine Idee dahingehend? Grüße --Mrilabs 15:44, 12. Sep. 2011 (CEST)
So weit bin ich noch gar nicht, dass ich Bilder extrahieren kann. Ich werden dann mal dieses uDig ausprobieren. Aber bei einer Pixelauflösung von 2 Metern deckt so ein Bild immerhin 4 km x 4 km ab. Zur Not kann man mit überschaubarem Aufwand noch zwei mal zwei Bilder zusammenfügen, dann hat man 8 x 8 km, das reicht doch für viele Geo-Objekte, z.B. für den Königssee. Noch größere Bilder werden dann auch speicherplatzmäßig zu groß, mit entsprechend langen Ladezeiten. Bei größeren Objekten wie z.B. dem Chiemsee ist es ohnehin besser, die gröber aufgelösten Landsat-Bilder zu verwenden, die public domain sind und z.B. über NASA World Wind geladen werden können. Gruß,--Ratzer 17:03, 12. Sep. 2011 (CEST)

Reproduktionen von Fotos und Zeichnungen

Ich habe hier einen Zeitungsartikel vorliegen, in dem Reproduktionen von Fotos und Zeichnungen enthalten sind. Sie enthalten durchweg keine Urhebernennung und kein Entstehungsdatum, sondern nur den Zusatz Reproduktion: Josef Journalist. Gehe ich recht in der Annahme, daß ich diese Bilder nicht für die WP verwenden darf?--Dem Zwickelbert sei Frau 11:25, 12. Sep. 2011 (CEST)

Wenn die Entstehungszeit der Vorlagen nicht anderweitig zu klären ist, sind sie ungeeignet. Falls die Zeichnung aber erkennbar z. B. von Dürer ist, dann gehts. Rainer Z ... 12:43, 12. Sep. 2011 (CEST)
Sie gehen nur, wenn das Original der Reproduktion sicher gemeinfrei ist. Heisst natürlich, dass die Gemeinfreiheit trotz der fehlender Angaben nachgewissen werden können muss, in dem man z.B. den echten Urheber herausfindet. Daran wird es aber in den meisten Fällen wegen den fehlenden Angaben scheitern, und man wird nicht mit Sicherheit feststellen können ob es wirklich das Werk X von Y ist, dass hier reproduziert wurde. Von daher hast du das richtig verstanden, im Zweifelsfall geht die Verwendung für die Wikipedia nicht in Ordnung.--Bobo11 13:44, 12. Sep. 2011 (CEST)
Naja, das "sicher" ist natürlich dahingehend zu differenzieren, dass wir für alte Werke unbekannter Urheber ein paar pragmatische Regelungen wie die 100-Jahre-Regel haben, nachzulesen hier. Das Alter der Bildvorlagen selber bliebe natürlich erstmal glaubhaft zu machen, sowie dass Herr "Josef Journalist" nicht eventuell Rechte aus editio princeps geltend macht. Der Zeitungsartikel selbst ist wohl vermutlich eher neueren Datums? --FordPrefect42 17:27, 12. Sep. 2011 (CEST)
Der Artikel ist von diesem Jahr. Die abgedruckten Fotos dürften aus den 20er - 40er Jahren stammen, die Zeichnung könnte älter sein. Aber das ist zuviel Konjunktiv - Laß ich's also besser.--Dem Zwickelbert sei Frau 21:07, 12. Sep. 2011 (CEST)

Verwendung des Parameters "verweis" bei Bildern

Hallo Leute,

in Hilfe:Bilder steht, dass der Parameter verweis nur bei gemeinfreien Bildern verwendet werden kann. Wieso ist dies so? Gibt es vielleicht auch andere Lizenzen, die die Benutzung des Parameters verweis zulassen? Bei mir stellt sich diese Frage konkret für die LGPL-Lizenz (siehe Datei:Nuvola apps bookcase 1.svg und Datei:Nuvola mimetypes dvi.png). Gibt es eine Möglichkeit, den verweis-Parameter auch für nicht gemeinfreie Bilder zu verwenden? Ich benötige diese Technik nämlich für ein Wikibook und habe dementsprechend die Möglichkeit eine Art Impressum anzulegen, wo ich alle benutzte Icons auflisten könnte. Grüße Stephan Kulla 16:41, 12. Sep. 2011 (CEST)

Das Problem ist, dass man mit diesem Parameter nicht mehr so ohne weiteres auf die Bildbeschreibungsseite gelangt und deshalb nicht mehr so einfach auf die Lizenz- und Urheberrechtsangaben zugreifen kann. Und das ist dann ein Lizenzverstoß. -- Chaddy · DDÜP 21:01, 12. Sep. 2011 (CEST)

Terms-of-Use-Draft und CC-by-Sa

Was meint ihr: Ist die Regelung in den neuen Terms-of-Us mit den CC-By-Sa vereinbar:

Prohibited activities include: [...] Using any information obtained from a Project website to harass, abuse, or harm another person; [...]

Please remember that you are responsible for your own actions when you contribute content or use our Services. If your actions, contributions, or other use of our Services are in violation of this agreement, you agree to indemnify and hold us harmless from and against all costs, including any expense or liability arising from all claims, losses, damages (both actual and consequential), suits, judgments, litigation costs, and reasonable attorneys' fees, of every kind.

Ist das nicht imposing terms on the Work that restrict the terms of this License or the ability of the recipient of the Work to exercise the rights granted to that recipient under the terms of the License.?

Nacktaffe 19:16, 12. Sep. 2011 (CEST)

Würde ich aus dem Bauch heraus verneinen (auch ohne die Lizenzbedingungen im Einzelnen zu kennen).
Punkt 1 (Missbrauchsverbot) ist für meine Begriffe ein Gemeinplatz: Das grundsätzliche Verbot, andere zu schädigen, ist in jeder mit dem Ordre Public zu vereinbarenden Rechtsordnung verankert, es geht jeder Lizenzeinräumung vor und kann durch keine noch so freie Lizenz ausgeschlossen werden (ein gesetzeswidriger Vertrag zur vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung eines Dritten liegt außerhalb der Grenzen der Vertragsfreiheit).
Punkt 2 (Schadloshaltung): Hat mit der Lizenz an sich nichts zu tun und schränkt deren Umfang auch nicht unbillig ein. Auch eine lizenzgemäße Weiterverwendung kann Dritten (darunter WMF) Schaden zufügen und schließt daher nicht aus, dass diese gegen den Verwender vorgehen oder sich in ihren Nutzungsbedingungen Schad- und Klagloshaltung zusichern lassen. Die geschädigten Dritten stützen ihre Ansprüche (insoweit berechtigt) ja nicht auf die Lizenz, sondern auf das unerlaubte oder vertragswidrige Handeln des Lizenzverwenders (oder auch -gebers) unabhängig von der Lizensierung.
Für beides gilt: Niemand kann dir die Lizenz erteilen, unerlaubte Handlungen zu begehen oder Verträge zu brechen, die dich (nicht den Lizenzgeber) binden.
Eine ähnliche Konstellation ergibt sich, wenn der Lizenzgeber selbst die Lizensierung unrechtmäßig vorgenommen und WMF trotz aller Sorgfalt nichts bemerkt hat und die dadurch geschädigten Dritten gegen den gutgläubigen Weiterverwender vorgehen, der sich wiederum an den Dienstbetreiber WMF hält, oder direkt gegen WMF prozessieren. Hier trifft die Regresspflicht eben nur nicht den Verwender, sondern den missbräuchlich lizensierenden Hochlader.
--Jordi 02:07, 13. Sep. 2011 (CEST)

Schöpfungshöhe erreicht?

Ich würde gerne dieses Bild für den Artikel Deus Ex: Human Revolution verwenden. Es stammt aus einem Trailer zu dem Spiel. h+ ist eine gängige Abkürzung für Transhumanismus, das Bild soll als Beleg für die Verbindung zu dem Themenkomplex dienen. Kann ich das Bild verwenden oder reichen die goldfarbenen Kleckse bereits für das Erreichen der Schöpfungshöhe? Wenn ja, gibt es Möglichkeiten durch Bildbearbeitung, das zu umgehen? Dank im Voraus! --Avantenor 10:58, 2. Sep. 2011 (CEST)

Hat keine Schöpfungshöhe. Kann bedenkenlos verwendet werden. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 19:16, 13. Sep. 2011 (CEST)

Schweißtuch der Veronika PD?

Hallo zusammen, ist das hier eine gemeinfreie 2D-Reproduktion oder ist das 3D? Gruß, --Flominator 00:48, 9. Sep. 2011 (CEST)

Nein, das Foto zeigt eine Reliquie und da ist von 3-D auszugehen. Weil Reliquie=Gegenstand, und die Einfassung ist so wiso 3-D.--Bobo11 13:50, 12. Sep. 2011 (CEST)
Danke. Ich habe bei NCEA.org gerade per Mail nachgefragt. --Flominator 13:38, 13. Sep. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Flominator 13:38, 13. Sep. 2011 (CEST)

Datei:Orie2.jpg und Datei:Orie3.jpg

Ich widme mich seit einem halben Jahr der Kategorisierung unserer Bilder (hier speziell Motorsport-Artikel). Nun bin ich über die beiden Bilder gestolpert, und weiss nicht recht, wie ich damit umgehen soll. Die Urheberrechtslage scheint nicht wirklich eindeutig zu sein, und wenn das wirklich Bild-PD-Schöpfungshöhe ist, darf es anscheinend nicht nach Commons, zumindest wenn keine klare Aussage des Autors besteht. Aufgrund der recht bescheidenen Qualität habe ich vergleichbare Grafiken erstellt und in Commons eingestellt, also werden die beiden Grafiken auch nicht mehr verwendet.

