Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2016/11

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Siwibegewp in Abschnitt URV-Bilder
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Radio-Interview

Könnte jemand so nett sein und mir sagen, ob ich ein Radio-Interview hochladen darf, wenn ich die Zustimmung vom Sender und dem Interviewten habe? Oder sprechen da Telemediengesetz und dergleichen dagegen? Freundlichen Gruß am Morgen --Andrea014 (Diskussion) 07:29, 2. Nov. 2016 (CET)

Hallo Andrea014, der Radiosender hat ein Recht an der Aufnahme, es bedarf also dessen Freigabe. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:50, 2. Nov. 2016 (CET)
Dankeschön mal wieder, Gnom! Das ist klar, aber: wirklich nicht mehr? Wenn ich das konsequent weiter denke, würde das doch bedeuten, dass die Sender mit Hochladen von Beiträgen, die sie nach der vorgeschriebenen Frist aus ihrer Mediathek nehmen müssen (wenn sie nicht die Bedingungen für dauerhaftes Verbleiben erfüllen), das Telemediengesetz unterlaufen könnten? Aber Vorsicht, das schreibt Eine mit weniger als Halbwissen! Und ob das Gesetz auch für Radionsender gilt, weeßik ooch nich. --Andrea014 (Diskussion) 06:58, 3. Nov. 2016 (CET)
Hallo Andrea014, handelt es sich denn um einen öffentlich-rechtlichen Sender? Selbst dann sehe ich da keine Probleme. Wir haben das mit ARD aktuell schon einmal besprochen, da war aber letzten Endes das Urheberrecht das Problem. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:31, 3. Nov. 2016 (CET)
Guten Morgen Gnom! Es ist ja nur, weil ich nicht gern für den Papierkorb arbeite und sie mir ein erstes Foto schon gelöscht haben. :-( Was Du schreibst klingt gut. Das Interview geführt hat Katja Jacob vom Evangelischen Kirchenfunk Niedersachsen, ausgestrahlt wurde bei Radio ffn. Kontakt zur Redakteurin kann ich auch herstellen. Soll ich flirten gehen? Herzlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 07:01, 4. Nov. 2016 (CET)
Okay, Andrea014, FFN ist ja ein Privatradio. Also brauchst du eine Freigabe von denen. Musik und urheberrechtlich geschützte Texte dürfen in der Aufnahme nicht vorkommen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 08:29, 4. Nov. 2016 (CET)
@Gnom: Dankeee! Dann mach' ich mich mal auf die Strümpfe oder besser an die Tasten! ein lächelnder Smiley  Auch Gruß --Andrea014 (Diskussion) 08:43, 4. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Andrea014 (Diskussion) 08:43, 4. Nov. 2016 (CET)

File:Woodhull-half-the-pop.gif

Guten Abend Experten, kann ich das o.g. Bild verwenden? Es ist am 6. Oktober 2016 hochgeladen worden. Ist das bereits überprüft? Bisher ist es in keinen Artikel weltweit eingebunden. Schöne Grüße --Anima (Diskussion) 23:17, 4. Nov. 2016 (CET)

Hallo Anima, ja, kannst du. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:31, 5. Nov. 2016 (CET)
Hallo Gnom, freut mich sehr. Dankeschön für deine Auskunft. Gut, dass es euch gibt. --Anima (Diskussion) 11:50, 5. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 12:16, 5. Nov. 2016 (CET)

Songtext?

Hier hat eine IP einen Songtext hinzugefügt. OK oder nicht? Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 09:14, 5. Nov. 2016 (CET)

Nicht ok. --Magnus (Diskussion) 09:19, 5. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Krd 10:13, 5. Nov. 2016 (CET)

Partitur-Titelblatt von Arnold Schönberg

Es geht um das Titelblatt für Von heute auf morgen auf Seite 21 (23) dieser PDF-Datei. Der Urheber (Arnold Schönberg) ist vor 65 Jahren verstorben und hat es im Selbstverlag herausgegeben. Es ist also vermutlich noch 5 Jahre geschützt. Aber erreicht es überhaupt Schöpfungshöhe? Es enthält lediglich Text und keine Bilder. --Rodomonte (Diskussion) 19:59, 5. Nov. 2016 (CET)

@Partitur-Titelblatt: es doch wohl eher ein Titelblatt eines Programmhefts des Teatro la Fenice aus dem Jahr 2008.
@ Als c:Template:PD-ineligible würde ich das bezeichnen
Diese Datei ist gemeinfrei („public domain“), weil sie nur Allgemeingut enthält und die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht.
weil der Text der Programmtitel lediglich farblich etwas aufgehübscht wurde
wenn nicht
das Wappen des Teatro la Fenice darauf abgebildet wäre, und von jedermann herausmontiert werden könnte.
Das Wappen ist für mich (in my humble opion) nicht gemeinfrei. Und hier käme eigentlich ein Punkt. Mehr weiß ich nicht, wenn nicht
c:File:Gran teatro la fenice.jpg
im Jahr 2008 ein jemand (oder zwei?) das Wappen als sein (sic) Kunstwerk eingestellt und freigegeben hätte (Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes).
also bleiben noch ein paar Rätsel.
--Goesseln (Diskussion) 21:31, 5. Nov. 2016 (CET)
Nein, ich meine nicht das Titelblatt des Programmhefts selbst, sondern das der Partitur. Das ist in dem Programmheft auf Seite 21 (bzw. 23) abgedruckt. --Rodomonte (Diskussion) 21:35, 5. Nov. 2016 (CET)
mein Fehler (lesen müsste man können)
Frontespizio della partitura di Von heute auf morgen aus dem Jahr 1929 auf S. 21
fällt für mich unter c:Template:PD-ineligible
--Goesseln (Diskussion) 21:49, 5. Nov. 2016 (CET)
Danke, ich habe es mal mit dem etwas genaueren c:Template:PD-text versehen. Es scheint ja ähnlich zu sein wie bei diesem Besetzungszettel, der hier schon 2007 diskutiert wurde. --Rodomonte (Diskussion) 23:09, 5. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Rodomonte (Diskussion) 23:10, 5. Nov. 2016 (CET)

Bilder von Benutzer:Hegauerland

Durch den Benutzer werden auf Commmons ziemlich viele Bilder hochgeladen und hier in Artikel eingebunden, bei denen ich Bauchschmerzen mit der Lizensierung habe. Ich hab ihn daraufhin angesprochen, aber keine Antwort erhalten, inzwischen ist er auch durch den Bot wegen eines Bildes in der de-WP angesprochen worden. Möglicherweise stammen die Bilder aus einem Buch (Beispielseite), es könnte auch sein, dass er selbst der Fotograf Dietmar Bührer ist. Dann müsste das aber sicher verifiziert werden, und ich weiß nicht, inwieweit die abgebildeten Personen noch einmal zustimmen müssten. Da ich mich in der Materie nicht so auskenne, hier die Anfrage. -- Jesi (Diskussion) 13:31, 4. Nov. 2016 (CET)

Auf seiner Benutzerseite hat er inzwischen den Namen eingetragen, es fehlt natürlich die Verifizierung. -- Jesi (Diskussion) 18:14, 4. Nov. 2016 (CET)
Auf seine Bilder laufen inzwischen Löschanträge. Den Verifizierungsbaustein habe ich heute auf seine Disk gesetzt. Bisher macht er munter weiter, ohne zu reagieren. -- Alinea (Diskussion) 13:23, 5. Nov. 2016 (CET)
Ja, hab ich grad gesehen und noch etwas ergänzt. -- Jesi (Diskussion) 13:39, 5. Nov. 2016 (CET)
Nach den Erklärungen unter Benutzer Diskussion:Hegauerland#Problem mit dem Benutzernamen dürfte das hier erledigt sein. -- Jesi (Diskussion) 15:35, 6. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Jesi (Diskussion) 15:35, 6. Nov. 2016 (CET)

