Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/02

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Historiograf in Abschnitt Mal ne dumme Frage
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Wikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen für Bilder#Vorlage:Bild-LogoSH

Bitte beteiligen. [[ Forrester ]] 08:54, 1. Feb. 2009 (CET)

Josef Schleich

Warum wird Josef Schleich in dem nach ihm benannten Artikel als Krimineller bezeichnet? Das bezieht sich ja nur auf die Gesetzgebung des dritten Reiches und nicht auf das aktuelle oesterreichische Gesetz. Josef Schleich hat ja offenkundig mit seinem Einsatz vielen Juden das Leben gerettet, auch wenn dies eigennuetzig war, so hatte es fuer viele Juden eine lebensrettende Folge. Dem Urheber des Artikels scheint die Lektuere von Hannelore Froehlich nicht bekannt zu sein, in dem sie mit authentischen Berichten beweist, dass ihr Vater von mehreren juedischen Organisationen gelobt wurde. Ich ersuche hoeflich um Streichung des Begriffs Krimineller aus dem Artikel.

--Manfred peter schleich 12:39, 1. Feb. 2009 (CET)

Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? --Max Nörglmoser 14:03, 1. Feb. 2009 (CET)
Ich ändere es dort mal, es ist tatsächlich komisch formuliert. BerlinerSchule 17:05, 1. Feb. 2009 (CET)

Todeskreis - Klappentext

Beim Artikel Todeskreis wurde offenbar der Klappentext abgeschrieben. Ist das in der Form, wie sie in dem Artikel vorgenommen wurde, zulässig? --DI Florian Fuchs 15:34, 1. Feb. 2009 (CET)

OK, durch die Löschung hat sich das Problem von alleine erledigt. --DI Florian Fuchs 15:54, 1. Feb. 2009 (CET)

Übersetzung

Ich habe hier einen Text aus der englischen Wikipedia übersetzt. Jetzt habe ich entdeckt, dass es sich bei dem Artikel anscheinend um eine 1zu1-Kopie von hier handelt. Die Website der Smithsonian Institution ist mit einem Copyright-Vermerk versehen. Da es sich aber um eine staatliche Einrichtung handelt, könnte sie auch gemeinfrei sein. Handelt es sich bei meiner Übersetzung um einen URV?-- Druffeler 11:52, 2. Feb. 2009 (CET)

Nach den site credits ist die Seite nicht von Bediensteten der US-Federal-Ebene erstellt worden, sondern von Privaten, einer New Yorker Werbeargentur namens LaPlaca Cohen und deren Autoren Deborah Horowitz, Caitlin Woolsey, Jennifer Maslin, Kevin Crysler, Keri Towler, Ryan Hill, Aimee Soubier, Laurie James. PD nach amerikanischem Recht dürfte das nicht sein, womit deine Übersetzung leider zu löschen wäre. sугсго 12:05, 2. Feb. 2009 (CET)
Ich habe beim Original mal den englischen URV-Baustein gesetzt. Mal sehen, was sich da tut. Wenn es da nicht gelöscht wird, müsste es hier auch in Ordnung sein.-- Druffeler 12:26, 2. Feb. 2009 (CET)
URV-Bereiche gelöscht, Artikel im ANR!-- Druffeler 10:18, 3. Feb. 2009 (CET)

Welches Urheberrecht gilt?

Hallo, nachdem ich diverse angegebene Tutorials und Artikel zu Urheberrecht/Bildrecht mir durchgelesen habe, ist mir immer noch nicht ganz klar, welches Recht für die deutsche Wikipedia gilt. Zum Beispiel dieses Bild, nach argentinischem Recht ist es public domain, kann ich es nun verwenden oder gilt für den deutschen Raum die 70 Jahre-Frist? Und zudem ist der Urheber unbekannt. Mag mir bitte jemand helfen? Vielen Dank, --Catfisheye 03:55, 3. Feb. 2009 (CET)

Generell Schutzlandprinzip. Der Baustein schein auch nicht ganz unumstritten.--134.2.3.103 10:02, 3. Feb. 2009 (CET)

Lies WP:BR und ggf. lies es nochmal. Es gilt das Recht, das das angerufene Gericht zugrundelegt. Für die deutschsprachige Wikipedia gilt somit: Aus dem Schutzfristenvergleich folgt, dass im Nicht-EU-Ausland nicht mehr geschützte Werke auch in D,A,CH keinen Schutz beanspruchen können (vorausgesetzt der argentinische Urheber hatte nicht auch noch eine österreichische oder deutsche oder Schweizer Staatsbürgerschaft). Für die USA gilt das nicht, da ein besonderes Urheberrechtsabkommen zwischen D und den USA besteht, das die Inländerbehandlung zusichert. Dort gilt also unsere 70 Jahres-Schutz-Frist wie in der EU. Ist ein Werk in einem südamerikanischen Staat definitiv gemeinfrei, kann es hier verwendet werden. Ist es zudem auch noch in den USA gemeinfrei, ist es auch auf Commons zulässig. --Historiograf 17:47, 3. Feb. 2009 (CET)

Ich verstehe diesen Satz: „Die Urheber genießen für die Werke, für die sie durch diese Übereinkunft geschützt sind, in allen Verbandsländern mit Ausnahme des Ursprungslandes des Werkes die Rechte, die die einschlägigen Gesetze den inländischen Urhebern gegenwärtig gewähren oder in Zukunft gewähren werden, sowie die in dieser Übereinkunft besonders gewährten Rechte.“ genau umgekehrt. Und wenn der Urheber unbekannnt ist, wer sagt dann, dass er nicht zufällig Deutscher ist, soll ja in Südamrika recht viele davon geben.--84.160.197.161 21:21, 3. Feb. 2009 (CET)
Siehe Histo: Es gilt das Recht des angerufenen Gerichts. Wenn du von einem ukrainischen Anwalt vor ein italienisches Gericht gerufen wirst (was rein theorethisch möglich ist) gilt italienisches Recht. Aber das ist rein theoretisch. Histo hat es gut auf den Punkt gebracht. --Marcela 22:56, 3. Feb. 2009 (CET)

Urheberrecht

Hallo, was ist zu tuen, bzw. wie ist zu verfahren, wenn Artikelformulierungen bei Wiki-Artikeln auftauchen, die relativ wortgetreu sich auch in meinen Büchern finden und der Verdacht besteht, dass hier einfach nur abgeschrieben wurde? 89.247.63.65 14:19, 3. Feb. 2009 (CET)

siehe Wikipedia:Urheberrechte_beachten#Urheberrechtsverletzungen_.28URV.29. --Isderion 15:09, 3. Feb. 2009 (CET)

Siehe aber auch WP:TP. Wer sich aufbläst um eine URV zu behaupten, sollte sich freilich seiner Sache ziemlich sicher sein. --Historiograf 17:49, 3. Feb. 2009 (CET)

Datei:Ilja Iljitsch Metschnikow Nadar.jpg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir würden dieses Bild gerne in einem Lehrbuch veröffentlichen (print und online), ich habe gesehen, dass es gemeinfrei und daher unbeschränkt verwendbar ist, wie sollen wir die Quelle exakt & korrekt angeben?

62.159.60.194 10:05, 4. Feb. 2009 (CET)

Urheberrechtlich müssen sie nichts angeben: als gutes Beispiel für die Leser des Lehrbuches sollte aber der Fotograf angeben werden (Gaspard-Félix Tournachon bzw. sein Künstlername Nadar und das Aufnahmedatum unbekannt, aber vor 1910. sугсго 10:13, 4. Feb. 2009 (CET)

Bilderrechte

Datei:Eínmarsch deutscher Truppen.jpg
Datei:Deutsche Soldaten 1944.jpg

Hallo, ich habe zwei Bilder und zwar nebenstehende hochgeladen. Diese Bilder stammen aus einem privaten Fotoalbum meiner Familie. Ich habe allerdings keine Ahnung, wer die Bilder erstellt hat. Was ist zu tun? Wie kann ich die Bilder zur Not wieder löschen? (nicht signierter Beitrag von MadeleineSchäfer (Diskussion | Beiträge) 14:01, 4. Feb. 2009 (CET))

Hallo,
mir ist zwar unverständlich, wieso du immer noch nicht auf deiner Diskussionsseite Stellung nimmst. Es bleibt nämlich immer noch etwas unbeantwortet. Ohne Kenntnis des Rechteinhabers sind die Bilder zu Löschen. Wie du eine Schnelllöschung vornehmenkannst steht hier: Wikipedia:Schnelllöschung#Vorgehensweise. – Wladyslaw [Disk.] 14:08, 4. Feb. 2009 (CET)

Datei:Donrosa slsm.jpg

Datei:Donrosa slsm.jpg

Das als Logo zu verkaufen halte ich für etwas übertrieben. Ich denke, hier greift das Urheberrecht sehr wohl und das Bild muss damit entfernt werden. Oder? -- Serpens ?! 16:04, 4. Feb. 2009 (CET)

äähm, wo siehst du Schöpfungshöhe? Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:05, 4. Feb. 2009 (CET)
Hatten wir das nicht schonmal hier diskutiert? Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 16:09, 4. Feb. 2009 (CET)
Wo soll da ein Problem bestehen? --Marcela 16:11, 4. Feb. 2009 (CET)
Möglicherweise darin, dass dies ein Ausschnitt aus dem Einband des Buches ist, von dem Teile entfernt wurden... (Siehe auch: [1]) --Niabot議論+/− 16:51, 4. Feb. 2009 (CET)
Und was soll daran Schöpfungshöhe haben. Das Disney-Logo? der Rest in einfacher Text ohne eigene Schöpfungshöhe. sугсго 16:55, 4. Feb. 2009 (CET)
Hmm, also darf ich jetzt irgendein Bild nehmen, es in 20.000 Teile zerlegen, die alle einzeln für sich keine SH haben und dieses Puzzle dann wieder zusammensetzen? Ich nenne meine Puzzleteile, in dem Fall das es erlaubt wäre, dann Pixel. --Niabot議論+/− 17:03, 4. Feb. 2009 (CET)
PS: Für mich ist das jedenfalls eine blöde Sache. Auf der einen Seite hat es keine SH (ganz klar). Andererseits ist es ein selbst geschaffenes Logo aus einem Einband mit SH. Das grenzt dann an WP:TF oder ist eben sogar ein Verstoß gegen das Markenrecht, wegen Verunstaltung des Titels... --Niabot議論+/− 17:08, 4. Feb. 2009 (CET)
Du kanst gerne 10 Millionen Pixel hochladen, sie hätten jeweils in ihrer Einzelheit keine SH. Woher wir das Logo nehmen spielt in dem Fall keine Rolle. So lange nur der Teil ohne SH hier hochgeladen wird, ist alles in bester Ordnung. Christian Bier (Disk.) (+/-) 18:17, 4. Feb. 2009 (CET)

Bitte um Stellungnahme , hier RaeB.

Hi, auf meiner Dis und anderswo (mit weiteren Nachweisen) wird um die Frage gestritten, welchen Maßstab wir an das RaeB anlegen: 1. bzgl. der Freigabe - insbesondere bei einer mündlichen, von Dritten angezweifelten bzw. bestrittenen und 2. wie weit das RaeB reicht. Wer Lust hat; die WMF stellt jedermann auch auf meiner Dis genügend Spericherplatz zu klönen zur Verfügung. sугсго 17:18, 4. Feb. 2009 (CET)

Für alle die, die RaeB. zunächst auch für einen Benutzernamen gehalten haben: Recht am eigenen Bild--134.2.3.102 17:39, 4. Feb. 2009 (CET)
Naja, wer das nicht erkannt hat, wird kaum was zum Diskurs beitragen können. sугсго 17:43, 4. Feb. 2009 (CET)
Ich muss gestehen: Im ersten Moment hab ich auch an irgendetwas wie "R___ auf einem Baum" gedacht ;-) --Nyks ►Kontakt 17:54, 4. Feb. 2009 (CET)

@ sycro - geht ja vllcht nicht immer gleich darum in den "diskurs" einzusteigen - mancheiner will vllcht einfach nur mitlesen und was lernen - setzt aber natürl voraus, dass er auch was versteht... - also bitte ruhig mal in die 'mühseligen ebenen des erkären' herablassen - ;-) ich wusste nich was "Raeb" bedeutet...- --Houty 21:04, 4. Feb. 2009 (CET)

Urheberrecht bei Münzen

... wahrscheinl schon 'tausendmal' gefragt: (hab leider keinen Verweis finden können) Gibt es ein Urheberrecht bei Münzen ?--Houty 21:44, 4. Feb. 2009 (CET)

Richtlinie für Personenfotos?

Es gibt jetzt einen Vorschlag auf Commons für eine neue Richtlinie für Personenfotos. Dazu hab ich Fragen: Werden hier auf de-WP für Fotos die hiesigen Persönlichkeitsrechte zugrunde gelegt oder diejenigen der Herkunftsländer der Fotos? Haben wir irgendwo eine Seite mit Richtlinien dazu? --Martina Nolte Disk. 11:36, 4. Feb. 2009 (CET)

Nachtrag: Wikipedia:BR#Aufnahmen_mit_Personen gilt nur für Aufnahmen in Deutschland, oder? --Martina Nolte Disk. 12:47, 4. Feb. 2009 (CET)
Gemäß Schutzlandprinzip gild hier DACH-Recht. --Marcela 12:41, 5. Feb. 2009 (CET)

en:file:Maurice Wilson.jpg

Hallo, ich würde dieses Foto gerne in den Artikel Maurice Wilson einbinden. Darf ich das? Gruß --PietJay AufeinWort 11:37, 5. Feb. 2009 (CET)

Nein, fair use dulden wir hier nicht. --Marcela 12:38, 5. Feb. 2009 (CET)
Schade, aber vielen Dank. Gruß --PietJay AufeinWort 13:34, 5. Feb. 2009 (CET)
Theoretisch gibt es eine Möglichkeit: Finde raus, wer der Fotograf ist, und wann dieser verstorben ist. Das Foto wurde ja 1933 geschossen; falls der Fotograf in den folgenden 6 Jahren verstarb (vor 1939), darfst du das Bild hier hochladen. Praktisch wird das herausfinden des Fotografen wohl schwierig, wie der Bildbeschreibung zu entnehmen ist. --Nyks ►Kontakt 14:02, 5. Feb. 2009 (CET)

Recht am eigenen Bild

Wie schätzen hier die Bildexperten die Verwendbarkeit von diesem Bild ein? Dargestellt wird die Besatzung des gekaperten Frachters MV Faina. Neben dem möglicherweise vorhandenen Recht am eigenen Bild haben wir es hier mehr oder weniger auch mit den Opfern eines Verbrechens zu tun (Stichwort: Opferschutz). Ist das Bild akzeptabel, oder muss die verwendung bei uns (und Commons?) eingeschränkt werden??? --Andibrunt 14:40, 5. Feb. 2009 (CET)

Laut Schricker unbedenklich, da eine große Personengruppe dargestellt wird. --Marcela 14:52, 5. Feb. 2009 (CET)
Zudem sind das Teilnehmer an einem zeitgeschichtlichen Ereignis bei der Teilnahme. (§ 23 I Nr. 1 KustUG). sугсго 16:58, 5. Feb. 2009 (CET)
Ich würde hier auch mit dem Punkt, Teilnehmer an einem zeitgeschichtlichen Ereignis, argumentieren. Und auch die anderen persönlichkeits Rechte seh ich nicht gefärdet, da die Personen nicht negativ dargestelt sind, und auch nicht im Privatbereichs fotografiert wurden. Das gesamte Bild seit mir ein wenig anrangiert aus, fast als hätte jemand geschrieen schaut mal rüber ich will euch fotografieren. Denn alle schauen grob in die selbe Richtung. Klar das Bild darf nur im Zusammenhang mit dem nachrichtenwürigen Ereigniss verwendtet werden (bzw. Dessen Darstellung, so wäre es erlaubt es als Beispiel im Artikel Kaperung zu verwenden), aber das alleine spricht noch nicht gegen das Hochladen. Bobo11 17:10, 5. Feb. 2009 (CET)

(c) in Bildern?

Hartmann76 (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) hat eine Reihe Bilder mit einmontiertem "(c) Chris Hartmann" hochgeladen. Ist das Ok? Viele Grüße, --³²P 16:35, 5. Feb. 2009 (CET)

Sofern es korrekt lizenzsiert ist (sieht für mich danach aus), ist das kein Problem. Gerne kannst du die Bilder editieren, und den Schriftzug entfernen. Sollte auch nicht allzu schwierig sein. --Nyks ►Kontakt 16:40, 5. Feb. 2009 (CET)
Bitte diese Wasserzeichen entfernen. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:52, 5. Feb. 2009 (CET)
Wir wollen das nicht und löschen solche Bilder viel schneller als solche ohne solche Hinweise; die CC-by-SAs sind allerdings recht strickt, was das Entfernen von Wasserzeichen angeht: (Hierzu die de-3.0-Fassung) 4. a [...] Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. [...]. Das Entfernen von Wasserzeichen bzw. Urheberkennzeichnungen ist lizenzwidrig und verboten. sугсго 16:55, 5. Feb. 2009 (CET)
Das ist allerdings umstritten und eine Auslegungssache... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:57, 5. Feb. 2009 (CET)
Das ist überhaupt nicht umstritten, es ist lediglich umstritten, wie es bei Bearbeitungen im übrigen aussieht, das bloßé Entfernen führt bei den cc-by-sa'lern zum Lizenzerlöschen - bei der GFDL kann man dagegen drüber streiten. sугсго 16:59, 5. Feb. 2009 (CET)
Ich sehe keinen Grund, die Bilder zu löschen. --Marcela 17:05, 5. Feb. 2009 (CET)
Entweder die Wasserzeichen oder die Bilder weg... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:07, 5. Feb. 2009 (CET)
Ach ja, vielleicht sollte man auch einfach mal den Uploader darauf ansprechen... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:08, 5. Feb. 2009 (CET)
Mein Hinweis ging dahin, dass Bilder mit Wasserzeichen - außer bei Bildern, die gerade das Wasserzeichen thematisieren - stets weniger enzyklopädiegeeignet sind, als solche ohne. Die Löschschwelle sinkt daher. Diese Bilder hier sind aber trotz des Wasserzeichens enzyklopädiegeeignet. sугсго 17:10, 5. Feb. 2009 (CET)
Wenn wir schon die Autoren nicht beim Bild im Text nennen (was wir von den Nachnutzern verlangen) dann sollte ein Wasserzeichen kein Problem sein. Bekämen wir ein Foto von Helmut Newton mit Wasserzeichen, würde sich niemand darüber aufregen. --Marcela 17:19, 5. Feb. 2009 (CET)
Also darf man bei "by-sa" das bild nicht so verändern, dass der (c)-text im Bild entfällt, auch wenn der Urheber in der Bildbeschreibung ja weiterhin genannt ist? --Nyks ►Kontakt 17:23, 5. Feb. 2009 (CET)
Du darfst es schon so verändern, dass die Urhebermarkierung rausfällt, nur eben nicht damit sie rausfällt. Wenn Du das Bild in einem neuen Werk verwendest, kann der Urhebervermekr schon rausfallen (siehe 4 b des Lizenztextes), aber die Grenze ist dabei fraglich: Wie sieht es bei reinem Beschnitt aus? sугсго
Oh je, ok. Zum Beschnitt: Dann müsste man dem Bearbeiter vermutlich nachweisen, dass er den Beschnitt nur deshalb gemacht weil, weil der Zweck des Beschnitts das Entfernen des Textes war. --Nyks ►Kontakt 17:41, 5. Feb. 2009 (CET)
(BK) Richtig, du kanst -wenn es geht- das (c) durch beschneiden endfernen, denn ein beschneiden ist nicht verboten. Allerdings soltest du das beschneiden nicht mit den endfernen des (c) begründen! Denn eine reine Bearbeitung zum endferenen des Urheberrechtshinweises ist nicht gestattet. Aber ein beschneiden zur besseren Darstellung eine Bilddetails schon. Ist halt eine Begründungssache. Die beste Lössung ist immer noch die, den Hochlader zu bitten, ein Bild ohne (c) hochzuladen. Bobo11 17:45, 5. Feb. 2009 (CET)

Tatsächlich keine Schöpfungshöhe? (erl.)

Nachdem ich mich durch Schöpfungshöhe, Kleine Münze, Gebrauchsgrafik und Rechte an Geoinformationen gekämpft habe, weiß ich immer noch nicht ob

tatsächlich keine Schöpfungshöhe besitzen, wie dies der Uploader behauptet. Da wir aber sonst nirgends die vom jeweiligen Verkehrsverbund vorgefertigten Liniennetzpläne haben, gehe ich mal vom Gegenteil aus. --jergen ? 16:42, 5. Feb. 2009 (CET)

Kleine Münze ist das auf jeden Fall und die reicht zum Urheberrecht auch bei abstrahierten Plänen und Karten. sугсго 16:47, 5. Feb. 2009 (CET)
Ist hier wirklich das deutsche Urheberrecht von Relevanz? --Leyo 17:12, 5. Feb. 2009 (CET)
Gemäß dem Schutzlandprinzip das DACH-Recht, also natürlich auch das deutsche. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:14, 5. Feb. 2009 (CET)
Wir wenden hier grundsätzlich - also mit Ausnahmen - immer die strengste Regel aus DACH an - also faktisch immer das deutsche UrhG. sугсго 17:17, 5. Feb. 2009 (CET)
Danke für die Auskunft. Löschung beantragt. --jergen ? 17:18, 5. Feb. 2009 (CET)
Sonst könnten wir die Panoramafreiheit nach österreichischem Recht anwenden, schön wärs ;) --Marcela 17:20, 5. Feb. 2009 (CET)

E-Mail-Gespräch

Während oben über Freigaben von geschützten Bildern diskutiert wurde, habe ich per Mail ein Gespräch mit der für die Rechtevergabe Zuständigen beim Carlsen Verlag geführt. Leider nicht erfolgreich. Dennoch ein in gewisser Hinsicht aufschlussreiches Gespräch, das vielleicht auch für andere interessant sein kann. Aber kann ich den Mailwechsel hier bei WP zugänglich machen oder verletze ich damit die Rechte der Gesprächspartnerin? Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 22:04, 3. Feb. 2009 (CET)

Meine Glaskugel sagt ja - meine Tarotkarten nein. Es kommt bzlg. des Urheberrechtes auf den Inhalt des Mailwechsels an. (persönliche Daten sollte man aber stets rausnehmen) - ach ja einige Schmierenanwälte und Klippschulrichter halten den Inhalt von Email durch das Briefgeheimnis vor der Veröffentlichung durch den Adressanten geschützt. Die kennen aber wohl weder das Briefgeheimnis noch den Begriff Brief wirklich. sугсго 22:08, 3. Feb. 2009 (CET)
Ich würde es nicht veröffentlichen bzw. dem Gesprächspartner vorher fragen. Reine Privatmeinung...--Marcela 22:26, 3. Feb. 2009 (CET)
man veröffentlicht keine mails ohne zustimmung das gesprächspartners. das gebietet der anstand. -- 22:43, 3. Feb. 2009 (CET)
unabhängig von rechtlichen Sachen sehe ich das ebenso. --Marcela 23:39, 3. Feb. 2009 (CET)
Ich hab jetzt einfach mal gefragt, Antwort kommt natürlich erst morgen. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 00:15, 4. Feb. 2009 (CET)

Sie möchte nicht, dass es verwendet wird -.- --Don-kun Diskussion, Bewertung 11:54, 4. Feb. 2009 (CET)

Völlig überzogene Wertung durch Roletschek et alii. Wer in Sachen Bildrechte sich aus dem Fenster hängt, muss damit rechnen, dass man seine Position referiert. Das kann man ggf. auch ohne wörtliche Wiedergabe. Argumente sind nicht Teil der Intimsphäre --Historiograf 02:11, 5. Feb. 2009 (CET)

Dann überleg ich mal, wie ich das vielleicht mache. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 16:33, 5. Feb. 2009 (CET)

Ich habs gewagt, siehe nun unter Benutzer:Don-kun/Gespräche. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 17:04, 5. Feb. 2009 (CET)

Nicht wirklich aufschlussreich. Die Dame kommt ihrer Aufgabe - Umsatzmehrung ihres Brötchengebers - nach und will sich deswegen auf keine freie Lizenz einlassen. Das ist kaum überraschend und ich freue mich schon auf rtc, der genau das ja immer predigt. :-)-- Wiggum 17:51, 5. Feb. 2009 (CET)
Ich fand es nur erschreckend, wie konsequent sie meine Erläuterungen du den Lizenzen ignoriert hat. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 18:00, 5. Feb. 2009 (CET)
Na ja, Erläuterungen zu Sachen, die für mich grundsätzlich uninteressant sind, würde ich wahrscheinlich auch ignorieren.-- Wiggum 18:10, 5. Feb. 2009 (CET)
Don-kun, ich halte solche Anfragen für träumerisch. Verlage haben ganz klare Interessen, die ganz klar gegen die freie Lizensierung sprechen. Verlage würden gar nicht auf die Idee kommen, die Rechte zu erteilen, die Du verlangst, unter keinen Umständen, das ist so ungefähr als würdest Du dem Papst eine Mail schreiben und ihn fragen, ob er nicht für die atheist bus campagin spenden wolle. Auch die ganze Art, mit der Du im Mailwechsel versuchst, dem Papst den Atheismus schackhaft zu machen, sind unverantwortlich; Du versprichst Dinge, die Du nicht garantieren kannst und nimmst außerdem noch große Irreführungspotentiale in Kauf, da Du die Denkschemata Deines Gegenübers völlig ignorierst! So schreibst Du: "würden wir dort gerne mit einem/r Verantwortlichen Ihres Verlags über die Möglichkeit der Freigabe von Einzelbildern aus Ihrem Programm unter freien Lizenzen sprechen" Dein Gegenüber dürfte in 99,9999% der Fälle Anfragen nach lizenzfreier Nutzung einiger Bilder bekommen, z.B. für einen Presseartikel. Wie groß ist die Chance, dass er da beim Begriff "freie Lizenzen" erkennt, dass es nicht um lizenzfreie Nutzung oder etwas im wesentlichen gleiches, sondern in etwa das genaue Gegenteil geht? Dann schreibst Du "Jedoch hat sich bei bisherigen Freigaben von Bildern gezeigt, dass die Künstler einer freien Lizenzierung einzelner Bilder meist offen gegenüber stehen [...] Es haben auch einzelne Künstler bereits Bilder unter diesen Lizenzen für Wikipedia bereitgestellt, so Volker Reiche [1] oder Michael Apitz und der ak-Verlag [2]." Hier ziehst Du nicht in Betracht, dass eben dieser ak-Verlag vielleicht die Sache nicht durchblickt hat und die Künstler noch viel anfälliger dafür sind, ihre eigene Interessenlage nicht richtig einzuschätzen was Lizensierung angeht. Viele kennen sich damit nicht wirklich aus, und ob sie unter voller Kenntnis aller Konsequenzen immer noch so offen wären bzw. so handeln würden ist mehr als fragwürdig. "[cc-by und GFDL] haben dabei Vor- und Nachteile. Nach den Grundsätzen des Projekts muss die Lizenz in jedem Fall die Veränderung und die kommerzielle Weiternutzung des Bildes erlauben, kann dabei aber die Nennung der Autoren, die zwingende Weitergabe der Lizenz an Folgewerke und anderes verlangen. [...] Die genannten Lizenzen, sogenannte "Copyleft", sind viral, das heißt sie bleiben für die Bilder und die Folgewerke immer erhalten. Es wird ja nicht verlangt, dass die Bilder in hoher Qualität hochgeladen werden, nur anschaulich für die Zwecke einer Enzyklopädie sollten sie sein. Cover wie das des "Spätlesereiters" würden bereits genügen und nur wenig Anreiz für kommerzielle Weiternutzung bieten. Diese ist zudem durch die Bedingungen, die die Lizenzen an Weiternutzung knüpfen, eingeschränkt." Hier wird es nun wirklich hochproblematisch. Du versuchst quasi dem Papst den Atheismus schmackhaft zu machen mit so etwas wie der aberwitzigen Behauptung, einige seiner Aussagen könnten ja doch auch so interpretiert werden, dass sie für einen Gott sprechen würden. Denn im Endeffekt versuchst Du Ratschläge zu erteilen wie man mit Tricks und Kniffen freie Lizenzen so missbrauchen kann, dass man am Ende doch irgendwie "ein bisschen" und "soweit es die Praxis betrifft" proprietär lizensiert. Dieser Schuss muss nach hinten losgehen, merkst Du das denn nicht! Keine der genannten Einschränkungen verhindert letztendlich die Nutzung, die der Verlag gerade nicht möchte, sie soll im Gegenteil gerade garantiert werden, und zumindest kann ein Kundiger die kleineren Hürden ohne Probleme umschiffen. (z.B. gerade bei Comics genügt ein freies Bild mit Donald Duck, damit andere beliebige eigene Comics mit ihm zeichnen und vermarkten können; niedrige Auflösung lässt sich gerade bei Comics durch abzeichnen komplett korrigieren usw.) Versprechungen wie "nur wenig Anreiz für kommerzielle Weiternutzung bieten" sind daher grob fahrlässig und hochgradig unverantworlich! Auch die Freiheiten der freien Lizenzen Nachteile zu nennen und die Einschränkungen Vorteile ist ziemlich schizophren. Du machst ja gerade so als sei Wikipedia in die freien Lizenzen so irgendwie reingestolpert ohne es zu wollen und dass keine proprietären Inhalte möglich sind sei so etwas wie ein Betriebsunfall und nicht etwa eine bewusste Entscheidung. Außerdem erwähnst du nicht wirklich nachdrücklich, dass es um eine Nutzung durch jedermann, auch völlig unabhängig von der Wikipedia geht, lenkst im Gegenteil immer und immer wieder die Aufmerksamkeit auf die konkrete Nutzung in der Wikipedia, obwohl es in den Lizenzen gar nicht darum geht ("beteilige mich als ehrenamtlicher Autor am Projekt Wikipedia", "Grundprinzipien des Projekts", "ich und andere Wikipedianer" "unter für Wikipedia nutzbaren Lizenzen", "für möglichst viele Artikel zumindest ein anschauliches Bild zu bekommen", wieder "Grundsätzen des Projekts", "unter diesen Lizenzen für Wikipedia bereitgestellt", "nur anschaulich für die Zwecke einer Enzyklopädie", "ließe sich gleich in drei Artikeln verwenden", "bei Wikipedia und deren Schwesterprojekten", "Projektziel"). "Interessanter wäre eine Diskussion darüber, wie man das Internet präparieren könnte, dass Urheberrechte geschützt und nicht missbraucht werden können." Hier wird sehr deutlich, wie unvereinbar freie Lizenzen mit dem Interesse Deines Gegenübers sind: Er fordert ein im Internet fest integriertes DRM-System, das die Freiheiten, die freie Lizenzen beschützen wollen, effektiv verhindern soll. Das ist so ziemlich das extremste Gegenteil einer freien Lizenz. Die Denkweise manifestiert sich hier in der unverkennbaren euphemistischen Wortwahl: So wird davon gesprochen, dass Werke oder Urheberrechte "geschützt" werden sollen. Wo bitte wird etwas geschützt? In Wirklichkeit geht es darum, die Rechte und die Freiheit der Allgemeinheit einzuschränken, Kopierhandlungen zu verbieten und technisch zu verhindern und Zuwiderhandelnde zu bestrafen. Wie käme jemand, der so etwas fordert, auch nur im entferntesten auf die Idee, eine Lizenz zu erteilen, die genau das zu verhindern versucht? Auf die Aussage, dass Veränderung und weiternutzung "das Urheberrechte verletze" antwortetest Du: "bei der Erteilung der freien Lizenzen geht es gerade darum, die weitere Nutzung unter festen Bedingungen zu ermöglichen, ohne dass Urheberrechte verletzt werden." Du hast dabei leider nicht begriffen, was Dein Gegenüber sagen will! Er will die durch das Urheberrecht möglichen Verbote zum größtmöglichen Maß durchsetzen (möchte nichts, was "das Urheberrechte verletz[t]"), und ganz gewiss nicht, was du ja vorschlägst, auf dieses Durchsetzen auch noch freiwillig verzichten; salopp gesagt 'auch noch zu erlauben, dass Urheberrechte verletzt werden'. Die Nutzung der Möglichkeit, auf Exklusivrechte auch zu verzichten statt sie durchzusetzen, ist im Denkschema solcher Leute so unnatürlich und undenkbar wie für den Papst die Nutzung der Möglichkeit, Gott zu leugnen. Daher kann man das obige als Papstaussage übersetzen, dass Gottesleugnung eine Todsünde wäre und Du antwortest dann, "Aber Sie können es ja erlauben, dann ist es doch keine mehr." --rtc 19:42, 5. Feb. 2009 (CET)

Erstmal *uff* zu diesem langen Text. Ansonsten solltest du bedenken, dass es in diesem Projekt, zumindest mir, um die Erstellung einer Enzyklopädie geht und erstmal nicht mehr. Dafür sollen die Bilder tauglich sein, für nichts anderes. Und für den Verlag sind die Freiheiten der Lizenzen natürlich Nachteile, dann vermittle ich sie auch so. Dass die Verlage/Künstler nicht wussten, was sie tun, find ich etwas gewagt. Und wie kommst du dazu, dass man mit einem Bild einer Figur gleich einen Comic mit ihr machen dürfte. Die Lizenz gilt doch erstmal für das Bild und nicht die Figur. Die Freiheit der Bearbeitung und Veränderung des Bildes geht mE nicht so weit, dass man ein völlig anderes mit der gleichen Figur neu zeichnen darf. Im Übrigen wäre das aber nichts neues (Doujinshi). Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 20:20, 5. Feb. 2009 (CET)

"Ansonsten solltest du bedenken, dass es in diesem Projekt, zumindest mir, um die Erstellung einer Enzyklopädie geht und erstmal nicht mehr." Wenn die Wikipedia ein solches Projekt "und nicht mehr" wäre, dann hätten wir auf freie Lizensierung verzichten können, denn sie behindert offenkundig das Ziel der Erstellung einer Enzyklopädie. Es geht bei der Wikipedia aber gerade um mehr, sozusagen ist das Ziel einer Erstellung einer Enzyklopädie zweitrangig. Das kann auch gar nicht anders sein, da es ja bereits Enzyklopädien gibt, und warum sollte man sich die Mühe machen eine weitere zu schreiben? Nun kann man zwar sagen, das besondere an Wikipedia ist, dass sie kostenlos genutzt werden kann und dass jeder mitwirken kann. Das sind wohl die Vorteile, die 99,9% aller Nutzer sehen, und die freie Lizensierung interessiert sie bzw. ist für sie völlig unwichtig, bzw. wird sie eher noch negativ wahrgenommen, da die Wikipedia oft kommerziell ausgebeutet wird oder als Basis zur Erstellung von Webseiten genutzt wird, die Suchmaschinenmanipulation zum Ziel haben u.ä. Dennoch ist die freie Lizensierung aus einer ganzen Reihe von Gründen von zentraler Wichtigkeit. "Und für den Verlag sind die Freiheiten der Lizenzen natürlich Nachteile" Natürlich sind sie das in seinem Denkschema, und das geht so weit, dass er demnach die Lizensierung rationalerweise ablehnen muss. Wenn Du doch weißt, dass die Lizensierung für ihn untragbare Nachteile bringt, warum fragst Du dann überhaupt nach? Das ist doch der Sieg der Gier über die Vernunft, die träumerische Hoffnung, dass wenn man die Nachteile runterspielt vielleicht den Verlag (nicht unbedingt vorsätzlich, aber zumindest fahrlässig) so irreführen kann, dass man doch eine Einwilligung bekommt! "Die Lizenz gilt doch erstmal für das Bild und nicht die Figur." Das Bild enthält die Figur. Freie Lizenzen geben das Bild mit allen Bestandteilen frei. Wenn man das nicht will, muss man das als Bedingung ausschließen und dann wäre die Lizenz nicht mehr frei. Wie es aussieht bist Du Dir noch nicht wirklich bewusst oder verdrängst, wie weit die Freiheit der freien Lizenzen wirklich geht! "Die Freiheit der Bearbeitung und Veränderung des Bildes geht mE nicht so weit, dass man ein völlig anderes mit der gleichen Figur neu zeichnen darf." Ganz klar geht sie so weit. Die Lizenzen sind ja gerade nicht proprietär. Natürlich darf man das bild nicht nur beschneiden oder im Kontrast anpassen, sondern es auch als Grundlage für eine völlig eigene Schöfpung nehmen. Natürlich sind Doujinshi und Fan-Art nichts neues. Aber Fan-Art ist nüchtern betrachtet Urheberrechtsverletzung. Es wird aus verständlichen Gründen von den Rechteinhabern toleriert (zumindest solange kein Geld dabei fließt), aber auf solche Tolerierung können wir hier genausowenig bauen wie auf stillschweigende Beteuerungen (die wir aber nicht garantieren können), von den Freiheiten von freien Lizenzen nur genau so viel gebrauch zu machen, wie es dem Lizenzgeber gutdünkt. Bitte verstehe, dass freie Lizenzen und der Wunsch nach proprietären Einschränkungen sich inhärent widersprechen und daher inhärent unvereinbar sind --rtc 20:56, 5. Feb. 2009 (CET)
Würde dein Verständnis von der Freiheit der Veränderung nicht dazu führen, dass Donald Duck frei ist, weil in dem Artikel ein Bild unter einer entsprechenden Lizenz steht? Immerhin könnte man ja nun auch vom Foto abzeichnen und das Motiv Donald Duck beliebig verändern. Und genau das glaube ich nicht, das wird auch bei Grafiken so sein. Grüße (nicht signierter Beitrag von Don-kun (Diskussion | Beiträge) 8:19, 6. Feb. 2009 (CET))
Warum sollte Donald Duck frei sein? Der Rechteinhaber hat doch gar keine Lizenz erteilt die ihn freigeben könnte. Es handelt sich hier bei der Panoramafreiheit (ebenso wie etwa bei Zitaten) um gesetzliche Ausnahmen im Urheberrecht, die nicht umfassen, dass vom Foto abgezeichnet werden darf und das Motiv beliebig verändert werden darf. Das ist eine Grauzone, weil solche Fotos natürlich nicht wirklich frei sind, aber solange es sich um gesetzliche Ausnahmen handelt (und nur dann!), lassen wir sie ausnahmsweise zu, zumindest wenn derjenige, der von der Ausnahme gebrauch macht (das Foto schießt) eine freie Lizenz gewährt. Um etwas gleichwertiges bei verwendungspflichtiger Nutzung zu erreichen (z.B. Fotografie einer Statue, die nicht unter Panoramafreiheit fällt), müsste der Künstler eine Lizenz erteilen, die in etwa den Nutzungsumpfang der gesetzlichen Ausnahmen gestattet. Die wäre dann aber natürlich nicht frei und daher hier nicht erlaubt. Deine Argumentation läuft also wieder auf nicht-freie Lizenzen hinaus. Also, unterm strich: Wenn wir von Gesetzes wegen eine Lizenz brauchen, dann muss sie frei sein, und wenn wir alleine mit gesetzlichen Ausnahmen arbeiten können, dann lassen wir sie in einigen Fällen zu (Panoramafreiheit) und in anderen nicht (Bildzitat), auch wenn sie nicht den vollen Umfang der freien Lizenzen abdecken. Vielleicht wirkt das auf Dich etwas willkürlich, aber wir müssen eine klare Grenze ziehen und diese Grenzen haben sich bewährt. --rtc 16:34, 6. Feb. 2009 (CET)

Logo von PediaPress

Hallo liebe Leute

Ich habe soeben den Artikel PediaPress (Homepage: www.pediapress.com) erstellt, und würde jetzt gerne des entsprechende Logo einfügen. Leider ist mir auch nach ausführlicher Lektüre nicht klar geworden ob ich es hochladen soll und wo? Unterscheide bei Commons und wikipedia-de haben mich da sehr verwirrt. Soll ich das Logo jetzt selber zeichenen oder nur konvertieren? Unter Wikipedia:Bildrechte#Logos ist mir nicht klar geworden, ob ein "eindeutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ gegeben ist? Bitte um Hilfe, und danke im vorraus. Ein hilfreicher Link würde mir auch schon helfen. --Nilleholger 09:16, 6. Feb. 2009 (CET)

Außer dem Wikiball ;-) hab ich keine Logos mit SH auf ihrer Startseite gesehen, da ist aber soviel Klickerbunti, dass ich nicht genau weiss, was da das Logo ist. (PS: Lohnt glaub ich eh nicht, das wird höchstens im Wikipedia-Namensraum überleben). sугсго 09:23, 6. Feb. 2009 (CET)
'Unter Wikipedia:Bildrechte#Logos ist mir nicht klar geworden, ob ein "eindeutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ gegeben ist?' Du beantwortest die Frage doch in der Frage selbst; "ist mir nicht klar geworden" ≠ "eindeutlich". --rtc 16:37, 6. Feb. 2009 (CET)
Das ist aber ein Tabuthema. --Marcela 16:43, 6. Feb. 2009 (CET)

Logos?