Eure Meinung? Gruß --Pitlane02 disk 13:45, 14. Sep. 2011 (CEST)

Das ist zweimal das gleiche Bild...
Habe den Link geändert, jetzt sind das zwei. --Pitlane02 disk 16:35, 14. Sep. 2011 (CEST)
Die Urheberrechtslage ist hier durchaus eindeutig. Die Grafik hat keine Schöpfungshöhe und ist daher auch nicht schützbar. Da das eine sehr simple Grafik ist, fällt es auch unter die strengeren Commons-Richtlinien bzgl. Schöpfungshöhe und kann auch da problemlos genutzt werden. -- Chaddy · DDÜP 15:19, 14. Sep. 2011 (CEST)
Danke dir, Gruß --Pitlane02 disk 23:15, 14. Sep. 2011 (CEST)

"Gemeinfrei" bei einem Buch

Hallo zusammen. Kann mir jemand erklären ab wann, oder ob ein Buch, eine schriftliche Arbeit u.s.w. als "gemeinfrei" gilt. Nach Ablauf von 70 Jahren ab der Erstausgabe? Wie funktioniert das? Lieben Gruss Lothar--MittlererWeg 14:18, 14. Sep. 2011 (CEST)

70 Jahre nach dem Tod des am längsten lebenden Autors. Grüße --h-stt !? 15:02, 14. Sep. 2011 (CEST)
Die Aussage „70 Jahre nach dem Tod des am längsten lebenden Autors“ gilt nur wenn einzelne Textteile keinem bestimmten Autor zugewiesen werden können. Kann ein Kapitel usw. zuverlässig einem bestimmten Autor zu gewissen werden, gilt für dieses 70 Jahre PmA, es kann also ab dem Zeitpunkt benutzt werden als der bestimmbare Autor genügend lange Tod ist, auch wenn andere Mitautoren noch länger lebten. Kann die Textstelle keinem bestimmten Autor zu gewiesen werden, ist das Todesdatum des zuletzt verstorbenen Miturheber aus schlag gebend für die Berechnung der Gemeinfreiheit. --Bobo11 15:23, 14. Sep. 2011 (CEST)
@H-stt und Bobo11. Danke für die Antworten. Kennt ihr zufällig (:)) noch eine Stelle wo man sich über die Lebens-Sterbedaten von Autoren informieren kann? Im Net finde ich zu dem Herrn gar nichts. Es dreht sich um den Herren. Danke nochmal und lieben Gruss Lothar--MittlererWeg 16:05, 14. Sep. 2011 (CEST)
Googel? Beste Anlaufstelle ist in der Regel irgendwelche Literatur bzw. Autorenverzeichnisse wie DNB, oder sonstig Bibliotheksverzeichnisse. Da ist die Wahrscheinlichkeit das man die richtige Person erwischt am grössten. Aber zu oft ist es eine Suche im Heuhaufen, wenn du nur den Namen aber keine zusätzlichen Anhaltspunkte wie Heimat- Geburtsort, Geburtsjahr, akademische Titel usw. hast. Also beginnt die Suche eigentlich damit, dass du mithilfe des Buches anfängst einzugrenzen (Hat er noch andere Bücher geschrieben, wenn ja in welchen Zeitraum usw.). --Bobo11 17:08, 14. Sep. 2011 (CEST)
VIAF, Worldcat und die üblichen Kataloge geben nichts her. Ein Anhaltspunkt [1]: im Jahr 1929 war der gute Mann Kurator am Pitt Rivers Museum Oxford. Vielleicht kann das Museum mit einer Auskunft weiterhelfen, wenn man nett fragt? --FordPrefect42 17:12, 14. Sep. 2011 (CEST)
Nachtrag: Laut WorldCat hat er noch bis 1933 publiziert, da kann man leider keine Rückschlüsse auf eventuelle Gemeinfreiheit ziehen. --FordPrefect42 17:20, 14. Sep. 2011 (CEST)
Hi zusammen. Vielen Dank für die Antworten. Ich schreib das Museum mal an. Danke und lieben Gruss Lothar--MittlererWeg 17:17, 14. Sep. 2011 (CEST)
Hi Emeritus. Woher soll ich wissen das du alles kennst :).Lieben Gruss Lothar--MittlererWeg 19:47, 14. Sep. 2011 (CEST)
Na, weil ich den Autor vorher geprüft hatte, ob ich Dir so ein Zeux überhaupt zeigen kann.
Es bleibt nur eines zu klären: Gehe ich an den Originalband des Journals 1925 und scanne den Artikel, hätte ich kein Problem, bei Angabe der Lebensdaten des Autors den Artikel auch auf Commons zu laden (bin immer nur zu faul das in deja-vu mit Einzelseitenverlinkung umzupfriemeln). Das RAI hatte dann JSTOR die weitere Verwertung übertragen; diesen als JSTOR-gekennzeichneten Artikel würde ich nicht hochladen, aber es gibt ja noch Paint. --Emeritus 20:00, 14. Sep. 2011 (CEST)
Brauchst du normalerweise nicht hochzuladen. Ich fragte wegen der Tabellen mit der Klassifikation. Ich bin schon kopfrauchend daran am wurschteln. Das ist für den Bereich ein echter Treffer. LG--.MittlererWeg 20:32, 14. Sep. 2011 (CEST)

Flickr-Foto unter cc-by-sa, aber Lizenzierung über Getty - was soll das?

Hallo,
ich bin eben bei Flickr über dieses Bild gestolpert - freie Lizenz, aber Hinweis auf diese Seite, die vermuten lässt, dass die Autorin eigentlich Geld will. Wie soll man damit umgehen? Gruß, --NoCultureIcons 13:27, 13. Sep. 2011 (CEST)

das ist ganz einfach: Wer die Bedingungen der CC nicht einhalten möchte/kann, kann über Getty auch eine andere kommerzielle Lizenz erwerben. Für "uns" heißt das, dass wir das Bild ganz normal als CC-BY-SA nutzen können. rbrausse (Diskussion Bewertung) 13:44, 13. Sep. 2011 (CEST)
Alles klar, danke dir! --NoCultureIcons 14:41, 13. Sep. 2011 (CEST)
Wenn du es auf Commons hochlädst, aber nicht den Baustein {{Flickreview}} vergessen. --Túrelio 23:41, 13. Sep. 2011 (CEST)
Noch besser: Den Flickr Upload-bot benutzen [2]. -- 194.48.128.75 10:10, 14. Sep. 2011 (CEST)
Ich komme wesentlich besser mit http://toolserver.org/~magnus/flickr2commons.php klar. Danke für die Tipps; Gruß, --NoCultureIcons 13:00, 15. Sep. 2011 (CEST)

Schutzdauer von Luftbildern

Ich habe einige Fragen zur Schutzdauer von Luftbildern, die (halb)automatisch mit Reihenmesskammern aufgenommen wurden: Handelt es sich hierbei um einfache Lichtbilder mit einer Schutzdauer von 50 Jahren? Wer gilt als Urheber, der Pilot, falls vorhanden ein mitgeflogener Luftbildner oder die Institution, die die Bilder in Auftrag gab und ab welchem Zeitpunkt wird die Schutzdauer berechnet? Gruss --Diorit 10:45, 14. Sep. 2011 (CEST)

Ja, es sind einfache Lichtbilder. Rechteinhaber ist der die Bilder auslösende Luftbildner. Zur Schutzdauer lesen wir gemeinsam § 72 UrhG --FrobenChristoph 21:31, 14. Sep. 2011 (CEST)

Danke für die rasche Antwort--Diorit 08:26, 15. Sep. 2011 (CEST)

Individuelle Lizenzbeschreibung

Reicht uns „The following images may be freely copied and modified. Attribution appreciated, but not required.“, um eine Grafik in de.wp/commons zu übernehmen? Und noch kurz und schmerzlos zur Absicherung: ND ist ein no-go, richtig? (konkret: Die Grafiken hier.) →‎↔12:49, 16. Sep. 2011 (CEST)

Das reicht. Und ja, ND geht nicht. Grüße --h-stt !? 13:45, 16. Sep. 2011 (CEST)
Die Grafiken dort, die unter nd lizenziert sind, haben aber z. T. keine Schöpfungshöhe und würden trotzdem hier gehen (nicht unbedingt aber auf Commons). -- Chaddy · DDÜP 18:03, 16. Sep. 2011 (CEST)

Bette Davis Foto

Hallo, heute musste das alte Foto in der Einleitung vom Bette-Davis-Artikel gelöscht werden. Ich wollte nachfragen, ob man dieses Bild als Ersatz in den Artikel einfügen darf. http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bette_Davis_Portrait.jpg Liebe Grüße --Hachinger 17:25, 16. Sep. 2011 (CEST)

Der Lizenzbaustein sagt ausdrücklich, dass das Foto zwar in den USA public domain sei, in Deutschland, der Schweiz und anderen Ländern, die den Schutzfristenvergleich mit den USA nicht anwenden, das Bild jedoch erst 70 Jahre nach dem Tod seines Urhebers gemeinfrei wird. Bei dem Foto auf Commons ist nicht angegeben, wer es gemacht hat; da es aber von 1940 ist, dürfte es noch geschützt sein, wenn der Fotograf nicht fast unmittelbar nach der Aufnahme verstorben ist, und kann daher in der deutschsprachigen Wikipedia nicht eingebunden werden. Gestumblindi 01:46, 18. Sep. 2011 (CEST)

Indizierte Inhalte

Dürfen wir indizierte Inhalte auch dann nicht verwenden, wenn sie gemeinfrei sind? --84.62.204.7 15:14, 17. Sep. 2011 (CEST)

Ja, das ist ein anderes Gesetz, und das hat rein gar nichts mit dem Urheberrecht zu tun.--Bobo11 15:23, 17. Sep. 2011 (CEST)

Gibt es gemeinfreie, aber indizierte Inhalte? --84.62.204.7 16:31, 17. Sep. 2011 (CEST)

Gibt es einen Grund das Gegenteil anzunehmen? --79.250.126.37 23:59, 17. Sep. 2011 (CEST)
Tada! hab eines Gefunden, und wir verlinken im Artikel sogar auf den Volltext: Josefine Mutzenbacher--79.250.126.37 00:33, 18. Sep. 2011 (CEST)
Noch ne Frage, was meinst du mit Verwenden? In der Wikipedia werden etliche indizierte Werke beschrieben: Die 120 Tage von Sodom (Film), Mortal Kombat ... --79.250.126.37 00:03, 18. Sep. 2011 (CEST)

altes Bild von fremder Homepage

Auf http://www.plumbbob.de/129801.html ist ein Bild aus der ALLGEMEINEN FORST- UND JAGDZEITUNG 1856 dargestellt. Im Wikipediaartikel Spiegelhypsometer fehlt ein solches Bild. Kann man das einfach kopieren und auf Commons hochladen? --Of 21:19, 16. Sep. 2011 (CEST)

Per se sind auch solche Zeichnungen als Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschützt. Der Urheber Martin Faustmann ist 1876 gestorben, also schon lange tot. Der urheberrechtliche Schutz für die von ihm 1856 publizierten Zeichnungen (Fig. 1 - 3 auf der zweiten Seite dieser pdf-Datei) ist daher abgelaufen. Der Ersteller der PDF-Datei gibt allerdings an, er habe die "Skizzen bearbeitet, da mangelhafte Originalkopie". Diese Bearbeitung scheint sich darauf zu beschränken, dass wohl Schatten wegretuschiert und vielleicht die Linien an einigen Stellen nachgezogen sowie im dritten Bild die Buchstaben A bis F ersetzt wurden. Dies ist vermutlich als rein technische Bearbeitung zu werten, durch die kein eigenständiges Bearbeiterurheberrecht entstanden ist, da es an jeglicher "Umgestaltung" fehlt und die Zeichnungen auch nicht in einen neuen Benutzungskontext gestellt wurden. IMHO kannst du die Bilder daher problemlos mit PD-old hochladen und verwenden.--Jordi 05:10, 18. Sep. 2011 (CEST)

CC-BY auf flickr gegen jeden Zweifel?

