Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2012/04

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Iowa Energy und en:Iowa Energy

Das Logo von en.wikipedia darf man hier nicht einfach benutzen, oder? --Lukas²³ reden? bewerten?oder dribbeln? 01:22, 1. Apr. 2012 (CEST)

en:File:DLeagueIowaLogo.PNG
Doch, darf man, da es keine Schöpfungshöhe hat. Bitte Vorlage:Bild-LogoSH verwenden. -- Chaddy · DDÜP 01:46, 1. Apr. 2012 (CEST)
Ähm, bin im Thema Bilder noch etwas unerfahren und weiß nicht, wo ich Bild-LogoSH verwenden soll. Gruß, --Lukas²³ reden? bewerten?oder dribbeln? 01:48, 1. Apr. 2012 (CEST)
Da wo eigentlich die Lizenz hinkommt, praktisch als Ersatz kommt {{Bild-LogoSH}} hin.--Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 01:52, 1. Apr. 2012 (CEST)
ja, aber er muss es erst in dewiki hochladen (mit allen Angaben des Originaluploads), damit's funktioniert. -jkb- 01:55, 1. Apr. 2012 (CEST)
Eben darum geht's doch. Sowas hab ich noch nie gemacht. --Lukas²³ reden? bewerten?oder dribbeln? 01:56, 1. Apr. 2012 (CEST)
Du musst das Logo zuerst downloaden, d.h. auf deinem PC speichern; dann klickst du hier (nicht auf Commons) auf die Option "Datei Hochladen" (linke Spalte), und außer den üblichen Details vermerkst du da noch den ursprünglichen Uploader in en, Datum des Uploads, und die dort angegebene Quelle, und machst du noch den Vermerk, in etwa "übernommen aus enwiki" + Link zu der dortigen Datei. Ist einfacher als es hier klingt. Und wenn du da etwas falsch machst oder nicht weiterkommst, so melde dein Problem hier oder unter WP:FzW. -jkb- 02:02, 1. Apr. 2012 (CEST)
Urgh. Das klingt ziemlich kompliziert für ein Bild, das im Endeffekt nur ein Logo ist. Kann es nicht zu Urheberrechtsverletzungen o. Ä. kommen? Für mich sieht es so aus, als erreiche das Bild doch Schöpfungshöhe. --Lukas²³ reden? bewerten?oder dribbeln? 02:12, 1. Apr. 2012 (CEST)
Ich fühle mich überfordert. Kann das bitte jemand anderes erledigen? (Ich entschuldige mich für meine Dummheit) --Lukas²³ reden? bewerten?oder dribbeln? 02:17, 1. Apr. 2012 (CEST)
Natürlich könnte es jemand machen. Aber so lernst du nichts. Habe folgendes vor Augen: wenn du hier einen unbeaufsichtigsten Fehler machst, so bist du erstens nicht der einzige, und zweitens kannst du auf Hilfe anderer rechnen - die sagen dir schon hey, inder Zeile zwei fehlt ... usw. Und wie ober von Chaddy, der sich auskennt, steht, ein URV kann es nicht werden. Und wenn es eins wäre, dann löscht man es eben. Kein Problem. Schlafe dich aus und probiere es morgen. Gruß -jkb- 02:23, 1. Apr. 2012 (CEST) - - - übrigens, wozu hast du deine Mentoren? Mach denen doch ein nettes Programm für den Sonntag :-) -jkb- 02:28, 1. Apr. 2012 (CEST)
Dann versuche ich es mal... --Lukas²³ reden? bewerten?oder dribbeln? 02:32, 1. Apr. 2012 (CEST)
Eben. -jkb- 02:33, 1. Apr. 2012 (CEST)
Sag mal. Gerade lese ich, wie alt du bist, und gucke dabei auf die Uhr. Vielleicht machst du den Upload morgen nach dem Frühstück??? Gruß -jkb- 02:37, 1. Apr. 2012 (CEST)
Hey, ich hab doch Ferien, und dann schlaf' ich morgen halt bis 11 :) bin ja auch schon fast fertig. --Lukas²³ reden? bewerten?oder dribbeln? 02:42, 1. Apr. 2012 (CEST)
Da. Hab ich irgendwas falsch gemacht? --Lukas²³ reden? bewerten?oder dribbeln? 02:43, 1. Apr. 2012 (CEST)
Passt so, sehr gut. :) -- Chaddy · DDÜP 05:24, 1. Apr. 2012 (CEST)

Sammelgenehmigung der Bildrechteinhaberin zur Veröffentlichung per E-Mail an permissions-de@wikimedia.org

Servus Leute. Eine Rechteinhaberin soll - und will - für einen von mir bearbeiteten Artikel für insgesamt 16 Bilder Ihre Zustimmung/Genehmigung per e-mail an permissions-de@wikimedia.org erteilen. Die Dame ist schon etwas älter, und ich will sie mit dem notwendigen Verfahren nicht überfordern. Daher meine Frage: Muss sie nun 16 einzelne e-mails mit dem jeweiligen einzelnen Bilddateinamen erstellen und nacheinander abschicken, oder kann sie in eine Textvorlage (alle Bilder unterliegen der gleichen Lizenz) alle 16 Dateinamen einfügen und diese mit einer einzigen e-mail absenden? Gruß --Hohnhorst26 (Diskussion) 13:01, 3. Apr. 2012 (CEST)

Bitte gern gesammelt in einer einigen E-Mail, denn so ist es auch für das Support-Team leichter zu bearbeiten. Danke. --Krd 13:03, 3. Apr. 2012 (CEST)
Hallo Krd, danke für die prompte Info, so mache ich es. Gruß --Hohnhorst26 (Diskussion) 13:18, 3. Apr. 2012 (CEST)

Rote-Hand-Brief

Hallo, eine Frage an die Bildrechte-Experten: Darf das Logo zum Rote-Hand-Brief hochgeladen werden, und wenn ja, mit welchem Lizenztag (evtl. Schöpfungshöhe nicht erreicht)? Original z.B. hier http://24punkt.de/wp-content/uploads/2007/10/rotehandbrief_logo.pdf -- 88.67.151.224 15:50, 4. Apr. 2012 (CEST)

Vollkommen unproblematisch. Keine Schöpfungshöhe ersichtlich. --h-stt !? 16:26, 4. Apr. 2012 (CEST)
hier wird es mit einem "(c) BPI" abgebildet. Angstmache? -- 88.67.151.224 17:58, 4. Apr. 2012 (CEST)
Nein, das sind Mediziner und Pharmazeuten, keine Juristen. Und selbst viele Juristen kennen die Rechtsprechung zu etwas so speziellem wie die Schöpfungshöhe bei Gebrauchsgrafiken nicht. Aber das muss dich nicht stören. Grüße --h-stt !? 18:04, 4. Apr. 2012 (CEST)

Dieth.jpg

Hi - Ist das o.g. Bild aus der alemannischen Wikipedia commonsfähig? Das dort verwendete Template deutet auf Fair use hin (was auf Commons OK wäre?), ich frage mich allerdings ob dieses Buchcover überhaupt Schöpfungshöhe hat? Vielen Dank --Coatilex 09:35, 5. Apr. 2012 (CEST)

hat sicherlich keine schöpfungshöhe. --JD {æ} 10:41, 5. Apr. 2012 (CEST)
Das ist nicht fair use (btw, fair use ist auf Commons NICHT ok), das ist ein Bildzitat. In der Form, wie es auf der alemannischen Wikipedia verwendet wird, wäre das eine URV (auch dort gilt gemäß Schutzlandprinzip D(A)CH-Recht). Für ein Bildzitat müsste direkt auf das Bild eingegangen werden, es wird aber nur zur Illustration verwendet. Da der Umschlag aber keine Schöpfungshöhe hat, ist das dann doch keine URV, aber sehr irreführend... Ob das auf Commons geht ist mir unklar, die wenden teilweise sehr verrückte Maßstäbe bzgl. Schöpfungshöhe an. Hier bei uns ist der Umschlag aber auf jeden Fall ok. -- Chaddy · DDÜP 16:05, 5. Apr. 2012 (CEST)
Die Maßstäbe auf den Commons sind genauso "normal" wie sie das auch hier sind. Dort nutzt man für derlei Bilder oftmals Commons:Template:PD-text. Wichtig ist, dass man die dortigen Bestimmungen beachtet (vgl: Commons:Licensing#Interaction_of_United_States_copyright_law_and_non-US_copyright_law). Regards, Peter Weis (Diskussion) 22:28, 6. Apr. 2012 (CEST)

