Diskussion:Ehe/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 212.211.199.172 in Abschnitt Geschlechtlichkeit
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Sonstiges

Habe die Informationnen über die Ehe im Judentum wieder geändert, weil die mir zugänglichen Quellen und Erfahrungen was anderes besagen, besonderes würde mich die Frage nach der Eheschliessung nach der Schwangerschaft interessieren udn zwar wo es steht, dass die Eheschliessung nicht vor der Schwangerschaft erwünscht ist? Wenn die Frau möglichts, nach der Auffassung des Judentums, als Jungfrau in die Ehe gehen sollte?! Coro



Den Hinweis auf den "Lebensborn" habe ich entfernt, weil er sachlich nicht richtig war. Lebensborn hatte die Funktion, "rassisch erwünschte" unehelich geborene Kinder, deren Mütter die Erziehung und Pflege nicht bewältigt hätten, in einer speziellen Heimerziehung großzuziehen und damit von Kind an zu "glühenden Nationalsozialisten" zu machen.

Ebenso habe ich die Wendung "dem Führer ein Kind schenken" entfernt; dies war ein Slogan, der angesichts der kriegsbedingt stark zurückgehenden Geburtenzahlen die Frauen kaum verhüllt aufforderte, Kinder zu bekommen - im Zweifel auch von Männern, mit denen sie nicht verheiratet waren.

Diese beiden Dinge hatten mit den Nazi-Vorstellungen von "Ehe" gerade nichts zu tun, sondern gehörten zu den Tendenzen in Richtung Lockerung der (sozialen Verpflichtung zur) Ehe, die in den Kriegsjahren deutlich wurden.

StephanK 08:29, 12. Mär 2004 (CET)


Ein paar Anmerkungen / Anregungen und eine Frage:

1. Der Abschnitt über das frühere kirchliche Eheschließungsmonopol und die Entwicklung zur Zivilehe ist im Kapitel "Europa" irreführend platziert. Meiner Meinung nach wäre er in "Geschichte der Ehe" besser angebracht.

2. Zum Abschnitt "Ehe heute in Deutschland": Das Ehegattensplitting bringt vor allem dann ökonomische Vorteile, wenn die Einkommen der Ehegatten sich deutlich voneinander unterscheiden und ist damit ein Anreiz zur "Hausfrauenehe", welche Wirkung auch kritisiert wird. Das sollte m.E. erwähnt werden.

3. Im geschichtlichen Abschnitt fehlt mir ein Hinweis auf die Deformation des Eherechts im Nationalsozialismus (Verbote von "rassischen Mischehen" usw.). Liesse sich auch mit einem wikilink zum Artikel "Ehegesetz" machen, den ich gerade geschrieben habe.

4. Wäre für den Abschnitt "Islam" folgender hinzuzufügender Satz korrekt: "Nach islamischem Verständnis sind die Lebensbereiche von Männern und Frauen grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung legitimerweise aufgehoben ist." Ich denke, das würde einiges erklären.

StephanK StephanK 07:52, 6. Mär 2004 (CET)


Ich habe den Passus "Atheismus" unter "Weltanschauungen" gestrichen, da der Atheismus keine Weltanschauung für sich ist. Er sagt lediglich etwas über die Annahme der Existenz eines Gottes aus, nimmt jedoch zum Thema "Ehe" nicht Stellung, daher ist es nicht sinnvoll, einen atheistischen Standpunkt dazu anzuführen.

Selbstverständlich vertreten die meisten Atheisten eine bestimmte Meinung zur Ehe, diese hat jedoch weniger etwas mit dem Atheismus als mit einem anderen Weltanschauungselement zu tun, dem sie außerdem noch anhängen. --Glaukopis 22:59, 15. Jul 2004 (CEST)

Selbstverständlich bedurfte diese Löschung keiner Rechtfertigung. Mußte sehr lachen als ich den Abschnitt nachträglich gelesen habe... :-) --robby 23:52, 15. Jul 2004 (CEST)

Mein Atheismus ist mehr "Weltanschauung" als das bei der großen Mehrheit der sogenannten "Christen" in Deutschland der Fall ist! Auch diese hängen mitunter vielen anderen Weltanschauungselementen nebenbei an - ein bisschen Tarotkarten legen, Kernkraftphobie, Feng Shui, ein wenig Buddhismus usw. usf. Ich kenne z.B. kaum einen Katholiken, der wirklich die Lehrmeinung seiner Kirche zum Thema Ehe wirklich unterstützt.--84.170.157.202 23:50, 3. Feb 2006 (CET)


Die sinkende Zahl geschlossener Ehen allein sagt noch nichts über den Anteil dieser Lebensgemeinschaftsform im Verhältnis zu den anderen möglichen und damit zu ihrer "Bedeutung" aus! Dazu müsste man auch die übrigen demographischen Faktoren berücksichtigen, die Bevölkerung sinkt ja wohl allgemein.Elchjagd 12:26, 18. Aug 2004 (CEST)

Kritik der Ehe

Ich würde mir noch einen Abschnitt wünschen, der sich mit Kritik an der Ehe auseinandersetzt. Zum Beispiel die Ehe aus der Sicht des Marxismus. --Baikonur 01:53, 17. Okt 2004 (CEST)

Zur Eigenrecherche bietet sich Wilhelm Reich an. Er sagt Familie sei eine Zwangsinstitution und jeder, der seine Sexualität bändigen wolle, riskiere Neurosen die in Gewalt gipfeln würden. Bei den 68ern war das en vogue. Mir ist die Zeit für solche Absurditäten allerdings zu schade :-) --Rotaraz 15:18, 28. Mär 2006 (CEST)

--Kritik an der Ehe findest Du z.B. im Kommunistischen Manifest. Hierzu ein paar Gedankensplitter: Die Ehe vollständig entwickelt existiert meist nur bei der Bourgeoisie. Hierzu gehört auch die oftmals erzwungene Familienlosigkeit des Proletariats. Die bürgerliche Ehe findet ihre Ergänzung in der öffentlichen Prostitution. die bürgerlichen Redensarten über Familie und Erziehung werden um so ekelhafter, je mehr die Familienbanden durch die Industrie zerrissen werden. --HorstTitus 13:41, 17. Sep 2006 (CEST)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 19:57, 29. Jan 2006 (CET)

Erledigt! Weblink wurde entfernt. --Marbot 22:32, 31. Mai 2006 (CEST)

Südafrika

Ab Januar 2007 wird die Ehe in Südafrika gleichgeschlechtlichen Paaren geöffnet. GLGerman 13:19, 25. Aug 2006 (CEST)GLGerman

Ist noch nicht wirklich klar - zumindest nicht nach den Quellen, die du da bisher eingebracht hattest. Nach denen hat lediglich das südafrikanische Kabinett einen Gesetzesentwurf dazu eingebracht. Der muss dann aber erst einmal vom Parlament beschlossen werden, was je nach Mehrheitsverhältnissen auch mal lange dauern kann oder gar ungewiss ist. --Hansele (Diskussion) 17:39, 25. Aug 2006 (CEST)
Mein Wissensstand (Sollte in den Q bei GzH drinnenstehen): Oberste Gerichtshof hat gesprochen, dass etwas passieren muß, für eine Verfassungsänderung zu Ungunsten glg Partnerschaften findet sich sicher keine Mehrheit, Es ist ein Gesetzesantrag eingebracht. Tritt das Gesetz nicht bis zu einem bestimmten vom Gericht festgelegten Termin in Kraft, dann ist die derzeitig bestehende Zivilehe automatisch für glg Paare offen. Was endgültig kommt ist offen, dass etwas in diese Richtung passiert ist sicher. --Franz (Fg68at) 19:13, 25. Aug 2006 (CEST)
Das Gesetz ist aber bisher dennoch erst Entwurf - und es gehört noch ein Parlamentsentscheid dazu. Wenn das ganze wirklich zu Anfang des Jahres in Kraft treten soll, kann der ja nicht mehr lange auf sich warten lassen - das kann man vielleicht noch abwarten. --Hansele (Diskussion) 19:18, 25. Aug 2006 (CEST)
Das Gesetz wurde am 30. November unterzeichnet, habe daher SA hinzugefügt. --Prolinesurfer 12:59, 2. Dez. 2006 (CET)

Ehe und Stalking

Der Tatbestand des Stalking hat zunächst nichts mit der Ehe zu tun. Soweit richtig. Aber: Durch Stalking wird bestraft, wer mit einem Menschen unbrechechtigt ständig in Verbindung treten will. Das ist Ok insofern als Menschen von Verliebten, Exgeliebten oder auch von Fans verfolgt werden. Das Problem ist, diese Rechsnorm greift aber auch nach einer Scheidung und ist insofern eine weitere Zersetzung der Ehe.

Wer z.B. katholisch kirchlich Geheiratet hat, ist nach Canonischem Recht, dem Recht der Kirche, auf Lebenszeit verheiratet und bleibt das auch. Auch nach einer staatlichen Scheidung! Diese Menschen werden jetzt per Strafandrohung zu einem asexuellen Leben in verwiegenheit gezwungen. Insofern hat Stalking viel mit der "Entsorung" einer Ehe zu tun.Insofern gehört dies in die Darstellung der Rechtsentwiklung der Ehe aufgenommen.


  • Durch den neuen Straftatbestand des Stalkings besteht ein rechtliches Gebot den Ehepartner welcher die Ehe nicht mehr fortsetzen will, seiner Wege gehen zu lassen und nicht zu versuchen Ihn zurückzugewinnen.
Eine Ehe ist nur dann bis an das Ende der Lebenszeit gültig, wenn sie gültig zustande gekommen ist. Dies auch nach kanonischem Recht. Bitte Beiträge signieren. --Weissmann 14:16, 1. Jun. 2007 (CEST)

Wie ich schon auf meiner Disk sagte: :Der Artikel Ehe handelt von eben dieser und kann nicht alles zum Inhalt haben, was irgendwie mit Ehe oder Scheidung zu tun haben kann. Ebensogut wie zu Stalking könnte man Betrachtungen zu Körperverletzung und Totschlag einbauen, die in keiner anderen Personenkonstellation so häufig vorkommen wie in der Ehe. Davon abgesehen würde sich schwerlich die These durchsetzen, Stalking sei eine Methode, "zu versuchen den Ehepartner zurückzugewinnen"; so denkt nur der Stalker. - Übrigens kann eine katholische Ehe auch geschieden werden, sie nennen das nur trickreich "für nichtig erklären"; witziger Weise funktioniert das auch dann, wenn ein Ehepartner nicht katholisch ist. --Logo 14:20, 1. Jun. 2007 (CEST)

Eine Ehe muß durch den zuständigen Bischof für nichtig erklärt werden - dies nach dreijähriger Untersuchungszeit. Halte ich aber grundsätzlich für lohnend, um schwebende Zustände ein für allemal zu klären. Damit haben dann alle Beteiligten auch die Gewissheit. Eine Scheidung ist nicht möglich, da nicht nötig. Schaut da mal nach Italien. --Weissmann 14:26, 1. Jun. 2007 (CEST)
Eine einmal gültig geschlossene katholische Ehe kann nicht aufgelöst werden - Es kann nur festgestellt werden, das diese nie zustande gekommen ist. Das eine Ehe nicht zustande gekommen ist, kann etliche Gründe haben. Zum Beilspeil Die Ehe wurde nie vollzogen (Er oder Sie kann oder will nicht), äußerer Zwang (Brautvater mit Schieseisen bei Traung zugegen) oder eben auch, das einer der Partner nicht katholisch getauft ist, denn das ist nunmal unveräusserliche Voraussetzung für das Sakrament der Ehe. Ansonsten ist es eben nur eine Verbindung mit dem Segen der Gemeinde. Voraussetzung ist auch die unbedingte Willensentscheidung. Hat diese nicht stattgefunden, und sei es das einer der Parteien darüber Partner und Gemeinde sündigerweisse trikreich getäuscht hat, so existierte die Ehe ebenfalls nicht.
Der Sinn der Gegenüberstellung ist doch, den Verfall der Ehe als verbindliche sexuelle Gemeinschaft aufzuzeigen hin zu einer schlichten Kentnisnahme eines gegenwärtigen, typischerweisse transienten Zustandes. Durch Rechtsnormen werde Werte impliziert. So hat der Tatbestand der "Vergewaltigung in der Ehe" die logische Folge, das die einwilligung zum Geschlechtsverkehr nunmehr nicht mehr bestandteil dessen ist, was der staat Ehe nennt. Vilemehr handelt es sich mitlerweile zunemend um unabhängige Rechtsgüter, das Urteil dev BVG im bezug auf unterhalt Geschiedener/Nichtehelicher Mütter ist eine weiterer Schritt in diese Richtung. Und die Rechtsnorm des Stalking hat eben als Folge, das es nunmehr einen Rechsanspruch auf das Losgelassenwerden gibt. Das ist so, eine simple folge logischer Implikationen. In der Summe wird die Ehe bis zur Beliebigkeit entartet, die Willensentscheidung der Ehepartner wird staatlicherseite nicht mehr geachtet und geschützt sodern vielmehr de facto grundsätzlich für nichtig erklärt. Und das, obwohl es eine Vertragsfreiheit gibt --217.20.118.137 15:02, 1. Jun. 2007 (CEST)
Oder einfach hier klicken. --Weissmann 15:07, 1. Jun. 2007 (CEST)

Ehe und Religion - Biblische Richtlinien

Ein Brautpaar soll jungfräulich in die Ehe gehen. Der außereheliche Verkehr ist verkehrt und wird als Hurerei bezeichnet (1. Mose 38,24). Der außereheliche Verkehr mit einer Verheirateten ist ebenso verkehrt und wird Ehebruch genannt (3. Mose 20,10).

