Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/11

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Schöpfungshöhe bei einfachem Piktogramm

Hallo, ich würde gerne das Piktogramm mit der Aufschrift SAFETY CARD aus der folgenden Datei für den Artikel Safety Instruction Card verwenden. Das Luftfahrtbundesamt hat die Piktogramme jedoch damals von einer externen Firma erstellen lassen und die beansprucht, wie in dem Kleingedruckten an der Bildunterkante nachzulesen ist, das Copyright. Nun meine Frage: Erreicht das Piktogramm überhaupt die nötige Schöpfungshöhe oder geht es noch als einfache Geometrie durch? Vielen Dank im Voraus --SafetyCard (Diskussion) 15:19, 2. Nov. 2015 (CET)

Ist gemeinfrei und commonsfähig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:08, 2. Nov. 2015 (CET)
Vielen Dank. --SafetyCard (Diskussion) 17:30, 2. Nov. 2015 (CET)
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Plakate

Unterliegen Plakate, die im öffentlichen Raum aushingen (Litfasäulen u.ä.) dem Urheberrecht? Ich denke da in erster Linie an politische Plakate und Mitteilungen über Veranstaltungen. --Ekkehart Baals (Diskussion) 15:15, 1. Nov. 2015 (CET)

Sie unterliegen dem Urheberrecht und sind geschützt, wenn Schöpfungshöhe erreicht wird; ob dabei die Panoramafreiheit gilt, scheint umstritten zu sein und hängt natürlich auch davon ab, um welches Land es geht: So heisst es mit Bezug auf Deutschland im hiesigen Artikel Panoramafreiheit: "Gleichfalls umstritten ist die Einordnung von Plakaten und Spruchbändern an Litfaßsäulen", dazu folgende Fussnote:
«Bleibend: Dreier in Dreier/Schulze, 5. Auflage 2015, § 59 Rn. 5 (weil am Ende überklebt oder bei der Abnahme zerstört); Dreier/Spiecker gen. Döhmann, Die systematische Aufnahme des Straßenbildes, 2010, S. 27; Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel, 3. Auflage 2013, § 59 Rn. 15; Chirco, Die Panoramafreiheit, 2013, S. 170. Dagegen: Vogel in Schricker/Loewenheim, 4. Auflage 2010, § 59 Rn. 16; Obergfell in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, 3. Auflage 2015, § 59 UrhG Rn. 4; Ernst, Zur Panoramafreiheit des Urheberrechts, 1998, S. 477; Gerstenberg in Schricker, 1. Auflage 1987, § 59 Rn. 5; Wolfgang Maaßen: Fotorecht. In: Artur-Axel Wandtke und Claudia Ohst (Hrsg.): Medienrecht Praxishandbuch. Band 2: Schutz von Medienprodukten. 3. Auflage 2014, ISBN 978-3-11-031413-7, S. 393–520, hier S. 462 (von vornherein zeitlich befristet und damit nicht bleibend).»
In Österreich scheint zu gelten, dass ein Wahlkampfplakat "jedenfalls nicht bleibend" sei (und eine Fotografie des Plakats damit nicht unter Berufung auf die Panoramafreiheit genutzt werden kann), genannt wird im Artikel dazu OGH, Beschluss vom 31. Mai 1988, 4 Ob 23/88 = SZ [Entscheidungen des Österreichischen Obersten Gerichtshofes in Zivilsachen] 61/135. Mal wieder ein Dank an Pajz für den Artikel, in dem man das alles so schön nachsehen kann :-) Gestumblindi 17:27, 1. Nov. 2015 (CET)

Photo transferred from German Wikipedia

Hi, this photo[1] was transferred from the German Wikipedia to Wikimedia Commons, but due to it's small size, I suspect that the original version was in much higher resolution, but that whoever transferred it might only have copied the thumbnail version. For another example where this happened, see this file history:[2] Would it be possible for an admin here to see if the original file is still here on German Wikipedia? It is a very good photo, would be even better in larger size. FunkMonk (Diskussion) 09:34, 3. Nov. 2015 (CET)

Unfortunately there are no old versions of the image in the German Wikipedia. Back in 2006, files were deleted completely without the possibility to restore them. :( ireas (Diskussion) 11:05, 3. Nov. 2015 (CET)
Aww, well, thanks for checking! FunkMonk (Diskussion) 13:34, 3. Nov. 2015 (CET)

Neue Sonnenaufnahmen der NASA

Dürfen die neuen Sonnenaufnahmen (zusätzliche Formate) der NASA mit {{PD-USGov-NASA}} hochgeladen werden? --Leyo 01:54, 4. Nov. 2015 (CET)

Warum nicht? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:32, 4. Nov. 2015 (CET)
Steht auch so im Text "On this web page you'll find the first major release of 4K video content, presented in the public domain."--John William (Diskussion) 10:34, 4. Nov. 2015 (CET)
Danke. Das hatte ich nicht gesehen, sorry. Ich wunderte mich nur, dass die Aufnahmen (noch) nicht unter c:Category:Videos of the sun zu finden waren. Normalerweise werden solche Dinge kurz nach Publizierung hochgeladen. --Leyo 11:01, 4. Nov. 2015 (CET) PS. Selbst hochladen kann ich's nicht, da mir die Tools sowie der „starke“ PC für die Konvertierung fehlen.
<werbung>Das Onlinetool https://tools.wmflabs.org/videoconvert/index.php erledigt alles von alleine. Man selber braucht keine Tools auf dem PC und damit auch keinen starken PC. — Raymond Disk. 11:32, 4. Nov. 2015 (CET)</werbung>
Danke, aber bei mir klappt nicht einmal der Download. Wenn ich richtig verstanden habe, muss man die Datei zuerst lokal speichern, um sie dann mit diesem Online-Tool umwandeln zu können. Zudem wird die Limite von 1000 MB auch nach der Konvertierung wohl überschritten. Ich habe unter c:Commons:Forum um Hilfe gebeten. --Leyo 22:46, 4. Nov. 2015 (CET)
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File:Auf Draht.2014-86.jpg; File:Auf Draht.1984-01.jpg

Die Freigabe der beiden Dateien durch den Urheber ist bereits am 26. Oktober 2015 erfolgt (Ticket#: 2015102610014461). Nun lese ich auf Commons:OTRS/Noticeboard als Antwort auf meine Nachfrage: "Moved to permission-de. Sometimes it takes a while. We're working on it. --Hedwig in Washington (mail?) 03:33, 3 November 2015 (UTC)" und beide Dateien sind trotz Freigabe geloescht. Gibt es eine Erklaerung dafuer? --Max (Diskussion) 14:19, 3. Nov. 2015 (CET)

Hi Max, ganz ehrlich: das verstehe ich als Mitglied des Support-Teams auch nicht. Ich habe den Kollegen deswegen nach dem Sachstand aus seiner Sicht gefragt, da das ticket:2015102610014461 (das in englischer Sprache abgefasst ist) momentan gesperrt ist. Viele Grüße, --emha db 18:08, 3. Nov. 2015 (CET)
Danke, dass das Ticket gesperrt ist, war mir nicht bekannt. Ich weiss auch nicht, warum das an permission-de weitergeleitet und nicht dort bearbeitet worden ist. Aus meiner Sicht war das alles ganz klar!? Bitte lass mich wissen, wie sich das aufloest. Bin gespannt. --Max (Diskussion) 21:58, 3. Nov. 2015 (CET)
Freigabe nicht ausreichend, email geschickt. Das Ticket habe ich verschoben, weil es im allgemeinen permissions queue wharscheinlich nicht gesehen wurde. LG --Hedwig in Washington (Disk?)B 03:56, 4. Nov. 2015 (CET)

Hedwig, zugesandt wurden die Permissions exakt laut Commons:Email template, also wie es auch sonst haeufig erfolgt. Was fehlt denn dort jetzt noch genau? --Max (Diskussion) 11:03, 4. Nov. 2015 (CET)

Das stimmt, Max, aber eine Lizenz, die zwangsweise Namensnennung verlangt, benötigt einen Namen, am Besten den des Urhebers. Das kann man schon nachfragen. Viele Grüße, --emha db 22:20, 4. Nov. 2015 (CET)
Das Problem ist §7 UrhG. Der Urheber ist und bleibt der Rechteinhaber. Daher kann niemand anderes als der Urheber die beiden Scans freigeben. Vgl. Urheberrecht (Deutschland)#Der Rechtsinhaber des Urheberrechtes: Der Urheber und Urheberrecht (Deutschland)#Übertragbarkeit des Urheberrechts. :-( LG, --Hedwig in Washington (Disk?)B 22:30, 4. Nov. 2015 (CET)
Hedwig, da glaube ich jetzt aber doch, Dir widersprechen zu können bzw. müssen. Wenn ich vom Urheber die vollumfänglichen Nutzungsrechte an einer Datei erhalten habe (zum Beispiel durch Kauf, aber das ist egal), kann ich natürlich diese Datei auch unter einer freien Lizenz freigeben, deswegen sehen wir das in unseren Wikipedia:Textvorlagen explizit (»oder Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts bin.«) so vor. Weit über die Hälfte unserer Tickets wäre ungültig, wenn dem nicht so wäre. --emha db 00:22, 5. Nov. 2015 (CET)

Hedwig, ich stimme Emha zu und koennte mehr als genug Beispiele nennen. Zumal die Erklaerung, um die es geht, wie in anderen Faellen selbsterklaerend ist ("I hereby affirm that I, choose one: [name, am] or [represent copyright holder's name"). Und das Copyright hat, wie zumeist dem Impressum zu entnehmen, natuerlich die Zeitschrift, von der du die Erklaerung bekommen hast. Ausserdem, wo soll das beginnen, wo soll das enden? Bei dem abhaengig beschaeftigten Grafiker, der das Cover gestaltet hat? Die einschlaegige Rechtsprechung ist in dieser Hinsicht eindeutig. Ich bin ganz bei dir, wenn es darum geht, auf das Urheberrecht zu achten. Aber es muss loesbar sein. Und in diesem Fall, verlangst du meines Erachtens etwas schon rein juristisch betrachtet Unmoegliches. --Max (Diskussion) 11:10, 5. Nov. 2015 (CET)

@Emha: Die von dir erwaehnten Namen sind doch bereits in der Erklaerung enthalten. Mir draengt sich der Eindruck auf, dass durch die Verschiebung von permissions nach permissions-de genau das erreicht wird, was angeblich verhindert werden soll. Und es waere gut, wenn jemand diese endlose Geschichte beendet, die Erklaerung akzeptiert und die seitens des Urhebers freigegebenen Dateien endlich freigibt. Das kostet alles viel Zeit und erklaert sicher auch mit, warum wir bei den Sichtungen bei 32 Tagen sind, warum Artikel nicht weiter bearbeitet werden koennen und so weiter. Mir versalzen solche Aktionen jedenfalls gehoerig die Motivation, mich in Wikipedia zu engagieren, mich wie im vorliegenden Fall um Rechte zu bemuehen. Und wenn das schon innerhalb von WP unverstaendlich ist, wie soll das ausserhalb jemand verstehen, der sich bestens mit dem Urheberrecht auskennt? Nach meinem Kenntnisstand haben zumindest groessere Verlage Spezialisten fuer solche Erklaerungen, wissen genau, was sie tun, haben gewiss kein Interesse daran, sich oder Wikipedia in Schwierigkeiten zu bringen. Wenn nicht mehr auf Erklaerungen mit Hilfe der von Wikipedia erstellten Vorlagen vertraut wird, wenn diese Vorlagen nur allzu offensichtlich willkuerlich entwertet werden, ist Wikipedia in der Tat auf dem Weg, eine unansehnliche Bleiwueste zu werden, was sich hoffentlich niemand wuenscht. --Max (Diskussion) 10:35, 6. Nov. 2015 (CET)

Lieber Max, die Verschiebung hat keinerlei verlängernden Effekt auf die Bearbeitung. Da es sich um eine deutschsprachige Publikation handelt, und man mit dem Absender auf deutsch schreiben kann, macht das im Gegenteil m.E. Sinn. Und nein, der Absender hat eben keine(n) Namen in der Erklärung genannt. Wer etwas per CC-BY-SA freigeibt, muss auch sagen, was im BY-Teil, also der Namensnennung genannt werden soll. Wem das nicht passt, sollte eine andere Lizenz wählen. Das habe ich oben schon geschrieben, die Nachfrage ist berechtigt und wir haben darauf bislang noch keine Antwort. In deutlich: Der Ball liegt nicht bei uns! Und zu Deinem letzten Teil: wir, das Support-Team, sind ehrenamtlich arbeitende Wikipedianer wie Du. Und die haben mal mehr und mal weniger Zeit für den (aus gutem Grund) völlig unsichtbaren Teil des Prozesses. Es gab da schon Zeiten mit wirklich unerträglichem Backlog, aber momentan haben gerade mal etwa 20 offene Tickets, von denen die Hälfte maximal zwei Tage alt ist. Da sollte man wirklich nicht meckern. Viele Grüße, --emha db 12:33, 6. Nov. 2015 (CET)

Emha, in der Erklaerung vom 26.10.2015 14:29 zu "Ticket#: 2015102610014461" steht wie ueblich: "I hereby affirm that I, Birgit Knatz, represent Auf Draht Org, the creator and/or sole owner of the exclusive copyright of the media work URLs of the content below." Und bei den beiden Dateien, um die es hier geht, steht nach meiner Erinnerung bei Quelle und Autor "Auf Draht Org". Was genau fehlt jetzt noch und wo? --Max (Diskussion) 12:55, 6. Nov. 2015 (CET)

