Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2011/12

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Open Government Partnership

Hallo,
wie schätzt ihr die hier (englisch) aufgeführten Bedingungen in Bezug auf die auf der Website verwendeten Bilder ein? Ich habe eben commons:Category:Open Government Partnership angelegt und würde da gerne u.a. das Logo und das hier hinzufügen (unabhängig davon, dass hier nach gängiger Meinung wohl keine Schöpfungshöhe vorliegt). --NoCultureIcons 13:54, 1. Dez. 2011 (CET)

Grds. Ja. Zumindest deine beiden Wünsche gehen - Lizenz bei Commons cc-by 3.0. Auf der Seite habe ich aber auch ein-zwei dubiose Inhalte entdeckt. Nacktaffe 14:24, 2. Dez. 2011 (CET)
Danke für deine Einschätzung. Das mit den dubiosen Inhalten ging mir auch so, was mich in diesem Kontext doch ein bißchen gewundert hat. Gruß, --NoCultureIcons 18:33, 2. Dez. 2011 (CET)

Bilder der IUCN

Ich mal in deen Lizenzbedingungen der IUCN nachgelesen, das die Bilder privat, in Hochschulen,Schulen u.a. verwenden kostenlos darf. Man muss aber den Urheber nennen und wenn man die Bilder komerziell vermarkten muss man sich dieses gehmemigen lassen. Damit kann man die Bilder nicht in der Wikipedia verwenden oder doch? Webseite zum nachlesen : http://www.iucnredlist.org/info/faq#Using_RL_data -- Fiver, der Hellseher 17:22, 1. Dez. 2011 (CET)
Nein, so einfach geht es schon mal nicht. Kommerzielle Nutzbarkeit ist Pflicht für Wikipedia bzw. Commons. Also wäre eine Genehmigung erforderlich. Also müsste du dich um so eine Bemühen. --Bobo11 21:19, 1. Dez. 2011 (CET)
Ich bin auf die Antwort gespannt, die Anfrage an die IUCN wegen der Bilderrechte ist schon verschickt worden. Wenn die Antwort kommt melde ich mich mit dem Ergebnis wieder. Bis dann. --Fiver, der Hellseher 22:03, 1. Dez. 2011 (CET)
Da steht doch auch "If you wish to use any of the photographs displayed on the IUCN Red List web site for any purpose, you must contact the photographer or copyright owner of the photo; their names and contact email addresses are given alongside the photographs.". DIe IUCN wird also u. U. selbst gar nicht die nötigen Rechte haben, um die Bilder unter eine so weitreichende freie Lizenz zu stellen. --91.67.132.42 14:21, 2. Dez. 2011 (CET)

Liste ergänzen mit Hilfe von Interwiki-Versionen

Kann man eine Liste ergänzen z.B. bei Christian De Sica Abschnitt Filmografie ergänzen oder muss man zuerst ein Import stellen? --DB-Fan 20:04, 2. Dez. 2011 (CET)

Fakten sind nicht urheberrechtlich nicht schützbar. Und eine reine Aufzählung mit Jahr und Titel, fällt meiner Meinung nach unter Fakten. Und mit dem in solchen Fällen möglichen Datenbank-Problem, müssen wir uns Wiki-Intern sicher auch nicht herum schlagen. Mit andern Worten ich sehr keinen Grund wieso man da nicht C&P anzuwenden sollte (Aber bitte Quellenangabe trotzdem nicht vergessen). --Bobo11 00:27, 3. Dez. 2011 (CET)

Symbole aus ru-WP

Hallo Experten, gehe ich recht in der Annahme, dass ich sowas mit Bild-PD-Schöpfungshöhe auf de-wp hochladen kann? lg, --Svíčková na smetaně 16:38, 6. Dez. 2011 (CET)

Eigentlich sollte auch {{PD-shape}} OK sein. --Leyo 17:11, 6. Dez. 2011 (CET) PS. Gibt's die Grafik nirgends in einer „nicht-hundsmiserablen“ Qualität?
Sollte nicht soooo schwer sein ein gutes SVG daraus zu machen.--79.250.106.104 00:08, 8. Dez. 2011 (CET)

Screenshot von Samsung Smart TV

Hallo, da ich beim Artikel Smart TV ein Beispiel in Form eines Screenshot für wichtig halte, wollte ich einen Screenshot von Samsung Smart TV hochladen. Erreicht ein Screenshot die nötige Schöpfungshöhe um urheberrechtlichen Schutz genießen zu können? Liebe Grüße, tommy 15:43, 3. Dez. 2011 (CET)

Das Programm, das benötigt wird, um den Screenshot mit Leben zu füllen, ist geschützt. Ausnahme: Du spielst auf diesem Gerät einen selbst produzierten Film ab, zeigst nur "Schneegriesel" oder ein einfaches Testbild (wie das Fu-BK-Exemplar). Grüße, Grand-Duc 03:46, 5. Dez. 2011 (CET)

Ist zu kurz gedacht: Wird auf dem Bildschirm ein gemeinfreies Bild gezeigt, das z.B. in einen geschützten Film integriert wurde, os ist das ebenfalls zulässig --Historiograf 22:58, 8. Dez. 2011 (CET)

Ort der Veröffentlichung

Mansche Länder haben angenehm kurze Schutzfristen für Fotos, problematisch ist aber hier ja immer der Ort der Verffentlichung. Wie sieht denn hier die Beweislast aus? Kann man annehmen, dass ein Fotos im Land in dem es erstellt wurde veröffentlicht wurde (sofern kein Grund zur Annahme des Gegenteils vorliegt) oder sollte man den Ort der Veröffentlichung wissen?--Antemister 15:51, 3. Dez. 2011 (CET)

Nein, so schön das auf den ersten Blick auch aussieht. Da in bei uns der Schutzrechtevergleich zieht, ist prinzipiell mal von 70 Jahre PmA auszugehen, da vor dem Gericht alle gleich sind (auch Ausländer). Es sei den du kannst beweisen das es Frei ist. Die Beweislage liegt aber bei dir. --Bobo11 16:21, 3. Dez. 2011 (CET)
Ich verstehe gerade nicht ganz, was du meinst, Bobo11. Wenn der Schutzfristenvergleich angewandt wird, dann wird ja gerade "für ausländische Rechteinhaber die Schutzdauer auf die im Ursprungsland geltende Dauer" reduziert. Es gibt natürlich Fälle, in denen kein solcher Vergleich vorgenommen wird, siehe Artikel... Gestumblindi 19:55, 4. Dez. 2011 (CET)
Der Punkt ist eben der, nicht der Ort der Veröffetlichung alleine Ausschlag gebend ist, ob der Schutzfristenvergleich überhaupt zieht. Und eben schon gar nicht mit der Argumetation. Weil mit „Ursprungsland“ auch der Aufnahmeort wie auch das Heimatland des Fotografen gemeint sein kann. Wenn an irgend einem dieser drei Orte das Foto nicht frei ist (Gerade das Heimatland des Fotografen ist so ein Problemfall), dann reicht das der Schutzfristenvergleich nicht zur Anwenung kommt. Deshalb muss derjenigen der von den 70 Jahren PmA abweichen will (was heute mehrheitlich die übliche Frist ist), eben beweisen können muss, dass das Foto frei ist. Das eben die 70 Jahre PmA aus diesem oder jenem Grund nicht gültig sein soll. Im Zweifel muss man eben von 70 Jahre PmA ausgehen. Weil das ist die Dauer die unsere Gerichte als für gültig erklären, sollte es bei uns noch geschütz sein. Denn die Frage «dass ein Fotos im Land in dem es erstellt wurde veröffentlicht wurde» würde ich persönlich jetzt mal verneinen. Denn ich bin schon in etlichen Länder gewesen, hab da auch zig Fotos gemacht, aber in der Regel hab ich in der Schweiz erst veröffentlicht. Wie schon geschrieben, so einfach kann sollte man es sich nicht machen. Ich würde sagen die Regel ist eher, «Aufnahmeort ≠ Ort der Veröffentlichung». --Bobo11 23:55, 6. Dez. 2011 (CET)

Relevant ist hier nur der Urheber. Ist ein Urheber kein EU/EWR- oder US-Bürger kommt der Schutzfristenvergleich zum Zuge, egal wo das Foto aufgenommen wurde --Historiograf 22:56, 8. Dez. 2011 (CET)

Paul Westwood

Hallo, bei dem Artikel handelt es sich eindeutig um einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Die Passagen: "Paul Westwood wurde 1953 in England geboren.", "Mit 23 hatte Paul bereits in 25 Ländern Konzerte gegeben. Er wurde einer der gefragtesten Session-Musiker der Londoner Musikszene." und "Paul Westwood unterrichtet an der Royal Academy of Music, am King's College und an der Stowe School. 1992 produzierte er ein Unterrichtsvideo mit dem Titel The Complete Bass Guitar Player." sind vom Buchcover der Bass Bible abgeschrieben. Das Copyright obliegt dem AMA Musik Verlag.--93.184.128.19 00:15, 6. Dez. 2011 (CET)

ich sehe in ersterlinie nur Fakten und die sind grundsätzlich mal NICHT schützbar. Erklär mir bitte wie denn "Paul Westwood wurde 1953 in England geboren." sonst formuliern soll? Das ist die übliche Schreibweise für Name Geburtsort und Geburtsjahr. Und die Formulierung hat sicher schon wer vor AMA Musik Verlag verwendet. Wenn du besser Formulierungen kennst, nur zu, oben beim Artikel ist auch ein Bearbeiten Knopf. --Bobo11 00:52, 6. Dez. 2011 (CET)
Bei dem Satz kann ich es ja noch einsehen, aber zu sagen es handelt sich nur um Fakten, diese sind nicht schützbar. Ist mMn nicht ok, alle Artikel handeln von Fakten, das spekulieren überlassen wir doch der BILD. (nicht signierter Beitrag von 93.184.128.19 (Diskussion) 01:05, 6. Dez. 2011 (CET))
Wie gesagt wenn es geht, Umarbeiten. Und wenn es dir Spass macht kannst du ja eine Versionslöschung beantragen.--Bobo11 01:08, 6. Dez. 2011 (CET)

Vielleicht sollte die IP mal Wikipedia:Textplagiat lesen? --Historiograf 22:54, 8. Dez. 2011 (CET)

Historische Streckenpläne

Schema_DobojBanjaLuka.jpg

Ich durfte bei meinem Besuch in Teslic, August 1967, Streckenpläne bei der Fa. Borja einsehen und fotografieren. Sie datieren aus der Zeit von vor 1918 bis 1960. Da die Fa. Borja heute nicht mehr existiert, und eine Holzplattenfabrik, die nach der Wende möglicherweise Nachfolger war, anscheinend in Konkurs gegangen ist, ist eine Anfrage dort nicht möglich. Können derartige Dokumente somit nicht verwendet werden, oder ist wenigstens Abzeichnen erlaubt? --Dr. E. Scherer 14:05, 8. Dez. 2011 (CET)

Nein und Nein, es sei den du kannst beweisen das es eine Normzeichung ohne Schöpfungshöhe ist. Aber so oder so, als Quelle für einen selbst erstellten Streckenplan (also dein eigenes Werk), ist ein fotografierte Plan natürlich zulässig. Denn die Fakten auf dem ggf. geschützen Plan sind ja nicht schützbar. --Bobo11 23:00, 8. Dez. 2011 (CET)

Bearbeitungsrechte unter CC-BY-SA, hier: Risiken für den Urheber

Meine Freundin ist sich nicht sicher und ich bin mir nicht sicher und das, obwohl wir beide mal in die Richtung studiert haben, also trau ich mir die Frage: Wie weit gehen die Bearbeitungsrechte, wenn ein Illustrator eine einzelne, für ihn typische Zeichnung unter CC-BY-SA freigibt? Fiktiv überlege ich mir, meinen Saufkumpan Mordillo davon zu überzeugen, eine Zeichnung unter eine freie Lizenz zu stellen, wegen Ergänzung seines Wikipedia-Artikels und Kulturerbe und so. Ist damit tatsächlich nur dieses einzelne Werk in der konkreten Ausprägung betroffen, oder verschlechtert er seine Rechtsposition, wenn Drittnutzer dieses Bild nehmen und Abwandlungen oder einen Trickfilm daraus herstellen und sich auf die Freigabe der Vorlage berufen? --Rudolph Buch 23:20, 8. Dez. 2011 (CET)

Wenn das abgebildet Werk eine Figur umfasst die selber schützbar ist. Nein, dann haut das nicht einfach so hin, denn die Idee hinter der Figur ist immer auch mit CC-by-sa noch immer urhebrrechtlich geschützt. Also Trickfilm geht nicht so einfach, und selbst wenn, wäre der selber unter CC-by-sa zu stellen. Das CC-by-sa, verpflichtet eben alle Nachnutzer das abgewandelte Werk ebenfalls unter CC-by-sa zu stellen, das ist für in erster Linie am Geld intresierte Nachnutzer eine verdammt gute Spassbremse. (würdest du 10'000€ in ein Trickfilm investieren, der danach jeder unendgeldlich kopieren werden darf?). Erst recht unmöglich wird mit deinem Beispiel, wenn eine markenrechtliche Schutz vorliegt, und das wird der Fall sein wenn es sich um eine bekannte Comicfigur o.Ä. handelt. Beispiel; Ich darf ein Ente mit blauer Matrossen Bluse zeichen, sollte aber immer noch darauf achten das es eine eigens Werk ist. Was ich aber sicher nie machen sollte, ist sie als Donald Duck zu betitteln. Denn spätestens dann hab ich mit dem grossen Konzern, ein Markenrechtsproblem. Ich hoffe, ich hab es verständlich geschrieben. Wenn man ausdrücklich das Foto und nicht das Werk unter CC-by-sa freigibt, wird für den Nachnutzer wie du es beschreiben hast, wird es eh schwer, das Gericht von einer regel konformen Nutzung zu überzeugen. Denn freie Bearbeitbarkeit heisst in erster Linie rumschnipseln und umfärben, nicht zwingend aber Positionen der Figur verändern. --Bobo11 23:42, 8. Dez. 2011 (CET)

Unscharf gemachte Zeitungsseiten

Hallo, ich überlege ob ich eine unscharfe Zeitungsseite bzw. den Screenshot einer Online-Zeitung hochladen darf. Z.B. http://media.de.indymedia.org/images/2010/11/294773.jpg ist eine Sammlung von unleserlich oder nur mit großer Mühe lesbar unscharf aufgenommenen Zeitungsausschnitten. Dürfen Zeitungsseiten oder Zeitungsausschnitte hochgeladen werden, die aufgrund ihrer Unschärfe unlesbar sind, oder wo nur noch die Schlagzeilen lesbar sind?--Rosenkohl 10:54, 9. Dez. 2011 (CET)