Hallo

Ich möchte einige Logos von Postunternehmen einstellen. Meine Frage ist, ob ich diese um Erlaubnis dafür bitten muss, oder ich die Logos so einstellen kann, unter dem Markenrecht wie es auch bei vielen Logos der Fall ist???--Zebra848 17:37, 6. Feb. 2009 (CET)

Sprechen wir hier spanisch oder was? Haben die Logos keine Schöpfungshöhe, laufen sie also unter dem laufenden Auge durch, kannst du sie einstellen --FrobenChristoph 19:45, 6. Feb. 2009 (CET)

¿Español? ¡Lo podemos hablar aquí! :D --Connum 22:13, 6. Feb. 2009 (CET)

Pflegeschema

Ich würde gerne dieses Schema verwenden, es stammt aus einem Pflegebrief, ich hab es geringfügig überarbeitet… bin aber nicht sicher, ob das wirklich grundsätzlich keine Schöpfungshöhe besitzt. Wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, ehe ich es in einen Artikel einbaue… Danke -- Ivy 21:31, 4. Feb. 2009 (CET)

Ich sehe keine SH. --Marcela 12:39, 5. Feb. 2009 (CET)
Kannst du's nicht als SVG oder wenigstens als PNG hochladen? --Leyo 20:03, 5. Feb. 2009 (CET)
Wenn ich das könnte, würde ich es tun… aber ich kann es leider nicht. Danke für die Auskunft -- Ivy 17:55, 7. Feb. 2009 (CET)

Nutzungrecht widerrufen?

Hallo. Vor fast zwei Jahren hab ich dieses Bild hochgeladen. Der Typ, der hier zu sehen ist, bin ich. Mittlerweile will ich aber nicht mehr mit meinem Beinahe-Klarnamen und meinem Bild in der WP vertreten sein (deswegen hab ich auch diesen Account aufgegeben und arbeite hier nur mehr unter einem Pseudonym mit). Die genauen Gründe tun, denk ich, nichts zur Sache. Jedenfalls: Ich möchte die Erlaubnis zur Verwendung dieses Bildes zurückziehen und bitte um Löschung. Natürlich könnte man argumentieren, dass das ganze Gesicht eh nicht zu sehen ist; aber die Narbe ist so auffällig, dass eigentlich jeder Betrachter sofort merkt, dass ich das bin. Und das will ich nicht mehr. Also bitte löschen, wenn's geht. Das Bild ist lediglich in Narbe (Wundheilung) eingebunden, und da findet sich bestimmt Ersatz. Habt Dank! --Jtanzler 08:59, 7. Feb. 2009 (CET)

Ergänzende Frage: Reicht in diesem Fall ein SLA auf's Bild? --Jtanzler 09:00, 7. Feb. 2009 (CET)
Eine einmal gegebene Lizenz kannst du nicht widerrufen. Hier im Fall liegt es jedoch anders. Da du auf dem Bild erkennbar bist hast du das Recht am eigenen Bild und deswegen lösche ich es auf deinen Wunsch hin. Viele Grüße jodo 12:41, 7. Feb. 2009 (CET)
Vielen Dank! Ich vertschüss' mich jetzt wieder in die ewigen Jagdgründe ... --Jtanzler 14:38, 7. Feb. 2009 (CET)
Man kann gegebene Lizenzen sehr wohl wiederrufen. Allerdings braucht man dazu eine gute Begründung. --Marcela 14:50, 7. Feb. 2009 (CET)

Verein Oberlinhaus

Ausgangsfrage: Gilt der Artikel schon als URV, speziell von hier?

Mittlerweile hat sich die Autorin hier geäußert. Soll das jetzt auf der Disk-seite vermerkt werden oder muss noch WP:TV folgen? --lemidi 15:31, 7. Feb. 2009 (CET)

Ja ist immer der beste und sicherste Weg sich ein OTRS-Ticket zu besorgen, wie es in WP:TV beschrieben ist. Bobo11 18:06, 7. Feb. 2009 (CET)
Hab der Dame mal gemailt. --lemidi 22:05, 7. Feb. 2009 (CET)

Artikel über Edith Mill

Hallo,

ich habe neulich eine Autogrammkarte bei ebay von Edith Mill aus dem Jahre 1952 erworben. Es handelt sich um das gleiche Bild, das auch in der Internet Movie Database zu sehen ist: http://www.imdb.de/name/nm0587582/ Darf man einen Scan der Karte für den von mir erstellten Wikipedia-Artikel verwenden, oder nicht?--Salet 17:52, 7. Feb. 2009 (CET)

NEIN, es sei den du kanst den Fotograf zur Freigabe überreden. Was ist eigentlich an 70 Jahre pma so schwer zu verstehen? Bobo11 18:03, 7. Feb. 2009 (CET)

Buchfunktion

Was meinen die Urheberrechtsexperten:

Ist es unstrittig lizenzkonform, die mittels der Buchfunktion erzeugten PDF-Dateien auf einem eigenen Webserver zum Download anzubieten? Oder geht derjenige, der das macht, ein rechtliches Risiko ein?

Die PDF-Dateien enthalten:

  • Voller Link zur verwendeten Version eines Artikels an dessen Ende
  • Nennung aller Bearbeiter für jeden Artikel
  • Verlinkung der Bilder zu der korrespondierenden Seite auf Commons
  • Abdruck der englischsprachigen GFDL

Das ist ja soweit alles in Ordnung. Unsicher bin ich mir aber, ob die Verlinkung der Bilder ausreichend ist, da in der PDF-Datei selbst keine Angaben über Autor und Lizenz gemacht werden.

Schönen Gruß --Superbass 20:10, 5. Feb. 2009 (CET)

Ohne by-Bilder (Namens- bzw. Lizenznennung) ist das ganze okay - also nur mit PD/PD-ähnlichen Bildern. Ansonsten ist das ein klarer Verstoß gegen die jeweiligen Lizenzen. sугсго 20:27, 5. Feb. 2009 (CET)
Ich habe den Wikipress Fahrräder auch auf meiner Homepage zum Download. Da gibts dann halt ein Bilderverzeichnis mit Nennung der Lizenz und Seitenzahl. --Marcela 20:38, 5. Feb. 2009 (CET)
Ich denke, gerade dir muss man nicht erklären, wie das mit den Bildlizenzen richtig funktioniert... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:40, 5. Feb. 2009 (CET)
Es ist seit Jahrhunderten so, daß Bücher am Ende ein Bildverzeichnis haben und deshalb sucht das dort auch der Leser. Wir nennen den Urheber doch auch nicht unter dem Bild (also im Text). Somit ist eine derartige Verwendung entweder ok oder alle GFDL- und CC- Bilder sind hier falsch verwendet. Ich verwende Fotos aus der WP auch vereinzelt in meiner Homepage und nenne die Autoren im Impressum. Ich habe die Seite schon zweimal selbst bei Weiternutzung/Mängel gemeldet, beide Male wurde sie für korrekt befunden. Wir können von den Nachnutzern nichts verlangen, was wir selbst nicht einhalten. --Marcela 21:10, 5. Feb. 2009 (CET)
Wenn du das so machst, sehe ich damit ja auch kein Problem. Das eigentliche Problem hier liegt darin, dass die Buchsoftware diese Referenzen eben nicht einfügt und nur per Link auf die Bildbeschreibungsseiten führt. Dieser Link wird auch nicht in Textform angegeben, sondern einfach über das Bild gelegt. Wird das Dokument nun so gedruckt, liegt ganz klar eine URV vor. Die Lage ist bestenfalls unsicher, wenn das Dokument online vorgehalten hat. Ich würde empfehlen, zu warten, bis dieses Problem behoben ist, bevor man selber Buch-Dateien hostet. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:44, 5. Feb. 2009 (CET)

Ihr seid herzlich eingeladen, mit den Programmierern der Buchfunktion diesbezüglich zu diskutieren: Hilfe:Buchfunktion/Feedback_zur_Buchfunktion#Lizenzen -- Rosentod 20:53, 5. Feb. 2009 (CET)

So etwas hatte ich befürchtet. Da haben wir nun aber eine sehr unglückliche Situation, wenn ein ansonsten ganz ansprechendes Feature eingeführt wird, das sogar Lizenz und Textautoren richtig aufführt, den unbedarften Nutzer bei der Nennung der Bildautoren aber in die Falle laufen lässt. Am Rande: Das gedruckte Buch enthält einen Anhang, der alle Bildautoren und alle Bildlizenzen aufführt. Schönen Gruß --Superbass 22:33, 5. Feb. 2009 (CET)

Eben - ich habe in der erwähnten Diskussion auch meiner Verwunderung darüber, dass es in den PDFs nicht wie in den gedruckten Büchern gehandhabt wird, wo man mit den Bildern ganz korrekt umgeht, Ausdruck verliehen. Das wäre doch auch in den PDFs möglich. Gestumblindi 01:58, 6. Feb. 2009 (CET)

@Rosentod: Und danke für den Link zur passenden Diskussion. Gruß --Superbass 22:38, 5. Feb. 2009 (CET)

Wer ist denn auf die pfiffige Idee gekommen, dass die Bilder nicht Bestandteil des Artikels sein sollen? Gibt es dazu irgendetwas handfestes? -- Torsten Bätge  22:09, 7. Feb. 2009 (CET)

Die Bilder sind Bestandteil des Artikels, haben aber i.d.R. andere Autoren/Urheberrechtsinhaber, die in der PDF-Buchfuktion im Gegensatz zu den Textautoren nicht aufgelistet werden. Da liegt das Problem. --Superbass 15:28, 8. Feb. 2009 (CET)

Historischer Jagdflieger

Hallo, Ich hab ein Bild, Erich Hartmann; wurde 1944 aufgenommen. Das Bild ist aus einem Buch (1973) kopiert. Ist der beste Jagdflieger des WKII eine Person öffentlichen Rechts? --JLeng 11:20, 7. Feb. 2009 (CET)

Den Begriff Person öffentlichen Rechts gibt es so m.W. nicht. Es gibt die Juristische Person des öffentlichen Rechts, aber die meinst du wahrscheinlich eher nicht. Vielleicht meinst du Person der Zeitgeschichte (wegen des Rechts am eigenen Bild)? Das ist der Herr vermutlich. Worauf willst du hinaus? Ob du das Bild hier hochladen kannst? Das käme auf die näheren Umstände an, nicht nur auf die Frage des Rechts am eigenen Bild, sondern (wegen des Urheberrechts) auch auf den Fotografen und andere Dinge. Deutsche Bilder von 1944 erfüllen in den allermeisten Fällen nicht die nötigen Kriterien, um hier hochgeladen werden zu können. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 12:37, 7. Feb. 2009 (CET)
Nachtrag: Erich Hartmann ist 1993 gestorben, und das Recht am eigenen Bild greift nur bis zum Ablauf von 10 Jahren nach dem Tode des Abgebildeten. In diesem Fall also nicht mehr. -- Rosenzweig δ 13:43, 7. Feb. 2009 (CET)
Danke für die schnelle Antwort.
Ich hatte den Artikel Erich Hartmann (Soldat) verbessert und wollte ein Bild von ihm hochladen. Im Artikel fehlt ein Bild von ihm. Ich dachte mir, die Person ist ja nun von öffentlichem Interesse, (das Recht am eigenen Bild), fand das aber nicht ganz passend. Person der Zeitgeschichte hatte ich nicht gesehen, paßt aber viel besser. Ich bin kein Kriegsfan, halte aber eine sachliche und detaillierte Darstellung gerade solcher Sachen für sehr wichtig. Schade, daß es wahrscheinlich nicht geht. Gruß, JLeng 13:49, 7. Feb. 2009 (CET)

Ich hab hochgeladen. Ein weiser Mann sagte mal: Laßt Gnade vor Recht ergehen ... ;) --JLeng 18:21, 11. Feb. 2009 (CET)

Datei:Wizard of oz movie poster.jpg

Servus, das obige Bild gilt laut Lizenzierung in Deutschland nicht als public domain. Nun frage ich mich, ob man das Bild trotzdem in der deutschen WP verwenden darf. Schließlich liegen auch die Seiten der deutschsprachigen WP auf den Servern der Wikimedia Foundation, die nicht deutschem, sondern amerikanischem Recht untersteht. Gruß -- Frank Murmann Mentorenprogramm 20:21, 7. Feb. 2009 (CET)

Nein; altes Märchen das mit dem Serverstandort. Es kommt genauso darauf an, an wen sich die Inhalte richten und von wo aus sie abgerufen werden, nicht, wo der Server steht. Siehe Forum shopping --rtc 20:58, 7. Feb. 2009 (CET)
Aha. Kannst Du das auch mit irgendwelchen Quellen untermauern? Denn wenn das so wäre, dann hätten die diversen Leute, die schon versucht haben, die WP aufgrund irgendwelcher Äusserungen zu Ihrer Person quasi abschalten zu lassen, bessere Chancen vor Gericht gehabt. Bis jetzt hat aber jeder dieser Versuche nur dazu geführt, daß www.wikipedia.de eine zeit lang nicht mehr auf wikipedia.org verlinken durfte. Gruß -- Frank Murmann Mentorenprogramm 21:09, 7. Feb. 2009 (CET)
Die Personen haben Erfolg vor Gericht gehabt. Nur gestaltet sich die Durchsetzung einer deutschen Gerichtsentscheidung in den USA sehr schwierig! Da geht sehr schnell "Post verloren" und solange es nicht um etwas richtig großes geht, wird da keiner ernst machen. Aber auf dieser Basis können wir hier nicht arbeiten. --rtc 21:46, 7. Feb. 2009 (CET)
Wir haben sogar einen Artikel dazu: Schutzlandprinzip jodo 21:36, 7. Feb. 2009 (CET)
@rtc: Aus deiner Aussage ergibt sich mir ein logisches Problem. Wenn eine amerikanische Website eine deutsche Übersetzung seiner Texte anbietet und gleichzeitig nach US-Recht legal Fair-Use-Bilder verwendet, dann wird die Seite ja nicht illegal nur weil sie auch aus DE erreichbar ist. Einzig die Entscheidung der Community solche Bilder nicht zu verwenden, steht dem im Weg. Also machen wir uns folglich nicht starfbar, aber es ist hier von einigen (die Mehrheit ist es bestimmt nicht) nicht erwünscht. --Niabot議論+/− 21:28, 7. Feb. 2009 (CET)
"Wenn eine amerikanische Website eine deutsche Übersetzung seiner Texte anbietet und gleichzeitig nach US-Recht legal Fair-Use-Bilder verwendet, dann wird die Seite ja nicht illegal nur weil sie auch aus DE erreichbar ist." Natürlich wird sie das (in Deutschland). Dazu muss allerdings gesagt werden, dass die Schranken des deutschen Urheberrechts und Fair use vermutlich nicht so groß sind, wie sie immer gemacht werden, und ich gehe davon aus, dass über 90% der bilder in der EN-Wikipedia, bei denen Fair Use behauptet wird, nicht wirklich darunter fallen. --rtc 21:46, 7. Feb. 2009 (CET)
Das bedeutet also im Umkehrschluss, daß ich mich strafbar mache, wenn ich diesen Link anklicke, da nach Deiner Argumentation der Inhalt gegen deutsches Urheberrecht verstößt. -- Frank Murmann Mentorenprogramm 13:20, 8. Feb. 2009 (CET)
Entsprechend dieser Auffassung wären aber so gut wie die gesamte EN:WP eine URV oder ein anderer Tatbestand, nur weil in irgend einem Land ein Gesetz dagegen existiert? Wenn jetzt Polen die Abbildung von Klobrillen verbieten würde, da es als unanständig angesehen wird, macht sich jeder deutsche Händler der auf seiner Website Klobrillen anbietet starfbar? Das ist pure Unlogik und kein Richter mit > 2g Gehirn würde dem zustimmen. --Niabot議論+/− 15:03, 8. Feb. 2009 (CET)
Vielleicht lest ihr jetzt endlich mal die oben bereits verlinkten Artikel Schutzlandprinzip und Forum shopping.-- Wiggum 15:08, 8. Feb. 2009 (CET)
Vielleicht liest Du Dir das nochmal genau durch. Zitat aus Schutzlandprinzip: Schwierig bleibt die Frage nach dem anwendbaren Recht bei Handlungen im Internet, weil die Ubiquität des Internets die klare territoriale Zuordnung einer Verletzungshandlung zu einem bestimmten Schutzterritorium erschwert. Unterschieden werden unter anderem Ort der Tat, Angebotsstaat und Abrufstaat. Der Artikel Forum shopping ist vollkommen unbelegt. BTW: Kann jemand eine WP-Seite nennen, in der explizit steht, daß Bilder wie das in der Überschrift genannte in der de:WP nicht eingebunden werden dürfen? Denn imho ist der einzige Unterschied, ob es nun in der en:WP oder in der de:WP eingebunden ist der, daß in der de:WP deutschsprachiger Text und in der en:WP englischsprachiger Text drumherum steht (zumindest vom rechtlichen Standpunkt aus). Gruß -- Frank Murmann Mentorenprogramm 15:13, 8. Feb. 2009 (CET)
Ach was. sугсго 15:51, 8. Feb. 2009 (CET)

Man macht sich natürlich nicht strafbar, wenn man einen .en Link anklickt. Lediglich der Anbieter der Inhalte kann nach deutschem Recht belangt werden. Deutlich wird das bei den US-Beutefotos aus dem 2. Weltkrieg. Nach US-Recht sind sie gemeinfrei, nach deutschem Recht geschützt. --Marcela 15:42, 8. Feb. 2009 (CET)

Naja, Anbieter ist etwas irreführend: Regelmäßig haftet der Hochlader, nicht die WMF als Dienstanbieter, da es sowohl nach D- als auch nach US-Recht große Haftungsprivilegien für (urheber-)Rechtsverstöße gibt. sугсго 15:51, 8. Feb. 2009 (CET)
Tja und wenn sie im Internet sind, dann fühlt sich keiner so recht angesprochen, da dann in aller Regel der Standort der Server oder Betreiber auch der Klageort ist. Wie oft wurde beispielsweise YouTube schon irgendwo verklagt (nicht nur wegen dem Urheberrecht, sondern auch wegen Verletzung von Menschenrechten) und immer wieder griff schließlich amerikanisches Recht, demnach YouTube nicht belangt werden konnte. Hier ist der Fall genau der Gleiche, schließlich bietet Youtube tausende englische Videos an, die aufgrund der Copyright Acts (Fair Use) geduldet werden. Bisher kann ich auch als Deutscher problemlos auf die Inhalte zugreifen. Rein rechtlich sehe ich hier keine Probleme, da die Referenzurteile zeigen, dass das Schutzlandprinzip im Internet nicht greift, da sonst auch Slysoft seinen Laden schon lange hätte dich machen müssen, da man sie entsprechend deutschem Recht verklagen könnte, was jedoch nicht funktioniert. --Niabot議論+/− 15:49, 8. Feb. 2009 (CET)
Warum wurde dann heise online dazu verknackt, seinen Link zu AnyDVD zu entfernen? Oder wieso ist schon mehrmals erfolgreich www.wikipedia.de abgeschaltet worden? Dürfte deiner Logik zufolge gar nicht möglich sein. -- Wiggum 16:12, 8. Feb. 2009 (CET)
Welche Logik? sугсго 16:22, 8. Feb. 2009 (CET)
Das hat hier mit der Verlinkung auf illegale Inhalte zu tun, die per deutschem Recht verboten sind. Zudem ist heise online ja auch in DE ansässig, genauso wie wikipedia.de. wikipedia.org haben diese Fälle bisher jedoch noch nie gestört. --Niabot議論+/− 16:54, 8. Feb. 2009 (CET)
Kennt nun jemand eine WP-Seite, auf der explizit steht, daß es verboten ist oder nicht? -- Frank Murmann Mentorenprogramm 16:59, 8. Feb. 2009 (CET)
Das hat hier mit der Verlinkung auf illegale Inhalte zu tun, die per deutschem Recht verboten sind. - Vielleicht solltest Du zuerst die Grundlagen des Internetrechts lernen, bevor Du hier mit Deinem Blödsinn aufschlägst? - ein erster Einstieg Haftung für Hyperlinks.
@ Frank. aus WP:BR: Bilder auf Commons, die in den USA Public Domain sind, müssen nur dann aus den Artikeln entfernt werden, wenn nachweisbar ist, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist bzw. das Bild in Deutschland geschützt. das Plakat ist von 1939, damit ist erwiesen, dass die Regelschutzfrist sicher noch nicht abgelaufen ist. Ach ja: Jack Dawn und Adrian, die die Masken und Kostüme entworfen haben - ich würde diesen hier Werkcharakter zusprechen - sind erst 1959 bzw. 1961 verstorben, dieses Plakat ist als Bearbeitung davon also in DACH noch bis Ende 2041 geschützt. sугсго 17:16, 8. Feb. 2009 (CET)
Danke. Das ist alles was ich wissen wollte. Daher klinke ich mich hier aus der Diskussion aus, da sie aufgrund der unterschiedlichen (aber berechtigten) Meinungen sowieso nichts bringt. Gruß -- Frank Murmann Mentorenprogramm 17:24, 8. Feb. 2009 (CET)

FYI: Website zum Alten Südfriedhof zu München wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Wikipedia offline.

Postkarte von 1904, angeblich URV

http://www.myounich.de ist wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Wikipedia offline. Es handelt sich scheinbar um in der Wikipedia/Commons gespeicherte Werke wie: Datei:Anna Dandler.jpg, die den Inhaber der Site zu diesem Vorhaltungen veranlasst haben. Ein Impressum ist leider nicht auffindbar. ST 22:55, 7. Feb. 2009 (CET)

Hm, seltsame Ansichten. URV von 1904 ... hmm ... kennt er den Urheber, und dieser ist erst spät verstorben? Und er ist Erbe? Er könnte sich ja mal auf der WP melden. --Nyks ►Kontakt 23:26, 7. Feb. 2009 (CET)
Impressum gibs nicht, aber zumindest der Inhaber der domain ist in München zu finden... --Taxman¿Disk? 01:05, 8. Feb. 2009 (CET)
Ja und dank Google-Cache kann man auch leicht rausfinden, dass man da ggf. an der richtigen Adresse wäre.-- Wiggum 01:10, 8. Feb. 2009 (CET)
Ich vermute, da bläst sich jemandem gewaltig auf, der Angst vor der Konkurrenz WP hat und um die Einzigartigkeit seiner Website fürchtet. Die Reaktion scheint mir auch eher die einer beleidigten Leberwurst zu sein. ST 01:12, 8. Feb. 2009 (CET)
Klar, aber wir könnten ja doch eine nette Mail an die infoadresse schreiben und ihn bitten, das genauer auszuführen. Immerhin könnten ja n paar echte Fälle drunter sein und dann lieber 4 Bilder weniger, als dass es in einer Woche wieder Arbeit für den Verein gibt. --Taxman¿Disk? 01:14, 8. Feb. 2009 (CET)
Ne, die copyfrauden einfach - wenn es noch Urheberrechte gibt, sind die nicht die Inhaber; sonst würden sie ja Butter-bei-die-Fische geben. sугсго 14:54, 8. Feb. 2009 (CET)
siehe dazu bitte auch WP:VM. --JD {æ} 14:57, 8. Feb. 2009 (CET)
Reiner999 (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) ST 16:37, 8. Feb. 2009 (CET)

Urheberrechtsschutz für Meldebescheinigung Adolf Hitlers ?

Datei:Adolf Hitler An- und Abmeldung Braunschweig 1932-33.jpg
An- bzw. Abmeldebescheinigung Hilters von 1932 und 1933.

In einer Sonderausgabe der Braunschweiger Zeitung (BZ) (aus dem Jahre 2007) befindet sich das Foto/der Scan einer Seite aus der „Braunschweiger Landeszeitung“ (wahrscheinlich aus dem Jahre 1933, auf jeden Fall aus der NS-Zeit). Die Seite aus der Landeszeitung zeigt die original Anmelde- wie auch Abmeldebescheinigung Hitlers aus den Jahren 1932/1933 in Braunschweig.

Fragen:

  1. Ist diese Abbildung urheberrechtlich geschützt (keine Schöpfungshöhe, die BZ ihrerseits gibt keine Quelle an)?
  2. Kann ich sie im Artikel Einbürgerung Adolf Hitlers verwenden?
  3. Was muss ich als Quelle angeben: Braunschweiger Zeitung oder Braunschweiger Landeszeitung – oder beides?

Danke im Voraus! Brunswyk 11:33, 8. Feb. 2009 (CET)

  1. Kann man nur sagen, wenn man es gesehen hat. Ich nehme mal an, dass das bloss ein Formular wie z.B. eine Steuererklärung ist, wahrscheinlich ist das vollkommen unproblematisch. Lad es einfach mal hoch.
  2. Ist das eine Urheberrechtsfrage?
  3. Soviel wie möglich dokumentieren
-- Wiggum 11:38, 8. Feb. 2009 (CET)
Kann aufgrund fehlender Schöpfungshöhe bleiben. jodo 12:26, 8. Feb. 2009 (CET)
jo do host recht --FrobenChristoph 22:36, 8. Feb. 2009 (CET)

Titelblatt & Stempel

Cordt von Brandis (1888–1972), Offizier und Freikorpsführer. Titelblatt eines Buches (1934) von ihm [2]. Flohmarktkauf (1€), wegen dem Stempel "Alfred Rosenberg-Bücherspende für die deutsche Wehrmacht". Hat keine Schöpfungshöhe nehme ich an? -- Cherubino 13:44, 8. Feb. 2009 (CET)

Ich sehe da zumindest keine. sугсго 14:51, 8. Feb. 2009 (CET)

Ist das ätzend. Wer SH sieht, muss sie bei einem Werk der angewandten Kunst wie einem Buchumschlag BEGRÜNDEN und nicht andersrum. Ich frag mich wirklich, ob so Leute denken, dass es uns Spaß macht tausendmal die selbe Frage zu beantworten --FrobenChristoph 22:39, 8. Feb. 2009 (CET)

Das hätt´s jetzt aber nicht unbedingt gebraucht (steckt in dir vielleicht ein kleiner Histo?)... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:07, 8. Feb. 2009 (CET)
nur ein kleiner? Schau mal auf meine Benutzerseite --FrobenChristoph 13:33, 9. Feb. 2009 (CET)
war sicher jetzt das 1001 mal, File:Stempel Rosenberg Bücherspende.jpg -- Cherubino 23:10, 8. Feb. 2009 (CET)
Ich nehme mal, da willst wissen, ob das SH hat, oder (trotz allem wäre wenigstens ein Fragesatz nicht schlecht)? Nein, es hat keine. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:13, 8. Feb. 2009 (CET)
das tausendunderste mal ist immer magisch. danke :) -- Cherubino 23:19, 8. Feb. 2009 (CET)

Schlachten des Deutschen Krieges

Hallo zusammen, ich weiß nich genau, ob ich hier richtig bin, aber ich habe ein Problem bei mehreren Artikel über die Schlachten des Deutschen Krieges entdeckt, konkret geht es um die Schlachten von Podol, Trautenau und Skalitz. Teile dieser Artikel (namentlich die "Verlauf"-Abschnitte) finden sich 1:1 oder mit leichten Veränderungen in Textdatenbanken des etwas älteren Spiels Age of Rifles (dt. Titel "Das Gewehr"). (Beispiel: Der "Age of Rifles"-Artikel über Skalitz beginnt mit: "Nach dem preußischen Sieg bei Nachod inspizierte der österreichische Befehlshaber Feldmarschall Ludwig von Benedek das VI. Korps unter Ramming und ordnete seinen Rückzug an. Die österreichischen Truppen sollten vom VIII. Korps unter Erzherzog Leopold gedeckt werden. Nach dem sicheren Rückzug des VI. Korps sollte sich auch das VIII. Korps zurückfallen lassen. Als die Österreicher jedoch das Gebiet verließen, begann das V. Preußische Korps unter Steinmetz mit dem Vormarsch. Von Nachod kommend rückte die Armee nach Nordwesten vor und versuchte, eine Verbindung zur restlichen Zweiten Armee der Preußen herzustellen, die südlich von Trautenau und dem Eypel Paß vorrückte.")

Es ist aber in den Wikipedia-Artikeln meistens eine Quelle angegeben, sodass ich mir nicht sicher bin, ob der Bearbeiter vom Spiel oder das Spiel vom Buch abgeschrieben hat. Vielleicht gibt es jemanden, der sich besser auskennt (das Buch hat?) und das einmal überprüfen kann? (Bearbeiter anzuschreiben ist wohl wenig sinnvoll, die entsprechenden Erweiterungen sind schon relativ alt und stammen von einer IP). Falls ich mich hier an die falsche Seite gewandt habe, bitte ich um Entschuldigung und einen kleinen Hinweise, wo meine Bedenken besser aufgehoben sind. Viele Grüße, --SEM 13:48, 9. Feb. 2009 (CET)

Bild und Text aus Wikipedia für meine eigene Website

Hallo,

seit 3 Stunden lese ich jetzt schon die Wiki Urheberrechtsregeln und Lizenzfragen und weiß immer noch nicht, wie ich einen aus Wikipedia übernommenen und bearbeiteten Text und ein aus Wikipedia kopiertes Bild so kennzeichnen muss, dass ich sie - ohne rechtliche Probleme befürchten zu müssen - auf meiner eigenen Website veröffentlichen darf. Ein Beispiel findet Ihr hier: http://www.trittauer-stiftung.de/trittauer-strassen/bunsenstrasse.html Ganz unten auf der Seite steht: (Text und Bild aus Wikipedia zusammengestellt.) Das Wort "Wikipedia" ist verlinkt auf http://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Wilhelm_Bunsen, d.h. auf den Originaltext in Wikipedia, den ich nur etwas zusammengestrichen habe. Das Bild stammt direkt aus dieser Seite. Das Strassenprojekt steht derzeit nur testweise im Netz, es ist noch nicht offiziell veröffentlicht. Bin ich mit den obigen Angaben jetzt auf der sicheren Seite? Falls nicht - wie müssen meine Angaben lauten, damit ich nicht juristisch belangt werden kann?

Ich hoffe, jemand kann mir helfen.

mfg Bruno Scharnberg (nicht signierter Beitrag von 84.140.217.176 (Diskussion | Beiträge) 0:16, 10. Feb. 2009 (CET))

Hallo Bruno, schau mal bei Wikipedia:LB#Praktische Anwendung in Online-Medien. "Falls nicht - wie müssen meine Angaben lauten, damit ich nicht juristisch belangt werden kann?" Die Lizenz der Wikipedia wurde für Softwaredokumentation entworfen und lässt sich praktisch nur einhalten, wenn es um ein gedrucktes Buch mit relativ wenigen Autoren geht. Für Wikis wie die Wikipedia machen die Regeln der Lizenz größtenteils keinen Sinn, so dass es unmöglich ist, auf der sicheren Seite zu stehen. Versuche, die Lizenz nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten, dann wirst Du wohl am sichersten fahren. Die Free Software Foundation, die Wikimedia Foundation und Creative Commons haben aber eine neue Version der Lizenz erstellt, die diese Probleme lösen soll. Es wird allerdings noch eine Weile dauern, bis diese Maßnahmen hier wirksam sind. --rtc 00:28, 10. Feb. 2009 (CET)
Insbesondere für Bilder die als CC-BY-SA oder mehrfach (CC-BY-SA + X) lizenziert sind bestehen im allgemeinen Fall keine Probleme, da hier eine Erwähnung des Urhebers ausreicht und man nicht so schnell in einer solche Fußangel treten kann. --Niabot議論+/− 01:23, 10. Feb. 2009 (CET)
Vorsicht, auch Creative Commons (CC_BY_SA) verlangt eine Kopie des Lizenzvertrags auf der eigenen Seite, mindestens einen Link auf den Lizenztext (z.B. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode, dort 4.a) --Martina Nolte Disk. 03:38, 10. Feb. 2009 (CET)

Hinzu kommt bei allen hier verwendeten Lizenzen, dass die neuen Inhalte, die daraus entstehen, wieder unter die gleiche freie Lizenz gestellt werden müssen. Der verwendete Wikipedia-Artikel darf nicht mit anderen Inhalten, die unter anderen Lizenzbedingungen stehen, kombiniert werden, bzw. damit das möglich ist, müssen auch diese Inhalte unter die entsprechende GFDL gestellt werden. Die Artikel stehen alle in einem direkten Zusammenhang, das ist keine beliebige Zusammenstellung voneinander unabhängigen Texten. Die gesamte Webseite, d.h. genauer alle Straßenartikel stellen meines Erachtens den neuen Inhalt dar, der komplett unter die GFDL gestellt werden muss. -- Torsten Bätge  08:32, 10. Feb. 2009 (CET)

Ähhh nein:

„1.8 7. AGGREGATION WITH INDEPENDENT WORKS - A compilation of the Document or its derivatives with other separate and independent documents or works, in or on a volume of a storage or distribution medium, is called an "aggregate" if the copyright resulting from the compilation is not used to limit the legal rights of the compilation's users beyond what the individual works permit. When the Document is included in an aggregate, this License does not apply to the other works in the aggregate which are not themselves derivative works of the Document.“

{Nachsignatur sугсго 08:51, 10. Feb. 2009 (CET)}
Die für eine Aggregation notwendige Unabhängigkeit ist in diesem Fall nicht gegeben, weil es einen engen Zusammenhang zwischen den Straßenartikeln gibt. -- Torsten Bätge  09:06, 10. Feb. 2009 (CET)
Das genügt nicht, damit das Copyleft greift. Dafür muss schon ein so starker Zusammenhang existieren, dass wenn man einen Teil wegnimmt der Rest in seinem Wesensumfang beeinträchtigt wird. Hier sind es völlig getrennte Artikel, die für sich unabhängig sind; daher gibt es keine Probleme. --rtc 12:27, 10. Feb. 2009 (CET)

Landungsbrücken.wmt.jpg

Guten Tag,

verstehe ich das richtig, dass ich oben genannte Datei (Foto) in einem Infoflyer über den Leine-Heide-Radweg, der gerade von uns erstellt wird, verwenden darf ? Und was genau muss ich dazu als Quelle angeben ?

Tourismus Region Hannover Ursula Rademacher Prinzenstr. 12 30159 Hannover

info@leine-heide-radweg.de(nicht signierter Beitrag von 89.182.7.17 (Diskussion | Beiträge) 9:56, 10. Feb. 2009 (CET)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:47, 10. Feb. 2009 (CET)

Hallo, theoretisch können Sie das Bild verwenden, aber effektiv dürfte das in einem Flyer nicht möglich sein. Die Lizenz verlangt den Abdruck des gesamten Lizenztexts, was ca. 2-3 DIN A4-Seiten sind. Sollten Sie das Bild verwenden wollen, wäre es am besten, den Urheber zu kontaktieren, entweder auf seiner Diskussionsseite oder per E-Mail. Sollten Sie keinen Wikipedia-Benutzernamen haben, findet sich seine Mailadresse auch unter Kontakt auf seiner Homepage. Beste Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:47, 10. Feb. 2009 (CET)

Liechtensteinischer Landtag

Hallo, ich bitte um fachkundiges Feedback in dieser Disk: Wikipedia_Diskussion:WikiProjekt_Politiker#URV_im_Artikel_Liechtensteinischer_Landtag.Karsten11 10:08, 10. Feb. 2009 (CET)

http://www.medizinwelten.de - Bitte um Beurteilung

Eine Plattform, auf der Bilder aus den Medizin-Bereich von Nutzern bereitgestellt werden können (Anmeldung erforderlich, nur für Fachpersonal). Die Inhalte können angeblich frei genutzt werden, die Lizenzformulierung erscheint mir allerdings etwas dubios (http://www.medizinwelten.de/nutzungsbedingungen):

Das Nutzungsrecht umfasst die Vervielfältigung und Verbreitung des auf medizinwelten.de verfügbaren Materials sowie das Recht auf Bearbeitung und Umgestaltung. und Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt unentgeltlich. Der Verwender ist berechtigt, die Bilder von medizinwelten.de für kommerzielle und nicht kommerzielle Vervielfältigungen zu nutzen. Der Verwender ist verpflichtet, bei Verwendung von Material von medizinwelten.de für jeden Beitrag medizinwelten.de in Verbindung mit dem Autorennamen als Quelle anzugeben.

allerdings auch: Ausgeschlossen ist eine Nutzung in Datenbanken, Katalogen und die Bereitstellung von Material zum Download oder zum Verkauf.

