Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/03
... oder denglisch Copyfraud der frechsten Art: Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Bild_wiki-nutzbar.3F --Pölkkyposkisolisti 13:44, 1. Mär. 2010 (CET)
Bildlizenzen
Hallo liebe Spezialisten! Wen kann ich denn mal im nicht öffentlichen Raum zu einem Lizenzproblem kontaktieren (Bilder von mir auf Commons, Nutzung für Buchartikel???) und wie am besten? Danke für Rückmeldungen! --Hellerhoff 13:54, 1. Mär. 2010 (CET)
- --> ralf@roletschek.de --Marcela 13:56, 1. Mär. 2010 (CET)
Meine Mail ist aktiviert --FrobenChristoph 17:23, 1. Mär. 2010 (CET)
- permissions-de@wikimedia.org sollte auch eine gute Anlaufstelle sein. Antwortzeit kann allerdings je nach Komplexität zwischen einem Tag und zwei Wochen betragen. -- Yellowcard 17:46, 1. Mär. 2010 (CET)
- Nee, ist keine Wikipedia-Frage und Permissions wäre damit wahrscheinlich überfragt. --Marcela 17:53, 1. Mär. 2010 (CET)
- Stimmt auffallend, das ist unsere Baustelle nicht. --Guandalug 18:03, 1. Mär. 2010 (CET)
- Oh, hatte es umgekehrt verstanden, sorry (und eigenes Bild aus Buch für Wikipedia nutzbar machen halte ich durchaus für ein Aufgabengebiet von permissions-de) Gruß -- Yellowcard 18:35, 1. Mär. 2010 (CET).
- Stimmt auffallend, das ist unsere Baustelle nicht. --Guandalug 18:03, 1. Mär. 2010 (CET)
- Nee, ist keine Wikipedia-Frage und Permissions wäre damit wahrscheinlich überfragt. --Marcela 17:53, 1. Mär. 2010 (CET)
- permissions-de@wikimedia.org sollte auch eine gute Anlaufstelle sein. Antwortzeit kann allerdings je nach Komplexität zwischen einem Tag und zwei Wochen betragen. -- Yellowcard 17:46, 1. Mär. 2010 (CET)
- Eigentlich einfach, als Urheber kann man das eigentlich immer machen, vorausgesetzt man hat nirgens einen Knebelvertrag unterschreiben. Sprich; solange man die Verwertungsrechte nicht abgetreten hat, ist man als Urheber frei mit seinen Werken zu machen was man will (Aus Sicht des Urheberrechts. Anderer Reche sind natürlich von dieser Aussage ausgenommen z.b. Recht am eigen Bild). Aber Buchverleger haben die Angewohnheit einem Knebelverträge vorzulegen, von daher ist ein Mail an Ralf sicher eine Lössung. Denn er kann dir garantiert einige Tips im Umgang mit der Gegenseite geben. (ansosten Mail an mich, WP-Mail funktion ist aktiviert) Bobo11 18:49, 1. Mär. 2010 (CET)
- Danke erstmal. Habe mit Ralf Kontakt aufgenommen und werd das erstmal tel. diskutieren. Grüße an alle!--Hellerhoff 19:21, 1. Mär. 2010 (CET)
- Marcela 20:42, 1. Mär. 2010 (CET) Info: das ist eine durchaus interessante Geschichte und es betrifft uns doch ein wenig - aber im positiven Sinne. Ich werde gegebenenfalls darauf zurückkommen, wenn es Neues gibt. --
Frage zu Fotos von Postern bzw. Scans
Hallo, könnt ihr hier mal bitte kurz Stellung nehmen? Es geh darum, in wie weit ein nicht lizensiertes Logo als Teil eines Bildes (hier z. B. Poster eines nichtfreien Logos auf einem Foto von einem Zimmer o. ä.) zu URV führt. Danke -- Pommesgabel \m/ 20:43, 1. Mär. 2010 (CET)
Ich habe gerade wieder mal eine PDF ausgedruckt und festgestellt, dass es jetzt am Ende ein Verzeichnis der Bilder mit Quelle, Autor und Lizenz gibt. Ich denke, dass deshalb der einleitende Hinweis zu den Lizenzen nicht mehr notwendig ist. Zweite Frage, brauchen wir den Text der GNU FDL noch? liesel 18:07, 1. Mär. 2010 (CET)
- Wenn GFDL-Bilder dabei sind schon. --Marcela 21:12, 1. Mär. 2010 (CET)
- Auch wenn´s unten nicht mehr dransteht: Die Texte sind auch weiterhin unter der GFDL lizensiert, auch die neu eingestellten. Zwar kann man sich bei einer Doppellizenz die Lizenz heraussuchen (und das Nichtnennen der GFDL ist im Grunde so ein heraussuchen), allerdings sollten wir schon beide Lizenzen einhalten. Deshalb muss der Lizenztext der GFDL auf jeden Fall bleiben. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:22, 1. Mär. 2010 (CET)
- Ein PDF ist Weiternutzung, dabei dürfte die GNU-FDL jetzt doch eigentlich völlig unter den Tisch fallen. Kein Weiternutzer ist gezwungen, die GNU-FDL bzw. gar deren Lizenztext zu nennen (es sei denn, es kommen tatsächlich GNU-FDL-only-Bilder vor). Gestumblindi 20:26, 2. Mär. 2010 (CET)
- Oder Bilder mit migration:opt-out oder GFDL-Bilder nach der Umlizensierung...--Marcela 20:33, 2. Mär. 2010 (CET)
- Ein PDF ist Weiternutzung, dabei dürfte die GNU-FDL jetzt doch eigentlich völlig unter den Tisch fallen. Kein Weiternutzer ist gezwungen, die GNU-FDL bzw. gar deren Lizenztext zu nennen (es sei denn, es kommen tatsächlich GNU-FDL-only-Bilder vor). Gestumblindi 20:26, 2. Mär. 2010 (CET)
Und meine erste Frage? liesel 15:44, 2. Mär. 2010 (CET)
Sind Stasi-Bilder Public Domain?
Hallo,
wegen dem Massenlöschantrag auf Commons frage ich mich, ob die Bilder aus den Akten des Ministerium für Staatssicherheit unter die Lizenz Commons:Template:PD-GermanGov benutzt werden können. In der entsprechenden Commons-Kat finden sich fast nur Grafiken, Symbole und Wappen. Danke. blunt. 20:17, 1. Mär. 2010 (CET)
- Die Bilder sind nicht von der Stasi, sie sind nicht gemeinfrei, Urheber NVA war auch zu DDR-Zeiten nicht möglich und es wird das RaeB verletzt. Schnellöschung nach Schricker 3, S. 1189 Absatz 41 ist angesagt. --Marcela 20:39, 1. Mär. 2010 (CET)
- Hm.. schade. Wenn die Bilder wirklich vom MfS wären, wäre es dann anders? Urheber „Anonymous“ geht wohl nicht. Bei vielen sind ja keine Personen abgebildet, so wie bei diesem: Datei:Control strip footprints.jpg. blunt. 21:02, 1. Mär. 2010 (CET)
- Ob das Ministerium als Amt nach heutiger bundesdeutscher Sicht anzusehen ist, wage ich nicht zu beurteilen, das könnte durchaus sein. Die Personenaufnahmen gehen jedoch alle nicht. Selbst die stark verpixelten. --Marcela 21:10, 1. Mär. 2010 (CET)
- Ist doch vollkommen egal, ob das ein Amt ist, wenn das ganze ansonsten weder unter 5 I noch II passt und das tut es offensichtlich schon nicht. Kragenfaul- 08:25, 2. Mär. 2010 (CET)
- Vom Amt veröffentlichte Fotos könnten durchaus unter § 5 Abs. 2 UrhG fallen. Zum damit einhergehenden Änderungsverbot ist diese Diskussion interessant. -- Yellowcard 12:58, 2. Mär. 2010 (CET)
- Ist doch vollkommen egal, ob das ein Amt ist, wenn das ganze ansonsten weder unter 5 I noch II passt und das tut es offensichtlich schon nicht. Kragenfaul- 08:25, 2. Mär. 2010 (CET)
- Ob das Ministerium als Amt nach heutiger bundesdeutscher Sicht anzusehen ist, wage ich nicht zu beurteilen, das könnte durchaus sein. Die Personenaufnahmen gehen jedoch alle nicht. Selbst die stark verpixelten. --Marcela 21:10, 1. Mär. 2010 (CET)
- Hm.. schade. Wenn die Bilder wirklich vom MfS wären, wäre es dann anders? Urheber „Anonymous“ geht wohl nicht. Bei vielen sind ja keine Personen abgebildet, so wie bei diesem: Datei:Control strip footprints.jpg. blunt. 21:02, 1. Mär. 2010 (CET)
Eingeschränkte Verwendung
Kann man Bilder freigeben und gleichzeitig eine bestimmte Verwendungn z.B. von bestimmten Personen oder Domains verbieten? Und können solche Bilder dann hier hochgeladen werden? 217.233.169.50 19:49, 2. Mär. 2010 (CET)
- Das geht nicht wirklich, die freien Lizenzen sehen das nicht vor. Siehe Benutzer:Ralf Roletschek/Lizenzmodell. --Marcela 20:01, 2. Mär. 2010 (CET)
- Hallo, ich sehe das so, jeder Fotograf kann die Verwendung seiner Bilder frei definieren. Somit kannst Du auch Ausschlüsse definieren, es ist dann halt keine der üblichen Lizenfreigaben mehr. Ob Du dass dann hier hochladen kannst, kann ich Dir nicht beantworten. --Martin 20:17, 2. Mär. 2010 (CET)
- Wenn du hier etwas hochlädtst, stimmst du einer freien Verwendung für jeden Zweck zu. Wer nun seine Bilder beispielsweise nicht in politisch extremen Kreisen wiederfinden möchte, kann die Benutzung ein wenig erschweren. Mehr aber auch nicht. --Marcela 20:19, 2. Mär. 2010 (CET)
- Ja, ganz verhindern kannst du eine mögliche lizenzkonforme Verwendung deiner Bilder durch "politisch extreme Kreise" auch nicht mal mit der "guten alten" GNU-FDL... für Plakate oder Flugblätter wäre sie zwar unpraktikabel, aber es wäre z.B. durchaus möglich, eine Broschüre oder ein Buch zur Verbreitung extremistischer Ansichten lizenzkonform mit GNU-FDL-Bildmaterial (unter Abdruck der Lizenz im Anhang) zu illustrieren. Insofern könnte dir doch eine Lizenz, bei der du auf alle Rechte verzichtest (z.B. CC-Zero), insbesondere auch auf die Namensnennung, eher entgegenkommen :-) - sonst wirst du durch die lizenzkonforme Namensnennung ja noch mit den Extremisten oder sonstigen unerwünschten Weiternutzern assoziiert... Gestumblindi 20:49, 2. Mär. 2010 (CET)
- Nach unangenehmen Mailkontakt wegen Demo-Fotos und anschließender Löschung dieser werde ich genau das auch in Zukunft bei derartigen Motiven machen. --Marcela 21:01, 2. Mär. 2010 (CET)
- Ja, ganz verhindern kannst du eine mögliche lizenzkonforme Verwendung deiner Bilder durch "politisch extreme Kreise" auch nicht mal mit der "guten alten" GNU-FDL... für Plakate oder Flugblätter wäre sie zwar unpraktikabel, aber es wäre z.B. durchaus möglich, eine Broschüre oder ein Buch zur Verbreitung extremistischer Ansichten lizenzkonform mit GNU-FDL-Bildmaterial (unter Abdruck der Lizenz im Anhang) zu illustrieren. Insofern könnte dir doch eine Lizenz, bei der du auf alle Rechte verzichtest (z.B. CC-Zero), insbesondere auch auf die Namensnennung, eher entgegenkommen :-) - sonst wirst du durch die lizenzkonforme Namensnennung ja noch mit den Extremisten oder sonstigen unerwünschten Weiternutzern assoziiert... Gestumblindi 20:49, 2. Mär. 2010 (CET)
- Wenn du hier etwas hochlädtst, stimmst du einer freien Verwendung für jeden Zweck zu. Wer nun seine Bilder beispielsweise nicht in politisch extremen Kreisen wiederfinden möchte, kann die Benutzung ein wenig erschweren. Mehr aber auch nicht. --Marcela 20:19, 2. Mär. 2010 (CET)
- Hallo, ich sehe das so, jeder Fotograf kann die Verwendung seiner Bilder frei definieren. Somit kannst Du auch Ausschlüsse definieren, es ist dann halt keine der üblichen Lizenfreigaben mehr. Ob Du dass dann hier hochladen kannst, kann ich Dir nicht beantworten. --Martin 20:17, 2. Mär. 2010 (CET)
Spielkarten allgemein
Wiewohl in der Vergangenheit schon zahlreiche Einzelfälle diskutiert wurden, gibt es noch keine allgemeine Klärung für Spielkarten. Es sind immer noch diverse unter einem Copyleft hochgeladen, wie auch das Beispiel rechts. Meines Erachtens sind solche Karten aber entweder Eigentum des Herstellers und damit unter Copyright, oder durch hinreichend langen Tod des Schöpfers gemeinfrei - also niemals unter GFDL/CC zu stellen. Richtig? --KnightMove 11:25, 3. Mär. 2010 (CET)
- Da wir bei Menschendarstellungen immer relativ streng sind, gehen wir eher von SH aus, also sind die Werke geschützt (zumindest B, D, K). Viele Motive dürften aber auch ausreichend alt sein, um keinen Schutz mehr zu genießen. Kommt auf den konkreten Fall an. GFDL/CC ist aber sicher immer falsch, es sei denn, unsere Comic-Fraktion entwirft eigene Spielkarten mit eigener SH. --Pusteblume 12:14, 3. Mär. 2010 (CET)
Avianweb
Die Bildlizensierung macht mich etwas stutzig: [1]
Die meisten dieser Bilder sind auf Flickr unter Copyright, allerdings weiß ich, dass drei davon früher unter cc-by-sa standen und das nachträglich geändert wurde. Weiß jemand, ob die Seite einfach kategorisch alle Bilder unter freie Lizenz stellt oder ob die damals wirklich frei waren?--† Alt ♂ Wünsch dir was! 14:06, 3. Mär. 2010 (CET)
Abbildungen aus dem Amtsblatt der EU/EG-Verordnungen PD-GermanGov auf commons?
auf Wikipedia:Auskunft#Lizenz_von_EU-Richtlinien ist die Frage aufgekommen, ob das Glas+Gabel-Symbol auf S. 13 für Lebensmittelverpackungen hochgeladen werden darf - ich meine ja, es ist Teil einer EG-Verordnung und im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden; und sollte damit meiner Meinung nach als amtliches Werk nach §5 UrhG gelten (der Gesetzescharakter ist ja - mehr oder weniger direkt - da). wie falsch sehe ich das? und wenn ich falsch liege: warum? (und als Nebenfrage: ist bei den 4 Linien die Schöpfungshöhe erreicht?). Danke, Rbrausse (Diskussion Bewertung) 01:27, 5. Mär. 2010 (CET)
- Das Urheberrecht fremder Werke, die in Gesetzestexten zitiert werden, bleibt von der gemeinfreiheit unberührt. Schöpfungshöhe ist als Logo m.E. keine da.--† Alt ♂ Wünsch dir was! 01:39, 5. Mär. 2010 (CET)
- Danke schon mal - wobei ich den Einwand mit dem zitieren fremder Werke in diesem Fall nicht nachvollziehen kann, das ist doch das von der EG erstellte/beauftragte Symbol für die Nutzung auf Lebensmittelverpackungen, ist es damit nicht Teil des Gesetzestext? Rbrausse (Diskussion Bewertung) 01:43, 5. Mär. 2010 (CET)
- Wenn es eh von der EU erstellt wurde, dann ist es ein amtliches Werk, ja.--† Alt ♂ Wünsch dir was! 02:22, 5. Mär. 2010 (CET)
- Danke schon mal - wobei ich den Einwand mit dem zitieren fremder Werke in diesem Fall nicht nachvollziehen kann, das ist doch das von der EG erstellte/beauftragte Symbol für die Nutzung auf Lebensmittelverpackungen, ist es damit nicht Teil des Gesetzestext? Rbrausse (Diskussion Bewertung) 01:43, 5. Mär. 2010 (CET)
Fußballerbilder
Neulich war ich mit Foto auf dem Regionalligaspiel VfR Aalen gegen SV Darmstadt 98. Beide Mannschaften hatten Spieler auf dem Feld, die hier in der WP einen Artikel haben, weil sie schon einmal höherklassiger gespielt haben. Darf ich von diesen Spielern Bilder bei Commons hochladen? (obwohl die RL ja keine Profiliga mehr ist) -- Memorino Lust, mitzuhelfen? 10:53, 6. Mär. 2010 (CET)
- Ich würde das hier auf .de hochladen, da die Personen nur in DACH Personen öffentlichen Interesses sind. --Marcela 11:33, 6. Mär. 2010 (CET)
- Ich sehe das (de-WP vs. Commons) anders. --Leyo 11:37, 6. Mär. 2010 (CET)
- @Ralf: Nur in D-A-CH würde ich nicht sagen, es gibt neben Artikeln auf en.wp sogar Spuren nach China ;-) -- Memorino Lust, mitzuhelfen? 12:17, 6. Mär. 2010 (CET)
- Es gibt viele chinesische Studenten in Deutschland. --Marcela 12:38, 6. Mär. 2010 (CET)
- Naja, aber wenn es Artikel in anderen Sprachen gibt, wäre Commons doch gewiss der bessere Ort, oder? -- Memorino Lust, mitzuhelfen? 12:46, 6. Mär. 2010 (CET)
- Ich meine nicht, meine Meinung ist aber durchaus umstritten. --Marcela 00:52, 7. Mär. 2010 (CET)
- Naja, aber wenn es Artikel in anderen Sprachen gibt, wäre Commons doch gewiss der bessere Ort, oder? -- Memorino Lust, mitzuhelfen? 12:46, 6. Mär. 2010 (CET)
- Es gibt viele chinesische Studenten in Deutschland. --Marcela 12:38, 6. Mär. 2010 (CET)
Dokument unter GFDL stellen, mit verschiedenen Bildern
Hallo,
ich habe eine längeres Dokumnet, dass ich unter die GFDL stellen möchte (wikibooks). Der Textteil ist vollständig von mir erstellt, ich habe aber einige Abbildungen darin, die nicht von mir kommen.
- z. B. ist dort diese Abbildung [2], die unter den Bedingungen der "Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported" und der GFDL steht. Ich habe im Anhang ein Abbildungsverzeichnis in dem der Ort und der Autor genannt wird, ist dies ausreichend oder muss ich irgendwo noch gesondert bei der Lizenzdeklaration darauf hinweisen?
- Ich habe sehr viele Abbildungen von openclipart.org die sämtlichst mit PD bezeichnet sind. Teilweise sind sie aber anonym hochgeladen worden. Kann ich diese verwenden, ohne weitere Bedenken und ohne weitere Aufführungen? (Ich habe eine Art Danksagung in der ich die Seite erwähne.)
- Einige Abbildungen habe ich selbst erstellt und möchte sie unter die Bedingungen der "Creative Commons -Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen - 3.0 Unported" stellen. Reicht es für diesen Fall aus, eine allgemeine Erklärung zu schreiben, in der Form: "Alle anderen Abbildungen ..." oder muss ich dieses für jedes Bild einzeln machen. Stehen die Abbildungen automatisch mit unter der GFDL?
--188.100.191.5 11:41, 6. Mär. 2010 (CET)
- Da Datei:Kheops-Pyramid.jpg unter CC-BY-SA (zwei verschiedenen Versionen davon) und unter der GFDL steht, kannst du dir eine der Lizenzen aussuchen. Wenn du dein Dokument unter die GFDL stellen möchtest, brauchst du auch bei diesem Bild nur die GFDL einzuhalten (die ja weitergehend ist als CC-BY-SA und Namensnennung auch erfordert) und musst die CC-BY-SA nicht erwähnen. Die für das jeweilige Bild gültige Lizenz sollte man aber schon nochmal erwähnen, denke ich, ich würde nicht nur pauschal für das ganze Dokument samt den Bildern GFDL schreiben. Ausserdem schreibt die Autorin bei diesem Bild "Please credit this photo Nina Aldin Thune in the immediate vicinity of the image" dazu; d.h. sie will die Urheberangabe direkt am Bild haben. Inwiefern eine solche Forderung mit der GFDL oder CC-BY-SA vereinbar ist, ist zwar umstritten (und in Büchern ist es ja durchaus ein standardmässiges Vorgehen, Bildurheber in einem separaten Verzeichnis und nicht direkt am Bild aufzulisten), aber vielleicht solltest du den Wunsch der Urheberin aus Höflichkeit respektieren, auch wenn er rechtlich nicht durchsetzbar wäre - oder du könntest sie ja kontaktieren; viele Bildurheber erteilen auf Anfrage bereitwillig eine grosszügigere Lizenz für ein spezifisches Projekt.
- Dateien, die wirklich PD sind bzw. von ihren Urhebern zur unbeschränkten Nutzung durch jedermann ohne Bedingungen freigegeben wurden (das wird oft verkürzt und zumindest in Kontinentaleuropa nicht ganz richtig als "PD" bezeichnet), kannst du natürlich theoretisch "ohne weitere Bedenken und ohne weitere Aufführungen" verwenden. Aber du hast keine Gewissheit, dass von unbekannten Leuten als "PD" hochgeladene Dateien wirklich "PD" sind. Musst einfach für dich abwägen, ob du das Risiko, dass ein Teil der von dir verwendeten Cliparts doch nicht PD sein und dich jemand dafür einklagen/abmahnen könnte, für vertretbar hältst.
- Die allgemeine Erklärung für deine eigenen Werke sollte m.E. ausreichen. Wenn du sie unter eine CC-BY-SA-Version stellst, stehen sie dadurch allerdings nicht automatisch mit unter der GNU-FDL, das müsstest du schon noch dazuschreiben.
- --Gestumblindi 18:18, 6. Mär. 2010 (CET)
- Ich stimme Gestumblindi in allen Punkten zu. Zu dem dritten Punkt würde ich ebenfalls empfehlen, die Abbildungen doppelt zu lizenzieren unter CC-BY-SA und GFDL. So bleibt Dein Dokument unter den Bedingungen der GFDL nutzbar, die Abbildung alleine kann jedoch auch unter CC-BY-SA genutzt werden. Yellowcard 18:21, 6. Mär. 2010 (CET)
Zu nah dran?
Ist Andreas Gleich zu nah am Original, oder geht das noch in Ordnung? --Streifengrasmaus 15:53, 6. Mär. 2010 (CET)
- MMn ist das absolut in Ordnung; die übernommenen Textstellen weisen weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit Schöpfungshöhe auf (denn sie gehen nicht schöpferisch über eine biographische Faktendarstellung hinaus). Gruß Yellowcard 18:19, 6. Mär. 2010 (CET)
Bebilderung
Guten Tag, meine Frage ist folgende:
Ich möchte zu diesem Artikel ein Selbstportait des Malers, welches auch vom selbigen gemalt wurde, hinzufügen. Dieses Gemälde wurde in digitalisieter Form mit weiteren Angaben in die Bilddatensammlung des, dort sich auch befindendes Portrait, Nationalmuseums Cotroceni in Bukarest hochgeladen. Der Künstler ist erst 1968 gestorben, allerdings weiß ich (zumindest meine ich es zu wissen :-), dass Gemälde aus Bilddatenbanken von Museen in Wiki eingebunden werden dürfen.
Darf ich das Portrait mit der entsprechenden Quelle usw. in den Artikel einbauen?
Mfg Solemio Solemio 17:31, 6. Mär. 2010 (CET)
- Nein. Das Bild ist nicht gemeinfrei (es sei denn, der Künstler hat dies explizit so erklärt bzw. die Nutzungsrechte auf einen Rechtenachfolger übertragen, was wir aber im Zweifelsfall nicht annehmen können). Erst 70 Jahre nach dem Tod Buradas kann das Portrait hier hochgeladen und eingebunden werden, tut mir Leid. Yellowcard 18:17, 6. Mär. 2010 (CET)
Vielen herzlichen Dank. Allerdings, wem gehören dann die Bildrechte? Solemio 18:27, 6. Mär. 2010 (CET)
- Die Rechte gehören den Erben des Künstlers oder Personen/Körperschaften, denen die Erben (oder der Künstler zu Lebzeiten) ein ausschliessliches Nutzungsrecht übertragen haben. Üblicherweise handelt es sich dabei nicht um die Museen, in denen die Gemälde ausgestellt sind. Es ist also richtig, dass die Museen in den meisten Fällen keine Bildrechte an den in ihnen ausgestellten Werken haben, und darum darf man diese, wenn sie inzwischen gemeinfrei sind, hier auch zeigen, aber wenn der Künstler noch keine 70 Jahre tot ist, gibt es eben immer noch Rechteinhaber, die einer freien Lizenz zustimmen müssten. Gestumblindi 18:32, 6. Mär. 2010 (CET)
Zwei Schnapp mit einem Schuss
OINS: Die Zeichnung Datei:Iringlied stilistische Darstellung.jpg muss leider gelöscht werden. Nachdem ich aus Unwissenheit bloß ein informelles Einverständnis angefragt und auch erhalten habe, das Bild für den Iringlied-Artikel zu verwenden, hab ich anschließend das gültige Einwilligungs„formular“ hinterhergeschickt und folgende Antwort erhalten:
sorry aber das ist mir alles zu blöd
wenns nicht anders geht muß es halt wieder raus auf jedenfall gebe ich keine persönlichen daten her bzw möchte ich auch nicht das mal irgendwann jemand davon scheißpapier oder tapete herstellen darf bzw kann
nichts für ungut und trotzdem dank für deine bemühungen mfg fix & ODROERIR
ZWOI: Ich würde gern das Bild Datei:Halic.png für den Hauptartikel des 28. März verwenden. Auf der entsprechenden Seite sind 2 Lizenzen angegeben, der -Baustein wurde aber nicht entfernt. Bedarf es noch einer Erlaubnis des UR-Inhabers oder ist der Baustein Teil der „Erlaubnis erteilt – entfernen“-Warteschlange? Gruß -- Hæggis 00:29, 5. Mär. 2010 (CET)
- @1: Schade. Ich habe SLA gestellt.
- @2: Ist noch nicht ok, ich habe auf der Benutzerdiskussionsseite des Uploaders geantwortet.
- Viele Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 12:35, 7. Mär. 2010 (CET)
- PS: Persönliche Daten muß niemand hergeben! ireas (talk’n’judge - DÜP) 12:37, 7. Mär. 2010 (CET)
ha...ha...haa-
*tschi*. Das Iringbild kann warten, doch gegenüber dem AdT-Schmuckerl hätte ich gern Gewissheit. Dankeschön Hæggis 01:38, 7. Mär. 2010 (CET)
- Antwort oben. ireas (talk’n’judge - DÜP) 12:36, 7. Mär. 2010 (CET)
URV?
Hallo, hier wurde ein kompletter Chip-Artikel eingefügt. URV? -- Captain Herbert 12:28, 7. Mär. 2010 (CET)
- Ja. Da muss eine Versionslöschung beantragt werden. Yellowcard 15:11, 7. Mär. 2010 (CET)
- Danke, habe ich beantragt. Gruß -- Captain Herbert 16:07, 7. Mär. 2010 (CET)
Von Fotografen eingefügte Bilder auf Google Earth
Hallo meine Urheberrechtsspezialisten, :)
oft genug wurde die Frage ja schon geklärt, ob man Screenshots und Luftbilder von Google Earth in einer Wiki verwenden kann. Aber Google Earth bietet ja auch die Möglichkeit an, eigene Fotos an einem bestimmten Ort einzufügen. Inwieweit kann man diese Fotos in einer Wiki (nicht Wikipedia - falls das einen Unterschied macht) weiterverwenden? Welche Quellenangaben wären wie notwendig? -- Hannesbr100 22:17, 1. Mär. 2010 (CET)
- Um diese Fotos weiterzuverwenden, benötigt man eine Genehmigung des Fotografen. Was genau dieser genehmigen muß, ist je nach Wiki unterschiedlich. Für die Wikipedia (bzw. Commons) zum Beispiel muß die Datei unter einer freien Lizenz stehen. Auf anderen Wikis mag das anders aussehen. Am besten ist es, Du verlinkst uns sowohl das Ausgangsbild als auch das Wiki, auf dem Du die Datei verwenden willst. Dann können wir Dir am besten helfen. Viele Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 22:21, 1. Mär. 2010 (CET)
- Hier ein Foto das ich gern verwenden würde und Hier die Wiki auf der ich es gern einbinden möchte. -- Hannesbr100 22:40, 1. Mär. 2010 (CET)
- Die Notiz am Foto sagt "All rights reserved", was im Endeffekt heißt, dass du es ohne Erlaubnis des Urhebers nicht verwenden darfst. Wikia bietet allerdings die Möglichkeit, Fotos als Bildzitate hochzuladen. Was das ungefähr bedeutet, steht im Artikel Bildzitat. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:28, 2. Mär. 2010 (CET)
- Auf Wikia sind Bildzitate nicht gestattet. Das geht nur in Wikiversity und wird dort sehr streng überwacht. --Marcela 15:38, 2. Mär. 2010 (CET)
- Die Notiz am Foto sagt "All rights reserved", was im Endeffekt heißt, dass du es ohne Erlaubnis des Urhebers nicht verwenden darfst. Wikia bietet allerdings die Möglichkeit, Fotos als Bildzitate hochzuladen. Was das ungefähr bedeutet, steht im Artikel Bildzitat. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:28, 2. Mär. 2010 (CET)
- Hier ein Foto das ich gern verwenden würde und Hier die Wiki auf der ich es gern einbinden möchte. -- Hannesbr100 22:40, 1. Mär. 2010 (CET)
- Ich muss bei Bildern aus Panoramio also immer den Nutzer kontakten, der das Bild hochgeladen hat. Ansonsten darf ich das Foto keinesfalls verwenden. Habe ich das so richtig verstanden? -- Hannesbr100 17:10, 2. Mär. 2010 (CET)
- Nicht ganz. Wenn an den Bildern "all rights reserved" steht, mußt du (egal wo du Bilder findest) immer fragen, ebenso, wenn überhaupt nichts am Bild steht. Wenn dort CC-BY-SA steht, kann das Bild verwendet werden. --Marcela 20:21, 2. Mär. 2010 (CET)
- Ich muss bei Bildern aus Panoramio also immer den Nutzer kontakten, der das Bild hochgeladen hat. Ansonsten darf ich das Foto keinesfalls verwenden. Habe ich das so richtig verstanden? -- Hannesbr100 17:10, 2. Mär. 2010 (CET)
- Ich habe allerdings bei Panoramio noch kein Bild gesehen, bei dem nicht "all rights reserved" stand. Gibt es dort überhaupt die Möglichkeit, Bilder unter einer freien Lizenz einzustellen (wie bei Flickr), oder ist das "all rights reserved" fester Bestandteil der Bildseite, egal welche Rechte der Fotograf einzuräumen bereit ist (etwa weil die Betreiber grundsätzlich davon ausgehen, dass die Urheber keine Rechte über das absolute Minimum hinaus gewähren (sollen))? Aus den Hilfeseiten von Panoramio geht das nicht hervor, und gleich einen Account anzulegen, nur um diese Frage zu beantworten, wäre vielleicht etwas übertrieben...--SiriusB 10:33, 8. Mär. 2010 (CET)
- Doch, doch, das gibt's. Siehe z.B. dieses Bild auf panoramio (Lizenz: CC-BY-3.0); bei uns als Datei:Tiniskhidi.jpg. Lupo 12:50, 8. Mär. 2010 (CET)
- Ich habe allerdings bei Panoramio noch kein Bild gesehen, bei dem nicht "all rights reserved" stand. Gibt es dort überhaupt die Möglichkeit, Bilder unter einer freien Lizenz einzustellen (wie bei Flickr), oder ist das "all rights reserved" fester Bestandteil der Bildseite, egal welche Rechte der Fotograf einzuräumen bereit ist (etwa weil die Betreiber grundsätzlich davon ausgehen, dass die Urheber keine Rechte über das absolute Minimum hinaus gewähren (sollen))? Aus den Hilfeseiten von Panoramio geht das nicht hervor, und gleich einen Account anzulegen, nur um diese Frage zu beantworten, wäre vielleicht etwas übertrieben...--SiriusB 10:33, 8. Mär. 2010 (CET)
- Doch, sie sind gestattet. Leg dir einen Account an und geh beim entsprechenden Wiki auf das Upload-Formular, dort findest du dann als Lizenzauswahl das Bildzitat. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:11, 2. Mär. 2010 (CET)
- Hast Recht. Aber die Vorlage dafür existiert noch nichtmal: http://autobahn.wikia.com/index.php?title=Vorlage:Bildzitat&action=edit&redlink=1 --Marcela 18:52, 2. Mär. 2010 (CET)
- Jetzt wieder ein Problem mit der Wikisytax. Bisher habe ich mich darum gedrückt, aber jetzt werde ich da wohl endgültig mal durchmüssen: Gibt es ein gutes Tutorial für das Erstellen von einfachen Vorlagen, sodass ich mir Grundwissen aneignen kann? Die beiden Hilfeseiten Hilfe:Vorlagen und Hilfe:Vorlagenprogrammierung haben mir bisher nicht weiterhelfen können. Und auch die Übersicht Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder und auch das WikiProjekt Vorlagen zeigen mir nicht, wie ich die entsprechende Vorlage in der Autobahn-Wiki erstellen kann. Vielleicht gibt es ein Tutorial das ich bisher nur übersehen habe? Auch im WikiLehrbuch bin ich nicht wirklich fündig geworden. Danke euch allen für eure Hinweise und Antworten! -- Hannesbr100 15:21, 4. Mär. 2010 (CET)
- Hast Recht. Aber die Vorlage dafür existiert noch nichtmal: http://autobahn.wikia.com/index.php?title=Vorlage:Bildzitat&action=edit&redlink=1 --Marcela 18:52, 2. Mär. 2010 (CET)
Hat die Frage mit Wikipedia zu tun? -- Chaddy · D·B - DÜP 15:04, 2. Mär. 2010 (CET)
- Warum nicht? Oft genug habe ich schon überlegt, Bilder von Panoramio auch in der WP zu benutzen. Die Frage der Machbarkeit wurde hier ja nun geklärt. Außerdem: Wohin sonnst hätte ich mich richten sollen? Ist die Frage nicht auch für andere von Interesse? -- Hannesbr100 17:10, 2. Mär. 2010 (CET)
Schutzdauer???