Sofern der Inhalt nicht mehr lesbar ist (und die Lesbarkeit auch nicht durch fototechnische Bearbeitung wieder hergestellt werden kann), fehlt es an der "wahrnehmbaren Formgestaltung" (Loewenheim): Was nicht (auch nicht indirekt) wahrnehmbar ist, kann auch keinen Werkschutz beanspruchen ("nur mit Mühe lesbar" ist allerdings zu wenig, der geschützte Text darf gar nicht erkennbar sein). Schlagzeilen bzw. Artikeltitel werden die erforderliche Schöpfungshöhe in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle nicht erreichen (auf dem Screenshot erkenne ich persönlich z.B. auch nur "Allerweltstitel"). Wenn sich überhaupt urheberrechtlicher Schutz für Titel ergeben soll, dann wurde dieser in der früheren Rechtsprechung überwiegend aufgrund dessen zugebilligt, dass der Titel Bestandteil des damit überschriebenen Werkes sei, aber auch dieses Argument traf in der jüngeren Rechtsprechung und Kommentarliteratur auf Unverständnis, weil der Titel ja auch als Werkteil selbständig urheberrechtlich gescützt sein muss, um daran Schutz zu beanspruchen (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 15.06.1988 - I ZR 211/86 - Verschenktexte). Ich persönlich sehe Screenshots, bei denen man die Texte wirklich nicht erkennen kann, jedenfalls recht gelassen. Grüße, —Pill (Kontakt) 12:55, 10. Dez. 2011 (CET)
Vielen Dank für die ausführliche und erst einmal hilfreiche Antwort. Inzwischen wäre in diesem konkreten Fall ein Hochladen nicht mehr dringend für mich, so daß eine weitere Diskussion jetzt eher theoretisch ist. Allerdings würde es sich auch nicht um einzelne schlichte Zeitungsartikel wie in dem verlinkten Indymedia-Beispiel handeln ("Bleiwüsten"), sondern um eine ganze, in modernem Layout gestaltete Zeitungsseite inklusive Zeitungskopf, Bildern, Karrikaturen und Werbung, welche dann auch unscharf und in der kleinen Schrift unleserlich(aber natürlich wiedererkennbar) dargestellt wären. Es ging mir dabei nur um einen Bildbeweis dafür daß eine bestimmte Werbeanzeige in einer bestimmten Zeitung erscheinen ist, --Rosenkohl 13:21, 10. Dez. 2011 (CET)
Auch dort wird es an der erforderlichen Schöpfungshöhe nach meiner Ansicht in der Regel fehlen. Grundsätzlich kann ein solcher Schutz als Kunstwerk bestehen, aber wenn ich in die klassischen Tageszeitungen schaue, fällt es mir schwer, da erhebliche Unterschiede zu erkennen, die sich nicht gerade auf Schriftbild und Textanordnung beschränken. Hierzu auch Urt. d. Kammergerichts v. 29. November 1996 – 5 U 317/96 (abgedruckt in ZUM-RD 1997, 466 - Urheberrechtsschutz für ein Zeitschriften-Layout). Bei Websites etc. sind hier wesentlich größere Spielräume der eigenschöpferischen Leistung vorhanden und regelmäßig genutzt. Den Aspekt des Datenbankschutzes halte ich bei einer einzelnen Zeitungsseite aus dem Innenteil mit nicht erkennbaren Inhalten für vernachlässigbar. —Pill (Kontakt) 13:55, 10. Dez. 2011 (CET)

Logo aus englischer Wikipedia importieren

Hi, ich möchte für den Artikel Ball Aerospace jene Datei importieren. Gibt es dafür ein Tool oder muss ich beim Import irgendetwas Besonderes beachten? Oder soll ich die Datei einfach herunterladen und als neues Logo hochladen? Ich frage lieber, bevor ich etwas übersehe. Gruß, --Nirakka Disk. Bew. 15:19, 6. Dez. 2011 (CET)

Das Bild ist in der enWP als "Fair Use" markiert. Hier auf der de-WP wäre es wegen mangelnder Schöpfungshöhe trotzdem zulässig. Da gibt es aber keinen einfacheren Weg als es von Hand auf dem eigenen Rechner zu speichern und hier neu hochzuladen. Grüße --h-stt !? 16:14, 7. Dez. 2011 (CET)
In diesem Fall sollte auch der Transfer nach Commons möglich sein. Lizenzbaustein: {{PD-textlogo}}. --Leyo 16:20, 7. Dez. 2011 (CET)
Und für den Transfer nach Commons – gibt es dafür ein Tool? Gruß, --Nirakka Disk. Bew. 20:28, 7. Dez. 2011 (CET)
Unter http://www.ball.com/img/media/BallOverviewProfile.pdf gibt es Vektordaten, woraus sich das Logo entnehmen und in eine SVG-Grafik konvertieren lässt. Ich bin momentan nicht am eigenen PC, wo Inkscape installiert ist, und kann es nicht für dich übernehmen. Hochgeladen werden kann das Logo dann unter Commons:Commons:Hochladen/ohne Schöpfungshöhe. --Leyo 10:27, 10. Dez. 2011 (CET)
Von SVG-Bildbearbeitung habe ich leider so gar keine Ahnung. Wäre super, wenn du das beizeiten erledigen könntest. Dank & Gruß, --Nirakka Disk. Bew. 13:43, 11. Dez. 2011 (CET)
Ja, klar, mache ich direkt danach. Und falls das zu lange dauern sollte, wäre Wikipedia:WikiProjekt SVG/Wunschliste eine mögliche Anlaufstelle. --Leyo 20:34, 11. Dez. 2011 (CET) PS. Das keine Ahnung kann man auch ändern. ;-)
Steht auf meiner To-Do-Liste. Aber woher die Zeit nehmen und nicht stehlen … danke für deine Hilfe! --Nirakka Disk. Bew. 16:02, 12. Dez. 2011 (CET)

Dank an Leyo für die schnelle Hilfe. Diese Anfrage ist damit erledigt. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 14:19, 12. Dez. 2011 (CET)

Schweizer Postkarten in der Library of Congress

Hallo, könnte bitte jemand meine dortige Aussage entweder sekundieren oder entkräften? Danke. --Matthiasb (CallMyCenter) 18:44, 9. Dez. 2011 (CET)

Seh ich auch so. Es sind aber keine Postkarten! --AndreasPraefcke 23:36, 11. Dez. 2011 (CET) PS: Ganz pragmatisch bei diesen Bildern seh ich das so: auf Commons hochladen (in den US ja zweifelsfrei PD), hier ohne Tamtam einbinden, keine schlafenden Hunde wecken, das interessiert eh niemanden und ist völlig problemfrei. --AndreasPraefcke 23:38, 11. Dez. 2011 (CET)
Och Fotos aus der Schweiz haben prizipiell eh ein Grundproblem überhaupt schutzfähig zu sein. Denn sie müssten vor Gericht als „künstlerisches Werk“ anerkannt werden, was gestützt auf etliche Urteile bei üblichen Handwerks-Foto nicht zutrifft. Die Schweiz kennt keinen Lichtbildschutz, und die Anforderunegn an den Schutz als Lichtbildwerk sind hoch. Kurz um die Klagewahrscheinlichkeit ist eh klein, erst Recht wenn die 70 Jahre für anonyme Werke abgelaufen sind. --Bobo11 07:16, 12. Dez. 2011 (CET)

Und noch mal LoC: G. Eric and Edith Matson Photograph Collection

Und wie seht ihr das hier? Die LoC sagt, diese Bilder seien in der Public Domain. Sie sagt auch, sie habe die Bilder 1978 vom Kensington Episcopal Home erhalten, was für mich darauf hindeutet, daß der 1977 verstorbene Mr. Matson der letzte überlebende Ehepartner war und er (oder gemeinsam) ihr Eigentum dem Altenheim vermacht haben, in dem sie zuletzt lebten.

Die LoC sagt auch, daß das Altenheim die Nutzungsrechte 2003 der LoC überlassen habe (mit Ausnahme von bestimmten Einschränkungen für color lantern slides) Nun sind ja seit 1977 nicht ganz 34 Jahre vergangen, also wären diese Bilder noch geschützt, aber wenn die offensichtlichen vormaligen Erben des Urhebers ihre Rechte dem amerikanischen Volk geschenkt haben, und dieses (in Form der LoC) diese als Public Domain erklärt, können wir die dann nutzen? Und wenn ja, hat jemand eine Ahnung, was für ein Bapperl da infrage kommt? --Matthiasb (CallMyCenter) 19:11, 9. Dez. 2011 (CET)

Klar die Bilder sind noch geschützt. Trotzdem können die Nutzungsrechte durchaus so verschenkt worden sein, dass sie jetzt Frei verwendet werden können. Ich würde jetzt mal Vorlage:Bild-by vorschlagen ( am besten im Verbindung mit OTRS). Aber ob das mit dem „das Altenheim die Nutzungsrechte 2003 der LoC überlassen“ stimmt, dass würde ich nochmals abklären lassen (Antwortmail von LoC, gäbe doch ideale OTRS Beleg). Nicht das sich da ein missverständlicher Tippfehler o.Ä. eingeschlichen hat.--Bobo11 11:17, 10. Dez. 2011 (CET)
Die LoC lässt sich bei Nachlässen wann immer möglich sämtlichen Nutzungsrechte einräumen und gibt die Werke dann in die Public Domain. Wenn bestimmte Rechte vorbehalten bleiben, dann steht das immer in den Informationen. Entweder auf der Seite jedes Bildes oder es gibt eine Sammelseite zum Nachlass oder der Schenkung, die dann verlinkt ist. Also Augen auf aber in der LoC gibt es große Mengen auch zeitnaher Bilder, die wirklich frei sind. Grüße --h-stt !? 17:48, 12. Dez. 2011 (CET)

Palmburger Brücke

Hello. I need an illustration for my article ru:Пальмбургский мост, and I found this one [1]. This photo was taken in Germany, Königsberg, probably in 1940. The question is whether it can be loaded to wikicommons? Thank you.--Yourist 07:41, 12. Dez. 2011 (CET)

Only when the photographer died before 31/12/1940. That's not probable if the photo only was taken around this year. (Just in case if the photographer was a later Soviet or Russian citizen, even that does not apply, according to special regulations for people living during WW II in Russia and any of the other former soviet republics. In that case the 70 years pma is prolongued for four years)--Matthiasb (CallMyCenter) 12:24, 12. Dez. 2011 (CET)

Hallo, ich würde hier gerne die Frage aufwerfen, ob die internationale CERN-Lizenz frei in unserem Sinne ist? Zwar darf das Material (auch) kommerziell verwendet werden, solange das in einem erzieherischen oder informativem Kontext geschieht, also sozusagen immer. Allerdings sind einige Zwecke gezielt ausgeschlossen (die teilweise ansonsten aber gegebenenfalls auch durch zivile Gesetze ohnehin verboten wären). Also: Kann mans verwenden, passt es sogar in eine unserer Lizenzen hinein? Immerhin werden da ja einige gut verwendbare Medien angeboten. Gruss --Port(u*o)s 15:50, 13. Dez. 2011 (CET)

Nein, aus vielen Gründen eine nichtfreie Lizenz. Insbesondere die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich verboten: The image may not be sold, distributed or otherwise made available for use by third parties. Dei Verwendung in Werbung und im militärischen Kontext ist ausdrücklich verboten und es fehlt die Erlaubnis zur Veränderung der Bilder. Nicht mal semifrei. Nacktaffe 15:59, 13. Dez. 2011 (CET)

Urheberrecht bei Vektorgrafiken, erstellt nach Strichzeichnungen aus Büchern

Hallo, ich bin ind er Auskunft hierher verweisen worden. Meijne Frage lautete: Ich würde aus alten Büchern gerne einige Strichzeichnungen (von Eisenbahnen) abzeichnen. Darf ich die so erstellten Vektorgrafiken veröffentlichen oder wären dies genehmigungspflichtige bzw. rechtswidrige Kopien? Die Bücher die es betrifft sind aus den 1980er Jahren, erschienen im DDR-Verlag Transpress. Die abgebildeten Lokomotiven und Wagen sind deutlich älter, wer genau Urheber der Zeichnungen ist, steht dort weder noch ist es mir bekannt. (Bilder wie dieses, wobei dort die rechtliche Lage ja etwas anders ist.)

--Pinoccio 21:39, 12. Dez. 2011 (CET)

Es bleibt halt die Frage, was das für Zeichnungen sind. Sollte es wie in dem verlinkten Beispiel um technische Zeichnung gehen (perspektivlos, plan), dann darfst du diese hochladen, da hier jegliche Schöpfungshöhe fehlt und damit auch der Schutzstatus nicht vorhanden ist. Was anderes wäre es, wenn es sich um Abbildungen mit Perspektive, mit Einfärbungen handelt bzw. wo man Details nach eigenem Ermesse weglässt bzw. hinzufügt. Dann muss man im Einzelfall schauen. Mir hat man mal gesagt: wenn man mehreren guten Zeichnern einen Auftrag gibt und der so ist, dass alle in etwa das Gleiche abbilden, ists nicht geschützt (wie bei technischen Schnittzeichnungen, die kann man nicht anders zeichnen, höchstens die Zahlen anders anordnen). --Quedel 23:37, 12. Dez. 2011 (CET)
Es sind wie im verlinkten Beispiel tatsächlich "nur" technische Zeichnungen (ohne Perspektive und plan). Mehrere Zeichner hätten ziemlich sicher praktisch identische Bilder geliefert; die Idee gefällt mir. Der Verweis auf mangelnde Schöpfungshöhe ist schonmal sehr hilfreich. Für meine eigenen Zwecke würde das reichen (um ggfs. in einem Konfliktfall ein vernünftiges Argument zu haben). Ob die Bilder, so ich sie fertig habe und hochlade, dann auch bei Wikipedia bestand haben, wird man ja sehen. Danke soweit für deine Ausführungen. --Pinoccio 18:07, 14. Dez. 2011 (CET)

Baupläne

Strafgefangenenlager Aschendorfermoor

Ich habe ein Buch, in dem alte Baupläne von Konzentrationslagern enthalten sind. Die Zeichnungen stammen aus den Jahren 1935–1938. Darf ich die Pläne scannen und hochladen oder bin ich besser damit beraten die Pläne am PC nachzuzeichnen? Gruß --buckfush \m/ 19:25, 14. Dez. 2011 (CET)

Normgerechte Baupläne haben keine Schöpfungshöhe, man müßte die konkreten Dateien sehen und dann entscheiden. --Marcela 00:08, 15. Dez. 2011 (CET)

Ich werde gleich mal einen Plan hochladen und hier verlinken, vielleicht könntest du dir den dann einmal ansehen. Gruß --buckfush \m/ 14:55, 15. Dez. 2011 (CET)