Widerspricht sich, oder? Ich vermute, im Zweifelsfall Bilder lieber nicht nutzen. Grüße, --Andante ¿! WP:RM 16:48, 10. Feb. 2009 (CET)

So ist es, das sind leider für freie Medien inakzeptable Einschränkungen. Die Bilder von dort können wir hier also nicht hosten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:28, 10. Feb. 2009 (CET)

Hat dieses aus trivialen Elementen zusammengesetzte Wappen Schöpfunghöhe, und wenn ja, warum?

en:File:Pucsp-coat-of-arms.png--Captcha-Nick 23:10, 10. Feb. 2009 (CET)

Siehe auch Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Bilder_aus_anderen_Wikis_einbinden. Ich bleibe bei meiner Aussage: Ich sehe Schöpfungshöhe aufgrund der detailreichen Darstellung der Elemente des Wappens. jodo 00:11, 11. Feb. 2009 (CET)
Was wäre wenn ich das Wappen aus einer Papstwappenvorlage, einem Seidenband, einem Schwert und fünf Lilien zusammensetzen würde. Angenommen meine Version würde sich von einem zufällig gewählten Wappen der Uni in etwa soviel unterscheiden wie verschieden Versionen, die die uni auf ihrer Webseite verwendet, untereinander. Wäre das Lexikalisch ok und vom Urheberrecht unbedenklich? --Captcha-Nick 00:45, 11. Feb. 2009 (CET)

"Ich sehe Schöpfungshöhe aufgrund der detailreichen Darstellung der Elemente des Wappens." Das genügt aber nicht. Es ist nach wie vor eine handwerkliche Darstellung. Bei Design gelten andere Maßstäbe als sonst! Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig betont. Hier nochmal zur Erinnerung, scheint wohl keiner zu lesen? --rtc 01:49, 11. Feb. 2009 (CET)

Laufendes Auge von Franz Zauleck: Dem Logo selbst als „Kleine Münze“ der Gebrauchskunst keinen Urheberrechtsschutz zuzugestehen ist laut BVerfG verfassungsgemäß, weil die Eintragung als Geschmacksmuster möglich ist.

Ausgehend von der Definition des urheberrechtlichen Werkes als persönlicher geistiger Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG) verlangt der Bundesgerichtshof für das Vorliegen der Werkeigenschaft in ständiger Rechtsprechung ein gewisses Maß an Gestaltungshöhe (vgl. die Darstellungen von Loewenheim in: Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl. 1999, § 2 Rn. 32 ff.; Dreyer in: Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 2004, § 2 Rn. 53 ff., der von „Schöpfungshöhe“ spricht). Für fast alle Werkarten setzt er dabei eine relativ niedrige Grenze an, so dass in der Regel schon Werke mit geringer Gestaltungshöhe (die so genannte Kleine Münze) urheberrechtlichen Schutz genießen. Das gilt unter anderem auch für Werke der bildenden Kunst (vgl. BGH, GRUR 1995, S. 581 <582> – „Silberdistel“).

Anderes gilt nach der Judikatur des Bundesgerichtshofs hingegen im Bereich der angewandten Kunst, also bei Gebrauchsgegenständen mit künstlerischer Formgebung (so Nordemann/Vinck in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl. 1998, § 2 Rn. 21; Loewenheim, aaO Rn. 156) und damit bei Werken, die nicht nur zur Betrachtung bestimmt sind, sondern zugleich einem Gebrauchszweck dienen (vgl. BGH, aaO; so auch Nordemann/Vinck, aaO Rn. 52; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. Aufl. 2001 Rn. 202; Loewenheim, aaO Rn. 156). Hier stellt die Rechtsprechung höhere Anforderungen an die Gestaltungshöhe und verlangt für die Werkqualität und damit für den Urheberrechtsschutz ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung (vgl. BGH, aaO, sowie BGHZ 138, 143 <147> – „Les-Paul-Gitarren“).

Begründet wird das mit der Möglichkeit des hier gegebenen Geschmacksmusterschutzes nach dem Geschmacksmustergesetz. Zwischen Urheber- und Geschmacksmusterrecht sieht der Bundesgerichtshof keinen Wesens-, sondern nur einen graduellen Unterschied (vgl. BGH, GRUR 1995, S. 581 <582> – „Silberdistel“; so auch Loewenheim, aaO Rn. 157; Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. 1997, Allgemeines Rn. 19; Nirk/Kurtze, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. 1997, Einführung Rn. 44 ff.). Da sich aber bereits eine geschmacksmusterfähige Gestaltung von der nicht geschützten Durchschnittsgestaltung, dem rein Handwerksmäßigen und Alltäglichen, abheben müsse, sei für die Urheberrechtsschutzfähigkeit ein noch weiterer Abstand zu fordern. Der Urheberrechtsschutz setze danach einen höheren schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad voraus als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden dürfe (vgl. BGH, aaO).

Die Literatur stützt diese Auffassung mit der Überlegung, dass der an sich einheitliche Werkbegriff des § 2 UrhG bei der angewandten Kunst durch den Geschmacksmusterschutz nach Maßgabe des Geschmacksmustergesetzes als lex specialis durchbrochen werde (Nordemann/Vinck, aaO Rn. 21, 52) und die formellen Anforderungen des Geschmacksmustergesetzes – Anmeldung zur Eintragung und Zahlung der Anmeldegebühren – unterlaufen werden könnten, wenn Urheberrechtsschutz auch für die „Kleine Münze“ gewährt würde (vgl. Dreyer, aaO Rn. 59). Im Übrigen gehe es bei Werken der angewandten Kunst darum, zu verhindern, dass nahe liegende Gestaltungselemente monopolisiert würden (vgl. Schack, aaO Rn. 207).

Wikipedia:Wappen klingt anders. Nachzeichen erlaubt, hat aber Schöpfungshöhe, sonst wären unsere ganzen Papstwappen mit CC-by-sa und GFDL copyfraud.--Captcha-Nick 01:51, 11. Feb. 2009 (CET)
Sind sie auch. Wikipedia:Wappen setzt sich überhaupt nicht mit dieser Frage auseinander und sagt z.B. "Bei aktuellen, von Designern entworfenen Wappendarstellungen, die wie Logos gestaltet sind, ist davon auszugehen, dass die Schöpfer einen Urheberrechtsschutz beanspruchen und die Rechte bei der Gebietskörperschaft liegen, die sich wahrscheinlich ein ausschließliches Nutzungsrecht vertraglich gesichert hat." ohne auch nur mit einem Wort auf das Urteil des BVerfG einzugehen. --rtc 02:41, 11. Feb. 2009 (CET)

Wer Schöpfungshöhe bei Werken der angewandten Kunst sieht, hat das ausführlich zu begründen. Ich kann in "detailreiche Darstellung des Wappens" keinerlei hinreichende Begründung erkennen, die das deutliche Überragen schlüssig belegt. Solche Amtswappen folgen jahrhundertealten Darstellungskonventionen, es besteht also überhaupt kein Spielraum für schöpferische Gestaltung --Historiograf 23:07, 11. Feb. 2009 (CET)

ACK - wer SH sieht, muß sie begründen - ich sehe keine. --Marcela 23:42, 11. Feb. 2009 (CET)

FYI: Musterprozess und Urteil zur Kopie aus Zitatedatenbank

s. Wikipedia:Fragen_von_Neulingen#Copyright_Datenbanken_-_Musterproze.C3.9F_-_Erstentscheidung. Vielleicht möchte sich der eine oder andere mal in das Urteil einlesen, ist ja auch für WP (und erst recht WQ) von Interesse... --Taxman¿Disk? 10:41, 11. Feb. 2009 (CET)

Kompatibilität

Hi! Gibt es irgendwo eine Aufstellung, welche Bildlizenzen zueinander kompatibel sind. Würde gerne verschiedene Bilder zu einem neuen verarbeiten, aber mit welchen Lizenzen geht das genau? --[Fɑːbiːjɑːn] 19:27, 11. Feb. 2009 (CET)

GFDL (und ähnliche) sind nicht mit CC kompatibel, alle anderen Kombinationen gehen. --Marcela 20:41, 11. Feb. 2009 (CET)
Ach was..... (Auf den Commons gibt es etwa 20 Lizenzen, die mit mindestens einer GFDL- oder CC-by-Sa-Fassung nicht mischbar sind) CeCILL hat einige Schwierigkeiten mit CC-by-Sa, GFDL 1.2-only mit GFDL pur und GFDL 1.3 nicht; die Mozilla-Lizenz ist zu beiden nicht richtig passend, GPL und LGPL haben da auch einige Schwierigkeiten (bei den letzten dreien liegt das aber an der vollkommenen Ungeeignetheit für andere Dinge als Code, aber mit spätestens mit svg überlappen Medien und Code ja miteinander.) sугсго 21:01, 11. Feb. 2009 (CET)
Wir sind hier auf .de und nicht auf Commons. Dort gibt es die abenteuerlichsten Lizenzen, dazu äußere ich mich hier nicht. --Marcela 23:40, 11. Feb. 2009 (CET)

Urheberrecht, 70+

Hallo,

zum Urheberrecht habe ich eine Frage. Gibt es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch Einschränkungen bezüglich der Verwendung des Werks? Ist beispielsweise

  • Kürzung
  • Verballhornung
  • Verfremdung
  • Anpassung an die Rechtschreibreform
  • Übersetzung
  • ...

erlaubt? Das wird in Urheberrecht nicht so richtig klar. Auch nicht in Gemeinfreiheit oder wikisource. -- LoKiLeCh 20:30, 11. Feb. 2009 (CET)

Mit gemeinfreien Werken kannst du eigentlich machen was du möchtest, zumindest aus Sicht des Urheberrechts. Es können aber andere Rechte betroffen sein. Kommt also auf den konkreten Fall an. --Marcela 20:39, 11. Feb. 2009 (CET)
Du meinst, man mit dem veränderten Werk niemand beleidigen, erschlagen, ...? -- LoKiLeCh 21:31, 11. Feb. 2009 (CET)

Es gibt nach deutschem Recht keine solchen Einschränkungen. Markenrechtlich kann z.B. ein Buchcover geschützt sein oder neu geschützt werden, da ein markenrechtlicher Schutz unbefristet ist. Die obigen Verwertungsformen sind bei gemeinfreien Werken nach deutschem Recht (andere Staaten kennen ein überdauerndes droit moral) OK --Historiograf 23:10, 11. Feb. 2009 (CET)

Wobei ich eine Anpassung an die Rechtschreibreform (welche? 1904, 1996?) schon bedenklich finde, das wäre zumindest aus Wikipedia-Sicht Quellenfälschung. --Marcela 23:35, 11. Feb. 2009 (CET)
Man kann sicherlich von Einschränkungen kultureller Art sprechen. Wenn Du das Werk verballhornst, wirst Du vielleicht als großer Satiriker bekannt. Wenn Du das Werk schlecht / falsch übersetzt, ist Dein Ruf als Übersetzer dahin. Wenn Du ein wenig bekanntes Goethe-Gedicht als Dein eigenes ausgibst, wird nur schwer ein Verleger auch Jahre später Deine wirklich selbst geschriebenen Gedichte veröffentlichen wollen. BerlinerSchule 02:01, 12. Feb. 2009 (CET)

Entscheidet ein bestimmter Admin, welche Richtlinie gilt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923#Erinnerung --Historiograf 23:17, 11. Feb. 2009 (CET)

Genehmigung des Urhebers bzw. Rechteinhabers fehlt

Hallo zusammen! Ich habe in den letzten Tagen einen Eintrag über die Firma Roto Frank verfasst und die Bilder allesamt mit einer Lizenz versehen...nun steht bei jedem Bild (sieh Überschrift) "Genehmigung des Urhebers bzw. Rechteinhabers fehlt". Da alle Bilder von der Firma selbst erstlellt wurden möchte ich kurz Fragen, ob es dann genügt, eine Bestätigung für die Bilder an permissions-commons-de@wikimedia.org zu schicken?

mfg(nicht signierter Beitrag von Roto (Diskussion | Beiträge) 10:18, 12. Feb. 2009 (CET))

Das von dir beschriebene Verfahren sollte zum Erfolg führen, nur das nicht du sondern am besten die Firma die Mail schicken sollte, nachdem sie sich mit dem Fotografen abgesprochen haben, weil ich hab noch nie eine Firma Bilder erstellen sehen, und es kommt auf den Vertag zwischen Fotograf und Unternehmen an, ob sie die Bilder in dieser Weise freigeben dürfen.--Nick 10:28, 12. Feb. 2009 (CET)


Danke für die schnelle Antwort. Dann werd ich das so machen und diese Bestätigung schnellstmöglich abschicken! mfg(nicht signierter Beitrag von Roto (Diskussion | Beiträge) 10:36, 12. Feb. 2009 (CET))

Foto von Büchern

Hallo, ich habe Fotos von Büchern gemacht ([3], [4], [5]) und wollte die in einem Wikipedia-Artikel verwenden, wurde dann aber darauf hin gewiesen dass das eine Urheberrechtsverletzung ist. Meine Recherche zu dem Thema ist nicht sehr weit gekommen, ich glaube aber mittlerweile dass das tatsächlich nicht erlaubt ist. Andererseits habe ich noch den Begriff "Fair Use" im Hinterkopf. Kann mir jemand da genaueres sagen ? Muss ich die Bilder löschen oder können sie verwendet werden ? -- DarkDust 11:12, 12. Feb. 2009 (CET)

Fair Use gibt es im deutsch Urheberrecht nicht. Die Bilder müssen leider gelöscht werden. Du könntest die Bilder sehr klein engescant auf der en-Wikipedia hochladen, als fair use, du musst dann aber auch eine Fair Use Rationale dazu schreiben. (so wie hier) --Nick 11:18, 12. Feb. 2009 (CET)
Auf den Commons sind Fair-Use-Dateien auch unerwünscht, daher habe ich diese dort zur Löschung vorgeschlagen. sугсго 11:54, 12. Feb. 2009 (CET)
Alles klar, danke für die Infos. -- DarkDust 12:50, 12. Feb. 2009 (CET)

Logo-upload

Geht eine solche Form des Umgangs mit Bildern in Ordnung oder ist sie URV? Anka Wau! 14:05, 12. Feb. 2009 (CET)

Klarer Fall für Logo-SH. Sollte so ok sein.--Nick 15:04, 12. Feb. 2009 (CET)
Doch nochmal die Frage genauer: wir dürfen Logos also nicht nur nachzeichnen (svg) sondern original so verwenden, wie sie auf den Websites der Inhaber verwendet werden (auch wenn diese ausdrücklich auf dem Recht an ihren Bildern bestehen - Impressum)? Anka Wau! 16:23, 12. Feb. 2009 (CET)
Es ist total egal, ob du nachzeichnest oder das Orginallogo verwendest. Wenn es keine Schöpfungshöhe hat, dann kannst du es hier hochladen. jodo 16:46, 12. Feb. 2009 (CET)
Keine Schöpfungshöhe bedeutet: Du kannst damit machen was du willst. Allerdings solltest du die Logos nicht verunstalten, da sonst die Rechte (Beleidigung, Verhöhnung...) an der Marke verletzt werden könnten. Ansonsten steht einer Erstellung als SVG nichts im weg. --Niabot議論+/− 16:48, 12. Feb. 2009 (CET)
Quatsch. Keine Schöpfungshöhe bedeutet nicht, dass man damit machen darf, was man will, sondern lediglich, dass kein Urheberrecht besteht. Die ersten drei Jahre nach Erstellung unterliegt das Logos jedoch automatisch in der EU dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster, ohne dass man es anmelden muss (wenn man es anmeldet noch länger), und das verursacht sehr ähnliche Einschränkungen wie das Urheberrecht. Das Markenrecht verbietet zudem fast jegliche irgendwie interessante Nutzung der Logos (auf ein T-Shirt drucken z.B.), und die Nutzung im enzyklopädischen Kontext ist eine der ganz wenigen Ausnahmen. Deshalb sollte auch jegleicher Hinweis auf mangelnde Schöpfungshöhe auf Logoseiten unterbleiben, weil er leide genau so falsch verstanden wird wie Du es hier falsch verstanden hast. Beleidigung und Verhöhung von Logos sind im Gegensatz dazu keine Dinge, die vom Markenrecht oder sonst einem Gesetz verboten werden. --rtc 20:18, 12. Feb. 2009 (CET)

Verwenden von historischen Werbeanzeigen als Bildmaterial in Artikeln

Hallo,

Ich möchte für verschiedene Artikel (aktuell für Alfred Gauthier Calmbach) Scans von zeitgenössischen Werbeanzeigen aus Zeitschriften aus den 50'er Jahren verwenden. Die Werbewirksamkeit wäre meiner Meinung nach für ein mehr als 50 Jahre altes Produkt ja nicht mehr gegeben. Andere Firmen (z.B. Agfa) für die ich auch so etwas verwenden wollen würde, sind heute auch zudem schon nicht mehr existent. Gibt es hier lizensrechtliche Bedenken? Welche Lizenz kann man anbringen?

Tom Knox 21:35, 12. Feb. 2009 (CET)

Der Urheber einer Anzeige aus den 50er Jahren kann noch nicht seit mehr als 70 Jahren tot sein; solche Anzeigen sind daher, sofern sie Schöpfungshöhe erreichen, urheberrechtlich geschützt und können hier nicht verwendet werden. Gestumblindi 22:17, 12. Feb. 2009 (CET)

Bilder von Kurt Tauber (Kameramuseum.de)

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Ralf_Roletschek#.5B1.5D - ich habe da jetzt echt ein Problem. Ich habe ihm versprochen, die Bilder unter GFDL 1.2 und mit (von ihm ausdrücklich gewünschter) französischer Lizenzerklärung zu veröffentlichen. Zeugen dazu sind in Nürnberg anwesend gewesen. Er hat ausdrücklich erklärt, daß er nicht möchte, daß seine Bilder auf Commons landen, weil er kein englisch kann und sie dort nicht verfolgen kann. Die ca. 600 Bilder von ihm habe ich unter einem Account hochgeladen, der seinen Namen trägt, das war so abgesprochen. Nun wandern langsam einige Bilder nach Commons. Dabei behalten sie nicht die ursprünglichen Lizenzerklärungen auf französisch, was er ausdrücklich gewünscht hat. Ich bitte darum, sämtliche Fotos von Kurt Tauber zu löschen. GFDL-1.2 ist hier unerwünscht und bei der Übertragung auf Commons wird die Lizenzerläuterung nicht übertragen, es widerspricht auch seinem Lizenzwunsch. Ich weiß, daß dies grenzwertig ist - ich habe ihm aber versprochen, daß seine Bilder so wie gewünscht hochgeladen werden. Ich bitte um Löschung der Bilder. --Marcela 01:30, 12. Feb. 2009 (CET)

bestätigt --Eva K. ist böse 01:48, 12. Feb. 2009 (CET)
Kurt Tauber ging es um eine "Bilderspende für Wikipedia". Dass es keine Verwertungsgesellchaft gibt, die sich um Lizenzverstöße kümmert, war ihm als pensionierten Berufsfotografen schon schwer zu vermitteln, aber mit dem Hinweis "wenn ich mich schon selbst drum kümmern muss, dann bitte nur in dem Bereich, wo ich's auch nachvollziehen kann". Daraus ist dann eine GFDL1.2 auf de "mit mehrsprachigem Lizenzplate" geworden. Wenn das jetzt nicht mehr möglich ist, dann würde ich, wie Ralf, die Löschung dieser Bilder erbitten. (Einfordern wird sie sich nicht lassen.) -- jha 01:50, 12. Feb. 2009 (CET)

Ich bin auch dafür, in diesem Fall dem Löschwunsch zu entsprechen. Der Fotograf hat ja offenbar nie wirklich eine freie Lizenz für seine Bilder gewollt - Ralf schreibt auf seiner Diskussionsseite: "Er möchte nicht, daß seine Bilder bei Commons landen, weil er kein englisch kann. Er möchte es deshalb nicht, weil er nicht nachvollziehen kann, was dort mit seinen Bildern geschieht." Zu einer freien Lizenz - selbst zur GNU-FDL - gehört es, dass die Verwendung der Bilder nicht mehr der Kontrolle des Fotografen unterliegt; es ist dabei ganz natürlich und selbstverständlich, dass sie in vielfacher Weise verwendet werden können, ohne dass man das alles verfolgen/nachvollziehen kann. Der Fotograf wollte das offenbar nicht; die Kombination aus "GNU-FDL 1.2-only + No-Commons" ergibt dann aber in der heutigen Situation ein "nicht mehr behaltbar" (auf Commons wäre ja 1.2-only im Gegensatz zu uns noch akzeptiert, aber wenn er die Bilder nicht dort haben will...) Gestumblindi 02:51, 12. Feb. 2009 (CET)

GFDL ist GFDL; die Übertragung auf Commons ist davon umfasst; jede Beifügung zur GFDL ist unwirksam, also kann uns der Wunsch der Beschränkung der Verwendung egal sein. Soll er Ralf verklagen, weil er ihm vollkommenen Müll über die Lizenz erzählt hat. sугсго 09:47, 12. Feb. 2009 (CET)

Kurt Tauber wird mich nicht verklagen. Und die Lizenzen haben ihm mehrere Teilnehmer in Nürnberg erklärt. Aber die haben ja nur Müll erzählt wie du meinst. Es geht hier um die Bitte, die Bilder zu löschen. --Marcela 12:40, 12. Feb. 2009 (CET)

Syrcro, "GFDL ist GFDL", gewiss; aber wenn der Urheber so offensichtlich gar keine freie Lizenz (also z.B. GFDL ohne Beifügung) gewünscht hat; wenn er seine Bilder hier nur sehen möchte, wenn er ihre Verwendung nachverfolgen kann und sie im Glauben, dass das so gehandhabt werde, zur Verfügung stellte - dann war es einfach ein Irrtum, diese Bilder hier hochzuladen, es hätte gar nicht passieren sollen. M.E. ist es zumindest moralisch und wahrscheinlich auch rechtlich nicht haltbar, nun darauf zu bestehen, dass die Bilder doch mit einem "GFDL"-Baustein hochgeladen wurden und sie wie jedes andere GFDL-Bild zu behandeln, wenn, wie Ralf überzeugend darlegt, dies nicht im Sinne des Lizenzgebers ist. Wir tun damit auch unseren Nachnutzern keinen Gefallen. Gestumblindi 13:41, 12. Feb. 2009 (CET)

Wo, bitte, ist das Problem, auf Commons auch diese Vorlage in französischer Sprache zu übernehmen? Das hätte man proaktiv machen können, denn dass zumindest einzelne Bilder irgendwann, unabhängig von dem 1.2only-Gedöns, auf Commons landen, war doch von Anfang an klar, da die Bitte, die Bilder nicht nach Commons zu schieben, nicht bindend ist. — Raymond Disk. Bew. 13:58, 12. Feb. 2009 (CET)

@Raymond: Bindend nicht, war aber lange Zeit geübte Praxis, auf die man sich im allgemeinen verlassen konnte. Ich kann nur Gestumblindi zustimmen, daß in diesem Fall ein unbürokratische Löschung angebracht wäre. Schade um die Bilder, schade, daß darüber unnötiger Streit entsteht, aber Fehler passieren halt. @syrcro: Auch auf commons verschwinden gelegentlich Bilder auf dem kurzen Dienstweg, wenn der Uploader glaubhaft versichert, daß er irrtümlich gehandelt hat oder ein ernsthaftes Problem mit dem Foto darlegen kann. In solchen Fällen auf Lizenzen herumzureiten ist kontraproduktiv, es geht darum, einen Fehler wiedergutzumachen und den Schaden (auch fürs Projekt) zu begrenzen. Sowas ist selbst im Strafrecht möglich. Aber man kann latürnich auch Prinzipien zu Tode reiten. -- Smial 14:16, 12. Feb. 2009 (CET)
Ich habe mich zur Frage der Löschung gar nicht geäußert. Und ich bin garantiert kein Prinzipienreiter, denn ich weiß, dass Fehler passieren und ich selber auch Fehler mache. Ich ärgere mich nur gerade darüber, dass 20 Wikipedianer beim Nürnberger Workshop, die Zeuge der Gespräche waren, nicht erkannt haben, dass die Vereinbarung mit Herrn Tauber auf Dauer so nicht haltbar ist. Unabhängig von dem 1.2only-Gedöns. — Raymond Disk. Bew. 14:36, 12. Feb. 2009 (CET)
Das ist in der Tat recht ärgerlich, vor allem, wenn das von Mitarbeitern kommt, denen man eigentlich ein gewisses Grundwissen in Lizenzfragen zutraut. Nun ist das Kind aber leider schon in den Brunnen gefallen. Da hier offensichtlich dem Urheber eine freie Lizenz falsch erklärt wurde, ist die Willenserklärung des Urhebers nicht eindeutig genug, um davon auszugehen, dass er wirklich einer freien Lizenz mit allen ihren Folgen zustimmt. Daher würde ich in diesem Fall die Löschung empfehlen, wir tun weder uns, noch den Urhebern, noch den Nachnutzern einen Gefallen mit solchen Bildern. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:59, 12. Feb. 2009 (CET)
Als wir mit ihm gesprochen haben, konnte niemand ahnen, daß 1.2 hier ungültig wird. Als wir mit ihm gesprochen haben, wurde dem Benutzerwunsch, Bilder nicht nach Commons zu verschieben noch weitgehend entsprochen. Wir haben ihm deutlich erklärt, daß solch ein Wunsch keine Rechtsgrundlage hat und wir haben ihm auch die Lizenzen lang und deutlich erklärt. Die Situation ist einfach anders als damals. Ob und wie wir seine Bilder verwenden war wochenlang Thema in vielen Mails, die hin-und-hergingen und auch beim Workshop wurde das nicht "mal schnell" nebenbei besprochen. Und die etwa 2000 Fotos von Kameras habe ich dann nicht hochgeladen, weil da auf fast allen ein Logo drauf ist und er Ärger bekommen könnte, wenn das auf Commons landet. Diese Fotos hat er ebenfalls freigegeben. --Marcela 15:29, 12. Feb. 2009 (CET)
Die Situation ist immer noch die selbe; Freie Lizenzen sind nicht beschränkbar, sonst wären es keinen und der Wunsch auf außerhalb der Wikipedia nutzbare Bilder nicht auf den Commons haben zu wollen, ist doch recht eindeutig als Wunsch nach keiner freien Lizenz zu erkennen. Und: Ja ihr habt ihn misserabel beraten, Du, Ralf, denkst doch immer noch, dass Beigaben zur GFDL wirksam sind. sугсго 15:33, 12. Feb. 2009 (CET)
Das kommt IMHO auch davon, wenn man Leute, die mit Lizenzen und Juristensprache nicht viel am Hut haben, zu einer Freigabe als GFDL statt einer einfachen CC-Lizenz überreden will. Die genaue Auslegung der GFDL (und erst recht einzelner Versionen) ist ja selbst hier nicht unumstritten, da bleibt es IMO oft fraglich, ob derjenige wirklich erkennt, worauf er sich da einläßt. CC-Lizenzen haben zumindest deutschsprachige, kurze, einfach zu verstehende Lizenzbedingungen. --Kam Solusar 21:21, 13. Feb. 2009 (CET)

Ich möchte mal wissen, wozu wir das vor einem Jahr überhaupt diskutiert haben. Schon damals haben mehrere Leute darauf hingewiesen, dass irgendwelche Nebenabsprachen problematisch sind, dass die GFDL sich ändern könnte usw. usf...-- Wiggum 21:33, 13. Feb. 2009 (CET)

Wo wir dabei sind: Die OTRS-Freigabe ist in Arbeit, sie wird nachgereicht. --RalfR (Ex-A) → BIENE braucht Hilfe 03:02, 9. Jan. 2008 (CET) [Stammt von dieser Seite hier; es geht um die Freigabe zu den Bildern] Wird das noch was? sугсго 21:47, 13. Feb. 2009 (CET)

Urheberrechte von CD-Covern

Hi! In der englischen Wikipedia findet man zu eigentlich ausnahmslos jeder CD ein Cover. Nun ist meine Frage, wie es dabei mit den Urheberrechten aussieht. Könnte man die einfach von dort speichern und hier hochladen? -- ThoRr (Diskussion) 21:35, 12. Feb. 2009 (CET)

Können ja,, wollen aber nicht, da fair use hier nicht erwünscht ist. Wir dürfen nur Cover zeigen, die keine SH haben, die sind aber eh meist entsprechend uninteressant, so dass man sie nicht wirklich will. -- ShaggeDoc talk? 21:46, 12. Feb. 2009 (CET)
So ist es; noch etwas eingehender: die englische Wikipedia enthält viele Bilder, die urheberrechtlich voll geschützt und nicht frei nutzbar sind, dies wie erwähnt unter Berufung auf Fair Use. Da es im deutschsprachigen Raum kein "Fair Use" gibt und sich die deutschsprachige WP vornehmlich an ein Publikum aus diesem Raum richtet (und von Leuten aus diesem Raum bearbeitet wird), verzichtet man hier richtigerweise darauf, unter Berufung darauf urheberrechtlich geschützes Material zu verwenden. Rein rechtlich gesehen könnten wir uns hier zwar mehr erlauben, als wir uns selbst zugestehen; Bildzitate wären im Rahmen einer Enzyklopädie, wie die WP sie darstellt, erlaubt - man könnte also z.B. in einem Artikel über ein Album dessen urheberrechtlich geschütztes Cover zeigen, sofern es einem Zitatzweck dient und im Text eine Auseinandersetzung damit erfolgt. Da dies aber nur in diesem Kontext gilt und das Bild dadurch keineswegs frei weiterverwendbar wird, verzichtet man hier mit der Argumentation, dass man nur wirklich freie Inhalte will, darauf. Auch die englische Wikipedia ist in ihrer "fair use"-Nutzung von Covern doch so umsichtig, dass sie mit der Box en:Template:Non-free album cover ausdrücklich darauf hinweist, dass das Bild "solely to illustrate the audio recording in question" genutzt werde und dies "on the English-language Wikipedia, hosted on servers in the United States by the non-profit Wikimedia Foundation" als "fair use" angesehen wird, aber auch nur, wenn das Bild niedrig aufgelöst ist (da man zur Illustration eines WP-Artikels keinen hochauflösenden Scan benötigt und ein solcher anderen Zwecken, die nicht mehr erlaubtes "fair use" wären, dienen könnte). Gestumblindi 22:12, 12. Feb. 2009 (CET)
Okay, vielen Dank für die Auskunft. Schade, dass Cover hier demnach nicht in die Artikel eingebunden (bzw. auch nicht hochgeladen) werden dürfen - was ich eigentlich ganz sinnvoll fände - aber es ist nun einmal, wie es ist und damit finde ich mich auch ab. -- ThoRr (Diskussion) 18:22, 13. Feb. 2009 (CET)

Hitler-Photograph Hoffmann heute gemeinfrei?

Zufälligerweise sehe ich in der it-WP dieses Foto: [6] mit einem Kommentar, der dem, was hier früher mal zu lesen war, zu widersprechen scheint, etwa (ist auf Englisch), dass das Bild zwar nicht gemeinfrei sei, aber dennoch als gemeinfrei behandelt werde. Danach wird (auf Italienisch) dazu aufgerufen, es doch auf Commons hochzuladen. Experten bitte mal nachschauen... BerlinerSchule 01:55, 12. Feb. 2009 (CET)

Nach DACH- Recht ist dieses Bild nicht gemewinfrei. --Marcela 02:07, 12. Feb. 2009 (CET)
Dann gilt das doch erst recht in Italien mit seinem eher noch strengeren Urheberrecht. In der it-WP steht das Foto in mehreren Artikeln. Und ich sehe gerade, dass der Fotograf 1957 gestorben ist, also noch lange keine 70 Jahre... BerlinerSchule 02:11, 12. Feb. 2009 (CET)
Ich habe das mal in der itWP auf der Seite, die unserer "Fragen zur Wikipedia" entspricht, angesprochen. Mal sehen, was geschieht. BerlinerSchule 02:24, 12. Feb. 2009 (CET)

Der Dateiname verrät, dass das Bild von einem anderen MediaWiki kommt: en:File:Adolf Hitler cph 3a48970.jpg. --32X 18:44, 12. Feb. 2009 (CET)

Und in en:Template:PD-HHOFFMANN findet sich auch die Erklärung: dieses Bild (und andere) gilt nach amerikanischem Recht in den USA als public domain, weitere Details s. dort. Außerhalb der USA ist das m.E. ohne Belang. -- Rosenzweig δ 19:25, 12. Feb. 2009 (CET)
Richtig, in den USA gilt sowas als PD, außerhalb der USA sind die Bilder geschützt. Ob .en es nutzt oder nicht - bei uns geht es nicht und in Italien ebensowenig. --Marcela 01:28, 14. Feb. 2009 (CET)
Mal abgesehen davon, dass auch die Erklärung (auf Commons), warum die Fotos denn in den USA PD seien, für mich als Laien etwas exotisch wirkt, wurde es jetzt auf der itWP nach Rücksprache mit einem Nutzer, der sich besser auskennt als ich, entfernt. Danke auch für die Infos hier! BerlinerSchule 04:51, 14. Feb. 2009 (CET)

CC-by und CC-by-sa mischen?

Bin gerade bezüglich eines Bildes, das aus Fotos mit verschiedenen Lizenzen zusammengestellt worden war, gefragt worden ob CC-by und CC-by-sa gemischt werden können. Bin mir jetzt selbst etwas unsicher gewesen, hab auch auf Anhieb keine Infos dazu gefunden.

Also: ein Bild unter CC-by, eines unter CC-by-sa. Ich denke, eine Collage dürfte nicht als CC-by lizenziert werden, weil da dann die share-alike-Bedingung fehlt. Wenn man es als CC-by-sa lizenzieren würde, würde man aber dadurch dem CC-by-lizenzierten Bild weitere Nutzungs-Beschränkungen hinzufügen, was die Lizenz verbiet. Liege ich also richtig, daß die beiden Lizenzen nicht kompatibel sind, oder ist das irgendwo in den Vollversionen der CC-Lizenztexte (Legal Code) geregelt? --Kam Solusar 06:49, 12. Feb. 2009 (CET)

Richtig, es darf nie ein Bestandteil wegefallen. Allerdings steht nirgens, das es verboten ist dass an eine Bildteil ein -sa angehängt werden darf, da die bissherigen Lizenzeinschränkungen ja erhalten bleiben. Worauf du allerdings noch zusätzlich achten musst, ist welche CC Versions-Nummer verwednet wurden. Vorallem bei 1.0 im vergleich zu denn andern 2.5 und 3.0, ist darauf zu achten, dass immer die niedrigste Nummer verwendet wird. Da die Version 1.0 noch kein automatische Anpassunga an eine neue Variante kennt. Wenn du also ein Coallage aus CC-by 1.0 und CC-by-sa 2.5 Bildern machen willst, solltest du diese unter CC-by-sa 1.0 Lizezieren. Aber am sichersten ist immer die Varinate, in der du denn Fotografen um eine passende Lizenz bittest (So das alle Bilder die gleiche Lizenz haben). Wenn ein Bild eine Doppellizenz (z.B. GDFL und CC-by-SA-all) hat, darfst du auswählen. Du bist nicht verpflichtet beide Lizenzen zu benutzen, vorallem in diem Zusammenhang mit Collagen.Bobo11 09:03, 12. Feb. 2009 (CET)
Das gaht nicht: die By-Sas sind nicht abwärts kompatibel: aus 2.0 kann man immer 2.0+ machen, aber nie 1.0.

„Sie dürfen eine Abwandlung ausschließlich unter den Bedingungen 1. dieser Lizenz, 2. einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen, 3. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 US), 4. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts, oder 5. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz

verbreiten oder öffentlich zeigen.“

Nr. 4 b der CC-Lizenz „Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“ ([7])
Man könnte versuchen, cc-by-sa 1-2 als kompatibel Lizenz zu definieren, dann würden die Einschränkungen der i-iv aber in Leere laufen.
Also immer die höchste Fassung der BY-SA Lizenzversion nehmen (gilt bei Einzellizenzen, bei Mehrfachlizenzen immer die niedrigste Lizenz nehmen, unter der alle lizenzierbar sind). sугсго 10:03, 12. Feb. 2009 (CET)
Nein so einfach ist eben auch nicht. Denn die CC-by-sa 1.0 ist NICHT aufwärtkompatibel, da sie eben kein und höhere Version besitzt. Aber ich bleib bei meinem Tip, bei fehlender passender CC-by-sa Versionslizenz (also nur 1.0 und man bräuchte 3.0, oder umgekehrt) den Linzenzgeben höflich anfragen ob es sie nicht unter der entsprechenden Versionsnummer (oder noch besser gleich als CC-by-sa all) frei gibt. Bobo11 22:43, 12. Feb. 2009 (CET)
Danke für die Erklärung. Es handelte sich um zwei Bilder, die als CC-by 2.0 bzw. CC-by-sa 2.0 lizenziert sind. Eine Collage aus beiden müßte also wenn ich richtig verstehe ein {{Bild-CC-by-sa/2.0}}-Bapperl (oder höhere Version) bekommen. --Kam Solusar 21:13, 13. Feb. 2009 (CET)
So ist es. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:42, 13. Feb. 2009 (CET)
Ja, bei diesem Fall hast du keine Versionsprobleme. Und du kanst beide Arten von Bilder verwenden und musst die Collage unter CC-by-sa 2.0 stellen. Bobo11 12:46, 14. Feb. 2009 (CET)

Herbarblatt-Scans

O-kay: http://sweetgum.nybg.org/vh/specimen.php?irn=649266 (Nur mal als Beispiel.). Sollte mich irgendwas Rechtliches daran hindern, Scans solcher Art hier hochzuladen? Besten Gruß, Denis Barthel 22:10, 12. Feb. 2009 (CET)

Urheberrechtlich schützbar sind die einzelnen Blätter nicht - zumindest nicht in D; wenn Du wesentliche Teile der aus den einzelnen Blätter bestehenden Nonelektronischen-Datenbank einbringst, kommst Du jedoch mit dem Datenbankschutz ins Gehege. sугсго 22:22, 12. Feb. 2009 (CET)
Das sind Lichtbilder und sie unterliegen dem Urheberrecht, können also nicht hochgeladen werden. Es wurden Pflanzenblätter abgelichtet, es wird also nicht ledglich irgendein zweidimensionaler Druck reproduziert. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Lichtbilder mit einem Fotoapparat oder einem Scanner hergestellt wurden. --rtc 23:02, 12. Feb. 2009 (CET)

Wie meistens absolut daneben. Bei Nutzung eines Scanners entstehen keine geschützten Lichtbilder, das lässt sich sogar bei RA Seiler nachlesen. --FrobenChristoph 03:27, 13. Feb. 2009 (CET)

Das Gegenteil ist der Fall. Die Nutzung eines Scanners erzeugt genauso Lichtbilder wie ein Fotoapparat. Wenn zweidimensionale Werke lediglich kopiert werden dann entsteht kein Lichtbild, sondern nur ein Vervielfältigungsstück – egal, ob man dabei einen Scanner oder eine Digicam verwendet hat. Aber wer wie Du sogar Fotografien von Orden keinen Lichtbildcharakter zuspricht wird wohl auch diese abwegige Meinung noch vertreten. PS: Dein ständiger Gebrauch von diesem argumentum ad seileriam (ob es hier anwendbar ist, ist dabei sogar noch sehr fraglich) ist wirklich nicht sehr innovativ. Nur weil jemand, mit dem Du in der einen Sache nicht einer Meinung bist, Dir in der anderen Sache nach dem Mund redet, heißt das noch nicht, dass Du und er in dieser Sache auch recht haben. --rtc 09:09, 13. Feb. 2009 (CET)

Einfach mal die Fresse halten, wenn man keine Ahnung hat. Auch beim Fotokopieren entstehen genauso Lichtbilder im Rechtssinne wie beim Fotoapparat. Dass Scannen keine geschützten Lichtbilder erzeugt, wird von allen juristischen Autoren außer dir vertreten, beispielsweise von Lehment archiv.twoday.net/stories/5333018/ --134.130.68.232 19:24, 13. Feb. 2009 (CET)

Wir gehen davon aus, dass einfache Reproduktionen von 2D-Objekten nicht geschützt sind, weil dabei keine schöpferische Leistung vom Ersteller der Reproduktion erbracht wird. Selbiges würde ich auch für Pflanzenblätter behaupten (Ahornblatt einfach auf Scanner gelegt) und auch für fast zweidimensionale Objekte (Münzen etc.), weil diese vom Scanner nur in einer bestimmten Weise reproduziert werden können. Das hier verlinkte Bild ist aber ein dreidimensionales Objekt, das von Hand zweidimensional gemacht wurde. Hier könnten wir insofern ein Problem haben, dass derjenige, der die Pflanze so zusammengefaltet hat und sie so gescannt hat, möglicherweise ein geschütztes Werk erzeugt hat. Und ja, man kann auch mit einem Scanner geschützte Bilder erzeugen, wenn das Gescannte selbst gewissen Reproduktionsrestriktionen unterliegt. Beste Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:55, 13. Feb. 2009 (CET)

Ich denke, es kommt hier nicht darauf an, wie klug sich die Einzelnen hier dünken. Es ist doch offenkundig daneben, in einer Diskussion, bei der es dabei geht, ob die Leistung des Scannenden geschützt ist, darauf zu verweisen, dass das Gescannte geschützt sein könnte. Ich würde gern auch irgendeinen Beleg dafür haben, dass das Zusammenfalten einer Pflanze Schöpfungshöhe hat --Historiograf 23:15, 14. Feb. 2009 (CET)

Ohrfleck-Bartvogel (Trachyphonus darnaudii).jpg

In rot? (fragt sich Nyks)

Hallo zusammen...:-) Hilfe !!!!! ich habe folgende Probleme

1.)Das Bild ist: Ohrfleck-Bartvogel (Trachyphonus darnaudii).jpg

2.)und wie schaft mann es das Ohrfleck-Bartvogel in Rot angezeigt wird...

