Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/05
Schullogo
Ich möchte gerne das Logo der Feldbergschule (Artikel) hochladen. Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus? Müsste ich erst die Schulleitung anschreiben? – PsY.cHo, 10:13, 1. Mai 2009 (CEST)
- Ich sehe keine Schöpfungshöhe. Dementsprechend kann {{Bild-LogoSH}} als Lizenzvorlage verwendet werden. Grüße, →Nagy 12:34, 1. Mai 2009 (CEST)
- Danke für die Auskunft. – PsY.cHo, 13:45, 1. Mai 2009 (CEST)
Ich habe am 30.4. den Artikel Atomkeller-Museum geschrieben und eingestellt. Am 2. Mai fand eine kurze Diskussion statt[1] (man beachte den URV-Vorwurf gegen den Artikel der jedoch unbegründet ist) worauf hin der Artikel radikal gekürzt wurde. Im Artikel Reaktor Haigerloch wird jedoch nirgends eine Autorenschaft aus dem schon bestehenden Artikels angegeben. Es erfolgte auch keine Ansprache sondern nur eine Hinterzimmerdiskussion statt. Ich würde um eine Meinung dazu bitten. -- Codc 15:53, 2. Mai 2009 (CEST)Keine Ansprache stimmt nicht - habe ich wegen einer anderen Diskussion übersehen. -- Codc 18:54, 2. Mai 2009 (CEST)
- Sollte der URV-Vorwurf unbegründet sein, ist das Vorgehen von Felix König nicht ok. Die Artikel müssen sauber zusammengeführt werden, siehe Hilfe:Artikel zusammenführen. Ich habe die Löschaktion rückgängig gemacht und entsprechende Redundanzbausteine eingefügt. Alles weitere auf den Diskussionsseiten der beiden Artikel. --Quartl 16:24, 2. Mai 2009 (CEST)
Galerie nach einem wissenschaftlichen Werk
Der Ingeram-Codex, nach einem seiner Vorbesitzer auch „Codex Cotta“ genannt, ist ein Wappenbuch des Österreichischen Herzogs Albrecht VI., datiert auf 1459. Es befindet sich heute unter der Inventarnummer A 2302 im Besitz der Waffensammlung des Kunsthistorischen Museums in Wien.
Ich hatte die Bilder des Ingeram-Codex auf Commons eingestellt. Ist diese Galerie, welche die von Charlotte Becher vorgeschlagene Sortierung darstellt, noch mit dem Zitatrecht abgedeckt? --Wuselig 19:41, 2. Mai 2009 (CEST)
- Was soll das mit dem Zotatrecht zu tun haben? Die Bilder sind alle gemeinfrei, da braucht man nichts zitieren (zumal Bildzitate hier und auf Commons schon zweimal nicht erlaubt sind). -- Chaddy · D·B - DÜP 20:05, 2. Mai 2009 (CEST)
- ICh glaub da hat jemand Baustelle verwechselt, wenn er mit Zitatrecht argumentiert. Die Bilder sind gemeinfrei, also brauchen wir das Zitatrecht schon mal nicht in anspruchzunehmen. Es könnte höchtens eine URV, wegen der Sortierung sein. Aber das Sortieren von Bildern wird kaum Schöpfungshöhe erreichen, und somit ist auch der Punkt verneint (Und selbst wen ja ist nur die Commonsseite der Sortierung, und nicht die bIlder zu löschen). Ich seh wirklich nicht was bei diesen Bildern und auch an der sortierten Darstellung, problematisch sein sollte. -- Bobo11 21:50, 2. Mai 2009 (CEST)
- Noch mal zur Verdeutlichung: Es geht nicht um die einzelnen Bilder; die sind natrlich gemeinfrei. Es geht darum, dass Fau Becher diese, nach ihren Recherchen in eine, nach ihren wissenschaftlichen Erkenntnissen, logische Anordnung gebracht hat und in der oben erwähnten Galerie diese Anordnung, inklusive der Überschriften, zumindest in der Reihenfolge 1:1 übernommen wurde. Zwar wurde auf die geistige Urheberschaft von Frau Becher hingewiesen und das Buch in dem dies veröffentlicht wurde ist zitiert, ich bin mir aber nicht sicher, ob diese Sortierung nicht vielleicht doch Schöpfungshöhe erreicht und diese Galerie - nicht die Bilder und auch nicht die beiden anderen Galerien - gelöscht werden müsste. --Wuselig 22:43, 2. Mai 2009 (CEST)
- Die Sortierung gemeinfreier Bilder soll SH haben??? Sorry aber das würde ich verneinen. --Marcela 01:52, 3. Mai 2009 (CEST)
- Noch mal zur Verdeutlichung: Es geht nicht um die einzelnen Bilder; die sind natrlich gemeinfrei. Es geht darum, dass Fau Becher diese, nach ihren Recherchen in eine, nach ihren wissenschaftlichen Erkenntnissen, logische Anordnung gebracht hat und in der oben erwähnten Galerie diese Anordnung, inklusive der Überschriften, zumindest in der Reihenfolge 1:1 übernommen wurde. Zwar wurde auf die geistige Urheberschaft von Frau Becher hingewiesen und das Buch in dem dies veröffentlicht wurde ist zitiert, ich bin mir aber nicht sicher, ob diese Sortierung nicht vielleicht doch Schöpfungshöhe erreicht und diese Galerie - nicht die Bilder und auch nicht die beiden anderen Galerien - gelöscht werden müsste. --Wuselig 22:43, 2. Mai 2009 (CEST)
- ICh glaub da hat jemand Baustelle verwechselt, wenn er mit Zitatrecht argumentiert. Die Bilder sind gemeinfrei, also brauchen wir das Zitatrecht schon mal nicht in anspruchzunehmen. Es könnte höchtens eine URV, wegen der Sortierung sein. Aber das Sortieren von Bildern wird kaum Schöpfungshöhe erreichen, und somit ist auch der Punkt verneint (Und selbst wen ja ist nur die Commonsseite der Sortierung, und nicht die bIlder zu löschen). Ich seh wirklich nicht was bei diesen Bildern und auch an der sortierten Darstellung, problematisch sein sollte. -- Bobo11 21:50, 2. Mai 2009 (CEST)
Wissenschaftliche Theorien sind ebenso wie Fakten gemeinfrei. Ein Datenbankschutz kommt nicht in Betracht --Historiograf 15:10, 3. Mai 2009 (CEST)
- Das hatte ich mir zwar gedacht, sonst hätte ich mir die Arbeit ja gar nicht erst gemacht. Ich wollte es hier aber doch noch einmal absichern. Dies ist nun aus zweifach berufenem Munde geschehen, Danke. --Wuselig 15:39, 3. Mai 2009 (CEST)
Gesetzesbegründungen
Sind Begründungen zu Gesetzesvorschlägen, die von der Regierung in den Landtag oder Bundestag eingebracht werden, gemeinfrei? -- Tau Lambda 11:15, 3. Mai 2009 (CEST)
- Nach meinem laienhaften Verständnis müssten die eigentlich auch von § 5 UrhG erfasst werden und somit amtliche Werke sein. Ob Abs. 1 oder Abs. 2 zutreffen, wäre die Detailfrage. Was sagen die juristisch Bewanderten hier? -- Rosenzweig δ 14:23, 3. Mai 2009 (CEST)
Amtliche Begründungen werden von der Kommentarliteratur eindeutig unter § 5 Abs. 2 UrhG (Veränderungsverbot!) subsummiert --Historiograf 15:12, 3. Mai 2009 (CEST)
Panoramafreiheit in Tunesien
Hallo, ich komme gerade von Tunesien mit reichlich Bildmaterial. Leider habe ich keine Ahnung, ob es in Tunesien so etwas wie Panoramafreiheit gibt. Kann mir jemand Auskunft geben? Gruß --Martin 20:55, 3. Mai 2009 (CEST)
- Auf de: kannst du die Bilder als DACH-Bürger beruhigt hochladen, die werden dir hier nicht weggelöscht (Voraussetzung ist natürlich das D-Regel (also die strengste Auslegung) für Panoramafreiheit greift). Ganz ohne Restrisiko für dich ist es allerdings nie. Bobo11 21:06, 3. Mai 2009 (CEST)
- Wegen letzterem wäre es daher natürlich am besten, wenn es in Tunesien Panoramafreiheit gäbe. Auch ich habe diesbezüglich jedoch keine Ahnung. Gestumblindi 22:53, 3. Mai 2009 (CEST)
commons:Commons:FOP#Tunisia --Isderion 23:05, 3. Mai 2009 (CEST)
- Erstmal müßten wir wissen ob es wirklich Kunstwerke sind. Andere sind da nicht so kleinlich: Benutzer:Ralf Roletschek/Qurna ;) Lade es einfach hier hoch und liste die Bilder. Wenn etwas problematisch ist, kann gelöscht werden. --Marcela 23:18, 3. Mai 2009 (CEST)
- Danke für die Info, der Link ist ja interessant. Das Gesetz muss ich mir mal genau durchlesen. Aber mit den ganzen Aufnahmen in Museen (mit Fotogebühr Mosaiken fotografiert) sehe ich eher schwarz. Gruß Martin 23:37, 3. Mai 2009 (CEST)
- Bei der Panoramafreiheit geht es um Fotos von grundsätzlich urheberrechtlich geschützten Objekten (deren Schöpfer noch nicht seit mehr als 70 Jahren verstorben ist). Ich nehme an, dass die Urheber der von dir fotografierten Mosaiken schon wesentlich länger tot sind... das Urheberrecht und damit Fragen der Panoramafreiheit spielen dabei also keine Rolle mehr. Gestumblindi 23:47, 3. Mai 2009 (CEST)
- (BK) Innenaufnahmen fallen auch in de nicht unter die Panormafreiheit (Ausnahme Österreich, aber wir wenden hier immer das strengste DACH-Recht an, und das ist meistens das von D). Wenn die Mosaiken aber keine Schöpfungshöhe haben oder die Urheber schon seit mehr als 70 Jahren tot sind, ist das kein Problem. Wie alt sind die Mosaiken denn? -- Chaddy · D·B - DÜP 23:47, 3. Mai 2009 (CEST)
- Die Urheber sind auf alle Fälle seit über 1000 Jahren tot. Außerdem habe ich noch Panoramen alter Ruinen z.B.: El Djem oder Pupput, Stadtpanoramen, Straßenansichten, Oasen, Steinwüste, Salzwüste, Sandwüste, Sugs ... Gruß --Martin 23:55, 3. Mai 2009 (CEST)
- Na, alte Ruinen sind ja gar kein Problem. Ruhig hochladen! Gestumblindi 00:05, 4. Mai 2009 (CEST)
- Sehe ich ebenso. --Marcela 00:40, 4. Mai 2009 (CEST)
- Na, alte Ruinen sind ja gar kein Problem. Ruhig hochladen! Gestumblindi 00:05, 4. Mai 2009 (CEST)
- Die Urheber sind auf alle Fälle seit über 1000 Jahren tot. Außerdem habe ich noch Panoramen alter Ruinen z.B.: El Djem oder Pupput, Stadtpanoramen, Straßenansichten, Oasen, Steinwüste, Salzwüste, Sandwüste, Sugs ... Gruß --Martin 23:55, 3. Mai 2009 (CEST)
- Danke für die Info, der Link ist ja interessant. Das Gesetz muss ich mir mal genau durchlesen. Aber mit den ganzen Aufnahmen in Museen (mit Fotogebühr Mosaiken fotografiert) sehe ich eher schwarz. Gruß Martin 23:37, 3. Mai 2009 (CEST)
Fotos von Autos durch den Herrsteller oder andere geschützt???
Hallo,
ich bin neu im Bereich Bildrecht, will mich aber in nächster Zeit tiefer einarbeiten. Leider komme ich gleich zu Anfang nicht weiter. Ich hab ein Foto von einem Kotflügel einer 74 Corvette und möchte dieses Bild anderen zur freien Benutzung zur Verfügung stellen. Das Recht am Bild hab ich, das Auto gehört einem Freund. Jetzt hab ich gehört, dass wohl Teile von Autos oder spezielle Autos durch den Herrsteller oder durch andere geschützt sein können. Hat da jemand Erfahrungen, vielleicht in meinem speziellen Fall. Aber noch wichtiger wäre eine Information, ob es eine Liste gibt mit allen speziellen Geschützten Bereichen an Autos. Tips wo ich Infos zu dem Thema Fotos von Autos und Bildrechten bekomme wären auch super. Könnte mir vorstellen, dass das ganze auch ins Markenrecht abdriftet.
Gruß (nicht signierter Beitrag von 82.83.213.176 (Diskussion | Beiträge) 01:40, 3. Mai 2009 (CEST))
- Geschmacksmustergesetz würde mir da einfallen. Glaube aber nicht, dass das allzu stark greifen kann. Aber bin Laie. --Constructor 01:43, 3. Mai 2009 (CEST)
- Du kannst an Autos fotografieren was du möchtest und das auch hier hochladen (bei Commons kann das anders sein). Autos fallen nach unserer bisherigen Einschätzung unter die Panoramafreiheit, es gibt bisher keine Rechtssprechung, die das für DACH verneint. Problematisch könnten Designstudien sein, die nicht im öffentlichen Raum fotografiert werden. Autos auf der Straße sind aber vollkommen unproblematisch, solange du hier hochlädtst. Kennzeichen müssen übrigens nicht unkenntlich gemacht werden, dies muß nur die Pesse in bestimmten Fällen. --Marcela 01:49, 3. Mai 2009 (CEST)
- Bei Commons ist das nicht anders. Ich empfehle hierzu einen Blick auf die entsprechende Richtlinie. Deswegen möchte ich ermutigen, solche Bilder direkt auf Commons hochzuladen. Bei weiteren Fragen helfe ich dort gerne weiter. --AFBorchert 11:00, 4. Mai 2009 (CEST)
- Du kannst an Autos fotografieren was du möchtest und das auch hier hochladen (bei Commons kann das anders sein). Autos fallen nach unserer bisherigen Einschätzung unter die Panoramafreiheit, es gibt bisher keine Rechtssprechung, die das für DACH verneint. Problematisch könnten Designstudien sein, die nicht im öffentlichen Raum fotografiert werden. Autos auf der Straße sind aber vollkommen unproblematisch, solange du hier hochlädtst. Kennzeichen müssen übrigens nicht unkenntlich gemacht werden, dies muß nur die Pesse in bestimmten Fällen. --Marcela 01:49, 3. Mai 2009 (CEST)
Panoramafreiheit?
Hallo, fällt dieses Bild unter Panoramafreiheit? Und darf das so in WP genutzt werden? Es wurde von einem öffentlich zugänglichen Platz aus aufgenommen. Grüße -- Rainer Lippert 19:05, 1. Mai 2009 (CEST)
- Ja, denn die Tafel ist wohl offensichtlich für die Dauer ihres Bestehens dort fest angebracht. Steht so auch in Panoramafreiheit. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 20:10, 1. Mai 2009 (CEST)
- Ebenfalls Zustimmung. --Marcela 23:40, 1. Mai 2009 (CEST)
- Ok, danke. Dachte ich mir eigentlich auch so. Aber aufgrund der Zweifel eines Commons-Admins habe ich hier lieber mal nachgefragt. Grüße -- Rainer Lippert 23:42, 1. Mai 2009 (CEST)
- Commons kann das anders sehen. Wir urteilen hier nach DACH-Recht, Commons nach Recht des Ursprungslandes sowie US-Recht. Da kann es durchaus berechtigterweise Differenzen geben. Die USA kennt seit 1991 quasi keine Panoramafreiheit mehr. --Marcela 23:47, 1. Mai 2009 (CEST)
- Ok, danke. Dachte ich mir eigentlich auch so. Aber aufgrund der Zweifel eines Commons-Admins habe ich hier lieber mal nachgefragt. Grüße -- Rainer Lippert 23:42, 1. Mai 2009 (CEST)
- Besagter Admin, der auch in de.WP Admin ist, war sich Unsicher, deswegen meine Nachfrage. Grüße -- Rainer Lippert 23:52, 1. Mai 2009 (CEST)
- Also wenn Ihr den Kommentar eines Commons-Admin hören wollt: Die Panoramafreiheit wird auf Commons nach dem Ursprungsland beurteilt, d.h. für Bilder, die in Deutschland unter Ausnutzung der Panoramafreiheit geschossen wurden, gilt die deutsche Panoramafreiheit. Die Richtlinie dazu findet sich hier. Beim konkreten Bild sollte auf Commons noch die Vorlage FOP hinzugefügt und der Aufnahmeort so genannt werden, dass klar ist, dass deutsches Recht hier zur Anwendung kommt. --AFBorchert 13:16, 4. Mai 2009 (CEST)
Vergiftung
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe Samstag giftigen Hahnenfuss gepflueckt, und die Sintome sind wie von Ihnen beschrieben. Was raten sie mir einzunehem, weil mein Hausarzt ist erst morgen zur Verfuegung.
PS die Sintome sind etwas besser gworden (Ausschlag, geschwollen Lippen.........)
Besten Dank fuer Ihre Antwort
Daniela Rauch aus Florenz (nicht signierter Beitrag von 151.54.162.205 (Diskussion | Beiträge) 15:46, 4. Mai 2009 (CEST))
- Sorry, aber hier wird dir die Frage kaum jemand beantworten können. Hier geht es um Urheberrechtsfragen, es sind also hauptsähchlich Leute mit juristischem Wissen hier, keine Mediziner. Dort sind solche allgemeine Fragen ohne Bezug zur Wikipedia besser aufgehoben. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:22, 4. Mai 2009 (CEST)
- Bei medizinischen Problemen, geh sofort zu einem Arzt. Wenn dein Hausarzt nicht da ist, dann kannst du dich auch in jedes Krankenhaus deiner Wahl begeben. jodo 20:22, 4. Mai 2009 (CEST)
Minderjährige als Autoren
Nebenstehendes Bild hat ein 9-jähriges Kind gemacht. Es war bei Wikipedia:Süddeutschland, der Junge hat sich nacheinander von jedem von uns die Kameras ausgeborgt. Er wollte kurz wissen, was er beachten soll und hat losgelegt. Für Nicht-Fotografen: An der kamera war eine Programmautomatik eingestellt, dadurch wurde das Bild der Person korrekt belichtet. Würde man meine Kamera mit dieser Einstellung nehmen und einfach abdrücken, wäre das haus im Hintergrund scharf abgebildet, nicht die Person, außerdem wäre die Person zu dunkel. Das Kind weiß von seiner Mutter, daß man das Objekt der Begierde anzielt, den Auslöser halb drückt und dann den Bildauschnitt wählt und ganz abdrückt. Dies wurde also ganz bewußt gemacht und damit ist hier die Schöpfung durch das Kind gegeben. Diese Erklärung nur, um Stimmen entgegenzuwirken, die meinen: "der hat ja nur draufgedrückt und kein Werk geschaffen". Nun zur eigentlichen Problematik, die wir hier eigentlich des Öfteren haben:
- der Junge meinte bei der abendlichen Präsentation der Bilder: "ihr könnt mit meinen Fotos machen, was ihr wollt" - sofort kam das Veto der Eltern.
- die Lizenz wurde durch beide Eltern gewählt (bitte hackt nicht auf 1.2 herum, ich habe die Eltern in keiner Weise in der Hinsicht beeinflußt, dafür gibt es genug Zeugen)
- die Eltern möchten nicht, daß der Name des Kindes genannt wird, aus Eigenschutz und Schutz des Kindes
- die dargestellte Person möchte ausdrücklich nicht, daß sein Nick oder Echtname mit diesem Bild in Verbindung gebracht wird
Die genannten Aussagen können bei Bedarf an einen Ombudsman oder Checkuser per mail bestätigt werden, damit dürfte dieses Beispielbild sauber sein. Ich habe es aber ausschließlich für die hiesige Diskussion hochgeladen, Eltern und dargestellte Person haben dem zugestimmt.
Wir haben hier nicht wenige "minderjährige" Benutzer. Diese sind rechtlich nicht voll geschäftsfähig. Die von ihnen gegebenen Lizenzen sind strenggenommen ungültig, wenn nicht die Eltern zustimmen. Zugegeben, der Fall ist extrem aber das kann sich widerholen, wir haben erst kürzlich Bilder gelöscht, bei denen Eltern darum gebeten haben. Nun kann und will niemand einen Altersnachweis fordern aber wie gehen wir damit um? Ignorieren bis Probleme auftreten? Hoffen, daß es keinen Ärger gibt? Kinder editieren hier eher selten, Jugendliche aber schon - und um deren Bilder geht es mir hier. --Marcela 00:39, 4. Mai 2009 (CEST)
- Was sollen wir denn mit dem konkreten Bild? Abgesehen davon, dass wir es mit 1.2-only wohl eh nicht in der deutschsprachigen Wikipedia einbinden wollen, scheint es auch gar keinen Verwendungszweck dafür zu geben. Hochgeladen wurde es auf Commons, ob man es dort haben will, ist dort zu diskutieren. Gestumblindi 01:17, 4. Mai 2009 (CEST)
- Darum gehts doch nicht. --Marcela 01:35, 4. Mai 2009 (CEST)
- Doch. Warum hast du das Bild denn hochgeladen? Man sollte nicht theoretische, sondern konkrete, echte Probleme diskutieren. - Nun: Wenn es dabei bleibt, dass wir keinen Altersnachweis für die Mitarbeit in der WP fordern und daher von den meisten unserer Nutzer nicht wissen, wie alt sie sind, bleibt ja gar nichts anderes übrig als die Lösung "Ignorieren bis Probleme auftreten"... ich sehe den Diskussionsbedarf nicht recht: "wir haben erst kürzlich Bilder gelöscht, bei denen Eltern darum gebeten haben" - nun, dann können wir das sicher auch in Zukunft tun, wenn es nötig ist. Gestumblindi 02:28, 4. Mai 2009 (CEST)
- Darum gehts doch nicht. --Marcela 01:35, 4. Mai 2009 (CEST)
Zur Situation auf Commons: Das ist alles zulässig, bedarf aber ggf. noch einer Genehmigung, die an das Support-Team verschickt wird. Hier sollte dann auch die Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten dokumentiert werden. Es gibt keinen Grund, öffentlich den Urheber namentlich zu nennen, wenn die Anonymität gewünscht wird. Ansonsten stimme ich Gestumblindi zu. --AFBorchert 11:28, 4. Mai 2009 (CEST)
Dieselbe Frage betrifft auch Artikel. Das ifrOSS zur Rechtssituation Minderjähriger bei GPL-Projekten, im Grundsatz auf GFDL- & CC-Inhalte übertragbar. Demnach könnten Eltern oder frühere Minderjährige theoretisch die Freie Lizenz zurückziehen. Ich sehe allerdings im Moment auch keine praktikable Lösung, außer dass man Volljährigkeit bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur gewählten Lizenz per Speicher-Klick bestätigen ließe. --Martina Nolte Disk. 15:54, 4. Mai 2009 (CEST)
Gibt es irgendwelche Gründe, die seit längerem vorliegende Darstellung
nicht für schlüssig zu erachten? Muss hier jede Woche auf diese FAQ hingewiesen werden oder lest Ihr sie euch ein für allemal durch? --FrobenChristoph 21:40, 4. Mai 2009 (CEST)
- Vielleicht gibt es Leute, die nicht nur deine Meinung interessiert? jodo 22:15, 4. Mai 2009 (CEST)
Wenn der Autor nicht genannt wird und die abgebildete (motivbildende) Person einer Veröffentlichung zugestimmt hat entstehen auch keine Problematiken. Und zur FAQ: Ja, bitte täglich oder wöchentlich hinweisen oder diese offiziell machen und einbinden und auffindbar machen. -- Emdee 21:59, 7. Mai 2009 (CEST)
Münze
Welche Bausteine muss ich für diese Münze verwenden:
(nicht signierter Beitrag von Bessawissa94 (Diskussion | Beiträge) 18:53, 7. Mai 2009 (CEST))
Nutzung von Wikipedia-Bildern im Blog von Beate Wedekind
Die ehemalige Chefredeakteurin der Bunte bedient sich auf ihrem Blog (http://beatewedekind50plus.blog.de/) einer ganzen Reihe von Bilden aus der Wikipedia. Als Quelle gibt sie "Wikimedia" an. Ich war immer davon ausgegangen, dass man bei Nachnutzung den ursprünglichen Fotografen nennen und auf die GNU-Lizenz hingewiesen werden muss. Ein so erfahrener Medienprofi wie Frau Wedekind dürfte sich aber mit dem Urheberrecht auch auskennen. Bin nun ganz verunsichert. -- Minorcarry 11:36, 8. Mai 2009 (CEST)
- Ein typischer Fall für die Mängelseite bei Weiternutzung. --Taxman¿Disk? 12:10, 8. Mai 2009 (CEST)
- "Ein so erfahrener Medienprofi" -- dass sowas mit dem Internet hinfällig ist, zeigen doch bereits die ellenlangen Diskussionen oben. SCNR. -- Ayacop 10:24, 9. Mai 2009 (CEST)
- Ich habe mal einige deutsche Urheber auf den Commons rausgesucht und angeschrieben, wenn der Urheber schreibt, spuren Medienprofis meist schnell - um den Eindruck der Wiederholungsgefahr zu vermeiden. syrcro 11:15, 9. Mai 2009 (CEST)
- "Ein so erfahrener Medienprofi" -- dass sowas mit dem Internet hinfällig ist, zeigen doch bereits die ellenlangen Diskussionen oben. SCNR. -- Ayacop 10:24, 9. Mai 2009 (CEST)
Bild mit oder ohne Namensnennung direkt unter dem Bild
Nur als eines von vielen möglichen Beispielen:
In Magdeburg#Freizeit_und_Tourismus ist das nebenstehende Foto eingebunden.
Auf der Bildseite schreibt der Fotograf unter Anmerkungen:
Lizenz cc-by-sa V. 3.0 unter Nennung meines Namens direkt unter Bild.
Darf das Bild im Artikel (oder in diesem Beitrag oder anderswo in Wikipedia) ohne Nennung des Namens direkt unter dem Bild benutzt werden?
--85.177.38.255 11:44, 1. Mai 2009 (CEST)
- Darum gibt es gerade Auseinandersetzungen. CC verlangt das nicht und wir halten es in der Wikipedia auch nicht so. Zumindest n der Wikipedia kannst du das Bild ohne Autorennennung direkt unter dem Bild verwenden, die Lizenz wird durch die Verlinkung auf die Bildbeschreibungsseite hinreichend erfüllt. Rainer Z ... 15:13, 1. Mai 2009 (CEST)
- Das Problem bei dieser Aussage ist, dass wir genau diese Auslegung der CC-Lizenz gegenüber Nachnutzern abmahnen. Von denen verlangen wir auf der selben Seite einen Hinweis auf Lizenz und Urheber. Wenn irgendwer mal aus Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. gegen die WMF oder einen Wikipedianer vorgeht, könnte das einen Richter zur Auffassung bringen, der Weiße Mann spricht mit gespaltener Zuge - PS: Wer will dass seine CC-Bilder immer mit seinem Namen und der Lizenz abgebildet werden, sollte ein Wasserzeichen einbringen; dessen Entfernung verbietet die CC-Lizenzen recht klar: Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen. - Im Österreich sogar noch eindeutiger: § 12. (1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf einem Urstück eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet wird, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber (§ 10, Absatz 1) des Werkes, wenn die Bezeichnung in der Angabe seines wahren Namens oder eines von ihm bekanntermaßen gebrauchten Decknamens oder - bei Werken der bildenden Künste - in einem solchen Künstlerzeichen besteht. - Wasserzeichen sind eine übliche Urheberbezeichnung, die Urheberbezeichnung ist einfach ein anderes Wort für Rechtevermerk. syrcro 19:17, 1. Mai 2009 (CEST)
- Dass die CC die Entfernung von Wasserzeichen verbietet ist umstritten und hier in de-WP keineswegs Konsens.
- Und wenn du sagt, „wir“ mahnen ab, wenn die Urhebervermerk bei externen Seiten nicht direkt am Bild steht, dann ist das falsch. Denn Abmahnen kann nur der Rechteinhaber. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:06, 1. Mai 2009 (CEST)
- Falls das Bild Probleme machen sollte, gehe ich da morgen vorbei und mach ein neues von der Szene. So gut wie das ist, bekomme ich das auch noch hin. ;-) -- ▪Niabot▪議論▪+/− 20:08, 1. Mai 2009 (CEST)
Bezüglich der Entfernung von Wasserzeichen. Was hier in der WP Konsens ist interessiert nicht die Justiz. Es gilt: Ein Blick in Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Die Hinzuziehung eines Kommentars ist immer sinnvoll. Im UrhG steht: Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden (§ 95a UrhG). Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder …wird … mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 108b UrhG). --S.Didam 21:03, 1. Mai 2009 (CEST)
- Ein Wasserzeichen ist kein wirksames Mittel iSd § 95a UrhG. syrcro 21:12, 1. Mai 2009 (CEST) (Sie sind nicht gedacht oder geeignet, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. - Selbst wenn man ein Rechtsinhaber sie so einsetzen wollte, sind sie nicht wirksam, da jeder sie durch einfachste Bildbearbeitung entfernen kann.)
- Das kollidiert aber mit der freien Bearbeitbarkeit, die die CC-Lizenz allen gewährt (von der CC-by-nd mal abgesehen, die wir hier aber eh nicht wollen). -- Chaddy · D·B - DÜP 21:07, 1. Mai 2009 (CEST)
- Richtig. Wer unter CC-by-sa veröffentlicht, stimmt damit Bearbeitungen aller Art zu, drum könne Wasserzeichen oder sonstige im Bild befindlichen Urheberrechtsvermerke entfernt werden. Entbindet natürlich nicht von der Nennung des Urhebers. Rainer Z ... 21:11, 1. Mai 2009 (CEST)
Als technische Maßnahmen gelten Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, nicht genehmigte Handlungen zu verhindern oder einzuschränken (§ 95 a UrhG…sog. digital self help). Diese Definition umfasst auch alle Technologien des DSM … ebenso Markierungstechniken wie digitale Wasserzeichen (Quelle: Frank A. Koch: Internetrecht, 2 Aufl., S. 392, Urheberrechte im Internet, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2005, ISBN 3486578014). Es stellt sich folgende Frage: Hat der Fotograf der ein Bild mit einem Wasserzeichen bei den Commons einstellt überhaupt die CC verstanden? --S.Didam 21:43, 1. Mai 2009 (CEST)
- Wasserzeichen sind das eine, die hier gewünschte Autoren-Nennung unter dem Bild was anderes. Die Wasserzeichen-Disk. hatten wir schon mal. Mit Meinungen oder Annahmen kommen wir da nicht weiter, ich schaue mal nach was Schricker dazu sagt. --Marcela 23:45, 1. Mai 2009 (CEST)
- als ob das nicht auch nur ne meinung oder annahme wäre ^^ *SCNR* --78.54.33.214 07:32, 2. Mai 2009 (CEST)
- Wenn man sich jetzt ganz doof und nummer sicher gehend anstellen wollte, dann würde man einfach festlegen das Bilder mit Wasserzeichen die CC nicht erfüllen oder es eben durch die Freigabe unter der CC seine Funktion als Schutzfunktion verliert. Schließlich garantiert der Einsteller ja "jegliche Form der Bearbeitung" des Bildes. Das dort Wasserzeichen zerstört werden ist vollkommen normal. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 11:57, 2. Mai 2009 (CEST)
- Richtig - selbst wenn es dem Bearbeiter nicht einmal darum geht, das Wasserzeichen zu entfernen, sondern er sich z.B. nur für einen bestimmten Bildausschnitt interessiert, in welchem das Wasserzeichen eben nicht enthalten ist. Siehe im übrigen auch die Diskussion unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/03#CC_und_Wasserzeichen - m.E. bezieht sich "alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen" auf den Inhalt der Vermerke, nicht auf die äussere Form bzw. Plazierung. Gestumblindi 21:35, 2. Mai 2009 (CEST)
- Wenn man sich jetzt ganz doof und nummer sicher gehend anstellen wollte, dann würde man einfach festlegen das Bilder mit Wasserzeichen die CC nicht erfüllen oder es eben durch die Freigabe unter der CC seine Funktion als Schutzfunktion verliert. Schließlich garantiert der Einsteller ja "jegliche Form der Bearbeitung" des Bildes. Das dort Wasserzeichen zerstört werden ist vollkommen normal. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 11:57, 2. Mai 2009 (CEST)
- als ob das nicht auch nur ne meinung oder annahme wäre ^^ *SCNR* --78.54.33.214 07:32, 2. Mai 2009 (CEST)
Die hier herrschende Meinung wird durch Wiederholung nicht richtiger. Entscheidet sich ein Benutzer für eine bestimmte Form der Attribuierung nach CC, kann diese nach den Grundsätzen des deutschen Urheberpersönlichkeitsrechts vom Nutzer nur dann verweigert werden, wenn sie unzumutbar ist. Wie ein Blick auf die norwegische Wikipedia zeigt, handelt es sich bei der Ablehnung der Anbringung direkt am Bild um reine Bequemlichkeit, die keinen rechtlichen Schutz verdient. Die Attribuierung ist der einzige Lohn des Urhebers bei einem freien Bild, es ist schon daher unfair, die von ihm gewünschte und ohne weiteres machbare Urhebernennung zu verwehren. Hinzu kommt - und dies fällt erheblich ins Gewicht - dass es zahlreiche Klone gibt, die die Wikipedia ohne Bildbeschreibung spiegeln und somit nach Ansicht etlicher Wikipedianer einschließlich mir gegen CC verstoßen, da sich Autornennung und Lizenz auf einem fremden Server befinden, der vom Anbieter nicht kontrolliert werden kann. Dieser Rechtsverstoß würde wegfallen, würde Autor und Lizenz auch bei uns beim Bild selbst angegeben --Historiograf 15:21, 3. Mai 2009 (CEST)
- "Die Attribuierung ist der einzige Lohn des Urhebers bei einem freien Bild, es ist schon daher unfair, die von ihm gewünschte und ohne weiteres machbare Urhebernennung zu verwehren." Negativ, Houston. CC-Lizenzen machen keine Unterschiede zwischen Urhebern, die das als einzigen "Lohn" "verlangen" und anderen. Im Gegenteil, CC-Lizenzen sagen sehr eindeutig, dass der Nutzer jede angemessene Art der Namensnennung wählen können. Warum ignorierst Du diese Tatsache? --rtc 16:25, 3. Mai 2009 (CEST)
Weil es keine Tatsache ist, sondern deine nur zu bekannte Meinung --Historiograf 16:33, 3. Mai 2009 (CEST)
- Lies die Lizenz. Es steht da drin. --rtc 17:48, 3. Mai 2009 (CEST)
- In der Lizenz steht (Abschnitt 4.b):
- Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:
- Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
- ...
- Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:
- Es steht also nur drin, dass der Name entsprechend genannt werden muss. Wie dies zu erfolgen hat, das ist nicht festgelegt und daher reicht die einfache Bildbeschreibungsseite, die durch einen einfachen Klick erreicht werden kann (kein Hindernis), vollkommen aus. Dies ist eine „angemessene Form“. Ansonsten solle man doch bitte die Stelle der Lizenz zitieren die dem widerspricht.