Solche, Pläne meinte ich. Ist das Veröffentlichen legal oder muss das Bild wieder entfernt werden? Wie gesagt, es handelt sich um ein gescanntes Bild aus einem Buch (siehe Quelle des Bildes).--buckfush \m/ 17:56, 15. Dez. 2011 (CET)
Ich habe da keine Bedenken, da ist kein Platz für Schöpfung. Sind die Vorlagen wirklich sooo schlecht? Man erkennt ja kaum die Maße... --Marcela 18:07, 15. Dez. 2011 (CET)
Die Qualität der Pläne ist recht unterschiedlich. Es gibt einige, die sehen nicht viel besser aus, andere sind gut lesbar. Wenn die Bilder wirklich verwendet werden dürfen, werde ich sie auch noch mal etwas bearbeiten. Gruß --buckfush \m/ 18:29, 15. Dez. 2011 (CET)

wikis ohne Lizenz

Eine allgemeine Frage, die auch freie Inhalte von woanders betrifft:

Wie ist eigentlich der rechtliche Status der Inhalte eines wikis, wenn keine Lizenz angegeben wird bzw. keinerlei Angaben zum Urheberrecht gemacht werden. Welche Rechte ergeben sich ggf. automatisch für i)den Besitzer des wikis ii) Dritte? --Itu 23:05, 14. Dez. 2011 (CET)

Wenn keine besondere Lizenz erteilt wird, greift für Originalinhalte des Wikis das normale Urheberrecht. Das heisst: Wenn er keiner anderen Lizenz zugestimmt hat, hat der jeweilige Urheber das alleinige, volle Urheberrecht an seinen Inhalten und niemand anders hat Nutzungsrechte. Dritte dürfen diese Inhalte nicht ohne die Einwilligung des Urhebers weiternutzen. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass zumindest dem Besitzer des Wikis (wenn er nicht sowieso mit dem Urheber der Inhalte identisch ist) ein konkludentes Nutzungsrecht im Rahmen dieses Wikis erteilt wurde, indem der Urheber seine Werke ja eigens dort hochgeladen hat. Aber für Dritte gibt es jedenfalls kein automatisches Nutzungsrecht. Gestumblindi 23:23, 14. Dez. 2011 (CET)
Hm, ich hätte nicht nach Urheberrecht fragen sollen, das ist vermutlich klar. Fraglich ist immerhin noch das Verwertungsrecht. Das man mit abspeichern ein Nutzungsrecht einräumt. Konkret ergibt sich adhoc mal die Frage was oder wem man da einräumt: 'dem wiki' - damit wäre z.B. ein Umzug auf eine andere seite/domain nicht erlaubt. Oder dem Besitzer: das wäre wohl wer die Verfügungsgewalt hat über das wiki(oder wer den server bezahlt, die domain besitzt?..) Was wenn es mehrere Leute sind? Immerhin sind das ein paar Fragen die sich bei Inhalten unter freier Lizenz praktisch nicht stellen. --Itu 23:37, 14. Dez. 2011 (CET)
Persönlich wäre ich einfach vorsichtig und würde davon ausgehen, dass der Hochlader eigener Texte oder Bilder wollte, dass sie in diesem spezifischen Wiki erscheinen - weitergehende Genehmigungen lassen sich daraus nicht automatisch ableiten, wenn es in dem Wiki wirklich keinerlei Bedingungen gibt, denen der Autor zustimmen soll. "Freie Inhalte" sind das dann jedenfalls nicht. Gestumblindi 00:01, 15. Dez. 2011 (CET)
Nach dem "rechtlichen Status der Inhalte" zu fragen ist eine Frage nach dem Urheberrecht ;) Ganz konkret sollte man wohl mal in die Nutzungsbestimmungen bzw. Lizenzbestimmungen des Wikis reinschauen. Dort findet sich in der Regel ein Hinweis. --Quedel 18:32, 15. Dez. 2011 (CET)
Recht = Urheberrecht? Sonst gibts kein Recht?
Meine Anfrage hier hat als Hintergrund dass ich im Begriff stehe wikis aufzusuchen deren Lizenzstatus nicht bis nicht sauber erklärt ist.
So wie es aussieht sind Angaben zum Verwertungsrecht oft nicht nur vage Umschreibungen bekannter freier Lizenzen; auch finden sich die Angaben unter verschiedensten Seiten (z.T. verstreut) wie 'Impressum' 'Über XY-wiki' 'Disclaimer' oder halt auch mal 'Lizenzbestimmungen'.
Diese Seiten können dann auf unterschiedlichste Weise erreichbar sein. Fakt ist für mich dass alles was nicht direkt in der Message unter dem Editfeld steht nicht als bindend angenommen werden kann, denn zumindest ein unangemeldeter Benutzer muss nicht vorher irgendwelche anderen Seiten gelesen haben. --Itu 21:41, 15. Dez. 2011 (CET)
Das Urheberrecht umfasst ohne anderslautende Genehmigng/Zustimmung des Urhebers hierzlande automatisch immer auch die Vewertungsrechte. Ein Wiki zu betreiben heißt ja zunächst nur, dass man die (freie) Wiki-Software nutzt; und nicht, dass auch die Inhalte frei sein müssten.
Bezüglich der Verwertunsgrechte kann jeder Seitenbetreiber selbst festlegen, unter welchen Bedingungen er fremde Beiträge auf seinem Webspace zulässt. Manchmal lässt sich ein Seitenbetreiber bestimmte bis uneingeschränkte Verwertungsrechte einräumen in seinen Nutzungsbedingungen; man kennt das ja z.B. bei manchen Foren und Seiten wie Facebook. Wer dort Inhalte einstellt, akzeptiert die Bedingungen per Nutzung des Webangebots, also mit dem Einstellen seiner Beiträge. Ohne solche Nutzungsbedingungen behält jeder Beitragende die Verwertungsrechte; und sei es auch nur ein Leserkommentar (jaja, die Sache mit der Schöpfungshöhe kommt dann vielleicht noch ins Spiel). Der Seiteninhaber kann sich daneben noch vorbehalten, die Beiträge wieder zu entfernen oder seinen Dienst komplett einzustellen. Auch für die neuen Wikimedia-Terms ist eine solche eigentlich gängige Passagen geplant. Woanders (nochmal) veröffentlichen darf er sie dann aber noch nicht.
Die Nutzungsbedingungen sind, sofern gut sichtbar z.B. in der Fußzeile oder im Anmeldevorgang angebracht, rechtlich wirksamer Bestandteil des Webdienstes. Eine Handhabung wie hier bei uns, wo in jedem Eingabefenster nochmal ausdrücklich auf die ToS hingewiesen wird, ist nicht zwingend nötig.
Dies kurz :-) vorweggeschickt: Was ist dein Anliegen an Wiki-Betreiber? --Martina Disk. 23:29, 15. Dez. 2011 (CET)
Mein Anliegen ist wie schon gesagt wikibetreiber dazu zu bringen den wikicontent unter eine unstrittig erklärte freie Lizenz zu stellen, wo dies noch nicht gegeben ist. In der Mehrzahl der Fälle dürfte der Wille bzw. die schon ursprünglich vorhandene Intention bei Wikibetreibern bereits genau dahin gehen. Ergo verspreche ich mir da auch sehr gute Erfolge(ein einziges wiki unter eindeutig freie Lizenz gebracht ist bereits eine reiche Ernte.)
Für diese Aktion wollte bzw. will ich mir hier mal einen Überblick über die rechtliche Situation verschaffen und dazu Stimmen von rechtlich kundigen Leuten hören. Damit habe ich eine brauchbare Grundlage für Ansprachen von Wikibesitzern, bzw. Argumentationen diesen gegenüber.
Falls jemand fragt wieso ich hier frage: Ich denke dass durch meine Aktion nicht unbeträchtliche Mengen an Inhalten eine eindeutige freie Lizenz bekommen, vielfach auch eine mit WP kompatible, so dass einem Austausch von Inhalten nichts entgegensteht. Davon könnte auch WP konkret profitieren - soviel zur Rechtfertigung. Wenn jemand meint ich bin hier falsch kann man das auch auf die Auskunft verlegen.
Ich habe übrigens das Gefühl dass ich diese Sache erstmalig thematisiere.
Soweit meine kurze ;) Antwort. --Itu 00:01, 16. Dez. 2011 (CET)
Du kannst aber nicht einfach so nachträglich Inhalte eines Wikis, die nicht unter einer freien Lizenz hochgeladen wurden, für "frei" erklären. Wenn ein Wiki, das bisher über keine freie Lizenz verfügt, neuerdings eine solche erhält, kann diese nur für ab diesem Zeitpunkt neu dazukommende Inhalte gelten, oder für solche, deren freier Lizenzierung der Urheber nachträglich zustimmt. Gestumblindi 00:15, 16. Dez. 2011 (CET)
Richtig, das ist ein weiteres Problem. Hat man den wikibetreiber überzeugt klare Verhältnisse mit freien Lizenzen zu schaffen (wurde man also nicht gesperrt weil man daherkommt und etwas von freien Lizenzen faselt..) kann man versuchen soviel wie möglich bisherige Beiträger anzusprechen und ihre Zustimmung zur nun definierten Lizenz erbitten. Wer nur Tippfehler korrigiert erzeugt keine Urheberrechte, es genügt wenn man möglichst viel vom wikicontent auf dies Weise in trockene Tücher bringt. Hunderprozentig ist das nicht, aber hier im wikimedialand ist auch nix hunderprozentig. Man denke nur an Bilder. Übrigens sind z.B. in Wikinews (wo ich Aktiver bin) alle Inhalte vor 2005 als gemeinfrei erklärt - weil vorher keine Lizenz festgelegt war. Und damit sind wir unerwartet schon wieder voll im Thema: Keine Lizenz - alles gemeinfrei? --Itu 00:33, 16. Dez. 2011 (CET)
Das geht so eigentlich nicht. Ist das wirklich so oder stand bei Wikinews vor dem 25. September 2005 eventuell ausdrücklich, dass die Inhalte gemeinfrei seien? Wenn nicht, dann sind diese Inhalte einfach nicht gemeinfrei, das kann man nicht nachträglich vorschützen. Aber wenn es bisher niemanden gestört hat... Gestumblindi 00:44, 16. Dez. 2011 (CET)
Nein, genau das Gegenteil trifft zu. Ohne eindeutig erkennbare Absicht einer freien Lizenzierung oder vergleichbaren, selbst formulierte Bedingungen stehen die Inhalte unter alleinigem Verwertungsrecht der Urheber. Der Einsatz von Wikitechnik sozusagen als Werkzeug hat keinerlei Auswirkung auf die damit/darin erstellten Inhalte. ::::::::Dass Wikimedia-Projekte eigenmächtig zu irgendwas umdeklariert werden, wäre hier zwar nix völlig neues, dadurch aber noch lange nicht richtig und noch weniger rechtens.
Deine Idee ist ja im Prinzip ein guter Ansatz, aber gute Absicht geht nun mal nicht über Gesetze. Insbesonders würde ich mich im Kontakt mit den Wikibetreibern an deiner Stelle sorgfältig davor hüten, zu solchen frickeligen Fragen eine Rechtsberatung zu leisten; das könnte ein Bumerang werden. --Martina Disk. 00:58, 16. Dez. 2011 (CET)
Rechtsberatung will ich sicher nicht leisten... ich gehe mal davon aus dass es keine Rechtsberatung ist wenn ich jemand was von Lizenzen erzähle - sonst muss ich hier gleich mal in ganz grossem Massstab Strafbefehle verteilen oO... --Itu 01:24, 16. Dez. 2011 (CET)
Martina, ich nehme an, dass du dich mit "genau das Gegenteil trifft zu" auf Itu beziehst? Ich sage ja das gleiche wie du :-) - ist nur etwas verwirrend, da dein Beitrag scheinbar auf meinen bezogen eingerückt ist. Gestumblindi 02:04, 16. Dez. 2011 (CET)
Ich hatte mich extra eins nach vorne eingerückt, um "auf gleicher Höhe" mit Itus Beitrag ("Keine Lizenz - alles gemeinfrei?") zu sein, auf den sich mein "im Gegenteil" bezieht. --Martina Disk. 01:12, 17. Dez. 2011 (CET)

Screenshot e-Curia

Hallo zusammen,

Hat einer von Euch Erfahrung mit einem Screenshot einer Webseite einer öffentlichen Einrichtung. Ich würde gerne im Artikel "e-Curia" einen Screenshot (Daten anonymisiert) zur Anschauung einfügen. Seht ihr hier ein Urheberechtsproblem? --Asurnipal 16:10, 15. Dez. 2011 (CET)

Ein Screenshot ist eine Kopie. Wenn auf der kopierten Seite urheberrechtlich geschützte Inhalte (erkennbarer! Text, Fotos, Grafiken mit Schöpfungshöhe, etc) enthalten sind, kommt der Screenshot für uns nicht in Frage. Wenn keine derartigen Inhalte abgebildet sind, ist der Screenshot in aller Regel für uns ohne Bedeutung, weil er nichts bedeutendes über die Seite sagt. Grüße --h-stt !? 13:24, 16. Dez. 2011 (CET)

Bilder und Prospekte aus dem 19. Jahrhundert aus einem Buch von 1930

Hallo, ich habe Bilder bzw. Abdrucke von alten Prospekten (zumeist aus dem 19. Jahrhundert) aus sehr seltenen, 1930 von Philipp Heineken (Sportfunktionär) († 1959) veröffentlichten Buch, eingescannt und würde von den Bildrechts-Experten gerne wissen, ob und wie ich diese seltenen Bilder/Prospekte zur Verfügung stellen kann. Weil mich das einiges an Mühe gekostet hat, will ich nicht auf eigene Faust etwas hochladen, nur damit es dann wegen einem Missverständnis gelöscht wird. Mir ist klar, dass es noch 18 Jahre dauert, bis Heinekens Werke in die Gemeinfreiheit übergehen, nur sind diese Bilder, die Heineken veröffentlicht hat, vermutlich größtenteils nicht von ihm, sonder von einem unbekannten Autor. Hier 3 unterschiedliche Sachlagen bei Bildern/Prospekten aus diesem Buch, zu denen ich euch um eure Meinung bitten würde.