Ich bin mir nicht sicher, ob die erste Bibelstelle wirklich sinnvoll ist. Aus dieser Stelle geht nicht eindeutig hervor, dass vorehelicher Verkehr nicht erwünscht ist. Außerdem wird außerehelicher aber nicht vorehelicher Verkehr als Hurerei bezeichnet. Hat jemand vielleicht eine eindeutigere Bibelstelle? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Mantis (DiskussionBeiträge) 18:07, 13. Jun 2007) -- -- Gugganij 23:53, 24. Jun. 2007 (CEST)

Insgesamt kann man nach einem Überfliegen der Stellen schon sagen, dass hier klassische Stellen präsentiert werden, die als Begründung für christliche Ehelehren genutzt werden. Aber kann sich nicht mal jemand erbarmen und das in anderem als antiquitierten (Pseudo?-)Lutherdeutsch zu präsentieren??? Auch die Überschrift "Biblische Richtlinien" bereitet mir Bauchschmerzen, ohne dass mir bis jetzt eine bessere eingefallen ist. --Sokkok 11:02, 5. Sep. 2007 (CEST)

Kategorie:Homosexualität in Artikel Ehe

Benutzer:Optimismus stellt wiederholt die in meinen Augen völlig unsinnige Kategorie:Homosexualität in den Artikel. Gibt es außer dem Benutzer noch andere Befürworter und vielleicht auch eine sinnvolle Begründung für den Kategorieeintrag? --Hansele (Diskussion) 17:41, 15. Apr 2006 (CEST)

wiederholt? zum ersten Mal! Die zentrale Kontroverse im westlichen Kulturkreis über den Begriff der Ehe ist heute die Öffnung der Ehe für Homosexuelle oder die Bannung solcher Ehen. Daher gehört dies auch in die Kategorie Homosexualität.--Optimismus 17:43, 15. Apr 2006 (CEST)

Evtl. war das vorher auch jemand anders - das kann ich jetzt nicht garantieren. Auf jeden Fall gehört die Kategorie nicht in den Artikel - Ehe bezeichnet (im Gegensatz z.B. zu Lebenspartnerschaft) im gesamten westlichen und europäischen Kulturraum heterosexuelle Partnerschaften. Die Wikipedia ist kein Ort für einen Kulturkampf wie du ihn hier anzustreben scheinst sondern eine Beschreibung derzeitiger Gegebenheiten. --Hansele (Diskussion) 17:50, 15. Apr 2006 (CEST)
<Quetsch> Ja, das war ich [1] und ich habe mit Dir auch darüber diskutiert. [2] --Fg68at Disk 16:26, 1. Mai 2006 (CEST)
im gesamten westlichen und europäischen Kulturraum ??? Kanada Masschusetts belgien spanien niederlande gehören jetzt zu --Optimismus 00:54, 16. Apr 2006 (CEST)welchem Kulturraum. Und die hysterische Kontoverse zeugt ja davon, dass nichts so klar ist, wie es meinem Hansele erscheint.--Optimismus 17:54, 15. Apr 2006 (CEST)

Außerdem enthält der Artikel mehrere Informationen zum Thema Ehe und Homosexualität. Ganz beschreibend, neutral, wie es sich für wikipedia gehört.--Optimismus 17:57, 15. Apr 2006 (CEST)

Die Ehe kann gerade nicht von gleichgeschlechtlichen Paaren eingegangen werden. Die Kategorie Homosexualität würde völlig in die Irre führen.--Berlin-Jurist 18:18, 15. Apr 2006 (CEST)

Ein Artikel wird in einer Kategorie gelistet, wenn er wesentliche Informationen zum Sachgebiet der Kat. beisteuert, das kann ich hier nicht erkennen. Nur weil auch ein paar Aspekte zur (zumindest in Deutschland nur) eheähnlichen homosexuellen Lebensgemeinschaft erwähnt werden, ist sicher keine Listung gerechtfertigt. -- RainerBi - - ± 18:27, 15. Apr 2006 (CEST)


Weltweit ist die Ehe für Homosexuelle in mehreren Staaten geöffnet. Das Bundesverfassungsgericht hat einen solchen Begriffswandel für D ausdrücklich bereits 1993 in einer Kammerentscheidung für möglich gehalten.--Optimismus 00:54, 16. Apr 2006 (CEST)

  • Jetzt mal versuchen sachlich zu werden, ich denke Ehe braucht(e) weder eine Kategorie:Sexualität (wenn es sie gäbe Heterosexualität), noch eine Kategorie:Homosexualität, es gibt z.B. genug Ehen, in der die Sexualität keine, oder nur eine untergeordnete Rolle spielt, ebenso gibt es ja keine Kat:Christentum (da Sakrament) oder Kat:Prostitution (da es Zwangsehen gibt)--Zaphiro 01:03, 16. Apr 2006 (CEST)


Das ist doch gar nicht der Punkt. Es gibt in Gesetzgebung und Verfassungsrechtssprechung eine große Debatte über die Ehe. Das ist dem Artikel auch erwähnt, wenn auch nicht gelöst. Die Frage ist die Zweigeschlechtlichkeit der Ehe wesensbestimmend oder ist sie eine diskriminierende Beschränkung der Eheschließungsfreiheit (wie die Nürnberger Gesetze, die Apartheitsgesetzgebung etc.)? Mehrere Verfassungsgercihtshöfe und Gesetzgeber haben vor dem Hintegrund dieser Fragestellung die Ehe geöffnet. und nun?--Wasweißich 01:09, 16. Apr 2006 (CEST)

So, nun gibt es auch eine Kategorie:Heterosexualität. Ich denke aber, dass "Ehe" nicht in der Kategorie Heterosexualität gehört und auch nicht in der Kategorie:Homosexualität, weil beides in der Ehe gelebt werden können--weder die eine noch die andere Form ist für die Ehe wesensbestimmend (außer in bestimmten Rechtsordnungen, wie z.B. die deutsche, aber auch sehr viele andere). Wenn Optimismus darauf verzichten würde, die Kategorisierung vorzunehmen, könnte der Artikel wieder entsperrt werden. Ich kann aber mit der jetzigen Version auch gut leben--wenn es gesperrt bleibt, kann es mir also vorerst recht sein.--Bhuck 13:23, 20. Apr 2006 (CEST)

Mein Kompromissvorschlag wäre. Ehe in Kategorie:Heterosexualität und Kategorie:Homosexualität einbinden. Da beide Gruppen betroffen sind, von dem Begriff der Ehe. --Wasweißich 17:27, 20. Apr 2006 (CEST)

Nun, selbstverständlich wenn die eine Kategorie verwendet wird, muss auch die andere verwendet werden. Aber da ich der Meinung bin, dass die Ehe eben NICHTS spezifisch homo- bzw. heterosexuelles ist, würde ich es besser finden, wenn keine der Kategorien angewandt werden würde. Zudem wird das dadurch erschwert, dass ein Löschantrag (20. April) gegen die Kategorie Heterosexualität läuft.--Bhuck 22:03, 20. Apr 2006 (CEST)

Die Ehe hat ein eigenes Lemma und die gleichgeschlechtliche Ehe hat ebenfalls ein eigenes Lemma. Wenn Inhalte hier entfernt werden, die in das andere Lemma gehören, ist das nicht mit Vandalismus zu vergleichen. Die strittigen Inhalte sind im anderen Lemma bereits aufgeführt. Bestenfalls könnte hier eine Verlinkung zum anderen Lemma eingebaut werden, doch dann könnte man erwarten, dass dort auch eine Verlinkung auf "Ehe" eingefügt wird. Doch mir ist nicht unbekannt, dass dort Beiträge auf der Diskussionsseite gelöscht werden, die nicht mit den gleichgeschlechtlichen Ideen übereinstimmen. Wikigerman 21:02, 13. Okt. 2007 (CEST)


Da es in Ländern mit mann-männlcihen und frau-weiblichen Ehepaaren keine gleichgeschlechtliche Ehe gibt, sondern nur Ehen von 2 Personen unter einem Begriff Ehe gehört das auch hier hin.--Booksyards 13:09, 14. Okt. 2007 (CEST)

Es gehört nicht in diesem Umfang hierher, da die gleichgeschlechtliche Ehe ein eigenes Lemma hat und gerade in dem hier besonders relevanten deutschsprachigen Bereich nicht existiert.

Die Anzahl der weltweit geschlossenen heomosexuellen Ehen steht zur Anzahl der weltweit geschlossenen heterosexuellen Ehen bisher in keinem Verhältnis. Relevanz ist ein Wort, dass mit Relativität und damit Verhältnisbezügen zu tun hat. Durch den Artikel Gleichgeschlechtliche Ehe und einen kurzen Verweis hier ist der Relevanz Genüge getan. --MfG: --FTH DISK 14:57, 14. Okt. 2007 (CEST)

Der "deutschsprachige Bereicht" ist nicht besonders relevant. Wir schreiben an einer Enyzklopädie für alle, die des Deutschen mächtig sind, keine "Enzyklopädie für den deutschsprachigen Bereich". sebmol ? ! 16:29, 14. Okt. 2007 (CEST)

Gleichgeschlechtliche Ehe

Die Gleichgeschlechtliche Ehe muss unter nationale Besonderheiten stehen, da sie bisher nur in wenigen Ländern möglich ist. --MfG: --FTH DISK 21:35, 14. Okt. 2007 (CEST)

Nein, denn sie betrifft den Begriff der Ehe selbst.--Booksyards 21:37, 14. Okt. 2007 (CEST) wenn änderung: dann unter Geschichte der Ehe. Da es zur Entwicklung der Ehe (und vielleicht zu ihrer Perspektive) gehört. Zumindes es ein Phänomen der internationalen Rechtsentwicklung und weltweit ein Diskussionsthema.--Booksyards 21:40, 14. Okt. 2007 (CEST)

In Geschichte ist es nicht so gut aufgehoben, da es eine aktuelle Entwicklung ist. Aber von mir aus können wir es auch an den Anfang des Abschnitts über nationale Besonderheiten setzen statt ans Ende.

Im Übrigen war Deine Einfügung noch nie Konsens - ein Revert auf diese stell auf keinen Fall eine neutrale Version dar.

Als Kompromiss zwischen dem Ganz oder garnicht schlage ich eine Kürzung des Abschnitts über Gleichgeschlechtliche Ehe vor, der viel zu lang ist. Siehe meinen aktuellen Edit. --MfG: --FTH DISK 22:03, 14. Okt. 2007 (CEST) dem widerspreche ich.--Booksyards 22:04, 14. Okt. 2007 (CEST)

auch ich widerspreche und lehne den unzureichenden Vorschlag von FTH ab. Seine Kürzungen sind nicht hilfreich und reduzieren Informationen, die in den Artikel gehören. GLGerman 22:47, 14. Okt. 2007 (CEST)
Meinejeh, in dieser Fassung wird doch auf den Hauptartikel Gleichgeschlechtliche Ehe verwiesen, wie redundant soll dieser Abschnitt denn noch werden? --Dundak 23:07, 14. Okt. 2007 (CEST)
Das, was da jetzt steht, ist zumindest nicht redundant.--Booksyards 23:09, 14. Okt. 2007 (CEST)
Nö, nur noch missverständlich. Die Niederlande, Belgien, Kanada, Spanien oder Südafrika, aber auch Schweden, Dänemark, Island kennen die verschiedengeschlechtliche Ehe nicht mehr oder nur noch eingeschränkt. Was soll sich der geneigte Leser darunter vorstellen müssen? Dass in den genannten Staaten nicht mehr geheiratet wird/werden darf? Oder nur noch gleichgeschlechtlich? Nur noch auf Zeit gar?? Und die restlichen zwei Sätze finden sich ja (hoffentlich) im Artikel Gleichgeschlechtliche Ehe. --Dundak 23:30, 14. Okt. 2007 (CEST)
Lieber Dundank, magst du es auch nicht verstanden haben. Ich kann den Ausführungen von Booksyards durchaus folgen. GLGerman 23:32, 14. Okt. 2007 (CEST)
Der Absatz mit einem kurzem Erläuterungstext in bisheriger Form bleibt drin und wer dann mehr wissen will, liest im Hauptlemma nach. Es ist aber schon entscheidend massgeblich, dass der Leser darüber informiert wird, dass die Ehe nicht begriffstechnisch verschiedengeschlechtlich ausgestaltet ist. Dazu bleibt es für den Leser massgeblich, dies im Artikel hier auch in einem kurzem Erläuterungstext zu erfahren. GLGerman 23:40, 14. Okt. 2007 (CEST)
aber auch Schweden, Dänemark, Island oder Norwegen (wenn auch unter anderer Bezeichnung) […] GLGerman, entweder du erklärst einmal, was der ganze sprachliche Murks soll (du bist mit keiner Silbe auf meine obige Frage eingegangen) oder du lässt einfach einmal deine Finger vom Artikel. Zu viel Selbstgerechtigkeit macht blind für die eigentlichen Probleme, nehme ich an. --Dundak 23:45, 14. Okt. 2007 (CEST)

modus operandi

Ich schlage in solchen Fällen generell vor, neben dem Verweis auf den Hauptartikel als Zusammenfassung die Einleitung des in Bezug genommenen Lemmas zu verwenden.

Wenn beide Seiten dem zustimmen könnten, können wir anschließend beraten, ob der Abschnitt noch erweitert werden muss bzw. darf. Könntet ihr diesen Modus operandi akzeptieren? --MfG: --FTH DISK 13:29, 15. Okt. 2007 (CEST)

Vorschlag Mindestinhalt

Die Einleitung des Hauptartikels wäre hier:

Eine gleichgeschlechtliche Ehe ist eine staatlich anerkannte, auf Partner des gleichen Geschlechts
erweiterte Form der traditionellen, bürgerlichen Ehe. Andere Begriffe für diese Art von Beziehung
sind „Homo-Ehe“, „geschlechtsneutrale Ehe“, „gleichberechtigte Ehe“, „lesbische Ehe“,
„homosexuelle Ehe“ und „eingeschlechtliche Ehe“.