Emha, auf Nachfrage hat mich Auf Draht gestern davon in Kenntnis gesetzt, dass dort die von Hedwig erwaehnte Mail nicht eingetroffen ist. Die Bearbeitungszeit bei permissions liegt nach meiner Erfahrung zwischen einigen Stunden und wenigen Tagen, die letzte mir bekannte Erklaerung stammt vom 06.10.2015 13:29, am 07 Oct 2015 17:33:40 kam von dort "Thank you, I have marked the file as confirmed." Von daher verlaengert die Bearbeitung bei permissions-de mit zwischenzeitlich rund elf Tagen und einem in den Sternen stehenden Ende die Freigabe ungemein. Bin ratlos und hoffe, dass jemand anders in der Lage ist, das zu einem Ende zu bringen. --Max (Diskussion) 11:09, 7. Nov. 2015 (CET)
Max, zu diesen beiden Dateien gibt es m.E. genau ein Ticket, das von Dir oben erwähnte 2015102610014461. In diesem hat der Absender am 4.11. (2:52) eine Antwort mit einer Nachfrage erhalten. Bisher ohne Reaktion. Vielleicht ist sie im Spam-Ordner gelandet? Ich habe die Nachricht mit der berechtigten Nachfrage (s.o.) jetzt gerade noch einmal versandt.
Zu Deiner Nachricht vom 6. November hier zwei weiter drüber: Du schreibst »bei den beiden Dateien (…) steht nach meiner Erinnerung bei Quelle und Autor "Auf Draht Org"«. Siehst Du, genau das ist der Punkt. Eine Website kann zwar Quelle, aber niemals Autor, bzw. Urheber sein, denn sie schießt weder Fotos noch gestaltet sie Zeitschriften-Titelblätter. Wenn der Absender die Frage beantwortet und benennt, wer der Urheber ist und genannt werden soll, ist alles gut und die Dateien werden sofort wieder hergestellt. Was mir echt missfällt, ist Dein motziger Unterton »einem in den Sternen stehenden Ende«. Die Queue, in der das Ticket steckt, hat nichts mit der Dauer zu tun, im Gegenteil: die permissions-de ist - wie oben schon mal geschrieben - zur Zeit sehr schnell. Zahlen dazu: Permissions hat 499 Tickets, permissions-de 17. Und mit mir hat das auch nichts zu tun. Sobald ich die Antwort des Absenders sehe, werde ich handeln. Und bis dahin werde ich hier nichts mehr schreiben. Viele Grüße, --emha db 15:51, 7. Nov. 2015 (CET)

Schriftzug / Logo des Affen- und Vogelparks Eckenhagen

Moin zusammen, ich überarbeite derzeit den Artikel Affen- und Vogelpark Eckenhagen. Erreicht der Schriftzug mit bzw. ohne Logo Schöpfungshöhe? [3]. Beim Schriftzug selber wird das wohl eher nicht der Fall sein, aber das Logo ist, mMn, ja schon etwas mehr als einfachste Geometrie. --John William (Diskussion) 22:29, 3. Nov. 2015 (CET)

Ist ein Grenzfall, würde ich sagen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:09, 5. Nov. 2015 (CET)

Detailfrage

Ich mache Referenz zu dieser Frage (im Archiv), die diese Abbildung betrifft.

Ich habe Ausschnitte dieser Statue angefertigt, die ich nun zur de:WP hochladen will. Wohin {{Panoramafreiheit}}+{{Schutzlandprinzip}} gehören, habe ich an Beispieldateien herausgefunden. Meine Frage: Welche andere "Lizenz des Urheberrechtinhabers" setze ich ein? {{Bild-frei}} erscheint mir zu forsch, da ich nicht mit dem UR-Inhaber kommuniziert habe. Ich suche etwas in der Richtung "Nur als Illustration in der WP zu verwenden". Kann mir bitte jemand dazu einen Rat geben. Danke! Bikkit ! (Diskussion) 10:31, 4. Nov. 2015 (CET)

Du musst einfach nur die Lizenz des ursprünglichen Fotografen einhalten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:56, 5. Nov. 2015 (CET)

Frage zu Bildrechten in Schweden

Hallöchen, ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich habe in meinem Schwedenurlaub 2015 diverse Innenaufnahmen von Museen aufgenommen. (z.B. Fabrikmuseum Husquarna, Streichholzmuseum Jönköpping, Schlossruine Borgholm, Ölandsmuseum, Schloss Kalmar). Ich möchte einige der entstandenen Fotos gerne nach Commons laden. Benötige ich dazu, wie in Deutschland, die Freigabe des jeweiligen Museums? Wie verhält es sich bei Außenaufnahmen, die auf dem Gelände des jeweiligen Museums entstanden sind? (z.B. Ölandmuseum) Wie verhält es sich mit Aufnahmen des Schlossparks von Soliden? Danke... --Ütze (Diskussion) 11:35, 4. Nov. 2015 (CET)

Sind auf deinen Fotos urheberrechtlich geschützte Dinge zu sehen? War es in den Museen erlaubt, zu fotografieren? Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:34, 4. Nov. 2015 (CET)
Ich habe nirgends einen Hinweis auf ein Fotografierverbot gesehen. Die Gegenstände auf den Innenaufnahmen des Ölandmuseums Himmelsberga stellen Alltagsgegenstände dar. Schloss Borgholm sind Modelle früherer Ausbaustufen. Bei Husquarne wird es wohl schwerer werden. Auf den Aufnahmen sind Motorräder, diverse Öfen, Maschinen und auch Alltagsgegenstände zu sehen, die Husquarne hergestellt hat. Beim Streichholzmuseum sind auch verschiedene Schachtel zu erkennen, wobei ich nicht weiß, ob diese unter Musterschutz fallen. --Ütze (Diskussion) 13:06, 4. Nov. 2015 (CET)
Also kannst du alle Bilder hochladen, auf denen keine urheberrechtlich geschützten Werke zu sehen sind. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:46, 5. Nov. 2015 (CET)
OK, notfalls muss dann einzeln entschieden werden.--Ütze (Diskussion) 11:54, 5. Nov. 2015 (CET)
Exakt, das muss immer individuell entschieden werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:39, 5. Nov. 2015 (CET)
Hier sind die ersten Bilder mit den Innenaufnahmen vom Öland-Museum [4] --Ütze (Diskussion) 10:10, 6. Nov. 2015 (CET)

Hotlinking aus der englischsprachigen Wikipedia (Fair Use)

Hallo liebe Wikipedia,

ich sitze gerade an einer Webseite, deren Inhalte von Schülerinnen und Schülern erstellt wurde – leider ohne jegliche Rücksicht auf Urheberrechte und dergleichen. In meiner Verzweiflung bin ich nun auf die Idee gekommen, evtl. Bilder aus der englischsprachigen Wikipedia, die dort unter Berufung auf Fair Use hochgeladen wurden zu hotlinken (natürlich mit Quellennachweit, etc.). Mir ist durchaus bewusst, dass man das so oder so eigentlich nicht tun sollte (traffic-Diebstahl, etc), im Moment weiß ich mir aber nicht anders zu helfen. Wie sieht es denn mit der rechtlichen Seite aus? Zum einen finde ich ganz grundsätzlich zum Thema hotlinking höcht widersprüchliche Aussagen, zum anderen finde ich gar nichts zu diesem speziellen Fall. Gilt nun das amerikanische Urheberrecht (mit der Fair Use-Regelung), oder das deutsche (meines Wissens nach ohne vergleichbare Regelung - sondt würde ich entsprechende Bilder auf meinen server packen)? Konkret geht es um diverse Plattencover (ABBA usw.) und leider ist die Webseite ohne entsprechende Abbildungen relativ sinnfrei. Gefunden habe ich z.B.: http://blog.yjl.im/2014/04/hotlinking-to-wikipedia-commons-images.html

Liebe Grüße,
--WiMu (Diskussion) 13:08, 4. Nov. 2015 (CET)

Wir können hier leider keine Rechtsberatung anbieten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:16, 4. Nov. 2015 (CET)
(BK) Hallo WiMu, auf welchem Server die Bilder liegen, dürfte letztendlich gar nicht wichtig sein, wenn sie durch Hotlinking genutzt und veröffentlicht werden. Es spricht zudem viel dafür, dass bei Urheberrechtsverstößen auf der beschriebenen Website das deutsche UrhG zur Anwendung kommt und nicht das US-amerikanische Copyright. Möglicherweise ist für den gedachten Anwendungszweck das deutsche Zitatprivileg eine Hilfe, falls die Abbildungen der Plattencover Zitate darstellen. Dies können wir an dieser Stelle allerdings nicht beurteilen; Rechtsberatung ist hier nicht gestattet. Viele Grüße, Yellowcard (D.) 13:19, 4. Nov. 2015 (CET)
Hallo Yellowcard, vielen Dank für die schnelle Antwort! Dass ihr keine Rechtsberatung anbieten könnt, kann ich gut verstehen - geholfen hat's mir trotzdem. Danke! Liebe Grüße, --WiMu (Diskussion) 13:30, 4. Nov. 2015 (CET)

Design von Alltagsgegenständen

Fotos von Teekannen u.ä. der Bauhaus-Designerin Marianne Brandt (gest. 1983) wurden wg. vermuteter Verletzung ihres Urheberrechts zur Löschung vorgeschlagen: hier. Da stellt sich (mal wieder) die Frage ob hier ausreichende Schöpfungshöhe vorliegt. Vielleicht kann der eine oder andere das ja in der LD auf Commons bewerten. --Túrelio (Diskussion) 10:33, 5. Nov. 2015 (CET)

Seufz. Ich bin aktuell auf Seite 282. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:35, 5. Nov. 2015 (CET)
He he, deine Diss. geht vor. --Túrelio (Diskussion) 10:50, 5. Nov. 2015 (CET)
Ab an die Arbeit, Jungspund! *hüstel* ;) Alvar_Aalto#Möbel und Gebrauchsglas --Pölkkyposkisolisti 13:05, 5. Nov. 2015 (CET)
Also, das sind eben genau die Grenzfälle, um die man sich, zurückgehend auf die Stahlrohrstuhl- und Gropius-Türdrücker-Entscheidungen des Reichsgerichts, seit über einhundert Jahren streitet: Bauhaus-Gestaltungen. Man kann das so oder so sehen, seit einem Jahrhundert entscheiden die Gerichte in ganz Europa abwechselnd in die eine und in die andere Richtung. Aktuell hat der BGH dem EuGH wieder einen Stapel Bauhaus-Möbel vorgelegt (Az. I ZR 91/11 und I ZR 76/11), die urheberrechtliche Schutzfähigkeit ist da bisher aber nur am Rande ein Thema. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:49, 5. Nov. 2015 (CET)
Als Service RGZ 139, 214 (Türdrücker), RG GRUR 1932, 892 (Rohrstuhl). Benedictus Levita (Diskussion) 15:46, 5. Nov. 2015 (CET)
Viele Alltagsgegenstände, vom Dosenöffner, Teeeier, Jenaer Glaskannen, Trinkglasserien, Aschenbecher, Lampen sind ja echte Bauhausentwürfe. Da stellt sich schon die Frage, ob jetzt alle Bilder gelöscht werden müssen. --Geolina mente et malleo 22:40, 5. Nov. 2015 (CET)
Siehe Gnom. Wir haben da Gegenstände, die ganz eindeutig von anerkannten Künstlern stammen. Und das sind nicht etwas Hinterhofschaffende, es geht auch nicht nur ums Bauhaus. Da ist der angesprochene Alvar Aalto, da gibts auch Luigi Colani oder Giorgio Giugiaro, da gibt es Gegenstände von Marimekko oder vergleichbare Sachen. Solange sich da BGH und EuGH in der Sache nicht sicher sind, werden wir hier ganz sicher keine Lösung finden. Wenn man dann bei der Frage der Schöpfungshöhe Kasimir Sewerinowitsch Malewitsch ansetzt, entzieht sich das Ganze vollkommen unserem Urteilsvermögen. Ein verlängertes Wochenende als Workshop mit den Herren Schricker, Loewenheim, Dreier und Schulze wäre mal ein erster Ansatz, um das Thema zu besprechen? @Gnom:, kannst du das organisieren? --Pölkkyposkisolisti 23:16, 5. Nov. 2015 (CET)
Puuh, das wird aber unübersichtlich. Ist meine Jenaer Glaskanne von Wagenfeld, wird sie gelöscht...wenn sie von einem anderen Designer ist, darf sie behalten werden? Was ist ein eindeutig anerkannter Künstler? Red-dot-Award? Wikipediaeintrag? Die Abgrenzung empfinde ich jetzt sehr schwierig, zumal mir die Abgrenzung Produktdesign vs. Urheberschutz nicht wirklich klar ist. Wenn es dazu einen Workshop (gerne für Dummies) geben sollte...gerne ;). Geolina mente et malleo 23:30, 5. Nov. 2015 (CET)
Die Unterscheidung ist nicht anerkannter Künstler oder nicht, sondern vom angesprochenen und mit der "Werkgattung" vertrauten Rezipientenkreis als Werk erkennbar.
@Pölkkyposkisolisti Das Schwarze Quadrat wird oft auf die Leinband beschränkt. Das ist aber falsch: Das ist ein Werk, extra für eine Ausstellung angefertigt, um da den einzunehmen, der von der Hauptikone in einer russ.-orth. Kirche eingenommen wird. Zudem ist es das logische und zwingende Ende einer oder gar der künstlerischen Idee des Symbolismus in Werkform, noch nicht ganz so zu Ende gedacht, wie "4′33″" von Cage, aber das geht in der (ab)bildenden Kunst nicht wirklich. Ein leerer Bildrahmen ist etwas anderes als ein Orchester, dass eine Pause spielt: die Pause ist traditionelle Ausdrucksform der Musik, das fehlende Bild keines der Malerei. Benedictus Levita (Diskussion) 09:40, 6. Nov. 2015 (CET)
Womit wir leider mal wieder mal wieder an dem Punkt wären, an dem man feststellen muss, dass diese binäre Vorstellung von urheberrechtlichen Schutz (also entweder geschützt oder gemeinfrei) noch nie wirklich funktioniert hat und heute dringender den je einer Reform bedürfte. In einem Zeitalter, in dem photographische Abbildungen der Art ubiquitär sind wie heute, ist es einfach widersinnig diese an dieselben urheberrechtlich an diesem Voraussetzungen zu knüpfen, wie ein exakte Reproduktion des Werkes.
Auch wenn die Mehrheit der Gesellschaft sicher der Aussage zustimmt, dass nur der Urheber eines Designobjektes das Recht haben sollte, z.B. über dessen Serienfertigung zu entscheiden, ist es doch kaum jemandem begreiflich zu machen, dass damit automatisch auch er selbst gegen das Urheberrecht verstoßen würde, wenn er z.B. ein Handyphoto von eben diesen Designgegenstand auf Facebook veröffentlichen würde.
Meines Erachtens ist es eigentlich unumgänglich, hier neben der Schöpfungshöhe abhängig von der Werkart und Nutzung auch eine Art Schutztiefe zu implementieren, die eben nicht mehr automatisch jegliche Nutzung des Werkes den Bestimmungen für abgeleitete Werke unterwirft. Das (aus mir unbegreiflichen Gründen hier-zu-wiki oft abgelehnte) Konzept des Fair Use geht ja auch in diese Richtung.
Aber bei der „Geschwindigkeit“ mit der sich die Gesetzgebung in Urheberrechtsfragen üblicherweise entwickelt, dürfte es wohl noch Jahrzehnte dauern, bis die Gesetzgeber hier zu einer Regelung kommt, die halbwegs mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung und der Praxis der Mediennutzung konform geht. // Martin K. (Diskussion) 10:59, 6. Nov. 2015 (CET)
Ich würde als Pragmatiker im Moment auch eher eine pragmatischen Ansatz wählen. Bei allem Respekt für das Urheberrecht, das mir persönlich auch wichtig ist: Sind Fälle (on- und offwiki) bekannt, wo die Urheber von Gebrauchsgegenständen gegen Abbildungen vorgegangen sind? Mit einer Creative Commons-Lizenz erlauben wir ja nicht den Nachbau. — Raymond Disk. 12:05, 6. Nov. 2015 (CET)
Das Problem dürfte sein, dass unsere Richtlinien (meines Wissens) so einen „pragmatischen Ansatz“ für Werke bekannter Urheber eigentlich nicht vorsehen und uns sowas, überall dort wo es bisher trotzdem praktiziert wurde (Logos, Briefmarken), irgendwann auf die Füße gefallen ist.
Dem unbelassen werden Photos von Gebrauchsgegenständen in der Praxis (also auf Commons) natürlich in den seltensten Fällen in Frage gestellt. Aber wenn dann (wie im aktuellen Fall) doch mal jemand einen Löschantrag stellt, wüsste ich nicht wie man rechtlich dagegen argumentieren sollte. Meines Erachtens ist in solchen Fällen daher der einzig wirklich sauber Ausweg, den Urheber oder seine Erben um eine Abbildungsfreigabe zu ersuchen. Ich selbst habe schon einige entsprechende OTRS-Tickets abgearbeitet und im vergleichbaren Fall nicht unter die Panoramafreiheit fallender Innenaufnahmen zeitgenössischer Architektur ist das ja auch üblich. // Martin K. (Diskussion) 12:39, 6. Nov. 2015 (CET)