- Die Entfernung von Wasserzeichen ist weiterhin nicht verboten, die Möglichkeit zur beliebigen Weiterbearbeitung wird aber garantiert. Daraus kann man nur schlussfolgern, dass Wasserzeichen entfernt werden dürfen, solange der Autor in angemessener Form weiterhin genannt wird. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 18:04, 3. Mai 2009 (CEST)
- Ich halte es für eine nicht angemessene Form, daß der Urheber durch einen Klick ermittelt werden muß. Einerseits widerspricht dies vollkommen allen Gepflogenheiten aus Vor-Internet-Zeit und andererseits ist im Moment des Ausdrucks der Bezug zum Urheber weg. --Marcela 18:07, 3. Mai 2009 (CEST)
- Nun die Lizenz ist aber gerade für den Einsatz im Internet (natürlich nicht nur für dort) konzipiert worden und kennt nur eine Zeit mit Internet. Das der Bezug zum Urheber beim Ausdruck fehlt ist wirklich problematisch und müsste korrekterweise bei der Druckversion ergänzt werden. Ansonsten könnte man eine Nennung der Autoren beim Bild ergänzen. Allerdings sollte dies softwaretechnisch und nicht von Hand geschehen. Die dummen Rechner können dies zum einen besser aus den Bildseiten extrahieren und zum anderen spart es diesen Aufwand. Die korrekte Anlaufstelle wären hier die Entwickler, da die Informationen ja bereits vorliegen, aber eben nicht eingebettet werden. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 18:26, 3. Mai 2009 (CEST)
- PS: Zudem ist ja gängige Praxis, dass bei Thumbnails in aller Regel keine Nennung der Autoren erfolgt. Nenne mir eine der großen Webseiten die dies korrekt realisieren würden, auch wenn es sich um CC-lizenzierte Bilder handelt. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 18:32, 3. Mai 2009 (CEST)
- no-WP und flickr groß genug? fotofinder. Willst du mehr Beispiele? --Martina Nolte Disk. 20:09, 3. Mai 2009 (CEST)
- Wenn man den Audruck nur für den privaten Gebrauch verwendet (so wie es normalerweise auch der Fall ist), dann ist das kein Problem, wenn die Namen darauf nicht genannt sind. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:41, 3. Mai 2009 (CEST)
- Ich halte es für eine nicht angemessene Form, daß der Urheber durch einen Klick ermittelt werden muß. Einerseits widerspricht dies vollkommen allen Gepflogenheiten aus Vor-Internet-Zeit und andererseits ist im Moment des Ausdrucks der Bezug zum Urheber weg. --Marcela 18:07, 3. Mai 2009 (CEST)
- In Büchern pflegt der Bildnachweis im Anhang oder Impressum zu stehen. Das nötige Umblättern wird allgemein als angemessen betrachtet. Und wenn man eine Seite fotokopiert, ist der Bezug auch weg. Rainer Z ... 18:49, 3. Mai 2009 (CEST)
- Und wer diese Kopien über die Privatnutzung hinausgehend verbreitet, begeht eine Urheberrechtsverletzung. --Martina Nolte Disk. 19:10, 3. Mai 2009 (CEST)
- Und wer diese Kopien in einem anderen Buch abdruckt und die ursprünglichen Bildnachweise im Anhang erwähnt, der an das Buch angenagelt wurde, der begeht keine Urheberrechtsverletzung. (Umblättern == Klick)... -- ▪Niabot▪議論▪+/− 20:42, 3. Mai 2009 (CEST)
- Und wer diese Kopien über die Privatnutzung hinausgehend verbreitet, begeht eine Urheberrechtsverletzung. --Martina Nolte Disk. 19:10, 3. Mai 2009 (CEST)
- In Büchern pflegt der Bildnachweis im Anhang oder Impressum zu stehen. Das nötige Umblättern wird allgemein als angemessen betrachtet. Und wenn man eine Seite fotokopiert, ist der Bezug auch weg. Rainer Z ... 18:49, 3. Mai 2009 (CEST)
- Wir sind also wieder beim alten Problem: Innerhalb der Wikipedia(gemeinde) mag ein Link auf die Bildbeschreibungsseite gerade noch zulässig sein, sobald die Seite aber bei einem anderen Nachnutzer gespiegelt, oder gar gänzlich neu eingebunden wird ist diese Art der Namensnennung nicht mehr zulässig. Ich komme mir in dieser Diskussion an diesem und an anderen Orten langsam vor wie in Tibet. Es wird an Gebetsmühlen gedreht und nichts passiert. (in Tibet lässt sich dadurch ja vielleicht noch das ewige Seelenheil erlangen)--Wuselig 19:00, 3. Mai 2009 (CEST)
- Ihr habt inzwischen reichlich Quellen bekommen, die eine Kennzeichnung direkt am Bild nach geltendem Recht (D: § 13 UrhG, § 63, CH), Branchenüblichkeit und Rechtsexperten ([2], Seite 139 & [3], Abschnitt (3) Praktische Umsetzung der Namensnennung (e)) * erfordern. Die Gegenseite ist wirklich absolut JEDEN Beleg für ihre Position schuldig geblieben. Es kann nicht angehen, dass eine kleine Clique von wenigen Laien hier noch länger einen Rechtsbruch erzwingen will. Nicht einmal intern gibt es irgendeine Richtlinie oder Maßgabe, die dies rechtfertigen könnte. Die pragmatische Umsetzung der notwendigen Kennzeichnung durch einen Bot wird noch eine Weile dauern. Aber es spricht nichts dagegen, dass ab sofort jeder, der mag, mit der Autoren- und Lizenznennung manuell beginnt. --Martina Nolte Disk. 19:07, 3. Mai 2009 (CEST)
- Martina, was Du zitierst sind die gesetzlichen Regelungen des Urheberrechts. Du kannst Dich nicht mehr auf sie berufen, wenn Du eine Lizenz erteilt hast (wie die CC-Lizenzen), die zusätzlich zur gesetzlichen Regelung auch die Namensnennung in weniger strikter Form erlaubt (oder wie manche freie Lizenzen sogar auf die Bedingung der Namensnennung verzichtet)! Paragraphen wie der § 13 UrhG entfalten nur dann eine Wirksamkeit, wenn vertraglich keine andere Abmachung besteht oder mittels Lizenz keine darüber hinausgehende Erlaubnis zur Nutzung des Werks erteilt wurde. Nur wo das UrhG ausdrücklich sagt, dass ein Verzicht auf diese oder jene Sache nicht im voraus möglich sei oder dass gegenteilige Vereinbarungen oder Lizenzbestandteile nichtig seien wäre das anders; das ist aber beim §13 nicht der Fall. --rtc 19:27, 3. Mai 2009 (CEST)
- Wo steht die anderslautende Vereinbarung zur Urhebernennung im Lizenzvertrag? --Martina Nolte Disk. 20:11, 3. Mai 2009 (CEST)
- Lesetipp (S. 297): Insofern enthält dieser Abschnitt eine Regelung, die klarstellt, dass der Urheber sein Recht auf Namensnennung nach § 13 UrhG auch tatsächlich ausübt. --Martina Nolte Disk. 20:32, 3. Mai 2009 (CEST)
- In der Lizenz steht: "Die nach diesem Abschnitt 4.b) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden" (meine Hervorhebung) Ich habe das Gefühl, Du liest in diesen Satz ein implizites "können in jeder angemessenen Form gemacht werden, die mit § 13 UrhG im Einklang steht, sich also insbesondere 'am Werk' befindet." Natürlich stellt dieser Abschnitt klar, "dass der Urheber sein Recht auf Namensnennung nach § 13 UrhG auch tatsächlich ausübt"; die Namensnennung muss stattfinden. Aber sie muss nicht "an jeder Kopie" erfolgen. (Wobei noch die Frage ist, ob das "am Werk" von § 13 in irgendeiner Form in diese Richtung überhaupt interpretiert werden kann. [4] interpretiert das z.B. keineswegs so streng, und besagt z.B., dass die gesetzliche Namensnennungspflicht sich danach richtet, was sich aus dem Kontext heraus als möglich und geboten ergibt.) PS: Vielleicht ein Aspekt, der bisher wenig berücksichtigt wurde: Wäre die Nennung des Namens unter Photos notwendig, müssten mindestens bei CC-lizensierten Artikeln (die ja in Zukunft kommen werden) auch die Artikelautoren direkt auf der Artikelseite angezeigt werden, denn die CC-lizenz sagt ausdrücklich, dass es nicht okay ist, wenn die Autorennennung für manche hervorgehoben erfolgt (direkt unter Photo) während andere (Artikelautoren) gar nicht genannt werden. PS: Martina meint Seite 95 des PDF bzw. 63 der Seitennummerierung des Dokuments. --rtc 21:12, 3. Mai 2009 (CEST)
- Da bist du auf dem Holzweg. Wenn die Lizenz die Namensnennung nicht fordern würde (sie hebt zunächst alle Ansprüche auf), dann wäre diese überhaupt nicht notwendig. Die Lizenz macht § 13 UrhG so gesehen überflüssig, bzw. hebelt diesen aus, da dieser Paragraph eben nur für Werke gilt, für die keine andere Lizenz gegeben wurde. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 20:35, 3. Mai 2009 (CEST) PS: Welche Seite meinst du? Das Dokument hat gar keine 297 Seiten.
- Alles was ncht ausdrücklich anders geregelt ist, fällt unter §13 UrhG. In dem Dokument selbst ist die Seitennummer 63. --Martina Nolte Disk. 20:50, 3. Mai 2009 (CEST)
- Ich habe mir nun noch einmal den genauen Wortlaut des Gesetzes (§ 13 UrhG) durchgelesen. "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Dort steht alles im Einklang mit der CC, aber gibt keine Regelung hinsichtlich der Frage: Wie?
- <quetsch>Verstehe ich das richtig? Du diskutierst erstmal mit und liest dir dann die gesetzlichen Grundlagen durch? Na fein. --Martina Nolte Disk. 14:48, 4. Mai 2009 (CEST)
- Da die Lizenz von einer angemessenen Art der Nennung spricht und dies durch einen einfachen Klick auf das Bild geschieht (Seite umblättern), sehe ich hier keine Verletzung der Rechte. Der von dir genannte Abschnitt im verlinkten Dokument stellt hier auch keinen anderen Standpunkt dar. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 21:07, 3. Mai 2009 (CEST)
- Die Namensnennung ist aber ausdrücklich geregelt: "Die nach diesem Abschnitt 4.b) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden" (meine Hervorhebung). --rtc 21:12, 3. Mai 2009 (CEST)
- Ich habe mir nun noch einmal den genauen Wortlaut des Gesetzes (§ 13 UrhG) durchgelesen. "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Dort steht alles im Einklang mit der CC, aber gibt keine Regelung hinsichtlich der Frage: Wie?
- Alles was ncht ausdrücklich anders geregelt ist, fällt unter §13 UrhG. In dem Dokument selbst ist die Seitennummer 63. --Martina Nolte Disk. 20:50, 3. Mai 2009 (CEST)
- Lesetipp (S. 297): Insofern enthält dieser Abschnitt eine Regelung, die klarstellt, dass der Urheber sein Recht auf Namensnennung nach § 13 UrhG auch tatsächlich ausübt. --Martina Nolte Disk. 20:32, 3. Mai 2009 (CEST)
- Wo steht die anderslautende Vereinbarung zur Urhebernennung im Lizenzvertrag? --Martina Nolte Disk. 20:11, 3. Mai 2009 (CEST)
- Martina, was Du zitierst sind die gesetzlichen Regelungen des Urheberrechts. Du kannst Dich nicht mehr auf sie berufen, wenn Du eine Lizenz erteilt hast (wie die CC-Lizenzen), die zusätzlich zur gesetzlichen Regelung auch die Namensnennung in weniger strikter Form erlaubt (oder wie manche freie Lizenzen sogar auf die Bedingung der Namensnennung verzichtet)! Paragraphen wie der § 13 UrhG entfalten nur dann eine Wirksamkeit, wenn vertraglich keine andere Abmachung besteht oder mittels Lizenz keine darüber hinausgehende Erlaubnis zur Nutzung des Werks erteilt wurde. Nur wo das UrhG ausdrücklich sagt, dass ein Verzicht auf diese oder jene Sache nicht im voraus möglich sei oder dass gegenteilige Vereinbarungen oder Lizenzbestandteile nichtig seien wäre das anders; das ist aber beim §13 nicht der Fall. --rtc 19:27, 3. Mai 2009 (CEST)
- Ihr habt inzwischen reichlich Quellen bekommen, die eine Kennzeichnung direkt am Bild nach geltendem Recht (D: § 13 UrhG, § 63, CH), Branchenüblichkeit und Rechtsexperten ([2], Seite 139 & [3], Abschnitt (3) Praktische Umsetzung der Namensnennung (e)) * erfordern. Die Gegenseite ist wirklich absolut JEDEN Beleg für ihre Position schuldig geblieben. Es kann nicht angehen, dass eine kleine Clique von wenigen Laien hier noch länger einen Rechtsbruch erzwingen will. Nicht einmal intern gibt es irgendeine Richtlinie oder Maßgabe, die dies rechtfertigen könnte. Die pragmatische Umsetzung der notwendigen Kennzeichnung durch einen Bot wird noch eine Weile dauern. Aber es spricht nichts dagegen, dass ab sofort jeder, der mag, mit der Autoren- und Lizenznennung manuell beginnt. --Martina Nolte Disk. 19:07, 3. Mai 2009 (CEST)
- Martina, der § 13 (Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.) sagte nie und sagt nicht, was du da hineininterpretierst. Ich habe dir das auch schon dargelegt. Nochmal: Der Paragraf meint „das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk“ (im Sinne von Urheber des Werks) und nicht „das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk“ (im Sinne von in räumlicher Näher zur Wiedergabe des Werks). Der Paragraf sagt schlicht, dass es dem Urheber zusteht, als Urheber seines Werks genannt zu werden und dass er darüber bestimmen kann, ob das geschieht oder nicht, wenn ja auch über die Formulierung. Das stimmt mit CC-by-sa völlig überein. Und das ist nicht einfach meine Privatinterpretation, sondern steht da recht eindeutig und wird bestätigt durch die jahrzehntelange Praxis in Büchern, Filmen usw., die offenbar nicht rechtswidrig ist. Was noch ungeklärt ist, ist wie eine vergleichbare Praxis im Zusammenhang mit Internetpublikationen zu handhaben ist, denn die damit verbundenen Möglichkeiten (positive wie negative) sind noch zu jung, um von Legislative und Judikative hinreichend berücksichtigt worden zu sein. Ganz abgesehen von der ebenfalls neuen Möglichkeit, Inhalte kollaborativ mehr oder weniger anonym und weltweit erzeugen zu können. Der Rückgriff auf analoge Medien hilft da nur bedingt und auch dort wurde und wird die Urheberschaft nicht unbedingt in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Werk genannt. Rainer Z ... 23:33, 3. Mai 2009 (CEST)
- Richtig; in Büchern werden z.B. die Urheber von Bildern oft erst in einer Liste am Ende des Buchs und nicht direkt am Bild genannt; das Blättern, das somit nötig ist, um zur Urheberangabe zu gelangen, ist durchaus vergleichbar mit einem Klick aufs Bild im Internet. Gestumblindi 23:38, 3. Mai 2009 (CEST)
- Martina, der § 13 (Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.) sagte nie und sagt nicht, was du da hineininterpretierst. Ich habe dir das auch schon dargelegt. Nochmal: Der Paragraf meint „das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk“ (im Sinne von Urheber des Werks) und nicht „das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk“ (im Sinne von in räumlicher Näher zur Wiedergabe des Werks). Der Paragraf sagt schlicht, dass es dem Urheber zusteht, als Urheber seines Werks genannt zu werden und dass er darüber bestimmen kann, ob das geschieht oder nicht, wenn ja auch über die Formulierung. Das stimmt mit CC-by-sa völlig überein. Und das ist nicht einfach meine Privatinterpretation, sondern steht da recht eindeutig und wird bestätigt durch die jahrzehntelange Praxis in Büchern, Filmen usw., die offenbar nicht rechtswidrig ist. Was noch ungeklärt ist, ist wie eine vergleichbare Praxis im Zusammenhang mit Internetpublikationen zu handhaben ist, denn die damit verbundenen Möglichkeiten (positive wie negative) sind noch zu jung, um von Legislative und Judikative hinreichend berücksichtigt worden zu sein. Ganz abgesehen von der ebenfalls neuen Möglichkeit, Inhalte kollaborativ mehr oder weniger anonym und weltweit erzeugen zu können. Der Rückgriff auf analoge Medien hilft da nur bedingt und auch dort wurde und wird die Urheberschaft nicht unbedingt in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Werk genannt. Rainer Z ... 23:33, 3. Mai 2009 (CEST)
Hier geht es nicht darum, dass Nutzer alles das machen können, was ihnen bequem erscheint. Hier geht es um eine zentrale Norm des Urheberrechts, nämlich das Recht auf nennung. Niemand kann bestreiten, dass vertraglich festgelegt werden kann, wie der Urheber zu nennen ist. Wenn der Urheber gern möchte, dass er am Bild in einem Buch genannt wird, stellt es eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn sich der Nutzer über eine entsprechende vertragliche Vereinbarung hinwegsetzt. Vielleicht kann Ralf mal einiges aus dem Schricker mitteilen, dessen Kommentierung keinen Zweifel daran lässt, wie sehr die Gerichte auch bei vermeintlicher "branchenüblichkeit" zu Gunsten des Urhebers entscheiden. Irgendeinen schlüssigen Grund für das Weglassen der Namensnennung am Bild, sofern vom Urheber gewünscht, habe ich nicht erkennen können. Wir wollen das nicht, basta, lautet das Argument. Dass bei Nachnutzungen zwangsläfuig Rechtsverletzungen entstehen, interessiert hier kaum jemand. Und falls noch jemand auf die Idee kommt, auf dem angemessen der CC rumzureiten: angemessen heißt ganz gewiss nicht, dass man sich über einen ausdrücklichen Wunsch des Urhebers hinwegsetzt. Es ist eigentlich ganz einfach: Wenn solche Bilder hier nicht erwünscht sind, müssen sie gelöscht werden. Noch so wortreiche Ausführungen ändern nicht daran, dass hier klar das Recht gebrochen wird. --Historiograf 01:53, 4. Mai 2009 (CEST)
- Ich suche was raus, das wird dann hoffentlich ausreichen. Schricker wird ja nun wohl niemand anzweifeln. --Marcela 02:03, 4. Mai 2009 (CEST)
- Selbstverständlich darf ein Urheber festlegen, wie und wo er genannt werden möchte. Ich glaube auch, dass es rechtlich möglich ist, dass ein Urheber festlegt, dass er immer direkt am Bild zu nennen ist. Es ist dann auch wohl eine Urheberrechtsverletzung, wenn dies nicht geschieht. Hier geht es aber um die CC-BY-SA. Diese Lizenz enthält keine solche Forderung und ich sehe sie angesichts der darin garantierten freien Bearbeitbarkeit und der eindeutigen Absicht, die hinter der Lizenz steht (eine unbürokratische Weiternutzung ohne Fallstricke) auch nicht als kompatibel mit einer derartigen Festlegung (Urhebernennung zwingend direkt am Bild bzw. sogar als "Wasserzeichen" im Bild) an. Im Zusammenhang mit CC-BY-SA ist eine solche Festlegung also eine widersprüchliche Zusatzbestimmung, die wir nicht tolerieren sollten. Insofern bin ich mit Historiograf einig: wir sollten Bilder löschen, die von ihrem Urheber einerseits unter CC-BY-SA gestellt und von demselben zugleich ganz gegen den Geist dieser Lizenz mit einer "Nennung immer direkt am Bild"-Zusatzbestimmung versehen werden. Gestumblindi 02:15, 4. Mai 2009 (CEST)
- Du kapierst es immer noch nicht. Wenn jemand seine Bilder nur mit Wasserzeichen zur freien Bearbeitung freigibt, dann ist das in sich schlüssig und nicht widersprüchlich, da er von seiner Möglichkeit, eine bestimmte Form der Urhebernennung vorzuschreiben, Gebrauch gemacht hat. Die Bilder können beliebig bearbeitet werden, vorausgesetzt das Wasserzeichen wird nicht entfernt. Wenn nur ein Teil benötigt wird, der kein Wasserzeichen enthält, muss der Urheber damit leben - so wie der Nutzer damit leben muss, dass er das Wasserzeichen nicht entfernen darf. Die CC-Lizenz sichert eine Attribuierung in der vom Urheber gewählten Form vor; legt sich der Urheber nicht fest, kann der Nutzer das wählen, was branchenüblich ist. Anders verhält es sich, wenn systematisch nachgenutzt wird und dadurch Rechtsverletzungen entstehen wie bei der Wikipedia --Historiograf 02:30, 4. Mai 2009 (CEST)
- Die CC sagt eben gerade nicht, dass der Urheber die äussere Form der Nennung festlegen dürfe, sondern spricht ganz im Gegenteil von "jeder angemessenen Form" der Nennung; eine Festlegung durch den Urheber auf eine ganz bestimmte Form der Nennung widerspricht dem und ist daher hier nicht akzeptabel (sie ist natürlich das Recht des Urhebers und zu respektieren - aber hat nichts mit einer CC-Lizenz zu tun. Solche Privatlizenzen sind hier unerwünscht). Gestumblindi 02:52, 4. Mai 2009 (CEST)
- Kurz gesagt: Entweder der Urheber, dem natürlich ursprünglich alle Rechte zustehen, gibt sein Bild unter der Lizenz frei und erklärt sich mit deren Formulierungen einverstanden oder die Lizenz ist schlichtweg ungültig. Das steht auch so in der Lizenz und kann nicht anders interpretiert werden. Bilder mit zusätzlichen Einschränkungen oder einem Autoren der auf eine engere Auslegung der Lizenz beharrt gehören folglich gelöscht. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 03:14, 4. Mai 2009 (CEST)
- PS: Die "Attribuierung in der vom Urheber gewählten Form" bezieht sich hier auf den Namen oder das Pseudonym des Urhebers (Wie er genannt werden möchte), nicht auf die Form der Realisierung.
- Du hast aber meine Lesetipps angeschaut? Das großzügige Herumdeuteln und die "entweder-oder-Logik" sind von nichtskommanichts abgesichert. Ich frage mich auch, wie du die von dir vorgeschlagene Lösung konkret umsetzen möchtest: Gesinnungstest für jeden Autor und Fotograf der Wikipedia, und wenn er deine Rechtsauffassung nicht teilt, werden alle seine Text- und Bildbeiträge gelöscht? Bezüglich Bildern schippern wir hier nicht in einer kleinen Nussschale herum, sondern beziehen einen Großteil der in unsere Artikel eingebundenen Bilder von den Commons, darunter auch Flickr-Importe - alle mit Namensnennungspflicht nach CC, GFDL+, 1.2.only und mit zig unterschiedlichen user-templates versehen. Wir sprechen von über 4 Millionen Dateien von über 600.000 Benutzern. Welche Rechtsauffassung haben diese Urheber, machen sie ihre Rechte geltend, wie und gegen wen? Ein paar ganz besonders kluge Köpfe glauben vielleicht, das grundsätzliche Problem sei mit dem Löschen meiner paar Fotos aus der de-WP gelöst, aber ich bezweifel die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit dieser Maßnahme doch sehr stark.
- Dass bei Nachnutzungen zwangsläfuig Rechtsverletzungen entstehen, interessiert hier kaum jemand. (Historiograf 01:53, 4. Mai 2009). Das interessiert dann, wenn diese Rechtsverletzung verfolgt wird. Eine Handvoll Laien, die (mutmaßlich aus Gesinnungsgründen, denn zwingende Sachargumente wurden nach wie vor nicht erbracht) eine Nennung von Lizenz und Urheber am Bild unterdrücken wollen, fordern bewusst das Risiko heraus, dass die Wikimedia möglicherweise eines Tages mit Haftungsfragen eines ihrer (zahlenden) Kooperationspartner konfrontiert werden könnte. --Martina Nolte Disk. 14:48, 4. Mai 2009 (CEST)
- Darüber kann ich jetzt eigentlich nur lachen, schließlich steht es in der Lizenz (zumindest in der CC) genau so drin, wie es derzeit auch praktiziert wird. Die Autoren werden in der von ihnen vorgegeben Form genannt. Das dies nicht selbstverständlich direkt am Bild erfolgen muss leitet sich 1:1 aus der Tatsache ab, das von "angemessen" gesprochen wird. Ein einfacher Klick kann hier durchaus als angemessen angesehen werden. Im Vergleich zu Bildnachweisen in Büchern ist es gar noch einfacher. Dort bestehen genau die gleichen Probleme, die du hier heraufzubeschwören versuchst, in der Praxis aber kein Problem darstellen.
- Das was du scheinbar noch nicht verstanden hast, ist die schlichte Aussage der Lizenz: Du kannst alles mit diesem Bild machen, solange du dich an folgende Punkte der Abmachung hältst...
- So gesehen heißt es auch, das nur die genannten Aspekte innerhalb der Lizenz zu erfüllen sind. Dazu gehört eben eine Nennung des Autoren entsprechend einer von ihm vorgegebenen Zeichenkette, die in einer angemessenen Weise nachvollzogen werden kann. Dies ist hier klar gegeben. Also bitte setze deine Scheuklappen ab und hör auf wie eine Sekte vom Untergang der Welt zu predigen. Dadurch wird deine unbegründete Ansicht auch nicht richtiger. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 16:13, 4. Mai 2009 (CEST)
- Du solltest dringend deinen Tonfall üebdenken, wenn du mich persönlch ansprichst. --Martina Nolte Disk. 16:36, 4. Mai 2009 (CEST)
- Tut mir leid, aber für solch eine fehlinterpretierende Ansicht habe ich leider nur wenig über. Vor allem wenn es darum geht hier in dieser Hinsicht den Rahmen gemeinschaftlicher Arbeit zu sprengen, um persönliche Interessen durchzudrücken, die nicht einmal eine fundierte Grundlage besitzen. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 17:02, 4. Mai 2009 (CEST) PS: Wer Bilder unter der CC oder einer anderen Copyleft-Lizenz freigibt sollte sich darüber im klaren sein, dass diese sich nicht nur auf Wikipedia beschränken, sondern allgemein gültig sind.
- Wir diskutieren hier nicht über deinen persönlichen Geschmack. Immerhin kann ich statt persönlich diffamierenden Unterstellungen neutrale, fachkundige Referenzen für meine Argumente beibringen und bin sogar in der Lage diese sachlich vorzutragen. --Martina Nolte Disk. 17:38, 4. Mai 2009 (CEST)
- Tut mir leid, aber für solch eine fehlinterpretierende Ansicht habe ich leider nur wenig über. Vor allem wenn es darum geht hier in dieser Hinsicht den Rahmen gemeinschaftlicher Arbeit zu sprengen, um persönliche Interessen durchzudrücken, die nicht einmal eine fundierte Grundlage besitzen. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 17:02, 4. Mai 2009 (CEST) PS: Wer Bilder unter der CC oder einer anderen Copyleft-Lizenz freigibt sollte sich darüber im klaren sein, dass diese sich nicht nur auf Wikipedia beschränken, sondern allgemein gültig sind.
- Du solltest dringend deinen Tonfall üebdenken, wenn du mich persönlch ansprichst. --Martina Nolte Disk. 16:36, 4. Mai 2009 (CEST)
- Du kapierst es immer noch nicht. Wenn jemand seine Bilder nur mit Wasserzeichen zur freien Bearbeitung freigibt, dann ist das in sich schlüssig und nicht widersprüchlich, da er von seiner Möglichkeit, eine bestimmte Form der Urhebernennung vorzuschreiben, Gebrauch gemacht hat. Die Bilder können beliebig bearbeitet werden, vorausgesetzt das Wasserzeichen wird nicht entfernt. Wenn nur ein Teil benötigt wird, der kein Wasserzeichen enthält, muss der Urheber damit leben - so wie der Nutzer damit leben muss, dass er das Wasserzeichen nicht entfernen darf. Die CC-Lizenz sichert eine Attribuierung in der vom Urheber gewählten Form vor; legt sich der Urheber nicht fest, kann der Nutzer das wählen, was branchenüblich ist. Anders verhält es sich, wenn systematisch nachgenutzt wird und dadurch Rechtsverletzungen entstehen wie bei der Wikipedia --Historiograf 02:30, 4. Mai 2009 (CEST)
Also... Unter [5], immerhin eine Originalseite von Creative Commons (die eine Zitat: "Zusammenfassung des Lizenzvertrags in allgemeinverständlicher Sprache." darstellt), finde ich die Aussage "Namensnennung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen." (hervorhebung durch mich). Demnach kann der Rechteinhaber sehr wohl festlegen, wie er die Namensnennung wünscht. Ihr seid dran... 213.182.139.175 10:42, 4. Mai 2009 (CEST)
- Die Zusammenfassung ist hier nicht eindeutig, der Lizenztext hingegen schon. Dein "Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen." bezieht sich hier auf namentliche Nennung. Möchte ich beispielsweise als "Niabot der wütige Pinsel" bezeichnet werden, dann ist es auch der Name der als Autor angegeben werden muss. Sonst könnte man dort ja auch "Klaus" oder "Heinz" als Namen hinschreiben und behaupten, dass man mich meinte. Nur dies wird durch die Zusammenfassung und den Lizenztext gedeckt. Eine Forderung wie nahe am Werk eine solche Nennung zu erfolgen hat gibt es nicht. Lediglich den Hinweis, dass es in angemessener Form zu erfolgen hat (siehe Beiträge weiter oben). -- ▪Niabot▪議論▪+/− 11:30, 4. Mai 2009 (CEST)
- Ausserdem sagt diese "Zusammenfassung", die mit Blick auf den wirklichen Lizenztext wohl etwas unglücklich formuliert ist, von sich selbst, dass sie bedeutungslos sei (wenn man rechts unten auf den kleinen Link "Haftungbeschränkung" klickt): "Die Commons Deed ist kein Lizenzvertrag. Sie ist lediglich ein Referenztext, der den zugrundeliegenden Lizenzvertrag übersichtlich und in allgemeinverständlicher Sprache wiedergibt. Die Deed selbst entfaltet keine juristische Wirkung und erscheint im eigentlichen Lizenzvertrag nicht." (Hervorhebung von mir). Gestumblindi 12:52, 4. Mai 2009 (CEST)
Ich zitiere mal Histo: "Hier geht es um eine zentrale Norm des Urheberrechts" und "Die CC-Lizenz sichert eine Attribuierung in der vom Urheber gewählten Form". Mir ist in diesem Thread nicht klar geworden, ob wir über Anforderungen aus den Lizenzen oder solche aus dem UrhG sprechen. Sinnvollerweise sollte man sich doch erstmal darüber einigen, was die relevanten Lizenzen (GFDL & CC) zum Thema Nennung sagen. -- Wiggum 14:20, 4. Mai 2009 (CEST)
Jetzt mal ketzerisch gefragt: Wie viele Autoren haben sich den Lizenztext durchgelesen und verstanden und wie viele haben lieber die Deed gelesen, weil sie den Lizenztext nicht verstanden haben? Zumal die Deed auf commons deutlich verlinkt ist. Und wie viele haben den Lizenztext und die Deed gelesen und so interprtiert wie ich? Es kann deshalb passieren, daß ein enttäuschter Autor Wikimedia.de hinterher den Lizenztext und §305c Abs. 2 BGB um die Ohren haut. (Zusammenfassung: Mißverständliche Formulierungen in den AGB gehen zu Lasten des Verwenders (Volltext). @Wiggum: Strittig ist, ob der Klick auf die Bildbeschreibungsseite (eine Bedienhandlung) der nach der Commonslizenz geforderten Anerkennung der Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form entspricht, wo technisch unter dem Tumbnail auch eine Zeile Foto: Max Mustermann => linkt auf die Bildbeschreibungsseite, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 =>linkt auf den Lizenztext möglich wäre. Das erfordert keine weitere Bedienhandlung des Lesers und ist ohne Probleme umsetzbar. (Zumal man auch bei besonders guten Bildern ein gewisses Interesse seitens des Betrachters unterstellen kann, wer das Werk denn nun erschaffen hat.) Genau diese Angaben fordern wir von Nachnutzern, machen es aber selbst nicht. Und bei mißverständlichen Formulierungen in den AGB, siehe oben... Der Vergleich mit dem Bildverzeichnis in einem Buch hinkt aus meiner Sicht etwas, da ein Buch, im Gegensatz zu einer externen Bildbeschreibungsseite, nicht von einem Serverausfall betroffen sein kann. Insofern stellt die Autorennennung am Thumbnail nämlich auch eine Rückfallsicherung dar.
Weiterhin ist die Frage, ob die CC-Lizenz unter Umständen dem deutschen oder österreichischen Urheberrecht zuwiderläuft. Tut sie das nämlich, kann sich der Urheber unter Umständen auf die Unwirksamkeit des entsprechenden Passus der Lizenz berufen. Eine Entscheidung hierüber trifft dann der Richter aber wenn es zu einer Klage kommen sollte, liegt das Kind schon im Brunnen. Grüße 213.182.139.175 15:03, 4. Mai 2009 (CEST) PS: die Captchabilder sind, höflich formuliert, Schrott.
- Man kann es nicht oft genug betonen: Die Lizenzen sind nicht die AGB von Wikimedia, sondern bestenfalls diejenigen der Autoren, die Inhalte zu Verfügung stellen. Wie ich an anderer Stelle schonmal sagt (auch etwas ketzerisch formuliert): Man kann sich mit seinen eigenen AGB schlecht selbst bescheissen.
- Der strittige Sachverhalt ist mir schon klar, mein Punkt war ja eben, zunächst über die Lizenzanforderungen Klarheit herzustellen. Denn die Lizenz geht irgendwelchen Bestimmungen des Urheberrechts voraus. Steht in der Lizenz X drin, dann kann man sich auch die Auslegung von Paragraphen schenken. Erst wenn X ein relevanter Sachverhalt ist, über den sich die Lizenz ausschweigt, müsste man als "Fallback" die gesetzlichen Regelungen heranziehen.
- Das die CC-Lizenz mit unseren jeweiligen Urheberrechten konform geht müssen wir für eine sinnvolle Diskussion einfach voraussetzen.-- Wiggum 15:21, 4. Mai 2009 (CEST)
Die CC-Lizenz sichert Urheberrechte gemäß geltendem Recht zu, sie schränkt sie nicht ein, sondern weitet sie sogar noch aus, sagt Reto Mantz (S.63 bzw. 40/80), Multimedia- und Telekommunikationsrecht, Uni Göttingen: "die fremde Urheberschaft in „angemessener Form“ anzuerkennen. Bei der Vervielfältigung und Verbreitung wird dies regelmäßig die Übernahme der bisherigen Vermerke beinhalten, bei der öffentlichen Wiedergabe sind jedoch unterschiedliche Vorgehensweisen denkbar, also z.B. eine Erwähnung vor oder nach der Wiedergabe, ein Hinweis in Broschüren oder ähnliches. Insofern enthält dieser Abschnitt eine Regelung, die klarstellt, dass der Urheber sein Recht auf Namensnennung nach § 13 UrhG auch tatsächlich ausübt. In diesem Rahmen soll jeweils auch der Originaltitel mitgeteilt werden, und, soweit dies möglich ist, ein Hinweis auf die Internetadresse des Werks, sofern der Lizenzgeber diese veröffentlicht hat, gegeben werden. Insofern geht diese Forderung rechtswirksam über die gesetzliche Regelung hinaus." (Hervorhebung von mir). Es ist eine absurde Situation, dass hier eine kleine Benutzergruppe mit einer eigenwilligen goodwill-Interpretation beharrlich eine weitere "Klärung der Sachlage" fordert und damit einen jahrelangen Rechtsbruch aufrecht erhält. --Martina Nolte Disk. 16:03, 4. Mai 2009 (CEST)
- [...] Insofern geht diese Forderung rechtswirksam über die gesetzliche Regelung hinaus. Das heißt doch nichts weiter, als das noch ein paar zusätzliche Vermerke notwendig sind, die über die reine Angabe des Namens hinausgehen. Dies heißt aber nicht, das die Lizenz noch das UrhG definieren in welcher Form diese Nennung zu erfolgen hat. Bitte nenne mir doch die Stelle im UrhG welche besagt, das eine solche Nennung direkt am Bild erfolgen muss und das eine Lizenz diese Regelung nicht aushebeln kann, wie es die CC praktiziert. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 17:51, 4. Mai 2009 (CEST)
- Oben hieß es von dir "Nenne mir eine der großen Webseiten die dies korrekt realisieren würden". Hab ich. Schweigen im Wald. Jetzt willst du "die Stelle im UrhG". Das URhG ist wie die Lizenz (siehe mein Beitrag vor ca. 2 Stunden) nicht für Bilder alleine gemacht; deshalb kann es keine solche Formulierung geben. Dafür, wie ein Bildnachweis gemäß §13 UrhG konkret auszusehen hat, hab ich inzwischen ausreichend Referenzen geliefert, auch solche die sich explizit auf Freie Lizenzen beziehen. Alle Rechte, auf die der Urheber nicht ausdrücklich verzichtet, bleiben bestehen. Auch das oben belegt. Jetzt bist du mal dran. Bitte nenne mir nur eine Quelle, die besagt, dass bezüglich des Bildnachweises von geltenden Normen abgewichen werden darf. Und erkläre mir, wo die Lizenz vorsieht, dass sowohl Urhebernennung als auch der Lizenznachweis als auch der Bearbeitungshinweis irgendwo liegen dürfen. Ganz besonders würde ich gerne verstehen, wogegen genau hier der Widerstand besteht. Wem tut es weh, wenn die Bilder korrekt gekennzeichnet werden und von Forks rechtssicher nachgenutzt werden können? --Martina Nolte Disk. 18:27, 4. Mai 2009 (CEST)
- [...] Insofern geht diese Forderung rechtswirksam über die gesetzliche Regelung hinaus. Das heißt doch nichts weiter, als das noch ein paar zusätzliche Vermerke notwendig sind, die über die reine Angabe des Namens hinausgehen. Dies heißt aber nicht, das die Lizenz noch das UrhG definieren in welcher Form diese Nennung zu erfolgen hat. Bitte nenne mir doch die Stelle im UrhG welche besagt, das eine solche Nennung direkt am Bild erfolgen muss und das eine Lizenz diese Regelung nicht aushebeln kann, wie es die CC praktiziert. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 17:51, 4. Mai 2009 (CEST)
- Die Krux steht schon weiter oben in der Diskussion. Wenn die Autoren der Bilder in einem Artikel genannt werden, dann müssen entsprechend der Lizenz auch alle Autoren des Textes genannt werden, was weder praktikabel noch angemessen ist. Wollen wir Richter einstellen, die darüber befinden welcher Nutzer einen Schöpfungshöhe aufweisenden Beitrag zum Inhalt geliefert hat? Die einzige angemessene Lösung ist hier die Nennung der Autoren auf einer separaten Seite wie etwa der History oder die Bildbeschreibungsseite. Deine Quellen belegen zudem nicht, das die Nennung zwingend auf der selben Seite zu stehen hat wie das Bild oder der Text. Zudem muss ja der Betroffene im Falle einer URV diesen Verstoß nachweisen können. Jetzt belege doch bitte mit einem Gesetzestext, das diese Art der Nennung nicht angemessen ist. Nur so funktioniert das, denn der Verstoß muss belegt sein, nicht das man nicht dagegen verstößt. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 18:37, 4. Mai 2009 (CEST)
- Ja, die Artikelautoren sind ebenfalls zu nennen. Wenn kein Anhang vereinbart wurde, dann spätestens am Artikelende. (Machbar ist dies übrigens sofort, weil in der Software vorgesehen, aber über die Autorennennung kannst du dort bei der Umfrage diskutieren.) Wir kriegen nicht den einen Rechtsbruch vom Eis dadurch, dass wir einen zweiten begehen.
- Ein Lizenzverstoß muss nur vor Gericht belegt werden (z.B. mit einem Screeenshot der Wikipedia bzw. eines Forks/Spiegels). Wir sind hier aber nicht vor Gericht, sondern diskutieren lösungsorientiert; das geht mit Argumenten, untermauert von Quellen/Referenzen/Fachbeiträgen etc. Nochmal: "angemessen" ist, was für das jeweilige Werk und Medium üblich und machbar ist. Siehe unten (18:48, 4. Mai 2009). Du ignorierst wesentliche Argumente, sogar von dir selbst geforderte Belege, spingst durch die Themen und weichst meinen Fragen nun zum wiederholten Mal aus. Falls von dir nichts fundierteres kommt, spare ich mir vorerst weitere Antworten. --Martina Nolte Disk. 19:45, 4. Mai 2009 (CEST)
- Meine Quellen habe ich bereits genannt. Dies ist das UrhG und die Lizenz der Creative Commons. Alles andere ist ohne Rechtssprechung auch nur wilde Spekulation. Ich glaube ich habe genug gesagt und meinen Standpunkt, genauso wir rtc, deutlich gemacht. Daher von mir erst einmal EOD, bis wirkliche Argumente deinerseits hervorgebracht werden, die Hieb- und Stichfest sind. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 19:56, 4. Mai 2009 (CEST)
Halbzeit
- Till Jäger und Axel Metzger sind manchen vielleicht auch ein Begriff, wenn's um Rechtsfragen im Open Source-Bereich geht. Dort einfach nach "Namensnennung" suchen. Ich hätte gerne von irgendwem eine einzige Quelle, die über ein privates Im Lizenztext steht aber nicht ausdrücklich "Der Urheber muss direkt am Bild genannt werden". hinausgeht. Natürlich steht da sowas nicht, weil CC keine reine Bildlizenz ist, sondern auch für so unterschiedliche Werke wie Texte, Theaterstücke, Filme usw. anwendbar ist. --Martina Nolte Disk. 16:16, 4. Mai 2009 (CEST)
- Dort steht unter 5 (a) folgendes: „Wird das Werk in unveränderter Form verbreitet, vermietet, zum Download bereitgehalten oder in anderer Weise öffentlich zugänglich gemacht, vorgetragen, aufgeführt oder in anderer Form öffentlich wiedergegeben, müssen Namensnennungen von Urhebern und Interpreten in der vorgefundenen Art und Weise übernommen werden. Die Namensnennung hat dann in einer angemessenen und für die jeweilige Nutzungsart üblichen Form zu erfolgen.“
- Hier haben wir also wieder einmal die genaue Übereinkunft damit, was die CC und das UrhG beschreiben und keinen Hinweis darauf, das eine Nennung am Bild erfolgen muss, sondern wieder einmal wird von einer angemessenen Namensnennung entsprechend des Mediums gesprochen. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 18:24, 4. Mai 2009 (CEST)
- Steht ein Drehbuch unter CC, dann wird bei der Filmaufführung der Urheber- und Lizenznachweis nicht in der Bildecke verlangt, sondern der Nachweis erfolgt im Abspann. Bei einer Theateraufführung oder sonstigen Perfomance erfolgt sie in Begleitheften. Im Internet hingegen erfolgt sie quer durch alle Anwendungsbereiche am Bild (du kannst sicher sein, dass dieser Betreiber einen Anwalt konsultiert hat), so wie hier, hier, hier, hier usw usf. --Martina Nolte Disk. 18:48, 4. Mai 2009 (CEST)
- Deine erste Quelle ist schon ein Schuss in den Ofen, denn dort wird nur das erste Bild richtig beschriftet, die andern Bilder (Thumbnails) verfügen über keinen Hinweis. In den Artikel sind die Bilder auch als Vorschau/Thumb eingebunden und die Nennung erfolgt auf der Seite des Bild. Ist als imo vollkommen vergleichbar.