Tach zusammen, ich habe eben beim Stöbern auf flickr endlich Bilder von Motiven gefunden, nach denen ich schon lange gesucht habe und die ich gerne via commons in die passenden Artikel einbinden möchte. Die Bilder sind CC-BY lizensiert. Soweit so gut. Nun habe ich aber doch Zweifel, dass der flickr-uploader die Urheberrechte an den betreffenden Bildern besitzt. Muss ich nun auf das Hochladen nach Commons verzichten, oder kann ich die Bilder hochladen, weil die Lizenz ja laut flickr OK ist (und ich es ja gar nicht besser wissen kann...) Vielen Dank --Rupert Pupkin 01:20, 14. Sep. 2011 (CEST)

Hmm, ohne die Bilder sehen zu können, wird niemand eine pauschale Aussage abgeben können. Einerseits gibt es so etwas wie Commons:COM:FLICKRWASHING, auf der anderen Seite kann man auf Flickr sehr wohl auch tolle Funde machen. Verlinke mal bitte die betreffenden Bilder. Grüße, Grand-Duc 01:22, 14. Sep. 2011 (CEST)
Ah, danke. Genau das was bei Flickrwashing bzw. license laundry steht, hab ich gesucht... Insgesamt geht es um diese Bilder: [3]. Mindestens zwei der Bilder des Gasherbrum I konnte ich inzwischen zwei anderen Flickr-Fotografen zuordnen, die es natürlich nicht cc sondern nur (c) lizensiert hatten. Also unbrauchbar. Aber schon schade, dabei ist ein rares Bild von der Gasherbrum-Nordseite, genau so was fehlt dem Projekt noch... Gruß--Rupert Pupkin 01:50, 14. Sep. 2011 (CEST)
Man kann zu Flickr-Benutzern natürlich auch direkt Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob sie bereit sind, ein konkretes Bild (weil man es so toll findet, usw.) "für" Commons einer CC-BY- oder CC-BY-SA-Lizenz zu unterstellen. Auf Flickr kann es dann durchaus so bleiben wie es war. --Túrelio 08:47, 14. Sep. 2011 (CEST)
An so was hab ich mal gedacht, bin aber selbst noch nicht bei flickr angemeldet. Aber ich bin davon ausgegangen, der betreffende User müsste bei flickr die Lizenz ändern. Wie kann er uns denn mitteilen, dass er für commons ein Bild mit CC-BY(-SA) freigibt? Gruß--Rupert Pupkin 14:25, 14. Sep. 2011 (CEST)
2 Wege: 1) Flickr-User ändert die Liz. auf Flickr vorübergehend auf eine Commons-kompatible. Das erfordert aber eine zeitnahe Abstimmung zwischen Hochlader und Flickr-User. Sobald die Lizenz auf Flickr geändert ist, wird das Bild hochgeladen und der Flickreview-Baustein gesetzt. Unser Flickreview-Bot überprüft dann die Angaben und hinterlässt auf der Bildseite eine Bestätigung (meist binnen 30 min nach Upload). Anschließend kann der Flickr-User die Lizenz auf Flickr wieder zurückändern. 2) Flickr-User schickt eine individuelle permission an OTRS. --Túrelio 16:00, 14. Sep. 2011 (CEST)
Mit "für Commons"/"für Wikipedia" bei Lizenzanfragen tut man weder dem Rechteinhaber noch den Projekten einen Gefallen. Das wird viel zu gern missverstanden und lässt die übergreifenden Implikationen – es ist nunmal nicht _nur_ für WP, sondern für jeden – selektiv nicht wahrnehmen.--141.84.69.20 12:09, 15. Sep. 2011 (CEST)

Ich würde dann nicht damit hinterm Berg halten, was die CC-Lizenz für Folgen hat - vor allem die kommerzielle Weiternutzung. Gibt es für die "individuelle permission" beim OTRS evtl sowas wie einen Standardtext (das individuell bezieht sich doch wohl auf das jeweiige Bild?), sodass derjenige dann keinen großen Aufwand hätte? --Rupert Pupkin 19:17, 15. Sep. 2011 (CEST)

Im BNR gibts ein paar, aber die haben alle diesen Makel, "Hallo, ich komme von Wikipedia und wollte mal fragen…".
Einfach anfragen, ob derjenige sein Bild der Allgemeinheit unwiderruflich und (urheberrechtlich) fast uneingeschränkt zur Verfügung stellen möchte. Dann auf die Einschränkungen eingehen (Namensnennung, Lizenznennung und eventuell Copyleft bei freien Lizenzen; keine bei CC-0). Und am Ende kann man dann erwähnen, dass Wikipedia nur so lizenzierte Bilder akzeptiert, deswegen die Anfrage. Also Wikipedia erst erwähnen, wenn das Wichtige gesagt worden ist.--141.84.69.20 21:23, 19. Sep. 2011 (CEST)

Verwandte fordern Entfernung des Grabbildes einer relevanten Person

Es geht um dieses Bild

Hallo zusammen, was meint ihr hierzu? Immerhin ist Walter_Nikolaus_Schumacher relevant und das Foto wäre zur Bebilderung des Artikels durchaus geeignet. Auf Friedhöfen gilt doch Panoramafreiheit? Gruß, --Flominator 12:03, 14. Sep. 2011 (CEST)

Panoramafreiheit betrifft nur das Urheberrecht. Das Schreiben der Verwandten nennt aber keinerlei Grund für das Löschverlangen. --Túrelio 12:18, 14. Sep. 2011 (CEST)
Hier die Einschätzung von einem in diesen Dingen erfahrenen Photographen. Seine Anregung sollte aufgegriffen werden, wenn ein Artikel über den Verstorbenen erwünscht ist. --Túrelio 12:51, 14. Sep. 2011 (CEST)
Was soll nochmal der Löschgrund sein? Achso, der Wunsch von Benutzer:77.2.247.254. Is klar.--Wiggum 13:14, 14. Sep. 2011 (CEST)
Ich kann keinen Grund für eine Löschung erkennen. Der unsubstanziierte Wunsch einer IP, die sich als Familienangehöriger vorstellt, reicht mir nicht aus. Daher schlage ich vor, die Familienangehörigen an das Support-Team zu verweisen, damit sie hinter den Kulissen eventuelle schutzwürdige Interessen anführen könnten. Allgemeine Überlegungen zur Pietät würden mir nicht für eine Löschung ausreichen. Grüße --h-stt !? 13:20, 14. Sep. 2011 (CEST)
Dann soll der Filius doch eine hohe Sichtschutzmauer um das Grab bauen, dann kann man über sein Verlangen erneut nachdenken. --Ekkehart Baals 13:26, 14. Sep. 2011 (CEST)
Ob hinter der IP Familienangehörige stecken, muß freilich erstmal geklärt sein. --Marcela 13:28, 14. Sep. 2011 (CEST)
Ich würde da eventuell persönlichkeitsrechtliche Interessen der (lebenden) Ehefrau sehen, wenn deren Daten unkenntlich gemacht werden, halte ich das für unproblematisch. --Port(u*o)s 13:30, 14. Sep. 2011 (CEST)
Welche persönlichkeitsrechtlichen Interessen sollen das sein? Die Daten sind in ihrem Auftrag auf einem öffentlich zugänglichen Grabstein angebracht worden und das Geburtsdatum gehört nach BDSG zu den nicht besonders geschützten Daten. Grüße --h-stt !? 14:18, 14. Sep. 2011 (CEST)
Mal von der Rechtslage abgesehen - würde es denn schaden, einen digitalen Vogelschiss über das Geburtsjahr der fast noch jugendlichen Witwe zu setzen?--Olag 20:14, 19. Sep. 2011 (CEST)

Ansichtskarte anfang 20. Jahrhundert

Kann wer die rechtl. Situation der Ansichtskarte File:Mühle in 12axing.jpg einer neuen Useren beurteilen. Ich glaube die müssten wir hier auf de machen mit 70 Jahr oder liege ich da falsch. Falls Probleme sind, kümmere ich mich drum, dass es korrekt zu geht. Ich bin mit der Userin in Kontakt. danke K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 00:07, 17. Sep. 2011 (CEST)

Ein "eigenes Werk" der Userin (wie in der Bildbeschreibung angegeben) ist es ja vermutlich nicht. Daher zunächst einmal nur zwei Fragen:
  1. Erste Frage: Wer hat das Bild fotografiert? Das wäre dann der Urheber. Wenn auf der Karte nichts dazu steht und man auch sonst nichts herausbekommen kann, ist der Urheber unbekannt. Wenn er bekannt ist, bräuchtet ihr auch das Todesjahr. Nur wenn der oder die Fotograf(in) schon mehr als 70 Jahre tot ist, kann das Bild auf Wikimedia Commons bleiben, allerdings wohl anders lizensiert (nämlich mit "PD-old").
  2. Zweite Frage: Wann wurde das Bild fotografiert? Das wäre besonders wichtig zu wissen, wenn der Urheber unbekannt ist. Eventuell finden sich dazu Anhaltspunkt auf der Rückseite der Ansichtskarte, zum Beispiel ein Poststempel. Möglicherweise greift dann eine der Sonderregelungen, die es ermöglichen, alte Bilder von unbekannten Fotografen auf die deutsche Wikipedia (nicht auf Commons) hochzuladen, das müsste man dann aber im Einzelfall sehen.
--Jordi 05:05, 18. Sep. 2011 (CEST)
Hallo Jordi, vielen Dank für die Antwort. Ich habe sie auf Commons kopiert, da sie dort die Userin Commons:User talk:Dr. Sigrid von Osten eher sieht. Ich nehme an, dass es die 2. Lösung werden wird, denn bei Postkarten ist üblicherweise, der Fotograph als Unternehmen und nicht der Fotograph angeführt. Aber vielleicht kann man den Bau genauer identifizieren, was aber auch nicht so leicht ist, da die Userin nicht aus Zwölfaxing ist, sondern aus einer anderen Gegnd - aber wir werden sehen. --gruß K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 22:50, 19. Sep. 2011 (CEST)

Bilder, die in den USA gemeinfrei sind

Viele Bilder (z.B. dieses) auf Commons sind mit PD-USGov lizenziert ("Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, ...") und erst vor kurzem wurde etliche weitere im Zuge der Kooperation mit der National Archives and Records Administration hochgeladen. Sind diese Bilder hier in de-WP bedenkenlos verwendbar oder gibt es Einschränkungen? Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 19:08, 15. Sep. 2011 (CEST)

Da von US-Bundesregierungsmitarbeitern (im Dienst) erstellte Fotos immer PD sind, egal wo sie erstellt wurden, sollten sie auch in D-A-CH PD sein und somit auf :de erlaubt sein. --Túrelio 20:14, 15. Sep. 2011 (CEST)
Danke für die Antwort, dann kann ich mich ja mal ans Artikel-Bebildern machen. Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 13:04, 16. Sep. 2011 (CEST)
Die Antwort stimmt nur für solche Länder, die mit den USA Schutzfristenvergleich betreiben und für Bedienstete, die nicht (auch) Staatsbürger eines anderen Landes sind. Deutschland betreibt allerdings für die meisten Werkarten keinen Schutzfristenvergleich mit US-Urhebern, sie werden stattdessen wie Inländer behandelt. Juristisch betrachtet gibt es keinen Grund, die Werke als gemeinfrei nach deutschem UrhG zu betrachten. Die en:CENDI-Agentur der US-Regierung bestreitet die Gemeinfreiheit im Ausland übrigens ausdrücklich und stützt sich dabei auf das Protokoll der Beratungen des Gesetzes:

„Does the Government have copyright protection in U.S. Government works in other countries?
Yes, the copyright exclusion for works of the U.S. Government is not intended to have any impact on protection of these works abroad (S. REP. NO. 473, 94th Cong., 2d Sess. 56 (1976)). Therefore, the U.S. Government may obtain protection in other countries depending on the treatment of government works by the national copyright law of the particular country. Copyright is sometimes asserted by U.S. Government agencies outside the United States.“