Bin leider nicht so Computerfit... Gruß aus Aachen raineruusoche (nicht signierter Beitrag von Raineruusoche (Diskussion | Beiträge) 14:00, 14. Feb. 2009 (CET)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:17, 14. Feb. 2009 (CET)

Hallo, was genau soll rot angezeigt werden? Der Schnabel des Vogels? In dem Fall ist wohl die WP:Bilderwerkstatt der richtige Ansprechpartner. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:17, 14. Feb. 2009 (CET)
Ohrfleck-Bartvogel, so?--Nick 00:24, 15. Feb. 2009 (CET)

zella- mehlis /..mit der Stadt verbundene persönlichkeiten

darunter ist ein Eintrag zum Aufenthalt des Komponisten Engelbert Humperdink Im Lubenbachtal zu Mehlis eingetragen. Wir würden uns gern mit demjenigen, der diesen Eintrag vorgenommen hat beprechen,- zwecks Quelle. i.A. Fremdenverkehrsverein e.V. Zella-Mehlis gez. Woi(nicht signierter Beitrag von 91.43.97.242 (Diskussion | Beiträge) 14:02, 14. Feb. 2009 (CET)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:16, 14. Feb. 2009 (CET)

Hallo, in solchen Fällen ist es am besten, auf der Diskussionsseite einen Hinweis zu hinterlassen. Die regelmäßigen Autoren des Artikels werden den Abschnitt dann überprüfen, eine Quelle hinzufügen oder ihn ggf. löschen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:15, 14. Feb. 2009 (CET)

US-Briefmarke 1975 hierher oder nach Commons?

Es geht um en:File:Sybil ludington stamp.jpg. Kann ich dieses Bild nach Commons schieben oder besser nach DE? --Matthiasb 14:24, 14. Feb. 2009 (CET)

Commons ist hier kein Problem, die entsprechende Lizenzvorlage dort ist commons:Template:PD-USGov. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:13, 14. Feb. 2009 (CET)
Bei US-Briefmarken kommt es auf das Veröffentlichungsdatum an, da lt. Commons:Stamps/Public domain#United States nur vor 1978 veröffentlichte Marken Public Domain sind. Die hier ist also OK. --Kam Solusar 19:02, 14. Feb. 2009 (CET)

Bild-frei und Common-Kompatibilität

Mir ist grad beim Abarbeiten von NowCommons wieder ein Bild über den Weg gelaufen (Datei:AdornoDenkmal01.jpg), welches hier als Bild-frei lizenziert ist und als commons:Template:PD-release nach Commons übertragen wurde. Offensichtlich ist Bild-frei nicht PD, es gibt aber bei Commons auch sonst keinen kompatiblen Baustein. Beim Stand der Dinge können also Bild-frei-Dateien nicht nach Commons verschoben werden, imho ein bedauernswerter Seiteneffekt unserer DACH-Policy. Anzunehmen ist allerdings, dass schon viele Bilder diesen Weg gegangen sind (Bild-frei --> PD) Meinungen? Vorschläge?-- Wiggum 01:18, 14. Feb. 2009 (CET)

Bild-frei ist natürlich nicht PD. Aber das wird leider oft angenommen und auch beim Übertragen ausgeführt. Als Deutscher, Österreicher oder Schweizer kann man keine eigenen Bilder PD stellen. --Marcela 01:23, 14. Feb. 2009 (CET)
commons:Template:PD-release ist ein Redirect auf commons:Template:PD-self. Und dieses Template ist meines Erachtens durchaus das richtige Commons-Template für Bilder, die hier mit Vorlage:Bild-frei eingestellt wurden, denn es sagt ausdrücklich:
I, the copyright holder of this work, hereby release it into the public domain. This applies worldwide. In case this is not legally possible: I grant anyone the right to use this work for any purpose, without any conditions, unless such conditions are required by law.
Also: das Template bringt zum Ausdruck, dass das Bild (wo es möglich ist) in die Public Domain entlassen wird, und dort, wo die Rechtsordnung kein entsprechendes Konzept vorsieht (wie in D/A/CH), ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann ohne jegliche Bedingungen erteilt wird. Für die USA kann man durchaus auch als D/A/CH-Bürger erklären, Bilder als PD freizugeben, und das durch Bild-frei eingeräumte unbeschränkte Nutzungsrecht für jedermann ohne jegliche Bedingungen ist in der praktischen Anwendung nicht von PD unterscheidbar: man erklärt ja ausdrücklich seinen Willen, dass alle mit dem Bild alles machen können, was ihnen passt; die weitgehendste mögliche Freigabe, da der Urheber selbst erklärt, auf keinen Fall irgendwelche Rechte wahrnehmen zu wollen! Wenn ich als der Urheber das erkläre, dann ist ja auch völlig klar, dass ich (als einziger, der dazu befugt wäre) gegen eine Verwendung der Bilder in den USA als PD nicht einschreiten werde; die Verwendung als PD entspricht ganz offensichtlich dem Willen eines Uploaders, der Bild-frei verwendet. Das ist aber natürlich nur möglich, wenn man der alleinige Urheber ist; ich würde jedoch sagen, dass das hier angesprochene Beispiel Datei:AdornoDenkmal01.jpg ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk zeigt. Es handelt sich, wenn ich die Beschreibung unter Frankfurt-Bockenheim richtig deute, nicht um Adornos Originalschreibtisch, sondern um eine Nachbildung; dem Ensemble zusammen mit dem Glaskubus und der Bodengestaltung ist als Kunstwerk wohl Schöpfungshöhe zuzuschreiben. Es handelt sich ja auch nicht um ein Logo, um ein Werk der angewandten Kunst - hier wird bei der Thematik "Schöpfungshöhe" und beim Verweis auf das "Laufende Auge" manchmal vergessen, dass es beim Laufenden Auge um einen recht spezifischen Fall geht (aus unserem Artikel Schöpfungshöhe: "Dem Logo selbst als „Kleine Münze“ der Gebrauchskunst keinen Urheberrechtsschutz zuzugestehen ist laut BVerfG verfassungsgemäß, weil die Eintragung als Geschmacksmuster möglich ist" - das kommt bei sonstigen Kunstwerken also nicht zur Anwendung). Das Bild ist somit zwar sowohl hier als auch auf Commons erlaubt, aber nur unter Berufung auf die Panoramafreiheit - Bild-frei/PD-self alleine ist als Lizenzbaustein wohl ungenügend; angebracht wäre Vorlage:Panoramafreiheit / commons:Template:FOP, nehme ich an. Gestumblindi 06:12, 14. Feb. 2009 (CET)
Ich verstehe zwar nach wie vor nicht, wieso sich hier einige dagegen sträuben, Bild-frei-Bilder auf den Commons mit PD auszuzeichnen, da (siehe Beitrag von Gestumblindi) die Vorlage einen entsprechenden Hinweis enthält, dass das evtl. gar nicht möglich ist. Das Ergebnis ist effektiv dasselbe. Wer allerdings auf keinen Fall PD setzen will, der soll einfach commons:Template:Copyrighted free use verwenden. Sagt im Endeffekt dasselbe, nur mit grünem Hintergrund. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:10, 14. Feb. 2009 (CET)
Vielleicht weil man das nicht kann und darf wenn man aus Europa kommt, wo es kein PD gibt? Nicht alles muss an den Mist der Amis angepasst werden. Die scheren sich doch auch nicht um unsere Gesetze. --87.185.244.169 15:52, 15. Feb. 2009 (CET)
Selbstverständlich kann und darf ich als Europäer erklären, dass ich meine Werke für die USA in die Public Domain entlasse. Und was genau ist dein Problem? Nochmal: wer hier mit der Vorlage Bild-frei ausdrücklich festhält, dass er ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann erteilt (sic! - "jeder darf mit dem Bild absolut alles machen, was er will"), der kann doch nichts dagegen haben, wenn man sein Bild in den USA als PD behandelt, da die praktische Bedeutung genau die gleiche ist. Gestumblindi 19:14, 15. Feb. 2009 (CET)
Ja nur erklärst du das ja mit Bild-frei eben nicht. Es mag vielleicht wie Pedanterie aussehen, aber irgendwelche "freien" Interpretationen in der Art "Passt scho irgenwie" vermeiden wir ja auch sonst konsequent. Das von ChrisiPK vorgeschlagene CopyrightedFreeUse-Template scheint aber zu passen. Es ist sogar auf Vorlage:Bild-frei verlinkt, allerdings mit noinclude. Vielleicht sollten wir das passende Commons-Tag mit in unsere Lizenzvorlagen einbinden?-- Wiggum 20:00, 15. Feb. 2009 (CET)
Ich sehe den Sinn der Sache nicht. Die PD-Vorlage funktioniert doch genau so gut, da hier extra Text dabei steht, der zutrifft, falls es rechtlich nicht möglich ist, das Bild in die PD zu übergeben. Somit sollten doch alle Fälle abgedeckt sein. Das Ergebnis der Vorlagen ist im Endeffekt doch dasselbe und die rechtlichen Feinheiten (ist der Urheber jetzt aus EU oder US?) sind im Endeffekt irrelevant, weil beide Lizenzen unwiderruflich sind. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:09, 15. Feb. 2009 (CET)
Ja eben - gegen die "Lizenz" Bild-frei kann man gar nicht verstossen, da es keinerlei Bedingungen gibt. Die Willenserklärung eines Urhebers, der den Baustein Bild-frei verwendet, ist eindeutig genug; da sich durch die Verwendung des Bildes in den USA als PD nichts an der eh schon völlig freien Verwendbarkeit ändert - freier geht es nicht -, ist auch nicht vorstellbar, auf welcher Basis der Urheber als einziger, der dazu befugt wäre, dagegen einschreiten wollte - was wollte er denn damit erreichen? Was könnte ein konkretes Ziel sein? Ich sehe das nicht. Meines Erachtens kann man die Verwendung als PD in den USA in der Generalerlaubnis unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann durchaus als eingeschlossen betrachten. Gestumblindi 20:31, 15. Feb. 2009 (CET)
Bei Bild-frei gibt's halt noch die "moral rights", die man hierzulande nicht abstossen kann. PD=Aufgabe der moral & commercial rights, Bild-frei=Aufgabe der commercial rights, Beibehaltung der moral rights. Zugegebenermassen ist das ziemlich theoretisch, ich kann mich atm an keinen Fall erinnern, der sich z.B. mit Entstellung o.ä. befasst hat. -- Wiggum 22:38, 15. Feb. 2009 (CET)
Hmja. Die Wahrscheinlichkeit, dass a) ein als "Bild-frei" freigegebenes Bild in einer Weise verwendet wird, dass man dabei die "moral rights" verletzt sehen könnte, und das b) den Uploader, der bewusst die grösstmögliche Freigabe gewählt hat, auch wirklich kümmert, dürfte sehr gering sein. Aber meinetwegen - warum nicht commons:Template:Copyrighted free use für Bild-frei-Bilder aus der deutschen WP, wie ChrisiPK sagt; in der praktischen Anwendung macht es auch keinen Unterschied und diese theoretischen Bedenken fallen dann ebenfalls weg. Gestumblindi 03:15, 16. Feb. 2009 (CET)
Zum Kommentar oben: jeder darf mit dem Bild absolut alles machen, was er will - nicht ganz. Als Europäer behält man das Urheberrecht. Wenn jemand anderes das Bild als seins ausgibt, kann ich dagegen vorgehen, bei PD nicht. --Marcela 03:22, 16. Feb. 2009 (CET)
Okay. Das kann wohl wirklich ein Grund sein, auf PD verzichten zu wollen. Also ist commons:Template:Copyrighted free use beim Transfer von Bild-frei auf Commons, wenn man Bilder Dritter transferiert, wohl vorzuziehen. Wenn ich ein eigenes Bild nach Commons verschieben würde, würde ich selbst dort aber durchaus PD-self wählen, weil ich gegen die Verwendung als PD in den USA nichts einzuwenden habe (aber ich lade die paar eigenen Bilder, die ich ab und zu hochlade, eh schon lange direkt nach Commons, wie z.B. File:Nylondon1.jpg - und das eben mit dem Baustein PD-self, was man mir nicht verwehren kann). Gestumblindi 03:34, 16. Feb. 2009 (CET)
Ist ja auch ok. Mit PD sagst du aus, was du meinst, genauso wenn du irgendwo (c) dranschreiben kannst, letzteres würde vor Gericht als Kennzeichnung der Inanspruchnahme des Urheberrechts gewertet, auch wenn wir kein (c) haben. --Marcela 03:52, 16. Feb. 2009 (CET)

Philipp Matthäus Hahn

Im Artikel sind einige Sätze mit einer Website identisch oder fast identisch, der Text der Fremdseite kommt praktisch wörtlich auch im Wiki-Artikel vor. Eine IP hatte bereits den URV-Baustein gesetzt, eine andere ihn wieder entfernt.

Ich bin mir in diesem Fall auch nicht wirklich sicher, ob eine URV vorliegt. Vielleicht ein Fall für eine Versionslöschung? Bitte mal ansehen... --Stepro 09:26, 14. Feb. 2009 (CET)

Vielleicht solltest du erstmal WP:TP lesen? --Historiograf 23:12, 14. Feb. 2009 (CET)
Danke für den hoffentlich hilfreich gemeinten Hinweis. Die Seite hatte ich bereits gelesen, und danach den ganz am Ende der langen Seite stehenden Tipp »Im Zweifel: Experten fragen! Bei Wikipedia gibt es einige ausgewiesene Fachleute im Urheberrecht, die in Zweifelsfragen weiterhelfen können. Fragen zum Thema Urheberrecht stellt man am besten unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen.« beherzigt. Bisher kam nur Deine Antwort, und die ist leider nicht sehr hilfreich. Deswegen nochmal: Wie ist damit am sinnvollsten umzugehen? Versionslöschung? URV-Papperl wieder drauf? Oder hat vielleicht die externe Website von der Wikipedia abgeschrieben und es liegt gar keine URV vor? --Stepro 00:20, 15. Feb. 2009 (CET)

Dann lies WP:TP solange, bis du es verstanden hast. Worin soll die URV liegen? Ich denke, du machst hier Wind wegen Lappalien und störst damit unsere Arbeit. Das korrekte Vorgehen ist dem besagten Artikel beschrieben: Etwas umformulieren und gut ist --Historiograf 02:57, 16. Feb. 2009 (CET)

Welche Lizenz brauche ich hier?

Habe gerade 2 Scan der Titelblätter des Bauernkalenders 1947 und 2007 hochgeladen um im Artikel Alter Bauernkalender die Kontinuität in der Gestaltung dokumentieren zu können. Welche Lizenz soll ich bei den Bildern eintragen oder gibt es damit ein Problem? -- Moschitz 14:43, 15. Feb. 2009 (CET)

Hinweis: Es geht um Datei:Bauernkalender 1947.jpg und Datei:Bauernkalender 2007.jpg. --dapete 17:04, 15. Feb. 2009 (CET)
Korrekt. Habe beide im Artikel Alter Bauernkalender bereits eingebaut um zu zeigen, dass die Gestaltung seit rund 300 Jahren fast ident ist. -- Moschitz 20:15, 15. Feb. 2009 (CET)

Scan der Österreichischen Nationalbibliothek einer Haydn-Handschrift von 1797

Hallo, kann ich das hier hochladen? --Gnom 17:43, 15. Feb. 2009 (CET)

Das ist wohl von Haydn selbst, oder? Wenn ja, dann kannst du das bedenkenlos hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:18, 15. Feb. 2009 (CET)

SH verneint: Preishammer

Wem das laufende Auge auf Dauer zu öde wird, kann sich am Preishammer schulen --Historiograf 03:14, 16. Feb. 2009 (CET)

Uni Vorlesung

Da ich die Frage zuerst an falscher Stelle gestellt habe, jetzt hier: Ich würde gerne ein Bild aus meinen Vorlesungsunterlagen von der Uni benutzen, das Skript ist im Internet frei verfügbar. Darf ich dann einfach so eine Skizze dieses Skriptes nutzen und hier zur Erläuterung einfügen? --Cel1988 11:53, 16. Feb. 2009 (CET)

Nur weil sie im Internet frei verfügbar ist, heißt es nicht, dass sie frei im Sinne freier Inhalte ist. Entweder muss das Skript unter einer für die Wikipedia geeigneten Lizenz vorliegen (siehe WP:BR) oder die Skizze selbst darf keine Schöpfungshöhe erreichen. Verlink doch das Skript - mit hinreichender Nennung der Skizze - dann kann man mehr sagen. sугсго 11:36, 16. Feb. 2009 (CET)
Hat sich erledigt. Man benötigt doch ein PW, um an das Skript zu kommen ... --Cel1988 11:53, 16. Feb. 2009 (CET)

infogesellschaft

da ich das bild nun in ein paar weblogs gesehen habe ([8], [9], [10]) kann man das hochladen? 172.158.166.195 18:06, 16. Feb. 2009 (CET)

Nein. Ich sehe Schöpfungshöhe und keine freie Lizenz. Aber Histo wird das sicher anders sehen... -- Smial 18:10, 16. Feb. 2009 (CET)
Nein. 1. Der Betreiber der WMF-Wikis sieht seine Logos als urheberrechtlich geschützt an. 2. Der Zeitungsstapel ist ein Lichtbild iSd UrhG und damit unabhängig der Schöpfungshöhe geschützt. 3. Das Gesamtbild hat natürlich Schöpfungshöhe. sугсго 18:19, 16. Feb. 2009 (CET)
Direktlink. Einfach mal bei titanic anfragen. Könnte mir vorstellen, dass die's lustig fänden, das Bild bei uns zu sehen. Fragen kost' nix. --Martina Nolte Disk. 18:24, 16. Feb. 2009 (CET)
Ansonsten kann man dieses Bild auch selbst aus freien Inhalten zusammensetzen. Die Komposition der trivialen Elemente sollte hier nicht geschützt sein, da diese Äußerung schon lange zuvor in den Diskussionsseiten fiel. Mit anderen Worten. Wir können ihn fragen ob er es uns freigibt, oder wir könnten es selbst aus eigenen Bildern zusammenstellen, da die Komposition an sich hier nicht Schützbar sein sollte. --Niabot議論+/− 18:53, 16. Feb. 2009 (CET)

Danke, ich habe eine Bildanfrage an den Verlag gemailt. Versuch macht kluch -- 172.158.166.195 22:06, 16. Feb. 2009 (CET)

Falls sie zustimmen: Freigabe nicht vergessen. Viel Glück! --Martina Nolte Disk. 22:27, 16. Feb. 2009 (CET)
Bei der Zeitung kann man nix erkennen, und das Logo sollte als Gebrauchskunst als {{Bild Logo-SH}} durch gehen. Andererseits: Satire darf das und Satire ist Kunst, also ist das ganze ein Kunstwerk und hat Schöpfungshöh (Auch wegen dem Lichtbild auf der rechten Seite; ich hatte es anders in Erinnerung). --Nick 23:57, 16. Feb. 2009 (CET)

Jugoslawiendeutsche

Der Artikel Jugoslawiendeutsche beinhaltet seit seiner ersten Version 2005 zwei Sätze von [11]. Streng genommen müsste man wohl den ganzen Artikel löschen. Bevor ich aber einen formellen Löschantrag stelle, wollte ich die Sache zunächst hier diskutieren, auch weil es irgendwie schade um den Rest des Artikels wäre. Oder wäre es denkbar, eine Version ohne den fraglichen Kroatienabsatz zu erstellen und dann alle Vorgängerversionen zu löschen (was wiederum Probleme mit der Zuordenbarkeit der Bearbeiter zu den einzelnen Passagen mit sich brächte? --Martin Zeise 22:39, 16. Feb. 2009 (CET)

2 Sätze? WP:TP ist bekannt?-- Wiggum 23:04, 16. Feb. 2009 (CET)

In der jetzigen Version sind nicht nur zwei Sätze identisch, sondern der ganze (auch nicht sehr lange) erste Absatz in Jugoslawiendeutsche#Kroatien. Allerdings weiss ich nicht, ob die WP von der angegeben Website Text übernommen hat oder umgekehrt, und ist das überhaupt schon schützbar? Gestumblindi 23:17, 16. Feb. 2009 (CET)

Nein, das ist nicht schützbar. Und das sollte eigentlich auch klar sein, wenn man WP:TP nicht nur liest, sondern auch kapiert. Ich empfehle dringend, sich nochmal das Beispiel mit dem Lebenslauf anzuschaun --Historiograf 00:12, 17. Feb. 2009 (CET)

Vögel (erl.)

Gibt es Vogelarten die keine eier legen ? (nicht signierter Beitrag von 79.243.55.162 (Diskussion) )

Deine Frage gehört nach WP:Auskunft. Gruss --Port Disk. 11:16, 17. Feb. 2009 (CET)

Fotos von Star-Trek-.Fanzines

Hallo Checker,

ich habe in den vergangenen Stunden Star Trek: Fan Fiction und Parodien bearbeitet. Da ich Fanzines der letzten vierzig Jahre bei mir zu hause habe, bin ich auf die Idee gekommen, den Artikel mit Abbildungen dieser non-profit-Publikationen zu bebildern.

Jetzt gibt's zwei Probleme:

1. Es handelt sich streng genommen (meinem Verständnis nach) um Fotos von Produkten (Schriftzüge, Personen, andere Abbildungen), wenn auch deren Nutzung - anscheinend - vom Rechteinhaber Paramount Pictures geduldet wird, solange keine Gewinnabsichten damit verfolgt werden.

2. müssten auch die Gestalter abgebildeter Zeichnungen, oder Titelseiten Bildrechte besitzen, sodass deren Einwilligung zur Nutzung erforderlich wäre.

Ich gehe deshalb zunächst davon aus, dass ich solche Fotos NICHT hochladen kann. Falls dies doch denkbar sein sollte, bitte ich um Instruktionen, was genau dabei beachtet werden muss.

Danke und schönen Gruß! --Bad Randolph 12:06, 17. Feb. 2009 (CET)

Zwei Probleme. Erstens sind diese selbst angefertigten Zeitschriften an sich bereits Urheberrechtsverletzungen und werden zumindest hier nicht geduldet (da auch gewerbliche Weiternutzung möglich ist). Zweitens wäre das Einverständnis der Ersteller der Bilder und des Urhebers/Rechtebesitzers Paramount Pictures notwendig. Dieser würde aber all seine Rechte an der Stark-Trek-Reihe abgeben und sich somit selbst ruinieren. Wir haben dafür keine Möglichkeit und Änderungen jeglicher Art daran werden mit von den Wikifanten zertreten. ;-) --Niabot議論+/− 12:13, 17. Feb. 2009 (CET)
Na ja, das dachte ich mir doch. Merci! --Bad Randolph 12:17, 17. Feb. 2009 (CET)

Bildrecht - Herausgeberschaft

Hallo, ich habe ein Buch von einem Autor, der vor über 70 Jahren verstarb. Der Sohn ist Herausgeber, er hat vor allem das Manuskript drucktechnisch aufbereitet. Sind enthaltene Bilder nun frei? Der Sohn ist im übrigen auch verstorben - an wen würden dann Rechte ggf. übergehen? -PeterBraun74   Kurier zu Pferde - get contact 17:12, 16. Feb. 2009 (CET)

Sind die Bilder in dem Buch Werke des Autors? --Port Disk. 17:19, 16. Feb. 2009 (CET)
Hallo Port, der Bildteil des Buches von 1906 befindet sich als Block in der Buchmitte. Es sind überwiegend historische Ansichten, die diverse Ahnen vom Spätmittelalter bis zum damaligen Zeitpunkt darstellen. Bildquellen oder Urheber sind nicht weiter explizit beschrieben. PeterBraun74   Kurier zu Pferde - get contact 19:24, 16. Feb. 2009 (CET)
Hallo PeterBraun74, besser Du adressierst nicht mich, sondern lieber die Fachleute hier, die damit genügend Informationen haben dürften. Wenn die Urheber der Bilder nicht mit vertretbarem Aufwand herausgefunden werden können und die Erstveröffentlichung 1906 war, dürfte einer Veröffentlichung mit der Lizenz PD-alt-100 nichts entgegenstehen. Gruss --Port Disk. 19:37, 16. Feb. 2009 (CET)
Ich wäre froh, wenn ich eine etwas analytischere Antwort bekommen könnte. Vermutlich steht dann ja ein Urheber gar nicht fest, oder? Es muss ja weder der Autor noch der Herausgeber sein? PeterBraun74   Kurier zu Pferde - get contact 19:46, 16. Feb. 2009 (CET)
Das ist es ja, was Port meint: Wenn in dem Buch nicht angegeben ist, vom wem die Bilder sind, und nichts darauf hindeutet, dass sie vom Urheber des Textes oder vom herausgebenden Sohn angefertigt wurden, weisst du zuerst mal nicht, wer deren Urheber ist. Du schreibst, dass es sich um "überwiegend historische Ansichten, die diverse Ahnen vom Spätmittelalter bis zum damaligen Zeitpunkt darstellen" handle, also nehme ich an, dass es sich zumindest bei einem Teil um Reproduktionen wirklich alter Gemälde, Stiche oder dergleichen handelt ("vom Spätmittelalter bis..."); solche Bilder kannst du dann beruhigt mit dem Baustein {{Bild-PD-alt}} hochladen bzw. am besten gleich auf Commons als {{PD-Art}} - wir gehen hier gemäss Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen bzw. der Position des Urheberrechtskommentars von Schricker davon aus, dass reine Reproduktionsfotografie auch in Deutschland keinen urheberrechtlichen Schutz geniesst (für die USA ist das durch die Entscheidung Bridgeman Art Library v. Corel Corp. klar); es ist also in diesen Fällen nicht von Belang, wer der "Urheber" einer Fotografie ist, welche ein Bild, dessen Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, zeigt (ganz abgesehen davon dass er bei einem Buch von 1906 ebenfalls schon sehr gut so lange verstorben sein könnte). Bei neueren Bildern bzw. Fotografien ("bis zum damaligen Zeitpunkt", also 1906, nehme ich an) könnte der Urheber möglicherweise vor weniger als 70 Jahren verstorben sein, aber wenn es keine Ansatzpunkte gibt, um diesen zu ermitteln (nach gründlicher Recherche), schliesse ich mich dem Hinweis von Port auf die Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind an. Gestumblindi 20:42, 16. Feb. 2009 (CET)
Danke für eure Antworten! Ich denke, mir ist jetzt klar geworden worauf es ankommt. PeterBraun74   Kurier zu Pferde - get contact 18:44, 17. Feb. 2009 (CET)

Unvereinbarkeit von GFDL und CC-BY-SA mit der Panoramafreiheit?

Ein typisches Beispiel...
Datei:Studie GLAD BMW Z4 2008 Super GT qualifying.jpg
... und noch eins.

Ich habe hier ein gedankliches Problem. Unsere beiden Lizenzen erlauben es Bilder beliebig zu verändern, bzw. sie garantieren die Möglichkeit dazu, wenn die Bestimmungen (Nennung des Urhebers, ...) eingehalten werden. Bilder die aber unter die Panoramafreiheit fallen, können/dürfen jedoch nicht frei bearbeitet werden (Quellenangabe und Änderungsverbot, Entstellung und Bearbeitung des Werks).

Nun stellt sich mir die Frage: Wo wird der erste Fehler begangen? Laut den Einschränkungen des § 62 UrhG dürfte ein solches Bild also nicht unter der GFDL oder CC-BY-SA freigegeben werden, da es eben nicht gestattet ist freie Bearbeitungen (z.B. Kollagen) davon anzufertigen. Daraus ergibt sich für mich das Problem, dass wir entweder alle Bilder die entsprechend der Panoramafreiheit entstanden sind, löschen müssen, da sie mit keiner der unsrigen Lizenzen vereinbar ist. Oder wir haben hier heimlich und stillschweigend eine Lizenz akzeptiert, die zwar jegliche Weiternutzung garantiert, aber keine Derivate erlaubt.

Um Gedanken über die Einführung letzterer genannten Möglichkeit hatte ich bereits gebeten, bekam jedoch eine klare Absage der Verteidiger der freien Lizenzen. Nur warum wird es dann indirekt hier geduldet und eben auch noch falsch lizenziert?

Es mag sein das ich hier einen Denkfehler in meiner Argumentation besitze. Wenn ja, dann bitte ich mich darüber zu informieren, welche falsche Annahme ich treffe. Wenn nein, dann bitte ich darum eine Lösung für das Problem zu erarbeiten. Danke und Grüße. --Niabot議論+/− 12:12, 16. Feb. 2009 (CET)

Das sind einfach verschiedene Normen, die Dich einschränken. Der Urheber des fotografischen Werkes gibt Dir sein Bild unter der CC-by-sa (beispielsweise), aber das abgebildete, urheberrechtlich geschützte Werk darfst Du nur unter den Bedingungen der Panoramafreiheit nutzen. Genauso ist es beispielsweise, wenn durch Bearbeitungen das Recht am eigenen Bild verletzt würde: Möglicherweise dürftest Du nach der Bildlizenz des Fotografen aus der Menschenmenge einer Demonstration eine einzelne Person freistellen, Du dürftest das aber nicht aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen. Oder, um ein analoges Beispiel zu verwenden: Du kaufst Dir ein Handy, das Du laut Hersteller überall benutzen darfst. Dennoch wirst Du damit im Freibad möglicherweise keine Fotos machen dürfen, weil die Hausordnung das verbietet, ferner darfst Du es auch im Flugzeug und im Krankenhaus nicht anstellen. Die Gebrauchsanweisung, die jede Verwendung zwischen -20°C und 50°C erlaubt, steht dazu nicht im Widerspruch, sie regelt dies nur nicht. --Port Disk. 12:45, 16. Feb. 2009 (CET)
Also führen wir hier bereits seit längerer Zeit ohne Bedenken Bilder von denen man keine Derivate erstellen darf. Richtig? – Demzufolge frage ich mich, wo das Problem bestehen soll, für neuere Medien, deren Bilder aus lizenztechnischen Gründen nicht beschaffbar sind, eine Lizenz einzuführen, die deren Weiternutzung erlaubt, jedoch die Anfertigung von Derivaten verbietet?
Es geht mir um folgendes. Ich und Don-kun haben nun schon mit vielen Verlagen und Künstlern Kontakt aufgenommen, die bereit wären Bilder für Wikipedia zur Verfügung zu stellen. Allerdings können und werden sie keine Bilder unter der GFDL oder CC-BY-SA veröffentlichen, da diese es erlauben beliebige Kopien, Weiterbearbeitungen, Comic-Derivate, eigene Poduktreihen auf der Basis nur eines solchen Bildes anzufertigen. Damit schaufelt der Verlag sich also sein eigenes Grab. Jedoch wären sie bereit Bilder (z.B. vom Einband) freizugeben, wenn von diesem keine Derivate erlaubt sind, wie es auch bei unseren Bildern der Panoramafreiheit oder Persönlichkeitsrechten der Fall ist.
Daher komme ich schon wieder angekrochen und stelle die Fragen: Inwiefern würde eine solche Lizenz der Wikipedia schaden, wenn wir es bereits im großen Stile praktizieren? Was spricht dagegen eine solche Lizenz aufzunehmen, wenn diese nur unter bestimmten Bedingungen ([a] keine Beschaffbarkeit der Bilder ohne Verstoß gegen geltendes Recht, [b] Schriftliches Einverständnis des Urhebers, [c] keine Selbsterstellung möglich) genutzt werden dürfte? --Niabot議論+/− 12:57, 16. Feb. 2009 (CET)
Ich denke, wir sollten die Diskussion nicht zum 99999999sten mal führen und an dieser Stelle beenden. PS: Die Antwort heißt nein. --rtc 13:15, 16. Feb. 2009 (CET)
Ich denke wir sollte das in Ruhe diskutieren und uns nicht von solchen Vorgaben abschrecken lassen sollten. Schließlich greifen diese in diesem Fall nicht, da ich hier einen Fall von Exemption Doctrine Policy (EDP) sehe und ich mich für deine Meinung leider schon lange nicht mehr interessiere, bzw. sie mir egal ist. --Niabot議論+/− 13:23, 16. Feb. 2009 (CET)
Du siehst nur den Begriff Exemption Doctrine Policy (EDP) und denkst dann das wäre ein Freibrief für beliebige Ausnahmen. Ist es nicht! Es steht sehr genau da: "A project-specific policy, in accordance with United States law and the law of countries where the project content is predominantly accessed (if any), that recognizes the limitations of copyright law (including case law) as applicable to the project, and permits the upload of copyrighted materials that can be legally used in the context of the project, regardless of their licensing status." Das heißt, dass man eben keine nichtfreien Lizenzen zulassen darf, sondern dass man nur dann eine EDP einführen kann, wenn die gewünschte Nutzung alleine durch gesetzliche Ausnahmen sowohl nach dem Recht der lokalen Wikipedia (hier Deutschland) als auch in den USA möglich ist. Die Verwendung von Lizenzen wie Du sie wünschst war ursprünglich in der en-wikipedia möglich und zeitnah mit dieser Regelung wurde dort eine Massenlöschung dieser Bilder durchgeführt! Du pervertierst hier also die Bedeutung dieser Resolution, die eigentlich eindeutig und unmissverständlich klargemacht hat dass das von Dir gewünschte Vorgehen ein für alle mal ausgeschlossen ist. --rtc 14:22, 16. Feb. 2009 (CET)
Hier noch einmal zum Mitmeißeln: EOD Ich bitte darum. --Niabot議論+/− 15:21, 16. Feb. 2009 (CET)
Wie wäre es mal mit einem Argument? Du begibst Dich mit dieser Vorgehensweise, Resolutionen zu ignorieren in gefährliches Fahrwasser. Ich freue mich darauf, zu sehen, wie möglicherweise zum ersten mal gezeigt wird, dass diese Resolutionen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern wenn nötig auch durchgesetzt werden. --rtc 15:47, 16. Feb. 2009 (CET)
(BK)Wir haben keine Bilder, von denen keine Derivate angefertigt werden dürften, alle zugelassenen Lizenzen erlauben das. Wie oben schon erklärt: Abgeleitete Werke finden dann ihre Grenze, wenn andere, von der Lizensierung unabhängige Rechte verletzt werden. -- Smial 13:34, 16. Feb. 2009 (CET)
Scheinbar aber doch, denn die Nachträgliche Bearbeitung mit simplen Bildfiltern, Croppen, etc. ist auch bei geschützten Werken ohne Probleme möglich so lange sie das Bild nicht entstellen. Das stellt hier also keine wirkliche Freiheit im eigentlichen Sinne dar. --Niabot議論+/− 13:38, 16. Feb. 2009 (CET)

Natürlich darf man Weiterbearbeitungen machen: Wenn ich ein Bild eines urheberrechtlich geschützten Gebbäudes einstelle, darf ein Nachnutzer gerne die Bildabmessungen verändern, er darf eine Farbanpassung durchführen, er darf das Bild beschneiden und viele andere Dinge, die ihm das Urheberrecht nicht verbietet. Er darf nur solche Dinge nicht mit dem Bild anstellen, die eben durch das Urheberrecht beschränkt sind. Er darf es im Übrigen auch nicht auf Aluminium drucken, eine Waffe daraus herstellen und seinen Nachbarn damit erschlagen – wo also ist das Problem? Deine Künstler sitzen einem Rechtsirrtum auf, wenn sie meinen, durch Veröffentlichung und cc-Lizensierung eines Bildes die Pandorakiste aufzumachen und Nachahmungen und Merchandising Tor und Tür zu öffnen; die einzelne Grafik werden sie allerdings freigeben müssen und dann möglicherweise auf T-Shirt oder Kaffeetasse wiederfinden. Ich habe ähnliche Anfragen bei Architekten wegen Veröffentlichung einzelner Pläne vor bzw. stehe in Gesprächen. --Port Disk. 13:31, 16. Feb. 2009 (CET)

