Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung/Archiv/2013
1. Keine Beispiele zur neuen Rechtsprechung (außer Nacktläufer), sondern nur die formale Definition im ersten Satz. 2. Unklarheit des letzten Satzes. Beides wurde schon auf der Diskussionsseite erwähnt. Wäre dankbar fürs Ansehen, da Mängel schön länger auf der Diskussionsseite stehen und scheinbar niemand Fachkundiges diese gesehen hat. --ThE cRaCkEr (Diskussion) 23:22, 19. Jan. 2013 (CET)
- Ich habe mal versucht den Artikel im Sinne Deiner Kritik anzupassen und das auf der Diskussionsseite auch nochmal kurz umrissen. Aus rechtlicher Sicht dürfte der Artikel jetzt etwas genauer dargestellt sein, aber ist das so weit auch verständlich? Um weitere Anregungen und konstruktive Kritik bin ich jederzeit dankbar! --Cando1798 (Diskussion) 19:41, 25. Mär. 2013 (CET)
Seit Wochen ist der Begriff im Zusammenhang mit der Vergabe von Zuschauerplätzen bei Gerichtsverfahren in den Schlagzeilen und hier findet sich nichts dazu, wie man ein Windhundverfahren "revisionssicher" durchführt.--Katakana-Peter (Diskussion) 12:20, 19. Apr. 2013 (CEST)
- Sollte das hier abgehandelt werden? § 169 GVG sieht das Windhundprinzip doch gar nicht vor. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:22, 19. Apr. 2013 (CEST)
- Soll also heißen, was nicht in einem Gesetz steht, gibt es rechtlich gar nicht, und wir sind nicht zuständig. Soll ich den Artikel lieber der QS Sport melden?--Katakana-Peter (Diskussion) 06:05, 20. Apr. 2013 (CEST)
- Nee, aber mir ist nicht klar, warum "Vergabe von Zuschauerplätzen bei Gerichtsverfahren" unter "Windhundprinzip" abgehandelt werden sollte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:34, 20. Apr. 2013 (CEST)
- Ich habe noch einmal im Kommentar nachgeschaut: Das Problem ist dermaßen neu, dass es nichts dazu gibt. Und wenn, dann hat es nur im Artikel Öffentlichkeitsgrundsatz etwas zu suchen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:43, 24. Apr. 2013 (CEST)
- Nee, aber mir ist nicht klar, warum "Vergabe von Zuschauerplätzen bei Gerichtsverfahren" unter "Windhundprinzip" abgehandelt werden sollte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:34, 20. Apr. 2013 (CEST)
- Soll also heißen, was nicht in einem Gesetz steht, gibt es rechtlich gar nicht, und wir sind nicht zuständig. Soll ich den Artikel lieber der QS Sport melden?--Katakana-Peter (Diskussion) 06:05, 20. Apr. 2013 (CEST)
Klausel (Recht) (erl.)
Seit Jahren mit ÜA-Baustein, ohne das sich auch nur das gerihgste außer Kosmetik am Artikel geändert hat, Bitte mal drüberschauen. mfg --V ¿ 21:34, 11. Mai 2013 (CEST)
Weitestgehend eine Liste bzw. Abschrift der Gesetzestexte und nicht ersichtlich quellenbasiert (Einzelnachweise?). Fahrlässige Tötung und Schwangerschaftsabbruch werden in der Einleitung ausgenommen, im Abschnitt Registrierte Tötungsdelikte bzw. der Statistik dort aber gerade mit erfasst.--pistazienfresser
Habe den Artikel eingetragen, da die LD gerade als Power-QS missbraucht werden soll. Evtl. findet sich bei euch jemand, der den Stub etwas ausbauen kann. MfG, --Exoport (disk.) 09:31, 6. Apr. 2013 (CEST)
- Kleine Anmerkung off topic: Habt ihr keine anderen Probleme? Der Artikel ist nicht perfekt, und wird wohl auch nur von jemandem ausgebaut werden können, der entweder die englische Fassung gut übersetzen kann oder einen Überblick über die Geschworenenpflichten in der Welt hat (kleine Anmerkung Nr. 2: Wer hat das? Ich nicht, und ich habe zwei jur. Staatsexamina!). Den Begriff kannte ich als solchen nicht, wohl aber das System der - in Amerika - wahllos aus dem Telefonbuch herausgesuchten Geschworenen. Ich habe mal in einem belgischen Strafprozess erlebt, wie der im terminierten Vorverfahren gerade anwesende Rechtsanwalt die Pflicht hatte, im Folgeverfahren auf die Richterbank zu wechseln, weil einer der drei Berufsrichter bereits Ermittlungsrichter war, und in dem Strafverfahren gesperrt war. Da die Kammer deshalb beschlussunfähig gewesen wäre, hatte der zufällig im Gerichtssaal weilende Rechtsanwalt die anwaltliche Berufspflicht, auf die Richterbank zu wechseln. In Deutschland völlig undenkbar - in Belgien gang und gäbe. Auch so eine Art "Jury duty", vielleicht heißt sie in Belgien "avocat en obligation" - keine Ahnung. Seid doch froh, dass wenigstens einer schon mal den Begriff erklärt hat. Warum muss man immer alles löschen, nur weil sich noch niemand gefunden hat, den Artikel auszubauen? Den Begriff als solchen scheint es doch zu geben (siehe engl. Wikipedia) und die auf deutschsprachige Seiten beschränkte Google-Suche weist 27.800 (!) Einträge auf. SCNR. --Opihuck 20:48, 6. Apr. 2013 (CEST)