Artikel Anne Gellinek

Stellt der von http://www.inklupedia.de/wiki/Anne_Gellinek übernommene Abschnitt "Leben" in http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Anne_Gellinek&oldid=147860951 eine URV dar? Der Text steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution Non-Commercial Share Alike und gibt eigentlich bloß die einfachen biografischen Angaben des ZDF wieder. Ich seh da keine Schöpfungshöhe. --Nuuk 11:57, 9. Nov. 2015 (CET)

Hallo Nuuk, das siehst du richtig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:13, 9. Nov. 2015 (CET)
Danke! --Nuuk 12:15, 9. Nov. 2015 (CET)
Sorry @Nuuk, Tsor, Gnom: Ich hab das hier nochmal aufgemacht. Die Inklupedia ist eine non-commercial share-alike, das heißt, wir dürfen einen ganzen Artikelabschnitt nicht einfach so nach commercial share-alike übernehmen. share-alike ist die Weitergabe dieses Abschnitts, der so formuliert auch Schöpfungshöhe besitzt, unter gleichen Lizenzbedingungen. Mit der Übernahme des Artikelabschnitts ändern wir aber die Lizenzangaben und verstoßen somit gegen das Urheberrecht. Das ist meine Meinung dazu, da hätte ich gerne noch mal eine Antwort drauf, danke – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 15:37, 9. Nov. 2015 (CET)
Was hat Tsor damit zu tun? --Nuuk 15:44, 9. Nov. 2015 (CET)
Tsor kennt sich auf dem Urheberrechts-Gebiet auch gut aus – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 15:46, 9. Nov. 2015 (CET)
@Doc Taxon: Die Lizenzbedingungen können nur auf urheberrechtlich geschützte Werke zutreffen. Nuuk und Gnom vertreten die Auffassung, dass der Text gerade nicht geschützt ist (ich halte mich bei Diskussionen zur Schutzfähigkeit von Schriftwerken raus). Dann ist auch die Ursprungslizenz egal, weil sie auf den Abschnitt gar nicht zutrifft. Grüße, ireas (Diskussion) 15:55, 9. Nov. 2015 (CET)
@Ireas: Schutzfähigkeit haben wir hier aber schon gegeben, da die Ausformulierung des übernommenen Artikelabsatzes genügend Schöpfungshöhe hat, das heißt, dass die Urheberrechte nach im ursprünglichen Wiki angegebenen Lizenzen zu beachten und einzuhalten sind. – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 16:16, 9. Nov. 2015 (CET)
Der typische Wikipedia-Artikel, und erst recht so eine Standard-Biographie wie diese hier, ist ein Gebrauchstext und urheberrechtlich nicht schutzfähig. Mir ist bewusst, dass die Community das bisweilen anders handhabt. Mehr dazu im Almanach, Punkt 2.2.1.2. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:49, 9. Nov. 2015 (CET)
Okay, Gnom hat mir das noch mal ganz genau erklärt. Dann gehe ich da so auch mit. Und wieder was dazugelernt. ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 17:16, 9. Nov. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 17:17, 9. Nov. 2015 (CET)

Geschichte aus einnem Buch weitergeben unter Angabe der Quelle erlaubt?

Sehr geehrte Damen und Herren,


darf ich eine Geschichte, z.B. aus diesem Buch "Der Elefant der das Glück vergaß" weitergeben unter Angabe der Quelle?

https://books.google.de/books/about/Der_Elefant_der_das_Gl%C3%BCck_verga%C3%9F.html?id=QyzVrQEACAAJ&source=kp_cover&redir_esc=y

Danke!

Freundliche Grüße Dagmar Rothfuß (nicht signierter Beitrag von 78.42.217.88 (Diskussion) 08:53, 7. Nov. 2015 (CET))

Hallo, wir können hier leider keine Rechtsberatung anbieten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:55, 7. Nov. 2015 (CET)

Nutzungsbedingungen Gallica (

Die Nutzungsbedingungen von Gallica enthalten folgenden Abschnitt:

Les contenus accessibles sur le site Gallica sont pour la plupart des reproductions numériques d'oeuvres tombées dans le domaine public provenant des collections de la BnF.
Leur réutilisation s'inscrit dans le cadre de la loi n°78-753 du 17 juillet 1978 :
- La réutilisation non commerciale de ces contenus est libre et gratuite dans le respect de la législation en vigueur et notamment du maintien de la mention de source.
- La réutilisation commerciale de ces contenus est payante et fait l'objet d'une licence. Est entendue par réutilisation commerciale la revente de contenus sous forme de produits élaborés ou de fourniture de service. Cliquer ici pour accéder aux tarifs et à la licence

Kann man Reproduktionen gemeinfreier Bestände dennoch ohne Bedenken von dort herauskopieren und unter Wikimedia Commons hochladen, oder besteht tatsächlich eine rechtswirksame Verpflichtung, diese Bedingungen einzuhalten? --Abderitestatos (Diskussion) 19:39, 8. Nov. 2015 (CET)

Hi Abderitestatos, das sind wohl Nutzungsbedingungen dieses Angebots der französischen Verwaltung. Ein Blick in das dort genannte Gesetz erlaubt die Gebühren- und Lizenzpflicht (Art. 15 f.), wenn ich das richtig verstehe (ich bin fr-2). Eventuell müsste man mal die französischen Kollegen fragen, wie die damit umgehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:00, 8. Nov. 2015 (CET)
Bei Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen gehen wir unter Berufung auf die policy der Wikimedia Foundation davon aus, dass dadurch kein neues Urheberrecht an der Reproduktion entsteht. Diese dürften also auch bei entgegenstehenden Nutzungsbestimmungen hier hochgeladen und verwendet werden. Wenn die Vorlage dreidimensional ist, brauchst du die Freigabe durch den Fotografen oder den Inhaber aller Nutzungsrechte. Grüße --h-stt !? 18:31, 9. Nov. 2015 (CET)
Vielen Dank für die Antworten. :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Abderitestatos (Diskussion) 18:08, 10. Nov. 2015 (CET)

Werner Beucke

Für den Artikel zu Werner Beucke habe ich zwei Grafiken aus dem Jahr 1936 im Internet gefischt und nach Commons geladen. Vielleicht guckt noch mal jemand drauf. thx. --Goesseln (Diskussion) 20:44, 8. Nov. 2015 (CET)

Hallo Goesseln, sieht wunderbar aus. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:52, 8. Nov. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ich hab ja auch nur mal nachfragen wollen, nicht dass am Ende die Rechte der Olympischen Ringe schon bei einem Limonadenhersteller liegen. Und die Rechte des Wahlplakats beim Fotografen der Bundeszentrale für Politische Bildung. --Goesseln (Diskussion) 23:21, 10. Nov. 2015 (CET)

Schöpfungshöhe Logo Fluggesellschaft

Für den neu anzulegenden Artikel der ehemaligen deutschen Fluggesellschaft Filder Air Service wäre das zugehörige Logo schön. Deshalb meine Frage: Kann das Logo, welches ich bereits vektorisiert habe, hochgeladen werden oder erreicht es doch die nötige Schöpfungshöhe, um etwaigen Schutz zu genießen? Besten Dank im Voraus --SafetyCard (Diskussion) 13:37, 11. Nov. 2015 (CET)

Meiner Ansicht nach wird in DE-WP sehr leichtfertig mit den Schöpfungshöhen für Logos umgegangen, wobei man sich auf ein Urteil beruft in dem einer sehr einfach gestalteten Grafik die schutzwürdige Schöpfungshöhe abgesprochen wurde. In diesem Fall ist eine Schöpfungshöhe (meiner Meinung nach) klar gegeben durch die Kombination verschiedener handgezeichneter Formen/Objekte und deren Farbgebung. Siehe dazu auch Wikipedia:Bildrechte#Logos - es sollen derzeit möglichst gar keine Logos auf DE-WP hochgeladen werden, die nicht eindeutig nur aus einfachen Textelementen bestehen. --Nobody Perfect (Diskussion) 13:42, 11. Nov. 2015 (CET)
Der Meinung schließe ich mich an. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 13:45, 11. Nov. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: SafetyCard (Diskussion) 21:47, 11. Nov. 2015 (CET)

Unterschiedliche Copyrights in en:wp und de:wp

Moin! Per Zufall stiess ich bei einer Recherche darauf, dass in de.wp in mehreren Artikeln als "Bemerkung" eine kurze Erläuterung i.S. eines Stubs zu einem Luftwaffenpiloten (Arved Crüger) auftauchte, aber noch kein eigener Artikel existiert. Nun, da es in en:wp einen Artikel zu ihm gab, habe ich diesen als Grundlage für einen deutschen nehmen können und ihn eingerichtet. Dabei stiess ich auf ein Problem: das im engl. Artikel hinterlegte Bild der Person stammt nicht aus Commons, sondern wurde, so wie ich es einschätze, unter Quellenangabe 1:1 von einer Webseite hochgeladen. Da hatte ich naturgem. Sorge, eine URV zu begehen, dieses auf gleiche Weise für den dt. Artikel zu verwenden. Wie ist es möglich, dass in der en:wp so etwas möglich ist? Wie könnte ich das Bild korrekt in den dt. Artikel einpflegen? (Die Antwort weiter oben zu einem ähnl. Probleme (Fair use) half mir nicht weiter....) Gruß --Filiusque (Diskussion) 15:39, 11. Nov. 2015 (CET)