Urheberrecht bei Veröffentlichungen des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union

Sind solche Texte [1] ähnlich wie Gesetze gemeinfrei? Wenn nein, bis zu welcher Grenze dürfen sie, auch wenn als Zitat markiert, in einen Wikipedia-Artikel übernommen werden? Beispiel: [2] --Siwibegewp (Diskussion) 00:09, 7. Nov. 2016 (CET)

Ist da irgendwo Schöpfungshöhe zu erkennen? Ich sehe keine. -- ST 20:45, 7. Nov. 2016 (CET)
Ich interpretiere das mal als: ja, ist in Ordnung so wie es gemacht wurde. Danke. --Siwibegewp (Diskussion) 01:19, 8. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 21:48, 8. Nov. 2016 (CET)

Blausee (Obersulzbachtal)

Hallo,

ich wollte gerade den Artikel Blausee (Obersulzbachtal) anlegen. dabei habe ich festgestellt, dass der Artikel im Salzburg Wiki vorhanden ist. Gibt es einen Möglichkeit diesen zu verschieben oder kopieren oder ohne Copyright verletzt (inkl Bilder)?? Ps.: auch >hier< angesprochen --Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 19:50, 9. Nov. 2016 (CET)

Dieses Salzburgwiki ist anscheinend unter einer NC- Lizenz veröffentlicht, BY-NC-SA 3.0. 'NC' passt nicht zu unserer Lizenz, siehe auch hier: Wie wirkt sich das NC-Modul darauf aus, wie Inhalte verbreitet werden?. Bei den Bildrechten heisst es: Dieses Bild wird vom Urheber nur für die Benutzung auf Salzburgwiki zur Verfügung gestellt. Somit erst mal hier nicht nutzbar. Man müsste den Fotografen fragen ob er es entsprechend lizenziert. --Jensibua (Diskussion) 21:15, 9. Nov. 2016 (CET)
Die Fotos sind alle von der Commons:User:Wald1siedel - sie kannst du gerne fragen, ob sie die Fotos nochmals hier frei hochladet, hat sie schon öfter gemacht. Als diese hochgeladen hat, gab es beim Salzburgwiki noch keine Möglichkeit unter einer wirklich freien Liznez hochzuladen. Außerdem hat sie diese Fotos in Commons mit einer besseren Qualität siehe, hier --gruß K@rl 21:55, 9. Nov. 2016 (CET)
Hallo Woelle ffm, wenn du den Text ein klein wenig umformulierst, kannst du ihn auch übernehmen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:17, 9. Nov. 2016 (CET)
Bin schon dabei, nur ich suche noch Quellen--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 22:19, 9. Nov. 2016 (CET)
Hallo Gnom, Jensibua und K@rl, könnt ihr bitte mal nachschauen, ob dies genügend verändert worden ist und ob ihr ne Quelle findet. Liegt zur Zeit >hier<--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 23:01, 9. Nov. 2016 (CET)
Wunderbar, Woelle ffm, keine Einwände. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:47, 9. Nov. 2016 (CET)
Danke, Quelle habe ich auch gefunden--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 23:51, 9. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 23:48, 9. Nov. 2016 (CET)

Abgeleitetes Werk einer Zeichnung

Guten Tag. Für die Zeichnung eines Kirchengrundrisses (Datei:Klosterkirche Reinhausen Grundriss Mueller.jpg) habe ich die Freigabe des Bauforschers erhalten, der Ende der 60er das Aufmaß erstellt und die Zeichnung angefertigt hat (sowie die Aussage des Verlages, in dem sie 1970 abgedruckt wurde, dass der Verlag keine entsprechenden Rechte daran habe), richtig korrekt mit dem vorgegebenen Freigabetext usw. Inzwischen ist es auch beim OTRS-Team bearbeitet und freigegeben. Nun habe ich diese Zeichnung durchgezogen, umgestaltet, nach eigenen Messungen ergänzt und hochgeladen: File:Klosterkirche Reinhausen Grundriss A.jpg. Ist das korrekt so oder muss ich das alles ganz anders angeben? Ich würde es gern richtig machen, weil noch mindestens zwei weitere Umzeichnungen des Grundrisses folgen sollen und mehrere Umzechnungen der ebenfalls freigegebenen Isometrien. Wäre blöd, wenn nach zwei Jahren alles wegen meiner Fehler wieder gelöscht werden muss. --Dehio (Diskussion) 18:34, 10. Nov. 2016 (CET)

Noch mal anders formuliert: Ist es urheberrechtlich in Ordnung, ein abgeleitetes Werk (von einem unter CC-BY-SA-3.0-DE freigegebenen Werk) so zu kennzeichnen wie in der Datei:Klosterkirche Reinhausen Grundriss A.jpg? D.h. Vorlage "derived from" im Quellenabschnitt und Angabe des Urhebers in der erfolgten Form? --Dehio (Diskussion) 10:27, 11. Nov. 2016 (CET)
Sieht doch gut aus, Dehio. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:59, 11. Nov. 2016 (CET)
Herzlichen Dank, dann kann's ja weitergehen. --Dehio (Diskussion) 12:22, 11. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Dehio (Diskussion) 12:22, 11. Nov. 2016 (CET)

Ich möchte das Logo "ABL" von dieser Website [3] im Artikel ABL Sursum verwenden. Darf ich das? Wenn ja, wie lade ich es hoch und welche Lizenz muss ich angeben? --Siwibegewp (Diskussion) 18:03, 12. Nov. 2016 (CET)

Hallo: Das Logo kannst du auf Commons hochladen. Dort verwendest du die Vorlage "Template:PD-textlogo". Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:05, 13. Nov. 2016 (CET)
Besten Dank. --Siwibegewp (Diskussion) 01:10, 13. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 01:21, 13. Nov. 2016 (CET)

Ägyptisches Grab

Gustave Lefebvre: Le tombeau de Petosiris. 3 Bände, Imprimerie de l'Institut français d'archéologie orientale, Kairo 1923–24 (PDF; 33 MB).

Der gute Lefebvre ist erst seit 57 Jahren tot, aber die Bilder im Buch zeigen Reliefs aus dem ägyptischen Grab des Petosiris (2300 Jahre alt) und wurden anscheinend irgendwie kopiert. Mich interessiert vor allem das Bild auf Seite 423. Kann ich das nun nehmen oder nicht? --DWI (Diskussion) 19:56, 17. Nov. 2016 (CET)

@Der-Wir-Ing: Da Releiefs dreidimensional sind, greif hier PD-Art nicht. Wenn die Photos von Lefebvre selbst stammen, müssen wir sie leider als noch geschützt ansehen und können sie daher nur verwenden, wenn es eine entsprechende Freigabe der Erben oder eine Exklusivrechteinhabers gibt. // Martin K. (Diskussion) 20:01, 17. Nov. 2016 (CET)
Danke --DWI (Diskussion) 20:51, 17. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: DWI (Diskussion) 20:51, 17. Nov. 2016 (CET)

Dienstliche Meldungen

Kann mir jemand erklären, warum eine formularmäßig vorgeschriebene dienstliche Meldung, ein Rapport wie unter Datei:EB-Rapport-FüsRgt86.jpg abgebildet, dem Urheberschutz unterliegt, obgleich außer der deutlichen Handschrift keine eigene Gestaltungsmöglichkeit gegeben war und der "Urheber" bereits 1910 z.D. gestellt war und laut Rangliste am 13.10.1884 (ca. 20-jährig) Secondeleutnant geworden war? --Ekkehart Baals (Diskussion) 11:51, 6. Nov. 2016 (CET)

Der von dir verwendete Lizenzbaustein war auch nicht ganz richtig, Ekkehart Baals, da du selbst auch keine Rechte an der Datei hältst. Ich habe den korrekten Baustein eingesetzt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:19, 6. Nov. 2016 (CET)

Datei:AstridDehe.jpg

Im Artikel Astrid Dehe, gestern von mir angelegt, hatte ich das o.g. Photo hochgeladen. Dieses Photo wurde auf Commons wegen angeblicher Copyright-Verletzung gelöscht. Die Löschung ist unberechtigt: Ich bin der Photograph und verfüge über die Rechte für das Bild. Anderen Institutionen, die dies Photo ebenfalls veröffentlichen (z.B. Bernstein-Verlag), habe ich die Lizenz dazu erteilt. Ich möchte das Photo gemäß den von Wikipedia verlangten Bedingungen im Artikel Astrid Dehe veröffentlichen.