--MfG: --FTH DISK 13:29, 15. Okt. 2007 (CEST)

Ja

  1. ...

Nein

  1. ...

Argumente pro / contra

Etymologie

Da viel Begriffe wie Gatte usw. auf diese Seite verweisen wäre meiner Meinung nach eine Abschnitt bzgl. der etymologischen Herkunft verschiedener Wortpaare angebracht:

  • Gemahl Gemahiln
  • Braut Bräutigam
  • Gatte Gattin
  • Heirat
  • Hochzeit
  • Ehe
  • usw.

Das meiste dazu steht schon in Heirat und Hochzeit.--MfG: --FTH DISK 14:51, 14. Okt. 2007 (CEST)

212.95.119.36 14:56, 17. Nov. 2007 (CET)== (Gleich- oder/und Verschieden)geschlechtlichkeit der Ehe ==

Die Frage, ob dem Wesensgehalt der Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehe innewohnt, ist eine Frage des Ehebegriffes, genauso wie Von der Polygamie zur Monogamie „Ehe ohne Trauschein“ Häufiger binationale Paare Rein ausländische Partnerschaften Inzesttabu Endogamie Ehevertrag. Deshalb sollte diese Frage auch dort abgehandelt werden. Auch wenn es erst eine neuere Entwicklung ist und die Diskussion wohl erst mit dem 19. Jahrhundert und Karl Heinricht Ulrichs ("urnische Ehe") beginnt. Schleißlich beschäftifgt sie heute Gesetzgeber und Verfassungsgerichte in aller Welt. --Signspick 10:46, 16. Okt. 2007 (CEST)

Es tut mir Leid, das ist mir zu kryptisch. Sofern die Aufzählungen Wikipediaartikel kennzeichnen sollten, solltest Du sie in eckicke Doppelklammern packen. So:

[[Inzesttabu]]

Das sieht dann im Text so

Inzesttabu 

aus. Aber auch dann wäre es nicht verständlich und ich bitte Dich, weniger im Autogrammstil und mehr mit Sätzen zu argumentieren. --MfG: --FTH DISK 13:53, 16. Okt. 2007 (CEST)

Es gibt keinen Hauptartikel "Ehe ohne Trauschein", daher ist es unter "Ehe" nicht verkehrt einsortiert. Wie oft soll denn noch gesagt werden, dass der Hauptartikel "Gleichgeschlechtliche Ehe" bereits existiert und Beiträge dort hineingehören. Wikigerman 00:00, 17. Okt. 2007 (CEST)


wahrscheinlich solange bis es zu einem vernünftigen und stimmigen Ehe artikel unter Einschluss des Aspektes gibt. --Signspick 23:37, 17. Okt. 2007 (CEST)


dann müßte 6. aber 3.2.4. werden.--Signspick 12:16, 4. Nov. 2007 (CET)

Abschnitt zur gleichgeschlechtlichen Ehe

Der Abschnitt zur Gleichgeschlechtlichen Ehe ist wieder hineinzunehmen. Es ist ein starkes Stück, wenn hier kein Absatz drin ist, der darauf hinweist, das es in mehreren Ländern wie Spanien, Südafrika, Niederlande, Belgien und Kanada die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren offensteht 212.95.119.36 14:56, 17. Nov. 2007 (CET)
Du hast völlig recht---Signspick 15:26, 17. Nov. 2007 (CET)
Es ist ein noch stärkeres Stück, das hinein bringen zu wollen. Die guten Sitten gibt es in Deutschland noch, zumindest irgendwo auf dem Papier. Wikigerman 19:05, 17. Nov. 2007 (CET)
Wo ist der Zusammenhang zwischen „guten Sitten in Deutschland“ und der Unterbringung der gleichgeschlechtlichen Ehe in diesem Artikel? sebmol ? ! 19:20, 17. Nov. 2007 (CET)
Wobei man bedenken muß, daß diese Thematik unter dem Lemma eingetragene Lebenspartnerschaft angehandelt wird. --Sebastian Huber 19:28, 17. Nov. 2007 (CET)
Nein, unter Gleichgeschlechtliche Ehe. --Streifengrasmaus 20:05, 17. Nov. 2007 (CET)
Wir haben einen Hauptartikel; Gleichgeschlechtliche Ehe, wie Streifengrasmaus richtig erkannt hat. Aber es bedarf eines kurzen Absatzes, der das wichtigste erwähnt und dann auf das Hauptlemma verweist; so ist das hier zu wenig dargestellt. 212.95.99.16 23:40, 17. Nov. 2007 (CET)

Wenn man sich hier weiter weigert. bin ich dafür bei Ehe nur noch ein Begriffskärung zu machen und dann nach verschiedengeschlechtliche Ehe und Gleichgeschlechtliche Ehe weiterzuverweisen.--Signspick 22:07, 18. Nov. 2007 (CET)

Nach Peter Winkler von Mohrenfels handelt es sich bei "gleichgeschlechtliche Ehe" um einen Begriff, der im deutschen materiellen Recht nicht existiert. Die Frage ist bislang juristisch nicht geklärt, ob im Ausland als "gleichgeschlechtliche Ehe" geschlossene Lebenspartnerschaften auch in Deutschland als Ehen anerkannt werden können. Gregor Helms 20:17, 18. Nov. 2007 (CET)
Ich würde mich freuen wie in kleines Kind zu Weihnachten, wenn hier nicht ständig Benutzer vorbeikämen, ein aus einem Satz bestehende Aussage machen und dabei den Zusammenhang zur eigentlichen Frage (warum steht im Abschnitt zur gleichgeschlechtlichen Ehe nur ein Verweis und keine Zusammenfassung?) unter dem Tisch fallen lassen. In anderen Worten: was willst du uns jetzt damit sagen? sebmol ? ! 20:26, 18. Nov. 2007 (CET)

@ Gregor Helms d.i. hier nicht die Sammlung deutsches Bundesrecht, sondern eine Enzyklopädie. und deshalb gehört es dazu.--Signspick 22:07, 18. Nov. 2007 (CET)

Es steht ja auch als Überschrift und als Link drin, Dann kein erklärendes Wort darüber zu verlieren sieht ausgesprochen lächerlich aus. Ganz unabhängig von den guten deutschen Sitten und dem deutschen Bundesrecht. --Streifengrasmaus 23:20, 18. Nov. 2007 (CET)

+1 -- Jayen466 00:12, 30. Nov. 2007 (CET)

Die erste Ehe

Dier erste Ehe wurde zwischen Adam und Eva von Gott gegründet.

Belege? --Weissmann 19:04, 16. Dez. 2007 (CET)
Guckstu hier (speziell ab Vers 18)! ;-) mfg,Gregor Helms 19:15, 16. Dez. 2007 (CET)
Was ist denn von so einer Exegese zu halten? --Weissmann 19:20, 16. Dez. 2007 (CET)

Davon ist zu halten, das es WAHR ist.

Wer sagt das? --Weissmann 15:05, 17. Dez. 2007 (CET)
die bibel selbst! und alle anhänger von religionen, die sich auf die grundleheren der bibel stützen...

Wiederholte Löschung von Papstzitat

Diese Löschung entspricht nicht dem Wikikonsens. Es geht hier nicht um irgendeinen Papst, der etwas zur Ehe gesagt hat, sondern um den jetzigen. Er ist das Oberhaupt einer Kirche, die 1,1 Mrd. Gläubige weltweit umfasst. Auch diese dürfen sich auf WP gewürdigt wissen. --Weissmann 16:08, 31. Dez. 2007 (CET) Es geht um irgendein Zitat von Hunderten des jetzigen Papstes zu dem Thema. Zitate gehören nach Wikiquote wenn überhaupt und nicht in den Artikel. ok?--Scenetouch 16:10, 31. Dez. 2007 (CET)


warum antwortest Du hier nicht, revertierst aber ohne Ende? Überflüssiger Edit-war.--Scenetouch 16:20, 31. Dez. 2007 (CET)

Dein Vorschlag ist für mich erstmal nicht OK. In viele Artikel sind Zitate eingebaut. Es hat bis heute auch noch niemanden gestört. Wikiquote wäre aber natürlich eine Möglichkeit, einen Kompromiß zu finden. So, es wird langsam dunkel. Ich gehe jetzt Silvester vorbereiten. --Weissmann 16:21, 31. Dez. 2007 (CET)
Stelle Dein Zitat mal bei Wikiquote ein. Aber hier sollten wirklich relevante Äußerungen stehen und auch in einem ZUsammenhang mit dem Artikel. Zum Thema Ehe finden wir tausende Zitate von wichtigen Personen.--Scenetouch 16:23, 31. Dez. 2007 (CET)

Benutzersperren

Ich und Benutzer:Tafkas haben den drei am Editwar beteiligten Benutzern Benutzer:Scenetouch, Benutzer:Weissmann und Benutzer:Wikigerman für sechs Stunden die Bearbeitungsrechte entzogen. Andere Benutzer, die den Editwar fortsetzen, haben das gleiche zu erwarten. Bitte diskutiert hier über die inhaltlichen Fragen. Gruß, Code·Eis·Poesie 17:25, 31. Dez. 2007 (CET)

Warum so kurz? Nächstes Jahr geht´s weiter...
scribo, ergo sum Ad.ac 19:41, 31. Dez. 2007 (CET)
Die biblischen Aussagen waren vor dem Edit-War bereits drin. Wie soll man über etwas konkret diskutieren, das jetzt gar nicht vorhanden ist? Wikigerman 16:50, 1. Jan. 2008 (CET)

warum im abschnitt "Ehe ohne Trauschein" ein neutralitätsbaustein steht

sorry ich hab den satz falsch verstanden --Maxjob314 22:42, 13. Jan. 2008 (CET)maxjob314

Es gibt ja eindeutig unterschiedliche Meinungen dazu, ob eine Ehe ohne Trauschein moralisch verwerflich ist oder nicht. Wenn Maxjob314 dieser Meinung ist, so ist das seine Privatmeinung. Wenn er aufgrund dieser Privatmeinung meint, den Neutralitätsbaustein zur Kommentierung objektiver Sachbeschreibungen setzen zu müssen, so missbraucht er das Neutralitätsprinzip von Wikipedia. Deshalb habe ich den Baustein wieder gelöscht. EvK 18:44, 14. Jan. 2008 (CET)

Stellung von Mann und Frau/Bibelstellen generell:unterschiedliche Auslegungen

Wird in den christlichen Kirchen unterschiedlich in der Bibel gelesen und ausgelegt. In dieser Allgemeinfassung daher falsch. GLGermann 08:30, 29. Dez. 2007 (CET)

@GLGermann: Du kannst ruhig eine andere Bibelübersetzung nennen, die sagen jedoch alle das gleiche aus. Die Rubrik ist "Biblische Aussagen", was unterschiedliche Kirchen dazu meinen ist in anderen Rubriken aufgeführt. Es mag deiner gleichgeschlechtlichen Gesinnung nicht förderlich sein, doch es gibt auch die gesunde Ehe. Wenn du etwas verkehrtes löschen möchtest, dann am besten deinen Artikel "Gleichgeschlechtliche Ehe". Wikigerman 11:47, 29. Dez. 2007 (CET)
@Wikigerman Dein Kommentar zu Deinem Edit verrät Deine Geisteshaltung: "Befürworter der Homosexualität" wie wäre es mit "Befürworter der Naturwissenschaften" und ähnlichem Unsinn. Die Bibelstellen muss man auf jeden Fall zusammenfassen und dann auch ein umfassendes Bild zu schaffen. so auf jeden Fall raus, da a. von der Textart nicht enzyklopädisch b Auswahl nicht objektiv.--Scenetouch 12:12, 29. Dez. 2007 (CET)

Es kann zwar Sinn machen, die Auslegung einzelner Kirchen mit Bibelzitaten zu illustrieren, aber eine bloße Zitatensammlung ohne Kontext und erklärenden Flißetext ist in keinem Artikel erwünscht, und das ist ganz unabhängig davon, welchen Ehen man für "natürlich" hält und welche nicht. Für Zitate gibt es ansonsten Wikiquote. --Streifengrasmaus 12:13, 29. Dez. 2007 (CET)

vollkommen richtig, Streifgrasmaus. Für Zitate gibt es Wikiquote; im übrigen ist das reine Zitieren von Bibelstellen bereits eine Form der Bibelauslegung: nämlich die wörtliche Bibelauslegung, die nur von bestimmten christlichen Kirchen betrieben wird. Viele andere christliche Kirchen wenden aber die historisch-kritische Bibelauslegung an und sehen die Bibelstellen im historischen Kontext und daher ist es eine klare Verfälschung hier "einfach" nur einige Bibelstellen willkürlich herauszugreifen, ohne entsprechend durch Kommentierung auf die unterschiedlichen Bibelauslegungsmethoden einzugehen und die Zitate unkommentiert hier aufzulisten. Dies stellt eine Verfälschung der Positionen der christlichen Kirchen zur Ehe dar und insbesondere zur Stellung der Frau zum Mann und ihre Stellung innerhalb der Ehe. GLGermann 15:40, 30. Dez. 2007 (CET)
In diesem Abschnitt ist die Bibel das Thema und nicht die Kirchen. Die Aussagen müssen nicht kommentiert werden, dies führt sehr häufig zu verzerrten Ergebnissen, so dass beispielsweise die Männer zu Frauen umfunktioniert werden. Man begnügt sich in Wikipedia es darzustellen. Wikigerman 11:17, 31. Dez. 2007 (CET)
Wir sind aber keine Zitatensammlung. Außerdem war deine Auswahl willkürlich.--Scenetouch 11:41, 31. Dez. 2007 (CET)
Nach Meinung des jetzigen Papstes können nur Heilige die Bibel richtig auslegen. --Weissmann 11:44, 31. Dez. 2007 (CET)
Dann sollten wir wohl alles zur Bibel herausnehmen, bis der erste Wikipedianer heilig gesprochen wurde?--Scenetouch 12:26, 31. Dez. 2007 (CET)
Zitate sind akzeptiert und ein Teil von Wikipedia. Wenn hier und da ein Zitat eingebaut wird, ist es keine Zitatensammlung. Auch Formulierungen, die von den Originalaussagen nicht allzusehr abschweifen sind keine Zitatensammlungen. Wikigerman 12:36, 31. Dez. 2007 (CET)
ich bleibe bei der Argumentation von Streifengrasmaus, das unkommentierte Bibelzitate hier nichts zu suchen haben. Die Stellung von Mann und Frau in der Ehe wird sehr unterschiedlich von den christlichen Kirchen bewertet und eine reine Nennung einer Bibelstelle ohne Kommentar "spiegelt" nur die wörtliche Bibelauslegungsmethode wieder, die aber von den meisten Kirchen nicht verwandt wird. Daher stimme ich hier Streifengrasmaus zu. GLGermann 15:01, 27. Jan. 2008 (CET)
Ich schließe mich GLGermann an.--Scenetouch 18:44, 27. Jan. 2008 (CET)
Ihr scheint nicht verstanden zu haben dass es sich bei den biblischen Aussagen um die Bibel handelt und nicht um die Kirche. Wikipedia ist in erster Linie Darstellung und nicht Kommentierung. Wikigerman 21:56, 28. Jan. 2008 (CET)
Aber Deine Aussagen waren willkürlich gewählt. Sklavenehen, polygame Ehe, all das fehlt in Deinen Vorschlägen.--Scenetouch 22:54, 28. Jan. 2008 (CET)

