Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/03
Bild
Ist die Datei:Logos an einer Raketenstufe.jpg korrekt lizensiert, oder hätte man den Baustein {{Bild-LogoSH}}
weglassen können.--Uwe W. 18:43, 1. Mär. 2009 (CET)
- Hallo Uwe, die Lizenzierung kann so bleiben. Anstelle von {{Bild-LogoSH}} hättest du in diesem Fall auch {{Logo}} nehmen können, aber das macht keinen großen Unterschied. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:32, 1. Mär. 2009 (CET)
- Doch, das macht schon einen Unterschied. Das solltest du aber eigentlich wissen... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:00, 2. Mär. 2009 (CET)
Nosferatu-Bilder auf Commons
Hallo Experten, gehe ich recht in der Annahme, dass die Screenshots von Nosferatu – Eine Symphonie des Grauens auf commons in de: nicht verwendet werden dürfen, da sie immer noch dem Copyright unterliegen? -- DieAlraune 20:07, 1. Mär. 2009 (CET)
- Der Regiesseur ist 1931 gestorben, die Kameramänner 1950 und 1958. Wer noch Urheberrechte innehat ist bei Spielfilmen nicht wirklich eindeutig einzuschätzen. Also besteht noch Urheberrechtsschutz. Der Copyright-Status ist etwas anders, nach US-Recht ist Copyright abgelaufebn, deshalb werden wohl solche Bilder auf Commons geduldet. Ich würde mal das ZDF kontaktieren, wenn die den Film neu aufgelegt haben, müssen sie ja die Urheberrechtsinhaber (Erben) kontaktiert haben. --Marcela 20:30, 1. Mär. 2009 (CET)
- Auch Commons läuft gerade unter Commons:Deletion requests/File:NosferatuShadow.jpg eine Löschdiskussion zu einem Nosferatu-Screenshot, deren Ergebnis dann wohl auch für alle anderen Bilder aus dem Film gelten wird. IMHO müßte das Bild gelöscht werden, da der Film hier - im Gegensatz zu den USA - noch geschützt ist. --Kam Solusar 21:08, 1. Mär. 2009 (CET)
- Einer der entscheidenden Punkte ist sicher, wem man Urheberrechte zugesteht. Ich lese mal nach, was Schricker dazu sagt. --Marcela 22:45, 1. Mär. 2009 (CET)
- Steht in § 65 Urhg --Isderion 23:12, 1. Mär. 2009 (CET)
- Jein :-( Darf ein Standbild benutzt werden, wenn nur der Komponist noch keine 70 Jahre tot ist? Da gab es verschiedene Auffassungen von Gerichten. Nach nem Motto: Gesmatkunstwerk oder teilbar? --Marcela 23:32, 1. Mär. 2009 (CET)
- Bei "Nosferatu" sind ausser den Kameramännern viele weitere wichtige Beteiligte noch nicht seit 70 Jahren verstorben. U.a. der Drehbuchautor (Henrik Galeen, verstorben 1949), ohne welchen es die Standbilder in dieser Form wohl auch nicht gegeben hätte; schliesslich stammen von ihm die Anweisungen, welche den Bildern letztlich zugrundeliegen - da könnte sowas wie "Nosferatu geht eine Treppe hoch, man sieht nur seinen Schatten" stehen. Daher gehe ich von einem urheberrechtlichen Schutz in Deutschland aus, d.h. Bilder aus "Nosferatu" sollten auch auf Commons gelöscht werden, da nach Commons-Richtlinien Bilder sowohl in ihrem Ursprungsland als auch in den USA frei sein müssen. Aber Löschanträge werden auf Commons eben manchmal erst nach etlichen Monaten entschieden. Gestumblindi 00:44, 2. Mär. 2009 (CET)
- Bei den Schattenbildern würde ich sogar soweit gehen, den(m) Beleuchter(n) eine Miturheberschaft zuzusprechen. Ich sehe auch kaum eine Chance, solche Bilder verwenden zu können. Selbst das Nachstellen und selbst-fotografieren geht nicht. Aber vielleicht weiß ja das ZDF mehr...? --Marcela 00:48, 2. Mär. 2009 (CET)
- Bei "Nosferatu" sind ausser den Kameramännern viele weitere wichtige Beteiligte noch nicht seit 70 Jahren verstorben. U.a. der Drehbuchautor (Henrik Galeen, verstorben 1949), ohne welchen es die Standbilder in dieser Form wohl auch nicht gegeben hätte; schliesslich stammen von ihm die Anweisungen, welche den Bildern letztlich zugrundeliegen - da könnte sowas wie "Nosferatu geht eine Treppe hoch, man sieht nur seinen Schatten" stehen. Daher gehe ich von einem urheberrechtlichen Schutz in Deutschland aus, d.h. Bilder aus "Nosferatu" sollten auch auf Commons gelöscht werden, da nach Commons-Richtlinien Bilder sowohl in ihrem Ursprungsland als auch in den USA frei sein müssen. Aber Löschanträge werden auf Commons eben manchmal erst nach etlichen Monaten entschieden. Gestumblindi 00:44, 2. Mär. 2009 (CET)
- Jein :-( Darf ein Standbild benutzt werden, wenn nur der Komponist noch keine 70 Jahre tot ist? Da gab es verschiedene Auffassungen von Gerichten. Nach nem Motto: Gesmatkunstwerk oder teilbar? --Marcela 23:32, 1. Mär. 2009 (CET)
- Steht in § 65 Urhg --Isderion 23:12, 1. Mär. 2009 (CET)
- Einer der entscheidenden Punkte ist sicher, wem man Urheberrechte zugesteht. Ich lese mal nach, was Schricker dazu sagt. --Marcela 22:45, 1. Mär. 2009 (CET)
Vielen Dank für eure Antworten, das ist schon so, wie ich erwartet/befürchtet habe. Wg. den Urheberrechten werde ich mal die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung anschreiben; die sollten es wissen, da sie ja wohl die die Verwertungsrechte haben. --DieAlraune 10:45, 2. Mär. 2009 (CET)
- Die DEFA soll zu Vorwende-Zeiten Rechte an Standbildern erworben haben. Ich weiß noch nicht von wem und wofür, ich bin dran. --Marcela 23:45, 2. Mär. 2009 (CET)
Unterschrift
Hallo! :)
Ich habe es spontan nicht bei der FAQ gefunden, deswegen hier die Frage - ich hab versucht, mich ein bisschen einzulesen, was das Thema "Unterschriften" angeht und glaube zu verstehen, dass man sie urheberrechtlich nicht schützen kann. Heißt das, dass man sie hochladen kann, wie bei Logos oder Liste o.ä. die die Schöpfungshöhe nicht erreichen? Mir geht es konrekt um die Unterschrift auf dieser Seite: [1] (gleich ganz oben :)) Danke für die Hilfe! :) Schöne Grüße, --Eyvind 22:07, 1. Mär. 2009 (CET)
- Die häufig gestellten Fragen sind ja auch für Anfänger. Fortgeschrittene Benutzer schauen natürlich unter Wikipedia:Bildrechte (bzw. in deinem Fall unter Wikipedia:BR#Autogramme) nach. ;) --Isderion 22:18, 1. Mär. 2009 (CET)
- ohu ... vielen Dank. :) - "können aber Persönlichkeitsrechten unterliegen" - was heißt das genau? Ich kann mir meine Frage leider immer noch nicht selbst beantworten :/ --Eyvind 22:42, 1. Mär. 2009 (CET)
- Das ist eine gute Frage, die uns sicher Benutzer:Ralf Roletschek beantworten kann, der den entsprechenden Halbsatz mit diesem Edit eingefügt hat. In dieser Form ist der Satz ein wenig nebulös... --Isderion 22:50, 1. Mär. 2009 (CET)
- Die Nutzung eines solchen Bildes ist eingeschränkt. Ist doch eigentlich selbstverständlich? Man darf keine selbstgebastelten Autogrammkarten herstellen oder die Unterschrift anderwertig mißbrauchen. --Marcela 22:54, 1. Mär. 2009 (CET)
- Das man mit fremden Unterschriften keinen Unsinn anstellen soll ist klar. Nicht klar ist allerdings, dass das mit dem Halbsatz "können jedoch Persönlichkeitsrechten unterliegen." gemeint ist, vorallem da das Persönlichkeitsrecht ja ein relativ weites Feld ist. Da wir hier Unterschriten ja nur zeigen und somit keinen Unsinn damit anstellen, können wir ihn imho wieder herausnehmen, da er wohl in dieser Form eher zur Verunsicherung beiträgt. --Isderion 23:10, 1. Mär. 2009 (CET)
- Der Zusatz stammt ursprünglich von Histo, ich hab das nur wieder reingenommen weil ich meine, daß es wichtig ist, das zu vermerken. Was heißt eigentlich, ich wohne hier? tztz ;) --Marcela 23:29, 1. Mär. 2009 (CET)
- d.h. ich mach einen Keine-Schöpfungshöhe-erreicht-Kästchen drunter und das geht dann erstmal? :) --Eyvind 23:20, 1. Mär. 2009 (CET)
- Ja, richtig. --Marcela 23:27, 1. Mär. 2009 (CET)
- Das man mit fremden Unterschriften keinen Unsinn anstellen soll ist klar. Nicht klar ist allerdings, dass das mit dem Halbsatz "können jedoch Persönlichkeitsrechten unterliegen." gemeint ist, vorallem da das Persönlichkeitsrecht ja ein relativ weites Feld ist. Da wir hier Unterschriten ja nur zeigen und somit keinen Unsinn damit anstellen, können wir ihn imho wieder herausnehmen, da er wohl in dieser Form eher zur Verunsicherung beiträgt. --Isderion 23:10, 1. Mär. 2009 (CET)
- Die Nutzung eines solchen Bildes ist eingeschränkt. Ist doch eigentlich selbstverständlich? Man darf keine selbstgebastelten Autogrammkarten herstellen oder die Unterschrift anderwertig mißbrauchen. --Marcela 22:54, 1. Mär. 2009 (CET)
- Das ist eine gute Frage, die uns sicher Benutzer:Ralf Roletschek beantworten kann, der den entsprechenden Halbsatz mit diesem Edit eingefügt hat. In dieser Form ist der Satz ein wenig nebulös... --Isderion 22:50, 1. Mär. 2009 (CET)
- ohu ... vielen Dank. :) - "können aber Persönlichkeitsrechten unterliegen" - was heißt das genau? Ich kann mir meine Frage leider immer noch nicht selbst beantworten :/ --Eyvind 22:42, 1. Mär. 2009 (CET)
Ich kann mich nicht daran erinnern, das mit den Persönlichkeitsrechten geschrieben zu haben, lasse mich aber eines besseren belehren. --Historiograf 17:21, 2. Mär. 2009 (CET)
- Nein? Dann irre ich. Sag, was damit geschehen soll! --Marcela 23:43, 2. Mär. 2009 (CET)
Abbildungen Inselbiogeographie
Ich spiele mit dem Gedanken, den Artikel Inselbiogeographie zu überarbeiten. Dazu wären einige Abbildungen sinnvoll, die erstmals in folgender Publikation veröffenticht wurden: Robert H. MacArthur, Edward O. Wilson: The Theory of Island Biogeography. Princeton University Press, Princeton 1967. Ein Beispiel findet sich hier. Die Originalgrafiken zu übernehmen kommt wohl nicht in Frage, einerseits wegen den Urheberrechten, andererseits, weil sie qualitativ nicht so berauschend und obendrein auf Englisch sind.
Daher meine Frage: Ist es rechtlich gesehen möglich, diese Grafiken selbst neu, auf deutsch und ggf. mit weiteren Anpassungen unter Nennung der Quelle anzufertigen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Eigentlich handelt es sich ja "nur" um ein paar Kurven in einem Koordinatensystem, aber es stecken schon einige theoretische Überlegungen dahinter. --El Grafo 00:06, 2. Mär. 2009 (CET)
- Ich sehe da keine Schöpfungshöhe. Insofern besteht da kein Problem und rein rechtlich könntest du auch die Originale nehmen.
- Allerdings ist das ein wissenschaftliches Werk und da ist die Frage der Schöpfungshöhe umstritten... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:34, 2. Mär. 2009 (CET)
- Das ist eine simpelste Darstellung von Daten als Graph. Ich wage mal zu behaupten, dass die auch in einer wissenschaftlichen Arbeit nicht geschützt ist, schließlich gibt es nicht soo viele Möglichkeiten, diese Daten als 2D x-y-Graph darzustellen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:56, 2. Mär. 2009 (CET)
- Hmmm, besten Dank schonmal. Unter Schöpfungshöhe#Wissenschaft heiß es :"Bei wissenschaftlichen Texten ist nicht der Inhalt geschützt, also die Theorien und Erkenntnisse, sondern die Art der Darstellung." Dazu zwei Ergänzungen:
- 1) Es handelt sich hier nicht um die Darstellung konkreter Daten, sondern um Abbildungen, die eine Theorie verdeutlichen sollen. Das o.g. Werk ist nicht in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht. Es besteht aus ca. 200 Seiten und wurde von Princeton University Press mit dem Vermerk all rights reserved veröffentlicht.
- 2) In einigen der Abbildungen sind zusätzlich zu diesen Kurven Zeichnungen enthalten. Ein leider nicht sehr gutes Beispiel findet sich hier. Im Prinzip sind das Skizzen von Inseln unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlichem Abstand zum Festland. Jeder dieser Inseln entspricht eine Kurve. O.g. Beispiel ist afaik das einzige im Web, dass diese Zeichnungen (in stark Veränderter Form) beinhaltet; die Abbildungen ohne Inseln findet man weitaus öfter. Sehe ich das richtig, dass ich auf der sicheren Seite wäre, wenn ich mich auf die Kurven beschränke, und statt der Zeichnungen erklärenden Text verwende? Grüße, --El Grafo 12:55, 2. Mär. 2009 (CET)
- Ich sehe keine Schöpfungshöhe und somit kein Problem, die Zeichnungen nachzuempfinden. --Marcela 13:57, 2. Mär. 2009 (CET)
- Das ist eine simpelste Darstellung von Daten als Graph. Ich wage mal zu behaupten, dass die auch in einer wissenschaftlichen Arbeit nicht geschützt ist, schließlich gibt es nicht soo viele Möglichkeiten, diese Daten als 2D x-y-Graph darzustellen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:56, 2. Mär. 2009 (CET)
Ob irgendwo All rights reserved dransteht, ist absolut irrelevant. Fakten und anderes, was nicht geschützt ist (z.B. Gemeinfreies) wird von solchen Rechtevorbehalten nie erfasst. Wissenschaftliche Theorien sind nicht schützbar, daher sind auch Abbildungen, die diese Theorie verdeutlichen sollen, hinsichtlich ihres Theoriegehalts nicht schützbar, sondern nur in der konkreten Gestaltung. Kann man mit gängigen Darstellungsmitteln den Theoriegehalt nur in der Weise darstellen, wie er in dem Buch vorliegt, folgt daraus, dass auch die Darstellung nicht geschützt sein kann. Irgendwo erwarte ich, dass man auch mal sein Hirn einschaltet. Wenn Fakten und Theorien nicht schützbar sind, kann es doch schon denklogisch nicht sein, dass ein Schutz von Fakten und Theorien über die Darstellung erfolgt, wenn kein Gestaltungsspielraum gemäß den Darstellungskonventionen der Disziplin besteht --Historiograf 17:26, 2. Mär. 2009 (CET)
- Hallo! Den vorletzten Satz hättest du dir sparen können, so einfach ist die Sache nämlich nicht. Abgesehen von den Kurven gibt es da sehr wohl einen Gestaltungsspielraum, der bei dem zweiten von mir genannten Link auch genutzt wurde (was man natürlich nur wissen kann, wenn man die Originale kennt) - genau darum habe ich mir Gedanken gemacht. Ich habe in diesen Sachen nicht viel Erfahrung, und da ich am Ende unsicher war habe ich hier nachgefragt. Dazu war diese Seite doch da, oder? Ich denke, ich weiß nun, wie ich vorzugehen habe, aber ehrlich gesagt ist mir die Lust dazu im Moment etwas vergangen. Trotzdem vielen Dank für die Hinweise, --El Grafo 22:18, 2. Mär. 2009 (CET)
- Mach dir nichts draus, bei Histo muss man ein etwas dickeres Fell haben... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:24, 2. Mär. 2009 (CET)
MainArena
Zur MainArena scheint es im Moment bis auf das Panoramabild noch kein Foto zu geben, wo sie "in Betrieb" ist. Auf Flickr hab ich (nachdem ich vor wenigen Wochen endlich gelernt hab, wie ich als Normalsterblicher Flickrbilder auf Commons hochladen kann) einige Bilder unter CC-Lizenzen entdeckt, zum Beispiel dieses oder dieses. Meine Frage wäre jetzt, ob es statthaft ist, diese auf Commons hochzuladen, wenn da ein Fernsehbild drauf zu sehen ist (das ja als solches sicher unter urheberrechtlichem Schutz steht)? (und wo ich grad schon mal dabei bin: zuletzt hab ich Datei:Fahrplan Togo-Schweiz.jpg und Datei:Need a bed.jpg auf Commons übertragen, die müssten doch, auch wenn da das WM-Logo und im ersten Fall das der Bahn drauf zu sehen sind, rechtlich ok sein, wegen Beiwerk und mangelnder Schöpfungshöhe und so?) --slg 00:06, 3. Mär. 2009 (CET)
- das hier ist kein fernsehbild, sondern meines erachtens eine direktübertragung irgendwelcher spielchen auf diesem fanfest. damit dürfte das dahingehend unproblematisch sein. --JD {æ} 00:17, 3. Mär. 2009 (CET)
Bild:Harper's Weekly - John Bull's Neutrality, 1862.jpg, Bild:The Rebel Chivalry, Harper's Weekly 1862.jpg
: Die Datei wird in der Beschreibung als gemeinfrei angegeben, weil ihre urheberrechtliche - beginnend ab 1862 - Schutzfrist abgelaufen ist. In der Quelle wird jedoch ein Copyright von 1998 - 1999 angegeben.
: Die Datei wird in der Beschreibung als gemeinfrei angegeben, weil ihre urheberrechtliche - beginnend ab 1862 - Schutzfrist abgelaufen ist. In der Quelle wird jedoch ein Copyright von 2003 - 2008 angegeben.
Ich war bis jetzt der Auffassung, dass das Copyright, das auf der Seite der Quelle angegeben ist, die abgelaufene urheberrechtliche Schutzfrist außer Kraft setzt. Ich würde mich freuen, wenn das nicht zutrifft und diese und ähnliche Dateien gemeinfrei wären. -- Edmund 22:07, 2. Mär. 2009 (CET)
- Die Dateien liegen auf Commons, also bist du hier eigentlich verkehrt. Aber gut... Der Urheber des ersten Bildes, John McLenan, ist 1866 verstorben. Da das Urheberrecht sowohl nach deutschem, als auch amerikanischen Recht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers abläuft, ist die Datei also längst gemeinfrei. Es ist danach nicht mehr möglich, nochmal ein Urheberrecht bzw. Copyright darauf zu erheben.
- Beim anderen Bild ist der Urheber unbekannt. Allerdings ist das Bild von 1862. Deshalb ist die Wahrscheinlichtkeit, dass der Urheber vor über 70 Jahren verstorben ist, natürlich sehr hoch. Hier auf de-WP würden wir dafür die Ausnahmeregelung PD-alt-100 verwenden. Auf den Commons ist das Bild aber dank amerikanischem Recht sicher verwendbar, da es vor 1923 veröffentlicht wurde. Nach amerikanischen Recht sind solche Bilder public domain.
- Kurzum: Beide Bilder sind sowohl nach de-WP-Maßstäben, als auch nach Commons-Maßstäben völlig in Ordnung. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:22, 2. Mär. 2009 (CET)
- Naja, auf Commons gibts Admins, die 150 Jahre pma fordern, also ist die Aussage zu relativieren: Nach rechtlichen Maßstäben der USA und europäischer Staaten sind die Bilder ok - auf .de sind sie sicher, auf Commons kann man aber mitunter Überraschungen erleben ;) --Marcela 23:40, 2. Mär. 2009 (CET)
- Siehe dazu Benutzer_Diskussion:Cecil#Commons_-_Wahl_einer_Lizenz_3.3.09 - also lieber hier auf .de --Marcela 11:28, 3. Mär. 2009 (CET)
- Naja, auf Commons gibts Admins, die 150 Jahre pma fordern, also ist die Aussage zu relativieren: Nach rechtlichen Maßstäben der USA und europäischer Staaten sind die Bilder ok - auf .de sind sie sicher, auf Commons kann man aber mitunter Überraschungen erleben ;) --Marcela 23:40, 2. Mär. 2009 (CET)
Fotos von Spielmaterial
Ich habe auf meiner Platte ein paar Fotos von (realen) Spielsituationen von relevanten (also mit Artikel hier) Brett- und Kartenspielen. Lohnt sich die Mühe, die nach für Artikel brauchbaren Bildern zu durchsuchen? Ich hätte da z.B. einen Schnappschuss von einer Kartenhand von Wizard_(Spiel), auf dem die Spielkarten teilweise durch andere Karten und Finger verdeckt sind. --Erastophanes 10:50, 3. Mär. 2009 (CET)
- Die Karten haben Schöpfungshöhe und sind somit urheberrechtlich geschützt und dürfen hier deshalb ohne Genehmigung des Verlages nicht abgebildert werden in welcher Form auch immer. --Micha 10:54, 3. Mär. 2009 (CET) Ps. Spielmaterial ohne Schöpfungshöhe kann man abbilden, gibt es aber eher selten. Triominos z.B.
- Vielen Dank. --Erastophanes 13:53, 3. Mär. 2009 (CET)
Zeichnung auf Postkarte 1919
Ich grüble nun schon eine Weile, ob ich dieses Bild (in besserer Qualität) hochladen könnte. Es handelt sich um eine Postkarte aus dem Jahr 1919, es zeigt den „Grundbau“ des Klosters Ettal um 1331, genauer eine Rekonstruktion des gotischen Baus. Geschaffen wurden Rekonstruktion und Bild von einem Dr. Karl Grewing, über den ich allerdings überhaupt nichts herausfinden konnte. Das Bild weist wohl SH auf, nur wie verfährt man mit einem Urheber, über den man nichts weiß außer das Schöpfungsjahr? Gilt dann die 100-Jahre-Regel? --Paulae 20:42, 3. Mär. 2009 (CET)
- Wir verwenden diese Regelung; d. h., wenn du eine gute Quelle hast, die bestätigt, dass die Karte von vor 1923 ist und kein Todesdatum des Urhebers auffindbar ist, darfst du das Bild mit dem Lizenzbaustein Bild-PD-alt-1923 hochladen. Grüße, Ireas (+/-) 21:37, 3. Mär. 2009 (CET)
- Achso, WP:DÜP/1923 kannst du dir auch noch anschauen. Ireas (+/-) 21:48, 3. Mär. 2009 (CET)
- Danke für die schnelle Antwort. Habe gleich mal an die Uni Frankfurt eine Lebensdatenanfrage über QuP geschickt. Vielleicht finden die ja mehr heraus. --Paulae 22:20, 3. Mär. 2009 (CET)
Mosambikanische Autoren
Ich schreibe derzeit an einem Artikel über Mosambikanische Literatur und würde gerne ein paar Autorenporträts in den Artikel einfügen. Nun sind Bilder aus Mosambik erstens rar und zweitens auch schwierig, den Urheber zu bestimmen. Wenn nun auf folgender Seite [2] folgendes Bild zu finden ist [3], mir der Webmaster der Seite aber nicht sagen kann, wer das Bild gemacht hat, er selbst es aber gemeinfrei zur Verfügung stellen würde, wie sieht das dann aus? So ähnlich stellt sich die Situation nämlich praktisch bei allen verfügbaren Bildern dar... Muss man, wenn die Autorenrechte ungeklärt sind, immer davon ausgehen, dass es sich um eine potentielle URV handelt und daher vom Upload Abstand nehmen? Das wäre natürlich sehr schade, weil dann eine Menge toller Fotos, die so durch den Äther geistern und auf die wahrscheinlich niemand Ansprüche erhebt (wie auch) dann nicht zu verwerten wären. -- Wolfhardt 23:13, 3. Mär. 2009 (CET)
- "Muss man, wenn die Autorenrechte ungeklärt sind, immer davon ausgehen, dass es sich um eine potentielle URV handelt und daher vom Upload Abstand nehmen?" - Bei Autoren des 20. Jahrhunderts normalerweise schon. Das Beispiel zeigt ja offenbar einen, der 1929 geboren ist, als älteren Mann, es ist also ausgeschlossen, dass der Fotograf schon seit 70 Jahren tot ist. Allerdings weiss ich nichts vom Urheberrecht in Mosambik; Commons:Help_desk/Archives/2008Jul#Mozambican_politician sagt, dass Mosambik 70 Jahre p.m.a. hat, es wird aber die Frage gestellt, ob das entsprechende Gesetz von 2001 auch rückwirkend gelte (und wenn nein, was galt vorher? - ich weiss es nicht). Gestumblindi 23:32, 3. Mär. 2009 (CET)
URV in Neoliberalismus?
Hi, es wäre schön, wenn sich mal jemand die angebliche URV in Neoliberalismus ansehen könnte. Näheres unter Wikipedia:Versionslöschungen#3. März. Vielen Dank und Gruß --Engie 00:56, 4. Mär. 2009 (CET)
Frage zu Screenshots
Generell ist es nicht möglich screenshots einer amerikanischen serie hochzuladen? Nur um mich noch einmal zu vergewissern: ich kann es hochladen, nur als fair use, das widerum in der d wiki nicht verwendet werden darf? wenn allerdings eine us-behörde an den dreharbeiten beteiligt war, ist es dann "(mit)arbeit einer us-behörde"? oder beides? die us-armee hat im obigen beispiel material und personal zu verfügung gestellt, der rest kam vom history channel.-88.64.120.138 12:53, 1. Mär. 2009 (CET)
- In der deutschen Wikipedia und auf Commons kannst du im Normalfall keine Screenshots von Fernsehserien hochladen. Auf en.wikipedia.org wird Fair Use von geschütztem, nicht unter einer freien Lizenz stehenden Material zwar akzeptiert, ist aber auch nur dann erwünscht, wenn zur Illustration eines bestimmten Artikels wirklich wichtig - siehe en:Wikipedia:Non-free content. Dort kannst du einen solchen Screenshot also unter Umständen hochladen, vorausgesetzt, du begründest, wo und warum das Bild in der englischen WP als "Fair use" eingesetzt werden soll (en:Wikipedia:Non-free use rationale guideline). Ein Werk, das Leute vom History Channel mit Material und Personal der US-Armee geschaffen haben, wird wohl kaum als Werk der Regierung der Vereinigten Staaten gelten. Gestumblindi 15:56, 1. Mär. 2009 (CET)
- Aus Deutschland darfst Du urheberrechtlich geschütztes Material auch nicht auf einen ausländischen Server hochladen. Der vorstehende Beitrag suggeriert, daß genau dies via en-Wikipedia erlaubt sei. Nein, ist es nicht. --95.119.87.123 22:39, 4. Mär. 2009 (CET)
Die Datei Datei:Futurama logo.jpg verwende ich für einen Babelbaustein (Benutzer:Stauba/Vorlage:Futurama). Nun wurde ich von einem anderen Benutzer darauf hingewiesen, dass eine solche Verwendung möglicherweise nicht zulässig ist da es im Lizenzbaustein heißt: „Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden.“ Da ich mich mit dem Urheberrecht nicht besonders gut auskenne wollte ich zur Sicherheit nachfragen ob eine Verwendung in einem Babelbaustein zulässig ist oder nicht. --Gruß Stauba 16:02, 4. Mär. 2009 (CET)
- Urheberrechtlich ist es unbedenklich, markenrechtlich kann es theoretisch Probleme bedeuten. Wenn du sicher gehen willst, fragst du den Inhaber der Markenrechte. --Marcela 16:07, 4. Mär. 2009 (CET)
- In aller Regel gibt es dabei keine Probleme. Schließlich ist es ja gerade der Sinn dieser "Marken" gezeigt zu werden und einprägsam zu sein. Müssen jetzt alle Nike- und Adidas-Träger nachfragen ob sie das Logo auf ihrem Schuh oder T-Shirt tragen dürfen? Ich denke nicht. Solange du das Logo nicht entstellst oder mit falschen Tatsachen/Beleidigungen/Vorwürfen in Verbindung bringst, sollte es keinerlei Probleme geben. Alles andere ist Schwarzmalerei und die Horrorversion des Rechtssystems. Ich glaube nicht, das sich ein Richter darauf einlassen würde. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 16:11, 4. Mär. 2009 (CET)
- (BK) Ich kann mir auch keine markenrechtlichen Probleme vorstellen. Diese ergäben sich nur dann, wenn er etwas anderes darunter verkaufen oder vertreiben würde. Wenn er es als Fan dieser Serie ein Babel bastelt, wird „Futurama“ markenrechtl. korrekt verwendet. Und da keine kopierrechtlichen (= urheberrechtl.) Bedenken bestehen, darf er es auch ins Babel „kopieren“. --Micha 16:12, 4. Mär. 2009 (CET)
- Ihr habt natürlich Recht. Aber wenn schon direkt danach gefragt wird müssen wir auch sagen, daß es probleme geben könnte, wenn man ein fremdes Logo führt. Ob hier ein Führen vorliegt wage ich nicht einzuschätzen. --Marcela 16:40, 4. Mär. 2009 (CET)
- Wenn ich das richtig sehe, dann geht es bei den Urheberrechtsproblemen ja auch darum, dass die Wikipedia im Prinzip auch von Dritten verwertet werden darf. D.h. dass Dritte mit dem Futurama-Logo im Artikel ihr Produkt verkaufen und daraus Profit ziehen. Daher die Beschränkung auf enzyklopädische Zwecke in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln. Anders scheint es mir zu sein, wenn man auf seiner WP-Benutzerseite das Logo verwendet. Denn die dient doch, wenn ich das richtig sehe, zu keinerlei Verkaufszwecken, und sie wird auch nicht von Dritten verwendet, um Profit zu machen, oder? Demnach müsste das, wie Micha sagt, als Fan-Verwendung durchgehen. --Emkaer 17:04, 4. Mär. 2009 (CET)
- Ihr habt natürlich Recht. Aber wenn schon direkt danach gefragt wird müssen wir auch sagen, daß es probleme geben könnte, wenn man ein fremdes Logo führt. Ob hier ein Führen vorliegt wage ich nicht einzuschätzen. --Marcela 16:40, 4. Mär. 2009 (CET)
Vielen Dank an alle für die Aufschlussreichen Antworten. --Gruß Stauba 19:17, 4. Mär. 2009 (CET)
Thematik wurde erst kürzlich diskutiert, siehe hier. --Isderion 00:34, 5. Mär. 2009 (CET)
Hallo!
Ich arbeite am verlinkten Artikel und würde gerne für die Infobox das Logo des Rollenspiels hochladen. Es handelt sich um den bloßen Schriftzug (gold auf weißem Grund) "The Lord of the Rings Roleplaying Game" in der Schriftart, die auch die Herr-der-Ringe-Filmtrilogie verwendete (siehe hier), sowie in der entsprechenden Anordnung der Worte übereinander. Der Schriftzug/das Logo des Rollenspiels ist hier zu sehen, als Upload hätte ich eine Datei ohne den Buchumschlag als Hintergrund.
Die Frage: ist das urheberrechtlich möglich, wenn ja, mit welcher Lizenz? PD wegen mangelnder Schöpfungshöhe?
Schöne Grüße --Emkaer 14:57, 4. Mär. 2009 (CET)
- Jop kannste hochladen mit Lizenzbaustein {{Bild-LogoSH}} jodo 15:02, 4. Mär. 2009 (CET)
- Danke sehr! Ich hab's hochgeladen. Hier: Datei:The Lord of the Rings Roleplaying Game.jpg. Schaut noch jemand drauf? --Emkaer 16:14, 4. Mär. 2009 (CET)
- Ich habe mal noch die Lizenz eingefügt. --Marcela 23:34, 5. Mär. 2009 (CET)
- Danke schön. Isderion war wohl anderer Meinung.[4] Ich kann's nicht nachvollziehen, was für oder gegen die Lizenz "Bild-PD-Schöpfungshöhe" spricht. --Emkaer 02:23, 6. Mär. 2009 (CET)
- Ich habe mal noch die Lizenz eingefügt. --Marcela 23:34, 5. Mär. 2009 (CET)
- Danke sehr! Ich hab's hochgeladen. Hier: Datei:The Lord of the Rings Roleplaying Game.jpg. Schaut noch jemand drauf? --Emkaer 16:14, 4. Mär. 2009 (CET)
- So wie's nach meinem Revert ist, ist es völlig ok. Die Aktion von Ralf verstößt ja wohl gegen Störe Wikipedia nicht, um etwas zu beweisen. Bilder mit dem Lizenzbaustein LogoSH soll nicht mit "keine Schöpfungshöhe" gekennzeichnet werden (guckst du Wikipedia:LFB#Weitere_Lizenzen: "nicht in Kombination mit anderen Lizenzbausteinen"); das wurde auch erst kürzlich wieder diskutiert (siehe hier). Und wenn Ralf gerne nervt, dann kann er das tun :). Kein Grund jetzt gegen eine seit längerer Zeit vorhandene und kürzlich bestätigte Richtlinie zu verstoßen... --Isderion 02:45, 6. Mär. 2009 (CET)
Fotos von Fußballspielern im Stadion während des Spiels
Irgendwelche rechtlichen Bedenken? (D/CH)--Zenit 01:06, 5. Mär. 2009 (CET)
- Du meinst im Sinne vom Recht am eigenen Bild? Sicherlich nicht, wer in einem Fußballstadion mit Zuschauern spielt, muss durchaus damit rechnen, fotografiert zu werden. Davon abgesehen sind manche Fußballspieler ohnehin zumindest relative Personen der Zeitgeschichte. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 03:03, 5. Mär. 2009 (CET)
- Ich meinte eher von wegen AGB des betreffenden Fussballklubs, der was dagegeben haben könnte, wenn man in seinem Stadtion fotografiert... könnte da irgendwo was sein?--Zenit 16:35, 5. Mär. 2009 (CET)
- Ganz klar unproblematisch, da der Fussballspieler damit ja angekündigt und bewust an die Öffentlichkeit tritt. Allerdings kann er natürlich immer noch gegen eine negative Darstellung vorgehen (z.B wenn er wärend dem Spiel die Hose verlieren würde, und das Foto genau diese Situation abbildet). Aber ein Regelbild ist völlig unproblematisch. Udn das mit dem Fotoverbot ist kein Urheberrechts- oder Persönlichkeitrecht-Problem, sondern höchsten ein Verstoss gegen das Hausrecht. Sprich nur der Fotograf nicht aber der Nachnutzer kann belangt werden. Somit ist ein Bild, dass endgegen einem privatrechtlichem Fotoverbot gemacht wurde, trotzdem für uns verwendbar. -- Bobo11 16:41, 5. Mär. 2009 (CET)
- Ich meinte eher von wegen AGB des betreffenden Fussballklubs, der was dagegeben haben könnte, wenn man in seinem Stadtion fotografiert... könnte da irgendwo was sein?--Zenit 16:35, 5. Mär. 2009 (CET)
Kircheninnenraum
Sowohl bei google als auch hier habe ich bislang keine für mich zufriedenstellende Antwort auf die Frage zu Fotografien von bzw. in Kircheninnenräumen gefunden. Immer wieder geistern Begriffe wie Hausrecht, öffentliches Gebäude, aus Altersgründen gemeinfreie Kunst usw., ohne dass genauere rechtliche Zusammenhänge zu erkennen wären.
Szenario 1. Ich habe ohne Genehmigung (aber auch ohne ausdrückliches Verbot) Fotos vom barocken Innenraum einer Dorfkirche angefertigt und diese bei Wikipedia hochgeladen.
Szenario 2. Ich habe gegen das ausdrückliche Verbot heimlich Fotos vom barocken Innenraum einer Dorfkirche angefertigt und diese bei Wikipedia hochgeladen.
Fragen: Habe ich in einem der beiden Szenarios gegen geltendes deutsches Recht verstoßen a) indem ich Fotos angefertigt habe und b) indem ich die Fotos bei Wikipedia veröffentlicht habe? Wenn ja, gegen welche Vorschriften habe ich verstoßen und welche rechtlichen Konsequenzen hat der Verstoß? Welche rechtliche Handhabe hätte eine Kirchengemeinde gegen mich als Fotograf? Wäre die Sachlage anders, wenn der Kircheninnenraum oder Teile des Kircheninnenraumes a) um 1900, b) um 2000 entstanden wäre? Vielleicht kann sich ja jemand fundiert zu meinen Fragen äußern. --Devilsanddust 02:24, 5. Mär. 2009 (CET)
- Das ist Deine Privatsache. Ob Du gegen private Vereinbarungen verstoßen hast interessiert die Wikipedia nicht, sondern nur, ob Du als Urheber die Bilder freigibst. Ansonsten frage Deinen Anwalt und siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. --rtc 08:01, 5. Mär. 2009 (CET)
- Was rtc sagen möchte: Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten, zumal deine Frage recht wenig mit dem Thema der Seite zu tun hat. Wenn du Gewissheit brauchst, solltest du einen Anwalt konsultieren. Beste Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:29, 5. Mär. 2009 (CET)
- Ich war der Annahme, dass wenn auf dieser Projektseite fett auf die "FAQ zu Bildern" verlinkt wird, unter denen sich u.a. die Frage "Darf ich alle Dateien, die ich selber erstellt habe, veröffentlichen?" befindet, die allerdings für mich nicht umfassend beantwortet wird, auch diese Projektseite dazu geeignet sein könnte, näher auf diese Frage einzugehen. Die Möglichkeit einen Anwalt aufzusuchen ist mir bekannt. --Devilsanddust 16:49, 5. Mär. 2009 (CET)
- Die Wikipedia interessiert sich ausschließlich für rechtliche Zusammenhänge (und die FAQ behandelt auch nur diese Frage), die sie selbst betreffen. Private Vereinbarungen zwischen Dir und dritten gehen uns genauso wenig etwas an wie Dein Liebesleben. Bitte gehe zum Anwalt, wenn Du rechtliche Beratung bezüglich Deiner Privatangelegenheiten brauchst. Dafür sind Anwälte da. --rtc 17:00, 5. Mär. 2009 (CET)
- Es ist Wikipedia egal, ob ein Foto legal oder illegal entstanden ist? Man lernt nie aus. --Devilsanddust 17:02, 5. Mär. 2009 (CET)
- Genauso egal wie ob Du danach mit Deiner Freundin Sex hattest. Warum sollte die Wikipedia sich für Deine Privatangelegenheiten interessieren? Du wärst sicher zurecht erbost, wenn sie das täte. --rtc 17:04, 5. Mär. 2009 (CET)
Wie rtc schon sagte - es interessiert Wikim/pedia nur die urheberrechtliche Situation. Eine restriktive Hausordnung des Besitzers eines an sich gemeinfreien Werkes wird eher als ein Versuch angesehen, die begrenzte Dauer des urheberrechtlichen Schutzes beliebig zu verlängern. Auf Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum (über dem Inhaltsverzeichnis) wird eine pragmatische Lösung vorgeschlagen, wie man Problemen aus dem Weg gehen kann. Darüberhinaus entfernen ganz vorsichtige vor dem Upload auch noch die Exif-Daten aus den Bilddateien (dort steht bei einigen Kameras die Seriennummer drin). Allerdings gibst du damit natürlich die Möglichkeit auf, gegen Lizenzverstöße vorzugehen, da Du dafür Deine Tarnung aufgeben müßtest. --Herby 21:41, 5. Mär. 2009 (CET)
Auch bei urheberrechtlich schützbaren Werken können wir dir hier keine Garantie geben. Wenn du dir Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum durchliest, solltest du doch in der Lage sein 1 und 1 zusammenzuzählen? Wenn du Schiss hast, kann dir den hier keiner nehmen. Wenn du aber trotzdem die Wikipedia fördern möchtest, überleg dir, das Bild mitm Wegwerfaccount hochzuladen oder jemandem zu mailen, der es unter einem solchen oder als PD hochlädt. So einfach ist das, da braucht man nicht hundertmal nachzuzicken. Rtc hat absolut Recht: Fotos in Innenräumen sind eine Sache des Hausrechts und der vertraglichen Beziehungen, und wir haben uns darauf geeinigt, dass uns nur das Urheberrechtsgesetz interessiert --Historiograf 21:31, 5. Mär. 2009 (CET)
- Herby und Historiograf, danke für eure fundierten und sachlichen Kommentare. Nochmal: Ich will weder eine Rechtsberatung noch eine Garantie von euch. Eure Hinweise auf ein rechtlich weitgehend risikoarmes Vorgehen beim Upload helfen mir auf jeden Fall weiter. Danke! --Devilsanddust 23:30, 5. Mär. 2009 (CET)
Schöpfungshöhe bei Maskottchen
Hallo zusammen, im Artikel Maskottchen sind eine Menge Bilder von Maskottchen eingebunden, die sicherlich urheberrechtlich geschützt sind. Die Frage ist jetzt: Wo fängt hier die Schöpfungshöhe an? IMHO ist jedes Maskottchen eine persönliche geistige Schöpfung und keine Gebrauchskunst mehr, sodass die Bilder alles URVs sind und gelöscht werden müssten. Meinungen? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:38, 5. Mär. 2009 (CET)
- Wenn bei einem Bild von einem Maskottchen die Panoramafreiheit nicht greift, muss es gelöscht werden. Um Gebrauchstkunst handelt es sich nicht, da die Maskottchen rechtlich gesehen keine Nutzgegenstände sind, sondern Statuen. --rtc 17:03, 5. Mär. 2009 (CET)
Unsinn. Maskottchen sind keine Statuen, sondern können auch Nutzgegenstände sein. Nur wenn sie verkleinerte Darstellungen geschützter Comic- und anderer Figuren, die keine Werke der angewandten Kunst sind, sind, können sie nicht als angewandte Kunst durchgehen. Ansonsten hätte ich gern von Rtc eine umfassende Zusammenstellung aus den maßgeblichen Urheberrechtskommentaren zu seiner eigenartigen Ansicht --Historiograf 21:34, 5. Mär. 2009 (CET)
- Ich hätte gerene eine umfassende Zusammenstellung aus den maßgeblichen Urheberrechtskommentaren zu der eigenartigen Ansicht, dass man bei zwei objektiv gleichartigen Werken eine unterschiedliche Behandlung durchführen muss abhängig davon ob es das dargestellte auch als Comic gibt. Der Charakter des Nutzgegenstands muss sich IMO aus dem Gegenstand selbst ergeben und nicht aus der Frage ob es sich um eine Comicfigurnachbildung handelt oder um ein Maskottchen. Die Konsequenzen wären andernfalls völlig absurd. Ich könnte vom Maskottchen einen Comic zeichnen (wenn es sich um Gebrauchskunst handelt, was spricht dann dagegen, solange es nicht als Geschmacksmuster eingetragen ist); ab da wäre das Maskottchen plötzlich eine verkleinerte Darstellung meiner Comicfigur und ich könnte gemäß Deiner Argumentation gegen seine Verwendung vorgehen. --rtc 22:55, 5. Mär. 2009 (CET)
- Hat dir jemand schon gesagt, dass Gegenfragen nicht OK sind? Geh woanders spielen, wenn du vom Urheberrecht Logik erwartest --Historiograf 01:42, 6. Mär. 2009 (CET)
auch wenn ich nerve... Logo-SH und SH mal wieder...