- -- ▪Niabot▪議論▪+/− 19:04, 4. Mai 2009 (CEST)
- Steht ein Drehbuch unter CC, dann wird bei der Filmaufführung der Urheber- und Lizenznachweis nicht in der Bildecke verlangt, sondern der Nachweis erfolgt im Abspann. Bei einer Theateraufführung oder sonstigen Perfomance erfolgt sie in Begleitheften. Im Internet hingegen erfolgt sie quer durch alle Anwendungsbereiche am Bild (du kannst sicher sein, dass dieser Betreiber einen Anwalt konsultiert hat), so wie hier, hier, hier, hier usw usf. --Martina Nolte Disk. 18:48, 4. Mai 2009 (CEST)
- Nachtrag: Achso du wolltest noch Gegenbeispiele? Wie wäre es wohl mit einem der populärsten? Nennt sich DeviantART. Bei Flicker ist wohl eher zufällig, da die dort direkt auf die Galerie der Autoren verlinken und es eben so gesehen als ein Effekt mit abfällt. Eine besondere Absicht dazu müsste man hineininterpretieren. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 19:11, 4. Mai 2009 (CEST)
- Ich verstehe nicht, was Du sagen willst, Martina. Ist es:
- Der Urheber darf bestimmen, wie die Namensnennung zu erfolgen hat; eine solche Bestimmung steht zwar im Widerspruch zur Klausel, dass jede angemessene Namensnennung erlaubt ist, aber weil diese Klausel dem Urheber die Hoheit über das gesetzlich zugesicherte Namensnennungsrecht raubt und somit im Widerspruch zum Urheberrecht steht, ist sie nichtig.
- Der Urheber hat die Möglichkeit, verbindlich festzulegen, was angemessen ist; der Angemessenheitsbegriff der Lizenzklausel ist nicht unabhängig von Lizenzgeber und -nehmer zu verstehen, sondern es ist in etwa so gemeint wie "was der Urheber für angemessen erachtet", so dass bei zwei im wesentlichen gleichen Bildern von verschiedenen Urhebern durchaus verschiedene Maßstäbe gelten können.
- Der Urheber kann zwar nicht verbindlich festlegen, an welchem Platz die Namensnennung zu erfolgen hat, und die Angemessenheitsklausel ist auch gültig. Aber bei Bildern ist es die einzige angemessene Form der Namensnennung, wenn sie direkt neben jeder Kopie des Bildes erfolgt; jedenfalls ist die Nennung auf einer Bildbeschreibungsseite, insbesondere (aber nicht ausschließlich) wenn diese auf einem fremden Server liegt, nicht angemessen.
- Es wäre wirklich gut, wenn Du mal klar Stellung beziehen würdest; ich habe das Gefühl, ich verstehe nicht wirklich, was Du überhaupt behauptest --rtc 19:54, 4. Mai 2009 (CEST)
- Der Urheber dürfte sich eigentlich bei jeder Einräumung von Nutzungsrechten aussuchen, wie seine Nennung erfolgen soll. Eine solche Einzelvereinbarung ist bei einem generalisierten Vertrag wie der CC nicht möglich, der Urheber muss sich also auf eine generalsierte Kennzeichnungspflicht einlassen (und verlassen können). Gleichzeitig ist die CC-Lizenz für Werke sehr unterschiedlicher Art (Text, Bild, Ton usw) und für sehr unterschiedliche Nutzungsarten (Veröffentlichung/Verbreitung via Print/Online/TV/Radio, Theater-/Filmvorführung usw. usw.) vorgesehen, so dass der Vertrag eine konkrete Festlegung der Kennzeichnungspflicht für einzelne Werksarten wie z.B. Fotos nicht leisten kann. Sondern der Vertrag sieht "eine der Nutzung des Werkes angemessene" Nennung vor. Ich hatte oben schon konkrete Anwendungsbeispiele genannt, für welche Nutzungsart welche Kennzeichnung als angemessen gelten kann (inkl. Referenz). Bei Bildern ist - wie bei einer Bildagentur, wo der Urheber auch nicht mit jedem Nutzer einzeln verhandeln kann - von der Branchenübung auszugehen: Nennung am Bild. Frag gerne weiter nach, wenn dir noch etwas widersprüchlich erscheint. --Martina Nolte Disk. 20:41, 4. Mai 2009 (CEST)
- Wenn ich das richtig verstehe, dann vertrittst Du die Auffassung, dass die Nennung des Namens bei jeder Kopie branchenüblich ist und sich die Angemessenheit weitestgehend auf die Frage reduzieren lässt, was branchenüblich ist. Das scheint mir zumindest mal eine sehr viel schwächere Aussage zu sein, als sich oft aus Deinen Beiträgen herauslesen lässt, wo Du oft zu sagen scheinst, dass die Nennung bei jeder Kopie sich sozusagen zwingend und explizit aus der Lizenz und/oder dem Urheberrecht ergibt. Nun zur eigentlichen Sache: Zwar wird in aller Regel eine branchenübliche Namensnennung angemessen sein (wobei auch dabei Ausnahmen gelten können; denn wie Historiograf oben schreibt, lässt "[Schrickers Kommentar] keinen Zweifel daran [..], wie sehr die Gerichte auch bei vermeintlicher 'branchenüblichkeit' zu Gunsten des Urhebers entscheiden.") Es kann aber keinenfalls sein, dass eine Namensnennung, nur weil sie nicht branchenüblich ist, gleich unangemessen wäre. Die Anwendungsbeispiele, die Du genannt hast, mögen zeigen, was für welche Nutzungsart als angemessen gelten kann. Du darfst aber nicht den Schluss ziehen, dass das jeweils die einzige angemesse Form ist. Die Argumentation, dass dieser Schluss aber doch gezogen werden muss, finde ich bei Dir nicht. PS: ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die CC-Lizenzen definitiv keine Verträge sind; dem Nutzer des Bildes entstehen keine vertraglichen Pflichten, insbesondere nicht die vertragliche Pflicht, die Lizenzbedingungen einzuhalten und der Lizenzgeber kann den Lizenznehmer nicht dazu zwingen, diese Lizenzbedingungen einzuhalten. --rtc 21:14, 4. Mai 2009 (CEST)
- Der Urheber dürfte sich eigentlich bei jeder Einräumung von Nutzungsrechten aussuchen, wie seine Nennung erfolgen soll. Eine solche Einzelvereinbarung ist bei einem generalisierten Vertrag wie der CC nicht möglich, der Urheber muss sich also auf eine generalsierte Kennzeichnungspflicht einlassen (und verlassen können). Gleichzeitig ist die CC-Lizenz für Werke sehr unterschiedlicher Art (Text, Bild, Ton usw) und für sehr unterschiedliche Nutzungsarten (Veröffentlichung/Verbreitung via Print/Online/TV/Radio, Theater-/Filmvorführung usw. usw.) vorgesehen, so dass der Vertrag eine konkrete Festlegung der Kennzeichnungspflicht für einzelne Werksarten wie z.B. Fotos nicht leisten kann. Sondern der Vertrag sieht "eine der Nutzung des Werkes angemessene" Nennung vor. Ich hatte oben schon konkrete Anwendungsbeispiele genannt, für welche Nutzungsart welche Kennzeichnung als angemessen gelten kann (inkl. Referenz). Bei Bildern ist - wie bei einer Bildagentur, wo der Urheber auch nicht mit jedem Nutzer einzeln verhandeln kann - von der Branchenübung auszugehen: Nennung am Bild. Frag gerne weiter nach, wenn dir noch etwas widersprüchlich erscheint. --Martina Nolte Disk. 20:41, 4. Mai 2009 (CEST)
- Ich verstehe nicht, was Du sagen willst, Martina. Ist es:
Ich schrieb das schon einmal zu einer ähnlichen Diskussion: Rechtsgültig ist icht die deutsche Kurzzusammenfassung sondern der englische lange Text der Lizenzbestimmungen. Im Langtext steht ausdrücklich daß der Autor den Inhalt der Quellenangabe in vernünftigen Grenzen vorgeben kann - das heißt er darf alle typischen Inhalte einer Wissenschaftlichen Quellenangabe fordern, alles was bei einer solchen Quellenangabe üblicherweise nicht genannt wird, darf er auch nicht einfordern. Schaut bitte hier unter Punkt 4c - welche Angaben erforderlich sind. hier findet man auch die Aussage "Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden" - also jede übliche Form der Quellenangabe wäre auch hier akzeptabel. Kersti 20:09, 4. Mai 2009 (CEST)
- Ganz so einfach geht es offensichtlich nicht. Nicht alles, was üblich ist, muss gleich akzeptabel sein. --rtc 20:16, 4. Mai 2009 (CEST)
- Bei einer eindeutig wissenschaftlichen Publikation würde ich davon ausgehen, dass die für wissenschaftliche Werke üblichen Autorennachweise am Aufsatzende oder im Buchanhang zulässig wären. Das könnte auch für ein Lexikonbuch gelten, eventuell auch noch für ein Online-Lexikon. Aber spätestens beim Lizenz- und Urhebernachweis in der Buchausgabe eines anderen Verlages oder auf der ausgelagerten Internetseite eines anderen Betreibers ist Schluss mit "üblich". --Martina Nolte Disk. 20:58, 4. Mai 2009 (CEST)
- Das sehe ich gaanz anders - außerhalb des wissenschaftlichen Rahmens gibt es keinerlei Rechtfertigung und keinerlei Gesetz das festlegt, daß NOCH mehr erforderlich ist als das in der Wissenschaft übliche. Der Text der Lizenz lehnt sich offensichtlich und eindeutig an die in der Wissenschaft übliche Zitierweise an, die anspruchsvoller ist als das anderswo übliche und ganz offensichtlich ist das hier gefordert. Aber auch in der Wissenschaft ist jede Variante des Nachweises akzeptiert, die die Quelle eindeutig und mit vertretbarem Aufwand auffindbar macht. Und für die Auffindbarkeit ist es eben sehr wesentlich, daß eine Art und Weise Quellenangaben zu machen üblich ist. Du stellst mit der Angabe unbedingt unter dem Bild Forderungen, die nirgendwo - schon gar nicht in der Lizens - so gefordert werden. Du behauptest eine bestimmte Lizenz einzufordern richtest Dich aber letztlich nach einer anderen, von Dir selbst frei erfundenen Lizenz Kersti 21:14, 4. Mai 2009 (CEST)
- Das Zitat in wissenschaftlichen Schriften ist nun wieder etwas ganz was anderes und hat mit Urheberrecht recht wenig zu tun. Es handelt sich dabei um die akademische Pflicht, auf Quellen zu verweisen, auf deren Wissen (das urheberrechtlich nicht beschränkt ist) man bei der Lösung des eigenen Forschungsproblems zurückgegriffen hat oder die alternative Lösungen des eigenen Forschungsproblems erarbeitet haben o.ä. Diese Form der Quellenangabe ist in aller Regel urheberrechtlich gar nicht notwendig. Sehr gut werden diese Unterschiede z.B. von http://www.plagiarismchecker.com/plagiarism-vs-copyright.php herausgearbeitet, wo die beiden Begriffe des Plagiarismus und der Urheberrechtsverletzung gegeneinandergestellt werden. --rtc 21:24, 4. Mai 2009 (CEST)
- Die Lizenz bezieht sich eben nicht ausschließlich auf das Urheberrecht. Das Urheberrecht fordert lediglich eine ausdrückliche Zustimmung des Autors zur Veröffentlichung, die Lizenz bindet diese Zustimmung daran, daß ein Quellennachweis gemacht wird, wie er in der Wissenschaft üblich ist, während andere Verträge stattdessen beispielsweise eine bestimmte Summe Geldes fordern, ohne eine Quellenangabe zu verlangen. Die Quellenangabe ist also sozusagen die Bezahlung für das Recht, das Bild zu veröffentlichen. Kersti 21:30, 4. Mai 2009 (CEST)
- Sag mal, Kersti, du hast den Lizenztext (dort 4.c.i.) wirklich gelesen? --Martina Nolte Disk. 21:36, 4. Mai 2009 (CEST)
- Nun selbstverständlich habe ich das - und dort steht das, was ich gesagt habe - zitiere die Stelle, die Deinen Standpunkt belegt oder gibt exakt an, welche Stelle Du meinst statt rhetorische Fragen zu stellen. Kersti 21:40, 4. Mai 2009 (CEST)
- Zumindest wenn ich das durchlese steht da nur daß man hinschreiben kann ob man seinen Namen, ein Pseudonym oder was auch immer genannt haben will, nicht daß man bestimmen kann, wo genau der hingeschrieben werden soll. Kersti 21:42, 4. Mai 2009 (CEST)
- Die Lizenz bezieht sich natürlich ausschließlich auf das Urheberrecht; sie sagt sogar explizit "Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser Lizenz unberührt." (wenn es so etwas wie einen gesetzlichen Anspruch auf eine wissenschaftliche Quellenangabe gibt, so ergibt sie sich aus dem Persönlichkeitsrecht). "Das Urheberrecht fordert lediglich eine ausdrückliche Zustimmung des Autors zur Veröffentlichung, die Lizenz bindet diese Zustimmung daran, daß ein Quellennachweis gemacht wird, wie er in der Wissenschaft üblich ist" Das Urheberrecht selbst fordert die Nennung des Urheberes, zusätzlich zur Zustimmung des Autors zur VEröffentlichung. Die Lizenz enthält keine Bedingung, die so etwas wie "Quellennachweis [...] wie er in der Wissenschaft üblich ist" auch nur implizit erwähnt. "während andere Verträge stattdessen beispielsweise eine bestimmte Summe Geldes fordern, ohne eine Quellenangabe zu verlangen." Die CC-Lizenzen sind keine Verträge; der Autor kann außerdem jede ihm beliebige Summe Geld fordern. "Die Quellenangabe ist also sozusagen die Bezahlung für das Recht, das Bild zu veröffentlichen." Nein, die Quellenangabe ist keine Bezahlung; CC-Lizenzen sind keine Verträge und der Autor kann jede ihm beliebige Bezahlung für das Recht, das Bild zu veröffentlichen, verlangen. --rtc 21:46, 4. Mai 2009 (CEST)
- <quetsch>Nur der Form halber: In der Lizenz selbst steht "lizenzvertrag" und "Vertragspartner". --Martina Nolte Disk. 23:14, 4. Mai 2009 (CEST)
- Das ist richtig, ändert aber nichts am Sachverhalt. Von Vertrag wird dort nur deshalb geredet, weil einige Rechtsverdreher das für unbedingt notwendig gehalten haben und Panik geschoben haben, dass sonst angeblich in diversen Staaten Nachteile drohen, wenn man das Wort nicht verwendet. Aus dem gleichen Grund hat die FSF ihre explizite Leugnung des Vertragscharakters aus den Lizenzen herausgenommen. Ich halte das für fragwürdig, aber über Worte muss man nicht streiten, und wenn die Rechtsverdreher das als Formalität so haben wollen, dann sollen sie das von mir aus so haben. Worauf es ankommt, ist, dass keine Vertragspflichten entstehen, deren Einhaltung wie bei einem wirklichen Vertrag durchgesetzt werden könnte. --rtc 23:33, 4. Mai 2009 (CEST)
- Wieso ist (dir) das wichtig? Regelt die Lizenz nicht beidseitige Rechte (und Pflichten des Lizenznehmers als Gegenleistung für die kostenlosen Nutzungsrechte)? --Martina Nolte Disk. 23:37, 4. Mai 2009 (CEST)
- Nein, die Lizenz regelt nicht beiderseitige Rechte und Pflichten. Weder erwirbt der Lizenzgeber irgendwelche Rechte mit der Lizenz, noch der Lizenznehmer irgendwelche Pflichten. Der Unterschied ist deshalb wichtig, weil, wie bereits erwähnt, die Einhaltung von Vertragspflichten einklagbar sind; die Einhaltung von Lizenzbedingungen hingegen ist es nicht. Das Erteilen einer CC-Lizenz ist ein vollkommen einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Lizenzgeber auf eine gewisse Bandbreite seiner ausschließlichen Nutzungsrechte verzichtet, und zwar völlig ohne dass der Lizenznehmer vertraglich eine Gegenleistung schuldet, wenn er von diesen Nutzungsrechten Gebrauch macht. Auch die Namensnennung ist keine solche vertragliche Gegenleistung und kann daher vom Lizenzgeber nicht eingeklagt und erzwungen werden; ebensowenig wie z.B. dass erzwungen werden kann, dass bei Sharealike-Lizenzen veränderte Fassungen wieder unter der Ursprungslizenz lizensiert werden. Wenn jemand ein CC-BY-SA-lizensiertes Foto von Dir nimmt, und er montiert eine Blume hinein und schreibt (c) all rights reserved drunter, dann kannst Du die CC-BY-SA-Lizensierung seiner Änderungen nicht erzwingen und hast auch kein Recht, sie unter dieser Lizenz zu nutzen Es gibt aber noch einen anderen Sinn von "für die kostenlosen Nutzungsrechte", den Du implizit voraussetzt bzw. da reinmischst, und zwar dass Du die Lizenz erteilst, ohne dafür Geld zu verlangen. Das hat aber mit der CC-Lizenz nichts zu tun! Du kannst zwar behaupten, dass bei Nutzung Deiner Bilder eine vertragliche Namensnennungs"pflicht" bestünde, die der CC-Namensnennungs-Lizenzbedingung entspricht und die eine Gegenleistung für Dein kostenloses Erteilen der CC-Lizenz ist, aber wie soll die denn wirksam werden? Die Lizenz ist wie gesagt kein Vertrag. Ich habe auch keinen sonstigen gesonderten Vertrag unterschrieben oder einem solchen sonstwie zugestimmt (und selbst wenn ich das Bild nutze wirst Du dadurch kein implizites Einverständnis in irgendwelche Verträge herleiten können). Und außerdem könntest Du auch genausogut Geld dafür verlangen, dass Du die CC-Lizenz erteilst, verzichtest aber freiwillig darauf. Nur weil Du freiwillig darauf verzichtest, entstehen Dir keine Sonderrechte oder anderen keine Sondergegenleistungspflichten (und aus der CC-Lizenz schon gar nicht). --rtc 00:54, 5. Mai 2009 (CEST)
- Entschuldigung, dass ich diese Diskussion mit einer banalen Frage störe. Wenn die Lizenz für den Lizenznehmer nicht verbindlich ist, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt denn dann die Weiternutzung durch ihn? Auf welcher rechtlichen Grundlage verwendet der Lizenznehmer in dem Blumenbeispiel das Bild? -- Torsten Bätge 07:00, 5. Mai 2009 (CEST)
- Ich habe ja nicht behauptet, das im Blumenbeispiel das, was der Bearbeiter tut, gesetzlich erlaubt ist! Ich habe lediglich behauptet, dass der Lizenzgeber des Ursprungsbildes nicht erzwingen kann, dass der Bearbeiter die bearbeitete Fassung unter CC-BY-SA freigibt. Wenn wir hingegen annehmen, dass das Bild CC-BY (ohne SA) lizensiert war, dann tut er es auf der gleichen rechtlichen Grundlage wie dass er atmet, nämlich auf überhaupt keiner: Was gesetzlich nicht verboten ist, das ist schließlich gesetzlich erlaubt. Und es ist deshalb gesetzlich nicht verboten, weil der Lizenzgeber durch die Lizenz eine Bandbreite der gesetzlichen Verbote aufgehoben hat, die zu seiner Disposition standen. Welchen Zweck erfüllt eine Lizenz? Sie ist ausschließlich so etwas wie ein Schutzschein des Lizenznehmers vor dem Lizenzgeber. Wenn der Lizenzgeber den Lizenznehmer wegen Urheberrechtsverletzung vor Gericht zerrt, dann kann der Lizenznehmer die Lizenz vorlegen und sich darauf berufen, dass der Lizenzgeber gemäß der Lizenz auf diese und jene Exklusiv"rechte" verzichtet hat und die Handlung deshalb eben keine Urheberrechtsverletzung darstellt. --rtc 10:07, 5. Mai 2009 (CEST)
- Entschuldigung, dass ich diese Diskussion mit einer banalen Frage störe. Wenn die Lizenz für den Lizenznehmer nicht verbindlich ist, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt denn dann die Weiternutzung durch ihn? Auf welcher rechtlichen Grundlage verwendet der Lizenznehmer in dem Blumenbeispiel das Bild? -- Torsten Bätge 07:00, 5. Mai 2009 (CEST)
- Nein, die Lizenz regelt nicht beiderseitige Rechte und Pflichten. Weder erwirbt der Lizenzgeber irgendwelche Rechte mit der Lizenz, noch der Lizenznehmer irgendwelche Pflichten. Der Unterschied ist deshalb wichtig, weil, wie bereits erwähnt, die Einhaltung von Vertragspflichten einklagbar sind; die Einhaltung von Lizenzbedingungen hingegen ist es nicht. Das Erteilen einer CC-Lizenz ist ein vollkommen einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Lizenzgeber auf eine gewisse Bandbreite seiner ausschließlichen Nutzungsrechte verzichtet, und zwar völlig ohne dass der Lizenznehmer vertraglich eine Gegenleistung schuldet, wenn er von diesen Nutzungsrechten Gebrauch macht. Auch die Namensnennung ist keine solche vertragliche Gegenleistung und kann daher vom Lizenzgeber nicht eingeklagt und erzwungen werden; ebensowenig wie z.B. dass erzwungen werden kann, dass bei Sharealike-Lizenzen veränderte Fassungen wieder unter der Ursprungslizenz lizensiert werden. Wenn jemand ein CC-BY-SA-lizensiertes Foto von Dir nimmt, und er montiert eine Blume hinein und schreibt (c) all rights reserved drunter, dann kannst Du die CC-BY-SA-Lizensierung seiner Änderungen nicht erzwingen und hast auch kein Recht, sie unter dieser Lizenz zu nutzen Es gibt aber noch einen anderen Sinn von "für die kostenlosen Nutzungsrechte", den Du implizit voraussetzt bzw. da reinmischst, und zwar dass Du die Lizenz erteilst, ohne dafür Geld zu verlangen. Das hat aber mit der CC-Lizenz nichts zu tun! Du kannst zwar behaupten, dass bei Nutzung Deiner Bilder eine vertragliche Namensnennungs"pflicht" bestünde, die der CC-Namensnennungs-Lizenzbedingung entspricht und die eine Gegenleistung für Dein kostenloses Erteilen der CC-Lizenz ist, aber wie soll die denn wirksam werden? Die Lizenz ist wie gesagt kein Vertrag. Ich habe auch keinen sonstigen gesonderten Vertrag unterschrieben oder einem solchen sonstwie zugestimmt (und selbst wenn ich das Bild nutze wirst Du dadurch kein implizites Einverständnis in irgendwelche Verträge herleiten können). Und außerdem könntest Du auch genausogut Geld dafür verlangen, dass Du die CC-Lizenz erteilst, verzichtest aber freiwillig darauf. Nur weil Du freiwillig darauf verzichtest, entstehen Dir keine Sonderrechte oder anderen keine Sondergegenleistungspflichten (und aus der CC-Lizenz schon gar nicht). --rtc 00:54, 5. Mai 2009 (CEST)
- Wieso ist (dir) das wichtig? Regelt die Lizenz nicht beidseitige Rechte (und Pflichten des Lizenznehmers als Gegenleistung für die kostenlosen Nutzungsrechte)? --Martina Nolte Disk. 23:37, 4. Mai 2009 (CEST)
- Das ist richtig, ändert aber nichts am Sachverhalt. Von Vertrag wird dort nur deshalb geredet, weil einige Rechtsverdreher das für unbedingt notwendig gehalten haben und Panik geschoben haben, dass sonst angeblich in diversen Staaten Nachteile drohen, wenn man das Wort nicht verwendet. Aus dem gleichen Grund hat die FSF ihre explizite Leugnung des Vertragscharakters aus den Lizenzen herausgenommen. Ich halte das für fragwürdig, aber über Worte muss man nicht streiten, und wenn die Rechtsverdreher das als Formalität so haben wollen, dann sollen sie das von mir aus so haben. Worauf es ankommt, ist, dass keine Vertragspflichten entstehen, deren Einhaltung wie bei einem wirklichen Vertrag durchgesetzt werden könnte. --rtc 23:33, 4. Mai 2009 (CEST)
- <quetsch>Nur der Form halber: In der Lizenz selbst steht "lizenzvertrag" und "Vertragspartner". --Martina Nolte Disk. 23:14, 4. Mai 2009 (CEST)
- Sag mal, Kersti, du hast den Lizenztext (dort 4.c.i.) wirklich gelesen? --Martina Nolte Disk. 21:36, 4. Mai 2009 (CEST)
- Die Lizenz bezieht sich eben nicht ausschließlich auf das Urheberrecht. Das Urheberrecht fordert lediglich eine ausdrückliche Zustimmung des Autors zur Veröffentlichung, die Lizenz bindet diese Zustimmung daran, daß ein Quellennachweis gemacht wird, wie er in der Wissenschaft üblich ist, während andere Verträge stattdessen beispielsweise eine bestimmte Summe Geldes fordern, ohne eine Quellenangabe zu verlangen. Die Quellenangabe ist also sozusagen die Bezahlung für das Recht, das Bild zu veröffentlichen. Kersti 21:30, 4. Mai 2009 (CEST)
- Das Zitat in wissenschaftlichen Schriften ist nun wieder etwas ganz was anderes und hat mit Urheberrecht recht wenig zu tun. Es handelt sich dabei um die akademische Pflicht, auf Quellen zu verweisen, auf deren Wissen (das urheberrechtlich nicht beschränkt ist) man bei der Lösung des eigenen Forschungsproblems zurückgegriffen hat oder die alternative Lösungen des eigenen Forschungsproblems erarbeitet haben o.ä. Diese Form der Quellenangabe ist in aller Regel urheberrechtlich gar nicht notwendig. Sehr gut werden diese Unterschiede z.B. von http://www.plagiarismchecker.com/plagiarism-vs-copyright.php herausgearbeitet, wo die beiden Begriffe des Plagiarismus und der Urheberrechtsverletzung gegeneinandergestellt werden. --rtc 21:24, 4. Mai 2009 (CEST)
- Das sehe ich gaanz anders - außerhalb des wissenschaftlichen Rahmens gibt es keinerlei Rechtfertigung und keinerlei Gesetz das festlegt, daß NOCH mehr erforderlich ist als das in der Wissenschaft übliche. Der Text der Lizenz lehnt sich offensichtlich und eindeutig an die in der Wissenschaft übliche Zitierweise an, die anspruchsvoller ist als das anderswo übliche und ganz offensichtlich ist das hier gefordert. Aber auch in der Wissenschaft ist jede Variante des Nachweises akzeptiert, die die Quelle eindeutig und mit vertretbarem Aufwand auffindbar macht. Und für die Auffindbarkeit ist es eben sehr wesentlich, daß eine Art und Weise Quellenangaben zu machen üblich ist. Du stellst mit der Angabe unbedingt unter dem Bild Forderungen, die nirgendwo - schon gar nicht in der Lizens - so gefordert werden. Du behauptest eine bestimmte Lizenz einzufordern richtest Dich aber letztlich nach einer anderen, von Dir selbst frei erfundenen Lizenz Kersti 21:14, 4. Mai 2009 (CEST)
- Bei einer eindeutig wissenschaftlichen Publikation würde ich davon ausgehen, dass die für wissenschaftliche Werke üblichen Autorennachweise am Aufsatzende oder im Buchanhang zulässig wären. Das könnte auch für ein Lexikonbuch gelten, eventuell auch noch für ein Online-Lexikon. Aber spätestens beim Lizenz- und Urhebernachweis in der Buchausgabe eines anderen Verlages oder auf der ausgelagerten Internetseite eines anderen Betreibers ist Schluss mit "üblich". --Martina Nolte Disk. 20:58, 4. Mai 2009 (CEST)
- Nun - aber das was da beschrieben ist, entspricht inhaltlich einer in der Wissenschaft üblichen Quellenangabe. Natürlich stand da nirgendwo der Ausdruck Quellenangabe, aber sag mir doch bitte mal, was die verlangten Angaben von einer Quellenangabe unterscheidet? Ich meine außer daß man es bei Bildern Bildnachweis nennt? Kersti 21:52, 4. Mai 2009 (CEST)
- Die in der Wissenschaft übliche Quellenangabe hat unter anderem den Zweck, es Lesern zu ermöglichen, die Quelle möglichst eindeutig wiederzufinden. Sie beinhaltet u.a. Titel, Autor, Auflage, Erscheinungsjahr, Verlag (manchmal erschienen unterschiedliche Fassungen eines Buchs bei verschiedenen Verlagen) des Buchexemplars, das verwendet wurde, genaue Seite oder gar Absatz oder Zeile, auf die man sich bezieht usw. Die Namensnennung bei CC hat lediglich den Zweck, die Urheberschaft am Werk anzuerkennen; also z.B. dass Kersti es war, die diesen oder jenen Enzyklopädieartikel schrieb (und nicht Martina). Gegebenenfalls ist ein CC-Lizenznehmer der erste, der das Werk überhaupt zum ersten Mal veröffentlicht, so dass eine wissenschaftliche Quellenangabe auch gar nicht möglich wäre. --rtc 22:00, 4. Mai 2009 (CEST)
- Nun - aber das was da beschrieben ist, entspricht inhaltlich einer in der Wissenschaft üblichen Quellenangabe. Natürlich stand da nirgendwo der Ausdruck Quellenangabe, aber sag mir doch bitte mal, was die verlangten Angaben von einer Quellenangabe unterscheidet? Ich meine außer daß man es bei Bildern Bildnachweis nennt? Kersti 21:52, 4. Mai 2009 (CEST)
Je nach Zitierweise ist es unterschiedlich wie ausführlich die Quellenangabe gemacht werden muß und welche Angaben enthalten sind, da gibt es keine festen Regeln in der Wissenschaft aber mehrere unterschiedliche Konventionen. Wenn der Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. Internetadresse) angegeben ist, wie in Punkt 4c iii verlangt, ist das Kriterium der eindeutigen Identifizierbartkeit eindeutig erfüllt. Aber für unsere Diskussion ist das völlig unwesentlich, denn es ist absolut unerheblich, für diese Diskussion welche Angaben genau verlangt werden und welche nicht und die Aussage "Quellenangabe" ist zutreffend da damit die Quelle eindeutig identifiziert werden soll.
Ich sagte ja nicht wissenschaftliche Quellenangabe nach Konvention xyz sondern "daß der Autor den Inhalt der Quellenangabe in vernünftigen Grenzen vorgeben" kann und "Schaut bitte hier unter Punkt 4c - welche Angaben erforderlich sind." - damit war hinreichend deutlich gemacht, daß ich nicht behaupten wollte, damit exakt gesagt zu haben, welche Angaben nun erforderlich sind und daß ich es auch nicht für nötig hielt, das im Einzelnen zu sagen. Warum auch. Hat nichts mit der Diskussion hier zu tun, wenn man mal davon absieht, daß es Dir rtc und dir Martina Nolte einen willkommenen Anlaß bietet vom Thema abzulenken. Das ist ein Diskussionstrick, kein Argument.
So - und damit ist nur eines klar - ihr wollt vom Thema ablenken damit niemand merkt, daß ihr keine Argumente für euren eigenen Standpunkt habt.
Kersti 22:21, 4. Mai 2009 (CEST)
- Ich glaube ganz so chinesisch hatte ich eigentlich nicht gesprochen, daß man es nicht verstehen kann.
- In Büchern ist es üblich, am Ende des Buches einen Bildnachweis zu haben.
- In Filmen ist es üblich, Quellenangaben im Abspann zu machen.
- Im Internet gibt es mehrere übliche Formen, Bildnachweise zu bringen:
- In Wikis sind Bildnachweise normalerweise als Link hinter dem Bild zu finden.
- Manchmal wird der Nachweis direkt ans oder unter das Bild geschrieben.
- Vergleichbar mit dem Abspann eines Filmes oder dem Bildnachweis eines Buches ist ein Bildnachweis zentral auf einer extra Seite der Internetseite für alle Bilder.
- Da keine dieser Varianten das Auffinden der Bildinformationen schwieriger macht, als ein Bildnachweis am Ende eines Buches oder im Abspann eines Filmes und da unsere Variante mit dem anklickbaren Bild für denjenigen, der die Information sucht, bequemer ist als die Variante mit dem zentralen Bildnachweis und da Wikipedia so bekannt ist, daß jeder der öfter im Web nach Bildern sucht, das langsam herausgefunden haben dürfte (die Geschichte mit dem Bildnachweis in Büchern wissen auch viele Leser nicht).
- Mir ist völlig unklar wo da ein Problem sein sollte. Rechtlich bedenklich wäre es nur, wenn die Form des Bildnachweises so umständlich wäre, daß man sich nicht durchfindet oder so selten und schwer auffindbar, daß niemand sie kennt.
- Kersti 20:51, 4. Mai 2009 (CEST)
Halten wir hier noch einmal die Dinge klar auseinander.
- Die Grundlage: Das Urheberrecht. Im Rahmen des Urheberrechts ist es dem Urheber natürlich möglich, sehr unterschiedliche Lizenzen für seine Werke zu erteilen, ob er nun gänzlich kommerziell arbeitet ("500 Euro für jede Veröffentlichung meines Bildes"), spezielle Bedingungen für eine freie Weiternutzung stellt (z.B. "Mein Name muss immer genannt werden" oder "Mein Name muss immer direkt am Bild genannt werden" - oder "freie Weiternutzung ja, aber nur für nichtkommerzielle Zwecke") oder gar ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann ohne jegliche Bedingungen einräumt.
- Ein Urheber, der eine "Mein Name muss immer direkt am Bild genannt werden"-Lizenz einräumt, bewegt sich damit wohl im Rahmen des urheberrechtlich Möglichen und eine solche Lizenz ist selbstverständlich zu respektieren.
- Die Wikipedia bzw. Wikimedia Commons akzeptieren jedoch nur Beiträge, deren Urheber eine Lizenz erteilt, die der Definition of Free Cultural Works entspricht. Damit fallen viele urheberrechtlich durchaus mögliche Lizenzen schon einmal weg; beispielsweise ist die Creative-Commons-Lizenz CC-BY-NC-SA 3.0 Deutschland für Wikimedia-Projekte keine zulässige Lizenz, da sie die Bedingung "Keine kommerzielle Nutzung" erhebt.
- Eine von den Wikimedia-Projekten akzeptierte Lizenz ist die hier vorrangig diskutierte CC-BY-SA 3.0 Deutschland. Ein Urheber, der sein Werk unter dieser Lizenz veröffentlicht, erklärt damit, dass man die Urheberangaben nach Abschnitt 4.c) "in jeder angemessenen Form" machen darf. Das sagt nicht irgendwer, sondern der Urheber selbst, der sich diese Lizenz ausgesucht hat; es ist seine Lizenz. Daraus lässt sich nun, wenn man ein Bild unter dieser Lizenz ohne weitere Beifügungen hochlädt, keinesfalls ableiten, dass die Nennung immer direkt am Bild zu erfolgen habe (oder gar per "Wasserzeichen" im Bild). Ein Klick auf ein Bild bzw. Thumbnail wird dem durchschnittlichen Internetnutzer durchaus als eine "der Nutzung entsprechende, angemessene Form" einleuchten. Und in einem Buch dürfte der Urheber eines unter CC-BY-SA (ohne Beifügungen) stehenden Bildes zweifelsohne, wie es in Büchern oft geschieht, in einem Bildverzeichnis am Ende des Werks aufgeführt werden. Auch das ist eine "der Nutzung entsprechende, angemessene Form." Urheberrechtlich steht dem selbstverständlich nichts entgegen, ansonsten wären halbe Bibliotheken Urheberrechtsverstösse...