Vor einiger Zeit habe ich im Archiv der Kirchengemeinde Brackenheim ein paar alte Bilder der Johanniskirche gefunden. Der Urheber, Theo Schelling, ist bereits verstorben. Auch gibt es keine noch lebenden Nachkommen. Das „Bilderarchiv“ von Theo Schelling existiert ebenfalls nicht mehr, lediglich noch einige „Kopien“. Muss man in so einem Fall 70 Jahre warten oder gibt es hierfür Sonderregelungen, um die Bilder schon jetzt hochzuladen? Grüße --Brackenheim 18:56, 6. Mär. 2010 (CET)
- Was ist an 70 Jahre pma so schwer zu verstehen? Wenn bekant ist wer es gemacht hat, und wann er gestorben ist, ist das Bild erst am 1. Januar des dem 70. Todesjahr folgenden Jahr gemeinfrei (Todesjahr+71= ab 1. Januar diese Jahres gemeinfrei). Das einzige Schlupfloch, dass es gäben wurde wenn es sich beim Bild um eine Lichtbild und kein Lichtbildwerk handeln würde. Im Zweifelfall ist in D, von einem Lichtbildwerk auszugehen (also 70 pma). Bobo11 19:02, 6. Mär. 2010 (CET)
- Sind es überhaupt Fotos? Ich lese nur Bilder, könnten auch Zeichnungen sein, und das wären dann logischerweise keinesfalls Lichtbilder. -- Rosenzweig δ 19:04, 6. Mär. 2010 (CET)
- GEmalte Bilder sind garantiert 70 Jahre pma, da Kunstwerk. Bobo11 19:05, 6. Mär. 2010 (CET)
- (BK) Inhaber der Rechte sind Schellings Erben. Kennst du Schellings Testament? Er könnte ja durchaus andere Erben als seine Nachkommen eingesetzt haben. Bist du dir ausserdem sicher, dass keinerlei Nachkommen (also auch keine Grosskinder usw.) mehr leben? Auch dann wird aber wohl irgendjemand Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge und damit Inhaber der Rechte sein (vielleicht ohne eine Ahnung von ihrer Eigenschaft als Rechteinhaber zu haben); es könnten Geschwister von Schelling bzw. inzwischen deren Kinder sein...). Frei und hier hochladbar sind die Werke jedenfalls erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, ausser du kannst die Erben auftreiben und von ihnen eine Freigabe zum Hochladen unter einer freien Lizenz erhalten. Es gibt zwar gewisse Sonderregelungen für wirklich alte Bilder, die hier aber nicht anwendbar sein dürften (beispielsweise erlauben wir das Hochladen von Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden und bei denen das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche nicht zu ermitteln ist, siehe Vorlage:Bild-PD-alt-1923). Gestumblindi 19:08, 6. Mär. 2010 (CET)
Eigentlich ist an „70 Jahre pma“ nichts schwer zu verstehen. Ich dachte nur, dass es in so einem Fall eine einfachere Regelung gäbe...
Die Bilder habe ich inzwischen bei WP:CZG reingestellt. Der Titel müsste evtl. noch geändert werden: Da Theo Schelling 1940 gestorben ist, muss das Bild ja vor seinem Tod erstellt worden sein - vieleicht finde aber noch ein genaueres Datum heraus. Muss man das Todesdatum irgendwie nachweisen (Familienregister beim Standesamt)?
Theo Schelling hatte einen Sohn, mit ihm starb diese Linie jedoch aus. Das Testament kenne ich leider nicht. Kann es sein, dass das Archiv die Rechte hat? Schließlich befinden sich alle bekannten Bilder in dessen Besitz - bevor ich die Bilder dort zufällig entdeckte, hat unser Pfarrer überhaupt nichts von deren Existenz gewusst! Näheres über die Bilder in diesem Archiv herauszufinden dürfte also schwierig werden. Zudem herrscht dort eine derartige Ordnung, dass es nicht einmal als Archiv bezeichnet werden dürfte! (Zumindest bei den alten, interessanteren Unterlagen...)
Ein anderes Bild von Theo Schelling entstand 1914. Es wurde im Brackenheimer Heimatbuch angedruckt, als Quelle und Urheber ist das Archiv der Kirchengemeinde genannt, nicht Theo Schelling. Hat dann doch das Archiv die Rechte? Laut alten Unterlagen soll dieses Bild zwischendurch zu einem Archiv eines längst verstorbenen Dekans gehört haben, bevor es zum Archiv der Kirchengemeinde „wanderte“. Über dieses Archiv bzw. den Dekan konnte mir unsere Pfarrer leider keine näheren Infos geben. Soll ich vielleicht nochmal im Stadtarchiv nachfragen? Oder hat jemand noch eine andere Idee? --Brackenheim 21:05, 6. Mär. 2010 (CET)
- Das Eigentum an physischen Objekten (in diesem Falle den Bildern) führt nicht dazu, dass man die Urheber- oder Nutzungsrechte erhält. Das Archiv hat die Rechte also nicht, es sei denn Schelling oder sein Erbe hat dem Archiv (bzw. der Körperschaft, zu der das Archiv gehört, also der Kirchengemeinde Brackenheim) ausdrücklich vertraglich die ausschliesslichen Nutzungsrechte eingeräumt, was wohl recht unwahrscheinlich ist. Herausgeber von Heimatbüchern und ähnlichen Publikationen befassen sich häufig nicht näher mit den Untiefen des Urheberrechts und machen dann Angaben, die eigentlich nicht ganz korrekt sind (wenn z.B. fälschlich ein Archiv als Urheber genannt wird), haben aber wohl das Glück, deswegen seltenst Probleme zu haben. In solchen Fällen kommt es eben kaum vor, dass plötzlich ein urheberrechtlich beschlagener Erbe aus der Versenkung auftaucht und den armen Heimatforschern abmahnend die Hölle heiss macht :-). Trotzdem akzeptieren wir solche Bilder, die noch nicht gemeinfrei sind, in der Wikipedia nicht. Aber sehr lange musst du ja nicht mehr warten, wenn der Urheber 1940 verstorben ist. Gestumblindi 21:17, 6. Mär. 2010 (CET)
- (BK) Wenn Theo Schelling das Bild gemacht hat, ist er der Urheber, nicht irgendein Archiv. Urheber ist nach deutschem Recht immer eine natürliche Person, d.h. ein Mensch, keine Körperschaft wie ein Archiv oder ein Unternehmen. Wenn der Urheber Schelling 1940 starb, wird auch dieses Bild 2011 gemeinfrei. In wessen Besitz das Bild ist oder war, ist dafür unerheblich, Besitz eines Werkes begründet keine Urheberrechte daran. Gruß -- Rosenzweig δ 21:18, 6. Mär. 2010 (CET)
- Stimmt schon, Urheber ist immer eine natürliche Person, aber einer Körperschaft wie einem Archiv könnten die ausschliesslichen Nutzungsrechte übertragen worden sein, es ist theoretisch möglich, wenn auch meistens eben nicht der Fall. Gestumblindi 21:50, 6. Mär. 2010 (CET)
Lektüre: Schutzrechtsberühmung --Marcela 21:27, 6. Mär. 2010 (CET)
- Danke für die Infos! Muss ich wohl doch noch bis nächstes Jahr warten... Grüße --Brackenheim 13:32, 8. Mär. 2010 (CET)
Simon Konrad Landersdorfer (zum 2.)
Da die Frage, ob hier ein Plagiat vorliegt oder nicht, schon einmal unbeantwortet archiviert, der Artikel aber schon wieder als URV gemeldet wurde, bitte ich noch einmal darum, dass man sich hier der Sache annimmt und prüft, ob der Text tatsächlich seiner Quelle zu nahe kommt. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 10:21, 8. Mär. 2010 (CET)
- Ich habe den (2.) Antrag gestellt, weil ich das für ein Vollplagiat halte. --AndreasPraefcke ¿! 13:44, 8. Mär. 2010 (CET)
Artikel "Felix Hausdorff" - Textplagiat?
Ich bin der Meinung, daß es sich bei einem großen Teil des Artikels Felix Hausdorff um ein Textplagiat handelt. Deshalb habe ich bereits eine entsprechende Anmerkung auf der Diskussionsseite des Artikel eingetragen (s.u.). Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dies der richtige Ort für einen derartigen Hinweis ist, zumal die Diskussion des Artikels bereits vor länger Zeit beendet zu sein scheint, und ich mir deshalb nicht sicher bin, ob der Hinweis überhaupt noch wahrgenommen wird. Deshalb erlaube ich mir, meinen Diskusionsbeitrag hier nochmals widerzugeben.
Bereits vor längerer Zeit war der Hausdorff-Artikel Thema einer Excellenz-Diskussion, in der bei den Pro-Stimmen häufig die hervorragende Schreibweise und Informativität des Artikels herausgestellt wurde. Ich selbst hätte mich seinerzeit auf die Pro-Seite gestellt.
Nun ist mir allerdings bei Literaturrecherchen zu Felix Hausdorff aufgefallen, daß wesentliche Teile des Artikels wortwörtlich unverändert der Biographie von Prof. W. Purkert - [3] entnommen ist (ich habe bisher nur die ersten 13 Seiten der 46-seitigen Biographie als übereinstimmend gefunden - weiter habe ich nicht geprüft). Diese Biographie ist zwar unter den Weblinks aufgeführt, nirgendwo im Artikel wird jedoch darauf hin gewiesen, daß wesentliche Teile dieser Biographie verwendet wurden.
Wie ist in einem solchen Fall zu verfahren? --From 16:07, 8. Mär. 2010 (CET)
Mein Anliegen wurde inzwischen vom Benutzer Wikipeder aufgegriffen (siehe Diskussionsseite zum Artikel Diskussion:Felix Hausdorff). Der Artikel Felix Hausdorff stimmt zu mindestens zwei Dritteln mit dem Originalbiographie "Felix Hausdorff - Paul Mongré" von Prof. W. Purkert [4] übereinstimmt. Der Artikel wurde gesperrt und bei den Löschkandidaten eingetragen.
Mein Anliegen ist damit hier an dieser Stelle vorerst erledigt - Danke! --From 19:33, 8. Mär. 2010 (CET)
Schutzdauer abgelaufen?
Hallo Ihr Urheberrechtsexperten! Eine kleine Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass bei diesem Bild die Schutzdauer abgelaufen ist und es dadurch als gemeinfreies Werk hier hochgeladen werden kann oder habe ich da einen Denkfehler? Schon mal im Voraus Danke für eine Antwort, the user formerly known as UpperPalatine 21:48, 8. Mär. 2010 (CET)
- Ja, die Schutzdauer für dieses Bild ist bereits abgelaufen. Es wäre dann folg. Lizenz: {{Bild-PD-alt-100}}. Gruß, AlofokMluvit! 21:52, 8. Mär. 2010 (CET)
- Ich würde es auch bedenkenlos hochladen, aber sicher abgelaufen ist die Schutzdauer nicht. Wenn, sagen wir, der uns unbekannte (aber eventuell eben nicht wirklich unbekannte) Fotograf 1890 das Foto gemacht hat und 20 Jahre alt war und 90 Jahre alt wurde († 1960), würde das Foto erst 2031 gemeinfrei werden. --AndreasPraefcke ¿! 22:01, 8. Mär. 2010 (CET)
- Dieser faltenfreie Mann auf dem Foto soll also deiner Meinung nach über 60 Jahre alt sein? Ich würde ihn trotz mglw. angegrautem Bart vielleicht auf 40 schätzen und sehe hier keinerlei Problem, das Bild als PD-alt-100 hochzuladen. --Paulae 23:11, 8. Mär. 2010 (CET)
- Mann im Bild ist nicht der Urheber des Bildes. --AlofokMluvit! 23:13, 8. Mär. 2010 (CET)
- Zitat: „Wenn, sagen wir, der uns unbekannte (aber eventuell eben nicht wirklich unbekannte) Fotograf 1890 das Foto gemacht hat“ …, Julius Tafel verstarb 1893, wäre zu dem Zeitpunkt (1890) also 63 gewesen. Ich dachte nicht, dass ich meine Antwort hier so aufschlüsseln muss, damit sie verständlich wird. ;-) --Paulae 23:18, 8. Mär. 2010 (CET)
- Mann im Bild ist nicht der Urheber des Bildes. --AlofokMluvit! 23:13, 8. Mär. 2010 (CET)
- Dieser faltenfreie Mann auf dem Foto soll also deiner Meinung nach über 60 Jahre alt sein? Ich würde ihn trotz mglw. angegrautem Bart vielleicht auf 40 schätzen und sehe hier keinerlei Problem, das Bild als PD-alt-100 hochzuladen. --Paulae 23:11, 8. Mär. 2010 (CET)
- Ich würde es auch bedenkenlos hochladen, aber sicher abgelaufen ist die Schutzdauer nicht. Wenn, sagen wir, der uns unbekannte (aber eventuell eben nicht wirklich unbekannte) Fotograf 1890 das Foto gemacht hat und 20 Jahre alt war und 90 Jahre alt wurde († 1960), würde das Foto erst 2031 gemeinfrei werden. --AndreasPraefcke ¿! 22:01, 8. Mär. 2010 (CET)
- Alofok, bitte lese dir mal Wikipedia:Bildrechte durch und stelle hier keine falschen Behauptungen in den Raum. Insbesondere scheint dir nicht der Unterschied zwischen PD-alt und PD-alt-100 geläufig zu sein. Der ist allerdings gewaltig...
- Zum Bild: Es ist wohl sicher über 100 Jahre alt. Allerdings ist das nur die eine Bedingung für PD-alt-100. Die andere ist, dass nachgewiesen werden muss, dass der Urheber bzw. dessen Lebensdaten nicht ermittelt werden können. Dieser Nachweis fehlt noch. Allerdings dürfte es in der Tat eher unwahrscheinlich sein, dass der Abgebildete über 60 ist. Das Foto muss also doch etwas deutlich mehr als 100 Jahre alt sein, womit die Wahrscheinlichkeit, dass der Fotograf schon seit mehr als 70 Jahren tot ist, natürlich stark ansteigt... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:34, 8. Mär. 2010 (CET)
- Nur mal ganz unmaßgeblich und am Rande: nach den Gesetzen der Logik (das meine ich im engeren Sinne) ist Nichtexistenz nicht beweisbar. Es kann daraus folgend auch nicht der Nachweis erbracht werden, dass etwas nicht nachgewiesen werden konnte. --Konrad Stein 00:30, 9. Mär. 2010 (CET)
- Danke für die zahlreichen Antworten. Das Bild habe ich hochgeladen, ich werde zur Sicherheit noch einmal den Tafel'schen Familienverband anschreiben, um evtl. Klarheit über den Fotografen zu bekommen. the user formerly known as UpperPalatine 09:26, 9. Mär. 2010 (CET)
- Nur mal ganz unmaßgeblich und am Rande: nach den Gesetzen der Logik (das meine ich im engeren Sinne) ist Nichtexistenz nicht beweisbar. Es kann daraus folgend auch nicht der Nachweis erbracht werden, dass etwas nicht nachgewiesen werden konnte. --Konrad Stein 00:30, 9. Mär. 2010 (CET)
- Zwischen "der Nachweis, dass etwas nicht ermittelt (bzw. eben nicht "nicht gefunden") werden können" (was ich schrieb) und "der Nachweis, dass etwas nicht nachgewiesen werden konnte" (was du schriebst) ist ein kleiner, aber feiner Unterschied... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:01, 9. Mär. 2010 (CET)
- Chaddy: Bei mir ist es schon öfters vorgekommen, dass Bilder über 100 Jahre alt sind, aber sie ein Unternehmen als Urheber nennt. Wie sieht es dann mit der rechtlichen Situation aus? Bei diesem Bild hier steht, es wurde vor 1900 erstellt, ein Urheber wird nicht genannt. Trotzdem wird eine 70-Jahre-Lizenz verwendet. Ich denke, da wäre eher eine 100-Jahre-Lizenz angesagt? --AlofokMluvit! 15:56, 10. Mär. 2010 (CET)
Panoramafreiheit: Öffentlich zugängliche Grundstücke
Nachdem ich bei Commons zwei Fotos vom Max-Planck-Institut für Radioastronomie und vom im selben Gebäudekomplex ansässigen Argelander-Institut für Astronomie der Uni Bonn hochgeladen habe, ist mir zwischenzeitlich eine gewisse Unsicherheit gekommen, ob dieses Bild 100% von der Panoramafreiheit gedeckt ist. Konkret geht es um Datei:MPIfR_Bonn.jpg und Datei:AIfA_Bonn.jpg. Während letzteres m.E. unproblematisch ist, da von einem öffentlichen Weg (siehe angegebene Kameraposition; wenngleich keine für KFZ befahrbare Straße, sondern nur ein Rad- und Fußweg) aufgenommen, war der Aufnahmestandort bei ersterem der Vorplatz vom MPIfR. Dieser dürfte mit ziemlicher Sicherheit zum Grundstück des MPI bzw. der Uni gehören, ist aber wiederum öffentlich zugänglich. Es müssen keinerlei Tore oder Pforten durchquert werden, lediglich verhindern Pfosten am Nordende (bzw. eine Treppe am Südende) das Befahren mit (zweispurigen) Kraftfahrzeugen. Laut den Angaben im Artikel Panoramafreiheit sollte das eigentlicb ausreichen, damit die Aufnahme OK ist. Andererseits ist der ausschließend genannte Begriff "Privatgrundstück" nicht hinreichend präzisiert (auch ein öffentlich zugänglicher Privatpark oder -weg gehört ja zu einem solchen). Ist dort evtl. eher "umfriedetes Besitztum" gemeint (also Zaun, Mauer, Hecke drumherum, und Türen/Tore/Pforten an den Eingängen)?
Zwar scheint mir, dass es bei solchen Zweckbauten mit den BGH-Kriterien für die Panoramafreiheit oftmals nicht sehr genau genommen wird (so finden sich auf Flickr Bilder, die auf dem bzw. vom Dach des AIfA aufgenommen wurden, das ganz gewiss kein öffentlich zugänglicher Ort ist), aber sicher ist sicher.
Kurz: Ist das Bild vom MPIfR ok, oder sollte ich es besser durch eines von der Straße aufgenommen ersetzen (oder das AIfA-Bild, auf dem ja ein Teil des MPIfR zu sehen ist, stellvertretend dafür nehmen)?--SiriusB 22:43, 8. Mär. 2010 (CET)
- Der nicht abgesperrte und nicht absperrbare Vorplatz des Gebäudes gilt als öffentlicher Straßenraum. Das Brandenburgische OLG hat sich kürzlich dazu geäußert und nachts geschlossene Tore als Abgrenzungsmerkmal benutzt. Im Ergebnis sehe ich kein Problem. Danke für dein Engagement auch unspektakuläre Gebäude für die Wikipedia zu dokumentieren. --h-stt !? 23:37, 8. Mär. 2010 (CET)
- Erkläre mir mal bitte, was daran urheberrechtlich geschützt sein soll? Das ist ein ganz normaler 08/15-Bau ohne besondere Fassade. Das ist nicht schützbar. Und damit brauchen wir auch gar nicht erst mit Panoramafreiheit argumentieren... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:40, 8. Mär. 2010 (CET)
- Danke für die Aufklärung. @Chaddy: Vom Gefühl her würde ich da auch nichts schützenswertes sehen, aber Gefühle sind in Rechtsfragen meist ein schlechter Ratgeber (so hätte ich vom Gefühl her auch nie gedacht, dass ein Foto vom Hundertwasserhaus von einem gegenüberliegenden Haus aus ein Problem sein sollte, und kann das BGH-Urteil dazu nicht im geringsten nachvollziehen). Aber da alle Gebäude irgendwo von einem Architekten entworfen werden, und der MPIfR-/AIfA-Komplex aus den 60'ern stammt, dürfte rein rechtlich ein Schutz wohl nicht auszuschließen sein. Ob es den Architekten bzw. seinen Rechtsnachfolger interessiert, ist eine ganz andere Frage.
- P.S. Mein Interesse, den Komplex zu fotografieren, kam u.a durch das 3D-Modell in Google Earth zustande. Dieses hat nämlich noch die alte, hässliche nackte Betonfassade, aber das AIFA ist letzten Sommer und das MPI einige Zeit davor neu angestrichen worden. Außerdem arbeite ich da (bezweifle aber, dass irgendjemand hier noch den Architekten kennt) ;-)--SiriusB 09:17, 9. Mär. 2010 (CET)
- Im Gegensatz zu diesem Haus hat das Hindertwasserhaus keine einfache, funktionale Betonfassade, wie man sie fast überall findet (das Haus könnte auch irgendeine Schule oder ein Krankenhaus oder sonst was sein; ich will damit sagen, dass das ganz normales Handwerk ist, nicht mehr), sondern eine künstlerisch gestaltete Fassade. Die ist deshalb geschützt. (Und ganz nebenbei: Ein Foto von einem anderen Haus aus fällt nicht unter die Panoramafreiheit, deshalb das Urteil des BGH). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:06, 9. Mär. 2010 (CET)
- Ich habe in vor Jahren in einer Usenetdiskussion die Aussage gelesen, dass selbst rein funktionale Bauten geschützt seien, wobei der Schutz natürlich nicht nur die Fassade, sondern den gesamten Entwurf betrifft. So ähnlich, wie halt auch technische Dokumentationen und nicht nur gehobene Literatur geschützt ist. Zum BGH-Urteil: Was ich meinte ist, dass ich nicht nachvollziehen kann, weshalb die Panoramafreiheit nur bei einem öffentlich zugänglichen Standort gelten soll. Rein vom gesunden Menschenverstand her sollte die gesamte Außenansicht, egal aus welchem Winkel (also ob vom Boden, von einem gegenüberliegenden Haus aus oder aus der Luft), die von außerhalb des zum geschützten Gebäude gehörigen Grundstück aus möglich ist, schlichweg gemeinfrei sein (und zwar auch dann, wenn das Gebäude vorübergehend von einem anderen Künstler verhüllt wird), zudem sehe ich nicht, weshalb das zweidimensionale Abbilden von Gebäuden überhaupt als Vervielfältigung gewertet wird. Eine Vervielfältigung ist für mich etwas, das ein Objekt in all seiner Funktionalität reproduziert. Bei Bildern, Musikstücken oder Dateien ist dies durch Kopie möglich, bei einem Gebäude nur durch Nachbau (da ein Gebäude halt mehr Funktionalität als seine bloße Außenansicht bietet). Ich würde daher für eine absolute Panoramafreiheit mit Grundrechtscharakter plädieren, die sämtliche Außenansichten, die von außerhalb eines etwaigen umfriedeten Grundstückes, auf dem ein Bauwerk steht, möglich sind, und nicht gegen Persönlichkeitsrechte (Blick ins Schlafzimmer...) verstoßen, einschließt. Ich sehe insbesondere nicht, weshalb die Aussicht aus einem Gebäudefenster heraus auf ein gegenüber liegendes Bauwerk nicht unter die Panoramafreiheit fallen sollte (außer, das als Aussichtspunkt dienende Gebäude bildet mit dem abzubildenden ein künstlerisches Gesamtwerk). Der BGH hat hier meiner Meinung nach ein unverantwortliches Fehlurteil gefällt, dass jeglichem Menschenverstand und jeglicher Vernunft widerspricht, und unermesslichen Schaden angerichtet hat. Aber das würde hier sicher zu weit gehen, das hier zu diskutieren.--SiriusB 20:25, 9. Mär. 2010 (CET)
- Baukunstwerke sind geschützt, nicht Bauwerke. Nun ist dieser Unterschied nirgendwo wirklich definiert, selbst der Schricker tut sich da schwer. --Marcela 18:21, 10. Mär. 2010 (CET)
- Ich habe in vor Jahren in einer Usenetdiskussion die Aussage gelesen, dass selbst rein funktionale Bauten geschützt seien, wobei der Schutz natürlich nicht nur die Fassade, sondern den gesamten Entwurf betrifft. So ähnlich, wie halt auch technische Dokumentationen und nicht nur gehobene Literatur geschützt ist. Zum BGH-Urteil: Was ich meinte ist, dass ich nicht nachvollziehen kann, weshalb die Panoramafreiheit nur bei einem öffentlich zugänglichen Standort gelten soll. Rein vom gesunden Menschenverstand her sollte die gesamte Außenansicht, egal aus welchem Winkel (also ob vom Boden, von einem gegenüberliegenden Haus aus oder aus der Luft), die von außerhalb des zum geschützten Gebäude gehörigen Grundstück aus möglich ist, schlichweg gemeinfrei sein (und zwar auch dann, wenn das Gebäude vorübergehend von einem anderen Künstler verhüllt wird), zudem sehe ich nicht, weshalb das zweidimensionale Abbilden von Gebäuden überhaupt als Vervielfältigung gewertet wird. Eine Vervielfältigung ist für mich etwas, das ein Objekt in all seiner Funktionalität reproduziert. Bei Bildern, Musikstücken oder Dateien ist dies durch Kopie möglich, bei einem Gebäude nur durch Nachbau (da ein Gebäude halt mehr Funktionalität als seine bloße Außenansicht bietet). Ich würde daher für eine absolute Panoramafreiheit mit Grundrechtscharakter plädieren, die sämtliche Außenansichten, die von außerhalb eines etwaigen umfriedeten Grundstückes, auf dem ein Bauwerk steht, möglich sind, und nicht gegen Persönlichkeitsrechte (Blick ins Schlafzimmer...) verstoßen, einschließt. Ich sehe insbesondere nicht, weshalb die Aussicht aus einem Gebäudefenster heraus auf ein gegenüber liegendes Bauwerk nicht unter die Panoramafreiheit fallen sollte (außer, das als Aussichtspunkt dienende Gebäude bildet mit dem abzubildenden ein künstlerisches Gesamtwerk). Der BGH hat hier meiner Meinung nach ein unverantwortliches Fehlurteil gefällt, dass jeglichem Menschenverstand und jeglicher Vernunft widerspricht, und unermesslichen Schaden angerichtet hat. Aber das würde hier sicher zu weit gehen, das hier zu diskutieren.--SiriusB 20:25, 9. Mär. 2010 (CET)
Form von „Namensnennung“ bzw. Attribution bei GFDL/CC-BY-SA-3.0-Bildern
Hallo allerseits,
vielleicht könnt Ihr mir wieder einmal bei einer Frage weiterhelfen; sie ist leider etwas umständlich. Also: Ich stelle meine Fotos unter der Lizenzkombination GFDL/CC-BY-SA-3.0 auf Commons ein. Nun habe ich entdeckt, dass man mit der Vorlage „Credit line“ sehr elegant eine Namensnennungs- bzw. Attribution-Zeile in die „Information“-Vorlage einbauen kann, was für etwaige Weiternutzer der Bilder ja ganz praktisch wäre, da sie so wissen, wie sie die von den Lizenzen verlangte Namensnennung bzw. Attribution vornehmen sollen. Die in der Dokumentation der Vorlage vorgeschlagene Standard-Version ergibt:
- © <Autorenname> / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-3.0 & GFDL
Das würde mir ganz gut gefallen. Nun haben mich aber die umfangreichen Diskussionen um die Namensnennung (z.B. diese!) etwas verwirrt; manche Namensnennungs-Vorschläge und -Bedingungen sind also unzulässig oder wenig sinnvoll. Nun meine Frage: spricht irgendetwas gegen einen Namensnennungs-Vorschlag in der oben zitierten Form, sprich, kollidiert diese irgendwie (etwa wegen des ©-Zeichens) mit den Anforderungen der (deutschen) Wikipedia an Fotos, oder wäre ein solcher Namensnennungs-Vorschlag OK? Soll ich also einen solchen Eintrag bei allen meinen Fotos anbringen (was m.E. für Klarheit in Sachen Weiterverwendung sorgen würde) oder spricht etwas dagegen?