Siehe etwas weiter oben: Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Der_Herr_der_Ringe_Rollenspiel - da wurde {{Bild-LogoSH}} eingefügt, völlig korrekt. Aber das Bild hatte keine Lizenz. Deshalb habe ich {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} eingefügt. Tja blöd, im LogoSH soll nix von SH stehen (was ich (sorry) einfach nicht verstehe - aber in der Lizenz steht es dann doch. LogoSH allein reicht nicht, es ist keine Lizenz. Wenn keine SH vorliegt, gehört Bild-SH-Schöpfungshöhe rein - und schon steht SH drin (wie es sich gehört). Hund beißt sich in den Schwanz... --Marcela 23:41, 5. Mär. 2009 (CET)
- Das siehst du nicht Richtig. Vorlage:Logo ist keine Lizenz, Vorlage:Bild-LogoSH ist eine vollwertige Lizenz. Zumindest wird es so gehandhabt. jodo 23:44, 5. Mär. 2009 (CET)
- Ja aber welche Lizenz hat das Bild damit? Das wird nirgendwo genannt. Ist es gemeinfrei? Steht nicht dran! GFDL? CC? Nix! --Marcela 23:58, 5. Mär. 2009 (CET)
- Genau darum ging es ja bei der Schaffung der Vorlage. Die Bilder sind urheberrechtlich gemeinfrei. Aber die Vorlage soll das nicht genau sagen, damit wir Markenrechtsinhaber nicht abgeschreckt werden um nicht weitere Fälle wie TUM zu erzeugen. jodo 00:04, 6. Mär. 2009 (CET)
- Schon klar. Aber was macht der Nachnutzer? Er hat keine Lizenz! Das geht nicht. Wir können keine Bilder ohne Lizenz bereitstellen. --Marcela 00:09, 6. Mär. 2009 (CET)
- Eine Lizenz erlaubt etwas, das ohne sie verboten wäre. Es ist urheberrechtlich nicht verboten, gemeinfreie Bilder zu nutzen. Daher ist keine Lizenz notwendig. --rtc 08:19, 6. Mär. 2009 (CET)
- Ralf, du warst doch damals selbst für die Vorlage... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:37, 6. Mär. 2009 (CET)
- Schon klar. Aber was macht der Nachnutzer? Er hat keine Lizenz! Das geht nicht. Wir können keine Bilder ohne Lizenz bereitstellen. --Marcela 00:09, 6. Mär. 2009 (CET)
- Genau darum ging es ja bei der Schaffung der Vorlage. Die Bilder sind urheberrechtlich gemeinfrei. Aber die Vorlage soll das nicht genau sagen, damit wir Markenrechtsinhaber nicht abgeschreckt werden um nicht weitere Fälle wie TUM zu erzeugen. jodo 00:04, 6. Mär. 2009 (CET)
- Ja aber welche Lizenz hat das Bild damit? Das wird nirgendwo genannt. Ist es gemeinfrei? Steht nicht dran! GFDL? CC? Nix! --Marcela 23:58, 5. Mär. 2009 (CET)
Bild einer Zeitung mit zwei kleinen Fotos
Hallo, führen die zwei kleinen Fotos bei dieser Abbildung hier zu einer Schöpfungshöhe? --Marcus Schätzle 13:20, 6. Mär. 2009 (CET)
- Die Fotos selbst haben selbstverständlich Schöpfungshöhe. Auch der Text hat SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:40, 6. Mär. 2009 (CET)
- Und wenn ich nur die obere Hälfte des Bildes nehmen würde? Der Text ist ja (mit Ausnahme der zwei Überschriften) nicht lesbar, da das Foto der Zeitung nicht vergrößerbar ist. Oder hat gleich das ganze Layout der oberen Hälfte (mit Ausnahme des Zeitungskopfes) SH? --Marcus Schätzle 15:45, 6. Mär. 2009 (CET)
- PS: Wir hatten hier einen Fall mit einer Schwesterzeitung, da war's so, dass der Zeitungskopf nicht schützbar ist und der Text ein amtlichss Dokument ist. Daher die Frage, ob da eine Ähnlichkeit besteht, weil ja der Text der oberen Hälfte bei der Zeitung nicht lesbar wäre. --Marcus Schätzle 15:50, 6. Mär. 2009 (CET)
Nur die obere Hälfte wär für mich OK --Historiograf 00:36, 7. Mär. 2009 (CET)
- Alles klar, dachte mir schon, dass die Photos, auch wenn sie noch so klein und schwer zu erkennen sind, nicht gehen, ich werde mich auf die obere Hälfte beschränken. Danke für die Antowrt. --01:16, 7. Mär. 2009 (CET)
Textrechte
hallo
ich möchte für meinen ort eine kleine private homepage erstellen, dafür bin ich auf der suche nach text und bildmaterial.
ich habe nun bei ihnen viel informationen über dallgow gefunden und möchte die texte übernehmen, kann ich das einfach so probleme tun oder muss ich eine link zu wikedpedia angeben ???
viele grüsse samanta (nicht signierter Beitrag von 91.64.149.13 (Diskussion | Beiträge) 13:45:04, 7. Mär. 2009 (CET))
- Hallo, schau mal hier :) Grüsse, →Na·gy 13:48, 7. Mär. 2009 (CET)
Reklame auf Rennfahrzeugen mit Schöpfungshöhe
Wie steht es eigentlich mit Rennfahrzeugen die als Reklame Bilder mit Schöpfungshöhe tragen. Sind Fotos von diesen während des Rennens (Super GT) erlaubt oder nicht? -- ▪Niabot▪議論▪+/− 13:47, 7. Mär. 2009 (CET)
- Ich denke schon, da es sich in der Regel um Beiwerke handeln dürfte. Grüsse, →Na·gy 13:49, 7. Mär. 2009 (CET)
- Es gibt keine Rechtssprechung, ob Fahrzeuge unter die Panoramafreiheit fallen, wir gehen auf .de davon aus. Ganz ohne Beiwerk. --Marcela 13:51, 7. Mär. 2009 (CET)
- Danke, gut zu wissen. Dann kann ich die Bilder ja doch noch von Commons retten. Die sind dort dem Löschwahn verfallen. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 13:55, 7. Mär. 2009 (CET)
- War mir nicht bekannt. Es geht übrigens um File:N808.jpg, File:Studie GLAD BMW Z4 2008 Super GT qualifying.jpg und File:MOLA Leopalac Z 2008 Super GT free practice.jpg. Mir kam es halt komisch vor , wenn Panoramafreiheit auf bewegliche Objekte ausgedehnt wird, aber ok. Und danke für das „Löschwahn”.--Taxman¿Disk? 13:59, 7. Mär. 2009 (CET)
- Ich schaue noch mal in den Schricker. Ich glaube aber, mich daran zu erinnern, daß auch dort um den heißen Brei herumgeredet wurde. --Marcela 13:59, 7. Mär. 2009 (CET)
- War mir nicht bekannt. Es geht übrigens um File:N808.jpg, File:Studie GLAD BMW Z4 2008 Super GT qualifying.jpg und File:MOLA Leopalac Z 2008 Super GT free practice.jpg. Mir kam es halt komisch vor , wenn Panoramafreiheit auf bewegliche Objekte ausgedehnt wird, aber ok. Und danke für das „Löschwahn”.--Taxman¿Disk? 13:59, 7. Mär. 2009 (CET)
- Danke, gut zu wissen. Dann kann ich die Bilder ja doch noch von Commons retten. Die sind dort dem Löschwahn verfallen. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 13:55, 7. Mär. 2009 (CET)
- Ja es mag mir einfach nicht in den Kopf gehen, das wir vom letzjährigen Gewinner (dem Wagen) der GT300 kein Foto machen können, nur weil da als Werbung ein paar Anime-Figuren aufgebracht sind. ;-) -- ▪Niabot▪議論▪+/− 15:08, 7. Mär. 2009 (CET)
Der Hertin schreibt dazu: "Ob sich das Werk bleibend an seinem öffentlichen Standort befindet, bestimmt sich nicht nach der Konsistenz gegen Witterungseinflüsse, sondern danach, ob der Verfügungsberechtigte den Willen hat, es wieder fortzuschaffen (LG Hamburg GRUR 89, 591, 592 - Neonrevier). Deshalb sind zwar einerseits Pflastermalereien, andererseits aber nicht etwa Werke wie im Schaufenster oder in städtischen Omnibussen von §59 freigegeben." Was man sich unter Werken in städtischen Omnibussen vorzustellen hat und ob man "in" auch durch "an" ersetzen kann weiß ich leider nicht.-- Wiggum 14:07, 7. Mär. 2009 (CET)
- Wenn „in“ steht, ist in der Regel „in“ gemeint, und nicht „an“. Das einzige was man aus dem Urteil ziehen kann, ist das alles was im Bus aufgehängt ist und dargestellt wird nicht durch die Panoramafreihet gedeckt ist (Also klar Innenraum, auch wenn es von aussen sichtbar ist). Einzig bei Fensterwebefolien könnte es da Probleme geben, da die durchaus innen am Fenster angebracht sind, und sich somit im Bus befinden. Bei Werbung auf der Karosserie aufgebracht sind, greift das Urteil nicht. Bobo11 18:38, 7. Mär. 2009 (CET)
Bilder der CITIPOST GmbH für den Artikel CITIPOST
Hallo
ich würde gerne folgende Bilder hoch laden. Leider weiß ich nicht, wie dies Lizenzrechtlich aussieht. Evtl. kann mir ja einer Helfen.
Es handelt sich um folgende Bilder bzw. ein PDF was ich als JPG umwandeln wollte.
Briefkasten CITIPOST GmbH: http://www.citipost.de/perl/news.pl?NE0000029 Zustellgebiet CITIPOST GmbH:http://www.citipost.de/downloads/zustellgebiet.pdf
Ich denke mal das es wohl keine Probleme mit der PDF Datei geben wird, da diese ja zum freien Download steht. Aber wie sieht es mit dem Briefkasten Bild aus?
danke schon mal für die Hilfe Gruß --RiKER01 01:49, 8. Mär. 2009 (CET)
- Das Bild geht nicht. Wir wollen nur Bilder, die unter einer freien Lizenz stehen. Du bräuchtest also eine Freigabe des Fotografen. Die Karte in der pdf kannst du aber hochladen, da sie keine Schöpfungshöhe hat. -- Chaddy · D·B - DÜP 02:46, 8. Mär. 2009 (CET)
Hallo Chaddy,
danke für die schnelle Antwort. Ich habe die PDF hochgeladen und ein weiteres von mir erstelltes bild eingefügt. Wäre nett wenn Du dir das mal anschauen könntest, ob das so OK ist. Besonders bei den Angaben zur Lizenz bei dem PDF war ich mir nicht sicher ob diese so korrekt sind.
Vielen dank noch mal Gruß --RiKER01 02:51, 8. Mär. 2009 (CET)
- Das Foto ist in Ordnung. Bei der Karte habe ich noch den richtigen Lizenzbaustein eingefügt; jetzt passt das auch. -- Chaddy · D·B - DÜP 03:48, 8. Mär. 2009 (CET)
Bitte keine Vektorgrafiken nach Jpeg konvertieren, das ist handwerklich falsch. --rtc 09:41, 8. Mär. 2009 (CET)
Betr. Artikel Carl Ruß
Dewr Artikel "Carl Ruß" ist im Wesentlichen aus dem Vereinsheft des Bergischen Geschichtsvereins abgeschrieben worden. Ein Hinweis an den Autor Jossi, wurde sehr rüde beantwortet. Der Artikel konnte nur auf Grund der Informationen des Enkels von Carl Ruß bzw. den Bergischen Geschichtsverein geschrieben werden. Da der Text weitestgehend ok ist, reicht mir eigentlich "nur" eine saubere Quellenangabe. Einfach nur abschreiben und das als den eigenen Text darzustellen ist nicht in Ordnung. sologon(nicht signierter Beitrag von Sologon (Diskussion | Beiträge) 16:21, 4. Mär. 2009 (CET))
- Link zur bisherigen Diskussion: Diskussion:Carl_Ruß.
- Da Benutzer:Jossi bestreitet, den Text abgeschrieben zu haben (bitte hierzu auch Textplagiat und Schöpfungshöhe beachten), müsste belegt werden, welche Artikelteile in welchem Umfang übernommen wurden. Wenn allerdings die Urheber einer Textfreigabe zustimmen, kann diese (selbstverständlich mit Quellenangabe) im Artikel vermerkt werden. --Taxman¿Disk? 16:44, 4. Mär. 2009 (CET)
- Da Sologon mich von der Meldung hier nicht informiert hat, bin ich erst jetzt zufällig darauf gestoßen. Ich würde den ihm offenbar bekannten Aufsatz aus den Mitteilungen des Bergischen Geschichtsvereins gerne als weiterführende Literaturangabe im Artikel sehen (schließlich verbessert das die Artikelqualität), wenn er mir denn vorliegen würde. Er hat mir auch bei Abfassung des Artikels nicht vorgelegen – ich kenne ihn überhaupt nicht. Wenn Sologon einfach den Artikel verbessern würde, anstatt hier mit unbegründeten Plagiatsvorwürfen um sich zu werfen, könnten wir uns viel Arbeit sparen.
- Meine scharfe (von Sologon als „rüde“ bezeichnete) Reaktion ist dadurch begründet, dass ich den Vorwurf eines Textplagiats als langjähriger WP-Autor als ausgesprochen ehrenrührig empfinde und nicht bereit bin, einen solchen Verdacht auf mir sitzen zu lassen. -- Jossi 15:04, 8. Mär. 2009 (CET)
Bestehende Karte ersetzen
Hallo, ich möchte gerne eine Karte durch eine von mir neu colorierte ersetzen. Es handelt sich dabei um nebenstehende Karte. Wie funktioniert das ohne URV und muss ich dafür bei Commons angemeldet sein? --sneecs 11:25, 4. Mär. 2009 (CET)
- Hallo Sneecs, ja, es wäre vorteilhaft, wenn du dazu auf den Commons angemeldet wärst. Wenn du bereits einen globalen Account hast, ist das ohnehin kein Problem. Am besten lädst du die neu kolorierte Karte über die alte drüber, dann bleiben die gesamten Lizenzinformationen erhalten. Allerdings kommt es oft vor, dass die anderen Farben nicht allen Benutzern zusagen und sie wieder die alte Version herstellen. BTW: Wenn du über ein Bild drüberlädst, kannst du das Eingabefeld beim Hochladen als Kommentarfeld verwenden, du brauchst dort nicht mehr die gesamte Information-Vorlage. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:21, 5. Mär. 2009 (CET)
Vielen Dank. Ich denke diese Colorierung ist besser. sneecs 21:05, 5. Mär. 2009 (CET)
Hallo? Wir laden aus inhaltlichen Gründen grundsätzlich nicht etwas über eine Karte drüber, nur weil jemand eine andere Kolorierung besser gefällt. Andere finden deine neue Kolorierung Mist, so what. Was spricht dagegen, einfach ein neues Bild anzulegen und darauf zu verlinken? --Historiograf 21:36, 5. Mär. 2009 (CET)
Ganz ehrlich, ich finde die alte Kolorierung besser. Im Übrigen ist die Legende in der neuen Fassung falsch... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:54, 5. Mär. 2009 (CET)
- Für solche Fälle ist der Reworkhelper angebracht. Der hat nur grad etwas Schnupfen. --Marcela 23:32, 5. Mär. 2009 (CET)
Deswegen frag ich ja nach. Zu der Farbgebung: Die jetzige Farbgebung entspricht den informell üblichen Farbgebungen in (historischen) Atlanten: Preußen ist blau, Österreich gelb und Russland grün. Die alten Farben waren ganz ehrlich und objetiv nicht besser, da die Farbunterschiede zwischen den russischen und preußischen Erwerbungen der dritten Teilung kaum zu unterscheiden waren. sneecs 16:22, 8. Mär. 2009 (CET)
- Dafür kann ich das grün und das gelb nur mühsam unterscheiden (Rot-Grün-Schwäche)... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:27, 8. Mär. 2009 (CET)
bilder von fanseiten
hallo,
wenn ich eine bild von einer fanseite habe, die ich vor ein paar jahren auf meine festplatte kopiert habe und jetzt bei einem artikel einfügen will, muss ich die seite wieder ausfindig machen sofern das möglich ist oder kann man das ohne quellen angabe einfügen ?
mfg. (nicht signierter Beitrag von Tanzender joe (Diskussion | Beiträge) )
- Du darfst nicht einfach so irgendwelche Bilder von irgendwelchen Webseiten nehmen und in die Wikipedia einstellen. Der/Die Rechteinahber müssen zustimmen. --rtc 12:15, 9. Mär. 2009 (CET)
Hallo, ich habe in Analogie zu einem Bild in einem Buch eine Skizze angefertigt. Das als Vorlage verwendete Buch ist unter Anmerkungen inkl. eines Links zu Google books eingetragen. Kann ich diese selbst erstelle Skizze in Wikipedia einstellen oder gibt es da Probleme? Bzw. wie müsste ich das Bild abändern, um es verwenden zu können? Die Anordnung der Schrift wird selbstverständlich noch angepasst ;-) . -- Salino01 10:09, 7. Mär. 2009 (CET)
- Solche technischen Zeichnungen und Abbildungen erreichen in aller Regel keine Schöpfungshöhe, da sie ein reales Objekt informativ wiedergeben und eben keine künstlerische Gestaltung aufweisen. D.h. man könnte viele dieser Zeichnungen auch 1:1 übernehmen, ohne eine URV befürchten zu müssen. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 16:53, 7. Mär. 2009 (CET)
- Danke für die rasche Antwort. -- Salino01 20:39, 9. Mär. 2009 (CET)
Fotografieren verboten? - Datei:2006-01-02 - 15-10 Museum Kolumbus - 05.jpg
Moin, moin. Meine Frage: Was ist mit Fotos, die an Orten aufgenommen wurden, wo das Fotografieren verboten ist? Konkret meine ich dieses Bild: Datei:2006-01-02 - 15-10 Museum Kolumbus - 05.jpg, aus dem Kolumbus-Museum in Las Palmas. In den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren ausdrücklich nicht erlaubt. Löschantrag stellen oder nicht? -- W. Edlmeier 10:44, 7. Mär. 2009 (CET)
- Im Archiv bereits öfters beantwortet. Kurzfassung: Nein, allein Problem des Fotografen. -- 91.39.215.167 10:47, 7. Mär. 2009 (CET)
- Danke! -- W. Edlmeier 10:48, 7. Mär. 2009 (CET)
- Siehe auch ein paar Beiträge weiter oben! --Herby 21:55, 7. Mär. 2009 (CET)
Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum zum 100.000. --Historiograf 01:50, 10. Mär. 2009 (CET)
Lizenzverstoß?
Übertrag von der Diskussionsseite
Verstoßen die Einschränkungen (vorherige Kontaktaufnahme; nicht nach Commons verschieben) in der Vorlage Benutzer:Hufi/Bild nicht gegen die CC-Lizenz? --Sebastian Wallroth 13:37, 7. Mär. 2009 (CET)
- Solche Disclaimer und Zusatzforderungen vertragen sich im Allgemeinen nicht mit freien Lizenzen, z.B. mit CC-SA. Wir müssen vom ungünstigen Fall ausgehen, dass der Urheber eigentlich keine "echte" freie Lizenz will und solche Bilder löschen.-- Wiggum 14:20, 7. Mär. 2009 (CET)
- Sehe ich auch so. Das spricht offenbar dafür, dass der Benutzer gerne Kontrolle über seine Bilder behalten möchte und dabei völlig verkennt, dass er jedermann die Möglichkeit gibt, die Bilder zu verwenden. Commons ist hier wohl noch das kleinste Übel. Daher vermute ich mal, dass er sich nicht der Tragweite seines Handelns bewusst ist, wenn er die Bilder unter eine freie Lizenz stellt, andernfalls würde er vermutlich nicht derart konträre Forderungen aufstellen. Ich habe den Benutzer mal benachrichtigt, dass er sich auch hier äußern kann. Beste Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:58, 7. Mär. 2009 (CET)
- [5]: Es ist auf Commons üblich, selbst gemachten Fotos gleich mehrere Lizenzen beizugeben. Damit lässt man einem Weiternutzer die Wahl, an welche er sich halten möchte. GFDL wird üblicherweise gewählt, weil sie am besten mit der Wikipedia kompatibel ist. CC-BY-Lizenzen machen die Weiternutzung vor allem in Printmedien einfacher.
- Mindestens eine der verwendeten Lizenzen muß den oben genannten Bedingungen einer freien Lizenz entsprechen. Auch z.B. eine „nicht-kommerzielle“ Lizenz ist möglich, jedoch nur, wenn die Datei gleichzeitig auch unter einer freien Lizenz steht, welche die kommerzielle Nutzung erlaubt.
- Solange einer der zulässigen Bausteine per Vorlage eingebunden ist, kann man dazuschreiben was man möchte. Und gerade die bekannten Fotografen sehen da offensichtlich einen Erklärungsbedarf, weil die Lizenzbausteine nicht aussagefähig genug sind. Es ist für den Nachnutzer einfach nicht zumutbar, zu erwarten, daß er sich durch etliche Hilfe-Seiten auf Wikipedia und Commons klickt, bis er weiß, was er zu machen hat. Die überwiegende Mehrheit der Urheberrechtsverletzungen geschieht aus Versehen, aus Unkenntnis wie WN/M zeigt. Es ist ganz offenbar erforderlich, den Nachnutzern deutlich zu erklären, was sie dürfen und wie sie weiternutzen können. Vielleicht brauchen wir mal eine OMA-gerechte Erklärung auf Meta, Wikiversity oder so, die verlinkt werden kann. --Marcela 16:03, 7. Mär. 2009 (CET)
- Die verlinkten Beispiele geben ein erläuterndes Summary, irgendwelche Wünsche nach Belegexemplaren oder die gewünschte Attributionsform bei. Das Template im Eingangsstatement suggeriert hingegen, dass man sich für die Nutzungsbedingungen an den Uploader wenden müsse und dass der Transfer nach Commons nicht erlaubt sei. Da ist schon ein Unterschied imho.-- Wiggum 16:16, 7. Mär. 2009 (CET)
- Das hiesige Beispiel ist sicher etwas ungeschickt formuliert, das läßt sich ändern. Die Bitte, Bilder nicht nach Commons zu verschieben kann jeder reinschreiben. Es hält sich ja sowieso niemand dran. Ich wollte nur klarstellen, daß solche erläuterungen keine Privatlizenz sind, was gern behauptet und suggeriert wird. Sie sind einfach gängige Praxis und weit verbreitet, es besteht offenbar die Ansicht, daß sowas erforderlich ist. --Marcela 16:22, 7. Mär. 2009 (CET)
- Die verlinkten Beispiele geben ein erläuterndes Summary, irgendwelche Wünsche nach Belegexemplaren oder die gewünschte Attributionsform bei. Das Template im Eingangsstatement suggeriert hingegen, dass man sich für die Nutzungsbedingungen an den Uploader wenden müsse und dass der Transfer nach Commons nicht erlaubt sei. Da ist schon ein Unterschied imho.-- Wiggum 16:16, 7. Mär. 2009 (CET)
Das spricht offenbar dafür, dass der Benutzer gerne Kontrolle über seine Bilder behalten möchte und dabei völlig verkennt, dass er jedermann die Möglichkeit gibt, die Bilder zu verwenden. [...] Daher vermute ich mal, dass er sich nicht der Tragweite seines Handelns bewusst ist, wenn er die Bilder unter eine freie Lizenz stellt, andernfalls würde er vermutlich nicht derart konträre Forderungen aufstellen. Richtig, genauso ist es. Vor eineinhalb Jahren habe ich derartige Vorlagen von anderen Benutzern entdeckt. Der ober Absatz meiner Vorlage ist im Prinzip eine kurze Zusammenfassung von den Texten der Vorlagen, die ich als Vrbilder herangezogen habe. Ich lege auf diesen Absatz keinen Wert und es ist auch nicht meine Absicht gewesen, irgendjemanden in irgendeiner Weise damit einzuschränken. Es macht mir überhaupt nichts aus, diesen Abschnitt wegzulassen oder ggf. umzuformulieren. Wert lege ich allerdings auf die Commons-Warnung, denn das war der eigentliche Grund, warum ich mir diese Vorlage angeschafft habe. Ich persönlich halte es für eine Unsitte, alles was ein Benutzer hochlädt, mit der Zeit auf die Commons zu verlagern und das meistens, ohne es ihm zu sagen. Ich selbst lade fast alle Bilder die ich mache ohnehin auf die Commons hoch. Es missfällt mir allerdings, wenn die Bilder, die ich hier hochgeladen habe plötzlich weg sind, weil sie irgendwer auf die Commons transferiert hat und ihnen einen anderen Namen gibt, der möglicherweise überhaupt nicht passt. Da will man eine neue Version eines Bildes raufladen und schwupps ist das Bild hier plötzlich weg - das verhindert die Vorlage. --Hufi @ 16:48, 7. Mär. 2009 (CET)
- Rein rechtlich ist der Commons-Hinweis allerdings irrelevant. Die Freigabe unter der CC-Lizenz behinhaltet natürlich auch das Hochladen auf andere Projekte. Dazuschreiben kannst du das natürlich schon, dran halten muss sich aber niemand. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:06, 7. Mär. 2009 (CET)
- Das weiß ich natürlich, der Baustein hat sich aber bewährt. --Hufi @ 17:26, 7. Mär. 2009 (CET)
- Wie gesagt, es war keine Absicht, eine nicht-lizenzkonforme Nutzungseinschränkungvorzunehmen. Ich habe den oberen Abschnitt der Vorlage entfernt - diese beschränkt sich jetzt nur auf den Commons-Hinweis. Mfg --Hufi @ 17:36, 7. Mär. 2009 (CET)
- Das weiß ich natürlich, der Baustein hat sich aber bewährt. --Hufi @ 17:26, 7. Mär. 2009 (CET)
Grundsätzlich und rechtsdogmatisch haben wir drei Fälle zu unterscheiden, die von den werten Verwendern von mitunter als Privatlizenzen gescholtenen Klauseln nicht selten vermischt werden:
- die Ausfüllung eines von der Lizenz vorgegebenen Spielraums ist grundsätzlich rechtmäßig, kann aber mit Projektregeln in Konflikt geraten
Ich spare mir den Hinweis auf den Winninger Hexenhügel, Insider wissen eh Bescheid. Und ein bißchen Hermetik gehört hier schon dazu. Dies gilt vor allem für die "Attribution" (Urhebernennung) der CC-Lizenzen (z.B. Attribution by URL, siehe auch http://creativecommons.org/weblog/entry/13232 ) Nebenbemerkung: Eine vom Urheber dem Nutzer vorgeschriebene bestimmte Interpretation der Lizenz ist genau dann zulässig, wenn diese Interpretation wahr ist (z.B. Ablehnung des GA). Was wahr ist, entscheidet der himmlische Richter oder ein Gericht.
- Nebenbestimmungen zur GNU FDL und zu CC sind von den Lizenzen verboten
Die urheberrechtliche (nicht: markenrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, namensrechtliche usw.) Nutzung eines freigegebenen Werks richtet sich ausschließlich nach der GNU FDL und der CC-Lizenz, die beide Nebenbestimmungen, die die Möglichkeiten der Lizenz einschränken für ungültig erklären.
- Mehrfachlizenzierung und Hinweise auf unfreie Lizenzierung sind zulässig
Sofern nicht der Eindruck erweckt wird (bei Raymond scheint mir das der Fall), eine bestimmte eigene Interpretation der GNU FDL sei die einzig wahre bzw. eine Nutzung erfolge im Rahmen der Lizenz, ist es möglich, von bestimmten Vorgaben der Lizenz zu dispensieren bzw. eine kommerzielle Nutzung unter anderen Bedingungen anzubieten. Wird dispensiert sehe ich das als eigenes Lizenzangebot, das nicht im Rahmen der freien Lizenz erfolgt, sondern als Mehrfachlizenzierung. Ein allgemeiner Konsens besteht dabei ebensowenig wie bei Punkt 1. --Historiograf 02:07, 10. Mär. 2009 (CET)
Gibt es eine eigene PD-alt mit Bezug auf Österreich (Bild wurde hier erstellt & veröffentlicht) oder soll ich einfach diese verwenden? Danke für die Hilfe... --שלום! AleXXw disk 19:12, 7. Mär. 2009 (CET)
- Wieso willst du dafür eine eigene? Da braucht es keine eigene dafür, Vorlage:Bild-PD-alt genügt.
- Und nur zur Klarstellung: Vinzenz Höfinger war schon der Fotograf des Bildes, oder? -- Chaddy · D·B - DÜP 21:39, 7. Mär. 2009 (CET)
- Wollen tu ich gar nix. Aber da das Bild nach dem österreichischem Urheberrecht (öst. Urheberrechtsgesetz §60) frei ist dachte ich mir dass unter Umständen eine eigene gibt, die ich nicht gefunden habe (qasi als Gegenstück zu Vorlage:Geschützt). Und Ja, Höfinger war der Fotograph. --שלום! AleXXw disk 23:10, 7. Mär. 2009 (CET)
- Da es die selbe rechtliche Grundlage ist (in beiden Ländern sind Werke 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei) braucht man keine zwei Bausteine dafür (man könnte aber evtl. den Lizenztext so anpassen, dass deutlich wird, dass dem Baustein nicht nur das deutsche UrhG zu Grunde liegt). Das Bild passt jedenfalls so. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:59, 8. Mär. 2009 (CET)
- Danke das wollte ich wissen ;) --שלום! AleXXw disk 01:09, 8. Mär. 2009 (CET)
- Da es die selbe rechtliche Grundlage ist (in beiden Ländern sind Werke 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei) braucht man keine zwei Bausteine dafür (man könnte aber evtl. den Lizenztext so anpassen, dass deutlich wird, dass dem Baustein nicht nur das deutsche UrhG zu Grunde liegt). Das Bild passt jedenfalls so. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:59, 8. Mär. 2009 (CET)
- Wollen tu ich gar nix. Aber da das Bild nach dem österreichischem Urheberrecht (öst. Urheberrechtsgesetz §60) frei ist dachte ich mir dass unter Umständen eine eigene gibt, die ich nicht gefunden habe (qasi als Gegenstück zu Vorlage:Geschützt). Und Ja, Höfinger war der Fotograph. --שלום! AleXXw disk 23:10, 7. Mär. 2009 (CET)
Ich habe den Vorschlag von Chaddy mal aufgegriffen, siehe Lizenzvorlagen-Diskussion. Gestumblindi 19:13, 9. Mär. 2009 (CET)
foto rechte cebit messe
hallo,
ich wollte bei dem artikel "starforce" ein bild reinstellen von dem messestand der firma starforce auf der cebit hannover 2009. das bild habe ich selbst gemacht, muss ich auf urheberrechte achten und irgendwelche genehmigungen einholen ? was muss ich da als quelle angeben wenn es aus meinen privatfotoarchiv kommt ?
mfg. (nicht signierter Beitrag von Tanzender joe (Diskussion | Beiträge) )
- Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Was ist denn auf dem Foto zu sehen? --rtc 12:14, 9. Mär. 2009 (CET)
- auf dem foto ist die aussenwerbung vom messestand zu sehen, ein paar mitarbeiter und ein paar vorbeilaufende messegäste (nicht signierter Beitrag von Tanzender joe (Diskussion | Beiträge) 12:31, 9. Mär. 2009 (CET))
- Das wird wohl nichts. Du kannst keine Panoramafreiheit für die abgebildeten Inhalte geltend machen, denn die Messe ist kein "frei zugänglicher öffentlicher Raum" und die abgebildeten Personen müssen ihre Zustimmung geben, wenn sie auch nur im entferntesten erkennbar sind. ST ○ 14:34, 9. Mär. 2009 (CET)
Für Messen gilt das Versammlungsprivileg des Recht am eigenen Bild. STs rigide Haltung dazu ist seine Privatmeinung --Historiograf 02:09, 10. Mär. 2009 (CET)
- Auf jeden Fall bleibt das Problem mit der Panoramafreiheit. Ich denke nicht, dass es „bleibend“ angebracht ist, da es sicherlich nach der Messe wieder entfernt wird. Du kannst das Bild also nur hochladen, wenn das geschützte Werk Beiwerk ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 03:40, 10. Mär. 2009 (CET)
tanzender joe = danke für den tip - dann sollte ich es lieber bleiben lassen. ich habe das mit einer anderen diskussion wegen fussballstadion und bilder irgendwie gleichgesetzt. deswegen habe ich gedacht das wäre das gleiche. (nicht signierter Beitrag von Tanzender joe (Diskussion | Beiträge) 10:59, 10. Mär. 2009 (CET))
Hotelzimmer
Hallo,
auch wenn ich schon befürchte, dass die Antwort negativ ist: Darf ich dieses Flickr-Bild hochladen und verwenden? Die CC-by-..-Lizenz dürfte zwar passen, aber wahrscheinlich gibt es andere Gründe die eine Verwendung behindern. Das Hotelzimmer ist in Dänemark und die Einrichtung stammt von Arne Jacobsen. Gruß und Danke für die Auskunft -- blunt. 18:49, 10. Mär. 2009 (CET)
- Wenn es sich ein von einem Küstler gestalteetes Zimmer handelt, ist eher von Schöpfungshöhe auszugegen. Ein 08/15 Zimmer hingegen würde ich als unprobelamtisch betrachten, denn äusserst selten sind da schützenswerte Archidekturteile sichtbar. Wobei hier genau in diesem Fall, ich kein künstlerisches und somit schützbares Werk erkenne. Klar die Stühle und sonstige Möbel sind sicher als Geschmakmuster geschützt (heist aber noch lange nicht, das ich deswegen das Foto nicht veröffentliche darf). Die Bilder an der Wand, seh ich als Beiwerk. Die Lizenz selber wäre brauchbar. Bobo11 19:21, 10. Mär. 2009 (CET)
- Ich seh da kein Problem. Die Bilder im Hintergrund sind, wie Bobo schon schrieb, nur Beiwerk und die Möbel sind ganz normale Alltagsgegenstände, keine Kunstwerke. Sie dienen einem praktischen Zweck und können daher gar keine Kunst sein. Insofern ist die Meßlatte für SH dann sehr hoch. Und diese Möbel haben keine. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:48, 10. Mär. 2009 (CET)
- Arne Jacobsen hat als Designer einen eigenen Artikel. Nur weil man ihn hierzulande nicht so kennt heißt es nicht, daß er kein anerkannter Künstler wäre. Bei einer Inneneinrichtung von Colani würde wohl niemand diskutieren? --Marcela 20:08, 10. Mär. 2009 (CET)
- Mir sagen weder Jacobsen noch Colani was... Das ist aber egal, denn das Gesetz unterscheidet nicht zwischen berühmt und unbekannt. Für mich hat das jedenfalls keine SH... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:23, 10. Mär. 2009 (CET)
- "Designer" eben. Nicht "Künstler". Das ist ja gerade der Unterschied: Der Designer gibt Gebrauchsgegenständen eine ästhetische Form; die Ästhetik des Gegenstands steht aber nicht im Vordergrund, sondern der Nutzen. Der Künstler drückt etwas aus. Nicht der Nutzen des Gemäldes (den Nagel in der Wand zu beschweren) steht im Vordergrund, sondern das, was es darstellt und aussagt. Damit es kein Design mehr ist, sondern schon angewandte Kunst, muss die ästhetische Formgestaltung derart ausgeschmückt sein und im Vordergrund stehen, dass sie das alltägliche und übliche mit großem Abstand übertrifft. Das ist in aller Regel dann der Fall, wenn der Gegenstand gar nicht mehr für seine ursprüngliche Funktion benutzbar ist (z.B. weil der Stuhl aus ästhetisch-künstlerischen Gründen komplett schief ist und umkippt, wenn man sich draufsetzt). Es genügt nicht, dass das Design lediglich neu, ungewöhnlich oder ungewöhnlich gut ist. --rtc 20:40, 10. Mär. 2009 (CET)
- Richtig und für "Designer", gibt es nicht vergeben denn Geschmackmusterschutz. Geschmackmusterschutz und urheberrechtlicher Werksschutz schliesen sich eigentlich aus, das ist ein oder. Und bei Altagsgegenständen, egal wie berümt der Desigern auch ist, sind in der Regel durch denn Geschmackmusterschutz geschützt. Das schöne am Geschmackmuster ist eben, das die Schutzdauer um einiges kürzer ist (meistens maximal 10 Jahre). Also darf man bei einem 1971 verstorbeen Designer davon ausgehen, das alle seine „Werke“ (In diesem Fall, die Stühle) nicht mehr als Geschmackmuster geschützt sind, und somit als Abbildung uneingeschränkt verbreitet werden dürfen (Nauchbauen darf ich sie ohne Lizenz nicht!). Bobo11 21:32, 10. Mär. 2009 (CET)
- Warum sollte man sie nicht ohne Lizenz nachbauen dürfen? Das ist doch genau das, was das Geschmacksmuster im Kern verhindern soll. Es gibt keine über das Geschmacksmuster hinausgehende Sonderrechte, die das Nachbauen auch dann noch verhindern, wenn es abgelaufen ist. --rtc 09:19, 11. Mär. 2009 (CET)
- @Rtc. Doch gibt es, man nennt sowas auch Patent, und das läuft in der Regel länger als der Geschmacksmusterschutz. Nach dem Ablauf des Geschmackmusterschutzes darf ich als Konkurent einen ähnlichen Stuhl mit den gleichen Farben auf den Markt bringen, während der Schutzdauer als Geschmackmusters ist das eben noch verboten. Auch nach Ablauf des Geschmackmusterschutzes, darf er eben nicht Baugleich sein, solange es noch ein gültiges Patent gibt (Patent=Konstruktionsdetails). Aber zum verwechseln ähnlich ist eben nach dem Ablauf des Geschmackmusterschutzes erlaubt (wie eben auch die uneingeschränkte Darstellung des Gegenstandes). Von der Nachbildung sind natürlich markenschutzrechtliche Darstellungen ausgenommen (z.b Die berümten drei Streifen von Adidas). -- Bobo11 09:43, 11. Mär. 2009 (CET)
- Das Patentrecht greift nur, wenn es sich um einen Nutzgegenstand handelt, den es in dieser technischen Funktionsweise vorher noch gar nicht gab. "Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind." Und: "Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: [...] ästhetische Formschöpfungen" Wenn ein Stuhl also gewisse clevere Steckverbindungen benutzt, die man vorher noch nicht kannte, dann kann natürlich ein Patent darauf bestehen. Aber nur weil der Stuhl in irgendeiner bestimmten ästhetischen Weise konstruiert ist, gibt es kein Patent darauf. Da die Erfindung des Stuhls, sei es mit vier Beinen, sei es mit Drehgelenk, schon lange zurückliegt, dürfte es darauf längst keine Patente mehr geben. Dazu kommt, dass Dauer von Patenten und Geschmacksmustern vergleichbar sind; die verwendeten technischen Lösungen gerade bei Nutzgegenständen des Alltags in der Regel älter sind als die Formgestaltung und man daher in aller Regel davon ausgehen kann, dass spätestens bei Ablauf der Geschmacksmuster auch kein Patent mehr daran besteht. --rtc 10:24, 11. Mär. 2009 (CET)
- Ob nach Ablauf des Geschamckmusterschutzes noch ein Padent auf einem Stuhl ist, kann uns hier eigentlich egal sein. Denn mit Ablauf des Geschmackmusterschutzes fallen auf die Beschränkungen der Darstellung mit bildgebenden Verfahren hin. Also müssen wir gar nicht darüber Diskutieren ob ich das jetzt nachbauen darf oder nicht, da wir (die Enzyklopädie-Wikipedia) ja nichts nachbauen wollen, sondern etwas nur frei und ohne Einschränkungen darstellen. Bobo11 20:52, 11. Mär. 2009 (CET)
- Das Patentrecht greift nur, wenn es sich um einen Nutzgegenstand handelt, den es in dieser technischen Funktionsweise vorher noch gar nicht gab. "Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind." Und: "Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: [...] ästhetische Formschöpfungen" Wenn ein Stuhl also gewisse clevere Steckverbindungen benutzt, die man vorher noch nicht kannte, dann kann natürlich ein Patent darauf bestehen. Aber nur weil der Stuhl in irgendeiner bestimmten ästhetischen Weise konstruiert ist, gibt es kein Patent darauf. Da die Erfindung des Stuhls, sei es mit vier Beinen, sei es mit Drehgelenk, schon lange zurückliegt, dürfte es darauf längst keine Patente mehr geben. Dazu kommt, dass Dauer von Patenten und Geschmacksmustern vergleichbar sind; die verwendeten technischen Lösungen gerade bei Nutzgegenständen des Alltags in der Regel älter sind als die Formgestaltung und man daher in aller Regel davon ausgehen kann, dass spätestens bei Ablauf der Geschmacksmuster auch kein Patent mehr daran besteht. --rtc 10:24, 11. Mär. 2009 (CET)
- @Rtc. Doch gibt es, man nennt sowas auch Patent, und das läuft in der Regel länger als der Geschmacksmusterschutz. Nach dem Ablauf des Geschmackmusterschutzes darf ich als Konkurent einen ähnlichen Stuhl mit den gleichen Farben auf den Markt bringen, während der Schutzdauer als Geschmackmusters ist das eben noch verboten. Auch nach Ablauf des Geschmackmusterschutzes, darf er eben nicht Baugleich sein, solange es noch ein gültiges Patent gibt (Patent=Konstruktionsdetails). Aber zum verwechseln ähnlich ist eben nach dem Ablauf des Geschmackmusterschutzes erlaubt (wie eben auch die uneingeschränkte Darstellung des Gegenstandes). Von der Nachbildung sind natürlich markenschutzrechtliche Darstellungen ausgenommen (z.b Die berümten drei Streifen von Adidas). -- Bobo11 09:43, 11. Mär. 2009 (CET)
- Warum sollte man sie nicht ohne Lizenz nachbauen dürfen? Das ist doch genau das, was das Geschmacksmuster im Kern verhindern soll. Es gibt keine über das Geschmacksmuster hinausgehende Sonderrechte, die das Nachbauen auch dann noch verhindern, wenn es abgelaufen ist. --rtc 09:19, 11. Mär. 2009 (CET)
- Richtig und für "Designer", gibt es nicht vergeben denn Geschmackmusterschutz. Geschmackmusterschutz und urheberrechtlicher Werksschutz schliesen sich eigentlich aus, das ist ein oder. Und bei Altagsgegenständen, egal wie berümt der Desigern auch ist, sind in der Regel durch denn Geschmackmusterschutz geschützt. Das schöne am Geschmackmuster ist eben, das die Schutzdauer um einiges kürzer ist (meistens maximal 10 Jahre). Also darf man bei einem 1971 verstorbeen Designer davon ausgehen, das alle seine „Werke“ (In diesem Fall, die Stühle) nicht mehr als Geschmackmuster geschützt sind, und somit als Abbildung uneingeschränkt verbreitet werden dürfen (Nauchbauen darf ich sie ohne Lizenz nicht!). Bobo11 21:32, 10. Mär. 2009 (CET)
- Arne Jacobsen hat als Designer einen eigenen Artikel. Nur weil man ihn hierzulande nicht so kennt heißt es nicht, daß er kein anerkannter Künstler wäre. Bei einer Inneneinrichtung von Colani würde wohl niemand diskutieren? --Marcela 20:08, 10. Mär. 2009 (CET)
- Das einzige was hier bei dem Bild problematisch wäre, ist der allfällige Verstoss gegen das Hausrecht. Da das aber nur für den Fotograf problematisch ist, nicht aber für den Nachnutzer, ist und das ja für uns egal. Und da hier in dem Fall der Fotograf es eh schon unter einer freien Lizenz veröffentlicht hat, und der Hochlader≠Fotograf wäre, seh ich wirklich kein Grund dem Hochlader davon abzuraten. Bobo11 21:38, 10. Mär. 2009 (CET)
- Nach der für mich doch recht überraschenden Diskussion hier habe ich das Bild zu commons geladen unter Datei:Radisson SAS Royal Hotel, Room 606, by Arne Jacobsen.jpg. Sollte sich das später als Fehler darstellen, würde ich es wieder löschen lassen. blunt. 21:41, 10. Mär. 2009 (CET)
Artikel aus einem anderen Wiki übernehmen
Wäre es möglich, diesen Artikel in die Wikipedia zu übernehmen, und wenn ja, wie macht man das lizenzkonform? --Thomas S. 00:33, 11. Mär. 2009 (CET)
- Da sich dieses Wiki für eine NC-Lizenz entschieden hat, ist dies jetzt und sicher auch in Zukunft nicht möglich. Warum ein Wiki, das oben links schon das Logo der Nürnberger Zeitung enthält, "non-commercial" sein soll, ist mir zwar schleierhaft, aber NC-Lizenzen sind eh der größte Unsinn, der im Internet frei herumläuft. --AndreasPraefcke ¿! 10:41, 11. Mär. 2009 (CET)
- "NC" bedeutet bei Creative Commons, dass kein Geld für die Nutzung, die Kopie des Werks o.ä. verlangt wird. So gibt es z.B. aktuell diverse Streitigkeiten darüber, ob die Verwendung von NC-lizensierten Fotos in Werbekampagnen gemäß Lizenz erlaubt ist oder nicht. Denn der Betrachter muss für die Werbung ja nichts bezahlen... --rtc 10:57, 11. Mär. 2009 (CET)
- Also kommt eine Übernahme nicht in Frage. Danke für die Auskunft! --Thomas S. 20:58, 11. Mär. 2009 (CET)
- "NC" bedeutet bei Creative Commons, dass kein Geld für die Nutzung, die Kopie des Werks o.ä. verlangt wird. So gibt es z.B. aktuell diverse Streitigkeiten darüber, ob die Verwendung von NC-lizensierten Fotos in Werbekampagnen gemäß Lizenz erlaubt ist oder nicht. Denn der Betrachter muss für die Werbung ja nichts bezahlen... --rtc 10:57, 11. Mär. 2009 (CET)
Titanik-Grafik zur Wikipedia
Sieht jmd. im Gegensatz zu mir hier SH in der Komposition? Also angenommen, ich würde die Grafik entsprechend mit einer freien Zeitungsgrafik nachbasteln. Gruß, norro wdw 13:37, 11. Mär. 2009 (CET)
- siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Satire-Plagiat_Datei:Beziehung_zwischen_Wikipedia_und_der_Presse.svg -- Cherubino 14:19, 11. Mär. 2009 (CET)
- Ah, prima. Danke für den Hinweis. Gruß, norro wdw 15:13, 11. Mär. 2009 (CET)
Schöpfungshöhe oder nicht?
Aus aktuellem Anlass: Hat die deutsche Übersetzung des englischen Textes, der abgesehen von den Zahlen identisch in etwa 35.000 EN-Artikeln vorkommt, Schöpfungshöhe oder nicht. In der Vergangenheit wurde mehrmals ein Versionsimport als unnötig abgelehnt, in einer aktuellen Diskussion wurde mir heute ein URV bzgl. der GFDL vorgeworfen:
englisch | deutsch |
As of the census of 2000, there were 9,460 people, 3,117 households, and 2,546 families residing in the town. The population density was 261.6 people per square mile (101.0/km²). There were 3,358 housing units at an average density of 92.9/sq mi (35.9/km²). The racial makeup of the town was 90.18% White, 3.03% African American, 0.29% Native American, 2.60% Asian, 0.02% Pacific Islander, 2.21% from other races, and 1.67% from two or more races. Hispanic or Latino of any race were 7.94% of the population.