- Der Begriff Power-QS ist ebenso Quatsch wie die dazugehörige Behauptung, damit würde Mißbrauch betrieben. Das ist absolut unnützes Inklusionistengeschwafel. Jede Löschdiskussion ist eine Form der QS und jede LD führt zu einem Ergebnis - und wenn das Ergebnis gelöscht ist, ist das keine Form des Mißbrauchs. Davon abgesehen ist die Behauptung, die deutschsprachige Google-Suche würde 27.800 Ergebnisse ausspucken, geradezu hanebüchen. Den ersten generiert die reine Anzahl keine Relevanz und zweitens spuckt die Suche lächerliche 730 Treffer aus. Man muss eben auch wissen, wie man bei google sucht und wie man zu interpretieren hat. --[-_-]-- (Diskussion) 00:03, 7. Apr. 2013 (CEST)
- Gut, ich habe mich weniger an den Begriffen Power-QS oder Mißbrauch gestört. Mir ging es mehr um die Sache. Was die Anzahl der Ergebnisse bei der Google-Recherche angeht, magst du Recht mit deiner Behauptung haben, dass sich mir noch nicht alle Suchfunktionen erschlossen haben. Ich weiß nicht mehr, wie ich auf die 27.800 gekommen bin. Wenn ich den Begriff mit Anführungszeichen eingebe und in die Suche die Einschränkung "site:de" eingebe, komme ich aber immer noch auf über 7.000 Einträge. Aber lass es meinetwegen 730 Treffer sein: Mir ging es um die Frage, ob hier nur eine englische Vokabel ins Deutsche transportiert wird, die in der deutschen Sprache nicht anerkannt ist, oder ob der Begriff in deutschsprachigen Texten tatsächlich als Begriff verwendet wird. Dafür scheint es Anhaltspunkte zu geben. Ob man den Artikel löscht oder ihn stehen lässt, überlasse ich der Weisheit der Teilnehmer der Lösch-Disk. Wie gesagt: Ich war dankbar dafür, dass der Artikel mir eine Information gab, die ich vorher nicht hatte. --Opihuck 12:18, 7. Apr. 2013 (CEST)
- Der Begriff Power-QS ist ebenso Quatsch wie die dazugehörige Behauptung, damit würde Mißbrauch betrieben. Das ist absolut unnützes Inklusionistengeschwafel. Jede Löschdiskussion ist eine Form der QS und jede LD führt zu einem Ergebnis - und wenn das Ergebnis gelöscht ist, ist das keine Form des Mißbrauchs. Davon abgesehen ist die Behauptung, die deutschsprachige Google-Suche würde 27.800 Ergebnisse ausspucken, geradezu hanebüchen. Den ersten generiert die reine Anzahl keine Relevanz und zweitens spuckt die Suche lächerliche 730 Treffer aus. Man muss eben auch wissen, wie man bei google sucht und wie man zu interpretieren hat. --[-_-]-- (Diskussion) 00:03, 7. Apr. 2013 (CEST)
Ist aktuell Löschkandidat. --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 11:37, 15. Mai 2013 (CEST)
Nicht einmal ein zeitlicher Rahmen wird gegeben--Schnellbehalter Fragen 03:08, 24. Jul. 2013 (CEST)
- Zitat: „Es könnte sich bei dem Rechtsbuch um eine - auf ca. 920–930 zu datierende - Neubearbeitung der Eisagoge cum Prochiro composita handeln” (Hervorhebung von mir). Eine gewisser zeitlicher Rahmen folgt auch aus der Bezeichnung als „mittelbyzantinisches” Rechtsbuch. Etwas Wikifizieren sollte daher doch ausreichen, oder? --Fl.schmitt (Diskussion) 09:43, 24. Jul. 2013 (CEST)
- Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Fl.schmitt (Diskussion) 19:23, 24. Jul. 2013 (CEST)
Eine Redundanz besteht nur scheinbar. Der Fonds betrifft die Privatzpatienten. Aber etwas Überarbeitung wäre bei so einem wichtigen Thema gut. Das wäre eigentlich sogar ein Fall für Neuigkeiten auf der Hauptseite, weil es hunderttausende Menschen in Deutschland betrifft. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 11:33, 11. Aug. 2013 (CEST)
- Der Artikel beschreibt unter falscher Bezeichnung dasselbe wie Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung. --Exilekept (Diskussion) 12:04, 11. Aug. 2013 (CEST)
- Es ist die Kurzform in der Bezeichnung.