Beste Grüße, --Aristeas 16:17, 9. Mär. 2010 (CET)
- Ich persönlich würde eine bestimmte GFDL-Fassung angeben (1.0 ↔ 1.2+ sind zueinander inkompatibel) und keine Wikilinks, sondern die URLen verlinken, damit Weiternutzer den Code nicht umbiegen müssen, sondern ihn einfach copypasten können. Auch würde ich wohl meine Benutzerseite auf den Commons verlinken. Dann etwa so:
- © Roman Eisele / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-3.0 & GFDL 1.3 or any later
- Aber im Prinzip ist das Okay. Das mit dem Maßeneintrag bei allen Fotos kannste machen, ich würde aber einen Commonsbotbesitzer um den Eintrag bitten, das wäre wohl schneller und für dich einfacher. Kragenfaul- 17:13, 9. Mär. 2010 (CET)
- Hallo Kragenfaul, herzlichen Dank für Deine ausführliche Stellungnahme! Die Angabe einer bestimmten GFDL-Fassung und die Benutzung von externen, daher besser kopierbaren Links statt Wikilinks sind sehr gute Ideen, die den Nutzen der Angaben deutlich steigern. So werd’ ich’s machen. Beste Grüße, --Aristeas 11:39, 11. Mär. 2010 (CET)
- Hinweis: Aus rechtlicher Sicht ist der Vermerk "Wikimedia Commons" nicht nötig. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:30, 9. Mär. 2010 (CET)
- Hallo Chaddy, danke für Deinen Hinweis! Ich hatte mir so etwas schon gedacht, finde den Vermerk „Wikimedia Commons“ aber ganz nützlich, da er ja etwaigen Dritten, die ein anderswo weiterverwendetes Bild sehen, die Rückverfolgung zur Herkunft von Commons erlaubt; zudem schadet ein bisschen Werbung für Commons nicht. Beste Grüße, --Aristeas 11:39, 11. Mär. 2010 (CET)
- @ Aristeas: Danke für deinen Hinweis zu diesem Thema. Ich hatte mir schon früh ein persönliches «Credit-Template» erstellt, war jedoch mit meiner Version nie ganz zufrieden. Nun konnte ich einfach das von dir hier verlinkte
Template:Credit line
dort einbauen, damit muss ich keinen Bot bemühen. Wann immer ich etwas ergänze oder anpasse, es ist rückwirkend. -- Хрюша ?? 15:49, 11. Mär. 2010 (CET)
Commons: "noch geschützt, darf trotzdem frei verwendet werden..."
der Text (Überschrift) kommt im Auswahlmenü, wenn man auf Commons hochlädt. Bitte das zweite Bild beachten, hier gehts um Panoramafreiheit.
- Ist der Baustein "Copyrighted free use" für solch einen Fall richtig?
- dürfte/könnte man sowas CC oder GFDL lizensieren?
Ich sehe es als 2D-Kopie, was nach D und AT keine SH aufweist, in CH sowieso nicht. Was meint ihr? --Marcela 18:12, 10. Mär. 2010 (CET)
- Nimm's mir nicht übel, aber ich erkenne gar nicht, worum es geht. Die Fotos sind offensichtlich beide von Dir. Beim ersteren ist allenfalls das Brandenburger Tor geschützt -> Panoramafreiheit -> kein Problem. "Copyrighted free use" ist übrigens dasselbe wie hier
{{Bild-by}}{{Bild-frei}}. Für die Markierung wg. Panoramafreiheit gibt es "Template:FOP". Beim zweiten Bild seh ich ebenfalls kein Problem, abgesehen vielleicht vom Bus im Hintergrund - oder worum geht es Dir da? Vielleicht seh ich auch einfach das Problem nicht, immerhin seh ich bei Dir auch schon zwei Augen... Gruß Yellowcard 22:43, 10. Mär. 2010 (CET)- Mir scheint, Ralf hat eine Infotafel abfotografiert, auf der dieses Bild war. Wieso das als Panoramafreiheit durchgeht, erschließt sich mir nicht, denn bislang nahm ich an, dass erkenntlich sein muss, dass sich ein Bild im gegebenen Fall im öffentlichen Raum befindet (Rahmen drumrum). --32X 23:44, 10. Mär. 2010 (CET)
- Aaaah, mir geht ein Licht auf. Ja, auf der Infotafel im zweiten Bild ist offenbar das Foto im ersten Bild abgebildet... Tja. Also das geht IMO dann durchaus als Panoramafreiheit durch. Das ist zwar wahrscheinlich nicht die Intention des Gesetzgebers bei der Schaffung der Panoramafreiheit gewesen, doch ich denke, es ist im Einklang mit deutschem Recht.
- Selbst lizenzieren kannst Du das Foto aber mit ziemlicher Sicherheit nicht, das wäre dann nämlich die klassische 2D-Reproduktion, bei der die Foundation weltweit keine Schutzfähigkeit ansieht.
- Copyrighted Free Use ist wahrscheinlich der falsche Baustein, da er äquivalent zu Bild-frei ist. Den kann normalerweise nur der Nutzungsrechteinhaber setzen, da er IMO damit die Nutzungsrechte an die Allgemeinheit abtritt (also PD für Länder, die PD nicht kennen). Vermutlich wäre es das beste, Template:PD-because mit individueller Angabe des Grunds zu benutzen. Auf jeden Fall Template:FOP zusätzlich setzen und unter "Permission" beschreiben, wieso das gemeinfrei ist (zumindest in Deutschland. Für Commons wäre noch fraglich, ob es in den USA auch PD ist.) Yellowcard 23:53, 10. Mär. 2010 (CET)
- Mir scheint, Ralf hat eine Infotafel abfotografiert, auf der dieses Bild war. Wieso das als Panoramafreiheit durchgeht, erschließt sich mir nicht, denn bislang nahm ich an, dass erkenntlich sein muss, dass sich ein Bild im gegebenen Fall im öffentlichen Raum befindet (Rahmen drumrum). --32X 23:44, 10. Mär. 2010 (CET)
- Hey, das Schild kenn ich. ;) Das ist auch meiner Meinung nach eine 2D-Kopie.
- Fraglich ist aber, ob das dauerhaft angebracht ist. Wenn mich nicht alles täuscht, stand das auch letzten Februar schon da (außer ich verwechsle die Tafel gerade, in Berlin hat´s nämlich mehrere Mauer-Tafeln^^). Dann dürfte das Foto unter Panoramafreiheit fallen und das abfotografierte Foto unproblematisch sein. Auf dem Foto selbst ist imho nichts schützbares abgebildet, also ist das kein Problem.-- Chaddy · D·B - DÜP 00:04, 11. Mär. 2010 (CET)
Wenn das also okay ist, wäre es zumindest schön, wenn das auch aus der Bildbeschreibungsseite hervorgeht. Derzeit denkt man, ein Fahrradmonteur hätte 1961 den Mauerbau selbst fotografiert. --32X 20:46, 11. Mär. 2010 (CET)
- +1, das hab ich nämlich auch zuerst gedacht. Yellowcard 21:21, 11. Mär. 2010 (CET)
Ich denke eher nicht, dass das in Ordnung geht, vielmehr scheint mir 32X mit seiner Auffassung recht zu haben: "Wieso das als Panoramafreiheit durchgeht, erschließt sich mir nicht, denn bislang nahm ich an, dass erkenntlich sein muss, dass sich ein Bild im gegebenen Fall im öffentlichen Raum befindet (Rahmen drumrum)." Unter Panoramafreiheit#Sprachwerke.2C_Musikwerke.2C_Bildtafeln wird der Urheberrechtskommentar von Gerhard Schricker zitiert, nach welchem "Sprach- und Musikwerke wie Gedichte, Glockenspiele, Lieder mit Text und Notenschriften auf einer Gedenktafel ..." nur dann unter Berufung auf die Panoramafreiheit verwendet werden können, wenn das als "Teil des Strassenbildes" geschieht und der "konkreten Gestaltungsform" etwa auf der Tafel entspricht. Von permanent auf einer solchen Tafel angebrachten Fotografien ist dort zwar nicht die Rede, aber wieso sollte für eine Fotografie diesbezüglich anderes gelten als z.B. für ein Gedicht? Urheberrechtlich gesehen hat ja beides wohl gleichermassen schutzfähigen Werkcharakter. Gestumblindi 22:41, 11. Mär. 2010 (CET)
- Dieser Kommentar von Schricker entspräche sicherlich eher der Intention des Gesetzgebers für die Panoramafreiheit. Aber mir ist kein Urteil und kein Gesetzteskommentar bekannt, wo das so oder so ähnlich festgehalten wird. Woher also, frag ich mal ganz provokant, will Herr Schricker das wissen? Gruß Yellowcard 22:45, 11. Mär. 2010 (CET)
- Ich hab mal die Bildbeschreibung erweitert. --Marcela 22:47, 11. Mär. 2010 (CET)
- (BK) Es ist durchaus möglich, dass ein solcher Fall noch nie von einem Gericht behandelt wurde. Wenn das so ist, scheint es mir aber klug, sich der Auffassung dieses renommierten Urheberrechtlers anzuschliessen, insbesondere, wenn du ja selbst findest, dass sie der "Intention des Gesetzgebers" entspricht (dann ist die Wahrscheinlichkeit doch recht hoch, dass ein Gericht entsprechend urteilen würde - m.E. zu hoch, um sich auf der Möglichkeit, dass Schricker falsch liegt, auszuruhen). Gestumblindi 22:50, 11. Mär. 2010 (CET)
- Ja, das klingt weitgehend einleuchtend. Yellowcard 22:52, 11. Mär. 2010 (CET)
- Ich werde im Schricker nachsehen, wenn ich aus Bayern zurück bin. --Marcela 22:53, 11. Mär. 2010 (CET)
- Ja, das klingt weitgehend einleuchtend. Yellowcard 22:52, 11. Mär. 2010 (CET)
- Du bist bei uns in Bayern? ;) Wo genau? -- Chaddy · D·B - DÜP 22:57, 11. Mär. 2010 (CET)
- In Oberfranken um genau zu sein: http://de.wikiversity.org/wiki/Ich_und_mein_Hof --Marcela 23:00, 11. Mär. 2010 (CET)
- Du bist bei uns in Bayern? ;) Wo genau? -- Chaddy · D·B - DÜP 22:57, 11. Mär. 2010 (CET)
- Ach, Franken ist doch nicht Bayern (nenn da niemanden einen Bayer, sonst kommst du nicht mehr in ganzen Stücken wieder nach Hause ;); das ist so ähnlich wie bei den Engländern und den Schotten...). -- Chaddy · D·B - DÜP 23:04, 11. Mär. 2010 (CET)
Screenshots und diese Aussage
Hallo,
stimmt diese Behauptung hier? Ich meine: Es gibt doch auch bei Screenshots das Kriterium der Schöpfungshöhe, oder? Was keine ausreichende S. hat, darf doch abgebildet werden, oder irre ich da? -88.130.71.219 16:38, 11. Mär. 2010 (CET)
- Nunja, es ist sehr unwahrscheinlich, daß im Fernsehen oder bei Computerspielen Bilder ohne Schöpfungshöhe gezeigt werden; insofern ist diese Pauschalisierung in meinen Augen ok. ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:57, 11. Mär. 2010 (CET)
- pong fällt da z.b. schon aus dem rahmen, deshalb ist die anfrage durchaus gerechtfertigt... ;-) --JD {æ} 17:00, 11. Mär. 2010 (CET)
- Es geht mir um das Wort "Screenshot" in Bezug auf den PC. Das erfasst ja nicht nur irgendwelche Ego-Shooter usw., die sicher Schöpfungshöhe haben, sondern auch z.B. ein Bild von einem Desktophintergrund, darüber 3 offene Fenster mit jeweils ein paar Symbolen. Die Schöpfungshöhe summiert sich ja nicht. Dadurch ist es doch denkbar, dass so ein Bild keine Schöpfungshöhe erreicht, so dass es doch eingesetzt werden darf, oder? -88.130.71.219 17:06, 11. Mär. 2010 (CET)
- Fotos haben in D und AT immer Schöpfungshöhe. Ist zwar unlogisch aber Gesetz. --Marcela 17:12, 11. Mär. 2010 (CET)
- Zum Beispiel MMORPG: Haben die auch SH, wenn ich die Map und die Charaktere anhand eines bereitgestellten Editors selbst erstelle? Wieviele Details, die man nicht selbst erstellt hat, dürfte man dabei benutzen?--goiken 17:17, 11. Mär. 2010 (CET)
- Fotos haben in D und AT immer Schöpfungshöhe. Ist zwar unlogisch aber Gesetz. --Marcela 17:12, 11. Mär. 2010 (CET)
- Es geht mir um das Wort "Screenshot" in Bezug auf den PC. Das erfasst ja nicht nur irgendwelche Ego-Shooter usw., die sicher Schöpfungshöhe haben, sondern auch z.B. ein Bild von einem Desktophintergrund, darüber 3 offene Fenster mit jeweils ein paar Symbolen. Die Schöpfungshöhe summiert sich ja nicht. Dadurch ist es doch denkbar, dass so ein Bild keine Schöpfungshöhe erreicht, so dass es doch eingesetzt werden darf, oder? -88.130.71.219 17:06, 11. Mär. 2010 (CET)
- Also, nehmen wir ein konkretes Beispiel:
- Hier heißt es, das sei unproblematisch. Was denn nu? -88.130.71.219 17:22, 11. Mär. 2010 (CET)
- Ist auch unproblematisch, jedenfalls hier auf .de - Fragen zur SH sind immer Individualbetrachtungen. --Marcela 17:24, 11. Mär. 2010 (CET)
- OK, dann ist die Aussage auf der eingangs verlinkten Seite also falsch. Werd ich entsprechend korrigieren. -88.130.71.219 17:26, 11. Mär. 2010 (CET)
- Ich hoffe, das stimmt so. -88.130.71.219 17:30, 11. Mär. 2010 (CET)
- Jo, paßt schon. --Marcela 22:34, 11. Mär. 2010 (CET)
- Ich hoffe, das stimmt so. -88.130.71.219 17:30, 11. Mär. 2010 (CET)
- OK, dann ist die Aussage auf der eingangs verlinkten Seite also falsch. Werd ich entsprechend korrigieren. -88.130.71.219 17:26, 11. Mär. 2010 (CET)
Bitte Schöpfungshöhe beurteilen: Datei:FFC Zuchwil 05.gif
Einerseits Gebrauchskunst als Logo eines Fußballvereins, andererseits Abbildung einer Person. SH ja oder nein? Yellowcard 21:24, 11. Mär. 2010 (CET)
- Ich sehe in dieser stilisierten Fussballspielerin schöpfungsmässig keinen wesentlichen Unterschied zu anderen Logos, Laufendem Auge und Co. Gestumblindi 22:32, 11. Mär. 2010 (CET)
- Sehe ich ebenso. --Marcela 22:33, 11. Mär. 2010 (CET)
- In Ordnung, danke. Yellowcard 22:38, 11. Mär. 2010 (CET)
- Sehe ich ebenso. --Marcela 22:33, 11. Mär. 2010 (CET)
Hallo, mir ist das Bild aufgefallen. Laut Beschreibung steht es unter GFDL und wurde aus der spanischen Wikipedia kopiert. Was micht stutzig macht, ist das Wasserzeichen. Sowas sieht man zwar manchmal auch in freien Bildern, aber im spanischen Artikel habe ich das Bild auch nicht mehr gefunden. Daher könnt es durchaus sein, dass es dort mit falscher Lizenz hochgeladen wurde und Benutzer:SimonStumpf das nicht wusste. Leider ist er seit 2 Jahren nicht mehr aktiv gewesen, deswegen dachte ich, ich wende mich gleich hier hin (er wird es wahrscheinlich sowieso nicht wissen, ob es in der spanischen Wiki korrekt war). Mag das jemand herausfinden? Vllt. bei den spanischen Kollegen anfragen? Irgendein Autor am Artikel (es:Antofagasta) wird sich vielleicht erinnern. *5min später* Ich sehe gerade, dort gab es 2005 auch einige Löschungen wegen Urheberrecht: [5] [6] [7] [8] [9] (letzteres könnte vom Namen das betreffende sein, das vorletzte wurde ja vor dem Upload hier gelöscht). *nochmal ein paar min später* Es existiert zumindest nicht mehr: [10]. :) --StYxXx ⊗ 10:42, 12. Mär. 2010 (CET)
- Seit ich dabei bin, gibts in .es keinen lokalen Dateiupload. Sieht aber wirklich etwas seltsam aus...--Marcela 11:09, 12. Mär. 2010 (CET)
Auslagerung einer kommentierten Liste per copy&paste
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Löschung in Verbindung mit dieser Neuanlage per copy&paste den Wikipediarichtlinien entspricht. Hat die Liste trotz zahlreicher im Laufe von Jahren ergänzter Kommentare, teils recht umfangreicher Art, keine Schöpfungshöhe? -- smial 15:47, 9. Mär. 2010 (CET)
- Eher nicht. Ich sehe kein Problem... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:49, 9. Mär. 2010 (CET)
- Immerhin schade, daß der Kopierer es nicht geschafft hat, vor der Aktion den Artikelautoren auch nur ein einziges Wort auf der Disk zu gönnen. -- smial 15:53, 9. Mär. 2010 (CET)
- Kannst ja Versionsliste nachimportieren lassen, wenn dir was dran liegt.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 20:17, 12. Mär. 2010 (CET)
- Immerhin schade, daß der Kopierer es nicht geschafft hat, vor der Aktion den Artikelautoren auch nur ein einziges Wort auf der Disk zu gönnen. -- smial 15:53, 9. Mär. 2010 (CET)
Pressespiegel
Hallo - ich würde gerne zu einem Artikel einen "Pressespiegel" in Form eines aus mehreren Zeitungen bestehenden Bildscans oder Fotos eine Artikel beilegen. Die Zeitungen sind aus dem indischen Sprachraum, so dass Textübersetzungen schwer möglich sind - daher ja auch die Idee mit dem Pressespiegel. Wahrscheinlich bin ich der 3.256.166, der diese Frage stellt - aber ich mach´s trotzdem: Zulässig oder nicht? URV oder nicht? Abgebildet wird keine vollständige Seite einer Zeitung, sondern nur ein bestimmter Ausschnitt, der mit anderen Ausschnitten aus anderen Zeitungen dann zu einem Gesamtbild zusammengestellt wird. Danke für die Antwort.McKarri 17:36, 12. Mär. 2010 (CET)
- Konkret willst du also auf dem Bild mehrere Textzitate wiedergeben, richtig? Wenn die einzelnen Textabschnitte hinreichend kurz sind, geht das, mehr als ein paar Sätze dürfen es aber jeweils nicht sein. Geschützt ist hier der Text an sich, nicht die Darstellung in der Zeitung. --Gnom 18:38, 12. Mär. 2010 (CET)
- Mir geht es eigentlich um zwei Bilder in dem Zeitungsausschnitt, die durch Text untertitelt sind. Den Text könnte ich dabei so aussparen, dass man den nicht gesamtheitlich lesen kann. Geht das ? McKarri 19:42, 12. Mär. 2010 (CET)
- Bloße Bildunterschriften sind ziemlich unproblematisch, die können unter das Zitatrecht fallen. Fotos sind aber grundsätzlich immer urheberrechtlich geschützt. --Gnom 20:38, 12. Mär. 2010 (CET)
- Igitt =;-) Hätte ja klappen können. Gibt´s evtl. ´ne indische Ausnahmeregelung oder gibt es am Ende kein indisches Urheberrecht?;-) Keine ernst gemeinte Frage - danke für die Mühe! Schönes Arbeiten hier! LiGrü McKarri 20:50, 12. Mär. 2010 (CET)
- Bloße Bildunterschriften sind ziemlich unproblematisch, die können unter das Zitatrecht fallen. Fotos sind aber grundsätzlich immer urheberrechtlich geschützt. --Gnom 20:38, 12. Mär. 2010 (CET)
- Mir geht es eigentlich um zwei Bilder in dem Zeitungsausschnitt, die durch Text untertitelt sind. Den Text könnte ich dabei so aussparen, dass man den nicht gesamtheitlich lesen kann. Geht das ? McKarri 19:42, 12. Mär. 2010 (CET)
Bitte den Artikel Korean War Veterans Memorial bebildern! --84.61.135.112 20:11, 12. Mär. 2010 (CET)
- Hier eingetragen. Grüße, --itsnotuitsme d | b 20:53, 12. Mär. 2010 (CET)
Warum sind zwei Bilder aus dem Artikel Korean War Veterans Memorial verschwunden? --84.61.135.112 21:32, 12. Mär. 2010 (CET)
- Sie mussten gelöscht werden, weil der Bildhauer des Denkmals nach amerikanischem Recht Schutz seines Werks genießt. Das heißt, dass man Fotos des Denkmals nicht in Wikipedia einstellen darf. --Gnom 21:35, 12. Mär. 2010 (CET)
- War im letzten Satz mit „Wikipedia“ in Wirklichkeit „Wikimedia Commons“ gemeint? --84.61.135.112 21:38, 12. Mär. 2010 (CET)
- Richtig. --Gnom 21:42, 12. Mär. 2010 (CET)
- War im letzten Satz mit „Wikipedia“ in Wirklichkeit „Wikimedia Commons“ gemeint? --84.61.135.112 21:38, 12. Mär. 2010 (CET)
- Welche Bilder wurden gelöscht? Möglicherweise sind die nach deutschem Recht ok und könnten dann hier verwendet werden. Dazu müsste ich aber mehr über die Bilder wissen... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:11, 12. Mär. 2010 (CET)
- siehe hier. grüße, --itsnotuitsme d | b 22:12, 12. Mär. 2010 (CET)
- Ok, das Korean War Veterans Memorial steht dauerhaft in öffentlich einsehbarem Raum und fällt daher unter die Panoramafreiheit. Bitte alle gelöschten Bilder nach de verschieben lassen. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:19, 12. Mär. 2010 (CET)
Bin kürzlich über den Artikel gestolpert; die Inhaltsangabe scheint mehr oder minder vollständig aus Zitaten zu bestehen. Ist das urheberrechtlich eigentlich noch im Rahmen? --BerntieDisk. 22:59, 12. Mär. 2010 (CET)
- Nicht so toll, insbesondere, weil es kein "Drumherum" gibt. --Gnom 00:58, 13. Mär. 2010 (CET)
- Was heißt "nicht so toll"? Dass das so kein guter Artikel ist, steht außer Frage, aber ist es rechtens oder nicht? Sprich: Muss man das überarbeiten oder sollte man nur? --BerntieDisk. 18:14, 13. Mär. 2010 (CET)
- Muss man, würde ich sagen. --Gnom 18:40, 13. Mär. 2010 (CET)
- Was heißt "nicht so toll"? Dass das so kein guter Artikel ist, steht außer Frage, aber ist es rechtens oder nicht? Sprich: Muss man das überarbeiten oder sollte man nur? --BerntieDisk. 18:14, 13. Mär. 2010 (CET)
Probleme mit Recht am eigenen Bild
Ich habe einige Bilder der Wallensteinfestspiele hochgeladen. Ich habe aber erst jetzt Verstanden, dass auch bei Festen oder Aufzügen die abgebildete Person nicht Zweck der Aufnahme sein darf. Daher müssten wohl die meisten Bilder gelöscht werden (Beispiele: 1, 2, 3, 4). Wie soll ich da weiter vorgehen? --Wallenstein-Hochlader 14:45, 13. Mär. 2010 (CET)
- Abgesehen von dem Bild mit dem Sailer (der doch sehr stark im Mittelpunkt steht) sehe ich da keine Probleme, die abgebildeten Menschen sind lediglich als Beiwerk einzuordnen in einer Dokumentierung einer öffentlich(zugänglichen)en Veranstaltung. --Besserimmeralsnie 18:37, 13. Mär. 2010 (CET)
Postkarte aus den frühen 1930 Jahren, Firma erloschen
Die Postkarte, von der mir ein Bild vorliegt, dass ich hochladen möchte ist, mehr als 70 Jahre alt. Die Firma, die diese Postkarte erstellt und wohl auch vertrieben hat, ist lange erloschen. Unter welchen Bedingungen kann ich dieses Bild verwenden? --B.Kleine 15:17, 13. Mär. 2010 (CET)
- Gut möglich, dass hier {{Bild-PD-§134}} verwendbar wäre. Yellowcard 15:55, 13. Mär. 2010 (CET)
- Es gibt möglicherweise Erben, die (mir) bekannt sind. Ich habe sie mal angeschrieben. --B.Kleine 18:16, 13. Mär. 2010 (CET)
Schöpfungshöhe Datei:Elsevier.svg
Seht ihr in der Zeichnung Schöpfungshöhe? Ich ja. Yellowcard 15:53, 13. Mär. 2010 (CET)
- Möglicherweise ist die Zeichnung aber schon alt genug... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:04, 13. Mär. 2010 (CET)
- [BK]Schöpfungshöhe schon, aber PD ist es trotzdem - hier die Zeichnung aus dem Jahr 1638 Rbrausse (Diskussion Bewertung) 16:06, 13. Mär. 2010 (CET)
Werkverzeichnis geschützt?
Wie sieht es aus mit Werklisten eines Künstlers oder eines Architekten. Erreichen die Informationen aus einem Buch, z.B. aus einem Katalog, in dem z.B. Werktitel, Datum, evtl. bei Werken im öffentlichen Raum oder bei Gebäuden die Adresse aufgeführt sind, die nötige Schöpfungshöhe? Oder können Teile aus Werkverzeichnissen bzw. vollständige Werkverzeichnisse in die Wikipedia übernommen werden (abgesehen davon, ob das sinnvoll ist oder nicht)? --Benedikt 18:48, 13. Mär. 2010 (CET)
- Solche Werke genießen in vielen Fällen urheberrechtlichen Schutz als Datenbankwerke nach § 4 Urheberrechtsgesetz. Man müsste sich (wie immer) den konkreten Fall anschauen. --Gnom 19:02, 13. Mär. 2010 (CET)
Ein auf Vollständigkeit angelegtes Werkverzeichnis kann auf jeden Fall übernommen werden, da ein Datenbankschutz nicht Fakten monopolisieren kann. In sehr vielen Fällen ist ein Datenbankschutz absolut fernliegend --FrobenChristoph 01:42, 14. Mär. 2010 (CET)
Schöpfungshöhe bei einfachen Grundrissen
Konkret gehts mir grad um: http://www.dhm.de/ausstellungen/calvinismus/en/pics/grundriss_600.jpg --goiken 19:04, 13. Mär. 2010 (CET)
- Schutz genießt höchstens der Stockwerkgrundriss, auf keinen Fall die Anordnung der Ausstellungsräume, aber ich würde hier sagen: kein Schutz. --Gnom 20:38, 13. Mär. 2010 (CET)
Burzum: Aske
Kann man dieses Bild aus der en:wp auch hier verwenden? grüße, --itsnotuitsme d | b 11:47, 14. Mär. 2010 (CET)
- Nein, siehe Wikipedia:Bildrechte#Fair_use --El Grafo 11:53, 14. Mär. 2010 (CET)
- danke für die auskunft. --itsnotuitsme d | b 12:09, 14. Mär. 2010 (CET)
Interpretation einen Flötenstücks
Auf Commons gibt es zwei interresante Flötenstücke, die ich gerne bei Ryūteki einbinden würde.
Jedoch sieht mir das ganze Verdächtig aus:
Die Angabe "own work" und "Ronkorb" (ich vermutte Ron Korb) riecht mir verdächtig nach einen Urheberrechtsproblem.
Was haltet ihr davon?
-- MichaelFrey 17:51, 9. Mär. 2010 (CET)
- Die Fakten sind: Die Interpretation des Stücks stammt laut Beschreibung von Ron Korb. Dass nicht nur die Flöte, sondern weitere Instrumente zu hören sind, spricht zudem für eine professionelle Aufnahme. Der Uploader ist dem Namen nach nicht Ron Korb und hat auch nur die beiden Musikstücke hochgeladen, möglicherweise also kein tieferes Verständnis, was die Lizenzen usw. angeht. Solange sich nicht rausstellt, dass Ron Korb die beiden Stücke z.B. unter einer freien Lizenz auf seiner Webseite zum Download anbietet (das Alter der Stücke ist kein Problem mehr?), sollten die Dateien gelöscht werden bzw. haben auf der deutschen Wikipedia imho nix zu suchen. Ich weiß nicht, inwieweit die bei Commons unter Fair Use gestellt werden können, aber ein LA wäre sicherlich die sauberste Lösung. --Paulae 15:04, 14. Mär. 2010 (CET)
- Fair use geht auf Commons (zum Glück) nicht. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:13, 14. Mär. 2010 (CET)
- Stimmt, das gibt nur auf der englischsprachigen Wikipedia. Insofern müssen die beiden Dateien auf Commons imho gelöscht werden. --Paulae 15:45, 14. Mär. 2010 (CET)
Historische Karten
Hallo, ich möchte gerne Fragen, wie es rechtlich mit Urheberschutz, usw. mit historischen Karten aussieht. Ich habe einige interessante Karten von Bad Steben vor 1900 etwa um 1850 und früher, aber auch älter, die ich gerne Scannen würde und der Wikipedia zur Verfügung stellen würde. Meine Frage ist einmal: Ist auf den Werken noch Urheberrecht bzw. sich sie noch geschützt und meine zweite Farge ist, ob man diese auch auf Commons hochladen könnte. Grüße 217.5.204.78 01:54, 14. Mär. 2010 (CET)
- Wenn der Urheber der Karten seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, dann sind die Karten sowohl hier, als auch auf Commons völlig unproblematisch. Bei über 150 Jahre alten Karten können wir aber mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass der Urheber länger als 70 Jahre tot ist (da müsste er schon deutlich über 100 Jahre alt geworden sein...). -- Chaddy · D·B - DÜP 03:31, 14. Mär. 2010 (CET)
- Wie lange der Urheber tot ist weiß ich jetzt nicht, müssten aber über 70 Jahre sein. Ich schau mal auf dem Friedhof nach, was auf dem Grabstein steht. Ich danke für die Antwort. Grüße 217.5.204.78 12:59, 14. Mär. 2010 (CET)
- Nachtrag: Wie sieht das mit Bauplänen vom gleichen Urheber aus? Speziell meine ich die Baupläne für die Lutherkirche Bad Steben und einige andere größere Gebäude, was man nicht alles findet wenn man den Dachboden mal aufräumt ;-). Grüße 217.5.204.78 13:11, 14. Mär. 2010 (CET)
- Für alles gilt: Wenn der Urheber länger als 70 Jahre tot ist, dann ist es völlig unproblematisch. -- Chaddy · D·B - DÜP 13:24, 14. Mär. 2010 (CET)
- Okay, danke. Grüße 217.5.204.78 13:31, 14. Mär. 2010 (CET)
- Nachtrag: Sollte so stimmen, hoffe ich doch. Grüße 217.5.204.78 15:55, 14. Mär. 2010 (CET)
- Ja, passt so. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:57, 14. Mär. 2010 (CET)
Wo URV's an wikipediainhalten melden?