There were 3,117 households out of which 46.7% had children under the age of 18 living with them, 69.9% were married couples living together, 8.9% had a female householder with no husband present, and 18.3% were non-families. 15.0% of all households were made up of individuals and 4.8% had someone living alone who was 65 years of age or older. The average household size was 3.03 and the average family size was 3.39. In the town the population was spread out with 30.9% under the age of 18, 5.8% from 18 to 24, 31.4% from 25 to 44, 24.5% from 45 to 64, and 7.4% who were 65 years of age or older. The median age was 36 years. For every 100 females there were 96.5 males. For every 100 females age 18 and over, there were 92.7 males. The median income for a household in the town was $79,087, and the median income for a family was $84,156. Males had a median income of $59,744 versus $37,695 for females. The per capita income for the town was $28,566. About 1.8% of families and 3.3% of the population were below the poverty line, including 3.1% of those under age 18 and 1.6% of those age 65 or over. |
Zum Zeitpunkt des United States Census 2000 bewohnten Woodbury 9460 Personen. Die Bevölkerungsdichte betrug 101,0 Personen pro km². Es gab 3358 Wohneinheiten, durchschnittlich 35,9 pro km². Die Bevölkerung Woodburys bestand zu 90,18 % aus Weißen, 3,03 % Schwarzen oder African American, 0,29 % Native American, 2,60 % Asian, 0,02 % Pacific Islander, 2,21 % gaben an, anderen Rassen anzugehören und 1,67 % nannten zwei oder mehr Rassen. 7,94 % der Bevölkerung erklärten, Hispanos oder Latinos jeglicher Rasse zu sein.
Die Bewohner Woodburys verteilten sich auf 3117 Haushalte, von denen in 46,7 % Kinder unter 18 Jahren lebten. 69,9 % der Haushalte stellten Verheiratete, 8,9 % hatten einen weiblichen Haushaltsvorstand ohne Ehemann und 18,3 % bildeten keine Familien. 15,0 % der Haushalte bestanden aus Einzelpersonen und in 4,8 % aller Haushalte lebte jemand im Alter von 65 Jahren oder mehr alleine. Die durchschnittliche Haushaltsgröße betrug 3,03 und die durchschnittliche Familiengröße 3,39 Personen. Die Bevölkerung verteilte sich auf 30,9 % Minderjährige, 5,8 % 18–24-Jährige, 31,4 % 25–44-Jährige, 24,5 % 45–64-Jährige und 7,4 % im Alter von 65 Jahren oder mehr. Das Durchschnittsalter betrug 36 Jahre. Auf jeweils 100 Frauen entfielen 96,5 Männer. Bei den über 18-Jährigen entfielen auf 100 Frauen 92,7 Männer. Das mittlere Haushaltseinkommen in Woodbury betrug 79.087 US-Dollar und das mittlere Familieneinkommen erreichte die Höhe von 84.156 US-Dollar. Das Durchschnittseinkommen der Männer betrug 59.744 US-Dollar, gegenüber 37.695 US-Dollar bei den Frauen. Das Pro-Kopf-Einkommen belief sich auf 28.566 US-Dollar. 3,3 % der Bevölkerung und 1,8 % der Familien hatten ein Einkommen unterhalb der Armutsgrenze, davon waren 3,1 % der Minderjährigen und 1,6 % der Altersgruppe 65 Jahre und mehr betroffen. |
Ich bitte um Beurteilung. --Matthiasb 20:33, 11. Mär. 2009 (CET)
- Da es sich um ein Übersetzung ohne Angabe der engl. Autoren handelt liegt m.E. ein URV vor. --Succu 20:41, 11. Mär. 2009 (CET)
- Der englische Autor ist ein Bot, en:User:Rambot, der 2002 gemeinfreie Zahlen des United States Census Bureaus in immer gleicher Form in die WP eingestellt hat. --Matthiasb 20:46, 11. Mär. 2009 (CET)
- (BK)Nein ich seh keine Schöpfungshöhe, Der Text besteht nur aus Zahlen mit Füllwörtern. Das kann man nicht anders schreiben wenn man eine möglichst kurzen Text will. Bobo11 20:46, 11. Mär. 2009 (CET)
- Ich sehe trotz lauter Zahlen einen Fließtext. Sowas (und noch viel mehr) wird in EN oder RU locker hin- und herkopiert, aber „bei uns“ wendet man sich nunmal an WP:Importwünsche. Und übrigens, hier die beiden Textfassungen wörtlich einzustellen ist ebenfalls URV. Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Kopfschüttelnd, --S[1] 20:57, 11. Mär. 2009 (CET)
- Was von einem Automaten erstellt ist, kann kein Werk sein und daher keine Schöpfungshöhe haben. --Port (u*o)s 21:07, 11. Mär. 2009 (CET)
- Der Autor der englischen Textfassung ist zwei Beiträge über dir vermerkt, der Bot Rambot, es handelt sich also um ein bequelltes Zitat. Der rechte Text ist von mir, den kann ich einstellen wo ich will. --Matthiasb 21:02, 11. Mär. 2009 (CET)
- Hier ist die Originalversion; sie stammt nicht vom Bot, sondern von dessen Betreiber, einer durchweg lebendigen Person. Und einen Text, den du nur übersetzt aber nicht selber recherchiert und verfasst hast, kannst du wohl auch kaum als „deinen“ verkaufen. --S[1] 21:08, 11. Mär. 2009 (CET)
- Von Rambots Benutzerseite: The birth date of the rambot is unclear, but the best guess on October 5, 2002 at 19:50, creating the first rambot city article: Autaugaville, Alabama. The User:rambot account was created on December 8, 2002. --Matthiasb 21:48, 11. Mär. 2009 (CET)
- Hier ist die Originalversion; sie stammt nicht vom Bot, sondern von dessen Betreiber, einer durchweg lebendigen Person. Und einen Text, den du nur übersetzt aber nicht selber recherchiert und verfasst hast, kannst du wohl auch kaum als „deinen“ verkaufen. --S[1] 21:08, 11. Mär. 2009 (CET)
- Ich kann dich beruhigen, das ist keine URV, da der Text (und auch dessen Übersetzung) nicht urheberrechtlich geschützt ist. Im Übrigen können Übersetzungen allgemein aber durchaus als ein eigenes Werk gelten, was für diesen speziellen Fall hier aber jetzt nicht von Belang ist. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:12, 11. Mär. 2009 (CET)
Nüchternste Aneinanderreihung von Fakten, keine Schöpfungshöhe, keine URV; aber so sollte ein Wikipedia-Artikel eh nicht aussehen. Versionsimporte sind bei Übersetzungen aus anderen Wikipedias im übrigen niemals zwingend notwendig; es handelt sich nur um einen von mehreren Ansätzen, beim Übersetzen die GNU-FDL einzuhalten, welchen zwar manche als den besten ansehen, andere aber eher als bedenklich, auf jeden Fall ist er umstritten. Siehe auch diese Diskussion auf WP:Ü (h-stt ist Jurist!) und die Beschreibung anderer Möglichkeiten. Die deutsche WP scheint übrigens von den grossen Wikipedias die einzige zu sein, in der überhaupt die Ansicht vertreten wird, dass es zur Einhaltung der GNU-FDL wünschbar sei, die Versionsgeschichte des Originalartikels zu importieren oder zu kopieren; in der englischen beispielsweise begnügt man sich mit dem Baustein en:Template:Translated_page - sowas haben wir auch, Vorlage:Übersetzung, ist auf WP:Ü als Möglichkeit angegeben (alternativ zu Versionsimport oder Versionskopie), gleichwohl hat der Versionsimport zahlreiche Anhänger. Abschliessend geklärt ist die Sache wohl nicht so schnell. Gestumblindi 21:04, 11. Mär. 2009 (CET)
- Ich stimme dir in beiden Kernaussagen deiner Antwort zu. Der Text hat keine Schöpfungshöhe (siehe auch Wikipedia:Textplagiat). Und Versionsimporte sind auch nicht die einzige Möglichkeit, die GFDL einzuhalten. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:12, 11. Mär. 2009 (CET)
Von einer Maschine zusammengeschnipselte Daten sind kein Werk. Kopfschütteln ist angesagt, aber nicht über die angebliche "URV".-- Wiggum 22:26, 11. Mär. 2009 (CET)
Fakten sind nicht schützbar. Lizenzen beziehen sich nur auf Schützbares. Ums nur nochmal bestätigen, falls es hier irgendjemand gibt, der auf meinen Senf Wert legt --Historiograf 22:35, 11. Mär. 2009 (CET)
- Werden ganze Absätze nur geringfügig umformuliert in der Reihenfolge der Vorlage übernommen, wird man in der Regel zum Schluss kommen, dass eine Urheberrechtsverletzung (..) vorliegt (WP:Textplagiat). Der deutsche Text ist unter Berücksichtigung dieser Grundproblematik keinesfalls als eine wörtliche Übersetzung zu sehen; insbesondere im ersten Absatz paraphrasiert er den englischen Text so stark, dass sich zwar erkennen lässt: Der englische Text könnte die zentrale Vorlage des Artikels gewesen sein: genauso gut aber könnten es auch dessen Quellen gewesen sein: Es finden sich in der Gliederung der deutschen Übersetzung zahlreiche Daten im Faktenvortrag an anderer Stelle als im englischen Text. Grundsätzlich ist weiterhin zu beachten, dass urheberrechtlich der maschinengenerierte Ursprungstext zu diesem Woodbury (also der Verknüpfung der von staatlichen Einrichtungen erhobenen Daten mit einem vorgegeben Wortgerüst) (wenn überhaupt) eine äußerst geringe „Schöpfungshöhe“ hat. Dagegen hat die deutsche Übersetzung deutlich Schöpfungshöhe.
- Nochmals WP:Textplagiat: Niemand kann eine allgemeine Regel angeben, wo die Grauzone anfängt und aufhört. Wörtliche Übernahmen ... sollten ... stillschweigend bereinigt werden – und gut ist.--Engelbaet 12:09, 12. Mär. 2009 (CET)
Als jemand, der andauernd Artikel aus en übersetzt, möchte ich mich auch mal kurz zu Wort melden. Zweifelsohne ist es die allersauberste und keine Fragen hinterlassende Option, die Versionsgeschichte zu importieren; angesichts der Vielzahl meiner Übersetzungen ziehe ich diese vor, um immer auf der sicheren Seite zu sein. Manchmal frage ich mich bei meinen Übersetzungen von Politikerartikeln aber schon, ob das denn überhaupt nötig ist. Bei Senatoren und Kongressabgeordneten wurde von den en-Autoren in der Regel auf die offizielle Kongressbiografie zurückgegriffen, welche - würde ich sie direkt übersetzen - keinen Deut anders aussehen würde. Müsste ich mich dann wegen eventueller URV beschimpfen lassen? Ich hoffe doch mal nicht. Oder soll ich vielleicht die Chronologie einfach umdrehen, damit mein eigener Anteil an der Arbeit augenfällig wird? Genau so ist es auch bei Ortsartikeln. Die haben nun einmal eine gewisse Struktur und werden daher in manchen Bereichen denen in anderen WPs ähneln - das ist völlig normal. Vor diesem Hintergrund kann ich diese Diskussion hier nur als Extremzeitraubing und leider sehr unpassenden Beitrag zum momentanen Disput um die Ortsstubs begreifen. --Scooter Sprich! 14:13, 12. Mär. 2009 (CET)
- Und falls nun irgendwere denkt, ich als URV-Paranoiker sehe ein Problem: NEIN! ACK Chaddy, Wiggum, Histo at all - hier ist kein Werk also auch nichts schützbar. --Marcela 15:51, 12. Mär. 2009 (CET)
- Abgesehen davon, dass matthiasb sich natürlich zurecht beschwert, wenn er dumm angemacht wird, ist mMn diese ganze URV-Diskussion völlig unnötig und irrtiert nur andere Benutzer. Übersetzungen aus Interwikis können jederzeit und ohne (vorherigen) Versionsimport vorgenommen werden. Dafür gibt es auch extra eine Vorlage Vorlage:Übersetzung. Wenn wir dazu übergehen produktive Autoren mit (Pseudo)-URV-Formalien oder irgendwelchen administrativen Spitzfindigkeit zu traktieren, dann bekommt WP ein dickers Problem.--Kmhkmh 20:00, 12. Mär. 2009 (CET)
Babor
Hallo, ich bearbeite grade die BABOR-Seite. Das Logo, das jetzt da ist, ist schon veraltet - aus diesem Grund möchte ich es ersetzen. Jedoch funktioniert das Hochladen bei mir aus unerklärlichen Gründen nicht, es kommt jedes mal die Fehlermedlung "Datei beschädigt,bitte prüfen" o.Ä., obwohl die Datei klein genug und ein einfaches jpg ist. Was kann ich tun?(nicht signierter Beitrag von Sarah020209 (Diskussion | Beiträge) )
- Keine Frage des Urheberrechts, verschoben nach Fragen zur Wikipedia und bitte weiter dort. -- Хрюша ?? 13:48, 12. Mär. 2009 (CET)
Einwohnerzahlen
Ich habe in WP Informationen über Einwohnerzahlen gefunden. Diese scheinen nicht aus geschützten Quellen zu stammen? Nehme an, dass diese keine Schöpfungshöhe haben und frei verwendbar sind? Und aus der tabellarischen Darstellung auch keine DB abgeleitet wird? also ein einfacher Verweis auf WP als Quelle genügt? Gruss, --Markus 14:50, 13. Mär. 2009 (CET)
- Daten haben keinen Wekrcharakter. Das Webangebot Wikipedia ist eine Datenbank. Datenbanken sind gesondert in Deutschland vor der Übernahme - vollständig oder wesentlicher Teile - (urheberrechtsähnlich leistungs-)geschützt. Du musst jetzt also selber entscheiden, in wie weit die Gesamtheit der Einwohnerzahlen, die Du aus der Wikipedia übernehmen möchtest, einen wesentlichen Teil iSd UrhG der Datenbank darstellen; ich würde sagen: So Du sämtliche Einwohnerzahlen zu einer relativ großen Menge von WP-Artikeln filterst und übernimmst, wäre das eine solche nach dem UrhG nicht freie Übernahme, bei einigen wenigen Zahlen jedoch nicht. sугсго 15:00, 13. Mär. 2009 (CET)
- Gefunden habe ich diese Listen. Wenn ich da einzelne Spalten verwende, genügt da ein Verweis auf WP als Quelle? Oder muss ich irgendwo eine Art "Erlaubnis" einholen? Gruss, --Markus 15:28, 13. Mär. 2009 (CET)
Pressefotos von pressetext.de - Wie sind die Nutzungsbedingungen zu sehen?
Hallo,
ich stieß auf einen schönen Artikel, der auch wunderbare Pressefotos enthält. Die Meldung ist als sogenannte "Pressetext-Service" (pts) gekennzeichnet. Bei denen geht, wenn man den AGB folgt (Punkt 3): Die Weiterverwendung von Pressemitteilungen und Pressefotos unserer Kunden und Aussender (pts-Meldungen) ist in deren Sinne kostenfrei und an keine weitere Vereinbarung gebunden, sowohl online als auch in Printform. Damit wäre man mit einer CC-BY und Nennung der Urheber der Fotos ja eigentlich richtig. Doch unter den Fotos selber steht noch : Alle hier veröffentlichten Pressefotos stehen zum honorarfreien Abdruck zur Verfügung.
Nutzbar - nicht nutzbar? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? -- Quedel 15:25, 13. Mär. 2009 (CET)
- Pressefotos sin eben nicht frei. Da brauchen wir schon eine Freigabe. Außerdem kann man in einen schwammigen und allgemeinen Freigabetext nicht einfach so eine CC reininterpretieren... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:55, 13. Mär. 2009 (CET)
- Stimmt schon, hineininterpretieren kann man nix, aber "kostenfreu und an keine weitere Vereinbarung gebunden" suggeriert ja fast in Richtung Public domain. -- Quedel 18:09, 13. Mär. 2009 (CET)
- Schreib ihnen eine Mail und frag sie, das ist der einfachste Weg --Taxman¿Disk? 18:11, 13. Mär. 2009 (CET)
- Selbst wenn die es freigeben würden, sind das alles Texte von Dritten, die lediglich der honorarfreien Verbreitung zugestimmt haben, eine Zustimmung zu Bearbeitungen ist darin nicht zu sehen. Bei Lizenzen gilt: alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, aber grundsätzliche erlaubnispflichtig ist, ist nicht von der Lizenz umfasst; und eine Veränderungserlaubnis sehe ich hier nicht. sугсго 18:15, 13. Mär. 2009 (CET)
- (BK) Public domain gibt es in Deutschland nicht, was du meinst ist gemeinfrei. Das wiederum geht aber nach deutschem Recht als Freigabe nicht, denn man kann gar nicht auf seine Urheberrechte verzichten. Wir wählen normalerweise immer den sicheren Weg: Bitte um eine Freigabe unter einer der erlaubten Lizenzen (meine Empfehlung: CC-by-sa) und leite diese dann an das Support-Team weiter. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:13, 13. Mär. 2009 (CET)
- Schreib ihnen eine Mail und frag sie, das ist der einfachste Weg --Taxman¿Disk? 18:11, 13. Mär. 2009 (CET)
- Stimmt schon, hineininterpretieren kann man nix, aber "kostenfreu und an keine weitere Vereinbarung gebunden" suggeriert ja fast in Richtung Public domain. -- Quedel 18:09, 13. Mär. 2009 (CET)
Dieses Bild wurde unter GNU-Lizenz bei Commons eingestellt. Urheber ist laut Bildbeschreibung angeblich das amerikanische Außenministerium. Auf dem Bild steht allerdings "Alle Rechte vorbehalten" und "Gestaltung und Vertrieb mit Genehmigung der Militärregierung" (siehe auch Quelle). Meine Frage wäre allerdings, ob die Datei nicht aufgrund ihrer Herkunft unter eine der Gemeinfreien Lizenzen der USA fällt oder ob sie als URV gelöscht werden muss? -- Ra'ike Disk. LKU PB 22:52, 12. Mär. 2009 (CET)
- Es müsste ein Werk der US-Federal-Ebene sein, nach der Beschriftung der Karte war es aber ein Werk einer in Deutschland ansässigen Firma bzw. deren Arbeitnehmer/Subunternehmern - gegen eine US-Behörde als Urheber spricht auch die Beschriftung mit den deutschen Originalstädtenamen Nürnberg statt en:Nuremburg. IE wohl zu löschen. sугсго 13:07, 13. Mär. 2009 (CET) PS und OT: Warum eigentlich Nuremburg, Heidelberg ist ja auch nicht verburgt worden?
- Wer hier SH sieht, soll sie nehmen und weglaufen. Ich kann jedenfalls keine entdecken. --Marcela 13:13, 13. Mär. 2009 (CET)
- Ich weiss, dass es unter Deiner Würde ist, ins UrhG zu schauen, aber Kartenwerke werden vom UrhG als Werke angesehen, für die die kleine Münze gilt. Die Auswahl der Gewässer und Ortschaften, sowie die Vereinfachung der einzelnen Grafen von Grenzen und Flüssen werden hier jedem Richter reichen. Aber Du verstehst ja auch nicht, dass das UrhG die LandesBauO Berlin und anderswo jederzeit im Wege der Gesetzteskompetenzregeln des GG für gewerblichen Rechtsschutz aussticht. sугсго 15:05, 13. Mär. 2009 (CET)
- Wer hier SH sieht, soll sie nehmen und weglaufen. Ich kann jedenfalls keine entdecken. --Marcela 13:13, 13. Mär. 2009 (CET)
- Ich wundere mich, dass Syrcro ständig gegen WP:KPA verstoßen darf, ohne gesperrt zu werden. Persönliche Angriffe, die lediglich dazu dienen, den Angegriffenen herabzusetzen, sind hier jedenfalls nicht kommentarlos hinzunehmen. Ralf schaut nicht nur häufig ins UrhG, er bringt erfreulicherweise auch Angaben aus dem ihm zugänglichen Schricker-Großkommentar ein. In der Sache hat Syrcro wohl Recht, aber erkennbar nicht auf den aktuellen Gegenstand bezogene Formulierungen wie "Du versteht ja auch nicht" belegen deutlich, dass es hier um eine persönliche Abrechnung geht. Dafür sind diese Seiten aber nicht da --Historiograf 17:34, 14. Mär. 2009 (CET)
- Wer SH sieht, muß sie begründen. Ich sehe da nur Ländergrenzen (nicht schutzfähig), große Flüsse, noch dazu falsch gezeichnet (was ist Schöpfung darin, die größten Flüsse von D einzuzeichnen?), Landesflaggen (nicht schutzfähig) sowie Text. Was bitte ist hier eine überragende Leistung? Wenn da noch Gebirge wären oder so, gerne. aber wenn man sich all den nicht schutzwürdigen Text wegdenkt, bleiben ein paar Linien. Und daß Syrcro hier einen Privatkrieg gegen mich führt dürfte langsam bekannt sein. Hier gehts aber um Argumente. Insofern: ich sehe immernoch keine SH. --Marcela 01:03, 15. Mär. 2009 (CET)
- Ich wundere mich, dass Syrcro ständig gegen WP:KPA verstoßen darf, ohne gesperrt zu werden. Persönliche Angriffe, die lediglich dazu dienen, den Angegriffenen herabzusetzen, sind hier jedenfalls nicht kommentarlos hinzunehmen. Ralf schaut nicht nur häufig ins UrhG, er bringt erfreulicherweise auch Angaben aus dem ihm zugänglichen Schricker-Großkommentar ein. In der Sache hat Syrcro wohl Recht, aber erkennbar nicht auf den aktuellen Gegenstand bezogene Formulierungen wie "Du versteht ja auch nicht" belegen deutlich, dass es hier um eine persönliche Abrechnung geht. Dafür sind diese Seiten aber nicht da --Historiograf 17:34, 14. Mär. 2009 (CET)
Im Artikel Volkmar Hopf war bis ich sie eben entfernt hatte, noch eine Kurzbiografie (Auszug aus dem Bundesarchiv). Sollte die Versionen gelöscht werden? Benutzer:Goesseln hatte sie mit Einzelnachweis und kursiv eingefügt (siehe Versionsgeschichte des Artikels). Grüße --Philipp Wetzlar 14:34, 14. Mär. 2009 (CET)
- Der "Text" (wenn man es denn so nennen kann) hat keine Schöpfungshöhe (siehe Wikipedia:Textplagiat) und kann daher bleiben. Eine Versionslöschung ist nicht nötig. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:40, 14. Mär. 2009 (CET)
Reklamebild für Konzert
Kann ein Bild mit dieser Lizenz bei uns in einem Artikel verwendet werden? Es geht um dieses Bild aus der englischsprachigen Wikipedia. --pincerno 15:35, 14. Mär. 2009 (CET)
Fotoporträt Franz Marc † 1916
Hallo, ich bin unsicher, ob ich dieses Foto hochladen darf. Urheber und Datum scheinen unbekannt zu sein. Wenn er auf diesem Bild höchstens 29 Jahre alt wäre, griffe die 100-Jahres-Regelung. Für einen Rat wäre dankbar -- Alinea 09:44, 10. Mär. 2009 (CET)
- Wenn du eine Veröffentlichung vor 1923 nachweisen kannst (als anonymes Werk), wäre eher was zu machen. Oder eben das die Aufnahme vor 1910 gemacht wurde. Die Bildangaben im Spiegel reichen leider nicht aus, um die 100-Jahr oder 1923 Regel anwenden zu können. Bobo11 19:24, 10. Mär. 2009 (CET)
- Danke für den Rat, dann lass ich es lieber sein. -- Alinea 20:50, 10. Mär. 2009 (CET)
- So ab dem Jahr 2016 ist es so (mit dieser Quellenlage) hochladbar. (Da es ja zu Lebzeiten gemacht worden sein muss = vor 1917). Wenn es dir wichtig wäre, müsst du halt bischen wühlen gehn. Bobo11 21:41, 10. Mär. 2009 (CET)
- Kleiner Tipp: Hier wäre der Wühlansatz.
- Danke, aber wenn ich das richtig sehe, kann ich damit ja auch nicht beweisen, dass das Bild vor 1923 veröffentlicht wurde. -- Alinea 17:21, 15. Mär. 2009 (CET)
- Ich meinte ja nur, dass der Katalog der erste Weg wäre, näheres zum Bild zu erfahren. Bzw. die Seite des Deutschen Historischen Museums (Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz), die offenbar das Bild in ihrem Bestand hat und vielleicht Auskunft zum Fotografen geben kann, es hier allerdings mit Copyright-Vermerk versehen haben (was allerdings nicht immer heißt, dass es tatsächlich urheberrechtlich geschützt ist). Und hier (Bild 10) wird um 1913 als Zeit angegeben, was hieße, dass das Bild nicht verwendet werden kann. --Paulae 18:23, 15. Mär. 2009 (CET)
- Danke, aber wenn ich das richtig sehe, kann ich damit ja auch nicht beweisen, dass das Bild vor 1923 veröffentlicht wurde. -- Alinea 17:21, 15. Mär. 2009 (CET)
- Kleiner Tipp: Hier wäre der Wühlansatz.
- So ab dem Jahr 2016 ist es so (mit dieser Quellenlage) hochladbar. (Da es ja zu Lebzeiten gemacht worden sein muss = vor 1917). Wenn es dir wichtig wäre, müsst du halt bischen wühlen gehn. Bobo11 21:41, 10. Mär. 2009 (CET)
- Danke für den Rat, dann lass ich es lieber sein. -- Alinea 20:50, 10. Mär. 2009 (CET)
Sacred Dog hier in der URV
Ich habe dazu unter Zuhilfenahme mehrerer Quellen einen Artikel "Sacred Dog" geschrieben. Mein Text hat(te) 2000 Zeichen. Alle Quellen habe ich aufgeführt unter References. Benutzer Schnatzel hat ihn in die URV verschoben (und Baustein gesetzt). Vielleicht er (?) und ich habe ein Tool von Benutzer FAB genutzt und es sind weniger als 5% "Gleichheit" zu einer der von mir angegebenen Quellen. Was soll ich tun ?
Textstellen ändern ? Gibt es hier irgendwo noch eine Diskussion über diesn Artikel und die vermeintliche oder tatsächliche URV ? Smartbyte 20:59, 14. Mär. 2009 (CET)
Nachdem ich ausgiebig die URV Seiten gelesen habe, bin ich mir für Inhalte der Wikipedia sicher, dass mein Verhalten korrekt und im Rahmen Zitate auch abgesichert. Ich halte die URV Meldung für schlechten Stil und hoffe das die Gremien mir recht geben. Um sicher zu gehen, das der Artikel beurteilt wird, wo ist er hingekommen ? ich finde ihn in den URV - Seiten von 12/13/14 März nicht aufgeführt **Smartbyte 23:27, 14. Mär. 2009 (CET)
- Wenn du ganze Sätze, wie die Einleitung einfach 1:1 kopierst, brauchst du dich nicht zu wundern wenn der Artikel als URV markiert wird.--84.160.253.127 00:20, 15. Mär. 2009 (CET)
- Hab ich nicht, weniger als 5% Text sind gleich, keine ganzen Sätze, allenfalls 3 mal 4 Worte am Stück von ca geschätzten 200 Worten insgesamt Smartbyte 00:23, 15. Mär. 2009 (CET)
meine Fragen hier oben haben sich für mich geklärt Smartbyte 13:29, 15. Mär. 2009 (CET)
Satire-Plagiat Datei:Beziehung_zwischen_Wikipedia_und_der_Presse.svg
Das hier ist zwar ein selbstgebasteltes Bild, aber der dahinterstehende satirische Gedanke ist eins zu eins von hier übernommen. Wie ist das denn urheberrechtlich zu bewerten? --SCPS 11:00, 4. Mär. 2009 (CET)
- Meine (laienhafte) Sicht: Hier handelt es sich nicht um Satire sondern um die sachlich grafische Darstellung einer Wechselwirkung und die lässt sich nicht viel anders darstellen. -- Хрюша ?? 11:15, 4. Mär. 2009 (CET)
- Da gibt es keine urheberrechtlichen Probleme. Außerdem liegt das Bild auf Commons, da bist du hier falsch. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:51, 4. Mär. 2009 (CET)
- Unfair! die Idee zum Klauen hatte ich schon: File:Quelle-und-zitat.jpg - aber dieses von Niabot ist viel besser. --Marcela 19:25, 4. Mär. 2009 (CET)
Wäre es nicht zumindest sauberer, bei Datei:Beziehung_zwischen_Wikipedia_und_der_Presse.svg und unter Wikipedia:Kritik#Wikipedia_als_Informationsquelle, wo die Darstellung verwendet wird, die Quelle der Darstellungsidee anzugeben? Da steht jetzt "Vereinfachte Darstellung der kritisierten Beziehung zwischen Wikipedia und der Presse" als hätte sich die Darstellung ein Wikipedia-Autor ausgedacht; mein Vorschlag: Vereinfachte Darstellung der kritisierten Beziehung zwischen Wikipedia und der Presse nach einer Idee des Satiremagazins Titanic o.ä. (wenn auch so nicht ganz korrekt, schliesslich kann ein Magazin keine Idee haben, das war wohl ein nicht genannter Titanic-Mitarbeiter, aber geht m.E. schon). Denn wäre diese ohne Darstellung ohne jene der "Titanic" angefertigt worden? Nein, letztere war der unmittelbare Anstoss dazu; selbst wenn also keine urheberrechtlichen Probleme bestehen sollten, gebietet es nicht bloss der Anstand, sondern auch ein korrekter Umgang mit Quellen, diese anzugeben. Gestumblindi 20:38, 11. Mär. 2009 (CET)
- Die Idee ist ja älter, und wird schon hier erwähnt, Zusammenfassung - Cherubino 22:01, 11. Mär. 2009 (CET) PS: Ich habs in Wikipedia:Kritik und Wikipedia mal referenziert.
Commons-Admin Túrelio hält das Bild für "Nestbeschmutzung [...] in Richtung Verleumdung" und meint "weg damit!" [6] -- Cherubino 13:43, 16. Mär. 2009 (CET)
- Verkürzte Zitierung anderer geht in die gleiche Richtung. Wenn schon, dann bitte vollständig: "Hinzu kommt, dass die Beziehung einseitig dargestellt wird: Die Presse "zitiert", was suggeriert, die machen's korrekt; die Wikipedia-Autoren dagegen "schreiben ab", was Plagiat u.ä. suggeriert. De facto kommt auf beiden Seiten beides vor, was hinreichend belegt ist, siehe z.B. de:Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Quintessenz: das ist nicht nur Nestbeschmutzung, was nicht so tragisch wäre, es geht bereits in Richtung Verleumdung. Also, entweder sprachlich neutralisieren oder weg damit!"[7] --Túrelio 16:01, 16. Mär. 2009 (CET)
- Dir ist schon klar, dass das die Orginalworte aus dem Satiremagazin Titanic sind? Die Graphik wird dazu verwendet genau das darzustellen, was Titanic über uns gesagt hat "umgeht" nur den urheberrechtlichen Schutz des Lichtbildes in der Orginalgraphik. Also genauso belassen. jodo 16:16, 16. Mär. 2009 (CET)
- 1) "Verkürzte Zitierung" bezog sich meine Zitierung durch Cherubino. 2) Dir ist schon klar, dass .. - Nein, woher auch. In der Original-Beschreibung der hier diskutierten, aber auf Commons liegenden Bilddatei steht davon bislang kein Wort.--Túrelio 16:22, 16. Mär. 2009 (CET)
- wer als commons admin den reiter "nutzung" nicht kennt, dem kann ich auch nicht helfen. -- Cherubino 19:16, 16. Mär. 2009 (CET)
- kann ich auch nicht helfen - ich denke, das willst du auch garnicht. Denn du willst offenbar nicht einmal verstehen, wie auch deine selektive Zitierung nahelegt.
- Zur Sache: Wenn die Beschreibung eines Bildes so nüchtern wie "Vereinfachte Darstellung der kritisierten Beziehung zwischen Wikipedia und der Presse" ist (und damit Seriösität suggeriert) und weder erwähnt, dass sie auf eine vorherige Veröffentlichung Bezug nimmt oder davon die "Idee" übernommen hat, noch eine Quelle nennt, gibt es keinen Anlaß, von einer Satire auszugehen. Ob eine satirische Darstellung, die sich erst durch Nachlesen auf einer WP-internen Seite als solche herausstellt, sinnvoll ist (wie heißt es doch, ein Bild sagt mehr 1000 Worte), könnt ihr selbst überlegen. Und damit klinke ich mich aus dieser Diskussion hier auf :de aus.--Túrelio 20:26, 16. Mär. 2009 (CET)
- wer als commons admin den reiter "nutzung" nicht kennt, dem kann ich auch nicht helfen. -- Cherubino 19:16, 16. Mär. 2009 (CET)
- 1) "Verkürzte Zitierung" bezog sich meine Zitierung durch Cherubino. 2) Dir ist schon klar, dass .. - Nein, woher auch. In der Original-Beschreibung der hier diskutierten, aber auf Commons liegenden Bilddatei steht davon bislang kein Wort.--Túrelio 16:22, 16. Mär. 2009 (CET)
- Dir ist schon klar, dass das die Orginalworte aus dem Satiremagazin Titanic sind? Die Graphik wird dazu verwendet genau das darzustellen, was Titanic über uns gesagt hat "umgeht" nur den urheberrechtlichen Schutz des Lichtbildes in der Orginalgraphik. Also genauso belassen. jodo 16:16, 16. Mär. 2009 (CET)
Für zwei Monate im öffentlichen Raum befindliche Kunstschau; fällt wem eine Argumentation ein, warum das trortdem bleibend und Panoramafrei sein könnte - zumal die Beleuchtung ständig wechselt, also nicht wirklich auch nur eine Stunde blieb. sугсго 13:01, 13. Mär. 2009 (CET)
- Leider nein, permanent ist IMHO etwas nur, wenn nicht absehbar ist, dass es bald wieder entfernt wird. Wenn die Kunstschau von vorneherein nur für eine bestimmte Zeit ausgestellt ist, ist sie nicht permanent angebracht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:30, 13. Mär. 2009 (CET)
- Nachtrag: Commons-Bilder bitte nicht lokal mit DÜP versehen, sondern auf Commons entsprechend markieren. Hier kann die lokale DÜP praktisch nichts machen. Danke und beste Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:32, 13. Mär. 2009 (CET)
- Ach, wenn man ein Bild begutachtet und gleichzeitig was auf WP:UF schreibt, zeigt sich halt die fehlende Multitaskingfähigkeit meinerseits ;-) sугсго 13:56, 13. Mär. 2009 (CET)
Gefühlsmäßig ist es für mich Panoramafreiheit. Der Veranstalter erteilt seine Erlaubnis für Wikipedia, hat aber anscheinend nicht verstanden, das diese Bilder damit gemeinfrei sind, also theoretisch auch für Nachdruck. Er teilt mir folgendes mit:
- "es ist unproblematisch, solange sie die fotos im internet verwenden. dafür haben sie ein ok vom veranstalter!!! ... außerdem war abzusehen, das die fotografische vielfalt ungeahnte dimensionen erreichen wird. ... die panoramafreiheit für temporäre arbeiten ist, wie sie schon sagten, nicht gegeben. hiermit gebe ich ihnen die möglichkeit der nutzung - bei voller nennung aller credits!
Die Frage ist, reicht die Erklärung so aus oder ist die Nutzungserlaubnis der Fotos für Wikipedia unter Commons von jedem einzelnen Künstler notwendig? Ich hätte das alles gerne geklärt, da es schade um die Bilder wäre, wenn sie nicht in Wikipedia wären. --AxelHH 00:59, 14. Mär. 2009 (CET)
Nö, Panoramafreiheit ist nicht gegeben (siehe Panoramafreiheit#Das Kriterium „bleibend“). Die Nutzungserlaubnis ist dieser Form ist natürlich auch nicht ok, da sie unzulässige Einschränkungen enthält ("solange sie die Fotos im Internet verwenden"). Bitte bei Freigaben die bewährten Textvorlagen verwenden. Grundsätzlich ist die Freigabe jedes einzelnen Künstlers notwendig. Außer die Künstler haben dem Veranstalter ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt. Dann darf der Veranstalter darüber entscheiden. --Isderion 01:27, 14. Mär. 2009 (CET)
Vielen Dank für die Hilfe, werde es so weitergeben und mal sehen was dann kommt, hoffentlich bald. Am Sonntag ist Veranstaltungsende und bis dahin hat der Veranstalter wohl noch etwas Stress, weil auch andere wegen Fotoerlaubnis fragen. --AxelHH 12:03, 14. Mär. 2009 (CET)
Ich habe am 12. März 2009 nochmals eine Anfrage an den Kurator gestellt wegen der Genehmigung der Fotos und warte auf Antwort. --AxelHH 12:26, 13. Mär. 2009 (CET)
- Die Zustimmung des Organisators genügt nicht. Die bereits vorhandenen Bilder müssen wir löschen, solange wir nicht von jedem Künstler einzeln eine Freigabe für die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz erhalten. Ich habe nach dem WP-Treffen in Hannover für eines meiner Bilder (von dem Fackelträger) die Künstler direkt um Zustimmung gebeten - und sie nicht bekommen: "Generell haben wir natürlich kein Problem wenn eine Arbeit von uns die im öffentliche Raum steht fotografiert wird. Andererseits sehe ich mich jetzt auch nicht in der Lage Ihnen eine generelle Zustimmung zu einer Verwendung des Bildes (bzw. des Abbildes unserer Arbeit) zu geben. Es kommt ja schon vielleicht darauf an in welche Kontexte das Bild eingebettet wird. [...] Ich möchte Ihnen einfach vorschlagen, dass Sie Sich nochmals bei uns melden wenn aktuell etwas anliegt. Wir werden uns dann schon einig werden." Alles andere hätte mich auch sehr gewundert. --Martina Nolte Disk. 22:35, 14. Mär. 2009 (CET)
Falls keine Zustimmung der Künstler kommt gibt es noch eine Rettungsmöglichkeit für die Bilder in dem ich die Bilder auf meine eigene Webseite setze nach Genehmigung für diesen Zweck und dann von Wikipedia nach dort verlinke. --AxelHH 14:13, 15. Mär. 2009 (CET)
- Ja, das klingt machbar. Es ist das immergleiche Problem hier mit Kunstwerken. Thumbgröße und eine Einschränkung auf nd würden wir vielleicht bekommen, aber für eine freie Verwendung UND Bearbeitung gibt kein vernünftiger Künstler seine Werke raus. Ich habe das Fackelträgerkünstlerduo jetzt nochmal gefragt, ob sie das Bild in Artikel-Thumbgröße (250px) unter CC-by-sa 3.0 freigeben würden, mache mir aber keine großen Hoffnungen.--Martina Nolte Disk. 16:45, 15. Mär. 2009 (CET)
- Auf Commons schlage ich Rechteinhabern, die sich mit einer Freigabe schwer tun, manchmal vor, das Bild nur unter GFDL freizugeben, weil eine "offline"-Nutzung damit stark erschwert wird (wegen der Pflicht, den gesamten GFDL-Lizenztext neben dem Bild wiederzugeben). --Túrelio 22:14, 15. Mär. 2009 (CET)
- Das gilt langfristig verlässlich aber nur für GFDL1.2-only und die sind hier auf de-WP nicht mehr zugelassen (auch nicht über die "Hintertür" via Commons).
- Datei:Maschsee Neulicht Neon.jpg ist noch hier vorhanden, habe einen SLA darauf gesetzt. Axel, falls Mutter/Genth sich doch von mir zur Freigabe eines 250px-Thumb unter CC-by-sa-3.0 überreden lassen sollten (einer Veröffentlichung in der Wikipedia würden sie auch für eine größere Version zustimmen, habe nochmal eine Klarstellung versucht, was CC-by-sa bedeutet), schicke ich dir - wenn du möchtest - gerne meine Mails. Du könntest sie abwandeln, um auch die übrigen Künstler um Genehmigung zu bitten. --Martina Nolte Disk. 10:00, 16. Mär. 2009 (CET)
- Auf Commons schlage ich Rechteinhabern, die sich mit einer Freigabe schwer tun, manchmal vor, das Bild nur unter GFDL freizugeben, weil eine "offline"-Nutzung damit stark erschwert wird (wegen der Pflicht, den gesamten GFDL-Lizenztext neben dem Bild wiederzugeben). --Túrelio 22:14, 15. Mär. 2009 (CET)
Die Diskussion hier kann eingestellt werde. Ich habe für alle Fotos Löschanträge gestellt. Möglicherweise besteht die Möglichkeit sie außerhalb von Wikipedia zu veröffentlichen. Der Veranstalter lehnt eine Genehmigung für Wikipedia ab, weil dadurch die Möglichkeit einer kommerziellen Verwertung besteht. Danke für das Angebot von E-Mail-Vorlagen, aber zu weiterem E-Mail-Verkehr mit jedem einzelnen der 20 beteiligten Künstler habe ich keine Lust mehr. --AxelHH 20:31, 16. Mär. 2009 (CET)
Bevor das irgendwelche Wellen schlägt ;) Da gibts nun 3 verschiedene Versionen der Datei (Commons eingeschlossen). Daß der ursprüngliche Dateiname von mir denkbar blöd ist sehe ich auch ein - aber was machen wir damit? --Marcela 01:09, 15. Mär. 2009 (CET)
- Die beiden Versionen auf de kann man gleich auf Commons hochladen (unter einem jeweils eigenen Namen) und schon ist das Problem gelöst. -- Chaddy · D·B - DÜP 02:27, 15. Mär. 2009 (CET)
- Stimmen eigentlich bei den de-Bildern die Urheber- und Lizenzangaben? Das ist ja nicht unbedingt 100%-ig sauber... -- Chaddy · D·B - DÜP 02:30, 15. Mär. 2009 (CET)
- Vorschlag: Ich lade mein Foto mit vernünftigem Dateinamen gleich nach Commons, danach wird kran.jpg hier versionsbereinigt? --Marcela 22:22, 15. Mär. 2009 (CET)
- Beim Hochladen bemerkt: Das Bild gibts schon auf Commons: Datei:Montageeber-eberswalde.jpg. Also hier erledigt, ich werde meine Versionen löschen lassen. --Marcela 22:38, 16. Mär. 2009 (CET)
- Vorschlag: Ich lade mein Foto mit vernünftigem Dateinamen gleich nach Commons, danach wird kran.jpg hier versionsbereinigt? --Marcela 22:22, 15. Mär. 2009 (CET)
- Habe einen DÜP-Baustein auf die verbliebene Version gesetzt, weil "Urheber ist: DDM Verein der Freunde". Der Uploader ist leider seit 2005 nicht mehr aktiv. --Martina Nolte Disk. 23:26, 16. Mär. 2009 (CET)
Versionsbereinigung in Affoltern am Albis
Hallöchen alle zusammen. Mir ist beim Abarbeiten der VLA dieser Fall hier untergekommen. Am 28. Oktober 2004 waren von einem anonymen Benutzer (62.167.52.204) Textpassagen eingefügt worden, die anscheinend eine URV darstellten. Diese war lange Zeit nicht bemerkt worden, erst am 23. Dezember 2008 fand eine Versionsbereinigung durch Voyager statt. Dabei wurden radikal alle Versionen zwischen URV-Einstellung und URV-Entfernung gelöscht. Infolge dieser Versionslöschung ist folgender Sprung in der Versionsgeschichte entstanden: [8]. Lediglich auf der Artikeldiskussionsseite wurde eine Kopie der Versionsgeschichte eingefügt, aus diesen ist allerdings keineswegs ersichtlich, wer welchen Beitrag zu den umfangreichen Ergänzungen geleistet hat (weswegen ich darin eine eindeutige Verletzung der GFDL sehe). Bevor ich nun eine Radikalversionsbereinigung durchführe, im Rahmen derer ich alle Versionen nach dieser lösche, möchte ich lieber nocheinmal nachfragen, ob diese Art der Versionsbereinigung, wie sie Dezember letzten Jahres durchgeführt wurde, am Ende noch als ausreichend erachtet wird oder gar für manche die gängige Praxis darstellt. --G. ~~ 00:07, 16. Mär. 2009 (CET)
- Kuckuck? --G. ~~ 01:03, 17. Mär. 2009 (CET)
simpelste Buchcover (nur einfache Schriften) Schöpfungshöhe
Nach der Lektüre von [9] (Ende 2008) habe ich folgenden Scan Datei:Brot (Waggerl) neue Ausgabe.jpg eingestellt, in der Annahme, ein solches Cover könne als gemeinfrei gelten (die da beispielsweise besprochene Suhrkamp-Bibliothek ist da ja gegen dieses Cover grafisch noch weit anspruchsvoller!). Nun scheint da jemandem doch was nicht in Ordnung dran zu sein [10]. Frage - da ich das Bild für einen Artikel im Schreibwettbewerb gemacht habe: muss ich mich um Ersatz kümmern oder gilt die Einschätzung unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/10#Buchcover erstmal, zumindest bis zum Ende des Wettbewerbs? Ich möchte auch nicht allzu viel Energie reinstecken in diese Frage, aber bei einem drohenden Verlust würde ich es gern kompensieren, was allerdings etwas Mehrarbeit für mich bedeuten würde, was mir von der Artikelarbeit abginge. Grüße --Davud - reloaded 08:53, 16. Mär. 2009 (CET)
- Ich seh keine SH. Da steht nur Autoren-Name, Verlags-Name, und der 2 Wort Titel (Brot, Roman) wobei die beiden Worte nicht mal im Zusammenhang stehen. Und das alles ohne irgendwelche Verzierungen oder Schnörkel. Das kann nie Schöpfungshöhe haben, weder das geschrieben noch die Darstellung. Bobo11 09:17, 16. Mär. 2009 (CET) Allerdings, ist ein Bild das keien Schöpfunghöhe hat, NIE unter GDFL sondern unter
Bild-freiBild-PD-Schöpfungshöhe(bzw. auf Commoms {{PD-ineligible}} zu lizenzieren (GDFL setzt Urheberrecht voraus).- Bitte die Leute nicht falsch beraten... Bild-frei wäre hier die falsche Lizenz, da Davud keine Rechte an dem Umschlag hat und für ihn deshalb auch kein unbeschränktes Nutzungsrecht erteilen kann. Und der Scan ist eine nicht schützbare 2D-Reproduktion, für die er auch keine Lizenz erteilen kann. Zu deiner Anmerkung: „GDFL setzt Urheberrecht voraus“: Bild-frei ebenfalls. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:37, 16. Mär. 2009 (CET)
- Das ist für mich wegen der ganzen Fachbegriffe nur schwer verständlich. Kannst du noch mal für Fünfjährige erklären, nur ob die Wikipedia so ein vor mir erstelltes Bild nutzen kann und wenn ja, wie bzw. was ich auf der Bildseite für eine Nutzungslizenz richtigerweise eintragen müsste. Danke für die Hilfe, aber ich komm da so nicht ganz mit. Grüße --Davud - reloaded 16:46, 16. Mär. 2009 (CET)
- Das hat Chaddy für dich schon erledigt - fehlende Schöpfungshöhe, daher urheberrechtlich nicht geschützt. Guck mal auf die Bildbeschreibung. --Paulae 16:56, 16. Mär. 2009 (CET)
- Sori, das mit Bild -frei, war mein fehler ich arbeite halt in erster Linie mit den englischen Begriffen. Bild-PD-Schöpfungshöhe wäre korrekt gewesen. Bobo11 21:01, 16. Mär. 2009 (CET)
- Das hat Chaddy für dich schon erledigt - fehlende Schöpfungshöhe, daher urheberrechtlich nicht geschützt. Guck mal auf die Bildbeschreibung. --Paulae 16:56, 16. Mär. 2009 (CET)
- Das ist für mich wegen der ganzen Fachbegriffe nur schwer verständlich. Kannst du noch mal für Fünfjährige erklären, nur ob die Wikipedia so ein vor mir erstelltes Bild nutzen kann und wenn ja, wie bzw. was ich auf der Bildseite für eine Nutzungslizenz richtigerweise eintragen müsste. Danke für die Hilfe, aber ich komm da so nicht ganz mit. Grüße --Davud - reloaded 16:46, 16. Mär. 2009 (CET)
- Bitte die Leute nicht falsch beraten... Bild-frei wäre hier die falsche Lizenz, da Davud keine Rechte an dem Umschlag hat und für ihn deshalb auch kein unbeschränktes Nutzungsrecht erteilen kann. Und der Scan ist eine nicht schützbare 2D-Reproduktion, für die er auch keine Lizenz erteilen kann. Zu deiner Anmerkung: „GDFL setzt Urheberrecht voraus“: Bild-frei ebenfalls. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:37, 16. Mär. 2009 (CET)
CC und Wasserzeichen
Da es grad in der Bilderwerkstatt Thema ist... Wenn ein CC-Bild einen (c)-Vermerk oder was ähnliches enthält, darf der doch nicht einfach entfernt werden (anders als bei GFDL). Gibt es dazu einen Konsens? Wie gehen wir damit um? Dies betrifft aktuell unter anderem die Bundesarchiv-Bilder. Bitte für Beispiele in der Bilderwerkstatt nachsehen und meine Stellungnahme gegebenenfalls korrigieren. --Marcela 00:54, 15. Mär. 2009 (CET)
- Ich bin ja allgemein gegen Wasserzeichen und natürlich auch hier für eine Entfernung... Wenn die Mehrheit aber darauf beharrt, dass man das bei der CC angeblich nicht entfernen dürfe, dann müssen die betroffenen Bilder weg. -- Chaddy · D·B - DÜP 02:25, 15. Mär. 2009 (CET)
- An welchem Satz in der Lizenz würde man hier anstoßen? Mir ist bisher keine entsprechende Formulierung in der Lizenz von CC-BY-SA aufgefallen, die eine Entfernung verbieten würde. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 14:07, 15. Mär. 2009 (CET)
- Ist ein heikler Bereich. Denn anundfür sich wiedersprechen sich zwei Punkte bie CC-by-sa. 1. Die Erwähnung des Urheberrechtsinhaber (ist nirgensgeschrieben WIE die erfolgen muss), also wäre ein Erwähnung per Wasserzeichen zulässig. 2. Die frei Bearbeitbarkeit, die die Lizenz ausdrücklich zusagt (natürlich nur wenn das neue Werk unter CC-by-sa weiter lizeziert wird).