- Ich bemühe mich um eine Fusion. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 12:25, 11. Aug. 2013 (CEST)
Der Artikel stellt einen Rechtsfall nach Medienberichten, z.T emotional und POV-gefärbt dar. Ich bitte um Überprüfung und ggfs. ÜberarbeitungVerbesserung durch Fachautoren.--fiona© (Diskussion) 14:14, 20. Sep. 2013 (CEST)
- Siehe Hauptautor. Honeypot. :(--Aschmidt (Diskussion) 14:43, 20. Sep. 2013 (CEST)
- Wo liegen denn die Mängel? Es waren zahlreiche Autoren mit dem Artikel beschäftigt. Sollte das Anliegen des QS nur das Ziel haben, die Person Heidi K. aus dem Artikel zu entfernen, ist das POV und kein Mangel. In diesem Fall ist der QS-Eintrag Projektstörung. Die Anzeige basierend auf der erwiesenen Falschaussage der Heidi K. war die Ursache der Falschverurteilung des Horst Arnold. Der Artikel gibt das her, was aus den Quellen zu entnehmen ist. Wird der Mangel nicht begründet, ist die QS zu beenden. --Hans Haase (Diskussion) 01:15, 13. Okt. 2013 (CEST)
Kein QS-Grund genannt und auch keiner ersichtlich. --V ¿ 00:13, 16. Okt. 2013 (CEST)
Polizeigewalt
Hallo, ich arbeite an dem Artikel Benutzer:Qaswed/Polizeigewalt. Nach der Löschung des Vorgängerartikels aus dem ANR habe ich ihn stark überarbeit und möchte vor einer erneuten Verschiebung in den ANR, die kritisierten Punkte beheben. Dazu versuche ich viel Feedback und andere Meinungen einzuholen. Da seit der Eintragung meiner Fragen zur Verbesserung des Artikels hier und hier bisher keine Reaktion zu beobachten war, trage ich ihn nun auf der Qualitätssicherung ein. Zur Vermeidung paralleler Diskussionen, schlage ich vor unter Portal Diskussion:Polizei#Polizeigewalt die Fragen zum Inhalt des Artikels zus diskutieren, und hier an dieser Stelle den Prozess der Qualitätssicherung. Vielen Dank für Meinungen/Verbesserungen etc. im Voraus, --Qaswed (Diskussion) 18:35, 6. Jul. 2013 (CEST) Ich muss mich korrigieren, nach der Eintragung meiner Fragen im Portal Politik, habe ich Feedback erhalten. --Qaswed (Diskussion) 10:50, 8. Jul. 2013 (CEST)
- Bitte die Diskussion dort weiteführen. Grüße, --Taste1at (Diskussion) 23:26, 10. Nov. 2013 (CET)
Hallo, ein Artikel zu der grundfalschen Praktik der USA fehlt. Da gibt es sicherlich einiges zu sagen: gibt es sowas auch in Deutschland, in der EU?... --92.201.32.118 23:35, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Gelöscht, daher:
Artikel aus der allg. QS, bitte Vollprogramm oder nach Form löschbar --Crazy1880 17:00, 2. Okt. 2013 (CEST)
Hallo Zusammen
der Artikel stammt von mir. Ich wüsste nicht, was daran falsch ist. Ein Beleg fehlt! Anscheinend ist er so gut, dass dagegen angestänkert wird. Nur so zur Info: Ich schreibe die führende Kommentierung dazu - es scheint wohl Einige zu ärgern.