Es gibt auch andere Auffassungen und es ist mir zumindest keine Fall bekannt, wo die USA diese Rechte durchzusetzen versucht haben. Aber so einfach, wie Túrelio das darstellt, ist es nicht. Nacktaffe 13:35, 16. Sep. 2011 (CEST)
Danke für die zweite Meinung, wenn es auch bedeutet, dass sich die Nutzung der Bilder in der de-WP offenbar in einem Graubereich befindet. Bleibt zu hoffen, dass bei der Tranche Bilder, die die National Archives and Records Administration von sich aus Wikimedia zur Verfügung gestellt hat, auch eine Verwendung außerhalb der en-WP toleriert wird. Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 19:27, 16. Sep. 2011 (CEST)

Gültige Policy hier in de ist [4], dass wir ausnahmslos alle PD-US-GOV-Werke von Commons akzeptieren. Graubereich: Es gibt noch schlimmere Graubereiche hier --Historiograf 20:59, 21. Sep. 2011 (CEST)

Buchcover übernehmen

Hallo, spricht etwas rechtlich dagegen diese 2D-Repro eines Buchcovers in die deutschsprachige WP zu übernehmen? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:32, 20. Sep. 2011 (CEST)

Reiner Text auf Umschlag mal abgesehen vom Logo des Verlags. Also sehe ich schon mal gestalltungsmässig kein Schöpfungshöhe. Auch sehe ich weder beim Logo (drei stilisierte Fische), und auch nicht beim Buchtitel, ein erreichen der Schöpfungshöhe. Oder mit andern Worten, ich finde nichts, dass ich persönlich bei diesem Umschlag als schützbar anerkennen könnte. Also ist meiner Meinung nach ein Hochladen auf de: vertretbar. --Bobo11 21:49, 20. Sep. 2011 (CEST)
Danke Dir. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 22:27, 21. Sep. 2011 (CEST)

Gegenstände unter Panoramafreiheit?

Hey, hab mal ne Frage, folgende Datei steht auf Flickr unter CC-BY 2.0, ich weiß nur nicht ob das rechtens ist. http://www.flickr.com/photos/melanie-m/3950767755 Die Gromit-Figur steht in dem Londoner Science Museum, ist somit im hinblick auf die Panoramafreiheit ein öffentlich zugängliches Gebäude.

Mir stellt sich nur die Frage was als "Werk" gilt? Sind Werke nur dauerhaft angebrachte Teile Werke?

--CENNOXX 06:12, 21. Sep. 2011 (CEST)

Im Museum kannst du die Panoramafreiheit schon mal vergessen. Panoramafreiheit gilt in der Regel nur ausserhalb von Gebäuden. --Bobo11 09:26, 21. Sep. 2011 (CEST)
Nein, in Großbritannien zählt panoramafreiheit auch in öffentlichen Gebäuden. Meine Frage zielt eher darauf ab, was ein "Werk" ist.--CENNOXX 12:50, 21. Sep. 2011 (CEST)
Liest man hier nach, sind neben Skulpturen v.a. Gegenstände gemeint, die künstlerische Aspekte und Handwerk verbinden, also z.B. Glasfenster, Strickwaren, Eisengitter etc. Wenn ich mich nicht irre, ist ausgehend vom Schutzlandprinzip aber jede mglw. kommende Hochlade-Disk überflüssig, weil wir hier nach DACH-Recht gehen und das geschützte Gegenstände in Museen sowieso verbietet. --Paulae 14:40, 21. Sep. 2011 (CEST)
Okay, ich versteh das Schutzlandprinzip nicht ganz. Heißt das nun, dass die Panoramafreiheit von einem Land keine Bedeutung hat, und ich mich immer nach der "deutschen Panoramafreiheit" richten muss? Ich versteh das eher so, dass ich mich nach der großbritannischen Panoramafreiheit richten muss, wenn ich Bilder aus Großbritannien verwenden will. (Weil: „Das Schutzlandprinzip ist ein Grundsatz im Internationalen Privatrecht, wonach für Fragen des geistigen Eigentums das Recht desjenigen Staates anzuwenden ist, für dessen Gebiet der Schutz beansprucht wird.“; Frage des geistigen Eigentums = darf ich Bild aus Museum verwenden; Staat, für dessen Gebiet der Schutz beansprucht wird = Großbritannien). Ich lieg bestimmt wieder falsch oder o.O ?!?!--CENNOXX 16:17, 21. Sep. 2011 (CEST)
Hmm, glaub doch der "Staat, für dessen Gebiet der Schutz beansprucht wird" ist Deutschland, ansonsten dürften wir bei amerikanischen Bildern in der de:Wiki ja auch Fair-Use verwenden, was auf jedenfall nicht der Fall ist.--CENNOXX 17:57, 21. Sep. 2011 (CEST)
Wenn ich jetzt nicht völlig die Regeln missverstanden habe, dann sollte dieses Bild auf Commons erlaubt sein per Commons:Commons:FOP#United_Kingdom (auf dieser Seite steht explizit, dass Fotografien von Skulpturen in britischen Museen auf Commons statthaft sind). Grüße, Grand-Duc 17:27, 21. Sep. 2011 (CEST)

Wir gehen hier nach DACH-Recht (in der restriktivsten Form: D) und von daher wäre ein Hochladen auf de nicht statthaft. Zugleich bin ich dafür, dass auf Commons befindliche, im Ursprungsland legale Bilder hier eingebunden werden können, zumal es wenig wahrscheinlich ist, dass der Urheber außerhalb des UK gegen die Abbildung vorgehen wird. --Historiograf 21:08, 21. Sep. 2011 (CEST)

Das ist richtig so, wenn es im Ursprungsland legal ist (Also man sich nicht auf "unsere"-Panoramafreiheit berufen muss), gehört es nach Commons. Auf de: geht es so nicht, da in D + CH die Panoramafreiheit in Gebäuden NICHT gilt. Und der FOP-Baustein auf commons, verhindert keine Einbindung auf de:. --Bobo11 22:56, 21. Sep. 2011 (CEST)

Korrekte Lizenz für Noten

Ich würde zu der rechts stehenden Grafik gerne wissen, was die richtige Lizenz ist und was noch alles auf die Infoseite muss. Ich habe die Grafik selber mit Lilypond erstellt. Die Daten basieren auf http://www.gnu.org/music/free-software-song.ly (habe ich geringfügig modifiziert), der Text stammt von Richard Stallman und ist meines Wissens nach PD. Die Melodie stammt von dem bulgarischen Volkslied Sadi Moma. Nähere Infos unter Free Software Song--Trockennasenaffe 20:14, 21. Sep. 2011 (CEST)

Hm, auf http://www.gnu.org/music/free-software-song.html steht "The Free Software Foundation claims no copyrights on this song". Wenn man spitzfindig sein möchte, ist das keine genaue Aussage über den urheberrechtlichen bzw. Copyright-Status des Liedtextes - die Aussage ist ja nur, dass die Free Software Foundation kein Copyright für den Song in Anspruch nimmt. Das heisst noch nicht, dass Richard Stallman als persönlicher Urheber auf seine Rechte verzichtet hat. Wenn wir trotzdem davon ausgehen, stellt sich noch die Frage, ob das bulgarische Volkslied, dessen Melodie verwendet wurde, wirklich ein altes, urheberrechtsfreies Volkslied ist - nicht selten stellt sich ja heraus, dass ein "Volkslied" noch gar nicht so alt und der Autor vor weniger als 70 Jahren verstorben ist. Die englische Wikipedia hat als einzige einen Artikel über "Sadi Moma", aber dieser enthält keinerlei Angaben zum Alter bzw. zur genauen Herkunft des Liedes. Wenn wir trotz dieser Unsicherheit also auch noch davon ausgehen, dass auch die Melodie nicht geschützt ist, stellt sich noch die Frage, ob dein CC-zero-Lizenzbaustein auf Commons korrekt ist. CC-zero ist ja eigentlich dafür gedacht, dass Urheber damit ihre eigenen Werke so uneingeschränkt wie möglich freigeben. Wenn der Text und die Melodie aber gar nicht geschützt sind (weil Stallman auf sein Copyright verzichtet, was in den USA wohl möglich ist, und weil die Melodie durch ihr Alter gemeinfrei ist - immer davon ausgehend, dass das so stimmt), müsste das eigentlich ein anderer Baustein passender reflektieren. Wahrscheinlich commons:Template:PD-author für den Text von Stallman und commons:Template:PD-old für die Musik (aber dafür müsste man eigentlich wirklich aufzeigen, dass die Musik alt genug ist). Wenn deine eigene Arbeit an den Noten als schützbar angesehen wird, könntest du diese dann zusätzlich unter CC-zero stellen - allerdings zweifle ich daran. Gestumblindi 21:23, 21. Sep. 2011 (CEST)

Welche Lizenz bei Upload einer 2D-Repro eines Buchdrucks auf Commons?

Moin, wenn ich dieses Bild auf Commons hochladen will, welche Lizenz ist dann richtig? Commons:Template:PD-Art/de oder Commons:Template:PD-old/de? Alt genug ist das Werk auf jeden Fall, siehe hier (Stückchen runterscrollen). Ich möchte das Bild für den Artikel Kobelwagen nutzen. Danke + Grüße, XenonX3 - (:) 18:21, 14. Sep. 2011 (CEST)

Weiß es wirklich niemand? XenonX3 - (:) 20:19, 18. Sep. 2011 (CEST)
PD-old wird sowieso in PD-Art eingebunden, es läuft aufs Gleiche hinaus. Wenn es ein ein Scan und keine Photographie ist (ich gehe hier davon aus), dann lieber PD-old.--141.84.69.20 12:52, 23. Sep. 2011 (CEST)
Danke, ich hab's jetzt hochgeladen. XenonX3 - (:) 13:54, 23. Sep. 2011 (CEST)

DACH-Recht für deutschsprachige Wikipedia?

Hatte auf WP:BR eine Frage gestellt und nun gemerkt, dass sie dort wohl nicht richtig aufgehoben ist. Daher verschiebe ich die Diskussion hierher. Henning Blatt 10:36, 20. Sep. 2011 (CEST)

Auch auf die Gefahr hin, hier etwas zu fragen, dass schon x-mal gefragt wurde: Wieso geht die deutschsprachige Wikipedia eigentlich davon aus, für die deutschsprachigen Inhalte DACH-Recht beachten zu müssen? Z.B. soll dieses Bild auf der englischsprachigen Wikipedia kein Problem sein. In die deutschsprachige Wikipedia hingegen darf es nicht rein, da es (angeblich) gegen deutsches Urheberrecht verstößt. Hier liegen m.E. einige rechtliche Irrtümer vor.

Wenn ein Bild gegen deutsches Recht (z.B. Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht) verstößt, dann ist es völlig egal, ob ich es von einer Website mit einer de-TLD oder einer mn-TLD oder einer org-TLD abrufe; entscheidend ist, dass mir das Bild auf einem Monitor in Deutschland angezeigt wird, um dem deutschen Recht zu unterfallen (ob das in Österreich und der Schweiz ebenso gehandhabt wird, weiß ich nicht, ist aber zu vermuten). Wenn ich in Deutschland auf cnn.com gehe und mir dort Bilder aus dem Privatbereich von Caroline von Hannover ansehe, dann verstoßen diese Bilder genauso gegen deutsches Recht, als wenn sie auf bunte.de zu sehen wären. Dass man mit einer einstweiligen Verfügung gegen cnn.com in Deutschland nicht weit kommt, gegen bunte.de hingegen schon, ändert nichts an dem Rechtsverstoß.