- Was für eine Situation liegt nun vor, wenn ein Urheber ein Bild unter CC-BY-SA hochlädt und zusätzlich festhält, dass er die Urhebernennung immer direkt am Bild fordere? Meines Erachtens ist eine solche Bestimmung zumindest überraschend (da es in der regulären CC-BY-SA ohne Zusätze keine solche Forderung gibt); sie schränkt die von der Lizenz erteilte Freiheit, die Angabe "in jeder angemessenen Form" zu machen auf eine ganz bestimmte Form ein, so dass ich darin einen Widerspruch sehe. Ob das Ganze dann noch gültig ist oder nicht, die Wikipedia (und Commons) sollten solche Zusätze daher nicht akzeptieren. Die CC-BY-SA ohne Zusätze ermöglicht eine Urhebernennung per Klick, und das ist die Form der Urhebernennung, die wir hier seit jeher praktiziert haben. Bilder mit Lizenzzusätzen bzw. "Privaterläuterungen", die nicht aus der Lizenz hervorgehende Forderungen erheben, sollten hier gelöscht bzw. nicht in Artikel eingebunden werden (wenn sie auf Commons toleriert sind). Gestumblindi 21:56, 4. Mai 2009 (CEST)
- Genau das wollte ich die ganze Zeit sagen. Kersti 21:58, 4. Mai 2009 (CEST)
- Habe ich oberhalb von der Halbzeit-Überschrift auch bereits geschrieben. Ergänzend möchte ich noch erwähnen, das die Lizenz selbst ihre Gültigkeit aufhebt, wenn weitere Einschränkungen (z.B. Nennung am Bild) gemacht werden. Folglich liegt in solchen Fällen keine akzeptierte Lizenz mehr vor und die eingestellten Bilder müssen gelöscht werden oder der Einsteller (falls er auch der Urheber ist) muss sich von solchen Zusätzen trennen. Anders geht es gar nicht. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 22:36, 4. Mai 2009 (CEST)
- So und jetzt nochmal: Bild ist in Seite X, die auf Server A liegt, eingebunden und auf A gespiegelt. Die Bildbeschreibung liegt beim Originalbild auf Server B und der Link in Seite X weist auf Server B. Server B ist down, der Aufruf zeigt einen netten 404-Fehler (oder das Originalbild wurde gelöscht). Wie wollt ihr sicherstellen, daß man von Seite X noch die Autoreninformationen bekommen kann? 213.182.139.175 08:46, 5. Mai 2009 (CEST)
- Der Link verweist nicht auf einen bestimmten Server, sondern auf eine URL. Sicherstellen? Indem die Information redundant vorgehalten wird (was ohnehin der Fall sein dürfte). Nebelkerzen bitte woanders. -- 84.161.224.146 09:43, 5. Mai 2009 (CEST)
- Entschuldige, das ich die Begriffe URL und Server verwechselt habe. Aber a) Was passiert, wenn Commons aufgrund Serverproblemen down ist? b) Was ist, wenn der Artikel/das Bild gelöscht wurde? 213.182.139.175 11:26, 5. Mai 2009 (CEST)
- Da diese Mirrors über kurz oder lang dann auch das Bild nicht mehr vorfinden werden, werden diese das dann auch mit der Zeit entfernen. Ansonsten bleiben immer noch die Archivseiten und Snappshots von Wikipedia über, in denen sich der Nachweis finden lässt. Vergleichbar mit einem älteren Buch, dessen letzte Seiten - die Bildnachweise - herausgefallen sind. Hier kann man auch nur noch bei einem Duplikat nach den Bildrechten sehen. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 11:58, 5. Mai 2009 (CEST)
- Klasse Aussage. Zumal man ja auf das _eine_ Buch nicht gleichzeigig weltweit zugreifen kann. Eine Internetseite ist nun mal mit einem Exemplar (!) eines gedruckten Werkes schwer vergleichbar. Kommen auch noch Argumente?!? 213.182.139.175 12:50, 5. Mai 2009 (CEST)
- Solche temporären Ausfälle sind normal und werden weithin akzeptiert, bzw. fallen dann auch wieder in die Rubrik angemessen, wenn der Server nicht absichtlich oder aus bewusster Nachlässigkeit nicht erreichbar ist. Das geht hier so langsam aber immer sicherer in Spitzfindigkeiten über, bei denen man versucht die Gesetze und Regelungen auszuhebeln. Was ist denn z.B. mit der Website von "Die Zeit"? Wenn dort der Applicationserver ausfällt, aber der Image-Server immer noch über Google erreichbar ist und man dank Google ein Bild dieser Seite findet und es sich ansieht. Wo ist denn dann die Namensnennung geblieben? So was zählt unter technische Panne und ist es gar nicht wert diskutiert zu werden. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 13:39, 5. Mai 2009 (CEST)
- Schön, dass du den Verzicht auf weitere Diskussionen von deiner Seite erklärst, denn du hast nichts irgendwie Erhellendes beigebracht. Nochmals: CC/GNU FDL erlaubt nicht die Delegierung des Bildnachweises auf einen anderen Server/Anbieter. Es ist absolut klar, dass ein Bildnachweis auf einem anderen Server gegen die Lizenzbedingungen verstößt. Die Forderung einer lokalen Kopie der GNU FDL ist dem Gentlemen Agreement eigenartigerweise sehr wichtig, obwohl der Text doch millionenfach im Netz vorhanden ist --134.130.68.243 21:28, 8. Mai 2009 (CEST)
- Ich bezog mich in meinen Äußerungen hauptsächlich auf die CC, welche keine solche Forderung stellt. Im Falle der Nutzung eines Bildes für das "nur" die GFDL erteilt wurde, sieht das im entsprechenden Fall natürlich anders aus und dem widerspreche ich auch nicht. Jedoch bleibt nach wie vor die Problematik bestehen, das zusätzliche Einschränkungen des Einstellers, parallel zur erteilten Lizenz diese erlöschen lassen. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 22:52, 9. Mai 2009 (CEST)
Erfüllungsort
Irgendwo hatten wir mal einen Link auf ein Urteil, dass man in Urheberrechtsangelegenheiten im Internet an jedem Gericht klagen kann. Hat jemand eine Idee, wo das war? Danke ST ○ 12:42, 9. Mai 2009 (CEST)
- Ich kann dir nur das Gegenteil liefern, ein Urteil des OLG Bremen, dessen Ansicht aber nicht durchgesetzt hat: [9]-- Wiggum 14:59, 9. Mai 2009 (CEST)
Bild von Videospiel-Modul
Zunächst kopiert von Benutzer Diskussion:S1:
Du hast mein Bild Datei:Super Mario Land 2 6 Golden Coins Modul.jpg gelöscht, weil es auf Commons verschoben wurde. Schön und gut, allerdings wurde das Bild dort gelöscht. Ich habe leider keinerlei Erfahrung mit Commons und wende mich daher an dich: Weshalb wurde das Bild auf Commons gelöscht? Grüße und Danke im Vorraus --Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 16:36, 10. Mai 2009 (CEST)
- Ah, jetzt verstehe ich's. Das Bild war ein sogenanntes „derivative work“, das heißt du hast eine wohl copyrightgeschützte Abbildung, die am Nintendo-Gameboy aufgeklebt war, nahezu 1:1 abfotografiert. Sowas wäre auch hier URV, würde ich sagen. Gruß --S[1] 16:42, 10. Mai 2009 (CEST)
- Hmm, wüsste gerne, was diese "copyrightgeschützte Abbildung" ist... Kannst du das vielleicht auch herausfinden? Gilt dasselbe dann nicht auch für Bilder wie Datei:Gameboy.jpg oder so? Als ich das Bild machte, dachte ich mir bereits, dass es Copyrightprobleme gibt; aber Bilder wie diese haben mir gesagt, dass ich falsch läge. Was genau unterscheidet mein Bild denn so stark von dem o.G., dass es gelöscht werden muss? Das finde ich ziemlich schade. Grüße --Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 16:49, 10. Mai 2009 (CEST)
- IANAL, aber bei deinem Bild ist eine Zeichnung zu sehen, die wohl aufwändig genug ist um Schöpfungshöhe zu besitzen. Bei Datei:Gameboy.jpg ist dies nicht der Fall, denn da ist nur nacktes Gehäuse mit leerem Display und ein paar Knöpfen dargestellt, sowas fällt mMn nicht unter Urheberrecht. Bei Datei:Mystic Quest.jpg kann ich dir leider keinen Rat geben, das ist möglicherweise ein Grenzfall: wäre das Bildchen größer dargestellt, wäre SH unzweifelhaft vorhanden. Wie wäre es, wenn du diesbezüglich WP:UF ansprichst. Gr. --S[1] 16:56, 10. Mai 2009 (CEST)
Da der Benutzer selbst nicht weiter wusste, wende ich mich (wie er mir riet) an diese Seite. Was kann ich denn machen, damit das Bild erlaubt ist, und was unterscheidet mein Bild von Datei:Mystic Quest.jpg? Grüße und Danke im Vorraus --Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 17:01, 10. Mai 2009 (CEST)
- "Was kann ich denn machen, damit das Bild erlaubt ist" Nichts, das Bild ist verboten. "was unterscheidet mein Bild von Datei:Mystic Quest.jpg" überhaupt nichts, dieses Bild ist auch verboten. --rtc 18:32, 10. Mai 2009 (CEST)
- Du könntest Nintendo erwerben und die Datei freigeben lassen; aber ich vermute stark, dass Deine finanziellen Reserven diesen Weg verhindern. syrcro 19:54, 10. Mai 2009 (CEST)
- Derzeit eigentlich ein echtes Schäppchen, die Marktkapitalisierung beträgt nur ca. 28 Mrd. EUR. --rtc 22:03, 10. Mai 2009 (CEST)
Vermutlich nicht erlaubt
Es erscheint mir sinnvoll, vom Artikel GR 221 auf eine Bildergalerie mit Refugis zu verlinken.In Camins de Mallorca und den folgenden Seiten gäbe es brauchbare Bilder; aber von der Genehmigung her ist es wohl nicht möglich.
Auf dieser Page lässt sich der deutsche Text wählen, dort steht dann (fast ganz unten)
☻ Falls jemand unser Infomaterial benutzen möchte, bitten wir, diese Informationsquelle zu erwähnen.
Für eine kommerzielle Verwendung bitten wir, vorher die Genehmigung einzuholen.
und das reicht wohl nicht. Nennung der Quelle ist ja kein Problem und "benutzen" lässt sich nötigenfalls recht frei interpretieren, aber für die Rückfrage vor kommerzieller Verwendung ist kein Lizenztyp vorgesehen. Die Bilder sind also (ohne explizite weitergehende Freigabe) weder in die de:Wikipedia noch in die Commons hochladbar? -- sarang♥사랑 09:10, 10. Mai 2009 (CEST)
- Mach halt nen Weblink dahin. Hochladen geht in der Tat nicht, da Wikipedia auch kommerzielle Nutzung benötigen würde wegen Nachnutzern. --Constructor 09:47, 10. Mai 2009 (CEST)
- Danke; und o.k., wenn das so ist. Weblink ist bereits, doch andere Aufbereitung mit Kontext wäre gut - geht halt nicht, wie vermutet. -- sarang♥사랑 10:05, 11. Mai 2009 (CEST)
Ich habe hier den Verdacht geäußert, dass es sich im Artikel Microsoft Windows 1.0 um URV handeln könnte. Die Hälfte aller Quellen stammt immerhin aus ein und demselben Buch. Ist das so wirklich in Ordnung? --77.190.21.250 23:48, 10. Mai 2009 (CEST)
- Hast du das Buch gelesen und die Texte verglichen? Fakten sind nicht schützbar. Eine URV liegt nur vor, wenn Texte aus dem Buch direkt übernommen wurden. Es wäre sogar zulässig, als Quelle für einen Artikel ein einziges Buch zu nehmen (wenn sich keine anderen Quellen auftreiben lassen, was hin und wieder vorkommt - besser ist es natürlich, mehrere Quellen zu verwenden, wenn möglich, da es so auch weniger wahrscheinlich ist, dass man Irrtümer oder einseitige Interpretationen der einzigen Quelle weiterverbreitet). Solange man die der Quelle entnommenen Fakten in eigenen Worten wiedergibt, ist das in Ordnung. Ohne das Buch gesehen zu haben, habe ich beim Artikel hier jedenfalls ein eher gutes Gefühl, er hat die Merkmale sauberer Bequellung, nicht der Abschreiberei. Gestumblindi 00:52, 11. Mai 2009 (CEST)
- Dem Buch sind die Fakten entnommen. Die Formulierungen stammen von mir. Der Vorwurf der Abschreiberei (= URV) ist lächerlich und den solltest du, liebe IP, schon anhand eines Textvergleiches belegen. Das zitierte Buch ist das einzige mir bekannte, dass sich ausführlich mit den Hintergründen und der Entstehung von Win 1.0 (aber auch anderen frühen Microsoft Produkten) beschäftigt. --Succu 06:41, 11. Mai 2009 (CEST)
lizenzbestimmung bei vorhandensein eines veröffentlichungsrechteinhabers.
ich habe folgenden fall: ein künstler (der urheber des kunstwerks) hat gegen geld sämtliche nutzungs-, veröffentlichungs- und vervielfältigungsrechte an seinem kunstwerk an eine dritte person abgetreten. wie ist es jetzt mit der interpretation unserer Wikipedia:Lizenzbestimmungen, in denen steht "Diese Lizenz [GNU FDL] erlaubt es, Artikel aus der Wikipedia anderswo zu verwenden, ohne die Zustimmung der jeweiligen Urheber einholen zu müssen." verstößt die formulierung der lizenzbestimmungen nicht gegen die an die dritte person abgetretenen rechte, die in diesem fall vollumfänglich sind, was die nutzung angeht? -- Jbergner 10:43, 11. Mai 2009 (CEST)
- Ist kein Widerspruch da es sich um zwei unterschiedliche Sachen handelt. Der geschilderte Fall: er hat die Rechte abgetreten Kunstwerk ist weiterhin geschützt. Fall GFDL: er erlaubt es ausdrücklich (und zwar ohne Geld), mit dem Werk so und so umzugehen, und zwar entsprechend den Bestimmungen der GFDL. -jkb- 10:49, 11. Mai 2009 (CEST)
- Jein. Wenn der Urheber nach der Abtretung an den Dritten versucht nach der GFDL freizugeben, wird er merken, dass er die nötigen Rechte nicht mehr hat, die Freigabe also rechtlich teilweise scheitert (falls die Rechte mal zurückkommen, wird die GDFL dann wohl trotzdem eingreifen - aber über diese Frage könnte man wohl ne Woche diskutieren). Falls der Urheber zuerst unter der GFDL freigegeben hat, hat die zweite Abtretung rechtlich nicht wirklich geklappt: er hat gar nicht mehr die rechtliche Fähigkeit sämtliche Rechte abzutreten (und macht sich wahrscheinlich ein wenig schadenersatzpflichtig). Wenn die GFDL-Freigabe entstand, weil das Werk eine nicht von einer Ausnahme des UrhG umfasste Bearbeitung einer GFDL-Vorlage ist, gilt zweitens ebenso. Da er nicht alle Recht am Werk hat, kann er sie nicht abtreten. (Das ist kurz und grob, je nach Vertragsgestaltung kann fast das Gegenteil gelten). syrcro 10:53, 11. Mai 2009 (CEST)
- also geht es darum, wer die GFDL erteilen will, der urheber oder der veröffentlichungsrechteinhaber. dieser letztere wird aber in den angeführten Lizenzbestimmungen nirgendwo erwähnt. -- Jbergner 10:58, 11. Mai 2009 (CEST)
- Jein. Wenn der Urheber nach der Abtretung an den Dritten versucht nach der GFDL freizugeben, wird er merken, dass er die nötigen Rechte nicht mehr hat, die Freigabe also rechtlich teilweise scheitert (falls die Rechte mal zurückkommen, wird die GDFL dann wohl trotzdem eingreifen - aber über diese Frage könnte man wohl ne Woche diskutieren). Falls der Urheber zuerst unter der GFDL freigegeben hat, hat die zweite Abtretung rechtlich nicht wirklich geklappt: er hat gar nicht mehr die rechtliche Fähigkeit sämtliche Rechte abzutreten (und macht sich wahrscheinlich ein wenig schadenersatzpflichtig). Wenn die GFDL-Freigabe entstand, weil das Werk eine nicht von einer Ausnahme des UrhG umfasste Bearbeitung einer GFDL-Vorlage ist, gilt zweitens ebenso. Da er nicht alle Recht am Werk hat, kann er sie nicht abtreten. (Das ist kurz und grob, je nach Vertragsgestaltung kann fast das Gegenteil gelten). syrcro 10:53, 11. Mai 2009 (CEST)
Selbstverständlich kann auch der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte ohne Zustimmung des Autors ein Werk unter freie Lizenz stellen - ist hier gängige Praxis. --Historiograf 14:37, 11. Mai 2009 (CEST)
- und wo steht das in den Wikipedia:Lizenzbestimmungen? ich habe dort immer nur die bezugnahme auf den urheber gesehen. kannst du mir den satz zitieren? danke -- Jbergner 14:58, 11. Mai 2009 (CEST)
- Liegt vermutlich an der Übersetzung. Im im einzig verbindlichen Text steht copyright holder, vermutlich wurde das meist mit Urheber übersetzt. Richtiger wäre eine längere Formulierung, die auch Erben oder Inhaber eines Nutzungsrechtes das die Lizenzierung unter einer freien Lizenz einschließt und Urheber, die dieses Recht abgetreten haben ausschließt.--134.2.3.103 15:24, 11. Mai 2009 (CEST)
- Richtig. Zu den Berechtigten gehören zB auch Erben des Rechts in dem Falle, dass der Urheber bereits gestorben ist. -jkb- 15:35, 11. Mai 2009 (CEST)
Datei:Panorama Map Großer Kellenberg.jpg, Panoramafreiheit oder nicht?
Moin! Ich wüsste gerne, ob es einen Konsens für solche Fotos gibt. Vom im Dateinamen genannten Panorama keine Spur, von der Wandertafel wurde nur der Teil fotografiert, der hier als Karte verwendet werden kann. Es ging also nicht um das Objekt Wandertafel an sich, sondern schlicht um die Nutzung der Karte. Das ist meiner Ansicht nach nicht durch Panoramafreiheit gedeckt. NNW 20:26, 11. Mai 2009 (CEST)
- Doch, das fällt unter die Panoramafreiheit (vorausgesetzt natürlich, die Bedingungen dafür sind erfüllt; also dauerhaft im öffentlich einsehbaren Raum angebracht, was ich bei einer Wandertafel aber einfach mal als gegeben ansehe). -- Chaddy · D·B - DÜP 21:28, 11. Mai 2009 (CEST)
- ACK Chaddy, das fällt unter Panoramafreiheit. Sie dazu auch (mal wieder) Datei:Versuchsfunkstelle-ebw.jpg. --Marcela 10:32, 12. Mai 2009 (CEST)
Digitalisiertes Druckwerk
Ich habe aus den Digitalisaten der Uni Heidelberg dieses Bild hochgeladen, nun jedoch um Fuß der Seite (s. hier) folgenden Vermerk entdeckt:
- © Copyright Universitätsbibliothek Heidelberg. Diese Präsentation einschließlich aller Abbildungen ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Zustimmung der Universität Heidelberg.
Gilt hier dennoch die Regel trivialer Abbildungen zweidimensionaler Gegenstände ohne Anspruch auf eigene Schöpfungshöhe? Entschuldigt, dass ich erneut eine solche Frage stelle, aber ich möchte natürlich nur ungern in rechtliche Probleme geraten und mich daher absichern. Vielen Dank, -- Anamnesis 10:07, 11. Mai 2009 (CEST)
- Da ich bei Uni Heidelberg Irreführung der Öffentlichkeit oder Copyfraud nicht annehme, geht es wohl darum, dass der besagte Vermerk so quasi "aus Gewohnheit" auf llen Webseiten der Uni automatich vorhanden ist. Warte noch auf andere Meinungen. -jkb- 10:15, 11. Mai 2009 (CEST)
- Ist dennoch Copyfraud und kann somit ignoriert werden. Der Scan ist bei uns vollkommen in Ordnung. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:34, 11. Mai 2009 (CEST)
- Im Vereinigten Königreich gilt das so nicht, in Deutschland gibt es dazu keine gesicherte Rechtsprechung, das Risiko ist aber sehr überschaubar. Nimm ne Socke, fallste Angst hast. syrcro 10:54, 11. Mai 2009 (CEST)
- Zur Sicherheit kann ich ja nachträglich eine E-Mail an die zuständige Stelle der Uni schreiben und um Erlaubnis für die Nutzung bitten, oder? Verzeiht meine Unsicherheit, aber eine „nicht gesicherte Rechtsprechung“ klingt für mich nicht besonders vertrauenserweckend. Danke schon mal für die Antworten! -- Anamnesis 10:10, 12. Mai 2009 (CEST)
- Meines Wissens wurde bisher niemand für das Hochladen eine entsprechenden Bildes belangt. Der Hintergrund ist der, dass die Foundation argumentiert, bei der Erstellung einer Reproduktion entstehe kein neues Werk, da der Ersteller keine kreative Leistung erbringt. Das Urheberrecht schützt aber nur kreative Leistung, daher sind einfache Reproduktionen nicht geschützt. Wie Syrcro bereits gesagt hat: Wenn du Angst hast, nimm eine Socke. Oder bitte jemanden hier, das Bild hochzuladen; es gibt eine Menge Leute, die kein Problem damit haben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:50, 13. Mai 2009 (CEST)
- Zur Sicherheit kann ich ja nachträglich eine E-Mail an die zuständige Stelle der Uni schreiben und um Erlaubnis für die Nutzung bitten, oder? Verzeiht meine Unsicherheit, aber eine „nicht gesicherte Rechtsprechung“ klingt für mich nicht besonders vertrauenserweckend. Danke schon mal für die Antworten! -- Anamnesis 10:10, 12. Mai 2009 (CEST)
- Im Vereinigten Königreich gilt das so nicht, in Deutschland gibt es dazu keine gesicherte Rechtsprechung, das Risiko ist aber sehr überschaubar. Nimm ne Socke, fallste Angst hast. syrcro 10:54, 11. Mai 2009 (CEST)
- Ist dennoch Copyfraud und kann somit ignoriert werden. Der Scan ist bei uns vollkommen in Ordnung. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:34, 11. Mai 2009 (CEST)
Auf dem letzten Münchner Stammtisch gab es einige Diskussionen zum Thema Schöpfungshöhe/Werkcharakter und möglicher Probleme der in diesem Artikel dargestellten Bilder. In Absprache mit Benutzer:netopyr, der einige der Fotos erstellt hat, wollten wir nachfragen, welche der Fotos ihr ggf. für bedenklich haltet. Das betrifft dann natürlich auch die ganze commons:Category:Legoland_Deutschland. Danke für Eure Kommentare. --Taxman¿Disk? 10:23, 11. Mai 2009 (CEST)
- Da würde ich unterscheiden: Der Eingang ist vom öffentlichen Verkehrsraum geknipst, also panoramafrei; der Rest nicht, da keine öffentlicher Verkehrsraum.Die Fahrgeschäfte sind wohl nicht geschützt; den Kopien von existierenden Gegenständen würde ich eigenen Werkschrakter absprechen, allerdings sind die Kopien abgeleitete Werke; es kommt also auf den Schutz der Originale an (Markusplatz (-), Münchener Stadion (+)), Bei Einstein und der Hand Gottes würde ich Kunst als solche nicht von vorne herein verneinen, Schutz also eher annehmen. Bei den anderen Legofiguren eher verneinen, kann man aber auch gut bejahen. Ergo: Einiges muss ohne Freigabe durch die Rechtinhaber - wohl Lego - weg. syrcro 10:44, 11. Mai 2009 (CEST)
- Konkret hatten wir z.B. noch diesen Fall: da ist doch enormes Abstraktionsvermögen dabei, das so maßstabsgetreu abzubilden und daher geschützt, oder? wie sieht es aus, wenn man eine extreme Ausschnittvergrößerung macht, die z.B. nur Das Cockpit und die, äh, kreative Szene dahinter, darstellt?
- p.s.: Wer würde daran gehen, die negativergebnisse mal mit einem begründeten LA zu versehen ? --Taxman¿Disk? 11:02, 11. Mai 2009 (CEST)
- Bitte nicht LA, die gibt´s für Bilder eigentlich gar nicht mehr, sondern WP:DÜP. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:53, 11. Mai 2009 (CEST)
- Wenn Dus gelesen hättest, wäre Dir sicher aufgefallen, dass der Link auf eine Commonskategorie geht. syrcro 14:59, 11. Mai 2009 (CEST)
- Argh, stimmt. Aber wieso diksutiert ihr das dann hier und nicht dort... Na, egal. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:44, 11. Mai 2009 (CEST)
- IMHO sind das alles geschützte Werke, auch wenn es nur abgeleitete Werke sind. Die Abstraktion ist schon als geistige Schöpfung zu sehen, zumal es sich hier um Kunstwerke, nicht um Gebrauchsgegenstände handelt.
Eine Freigabe des ursprünglichen Urhebers ist wohl nicht nötig, da die Gebäude idR an öffentlichen Orten stehen und daher von der Panoramafreiheit gedeckt sind.Panoramafreiheit greift auch bei der Aufnahme des Eingangs, aber wohl nicht bei den Kunstwerken im Legoland selber, da das ein geschlossener Themenpark mit Eintritt ist, also wohl nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zählt. LA für die entsprechenden Bilder kann ich in den nächsten Tagen vorbereiten, wenn es niemand anders vorher macht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:48, 11. Mai 2009 (CEST)- Die Panoramafreiheit erlaubt sicher kein Nachbauten, auch nicht als Modell, das sind keine Bearbeitungen oder Vervielfältigungen ausschließlich mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film wie es die Panoramafreiheit verlangt. syrcro 17:19, 11. Mai 2009 (CEST)
- Also verstößt das Legoland gegen das Urheberrecht? --Constructor 05:10, 12. Mai 2009 (CEST)
- Syrcro hat vollkommen recht, ich habe mich verlesen, bitte um Verzeihung. Es ist durchaus möglich, dass das Legoland von der Rechteinhabern der Originalgebäude eine Erlaubnis hat, eine Kopie des Gebäudes in Lego herzustellen. Das gibt uns aber immer noch nicht die Erlaubnis, von dieser Kopie dann ein Foto zu machen und es zu veröffentlichen, dazu brauchen wir dann auch wieder die Zustimmung des Rechteinhabers des Originalgebäudes und IMHO auch die Zustimmung des Schöpfers der Kopie. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:48, 13. Mai 2009 (CEST)
- Also verstößt das Legoland gegen das Urheberrecht? --Constructor 05:10, 12. Mai 2009 (CEST)
- Die Panoramafreiheit erlaubt sicher kein Nachbauten, auch nicht als Modell, das sind keine Bearbeitungen oder Vervielfältigungen ausschließlich mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film wie es die Panoramafreiheit verlangt. syrcro 17:19, 11. Mai 2009 (CEST)
- Bitte nicht LA, die gibt´s für Bilder eigentlich gar nicht mehr, sondern WP:DÜP. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:53, 11. Mai 2009 (CEST)
Mich würde nochmals die Differenzierung zwischen Kunstwerk und Modell interessieren. Ich habe z.B. vom Legoland-Duisburg noch Aufnahmen von den Modellen des Gasometer Oberhausen, und der Villa Hügel, die ja beide gemeinfrei sein dürften, Gasometer qua Schöpfungshöhe und Villa Hügel † + 70 Jahre des Architekten, was leider für die Zeche Zollverein nicht zutrifft, von der ebenfalls ein sehr gutes Modell erstellt wurde. Es dürfte ja wohl unerheblich sein, ob ein Modell in Plastik, Pappe, Streichhölzer, oder eben Lego ausgeführt wird, es sollte lediglich die Frage sein, ob ein Modell, eines ansonsten gemeinfreien Objektes eigene Schöpfungshöhe hat oder nicht und somit gegebenenfalls eine Abbildung dieser Modelle hier zulässig ist. Es wird in Duisburg zwar Eintritt verlangt, Fotografieren wird aber eher unterstützt und ein Hinweis, dass nur eine private Verwendung solcher Bilder zulässig sein könnte, war nirgends zu sehen. --Wuselig 15:36, 13. Mai 2009 (CEST)
places.falk.de
Wenn die damit mal nicht auf die Nase fallen. Tatsächlich habe ich bereits eins meiner Bilder entdeckt, das zwar beim darübergleiten mit der Maus meinen Namen zeigt, aber von Lizenzbedingungen etc. war nichts zu finden. ST ○ 22:48, 12. Mai 2009 (CEST)
- Du weißt ja, das gehört nach WP:WN/M. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:04, 13. Mai 2009 (CEST)
- Nuja, nicht ganz. Mittlerweile meinen ja einige, sowas reicht. --Marcela 00:20, 13. Mai 2009 (CEST)
- Wer meint das? Das erfüllt ja nicht mal das GA... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:21, 13. Mai 2009 (CEST)
- Nuja, nicht ganz. Mittlerweile meinen ja einige, sowas reicht. --Marcela 00:20, 13. Mai 2009 (CEST)
Unpräzise Aufforderungen beim Uplload auf de-WP?
Hallo, ich habe vor ca 2 Wochen ein Bild hochgeladen und eine Anfrage auf Überprüfung der Korrektheit meines Vorgehens gestellt. Als Antwort gab es diesen Edit. Nun meine ich mich aber erinnern zu können, beim Hochladen an der betreffenden Stelle nach dem Ersteller der Datei gefragt worden zu sein und nicht nach dem Rechteinhaber. Kann das bitte mal wer überprüfen, damit es nicht zu unentdeckten Fehlern kommt (es fragt sicherlich nicht jeder vorher nach... ;) Grüße, Carbenium 08:01, 13. Mai 2009 (CEST)
- Du hast Recht, dass Du der Ersteller der Datei bist, aber bei Bildrechten gibts halt noch mehr zu beachten. Spezial:Hochladen kann da nie allumfassend sein, aber man kann die Maske sicherlich noch etwas informativer (vielleicht mit weiteren Links) gestalten. --Taxman¿Disk? 08:35, 13. Mai 2009 (CEST)
- Selbst wenn du da dringestanden wärst, wäre kein größerer Schaden entstanden. Es ist für außenstehende sofort ersichtlich, dass du nicht der Schöpfer der gezeigten Darstellung bist, sondern nur einen Screenshot eines bereits vorhandenen Programms erstellt hast. Nach dem Ersteller wird deshalb gefragt, weil der Ersteller idR auch der Urheber ist. Wenn man aber etwas erstellt, wo keine Schöpfungshöhe dabei ist, erschafft man kein Werk im Sinne des UrhG und ist somit nicht Urheber, hat also auch kein Urheberrechte daran. Der Edit war insofern schon korrekt. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:24, 13. Mai 2009 (CEST)
- Dies ist ein allgemeines Problem überall. Ich habe mich hierüber mal auf Commons unterhalten mit keinem verwertbaren Ergebnis - man hat zugegeben, dass es mislich ist und empfohlen, in solchen Fällen sowohl den Autoren des Fotos (Screenshots etc.) anzugeben als auch den Autoren des Werkes. In den Upload-Masken ist es aber nirgendwo. -jkb- 11:32, 13. Mai 2009 (CEST)
- Danke schonmal für Eure bisherigen Antworten. Meine Bitte um Ergänzung/Änderung des Urheber-Schriftzuges hat den Hintergrund, daß (wenn ich das richtig sehe) hier in de-WP nur noch Bilder hochgeladen werden sollen, die wegen deutscher juristischer Sonderwege nicht Commons-konform sind. Und das dürften idR doch nur die PD-SH-Bilder und Firmen- / Markenlogos usw. sein. Werke, in denen der Urheber auch der Rechteinhaber ist, sollten ja gleich in Commons hochgeladen werden... BTW: Könnte man Spezial:Hochladen nicht mit Hinweis auf den ausschließlichen Gebrauch in Spezialfällen nicht etwas prominenter verlinken, es zu finden, war nämlich für mich als Ersthochlader ziemlich schwierig. --Carbenium 13:22, 13. Mai 2009 (CEST)
- Wenn du nichts an deinem Interface verändert hast, solltest du eigentlich auf jeder Seite links in der Sidebar einen Link zum Upload haben. Noch prominenter kann man das fast nicht verlinken. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:26, 13. Mai 2009 (CEST)
- Danke schonmal für Eure bisherigen Antworten. Meine Bitte um Ergänzung/Änderung des Urheber-Schriftzuges hat den Hintergrund, daß (wenn ich das richtig sehe) hier in de-WP nur noch Bilder hochgeladen werden sollen, die wegen deutscher juristischer Sonderwege nicht Commons-konform sind. Und das dürften idR doch nur die PD-SH-Bilder und Firmen- / Markenlogos usw. sein. Werke, in denen der Urheber auch der Rechteinhaber ist, sollten ja gleich in Commons hochgeladen werden... BTW: Könnte man Spezial:Hochladen nicht mit Hinweis auf den ausschließlichen Gebrauch in Spezialfällen nicht etwas prominenter verlinken, es zu finden, war nämlich für mich als Ersthochlader ziemlich schwierig. --Carbenium 13:22, 13. Mai 2009 (CEST)
- Ah – jetzt – ja... ;-) Aber irgendwie ist die Sidebar das, was ich am seltensten bei meinen Suchen konsultiere. Auf die griff ich nur bei Funktionen zu, die ich schon kannte (allmählich hab ich maich aber an das Ding gewöhnt – allerdings offenbar nicht vollständig). Und ich meine auch schon mal von anderen Nutzern (vor allem Neulingen) gehört zu haben, daß es denen genau so geht. Als es darum ging, die Datei hochzuladen, habe ich jedenfalls die Volltextsuche halbtot gequält... Grüße, Carbenium 14:45, 13. Mai 2009 (CEST)
Urheberrechte bei Logo? Datei:Aiaiai.de-Logo.jpg
Guten Tag, Wenn Ich ein solches Logo, welches natürlich geschützt ist, verwende (mit Einverständniss natürlich) unter welche "Lizenz" muss Ich es dann stellen!? Ich finde, wenn Ich ein Bild hochlade, leider keine Auswahlmöglichkeit "Logo" o.ä sondern nur solche freien Lizenzen. Ich hätte es aber gerne so, wie z.b bei dem Nikelogo im Nike-Artikel. VIelen Dank für die Hilfe. (nicht signierter Beitrag von Theofreak (Diskussion | Beiträge) 16:13, 13. Mai 2009 (CEST))
- Wenn das Logo keine Schöpfungshöhe hat ist es nicht geschützt und dann kann es mit der Vorlage:Bild-LogoSH verwendet werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:18, 13. Mai 2009 (CEST)
Pinstriping
Hallo,ich würde gerne auszüge aus diesem artikel ( http://de.wikipedia.org/wiki/Pinstriping )für meine homepage nutzen,unter www.oldschoollines.de - info - pinstriping kann man sehen wie es ausschaut !
Darf ich das bzw was muss ich machen um es so zu verwenden ?
gruss Flo (nicht signierter Beitrag von 217.95.78.163 (Diskussion | Beiträge) 11:29, 14. Mai 2009 (CEST))
- Siehe Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:41, 14. Mai 2009 (CEST)
sagt mir jetzt nix,drum frag ich ja ! kenn mich da nicht so aus ! darf ich den text kopieren ? (nicht signierter Beitrag von 217.95.58.117 (Diskussion | Beiträge) 21:38, 14. Mai 2009 (CEST))
- Lese dir die beiden Seiten doch bitte durch. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:41, 14. Mai 2009 (CEST)
Juval
spricht aus lizenzrechtlichen Gründen etwas dagegen diese Bilder aus dem Innenhof von Schloss Juval in WP ein zu stellen? Es handelt sich m.E. um ein öffentlich zugängliches Museum. Das fotografieren war hier ausdrücklich erlaubt. In: „Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum“ lese ich: Zusammenfassung: Ob Eigentümer wie z. B. Museen die Entfernung von Abbildungen verlangen können, ist in der Wikipedia umstritten. Üblicherweise wird das Einbringen von Abbildungen auch ohne Erlaubnis des Eigentümers akzeptiert. Demnach sollte es doch keine Probleme geben? --Hajotthu 16:35, 14. Mai 2009 (CEST)
- Fällt soweit alles unter die Panoramafreiheit und sollte kein Problem darstellen, da die Figuren dort auf "Lebenszeit" ausgestellt sind und von einem öffentlich zugänglichen Ort aus aufgenommen wurden. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 17:43, 14. Mai 2009 (CEST)
Urheberrechtsverletzung
Hallo ihr, handelt es sich bei diesem Foto um eine Urheberrechtsverletzung ? Kann mir nicht so recht erkären was dabei die Urheberrechtsverletzung sein soll.
--Huhu 17:40, 14. Mai 2009 (CEST)
- Es handelt sich hier um kleine Statuen, und Statuen unterliegen als Werke der bildenden Kunst dem Urheberrecht. Sie dürfen nicht ohne Einverständnis des Urhebers fotografiert werden. PS: auch die meisten anderen Bilder in Lego sind Urheberrechtsverletzungen. --rtc 17:47, 14. Mai 2009 (CEST)
- Der Entwurf der Figuren, also die Figuren selbst, sind urheberrechtlich geschützt. In diesem Fall gehören die Rechte zu dem Rechteinhaber von Star Wars. Lego hat für die Fertigung der Figuren eine Lizenz beim Urheber erworben und durfte das Spielzeug herstellen. Eine Fotografie davon ist laut UrhG ein abgeleitetes Werk und folglich ein Verstoß, wenn keine Einwilligung des (ersten) Urhebers vorliegt. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 17:47, 14. Mai 2009 (CEST)
Vielen Dank für die Antwort! Werde den Einspruch beim Bild wieder entfernen. --Huhu 17:51, 14. Mai 2009 (CEST)
Ich finde das reichlich übertrieben, hier von "Statuen" zu reden. Das ist Kinderspielzeug, und damit Gebrauchsgegenstand. Dass rtc hier eine Eigenschaft als Werk annimmt, nicht aber bei einer Orgel, ist für mich nicht nachvolziehbar. --AndreasPraefcke ¿! 09:56, 15. Mai 2009 (CEST)
- Die Orgel hat einen Gebrauchszweck, der gegenüber der Formgestaltung der Orgel völlig im Hintergrund steht, nämlich Töne zu erzeugen. Die Legofiguren haben keinen solchen Gebrauchszweck, sondern dienen rein als Darstellung eines Star-Wars-Charakters, genau wie eine Statue, ebenso wie andere Bilder im Lego-Artikel diverse Fiktive Lego-Welten darstellen. All das unterliegt dem Urheberrecht. Dass man damit auch spielen kann, tut überhaupt nichts zur Sache, denn ich kann alles irgendwie als Spielzeug benutzen. --rtc 10:48, 15. Mai 2009 (CEST)
Eigenständig urheberrechtlich geschützt sind die Legofiguren nicht - sie sind einfache Gegenstände der angewandten Kunst ohne eigene besondere Schöpfungshöhe, aber die Kostüme/Masken sind Werke, damit wird das ganze eine andere Umgestaltung iSd § 23 UrhG. Woraus unmittelbar die Unfreiheit folgt aus Satz 1 des § 23: Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. syrcro 10:13, 15. Mai 2009 (CEST)
- Die Legofiguren sind keine Gebrauchsgegenstände und unterliegen daher dem Urheberrecht. (Übrigens unterliegen auch Gegenstände der angewandten Kunst dem Urheberrecht.) --rtc 10:48, 15. Mai 2009 (CEST)
- Aber regelmäßig nicht dem Schutz des Urheberrechtes. Und klar sind Spielzeuge Gebrauchsgegenstände, sonst hätte Lego ja nie die Probleme mit den Nachbauern gehabt. syrcro 11:28, 15. Mai 2009 (CEST)
- Bei letzterem ging es doch nur um die Technik des Legosteins? Dass man das Prinzip der Legosteine urheberrechtlich nicht schützen kann, ist offensichtlich, das dürfte eher ein Fall für Patentierung sein (das Patent von Lego lief laut unserem Artikel 1988 aus). Gestumblindi 12:38, 15. Mai 2009 (CEST)
- Aber regelmäßig nicht dem Schutz des Urheberrechtes. Und klar sind Spielzeuge Gebrauchsgegenstände, sonst hätte Lego ja nie die Probleme mit den Nachbauern gehabt. syrcro 11:28, 15. Mai 2009 (CEST)
Bild einer Wegscheider-Orgel
Wie sieht es mit dem Urheberrecht bei Orgeln aus, die erst vor wenigen Jahren entstanden sind? Konkret geht es mir um eine Wegscheider-Orgel aus dem Jahr 1997 (habe das Bild mal hier hochgeladen), die zwar neu gebaut wurde, allerdings in der äußerlichen Gestalt der ursprünglichen Orgel aus dem 18. Jahrhundert nachempfunden ist (Bild hier). Kann man das als eine Art Restauration bzw. Kopie bewerten? --Paulae 11:29, 13. Mai 2009 (CEST)
- Orgeln sind Gebrauchsgegenstände und ihre Formgestaltung ist daher Sache des Geschmacksmusterrechts, nicht des Urheberrechts. --rtc 12:26, 13. Mai 2009 (CEST)
- Ah ok. Geht die Orgel dann als „identlisches Muster“ durch, bzw. gleicht sie in ihrem Gesamteindruck der Orgel auf dem SW-Bild? Oder gibt es eine Geschmacksmusterrechtsseite, wo ich das klären könnte (habe keine gefunden)? --Paulae 13:42, 13. Mai 2009 (CEST)
- Das ist völlig egal. Geschmackmuster und ähnliche wettbewerbsrechtliche Probleme interessieren uns nicht, es kommt auf das Urheberrecht an. Wenn Du die Orgel nachbauen willst, dann gibt's Probleme, aber solche kann und will die Seite "Urheberrechtsfragen" sicherlich nicht lösen. --AndreasPraefcke ¿! 09:55, 15. Mai 2009 (CEST)
- Argh. Einfache Frage: Kann ich das Bild hier verwenden oder nicht? --Paulae 11:10, 15. Mai 2009 (CEST)
- Vielleicht ist dir entgangen, dass die vorherigen Diskussionsbeiträge ein klares OK signalisierten? --Historiograf 17:41, 15. Mai 2009 (CEST)
- Vollkommen. Denn was sollen mir diese Antworten auch sagen? Dass ich mit meiner Frage hier falsch bin, weil hier keine geschmacksmusterrechtlichen Fragen beantwortet werden? Als ich mir die Seite zum Geschmacksmusterrecht durchgelesen habe, bin ich daraus nicht so recht schlau geworden, würde aber eben eine „Neuschöpfung“ verneinen. Aber anscheinend spielt das sowieso keine Rolle für den, der das Foto macht (weswegen eigentlich nicht?). --Paulae 18:16, 15. Mai 2009 (CEST)
Postkarte von 1900
Hallo zusammen, darf diese Postkarte in die Commons hochgeladen werden, um dann in einem Artikel Verwendung zu finden? Lt. Info ist die Datei gemeinfrei. Gruß, Elvaube !? +/- ^^ 10:31, 15. Mai 2009 (CEST)
- Commons nein, hier jain. Wir könnten sie theoretisch unter der Richtlinie für Bilder, die älter als 100 Jahre sind, verwenden. Dazu müsstest du aber erstmal versuchen, ob du den Urheber bzw. den heutigen Rechteinhaber kontaktieren kannst. Ein Verlag ist immerhin angegeben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:11, 15. Mai 2009 (CEST)
- Hallo, die Beschreibung unter dem Link Gemeinfrei sagt eigentlich alles aus: Dieser Inhalt darf als Einzelwerk oder Werkbestandteil - auch zu kommerziellen und gewerblichen Zwecken - kopiert, verbreitet, öffentlich wiedergegeben und Dritten zugänglich gemacht werden. Wir bitten darum, auf die Herkunft des Inhaltes wie folgt hinzuweisen:
Quelle: http://www.zeno.org/ - Zenodot Verlagsgesellschaft mbH
Copyright-Vermerke, Marken oder andere Rechtsvorbehalte Dritter dürfen nicht entfernt werden.