Neues Logo hochgeladen

Ich habe für einen neu zu erstellenden Beitrag über einen Wanderweg ein passendes Logo/Wegezeichen auf einer Webseite gefunden, etwas nachbearbeitet und in die deutsche Wikipedia hochgeladen. Das Logo ist unter folgenden Namen abgespeichert: Datei:Markgräfler_Wiiwegli_Wegezeichen_Logo.png. Habe ich das mit den Angaben zur Lizenz alles so richtig gemacht? Vielen Dank! --Comanderkeen (Diskussion) 19:41, 6. Apr. 2012 (CEST)

Sieht gut aus. -- ST 19:48, 6. Apr. 2012 (CEST)

200.000 Titanic-Dokumente online

... so berichtet der Spiegel. Allerdings nur mit Registrierung und in Kürze gegen Bezahlung. Können und dürfen wir die Dokumente nach Commons befreien? --Nicor (Diskussion) 22:14, 9. Apr. 2012 (CEST)

Kommt auf den Einzelfall an. Wenn die jeweiligen Urheber beim Untergang starben, sollte das urheberrechtlich ok sein, bspw. bei den erwähnten Testamenten. Passagierlisten sind vermutlich urheberrechtlich auch nicht geschützt (keine Schöpfungshöhe). Bei den Berichten und Grabsteinfotos fehlen mir Details zur Beurteilung. Man sollte sich auch in jedem Fall fragen, ob das Dokument in den Commons-Projektrahmen passt. -- Rosenzweig δ 23:36, 9. Apr. 2012 (CEST)
Hm, auch bei beim Untergang verstorbenen Urhebern nicht zwingend in Ordnung, denn editio princeps (Urheberrecht) gilt in allen EU-Staaten, auch in Grossbritannien. Das heisst, wenn ein Dokument (mit Schöpfungshöhe) bisher noch nicht veröffentlicht wurde, besitzt der Erstveröffentlicher einen Schutz von 25 Jahren nach Erstveröffentlichung. Es wäre also für jedes Dokument einzeln zu beurteilen, ob a) urheberrechtlicher Schutz überhaupt in Anspruch genommen werden kann (Schöpfungshöhe), b) wenn ja, ob der Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, und c) ob in letzterem Fall die Erstveröffentlichung erst jetzt bzw. vor weniger als 25 Jahren erfolgte. Gestumblindi 00:44, 10. Apr. 2012 (CEST)

Kommissionsbericht an den Bundestag ein "amtliches Werk"?

Hi, der Artikel Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen beruht zum Teil auf dem Bericht der so genannten "Radarkommission", die vom Verteidigungsausschuss des Bundestags eingerichtet wurde und an diesen berichtete. Der oben verlinkte Bericht ist ein "dummes" Grafik-PDF, das heißt es ist nicht Volltext-durchsuchbar. Ich würde gerne eine OCR drüberlaufen lassen und es entweder als Textdokument oder als mit Text hinterlegtes PDF (also Aussehen wie Original) auf Commons oder Wikisource stellen. Wie seht ihr das rechtlich, und welche Vorgehensweise würdet ihr sinnvoller finden? 217.7.150.122 15:24, 10. Apr. 2012 (CEST)

Ich sehe darin kein Amtliches Werk, da die Radarkommission kein Amt ist. --Marcela 15:36, 10. Apr. 2012 (CEST)
Aber es war eine Kommission, die im Auftrag eines Parlamentsausschusses einen Bericht abgeliefert hat (höchstwahrscheinlich auch aus dessen Mittlen bezahlt...). Und danach hat sie sich wieder aufgelöst. Wem sollte denn dann das Urheberrecht zustehen, wenn es kein amtliches Werk ist? Anteilig den beteiligten Profs bzw dem Zusammenschreiber? 217.7.150.122 15:58, 10. Apr. 2012 (CEST)
Das Urheberrecht gehört denjenigen, die Werke geschaffen haben, ganz normal wie immer und überall. --Marcela 16:00, 10. Apr. 2012 (CEST)
"Wie immer und überall?" Naja, es gibt da schon Einschränkungen, wo das Urheberecht unter eine Art Freilizenz gestellt wird. Das ist ja gerade bei amtlichen Werken der Fall bzw. z.B. auch bei Patenten, wo der Text auch quasi in die public domain übergeht, ohne dass ich da allerdings die Details kenne. Ich habe übrigens das Bundesamt für Strahlenschutz mal kontaktiert, die sind erstaunlich hilfsbereit. Demnächst mehr. 217.7.150.122 17:13, 10. Apr. 2012 (CEST)

Schöpfungshöhe

Hallöchen, hat dieses Logo Schöpfungshöhe? Grüße, --Lukas²³ reden? bewerten?oder dribbeln? 05:20, 11. Apr. 2012 (CEST)

Im Übrigen kann ich mich mit den Angaben des Hochladers auf en.wikipedia nicht zurechtfinden. --Lukas²³ reden? bewerten?oder dribbeln? →JWPs 06:03, 11. Apr. 2012 (CEST)
Natürlich nicht. Keine SH zu erkennen. Grüße --h-stt !? 10:40, 11. Apr. 2012 (CEST)

Welche Lizenz für internen, temporären Gebrauch?

Was für eine Lizenz gebe ich am besten für ein Bild an, das zum internen Gebrauch im deutschen Wikipedia bestimmt ist und bald, nämlich nach der Diskussion, wieder gelöscht werden wird? (Weil ich das dann zu beantragen beabsichtige.)

Ich habe folgendes Bild für eine fachliche Klärung in der Fotowerkstatt erstellt: Linealvergleich.jpg Prompt fordert jetzt jemand für das Bild eine Lizenzangabe. Aber das Bild soll weder dauerhaft auf Wikipedia liegen bleiben noch gar weltweit zum Gebrauch freigegeben werden.

Ich meine mich zu erinnern, dass es irgendeinen Baustein gab, mit dem man anzeigen konnte, dass ein Bild für die Fotowerkstatt benutzt wird, habe ihn aber nicht mehr gefunden.

Gruß Parzi (Diskussion) 10:28, 11. Apr. 2012 (CEST)

Diese Datei wird nur vorübergehend, z. B. für eine Diskussion, benötigt. Wenn sie vor mehr als einem Monat hochgeladen wurde, wird sie wahrscheinlich nicht mehr benötigt. Vor einer Löschung bitte den Hochlader informieren.
Seite vor 932 Tagen zuletzt bearbeitet.

Belladonna Plauderecke 10:41, 11. Apr. 2012 (CEST)


(BK) Gib gar keine Lizenz an, dann hast Du nicht das Problem, dass irgendeiner auf die Idee kommt man könnte das Bild trotzdem behalten, obwohl Du es gelöscht haben willst (einmal erteilte Lizenzen sind nicht reversibel / können nicht entzogen werden!).
Schreib einfach im Klartext drunter, dass das Teil nur zum temporären Gebrauch für ... bestimmt ist und anschließend von Dir per SLA entsorgt werden wird. Kannst aber auch z.B. {{DÜP}} einfügen, es dauert mindestens ein paar Stungen bis eingetrage ist, was alles (Lizenz|Urheber|Quelle) fehlt und ein paar Tage eher Wochen bis der Regelablauf der Dateiüberprüfung durch ist und das Bild dann automatisch gelöscht wird - is aber unfein, da es ein paar Mitarbeitern hier (nicht nur Bots) einwenig Extraarbeit beschert. --Btr 10:44, 11. Apr. 2012 (CEST)
Danke für Eure Hinweise. ein lächelnder SmileyVorlage:Smiley/Wartung/:-)  Ich habe nun auf der Bildseite zwei deutliche Hinweise angebracht. --Parzi (Diskussion) 11:20, 11. Apr. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Parzi (Diskussion) 11:20, 11. Apr. 2012 (CEST)

Gibts dazu allgemeine Richtlinien, die über Wikipedia:Bildrechte hinausgehen? Konkret geht es mir um 4 Links in 2 Artikeln: 1, 2, 3 in Head-Crash sowie 4 in Slime (Spielzeug). Sind diese Bilder Commonsfähig (1-3 vllt. wegen Schöpfungshöhe und 4 möglicherweise im Sinne von Fair use)? Hintergrund ist die von einigen Imagehostern betriebene Praxis, Dateien nach Ablauf von Zeitraum X (meist ein paar Monate) nach dem letzten Abruf automatisch zu löschen, was ein Verlust für die WP wäre. --Carbenium (Diskussion) 14:48, 7. Apr. 2012 (CEST)