Hallo,
Wenn ich irgendwo wikipedia-texte finde, die ohne Quellenangabe ausgewiesen sind, wo schreibe ich das am besten hin? Gibt es eine Seite, die sich zentral mit sowas befasst? Anhand der Versionshistory kann festgestellt werden, dass der Wikipedia-Artikel in etwa so schon vor der anderen Textquelle existiert hat.
Grüße, --Stummi(D|B) 10:36, 15. Mär. 2010 (CET)
Wikipedia:Weiternutzung/Mängel--89.183.77.119 10:38, 15. Mär. 2010 (CET)
Bilder auf Commons
Ich hätte mal eine Frage zu den Bildern auf Commons.
Ich bin seit einiger Zeit im Kontakt mit dem CTBUH. Darf diese Organsiation die Bilder von hohen Gebäuden für ihre Datenbank nutzen?? Jerchel 17:35, 16. Mär. 2010 (CET)
- Ja. Allerdings muß sie die Lizenzbestimmungen einhalten, die je nach Lizenz unterschiedlich sind. Was genau man machen muß, steht aber bei jedem Bild dabei. Viele Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 17:38, 16. Mär. 2010 (CET)
Gesetzestexte in Büchern
Gilt § 5 UrhG auch für Gesetzestexte, die in einem Buch veröffentlicht wurden, oder genießt die Buchveröffentlichung einen eigenen Urheberrechtsschutz? Konkret: Ist es zulässig, ein eingescanntes Buch, das Gesetze, Verordnungen oder ähnliches enthält, zu veröffentlichen? -- 89.186.130.45 19:36, 16. Mär. 2010 (CET)
- Wenn nur gemeinfreie Gesetzestexte abgebildet sind, ist das ok. (Alles andere währe eine Schutzrechtsberühmung durch den Buchautor.) Kommentare, Bilder, Gestaltung o. Ä. können aber durchaus urheberrechtliche geschützt sein. ireas (talk’n’judge - DÜP) 19:46, 16. Mär. 2010 (CET)
Kann dieses Bild verwendet werden?
Hallo, kann jemand, der sich mit Lizenzen auskennt einen Blick auf dieses Bild werfen? Ich denke, es steht unter GFDL und könnte daher nach Commons(?) kopiert werden, aber ich kenn mich nicht wirklich gut aus. Schreibe gerade einen Artikel zu der Person und würde es gern dort verwenden, wenn es geht. Danke für die Kontrolle! --Papphase 23:32, 16. Mär. 2010 (CET)
- Die Datei wurde, sofern ich es richtig sehe, per Bot hochgeladen; ein Urheber ist nicht erkennbar. Da dort weder das Template:GFDL noch eine lokale GFDL existieren, bleibt auch die Lizenzierung mehr als unsicher. Sieht eher nach einem unbeabsichtigten Wiki-Überbleibsel aus. Meiner Meinung nach sollten wir die Finger davon lassen. --Martina Nolte Disk. 00:05, 17. Mär. 2010 (CET)
Damit ich nichts falsch mache.
Eigene Fotos kann ich doch ohne bedenken hochladen, oder ?--JP 16:29, 15. Mär. 2010 (CET)
- Das kommt darauf an, was und wo Du photographiert hast. Wenn z.B. Skulpturen oder Gemälde photographiert wurden, kann es problematisch sein. -- Rosentod 16:35, 15. Mär. 2010 (CET)
- Wenn Menschen drauf sind - kanns auch Probleme geben. ;-) --Marcela 16:36, 15. Mär. 2010 (CET)
- Wenn Du Zweifel hast, kannst Du auch einfach das Bild hochladen und hier nochmal nachfragen. ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:39, 15. Mär. 2010 (CET)
- Wirklich problemlos sind Landschaftsbilder ohne Menschen und mit nichts drauf, was von Menschen geschaffen wurde. Für (fast) alles andere haben wir irgendwelche Sonderregeln. Tröste dich, selbst Leute, die jahrelang dabei sind, kennen sich da nicht aus. --Marcela 16:42, 15. Mär. 2010 (CET)
- Wenn Du Zweifel hast, kannst Du auch einfach das Bild hochladen und hier nochmal nachfragen. ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:39, 15. Mär. 2010 (CET)
- Wenn Menschen drauf sind - kanns auch Probleme geben. ;-) --Marcela 16:36, 15. Mär. 2010 (CET)
Dann werde ich mal etwas genauer. Es ist ein Eikaufszentrum darauf abgebildet (selbst fotografiert). Menschen sind drauf zu sehen, aber keine Gesichter (viel zu weit weg). --JP 17:31, 15. Mär. 2010 (CET)
- Wenn Du dabei auf der Straße (und nicht im Privatgarten oder auf dem Kirchturm) standst, dann wird es aller Wahrscheinlichkeit nach unter Panoramafreiheit fallen. --Taxman¿Disk? 17:44, 15. Mär. 2010 (CET)
Naja sonst muss ich eben nochmal ohne Menschen fotografieren. So dann noch die letzte frage: Kann ich denn jedes Firmenlogo mit dem Logo-Baustein hochladen ? --JP 17:52, 15. Mär. 2010 (CET)
- Nein, nur solche, die keine Schöpfungshöhe erreichen – das sind aber die meisten. Auch hier gilt wieder: Wenn Du Dir bei einem Logo unsicher bist, einfach mal hochladen und hier nachfragen. Viele Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 17:54, 15. Mär. 2010 (CET)
Wenn ich es dann einfach mal hochlade, kann es dann nicht auch vlt. "einfach mal kurz ärger geben" ? Ok jetzt aber die allerletzte. Wofür ist das sichten von bildern da ?--JP 17:57, 15. Mär. 2010 (CET)
- Eigentlich nicht, da wir im Fall, dass die Bilder hier nicht in Ordnung sind, innerhalb von Minuten eine Löschung einleiten (Regelfall). Außerdem hat die Vergangenheit gezeigt, dass sich die Nutzungsrechteinhaber erst an das Support-Team wendet, welches dann die Löschung durchführt/einleitet. Das Risiko, wenn Du nach dem Hochladen hier direkt den Dateinamen postest, liegt sehr nahe an 0.
- Bilder werden nicht im klassischen Sinn gesichtet bzw. das hat keinen Sinn. Ein paar Mitarbeiter des Wikiprojekt Bildkategorisierung setzen die Vorlage {{Geprüfte Datei}}, wenn das Bild unsere Richtlinien erfüllt - das hat aber mehr organisatorische Bedeutung, daher ist die Anzeige der Markierung auch standardmäßig deaktiviert. Yellowcard 18:02, 15. Mär. 2010 (CET)
So das bild thumb bräuchte ich für meinen nächsten Artikel. Ok ? --JP 18:09, 15. Mär. 2010 (CET)
- Ja, absolut. Nur: Nächstes Mal darfst Du solche Bilder gern direkt nach Wikimedia Commons ([DB Lounge München Eingang.JPG siehe Wikimedia Commons]) übertragen. So können auch andere Projekte Dein Bild nutzen. Danke jedenfalls! Yellowcard 18:14, 15. Mär. 2010 (CET)
Ok, werde ich tun. Aber ich denke das bild will keiner mehr :) --JP 18:15, 15. Mär. 2010 (CET)
- Ist das Bild wirklich ganz unproblematisch? Soweit ich weiß, können bei Innenaufnahmen Hausrechte von Bedeutung sein. --Jarlhelm 15:05, 16. Mär. 2010 (CET)
- Hausrechte ignorieren wir. Und auf diesem Bild ist nichts schützenswertes abgebildet --> kein Problem. --Marcela 15:26, 16. Mär. 2010 (CET)
- Rechte werden in der WP immer gerne ignoriert, wenn sich eine ausreichend gewichtige Lobby einsetzt... -- smial 01:37, 17. Mär. 2010 (CET)
- Zumal im Fall des Falles niemand anderes haftet als der Uploader und der Nachnutzer. --Martina Nolte Disk. 15:45, 17. Mär. 2010 (CET)
- Rechte werden in der WP immer gerne ignoriert, wenn sich eine ausreichend gewichtige Lobby einsetzt... -- smial 01:37, 17. Mär. 2010 (CET)
- Hausrechte ignorieren wir. Und auf diesem Bild ist nichts schützenswertes abgebildet --> kein Problem. --Marcela 15:26, 16. Mär. 2010 (CET)
Kompositbild
Hallo, eigentlich bin ich mir ziemlich sicher, dass ich diese Bild verwenden darf: Datei:Boletus edulis details.png. Deshalb habe ich es auch erst mal hochgeladen. Unsicher bin ich mir nur mit der Lizenz des ersten Bildes. Es hat zwar nicht die selbe Vorlage wie die anderen, aber auch eine cc-by-sa. Das sollte doch wohl „kompatibel“ sein, oder? --Toffel 00:21, 17. Mär. 2010 (CET)
- Ja, das passt schon so. Das erste Bild hat dieselbe Lizenz (CC-by-sa 3.0), wie die anderen (bis auf das gemeinfreie Bild 4). -- Chaddy · D·B - DÜP 14:14, 17. Mär. 2010 (CET)
- Ja. Glück gehabt. Das paßt. --Marcela 14:43, 17. Mär. 2010 (CET)
- Danke. --Toffel 18:52, 17. Mär. 2010 (CET)
- Ja. Glück gehabt. Das paßt. --Marcela 14:43, 17. Mär. 2010 (CET)
LA: Pragmatische Regelung bei einfachen Lichtbilder, die vor mehr als 50 Jahren veröffentlicht wurden
Zur gefälligen Kenntnisnahme: Wikipedia:Löschkandidaten/17._März_2010#Vorlage:Bild-PD-alt-50. -- ST ○ 22:56, 17. Mär. 2010 (CET)
Rechtsgutachten zu Lizenzfragen
Hallo in die Runde. Wie einige von euch wissen, wabert bei Wikimedia Deutschland e.V. seit geraumer Zeit die Zusage für ein Rechtsgutachten zu dauerhaft umstrittenen Lizenzfragen durch die langen Entscheidungsgänge des Vereinswesens. Letzter Stand der Dinge ist die Sorge, dass die bisherige Fragen die Diskussionen und strittigen Lizenzthemen in der Wikipedia nicht ausreichend abdecken. Deshalb hier nun der Aufruf, eine gemeinsame Frageliste auf die Beine zu stellen. Das Thema wird im Mai in die Mitgliederversammlung eingebracht und voraussichtlich zu Beschluss gegeben. Für die Diskussion habe ich eine Unterseite angelegt: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Lizenzfragen --Martina Nolte Disk. 10:47, 16. Mär. 2010 (CET)
- Mein letzter Stand, und das scheint Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Rechtsgutachten 2008 widerzuspiegeln, ist, dass die Sache mehr oder weniger vom Tisch ist. Oder gabs da zwischenzeitlich was neues?--Wiggum 11:39, 16. Mär. 2010 (CET)
- Laut Pavel "tut sich da was..." (nicht wörtlich, sinngemäß). --Marcela 12:06, 16. Mär. 2010 (CET)
- Wiggum, ihr habt damals vorrangig die GFDL-only-Debatte geführt. Jetzt geht es vorrangig um Fragen zur lizenzkonformen Weiternutzung (Ziel: Mindestanforderungen für die gängigsten Nachnutzungsbeispiele konkret benennen), indirekt könnte das Ergebnis eventuell auch Auswirkungen auf die projektinterne Kennzeichnung (Autorenleiste, Hauptautoren, individuelle Bildnachweise) haben.
- Ralf, es tut sich nur insofern was, dass eine neue Überlegung im Raum steht: gemeinsamer Fragenkatalog. --Martina Nolte Disk. 15:07, 16. Mär. 2010 (CET)
- Von der GFDL-Debatte wußte Pavel überhaupt nichts von seinem Vorgänger. --Marcela 15:13, 16. Mär. 2010 (CET)
- Laut Pavel "tut sich da was..." (nicht wörtlich, sinngemäß). --Marcela 12:06, 16. Mär. 2010 (CET)
- Auch 2010 gilt, was ich 2008 zum Thema geschrieben habe: Ein solches Rechtsgutachten ist sinnlos, da ihm die Voraussetzungen fehlen. Es gibt keine Gesetze, Urteile, Fachaufsätze zu unseren Fragestellungen, damit mangelt es den Juristen an Handwerkszeug, um die Aufgabe fundiert beantworten zu können. Damit bleibt es bei der normalen Auslegungstechnik der Lizenz selbst und in der sind wir als Praktiker der Lizenzen jedem Gutachter überlegen, der noch nie einen vergleichbaren Fall auf dem Tisch hatte. Alles Material, das es zu Einzelaspekten gibt, wie der Gültigkeit viraler Lizenzen (GPL), der Platzierung von vorgeschriebenen Angaben (Rechtsprechung zum Impressum), etc, kennen wir genauso gut wie jeder Gutachter. --h-stt !? 18:34, 16. Mär. 2010 (CET)
- Wäre es so eindeutig, wie du den Anschein erweckst, dann gäb's um die immergleichen Detailfragen hier nicht ständig Streit. Die Frage etwa, wie - abhängig von bestimmten Publikationsarten - die "angemessene" Urhebernennung auszusehen hat, kann ein urheberrechtlich bewandereter Anwalt ganz unabhängig von Wikis und spezifischen Lizenzen beantworten. Aber egal: du hast also keine Fragen. Völlig okay. --Martina Nolte Disk. 00:11, 17. Mär. 2010 (CET)
- Nein, so einfach kann ein „urheberrechtlich bewandereter Anwalt“ die Frage nicht beantworten. Je nach Definition kann „angemessen“ sehr unterschiedlich aussehen... -- Chaddy · D·B - DÜP 14:07, 17. Mär. 2010 (CET)
- Warum befragt der Verein nicht die Volljuristen unter den Wikipedianern? Offiziell, mit Auftrag und Rechnung? Wir haben doch genug unter uns. --Marcela 14:09, 17. Mär. 2010 (CET)
- Die Rechtsauffassungen der bekannten Volljuristen unter den UF-Wikifanten sind ja bekannt: Die Lizenzen sind so verschwubbelt, dass man bei vier Urteilen mindestens eines in beide Richtungen bekommen würde. 82.113.106.30 14:34, 17. Mär. 2010 (CET)
- Warum befragt der Verein nicht die Volljuristen unter den Wikipedianern? Offiziell, mit Auftrag und Rechnung? Wir haben doch genug unter uns. --Marcela 14:09, 17. Mär. 2010 (CET)
- Nein, so einfach kann ein „urheberrechtlich bewandereter Anwalt“ die Frage nicht beantworten. Je nach Definition kann „angemessen“ sehr unterschiedlich aussehen... -- Chaddy · D·B - DÜP 14:07, 17. Mär. 2010 (CET)
- Die Juristen hier sind sich in den Grundfragen ja einig. Es sind weit überwiegend Nichtjuristen, die die Aussagen der Juristen nicht anerkennen können oder wollen und die immer wieder die selben Fragen aufwerfen.--h-stt !? 15:46, 17. Mär. 2010 (CET)
- Die vielfältigen Diskussionen gibt es weil:
- viele Fragestellungen neu, ungetestet und gar nicht so einfach zu beantworten sind
- immer wieder Leute auftreten, die die Diskussionen nicht kennen oder gerne das Thema nochmal neu diskutiert haben wollen
- Sachverstand häufig nicht anerkannt wird und Leute ohne jede Ahnung glauben, ihr Viertelwissen lautstark vertreten und sich damit durchsetzen zu können.
- Wikipedia ist halt auch bei Rechtsfragen Wikipedia. --h-stt !? 15:46, 17. Mär. 2010 (CET)
- Wie wahr, wie wahr. *stöhn* --Marcela 15:51, 17. Mär. 2010 (CET)
- Die vielfältigen Diskussionen gibt es weil:
Mal weg von diesen Details, mit denen schon wieder Schritt für Schritt vom Kernthema abgelenkt wird. Ich gehe davon aus, dass ein vom Verein beauftragtes Gutachten sich tendenziell eher an der größtmöglichen Freiheit der Inhalte orientieren wird und nicht auf möglichst eng definierte Urheberrechte abzielen wird. Output wird also meiner Einschätzung nach eine unterste Messlatte sein, an der wir uns hier orientieren können. Immerhin besser als das jahrelange Hickhack hier. Es ist aber ja hinlänglich bekannt, dass jede Art von verbindlicheren Aussagen besonders von denjenigen nicht erwünscht sind, die sich für eine möglichst große Nutzungsfreiheit sowohl innerhalb des Projekts als auch durch Externe einsetzen. Ein Gutachten beinhaltet für diese "Fraktion" das Risiko, dass wir womöglich die bisherige Praxis verlassen und unsere Handhabung und Empfehlungen an strengere Anforderungen anpassen müssen. Insofern entspricht der bisherige Diskussionsverlauf absolut meiner an den Verein im Vorfeld geäußerten Erwartung, dass hier im Handumdrehen detailverliebte Nebenschauplätze eröffnet werden und wortreich über den angeblich nicht vorhandenen Sinn und Zweck eines Gutachtens fabuliert werden wird, anstatt die zigfach umstrittenen, immer wiederkehrenden lizenzrechtlichen Fragen zu sammeln, zu bündeln und - neutral formuliert - zur Begutachtung zu geben. JBB oder wer immer für ein Gutachten beauftragt wird, wird in einem ersten Durchgang selbstständig all jene Fragen aussortieren, zu denen keine auch nur ansatzweise validen Aussagen zu treffen sind. Darüber brauchen wir uns hier nun wirklich nicht die Schädel heiß zu diskutieren. Zu den übrigen Fragen werden sie unter Hinzuziehung vergleichbarer Rechtsprechungen eine Einschätzung der aktuellen Rechtslage - zumindest als von-bis-Korridor - abgeben. Es liegt in der Natur von Rechtsgutachten, dass sie von zukünftigen Gerichtsurteilen überholt und korrigiert werden können. Sonst gäbe es keine Gerichte mehr. Dennoch kann ein Gutachten - und dafür ist es gedacht - stichhaltige Anhaltspunkte geben, ob man sich grundsätzlich in der richtigen Richtung bewegt oder völlig abwegig agiert. Also nochmal: wer sich konstruktiv an der Erstellung eines gemeinsamen Fragekatalogs beteiligen möchte, ist herzlich eingeladen. Wer sich jetzt nicht beteiligen möchte, meckere bitte nachher nicht über mangelnde Möglichkeiten zur Teilhabe oder über ein unliebsames Ergebnis. --Martina Nolte Disk. 15:42, 17. Mär. 2010 (CET)
- Und ich kann dem Verein nur empfehlen, einen solchen Gutachtenauftrag nicht zu erteilen. Er würde damit Spendengelder sinnlos ausgeben, da die mit dem Gutachten verbundenen Hoffnungen unrealistisch sind. Wir haben intern jede Menge Juristen und unsere Praxis ist nach bestem Wissen begründet. --h-stt !? 15:51, 17. Mär. 2010 (CET)
- Und wieso sollte der Verein das bezahlen? Wenn das Ergebnis des G. unvorteilhaft ist, dann wuerde es zum Ziel haben, dass wir von denjenigen, die z.B. auf einer Nennung am Bild beharren, dass deren Werke geloescht werden und die WP weniger bilderreich waere. Also so was wie ein klassisches Eigentor und dafuer soll Geld locker gemacht werden?--MK P:W 16:03, 17. Mär. 2010 (CET)
- Bei Rechtsfragen ist es völlig unwichtig, was irgendwer will, es geht um die Feststellung der Rechtslage. Es gibt auch Leute, die wollen alle Bilder gemeinfrei sehen, das ist ebenso unerheblich. Und wenn wir die ganze Zeit was falsch gemacht haben, dann gehört das korrigiert. Egal in welche Richtung. --Marcela 17:00, 17. Mär. 2010 (CET)
- Was meinst du was ich fuer brennende Rechtsfragen zur WP habe, zum Beispiel ein Rechtsgutachten, ob die SedlmayerGeschichte auch nur im Geringsten die WP beruehrt. Der Spass wird auch nicht vom Verein bezahlt und wir auch nicht korrigiert. Wenn du die Rechtslage feststellen lassen willst, wuerde ich dir raten die Foundation zu verklagen, danach weisst du mehr.--MK P:W 17:32, 17. Mär. 2010 (CET)
- Bei Rechtsfragen ist es völlig unwichtig, was irgendwer will, es geht um die Feststellung der Rechtslage. Es gibt auch Leute, die wollen alle Bilder gemeinfrei sehen, das ist ebenso unerheblich. Und wenn wir die ganze Zeit was falsch gemacht haben, dann gehört das korrigiert. Egal in welche Richtung. --Marcela 17:00, 17. Mär. 2010 (CET)
- @MK: "unvorteilhaft" ist das Ergebnis eines Gutachtens also, wenn es deiner Auffassung nicht entspricht? Deine Schlussfolgerung ist verfehlt. Sollte eine Nennung direkt im Artikel erforderlich sein, dann machen wir es eben hier wie in der no-WP und setzen Name und Lizenz unter jedes Bild und/oder schalten eine Autorenleiste usw. Gelöscht werden müsste gar nix. --Martina Nolte Disk. 17:10, 17. Mär. 2010 (CET)
- In keiner der beiden norwegischen Wikipedias (Nynorsk, nn oder Bokmal, no) werden Bildurheber im Artikel angezeigt. Das Gerücht ist falsch. Bist du in anderen Aspekten dieser Debatte ebenso gut informiert? --h-stt !? 17:33, 17. Mär. 2010 (CET)
- Zufällige Seite mit Namensnennung: no:Ingvild Kjerkol NNW 17:59, 17. Mär. 2010 (CET)
- Danke, ich hatte bevor ich das schrieb zur Sicherheit nochmal in beiden Wikipedias je zehn Artikel aufgerufen und kein Beispiel gefunden. --h-stt !? 18:10, 17. Mär. 2010 (CET)
- Wie ich gerade sehe, gibt es die entsprechende Vorlage auch als en:Template:Byline, womit also mindestens drei Projekte den Autor angeben. NNW 18:24, 17. Mär. 2010 (CET)
- Danke, ich hatte bevor ich das schrieb zur Sicherheit nochmal in beiden Wikipedias je zehn Artikel aufgerufen und kein Beispiel gefunden. --h-stt !? 18:10, 17. Mär. 2010 (CET)
- Zufällige Seite mit Namensnennung: no:Ingvild Kjerkol NNW 17:59, 17. Mär. 2010 (CET)
- Ein Gutachten gibt nada, null Rechtssicherheit. Unvorteilhaft, weil dann die Bilder derjenigen, die ihren Namen am Bild haben wollen wohl geloescht werden wuerden. Ich wuerde auf jedenfall nicht mehr an einer Enzyklopaedie mitarbeiten wollen, wo bei jedem Bild das Geltungssuchtkuerzel oder der -namen drunter stehen wuerde. Und ich denke ich bin da nicht der Einzige. Lesetipps: Altruismus, Selbstlosigkeit vs. Egoismus & Autoritätsargument. Gruss--MK P:W 17:44, 17. Mär. 2010 (CET)
- Ich halte solche Unterstellungen für bösartig und dem Thema nicht für angemessen. -- ST ○ 17:54, 17. Mär. 2010 (CET)
- Wie meinen? --MK P:W 18:01, 17. Mär. 2010 (CET)
- Dann können die Urheberangaben, die bei der Buchfunktion eingebaut werden (wozu einklich, wenn das alles nur der Geltungssucht der Text- und Bildautoren dient?), auch entfernt werden? Man kann ja einfach "Siehe Versionsgeschichte" eintragen und fertig. -- smial 18:26, 17. Mär. 2010 (CET)
- Aepfel Birnen und so...--MK P:W 18:55, 17. Mär. 2010 (CET)
- Ach, das übliche. Ich bin raus. -- smial 18:58, 17. Mär. 2010 (CET)
- Andererseits war das wieder ein vortreffliches Beispiel dafür, wie manche Leute sachliche Rechtsfragen mit pseudomoralisierenden Argumenten vom Tisch fegen wollen. MK, hast du dir schon mal überlegt, dass die korrekte Nutzung innerhalb der Wikipedia ohnehin eher nachrangig ist und dass eine korrekte hiesige Handhabung vorrangig einer korrekten Nachnutzung dienen könnte und somit ziemlich genau in deinem mutmaßlichen moralischen Korridor läge? --Martina Nolte Disk. 23:08, 17. Mär. 2010 (CET)
- Ach, das übliche. Ich bin raus. -- smial 18:58, 17. Mär. 2010 (CET)
- Aepfel Birnen und so...--MK P:W 18:55, 17. Mär. 2010 (CET)
- Dann können die Urheberangaben, die bei der Buchfunktion eingebaut werden (wozu einklich, wenn das alles nur der Geltungssucht der Text- und Bildautoren dient?), auch entfernt werden? Man kann ja einfach "Siehe Versionsgeschichte" eintragen und fertig. -- smial 18:26, 17. Mär. 2010 (CET)
- Wie meinen? --MK P:W 18:01, 17. Mär. 2010 (CET)
- Ich halte solche Unterstellungen für bösartig und dem Thema nicht für angemessen. -- ST ○ 17:54, 17. Mär. 2010 (CET)
- In keiner der beiden norwegischen Wikipedias (Nynorsk, nn oder Bokmal, no) werden Bildurheber im Artikel angezeigt. Das Gerücht ist falsch. Bist du in anderen Aspekten dieser Debatte ebenso gut informiert? --h-stt !? 17:33, 17. Mär. 2010 (CET)
Meine Position ist konträr zu der von H-stt und ich wehre mich entschieden dagegen, dass ich als Nicht-Jurist und ausgewiesener Urheberrechts-Experte weniger zu sagen habe als ein Jurist. Ich habe mein Ziel, eine gerichtliche Klärung zu erreichen, nicht aufgegeben. Ein Rechtsgutachten pro domo, das von der üblichen Kanzlei kommt, ist da ganz und gar unerheblich, da es Partei ist und der Position des Urhebers nicht Rechnung trägt --Historiograf 01:31, 19. Mär. 2010 (CET)
Abzeichen
Hallo, eine vielleicht blöde Frage: Kann ich ein Militärabzeichen (konkret: Abzeichen des Ausbildungsjahrganges des österreichischen Bundesheeres 1988 an der Theresianischen Militärakademie "Die allzeit Getreue" in Wiener Neustadt) als amtliches Werk hochladen? SH ist vmtl gegeben, da das Abzeichen das Bild eines Berges beinhaltet. Danke, --Svíčková na smetaně 08:11, 18. Mär. 2010 (CET)
- Gemäß WP:BR geht das nur dann, wenn das Abzeichen in einem Amtsblatt o. ä. des Verteidigungsministeriums veröffentlicht wurde. ireas (talk’n’judge - DÜP) 14:54, 18. Mär. 2010 (CET)
Kann man hier eine URV begehen?
Besitzt dieser tabellarische Lebenslauf schon genügend Schöpfungshöhe, als das eine Kopie auf Wikipedia schon eine URV ist? Anlass zu dieser Frage ist die laufende Löschdiskussion zu Jens Möller.--134.2.3.101 14:50, 18. Mär. 2010 (CET)
- →siehe FAQ. -- E 14:53, 18. Mär. 2010 (CET)
- Ich würde die SH verneinen; wenn man das ausformuliert, dürfte es auf jeden Fall kein Problem sein. Warte aber am besten noch auf eine dritte Meinung. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 14:52, 18. Mär. 2010 (CET)
- Das hat keine SH und man braucht dazu auch nichts ausformulieren. Diese Fakten sind nicht schutzfähig. --Marcela 16:07, 18. Mär. 2010 (CET)
darf das bild für ein Podcast verwendet werden und wie muss sichtlich gemacht werden woher es stammt?
- Du musst einfach nur "CC-BY-SA 3.0 joergens.mi" drunterschreiben. Das reicht. --Gnom 11:58, 16. Mär. 2010 (CET)
- Vorsicht bitte mit solchen großzügigen Aussagen von unbeteiligter dritter Seite. CC verlangt eine Kopie des Lizenztextes, mindestens aber den URI zum Lizenztext (nicht zum deed), also von den fünf angebotenen Lizenzen z.B. Creative Commons by-sa 3.0. Außerdem ist user:joergens.mi die vom Urheber angegebene Weise der Namensnennung, die genau so (vermutlich inkl. Link) zu erfolgen hat. Frag ihn am besten einfach, ob er mit der vereinfachten Lizenz- und Urhebernennung für deinen Einsatzzweck einverstanden ist. --Martina Nolte Disk. 00:22, 17. Mär. 2010 (CET)
- @Martina: Wäre "user:joergens.mi, Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode" richtig? --Gnom 10:53, 18. Mär. 2010 (CET)
- Ich nehme an: "Foto: user:joergens.mi, Lizenz: Creative Commons by-sa 3.0" --Martina Nolte Disk. 21:33, 18. Mär. 2010 (CET)
- Und in einem gedruckten Werk? --Gnom 22:32, 18. Mär. 2010 (CET)
- In einem gedruckten Werk würde ich "Foto: user:joergens.mi (Wikimedia Commons), Lizenz: Creative Commons by-sa 3.0 (creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode )" schreiben. Aber da kommen wir bald zu diesen Fragen... --Martina Nolte Disk. 22:47, 18. Mär. 2010 (CET)
- Und in einem gedruckten Werk? --Gnom 22:32, 18. Mär. 2010 (CET)
- Ich nehme an: "Foto: user:joergens.mi, Lizenz: Creative Commons by-sa 3.0" --Martina Nolte Disk. 21:33, 18. Mär. 2010 (CET)
- @Martina: Wäre "user:joergens.mi, Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode" richtig? --Gnom 10:53, 18. Mär. 2010 (CET)
- Vorsicht bitte mit solchen großzügigen Aussagen von unbeteiligter dritter Seite. CC verlangt eine Kopie des Lizenztextes, mindestens aber den URI zum Lizenztext (nicht zum deed), also von den fünf angebotenen Lizenzen z.B. Creative Commons by-sa 3.0. Außerdem ist user:joergens.mi die vom Urheber angegebene Weise der Namensnennung, die genau so (vermutlich inkl. Link) zu erfolgen hat. Frag ihn am besten einfach, ob er mit der vereinfachten Lizenz- und Urhebernennung für deinen Einsatzzweck einverstanden ist. --Martina Nolte Disk. 00:22, 17. Mär. 2010 (CET)
Erst einmal danke für die Anfrage und die Formulierungshilfen (Martina Nolte), man darf auch Photo oder Photographie schreiben. Wichtig ist der Inhalt, die Form sollte sich sinnvoll der Umgebung anpassen, Eigentlich wäre auch ein Link zum Photo auf commons sinnvoll.