- Und da mir kein Urteil gegen ein endfernen eines CC-by-sa Wasserzeichens bekannt ist, ist zumindest von einer Duldung auszugehen. Am besten ist es natürlich immer, wenn man den Hochlader dazubringen kann eine unmarkierte Version des Bildes hochzuladen. Bobo11 14:13, 15. Mär. 2009 (CET)
- An welchem Satz in der Lizenz würde man hier anstoßen? Mir ist bisher keine entsprechende Formulierung in der Lizenz von CC-BY-SA aufgefallen, die eine Entfernung verbieten würde. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 14:07, 15. Mär. 2009 (CET)
- Ich sehe da kein Problem. Der Beschnitt entbindet ja nicht von der Pflicht zur Nennung des Rechteinhabers. Die gehört sowieso in die Bildlegende oder den Bildnachweis. Sonst folgte implizit auch eine Pflicht zu einer Mindestbildgröße, damit der Urheberrechtsvermerk auch lesbar ist. Rainer Z ... 16:02, 15. Mär. 2009 (CET)
- Meinem Verständnis nach ist der Urheber gemäß CC in der von ihm festgelegten Weise zu nennen (-> Wasserzeichen beibehalten) und zwar mindestens so hervorgehoben wie Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber (-> Mindestbildgröße). Eventuell hätte eine solche Forderung vor Gericht Bestand. Aber ich frage mich sowieso: warum lassen wir keine sichtbaren Wasserzeichen zu? Gibt es dazu eine offizielle Regelung? Falls ein Wasserzeichen so störend ist, dass eine enzyklopädische Verwendung nicht möglich ist, können wir das Bild ja immer noch löschen. --Martina Nolte Disk. 16:36, 15. Mär. 2009 (CET)
- Ich sehe da kein Problem. Der Beschnitt entbindet ja nicht von der Pflicht zur Nennung des Rechteinhabers. Die gehört sowieso in die Bildlegende oder den Bildnachweis. Sonst folgte implizit auch eine Pflicht zu einer Mindestbildgröße, damit der Urheberrechtsvermerk auch lesbar ist. Rainer Z ... 16:02, 15. Mär. 2009 (CET)
Es ist ein Problem mit CC-BY-SA, dass die Lizenz zwar "Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen" sagt (so formuliert in der "allgemeinverständlichen Zusammenfassung" unter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de ) und die Autoren/Rechteinhaber, welche ihre Bilder unter CC-BY-SA freigeben, dabei aber oft darauf verzichten, diese "Weise" eindeutig festzulegen, wie es notwendig wäre. Viele nehmen einfach CC-BY-SA, ohne ausdrücklich zu sagen, in welcher Weise sie wünschen, genannt zu werden. Dazu gehört leider auch das Bundesarchiv. Ich kann nirgends einen Hinweis darauf finden, welche Art von "Attribution" das Bundesarchiv genau wünscht und halte es nicht für ausgemacht, dass es mit dem weissen Balken mit Bildinformationen, der jeweils am Fuss der Bundesarchiv-Bilder steht, ausdrücken möchte, dass es genau diese Art von untrennbar mit dem Bild verbundener Nennung wünscht. Es ist auch nirgends ausdrücklich festgehalten, welche Informationen das Bundesarchiv als Lizenzgeber unter CC-BY-SA bei der "Namensnennung" fordert. Reicht "Bundesarchiv"? Sehr oft ist ja der Name des Fotografen gar nicht bekannt (das BA versichert offenbar, auch in diesen Fällen durch entsprechende Verträge Inhaber der Rechte zu sein). Oder muss es "Bundesarchiv" und die BA-Bildnummer sein? Oder "Bundesarchiv", BA-Bildnummer und Fotograf, wo letzterer bekannt ist? Oder immer sämtliche Inhalte aus dem "Beschreibungsbalken"? Aber selbst wenn letzteres der Fall wäre, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Bundesarchiv eine zwingende Beibehaltung des Balkens am Bild festlegen wollte. Gestumblindi 18:25, 15. Mär. 2009 (CET)
- Also, wir haben folgende Punkte:
- Es ist erlaubt, Abwandlungen bzw. Bearbeitungen des Inhaltes anzufertigen.
- Es muss der Name des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise genannt werden.
- Widerspruch besteht da nur, wenn man die Namensnennung als Darstellung versteht. Dann würde das Recht zur Bildbearbeitung eingeschränkt, falls im Bild eine Signatur angebracht ist. Ich halte das für eine fragwürdige Interpretation, denn Nennung ist nicht Darstellung; zusätzlich löst sich der Widerspruch in Wohlgefallen auf, wenn man Nennung im Sinne von Erwähnung versteht. Die „festgelegte Weise“ bezöge sich dann auf den Text des Urheberrechtshinweises, nicht mehr. Das entspricht der seit langem allgemein üblichen Praxis.
- Da es aber konkret um eine große Zahl von Bildern aus einer Quelle geht (sonst sind Bildsignaturen hier eher selten), wäre es vielleicht eine gute Idee, das Bundesarchiv einfach zu fragen, wie es diese Lizenzbedingungen interpretiert. Rainer Z ... 19:04, 15. Mär. 2009 (CET)
- Imho, IANAL: Die Festlegung durch den Urheber geht weniger um die Form der Nennung als darum, ob dann dort "Wikibärli1992" oder "Prof. Bödefeld von Hohenwutzen-Oberlupfingen" steht. Wenn ein Wasserzeichen in einem Bild enthalten ist, kann man es drin lassen, man kann es auch durch eine Nennung im Header oder sonstwo sichtbar ersetzen, solange der Inhalt gewahrt bleibt. Alles andere wäre ein Widerspruch zur Nutzbarkeit der Inhalte. Ich denke, ich habe jetzt kaum mehr als Rainers Ansicht mit anderen Worten undeutlicher wiederholt :) -- Mathias Schindler 21:51, 15. Mär. 2009 (CET)
Hm, wenn ich mir statt der wunderbar kurzen, angeblich praktischen, aber offenbar doch etwas verwirrenden "allgemeinverständlichen Zusammenfassung" den rechtlich bindenden vollständigen Lizenztext der CC-BY-SA 3.0 Deutschland ansehe, sieht es gleich besser aus. Siehe dort für die Bedingungen der Namensnennung den Abschnitt 4.c) - insbesondere steht dort auch "Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden". Das sieht mir also danach aus, dass es nicht notwendig ist, direkt in einem Bild angebrachte Angaben auch in dieser Form zu belassen. Gestumblindi 01:33, 16. Mär. 2009 (CET)
- Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie [...] alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen. Hab auch noch nie verstanden, wie das mit in jeder angemessenen Form zusammen geht.-- Wiggum 14:36, 16. Mär. 2009 (CET)
- Der Rechtevermerk ist als Text, als Information zu verstehen. Die darf nicht verändert werden. Der Nutzer hat aber das Recht, diese Information in jeweils angemessener Form mitzuteilen. Im Bild, am Bildrand, in der Bildlegende, im Anhang usw. Rainer Z ... 15:40, 16. Mär. 2009 (CET)
- So würde ich das auch interpretieren - d.h. dass "unberührt" sich auf den Inhalt bezieht, nicht auf die Form. Gestumblindi 20:10, 16. Mär. 2009 (CET)
- Ok, ich sehe einen gewissen Konsens, daß Wasserzeichen oder ähnliche Kennzeichnungen auch bei CC-Bildern entfernt werden können, wenn die entsprechende Kennzeichnung in der Bildbeschreibung zu finden ist? Bestehen Einwände? --Marcela 22:28, 16. Mär. 2009 (CET)
- Nicht wirklich. Ich finde Wasserzeichen auf Fotos eh zum
kotzen(mist wie schreibt man das Neutral), und die Einstellung das man die nicht endfernen dürfe trotz Zusage zur freier Bearbeitung erst recht (aber das ist meine persönliche Meinug). Bobo11 22:35, 16. Mär. 2009 (CET) - Um das mal zu klären habe ich es hier ja angesprochen. Irgendwie müssen wir damit umgehen - und das nicht wild, wie es jeder mag sondern so wie es für richtig befunden wird. --Marcela 23:30, 16. Mär. 2009 (CET)
- Nicht wirklich. Ich finde Wasserzeichen auf Fotos eh zum
- Ok, ich sehe einen gewissen Konsens, daß Wasserzeichen oder ähnliche Kennzeichnungen auch bei CC-Bildern entfernt werden können, wenn die entsprechende Kennzeichnung in der Bildbeschreibung zu finden ist? Bestehen Einwände? --Marcela 22:28, 16. Mär. 2009 (CET)
- So würde ich das auch interpretieren - d.h. dass "unberührt" sich auf den Inhalt bezieht, nicht auf die Form. Gestumblindi 20:10, 16. Mär. 2009 (CET)
- Der Rechtevermerk ist als Text, als Information zu verstehen. Die darf nicht verändert werden. Der Nutzer hat aber das Recht, diese Information in jeweils angemessener Form mitzuteilen. Im Bild, am Bildrand, in der Bildlegende, im Anhang usw. Rainer Z ... 15:40, 16. Mär. 2009 (CET)
- Also legen wir das zukünftig (vernünftigerweise) so aus: Urheberrechtsvermerke sind inhaltlich unverändert weiterzugeben (egal ob als Bestandteil einer Bilddatei oder schriftlich angemeldet), die Form der Weitergabe steht frei, solange der Zusammenhang zwischen Bild und Urheberrechtsvermerk klar erkennbar bleibt. Rainer Z ... 17:49, 17. Mär. 2009 (CET)
Experte gesucht
Ich würde gern mit einem Experten für Bildrechte abklären, ob eine Offerte, die mir per Mail zugegangen ist, ausreichend ist, um auf commons oder in de.wikipedia ein Bild hochzuladen. Wer von den Experten hier mag sich dafür zur Verfügung stellen? Ich will den E-Mail-Verkehr hier nicht "in der Öffentlichkeit" ausbreiten. Grüße --Atomiccocktail 15:11, 17. Mär. 2009 (CET)
- Da gibt es ein Problem: Wir haben hier keine Experten. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 15:14, 17. Mär. 2009 (CET)
- Heul doch. sугсго 15:26, 17. Mär. 2009 (CET)
- Was ein löblicher Umgangston. Wirst mir immer sympathischer. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 13:19, 18. Mär. 2009 (CET)
- Heul doch. sугсго 15:26, 17. Mär. 2009 (CET)
Da die Freigabe letztlich eh an das OTRS gehen wird, schick den Mail-Verkehr ruhig an die, die haben zwar nicht alle viel Ahnung, aber insgesamt haben die das Wissen eines Experten oder kennen zumindest jemanden aus dem IRC, der genügend Ahnung hat. sугсго 15:26, 17. Mär. 2009 (CET)
Danke Dir Syrcro, so werd ichs machen. --Atomiccocktail 16:08, 17. Mär. 2009 (CET)
Ein wenig Missbrauch...
Ich versuche gerade den Abschnitt Rechtliche Situation im Artikel Anime Music Video zu bearbeiten. Was mir allerdings immer noch fehlt ist ein konkreter Bezug (Paragraphen) zum Urheberrecht von Video und Musik, was die Erstellung solcher Videos kriminalisiert. Ich finde mich da in dem Dschungel nicht so wirklich zurecht, bzw. weiß nicht, was für was zutrifft. Wäre froh wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, da hier ja doch mehr Leute mit ein wenig Ahnung vom Rechtssystem anwesend sind, als anderswo. ;-) -- ▪Niabot▪議論▪+/− 13:17, 18. Mär. 2009 (CET)
- UrhG. Einfach mal lesen. Strafvorschriften gibbet in Teil 4 Abschitt 2 Unterabschnitt 2 ab § 106. Dazu muss man noch die Werkdefinition aus § 2 nehmen, insbesondere Abs. 1 Nr. 2 und 6. Dann noch die besonderen Definitionen für Filmwerke bzw anderen Laufbildwerken.
- Dann brauchen wir die passenden Monopolrechte § 12ff (Urheberpersönlichkeitsrecht) und § 15ff. (Verwertungsrechte). Und das reicht dann für erste strafrechtliche Verbote.
- Zusätzlich zu Laufbildwerkschutz wird man hier aber noch die einzelnen Animeframes als geschützt ansehen, wer die urhebert ist auch Urheber bzgl. der jeweiligen Frames, aber wohl nicht unbedingt des Gesamt-Anime.
- Dann noch die Musik: Die wird gesungen und musiziert, da passen die Monopolrechte für ausübende Künstler zu den Urheberrechten hinzu.
- Und dann die Musik falls die Musik von Dritten aufgenommen und vertonträgert wurde - wohl der Regelfall, hat der Tonträgerproduzent nach § 85 auch noch ein Monolrecht.
- die Urheberrechtsverstöße sind nach § 106 strafbar - Verbreitung und Vervielfältigung reicht da.
- die Verstöße gegen die anderen Monopolrechte nach § 108 strafbar.
- Ach, ja zivilrechte Folterwerkzeuge gibt es auch noch. Das sind alles Schutzgesetze also greift § 823 II BGB und § 1004 BGB. Dazu kommen noch die Sondernormen des Urhg dazu, siehe § 97 ff.
- sугсго 15:07, 18. Mär. 2009 (CET)
- Der Satz "Die Anime Music Videos befinden sich in einer gesetzlichen Grauzone" im Artikel Anime Music Video ist eine Verharmlosung, denn rein rechtlich gesehen ist die Zone tiefschwarz. Urheberrechtlich gesehen ist die Anfertigung solcher Videos schlicht illegal. Warum "Grauzone"? Dass es selten zu Klagen der Rechteinhaber kommt, mag ja für die Rechteverletzer schön sein, aber legaler wird eine solche Urheberrechtsverletzung dadurch nicht. Der Artikel sollte das wohl klarer darstellen. Gestumblindi 20:03, 18. Mär. 2009 (CET)
- Das ist ja auch genau der Grund warum ich hier nachfrage. Laut dem was ich gelesen haben (Gesetz) ist es in jedem Fall klar illegal. Oftmals wird es aber als Grauzone umschrieben, da es eben selten zu Verfolgungen der "Vergehen" entsprechender Art kommt. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 01:32, 19. Mär. 2009 (CET)
- Der Satz "Die Anime Music Videos befinden sich in einer gesetzlichen Grauzone" im Artikel Anime Music Video ist eine Verharmlosung, denn rein rechtlich gesehen ist die Zone tiefschwarz. Urheberrechtlich gesehen ist die Anfertigung solcher Videos schlicht illegal. Warum "Grauzone"? Dass es selten zu Klagen der Rechteinhaber kommt, mag ja für die Rechteverletzer schön sein, aber legaler wird eine solche Urheberrechtsverletzung dadurch nicht. Der Artikel sollte das wohl klarer darstellen. Gestumblindi 20:03, 18. Mär. 2009 (CET)
Ireland's Call (erl.)
Ich finde keinen Grund warum das Lied gemeinfrei sein oder unter der GFDL stehen sollte. Es wurde von einem bekannten Musiker für eine private Organisation geschrieben und komponiert, amtliches Werk scheidet also aus. Auf en.WP ist das Problem auch schon mal angesprochen worden ([11]), aber unbeantwortet geblieben, dafür gibt es das Lied ohne Quellen auf en.ws: wikisource:en:Ireland's_Call. Aber vielleicht bin ich ja nur blind und wir können es behalten.sугсго 11:52, 18. Mär. 2009 (CET)
- Würde mich auch überraschen, wenn der Liedtext verwendet werden dürft, sprich Gemeinfrei oder sonst was wäre (amtliches Werk ist es sicher schon mal nicht). Und Gtosszitat geht ja auch nicht, daher tendiere ich auch die beiden Liedtextblöcke zu löschen (Versionsbreinigt natürlich). Die Einleitung ist ja immer noch brauchbar, und es bleibt ein Artikel. Bobo11 11:58, 18. Mär. 2009 (CET)
- "Ich finde keinen Grund warum das Lied gemeinfrei sein oder unter der GFDL stehen sollte" - ich ebensowenig. Gestumblindi 20:05, 18. Mär. 2009 (CET)
Wie von Syrcro vorgeschlagen, habe ich den Artikel gelöscht und ohne den Songtext neu eingestellt (die URV bestand schon in der ersten Version). Da ich der Hauptautor war und der Artikeltext zu 99 % von mir war, dürfte das wohl kein Problem darstellen. --Voyager 22:21, 19. Mär. 2009 (CET)
Logo eines (noch nicht erschienen) Unterhaltungsfilms, in dem es um Nazis geht. Politische Aufklärung ist das aber sicher keine. -- Cecil 11:19, 19. Mär. 2009 (CET)
- Irgendwie bin ich hier nicht ganz richtig mit dem Thema, weil Urheberrechtsproblem ist es ja keines. Aber hier sind wohl am ehesten die Leute aktiv, die wissen, ob wir mit sowas Probleme kriegen können. -- Cecil 11:21, 19. Mär. 2009 (CET)
- Richtig. Das ist keine politische Aufklärung --> SLA. --Marcela 11:34, 19. Mär. 2009 (CET)
- Ich nehme mal an, für den deutschen Vertrieb wird es eh ein (mehr oder weniger) geändertes Logo geben. Bis dahin können wir bestimmt auch ohne Logo leben. --Kam Solusar 16:55, 19. Mär. 2009 (CET)
- Für diejenigen, die es nicht mehr sehen können: Es war irgendsowas "geflügeltes" mit einem deutlichen Hakenkreuz in der Mitte. --Marcela 19:15, 19. Mär. 2009 (CET)
URV bei Tyrannenmörder
Moin, der Abschnitt "Die Statuengruppe" ist in dem Artikel in dieser Version identisch mit [12]. Benutzer:Mario todte, der den Artikel oder auch den Abschnitt verfasst hat, konnte oder wollte mir nicht sagen, ob er den Text von der Internetseite geklaut hat, oder ob die den Teil hier. Kann jemand weiterhelfen? Siehe bitte auch
- Wikipedia:Weiternutzung/Mängel#www.skulpturhalle.ch, da hatte ich mich auch schon gemeldet
- Diskussion:Tyrannenmörder
- Benutzer_Diskussion:Mario_todte#Tyrannenmörder_URV, da hatte ich ihn auch angesprochen
Benutzer:Mario todte hat zwar den Abschnitt bereits erheblich überarbeitet, aber ich weiß nicht, ob das legal ist, da man es ja als Beweisverfälschung ansehen könnte. Vllt. wäre eine Versionslöschung angemessen, oder sonst was. Was meint ihr? Gruß, -- XenonX3 - (☎|±) 17:50, 16. Mär. 2009 (CET)
- Auf der fremden Seite seit 13.Sept.2004 vorhanden, bei uns URV. --Martina Nolte Disk. 18:25, 16. Mär. 2009 (CET)
- Das heißt, dass Benutzer:Mario todte damals URV begangen hat. Siehe diese Version. Was tut man dann? Muss der Benutzer gesperrt werden, oder was? Gruß, -- XenonX3 - (☎|±) 18:34, 16. Mär. 2009 (CET)
- Xenon, stell den Artikel samt dem Wayback-Link und dem Link auf unsere Erstübernahme-Version auf Wikipedia:Versionslöschungen. Für 1x C&P wird hier vermutlich niemand gesperrt. Obwohl's natürlich einige Zeit gespart hätte, wenn der Benutzer etwas kooperativer nach deiner Anfrage gewesen wäre. So läuft diese Sache nun schon über mehrere Seiten... --Martina Nolte Disk. 18:39, 16. Mär. 2009 (CET)
- Das heißt, dass Benutzer:Mario todte damals URV begangen hat. Siehe diese Version. Was tut man dann? Muss der Benutzer gesperrt werden, oder was? Gruß, -- XenonX3 - (☎|±) 18:34, 16. Mär. 2009 (CET)
Hab ich nun gemacht, mal sehen, wann sich da jemand zu dem Thema äußert. Danke für deine Hilfe und Gruß, -- XenonX3 - (☎|±) 20:14, 16. Mär. 2009 (CET)
- Da äußert sich i.d.R. nur jemand, wenn es Widerspruch gibt. Du wirst den Artikel auf deiner Beobachtungsliste wiederfinden, wenn ein Admin die Puzzlearbeit erledigt hat. Für Versionslöschungen brauchen die übrigens nicht die x vorherigen Diskussionsseiten mitverlinkt. ;-) --Martina Nolte Disk. 22:24, 16. Mär. 2009 (CET)
- Achso, aber dann können sie den Fall besser nachvollziehen. Gruß, -- XenonX3 - (☎|±) 22:34, 16. Mär. 2009 (CET)
- Lesen tun hier alle schon mehr als genug. ;-) Es reicht absolut, wenn die Admins anhand von Links nachvollziehen können, welcher Text woher stammt (+ ggf. Waybacklink als Service) und seit wann er in der WP steht (+ ggf. Link zur letzten URV-haltigen Version als Service) . --Martina Nolte Disk. 22:51, 16. Mär. 2009 (CET)
- Achso, aber dann können sie den Fall besser nachvollziehen. Gruß, -- XenonX3 - (☎|±) 22:34, 16. Mär. 2009 (CET)
Der Gute scheint standardmäßig fremde Texte hierher zu kopieren.
- Tyrannenmörder (Erstversion) von hier
- Andrejan Dmitrijewitsch Sacharow (Erstversion) von hier
- Hermann Schüttauf (Erstversion) von hier
- Israel Julius Elkan (Erstversion) von hier
- Thermenherrscher (Erstversion) z.B. von hier geschenkt, weil Stückwerk unterhalb ausreichender Schöpfungshöhe
- Felix Rachfahl (Erstversion) von hier
- Alfred Doren (Erstversion) von hier
Das sind nur Stichproben aus seinen umfangreichen, wie er sie nennt, Untaten, die von mir ihren Ausgang nahmen. Da gibt's ne Menge nachzuprüfen. Zumal er auch jetzt auf meine generellere Anfrage, wo er sonst noch URVen eingestellt hat, nicht die Karten auf den Tisch legt (Wenn ich es sehe...). Was machen wir jetzt? --Martina Nolte Disk. 12:48, 17. Mär. 2009 (CET)Nachtrag: Fremdedit zurückgesetzt--Martina Nolte Disk. 22:12, 20. Mär. 2009 (CET)
Schlangenstein in Weimar(nicht signierter Beitrag von Mario todte (Diskussion | Beiträge) 13:16, 17. Mär. 2009 (CET)) http://www.wimare.de/photo_album.php?lang=de&city=w&picture=20 --Mario todte 13:22, 17. Mär. 2009 (CET) Kassengewölbe(nicht signierter Beitrag von Mario todte (Diskussion | Beiträge) 13:19, 17. Mär. 2009 (CET)) http://www.weimar-tourist.de/sehenswuerdigkeiten-weimar/kassengewoelbe.html
- Ah, prima. Bitte möglichst mit Quellen --Martina Nolte Disk. 13:20, 17. Mär. 2009 (CET)
Wenzelsbrunnen in Naumburg--Mario todte 13:27, 17. Mär. 2009 (CET) beim Wenzelsbrunnen ist die Urquelle nicht mehr auffindbar. http://blaues-band.de/unstrut/index.htm?naumburg.htm doch.--Mario todte 15:40, 19. Mär. 2009 (CET) Johannes Janssen http://www.newadvent.org/cathen/08284c.htm, Alfred von Reumont http://www.newadvent.org/cathen/12798b.htm--Mario todte 14:52, 17. Mär. 2009 (CET)
- Bitte soweit irgendwie dir noch nachvollziehbar mit Quelle. Ist Renaissance-Humanismus, so weit es die von dir eingefügten Stellen betrifft, clean (von Urheberrechten Dritter gänzlich unbelastet)? --G. ~~ 14:54, 17. Mär. 2009 (CET) so weit ich mich entsinnen kann ja.--Mario todte 14:56, 17. Mär. 2009 (CET)
Vespasiano da Bisticci http://www.newadvent.org/cathen/15380a.htm--Mario todte 14:56, 17. Mär. 2009 (CET) Kirms-Krackow-Haus--Mario todte 15:04, 17. Mär. 2009 (CET) http://www.weimar.de/de/tourismus/startseite/sehenswuerdigkeiten/museen/details/kirms-krackow-haus/
Israel Julius Elkan ist keine URV, da wurden nur Daten übernommen. Das Original ist ja nur ein Steckbrief. Und selbst wenn der Text so von irgendwo abkopiert worden wäre, wäre das keine URV, da er keine Schöpfungshöhe hat. Ähnlich ist das mindestens auch bei Andrejan Dmitrijewitsch Sacharow, Thermenherrscher und Schlangenstein in Weimar. Bei den anderen genannten Artikel fehlt aber die Vergleichsmöglichkeit, was alles genau kopiert wurde. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:08, 17. Mär. 2009 (CET)
- Moment – du willst mir ernsthaft erklären, dieser gesamte Text habe so wenig Schöpfungshöhe, dass er keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegt? --G. ~~ 15:19, 17. Mär. 2009 (CET)
- Ja. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:37, 17. Mär. 2009 (CET)
- <Einschub>Das sind - konservativ gezählt - mindestens acht Sätze. Auf Grundlage derselben Daten & Fakten würde ich einen stilistisch nicht wieder erkennbaren Text schreiben = Schöpfungshöhe. --Martina Nolte Disk. 20:54, 17. Mär. 2009 (CET)
- Ja. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:37, 17. Mär. 2009 (CET)
- Dann mach mal... Es geht allerdings nicht um die reine Anzahl der Sätze, sondern um die Formulierungen. Dieser Text weißt keine besonderen Formulierungen auf, das ist ein 08/15-Standardtext... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:16, 17. Mär. 2009 (CET)
Carl von Noorden (Mediziner)--Mario todte 15:20, 17. Mär. 2009 (CET) Berthold Maurenbrecher http://catalogus-professorum-halensis.de/maurenbrecherberthold.html
- Mario, bitte, ohne die Quellen kann niemand einschätzen, ob es wesentliche Textübernahmen sind (und damit URV, die wir löschen müssen) oder nur kurze Passagen bzw. Daten (die wir behalten können). --Martina Nolte Disk. 20:54, 17. Mär. 2009 (CET)
http://www.diabetes.uni-duesseldorf.de/index.html?TextID=2298 irgendwie ist der Textteil verschwunden oder schon an der Originalquelle durch andere ersetzt. der ist noch da http://aeiou.iicm.tugraz.at/aeiou.encyclop.n/n795918.htm
Ob 8 Sätze oder noch mehr. Dass man etwas auch anders formulieren könnte, ist kein hinreichendes Kriterium. Ich kann nur meinen Abscheu gegenüber diesem von keiner Kompetenz beleckten Kesseltreiben formulieren und dringend das mehrfache, um VERSTEHEN bemühte Durcharbeiten von WP:TP empfehlen. Wem die Formulierungen zu nah an der Vorlage sind, soll sie umformulieren und BITTESCHÖN MICH NICHT ÜBER SCHÖPFUNGSHÖHE BELEHREN WOLLEN. Danke --Historiograf 21:01, 17. Mär. 2009 (CET)
- Schön geschrien. --Martina Nolte Disk. 21:28, 17. Mär. 2009 (CET)
- Ah, jetzt habe ich eine Idee, was dich so aufregen könnte: "Kesseltreiben" meinst du. Und stürzst dich aus dem Off auf den einen Fall, über den es offensichtlich verschiedene Auffassungen gibt, um auf diesem Umweg deine persönliche Abscheu über meine (?) Vorgehensweise zu äußern. Dafür habe ich einen Moment gebraucht.
- Okay. Wie stellst du dir den Vorgang denn weniger verabscheuungswürdig vor? Soll ich oder sonst irgendwer 147 Artikel checken, im Bedarfsfall umformulieren und die URV-Fälle diskret einer Versionslöschung zuführen? Oder hätte ich das Fass besser gar nicht erst aufmachen sollen in der Hoffnung, dass die Stichproben nur Zufallstreffer waren? Oder, noch weiter weg vom Kesseltreiben, nach der ersten Sache hier gar nicht meiner Vermutung folgen und nicht einfach irgendeinen Artikel rauspicken und checken? Machen wir diese Seite am besten gleich ganz dicht?
- Noch einmal - zu meinem besseren Verständnis deiner und Chaddys Auffassung - zurück zum Einzelfall: Wenn ein kompletter Absatz in blumigem Stil keine Schöpfungshöhe hat, dann verstehe ich nicht, warum die Community beim Wikipedia:Einbänder so ein Gewese um die Einhaltung der GFDL für unsere Artikelintros gemacht hat, die nach dem immergleichen Muster aufgebaut und ohne jede persönliche Note sind. --Martina Nolte Disk. 22:41, 17. Mär. 2009 (CET)
- Viele dieser Einleitungen haben in der Tat keine Schöpfungshöhe. Das ist jetzt aber ein ganz anderes Thema, das man vielleicht besser an anderer Stelle diskutieren sollte. Zum eigentlichen Thema: Ja, auch wenn´s sehr viel Arbeit ist, bei diesem Fall ist eine Einzelfallentscheidung nötig, wie eigentlich bei jedem (vermeintlichen) URV-Fall. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:51, 17. Mär. 2009 (CET)
- Klar sind Einzelfallentscheidungen nötig. Das machen dann Admins für diejenigen Artikel, die auf WP:LK/V oder WP:LKU landen. Bis dahin ist es aber noch ein gutes Stück Weg: welche Artikel/Versionen sind betroffen, was war die Quelle, wie groß die Übereinstimmung (und wie schöpferisch der Stil...).
- Mario, sagst du Bescheid, wenn deine Liste vollständig ist? --Martina Nolte Disk. 23:17, 17. Mär. 2009 (CET)
- Viele dieser Einleitungen haben in der Tat keine Schöpfungshöhe. Das ist jetzt aber ein ganz anderes Thema, das man vielleicht besser an anderer Stelle diskutieren sollte. Zum eigentlichen Thema: Ja, auch wenn´s sehr viel Arbeit ist, bei diesem Fall ist eine Einzelfallentscheidung nötig, wie eigentlich bei jedem (vermeintlichen) URV-Fall. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:51, 17. Mär. 2009 (CET)
Mist, habe wohl noch einen gefunden. Gustav Droysen die ich mit dem Catalogus Professorum Hallensis gemachten Artikel würden sämtlich datunter fallen.--Mario todte 08:42, 18. Mär. 2009 (CET)
Bei dem hier weis nicht nicht. Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach [[13]]--Mario todte 09:02, 18. Mär. 2009 (CET) unsicher Ferdinand Goetz http://www.goetz-haus.de/Bio.html --Mario todte 09:09, 18. Mär. 2009 (CET)
Caspar René Gregory http://www.bautz.de/bbkl/g/gregory_c_r.shtml--Mario todte 09:59, 18. Mär. 2009 (CET)
Auch Albrecht II. Alcibiades (Brandenburg-Kulmbach) ist keine URV, da auch hier wieder die Quelle keine SH erreicht. Der Link [14] ist übrigens entweder kaputt, oder die Seite existiert nicht mehr. Bei Kirms-Krackow-Haus ist gar nichts mit der angegebenen Quelle identisch. Das selbe gilt für Carl von Noorden (Mediziner). Bitte nur die Fälle hier vermerken, bei denen auch wirklich Text 1:1 kopiert wurde und nicht etwa nur Informationen entnommen und in selbst formulierte Sätze gepackt wurden. Letzteres ist nämlich völlig legal. Außerdem sollte man hier mal eine bessere Übersicht erstellen. Wenn das alles mit Diskussionsbeiträgen vermischt ist, findet man hier doch nichts mehr... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:19, 18. Mär. 2009 (CET)
Wo bitteschön sieht jemand, der Ahnung hat (also nicht Frau Nolte) eine eindeutige URV bei den Todte-Beiträgen? Wenn sich alle in der Grauzone von WP:TP bewegen, dann ist das Vorgehen dort vorgegeben, egal, um wieviel Fälle es sich handelt. Eine Versionslöschung ist in jedem Fall übertrieben. Ich halte an meinem Vorwurf fest, dass hier gegen einen fleißigen Mitarbeiter ohne Not schwere Anschuldigungen geäußert wurden, die ich nicht nachvollziehen kann. Ich finde nicht, dass es unsere Aufgabe ist, Mitarbeiter zu kriminalisieren, wenn diese kurze Texte mutmaßlich ohne Schöpfungshöhe übernommen werden. Das ist eigentlich, wie gesagt, durch WP:TP geklärt und wenn jemand wie Nolte nicht mehr an diesen Konsens halten will, dann will sie offenbar ihr eigenes Urheberrechts-Süppchen kochen und dem Projekt schaden --Historiograf 19:51, 18. Mär. 2009 (CET)
- Histo, geh mal nen Tee trinken. In dieser Art demontierst du dich nur selbst. Wenn ich nicht wüsste, dass du mir immer gerne an den Karren fahren möchtest, täte es mir fast schon leid für dich. --Martina Nolte Disk. 01:06, 20. Mär. 2009 (CET)
Walter Goetz http://www.freiheit.org/webcom/show_article.php/_c-322/_nr-4199/i.html Das waren sie wohl alle. --Mario todte 18:14, 20. Mär. 2009 (CET)
- Prima, danke. Gebündelt:
- Tyrannenmörder ([15]) von hier - Versionslöschung erledigt
- Andrejan Dmitrijewitsch Sacharow ([16]) von hier - auf WP:LKU
- Hermann Schüttauf ([17]) von hier - auf WP:LKU
- Israel Julius Elkan ([18]) von hier - Daten&Fakten
- Thermenherrscher ([19]) z.B. von hier - gering
- Felix Rachfahl ([20]) von hier - auf WP:LKU
- Alfred Doren ([21]) von hier - auf WP:LKU
- Schlangenstein in Weimar ([22]) von hier - gering
- Kassengewölbe ([23]) von hier
- Wenzelsbrunnen in Naumburg ([24]) von hier
- Johannes Janssen von hier
- Alfred von Reumont ([25]), Übersetzung von hier
- Vespasiano da Bisticci von hier; [26] von hier - geringfügig
- Kirms-Krackow-Haus ([27]) von hier - Quelle: [28] - auf WP:LKU
- Carl von Noorden (Mediziner) von [29], [30] - keine Übereinstimmungen
- Berthold Maurenbrecher ([31]) von hier
- Gustav Droysen von [32] - keine Übereinstimmungen
- Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach von hier - keine Übereinstimmungen - hier angegebene Quelle: Brockhaus
- Ferdinand Goetz ([33]) von hier - auf WP:LKU
- Caspar René Gregory ([34]) von hier (älter) - auf WP:LKU
- Walter Goetz ([35]) von hier - auf WP:LKU
- Theodor_Brieger von hier - auf WP:LKU
--Martina Nolte Disk. 22:12, 20. Mär. 2009 (CET), ergänzt --Martina Nolte Disk. 17:31, 21. Mär. 2009 (CET), Martina Nolte Disk. 18:01, 21. Mär. 2009 (CET)
Etwas schwierige Frage.