Headcrash
Also ein Bild zu einem Headcrash gibt es auf commons, sogar ein ziemlich gutes, siehe rechts. Das Bild zu Slime geht leider nicht, weil es eine offensichtliche Urheberrechtsverletzung darstellt. Commons akzeptiert kein Fair use, das ginge nur in der englischen Wikipedia. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:56, 7. Apr. 2012 (CEST)
Jups, ich sehe das wie PaterMcFly... also, ein besseres Headcrash-Bild als das hervorragende von Commons wird man ja nicht so schnell finden :-). Ansonsten generell: Nach Commons nur übertragen, was urheberrechtlich eindeutig in Ordnung geht, wo man also a) weiss, wer der Urheber des Fotos ist und b) eine klar dokumentierte Freigabe hat oder klar ist, dass der Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben und das Foto damit gemeinfrei ist. Oder bei mangelnder Schöpfungshöhe, ja, aber das wird auf Commons sehr restriktiv gesehen (nach amerikanischem Recht). Gestumblindi 16:06, 7. Apr. 2012 (CEST)
Besten Dank für die raschen und erhellenden Antworten! Das Commons-Headcrash-Bild ist mir sehr wohl bekannt, es zeigt allerdings einen sehr "frischen" H-C. Worum es bei Wunsch nach der Übernahme der beim Imagehoster liegenden Bilder ging, ist der Kontrast zu einem alten H-C, der mMn doch sehr aufschlussreich und interessant ist. Grüße, Carbenium (Diskussion) 22:14, 12. Apr. 2012 (CEST)

Bilder Preußischer Landtagsabgeordneter

Hallo, Wiki-Juristen!
Folgende Situation: Ich würde gerne die Abgeordnetenbilder aus dem Handbuch für den Preußischen Landtag, Ausgabe für die 5. Wahlperiode, Berlin 1933, herausgegeben von Ernst Kienast (1882-1945) einscannen, hochladen und der Wikipedia zur Verfügung stellen. Ich nehme dabei Bezug auf diese Diskussion. Der Preußische Landtag ist eine juristische Person, Kienast nicht, aber er ist lediglich der Beamte, der als Landtagsdirektor mit der Ausarbeitung des Handbuches beauftragt wurde. Also: Darf ich oder darf ich nicht? --Slökmann (Diskussion) 19:23, 10. Apr. 2012 (CEST)

Ein "amtliches Werk" und damit gemeinfrei? 217.7.150.122 11:54, 11. Apr. 2012 (CEST)
Ganz sicher nicht. Das Handbuch fällt nicht unter die engen Vorgaben eines amtlichen Werks. --h-stt !? 12:07, 11. Apr. 2012 (CEST)
Sieht nach einem §134-Fall aus. Das ist ausgesprochen unergiebig und bedarf ausführlicher Diskussion. Bitte gib alles an, was in dem Buch an bibliographischen und Urheberangaben gemacht wird. Grüße --h-stt !? 12:07, 11. Apr. 2012 (CEST)

Handbuch für den Preußischen Landtag, Ausgabe für die 5. Wahlperiode (von 1933 ab), herausgegeben von Ernst Kienast, Direktor beim Landtag. Berlin, Anfang Mai 1933. R. von Decker's Verlag G. Schenck, Berlin W9, Linkstr. 35; Fernspr. B2 Lützow 9031.
Das ist alles. Auf der ersten Seite ist nur eine Abbildung des damaligen Landtagspräsidenten. Auf Seite 3 folgt dann das Inhaltsverzeichnis. Das Buch endet mit einem Kalender, dort sind auch keine Angaben über etwaige Fotografen. --Slökmann (Diskussion) 17:38, 12. Apr. 2012 (CEST)

Ernst Kienast starb ja schon 1945. Die 70 Jahre sind dann ja 2015 rum. Und da die Photographen unbekannt sind, sollte das nach § 10 Abs. 2 UrhG reichen.--Karsten11 (Diskussion) 18:00, 12. Apr. 2012 (CEST)
Bedeutet das nun, daß ich die Bilder erst 2015 einstellen kann? --Slökmann (Diskussion) 18:08, 12. Apr. 2012 (CEST)
Nach den bisherigen Angaben scheint mir § 134 nicht zuzutreffen, weil der Wortlaut von § 3 LUG nicht erfüllt ist („Juristische Personen des öffentlichen Rechtes, die als Herausgeber ein Werk veröffentlichen, […]“). Als Herausgeber ist keine juristische Person genannt, sondern eine natürliche. Ob die Fotografen tatsächlich unbekannt sind, ist die Frage, das würde ich nicht mal eben nebenbei behaupten. -- Rosenzweig δ 21:21, 12. Apr. 2012 (CEST)

Karte des Helmholtz Zentrums für Umweltforschung

Hallo,
in meine Karte würde ich gerne diese Karte des UFZ mit einbauen.
Im Impressum steht Folgendes: Die Rechte an den Bildern auf den Webseiten des UFZ liegen, sofern nicht anders angegeben, beim UFZ. Das Bildmaterial kann für Zwecke der Forschung und Lehre unter Angabe des UFZ als Bildquelle unentgeltlich genutzt werden. Die Bilder dürfen nicht zu anderen wie z.B. kommerziellen Zwecken verwendet werden.
Ich gebe davon aus, dass ich die Karte für meine Karte benutzen darf. Inwiefern ist diese Lizenz mit meiner Karte (aktuelle Lizenz GFDL) kompatibel? --Es grüßt der MorbZ 22:01, 11. Apr. 2012 (CEST)

Hat sich erledigt, hab das Ganze nun aus freien Quellen gemappt --Es grüßt der MorbZ 22:19, 12. Apr. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Es grüßt der MorbZ 22:19, 12. Apr. 2012 (CEST)

Reedereiflaggen

Darf ich Flaggen ehemaliger Reedereien, die ich unter Google-Bilder gefunden habe, bei Wikipedia hochladen und welche Lizenz muss ich verwenden? -- Frila (Diskussion) 16:58, 11. Apr. 2012 (CEST)

Zeig doch einmal her (z.B. Link), damit man die Schöpfungshöhe beurteilen kann. --Btr 22:36, 12. Apr. 2012 (CEST)
Hier sind die Flaggen zu finden:[1] -- Frila (Diskussion) 23:16, 12. Apr. 2012 (CEST)
Im Prinzip sollte da kein Problem sein (bis auf das Photo) -> {{Bild-LogoSH}}. Zur Beurteilung kann man auch einmal ein paar der Firmenlogos zum Vergleich heranziehen siehe Liste mit Seiten, die auf „Vorlage:Bild-LogoSH“ verlinken. Ich selbst ziehe die Grenzen bzgl. der Schöpfungshöhe recht eng, trotzdem wäre es aber gut noch weitere Meinungen abzuwarten. Gruß --Btr 23:48, 12. Apr. 2012 (CEST)

SH bei Datei:Titus.JPG?

Moin, hat das Logo SH? Ich kann das in diesem Fall gar nicht einschätzen... Danke! XenonX3 - (:) 20:25, 8. Apr. 2012 (CEST)

Hat niemand eine Antwort? Es wäre zur Beantwortung eines offenen OTRS-Tickets sehr hilfreich. XenonX3 - (:) 14:59, 13. Apr. 2012 (CEST)

Medaille der DDR

Ist hierfür eine Bildlizenz für Wikipedia oder für Commons möglich, wenn ja, welche?: http://www.windharp.de/bilder/kpkbilder/Medaille.jpg

Danke --Kürschner (Diskussion) 10:58, 12. Apr. 2012 (CEST)
Es handelt sich um eine Abbildung eines 3D-Objekts. Die Freigabe des Erstellers der Abbildung zu einer freien Lizenz ist erforderlich.
Wenn du selber Zugang zu der Medaille hast kannst du aber Fotos machen und diese unter einer freien Lizenz hochladen, das Design der Medaille dürfte nicht geschützt sein. --Martin H. Diskussion 15:55, 14. Apr. 2012 (CEST)
Ich habe die Bilder meiner Medaille selbst gemacht. Wenn niemand Bedenken hat, werde ich sie zu Commons hochladen. Danke an Martin H. --Kürschner (Diskussion) 17:40, 14. Apr. 2012 (CEST)
Erledigt, hochgeladen. --Kürschner (Diskussion) 10:02, 15. Apr. 2012 (CEST)