  1. Ich habe unter en:File:William Cail.jpg ein Bild als fair use Bild hochgeladen. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass das Bild nicht erst bis zu 2 Jahre vor Cails Tod 1925 entstand und es wurde vermutlich auch nicht von Heineken gemacht. Kann ich dieses Bild mit Vorlage:Bild-PD-alt-1923 hochladen?
  2. Einige Bilder in diesem Buch sind jeweils auf ein festes Jahr datiert, das über 100 oder teilweise sogar 120 Jahre zurückliegt. Kann ich so ein Bild dann, obwohl es aus einem Buch von 1930 kommt, auf Commons als PD-old herunterladen. Bei 2 Bildern lässt sich sogar mit Sicherheit sagen, dass Heineken sie nicht selbst gemacht hat, weil sie ihn selbst zeigen.
  3. In dem Buch befinden sich einige Abdrucke von Spielprospekten (aus der Zeit um 1895). (Spiel x gegen x - Eintritt 80 Pfennig) Auf diesen Prospekten mit unbekanntem Autor sind kleine Zeichnungen von Spielen, aber keine Bilder zu sehen. Kann ich das auf Commons mit PD-Schöpfungshöhe oder PD-old hochladen?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mich aufklären würdet. --Yoda1893 16:12, 9. Dez. 2011 (CET)

Hier sind 2 Bilder, dich bei Punkt 3 meine (ich habe sie in größerer Auflösung) [2] [3] --Yoda1893 11:44, 10. Dez. 2011 (CET)
Um eine automatische Archivierung des unbeantworteten Abschnitts zu verhindern, signiere ich nochmal. --Yoda1893 22:33, 14. Dez. 2011 (CET)

Bitte mal Wikipedia:Bildrechte lesen. Zu den Spielprospekten und deren Urheberschutz kann niemand etwas sagen, ohne sie zu sehen, aber es spricht nichts dagegen, sie nach der n-100-Regel zu behandeln (de WP). Auf Commons ist ein Hochladen stets riskant, niemand hat hier eine Glaskugel und kann sagen, wie ein Commons-Admin entscheidet und wie wahrscheinlich ein Löschantrag ist. Bei den jüngeren Bildern muss für PD-alt-1923 der Nachweis geführt werden, dass sie vor 1923 veröffentlicht wurden, was nicht gegeben ist, daher njet in jeder Hinsicht --Historiograf 17:20, 17. Dez. 2011 (CET)

Video Wochenschau WWI / WWII

Kann man Videos der Wochenschauen aus Deutschland und Österreich bei Commons hochladen?

Mir geht es eigentlich um Videos aus dem ersten Weltkrieg (also vor 1919) (speziell aus Österreich (Sascha-Film) aber auch um welche aus Deutschland).

Auf meiner Suche bin ich auf dieses Video mit falscher Lizenz gestoßen. Es gibt Commons:Template:PD-EU-no author disclosure und Commons:Template:PD-EU-audio. Gibt es/Gilt sowas auch für die angesprochenen Videos? -- 77.184.58.12 11:17, 17. Dez. 2011 (CET)

Nein, da bei uns vermutlich noch geschützt. Die Amis sind zwar der Meinung als Beutegut dürfen sie darüber verfügen, und den Urheber übergehen. Dem ist aber nicht so, denn das Urheberrecht nach kontinetal europäischer Rechtsprechenug ist nicht veräusserbar. Anonym sind sie die Filme eben auch nicht automatisch, da wäre zuerst Recherche notwendig. Meines Wissens können z.B. einige der Wochenschaubeträge über die Olympische Sommerspiele 1936 Leni Riefenstahl zugewiesen werden, da diese auch ihrem Film vorkommen. Diese Wochenschaubeiträge wären somit noch bis 2074 geschützt. --Bobo11 21:21, 17. Dez. 2011 (CET)

Veranstaltung im Hauptbahnhof

Wenn ich eine Veranstaltung im Bahnhof mit relevanten Personen fotografieren möchte und im Hintergrund der Szene ist ein künstlerisches Werk (Wandmosaik), das ca 20 jahre alt ist, kann das Photo hier hochgeladen werden? (in der Zeitung war vor zwei Jahren auch ein Bild von der (jährlich stattfindenden) Veranstaltung, wo auch das Mosaik mit abgebildet war) Gruß --Belladonna 18:25, 17. Dez. 2011 (CET)

"Etwas" ist dann Beiwerk und kann vernachlässigt werden, wenn sich der Gesamtcharakter des Fotos nicht ändern würde, wenn man das "Etwas" nicht hätte oder wegretuschieren würde. --Marcela 18:29, 17. Dez. 2011 (CET)

Lizenz für WP geeignet?

Hallo, ist diese freie Lizenz für die Wikipedia zulässig? Grüße, tommy / 16:56, 18. Dez. 2011 (CET)

Nein, leider nicht, wegen "Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden" (ND). Bearbeitung muss hier erlaubt sein. Gestumblindi 16:59, 18. Dez. 2011 (CET)
Okay, danke. Ich habe nämlich ein solches Bild hochgeladen...muss ich es eben ersetzen. :-) Grüße, tommy / 17:10, 18. Dez. 2011 (CET)
Es wäre gut wenn Du für Datei:Lydia-obute-1.jpg einen SLA stellst. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 18:10, 18. Dez. 2011 (CET)

ist ein crop noch eine originalgetreue Reproduktion?

Geht um diesen Fall: Datei:Hubert_Sattler_Schloss_Chillon_crop.jpg aus File:Hubert Sattler Schloss Chillon.jpg. Ich habe den PD-Vermerk gesehen und dachte daher, dass ein Crop zur besseren Illustration des Artikels Hôtel Byron kein Problem wäre. Handelt es sich denn dabei noch um eine "originalgetreue Reproduktion"? Es scheint öfter vorzukommen, aber ich habe nix belastbares gefunden. Hoffe, mir kann jemand helfen. Danke --RichtestD 19:28, 18. Dez. 2011 (CET)

Ein Zuschnitt ist meiner Meinung nach nie eine originalgetreue Reproduktion, sondern eine Bearbeitung. Eventuell kann man sagen, dass es eine ausschnittsweise Reproduktion ist, die aber nicht originalgetreu sein kann, weil weniger als 100% des Werkes abgebildet werden. Grüße, Grand-Duc 20:46, 18. Dez. 2011 (CET)
Leider ist mir jetzt nicht klar, was das bedeutet. Das abgebildete Werk ist ja gemeinfrei. Und ich hab PD-Alt so verstanden, dass daher alle (!) 2D-Reproduktionen auch gemeinfrei sind und der Vermerk deswegen drinsteht, weil der Scanner/Fotograf keine Rechte daran geltend machen kann. Und das hoffte ich eigentlich hier bestätigt zu finden. Deine Aussage finde ich leider nicht ganz klar. --RichtestD 20:52, 18. Dez. 2011 (CET)
"ich hab PD-Alt so verstanden, dass daher alle (!) 2D-Reproduktionen auch gemeinfrei sind und der Vermerk deswegen drinsteht, weil der Scanner/Fotograf keine Rechte daran geltend machen kann.": Das ist richtig, aber Du hast gefragt, ob ein Zuschnitt noch eine originalgetreue Reproduktion wäre, was mMn nicht der Fall ist. Natürlich darf eine gemeinfreie Vorlage von einem Scannerbediener auch zugeschnitten werden, ohne das daran Rechte für diesen Gerätebenutzer entstehen. Mit solchen durch Fristenablauf gemeinfreien Werken kann man mehr oder weniger machen, was man möchte. Grüße, Grand-Duc 02:29, 19. Dez. 2011 (CET)
Ok, dann ist einfach die Formulierung im Baustein etwas ungenau, aber für meinen Fall gibt es kein Problem. Vielen Dank für die Hilfe. --RichtestD 11:22, 19. Dez. 2011 (CET)

Albumcover ohne SH ?

Hallo an alle hier,

Ich bin gerade dabei, einen Artikel zu Eluveities kommendem Studioalbum Helvetios zu schreiben. Gerne möchte ich eigentlich das Albumcover in den Artikel einbinden, wobei ich mir aber mit dem Schutzsatus des Covers nicht ganz sicher bin, da es zwar eigentlich sehr, sehr einfach gehalten ist, aber eben auch einen keltischen Knoten beinhaltet. Zu sehen ist das Albumcover z.B. hier.

Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen und sagen könnt, ob das Bild eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht oder nicht. Lg, --Trollhead 09:53, 19. Dez. 2011 (CET)

Finde heraus, ob das ein speziell für das Cover entworfener Knoten ist oder ob es sich um eine Reproduktion eines archäologischen Fundes handelt. Gleiches gilt für die Schriftart. Wenn das eine mehr oder weniger verbreitete Schriftart ist, ist es in Ordnung. Wurden die Buchstaben speziell für das Cover gezeichnet, müsste man sie nochmal genauer ansehen. Grüße --h-stt !? 15:05, 19. Dez. 2011 (CET)
Ok, ich versuche da etwas in Erfahrung zu bringen. Danke so weit schoneinmal :) --Trollhead 16:02, 19. Dez. 2011 (CET)

Hallo Leute,
wie ist das mit dem Urheberrecht geregelt, wenn man auf eine Webseite verweist? Ich meine speziell, wenn dort beispielsweise ein Bild I Vene Kemen, dass von j. R. R. Tolkien selbst gemalt wurde, quasi öffentlich zugänglich ist. Darf ich dann im Artikel unter Weblinks darauf verweisen oder sollte ich das eher nicht tun? --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 13:24, 19. Dez. 2011 (CET)

Wenn man davon ausgehen darf, dass das Bild auf der betreffenden Seite legal verwendet wird, kann man immer drauf verlinken. Wenn nicht, dann nicht. Beim Einsatz von Weblinks als Ersatz für Illustrationen sollten wir aber sehr konservativ sein. Nur wenn das Bild für das Verständnis unseres Textes von wirklich großer Bedeutung ist, kann man ausnahmsweise mal einen solchen Link setzen. Bei prominenten Künstlern werden gerne zwei/drei typische Bilder extern verlinkt, um unseren Lesern überhaupt die Chance einen Blicks auf typische Werke zu bieten. Also überleg dir bitte, wie wichtig diese Illustration für die von dir gewünschte Aussage ist, einfach nur weil sie legal sind, sind solche Links jedenfalls nicht erwünscht. Grüße --h-stt !? 15:09, 19. Dez. 2011 (CET)

Gut, das ist eine klare Aussage, denn unter Hilfe:Weblinks habe ich nichts entsprechendes gefunden. Das Bild ist nicht wirklich wichtig. Ich wollte nur wissen wie es richtig ist. Die Anfrage ist damit erledigt. Danke für die Auskunft. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 15:17, 19. Dez. 2011 (CET)

Verband Angestellter Apotheker Österreichs: Nachträgliche Erweiterung der Freigabe? "Nicht freigegebene Datei" zu löschen oder nur zu entfernen?

Von Diskussion:Verband Angestellter Apotheker Österreichs#Freigabe:

{{OTRS|7. Jan. 2010|2010010710016913|-- [[Benutzer:Redlinux|<span style="color:#2B2BFC;">Redlinux</span>]]<sup>·[[Benutzer Diskussion:Redlinux|→]]·[[Wikipedia:Mentorenprogramm|☺]]·[[WP:RM|RM]]</sup> 15:43, 7. Jan. 2010 (CET)||}}[[Kategorie:Wikipedia:OTRS-Freigabe|20100107154344]]

Gilt das auch für die einige Monate später gemachten Ergänzungen? Es handelt sich zwar um dieselbe Quelle und auch denselben Wikipedia-Account (mutmasslich ein Vertreter des im Artikel behandelten und die Quelle bereitstellenden Verbands), der ergänzte Text ist jedoch wesentlich länger als der gesamte Artikel zu jenem Zeitpunkt. Weiter wurde auch eine Bildeinbindung desselben Benutzers mit dem Kommentar "Datei nicht freigegeben" rückgängig gemacht, obwohl die Datei bis heute hier lokal besteht. Also entweder den Geschichts-Abschnitt und Bilddatei löschen, oder den Abschnitt überarbeiten (neutraler gestalten), den Artikel wieder bebildern und den Lückenhaft-Baustein entfernen (wurde zwar ebenfalls schon erneut eingesetzt, stammt aber eigentlich von vor der Ergänzung der Geschichte und mahnt genau deren Fehlen an). --y work? 18:01, 19. Dez. 2011 (CET)

Ende Übertrag. --y work? 10:39, 20. Dez. 2011 (CET)

Alte unklare Textfreigabe

Der Artikel Bellach basiert ursprünglich (2005) auf einem Text, der zwar offenbar irgendwie freigegeben wurde, für den aber nicht klar dokumentiert ist, dass der Rechteinhaber einer freien Lizenz zugestimmt hat, siehe meine Diskussion mit dem Einsteller Biberstein, was machen wir da? Gestumblindi 19:50, 4. Dez. 2011 (CET)

2005 genießt Bestandsschutz. Damals gab es noch kein etabliertes Verfahren zur Dokumentation der Freigaben. Wenn kein konkreter Hinweis auf eine URV auftaucht, ist das OK. Grüße --h-stt !? 13:20, 16. Dez. 2011 (CET)
Und für Bilder? --Quedel 22:37, 18. Dez. 2011 (CET)
Genauso. Wir haben einen Grundstock an alten Bildern und Artikeln/Artikelversionen, die aus der Zeit stammen, bevor wir Freigaben nach dem heutigen Standard dokumentiert haben. Der kulturelle Wandel fand wohl irgendwann Ende 2007 statt. Alles vorher wird nur gelöscht, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler oder gar Betrug gibt, weil unsere damaligen Mitarbeiter natürlich Vertrauen verdienen, da sie nach dem damals bestmöglichen Wissen und Gewissen gehandelt haben. Wenn der damalige Hochlader immer noch aktiv ist, kannst ihn natürlich trotzdem ansprechen und um eine saubere Dokumentation bitten. Das wird in den meisten Fällen nachträglich möglich sein. In machen aber auch nicht und auch dann liegt alleine darin kein Grund für eine Löschung. Grüße --h-stt !? 14:56, 19. Dez. 2011 (CET)
Ich frage, weil halt derzeit vieler solcher Bilder auftauchen und in fast allen Fällen die Hochlader seit Jahren inaktiv und ohne hinterlegter E-Mail-Adresse. --Quedel 23:14, 21. Dez. 2011 (CET)

Datei:Egli-03b.jpg

Hallo, hat der Fotograf ein eigenes Werk geschaffen oder ist das eine 2D-Repro die als gemeinfrei betrachtet werden kann? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:56, 15. Dez. 2011 (CET)