--Matteofini (Diskussion) 09:41, 19. Nov. 2016 (CET)

Du solltest dich an das OTRS-Team auf Commons wenden, damit die Datei wiederhergestellt wird. Das kann aber ein bisschen dauern, in der Zeit besser nicht einfach neu hochladen. --Magnus (Diskussion) 09:54, 19. Nov. 2016 (CET)
@Matteofini: Bitte lade hier keine Dateien hoch, die auf Commons wegen irgendwelchen Problemen gelöscht wurden, ohne das diese Probleme vorher geklärt wurden. Wenn eine Freigabe vorliegt, können wir die Datei auch Commons wieder herstellen lassen, und eine lokale Version wäre nur unnützer Ballast. // Martin K. (Diskussion) 21:59, 19. Nov. 2016 (CET)

Okay, danke.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 22:23, 19. Nov. 2016 (CET)

Zitierung von Wikipedia in youtube Videos

Ich möchte Videos auf youtube hochladen. In diesen Videos dreht es sich um Flugsimulation mit X-Plane Flugsimulations-Software. Die Themen sind Flugreisen über verschiedene Gegenden, gleichzeitig mit Informationen zur überflogenen Landschaft. Diese Landschaftsbeschreibungen sollen einen informativen und wahrheitsgetreuen Inhalt vermitteln. Es gibt ein bereits hochgeladenes Video in Youtube, um dies zu verifizieren. Es enthält Zitierungen aus Wikipedia, Zitierhinweise am Ende des Videos, als auch bei der Inhaltsbeschreibung auf Youtube. Am Anfang eines Videos steht "Quellenhinweise" und folgender Text.

"Die Texte zu den Landschaftsbeschreibungen sind zum Teil aus der Online-Enzyklopädie WIKIPEDIA zitiert. In diesem Fall ist der Text in blauer Schriftfarbe eingeblendet und in Klammern {1-x} nummeriert. Am Ende des Videos werden die betreffenden Artikel noch einmal nach Wikipedia Regeln (mit dem Permanentlink) und fortlfd. Nummer gelistet".

Am Ende des Videos stehen dann die Zitierungen:


"Gemäß den Nutzungsbedingungen der Wikimedia Foundation (dt. Übersetzung) unterstehen alle Texte in der deutschsprachigen Wikipedia der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 (unported). {1} In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 24. September 2016, 13:59 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Aleuten&oldid=158181283 (Abgerufen: 1. November 2016, 08:49 UTC) {2} In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 6. Mai 2014, 07:16 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Unimak_Island&oldid=130141714 (Abgerufen: 1. November 2016, 08:52 UTC) {3} In Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 9. Oktober 2016, 03:23 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Shishaldin&oldid=158588032 (Abgerufen: 1. November 2016, 08:54 UTC)"


Das Beispiel-Video ist in Youtube unter [....]watch?v=WZlIU4vKMB8 (dritter Buchstabe= l wie liberal, 4 ter Buchstabe = I wie Ida )abrufbar. Sollte die Form der Zitierung nicht den Regeln entsprechen, werde ich das Video wieder aus youtube entfernen. Falls eine Abänderung dieser Zitierungen notwendig bzw. möglich wäre, bitte ich um einen entsprechende Vorschlag. Gelten die gleichen Bedingungen auch für gesprochene Artikel, bzw. dürfen die unter Nennung der Lizenz auch in ein Video eingebaut werden? Herzlichen Dank für Ihre Mühe.

--91.128.155.27 19:02, 8. Nov. 2016 (CET)Adolf Falkner (nicht signierter Beitrag von AFalkner (Diskussion | Beiträge) 20:03, 7. Nov. 2016 (CET))

Hallo AFalkner, vielen Dank für deine Nachfrage und deine Bemühungen, aber in dieser Form dürftest du die Texte sogar ganz ohne Lizenzhinweis verwenden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:49, 8. Nov. 2016 (CET)

Unbekannter Ansichtskartenfotograf

Vielleicht kann ein Urheberrechtskundiger zu der Aktion der jetzt bei Commons eingestellten Ansichtspostkarten eines Postkartenverlags Stellung nehmen (siehe 30000 historische Ansichtskarten, bei WP:Kurier). Bei Commons habe ich auf der Seite des kollektiven Einstellers c:Commons:Brück & Sohn einen Thread eröffnet, in dem ich Fragen zu „Quelle“ (source) und „Urheber“ (author) gestellt habe, die auch Auswirkungen auf die „Lizenz“ haben. Die Klärung könnte allerdings auch wegen der Allgemeininteresses hier erfolgen. Vielleicht ist es ja gar nicht so kompliziert, oder ein OTRS-Ticket löst die Problem. Oder, oder ... --Goesseln (Diskussion) 09:50, 8. Nov. 2016 (CET)