Künstler oder Agentur

Hallo, ein noch lebender Künstler hat ein Gemälde erschaffen. Von diesem Gemälde gibt es auf der Webseite der ihn vertretenen Galerie ein Foto. Von wem ist das Einverständnis einzuholen um dieses Foto in der Wikipedia hochladen zu können? Das Foto ist also nicht selbst in der Galerie geschossen worden, sondern soll von der Webseite der Galerie entnommen und hier hochgeladen werden. --217.246.203.125 04:33, 14. Apr. 2012 (CEST)

Die Freigabe vom Künstler zur Nutzung der fotografischen Reproduktion seines Werkes unter einer freien Lizenz ist erforderlich. Die Reproduktionsfotografie selber kann geschützt sein, die Freigabe des Fotogrfen kann erforderlich sein. Die Frage ist aber strittig, Wikimedia richtet sich nach US-Recht und in den USA ist die exakte Wiedergabe eines 2-dimensionalen Werkes nicht schützbar. Zumindest was Wikimedia-Projekte betrifft ist also keine Freigabe des Fotografen notwendig. --Martin H. Diskussion 07:16, 15. Apr. 2012 (CEST)

Wie ist das Urheberrecht bei Texten die SELBST Teil der Zeitgeschichte sind und bei denen es auf Nuancen ankommt? Darf man sie wörtlich wiedergeben?


Zum Beispiel eine Rede (oder ein Interview oder Essay in einer Zeitung) eines Politikers (oder einer anderen prominenten Person der Zeitgeschichte), die wegen bestimmter Formulierungen oder einer bestimmten Wortwahl zu schweren öffentlichen Auseinandersetzungen (langandauernde öffentliche Diskussionen, diplomatische Konflikte, Krieg etc.) geführt hat.

Darf man den Text dieser Rede oder dieses Interviews oder Essays ganz oder in längeren Auszügen mit genauer Quellenangabe in Wikipedia als Beitrag zur Zeitgeschichte wörtlich zitieren?--WernerBln (Diskussion) 16:48, 14. Apr. 2012 (CEST)

Siehe hierzu bitte Wikipedia:Zitate. --Martin H. Diskussion 07:17, 15. Apr. 2012 (CEST)

Nicht-Textwerke unter Lizenz Amtliches Werk

Nach dem Loriot-Urteil (Datei:Loriot decision.pdf, Seite 11 des PDFs) nur Textwerke als Amtliche Werke i.S.v. §5 Abs. 1 anerkannt. Das heißt, dass Karten, Grafiken etc. die unmittelbar aus amtlichen Werke entnommen wurden nun nicht mehr unter Amtl. Werk fallen. Inwieweit betrifft uns das, haben wir eine nennenswerte Anzahl an Dateien? Werke i.S.v. Abs. 2 akzeptieren wir ja eigentlich sowieso nicht, da sie unter das Änderungsverbot fallen. Was machen wir, wie groß ist das Problem wirklich? Beispiel: Datei:Anheizflansch.jpg -- Quedel Disk 18:46, 15. Apr. 2012 (CEST)

Zu deinem Beispielbild: Es ist schon sehr fraglich, ob das Urteil des LG auch rückwirkend für Werke aus der Zeit vor der Gründung der BRD gilt...
Zu deiner Frage: Wenn man das Urteil wörtlich auslegt, sind imho z. B. auch Staatsflaggen, Wappen und Siegel nicht mehr amtliche Werke (die haben aber i. d. R. keine SH und sind meistens auch mehr als alt genug um gemeinfrei zu sein). Gerade das zeigt auch, dass das Urteil kritisch zu sehen ist, auch wenn das manche Leute hier nicht wahrhaben wollen. -- Chaddy · DDÜP 18:57, 15. Apr. 2012 (CEST)
Dann müsste man aber die Wappen aus Commons löschen und alle in die de.wikipedia verschieben, denn Commons und SH ist bekanntlich ein schwieriges Ding. -- Liliana 19:01, 15. Apr. 2012 (CEST)
Wappen ist ja nochmal was eigenes, da ja lediglich eine Beschreibung vorgenommen wird und anhand dessen nach heraldischen Regeln diese grafisch umgesetzt werden. Dass die Datei oben aus prä-BRD-Zeiten ist, sollte uns nicht so groß stören, da wir ja weitlang immer aktuelles Recht denn zeitgenössisches Recht angewandt haben. Dass das Urteil kritisch zu sehen ist, sehe ich teilweise nur so, da die Literatur ähnlicher Meinung ist. Jedoch ist die Betrachtungstiefe des Gerichtes aufgrund der (sagen wir mal "hilflos wirkenden) Argumentationsstruktur der WMF sehr unausgewogen: die urheberrechtlichen Aspekte kommen viel zu kurz, dafür werden irgendwelche Verfahrensdetails wie "ob Briefversand erlaubt ist" sehr ausführlich beschrieben. Letztendlich haben wir die Regel vorgesetzt bekommen, dass im Zweifelsfall die härtere Auslegung zu wählen wäre. -- Quedel Disk 23:51, 15. Apr. 2012 (CEST)

Loriot-Urteil liegt nun vor

Das Urteil des LG Berlin in Sachen Loriot gegen WMF bzgl. der Loriot-Briefmarken und -Unterschrift liegt nun vor: File:Loriot decision.pdf. Für viele deutsche Briefmarken dürfte es damit eng werden; die Unterschrift wurde dagegen als legitim bewertet. --Túrelio (Diskussion) 20:14, 12. Apr. 2012 (CEST)

Wer des Englischen mächtig ist, möge sich gerne auch hier äußern. Regards, Peter Weis (Diskussion) 21:17, 12. Apr. 2012 (CEST)
Wenn ich als juristischer Laie das Urteil in Bezug auf die Briefmarken richtig verstehe, liegt der ursprüngliche Fehler doch eigentlich bei der Deutschen Post, die ihre Briefmarken irrtümlich unter Berufung auf § 5 Abs. 1 UrhG zum "amtlichen Werk" und damit gemeinfrei erklärt hat. WMF bzw. die WP-Community hat sich lediglich auf diese falsche Angabe verlassen. Vielleicht können die Rechtskundigen bei WMDE/WMF mal prüfen, ob und inwieweit WMF nun ihrerseits die Post verklagen und zumindest an den Kosten des Verfahrens beteiligen kann? --Uwe Rohwedder (Diskussion) 22:02, 12. Apr. 2012 (CEST)
Hat die Post das denn jemals ausdrücklich gesagt? Wenn ja, wo? Gestumblindi 23:53, 12. Apr. 2012 (CEST)
das hat die post nach meinem kenntnisstand nie behauptet und liefe ihren interessen auch vollständig entgegen. grüße, —Pill (Kontakt) 00:07, 13. Apr. 2012 (CEST)

Siehe auf Commons auch diesen Abschnitt. Ich habe auch Geoff Brigham, den Rechtsmenschen der WMF, angesprochen und um ein Statement gebeten. Wahrscheinlich müssen sehr viele Briefmarken gelöscht werden. Richtig alte (19. Jahrhundert und so) können natürlich behalten werden, wie auch solche, die bloss gemeinfreie Kunstwerke (Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben) reproduzieren, denke ich. Gestumblindi 00:10, 13. Apr. 2012 (CEST)

es hat sich genaugenommen eigentlich nicht viel verändert, denn dass die damen und herren, die hier in der ursprungsdiskussion argumentationsfrei ihre „wir haben ein urteil, weil wir ein urteil haben“-parolen in die welt posaunt haben, selbst keinerlei sinnvolle begründung für ihre rechtsposition hatten, wurde ja dann spätestens klar, als geoff um argumentativen input aus der community fragte und plötzlich große stille einkehrte. gewisse nutzer haben über jahre hinweg eine „geregeltere“ anpassung an die juristische realität erfolgreich verhindert. dieses urteil liefert also genau genommen überhaupt keine überraschung (noch nicht einmal für den betreiber …), aber ich bin sicher, dass es von besagter benutzerschaft jetzt zum großen völlig unabsehbaren skandalon angehoben wird, das wahlweise der trunkenheit oder dem mangelnden freiheitsverständnis der richter geschuldet ist. dankenswerterweise lässt die entscheidung auch keine differenzierung zwischen „bundespost“ und „deutscher post“ zu, jener für keine kommentarmeinung jemals relevanten spitzfindigkeit, mit der sich die gruppe der überzeugungsbehalter bekanntlich hilfsweise retten wollte. —Pill (Kontakt) 00:33, 13. Apr. 2012 (CEST)
Wie gut du den Laden mal wieder eingeschätzt hast: [2] :-( . --Túrelio (Diskussion) 08:42, 13. Apr. 2012 (CEST)