Was verstehst du unter Sklavenehe? Zur polygamen Ehe ist nicht wenig im Alten Testament vorhanden und kann mit aufgeführt werden. Wikigerman 21:43, 29. Jan. 2008 (CET)

Das, was die Zitate beweisen sollen, müsste ebenfalls explizit dargestellt werden. Zitate werden akzeptiert, wenn sie etwas beweisen, und nicht als bloße Zitate, die zusammenhanglos reingeklatscht werden. Was sollten denn die Zitate belegen?--Bhuck 22:02, 29. Jan. 2008 (CET)
@Bhuck: Das sind keine Zitate mehr. Die ursprünglichen Zitate im Artikel wurden schon längst überarbeitet und als Fließtext formuliert, mit Verweise auf die Quellen. Wenn du nicht verstehst was die biblischen Aussagen meinen, weiß ich nicht wie man dir helfen soll. Die Gegner der "normalen Ehe" verstanden es jedenfalls und hatten deswegen den Edit-War begonnen. Wikigerman 23:47, 30. Jan. 2008 (CET)
Um welchen Fließtext genau reden wir? (Difflink auf die Version, z.B.) Es wäre ja zu prüfen, dass der Fließtext NPOV-konform sei. Da habe ich so meine Zweifel...--Bhuck 09:20, 31. Jan. 2008 (CET)

biblische Aussagen zur Ehe

Habe soeben folgende Passage gelöscht: "Der außereheliche Verkehr ist verkehrt und wird als Unzucht oder Hurerei bezeichnet.", da die genannte Quelle 1.Mose 38,24 EU in Form einer Geschichte sich nur mit dem Fall einer Frau befasst, die für Gewährung eines materiellen Vorteils (Ziegenbock) in den Geschlechtsverkehr einwilligt. Es wird also die Prostitution und nicht der außereheliche Verkehr missbilligt. Die in der gelöschten Passage getroffene Aussage wurde durch die genannte Quelle also nicht belegt. EvK 22:39, 28. Dez. 2007 (CET)

Vor dem Löschen steht die Diskussion: Die Erwähnung biblischer Aussagen zur Ehe im Artikel ist durchaus relevant, da die Ehe in ihren heutigen Erscheinungsformen maßgeblich durch biblische Vorgaben mitgeprägt wurde. Von daher sollte dieser Absatz nicht kommentarlos gelöscht werden. Andererseits sollte aber auch darauf geachtet werden, dass biblische Aussagen möglichst originalgetreu und nicht mit Deutungen vermischt widergegeben werden. Ich bin durchaus optimistisch, dass sich nach ein paar Überarbeitungen aus unterschiedlichen Sichtweisen eine konsensfähige Darstellung erzielen lässt, wobei der Ansatz, auf die Einheitsübersetzung zu verweisen, durchaus richtig war. EvK 23:42, 29. Dez. 2007 (CET)

Bitte Wikipedia:Zitate beachten. Eine Sammlung von Zitaten geht gar nicht. --Streifengrasmaus 01:32, 30. Dez. 2007 (CET)
Außerdem müßten biblische Aussage umfassend zur Kenntnis genommen werden. Von Polygamie bis Paulus' Haltung zur Ehe als Ausweg für die Lust, aber niederer als die Enthaltsamkeit.--Scenetouch 01:35, 30. Dez. 2007 (CET)

Der Abschnitt "Biblische Aussagen" sollte wieder eingefügt werden. Die biblischen Aussagen zur Ehe sind die ältesten Quellen im Christentum.

Der letzte Bearbeitungsstand: Nach dem Sündenfall im Paradies hatte Gott den Mann als Herrn (Oberhaupt) über die Frau gesetzt. In der biblischen Hierarchie untersteht die Frau ihrem Mann und der Mann Christus und Christus untersteht Gott. (1.Korinther 11,3 HFA). Die Männer werden in der Bibel angewiesen ihre Frauen zu lieben wie Christus die Gemeinde liebt, für die er sein Leben gegeben hatte (Epheser 5,25 HFA). So wie man sich Christus unterordnet, sollen die Frauen sich ihren Männern unterordnen (1.Petrus 3,1-2 HFA) und ihre Männer und ihre Kinder zu lieben (Tit 2,4 HFA). Damit niemand zur Unzucht verleitet wird, soll jeder Mann seine eigene Frau haben und jede Frau ihren eigenen Mann (1.Korinther 7,2 HFA). Die Ehe soll geachtet werden, denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott verurteilen (Hebräer 13,4 HFA). Als die Frage der Ehescheidung an Jesus herangetragen wurde, antwortete er dass aufgrund von Ehebruch der Mann seine Frau entlassen dürfe, andernfalls jedoch, wenn der Mann seine Frau entlässt und eine andere heiratet, die Ehe gebrochen würde (Matthäus 19,7-9 HFA).

Wikigerman 00:02, 19. Jan. 2008 (CET)


Nein Wenn dann kann es nur um alle heiligen Schriften gehen. Es muß auch zwischen Thora, andere alttestamentarische Quellen, Neuem Testament, Koran etc unterschieden werden.--Scenetouch 13:46, 19. Jan. 2008 (CET)

Dann bräuchte es eine entsprechende Überschrift, beispielsweise "Heilige Schriften", die Überschrift könnte dann noch eventuell angepasst werden, falls jemand eine bessere Idee hat. Wikigerman 23:59, 19. Jan. 2008 (CET)
Wenn wir so verfahren wollen, mache hier einen Textvorschlag, wir diskutieren ihn aus und dann wird er eingestellt.--Scenetouch 00:46, 20. Jan. 2008 (CET)
Mir geht es um den Teil der biblischen Aussagen. Texte hierzu sind bereits vorhanden um sie in den Artikel zu stellen. Zu heiligen Schriften anderer Religionen betreffend der Ehe weiß ich zu wenig. Wikigerman 23:40, 24. Jan. 2008 (CET)
Ich glaube es spricht nix dagegen im Unterabschnitt Christentum einen Abschnitt über die biblischen Aussage zur Ehe einzufügen (aber bitte nicht nur eine Aneinanderreihung von Aussagen, sondern auch, hineinverwoben, eine exegetische Betrachtung). -- Gugganij 00:26, 29. Jan. 2008 (CET)
Es gibt exegetische Betrachtungen in denen die biblischen Aussagen auf die jetzige Zeit übertragen werden und teilweise sind sie sogar brauchbar. Andere exegetische Betrachtungen untersuchen die Bedeutung der einzelnen Wörter und schweifen im Allgemeinen nicht so weit von der Bedeutung ab. Oftmals wird der Begriff Exegese so verstanden wie zu Beginn im Garten Eden, als zu Eva gesagt wurde: "Hat Gott wirklich gesagt ...?" Was meinst du mit exegetischer Betrachtung? Wikigerman 22:08, 29. Jan. 2008 (CET)
Eine interpretative Betrachtung unter theologisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten. -- Gugganij 02:26, 31. Jan. 2008 (CET)
Wie würdest du das konkret schreiben? Einige Zeilen weiter oben ist der letzte Bearbeitungsstand, kannst du - um es besser zu verstehen - ein Beispiel machen? Wikigerman 23:57, 1. Feb. 2008 (CET)

Hallo Wikigerman, habe Deinen letzten Edit auf der Artikelseite wieder rückgängig gemacht, da ich es für wenig zielführend erachte, den Edit-War auf der Artikelseite fortzuführen. Was spricht denn dagegen, zunächst auf dieser Diskussionsseite, einen Entwurf zu diskutieren und ihn erst dann auf der Artikelseite zu veröffentlichen? Der Polygamie-Beweisführung fehlten zudem nicht nur die biblischen Quellen. Auch die Schlussfolgerung, weil biblische Könige mehrere Frauen hatten, sei Polygamie ein geradezu allgemeingültiges biblisches Postulat, ist doch sehr kurz geraten. Und so sehr ich die Luther-Übersetzung schätze, ich denke einfach, dass die Einheitsübersetzung hier einfach konsensfähiger ist, so dass bei der Angabe von Belegen auf sie verwiesen werden sollte. Viele Grüße, EvK 13:32, 7. Feb. 2008 (CET)

Das eine oder andere kann man ausbauen, die unterschiedlichen Bibelübersetzungen sage das gleiche aus, nur mit anderen Worten, welche Bibelübersetzung genommen wird ... darüber streite ich mich nicht. Verbessere doch mal was dir nicht gefällt. Als Diskussionsbasis ist der Text hier in fett eingefügt:

Nach dem Sündenfall im Paradies hatte Gott den Mann als Haupt über die Frau gesetzt, so dass in der „biblischen Hierarchie“ die Frau ihrem Mann und beide dem Christus unterstehen (1. Korinther 11,3 LUT). Die Männer werden angewiesen ihre Frauen so zu lieben wie Christus die Gemeinde geliebt hat, für die er sein Leben hingegeben hatte (Epheser 5,25). In gleicher Weise wie Männer und Frauen sich dem Christus unterordnen, sollen die Frauen sich ihren Männern unterordnen (1. Petrus 3,1-2) und ihre Männer und ihre Kinder lieben (Titus 2,4). Damit niemand zur Unzucht verleitet wird, soll jeder Mann seine eigene Frau haben und jede Frau ihren eigenen Mann (1. Korinther 7,2).

Zur Ehescheidung sagte Jesus, dass es Ehebruch sei wenn jemand seine Frau entläßt und eine andere heiratet, es sei denn seine Frau habe ihn betrogen (Matthäus 19,7-9). Jeder, der die von einem Manne Entlassene heiratet, bricht ebenfalls die Ehe (Markus 16,18). Wenn eine Frau sich von ihren Mann trennt und einen anderen heiratet, so begeht sie Ehebruch (Markus 10,12). Wenn sie aber geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit ihrem Mann (1. Korinther 7,11). Was Gott zusammengefügt hat soll der Mensch nicht scheiden (Markus 10,9). Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden, denn die Unzüchtigen und Ehebrecher werden von Gott gerichtet (Hebräer 13,4).

Im Alten Testament wird von der polygamen Ehe berichtet und die Könige Israels hatte nicht selten viele Frauen und Nebenfrauen (2. Samuel 5,13). Die Eifersucht und Rivalität in der polygamen Ehe wird im Leben Jakobs - einem der Stammväter Israels - in 1. Mose 30,1-23 beschrieben. Im Neuen Testament finden sich keine Beispiele der polygamen Ehe. Wikigerman 23:59, 7. Feb. 2008 (CET), teilweise ergänzt und teilweise gekürzt Wikigerman 21:20, 12. Feb. 2008 (CET), Bibelquellen ergänzt und Kleinigkeiten geändert Wikigerman 22:48, 13. Feb. 2008 (CET)

Weltanschauung und Religion

Hatte "Weltanschauung" in der Zwischenüberschrift in "Religion" geändert, da dort nur (noch) Religionen aufgelistet waren. Sollten noch "Weltanschauungen" hinzukommen, so läßt sich das ganze selbstvertsändlich wieder zurück ändern. Hatte vergessen, mich einzuloggen, deshalb war nicht mein Name dabei genannt gewesen, sondern nur eine kryptische Signatur, sorry.Topinambur 01:38, 14. Dez 2004 (CET)

erl. Cholo Aleman 21:30, 16. Mai 2008 (CEST)

Judentum

Heute wurde der Hinweis, dass im Judentum der Eingang einer Ehe erst nach Eintritt einer Schwangerschaft erwartet wird, gestrichen. Kann man das unwidersprochen hinnehmen???? Ich habe keine Ahnung und kenne auch niemand, den ich fragen könnte. Bitte prüfen und ggf. reverten. --Pelz 23:29, 14. Aug 2005 (CEST)

erl. Cholo Aleman 21:30, 16. Mai 2008 (CEST)

Artikel Trauung

Inwieweit sollte der Artikel Trauung mit diesem hier vorliegenden zusammengelegt werden? In meinem Augen ist der Artikel dort ohne großen Mehrwert. --Pfarrer 08:45, 14. Mai 2006 (CEST)

erl. Cholo Aleman 21:31, 16. Mai 2008 (CEST)

Ehe - heute

Alle Länderkategorien sollten um der Struktur willen unter dieses Oberkapitel gefasst werden. Also: --Elpizon 11:16, 4. Mär 2006 (CET)

Neueste Zeit

Den letzten Satz im Absatz unter "Neueste Zeit" habe ich gelöscht, da die dort genannte Konstellation beispielsweise ebenso ein Merkmal der europäischen Monogamie zu Zeiten der notwendigen finanziellen Absicherung der Frau durch den Ehemann war. Aus diesem Grund kann ich weder den Vergleich mit der Polygamie nachvollziehen, noch verstehen, weshalb dieses schon wesentlich länger bestehende Phänomen ausgerechnet unter "Neueste Zeit" gelistet wird. --Beonoeb 21:15, 30. Okt. 2006 (CET) Habe den Absatz hier einkopiert, nach dem Bindestrich das könnte vielleicht einen Absatz über Altersunterschiede anfangen ?"Allerdings zeigen sich dabei oft Muster, die den bei der Polygamie herrschenden Mustern gleichen - etwa die Heirat eines Mannes mit einer sehr viel jüngeren, vor allem äußerlich attraktiven Frau als „Trophäe“ gegen Ende einer besonders erfolgreichen beruflichen Karriere des Mannes.