Nur was schützt die Urheber davor, das ein Konkurrent eine eigene Produktion auf diesen Bildern aufbaut? Gibt es hier noch eine weitere Möglichkeit des Künstlers oder Verlags gegen solche Kopien/Abwandlungen vorzugehen, wenn sie erst einmal ein Bild unter der GFDL oder CC-BY-SA freigestellt haben? So ein Argument bräuchte man um die Leute zu einer solchen Tat überreden zu können. Hat man es nicht, dann wird da wohl nichts passieren. --Niabot議論+/− 13:36, 16. Feb. 2009 (CET)
Port(u*o)s' Antwort war gut verständlich und absolut nachvollziehbar. Du machst hier ganz unnötig ein nur vermeintliches Problem auf, um ein ganz anderes Anliegen durchzudrücken und erneut langatmig zu diskutieren. Das bringt nichts; du diskreditierst damit nur dein Anliegen. Ich persönlich unterstütze es sogar (Bildfreigaben tatsächlich nur für die Wikipedia, das würde uns tolle Fotos und geschützte Kunstwerke bringen), aber: dafür wird ein Meinungsbild nötig sein. Auf Diskussionsseiten wie dieser hier sind alle Argumente schon lange hinreichend ausgetauscht. --Martina Nolte Disk. 13:39, 16. Feb. 2009 (CET)
Das Problem ist halt, das man aus nur einem freigebenen Bild von Sonic sein eigenes Sonic-Spiel oder eben auch eine Animation (Zeichentrickfilm) nur durch Abwandlungen dieses einen Bildes erstellen könnte und somit die Idee hinter der Figur gleich mit in den "Rechte-Sack" eingesteckt hat. Das will freilich niemand riskieren, der daran noch seine Brötchen verdienen will. --Niabot議論+/− 13:42, 16. Feb. 2009 (CET)
Apropo Meinungsbild: Ich wäre auch dafür diesbezüglich ein Meinungsbild durchzuführen. Vielleicht möchte sich der ein oder andere ja daran beteiligen? Schließlich gestaltet es sich immer schwer Dinge wie Lizenzen in einem MB allgemeinverständlich zu erklären und ebenfalls verständliche Optionen zu geben. Wäre also in der Hinsicht für jede Hilfe dankbar. --Niabot議論+/− 13:44, 16. Feb. 2009 (CET)
Was soll ein Meinungsbild denn bringen? Die Foundation verhält sich einer wie immer gearteten Meinung von ein paar Himpeln aus D-A-CH gegenüber genauso beratungsresistent wie Du. Insofern wäre am Ende dieses Meinungsbildes gerade mal dokumentiert, dass irgendwo ein Sack Reis umgefallen ist. --Port Disk. 14:10, 16. Feb. 2009 (CET)
Mal abgesehen, was heisst nur für "Wikipedia"? Ist ein Ausdruck eines Artikels mit Bild dann überhaupt noch zulässig, oder ist das eine unzulässige Nutzung. Sind Mirror & Dumps zulässig? Insofern bringt eine solche Restriktion nur mehr Streit, Stress und keine klaren Lösungen. Liesel 14:16, 16. Feb. 2009 (CET)
Im Falle der Verwendung der BY-ND gäbe es hier überhaupt keine Probleme, denn diese erlaubt eine Vervielfältigung aber eben keine nicht triviale Abänderung der Inhalte. --Niabot議論+/− 14:38, 16. Feb. 2009 (CET)
Niabot: wie wärs mit Markenrecht? Eine geschützte Marke kann urheberrechtlich so frei sein wie sie möchte, wenn das

Markenrecht verletzt wird, müssen die Verursacher dafür haften. In deinem Bsp.: Das Spiel Sonic ist urheberrechtlich geschützt, aber die Figur Sonic (sowohl Name als auch Gestalt) sollte sich einfach markenrechtlich schützen lassen (und das in aller Regel auch schon sein). In diesem Fall sollte die Abbildung freigegeben werden können, ohne das Markenrecht zu verletzen. So machen wir das ja mit all unseren Firmenlogos. Siehe auch Geschmacksmuster. --Taxman¿Disk? 14:19, 16. Feb. 2009 (CET)

Niabot, warum geht das nicht in Deinen Betonkopf rein, dass es hier keine nichtfreien Lizenzen geben wird? Bitte finde Dich damit ab, und steck Deine Energie in Artikelschreiben und nicht in solche Diskussionen, die sich alle Äonen wiederholen. Die Foundation hat die oben genannte Resolution geschrieben, um diesen Diskussionen ein für alle mal ein Ende zu setzten. In Sachen nichtfreie Lizenzen ist das letzte Wort gesprochen: Nein. Was ist an diesem Wort so schwer für Dich zu verstehen? --rtc 14:26, 16. Feb. 2009 (CET)
In der Hinsicht willst du erst gar nicht diskutieren. Das ist doch alles. Nur wie du bereits seit Jahren auf meiner Benutzerseite lesen kannst, habe ich etwas gegen fest eingesessene Strukturen, deren Beton schon so erhärtet ist, das man wirklich eine Presslufthammer bemühen muss um 2mm unter der Oberfläche die überputzten Risse vergangener Tage auffindbar zu machen. Aber wie schon gesagt, interessiert mich deine pauschale Meinung als einzelner recht wenig, bis gar nicht. --Niabot議論+/− 14:42, 16. Feb. 2009 (CET)
Es gibt nichts zu diskutieren. Die Foundation hat letztgültig entschieden, dass solche Lizenzen verboten sind. Wenn Du nun hier ein Meinungsbild machst und eine Meuterei anzettelst, wird Dich die Foundation sperren und das Verbot wenn nötig mit administrativer Gewalt durchsetzen. Was soll also der Quatsch? Es handelt sich hier nicht um eine Meinung, sondern ich versuche Dir lediglich aufzuzeigen, dass Deine rumdiskutiererei hier Zeitverschwendung ist, weil über das Thema nach jahrelangen Diskussionen endgültig entschieden wurde. Endgültig! Endgültig nein! Bitte realisiere es endlich. --rtc 14:46, 16. Feb. 2009 (CET)
Laber doch bitte nicht so einen Unsinn. Danke. --Niabot議論+/− 14:48, 16. Feb. 2009 (CET)
Welcher Unsinn, Niabot? Wo ist Dein Problem dabei, das gesagte zu verstehen? Welches ist der Teil vom Wort Nein und vom Wort Endgültig, der sich Deinem Verständnis entzieht? As of March 23, 2007, any newly uploaded files under an unacceptable license shall be deleted. --rtc 14:50, 16. Feb. 2009 (CET)
EOD. Es ist unsinnig mit dir zu diskutieren, wenn du der Ansicht bist, dass bestehende Dinge niemals geändert werden können oder sollten, auch wenn es der vielleicht bessere Weg ist. Tschüss, Danke und nett nichts mehr von dir lesen zu müssen. --Niabot議論+/− 14:57, 16. Feb. 2009 (CET)
Niabot, Der von Dir gewünschte Zustand war realität bis zum 23. März 2007, die von Dir gewünschten Lizenzen waren davor zugelassen. Es wurden dann diese bestehenden Dinge geändert, weil erkannt wurde, dass dies der schlechtere Weg war. Endgültig und es wird jetzt nicht wegen ewiggestrigen reaktionären Leuten wie Dir wieder einen Rückfall ins Vorgestern geben. Erkenne die Zwecklosigkeit Deines Anliegens! Du kämpfst damit gegen eine einstimmige endgültige Entscheidung der Foundation in einer jahrelang diskutierten Frage, die jetzt bindend ist und wenn nötig auch mit administrativen Mitteln durchgesetzt werden wird. Du kannst wegschauen und diese Tatsachen ignorieren, vor den Konsequenzen dieser Entschediung bewahren wird Dich das nicht. PS: Es gab schon gefühlte 1000 Meinungsbilder zu der Frage bevor die Foundation diese Entscheidung dann zum glück getroffen hat. Was soll also der Quatsch nun das 1001ste Meinungsbild zu starten? Es ist wegen der bereits getroffenen letztinstanzlichen Entscheidung sowieso ungültig, egal was dabei rauskommt. --rtc 15:01, 16. Feb. 2009 (CET)
Hier noch einmal zum Mitmeißeln: EOD Ich bitte darum. --Niabot議論+/− 15:23, 16. Feb. 2009 (CET)
Wenn Du Dich durch Diskussion nicht zur Vernunft bringen lässt wirst Du die Konsequenzen im Zweifel durch die administrativen Mittel tragen müssen. Sage nicht, ich hätte Dich nicht darauf hingewiesen. --rtc 15:45, 16. Feb. 2009 (CET)
@Taxman: Danke, einer der wenigen vernünftigen Beiträge zum Thema. Damit hätte man doch zumindest schon mal den Ansatz einer Möglichkeit die möglichen Einsteller davon zu überzeugen, dass ihre Rechte nicht vollständig verloren gehen. Jedoch frage ich mich dann, wo der wahre Unterschied zwischen CC-BY-SA und BY-ND ist, wenn das Markenrecht sowieso verhindert, das die Rechte an CC-BY-SA wahrnehmbar sind und sich auf die von BY-ND reduzieren? In der Hinsicht wäre doch eine Einführung bei solchen Bildern sogar zweckmäßig, da dann die Nachnutzer sich nicht von der CC-BY-SA blenden lassen würden, dass sie mit dem Bild alles machen können was sie wollen. --Niabot議論+/− 14:47, 16. Feb. 2009 (CET)
Nehmen wir mal das Beispiel des oberen Asterix-Bildes. Vorausgesetzt wir würden eine Zeichnung unter cc-by-sa bekommen, auf der alle (oder die wichtigsten) Charaktere von Asterix vereint sind. Im Rahmen der Enzyklopädie könnte ich dann Ausschnitte von jeder einzelnen Figur machen, was bei "nd" nicht möglich ist. Liesel 15:11, 16. Feb. 2009 (CET)
Leider etwas falsch gedacht. Denn mit den jetzigen Lizenzen werden wir mit Sicherheit kein Bild von Asterix und den anderen Figuren bekommen, da dies einem Einverständnis für beliebige Kopien gleichkäme. Für Bilder die unter "BY-ND" freigegeben würden müsste man sich vom Urheber bestätigen lassen, das man z.B. die Ausschnitt anfertigen darf. Somit hätten wir mit "BY-ND" Bilder und müssten mit dem Urheber Rücksprache bezüglich der Änderungen halten. Bei der bestehenden Lage machen wir uns durch jede mögliche Bearbeitung eines solchen Bildes unter Umständen sogar strafbar. Aus dem obigen Bild dürften wir beispielsweise die Figuren nicht ausschneiden und es ist überhaupt fraglich ob das Bild legal ist, da es in Belgien (keine Panoramafreiheit) aufgenommen wurde. --Niabot議論+/− 15:19, 16. Feb. 2009 (CET)
Das ist hier für mich bereits eine grobe Absteckung für die Vorbereitung eines Meinungsbildes. Schließlich wollte ich mich erst einmal darüber informieren, wo hier die Grenzen liegen, bzw. inwiefern ein solches MB überhaupt notwendig ist. Wenn ich mir hier aber so einen Schreihals wie rtc ansehe, der einfach mal so für alle entscheidet und sogar mit einem möglichen Ausschluss wegen Meuterei droht, dann fühle ich mich hier erst recht ermutigt ein MB durchzuführen. Möglicherweise aber erst einmal eine Umfrage um sicherzugehen ob eine solche Lizenzerweiterung (eine Zusätzliche für Bereiche, wo man sowieso keine Chance hat Material unter einer der bestehenden Lizenzen zu bekommen.) überhaupt erst einmal befürwortet wird. Anschließend könnte man die genauere Umsetzung in einem MB festzurren und ebenfalls auch die konkreten Beschränkungen für den Einsatz der Lizenz benennen. --Niabot議論+/− 14:55, 16. Feb. 2009 (CET)
Niabot, ich würde mich daran nicht beteiligen, weil ich Dich für einen ernsthaften und ernsthaft bemühten Mitarbeiter dieses Projektes halte, aber für den Fall, dass Du weiter so agierst wie in der jüngeren Vergangenheit, würde ich Dir einfach mal vorhersagen, dass Dein Wille zu enzyklopädischen Mitarbeit in Zweifel gezogen werden wird. Das kannst Du jetzt als Drohung, als Warnung oder, wie es gemeint ist, als Ratschlag verstehen. Bitte setz Dich mit den Grundlagen dieses Projekts auseinander, um hier produktiv mitarbeiten zu können. --Port Disk. 15:01, 16. Feb. 2009 (CET)
Genau aus dem Grunde, des Willens der Mitarbeit, bin ja bemüht Bildmaterial auch von Verlagen/Urhebern zu beschaffen, die sonst keiner hier selbst anfertigen kann, weil er es eben laut Gesetz nicht darf. Mein Ziel ist es hier nicht die Grundmauern der Wikipedia wegzusprengen, sondern eine praktikable Lösung zu finden, wie man diesem Problembereichen, denen es schlicht an Bildmaterial mangelt, auf eine sinnvolle Weise solche verschaffen könnte. Dazu ist nach mehreren Gesprächen mit verschiedenen Verlagen und Künstlern mMn. notwendig, den Urhebern zumindest einen kleinen Schritt entgegenzukommen. Davon soll(te) das generelle Konzept der Wikipedia unberührt bleiben. Die englische Wikipedia betreibt mit ihrem Fair Use-Bildern auch nichts anderes, jedoch mit den Nachteilen, das die gesetzliche Lage unklar ist und das die Bilder immer nur in geringen Auflösungen vorhanden sind. Somit denke ich, das eine Lizenzierung für Ausnahmefälle unter BY-ND eine durchaus praktikable Lösung ist. --Niabot議論+/− 15:12, 16. Feb. 2009 (CET) PS: Wie kommst du eigentlich auf die Idee meinen Willen für enzyklopädische Mitarbeit in Zweifel zu ziehen?
Ich ziehe Deinen Willen ja gerade eben nicht in Zweifel. Ich wundere mich nur über Deine Hartnäckigkeit, an offiziellen Projektrichtlinien – der Erstellung und Zurverfügungstellung freier Inhalte – vorbeizugehen und die Aussage: The content of this page is an official policy approved by the Wikimedia Foundation Board of Trustees. This policy may not be circumvented, eroded, or ignored on local Wikimedia projects. zu ignorieren. --Port Disk. 15:24, 16. Feb. 2009 (CET)
Recht einfach erklärt: Die EN macht Gebrauch von der Fair Use Regelung, die es für uns nicht gibt. Gleichzeitig nimmt sie in Kauf das sie möglicherweise für solche Bilder verklagt wird, da die Rechtslage ungewiss ist. Zudem nutzt sie kleine Bilder, die ebenfalls dann allen Beschränkungen (Unveränderbarkeit, etc.) unterliegen. Da könnte man die von mir angestrebte Lösung glatt als einen Mittelweg mit einigen Vorteilen gegenüber dieser verstehen. Wenn du Schutzrechte der Bilder mal irgendwann auslaufen, dann werden sie automatisch frei. Ich sehe hier keine echten Nachteile für das Projekt, wenn wir dies nur für bestimmte Medien (in Ausnahmen) erlauben. Sollte man seine Meinung ändern könnten diese Bilder auch ohne Probleme wieder entfernt werden, bzw. sie automatisch vom Druck ausschließen etc. Technisch ist das alles machbar. Wenn der Urheber aber keine Erlaubnis erteilt, dann haben wir eben keine Bilder und auch nichts gewonnen. Verlierer ist man in dieser Hinsicht auf keinen Fall. (Aufnahmen von Vögeln, etc. sollen natürlich nicht unter BY-ND fallen. Das wäre dann wirklich schädlich. Nur eben bei geschützten Dingen (Marken mit SH, fiktiven Figuren, Filmschnappschüssen und ein paar anderen) wäre es aber durchaus eine sinnvolle Regelung. So sehe ich das zumindest. --Niabot議論+/− 15:34, 16. Feb. 2009 (CET)
Warum sollen Ausnahmen von freien Lizenzen ausgerechnet für diejenigen gelten, die sie ablehnen, wenn das Ziel Erstellung und Zurverfügungstellung freier Inhalte ist? Du willst die Gesetze so abändern dass sie nur für die gelten, die sie befürworten. Die fehlerhafte Logik müsste Dir doch bewusst sein? --rtc 15:40, 16. Feb. 2009 (CET)
Weil es deren Geschäftsmodell ist keine freien Lizenzen zu verwenden und man nicht blind eine Mauer durch beide Lager ziehen sollte. So wäre uns bei der Bebilderung der Wikipedia als Enzyklopädie geholfen und die Einsteller müssten ihrerseits keine Befürchtungen vor Missbrauch haben. Ich sehe hier dann eher ein gemeinsames Interesse. Uns geht es nachher auch nicht schlechter als vorher. Niemand hindert uns daran weiterhin freie Inhalte zu erstellen. Wenn wir bessere Alternativen haben, dann schaffen wir die unfreien Unliebsamen durch die Adminknöpfe einfach ab. Aber solange es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, bzw. dieses evtl. nicht ausreicht (Bildzitat) währe dies eine mMn. vernünftige Lösung um eben auch solche Werke besser beschreiben zu können. Oftmals sagt eben ein Bild mehr aus als es tausend Worte vermögen. --Niabot議論+/− 15:53, 16. Feb. 2009 (CET)
Das kann aber nicht funktionieren Jeder kann behaupten, es sei sein Geschäftsmodell, keine freien Lizenzen zu verwenden, auch Wikipedia-Benutzer. Und es besteht kein Zweifel, dass das auch sehr viele tun werden, mindestens diejenigen, die Dein Anliegen unterstützen. Es ist falsch, dass nichts schlechter wäre als vorher. Es würden Wikipedia viel weniger bilder zur Verfügung gestellt, weil Benutzer keine freien Lizenzen mehr erteilen würden und auf Gleichbehandlung mit denen pochen werden, deren Bilder in der Wikipedia unter unfreien Lizenzen sind. Denn objektiv besteht ja kein Unterschied: Beide beharren einfach nur darauf, keine freie Lizenz zu erteilen, warum sollte man dann also den Wunsch des einen akzeptieren und den Wunsch des anderen ablehnen, nur weil der, dessen Wunsch akzeptiert wird, freie Lizenzen schon vor dem rein fiktiven Zulassen unfreier Lizenzen abgelehnt hat. --rtc 16:05, 16. Feb. 2009 (CET)
Das kann nur derjenige behaupten dessen Bilder zur Illustration eines Artikels verwendet werden können und dessen Bilder von keinem anderen Nutzer angefertigt werden können. So schließt man Bilder irrelevanter Kunst direkt aus. Deswegen soll es ja nur in Ausnahmefällen erlaubt sein. Ist es keine Ausnahme, dann wird das Bild halt gelöscht. Die denkbaren Regeln für die Ausnahme habe ich bereits mehrfach formuliert und ich glaube das eine Unterwanderung dieser sehr schwer fallen sollte:
  1. Das Bild ist nicht legal durch einen Wikipedianer erstellbar bzw. reproduzierbar.
  2. Das Bild wurde vom Urheber unter der Lizenz BY-ND freigegeben.
  3. Das Bild besitzt im Artikel eine sinnvolle Verwendungsmöglichkeit.
Ich denke das diese Bedingungen hinreichend sind um einen Missbrauch auszuschließen. --Niabot議論+/− 17:46, 16. Feb. 2009 (CET)
Die Wikimedia Resolution erlaubt EDP-Ausnahmen und nennt als Beispiel die en-WP mit ihren unfreien Bildlizenzen für folgende Anwendungsfälle: [12]. Das könnte man durchaus per MB auch hier bei uns zur Entscheidung stellen. --Martina Nolte Disk. 15:09, 16. Feb. 2009 (CET)
Das sehe ich auch so. --Niabot議論+/− 15:12, 16. Feb. 2009 (CET)
Was hier zu wiederholten endlosen Grabenkämpfen führt, ist ja vor allem der Punkt Paintings and other works of visual art: For critical commentary, including images illustrative of a particular technique or school. Ein MB könnte (für lange Zeit) weitere Diskussionen beenden. --Martina Nolte Disk. 15:16, 16. Feb. 2009 (CET)
Nein, die Resolution verbietet unfreie Lizenzen! Sie erlaubt Ausnahmen nur wo diese sich ausschließlich auf gesetzliche Ausnahmen berufen. In en. z.B. Fair use, in DE z.B. Panoramafreiheit. --rtc 15:16, 16. Feb. 2009 (CET)
Du hast aber schon gelesen, was ich oben verlinkt und zitiert habe? Fakt und Wunsch sind verschiedene Dinge.
Ich sehe gerade, dass sogar schon ein MB in rudimentärer Vorbereitung ist. --Martina Nolte Disk. 15:24, 16. Feb. 2009 (CET)
Wusste ich noch gar nichts von. Danke. --Niabot議論+/− 15:25, 16. Feb. 2009 (CET)
Wo steht das denn geschrieben? Vor allem wo steht geschrieben, das dies unanfechtbar und für immer und ewig die Grundlage einer Community ist? --Niabot議論+/− 15:25, 16. Feb. 2009 (CET)
"Wo steht das denn geschrieben?" Es steht beides unter http://wikimediafoundation.org/wiki/Resolution:Licensing_policy "Vor allem wo steht geschrieben, das dies unanfechtbar und für immer und ewig die Grundlage einer Community ist?" ganz oben: "The content of this page is an official policy approved by the Wikimedia Foundation Board of Trustees. This policy may not be circumvented, eroded, or ignored on local Wikimedia projects." (Hervorhebung im Original!) Hier die Stelle wo klargestellt wird, dass die Ausnahme sich ausschließlich auf gesetzliche Schrankenregelungen berufen darf und keine nichtfreien Lizenzen erlauben darf: "A project-specific policy, in accordance with United States law and the law of countries where the project content is predominantly accessed (if any), that recognizes the limitations of copyright law (including case law) as applicable to the project, and permits the upload of copyrighted materials that can be legally used in the context of the project, regardless of their licensing status." Alles andere wäre auch unsinnig, da sonst ja jede Quelle einfach sich willkürlich entscheiden könnte, keine freie Lizenz zu geben und sie einfach so ihren Wunsch einer nichtfreien Lizenz durchsetzen könnte. --rtc 15:33, 16. Feb. 2009 (CET)
Da bleibt die Frage offen inwiefern sich das Board of Trustees überhaupt mit dem Gedanken vertraut gemacht hat solche Bilder nur in Ausnahmefällen, wie den von mir beschriebenen, zu erlauben. Die Auflagen (1. Zustimmung des Urhebers, 2. kleine legale Möglichkeit für eine eigene Erstellung) dafür sind ja durchaus hart und auch konsequent. Vielleicht wird so ein Meinungsbild in letzter Konsequenz abgelehnt, aber es zeigt zumindest das Interesse daran, das der Weg nur freie Inhalte aufzunehmen, auch keine Musterlösung in der jetzigen Situation ist. Die Fair Use Geschichte ist so gesehen das schlimmste was Wikipedia passieren konnte. Da hierdurch zumindest in der dominierenden EN kein Bedarf gesehen wird, obwohl sie da mit einem Fuß im Grab und mit dem anderen auf dünnem Eis steht. --Niabot議論+/− 15:41, 16. Feb. 2009 (CET)
Für wie doof hälst Du das Board of Trustees eigentlich, Niabot? Das Board of Trustees beherrscht im Gegensatz zu Dir elementare Logik und weiß dass es sinnlos ist, Richtlinien zu machen, die nur für die gelten, die sie befürworten. Es ist sinnlos freie Lizenzen nur für die verpflichtend zu machen, die sich nicht weigern, sie zu erteilen. --rtc 15:49, 16. Feb. 2009 (CET)
Ich halte sie nicht für Doof, aber auch nicht für allwissende Gottheiten. Den Kommentar zu zweiten Satz findest du auf WP:VM wieder. Ob es nun sinnlos ist eine Lizenz einzuräumen, welches es gestatten würde Bildleere Artikel zu füllen und sicherer ist als es Fair Use je sein könnte, das mag jeder für sich entscheiden. Ich für meinen Teil befürworte eine solche Lösung aus mehreren bereits genannten Gründen. --Niabot議論+/− 16:02, 16. Feb. 2009 (CET)
Du hast nun mal ein Problem mit elementarer Logik, wenn Du die simple Tatsache nicht verstehst, dass es sinnlos ist, Regeln nur für diejenigen aufzustellen, die sie nicht ablehnen. Solche Regeln machen keinen Sinn. Du hälst das Board of Trustees sehr wohl für dumm. Die jahrelangen Diskussionen um diese Sachverhalte gingen dem bereits voraus und waren dem Board sehr wohl bekannt und Du kannst davon ausgehen, dass sie sorgfältig abgewägt wurden. Du wirst mit Deiner reaktionären Maßnahme, die längst überwundene Zustände unfreier Lizensierung versucht zu restaurieren nicht durchkommen. Du durchblickst die Fehlerhaftigkeit Deiner Position nicht und ignorierst triftigste Argumente weil Du die gravierenden Nachteile nicht sehen willst und nur die oberflächlichen Vorteile sehen willst. --rtc 16:18, 16. Feb. 2009 (CET)
Ich hätte jetzt durchaus ein Interesse daran, dass du mir die gravierenden Nachteile, am besten in Form von Stichpunkten, nennst. Ich kenne diese noch nicht, bzw. ich bin ja mit meinen "Problem mit elementarer Logik" offensichtlich überfordert diese zu erkennen. Daher schreib sie mir am besten einmal auf. Dann könnte man leichter auf einen gemeinsamen Nenner kommen und bräuchte sich nicht mit ausufernden Umschreibungen bewerfen. --Niabot議論+/− 16:33, 16. Feb. 2009 (CET)
Es ist trivial, dass, wenn man nichtfreie Lizenzen zulassen würde, Benutzer eher dazu tendieren werden, diese nichtfreien Lizenzen zu verwenden statt die freien. Du tust so als würde man nicht weniger freie Bilder haben als vorher und als würden nur Bilder nichtfrei dazukommen, die man vorher sowieso nicht haben würde. Das ist falsch und kann so gar nicht sein, wenn die Richtlinie gerecht ist, d.h. für alle gleich ist. Denn dann muss ja der Wikipedia-Benutzer genauso wie der Asterix-Verlag das Recht haben, nichtfreie Lizenzen zu geben. Und wenn Du die Richtlinie ungerecht machen würdest und nur Verlagen, nicht aber Einzelpersonen Sonderbehandlung erlaubst, dann würden viele Benutzer wegen dieser Ungleichbehandlung aus Protest keine Bilder mehr zur Verfüng stellen. Die Vorstellung, durch das Ändern allgemeiner Regeln würde man effektiv nur die konkreten Fälle ändern, die man gerne geändert hätte ist illusorisch. --rtc 16:42, 16. Feb. 2009 (CET)
Wo ist eine Ungleichbehandlung? Es soll um Bilder von urheberrechtlich geschützten INHALTEN gehen, zB Comicfiguren, Plattencovern, Filmszenen. Die kann idR kein normaler User unter eine freie Lizenz stellen (höchstens in Einzelfällen durch Sonderfälle wie Panoramafreiheit). Fotos von urheberrechtlich nicht geschützten INHALTEN die jeder User anfertigen könnte (zB Fotos von Pflanzen, Tieren, Orten, Promineten) sollen ja nicht unter unfreie Lizenzen. Wenn ein User jetzt zufällig ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat - womit ich kein Foto eines Gegenstandes etc. meine, das theoretisch jemand anderes recht problemlos in gleicher Qualität erstellen könnte), sondern halt eine eigene Comicfigur, einen eigenen Film etc. - müsste er natürlich auch das Recht haben diese unter die unfreie Lizenz zu stellen. Allerdings dürften solche Eigenwerke in der Regel eh keine Relevenz für die Wikipedia haben, weshalb sich das Problem nicht stellt). --Toon 17:22, 16. Feb. 2009 (CET)
Weshalb soll ich ein von mir angefertigtes Foto nicht unter eine unfreie Lizenz stellen dürfen, wenn irgendein Zeichner das darf? Urheberrecht ist Urheberrecht, egal, ob ich den Pinsel quäle oder auf den Auslöser drücke. Wenn ich hier ein Foto unter einer freien Lizenz einstelle, riskiere ich ja auch, daß irgendjemand anders damit entsetzlich viel Geld verdient, das ich auch selbst hätte verdienen können. Will man dieses Risiko nicht eingehen, dann gibt es eben keine Bilder. -- Smial 17:38, 16. Feb. 2009 (CET)
Weil die Wikipedia auf dein Foto nicht angewiesen ist, da kann man meist relativ problemlos Alternativen besorgen. Das Bild der Comicfigur, des Plattencovers etc. kann aber niemand anderes als der Rechteinhaber freigeben. Und das Argument Wenn ich hier ein Foto unter einer freien Lizenz einstelle, riskiere ich ja auch, daß irgendjemand anders damit entsetzlich viel Geld verdient, das ich auch selbst hätte verdienen können. besteht ja derzeit auch schon. --Toon 18:40, 16. Feb. 2009 (CET)
Du denkst, dass alle Bilder, die nicht gerade von der Industrie sind, automatisch von jedem erstellt werden können. Was aber z.B. mit Kunstgegenständen, die jemand besitzt und die er nur bereit ist zu fotografieren, wenn er für das Foto eine nichtfreie Lizenz erteilen kann? Was mit historischen privaten Fotos, die jemand besitzt und bei denen er das Urheberrecht geerbt hat? Was mit technischen Zeichnungen, die nur einzelne Wikipedianer fachlich richtig erstellen können, oder zumindest nur einzelne in so hoher Qualität? Was mit den relativ wenigen Wikipedianern, die professionell Fotos schießen können und sich schnell zusammentun können um eine Verweigerungshaltung durchzusetzen? Es gibt tausende Fallkategorien in denen Bilder nicht mal eben so von jedem Wikipedianer ersetzt werden können und in denen der Ersteller leichtes Spiel dabei hätte zu sagen: Ich will auch eine nichtfreie Lizenz geben dürfen oder es gibt eben gar keine Bilder. All diese Fälle müssten gleich behandelt werden wie die Industriefälle, wenn man nicht ungerecht sein will. Es ist illusorisch zu glauben, dass eine solche Regelung keinen Einfluss auf die Fülle an Bildern haben würde, die ansonsten zukünftig unter freier Lizenz zur Verfügung stünden. Wenn es auch nur eine Bedingung gibt, die es erlaubt, hier Bilder nichtfrei reinzustellen, dann wird es sofort Leute geben, die sehr kreativ dabei sind, diese Bedingung für ihre Bilder herbeizuführen. Daher beschränkt sich die Resolution auf gesetzliche Ausnahmen. --rtc 03:32, 17. Feb. 2009 (CET)
Das Recht keien Bilder anzufertigen, bzw. diese nicht unter eine freie Lizenz zu stellen und sich der Freigabe zu verweigern, besitzt doch bereits jetzt jeder Wikipedianer. In diesem Fall gibt es von ihm eben keine Bilder, was dem jetzigen Zustand entspricht, wenn er sich mit den Lizenzen nicht einverstanden erklärt. Hinsichtlich technischer Zeichnungen bestehe ich natürlich auf meinem Vorschlag diese Bilder nicht unter einer eingeschränkten Lizenz freigeben zu lassen, wenn sie eben nich die von mir genannten Kriterien (Rechtliche Hürde, Bilder aus kommerziellen/propritären Medien die einen eigenen Artikel besitzen, Zustimmung des Rechteinhabers) erfüllen. Dadurch sehe ich deine Einwürfe bei dieser Sonderregelung erfolgreich abgeblockt. --Niabot議論+/− 09:18, 17. Feb. 2009 (CET)
Du nimmst fälschlicherweise an, dass diejenigen, die jetzt freie lizenzen freiwillig geben nicht durch das ungerechte Erlauben von unfreien Lizenzen für bestimmte Gruppen dazu übergehen werden, die Freigabe zu verweigern. Das ist immer so, wenn Du einem ein Privileg einräumst kommen gleich zehn weitere die es auch haben wollen und alle zur Verfügung stehenden Druckmittel einsetzen um es auch zu bekommen. --rtc 12:30, 17. Feb. 2009 (CET)
Natürlich ist mir dies auch bewusst. Daher auch die restriktiven Regeln für solche Bilder. Es soll eine Ausnahme darstellen, die auch nur unter bestimmten Bedingungen erteilt wird. Einen echten Mitarbeiter, der nicht nur persönliche Ziele verfolgt (z.B. Selbstdarstellung durch eigene Bilder auf den Commons) wird sich nicht für diese Ausnahme interessieren. Alle anderen haben sowieso nicht das richtige Ziel vor Augen. Ich möchte hier nur anständige Artikel verfassen können und dazu gehört auch oftmals ein Bild das aussagekräftiger ist als mehrere Seiten Text. Dieses werden wir aber aus nachvollziehbaren Gründen, mit den bisherigen Regelungen nicht bekommen. Es ist in der Hinsicht ein Dilemma. --Niabot議論+/− 12:49, 17. Feb. 2009 (CET)

Die Richtlinie soll ja nicht für die Einstellungen von Nutzern gelten, die weiterhin im Sinne der Ideologie ihre Bilder unter den freien Lizenzen (ok, davon gibt es mehrere Asichten was frei ist und was nicht) veröffentlichen. Es geht hier um Bilder die kein Nutzer anfertigen kann, auch wenn er es wollte, da er dazu entweder die Gesetze des Staates abschaffen müsste oder sich zum Kriminellen machen würde. Diese Bilder können somit auch nicht gefördert werden. Zudem geht hier ja auch nicht Initiative vom Verlag aus, sondern von den Artikelschreibern, die solche Bilder gerne verwenden würden. Also die Community bzw. ein Teil von ihr selbst hat ein Interesse daran auch solche Bilder verwenden zu können. Es geht hier folglich nicht um das Interesse des Verlags oder das von Einzelpersonen. Es geht um das Interesse der Autoren ihre Artikel bebildern zu können. Diese (da schließe ich mich mit ein) sind konsequenterweise an einer Möglichkeit interessiert um solches Bildmaterial verfügbar zu haben. Da, wie du selbst schreibt, die beiden Welten nicht vereinbar sind, dachte ich damit eine kleine Brücke zu schlagen, die unter strenger Kontrolle ein gegenseitiges Einvernehmen sicherstellen kann. Auf EN ist dies durch den Gesetzgeber erfolgt, der es erlaubt unter Fair Use entsprechende Bilder zu benutzen. In DACH sehe ich hier allerdings nur wenig Chancen für eine vergleichbare Lösung.

So sehe ich diese Möglichkeit als einen fairen Mittelweg zwischen Fair Use (ungefragt) und den freien Lizenzen (die nahezu jegliche Rechte aufsaugen) gegeben. Ja und leider ist es oft so, dass man in der Praxis Opfer der Ideologie bringen muss um praktikable Ergebnisse zu erzielen. --Niabot議論+/− 17:39, 16. Feb. 2009 (CET)

Ich halte die momentare klare unmissverständliche Regelung, keine unfreien Lizenzen zuzulassen, für praktikabel und äußerst zweckmäßig.--rtc 03:50, 17. Feb. 2009 (CET)
Tja, ich sehe es genau umgekehrt, warum wurde hier ja schon mehrfach erklärt. Das Argument, daß wenn man für Ausnahmefälle unfreie Lizenzen erlaubt weniger freie Bilder eingestellt werden würden kann mich nicht überzeugen. Dann dürften in der en.wikipedia ja kaum freie Bilder zu finden sein, da jeder sein Bild nur unter "Fair Use" hochladen würde. Das scheint mir jedoch nicht der Fall zu sein. Freie Bilder gibt es jede Menge, nur dort wo es keine freien Inhalte gibt finden sich unfreie Bilder (fair use sehe ich als unfrei an, da man die Bilder halt nicht beliebig verwenden kann). Was die englische WIkipedia gegenüber der deutschen erheblich aufwertet. --88.71.63.77 13:18, 18. Feb. 2009 (CET)

Klare Fragen und hoffentlich klare Antworten

Zur Anschauung nochmal wiederholt

Bei der obigen Diskussion kamen von Portuos und Taxman einige Aussagen, die meinem Verständnis nach dem widersprechen, was rtc und Historiograf an anderer Stelle verlauten ließen. Ich würde das gerne an einem Beispiel geklärt wissen. Wir haben oben gezeigtes Bilder (hier nochmal) von den Figuren aus Asterix unter CC-by-sa und aus Gründen der Panoramafreitheit überhaupt, und zusätzlich nehmen wir an, wir haben eine Zeichnung mit sehr ähnlichem Motiv, den gleichen Figuren, das von Verlag und Künstler unter CC-by-sa freigegeben wurde. Mir stellen sich jetzt folgende Fragen (auf die man ja einfache kurze Antworten haben müsste), zu beiden Bildern:

  • a) Kann ich das Bild trivial verändern, also beschneiden, Helligkeit anpassen et.cet.?
  • b) Kann ich die auf dem Bild dargestellten Figuren und andere Elemente auf Grundlage des Bildes neu zeichnen (ö.ä. schaffen), so z.B. einen eigenen Asterix-Comic (mit nur den dargestellten Figuren) zeichnen und den dann unter CC-by-sa weiter verwenden?
  • c) Wenn die Antworten für die Bilder unterschiedlich ausfallen: Warum?
  • d) Frage zum Verständnis: Bei Bildern von Figuren steht doch dann nur der Teil unter der Lizenz, der auch wirklich dargestellt wird, oder? Dann müssten Charaktereigenschaften oder sogar schon der Rücken (!) der Figur davon nicht betroffen sein? Und diese damit weiter nicht unter der (freien) Lizenz zur Verfügung stehen?