Mal eine Frage: Sollte das Urteil des LG Berlin so rechtskräftig werden (was m. W. noch nicht der Fall ist), hätten wir zwei Landgerichts-Urteile, die einander diametral gegenüberstehen. Was gilt in diesem Fall? Und zwar nicht nur für uns/Wikimedia Foundation/Commons usw., sondern auch für andere wie den Briefmarkenkatalog-Verlag, zu dessen Gunsten das Urteil des LG München erging? -- Rosenzweig δ 17:36, 15. Apr. 2012 (CEST)

Also für den Briefmarkenkatalog-Verlag gilt, dass dieser die Briefmarken, welche damals Streitgegenstand vor dem LG München I waren, weiternutzen darf, denn der Verlag hat schließlich ein rechtskräftiges Urteil. Dies ist jedoch nur für den Streitgegenstand gültig und nicht verallgemeinerungsfähig. Für alle anderen Briefmarken gilt das, was ich vor einem halben Jahr schon an dieser Stelle gesagt habe: Man kann sich, sofern es noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, bei einem Meinungsstreit (hier LG München I gegenüber LG Berlin und der herrschenden Literatur) nicht auf die ihm günstigere Meinung verlassen, sondern muss im Zweifel für den Urheber entscheiden. Zu beachten gilt dazu, dass es sich mit dem Urteil des LG Berlin bei der Ansicht des LG München I nur noch um eine Mindermeinung handelt. Die mittlerweile herrschende Meinung vertritt also die Ansicht, dass Briefmarken nicht gemeinfrei sind (siehe Nachweise bei meinem Beitrag). Auf eine solche Mindermeinung sollte man aus haftungsrechtlicher Sicht nicht setzen.--ıpɐɥns 17:52, 15. Apr. 2012 (CEST)
Landgerichtsurteile sind nicht für andere Gerichte bindend, das ist in Deutschland erst ab OLG-Entscheiden der Fall. Ein drittes Landgericht könnte in einem gleichgelagerten Fall also wieder frei entscheiden. Das Urteil betrifft daher zunächst mal wirklich nur die Loriot-Marken, nicht alle deutschen Briefmarken. Allerdings muss man sich wohl von der schönen generellen Annahme "Briefmarke = amtliches Werk" verabschieden, denn auch diese stützte sich nur auf ein LG-Urteil. --FordPrefect42 (Diskussion) 17:30, 16. Apr. 2012 (CEST)
Dafuq, FordPrefect42? Erzähl doch nicht so einen Unsinn: "Landgerichtsurteile sind nicht für andere Gerichte bindend, das ist in Deutschland erst ab OLG-Entscheiden der Fall." Könnte ich dafür bitte eine gesetzliche Grundlage haben. Das wäre mir nämlich ziemlich neu, denn in Deutschland ist so ziemlich das Gegenteil der Fall vom dem, was Du hier an Unwahrheiten verbreitest.ıpɐɥns 22:35, 16. Apr. 2012 (CEST)

Foto vom eigenen Ölgemälde?

Hallo, ich besitze ein Ölgemälde eines seit 36 Jahren verstorbenen Malers. Darf ich ein Foto davon bei wikipedia einstellen? Davon besitze ich als Eigentümer doch die Bildrechte!?Michael Fiegle (Diskussion) 14:27, 14. Apr. 2012 (CEST)

Nein, mit der Erwerb des Eigentums erwirbst Du keinesfalls die Urheberrechte bzw. auch nicht (automatisch) die dazu nötigen Nutzungsrechte. --Btr 15:20, 14. Apr. 2012 (CEST)
Du musst noch 34 Jahre warten, damit 70 p.m.a. erfüllt ist. --Stefan »Στέφανος«  17:22, 16. Apr. 2012 (CEST)

Datei:Lvr.gif und Datei:LVR Logo 2009.png

Der Benutzer hatte die Grafiken damals als amtliche Werke gekennzeichnet. Gehe ich richtig in der Annahme, das das eher unwahrscheinlich ist? Wenn ja, haben die Logos Schöpfungshöhe? --Tim Landscheidt 01:24, 16. Apr. 2012 (CEST)

Deine Annahme ist richtig, das sind keine amtlichen Werke. Aber ich sehe keine Schöpfungshöhe dieser Logos, so dass du nur den Lizenz-Baustein ändern musst. Grüße --h-stt !? 15:38, 16. Apr. 2012 (CEST)
Habs mal geändert. -- Quedel Disk 22:36, 16. Apr. 2012 (CEST)
Danke! --Tim Landscheidt 23:13, 16. Apr. 2012 (CEST)

Schweizer Bundesratsfotos

Der gestrigen "SonntagsZeitung" (Seite 4) kann man entnehmen, dass die Schweizer Bundeskanzlei keine kommerzielle Nutzung von Bundesratsfotos ohne Genehmigung erlaubt. Vizekanzler André Simonazzi wird mit der Aussage "Die Verwendung für politische oder kommerzielle Zwecke ohne Erlaubnis der Regierung ist widerrechtlich" zitiert. Hintergrund ist eine Verwendung des aktuellen Bundesratsfotos (Datei:Bundesrat der Schweiz 2011.jpg) durch eine PR-Agentur für das "Sächsilüüte"-Magazin, das offizielle Organ zum Sechseläuten. Die Agentur soll nun eine Spende an eine gemeinnützige Organisation leisten. Damit können wir diese Fotos hier nicht verwenden, da wir ja bekanntlich keine "Non Commercial"-Restriktionen zulassen und die freie Weiternutzung möglich sein muss; die ziemlich unklar gebliebenen Freigaben von 2008 scheinen auf einem Missverständnis zu beruhen. Ich habe somit auf Commons einen Löschantrag auf das Template für Bundesratsfotos gestellt, die Fotos müssen alle gelöscht werden (auf das aktuelle Foto hatte ich schon vorher einen noch laufenden LA gestellt, weil ich nicht denke, dass sich die Freigabe von 2008 auch auf das Gemälde von Franz Gertsch erstreckt). Es ist bedauerlich, aber alles was nicht eindeutig zur freien Verwendung freigegeben ist, geht in Wikimedia-Projekten nun mal nicht. Gestumblindi 23:18, 16. Apr. 2012 (CEST)

Da sollte man erst nochmal nachhaken bei der Bundeskanzlei, bevoe man löscht.--Antemister (Diskussion) 23:47, 16. Apr. 2012 (CEST)
Hm, kannst du ja machen, wenn du meinst. Wie ich aber gerade an anderer Stelle schrieb: Ich glaube vielmehr, dass sich hier die Forderung nach uneingeschränkter kommerzieller Verwendbarkeit für Fotos in Wikimedia-Projekten grundsätzlich mit legitimen Vorbehalten der Bundeskanzlei hinsichtlich bestimmter kommerzieller Verwendungen der Fotos "beisst" und wir das nicht miteinander vereinbart kriegen. Das Dumme ist ja, dass es nicht nur um die Wikipedia geht, sondern die Bilder hier bzw. auf Commons auch isoliert für jeden Zweck verwendbar sein müssen. Darum mag ich mir nicht zu viel Mühe geben und verzichte hier lieber auf die Fotos (darum ja auch mein LA auf Commons). Gestumblindi 02:10, 17. Apr. 2012 (CEST)

Bilder des Digital Archive - National Library of Scotland

Hallo, könnt ihr Euch bitte die Bilder in der Kategorie:Datei:Firth-of-Tay-Brücke ansehen? Wenn das mit der Lizenz so in Ordnung ist, würde ich die anderen Bilder der Serie (gesamt 91 Stück) ebenso hier hochladen. Habe die Bilder nun auch in voller Auflösung runtergeladen (ca. 5000x3500px). In voller Auflösung denke ich ist es auch besser die Bilder unverfälscht hochzuladen. Bin mir nicht sicher ob ich {{Bild-PD-alt-100}} wegen 100 Jahre alt oder {{Bild-CC-by/2.5}} wie auf der Seite von http://digital.nls.uk verwenden soll/muss.