Ehe heute in England

Habe gerade einen Spielfilm gesehen, in welchem in einem Strafprozess in England der 1920ger der Ehepartner nicht gegen den Ehepartner aussagen darf. Die Situation im dargestellte Prozess legt nache, das der unbeteiligte Ehepartner überhaupt nur als Zeuge geladen werden darf, wenn der Angeklagte Ehepartner dies wünscht. Stimmt das so? Stimmt das heute noch? Wäre eine erhebliche erweiterungen gegenüber unserem §55. Den der stellt es in das Ermessen eines jeden, ob er sein wissen über den Partner Preisgibt, wärend im anderem Fall eine art Vertraulichkeitspflicht wie sie ein Anwalt, Artzt oder Pfarrer hat. --217.20.118.138 00:06, 21. Jun 2006 (CEST)

Zeugin der Anklage, hm? Siehe dazu Zeugnisverweigerungsrecht. --Logo 00:29, 21. Jun 2006 (CEST)
In einer Folge von Close to Home gab es auch eine Szene, wo ein Verfahren wegen unwideruflicher Beeinflussung der Jury aufgehoben wurde, nachdem die Ehefrau etwas ausgesagt hat, was ihren Mann schwer belastet hat. Es scheint in angelsächsichen Ländern so zu sein, das das gesprochene Wort unter Eheläuten in keinem Fall zum Nachteil eines der Partner verwendet werden darf; nicht so wie bei uns wo jeder die Wahl hat, ob er warheitsmässig Aussagen oder Schweigen will.

erl. Cholo Aleman 21:29, 16. Mai 2008 (CEST)

Ehe heute in Belgien, ... USA

Die letzten beiden Abschnitte sind absolut überflüssig und nichtssagend. Sind die aus irgendeinem Ratgeber abgeschrieben? Ich wäre dafür, sie zu entfernen. Auch dieser Hinweis auf das AT *kopfschüttel*

"Mit wachsender Vertrautheit (aber auch durch Enttäuschungen und Krisen) entwickeln sich besondere Formen der Kommunikation im verbalen, nonverbalen und sexuellen Bereich. [...]"

In welchem Land ist das den nicht so??? --84.170.157.202 23:59, 3. Feb 2006 (CET)

Ehe heute in Deutschland

Die Beschreibung der Entwiklung der Ehe in Deutschland krankt meines erachtens an der Diskrepanz zwischen der emotional empfundenen Definition der Ehe und der rechtlichen Definition der Ehe. Vor fünfzig Jahren war

  • Die Ehe war ein Kontrakt auf Lebenszeit, der mit einem Verhaltenskodex versehen war, wie der Partner zu behandlen ist.
  • Nur wenn ein Partner dieses Verhaltenskodex nicht einhielt, konnte der andere Partener die Aüflösung der Ehe nur solange verlangen wie nicht durch erneuerung der Ehe das Fehlverhalten getilgt wurde.
  • Wurde die Ehe beendet, so hatte ein Bruch des Verhaltenskodex ein Verwirken aller zivilrechtlichen Ansprüche gegen den vertragstreuen Partner zur folge.
  • Die Ehe durch den Straftatbestand des Ehebruchs strafrechtlich geschützt.
  • Die Ehe war zivilrechtlich insofern geschütz, als das ein Ehebruch eine Eheverbot nach einer eventuellen schuldhaften Scheidung zum Gelibten/Gelieber nach sich zog.
  • Die Ehe war die öffendlich dokumentierte freie Etscheidung in die geschlechtliche Vereinigung der Parteien
  • Nur eheliche Nachkommen waren von beiden Elternteilen erberechtigt.
  • Bei nichtehelichen Nachkommen hatte der Vater die Verplichtung zum Lebenunterhalt mit finanziellen Mitteln aufzukommen, hatte aber werder Umgangs noch Besuchrecht.

Die Ehe am Ende der Entwiklung sieht hingegen wie folgt aus:

  • Die Ehe kann einseitig nach 3 Jahren geschieden werden, oder anderes Formuliert: Der Vertrag ist nur 3 Jahre verbindlich und verlängert sich gleitent (Autoprolongierung). Diese Autoprolongierung kann durch einseitiges Beenden des vertragskonformen Verhaltens jederzeit unterbrochen werden, und zwar ohne Angabe von Gründen. Nach 3 Jahren wird die Ehe durch Scheidung beendet - willigt der andere Partner frustriert ein gehts nach einem Jahr.
  • Das Verhalten einzelner Partner in Bezug auf ihre ehelichen Verpflichtungen ist bei den zivilrechtlichen Folgen der Auflösung der Ehe ohne jeden Belang. Ein Ehevertrag kann dieses abmildern, den Regelungen hier sind aber Grenzen gesetzt.
  • Ehebruch ist kein Straftatbestandt mehr mit der Folge, das z.B Seitensprungagenturen öffendlich Werbung für Ihre Diehste machen können. Dazu gehören vom Vermitteln eines geeigneten und willigen Partners bis zum Arrangieren von Alibies; alles was den Seitensprung angehem und sicher macht. Ehebruch und Scheidung ist nicht mal mehr abträglich für das Ansehen eines Politikers. Prostitution ist auch nicht mehr sittenwidrig, obschon ein Grossteil der Kunden verheiratet sein dürfte
  • Der Ehebrecher kann geheiratet werden
  • Durch die Einführung der Vergewaltigung in der Ehe ist die Ehe auch nicht mehr mit der Einwilligung in die geschlechtliche Vereinigung verbuden. Dies kann als politisch gewollt angesehn werden, sieht doch die deutsche Rechtsordung für besondere Vertrauensverhätnisse einen besoderen Schutz vor. Ein Bürger ist verpfilchtet, denn Anweissungen eines Polizisten folgezuleisten - weshalb dieser bei einem Vergehen gegen Bürger besoders schwer bestraft wird. (Beispiel: Körpervetzung im Amt, ...). Nichts hätte gegen einen verschärften Straftatbestand "Körperverletzung in der Ehe" gesprochen, um diesen Misstand ohne Demontage der Ehe zu sanktionieren.
  • Die Nachkommen haben die gleichen Rechte unabhängig vom Rechtsverhältnis ihrer Eltern.
  • Nichteheliche Väter haben weitgehend die gleichen Rechte/Pflichten wie geschiedene.

Parallel dazu wurde mit dem Lebenspartnerschaftsgesetzt eine vergleichbare Institution für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften verankert. Diese haben zwar noch einige Rechte, wie das Ehegattensplitting, nicht. Das ist aber im Falle dieser Lebensgemeinschaften nicht so relevant, da bei Kinderlosen Partnern beide gelegenheit haben, eigenes Einkommen ohne Unterbrechungen zu beziehen.

Betrachtet man diese Gegenüberstellung, so kommt man zu dem Schluss, das Deutschland in warheit eine neue Institution geschaffen hat, die "amtlich registrierte Lebensgemeinschaft". Diese wird nur aus historischen Gründen im Falle der Zweigeschlechtlichkeit Ehe genannt, hat aber nichts mehr mit dem zu tun, was man sich gemeinhin unter Ehe vorstellt. Und das hat wie sich jetzt langsam zeigt, katastrophalen demografischen Folgen für Deutschland.

--69.10.142.239 06:29, 28. Okt 2005 (CEST)

Ehesakrament

Mich würden mal die theologischen Grundlagen und die zugehörigen Bibelstellen interessieren, mit denen das Ehesakrament von der katholischen Kirche begründet wird--Decius 20:58, 21. Dez 2005 (CET)

zum römisch-katholischen Eheverständnis

  1. Im Moment steht hier noch der Satz: Eine Ehe ist nur gültig, wenn sie nach den kirchlichen Vorschriften geschlossen wird,. Das ist so nicht ganz richtig und müsste folgendermaßen ergänzt werden: Eine Ehe mit mindestens einem Katholiken ist nur gültig..., da die nichtkatholischen Christen natürlich nicht der Formpflicht unterliegen (Vgl. CIC Can. 1059 [3] bzw. 1117 [4]), ihre Ehe aber als gültig und sakramental (wenn beide Partner getauft sind) verstanden wird.
  2. In der Einleitung Die römisch-katholische Doktrin kennt grundsätzlich zwei Arten von Ehen: die sakramentale und die natürliche. sollte m.E. "die römisch-katholische Doktrin" durch "Das römisch-katholische Kirchenrecht (CIC)" ersetzt werden, da das Wort "Doktrin" als POV aufgefasst werden kann, die gemeinte "Lehre" sich aber eher auf theologische als auf die rechtlichen Ausführungen stützen müsste, die im Artikel stehen. (Zur Lehre siehe: z.B. [5] oder [6])

- Ralf G. 16:19, 27. Apr 2006 (CEST)

Weblink funktioniert nicht: http://www.alt-katholische.de . Zudem fehlt mir dort ein direkter Hinweis zum Thema dieses Artikel. --Pfarrer 08:45, 14. Mai 2006 (CEST)

monogamische Lebensform in der Minderheit?

Bezüglich dieser Aussage würde mich eine Quellenangabe interessieren: Tatsächlich stellen auch heute strenge Monogamie praktizierende Gesellschaften eine Minderheit unter den menschlichen Kulturen dar. lg Gugganij 00:54, 18. Aug 2006 (CEST)

Binationale Ehen

sind immer häufiger und können rechtlich beliebig kompliziert werden, auch im AAusland geschlossene Ehen haben ihre Tücken vor deutschen Behörden. Wäre schön, wenn jemand Kompetentes das ergänzen oder in eigenen Artikeln ausführen könnte. Cup of Coffee 23:44, 15. Okt. 2006 (CEST)

Lesenswert?

Passiert in letzter Zeit recht selten, daß ich hier noch einen Artikel von vorne bis hinten durchlese, und wenn, bin ich danach nur selten so zufrieden wie nach der Lektüre dieses Artikels – etwas erstaunt war ich, keinen Bapperl am Artikelende vorzufinden. Was meinen die Artikelautoren; ist es nicht an der Zeit für eine Lesenswert-Kandidatur? – Holger Thölking (d·b) 01:54, 28. Dez. 2006 (CET)

Bei Saudi-Arabien sollte man noch einen Link einfügen zur Erklärung eines Mehrs. MfG

Ehekonflikt / Ehekrise (fehlend)

Die Punkte Ehekrise und Ehekonflikt fehlen. Da in Deutschland etwa 30 % der Ehen wieder geschieden werden und weitere 30 % "nur noch so" weiter geführt werden, sollten diese Punkte entsprechend berücksichtigt werden. Technikus 10:18, 26. Feb. 2007 (CET)

Begriffsbestimmung

Die vorhandene Begriffsbestimmung ist der Zeit doch etwas sehr voraus. Nach allen geltenden Definitionen ist eine Ehe die Verbindung von Mann und Frau. Eine Ausweitung auf "Wirtschafts- und Verantwortungsgemeinschaft zweier beliebiger Erwachsener" stellt eine rechtspolitische Forderung dar, ist aber kein enzyklopädischer Beitrag. Es sollte etwa lauten:

"Eine Ehe ist die durch Heirat formalisierte Bindung von Mann und Frau. Es mehren sich Forderungen, auch homosexuelle Partnerschaften unter diesen Begriff zu fassen".

Oder so.--JoachimG 18:00, 6. Dez. 2009 (CET)

schon oftmals hier durchdiskutiert. Und ich stimme Dir nicht zu. Die Begriffsbestimmung ist richtig, da es keine einheitliche Festlegung auf Mann und Frau in den verschiedenen Rechtsordnungen weltweit gibt (siehe Niederlande, Schweden, Norwegen, Kanada, Südafrika, Belgien, Spanien, usw.). So bleibt nur der Mindestkonsens, wie er hier formuliert wurde. 92.252.98.183 08:22, 8. Dez. 2009 (CET)
das ist doch Unsinn. Diese Begriffsbestimmung ist einfach nur POV. Da die Befürworter dieses POV allerdings in der Mehrzahl zu sein scheinen, habe ich wohl keine Aussicht, diesen Unfug zu beseitigen. Macht die Wikipaedia nur weiter kaputt mit solchem Quatsch. (nicht signierter Beitrag von JoachimG (Diskussion | Beiträge) 21:12, 10. Dez. 2009 (CET))

Nationale Besonderheiten - Deutschland

... . Seit dem 1. Januar 2009 ist durch eine Änderung des Personenstandsgesetz auch eine rein kirchliche Eheschließung ohne Rechtsfolgen erlaubt.
Was bedeutet hier "ohne Rechtsfolgen"? A.) Das ist straffrei erlaubt, B.) zivilrechtlich existiert diese Ehe nicht? (Erb-, Versorgungsrecht, ...) (nicht signierter Beitrag von Freedom4all (Diskussion | Beiträge) 08:07, 22. Mai 2009 (CEST))

Warum wird das in den Artikel nicht aufgenommen? Man sucht sich ja tot, wenn man das Stichwort "Verbot der religiösen Vortrauung" nicht kennt. Jetzt habe ich es gefunden! Steht nur an völlig falscher Stelle, nämlich unter "geschichtliche Entwicklung", anstatt unter "heutige Situation" -- 89.245.102.18 13:26, 4. Mai 2010 (CEST)

Kritik an der Ehe: fehlt komplett!