Egal. Weil der Fotograf die Bilder unter eine freie Lizenz gestellt hat. Aber wenn du meine Meinung willst, dann ist die Bemalung einer flachen Ofenkachel 2D. Grüße --h-stt !? 13:25, 16. Dez. 2011 (CET)
Nicht egal. Die Abbildungen auf den Kacheln sind aufgrund ihres Alters (1815) gemeinfrei. An den Einzelkacheln sind keinerlei Kantenrundungen vorhanden, offensichtlich handelt es um einen Scan bzw. eine Reproaufnahme aus einem Buch. Die Beanspruchung von Urheberrechten und Einschränkung der Nutzungsrechte auf eine CC-Lizenz ist daher unzulässig. Da gehört die Vorlage PD-old dran. --Martina Disk. 01:22, 17. Dez. 2011 (CET)
Ich gahe davon aus, dass der Hochlader die Kacheln einzeln selbst fotografiert hat, siehe [4]. Es stellt sich mir die Frage, ob durch das Fotografieren, das wie eine 2D-Repro aussieht, ein neues Werk entsteht und der Lizenzbaustein gerechtfrtigt ist oder ob das Bild als gemeinfrei betrachtet werden kann. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 10:16, 17. Dez. 2011 (CET)
Das sind reine Repro-Aufnahmen, also kein neues Werk. Rainer Z ... 17:58, 17. Dez. 2011 (CET)
Die Lizenz stimmt nicht, die Bilder sind gemeinfrei. --Marcela 18:15, 17. Dez. 2011 (CET)
Okay, nicht aus einem Buch; trotzdem Repro und gemeinfrei. Das würde ich auch für einen Großteil der übrigen Kacheln behaupten wollen. Probleme sehe ich bei diesem pdf - da ist überhaupt nicht klar, was mit "selbst fotografiert" gemeint ist (das Blatt oder eines oder mehrere der Fotos) und wer eigentlich den Text verfasst hat. Ich bitte ihn auf seiner Disk. hierher. --Martina Disk. 22:59, 17. Dez. 2011 (CET)
Danke Dir. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 10:50, 18. Dez. 2011 (CET)

Hallo liebe Diskutierer, ich muss zugeben, ich verstehe Eure Probleme nicht wirklich. Ich bin der Fotograf aller dieser Original-Ofenkacheln (es handelt sich in keinem Fall um Repros aus irgendwelchen Büchern), die in dem Artikel über Johann Heinrich Egli verwendet werden. Insofern sind es meine fotografischen Urheberrechte, die ich hier freigegeben habe. Es besteht entsprechend dem deutschen oder schweizerischen Urheberrecht grunsätzlich kein Unterschied zwischen einer dreidimensionalen Schrägansicht auf die einzelne Ofenkachel oder einer Frontalansicht (zufällig sind alle Kachelschauseiten flach). Wenn ich meine Aufnahmen, selbst wenn sie historische Objekte abbilden, heute bei VG-Wort oder Prolitteris melden würde, so wäre es ganz selbstverständlich, dass es sich um meine Bildrechte handelt und ich hatte bisher angenommen, dass dies der entscheidende Punkt für die Freigabe in Wikipedia sei (nachdem das deutsche Urheberrecht und seine Ausnahmen für wissenschaftliche Bildzitate schon nicht gelten, was ausserordentlich hinderlich ist bei der Bebilderung von Wikipedia-Artikeln). Grundsätzlich ist wohl auch klar, dass ein historisches Bild, wie das auf den Kacheln, zwar gemeinfrei sein mag, die Erstellung des Fotos stellt jedoch einen "künstlerischen Akt" dar, der durch das Urheberrecht geschützt ist. Ich wäre froh, wenn mich also jemand aufklären würde, wo die Probleme liegen, damit ich das in Zukunft direkt richtig machen kann. Es grüsst Andreas Rupert 22:42, 19. Dez. 2011 (CET)

Hallo Rupert, niemand zweifelt an, dass du diese Aufnahmen erstellt, also persönlich auf den Auslöser gedrückt hast. Jedoch hast du - entschuldige den Vergleich - deine Kamera hier wie einen Scanner eingesetzt; es hat keinerlei Gestaltung stattgefunden, sondern die Originale sind 1:1 "kopiert". Jeder, der diese Kacheln möglichst originalgetreu aufnehmen will, wie du es zu dokumentarischen Zwecken getan hast, würde die Kacheln genau so aufnehmen (annähernd formatfüllend, ausschneiden, fertig). Hier ist keine schöpferische Leistung enthalten, daher entstehen keine (neuen) Urheberrechte. Ich bin hier im Projekt dafür bekannt, dass ich mich vehement für den Schutz unserer wenigen, verbleibenden Urheberrechte einsetze - es liegt mir fern eine Entrechtung derjenigen zu fördern, die ihre Arbeiten hier ja ohnehin schon den unter sehr freizügigen Bedingungen freier Lizenzen spenden. In diesem Fall aber sind die Verwertungsrechte an den Originalbildern per Gesetz der Allgemeinheit zugefallen und ich halte es nicht für rechtmäßig, für die bloße Kopie nun wieder für viele Jahrzehnte einen individuellen Urheberschutz zu fordern. Hier ist der Vorgang detailliert beschrieben.
Kannst du bitte auch auf meine obige Frage zu dem pdf noch eingehen? Viele Grüße --Martina Disk. 00:47, 20. Dez. 2011 (CET)

Salut Martina, habe meine Meinung eingetragen (s.o.). Das Urheberrecht (zumindest das deutsche und das schweizerische) ist an dieser Stelle, was Bildrechte, Urheberrechte und Nutzungsrechte anbelangt, doch ganz eindeutig. Wenn ein Fotograf/Fotografin ein Objekt (Ofenkachel) fotografiert, so ist er eindeutig der Urheber des Bildes (nicht der Rechteinhaber an der künstlerischen Leistung von Johann Heinrich Egli, die sind tatsächlich frei)! Wenn der Fotograf, was in meinem Fall nicht zutrifft, gleichzeitig Angestellter eines Museums oder einer Institution ist und einen entsprechenden Arbeitsvertrag hat, so liegen die kostenlosen Nutzungsrechte bei der jeweiligen Institution. Dies ändert nichts am Urheberrecht für das Bild (weshalb Fotograf/Fotografin im Abbildungsnachweis neben der Institution auch immer anzugeben sind). Es ist dabei völlig unerheblich, wie alt die fotografierten Objekte sind. In sofern, denke ich, bin ich als Besitzer der Urheber- und Nutzungsrechte also sehr wohl befugt die Bilder unter der von mir gewählten Lizenz freizugeben. Habe nochmal Deinen Link zum Urheberrecht gelesen und müsste dann daraus schlussfolgern, dass die gehandhabte Praxis im Bereich meiner Wissenschaft sehr oft unkorrekt ist (dann hätten also auch meine Bilder im Artikel "Bäriswiler Keramik" die falsche Lizenz, denn sie sind frontal aufgenommen - wie alle anderen von Profi-Fotografen aufgenommenen Bilder in meinem Bäriswil-Buch auch). Offenbar gibt es hier erhebliche Probleme in der Abwägung der Urheberrechte. Falls es die einzige Möglichkeit ist, ändert die Lizenz, damit die Bilder drin bleiben.

Was das von Dir angesprochene Pdf anbetrifft: Es entstammt voll umfänglich meiner Arbeit (Texte, Bilder, Bildrepros, Layoutentwurf). Es handelt sich um eine Ausstellungsstellwand, die ich vor langen Jahren einmal konzipiert habe. Da niemand die Tafel mehr benützt, dürft ihr sie bitte gerne löschen bzw. ganz freigeben.

Herzlichen Dank und Gruss, ein Sauerländer, im Hauptberuf Wissenschaftler und Redakteur D/CH --Andreas Rupert 14:40, 20. Dez. 2011 (CET)

Bei Fotografien von dreidimensionalen Gegenständen (nicht flächigen Bildern wie auf den Kacheln) entstehen neue Schutzrechte des Fotografen, denn hier gestaltet er mindestens die Perspektive, wenn nicht sogar das gesamte Arrangement. Daher ist z.B. auch dein Foto von der Gesamtansicht des Ofens geschützt. Auch Teilaufnahmen des Ofens wären meiner Meinung nach (neu) geschützt, wenn du z.B. eine perspektivische Ansicht einer Kachelreihe (mit Tiefeneffekt) aufgenommen hättest. Nur eben die platte Aufsicht einzelner Kacheln ohne jede Bild- und Perspektivgestaltung muss man wohl als nicht schützenswerte Reprofotografie werten. Ich wüsste nicht, dass dies in der Schweiz anders als unter deutschen Recht ist; zur DACH-Frage können hier aber andere besser was sagen als ich.--Martina Disk. 00:35, 21. Dez. 2011 (CET)

Gem. BGH, Urteil vom 8. November 1989 – I ZR 14/88, GRUR 1990, 669, 673 – Bibelreproduktion, m.w.N.; Schricker/Vogel, Urheberrecht, 2. Aufl., § 72 UrhG Rdn. 22 und BGH, Urteil vom 7. Dezember 2000, Az. I ZR 146/98, Telefonkarte genießen Reproduktionen zweidimensionaler Werke keinen Lichtbildschutz. Die Autorenschaft am Werk ist nach deutschem Urheberrecht untrennbar mit dem Werk verbunden. Das gilt sowohl für die Ofenglasur von Johann Heinrich Egli, als auch für deine Reprographie. Zur Frage der Dimensionalität: da weder das Medium (die Fliese) noch der Auftrag (die Fayenceglasur) die Tiefe als wesentliches Merkmal der künstlerischen Darstellung nutzen, kann hier von einem zweidimensionalen Werk ausgegangen werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sogar Ölgemälde mit Auftragsunterschieden von mehreren Millimetern nicht als zweidimensional betrachtet werden. Die in Wikipedia:Bildrechte dargelegten Grundsätze zum Thema auf der deutschen Wikipedia machen eine Kenntnis des österreichischen und schweizerischen Urheberrechts in diesem Bereich notwendig, um den Anforderungen der Community genüge zu tun. Hier ist es am Uploader eine entsprechende Kenntnis vor dem Hochladen sicherzustellen und entsprechend anzuwenden. Überdies hinaus stellt sich die Frage, ob die von der WMF zum Thema gemachte Aussage nicht auch für die deutsche Wikipedia Gültigkeit besitzt, wenn man den Serverstandort berücksichtigt. Ob ein Urheberrecht an diesem Bild tatsächlich vorhanden ist, müsste im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Zahlreiche Beispiele auf den Commons und auch in der deutschen Wikipedia, lassen allerdings darauf deuten, dass dies nicht der Fall ist. VG-Wort und Prolitteris hier als Indikatoren für das Vorhandensein deiner Bildrechte heranzuziehen, halte ich argumentatorisch für problematisch. Das suggeriert, dass dadurch eine rechtlich verbindliche Aussage getroffen wird, was eindeutig nicht der Fall ist. Hinderlich für die Bebilderung von Wikipedia-Artikeln sehe ich in erster Linie die Tatsache, dass du dein Bild nicht auf den Commons verfügbar gemacht hast. Interessenten aus anderen Sprachversionen wird so der Zugang zu diesem informativen Bild verhindert. Um noch einmal ein zusammenfassendes Abschlusswort zu finden: Die beschaffenheit des Objektes und die Art und Weise wie es aufgenommen wird ist entscheidend für das Zustandekommen des Lichtbildschutzes. Im von dir verwiesenen Artikel handelt es sich um dreidimensionale Objekte, die diesen Schutz in der Regel genießen. Regards, Peter Weis 01:01, 21. Dez. 2011 (CET)

Herzlichen Dank für die Informationen. Und was muss ich jetzt tun? Kann ich/darf ich die Lizenz ändern? Und wenn ja, welche muss ich dann jetzt für diese Kachelbilder wählen? --Andreas Rupert 15:28, 21. Dez. 2011 (CET)

Gerne. Am besten klebst du {{Vorlage:Bild-PD-alt}} unter dein Bild. Die Lizenzen solltest du dann entsprechend löschen. Wenn du an einer weitergehenden Verwendung deines Bildes interessiert bist, lade es gerne auf die Commons hoch. Für andere zweidimensionale Reproduktionen kannst du auf de:wiki {{Vorlage:Bild-PD-alt}} nutzen und auf den Commons {{PD-old}}. Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kontaktier mich gerne auf meiner Diskussionsseite oder via Mail. Regards, Peter Weis 16:47, 21. Dez. 2011 (CET)

George Cameron Stone's Glossary

George Cameron Stone (1859-1935) veröffentliche 1934 A Glossary of the Construction, Decoration, and Use of Arms and Armor in All Countries and in All Times: Together with Some Closely Related Subjects. Portland, Maine: Southwork Press. - Der Verlag überlebte nicht lange.

Das Copyright für dieses Werk wurde nicht erneuert, so dass der Verlag Dover Publications, Inc., Mineola, New York, 1999 einen Reprint herausbringen konnte, mit einem neuen Vorwort von Donald J. LaRocca - für diese Ausgabe hat dann der Dover Publications das Copyright. ISBN 978-0-486-40726-5.

Kann jemand meine Behauptung bestätigen, dass jetzt, nach über 70 Jahren, die Originalausgabe gemeinfrei ist und ich aus der Ausgabe 1934 Abbildungen scannen und nach Commons laden kann? Gruß, --Emeritus 08:48, 20. Dez. 2011 (CET)

Werke werden 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Stone starb 1935, also vor 76 Jahren. Damit sind alle seine Werke gemeinfrei, auch dieses Buch.
Bei den Abbildungen musst du aber aufpassen. Sind die von Stone selbst oder hat die ein Dritter erstellt? -- Chaddy · DDÜP 09:34, 20. Dez. 2011 (CET)
Danke für die Antwort. Als jahrzehntelanger Sammler kamen die Abb. alle aus seiner Hand, sozusagen, er hatte selbst aus allen möglichen Quellen bezogen, so dass eine Provenienz nicht genannt oder gar zu ermitteln ist. Bei Museumsvorlagen gibt er aber an (Beispiel):
Figur 86. Armour woven of cane and cord from the interior of the North Coast of New Guinea. Field Museum, Chicago.
Das ist dann auch schon vor den '30ern. Bei Google gibt es eine Voransicht des Reprints, damit Du einen Eindruck bekommst.
Welchen Lizenzvermerk müsste ich angeben, falls mir ein guter scan gelingen sollte? - Gruß, --Emeritus 10:43, 20. Dez. 2011 (CET)

Wenn Stone Urheber der Abbildungen wäre, hätte ich geschrieben: In den USA ist die Copyright-Situation etwas kompliziert, so dass auch Werke von Leuten, die vor deutlich mehr als 70 Jahren verstorben sind, dort noch geschützt sein können (und umgekehrt können in den USA Werke frei sein, die in Europa noch lange geschützt sind). Da das Copyright für dieses Werk in den USA aber offenbar schon länger abgelaufen ist, und in den europäischen Ländern mit 70 Jahren p.m.a. ebenfalls (wobei letzteres für Commons in diesem Fall gar nicht relevant ist - dort gilt ja "gemeinfrei im Herkunftsland und in den USA", die USA sind hier das Herkunftsland), sollte der Verwendung der Abbildungen auf Commons nichts entgegenstehen. - Wenn jedoch Stone die Abbildungen nur gesammelt und nicht selbst geschaffen hat: Sollte der Urheber einer Illustration nicht zu ermitteln sein und diese als anonymes Werk gelten, wäre sie in Europa 70 Jahre nach der Veröffentlichung gemeinfrei, was hier zutreffen würde. In den USA wäre sie ebenfalls gemeinfrei bzw. public domain, wenn für die einzelnen Abbildungen kein Copyright registriert wurde, was damals nötig gewesen wäre. Es sei denn, das Copyright an den Illustrationen wurde von deren Urhebern an Stone übertragen, aber dann wären sie ja auch zusammen mit dem Rest des Buches aufgrund nicht erneuerten Copyrights nun public domain. Nicht ganz auszuschliessen ist allerdings, dass Stone auch Illustrationen in sein Buch aufgenommen hat, deren Urheber bekannt ist (wenn auch vielleicht nur an anderer Stelle publiziert) und deren Copyright in den USA immer noch besteht, oder? Gestumblindi 23:20, 21. Dez. 2011 (CET)

Ein einzelner Satz als URV?