- Ich nehme: "Foto: user:joergens.mi, Lizenz: Creative Commons by-sa 3.0"
- In einem gedruckten Werk: "Foto: user:joergens.mi (Wikimedia Commons), Lizenz: Creative Commons by-sa 3.0 (creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode )"
Interessant ist natürlich auch ein Link auf die Verwendung -- Jörgens.Mi Diskussion 12:13, 19. Mär. 2010 (CET)
Kann sich ein Versierter mal das hier angucken, danke. --Oberlaender 13:24, 17. Mär. 2010 (CET)
- Das paßt nicht; Ralf hat auf Commons deletion requests gestellt. ireas (talk’n’judge - DÜP) 14:00, 17. Mär. 2010 (CET)
- Ziemlich eindeutige Sache, da braucht man nicht lange zu diskutieren. Was nun allerdings auf Commons geschieht, weiß niemand vorherzusagen. --Marcela 14:44, 17. Mär. 2010 (CET)
- Danke euch beiden. --Oberlaender 14:46, 17. Mär. 2010 (CET)
- Ziemlich eindeutige Sache, da braucht man nicht lange zu diskutieren. Was nun allerdings auf Commons geschieht, weiß niemand vorherzusagen. --Marcela 14:44, 17. Mär. 2010 (CET)
- Ich habe die Löschanträge auf Commons gerade mit einer korrekten englischen Begründung versehen. Damit sollte die Löschung sichergestellt sein. --h-stt !? 15:52, 18. Mär. 2010 (CET)
Gibt es dort für sowas nicht "Copyvio" als Schnelllöschantrag ? Ein Buchcover gehört doch zum Werk. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 23:23, 20. Mär. 2010 (CET)
Frage der Redaktion Chemie zu einer Bildlizenz
Könnte mal ein Lizenzkenner das hier lesen und kommentieren? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:55, 20. Mär. 2010 (CET)
Copyright-Ansprüche auf alte Bilder
Museen und Firmen geben häufig ein Copyright auf Bildmotive an, die durch Tod des Autors längst gemeinfrei sind. Ablichtungen der Bilder stellen sie Journalisten nur dann zur Verfügung, wenn diese ein Copyright-Zeichen dazusetzen. Motivierendes Beispiel sind diese Bilder von Franz Anton Maulbertsch. Liege ich richtig, dass man die einfach hochladen kann und den vermeintlichen Copyright-Haltern gleichzeitig Dank und lange Nase zeigen kann? Wie ist das bei Abbildungen in Büchern? Und gefährdet man dadurch die Praxis, dass Museen Ab-Bilder zur Verfügung stellen? --KnightMove 09:16, 16. Mär. 2010 (CET)
- Schutzrechtsberühmung. --Taxman¿Disk? 09:42, 16. Mär. 2010 (CET)
- Das scheint mir zu sagen, dass die betreffenden Institutionen Copyfraud begehen und ist offenbar ein "Ja" auf meine erste Frage. Das erklärt aber noch nicht alles. Unstrittigerweise dürfen Museen verbieten, dass bei ihnen fotografiert wird. Wenn also ein Museum nicht will, dass eine Abbildung öffentlich wird, sie aber einem Buchautor zur Verfügung gestellt wird unter Copyrightanspruch - war das dann also ein auf Unkenntnis beruhender, strategischer Fehler des Museums? Und wenn man solche Bilder hochlädt, wird man in Hinkunft Buchautoren (und Öffentlichkeit) um solche Bebilderungen bringen, weil niemand mehr welche rausrückt? --KnightMove 10:05, 16. Mär. 2010 (CET)
- Zum einen verdiehnen die Museen ja auch gerne mal Geld damit, Bilder in Büchern zu veröffentlichen. Also werden auch weiter Bilder außerhalb des Museums zu sehen sein. Zum anderen ist es die Aufgabe der Museen, Bilder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (zumindest bei öffentlichen), und nicht mit den Bildern Profit zu erwirtschaften. -- Don-kun Diskussion Bewertung 10:16, 16. Mär. 2010 (CET)
- Das oben verlinkte ist ein klassischer Fall von Schutzrechtsberühmung, da siehts in Austria genauso aus wie in D. --Marcela 15:24, 16. Mär. 2010 (CET)
- Zum einen verdiehnen die Museen ja auch gerne mal Geld damit, Bilder in Büchern zu veröffentlichen. Also werden auch weiter Bilder außerhalb des Museums zu sehen sein. Zum anderen ist es die Aufgabe der Museen, Bilder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (zumindest bei öffentlichen), und nicht mit den Bildern Profit zu erwirtschaften. -- Don-kun Diskussion Bewertung 10:16, 16. Mär. 2010 (CET)
- Das scheint mir zu sagen, dass die betreffenden Institutionen Copyfraud begehen und ist offenbar ein "Ja" auf meine erste Frage. Das erklärt aber noch nicht alles. Unstrittigerweise dürfen Museen verbieten, dass bei ihnen fotografiert wird. Wenn also ein Museum nicht will, dass eine Abbildung öffentlich wird, sie aber einem Buchautor zur Verfügung gestellt wird unter Copyrightanspruch - war das dann also ein auf Unkenntnis beruhender, strategischer Fehler des Museums? Und wenn man solche Bilder hochlädt, wird man in Hinkunft Buchautoren (und Öffentlichkeit) um solche Bebilderungen bringen, weil niemand mehr welche rausrückt? --KnightMove 10:05, 16. Mär. 2010 (CET)
Folgefrage: Spielkarten
Variation der Frage: Wie sieht es mit Spielkarten aus, deren Gestalter hinreichend lange tot ist? Die gezeigten Karten haben sich seit 1890 nur noch bezüglich der Umsetzung im Druck (Papier, genaue Farbe...) verändert, aber es liegt in solchen Fällen keine Abbildung eines spezifischen, alten Kunstwerks vor. Könnte hier der Hersteller noch Schutzansprüche haben? --KnightMove 05:43, 17. Mär. 2010 (CET)
- Das kommt ganz darauf an, wie groß diese Änderungen waren. Ein Änderung des Hintergrunds reicht z. B. nicht für Schutzansprüche. Wenn allerdings mehr verändert wurde, kann es da durchaus welche geben. Du kannst ja mal den Verlag anfragen. Es ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber vielleicht hilft der Dir weiter. Viele Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 07:06, 17. Mär. 2010 (CET)
- Der Verlag begeht Copyfraud mit eiserner Konsequenz und wird den Teufel weiterhelfen. Aber zur Veranschaulichung: hier sind zwei Kartendecks von einem deutschen und einem österreichischen Hersteller (der Narr und XIX können in beiden Dreiergruppen zum Vergleich dienen). Die Unterschiede innerhalb des österreichischen Herstellers in den vergangenen 120 Jahren sind weitaus geringer als diese hier. --KnightMove 08:49, 17. Mär. 2010 (CET)
- Nachtrag: Weiter unten sind Tarock I und X direkt verglichen in der deutschen, österreichischen, tschechischen und ungarischen Variante. Die stärker abweichende letztere geht auf eine noch ältere Vorlage zurück; die anderen geben ein gutes Bild von der Bandbreite der Variationen. --KnightMove 08:57, 17. Mär. 2010 (CET)
- Hier bin ich nach wie vor dankbar für einen Tipp. --KnightMove 08:30, 21. Mär. 2010 (CET)
Ich wollt' ich wär' ein Huhn
Hallo! Da ich mich selbst nicht gut in den Urheberrechtssachen auskenne und ich beim Urheberrecht nicht mit "try and error" handeln will, bin ich mal mutig und stelle hier zur Sicherheit dies zur Diskussion. Derzeit schreibe ich einen kleinen Artikel über den Film "Glückskinder" von 1936(veröffentlicht). Dürfte ich das Video vom "Ich wollt' ich wär' ein Huhn" mit dem Verweis auf Bild-PD-§134 hochladen? Ich kanns mir einfach nicht vorstellen (Siehe z.B. [11]). Rechteinhaber müsste doch die UFA sein. Oder gilt es hier nach dem Urheber des Liedtextschreibers zu schauen? Oder evtl. die Sänger? Sorry, ich blicks nicht ganz. ;-) Wenn es nach Bild-PD-§134 geht, dann kann ichs nur auf de.wiki hoch laden, oder? Oder gibts auch auf den Commons etwas dafür? Die Sprachbarriere macht mir da regelmäßig etwas Probleme. Gruß --Srvban 23:03, 20. Mär. 2010 (CET)
Ganz sicher kein Fall für 134 --FrobenChristoph 00:53, 21. Mär. 2010 (CET)
- Sag mir doch dann bitte ob es eine Lösung gibt oder nicht. Schließlich ist das Werk über 70 Jahre alt. Welchen Lizenzbaustein muss ich nehmen? Oder gibts keine Lösung? Wenn nicht: Warum? --Srvban 12:12, 21. Mär. 2010 (CET)
- Weil das Urheberrecht was anderes sagt als ist über 70 Jahre alt. Es heist 70 Jahre pma (post mortem auctoris), das heist es ist das Todesjahr des Urhebers ist ausschlaggebend, nicht das Endstehungsjahr des Werkes. Bobo11 12:17, 21. Mär. 2010 (CET)
Ganz einfache Rechnung: Das verlinkte Video ist ein Teil des Films. Der stammt von Paul Martin († 1967), der noch keine 70 Jahre verstorben ist. Die Hauptdarsteller, Drehbuchautoren usw. braucht man daher für die 70er-Jahre-Regel schon nicht mehr heranziehen (wären aber theoret. ebenso für die Bestimmung der Verwendbarkeit erforderlich!). Ein Filmausschnitt ist also nicht möglich. „Ich wollt ich wär ein Huhn“ selbst ist nun von Peter Kreuder geschrieben worden. Der verstarb sogar erst 1981, eine Verwendung des bloßen Liedes ist also auch nicht möglich: Zusammenfassung: Es gibt keine Möglichkeit, das Video oder das Lied auf Wikipedia zu verwenden. --Paulae 12:40, 21. Mär. 2010 (CET)
Foto-Lizenz für Print
Hallo Zusammen!
Ich habe mal eine generelle Frage zu den Fotorechten. Ich würde gerne ein Foto, dass unter allen diesen Litenzen steht:
- This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 1.0 Generic license.
- This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic license.
- This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 2.5 Generic license.
- This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license.
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Rugby_follis.jpg
für ein Printprodukt benutzen.
Kann ich das überhaupt, wenn der Rest der Seite keine CC-Lizent besitzt? Ist das neuentstandene Werk die ganze Printseite oder ist das Bild noch als einzelnes (CC) Werk zu sehen?
Viele Dank, Boris (heute --213.39.193.142 20:02, 21. Mär. 2010 (CET))
- Ja, das geht. Und Du kannst mit dem Rest verfahren, wie Du willst. Du mußt nur den Urheber und die Lizenz dieses Bildes angeben. ireas (talk’n’judge - DÜP) 20:04, 21. Mär. 2010 (CET)
- Danke :) --213.39.193.142 20:16, 21. Mär. 2010 (CET)
Pothead
Der Artikel Pothead zitiert teilweise die MySpace Seite, ohne das dies als Quelle angegeben wird. Was tun?--Tankwart 01:07, 22. Mär. 2010 (CET)
- In zukunft unter Angabe der Quelle auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen melden. Ich habs mal übernommen. Gruss Port(u*o)s 01:31, 22. Mär. 2010 (CET)
- Da wäre allerdings das Verfahren unter WP:LKV richtig gewesen... -- Chaddy · D·B - DÜP 14:25, 22. Mär. 2010 (CET)
- Stimmt, war ja schon spät. Schiebst Dus rüber oder soll ich? Port(u*o)s 14:28, 22. Mär. 2010 (CET)
- Da wäre allerdings das Verfahren unter WP:LKV richtig gewesen... -- Chaddy · D·B - DÜP 14:25, 22. Mär. 2010 (CET)
Bild von Heinrich Pfusterschmid-Hardtenstein
Tut mir leid! Ich versuche das Bild von Heinrich Pfusterschmid-Hardtenstein ins Wikipedia zu bringen, doch leider schaffe ich es nicht, obwohl ich das eine und andere schon in Wikipedia-Hilfe gelesen habe. Es ist auch schon in Wikipedia-Commons, nur weiß ich nicht, wie ich die Wikis miteinander verknüpfen kann. Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte! Vielen Dank! Liebe Grüße Willy Puchner
Hier der Wikipedia-Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Pfusterschmid-Hardtenstein (nicht signierter Beitrag von Willy Puchner (Diskussion | Beiträge) )
- Vielleicht hilft dir das WP:Bildertutorial.--134.2.3.103 19:30, 22. Mär. 2010 (CET)
- OK, das Problem ist wo anderes. Das Bild ist schon drin, aber der Artikle ist noch nicht gesichtet. (WP:Gesichtete Versionen). Das passiert aber schon noch irgend wann.--134.2.3.103 19:32, 22. Mär. 2010 (CET)
- Nur um noch mal ganz sicher zu gehen: Du hast das Bild selbst aufgenommen. Das wird noch glaubhafter wenn du noch dazu schreibst wann und wo das geschah.--134.2.3.103 19:33, 22. Mär. 2010 (CET)
Bitte um Prüfung.
Ich hatte vor längerer Zeit en:Catherine Grand in der damaligen Fassung übersetzt, aber nach der Fertigstellung festgestellt, daß der Text in EN eine URV war und meine Arbeit per SLA entsorgen lassen. Ich habe dann das ganze Ding umformuliert und unter Benutzer:Matthiasb/Notizblock#Catherine Noël Grand abgespeichert. Könnte, damit ich den Text demnachst in den ANR setzen kann, bitte jemand gegenchecken, ob der Text in der Fassung keine URV zur Originalquelle mehr darstellt? --Matthiasb 12:39, 20. Mär. 2010 (CET)
- Niemand? --Matthiasb 12:38, 22. Mär. 2010 (CET)
- Ganz subjektive Meinung: eine derartige Übersetzung besitzt eine eigene Schöpfungshöhe. Ist also ein neues Werk. Aber das ist nur meine Privatmeinung. --Marcela 14:18, 22. Mär. 2010 (CET)
- Sehe ich nicht so. In weiten Teilen ist es einfach nur eine Übersetzung, teilweise so nah am Text, dass der deutsche Text beim Lesen holprig klingt. Auch solche Wertungen wie „gerade einmal sechzehn Jahre alt“ stammen aus dem Text. Mein Tipp: Ein paar Tage warten und dann noch einmal über den Text gehen und ihn in der Satzstruktur und im Ausdruck anpassen, ohne vorher nochmal aufs Englische Original zu schauen. Mit etwas zeitlichem Abstand sieht man auch die grammatikalischen Fehler („Auf dieser Reise wurden Talleyrand von hübschen Nichte begleitet und Catherine verließ Paris im Zorn.“) besser. --Paulae 12:12, 23. Mär. 2010 (CET)
- Ganz subjektive Meinung: eine derartige Übersetzung besitzt eine eigene Schöpfungshöhe. Ist also ein neues Werk. Aber das ist nur meine Privatmeinung. --Marcela 14:18, 22. Mär. 2010 (CET)
Screenshot Schöpfungshöhe
Hat so ein Screenshot wirklich keine Schöpfungshöhe wie der Hochlader beschreibt? Da wir doch ein Bild im Text gezeigt. siehe Beipiel --Nur Leser 10:23, 23. Mär. 2010 (CET)
- Der Screenshotter hat wohl Freiheit iSd GFDL und Gemeinfreiheit durcheinander geworfen. So stimmt das nicht: während man über die Schöpfungshöhe der Texte wirklich streiten könnte - ich würde sie eher bejahen-, ist das Bild doch zumindest ein geschütztes Lichtbild. Und Beiwerk ist das hier auch nicht, da es bei dem Screenshot gerade um dieses Bild geht. Da aber ausdrücklich die GFDL als Lizenz - hier auf Text und Bild tatsächlich passend genannt wurde, ist das wohl keine Absicht, sondern lediglich Unkenntnis. Ich vermute, dass der Hochlader nach einem Hinweis auf Wikipedia:Weiternutzung sich daran halten wird. Kragenfaul- 12:11, 23. Mär. 2010 (CET)
- Gerade erst auch gesehen, der Hochlader ist ja sogar ein Admin bei PlusPedia und hier ja auch schon einige Zeit dabei Benutzer:Yülli wenn es die gleiche Person sein sollte. Weiß man ja nie. Danke Kragenfaul. --Nur Leser 12:55, 23. Mär. 2010 (CET)
Hallo ihr, ich habe bei Commons eine Karte von Deutschland aus dem Jahr 1943 gefunden, die von einem User bereits erstellt worden ist. Jetzt habe ich diese Karte weiterverwendet und um einen Punkt ergänzt, den ich in dem Artikel HJ-Marinehelfer brauche. Der neue Name der Datei ist: Datei:Großdeutsches Reich 1943.jpg. Ich habe bei diesem Bild den ursprünglichen User genannt. Kann mal jemand drüberschauen, ob das so korrekt ist oder darf ich Commons Dateien nicht verändern? --PimboliDD 11:57, 23. Mär. 2010 (CET)
- (Ich habe mal die Dateinamen verlinkt). 1. Nimm als Dateiformat png, das ist bei Karten ohne Relief eine ganze Klasse besser und weniger artefaktanfällig. 2.Die Markierungen der Marinehelfer gegen durch die ähnlich Farbwahl zur Grenze des Reichs unter. 3. Lade die Datei auf die Commons hoch und nicht lokal auf de.WP.
4. Einmal CC-by-Sa-3.0 als Lizenzbaustein reicht.(unported und de nicht als unterschiedlich erkannt) 5. Du selber bist Urheber der abgewandelten Karte, dass solltest Du so in die Dateibeschreibung schreiben, sonst sieht es so aus, als wäre Ziegelbrenner auch der Urheber der Marinehelferkartenerweiterung. 6. Verlinke die Originalkarte am besten. (Ich werde einige Sachen schon anpassen). Kragenfaul- 12:26, 23. Mär. 2010 (CET)- Danke Kragenfaul. Ich habe eine neue Version dieser Karte bei Commons hochgeladen. (Datei:GDRneu.png. Kannst du noch mal deine Veränderungen einbauen und die alte Datei: Datei:Großdeutsches Reich 1943.jpg per SLA entfernen? Danke sehr.--PimboliDD 14:02, 23. Mär. 2010 (CET)
- [12]. Kragenfaul- 14:27, 23. Mär. 2010 (CET)
- Besten Dank Dir und einen schönen Resttag in der WP.--PimboliDD 14:28, 23. Mär. 2010 (CET)
- [12]. Kragenfaul- 14:27, 23. Mär. 2010 (CET)
- Danke Kragenfaul. Ich habe eine neue Version dieser Karte bei Commons hochgeladen. (Datei:GDRneu.png. Kannst du noch mal deine Veränderungen einbauen und die alte Datei: Datei:Großdeutsches Reich 1943.jpg per SLA entfernen? Danke sehr.--PimboliDD 14:02, 23. Mär. 2010 (CET)
Zitate aus Urheberrechtsverletzungen
Darf man aus Urheberrechtsverletzungen zitieren? --84.61.146.104 20:50, 23. Mär. 2010 (CET)
Schöpfungshöhe von Kostümen
Wie sieht es mit sowas aus: Erreicht das Kostüm Schöpfungshöhe? Gut, es ist ein Kostüm nach traditioneller Vorlage, aber ist nicht das Anpassen und "Bearbeiten" der historischen Vorlage ein kreativer Akt, der zu Schöpfungshöhe führt? Mir geht es letztlich darum, ob wir für solche Fotos eine Freigabe des Inhabers der Rechte am Kostüm brauchen, ähnlich wie bei Theaterfotos. --Wikipeder 00:23, 23. Mär. 2010 (CET)
- ? Ich sehe da einen Hut und ein Tuch und das nichtmal sonderlich kreativ. Ob das ein eigenständiges Kostüm war, was man z.B. so kaufen konnte, wage ich sowieso stark zu bezweifeln. --Paulae 12:02, 23. Mär. 2010 (CET)
- Warum fragst du mich nicht gleich selbst? Das "Kostüm" besteht aus einer 08/15-Plastemaske, die mit Farbe bepinselt wurde sowie einem Stück Stoff. Allerdings ist die Frage nicht so falsch. Bei diesem Bild kam es seinerzeit zu einem Rechtsstreit, der mit einem Vergleioch in vierstelliger Höhe endete. Die Schneiderin des Kleides rechts am Rand hat die Berliner Zeitung verklagt. --Marcela 13:11, 23. Mär. 2010 (CET)
- Hallo Ralf, ich frage hier, weil das hier viel besser dokumentiert und wieder gefunden wird! Aber jetzt im Ernst - schon klar, dass das eine bepinselte Standardmaske ist und ein irgenwie drapiertes Stück Stoff. Auch klar, dass man normal nicht daran denkt, dass man ein geschütztes Werk vor sich haben könnte. Aber wir sind ja hier zum Nachdenken: Erreicht also das individuelle Anpinseln und Nach-eigenem-Entwurf-Hindrapieren Schöpfungshöhe? Immerhin steckt da leicht eine Menge mehr kreative Leistung drin als in aus dem Handgelenk gefeuerten Handyfotos, geschweige denn in Lichtbildern nach UrhG. Die Frage stellt sich insbesondere bei den Bergen von Bildern wie in Commons:Category:Carnivals (ich weiß, WP ist nicht Commons, aber das zeigt den Umfang des Phänomens). --Wikipeder 17:20, 23. Mär. 2010 (CET)
- Ich sehe da durchaus eine Problematik, über die man reden muß. Beim angesprochenen Bild existiert übrigens sogar eine Freigabe RaeB, obwohl die eigentlich unnötig ist. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist sowas sicher kein Problem, nicht alle derartigen Bilder entstanden jedoch in der Öffentlichkeit. --Marcela 17:28, 23. Mär. 2010 (CET)
- Hallo Ralf, ich frage hier, weil das hier viel besser dokumentiert und wieder gefunden wird! Aber jetzt im Ernst - schon klar, dass das eine bepinselte Standardmaske ist und ein irgenwie drapiertes Stück Stoff. Auch klar, dass man normal nicht daran denkt, dass man ein geschütztes Werk vor sich haben könnte. Aber wir sind ja hier zum Nachdenken: Erreicht also das individuelle Anpinseln und Nach-eigenem-Entwurf-Hindrapieren Schöpfungshöhe? Immerhin steckt da leicht eine Menge mehr kreative Leistung drin als in aus dem Handgelenk gefeuerten Handyfotos, geschweige denn in Lichtbildern nach UrhG. Die Frage stellt sich insbesondere bei den Bergen von Bildern wie in Commons:Category:Carnivals (ich weiß, WP ist nicht Commons, aber das zeigt den Umfang des Phänomens). --Wikipeder 17:20, 23. Mär. 2010 (CET)
- Warum fragst du mich nicht gleich selbst? Das "Kostüm" besteht aus einer 08/15-Plastemaske, die mit Farbe bepinselt wurde sowie einem Stück Stoff. Allerdings ist die Frage nicht so falsch. Bei diesem Bild kam es seinerzeit zu einem Rechtsstreit, der mit einem Vergleioch in vierstelliger Höhe endete. Die Schneiderin des Kleides rechts am Rand hat die Berliner Zeitung verklagt. --Marcela 13:11, 23. Mär. 2010 (CET)
- In Schöpfungshöhe wird aus einem Urteil zitiert, dass „bereits schon Konfektionsmodelle den Urheberrechtsschutz erreichen können (vgl. Schricker, § 2 Rdnr. 165; BGHZ 16, 4 = NJW 1955, 460 = GRUR 1955, 445)“ und dass deshalb „die Grenzen des Urheberrechtsschutzes bezüglich Modeschöpfungen nicht ins Unermessliche zu schrauben [sind] (Urteil vom 23. Oktober 2001, Az. 5 O 5288/01, NJW-RR 2002, 619)“ --Wikipeder 17:51, 23. Mär. 2010 (CET)
Wikipeder fragt aufgrund einer Anfrage auf seiner Disk von mir, die sich auf Datei:Jerusalem_feiert_Purim.jpg und den dortigen Eintrag des BLU-Bots bezog. Um am konkreten Objekt zu bleiben: Schöpfungshöhe ja oder nein? Wenn ja, dann gibt es noch viel zu tun, denn Fotos von Faschingskostümen ohne Freigabe gibt es noch eine ganze Menge :-) Freundliche Grüße, -- emha d|b 01:17, 24. Mär. 2010 (CET)
- Das ist ein Beispiel, es geht mir aber um eine allgemeine Regelung. --Wikipeder 11:30, 24. Mär. 2010 (CET)
- Wir behandeln das Thema SH hier immer fallbezogen, eine Verallgemeinerung versuchen wir zu vermeiden. --Marcela 11:35, 24. Mär. 2010 (CET)
Danke Ralf. Genau deswegen frage ich, wegen dieses Beispiels. Das Kostüm rechts: Schöpfungshöhe ja oder nein? Was sagen die Expert/inn/en? Um Erlaubnis fragen kann man da niemanden (mehr) (wegen 2004, Jerusalem), hier müsste gelöscht werden... --emha d|b 13:02, 24. Mär. 2010 (CET)
- Im konkreten Fall würde ich SH verneinen, die Elemente des Kostüms sind jahrhundertelang verwendet. Ich sehe nichts übermäßig Kreatives. Ich würde aber beschneiden, RaeB ist bei der erkennbaren Frau ev. ein Problem. --Marcela 13:11, 24. Mär. 2010 (CET)
- Ich tendiere dazu, in diesem konkreten Fall darauf zu erkennen, dass wir überfordert sind. Wir haben keine Experten für Schöpfungshöhe bei Klamotten. Wie wir aus der Rechtsprechung sehen, kann genau genommen auch kein Expertentum geben, weil es keinen klaren Rahmen gibt, an dem man sich orientieren könnte. Wir können hier nur vermeintlich klar entscheiden, ob wir Schöpfungshöhe, also eine URV vor uns haben oder nicht. Wir sollten besser entscheiden, ob wir das Bild vor dem Risiko einer URV hier behalten wollen. Wir behaupten mit dem Behalten des Bildes, dass das Kostüm von jedem für alle Zwecke, auch kommerziell etc., kopiert und bearbeitet werden darf, sei es, weil es keine Schöpfungshöhe aufweise, oder weil es cc-by-sa lizensiert sei. Mir ist nicht wohl dabei. "Schon Konfektionsmodelle [können] den Urheberrechtsschutz erreichen", s. o. --Wikipeder 14:43, 24. Mär. 2010 (CET)
- Könnte ich auch mit leben, die bauchschmerzen sind verständlich. SH ist immer Ansichtssache. Warten wir mal ab, was andere dazu meinen. --Marcela 14:48, 24. Mär. 2010 (CET)
- Ich tendiere dazu, in diesem konkreten Fall darauf zu erkennen, dass wir überfordert sind. Wir haben keine Experten für Schöpfungshöhe bei Klamotten. Wie wir aus der Rechtsprechung sehen, kann genau genommen auch kein Expertentum geben, weil es keinen klaren Rahmen gibt, an dem man sich orientieren könnte. Wir können hier nur vermeintlich klar entscheiden, ob wir Schöpfungshöhe, also eine URV vor uns haben oder nicht. Wir sollten besser entscheiden, ob wir das Bild vor dem Risiko einer URV hier behalten wollen. Wir behaupten mit dem Behalten des Bildes, dass das Kostüm von jedem für alle Zwecke, auch kommerziell etc., kopiert und bearbeitet werden darf, sei es, weil es keine Schöpfungshöhe aufweise, oder weil es cc-by-sa lizensiert sei. Mir ist nicht wohl dabei. "Schon Konfektionsmodelle [können] den Urheberrechtsschutz erreichen", s. o. --Wikipeder 14:43, 24. Mär. 2010 (CET)
Im Zweifel gegen Schöpfungshöhe bei Klamotten. Ansonsten können wir Personenfotos von weibl. Promis bei Galas usw. nur noch als Gesichtsfotos publizieren --Historiograf 16:36, 25. Mär. 2010 (CET)
URV oder reine Faktenübernahme?
Kann man bitte jemand überprüfen, inwieweit dieser Artikel und die Biografie von Jule Flier auf dieser Seite (S. 2) als URV gelten könnten? Es ist zwar kein langer Text aber teilweise stimmen Sätze wortwörtlich überein, die Struktur ist gleich und das mal ein Wort ausgetauscht wurde, macht daraus keine neue geistige Schöpfung. Oder handelt es sich um reine Fakten, die durchaus wortwörtlich übernommen werden können? --Paulae 17:27, 23. Mär. 2010 (CET)
Gibt es irgendeinen Grund, sich nicht an WP:TP zu orientieren? Ist dort irgendetwas unklar? Bei einem so kurzen Text begreife ich offengestanden nicht, wieso man die winzige Transferleistung nicht erbringen kann, hier keine URV zu sehen --Historiograf 16:38, 25. Mär. 2010 (CET)
Schöpfungshöhe
Hat das Einzeichnen des ungefähren Verlaufs eines Tunnels auf einem Foto Schöpfungshöhe? Ich hätte da ein Foto, das verwendbar wäre, aber ein Mensch mit unbekannten Lebensdaten hat später diesen Tunnelverlauf draufgekritzelt und "Tunnel" dazugeschrieben. Danke, --Svíčková na smetaně 22:04, 24. Mär. 2010 (CET)
- Ich glaube nicht, dass durch ein solches Einzeichnen ein schützbares Werk geschaffen wird. Gestumblindi 01:13, 25. Mär. 2010 (CET)
- Danke, --Svíčková na smetaně 13:16, 25. Mär. 2010 (CET)
Fresken in Innenräumen in Österreich.