Die Übernahme der Gesamtheit der verfügbaren Inhalte wie auch von wesentlichen Teilen in eine andere Datenbank ist nicht gestattet.
Also dürfen wir es wohl nicht verwenden.
Gruß, Elvaube !? +/- ^^ 17:25, 15. Mai 2009 (CEST)
Zeno ist NICHT der Rechteinhaber, sein Rechtevermerk bezieht sich nur auf einen Datenbankschutz und nicht auf einzelne gemeinfreie Postkarten. Die Postkarte ist hier nach unseren Maßstäben voll OK, auf Commons kanns Probleme geben --17:39, 15. Mai 2009 (CEST) (nicht signierter Beitrag von Historiograf (Diskussion | Beiträge) 17:39, 15. Mai 2009 (CEST))
- Eine 109 Jahre alte Postkarte macht auch auf Commons keine Probleme. Grüße, --Polarlys 13:50, 16. Mai 2009 (CEST)
- Doch. 109 Jahre sind bei weitem nicht genug, um mit Sicherheit davon ausgehen zu können, dass die Postkarte gemeinfrei ist. Das würde bedeuten, der Urheber hätte nach dem Erstellen der Postkarte noch maximal 40 Jahre leben dürfen; es ist nicht unwahrscheinlich, dass er länger lebt. Daher sollte sowas nicht auf Commons geladen werden, sondern nur lokal, da wir es mit PD-alt-100 verwenden können. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:28, 16. Mai 2009 (CEST)
- Wir können es mit dieser Lizenz-Vorlage hier genauso gut oder schlecht verwenden wie auf Commons, weil sich an dem dahinterstehenden pragmatischen Ansatz nichts ändert. Dort gibt es nur keine entsprechende Vorlage, die diesen Ansatz formalisiert. Die Löschung einer derartigen Datei durchzudrücken, bei der a) eine seriöse Angabe zur Herkunft vorhanden ist und b) keine neuen Informationen zum Urheber vorliegen, wird auch auf Commons schwierig. --Polarlys 18:58, 16. Mai 2009 (CEST)
- Wenn die Postkarte in den USA veröffentlicht worden wäre, würde Commons sie auf jeden Fall akzeptieren, da alles vor 1923 Veröffentlichte in den USA gemeinfrei ist. Da Commons jedoch nach dem Prinzip "muss gemeinfrei in USA + Herkunftsland sein" arbeitet, könnte es mit dieser Postkarte, da in Deutschland nicht ganz sicher schon gemeinfrei, tatsächlich Probleme geben. Gestumblindi 19:07, 16. Mai 2009 (CEST)
- Auf Commons gibt es auch schon mal Probleme mit Bildern, die 135 Jahre alt sind, hier nicht. --Marcela 14:52, 17. Mai 2009 (CEST)
- Ja, das erwähnte Prinzip "muss gemeinfrei in USA + Herkunftsland sein" macht es eben schwieriger. Die meisten Bilder, die man in der deutschen WP hochladen kann, kann man aber auch auf Commons hochladen. Die meisten Probleme gibt es gar nicht mit so alten Bildern (da lässt sich üblicherweise eine für Commons befriedigende Lösung finden, wenn es auch manchmal Diskussionen gibt), sondern mit solchen, die in D/A/CH zwar gemeinfrei sind, da 70 Jahre p.m.a., aber nach 1923 veröffentlicht wurden. Solche Bilder können in den USA noch geschützt sein (wenn sie in ihrem Herkunftsland am 1. Januar 1996 noch nicht gemeinfrei waren). Gestumblindi 17:29, 17. Mai 2009 (CEST)
- Auf Commons gibt es auch schon mal Probleme mit Bildern, die 135 Jahre alt sind, hier nicht. --Marcela 14:52, 17. Mai 2009 (CEST)
- Wenn die Postkarte in den USA veröffentlicht worden wäre, würde Commons sie auf jeden Fall akzeptieren, da alles vor 1923 Veröffentlichte in den USA gemeinfrei ist. Da Commons jedoch nach dem Prinzip "muss gemeinfrei in USA + Herkunftsland sein" arbeitet, könnte es mit dieser Postkarte, da in Deutschland nicht ganz sicher schon gemeinfrei, tatsächlich Probleme geben. Gestumblindi 19:07, 16. Mai 2009 (CEST)
Off-topic-Diskussion entfernt von Isderion, Inhalt hier einsehbar. --Isderion 19:13, 17. Mai 2009 (CEST)
Giant Green Grasshopper
Könnte man dieses Bild [10] nach Commons laden? Die angegebene Lizenz ist [PD] [Public Domain]. Grüße, --Quartl 21:43, 15. Mai 2009 (CEST)
- Ich sehe da kein Problem, da sollte aber nochmal jemand drübergucken, der englisch beherrscht. --Marcela 17:43, 17. Mai 2009 (CEST)
- Ok, dann frage ich direkt bei Commons. Grüße, --Quartl 17:53, 17. Mai 2009 (CEST)
Logos
Können folgende Logos hier hochgeladen werden? 1, 2
Des Weiteren möchte ich gerne noch aus dieser PDF-Datei (Seite 3) das (wahrscheinliche) Schullogo markieren, speichern und hochladen. Seid ihr der Meinung, dass es sich bei dem Porträt in der PDF-Datei um das tatsächliche Schullogo handelt? Wie sieht es mit dem Urheberrecht bei den drei Logos aus? – PsY.cHo, 10:59, 16. Mai 2009 (CEST)
- Das erste und zweite Bild sind wohl kein Problem, da sie keine Schöpfungshöhe haben. Beim dritten sieht es nach meiner Ansicht anders aus. Dieses hat SH und kann nicht einfach so hochgeladen werden. jodo 12:39, 16. Mai 2009 (CEST)
- Wobei das dritte Logo das Porträt Schillers von Ludovike Simanowiz aus dem Jahr 1794 darstellt und Schillers Autograph (ebenfalls nicht geschützt). Wenn daraus ein schützenswertes Logo entstehen sollte, würde mich das schon sehr wundern. --Paulae 17:56, 16. Mai 2009 (CEST)
- Wenn es PD-alt ist, kann es natürlich auch verwendet werden. jodo 18:11, 16. Mai 2009 (CEST)
- Welche Vorlage(n) müsste ich für die ersten beiden Grafiken verwenden? – PsY.cHo, 22:18, 16. Mai 2009 (CEST)
- {{Bild-LogoSH}} jodo 00:00, 17. Mai 2009 (CEST)
- Da ich selten bzw. eigentlich nie Logos hochlade, möchte ich wissen, ob das so passt: Datei:MyZeil.jpg – Müsste ich noch das heutige Datum eintragen oder ist das Datum für das Erstelldatum des Logos vorgesehen? Wie sieht es mit dem Feld Urheber aus? Man weiß ja nicht, ob jemand vom MyZeil das Logo gezeichnet/erstellt hat. – PsY.cHo, 14:31, 17. Mai 2009 (CEST)
- Ist ok so. Bei Datum gehört immer das Erstellungsdatum rein. Wenn das unbekannt ist, einfach das Feld freilassen. Wenn der Urheber unbekannt ist, bitte dann das auch so kennzeichnen (also "unbekannt" hinschreiben). -- Chaddy · D·B - DÜP 14:45, 17. Mai 2009 (CEST)
- Okay, wieder was dazu gelernt. Habe es hinzugefügt, wie du geschrieben hast. ;-) – PsY.cHo, 16:26, 17. Mai 2009 (CEST)
- Ist ok so. Bei Datum gehört immer das Erstellungsdatum rein. Wenn das unbekannt ist, einfach das Feld freilassen. Wenn der Urheber unbekannt ist, bitte dann das auch so kennzeichnen (also "unbekannt" hinschreiben). -- Chaddy · D·B - DÜP 14:45, 17. Mai 2009 (CEST)
- Da ich selten bzw. eigentlich nie Logos hochlade, möchte ich wissen, ob das so passt: Datei:MyZeil.jpg – Müsste ich noch das heutige Datum eintragen oder ist das Datum für das Erstelldatum des Logos vorgesehen? Wie sieht es mit dem Feld Urheber aus? Man weiß ja nicht, ob jemand vom MyZeil das Logo gezeichnet/erstellt hat. – PsY.cHo, 14:31, 17. Mai 2009 (CEST)
- {{Bild-LogoSH}} jodo 00:00, 17. Mai 2009 (CEST)
- Welche Vorlage(n) müsste ich für die ersten beiden Grafiken verwenden? – PsY.cHo, 22:18, 16. Mai 2009 (CEST)
- Wenn es PD-alt ist, kann es natürlich auch verwendet werden. jodo 18:11, 16. Mai 2009 (CEST)
- Wobei das dritte Logo das Porträt Schillers von Ludovike Simanowiz aus dem Jahr 1794 darstellt und Schillers Autograph (ebenfalls nicht geschützt). Wenn daraus ein schützenswertes Logo entstehen sollte, würde mich das schon sehr wundern. --Paulae 17:56, 16. Mai 2009 (CEST)
Hispano-Suiza HS 404
Ich habe US Patentzeichnungen (Automatic Firearm, Filed April 16 1938) darf ich diese veröffentlichen? Sind Patentzeichnungen überhaupt urheberrechtlich geschützt? --Hmaag 17:03, 16. Mai 2009 (CEST)
- Patente fallen in der Regel unter die Regeln des Amtliches Werkes. Die darin abgebildetetn Fotos und Zeichnungen dürfen also im Zusamenhang des amtlichen Werkes verwendet werden. Desweitern ist eben auch die Frage ob die Zeichnung überhaupt eine Schöpfungshöhe hat, oder nur das Abgebildete den Schutz des Geistiges Eigentum beanspruchen darf, nicht aber die Zeichnung selber (In Fall des nicht erreichen der Schöpfungshöhe, wäre eine Verwendung der Zeichnung möglich, egal wo sie abgebildet war). Bobo11 17:24, 16. Mai 2009 (CEST)
- Hiernach sind die Patentunterlagen selbst nach US-Recht nicht urheberr. geschützt. Dort wird allerdings auch gesagt, dass in manchen Ausnahmen Texte oder Bilder/Zeichnungen im Patent urheberr. geschützt sein könnten. --Kam Solusar 18:36, 16. Mai 2009 (CEST)
- Hispano-Suiza ist eine spanische Firma. Spanische Patentschriften wurden 1936 als gemeinfrei gestellt, dies gilt weltweit außer in den USA. Allerdings fallen Fotos und Zeichnungen, die SH aufweisen nur bedingt darunter, sie sind nur gemeinfrei im kausalen Zusammenhang mit dem Patent. Urheberrechtsschutz bleibt allerdings in jedem Fall bestehen. Die amerikanische Regelung, Patent-Inhalte zu PD zu erklären, gilt nur in den USA. Wir können solche Bilder trotzdem benutzen, allerdings nur im Zusammenhang mit dem Patent. --Marcela 17:51, 17. Mai 2009 (CEST)
Könnten Spezialisten für Urheberrechtsfragen dort: Bitte mal nachsehen, danke. --Kobako 11:37, 17. Mai 2009 (CEST)
Wo soll die SH sein? --84.62.84.8 14:02, 17. Mai 2009 (CEST)
- Hier --213.33.12.221 14:19, 17. Mai 2009 (CEST)
- Ist kein Textplagiat, sondern komplette Übernahme. Hab den URV-Baustein gesetzt. Da brauchen wir eine Freigabe jodo 19:12, 17. Mai 2009 (CEST)
Legoland reloaded
Die Diskussion zu Legoland ging ja sehr schnell vorbei. Ich war leider eine Woche offline und konnte mich nicht äußern. Die Fragen nun: Was ist konkret zu tun, um irgendwelchem Ärger vorzubeugen? Einen LA für die eingestellten Bilder ansetzen? Oder läuft das jetzt von selbst weiter und die Admins klären, was zu löschen ist und was nicht? Was wäre von einer Kontaktaufnahme zu Legoland direkt zu halten? --Netopýr 蝙蝠 12:13, 19. Mai 2009 (CEST)
Siegelmarken (Briefverschlußmarken)
können diese (von gemeinden, städten etc.) hochgeladen werden, Bsp: bsp siegelmarke ? Danke - -- th 17:52, 18. Mai 2009 (CEST)
- Die sind normalerweise entweder gemeinfrei per mangelnder Schöpfungshöhe, als Amtliches Werk, als uralt, oder alles zusammen. Ich sehr keine Probleme und habe – wie andere User auch – schon mehrere hochgeladen. Siehe Commons-Suche nach "Siegelmarke" --AndreasPraefcke ¿! 17:57, 18. Mai 2009 (CEST)
- Danke - auf gehts, jetzt kann ich mich wieder an die arbeit machen. mfg -- th 14:13, 19. Mai 2009 (CEST)
Wurde schon einmal wegen IP-Edits bereinigt, die von der Projekt-Webseite kopiert worden waren. Mir geht es jetzt um diese Edits, die ich schon wegen ihrer werblichen Sprache für sehr verzichtbar halte, jedoch habe ich auch einen URV-Verdacht. Mein Problem: Die Projektwebseite http://www.elbphilharmonie.de/ hat eine Flash-Navigation, die mein Rechner nicht mitmacht. Könnte da bitte einmal jemand nachschauen? Grüße --141.51.70.233 14:58, 19. Mai 2009 (CEST)
Nebenwirkungen aus Beipackzettel
Hallo,
nach VM eine Frage zur SH: Hat so was die Chance SH zu erreichen? Muss man das versionslöschend beseitigen? Gruß blunt. 21:48, 18. Mai 2009 (CEST)
- Ich würde hier eher eine Aufzählung von Fakten bzw. wissenschaftlicher Erkenntnis sehen. --> keine SH --Isderion 21:55, 18. Mai 2009 (CEST)
- ICh zweifle auch daran, dass das genügend Schöpfungshöhe hat. Das ist ja wirklich eine Aufzählung reiner Fakten mit einigen wenigen Verbindungswörtern. Ansonsten für die ganz Vorsichtigen, einfach umschreiben und Reihenfolge der Aufzählung ändern (ohne Versionslöschung), dann haben ist zumindest schon der Texplagiat-Vorwurf vom Tisch. Bobo11 22:38, 18. Mai 2009 (CEST)
Das ist einfach eine sehr stark normierte Aneinanderreihung von Daten. Persönlich geschöpft wird da nichts, sonst setzt es ein Bußgeld. syrcro 11:03, 19. Mai 2009 (CEST)
Ich hatte den Eindruck, das auf der VM-Seite genannte Argument URV war nur vorgeschoben (die Löschung selbst war kommentarlos). Es ist auffällig, wie oft die Vorteile gewisser Pharmaprodukte hervorgehoben werden, aber Nebenwirkungen und nachteilige Aussagen (z.B. Placebo-Effekte) schnell verschwinden. Teils mit hartnäckiger Editiererei von Wikipedia-Powereditoren (als ob jemand dafür zahlen würde). Das Marketing-Budget der Pharmafirmen ist bekannt. Wie kann man Wikipedia vor dem Einfluss der Pharmareferenten schützen? Das fände ich die denkbar schlimmste Form von Vandalismus, weil es Betroffenen nicht umittelbar auffällt. --87.184.42.182 21:50, 20. Mai 2009 (CEST)
- UAW sind in SSRI aufgeführt. Über URV kann man streiten... Sag ich mal so als Nichtpharmareferent. EOD (hoffentlich) auch hier. Cestoda 21:54, 20. Mai 2009 (CEST)
- Das ist ein anderer Artikel. Deine EOD-Manie wirkt etwas arrogant. Kannst du das bitte seinlassen? Die Frage nach den Nebenwirkungen kam nicht von mir und wurde nicht beantwortet (bzw. die Antwort von Vandalen gelöscht). --87.184.42.182 22:24, 20. Mai 2009 (CEST)
Hallo, ich wollte zu dem Artikel ein Bild hinzufügen. Bin dann über Google auf dieses gestoßen. Der Betreiber der Seite hat auf meine Nachfrage geschrieben, dass er über das Copyright nicht Bescheid weiß und auch die Quelle nicht mehr kennt. Paul Hug ist aber schon über 70 Jahre tot, also muss das Foto mindestens so alt sein. Ist das damit frei zu benutzen? Ich steig durch den Urheberrechts-Dschungel leider nicht richtig durch. --celph_titled 22:23, 19. Mai 2009 (CEST)
- Der Fotograf muß 70 Jahre tot sein, um das Bild als gemeinfrei zu betrachten. Nun haben wir hier aber eine Sonder-Regel, die es erlaubt, daß wir Bilder nutzen, die vor mehr als 100 Jahren entstanden sind. Das wird knapp. Er sieht auf dem Foto wie 50 aus, das kann aber auch 45 oder 55 sein. Ich halte die Wahrscheinlichkeit, daß ein Erbe des Fotografen ermittelbar ist für verschwindend gering und würde das Bild abnicken (nur für .de). das sehen aber andere sicher anders. --Marcela 03:35, 21. Mai 2009 (CEST)
CC lizensiertes flickr Foto nutzen?
Halli, ich möchte dieses Bild in der deutschen Wikipedia verwenden: http://www.flickr.com/photos/libertinus/3474692586/sizes/o/
Da steht:
Es ist Ihnen gestattet:
- das Werk bzw. den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen
- Abwandlungen oder Bearbeitungen des Werkes oder Inhaltes anzufertigen
Zu den folgenden Bedingungen:
- Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
- Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.
Darf ich es kopieren und wie muss es in der deutschen Wikipedia lizensiert werden?--Tankwart 18:09, 20. Mai 2009 (CEST)
- [11] kennst du? Dein Bild sollte laut dortiger Tabelle erlaubt sein. Zum Übertragen aller Infos sei flinfo empfohlen (in deinem Fall die Bild-ID 3474692586 eingeben). lg, → «« Man77 »» 18:49, 20. Mai 2009 (CEST)
Screenshots von StarOffice
Wenn man sieht, wie reich der Artikel OpenOffice.org bebildert ist, könnte man als (Mit-)Autor des StarOffice-Artikels schon neidisch werden. Ist es erlaubt, Screenshots von StarOffice dort einzubinden? Und wenn ja: als Logo (bzw. logoähnlich) oder mit einer anderen Lizenz? Ich kann zwar kein Bild von der aktuellen Version beisteuern, aber wenigstens den Geschichtsabschnitt mit Bildern der Versionen 3.1, 4.0, 5.2, 6.0 und 8.x? verzieren. Ist das erlaubt? Gruß -- Qhx 19:54, 20. Mai 2009 (CEST)
- Die allermeisten derartiger Screenshots dürften keine SH aufweisen. Denke bitte daran, daß dargestellte Bilder und/oder Texte entweder von dir sind (dann gibst du diesen eine Lizenz deiner Wahl) oder aber ebenso keine SH aufweisen. Wenn du beispielsweise einen Artikel der WP reinladen würdest, müßtest du die Versionsgeschichte des Artikels sowie den/die Bildautoren mit vermerken, ziemlich sperrig und kann Stolperstellen bieten, du könntest beispielsweise keine reinen CC-Bilder benutzen. --Marcela 00:44, 21. Mai 2009 (CEST)
Schöpfungshöhe von Toten Hosen Konzertkarten
Guten Tag, welche der folgenden Tickets erreichen nicht genug Schöpfungshöhe um Urheberrechtlich geschützt zu sein?--Tankwart 03:47, 21. Mai 2009 (CEST)
- http://www.dth-live.de/Toten-Hosen_Konzert_562_1987-07-02_Bonn.html#ticket
- http://www.dth-live.de/Toten-Hosen_Konzert_724_1989-04-18_Offenbach.html#ticket
- http://www.dth-live.de/Toten-Hosen_Konzert_275_1996-04-27_Bielefeld.html#ticket
- Nach meinner persönlichen Meinung haben alle Tickets keine SH. --Marcela 03:52, 21. Mai 2009 (CEST)
Alte und ausländische Briefmarken
Hallo, vermutlich als Frage bekannt: Ich sehe bereits viele deutsche Briefmarken als amtliche Werke gemeinfrei hochgeladen. Gilt dies auch für Briefmarken anderer Staaten? Gilt dies auch für Marken des Deutschen Reiches bzw. deutscher Kolonien etc.? Gilt im Zweifelsfall die allgemeine 100 Jahre Regelung für zweidimensionale Druckwerke? Und wie ist es speziell noch mit den Fantasiebriefmarkenausgaben von Maluku Selatan? Hätte hier sicher insgesamt ein paar bemerkenswerte Illustrationen. -PeterBraun74 Kurier zu Pferde - get contact 17:49, 20. Mai 2009 (CEST)
- Briefmarken sind nur amtliche Werke, wenn sie amtlich bekannt gemacht wurden (z.B. im Nachrichtenblatt eines Ministeriums). Für Briefmarken anderer Staaten siehe commons:Commons:Stamps/Public_domain. Die 100-Jahre-Regel gilt auch für Briefmarken. Hierbei allerdings die Bedingungen ("Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass das Bild vor mehr als 100 Jahren hergestellt wurde und das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann) beachten. --Isderion 03:20, 21. Mai 2009 (CEST)
- Es gibt auch Ausnahmen. So sind alle Briefmarken der Färöer dank der Initiative von Arne List freigegeben. --Marcela 03:27, 21. Mai 2009 (CEST)
- Steht doch auch auf von mir verlinkten Commons-Seite. Ich versteh deinen Beitrag daher nicht. --Isderion 03:35, 21. Mai 2009 (CEST)
- Stimmt. Ich schaue auf englischen Seiten normalerweise nicht nach. --Marcela 03:39, 21. Mai 2009 (CEST)
- ohne Training wird's halt auch nicht besser. Übrigens gibt's von der verlinkte Seite auch eine deutsche Übersetzung (allerdings steht da bei weitem nicht alles was auf der englischen Seite steht, aber die Färöer sind erwähnt). Das hätte man gesehen, wenn man auf den link geklickt hätte. Zudem ist es recht fragwürdig auf einen Beitrag einzugehen, ohne ihn komplett umrissen zu haben. --Isderion 03:48, 21. Mai 2009 (CEST)
- Ja, hast Recht. --Marcela 03:50, 21. Mai 2009 (CEST)
- ohne Training wird's halt auch nicht besser. Übrigens gibt's von der verlinkte Seite auch eine deutsche Übersetzung (allerdings steht da bei weitem nicht alles was auf der englischen Seite steht, aber die Färöer sind erwähnt). Das hätte man gesehen, wenn man auf den link geklickt hätte. Zudem ist es recht fragwürdig auf einen Beitrag einzugehen, ohne ihn komplett umrissen zu haben. --Isderion 03:48, 21. Mai 2009 (CEST)
- Stimmt. Ich schaue auf englischen Seiten normalerweise nicht nach. --Marcela 03:39, 21. Mai 2009 (CEST)
- Steht doch auch auf von mir verlinkten Commons-Seite. Ich versteh deinen Beitrag daher nicht. --Isderion 03:35, 21. Mai 2009 (CEST)
- Es gibt auch Ausnahmen. So sind alle Briefmarken der Färöer dank der Initiative von Arne List freigegeben. --Marcela 03:27, 21. Mai 2009 (CEST)
Danke für eure Hilfe und den Link! Manches ist ja spannend geregelt. Ein Frage ist zunächst noch übriggeblieben: Wie steht es um die "Schwindelausgaben" von Maluku Selatan? -PeterBraun74 Kurier zu Pferde - get contact 08:14, 21. Mai 2009 (CEST)
Buch mit nachgedruckten Wikipedia-Artikeln, das nur ausgewaehlte Autoren nennt?
Hallo, ich stieß jüngst auf dieses Buchangebot bei Amazon, das augenscheinlich aus nachgedruckten Wikipedia-Artikeln besteht. Aus mir unerfindlichen Gründen erscheine ich auf der Webseite als Alleinautor, auf dem Buchtitel als einer von vier Autoren. Richtig ist, dass ich zu mindestens einem der abgedruckten Wikipedia-Artikel beigetragen habe. Aber ich bin natürlich nicht davon begeistert, dass hier der Anschein erweckt wird, dies sei nicht das Werk eines großen Autorenkollektivs, sondern einiger weniger Autoren. Ich habe selbst einige Buecher geschrieben, auf denen dann natuerlich auch mein Name steht, aber dort hatte ich die bei Buchautoren uebliche Kontrolle ueber meine Texte. Dies hier ist ein ganz anderes Paar Schuhe. Konkret meine Frage: Entspricht diese Weiterverwendung ueberhaupt den Wikipedia-Lizenzbestimmungen? Darf ein Verlag mit dem Titelbild und der Aufmachung eines Buches den Eindruck erwecken, es handle sich um ein Buch von vier Autoren, waehrend es sich in Wirklichkeit um einen Nachdruck aus Wikipedia handelt? Fuer Hinweise waere dankbar, Markus Pössel 15:13, 9. Mai 2009 (CEST)
- Nein, natürlich muss sich der Verlag an die Lizenzbedingungen halten. Wenn er das nicht tut, begeht er eine Urheberrechtsverletzung. Und das ist dann ein Fall für WP:WN/M. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:04, 9. Mai 2009 (CEST)
Das mit dem „Autorenkollektiv“ ist nicht so sicher. Ein Kollektiv sind Personen, die sich zur Erreichung eines Ziels zusammengefunden haben, z.B. ein Forschungsteam. Die Autoren von WP-Artikeln haben sich aber nicht zusammengefunden. Sie sind also so wenig ein Kollektiv wie Grafitti-Sprayer, die unabhängig nacheinander an der gleichen Wand vorbeikommen und das Grafitti des jeweiligen Vorgängers ergänzen oder verändern. Das Gesamtwerk hat zwar viele Verursacher, aber keinen Urheber. Niemand kam bislang auf die Idee, dass der nächste Sprayer ein Urheberrecht des Vorgängers verletzen könnte (Schöpfungshöhe unterstellt, es gibt da echte Kunstwerke). Die Berliner Mauer wies an vielen Stellen beachtliche Grafittis auf. Aber niemand dachte im Traum daran, dass der Abriss der Mauer eine URV sein könnte. Wohl aber klagen Architekten aus ihrem Urheberrecht dagegen, dass von ihnen entworfene und gebaute Gebäude abgerissen werden sollen (z.B. in Frankfurt). Der Unterschied macht sich darin bemerkbar, dass bei einem Kollektiv alle den gleichen Text verantworten, ihn sich zu eigen machen und daher gemeinsam als Autoren genannt werden. Bei einer Zufallskollage von Textabschnitten unabhängiger Autoren ist jeder allenfalls Urheber seines eigenen Textabschnitts, nicht aber der übrigen. Im übrigen wird das gerade hier erörtert (zugegeben: der falsche Ort, ergab sich aber so).Fingalo 21:12, 9. Mai 2009 (CEST)
- Die Lizenz ist extra für Mehrautorenweke gedacht und fordert die Nennung der beiteiligten Autoren. Bei Nichteinhaltung einer der Lizenzbedingungen erlöschen die Nutzungsrechte und es liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. --Martina Nolte Disk. 22:18, 9. Mai 2009 (CEST)
Mehrautorenwerke sind Werke, die von mehreren Autoren gemeinsam erstellt worden sind. Eine Anthologie des 20. Jh. ist kein „Mehrautorenwerk“ in dem Sinne, dass alle Dichter alle Gedichte verfasst haben und daher nur am Ende aufzuzählen wären. Vielmehr muss unter jedem Gedicht der Autor stehen - und nur dieser! Genauso ist's hier mit den Zusammengestzten Artikelkollagen. Bsp.: Der Artikel Julfest hat drei Haupt-Abschnitte: Einen über das Julfest im alten Skandinavien, einen über das Julfest im Nationalsozialismus und einen über das Julfest im Neuheidentum. Der erste Teil stammt im Wesentlichen von mir, von den anderen Themen verstehe ich nichts. Keine Ahnung, ob das stimmt, was da steht, ich kenne die Autoren nicht. Wenn nun unter der anderweitigen Veröffentlichung mein Name als Co-Autor steht, dann erweckt das den Eindruck, als wäre ich auch verantwortlich für die beiden anderen Teile. Das stimmt aber nicht. Ich bin Urheber nur und ausschließlich von Teil 1. Wer nur Teil 1 irgendwoanders veröffentlicht, darf nur mich als Urheber nennen und nicht diejenigen, die Teil 2 und 3 zu verantworten haben. Denn sie sind nicht Urheber dieses Textes. Das ist der Unterschied zum "Autorenkollektiv" eines Forscherteams. Und für diese Konstellation ist die Lizenz für mehrere Autoren geschaffen worden, aber nicht für unsere Kollagen in WP. Dann wäre sie nämlich rechtswidrig und griffe in meine Urheberrechte ein.
Aber es gibt noch ein weiteres Problem: Mein Name wäre zu nennen. Nur ist das ein Nickname. Es heißt zwar in der Lizenz, „Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise“, aber der Nickname ist nicht sein Name. Sein Name steht in seinem Ausweis, zur Änderung bedarf es eines Antrags beim Innenminister. Mein Name ist nicht „Fingalo“. Dieser Name steht nicht in meinem Ausweis. Ich trete lediglich hier (und auch sonst im Netz) unter dieser Bezeichnung auf. „Fingalo“ ist auch nicht eine „Weise“ meines Namens. Eine „Weise“ ist „Schaefer“ vs. „Schäfer“, oder „Klaus Schäfer“ vs. „Schäfer, Klaus“, oder „Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg“ vs. „zu Guttenberg“ oder bei Kleinschreibern: „zu guttenberg“. Wer seinen Namen nicht nennt, kann auch nicht genannt werden. Man stelle sich vor, jemand träte hier unter „Niemand“ auf (so Odysseus gegenüber Polyphem. Als der wegen des ausgestochenen Auges jammerte, fragten ihn die Nachbarn, wer ihm ein Leid zugefügt habe. Darauf er: Niemand hat mir Leid zugefügt. - Warum jammerst du dann?). Dann steht da als Autor unter dem Text: „Niemand“ als Urheber? Fingalo 23:40, 9. Mai 2009 (CEST)
- (BK) Fingalo, als Urhebervermerk kann man das festlegen, was man möchte. Du kannst auch "Donald Duck" als Urhebervermerk festlegen, steht wahrscheinlich auch nicht in deinem Ausweis... Das ganze nennt man Pseudonym. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:49, 9. Mai 2009 (CEST)
- Du kannst auch "Donald Duck" als Urhebervermerk festlegen - sicher? Kriegt man dann nicht Ärger mit Disney? Gestumblindi 02:16, 10. Mai 2009 (CEST)
- Das hat jetzt sehr viel mit dem Thema zu tun... Es gibt wohl durchaus einige Menschen, die so heißen. Donald ist ein gar nicht so seltener englischer Vorname, und Duck als Nachname existiert auch (z. B. en:Emma Duck). Diese Menschen könnten dann ja ihren Namen für gar nichts verwenden, wenn das Probleme mit Disney gäbe... 93.134.148.90 02:59, 10. Mai 2009 (CEST)
- Gewiss hat das nicht mehr direkt mit dem Thema zu tun, aber man sollte mit seinen Beispielen eben vorsichtig sein :-). Der bedauernswerte Mensch, der wirklich den Namen Donald Duck trägt, darf diesen Namen sicher verwenden, solange er damit nicht direkt Disney ins Gehege kommt (ich nehme an, dass er gleichwohl Schwierigkeiten bekäme, wenn er einen Trickfilm mit einem Titel wie "Donald Duck's World" produzierte, ob er nun wirklich so heisst oder nicht); das heisst aber nicht, dass dies auch für jemanden gilt, für den "Donald Duck" lediglich ein Pseudonym wäre. Gestumblindi 17:30, 10. Mai 2009 (CEST)
Selbstverständlich ist der vom Urheber gewählte Name oder Nickname = Pseudonym zu nennen, und wieder einmal verwiese ich in Lizenzfragen auf:
- http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ#Was_hat_es_mit_dem_Droit_de_non-paternit.C3.A9_auf_sich.3F --Historiograf 23:47, 9. Mai 2009 (CEST)
- Der Verlag "alphascript publishing" ist bei VDM neu eingerichtet (Leitung: David Benoit Novel, 22; Sitz: Mauritius), bewirbt seine Produkte als "Wissenschaftsverlag" und bietet zu diversen Themen ziemlich teure Bücher an, die aus der WP kompiliert sind. Die Autorennamen (= WP-Namen) stehen auf dem Titel - aber immer nur 1, 2 oder 3 - je nachdem offenbar, ob der Nick sich wie ein "Name" anhört. Die machen das auch mit Artikeln aus der en-WP. Wie man damit Geld verdienen will, ist mir allerdings nicht ganz klar. Wovon der "Autor" im übrigen auch keinen Cent sehen würde. Im übrigen siehe oben: "Higway to hell" ... Nur @Historiograf: was macht denn nun der Autor, der seinen Realnamen sieht, unter dem er auch konventionell bei einem Verlag veröffentlicht? Was sagt denn sein Verlag dazu? War das denn so gedacht mit dem "freien Wissen"? --Felistoria 10:56, 10. Mai 2009 (CEST)
- Ein Link um Felistorias zu ergänzen - das ist schon "großer Stil". Marcus Cyron 12:13, 10. Mai 2009 (CEST)
- Der Verlag "alphascript publishing" ist bei VDM neu eingerichtet (Leitung: David Benoit Novel, 22; Sitz: Mauritius), bewirbt seine Produkte als "Wissenschaftsverlag" und bietet zu diversen Themen ziemlich teure Bücher an, die aus der WP kompiliert sind. Die Autorennamen (= WP-Namen) stehen auf dem Titel - aber immer nur 1, 2 oder 3 - je nachdem offenbar, ob der Nick sich wie ein "Name" anhört. Die machen das auch mit Artikeln aus der en-WP. Wie man damit Geld verdienen will, ist mir allerdings nicht ganz klar. Wovon der "Autor" im übrigen auch keinen Cent sehen würde. Im übrigen siehe oben: "Higway to hell" ... Nur @Historiograf: was macht denn nun der Autor, der seinen Realnamen sieht, unter dem er auch konventionell bei einem Verlag veröffentlicht? Was sagt denn sein Verlag dazu? War das denn so gedacht mit dem "freien Wissen"? --Felistoria 10:56, 10. Mai 2009 (CEST)
- Hat jemand was gefunden, wie die en.wiki sich dazu stellt? -jkb- 11:26, 10. Mai 2009 (CEST)
okay, hier sollte nun schnell reagiert werden. vielleicht könnte sich auch wikimedia dtl. oder die foundation höchstselbst darum mit kümmern!? momentan sind 35 bücher dieses „Alphascript Publishing“-verlags online, allesamt sind verdammt teuer, allesamt geben offensichtlich wahllos ein bis fünf "echte" autorennamen an. --JD {æ} 11:35, 10. Mai 2009 (CEST)
- Der de-Verein hat eine Mail von mir bekommen, mit Link hierher. --Felistoria 11:42, 10. Mai 2009 (CEST)
In den Antworten geht man von der GNU-FDL-Lizenz als einem Gesetz aus. Es könnte aber sein, dass die Konsequenzen der hiesigen Auslegung bei einer Textkollage wie WP gegen unveräußerliche Persönlichkeitsrechte verstößt, z.B. dass ein Autor mit Textpassagen identifiziert wird, mit denen er nichts zu tun haben will und dass zu einem Text eines einzelnen Urhebers Urheber anderer Textpassagen als Mitautoren genannt werden. In der Lizenz heißt es aber unter Nr. 5: „Das kombinierte Werk muss nur eine Kopie dieser Lizenz enthalten, und mehrfach identische unveränderliche Abschnitte können gegen eine einzelne Kopie ausgetauscht werden. Wenn es mehrfach identische unveränderliche Abschnitte mit demselben Namen, aber unterschiedlichem Inhalt gibt, erzeugen Sie den Titel eines jeden solchen Abschnitts an seinem Ende eindeutig durch Hinzufügen, in runden Klammern, des Namens, falls bekannt, des ursprünglichen Autors oder Herausgebers dieses Abschnittes, oder andernfalls einer eindeutigen Nummer. Nehmen Sie dieselbe Anpassung bei den Abschnittstiteln in der Liste von unveränderlichen Abschnitten in dem Lizenzhinweis des kombinierten Werkes vor.“ Damit wird vorgeschrieben, dass bei Textkollagen der jeweilige Textabschnitt mit einem eigenen Urhebervermerk versehen wird, oder sehe ich das falsch? Ich sehe das Problem darin, dass hier stillschweigend ein Gemeinschaftswerk angenommen wird, wie bei einem Handbuch (für das ja die Lizenz kreiert wurde), in Wiklichkeit aber eine Gemeinschaft gar nicht existiert, wie man an den vielen Editwars ablesen kann.