Die englischsprachige Wikipedia, so heißt es allerorten, müsse sich an das US-Recht halten, und wenn ein Wikipedia-Bild nicht gegen US-Recht verstößt, dann sei es für die englischsprachige Wikipedia bestens geeignet. Wieso fragt eigentlich niemand nach der Vereinbarkeit der englischsprachigen Wikipedia mit australischem oder britischem oder kanadischem Recht? Sicher, die Server stehen in den USA. Aber das trifft ja auch auf die deutschsprachige Wikipedia zu.

Die unterschiedliche Behandlung von Wikipedia-Inhalten je nach Sprachversion ist m.E. rechtlich unhaltbar. Vielleicht weiß es jemand besser? Gruß! Henning Blatt 10:23, 16. Sep. 2011 (CEST)

PS: WP:BR habe ich gelesen und keine Antworten gefunden.

Die Regelung ist keine juristische, sondern eine pragmatische. --Wiggum 11:08, 16. Sep. 2011 (CEST)
In Deutschland stehen eben keine Server. Auch in Amsterdam sind nur Squids, die lediglich als Cache dienen. Und du hast den Grund dafür schon gefunden. Die Foundation will sich keinem anderen Recht als dem der USA unterwerfen. Die Regelung für die deutschsprachige Wikipedia ist übrigens nicht an den Servern orientiert sondern an den Autoren. Denn die primäre Haftung richtet sich ja nicht gegen den Betreiber des Webseite, sondern gegen den individuellen Autor, der Inhalte hier einstellt. Und da wir davon ausgehen, dass unsere Autoren aus D-A-CH kommen und nach den hiesigen Rechtsordnungen greifbar sind, orientieren wir uns bei unseren Richtlinien daran. Grüße --h-stt !? 12:23, 16. Sep. 2011 (CEST)
Mir erscheint es deshalb sinnvoll, D-A-CH-Recht zu beachten, weil es ja Teil unserer „Mission“ als „freier Enzyklopädie“ ist, Inhalte bereitzustellen, die andere unproblematisch wiederverwenden können. Da die potenziellen Wiederverwender aller Wahrscheinlichkeit nach vor allem aus unserem Rechtsraum kommen, ist es eben pragmatisch sinnvoll, dieses Recht zu beachten, auf dass wir den Wiederverwendern möglichst wenig Risiken aufbürden. --dealerofsalvation 00:16, 17. Sep. 2011 (CEST)
Der Inhalt der de-wp ist auf deutschsprachige Empfänger ausgerichtet und daher wird DACH-Recht angewendet. Siehe auch hier. -- ıpɐɥns 11:36, 17. Sep. 2011 (CEST)
Nur bedingt geht es um die Empfänger. Die DACH Regel ist vor allem für die Autoren gedacht. Es ist nun mal als DACH Bürger/Bewohner verdammt sinnvoll sich an die hier geltenden Rechte zu halten (und das werden ca.99% der Autoren auf de: sein). Denn in DACH können nur solche fremdländische Urteile umgesetzt werden, die bei uns auch strafbar sind. Dazu kommt eben das niemand alle Gesetze weltweit kennen können, irgendwo ist auf irgendeine Art schliesslich fast alles verboten (einfach mal an Afghanistan denken als dort die Taliban an der Macht waren). Und auch umgekehrt, was irgend wo erlaubt ist, muss nicht überall erlaubt sein. Da der Server und die Foundation in der USA sitzen ist auch verständlich, dass die sagen es muss das US-Recht eingehalten sein. Deshalb ist die DACH Regel nicht vergeben um den Zusatz „und der USA“ erweitert. Das US-Recht ist aus unserer Sicht glücklicherweise meist lockerer als unserer eigenen Gesetzte (bzw. Hat mit der Fais-Use-Regel eben ein Ausnahmeregel im Urheberrecht die einer Enzyklopädie sehr entgegenkommt)--Bobo11 10:55, 20. Sep. 2011 (CEST)

Die richtigen und sinnvollen Argumente, die für die Beachtung des DACH-Rechts für die deutschsprachige Wikipedia sprechen, sprechen in exakt der gleichen Weise für die Beachtung des DACH-Rechts für alle anderen Sprachversionen. Rechtlich gibt es keinen Unterschied. Natürlich sind die Inhalte von en.wikipedia.org genauso auf Deutschland ausgerichtet wie die Inhalte von mn.wikipedia.org und de.wikipedia.org. Aus dem verlinkten Verfahren vor dem LG Hamburg folgt nichts anderes. Im Gegenteil: In den Entscheidungsgründen des Urteils vom 26.03.2010 spricht das Gericht stets allgemein von wikipedia.org und beschränkt sich nicht auf de.wikipedia.org, und in dem zuvor ergangenen Versäumnis-Teilurteil vom 02.07.2009 hat das Gericht – in Abweichung zu dem allein auf de.wikipedia.org gerichteten Klageantrag und ausdrücklich zur Klarstellung! – die Urteilsformel neutral auf alle Webinhalte der Wikimedia Foundation bezogen formuliert. Die gesamte Wikipedia hat sich an den Anforderungen des DACH-Rechts zu messen, solange sie nur in den DACH-Staaten abrufbar ist. Daher noch einmal: Warum darf ich als DACH-Bürger dieses Bild auf en.wikipedia.org veröffentlichen, nicht aber auf de.wikipedia.org? Unterstellt, das Bild verstößt tatsächlich gegen DACH-Urheberrecht, wäre ich in beiden Fällen Täter einer URV. Und für die Veröffentlichung auf en.wikipedia.org müsste ich mich hierzulande im Zweifel ebenso verantworten wie für eine Veröffentlichung auf de.wikipedia.org. Henning Blatt 11:28, 20. Sep. 2011 (CEST)

Es gibt mehrere Antworten
1. Die Anbieterentscheidung: Die WMF hat beschlossen, dass zusätzlich zum US-Recht (Heimatrecht der WMF) auch "the law of countries where the project content is predominantly accessed (if any)" bei urheberrechtlichen Fragen zu beachten ist. Und das sind bei der deutschen WP nun mal Deutschland, Österreich und die Schweiz.
2. Die Risikoabwägung: Wenn wir in der deutschen Wikipedia die legal frameworks des deutschsprachigen Kernraums ignorieren würde, würden unserer Mitwikipedianer und Nachnutzer in die Abmahnhölle kommen.
3. Eine Entscheidung der deutschen Wikipedia: In der englischen Wikipedia sind auch bestimmte unfreie Inhalte erlaubt (das lässt die WMF unter bestimmten Voraussetzungen zu, wenn sich ein Projekt ausdrücklich dafür entscheidet. Siehe [5]). Die deutsche Wikipedia hat sich nicht dafür entschieden. Dein Mausbild aus der en.WP ist nicht frei, sondern - ohne freie Lizenz - copyrighted/urheberrechtlich geschützt, also schon deshalb in der deutschen Wikipedia als unfrei verboten, unabhängig der Frage, ob wir DACH-Recht oder US-Recht anwenden.
Und zu Deiner letzten Anmerkung: na klar, du hast Recht. Deshalb wird das ausdrücklich noch mal in den neuen Nutzungsbedingungen der WMF erwähnt, dass man keine Dateien hochladen soll, soweit das in deiner Heimatrechtsordnung eine URV wäre. Nacktaffe 11:59, 20. Sep. 2011 (CEST)
Als DACH-Bürger/Bewohner ist es immer sinnvoll, sich an das vor Ort gültige Recht zu halten, egal in welcher Wikipedia-Sprachversion am editiert. Wenn es bei uns strafbar ist was du machst, kannst du deswegen auch bei uns vor ein Gericht gezerrt werden. Und das wird dir nicht egal sein, wenn du in diesem Land wohnst wo du vor Gericht gezerrt wirst. Und als Autor bist du nun mal für allfällige Klagen greifbar. Wenn ich eine URV lese/anschaue mach ich mich nach dem hier gültigen Gesetz eben noch nicht strafbar, deswegen können mir die nach DACH-Recht echten URV auf en:, mir als Leser eigentliche egal sein. Nicht aber wenn ich Autor/Hochlader ich diese URV auf en: begangen habe, denn dann -aber eben nur dann wen ich die URV begangenhabe- bin ich hier in DACH verklagbar. --Bobo11 13:14, 20. Sep. 2011 (CEST)
Wobei auch bei uns "bestimmte unfreie Inhalte" erlaubt sind, die ausserhalb des enzyklopädischen Zusammenhangs nicht frei verwendet werden dürfen. Beispielsweise gibt es in unseren Artikeln rechtlich zulässige Textzitate, die aber isoliert (ohne den Zitatzweck des Artikels) wohl eine Urheberrechtsverletzung darstellen würden. Gestumblindi 13:22, 20. Sep. 2011 (CEST)
Das ist schon richtig @Gestumblindi, aber das DACH-Zitatrecht erlaubt das Zitieren bei uns ja. Und genau um das geht es bei der DACH-Regel ja, es sollen im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen -die es erlauben noch nicht gemeinfrei Sachen zu nutzen- auch genutzt werden können. Und da ist es nun mal nicht möglich einen weltweit eindeutige Aussage zu machen. Weswegen sich die Foundation zu dieser Regelung endschied; Es muss in der USA rechtlich unproblematisch sein (Dank der Fair-Use-Regel glücklicher weise meist der Fall), sowie im jeweiligen (Haupt-)Sprachraum der einzelnen Sprachversionen. Wieso sollte man der Sprachversion X die nur im Land Y gesprochen wird verbieten Großzitate zu verwenden, wenn -nach dem im Land Y geltetedem Zitatrecht- da Großzitate in allen Werken zulässig ist? Nur weil sie in Deutschland so nicht zulässig wären? Genau das sagt ja die Regel bei uns aus, und gerade bei Bildern berufen wir uns ja regelmässig auf die Panoramafreiheit. Obwohl es die Ausnahmeregel in unmittelbarer Nachbarschaft (Belgien und Frankreich) gar nicht gibt. --Bobo11 21:40, 20. Sep. 2011 (CEST)

Mir scheint, dass wir uns hier alle einig sind: Bei Aktivitäten in der Wikipedia – gleich in welcher Sprachversion – müssen wir immer DACH-Recht beachten, wenn wir uns hierzulande keiner Haftung etc. aussetzen möchten. Und zusätzlich müssen wir all die Rechtsordnungen beachten, in denen wir uns ebenso keiner Haftung aussetzen möchten. Wenn ich also öfter mal nach Spanien fahre, wäre ich gut beraten, auf der albanischen Sprachversion keine Bilder hochzuladen oder Texte zu veröffentlichen, die im spanischen Recht normierte Persönlichkeitsrechte verletzen. Dies sollte m.E. auch auf den einschlägigen Hilfeseiten wie z.B. WP:BR – die bislang allein zur Beachtung des DACH-Rechts raten – zum Ausdruck gebracht werden. Henning Blatt 00:26, 23. Sep. 2011 (CEST)