Das hängt tatsächlich mit den unterschiedlichen Projekten zusammen.
  • Auf Wikimedia Commons will man grundsätzlich nur Bilder, die nach US-amerikanischem Recht und nach dem Recht des Herkunftslandes frei sind.
  • In der englischsprachigen Wikipedia will man Bilder, die nach angloamerikanischem Recht frei sind, und erlaubt auch, nicht freie Bilder im Rahmen des Fair use zu nutzen.
  • In der deutschsprachigen Wikipedia richtet man sich grundsätzlich nach deutschem, österreichischem und Schweizer Recht. Diese Rechtsordnungen sehen kein Fair use vor. Außerdem sind in der deutschsprachigen Wikipedia nach den aktuellen Richtlinien wie auf Commons nur freie Inhalte erlaubt.
Im Ergebnis heißt das, dass du das Bild derzeit leider nicht in der deutschsprachigen Wikipedia nutzen kannst. Erst, wenn es gemeinfrei ist, oder wir die Gemeinfreiheit vermuten (100 Jahre nach Erstellung), kannst du es hier nutzen.
Hilft dir das weiter? Grüße, ireas (Diskussion) 15:51, 11. Nov. 2015 (CET)
Danke für die schnelle Antwort! Ich wollte mich nur noch mal vergewissern.... Das Studium der versch. Portale, Artikel hat mich in dieser Richtung ahnen lassen, die Thematik ist aber auch extremst kompliziert. So richtig glücklich ist das Ganze für das Wikipedia-Projekt nicht gelöst, da für D-A-CH doch deutlich andere Regeln gelten, als für den Rest der Welt, was sicherlich Vor-, aber auch Nachteile hat. --Filiusque (Diskussion) 16:04, 11. Nov. 2015 (CET)
Im Rest der Welt gelten aber auch nicht unbedingt dieselben Regeln (Fair Use z.B. gibt es in sehr vielen Ländern nicht) ;) Auf Grund des nicht wirklich mit dem Internetzeitalter vereinbaren Schutzlandprinzips ist eine internationale Urheberrechtsabschätzung leider ziemlich kompliziert. // Martin K. (Diskussion) 16:07, 11. Nov. 2015 (CET)
(BK) Ireas hat es zwar schon schön erklärt. Aber es hängt eben damit zusammen, dass en: sich in erster Linie mal auf das englisch sprachige, das heist auf das englische und amerikansiche Recht beachten muss. Wir in erster Line mal das dutschsprachie sprich das deutsche, schweizer und östereichische Recht beachten müssen. Und gerade was Urheberrecht betrift gibt es da doch massive Unterschiede. Denn wir habe es da zwischen en: udn de: mit zwei unterschiedelichen Systemen (Deutscher Rechtskreis vs. Common law) zu tun. Das hat nun mal Auswirkungen, wir kennen eben kein fair-use, und unser Zitatrecht setzt eben auch restektive Schranken. Es gibt deswegen Bilder die in der en: auf Berufung auf fair-use eingebunden werden können, was bei uns nur über die Bildzitat Argumentation ginge. Das Bildzitat ist aber definitv etwas von dem wir die Finger lassen müssen, weil da doch einige Urteile gibt die uns im Weg stehen. Der deutsche Passus „erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text“, zeigt eben auf das Bild eigegangen werden muss. Ein reines Illustrieren (z.b. Porträtfoto) liegt einfach nicht drin, man müsste auf das Foto selber eingehen. Dazu haben wir den Nachteil, dass wir immer auch das US-Recht beachten müssen, da dort die WMF sitzt und da auch verklagt werden könnte.--Bobo11 (Diskussion) 16:12, 11. Nov. 2015 (CET)

Stephen Kelman

Für den Artikel zu Stephen Kelman gab es schon dieses Foto c:File:Stephen Kelman.JPG bei Commons. So etwas ist natürlich für den Artikelschreiber ganz schön. Nur ist das Foto, so wie es dort steht, schon sehr, sehr merkwürdig. Wahrscheinlich ist der Einsteller auch nicht wirklich der Urheber/Fotograf, die Uhrzeit ist merkwürdig, usw. Also, was tun? --Goesseln (Diskussion) 23:14, 10. Nov. 2015 (CET)

Was findest du merkwürdig? Der Einsteller gibt dort an, das er das Foto gemacht hat und unter eine frei Lizenz stellt. Das ist alles was wir verlangen können. Wenn das nicht stimmt hat der Einsteller das Problem. Die Foundation wird das Bild nach US-amerikanischer Gesetzlage dann vom Server nehmen müssen wenn irgendwelche Ansprüche anderer kommen. --Eingangskontrolle (Diskussion) 12:17, 13. Nov. 2015 (CET)

Nachfrage: File:Auf Draht.2014-86.jpg; File:Auf Draht.1984-01.jpg

Die Diskussion zur Lizenzierung der beiden Cover ( Ticket#: 2015102610014461 ) wurde ohne weiteren Hinweis archiviert; letzter Beitrag 07.11.2015. Hat sich dort immer noch nichts bewegt? --Max (Diskussion) 10:51, 12. Nov. 2015 (CET)

soweit ich das sehen kann, ist der Fall beim OTRS noch nicht abgeschlossen. Die Fotos oder Bilder können zwischenzeitlich dennoch gelöscht werden, lassen sich aber nach Abschluss des OTRS-Verfahrens wieder herstellen. Ich bitte dementsprechend einfach noch etwas um Geduld, vielen Dank – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 18:37, 12. Nov. 2015 (CET)
@Jostes: Die Freigabe dauert wohl noch. LG, --Hedwig in Washington (Disk?)B 05:12, 13. Nov. 2015 (CET)
Ich danke euch ( Doc Taxon | Hedwig ) fuer den freundlichen Hinweis und wuensche euch ganz herzlich ein sonniges Wochenende. --Max (Diskussion) 15:23, 13. Nov. 2015 (CET)

Bild verwendungsfähig?

http://www.greatships.net/scans/PC-ME07.jpg könnte alt genug sein oder in den USA vor 1923 veröffentlicht. --Eingangskontrolle (Diskussion) 11:43, 13. Nov. 2015 (CET)

Ja, Nein, Wohin denn? Benedictus Levita (Diskussion) 14:10, 13. Nov. 2015 (CET) (Wie wäre es, wenn du deine Rechercheergebnisse zu dem Bild mitteilst, damit dazu auch eine vernünftige Antwort gegeben werden kann)

Erich Meder

Ich bin Rechtsnachfolger von Erich Meder (1966 verstorbener Wiener Textdichter). Ich kümmere mich um seine Werke, liste diese zur Zeit auf und versuche diverse Seiten auf einen neuen Stand zu bringen. So auch die Wikipedia-Seite von Erich Meder. Da es von Erich Meder fast keine Fotos gibt, habe ich nun endlich seinen letzten Pass gefunden, der nun mit allen anderen Unterlagen in meinem Besitz ist. Ich habe nun das Passfoto verwendet und wollte es (für mich als Neuling mühsamst) in die Wikipedia-Seite einbringen. Das Foto stammt aus den Jahren 1956/66. Der Fotograf ist nicht ermittelbar. Meine Rechtsansicht ist, dass ich als Rechtsnachfolger und Besitzer des Nachlasses diese Foto doch ohne Urheberrechts-Problematik verwenden darf. Ich hätte noch ein weiteres privates Foto, das aber sehr klein und nicht besonders gut ist. Ist meine Vorgehensweise ok und wann werden meine Änderungen (auch im Text) online gestellt? (nicht signierter Beitrag von 80.122.244.210 (Diskussion) 17:43, 12. Nov. 2015 (CET))

Ich bin mir nicht sicher ob meine Frage bezüglich des Passfotos von Erich Meder durchgegangen ist. Hier nochmals mein Vorbringen: Ich bin Rechtsnachfolger von Erich Meder (1966 verstorbener Wiener Textautor) und im Besitz von mehreren Originalschriften uund auch seinem letzten Pass. Ich kümmere mich darum, dass diverse seiten nun auf den neuesten stand gebracht werden. Unter anderem habe ich das Passfoto verwendet, denn die anderen wenigen privaten Fotos sind eher klein und nicht gut zu verwenden. Das Passfoto stammt aus den Jahren 1965/66, der Fotograf ist unbekannt und der komplette Pass in meinen Händen. Ich denke, dass es hier keine Urheberproblematik bezüglich der Verwendung des Fotos bestehen sollte. Danke, Wolfgang (nicht signierter Beitrag von Wolfgang Bacher (Diskussion | Beiträge) 17:50, 12. Nov. 2015 (CET))

Hinweis: Datei:Meder Pass.jpg --° (Gradzeichen) 19:27, 12. Nov. 2015 (CET)

Der Fotograf ist ganz sicher noch nicht 70 Jahre tot und besitzt die Urheberrechte. Andererseits ist das Massenware und auch vom Gesetz genau vorbestimmt wie zu fotografieren ist. Eine Geltendmachung von Rechten ist daher extrem unwahrscheinlich und fehlende Schöpfungshöhe wäre daher auch nicht ganz abwegig. --Eingangskontrolle (Diskussion) 11:47, 13. Nov. 2015 (CET)

Es gibt keine fehlende Schöpfungshöhe bei Fotos, das sind immer mindestens Lichtbilder. --Pölkkyposkisolisti 10:25, 16. Nov. 2015 (CET)

Nutzung von CC0-Fotos trotz Europeana?

Ich würde gerne die Fotos

im Bavarikon bei Commons hochladen.

Bei beiden Bildern ist unter "Über dieses Projekt" eine CC0 1.0-Lizenz angegeben. Namen der Fotografen sind vorhanden, um diese gemäß dem deutschen UrhR zu nennen. Da aber zusätzlich diese free access – no re-use-Lizenz (Europeana) dort jeweils aufgeführt ist, bin ich mir unsicher, ob jetzt die CC0 1.0 dennoch gilt oder ob das damit hinfällig ist.

Was meint ihr?--Monacoporter (Diskussion) 01:52, 16. Nov. 2015 (CET)

Ich würde das so interpretieren, dass Beides gilt. Europeana sagt: „All other acts of reproduction and communication to the public are subject to the licensing conditions attached to the digital object.“ – In diesem Fall sind diese licensing conditions eben CC0. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, frage doch einfach beim Archiv an, wie sie das meinen. In der Regel erhält man da schnelle und kompetente Antworten. Grüße, ireas (Diskussion) 03:05, 16. Nov. 2015 (CET)
Wenn zwei Lizenzen angegeben sind gelten beide, auch wenn sie sich widersprechen. Das ist dann deren Problem, nicht deines.
Allerdings frag ich mich, ob die wirklich die Rechte an diesen Fotos haben... -- Chaddy · DDÜP 04:01, 16. Nov. 2015 (CET)
Zu den beiden Fotografen finde ich Folgendes:

Bayerische Staatsbibliothek (BSB) zu Johann Vorzellner (1908–1960):
Vor 25 Jahren erwarb das Bildarchiv der Bayerischen Staatsbibliothek die ersten Bilder der Pressefotografin Felicitas Timpe (1923-2006). [–], ergänzt durch Fotografien des Journalisten und Fotografen Georg Fruhstorfer (1915-2003), aus dessen Nachlass ab 2006 ca. 20.000 Bilder erworben wurden.
http://m.bsb-muenchen.de/aktuelles/archiv-der-meldungen/archiv-einzelansicht/article/bitte-recht-freundlich-pressefotos-von-felicitas-timpe-und-georg-fruhstorfer-im-bildarchiv-der-bayerischen-staatsbibliothek-1/
 
Georg Fruhstorfer (1915–2003):
"In den Jahren 2005 und 2006 konnte das Bildarchiv der BSB den gesamten Schwarzweißbestand (über 12.000 Negative und Vergrößerungen) übernehmen."
http://www.fotoerbe.de/bestandanzeige.php?bestnr=1947
--Monacoporter (Diskussion) 07:50, 16. Nov. 2015 (CET)
"erwarb" und "übernehmen" sagt Nichts über den urheberrechtlichen Status aus. --Pölkkyposkisolisti 10:23, 16. Nov. 2015 (CET)

Bonanza Serien

Hallo. Ich bin eine Autorin und bin auf der Suche nach Kontakten, die mir weiter helfen können im Bezug: Neue Bonanza Geschichten.

Ich würde gerne moderne neue Bonanza Geschichten schreiben und benötige dafür das Schreibrecht.

Eventuell besteht Interesse diese zu verfilmen.

Ab wem kann ich mich wenden? Mir geht es um das Schreibrecht sowie Bildrecht. Ich möchte die originalen Namen , sowie Filmteile benutzen als Rückblende. Kennt jemanden eine Adresse? Muss ich mich an die USA wenden, oder können mir deutsche Sender wie ARD und ZDF behilflich sein, da Bonanza dort ausgestrahlt wurde? Mail: h.s.runge@t-online.de (nicht signierter Beitrag von 79.203.234.245 (Diskussion) 20:52, 16. Nov. 2015 (CET))

Am einfachsten wäre es wohl, sich testweise an StudioCanal zu verwenden, die offenbar derzeit die deutschen Rechte haben. Vermutlich werden die aber auf den US-Rechteinhaber verweisen, das wäre dann Paramount. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 20:56, 16. Nov. 2015 (CET)
CBS Television Distribution hält die Rechte für TV, CBS Home Entertainment für Video/DVD. Die gesamte Rechtesituation findest Du im Bonanza-Artikel der englischen WP...und zwar genau hier. --Blutgretchen (Diskussion) 21:02, 16. Nov. 2015 (CET)

URV oder nicht?

Es gibt ein bestätigtes Benutzerkonto der Shz-Onlineredaktion. Wenn namentlich gekennzeichnete Beiträge der Zeitung in die Wikipedia übernommen werden, ist das OK? Hier ein Beitrag von Victoria Lippmann/dpa, hier der entsprechende Abschnitt in der Wikipedia. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 13:59, 17. Nov. 2015 (CET)

Hallo Nightflyer! Eine Benutzerbestätigung befreit in keinster Weise von der Freigabe eines kopierten Artikels, der dem Copyright unterliegt. In diesem Fall, bei einer dpa-Meldung, wäre ich vorsichtig, und würde dafür auf alle Fälle eine Freigabe einfordern, denn da sind schon Urheberrechtsklagen durchgegangen. Schöne Grüße, – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 14:08, 17. Nov. 2015 (CET)
Danke. Benutzer angeklingelt. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 14:11, 17. Nov. 2015 (CET)


Hallo Nightflyer,

die Dame arbeitet als Videoreporterin bei shz.de, Teile der Nachrichtenmeldung basieren auf einem Text der dpa. Daher die Autorenquelle Lippmann/dpa. Ich hoffe das klärt die Frage auf?