Mit der Frage war ich bereits bei JuTa von wo ich hier hin empfohlen wurde. Danke --Knochen ﱢﻝﱢ‎ 19:11, 15. Apr. 2012 (CEST)

Völlig in Ordnung. Du kannst den Rest hochladen. Und natürlich ist nur die Bild-PD-alt-100-Lizenz zulässig. Denn nls.uk hat eine CC-nc-by Lizenz vergeben, die wir hier nicht benutzen dürfen. Grüße --h-stt !? 15:37, 16. Apr. 2012 (CEST)
Danke, alles erledigt --Knochen ﱢﻝﱢ‎ 18:54, 17. Apr. 2012 (CEST)

dateien von user:tirgil34

nochmal aus dem archiv geholt. wenn keine anderweitige wortmeldung mehr kommt, würde ich löschen. --JD {æ} 15:38, 17. Apr. 2012 (CEST)

tirgil34 (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) (so ganz nebenbei der nachfolgeaccout von user:Xantana) hat eine reihe von bildern hochgeladen, die er nach eigener aussage großteils selbst gemalt/fotografiert haben will. ich hakte zeitweise ziemlich nach und er lieferte mir zum beweis, dass dies hier von ihm stammt diese vermeintlich unbearbeitete version, folgend noch ein foto vom original. ich blieb und bleibe sehr skeptisch; auf mich wirkt das wie ein großer fake inklusive "ich drucke es mal groß aus, klebe es auf einen karton und behaupte dann, das sei das original". ich mag mich täuschen, aber mich überzeugt das eben nicht für zwei cent. mein AGF-fass ist da ziemlich aufgebraucht.

zur sache: der user editierte in nicht unproblematischer art und weise, was zu einer vielzahl von konflikten führte, darunter auch eine sperre nach WP:VM. heute meldete sich der user inaktiv und wir sitzen nun auf einer reihe von mMn kritischen bildern.

was tun, sprach der herr. --JD {æ} 17:31, 4. Apr. 2012 (CEST)

Nachdem ich mir kurz angesehen habe, was der User so produziert hat in seiner kurzen Schaffensperiode hier, würde ich für kurzen Prozess plädieren. Sämtliche Bilder als URV-Verdacht löschen. Punkt. Wenn sich jemand daran machen möchte, das im einzelnen nachzuprüfen, wäre das zwar lobenswert, aber unnötiger Masochismus. Die einsehbaren Diskussionsbeiträge des Users sagen mMn alles, vor allem die kafkaeske Diskussion um Bashkortdragon0037.JPG. Großes WP-Kino und reine Zeitvernichtungsmaschine für gutwillige Mitarbeiter. 217.7.150.122 12:10, 11. Apr. 2012 (CEST)

Beiwerk im internationalen Urheberrecht

Hallo liebe Leute, könnt ihr mir evtl. aus dem Stegreif sagen, ob es im internationalen Urheberrecht (speziell dem US-amerikanischen) ein Pendant zum hiesigen 'Beiwerk' gibt? Ich suche schon eine Weile, komme aber zu keinem anständigen Resultat. Vielen Dank, schon im Voraus, →Nagy 18:56, 17. Apr. 2012 (CEST)

Hallo Nagy+, nennt sich De minimis, siehe diese Zusammenstellung auf Commons. --ireas :disk: :bew: 19:00, 17. Apr. 2012 (CEST)
Ich danke dir. →Nagy 19:14, 17. Apr. 2012 (CEST)

morgueFile Free License

Eine Frage: ich habe mit FIST bei everystockphoto.com das Bild einer Raffinerie gefunden, das ich gerne auf Commons hochladen möchte. Bei der auf der Webseite angegebenen morgueFile Free License heißt es: You are free: Remix — to adapt the work. Commercial — to use this work for commercial purposes. Without Attribution — to use without attributing the original author. Under the following conditions: Stand alone basis — You can not sell, license, sublicense, rent, transfer or distribute this image exactly as it is without alteration. Unter welcher Lizenz stellt man so ein Bild auf Commons ein? Es heißt ja, you cannot licence or sublicence? Gruss, Linksfuss (Diskussion) 09:56, 15. Apr. 2012 (CEST)

soweit ich das verstehe, darf man alles bis auf "claim ownership of this image in its original state." würde heißen: irgendeine klitzekleine änderung am bild vornehmen und danach damit machen, was man möchte - public domain, gfdl, cc, whatever. verwirrend. --JD {æ} 14:08, 15. Apr. 2012 (CEST)
Tja, wirklich merkwürdig. Ich habe es etwas zugeschnitten und auf Commons hochgeladen. Gruss, Linksfuss (Diskussion) 19:35, 15. Apr. 2012 (CEST)

Unabhängig von der Lizenzfrage: Ist genau diese Raffinerie wichtig oder geht es dir einfach um die Abbildung einer Raffinerie bei Nacht? In letzterem Fall könnte ich Bilder bei Commons beisteuern. --тнояsтеn 15:43, 15. Apr. 2012 (CEST)

Hallo тнояsтеn ⇔, es geht mir um diese spezielle Raffinerie, da ich über eine Explosion in dieser Raffinerie einen Artikel erstellt habe. Gruss, Linksfuss (Diskussion) 19:17, 15. Apr. 2012 (CEST)
Die morgueFile Free License ist leider nicht mit den Anforderungen der Wikipedia vereinbar, da sie es ausschließt, Bilder einfach so wie sie sind kommerziell zu verwerten. Das Bild darfst du daher gar nicht hochladen. Grüße --h-stt !? 15:33, 16. Apr. 2012 (CEST)
Ich glaube, das hast du falsch verstanden. Es heißt dort: You are free [...] to use this work for commercial purposes. Das ist für Commons völlig okay. --Martina Disk. 17:05, 16. Apr. 2012 (CEST)
Und du hast wohl den Nachsatz übersehen: You can not sell, license, sublicense, rent, transfer or distribute this image exactly as it is without alteration. Wenn du das Bild nicht veränderst, darfst du es eben nicht kommerziell nutzen. Du mußt es also verändern, um es hier hochzuladen. Also beschneiden, ein bisserl Kontrast verändern und schon isses verändert, oder sieht das jemand anders? (Ich halte diese Einschränkung für absurd.) --Matthiasb (CallMyCenter) 17:12, 16. Apr. 2012 (CEST)
Ah okay, den Satz verstehe ich anders, aber egal. Ich werde mich nicht für eine Erweiterung unseres Lizenzzoos mit unscharfen Formulierungen einsetzen. --Martina Disk. 17:24, 16. Apr. 2012 (CEST)
Beschnitt, Kontrast oder ähnliches reichen IMHO nicht aus, um diese Bestimmung zu erfüllen. Natürlich ist diese Lizenz vollkommener Schwachsinn, aber sie ist nunmal gültig und wir müssen uns dran halten. Sinnvoller wäre es bei den Autoren der Lizenz nachzufragen, was sie sich dabei gesdacht haben und ob sie den Unfug nicht lieber ändern wollen. Grüße --h-stt !? 17:15, 16. Apr. 2012 (CEST)
Wie sieht es denn mit anderen Photos von everystockphoto aus? Ist das die erste Datei oder hatten wir schon mal ähnliche Disks? Was soll man den unter "alteration" verstehen, wenn Beschnitt etc. nicht ausreicht? Solarisation? Gruss, Linksfuss (Diskussion) 19:44, 16. Apr. 2012 (CEST)
Zu den alterations: Darunter würde ich Collagen, Bildausschnitte, die mit anderen Bildern kombiniert werden, EBV-Manipulationen wie Verschiebungen von Bildelementen, Text- oder Bildinserts und so weiter verstehen. Also alles was nach dem Codes von Bildberichterstattern die Einwilligung des Urhebers/Rechteinhabers und/oder eine Kennzeichnung des Bildes als manipuliert verlangt. Kleine Änderungen, die ohnehin keine Einwilligung des Rechteinhabers verlangen, wie eben ein kleiner Beschnitt oder eine Anpassung der Gradation sehe ich davon nicht umfasst. Denk mal von der Perspektive des Fotografen: Bei Eingriffen, denen er eh nicht zustimmen muss, gibt es für die übliche redaktionellen Nutzungen ja auch keinen Grund für eine Lizenz/Freigabe. An uns mit unseren weitergehenden Anforderungen an die "Freiheit von Inhalten" hat da niemand gedacht. Grüße --h-stt !? 10:57, 18. Apr. 2012 (CEST)

Präsident ZVEH

ist der Präsident des Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke eine Person des öffentlichen Lebens? Darf man ihn ungefragt fotografieren und das Bild hochladen? -- 193.102.59.130 10:38, 18. Apr. 2012 (CEST)