Bei einer Diskussion ist folgende Frage aufgekommen: en:The Imperial Gazetteer of India wurde von 1909 bis 1931 His Majesty’s Secretary of State for India in Council. in Oxford herausgegeben worden. Wie sieht das mit der Schutzfrist aus (PS: der letzte Mitherausgeber des Werkes ist 1947 verstorben, bei einzelnen Karten des Atlasteils sind auch die Kartografen angegeben, ihre Lebensdaten habe ich aber noch nicht überprüft. Also Grown-Copyright - wenn ja Brtisches, Indisches, Pakistanisches, Birmanisches, Bangladeschisches oder Sri-Lankisches (das Werk umfasst das gesamte British-Indien) oder normale 70pma? bzw. für die ersten Bände - dort was der 1947-Versterber noch nicht Miturheber - PD-Old-100? sугсго 09:45, 19. Mär. 2009 (CET)
- Gilt nicht für alle genannten Staaten britisches Recht? Dann wäre mal ausnahmsweise Commons besser als .de? --Marcela 22:40, 19. Mär. 2009 (CET)
Ist es wirklich so schwierig, WP:BR ganz durchzulesen und zu begreifen? Wir akzeptieren die Freigabe nach Ablauf eines Crwon-Copyrights wo auch immer. Ansonsten gilt der Schutzfristenvergleich für Nicht-EU-Staaten (außer der USA wg. Abkommen von D mit den USA von 1896). Ist das im Ursprungsland nicht geschützt, dann auch in D, A (Schutzdauerrichtlinie), CH (RBÜ) nicht --Historiograf 01:08, 20. Mär. 2009 (CET)
- Ist es wirklich so schwierig, WP:BR ganz durchzulesen und zu begreifen? Ja, ist es. WP:BR ist alles andere als einfach verständlich. Deswegen gibt es ja zum Glück diese Seite:) --Thomas S. 01:14, 20. Mär. 2009 (CET)
- +1: Es sollte eigentlich jedem der sich in den Rechtsfragen auskennt klar und bewusst sein, wie schwierig es ist, sich darin zurechtzufinden. Deshalb halte ich die hier immer wieder vorkommenden Zurechtweisungen der Laien für deplaziert und despektierlich. Immerhin zeigt jemand, der hier eine Frage stellt, dass er bereit ist sich mit der Materie auseinanderzusetzen oder dies bereits getan hat. Es gibt wohl genügend Benutzer, die sich keinen Deut um solche Aspekte kümmern und die verursachen im Endeffekt sicher mehr Arbeit. Und ja, wir Laien sind froh, dass es die Fachleute gibt und wir wissen, dass wir Laien sind. Das braucht man uns nicht immer wieder unter die Nase zu reiben. -- Хрюша ?? 07:47, 20. Mär. 2009 (CET)
Wenn WP:BR tatsächlich so schwierig wäre - wieso arbeitet man nicht daran mit, es besser verständlich zu machen? Wenn etwas nicht klar ist, dann kann mans dort anmerken --84.62.74.74 21:23, 21. Mär. 2009 (CET)
Bild von 1875
Ich habe ein Bild von dem jungen Franz Lehár aus einem Informationsheft des Lehár-Museums. Da der Autor in dem Heft nicht angegeben ist und das Bild über 100 Jahre alt ist, müsste ich nachweisen, dass der „Urheber nicht bekannt oder mit vernünftigem Aufwand zu ermitteln ist“. Bei vier von sechs Bildern des Heftes (bei allen, wenn ein Urheber angegeben ist) steht „Foto Hofer“. Ich nehme daher an, dass dem Museum der Urheber des betreffenden Bildes nicht bekannt ist. Vor sechs Tagen habe ich eine Anfrage per E-Mail an das Museum der Stadt Bad Ischl geschrieben, aber keine Antwort bekommen. Darf ich das Bild hochladen? --Toffel 21:47, 19. Mär. 2009 (CET)
- Ja mit dem Baustein {{Bild-PD-alt-100}} jodo 22:21, 19. Mär. 2009 (CET)
- Bitte hier auf .de hochladen, auf Commons kann man mit Bildern von 1865 durchaus noch Überraschungen erleben. --Marcela 22:36, 19. Mär. 2009 (CET)
Foto Hofer in Bad Ischl wären entweder Franz Hofer (1880-1962) [36] oder sein Sohn Hugo (1915-2001) [37]. Diese Datenbank der Albertina ist übrigens äußerst empfehlenswert, was österreichische Fotografen betrifft! --Herby 22:49, 19. Mär. 2009 (CET)
- Wenn das Bild von 1875 ist kann aber Franz Hofer kaum der Fotograf sein, wenn er erst 5 Jahre später geboren ist. --Marcela 22:59, 19. Mär. 2009 (CET)
- Habe übersehen, dass es nur die namenlosen Bilder betrifft. Bloß nicht auf Commons damit! --Herby 07:21, 20. Mär. 2009 (CET)
- Alles geht, wenn man nur will. ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 23:17, 19. Mär. 2009 (CET)
- Merke: 1860 ist das Schaltjahr für Commons, was jünger ist, sollte auf .de hochgeladen werden. Es gibt Commons-Admins, die 150 Jahre pma fordern und jüngeres löschen. --Marcela 23:57, 19. Mär. 2009 (CET)
- Danke für die zahlreichen Antworten. --Toffel 00:21, 20. Mär. 2009 (CET)
- Moment, mir fällt gerade ein, dass das Bild in einem der literarischen Werke, die am Ende angegeben sind, enthalten sein könnte. Muss man die Liste noch durchgehen? Es sind sechs Werke. --Toffel 00:32, 20. Mär. 2009 (CET)
- Merke: 1860 ist das Schaltjahr für Commons, was jünger ist, sollte auf .de hochgeladen werden. Es gibt Commons-Admins, die 150 Jahre pma fordern und jüngeres löschen. --Marcela 23:57, 19. Mär. 2009 (CET)
150 Jahre pma auf Commons, Ralf? Das habe ich dort noch nie erlebt. Meinst du nicht eher, dass es dort Admins gibt, die bei unbekannten Urheber bzw. unbekanntem Todesdatum des Urhebers fordern, dass das Bild mindestens 150 Jahre alt sein muss? Ich kann mich nicht erinnern, dass auf Commons Bilder gelöscht wurden, deren Urheber bekannt und seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, ausser vielleicht in Einzelfällen, in denen der Urheber aus einem Land stammt, das mehr als 70 Jahre pma hat. Oder kannst du Beispiele nennen? Würde mich interessieren. Gestumblindi 14:21, 20. Mär. 2009 (CET)
- Du hast Recht, ich meinte unbekannte Urheber. Erst denken, dann tippen. Mein Fehler. --Marcela 03:53, 21. Mär. 2009 (CET)
- Ich habe Zugang zu mehreren Werken (zwei davon sind auch in der Literaturliste im Heft). Fünf davon werde ich mal nach dem Bild durchsuchen. Wenn es dort nicht drin ist, lade ich es in de hoch. --Toffel 21:45, 20. Mär. 2009 (CET)
- Wenn das Bild so alt ist, spielt es keine Rolle, ob es irgendwo in einem Buch abgedruckt wurde. Verlage behaupten zwar gern, daß sie Rechte an solch alten Werken haben, dem ist aber nicht so. Es gibt zwar da auch eine Ausnahme, damit möchte ich dich aber nicht noch mehr verunsichern. --Marcela 03:53, 21. Mär. 2009 (CET)
- Ich hatte vermutet, dass man nach Stellen suchen kann/sollte, wo das gleiche Bild mit einem Urheber angegeben ist, wenn es schon nicht direkt aus der Quelle herauszufinden ist, aus der man das Bild hochladen will. Aber wenn das nicht verlässlich ist, kann man sich das wohl sparen. Das Bild ist zwar ganz schön alt, so dass man relativ sicher annehmen könnte, dass der Urheber seit 70 Jahren verstorben ist, aber verunsichert hat mich, dass ich nicht wusste wie ich nachweisen kann, dass der Autor unbekannt oder nicht zu ermitteln ist. Ich habe noch mal nachgesehen: Auch für Franz Lehár gibt es nichts von 1875 im Verzeichnis der Albertina. Dann werde ich das Bild auf .de hochladen. --Toffel 12:34, 21. Mär. 2009 (CET)
- Nein, es ist absolut sinnvoll und richtig, wenn du in Publikationen, in denen das Bild abgedruckt ist, nachschaust, ob der Urheber, d.h. der Fotograf, dort angegeben ist! Man sollte das sogar machen, wenn man von solchen Publikationen weiss, weil man sonst ja nicht ehrlich behaupten kann, dass der Urheber mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln war - denn dieser Aufwand ist ja durchaus vertretbar. Die Bemerkung von Marcela/Ralf hat hiermit eigentlich gar nichts zu tun; er thematisiert urheberrechtliche Ansprüche, die Verlage gerne auch zu Unrecht erheben, darum geht es im Moment aber ja gar nicht. Das Bild ist noch nicht so alt, dass man einen Tod des Fotografen nach 1938 ausschliessen kann. Die Vorlage Bild-PD-alt-100 verlangt, dass das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann. Gestumblindi 20:05, 21. Mär. 2009 (CET)
- Völlig korrekt. Mit der Ausnahme meinte ich Editio princeps. Aber das lassen wir mal außen vor. --Marcela 20:24, 21. Mär. 2009 (CET)
- Also, wenn ich weiß, dass das Bild in einem Werk abgedruckt ist, in dem der Urheber angegeben sein könnte, muss ich nachschauen. Suche ich in Publikationen ohne dieses Wissen, nur für den Fall, man könnte irgendwo das Bild mit Angaben zum Urheber finden, zählt das nicht zum vertretbaren Aufwand, oder doch? Bloß, wo sollte man dann die Grenze ziehen, wenn dem so wäre? Alle Werke durchgehen, die einem im Aufenthaltsort zugänglich sind? Das Bild habe ich ja nun vor Gestumblindis Beitrag hochgeladen. Es ist hier. Vielleicht ist es ja einfacher, mit dem Bild eine Auskunft zu geben. --Toffel 23:43, 21. Mär. 2009 (CET)
- Völlig korrekt. Mit der Ausnahme meinte ich Editio princeps. Aber das lassen wir mal außen vor. --Marcela 20:24, 21. Mär. 2009 (CET)
- Nein, es ist absolut sinnvoll und richtig, wenn du in Publikationen, in denen das Bild abgedruckt ist, nachschaust, ob der Urheber, d.h. der Fotograf, dort angegeben ist! Man sollte das sogar machen, wenn man von solchen Publikationen weiss, weil man sonst ja nicht ehrlich behaupten kann, dass der Urheber mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln war - denn dieser Aufwand ist ja durchaus vertretbar. Die Bemerkung von Marcela/Ralf hat hiermit eigentlich gar nichts zu tun; er thematisiert urheberrechtliche Ansprüche, die Verlage gerne auch zu Unrecht erheben, darum geht es im Moment aber ja gar nicht. Das Bild ist noch nicht so alt, dass man einen Tod des Fotografen nach 1938 ausschliessen kann. Die Vorlage Bild-PD-alt-100 verlangt, dass das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann. Gestumblindi 20:05, 21. Mär. 2009 (CET)
- Ich hatte vermutet, dass man nach Stellen suchen kann/sollte, wo das gleiche Bild mit einem Urheber angegeben ist, wenn es schon nicht direkt aus der Quelle herauszufinden ist, aus der man das Bild hochladen will. Aber wenn das nicht verlässlich ist, kann man sich das wohl sparen. Das Bild ist zwar ganz schön alt, so dass man relativ sicher annehmen könnte, dass der Urheber seit 70 Jahren verstorben ist, aber verunsichert hat mich, dass ich nicht wusste wie ich nachweisen kann, dass der Autor unbekannt oder nicht zu ermitteln ist. Ich habe noch mal nachgesehen: Auch für Franz Lehár gibt es nichts von 1875 im Verzeichnis der Albertina. Dann werde ich das Bild auf .de hochladen. --Toffel 12:34, 21. Mär. 2009 (CET)
- Wenn das Bild so alt ist, spielt es keine Rolle, ob es irgendwo in einem Buch abgedruckt wurde. Verlage behaupten zwar gern, daß sie Rechte an solch alten Werken haben, dem ist aber nicht so. Es gibt zwar da auch eine Ausnahme, damit möchte ich dich aber nicht noch mehr verunsichern. --Marcela 03:53, 21. Mär. 2009 (CET)
- Ich habe Zugang zu mehreren Werken (zwei davon sind auch in der Literaturliste im Heft). Fünf davon werde ich mal nach dem Bild durchsuchen. Wenn es dort nicht drin ist, lade ich es in de hoch. --Toffel 21:45, 20. Mär. 2009 (CET)
Erstmal: das datum ist wohl unzweifelhaft. Nun ist es bei bekannten Persönlichkeiten wie Lehár wahrscheinlicher, etwas zu finden als beispielsweise bei Fotos von Stadtansichten. Also wenn du Zugang zu Werken hast, schau nach. Wir sind aber bei derart alten Bildern nicht so streng wie bei der Recherche von 1923-Bildern. Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee...--Marcela 23:50, 21. Mär. 2009 (CET)
Die Abt. Deutsche Fotothek der SLUB Dresden hat an permissions-de@wikimedia.org geschrieben:
Hiermit erkläre ich in Bezug auf das Bild [Verkündigung an Maria] (siehe: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/4/48/Mscr_Dresd_A_311_Bl_29_df_ld_0004033.jpg [VORGANG] - dass die SLUB Dresden, Deutsche Fotothek Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts ist
[LIZENZ]
Mir ist bekannt, dass die Genehmigung zur Veröffentlichung o.g. Abbildung beim Urheber einzuholen ist www.deutschefotothek.de .
[16. März 2009], [Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) Dresden, Deutsche Fotothek, Fotograf: André Rous, aus:
Originalhandschrift mit der Signatur: Mscr.Dresd.A.311,Bl29v] Mit freundlichen Grüßen
Janine Klemm Reprorecht - Deutsche Fotothek
www.deutschefotothek.de
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) 01054 Dresden Tel.: +49 351 4677-602 Fax: + 49 351 4677-736 http://www.slub-dresden.de
Damit ist die urheberrechtliche Frage geklärt. Wer entfernt nun im Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Meister_des_Dresdener_Gebetbuches den Baustein: Zu dieser Datei fehlen ausreichende, nachvollziehbare und korrekte Angaben über die rechtliche Situation. Der Benutzer, der diesen Baustein gesetzt hat, gibt dafür folgenden Grund an:
* (Noch kein Grund angegeben)
Wird diese Information nicht vollständig und nachvollziehbar nachgereicht, so wird die Datei 14 Tage nach Benachrichtigung des Benutzers gelöscht.
Dies ist aber noch kein Löschantrag; der Uploader erhält automatisch eine Mitteilung mit weiterführenden Informationen. Das Verfahren ist unter Wikipedia:Dateiüberprüfung/Ablauf beschrieben.
Viele Grüße, THaffner (nicht signierter Beitrag von THaffner (Diskussion | Beiträge) 12:18, 20. Mär. 2009 (CET))
- Da fehlt die Lizenz. Weder aus der Bildbeschreibung noch aus obriger Mail ist zu erkennen, welche freie Lizenz hier gewollt ist. PS: Das ist aber wirklich mal ein Fall von Kopieren von Bildern erzeugt auch mit der Kamera kein neues Urheberrecht. sугсго 12:23, 20. Mär. 2009 (CET)
Copyfraud at his best --84.62.74.74 21:25, 21. Mär. 2009 (CET)
Wer ist der Urheber des Bildes? Das was da dransteht kann so nicht stimmen... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:29, 21. Mär. 2009 (CET)
- Jetzt stimmen Urheber und Lizenz. Ich den Baustein mal raus. Schade nur dass da Bild so klein ist.--84.160.235.92 00:35, 22. Mär. 2009 (CET)
- aus meiner Sicht. -- OkMarcela 03:21, 22. Mär. 2009 (CET)
Was ist ein Lichtbildwerk?
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. 4. 2008 - 20 U 143/07 (Schaufensterdekoration) GRUR 2009, 45 (viell. auch bei Justiz NRW als Volltext). Buchhändler dekorierte Schaufenster mit riesigen Vergrößerungen aus einem Bildband mit Fotos einer US-Fotografin. BGH Parfumflakon wurde vom Gericht als nicht anwendbar erklärt. Umstrittener Schutz einfacher Lichtbilder aus den USA hierzulande konnte aber dahinstehen, da für das Gericht Lichtbildwerke vorlagen. "Als Lichtbildwerke sind Lichtbilder geschützt, bei denen der Urheber durch den gezielten Einsatz eines oder mehrerer Ausdrucksmittel das Bildresultat in einer Weise beeinflusst und prägt, dass eine persönliche und geistige Schöpfung nach § 2 II vorliegt (Wandtke/Bullinger, § 2 Rdnr. 117; Schricker/Loewenheim, § 2 Rdnr. 177). Geschützt sind Fotografien, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind (BGH, GRUR 2000, 317 [318] = NJW-RR 2000, 343 - Werbefotos). Eines besonderen Maßes an schöpferischer Gestaltung bedarf es danach für den Schutz als Lichtbildwerk nicht (BGH, GRUR 2000, 317 [318] = NJW-RR 2000, 343 - Werbefotos, m. w. Nachw.) Erfasst ist auch die „kleine Münze“ (Schricker/Loewenheim, § 2 Rdnr. 177). Maßgeblich ist die Prägung durch die Individualität ihres Urhebers, etwa durch die Auswahl des Motivs, der Perspektive oder des richtigen Moments bei Bewegungsvorgängen und Porträts (Schricker/Loewenheim, § 2 Rdnr. 179). Dabei zeichnen sich Lichtbildwerke zum Beispiel dadurch aus, dass sie über die gegenständliche Abbildung hinaus eine Stimmung besonders gut einfangen (Schricker/Loewenheim, § 2 Rdnr. 179; OLG Hamburg, GRUR 1999, 717 = NJW-RR 2000, 187 - Wagner-Familienfotos).
Die Schutzvoraussetzungen als Lichtbildwerke bejaht der Senat nach diesen Grundsätzen für sämtliche Fotos aus dem Bildband der Kl. Sie zeigen Aufnahmen bekannter Persönlichkeiten in Situationen und Stimmungen, wie sie Parties und ähnliche gesellschaftliche Anlässe hervorbringen. Sie zielen darauf ab, die abgebildeten Personen mit ihrer Persönlichkeit, ihrer Vitalität, Fröhlichkeit, zum Teil auch mit einer gewissen Exaltiertheit hervorzuheben. Bereits die sorgfältige Auswahl der Motive, ausgerichtet an diesem Ziel, lässt die Fotos zu Lichtbildwerken werden. Hinzu kommt, dass regelmäßig die Posen der Abgebildeten in einer gewissen, immer dem Ziel, Persönlichkeiten herauszustellen, verpflichteten Weise für die Aufnahme arrangiert werden. Die Stimmung des jeweiligen gesellschaftlichen Rahmens, in dem die Aufnahmen entstanden, wird so besonders gut eingefangen. Der Senat folgt nicht der Einschätzung der Bekl., es handele sich lediglich um gefällige Abbildungen von prominenten Partygästen auf Partyschnappschüssen üblicher Art. Davon sind die Aufnahmen durch ihre Auswahl und Arrangierung der Motive mit dem Ziel, die Persönlichkeit des Abgebildeten herauszustellen, weit entfernt. Der Senat hat sämtliche Fotografien aus dem vorgelegten Bildband in Augenschein genommen. Die dargestellten Merkmale kommen jedem der Bilder zu, ohne dass Veranlassung besteht, über den nur allgemein gehaltenen Vortrag der Bekl. hinaus auf jedes Bild gesondert einzugehen." --Historiograf 22:49, 17. Mär. 2009 (CET)
- Danke Histo, sagt aber nicht wiklich was neues. Im Zweifelfall ist bei einem vom Menschen gemachten Foto immer von einem Lichtbildwerke auszugehen (Reproduktisonfotografie ist kein Zweifelsfall, dort ist der Schutz als Lichtbildwerk klar zu verneinen). Bobo11 23:11, 17. Mär. 2009 (CET)
- Für die Schweiz gilt das alles aber natürlich nicht, nebenbei bemerkt. Hierzulande existiert erstens schon kein Sonderschutz für Fotografien und zweitens wird an dieselben ein viel höherer Originalitätsanspruch gestellt als in Deutschland, damit sie als urheberrechtlich geschützte Werke gelten; z.B. für die Fotografie en:File:Christoph_Meili_1997.jpg wurde ein urheberrechtlicher Schutz vom Bundesgericht mangels Originalität verneint (siehe en:Swiss_copyright_law#Lack_of_originality - das dort ebenfalls gezeigte Marley-Bild hingegen ist geschützt, da dafür die Originalität bejaht wurde). Gestumblindi 00:01, 18. Mär. 2009 (CET)
- @Gestumblind, mit der Schweiz hast du schon recht, aber trotzdem müssen wir Schweizer auch auf das strengere Recht in Deutschland achten. Und in der Schweiz gab es schon ganz ähnliche strenge Urteile, ist halt immer die Frage was für ein Richter du in der Schweiz erwischtst (Und wie gut der Urheber argumentieren kann). Nur hast du als Urheber ein kürzerer Spiess als in Deutschland (also die Erfolgsaussichten sind kleiner als in Deutschland), aber als Nachnutzer solltest du dich nie auf diese Lücke (oder besser Grauzone) im CH-Recht verlassen. Bobo11 12:06, 18. Mär. 2009 (CET)
- Für die Schweiz gilt das alles aber natürlich nicht, nebenbei bemerkt. Hierzulande existiert erstens schon kein Sonderschutz für Fotografien und zweitens wird an dieselben ein viel höherer Originalitätsanspruch gestellt als in Deutschland, damit sie als urheberrechtlich geschützte Werke gelten; z.B. für die Fotografie en:File:Christoph_Meili_1997.jpg wurde ein urheberrechtlicher Schutz vom Bundesgericht mangels Originalität verneint (siehe en:Swiss_copyright_law#Lack_of_originality - das dort ebenfalls gezeigte Marley-Bild hingegen ist geschützt, da dafür die Originalität bejaht wurde). Gestumblindi 00:01, 18. Mär. 2009 (CET)
Regelmäßig wiederkehrend wird hier unsere Ansicht, dass fast alle für uns in Betracht kommenden Bilder Lichtbildwerke sind, in Frage gestellt. Daher ist es nicht sinnlos, immer wieder auf die einschlägige Rspr. aufmerksam zu machen. Es geht nicht nur darum, was "wir" hier ohnehin wissen, sondern was hier nachlesbar ist. Zur Schweiz: Selbstverständlich können wir nicht-geschützte Schweizer Fotos verwenden, da in Österreich und D ein Schutzfristenvergleich stattfindet mit dem Ergebnis, dass die Fotos in keinem der drei Länder geschützt sind --Historiograf 19:42, 18. Mär. 2009 (CET)
- Allerdings , ist hier ganz klar der Einwand angebracht, dass dafür ein Gerichtsurteil vorligen sollte und dies nicht selber eigenmächtig endschieden werden kann, ob etwas nun ein Lichtbildwerk nach Schweizer Recht ist oder nicht. Wenn ein Urteil vorliegt, dass ein Foto in der Schweiz nicht als Lichtbildwerk anerkannt wird, dann aber erst dann, kann es wie von Histograf geschieben hat verwendet werden. Bobo11 23:12, 18. Mär. 2009 (CET)
Das ist natürlich Unsinn, was Bobo11 da sagt. Wir können nicht einfach auf Lichtbilder verzichten, nur weil es vielleicht nur eine Handvoll Urteile (wenn überhaupt) zu Lichtbildern in der Schweiz gibt. Die Argumentation des Schweizer Bundesgerichts ist nachlesbar. Wir betrachten ja auch nicht allein das laufende Auge als gemeinfrei, sondern alle vergleichbaren Logos --Historiograf 01:04, 20. Mär. 2009 (CET)
- Ich würde dem Historiografen in diesem Fall zustimmen. Wenn man hier auch stets versucht, das Laufende Auge bei Logos als Massstab für die zu erreichende Schöpfungshöhe anzuführen (ohne dass für jedes der diskutierten Logos ein eigenes Urteil vorliegt!), ist es nur konsequent, wenn man sich bei Schweizer Fotografien an en:File:Christoph_Meili_1997.jpg orientiert. Auf Basis dieses Bildes lässt sich wohl sagen, dass das Schweizer Bundesgericht einfachen Fotografien, die keinen besonderen künstlerischen Charakter aufweisen, keinen urheberrechtlichen Schutz zugesteht, selbst wenn sie durchaus bewusst arrangiert sind (so wie hier das Bild des Wachmanns mit den Büchern). Allerdings dürften in der Zone zwischen dem nicht geschützten Meili-Bild und dem geschützten Marley-Bild viele Ungewissheiten liegen. Bei Bildern, deren Komposition, Beleuchtung etc. auch nur einen Ansatz von Originalität hat, wäre ich daher sehr vorsichtig. Gestumblindi 23:48, 20. Mär. 2009 (CET)
- @Histo, dir ist aber bekannt das mehre niederinstanzilche Urteile gibt die sehr ählich wie das Meili-Bild sind, aber anders rum endschieden wurde. Die Grauzone ist verdammt gross bei den Urteilen (da kanst du aben so gut würfeln). Und nicht vergessen, wenn es in Deutschland geschütz ist und in der Schweiz kein Urteil vorhanden ist, zieht der Schutfristenvergleich vor den Deutschen Gericht eben nicht. Auch nicht vergessen, der Fotograf sollte Schweizer sein, wenn man das Schweizer Recht als Massstab nehmen will. Bei einem Deutschen Fotografen würde ich an deiner Stelle nicht mit der Schweizer Rechtsprechung betrefen Lichtbildwerksschutz kommen, das geht mit grösster Wahrscheinlichkeit ins Auge. Bobo11 00:00, 21. Mär. 2009 (CET)
Ich denke, ich brauche mich von dir nicht belehren zu lassen. Natürlich muss sichergestellt sein, dass der Fotograf ausschließlich die Staatsbürgerschaft der Schweiz hat, denn sobald er ein EU-Bürger ist, fällt alles Gesagte automatisch weg. Der Schutz richtet sich nach der Nationalität des Urhebers. Wir sind mit unseren pragmatischen Regelungen bisher sehr gut gefahren. Wenn wir mit großer Vorsicht einfachste Schweizer Knipsbilder aufnehmen, sichern wir uns hinreichend ab. --Historiograf 16:42, 22. Mär. 2009 (CET)
Fotos Innenraum hochladen?
Hallöchen, ich war heute in der Kirche. Der Wiederaufbau derselben erfolgte 1949-1955. Habe da munter fotografiert. Unter anderem eine Nische, in der ein Wandbild zu sehen ist. Ausserdem eine Seitenkapelle mit einer Holzskulptur. In der Kirche war keine Autoritätsperson zu sehen. Darf ich die Bilder des Innenraumes hochladen? Retzepetzelewski 21:48, 20. Mär. 2009 (CET)
- Wenn auf den Fotos Kunstwerke zu sehen sind, deren Urheber keine 70 Jahre tot ist, dann nicht. Ansonsten ja. --Marcela 03:55, 21. Mär. 2009 (CET)
- Hallöchen Marcela, ok lass ich die Kunstwerke weg, weil die Kirche ursprünglich von 1900 ist und ich nicht so ohne weiteres feststellen kann von wann den nun die Kunstwerke sind. Was ist aber mit den Bildern vom Innenraum, zum Beispiel Blick vom Eingang auf den Altar oder von der Vierung auf den Altar? Gruß Retzepetzelewski 17:40, 21. Mär. 2009 (CET)
- Wenn Kunstwerke erkennbar sind, der Gesamtcharakter des Bildes sich jedoch nicht ändert, wenn man sie sich wegdenkt, dann gehen die Kunstwerke als Beiwerk (Recht) durch. Nun muß man halt einschätzen, ob und was als Kunst anzusehen ist. Lade die Bilder einfach mal hoch, liste sie hier und wir sehen sie uns an. --Marcela 18:04, 21. Mär. 2009 (CET)
- Hallöchen, vielen Dank. Soweit erst mal klar. Hochladen werde ich dann später. Gruß Retzepetzelewski 23:19, 21. Mär. 2009 (CET)
- Wenn Kunstwerke erkennbar sind, der Gesamtcharakter des Bildes sich jedoch nicht ändert, wenn man sie sich wegdenkt, dann gehen die Kunstwerke als Beiwerk (Recht) durch. Nun muß man halt einschätzen, ob und was als Kunst anzusehen ist. Lade die Bilder einfach mal hoch, liste sie hier und wir sehen sie uns an. --Marcela 18:04, 21. Mär. 2009 (CET)
- Hallöchen Marcela, ok lass ich die Kunstwerke weg, weil die Kirche ursprünglich von 1900 ist und ich nicht so ohne weiteres feststellen kann von wann den nun die Kunstwerke sind. Was ist aber mit den Bildern vom Innenraum, zum Beispiel Blick vom Eingang auf den Altar oder von der Vierung auf den Altar? Gruß Retzepetzelewski 17:40, 21. Mär. 2009 (CET)
Naja, es könnte auch sein, dass der Architekt einer 1900 erbauten Kirche noch nicht seit 70 Jahren tot ist und das Gebäude daher als architektonisches Werk urheberrechtlichen Schutz geniesst, was bei Aussenaufnahmen aufgrund der Panoramafreiheit nicht zum Tragen käme, bei Innenaufnahmen aber sehr wohl, oder? Gestumblindi 01:22, 22. Mär. 2009 (CET)
- Bei der Einschätzung, welche Arbeiten von Architekten als Werke durchgehen stehe ich mit meiner Meinung hier ziemlich allein. Ich sehe bei den allermeisten Bauwerken allein Handwerk und keine Kunst. --Marcela 01:42, 22. Mär. 2009 (CET)
- Ich habe keine Ahnung, wie die diesbezügliche Rechtsprechung aussieht. Aber gerade bei Sakralbauten wie Kirchen dürfte ein künstlerischer Anspruch doch schnell gegeben sein. Gestumblindi 03:06, 22. Mär. 2009 (CET)
- Ich sehe natürlich in Werken von Le Corbusier Kunst, ohne Frage. Aber Alltagsgebäude wie die Bibliothek der Fachhochschule Eberswalde (ok, keine Kirche) sind einfach nur moderne Gebäude, auch wenn sich da die Architekten gegenseitig mit Preisen und Lobeshymmnen behäufen. Schauen wir uns die Bilder mal an...--Marcela 03:19, 22. Mär. 2009 (CET)
- Würde ich auch sagen, schauen wir mal das/die Bilder an, wird eh eine Einzelfallendscheidung. Bobo11 16:58, 22. Mär. 2009 (CET)
- Ich sehe natürlich in Werken von Le Corbusier Kunst, ohne Frage. Aber Alltagsgebäude wie die Bibliothek der Fachhochschule Eberswalde (ok, keine Kirche) sind einfach nur moderne Gebäude, auch wenn sich da die Architekten gegenseitig mit Preisen und Lobeshymmnen behäufen. Schauen wir uns die Bilder mal an...--Marcela 03:19, 22. Mär. 2009 (CET)
Hallo,
ist obiger bearbeiteter Google-Maps-Screenshot in der dt. WP zulässig oder URV? Besten Dank für Feedback.
Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 06:25, 18. Mär. 2009 (CET)
- Der Streckenlayer ist, das selbst gezeichnet, okay, der Luftbildlayer von Google-maps nicht. sугсго 07:36, 18. Mär. 2009 (CET)
- Und die alte Version des Bildes ist nun deswegen auch weg. —Wuzur 16:28, 19. Mär. 2009 (CET)
- Danke Euch. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 23:31, 20. Mär. 2009 (CET)
- Und die alte Version des Bildes ist nun deswegen auch weg. —Wuzur 16:28, 19. Mär. 2009 (CET)
Nachfrage: Mir wurde mal gesagt, wenn ich das zu Grunde liegende Bild nur stark genug verändere, dann darf ich dadurch entstandene Werk als "eigenes Werk" bezeichnen. Sonst hätte Andy Warhol auch viele seiner Werke garnicht veröffentlichen dürfen. Wo also liegt die Grenze zwischen erlaubtem und nicht erlaubtem?? axpdeHallo! 10:07, 23. Mär. 2009 (CET)
Artikel - Titel (ohne Inhalt) nutzen
Hallo zusammen
Ich würde gerne die Wikipedia Artikel-Titel auf meiner Webseite nutzten (über die Wikimedia API abrufbar). Also nicht den Artikel selber, sondern nur den Titel. Man würde auf meiner Webseite auch über den Titel an den entsprechenden Wikipedia Artikel gelangen. Es geht aber nicht darum eine Wikipedia-Suche - Durchlauferhitzer zu erstellen (fals das wichtig ist)!
Ist das so erlaubt und welche Hinweise muss ich auf der Seite anbringen?
Macht es einen Unterschied, ob die Seite Werbung enthält oder nicht?
Danke und mit freundlichen Grüssen A. Boner 10:40, 19. Mär. 2009 (CET)
- Ich bin vermutlich nicht der einzige, der nicht ganz versteht, worum es geht, aber Fragen zur Wikipedia dürfte eher die geeignete Stelle für deine Anfrage sein. --Herby 22:28, 19. Mär. 2009 (CET)
Bei einer Liste von Artikeltiteln, ohne den eigentlichen Artikelinhalt zu übernehmen, sehe ich erstmal überhaupt kein urheberrechtliches Problem. Egal ob mit oder ohne Links zur Wikipedia und ob von Werbung umgeben oder nicht. Falls du dir nicht sicher bist, kannst du deine Seite dann auch nochmal hier oder auf WP:WN/M einstellen und dir Feedback holen. --Martina Nolte Disk. 17:04, 22. Mär. 2009 (CET)
- Danke für die Einschätzung. Ich werde, sobald die Webseite in die beta-Phase eintritt, den Link hier posten und dann sollte für Jeden klar sein, worum es geht.
- Ich will vermeiden, dass es dann bei einem allfälligen Erfolg der Webseite von Seitens Wikipedia Probleme gibt. Kann mir das überhaupt jemand garantieren? A. Boner 15:00, 23. Mär. 2009 (CET)
Da bei Commons keine Antwort kommt nun hier: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#File:Rechtsgutachten_betr_Apostasie_im_Islam.jpg - wie gehen wir damit um? Wie führt man das sauber zusammen? --Marcela 01:17, 23. Mär. 2009 (CET)
- Meiner Meinung nach gibt es da nichts zusammenzuführen. Das sind wohl zwei unterschiedliche Aufnahmen der gleichen Vorlage (wie man auch am unterschiedlich geformten Papierschnipsel, der einen Namen abdeckt, sieht). Man benutze einfach die bessere. Eventuell könnte man die .de-Datei unter einem anderen Namen auf Commons laden und auf .de löschen, die andere muss man deswegen ja nicht unbedingt auch löschen. Die Lizenz finde ich aber grundsätzlich auch zweifelhaft - Amtliches Werk für ein Werk des Fatwa-Ausschusses der Al-Azhar-Universität? Und die GNU-FDL ist da eh fehl am Platz; es kann ja höchstens gemeint sein, dass die Fotografie der Vorlage darunter gestellt wurde, aber da wir uns hier auf den Standpunkt stellen, dass Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen keinen eigenen Urheberrechtschutz erzeugen, ist da gar nichts vorhanden, das der Fotograf unter die GNU-FDL stellen könnte. Gestumblindi 19:48, 23. Mär. 2009 (CET)
Sind diese Lizenzen rechtens?
Bin über das Bild des Tages auf Datei:Computer_Studie_Horizontobservatorium.jpg und Datei:Computerstudie Horizontobservatorium.jpg gestoßen. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass keinerlei Quellen angegeben wurden: Geht das so? --Begw 14:09, 23. Mär. 2009 (CET)
- Das Luftbild, das hier als Grundlage für die Montage genommen wurde, sieht verdächtig nach Google Earth aus, das wäre unzulässig. --Herby 21:29, 23. Mär. 2009 (CET)
Moin,
kann jemand auf den Artikel Behaglichkeit (Klimatechnik) schauen, den ich soeben aus einer einer alten Version von Behaglichkeit transformiert habe. Ich war Hauptautor dieser Version des Artikels bis ich bestürzt feststellen musste, dass ich damit ein Lemma okkupiert hatte. Habe ich da einen irreversiblen Fehler begangen oder ist meine Vorgehensweise so in Ordnung? Gruß --Kickof 20:00, 23. Mär. 2009 (CET)
urheberrecht
Hallo, ich hab ein Comic illustriert und Figuren entwickelt, die will ich nun bei verschiedenen Verlagen vorstellen. Ich hab überlegt, ob ich mir mein Werk schützen lassen müßte oder ob ich als Urheber mir diese Aktion sparen kann... nicht das demnächst ganz zufällig eine sehr ähnliche Figur/Comic auf dem Markt kommt und ich kann nichts da gegen tun....weiß da vielleicht einer bescheid und kann mir helfen..??? oder wie laß ich sowas am günstigsten schützen..als Künstler hat man ja auch kein Geld... Gr. Andrea (nicht signierter Beitrag von 91.60.118.191 (Diskussion | Beiträge) 12:39, 24. Mär. 2009 (CET))
- Urheberrechtsschutz entsteht mit der Schaffung des Werks. Um zu beweisen, dass dein Werk zuerst existierte, kannst du deine Illustrationen z.B. bei einem Notar hinterlegen.-- Wiggum 15:05, 24. Mär. 2009 (CET)
Zitieren ausreichend?
Ich möchte den Artikel Schlacht bei Quatre-Bras ausweiten und auf den Stand der Schlacht von Ligny bringen. Damit ich das aber tun kann, muss ich bei öffentlichen Werken Rückgriff nehmen. Sofern ich genau angebe, welches Buch ich als Quelle verwendet habe, um eine bestimmte Tatsache zu schreiben, genügt dass um dem Urheberrecht Genüge zu tun? --Deminiox 11:33, 25. Mär. 2009 (CET)
- Du solltest schon einen eigenen Artikel schreiben und nicht einfach Textpassagen willenlos zusammen-copy-pasten. Den Inhalt belegst Du dann natürlich mit den Dir zur Verfügung stehenden Quellen. Wenn es mal wichtig für Deinen Artikel ist, einzelne kurze Passagen wörtlich zu zitieren - sei es eine zeitgenössische Darstellung (wie zB in Schlacht_von_Ligny#Die_Schlacht_um_Ligny) oder eine besondere klassische oder auch sehr spezielle Formulierung der Forschung, wende die Regeln des Zitatrechtes an. sугсго 11:47, 25. Mär. 2009 (CET) Seiten, die Dir helfen können sind Wikipedia:Textplagiat, Wikipedia:Belege, Zitatrecht, Wikipedia:Zitate
GFDL und Wikipedia
Ein entscheidender Begriff der GFDL ist ja der des Abschnitts (section). Was genau sind hier bei Wikipedia diese Abschnitte?
Versuch Nr. 1: Das Dokument mit dem Titel Wikipedia hat die Abschnitte Geschichte, Organisation, Technik, etc. Das wäre ein schwerer Lizenzverstoß, da es keinen Abschnitt zur Versionsgeschichte gibt, außerdem ändert sich der Titel nicht.
Versuch Nr. 2: Das Dokument mit dem Titel Wikipedia hat die Abschnitte Artikel, Diskussion, Quelltext betrachten, Versionen/Autoren, etc. Hier gäbe es einen Abschnitt zur Versionsgeschichte, auch wenn er nicht so heißt, wie er heißen müsste, der Titel würde sich trotzdem nicht ändern.
Versuch Nr. 3: Das Dokument mit dem Titel http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia hat die Abschnitte &action=edit, &action=history, etc. Hier gäbe es zumindest einen Abschnitt zur Versionsgeschichte, auch wenn er nicht ganz so heißt, wie er heißen müsste (oder man zieht &action= zum Titel, dann passt es), der Titel ändert sich aber immer noch nicht.
Versuch Nr. 4: Abschnitte wie oben, aber als Titel 58139095 (aktuelle Versions-ID). Jetzt würde sich der Titel ändern, aber nicht mehr an exponierter Stelle stehen.
Versuch Nr. 5: Das Dokument ist das, was in der Datenbank steht, Abschnitte sind dann einzelne XML-Blöcke. Falls das aber mit dem identisch ist, was man über Spezial:Exportieren erhält, gibt es da auch keinen eigenen Abschnitt für die Versionsgeschichte.
Versuch Nr. 6: Zugegeben, das ist jetzt etwas merkwürdig, aber gibt es vielleicht nur ein Dokument mit vielen Abschnitten, z. B. mit dem Abschnitt Wikipedia und der Versionsgeschichte? Das würde lizenzkonformes C&P zwischen einzelnen Artikeln erlauben, aber keine praktikable Weiternutzung.
Fazit: Viele obskure Versuche, die GFDL auf Wikipedia anzuwenden, aber keiner, der mich wirklich überzeugt. Oder hat jemand eine weitere Interpretation, die passt? --132.230.221.154 11:26, 24. Mär. 2009 (CET)
- Mir ist der Tenor Deiner Argumentation völlig unverständlich, vor allem weiss ich nicht, worauf Du hinauswillst. Kannst Du das noch einmal von Anfang an (Problemschilderung, konkretes Beispiel etc.) aufbereiten? --Port (u*o)s 11:31, 24. Mär. 2009 (CET)
- Konkretes Beispiel gibt es nicht, mir geht's nur um die Theorie. Wikipedia ist unter GFDL lizensiert, in der GFDL tauchen die Begriffe Abschnitt und Titel auf und Bestimmungen, wie diese zu gestalten sind, wie sie sich bei Veränderungen zu ändern haben etc. Aber um z. b. die "section entitled history" erhalten zu können (was man bei lizenzkonformer Weiternutzung ja tun sollte), muss man erst einmal wissen, welches dieser Abschnitt ist. Und meine Versuche zeigen ja, dass das meiste, was man für diesen Abschnitt halten könnte, nicht die Forderungen der GFDL erfüllt (Er müsste "history" oder "Versionsgeschichte (history)" heißen.) Was ich aber gerade noch gefunden habe ist dieser Satz von Wikipedia:Lizenzbestimmungen: "A copy of the license is included in the section entitled „GNU Free Documentation License“". Das gibt meiner Interpretation Nr. 6 etwas mehr Gewicht, wenn ein einzelner Artikel tatsächlich offiziell als "section" bezeichnet wird. --132.230.221.154 11:42, 24. Mär. 2009 (CET)
- Und wenn ich aufmerksam lesen würde, hätte ich den Satz "Als Dokument im Sinne der Lizenz gilt jeder einzelne Artikel." schon gelesen. Trotzdem: 6 Zeilen obendrüber wird ein Artikel (gut, er ist nicht im ANR, aber prinzipiell sollte bei der Lizenz nicht zwischen WP-NR und ANR unterschieden werden) als Abschnitt bezeichnet, das passt also nicht zusammen. Und die Frage, was denn nun die Abschnitte genau sind, ist immer noch nicht geklärt. --132.230.221.154 11:56, 24. Mär. 2009 (CET)
IANAL: Für die Seite, die wir gerade editieren, gilt: Der „Cover Text“ ist das, was hier unten in der Fusszeile steht: Der Text steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Bildlizenzen können abweichen. „Invariant Section“ also ein unveränderlicher Abschnitt, ist die verlinkte GNU-Lizenz, und ein „Veränderlicher Abschnitt“ ist die Versionsgeschichte dieser Seite. --Port (u*o)s 12:22, 24. Mär. 2009 (CET)
- Zitat aus Wikipedia:Lizenzbestimmungen: "...with no Invariant Sections, with no Front-Cover Texts, and with no Back-Cover Texts." Die Fußzeile sieht zwar nach Back-Cover Text aus, aber angeblich gibt es ja keinen. Versteh mich nicht falsch, ich selber will die GFDL nicht bis zum letzten i-Tüpfelchen exakt anwenden, aber ich interessiere mich dafür, wo wir hinkämen, wenn das jemand täte. Beispiel: Ich erstelle einen neuen Artikel und verklage den ersten Benutzer, der einen Rechtschreibfehler korrigiert mit der Begründung, er habe keinen Abschnitt angefügt, der im Sinne der GFDL den Titel "history" trägt. Ich will nicht wissen, wie es ausgeht, wenn das wirklich jemand versucht. --132.230.221.154 12:35, 24. Mär. 2009 (CET)
"Was genau sind hier bei Wikipedia diese Abschnitte?" Siehe Deine Nr.1. Quelltext des Dokuments bzw. das Dokument ist das, was ich mit "Seite Bearbeiten" bearbeiten kann. Beachte, dass die GFDL für Softwaredokumentationsbücher entworfen wurde, nicht für Enzyklopädiewikis, und dass sie daher in der Wikipedia bald durch die Creative-Commons-Lizenz ersetzt wird. "Beispiel: Ich erstelle einen neuen Artikel und verklage den ersten Benutzer, der einen Rechtschreibfehler korrigiert mit der Begründung, er habe keinen Abschnitt angefügt, der im Sinne der GFDL den Titel "history" trägt. Ich will nicht wissen, wie es ausgeht, wenn das wirklich jemand versucht." Du verlierst dann. Innerhalb eines Wikis ist die GFDL gar nicht notwendig, da Du bereits mit dem Einstellen in das Wiki konkludent einwilligst, dass Dein Beitrag im Rahmen des üblichen in dem entsprechenden Wiki genutzt, verändert usw. wird. --rtc 18:42, 24. Mär. 2009 (CET)
- Ich verstehe deine Antwort mal als: "Formal haben wir keinen Abschnitt, der nach GFDL eine Versionsgeschichte ist, aber da die Informationen alle unter Versionen/Autoren zu finden sind und jeder, der hier mitarbeitet zumindest implizit anerkennt, dass es sich dabei um das handelt, was laut GFDL eigentlich "history" heißen sollte, ist es rechtlich egal, dass die GFDL zumindest nicht im Wortlaut eingehalten wird." und hoffe, dass wir möglichst bald zu CC übergehen. --132.230.221.122 (jene von gestern) 09:41, 25. Mär. 2009 (CET)~
Benutzer:Historiograf vertritt in seinem Highway seit langem die von skrupellosen WMF-Funktionären abgelehnte These, dass die Sektion History identisch mit der Versionsgeschichte ist, da die GNU FDL zwingend bei jeder Änderung (Modifikation) eine Aktualisierung der Sektion History verlangt, aber das einzige, was sich bei Änderungen in der Wikipedia außer dem Inhalt ändert, die Versionsgeschichte ist. Vor die Wahl gestellt, dass in der Wikipedia überhaupt nix GNU FDL konform ist oder dass die Versionsgeschichte die Sektion History darstellt, kann man nur letzteres wählen. --17:42, 25. Mär. 2009 (CET) (nicht signierter Beitrag von 92.72.203.221 (Diskussion | Beiträge) 17:42, 25. Mär. 2009 (CET))
- Die GFDL kommt in der Wikipedia überhaupt nicht zur Anwendung; Wikis funktionieren schließlich auch ohne Lizenz. Alleine indem ich etwas in ein Wiki einstelle, erkläre ich mich konkludent damit einverstanden, dass es im Rahmen dieses Wikis wie für Wikis allgemein üblich genutzt wird, ganz unabhängig von der GFDL. Die GFDL kommt erst dann zur Anwendung, wenn jemand aus der Wikipedia Inhalte entnimmt und außerhalb der Wikipedia benutzt. Anderer Ansicht als Historiografs Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ bin ich unter Benutzer:Rtc/Eine Parodie der berüchtigten GFDL-Hell-FAQ. Ganz unabhängig übrigens davon, dass die Argumentation "Wenn die Versionsgeschichte nicht der Abschnitt History wäre, wäre die Wikipedia doch eine einzige Urheberrechtsverletzung, also muss die Versionsgeschichte der Abschnitt history sein" natürlich vor Ungültigkeit nur so schreit. Das ist in etwa so, wie zu argumentieren "Wenn ein 100-Euro-Schein keine 10000000000 Euro wert wäre, dann steckten wir ja mitten in einer Finanzkrise, also ist ein 100-Euro-Schein 10000000000 Euro wert. --rtc 19:08, 25. Mär. 2009 (CET)
Mit deiner Ansicht, dass die GFDL in der Wikipedia nicht zur Anwendung komme, stehst du, soweit ich das sehe, allein. Ich sehe bei jedem Edit: Ich versichere hiermit, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen. Nichts anderem stimme ich zu --Historiograf 00:32, 26. Mär. 2009 (CET)
Publikation in WP und auf einer anderen Webseite
Wie ist eigentlich die urheberrechtliche Situation in folgenden Fällen:
- 1. Ich erstelle einen Text.
- 2a) Ich veröffentliche den Text um beispielsweise um 18:00 Uhr auf einer anderen Webseite und gebe ihn um 18:01 Uhr in der Wikipedia frei.
- 2b) Ich verfahre umgekehrt und veröffentliche den Text um 18:00 Uhr in der Wikipedia und um 18:01 auf einer anderen Webseite.
Muss ich in Fall a (was mir unwahrscheinlich erscheint) oder in Fall b (was mir theoretisch möglich erscheint) auf die Wikipedia verweisen? Muss ich sonst etwas beachten?
Danke und Gruß, Hartmann Linge 15:36, 24. Mär. 2009 (CET)
- Theoretisch musst du nichts, praktisch wirst du hier einen Nachweis für 1 erbringen müssen, unabhängig davon, ob 2a oder 2b eingetreten ist.-- Wiggum 15:42, 24. Mär. 2009 (CET)
- Also muss ich - egal welcher Folgefall - nur ganz normal meinen Text eingeben und die Zusammenfassungs- und Quellenzeile ausfüllen, und gut ist?
- Also könnte ich alle Artikel die ich jemals angelegt habe, in ihrer Ursprungsversion (oder mit von mir vorgenommenen Ergänzungen), die ja von mir stammt, problemlos und ohne Rückverweis auch auf anderen Webseiten publizieren?