Grüße --Shz-Onlineredaktion (Diskussion) 14:22, 17. Nov. 2015 (CET)

Ich bin kein Spezialist in solchen Fragen, die Antwort überlasse ich den Experten hier. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 14:22, 17. Nov. 2015 (CET)

Ich verstehe nur das Problem nicht ;) --Shz-Onlineredaktion (Diskussion) 14:24, 17. Nov. 2015 (CET)

Das Problem ist, dass wir des Urheberrechts wegen keine Texte einfach so 1:1 nach Wikipedia kopieren dürfen, es sei denn, uns liegen entsprechende Lizenzfreigaben vor. Denn die Inhalte der Wikipedia unterliegen der CC-by-sa-3.0-Lizenz, die hier nachgelesen werden kann. Um diese Texte einstellen zu dürfen, musst Du von gewissen Copyrights abtreten, denn diese Texte können auch gewerblich und verändert unter gleicher Lizenz weiterverbreitet werden. Dazu muss der Autor des Textes eine Freigabe erteilen, und wie das funktioniert, steht hier. Ansonsten muss der Text aus der Wikipedia entfernt werden. Vielen Dank – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 15:01, 17. Nov. 2015 (CET)
Ich verstehe das Problem auch nicht. Bitte mal die Kirche im Dorf lassen. Und wenn schon Infos, dann bitte korrekt. Das verwirrt doch nur. --Pölkkyposkisolisti 15:16, 17. Nov. 2015 (CET)

Der Text ist nicht 1:1 übernommen und entstammt aus der Redaktion von www.shz.de, über die auch dieser Account hier betrieben wird. Hinzu kommt, das angesprochene Lippman für eben diese Webseite arbeitet. Der Text wurde von uns nun weiter abgeändert. --Shz-Onlineredaktion (Diskussion) 16:17, 17. Nov. 2015 (CET)

Okay, soweit dann alles in Ordnung. Schöne Grüße noch, – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 17:00, 17. Nov. 2015 (CET)

Einfache Regelübersicht für Bebilderung

Ich würde gerne stärker mithelfen, die dt. WP noch besser zu bebildern, aber bislang habe ich noch kein einfaches wie hilfreiches "So genau macht man es" und "Das geht nicht" finden können. Bilder von unserer Commons verwenden oder selbst gemachte Bilder auf der Commons hochladen ist kein Problem und habe ich schon gemacht.

Nur: was exakt muss z. B. bei Flickr oder Shutterstock eingestellt sein, um solche Bilder verwenden zu können?

Und kann man z. B. Bilder, die z. B. einer Organisation auf ihrer Website zur freien Verfügung stellt, für den WP-Artikel verwenden? Bei Logos habe ich das schon gesehen, bei anderen Bildern habe ich gesehen, dass die wieder aus angeführten Lizenzgründen verlöscht wurden.

Finde das alles kompliziert und die "Hilfe"-Seiten sehr "komplex". Habt vielen Dank!--F.Blaubiget (Diskussion) 10:34, 19. Nov. 2015 (CET)

Welche Hilfe-Seiten findest du denn sehr komplex? --Leyo 11:27, 19. Nov. 2015 (CET)
Um mal kurz auf die konkreten Fragen einzugehen: Bilder aus einer externen Quelle müssen unter einer freien Lizenz stehen oder gemeinfrei sein. Als "frei" wird hier nur eine Lizenz angesehen, die auch die Bearbeitung und kommerzielle Nutzung erlaubt, also z.B. die CC-Varianten CC-0 (überhaupt keine Bedingungen), CC-BY (Namensnennung), CC-BY-SA (Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen)... nicht aber CC-Lizenzen mit den Bausteinen "NC" (Non-Commercial, keine kommerzielle Nutzung erlaubt) oder "ND" (No Derivatives, keine Bearbeitung erlaubt), welche auf flickr auch häufig anzutreffen sind. Ob man Bilder, die eine Organisation "auf ihrer Website zur freien Verfügung stellt", verwenden kann, hängt ebenfalls vom Einzelfall ab und davon, was "zur freien Verfügung" genau bedeutet. Pressebilder einer Organisation verfügen häufig über keine geeignete freie Lizenz. Gestumblindi 12:45, 19. Nov. 2015 (CET)

(nach BK) @F.Blaubiget: Vom Prinzip her ist es eigentlich recht simpel: In der Wikipedia können wir nur Bildmaterial verwenden, dass entweder gemeinfrei ist oder unter einer freien Lizenz (ohne NC oder ND-Einschränkung) veröffentlicht wurde.

  • Ein Bild unter eine freie Lizenz zu stellen, ist nur dem Urheber oder dem Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechtes erlaubt. Bei selbst erstellen Bildern ist das kein Problem (wenn diese nicht irgendwelche Werke Dritter abbilden). Bei Fremdmaterial muss auf der als Quelle angegeben Website entweder eine entsprechende Lizenz angegeben sein, oder aber vom zugehörigen Rechteinhaber eine Freigabe an das Support-Team geschickt werden.
  • Gemeinfrei sind Bilder u.a. dann, wenn sie entweder keine Schöpfungshöhe erreichen (was bei Photos selten bis nie der Fall ist) oder ihr Urheber (also z.B. der Photograph) vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. Da hier die Regelungen ziemlich komplex sind und von Land zu Land unterschiedlich sind, muss man sich da entweder eingehend informieren, hier nachfragen oder die Finger davon lassen.

Geh einfach davon aus, dass Bildmaterial grundsätzlich geschützt ist und Du es nur dann hier verwenden kannst, wenn es eindeutige und belegbare Indizien für die Gemeinfreiheit gibt oder anderen Orts eine frei Lizenz dokumentiert wurde. Bei Shuttersstock und den meisten Firmenwebsites ist das i.d.R. nicht der Fall. Bei Flickr nur dann dann, wenn beim jeweiligen Bild eine freie Lizenz vermerkt wurde.

P.S.: Die Rechtslage bei Logos ist übrigens auch bei weitem nicht mehr so locker, wie sie hier noch von machen gehandhabt wird. // Martin K. (Diskussion) 12:59, 19. Nov. 2015 (CET)

@Leyo: Etwa unsere Seite Bildrechte .Ggf. bin ich auch zu blöd. Ich denke, die Materie ist bzgl. internationalem Recht einfach aufgrund der Natur der Sache komplex, nicht weil die Hilfeseiten schlecht sind, im Gegenteil.--F.Blaubiget (Diskussion) 20:21, 22. Nov. 2015 (CET)

War das gesamte Wochenende off, möchte mich aber ganz ganz herzlich für die einordnende Hilfe bei allen bedanken. Wirklich klasse. Merci!--F.Blaubiget (Diskussion) 20:21, 22. Nov. 2015 (CET)

Datei:Gustafsson kommtentiert die WM-Eröffnungsrunde in Berlin 2015.JPG

Hier wurde wohl eine Anzeigetafel in einem Spielsaal abfotografiert (sicher bin ich mir aber nicht). Ist das urheberrechtlich in Ordnung? Da es ein privates Veranstaltungsgeläde ist, gilt FOP ja nicht. 129.13.72.198 09:00, 19. Nov. 2015 (CET)

@129.13.72.198, Barnos: Video-Bilder unterliegen einem Leistungsschutzrecht und würden auch dann, wenn sie im öffentlichen Raum zu sehen wären nicht unter die Panoramafreiheit fallen (sie sind ja nicht bleibend). Wir können dieses Bild also nur behalten, wenn es eine Freigabe desjenigen gibt, der dieses Video aufgenommen hat. Andernfalls bitte einen Löschantrag stellen. // Martin K. (Diskussion) 13:03, 19. Nov. 2015 (CET)
Werde mich um eine explizite Freigabe bemühen, auch wenn mir schwer vorstellbar ist, dass irgendjemand gegen mein Live-Bild aus dem Zuschauersaal und gegen diese Verwendung etwas einzuwenden hat. -- Barnos (Post) 15:19, 19. Nov. 2015 (CET)
Ich war auch dort und habe fotografiert, ich denke, da werden wir Ersatz finden. Habe nur bisher erst ein Foto hochgeladen. --Pölkkyposkisolisti 01:17, 20. Nov. 2015 (CET)

wenn du hier einen Absatz eingefügt hättest, dann ragte dein Foto nicht in den nächsten Thread, ich habe das jetzt mal getan und auch das Bild auf 100px gesetzt. --Goesseln (Diskussion) 14:25, 23. Nov. 2015 (CET)

EuGH, TK 50

Ein kleiner Hinweis auf dieses Urteil (EuGH, Urteil vom 29.10.‌2015 – C-490/14 (Curia.eu), – TK 50 = GRUR-Prax 2015, 510 = BeckRS 2015, 81579 ), zu dem meine Oma wohl zurecht mitteilen würde: „Alles Schitte!“. Abmahlen von Kartenpunkten hält der EuGH nun wohl grds. für eine Verletzung des Datenbank(leistungs)schutzrechts. Wie bringen wir das der Kartenwerkstatt bei? Benedictus Levita (Diskussion) 10:40, 20. Nov. 2015 (CET)

Geh weg! Sowas wollen wir nicht lesen! Troll dich! Sorry, das war sarkastisch und nicht persönlich gemeint. Sch*** --Pölkkyposkisolisti 10:49, 23. Nov. 2015 (CET)

Prokudin-Gorski, Vorlage Geschützt-Ungeklärt allgemein

Im von Commons eingebundenen Foto Datei:Prokudin-Gorskii-39.jpg, das im Artikel Kartoffel Verwendung findet, ist mir ein in dieser Form jedenfalls veralteter lokaler Hinweis aufgefallen: "Fotograf Sergei Michailowitsch Prokudin-Gorski verstarb 1944, Bild kann daher in de-wp erst 2014 als PD genutzt werden" + Vorlage:Geschützt-Ungeklärt. Der Hinweis war mit "2014" auch nicht ganz zutreffend, aber seit 1. Januar 2015 sollten die Werke von Sergei Michailowitsch Prokudin-Gorski jedenfalls gemeinfrei sein und der Hinweis kann entfernt werden - oder vielleicht doch nicht? Gemäss dem englischen Wikipedia-Artikel über Prokudin-Gorski blieb ein grosser Teil der Fotos von Prokudin-Gorski, die die Library of Congress 1948 erworben hatte, jahrzehntelang unveröffentlicht. Könnten in Deutschland (und anderen europäischen Ländern) eventuell noch Rechte der editio princeps bestehen, wenn die Erstveröffentlichung vor weniger als 25 Jahren erfolgte? Die LoC selbst behandelt die Bilder allerdings als public domain und beansprucht kein Copyright. Insofern würde es sich wohl um sehr theoretische Rechte handeln. Auch ist den Beschreibungen der diversen Fotos von Prokudin-Gorski hier nicht zu entnehmen, welche schon länger veröffentlicht waren. Und letztlich sind hier auch schon solche Fotos ohne Warnhinweis eingebunden, z.B. in Kura, Kem (Stadt) oder Belosersk. Mein Vorschlag wäre es also, den Hinweis bei diesem Foto zu entfernen, und auch bei anderen Fotos dieses Urhebers, soweit vorhanden.

Allgemein: Wenn man sich die Einbindungen der Vorlage Geschützt-Ungeklärt so anschaut, sind da wohl einige veraltete Verwendungen für Dateien, die inzwischen wirklich gemeinfrei sein sollten, zu finden. Beispielsweise Datei:Bogaevsky Stary Krym.jpg, verwendet in Konstantin Fjodorowitsch Bogajewski (gestorben 1943). Mal abgesehen von der beliebten Frage der Schutzfähigkeit einer Reproduktion einer gemeinfreien zweidimensionalen Vorlage... Gestumblindi 02:45, 22. Nov. 2015 (CET)

Gemäß dem Urteil Nebra würde ich dir noch folgen wollen, spätestens seit Motezuma muß aber der, der Editio princeps beansprucht, beweisen, daß das Werk nicht veröffentlicht wurde. Und das gestaltet sich erfahrungsgemäß äußerst schwierig. Ich bezweifle auch, daß die LoC überhaupt Rechte besessen hat aber das steht auf einem noch anderen Blatt. Urheber 70 Jashre tot und damit gemeinfrei, der "Nachlaßverwalter" LoC sieht es ebenso, also für uns kein Grund, übermäßig vorsichtig zu sein. Wenn wir jetzt noch sowjetisches Recht nachfragen, qualmen uns die Köpfe und wir wissen weniger als vorher ;) --Pölkkyposkisolisti 00:19, 24. Nov. 2015 (CET)

Fotos von Stolpersteinen

Sind Fotos von Stolpersteinen urheberrechtlich geschützt? Ich meine mich erinnern zu können, dass reine Reproduktionen von zweidimensionalen Kunstwerken keinen eigenen Schutz genießen. Trifft das so zu? Beispielfoto:

--Schulhofpassage 20:40, 22. Nov. 2015 (CET)