Jürgen F. Berners Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Mediator
- Einen kleinen Grammatikfehler habe ich beseitigt, ansonsten kann ich auch keine gravierenden Mängel feststellen. Die
- Aussagen sind sinnvoll gegliedert und durch Verweis auf die jeweiligen Vorschriften hinreichend belegt. Herr Berners verweist zwar unter Literatur
- auf sein eigenes Werk. Daran habe ich nichts auszusetzen, da es sich um eine Publikation in einem anerkannten Fachverlag handelt.
- Dieser Verlag legt großen Wert auf Praxisnähe und Verständlichkeit, so dass die Literaturangabe sinnvoll ist. Ich plädiere auch
- für die Entfernung des QS-Bausteins.--Mundanus (Diskussion) 21:55, 24. Jul. 2014 (CEST)
Verbesserungsbedarf s. Diskussion:Sprengstoffgesetz_(Deutschland)#Artikel_ist_zu_inhomogen_und_unsystematisch --2.206.0.16 11:25, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Wurde bearbeitet .... QS nach Verschiebung nun bei Sprengstoffrecht (Deutschland) wiedergefunden. Erledigt oder nicht ??? Bitte mal nachsehen. Besten --Gruß Tom (Diskussion) 13:12, 8. Dez. 2013 (CET)
- Moin! Bitte um Beachtung von Diskussion:Sprengstoffrecht (Deutschland)#Überarbeiten: Zitate. Sehe weiterhin QS-Bedarf, denn die Artikelqualität lässt doch sehr zu wünschen übrig. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 10:49, 9. Dez. 2013 (CET)
Artikel ist nahezu gänzlich unbelegt und scheint mir juristisch wirr zu sein. Vor dem rechtfertigenden Notstand wären sowieso erstmal Einwilligung/Einverständnis und mutmaßliche Einwilligung anzudenken. Bitte mal überprüfen und bereinigen. --92.193.80.66 20:18, 10. Feb. 2013 (CET)
- Gänzlich unbelegt halte ich so nicht für zutreffend. Im Gegenteil sind die Quellen eigentlich sehr gut. Das Problem ist mehr, dass der Artikel im Prinzip nur eine einzige Quelle referiert (Die Stellungnahme der Bundesärztekammer) und speziell die unter Literatur aufgeführten Gegenmeinungen ignoriert. Auch die rechtliche Einordnung speziell der Erfüllung des Tatbestandes der Körperverletzung scheint mir strikt aus ärztlicher Sicht geschrieben zu sein, was sich mit der rechtswissenschaftlichen Einordnung nicht vereinbaren lässt. Eine bessere Darstellung, die auch noch allgemeinverständlich ist, dürfte aber außerordentlich schwierig werden, weil sich die Problematik einmal quer durch das Strafrecht Allgemeiner Teil zieht, es im Detail eine Vielzahl umstrittener Fragen gibt und kaum Rechtsprechung. Letzteres liegt aber auch daran, dass es sich m.E. ohnehin eher um eine akademische Problematik handelt. Etwas flapsig Formuliert: Ein paar Anklagen wegen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz gegen richtliniengemäß handelnde Rettungsassistenten und anhand der Urteile und Urteilsbesprechungen wäre der Artikel relativ leicht geschrieben. Aber genau diese Anklagen gibt es aus gutem Grund nicht. Gruß. --Tavok (Diskussion) 21:23, 10. Feb. 2013 (CET)
- Eigentlich ist die Materie juristisch gesehen sehr einfach. Um Patienten vor Quacksalbern zu bewahren, dürfen nur Ärzte riskante und invasive Heileingriffe an schwer kranken Personen vornehmen (§ 1 HeilprG). Wenn aber ein Arzt nicht schnell genug zur Verfügung steht und dem Menschen durch eine Wartezeit schwerer gesundheitlicher Schaden droht, dann soll auch jeder Nichtarzt helfen dürfen, wenn dieser genug Wissen und Praxiserfahrung hat. Es hilft auch nicht, wenn der Patient bereits gestorben ist, bis der Arzt kommt (§ 34 StGB). Rettungsassistenten werden in ihrer Ausbildung sogar gezielt darauf vorbereitet, sehr schwerwiegende Eingriffe am Patienten vorzunehmen, die eigentlich alleine schon aufgrund der schwere der Erkrankung nur ein Arzt vornehmen dürfte (Arztvorbehalt). Um diesen Rettungsassistenten klarzumachen, dass sie zwar dafür ausgebildet werden, aber nur im Notfall auch berechtigt sind, diese Eingriffe vorzunehmen, erfindet man ein schönes neues Wort. Dieses Wort heißt Notkompetenz. Unter