- Hartmann Linge 15:56, 24. Mär. 2009 (CET)
- Theoretisch ja, aus praktischen Gründen aber nicht zu empfelen. Denn ohne den Querverweis tretten immer wieder die Vorwürfe betrefend möglicher Urheberreechstverletzungen auf. Also die berümte Frage wer hat den von wem abgekupfert. Wenn da aber schon von Anfang an steht das beides von der selben Person stammt, ist der Urheberrechtsverletzungsvorwurf um einiges schneller vom Tisch. Bobo11 16:01, 24. Mär. 2009 (CET)
- Klar kannst du deine eigenen Texte so verwenden, wie du das willst. Du musst dich bei deinen eigenen Texten nicht an die GFDL halten, denn man kann nicht seine eigenen Urheberrechte verletzen... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:15, 24. Mär. 2009 (CET)
Vorsicht; das geht nur gut, solange nur einfache Lizenzen im Spiel sind! Z.B. einen Text unter GFDL zu lizensieren und dann noch eine exklusive Lizenz für diesen Text z.B. an einen Verlag zu geben kann brenzlig werden. Der Verlag darf nämlich in aller Regel davon ausgehen, dass er die exklusive Lizenz vollumfänglich erhält und nicht nur für die Nutzungsweisen, die noch nicht durch die GFDL freigegeben wurden. Wenn er später das Buch veröffentlicht, es ist erfolgreich, und eine Woche drauf erscheints dann plötzlich auch bei der Konkurrenz, weil die es aus Wikipedia genommen und GFDL-konform publiziert hat, dann gibts saftige Schadensersatzforderungen. --rtc 18:54, 24. Mär. 2009 (CET)
- Bei mir betrifft es Bilder, ich habe es so gehandhabt: Wikipedia:WN/M#Eigenanzeige_.3B.29 - nur vorsichtshalber, daß niemand Alarm schlägt. Die Hinweise von rtc sind allerdings nicht zu verachten, falls ein solcher Fall vorliegt. --Marcela 19:09, 24. Mär. 2009 (CET)
- Ja RTC hat nicht unrecht, mit seine Einwand. Aber die Verlage müssen vorher fragen ob das Bild oder Text schon wo veroffentlicht wurden, oder wollen die Zusage das es noch unveröffentlicht ist. Alos immer den Vertrag gut durchlessen ob da nicht irgenwo eine solche Klausel drin steht (Die GDFL und CC Lizenen selber sind in der Hinsicht unproblematisch, alleings bei Vertägen mit Verlagen sind durchaus Abgabe des Nutzungsrechtes an den Verlag drin, und damit ein Verbote zur Weiterveröffentlichnug). Solange man denn Verlagen gegenüber mit offen Karten spielt, also ihnen vorher Mitteilst dass das Foto oder Text schon mal veroffentlicht wurde und auch wie. Wenn dann der Verlag immer noch dein Foto oder Text will (wird aber meist aber nicht mehr der Fall sein), dann must du auch keine Angst vor irgenwelchen Klagen seitens des Verlags haben. Das gilt ebenso für die Veröffentlichung auf verschieden Webseiten, solange du eben offen bekanntgibst das du deine Werke schon woanders zu Verfügung gestellt hat (und auch angibst wo), must du -solange du niemanden ein alleinges Nuzungsrecht gegeben hast- nichts befürchten. Du must also nur noch im Besitz des Nutzungsrechtes sein, dann ist alles in Ordnung, das Urheberrecht kann dir niemand weg nehmen. Nur beim Vermarkten (sprich Nutzungsrecht) gibs es die eine oder andere Fussangel, die du in der Regel aber nicht befürchten musst, wenn du mit offene Karten spielst. -- Bobo11 20:20, 24. Mär. 2009 (CET)
- Vorsichtig muß jemand sein, der Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft ist, was hier jedoch nicht der Fall zu sein scheint? --Marcela 21:05, 24. Mär. 2009 (CET)
- Hallöchen allerseits, bisher ging es haupsächlich um den Punkt 2b der Anfrage. Wie verhält es sich im Fall 2a? Gruß Retzepetzelewski 21:44, 24. Mär. 2009 (CET)
- Ich würde das nicht als Problem ansehen, auf Nachfrage kann man den Sachverhalt ja klären. Das Ganze ist kein Einzelfall, sowas tritt öfters auf. Zumal es auf den meisten Homepages keine minutengenaue Versionsgeschichte wie hier gibt. --Marcela 21:49, 24. Mär. 2009 (CET)
- Hallöchen, ein Problem sollte es nicht sein! Ich habe hier aber schon mehrfach erlebt, daß ein Benutzer einen Text, den er auf Webseite xYz verfasst hatte, in die WP einstellen wollte, aber dazu aufgefordert wurde erst eine ORTS???anfrage durchzuführen. Nicht wirklich ein Problem, manchmal jedoch etwas schwer vermittelbar. Gruß Retzepetzelewski 22:10, 24. Mär. 2009 (CET)
- "es kommt drauf an" ;) Von mir geistern massenhaft Texte und Bilder herum, die in WP und anderswo veröffentlicht sind. Da ich schon lange dabei bin und unter Klarnamen editiere, reicht es, wenn ich irgendwo eine Bemerkung dazu abgebe. Ein relativ neuer Account wird natürlich erstmal argwöhnisch betrachtet, zu oft sind URV vorgekommen. Um nurmal bei der hiesigen Disk. zu bleiben: rtc editiert hier weitgehend anonym. Wenn nun irgendwo Text oder Bild auftaucht, was irgendwo anders im Netz zu sehen ist, würden ihm trotz seiner Anonymität wohl alle glauben, wenn anderswo (c) Fritzchen Müller steht, er hier aber sagt, das ist er. Er ist lange genug dabei um glaubhaft zu sein. Eine absolute Sicherheit gibt es auch mit Mailbestätigung per OTRS nicht. OTRS ist sowas wie ein Postamt, an dem freiwillige Mitarbeiter die eingehenden mails an wikipedia.de usw. sammeln und beantworten - und eben auch Freigaben archivieren und dann hier bestätigen. --Marcela 22:20, 24. Mär. 2009 (CET)
- Hallöchen, ein Problem sollte es nicht sein! Ich habe hier aber schon mehrfach erlebt, daß ein Benutzer einen Text, den er auf Webseite xYz verfasst hatte, in die WP einstellen wollte, aber dazu aufgefordert wurde erst eine ORTS???anfrage durchzuführen. Nicht wirklich ein Problem, manchmal jedoch etwas schwer vermittelbar. Gruß Retzepetzelewski 22:10, 24. Mär. 2009 (CET)
- Ich würde das nicht als Problem ansehen, auf Nachfrage kann man den Sachverhalt ja klären. Das Ganze ist kein Einzelfall, sowas tritt öfters auf. Zumal es auf den meisten Homepages keine minutengenaue Versionsgeschichte wie hier gibt. --Marcela 21:49, 24. Mär. 2009 (CET)
- Hallöchen allerseits, bisher ging es haupsächlich um den Punkt 2b der Anfrage. Wie verhält es sich im Fall 2a? Gruß Retzepetzelewski 21:44, 24. Mär. 2009 (CET)
- Vorsichtig muß jemand sein, der Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft ist, was hier jedoch nicht der Fall zu sein scheint? --Marcela 21:05, 24. Mär. 2009 (CET)
- Ja RTC hat nicht unrecht, mit seine Einwand. Aber die Verlage müssen vorher fragen ob das Bild oder Text schon wo veroffentlicht wurden, oder wollen die Zusage das es noch unveröffentlicht ist. Alos immer den Vertrag gut durchlessen ob da nicht irgenwo eine solche Klausel drin steht (Die GDFL und CC Lizenen selber sind in der Hinsicht unproblematisch, alleings bei Vertägen mit Verlagen sind durchaus Abgabe des Nutzungsrechtes an den Verlag drin, und damit ein Verbote zur Weiterveröffentlichnug). Solange man denn Verlagen gegenüber mit offen Karten spielt, also ihnen vorher Mitteilst dass das Foto oder Text schon mal veroffentlicht wurde und auch wie. Wenn dann der Verlag immer noch dein Foto oder Text will (wird aber meist aber nicht mehr der Fall sein), dann must du auch keine Angst vor irgenwelchen Klagen seitens des Verlags haben. Das gilt ebenso für die Veröffentlichung auf verschieden Webseiten, solange du eben offen bekanntgibst das du deine Werke schon woanders zu Verfügung gestellt hat (und auch angibst wo), must du -solange du niemanden ein alleinges Nuzungsrecht gegeben hast- nichts befürchten. Du must also nur noch im Besitz des Nutzungsrechtes sein, dann ist alles in Ordnung, das Urheberrecht kann dir niemand weg nehmen. Nur beim Vermarkten (sprich Nutzungsrecht) gibs es die eine oder andere Fussangel, die du in der Regel aber nicht befürchten musst, wenn du mit offene Karten spielst. -- Bobo11 20:20, 24. Mär. 2009 (CET)
Wenn es deine Seite ist, kannst du dir aussuchen, von wo du abgeschrieben hast, du solltest es nur irgendwo entsprechend vermerken, und zwar wie in jedem anderen Fall auch. Du könntest zum Beispiel um 18.00 Uhr hier einen Artikel erstellen, ihn um 18.01 Uhr auf deine Homepage kopieren und dann um 18.02 Uhr hier zu den üblichen Bedingungen darauf hinweisen, dass du ihn dort abgeschrieben hast. Denk aber bitte an eine angemessene Lizenz auf deiner Homepage (vielleicht erwähnst du, dass man den Text beispielsweise bei Wikipedia verwenden darf)! Du kannst auch um 18.00 Uhr deinen Artikel auf deine Homepage stellen, darunter erwähnen, dass du ihn aus der Wikipedia abgeschrieben hast, Autor ist der Benutzer , Hartmann Linge, Link zur Lizenz nicht vergessen, und dann den Text um 18.02 hier einstellen. Wenn in einem der beiden Fälle dann irgendjemand über die Uhrzeiten stolpern sollte, und du dann hier als User zugibst, dass das deine Seite ist, dann würde ich es glaubhaft finden, vor allem, wenn es der Betreiber der Site auch noch zugibt. Wenn du nicht mit der Wahrheit rausrückst, bis du gleichzeitig zweimal vor Gericht zu erscheinen hast, (den WP:Rechtshinweis kennen wir?) zahlst du die Gerichtskosten! Zur Erinnerung - wir wollen keine Texte, die nur wir von deiner Homepage abschreiben dürfen. --MannMaus 13:20, 25. Mär. 2009 (CET)
- Nicht verwirren lassen. Wenn man einen eigenen Text in der Wikipedia unter der GNU-FDL anbietet (und keine Komplikationen wie Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft oder exklusive Lizenzen an andere dazukommen - also nicht jeder Fall, aber der Normalfall), behält man als Urheber selbstverständlich weiterhin vollumfänglich die Urheberrechte, die dadurch, dass andere den Text mit der Lizenz, die man erteilt hat, nutzen dürfen, in keinster Weise beschnitten werden. Man kann einen selbst verfassten Text, den man vorher in der Wikipedia veröffentlicht hat, also auch ohne irgendeine Quellenangabe, ohne irgendeinen Lizenzvermerk auf der eigenen Homepage verwenden, da der einzige, der zu einer Klage befugt wäre, der lizenzgebende Urheber d.h. man selbst ist. Man kann aber seine eigenen Urheberrechte nicht verletzen :-). Was MannMaus mit "vor Gericht zu erscheinen hast" meint, ist mir schleierhaft. Die Wikimedia Foundation und andere Wikipedianer dürfen Texte, die hier unter GNU-FDL eingestellt werden, bloss nutzen, verfügen aber nicht über die Urheberrechte daran und eine exklusive Lizenz wurde auch nicht erteilt. Das schlimmste, was einem passieren kann, ist eben, dass der eigene Text aus der Wikipedia als scheinbare "Urheberrechtsverletzung" gelöscht wird, wenn der Eindruck entsteht, dass er von der eigenen Homepage übernommen wurde und man nicht zu erkennen geben will, dass der Homepage-Betreiber mit dem Wikipedia-User identisch ist. Gestumblindi 21:28, 25. Mär. 2009 (CET)
- Wikipedia:Weiternutzung/Mängel nochmal gelesen, und mir ist einiges klarer. Verklagen kannst du dich in dem Fall nur selber, und das ergibt keinen Sinn. Ich hatte vermutet, wenn da jemand eine URV meldet, wird irgendwann schlimmstenfalls der andere, der, genau wie du, behauptet, Autor des Artikels zu sein, von der Foundation verklagt. --MannMaus 22:20, 25. Mär. 2009 (CET)
- Von der Foundation wird niemand verklagt. Es kann immer nur derjenige klagen, der die Rechte besitzt. Und die Urheberrechte an den Artikeln und Datein bleiben bei ihren Urhebern, die Foundation hat keinerlei Rechte daran. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:26, 25. Mär. 2009 (CET)
- Wikipedia:Weiternutzung/Mängel nochmal gelesen, und mir ist einiges klarer. Verklagen kannst du dich in dem Fall nur selber, und das ergibt keinen Sinn. Ich hatte vermutet, wenn da jemand eine URV meldet, wird irgendwann schlimmstenfalls der andere, der, genau wie du, behauptet, Autor des Artikels zu sein, von der Foundation verklagt. --MannMaus 22:20, 25. Mär. 2009 (CET)
Erfahrungen mit der Deutschen Fotothek?
Hallo, hier wird gemeldet, daß man in Zukunft Bilder der Deutschen Fotothek für die WP nutzen kann. Weiß jemand, wie man die Bilder von der Seite runterladen oder verwenden kann? Ich sehe momentan nur die Möglichkeit, das Bild regulär zu bestellen und zu kaufen... --Dem Zwickelbert sei Frau 18:53, 24. Mär. 2009 (CET)
- Es steht aber auch hier, dass weitere Infos erst am 31. März bekannt gegeben werden. Also denke ich mal kommt Zeit kommt Rat und hoffe, dass es ähnlich wie bei den Bundesarchiv-Fotos laufen wird. --Paulae 19:40, 24. Mär. 2009 (CET)
- Ich vermute auch, dass es so ähnlich wie beim Bundesarchiv gelöst wird, d.h. dass jener Teil der Bilder aus der Fotothek, der unter CC-BY-SA freigegeben werden kann und wird, automatisiert auf Commons landet. In wenigen Tagen werden wir ja mehr wissen. Gestumblindi 20:07, 24. Mär. 2009 (CET)
- OK, danke!--Dem Zwickelbert sei Frau 20:47, 24. Mär. 2009 (CET)
Ich finde es absolut daneben dass Schindler nicht mit der vollen Wahrheit herausrückt. Wieso haben wir kein Recht, vor der Presseinfo am 31.3. umfassend informiert werden? Wenn man Verträge über unseren Kopf hinweg abschließt, kann man doch bei Bekanntgabe der Kooperation doch auch schon die Details auf den Tisch legen. WIR sind hier die Arbeitssklaven für den Verein, denn WIR müssen PNDs suchen und geotaggen und das alles im Gegenzug für die "Spende" TUN. Die andere Seite profitiert gewaltig und vermutlich wird wieder jede Menge Public Domain-Zeug via CC remonopolisiert wie beim Bundesarchiv auch --92.72.203.221 17:47, 25. Mär. 2009 (CET)
- Zwingt Dich wer dazu, zu PND- und geo-taggen? sугсго 17:56, 25. Mär. 2009 (CET)
- Niemand muß irgendwas. Jeder macht hier das, wozu er Lust hat, da steht keiner mit der Peitsche und zwingt dich dazu, dich mit diesen Bildern zu beschäftigen. Man könnte sogar sagen, das wäre die Sache von Commons, denn sicherlich wird alles dort abgeladen. Gemeinfreies Material wird auch nicht „unfrei“, wenn es hier irrtümlich als CC markiert wird. Sollte sich nachweislich herausstellen, das ein Bild tatsächlich schon gemeinfrei ist, dann wird eben der Lizenzbaustein geändert und die Sache ist gegessen. --91.113.89.86 17:58, 25. Mär. 2009 (CET)
- Zustimmung. Bei den Bundesarchiv-Bildern wurde, wohl der Einfachheit wegen, beim automatisierten Hochladen zwar zuerst überall die CC-BY-SA draufgeklatscht; aber bei Bildern, die gemeinfrei sind, wird's nachträglich korrigiert. Die für die Bilder des Bundesarchivs auf Commons verwendete Lizenzvorlage hat einen Parameter "PD", der auf "YES" gesetzt werden kann. Im übrigen ist mir völlig egal, ob ich am 24. oder am 31. März informiert werde. Gestumblindi 21:34, 25. Mär. 2009 (CET)
- Huhu. Bitte entschuldigt, dass ich mich erst jetzt bei Euch melde. Dem Zwickelbert sei Frau ihr Account hat es schon richtig gesagt, es wird uploadtechnisch genauso verlaufen wie bei der Bundesarchivkooperation: Die Bilder wegen im Block auf Commons hochgeladen, zusammen mit den Metadaten unter CC-BY-SA. Bis dahin bitte ich um ein wenig Geduld. Ein PD-Bild mit einem CC-Tag sollte eigentlich kein Problem sein, denn zum einen sagen alle CC-Lizenzen, dass keine Rechte genommen werden, die der Nutzer eh schon von anderer Seite hat (beispielsweise das Großzitat im deutschen UrhG oder unsere geliebte Panoramafreiheit). Auf der anderen Seite kann man ein Tag auch ändern bzw. wir könnten für genau diesen Fall im Template einen Parameter einführen, der hier eine Klarstellung betreibt. Ob CC-BY-SA eine "Remonopolisierung" angeht, kann man übrigens diskutieren, am besten, wenn die anderen Probleme der Welt gelöst sind. Wenngleich die Mithilfe gerne gesehen ist, werde ich niemanden mit der Peitsche morgens aus dem Bett prügeln, wenn er es doch nicht macht. -- Mathias Schindler 21:30, 25. Mär. 2009 (CET)
Links zu Songtexten
hi, das thema wurde schon des öfteren hier besprochen, ich konnte im archiv allerdings keine eindeutigen antworten finden. mir begegnen in popmusikartikeln immer wieder weblinks zu songtexten, wie bspw. zu lyricwiki.org im artikel Porcupine Tree (als "einzelnachweise"). wenn man davon ausgeht, dass lyrics zu liedern der „jüngeren“ rock- und popgeschichte (ab 1956) urheberrechtlich geschützt sind, ist die anbringung von weblinks zu songtexten mMn zumindest problematisch. deshalb konkrete frage: sind weblinks zur "lyricwiki.org" in der dt. WP grundsätzlich erwünscht und erlaubt oder nicht? --yeah 10:57, 20. Mär. 2009 (CET)
- Rein rechtlich gibt es da kein Problem. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:43, 20. Mär. 2009 (CET)
- das heißt, wir können in jedem album- und songartikel per weblink nach lyricwiki.org auf die lyrics verweisen? --yeah 18:35, 20. Mär. 2009 (CET)
- Ähhh, so einfach ist das auch nicht: Haftung für Hyperlinks - das manuelle Verlinken von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten ist nicht wirklich klug. sугсго 16:56, 22. Mär. 2009 (CET)
- hätte mich auch sehr gewundert, wenn das nicht problematisch wäre. vielleicht sollten wir dazu mal ein paar takte in unseren URV-richtlinien formulieren. viele user halten lyricwiki.org für ein direkt mit der wikipedia verbundenes projekt, und glauben eine verlinkung dorthin würde keine URV darstellen. tatsächlich scheint die rechtliche situation aber vergleichbar mit der direkten verlinkung zu musikdateien zu sein. --yeah 10:07, 27. Mär. 2009 (CET)
- Ähhh, so einfach ist das auch nicht: Haftung für Hyperlinks - das manuelle Verlinken von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten ist nicht wirklich klug. sугсго 16:56, 22. Mär. 2009 (CET)
- das heißt, wir können in jedem album- und songartikel per weblink nach lyricwiki.org auf die lyrics verweisen? --yeah 18:35, 20. Mär. 2009 (CET)
Ralf Roletscheks Erklärungen
RR bezeugt mit diesem Beitrag sein fehlendes Einverständnis mit einem der Grundprinzipen der WP, der GFDL-Lizenz. Ganz unabhängig davon, dass er da ziemlichen Schmarrn schreibt dachte ich immer, das wäre ein absolutes NoGo die GFDL nicht zu akzeptieren? Die Folgen sind schließlich nicht ohne (Nachnutzung, zukünftige Lizenzänderungen etc), wenn da noch mehr User auf seine Idee kommen... Wird sowas toleriert? Wenn nicht, wie geahndet? Wurde sein Beitrag schon irgendwo diskutiert? Auf WP:FzW wollte man diesen Text im übrigen nicht.--D.W. 20:43, 22. Mär. 2009 (CET)
- Ich glaube, es gibt in der .de Wikipedia nicht sehr viele Benutzer, die sich derart deutlich für die GFDL aussprechen wie ich. Außerdem ist Commons eine andere Baustelle. --Marcela 21:15, 22. Mär. 2009 (CET)
- Ich widerspreche der Lizenz GFDL „oder einer späteren Version“ gemäß § 313 (1) BGB als unzulässig nach deutschem Recht sowohl für meine Textbeiträge als auch für von mir hochgeladene Bilder. Keine Beschränkung auf irgendwas, insbesondere nicht nur auf Commons.--D.W. 21:18, 22. Mär. 2009 (CET)
- Ja, das ist seit spätestens Januar 2008 hier altbekannt und ich wünsche keine Aufwärmung der Sache. Wenn du es jedoch möchtest... --Marcela 21:24, 22. Mär. 2009 (CET)
- Ja, mich wundert wie man das tolerieren kann. Gelten für dich Grundprinzipien nicht?--D.W. 21:31, 22. Mär. 2009 (CET)
- Falsche Frage. Frag lieber, ob es mit den Grundprinzipien übereinstimmt, die Wikipedia von GFDL auf CC umzulizensieren. Von meiner Seite ist jetzt hier Funkstille, ich möchte den alten Streit nicht wiederbeleben. --Marcela 21:34, 22. Mär. 2009 (CET)
- Ja, das ist seit spätestens Januar 2008 hier altbekannt und ich wünsche keine Aufwärmung der Sache. Wenn du es jedoch möchtest... --Marcela 21:24, 22. Mär. 2009 (CET)
- Ich widerspreche der Lizenz GFDL „oder einer späteren Version“ gemäß § 313 (1) BGB als unzulässig nach deutschem Recht sowohl für meine Textbeiträge als auch für von mir hochgeladene Bilder. Keine Beschränkung auf irgendwas, insbesondere nicht nur auf Commons.--D.W. 21:18, 22. Mär. 2009 (CET)
In letzter Konsequenz sieht das für mich ganz einfach aus: Verstoß gegen ein Grundprinzip ist ein sperrwürdiges Verhalten, RR wäre daher zu sperren. Sieht das jemand ähnlich? Ralf steht es einfach nicht zu, Grundprinzipien zu ignorieren. Wo wurde denn über deinen Widerspruch bereits diskutiert? Die grundsätzliche Diskussion zu deinem Problem mit der GFDL kenne ich, da wurdest du aber meines Wissens nie so konkret..--D.W. 21:52, 22. Mär. 2009 (CET)
- Welches Grundprinzip wird mit dieser Stellungnahme denn bitte verletzt? Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 21:58, 22. Mär. 2009 (CET)
Egal wie man zu Ralfs Meinung in diesem Themenbereich steht (ich selbst sehe sie auch kritisch): Die Festlegung „oder einer späteren Version“, welcher er widerspricht, ist kein Teil der GFDL selbst, sondern vielmehr der Lizenzbestimmungen des Projekts, welche auf der GFDL basieren und diese zur Grundlage haben. Das sollte man, wie ich finde, schon auseinanderhalten. Zu behaupten, dass Ralf die GFDL als Lizenz für Wikipedia-Inhalte ablehnt, egal ob für Bild- oder Textbeiträge, ist grundfalsch und genaugenommen das Gegenteil von seiner Haltung. -- Uwe 22:12, 22. Mär. 2009 (CET)
- Da legst du mir aber Sachen in den Mund...ich sprach davon, dass er gegen ein Grundprinzip der WP verstößt, namentlich dass die GFDL mit allen weiteren Versionen die Lizenz der WP ist. Die Möglichkeit zur Herausgabe weiterer Lizenzversionen steht natürlich auch in der GFDL selbst und ist nix projektinternes.--D.W. 22:26, 22. Mär. 2009 (CET)
- Die in der GFDL formulierte Möglichkeit zur Herausgabe weiterer Lizenzversionen ist zu unterscheiden von der Festlegung, welche Lizenzversion(en) konkret für ein Dokument gilt bzw. gelten. Der Satz "Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation" ist Teil der Lizenzbestimmungen der Wikipedia und taucht in der GFDL selbst nur als Anhang unter "How to use this License for your documents" auf. Und Dein ursprünglicher Vorwurf gegenüber Ralf lautet konkret "... fehlendes Einverständnis mit ... der GFDL-Lizenz" bzw. "... die GFDL nicht zu akzeptieren" (O-Ton in Deinem Eingangsstatement). -- Uwe 22:39, 22. Mär. 2009 (CET)
- Wir sollten mal alle sperren, die die GFDL nicht komplett gelesen und verstanden haben, dann wird es hier bald sehr leer sein ;-) ST ○ 22:45, 22. Mär. 2009 (CET)
- Die in der GFDL formulierte Möglichkeit zur Herausgabe weiterer Lizenzversionen ist zu unterscheiden von der Festlegung, welche Lizenzversion(en) konkret für ein Dokument gilt bzw. gelten. Der Satz "Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation" ist Teil der Lizenzbestimmungen der Wikipedia und taucht in der GFDL selbst nur als Anhang unter "How to use this License for your documents" auf. Und Dein ursprünglicher Vorwurf gegenüber Ralf lautet konkret "... fehlendes Einverständnis mit ... der GFDL-Lizenz" bzw. "... die GFDL nicht zu akzeptieren" (O-Ton in Deinem Eingangsstatement). -- Uwe 22:39, 22. Mär. 2009 (CET)
- Da legst du mir aber Sachen in den Mund...ich sprach davon, dass er gegen ein Grundprinzip der WP verstößt, namentlich dass die GFDL mit allen weiteren Versionen die Lizenz der WP ist. Die Möglichkeit zur Herausgabe weiterer Lizenzversionen steht natürlich auch in der GFDL selbst und ist nix projektinternes.--D.W. 22:26, 22. Mär. 2009 (CET)
Dennoch ist Ralfs Erklärung nicht unproblematisch. Vor dem Speichern wird angezeigt "Ich versichere hiermit, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen.", wobei "GNU-Lizenz für freie Dokumentation" auf WP:LB verlinkt, wo klargestellt ist, dass man GFDL 1.2+ erteilt. Wenn nun Ralf erklärt, dass er diese Einwilligung gar nicht erteilen will, dann wird sie im extremfall unwirksam. Denn Wikipedia verlangt die Einwilligung in GFDL1.2+ entweder ganz oder gar nicht; nur halb geht nicht. Er kann zwar natürlich nun nochmal unabhängig davon die GFDL 1.2 erteilen, aber das verletzt die Wikipedia-Regeln, die fordern, das Inhalte nach WP:LB lizensiert werden und nicht nach irgendwelchen privatvorstellungen, und das ist auch notwendig, da sonst Artikel, an denen er auch nur mitgewirkt hat (muss sie noch nichtmal alleine geschrieben haben), alle nicht nach GFDL1.3+ und somit CC konvertiert werden könnten. Der einzige Trost ist, dass Ralfs Hinweis auf irgendeiner Seite kaum wirksam als widersprüchliche Willenserklärung gewertet werden kann, dass er die Lizenz nicht erteilen möchte, die er in jedem Edit bekräftigt (nämlich GFDL1.2+), so dass das Problem rechtlich wohl gar nicht besteht. Nur wenn er jetzt anfangen würde, es in die Zusammenfassung reinzuschreiben, könnte das problematisch werden, dann müssen seine diesbezüglichen Edits eben gelöscht werden. Ralfs Verständnis bezüglich der Lizensierung, die er in seinem commons-Hinweis darstellt, ist auch völlig falsch. GFDL 1.2+ ist kein Vertrag, sondern sind seine eigene AGB. Er kann sich nicht auf § 313 (1) BGB berufen, weil das nur auf Verträge anwendbar ist und was § 324 BGB mit dem ganzen zu tun haben soll ist mir vollkommen schleierhaft. Wenn ein Vertrag zustande kommt, dann nur ein Nutzungsvertrag, der gemäß der AGB GFDL1.2+ automatisch zustandekommen kann; allerdings kann ein Vertrag aufgrund den AGB-Bedingungen der GFDL1.3 natürlich erst zustandekommen, nachdem die GFDL1.3 überhaupt existiert, und dann gelten für § 313 (1) BGB das, was ab Erscheinen der GFDL1.3 bekannt war, nicht was zum Zeitpunkt bekannt war, als Ralf GFDL 1.2+ erteilt hat. Ralf müsste sich schon auf die Ungültigkeit und Unkenntnis seiner eigenen AGB berufen, um hier zu argumentieren, und das ist schizophren und absurd. Zumal ihm die Sachverhalte alle aus alten Diskussionen bekannt waren. Dass er dann nicht sofort aufgehört hat zu editieren alleine ist schon als Duldung der Sachverhalte nach Kenntnisnahme zu werten. --rtc 23:36, 22. Mär. 2009 (CET)
- rtc hat es schon richtig erkannt. Meine Erklärung besagt lediglich vorsorglich, daß ich mich von Lizenzen distanziere, die ich zum Zeitpunkt der Erteilung noch nicht kenne. Ich sehe in einer Lizensierung einen Vertrag und berufe mich deshalb auf § 313 (1) BGB. Ich widerspreche nicht der GFDL 1.3 oder sonst irgendeiner festgeschriebenen Version, ich widerspreche allein dem Zusatz plus, weil dies nach meiner Ansicht nicht mit deutschem Recht vereinbar ist. Ich dulde den Sachverhalt so lange, bis eindeutig als GFDL lizensierte Inhalte in CC umlizensiert werden. Dies ist bei Texten kaum anzunehmen, bei Dateien, die einen einzigen Urheber haben schon. Ich lizensiere meine Texte ausdrücklich als GFDL und nicht in einer mir unbekannten Lizenz, die irgendwann mal aktuell ist. --Marcela 00:05, 23. Mär. 2009 (CET)
- Es ist kein Vertrag (wer sollen denn auch die Vertragspartner sein), es ist eine unwiderrufliches Angebot von Dir, das Bild auch unter zukünftigen GFDL-Versionen zu lizensieren. (Nebenbei bemerkt: Wenn Du der Ansicht ist, dass es mit deutschem Recht nicht vereinbar ist, warum dann noch der Widerspruch?) Du hast unter der GFDL 1.3+ lizensiert, und die GFDL ist keine proprietäre Lizenz, sondern eine freie. Lies mal die Präambel. Sie sieht es vor, dass aus pragmatischen Gründen zukünftig neue Versionen erscheinen können, die im Geiste (Freiheitsgeist, nicht Einschränkungsgeist!) gleich bleiben. Und die CC ist im Geiste sehr ähnlich, löst aber das Wie-Wikiinhalte-Lizensieren erheblich besser, da die GFDL für Softwaredokumentation entworfen wurde. Auch Deine Inhalte werden nach CC umlizensiert, und was Du unter 1.2only hast, wird irgendwann dann gelöscht. Du lizensierst Deine Texte ausdrücklich unter GFDL 1.2+, wie Du mit dem Speichern bestätigst. GFDL1.2+ ist eine rechtlich einwandfreie Lizenz. Offensichtlich ist Lizensierung ohne jegliche Einschränkungen eine einwandfreie Lizenz, dann ist es auch eine einwandfreie Lizenz, das Bild unter noch unbekannten Lizenzen zu lizensieren, denn diese Lizensierung gibt ja höchstens soviel Freiheit wie die Lizensierung ganz ohne Einschränkungen. Freie Lizenzen, auch solche, bei denen der zukünftige Freiheitsgrad noch unbestimmt ist, sind nun mal zulässig, es steht dem Staat nicht zu, jemandem, der eine solche Lizensierung vornehmen möchte, das zu verbieten. Und nochmals: Du erteilst diese Lizenz, Du drückst mit dem Speichern aus, dass Du die Lizensierung unter 1.2+ vornehmen willst, da ist es absurd, sich auf die Ungültigkeit dieser Lizensierung zu berufen. Wenn Du die Lizenz nicht erteilen willst, dann bekräftige sie nicht, sprich, arbeite nicht bei Wikipedia mit. Es gibt kein Recht zur Teilnahme an Wikipedia unter von Dir ausgesuchten Lizenzbedingungen. Fazit: Wer auf quasi-proprietäre Einschränkungen bei freien Lizenzen mit "or any later version" vertraut, hält sich eine Pistole mit leichtem Flugrost an den Kopf und drückt dann mit voller Kraft ab, unter der Hoffnung, der Abzug sei festgerostet. Und Du behauptest nun, nachdem die Pistole doch geschossen hat, dass Du Deinen Tod nicht akzeptierst und er juristisch gesehen nicht stattgefunden hat, weil Du darauf hättest vertrauen können müssen, dass die Pistole festgerostet ist oder der Staat hätte sicherstellen müssen, dass die Pistole wenn sie verrostet aussieht auch festgerostet ist, oder er alternativ Dich hätte davon abhalten müssen, den Abzug zu drücken. Das ist völlig absurd. Übernimm Verantwortung für Dein Handeln und versuche bitte nicht hier mit fadenscheiniger Infragestellung Deiner eigenen Mündigkeit beim Erteilen von 1.2+-Lizenzen FUD zu verbreiten. --rtc 00:24, 23. Mär. 2009 (CET)
Siehe nur ich in fadenscheiniger Infragestellung Deiner eigenen Mündigkeit einen Verstoß gegen WP:KPA? Ich denke, hier ist mal wieder eine Sperre fällig. --Historiograf 00:35, 26. Mär. 2009 (CET)
- Ralf sagt doch, dass er nicht die Mündigkeit besitzt, um eine Lizenz zu erteilen, deren voller Umfang noch offen ist und von dritter Seite bestimmt wird, und dass der Staat ihn daher durch Gesetz davon abhalten muss, solche Erklärungen wirksam abgeben zu können; dass der Staat ihn diesbezüglich entmündigen muss. Was ist daran ein persönlicher Angriff? Ich gebe doch lediglich Ralfs Position wieder. --rtc 09:34, 26. Mär. 2009 (CET)
Das Ralfs Verhalten hier wohl toleriert wird muss ich akzeptieren, verstehen kann ich es nicht. Rtcs Einschätzung beruhigt zumindest meine Bedenken über die eventuellen Folgen von Ralfs Erklärung. Dankeschön!--D.W. 21:41, 27. Mär. 2009 (CET)
Commons == Wikipedia?
Ich wollte mal fragen, ob die Erklärung, die ich zumindest nur auf Ralfs Commons-Seite gefunden habe, überhaupt auf Wikipedia-Beiträge anzuwenden ist?? Auf der WP-Seite konnte ich nix in der Art finden... Ist das egal? --BerntieDisk. 14:09, 25. Mär. 2009 (CET)
Hat die WMF eigentlich mal versucht, die Teile 5 und 6 der Policy durchzusetzen? sугсго 23:12, 26. Mär. 2009 (CET)
- Mir ist zumindest aufgefallen, dass als "fair use" hochgeladene Bilder in der englischen WP vermehrt gelöscht werden, wenn kein klarer Zweck für einen bestimmten Artikel festgelegt wurde. Gestumblindi 23:24, 26. Mär. 2009 (CET)
- Ich glaube, die "Free-Use-Rationale"-Vorlage auf en gibt's auch noch nicht so lange. (Etwa ein Jahr könnte hinkommen), d.h. es wird bei fair-use Bildern dort zwingend eine klare Begründung verlangt, weshalb ein unfreies Bild in einem Artikel gerechtfertigt ist. Bilder, die keine gültige Begründung haben oder gar nicht verwendet werden, werden relativ formlos gelöscht, wobei da natürlich viele Altlasten dabei sind. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 10:12, 27. Mär. 2009 (CET)
Meine Abschreckungsargumentation gegen eine Fair-Use-Policy war immer en:Category:Pokémon images mit mehreren "next 200" links. Die ist erheblich ausgedünnt worden, das ist mir schon vor einiger Zeit positiv aufgefallen.-- Wiggum 10:34, 27. Mär. 2009 (CET)
Und wie sieht es mit Wikipedien aus, die Bilder unter freier Lizenz akzeptieren, die nicht unter die Definition des Teil 1 fallen und trotzdem kein EDP haben. sугсго 11:11, 27. Mär. 2009 (CET)
Wie sieht es mit Pferden aus, die am linken Hinterbein hinken? --134.130.68.243 17:21, 27. Mär. 2009 (CET)
Bitte an einen UFler mit Französischkenntnissen
Hier habe ich im Internet zufällig dieses von mir geschossene Bild gefunden. Obwohl der Webseitenbetreiber wohl beim französischen Wikisource aktiv ist, bezeichnet er das unter GFDL gestellte Bild als "copyleft". Mein Französisch reicht nicht aus, um auf die Einhaltung der Lizenz zu pochen, aber vielleicht findet sich hier ja jemand. -- Tobnu 08:45, 27. Mär. 2009 (CET)
- Vielleicht hiflt das etwas: Pendants zu WP:WN = fr:Wikipédia:Citation et réutilisation du contenu de Wikipédia#Réutiliser une image ou un fichier multimedia + fr:Wikipédia:Sites utilisant Wikipédia und die französischen Standardtextvorlagen = fr:Wikipédia:Respect de la GFDL à vérifier/Modèle. --Martina Nolte Disk. 12:48, 27. Mär. 2009 (CET)
- Die GFDL ist eine Copyleft-Lizenz. Ob die Lizenz eingehalten wird, kann ich wegen meinen nicht vorhandenen Französisch-Kenntnissen aber nicht wirklich feststellen. Der Urheber wird jedenfalls genannt. Ein Hinweis auf die GFDL ist aber jedenfalls nicht zu finden, weshalb das wohl eine URV ist (außer da ist noch irgendwas auf französisch versteckt...). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:02, 27. Mär. 2009 (CET)
- Mir deucht, Du verstehst exakt so viel Französisch wie ich. Zur einhaltung der Lizenz fehlt die lokale Kopie derselben wie auch der Link zum Originalbild. Mit den Standardtextvorlagen kann ich übrigens nichts anfangen, meine Fremdsprachenkenntnisse reichen für deren Verwendung nicht aus. -- Tobnu 18:26, 27. Mär. 2009 (CET)
- Ja, ich kann kein Französisch (hatte stattdessen bis letztes Jahr Latein). Und ja, die lokale Kopie des Lizenztextes und überahupt der Hinweis auf die GFDL fehlt (zumindest findet sich nirgendwo das Kürzel "GFDL"). Der Link auf das Originalbild ist aber gemäß der GFDL nicht nötig, was aber nichts an der URV ändert. Am besten ist es wohl, du spannst jemanden von da oder dort ein, der dir beim Übersetzen hilft. Soweit ich weiß, können die anderen UFler auch eher nicht soviel Franzöisch (ich kann mich aber auch irren). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:33, 27. Mär. 2009 (CET)
- Mir deucht, Du verstehst exakt so viel Französisch wie ich. Zur einhaltung der Lizenz fehlt die lokale Kopie derselben wie auch der Link zum Originalbild. Mit den Standardtextvorlagen kann ich übrigens nichts anfangen, meine Fremdsprachenkenntnisse reichen für deren Verwendung nicht aus. -- Tobnu 18:26, 27. Mär. 2009 (CET)
- Tobnu, stell mal deinen Text ein oder mail ihn mir - ich übersetze es dir. --Martina Nolte Disk. 17:35, 28. Mär. 2009 (CET)
Hallo zusammen!
Es geht um die Datei:Brief Opekta Direktor.jpg. Hierbei handelt es sich um einen Brief einer Person an den Geschäftsführer von Opekta. Die Inahber der Nutzungsrechte von Opekta (die Söhne von Gründer und Geschäftsleiter so weit ich weiß) haben jede Menge Dateien freigegeben, unter anderem auch diesen Brief. Nun kommen mir dazu aber bedenken: Inwiefern kann der Brief überhaupt freigegeben werden? Mit der Urheberin des Briefs, die damit wohl auch die Urheberrechte hat, wurde nie gesprochen. Sie ist allerdings tot und der Brief hat offensichtlich eine zeithistorische Bedeutung. Darf der Brief so lizensiert werden und hier behalten werden? Man beachte vielleicht auch diese Diskussion. Dankeschön und Gruß -- Yellowcard 13:29, 28. Mär. 2009 (CET)
Der Brief hat keine Schöpfungshöhe und kann daher nicht unter CC lizenziert werden, selbst wenn das der Erbe der Verfasserin täte. Wer heute einen nach meiner Ansicht nach lesenswerten Artikel Urheberrechtsschutz von Briefen anlegt, bekommt von mir 5 Euro. Die nötigen Infos überwiegend in: http://archiv.twoday.net/stories/4523465/ --Historiograf 15:21, 28. Mär. 2009 (CET)
„Das Landgericht Berlin führte aus:
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt ein urheberrechtlicher Werkschutz an Briefen voraus, daß sie entweder eine originelle Art des gedanklichen Inhalts oder eine eigenständige persönliche Formgebung als literarische Erzeugnisse aufweisen (vgl. BGHZ 31, 308 (311) - NJW 1960, 476 - Alte Herren), sich mithin - auch abgesehen von den bekundeten Tatsachen - als Ausfluß einer individuellen geistigen Tätigkeit von literarischer Bedeutung darstellen (vgl. RGZ69, 401 (404f.) - Nietzsche-Briefe).“
- Damit dürfte der Werkschutz wegfallen und der Brief erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe. Korrekt? -- Yellowcard 15:57, 28. Mär. 2009 (CET)
- Ja sicher. Briefgeheimnis und Persönlichkeitsrecht dürften hier auch nicht greifen. Rainer Z ... 16:53, 28. Mär. 2009 (CET)
- Das Breifgeheimnis ist hier eh abwegig, da wir hier eine Zustimmung - so sagt das zumindest der OTRS-Babberl - vom Rechtsnachfolger des Adressaten haben. Der kann gar nicht gegen das Briefgeheimnis verstoßen. sугсго 18:14, 28. Mär. 2009 (CET)
- Ja sicher. Briefgeheimnis und Persönlichkeitsrecht dürften hier auch nicht greifen. Rainer Z ... 16:53, 28. Mär. 2009 (CET)
Datei:Hamburg.Skylift.Kontorhausviertel.Legende.wmt.jpg – unlizensierte Bearbeitung?
Hallo, gibt es bei dieser Luftaufnahme des Chilehauses und des Sprinkenhofs ein urheberrechtliches Problem? Der Architekt der beiden herausragenden und einmaligen Gebäude, Fritz Höger, ist noch keine 70 Jahre tot († 1949). Das Foto wurde aus dem Highflyer geschossen, einem dauerhaft fest am Boden verankerten, stationären Fesselballon. Panoramafreiheit liegt demnach nicht vor. --82.83.119.211 10:50, 28. Mär. 2009 (CET)
Wir gehen bei der Panoramafreiheit eine Spur laxer vor als der BGH und halten uns an die amtliche Begründung des UrhG. Hier ist schwer zu sehen, wie ein Panoramabild des betreffenden Stadtviertels aus der Luft ohne Abbildung der möglicherweise geschützten Architektur funktionieren soll. Das Kriterium des Wegdenkenkönnens muss also ergänzt werden können durch das von der Panoramafreiheit ja geschützte Interesse an der Abbildung des Straßenbilds. Die Bauten sind insofern Beiwerk auch wenn man sie nicht wegdenken kann. Bild ist für mich voll OK --Historiograf 15:24, 28. Mär. 2009 (CET)
- Das Bild ist verwendbar, da es das Stadtpanorama abbildet. Was nicht ginge wäre eine Einzenaufnahme aus der Luft, eines noch geschützen Gebäudes. -- Bobo11 00:17, 30. Mär. 2009 (CEST)
Lippisches Landesmuseum droht bei Copyfraud (2-D-Gemälde) mit Anwalt, Commons-Admin kuscht (angeblich) und löscht
http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Historiograf#Bildrecht_beim_Museum.3F Wo bitteschön sind die neu hochgeladenen Versionen? --Historiograf 16:58, 28. Mär. 2009 (CET)
Beitrag entfernt --Hei_ber 21:12, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Kannst du es mal lassen, ständig deine persönlichen Angriffe abzulassen? --Marcela 18:10, 28. Mär. 2009 (CET)
Ich sehe darin einen Verstoß gegen WP:KPA und Wikipedia:Datenschutz --Historiograf 21:18, 28. Mär. 2009 (CET)
- Ich auch. Die neu hochgeladenen Bilder sind in der LD bei Commons verlinkt bzw der Benutzer, der sie hochgeladen hat. Die Überschrift hier ist übrigens auch nicht die feine Art, mE hat sich der Admin richtig verhalten. Gekuscht ist anders. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 23:26, 28. Mär. 2009 (CET)
- Ja würde ich auch sagen, dass sich der Admi richtig verhalten hat. Denn das Bild ist unter File:Senner Pferde 2.jpg verfügbar, und der User der erste Version hochgeladen hat ist aus dem Schussfeld. Bobo11 00:53, 29. Mär. 2009 (CET)
- Nur mal so am Rande bemerkt: Manchmal ist es besser, einfach stillschweigend Gras über eine Sache wachsen zu lassen. Die eigentliche Offenlegung der Identitä erfolgte nicht hier (syrcros Kommentar ist zwar bissig aber nicht detailliert genug), sondern auf WP:VM. Abgesehen davon machen solche Auseinandersetzungen in der Regel erst auf sowas aufmerksam und wirken extrem neugiersteigernd. Aber wie gesagt: das nur so am Rande von einem außenstehenden Beobachter... --Carbenium 09:49, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Ja würde ich auch sagen, dass sich der Admi richtig verhalten hat. Denn das Bild ist unter File:Senner Pferde 2.jpg verfügbar, und der User der erste Version hochgeladen hat ist aus dem Schussfeld. Bobo11 00:53, 29. Mär. 2009 (CET)
Commons-Admin kuscht und löscht ist in der Tat eine bad-faith-Unterstellung. Es ging primär darum, den Hochlader, dem persönlich und recht konkret vom Museum "mit dem Anwalt" gedroht worden ist, aus der Schusslinie zu bringen. Genau das hat der löschende Admin (nicht ich) in der Löschdiskussion auch klar geschrieben und zugleich eingeladen, die Bilder wieder hochzuladen. In einer solchen Situation hilft die allgemeine Rechtslage, die Historiograf und der löschende Admin auch klar dargestellt haben, wenig. Auf Commons sind uns die RL-Probleme von Uploadern halt nicht egal.--Túrelio 12:46, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Als ich meine Fotos von Logos gelöscht haben wollte (aus genau dem selbem Grund) - da ging es nicht. --Marcela 17:32, 29. Mär. 2009 (CEST)
- @Marcela, dir hat aber m.W. nicht die Firma ganz konkret mit dem Anwalt gedroht, oder? Wenn das nämlich der Fall gewesen wäre, wär's bei dir genauso gelaufen wie im aktuellen Fall.--Túrelio 20:21, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Nein, soweit ist es noch nicht. Aber soweit muß es auch nicht kommen. --Marcela 20:28, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Ich bin dem löschenden Admin auf jeden Fall sehr dankbar, dass er mich aus der Schusslinie des Museums gebracht hat. --Nikater 18:08, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Warum wird von "offizieller" Seite - Verein, oder Foundation eigentlich nicht daran gedacht so einen Prozess einmal durchzuziehen? Prozesskostenhilfe für den betroffenen Wikipedianer, Einsatz des vereinseigenen Anwalts. Wenn wir uns so sicher sind, sollte uns das Urteil doch nur Recht sein. --Wuselig 21:42, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Na ja, nur um Geld zu verbrennen? Dazu kann es ohnehin kommen, weil die Bilder ja inzwischen wieder von jemand anderem hochgeladen wurden und der löschende Admin den mitdiskutierenden Museumsvertreter (zumindest gab er sich so aus) an die Foundation als Klageadressaten verwiesen hat. Das wird das Museum natürlich nicht tun; aber der dt. Wikipedia-Verein könnte zum Ziel werden; nur ist der juristisch überhaupt nicht zuständig. --Túrelio 01:07, 30. Mär. 2009 (CEST)
- Warum wird von "offizieller" Seite - Verein, oder Foundation eigentlich nicht daran gedacht so einen Prozess einmal durchzuziehen? Prozesskostenhilfe für den betroffenen Wikipedianer, Einsatz des vereinseigenen Anwalts. Wenn wir uns so sicher sind, sollte uns das Urteil doch nur Recht sein. --Wuselig 21:42, 29. Mär. 2009 (CEST)
- @Marcela, dir hat aber m.W. nicht die Firma ganz konkret mit dem Anwalt gedroht, oder? Wenn das nämlich der Fall gewesen wäre, wär's bei dir genauso gelaufen wie im aktuellen Fall.--Túrelio 20:21, 29. Mär. 2009 (CEST)
Commons-Bild hier zulässig?