Ich hoffe, erschöpfende und dennoch möglichst kurze Antworten zu bekommen. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 15:58, 16. Feb. 2009 (CET)

    • a) Panoramafreiheit: Es darf nicht so weit gehen, dass dann das zweidimensionale Kunstwerk nur noch vervielfältigt wird, es muss Kontext bestehen bleiben. Es darf also nicht so beschnitten werden, dass nur noch ein Comic übrig bleibt und man gar nicht mehr sieht, dass das ganze eigentlich ein Foto ist. Vom Verlag freigegebene Zeichnung: Ja.
    • b) Panoramafreiheit: Nein. Zeichnung: Ja
    • c) Weil die Figuren im einen Fall gemäß der gesetzlichen Ausnahme der Panoramafreiheit gezeigt werden, im anderen Fall gemäß der Lizenz des Verlages, und die Lizenz gestattet das, die Panoramafreiheit nicht. Bei dem Foto bezieht sich das CC-BY-SA nur auf das Foto als solches, nicht auf das abfotografierte Werk. Der Fotograf kann nur freigeben, woran er das Urheberrecht besitzt.
    • d) Es steht nicht nur der Teil unter der Lizenz, der sichbar ist, sondern der gesamte geistige Gehalt, also das, was gemeint ist; das geht weit über das sichtbare hinaus. Du willst hier darauf hinaus, dass man den Verlagen ja sagen könnte, so schlimm ist es ja nicht. Das funktioniert nicht; es ist eben doch so schlimm. Vergiss es lieber wieder. --rtc 16:13, 16. Feb. 2009 (CET)
Zu b) Im Falle einer Zeichnung schreibst du Ja. Das würde bedeuten, das der Urheber sämtliche Rechte an seiner Figur aufgegeben hätte und hier kein Markenrecht oder ähnliches greift? --Niabot議論+/− 16:18, 16. Feb. 2009 (CET)
Figuren lassen sich nicht als Marke eintragen, da sonst die Fristen des Urheberrechts umgangen werden könnten. Das wurde mit der Mona Lisa versucht und dieser Versuch wurde vor Gericht natürlich auf den Mond geschossen. --rtc 16:20, 16. Feb. 2009 (CET)
(BK) Ich nehme an, dieses Bild darf überhaupt nicht dargestellt werden, weil bereits das dargestellte Motiv eine Urheberrechtsverletzung darstellt, und insofern erübrigen sich dann weitere Fragen. Ansonsten - mit der Einschränkung, dass ich kein Jurist bin und dies keine Rechtsberatung darstellt:
  • a) Beschneiden und Farbänderungen zum Zwecke der Bildverbesserung etc. gehen in Ordnung, da sie ja die dargestellte Szene besser zeigen wollen
    • aa) Freistellen geht natürlich nicht, weil das nicht die Bebilderung einer Strassenszene mehr darstellt („Panorama!“), sondern ein Motiv isoliert.
  • b) Neue Zeichnungen, die Asterix, Obelix oder Hinkelsteine darstellen, sind ja ebenfalls keine Bebilderung dieser an einem öffentlichen Ort befindlichen Situation, die das Privileg, abgebildet und publiziert werden zu dürfen, eben dadurch gewinnt.
  • c) Die Panoramafreiheit ist eine Ausnahme, die gewährt wird, um es Fotografen zu ersparen, bei jeder Aufnahem zu prüfen, ob Urheberrechte verletzt werden (so wie die Beiwerks-Regelung dazu dient, sie vo der Pflicht zur Prüfung der Rechte am eigenen Bild zu entlasten – beides zusammen würde ja dazu führen, dass Aufnahmen im Freien gar nicht mehr möglich wären oder jedenfalls nicht mehr publizierbar.
  • d) hab ich nicht verstanden.
--Port Disk. 16:17, 16. Feb. 2009 (CET)
Mal so eine ganz blöde Idee dazu. Wenn ich mich als Landschaftsmaler nach Belgien begeben würde und dort die Wand als Teil des Bildes mit abzeichne; mach ich mich dann strafbar? Wenn nicht, darf ich das Bild unter einer freien Lizenz freigeben, nachdem ich es unter einen Scanner gepackt habe? Oder gelten hier die gleichen Auflagen wie für Fotografen? --Niabot議論+/− 16:45, 16. Feb. 2009 (CET)
Es ist unerheblich, ob Du das Bild abmalst oder fotografierst; der Gehalt, den Du unter der Panoramafreiheit übernimmst, beleibt unter dem Urheberrecht des eigentlichen Urhebers und wird von Dir lediglich im Rahmen der engen Schranken dieses Urheberrechts benutzt. Es besteht nur wenig Unterschied zu einem Zitat. Nur weil einen zitierten Textteil analysierst und Deine Analyse unter die GFDL stellst wird das zitierte nicht GFDL. Du darfst also das gemalte Bild freigeben, aber das macht den unter Panoramafreiheit verwendeten Gehaltsanteil noch nicht frei. --rtc 16:58, 16. Feb. 2009 (CET)

Panoramafreiheit: Es darf nicht so weit gehen, dass dann das zweidimensionale Kunstwerk nur noch vervielfältigt wird, es muss Kontext bestehen bleiben. Es darf also nicht so beschnitten werden, dass nur noch ein Comic übrig bleibt und man gar nicht mehr sieht, dass das ganze eigentlich ein Foto ist. - Sagt wer? In § 59 UrhG steht nur "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben[...]" Ich lese nix davon, daß man keinen Ausschnitt des Werkes zeigen darf. --Toon 17:31, 16. Feb. 2009 (CET)

Das ergibt sich letztendlich aus dem Veränderungsgebot unter § 62 [13].--Nick 17:34, 16. Feb. 2009 (CET)
Ist ein Ausschnitt denn eine Veränderung in dem Sinne? Wenn man das Zitatrecht bei Texten benutzt nimmt man ja auch nur einen Ausschnitt aus dem Text, das wäre nach meinem Verständnis dasselbe als wenn man ein Detail eines Kunstwerkes zeigt (hier zB nur den Kopf von Asterix). Aber selbst wenn man nur das ganze Werk zeigen darf sehe ich zumindest noch immer nicht wo geschrieben steht, daß man auch den Kontext, also hier das Gebäude an dem das Bild angebracht ist, zeigen muß. --Toon 18:36, 16. Feb. 2009 (CET)
Das ergibt sich aus dem Zweck dieser Regelung. Sie heißt Panoramafreiheit, nicht Vervielfältigungsfreiheit. --rtc 03:35, 17. Feb. 2009 (CET)
Das ist aber Deine Privatinterpretation, oder? Wo steht das? Es gibt ja wohl keine Pflicht, bei einem aufgrund der Panoramafreiheit erlaubten Bild eines Gebäudes immer "das ganze Gebäude" abbilden zu müssen, und dasselbe muss doch auch für andere Werke gelten. Die Panoramafreiheit hat für mich ganz deutlich auch den Zweck, den öffentlichen Raum dokumentierbar zu machen. Im ganzen und im Detail, von weit und nah (Beispiel: Detail eines Wandgemäldes, Detail einer Skulptur). --AndreasPraefcke ¿! 12:42, 17. Feb. 2009 (CET)
Auch wenn Du gegebenenfalls aufgrund des Wortlauts des Gesetzes etwas anderes vermutest, denke ich nicht, dass es im Sinne des Erfinders ist, dass die Panoramafreiheit es legalisiert, wenn Wandgemälde einfach nur reproduziert werden. Das wäre schon ein ziemlich erheblicher Eingriff ins Urheberrecht. Ich denke nicht, dass es positiver Zweck der Panoramafreiheit ist, im öffentlichen Raum befindliche Werke dokumentierbar zu machen, sondern lediglich, die negativen Effekte zu verhindern, die es hätte, wenn man diese Ausnahme nicht hätte, nämlich dass man eine Straße nicht mehr fotografieren könnte, wenn einem dabei ein bleibendes dem Urheberrecht unterliegendes Werk im Weg stünde. Ich sehe die Panoramafreiheit daher eher als eine Art erweiterte Beiwerkregelung. Wenn der Zweck der Panoramafreiheit so wäre wie Du es annimmst und nicht so wie ich es jetzt wiedergegeben habe, dann wäre sie sicher nicht auf bleibende Dinge beschränkt und auch bestimmt nicht auf Fotografien u.ä. (sondern man dürfte die Straße inkl. Statue dann auch im Modell nachbauen). Ich konnte leider keine Quelle finden, die sich mit dieser Problematik anspricht, aber ich wäre sehr skeptisch. Ehrlich gesagt ist der § 59 UrhG in dieser Hinsicht ganz allemein konfus. So sagt (2) z.B. "Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden" also das Äquivalent dessen, was ich für Gemälde behaupte bei Gebäuden -- man darf die Gebäude nicht nachbauen. Allerdings frage ich mich warum dieser Absatz existiert? Wie kann man ein Gebäude "mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen"? Habe jedenfalls noch keinen Maurer gesehen, der Fotoapparate als Handwerkszeug verwendet hat. --rtc 13:28, 17. Feb. 2009 (CET)

Wie meistens sind deine Ausführungen schlicht und einfach nicht zu beachten. Panoramafreiheit ist keine offizielle Bezeichnung (Dreier/Schulze kennen diesen Terminus nicht, sie sprechen von Straßenbildfreiheit), ich stimme Praefcke zu. Man darf Objekte im Straßenbild beliebig zweidimensional vervielfältigen, Bauwerke darf man nicht nachbauen (ebensowenig sond Modelle zulässig), und auch Wandgemälde darf man nicht an einem Haus vervielfältigen. Du hast wohl deine sämtlichen Urheberrechtskommentare verlegt und lässt deine Konfusion an uns aus --Historiograf 19:29, 17. Feb. 2009 (CET)

Also kann man deiner Meinung nach auch ein beliebig kleines Detail eines Wandbildes herausschneiden, wie AndreasPraefcke meinte? Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 19:49, 17. Feb. 2009 (CET)
Nein, so würde ich die Frage nicht beatworten (Weil herausschneiden ist eine Bearbeitung= Grauzone = ist nicht zwingend legal). Aber du darfst ein beliebig kleines Detail von der Strasse aus fotografieren. Wobei eben zu deinem Schutz es eben besser ist, dass man dem Foto ansieht das es von Strassenraum aus aufgenommen ist (Sprich eben noch Beiwerk des Strassenraums dabei ist). Bobo11 14:43, 18. Feb. 2009 (CET)

Punkt d, Darstellung von Teilen einer Figur

Wie sieht es mit diesem Bild? Die Figur ist nur wenig zu sehen, also nur ein Bein und der Kopf von der Seite, fast nur Haare. Wäre mit diesem Bild unter CC-by-sa auch gleich die Figur frei. Wie sähe das ohne die Ecke links unten aus? Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 21:51, 16. Feb. 2009 (CET)

Deine Frage wurde oben von mir bereits beantwortet. Es kommt nicht darauf an, was auf dem Bild sichtbar ist, sondern lediglich darauf, was gemeint ist. Bitte versuche nicht irgendwelche Lücken und Tricks zu finden, das funktioniert nie. --rtc 03:15, 17. Feb. 2009 (CET)
Das beantwortet den zweiten Teil der Frage nicht wirklich (also wies aussieht, wenn das letzte Bild fehlt). Und wie kann es nicht darauf ankommen, was auf dem Bild zu sehen ist. Was wirklich gemeint ist, ist im Zweifel Interpretationssache, insbesondere bei dem Bein. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 19:46, 17. Feb. 2009 (CET)

Meine Güte ist das öde

Können wir bitte zur Tagesordnung zurückkehren. Wenn ich meterlang unnötige Debatten lesen muss, werde ich noch unwirscher als ich ohnehin bin :( --Historiograf 23:52, 16. Feb. 2009 (CET)

Niemand muss da Niabot-Gewäsch lesen. Einfach auf die Signatur achten; was sinnvoller kommt da nie. sугсго 09:41, 17. Feb. 2009 (CET)

Ihr müsst es überhaupt weder lesen noch beantworten. Aber sonst: dito. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 19:50, 17. Feb. 2009 (CET)

Museum für Antike Schifffahrt

Hallo, ich würde gerne selbstgemachte Fotos aus dem Museum für Antike Schifffahrt in Mainz auf Commons hochladen. Ich weiß, daß dutzende Fotos aus dem Museum sich seit Jahren in verschiedenen Seiten wie www.livius.org und www.romanarmytalk.com unbeanstandet befinden. Das Museum ist eine Außenstelle des Römisch-Germanischen Zentralmuseums in Mainz, der Eintritt ist frei, an der Wand hängt ein Schild, dass Fotografieren nur für private Zwecke erlaubt sei. Die Ausstellungsstücke sind bis auf wenige Ausnahmen keine antiken Originale, sondern originalgetreue Kopien, Abgüsse oder Modelle, die von der angeschlossenen Werkstatt als Auftragsarbeiten für andere Museen angefertigt werden, und von denen dann jeweils eine Kopie in den eigenen Ausstellungsraum wandert. Ich würde vier Kategorien unterscheiden:

Insgesamt habe ich über 100 Fotos aus allen vier Kategorien. Mir scheint das Problem bei den Modellen und Rekonstruktionen zu liegen, da diese - im Gegensatz zu den Abgüssen - angesichts der lückenhaften Informationslage fast alle auch einen interpretativen Charakter haben, und somit eine gewisse schöpferische Aktivität und Eigenleistung darstellen. Was darf ich also wo bei Wikipedia hochladen? Gruß Holiday 01:30, 17. Feb. 2009 (CET)

Wurden die Fotos von einem öffentlichen Standpunkt aus aufgenommen? Wenn nein, dann gilt die Panoramafreiheit nicht. Kunstwerke als Beiwerk sind vertretbar, jedoch als eigentliches Motiv nicht verwertbar, falls es Schöpfungshöhe aufweist. (Sollte meine Einschätzung falsch sein, bitte ich darum, mich wie üblich zur Schnecke zu machen) --Niabot議論+/− 12:16, 17. Feb. 2009 (CET)
Fotos sind IMO urheberrechtlich unproblematisch, da die Rechte an den fotografierten Werken längst nicht mehr bestehen. Durch exakte Vervielfältigungen alter Werke entsteht kein neues Urheberrecht, das gilt für Fotokopien von Druckwerken oder Gemälden genauso wie für Skulpturen o.ä.; alles andere würde es ermöglichen, die Fristen des Urheberrechts auszuhebeln. Was die möglicherweise bestehende Schadensersatzpflicht für unerlaubt angefertigte Fotos angeht, so ist das allein Dein Privatproblem, das die Wikipedia nicht betrifft. (Will sagen, man muss dem Museum ja, wenn man die Fotos denn dann trotzdem hochläd, nicht noch ganz besonders leicht machen, indem man, wie in den genannten Fällen, seinen normalen Account verwendet und sogar noch als Fotograf seinen Realnamen dabeischreibt.) --rtc 12:35, 17. Feb. 2009 (CET)
@Niabot: Meine Fotos von den Exponaten wurden ausschließlich im Innenraum aufgenommen.
@Rtc: Ich habe den entsprechenden Diskussionsfaden, der sich damals mit der Schadensersatzpflicht beschäftigt hat, gelesen. Das lasse ich gerne mein "Privatproblem" sein. Die originalgetreuen Abgüsse sind auch nach meinem Verständnis urheberrechtlich unbedenklich. Aber was ist mit den Schiffsmodellen, den beiden großen und den zahlreichen kleinen, sowie den sonstigen Rekonstruktionen wie den Katapulten etc. (siehe Bilder in Zeile 1 und 3)? Dabei handelt es sich ja nicht einfach um Replikas bestehender Werke, sondern deren Bau war mit einem mitunter erheblichen Aufwand an Eigenforschung und -interpretation verbunden (die Konstruktion in Zeile 1 z.B. beruht auf den kümmerlichen Überresten des Originalfunds in Zeile 2). Holiday 14:15, 17. Feb. 2009 (CET)
Es handelt sich bei Schiffsmodellen und Katapulten u.ä. um Gebrauchsgegenstände, nicht um Kunstwerke. Gebrauchsgegenstände können von der Gestaltung her als Geschmacksmuster und von der Funktionsweise her als Patente eingetragen werden; ein Urheberrecht daran besteht nicht. Das Urheberrecht wird gewährt für die Schöpfung von geistigem Gehalt, nicht für Arbeits- und erst recht nicht für Forschungsleistung. (Durch Forschung gewonnene Erkenntnisse sind frei und unterliegen keinen Beschränkungen.) --rtc 15:39, 17. Feb. 2009 (CET)
/me weist mal dreist auf das Patentrecht hin; keinerlei Beschränkungen sind leicht was anderes. sугсго 19:18, 18. Feb. 2009 (CET)
Aber ansonsten: die Konzepte aus Wissenschaft sind zumindest urheberrechtlich nicht schützbar. Patente gehen aber schon; was aber schon schützbar ist, ist die abstrahierende oder konkrete Darstellung der Wissenschaft, so die Darstellung selber kreative Leistung ist. sугсго 19:23, 18. Feb. 2009 (CET)

Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum sollte helfen --134.130.68.232 19:21, 17. Feb. 2009 (CET)

Datei:SS-Kaserne Heinrich Koeppen.jpg

Lizenz (PD alt) oder nicht Lizenz, das ist hier die Frage (seufz)

erste Meinung:

"Hallo, daß das Bild vor 70 Jahren gemacht wurde, reicht leider nicht. Läßt sich irgendwie über den Autor des Buches, aus dem das Bild stammt, der Urheber rausfinden? Das Urheberrecht an anonymen Werken erlischt 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung, deswegen müßte recherchiert werden, wann das Bild erstmalig veröffentlicht wurde und ob der Urheber sich tatsächlich nie zu seinem Werk bekannt hat. Lange Rede, kurzer Sinn: ich befürchte, daß ohne die Erlaubnis des Urhebers oder eines Rechteinhabers das Bild nicht behalten werden kann. Gruß, Noddy 21:46, 16. Feb. 2009 (CET) "


Anmerkungen:

Das Buch, in welchem die Fotografie ohne nähere Angaben 1967 abgebildet wurde (und die ich kurzerhand abfotografiert habe), schrieb der damalige Stadtarchivar von Radolfzell. Er verwendete dabei das fragliche Bild ohne Angabe von Herkunft und Urheberschaft. Auf Nachfrage beim Stadtarchiv Radolfzell war nun zu erfahren, dass es sich dabei um eine um 1938 von einem "Papiergeschäft Buck", Radolfzell, vertriebene Bildpostkarte handelte, von der das im Buch wiedergegebene Exemplar im Stadtarchiv Radolfzell vorliegt. Auf der Rückseite ist zwar Name des "Papiergeschäfts" , eine Kartennummer, nicht aber der Name des Fotografen ersichtlich. Der Name des Fotografen lässt sich nicht eruieren. Das Papiergeschäft ist erloschen, Kontakte zu eventuellen Nachkommen bzw. Rechtsnachfolgern wurden von Seiten des Stadtarchivs bereits vor Jahren in ähnlicher Sache gesucht, blieben aber unauffindbar. Zusammenfassend: Fotografie einer anonymen Bildpostkarte der späten Dreißiger Jahre ohne eruierbare Rechteinhaber. Was nun?

--Markus Wolter 19:50, 17. Feb. 2009 (CET)
von Benutzer Diskussion:Noddy93#Lizenz (perma) --Noddy 20:13, 17. Feb. 2009 (CET)

Ist kein anonymes Werk, daher kann das Bild (bei Erstpublikation 1938) nicht verwendet werden: Wikipedia:Bildrechte#Bilder.2C_deren_Urheber_nicht_bekannt_ist. --Port Disk. 22:19, 17. Feb. 2009 (CET)
SLA - kein Anhaltspunkt, daß das Werk einem Urheber gehört, der 70 Jahre tot ist. --Marcela  00:52, 19. Feb. 2009 (CET)
hallo und dank für die Antworten; ich halte es durchaus für ein anonymes werk (der fograf hat nunmal seine fotografie nicht signiert und blieb unbekannt bzw. wollte unbekannt bleiben). ich begreife aber, da, so lange ich nicht nachweisen kann, dass der fotograf sich auch nach 1938 nicht zu seiner urheberschaft irgendwie bekannt hat, die regelung der schutzfrist : 70 jahre nach tod des urhebers und nicht 70 jahre nach erstveröffentlichung des werks geltung hat. habe ich das richtig verstanden?

--Markus Wolter 11:13, 19. Feb. 2009 (CET)

Du verwechselst Anonymes Werk und Verwaistes Werk. --Port (u*o)s 11:22, 19. Feb. 2009 (CET)

p.s.: im übrigen: die bildpostkarte im besitz des stadtarchivs radolfzell wurde zuletzt auf dem offiziellen prospekt des "tages des offenen denkmals" 2005 in radolfzell (ehemaliges kasernenareal" abgebildet. wieder einmal hat die wikipedia eine strengere lesart des urheberschutzrechtes als ein archiv. schon seltsam, oder? --Markus Wolter 11:30, 19. Feb. 2009 (CET)

Das mögen wir vielleicht seltsam finden; da wir ja den Wissensstand des Stadtarchivs bezüglich Quellenlage nicht kennen, steht es uns imho nicht zu, uns darüber zu mokieren. Aber ich gebe Dir recht, was Archive und Verlage diesbezüglich für ein Rechtsverständnis an den Tag legen, ist schon seltsam. --Port (u*o)s 11:45, 19. Feb. 2009 (CET)

Schöpfungshöhe bei Suhrkamp-Cover. Hochladen?

Hallo, ich will ein Foto von einem Buchumschlag (Cover) hochladen, bin mir aber nicht sicher wegen der Schöpfungshöhe. Es handelt sich um ein Cover mit einfarbigen Hintergrund (keine Fotos, keine Illustrationen) und schwarzer Schrift. Es schaut ungefähr so aus: [14] --KaterBegemot 22:47, 19. Feb. 2009 (CET)

Keine Schöpfungshöhe. --Atomiccocktail 23:25, 19. Feb. 2009 (CET)

Datei:450316 wuerzburg ge.jpg

Hallo, ich hatte gestern eine selbsterstellte Grafik hochgeladen, die danach wieder gelöscht wurde

09:21, 17. Feb. 2009 Hubertl (Diskussion | Beiträge) (19.302 Bytes) (→Hauptangriff:  wg SLA auf Bild.) (entfernen) 

Was bedeutet in der AKÜ-Sprache "SLA"??? --Drdoht 09:40, 18. Feb. 2009 (CET)

SLA bedeutet Schnelllöschantrag (s. dazu auch Glossar). Hintergrund ist diese Löschung. Bitte beachten, dass bei allen Bildern die Urheberrechte zu beachten sind. Und google gibt seine Bilder normalerweise nicht frei. --Taxman¿Disk? 11:03, 18. Feb. 2009 (CET)

Nun, das sehe ich etwas anders. Primär habe ich an meiner Grafik das Urhberrecht. Die darin verwendete Google-Map-Grafik ist bei nichtgewerblicher Nutzung (trifft das für Wikipedia überhaupt zu??) frei. Ich habe auch das "Google-Logo" bewußt in der Grafik erhalten. Zitat von GE: aus Nutzungsbedingungen für Google Maps http://www.google.com/help/terms_maps.html Mit der Nutzung von Google Maps und der über Google Maps erlangten Informationen akzeptieren Sie die Google-Nutzungsbedingungen sowie diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Einzelnutzer dürfen Google Maps einschließlich lokaler Suchergebnisse, Karten und fotografischer Abbildungen ausschließlich zu persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken nutzen. Gewerbliche Nutzer dürfen Google Maps ausschließlich zu internen Zwecken nutzen. Eine gewerbliche Verbreitung ist nicht zulässig, .....

"Urheberrechtshinweise, Markenzeichen oder andere eigentumsrechtliche Hinweise in Karteninformationen (einschließlich fotografischer Abbildungen) dürfen nicht gelöscht oder anderweitig verändert werden. ..."(nicht signierter Beitrag von Drdoht (Diskussion | Beiträge) Taxman¿Disk? 02:11, 19. Feb. 2009 (CET))

Bitte ließ Dir die von mir bereits verlinkten Bildrechte durch, alternativ auch das Bildertutorial und die Häufig gestellten Fragen. 1. müssen Wikipedia Bilder auch kommerziell nutzbar sein, 2. müssen sie auch bearbeitet werden dürfen. Damit schließen sich google-maps Bilder grundsätzlich und doppelt aus. --Taxman¿Disk? 02:11, 19. Feb. 2009 (CET)
Du kannst versuchen die Karte mit Openstreetmap zu erstellen. Das lässt sich dann als CC-by-sa passend lizenisieren.--Nick 09:47, 20. Feb. 2009 (CET)

Bild von einem Künstler

Hallo zusammen, arbeite gerade an einem Artikel über einen Künstler und habe ein Foto von dieser Person gemacht. Die Frage: kann ich dieses Foto nun hochladen wenn ich es mit diesem Urhebervermerk versehe ..siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Alfaomega/Sandkasten bin mir nicht sicher und bitte um eure Hilfe ob es so den Wikirichlinen entspricht (habe den Text auf einer anderen Bild-Datei gefunden). Danke --Alfa 09:16, 20. Feb. 2009 (CET)

Bei deinem Beispiel handelt es sich beim ersten Baustein um einen Hinweis, falls du ein Bild von dir oder einem anderen WP-Benutzer einstellst, also nicht geeignet. Da du an einem Artikel über "die Person" arbeitest, dürfte es sich bei dieser um eine Person des öffentlichen Lebens handeln. Urheber des Bildes bist du und du entscheidest somit, welche Lizenz du verwenden willst. Ob "die Person" relevant für WP ist, bleibt eine andere Frage. Siehe auch 4 Absätze weiter oben. Wenn es für mich zweifelhaft ist, setze ich den Baustein {{Personality_rights}} und lasse mir eine schriftliche Freigabe geben, welche ich an permissions-de@wikimedia.org sende. Aktuelles Beispiel. Für mich ist dieser Aufwand im Vorfeld kleiner, als wenn es in der Folge wochenlanges Rumgeeierei gibt. -- Хрюша ?? 11:21, 20. Feb. 2009 (CET)
Danke für deinen Hinweis, hier kommt sicher Person des öffentlichen Lebens zum tragen. Gruß --Alfa 11:59, 20. Feb. 2009 (CET)

Foto eines Schauspielers

Ich habe ein Foto des Schauspielers und Synchronsprechers Charles Rettinghaus. Dieses habe ich im Rahmen einer Autogrammstunde bei einer Synchronsprecher-Veranstaltung aufgenommen. Ist er als Schauspieler eine so öffentliche Person, dass ich dieses Bild hochladen darf oder bräuchte ich dazu erst eine explizite Erlaubnis?-- LH42 07:43, 19. Feb. 2009 (CET)

Geht so. sугсго 08:45, 19. Feb. 2009 (CET)
Ack. Bekannt genug. Man sollte aber schauen, daß nicht unbeteiligte Personen mit auf dem Bild sind. -- smial disk 11:12, 19. Feb. 2009 (CET)
Braucht man bei Innenaufnahmen nicht noch die Zustimmung des Eigentümers? Panoramafreiheit#Innenaufnahmen -- Ecto-Man 10:00, 20. Feb. 2009 (CET)
Wenn du neben dem Herrn Rettinghaus andere Dinge auf dem Bild hast, die nicht lediglich Beiwerk sind, schon; halte ich aber eher für unwahrscheinlich. sугсго 14:51, 20. Feb. 2009 (CET)

Aufriss-/Seitenriss von Gebäuden

z.B. eine solche Darstellung.

Wenn ich von einem Gebäude, welches vor 1909 errichtet wurde ein Aufriss- und Seitenriss erstelle, welcher auch zusätzlich noch Details des Innern des Gebäudes darstellt, habe ich an diesen Rissen zusätzliche urheberrechtliche Ansprüche? Oder generiert die Zeichnung keine zusätzliche Rechte? --Micha 18:35, 21. Feb. 2009 (CET)

(BK)In der Regel besitz eine technische Zeichnug alleine keine Schöpfungshöhe, höchsten das abgebildete kann noch geschütz sein. Bei einem Bauwerk das genügend alt ist, kann man diesen Punkt verneinen. Einzig bei 3-D Darstellungen ist Vorsicht geboten, da da eine künstlerische Gestaltung möglich ist (Blickwinkel usw.). Bei normalen Aufriss- und Grundrisszeichnunge, ist in der Regel kein Gestelltungspielraum vorhanden, sonder es gibt nur eine richtige Darstellung. Bobo11 18:46, 21. Feb. 2009 (CET)
(BK) Dachte ich mir eben auch. Der fehlende Gestaltungsspielraum wurde ja sonst sämtliche späteren technischen Darstellungen des Gebäudes verhindern. --Micha 18:53, 21. Feb. 2009 (CET)

2. Frage: Wenn Urheberrechte angenommen werden. Stellt eine Reproduktion einer solchen Darstellung, welches in etwa ähnlich ist (logischerweise kann es ja nicht 100% anders sein, es ist ja dasselbe Gebäude) dann eine Urheberrechtsverletzung dar? --Micha 18:43, 21. Feb. 2009 (CET)

Bei einem neuen Gebäude (also noch geschützten Gebäude) sind solche Pläne durchaus problematisch. Aber nicht der Zeichnung selber wegen, sonder weil das abgebildete noch geschütz ist. Wobei auch da in gewissen Fällen beim Plan selber keine Schöpfungshöhe gegeben ist, z.b bei einem vereinfachten Grundriss, auch wenn es sich um eine neues Gebäude handelt. Ausfürliche Pläne neuer Gebäude sind leider geschützt. Bobo11 18:51, 21. Feb. 2009 (CET)
(BK)Und Nein, Reproduktionen können nie einen eigenständigen Schutz aufweisen, also ist immer das Alter des Originals-Plans ausschlaggebend. Wobei ich bei gerade bei archäologischen Zeichnungen durchaus Probleme sehe, weil da keine alten Pläne existieren, und man durchaus den Standpunkt einer Neuanfertigung vertetten kann (heisst allerding noch lange nicht das dieser Plan auch wirklich Urheberrechtlich geschützt ist, aber es gibt eben die Unwägbarkeit des könnte).Bobo11 18:55, 21. Feb. 2009 (CET)
Es geht wiederum um alte Gebäude, wo keine Urheberrechte des Architekten mehr bestehen, wo aber ein anderer in Neuzeit eine technische Zeichnung davon erstellt hat. --Micha 18:53, 21. Feb. 2009 (CET)
Na ja hier trift sicher mal die Beweisumkehr ein, soll heisen, der Zeichner des neuen Plans, müsste beweisen, das kein alter Plan vorhanden ist. Hierbei ist es egal, ob er diesen benutz hat oder nicht. Denn wenn es sich um eine Reproduktion handelt oder handeln könnte, ist diese niemals geschützt. Selbst bei einer vollständigen Neuanfertigung, gehe ich persönlich eher davon aus das diese nicht geschütz sein kann, da sie etwas ungeschütztes nach einer Norm abbildet. Und alles was nach einer Norm abgebildet wird, besitzt selber keine Schöpfungshöhe, sonder nur die Idee dahinter kann eine geistige Leistung sein. Und da bei einem Gebäude die geistige Leistung eigenltich dem Archidekten und Baumeister zugeschriebnen wird, ist diese Leistung bei eine alten Gebäude eben gemeinfrei. Und der Zeichener kann sie nicht mehr für sich beanspruchen. Nicht jeder der behauptet, dass sein Plan durch die Kleine Münze geschütz sei, hat Recht. Bobo11 19:04, 21. Feb. 2009 (CET)

Bild:Kahuna Spielmaterial.JPG

Liegt bei diesem Grundplan SH vor? Ich denke eher nicht. Könnte es also auf .de bleiben, nachdem es von Commons gelöscht wurde? --Micha 19:16, 21. Feb. 2009 (CET) Ps. die Karte ist ein Phantasieprodukt und keine Reproduktion der bestehenden Geografie.

Alter Reiseführer

Ich habe einen alten Reiseführer aus dem Jahr 1878. Am Umschlag steht "von Karl Baedeker, Verlag Karl Baedeker". Karl Baedeker starb schon 1859. Muss ich jetzt davon ausgehen, dass der Führer von jemandem überarbeitet wurde, der womöglich später (ev. nach 1939) gestorben ist oder kann ich Karl Baedeker als den Autor und das Werk als gemeinfrei betrachten? Und wie steht es mit Landkarten in diesem Führer, bei denen ein anderer Verlag, aber kein Autor angegeben ist. Die sind ja wahrscheinlich nicht von einer einzelnen Person erstellt worden. Kann ich sowas hochladen und wenn ja wie? Unter der 70-Jahr-Regel oder unter der 100-Jahr-Regel? Commons oder de-WP? Danke, --Svíčková na smetaně 19:26, 21. Feb. 2009 (CET)

Tendenziel, die 100-Jahre Regel welche ja bekantlich nur auf de: gilt. Ist allerdings immer eine einzelfall Endscheidung. Denn du hast es richtig erfasst, es wird kaum ein original Werk des 1859 verstorbenen Karl Baedeker sein. Wobei hier eben auch die 1923 Regel auf den Commons zu Anwednung kommen kann, da nachweislich vor 1923 veröffentlicht, und somit zumindest in denn USA gemeinfrei ist. Bobo11 19:36, 21. Feb. 2009 (CET)
Zu Commons: So einfach ist es leider nicht. 1923 gilt nur für in den USA veröffentlichte Werke, greift hier also nicht. Zudem verlangen die Commons, dass alle Dateien in den USA und im Ursprungsland frei sind. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:35, 21. Feb. 2009 (CET)

Kann man auf Wikipedia das Logo zu Final Fantasy X [15] hochladen, ohne das es aufgrund einer Urheberrechtsverletzung kurz darauf wieder gelöscht wird? Die Rechte des Logos liegen bei Square Enix. Ich könnte auch das Covers des Spiels einscannen und hochladen, bin mir aber nicht sicher, ob das gegen das Urheberrecht verstößt. --Christian140 21:10, 20. Feb. 2009 (CET)

Das Logo sollte kein Problem sein, aber das Gemälde im Hintergrund musst Du ausmaskieren. --rtc 12:30, 21. Feb. 2009 (CET)
Das ist das Groß-Logo. Der Schriftzug dagegen selber ist sogar commonsfähig. Bzgl. der Grafik im Hintergrund würde ich aber rtc folgen; das übersteigt durch die Art der Gestaltung das durchschnittliche Maß der Individualität von Logos um Längen. sугсго 15:16, 22. Feb. 2009 (CET)

Datei:SGT1.gif

Hallo,

diese Datei (Siehe Thema) ist das Logo des Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth. Die Schule ist eine Institution des Freistaates Bayern. Ist dann das Logo nicht gemeinfrei, da es das Logo einer staatlichen Institution ist? --Zebra848 19:23, 21. Feb. 2009 (CET)

Um gemeinfrei zu sein müsste es ein Amtliches Werk sein. Das kann ich nicht erkennen. Für mich schaut das auch nicht wie ein Logo aus, sondern wie ein Kunstwerk, das später zu dekorativen Zwecken auf der Homepage verwendet wird.--Nick 19:31, 21. Feb. 2009 (CET)
(BK) Na ja, wenn es keine Schöpfungshöhe aufweist, dann ist es gemeinfrei, egal von wem es stammt (ich schreib jetzt extra nicht entworfen, da das entwerfen wäre ja eine geistige Leistung). Bei diesem Logo, seh ich durchaus die übliche (nicht geschütze) Darstellung eines Logos als überschritten an. Denn wenn das Original-Logo höher auflössend (sprich mehr Details hat) ist als hochgeladen, haben wir Ruckzug ein Problem am Hals, weil es Schöpfunghöhe aufweist. Bobo11 19:32, 21. Feb. 2009 (CET)
Es könnte sich auch um ein technisch verfremdetes Bild eines Urheberrechtlich (da ganz toller Architekt und so) geschützen Bauwerkes Handeln. Wenn es nicht aus dem öffentlichen Raum aufgenommen wurde haben wir gleich drei Leute die unglücklich sein könnten (Architekt, Photograph und Verfremder). --Nick 19:36, 21. Feb. 2009 (CET)
Hier in größer.--Nick 19:37, 21. Feb. 2009 (CET)
Ich lase mich zu einem Ausspruch hinreise: Das ist ein gezeichnetes Bild und kein Logo. Mit dieser Ausage spreche ich ihm Schöpfungshöhe zu. Und da der Zeichner mit grösster Wahrscheinlichkeit noch kein 70 Jahre tod ist, bleibt eigentlich nur die Lössung der Löschung. -- Bobo11 19:47, 21. Feb. 2009 (CET)

Wer keine Ahnung hat, sollte sich hier zu nichts hinreissen lassen. Logo oder nicht ist absolut nicht die Frage. Ist das auf Werkqualität (§ 2) bzw. SH zu prüfende grafische Objekt der angewandten Kunst zuzuordnen oder nicht, genügt es also einem Gebrauchszweck . Das ist bei Logos immer der Fall, da das keine zweckfreien Gestaltungen sind. Gern wüsste ich auch, welche Logos kein "gezeichnetes Bild" sind, alle Logos sind Bilder und Zeichnen ist die übliche Arbeitsweise des Grafikers. Dass das Bild als Grafik aus dem Bereich der angewandten Kunst die Hrüde der SH überspring hat hier niemand hinreichend schlüssig begründet und dass nachträglich eine künstlerische Zeichnung für ein Logo genutzt wurde ist pure Spekulation --Historiograf 22:04, 22. Feb. 2009 (CET)

Hast du dir dein "Logo" im Kontext der Schulwebseite angekuckt?--Nick 00:02, 23. Feb. 2009 (CET)

alte Nationalhymnen

Auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen [16] wurde die Frage gestellt: Liegt auf einer ehemaligen Nationalhymne Urheberrecht? Darf man den Text in einem Artikel aufführen? --tsor 07:47, 22. Feb. 2009 (CET)

Hymnen kann man ohne größere Probleme unter $ 5 I bzw. II UrhG als amtliches Werk einordnen. Sie werden entweder durch Gesetz, oder aber durch einen anderen der Bekanntmachung bedürfen Art eingesetzt; gilt aber nicht auf den Commons unbeschränkt; in den Commonwealthländern gibt es da wohl ein Crowncopyright drauf. sугсго 15:25, 22. Feb. 2009 (CET) PS: Ein Problem sehe ich bei den quellenlosen Übersetzungen; diese sind nämlich geschützt.

Major Tom

Hallo zusammen, der Artikel zu Major Tom setzt sich zu weiten Teilen aus Zitaten zusammen, die lose aneinandergereiht vieles aus der Popkultur wiedergeben, das in Verbindung mit dem Artikelthema steht. Mal völlig abgesehen von der Frage nach dem enzyklopäischen Stil: Inwieweit bleiben Textzitate zulässig, wenn sie unter dem Titel „Enzyklopädie-Artikel“ nicht ansatzweise analysiert oder sonstwie verarbeitet werden, wenn keine inhaltliche Auseinandersetzung damit stattfindet? Ab wann sind Rechte des Texters verletzt, wenn sich eine Lyrics-Sammlung als Artikel tarnt – oder im genannten Fall: in einem Artikel versteckt? Rechtlich dürfte sich das nach einer ersten Normenschau um das Merkmal des „durch den Zweck gebotenen Umfangs“ in § 51 UrhG drehen, oder? Danke für Meinungen und Stellungnahmen, herzliche Grüße, Wikiroe 14:12, 22. Feb. 2009 (CET)

P.S.: Falls es schon eine Auseinandersetzung mit der grundsätzlichen Fragestellung in der WP geben sollte, bitte ich um einen Verweis. Ich hatte nach 10 Min. Suchen nix gefunden... Merci, Wikiroe 14:13, 22. Feb. 2009 (CET)
Ich erinnere mich an eine Diskussion um einen Artikel über MfG von den Fanata Vier. Dort wurden ähnliche Fragen gestellt.--Nick 14:15, 22. Feb. 2009 (CET)
Der Artikel war eine meiner ersten Baustellen hier in der Wikipedia, als ich die Regelungen noch nicht so genau kannte. Ich hatte weite Teile aus dem englischen Artikel übersetzt (der dort inzwischen aus anderen Gründen massiv gekürzt wurde). Ich sehe ein, dass einige der Textzitate wohl nahe an der URV-Grenze sind und zum Verständnis des Inhalts nichts wirklich beitragen. Anders sieht es mit den Teilen aus, die quasi die "Entwicklung" der Figur über die Zeit dokumentieren. Man sollte diese Unterscheidung etwas besser herausarbeiten und die unnötigen Texte entfernen. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 14:20, 22. Feb. 2009 (CET)
Danke für die schnellen Antworten!
@Nick: Den Artikel zu MfG gibt's leider nimmer. Die Disk ist damit auch weg.
@PaterMcFly: Dass weite Teile gestrichen werden sollten, ist klar, schon wegen der angesprochenen Stil-Frage. Ich wollte mich demnächst mal damit beschäftigen (Mithilfe gerne willkommen!). Die rechtliche Frage wüsste ich trotzdem gerne geklärt, schon alleine (aber nicht nur!), um im absehbaren Lösch-und-Wiedereinstellungs-Kampf Argumente parat zu haben ;-)
Grüße, Wikiroe 14:42, 22. Feb. 2009 (CET)

Kunstwerk noch im Öffentlichen Raum?