Anlass ist diese Diskussion. An welcher Stelle in Panoramafreiheit#Österreich liest Benutzer:Steindy, dass die Panoramafreiheit auch für Fresken in Innenräumen gilt? Ein Photo ist doch eine Vervielfältigung eines Werkes der Malkunst.--134.2.3.103 13:14, 25. Mär. 2010 (CET)
- Er hat Recht, die panoramafreiheit ist in Österreich nicht nur auf öffentlichen Raum beschränkt sondern gilt auch innerhalb von Gebäuden. Deshalb dürfen derartige Motive auch nur nach Commons geladen werden, hier auf .de sind sie unzulässig. --Marcela 18:32, 25. Mär. 2010 (CET)
- Da steht zwar „ausgenommen sind […] die Vervielfältigung eines Werkes der Malkunst oder der graphischen Künste“, aber das Abfotografieren (aus der Ferne mit anderer Perspektive und Lichteinflüssen) ist wohl nicht das gleiche wie vervielfältigen (abmalen). --Toffel 18:57, 25. Mär. 2010 (CET)
Bilder der Firma NS-Bildberichterstattung, Inhaber Heinrich Hoffmann
Auf wen sind die Rechte des Herrn Hoffmann übergegangen? Ich habe hier ein Buch von Baldur von Schirach, der ja bekanntermaßen erst 1974 gestorben ist, mit Poträts, die aus der o.a. Firma stammen. Das Buch ist 1934 veröffentlicht, also länger als siebzig Jahre her. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass die Rechte des Herrn Hoffmann auf den Bayerischen Staat übergegangen sind und der sie freigegeben hat. Stimmt das? --Ekkehart Baals 15:17, 25. Mär. 2010 (CET)
- Bayern hat die Rechte von Hitler übernommen - und dies ist auch nicht unumstritten, da ja Erben existieren. Heinrich Hoffmanns Rechte halten seine Erben und diese verfolgen URVs auch. Und diese Rechte bestehen bis zum 1. 1. 2028. --Marcela 15:30, 25. Mär. 2010 (CET)
Nennung von Quellen
Hallo, ist jemand, der ein Werk verfielfältigt oder bearbeitet, das unter der cc-by-sa-Lizenz 3.0 veröffentlicht wurde, dazu verpflichtet, die Quelle zu nennen (in diesem Fall die Quelle, von wo aus es auf Commons hochgeladen wurde)? Oder Variante 2: Gehört ein Link, der von der Autorennennung auf die Quelle linkt, zu der Bedingung „You must attribute the work in the manner specified by the author or licensor“? Ich glaube, es ist unter dieser Lizenz nur eine Angabe des Autors (ohne Link) und der cc-by-sa-Lizenz nötig. Stimmt das? --Toffel 16:59, 25. Mär. 2010 (CET)
- Du musst den Autor so nennen, wie er genannt werden möchte. Wenn er also einen Link mit in die Angabe "Urheber" eingebaut hat, dann musst du diesen Link auch angeben. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:26, 25. Mär. 2010 (CET)
- Es ging mir darum, was jemand angeben muss, der es aus Wikipedia weiternutzt (hätte ich vielleicht schreiben sollen). Frage 2 ist damit aber beantwortet. Muss derjenige die Quelle angeben, von der Wikipedia das Bild hat? --Toffel 18:48, 25. Mär. 2010 (CET)
- Im Allgemeinen muß die Quelle nicht genannt werden. ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:51, 25. Mär. 2010 (CET)
- Ok, danke euch beiden. --Toffel 18:58, 25. Mär. 2010 (CET)
O.g. Bild wird unter [13] zum Download zur Verfügung gestellt mit folgender Erklärung:
„Die Behörde für Inneres stellt Ihnen hier ein Bild in hochauflösendem Format zur Verfügung. Die Verwendung ist für alle Medien honorarfrei möglich. Obligatorische Quellenangabe : "Behörde für Inneres, Hamburg" oder "www.innenbehoerde.hamburg.de“
Wäre es legitim, das Bild hier zu verwenden und mit {{Bild-by}} zu markieren oder gibt es an der Stelle noch urheberrechtliche Unterschiede? Yellowcard 22:07, 25. Mär. 2010 (CET)
- „Die Verwendung ist für alle Medien honorarfrei möglich“ ist keine freie Lizenz... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:28, 25. Mär. 2010 (CET)
- (BK) :: +1. Wann werden diese ver*** ***köpfe in den Presseabteilungen sich daran gewöhnen, dass sie sich viele Nachfragen ersparen und ihrer PR nutzen, wenn sie CC-Lizenzen (also CC-BY oder CC-BY-SA) verwenden --Historiograf 22:49, 25. Mär. 2010 (CET)
- Eine Lizenz im Sinne einer Übertragung der Nutzungsrechte unter gewissen Bedingungen (Namensnennung, siehe zweiter Satz) sehe ich hier schon. Ansonsten ist der Lizenzbegriff im deutschen Recht nicht etabliert, eine Lizenz im Sinne von GFDL und CC-BY-SA ist {{Bild-by}} ebenfalls nicht. Daher bleibt meine Frage offen... Yellowcard 22:44, 25. Mär. 2010 (CET)
- (BK 2) Das ist alles völlig falsch. Selbstverständlich ist der Lizenzbegriff im deutschen Recht etabliert, es gibt auch schon Gerichtsentscheidungen zu freien Lizenzen. Eine Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen ist hier gegeben - wer hätte das je bestritten? Für uns einzig relevant ist eine freie Lizenz im Sinne unserer Richtlinien, und eine solche liegt nicht vor, da z.B. die Veränderbarkeit nicht zugesichert ist. Und wir sind nicht nur Nutzung durch Medien --Historiograf 22:49, 25. Mär. 2010 (CET)
- „ und eine solche liegt nicht vor, da z.B. die Veränderbarkeit nicht zugesichert ist.“ – danke, das beantwortet dann auch meine Frage. Yellowcard 22:53, 25. Mär. 2010 (CET)
- Die Frage, um die es hier geht, ist doch: Was ist Verwendung? Ist bei "Verwendung" eine weitergehende Freiheit ausgeschlossen (d.h. Änderung etc.)? Yellowcard 22:46, 25. Mär. 2010 (CET)
- Wir erfinden hier nicht jedesmal das Rad neu, nur weil dir bestimmte Grundkenntnisse und Erfahrungen auf dieser Seite fehlen. Ohne eine Freigabe via OTRS kann das Bild nicht verwendet werden, EOD --Historiograf 22:51, 25. Mär. 2010 (CET)
Hallo, der Abschnitt „Geschichte“ wurde vom Benutzer:MarketingCHG zunächst als Kopie von dieser Seite[14] eingefügt.
Das hatte ich zunächst nicht erkannt, ich habe den Benutzer aber zur Beseitigung von Qualitätsmängeln im Sinne der Wikipedia (chronologische Sortierung, kein „historisches Präsens“) aufgefordert. Dem ist der Benutzer nachgekommen, ich habe weiterhin einige werbliche bzw. nicht neutrale Formulierungen entschärft.
Der Benutzer behauptet zwar glaubwürdig, Mitarbeiter des Artikelgegenstandes zu sein, was aber ohne OTRS-Ticket nicht nachprüfbar ist, und auch nicht aussagt, dass der Mitarbeiter zur Freigabe des Textes unter CC-BY-SA/GFDL berechtigt ist. Der Aufforderung, eine OTRS-Mail zu schicken (Diskussion:CHG-Meridian), will er bisher nicht nachkommen – bevor ich darauf bestehe, will ich hiermit hier mal nachfragen, ob ihr das in diesem Fall für nötig haltet.
Also: Ist die jetzige Version noch als Urheberrechtsverletzung zu werten? Soll ich die Zwischenversionen, die teilweise 1:1 dem Original entsprechen, aus der Versionsgeschichte entfernen (natürlich auf eine Weise, dass MarketingCHG als Urheber ersichtlich bleibt), sofern keine Freigabe-Mail eingeht? Gruß --dealerofsalvation 05:49, 18. Mär. 2010 (CET)
- Das ist kein neues Werk, sondern die Bearbeitung des übernommenen Textes. Versionsbereinigen bis davor oder Freigabe. Kragenfaul- 08:11, 24. Mär. 2010 (CET)
- Deine Aussage, es sei kein neues Werk, ist eindeutig, aber als Konsequenz reicht dir Versionsbereinigen bis davor? „Kein neues Werk“ bedeutet doch, dass auch die Bearbeitung urheberrechtlich geschützt ist, oder verstehe ich etwas falsch? Wäre nicht die Konsequenz deiner Aussage „Kein neues Werk“, die Versionsgeschichte bis einschließlich der bearbeiteten Version zu löschen, sofern keine Freigabe eingeht? --dealerofsalvation 18:58, 24. Mär. 2010 (CET)
- siehe § 23 UrhG: § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen - Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers. Es ist auch für die Bearbeitung des ursprünglichen Abschnittes eine Freigabe des ursprünglichen Urhebers nötig. Der rechtmäßige Weg wäre eine Versionsbereinigung und Einfügung einer auf den selben Fakten beruhenden Nichtbearbeitung. Kragenfaul- 09:19, 26. Mär. 2010 (CET)
- Danke, ich werde den Fall nun unseren bei URVs üblichen Weg gehen lassen. --dealerofsalvation 12:39, 26. Mär. 2010 (CET)
- siehe § 23 UrhG: § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen - Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers. Es ist auch für die Bearbeitung des ursprünglichen Abschnittes eine Freigabe des ursprünglichen Urhebers nötig. Der rechtmäßige Weg wäre eine Versionsbereinigung und Einfügung einer auf den selben Fakten beruhenden Nichtbearbeitung. Kragenfaul- 09:19, 26. Mär. 2010 (CET)
- Deine Aussage, es sei kein neues Werk, ist eindeutig, aber als Konsequenz reicht dir Versionsbereinigen bis davor? „Kein neues Werk“ bedeutet doch, dass auch die Bearbeitung urheberrechtlich geschützt ist, oder verstehe ich etwas falsch? Wäre nicht die Konsequenz deiner Aussage „Kein neues Werk“, die Versionsgeschichte bis einschließlich der bearbeiteten Version zu löschen, sofern keine Freigabe eingeht? --dealerofsalvation 18:58, 24. Mär. 2010 (CET)
Der Abschnitt über das Berliner Karl-Liebknecht-Denkmal ist wörtlich abgeschrieben (wenn auch gekürzt) von der Informationstafel neben dem erhaltenen Sockel des geplanten Denkmals. Ist das damit eine URV? --Thomas Binder, Berlin 12:40, 24. Mär. 2010 (CET)
WP:TP --Historiograf 16:39, 25. Mär. 2010 (CET)
- ...hatte ich gelesen. Bin daraus mangels Erfahrung aber auch nicht schlauer. Welche Stelle aus WP:TP meinst du genau? Im Prinzip ist es ja nicht mehr als die Darstellung von Tatsachen, könnte also noch zulässig sein. --Thomas Binder, Berlin 06:38, 26. Mär. 2010 (CET)
Probleme beim Hochladen
Hallo ihr, ständig stürzt WP beim Hochladen von Bildern ab. Jetzt ist was ganz komisches dabei herausgekommen. Das betrifft die Dateien: Datei:Feuerwehr-Ehrenzeichen (Brandenburg).jpg und Datei:Feuerwehr-Ehrenzeichen (Brandenburg) 2010.jpg Ich kann weder eine Lizenz nachtragen noch sonstige Infos einfügen. Die Dateien werden auch von von meiner Beobachtungsliste nicht aufgezeigt. Es ist, als wären diese nicht da und sind trotzdem da... kann da mal jemand helfen? --PimboliDD 14:37, 25. Mär. 2010 (CET)
- Versuch mal, oben über den Reiter „bearbeiten“ eine Lizenz einzufügen. --Toffel 16:45, 25. Mär. 2010 (CET)
- Um einfach eine Lizenz einzufügen, musst das das Bild nicht neu hochladen. Einfach wie Toffel schon schreib die Dateibeschreibunsseite wie jede andere Seite auch bearbeiten.
- Und das Problem mit der Beobachtungsliste liegt möglicherweise daran, dass du die Bilder gar nicht beobachtest... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:24, 25. Mär. 2010 (CET)
- Im Upload-Log lässt sich erkennen, dass keine leere Dateibeschreibungsseite hochgeladen wurde (Vorlage:Information war ausgefüllt). Trotzdem hat die Software keine Dateibeschreibungsseite erstellt. Scheint tatsächlich ein (hoffentlich temporärer) Bug gewesen zu sein. --Isderion 11:26, 26. Mär. 2010 (CET)
Semmelnknödeln
Im Artikel Semmelknödel habe ich vor Jahren den kurzen, aber berühmten Valentin-Karlstadt-Dialog zum Thema zitiert. Jetzt hat jemand, der auf seiner Website unseren Artikel übernommen hat, Post von Valentins Rechtsnachfolgern bzw. deren Anwalt bekommen. Das ist natürlich ärgerlich.
Wie schätzt ihr da die Urheberrechtslage ein? Ist das im Semmelknödel-Artikel noch ein zulässiges Zitat oder schon eine Urheberrechtsverletzung? Der gesamte Sketch liegt mir leider nicht vor, ich kann daher gerade nicht beurteilen, welchen Anteil dieses Zitat am gesamten Dialog hat. Rainer Z ... 17:49, 25. Mär. 2010 (CET)
- kennen wir den Nachnutzer? ;)
- welches nationale Recht greift?
- wie sieht die Homepage aus?
- Wenn es ein Kleinzitat ist, müssen es die Urheberrechtsinhaber hinnehmen, daß zitiert wird. Dazu muß man freilich den gesamten Dialog kennen. Es gibt noch weitere Schranken des Urheberrechts, die eventuell greifen könnten (Art. 4 & 5 GG). --Marcela 18:27, 25. Mär. 2010 (CET)
Ohne vorauseilenden Gehorsam zu zeigen, ist der Sketch wirklich so bekannt, daß eine Erwähnung im Artikel gerechtfertigt ist. Valentin war doch schon bei seinem Tod vergessen, und nur Kultursnobs kennen seine Dialoge so genau (ok, bei mir ist es der Buchbinder Wanninger und Isoprophyl, aber die würde ich darum nie einarbeiten).Oliver S.Y. 19:43, 25. Mär. 2010 (CET)
- Da bekomme ich richtig Lust, den gesamten Dialog auf Wikiversity zu veröffentlichen ;) Hat den jemand? --Marcela 19:45, 25. Mär. 2010 (CET)
- Oliver, hast du womöglich versehentlich statt eines Fragezeichens einen Punkt ans Ende des ersten Satzes gestellt? In diesem Fall ändert sich dadurch die Aussage entscheidend.
- So lange kann Valentin nicht vergessen gewesen sein, ich kenne den seit meiner Kindheit oder frühen Jugend. Und meine Eltern waren keine Kultursnobs. Valentin lief damals gelegentlich im Fernsehen. Und die Semmelnknödeln dürften zu den bekanntesten Geschichten gehören, neben der Kunst, die aber viel Arbeit macht.
- Hilft aber urheberrechtlich nicht weiter. Rainer Z ... 20:23, 25. Mär. 2010 (CET)
- Also bei uns in der Familie blieb die Erinnerung an ihn wegen einer Schallplatte [15] erhalten. Aber ich sehe schon im weiteren Bekanntenkreis eine große Unkenntnis bei einzelnen Sketchen. Problem ja wohl auch die fehlende Präsenz im TV. "Kultursnobs" war in dem Sinn aber durchaus positiv belegt, ansonsten bist halt auch etwas älter als ich ;), da gabs halt in der Kindheit nur West 1 und die BBC. Denke, die Sketche gingen immer über mehrere Minuten, der Anteil dürfte also im einstelligen Prozentbereich liegen.Oliver S.Y. 21:00, 25. Mär. 2010 (CET)
Der gesammte Dialog hat 38 Partien (Sprecherparts), das Zitat benutzt 5 davon; bzw. 12 von 73 Druckzeilen. --Konrad Stein 20:45, 25. Mär. 2010 (CET)
- Das ist also ein Kleinzitat, somit zulässig. Hast du den gesamten Wortlaut? --Marcela 20:46, 25. Mär. 2010 (CET)
- Habe gezählt nach: Gesammelte Werke Bd. 1, S.148-150, Piper: München 1981 (und danach auch das Zitat im Artikel frisiert). Wortlaut liegt mir vor, werde ich aber wohl kaum ohne URV irgendwohin laden können. Grüße von --Konrad Stein 20:55, 25. Mär. 2010 (CET)
- Wenn du so nett wärst und das abtipps oder einscannst kannst du es mir schicken: ralf@roletschek.de - ich veröffentliche es dann auf Wikiversity, dort sind Großzitate nach § 51 UrhG zulässig, Beispiel sind die Bilder in den Artikeln v:Der Landser und v:Verhüllter Reichstag --Marcela 21:02, 25. Mär. 2010 (CET)
- Habe gezählt nach: Gesammelte Werke Bd. 1, S.148-150, Piper: München 1981 (und danach auch das Zitat im Artikel frisiert). Wortlaut liegt mir vor, werde ich aber wohl kaum ohne URV irgendwohin laden können. Grüße von --Konrad Stein 20:55, 25. Mär. 2010 (CET)
Zitatrecht erscheint mir gegeben, über das, was Oliver S. Y. vorbringt kann ich dagegen nur den Kopf schütteln --Historiograf 22:42, 25. Mär. 2010 (CET)
- Dank Konrad Stein werde ich den gesamten Text auf Wikiversity veröffentlichen. Die paar Zeilen fallen klar unter Kleinzitat, sind also unbedenklich. --Marcela 22:56, 25. Mär. 2010 (CET)
- Stehst Du im Dienst der Kanzlei? Wenn der Text morgen veröffentlicht wird, ist er übermorgen in einem Forum und am Montag im ersten Blog. Und dreimal darfst Du raten, wer abgemahnt wird. Das Interesse der Kanzlei besteht keineswegs in der Löschung der Texte, sondern in der Verbreitung. Sonst hätten sie sich hier erstmal Eintrag Nummer 1 vorgeknöpft, den der kann von jedermann entfernt werden.
- Ich würde mich als Abmahnopfer erstmal an heise.de wenden, seit Gravenreuths Tod lechzt das Forum nach neuen Feindbildern :-) --Suricata 07:46, 26. Mär. 2010 (CET)
- Ich habe bei Heise bisher nur ahnungslose Quatschköppe erlebt, die der Piratenpartei huldigen und "alles frei" schreien. damit ist dem Abmahnopfer ganz sicher nicht geholfen. --Marcela 09:33, 26. Mär. 2010 (CET)
Postkarte – Schöpfungshöhe des Textes?
Ich würde gerne diese Postkarte hier hochladen, das Foto stammt von mir. Die Frage ist nun, ob der Text problematisch wäre. Nur ab wann hat ein Postkartentext dieser Länge Schöpfungshöhe o.ä.? Kennt da jemand die gesetzliche Regelung? Der Autor ist nicht zu ermitteln, die Postkarte selbst wird in einem Museum gezeigt (Foto entstand mit Fotoerlaubnis). Wenn hochladen: hier oder auf Commons? --Paulae 17:51, 26. Mär. 2010 (CET)
- Schöpfungshöhe ist da keine. Da Autor nicht erkennbar dürfte es auch mit dem Persönlichkeitsrecht okay sein. Rainer Z ... 18:25, 26. Mär. 2010 (CET)
License Tag
Ich möchte, dass ein Bild, das ich reingestellt habe, nicht ohne meine Erlaubnis weiter verwendet wird. Welchen License Tag kann ich in so einem Fall am besten wählen? --Porsche 997 Carrera 21:28, 26. Mär. 2010 (CET)
- Das kannst du nicht. Wenn du ein Bild hochlädtst, willigst du ein, daß es (auch kommerziell) weiterverwendet wird. --Marcela 21:31, 26. Mär. 2010 (CET)
- Ok, Danke. --Porsche 997 Carrera 21:32, 26. Mär. 2010 (CET)
- Du kannst aber über die Lizenz erreichen, dass dein Name genannt werden muss -- Memorino Lust, mitzuhelfen? 21:38, 26. Mär. 2010 (CET)
- Nachtrag: Zum Beispiel {{Bild-CC-by/3.0}} o.ä. Siehe auch Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder. -- Memorino Lust, mitzuhelfen? 21:41, 26. Mär. 2010 (CET)
- Ok, Danke. --Porsche 997 Carrera 21:32, 26. Mär. 2010 (CET)
Alte Topographische Karten
Hallo zusammen,
weil unter Wikipedia:Bildrechte#Karten wenig steht stell ich hier mal eine Frage zur Thematik: Wie gehen wir denn hier mit älteren topographischen Karten um?
Im Regelfalle sind da keine Namen der Graphiker drauf, die die Karte erstellt haben. Die zuständigen Landesämter werden wohl auch nicht damit rausrücken, wer es war, (soferen sie es überhaupt noch wissen), sondern werden ohnehin (fälschlicherweise) auf ihrem Copyright bestehen, egal wie alt die Karte ist. Auch die Uni in Greifswald, die hier eine Unmenge an älterem Kartenmaterial eingescannt hat, schreibt: "Nutzungsrechte: Die Nutzung dieser Aufnahme für Forschung, Lehre und Privatgebrauch ist gestattet. Gewerbliche Nutzung, Reproduktion und Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung des Instituts für Geographie und Geologie der Universität Greifswald." Ich seh das als Copyfraud. Gelegentlich steht auch die Herstellerfirma der Karte drauf, aber selbst falls es den Betrieb noch geben sollte: wer dort tatsächlich der Lithograph war läßt sich nach so langer Zeit in der Regel kaum noch herausfinden.
Also: können ältere Topographische Karten unter pd-alt-100 oder pd-alt-1923 hier bei uns verwendet werden?
Falls diese Frage schon mal in den Tiefen des Archives beantwortet wurde: ich habe es nicht gefunden. Ich bitte dies ggf. zu entschuldigen.-- kallewirsch 22:07, 21. Mär. 2010 (CET)
- Das siehst du richtig. Karten würde ich sogar als anonyme Werke bezeichen, da sie in der Rgel keinem einzelnen Kartograf zugewisen werden können. ICh seh keine Gründen, die gegen die Anwednung der 100 Jahr-Regel sprechen. Bobo11 22:13, 21. Mär. 2010 (CET)
- Bei Rechte an Geoinformationen#Rechtslage in Deutschland steht mehr. Manchmal sind (i.d.R. irgendwo unten auf dem Blatt) einzelne Kartographen genannt. Wenn du dann wie bei Hugo Petters nachweisen kannst, dass sie mindestens 70 Jahre tot sind (und zwar alle Beteiligten), sind die jeweiligen Karten gemeinfrei. Ansonsten solltest du nach Lebensdaten recherchieren. Wenn keine Kartografen genannt sind, sollte PD-alt-100 möglich sein. Bei ganz alten Karten, deren Urheber nach menschlichem Ermessen allesamt längst über 70 Jahre tot sein müssen (bspw. Topographischer Atlas des Königreichs Württemberg), sollte es auch keine Probleme geben. -- Rosenzweig δ 22:41, 21. Mär. 2010 (CET)
- @Rosenzweig, Dein Beispiel hinkt klein wenig. Denn Hugo Petters war nur der Kupferstechen und nicht der Kartograf, der Karten (das meinte ich ja mit; Der Kartograf ist in der Regel unbekannt). Klar auch dessen Werk als Kupferstecher, ist urheberrechtlich geschützt. -- Bobo11 09:17, 23. Mär. 2010 (CET)
- Petters war auch Kartograph, s. hier. -- Rosenzweig δ 23:58, 27. Mär. 2010 (CET)
Schöpfungshöhe
Da bei Karten immer Vorsicht geboten ist: kann man folgenden Beispielen (es gäbe hunderte andere mehr) Schöpfungshöhe zugestehen? Allen diesen Beispielen ist gemein, dass keine Quellen angegeben werden.
Oder anders gefragt: könnten solche Dateien wegen nicht ausreichender Lizensierung oder/aufgrund fehlender Quellen auf commons gelöscht werden? Lagekarten 23:45, 26. Mär. 2010 (CET)
- Kann man nicht pauschal sagen, kommt immer auf den Einzelfall an. Keines deiner Beispiele ist einfach irgendwoher kopiert, sondern sie wurden alle von den Hochladern bzw. genannten Benutzern selbst erstellt. Geographische Fakten wie Grenzverläufe sind zudem nicht urheberrechtlich geschützt, eine Karte, die wie Datei:KrajeCR1960.gif nichts anderes zeigt, wird kaum schützbar sein. Datei:Leutkirch im Landkreis Ravensburg.png ist ähnlich, das bisschen Farbe begründet m. E. keine Schöpfungshöhe. Datei:Karte Hiddensee.png hat schon eher Schöpfungshöhe, ist als eigenes Werk des Hochladers aber urheberrechtlich kein Problem. Die Angabe, auf welchen Grundlagen solche Karten von ihren Urhebern erstellt wurden, ist natürlich wünschenswert, aber keine urheberrechtliche Voraussetzung für ein Behalten, ob hier oder auf Commons. Gruß -- Rosenzweig δ 17:49, 27. Mär. 2010 (CET)
übernahmen von formulierungen etc
in Deskriptive Unerschöpflichkeit und Französische Moralisten hat eine RL-socke mit nicht nachgewiesenen zitaten gearbeitet. (wie auch in einem eindeutigeren fall) ich habe einzelnachweise ergänzt und vermute, dass das ergebnis zwar unseriös, aber kein direkter verstoß gegen das urheberrecht der autoren mehr ist. vielleicht kann dies jemand mit besserer rechtskenntnis kurz gegenprüfen. danke, Ca$e 13:49, 27. Mär. 2010 (CET)
Lizenz Logo XKCD
Hallo Ich würde gerne das Logo von XKCD zu Wikipedia hinzufügen. Bei der Lizensierung bin ich mir nicht sicher ob: a) Die nötige Schöpfungshöhe zur Lizensierung überhaupt erreicht ist b) und falls ja, unter welcher Lizenz das Logo steht. Bezieht sich die CC Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung nur auf die Comics? Wär nett wenn jmd. mit mehr juristischem Wissen darum kümmert. -- Flexxxv
- Was ist XKCD? --Marcela 00:49, 28. Mär. 2010 (CET)
- xkcd.--84.160.188.248 00:56, 28. Mär. 2010 (CET)
- Da würde sich eine Anfrage an der Schöpfer von XKCD lohnen. Der setzt für dich sicher auch explizit sein logo unter eine Wikipedia-freundliche Lizenz. CC-By-NC ist es leider nicht.--84.160.188.248 00:57, 28. Mär. 2010 (CET)
- Das Bild, was jetzt im Artikel ist (darum geeht es?) ist zwar eine Menschendarstellung, bei solchen sind wir immer relativ streng. Ich sehe hier jedoch keine höhere gestalterische Leistung und damit Schöpfung als beim laufenden Auge. --Marcela 01:00, 28. Mär. 2010 (CET)
- Ne, ich vermute es geht ihm um das Logo auf der Webseite. Sind aber auch Menschen drauf. --84.160.188.248 01:05, 28. Mär. 2010 (CET)
- Das Bild, was jetzt im Artikel ist (darum geeht es?) ist zwar eine Menschendarstellung, bei solchen sind wir immer relativ streng. Ich sehe hier jedoch keine höhere gestalterische Leistung und damit Schöpfung als beim laufenden Auge. --Marcela 01:00, 28. Mär. 2010 (CET)
- Da würde sich eine Anfrage an der Schöpfer von XKCD lohnen. Der setzt für dich sicher auch explizit sein logo unter eine Wikipedia-freundliche Lizenz. CC-By-NC ist es leider nicht.--84.160.188.248 00:57, 28. Mär. 2010 (CET)
- xkcd.--84.160.188.248 00:56, 28. Mär. 2010 (CET)
Nochmal Spielkarten
Hier sind drei Versionen einer Spielkarte ("Sküs"): Links: aus dem 19. Jh. nach einer Vorlage von 1876 und gemeinfrei; Mitte: Moderne Variante desselben Kartenherstellers; Rechts: Modern, anderer Hersteller, nach derselben Vorlage von 1876. Hat die heutige Version der Karte (in beiden Fällen) wohl Schöpfungshöhe? --KnightMove 09:15, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Ich erkenne da keinen großen Unterschied (außer der etwas anderen Kolorierung). Also sind das keine neuen Werke und nicht geschützt. -- Chaddy · D·B - DÜP 09:52, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Es sind zeichnerisch auch etwas andere Details, und der Rand ist bei der alten ohne abgerundete Ecke, bei den neuen mit. Das begründet also noch keine Schöpfungshöhe? --KnightMove 06:49, 29. Mär. 2010 (CEST)
Gewinnerfotos der Jahrgänge der Friedensfahrt.
Ich erstelle gerade die Friedensfahrten (Jahrgänge). In der von mir benutzten Quelle(n) (Jahre anklicken) ist in den Listen jeweils ein Foto des Gewinners drin.
- Grundgedanke: Diese Fotos in die jeweiligen Artikel einbauen.
- Rechtlich: Ich müßte jeden Gewinner anschreiben, ob er die schriftliche Genehmigung erteilt. Zusätzlich die Firma anschreiben …
Ich weiß aus meinen Fahrten, daß ich eine Erklärung unterschreiben mußte; jedes Recht am Bild wird an die Firma/ den Fotograf abgegeben. Es müßte also reichen, friedensfahrt-info anzuschreiben. Reicht das auch für Wikipedia? Wenn es reicht, welche Anfrageformulierung wäre dann angemessen? Ich hab das noch nie gemacht und stehe mit rechtlichem Wissen kurz vor der Entdeckung des Anfanges. -- JLeng 09:29, 29. Mär. 2010 (CEST)
- Die altten Unterschriften sind heute aus 2 Gründen nicht mehr gültig: Das Medium Inteerrnet gab es noch nicht und es galt anderes Recht am eigenen Bild. Friedensfahrtsieger sind jedoch Personn öffentlichen Interesses im Sinne von § 23 UrhG, deren Einstimmung brauchen wir nicht. Wohl aber die Zustimmung des jeweiligen Fotografen. Für wen der damals gearbeiteet ht, dürftee unerheblich sein, Abtretungen des Urheberrechts waren (wenn übeerhaupt) nicht fürs Internet vereinbart. --Marcela 10:26, 29. Mär. 2010 (CEST)
- Also alle Fotografen herausfinden und anschreiben! … 58 Bilder … error … :) -- JLeng 12:08, 29. Mär. 2010 (CEST)
- So ist es. Die Fotografen halten die Urheberrechte. --Marcela 12:29, 29. Mär. 2010 (CEST)
- Also alle Fotografen herausfinden und anschreiben! … 58 Bilder … error … :) -- JLeng 12:08, 29. Mär. 2010 (CEST)
Lizenz
Sind Intros wie der von den Universal Studios oder Paramout frei lizensiert? Darf man sie dann hochladen? -- 93.82.12.214 14:48, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Du meinst die Intros zu Filmen, also z.B. [16]? Diese stehen AFAIK nicht unter einer freien Lizenz. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:26, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Richtig, es gibt keinen Hinweis darauf, dass die frei wären. Gestumblindi 18:22, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Ich bezweifle, daß das genannte Intro eine SH aufweist. Ein Globus der sich dreht, bunte Lichtstrahlen und ein Schriftzug? Höchstens die Musik...--Marcela 18:34, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Nein, darf man nicht. Mir ist kein Film-Intro bekannt, dass nicht urheberrechtlich oder durch sonstige Leistungsschutzrechte des UrhG geschützt wäre. Alleine die Vertonung ist regelmäßig urheberrechtlich und durch 3-5 verschiedene Leistungsschutzrechte geschützt. Die meisten Intros sind zudem Lichtbilder und unabhängig einer Schöpfungshöhe geschützt. (Der Universalglobus war lange ein abgefilmtes Model) Kragenfaul- 16:14, 29. Mär. 2010 (CEST)
nutzbar für Commons?
Die Seite cultinfo.ru (anscheinend eine staatliche/öffentliche Seite des Oblast Wologda) schreibt ganz unten auf die Seite When the information of the portal is fully or partially used the reference to the source is obligatory. Ist das schon eine (für commons) nutzbare Freigabe? Insbesondere auf das Bild auf dieser Seite habe ich es abgesehen, im Lexikonteil von cultinfo scheint es den Weiternutzungs-Disclaimer nicht mehr zu geben. Kann ich das Bild nutzen? Und wenn ja: auf de oder commons? und mit welcher Lizenz? Danke, Rbrausse (Diskussion Bewertung) 12:09, 29. Mär. 2010 (CEST)
- Das ist keine Lizenz, sondern lediglich die Forderung, dass Weiterverwendungen mit einer Quellenangabe zu versehen sind. Da Informationen eh nicht urheberrechtlich geschützt sind, sagt das urheberrechtlich nichts aus. Kragenfaul- 16:05, 29. Mär. 2010 (CEST)
- hmm, schade. Aber danke für die Auskunft! Rbrausse (Diskussion Bewertung) 16:28, 29. Mär. 2010 (CEST)
Logo ohne Schöpfungshöhe?