@Stefan Kühn: Im Fall so großer Bildspenden empfiehlt es sich vorher einige Beispieldateien hochzuladen und eine entsprechende Freigabe zur Überprüfung an das Support-Team zu senden. Dann kann man solche Fragen klären und ggf. ein Custom-Licence-Template erstellen bevor es zu Massenuploads und möglicherweise Massenlöschanträgen kommt. Das erst hinterher zu klären erhöht sorgt nur für Mehrarbeit und ggf. Frustration auf allen Seiten. Und das sollten wir insbesondere bei so großzügigen Spendern vermeiden. // Martin K. (Diskussion) 13:20, 11. Nov. 2016 (CET)
@Derbrauni: schau mal bitte hier mit her. - Wenn ein Verlag mir sagt, er besitzt alle Recht, wie soll ich das als Wikipedianer letztendlich prüfen? Zahlreiche Fotos sind wirklich von Familie Brück selber erstellt worden. Und bei den restlichen Bildern kann ich mir ja schlecht den Arbeitsvertrag des angestellten Fotografen aushändigen lassen. Unseres Wissens ist es nicht notiert worden, wer eine Aufnahme gemacht hat. War damals (Deutsches Reich, SBZ und DDR) einfach nicht relevant für die Arbeit des Verlags. Deswegen muss ich annehmen das hier der Herausgeber als Urheber der Ansichtskarte gilt. --sk (Diskussion) 13:49, 11. Nov. 2016 (CET)
Hallo zusammen. Da der Verlag die Bilddateien auch selbst weiterverkauft gehe ich davon aus, dass die die vollumfänglichen Nutzungsrechte besitzen. Könnte es dem OTRS-Team helfen, wenn Brücks ein Dokument unterschreiben, dass dem so ist? --Derbrauni (Diskussion) 14:03, 11. Nov. 2016 (CET)
  • Hat der Verlag in dieser Sache überhaupt schon irgendeine Freigabe an das OTRS geschickt? Falls ja: Unter welcher Ticketnummer? Falls nein: bitte nachholen!
  • Der Verlag ist definitiv nicht der Urheber und es ist auch sehr unwahrscheinlich das er das Urheberrecht besitzt. Der Urheber ist in Deutschland nämlich immer eine natürlich Person und das Urheberrecht ist unveräußerlich und kann nur vererbt aber niemals verkauft werden.
  • Was der Verlag hingegen besitzen kann, sind vollumfängliche uneingeschränkte Nutzungsrechte, die z.B. im Rahmen eines sog. BuyOuts vom Photographen übertragen wurden. Und da auch die ein Veröffentlichung unter freier Lizenz gestatten, könnten wir für einen entsprechende Custom license tag erstellen, wenn man uns das glaubhaft und von einer offiziellen Adresse aus bestätigt.
// Martin K. (Diskussion) 15:04, 11. Nov. 2016 (CET)
@Martin Kraft: Wir habe uns bei dem Projekt sehr stark an dem Projekt Commons:Bundesarchiv orientiert. Dort haben wir weder bei den Bildern noch auf der Projektseite ein OTRS-Hinweis gefunden. Liegt dort auch so eine Freigabe vor? Oder wird hier mit zweierlei Maß gearbeitet? Auch dort hat man einfach alles per Massenupload hochgeladen. Sollte sich später ein Fotograf/Erbe/Rechteinhaber melden gibt es Abschnitt Lizenzproblem um die Problembilder im Zweifelsfall zu löschen. Wir haben bei der Sichtung sehr stark auf solche möglichen Lizenzprobleme geachtet und deshalb eben ca. 70 Bilder nicht hochgeladen. Wenn der Verlag nun mit seinem Account die Bilder hoch lädt, wieso sollen wir ihm dann bei seiner Aussage misstrauen? Wenn Nutzer X Bilder hoch lädt, wird doch auch nicht jedes mal eine OTRS-Freigabe nötig. - Versteht mich bitte nicht falsch. Ich möchte das alles Lizenz-technisch einwandfrei läuft, aber ich möchte auch den Verlag nicht ohne Not irgendwelchen Extra-Arbeit bereiten. -- sk (Diskussion) 21:11, 11. Nov. 2016 (CET)
@Stefan Kühn: Zum Projekt Bundesarchiv kann ich nichts sagen. Das war vor meiner OTRS-Zeit und auch sonst hatte ich nichts damit zu tun.
Grundsätzlich ist es aber so, dass immer dann, wenn Bilder nicht von ihrem Urheber hochgeladen werden und die Lizenz nicht schon andernorts dokumentiert ist, eine gesonderte Freigabe nötig (siehe auch Bildrechte / Vorgehen bei fremden Werken, deren Urheber bekannt ist). Und natürlich kann so eine Freigabe auch pauschal für einen alle Bilder einen Photographen erfolgen (deshalb hab ich ja auf das Custom-Licence-Template verwiesen).
Das alles ist wie wirklich keine Schikane, sondern der ganz normale Prozess, der dazu gedacht ist unsinnige Diskussionen und Löschanträge zu vermeiden. // Martin K. (Diskussion) 23:32, 11. Nov. 2016 (CET)

Foto in Tagschlaf

Wie sieht es da bezüglich RaeB aus? --Leyo 18:25, 14. Nov. 2016 (CET)

Hallo Leyo, man könnte sagen: "Wer in der Öffentlichkeit schläft..." Aber eigentlich hast du Recht, das ist wohl eine Verletzung des RaeB. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:01, 14. Nov. 2016 (CET)
Datei:Fotothek df roe-neg 0002041 004 Schlafender Mann auf einer Parkbank.jpg sollte bezüglich RaeB wohl problemlos sein, aber vielleicht gibt es noch bessere Alternativen. --Leyo 20:26, 14. Nov. 2016 (CET)

Einwohnerzahlen

Ich würde gern die tollen Daten des WP:WikiProjekt Kommunen und Landkreise in Deutschland/Einwohnerzahlen in Wikidata überführen. Dort liegen diese Daten sehr lückenhaft durch sporadische manuelle Abgleiche shcon teilweise vor (häufig mit Erhebungstand, so gut wie nie mit Quellenangabe). Für eine komplette Überführung stellt sich aber die Frage der Lizenz. Hat da jemand Erfahrung? Ich hätte jetzt gedacht, dass wenn die in unseren Vorlagen eh schon importiert wurden ... naja, Wikidata ist dann aber eben nicht Wikipedia. Danke --Aeroid (Diskussion) 18:57, 14. Nov. 2016 (CET)

Hallo Aeroid, ein total schlauer Praktikant der WMF hat dazu einmal ein Gutachten geschrieben: m:Wikilegal/Database Rights. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:06, 14. Nov. 2016 (CET)
Der Einwand und der Tipp an Aeroid nochmal auf URF vorbeizuschauen, bevor die Einwohnerzahlen nach Wikdata transferiert werden kam ja von mir. Kann man denn davon ausgehen dass solche Dinge, die wir in den Gemeindeartikeln nutzen (wie z. B. Einwohhnerzahlen, Flächen) zu den uncopyrightable facts gehören oder ist das nicht so eindeutig? --Septembermorgen (Diskussion) 20:08, 14. Nov. 2016 (CET)
Hmm, habe das jetzt eher so interpretiert, dass es grundsätzlich unter Urheberrechtsschutz fällt. Das würde dann aber auch gegen die Vorlagen auf dewiki sprechen. Auf WD wird allerdings CC0 verlangt. Ich würde jetzt mal durch die Lizenzen der Quellen schauen. NI scheint mir mit Quellenangabe unproblematisch.--Aeroid (Diskussion) 23:06, 14. Nov. 2016 (CET)
Land Metadatenvorlage Stand Metadatenvorlage Link Stat. Landesamt Lizenz
Baden-Württemberg Baden-Württemberg DE-BW 31. Dezember 2023 www.statistik.baden-wuerttemberg.de "© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet."
Bayern Bayern DE-BY 31. Dezember 2023 www.statistikdaten.bayern.de "© Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2016 Reproduction and distribution, also of parts, are permitted provided that the source is mentioned."
Berlin Berlin DE-BE 31. Dezember 2023 www.statistik-berlin-brandenburg.de "Sofern nicht anders angegeben, stehen die Inhalte dieser Seite unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland."
Brandenburg Brandenburg DE-BB 31. Dezember 2023 www.statistik-berlin-brandenburg.de "Sofern nicht anders angegeben, stehen die Inhalte dieser Seite unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland."
Bremen Bremen DE-HB 31. Dezember 2023 www.statistik-bremen.de Widersprüchliche Angaben: "© Statistisches Landesamt Bremen, Bremen 2014 Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten sowie Links zur Homepage des Statistischen Landesamtes legen. Die Informationen dürfen im Übrigen nicht verändert oder verfälscht werden." (im Impressum)
"Creative Commons Nicht-Kommerziell Keine Bearbeitung" (im Footer)
Hamburg Hamburg DE-HH 31. Dezember 2023 www.statistik-nord.de "© Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2016 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet."
Hessen Hessen DE-HE 31. Dezember 2023 www.statistik-hessen.de "Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet."
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern DE-MV 31. Dezember 2023 www.statistik-mv.de "© Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, 2016 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet."
Niedersachsen Niedersachsen DE-NI 31. Dezember 2023 www.lskn.niedersachsen.de "© Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) 2016ff. Verfvielfältingung und Verbreitung auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet."
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen DE-NW 31. Dezember 2023 www.it.nrw.de "This work is licensed under the Data licence Germany - attribution - version 2.0 (dl-de/by-2-0). Düsseldorf, 2016"
Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz DE-RP 31. Dezember 2023 www.statistik.rlp.de "© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Bad Ems. Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Bei Pressemitteilungen Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht."
Saarland Saarland DE-SL 31. Dezember 2023 www.saarland.de "Die Informationen des Portals saarland.de einschließlich der Publikationen, Fotos, Videos, usw. werden von der Landesregierung des Saarlandes im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Sie dürfen weder von Parteien, noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Wahlkampfständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. In einem Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl ist Parteien die Nutzung dieser Schrift bzw. Informationen vollständig, das heißt auch zu anderen Zwecken als zur Wahlwerbung, untersagt. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift/Informationen dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte."
Sachsen Sachsen DE-SN 31. Dezember 2023 www.statistik.sachsen.de

"© Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, 2016 - Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet"

Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt DE-ST 31. Dezember 2023 www.stala.sachsen-anhalt.de "Sofern nicht anders angegeben unterliegen alle Seiten im Angebot des Statistischen Landesamtes dem deutschen Urheberrecht bzw. dem Copyright. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- oder Animationsdateien einschließlich deren Anordnung auf den Web-Seiten. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung, Wiedergabe, Verbreitung oder Verwendung solcher Seiten (oder Teilen davon) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung (auch im Internet) ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Die einzelnen Angaben (Datenbankabfrage; PDF-Dateien) dürfen durch den Nutzer unter Quellenangabe verwendet werden. Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen mit Quellenangabe sind erwünscht." / "© Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), 2016

Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet."

Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein DE-SH 31. Dezember 2023 www.statistik-nord.de "© Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2016 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet."
Thüringen Thüringen DE-TH 31. Dezember 2023 www.statistik.thueringen.de (nichts gefunden)

Nach dieser kurzen Recherche, würde ich jetzt mal überwiegend sagen dass es okay wäre die Daten in WD zu übernehmen. Grobe Unterschiede gibt es nur beim Saarland, aber vielelicht muss man da noch mal genauer suchen. Feinere Unterschiede liegen in der Formulierung mit (BW, BY, HB, HE, NI, RP) und ohne "auch" (HH, MV, SN, ST, SH). Interpretieren würde ich es als "auch in Fällen von nur auszugsweiser Vervielfälltigung ist die Quelle anzugeben". Man könnte das Fehlen von "auch" aber auch als "nur die auszugsweise Vervielfälltigung ist gestattet". Die Fälle BB, BE, NW sehe ich sowieso als unproblematisch an. Völlig Unklar ist TH. Gibt's andere Meinungen? Sonst müsste man wohl mal bei TH, SL, HH, MV, SN, ST, SH Anfragen um auf Nummer sicher zu gehen. Ich sehe bei keinem die Obligation, dass wir über die Quellenangabe bei uns noch weitere Lizenzinformation ("Share alike") unterbringen müssten. --Aeroid (Diskussion) 09:51, 15. Nov. 2016 (CET)

Wieso ist BE unproblematisch? --alexrk (Diskussion) 16:14, 16. Nov. 2016 (CET)
@Aeroid, die Zahlen (Einwohner, Fläche, u.a.) werden identisch alle auch, wenn auch etwas nach den stat. Landesämtern, vom statistischen Bundesamt veröffentlicht. Dort gilt folgendes: © Daten (im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder). Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. (Veröffentlichung siehe hier: [4]). --Septembermorgen (Diskussion) 18:53, 16. Nov. 2016 (CET)
Super, danke. Das bringt es dann ja zumindest auf einen Nenner. --Aeroid (Diskussion) 18:59, 16. Nov. 2016 (CET)
Pflicht zur Quellenangabe ist nur leider nicht kompatibel mit CC0. Das war ja auch ein Beweggrund, warum man bei OpenStreetMap die ODbL-Lizenz gewählt hatte, weil man sonst die ganzen Daten der öffentlichen Stellen (mit Attributierungspflicht) nicht hätte nutzen können. --alexrk (Diskussion) 21:50, 16. Nov. 2016 (CET)
Ja, sah ich gestern auch noch ... grmpf. Gibt's ein Wikidata-Forum wo man das mal weiterdiskutieren kann? Ist ja eigentlich kein dewiki-Thema.--Aeroid (Diskussion) 07:57, 17. Nov. 2016 (CET)
Gibt da eine Mailing-List und ein Community portal. Dass die Lizenz CC0 zumindest hier in Europa problematisch ist, wurde auch schon an verschiedenen Stellen diskutiert. Aber soweit ich weiß jeweils ohne Ergebnis. --alexrk (Diskussion) 22:40, 17. Nov. 2016 (CET)

Genehmigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor ein Buch zu veröffentlichen, bei dem ich jedoch auch für Ihre Mithilfe sehr dankbar wäre.

Auf Ihrer Internetseite habe ich sehr Interessantes gelesen, was ich (auch zu einem kleinen Teil) mit in mein Werk nehmen möchte. Es gibt meinem Werk die besondere Note, auf die ich nicht verzichten möchte, da mir sehr gefällt was ich gelesen habe, und ich dann, bei Veröffentlichung meines Werkes, auch gerne andere Leser damit erfreuen möchte. Es handelt sich dabei um den Artikel: Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel.

Ich bitte Sie nun ganz herzlich mir zu genehmigen, den Text, bzw. einen Teil davon für mein Buchprojekt nutzen zu dürfen. Ganz klar, dass der Schreiber des Textes, der mir leider noch unbekannt ist, und die Internetseite, mit einem Linkvermerk, in meinem Buch veröffentlicht wird.

Auf eine baldige und positive Antwort würde ich mich riesig freuen.

Mit Münchenerischen Gruß verbleibe ich Alexander Wutz

Vielleicht hilft es, wenn ich mich als Spender der Wikipediaseite benenne!? (nicht signierter Beitrag von 194.59.120.162 (Diskussion) 10:17, 15. Nov. 2016 (CET))

Hallo Herr Wutz, gerne können Sie Inhalte der Wikipedia in Ihrem Buch übernehmen. Weitere Informationen und die Bedingungen sind unter Wikipedia:Weiternutzung bzw. unter CC-by-sa/3.0-Lizenz zu finden. --Quedel Disk 22:35, 17. Nov. 2016 (CET)

Datei: Ukranenland 01.JPG - Ukranenland 29.JPG

Hallo, der User "Einsamer Schütze" hat diese Bilder des Ukranenlandes hochgeladen. Als ehrenamtliche Mitarbeitern und in Absprache mit dem Team habe ich den Nutzer aufgefordert einige dieser Bilder zu löschen, da sie nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen und zudem teilweise rufschädigend sind (zeigen einen Stand kurz nach dem Hochwasser - entsprechend schlechter Zustand). Auf seiner Diskussionsseite reagierte der Nutzer kurz, aber auf zwei persönliche Mails reagiert er nicht mehr. Wie können die Bilder alternativ gelöscht werden bzw. der Nutzer dazu gebracht werden? Ich hoffe auf eine friedliche Lösung.