Sollte in einem Lexikon nicht auch die Kritik an der Ehe aufgenommen werden? Besonders prominenter Vertreter etwa William Godwin. Kritik an der Ehe gibt es aus vielen Richtungen (Feminismus, Anarchismus, Soziologie, u.a.). 88.73.228.99 16:47, 5. Feb. 2008 (CET)

Sehe ich auch so. Wenn du dich mit der Thematik auskennst und Sachliches und ausreichend Belegtes beisteuern kannst, nur zu.--93.232.76.36 12:48, 20. Nov. 2010 (CET)

Ehe von deutschen mit Ausländern

Hallo gibt es statistiken\Schätzungen darüber wie viele Deutsche mit Ausländischen Lebenspartnern verheiratet sind ? Welche Nationalitäten das sind und ob mehr Männer oder Frauen mit Ausländern verhairatet sind. (nicht signierter Beitrag von 84.184.233.150 (Diskussion | Beiträge) 23:00, 11. Jan. 2007 (CET))

Muss ein thema über nicht *homogene* Ehen schreiben warum sie so selten vorkommen usw und da wäre das recht hilfreich. (nicht signierter Beitrag von 87.171.94.147 (Diskussion | Beiträge) 15:34, 20. Mai 2007 (CEST))

Ende der Ehe / Scheidung

Aus welcher Quelle stammt die Aussage das man in Deutschland 3 Jahre bis zur Scheidung warten muss ? Es gilt in Deutschland das sog. "Trennungsjahr" das besagt, das nach einer Dauer von einem Jahr der getrennten Lebensführung die Scheidung durchgeführt werden kann. Das mit "drei Jahren" in Deutschland ist falsch und sollte von den, für diesen Beitrag Verantwortlichen, korrigiert werden. Beste Grüße (nicht signierter Beitrag von 91.35.197.75 (Diskussion | Beiträge) 20:58, 11. Jan. 2008 (CET))

Es gibt ein Unterschied, ob man sich konsensuell scheiden lässt, oder ob einer der Partner der Scheidung widerspricht, glaube ich. Ich glaube, nur einvernehmliche Scheidungen sind nach einem Trennungsjahr durch, sonst dauert es schon drei Jahre, aber ich bin mir nicht sicher und schaue auch nicht nach. Sollte jemand anders einen Beleg liefern wollen, wäre das natürlich toll, da hat die anonyme IP recht.--Bhuck 17:20, 29. Jan. 2008 (CET)

Soziologische und psychologische Komponenten

Im Abschnitt "Soziologische und psychologische Komponenten" (derzeit 6.) steht bereits seit November 2009 die Kritik an mangelnder Quellenangabe. Seitdem hat sich offenbar nichts getan, obwohl mehr als genug Zeit zur Verfügung stand. Ich halte den Abschnitt so wie er ist, insbesondere das Fehlen jeglicher Belege, für völlig inakzeptabel und schlage vor, den Abschnitt vollständig zu löschen, sofern niemand noch ganz schnell Belege findet. --93.232.76.36 12:46, 20. Nov. 2010 (CET)

So, jetzt reicht's. Ich hab's gelöscht.--93.232.90.250 01:16, 26. Nov. 2010 (CET)

Mexiko?

Warum steht etwas über Mexiko im Artikel? Nicht mal schlecht geschrieben, aber besonders bemerkenswert ist die Situation dort für uns ja nicht. Sie ist weder besonders exotisch, noch ist Mexiko, so groß und wunderbar es ist, für ein Gesamtverständnis des Weltphänomens Ehe im deutschsprachigen Raum besonders wichtig. Zumindest nicht wichtiger als Italien, Nepal, Malaysia und Neuseeland. Durch die Hinzunahme wirkt der Artikel im Aufbau jedenfalls beliebig und unenzyklopädisch. Ich bin für schlichtes Löschen, und werde das auch machen, falls niemand Einwände erhebt.--JakobvS 10:31, 23. Mai 2011 (CEST)

Es ist vollbracht.--JakobvS 00:07, 25. Mai 2011 (CEST)

Ich mein mich interessiert Mexiko im Besonderen jetzt auch nicht, aber man könnte auch den, wie du ja schon sagtest eigentlich ganz annehmbaren Text, in einen "Eherecht (Mexiko)" Lemma o.ä. packen... Dann wärs nicht weg und wers doch wissen will. --RoB 01:15, 25. Mai 2011 (CEST)

Aber was ist denn das Bemerkenswerte an der rechtlichen Situation dort? Ist es nicht ziemlich genau so wie bei uns? --JakobvS 09:41, 25. Mai 2011 (CEST)

Sprachstil des Artikels

"Ehebruch ist kein sanktionierter Straftatbestand mehr mit der Folge, dass z. B. Seitensprungagenturen öffentlich Werbung für Ihre Dienste machen können. Dazu gehören vom Vermitteln eines geeigneten und willigen Partners bis zum Arrangieren von Alibis; alles was den Seitensprung angenehm und sicher macht. Prostitution ist auch nicht mehr sittenwidrig, obschon ein Großteil der Kunden verheiratet sein dürfte."

Das hier präsentierte Sprachniveau entspricht nicht meinen Vorstellungen eines Lexikons, vielmehr ist es ein äußerst wertendes Statement. Sollte dringend überarbeitet werden. (nicht signierter Beitrag von Arpadoc (Diskussion | Beiträge) 23:13, 8. Feb. 2007 (CET))

belgisches Gesetz

Hier (runterscrollen auf Seite 54770) gibt es ein interessantes Zitat zur gleichgeschlechtlichen Ehe: http://www.ejustice.just.fgov.be/mopdf/2003/11/13_1.pdf In Art. 143 des belgischen Zivilgesetzbuches steht nun: "Zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts können eine Ehe eingehen." Das scheint mir deswegen bemerkenswert, weil wir es hier mit der einzigen (zum Teil) deutschsprachigen Rechtsordnung zu tun haben, in der die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offensteht. Ich wollte das aber erstmal zur Diskussion stellen, bevor ich was einfüge. 194.183.241.99 (nicht mit einer Zeitangabe versehener Beitrag von 194.183.241.99 (Diskussion | Beiträge) 18:05, 3. Sep. 2005 (CEST))

Scheinehe

Wenn der Artikel wieder freigeschaltet wird, würde ich anregen, hier auch die Scheinehe zu erwähnen; entweder in einem eigenen Abschnitt mit einer kleinen Zusammenfassung und Link auf den Hauptartikel, oder wenn nicht, dann zumindest unten unter Ehe#Verwandte Themen. -- Jayen466 00:12, 30. Nov. 2007 (CET)

Welche Quellen und Zitatgeber sollen in dem Artikel noch verarbeitet werden?

Aus welchen Quellen (Talmud, Pentateuch, NT, Koran, ...) und von welchen Personen sollen hier noch Äußerungen zur Ehe ergänzt werden? Und unter welchen Gesichtspunkten soll das aufbereitet werden? Dies muß geklärt werden, bevor man hier weiteres hinzufügt.--Scenetouch 15:41, 31. Dez. 2007 (CET)

Anglikanismus

Der angegebene Beleg aus queer.de sagt zur Frage von gleichgeschlechtlicher Ehe bzw. Segnungszeremonien nichts, sondern geht um die Frage von schwulen Bischöfen (siehe en:Gay bishops, ein Artikel, der noch keine :de-Interwiki-Link hat). Es gäbe zwar das hier, was zum Thema relevanter ist, aber nicht sehr vorsichtig recherchiert ist. Denn die Episcopal Diocese of California, deren Synodenbeschluss erwähnt wird, ist nicht deckungsgleich mit dem Bundesstaat Kalifornien (dort liegt nämlich auch die Episcopal Diocese of San Joaquin, die sich aus der Episcopal Church herauslösen möchte, und sich der Iglesia Anglicana del Cono Sud de las Americas anschliessen möchte, weil sie so konservativ sind), und außerdem bedürfen solche Beschlüsse noch die Zustimmung des zuständigen Bischofs und gelten nicht für die Gesamtkirche sondern nur für das eine Bistum. Ich bitte, die Situation, die sehr kompliziert ist, nicht so vereinfacht darzustellen!--Bhuck 22:33, 6. Jan. 2008 (CET)

Im Abschnitt zur r-k Kirche ist ein Link auf Ehepastoral eingefügt worden. Allerdings ist nicht sehr verständlich, was hier gemeint ist--der verlinkte Artikel ist sehr allgemein gehalten und der Bezug zur Ehe geht nicht daraus hervor. Etwas mehr Erklärung wäre gut, denn so wie es jetzt steht, ist es eher verwirrend.--Bhuck 17:18, 29. Jan. 2008 (CET)

binational oder ausländische Ehe

Der Abschnitt ist sehr verwirrend, da binationale und ausländische Ehe teils gleichgesetzt werden, teils unterschieden. Es ist nicht klar auf was sich die Zahlen beziehen. Bitte bereinigen!--84.190.96.87 19:07, 21. Sep. 2008 (CEST)

Ehemann/Ehefrau

Hier fehlt ein Hinweis auf die Pflichten des Ehemannes und der Ehefrau. --89.50.114.77 08:38, 22. Sep. 2008 (CEST)

Unsinn entfernt

Ich habe folgende Absätze überarbeitet:

  • Die Ehe kann einseitig nach drei Jahren Trennung geschieden werden, oder anderes formuliert: Der Vertrag ist nur drei Jahre verbindlich und verlängert sich gleitend. Diese Autoprolongierung kann durch einseitiges Beenden des vertragskonformen Verhaltens jederzeit unterbrochen werden, und zwar ohne Angabe von Gründen. Nach drei Jahren Trennung wird die Ehe auf Antrag durch Scheidung beendet – willigt der andere Partner ein, kann die Scheidung auch nach einem Jahr Trennung erfolgen, § 1566 BGB
  • Das Verhalten einzelner Partner in Bezug auf ihre „ehelichen Verpflichtungen“ ist bei den zivilrechtlichen Folgen der Auflösung der Ehe ohne jeden Belang, solange kein Rechtsbruch mit ins Spiel kommt (Härtefallscheidung). Ein Ehevertrag kann dieses abmildern, den Regelungen hier sind aber Grenzen gesetzt.

Das war in mehrfacher Hinsicht Unsinn. Natürlich wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen. Dass die Ehe nur drei Jahre verbindlich sei und sich danach gleitend verlängere, ist - mit Verlaub - hanebüchener Quatsch. Der folgende Absatz mit den „ehelichen Verpflichtungen“ war unverständlich. Gemeint war offenbar, dass bei der Ehescheidung Pflichtverletzungen der Ehegatten in der Regel keine Rolle spielen.

--Zipfelheiner 11:02, 14. Nov. 2008 (CET)

Ehevollzug

Zum Vollzug der Ehe (Beischlaf) und dessen Bedeutung steht leider überhaupt nichts drin.--MacX85 11:09, 7. Apr. 2009 (CEST)

Ehe in Österreich

der Punkt wurde nur mit einem Satz definiert? das ist ja mehr als spärlich. wo sind da die gesetzlichen Definitionen der Ehe???? der Punkt gehört hier überarbeitet!!!! (nicht signierter Beitrag von 77.119.53.131 (Diskussion | Beiträge) 19:58, 14. Nov. 2009 (CET))

Ehe und Körpergewicht

Dieser Absatz ist sehr kurz und thematisch ziemlich isoliert. Vielleicht könnte er unter Kurioses am Ende des Artikels eingearbeitet werden, oder mit anderen Studien ausgeweitert werden? -- Isheden 16:07, 18. Jun. 2010 (CEST)

Verständnisproblem

Auch eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, die sich an der traditionellen Ehe orientiert, kann als Ehe bezeichnet werden. Durch die rechtlichen Möglichkeiten der offiziellen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften schränkt sie diese Verwendung mehr auf solche Rechtsinstitute ein.

Der erste Satz ist klar, aber der zweite läßt mich ratlos zurück. Welche Verwendung von was? Die Verwendung des Wortes Ehe? --Eingangskontrolle 09:09, 24. Aug. 2011 (CEST)

Ehe als ESS (evolutionär stabile Strategie) in grossstädtischen Umwelten?

Vermutlich ist die Ehe in der modernen Form eher ein viktorianisches Konstrukt bzw. eine ESS (evolutionär stabile Strategie) in grossstädtischen Umwelten, um die Seuchengefahr (Tripper, Syphilis, etc.) einzudämmen. Jedenfalls war sie nicht kontraproduktiv in Bezug auf die Pop(p)ulationsgrösse des H. sapiens (ab 1840 stark zunehmend) (nicht signierter Beitrag von 81.62.186.60 (Diskussion) 21:34, 31. Jan. 2012 (CET))

Zitat beim Melusine-Holzschnitt

Dieses Zitat enthält offensichtliche Übertragungsfehler, ganz abgesehen davon, dass es ohne Quellenangabe recht wertlos ist. Vermutlich bei OCR wurde das Lang-s in "zuamen" nicht erkannt und bei "gesesenet" ein g für ein Rund-s gehalten. Völlig absurd ist es, da noch ein "sic" einzufügen wenn die Originalquelle überhaupt nicht bekannt ist und Quelle für das Zitat ein Wikimedia-Commons-Eintrag ist. --88.78.115.214 01:18, 21. Mär. 2012 (CET)

Körpergewicht?!