Ist das eine URV von hier oder reicht das noch nicht? →09:29, 20. Dez. 2011 (CET)

Ist das nicht als Zitat ohne Gänsefüße zu betrachten? Beleg ist ja da. URV ist eher die Art von Theodor von und zu, der die Belege ja vergisst. -jkb- 10:00, 20. Dez. 2011 (CET)
Das ist inhaltlich Müll, der nicht in den Artikel gehört. Nacktaffe 10:10, 20. Dez. 2011 (CET)
So gesehen, wenn man die Artikel hier mit nordkoreanischer Juche-Thematik durchgehen würde, käme Müll tonnenweise raus. Die Frage lautete aber anders :-) -jkb- 10:19, 20. Dez. 2011 (CET)
♦ Was heisst hier denn inhaltlich Müll? Das ist in der Aussage sicher 'inhaltlich Müll'. Aber nicht in der Aussage des Artikels. Dieser 'inhaltliche Müll' ist in der Sicht der aufgeklärten Welt so absurd dass er genau darum sehr relevant ist, wenn das nordkoreanische Informationsministerium dies so von sich gab. Kann man das auf diese Quelle(Ministerium) zurückführen, dann hat das seine Berechtigung im Artikel. --Itu 02:43, 22. Dez. 2011 (CET)

Fahrschule24.net

Hallo, Fahrschule24.net hat in vermutlich drei Artikeln einen schicken Weblink eingebaut: Hier mal der [[5]] und die Version mit dem Link. Folgt man dem Link befindet man sich scheinbar noch bei der WP tatsächlich aber werden fremde Inhalte angezeigt, allerdings kein Impressum etc. Ist das nur eine unorthodoxe Werbemethode oder werden hier schon Urheberrechte der WP verletzt? Gruß. --Tavok 19:35, 20. Dez. 2011 (CET)

Die scheinen einfach den kompletten Quelltext der Seite Führerschein-Fragenkatalog kopiert zu haben und den Inhalt ersetzt zu haben - ja, das könnte Marken- und Urheberrechte der Wikimedia Foundation verletzen. Mindestens ist es aber eine Täuschung unserer Leser und der Link damit zurecht entfernt (die Diskussion darüber gehört allerdings nicht hierher). Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:40, 22. Dez. 2011 (CET)

2-D-Regel

Hallo, ich habe ein Foto einer Lithographie gefunden, hier ist der Link. Die Lithographie ist um 1836 gemacht worden, das Bild der Lithographie ist daher nach der 2-D-Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Soll man so ein Bild auf die deutsche Wikipedia hochladen oder auf Wikimedia Commons? Gute Grüße --WikiOOE 14:24, 21. Dez. 2011 (CET)

Commons. Findet man keine bessere Version als diese „Briefmarke“? --Leyo 14:39, 21. Dez. 2011 (CET)
Danke für die Auskunft. Ich habe kein anderes Foto gefunden, aber wenn man es von dieser Webseite auf den PC kopiert, ist es gleich etwas größer. Also ich werde es auf Commons hochladen, mit dem {{PD-Art}} tag? --WikiOOE 14:52, 21. Dez. 2011 (CET)

Kurzer Blick auf Datei:Werbung hotel byron 1870.jpg

Moin, noch ne Frage.. habe es nach bestem Wissen und Gewissen hochgeladen, allerdings steht dort jetzt was von "deutschem Recht", das kommt aber aus der Schweiz. Die Bildbeschreibungsseite kann man leider nicht verlinken, bitte hier Hotel Byron eingeben, falls Fragen sind. --RichtestD 21:31, 18. Dez. 2011 (CET)

Wieso anonym? Braun & Co, Geneve stehen doch als Werbeagentur drauf? Die Landschaft könnte für Schöpfungshöhe in frage kommen, daher müsstest du versuchen etwas über Braun & Co rauszufinden. Wobei es vermutlich auf PD-100 hinausläuft. Aber du musst noch zeigen, dass der Urheber nicht benannt werden kann. Grüße --h-stt !? 19:14, 19. Dez. 2011 (CET)
Also anonym hab ich von der Bildbeschreibungsseite übernommen, der Urheber dem staatlichen ist ja auch nicht bekannt, Braun & Co ist ja ein Unternehmen. Die Gemeinfreiheit richtet sich aber nach dem Tod des (unbekannten) Urhebers. Unwahrscheinlich, dass der nach Herstellung der Gravur noch über 70 Jahre gelebt hat, aber möglich. Ich hab dem Archiv eine Mail geschickt. Damit hier wohl erledigt, danke für die Hilfe. --RichtestD 19:28, 19. Dez. 2011 (CET)
Das Wasserzeichen ist unbedingt zu entfernen. Sonnst könnte es "Zoff" mit der Schweizerische Nationalbibliothek geben von wo das Bild herüberkopiert wurde. Meines Erachtens darf diese Bild nicht einfach so auf Wikipedia gladen werden.--En.limousin 22:39, 19. Dez. 2011 (CET)

Inzwischen unter Datei:Engraving hotel byron villeneuve.jpg auf commons inkl. OTRS-Freigabe. Danke nochmal --RichtestD 16:37, 22. Dez. 2011 (CET)

Buchcover von Debt: The First 5000 Years

Der Artikel ist aktuell bei „schon gewusst” und im englischen Artikel gibt es ein Bild des Buchcovers, dessen rechtliche Einstufung dort aber so weit ich weiß nicht für de-wiki passt. Allerdings hab ich ernste Zweifel, ob er überhaupt Schöpfungshöhe hat. Kann das jemand einschätzen? Der Artikel Schöpfungshöhe hilft mir für die Praxis leider nicht weiter.. --RichtestD 18:53, 19. Dez. 2011 (CET)

Das im englischen Artikel verwandte Bild wurde via Fair Use eingestellt. Diese Rechtsdoktrin kennt das deutsche Recht nicht. Bestünde das Cover lediglich aus Text wäre der Fall einfacher. Da durch den Kassenbon eine Komposition vorliegt, die nur bedingt zweidimensional ist (der Kassenbon wird durch Verknitterung, Licht und Schatten stilisiert), wäre ich hier äußerst vorsichtig, was eine Übernahme auf Commons oder in de:wiki angeht. In jedem Fall kann es hilfreich sein den Rechteinhaber des Buches anzuschreiben, und ihn zu fragen, ob er bereit ist, das Cover seines Buches unter einer freien Lizenz zur Verfügung zu stellen. Die Zugriffszahlen auf den deutschen Artikel sollten dafür Argument genug sein. Regards, Peter Weis 09:11, 22. Dez. 2011 (CET)
Ok, ich werd mal ne Mail schicken. Die Zugriffszahlen liegen am Erscheinen in „schon gewusst”, das sorgt eigentlich bei jedem Artikel für ~10k Aufrufe. Danke --RichtestD 11:11, 22. Dez. 2011 (CET)

Abbildung historischer Gemälde von Fotos ausgeschnitten

Reproduktionen von gemeinfreien Werken sind ja nach WP-Ansicht automatisch auch wieder gemeinfrei. Wie sieht es aber aus, wenn jemand ein Foto von einem alten Gemälde gemacht hat und dieses dann nachträglich so zurechtgeschnitten wurde, dass lediglich das Gemälde übrig bleibt? Beispiel: Datei:Dirk de Graeff (1601-1637).jpg. Das Foto wurde laut Quelle 2004 gemacht und unterläge damit ja ja zumindest dem Lichtbild nach noch dem Urheberrecht.

Zweites Beispiel: Datei:Gerard Bicker (II) van Swieten.jpg - auch anscheinend ein Foto eines historischen Gemäldes, jedoch hier nun undatiert. Wie verfahren wir mit solchen Dingen? Konkret wurde ich in der Diskussion Benutzer Diskussion:Gräff Matthias#Probleme mit deiner Datei (14.12.2011) um Stellungnahme gebeten. --Quedel 14:55, 18. Dez. 2011 (CET)

Ohne jetzt jedes einzelne Bild anzuschauen: unproblematisch, wenn nur das Bild freigestellt wurde. Dann handelt es sich lediglich um eine Reproduktion. Wenn aber der Bilderrahmen abgebildet ist (dieser ist dreidimensional), dann handelt es sich um eine URV gegenüber dem Fotografen. Also beim Scannen sauber arbeiten und nur die reinen Bilder hochladen und als Autor/Urheber natürlich den Maler angeben und nicht den Scanner/Hochlader. --Wuselig 15:32, 18. Dez. 2011 (CET)
Also erlischt der eigentliche Reprofotografie-Schutz (Lichtbild á 50 Jahre) wenn man es zusammenschneidet. Was bleibt dann eigentlich noch als Lichtbild übrig? --Quedel 14:02, 19. Dez. 2011 (CET)
Medizinische Röntgenbilder, Reihen-Luftaufnahmen, Bilder aus automatischen (Überwachungs-) Kameras, Passfotes bei denen sich sich der Abgebildete in ein bereits vorher eingerichtetes Licht setzt, etc. Die deutsche Rechtsprechung nimmt bei jedem Foto, das ein anderer Fotograf etwas anders gemacht hätte oder zumindest hätte machen können, bereits ein Lichtbildwerk an. Für Lichtbilder bleibt also nicht viel übrig, aber eine Handvoll Anwendungsbereiche gibt es dann doch noch. Grüße --h-stt !? 15:03, 19. Dez. 2011 (CET) PS: Und bezüglich der 2D-Vorlage bestand nie ein Schutz der Reproduktion, ggf nur am Rahmen. Wenn der nun beschnitten wird, erlischt kein Schutz sondern bezüglich der verbleibenden Reproduktion ist nie einer entstanden.
Mit Rahmen wäre ein Schutz gegeben (als Lichtbildwerk oder Lichtbild?) aber ohne Rahmen nicht. Also erlischt es ja doch, wenn das Bild mit Rahmen erst Schutz hatte und die bearbeitete Version keinen. Was also konkret bei Bildern die jetzt einen Rahmen aufweisen? --Quedel 23:10, 21. Dez. 2011 (CET)
Erlöschen ist ein juristischer Fachbegriff, der hier nicht passt. Bitte verwende ihn nicht. Und zum praktischen Teil deiner Frage: Wenn ein Bild wegen eines Rahmens problematisch ist, beschneide doch einfach den Rahmen. Grüße --h-stt !? 14:21, 23. Dez. 2011 (CET)

Röntgenbilder

Warum finde ich keine Hinweise zu Röntgenbildern? WP:BR hat scheinbar nichts oder klemmt meine Suchfunktion? --Itu 01:54, 21. Dez. 2011 (CET)

Medizinische und Technische sind stets einfache Lichtbilder. Nacktaffe 07:47, 21. Dez. 2011 (CET)
Hmpf. Aber auf irgendeiner Metaseite(hier oder auf commons) muss doch was dazu stehen. Und irgendwo stand doch mal was zum Thema. Wurde das gelöscht? --Itu 02:31, 22. Dez. 2011 (CET)
siehe Archiv [6] -- Christian2003·???RM 02:40, 22. Dez. 2011 (CET)

Wie ist das jetzt?: Krieg ich hier nur Privatauskünfte oder traut sich jemand (wieder?) was auf eine offizielle Seite zu schreiben? --Itu 09:48, 26. Dez. 2011 (CET)

Datei:Pila collection1.png

Hallo, ich musste kürzlich eine CD mit Cover löschen lassen, da auf dem Cover eine fotografierte Alufolie abgebildet war. Jetzt hab ich einen erneuten Versuch gemacht (nur die CD ohne Cover) und wüsste gerne, ob die Beschriftung (also Bausteine und sonstige Angaben) jetzt korrekt ist. Das Bild ist hier. Alte Diskussion: hier (gleicher Dateiname, das Foto war ein anderes). --H7 11:48, 25. Dez. 2011 (CET)

Commons:File:Animal Crossing Fink Heavy.png zeigt, dass das auch auf den Commons möglich ist. Bitte in Zukunft auch da hochladen. Was deine Bausteine angeht: die sollten soweit in Ordnung sein. Auf den Commons kannst du die in der Beispieldatei vorhandenen Bausteine nutzen. Regards, Peter Weis 14:31, 26. Dez. 2011 (CET)

Zeichnung aus Buch hochladbar?