Und wenn ich einen englischen Artikel mit Fair-Use-Bildern (dh, dessen Text) bearbeite, mach ich mich durch das Abspeichern einer neuen Version angreifbar?--141.84.69.20 12:58, 23. Sep. 2011 (CEST)
Nicht durch Speichern eines Artikels, in dem die Bilder schon drin waren. Aber ein Deutscher, der in der enWP Bilder unter fair-use erstmals einbindet, könnte dem Grundsatz nach dafür belangt werden. Aber das ist noch harmlos, wenn man sich das internationale Privatrecht in Bezug auf Urheberrechte mal wirklich genauer ansieht, kann man nur entweder Suizid begehen, oder Mordphantasien gegen Politiker entwickeln. Grüße --h-stt !? 13:23, 23. Sep. 2011 (CEST)

Israelische Streitkräfte veröffentlichen Fotos unter CC by 2.0

auf flickr. Überwiegend (antiarabische) Militär-PR, aber manches ist auch für uns brauchbar, glaub ich. --Martina Disk. 22:31, 21. Sep. 2011 (CEST)

Denke auch das es darunter einige brauchbare Fotos gibt (Gerade für die Technik-Fraktion, und Porträts von hohe Militärpersonen). Aber alle brauchen wir sicher nicht. Gerade auch in Hinblick auf die «Recht am eigenen Bild»-Regel, wären eine Verwendung etlicher Fotos mehr als fragwürdig. Aus urheberrechtlicher Sicht gibst bei einer solchen Lizenzierung natürlich nichts einzuwenden. Aber das ist ja nicht die einzige Regel, welche man bei einer allfälligen Übernahme beachten muss. Auch unsere WP:NPOV-Richtlinie verbietet eigentlich etliche Bilder. --Bobo11 22:45, 21. Sep. 2011 (CEST)
danke für den Hinweis, so einiges von den gepanzerten Fahrzeugen ist in meinen Augen sehr brauchbar. Grüße, Grand-Duc 22:47, 21. Sep. 2011 (CEST)
Das Portal:Militär ist schon dran. @Bobo: Jedenfalls die Bildbeschreibungen werden wir wohl so nicht übernehmen. ;-) --Martina Disk. 00:51, 22. Sep. 2011 (CEST)
@Martina das will ich hoffen, denn einige dieser Beschreibungen sind vieles aber sicher nicht neutral. Und ich prsönlich erwarte auf Bildseiten selber eigentlich auch immer eine möglicht neutrale Beschreibung (und keine Wertung wie man das Bild zu sehen hat). --Bobo11 21:05, 22. Sep. 2011 (CEST)

Auf Commons sind dank voreiligem Uploadbot bereits viele Bilder gelandet. Auf Flickr gäbe es Wichtigeres als militaristische Propaganda --Historiograf 21:17, 22. Sep. 2011 (CEST)

@Bobo: Es gibt auf Commons nicht den Grundsatz des Neutralen Standpunktes. Das ist übrigens selbstredend, denn jedes Bild ist von einem bestimmten Standpunkt aus aufgenommen. Aus einer anderen Perspektive fotografiert kann ein und derselbe fotografierte Sachverhalt zu einer ganz anderen Aussage führen. (Dasselbe gilt auch für das Beschneiden von Bildern; schneide die Autobahn dahinter oder die Großbaustelle daneben aus dem Bild, und schon hast du ein idyllisches Urlaubshotel für den Urlaubskatalog.) --Matthiasb (CallMyCenter) 13:19, 23. Sep. 2011 (CEST)

@Historiograf: Der Uploadbot auf Commons funktioniert nicht einfach so, sondern aufgrund der Initiative einzelner Commonsbenutzer, die dieses Tool verwenden. Der Uploadbot lädt also nur Bilder hoch, von denen irgendein Benutzer glaubt, sie wären auf Commons sinnvoll. Kann man natürlich nicht wissen, wenn man üblicherweise nur Scans von ollen Texten mit Transkriptionen davon vergleicht. --Matthiasb (CallMyCenter) 13:27, 23. Sep. 2011 (CEST)

@Mattiasb klar ist auch ein neutraller Standpunkt ein Standpunkt. Aber eben ich kann das gleich Bild mit einer positv wie negativen Bildbeschreibung versehen. Oder eben mit einer neutralen, die auf Fakten beruft. Nicht das man versucht dem Betrachter seine Meinung zum Bild aufzuwingen versucht in dem man im von schönsten Berg usw. schreibt. Oder eben -einbischen mehr Bezug auf diese Bilder-, dass man in der Bildbeschreibung «ein böser israelfeindlicher palästinäsischen Steinewerfer» schreibt, statt ihn einfach «ein palästinäsischen Steinewerfer» zu bezeichen. usw. --Bobo11 18:17, 24. Sep. 2011 (CEST)
Naja, da heißt es palestiniam rioter, also soviel wie palästinischer Unruhestifter – das ist für Nahostverhältnisse äußerst neutral. Nicht außer acht lassen darf man dabei, daß gerade auf arabischer Seite Bilder gestellt und "gedoktort" werden, zur Lektüre dazu Pallywood oder Foto-Kontroversen im Libanonkrieg 2006, insbesondere mit dem damals für Reuters arbeitenden Adnan Hajj. Letztlich ist auch ein Großteil der hiesigen Diskussion von dem Hintergedanken Israel ist böse, weil es seit mehr als sechzig Jahren den Plästinensern einen eigenen Staat verwehrt geleitet, wobei der von der UN-Vollversammlung 1947 beschlossene Teilungsplan (= Zweistaatenlösung) seinerzeit von den Arabern abgelehnt wurde, was vielen heutigen Diskutanten nicht bewußt ist und von der Presse ganz gerne auch verschwiegen wird, denn mit einem bösen Israel verkauft man mehr Zeitungen als mit, äh, randalierenden Arabern. Aber das ist ein anderes Thema. Der Punkt jedenfalls ist, daß gerade im Nahostkonflikt viel mit Bildern Stimmung gemacht wird. Wie auch immer, steinewerfende Araber werden mit Steinen, nicht wie der Kölner Elferrat mit Kamellen, genausowenig, und Merkava-Panzer verschießen in der Regel scharfe Munition, üblicherweise gegen arabische Gegner. Ein schießender Panzer ist aber ein schießender Panzer. Es kommt also nicht nur auf den Bildinhalt oder den Bilduntertext an, sondern auch die Aussage, die ein Autor mit der Illustrierung erreichen will.
Zerstörtes Gebäude
Es ist klar, daß Getty Images oder Reuters vielleicht doch bessere Fotos haben, vielleicht auch neutralere. Wir haben das Handycap, daß wir keine Wikipedia-Fotoreporter in Kriegsgebiete schicken können, wir müssen also nehmen, was wir an freiem Material bekommen. Letztlich entscheidend ist aber der Text, den wir hier in einem Artikel dem Bild geben. Man könnte das Bild rechts durchaus unterschiedlich untertiteln:
  • Bei einem Angriff der Tzahal starben in diesem Krankenhaus 12 Zivilisten, darunter drei Frauen und fünf Kinder.
  • Bei einem Angriff der israelischen Luftwaffe wurde diese nachrichtendienstliche Zentrale zerstört.
  • Solidere inverstierte 650 Millionen Dollar in den Bau der Schnellstraße Beirut–Damaskus, der wie hier, auch moderen Wohnhäuser weichen mußten.
Und ohne genaue Kenntnis der Herkunft des Bildes ist keine dieser drei Versionen besonders unglaubwürdig, oder?
Wie auch immer, die meisten IDF-Bilder scheinen mir persönlich wertneutraler formuliert, als vieles, was vom Pentagon rausgegeben wird. Zumindest, wenn man sich mal daran gewöhnt hat, daß von israelischer Seite arabische Militante grundsätzlich als Terroristen bezeichnet werden. :/ --Matthiasb (CallMyCenter) 23:12, 24. Sep. 2011 (CEST)
Wir sind hier falsch auf URF mit dieser Diskussion. Aber egal. :-) Die Bilder sind eindeutige Militärpropaganda, das sage ich ohne einen Funken anti-israelischer Gefühle. Nicht nur die Bildbeschreibungen sind povig, sondern auch die Bildsprache der meisten Fotos. Nur wenige dieser Fotos können als dokumentarisch durchgehen. (Nimm z.B. die jungen Soldatinnen in demonstrativer Klassenausflugsstimmung - mir stellen sich hier die Nackenhaare auf in dem Wissen, dass das Land jeden Freitag aufatmet, wenn die Kinder fürs Wochenende nach Hause kommen). Insofern halte ich viele dieser Bilder für unbrauchbar für uns hier in der Wikipedia, es sei denn in einem Artikel über Militärpropaganda o.ä. Wir sollten uns - an geeigneterer Stelle - mit Bild-POV mehr auseinandersetzen, denn je mehr wir als PR-Plattform entdeckt werden desto mehr wird eine povige Begleitbebilderung Thema werden (bzw. ist es längst). --Martina Disk. 23:38, 24. Sep. 2011 (CEST)
+1 --Historiograf 00:02, 26. Sep. 2011 (CEST)

Datei:UhrAltesRathausZuEsslingen.ogg

Ist die Musik, deren Urheber wohl nicht Uploader ist, hier ein Problem? --Leyo 02:33, 25. Sep. 2011 (CEST)

Definitiv. Das erste, kürzere Stück kenne ich nicht, weiß also nicht, ob die Komposition geschützt ist. Abhängig davon, ob das Werk von einem mechanischen Glockenspiel oder von einem Carilloneur live gespielt wurde, sind hier ggf. außerdem die Rechte des Interpreten verletzt. Das zweite Musikbeispiel ist das Violinkonzert von Beethoven. Das Werk selber ist gemeinfrei, aber die Aufnahme hört sich nicht so an, als sei sie schon 50 Jahre alt, hier sind also eindeutig die Rechte der Interpreten betroffen. Siehe auch WP:MR. --FordPrefect42 02:46, 25. Sep. 2011 (CEST)
Hm, was macht man da? Die Audiospur ganz oder stellenweise entfernen? --Leyo 03:02, 25. Sep. 2011 (CEST)
Keine Ahnung a) ob das geht, und b) ob das dann nicht wiederum einen zu starken Eingriff in die Rechte der Filmautoren bedeutet. Sauberer wäre es wohl, den Uploader um eine neuvertonte Fassung des Clips zu bitten. Das Esslinger Glockenspiel – ich gehe davon aus, dass es das ist, was am Anfang zu hören ist – ist übrigens nach [6] definitiv mechanisch, Rechte eines Interpreten kommen demnach nicht in Frage, dafür aber sehr wohl die Rechte des Bearbeiters Eckardt Hirschmann (Bearbeitungen sind nach § 3 UrhG geschützt). Ob Panoramafreiheit in Betracht kommt, ist umstritten. Teilweise Entfernung des Soundtracks würde wenig bringen, weil der weit überwiegende Teil der Spur ja definitiv problematisch ist. Der Clip in seiner gegenwärtigen Fassung ist jedenfalls ein Verstoß gegen WP:MR, weil die verwendeten Stücke nicht ausreichend als Quelle referenziert sind, und müsste daher eigentlich gelöscht werden. --FordPrefect42 12:56, 25. Sep. 2011 (CEST)
Ich habe den inaktiven Uploader per Mail um eine Stellungnahme gebeten. --Leyo 13:05, 25. Sep. 2011 (CEST)
Übrigens wird die lokale Datei ohnehin nicht eingebunden, es existiert auf commons eine Dublette als Datei:UhrAltesRathausZuEsslingen.OGG in etwas anderem Bildformat, aber sonst identisch, soweit ich sehen kann. --FordPrefect42 14:37, 25. Sep. 2011 (CEST)