@Schulhofpassage: Dummerweise ist ein Stolperstein aber nicht 2 sondern 3dimensional. Und zwar nicht nur der Stein , sondern auch die darauf befindliche Gravur/Prägung. Du solltest also davon ausgehen, dass auch Stolpersteinphotos zumindest unter das Leistungsschutzrecht für Lichtbilder fallen. // Martin K. (Diskussion) 20:53, 22. Nov. 2015 (CET)
Der gezeigte Gedenkstein gehört nicht zum Projekt Stolpersteine von Gunter Demnig. Eher zu den Steinen der Erinnerung bzw. Erinnern für die Zukunft. Gruß --1971markus ⇒ Laberkasten ... 21:00, 22. Nov. 2015 (CET)
P.S. Es wäre ratsam die Bilder und die Commons:Category:Stolpersteine in Vienna, Commons:Category:Stolpersteine in Wien Margareten und Commons:Category:Stolpersteine in Wien Wieden umzubenennen... Gunter Demnig betrachtet diese Gedenktafeln als Plagiat seiner Stolpersteine.
Ist doch eigentlich unerheblich, ob zwei- oder dreidimensional. Stolpersteine sind nicht geschützt, da die Panoramafreiheit gilt. -- 85.178.233.55 21:08, 22. Nov. 2015 (CET)
Aber Fotos von Stolpersteinen (um die geht es) durchaus. -- Rosenzweig δ 21:13, 22. Nov. 2015 (CET)
anderer Leute Fotos von dreidimensionalen, panoramafreien Stolpersteinen oder Gedenkplaketten dürfen bei Wikipedia nicht eingestellt und auf gemeinfrei gestellt werden, eigene ja. Anderer Leute Fotos von zweidimensionalen Werken nur dann, wenn das Werk selbst gemeinfrei ist. (oder so ähnlich :) ) . --Goesseln (Diskussion) 21:21, 22. Nov. 2015 (CET)
Trotz der dreidimensionalen Gravur habe ich als Fotograf abseits technischer Aspekte (Beleuchtung, Belichtung, usw.) keine Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, kann also keine schützenswerte künstlerische Leistung aufbringen. Das ist zumindest meine laienhafte Interpretation der Fälle zur Reproduktion von gemeinfreien Gemälden. --Schulhofpassage 21:30, 22. Nov. 2015 (CET)
Deshalb ja ein Leistungsschutz- und kein Urheberrecht. Lies Dir mal die Artikel Lichtbild und Lichtbildwerk durch. // Martin K. (Diskussion) 21:47, 22. Nov. 2015 (CET)
Noch mal die Frage vom Anfang – wie ich sie verstanden habe –, etwas anders formuliert: Dürfen Fotos von in die Straße eingelassenen Stolpersteinen unter CC-Lizenz in die Commons hochgeladen werden oder nicht? -- Lothar Spurzem (Diskussion) 00:32, 23. Nov. 2015 (CET)
Ja, wenn du die Fotos selbst gemacht hast. --Jeansverkäufer (Diskussion) 10:45, 23. Nov. 2015 (CET)
Zumindest in DACH, anderswo kann es anders aussehen ;) --Pölkkyposkisolisti 10:47, 23. Nov. 2015 (CET)

Danke für Eure Beiträge! Ich verstehe das abschließend so, dass solche Bilder zwar keinen Schutz als eigenständige Kunstwerke genießen, wohl aber einen eingeschränkten als Lichtbild und damit für Commons nicht geeignet sind. --Schulhofpassage 21:21, 26. Nov. 2015 (CET)

@Schulhofpassage: Bevor es ganz abgeschlossen ist. In Wien gibt es keine Stolpersteine, deswegen würde ich die Kategorien auf Commons auf Gedenksteine ändern, denn was ich nicht sicher bin, ob nicht Demnik, den Begriff Stolperstein musterschützen ließ - und korrekt soll es ja auch sein ;-) --gruß K@rl 21:46, 26. Nov. 2015 (CET)
Da herrscht leider ziemlich viel Chaos auf Commons. Eine strikte Auftrennung nach den Namen der entsprechenden Steine erscheint mir nicht so ganz sinnvoll, es sind ja durchaus sehr ähnliche Projekte. Auch die Verwandtschaft zu den Stolpersteinen wird in Medienberichten häufig erwähnt. Sinnvoll erscheint es mir, die Ortshierarchie für Stolper- Gedenk- Erinnerungs- und sonstige -steine gemeinsam zu führen und nur auf den untersten Ebenen in die konkreten Projektnamen zu unterteilen. Ich bin mir aber nicht sicher, wie man diese Oberkategorien am besten benennt. --Schulhofpassage 21:58, 26. Nov. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Schulhofpassage 21:21, 26. Nov. 2015 (CET)

Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte und das VerschG

Hallo, nun einmal kein konkreter Fall, sondern eine abstrakt-juristische Frage: Für PD muss der Urheber des Werkes ja 70 Jahre tot sein. Läuft die Frist auch, wenn der Mensch "nur" nach §9 VerschG für tot erklärt worden ist? Steht also VerschG 9 dem biologischen Tode gleich oder nicht? Was ist, wenn sich 70 Jahre nach der Todeserklärung nach VerschG 9 herausstellt, dass der betroffene beispielsweise noch 10 Jahre gelebt hat? Kann ein einmal gemeinfreies Werk dann wieder unfrei werden, oder bleibt der PD-Status erhalten? --ObersterGenosse (Diskussion) 00:03, 24. Nov. 2015 (CET)

Interessante Frage. Aber ich denke, das ist so komplex, daß wir lieber nicht viel herumspekulieren sondern daß uns da der @Gnom: etwas erzählt ;) --Pölkkyposkisolisti 00:10, 24. Nov. 2015 (CET)
(nach bk) Als juristischer Laie würde ich beides bejahen. Der Sinn einer Todeserklärung ist ja gerade, dass ein Verschollener juristisch einem Toten gleich gestellt wird. Von daher dürfte es da auch das Urheberrecht da keine Ausnahme machen. Auch hier dürften dann die Rechte an etwaigen Werken zunächst an die Erben und später in die Gemeinfreiheit übergehen.
Der Fall das jemand 70 Jahre nachdem er für tot erklärt wurde, wieder irgendwo quicklebendig auftaucht und seine Rechte einfordert dürfte wohl ein rein akademischer sein. Wenn man davon aus geht, dass nennenswerte Werke selten vor dem 15 Lebensjahr entstehen, und bis zur Todeserklärung ja i.d.R. auch noch ein paar Jahre vergehen, sind wir beim hypothetischen Eintritt der Gemeinfreiheit bereits jenseits der aktuellen Lebenserwartung.
Nichtsdestotrotz dürfte im Fall eines hypothetischen Wiederauftauchens auch die vorzeitig eingetretene Gemeinfreiheit erlöschen, womit der Urheber wieder Ansprüche an seinen Werken geltend machen könnte. Allerdings ist es wohl kaum vorstellbar, dass es dann im Streitfall zu Strafzahlungen käme, schließlich hat ja ein etwaiger Nachnutzer nach Treu und Glauben gehandelt. Aber wie gesagt: Ich bezweifle, dass es so einen Fall jemals gab. // Martin K. (Diskussion) 00:20, 24. Nov. 2015 (CET)
So weit an den Haaren herbeigezogen ist das nicht. Wenn Roald Amundsen nicht 1928 gestorben ist sondern noch irgendwo 20 Jahre gelebt hat, wären etliche gemeinfreie Bilder heute wieder geschützt. Unmöglich ist das nicht. --Pölkkyposkisolisti 00:26, 24. Nov. 2015 (CET)
Nur hätte man das nicht erst nach Eintritt der Gemeinfreiheit festgestellt (nur dann müsste man diese ja annulieren), sondern deutlich früher. // Martin K. (Diskussion) 00:32, 24. Nov. 2015 (CET)
Oder doch ;) Nun spekulieren wir doch. §33a sagt 5 Jahre Verjährungsfrist. --Pölkkyposkisolisti 00:31, 24. Nov. 2015 (CET)
(BK) @Martin Kraft: „Der Fall das jemand 70 Jahre nachdem er für tot erklärt wurde, wieder irgendwo quicklebendig auftaucht und seine Rechte einfordert“ – Darum geht es ja auch gar nicht. Es reicht ja schon, dass jemand – erst heute nachträglich nachweisbar – ein paar Jahre länger über seine Todeserklärung hinaus gelebt hat und dieses Zeitfenster zum heutigen Zeitpunkt genau die 70-Jahres-Frist ausmacht, vgl. Pölkkys Beispiel. Die Rechte würde dann natürlich nicht der Urheber, sondern dessen Erben einfordern. ;) Grüße, Yellowcard (D.) 00:34, 24. Nov. 2015 (CET)
Leute ey, ihr grabt echt immer Konstellationen aus... Der Todeszeitpunkt nach dem Verschollenheitsgesetz ist eine so genannte Fiktion, das heißt, auch wenn der Todeszeitpunkt ein anderer war, greift der festgelegte Todeszeitpunkt, § 9 I 1 VerschG. Es gibt zwei Ausnahmen, die eine Durchbrechung der Fiktion erlauben, nämlich die §§ 30 und 33a VerschG. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:27, 24. Nov. 2015 (CET)
Gnom, ja, sicher? Ich habe jetzt gerade keinen passenden Kommentar zur Hand, aber m.E. ist das jedenfalls keine Fiktion, sondern gesetzliche Vermutung und entsprechend jederzeit entkräftbar. § 9 I 2 VerschG bezieht sich doch eher auf Situationen, in denen vor der Todeserklärung ein Eintrag ins Sterberegister vorgenommen wurde, der sich nun gewissermaßen „überholt“. grüße, — Pajz (Kontakt) 15:19, 24. Nov. 2015 (CET)
Das ist eine widerlegbare Vermutung, keine Fiktion. BGH FamRZ 1994, 498: Die Todeserklärung begründet lediglich die widerlegbare Vermutung, daß der Verschollene in dem im Beschluß festgestellten Zeitpunkt gestorben ist (§ 9 Abs. 1 Satz 1 VerschG). Erweist sich diese Vermutung als unrichtig, so sind die Rechtsverhältnisse der wirklichen Sachlage entsprechend zu beurteilen, wie wenn die Todeserklärung nicht erfolgt wäre.
Der Gegenbeweis ist jederzeit auch im Einzelfall zulässig, ohne dass es einer formellen Aufhebung des Beschlusses der Todeserklärung bedarf. Zur Widerlegung genügt eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit (Staudinger/Norbert Habermann (2013) § 9 VerschG, Rn. 24). Benedictus Levita (Diskussion) 17:33, 24. Nov. 2015 (CET)
Ui, wieder was gelernt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:02, 24. Nov. 2015 (CET)

Bühnenbild

Im Artikel des jetzt verstorbenen Luc Bondy sind mehrere Theateraufnahmen mit Bühnenbild aus dem Jahr 2014 eingebunden, so c:File:Charlotte Salomon 0929 Michelides.jpg. Wieso sind Fotos von Bühnenbildern aktueller Inszenierungen gemeinfrei? Die Frage betrifft natürlich nicht nur Fotos dieser Inszenierung. --Goesseln (Diskussion) 11:02, 29. Nov. 2015 (CET)

Gemeinfrei sind die Bühnenbilder natürlich nicht (das steht meines Wissens auch nirgendwo) und natürlich ist für eine so prominente Abbild grundsätzlich eine Abbildungsfreigabe nötig. Da der Photograph Christian Michelides (hier seine berufliche Website) aber offensichtlich regelmäßig professionelle Theaterphotos hochlädt, liegt die Vermutung sehr nahe, dass er auch die dafür nötigen Freigabe/Akkreditierung seitens des Veranstalters (und Rechteinhabers) besitzt (solche Bilder schießt man nicht mal eben aus dem Publikum). Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich dazu sogar schon mal eine Freigabe via OTRS verifiziert.
@Goesseln: Ich würde daher vorschlagen, dass Du ihn einfach mal nett anschreibst und bittest auch für diese Bilderserie eine Abbildungsfreigabe nachzureichen.
@all @OTRS: Wir sollten uns mal überlegen, wie wir generell mit solchen Fällen umgehen. Jedes einzelen Bild via OTRS-zu verifizieren wäre ja echt umständlich. Eigentlich ist das ja ein klassischer Fall für ein User custom license tags, oder?! // Martin K. (Diskussion) 14:09, 29. Nov. 2015 (CET)

Die Tarantel

"Die Tarantel" war eine West-Berliner Zeitschift, die im kalten Krieg von 1950 bis 1962 erschien und unentgeltlich verteilt wurde, bestimmt für die DDR-Bevölkerung. Hierzu schreibe ich gerade einen Artikel, den ich gerne bebildern würde. Der Herausgeber der Zeitschrift verstarb 1971, die Karikaturisten, darunter z.B. Chlodwig Poth traten mit ihrem Kürzel auf, sind aber nicht alle bekannt. Die Intention des Herausgebers war natürlich die Verbreitung der Zeitschrift, weshalb im Impressum auch stand Nachdruck nur unter der Angabe der Herkunftsquelle („Tarantel“) gestattet.