Bei einem offiziellen Auftritt sollte das auf jeden Fall unproblematisch sein. Ansonsten muss man sich das jeweilige Bild anschauen und das beurteilen. --ireas :disk: :bew: 10:40, 18. Apr. 2012 (CEST)
das wirst du faktisch nie dürfen. inwiefern das erlaubt ist, bemisst sich aufgrund des abgestuften schutzkonzepts, das der bgh seit ein paar jahren anwendet, nach dem zweck der abbildung, und selbst wenn du ihn auf einer veranstaltung fotografierst, kannst du zwar sein foto für die berichterstattung über seine dortige teilnahme nutzen, aber nicht für irgendwelche kontextlosen darstellungen, wie sie in wikipedia typischerweise vorliegen. das ist allgemein immer noch nicht so ganz bis in dieses projekt durchgedrungen, die alte figur von den unter den schranken des § 23 kug quasi bedingungslos nutzbaren bildnissen so genannter absoluter person der zeitgeschichte ist ein relikt der vergangenheit (und ohnehin wäre der herr selbst darunter wohl kaum gefallen). grüße, —Pill (Kontakt) 21:19, 21. Apr. 2012 (CEST)

Lizenz

Hallo, ich habe das Foto einer Tageszeitung aus dem Jahr 1806, das ich gern reinstellen würde. Die Zeitung existiert noch unter dem gleichen Namen. Welche Lizenz?

Gruß --Isa Blake (Diskussion) 17:26, 22. Apr. 2012 (CEST)

foto? 1806? —Pill (Kontakt) 17:42, 22. Apr. 2012 (CEST)
Das Foto ist von heute, die fotografierte Zeitung aus 1806--Isa Blake (Diskussion) 17:47, 22. Apr. 2012 (CEST)
Ah! Jetzt wirds klar. :)
Wer hat das Foto gemacht? Die Zeitung an sich ist jedenfalls aufgrund des Alters längst gemeinfrei, das macht keine Probleme mehr. -- Chaddy · DDÜP 17:49, 22. Apr. 2012 (CEST)
Ich hab´s gemacht. Das Exemplar ist in Privatbesitz.--Isa Blake (Diskussion) 17:51, 22. Apr. 2012 (CEST)
{{Bild-PD-alt}} heißt die passende „lizenz“vorlage. grüße, —Pill (Kontakt) 18:01, 22. Apr. 2012 (CEST)
Danke!--Isa Blake (Diskussion) 18:02, 22. Apr. 2012 (CEST)
{{Bild-PD-alt}} ist aber nur für die gezeigte Zeitung. Für das Photo also das Werk von Isa Blake an sich gilt nicht zwingend "PD", das kann er unter jeder anderen hier akzeptierten freien Lizenz (GFDL, CC,...) hochladen. --Btr 00:31, 23. Apr. 2012 (CEST)
Wenn durch das Foto nur eine 2D-Kopie eines 2D-Werkes ohne etwas anderes aussenrum entsteht, ist Bild-PD-alt völlig korrekt. -- 193.187.235.18 15:25, 23. Apr. 2012 (CEST)

Fotoarchiv Spieler - Bildrechte?

Habe hier ein Fotoarchiv von Billardspielern gefunden. Teilweise sind die auch in die WP:en eingebunden (Beispiel unter File History->Comment). Lassen sich aber nicht mit der WP:de laden. Würden wir natürlich auch gerne drauf zugreifen. Wieso, weshalb, warum? (Siehe auch Disku Portal_Diskussion:Billard#Fotoarchiv_Spieler). Gruß --LezFraniak (Diskussion) 00:41, 24. Apr. 2012 (CEST)

Vergiss es, auf en: gilt Fair use bei uns nicht. Für uns müsstest du eine Freigabe des Fotografen haben.--Bobo11 (Diskussion) 01:01, 24. Apr. 2012 (CEST)
Die Frage ist auf Wikipedia Diskussion:Urheberrechtsfragen sowieso falsch (siehe Hinweis ganz oben) und gehört auf die Vorderseite Wikipedia:Urheberrechtsfragen, ich übertrage gleich. Gestumblindi 01:03, 24. Apr. 2012 (CEST)

Grafik übernehmen

Hallo, hat diese Grafik schon SH oder kann sie als SVG-Datei in die deutschsprachige WP übernommen werden? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 19:56, 21. Apr. 2012 (CEST)

auf grundlage der bisherigen nennenswerten gerichtlichen entscheidungen zu landkarten(ausschnitten) und in anbetracht der tatsache, dass die schutzvoraussetzung für wissenschaftlich-technische darstellung wie diese ohnehin gering ist, würde ich das bejahen. die gestalterischen elemente sind schon sehr bewusst gewählt, inklusive der farblichen abstimmung und dem kartenausschnitt links unten. gruß, —Pill (Kontakt) 21:12, 21. Apr. 2012 (CEST)
Danke Dir. Gibt es noch weitere Meinungen dazu? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 00:32, 22. Apr. 2012 (CEST)
Es gibt ne Handvoll Urteile zu Landkarten, die die Schöpfungshöhe bejahen. Es geht letztlich nur darum, welche Kosten die Rechteinhaber geltend machen können - daran daß sie es grundsätzlich dürfen gibt es an sich keine Zweifel.--Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 00:12, 23. Apr. 2012 (CEST)
Besten Dank. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 22:34, 26. Apr. 2012 (CEST)

Schöpfungshöhe bei Datei:Titus.JPG?

Moin, hat das Logo SH? Ich kann das in diesem Fall gar nicht einschätzen... Es wäre zur Beantwortung eines offenen OTRS-Tickets sehr hilfreich. Danke! XenonX3 - (:) 15:00, 24. Apr. 2012 (CEST)

Der Hintergrund ist wohl zumindest ein Lichtbild. Der Textanteil wäre OK. Grüße --h-stt !? 09:58, 25. Apr. 2012 (CEST)
Danke, hab das so weitergegeben. XenonX3 - (:) 17:36, 26. Apr. 2012 (CEST)

Gemeinfreie CD-Cover von Discogs.com?

Hallo, die Musikdatenbank Discogs ist seit 2008 gemeinfrei. Heißt das, dass auch Cover von Alben und Singles in der deutschen Wikipedia verwendet werden dürfen? Oder schließt die Gemeinfreiheit in diesem Fall Bildrechte aus? Gruß, --Swie (Diskussion) 15:22, 26. Apr. 2012 (CEST)

Der Hinweis: (All images are copyrighted by their respective copyright owners) scheint mir recht eindeutig. --Mikano (Diskussion) 16:04, 26. Apr. 2012 (CEST)
(BK) Da ist nichts gemeinfrei. Die dortigen ToS sagen im Abschnitt LICENSE AND SITE ACCESS: Discogs grants you a limited license to access and make personal use of this site and not to download (other than page caching) or modify it, or any portion of it, except with express written consent of Discogs. This license does not include any resale or commercial use of this site or its contents; any collection and use of any product listings, descriptions, or prices; any derivative use of this site or its contents; any downloading or copying of account information for the benefit of another merchant; or any use of data mining, robots, or similar data gathering and extraction tools. This site or any portion of this site may not be reproduced, duplicated, copied, sold, resold, visited, or otherwise exploited for any commercial purpose without express written consent of Discogs. --Martina Disk. 16:07, 26. Apr. 2012 (CEST)
Danke für den Hinweis, im deutschen Wikipediaartikel zu Discogs wird behauptet die Seite sei gemeinfrei seit dem 29. Januar 2008. Gruß, --Swie (Diskussion) 16:17, 26. Apr. 2012 (CEST)
Ich habd as dort mal präzisiert. Nur die Daten sind unter CC0 verfügbar. --Martina Disk. 16:30, 26. Apr. 2012 (CEST)

Datei:Deutsche Celluloidfabrik Actiengesellschaft in Leipzig.jpg

Hallo, bitte die Disk des Bildes und den Hinweis in WP:FZW#Dateiüberprüfung beachten/bewerten. Danke --217.246.199.69 23:59, 1. Apr. 2012 (CEST)

Als das Wasser bergauf lief

Hallo, da ich keine Ahnung habe wie in einem solchen Fall vorzugehen ist frage ich einfach mal hier nach: Der Handlungsteil des o.g. Artikels ist 1:1 von [3] übernommen. Das kann doch nicht einfach so stehen gelassen werden, oder? Danke und Gruß --Prokhor (Diskussion) 18:37, 27. Apr. 2012 (CEST)