Viele Grüße _Mors certa (nicht signierter Beitrag von Mors certa (Diskussion | Beiträge) Pentachlorphenol)

ich hoffe auch auf eine friedliche Lösung. Es geht scheinbar/anscheinend/vermutlich um die Bilder in c:Category:Ukranenland. Allerdings verstehe ich das Problem dabei nicht. Wenn Bilder nach einer Überschwemmung angefertigt wurden, ist kaum davon auszugehen, daß alles auf Hochglanz gewienert sein kann. Weiter ist das ganze ein Problem, was sich auf das Projekt Commons bezieht, da die Bilder dort liegen. Ich sehe erstens keinerlei urheberrechtliches Problem, jedoch einen deutlichen Interessenkonflikt bei Benutzer:Mors certa. --PCP (Disk) 10:19, 16. Nov. 2016 (CET)

Hallo, danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist, dass diese Bilder auch in der Google-Anzeige gezeigt werden, ohne jegliche Hinweise zur Überschwemmung (die übrigens auch unter den Bildern nicht zu finden ist) und es somit nicht ersichtlich ist, warum der Zustand so schlecht ist. Außerdem geht es auch um weitere Fotos, die zum Beispiel unhistorische Gegenstände zeigen, die es mitterweile nicht mehr im Museum gibt. (nicht signierter Beitrag von Mors certa (Diskussion | Beiträge) 10:25, 16. Nov. 2016 (CET))

Das sind alles keine Gründe, Bilder zu löschen. Was Google anzeigt, liegt in der Verantwortung von Google. Da die Bilder ordentlich lizenziert sind, sehe ich auch keinen anderen Grund. Es steht ja nicht dabei, daß das heute sei sondern ganz klar der Aufnahmezeitpunkt 2012. Es liegt kein urheberrechtliches Problem vor. Der Benutzer kann die Bilder im Übrigen auch nicht selbst löschen. --M@rcela 10:39, 16. Nov. 2016 (CET)
Wikipedia ist keine Werbeplattform auf der nur sehr vorteilhafte Bilder gezeigt werden. --HelgeRieder (Diskussion) 14:05, 18. Nov. 2016 (CET)

Hallo! Fuchse mich gerade ins Urheberrecht ein, und bin einfach nicht in der Lage, es rechtlich-objektiv festzumachen, warum die Nutzung des Angebots von Sci-Hub im Rahmen des § 53 UrhG (mit Ausnahme von Abs. 1 / Private Nutzung) illegal sein soll. Bspw. finde ich in § 53 Abs. 2 UrhG keine Einschränkung wie in Abs. 1 ("soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird"). Klar, dass Sci-Hub selbst nach deutschem Recht illegal handelt. Aber warum sollte mein Handeln illegal sein, wenn ich Sci-Hub bspw. im Rahmen des § 53 Abs. 2 nutze? Es scheint mir auch weder gem. §§ 106 noch 108 UrhG strafbar, noch zivilrechtlich zu beanstanden zu sein.

Ich will hier übrigens keine Grundsatzdiskussion anstoßen oder Glaubenskämpfe zur Ethik im Informationswesen führen. Ich kann mir vorstellen, dass es doch irgendwie illegal ist, und möchte einfach nur wissen, woran man das rechtlich-objektiv festmachen kann (welche Stelle im Gesetz, welcher relevante Paragraph). Dafür schon mal vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von Tolman Telephone (Diskussion | Beiträge) 18:05, 18. Nov. 2016 (CET))

Und sorry, dass ich die Unterschrift vergessen habe ... ;-) Tolman Telephone (Diskussion) 18:41, 18. Nov. 2016 (CET)
@Tolman Telephone: Also grundsätzlich erteilen wir hier keine Rechtsberatung, sondern gegeben nur private Einschätzungen zu potentiell in der WIkipedia nutzbaren Inhalten ab. Deine Frage zu ist hier also eigentlich off-topic.
Nach meinem Verständnis entsteht einer Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung bzw. Verbreitung eines fremden Werkes, nicht jedoch bei dessen Betrachtung. Deshalb können in Deutschland meines Wissens die Nutzer von Raubkopien ja auch nur dann abgemahnt werden, wenn sie diese im Rahmen von Filesharing selbst weiterverbeiten und nicht, wenn sie sie beim Streaming nur betrachten. Aber das ist, wie gesagt weder Rechtsberatung noch eine Empfehlung. // Martin K. (Diskussion) 21:55, 19. Nov. 2016 (CET)
Vielen Dank! Aber ganz off-topic ist es auch nicht, zum Beispiel: Wenn ich zur Bearbeitung eines Wikipedia-Artikels ("eigener wissenschaftlicher Gebrauch" gem. § 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 2) einen Nature-Artikel zitieren, ihn aber nicht kostenpflichtig lizenzieren möchte - inkriminiere ich mich dann, wenn ich ihn mir über Sci-Hub beschaffe? OK, ich habe mir schon früher gedacht, dass das reine Betrachten des Artikels im Browser dann keine Zuwiderhandlung gegen das UrhG darstellt. Weshalb ich gefragt habe, war: wenn ich mir den Artikel dann herunterlade und abspeichere, das Datenobjekt also (zum nicht-privaten, wissenschaftlichen Gebrauch) in meinen dauerhaften persönlichen Besitz übernehme, verstoße ich dann gegen das Urheberrecht?
Um das abzuschließen und vollständig zu machen: Ich habe am Wochenende selbst "weitergeforscht", und die Antwort wäre: es ist eine Grauzone, und zwar eher dunkelgrau. Bei privater Nutzung gem. § 53 (1) wäre es ein deutlicher Verstoß, bei Vervielfältigung im Rahmen anderer Nutzungsarten (wissenschaftlich, kommerziell usw.) wäre es vermutlich ein Rechtsverstoß: es wird "überwiegend angenommen ... dass nur Vervielfältigung eines rechtmäßig hergestellten Werkstücks nach § 53 UrhG erlaubt ist" (Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2. Aufl., §53, Rdnr. 25). Im Gesetz selbst steht es explizit nicht, aber im Allgemeinen legt man das Gesetz dennoch so aus. // Tolman Telephone (Diskussion) 10:57, 21. Nov. 2016 (CET)
Ach ja, und hier dann noch Wikipedia-relevant: das reine Betrachten des Sci-Hub-Artikels im Browser ist also legal, obwohl Sci-Hub den Artikel (nach deutschem Recht) illegal anbietet. Wenn man (als Literaturhinweis bei der Bearbeitung eines Artikels) direkt auf einen Sci-Hub-Artikel verlinken könnte, wäre dieser Link meines Wissens illegal. Aber die Zitation "(Autor): (Titel des Artikels). In: Nature ... usw.", zusammen mit einem Verweis auf Sci-Hub (unter Beigabe der DOI des Artikels, damit man ihn dort auch findet), so dass der Lesende das Zitat an der Bezahlschranke vorbei selbst überprüfen kann, wäre somit urheberrechtlich nicht relevant. Das finde ich durchaus interessant; und ich frage mich, ob es in der Wikipedia bereits irgendwelche Richtlinien in Bezug auf Sci-Hub gibt? // Tolman Telephone (Diskussion) 11:10, 21. Nov. 2016 (CET)
@Olman Telephone: Das solltest Du wohl besser unter Literatur oder Einzelnachweise diskutieren.
Grundsätzlich ist es aber so, dass wir hier in Literaturangaben und Einzelnachweisen die Veröffentlichung referenzieren (also z.B. Science) und nicht irgendeine Plattform, über die diese eingesehen werden können. Im Film- und Fernsehbereich referenzieren wir ja auch die Orginalsendungen und nicht irgenwelche (Raub-)Kopien auf YouTube oder anderen Videoplattformen. Und bei Büchern verlinken wir ja auch nicht auf Amazon. MMn gehört ein Link auf Sci-Hub daher nicht in die Quellenangabe.
Ob der Zugang zu Veröffentlichung kostenpflichtig oder frei ist, ist bei Quellen und Literaturangaben schlicht irrelevant. Schließlich bekommt man die meisten Fachbücher und Zeitschriften nicht kostenlos und auch viele Webangebote haben mittlerweile Bezahlschranken. So lange sich theoretisch jeder einen Zugang zu den Quellen verschaffen kann (z.B. indem er sich das Buch kauft) ist es nicht unser Problem, wie er das tut. // Martin K. (Diskussion) 12:51, 21. Nov. 2016 (CET)

Mehr als 100 Jahre altes Foto aus Buch von 2000

Ich möchte den Scan eines Fotos hochladen, das laut Beschreibung in dem Buch im Jahr 1899 aufgenommen wurde. Ein Urheber ist nicht genannt und ich weiß auch nicht, wie ich den Fotografen ermitteln sollte.