Nun stellt sich die Frage, ob diese Erlaubnis heute immer noch ihre Gültigkeit hat. Über die Erben des Verlegers ist nichts bekannt, es stellt sich aber auch die Frage, wie es mit den Schutzrechten der Karikaturisten ist. Beispiele für Abbildungen findet man hier oder hier. Wie ist eure Meinung zur Urheberrechtsfrage? Dürfte man das einstellen oder nicht? Wenn ja mit welcher Lizenz? Grüße --Fridolin Freudenfett (Diskussion) 14:04, 30. Nov. 2015 (CET)

@Fridolin freudenfett: Kann man irgendwo den genauen Wortlaut dieses Impressums einsehen? Falls das nämlich inhaltlich tatsächlich Deckungsgleich mit {{Bild-by}} sein sollte, könnte das durchaus akzeptabel sein... // Martin K. (Diskussion) 16:51, 30. Nov. 2015 (CET)
Nachdruckerklaubnisse erlauben nie eine Bearbeitung, nur den unveränderten Nachdruck. Daher reicht das nicht. Grüße --h-stt !? 18:06, 30. Nov. 2015 (CET)
@Martin Kraft: Sieh mal hier. Ich wills ja nicht bearbeiten sondern als Scan unverändert abbilden. --Fridolin Freudenfett (Diskussion) 20:55, 30. Nov. 2015 (CET)
Hier werden aber nur Bilder akzeptiert, die unter einer freien Lizenz stehen, welche ausdrücklich sowohl die Bearbeitung als auch die uneingeschränkte kommerzielle Weiternutzung erlaubt. Gestumblindi 21:02, 30. Nov. 2015 (CET)

komplexe Listen

Hallo. Besitzt eine komplexe Liste, wie z. B. Liste der Orte mit Stolpersteinen, einen Urheberrechtsschutz (z.B. auf Grund §4 (1) UrhG)? Was meint Ihr? Danke --axel (Diskussion) 18:35, 30. Nov. 2015 (CET)

Nein, das sind reine Fakten. Was bitte soll an einer Liste aus Ort, Bundesland, Datum und Anzahl Steine den urheberechtlich schützbar sein? Das sind normale Standart-Daten. Eine Datenbank ist was ganz anderes als ein Liste!--Bobo11 (Diskussion) 18:50, 30. Nov. 2015 (CET)
Wie bewertest Du die 787 Einzelnachweise. Da steckt ja eine Menge "eigene" Arbeit drin. Außerdem nennt das UrhG nicht nur Datenbanken sodern explizit auch "Sammelwerke". --axel (Diskussion) 18:54, 30. Nov. 2015 (CET)
Das Urheberrecht bezieht sich doch in diesem Fall auf den Inhalt der Liste. Der Aufwand zur Erstellung derselben hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun. – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 18:59, 30. Nov. 2015 (CET)
1. Eine Liste ist kein Sammelwerk. 2. Was bitte soll an einem Beleg schützbar sein? Es ist leider so Arbeitsaufwand alleine ist nicht urheberrechtlich schützbar, da muss noch eine individuelle Leistung vorhanden sein. Die seh ich hier nicht gegeben. Das ist eine stinknormale Liste.--Bobo11 (Diskussion) 19:16, 30. Nov. 2015 (CET)
Hm, man könnte über ein Datenbankrecht nachdenken, § 87a UrhG. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:07, 30. Nov. 2015 (CET)
(Nach Bearbeitungskonflikt:) Der Werkschutz nach § 4 UrhG kann dahinstehen (liegt eher fern …), jedenfalls sind solcherlei Zusammenstellungen aber regelmäßig Datenbanken mit Leistungsschutz nach §§ 87a ff. UrhG. Aufgrund der Vielzahl an Fußnoten nehme ich an, dass die Inhalte nicht zentral von einer Quelle bezogen, sondern von den Autoren aus einer Vielzahl von Quellen zusammengetragen wurden. Das begründet dann schon aufgrund der schieren Masse und des dafür erforderlichen Aufwands die notwendige wesentliche Investition (die Schwelle dafür ist nicht wirklich hoch, vgl. BGH, Zahnarztmeinung II), sodass ich persönlich, die Richtigkeit dieser Annahme vorausgesetzt, auch nicht am Datenbankschutz der Seite zweifle. (Auf den – sicherlich urheberrechtlich nicht schützbaren – Inhalt kommt es beim Datenbankherstellerschutz nicht an.) grüße, — Pajz (Kontakt) 20:10, 30. Nov. 2015 (CET)
Ich sehe darin noch keine Datenbank – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 20:13, 30. Nov. 2015 (CET)
Na ja, ich weiß nicht, wie juristisch geprägt dein Datenbankbegriff ist, aber die meisten Menschen würden vermutlich auch in einer ausgedruckten topografischen Karte, einer Liste von 1000 Gedichten oder einer Linkliste mit mehreren hundert Links keine Datenbank sehen. Die Gerichte allerdings schon. Ich denke nicht, dass man über die Datenbankeigenschaft groß streiten kann; wenn man sich über den Leistungsschutz streiten möchte, müsste man wahrscheinlich bei der „wesentlichen Investition“ ansetzen. grüße, — Pajz (Kontakt) 20:22, 30. Nov. 2015 (CET)

SLA bei Commons

Bitte mal ein Commons-Admin dort vorbeischauen: File:Carl Greis sen 1851-1928.jpg und File:R. Dapra Auf Wiedersehen in Salzburg.png sind offensichtlich nicht "eigene Werke". Beim erstgenannten Bild hat mir irgend ein Wichtigtuer auch den SLA entfernt, aber VM auf Commons kenn ich nicht und ist mir auch zu blöd. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 22:09, 30. Nov. 2015 (CET)

Der "Wichtigtuer" hat richtig erkannt, dass das nach Commons-Regeln kein Schnelllöschfall ist, und ggfs. einen regulären Löschantrag empfohlen. Beim zweiten Bild habe ich statt SLA einen Genehmigung-fehlt-Baustein gesetzt. Entweder eine Genehmigung wird nachgereicht (was manchmal tatsächlich passiert), oder die Datei wird nach ca. einer Woche gelöscht. -- Rosenzweig δ 22:30, 30. Nov. 2015 (CET)
Wie ich sehe, hat Rosenzweig inzwischen bei beiden Bildern einen Genehmigung-fehlt-Baustein gesetzt. Das ist einer der möglichen Wege, ja. Reguläre Löschanträge kann man auf Commons übrigens sehr bequem über den Link "Löschung vorschlagen" bzw. "Nominate for deletion" am linken Rand stellen, es erscheint eine hübsche Dialogbox, die man nur noch mit einer Begründung auszufüllen braucht, und der Rest passiert ganz automagisch - Löschantrags-Unterseite, Eintrag auf der Dateibeschreibungsseite, Information des Uploaders. Gestumblindi 22:56, 30. Nov. 2015 (CET)
Der Hochlader des Greis-Bildes ist überaus inaktiv, das wird mit "nachgereichter Genemigung" nix, seine Benutzerunterseite, wo er das verwendet hat, ist schon weg. Und beim Dapra-Bild hapert es nicht nur am Bild, selbst der Artikel Regine Dapra hat mittlerweile einen URV-Baustein (nicht von mir). Der Hochlader wurde übrigens von mir selber benachrichtigt. Gez. "Der noch Wichtigere" aka --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 23:18, 30. Nov. 2015 (CET)
Das mit den automatischen Löschanträgen links klappt recht zuverlässig auf Commons, ist immer besser als SLA. --Pölkkyposkisolisti 23:30, 30. Nov. 2015 (CET)

Christoph_Ludwig_Hoffmann_(Mediziner)

Ich wunderte mich über die so gar nicht enzyplopädischen Formulierungen wie „Er war ungemein wach, vielseitig, erkenntnisfreudig, arbeitsfähig und klar“ und habe mal nachgesehen: Große Textpassagen stammen von www.hoffmann-ludwig-stiftung.de (Seiten Würdigung, Wiss. Werk usw.). Ich halte es für eindeutig, dass der Wiki-Text vielfach vor dort übernommen wurde. Die Seite wird als Link, aber nicht als Quelle angegeben. Diese Texte wurden am 23.10.10 eingefügt und dabei auch umfangreich bestehende Texte gelöscht. Als Neuling bei WP bitte ich die alten Hasen um Einschätzung und Maßnahmen. -- M∞sfrosch 08:05, 26. Nov. 2015 (CET)

Ich frage nochmal nach. Auch wenn die URV schon seit 5 Jahren besteht, kann das doch nicht so stehen bleiben. Andererseits kann man ja auch nicht den Artikel auf 2010 zurücksetzen (zumal ich dazu keine Berechtigung habe). Zudem habe ich den URV-Ungeklärt-Baustein gesetzt. -- M∞sfrosch 12:06, 2. Dez. 2015 (CET)

CHBeckneu

Es geht um commons:File:CHBeckneu.png. In diesem Bild steht "(C) Karl Nimtsch". Wenn das wahr ist, darf das Bild so benutzt werden?

Ist das im Bild Gezeigte überhaupt schutzfähig oder -würdig, oder wie man das nennt? Handelt es sich dann gar um ungerechtfertigte Schutzrechtsberühmung?

Wie soll man mit der ständigen Nennung von Beck im Zusammenhang mit den Bildern umgehen?

-- Pemu (Diskussion) 09:06, 27. Nov. 2015 (CET)

Frage: warum steht da Urheber Benutzer:LenderKarl, wenn doch der Urheber des Kalendariums Karl Nimtsch ist? nb. Das betrifft bei Commons nicht nur dieses Bild. --Goesseln (Diskussion) 16:01, 28. Nov. 2015 (CET)
<von Benutzer Diskussion:Pemu#CHBeckneu:>
Guten Tag Pemu, LenderKarl und Karl Nimtsch sind identisch. Wenn ich es schaffen könnte- computertechnisch-, würde ich noch jetzt nachträglich meinen Klarnamen eintragen. Bei Commons habe ich da so meine Schwierigkeiten... Viele Grüße von Karl Nimtsch (73 Jahre alt und Späteinsteiger) 15:27, 1. Dez. 2015 (CET)LenderKarl (Diskussion)
Soweit ich das verstanden habe, verträgt es sich nicht, ein Copyright auf ein Bild zu beanspruchen und es gleichzeitig zur Weitergabe unter gleichen Bedingungen freizugeben. Ich vermute mal, LenderKarl will mit dem Zeichen bloß seine Urheberschaft darstellen, nicht jedoch auf ein bestehendes Copyright hinweisen. Ich finde das irreführend, weil ich zunächst vermutete, dass Karl Nimtsch der Autor des Steuerberaterkalenders ist, der von LenderKarl gewürdigt werden sollte.
@LenderKarl, hast Du die Tabelle aus dem Kalender abgetippt und dann eine Grafik daraus gemacht? Oder eingescannt? Grüße von einem Digital Adolescent -- Pemu (Diskussion) 20:35, 1. Dez. 2015 (CET)

Schutzfähigkeit von 2D-Reproduktionen gemeinfreier Werke / Reiss-Engelhorn-Museum

Ausführlichere Diskussion im Archiv: Museum mahnt Nutzung der Reproduktion eines Gemäldes von 1862 ab

Kurzes Update: Das AG Nürnberg hat sich in einer Entscheidung Ende Oktober offenbar bewusst gegen die Landgerichte Köln und Berlin gestellt und die Klage des Museums gegen einen Nachnutzer der besagten Reproduktion des Gemäldes vollumfänglich abgelehnt: Reiss-Engelhorn-Museum scheitert mit Klage gegen Wikipedia Foto (sic) auf der Seite der Kanzlei Hoesmann. Das Musuem klagt währenddessen nun sowohl gegen die WMF als auch gegen WMDE: Urheberrecht: Mannheimer Museum verklagt Wikipedia-Betreiber, heise online. Yellowcard (D.) 15:04, 29. Nov. 2015 (CET)

Copyfraud? – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 21:15, 30. Nov. 2015 (CET)
Eher ein spannender Rechtsstreit, der unabhängig vom Ausgang für uns Konsequenzen hätte. Beide Seiten haben Argumente für ihre Ansicht, eine böswillige Falschdeklarierung (oder was meint Copyfraud?) ist das sicher nicht. Yellowcard (D.) 23:03, 30. Nov. 2015 (CET)
ich sehe hier eine nicht sauber zu rechtfertigende Berühmung von Schutzrechten, was ich unter dem Begriff Copyfraud verstehe. – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 23:11, 30. Nov. 2015 (CET)
Das sehen unter anderem die Landgerichte Berlin und Köln sowie eine erhebliche Menge an Rechtswissenschaftlern der Fachliteratur eben anders. Hast Du die oben unter der Abschnittsüberschrift verlinkte Diskussion im Archiv gelesen? Yellowcard (D.) 23:14, 30. Nov. 2015 (CET)
Ja, also es ist meine Meinung dazu. Ich bin da jetzt nicht der Fachmann. – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 23:55, 30. Nov. 2015 (CET)

Gibt es zu dem Urteil schon einen Volltext? Benedictus Levita (Diskussion) 10:17, 1. Dez. 2015 (CET)

@Benedictus Levita: Ja, zum Beispiel auf openJur. ireas (Diskussion) 11:17, 3. Dez. 2015 (CET)
Die Argumentation des Gerichts erscheint mir etwas abenteuerlich. Es geht ja fast in die Richtung einer Pflicht zur Zugänglichmachung, die zwar ganz schön wäre, die ich aber momentan nicht sehe. ireas (Diskussion) 11:26, 3. Dez. 2015 (CET)
Abenteuerlich ist die nicht wirklich - der BGH hat in Bibelrepro das auch so ein wenig angedacht: Sie [Schutz der Lichtkopie als Lichtbild] würde überdies zur Folge haben, daß die gesetzlich festgelegte Schutzdauer durch Reproduktionsvorgänge beliebig verlängert werden könnte. Aber das Urteil ist methodisch schwach und leidet gerade an einer in-so-fern abweichenden Rechtsprechung des BGH aus dem Sachenpersönlichkeitsrecht: Dem Recht am Bild der eigenen Sache vom eigenen Grund. --Benedictus Levita (Diskussion) 13:10, 3. Dez. 2015 (CET)

Der Fall wird auch im benachbarten Ausland wahrgenommen: [5]. --Túrelio (Diskussion) 22:06, 1. Dez. 2015 (CET)

File:Barsch dom kommuny.jpg - Nicht urheberrechtsfähig?