diesem Begriff hat die Ärztekammer zusammengefasst, wann ein Rettungsassistent im Rahmen des § 34 StGB handelt und berechtigt (und meist auch verpflichtet nach § 323 StGB) ist, diesen Eingriff vorzunehmen und wann es nicht sinnvoll ist, weil die Ausbildung des Rettungsassistenten nicht ausreicht und dieser mehr Schaden anrichten würde. Das kann der Rettungsassisten als rechtliche Richtschnur für seine Arbeit heranziehen. Etwas ganz anderes ist die Frage, wie mit einem Patienten umgegangen wird, der bewußtlos ist und folglich nicht mehr der Behandlung zustimmen kann. Dabei spielt zwar auch § 34 StGB eine Rolle, das fällt aber nicht unter Notkompetenz, sondern unter den Begriff Zwangsbehandlung (Behandlung eines nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten) und ist eine ganz andere Baustelle. Gemeinsam ist nur, dass auch diese Regelungen der Rettungsassistent beachten muss, will er nicht wegen Körperverletzung verklagt werden. Zur Einwillung gehört in Deutschland zwingend die Aufklärung über Risiken der Behandlung. Da ein Rettungsassistent aus Sicht des Gesetzgebers wegen der verkürzten Ausbildung ein Risiko für den Patienten darstellt, muss dieser darauf hinweisen, dass er ein Nichtarzt ist und ob er trotzdem die Behandlung durchführen soll. Der Patient könnte es ja schließlich auch vorziehen, die Wartezeit zu risikieren. Bei bewußtlosen Patienten ist vom mutmaßlichen Willen auszugehen, dass er auf die sinnvollste Art und Weise behandelt werden möchte. Das hat nur alles mit der Notkompetenz nichts zu tun, denn selbst wenn der Patient einwilligt ist es immer noch ein Verstoß gegen § 1 HeilprG, nur die Anklage wegen Körperverletzung fällt dann weg.
Artikel aus der allg. QS, bitte wikifizieren und bequellen, danke --Crazy1880 07:23, 15. Feb. 2013 (CET)
Artikel aus der allg. QS, bitte wikifizieren, danke --Crazy1880 20:28, 3. Apr. 2013 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte Wikifizierung, danke --Crazy1880 11:41, 5. Apr. 2013 (CEST)
Die Qualität dieses Artikels ist zweifelhaft, weil die Sicht der Bundesregierung zu überwiegen scheint und daher neutrale Standpunkte fehlen bzw. Kritik. Ein NPOV könnte wohl mit Hilfe der kritischen Analyse aus diesem Artikel hergestellt werden: Pia Eberhardt. Konzerne versus Staaten: Mit Schiedsgerichten gegen Demokratie. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, April 2013, S. 29–33. Einen mangelnde Neutralität-Baustein habe ich noch nicht gesetzt. Meinungen dazu? Merci. --C.Koltzenburg (Diskussion) 06:34, 13. Apr. 2013 (CEST)
- Könnte jemand bitte im Artikel Investitions"schutz"abkommen den Baustein zu mangelndem neutralen Standpunkt einbauen? Danke --C.Koltzenburg (Diskussion) 18:47, 6. Mai 2013 (CEST)
- Habe ich selbst erledigt, mit anderer Begründung, weil es schon einen Abschnitt mit kritischen Anmerkungen gibt. Allerdings ist das Lemma des Artikels in sich nicht NPOV, so mein Argument. --C.Koltzenburg (Diskussion) 13:31, 7. Mai 2013 (CEST)
- Was wäre denn die alternative "NPOV"-Bezeichnung? Investitionsabkommen ist imho irreführend, da der Staat nicht selbst investiert, sondern die Investitionen Privater, nun ... schützt.--olag disk 13:50, 7. Mai 2013 (CEST)
sollte imho nach muster Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf namentliche übereinstimmung gestrafft werden, mit einer Liste von Denkmal- und Kulturgutschutzgesetzen oder so: gerade der letzte eintrag Denkmalschutzgesetz (Japan), 文化財保護法, Bunkazai hogohō, Act on Protection of Cultural Properties zeigt, dass es sich teils um "Gesetze zum Denkmalrecht" handelt, die fragwürdig eingedeutscht werden (ungefähre entsprechung, siehe diskussion dort). --W!B: (Diskussion) 16:55, 18. Jun. 2013 (CEST)
Im Artikel sollte die Abgrenzung zwischen rein rechlichen Aspekten und praktischen Auswirkungen getrennt werden. --Gruß Tom (Diskussion) 16:58, 29. Jul. 2013 (CEST)