  1. Verstanden habe ich, dass ich PD alt benutzen sollte und den Scan besser hier als bei den Commons hochlade. Ist das richtig?
  2. Was trage ich in die Maske ein, wo trage ich was ein?
  3. Muss ich angeben, aus welchem Buch das Foto stammt (bibliografische Angaben)?
  4. Benutze ich sicherheitshalber zum Schutz vor Schutzrechtsberühmung ein Einzweckkonto?
  5. Kann mir jemand vielleicht ein Foto nennen, an dem ich mich bei den Angaben sicher orientieren kann? --80.187.98.247 14:37, 21. Nov. 2016 (CET)
Es kommt darauf an; eventuell solltest du das Foto auch besser gar nicht hochladen. Sollte es im Buch von 2000 erstmals veröffentlicht worden sein, hätte es in der EU nämlich, wenn es zuvor gemeinfrei war, den Schutz der editio princeps von 25 Jahren nach Erstveröffentlichung erhalten und würde damit erst im Jahre 2026 frei. Nur wenn du ganz sicher bist, dass das Foto schon früher, vor mehr als 25 Jahren, veröffentlicht wurde, kannst du es hier in der deutschen Wikipedia unter Umständen mit der Vorlage {{Bild-PD-alt-100}} hochladen. Voraussetzung dafür ist gemäss der "pragmatischen Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind", dass "der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann". Es ist ja bei einem Foto von 1899 durchaus möglich, dass der Urheber vor weniger als 70 Jahren verstorben ist und es damit sogar noch den vollen, regulären Urheberrechtsschutz hat. Dass er in deinem Buch nicht genannt wird, reicht noch nicht, um anzunehmen, dass er allgemein unbekannt ist. Die Quelle sollte man selbstverständlich bei jeder Datei angeben, also wären auch hier die bibliografischen Angaben zu machen. Leider wurde hier in der Vergangenheit oft geschlampt und wir haben noch viele "Altfälle" mit nebulösen Angaben, die aufgrund des hohen Alters der Bilder geduldet werden, aber heute sind die Standards höher. Gestumblindi 21:44, 22. Nov. 2016 (CET)
Vielen Dank, das Problem ist gelöst. Ich habe den Fotografen im Buch gefunden, er ist vor mehr als 70 Jahren gestorben. Das Foto wird in dem Buch im Text mit weit ausreichend früher Erstveröffentlichung (samt Titel) genannt und ausdrücklich erwähnt. Ich werde also alle Angaben detailliert dokumentieren, damit sie nachprüfbar sind. Als ich meine Fragen stellte, hatte ich noch nicht genug gelesen. Freundliche Grüße und Dank für deine Hilfe. --80.187.109.146 12:02, 23. Nov. 2016 (CET) P.s: Die editio princeps hat mir allerdings auch klargemacht, dass ich ein im Zusammenhang mit WW I historisch interessantes Foto von 1917 aus Familienbesitz, das ich im nächsten Jahr hochladen wollte, wohl nur an die Wand hängen kann.
Vorher unveröffentlichte Fotos, deren Urheberrechte geklärt sind, kannst du durchaus hochladen, du kannst dabei aber nicht den Schutz der Erstveröffentlichung ausnützen und würdest darauf verzichten, dass jemand die nächsten 25 Jahre deine Erlaubnis zur Nutzung einholen muss und ggf eine Nutzungsgebühr an dich zahlen muss.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 12:28, 23. Nov. 2016 (CET)
Wenn das so ist (Fotograf vor mehr als 70 Jahren gestorben), solltest du das Foto mit entsprechender Dokumentation auf Commons hochladen können. Und was die editio princeps angeht: Sollte der Fragesteller ein gemeinfreies Foto hier erstveröffentlichen, kann er m.E. den Schutz der Erstveröffentlichung insofern ausnutzen, dass er aufgrund des ihm zustehenden Rechts für die nächsten 25 Jahre eine freie Lizenz (mit Namensnennung) vergeben kann und das Foto nicht zwingend als "gemeinfrei" zur Nutzung ohne jegliche Bedingungen hochladen muss. Gestumblindi 13:23, 23. Nov. 2016 (CET)

Logos und Effekten ausländischer Behörden

Ich würde gerne für einen Artikel das Logo und die Effekten (Ärmelabzeichen) einer ausländischen (niederländischen) Behörde hochladen. Ist das zulässig? Was habe ich dabei zu beachten? Welche Lizenz muss ich angeben? --Siwibegewp (Diskussion) 07:35, 25. Nov. 2016 (CET)

Das kommt auf den Einzelfall an. Um amtliche Werke nach deutschem Recht handelt es sich wohl nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:51, 25. Nov. 2016 (CET)
Konkret geht es erst mal um dieses Logo: [5] Das ist ein amtliches Werk, aber natürlch nicht deutsch, sondern niederländisch. --Siwibegewp (Diskussion) 16:05, 25. Nov. 2016 (CET)
Das ist kein amtliches Werk im Sinne des Urheberrechts, Siwibegewp, aber man könnte sich darüber unterhalten, ob es mangels ausreichender Schöpfungshöhe urheberrechtlich nicht schutzfähig ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:17, 25. Nov. 2016 (CET)
Wenn ich es hochladen würde, mit welcher Lizenz-Vorlage müsste ich es dann versehen? --Siwibegewp (Diskussion) 16:19, 25. Nov. 2016 (CET)
In der DE-WP wäre es IMO Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe, auf Commons zu diskutieren: c:Commons:Copyright_rules_by_territory/Netherlands. Amtliche Werke sind auch in NL frei, außerdem scheint der Begriff "Amtliches Werk" beim ersten Überfliegen der Commons-Seite auf Englisch vielleicht etwas weiter als in DE gefasst zu sein. Versuch das am besten mit einem Niederländischsprecher und den Originaltexten zu klären, spontan fällt mir hier Benutzer:Koenraad ein. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 16:39, 25. Nov. 2016 (CET)
Wie geht das Hochladen in die deutsche Wikipedia? Ich habe zwar schon ein paar Mal was hochgeladen, aber immer nur mit dem Assistenten nach Commons. Auf Hilfe:Bildertutorial/3 Hochladen ist auch nur das Hochladen nach Commons beschrieben. --Siwibegewp (Diskussion) 21:37, 25. Nov. 2016 (CET)
Dafür gibt es Spezial:Hochladen. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 00:08, 26. Nov. 2016 (CET)
Besten Dank. Ich habe die Datei jetzt in die deutsche Wikipedia mit Bild-PD-Schöpfungshöhe hochgeladen, zusätzlich nach Commons, dort mit der Lizenzvorlage für Niederländische Wappen (ist ja so etwas ähnliches wie ein Wappen). Mal sehen, was passiert. --Siwibegewp (Diskussion) 01:06, 26. Nov. 2016 (CET)

Bildscan alter Grafik aus neuem Buch

Etwas ähnlich wie obige Frage, aber nicht ganz so alt: Ich habe ein Buch aus dem Jahr 2001, in dem verschiedene alte Grafiken abgebildet sind.