Fällt eine architektonische Zeichnung im russischen Recht unter "Idee" oder "Lösung von technischen Problemen" und folglich aus dem Urheberrecht? (nicht signierter Beitrag von Carl Ha (Diskussion | Beiträge) 21:14, 30. Nov. 2015 (CET))

Carl Ha, gibt es eine konkrete Datei auf Wikipedia/Commons dazu? Ich habe keine Kenntnis des russischen Urheberrechts, halte die Fragestellung aber, erstens, hinsichtlich der deutschsprachigen Wikipedia für entbehrlich (weil wir deutsches Recht zugrunde legen, vgl. näher WP:Bildrechte) und kann mir, zweitens, nicht vorstellen, dass „architektonische Zeichnungen“ nach russischem Recht nicht geschützt sind. Als Unterzeichnerstaat ist der russische Gesetzgeber an die RBÜ gebunden und Art. 2 Abs. 1 RBÜ nennt „plans, sketches […] relative to geography, topography, architecture or science“ explizit als Schutzobjekte; sui generis kann man das also wohl kaum aus dem Schutz herausnehmen. Grüße, — Pajz (Kontakt) 18:07, 1. Dez. 2015 (CET)
Es handelt sich um diese Datei.--Carl Ha (Diskussion) 18:11, 1. Dez. 2015 (CET)
Also aus DACH-Perspektive dürften diese Zeichnungen (es sind ja mehrere) ziemlich sicher Schöpfungshöhe erreichen. Das ist ja nicht irgendein genormter Bauplan, sondern eine perspektivische Zeichnung der jeweiligen Gebäude. // Martin K. (Diskussion) 18:41, 1. Dez. 2015 (CET)
Carl Ha, der dort eingebundene, völlig generische „This work is not an object of copyright“-Baustein ist komplett nichtssagend; wer auch immer ihn dort eingefügt hat – es kann ja nicht Sinn von Urheberrechtshinweisen sein, dass sich der Leser aus dem kompletten Urheberrechtsgesetz die Rechtsgrundlage heraussuchen muss … Ich sehe mithin keine Begründung für die angebliche Gemeinfreiheit. Eine bloße „Idee“ ist das jedenfalls nicht, insofern siehe der Vorredner. — Pajz (Kontakt) 21:17, 1. Dez. 2015 (CET)

Urheberrechtssituation beim ABC des Kommunismus

Ich würde gerne das ABC des Kommunismus von Nikolai Iwanowitsch Bucharin (1888-1938) und Jewgeni Alexejewitsch Preobraschenski (1886-1937) in Wikisource einstellen. Die beiden Autoren sind schon mehr als 70 Jahre tot (von Stalin ermordet). Das dürfte kein Problem machen. Aber wie sieht es mit dem Übersetzer vom Russischen ins Deutsche aus? Ein Name ist nicht angegeben. Das Buch erschien im Verlag der Kommunistischen Internationale, Moskau im Jahr 1921. Deshalb liegt es nahe, anzunehmen, dass dieser Übersetzer ein russischer Bürger war oder diese Übersetzung zumindest in Russland angefertigt wurde. Gedruckt wurde das Buch im Hamburg.

Angenommen, es wäre auch von der Übersetzung her erlaubt, darf dann der erste Teil aus dem Marxists Internet Archive (https://www.marxists.org/deutsch/archiv/bucharin/1920/abc/) entnommen werden? Dort ist nämlich nur knapp die Hälfte des Buches vorhanden. Antiope05411 (Diskussion) 12:08, 10. Nov. 2015 (CET)

Wie wäre es denn, wenn du deine Erkenntnisse über das Buch in einen Wikipedia-Artikel ABC des Kommunismus einbringen würdest? Im Zuge der Arbeit würde vielleicht auch herauskommen, wer der Übersetzer ins Deutsche war. Dass das ein Russe war, ist ja wohl nur (d)eine Vermutung, oder? Die Papierausgabe der deutschen Übersetzung liegt dir vor?
Nachtrag:
ich habe mal die Titelseite von 1921 eingescannt. Laut Nachwort in dem Manesse-Nachdruck von 1985 ist in beiden Ausgaben, 1920 und 1921, kein Übersetzer angegeben.
  • N. Bucharin ; E. Preobraschensky: Das ABC des Kommunismus : populäre Erläuterungen des Programms der Kommunistischen Partei Russlands (Bolschewiki). Hamburg : Verl. der Kommunistischen Internationale, 1921
--Goesseln (Diskussion) 19:21, 12. Nov. 2015 (CET)
Das Buch wurde von Frida Rubiner, gestorben 1952, übersetzt.--Artmax (Diskussion) 22:17, 5. Dez. 2015 (CET)
ich habe mal erfolglos versucht, "deinen", Benutzer:Artmax, Beleg dafür zu finden, da war ich wohl zu faul zum Weitersuchen. Aber ich habe bei der Gelegenheit zwei Schriften in ihren Artikel eingestellt. Das ABC solltest du mit Beleg dort einstellen. Und wenn das geschehen ist, dann könnte der Thread hier geerlt werden, danach vielleicht von der Seite Diskussion:Frida Rubiner auffindbar machen, falls sich doch jemand an den Artikel über das Buch machen will. --Goesseln (Diskussion) 17:36, 6. Dez. 2015 (CET)

Biografiensammlungen

In der Vergangenheit wurde bereits verschiedentlich diskutiert, ob die wörtliche und per drag and drop erfolgte Übernahmen aus anderen Biografiensammlungen (wie dem HLS) oder aus Online-Biografien zulässig sind – oder nicht. Es wurde u. a. der Standpunkt vertreten, reine Aufzählungen der Stationen des Lebenslaufs hätten keine Schöpfungshöhe und dürften bedenkenlos kopiert werden. Aber so richtig klar wurde das noch nicht ausgesprochen. Ich habe vor, die Biografien aus der Internetseite des Goethe-Instituts (nur zum Beispiel hier: Martin Henschel – Biografische Informationen) in Wikipedia zu übertragen. Wenn die Schöpfungshöhe verneint würde, würde das meine Schlagzahl erheblich steigern und meine Arbeit vereinfachen. Mehr als eine schlichte Aufzählung des Lebenswegs sehe ich in den Goethe-Artikeln nicht. Wie steht's? --Artmax (Diskussion) 17:57, 24. Nov. 2015 (CET)

Meiner Meinung nach hat auch der Text Schöpfungshöhe. Ein Autor bemüht sich um Abwechslung bei der Wortwahl etc. Die reinen Inhalte sind zwar auch ausgewählt, aber wohl nicht geschützt. Ich würde es nicht riskieren, einfach zu kopieren. --195.200.70.41 10:20, 7. Dez. 2015 (CET)

Reicht bei Wikibooks die Namensnennung auf einer Seite?

Hallo,

ich habe eine Frage: Gehen wir davon aus, dass ein Wikibook Texte von einer CC-BY oder CC-BY-SA Quelle übernimmt. Reicht es, wenn diese Quelle und deren Autoren auf der Hauptseite des Projekts genannt werden oder muss auf jeder Unterseite auf die Quelle verwiesen werden?

Um die Frage konkret zu machen: Das Buch b:C-Programmierung mit AVR-GCC hat Inhalte von http://www.mikrocontroller.net/articles/AVR-GCC-Tutorial übernommen, welches unter CC-BY-SA steht (siehe [6] ). Nun findet sich aktuell nur auf der Hauptseite ein Hinweis auf die Quelle (welche aber noch nicht komplett ist, siehe diese Diskussion). Reicht ein Hinweis auf die Originalquelle auf der Hauptseite oder muss jede der Unterseiten (wie beispielsweise b:C-Programmierung mit AVR-GCC/ Datentypen) einen Link zur Originalquelle enthalten?

Weitere Frage: Die Quelle ist selbst ein Wiki. Reicht es, wenn bzgl. der Autorennennung auf die Versionsgeschichte der Quelle verwiesen wird?

Viele Grüße, Stephan Kulla (Diskussion) 10:46, 20. Nov. 2015 (CET)

Ich würde sagen, dass die Lizenz- und Autorennennung auf der Buch-Hauptseite recht und dass ein Verweis auf die Versionsgeschichte ausreicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:41, 23. Nov. 2015 (CET)

Einfache Regelübersicht für Bebilderung (2)

Für Reginald Marsh (Maler) (1898–1954) hat jetzt ein Kollege einen Artikel erstellt und auch bei WD:SG? für die Hauptseitenkategorie Schon gewusst vorgeschlagen. Soweit, so gut. Natürlich würde er gerne seinen Artikel bebildern und auch ein Bild auf die Hauptseite bringen. Klar, geht nicht. Ende. Ende? Leider nicht, denn das vorfindliche Chaos in Commons, wer räumt das auf? Möglichst noch bevor der Artikel in ca. fünf Wochen bei uns auf der Hauptseite erscheint. Wen kann man in Commons wie dafür interessieren?
Beispiel 1: c:File:Mural-Ariel-Rios-Marsh-1.jpg
1.1 Das Bild: Wenn ich die Beschreibung richtig verstehe, dann wurde Reginald Marsh' Wandbild 1936 im (im!) Gebäude Ariel Rios Federal Building, Washington, D.C. angebracht.
1.2 Foto-Original: Das Wandbild wurde von en:Carol M. Highsmith (* 1946) im Jahr 19?? fotografiert. Der Fotoabzug ist heute eines von 100.000 Fotos, die Highsmith 2009 an das Carol M. Highsmith Archive, Library of Congress, Prints and Photographs Division gegeben hat.
1.3 Foto-Attribute bei Library of Congress: Datum 2011
1.4 Attribute bei Commons: c:User:WFinch hat das Foto 2015 bei Commons eingestellt.

Urheber: Carol M. Highsmith, keine Restriktionen

1.5 Kleingedrucktes: Diese Markierung zeigt nicht den Urheberrechtsstatus des zugehörigen Werks an. Es ist in jedem Falle zusätzlich eine normale Lizenzvorlage erforderlich
Beispiel 2: c:File:Smoke Hounds by Reginald Marsh, 1934 - Corcoran Gallery of Art - DSC01190.JPG
2.1 Das Bild: Das gerahmte Ölbild hängt in der Corcoran Gallery of Art, Washington
2.2 Foto-Original: Das gerahmte Ölbild wurde von c:User:Daderot 2012 im Museum fotografiert
2.3 Foto-Attribute 2012
2.4 Attribute bei Commons: c:User:Daderot hat sein Foto 2012 bei Commons eingestellt.

Der Autor ist mehr als 70 Jahre tot (sic!)
Urheber: Daderot
Quelle: Daderot

Beispiel 3. c:File:Archives of American Art - Louis Bouche, Reginald Marsh- and William Zorach - 2481.jpg
Frage: Zeigt das Foto ein Plakat/Grafik von Marsh?

Mein Kommentar: Es ist eine Schwäche von Commons, die verschiedenen Akteure nicht so klar und OMA-tauglich zu bezeichnen, dass Einsteller, WP-Benutzer und Dritte ohne Forschung, Kleingedrucktes und ggf. Nachfragen hier auf dieser Seite verstehen können, was denn nun Sache ist. Für mich sind die zwei Gemäldefotos nicht vor dem Jahr 2025 frei, bei dem dritten kann man überlegen.
--Goesseln (Diskussion) 15:23, 23. Nov. 2015 (CET)

Jürgen Todenhöfer

Abschnitt Zur Person Jürgen Todenhöfer wurde ohne Kennzeichnung komplett von Wikipedia kopiert (Absatz 1-3 aus Einleitung; Absatz 4 und 5 von Abschnitt "Positionen zum „Islamischen Staat“" des Artikel). -- Amtiss, SNAFU ? 15:52, 25. Nov. 2015 (CET)

Einfache Regelübersicht für Bebilderung (3)

Da sich niemand für den obigen Thread „Einfache Regelübersicht für Bebilderung (2)“ interessiert, weil ich mich da vielleicht zu kompliziert ausgedrückt habe, und ich heute en passant auf VM einen Wunsch nach Artikelsperrung sah, dessen Ursache wohl im Eifer eines Artikelschreibers begründet ist, der sich unter anderem im Hochladen von Bildern äußert, hier nochmal ein Versuch, wobei es mir nicht darauf ankommt, den konkreten Fall möglichst schnell zu lösen, sondern die Ursachen für die Misere zu suchen, dass hier jemand voller good faith so gar nicht klar kommt.
Also die Sachlage:

Beispiel 1: Porträtfoto c:File:Joseph Mader.jpg
Beschreibung English: Fotoportrait Joseph Mader Datum 1926 Quelle Eigenes Werk Urheber Maximilian.Joseph.Mader
Was ist falsch? Quelle: ist möglicherweise das Joseph Mader Archiv, mader.moosburg@t-online.de
Urheber: ist ein Fotograf, dessen Name hier nicht angegeben wurde.
Konsequenz: Die Urheberrechte des unbekannten Fotografen, der 1946 noch gelebt haben könnte, sind verletzt, das Foto muss gelöscht werden, oder c:Commons:OTRS/de.
Beispiel 2: c:File:Unterwasserscene 1947.jpg
Beschreibung English: Aquarell Unterwasserscene Datum 1. Januar 1947 Quelle Eigenes Werk Urheber Maximilian.Joseph.Mader
Was ist falsch? Quelle: ist möglicherweise das Joseph Mader Archiv, mader.moosburg@t-online.de
Urheber: ist der 1982 verstorbene Maler.
Konsequenz: Wenn das Joseph Mader Archiv mit einem OTRS-Ticket nachweisen kann, dass die Urheberrechte bei ihm liegen, dann kann die Reproduktion des Gemäldes in Commons bleiben.
Nun der eigentliche Punkt: Wieso fallen immer wieder Hochlader darauf herein und bringen kein Verständnis für die Commonsparameter Quelle und Urheber auf? Was läuft da schief? Was kann man verbessern ? Ist dieser Fall bei Hilfe:Bildertutorial/2 Bildrechte verständlich beschrieben ? Was, wenn der Hochlader diese Seite nicht findet oder sie nicht lesen will? wer liest schon Gebrauchsanweisungen? ;(
Dass bei der Bearbeitung solcher Fälle viel Zeit und Geduld und QS-Arbeit der WP- und Commons-Freiwilligen drauf geht, muss ich ja wohl nicht betonen.
--Goesseln (Diskussion) 15:51, 28. Nov. 2015 (CET)