Bin ich der einzige, der diesen Abschnitt als unnötige/irrelevante Trivia ansieht? --Nobody Perfect (Diskussion) 14:58, 15. Mai 2012 (CEST)

Die von mir schon letzten Monat vorgenommene Änderung setze ich mal voraus.
Es ist nicht nur ein Trivium. Es ist auch völlig neben der Sache, da die Statistik offensichtlich nur in den USA erhoben wurde (wo genau, steht nicht einmal da), der Artikel aber die Ehe an sich behandelt. Die gibt es praktisch menschheitsweit, ein US-Phänomen ist daher nicht an sich relevant. Aber deshalb steht ja auch hier in dem Absatz nicht, auf welche Weltgegend sich die Studie bezieht...
Dazu die lächerliche Bemerkung Eine Autorin der Studie vermutet, ... - ja, ist das nun das Ergebnis der Forschungsarbeit? Wohl nicht. Eine Autorin - die aber so relevant ist, dass sie hier nicht einmal genannt wird - vermutet... ...gehört eindeutig nicht rein!
Und als Quelle nicht etwa die Forschungsarbeit selbst, sondern ein zusammenfassender Zeitungsartikel? Auch deshalb ist es völliger Quatsch.
Ich nehme nunmehr den ganzen Absatz raus, er wird keine echte Lücke hinterlassen, Kirschschorle (Diskussion) 20:55, 15. Mai 2012 (CEST)

Bild aus dem Artikel nehmen?

Das Bild "Ehe - Romantisches Brautpaar posiert für den Fotografen.jpg" in diesem Abschnitt des Artikels ist meiner Ansicht nach ohne Informations-Mehrwert; eigentlich finde ich es sogar störend. Hat dazu ggf. jemand eine Meinung? Ich bin dafür, es aus dem Lemma zu nehmen. Gruß, S3r0 (Diskussion) 23:29, 28. Mai 2012 (CEST)

Bild entfernt. S3r0 (Diskussion) 17:35, 1. Jun. 2012 (CEST)

Zwitter?

Die Bibel beschreibt die Erschaffung von Mann und Frau: "und schuf sie als Mann und Frau" (Gen 1,27). Adam kann als "Mensch" übersetzt (mit Artikel) oder als Eigenname gebraucht werden, ist eigentlich eine Anspielung auf seine Entstehung: "denn Du bist Erde (Adamah) und sollst zu Erde werden" (Gen 3,19). In Gen 2,25 heisst es "der Mensch und seine Frau". Im Neuen Testament wird das bestätigt: der Mann wurde zuerst gemacht, danach die Frau (1. Tim 2,13f).

Die "Erschaffung eines Zwitterwesens" ist reine Interpretation. --M.Burri (Diskussion) 15:57, 29. Mai 2012 (CEST)

Da keine Einwände erfolgten, habe ich den Artikel korrigiert. --M.Burri (Diskussion) 10:19, 4. Jun. 2012 (CEST)

Eheliche Pflichten / GV & Vorschriften

Hab mal gehört: Bis weit über die Hälfte des Jahrhunderts gab es bei religiös gebundenen Menschen, und das waren in manchen Landstrichen die meisten, einen informellen Moralkodex für den Vollzug des GV bzw. der ehelichen Pflichten:

  • im Normalfall nach dem Hochzeitstag (Sonntag) in Abständen von 3-4 Tagen, jedenfalls außer in begründeten Ausnahmefällen höchstens 2x wöchentlich,
  • Auszuführen nach Eintritt völliger Dunkelheit, also kurz nach Beziehen der Bettstatt und in der Regel nicht später als kurz nach 22h; nötigenfalls (Vollmond) war der Vorhang vorzuziehen bzw. anderweitig abzudunkeln,
  • Vollzug zweckmäßigerweise bereits im Halbschlaf, um die mit der Durchführung der EP verbundene Beeinträchtigung der Ruhezeit im Interesse eines pünktlichen Aufstehens zur Arbeitsaufnahme am nächsten Tag möglichst wenig sich auswirken zu lassen,
  • Selbstverständlich in, man würde heute sagen, M-Stellung, zügig, bei angezogenem Nachthemd und übergezogener Bettdecke auszuführen,
  • Ebenfalls aus Gründen der Sittlichkeit war der Kopf zu überstrecken, d.h. M Blickrichtung Wand, F Blickrichtung Zimmerdecke,
  • Vermeidung jeglicher unziemlicher Geräuschentwicklung hiebei,
  • Nach Vollzug hat sich der M auf die Seite abzurollen, Blickrichtung von F abgewandt zur Wand; Ep hat dann umgehend zur Nachtruhe überzugehen --

...so in etwa. Schon mal gehört ? --93.104.176.154 12:19, 14. Okt. 2012 (CEST)

Dieser "informelle Moralkodex" passt ins Bild der bisweilen überlieferten Morallehre und zur Tatsache, dass der Leibarzt der Königin Viktoria ihre Schwangerschaft/en nur durch Ertasten unter der Bettdecke untersuchen durfte. Auch die (viktorianischen) Hussen für Stühle und Sofa entsprangen der Notwendigkeit, die nackten Beine und Fesseln der Möbel zur Vermeidung erotischer = sündhafter Anblicke bzw. Gedanken zu verdecken. Konkret aber könnte der o.a. Moralkodex eine Ableitung aus alten moraltheologischen Ausführungen sein, wie wir sie in jüngerer Zeit z.B. bei Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, 1940 Paderborn(vorliegende Ausgabe) finden. In Ziff. 234ff unter Äußere Sünden gegen die Schamhaftigkeit, zitiert Jone die Unterteilung der Körperteile in ehrbare, weniger ehrbare und unehrbare. Letztere sind die Geschlechtsteile und Partien, die ihnen sehr nahe sind. Lange Blicke ohne "vernünftigen Grund" auf diese können "leicht eine Todsünde werden." Daher also Dunkelheit und/oder Blick abwenden. Das passt auch zu der Lehre, dass der Hauptzweck der Ehe die "Erzeugung und Erziehung von Nachkommen" sei (Jone s.o., Ziff. 656). "Der Jone" war bis Anfang der 1960er Jahre die Grundlage für die moraltheologische Ausbildung der kath. Kleriker. --Güwy (Diskussion) 21:52, 31. Jan. 2013 (CET)

Ehescheidung

Wegfall der wirtschaftlichen Abhängigkeit eines Ehepartners von dem anderen ist keine Ursache für eine Scheidung. Entweder die 2 sind glücklich dann sind sie das unabhängig davon, ob sie wirtschaftlich aufeinander angewiesen sind. Oder sie agieren aus irgendeinen Grund gegeneinander und die wirtschaftliche Abhängigkeit hält sie noch zusammen. Aber die Abhängigkeit selbst kann kein Trennungsgrund sein!!! --Hans.Reil (Diskussion) 20:41, 9. Feb. 2013 (CET)

Gleichgeschlechtliche Ehe

Ich will hier nicht eingreifen, bin allerdings unsicher, ob diese Ergänzung schon möglich ist bzw. der Rechts- und Lebenswirklichkeit entspricht und wäre für weitere Einschätzungen dankbar. M.E. ist - jedenfalls für Deutschland - nach h.M. die Ehe noch immer die in der Regel auf Lebensdauer bestimmte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, während die gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften eben Gleichgeschlechtliche Ehe bzw. - als das Rechtsinstitut - "Lebenspartnerschaft" oder Eingetragene Partnerschaft genannt werden. Die Ehe ist zwar im BGB nicht (gesetztlich) definiert; wie es im Palandt (oder auch Creifelds) heißt, wird in "Anknüpfung an die christliche Tradition nur die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau" verstanden. Allerdings ist dies ja kein deutschlandbezogener Artikel. Der vorige Definitionsteil "zur Erhaltung der menschlichen Art" klingt m.E. in der Tat etwas altmodisch und erinnert an Kants berühmte Definition (aus der Metaphysik der Sitten) der Ehe als "Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zum lebenswierigen wechselseitigen Besitz ihrer Geschlechtseigenschaften."--Hans Castorp (Diskussion) 17:07, 17. Mär. 2013 (CET)

Man sollte bei der ganzen Diskussion vielleicht mal das bedenken: Eine Gleichgeschlechtliche Ehe ist ein Widerspruch in sich, denn eine Ehe ist eben gemeinhin als eine "auf Lebensdauer bestimmte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau" definiert, zumindest im westlichen Kulturkreis. Die ganze Homo-Ehe ist letztlich nicht mehr als eine Änderung das staatlichen Eherechts.--Antemister (Diskussion) 17:50, 17. Mär. 2013 (CET)
Um mich kurz zu erklären: Ich habe im Grunde nur den Stand vor dieser Version wieder hergestellt, die sich liest wie ein schlecht geschriebenes evangelikales Traktat und von der mir deshalb schleierhaft ist, wie sie AKTIV genehmigt werden konnte. Ich will hier keine Diskussion darüber anfangen, wie sich Ehe definiert, wo sie definiert wird und ob sich das gerade ändert, die gibt es in den Zeitungen genug. Die Ehe ist in Deutschland momentan (auch hier diskutiert man ja gerade heftig darüber) sicherlich eine Verbindung zwischen Mann und Frau. Aber: Eine Ehe, die in Dänemark oder sonst wo von zwei Männern oder zwei Frauen vor einem Standesamt oder sogar der Kirche geschlossen wird, ist, nun ja, eine Ehe, und keine "sogenannte Ehe" oder eine "ähnliche Verbindung von Homosexuellen und Lesben", für die ein "eigenständiger Begriff" gefunden werden muss (übrigens: Sind Lesben nicht homosexuell?). Meiner Ansicht nach entspricht meine Änderung also in Ländern, die die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt haben, der Rechts- und Lebenswirklichkeit, um auf die Frage zu antworten. Ob das gut ist oder nicht, darüber kann man sich streiten, aber ich glaube, es ist nicht Aufgabe eines Lexikons, das zu beurteilen. --Xaenders (Diskussion) 19:34, 17. Mär. 2013 (CET))
Ich gebs zu, ich habs gesichtet... weil ich nicht bis ganz nach unten gescrollt hab. An der Einleitung konnte ich da nichts falsches finden. (Welchen Sinn hat es zu heiraten, wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt?) --Antemister (Diskussion) 20:42, 17. Mär. 2013 (CET)
Hans Castorps Eingangsbeitrag stimme ich zu. Mein Vorschlag für eine Intro-Formulierung:

Die Ehe (althochdeutsch für etwa Ewigkeit, Recht, Gesetz; rechtssprachlich-historisch Konnubium) ist eine durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form der Verbindung von zwei Menschen, die als Ehegatten (siehe Begattung), Eheleute, Ehepaar oder auch Ehepartner bezeichnet werden.

Während die Ehe historisch auf zwei Menschen verschiedenen Geschlechts beschränkt war, haben seit Beginn des 21. Jahrhunderts mehrere Staaten die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt; in weiteren Staaten wird dieser Schritt diskutiert.

In einigen ethnischen Gruppen sind auch Vielehen (Polygynie, Polyandrie, Gruppenehe) eine tradierte Lebensform; manche Religionen und eine Minderheit moderner Staaten erlauben die Polygynie. --fiona (Diskussion) 09:35, 19. Mär. 2013 (CET)

(nur eine Information, nicht für das Intro gedacht: gleichgeschlechtliche Ehen sind bei einigen wenigen traditionellen Ethnien mit ausgepägter geschlechterlicher Arbeitsteilung eine anerkannte Lebensform; dabei übernimmt der/die eine Partner/in die sozialen Aufgaben und den Habitus eines Mannes oder einer Frau)--fiona (Diskussion) 10:01, 19. Mär. 2013 (CET)

Stimme fionas Vorschlag zu. An Antemister: Es geht bei der Ehe doch nicht nur um Kinder oder darum, Steuervorteile zu bekommen, die zu deren Unterhalt gedacht sind. Wie oben stehend ist die Ehe doch vorrangig eine "gefestigte Form der Verbindung zwischen zwei Menschen", Kinder spielen da im ersten Moment keine Rolle, es geht um die Beziehung zwischen den beiden Ehepartnern, für die die Ehe ja nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine emotionale Rolle spielt. Und auch bei erneuten Eheschließungen von Verwitweten oder Geschiedenen geht es ja meistens nicht um Kinder.--Xaenders (Diskussion) 14:19, 19. Mär. 2013 (CET)


Ich erachte Fionas Vorschlag auch als gut. Und zu Antemister: Die Reduzierung des Begriffs Ehe, auf die bloße Fähigkeit gemeinsam Kinder zu bekommen, halte ich in einem Lexikon, wie Wikipedia, für nicht geeignet, da dies auch nicht im Sinne des Artikels als Gesamtheit wäre. Bei der Ehe spielen eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle, bei der Kinder m. E. häufig nicht als Grundvoraussetzung gelten. Formulierungen, wie "[...] was allerdings aus biologischen Gründen immer [Anm.: Hier würde ja bereits ein Gegenbeispiel reichen, um es zu widerlegen; es gibt sogar mehrere.] fehl geht.[...]", welche bereits im zweiten Abschnitt stehen, und für die ein Herunterscrollen kaum notwendig ist, hätten auch bemerkt werden können. Bei der momentanten Fassung ist weiterhin ein Bezug unklar, da im zweiten Abschnitt zunächst von Vielehen, und dann von "ähnlichen Verbindungen von Homosexuellen [...]", die Rede ist. Ich denke dort wäre eine klarere gedankliche Abtrennung notwendig, so wie Xaenders und Fiona es bereits getan haben. -- Kyknos Ah (Diskussion) 19:27, 20. Mär. 2013 (CET)

Ehe im Islam

"Die vorherige oder zeitnahe standesamtliche Eheschließung wird zur „Absicherung“ der Ehefrau empfohlen. Eine Hochzeitsfeier oder Zeremonie ist nicht zwingend erforderlich, jedoch wird sie, so die Leere vom Propheten Mohammed zum Zwecke der Öffentlichmachung und Bekanntmachung der Ehe empfohlen."[7] Wer empfiehlt die standesamtlich Eheschließung?