Hallo, dieses Foto: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Star_Trek_Wrath_of_Khan_uniforms.jpg auf Commons wäre in einem Artikel sinnvoll. Es bestehen aber Zweifel, ob es hier erlaubt ist (dargestelltes Objekt ist eine Filmrequisite). Verboten? Danke und Gruß, --Bad Randolph 18:55, 30. Mär. 2009 (CEST)CEST)
- Verwenden kann man die schon. Auf Commons hat das Bild die Lizenz "cc-by-sa", was ja auch in der Wikipedia zulässig ist. Man könnte nun die Frage stellen, ob das Bild zurecht unter eben dieser Lizenz steht; das würde man dann aber wohl auf Commons diskutieren und ggfs. ändern. --Nyks ►Kontakt 21:40, 30. Mär. 2009 (CEST)
Unterschiedliche Lizenzen für unterschiedliche Auflösungen?
Hallo,
wenn ich ein Bild bei Wikipedia hochlade und es damit einer bestimmten Lizenz unterstelle, gilt diese Lizenz nur für dieses Bild in genau dieser Auflösung oder für das Motiv im allgemeinen? (D.h. Bilder in höherer / niedriger Auflösung fallen unter die gleiche Lizenz). In wie fern müssten sich zwei Bilder von einander unterscheiden, damit sie als "verschiedene" Bilder unter verschiedene Lizenzen gestellt werden können? Danke und Gruss GrößterZwergDerWelt 18:53, 25. Mär. 2009 (CET)
- Die freien Lizenzen, die hier für das Hochladen zur Auswahl stehen, erlauben allesamt die freie Bearbeitung des unter die jeweilige Lizenz gestellten Bildes - man darf ein solches also sicher auch in der Auflösung reduzieren und so weiterverwenden, oder aus der freigegebenen Version eine hochgerechnete mit höherer Auflösung erstellen. Hingegen wird hier üblicherweise, glaube ich, die Meinung vertreten, dass die Freigabe eines niedrig aufgelösten Bildes nicht automatisch auch für eine auf den Originaldaten beruhende höher aufgelöste Version gilt (die damit auch über mehr Bildinformation verfügt und nicht bloss hochgerechnet wurde). Gestumblindi 21:10, 25. Mär. 2009 (CET)
- Diese Meinung ist fatal; die Lizenz gilt für das Werk als solches, und nicht für eine bestimmte Verkörperung davon. Die höhere Auflösung hat für sich gesehen keine über die niedrige Auflösung hinausgehenden schöpferischen Elemente; es handelt sich lediglich um zwei technisch unterschiedliche Darstellungsverfahren für das Werk. Daher kann für die höhere Auflösung auf kein über die niedrigere Auflösung hinausgehendes Urheberrecht beansprucht werden. Damit die Nutzung des Werks in einer höheren Auflösung rechtlich verhindert werden könnte, müsste man das in der Lizenz als Nutzungsbedingung hinzufügen. Dann wäre allerdings die Lizenz keine freie mehr. Wer nicht möchte, dass auch die höhere Auflösung unter der freien Lizenz genutzt wird, sollte daher auch für die niedrigere keine freie Lizenz erteilen. Ganz fatal wird es, wenn man das niedrig aufgelöste Bild unter einer freien Lizenz freigibt und dann glaubt, das hoch aufgelöste exklusiv an einen Fotorechtehändler lizensieren zu können ("die Urheberrechte verkaufen zu können"). Wenn man ihn nicht darauf hinweist, dass das Bild bereits frei lizensiert ist, verletzt man seine die vorvertraglichen Anzeigepflichten und kann sich mit Schadensersatzforderungen konfroniert sehen, analog zu meinem Beitrag bei #Publikation in WP und auf einer anderen Webseite. --rtc 21:28, 25. Mär. 2009 (CET)
- "Die höhere Auflösung hat für sich gesehen keine über die niedrige Auflösung hinausgehenden schöpferischen Elemente" - bei einem sehr grossen Unterschied der Auflösungen kann es vielleicht doch anders sein, scheint mir. Eine mit feiner Detaillierung gestaltete Fotografie, die künstlerisch ausgeleuchtet wurde etc., könnte bei sehr starker Reduktion der Auflösung (von Plakat- auf Briefmarkengrösse oder so...) wohl erheblich weniger erkennbare schöpferische Elemente aufweisen. Aber jedenfalls scheint mir deine grundsätzliche Ansicht hier durchaus plausibel, ich glaube nur nicht, dass sie gegenwärtige "Wikipedia-Mehrheits-Lehrmeinung" ist... oder doch? Wenn ja, dann soll es mir natürlich recht sein. Gibt es konkrete Beispiele? Verwenden wir hier schon höher aufgelöste Bilder, bei denen wir nur für eine niedriger aufgelöste Version explizit über eine freie Lizenz verfügen? Gestumblindi 21:42, 25. Mär. 2009 (CET)
- Ob dies die Wikipedia-Lehrmeinung ist oder nicht, spielt doch keine Rolle bezüglich der Interessen des Fotografen (und für uns erst recht nicht, solange niemand hingeht, und höher aufgelöste Bilder von Webseiten nimmt und hier vorhandene niedrig aufgelöste versionen davon überschriebt). Das Risiko, dass diese Auffassung richtig ist, ist zu hoch, als dass er es vernünftigerweise eingehen kann. Mir ist kein Urteil bekannt, in dem über einen derartigen Sachverhalt entschieden worden wäre. Ich gehe davon aus, dass viele Benutzer Bilder unter der Prämisse eingestellt haben, dass die Lizenz auf die konkrete Auflösung beschränkt ist. Aber diese Prämisse ist möglicherweise falsch und daher sollte man fotografierende Benutzer, die danach fragen, auf dieses Risiko deutlich hinweisen. --rtc 22:13, 25. Mär. 2009 (CET)
- Danke für Eure Meinung und Einschätzung. Ich bin zunächst auch davon ausgegangen, dass die Lizenz nur für die jeweilige Auflösung gilt. Habe dann aber darüber nachgedacht, dass ja die Bilder (je nach Lizenz) auch weiter bearbeitet werden dürfen, was ja auch eine Änderung der Auflösung beinhalten kann. Somit würde ich auch die Auffassung vertreten, dass das Werk an sich unter die Lizenz fällt. Um auf meine zweite Frage zu kommen, müssten es also zwei verschiedene Werke sein, die sich durchaus ähnlich sein dürfen. Wenn also ein Fotograf per Serienbildfunktion zwei Fotos hintereinander macht, unterscheiden sie sich durch die Bewegung der Hand/Kamera oft um wenige Pixel im Randbereich (sofern kein Stativ verwendet). Eines der Fotos dürfte dann unter eine freie Lizenz gestellt werden, das Andere unter eine Kommerzielle. Teilt Ihr meine Auffassung? Gruss GrößterZwergDerWelt 22:50, 25. Mär. 2009 (CET)
- Ein spitzfindiger Trick, auf den ich aber nicht bauen würde, wenn der Bildinhalt noch im wesentlichen der gleiche ist. Übrigens: Alle freien Lizenzen sind kommerzielle Lizenzen. Meinst Du proprietäre Lizenzen? --rtc 23:16, 25. Mär. 2009 (CET)
- Danke für Eure Meinung und Einschätzung. Ich bin zunächst auch davon ausgegangen, dass die Lizenz nur für die jeweilige Auflösung gilt. Habe dann aber darüber nachgedacht, dass ja die Bilder (je nach Lizenz) auch weiter bearbeitet werden dürfen, was ja auch eine Änderung der Auflösung beinhalten kann. Somit würde ich auch die Auffassung vertreten, dass das Werk an sich unter die Lizenz fällt. Um auf meine zweite Frage zu kommen, müssten es also zwei verschiedene Werke sein, die sich durchaus ähnlich sein dürfen. Wenn also ein Fotograf per Serienbildfunktion zwei Fotos hintereinander macht, unterscheiden sie sich durch die Bewegung der Hand/Kamera oft um wenige Pixel im Randbereich (sofern kein Stativ verwendet). Eines der Fotos dürfte dann unter eine freie Lizenz gestellt werden, das Andere unter eine Kommerzielle. Teilt Ihr meine Auffassung? Gruss GrößterZwergDerWelt 22:50, 25. Mär. 2009 (CET)
- Ob dies die Wikipedia-Lehrmeinung ist oder nicht, spielt doch keine Rolle bezüglich der Interessen des Fotografen (und für uns erst recht nicht, solange niemand hingeht, und höher aufgelöste Bilder von Webseiten nimmt und hier vorhandene niedrig aufgelöste versionen davon überschriebt). Das Risiko, dass diese Auffassung richtig ist, ist zu hoch, als dass er es vernünftigerweise eingehen kann. Mir ist kein Urteil bekannt, in dem über einen derartigen Sachverhalt entschieden worden wäre. Ich gehe davon aus, dass viele Benutzer Bilder unter der Prämisse eingestellt haben, dass die Lizenz auf die konkrete Auflösung beschränkt ist. Aber diese Prämisse ist möglicherweise falsch und daher sollte man fotografierende Benutzer, die danach fragen, auf dieses Risiko deutlich hinweisen. --rtc 22:13, 25. Mär. 2009 (CET)
- "Die höhere Auflösung hat für sich gesehen keine über die niedrige Auflösung hinausgehenden schöpferischen Elemente" - bei einem sehr grossen Unterschied der Auflösungen kann es vielleicht doch anders sein, scheint mir. Eine mit feiner Detaillierung gestaltete Fotografie, die künstlerisch ausgeleuchtet wurde etc., könnte bei sehr starker Reduktion der Auflösung (von Plakat- auf Briefmarkengrösse oder so...) wohl erheblich weniger erkennbare schöpferische Elemente aufweisen. Aber jedenfalls scheint mir deine grundsätzliche Ansicht hier durchaus plausibel, ich glaube nur nicht, dass sie gegenwärtige "Wikipedia-Mehrheits-Lehrmeinung" ist... oder doch? Wenn ja, dann soll es mir natürlich recht sein. Gibt es konkrete Beispiele? Verwenden wir hier schon höher aufgelöste Bilder, bei denen wir nur für eine niedriger aufgelöste Version explizit über eine freie Lizenz verfügen? Gestumblindi 21:42, 25. Mär. 2009 (CET)
- Diese Meinung ist fatal; die Lizenz gilt für das Werk als solches, und nicht für eine bestimmte Verkörperung davon. Die höhere Auflösung hat für sich gesehen keine über die niedrige Auflösung hinausgehenden schöpferischen Elemente; es handelt sich lediglich um zwei technisch unterschiedliche Darstellungsverfahren für das Werk. Daher kann für die höhere Auflösung auf kein über die niedrigere Auflösung hinausgehendes Urheberrecht beansprucht werden. Damit die Nutzung des Werks in einer höheren Auflösung rechtlich verhindert werden könnte, müsste man das in der Lizenz als Nutzungsbedingung hinzufügen. Dann wäre allerdings die Lizenz keine freie mehr. Wer nicht möchte, dass auch die höhere Auflösung unter der freien Lizenz genutzt wird, sollte daher auch für die niedrigere keine freie Lizenz erteilen. Ganz fatal wird es, wenn man das niedrig aufgelöste Bild unter einer freien Lizenz freigibt und dann glaubt, das hoch aufgelöste exklusiv an einen Fotorechtehändler lizensieren zu können ("die Urheberrechte verkaufen zu können"). Wenn man ihn nicht darauf hinweist, dass das Bild bereits frei lizensiert ist, verletzt man seine die vorvertraglichen Anzeigepflichten und kann sich mit Schadensersatzforderungen konfroniert sehen, analog zu meinem Beitrag bei #Publikation in WP und auf einer anderen Webseite. --rtc 21:28, 25. Mär. 2009 (CET)
Die hier von rtc geäußerten Auffassungen sind abzulehnen. Werk ist die konkrete Präsentation, die mit der Lizenz versehen wird, und nicht eine anderweitig vorhandene Fassung in höherer Auflösung. Das war hier allgemeiner Konsens und dabei hat es zu bleiben, da die Entscheidung des Lizenzgebers für eine bestimmte Auflösung zu respektieren ist. Wenn das Foto einer Vernissage, auf der eine Skulptur in einer bestimmten Ansicht erkennbar ist, unter einer freien Lizenz freigegeben wird (mit Zustimmung des Rechteinhabers der Skulptur), bezieht sich das auf das konkrete Foto und nicht auf alle möglichen Ansichten der Skulptur. Nicht die Skulptur steht unter der freien Lizenz sondern eine bestimmte Ansicht von ihr. --00:27, 26. Mär. 2009 (CET) (nicht signierter Beitrag von Historiograf (Diskussion | Beiträge) 00:27, 26. Mär. 2009 (CET))
- Korrekt. Warum wohl sind die Bundesarchiv-Bilder alle mit verminderter Auflösung hochgeladen? Anders sieht das nur mit ohnehin aufgrund ihres Alters gemeinfreien Werken aus. --Marcela 00:54, 26. Mär. 2009 (CET)
- Das hilft dem Fotografen nicht weiter, wenn die Ansicht, dass das Werk die konkrete Präsentation ist, sich als falsch herausstellen könnte. Gerichte werden nicht fragen, ob Du diese Ansicht für abzulehnen hälst oder nicht. PS: Das Beispiel mit der Skulptur ist nicht vergleichbar, da hier zwei unterschiedliche Urheberrechte bestehen: Das am Foto und das an der Skulptur. In diesem Fall werden die Urheberrechte am Foto als solches frei lizensiert, und die Skulptur nicht. Bei der Auflösungsfrage geht es aber um dasselbe Werk in zwei verschiedenen technischen Darstellungen, nicht um zwei verschiedene Werke, die beide unabhängig voneinander dem Urheberrecht unterliegen. --rtc 09:30, 26. Mär. 2009 (CET)
- Und trotzdem sehe ich das auch im Sinn: Freigabe bis und mit eingestellter Auflösung - einzige Ausnahme wäre eine hochgerechnete höhere Auflösung (freie Bearbeitung), was in der Regel aber kein qualitativ besseres Bild ergibt. Und ich würde sogar annehmen, dass das auch ein Gericht so sieht. Wie sollte übrigens jemand (rechtmässig) zu einer höher aufgelösten Version kommen? Es sei denn, er holt es sich irgendwo unrechtmässig ab. -- Хрюша ?? 09:46, 26. Mär. 2009 (CET)
- Wenn Du daran glaubst, dass ein Gericht das so sieht, ist das Deine Sache; eine Garantie kann Dir dafür niemand geben. Du schreibst unter der Url: "Einerseits halte ich viel von einem schnellen Aufbau von Bildschirmseiten und noch längst nicht jeder, der Wikipedia nutzen will, nennt einen schnellen Rechner und/oder Internetanschluss sein Eigen." Die Bilder werden bereits vom Server herunterskaliert; dieses Argument ist daher Quatsch "Andererseits behalte ich mir das Recht vor, hochaufgelöste Bilder (ausserhalb der WP) nach Absprache zur Verfügung zu stellen." Was soll der Satz bedeuten? Du lizensierst das Foto ja nicht exklusiv an die Wikipedia. Höchstens könnte man das als zusätzliche Bedingung zu den von Dir verwendeten Lizenzen verstehen, dass höhere Auflösungen nicht die rechte der Lizenz bekommen (statt dass diese Frage offengelassen wird), womit diese ungültig werden und Deine Bilder gelöscht werden müssten. "Wie sollte übrigens jemand (rechtmässig) zu einer höher aufgelösten Version kommen? Es sei denn, er holt es sich irgendwo unrechtmässig ab." Da das Werk als solches der GFDL unterliegt, und die GFDL folglich auch für die höher aufgelöste Fassung gilt, ist dieses "abholen" eben gerade nicht unrechtmäßig, da von der GFDL gedeckt. Unter der Annahme, Du meinst mit "abholen" so etwas wie von einer Webseite herunterladen, der Du die hochaufgelöste Version gegeben hast, oder von einem Druck einscannen, und nicht etwa bei Dir einbrechen. --rtc 10:11, 26. Mär. 2009 (CET)
- Und trotzdem sehe ich das auch im Sinn: Freigabe bis und mit eingestellter Auflösung - einzige Ausnahme wäre eine hochgerechnete höhere Auflösung (freie Bearbeitung), was in der Regel aber kein qualitativ besseres Bild ergibt. Und ich würde sogar annehmen, dass das auch ein Gericht so sieht. Wie sollte übrigens jemand (rechtmässig) zu einer höher aufgelösten Version kommen? Es sei denn, er holt es sich irgendwo unrechtmässig ab. -- Хрюша ?? 09:46, 26. Mär. 2009 (CET)
- Wird hier Resampling mit Informationsanreicherung verwechselt? Ein Bild von einer Software skalieren zu lassen ist vollkommen in Ordnung und verletzt auch keine Rechte, da der ursprüngliche Informationsgehalt immer nur abnehmen kann. (Es gibt kein Verfahren welches mehr ursprüngliche Information durch Skalierung/Resampling erzeugt) Höher aufgelöste Versionen eines Bildes einzustellen, für die keine Freigabe existiert ist daher als illegal einzustufen. Hier werden Informationen ergänzt, die im Ursprungswerk nicht vorhanden waren. Für diese gibt es jedoch keine Freigabe. Ist doch ganz trivial. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 10:23, 26. Mär. 2009 (CET)
- Nein, ist es nicht, denn "Informationen" unterliegen nicht dem Urheberrecht. --rtc 10:24, 26. Mär. 2009 (CET)
- Da muss ich dir widersprechen, wenn auch nicht im gleichen Wortlaut. Ein Bild in höherer Auflösung enthält mehr Bestandteile (Details) eines Werkes und ist folglich nicht als gleichwertig einzustufen. Der Trivialfall eines solchen Vorgehens wäre ja ein Bild mit einer Auflösung von 1x1 Pixeln. Dieses kannst du auch nicht einfach durch ein x-beliebiges Bild ersetzen, nur da es auf ein Pixel verkleinert, das selbe Ergebnis liefert. Folglich handelt es sich um zwei Werke mit unterschiedlichem Umfang, vergleichbar mit einem Buch, das um zusätzliche Ausführungen (Absätze, Kapitel) ergänzt wurde. Diese hinzugefügten Absätze unterliegen auch dem Urheberrecht und sind nicht automatisch durch eine erteilte Lizenz gedeckt. Bei einem Bild gilt dies folglich analog und das bedingt allein schon die triviale Logik. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 00:41, 28. Mär. 2009 (CET)
- Es geht hier aber nicht um Bilder mit 1x1 Pixeln, sondern um Bilder, auf denen bereits der gesamte Bildinhalt zu sehen ist, nur nicht in einer höheren Auflösung. Mit einem Buch um zusätzliche Ausführungen könnte man höchstens vergleichen wenn es nur um einen Ausschnitt eines Bildes geht. So geht es nur um ein Buch, wobei jeder zweite Buchstabe gestrichen ist. Der wesentliche Sinn ist noch enthalten, nur die Lesequalität leidet. --rtc 21:41, 28. Mär. 2009 (CET)
- Da muss ich dir widersprechen, wenn auch nicht im gleichen Wortlaut. Ein Bild in höherer Auflösung enthält mehr Bestandteile (Details) eines Werkes und ist folglich nicht als gleichwertig einzustufen. Der Trivialfall eines solchen Vorgehens wäre ja ein Bild mit einer Auflösung von 1x1 Pixeln. Dieses kannst du auch nicht einfach durch ein x-beliebiges Bild ersetzen, nur da es auf ein Pixel verkleinert, das selbe Ergebnis liefert. Folglich handelt es sich um zwei Werke mit unterschiedlichem Umfang, vergleichbar mit einem Buch, das um zusätzliche Ausführungen (Absätze, Kapitel) ergänzt wurde. Diese hinzugefügten Absätze unterliegen auch dem Urheberrecht und sind nicht automatisch durch eine erteilte Lizenz gedeckt. Bei einem Bild gilt dies folglich analog und das bedingt allein schon die triviale Logik. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 00:41, 28. Mär. 2009 (CET)
- Nein, ist es nicht, denn "Informationen" unterliegen nicht dem Urheberrecht. --rtc 10:24, 26. Mär. 2009 (CET)
- Garantien erwarte ich von niemandem, schon gar nicht hier! Der Argumentation "und die GFDL folglich auch für die höher aufgelöste Fassung gilt" kann ich nicht folgen. Nehmen wir ein statisches Objekt, welches ich jederzeit nachabbilden kann. Nun mache ich heute eine Aufnahme in LowRes Auflösung und stelle die bei Wikipedia ein. In z. B. zwei Wochen habe ich das Bedürfnis, dieses Foto in HighRes Auflösung für irgendeine andere Anwendung zu machen. Dann sind das doch schon mal zwei Werke. Und nun soll dieses zweite ebenso durch die Erstlizenzierung mit frei sein? Bestimmt nicht! Das würde ja bedeuten, dass wenn ich irgendwo ein statisches und somit jederzeit nachvollziehbare Motiv fotografiere, mich zuerst schlau machen müsste, ob nicht schon jemand einen identischen Bildauschnitt aufgenommen und mit © (oder was auch immer) versehen hat. Gewisse Argumentationen hier halte ich manchmal schon für etwas übersteuert. -- Хрюша ?? 10:40, 26. Mär. 2009 (CET)
- "Das würde ja bedeuten, dass wenn ich irgendwo ein statisches und somit jederzeit nachvollziehbare Motiv fotografiere" Fotos für solche Motive unterliegen auch gar nicht dem Urheberrecht; beispielsweise wenn man alte Fotos zur Dihttp://tvmovie.de/TV_nach_Sendern.22.0.html?&senderid[0]=10&date=2009-03-27gitalisierung abfotografiert. © ist im übrigen ein für Urheberrecht weder notwendiger noch hinreichender Hinweis ohne irgendwelche rechtliche Bedeutung; ein Bild, das nicht dem Urheberrecht unterliegt, unterliegt das auch nicht, enn man © dabeischreibt, und ein Bild, das dem Urheberrecht unterliegt, verliert das Urheberrecht nicht, weil man es nicht dabeischreibt.) Handelt es sich um eine Statue, die Du aus einem Standardblickwinkel fotografierst, und jemand anderes hat ein im wesentlichen gleiches Foto schon geschossen, dann musst Du natürlich nicht Dich "zuerst schlau machen müsste, ob nicht schon jemand einen identischen Bildauschnitt aufgenommen [...]", denn unabhängige, aber zufällig wesentlich identische Werkschöpfungen unterliegen beide dem Urheberrecht ohne sich in die Quere zu kommen. Hier unterscheidet sich das Urheberrecht vom Patentrecht. Wenn Du aber selbst das gleiche Motiv zweimal aufnimmst, dann ist es keine "zufällige Doppelschöpfung" mehr, sondern man muss annehmen, dass Du das bewusst in der Absicht machst, ein identisches Foto zu bekommen. Wobei man sagen muss, dass wenn Du es nicht gerade drauf anlegst, es quasi unmöglich ist, ein wirklich im wesentlichen identisches Foto zu schießen, und auch wenn Du es drauf anlegst, wird es Dir abgesehen vom Doppelauslösen am gleichen Termin nicht gelingen... (solange es sich nicht wie gesagt um solche abfotografierten Dokumente/Fotos/usw handelt) Mindestens Licht, Blickwinkel usw. werden sich unterscheiden, wenn Du heute die Statue aus dem Standardblickwinkel fotografierst und morgen wieder, vermutlich sogar jetzt und in einer Minute. --rtc 10:53, 26. Mär. 2009 (CET)
- Deine Angaben sind selbstwidersprüchlich: "Das würde ja bedeuten, dass wenn ich irgendwo ein statisches und somit jederzeit nachvollziehbare Motiv fotografiere" Fotos für solche Motive unterliegen auch gar nicht dem Urheberrecht; beispielsweise wenn man alte Fotos zur Digitalisierung abfotografiert. und Handelt es sich um eine Statue, die Du aus einem Standardblickwinkel fotografierst, und jemand anderes hat ein im wesentlichen gleiches Foto schon geschossen, dann musst Du natürlich nicht Dich "zuerst schlau machen müsste, ob nicht schon jemand einen identischen Bildauschnitt aufgenommen [...]", denn unabhängige, aber zufällig wesentlich identische Werkschöpfungen unterliegen beide dem Urheberrecht ohne sich in die Quere zu kommen. - Die Standardphotografie ist nachvollziehbar; also was wolltest Du uns wirklich sagen? sугсго 11:48, 26. Mär. 2009 (CET)
- Ja, tut mir leid, das war natürlich unklar. Ich wollte von zwei Qualitäten von "statisches und somit jederzeit nachvollziehbare[s] Motiv" sprechen: Diejenigen, die quasi wirklich nicht unterscheidbar sind (und solche Fotos wird man kaum anders erzeugen können durch Doppelauslösen, wenn es nicht um Abfotografieren einer Vorlage geht; wenn zwei verschiedene Personen aus Standardperspektive fotografieren, wird man zwar ähnliche Bilder haben, aber sie sicher noch unterscheiden können), und die, die zwar irgendwie identisch aussehen, aber zweifelsfrei unabhängig voneinander entstanden. --rtc 20:10, 26. Mär. 2009 (CET)
- Deine Angaben sind selbstwidersprüchlich: "Das würde ja bedeuten, dass wenn ich irgendwo ein statisches und somit jederzeit nachvollziehbare Motiv fotografiere" Fotos für solche Motive unterliegen auch gar nicht dem Urheberrecht; beispielsweise wenn man alte Fotos zur Digitalisierung abfotografiert. und Handelt es sich um eine Statue, die Du aus einem Standardblickwinkel fotografierst, und jemand anderes hat ein im wesentlichen gleiches Foto schon geschossen, dann musst Du natürlich nicht Dich "zuerst schlau machen müsste, ob nicht schon jemand einen identischen Bildauschnitt aufgenommen [...]", denn unabhängige, aber zufällig wesentlich identische Werkschöpfungen unterliegen beide dem Urheberrecht ohne sich in die Quere zu kommen. - Die Standardphotografie ist nachvollziehbar; also was wolltest Du uns wirklich sagen? sугсго 11:48, 26. Mär. 2009 (CET)
- "Das würde ja bedeuten, dass wenn ich irgendwo ein statisches und somit jederzeit nachvollziehbare Motiv fotografiere" Fotos für solche Motive unterliegen auch gar nicht dem Urheberrecht; beispielsweise wenn man alte Fotos zur Dihttp://tvmovie.de/TV_nach_Sendern.22.0.html?&senderid[0]=10&date=2009-03-27gitalisierung abfotografiert. © ist im übrigen ein für Urheberrecht weder notwendiger noch hinreichender Hinweis ohne irgendwelche rechtliche Bedeutung; ein Bild, das nicht dem Urheberrecht unterliegt, unterliegt das auch nicht, enn man © dabeischreibt, und ein Bild, das dem Urheberrecht unterliegt, verliert das Urheberrecht nicht, weil man es nicht dabeischreibt.) Handelt es sich um eine Statue, die Du aus einem Standardblickwinkel fotografierst, und jemand anderes hat ein im wesentlichen gleiches Foto schon geschossen, dann musst Du natürlich nicht Dich "zuerst schlau machen müsste, ob nicht schon jemand einen identischen Bildauschnitt aufgenommen [...]", denn unabhängige, aber zufällig wesentlich identische Werkschöpfungen unterliegen beide dem Urheberrecht ohne sich in die Quere zu kommen. Hier unterscheidet sich das Urheberrecht vom Patentrecht. Wenn Du aber selbst das gleiche Motiv zweimal aufnimmst, dann ist es keine "zufällige Doppelschöpfung" mehr, sondern man muss annehmen, dass Du das bewusst in der Absicht machst, ein identisches Foto zu bekommen. Wobei man sagen muss, dass wenn Du es nicht gerade drauf anlegst, es quasi unmöglich ist, ein wirklich im wesentlichen identisches Foto zu schießen, und auch wenn Du es drauf anlegst, wird es Dir abgesehen vom Doppelauslösen am gleichen Termin nicht gelingen... (solange es sich nicht wie gesagt um solche abfotografierten Dokumente/Fotos/usw handelt) Mindestens Licht, Blickwinkel usw. werden sich unterscheiden, wenn Du heute die Statue aus dem Standardblickwinkel fotografierst und morgen wieder, vermutlich sogar jetzt und in einer Minute. --rtc 10:53, 26. Mär. 2009 (CET)
- Wird hier Resampling mit Informationsanreicherung verwechselt? Ein Bild von einer Software skalieren zu lassen ist vollkommen in Ordnung und verletzt auch keine Rechte, da der ursprüngliche Informationsgehalt immer nur abnehmen kann. (Es gibt kein Verfahren welches mehr ursprüngliche Information durch Skalierung/Resampling erzeugt) Höher aufgelöste Versionen eines Bildes einzustellen, für die keine Freigabe existiert ist daher als illegal einzustufen. Hier werden Informationen ergänzt, die im Ursprungswerk nicht vorhanden waren. Für diese gibt es jedoch keine Freigabe. Ist doch ganz trivial. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 10:23, 26. Mär. 2009 (CET)
1. Unterschiedliche Lizenzen für verschiedene Auflösungen sind möglich. Das Verwertungsrecht ist im Gegensatz zum Urheberrecht teilbar. 2. Ob die GFDL- und die CC-Lizenzen eine solche Teilung zulassen, ist nicht wirklich klar feststellbar; es spricht einiges dafür, dass das geht, aber bzgl. besteht zumindest ein Restrisiko, während die Definitionen der CC-Lizenzen eher in dagegen sprechen. - Insbesondere bzgl. der 2.0-de-CC-Lizenzen, da diese obgleich auf die Urheberrechtstradition zugeschnitten Versionen kennen, als Gegenstand des Vertrages das Werk und nicht die einzelne Ausgestalltung sehen:
„Unter dem „Schutzgegenstand“wird das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, verstanden.“
In späteren Fassungen wurde das ein wenig aufgeweicht, aber wohl nur um die verschiedenartigen (Datenbank-)Nebenschutzrechte besser einzubauen. sугсго 11:59, 26. Mär. 2009 (CET)
- Solange es eine deutschsprachige Google-Bildersuche und vergleichbares gibt, gibts auch verschiedene Lizenzen für verschiedene Auflösungen. --Marcela 13:45, 26. Mär. 2009 (CET)
- Wow, die Änderung des UrhG durch die BauO Berlin und Umgebung war schon eine coole Idee, aber Google Inc. als universelle Rechtsquelle des Welt-IP-Rechts sollte mit dem Oscar bedacht werden. sугсго 13:50, 26. Mär. 2009 (CET)
- Schauen wir uns mal in der Realität um. [Picswiss] lizenzier nach unter schiedlicher Auflössung. Die kleiste Auflössung (unter 72 dpi) stellten sie nach Nachfrage sogar unter GDFL, und wir verwenden ein Teil dieser Bilder sogar Commons:Picswiss_project. Alle höheren Auflössungen kosten Geld. Ich denke Picswiss würde das nicht machen, wenn das juristisch nicht durchsetzbar wäre. Desweiter seh ich das genau gleich, es ist ein unterschied ob ein Bild in .JPG, eine Dateigrösse von <100 kB, oder ob es eine zehnfach höhere Auflössung von 2 MB hat. Das geliche gilt natürlich auch in der Hinsiocht von unterschiedlichem Dateiformat, es macht eine Unterschied ob in mittelmässiges .jpg Bild habe, oder ich ein hochauflössendes .tiff Bild. Auch hier kann ich bei der nachbearbeitung aus dem zweiten Bild durchaus ein Detail herauskopieren, das bei der ersten Auflössung nicht möglich wäre. Daher ist auch ein unterschiedliche Lizezierung durchaus erlaubt, und auch logisch. Das was RTC hier erzählt, einmal lizenziert dann gilt das für alle Auflösungen hat vor Gericht keine Chance, Denn man hat ein bestimmte Auflössung lizenziert und nur was von diesem Ursprungsfoto abgewandelt wurde ist regelkonform lizenziert (Klar darf ich ein Bild von der lizenzierten Ursprungsform in eine höhere Auflössung hochrechen, diese unterscheidet sich allerdinsg deutlich von dem Original in der selben Auflössung). Findet wer das Bild unlizeiziert und höheräuflössend in einem Buch und kopiert es von da, begeht er eine Urheberrechtsverletzung, die ihm sogar nachgewiesen werden kann. Bobo11 15:27, 26. Mär. 2009 (CET)
- Rechtlich möglich sind unterschiedliche Lizenzen für verschiedene Auflösungen natürlich schon. Das wird auch niemand ernsthaft bestreiten. Das Problem liegt hier in den beiden Hauptlizenzenfamilien GFDL und CC-BY-(SA); man kann nämlich auch keinen Unterschied machen.
- Die CC bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Hard- oder Softcopy eines Werkes als Lizenzgegenstand, sondern auf das verkörperte Werk und die damit verbundenen Monopolrechte - und diese hängen sich an die Abstrakta Werk, Datenbank, Lichtbild, Aufführung und nicht an die Konkreta Abzug, Bild- und Textdatei, Buch, Film von Aufführung.
- Auf den ersten Blick und ohne Juristenhexenmagie umfasst das alle Hard- und Softcopys eines Werkes oder anderen geschützten Gegenstandes.
- Bzgl. der GFDL ist das noch viel dunkeler, da der GFDL der Unterschied zwischen Urheberrecht und Verwertungsrecht weitestgehend unbekannt ist und sie auch nicht für Bilder gedacht oder auch nur geeignet wäre.