Was den Namen anbetrifft, so wird die Beliebigkeit einfach behauptet. Gibt es dazu Rechtsprechung? Wenn in einem Rechtsdokument der Begriff „Name“ verwendet wird, dann gehe ich davon aus, dass das damit gemeint ist, was der Gesetzgeber damit bezeichnet hat. Danach ist „Name“ das, womit eine Person im sozialen Umfeld identifiziert wird, also auch sein Künstlername, nicht aber eine Bezeichnung, die ausschließlich dazu dient, die hinter der Bezeichnung stehende Person zu verbergen. Fingalo 12:13, 10. Mai 2009 (CEST)
- Abschnitt 5 besagt doch gerade das Gegenteil, nämlich das (identische) invariant sections und history der Einzelbeiträge zusammengefasst werden sollen und eben nicht bei jedem Teil extra aufgeführt werden müssen. Zur Frage der Identifizierung mit einem Werk, mit dem man nichts zu tun haben will, hat Histo ja schon einen link bereitgestellt. Ansonsten denke ich durchaus, dass man von einem Gemeinschaftswerk sprechen kann (ausgehend von einem einzelnen Artikel). Der Umstand, dass der Enstehtungprozess in der Wikipedia im Gegensatz zu "traditionellen" Gemeinschaftswerken transparent ist (Stichwort Editwars) spricht jedenfalls nicht gegen ein Gemeinschaftswerk. Die Erstellung eines solchen wird immer mit gewissen Konflikten zwischen den beiteiligten Autoren verbunden sein, die notwendigerweise nach irgendeinem Verfahren, welches ggf. medienspezifisch ist, aufgelöst werden. Faktisch kann man auch kaum davon ausgehen, dass ein Abschnitt, den Person X zu einem Lemma beiträgt ein in sich geschlossenes Werk ist, wie z.B. bei den Beiträgen zu Sammelbänden. Der Inhalt des neuen Abschnittes ist abhängig von dem, was schon vorhanden ist, insofern ist der neue Abschnitt ohne das bereits vorhandene Material nicht denkbar (im Grunde ein logisches Problem für das Konzept des "geistigen Eigentums" an sich).-- Wiggum 12:46, 10. Mai 2009 (CEST)
- PS: Zur Urheberbezeichnung § 13 UrhG, in letzter Zeit oft bemüht, hier aber ausnahmsweise mal passend: "Er [der Urheber] kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."-- Wiggum 12:54, 10. Mai 2009 (CEST)
- Wie ich schon schrieb: Es mag ein geschlossenes Werk sein, wie ein Gesamtgrafitti an einer Wand. Aber es hat als solches keinen Urheber, sondern nur Verursacher, weshalb auch ohne GNU an einem solchen Kollage-Grafitti kein Urheberrecht entsteht. Wenn bei einem zum Druck bestimmten Werk sich die Verfasser eines Teams nicht auf einen Text einigen können, dann kann der Autor, der sich nicht durchsetzen kann, aussteigen und seinen Beitrag zurückziehen (und das kommt öfter vor). Das geht hier nicht. Das ist ein entscheidender Unterschied.
- Die Lizenzbestimmung sagt, dass bei unterschiedlichen Inhalten jeder einzeln zu referenzieren ist. Fingalo 13:41, 10. Mai 2009 (CEST)
http://www.alphascript-publishing.com/ : We specialize in publishing copyleft projects. Marcus Cyron 12:17, 10. Mai 2009 (CEST)
- Mensch Klasse! Das ist doch genau die Form der kommerziellen Nachnutzung, die möglich und auch ausdrücklich erwünscht ist. Hat schon jemand von euch eines dieser Bücher in der Hand gehabt. Kann man irgendeines davon über den GBV ausleihen oder in einer Buchhandlung in Hamburg anschauen? -- Torsten Bätge 13:58, 10. Mai 2009 (CEST)
- äh, nein, das ist wohl nicht die gewünschte form der nachnutzung. weder möchte ich als hauptautor auf einem buchtitel erscheinen, wenn man damit kaum etwas zu tun hatte noch möchte man seine "eigenen" werke gerne in einem buch sehen, das dem titel zufolge von anderen leuten "verbrochen" wurde... --JD {æ} 15:47, 10. Mai 2009 (CEST)
Man sollte sich unbedingt mal deren bisherige Werksliste bei Amazon anschauen. Erstaunlich, wer alles von denen damit beglückt wurde, Autor zu sein. Vor allem auch auf die Voransicht der Buch-Cover klicken, um alle Namen zu sehen. -- Uwe 14:10, 10. Mai 2009 (CEST) Nachtrag: Hier gibts einen Autoren namens "Arthur Bot" auf dem Buchdeckel :). -- Uwe 14:13, 10. Mai 2009 (CEST)
(BK) Bei der Auslegung einer AGB wie der GNU FDL ist immer auch das gültige Urheberrecht in Rechnung zu stellen, insbesondere das Urheberpersönlichkeitsrecht. Die Attribution in einem Wiki ist etwas ganz anderes als in einem gedruckten Buch, das im Buchhandel vertrieben wird. Ist die Nutzung ansonsten völlig lizenzkonform (einschließlich Abdruck der GNU FDL und der Versionsgeschichte aller Artikel), können auf der Titelseite die fünf Hauptautoren, wenn es mehr als 5 sind, benannt werden. Bei der Auslegung des Begriffs Hauptautor wird man auf Branchenüblichkeit verweisen bzw. ein nachvollziehbares quantitatives oder qualitatives Kriterium zugrundelegen dürfen. Gemäß dem Grundprinzip der GNU FDL "while not being considered responsible for modifications made by others" wird man jedoch davon ausgehen können, dass es im speziellen Fall rechtswidrig ist, Wikipedia-Beiträger ohne ihre Zustimmung namentlich auf die Titelseite zu setzen --FrobenChristoph 14:11, 10. Mai 2009 (CEST)
- wenn die sonstige nutzung lizenzkonform ist und auf dem titel die hauptautoren genannt würden (was aber eben nicht der fall ist), dann gäbe es hier keine diskussion dazu. --JD {æ} 15:47, 10. Mai 2009 (CEST)
- Ja. Wie ich dazu komme, als ein Hauptautor eines Buches über Algorithmen zu gelten, ist mir wirklich unklar. Das ist nun genau das, was mit am allerfernsten liegt. Und ich habe dort definitiv nie etwas inhaltliches gemacht. Marcus Cyron 15:57, 10. Mai 2009 (CEST)
Und wie kann ich bestimmen, wie ich als Urheber genannt werden möchte? Hier möchte ich unter einem Nicknamen schreiben, in einem Druckwerk möchte ich aber mit Klarnamen erscheinen. Mit dem Schreiben hier habe ich der Weiterverwendung zugestimmt, aber nicht die Art und Weise, wie ich als Urheber genannt werden will, bestimmt. Fingalo 16:15, 10. Mai 2009 (CEST)
Wenn sich der Verdacht erhärten sollte, dass dieser Verlag sich nicht näher mit den Bedingungen der GNU-FDL und der Wikipedia auseinandergesetzt hat, ist das sehr schade. Eigentlich wollen wir derartige Nachnutzungen ja. Nur sollte die Nennung der Hauptautoren auf der Titelseite korrekt erfolgen (es sollte sich wirklich um die jeweiligen Hauptautoren handeln und Wikipedia-übliche Nicknames dürften dabei nicht anders behandelt werden als Realnamen bzw. Namen, die wie Realnamen aussehen) und auch die sonstige Handhabung müsste natürlich GNU-FDL-konform sein... ob es diesbezüglich im Buch besser aussieht als auf den Titelseiten, weiss ich aber auch nicht, hatte auch noch kein solches in der Hand. Zu Fingalo: ich gehe eigentlich schon davon aus, dass man, indem man hier Artikel unter einem Nicknamen publiziert, eben diesen Nicknamen auch bei einer Weiterverwendung als Namensnennung akzeptiert. So haben es auch alle bisherigen Wikipedia-Weiterverwender gehandhabt (Wikipress, Bertelsmann-Einbänder, PediaPress); es wäre ja auch eine üble Karikatur der "freien Weiternutzung", wenn man für eine Zusammenstellung wie einen PediaPress-Band erstmal alle betroffenen Nickname-Verwender anfragen müsste, wie sie denn genannt werden wollen, das würde die Weiternutzung praktisch blockieren. Gestumblindi 17:47, 10. Mai 2009 (CEST)
- Ich bin etwas überwältigt ob der vielen Reaktionen, und insbesondere gespannt, welche Folgen die Mail an den de-Verein hat – ich nehme an, die schauen sich auch die Einträge auf WP:WN/M an? Jedenfalls schonmal danke für die vielen Informationen! Markus Pössel 21:39, 10. Mai 2009 (CEST)
- Es hat die Folge, dass ich mir das anhand eines Exemplars gerade mal genauer anschaue. sebmol ? ! 17:45, 11. Mai 2009 (CEST)
Bin - nach einschlaegigem Hinweis - auch einigermassen verbluefft, ohne Wissen und Willen als einer der Hauptautoren so einer Kompilation genannt zu werden. Mir ist allerdings Aehnliches schon einmal passiert, mit einem Artikel ueber Pariser Parks, der dann unerwarteterweise in einem Frankreichfuehrer aufgetaucht ist. Was tun?
Rechtliche Schriutte zu unternehmen, zahlt sich wohl nicht aus, aber wenigstens ein paar Belegexemplare haben mir damals die Burschen geschickt -und die Sache mit den Nicknames gehoert geklaert - wobei ich persoenlich eigentlich immer ein Verfechter des Klarnamensprimzips war.
Robert Schediwy (derzeit auf Reisen - Unterschrift wird nachgetragen)
- In Bezug auf die Frage Nickname/Klarname bin ich, wie gesagt, der Ansicht, dass man durch die Wahl des Namens, unter dem man hier Artikel verfasst, auch festlegt, wie man bei einer Weiternutzung genannt werden möchte - zumindest solange man nichts anderes festhält. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob man hier als z.B. "Tomatenpapst" (ist noch frei ;-) ) schreiben und zugleich auf seiner Benutzerseite verbindlich festhalten kann, dass man bei einer Weiterverwendung nicht als "Tomatenpapst", sondern als "Hans Muster" genannt werden will. Solange es dafür keine standardisierte, maschinell auswertbare Form gibt, würde dies jedenfalls bei einer weitgehend automatisierten Weiternutzung wie durch PediaPress (etwas, das wir doch eigentlich fördern möchten) fast zwingend zu einer URV führen... (PediaPress ist m.E. übrigens ein Weiternutzer, der sich grösste Mühe gibt, GNU-FDL-konform zu arbeiten). Gestumblindi 20:13, 11. Mai 2009 (CEST)
- Nun diesen Salat haben wir aber doch schon leider, nicht mal als Nachnutzer sondern als Benutzer. Wenn ein Benutzer ZierlicheMücke in diskussionen mit BadTiger unterschreibt, und per irgendein Eintrag auf seiner Seine fordert als BegnadeterFilisof angesprochen zu werden, dann kann er mich mal doch. Was in Versionsgeschichte (und ebenfalls dann als Bezeichnung seines Accounts) steht müßte entscheidend sein, sonst ist es nicht zu verfolgen. Wenn jemand was anderes will, so gibt es ja die Umbenennungen. -jkb- 20:27, 11. Mai 2009 (CEST)
Alphascript macht es sich sowieso sehr einfach, denn dem Inhalt nach scheint es sich um Übernahmen aus der Kategorie:Wikipedia:Bücher zu handeln. Da dürften noch zahlreiche Bücher auf uns zukommen. Als skeptischer Historiker würde mich auch interessieren, ob es irgendwelche Verbindungen zwischen PediaPress und Alphascript publishing gibt. Bei Pediapress scheint der Umfang des gedruckten Werkes allerdings größer und Autoren treten nur dann auf dem Umschlag in Erscheinung, wenn man das bei der Bestellung eingibt.-- Enzian44 10:53, 13. Mai 2009 (CEST)
Ich habe heute eine Mail bekommen, nachdem ich mal nachgefragt habe, wie das alles kommt, warum ich denn auf dem Cover stehe etc. Erstmal wurde mir was von der GNU erzählt und daß sie das alles dürften, aber mir wurde dann auch ein kostenloses Belegexemplar angeboten. Nur - was soll ich mit einem solchen Buch über Algorithmen? Marcus Cyron 13:27, 13. Mai 2009 (CEST)
- Marcus: lass dir das kostenlose Exemplar zukommen (könnten auch andere „Betroffene“ tun), dann können wir wenigstens genau untersuchen, ob und in welchem Maße die GFDL möglicherweise nicht eingehalten ist. --Taxman¿Disk? 14:40, 13. Mai 2009 (CEST)
Es stellt sich wohl auch die Frage, inwieweit die Zusammenstellungen, die ein Benutzer unter Wikipedia:Bücher speichert, urheberrechtlichen Schutz geniessen. Auf jeden Fall wäre eine Einleitung wie bei einigen unser Sizilien betreffenden Bücher, aber auch Auswahl und Zusammenstellung der Artikel eine eigene Leistung. Beispiel Bad Iburg, das in dem Amazonlink weiter oben enthalten ist, stammt wohl von MrsMyer -- Enzian44 14:27, 13. Mai 2009 (CEST)
- @Marcus: Bist Du sicher, daß Du nicht irgendwo in diesen Artikeln mal einen Edit vorgenommen hast, möglicherweise auch zu Admin-Zeiten? -- Enzian44 14:31, 13. Mai 2009 (CEST)
- Sebmol hat irgendwann vorgestern angekündigt, ein Exemplar lesen zu wollen. Teilt er mit uns die Erkentnisse? -jkb- 14:49, 13. Mai 2009 (CEST)
- @Marcus: Lass dir doch auch noch die vonn der GFDL geforderte Transparent Copy zukommen, lad sie hier hoch, dann kann sich jeder ein Bild von dem Buch machen.--134.2.3.102 15:05, 13. Mai 2009 (CEST)
Wie oben schon gesagt, habe ich mir das mal etwas näher angesehen. Seit heute liegt mir ein Exemplar („Astronomie“) vor. Tatsächlich ist es so, dass die üblichen Anforderungen bzgl. der GFDL wohl eingehalten werden:
- die GFDL ist komplett abgedruckt worden
- jedem Artikel im Buch folgt am Ende eine Liste mit Benutzernamen (eingeleitet mit "Bearbeiter:")
- jedem Artikel folgt auch ein Link auf den Artikel innerhalb der Wikipedia
- vorn im Impressum wird darauf hingewiesen, dass die Texte unter der GFDL stehen
Soweit ich das erkennen kann, enthält das Buch über die Inhalte der Artikel hinaus keinerlei eigene kreative Leistung.
Spannender wird das Ganze aber bei den Bildern. Tatsächlich ist es so, dass die Bilder nur als Vorschaubilder in den Artikeln erscheinen. Es findet keinerlei Attributierung statt. Unter den Bildern stehen die Bildunterschriften, wie sie in der Wikipedia auch vorkommen. Vorn im Impressum steht dazu noch dieser Hinweis:
“Pictures published in this book can be under different licenses than the GNU Free Documentation License. You can get detailed informations about the authors and licences of pictures by searching the picture at www.wikipedia.org. Image description pages are tagged with a special tag to indicate the legal status of the images. The authors' names of this book indicate some of the authors of the first document published in this collection of documents. If you want to know all authors search for each document at www.wikipedia.org.”
Daraus würde ich schließen, dass diese Bücher zumindest bei den Bildern, die unter einer CC-Lizenz oder der GFDL veröffentlicht wurden, mangels Attributierung die Lizenzbestimmungen nicht einhalten. Bei den Texten sehe ich aber keine Mängel. sebmol ? ! 17:26, 13. Mai 2009 (CEST)
- Ist insofern beruhigend, als die "Hauptsache" einer Enzyklopädie (d.h. Text) somit als gut behandelt zu sein scheint. Mit Bildern, so denke ich zumindest, gab es schon vorher einige zusätzlichen Probleme, ob es sich um die CD/DVD hanelt, um Google oder was auch immer. Eben nur ein "kleinerer Nachholbedarf". -jkb- 17:52, 13. Mai 2009 (CEST)
- P.S. Ach so, echt vergessen: vielen Dank für Deinen Bericht. -jkb- 17:53, 13. Mai 2009 (CEST)
- Kann man bei sowas nicht auch eine Mail an Amazon schicken, dass die den Vertrieb einstellen sollen? Immerhin handelt es sich (möglicherweise, so richtig beurteilen kann ichs nicht) um Urheberrechtsverletzungen und Amazon dürfte nicht daran interessiert sein, solche zu vertreiben. Damit hätte man auch ein Druckmittel gegenüber diesem Verlag. Wobei ich es insgesamt doch erfreulich finde, dass Artikel lizenzkonform (oder so ähnlich) gedruckt werden, nur die beliebige Autorennennung auf dem Titelblatt scheint mir misslungen. Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 17:54, 13. Mai 2009 (CEST)
- AAARGHHH Sie haben den nervigen georgischen Nationalisten Schalwa als Autoren drauf geschrieben. Der hat nur Edit-Wars geführt. Aber ich müsste auch Autor sein, also will ich jetzt wenigstens ein Belegexemplar *grummel* -- Don-kun Diskussion Bewertung 18:03, 13. Mai 2009 (CEST)
- Na ja, mit der Auswahl der Hauptautoren auf dem Titelblatt wird es schon Probleme geben. Vorgestern oder so berichtete hier jemand, sa sei auch ein Bot so aufgeführt worden. Ehm. -jkb- 18:10, 13. Mai 2009 (CEST)
- Ein Bot als Autor auf einem Buchtitel? Im Ernst? Das wär' doch große Klasse, nein? Das schlüge die mittelalterlichen Kompilierungen um Längen - wunderbar! :-) --Felistoria 00:57, 15. Mai 2009 (CEST)
- Na ja, mit der Auswahl der Hauptautoren auf dem Titelblatt wird es schon Probleme geben. Vorgestern oder so berichtete hier jemand, sa sei auch ein Bot so aufgeführt worden. Ehm. -jkb- 18:10, 13. Mai 2009 (CEST)
- Ja, das war der weiter oben von UW gelieferte Link: Amazon - wenn man das Bild vergrössert, sieht man, dass da ein "Arthur Bot" als Autor angegeben ist, gemeint ist wahrscheinlich Benutzer:ArthurBot :-) Gestumblindi 01:39, 15. Mai 2009 (CEST)
- So ist das, wenn es hier keine vernünftige Autorennennung gibt. Damit hatte bereits Bertelsmann seine Probleme. Aber letztlich ist in der Wikipedia jeder Beitrag gleichwertig, vom Einstellen eines kompletten Artikels, kleinste Bearbeitungen, Setzen von Wikilinks, Kategorien, Löschanträge, Vandalismus usw. Insofern ist auch ein Bot ein Autor, dessen Beitrag genau den gleichen Stellenwert hat, wie der des oder der Hauptautoren. Es wundert mich nur, dass es so lange gedauert hat, bis jemand dieses Geschäftsmodell aufgegriffen hat. -- Torsten Bätge 11:41, 17. Mai 2009 (CEST)
Die vermutliche Unredlichkeit des Ladens zeigt sich daran, daß nun plötzlich Frederic P. Miller (Herausgeber), Agnes F. Vandome (Herausgeber), John McBrewster (Herausgeber) auftreten, für deren reale Existenz es wohl keine Beweise gibt und die vom Airbus bis zum Pferdesport anscheinend von allem etwas verstehen. Sind die eigentlich schon relevant für einen Artikel :-) Und wenn die Zusammenstellung völlig mit hier gespeicherten „Büchern“ übereinstimmt, grenzt das nicht schon an Betrug? -- Enzian44 16:46, 15. Mai 2009 (CEST)
- Nun, Felistorias Frage nach dem Bot ist zu ihrer großen Belustigung geklärt worden :-), daher diese Frage von mir: mit welchen hier gespeicherten Büchern stimmt die Verlagszusammenstellung überein? -jkb- 17:00, 15. Mai 2009 (CEST) - mit BK
- Naja, wenn das wirklich Leute aus dem Verlag sind, könnte man sie schon als Herausgeber bezeichnen. Das heißt ja nicht zwingend, dass sie was vom Thema verstehen. Eigentümlich ist es natürlich schon. -- Don-kun Diskussion Bewertung 16:58, 15. Mai 2009 (CEST)
- Airbus nennt im Amazontext jetz die Herausgeber, auf dem Cover sind aber noch immer mehrere Autoren wie Björn Bornhoft zu sehen (hier etwa Benutzer:Maetesuskoelle/Bücher/Airbus oder Benutzer:Jsf/Bücher/Airbus. 3. Reich, Personen entspricht Benutzer:Huntix/Bücher/3. Reich. Abchasien entspricht Benutzer:Schaaschaa/Bücher/Abchasien -- Enzian44 18:12, 15. Mai 2009 (CEST)
- Aha. Also wenn ich die Option wähle etwa Buch erstellen --> Speichern als Unterseite usw., dann betätige ich mich unter Umständen schon als Herausgeber des besagten Verlages (ungewoll / unwissend)?. Sehr einfach. -jkb- 18:20, 15. Mai 2009 (CEST)
- Auf meine Anfrage per Mail bekam ich jetzt eine Antwort, in der sich wiederum auf die GFDL berufen wird. Und sie schicken mir ein Belegexemplar zu (hab meine Adresse mal gleich mitgeschickt). Ich werd in einer Antwort aber auch gleich mal auf die Autorennennung auf dem Deckblatt eingehen, denn das müsste die schon interessieren. Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 00:09, 17. Mai 2009 (CEST)
- Airbus nennt im Amazontext jetz die Herausgeber, auf dem Cover sind aber noch immer mehrere Autoren wie Björn Bornhoft zu sehen (hier etwa Benutzer:Maetesuskoelle/Bücher/Airbus oder Benutzer:Jsf/Bücher/Airbus. 3. Reich, Personen entspricht Benutzer:Huntix/Bücher/3. Reich. Abchasien entspricht Benutzer:Schaaschaa/Bücher/Abchasien -- Enzian44 18:12, 15. Mai 2009 (CEST)
- @-jkb-: Achso, dann ist auch klar, warum die ausgerechnet so viel zum Pferdesport haben. Die Bücher dazu sind auch hier gespeichert: [12]. --Klara 16:26, 21. Mai 2009 (CEST)
Transparente Kopie
Stellt der Verlag eigentlich auch die von der GFDL geforderte transparente Kopie breit? Wenn ja könnte sie ja mal jemand hochladen, dann müssen sie auch nicht so viele Belegexemplare verschicken.--84.160.223.149 20:56, 13. Mai 2009 (CEST)
Die Forderung nach der transparenten Kopie steht in der GNU FDL so: "If you publish or distribute Opaque copies of the Document numbering more than 100, you must either include a machine-readable Transparent copy along with each Opaque copy, or state in or with each Opaque copy a computer-network location from which the general network-using public has access to download using public-standard network protocols a complete Transparent copy of the Document, free of added material. If you use the latter option, you must take reasonably prudent steps, when you begin distribution of Opaque copies in quantity, to ensure that this Transparent copy will remain thus accessible at the stated location until at least one year after the last time you distribute an Opaque copy (directly or through your agents or retailers) of that edition to the public." --Historiograf 00:16, 14. Mai 2009 (CEST)
- Und hat sich schon was getan? Ich würde gerne wissen ob ich auch Autor bin.--84.160.232.15 23:54, 17. Mai 2009 (CEST)
noch eine Flickr bezogene Frage
Dieses Bild habe ich heute von Flickr übertragen. Es sieht sehr professionell aus. Ich will keine Rechte verletzen, daher wär es gut wenn ein Sachverständiger bestätigt, dass man das Bild übertragen durfte. Vielen Dank.--Tankwart 01:36, 21. Mai 2009 (CEST)
- Ich bestätige, daß das Bild auf Flickr vor wenigen Sekunden die angegebene Lizenz hatte. Ob es allerdings diese Lizenz zu Recht trägt, kann ich nicht einschätzen. --Marcela 02:51, 21. Mai 2009 (CEST)
- Wie eine Stichprobe ergibt, ist alles andere von ihm von vergleichbarer Qualität und gleicher Auflösung. Das spricht eher dagegen, dass es von verschiedenen Onlinequellen zusammengeklaut wurde. Ich würde ihn für "echt" halten und sogar empfehlen, alles was irgendwie brauchbar erscheint, mittels Flickr web tools [13] nach Commons zu übernehmen. Wäre doch schade, wenn so hochwertige freie Inhalte wieder in der Versenkung verschwinden würden, denn Flickr erlaubt bekanntlich jederzeit, die Lizenz zu ändern, ohne dass es irgendwo dokumentiert wäre. Auf Commons bitte nicht auf die Kategorien vergessen! -- Herby 23:45, 21. Mai 2009 (CEST)
Tabelle
Hallo, ich möchte gerne die Tabelle auf dieser Seite in Mitternachtssonne einbauen. Ich verstehe Hilfe:FAQ_Rechtliches#Darf_ich_Tabellen.2C_Listen_oder_statistische_Daten_.C3.BCbernehmen.3F so, daß das an sich in Ordnung gehen sollte, die Daten zu copypasten und dann selber eine Wikitabelle drumherumzubauen, bin mir aber nicht ganz sicher. Was meint Ihr? --Carbenium 14:05, 21. Mai 2009 (CEST)
- Die datensammlung ist nicht geschützt, kannst du kopieren. Aber warum hast du das Intro geändert? --Marcela 14:11, 21. Mai 2009 (CEST)
- Danke für die Antwort.
- Stichwort Intro: Ich fand das Layout fransig und willenlos und den Text schwurbelig. Darüberhinaus hat es jetzt die Form wie viele andere Intros auch (WP:AU, WP:FZW, WP:VV usw.) und ist durch die weitestgehende Verwendung von Klartextlinks transparenter. --Carbenium 14:25, 21. Mai 2009 (CEST)
Schöpfungshöhe von Spielankündigungsplakat
Noch eine Frage zur Schöpfungshöhe: Dieses Lichtbild habe ich nicht geschossen. Darf ich es in der deutschen Wikipedia veröffentlichen? Darf ich es auf Commons veröffentlichen? Vielen Dank --Tankwart 22:52, 21. Mai 2009 (CEST)
Leider Nochmal, Schöpfungshöhe von Toten Hosen Tickets
Laut Auskunft auf Commons [14] sind folgende DTH Tickets vermutlich alle ohne Schöpfungshöhe.
Ich wäre beruhigt wenn das hier nochmal bestätigt würde, falls ich Bilder zu unrecht in die deutsche Wikipedia hochgeladen haben sollte, werde ich sie sofort löschen. Vielen Dank für eure Hilfe--Tankwart 02:09, 22. Mai 2009 (CEST)
-
Schwarze Republik
-
Ewig währt am längsten
-
Weihnachtskonzert 1991
-
Horrorschau
-
machmalauter
-
Rheinpiraten
-
Weihnachtskonzert 2009
-
Wir warten aufs Christkind
-
Kauf MICH!
- Ich sehe kein Problem. Kein deutliches Überragen des laufenden Auges. --Marcela 02:37, 22. Mai 2009 (CEST)
- Schwarze Republik beinhaltet eine sicher geschützt Karte. Müsste weg.
- Bei Horrorschau, Weihnachten 91, Rheinporiaten würde ich dem Hintergrund jeweils Schöpfungshöhe zusprechen, Rheinpiraten könnte aber wegen des Alters gemeinfrei sein. syrcro 09:29, 22. Mai 2009 (CEST)
- "Weihnachten in Düsseldorf" hat auch SH. Und die Karte bei "Ein bunter Abend für eine schwarze Republik" hat zwar für mich keine SH, aber bei Karten setze ich persönlich die SH-Schwelle deutlich höher an, als es hier Konsens zu sein scheint... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:05, 22. Mai 2009 (CEST)
Unkorrekte Nachnutzung von Bildern, wie kann man sich wehren?
Hallo zusammen, ich weiß, dass das hier keine Rechtsberatung ist. Aber ich habe folgende Frage und Bitte. Ich bin es Leid, dass Bilder von mir ohne Angabe von Autor und Quelle nachgenutzt werden. Wie kann ich mich dagegen juristisch korrekt wehren? Gibt es hier irgendwo Tipps, Links oder Musterbriefe? Bin ich gezwungen, mir einen Anwalt zu nehmen? Kann ich solche Personen und Einrichtungen abmahnen oder wie funktioniert das? Kann mich die Wikimedia dabei unterstützen? Bitte, vielleicht waren hier anderen schon in der selben Situation und können mir Tipps geben? Oder vielleicht hat Historiograf einen Hinweis ? Falls da finanziell etwas herausspringen sollte, dann plane ich meine Fotoausrüstung zu verbessern und eine Spende an die Wikimedia wäre sicher drin. Danke schon mal im voraus und viele Grüße --Joachim Köhler 21:50, 19. Mai 2009 (CEST)
- Kannst Du mal ein Beispiel nennen? Eine Abmahnung oder Geldforderungen wären ganz sicher rechtsmissbräuchlich, da Du Deine Bilder ja zur kostenlosen Nutzung lizensiert hast. Die Lizenz ist ja gerade ein Schutzbrief, der Nutzer vor Geldforderungen von Dir schützen soll und ganz bestimmt kein Instrument für eine Abmahnfalle. Schreibe eine freundliche Email an die Nutzer, dann werden die Probleme sicherlich schnell behoben (eine Frist von 30 Tagen dafür ist angemessen). Erst wenn jemand sich trotz Bitte weigert, die Lizenzbedingungen einzuhalten, darfst Du eine Abmahnung schicken, die den Nutzer Geld kostet. Eine Alternative wäre es, Deine Bilder unter einer Lizenz freizugeben, die keine Autorennennung fordert; dann gibt es solche Probleme nicht. --rtc 22:22, 19. Mai 2009 (CEST)
Nach Bearbeitungskonflikt:
- Hallo Rtc, aktuelles Beispiel ist ein Wahl-Werbeflyer der Freien Wähler aus unserem Ort, die vier Bilder von mir ohne Nennung von Autor, Quelle und Lizenz verwenden. Wenn die mich vorher gefragt hätten, dann hätte ich denen die Nutzung auch so eingeräumt. So wurden die Bilder einfach geklaut. Denn sie hätten immer noch die Möglichkeit gehabt, die Bilder lizenzkonform zu verwenden. Für Nachnutzer, die mich nicht direkt fragen, möchte ich die Bilder nicht so freigeben, dass weder Quelle noch Autor genannt ist. Die GFDL müssen die sicher nicht auf einem Werbeflyer abdrucken. Name und Quelle ist doch m. E. nicht zuviel verlangt, oder? --Joachim Köhler 22:36, 19. Mai 2009 (CEST)
- Name und Quelle sind sicher nicht zuviel verlangt, aber Du solltest sie vorher auf diese Lizenzbedinungen hinweisen und um Korrektur bitten statt Geld zu verlangen. Beachte, dass viele Leute davon ausgehen, dass Wikipedia-Inhalte ohne Namensangaben genutzt werden können, da die Bilder ja auch in den Wikipedia-Artikeln ohne Namensnennung gezeigt werden. Dass das nur deshalb der Fall ist, weil man sie anklicken kann und dann auf die Bildbeschreibungsseite kommt, ist etwas, das keineswegs jedem sofort klar sein muss. Bitte habe Verständnis mit den Nutzern; sie handeln bestimmt nicht aus böser Absicht und prinzipiell soll die Nutzung ja durchaus kostenfrei möglich sein! --rtc 23:36, 19. Mai 2009 (CEST)
- Hallo Rtc, aktuelles Beispiel ist ein Wahl-Werbeflyer der Freien Wähler aus unserem Ort, die vier Bilder von mir ohne Nennung von Autor, Quelle und Lizenz verwenden. Wenn die mich vorher gefragt hätten, dann hätte ich denen die Nutzung auch so eingeräumt. So wurden die Bilder einfach geklaut. Denn sie hätten immer noch die Möglichkeit gehabt, die Bilder lizenzkonform zu verwenden. Für Nachnutzer, die mich nicht direkt fragen, möchte ich die Bilder nicht so freigeben, dass weder Quelle noch Autor genannt ist. Die GFDL müssen die sicher nicht auf einem Werbeflyer abdrucken. Name und Quelle ist doch m. E. nicht zuviel verlangt, oder? --Joachim Köhler 22:36, 19. Mai 2009 (CEST)
- Selbstverständlich steht dir ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Die Höhe des Schadenersatzanspruches richtet sich nach der gängigen Rechtsprechung deutscher Gerichte nach den in der von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) herausgegebenen Tabelle der Bildhonorare (aktuell 2009). Die verwendeten Lizenzen dienen ja gerade deinem Schutz als Lichtbildner und helfen dir, deine berechtigten Ansprüche gegen missbräuchliche Weiternutzungen zu sichern. Im Übrigen kannst du auch nach §§ 106 ff UrhG Strafantrag gegen Bildrechtsverletzer stellen. Viel Erfolg im Sinne unserer freien Lizenzen, die unsere Arbeit nicht zu Freiwild werden lassen. ST ○ 22:29, 19. Mai 2009 (CEST)
- Es ist aber Sinn und Zweck der freien Lizenzen, Bilder zu Freiwild werden zu lassen, und nicht, anderen Leuten Abmahnfallen zu stellen. Wer das nicht möchte, darf eben keine freie Lizenz erteilen und muss eine andere Lizensierungsform wählen (aber bitte nicht in der Wikipedia). Wer die Verwendung von frei lizensierte Bilder kostenpflichtig abmahnt, ohne den Betroffenen vorher freundlich (!) auf die Lizenzbedingungen hinzuweisen, handelt rechtsmissbräuchlich! Abgesehen davon lassen sich die Empfehlungen der MFM ganz bestimmt nicht auf frei lizensierte Bilder anwenden, denn man wird kaum behaupten können, dass der Schaden bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen bei einem Bild, das prinzipiell mit geringen Auflagen verwenden darf, der gleiche ist, wie bei einem Bild, für das überhaupt keine Lizenz erteilt wurde. Die Lizenzen haben überhaupt keine positiven Auswirkungen auf den Lizenzgeber, dienen schon gar nicht seinem Schutz. Sie dienen allein dem Lizenznehmer zum Schutz vor dem Lizenzgeber. Der Lizenzgeber erleidet durch die Lizensierung ausschließlich Nachteile, da er damit weitestgehend auf seine ausschließlichen Nutzungsrechte verzichtet, ohne irgendeinen Anspruch auf Gegenleistungen. --rtc 23:36, 19. Mai 2009 (CEST)
- Mir ist deine Extremposition bekannt, ich respektiere auch deine Meinung, allgemeingültig ist deine Auffassung deshalb aber noch lange nicht. Die Lizenz ist ein Angebot an einen Nachnutzer, ohne Vertragsverhandlungen mit dem Urheber Werke unter den Bedingungen der Lizenz nutzen zu dürfen. Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen halten will, muss entweder die Nutzungsrechte käuflich erwerben oder mit Forderungen der Urheber rechnen. ST ○ 23:41, 19. Mai 2009 (CEST)
- @rtc: Dann könnte man die Bilder ja gleich unter PD hochladen. Hatte auch schon Verstoß gegen Namensnennung (in einer Wochenzeitung). Auf eine Hinweis-mail erhielt ich seitens der Zeitung jedoch nicht mal eine Antwort. Hab`s dann dabei belassen. --Oltau 23:45, 19. Mai 2009 (CEST)
- Mir ist deine Extremposition bekannt, ich respektiere auch deine Meinung, allgemeingültig ist deine Auffassung deshalb aber noch lange nicht. Die Lizenz ist ein Angebot an einen Nachnutzer, ohne Vertragsverhandlungen mit dem Urheber Werke unter den Bedingungen der Lizenz nutzen zu dürfen. Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen halten will, muss entweder die Nutzungsrechte käuflich erwerben oder mit Forderungen der Urheber rechnen. ST ○ 23:41, 19. Mai 2009 (CEST)
- Es ist aber Sinn und Zweck der freien Lizenzen, Bilder zu Freiwild werden zu lassen, und nicht, anderen Leuten Abmahnfallen zu stellen. Wer das nicht möchte, darf eben keine freie Lizenz erteilen und muss eine andere Lizensierungsform wählen (aber bitte nicht in der Wikipedia). Wer die Verwendung von frei lizensierte Bilder kostenpflichtig abmahnt, ohne den Betroffenen vorher freundlich (!) auf die Lizenzbedingungen hinzuweisen, handelt rechtsmissbräuchlich! Abgesehen davon lassen sich die Empfehlungen der MFM ganz bestimmt nicht auf frei lizensierte Bilder anwenden, denn man wird kaum behaupten können, dass der Schaden bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen bei einem Bild, das prinzipiell mit geringen Auflagen verwenden darf, der gleiche ist, wie bei einem Bild, für das überhaupt keine Lizenz erteilt wurde. Die Lizenzen haben überhaupt keine positiven Auswirkungen auf den Lizenzgeber, dienen schon gar nicht seinem Schutz. Sie dienen allein dem Lizenznehmer zum Schutz vor dem Lizenzgeber. Der Lizenzgeber erleidet durch die Lizensierung ausschließlich Nachteile, da er damit weitestgehend auf seine ausschließlichen Nutzungsrechte verzichtet, ohne irgendeinen Anspruch auf Gegenleistungen. --rtc 23:36, 19. Mai 2009 (CEST)
- Selbstverständlich steht dir ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Die Höhe des Schadenersatzanspruches richtet sich nach der gängigen Rechtsprechung deutscher Gerichte nach den in der von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) herausgegebenen Tabelle der Bildhonorare (aktuell 2009). Die verwendeten Lizenzen dienen ja gerade deinem Schutz als Lichtbildner und helfen dir, deine berechtigten Ansprüche gegen missbräuchliche Weiternutzungen zu sichern. Im Übrigen kannst du auch nach §§ 106 ff UrhG Strafantrag gegen Bildrechtsverletzer stellen. Viel Erfolg im Sinne unserer freien Lizenzen, die unsere Arbeit nicht zu Freiwild werden lassen. ST ○ 22:29, 19. Mai 2009 (CEST)
- Mein Problem ist, dass dieser Flyer jetzt schon gedruckt ist und überall verteilt wird. Eine Änderung halte ich für unwahrscheinlich. Andere Nutzer habe ich bisher immer freundlich darauf hingewiesen und im Normalfall wurden wenigsten der Name und als Quelle Wikipedia angegeben. In einem Fall wurde das Bild entfernt. Irgendwie müsste sich doch aber mal das Bewusstsein breit machen, dass man die freien Inhalte nutzen kann, aber wenigstens Quelle und Autor angibt. Ich kann doch auch nicht (zum Beispiel) meine Diplomarbeit schreiben und gebe keinerlei Quellen an, weil ich ja aus der Wikipedia abgeschrieben habe :-) und das sind doch schließlich freie Inhalte, oder? Dann werde ich doch selbstverständlich als Plagiator verklagt. --Joachim Köhler 23:49, 19. Mai 2009 (CEST)
- Das sind zwei unterschiedliche Dinge, die nicht viel miteinander zu tun haben. Ein Plagiat in einer Diplomarbeit ist eine Frage, die die Diplomprüfung betrifft. Ein Plagiat kann durchaus urheberrechtlich einwandfrei sein und dennoch ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung darstellen. Mit solchen Plagiaten riskierst Du dann keine Klage, sondern lediglich die Exmatrikulation. Umgekehrt kann eine prüfungsmäßig einwandfreie Nutzung eines fremden Bildes urheberrechtlich unzulässig sein. Man sollte diese Dinge nicht vermischen. Zum eigentlichen Thema: Ja, das ist ein Problem, das sich jetzt natürlich schwerlich korrigieren lässt. Ich habe auch keine Lösung parat, hielte es aber dennoch für fragwürdig, mit Geldforderungen vorzugehen. Solange die Übernahme von Bildern aus der Wikipedia Zusatzaufwand zum Einhalten der Lizenz erfordert, sollte zu allererst einmal überlegt werden, wie sich das anders gestalten lässt. Wir müssen davon ausgehen, dass Nutzer auch in Zukunft so vorgehen werden, wie sie es jetzt tun und dass Geldforderungen lediglich dazu führen werden, dass sie Wikipedia-Inhalte einfach meiden, und keineswegs, dass sie Namensnennungsbedingungen besser einhalten. Die richtige Lösung wäre, standardmäßig die Autorendaten am unteren Rand in die heruntergeladenen Bildern einzubinden. (Das ist übrigens auch bei JPEG-Bildern verlustfrei möglich.) --rtc 00:25, 20. Mai 2009 (CEST)
- Mein Problem ist, dass dieser Flyer jetzt schon gedruckt ist und überall verteilt wird. Eine Änderung halte ich für unwahrscheinlich. Andere Nutzer habe ich bisher immer freundlich darauf hingewiesen und im Normalfall wurden wenigsten der Name und als Quelle Wikipedia angegeben. In einem Fall wurde das Bild entfernt. Irgendwie müsste sich doch aber mal das Bewusstsein breit machen, dass man die freien Inhalte nutzen kann, aber wenigstens Quelle und Autor angibt. Ich kann doch auch nicht (zum Beispiel) meine Diplomarbeit schreiben und gebe keinerlei Quellen an, weil ich ja aus der Wikipedia abgeschrieben habe :-) und das sind doch schließlich freie Inhalte, oder? Dann werde ich doch selbstverständlich als Plagiator verklagt. --Joachim Köhler 23:49, 19. Mai 2009 (CEST)
- Rechtsfolgen unberechtigter Vervielfältigungen und Verbreitung von Lichtbildern sind Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz (§ 97 (1) UrhG). Weiterhin bestehen Rechtsansprüche auf Rechnungslegung und Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsstücke (§ 98 UrhG). Den Erlass einer Einstweiligen Verfügung musst du innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Verletzung stellen (Achtung: In einigen Bundesländern ist die Zuständigkeit der Gerichte bei Urheberrechtsfragen durch Rechtsverordnung geregelt). Der Streitwert liegt bei EVs bei 6.000 € pro Bild. Du kannst daher gleich zum Landgericht gehen. ST ○ 00:25, 20. Mai 2009 (CEST)
- Der Streitwert von 6000 euro wäre vielleicht für die Nutzung eines Bilds ohne Lizenz angemessen, aber sicher nicht für die Verletzung einiger weniger Bedingungen einer Lizenz, die Vervielfältigung und Verbreitung prinzipiell erlaubt. Außerdem wurde noch nie über die GFDL vor Gericht entscheiden, so dass Überraschungen vorprogrammiert sind und das ganze mit hohen Risiken verbunden ist. Joachim sollte sich freundlich an die Nutzer wenden, sagen, dass ihm die Namensnennung wichtig ist, und um Lösungsvorschläge bitten. Vielleicht ist ja eine gütliche Einigung möglich ohne dass gleich Gerichte und Nerven belastet werden müssen. --rtc 00:39, 20. Mai 2009 (CEST)
- Rechtsfolgen unberechtigter Vervielfältigungen und Verbreitung von Lichtbildern sind Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz (§ 97 (1) UrhG). Weiterhin bestehen Rechtsansprüche auf Rechnungslegung und Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsstücke (§ 98 UrhG). Den Erlass einer Einstweiligen Verfügung musst du innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Verletzung stellen (Achtung: In einigen Bundesländern ist die Zuständigkeit der Gerichte bei Urheberrechtsfragen durch Rechtsverordnung geregelt). Der Streitwert liegt bei EVs bei 6.000 € pro Bild. Du kannst daher gleich zum Landgericht gehen. ST ○ 00:25, 20. Mai 2009 (CEST)
Freie Lizenzen machen Bilder nicht zu Freiwild auch wenn das einige hier immer wieder fordern. Es gibt Lizenzbedingungen, die denkbar niedrig sind - und diese sind einzuhalten. --Marcela 00:33, 20. Mai 2009 (CEST)
- "Niedrig" ist relativ. Es ist ein erheblich größerer Aufwand, zu recherchieren, was bei diversen freien Lizenzen alles getan werden muss und es umzusetzen als z.B. aus einem proprietären Agenturbestand einfach für einige Euro die Nutzungsrechte für eine entsprechendes Bilds zu kaufen, bei dem man dann diesen Aufwand nicht hat. Das kann nicht Sinn der Sache sein. --rtc 00:39, 20. Mai 2009 (CEST)
- Ok, das unterschreibe ich. Deshalb müssen unsere Lizenzbausteine besser werden und dem Nachnutzer deutlich erklären, was er darf und was er dafür tun muß. --Marcela 00:47, 20. Mai 2009 (CEST)
- Vielen Dank für die rege Diskussion und die Hinweise. Ich weiß jetzt allerdings nicht, was ich konkret machen muss. Meiner Meinung nach sollte aber die Nachnutzung besser unterstützt und erklärt werden: Auf der Bildbeschreibungsseite müsste man einen Link unterbringen, der auf eine Nachnutzungsseite führt, auf der kurz und bündig erklärt wird, wie die Bilder richtig nachgenutzt werden können. Sollte man das nicht auf Wikipedia:Verbesserungsvorschläge anregen? Viele Grüße --Joachim Köhler 20:59, 20. Mai 2009 (CEST)
- Um welches Bild geht es denn konkret? --Nyks ►Kontakt 23:07, 20. Mai 2009 (CEST)
- Vielen Dank für die rege Diskussion und die Hinweise. Ich weiß jetzt allerdings nicht, was ich konkret machen muss. Meiner Meinung nach sollte aber die Nachnutzung besser unterstützt und erklärt werden: Auf der Bildbeschreibungsseite müsste man einen Link unterbringen, der auf eine Nachnutzungsseite führt, auf der kurz und bündig erklärt wird, wie die Bilder richtig nachgenutzt werden können. Sollte man das nicht auf Wikipedia:Verbesserungsvorschläge anregen? Viele Grüße --Joachim Köhler 20:59, 20. Mai 2009 (CEST)
- Ok, das unterschreibe ich. Deshalb müssen unsere Lizenzbausteine besser werden und dem Nachnutzer deutlich erklären, was er darf und was er dafür tun muß. --Marcela 00:47, 20. Mai 2009 (CEST)
Wenn du eine Reaktion willst, kannst du – unabhängig von der juristischen Schiene – ja den Vorgang mal auf einer Wahlversammlung der Gruppierung ansprechen. So ungefähr, wie sie sich das denn vorstellten, für öffentliche Ämter zu kandidieren, aber in ihrer Wahlwerbung unrechtmäßig Bilder von dir zu verwenden. Vielleicht auch mal ein Leserbrief? Etwas öffentliche Aufmerksamkeit für den Vorgang – vorausgesetzt, du willst sie – wäre vielleicht ganz hilfreich und zwingt die Herrschaften dazu, sich mit dem Thema zu befassen und eine Antwort zu geben. Gruß -- Rosenzweig δ 23:50, 20. Mai 2009 (CEST)
- PS: Auf ihrer Website schaffen sie es ja auch: Fotos by Fotostudio John, Neckarsulm. Sie können also nicht behaupten, dass Namensnennung von Fotografen ihnen etwas völlig Neues ist. Gruß -- Rosenzweig δ 23:57, 20. Mai 2009 (CEST)
- Rein rechtlich gesehen könntest du eine Rechnung schicken. Ob das angemessen ist, mußt du selbst entscheiden, ich würde es in diesem Fall nicht machen. Der Vorschlag von Rosenzweig klingt in meinen Augen gut. --Marcela 00:57, 21. Mai 2009 (CEST)
- Vielen Dank nochmals an alle für die Beiträge. Musterbrief und Honorartabelle habe ich mittlerweile gefunden. Den Hinweis von Rosenzweig mit der Namensnennung auf der Seite der FWV finde ich ja sehr interessant. Ob ich wirklich eine Rechnung stelle, muss ich mir nochmal überlegen. Aber eine Mail bekommen die auf jeden Fall mindestens mit Bitte um Stellungnahme. Viele Grüße --Joachim Köhler 19:03, 21. Mai 2009 (CEST)
Es gab genügend Zeit für Nachnutzer, sich mit den Lizenzbedingungen vertraut zu machen. Von daher sind Abmahnungen und Rechnungen für unkorrekte Nutzungen absolut in Ordnung. Der Standpunkt von rtc ist in keiner Weise akzeptabel. Der Gedanke von Copyleft wird geschwächt, wenn Copyleft-Lizenzen nicht eingehalten werden müssen. Dann wäre es in der Tat ehrlich, auf Public Domain (bzw. Freigabe zu jedem Zweck ohne Auflagen) zu setzen. --Historiograf 19:52, 23. Mai 2009 (CEST)
CC auf Flickr, Copyright vermerk auf dem Bild
Hallo, eine kurze Frage: War das hochladen dieses Bildes erlaubt? Auf Flickr wurde es als CC Attribution ShareAlike 2.0 freigegen, auf dem Foto ist unten rechts ein kleiner Copyright vermerk.--Tankwart 00:50, 21. Mai 2009 (CEST)
- Cc bedeutet ja, dass das Bild urheberrechtlich geschützt ist. Freie Lizenz ist nicht dasselbe wie Gemeinfreiheit.