  1. Bei der, die mich jetzt gerade interessiert, steht aus Sammlung von Übersichtsplänen wichtiger Abzweigstationen der Eisenbahnen Deutschlands 1914 (das hier ist damit wohl gemeint) dabei. So sehen die aus. Darf ich das Einscanen und auf Commons laden, und wenn ja mit welchen Angaben?
  2. Fallen solche Tabellen oder ein Buchfahrplan noch unter „keine Schöpfungshöhe“? Falls ja: Wie müsste ich das korrekterweise angeben?
  3. Ausserdem noch ein Bildfahrplan (mit vollständigem Kopf und Streckenprofil, also aufwändiger als man aus dem Artikel meinen könnte) von 1902, dem ich ausreichende Schöpfungshöhe zusprechen würde. Ist das alt genug? Gibt es irgendwo eine Übersicht, wann ein Bild unter welchen Bedingungen „alt genug“ ist?

--nenntmichruhigip (Diskussion) 16:16, 22. Nov. 2016 (CET) (Habe noch Punkt 3 und ein Beispiel zu Punkt 1 ergänzt --nenntmichruhigip (Diskussion) 10:55, 23. Nov. 2016 (CET))

Die rein schematischen Darstellungen der Gleispläne weisen keine Schöpfungshöhe auf, das selbe gilt für den Buchfahrplan, der ist (wie das Telefonbuch) sogar ein Musterbeispiel für nicht-schutzfähige Informationen. Beim Bildfahrplan gilt in den weitaus meisten Fällen das selbe. Wenn du einen ganz außergewöhnlich aufwändigen hast, könnten wir das hier mal im Einzelfall diskutieren. Und die einschlägigen Altersgrenzen findest du in WP:Bildrechte. Grüße --h-stt !? 20:01, 25. Nov. 2016 (CET)
Ok, dann mach ich das in den nächsten Tagen mal, und melde mich dann nochmal hier, falls jemand drüberschauen mag :-) Die hier verlinkten Pläne könnte man dann ja auch gleich importieren. Zum Bildfahrplan: So einer. Aber mit der 100-Jahre-Regel dürfte das (weil der Urheber dabei nach so langer Zeit eher nicht feststellbar sein dürfte) wohl auch bei ausreichender Schöpfungshöhe möglich sein, oder? --nenntmichruhigip (Diskussion) 16:11, 26. Nov. 2016 (CET)
Habe zehn der Dateien hochgeladen, hier die Liste zum Review. --nenntmichruhigip (Diskussion) 15:26, 27. Nov. 2016 (CET)

Datei:Disneyland paris schloss.jpg

Die Datei wurde auf Commons wegen der Urheberrechte des Architekten gelöscht. Ich habe sie gerade in de.wp wiederhergestellt und mit {{Schutzlandprinzip}} versehen. War das rechtlich in Ordnung? --Flominator 17:32, 26. Nov. 2016 (CET)

Ich bezweifle, dass da Panoramafreiheit i.V.m. Schutzlandprinzip greift. Das Bild ist doch innerhalb des Parks entstanden. --Magnus (Diskussion)
+1 - leider. Hier ist eigentlich eine WP:Abbildungsfreigabe von Disney nötig. // Martin K. (Diskussion) 14:31, 28. Nov. 2016 (CET)

FoP und Kircheninnenräume

Nachdem mir hier kürzlich mal Bilderstürmerei vorgeworfen wurde (ich hatte Löschanträge für Innenaufnahmen der Kolumba-Kirche in Köln gestellt) habe ich zur Problematik mal einen längeren Text verfasst, der heute auf iRights publiziert wurde. Ich erlaube mir, hier darauf hinzuweisen, weil ich denke, dass das vielleicht für den einen oder anderen von Interesse sein könnte. --Code (Diskussion) 14:06, 28. Nov. 2016 (CET)

Ich stimme dir dort zu, vermute aber, dass es bis 2054 nicht besser werden wird. --Magnus (Diskussion) 14:16, 28. Nov. 2016 (CET)
@Code: Danke für's Teilen. Ist echt ein heikles Thema. Gerade weil da auf Commons insbesondere im Bezug auf die Einrichtungsgegenstände oft mehr als ein Auge zu gedrückt wird. Wie schätzt Du dazu hierzu die Rechtslage ein? Dem zweiten Vaticanum sei dank haben wir ja in vielen alten (= gemeinfreien) Kirchen eine bestenfalls nur wenige Jahrzehnte alte liturgische Ausstattung. Und bei neueren Kirchen erreicht so ein Altar, Tabernakel oder ein Kreuzigungsgruppe im Gegensatz zu mancher Architektur i.d.R. schon Schöpfungshöhe...
Interessant wäre hier insbesondere, ob und wenn ja welche Nutzungsrechte die Kirchen halten, die dieser Gegenstände besitzen. Da die meistens sehr kooperativ sind, könnte das ja durchaus ein Ausweg sein. // Martin K. (Diskussion) 14:30, 28. Nov. 2016 (CET)
@Martin Kraft: Tja, schwierig natürlich. Vieles was an Einrichtung in Kirchen rumsteht dürfte - spätestens seit der bekannten Geburtstagszugentscheidung - wohl urheberrechtlich geschützt und auch nicht von der Panoramafreiheit umfasst sein. Vom Erwerb urheberrechtlicher Nutzungsrechte durch die Kirchengemeinden würde ich im Zweifelsfall nicht ausgehen. Bleibt nur noch, sich auf den Charakter als "Beiwerk" zu berufen, aber auch da hat der BGH kürzlich in der Möbelkatalog-Entscheidung die Spielräume extrem verengt. Alles in allem bin ich bei Innenaufnahmen extrem pessimistisch. Das meiste wird schlichtweg nicht gehen. In Deutschland kommt übrigens noch hinzu, dass in sehr vielen alten Kirchen mindestens die Buntglasfenster im Krieg zerstört wurden und in der Nachkriegszeit neu entworfen wurden. Das wird uns noch eine ganze lange Weile beschäftigen... --Code (Diskussion) 17:31, 2. Dez. 2016 (CET)

Logo

Darf man eine neue Version eines Logos ohne weitere Bedenken hochladen? Es handelt sich ja lediglich um eine Neuerung.

Und kann man den Zielnamen einer Datei ändern?

Das kommt auf den Einzelfall an. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:50, 25. Nov. 2016 (CET)

Bitte immer einen neuen Dateinamen wählen. Vielleicht braucht irgendwann jemand Logos im historischen Vergleich. --Eingangskontrolle (Diskussion) 17:37, 7. Dez. 2016 (CET)

URV-Bilder

Der Benutzer:Ragmon69 stellt jede Menge URV-Bilder auf Commons ein [6]. Ich weiß, dass ich hier eigentlich nicht richtig bin, aber ich habe keine Erfahrung mit Commons. Bitte mal überprüfen oder überprüfen lassen. Danke. --Siwibegewp (Diskussion) 05:41, 16. Nov. 2016 (CET)

@Siwibegewp: Was macht dich da so sicher? --Leyo 10:00, 13. Dez. 2016 (CET)
Viele Artikel (und entsprechend die Bilder) von ihm sind ja schon wieder gelöscht, so dass ich sie nicht mehr einsehen kann. Ein Beispiel habe ich noch gefunden mit einem gelöschten Bild: [7]. Das Bild über dem gelöschten steht noch auf Commons, das ist eine Postkarte oder so etwas. Die beiden obersten auf Commons (die Portraits) sind Pressefotos oder so ähnlich, finden sich auch nur in seinem BNR auf sq-WP. Aber ich kann kein Albanisch, deshalb kann ich mehr dazu nicht sagen. --Siwibegewp (Diskussion) 10:26, 13. Dez. 2016 (CET)
Aber eigentlich ist das inzwischen egal, der Benutzer ist hier inzwischen unbeschränkt gesperrt, und in den Artikeln, die es noch von ihm gibt, sind keine URV-Bilder mehr drin. --Siwibegewp (Diskussion) 10:30, 13. Dez. 2016 (CET)