- Und nur weil ein kommerzieller Anbieter zillionenfach etwas macht, heißt das noch lange nicht, dass es so rechtlich stimmt. Die Google-Bilder- und -Buch-Suchen sind in Deutschland wohl schlicht illegal, Zweckform produziert seit Jahrzehnten Mustermietverträge, bei denen der BGH alle Jahre wieder einzelne Klauseln rauskickt und die Zweckformteile nutzt wohl jeder ohne eigene Rechtsabteilung. sугсго 15:43, 26. Mär. 2009 (CET)
- "Ich denke Picswiss würde das nicht machen, wenn das juristisch nicht durchsetzbar wäre." Picwiss hat ja auch gar kein Problem, wenn sie dabeischreiben, dass die Fotos in höherer Auflösung nicht genutzt werden dürfen. Ein Problem hat der Nutzer dieser Bilder, denn der hat eine widersprüchliche Lizenz: Die GFDL, die sagt, das Werk (was alle seine Auflösungen beinhaltet) darf verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, aber nur, wenn keine zusätzlichen Bedingungen zur GFDL gemacht werden; und die zusätzliche Bedingung, dass das Werk nur in niedriger Auflösung genutzt werden darf. Beide Bedingungen widersprechen sich und können nicht gleichzeitig erfüllt werden. Konsequenz ist, dass das Bild überhaupt nicht genutzt werden darf. Diese "Falltürfunktionalität" ist ein bewusst vorhandener Nebeneffekt der Copyleft-FSF-Lizenzen, der vehindert, dass unfreie, da bewusst oder unbewusst mit expliziten oder impliziten zusätzlichen Einschränkungen veröffentlichte Werke, die ansonsten behaupten, unter FSF-Copyleft-Lizenzen zu stehen, Verbreitung finden. Bei der GPL ist dies inbesondere dort wichtig, wo Hersteller ihre Programme nur mit teilweisem Quellcode, und den Rest vorcompiliert, oder mit Quellcode mit (teilweiser) Obfuscation unter GPL weiterzugeben versuchen; da die GPL verlangt, dass der Quellcode in der Form, wie er bevorzugt zum Verändern des Programms eingesetzt wird weitergegeben wird, kann man solche Programme nicht legal weitergeben. Zwar wird der Veröffentlicher bei solchen Nicht-wirklich-GFDL- und Nicht-wirklich-GPL-Lizenzen kaum gegen die Verwendung vorgehen, aber zumindest die großen Linux-Distributionen, die ein Lizenzbewusstsein haben und sich um Legalität bemühen, werden ein solches Programm nicht aufnehmen, so dass es nur beschränkte Verbreitung erreichen wird. --rtc 20:24, 26. Mär. 2009 (CET)
- Die GFDL, die sagt, das Werk (was alle seine Auflösungen beinhaltet).. wo kann man das nachlesen? Es gibt doch nichtmal eine offizielle deutsche Übersetzung. --Marcela 21:57, 26. Mär. 2009 (CET)
- Die GFDL sagt: "This License applies to any [...] work, in any medium, that contains a notice placed by the copyright holder saying it can be distributed under the terms of this License" (Hervorhebung von mir). Beachte das Komma zwischen "in any medium" und "that contains". Das bedeutet, dass sich die Lizenz auf jedes Werk bezieht, dem ein Hinweis beiliegt, dass es unter der GFDL steht, und zwar auf das Werk in jeder Werksverkörperung (nicht etwa, wie es ohne Komma heißen würde, auf jede Werksverkörperung des Werks, der ein solcher Hinweis beiliegt). Es gibt absichtlich keine offizielle deutsche (oder sonstige anderssprachige) Übersetzung, weil damit die Wahrscheinlichkeit von Problemen erhöht wird. Es gibt aber eine inoffizielle Übersetzung: http://home.arcor.de/rybaczyk/licenses/fdl-1.3.de.html --rtc 22:07, 26. Mär. 2009 (CET)
- Es dürfte sich herumgesprochen haben, daß ich kein englisch spreche. Und die deutsche Übersetzung ist inoffiziell. Warum wohl stellt Stuart Mentiply seine Bilder mit ca. 100 kB zur Verfügung? Wenn ihr euch so sicher seid, dann nehmt doch hochaufgelöste von seiner Homepage und ladet sie drüber. Aber dann nicht wundern.... --Marcela 22:35, 26. Mär. 2009 (CET)
- Aber Ralf, von Seiten der Wikipedia besteht natürlich das Risiko dass ich falsch liege, das habe ich doch gar nicht abgestritten. Es für besteht beide Seiten, Nutzer wie Rechteinhaber, ein Risiko. Ich würde Leuten wie Stuart Mentiply strikt davon abraten, ihre Fotos in vermeintlich nur geringer Auflösung unter eine freie Lizenz zu stellen (noch besser wäre es für solche Leute, die Finger ganz von eine freien Lizenzen zu lassen, gerade wenn schon Tricks eingesetzt werden müssen wie GFDL1.2-only), und ich würde Wikipedia strikt davon abraten, solche Bilder in höherer Auflösung hier anzunehmen (noch besser Bilder in niedrigeren als der nativen Auflösung gar nicht erst zuzulassen -- dann kann es keine Missverständnisse geben --, und ganz allgemein Bilder von Profifotografen zu deren eigenem Schutz nicht anzunehmen). Das ist jeweils das, was die beiden Seiten rationalerweise tun sollten. --rtc 22:41, 26. Mär. 2009 (CET)
- Über die ursprüngliche Frage existieren unterschiedliche Meinungen, das war auch nicht anders zu erwarten. Ich sehe in den geringeren Auflösungen (die in meiner Anfangszeit hier übrigens die empfohlene Auflösung war ;) eine Chance, an Bildmaterial zu kommen, was wir sonst nicht hätten. Und daß keine Mißverständnisse aufkommen: ich kenne Stuart Mentiply nicht. --Marcela 23:30, 26. Mär. 2009 (CET)
- Aber Ralf, von Seiten der Wikipedia besteht natürlich das Risiko dass ich falsch liege, das habe ich doch gar nicht abgestritten. Es für besteht beide Seiten, Nutzer wie Rechteinhaber, ein Risiko. Ich würde Leuten wie Stuart Mentiply strikt davon abraten, ihre Fotos in vermeintlich nur geringer Auflösung unter eine freie Lizenz zu stellen (noch besser wäre es für solche Leute, die Finger ganz von eine freien Lizenzen zu lassen, gerade wenn schon Tricks eingesetzt werden müssen wie GFDL1.2-only), und ich würde Wikipedia strikt davon abraten, solche Bilder in höherer Auflösung hier anzunehmen (noch besser Bilder in niedrigeren als der nativen Auflösung gar nicht erst zuzulassen -- dann kann es keine Missverständnisse geben --, und ganz allgemein Bilder von Profifotografen zu deren eigenem Schutz nicht anzunehmen). Das ist jeweils das, was die beiden Seiten rationalerweise tun sollten. --rtc 22:41, 26. Mär. 2009 (CET)
- Es dürfte sich herumgesprochen haben, daß ich kein englisch spreche. Und die deutsche Übersetzung ist inoffiziell. Warum wohl stellt Stuart Mentiply seine Bilder mit ca. 100 kB zur Verfügung? Wenn ihr euch so sicher seid, dann nehmt doch hochaufgelöste von seiner Homepage und ladet sie drüber. Aber dann nicht wundern.... --Marcela 22:35, 26. Mär. 2009 (CET)
- Die GFDL sagt: "This License applies to any [...] work, in any medium, that contains a notice placed by the copyright holder saying it can be distributed under the terms of this License" (Hervorhebung von mir). Beachte das Komma zwischen "in any medium" und "that contains". Das bedeutet, dass sich die Lizenz auf jedes Werk bezieht, dem ein Hinweis beiliegt, dass es unter der GFDL steht, und zwar auf das Werk in jeder Werksverkörperung (nicht etwa, wie es ohne Komma heißen würde, auf jede Werksverkörperung des Werks, der ein solcher Hinweis beiliegt). Es gibt absichtlich keine offizielle deutsche (oder sonstige anderssprachige) Übersetzung, weil damit die Wahrscheinlichkeit von Problemen erhöht wird. Es gibt aber eine inoffizielle Übersetzung: http://home.arcor.de/rybaczyk/licenses/fdl-1.3.de.html --rtc 22:07, 26. Mär. 2009 (CET)
- Die GFDL, die sagt, das Werk (was alle seine Auflösungen beinhaltet).. wo kann man das nachlesen? Es gibt doch nichtmal eine offizielle deutsche Übersetzung. --Marcela 21:57, 26. Mär. 2009 (CET)
- "Ich denke Picswiss würde das nicht machen, wenn das juristisch nicht durchsetzbar wäre." Picwiss hat ja auch gar kein Problem, wenn sie dabeischreiben, dass die Fotos in höherer Auflösung nicht genutzt werden dürfen. Ein Problem hat der Nutzer dieser Bilder, denn der hat eine widersprüchliche Lizenz: Die GFDL, die sagt, das Werk (was alle seine Auflösungen beinhaltet) darf verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, aber nur, wenn keine zusätzlichen Bedingungen zur GFDL gemacht werden; und die zusätzliche Bedingung, dass das Werk nur in niedriger Auflösung genutzt werden darf. Beide Bedingungen widersprechen sich und können nicht gleichzeitig erfüllt werden. Konsequenz ist, dass das Bild überhaupt nicht genutzt werden darf. Diese "Falltürfunktionalität" ist ein bewusst vorhandener Nebeneffekt der Copyleft-FSF-Lizenzen, der vehindert, dass unfreie, da bewusst oder unbewusst mit expliziten oder impliziten zusätzlichen Einschränkungen veröffentlichte Werke, die ansonsten behaupten, unter FSF-Copyleft-Lizenzen zu stehen, Verbreitung finden. Bei der GPL ist dies inbesondere dort wichtig, wo Hersteller ihre Programme nur mit teilweisem Quellcode, und den Rest vorcompiliert, oder mit Quellcode mit (teilweiser) Obfuscation unter GPL weiterzugeben versuchen; da die GPL verlangt, dass der Quellcode in der Form, wie er bevorzugt zum Verändern des Programms eingesetzt wird weitergegeben wird, kann man solche Programme nicht legal weitergeben. Zwar wird der Veröffentlicher bei solchen Nicht-wirklich-GFDL- und Nicht-wirklich-GPL-Lizenzen kaum gegen die Verwendung vorgehen, aber zumindest die großen Linux-Distributionen, die ein Lizenzbewusstsein haben und sich um Legalität bemühen, werden ein solches Programm nicht aufnehmen, so dass es nur beschränkte Verbreitung erreichen wird. --rtc 20:24, 26. Mär. 2009 (CET)
Werden hier möglicherweise Urheber- und Nutzungsrechte miteinander verwechselt? Wenn ich hier ein Bild hochlade, gewähre ich der Lizenz entsprechend die Nutzungsrechte an genau dieser Datei. Es mag aber sein, dass die GFDL bei Bildern eine Lücke hat, da sie bekanntlich für ganz andere Zwecke konzipiert war. Rainer Z ... 01:54, 27. Mär. 2009 (CET)
- Ich widerspreche dem entschieden. Freie Lizenzen sind absichtlich so konzipiert, dass sie sich nicht auf genau die Datei beziehen, sondern auf das Werk als solches, in jeder Verkörperung. Und zwar gerade bei der GFDL. Die Position der FSF ist ja, dass die GFDL und ihre anderen Lizenzen die Nutzung von Werken bezüglich Einschränkungen dereglementiert, die ihrer Ansicht nach überhaupt nicht existieren dürften, und zwar nicht nur bei den unter der GFDL lizensierten Werken, sondern bei überhaupt allen Werken. Insofern ist doch es völlig klar, dass die FSF bestrebt ist, so viele unerwünschte Einschränkungen wie nur irgendwie möglich in einem Rutsch zu beseitigen, und dazu gehört natürlich, dass in der Lizenz das Bild in jeder Form freigegeben wird. Die FSF will ja gerade nicht, dass die "Demoversion" "frei" ist und die Vollversion proprietär. Ich kann nur allen empfehlen, sich mit dem Hintergründen der Lizenz und der Position der FSF genauer zu beschäftigen, die offensichtlich oft unbekannt ist oder nicht verstanden wird. Die FSF hat auch gerade über solche diversen "Tricks" sehr gut nachgedacht und in ihren Lizenzen berücksichtigt, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so offensichtlich erscheint. Die allgemeine Strategie ist, die Lizenz so weitreichend wie möglich zu machen, und dafür zu sorgen, dass die Lizenz komplett ungültig wird, wenn jemand diese Reichweite durch implizite (Obfuscated code, einige module nur vorcompiliert) oder explizite Zusatzbedingungen auszuhölen versucht, und dass dann die Verbreitung trotz behaupteter Lizenz gesetzlich verboten ist. Für die FSF geht es darum, dass bei ihren Lizenzen unterm Strich nur frei oder nicht frei in Frage kommt, "ein bisschen frei" ist nicht. Natürlich kann jeder eine eigene Lizenz entwerfen, die effektiv das gleiche tut wie die GFDL mit der Beschränkung auf Auflösungen oder die konkrete Bilddatei, rechtlich alles kein Problem. Nur, wirklich frei ist eine solche Lizenz nicht. PS: Die GFDL war natürlich auch für Bilder gedacht, wenn auch hauptsächlich für Bilder, die dann bei Softwaredokumentationsbüchern eingesetzt werden. Das sieht man daran, dass bei der Frage danach, welches transparente Formate sind und welches nicht, spezifisch auf Bilder eingegangen wird. --rtc 09:55, 27. Mär. 2009 (CET)
Die Ansicht, die Lizenz gelte nur für eine bestimmte Datei in definierter Auflösung ist nicht konsistent mit unserer Ansicht, dass bei der Lizenzerteilung für ein 2D-Werk immer das Werk an sich und nicht nur eine bestimmte Formgebung freigegeben wird. Unsere übliche Argumentation bei noch geschützten 3D-Werken ist die, dass die Lizenz an der Fotografie getrennt von den Rechten am Werk an sich zu sehen sei und dass der Urheber des 3D-Werks (z.B. Bildhauer) mit der Genehmigung für die Fotografie keine freie Lizenz für das Gesamtwerk erteilt. Das ist offensichtlich klar, weil es viele Varianten gibt, das 3D-Werk in 2D wiederzugeben und diese nach üblicher Definition eigenschöpferische Züge aufweisen (=fast alle Fotos sind Lichtbildwerke). Diese Argumentationskette lehnen wir für Fotografien von 2D-Werken ab, denn sonst könnten wir problemlos Bilder von noch geschützten Gemälden (Picasso) hier hochladen (entsprechende Genehmigung für die niedrig aufgelöste Formgebung vorausgesetzt). Die Ansicht, die Lizenz gelte nur für die Datei ist auch nicht konsistent mit unseren Ansichten zur Reproduktion von gemeinfreien 2D-Werken, denn wir sind hier der Ansicht, dass die Reproduktion keine eigenschöpferische Leistung beinhaltet. Wenn die Übertragung von einem Medium aufs andere keine neuen Urheberrechte begründet ist auch nicht einzusehen, warum unterschiedliche Repräsentationsformen im gleichen Medium zwei unterschiedliche Werke darstellen sollten. Im Übrigen haben auch die Urteile zum Thema Google-Bildersuche darauf abgestellt, dass die Thumbnails Vervielfältigungen und keine Bearbeitungen sind. Es spricht also imho eher mehr dafür, dass die Lizenz nicht nur für eine bestimmte Auflösung gilt. Das würde ja im Grunde auch implizieren, dass man ein JPG-Bild nicht durch ein verlustfreies BMP ersetzen darf, was mir intuitiv widersinnig erscheint.-- Wiggum 23:39, 27. Mär. 2009 (CET)
Hallo zusammen und vielen Dank für diese Diskussion. Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass es eine relativ eindeutige Antwort gibt. Es ist aber interessant die Argumentation der einzelnen Parteien zu lesen. (nicht signierter Beitrag von GrößterZwergDerWelt (Diskussion | Beiträge) 00:17, 28. Mär. 2009 (CET))
- Frag 10 Juristen und du bekommst 10 verschiedene Antworten. Frage in der Wikipedia und du bekommst 100 völlig widersprüchliche Aussagen und 1000 die mit dem Thema nichts zu tun haben. :-) -- Wiggum 00:20, 28. Mär. 2009 (CET)
- Und die richtige Antwort erfährst du in 1001 Nacht :-) --Marcela 00:26, 28. Mär. 2009 (CET)
- Nun ich werde erst einmal vom "schlimmsten" ausgehen, dass das gesamte Werk egal in welcher Auflösung unter der Lizenz steht. Bis eines fernen Tages ein Gerichtsurteil die endgültige Antwort gibt. :-) Schönes Wochenende! Gruß --GrößterZwergDerWelt 12:40, 28. Mär. 2009 (CET)
- Und die richtige Antwort erfährst du in 1001 Nacht :-) --Marcela 00:26, 28. Mär. 2009 (CET)
Es bleibt beim bisherigen Konsens: Freigegeben ist nur die jeweilige Datei. Dies ist ungeachtet möglicher juristischer Auslegungsprobleme aus Gründen des Vertrauensschutzes für die Hochlader (z.B. Bundesarchiv) für die Praxis in der Wikipedia nach wie vor zugrundezulegen. Hat also ein Benutzer Zugriff auf ein geschütztes Bundesarchiv-Bild in höherer Auflösung und lädt es hier hoch, ist es zu löschen. EOD --Historiograf 15:30, 28. Mär. 2009 (CET)
- Einen billigen Trick, um eine Freigabe im Sinne einer freie Lizenz zu vermeiden (nimm GFDL/niedrige Auflösung/whatever, dann ist dein Bild zwar in Wikipedia, aber sonst kanns eigentlich niemand benutzen), als "Vertrauensschutz" zu verkaufen ist absurd. Der von dir postulierte Konsens existiert nicht.-- Wiggum 17:48, 28. Mär. 2009 (CET)
- Doch. es wurde bisher so gehandhabt, auch wenn das nirgendwo aufgeschrieben stehen sollte. --Marcela 17:49, 28. Mär. 2009 (CET)
- Schon mal darüber nachgedacht, dass das Ermogeln von freien Lizenzen unmoralisch ist? sугсго 18:10, 28. Mär. 2009 (CET)
- Mehr als unmoralisch ist es, Urheber ihres geistigen Eigentums zu berauben. --Marcela 19:19, 28. Mär. 2009 (CET)
- Zwingt Dich die Wikipedia, Dinge unter der GFDL oder einer anderen freien Lizenz freizugeben, die erklärtermaßen dafür existieren, die Ideologie des "Geistigen Eigentums" zu vernichten?[38] Die Wikipedia ist ein Club, bei dem Du das "Geistige Eigentum", das Du mit reinbringen willst, abtreten musst. Ist das Raub? --rtc 19:35, 28. Mär. 2009 (CET)
- Seit wann geht es bei diesem Thema um mich? Hab ich was verpaßt? Verlinke mir keine englischen Texte, die verstehe ich nicht. Wenn du dich für die Vernichtung der Ideologie des geistigen Eigentums einsetzt, vertrittst du eine Position, die dem seit ca. 150 Jahren geltenden Recht widerspricht. Das kannst du gern tun, es ist auch in einigen Punkten durchaus sinnvoll. Es gibt aber ein UrhG und das ist bindend. Ob es dir paßt oder nicht. Und ich trete hier kein geistiges Eigentum ab. Das geht auch gar nicht. Wir haben hier keine US-Verhältnisse. --Marcela 21:28, 28. Mär. 2009 (CET)
- Wenn Du kein englisch kannst, dann solltest Du in Erwägung ziehen, es zu lernen. Ich habe manchmal das Gefühl, Du willst aus Prinzip kein Englisch lernen, obwohl Du es problemlos könntest, wenn Du wolltest, und das auch weißt. Vielleicht könntest Du dann mal einige englische Texte der FSF lesen und ihre Position und Lizenzen besser verstehen. (Übrigens kannst Du am unteren Ende der Seite diverse Übersetzungen in diverse Sprachen abrufen, und viele Texte der FSF sind auch ins deutsche übersetzt worden, so auch dieser: http://www.gnu.org/philosophy/not-ipr.de.html -- Deine Englischkenntnisse sind also keine Ausrede, sich nicht mit der FSF-Position auseinanderzusetzen.) Die FSF ist gerade dafür berühmt, dass sie eine Lücke in den Gesetzen gefunden hat, mit denen sich die Vernichtung der Ideologie des geistigen Eigentums vorantreiben lässt. Mal ganz direkt gefragt: Hälst Du die GFDL für gesetzeswidrig, zumindest in Deutschland, weil sie das geistige Eigentum des Werkschöpfers enteignet und ihm seine Rechte nimmt? --rtc 21:37, 28. Mär. 2009 (CET)
- Die GFDL enteigenet (bisher) kein geistiges Eigentum, sie kann keine Rechte nehmen. Und wenn sie das würde, dann wäre es natürlich gesetzeswidrig. Ich spreche eine Weltsprache, die mehr Leute sprechen als englisch, daneben noch einige andere. Ich sehe es nicht ein, mir von irgendjemandem vorschreiben zu lassen, in welcher Sprache ich kommuniziere oder was ich zu lernen habe - dies weniger als Antwort auf die bisherigen Beiträge hier als vielmehr die Ignoranz der Amis, die erwarten, daß jedermann ihre Sprachs spricht. Aber was hat das alles mit Bildauflösungen zu tun? --Marcela 21:54, 28. Mär. 2009 (CET)
- Natürlich enteignet die GFDL geistiges Eigentum. Hattest Du vorher das Recht, gegen andere Leute strafrechtlich Schritte in die Wege zu leiten, wenn sie ohne Deine Erlaubnis Dein Werk kopieren, und hattest Du auch das Recht, ihnen das Kopieren nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie dafür an Dich Geld bezahlen, so hast Du dieses Recht nach freigabe eines Werks unter der GFDL nicht mehr. Hälst Du das für Gesetzeswidrig? Aber Dir schreibt doch niemand vor, in welcher Sprache Du zu kommunizieren oder zu lernen hast! Und ist die "Ignoranz der Amis, die erwarten, daß jedermann ihre Sprache spricht" ein Grund dafür, selbst ignorant zu sein, und bewusst abzulehnen, ihre Sprache nicht nur zu sprechen, sondern auch sie überhaupt soweit zu erlernen, dass Du sie verstehen kannst? Englisch ist nun einmal eine viel benutzte Sprache, und Du kapselst Dich immerhin bewusst von einem Großteil von vielen lesenswerten Dingen ab, die von Leuten verfasst wurden, die sicherlich keinesfalls in der Intention handelten, irgendjemandem irgendetwas ignorant aufzuzwingen, sondern die einfach nur entweder in ihrer Muttersprache schrieben (wie Du ja auch), oder die vielleicht nur deshalb auf englisch schrieben, weil der übergrößte Teil des Publikums, den sie ansprechen wollten, diese Sprache versteht. Ich glaube, Du emotionalisierst basierend auf Vorurteilen ("die Amis") einfach nur die Sprachfrage zu sehr; Sprachwahl ist doch für die meisten Menschen kein Wert für sich, wie Du es unterstellst, sondern nur Mittel zum Zweck. Mit Bildauflösungen hat das alles zu tun, dass die GFDL explizit sagt, dass sie auf das Werk in jeder Form anzuwenden ist (weil die Restriktionen für das Werk gemäß der FSF-Ziele eben so breit wie möglich aufgehoben werden sollen, oder anders gesagt das Geistige Eigentum auf voller Bandbreite enteignet werden soll), und das heißt unter anderem, in jeder Auflösung. --rtc 22:09, 28. Mär. 2009 (CET)
- Die GFDL enteigenet (bisher) kein geistiges Eigentum, sie kann keine Rechte nehmen. Und wenn sie das würde, dann wäre es natürlich gesetzeswidrig. Ich spreche eine Weltsprache, die mehr Leute sprechen als englisch, daneben noch einige andere. Ich sehe es nicht ein, mir von irgendjemandem vorschreiben zu lassen, in welcher Sprache ich kommuniziere oder was ich zu lernen habe - dies weniger als Antwort auf die bisherigen Beiträge hier als vielmehr die Ignoranz der Amis, die erwarten, daß jedermann ihre Sprachs spricht. Aber was hat das alles mit Bildauflösungen zu tun? --Marcela 21:54, 28. Mär. 2009 (CET)
- Wenn Du kein englisch kannst, dann solltest Du in Erwägung ziehen, es zu lernen. Ich habe manchmal das Gefühl, Du willst aus Prinzip kein Englisch lernen, obwohl Du es problemlos könntest, wenn Du wolltest, und das auch weißt. Vielleicht könntest Du dann mal einige englische Texte der FSF lesen und ihre Position und Lizenzen besser verstehen. (Übrigens kannst Du am unteren Ende der Seite diverse Übersetzungen in diverse Sprachen abrufen, und viele Texte der FSF sind auch ins deutsche übersetzt worden, so auch dieser: http://www.gnu.org/philosophy/not-ipr.de.html -- Deine Englischkenntnisse sind also keine Ausrede, sich nicht mit der FSF-Position auseinanderzusetzen.) Die FSF ist gerade dafür berühmt, dass sie eine Lücke in den Gesetzen gefunden hat, mit denen sich die Vernichtung der Ideologie des geistigen Eigentums vorantreiben lässt. Mal ganz direkt gefragt: Hälst Du die GFDL für gesetzeswidrig, zumindest in Deutschland, weil sie das geistige Eigentum des Werkschöpfers enteignet und ihm seine Rechte nimmt? --rtc 21:37, 28. Mär. 2009 (CET)
- Seit wann geht es bei diesem Thema um mich? Hab ich was verpaßt? Verlinke mir keine englischen Texte, die verstehe ich nicht. Wenn du dich für die Vernichtung der Ideologie des geistigen Eigentums einsetzt, vertrittst du eine Position, die dem seit ca. 150 Jahren geltenden Recht widerspricht. Das kannst du gern tun, es ist auch in einigen Punkten durchaus sinnvoll. Es gibt aber ein UrhG und das ist bindend. Ob es dir paßt oder nicht. Und ich trete hier kein geistiges Eigentum ab. Das geht auch gar nicht. Wir haben hier keine US-Verhältnisse. --Marcela 21:28, 28. Mär. 2009 (CET)
- Zwingt Dich die Wikipedia, Dinge unter der GFDL oder einer anderen freien Lizenz freizugeben, die erklärtermaßen dafür existieren, die Ideologie des "Geistigen Eigentums" zu vernichten?[38] Die Wikipedia ist ein Club, bei dem Du das "Geistige Eigentum", das Du mit reinbringen willst, abtreten musst. Ist das Raub? --rtc 19:35, 28. Mär. 2009 (CET)
- Mehr als unmoralisch ist es, Urheber ihres geistigen Eigentums zu berauben. --Marcela 19:19, 28. Mär. 2009 (CET)
- Schon mal darüber nachgedacht, dass das Ermogeln von freien Lizenzen unmoralisch ist? sугсго 18:10, 28. Mär. 2009 (CET)
- Doch. es wurde bisher so gehandhabt, auch wenn das nirgendwo aufgeschrieben stehen sollte. --Marcela 17:49, 28. Mär. 2009 (CET)
- Dem Rechteinhaber nutzt dieser "vertrauensschutz" und löschungen in der Wikipedia nichts, wenn das Bild außerhalb der Wikipedia genutzt wird. Wenn solche Löschungen stattfinden, erfolgen sie freiwillig, und nicht aus rechtlicher Notwendigkeit. Bitte höre auf, Benutzern Versprechungen über Rechtskonstruktionen zu machen, deren Gültigkeit fragwürdig sind und sie in falscher Sicherheit zu wiegen. --rtc 18:12, 28. Mär. 2009 (CET)
Wir können hier nur über unsere Praxis befinden und nicht über die Auslegung der GFDL durch andere Nachnutzer. Es ist absolut schlüssig und widerspruchsfrei zu erklären: Werk im Sinn von freien Lizenzen ist gemäß dem Willen des Gesetzgebers (siehe auch Linux-Klausel für den entsprechenden Kontext) diejenige konkrete Repräsentation, die mit dem Lizenzvermerk versehen ist. Ich denke, dass künftige Verträge mit Institutionen wie der Fotothek oder der Bundesrepublik vergessen werden können, wenn die Fanatiker um Rtc hier ihre Außenseiterposition als Policy verkaufen können. Im übrigen ist das ein Fall, um eine Borad-Entscheidung der WMF hinsichtlich unserer Policy herbeizuführen. Und ich denke, dass eine Institution wie das Bundesarchiv durchaus in der Lage und willens wäre, einem Nachnutzer auf die Finger zu klopfen, der sich nicht an die bisher zugrundegelegte Praxis hält. --Historiograf 21:15, 28. Mär. 2009 (CET)
- Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. --Marcela 21:28, 28. Mär. 2009 (CET)
- Aber die GFDL betrifft für den Rechteinhaber nicht nur "unsere Praxis", sondern eben insbesondere auch die der Nachnutzer. "Werk im Sinn von freien Lizenzen ist gemäß dem Willen des Gesetzgebers (siehe auch Linux-Klausel für den entsprechenden Kontext) diejenige konkrete Repräsentation, die mit dem Lizenzvermerk versehen ist." Wo äußert denn der Gesetzgeber diesen angeblichen Willen? Und wieso soll er sich überhaupt herausnehmen, über solche Dinge festzulegen, im Konflikt mit dem Wortlaut der GFDL und anderen freien Lizenzen? Wie bereits erwähnt, erteilt die GFDL die Freigabe für das Werk explizit in allen seinen Formen und nicht lediglich "diejenige konkrete Repräsentation, die mit dem Lizenzvermerk versehen ist". Nochmals: Es geht hier nicht um eine Policyfrage, da die GFDL eben nicht auf die Wikipedia beschränkt ist, und auch die WMF kann mit irgendwelchen Board-Entscheidungen nicht in den Wortlaut und/oder die Interpretation der GFDL eingreifen. Wenn Instituionen Nachnutzern auf die Finger klopfen wollen, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder die niedrige Auflösung wird als zusätzliche Bedingung gesehen, die im Widerspruch zur GFDL steht, wodurch die GFDL ungültig wird; daraus folgt, dass auch die niedrig aufgelösten bilder hier illegal, mindestens aber nicht frei sind und gelöscht werden müssen; oder es gibt keine solche Bedingung, dann verliert die Instituion das Verfahren. Die FSF hat die Lizenzen wie erwähnt eben genau für diese Funktionsweise entworfen, und zwar um das Urheberrecht wie es heute existiert auszuhebeln, und wer solche Lizenzen verwendet, muss dann auch die entsprechenden Konsequenzen tragen. GFDL nutzen und sagen, man meint es aber nicht so, geht nicht. Da hilft es auch nichts, wenn Du Dich in "Mehrheitsposition" umtaufen lässt. --rtc 21:31, 28. Mär. 2009 (CET)
- rtc, woher nimmst du in allen seinen Formen? Das von dir zitierte in any medium bedeutet erstmal nur auf allen (Daten-)Trägern, alles andere von wegen in jeder Werksverkörperung ist hinein interpretiert. Es gibt meines Erachtens keinen Grund hier aus persönicher/"politischer" Motivation heraus, das Projekt durch das Einbinden größerer Bildversionen aus anderen Quellen in eine rechtliche Grauzone zu bringen. Die Wikipedia steht aus guten Gründen unter Lizenzbedingungen und sie ist nicht komplett frei. Da können du und die FSF anstreben, was immer ihr wollt. --Martina Nolte Disk. 22:21, 28. Mär. 2009 (CET)
- "in any medium" ist meines Wissens ein feststehender juristischer Ausdruck dafür und es ist auch so in der inoffiziellen Übersetzung übersetzt: http://home.arcor.de/rybaczyk/licenses/fdl-1.3.de.html Es geht hier um die Bedeutung der GFDL für den Rechteinhaber, wie ja einer ursprünglich oben gefragt hat, nicht für die Wikipedia. Er wollte wissen, ob er Gefahr läuft, die Rechte auch an höheren Auflösungen freizugeben, wenn er eine niedrige unter die GFDL stellt. Und die Antwort ist eindeutig Ja. --rtc 22:29, 28. Mär. 2009 (CET)
- Das ist deine Antwort. Meine Antwort ist eindeutig: nein. --Martina Nolte Disk. 22:31, 28. Mär. 2009 (CET)
- Aber die Tatsachen hängen nicht von Deinem oder meinem Urteil ab. PS: Habe mal bei der FSF angefragt, wie sie selbst dieses "in any medium" meinen, und dabei ausdrücklich auf die Auflösung von Bildern angesprochen. Erfahrungsgemäß wird es aber mit der Antwort sicher ein halbes Jahr dauern. --rtc 22:41, 28. Mär. 2009 (CET)
- Das ist deine Antwort. Meine Antwort ist eindeutig: nein. --Martina Nolte Disk. 22:31, 28. Mär. 2009 (CET)
- "in any medium" ist meines Wissens ein feststehender juristischer Ausdruck dafür und es ist auch so in der inoffiziellen Übersetzung übersetzt: http://home.arcor.de/rybaczyk/licenses/fdl-1.3.de.html Es geht hier um die Bedeutung der GFDL für den Rechteinhaber, wie ja einer ursprünglich oben gefragt hat, nicht für die Wikipedia. Er wollte wissen, ob er Gefahr läuft, die Rechte auch an höheren Auflösungen freizugeben, wenn er eine niedrige unter die GFDL stellt. Und die Antwort ist eindeutig Ja. --rtc 22:29, 28. Mär. 2009 (CET)
- rtc, woher nimmst du in allen seinen Formen? Das von dir zitierte in any medium bedeutet erstmal nur auf allen (Daten-)Trägern, alles andere von wegen in jeder Werksverkörperung ist hinein interpretiert. Es gibt meines Erachtens keinen Grund hier aus persönicher/"politischer" Motivation heraus, das Projekt durch das Einbinden größerer Bildversionen aus anderen Quellen in eine rechtliche Grauzone zu bringen. Die Wikipedia steht aus guten Gründen unter Lizenzbedingungen und sie ist nicht komplett frei. Da können du und die FSF anstreben, was immer ihr wollt. --Martina Nolte Disk. 22:21, 28. Mär. 2009 (CET)
Historiografs apodiktische Aussagen sind nicht nur argumentationsfrei sondern entgegen seinen Behauptungen weder schlüssig noch widerspruchsfrei. Es ist akzeptierte Policy bei uns, dass wir keine Fotografien von noch geschützten 2D-Werken gestatten. Die Fixierung auf eine bestimmte Repräsentationsform führt zu absurden Resultaten und ist für Wikipedia schädlich. Nachnutzer, die die verkleinerte Repräsentation der Wikipedia benutzen könnten vom Bundesarchiv (zum Beispiel) belangt werden, mit der Behauptung, sie hätten unerlaubte Vervielfältigungen des geschützen Originals verwendet.-- Wiggum 22:43, 28. Mär. 2009 (CET)
- Ach? keine Fotografien von noch geschützten 2D-Werken? Datei:Bundesarchiv Bild 183-S33882, Adolf Hitler.jpg - Urheber bekannt, es bestehen Schutzansprüche und die Erben sind bekannt dafür, daß sie diese auch beanspruchen. --Marcela 22:47, 28. Mär. 2009 (CET)
- Ja aber da beansprucht das BA nach meinem Verständnis auch die Rechte am Original zu haben. Konstruktionen wie "Foto von Skulptur", bei der der Bildhauer nur die Zustimmung zu diesem einen Foto gibt kennen wir z.B. für Gemälde nicht.-- Wiggum 22:51, 28. Mär. 2009 (CET)
- Könnte sich ja mal jemand äußern, der an den Verhandlungen mit dem Bundesarchiv beteiligt war. --Marcela 22:54, 28. Mär. 2009 (CET)
- der war gut :-D-- Wiggum 22:58, 28. Mär. 2009 (CET)
- Könnte sich ja mal jemand äußern, der an den Verhandlungen mit dem Bundesarchiv beteiligt war. --Marcela 22:54, 28. Mär. 2009 (CET)
- Ja aber da beansprucht das BA nach meinem Verständnis auch die Rechte am Original zu haben. Konstruktionen wie "Foto von Skulptur", bei der der Bildhauer nur die Zustimmung zu diesem einen Foto gibt kennen wir z.B. für Gemälde nicht.-- Wiggum 22:51, 28. Mär. 2009 (CET)
- Da ist dann höchstwahrscheinlich Copyfraud, mit der Folge, dass wir das Bild (wie so viele andere Bundesarchiv-Bilder) eigentlich gar nicht verwenden dürften... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:33, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Das ist eben die Frage. Begeht das BArch (und somit auch wir) die URV oder haben sie wirklich die vollständigen Nutzungsrechte? Solange sich hier niemand von den Beteiligten äußert, bin ich nach wie vor dafür, lizenztechnisch derart wacklige Bilder zu löschen. Leider gibt es dafür aber weder hier noch auf den Commons den nötigen Konsens. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:55, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Da ist dann höchstwahrscheinlich Copyfraud, mit der Folge, dass wir das Bild (wie so viele andere Bundesarchiv-Bilder) eigentlich gar nicht verwenden dürften... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:33, 29. Mär. 2009 (CEST)
Ich kann nicht sehen, dass meine Aussagen argumentationsfrei sind. Ich kann weder einen schlüssige Parallele zu 2-D-Abbildungen erkennen noch, dass ein Konsens für die Außenseiterposition für Rtc besteht. Was ich aber sehr wohl sehe ist, dass diese Ansicht das Vertrauen unserer Hochlader/Vertragspartner nachhaltig beschädigt und wir in Zukunft dann eben gar keine Bilder mehr bekommen. Wie gesagt: Das sollte die WMF entscheiden, was unsere Policy angeht. Die WMF kann nicht über die Auslegung der GFDL befinden, ebensowenig wie die FSF. Was Nachnutzer machen, ist deren Sache. --Historiograf 17:24, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Wir können Urheber/Rechteinhaber selbstverständlich über unsere Ansicht aufklären, sollten dabei aber auch betonen, dass es durchaus auch andere Ansichten gibt, die nicht mit Sicherheit widerlegt werden können. Andernfalls ist es möglich, dass die Willenserklärung der Urheber/Rechteinhaber nicht wirksam ist, wenn sich hinterher herausstellt, dass ihnen gesagt wurde, dass mit Sicherheit nur die niedrig aufgelöste Version freigegeben wird. Wenn so etwas passiert, helfen uns alle guten Beziehungen zu Archiven und anderen Quellen nichts mehr, weil wir dann plötzlich eine Menge URVs hosten und anderen Kooperationen möglicherweise nachträglich platzen. So sauer der Apfel auch für uns ist: Wer das Risiko nicht auf sich nehmen will, soll einfach nichts freigeben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:55, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Auf die Gefahr hin, jetzt alles nochmal zu wiederholen, was eh schon gesagt wurde.. Ralf bat mich, dass ich hier auch noch einmal etwas sage: Das Bundsarchiv hat Bilddateien unter cc-by-sa freigegeben. Die Lizenz bezieht sich auf die Datei, wenn eine Datei unter cc-by-sa freigegeben wurde, dann wurden nicht Dateien, die nicht freigegeben wurden, zusätzlich freigegeben. -- Mathias Schindler 00:59, 31. Mär. 2009 (CEST)
(BK) Auf Foundation-l hat niemand die Ansicht von Rtc vertreten. Schindler hat erklärt, dass er die hier zutagegetretene Rechtsposition von Rtc und anderen bei künftigen Verhandlungen ignorieren wird. Interessanterweise gabs, und das sollte Rtc doch interessieren, von Aronson einen Hinweis auf:
> A low resolution version is in essence a derivative of the original.
In a related discussion, if I release a low resolution image under GFDL (or GPL), could my high resolution original be considered to be the "source code" (as defined in GPL) that I would also have to release? I asked this question on wikipedia-l on March 2, 2004.
http://lists.wikimedia.org/pipermail/wikipedia-l/2004-March/014745.html
And Richard Stallman answered that this was not the case.
http://lists.wikimedia.org/pipermail/wikipedia-l/2004-March/014758.html --Historiograf 01:02, 31. Mär. 2009 (CEST)
- Nochmals: Es ist völlig irrelevant was hier "ignoriert" wird. Wesentlich ist lediglich, ob jemand außerhalb der Wikipedia die Photos in höherer Auflösung legal nutzen kann. Wenn "die hier zutagegetretene Rechtsposition von Rtc und anderen bei künftigen Verhandlungen ignorieren wird", dann ist das fahrlässige Irreführung, die moralisch verwerflich ist. Bei der Diskussion mit Stallman geht es um ein anderes Problem; und zwar ob die höhere Auflösung Quelltext im Sinne der GFDL oder GPL wäre, und ob daher jemand, der die niedriger aufgelöste Version weitergeben will auch die höher aufgelöste Version beilegen muss. Es wäre ja durchaus möglich, dass jemand nur die niedriger aufgelöste Version überhaupt jemals freigibt, und viele verschiedene niedrig aufgelöste Version Bearbeitungen dieser höher aufgelösten Version, aber niemals irgendjemandem eine höher aufgelöste Version gibt, so dass er der einzige ist, der diese Bearbeitungen herstellen kann. Die Frage ist nun, ob ein Dritter diese niedrig aufgelösten Versionen weiterverbreiten darf, oder ob er damit die GFDL verletzt, weil er der Aufforderung, den Quelltext beizulegen, nicht nachkommen kann (der Autor selbst hat die höhere Auflösung ja gar nicht veröffentlicht)? Stallman sagt nein; die höher aufgelöste Fassung ist nicht unbedingt der Quelltext. Das hiesige Problem ist hingegen, dass wenn jemand eine höher aufgelöste Version veröffentlicht (was bei der Stallman-Diskussion nicht der Fall ist), ob diese dann nicht automatisch ebenfalls der GFDL unterliegt, wenn die niedrig aufgelöste Fassung bereits unter der GFDL veröffentlicht wurde. Also zwei völlig verschiedene Sachverhalte. Warten wir doch erstmal die Antwort der FSF ab! --rtc 14:49, 31. Mär. 2009 (CEST)
- Nochmals: Es ist völlig irrelevant was hier "ignoriert" wird. Wesentlich ist lediglich, ob jemand außerhalb der Wikipedia die Photos in höherer Auflösung legal nutzen kann.. Das ist richtig und die Antwort ist: Natürlich kann jemand außerhalb der Wikipedia von der SLUB sich höher auflösende Bilder besorgen. Und man kann die Bilder der Wikipedia auch beliebig hochskalieren, das erhöht aber die Auflösung nicht, nur die Pixelzahl. -- Mathias Schindler 18:08, 1. Apr. 2009 (CEST)
- Da biete ich mehr: Ein OLG aus Deutschland: Die von der Beklagten erstellten und in der Trefferliste der Suchmaschine angezeigten thumbnails sind sonstige Umgestaltungen im Sinne von § 23 UrhG (so auch Schrader/Rautenstrauch UFITA 2007, 761, 764). Dabei spielt die umstrittene Frage, wie Bearbeitungen und sonstige Umgestaltungen im Sinne von § 23 UrhG voneinander abzugrenzen sind, keine entscheidende Rolle. Denn thumbnails weisen als bloße Verkleinerung bzw. Komprimierung keine eigene schöpferische Gestaltungshöhe auf (so zur Abgrenzung: Fromm/Nordemann/Vinck § 23 UrhG Rn. 1, HK/Dreyer § 23 UrhG Rn. 5), sondern sind allein technisch bedingte und technisch herbeigeführte Veränderungen eines Werkes. Der bloßen Verkleinerung bzw. Komprimierung kommt auch keine eigenständige, dem Werk dienende Funktion zu (so abgrenzend Dreier/Schulze § 23 UrhG Rn. 5; Schricker/Loewenheim § 23 UrhG Rn. 4). Die Verkleinerung und Komprimierung dient allein den Zwecken der Beklagten bei der technischen Ausgestaltung ihrer Bildersuche, nicht aber dem jeweiligen Werk der Klägerin. Ein Vergleich von Originalbild und thumbnail ergibt, dass bei letzterem die prägenden, schöpferischen Gestaltungselemente des Originals übernommen werden, so dass eine für den Fall der Veröffentlichung und Verwertung einwilligungsbedürftige unfreie Benutzung im Sinne von § 23 UrhG vorliegt. Die bloße Änderung der Pixelanzahl ändert daran nichts, weil auch das verkleinert dargestellte Bild in seinen wesentlichen schöpferischen Zügen genauso gut erkennbar ist wie das Original. (Thüringer Oberlandesgericht - Urteil vom 27.2.2008 -Az. 2 U 319/07) oder kurz: Verkleinerungen sind keine eigenständig geschützten Bearbeitungen und damit auch keine Werke.. und das bezieht sich auf eine sehr ähnliche Fragestellung. Wenn aber die kleinere Auflösung kein eigenständiges Werke ist, kann es die größere auch nicht sein. Ach ja es ist allgemeine Politik der WMF - gestützt auf die Judikatur der USA und den gesunden Juristenverstand - dass das Scannen von 3D-Motiven keinen eigene Schutz erzeugt. Also bleibt bei den Bildscans nur das Werk als solches als Schutzgegenstand übrig. sугсго 18:06, 31. Mär. 2009 (CEST)
- Hallo Syrcro:
Meinst du, das kann man so auslegen? Der Umkehrschluss erscheint mir nicht zulässig. Ein größeres Werk kann immer verkleinert werden, aber ich kann ja nicht aus einem thumbnail das Originalwerk herstellen. Hier besteht für mich ein essentieller Unterschied. Grüße, —Pill (Kontakt) 18:50, 31. Mär. 2009 (CEST)- Wenn ich ein Faller-Häuschen legal erwerben kann, habe ich Anrecht auf das ganze Haus?--Wuselig 18:58, 31. Mär. 2009 (CEST)
- Hallo Syrcro:
Reichstagshandbücher
Mit Blick auf die unter http://archiv.twoday.net/stories/5578554/ erörterte Rechtsfrage ergeht der Vorschlag, die unter http://www.reichstagsprotokolle.de/rtbhzu.html digitalisierten Reichstagshandbücher als gemeinfrei anzusehen, auch hinsichtlich der in ihnen enthaltenen anonymen Fotografien. Nach früherem Recht (§ 3 LUG bzw. wg. der Fotos § 5 KUG) war eine jur. Person des öffentlichen Rechts Urheber, die Schutzfrist (70 Jahre nach Erscheinen, nicht nach dem Tod des Urhebers, vgl. § 134 UrhG) ist abgelaufen. Bis 1922 sind die Inhalte auch auf Commons hochladbar, danach hier --Historiograf 13:20, 30. Mär. 2009 (CEST)
- Ich möchte auf folgende Diskussionen hinweisen: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/04#Reichstagsunterlagen und Wikipedia_Diskussion:WikiProjekt_Politiker/Archiv/2009-1#Bilder_aus_den_Reichstagshandb.C3.BCchern. In der Folge dieser Disk hatte ich die Bayerische Staatsbibliothek angemailt und um Freigabe der Bilder gebeten. Die Antwort war leider negativ. Text poste ich morgen vom Büro aus. Völlig unabhängig von diesem Mailwechsel teile ich die Rechtsauffassung von Historiograf. Weiterhin fände ich es spannend, wenn die Bayerische Staatsbibliothek begründen würde, warum die Urherberrechte auf sie übergegangen seien. Ich halte es aber für strategisch sinnvoller hier (über den Verein) eine Konsens-Regelung zu finden (und ordentliche Scans zu bekommen).Karsten11 21:55, 31. Mär. 2009 (CEST)
Copyfraud der BaySB ist nicht zu beachten. Es könnten nur Bilder verwendet werden, die nicht namentlich gezeichnet sind --92.72.200.232 13:05, 1. Apr. 2009 (CEST)
Kirche als öffentlicher Verkehrsraum
Bei dem Bild handelt es sich um ein Foto, dass ich selbst in der Kirche gemacht habe. Problem: Gezeigtes Werk. MMn ist eine Kirche, die ganztägig und täglich geöffnet ist und die ohne Kontrolle von Jedermann betreten werden kann, ein öffentlicher Verkehrsraum. Liege ich da falsch? -- Pfir 21:42, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Leider ja. Verkehrsraum meint hier einen Raum im Freien; Gebäudeinnenansichten scheiden also für die Panoramafreiheit gänzlich aus. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:47, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Es kommt darauf an. Ich Deutschland sind Kircheninnenräume nicht panoramafrei;
in der Schweiz schon. Da DA und die RestEU mit der Schweiz schutzfristvergleichen, sind panoramafreie Innenraumfotos nach Schweizer Recht auch in DA wahrscheinlich frei. (Rechtsprechung gibt es wohl noch nicht).Falsch erinnert, nur bei Räumen mit Durchgangsverkehr (Bahnhöfen uä) gilt die Panoramafreiheit in der Schweiz, also bei Kirchen wohl nicht. sугсго 21:55, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Auch wenn hier keine Panoramafreiheit greift könnte es doch {{PD-old}} sein. Spricht wenn der macher des Werkes vor 70+ Jahren gestorben ist. Wenn dem so ist, dann hat es aber eigentlich keinen Sinn das Bild unter GFDL zu führen, weil der Urheberschutz für alle sichtbaren Teile schon abgelaufen wäre.
- --Kuru 10:43, 2. Apr. 2009 (CEST)
Nochmal die Bitte um Beteiligung an den Diskussionen. Ansonsten werden entweder die Dateien einfach gelöscht oder (wenn das zu oft vorkommt) die Richtlinie muss abgeschafft werden. [[ Forrester ]] 23:12, 29. Mär. 2009 (CEST)
Nochmal der Hinweis, dass du nicht zu entscheiden hast, ob gelöscht wird. Ich habe mir nichts vorzuwerfen, sondern meine Position dargestellt. Du dagegen bringst dich überhaupt nicht inhaltlich ein, sondern machst Metakram, was nur bedingt von Nutzen ist. Wenn Ralf und ich einer Meinung sind, kann jemand Drittes dem zustimmen und dann ist der Fall gegessen. Oder aber es gibt Nachfragen bzw. Gegenargumente. Nochmals auch hier der Hinweis: Vor 1923 veröffentlicht bedeutet i.d.R.: in einem Druckwerk vor 1923 nachweisbar. --Historiograf 13:00, 30. Mär. 2009 (CEST)
- Die Entscheidung, dass wenn nach 4 Wochen keine Diskussion stattgefunden hat, war nicht eine von mir, sondern eine der Community. Aktuell sind 52 Dateien nicht mit Konsens oder nicht diskutiert. Das ist ein untragbarer Zustand. Das sollte aber nicht als Vorwurf an einzelne verstanden werden (ebenso sage ich ja auch, dass ich nicht auf 1923 großartig aktiv bin), sondern ein Vorwurf an die Community als ganzes. [[ Forrester ]] 20:11, 30. Mär. 2009 (CEST)
- Ich habe mir nochmal die 15 Diskussionen angesehen. Bei 2/3 habe ich entweder die Bilder eingestellt oder meine Meinung gesagt. Warum nimmst du nicht Stellung? Irgendwie schon komisch, eine Leistung einzufordern, die du selbst nicht bringst. --Marcela 21:05, 30. Mär. 2009 (CEST)
- "Irgendwie schon komisch, eine Leistung einzufordern, die du selbst nicht bringst." Finde ich nicht. Ich biete abgesehen davon Alternativen an. [[ Forrester ]] 21:30, 30. Mär. 2009 (CEST)
- Na du wirst doch wohl auch hier und da eine Meinung haben, ob eine angesprochene datei in Ordnung ist? Ich sage auch nicht in allen Fällen was aber zumindest manchmal könntest du deinen Senf abgeben, es sind ja so schon zu wenige Leute da. Wenn ich Fotos vorschlage kann ich schlecht Ok dahinterschreiben. --Marcela 21:38, 30. Mär. 2009 (CEST)
Ich habe zu gut wie allen Bildern Stellung genommen. Wie gesagt: Wenn Ralf und ich uns einig sind (fast immer), kann jemand Drittes hingehen und das OK verfügen. Auf was wartet er? Auf den Weihnachtsmann? Wenn er konkrete Zweifel hat, kann er die einbringen. Hat er keine Zweifel, kann er bestätigen oder ggf. jemand direkt ansprechen, von dem er annimmt, dass er noch viel kompetenter ist als wir beiden, weil er uns aus persönlichen oder fachlichen gründen misstraut --Historiograf 00:58, 31. Mär. 2009 (CEST)
- Eben. Wir können nicht mehr als ja oder nein zum jeweiligen Motiv sagen. Wenn das nicht reicht, muß eben noch jemand seine Meinung sagen, das macht aber selten jemand. Ich begründe meine Aussagen immer sehr ausführlich, was willst du mehr? Wenn dann nach meiner und Histos Stellungnahme niemand entscheidet - das ist nicht unser Problem, das muß wer anderes machen. Daß die Leute, die Meinungen äußern auch entscheiden geht nicht, hier muß also wer anderes ran. --Marcela 01:04, 31. Mär. 2009 (CEST)
- "was willst du mehr?" >>>> Von dir gar nichts, da ich ja auch keine individuelle Forderungen aufgestellt habe. Ich kann nur immer wieder auf Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923/Ohne Diskussion verweisen. [[ Forrester ]] 21:22, 31. Mär. 2009 (CEST)
Nochmal die Bitte um Beteiligung an den Diskussionen heisst: Es wird zu wenig diskutiert, es heisst nicht: Es werden zu wenig Bilder in den Diskussionen behandelt. das ist etwas völlig anderes --92.72.200.232 13:09, 1. Apr. 2009 (CEST)
- Was hat "Es werden zu wenig Bilder in den Diskussionen behandelt." mit dieser Diskussion zu tun? [[ Forrester ]] 19:02, 1. Apr. 2009 (CEST)
- Ganz einfach: schmeiß die Bilder aus irgendwelchen nicht abgearbeiteten Kategorien in die Diskussion - und dann geben wir schon unseren Senf ab. Die Diskussionen sind (ok, mit wenigen Ausnahmen) recht rege und auch relativ eindeutig. --Marcela 21:05, 1. Apr. 2009 (CEST)
- Ich sehe keinen Grund, warum diejenigen, die diskutieren, nicht auch einen Klick mehr machen können, um auf ein noch nicht diskutiertes Bild zu kommen. Dazu braucht es mich nicht. [[ Forrester ]] 20:10, 4. Apr. 2009 (CEST)
Wenn du hier nicht in der Lage bist, Forrester, dich konsistent und verständlich auszudrücken, dann solltest du dich hier nicht ausdrücken, denn das stört nur. Wenn es darum geht, dass niemand die von dir genannte Kategorie auf die Bewertungsseite bringt, dann tu du das doch. Aber beschwer dich nicht, dass zu wenig diskutiert wird (Beteiligung an den Diskussionen). Ich sehe bei deinen wiederholten Beiträgen hier kaum noch einen Ansatz, vom Guten auszugehen --Historiograf 13:55, 2. Apr. 2009 (CEST)
- Es ist dein Problem, wenn du mal wieder WP-Regeln verletzt. Deine Polemik bleibt ferner bitte auch bei dir zu Hause. Es ist lächerliche Haarspalterei, wenn du dich darüber beschwerst, dass ich mehr Beteiligung an den Diskussionen fordere und natürlich auch meine, dass jemand die Diskussion starten muss (wie soll man sich auch an einer nicht gestarteten Diskussion beteiligen?). Letztlich kann ich nur unterschreiben, was jodo, der sicherlich mehr Geduld hat als ich, gesagt hat: "Man kann einfach nicht mit dir arbeiten." Wenn es dir zu viel ist, die Kategorie zu öffen und eine Datei daraus auszuwählen, dann ist das vollkommen in Ordnung - niemand ist verpflichtet, etwas für 1923 zu tun (auch ich nicht). Wenn jedoch Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923/Ohne Diskussion 60 Dateien fasst, ist das eindeutig zu viel - da muss die Gemeinschaft was machen. Und mittlerweile reicht es mir auch, dass du ständig persönlich wirst, wenn ich auf diesen generellen Missstand ohne jede Schuldzuweisung hinweise: Du kannst so lange <(vor dem Klicken auf Seite speichern doch noch rausgenommen....)>, wie du willst - beeindrucken kannst du mich nicht. Ich werde vorschlagen (falls du es immer noch nicht verstehst: vorschlagen bedeutet nicht bestimmen), dass wir entweder 1923 von der Diskussionspflicht entbinden oder die Richtlinie abschaffen. Denn die Diskussion ist (nach Ende der Evaluationszeit) offensichtlich kein probates Mittel. [[ Forrester ]] 20:10, 4. Apr. 2009 (CEST)