- Das Wasserzeichen sollte aber in der Fotowerkstatt entfernt werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:58, 21. Mai 2009 (CEST)
- Ist es nicht eher im Sinne der Autorennennung, das Wasserzeichen drin zu lassen? --Carbenium 14:05, 21. Mai 2009 (CEST)
- Der Autor wird doch schon auf der Bildbeschreibungsseite genannt. Und das Wasserzeichen schränkt eine freie Weiterverwendbarkeit des Bildes ein... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:13, 21. Mai 2009 (CEST)
- Langsam wirds langweilig, du rufst zum Rechtsbruch auf --Historiograf 19:54, 23. Mai 2009 (CEST)
- Bitte Histo, das hatten wir schon öfters... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:08, 23. Mai 2009 (CEST)
- Langsam wirds langweilig, du rufst zum Rechtsbruch auf --Historiograf 19:54, 23. Mai 2009 (CEST)
- Der Autor wird doch schon auf der Bildbeschreibungsseite genannt. Und das Wasserzeichen schränkt eine freie Weiterverwendbarkeit des Bildes ein... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:13, 21. Mai 2009 (CEST)
- Ist es nicht eher im Sinne der Autorennennung, das Wasserzeichen drin zu lassen? --Carbenium 14:05, 21. Mai 2009 (CEST)
Langfristspeicher
Aktueller Anlass meiner Frage: Wir haben derzeit bei uns in Bad Homburg die Ausstellung Blickachsen mit Skulpturen internationaler Künstler. Diese sind spannend und teilweise auch dekorativ. Sie zu fotographieren und hier oder auf Commons hochzuladen geht aber nicht, da nur temporär in öffentlichen Raum und auch nicht wirklich zweidimensional. Aber 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers wären die Bilder frei. Dummerweise kann ich dann diese Aufnahmen nicht mehr machen. Ich würde daher gerne die Aufnahmen heute machen und in geeigneter Weise zur Verfügung stellen, dass sie derzeit für Dritte nicht einsehbar sind, aber nach Fristablauf sichtbar gemacht werden können. Allgemeiner: Für alles was wir wegen URV löschen, gilt das gleiche. Mir ist bewußt, dass das heute Arbeit macht und erst unsere Enkel davon profitieren. Dennoch hielte ich eine solche Möglichkeit für hilfreich. Gibt es solche Überlegungen bereits irgendwo? Ist das eine spinnerte Idee oder sinnvoll? Wie man das technisch umsetzen könnte, wäre im Anschluss zu diskutieren. Hier interessiert mich nur die sachliche Sinnhaftigkeit.Karsten11 13:00, 21. Mai 2009 (CEST)
- Es schlummern schon einige gelöschte Bilder hier und auf Commons und sie warten auf den 1.1. des Jahres X ;) --Marcela 13:08, 21. Mai 2009 (CEST)
- (natürlichBK) Gar nicht so dumme Idee. Die Umsetzbarkeit scheint aber duchaus mit etlichen Fragezeichen versehen zu sein. Wobei du durchaus dein Werke schon jetzt als frei bezeichnen darfst, obwoll sie etwas Urheberrechtlich geschutztes zeigen. Der Punkt ist eben das sie moentan nicht frei veröffentlicht werden dürfen wegen dem abgebildetetn.
- Du kannst natürlich deine Bilder/Negative bei einem Anwalt (oder ähnlichem) hinterlegen, mit der Anweisung dass du sie der Öffentlichkeit schneckst (oder wie man das immer bezeichen will). Damit deine Willensbezuegnung klar ist, dass diene Bilder unter CC-by-sa oder was auch immer, auch in Zukunft veröffentlicht werden dürfen, wenn das Abgebildete frei wird. Du also ein Testamet bzw. Verfügung verfasst, die du eben an einer geigenten Stelle hintelegst.
- Leider bewirkt so eine Verfügung nicht, dass die Bilder bei Ablauf der anderen Schutzfrist (Schutzfrist am abgebideten Gegenstand) automatisch verfügbar werden. Vermutlich müste man eine Verein gründen, dessen Zweck eben genau dieses Vorhalten und Veröffenlichen, als Vereinszweck hat (oder man kan die Fundation oder Wikipeida D, dazu überreden dies zu tun). Rechtlich sollte die Aufbewahrung machbar sein, da ja das Foto selber noch nicht belastet ist. Sprich die Urheberrechtsverletzung ja duch das Veröffetlichen endsteht, und nicht durch das Fotografieren selber (Vorausgesetzt das fotografieren war nicht verboten, dass wäre allerdings Verstoss gegen da Hausrecht und nicht Urheberrecht). Allerdings würde ich das nicht ohne rechtlichen Besitand in die wege leiten, da der Grat was erlaubt sein könnte sehr schmal ist. Bobo11 14:32, 21. Mai 2009 (CEST)
- Ich hatte mir das in meinem jugendlichen Leichtsinn so gedacht: Ich mache ein Bild von einem urheberrechtlich geschützten Kunstwerk und kennzeichne das mit einem neu zu schaffenden Baustein, der einen eindeutigen Hinweis auf den Künstler enthält. Ein Bot (mit Adminrechten?!?) löscht diesen und legt in einer Übersichtsseite einen Hinweis auf Bild und Künstler an. Dann prüft der Bot die Künstlerartikel auf Sterbedatum + 70 Jahre und stellt das Bild nach Fristablauf automatisch wieder her.Karsten11 22:09, 23. Mai 2009 (CEST)
- Bots mit Admin-Rechten? Nope, kommt nicht in Frage. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:14, 23. Mai 2009 (CEST)
- Warum nicht? Bot mit Admin-Rechten für sowas würde ich unterstützen. --Marcela 23:21, 23. Mai 2009 (CEST)
- Nö, dann können wir auch gleich allen diese Rechte geben. Bei einem Menschen sehe ich geringere Missbrauchsgefahr für die Knöpfe, als bei Computerpropgrammen. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:27, 23. Mai 2009 (CEST)
- Warum nicht? Bot mit Admin-Rechten für sowas würde ich unterstützen. --Marcela 23:21, 23. Mai 2009 (CEST)
- Bots mit Admin-Rechten? Nope, kommt nicht in Frage. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:14, 23. Mai 2009 (CEST)
- Ich hatte mir das in meinem jugendlichen Leichtsinn so gedacht: Ich mache ein Bild von einem urheberrechtlich geschützten Kunstwerk und kennzeichne das mit einem neu zu schaffenden Baustein, der einen eindeutigen Hinweis auf den Künstler enthält. Ein Bot (mit Adminrechten?!?) löscht diesen und legt in einer Übersichtsseite einen Hinweis auf Bild und Künstler an. Dann prüft der Bot die Künstlerartikel auf Sterbedatum + 70 Jahre und stellt das Bild nach Fristablauf automatisch wieder her.Karsten11 22:09, 23. Mai 2009 (CEST)
Alter Firmenbriefkopf
Heja, ein Mentee von mir hat einen alten Firmenbriefkopf hochgeladen. Es handelt sich um ein 97 Jahre altes Werk, dessen Urheber nicht bekannt ist. Ich habe die Datei in der Folge gelöscht, da wir noch keine Lizenz gefunden haben, einsehbar wäre sie für Admins hier. Ich habe dem Mentee dann erklärt, dass er den Urheber finden müsse (wobei die Schwierigkeit ist, dass die Firma seit 1972 nicht mehr existiert) oder drei Jahre warten (bis die 100-Jahres-Frist eintritt). Jetzt habe ich folgende Fragen:
- a) Hatten wir nicht mal eine Regelung, laut der Bilder, die vor 1923 erstellt wurden, bei erfolgloser Suche nach dem Urheber eingestellt werden dürften?
- b) Wenn nein, gibt es ein anderes "Schlupfloch"?
- c) Hat jemand noch eine tolle Idee, wie man den Urheber ev. eruieren könnte? Mein Vorschlag war, wenn möglich ehemalige Exponenten der Firma zu kontaktieren. Für Hilfe dankbar--Zenit 11:01, 24. Mai 2009 (CEST)
- SH ist gegeben. Das ist offenbar als anonymes Werk entstanden, ich würde es bei Vorlage:Bild-PD-alt-1923 durchwinken, als Briefkopf zweifellos veröffentlicht. --Marcela 11:47, 24. Mai 2009 (CEST)
- Bitte wiederherstellen und bei 1923 zur Diskussion stellen. --Marcela 22:53, 24. Mai 2009 (CEST)
- Äh, wo zur Diskussion stellen?--Zenit 23:31, 24. Mai 2009 (CEST)
- Dort. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:38, 24. Mai 2009 (CEST)
- Dangge.--Zenit 12:38, 25. Mai 2009 (CEST)
- Dort. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:38, 24. Mai 2009 (CEST)
- Äh, wo zur Diskussion stellen?--Zenit 23:31, 24. Mai 2009 (CEST)
- Bitte wiederherstellen und bei 1923 zur Diskussion stellen. --Marcela 22:53, 24. Mai 2009 (CEST)
Historische Karten
Die "Bayerische Landesbibliothek Online" hat einige tausend historische Karten und Ortspläne u.ä. digitalisiert, zumeist aus dem 19. Jahrhundert. Man kann sie u.a. dort recherchieren und in niedriger Auflösung betrachten, sowie in hoher Auflösung auf CD käuflich erwerben (mit einiger Sucherei aber auch direkt herunterladen). Nach den Bildrechten für Alte Werke sind diese historischen Karten alle gemeinfrei. Die Bayerische Landesbibliothek Online jedoch schreibt hier ziemlich deutlich und in scharfem Ton:
Alle Urheber- und Verwertungsrechte am hier veröffentlichten Kartenmaterial und an den sonstigen Webdokumenten liegen bei der Bayerischen Staatsbibliothek, D-80328 München.
Die Verwertung der Inhalte und Abbildungen und deren Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz nichts anderes ergibt. Insbesondere ist eine Einspeicherung oder Verarbeitung in Datensystemen ohne Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek und des Bayerischen Landesvermessungsamtes unzulässig und strafbar.
Ist das eine ungerechtfertigte Schutzrechtsberühmung?
Einige dieser Karten wurden schon in die Wikimedia Commons hochgeladen, z.B. von der Altstadt von Passau: Datei:Passau-St_Pas_1827_p2-1-2.jpg.--Ratzer 10:04, 22. Mai 2009 (CEST)
- Das ist der übliche unsympathische Copyfraud-Unfug, den gerade die Bayerische Staatsbibliothek gerne martialisch formuliert. Gar nicht erst ignorieren. Es steht ja drin: "soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz nichs anderes ergibt". Genau das ergibt sich aber aus dem UrhG: anderes. --AndreasPraefcke ¿! 10:38, 22. Mai 2009 (CEST)
- Aber bitte das Wasserzeichen entfernen (nicht nur bei obigem Beispiel, sondern auch bei allen anderen Karten, die noch hochgeladen werden bzw. wurden, falls dort auch so eins dran ist). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:12, 22. Mai 2009 (CEST)
- Diese Karten sind - jedefalls soweit ich hier mit uploads straffällig geworden bin - mit dem Vorlage:Watermark in den commons versehen. Danach müsste sich in Kürze jemand der Wasserzeichenentfernung annehmen.--Ratzer 18:41, 22. Mai 2009 (CEST)
KarleHorn 19:28, 26. Mai 2009 (CEST)
Flyer vom Grenzschutzkommando
Hallo. Wir haben die Bilder Datei:Merkblatt Grenze DDR 1.jpg und Datei:Merkblatt Grenze DDR 2.jpg - bei letzterer Datei ist eine Freigabe eingefordert. Wie sieht es mit den Dateien aus - gehen die eventuell als {{Bild-PD-Amtliches Werk}} durch? Wenn nein - müssen wir die löschen? --Guandalug 23:05, 23. Mai 2009 (CEST)
- schwierig. Das erste Bild könnte man wahrscheinlich auch als keine SH durchgehen lassen.
- Ansonsten kann für beide Bilder in diesem Fall auch § 5 Abs. 2 UrhG zutreffen (vgl. Amtliches_Werk#Rechtslage_in_Deutschland). Allerdings wird der Abs. 2 eng ausgelegt, weswegen ich mir nicht sicher bin. Auf der anderen Seite ist es aber in diesem Fall so, dass das es im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme und zumindest zur Verhinderung von Schaden (bzw. Problemen) für Bundesbürger veröffentlicht wurde. --Isderion 00:11, 24. Mai 2009 (CEST)
- Letzteres dachte ich mir als Laie auch, daher auch die Frage. --Guandalug 00:23, 24. Mai 2009 (CEST)
Hallo zusammen. Vielleicht ein paar Worte zur Ergänzung: Es handelt sich um die Vorder- und Rückseite eines - wie wir heute so schön sagen - Flyers, der seinerzeit dort an jeden Besucher/Interessenten frei verteilt wurde. Selbstverständlich erfüllte er dabei u. a. den Zweck der Aufklärung der Bevölkerung und auch das "amtliche Interesse" an dieser Verbreitung war gegeben, denn das genau war der Zweck. Ich finde, daß dieses Merkblatt ganz gut das Thema "innerdeutsche Grenze" ergänzen und auch visualisieren kann, deshalb habe ich es ja auch herausgekramt. Ich finde die Tatsache, daß so ein Merkblatt damals verteilt wurde, erwähnenswert ist, weil es den Zeitgeist und den Umgang mit der seinerzeitigen Lage ganz gut verdeutlichen kann. Grüße --KarleHorn 19:28, 26. Mai 2009 (CEST)
URV von welcher Seite?
Hallo,
da mir der Artikeltext von St. Lucia zu sehr nach Werbung klang, habe ich ihn teilweise gegoogelt und bin auf folgende Seite gestoßen. Unter dem Punkt "Ein Einblick" steht der identische Text. Nur wer hat was von wem geklaut? Lieber Gruß --Catfisheye 21:43, 24. Mai 2009 (CEST)
- Der Text wurde von einer IP bereits Anfang 2006 eingefügt: [15]. Man müsste jetzt nachprüfen, wie alt die von dir verlinkte Webseite ist. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:34, 24. Mai 2009 (CEST)
- Wenn man mit Firefox auf der Webseite die rechte Maustaste betätigt und "Seiteninformationen anzeigen" aufruft, dann steht da: Modifiziert: Dienstag, 22. Oktober 2002 20:24:30. Somit ist diese Seite älter, unser Artikel ist URV. --tsor 22:43, 24. Mai 2009 (CEST)
- PS: In sehr vielen Fällen ist der Sachverhalt nicht so einfach zu recherchieren. Unter "Seiteninformationen anzeigen" sieht man meist das aktuelle Datum und die aktuelle Uhrzeit (solche Webseiten werden wohl irgendwie dynamisch erstellt). Wenn dies der Fall ist, dann kann man noch das Webarchiv befragen. Dies ergibt in unserem konkreten Fall aber keine Treffer online01.medienbetriebswirt.de (Archivversionen) . Gemäss Webarchiv würde ich eher (fälschlicherweise) eine umgekehrte URV vermuten. --tsor 22:49, 24. Mai 2009 (CEST)
- Dann ist eine Versionslöschung nötig. Das wird lustig, da die URV-Version schon seit über drei Jahren drin ist... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:45, 24. Mai 2009 (CEST)
- Dein P. S. kam ein wenig zu spät. Was jetzt genau? Wer hat nun von wem kopiert? Jetzt habe ich selbst den Durchblick verloren... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:53, 24. Mai 2009 (CEST)
- Auch bitte noch einmal mit diesem Text abgleichen. Vielen Dank. --Catfisheye 22:49, 26. Mai 2009 (CEST)
- Dein P. S. kam ein wenig zu spät. Was jetzt genau? Wer hat nun von wem kopiert? Jetzt habe ich selbst den Durchblick verloren... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:53, 24. Mai 2009 (CEST)
Bilder
Kopie von FzW:
Ich habe mich bei BMW Motorsport PressClub angemeldet. Nun möchte ich wissen die Bilder die ich dort zur Verfügung gestellt gekomme bei Wikipedia oder Commons Wikimedia hochladen darf? Dort steht was das Bild beinhaltet und das --> Sunday, April 5, 2009 Malaysian Grand Prix Sepang Circuit Malaysia Nick Heidfeld (GER) in the BMW Sauber F1.09 This image is copyright free for editorial use © BMW AG. Dank im vorraus. -- Auto1234 21:33, 24. Mai 2009 (CEST)
- Ohne daß ich englisch ausreichend verstehe: BMW unterliegt deutschem Recht, wenn sie was von "Copyright-free" schreiben, dürfte das bedeuten, daß sie die Nutzungsrechte freigeben. Es kann aber (streng ausgelegt) auch als irrelevant angesehen werden, da wir kein Copyright haben. --Marcela 21:39, 24. Mai 2009 (CEST)
- (BK) Offenbar hast Du die Bilder nicht selber aufgenommen, da © BMW AG zu lesen ist. Insofern hast Du keine Rechte an dem Bild und kannst damit auch der Wikipedia bzw. ihren Weiternutzern keine Rechte einräumen. Weiterführende Antworten kann man Dir nach Lektüre der Wikipedia:Bildrechte sicherlich unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen geben. Gruß --WIKImaniac 21:41, 24. Mai 2009 (CEST)
- Und was sagen andere Benutzer dazu? -- Auto1234 21:42, 24. Mai 2009 (CEST)
- Ich verschiebe das mal nach WP:UF, da sitzen die leute, die es einschätzen können. --Marcela 21:49, 24. Mai 2009 (CEST)
- Unter Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder habe die Lizenzvorlagen
{{Bild-frei}}
oder{{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}
gefunden. Wenn ja ein Bild von BMW Motorsport PressClub könnte ich eine der beiden Lizenzvorlagen verwenden oder? -- Auto1234 21:53, 24. Mai 2009 (CEST)
- Und was sagen andere Benutzer dazu? -- Auto1234 21:42, 24. Mai 2009 (CEST)
Ende Kopie
Bild-frei könnte "vielleicht" in Frage kommen, SH auf gar keinen Fall. --Marcela 21:55, 24. Mai 2009 (CEST)
- for editorial use klingt für mich als eine Einschränkung, die Bild-frei ausschließt. Sonst hätten die sich ihr Copyright-Zeichen sparen können. Inwieweit editorial nur auf Printmedien bzw. deren Online-Präsenzen bezogen werden könnte, wage ich jedoch nicht einzuschätzen. --Paulae 22:02, 24. Mai 2009 (CEST)
- for editorial use ist keine ausreichende Freigabe. Wir brauchen eine Freigabe des Rechteinhabers unter eine freie Lizenz an das Support-Team (permissions-de@wikimedia.org). -- Chaddy · D·B - DÜP 22:38, 24. Mai 2009 (CEST)
- Zustimmung. "For editorial use" entspricht "für die Redaktionelle Nutzung", also für Berichterstattung etc. Die Wikipedia-Lizenzen gehen aber noch weiter, erlauben kommerzielle Weiternutzung, Veränderungen des Bildes und dergleichen mehr. Da ist - schon zur eigenen Sicherheit - eine Freigabe unerläßlich. --Guandalug 22:41, 24. Mai 2009 (CEST)
- Ich verstehe nur Bahnhof, also kann ich die Bilder ihr oder bei Commons Wikimedia hochladen ja oder nein? -- Auto1234 22:46, 24. Mai 2009 (CEST)
- Ich blöd in englisch... ich würde "editorial" als "bearbeitbar" übersetzen??? Warum "redaktionell"? --Marcela 22:48, 24. Mai 2009 (CEST)
- Weil "editorial" übersetzt "redaktionell" bedeutet. Und wenn du das einem Englisch-LKler nicht glaubst: [16]. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:55, 24. Mai 2009 (CEST)
- Naja, meine englisch-Schwäche ist ja bekannt, sorry. Edit ist bearbeiten. Deshalb habe ich es ja hierher kopiert. Und ich glaube dir ;) --Marcela 23:01, 24. Mai 2009 (CEST)
- Als Antwort auf die Frage von Auto1234: Nein. Jedenfalls nicht ohne eine spezifische Freigabe seitens des urheberrechtsinhabers. Die Freigabe, die du da zitiert hast, reicht nicht aus. --Guandalug 23:02, 24. Mai 2009 (CEST)
- Naja, meine englisch-Schwäche ist ja bekannt, sorry. Edit ist bearbeiten. Deshalb habe ich es ja hierher kopiert. Und ich glaube dir ;) --Marcela 23:01, 24. Mai 2009 (CEST)
- Weil "editorial" übersetzt "redaktionell" bedeutet. Und wenn du das einem Englisch-LKler nicht glaubst: [16]. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:55, 24. Mai 2009 (CEST)
- Ich blöd in englisch... ich würde "editorial" als "bearbeitbar" übersetzen??? Warum "redaktionell"? --Marcela 22:48, 24. Mai 2009 (CEST)
- Ich verstehe nur Bahnhof, also kann ich die Bilder ihr oder bei Commons Wikimedia hochladen ja oder nein? -- Auto1234 22:46, 24. Mai 2009 (CEST)
- Zustimmung. "For editorial use" entspricht "für die Redaktionelle Nutzung", also für Berichterstattung etc. Die Wikipedia-Lizenzen gehen aber noch weiter, erlauben kommerzielle Weiternutzung, Veränderungen des Bildes und dergleichen mehr. Da ist - schon zur eigenen Sicherheit - eine Freigabe unerläßlich. --Guandalug 22:41, 24. Mai 2009 (CEST)
- for editorial use ist keine ausreichende Freigabe. Wir brauchen eine Freigabe des Rechteinhabers unter eine freie Lizenz an das Support-Team (permissions-de@wikimedia.org). -- Chaddy · D·B - DÜP 22:38, 24. Mai 2009 (CEST)
- Auf der Seite BMW Motorsport PressClub unter Rechtlicher Hinweis habe ich folgendes gefunden.
Urheberrechte
- © Copyright BMW AG, München (Deutschland). Alle Rechte vorbehalten. Das hier zur Verfügung gestellte Material darf ausschließlich für Pressezwecke verwendet werden. Texte, Bilder, Grafiken, Audiodaten, Sound, Videos und TV Footage sowie jeglicher Inhalt dieser Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wir weisen darauf hin, dass auf den Websites enthaltene Bilder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen. -- Auto1234 23:11, 24. Mai 2009 (CEST)
die nutzung wird lediglich "for editorial use" freigegeben. dies ist keine freie lizenz, wie sie in wikipedia gefordert wird. "unsere" bilder können auch kommerziell sonstwo verwendet werden. --JD {æ} 23:13, 24. Mai 2009 (CEST)sorry, hatte nur bis zum oberen strich gelesen und dann ohne weitere kontrolle gepostet. es wurde schon alles gesagt, was gesagt werden muss. --JD {æ} 23:15, 24. Mai 2009 (CEST)- "Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden" - da stehts auch noch mal auf Deutsch. Ergo: Nein. Denn die kommerzielle Nutzung ist Teil der Wikipedia-Lizenzen. --Guandalug 23:16, 24. Mai 2009 (CEST)
- Und wie sieht es mit Texte, Bilder, Grafiken, Audiodaten, Sound, Videos und TV Footage bei Wikinews aus? Da wird ja Presserarbeit betrieben. -- Auto1234 23:20, 24. Mai 2009 (CEST)
- Das kann Histo beantworten. --Marcela 23:23, 24. Mai 2009 (CEST)
- Auch dort müssen die Inhalte unter einer freien Lizenz stehen. Also kannst du das auch nicht auf Wikinews hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:23, 24. Mai 2009 (CEST)
- Wo ist Histo ihr oder Auf Wikinews? -- Auto1234 23:25, 24. Mai 2009 (CEST)
- noch einmal: es geht nicht. und da wird auch histo nichts anderes dazu sagen. --JD {æ} 23:32, 24. Mai 2009 (CEST)
- Sorry, ich habe Wikinews und Wikiversity verwechselt. JD hat Recht. --Marcela 21:39, 25. Mai 2009 (CEST)
- noch einmal: es geht nicht. und da wird auch histo nichts anderes dazu sagen. --JD {æ} 23:32, 24. Mai 2009 (CEST)
- Wo ist Histo ihr oder Auf Wikinews? -- Auto1234 23:25, 24. Mai 2009 (CEST)
- Und wie sieht es mit Texte, Bilder, Grafiken, Audiodaten, Sound, Videos und TV Footage bei Wikinews aus? Da wird ja Presserarbeit betrieben. -- Auto1234 23:20, 24. Mai 2009 (CEST)
- "Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden" - da stehts auch noch mal auf Deutsch. Ergo: Nein. Denn die kommerzielle Nutzung ist Teil der Wikipedia-Lizenzen. --Guandalug 23:16, 24. Mai 2009 (CEST)
Ich sag in der Tat nix neues: Wir müssen in der Tat von der Verwendung der Bilder Abstand nehmen, aber man kann versuchen, das eine oder andere vom Rechteinhaber unter eine für uns in Betracht kommende freie Lizenz stellen zu lassen - kostet gerade mal eine Mail an ihn --Historiograf 22:12, 26. Mai 2009 (CEST)
Dürfen wir die Kurras-Dokumentenfotos benutzen?
Dürfen wir diese Dokumentenfotos/Scans des BStU benutzen? --source 09:23, 25. Mai 2009 (CEST)
- Am besten fragst du unter WP:UF. — Raymond Disk. Bew. 16:44, 25. Mai 2009 (CEST)
- Beim konkreten Beispiel ist ein Lichtbild enthalten. Da dies nicht gemeinfrei ist, könnnten wir das Bild nicht nehmen. Ferner enthält das Bild personenbezogene Daten, so dass nicht nur urheberrechtliche Aspekte gegen ein Hochladen des Bilds sprechen. --AFBorchert 16:52, 25. Mai 2009 (CEST)
- Also die personenbezogenen Daten dürften Wohl kaum ein Problem sein. Sie sind nicht aktuell und sowieso im Internet durch Speigel Online verfügbar. Das Bild kann man ja unkenntlich machen. Darum gehts hier ja denke ich auch nicht. --source 21:53, 25. Mai 2009 (CEST)
- Beim konkreten Beispiel ist ein Lichtbild enthalten. Da dies nicht gemeinfrei ist, könnnten wir das Bild nicht nehmen. Ferner enthält das Bild personenbezogene Daten, so dass nicht nur urheberrechtliche Aspekte gegen ein Hochladen des Bilds sprechen. --AFBorchert 16:52, 25. Mai 2009 (CEST)
- Einfach bei Spiegel-Online um Genehmigung fragen. Würde für Wikipedia sicher erteilt werden. Spiegel Online hat nichts gegen Kopien seiner Artikel und Bilder im Netz, wenn mit Quellenangabe. [17] --80.187.100.164 21:57, 25. Mai 2009 (CEST)
- Problem ist nicht allein das Lichtbild. Persönlichkeitsrechte existieren weiterhin - und ich bezweifle, daß Spiegel-Online die Rechte an dem Bild hat. --Marcela 22:02, 25. Mai 2009 (CEST)
- Einfach bei Spiegel-Online um Genehmigung fragen. Würde für Wikipedia sicher erteilt werden. Spiegel Online hat nichts gegen Kopien seiner Artikel und Bilder im Netz, wenn mit Quellenangabe. [17] --80.187.100.164 21:57, 25. Mai 2009 (CEST)
- So einfach funktioniert das für die Wikipedia leider nicht. Wikimedia-Projekte (wie die Wikipedia und der gemeinsame Bilderspeicher Commons) akzeptieren nur Texte und Bilder, die vom Urheber oder dem Inhaber ausschliesslicher Nutzungsrechte(!) ausdrücklich unter einer freien Lizenz freigegeben wurden; als freie Lizenz gilt hier jedoch nur eine, welche jegliche, auch kommerzielle, Weiternutzung im Netz und in anderen Medien erlaubt, unter Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen, zu denen üblicherweise (z.B. in GNU-FDL und CC-BY-SA, den hier häufigsten Lizenzen) natürlich auch die Nennung des Urhebers gehört. Das heisst konkret: wenn wir ein Bild von "Spiegel Online" verwenden möchten, das Schöpfungshöhe besitzt, muss zuerst einmal klar sein, wer die Rechte daran hat - das ist gerade bei Fotos in vielen Fällen wohl nicht der Betreiber von Spiegel Online, die SPIEGEL ONLINE GmbH, sondern der jeweilige Urheber oder ein anderer Inhaber ausschliesslicher Nutzungsrechte, dessen Material von Spiegel Online (aufgrund ihrer jeweiligen Verträge bzw. erworbenen Nutzungsrechte) zwar genutzt werden darf, wodurch aber nicht gesagt ist, dass Spiegel Online die ausschliesslichen Nutzungsrechte übertragen wurden, was erst sie in die Lage versetzen würde, eine hier geforderte Lizenz zu erteilen. Beispielsweise sind in der verlinkten Ohnesorg-Fotostrecke neben den Dokumentenfotos auch zeitgenössische Fotos der DPA und von AP zu sehen, über die Spiegel Online sicherlich nicht in unserem Sinn verfügen darf, selbst wenn sie es wollten. Damit kommen wir zur zweiten Bedingung: selbst wenn Spiegel Online in einem konkreten Fall über die nötigen Rechte verfügen sollte, halte ich es zumindest für eher zweifelhaft, dass ausdrücklich eine freie Lizenz eingeräumt würde, wie es hier nötig ist. Hingegen könnte man natürlich bei Spiegel Online entdeckte Inhalte verwenden, wenn sie sowieso gemeinfrei sind (z.B. die Reproduktion eines Werks, dessen Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben ist); in einem solchen Fall wäre Spiegel Online gar nicht in der Position, über Erlauben oder Nichterlauben der Verwendung entscheiden zu können.