Ich bin mal wieder vorsichtig: Kann diese (und die folgende) Zeichnung hochgeladen werden? Es handelt sich um ein Buch von 1862, Autor des zugehörigen Textes ist vermutlich ein Herr C. B. von der Tak; einen Zeichnungsautor konnte ich bislang jedenfalls nicht ausfindig machen im Digitalisat, aber es könnte natürlich sein, dass ich das übersehen habe, der Verdacht liege nahe, dass v. d. Tak selbst gezeichnet hat. Das Kirchenbild ist aber imo keine technische Zeichnung. Verwendung für Kasteel de Haar denkbar. --Alupus 18:04, 26. Dez. 2011 (CET)

Buch von 1862? Dann darf man getrost durchwinken, das eindeutig genügend alt. Das sollte sogar auf commons überleben = PD-old. --Bobo11 18:21, 26. Dez. 2011 (CET)
Was mir jetzt bei einem genauen Vergleich der Zeichnung mit der vorhandenen auf Commons auffällt, dass es sich ganz offenbar um einen Ausschnitt der dort vorhandenen handelt; folgt man der Quelle der Commonsdatei ist auch Herr van de Tak benannt, und die gleiche Tafelbezeichnung. Ob man das Buch unvollständig gescannt hat oder dort nur einen Ausschnitt abdruckte, ist mir noch unklar. Ein Hochladen erübrigt sich also. Trotzdem Danke an Bobo für seine Stellungnahme. --Alupus 20:25, 26. Dez. 2011 (CET)

WhitePaperbag

Hallo,
da das Foto als JPG auf Commons wohl zum Löschen ansteht habe ich eine vereinfachte SVG-Version erstellt und nach de.WP hochgeladen. Ist das aus Sicht des Urheberrechts so akzeptabel oder ist es schon eine URV?
Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 10:45, 25. Dez. 2011 (CET)

Hm, ich weiss nicht. Das Konzept "weisse Papiertüte" als solches ist ja wohl nicht schutzfähig (die konkrete Umsetzung allerdings schon), vielleicht könntest du es aber noch etwas freier interpretieren? Gestumblindi 18:27, 25. Dez. 2011 (CET)
Ich habe leider keine weiße Papiertüte, sonst könnte ich sie fotografieren. Ich habe nur eine graue in halber Höhe. Ich werde wohl die weiße SVG-Papiertüte zunächst einmal auf die halbe Höhe stützen. Mal sehen wie das aussieht. Das Ausgangsbild steht ebenfalls zur Löschung an. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 19:11, 25. Dez. 2011 (CET)
Jetzt habe ich mehre Dinge geändert: Farben von Verläufen, Tragegriffe, zusätzliche Lichtkanten, Größe der Tüte. Jetzt sollte es kein Problem mehr sein, oder? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:02, 25. Dez. 2011 (CET)
Aus meiner Sicht dürfte das nun eine eigenständige Umsetzung der Idee "eine weisse Papiertüte" sein... Gestumblindi 20:05, 25. Dez. 2011 (CET)
Danke für Deine Einschätzung. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:07, 25. Dez. 2011 (CET)

Spricht was dagegen wenn ich die Tüte nun nach Commons hochlade oder droht ihr dort auch die Löschung? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:29, 25. Dez. 2011 (CET)

Nein. Da du die Tüte ja scheinbar selbst erstellt hast, sollte das unproblematisch sein. Mir ist zwar schleierhaft, warum du hier {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} genutzt hast (das nutzt man in der Regel für Werke die keine Schöpfungshöhe erreichen; was bei einer computerbasierten 3D Komposition allerdings der Fall ist), aber gut. Für die Commons empfehle ich dir {{PD-self}}, wenn die Datei denn tatsächlich gemeinfrei sein soll - das macht die Nachnutzung am unproblematischsten. Regards, Peter Weis 11:59, 26. Dez. 2011 (CET)
Danke Dir. ich hatte mich anfangs noch nicht als Urheber gesehen und habe die Lizenz nun auf {{Bild-frei}} geändert. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 09:46, 27. Dez. 2011 (CET)

Krippenfiguren

Hallo, ich habe Krippenfiguren einer offen einsehbaren Krippe, die im Freien steht, photographiert und hochgeladen. Gibt es da mit dem Urheberrecht ein Problem? Letztmalig restauriert wurden die Figuren ca. 1948, zwischenzeitliche Reparaturarbeiten können nicht ausgeschlossen werden.hier zu sehen Gruß --Belladonna 12:30, 27. Dez. 2011 (CET)

Hm, diese Figuren sind sicher schützbare Kunstwerke. Panoramafreiheit greift in Deutschland bei nur temporär aufgestellten Figuren wohl nicht. Reparaturarbeiten sind hier irrelevant, aber es stellt sich die Frage, ob der Künstler vor mehr als 70 Jahren verstorben ist, nur dann dürften die Figuren gemeinfrei sein; sonst sind es wohl geschützte Skulpturen, von denen man nicht einfach so Fotografien verbreiten darf. Gestumblindi 13:23, 27. Dez. 2011 (CET)
Na ja, es ist nicht jede Krippenfigur ein schützbares Kunstwerk, sondern kann durch aus auch unter Gebrauchsgegenstand fallen (wäre bei industrieller Massenware sicher der Fall). Im Zweifel muss man aber davon ausgehen, dass es ein Kunstwerk ist. Also müssen sie genügend alt sein, oder es muss eben ein Zustimmung des Urhebers vorliegen. Denn unter Panoramafreiheit fallen sie, als temporär aufgestelltes Kunstwerk, sicher mal nicht (Die Aussagen bezieht sich jetzt auf Deutschland). --Bobo11 13:36, 27. Dez. 2011 (CET)
Ich hab jetzt mal beim Nürnberger Presseamt angerufen..in ca. 30 Min ist jemand da, der sich auskennt. Die Figuren wurden ca. 1935 in Auftrag gegeben und werden jedes Jahr zur Weihnachtszeit dort ausgestellt.
Genaues wusste das Presseamt auch nicht, ich würde daher das Photo vorsichtshalber löschen lassen.--Belladonna 14:38, 27. Dez. 2011 (CET)

Mit kommerziellem Programm erstellte Grafiken

Hallo zusammen! Ich habe folgendes Problem: Für Fixed- und Random-Effects-Modelle benötige ich noch eine Grafik. Für diese würde ich gerne mit Stata Zufallszahlen nach bestimmten Mustern generieren, einen Datensatz daraus bauen und dann Regressionen durchführen, mit denen ich die jweiligen Vor- und Nachteile der beiden Modelle erläutern kann (zumindest hoffe ich das ;) ). Ich werde also Stata dazu verwenden, die Zufallszahlen zu generieren und dazu, am Ende ein Histogramm o.ä. der verschiedenen Schätzer zu plotten. Sind diese Plots dann hier verwendungsfähig? Dank und Gruß,--SEM 17:07, 20. Dez. 2011 (CET)

Niemand? Ist die Frage/meine Bedenken zu trivial? --SEM 14:35, 23. Dez. 2011 (CET)
Zufallszahlen dürften keine Schöpfungshöhe haben, d.h. es spricht wohl nichts dagegen, das, was Du daraus erstellst, hier einzustellen. --Krd 17:00, 23. Dez. 2011 (CET)
Danke,Grafiken sind jetzt eingefügt :) --SEM 10:36, 28. Dez. 2011 (CET)

Kfz-Kennzeichen

Im Netz finden sich viele Fotos von Kfz-Kennzeichen. Haben solche Fotos (die Schilder allein) SH?--Antemister 16:29, 26. Dez. 2011 (CET)

Nein, SH kann bei unseren Kennzeichen in Europa verneint werden. ABER da gib es ein anderer Fallstrick. Die sind z.b. in der Schweiz einem Besitzer zu zuorden. Also gibt es da auch Persönlickietsrechte zu beachten. Wobei das nackte Schild am wenigsten problematisch ist (also weder Fahrzeugtyp noch Aufnahmeort usw. erkennbar ist. Ich meine wie fest Freude hättest du, wenn dein Auto vor einem Bordell parkend aufgenommen worden wäre? Gerade wenn du verheiratet bist usw. --Bobo11 16:59, 26. Dez. 2011 (CET)
Auf den Aspekt 2D/3D müsste noch eingegangen werden, wenn der Frager Bildern im Netz spricht... --Itu 08:02, 27. Dez. 2011 (CET)
Wenn es sich klar um Fotos handelt, sind diese in D und AT geschützt, in der Schweiz sehr wahrscheinlich nicht (Einzelfallentscheidung). Wenn es bloße 2D-Kopien darstellt, die auch mit einem Scanner gemacht sein könnten, dann existiert keine SH. Allerdings sind Fotos in D generell geschützt, hier erreicht man eine Grauzone. Kommt dann noch Benutzer:Ralf Roletschek/Kennzeichen verpixeln hinzu, wird es noch komplizierter. Bei Bildern, die nicht selbst hergestellt wurden, würde ich immer die Finger davon lassen, sowas hier einzustellen. Kennzeichen einzelner Länder (USA z. B.) können auch SH aufweisen. --Marcela 08:17, 27. Dez. 2011 (CET)

Ein Benutzer hat in den letzten Tagen Artikel auf Basis vin [7] erweitert.Es fragt sich ob man hier einfach die Kennzeichen aus den Fotos ausschneiden darf.--Antemister 14:35, 27. Dez. 2011 (CET)

Nein, das geht nicht. Es sind mindestens geschützte Lichtbilder und die allermeisten nicht alt genug. --Marcela 15:40, 27. Dez. 2011 (CET)

Vielleicht möchtest du mal erläutern, wieso du auf die Schanpsidee kommst, man dürfe 2-D-Teile nicht aus geschützten Lichtbildern ausschneiden. Autokennzeichen sind 2-D, da die Prägung vernachlässigt werden kann --FrobenChristoph 21:44, 28. Dez. 2011 (CET)

Hmmm, da ist was dran. Ich muß mich erstmal belesen. --Marcela 19:37, 29. Dez. 2011 (CET)

Loriot-Unterschrift

Wie bekannt ist, wurden die Loriot-Briefmarken durch die Wikimedia Foundation auf Basis eines Gerichtsbeschlusses gelöscht.

Im Folgenden geht es nur um die Briefmarke, die Loriots Unterschrift zeigt. Diese wurde auf Grund desselben Gerichtsbeschlusses gelöscht, weil das Gericht die Persönlichkeitsrechte des verstorbenen Künstlers verletzt sah.

Nach eingehender Beratung zwischen Geoff Brigham und den deutschen Anwälten sind diese davon überzeugt, dass hier keine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden und die Wikimedia Foundation ist bereit, gegen den Gerichtsbeschluss in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht anzugehen. Zur ausführlichen Begründung siehe bitte Commons:User talk:Philippe (WMF)#Background.

Geoff bittet nun um Kommentare der deutschsprachigen Wikipedia- sowie der Commons-Community, ob ein solcher Schritt gegangen werden soll. Der Berichterstatter geht davon aus, dass dort auch Kommentare in deutscher Sprache verstanden werden. — Raymond Disk. 08:46, 23. Dez. 2011 (CET)

Es gibt keine Briefmarke[8] mit einer Unterschrift. Die Unterschrift befand sich unter dem Kleinbogen[9]. Gruss --Nightflyer 14:37, 23. Dez. 2011 (CET)
For those who are interested, the discussion can now be found here. (Google translate: Für diejenigen, die interessiert sind, die Diskussion kann nun gefunden werden.) Geoffbrigham 17:01, 24. Dez. 2011 (CET)
Ersatz für das Foto mit Unterschrift?
Bei Karikaturen sind andere Rechte betroffen als bei Unterschriften. Unterschriften können ein Kunstwerk darstellen, müssen dies jedoch nicht zwingend, hier gibt es weder eine eindeutige Linie in der deutschen Rechstssprechung noch in Kommentaren, erst Recht nicht in Gesetzen. Es bleibt also eine Einzelfallentscheidung hinsichtlich der Schöpfungshöhe, jeder Richter kann hier anders entscheiden. Wenn genau diese Unterschrift genug oft veröffentlicht wurde, geht man davon aus, daß es sich um eine Autogrammunterschrift handelt, nicht um die rechtsgültige Signatur der verstorbenen Person. Diese ist bis 10 Jahre nach seinem Tod geschützt, deren Verbreitung könnte in Ausnahmefällen sogar als Urkundenfälschung oder Anstiftung zur Straftat gesehen werden. In der Summe sind mir das zu viele "wäre" und "könnte", ohne Kenntnis der Aktenlage würde ich von einer Veröffentlichung abraten. --Marcela 08:26, 27. Dez. 2011 (CET) PS: auch wenn "Loriot" sein Künstlername ist, kann nicht ausgeschlossen werden, daß er damit unterschrieben hat.
Für den geneigten Leser verweise ich an dieser Stelle auf COM:SIG. Regards, Peter Weis 12:23, 28. Dez. 2011 (CET)
Gibts das auch auf deutsch? --Marcela 12:26, 28. Dez. 2011 (CET)
Nein. Regards, Peter Weis 12:39, 28. Dez. 2011 (CET)

Exakt gegenteiliger Ansicht als Ralf. Unterschriften sind nicht schützbar, das war immer unsere Position. Wenn Ralf hier was anderes erfindet, sollte man das ignorieren --FrobenChristoph 21:46, 28. Dez. 2011 (CET)

Und natürlich gibts sowas auf Deutsch, von mir vor Jahren angelegt:

Ob es das natürlich auf Deutsch gibt wage ich nach wie vor zu bezweifeln. Den von dir verwiesenen Abschnitt im Artikel habe ich mir ebenfalls durchgelesen, danke an dieser Stelle dafür. Der Vorschlag zur Policy auf den Commons ist nach wie vor nicht in deutscher Sprache verfügbar. Um aber zum Thema zurückzukehren: Gestern schrieb ich hier meine Ansicht nieder. Gemäß der Aussage von Geoff, ist eine urheberrechtliche Schützbarkeit der Unterschrift kein Thema mehr. Das Landgericht Berlin habe hier bereits bestätigt, dass für die Unterschrift kein urheberrechtlicher Schutz in Betracht gezogen werde(Specifically, with respect to the graphical reproduction of the signature, the judges, while ruling out a copyright infringement, came to the preliminary conclusion that such reproduction is a violation of Loriot’s personality rights.) Wesentlicher sind an dieser Stelle andere mögliche Rechte die den Upload in die deutsche Wikipedia und auf die Commons verhindern. Dazu zählen unter anderem die angeführten Persönlichkeitsrechte, respektive die postmortalen Persönlichkeitsrechte. Dazu kommt die Frage nach möglichen Markenrechten. Eine Internetsuche ergab, dass die Unterschrift sowohl als Wortmarke als auch als Bild-/Wortmarke eingetragen wurden. Während wir bei der Frage nach internationalem Urheberrecht auf den Commons ein gängige Lösung gefunden haben, und in der deutschen Wikipedia das D-A-CH Schutzlandsprinzip Anwendung findet, ist die Sache bei Persönlichkeits- und Markenrechten umso komplizierter, da es hierzu keine eindeutige Guideline/Policy gibt, die als Grundlage für die Entscheidung in der Community herangezogen werden könnte, wenn es um internationale Schutzrechte geht (Commons:Non-copyright restrictions bezieht sich nicht auf die Interdependenz nationaler Schutzrechte). Zudem ergibt sich mit einem möglichen Rechtsstreit eine ganz andere Problematik, die darin enden könnte, eine grundsätzliche Richtlinie für den Umgang mit Unterschriften innerhalb der Wikimedia Projekte zu schaffen - ganz ähnlich der Entscheidung zu PD-Art. Das die Community-Entscheidungen zu Urheberrechtsfragen und verwandten Schutzrechten oftmals an der Realität vorbei argumentieren liegt auf der Hand. Die äußerst unterschiedlichen Verfahren dazu von deutscher Wikipedia und Commons habe ich versucht auf der Commons Seite darzustellen.
Ganz gleich wie man letztlich zur Frage der rechtlichen Intervention Seitens der WMF in diesem Fall steht, so sollte man auf jeden Fall Gebrauch von seiner Stimme machen und hier votieren. Regards, Peter Weis 12:55, 29. Dez. 2011 (CET)
Ich hae mich blöd ausgedrückt, das stimmt. Selbstverständlich ist die Unterschrift _nicht_ urheberrechtlich geschützt, nur potentiell marken- und zivilrechtlich. Da wir hier Markenrecht in den allermeisten Fällen nicht beachten, wäre die Antwot egentlich recht einfach: wir dulden das. Nun gab es aber hier bereits 2 Fälle, wo wegen Markenrecht zu OfficeActions gegriffen wurde: Forest Stewardship Council und TU München. In beiden Fällen wurde später eingelenkt. In der angeheizten Situation um Loriot ist meine ganz persönliche Meinung, daß wir es nicht auf weitere Streitigkeiten ankommen lassen sollten. Ich meine, das kann uns mehr schaden als nutzen. Dies stellt lediglich eine private Meinungsäußerung dar. --Marcela 19:27, 29. Dez. 2011 (CET)
Dann kannst du das im bereits verwiesen Voting-Abschnitt auf den Commons mit {{Oppose}} deutlich machen. Regards, Peter Weis 20:04, 30. Dez. 2011 (CET)

Photos von realen Personen

Gibt es eine Möglichkeit bei den hier möglichen Lizenzen, Bilder von Personen insoweit zu schützen, als dass sie nicht in (auch gefühlter) ehrverletzender Weise verfremdet werden oder in Zusammenhänge gestellt werden, die mit der Funktion der Person nicht vereinbar sind? Gruß --Belladonna 16:36, 29. Dez. 2011 (CET)

Dafür gibt es die Persönlichkeitsrechte, die ganz unabhängig vom Urheberrecht sind. -- Chaddy · DDÜP 17:43, 29. Dez. 2011 (CET)
Und dazu das passende Template auf Commons zum Einbinden. -- Хрюша ? ! ? ! 18:42, 29. Dez. 2011 (CET)
Das Persönlichkeitsrecht existiert und muß beachtet werden. Zulässig sind jedoch Karikaturen, siehe Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. März 2003 – 1 ZR 117/00 (OLG Köln) NJW 2003, Heft 50, S. 3633 ff. (Karikatur Bundesadler). Mit Verweis auf dieses Urteil werden Karikaturen von Personen der Zeitgeschichte angefertigt. Dabei ist die Grenze fleißend, Rechtssprechung und Kommentare uneinheitlich. Wo eine unzulässige Bearbeitung vorliegt oder eine erlaubte Kkarikatur, das ist nirgends rechtssicher definiert. --Marcela 19:44, 29. Dez. 2011 (CET)
Na, das passt doch: Gegen 'gefühlte' Ehrverletzungen helfen nur 'gefühlte' Rechtspositionen. *SNCR* --Itu 21:38, 30. Dez. 2011 (CET)

SH in Rasenmäherproblem (erl.)