Datei:Fischer-Weltalmanach-60.cover.svg

Meint ihr dass das auf Commons darf?--Antemister 14:54, 25. Sep. 2011 (CEST)

Was wir meinen ist weniger relevant als das Verhalten der dortigen Hysteriker. Ich würds an deiner Stelle riskieren --Historiograf 00:03, 26. Sep. 2011 (CEST)

Ich meine, das hat nichts auf Commons verloren. Einige Admins dort haben eine Paranoia, was Logos angeht, die nicht ausschließlich Buchstaben enthalten. Dafür sind ja die Warnbausteine bei uns vorgesehen. --Marcela 07:58, 26. Sep. 2011 (CEST)

Noten

Hallo zusammen, inwieweit ist es erlaubt, Noten von Liedern als Musikzitat hochzuladen? Zählen darunter nur Ausschnitte eines Liedes oder kann unter dieser Voraussetzung auch ein komplettes Notenblatt eines Liedes hochgeladen werden? --Frank Murmann Mentorenprogramm 08:35, 27. Sep. 2011 (CEST)

Deine Frage wird auf WP:MR beantwortet: „Das setzt voraus, dass: [...] das Zitat „verhältnismäßig“ ist; das Zitat darf nur so umfangreich sein, wie es für den Artikel nötig ist. Das Zitieren ganzer Musikwerke ist auf keinen Fall gestattet!“ Die Vorlage:Musik-Zitat (so lautet sie richtig) spricht auch selber ausdrücklich von „Kleinzitat“. --FordPrefect42 08:41, 27. Sep. 2011 (CEST)
Wieso dürften eigentlich Noten urheberrechtlich geschützter Werke als Datei hochgeladen werden, während andere Bildzitate ausdrücklich nicht erlaubt sind: Wikipedia:Bildrechte#Bildzitate: Bilder ohne freie Lizenz entsprechen jedoch nicht den derzeitigen Richtlinien der deutschsprachigen Wikipedia und sollten daher auch dann nicht hochgeladen werden, wenn sie rechtlich gesehen in einem Wikipedia-Artikel als Bildzitat verwendet werden könnten. --91.67.142.218 13:51, 27. Sep. 2011 (CEST)
Zwei, drei Takte eines Liedes sind eben kein Voll- bzw. Grosszitat. Ein Bild hingegen schon. --Bobo11 17:00, 27. Sep. 2011 (CEST)
Aber Bildztitate wurden doch immer genau deshalb ausgeschlossen, weil die Bilder eben auch unabhängig vom Artikel aufgerufen werden können und dann mangels Kontext nicht als Zitat gelten können. Und dieses Problem besteht bei den Noten doch genauso. Bei Bildern gibt es hier ja auch keine Ausnahme für kleine Ausschnitte (= kein Voll- bzw. Grosszitat) von geschützten Bildern. --91.67.142.218 17:19, 27. Sep. 2011 (CEST)
Die IP hat Recht. Es macht nämlich aus urheberrechtlicher Sicht keinen Unterschied, ob es sich um ein Groß- oder Kleinzitat handelt. Dieses Vorgehen ist insgesamt ziemlich inkonsequent und sollte abgestellt werden. -- ıpɐɥns 19:09, 27. Sep. 2011 (CEST)
Ob 2-3 Takte schon genügen SH erreichen, steht aber eben auf einem anderen Blatt. Das kann eben auch zutreffen, das eben ein Ausschnitt aus einem Musikstück selber eben keine SH hat. Das unterscheiden eben ein Musikstück schon von eine Bildausschnitt, denn da ist der Ausschnitt selber immer ein klar devinierten Teil eines Werkes. Bei ein paar auf einander folgenden Akorde ist das nicht zwingend Fall. Da besteht eher sogar noch zweite Möglichkeit, dass die gar nicht mehr schützbar sind, weil sie so auch schon in einem gemeinfreien Werk vorkommen.--Bobo11 19:23, 27. Sep. 2011 (CEST)
Fehlende SH würde aber bedeuten, daß die Vorlage:Musik-Zitat gar nicht notwendig ist, da bei fehlender SH keine urheberrechtlicher Schutz mehr vorhanden ist. Folglich muss die Vorlage eben in Situationen dienen, in denen gerade doch eine entsprechende Schöpfungshöhe angenommen werden muss. Andernfalls wäre die Vorlage sinnlos. Oder mache ich da jetzt eine Denkfehler? --Frank Murmann Mentorenprogramm 19:29, 27. Sep. 2011 (CEST)
SH-Schwelle wird in jedem Land anders angesehen, auf Commons kannst du SH vergessen. Ob eben ein Kleinzitat schon ausreichen SH hat oder nicht, ist immer umstritten. Und auch bei fehlender SH ist das Verwenden der Zitatregel gestattet. Zitat und fehlende SH schliessen sich nicht zwingend aus! Bei Fällen in der Grauzone ist die Verwendung der Zitatregel eben besser, aber wenn es hart auf hart kommt, ist die SH-Frage durch aus berechtigt. Das man eben die Frage stellt ob das überhaupt SH hat, was man da zitiert hat. Und ob der klagende Urheber überhaupt der Schöpfer ist, oder ob nicht auch er irgend woher abgekupfert hat (Wäre nicht das erste Musikurheberurteil, wo am Schluss herausgekommen ist, dass der eigetliche Kläger schon selber eine URV begangen hatte). Oder, dass das Werk nicht als Neuschöpfung, sondern nur als Bearbeitung gilt (=Kürzere Schutzfristen). Dazu kommt das in der Musik die Sache eben nicht so klar Schwarz/weiss wie es bei Gemälden der Fall ist, da die Noten in der Regel nur ein Darstellunsmittel sind, nicht aber das echt (gespielte) Werk. --Bobo11 19:41, 27. Sep. 2011 (CEST)

Verwendung von Bildern > 100 Jahre

Kann ich von dieser Website die Bilder, die älter als 100 Jahre sind, mit pd-alt-100 hochladen? Man kann sich die Bilder anschauen, wenn man auf der linken Seite über die Links fährt.--Dem Zwickelbert sei Frau 12:27, 28. Sep. 2011 (CEST)

Nur wenn erstens nachgewiesen werden kann, dass das Bild wirklich über 100 Jahre alt ist. Bei vielen der Bilder drängt sich das auf, bei einigen Architekturaufnahmen könnte aber die Architektur älter sein als 100, das Foto aber jünger. Also bitte kritisch mitdenken. Wenn das geklärt ist dann ja. Andererseits könnte es von einigen der Bilder auch größere Versionen im Netz geben, insbesondere die Stiche. Grüße --h-stt !? 14:40, 28. Sep. 2011 (CEST)
Den zweiten Punkt hast du vergessen. --Leyo 15:19, 28. Sep. 2011 (CEST)
Ja der zweite Punkt ist der wichtigere, es muss nicht nur 100 Jahre alt sein, sondern es muss auch noch kein Urheber dafür bekannt sein. Das heist z.B. das auf der Rückseite der Postkarte/Foto eben kein Urheber genannt wurde, oder im Buch in dem es abgebildet wurde nur der Besitzer/Aufraggeber (z.b. das Archiv) nicht aber der Urheber genannt wird. Also nach normaler Suche von einem anonymen Werk ausgegangen werden kann. Denn wenn der Urheber genannt wurde, muss zwingen versucht werden ob dessen Lebensdaten heraus zufinden sind. Erst wenn dieser Versuch belegt abschlägige beantwortete werden kann, ist die Anwendung der 100 Jahr-Regel zulässig (Hier ist eine deutlich vertieftere Suche als bei einem scheinbar anonymen Werk notwendig).--Bobo11 17:26, 28. Sep. 2011 (CEST)

Datei:Con_Air_Logo.png

Wie sieht's hier mit Schöpfungshöhe aus? Danke und Grüße --Engie 14:37, 4. Sep. 2011 (CEST)

SVG-Neuzeichnung von Bitmaps

Gibt es Erfahrungen wie die Lizenzierung bei Neuzeichnung von SVG-Grafiken aussehen? Keine Logo wie im Archiv erwähnt, konkret geht es um Datei:Kerrwinkel.PNG und Datei:Kerrwinkel.svg. Besteht für den Autor der SVG Datei (angenommen er hat sie selbst neu erstellt, nicht nur die Bitmape konvertiert) die Option a. als Urheber, unter Erwähnung der Bitmap-Autorenschaft bzw. Vorlage, aufzutreten und b. die SVG-Datei unter anderer Lizenz als die Bitmap zu lizenzieren? (Bei der Bitmap-Datei fehlt die Quelle/Urheber-Angabe und klassischer Fall von DÜP -> folgt daraus, dass auch die SVG-Neuzeichnung dieses Problem haben muss?)--wdwd 11:03, 30. Sep. 2011 (CEST)

Ich denke nicht, dass sowas (einfache geometrische Zeichnung) überhaupt die nötige Schöpfungshöhe für einen Urheberrechtlichen Schutz erreicht.
Die Zeichnung ergibt sich ja schon weitgehend durch den Namen bzw. der Definition. Die Farben sind auch kein Kunstwerk/Kreativ.
Natürlich steht es dir frei dennoch eine Lizenz anzugeben und bitten den Namen des Zeichners anzugeben. Aber keiner muss sich wirklich daran halten.
-- MichaelFrey 11:08, 30. Sep. 2011 (CEST)
Auf commons ist das dann mit der Schöpfungshöhe auch so eine Sache. Angenommen, die SVG-Datei (das Bild) wäre vom Aufbau komplexer und überschreitet auch in de die Schöpfungshöhe -> muss dann die von einem anderen Autor als der Bitmap neu gezeichnete SVG-Datei die Lizenzen bzw. Ueberheberschaft von der Bitmap "übernehmen"?--wdwd 11:16, 30. Sep. 2011 (CEST)
Für die Beurteilung der Schöpfungshöhe ist das Dateiformat vollkommen irrelevant, der Aufwand wird nicht betrachtet, nur das Motiv. --Marcela 11:45, 30. Sep. 2011 (CEST)
Hmm, wenn ich es richtig verstehe, und mir Antwort gleich selber gebe, läuft das über die Schöpfungshöhe. Technische Punkte wie SVG oder Bitmap sind egal. Unterhalb der Schöpfungshöhe unkritisch, d.h. in obigen Fall werden die DÜP-Fehler der Bitmap (Ursprung) nicht auf die neue SVG-Datei (Ziel) übertragen. In Fall Datei:Kerrwinkel.svg wäre dann der Uploader gleich Autor, Quelle wäre "Selbst gezeichnet" (mal angenommen, in diesem Fall sehr wahrscheinlich) erweitert um den Hinweis auf die Ursprungsdatei und Ursprungsautor (Bitmap). Oberhalb Schöpfungshöhe ist die SVG-Konvertierung (oder was auch immer) kritisch, und ähnlich/ident wie das Abmalen von komplexen Zeichnungen zu verstehen, was ja beim Abzeichner auch kein eigenes Urheberrecht an der neu, gemalten Datei begründet. Da nur "Kopiervorgang". Ich hoffe, das kommt so grob hin, danke für die Antworten.--13:36, 30. Sep. 2011 (CEST)