- Was nun die beiden Dokumentenfotos angeht: als Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen erlangen sie m.E. keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz. Es ist daher die Frage nach der urheberrechtlichen Situation der Vorlagen zu stellen. Das Passfoto im SED-Mitgliedsausweis ist, wie AFBorchert angemerkt hat, in Deutschland wahrscheinlich geschützt (in der Schweiz wäre das übrigens nicht der Fall); man könnte es wohl unkenntlich machen, ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das Dokument ansonsten unproblematisch ist. Die von AFBorchert aufgeworfene Frage der Persönlichkeitsrechte halte ich auch nicht für vernachlässigbar; siehe Wikipedia:Artikel über lebende Personen#Personen_des_öffentlichen_Lebens. Eine sichere Antwort vermag ich nicht zu geben; persönlich würde ich vom Hochladen absehen, da mir der Mitgliedsausweis auch nicht gerade eine unentbehrliche Illustration zu sein scheint. Das andere Foto zeigt einen längeren Text - da könnte Schöpfungshöhe vorliegen, also ein Schutz bestehen? Gestumblindi 22:39, 25. Mai 2009 (CEST)
- Wenn es um das Urheberrecht geht, dann sollte man wohl eher beim BStU fragen, aber auch die sind ja bekanntlich nicht die Urheber. Urheber dürfte wohl die Stasi sein, und die wird sich wohl kaum noch beklagen. --source 23:30, 25. Mai 2009 (CEST)
- Die nicht. Aber der Fotograf um die Ecke, der das Paßbild genmacht hat? --Marcela 08:16, 26. Mai 2009 (CEST)
- Wie gesagt: "Das Bild kann man ja unkenntlich machen.". --source 09:57, 26. Mai 2009 (CEST)
- Die nicht. Aber der Fotograf um die Ecke, der das Paßbild genmacht hat? --Marcela 08:16, 26. Mai 2009 (CEST)
Wenn man das Bild unkenntlich macht, sehe ich nun wirklich keinerlei Problem. Recht am eigenen Bild ist dann noch nicht einmal gegeben. Die personenbezogenen Daten sind veröffentlicht und auch nicht schutzwürdig. Ich möchte nachdrücklich davor warnen, in Gestumblidi jemanden zu sehen, der sich hier kompetent und sachkundig äußert. --Historiograf 22:16, 26. Mai 2009 (CEST)
GFDL ist Nonsense, da zweidimensionales Repro ohne Schöpfungshöhe. Aber welche Lizenz hat das Original? Analog zu Datei:50 DM Serie2 Rueckseite.jpg Bild-PD-Amtliches Werk, da dort wegen Fälschungsabsicht auch keine Schöpfungshöhe vorliegt? --Wikipeder 19:14, 26. Mai 2009 (CEST)
Ich hatte gestern, den oben angegebenen Artikel mit sehr viel Mühe aus der kroatischen Sprache erstellt und dabei aus folgenden Quellen im Internet zunächst zusammengetragen, übersetzt und dann den Artikel schlussendlich erstellt [18], [19], [20], [21], [22], [23] und [24].
Nun sehe ich heute, dass unter diesem Weblink [25] (mit einem kleinen Namenszusatz im letzten Abschnitt Am 25. Mai 2009 wurde Nikola N. Kekić im Alter von sechsundsechzig Jahren zum Bischof von Križevci ernannt.) mein erstellter Artikel kopiert und mit dieser Begründung (Bei den anderen Links wurden falsche Angaben über das Bistum angegeben, auf den offiziellen Seiten der Eparchie finden wir seine Biografie und die korrekten Bistumsinformationen), diese Website als "offizielle Seite der Eparchie" dargestellt wird, zudem diese Quelle in meinen erstellten Artikel eingefügt wurde.
Die offizielle Website der Eparchie ist diese hier: [26]
Wie, was soll ich als Autor nun machen?, lg --Laubfrosch *hüpf* 20:43, 26. Mai 2009 (CEST)
Hallo,
diese Biographie (bis 1966) ist in weiten Teilen identisch mit dem biographischen Portrait Doernbergs in folgendem Buch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Antifaschisten in den führenden Positionen der DDR, Dresden 1969, S. 30. Das betrifft zugegebenermaßen nicht viele Sätze, aber was machen? --Catfisheye 20:45, 26. Mai 2009 (CEST) (Zumal das Buch im Artikel nicht mal erwähnt wurde.)
WP:TP lesen? --Historiograf 22:17, 26. Mai 2009 (CEST)
- Merci. Tja, das "stillschweigend Bereinigen" wird jetzt wohl etwas schwierig. Netter modus vivendi, aber prinzipiell nicht mein Stil. Gruß --Catfisheye 22:31, 26. Mai 2009 (CEST)
Wie wäre es, erst einmal ausführlich darzulegen, worin die behauptete Urheberrechtsverletzung liegt? --132.230.1.28 22:13, 27. Mai 2009 (CEST)
- Hallo. Wie soll ich das noch spezifischer darstellen? Ein über mehrere Sätze gehendes Zitat käme ja wohl auch einer URV gleich. Ich habe das entsprechende Buch ja bereits angegeben. Gruß --Catfisheye 22:27, 27. Mai 2009 (CEST)
- Denkst du, wir haben nichts anderes zu tun als wegen Dir das Buch zu besorgen, um dann womöglich festzustellen, dass die übernommene Passage keine Schöpfungshöhe hat? --132.230.1.28 15:47, 28. Mai 2009 (CEST)
- Hallo, wer seid denn ihr? Meinetwegen muss niemand gar nichts machen, v. a. wenn er anderes zu tun hat. :) Ich habe lediglich eine Feststellung getroffen, hier darüber informiert und gefragt, was man machen kann. Dir/Euch einen schönen Tag. --Catfisheye 18:21, 28. Mai 2009 (CEST)
- Denkst du, wir haben nichts anderes zu tun als wegen Dir das Buch zu besorgen, um dann womöglich festzustellen, dass die übernommene Passage keine Schöpfungshöhe hat? --132.230.1.28 15:47, 28. Mai 2009 (CEST)
Wim Wenders vor Filmplakat
Ist das Foto nicht problematisch, in Anbetracht der Plakate im Hintergrund?--Tankwart 02:22, 28. Mai 2009 (CEST)
- Beiwerk. Im Zweifel links ein wenig beschneiden sollte ausreichen. --194.48.128.75 07:58, 28. Mai 2009 (CEST)
- Beiwerk. Man kann sich die Plakate wegdenken, der Gesamtcharakter des Bildes wäre kaum geändert. --Marcela 20:51, 28. Mai 2009 (CEST)
Persönlichkeitsrechten
Wo stand noch mal, wie das hier mit der Erlaubnis zur Bildveröffentlichung wegen den Persönlichkeitsrechten gehandhabe wird? Kersti 20:21, 28. Mai 2009 (CEST)
- KUG, §§ 22-24. Und hier habe ich etwas OMA-gerecht versucht, das aufzuarbeiten. --Marcela 21:04, 28. Mai 2009 (CEST)
- Das war nicht meine Frage - ich wollte die praktische Umsetzung in Wikipedia wissen, wenn ich weiß, daß bei einem Bild (wie z.B. in Commons:Category:Workshops mit Pferden als Co-Trainer) die Erlaubnis erforderlich ist. Kersti 21:16, 28. Mai 2009 (CEST)
- Hier muß man unterscheiden. Nach deutschem Recht ist eine mündliche Zustimmung ausreichend. Zur eigenen Sicherheit kann es manchmal empfehlenswert sein, eine schriftliche Einwilligung einzuholen. Dies die allgemeine Rechtslage. Hier in der Wikipedia wird bei "unbekannten" Benutzern eine schriftliche Bestätigung verlangt. Dabei ist "unbekannt" eine sehr unscharfe Beschreibung. Eine generelle Forderung nach schriftlicher Einwilligung wird auch von einigen verlangt, ist aber weder verhältnismäßig noch rechtlich möglich. --Marcela 21:25, 28. Mai 2009 (CEST)
- Das war nicht meine Frage - ich wollte die praktische Umsetzung in Wikipedia wissen, wenn ich weiß, daß bei einem Bild (wie z.B. in Commons:Category:Workshops mit Pferden als Co-Trainer) die Erlaubnis erforderlich ist. Kersti 21:16, 28. Mai 2009 (CEST)
- Es gibt bisher meines Wissens keine konkrete Richtlinie. In der Regel werden zustimmungspflichtige Bilder akzeptiert, sobald die abgebildete Person mindestens in die Abbildung im enzyklopädischen Kontext eingewilligt hat (eine auf Wikipedia beschränkte Erlaubnis genügt nicht). Oft wird sich um solche Fragen auch gar nicht gekümmert und die Bilder einfach so hochgeladen. Das steht aber alles nicht auf festen Füßen und es kann sein, dass diese Regeln irgendwann einmal in eine Richtlinie gegossen werden, und dass diese Richtline verschärfte Anforderungen stellen wird oder für unterschiedliche Bilderkategorien unterschiedliche Regeln eingeführen wird. Es ist zumindest klar, dass wir nicht bei allen Bildern eine Einverständniserklärung verlangen können, die in der Reichweite der urheberrechtlichen Freigabe einer freien Lizenz entspricht, denn das würde z.B. pornographische Fotomontagen einschließen. --rtc 21:37, 28. Mai 2009 (CEST) (Geheimer Fan, der einfach die Finger nicht davon lassen kann, regelmäßig Kersti zu lesen, gleich nach Danisch.)
- Als Ergänzung: Das OTRS kümmert sich nicht mehr um derartige Freigaben. --Marcela 21:42, 28. Mai 2009 (CEST)
- Es gibt bisher meines Wissens keine konkrete Richtlinie. In der Regel werden zustimmungspflichtige Bilder akzeptiert, sobald die abgebildete Person mindestens in die Abbildung im enzyklopädischen Kontext eingewilligt hat (eine auf Wikipedia beschränkte Erlaubnis genügt nicht). Oft wird sich um solche Fragen auch gar nicht gekümmert und die Bilder einfach so hochgeladen. Das steht aber alles nicht auf festen Füßen und es kann sein, dass diese Regeln irgendwann einmal in eine Richtlinie gegossen werden, und dass diese Richtline verschärfte Anforderungen stellen wird oder für unterschiedliche Bilderkategorien unterschiedliche Regeln eingeführen wird. Es ist zumindest klar, dass wir nicht bei allen Bildern eine Einverständniserklärung verlangen können, die in der Reichweite der urheberrechtlichen Freigabe einer freien Lizenz entspricht, denn das würde z.B. pornographische Fotomontagen einschließen. --rtc 21:37, 28. Mai 2009 (CEST) (Geheimer Fan, der einfach die Finger nicht davon lassen kann, regelmäßig Kersti zu lesen, gleich nach Danisch.)
Ich bitte um Beteiligung an den dortigen Diskussionen. [[ Forrester ]] 20:10, 29. Mai 2009 (CEST)
Ich zitiere mal Bei aktuellen, von Designern entworfenen Wappendarstellungen, die wie Logos gestaltet sind, ist davon auszugehen, dass die Schöpfer einen Urheberrechtsschutz beanspruchen und die Rechte bei der Gebietskörperschaft liegen, die sich wahrscheinlich ein ausschließliches Nutzungsrecht vertraglich gesichert hat. - Logos und Urheberrecht. Wer hilft die Seite mal zu entrümpeln? syrcro 18:04, 27. Mai 2009 (CEST)
- Den Satz hatte ich auch kürzlich entdeckt und nicht verstanden. Was wollte uns der Autor damit sagen? ST ○ 01:28, 31. Mai 2009 (CEST)
- Wappen sind dein Bereich! --Marcela 01:31, 31. Mai 2009 (CEST)
- Na denn, ich habe das mal etwas eingedampft und die Merkwürdigkeiten entsorgt. Mal sehen, wer sich auf den Schlips getreten fühlt. ST ○ 01:51, 31. Mai 2009 (CEST)
- Wappen sind dein Bereich! --Marcela 01:31, 31. Mai 2009 (CEST)
Bild von Krisztina Morvai aus der Unarischen Wikipedia
Das Bild stammt von hier in der ungarischen Wikipedia. Kann es jemand der mehr Erfahrung hat korrkt für die deutsche Wikipedia lizensieren oder, wenn möchlich nach Commons kopieren?--Tankwart 04:31, 31. Mai 2009 (CEST)
- Das scheint nicht möglich zu sein. Offenbar werden in hu.wikipedia.org auch Bilder ohne freie Lizenz verwendet, wenn eine Genehmigung für die ungarische Wikipedia vorliegt; eine solche Praxis kennen wir aber nicht ("für Verwendung in der Wikipedia genehmigt" wird als Lizenz nicht akzeptiert, es muss freie Weiternutzung möglich sein), Commons erst recht nicht. Um ein solches unfreies Bild mit Genehmigung für die ungarische Wikipedia scheint es sich laut dem dort verwendeten Baustein zu handeln, der diesen englischen Hinweis enthält: This image is copyrighted and is used in the Hungarian Wikipedia with permission. For the purposes of Wikipedia this is a non-free licence. Also übersetzt etwa: Dieses Bild ist urheberrechtlich geschützt und wird in der ungarischen Wikipedia mit Genehmigung verwendet. Für die Zwecke der Wikipedia ist dies eine unfreie Lizenz. Ich erlaube mir also, die von dir in die deutsche Wikipedia hochgeladene Kopie schnellzulöschen. Tut mir leid, aber wenn bei einem Bild schon ausdrücklich dabeisteht, dass keine freie Lizenz vorhanden ist... Gestumblindi 06:18, 31. Mai 2009 (CEST)
- Danke für den Hinweis. Ich wusste das nicht. Bitte lösche es schnell. Wie kann man eigentlich Bilder löschen?--Tankwart 14:29, 31. Mai 2009 (CEST)
- Das können nur Administratoren. Ich habe es hier gelöscht, nun wurde es allerdings von jemandem mit einer unzutreffenden Lizenz (angeblich CC-BY-SA) nach Commons kopiert, wo es sicherlich auch bald gelöscht wird (dort habe ich die entsprechenden Rechte nicht). Gestumblindi 14:42, 31. Mai 2009 (CEST)
- Danke für den Hinweis. Ich wusste das nicht. Bitte lösche es schnell. Wie kann man eigentlich Bilder löschen?--Tankwart 14:29, 31. Mai 2009 (CEST)
Atlas der deutschen Volkskunde - Zeichnungen von freiwilligen Teilnehmern einer Umfrage
Der Atlas der deutschen Volkskunde war ein Umfrageprojekt in den frühen dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts. Dabei wurden Fragebögen an ca. 20.000 Gemeinden versandt und Fragen zu verschiedensten völkerkundlichen Fragestellungen gestellt. Die Antworten wurden zentral gesammelt und dienten als Grundlage für die verschiedensten Untersuchungen. Mich interessiert die Untersuchung:
- Ernst Helmut Segschneider: Totenkranz und Totenkrone im Ledigenbegräbnis nach einer Dokumentation des Atlas der deutschen Volkskunde, Köln 1976, ISBN 978-3792702000
In diesem Buch sind auch Abbildungen von Skizzen, die die befragten Studienteilnehmer von Totenkronen erstellt hatten. Dass durch die 2-dimensionale Reproduktion in dem Buch keine Urheberrechte des Autors/Verlags an den Abbildungen entstanden sind scheint mir klar (ich gehe davon aus, dass die Zeichnungen nicht "wiederentdeckt" wurden). Einige der Zeichnungen sind jedoch recht komplex und könnten Schöpfungshöhe erreichen. Sie stammen aus den frühen 30er Jahren, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Urheberrecht erloschen ist. Andererseits ist für mich nicht zu erkennen, wer der Urheber war. Darüberhinaus ist davon auszugehen, dass die Urheber der Skizzen sich darüber im Klaren waren, dass diese für wissenschaftliche Arbeiten verwendet werden. Frage: Ist es vertretbar, die Skizzen bei Wikipedia zu verwenden? Könnte mich bitte jemand beim Einschätzen der Schöpfungshöhe unterstützen (Wo kann man sowas praktikabel hinladen?) Beste Grüße --Hei_ber 08:51, 30. Mai 2009 (CEST)
- Ohne die Zeichnungen gesehen zu haben gehe ich davon aus, dass wohl recht viele davon Schöpfungshöhe haben. Und die können dann auch nicht verwendet werden. Lade die Zeichnungen doch einfach mal irgendwo im Netz hoch, z. B. auf einem Sharehoster oder meinetwegen auch auf Wikipedia (kann ja leicht wieder gelöscht werden). -- Chaddy · D·B - DÜP 16:00, 30. Mai 2009 (CEST)
- Ich denke, solche Angebote wie Flickr.com sollten auch jemandem wie Hei ber bekannt sein --Historiograf 17:12, 1. Jun. 2009 (CEST)
Kanzlerbungalow
Der Kanzlerbungalow lässt sich ja bis heute nicht von einer allgemein zugänglichen Stelle aus fotografieren und der Architekt ist keine 70 Jahre tot, das heißt FOP müsste nach meinem Verständnis nicht greifen. Das was auf dem BArch-Bild zu sehen ist, ist mir allerdings zu schlicht für SH, aber wie ist es mit der Skulptur davor? Und wenn meine Vermutungen sich bestätigen, dann ist wohl auch das BArch-Bild URV, denn da steht ja nichts von einer Genehmigung des Architekten?? --S[1] 13:02, 30. Mai 2009 (CEST)
- Ich frage mich sowieso, wie das BArch ein Bild von 1979 unter GFDL freigeben kann. Der Fotograf Reineke, Engelbert ist mit großer Wahrscheinlichkeit noch am Leben... Naja, der Bungalow selber hat jedenfalls keine SH, da braucht´s dann auch keine Freigabe des Architekten. Die Suklptur dürfte aber wohl ein geschütztes Kunstwerk sein. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:37, 31. Mai 2009 (CEST)
- Merke: Zweifle nie an der korrekten Freigabe von Bildern aus dem Bundesarchiv! --Marcela 00:47, 31. Mai 2009 (CEST)
- *räusper* Würde ich nie machen! *duckundwech* -- Chaddy · D·B - DÜP 00:50, 31. Mai 2009 (CEST)
- Ich auch nicht *auchweg* --Marcela 01:08, 31. Mai 2009 (CEST)
- *räusper* Würde ich nie machen! *duckundwech* -- Chaddy · D·B - DÜP 00:50, 31. Mai 2009 (CEST)
- Merke: Zweifle nie an der korrekten Freigabe von Bildern aus dem Bundesarchiv! --Marcela 00:47, 31. Mai 2009 (CEST)
Man dankt. Mich interessiert freilich weniger ob das BArch-Bild koscher ist, sondern inwieweit eigene Fotos zu verwerten sind. Dann müsste ich halt notfalls die Skulptur rausschneiden. was solls. --S[1] 01:11, 31. Mai 2009 (CEST)
- Ich kenne mich dort nicht aus. Ist das öffentlicher Raum? --Marcela 01:34, 31. Mai 2009 (CEST)
- Wie kommt ihr eigentlich darauf, der Bungalow, ein Werk
eines derdes bekanntesten Architekten der jungen Republik, das bereits nach vierzig Jahren unter Denkmalschutz gestellt wurde und (vermutlich) breit publiziert worden ist, habe keine Schöpfungshöhe? --Port (u*o)s 01:57, 31. Mai 2009 (CEST)- Architekten sind in Deutschland keine Künstler. Ich weiß, diese Aussage ist strittig. Aber solange Architekten in D automatisch bauvorlageberechtigt sind, vertrete ich diese Meinung auch bis vor Gericht. Wenn sie Künstler wären, würden sie nicht per Bauordnungen der Länder als bevorzugte Techniker eingeschätzt. Sie sind aber den Technikern (Ingenieuren) vorgestellt und damit entfällt der Künstler-Anspruch. Architekten haben technische Privilegien, die über denen von Ingenieuren liegen und damit sind sie Techniker und keine Künstler. Jedenfalls bis Europa-Recht gilt und sie ihre Position innehaben, wie sie seit Jahrhunderten in Europa gilt. --Marcela 02:19, 31. Mai 2009 (CEST)
- Das halte ich für eine recht krude Rechtsauffassung. Du darfst die natürlich auch gerne vor Gericht vertreten, wenn dich einmal jemand dorthin zerren sollte, aber ich vermute (IANAL), es geht hier um die Werkeigenschaft, nicht darum, ob jemand einen staatlich anerkanntes Kunst-Diplom gebaut hat, um Schöpfungshöhe für seine Werke zu erlangen. --Port (u*o)s 02:31, 31. Mai 2009 (CEST)
- Für mich ist das kein Werk --Marcela 02:38, 31. Mai 2009 (CEST)
- Das halte ich für eine recht krude Rechtsauffassung. Du darfst die natürlich auch gerne vor Gericht vertreten, wenn dich einmal jemand dorthin zerren sollte, aber ich vermute (IANAL), es geht hier um die Werkeigenschaft, nicht darum, ob jemand einen staatlich anerkanntes Kunst-Diplom gebaut hat, um Schöpfungshöhe für seine Werke zu erlangen. --Port (u*o)s 02:31, 31. Mai 2009 (CEST)
- Architekten sind in Deutschland keine Künstler. Ich weiß, diese Aussage ist strittig. Aber solange Architekten in D automatisch bauvorlageberechtigt sind, vertrete ich diese Meinung auch bis vor Gericht. Wenn sie Künstler wären, würden sie nicht per Bauordnungen der Länder als bevorzugte Techniker eingeschätzt. Sie sind aber den Technikern (Ingenieuren) vorgestellt und damit entfällt der Künstler-Anspruch. Architekten haben technische Privilegien, die über denen von Ingenieuren liegen und damit sind sie Techniker und keine Künstler. Jedenfalls bis Europa-Recht gilt und sie ihre Position innehaben, wie sie seit Jahrhunderten in Europa gilt. --Marcela 02:19, 31. Mai 2009 (CEST)
- Wie kommt ihr eigentlich darauf, der Bungalow, ein Werk
- Werk hin oder her, das Foto muss jedenfalls gelöscht werden (trotz BArch-Freigabe), wegen der Statue. Zumindest, wenn Panormafreiheit nicht greifen sollte. Alternativ könnte man die Statue auch wegschneiden, dann bleibt aber nur noch das halbe Foto übrig was auch nicht unbedingt sinnvoll ist... Und ein Beiwerk ist sie wohl auch nicht, dazu ist sie zu zentral im Bild.
- Weiß jemand genaueres über diese Statue? Wer hat sie erstellt? Ich nehme mal an, die ist noch nicht alt genug, sodass PD-alt (70 Jahre pma) greifen könnte... -- Chaddy · D·B - DÜP 04:01, 31. Mai 2009 (CEST)
- Im Kern geht es doch um die Panoramafreiheit, oder? Beim Kanzlerbungalow hat sich in den letzten Monaten etwas getan. Nachdem er von der Wüstenrot-Stiftung renoviert wurde (und in dieser Zeit nicht öffentlich zugänglich war), bietet nun die Stiftung Haus der Geschichte seit einigen Wochen regelmäßig Führungen durch das Haus und den dazugehörigen Park, –der auch zum Palais Schaumburg gehört− an. Zukünftig sollen dort wieder Konzerte und andere öffentliche Veranstaltungen stattfinden. Als vor kurzem 60 Jahre Grundgesetz in Bonn gefeiert wurde, bestand am 23.Mai die Möglichkeit, neben dem Palais Schaumburg und der Villa Hammerschmidt auch den Kanzlerbungalow zu besichtigen (die Grundstücke liegen alle nebeneinander an der Adenauerallee). Der Andrang war so groß, dass eine Stunde früher geöffnet werden musste, als ursprünglich geplant war; man konnte an diesem Tag also von 10 bis 20h dort Zugang bekommen. Der Bonner General-Anzeiger hat von 140.000 Besuchern des hierzu ausgerichteten Festes berichtet: [27], [28]. Ich betrachte den Bungalow und seinen Park damit als öffentlichen Raum und habe keine Schwierigkeiten mit der Abbildung des Parks und der dort befindlichen Kunstwerke. Mir war der Andrang dort bisher zu groß; ich werde aber in näherer Zukunft auch an einer Führung teilnehmen und hoffentlich die Gelegenheit bekommen, für den WP-Artikel ein paar aktuelle Fotos vor Ort zu machen. Zum Vergleich: ich habe das Bild bisher nicht verwendet; lade es aber jetzt mal auf Commons: anlässlich eines Tages der Offenen Tür habe ich am 31. August 2008 Fotos der Villa Hammerschmidt gemacht und im Artikel eingebunden. Dabei ist auch dieses Bild entstanden. Ich sehe keinen Grund, warum ich es nicht in der WP verwenden dürfte. Beste Grüße aus Bonn -- Sir James 07:05, 31. Mai 2009 (CEST)
Nachtrag: Inzwischen hat ein Benutzer meine Bildbeschreibung ergänzt; die Informationen zur Skulptur im Park der Villa Hammerschmidt lauten:Bronzeskulptur «Montana I» von Bernhard Heiliger aus dem Jahr 1968 (aufgestellt 1974). Ich vermute, dass die Skulptur vor dem Kanzlerbungalow (siehe obiges Foto aus den Beständen des Bundesarchivs) vom selben Künstler stammt. Gruß -- Sir James 07:47, 1. Jun. 2009 (CEST)
Nachtrag II: Der Künstler ist laut den Informationen auf www.bernhard-heiliger-stiftung.de und laut seines WP-Artikels im Jahre 1995 verstorben. Ergänzung: [29]-- Sir James 07:55, 1. Jun. 2009 (CEST)
Nachtrag III: Auf Commons liegt ein weiteres Bild aus dem Bundesarchiv, welches nur eine Plastik aus dem Park ohne die Villa Hammerschmidt selbst zeigt (s.o.). Es stammt von 1973; das Kunstwerk stand sogar nur temporär im dortigen Park. Gruß -- Sir James 08:23, 1. Jun. 2009 (CEST)
- Also nochmal zur Frage, ob das ein öffentlicher Raum ist: nach meinem bescheidenen Verständnis ist ein Raum, der für die Öffentlichkeit nur einmal die Woche im Rahmen von Führungen mit (vermutlich) begrenzter Teilnehmerzahl zugänglich ist, kein öffentlicher Raum i.S. der FOP, aber ich lasse mich ggf. gerne eines Besseren belehren. Wie dem auch sei mache ich mich mit der Kamera gleich mal auf den Weg zum Haus der Geschichte, und da schaumermal, ob das Gebäude irgendwie auch ohne die Skulptur zu erfassen ist, bzw. so, dass man diese noch relativ schmerzfrei wegschneiden kann. Danke nochmals für die Antworten. --S[1] 09:48, 31. Mai 2009 (CEST)
- Kunst ist, was von Fachkreisen als solche akzeptiert wird. Wenn der WP-Artikel zum Bungalow zutrifft (Paradebeispiel blabla) wird's auch ohne Skulptur schwierig. Bei den BA-Bildern gehen wir gemäß dem 3-Affen-Prinzip vor und nehmen an, dass das BA alle notwendigen Rechte besaß.-- Wiggum 14:47, 31. Mai 2009 (CEST)
- Naja, ein bissl nachbohren kann nicht schaden, es wäre nicht das erste BArch-Bild, das gelöscht wird. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:20, 31. Mai 2009 (CEST)
- Kunst ist, was von Fachkreisen als solche akzeptiert wird. Wenn der WP-Artikel zum Bungalow zutrifft (Paradebeispiel blabla) wird's auch ohne Skulptur schwierig. Bei den BA-Bildern gehen wir gemäß dem 3-Affen-Prinzip vor und nehmen an, dass das BA alle notwendigen Rechte besaß.-- Wiggum 14:47, 31. Mai 2009 (CEST)
- Also nochmal zur Frage, ob das ein öffentlicher Raum ist: nach meinem bescheidenen Verständnis ist ein Raum, der für die Öffentlichkeit nur einmal die Woche im Rahmen von Führungen mit (vermutlich) begrenzter Teilnehmerzahl zugänglich ist, kein öffentlicher Raum i.S. der FOP, aber ich lasse mich ggf. gerne eines Besseren belehren. Wie dem auch sei mache ich mich mit der Kamera gleich mal auf den Weg zum Haus der Geschichte, und da schaumermal, ob das Gebäude irgendwie auch ohne die Skulptur zu erfassen ist, bzw. so, dass man diese noch relativ schmerzfrei wegschneiden kann. Danke nochmals für die Antworten. --S[1] 09:48, 31. Mai 2009 (CEST)
Ein paar Fotos (ohne die Skulptur) habe ich jetzt eingetütet, bleiben noch die folgenden Bedenken:
1) Hat das Gebäude eine SH?
2) Falls ja, ist der wöchentlich im Rahmen von Führungen zugängliche Garten vielleicht entgegen meiner Vermutung als öffentlicher Raum zu verstehen?
3) Was ist mit Innenräumen? In der Besucherordnung steht zwar u.a., Fotografieren im Inneren des Bungalows sei „aus Gründen des Objektschutzes und Urheberrechtes nicht gestattet“, aber ist denn ein luxuriös möblierter, jedoch sonst keine Spuren von Kunst aufweisender Besprechungsraum in der Tat urheberrechtsgeschützt?
Fragen über Fragen... --S[1] 19:36, 31. Mai 2009 (CEST)
- Meine rein subjektive Meinung:
- ich verneine SH und würde auch ohne bedenken Fotos des Gebäudes unter Klarnamen hochladen
- auch Friedhöfe werden (manchmal) nachts abgeschlossen und gelten trotzdem als öffentlicher Raum. Ich würde es als öffentlich ansehen, wenn regelmäßig Zugang gewährt wird.
- Objektschutz halte ich für unbegründet und Überrest aus der Zeit, als die Regierung noch in Bonn war. Ob da im Inneren etwas schutzfähig ist, kann ich nicht einschätzen, reine Vermutung: das ist nur eine Behauptung.
- Was du nun tust, mußt du selbst einschätzen. Und andere Benutzer hier sehen es anders als ich. Was nun richtig ist, kann keiner von uns sagen. Es gibt keine vergleichbaren Fälle im Schricker und was ein Gericht entscheiden würde kann niemand vorhersehen. Abschließend eine nicht ganz saubere Bemerkung: Wikipedia wird keinen Ärger bekommen, wenn du die Bilder hochlädtst und sie behalten werden. Du riskierst ebenfalls nichts, weil dein Klarname wohl kaum durch Außenstehende ermittelbar ist. --Marcela 23:01, 31. Mai 2009 (CEST)
Hier nun zwei von den fünf Fotos:
-
Das Gebäude
-
Besprechungsraum
Wer mag, kann sich mal seine Meinung bilden, ob sowas Urheberschutz hat oder nicht. Keine Ahnung, was die sich beim Schreiben der Besucherordnung gedacht haben, aber die Personalien der Besucher nehmen die leider auch auf. --S[1] 23:47, 31. Mai 2009 (CEST)
- Autsch, die Stühle könnten von Alvar Aalto stammen, ich glaube mich an zumindest ähnliche Modelle zu erinnern. Die deckenbeleuchtung könnte man durchaus auch als künstlerisch ansehen. Ich bin bekannt dafür, daß ich SH recht niedrig ansetze, hier würde ich potentiell Probleme sehen. Mal sehen, was die anderen meinen. Bei der Außenaufnahme sehe ich keine Probleme. Auch wenn der Bau gewisse Ähnlichkeiten mit dem Barcelona-Pavillon hat, das hier wird schwerlich von Mies van der Rohe sein. --Marcela 00:08, 1. Jun. 2009 (CEST)
- Stimmt, Autsch ;) Hier noch der Rest zur allgemeinen Beurteilung:
-
Empfangsraum
-
Schlafzimmer
- Ob ein Schwimmbad wohl urheberrechtsgeschützt ist? ;O Na ja, an den Innenaufnahmen hänge ich auch wieder nicht so, daher können die von mir aus wieder wech, ärgerlich wäre es allerdings, wenn auch die Außenfotografie (inkl. BArch) in der Mottenkiste mitverschwinden müsste. --S[1] 00:25, 1. Jun. 2009 (CEST)
- Bei den 3 sehe ich kein urheberrechtliches Problem. Da du aber namentlich bekannt bist, besteht doch ein gewisses Risiko. Bitte noch andere Wortmeldungen! --Marcela 01:06, 1. Jun. 2009 (CEST)
- Die Stühle am Esstisch sehe ich jetzt nicht als wirklich künstlerische Schöpfung an, das sind halt normale Stühle. Die Deckenbeleuchtung könnte durchaus geschützt sein, geht hier aber IMHO als Beiwerk durch. Unsicher bin ich mir dagegen bei den Lederstühlen im Empfangsraum, die sind doch ziemlich im Fokus und möglicherweise schutzfähig. Ob du das Risiko eingehen willst, wenn denen dein Name bekannt ist, musst du selber wissen. Vielleicht wäre es clever gewesen, die Metadaten zu entfernen, sodass nicht direkt klar ist, bei welcher Führung du dabei warst. Wenn dich das nicht stört, hat deswegen aber hier sicher niemand was gegen die Bilder einzuwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 03:31, 1. Jun. 2009 (CEST)
- Was ich wohl so oder so machen müsste, außerdem sieht es für mich so aus, dass ich wohl nur das Außenfoto + das Schwimmbecken behalten werde. --S[1] 10:38, 1. Jun. 2009 (CEST)
- Ob ein Schwimmbad wohl urheberrechtsgeschützt ist? ;O Na ja, an den Innenaufnahmen hänge ich auch wieder nicht so, daher können die von mir aus wieder wech, ärgerlich wäre es allerdings, wenn auch die Außenfotografie (inkl. BArch) in der Mottenkiste mitverschwinden müsste. --S[1] 00:25, 1. Jun. 2009 (CEST)
Die "passt scho"-Mentalität ist verantwortungslos. Wir sollten Uploader wenigstens auf die möglichen Risiken hinweisen, besonders, wenn sie identifizierbar sind. Daher folgende Anmerkungen:
- Schöpfungshöhe I: Ein Repräsentationsbau wird wohl eher die notwendige individuelle Gestaltungskraft (vulgo Schöpfungshöhe) aufweisen als ein Reihenhaus.
- Schöpfungshöhe II: Auch Inneneinrichtungen können als Werke der Innenarchitektur geschützt sein. Ob das so ist hängt davon ab, ob die relevanten Fachkreise sie als solche ansehen. Diese Pi-mal-Daumen-Schöpfungshöhe-ja-oder-nein-Abschätzung funktioniert nur bei offensichtlichen Gebrauchsgegenständen gut, bei Logos z.B. haben wir auch Präzedenzfälle, an denen man sich orientieren kann. Für eine seriöse Beurteilung müsste man sich in der Kunstszene einigermaßen auskennen.
- Panoramafreiheit: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Besonderes ersterer Fall zeigt ja recht deutlich, dass die Panoramafreiheit im Zweifel einen Scheißdreck wert ist.
Grüße, -- Wiggum 12:28, 1. Jun. 2009 (CEST)
Ich denke, die Ausdrucksweise von Wiggum sollte hier nicht zur Regel werden. man kann auch ohne fäkale Kraftausdrücke argumentieren. Ich kann nicht sehen, dass es z.B. nötig war, http://archiv.twoday.net/search?q=panoramafr mit Exkrementen zu garnieren, obwohl dort deutliche Kritik an jüngeren Entwicklungen geübt wird. Meine Position war immer, dass wir in Fällen der Panoramafreiheit sehr großzügig sein sollten. Bei Inneneinrichtungen empfiehlt sich keine übervorsichtige Haltung, da eine Inneneinrichtung angewandte Kunst ist und daher die Hürde der SH erheblich höher --Historiograf 17:17, 1. Jun. 2009 (CEST)
- Deine Bemängelung meiner Ausdrucksweise muss ich mir direkt ausdrucken. ;-) Normativ sehe ich deine Anmerkungen zu 2./3. genauso, aber wie gesagt sollten wir die Uploader fairerweise auch darauf hinweisen, dass unsere Ansichten nicht unbedingt unumstößliche Wahrheiten sind.-- Wiggum 23:00, 2. Jun. 2009 (CEST)
- Um dem Fragenden abschließend eine Antwort zu geben (dies ist meine ganz subjektive Einschätzung): Ich persönlich würde Außenaufnahmen sowie das Schwimmbecken auch unter Klarnamen hochladen, bei den anderen Bildern würde ich mich scheuen. Ob das rechtlich wirklich sauber und angemessen ist, kann ich nicht abschließend einschätzen. --Marcela 23:08, 2. Jun. 2009 (CEST)
- Sind auch nur die Beiden übrig, ohne Metadaten versteht sich. (Falls jemand bearbeiten möchte: Originaldateien auf Anfrage erhältlich.) --S[1] 23:11, 2. Jun. 2009 (CEST)
- Um dem Fragenden abschließend eine Antwort zu geben (dies ist meine ganz subjektive Einschätzung): Ich persönlich würde Außenaufnahmen sowie das Schwimmbecken auch unter Klarnamen hochladen, bei den anderen Bildern würde ich mich scheuen. Ob das rechtlich wirklich sauber und angemessen ist, kann ich nicht abschließend einschätzen. --Marcela 23:08, 2. Jun. 2009 (CEST)
Datenbankkopie oder nicht?
Wenn ich eine Datenbank mit vielen diskreten Werten habe, die sich eigentlich als Kurvenschar darstellen ließen und diese Werte zur Erzeugung von Zwischenwerten im mehrdimensionalen Raum durch eine entsprechende polynome Näherungsfunktion im mehrdimensionalem Raum ersetzte, verletze ich das Urheberrecht oder geniese ich selbst Schutz aufgrund einer gewissen Schöpfungshöhe? Beispiel: 253,9; 261,8; 261,6; 265,2; 269,1; 278,8; 289,9; 309,6; 336,8; 370,1; 420; 471,1; ersetzt durch Y = 0,00250 * X^4 - 0,3180 * X^3 + 12,863 * X^2 - 211,474 * X + 1493,44 -- Dergi 23:51, 27. Mai 2009 (CEST)
- Mathematische Sachverhalte unterliegen nicht dem Urheberrecht, egal in welcher Form (diskrete Werte oder Funktionsvorschriften) sie vorliegen. --rtc 01:02, 28. Mai 2009 (CEST)
- Es geht nicht um die Formel, sondern darum, dass die Formel den Inhalt einer Datensammlung beschreibt. Weiterhin geht es mir weniger darum ein Urheberrecht zu erhalten, als vielmehr darum keines zu verletzen.-- Dergi 23:29, 30. Mai 2009 (CEST)
- Vielleicht solltest du mal Datenbankwerk lesen? Wie kommst du auf die Idee, es könnte sich um eine geschützte Datenbank handeln? --Historiograf 15:04, 3. Jun. 2009 (CEST)
- -1. es handelt sich um eine umfangreiche Tabelle, deren Werte nach statistischen Relevanzkriterien ausgewählt wurden. Eine systematische und methodische Anordnung und Auswahl lässt sich nicht leugnen UrHG §4. -2. Der Author veröffentlicht das Werk, verweißt aber zugleich auf das Urhebergesetz. Es stellt sich für mich somit die Frage, ob UrHG §3 eventuell wirksam ist. -- Dergi 23:08, 3. Jun. 2009 (CEST)
- Vielleicht solltest du mal Datenbankwerk lesen? Wie kommst du auf die Idee, es könnte sich um eine geschützte Datenbank handeln? --Historiograf 15:04, 3. Jun. 2009 (CEST)