Danke für den Hinweis. Ich hab das mal als URV gekennzeichnet und trage es auf WP:Versionslöschung WP:LK-URV. --Martina Disk. 19:43, 27. Apr. 2012 (CEST)
Ah, dort versteckt sich das also. Vielen Dank. --Prokhor (Diskussion) 20:15, 27. Apr. 2012 (CEST)

390px-Taklimakanm[1].jpg / 299px-Xinjiang_in_China_(de-facto)_(+all_claims_hatched).svg[1].png

Ich würde die Bilder (299px-Xinjiang_in_China_(de-facto)_(+all_claims_hatched).svg[1].png) aus "Xinjiang - Wikepedia" und (390px-Taklimakanm[1].jpg) aus "Taklamakan - Wikipedia" gern für einen Reisebericht benutzen, der in einem deutschen Taschenbuchverlag veröffentlicht werden soll. Kann ich die Erlaubnis über Sie bekommen? --Ingrid Widiarto [Email-Adresse hab ich mal entfernt --Es grüßt der MorbZ 21:32, 28. Apr. 2012 (CEST)]

Falls du Datei:Taklimakanm.jpg und Datei:Xinjiang_in_China_(de-facto)_(+all_claims_hatched).svg meinst: Ersteres wurde von der NASA veröffentlicht und darf von jedermann ohne Einschränung weiter verwendet/veröffentlicht werden. Das Zweite steht unter GDFL bzw. CC-BY-SA Lizenz. Dieses darfst du Veröffentlichen, wenn du den Namen des Autors (findest du in der Beschreibung des Bildes) nennst und die CC-BY-SA-Lizenz inkl. Link erwähnst. Angaben ohne Gewähr. --Es grüßt der MorbZ 21:28, 28. Apr. 2012 (CEST)

Datei:Le Baiser de Brâncuşi.jpg

Hallo. Kann bzw. darf diese zur Löschung vorgeschlagene Datei nach :de verschoben werden? Wäre ungemein dankbar, einer von euch könnte dies bewerkstelligen oder veranlassen. Liebe Grüße, --Thot 1 (Diskussion) 11:29, 28. Apr. 2012 (CEST)

Sehe da kein Problem, Friedhöfe werde hier als hinreichend öffentlich angesehen. -- Herby 21:08, 28. Apr. 2012 (CEST)
Boris Jelzins Grabdenkmal, Russland hat auch keine Panoramafreiheit.
Sehe ich genauso. Ich habe die Datei jetzt unter gleichem Namen lokal hochgeladen. Auf Commons sehe ich keine Zukunft. --ireas :disk: :bew: 23:20, 28. Apr. 2012 (CEST)
übrigens auch mal ausnahmsweise nicht nur hier, sondern auch in der literatur, vgl. http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:FOP#Germany: „Graveyards, in turn, are often used as an example for a place which is public despite the fact that it might not be accessible all day.“ (mit nachweisen). grüße, —Pill (Kontakt) 23:46, 28. Apr. 2012 (CEST)
Super, vielen Dank. Grüße, --Thot 1 (Diskussion) 08:46, 29. Apr. 2012 (CEST)

Analogabschaltung

Dürfen wir Bilder oder Videos, die von den letzten deutschen Analog-Sat-Signalen abgeleitet sind, auf de.wikipedia.org hochladen? --84.61.181.19 22:26, 29. Apr. 2012 (CEST)

Wenn sie urheberrechtlichen Schutz geniessen, dann nicht. Irgendein Testbild würde wohl gehen. Gestumblindi 22:27, 29. Apr. 2012 (CEST)

Joyce und die Tücken der editio princeps

Keine Frage, aber hier wohl doch von Interesse: Bekanntlich erhält derjenige, der eigentlich gemeinfreies, aber bisher unveröffentlichtes Material erstmals veröffentlicht, in der EU (nicht aber in der Schweiz) darauf einen dem Urheberrecht gleichkommenden Schutz von 25 Jahren, siehe editio princeps (Urheberrecht). Während nun die National Library of Ireland sich noch darauf vorbereitete, teuer erworbene Notizbücher von James Joyce zu veröffentlichen, publizierte ein Joyce-Forscher diese auf eigene Faust im Druck und nimmt nun für sich in Anspruch, Inhaber der Rechte nach EU-Recht zu sein. Die National Library hat sie trotzdem online zugänglich gemacht, eiliger als eigentlich geplant, und die rechtliche Situation soll weiter abgeklärt werden... siehe dazu z.B. hier (bei Giesbert Damaschke) und hier (Irish Times). Gestumblindi 01:47, 21. Apr. 2012 (CEST)

Für den Archivbot: --ireas :disk: :bew: 22:39, 30. Apr. 2012 (CEST)

URV?

Ich bin nicht sicher, ob ich hier richtig bin, habe aber nicht Passenderes gefunden. Diese große Textergänzung kommt mir etwas suspekt vor, Quellen sind nicht genannt, und im eingestellten Text waren sogar Umbruchzeichen enthalten. Auf die Schnelle habe ich online aber nichts gefunden, wo der Text herstammen könnte. Vielleicht habt ihr hier irgendwelche besonderen Mittel/Programe, um so etwas besser zu überprüfen? Ggf. tue ich der IP von gestern auch Unrecht, darum habe ich den Text schon mal formatiert. --Spinnerin mit Faden 17:57, 8. Apr. 2012 (CEST)

Schöpfunshöhe

Hi, hat dieses CD-Cover Schöpfungshöhe? Ja, oder? --Lukas²³ reden? ☺☻ 17:28, 26. Apr. 2012 (CEST)

Da es jedenfalls zweifelhaft ist, ob CD-Covers als Gebrauchskunst anzusehen sind, ist davon auszugehen, dass dieses Cover geschützt ist. Meines Erachtens kann es hier nicht verwendet werden. --ireas :disk: :bew: 22:37, 30. Apr. 2012 (CEST)
Wieso kann die en.wp es dann verwenden? --Wii-Zocker mit gewissen Vorlieben für Dubstep und Basketball 00:51, 5. Mai 2012 (CEST)
Die Dateibeschreibungsseite dort hilft weiter... Stichwort "fair use". --MF-W 01:01, 5. Mai 2012 (CEST)

Wann ist ein Screenshot eines kommerziellen Programms / Betriessystems noch "gemeinfrei"?

Ich wundere mich bei Bildern wie z.B. Datei:Windows7 GUI.png schon sehr. Wenn diese Datei keine Schöpfungshöhe besitzt, können wir bald fast beliebige Screenshots hochladen, oder wo genau ist die Grenze? Wer legt die fest und nach welchen Maßstäben? --RokerHRO (Diskussion) 16:19, 30. Apr. 2012 (CEST)

Lies mal Schöpfungshöhe, das hat absolut nichts damit zu tun, ob ein Programm kommerziell ist. --Marcela 16:37, 30. Apr. 2012 (CEST)
Mal abgesehen von kommerziell, wurde die fehlende Schöpfungshöhe von solchen Screenshots nicht jeweils damit begründet, das die gesamte Darstellung nur eine Zusammenstellung von Elementen ohne Schöpfungshöhe ist? Bei Windows 95 konnte ich dies durchaus noch nachvollziehen, beim oben erwähnten Windows7 Screenshot frag ich mich aber auch, ob einzelne Element nicht doch über Individualität und Schöpfungshöhe verfügen. --கைப்பாவை (பேச்சு) 16:11, 5. Mai 2012 (CEST)
Betriebssystem hin oder her, mich stört eher noch der Desktophintergrund. Allerdings kenne ich mich in rechtlichen Sachen da nicht aus. -- Liliana 06:46, 8. Mai 2012 (CEST)
Es ist jedoch – nicht nur hier in der Wikipedia, sondern auch in der Rechtswissenschaft – allgemein anerkannt, dass grafische Benutzeroberflächen im Regelfall nicht schutzfähig sind. Es fehlt einfach an dem schöpferischen, gestaltenden Element. Schließlich geht es dem Urheberrecht im eigentlichen Sinn nicht darum, handwerklich gute Leistungen (darunter könnte eine solche GUI durchaus fallen), sondern künstlerische Werke zu schützen – und das sind ein solcher Farbverlauf oder ein paar Buttons und Fenster nicht. --ireas :disk: :bew: 10:21, 8. Mai 2012 (CEST)
Das ist vollkommen richtig für hier, aber Achtung! Auf Commons gibt es andere (amerikanische) Regeln. --Marcela 11:16, 8. Mai 2012 (CEST)