Nachtrag eines nicht eingetragen gewesenen Bausteins. --Neojesus (Diskussion) 23:01, 6. Mai 2014 (CEST)
Der Abschnitt "#Deutsches Recht" hat nichts/kaum mit "Herkunftseltern" zu tun… --Chiananda (Diskussion) 14:21, 16. Apr. 2014 (CEST)
Die genaue Angabe der Kosten ist wahrscheinlich nicht aktuell und auch schwer pflegbar. Aber vielleicht habt ihr da ja ein redaktionsinternes Verfahren wie ihr das handhabt. --V ¿ 07:05, 30. Mai 2013 (CEST)
- Ich bin hier noch nicht allzu lang dabei, daher kann ich nicht sagen, wie es redaktionsintern gehandhabt wird. Allerdings erscheinen mir schon die Proportionen des Artikels fragwürdig. Die Kostenfrage nimmt grob geschätzt 50% des Artikels ein - das lässt den eigentlichen Inhalt des Artikels in den Hintergrund rücken. Kosten eines solchen Vorhabens sind nicht allgemein zu beziffern, denn - wie es da ja schon steht - bestimmen sich die Kosten des gesamten Vorhabens (insb. für den außergerichtlichen Teil gibt es weniger feste Regeln) durch viel zu viele Variablen. Letztlich wüsste ich auch gar nicht welchen Sinn der Punkt Kosten in seiner jetzigen Form hier überhaupt haben könnte, außer die Wikipedia als Werbeplattform für oder gegen Studienplatzklagen zu nutzen. Ich plädiere daher dafür den Punkt der Kosten entweder ganz herauszunehmen oder drastisch auf die Aussage zu kürzen, dass darüber keine pauschale Aussage gemacht werden kann. Irgendwelche weiteren Meinungen? --Cando1798 (Diskussion) 20:57, 6. Jan. 2014 (CET)
- Nachtrag: Selbiges gilt für die Fristen. Dieser Artikel wirkt wie eine Werbeanzeige.--Cando1798 (Diskussion) 21:00, 6. Jan. 2014 (CET)
- +1 zu Cando1798: in der Form sind die Kostenangaben keinesfalls für eine Enzyklopädie relevant. --Taste1at (Diskussion) 13:16, 7. Jan. 2014 (CET)
- Nachtrag: Selbiges gilt für die Fristen. Dieser Artikel wirkt wie eine Werbeanzeige.--Cando1798 (Diskussion) 21:00, 6. Jan. 2014 (CET)
Hier scheint sich inzwischen viel getan zu haben. Gibt es noch Mängel am Artikel, ansonsten mache ich die QS zu. -- Liliana • 21:45, 6. Jul. 2015 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana • 01:45, 6. Aug. 2015 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte wikifizieren und bequellen, danke --Crazy1880 21:27, 19. Mai 2013 (CEST)
- Jetzt QS-Medienwissenschaft -- Liliana • 00:32, 16. Aug. 2015 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana • 00:32, 16. Aug. 2015 (CEST)
Ich habe den QS-Baustein gesetzt, weil ich denke, dass ein allgemeiner Baustein „Belege und Quellen fehlen“ nicht viel hilft. Hier sind offensichtlich Spezialkenntnisse gefragt. Andererseits sind die Hinweise auf der dortigen Diskussionsseite, dass Belege fehlen, z.T. aus dem Jahr 2006! Weiteres habe ich auf der Diskussionsseite des Artikels angemerkt. Die restlichen Ergänzungen sind eher nicht so wichtig. Danke!--Mini-floh (Diskussion) 08:47, 10. Apr. 2013 (CEST)
Im Senegal wird man nicht mit 18, sondern mit 21 volljährig. Beleg habe ich keinen, aber die Jugendämter haben Listen, in denen diese Angaben stehen (meine Information ist vom Jugendamt der Stadt Freiburg)
- die QS ist nicht die Belegsuchstelle, insofern sehe ich nicht so richtig, was ein allgemeiner QS-Baustein in dem Artikel soll. Die Quelle der Standesämter ist Bergmann/Ferid, wobei die einzelnen Länderartikel auch teilweise Jahre alt sind und primär auf die Ehemündigkeit ausgelegt sind ("Volljährigkeit" in einem umfassenden Sinne ist ja nicht überall auf der Welt ein gebräuchliches Konzept; unterschiedliche "Volljährigkeit" im Hinblick auf Ehemündigkeit existiert z.B. in Indien (w18, m21) etc.). Und ich sehe auch nicht, dass in der QS-Recht die Möglichkeiten bestehen, hier systematisch fremde Rechtsquellen im Original zu erschließen. --gdo 15:28, 20. Mär. 2015 (CET)
- Da stimme ich zu, das ist nicht wirklich ein QS-Fall. Daher hab ich den Baustein entfernt. -- Liliana • 14:53, 21. Aug. 2015 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana • 14:53, 21. Aug. 2015 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr da noch was machen und ggf. Quellen beisteuern, danke --Crazy1880 21:12, 31. Mai 2013 (CEST)