Alle Bilder habe ich aus einem Artikel kopiert. Könntet ihr bitte kurz schaun, ob ich richtig das eingeschätzt habe, dass da keine SH vorliegt?--goiken 04:21, 31. Dez. 2011 (CET)

Also für mein Gefühl liegt zumindest bei einigen der Diagramme durchaus SH vor. Die Website trägt insgesamt einen klaren Copyright-Vermerk[10], was aber nicht zielführend sein dürfte, da es sich wohl um einen Zeitschriften-Artikel handelt. Ich würde zumindest mal den Prof. anmailen, auf dessen Unterseite das liegt[11], oder besser noch direkt einen der Autoren. Der 2. hatte - zumindest damals - eine Emailadresse an der Uni Köln. --Túrelio 08:57, 31. Dez. 2011 (CET)
Ich fände es glaub einfacher, die neu zu zeichnen, als den Autor_innen die Sache mit den Urheberrenrechet zu erklären. --goiken 15:09, 31. Dez. 2011 (CET)
Das musst du natürlich selbst wissen. Aber ein Akademiker (was die Autoren ja sind) sollte doch eine so einfache Erklärung verstehen. --Túrelio 15:49, 31. Dez. 2011 (CET)
Klar verstehen die das, aber die müssen sich auch 10-20 Minuten Zeit dafür nehmen. Ich bräuchte dafür ’ne Motivation und Leute motivieren ist anstrengend. --goiken 16:31, 31. Dez. 2011 (CET)
Weiterverbreitung ihrer Ergebnisse (mit korrekter Namensnennung) dürfte für die meisten Forscher durchaus von gewissem Interesse sein. --Túrelio 16:35, 31. Dez. 2011 (CET)
Bekommen abgeänderte Bilder & Freigabe von den Autoren. --goiken 16:16, 2. Jan. 2012 (CET)
Glückwunsch. --Túrelio 16:30, 2. Jan. 2012 (CET)

Bilder die sich unter verschiedenen Lizenzen auf Wikimedia Commons und Flickr befinden

Das Bild File:North American XF-108-Rapier.jpg wurde am 19. November 2011 auf Commons hochgeladen und zuvor bereits am 24. September 2011 in die englische WP. Lizenz: CC0. In Flickr steht das Foto unter [12] seit dem 24. September 2011 unter der Lizenz: CC-BY-NC.


Zwei ältere Version des Bildes File:Xf-108.png. Einmal die Version A vom 04:53 19. Mai 2008 Lizenz: GFDL|cc-by-sa-3.0,2.5,2.0,1.0. In Flickr steht das Bild unter [13] seit dem 2. August 2009 unter der Lizenz: Alle Rechte Vorbehalten.

Zweitens die Version B vom 4. Januar 2008 Lizenz: GFDL|cc-by-sa-3.0,2.5,2.0,1.0. In Flickr steht das Bild unter [14] seit dem 2. August 2009 unter der Lizenz: Alle Rechte Vorbehalten.

Ist etwas zu tun?--Uwe W. 09:55, 28. Dez. 2011 (CET)

Tja, was soll man sagen? Das ist halt so bei Flickr. da ändern sich mitunter Lizenzen. Ob sie geändert wurden oder hier unter falscher Lizenz hochgeladen wurden, ist wohl kaum noch prüfbar. --Marcela 19:45, 29. Dez. 2011 (CET)

Mit Datei:North American XF-108-Rapier.jpg stimmt jedenfalls irgendwo irgendwas nicht. Der Uploader auf Commons, der die Datei für sein eigenes Werk erklärt, ist commons:User:Bzuk, der dort als seinen Namen William “Bill” Zuk angibt und offenbar Kanadier ist. Der Uploader auf Flickr hingegen ist ein gewisser james_gordon_los_angeles aus Washington DC. Ich frage einfach mal den Uploader auf Commons, der dort ja ein angesehener Mitarbeiter zu sein scheint, wie es sich damit verhält. Die anderen Fälle hab' ich mir gerade nicht angesehen... aber diesen ersten versuche ich gerne mal eben abzuklären. Gestumblindi 21:46, 29. Dez. 2011 (CET)

Dabei fällt mir auf: Das Foto auf Flickr wurde erst am 7. Dezember dort hochgeladen. Der 24. September als auf flickr angezeigtes Aufnahmedatum stammt aus den EXIF-Metadaten; wenn man mit der Maus dort darüber fährt, sagt flickr "Hochgeladen am 7. Dezember 2011". Ich halte es also für höchstwahrscheinlich, dass Bzuk, der es ja am 24. September in der englischen WP hochgeladen hat (es wurde später von einem anderen User nach Commons transferiert), der wahre Urheber ist und der Flickr-Typ das Bild von Bzuk fälschlich als sein eigenes ausgibt. Gestumblindi 21:58, 29. Dez. 2011 (CET)
Und hier schon die Antwort. Es ist also wohl, wie gesagt, ein Bild von Bzuk, das auf Flickr später von james_gordon_los_angeles unter einer unangebrachten Lizenz hochgeladen wurden. Hier ist somit alles in Ordnung - es ist und bleibt ein CC-0-Bild. (Nebenbei berichtet Bzuk davon, wie ihm seine Frau ein Buch zum Geburtstag geschenkt hat, er schlägt es auf... und was sieht er darin? Einige seiner Bilder, ohne Hinweis auf den Urheber. Allerdings schreibt er nichts dazu, unter welche Lizenz er diese Bilder gestellt hat; falls es CC-0 war, muss er ja nicht genannt werden). Gestumblindi 23:00, 29. Dez. 2011 (CET)
Was ist mit den beiden älteren Versionen von File:Xf-108.png? --Uwe W. 11:08, 3. Jan. 2012 (CET)

Schöpfungshöhe – Logo einer Veranstaltung

Wer kann mir etwas bezüglich Wikipedia:Grafikwerkstatt/Grafikwünsche#Genfer Auto-Salon 2012 zur Schöpfungshöhe bzw. zum Urheberrecht sagen? – PsY.cHo, 07:01, 9. Dez. 2011 (CET)

Datei:JibJabLogo.png

Hallo, seit Ihr der Meinung, dass dieses Logo SH hat? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 09:12, 23. Dez. 2011 (CET)

Eher ja. --Leyo 01:20, 6. Jan. 2012 (CET)
Menschendarstellung hat i.d.R. SH, muss also leider weg. Vielleicht kann aber einer der Bilderbastler den Schriftzug extrahieren, das wär dann schon mal besser als nichts. -- Chaddy · DDÜP 03:23, 6. Jan. 2012 (CET)

Ist ein offizielles, ausländisches Gemeindewappen urheberrechtsfrei?

Bedarf die Veröffentlichung des Wappenbildes einer portugiesischen Gemeinde in der Wikipedia einer urheberrechtlichen Erlaubnis?

Innerhalb des Wikipedia-Artikels zur portugiesischen Gemeinde Sazes da Beira ist noch kein Wappen eingetragen. Ich finde im Internet auch keine Datei mit einem Wappen der Gemeinde Sazes da Beira, sondern nur eine nicht direkt kopierbare Darstellung eines Wappens der Gemeinde auf der Seite der Kreisstadt Seia . Da nicht mit Windows kopierbar, habe ich dieses Wappen über einen Bildschirmprint-Ausschnitt als Datei abgespeichert. Kommen urheberrechtliche Verbote bei einer Einbindung meiner Datei bzw. des so erlangten Wappens bei „Sazes da Beira“ innerhalb der deutschen bzw. internationalen Wikipedia zum Tragen, oder ist ein Wappenbild einer Gemeinde, veröffentlicht durch die zuständige Kreisstadt, automatisch urheberrechtsfrei? --Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 22:36, 18. Dez. 2011 (CET)

Hallo Rolf29, Wappen von Gemeinden sind nicht automatisch gemeinfrei. Die Gemeinfreiheit, die für Wappen von Gebietskörperschaften in Wikipedia durch viele Nutzer sowie die Richtlinien unterstellt wird, gründet darauf, dass die Wappen in einem Amtsblatt bzw. in anderen amtlichen Werken nach § 5 Abs. 1 UrhG veröffentlicht werden und dadurch, so die Argumention, so wie das amtliche Werk selbst in die Gemeinfreiheit übergingen. Diese Argumentation würde nur dann auch für ein portugiesisches Wappen greifen, wenn diese Voraussetzungen auch dort gegeben wären. Das wird regelmäßig schwer feststellbar sein, schon weil es erhebliche Unterschiede in den Ankündigungsverfahren deutscher und ausländischer Behörden geben wird. Grundsätzlich steht dir diese Option aber wie gesagt hier offen.
Es kann mitunter auch sein, dass das Wappen nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist, weil es bereits sehr alt ist und damit die typische Schutzdauer von bis zu 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers überschreitet. Ich weiß natürlich nicht, wie sich die Sache hier verhält, hoffe aber, dass dir die späte Antwort etwas weiterhilft, —Pill (Kontakt) 02:07, 6. Jan. 2012 (CET)
Konsens ist, dass wir hier auf de-WP alle offiziellen Wappen als amtliche Werke betrachten. Das hatten wir schon mehrfach. -- Chaddy · DDÜP 03:16, 6. Jan. 2012 (CET)
Danke für die jetzt doch noch erfolgten Antworten. Da bis jetzt gegen die Veröffentlichung des aufgezeigten Wappens in Wikipedia keine Einwände kamen, werde ich das Bild des Wappens demnächst hochladen. Sollte das von mir dann hochgeladene Bild besser nur für die deutsche Wikipedia freigegeben werden, oder gleich international? --Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 13:29, 6. Jan. 2012 (CET)
Auch hier gab es einmal eine Begründung für die Gemeinfreiheit, und das war die Begründung des LG München im allseits bekannten Urteil zu Briefmarken. Ungeachtet der Tatsache, dass ich der nicht unbedingt wohlmeinend gesinnt bin, gab ich genau diese hier wieder, weil das die Begründung in Wikipedia war, so eine Ausnahme einzuführen. Auch wenn wir das "schon mehrfach" hatten werde ich mich an den beständigen Versuchen, urheberrechtliche Fragestellungen mit "ja/nein"-Antworten bis zur Absurdität zu trivialisieren, nicht beteiligen. @Rolf29, das Einstellen auf Wikimedia Commons kann zusätzlich kompliziert werden, weil dort nicht deutsches, sondern zumindest portugiesisches Recht angewandt würde. Deren Bestimmunen zur Gemeinfreiheit bestimmter amtlicher Werke sind mir jedenfalls unbekannt. —Pill (Kontakt) 17:49, 6. Jan. 2012 (CET)
Danke, Pill - ganz allgemein - für diesen Satz: Auch wenn wir das "schon mehrfach" hatten werde ich mich an den beständigen Versuchen, urheberrechtliche Fragestellungen mit "ja/nein"-Antworten bis zur Absurdität zu trivialisieren, nicht beteiligen - sowas sollten wir hier öfter lesen. Wir wissen doch so wenig, so vieles ist ungewiss, selbst für die Experten (zu denen ich nicht zähle) - die hier so häufig anzutreffenden äusserst selbstbewussten, frisch-fröhlichen "das ist so!"-Kommentare (Musterbeispiele sind die allwissenden Leute mit "Das hat keine SH!" in Schöpfungshöhe-Grenzfällen) sind wirklich zunehmend lästig. Gestumblindi 22:04, 7. Jan. 2012 (CET)
Aber das hilft dem fragenden immer mehr als dieses bekannte "hier gehen die allemal, nur auf Commons wäre ich vorsichtig", der will ja wisen ob er es hochladen darf oder nicht.--Antemister 22:18, 7. Jan. 2012 (CET)

Wappen auf Commons ist ein schwieriges Thema. Das Prinzip, das amtliche Werke gemeinfrei sind gibt es in fast allen Urheberrechtsgesetzen weltweit. Die Frage ob ein amtliches Wappen in einem bestimmten Land auch als amtliches Werk (ist ja kein Text, sondern eine Grafik) gesehen wird ist eine andere Frage. Dazu gibt es laufend ärgerliche LA auf Commons. Eine englische Übersetzung des portugiesischen Urheberrechts gibts bei der WIPO leider nicht, sodass sich die Frage so nicht beantworten lässt. Auf DE wird es, mit der Lizenz Vorlage:Amtliches Werk whl nicht gelöscht werden (nehmen wir einfach mal an dass es das ist).--Antemister 21:19, 7. Jan. 2012 (CET)

Rechte an den Wappen der Gemeinden in Portugal

Text vom Verfasser gelöscht; Artikel in abgeänder, erweiterter Form wieder eingestellt --Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 22:39, 18. Dez. 2011 (CET)