Ist [17] in der DE:Wikipedia zu verwenden? --Eingangskontrolle 22:41, 29. Mär. 2010 (CEST)
- Ja. ireas (talk’n’judge - DÜP) 22:45, 29. Mär. 2010 (CEST)
Fragen zur Lizenzierung und Namensnennung bei abgewandelten Werken
Hallo zusammen! Ich habe zwei Fragen im Zusammenhang mit Lizenzen, die eine Namensnennung vorsehen.
Ausgangssituation: Ich erstelle ein neues Werk und greife dabei auf Arbeiten zurück, die unter einer Lizenz mit Namensnennung veröffentlicht sind (z. B. CC-BY-SA). Nun zu meinen beiden Fragen:
- Wenn ich dabei Arbeiten verwende, die selbst wiederum auf anderen Werken mit einer Namensnennungslizenz basieren, muss ich dann in meinem Werk alle Namen nennen, oder reicht die Namensnennung des Urhebers, auf dessen Arbeit mein Werk primär basiert aus?
- Kann ich nun – eine korrekte Namensnennung vorausgesetzt – als Urheber der neuen Arbeit, diese als gemeinfrei deklarieren oder bin ich gewzungen ebenfalls eine CC-BY-SA Lizenz zu verwenden?
Können diese Fragen überhaupt pauschal beantwortet werden? Danke schon mal im Voraus und viele Grüße, --Sponk 17:30, 27. Mär. 2010 (CET)
- Das kann nicht pauschal beantwortet werden denn die Grenze wann ein eigenes Werk entsteht und wann es mehrere Urheber gibt ist nicht klar zu ziehen. Das wird immer eine Einzelfallentscheidung sein. --Marcelah 18:05, 27. Mär. 2010 (CET)
- Miturheber gibt es nur, wenn man ein Werk zusammen schafft. Hier geht es um Bearbeitung im weiteren Sinn. In 99% der Fälle unterliegt die Veröffentlichung einer solchen einem Einwilligungsvorbehalt des/der Urheber des bearbeiteten Werks, § 23 S. 1 UrhG: Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.. Wenn das ursprüngliche Werk unter einer starken Copyleft-Lizenz, wie einer CC-by-SA, steht, musst du jede Bearbeitung ebenfalls unter einer starken kompatibelen Coyleft-Lizenz veröffentlichen, sonst ist das in aller Regel rechtswidrig. Wer als Urheber zu nenne ist, ist einfach. Jeder, der als Miturheber des Bearbeiteten Werks anzusehen ist + falls das bearbeitete Werk selber eine Bearbeitung ist, alle Urheber der Vorgängerwerke. Kragenfaul- 18:15, 27. Mär. 2010 (CET)
- Vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Damit sind meine Fragen eindeutig beantwortet. Viele Grüße, --Sponk 19:42, 27. Mär. 2010 (CET)
- Miturheber gibt es nur, wenn man ein Werk zusammen schafft. Hier geht es um Bearbeitung im weiteren Sinn. In 99% der Fälle unterliegt die Veröffentlichung einer solchen einem Einwilligungsvorbehalt des/der Urheber des bearbeiteten Werks, § 23 S. 1 UrhG: Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.. Wenn das ursprüngliche Werk unter einer starken Copyleft-Lizenz, wie einer CC-by-SA, steht, musst du jede Bearbeitung ebenfalls unter einer starken kompatibelen Coyleft-Lizenz veröffentlichen, sonst ist das in aller Regel rechtswidrig. Wer als Urheber zu nenne ist, ist einfach. Jeder, der als Miturheber des Bearbeiteten Werks anzusehen ist + falls das bearbeitete Werk selber eine Bearbeitung ist, alle Urheber der Vorgängerwerke. Kragenfaul- 18:15, 27. Mär. 2010 (CET)
Ich kenne leider den konkreten Fall nicht. Es gibt aber einen Sonderfall, wenn aus anderen Werken ein eigenes Werk mit Schöpfungshöhe entsteht. Sonst könnten Künstler Collagen nur aus gemeinfreien Werken erstellen. Da dürfte es allerdings wirklich kompliziert werden. Rainer Z ... 00:57, 28. Mär. 2010 (CET)
- Danke für Deinen Nachtrag, das ist natürlich ein wichtiger Hinweis. Meine Fragen waren übrigens allgemeiner Natur und nicht auf einen konkreten Fall bezogen. Viele Grüße, --Sponk 05:09, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Bearbeitungen sind immer neue Werke mit eigener Schöpfungshöhe. Du meinst vielleicht die Freie Benutzung, dabei muss nicht nur ein neues Werk entstehen, sondern ein selbstständiges neues Werk, das so selbstständig ist, dass die Züge der benutzten Werke in neuen verblassen und in den Hintergrund treten. Der BGH fordert einen strengen Maßstab für die Eigenständigkeit. Ein Begriff der oft verwendet wird, ist der Inspiration. Je näher das neue Werk nach Gattung und Art ist, desto eher eine Bearbeitung. Eine Verfilumg von einem Wikipediaartikel wäre wohl eine freie Nutzung, das Übersetzen in eine fremde Sprache eine Bearbeitung. Kragenfaul- 11:07, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Bearbeitungen sind eben nicht immer neue Werke. Wie kommst du nur darauf? --Marcela 11:27, 29. Mär. 2010 (CEST)
- § 3 Abs. 1 UrhG: [..]Bearbeitungen eines Werkes,[..] werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.. Kragenfaul- 07:13, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Bearbeitungen sind eben nicht immer neue Werke. Wie kommst du nur darauf? --Marcela 11:27, 29. Mär. 2010 (CEST)
Banknoten der Bank of England
Ich habe für den Faraday-Artikel eine 20-Pfund-Note mit Faraday nach commons hochgeladen und sie mit der Lizenz „Template:Non-free currency-UK“ gekennzeichnet. Jetzt habe ich gemerkt, dass das Template nur in der en:Wikipedia vorhanden ist. Läßt sich da noch ein korrekte Lizenz finden oder muß der Artikel ohne das Bild auskommen? --Succu 18:02, 27. Mär. 2010 (CET)
- Siehe Commons:Currency#United Kingdom. Geldscheine und Münzen des Vereinigten Königreichs unterliegen dem Crown Copyright und sind daher für einen Zeitraum von 50 Jahren nach Veröffentlichung urheberr. geschützt. Und damit leider auf Commons und der dt. WP so nicht verwendbar. --Kam Solusar 18:46, 27. Mär. 2010 (CET)
- Sehr Schade. Danke für die Auskunft. --Succu 08:30, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Nach UK-Recht sind sie geschützt, nach deutschem Recht gehen wir davon aus, dass alle Banknoten der Welt amtlich bekannt gemacht werden und wenden dann §5 UrhG an. --h-stt !? 22:31, 30. Mär. 2010 (CEST)
Logo von Die Simpsons – Der Film
Sieht hier jemand SH? Problematisch ist nur der angeknabberte Donut... -- Chaddy · D·B - DÜP 05:47, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Du hast ein Pulp-Fiction-Screenshot verlinkt. Kragenfaul- 07:01, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Das ist eine Deeplinking-Sperre... Falls das Logo nicht angezeigt werden sollte, einfach probieren, den Link (http://www.movie-infos.de/data/media/609/The_Simpsons_Titelschriftzug_02.jpg) direkt in die Adresszeile des Browsers zu kopieren oder alternativ diesen Link verwenden. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:35, 30. Mär. 2010 (CEST)
Einfügungen in Internationale Arbeiterassoziation
Ich bin mir unschlüssig, ob die dortigen Veränderungen in der Zeit vom 28./29. März tatsächlich mit den Urheberrechtsbestimmungen der Wikipedia konform sind und wäre für eine dritte Meinung dankbar. Ich empfehle zunächst den Einstieg über Diskussion:Internationale Arbeiterassoziation#Problem.
Für mich stellt sich die Situation so dar, als ob der Inhalt der Artikel Londoner Konferenz (1864) bzw. Londoner Konferenz (1871) in den Artikel eingeflossen ist und zwar weder unter dem in Hilfe:Artikel zusammenführen noch unter Hilfe:Artikelinhalte auslagern beschriebenen Vorgehen. In beiden Fällen wird dort betont, dass die Namensnennung der Autoren nicht verloren gehen darf. In der Versionsgeschichte "Internationale Arbeiterassoziation" taucht aber beispielsweise mein Name bei den aktuellen Bearbeitungen nicht auf. Mit kommt das irgendwie nicht koscher vor. Freundliche Grüße sendet --Aloiswuest 14:38, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Sehe ich es richtig, dass ausschließlich diese beiden ([18] und [19]) Texte abkopiert wurden, der Rest das Artikels aber in Ordnung ist? Wenn ja, dann liegt wohl keine Urheberrechtsverletzung vor, da die Texte keine Schöpfungshöhe haben.
- Und da die beiden abkopierten Texte offenbar umformuliert wurden, ist sowieso keine Urheberrechtsverletzung mehr gegeben. Siehe auch WP:TP. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:42, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Danke für deine Auskunft, Chaddy. Es sind in der Tat nach jetzigem Stand nur die beiden Konferenzartikel vorübergehend dort integriert gewesen. Dann weiß ich jetzt mehr und man lernt im Leben ja nie aus. Noch einen schönen Tag wünscht --Aloiswuest 18:21, 30. Mär. 2010 (CEST)
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dieser Artikel kürzlich gelöscht wurde (was offenbar keinem URler - einschließlich mir) aufgefallen zu sein scheint. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:28, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Nuja, GFDL hat gefehlt, CC war auf 2 Versionen beschränkt. Das war wirklich nicht NPOV. --Marcela 22:52, 30. Mär. 2010 (CEST)
Dokumente: Festschrift und Award
Kann bitte jemand die Commonsfähigkeit von Datei:Meyer-Festschrift.jpg und Datei:Kl acs 2a1.jpg beurteilen? Kommt da die (fehlende) Schöpfungshöhe zum Tragen? --Leyo 00:17, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Commons und SH.... Lieber hier belassen. --Marcela 00:24, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Hm, dann müsste erstgenannte Datei wohl noch umlizenziert werden… --Leyo 00:32, 31. Mär. 2010 (CEST)
Fotos eines patentierten Gegenstand
Ich bin im Besitz eines wahrscheinlich nicht in den Handel gelangten Patents und einer ganzen Reihe, wahrscheinlich nicht patenterter Versuchsvarianten des gleichen Objekts und würde gern die von mir gemachten Fotos davon zur Verfügung stellen. Ist dagegen (aus urheberrechtlichen Gründen) etwas einzuwenden? --Kürschner 18:52, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Hast du die Fotos selbst gemacht? Dann her damit! Vorerst hier auf .de hochladen, dann können wir einschätzen, wie es darum steht und gegebenenfalls nach Commons schieben, hier behalten oder löschen. --Marcela 22:43, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Ok, mache ich so. Obwohl mehr für Commons interessant, es war mir einfacher, die Frage hier zu stellen. Ich danke Dir!--Kürschner 07:49, 31. Mär. 2010 (CEST)
Lange Zitate
Im Artikel Merenptah-Stele wurde in dieser Version (1) URV reklamiert, da sehr lange Zitate eingefügt wurden. Nach Verkürzung der Zitate sah der Artikel so (2) aus, was m.E. akzeptabel ist. In Version (1) nimmt das Zitat im Vergleich zum restlichen Text sehr viel Raum ein. Ist dies als URV zu werten? --tsor 00:37, 28. Mär. 2010 (CET)
- Das mag stimmen, eine Versionslöschung ist aber nicht nötig, siehe Urteil AG Moabit Mutter Erde. --Marcela 00:48, 28. Mär. 2010 (CET)
- Ralf folgert das aus dem Gerichtsverfahren gegen ME [20]. Zitat: Den Grundsätzen der Gerichtsentscheidung folgend reicht es aus, Bearbeitungen, die rechtswidrige Links einfügen, zu revertieren; eine wesentlich kompliziertere Versionslöschung wäre hingegen aus Rechtsgründen nicht erforderlich. --tsor 15:39, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Eine Versionslöschung kann jedenfalls nicht schaden. Hier handelt es sich um ein Urteil eines Amtsgerichts. Eine Versionslöschung ist nicht falsch, auch wenn nach Ansicht des AG Tiergarten nicht notwendig. Yellowcard 16:01, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Durch eine Versionslöschung kann allerdings eine neue URV entstehen (in einer der zu löschenden Versionen kam neuer Text hinzu, der nach der Löschung einem anderen Autoren zugeordnet wird). Aus diesem Grund ist diese Gerichtsentscheidung durchaus wichtig. So können solche Problemfälle vermieden werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:11, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Es ist das bisher einzige Urteil, das sich mit einer solchen Problematik beschäftigt, insofern ist es bindend. Erst wenn es ein anderslautendes Urteil gibt, müssen wir umdenken, siehe Nebra --> Montezuma --Marcela 18:17, 28. Mär. 2010 (CEST)
- @Chaddy: Das wäre natürlich der klassische Fall „vom Regen in die Traufe“. In diesem Fall wäre ob des AG-Urteils und der lizenzkonformen Nutzung vermutlich auf die Versionslöschung zu verzichten. Andererseits darf auch nicht der Eindruck entstehen, dass die entsprechenden Inhalte unter einer freien Lizenz stehen, wovon man eigentlich auch bei den Inhalten der alten Versionen ausgegangen werden kann. All diese Aspekte (zum Beispiel das Faktum, dass im Sinne des korrekten Referenzierens auf Wikipedia-Artikel häufig mit Permalinks verwiesen wird) wurden vom AG wegen der Sache natürlich gar nicht in Betracht gezogen.
- @Ralf: Ich sehe nicht, wie dieses Urteil bindend sein könnte – es entlastet uns allenfalls, bindet uns aber zu nichts. Wäre in der Sache Mutter Erde die Version nach dem Revert auch unmittelbar gelöscht worden, wäre es vermutlich gar nicht zur Verhandlung gekommen. Im Rahmen des Urteil des AG Tiergarten wird IMO das Versionslöschen eher gestärkt. Ich meine aber, dass man dieses Urteil überhaupt nicht auf Lizenzfragen projizieren kann. Yellowcard 10:17, 29. Mär. 2010 (CEST)
- Natürlich ist es bindend. Gibts keine Gesetze, gelten Urteile. Ohne Urteile gelten Kommentare, darunter angesiedelt sind Rechtsgutachten. --Marcela 11:24, 29. Mär. 2010 (CEST)
- Wie gesagt: Ich sehe nicht, wie dieses Urteil bindend sein sollte bzw. wozu es uns binden sollte. Das ist unabhängig vom juristischen Stand eines Urteils meine Meinung ob des Inhalts dieser Gerichtsentscheidung. Oder wozu bindet dieses Urteil Deiner Meinung nach? Dazu, Versionsgeschichten von problematischen Inhalten nicht mehr zu bereinigen? ;) Gruß Yellowcard 00:41, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Natürlich ist es bindend. Gibts keine Gesetze, gelten Urteile. Ohne Urteile gelten Kommentare, darunter angesiedelt sind Rechtsgutachten. --Marcela 11:24, 29. Mär. 2010 (CEST)
- Durch eine Versionslöschung kann allerdings eine neue URV entstehen (in einer der zu löschenden Versionen kam neuer Text hinzu, der nach der Löschung einem anderen Autoren zugeordnet wird). Aus diesem Grund ist diese Gerichtsentscheidung durchaus wichtig. So können solche Problemfälle vermieden werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:11, 28. Mär. 2010 (CEST)
Danke an alle für diese Antworten. Es herrscht Einigkeit, dass die sehr langen Zitate eine URV darstellen. Umstritten ist, ob eine Versionslöschung erforderlich ist. Ich habe nun die Versionen gelöscht weil ich mich der Auffassung von Yellowcard anschliesse, dass ALLE Versionen freie und weiterverwendbare Inhalte darstellen müssen (was bei einer URV-behafteten Version nicht der Fall ist). --tsor 20:38, 31. Mär. 2010 (CEST)
Fotos mit meiner Kamera
Nur mal so aus Neugierde: Wenn ich jemanden bitte mit meiner Kamera ein Foto zu machen, z.B. im Urlaub in Pisa: Ich vor dem schiefen Turm, wer hat dann die Rechte an dem Foto? Ich oder derjenige, den ich gebeten habe, das Foto zu machen? --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 12:06, 31. Mär. 2010 (CEST)
- In der Regel der, der das Foto gemacht hat. --Wiggum 12:13, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Und daher macht man in der Regel solche Aufnahmen immer mit Stativ und Selbstauslöser ;-) --194.48.128.75 13:07, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Möglicherweise ist man selber Miturheber, weil man ja das Motiv ausgewählt hat, aber der Mensch, der den Auslöser gedrückt hat, hat definitiv auch Rechte am Bild. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:39, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Genau deshalb habe ich lieber ein Stativ als eine Freigabeerklärung für WP bei mir, in welcher ich eine (wahrscheinlich mir unbekannte) Person darum bitten müsste, mir „mein“ Foto freizugeben. -- Хрюша ?? 15:50, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Eine "Freigabeerklärung für WP" hilft dir eh nicht viel weiter... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:27, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Ich danke euch. --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 16:53, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Der Urheberrechtskommentar im Schricker ist dazu recht deutlich: Wenn ich die Aufnahme arrangiere, die Personen dirigiere, den gewünschten Bildausschnitt zoome, das richtige Programm einstelle usw. - und die fremde Person nur auslöst, dann bin ich der Urheber, weil der Fremde keine schöpferische Leistung erbracht hat. Quasi ein menschlicher Finger als Selbstauslöser. --Marcela 20:01, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Ich danke euch. --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 16:53, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Eine "Freigabeerklärung für WP" hilft dir eh nicht viel weiter... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:27, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Tja, leider gilt hier nicht das Canadian Copyright Act. Da gibt es welche Klauseln, wonach der Eigentümer der Kamera an sich recht große Rechte hat. Gab's eine große Diskussion auf enwiki. -jkb- 20:18, 31. Mär. 2010 (CEST)
Wasserzeichen oder Copyright im Bild
Kann man ein Bild hier verwenden, wenn es vom Rechteinhaber unter der Bedingung freigegeben wird, dass ein Wasserzeichen oder ein Copyright-Vermerk im Bild nicht entfernt wird ? ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 15:56, 10. Mär. 2010 (CET)
- Welche Lizenz aus WP:LFB glaubst du erlaubt so eine Einschränkung? --Guandalug 15:58, 10. Mär. 2010 (CET)
Bei den CC-Lizenzen können die Rechteinhaber Art und Weise der Namensnennung festlegen. Daher könnte er auch verlangen, dass die Nennung randnah auf der Bildfläche oder als Wasserzeichen erfolgen muss. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 16:10, 10. Mär. 2010 (CET)
- Nein, kann er nicht verlangen. Du fällst, wie so viele, auf die Formulierung der verkürzten Zusammenfassung der CC-Lizenzen herein. Lies die vollständige Lizenz. Außerdem: Wenn das Wasserzeichen einigermaßen zerstörungsfrei zu entfernen geht, wird das sicher eh irgendjemand machen. Unternehmenswerbung kann man auch einigermaßen zurückhaltend auf der Bildbeschreibungsseite hinterlassen. -- smial 16:19, 10. Mär. 2010 (CET)
In den Lizenzen steht "angemessene Weise". Das ist sehr variabel auslegbar. Wenn das bei den WM-Projekten so aushgelegt wird, dass eine Erwähnung auf der Beschreibungsseite ausreicht, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass ein bild unter den o.g. Bedingungen nicht WP-tauglich ist, denn der Rechteinhaber akzeptiert ja dann diese auslegung nicht. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 16:35, 10. Mär. 2010 (CET)
- Wenn ich mir mal die CC-by-sa/3.0/de-Lizenz in der vollständigen Version durchlese, steht dort: „Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen.“ (4a) bzw. „Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie […] alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen.“ (4c). Also ganz so beliebig ist es nicht, die Frage daher schon berechtigt. Aus meiner laienhaften Interpretation dürften also Wasserzeichen die die Lizenz oder den Urheber nennen, eigentlich nicht weggemacht werden. (Wohl aber natürlich Datumseinblendungen, Beschreibungen u.ä.)-- Quedel 16:49, 10. Mär. 2010 (CET)
Das sehe ich auch so. So ist z.B. der Vermerk "Fotografiert von Max Mustermann" oberhalb des unteren Bildrands (also im Bild) ein Vermerk, der den Willen des Rechteinhabers ausdrückt, seine Autorenschaft so zu nennen. Ohne die explizite Zustimmung darf das gemäß dieser Lizenz ("alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen") nicht entfernt werden. Daher gibt es ohne Zustimmung nur die Alternative, den Vermerk zu belassen oder das Bild zu löschen. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 19:23, 10. Mär. 2010 (CET)
Bundesarchiv... ;) --Marcela 20:52, 10. Mär. 2010 (CET)
Genau das ist so ein Fall. man darf nicht einfach den Vermerk wegschneiden, ohne das der Rechteinhaber (RI) explizit zugestimmt hat. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 02:24, 11. Mär. 2010 (CET)
„Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen.“ usw. ist selbstverständlich inhaltlich, nicht formal zu verstehen. Es ist in Publikationen seit langem allgemeine Praxis, solche Hinweise im Anhang (Bildnachweis) oder im Impressum zu vermerken. Das ist rechtlich unbedenklich. Lediglich über die Aussage so eines Hinweises bestimmt der Rechteinhaber, die darf selbstverständlich nicht verändert werden. Rainer Z ... 16:34, 11. Mär. 2010 (CET)
Und wenn der Rechterinhaber (RI) diese Verlagerung des Vermerks nicht will ? Gegen seinen Willen darf man trotzdem nicht handeln. Eher schon muss das Bild in diesem Fall gelöscht werden. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 17:24, 11. Mär. 2010 (CET)
- Es gab irgendeine recht neue Rechtsprechung, die festgestellt hat, daß beim Entfernen von Wasserzeichen die gleichen Infos in die EXIF geschrieben werden sollen. --Marcela 17:28, 11. Mär. 2010 (CET)
Wenn das dem Rechteinhaber (RI) genügt, ist alles Ok. die Frage lautet hier: Müssen wir ein Bild löschen, wenn der RI auf einer Beibehaltung des Vermerks im Bild besteht ? ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 17:40, 11. Mär. 2010 (CET)
- Nö, warum? --Marcela 19:19, 11. Mär. 2010 (CET)
Weil wir nicht die vom RI postulierten Bedingungen einhalten wollen. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 23:39, 11. Mär. 2010 (CET)
- Diese Bedingungen gibt es aber gar nicht. Das geistert nur als Irrtum durch die Gegend. CC-Bilder können beliebig verändert werden. Gegebenenfalls muss aber der Rechteinhaber und die Lizenz vermerkt werden. Wo genau das geschieht, hat er nicht zu bestimmen. Das folgt aus schlichter Logik. Und es entspricht jahrzehntelanger unbeanstandeter Praxis. Rainer Z ... 17:22, 12. Mär. 2010 (CET)
- Beliebig ja nicht, Rainer, sofern eine verbindliche Art und Weise festgelegt ist, wie die Nennung zu erfolgen hat, dann ist das auch bindend. Wenn du den Legal-Text als Irrtum ansiehst ... nunja. Weil aber oben das Wort Bundesarchiv aufkam noch ergänzend zu meinem Beitrag: aus meiner Sicht hat das Bundesarchiv wenn überhaupt nur die Weise festgelegt (das steht im Feld Quelle/Urheber der Infobox), wie sie genannt werden wollen. Dass sie auch die Art festgelegt hätten, kann ich nicht erkennen. Der weiße Streifen am Bild ist nun aber kein Wasserzeichen, sondern einfach eine an das Bild angehängte Bildbeschreibung (interne Verzeichnisnumer, Fotografenbezeichnung, Aufnahmedatum). Das gehört selber nicht zum Bild, sondern ist lediglich auf dem Scan zur Vereinfachung mit draufgekommen. Daher: meine obige Antwort bezog sich auf Wasserzeichen und der explizit vermerkten Bedingung, dass diese beibehalten werden müssen. Beide Aspekte sind weder einzeln noch zusammen auf die Bilder des Bundesarchives zutreffend.
- @AntonSusi: du behauptest, der RI hätte die Art und Weise irgendwo postuliert. Wo findest du diese Aussage?
- @Reiner Z: Woher nimmst du diese Auffassung, dass die Lizenz der CC nur inhaltlich, aber nicht formales vorschreiben? Und was in Publikationen (die in der Regel überhaupt nichts mit CC-Lizenzen zu tun haben und daher dort vollkommen andere Bedingungen vorherrschen) die Regel ist, ist nicht wirklich rechtlich bindend. Im Internet ist es auch die Regel, auf privaten Homepages irgendwelche gegoogelten Bilder und Grafiken zu verwenden. Das machts noch nicht korrekter.
- @Ralf: Haste mal 'nen Link zum Urteil? Hatte das überhaupt was mit CC zu tun? Wäre sicherlich sehr hilfreich (wäre doch was für die FAQ) und würde mich auch privat interessieren. -- Quedel 01:17, 14. Mär. 2010 (CET)
- Logik hilft beim Verständnis. CC-by_SA gestattet Bildbearbeitungen aller Art, Beschneiden, Retuschieren, was auch immer. Die Forderung, dass Urheber über die genaue Form des Urheberrechtsnachweises z. B. als Wasserzeichen oder am Bildrand bestimmen könnten, würde dazu im Widerspruch stehen. Der löst sich auf, wenn man die Regelung so versteht, wie es im Verlagsgewerbe Tradition ist. Der Urheber und die Lizenz ist inhaltlich so zu vermerken, wie vom Urheber bestimmt, über die Form entscheidet er nicht. Der Vermerk hat aber angemessen und an erwartbarem Ort zu erfolgen. Das kann am Bild sein, im Anhang, im Impressum, auf Websites auch am Seitenende. Rainer Z ... 17:55, 14. Mär. 2010 (CET)
- Nunja, die Logik muss man aber auch konsequent anwenden: die Tradition des Verlagsgewerbes, die du ansprichst hat andere Regeln, andere Verträge und andere Absprachen als die einer CC-Lizenz. Verlagsgewerbe ist keine freie Wirtschaft, die sich ausschließlich aus kostenlosen Quellen speist. Dein Vergleich hinkt enorm, denn es macht einen Unterschied, ob eine Erwähnung irgendwo erscheint und der Urheber dafür vergütet wird, oder ob der Urheber nichts dran verdient und dafür seinen Namen aber hergibt und die Art und Weise bestimmen kann. Ebenfalls ist die Form des Urheberrechtsnachweises kein Widerspruch zu einer CC-Lizenz, die im Übrigen keineswegs grundsätzlich alle Art von Beschneidung, Retuschierung etc. erlaubt. Denn darüber stehen noch andere Vorschriften, prominent genannt einfach mal das Persönlichkeitsrecht.
- Wie gesagt, vermische nicht Verlagswesen mit CC-Lizenzen. Du selber schreibst ja auch, dass „Der Vermerk hat aber angemessen und an erwartbarem Ort zu erfolgen. Dagegen heißt es aber in der CC-Lizenz, dass Rechtehinweise unverändert gelassen werden müssen und alle Rechtevermerke unberührt bleiben müssen. Angemessen ist auch ein Widerspruch zu einer unveränderten und unberührten Form - oder? Denn angemessen heißt ja auch, dass ich es mir aussuchen kann. -- Quedel 22:36, 14. Mär. 2010 (CET)
- Logik hilft beim Verständnis. CC-by_SA gestattet Bildbearbeitungen aller Art, Beschneiden, Retuschieren, was auch immer. Die Forderung, dass Urheber über die genaue Form des Urheberrechtsnachweises z. B. als Wasserzeichen oder am Bildrand bestimmen könnten, würde dazu im Widerspruch stehen. Der löst sich auf, wenn man die Regelung so versteht, wie es im Verlagsgewerbe Tradition ist. Der Urheber und die Lizenz ist inhaltlich so zu vermerken, wie vom Urheber bestimmt, über die Form entscheidet er nicht. Der Vermerk hat aber angemessen und an erwartbarem Ort zu erfolgen. Das kann am Bild sein, im Anhang, im Impressum, auf Websites auch am Seitenende. Rainer Z ... 17:55, 14. Mär. 2010 (CET)
- Ganz offenbar ein sehr komplexes Thema. So wie sich das Thema hier darstellt, gibt es nur eine Folgerung: Besteht ein RI auf der Namensnennung auf dem Bild so müssen wir entweder diesen Namen drauf/dran lassen oder das Bild löschen. Das Zeigt folgende Überlegung:
- Der RI darf generell die Bedingung aufstellen, dass sein Name im Bild erscheinen muss. Das gehört zur rechtlichen, freien Verfügungsgewalt über sein Eigentum.
- Ob diese Bedingung der CC-Lizenz entspricht, ist, wie die Diskussion zeigt, Auslegungssache.
- Annahme 1: Die CC-Lizenz erlaubt es nicht, den Namen aus dem Bild zu nehmen. In diesem Fall entspricht die Lizenz dem Willen des RI, aber der Nanme muss auf dem Bild bleiben. Das Wasserzeichen muss bleiben.
- Annnahme 2: Die CC-Lizenz erlaubt es, den Namen aus dem Bild zu nehmen. in diesem Fall entspricht die Lizenz nicht dem Willen des RI und das Bild darf nicht unter einer CC-Lizenz stehen. Folge: Das Bild muss gelöscht werden.