Mich beschäftigt ein Kunstwerk. Es steht in einem (am Wochenende abgeschlossenen - ich weiß nicht, wie es werktags gehandhabt ist) Innenhof eines mehr oder weniger öffentlichen Gebäudes. Der Hof ist ummauert, aber es gibt ein Gittertor. Durch das Tor habe ich Rainers Willy fotografiert, den ich für einen ganz anderen Artikel brauchen könnte. Ist der Willy panoramafrei? -- MrsMyer 22:53, 22. Feb. 2009 (CET)

Es kommt nur darauf an, dass Du das Foto vom öffentlichen Weg, Platz oder Strasse gemacht hast. Ich glaube, ein öffentlich zugänglicher Innenhof würde nicht darunter fallen, aber da Dein Aufnahmestandpunkt ja offensichtlich vor dem Tor war, darfst Du die Abbildung hochladen. --Port (u*o)s 23:09, 22. Feb. 2009 (CET)
Öffentlich genug, denke ich. -- smial disk 00:45, 23. Feb. 2009 (CET)
Die Frage ist auch, ob das Kunstwerk dauerhaft angebracht ist. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:54, 23. Feb. 2009 (CET)
Da können aber die Prüfungspflichten eines Fotografen meines Erachtens nicht besonders hoch angesetzt sein. Ein Bauschild ist offensichtlich nicht dauerhaft angebracht, aber wenn man für jedes Objekt, das von der Strasse aus sichtbar ist, erst recherchieren müsste, ob es demnächst abgerissen oder entfernt wird, würde die Panoramafreiheit und das in ihr enthaltene Rechtsprivileg imho ad absurdum geführt. --Port (u*o)s 01:01, 23. Feb. 2009 (CET)
Für seine natürliche Lebensdauer dauerhaft angebracht hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen. Wenn es abgerissen wird (um bei deinem Beispiel zu bleiben), ist die natürliche Lebensdauer vorüber. Wenn es während dieser Zeit vom öffentlichen Raum aus sichtbar angebracht war, dann greift auf jeden Fall die Panoramafreiheit. Ein gewisser Rechercheaufwand ist da durchaus zumutbar. Allerdings dürfte es in vielen Fällen recht leicht ersichtlich sein, ob das Kunstwerk dauerhaft angebracht ist, oder nicht. Wenn es z. B. auf einem Sockel fest verankert steht, wird es wohl nicht bloß ein paar Tage dort stehen. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:23, 23. Feb. 2009 (CET)
Das Bauschild ist aber ein schlechtes Beispiel, da es kein Kunstwerk ist, sondern allerhöchstens Gebrauchskunst. Bauschilder haben aber i. d. R. gar keine Schöpfungshöhe. Panoramafreiheit greift natürlich nur dann, wenn urheberrechtlicher Schutz vorliegt. Andernfalls braucht man gar keine Panoramafreiheit. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:23, 23. Feb. 2009 (CET)
Auf dem Bauschild kann aber ein Lichtbild eines Models abgebildet sein.--Nick 01:34, 23. Feb. 2009 (CET)
Dann ist das natürlich wieder anders zu behandeln. Aber hier geht es nicht um Bauschilder, sondern um ein bestimmtes Kunstwerk. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:46, 23. Feb. 2009 (CET)
Ein Bauschild hat meistens keine SH aber wie kommt ihr überhaupt auf Bauschilder, wenn es um eine Skulptur geht? --Marcela 09:47, 23. Feb. 2009 (CET)

Datei:A7-1.jpg

Wenn ich das recht verstehe stammt o.g. Bild aus der Ukraine und ist dort public domain. Kann man das bedenkenlos in der deutschen Wikipedia verwenden? Ich habe Wikipedia:Bildrechte gelesen, aber ich werde nicht so recht schlau daraus... --El Grafo 21:16, 20. Feb. 2009 (CET)

Das Bild ist mit ziemlicher Sicherheit nicht eine URV; für Fragen des Schutzfristenvergleiches von Bildern aus der SU von der Unionsebene ist sicher nicht die Ukraine der Rechtsnachfolger der SU als Herkunftsland, sondern entweder die russische Föderation öder aber alle NAchfolgestaaten. Das Bild ist wohl etwas jung für Gemeinfreiheit in Russland, bei Schutzfristenvergleich kommt man wohl in DACH zum Ergebnis geschützt und selbst die Bedingungen für die Gemeinfreiheit in der Ukraine sind hier nicht hinreichend nachgewiesen. Anonymes Werk und unbekannter Urheber sind auch nach ukrainischem Recht zweilerei Dinge. Zudem ffällt wohl bei unbekannten Urhebern der NAchweis, dass es ein Bild von der sowjetischen Unionsebene ist, weg. sугсго 21:31, 20. Feb. 2009 (CET)
Also Finger weg. Danke, El Grafo 21:55, 20. Feb. 2009 (CET)
Mehr zu lesen über PD-Ukraine gibt es auf Commons talk:Licensing/Archive 16#PD-Ukraine and works from other former soviet countries - allerdings ohne klares Ergebnis. --Kam Solusar 04:28, 24. Feb. 2009 (CET)

Datei:Busszettel.jpg

Müssen/Sollten wir den Namen des Polizisten unkenntlich machen? jodo 14:28, 21. Feb. 2009 (CET)

Ein Polizeimeister Eine Polizeimeisterin, die sich (mit Nachnamen) auf einem Fünf-Euro-Knöllchen verewigt hat? Ich versteh Deinen Punkt, aber es fällt mir doch schwer, das Problem zu sehen. Aber unkenntlich machen kann man es sicher, dagegen ist doch nichts einzuwenden. --Port (u*o)s 14:44, 21. Feb. 2009 (CET)
Sagt mal, wenn jemand Meier heißt und Verwaltungsdirektor ist, kann wird er doch "Verwaltungsdirektor Meier" geschrieben oder auch "Verw.-Dir. Meier". Sicherlich nicht "Meier Verw.-Dir.". Und bei Prof., Dr., Brig.-Gen. et c. auch. Dann ist doch aber "Kurze" vor dem Dienstgrad ein normales attributives Adjektiv, also "Kurze Polizeimeisterin", oder... BerlinerSchule 18:44, 21. Feb. 2009 (CET)
Ich sehe keinen Grund, den Namen unkenntlich zu machen. --Marcela 10:36, 23. Feb. 2009 (CET)
Ok. Danke für die Meinungen. jodo 14:45, 23. Feb. 2009 (CET)

Wikipedia-Klon regt auf

Ab und an isses auf WP:WN/M sogar lustig: "Dorfens unfreiwilliger Weg in die Pornobranche" (Merkur 12.02.09). -- Martina Nolte Disk. 22:24, 19. Feb. 2009 (CET)

Wobei das kein Weiternutzungsproblem ist: gerade auch in einem lizenzgemäßen Klon könnte man Pornowerbung einbringen. sугсго 15:13, 22. Feb. 2009 (CET)
Wäre das nicht DIE Gelddruckmaschine für die WMF? ;-) --cromagnon wearedifferent 15:10, 24. Feb. 2009 (CET)

Datei:Goetter Graeber und Gelehrte.png

Keine Ahnung, ob ich damit hier richtig bin: Bin mir unsicher ob dieser Buchtitel die Schöpfungshöhe hat, um urheberrechtlich geschützt zu sein (reine Typo), auf jeden Fall hat die Datei auf Commons die falsche Lizenz, der Urheber, Werner Rebhuhn, starb erst 2001. Bitte um einen Check, danke --Telrúnya 11:02, 24. Feb. 2009 (CET)

Hat nach unserer Einschätzung keine SH. Ist aber ein Fall für Commons (wenn überhaupt). --Marcela 11:04, 24. Feb. 2009 (CET)
Danke, das klingt schon mal gut :-) Gibt's dafür auf Commons einen schicken Lizenzbaustein? Ich will nur verhindern, dass die Datei irrtümlich gelöscht wird… (Im Zweifelsfall auf de:WP extra neu hochladen?) --Telrúnya 11:10, 24. Feb. 2009 (CET)
Auf Commons wäre commons:Template:PD-ineligible der richtige Baustein (ich das gleich mal ersetzt). Zwar liegt Commons ein anderes Rechtssystem zu Grunde, was dazu führt, dass dort Schöpfungshöhe wesentlich strenger gehandbabt wird, als hier. Aber der Buchtitel dürfte selbst für Commons-Maßstäbe keine SH haben. Falls es doch dort gelöscht werden sollte, bitte hier neu hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:33, 24. Feb. 2009 (CET)
Prima, vielen Dank. --Telrúnya 19:21, 24. Feb. 2009 (CET)

Vorlage:URV-Hinweis

Sollte man beim URV-Hinweis nicht den Text Ich besitze die Rechte an diesem Text. Ich stelle diesen Text unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation der Wikipedia zur Verfügung. Das bedeutet: Der Text ist frei und wird es für immer bleiben, andere Benutzer können den Text verändern und kommerziell nutzen. durch einen Link auf Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für Textfreigaben ersetzen oder diesen zumindest hinzufügen? Der momentane Text kommt mir juristisch nicht sehr wasserdicht vor, weil er keine verschiedenen Lizenzen nennt. Was meint ihr? Mir geht es darum, die Vorlage so idiotensicher zu machen, dass dem OTRS-Team unnötige Arbeit erspart bleibt, und die Seite ist auch nicht so geläufig, dass sie jeder Neuling schon mit der Begrüßung mitgeliefert bekommt. Grüße, --ADK Probleme? Bewerte mich! 21:06, 24. Feb. 2009 (CET)

Ich würde den Text ganz rausnehmen, und in einem Link auf die Textvorlage verweisen. jodo 21:08, 24. Feb. 2009 (CET)
Ich war mal mutig und habe genau das getan. --ADK Probleme? Bewerte mich! 21:23, 24. Feb. 2009 (CET)
Super. auf jeden Fall eine Verbesserung meiner Meinung nach. jodo 22:18, 24. Feb. 2009 (CET)

Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923

Die Abarbeitung und Diskussion der 1923-Dateien auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 ist ineffizient und nicht zeitnah (aktuell sind 0 Dateien entweder ohne Konsens oder gar ohne Diskussion, s. Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923/Ohne Diskussion). Da dies jedoch entscheidende Bedingung zur Verlängerung der Richtlinie auf unbegrenzte Zeit am Anfang des Jahres war, ergibt sich eine gewisse Problematik. Seit der Verlängerung der Richtlinie wird - im Gegensatz zur Probezeit davor (woran das wohl liegt...) - praktisch nicht mehr diskutiert oder gar ein Konsens gefunden und vermerkt. Will jemand so argumentieren, dass das neue System, dass für eine systematische Erfassung der 1923-Dateien zwingend notwendig ist, zu kompliziert sei, kann ich nur entgegnen, dass es mehrfach (auch an Beispielen) erklärt wurde und ich ferner ausdrücklich Hilfe angeboten habe. Niemand wollte das nutzen. Ich schlage daher vor, dass entweder die Richtlinie abgeschafft wird (was mit den bis jetzt akzeptierten Dateien passiert ist da noch unklar) oder dass nach einer gewissen Zeit ohne Ergebnis (und das kann einfach bei einer Diskussion von 0-1 Beiträgen nicht mehr als 2-3 Wochen sein) die Dateien auch ohne Konsens zum Löschen gelöscht werden. Da im zweiten Fall wohl nicht viel von der Richtlinie übrig bleibt, sehe ich effektiv nur Alternative 1 als realistische Möglichkeit an oder es ändert sich etwas an der Diskussionsbereitschaft (was natürlich besser wäre). Kommentare? [[ Forrester ]] 14:14, 22. Feb. 2009 (CET)

Der gleiche Kommentar wie bereits oben. Du hast hier gar nichts zu entscheiden, vor allem nicht, ob eine Richtlinie abgeschafft wird oder nicht. Merkwürdigerweise klappte die Bewertung bestens als du gar nichts gemacht hast. Pünktlich zur Evaluation hast du dich wieder großspurig zu Wort gemeldet und die Evaluation begleitet. Das von dir eingeführte komplizierte Anerkennungssystem stößt offensichtlich auf Widerstand. Es gibt für eine ganze Menge von Medien umsetzbare Beschlüsse bzw. Konsens, aber du wartest, dass jemand anderes umsetzt statt dass du selber deine eigene komplizierten Regeln anwendest. Die Richtlinie hat derzeit vor allem ein personelles Problem und das bist du --Historiograf 22:09, 22. Feb. 2009 (CET)
Ich stimme Dir zu, dass es hier ein Problem mit der Selbstherrlichkeit einer Person gibt; jedoch ist das nicht Forrester. sугсго 22:22, 22. Feb. 2009 (CET)
Ohne mich zum Haupthema zu äußern, sehe ich genauso wie Syrcro jodo 01:42, 23. Feb. 2009 (CET)
Zum Hauptthema habe ich mich dort geäußert, ich sehe es wie Histo. --Marcela 02:05, 23. Feb. 2009 (CET)

Offensichtlich mangelt es dem Historiograf an entscheidender Lesekompetenz: Die Entgegnung "Du hast hier gar nichts zu entscheiden," passt einfach nicht zu meinem Beitrag, in dem ich davon spreche, dass ich etwas vorschlage. Die Entgleisung "Merkwürdigerweise klappte die Bewertung bestens als du gar nichts gemacht hast." meint eine tatsächlich vorliegende Korrelation, das möchte ich gar nicht abstreiten. Ein kausaler Zusammenhang besteht meiner Meinung nach jedoch nicht. Dieser ist eher, wie ich bereits schrieb ("Seit der Verlängerung der Richtlinie wird - im Gegensatz zur Probezeit davor (woran das wohl liegt...) - praktisch nicht mehr diskutiert"), im Ablauf der Probezeit zu suchen. Dein Satz "Pünktlich zur Evaluation hast du dich wieder großspurig zu Wort gemeldet und die Evaluation begleitet." macht für mich in dem Kontext ferner nur Sinn, wenn du unter "Evaluation" zuerst die Evaluation einzelner Dateien und dann die Evaluation der Richtlinie verstehst. Ich habe nämlich - soweit ich mich erinnern kann - lediglich am Anfang der Richtlinie 2008 inhaltlich mitdiskutiert. Was daran "großspurig" sein soll, dass ich die Evaluation der Richtlinie organisiert habe, erschließt sich mir nicht wirklich. Das hätte auch jeder andere machen können. Zu "Das von dir eingeführte komplizierte Anerkennungssystem stößt offensichtlich auf Widerstand." lässt sich nur wieder sagen, dass es bis auf einen Beitrag von dir (was mich im übrigen positiv überrascht hatte) lediglich unqualifizierter Widerstand á la "Ich nicht verstehen, das doof.". Ansonsten wurde nach meiner beschränkten Auffassung (was aber dem medium geschuldet ist ;) ) nicht einmal wenigstens versucht, das System, das so meiner Meinung nach die einfachste Form eine unumgänglichen Minimalsystematik ist, zu verstehen oder gar Fragen zu stellen bzw. konstruktive Kritik anzumelden (wie gesagt mit Ausnahme einer einzigen Äußerung von dir, im Wortlaut: "Kann ich auch lassen, da dein Muster einer Umsetzung durch abschließende }}) irritiert und nirgends zu sehen ist, wie ein korrekt mit Parameter umgesetzes Bild auszusehen hat. Mir ist es nicht gelungen, das so umzusetzen wie du dir das vorstellst, mach es selbst, damit ich se, wie es auszusehen hat --Historiograf 03:21, 22. Jan. 2009 (CET)"). "Es gibt für eine ganze Menge von Medien umsetzbare Beschlüsse bzw. Konsens, aber du wartest, dass jemand anderes umsetzt statt dass du selber deine eigene komplizierten Regeln anwendest.": s.o. selbst wenn es auf den ersten Blick kompliziert sein sollte (und das ist es nicht, selbst Ralf wird in der Lage sein, einen Link zu setzen ;) ), kann man darüber reden und Probleme ausräumen. "Die Richtlinie hat derzeit vor allem ein personelles Problem und das bist du." und die daran ansetzende Schuldfrage: Letztlich ist es eine ernüchternde Feststellung, dass hier polemisch diskutiert werden muss, wenn es um die sachliche Lösung einens konkreten Problems geht. Insofern: Was sind noch (Verständnis-)Probleme? Ich will ein letztes mal das Angebot machen, diese zu klären und schreibe jetzt auch ein letztes mal eine "Anleitung":

  • Datei ist nach Diskussion 1923-konform:
    • Auf der 1923-Seite (in dem Abschnitt): {{Ok}} + {{Erledigt|1=~~~~}}
    • Auf der Dateibeschreibungs-Seite: Die Vorlage mit einem Perma-Link (Link zur permaversion ist ganz oben auf der 1923-Seite) zur Diskussion (also auf jeden Fall mit der Überschrift in dem URL) auf der 1923-Seite versehen: {{Bild-PD-alt-1923|1=http://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=55416457#Bild:Pew_strabaw02_01.jpg}}
  • Bild ist nach Diskussion nicht 1923-konform:
    • Auf der 1923-Seite (in dem Abschnitt): {{Nein}} + {{Erledigt|1=~~~~}}
    • Auf der Dateibeschreibungs-Seite: SLA bzw. Löschen oder ggf. andere "Lizenz".

[[ Forrester ]] 17:17, 23. Feb. 2009 (CET)

Nun, da wir zu einer Lösung gekommen sind, scheint das Thema vorerst vom Tisch. [[ Forrester ]] 18:01, 25. Feb. 2009 (CET)

Gilt das Verbot, externe Links auf Webseiten zu setzen, auf denen das Urheberrrecht verletzt wird, auch für WP-Diskussionsseiten? Aktueller Fall: Auf einer Diskussionsseite in einem Benutzernamensraum[17] wird ein Link auf eine russische Webseite mit deutschen Texten ohne Herkunftsangabe gesetzt.[18] Später gibt der einstellende User an, dass ein Teil des dortigen Textes ein nicht gemeinfreier (kostenpflichtiger) Brockhaus-Artikel sei.[19] --Klaus Frisch 08:55, 23. Feb. 2009 (CET)

Das scheint ein Fall für WP:WN/M zu sein. --Marcela 09:43, 23. Feb. 2009 (CET)
Hm? Es geht nicht um WP-Inhalte, sondern um einen Brockhaus-Artikel. --Klaus Frisch 09:58, 23. Feb. 2009 (CET)

Hat sich erledigt. Die verlinkte Seite existiert nicht mehr. --Klaus Frisch 01:20, 26. Feb. 2009 (CET)

Fotografie einer Zeitung/Buch als Hintergrund

Hallo! Ich wollte fragen ob es erlaubt ist einen Gegenstand zwecks besserer Bildgestaltung auf einem Buch oder einer Zeitung zu fotografieren. Das Hauptmotiv ist dabei der Gegenstand, aber man soll den Hintergrund schon deutlich erkennen und einordnen können (z.B. Mathebuch, chin. Zeitung, Weltatlas etc.). Danke für Infos. Gruß GrößterZwergDerWelt 23:39, 23. Feb. 2009 (CET)

Kann erst nach Vorliegen des Bilds entschieden werden. Wir lesen bis dahin gemeinsam Beiwerk --Historiograf 19:40, 24. Feb. 2009 (CET)

Danke Historgraf für Deine Info. Mir kam der Begriff Beiwerk nicht in den Sinn.  :-)
In dem Artikel steht "die sich gleichsam zufällig auf einem Bild befinden". In dem von mir angesprochenen Fall wäre die Druckschrift aber vorsätzlich im Bild, weil sie auf Grund der Bildgestaltungen entsprechend arrangiert wurde.
Ich habe im Internet folgendes (fremdes, urheberrechtlich geschütztes) Foto gefunden, welches der Bildkomposition, ich ich mir vorstelle entspricht:
Foto: http://www.yilmaz-art.de/englisch/images/fueller-presse.jpg Kontext: http://www.yilmaz-art.de/englisch/presse.html
Anhand der verwendetet Schrift, würde ich davon ausgehen, dass es sich bei der Zeitung um die Frankfurter Allgemeine Zeitung handelt.
Um auf der sicheren Seite zu sein, müsste man also einen freien Text (z.B. aus der Wikipedia) ausdrucken und diesen als Hintergrund verwenden. (Dabei muss man aber aufpassen, dass das urheberrechtlich geschützte Wikipedia-Logo nicht zu sehen ist).
Sehe ich das richtig?
Gruss GrößterZwergDerWelt 22:36, 25. Feb. 2009 (CET)
Mit dem freien Text hast du nicht unrecht, nur Wikipedia-Texte sind nicht frei sonder unterstehen einer Lizenz. Du müstest also eine sehr alt e Zeitung nehmen, wo der Autor ders Beitrages der lesbar ist seit über 70 Jahren Tod ist. Bobo11 22:39, 25. Feb. 2009 (CET)

Eisfiguren Alexa

Ich habe einige Fotos 2008 gemacht. Über die Urheberrechte von Fotos aus dieser von einem privatem Kaufhaus gemachten Ausstellung in Berlin bin ich mir etwas unsicher, siehe alexa on ice. Meinungen? -jkb- 09:03, 25. Feb. 2009 (CET)

Panoramafreiheit ist offensichtlich nicht gegeben und da die Künstler letztes Jahr noch gelebt haben, musst Du noch fast 70 Jahre plus die Restlebensdauer der Künstler warten. --Wuselig 09:24, 25. Feb. 2009 (CET)

Hab' mir so gut wie gedacht, hoffte nur auf irgendeinen Trick... Danke, -jkb- 09:27, 25. Feb. 2009 (CET)

Nö, mir fällt auch kein Trick ein, die Eiskünstler müßten gefragt werden. --Marcela 01:08, 26. Feb. 2009 (CET)

Datei:Gleismesszug1.JPG

Siehe hier: [20] bzw. [21]. Ich vermute mal das es eine eindeutige URV ist oder?--k4ktus 19:25, 18. Feb. 2009 (CET)

Wenn Dirk Egelkraut aus Bad Steben mit Werner Rost aus Schauenstein identisch ist, nicht... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:45, 18. Feb. 2009 (CET)
Ist er aber eher nicht... Gruß -- Felix König Artikel Portal 21:19, 18. Feb. 2009 (CET)
Der Verdacht liegt nahe, gleiche Dateigröße und Abmessung, der exakte selbe Blickwinkel spricht auch nicht dafür, dass da zwei Fotografen nebeneinander gestanden wären. Wäre ein neuerlicher Beweis dafür, dass die Rechtsklicksperre nur ein unnützer Blödsinn ist, der jene Nutzer nervt, die mit Rechtsklick nur die Dateieigenschaften abfragen möchten. Dennoch wäre da eine Kleinigkeit: Die Ansprache des Uploaders in Form einer offenen Anschuldigung in Fettschrift auf seiner Benutzerseite ist nicht wirklich das, was wir hier unter AGF und KPA verstehen, das geht wohl etwas dezenter auch. Immerhin könnte ja sein, dass die URV in umgekehrter Richtung stattgefunden hat. --Herby 19:22, 21. Feb. 2009 (CET)
Die Fotos sind identisch, da stand niemand nebeneinander. archive.org kennt die münchberg-Seite nicht, somit ist unklar, wer hier von wem...--Marcela 02:21, 23. Feb. 2009 (CET)
Naja der Benutzer ist bekannt für seine URV-Bilder. Im Zweifel würde ich es deshalb löschen. Vermutlich ist er auch aus diesem Grund seit einer Woche inaktiv und editiert als IP weiter. --k4ktus 19:10, 25. Feb. 2009 (CET)

die sache ist nach einer mail von mir an den betreiber der seite fürs erste „geklärt“. siehe dazu die benutzerdisku von TZV. --JD {æ} 19:22, 26. Feb. 2009 (CET)

Schöpfungshöhe: Schemazeichnungen antiker Plastiken

I.C ?
IV.B ?
IV.F ?
V ?

Hi, wie seht ihr denn die Schöpfungshöhe der Grafik unter http://www.archaeology.co.uk/images/stories/Image/cwa/Cycladic-figures-600dpi(1).jpg - die Figuren selbst sind gemeinfrei, es bleibt die schematische Darstellung, denn die Anordnung und die sonstigen Linien können wir vergessen. Schutzfähig oder nicht? --h-stt !? 16:13, 19. Feb. 2009 (CET)

Definitiv. --rtc 18:16, 19. Feb. 2009 (CET)
Ich sehe eine Schöpfungshöhe darin, die Plastiken so darzustellen, daß sie aufgrund der wenigen Striche erkennbar sind. Es mögen simple Grafiken sein, es ist aber nicht simpel, sie so zu erstellen, daß die Objekte erkennbar bleiben. --Marcela 18:22, 19. Feb. 2009 (CET)
Die Begründung passt nicht zur Antwort. Abstraktion und Wiedererkennungswert sind handwerkliche Fähigkeiten. Bei Schöpfungshöhe geht es aber um den individuellen, kreativen Ausdruck des Grafikers. Meinst du, du kannst den Schöpfer dieser Grafik von anderen Illustratoren anhand seiner künstlerischen Handschrift unterscheiden? --h-stt !? 19:45, 19. Feb. 2009 (CET)
rtc: Gibt es dafür eine Begründung? --h-stt !? 19:45, 19. Feb. 2009 (CET)

Für mich nicht schutzfähig --Historiograf 18:47, 19. Feb. 2009 (CET)

Ich habe versucht, darzulegen, warum ich die Grafiken als schutzfähig ansehe. Dies ist eine Privatmeinung, das ist rechtlich nicht haltbar. Gibts noch andere meinungen? --Marcela 19:14, 19. Feb. 2009 (CET)
Histo: Gibt es dafür eine Begründung? --h-stt !? 19:45, 19. Feb. 2009 (CET)

Das Maß der Abstrahierung reicht eindeutig zum Schutz.sугсго 19:22, 19. Feb. 2009 (CET)

Wieder die Diskrepanz zwischen Beurteilung und Begründung: Was an Abstraktion ist individuelle Schöpfung und damit kreativer Ausdruck? --h-stt !? 19:45, 19. Feb. 2009 (CET)
Kreativität braucht man nicht: die vier Elemente: von Mensch, einen geistigen Gehalt haben, in eine durch den Menschen wahrnehmbare Form haben und zudem das notwendige Maß der Indidivualität ausweisen: Die ersten drei Merkmale sind hier ohne Zweifel erfüllt, fraglich ist nur das Maß der Individualität: Bei wissenschaftlichen Darstellungen wird das notwendige Maß sehr gering angesetzt; selbst wenn es zwingende Vorschriften der Darstellung gibt und nur in der Ausgestalltung differiert wird - wie bei amtlichen topografischen Karten - wird es schon bejaht, mit der Begründung diese Abstrahierung der Realität sei eine individuelle. Hier gibt es nicht mal eine feste Darstellungsvorschrift; wenn 100 Leute die Figuren abstrahiert zeichnen sollten, kämen 100 nicht-trivial verschiedene Darstellungen heraus. sугсго 20:12, 19. Feb. 2009 (CET)
Individualität? Wirf mal bitte einen Blick auf die Fotos. Und das sind nur die paar Bilder, die wir haben. Könnte man die überhaupt anders abbilden? --h-stt !? 20:01, 20. Feb. 2009 (CET)
Spätenstens beim Harfenspieler (der ist ein echtes 3-D-Objekt) liegt schon in der genauen Wahl der Perspektive eine individuelle Auswahl vor. Beim Rest ist das teils grenzwertig; aber selbst da ist das immer eine Frage, welche Strukuren man weglässt oder einbindet. sугсго 15:12, 22. Feb. 2009 (CET)

Hmmmm nach Durchsicht aller Beiträge habe ich keine Meinung mehr. Ich weiß es einfach nicht... --Marcela 19:52, 19. Feb. 2009 (CET)

Schaut euch doch bitte mal diese höchstrichterliche Entscheidung des OGH an. Sie bezieht sich ausdrücklich auf deutsche Literatur und Rechtsprechung:

„Zur Schutzvoraussetzung der urheberrechtlichen Individualität kann wegen der vergleichbaren Rechtslage auch auf die deutsche Lehre und Rechtsprechung zurückgegriffen werden.“

(Selbst wenn sie das nicht täte, wäre es auch für die de relevant.)

Es ging um die Darstellung einer Felsritzzeichnung eines Hobbyforschers. Zentraler Satz des Urteils:

„[...] der Zeichnung [...] [ist] deshalb Urheberrechtsschutz zu gewähren, weil unterstellt werden muss, dass andere Forscher auf Grund eines anderen wissenschaftlichen Blickwinkels im Fall einer Zeichnung desselben Felsbilds zu einer von der Zeichnung des Klägers teilweise abweichenden Linienführung und damit einem unterschiedlichen Ergebnis als der Kläger gelangt wären.“

d.h. wissenschaftliche Zeichnungen haben praktisch grundsätzlich Werkcharakter. --Baba66 13:49, 26. Feb. 2009 (CET)

Löschwunsch eines Uploaders

Eigentlich keine Urheberrechtsfrage (auch wenn urheberrechtliche Fragen berührt werden - jedoch geht es hier m.E. in erster Linie um Kulanz gegenüber einem Uploader); ich mache noch hier darauf aufmerksam, weil so vermutlich die meisten, die etwas dazu zu sagen haben, erreicht werden: Benutzer_Diskussion:Chaddy#Atomiumbild_von_Athenchen. Ich bitte um Kommentare (und wenn meine Richtlinienformulierung so Zustimmung findet, auf welcher Richtlinienseite wäre sie am besten unterzubringen?), vielleicht am besten dort antworten, um die Diskussion nicht auseinanderzureissen. Beim auslösenden LA gab's noch keine Adminentscheidung (nur ein nicht bindendes "erl." durch Chaddy), daher tendiere ich dazu, das Bild im Sinne einer Ausnahme für diesen Einzelfall (auch wenn man das Bild für rechtlich unproblematisch hält, ist es ein nachvollziehbar begründeter Wunsch der Uploaderin, die weiterhin konstruktive Wikipedianerin ist) zu löschen, aber möchte gerne weitere Meinungen abwarten. Gestumblindi 22:51, 25. Feb. 2009 (CET)

Wie dort geäußert: Löschung aus Kulanz aufgrund des Benutzerwunsches. --Marcela 01:00, 26. Feb. 2009 (CET) (ist ja schon vollstreckt worden)
Ich habe die Löschung aufgrund des Benutzerwunsches durchgeführt. jodo 01:07, 26. Feb. 2009 (CET)

In diesem Fall geht das wohl in Ordnung. Allerdings hatten wir kürzlich hier die Notwendigkeit diskutiert eben nicht einfach zu löschen.
Vor kurzem habe ich deshalb SLAs eines Benutzers wieder herausgenommen (Datei:Erlöserkirche.JPG & Datei:Liebfrauenkirche.JPG; bei Datei:Auferstehungskirche Bad Salzuflen.JPG war ich wohl zu langsam (kann's jemand wieder herstellen?); die Bilder waren auch mal im Artikel eingebunden.
Das Atomium scheint übrigens ständig Ärger zu machen: Datei:Wunderbares Atomium bei Nacht.jpg (für Admins lohnt sich ein Blick; ist ein schönes Bild) Diskussion dazu und auch Benutzer_Diskussion:Polarlys/Archiv5#Bild:Atomium11.jpg.
Im Artikel ist zur Zeit noch ein adäquater Ersatz für das Bild. Dieses Kriterium sollte man bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen.
Um zur Frage der Richtlinie zurückzukommen: Aufgrund der oben gemachten Erfahrung (Bild wurde gelöscht, obwohl wahrscheinlich als SLA-Grund nur "wird nicht mehr benötigt" eingetragen wurde) wollte ich eigentlich vorschlagen, dass wir irgendwo (WP:SLA bzw. Wikipedia:Löschregeln#Dateien oder FAQ hinschreiben: "Dateilöschungen aufgrund von Benutzerwünschen oder "nicht mehr benötigt" sind (grundsätzlich) nicht erlaubt" (oder so ähnlich).
Die Formulierung von Gestumblindi (In Einzelfällen können Bilder auf nachvollziehbar begründeten Wunsch des Uploaders auch dann gelöscht werden, wenn keine rechtlichen Probleme erkannt werden. Ein Anspruch besteht jedoch nicht) passt zumindest zu diesem Fall nicht so ganz, denn es waren doch Probleme rechtlicher Natur. Andere Gründe für eine Löschung fallen mir zur Zeit nicht ein, außer Benutzerbilder, die nur für den "internen Gebraucht" hochgeladen wurden, aber die sollten unstrittig sein. Vielleicht wär's besser die gültigen Gründe aufzulisten, als es versuchen abstrakt zu formulieren. Zumindest sollte man sowas nicht per SLA regeln, sondern entwerder mit einem normalen LA oder zwangsweise bei den Bild-Leuten (z.B. WP:DÜP/SF auch wenn man damit eine gewisse Systematik durchbricht). Gute Nacht --Isderion 03:22, 26. Feb. 2009 (CET)

Eine Löschung kann auch mal aufgrund geänderter Lebensumstände angesagt sein, sowas wissen wir jetzt noch nicht. --Marcela 17:40, 26. Feb. 2009 (CET)

Grundsätzlich scheidet die pragmatische Lösung, dass das Bild gelöscht und von jemand anderem hochgeladen wird, bei 3-D-Vorlagen aus. Sie ist problemlos praktizierbar bei Handschriftenreproduktionen usw. Es ist bei Fällen wie diesem ein erheblich weniger hemdsärmeliges Vorgehen angesagt:

  • Inhaltlich relevante Bilder (auch abweichende Ansichten eines Objekts, von dem es weitere Bilder gibt) dürfen nicht handstreichartig per SLA gelöscht, sie müssen auf die regulären Löschkandidaten
  • Ein konkretes Risiko für den Hochlader muss bei der Löschdiskussion schlüssig belegt werden. Unsere Position zur Panoramafreiheit ist lange genug dieselbe und zählt zu dem, worauf sich ein Hochlader einlässt.
  • Der Hochlader ist zwar nicht zu nötigen, aber doch dringend zu bitten, das zu löschende Bild unter einem Wegwerfaccount nochmals hochzuladen oder es unter einem PD-Tag (also frei für jede Nutzung bla-bla, damit Ralf nicht einmal mehr sein nerviges Sprüchlein mit dem in D gibts kein PD aufsagen kann) freizugeben, damit es von jemand anderem hochgeladen werden kann.

Ich habe Verständnis für die Sorgen von Hochladern, die kalte Füße bekommen. Ich kann allerdings auf Seiten des Hochladers in der verlinkten Diskussion keinerlei Verständnis für die Wünsche der Wikipedia erkennen. Hochladern, die nicht schlüssig belegen, dass sie von belgischen Rechteinhabern aufgrund ihres Benutzernamens hinreichend identifizierbar sind, oder auf einer Lizenz bestehen, die an ihren eingeführten Benutzernamen anknüpft, möchte ich entgegenhalten: Freie Lizenzen sind grundsätzlich nicht widerrufbar und wenn du uns nicht entgegekommst, brauchen wir es dir ja nun auch nicht --Historiograf 22:18, 26. Feb. 2009 (CET)

[22] --SCPS 23:14, 26. Feb. 2009 (CET)

Logos nach Logo-SH auf Benutzerseiten

Hallo,

mir ist aufgefallen, dass viele Benutzerseiten markenrechtlich geschützte Logos verwenden die mit logo-SH lizensiert sind. Im Baustein steht: Auch in der Wikipedia unterliegt die Verwendung diesen Einschränkungen. Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden.