Datei:ReflexXTR2Sim.jpg

...könnte nach meinem Dafürhalten eine URV sein. Mal abgesehen, dass es auch gleichzeitig ein nicht übersehbares Productplacement durch eine Einblendung in der rechten oberen Bildhälfte ist, wurde vom Bildersteller lediglich ein Screenshot gemacht, während das Programm lief - die Schöpfungshöhe des Bildes ist also sehr gering. Das Bild sollte in den Artikel Modellhubschrauber - dort wurden vom gleichen Bildautor noch weitere WALKERA-Modellhbuschrauberbilder platziert, die ähnlich "verdächtig" sind - aber zunächst einmal geht es um die o.a. Datei. Gibt es dazu Meinungen? Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Screenshot vom Betriebssystem Microsoft Windows 7 eine fette URV ist und die Rechtsabteilung von MS auf den Plan rufen würde - somit müsste dieser Screenshot vermutlich auch einer sein, wenngleich die Rechtsfolgen vermutlich erheblich geringfügiger ausfallen dürften=;-). Falls URV festgestellt wird, bitte (S)LA stellen und auch durchsetzen. Falls keine URV, kann es ja im Artikel verbleiben. Danke. McKarri 17:32, 23. Sep. 2011 (CEST)

Ist glaube ich erledigt -die Datei gibt´s nicht mehr. Der Autor will sich noch um eine offizielle Erlaubnis des Lizenzinhabers kümmern, dann wird er den Screenshot ggf. wieder einstellen.Alles gut soweit...McKarri 18:46, 4. Okt. 2011 (CEST)

3 Bilder

File:G.RichierTauromachie53.jpg; File:A.GiacomettiFemme32.jpg; File:CalderThreeColoredDog73.jpg Hallo,

ich bitte um Auskunft, ob es bei diesen von mir für Wikipedia zur Verfügung gestellten Aufnahmen ggf. zu Urheberverletzungen kommen könnte.

Auf meiner Diskussionsseite erhielt ich folgende Nachricht: Bild [Bearbeiten]

Hallo JanManu, das von Dir eingestellte Bild eines Werks von Alexander Calder vom Guggenheim-Museum, Venedig, kann ich nicht sichten, d. h., nicht angemeldeten Lesern wird es nicht sichtbar. Hier ist wohl die Panorama-Freiheit nicht gegeben, da es vom Museum aus aufgenommen wurde und eine Urheberechtsverletzung bedeuten könnte. Erläuterung siehe hier. Vielleicht fragst Du sicherheitshalber bei Wikipedia:Urheberrechtsfragen nach. VG -- Alinea 12:10, 30. Sep. 2011 (CEST)

Viele Grüße --JanManu 18:20, 30. Sep. 2011 (CEST)

Ne, Italien geht nicht wirklich (Hochladen auf Commomns ist also schon mal nicht gut). Wären die Bilder in der Schweiz aufgenommen worden, gingen sie. Aber für DACH (also de:), müssen wir leider das strengere deutsche Gesetz anwenden, und das sagt Nein keine Panoramafreiheit. Also auf Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit eintragen damit die Bilder 2037 -wenn Alberto Giacometti genügend lage Tod ist-, wieder hergestellt werden können.--Bobo11 18:29, 30. Sep. 2011 (CEST)

Hi Bobo, danke. Verstehe ich das richtig, In Italien keine Panoramfreiheit, heißt alle drei Fotos (Giacometti,Richier und Calder auf die Countdownseiten packen. Und, Frage: lösche ich die Fotos in den Wikipedia Artikeln ? Lösche ich diese drei bei Commons und ggf. auch noch weitere Spendenfotos die ich auf der Biennale machte ? Viele Grüße --JanManu 10:27, 1. Okt. 2011 (CEST)

Richtig in Italien gib es keine Panoramafreiheit (und auch andere blöde Gesetze, die das 70 Jahre PmA aushebeln). Von daher geht Commons für nicht gemeinfreie Werke schon mal nicht. Für das Hochladen auf de:, müssen die Bilder zumindest nach DACH-Regeln unter die Panoramafreiheit fallen, wobei immer unter die strengste Auslegung, also nach D-Panoramafreiheit. Also nur Bilder die von öffentlichen Verkehrsraum aufgenommen wurden. Einzig für Bilder aus CH und A gelten die lokalen Gesetze, die können aber in den Fällen aber auch auf Commons (Weil in der USA unsere Panoramafreiheit unter Fair Use fällt). Anwendung der A bzw. CH Panorama-Regel ist allerdings für D-Bürger nicht zu endfehlen, sondern nur den Einheimischen (Ein österreichischer Urheber hat gute Chancen einen Deutschen vor deutsche Gericht zerren zu können, weil der Deutsche die österreichische Panoramafreiheit angewendet hat, nach deutschem Recht es aber eine URV wäre).
Wenn du deine Bilder unfreier Kunstwerke spenden willst, wie auf Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit beschreiben vorgehen. Also deine unfreien Bilder auf de: hochladen, selber mit SLA versehen, in Liste eintragen und nirgens einbinden. --Bobo11 22:18, 1. Okt. 2011 (CEST)

Hi Bobo11, sehr interessant ! Schade zwar, aber jetzt will ich versuchen alles richtig zu machen und die Fotos löschen, bzw. verschieben. Mal schauen, ob mir das gelingt. Bitte erkläre mir noch PmA und SLA. URV kann ich mir als Urheberrechtsverletzung ggf. zusammenreimen. VG --JanManu 10:10, 2. Okt. 2011 (CEST)

Oki versuch einfach mal bei Wiki-Abkürzungen WP: davor zusetzen. WP:SLA = Schnelllöschantrag (Ach ja auf commons mit „copyvivo“ (=URV) argumentrieren). PmA „per mortiles Anno“, ist ein wichtiger Begriff im Urheberrecht. 70 Jahre PmA, heisst 70 Jahre nach dem Todejahr geschütz. Das PmA vereinfacht die Rechung, denn da musst nur das (Todes-)Jahr kennen nicht denn genauen (Todes-)Tag. Das Urheberrecht von Jemanden, der im Jahr 1940 gestorben ist, ist am 1.1.2011 abgelaufen. Oder eben war bis am 31.12.2010 über 70 Jahre PmA geschützt.--Bobo11 11:30, 2. Okt. 2011 (CEST)
Vielen Dank für Aufklärung ! Sehr gut. Habe jetzt bei den drei fraglichen Dateien bei Commons diese mit SLA versehen. Erscheint mir das Beste. VG --JanManu 09:13, 3. Okt. 2011 (CEST)
Ehm, was hast du aber vergessen, den Eintrag unter Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit, da kanst du auch gelöschte commons Bilder posten.--Bobo11 20:16, 4. Okt. 2011 (CEST)

Selbst erstelltes bild bzw. text zu dem film The Rum Diary (Film)

Hallo, ich habe dieses bild Datei:The Rum Diary (Film) Logo.png selber mit photoshop erstellt. Die schriftart habe ich aus dem internet und war kostenlos. Ist es erlaubt wie es jetzt im artikel The Rum Diary (Film) ist? oder veletze ich das urheberrecht? und die lizenz die ich für das bild nutzte ist auch okay? --Icetea511 17:33, 12. Sep. 2011 (CEST)

Datei:PligerstempelStJakobBamberg.jpg

Die Urheberangabe (mittlerweile inaktiver Hochlader nennt sich selbst) ist sicherlich unrichtig. Außerdem ist das Bild vermutlich auch nicht gemeinfrei (Zeichnung einer "Person mit individuellen Zügen"), daher war es hier schon einmal zur Löschung vorgemerkt, vgl. aktuell auch hier.--Jordi 01:09, 13. Sep. 2011 (CEST)

Mediathek des VBS

Kann mir jemand hier helfen? Thx--Sanandros 13:08, 13. Sep. 2011 (CEST)

Jonathan Franzen

In der englischen Version des Artikels zu Jonathan Franzen (http://en.wikipedia.org/wiki/Jonathan_Franzen) gibt es einen Abschnitt, in dem Jonathan Franzens 10 Regeln des Schreibens (übernommen aus Quelle 41, von einer Umfrage des Guardians unter Schriftstellern) aufgelistet werden. Ich habe mich nun gefragt, ob es urheberrechtlich ein Problem wäre, diese Liste zu übersetzen und auf die deutsche Seite zu übertragen.

Vielen Dank im Voraus. (nicht signierter Beitrag von 79.246.122.160 (Diskussion) 18:52, 13. Sep. 2011 (CEST))

Datei:Bauernhof vonfelten.JPG

Ist hier die Information bezüglich Bewohnerfamilie bedenkenlos? Falls Nein, ändere ich beim Commonstransfer gleich auch den Dateinamen. --Leyo 17:32, 15. Sep. 2011 (CEST)

NC und Werbung?

Verlegt auf Wikipedia:Auskunft#nichtkommerzielle_Lizenz_und_Werbung.3F --Itu 10:19, 16. Sep. 2011 (CEST)

Ein Neuling

Ich habe gerade den Artikel Beginn der Segelschifffahrt der Skandinavier in Nord- und Ostsee gefunden. Da werden lange wörtliche Zitate aneinandergereiht, an denen zum Teil noch Urheberrechte bestehen. Abgesehen davon, dass der Artikel kein Enzyklopädie-Artikel ist, scheint mir das nicht ganz unbedenklich. Schau doch mal jemand drauf. Fingalo 18:35, 16. Sep. 2011 (CEST)

Flybe: Versionslöschung möglich?

Eine IP löschte einen ganzen Abschnitt, da die Passage von den dort zitierten Quellen abgeschrieben wurde. Dem kann ich nur zustimmen, sie sind es auch nicht Wert im Zuge eines Zitats zu behalten. Nun sollten aber noch die betreffenden Versionen gelöscht werden. Da die URV spät entdeckt wurde, sind derweil schon sinnvolle Edits getätigt worden. Ist eine Versionslöschung dann technisch überhaupt noch möglich/sinnvoll? Es handelt sich um folgende zwei Diffs: [7] und [8]. Viele Grüße, -- ThE cRaCkEr 18:58, 19. Sep. 2011 (CEST)

Frédéric de Lafresnaye

Kann das Bild von Frédéric de Lafresnaye in diesem Artikel verwendet werden? Hatte auch schon mal das Muséum d'histoire naturelle de Nantes angeschrieben (dort soll das Bild laut Artikel herkommen) aber nie eine Antwort bekommen. Da Lafresnaye 1861 gestorben ist, nehme ich mal stark an, man darf das Bild verwenden, lasse mich aber gerne hier belehren.--Earwig 09:40, 21. Sep. 2011 (CEST)