Quelle 1: Wirtschaftskammer Österreicher, Sektion Tourismus, zuständig für Kartenbüros
Quelle 2: Öster. Fernabsatzrecht >> Rücktrittsrecht
Quelle 3: Verein für Konsumenteninformation - Österreich (VKI)
(weiß aber nicht wie ich das in korrekter Form in der Artikel einpflege)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 13:30, 10. Okt. 2015 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen und bequellen, danke --Crazy1880 19:38, 14. Jul. 2013 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 10:52, 11. Okt. 2015 (CEST)
Siehe Artikeldiskussion. --Doc.Heintz 14:04, 7. Aug. 2013 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 11:17, 12. Okt. 2015 (CEST)
Formell und sachlich falscher Einleitungstext. --Quaestio Iuris 11:47, 7. Okt. 2013 (CEST)
Die Einleitung sind ca. vier Sätze. Könntest Du nicht bitte ausführen, was genau falsch ist? - SO verstehen das vermutlich nur wenige. --Cholo Aleman (Diskussion) 18:35, 29. Okt. 2014 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 10:41, 15. Okt. 2015 (CEST)
Aus der QS-BKS. Dieser Überblicksartikel ist derzeit noch ein Stub, es fehlt ein international gültiger Text; geschichtliche Entwicklung, Synopsis, etc. Vergleiche insbesondere diesen Diskussionsbeitrag. --Michileo (Diskussion) 04:24, 18. Jul. 2013 (CEST)
- Ich habe den Artikel mal komplett neu geschrieben. Um kritische Durchsicht und vor allem Ergänzung wäre ich sehr froh. --TheRealPlextor (Diskussion) 13:45, 1. Dez. 2015 (CET)
- Für mich ist das eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorzustand und für mich kein QS-Fall mehr. Ich setze deswegen hier den Erledigt-Baustein, wer anderer Meinung ist, möge bitte ganz laut schreien. -- Liliana • 15:41, 12. Dez. 2015 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana • 15:41, 12. Dez. 2015 (CET)
Artikel aus der allg. QS, bitte rechtliche Lage als Quellen hinzufügen, danke --Crazy1880 18:53, 23. Nov. 2013 (CET)
- ist jetzt in LD --gdo 18:57, 4. Jan. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- 91.11.86.222 01:06, 11. Mai 2016 (CEST)
Dieser Artikel ist kein Lexikon-, sondern ein Zeitschriftenartikel. Er stellt nicht dar, was ist, sondern vertritt eine spezifische Meinung. Fakten findet der erste Orientierung suchende Leser nicht, er muß sie sich im Umkehrschluß aus der Kritik am Bundesverfassungsgericht zusammenklauben. Außerdem strotzt der Artikel sprachlich nur so von Spott und Häme gegenüber der herrschenden Meinung. Irgendwie nicht so der Hit. Da dieser verquere Ansatz bereits seit anderthalb Jahren auf der Diskussionsseite unwidersprochen kritisiert wird, sich aber auch nichts getan hat, hoffe ich, daß der Eintrag hier, ein bißchen Bewegung in die Sache bringt. Vielleicht kann ja jemand mit Sachkenntnis die Fakten vom POV trennen. --42 (Diskussion) 01:31, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Der Artikel hat imho neben den Artikeln zum Rechtsstaat und zum Rechtsstaat (Deutschland) (Wort- und Begriffsgeschichte) keine Existenzberechtigung, zumal er nicht das geltende Verfassungsrecht darstellt, sondern sich in laienhaften Meinungsäußerungen ergeht. Ein Artikel zum Thema Rechtsstaat (Deutschland) (geltendes Verfassungsrecht) müsste die geltende Rechtslage zu den einzelnen Elementen der Rechtsstaatlichkeit rechtshistorisch und in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion behandeln. Ich weiß nicht, ob eine Enzyklopädie dafür der richtige Ort ist. Jedenfalls habe ich die Überarbeitung jetzt abgebrochen, weil eine Übersicht zum Rechtsstaat bereits vorhanden ist (Rechtsstaat) und eine ausführlichere Darstellung hier den Rahmen sprengen würde.R2Dine (Diskussion) 13:06, 5. Mai 2015 (CEST)