Wie soll man damit umgehen? Ist eine entsprechende Ergänzung in WP:BNR nötig? -- blunt. 19:41, 26. Feb. 2009 (CET)

Ich sage nur TUM... sehe das ebenfalls bedenklich. --Marcela 19:57, 26. Feb. 2009 (CET)
TUM? --JD {æ} 20:00, 26. Feb. 2009 (CET)
Office-Action wegen Logo der Uni: Diskussion:Technische_Universität_München#Logo --Marcela 20:22, 26. Feb. 2009 (CET)
Was auf Benutzerseiten passiert ist von nachgelagerter Wichtigkeit. Solange sich niemand beschwert besteht kein Handlungsbedarf. Wer solche Logos auf seiner Seite verwendet handelt aber selbstverständlich wie immer auf eigene Gefahr; dass die Logos de facto toleriert werden ändert daran nichts. --rtc 20:34, 26. Feb. 2009 (CET)
Trotzdem habe ich es mal in die Richtlinie zum BNR geschrieben. Der Revert wird wahrscheinlich nicht lange dauern. -- blunt. 20:58, 26. Feb. 2009 (CET)
Wie sieht es hier mit selbst hochgeladenen Logos aus, die man selbst in einer Gallerie festgehalten hat? Ich glaube wohl kaum das ich verklagt werden könnte, wenn ich das Logo nur zu diesem Zweck verwende. Oder kann man jetzt auch dafür verklagt werden, dass man Sachen von Nike & Co. trägt? --Niabot議論+/− 21:13, 26. Feb. 2009 (CET)
Welchen Paragraphen siehst du denn als verletzt an? --Isderion 21:16, 26. Feb. 2009 (CET)
Das Führen von Logos kann problematisch sein, muß es aber nicht. Ich würde mich z.B. hüten, Coca-Cola oder McDonalds auf meiner Benutzerseite zu haben, egal in welchem Zusammenhang. Mal gesponnen: du hast das Nike-Logo auf deiner Seite und schreibst "irgendwo" in der Wikipedia etwas, was der Firma extrem mißfällt. Sie möchten nicht, daß ihr Logo/Name mit deiner Aussage in Verbindung gebracht wird und verklagt dich. Reichlich theoretisch aber möglich. --Marcela 21:19, 26. Feb. 2009 (CET)
Das beantwortet meine Frage nicht. Dass es im Bereich Marken- und Namensrecht zu Teil recht kuriose Vorgänge gibt ist mir bewusst (z.B. Heidi Klums Vater oder Sozialgericht Bremen).
Die meiste Verwendung von Logos im BNR ist wohl in Form von Benutzer:Darth Stassen/vorlage/ie oder ähnlichen Aussagen. Wir sollten uns darauf konzentrieren, ob eine solche Verwendung erlaubt ist.
Dass eine Verwendung verboten ist, die den Eindruck erweckt man sei ein Sprecher der entsprechenden Firma, Verein, usw. ist natürlich klar. --Isderion 21:55, 26. Feb. 2009 (CET)
@Isderion: Den zitierten im Lizenzbaustein. -- blunt. 21:36, 26. Feb. 2009 (CET)
@ Blunts: <Loriot> Ach </Loriot>.
Nach kurzer Suche: Wird wohl § 14 sein. --Isderion 21:53, 26. Feb. 2009 (CET)

Ich sehe da keine Probleme, solange man nicht den Eindruck erweckt, das Logo zu führen. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:19, 26. Feb. 2009 (CET)

Dann sollte man das auch in den Lizenbaustein schreiben...-- blunt. 22:25, 26. Feb. 2009 (CET)
Dann kann man gleich reinschreiben, dass diese Logos keine Schöpfungshöhe haben (was ja der Grund ist, weshalb wir sie überhaupt verwenden dürfen), aber da hat rtc was dagegen (vielleicht nicht ganz zu Unrecht)... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:39, 26. Feb. 2009 (CET)
Naja, Chaddy, Du verwechselst da wen. sугсго 23:21, 26. Feb. 2009 (CET)
Nein, ich habe schon den richtigen genannt. Ich möchte jetzt aber nicht eine alte Diskussion von 2007 wieder neu anstossen... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:26, 26. Feb. 2009 (CET)

Datei:Erich Hartmann mit Me 109.JPG

Ich hab das Bild hochgeladen. Da ich mir über eine ausreichende Lizensierung unsicher bin und keine URV begehen wollte, habe ich hier nachgefragt. Danach geht es eher nicht, aber es war nicht eindeutig. Ich bin der Meinung, die Wahrheit, die ganze Wahrheit verhindert am Besten eine Wiederholung/schönfärberische Phantasien; aber ohne URV. Kann ich das Bild in den Artikel einbauen oder soll ich es löschen lassen? --JLeng 15:14, 21. Feb. 2009 (CET) Sind die Angaben jetzt vollständig?

Da das Bild von 1944 ist, wäre es selbst wenn der Fotograf am selben Tag gestorben wäre erst 2015 frei von Urheberrechten. Also nein. Durch Scannen eines Bildes wirst du auch nicht zum Urheber.--Nick 18:02, 21. Feb. 2009 (CET)
(BK)Muss gelöscht werden, da das Bild noch keine 70 Jahre alt ist, unterliegte es bestimmt noch dem Urherberrecht, kann also gar nicht gemeinfrei sein. Einzige Möglichkeit wäre wenn man eine Freigabe der Fotografen, bzw. desen Erben hätte. Aber einfach aus eine Buch kopiern geht schon mal gar nicht. Und dann noch zu behaupten man habe das Nutzungsrecht setzt dem ganzen die Krone auf. -- Bobo11 18:05, 21. Feb. 2009 (CET)
Ich dachte mir, die Person ist von historischem Interesse und das Bild muß deswegen vielleicht keine 70 Jahre alt sein. Das Recht auf Info steht so ähnlich doch auch im Gesetz. Naja, SLA steht ja schon drin. --JLeng 19:07, 21. Feb. 2009 (CET)
Das Recht auf Info steht so ähnlich doch auch im Gesetz. Wo?--Nick 02:27, 23. Feb. 2009 (CET)
@Nick
Informationsfreiheitsgesetz
GG, Art. 5 Abs. 1: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
MfG --JLeng 23:58, 27. Feb. 2009 (CET)
Interessante Interpretation, fast so gewagt, wie mein nicht durchgeführter Versuch das aktuelle Waffenrecht über GG Art. 20.4 auszuhebeln. Das Problem in D ist, dass fast sämtliche Grundrechte durch Bundes oder Landesgesetze eingeschränkt werden können. So long, das wird hoffentlich für längere Zeit mein letzter Beitrag.--Nick 00:37, 28. Feb. 2009 (CET)

Datei:Stasi 2.0.svg

Beim Anblick des bekannten Stencils sind bei mir einige Fragen aufgekommen... Wie schaut das denn aus mit Gesichtern von Prominenten, die in dieser Art verfremdet wurden? Zum einen: wie sieht es mit den Rechten des ursprünglichen Fotografen aus (ich gehe hier mal davon aus, dass ein Porträtfoto durch Kontraständerung bearbeitet wurde und nicht mühsam per Hand aus dem Kopf gezeichnet wurde)?; Und zum anderen: Wie steht es hier mit dem Veröffentlichungsrecht? Promis sind Personen des öffentlichen Lebens, okay... Was ist aber mit kommerzieller Weiternutzung? Man sieht solche Schattenrisse (Che Guevara, Bud Spencer...) ja auch auf T-Shirts. Ist in beiden Fällen (also Fotograf und Abgebildeter) ein ausreichendes Level an Abstraktion gegeben? Und wären Bilder wie dieses auch auf WP-DE denkbar, selbst wenn die ursprüngliche Quelle ein (Presse)Foto war, aus dem nur das Gesicht genommen wurde? Bei solchen Bildern, die wie nachgemalt wirken, ist die Abstsraktion ja noch schwächer als bei solchen Scherenschnitten. Vielleicht kann mir ja jemand etwas dazu sagen, danke! :) Habe mich schon halb dusselig gesucht, aber keine genauen Aussagen über solche Abstraktionen gefunden... --Connum 12:43, 24. Feb. 2009 (CET)

Da das Bild eine SVG-Datei ist und mir noch keine Kamera untergekommen ist, die in SVG fotografieren kann (wie auch...), geh ich mal davon aus, dass es tatsächlich nachgezeichnet worden ist (unabhängig davon, ob es trotzdem geschützt ist). —Wuzur 17:42, 24. Feb. 2009 (CET)
Nujo man kann ein Bild nehmen und mit Photoshop daraus so ein Bild erzeugen. Also muss nicht unbedingt händisch nachgezeichnet sein. jodo 19:06, 24. Feb. 2009 (CET)
Foto nehmen, Kontraste hochdrehen und als Bitmap speichern, sind weniger als 10 Klicks. --Marcela 19:11, 24. Feb. 2009 (CET)
Ich schaffs mit dem Stempelfilter mit noch weniger *renn* :) jodo 19:35, 24. Feb. 2009 (CET)
Auf jeden Fall sehe ich kein neues Werk darin, ein Foto derart umzubauen. Aber es ist ja Commons. --Marcela 19:41, 24. Feb. 2009 (CET)
Danke! Sonst hätte man sich bei Personen-Artikeln, wo es kein Foto gibt vielleicht dieses Tricks bedienen können. Vielleicht weiß ja noch jemand genaueres dazu... Grüße --Connum 10:06, 26. Feb. 2009 (CET)
Nein, das geht schon aus nicht-urheberrechtlicher Sicht nicht. Einen besonders großen enzyklopädischen Wert haben solche Bilder nämlich nicht... Und rechtlich ist das sowieso nicht möglich, da durch sowas kein neues Werk entsteht. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:52, 26. Feb. 2009 (CET)
Um es deutlich zu sagen: auf .de würde ich das Bild mit einem SLA markieren. --Marcela 23:35, 26. Feb. 2009 (CET)
Okay, ich danke euch! :) --Connum 13:18, 27. Feb. 2009 (CET)

Hallo. Kann mir jemand mitteilen, ob Teleskopbilder des LCO hochgeladen werden können ? Ich finde auf deren Website keinen Hinweis. Die Website ist unter http://www.lco.cl/ zu finden. Am 15. Feb. habe ich angefragt, aber bis jetzt habe ich keine Antwort. Gibt es hier in de:WP jemand, der sich zutraut, die Lizenzinfos auf dieser Website zu finden und der engl., juristischen Texte auch versteht ? Cäsium137 (D.) 19:51, 25. Feb. 2009 (CET)

Ein ähnliches Problem habe ich mit dem TIRGO-Teleskop. Cäsium137 (D.) 19:54, 25. Feb. 2009 (CET)

Ich sehe beim chilenischen Teleskop nirgendwo einen Hinweis, daß Bilder frei wären? --Marcela 01:05, 26. Feb. 2009 (CET)
PS: achja, auch in Chile gibts kein Copyright. --Marcela 01:06, 26. Feb. 2009 (CET)
Das könnte missverstanden werden.--Nick 01:21, 26. Feb. 2009 (CET)
Chile kennt kontinentaleuropäischen Urheberrechtsschutz, das US-amerikanische copyright gibts in Südamerika nicht. --Marcela 01:23, 26. Feb. 2009 (CET)

Es sieht so aus, als ob Chile der Standort, der Betreiber aber US-amerikanisch ist. Müsste das Copyright dann nicht US-Recht unterliegen ? Cäsium137 (D.) 02:43, 27. Feb. 2009 (CET)

Aus US-Sicht vielleicht, aus Sicht des Restes der Welt nicht. --Marcela 13:40, 27. Feb. 2009 (CET)

Das ist aber entscheidend. Wir können keine Quellen nutzen, die dem US-Recht widersprechen, denn die Foundation unterliegt dem US-Recht und die Server stehen auch in den USA. Es stellt sich die Frage, ob der Betreiber eine Einrichtung der öffentl. Forschung und Bildung in den USA ist, denn dann wären die Bilder "Bild-PD-US". Cäsium137 (D.) 16:40, 27. Feb. 2009 (CET)

„und die Server stehen auch in den USA“. Wie oft muss man das noch diskutieren? Der Serverstandort ist unerheblich, außerdem stehen die Server nicht nur in den USA. Es gibt auch welche in Amsterdam, in Südkorea... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:42, 27. Feb. 2009 (CET)
Und für uns und den Rest der Welt (außer USA) gilt Schutzlandprinzip. In diesem Fall also chilenisches Recht. Wir können sehr wohl Quellen verwenden, die dem US-Recht widersprechen, wir tun das ständig. US-Recht gilt in den USA, woanders gilt nationales Recht und was die Amis falschsehen, wird nicht übernommen. Es stellt sich keine Frage nach dem Betreiber denn die Bilder entstanden in Chile. Wenn der Betreiber (Nationalität ist dabei vollkommen unwichtig) die Bilder allerdings freigibt, dann können wir sie nutzen. Wenn nicht, sind sie geschützt. Auch wenn die USA so gern alles mögliche zu PD erklären, an dem sie überhaupt keine Rechte außerhalb ihres Landes haben... Und nochmal: in Chile existiert kein Copyright! In Chile gibts Urheberrechtsgesetze, die denen in Spanien und damit den deutschen sehr ähnlich sind. --Marcela 18:37, 27. Feb. 2009 (CET)

Damit ist die Frage, welche Regeln dort gelten, immer noch nicht beantwortet. Es bleibt bei meinen Fragen:

  1. Welche UR-Regeln gelten für LCO-Bilder ?
  2. Ist hier jemand in der Lage, auf der Website oder sonstwo, diesbezüglich eine Antwort zu finden ?

Cäsium137 (D.) 19:22, 27. Feb. 2009 (CET)

Es ist eine chilenische Seite, die über chilenische Observatorien berichtet. Bei den "Info en Español" ist nichts zum Urheberrecht vermerkt, somit gilt allgemeines chilenisches Urheberrecht. Auf der Liste der Mitarbeiter kann ich ausschließlich spanisch-stämmige Namen erkennen, das ist aber sowieso unerheblich. Gesetzt den Fall, hier würde irgendwas aus dem Dunstkreis "US-Regierung" greifen, so wäre dies sowieso nur für die USA anwendbar. Da nirgendwo auf der Seite ein Urheberrechtsvermerk zu entdecken ist, sind die Inhalte geschützt. Sie schreiben selbst, daß sie ein Privat-Institut sind: [23]. --Marcela 20:11, 27. Feb. 2009 (CET)

Also besser keine Uploads von LCO-Bildern ? Cäsium137 (D.) 20:16, 27. Feb. 2009 (CET)

Auf .de sind sie schnellöschfähig. --Marcela 00:27, 28. Feb. 2009 (CET)

Dumps

Was mag dies [24] for Konsequenzen haben. 84.147.103.176 15:17, 27. Feb. 2009 (CET)

Auch der letzte Leser der Mailingliste hält den nämlichen für einen Troll. sугсго 16:17, 27. Feb. 2009 (CET)
Tja, aber Recht hat er ja eigentlich (inhaltlich)... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:43, 27. Feb. 2009 (CET)
Äh... Ich wusste gar nicht, dass es wieder Dumps von dewiki gibt? (wo denn?) -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 17:47, 27. Feb. 2009 (CET)
Hier? Siehe auch [Wikipedia:WN#Komplette_Mirrors]]. Ich frag mich, was der Eintrag in der Mailingliste genau besagen soll. Dass die Foundation Autorenrechte verletzt, wenn sie Dumps ohne Versionsgeschichten verteilt? --Martina Nolte Disk. 18:34, 27. Feb. 2009 (CET)

Wer immer mich für einen Troll halten mag - inkompetenten Wichtigtuern wie Syrcro spreche ich das Recht ab, darüber fundierte Aussagen treffen zu können. Natürlich werden Autorenrechte verletzt, wenn wer auch immer - z.B. auf CD oder DVD - die Lizenzbestimmungen nicht einhält. Auf einem Dump ohne Versionsgeschichte ist ja noch nicht einmal das GA realisiert. Eine Verbreitung von Inhalten darf nur erfolgen, wenn die Lizenz GNU FDL eingehalten wird. --84.62.64.164 00:34, 28. Feb. 2009 (CET)

Ich hab mir Spasseshalber einen HTML-Dump angeschaut, und dort wirt unter jedem Artikel so eine eine Latte von Autoren genannt. Ich vermute beim XML-Dump ist es genauso. Wo ist jetzt also dein verdammtes Problem?--Nick 01:24, 28. Feb. 2009 (CET)
Nein, bei manchen XML-Dumps ist es eben nicht so, xxx-pages-articles.xml.bz2 enthält zu jedem Artikel nur die letzte Version und nur den letzten Bearbeiter. (Zumindest war es so, als ich mal vor einger Zeit mir den unkomprimierten Dump von simple.wp angeschaut habe.) --Schnark 11:35, 28. Feb. 2009 (CET)

Kircheninnenraum, abwegige Ansicht über den Schutz

http://de.wikipedia.org/wiki/Datei_Diskussion:Johanneskirche-koeln-kreuz.JPG Ich meine nicht meine Ansicht ... --Historiograf 23:16, 26. Feb. 2009 (CET)

Solltest Du aber. Geschützt ist nicht die Wand, sondern das Kreuz und die Zusammenstellung Kreuz, Altar und Ziegelwand. sугсго 23:25, 26. Feb. 2009 (CET)
Ich sehe da nichts schützenswertes... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:26, 26. Feb. 2009 (CET)
Ich sehe ebenfalls nichts schützenswertes. ...geschützte Ziegelwand... habe kaum mal was abwegigeres gehört. Wer hier SH sieht, soll das mal bitte deutlich erklären. --Marcela 23:30, 26. Feb. 2009 (CET)
Saktrales Kunstwerk (das Kreuz) gilt als Kunst ieS, was die Schöpfungshöhe indiziert. sугсго 16:16, 27. Feb. 2009 (CET)
...steht wo? --Marcela 18:31, 27. Feb. 2009 (CET)
Nicht in der Bauordnung für Berlin und Brandenburg. sугсго 19:27, 27. Feb. 2009 (CET)

Das Kreuz mag geschützt sein, ist aber eh kaum zu erkennen, der Rest (Anordnung, Ziegelwand) ist gar nichts bzw. einfach nur Gebrauchskunst, wie sie jedes Kind nicht anders machen würde oder könnte. Wir sollten bei den gabnz normalen, nicht berühmten modernen Kircheninnenräumen langsam wirklich aufpassen, keine Urheberrechtsparanoia zu bekommen. Gab's irgendwo schon einmal irgendeinen Rechtsstreit wegen sowas? --AndreasPraefcke ¿! 19:44, 27. Feb. 2009 (CET)

Irgenwie krig mal wieder das Gefühl, man versucht das Kind mit dem Bade auszuschütten. Das Kreuz geht notfals als Beiwerk durch. Der Hauptknackpunkt, wird sein, dass der Kirchenarchitekt mit grosser Wahrscheinlickeit noch kein 70 Jahre tot sein wird (ich nehm mal an es ist die St. Johann Baptist (Köln)). Der könnte allerdings auch nicht alle Innenfotos verbieten. Denn ich perönlich seh auf dem Bild nicht wirklich was archidektonisch schützenswertes. Ich seh keinen zwingenden Löschgrund, aber durchaus ein bisschen Grauzone für den Hochlader. Bobo11 21:10, 27. Feb. 2009 (CET)
Ich sehe keine Grauzone. Wer da was schützenswertes sieht, sollte das ausführlich begründen. Mauerwerksverbund (und das ist hier bildbestimmend) ist jahrhundertealtes Handwerk und keine Kunst. Es ist übrigens ein stinknormaler Binder-Läufer-Verband wie er millinenfach vorkommt und was jeder Maurerlehrling als erstes lernt. Ich sehe da kein architektonisches Werk, ich sehe nichtmal eine architektonische Leistung irgendwelcher Art. --Marcela 00:26, 28. Feb. 2009 (CET)
Grauzone, weil ev. Verstoss gegen das Hausrecht, aber das geht uns als Nachnutzer ja am Allerwertesten vorbei. Bobo11 19:54, 28. Feb. 2009 (CET)
Tut mir leid, aber das geht wirklich zu weit. Hier ist nichts zu erkennen, was irgendwie auch nur annähernd schutzfähig wäre. ST 10:29, 28. Feb. 2009 (CET)

Logo The next Uri Geller

Hallo. Die Dateienüberprüfung hat sich entschlossen, dieses Logo zu löschen (siehe hier). Haltet ihr das für richtig? Der Löffel ist doch wohl kein Lichtbild oder Lichtbildwerk. Recht das dreidimensionale Aussehen oder die Idee, einen Löffel abzubilden, zur Schöpfungshöhe? --Jarlhelm 22:46, 26. Feb. 2009 (CET)

Nein halte ich für eine Fehlentscheidung, die zudem eklatant gegen den Grundsatz verstößt, dass bei Logos als Objekten der angewandten Kunst die Beweislast bei dem liegt, der Schöpfungshöhe behauptet. Hier wurde nicht ansatzweise eine Begründung oder Argumentation gegeben --Historiograf 23:07, 26. Feb. 2009 (CET)
ACK: Fehlentscheidung. --Marcela 23:31, 26. Feb. 2009 (CET)
MBq hat wiederhergestellt. --Marcela 02:37, 2. Mär. 2009 (CET)

Mal wieder: Forenhaftung

Eine offene Frage auf der Diskussionsseite zum Artikel Forenhaftung vom Januar 2008 halte ich für interessant und ausbaufähig. Wie gestaltet sich wohl die Forenhaftung, wenn ein Mitarbeiter des Forums (Moderator) die Urheberrechtsverletzung begangen hat? Nach meiner gefühlten Einschätzung sollte dann durchaus der Forenbetreiber in der Haftung sein, denn ihm ist zumindest vorzuwerfen, bei der Auswahl seiner Mitarbeiter nicht ausreichend auf deren Eignung geachtet zu haben. Das gleitet zwar etwas ins allgemeine Zivilrecht ab, kann aber von erheblicher Bedeutung für die Beurteilung der urheberrechtlichen Ansprüche sein, so dass das Privileg des Forenbetreibers in diesem Falle nicht greifen würde. Wenn mir ein Mitarbeiter in Ausübung seiner beruflichen Pflichten einen Schaden zufügt, dürfte ja wohl als potenterer Anspruchsgegner sein Arbeitgeber in der Haftung sein. Und dazu noch eine weitere Frage: Hat der Forenbetreiber eine Auskunftspflicht über die ihm bekannten Daten der Forenbenutzer bzw. in der genannten Konstellation seines Moderators gegenüber dem Geschädigten? ST 00:51, 28. Feb. 2009 (CET)

Ist aber wohl eher eine Frage für einen Rechtsanwalt, nicht? Hier gibt es, wenn ich das recht sehe, keinen Spezialisten für Forenhaftung. Ich denke, man sollte für die ganz vielen Menschen im Lande, denen solche Feinheiten nicht bekannt sind, die Frage präzisieren. Es geht offenbar um bezahlte Arbeitnehmer, und da scheint mir prima facie selbstverständlich eine Haftung des Forenbetreibers vorzuliegen, da der Arbeitgeber für berufliche Rechtsverletzungen seiner Arbeitnehmer haftet (er kann natürlich versuchen, bei ihnen sich schadlos zu halten). Der Auskunftsanspruch richtet sich nach allgemeinen Regelungen und Rspr. (Einsicht in staatsanwaltliche Ermittlungsakten z.B. nach Ansicht gewisser Gerichte nur bei Bagatelldelikten), kommt aber doch nur hilfsweise in Betracht, wenn der Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen nicht haftet --Historiograf 16:07, 28. Feb. 2009 (CET)
Danke zunächst. Nein, weniger eine Frage an einen Anwalt, denn es betrifft auch irgendwo die Wikipedia. Es gibt genügend Foren, deren Moderatoren unbezahlt arbeiten. Ein Beitrag ist dann mit dem Benutzernamen und dem "Titel" Moderator gekennzeichnet. Freiwillige Administratoren setzen wir hier auch ein, deren Handlungen möglicherweise dem "Forumbetreiber" zurechenbar wäre, wenn sich die verletzende Handlung als eigene Information im Sinne des TMG dargestellt. Daher meine Frage und diese Nachfrage betreffend ehrenamtlicher Moderatoren/Administratoren. § 7 Abs.1 TMG: Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. ST 18:25, 28. Feb. 2009 (CET)

Administratoren hier sind keine Beauftragten des Anbieters. Die WMF hat immer betont, dass sie nur Fremdinhalte hostet. Ich bitte die einschlägige Rspr. und juristische Fachliteratur zur Wikipedia, die dieser Einschätzung nicht widerspricht, zur Kenntnis zu nehmen --Historiograf 18:21, 1. Mär. 2009 (CET)

Gerade dazu liegt mir aber keine einschlägige Rspr. und juristische Fachliteratur zur Wikipedia vor, die mit sagen könnte, ob Handlungen der Moderatoren in Foren und Administratoren in der Wikipedia dem Diensteanbieter zuzurechnen sind. ST 18:42, 1. Mär. 2009 (CET)

Frage zur Weiterleitung einer Domain auf ein Thema bei wikipedia mit seriösem Hintergrund...

Hallo,

vor kurzem wurde nach ca. 9 Jahren Registrierung die Internetadresse rudolf-hess.de als wieder frei angezeigt und von mir zum Zwecke der Absicherung gegen Missbrauch gesichert. Die Domain wurde zeitweise von der Rudolf-Hess-Gesesellschaft e.V. betrieben. Ich habe bereits das Deutsche Historische Museum angeschrieben um zu erfragen, ob mir eine Weiterleitung auf den entsprechenden Themenbereich zu Rudolf Hess gestattet ist, bisher blieb eine Reaktion aus. In einem unabhängigen Forum zum Thema Internet und Domains wurde mir geraten, auch einmal wikipedia.de anzuschreiben um zu erfragen, ob eine Weiterleitung der von mir (ohne jeglichen, politischen Hintergrund!) gesicherten Adresse auf den Artikel zu Rudolf Hess möglich sei, gerne auch mit einer Übertragung der Domain, absolut kostenlos ohne finanziellen Hintergrund.

Sollte dies nicht möglich sein, erbitte ich Tipps an wen ich eine solche Domain abgeben kann und weiss: Da ist sie in guten Händen und wird nicht in welche Richtung auch immer missbraucht. Den Betreiber unter shoa.de habe ich ebenfalls angeschrieben, jedoch erfolgt auch hier keinerlei Rückmeldung.

Ich bedanke mich im Voraus und hoffe auf einen sachlichen, seriösen Umgang mit dem Thema.(nicht signierter Beitrag von Meteo (Diskussion | Beiträge) 12:27, 28. Februar 2009) --Joyborg 13:00, 28. Feb. 2009 (CET)

Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? --Max Nörglmoser 12:57, 28. Feb. 2009 (CET)
Ich sehe keinen Grund, warum eine Weiterleitung auf den Wikipedia-Artikel Rudolf Heß problematisch sein sollte. Die Wikipedia-Artikel können und sollen ja gern verlinkt werden.
Wenn du die Domain mittelfristig abgeben möchtest, scheint shoa.de tatsächlich eine gute Adresse, dort liegen auch andere Domains wie adolf-hitler.de oder josef-goebbels.de. Ruf doch dort einfach nochmal an, ich kann mir nicht vorstellen, dass die dein Anliegen ignorieren. Grüße --Joyborg 13:04, 28. Feb. 2009 (CET) PS: Da dir die Domain anscheinend erst seit gestern gehört, solltest du vielleicht den Adressaten einfach noch etwas Zeit für eine Reaktion geben. ;-)

noch einmal in aller deutlichkeit und kürze: du darfst grundsätzlich verlinken, wen oder was du möchtest, so lange die verlinkte website nicht rechtswidrige inhalte anbietet, die dir bewusst wären. du kannst also auf wikipedia, zum dt. historischen museum oder auch zu disney linken, wie es dir beliebt. ;-) persönliche anmerkung zu schluss: gute sache, applaus! --JD {æ} 13:22, 28. Feb. 2009 (CET)

Für diesen Fall gibt es keine Regeln, denn es handelt sich ja nicht um eine einfache Verlinkung, sondern um eine Domain-Weiterleitung. Es wird also für den Durchschnittsnutzer der irreführende Eindruck erweckt, die Domain werde von der Wikipedia betrieben. Unabhängig von der vorliegenden speziellen Neonazi-Konstellation wäre es in jedem Fall vorzuziehen bzw. geboten, einen kurzen Hinweis zwischenzuschalten z.B.: Sie werden in 20 Sekunden zu einem anderen Anbieter weitergeleitet. Wenn der Domaininhaber von www.pornowixxers-paradies (erfunden) auf uns zukäme, um auf Sexualität weiterzuleiten, wäre das ebenso OK? Wenn www.die-groessten-datenschutz-brecher.de auf eine bestimmte Firma unmittelbar weiterleitet, wäre das ebenso OK? Von juristischer Seite fand ich dazu: http://oby.de/domain-weiterleitung. Eine Domainweiterleitung auf die Internetadresse eines Dritten ohne dessen Zustimmung KANN unter Umständen eine Rechtsverletzung darstellen. Daher ergibt sich, dass der Anbieter der Wikipedia, die WMF, zu kontaktieren ist. Ist allerdings eine neutrale Information dazwischengeschaltet (etwa nach obigem Beispiel), sehe ich das als grundsätzlich erlaubnisfreie Verlinkung an --Historiograf 15:53, 28. Feb. 2009 (CET)

@Historigraf: Die Wikipedia, also auch nicht die Wikimedia Foundation kann verhindern (oder auch nur mitbestimmen), dass und von wem auf ihre Internet-Seiten gelinkt ODER (soweit ich weiss) weitergeleitet wird. Links und/oder Weiterleitungen von eigenen Domains auf andere Domains sind grundsätzlich erlaubt (mit den oben von JD genannten Einschränkungen). Das ist mein bescheidener Kenntnisstand. Daher wüßte ich gern, wie du auf "Eine Domainweiterleitung auf die Internetadresse eines Dritten ohne dessen Zustimmung KANN unter Umständen eine Rechtsverletzung darstellen." kommst, bzw. wo das jemals in diesem Sinne entschieden wurde? - Also mit anderen Worten: Eine Weiterleitung zum WP-Artikel wäre mE juristisch ebenso unbedenklich, wie es eine Startseite wäre, die mehrere Links (z.B. zur Wikipedia, zum Historischen Museum etc.) ethielte. Es liegt allein im Ermessen des Domaininhabers, wohin er verlinkt oder weiterleitet. (PS: wobei ich es schöner fände, anstatt einer Weiterleitung mehrere Links auf der Startseite als Quellen anzubieten, aber das bedeutet einige Arbeit, und ist darüber hinaus auch eine "Meinungsäußerung" des Domaininhabers (Wohin verlinke ich? Wohin verlinke ich nicht?). Wenn ich die Frage richtig verstehe, will der Fragesteller diese Mühe aber eben gerade vermeiden. - Grüße, --Joyborg 16:18, 28. Feb. 2009 (CET)
Bist du nicht in der Lage oder willens, den von mir verlinkten Blogbeitrag zur Kenntnis zu nehmen? Eine Domainweiterleitung kann eine Rechtsverletzung darstellen, wenn sie eine Irreführung bzw. Herkunftstäuschung darstellt --Historiograf 18:24, 1. Mär. 2009 (CET)
Ich will nicht mit dir streiten - aber das lese ich aus dem verlinkten Blog nicht. Hier für mich EOD. Grüße, --Joyborg 19:19, 1. Mär. 2009 (CET)

- Hallo Joyborg, wie ist das zu verstehen mit dem "schöner finden"? Ich habe im Moment die Informationsseite geschaltet (auch, um mich entsprechend von etwaigen Zusammenhängen in negativer Hinsicht zu distanzieren) und mir bekannte und empfohlene Links aufgelistet. Ich möchte daraus mangels Zeit kein komplettes Projekt einrichten - oder habe ich das falsch verstanden? Und sorry, dass ich nicht weiss, wie man hier "antwortet", ich gehe immer auf "Bearbeiten" und setze meine Postings dazwischen. (nicht signierter Beitrag von Meteo (Diskussion | Beiträge) 16:53, 28. Feb. 2009 (CET))

Ich habe mir überlegt, was ich machen würde, wenn die Domain plötzlich mir gehören würde. Ich würde wahrscheinlich eine einfache Startseite einrichten, die z.B. deinen schon vorhandenen Klarstellungstext enthält, und dann gäbe es Links zu den entsprechenden Artikeln/Bereichen von WP, Deutschem Museum, usw. - Das fände ich "schöner" (nachvollziehbarer) als eine blosse Weiterleitung zu WP oder DM oder sonstwohin. Außerdem würde ich versuchen, die Domain an jemanden abzugeben wie shoa.de, also eigentlich genau wie du es vorhast. Bis dahin kannst du verlinken/weiterleiten, wohin du willst, z.B. auch direkt auf shoa.de, ohne deren Einverständnis. (Übrigens natürlich Applaus auch von mir für die Aktion). Joyborg 17:02, 28. Feb. 2009 (CET) PS: Ich weiß nicht, ob die Links unten auf [deiner Seite] neu sind, oder ob ich sie vorher bloß übersehen hatte... Jedenfalls ist so alles gut. Lass es einfach so, und warte ab was passiert. ;-) Joyborg 17:54, 28. Feb. 2009 (CET)


HALLO...

...und erst einmal vielen Dank für die ausführlichen und sehr informativen Antworten. Da ich mit wikipedia nicht so firm bin, habe ich mich für den Bereich "Urheber" entschieden, da mir dieser als am naheliegensten erscheint. Ich habe auf meine Hinweisseite nun entsprechend "weiterführende" Links gesetzt und hoffe, dass dies erst einmal in Ordnung ist bis zu den ersten Reaktionen der von mir angeschriebenen. Vielen Dank noch einmal und allen wikipedianern (wikipediern?) ein angenehmes Wochenende... (nicht signierter Beitrag von Meteo (Diskussion | Beiträge) 16:01, 28. Feb. 2009 (CET))

@Meteo: Bitte signiere doch deine Beiträge mit ~~~~. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:05, 28. Feb. 2009 (CET)

Ein ähnliches Problem wie beim LCO habe ich mit dem TIRGO-Teleskop. Da finde ich auch keine Hinweise. Evtl. wäre jemand mit Italienischkenntnissen in der Lage, da durchzublicken. Cäsium137 (D.) 18:38, 28. Feb. 2009 (CET)

Das sehr restriktive italienische Urheberrecht läßt mich vermuten, daß es hier noch sehr viel strenger zugeht als in Südamerika. Italien hat eines der strengsten Urheberrechte der Welt. Such dir mal Bilder aus Österreich, da ist das Urheberrecht am lockersten ;) --Marcela 23:49, 2. Mär. 2009 (CET)

Seufz ! Wieder nichts. Gibt es in AT denn gute Teleskope, deren Bilder genutzt werden dürfen ? Cäsium137 (D.) 14:09, 3. Mär. 2009 (CET)

Mal ne dumme Frage

Wer wird eigentlich bei Verstößen haftbar gemacht, wenn Verstöße gegen das UrhG, bei hier hochgeladenen Bildern, vorliegen, bzw ein Urheber, oder Rechteinhaber, einen Verstoß zur Anzeige bringt und Geldforderungen gestellt werden? Wer wird dann rechtlich zur Verantwortung gezogen? - - Luzifer's Friend 17:51, 19. Feb. 2009 (CET)

naja, halt derjenige, der die URV zu verantworten hat. --JD {æ} 17:52, 19. Feb. 2009 (CET)
...oder dessen Erziehungsberechtigte... BerlinerSchule 17:55, 19. Feb. 2009 (CET)
Höchstens der Aufsichtspflichtige; Eltern haften für ihre Kinder ist wohl die häufigste Lüge im Schilderwald. sугсго 18:01, 19. Feb. 2009 (CET)
Und Du meinst nicht, die Erziehungsberechtigten hätten bzgl. Computer zu Hause eine Aufsichtspflicht? BerlinerSchule 18:17, 19. Feb. 2009 (CET)
Nur mal zwischenquetsch: das ist keine dumme sondern eine interessante Frage. --Marcela 18:24, 19. Feb. 2009 (CET)
Das ist schnell beantwortet: Tante Gugl--Martina Nolte Disk. 19:07, 19. Feb. 2009 (CET)
Naja, wer sich auf die Rechtsauskünfte von google verlässt, ist verlassen: 1. ist das Urteil ein Griff ins Klo - das Maß der Beaufsichtigungspflicht, das dort statuiert wird, ist mit dem elterlichen Erziehungsrecht aus dem GG unvereinbar, ihm wird übrigens selten bis gar nicht gefolgt; ich kenne mindestens 2 Abofallenprozesse, bei denen dieser HAftungsmaßstab ausdrücklich verworfen wurde - und 2. wird es sehrt verkürzt wiedergegeben; nicht die Eltern haften für ihre Kinder, sondern die Aufsichtspflichtigen - hier die Eltern, in der Schule wäre das der Infolehrer - für die eigene Verletzung der selben. Eltern haften nur für eigenes Verschulden. sугсго 19:16, 19. Feb. 2009 (CET)
Wer kann ahnen, dass jemand gleich beim ersten Gugle-Treffer Erleuchtung erwartet? --Martina Nolte Disk. 22:30, 19. Feb. 2009 (CET)
Und ich dachte für einen Moment ich bin bei der Wikipedia und nicht "zu Hause" in der Wüste ... Also ich schreibe mal g a n z langsam: Wenn ich ein Bild hochlade HIER bei der Wikipedia und es ist von irgendwo aus dem Netz und es es urheberrechtlich geschützt. An wen kann sich der Urheber oder der Rechteinhaber wenden um seine Forderungen geltend machen? An wen werden sich die Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaften richten? Wer wird verknackt und wer muss eine eventuelle Strafe zahlen/absitzen/abarbeiten/verbüßen/verkaufen/verschenken/verticken/abbummeln - - Luzifer's Friend 12:17, 20. Feb. 2009 (CET)
erster juristischer Ansprechpartner ist die Foundation (s. Impressum), die kann aber maximal die bemängelten Inhalte entfernen. Wenn die Staatsanwaltschaft die Herausgabe der Infos zum Einsteller verlangt, wird das wohl auch geschehen. Alles weitere ist dann Sache zwischen dem Kläger und dem Einsteller der URV. Ob jener dann aus irgendwelchen Gründen doch nicht haften kann ist keine Sache von WP. --Taxman¿Disk? 12:24, 20. Feb. 2009 (CET)
Haften tut immer primär der Urheberrechtsverletzer selber, also beim Hochladen von echter URV - Nur für die WP ist zwar für die WP ungeeignet, aber in der Regel keine URV - im Rahmen der jeweiligen Haftungsregeln - wenn Du gutgläubig von einer vertrauenswürdigen Quelle (zB die Commons-CC-Spende des Bundesarchivs) kopiert hast, sind Straf. und Zivlrecht in der Regel ausgeschlossen - der Hochlader; auch der reine Commonskopierer kann zumindest bei Erkennbarkeit der URV als Störer, wenn nicht gar als Schädiger in Anspruch genommen werden. Es ist also immer dein Risiko Bilder hochzuladen, wenn Du Dir Sorgen machst, nimm halt eine reine Einweghochladesocke. sугсго 13:10, 20. Feb. 2009 (CET)
Einweghochladesocke - kannte ich noch nicht, das merk ich mir. Weil ich nie was hochlade. --Hubertl 20:25, 5. Mär. 2009 (CET)

wurde von der Diskussionsseite hierher übertagen (siehe diff) von --Isderion 00:34, 6. Mär. 2009 (CET)

Das kommt auf die nationalen Rechtsvorschriften an. Grundsätzlich können Störer und Mitstörer haften. Der Verletzte kann sichs aussuchen:

  • die WMF
  • ein Klon wie SPIEGEL Wissen
  • der Hochlader
  • jemand anderes, der was mit dem Bild gemacht hat (z.B. eingebunden in einen Artikel)

Da gibt es keine Reihenfolge nach dem Motto Erst den Anbieter zur Rechenschaft ziehen, der Verletzte kann sich das schwächste Glied in der Kette aussuchen und es unbarmherzig mit dem Arm des Gesetzes windelwich prügeln lassen. Glücklicherweise sind das sehr theoretische Überlegungen, denn konkrete Fälle sind hier nicht bekanntgeworden -- Historiograf 01:41, 6. Mär. 2009 (CET)

Artikel: Geschichte Tasmaniens

aus Wikipedia:Urheberrechtspatrouille:

Hallo Leute, könnte bitte jemand das Urheberrecht zu diesem Artikel prüfen. (siehe auch) Vielen Dank für die Hilfe -- Marbot 18:03, 23. Feb. 2009 (CET) Hier ist möglicherweise der bessere Ort für diese Anfrage. -- Jan Schomaker 07:57, 7. Apr. 2009 (CEST)