Fazit: Die Alternative besteht also nur darin, entweder das Wasserzeichen zu erhalten oder das Bild wegen nicht CC-lizenzkonformer Forderungen des RI zu löschen. Es ist aber nicht zulässig, sich über die Verfügungsgewalt des Eigentümers hinwegzusetzen. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 23:14, 14. Mär. 2010 (CET)
- Dir wurde nun schon mehrmals dargelegt, dass dem nicht so ist... Was willst du denn noch hören? -- Chaddy · D·B - DÜP 00:17, 15. Mär. 2010 (CET)
Keine der Antworten widerlegt meine Argumentation. Wenn der RI auf dem Vermerk im Bild besteht, dann müssen wir das entweder akzeptieren oder das Bild löschen. Du kannst das Recht, es ohne Vermerk zu behalten, nicht aus der Lizenz herleiten, weil unter der Annahme, dass die Lizenz das Entfernen erlaubt, die Lizenz ganz einfach nicht zum Willen des RI passt und daher das Bild nicht mit CC-Lizenz versehen werden kann. Es liegt dann gar keine für die WP notwendige Lizenz vor. Unter der Annahme, dass die Lizenz das Entfernen erlaubt, ist sie für ein solches Bild nicht zulässig. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 01:18, 15. Mär. 2010 (CET)
- Die Lizenz hat den Zweck, Rechtssicherheit herzustellen. Daher genießt sie Vorrang gegenüber individuellen, über die Lizenz hinausgehenden Anforderungen, diese sind unbeachtlich. --h-stt !? 12:48, 15. Mär. 2010 (CET)
- Richtig. Das bedeutet, man kann die Lizenz nur ganz oder gar nicht anwenden, also wenn der RI alle Aspekte, auch das Entfernen von Wasserzeichen, akzeptiert und keine "Extras" verlangt. Will der RI das nicht, verlangt er also "Extras" , dann passt die Lizenz nicht zu den beanspruchten Rechten des RI und ist damit für das Bild nicht anwendbar. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 13:04, 15. Mär. 2010 (CET)
- Die individuellen Anforderungen fallen dann unter Venire contra factum proprium und sind unbeachtlich. --h-stt !? 13:32, 15. Mär. 2010 (CET)
- So wirklich ist das aber nicht unsere Praxis. Wenn sich abzeichnet, dass Urheber nicht verstanden haben, was die Lizenz, unter der sie Bilder veröffentlichen, eigentlich macht, dann klären wir sie eigentlich auf und ziehen sie nicht insofern über den Tisch, dass wir das Bild dann direkt unter der Lizenz verwenden. Es wurden hier schonmal Bilder gelöscht, weil der Urheber nicht ausreichend über die Lizenz aufgeklärt wurde bzw. weil ihm Nebenbedingungen zugesagt wurden, die sich aus der Lizenz nicht ergeben haben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:33, 15. Mär. 2010 (CET)
- Das machen wir aber weil wir nett sein und den Hochlader nicht auf seinen Irrtum festnageln wollen. Dabei riskieren wir aber einen Nachnutzer zu gefährden, der im Vertrauen auf die Lizenz schon "zugegriffen" hat. Deshalb ist das eine Gratwanderung und geht eigentlich nur zeitnah und bei Dateien, die vermutlich nicht von Dritten extern genutzt werden. Aber wir sollten uns und unsere Autoren und Bildhochlader dran gewöhnen, dass Lizenzen rechtsverbindlich sind und sie sich damit rechtsgültig binden. --h-stt !? 14:58, 15. Mär. 2010 (CET)
- So wirklich ist das aber nicht unsere Praxis. Wenn sich abzeichnet, dass Urheber nicht verstanden haben, was die Lizenz, unter der sie Bilder veröffentlichen, eigentlich macht, dann klären wir sie eigentlich auf und ziehen sie nicht insofern über den Tisch, dass wir das Bild dann direkt unter der Lizenz verwenden. Es wurden hier schonmal Bilder gelöscht, weil der Urheber nicht ausreichend über die Lizenz aufgeklärt wurde bzw. weil ihm Nebenbedingungen zugesagt wurden, die sich aus der Lizenz nicht ergeben haben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:33, 15. Mär. 2010 (CET)
- Die individuellen Anforderungen fallen dann unter Venire contra factum proprium und sind unbeachtlich. --h-stt !? 13:32, 15. Mär. 2010 (CET)
- Richtig. Das bedeutet, man kann die Lizenz nur ganz oder gar nicht anwenden, also wenn der RI alle Aspekte, auch das Entfernen von Wasserzeichen, akzeptiert und keine "Extras" verlangt. Will der RI das nicht, verlangt er also "Extras" , dann passt die Lizenz nicht zu den beanspruchten Rechten des RI und ist damit für das Bild nicht anwendbar. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 13:04, 15. Mär. 2010 (CET)
Das würde dann, wenn ich diesen Artikel richtig verstanden habe, für den Fall gelten, dass entweder der Uploader mit dem RI identisch ist und selbst die CC-Lizenz vergeben hat oder das ein Dritter das Bild von einer Webseite genommen hat, auf der das Bild vom RI unter CC-Lizenz gestellt wurde. In den Fällen würde der RI einmal gewährte Rechte wieder einschränken (wollen). Es stellt sich Frage, wie es aussieht, wenn der Uploader weder der RI ist, noch von einer Quelle mit CC-Lizenz kopiert hat. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 13:53, 15. Mär. 2010 (CET)
- Tschuldigung, kann es sein, dass dir grundlegende Kenntnisse des Urheberrechts und der Lizenzfragen fehlen? Wenn der Uploader nicht Rechteinhaber ist, ist sein Upload rechtswidrig und wird als URV gelöscht werden. Und wenn ich ein Foto auf einer CC-Seite mit passender CC-Lizenz finde, bin ich(!) Rechteinhaber und darf es hochladen, denn die CC-Lizenz gewährt dieses Recht an jedermann, also auch an mich. Also können Uploader und Rechteinhaber nur bei URVs auseinander fallen. --h-stt !? 14:22, 15. Mär. 2010 (CET)
- Noch einmal. Ich bin absolut überzeugt, dass die Festlegung des Hinweises und seine Unveränderlichkeit nur inhaltlich zu verstehen sein kann, nicht formal im Sinne von Positionierung, Schriftbild usw. Nur so ist die Lizenz widerspruchsfrei und sinnvoll. Nehmen wir einen Urheberrechtshinweis als Bestandteil des Bildes, am Rand der als Wasserzeichen: Selbst wenn der Weiternutzer nicht von seinem Recht Gebrauch macht, das Bild zu beschneiden oder zu retuschieren wird ein solcher Hinweis allein schon durch eine kleine Reproduktion des Bildes unkenntlich. Man hätte zwar „formal“ den Hinweis unverändert gelassen, doch es kann ihn niemand mehr lesen. Verstehe ich die Lizenz in meinem Sinne, wird der Urheber mit der von ihm festgelegten Formulierung, aber in anderer äußerer Form lesbar vermerkt. Das ist auch juristisch das einzig relevante. Man muss mit zumutbarem Aufwand in einer Publikation die beteiligten Urheber finden und zuordnen können. Der einzige relevante Unterschied von CC-by-SA gegenüber traditionellen Nutzungslizenzen ist, dass CC grundsätzlich nicht exklusiv ist und eine Weiternutzung unter gleichen Bedingungen gewahrt sein muss. Ach ja, natürlich auch, dass so lizensierte Bilder frei bearbeitet werden dürfen.
- Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw. sind davon völlig unabhängig und müssen fallweise natürlich beachtet werden.
- Rainer Z ... 14:40, 15. Mär. 2010 (CET)
- Ich schließe mich Rainers Einschätzung an, allerdings ergibt sich für mich dadurch im Endeffekt, dass wir das Bild nicht verwenden können, weil widersprüchliche Lizenzbedingungen vorliegen. Einerseits erlaubt die CC-Lizenz das Entfernen und die Modifikation und andererseits verbietet der zusätzliche Wunsch des Urhebers selbiges. Hier sollten wir uns nicht darauf verlassen, dass die CC-Lizenz schon gelten wird, sondern lieber vorsichtshalber beim Urheber nachfragen bzw. das Bild nicht verwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:55, 15. Mär. 2010 (CET)
- Du hältst die Lizenzerteilung für perplex und willst daher die ganze Lizenzierung verwerfen? Das halte ich nicht für mit dem Lizenz-Zweck und den expliziten Hinweisen beim Hochladen vereinbar. Die Warnungen sind eindeutig, der Lizenztext
ausauch [editiert --h-stt !? 16:50, 15. Mär. 2010 (CET)], Verständnisfehler gehen zu Lasten des Hochladenden. Die individuellen Vorstellungen sind dann nicht Bestandteil der Lizensierung geworden und unbeachtlich. --h-stt !? 15:28, 15. Mär. 2010 (CET)- So einfach ist es nicht. Der Urheber kann durchaus Ergänzungen oder Präzisierungen, auch zur Namensnennung, festlegen, die dann auch Bestandteil der Lizensierung werden, sofern die angemessen sind. Nur dürfen die natürlich nicht anderen Lizenzbestimmungen widersprechen. Ein Änderungsverbot an der Datei selbst widerspricht aber jeder in der WP zulässigen Lizenz, überall sind selbstverständlich Bearbeitungen, Collagen, Montagen, was weiß ich erlaubt, solange keine anderen Rechte (z.B. entstellende Personendarstellungen, Markenrechte) berührt werden. Solche Bearbeitungen beinhalten selbstverständlich auch die Möglichkeit, Schriftzüge zu entfernen oder Filme umzuschneiden oder Audiodateien mit anderen zu mixen. -- smial 16:26, 15. Mär. 2010 (CET)
- Klar, deshalb halte ich solche Einschränkungen für unbeachtlich, weil sie dem Lizenzzweck widersprechen und dieser Vorrang hat. --h-stt !? 16:50, 15. Mär. 2010 (CET)
- So einfach ist es nicht. Der Urheber kann durchaus Ergänzungen oder Präzisierungen, auch zur Namensnennung, festlegen, die dann auch Bestandteil der Lizensierung werden, sofern die angemessen sind. Nur dürfen die natürlich nicht anderen Lizenzbestimmungen widersprechen. Ein Änderungsverbot an der Datei selbst widerspricht aber jeder in der WP zulässigen Lizenz, überall sind selbstverständlich Bearbeitungen, Collagen, Montagen, was weiß ich erlaubt, solange keine anderen Rechte (z.B. entstellende Personendarstellungen, Markenrechte) berührt werden. Solche Bearbeitungen beinhalten selbstverständlich auch die Möglichkeit, Schriftzüge zu entfernen oder Filme umzuschneiden oder Audiodateien mit anderen zu mixen. -- smial 16:26, 15. Mär. 2010 (CET)
- Du hältst die Lizenzerteilung für perplex und willst daher die ganze Lizenzierung verwerfen? Das halte ich nicht für mit dem Lizenz-Zweck und den expliziten Hinweisen beim Hochladen vereinbar. Die Warnungen sind eindeutig, der Lizenztext
- Ich schließe mich Rainers Einschätzung an, allerdings ergibt sich für mich dadurch im Endeffekt, dass wir das Bild nicht verwenden können, weil widersprüchliche Lizenzbedingungen vorliegen. Einerseits erlaubt die CC-Lizenz das Entfernen und die Modifikation und andererseits verbietet der zusätzliche Wunsch des Urhebers selbiges. Hier sollten wir uns nicht darauf verlassen, dass die CC-Lizenz schon gelten wird, sondern lieber vorsichtshalber beim Urheber nachfragen bzw. das Bild nicht verwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:55, 15. Mär. 2010 (CET)
- Ja, dem stimme ich zu. --h-stt !? 14:58, 15. Mär. 2010 (CET)
- Eine der zentralen Aussagen der CC-Lizenzen ist, daß eine einmal gegebene Lizenz nicht nachträglich eingeschränkt und auch nicht wieder zurückgezogen werden kann (solange keine höherwertigen Rechte verletzt werden). Der Bildautor hätte sich also die Lizenz genau durchlesen müssen, bevor er auf den Gedanken kam, widersprüchliche Bedingungen zu stellen. -- smial 15:02, 15. Mär. 2010 (CET)
- Ja, dem stimme ich zu. --h-stt !? 14:58, 15. Mär. 2010 (CET)
- @ChrisiPK (15.3./14:55):du schreibst, die CC-Lizenz erlaubt das Entfernen. Das Entfernen wovon? Auch das entfernen von Rechtevermerken? Das finde ich zumindest nur im CC-by-sa/3.0/de dergestalt, dass der Lizenzgeber/RI bei Abwandlungen verlangen kann, seinen Namen etc. im Einzelfall nicht mehr zeigen zu können, sofern man das Werk in eine Sammlung aufnimmt.
- @h-stt (15.3./16:50): Der Lizenzzweck bzw. die Intention der WP steht aber hinter der Lizenz, insofern ist nicht der Zweck maßgeblich, sondern nur der Lizenztext. Und dass Lizenzen nicht zurückgezogen werden können ist wieder eine ganz andere Baustelle.
- @Reiner Z.: Du schränkst in deiner Formulierung ja bereits ein, indem du schreibst, dass nur die Formulierung bindend anzuwenden sei, während hingegen die CC-by-sa/3.0/de-Lizenz (auf deren Aussage stütz ich mich einfach mal, weil sie in deutsch rechtsverbindlich ist und ja auch für die hier verwendeten Mediatypen "Bild" als Standard vorgegeben ist) die Rechtevermerke unberührt zu lassen und alle Lizenzhinweise müssen unverändert bleiben, im Lizenztext vorgibt. Ob das das Gleiche ist, ist fraglich. Denn nehme ich beispielsweise den Hinweis auf den Urheber und die CC-Lizenz aus dem Bild heraus indem ich es verändere und dafür dann auf eine Dateibeschreibungsseite setze - ist das dann noch ein unberührter Rechtevermerk und unveränderter Hinweis?
- Und nun mal ganz pragmatisch: haben wir denn überhaupt Medien, wo der RI so konkret festgelegt hat, in welcher Formulierung und Form er genannt werden will? Formulierung ja, aber die Spezifizierung der Form habe ich bisher noch nicht gesehen. (Und auch bei den Bildern des Bundesarchives gibt es keinerlei solche Einschränkungen, jedenfalls sind sie in keiner der Quellen ersichtlich. Daher sind für diese Bilder diese weitere Diskussion nicht zutreffend.)
- Nebenbei: in einer australischen Broschüre der CC-Organisation, wo die Handhabung erklärt wurde, wurde sogar die Klausel, dass man bei einem Flickr-Foto noch ein Gästebuch-Eintrag machen muss, als wirksamen Zusatzbedingung erklärt. Inwieweit das dann auf WP noch ein nutzbares Foto ist, ist was anderes.)
- -- Quedel 18:09, 15. Mär. 2010 (CET)
- Auf die Bundesarchivbilder ist die hier gestellte Frage nicht anwendbar. Denn die dortigen Texte in der Bilddatei entsprechen zunächst der Katalogisierungspraxis des Archivs, nicht dem ausdrücklichen Wunsch jedes einzelnen Bildurhebers. Fragwürdig ist m.E. aber, ob die Urhebernennung aus dem Bild entfernt und zugleich auf eine andere Seite verbannt werden darf anstelle einer Urhebernennung direkt am Bild. Zu deiner letzten Frage, Quedel: Wir nutzen hier ohne Wimpernzucken etliche Bilder, deren Urheber eine Nennung direkt am Bild ausdrücklich verlangen, ignorieren aber ihren Wunsch. Speziell in meinem Fall ist es so, dass meine Bilder wegen dieser Forderung aus der Wikipedia gelöscht wurden und ich quasi einer unbefristeten Bilduploadsperre unterliege. Eine Einbindung derselben Bilder mit derselben Forderung (an externe Nachnutzer) aus den Commons heraus hier in der Wikipedia ist andererseits kein Problem. Das nur zum Thema Logik und Zuverlässigkeit der hiesigen "Rechtsauskünfte" und Behauptungen zu "Zulässigkeiten" innerhalb des Projekts. ;-) --Martina Nolte Disk. 00:55, 17. Mär. 2010 (CET)
Das ist eine recht verzwickte Angelegenheit. Wenn die Lizenztexte so verschieden ausgelegt werden können, dann sollte man so eine Art explizite Zustimmung zu Einschränkungen verlangen. Damit meine ich einen Text, in dem klar steht, dass Bilder nur hochgeladen werden dürfen, wenn auf die Forderung, den RI auf dem Bild zu nennen, verzichtet wird und der RI damit einverstanden ist, dass er auf der Bildbeschreibungsseite erwähnt wird. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 20:23, 21. Mär. 2010 (CET)
Wurde hier schon oft diskutiert. Obwohl ich mehrfach bereits darauf hingewiesen hatte, ignorieren solche Leute wie H-stt nach wie vor beharrlich die einigermaßen unzweideutige Formulierung von § 95c UrhG (siehe dazu Graf, Urheberrechtsfibel). Ich habe keinen Zweifel, dass ein deutsches Gericht zugunsten eines RI entscheiden würde, dessen WZ gegen seinen Willen entfernt wurde --Historiograf 16:33, 25. Mär. 2010 (CET)
Das bedeutet um so mehr, dass beim Hochladen die Zusage des RI erforderlich ist, sich mit der Namensnennung auf der Bildbeschreibungsseite zufrieden zu geben. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 22:20, 27. Mär. 2010 (CET)
- Historiograf, wie ist das nun bei einer Lizenz, die explizit eine beliebige Bearbeitung zulässt? Dazu gehören ja Beschnitt und Retusche, auch die Verkleinerung der Auflösung. Das alles kann Urheberrechtshinweise im Bild beseitigen oder unkenntlich machen. Rainer Z ... 01:07, 28. Mär. 2010 (CET)
- Ihr solltet euch wirklich mal die Urheberrechtsfibel durchlesen. Interessante Lektüre. Retusche ist schonmal nicht unbegrenzt erlaubt, dazu gibts Urteile. Wir sind nicht die Presse, Ausriß ist uns nicht erlaubt. --Marcela 01:13, 28. Mär. 2010 (CET)
- Wo ist diese Fibel zu finden? Rainer Z ... 01:33, 28. Mär. 2010 (CET)
- hier, aber irgendwo auch als PDF. Ich stimme nicht allem zu aber wirklich interessant. --Marcela 01:44, 28. Mär. 2010 (CET) PS: und wenn er mir da keine Widmung reinschreibt, dann gibts ein BSV ;-)
- Wo ist diese Fibel zu finden? Rainer Z ... 01:33, 28. Mär. 2010 (CET)
Am besten weise ich hier täglich auf http://www.contumax.de hin und bitte, dass man sich auch ein gedrucktes Exemplar kauft (das ich gern signiere). Und falls jemand schon etwas von Google gehört hat: voila. Wer sein Personenfoto unter freie Lizenz stellt mit Bearbeitungsrecht, muss es selbstverständlich ebenfalls nicht hinnehmen, dass entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sein Bildnis manipuliert wird. Und selbstverständlich gilt auch das Bearbeitungsverbot bei Fotos, die Objekte mit Panoramafreiheit zeigen. Oder ums nochmal explizit zu sagen: Eine freie Lizenz wird nicht unwirksam, wenn bestimmte Nutzungen aufgrund anderer Rechtsverhältnisse illegal sind. Und umgekehrt: Was illegal ist, kann nicht mit einer freien Lizenz gerechtfertigt werden. Wenn man einen Rechtevermerk wegschneidet, ist das eine Bearbeitung, die verboten ist, auch wenn die freie Lizenz sie erlaubt. --Historiograf 18:24, 28. Mär. 2010 (CEST)
Ergo können wir nur Bilder hochladen, bei denen dem RI seine Erwähnung auf der Bildbeschreibungsseite genügt, denn ein abschneiden kann man kaum zuverlässig verhindern. Das gehört in den Uploadtext. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 15:12, 1. Apr. 2010 (CEST)
- Das ist deine Interpretation. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:24, 1. Apr. 2010 (CEST)
- Eine andere Interpretation ist m.E. nach deutschem Recht verboten. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 00:55, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Jetzt übernimmst du dich aber ein wenig... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:57, 3. Apr. 2010 (CEST)
Mit "andere Interpretation" meine ich, dass der RI explizit fordert, dass der Copyrightvermerk auf dem Bild zu erfolgen hat, weil er die Lizenz so auslegt, dass er das darf, und dann ein Anderer diesen Vermerk entfernt, weil er die Lizenz anders auslegt. Egal, wie man es dreht: Diese Kombination ist nicht zulässig. Man muss entweder die Forderung einhalten oder das Bild löschen. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 01:06, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Chaddy sagte es schon: du übernimmst dich. --Marcela 01:09, 3. Apr. 2010 (CEST)
Demokratische Partei
Gerade ist auf Commons das Logo der Demokratischen Partei (Vereinigte Staaten) wegen angeblicher Copyright-Verletzung gelöscht worden, was ich persönlich für ein Ding der Unmöglichkeit halte - aber egal. Frage nun: Könnte ich das Logo hier bei uns lokal hochladen - und wenn ja, unter welcher Lizenz? Bei Logos kenne ich mich diesbezüglich leider nicht so gut aus. Im Moment liegt es in der en-WP unter en:File:Democratslogo.svg. Danke für die erhoffte Hilfe im voraus, --Scooter Sprich! 21:28, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Das ist mal wieder typische Commons-Copyright-Paranoia... Du kannst es hier mit der Lizenz Bild-LogoSH hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:38, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Bedankt, gleich gemacht. --Scooter Sprich! 22:02, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Aber warum denn nicht gleich als svg, wenn die Quelle doch auch schon eine svg ist? -- Chaddy · D·B - DÜP 23:28, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Frag mich was Leichteres. Ich hatte es als SVG gespeichert (dachte ich zumindest), hatte dann aber eine Datei mit der Endung ".SVG.PNG", die ich unter Photoshop auch nur als PNG bearbeiten und speichern konnte. Danke fürs erneute Hochladen, ist natürlich besser so. --Scooter Sprich! 23:37, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Aber warum denn nicht gleich als svg, wenn die Quelle doch auch schon eine svg ist? -- Chaddy · D·B - DÜP 23:28, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Du hast nur die Vorschauversion gespeichert. Ich nehme mal an, du hast auf der Bildbeschreibungsseite die Datei per "Grafik anzeigen" und dann "Grafik speichern unter" runtergeladen, richtig? Dann erhältst du nämlich nur die png-Variante (die svg wird im Browser in eine png umgewandelt, damit sie problemlos angezeigt werden kann).
- Um die svg herunterladen zu können musst du zuerst die Originalversion laden (per Linksklick auf das Logo), und dann kannst du die Datei per "Seite speichern unter" herunterladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:03, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Ah, und dann vermutlich im Pull-Down-Menü auf "Webseite, nur SVG" gehen. Ja, das hatte ich bislang noch nie gemacht. Danke für den Tipp, nächstes Mal schaffe ich's dann vielleicht schon allein... --Scooter Sprich! 00:05, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Photoshop kann kein SVG, das kennen nur exotische Programme. --Marcela 00:11, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Ah, und dann vermutlich im Pull-Down-Menü auf "Webseite, nur SVG" gehen. Ja, das hatte ich bislang noch nie gemacht. Danke für den Tipp, nächstes Mal schaffe ich's dann vielleicht schon allein... --Scooter Sprich! 00:05, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Hm, naja GIMP und der Paint Shop Pro (sind beides jetzt nicht so besonders exotisch) können svgs immerhin öffnen. Bearbeiten kann man sie aber mit inkscape (das ist exotisch ;)). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:15, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Nuja, Gimp, Paint Shop und Inkscape sind eher Programme für Freaks, Grafiker benutzen Photoshop, InDesign, Acrobat, Illustrator, Freehand usw. Und die verstehen alle kein SVG und werden das auch in Zukunft nicht. --Marcela 00:23, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Wie kommst Du jetzt darauf? Illustrator CS3 (und vermutlich auch spätere Versionen) kann SVG zumindest am Mac speichern und auch öffnen. --pep. 21:03, 31. Mär. 2010 (CEST)
- CS4 am PC kanns nicht - oder unser Admin hat falsch installiert. --Marcela 21:28, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Wie kommst Du jetzt darauf? Illustrator CS3 (und vermutlich auch spätere Versionen) kann SVG zumindest am Mac speichern und auch öffnen. --pep. 21:03, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Nuja, Gimp, Paint Shop und Inkscape sind eher Programme für Freaks, Grafiker benutzen Photoshop, InDesign, Acrobat, Illustrator, Freehand usw. Und die verstehen alle kein SVG und werden das auch in Zukunft nicht. --Marcela 00:23, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Hm, naja GIMP und der Paint Shop Pro (sind beides jetzt nicht so besonders exotisch) können svgs immerhin öffnen. Bearbeiten kann man sie aber mit inkscape (das ist exotisch ;)). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:15, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Ich tippe ehrlich gesagt auf letzteres, wenn ich mir z.B. die SVG Zone auf Adobes Website ansehe. --pep. 12:59, 2. Apr. 2010 (CEST)
- Ah ja, hier ist die entsprechende Seite aus der _Online-Hilfe zu CS4. --pep. 13:00, 2. Apr. 2010 (CEST)
übernahmen von formulierungen etc
in Deskriptive Unerschöpflichkeit und Französische Moralisten hat eine RL-socke mit nicht nachgewiesenen zitaten gearbeitet. (wie auch in einem eindeutigeren fall) ich habe einzelnachweise ergänzt und vermute, dass das ergebnis zwar unseriös, aber kein direkter verstoß gegen das urheberrecht der autoren mehr ist. vielleicht kann dies jemand mit besserer rechtskenntnis kurz gegenprüfen. danke, Ca$e 13:49, 27. Mär. 2010 (CET) habe das nochml kurz aus dem archiv hervorgekramt, damit die verlinkung von WP:URV ein ziel hat und weil es ja vielleicht doch noch eine antwort hier gibt. danke und grüße, Ca$e 11:33, 3. Apr. 2010 (CEST)
Bild-PD-§134
Kann bitte jemand die Commonsfähigkeit von Datei:Fischer tropsch verfahren.png und Datei:Bergius verfahren.png beurteilen? Danke. --Leyo 00:17, 25. Mär. 2010 (CET)
- Ich bin gerade nicht orientiert, ob Commons Bilder nach dieser Sonderregelung akzeptiert. Fraglich ist bei diesen beiden Bildern, ob sie überhaupt darunter fallen; nach § 3 LUG müsste man dazu Titelblatt, Zueignung, Vorrede und Schluss des Werkes (hier: der Veröffentlichung, aus der die Bilder entnommen sind) prüfen, ob da nicht ein Verfasser genannt ist. Es ist unklar, ob das hier geschehen ist. -- Rosenzweig δ 01:04, 27. Mär. 2010 (CET)
- Hm, soll ich die beiden Dateien zur Sicherheit „DÜPen“? --Leyo 09:45, 29. Mär. 2010 (CEST)
- Oder den Hochlader direkt fragen. Gruß -- Rosenzweig δ 14:02, 29. Mär. 2010 (CEST)
- Tja... leider habe keine genauere Angaben zum Urheber gefunden, deswegen war ich ja schon hier. Dann habe ich aber diesen schicken §134 Satz 2 UrhG-Lizenzbaustein gefunden, der ganz gut passte: das Oberkommando der Wehrmacht war wohl recht eindeutig eine juristische Person und die Veröffentlichung ist auch klar. Mit "amtliches Werk" ist das schon fragwürdiger, ein Amtsblatt ist es ja nicht, aber eine periodisch erscheinende Veröffentlichung. Im ganzen Buch ist nicht ein einziger Autor genannt, sondern nur das Oberkommando der Wehrmacht als Herausgeber und der Verlag Ferdinand Hirth in Breslau... Die Bücher enthalten jede Menge sehr schön einfach gehaltene Zeichnungen von technischen Gegenständen... eigentlich eine ziemliche Fundgrube... Ich habe zwar keinen Rechtsnachvolger des Verlages gefunden, den man noch fragen konnte, aber mit commons... ¿zweifel? Am saubersten wäre wohl ein Nachzeichnen im SVG-Format, dazu war ich aber zu faul, weil Verfahrenstechnik nicht soooo mein Schwerpunkt ist. Dann können auch die o.g. "Originale" weg.--Cschirp 09:26, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Wie dem auch sei, an einem krankt die Sache: Auch die Sonderregelung nach § 134 geht von einer Schutzfrist von 70 Jahren nach Veröffentlichung aus. Das hier in Frage stehende Werk ist aber von 1943, die 70 Jahre sind also noch nicht um. Gruß -- Rosenzweig δ 12:36, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Wieso 70 Jahre? Hier steht, dass die Schutzfrist nur 50 Jahre beträgt, da vor 1966 veröffentlicht. --Cschirp 21:16, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Wie dem auch sei, an einem krankt die Sache: Auch die Sonderregelung nach § 134 geht von einer Schutzfrist von 70 Jahren nach Veröffentlichung aus. Das hier in Frage stehende Werk ist aber von 1943, die 70 Jahre sind also noch nicht um. Gruß -- Rosenzweig δ 12:36, 30. Mär. 2010 (CEST)
- 50 Jahre? Das Zeitzeugen-Urteil kommt im Ergebnis zu 70 Jahren, und das war auch das Ergebnis der Diskussion hier, aufgrund derer die §-134-Regelung eingeführt wurde. Wieso steht bei WP:BR jetzt 50 Jahre? -- Rosenzweig δ 17:06, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Bitte in diesem Zusammenhang den Abschnitt #§ 134_Regelung weiter unten beachten. Als Laie interpretiere ich die dortige Diskussion, dass die Lizenzen bei diesen Grafiken nicht korrekt sind. --Leyo 17:57, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Na prima, nachdem der Absatz Bilder, deren Urheber eine juristische Person ist und die vor dem 1. Januar 1966 veröffentlicht wurden aus Wikipedia:Bildrechte nun gelöscht wurde, hätte ich die beiden o.g. Bilder gerne ebenfalls gelöscht. Werde daher mal einen Lösch-antrag stellen. Man, da kann man ja ganz schön ins Klo fassen, wenn man sich an die Autoren-Hilfeseiten hält...--Cschirp 22:09, 6. Apr. 2010 (CEST)
- Bitte in diesem Zusammenhang den Abschnitt #§ 134_Regelung weiter unten beachten. Als Laie interpretiere ich die dortige Diskussion, dass die Lizenzen bei diesen Grafiken nicht korrekt sind. --Leyo 17:57, 5. Apr. 2010 (CEST)
- 50 Jahre? Das Zeitzeugen-Urteil kommt im Ergebnis zu 70 Jahren, und das war auch das Ergebnis der Diskussion hier, aufgrund derer die §-134-Regelung eingeführt wurde. Wieso steht bei WP:BR jetzt 50 Jahre? -- Rosenzweig δ 17:06, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Ich habe sie gelöscht. Sorry wegen der falschen Hilfetexte. Wie sich zeigt, ist diese 134er-Regelung so kompliziert, dass sie auch in die Hilfetexte falsch eingebaut wurde. Statt eines globalen 134er-Bausteins identifiziert man deswegen wohl besser genau definierte Fälle, in denen diese Regelung zum Einsatz kommen könnte (wie bisher die Reichstagshandbücher). Diskussion dazu s. unten. Gruß --Rosenzweig δ 18:11, 9. Apr. 2010 (CEST)
- In den Artikeln sind die Bilder noch eingebunden… --Leyo 18:21, 9. Apr. 2010 (CEST)
- Ich habe sie gelöscht. Sorry wegen der falschen Hilfetexte. Wie sich zeigt, ist diese 134er-Regelung so kompliziert, dass sie auch in die Hilfetexte falsch eingebaut wurde. Statt eines globalen 134er-Bausteins identifiziert man deswegen wohl besser genau definierte Fälle, in denen diese Regelung zum Einsatz kommen könnte (wie bisher die Reichstagshandbücher). Diskussion dazu s. unten. Gruß --Rosenzweig δ 18:11, 9. Apr. 2010 (CEST)
- Jetzt rausgenommen, danke für den Hinweis. -- Rosenzweig δ 01:32, 10. Apr. 2010 (CEST)
Wie ich gerade festgestellt habe, wurden die beiden Grafiken bereits unter WP:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/04#Zeichnungen aus Buch der Wehrmacht diskutiert – ohne klares Ergebnis… --Leyo 11:15, 31. Mär. 2010 (CEST)