Der Artikel befindet sich nun unter Rechtsstaat (Deutschland, geltendes Verfassungsrecht). --Leyo 10:53, 8. Nov. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 12:33, 17. Jun. 2017 (CEST)
Neuer Artikel benötigt Ausbau. --Lichtspielhaus (Diskussion) 03:36, 23. Dez. 2013 (CET)
- Das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (1927) gibt es seit dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (1953) nicht mehr. Seit 2001 ist die Materie im Infektionsschutzgesetz geregelt. Inwiefern und bei welchem Gesetz ist ein Ausbau nötig? R2Dine (Diskussion) 11:23, 15. Okt. 2015 (CEST)
Ich habe das Infektionsschutzgesetz insoweit ergänzt, damit ist die QS erledigt, da Übersichtsseite. --Chz (Diskussion) 21:49, 25. Apr. 2018 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 21:50, 25. Apr. 2018 (CEST)
allgemeine QS ist beendet; es besteht noch deutlicher Überarbeitungs- bzw. Diskussionsbedarf. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 21:33, 11. Dez. 2013 (CET)
- Naja da bislang niemand einen Gegenthese belegen konnte und sich auch niemand mit dem Artikel weiter beschäftigen konnte, gehe ich einmal stark davon das er nicht zu beanstanden ist, es findet im Artikel auch keine TF statt und es sind Quellen hinterlegt. --Martin (Diskussion) 07:13, 26. Dez. 2013 (CET)
- Gegenthese????
- Erstens: Die Frage der Gültigkeit des Reichskonkorats wird auch in jedem Artikel ausführlich behandelt.
- Zweitens: Wenn wir eine Gegenthese liefern sollen, zeigt das, dass du eine These aufgestellt hast. Das ist Theoriefindung und war daher zu löschen. Und wenn dich wirklich eine Gegenthese interessiert, dann wirf mal einen Blick in das Konkoratsurteil (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006309.html), da findest du die Gegenthese des Bundesverfassungsgerichts. --Taste1at (Diskussion) 17:14, 9. Jan. 2014 (CET)
- Gegenthese????
Ich habe den Artikel anhand der wissenschaftlichen Literatur zum Thema überarbeitet. Da es jedoch eine Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Nordrhein-Westfalen nicht gibt, sollte das Lemma entsprechend umbenannt werden in Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl oder Düsseldorfer Vertrag. Fragen des Reichskonkordats von 1933 spielen ersichtlich keine Rolle. Grüße, R2Dine (Diskussion) 14:31, 26. Jul. 2018 (CEST) Edit: Habe mir erlaubt, den Artikel zu verschieben. R2Dine (Diskussion) 10:44, 28. Jul. 2018 (CEST)
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Diverse Artikel bzgl. Unterbringung (erl.)
Betr.: Psychisch-Kranken-Gesetz, Unterbringungsverfahren, Unterbringung (Deutschland), Unterbringung, Einwilligungsfähigkeit, Neuroleptikum
(hier nachgetragen --Krd 09:53, 16. Feb. 2013 (CET))
Ich habe die Redundanz bezüglich Rechtslage/Zwangsbehandlung soweit es geht entfernt, die Zwangsbehandlung habe ich verlinkt und in einem kurzem Absatz angerissen, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Neuroleptikum#Zwangsbehandlung . Ich denke, so ist es am besten.--Geoyo (Diskussion) 23:41, 13. Mär. 2013 (CET)
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alle o.g. Artikel sind miteinander redundant. Bei Zwangsbehandlung habe ich die aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet, aber nur da. Das ganze dümpelt seit 2 Jahren. Vielleicht finden sich über WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung Helfer.––Oursana (Diskussion) 15:55, 15. Feb. 2013 (CET)
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Insolvenzrecht (erl.)
Beträchtliche Unterschiede zu Versionen in anderen Sprachen, deutschlandlastig obwohl Insolvenzrecht (Deutschland) vorhanden. --House1630 (Diskussion) 16:04, 7. Jan. 2013 (CET)
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Aus der allgemeinen QS. Keine enzyklopädische Einleitung, keine Kategorien, keine internen Links. -- Olaf Studt (Diskussion) 19:02, 9. Apr. 2013 (CEST)
- Einleitung, Kat, interne Links eingefügt.--Doc.Heintz 22:59, 10. Apr. 2013 (CEST)
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