Abgesehen davon bezweifele ich 1) dass dies in allen Ländern so geht 2) dass es in Europa ohne Standesamt -rechtsverbindlich- gar nicht geht, versteht sich von selber, somit ist der Satz Unsinn. Für den Rest fehlt die Quelle, im entsprechenden Artikel Islamische Ehe, steht zu dem Thema jedenfalls nichts... ThomasStahlfresser 15:36, 29. Mai 2013 (CEST)

Der Artikel rückt die Rolle des Christentums zu stark in den Mittelpunkt

Scheint ein Christlicher Apologet hier am Werk gewesen zu sein? So heisst es unter anderem "Monogam lebende Völker scheinen in vorchristlicher Zeit wenig verbreitet gewesen zu sein" und das ohne Quellenangabe. In Wirklichkeit lebten zum Beispiel in der Antike im alten Griechenland die Menschen schon lange vor dem Judentum geschweige dem Christentum in Ehegemeinschaften. Die Ehe ist keine christliche Erfindung! (nicht signierter Beitrag von Eizieizz (Diskussion | Beiträge) 03:46, 22. Feb. 2013 (CET))

"Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe nicht religiös begründet, sondern stellt eine weltliche Angelegenheit dar." Hat jemand eine Quelle für diese Behauptung? --House1630 (Diskussion) 16:10, 28. Jul. 2013 (CEST)
Die User Chianda und Lutheraner entfernen meinen mit Quellen belegten Text unter dem Abschnitt Ur und Frühgeschichte und ersetzen diesen mit unbelegter christlicher Polemik.
Liebe? Christen es geht bei Wikipedia um die belegbare Wahrheit und nicht um christliche Apologetik.--Eizieizz (Diskussion) 17:08, 8. Sep. 2013 (CEST)
Der von dir veränderte Abschnitt ist im Ganzen schlecht geschrieben, verallgemeinernd und unbelegt. Deine früheren Änderungen waren allerdings genauso, und du entfernst ganze Blöcke ohne Beleg. Dein Codex Ur-Nammu + Codex Hammurapi habe ich jetzt entsprechend korrigiert, obwohl der angegebene Beleg ohne Seitenangabe völlig wertlos und damit irrelevant ist; da in den beiden jetzt verlinkten Artikeln "Eherecht" als Stichwort auftaucht, kann man es wohl so stehen lassen.
Tatsächlich taucht zu oft "christlich/Christentum" auf, als ob das ein Vergleichspunkt sein könnte, angesichts von allein 1300 indigenden Völkern und Ethnien, die völlig unterschiedliche Eheformen haben (siehe beispielsweise eheliche Wohnfolgeregeln). Aber es fehlen genauso die Belege für die Sozialevolutionisten, erst recht für die Sätze: „…im Vergleich zu der früheren Regelform einer lebenslangen Ehe“ und „Die Eheschließung war vermutlich vorrangig…“ (nach Claude Lévi-Strauss? siehe dazu Kreuzcousinenheirat). Ich habe den Abschnitt stilmäßig überarbeitet und ein wenig verlinkt, aber seine Qualität bleibt im Ganzen unwürdig. Jede weitere inhaltliche Änderung sollte an ihren Belegen gemessen werden, bitte nicht wieder sowas wie <ref>Luther: ''Die Bibel.'' ISBN: 3-438-01523-4</ref> ! --Chiananda (Diskussion) 20:20, 9. Sep. 2013 (CEST)

überarbeiten

Grottenschlechte Zusammenstellung ohne Struktur und JHintergrund, nicht einmal die grundlegensten historischen Zuammenhänge, etwa Konflikt Adel -Bürgertum und Zivil-kirchlich dargestell. So ein Fall für die QS. Serten (Diskussion) 11:39, 31. Mai 2013 (CEST)

Ich kann mich dieser Kritik im Wesentlichen anschließen. --Athanasian (λέγε) 16:55, 31. Mai 2013 (CEST)
Welche Portale müssten angesprochen werden? Jura, Geschichte, Religion, Brauchtum/Volkskunde ? Serten (Diskussion) 17:05, 31. Mai 2013 (CEST)

Ehe-Merkmale

Der Artikel benennt fast keine Merkmale der Ehe, man erfährt überhaupt nicht, was eine Ehe ist. Eine Vereinigung von Menschen kann alles Mögliche sein. Alle Sozialformen (vom Turnverein bis zur Studenten-WG, vom Kollegenteam bis zur Pommesbudenbekannstschaft, von Dorfgemeinschaft bis nationaler Gemeinschaft) könnte so benannt werden. Ich will damit sagen, dass das, was da steht, nichtssagend ist. Bei dem wenigen, das der an Merkmalen nennt, ist er in sich logisch widersprüchlich. Entweder besteht eine Ehe aus zwei Menschen - dann kann es keine Vielehe geben, oder es ist eben eine Verbindung von einer unbestimmten Zahl von Menschen, wobei dann die Verbindung zwischen zwei Personen die traditionell-europäische Variante ist. Vernünftigerweise wäre es einfacher zu sagen, dass es unterschiedliche Definitionen gibt. Und diese Definitionen sollten dann aufgezählt werden. Es gibt bei wikipedia keine übergeordnete Instanz, die darüber steht und Ehe definiert. Logischerwiese müsste man das auch für die Frage nach dem Geschlecht der in der Ehe vereinigten Menschen stellen. Eine noch bessere Methode wäre es, Kriterien zu benennen, was eine Ehe zur Ehe macht. Wenn man nicht das Zusammenleben von Geschwistern mit in die Menge der Ehe-Gemeinschaften mit aufnehmen will, muss man eben schon wesentlich mehr benennen, als es der Artikel tut. Mein Vorschlag: Ehe ist die umfassende leib-seelische, soziale und exklusive Gemeinschaft, die die sexuelle Vereinigung mit einschließt. Eine Vereinigung, die in ihrer Art angelegt ist auf die Weitergabe des Lebens. (Damit wird nicht die erfolgreiche Weitergabe des Lebens zum Merkmal von Ehe, was Unsinn wäre, sondern nur die Art der Vereinigung, die darauf angelegt ist.) Dies sind vernünftige Merkmale. Dadurch wird aber nicht abgedeckt, was in allen Kulturen zu aller Zeit als Ehe genannt wird. (BTW: Kann da auch ein Übersetzungsproblem geben, meinen alle ca. 10.000 Sprachen das selbe?) So ist die gleichgeschlechtliche Gemeinschaft nicht Ehe in diesem Sinn. Der Artikel sollte deutlich machen, dass es eben eine andere Definition von Ehe ist, wenn gleichgeschlechtliche Gemeinschaften als Ehe bezeichnet werden. Entsprechend bei polygamen oder polyamoren Ehen und was es sonst noch gibt. Das ist ehrlicher als eine nichtssagende Definition, die allen gerecht werden will nichts austrägt. Der Artikel ist im Moment absolut unbefriedigend und befriedet auch nicht widerstreitende Ansichten. --Martinopladen (Diskussion) 00:56, 10. Dez. 2013 (CET)

Die von dir als die richtig empfundenen Merkmale, nennen wir hier POV (Point of View) und TF (Theroriefindung). Dass eine Ehe, nur dann eine Ehe ist, wenn sie potentiell Vermehrung ermöglicht, ist eine befriedigende Definition für die RkK, der nicht jeder angehört. Zumal du dann auch definieren mußt, welche Art Vermehrung deinen Mindestanforderungen entspräche. Ist einer der Partner unfruchtbar, so ist eine unmittelbare Vermehrung ausgeschlossen; was wenn sogar Beide - nicht auszudenken: Die sind ja dann gar nicht so richtig verheiratet...ThomasStahlfresser 08:43, 10. Dez. 2013 (CET)
Anmerkung: deshalb hat MartinOpladen von „in ihrer Art auf die Weitergabe des Lebens anlegt“ (Hervorhebung von mir) geschrieben. Wo medizinische Gründe dagegenstehen, ist die Ehe freilich gültig, denn die Anlage war ja da. Dagegen ist etwa dauerhafte Impotenz, wenn sie vor der Eheschließung bekannt war, eben deswegen ein Ehehindernis. An sich halte ich aber die im Artikel gegebene Definition von Ehe für befriedigend.--Turris Davidica (Diskussion) 11:21, 10. Dez. 2013 (CET)
Keine Ausreden ;-) Auch "in ihrer Art auf Weitergabe angelegt" ist nicht gegeben, wenn Vermehrung nicht vorgesehen oder möglich ist, da z.B. Unfruchtbarkeit besteht, kein Kinderwunsch besteht usw. Es geht um eine allgemein anerkannte Definition, und da hat sich u.a. das BVG unmißverstehbar geäussert. Es gibt verschiedene Meinungen bezüglich der Def; eine Deutungshoheit der christlich Fundamentaleusen (Ehehindernis!) gibts bei der WP nicht... ThomasStahlfresser
??? Du merkst aber schon, daß du dich gerade über etwas ereiferst, was keiner behauptet oder gefordert hat?--Turris Davidica (Diskussion) 11:46, 10. Dez. 2013 (CET)
Ich ereifere mich nicht. Martin hat eine bestimmte Definition geschöpft und möchte diese im Artikel haben, du hast behauptet, sie wäre sinngemäß richtig, da dies im Jahre 1000 + sowieso im Kirchenrecht so definiert wurde. Wahrscheinlich hast du nicht verstanden, dass es Martin nicht darum ging, darzustellen, welche Meinung, mit welcher Begründung, bestimmte Christen haben, sondern darum die Einleitung zu ändern. Insofern ging deine Antwort weitläufig am Thema vorbei. Da du das ebenfalls nicht für sinnvoll hälst, die Einleitung zur verchristlichen, können wir das hier abschließen.... ThomasStahlfresser
Du hattest meine Intention scheints mißverstanden. Ich hatte zu deiner Deutung der Lehre der RKK etwas angemerkt, da ich diese für unzutreffend halte, sonst gar nichts. Deshalb heißt das erste Wort „Anmerkung“.--Turris Davidica (Diskussion) 12:39, 10. Dez. 2013 (CET)

Ich möchte nicht die Auffassung der rkK hier reinschreiben. Diese Kasuistik von Ehehindernissen (Impotenz, kein Kinderwunsch...) ist für eine Definition ungeeignet, da stimme ich Thomas zu. Die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau ist auf Fortpflanzung angelegt, egal ob die Fortpflanzung durch diverse Gründe nicht zustande kommt. Bei der Ehe geht es um eine öffentlich geförderte (Steuerklasse etc) Institution. Das öffentliche, staatliche Interesse besteht deswegen, weil dies die notwendige Bedingung ist, damit Kinder in einem geschütztem Raum leben können. Es geht nicht um eine hinreichende Bedingung.--Martinopladen (Diskussion) 23:12, 11. Dez. 2013 (CET)

Diese Enzyklopädie hat den Anspruch neutral (NPOV), gesichtertes Wissen(keine TF) abzubilden. Bezüglich der von dir präferierten Definition besteht kein gesellschaftlicher Konsens. Dies ganz'ste unschwer googlen...ThomasStahlfresser 13:27, 12. Dez. 2013 (CET)
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder gar nichts zu sagen, welche Merkmale Ehe hat (A), oder aufzulisten: "Wenn Ehe den Umfang X (d. h. 2 Personen, 2 oder mehr Personen, gemischtgeschlechtlich oder monosexuell ....) hat, dann hat es die Merkmale Y" (B). (A) halte ich für nichtssagend, (B) ist dadurch, dass es unterschiedliche Meinungen berücksichtigt, kein POV. Also plädierre ich für B.--Martinopladen (Diskussion) 05:35, 13. Dez. 2013 (CET)

Ich wollte gerade einen Abschnitt zum "Ehezweck" hinzufügen, da entdecke ich, dass hier ohnehin über "Merkmale" geredet wird. Also normal bzw. meistens ist es schon so, dass der Ehezweck die "Fortpflanzung" ist. Ich schätze, 95% der Ehegesetze der Welt werden das so sehen. Aber wenn hier das nicht so geschrieben wird, ist diese "wertneutrale" Sicht auf die Ehe ein Diktat der (Minderheit der) "Genderideologen". Für die will "Ehe" geschlechtsunabhängig nur eine Art "besondere" Freundschaft sein. Himmel, hilf! --89.144.236.107 23:36, 24. Jun. 2014 (CEST)

Die Diskussion über Merkmale einer Ehe ist wenig zielführend, wenn die Art der Merkmale nicht zuvor definiert wird. Im Sinne der Meinungsfreiheit kann jeder völlig frei über die Eigenschaften und deren Gewichtung bestimmen, welche für ihn eine Ehe ausmachen. Eine einheitliche und bindende Definition der Merkmale für das deutsche Wort "Ehe" ergibt sich einzig, in Deutsch als Amtssprache führenden Staatsgebieten, durch entsprechende Rechtsnormen. Diese sind in den drei vorwiegend deutschsprachigen Nationen (Deutschland, Österreich, Schweiz) weitgehend ähnlich formuliert und insbesondere einig darüber, dass es sich bei der Ehe um eine Verbindung zweier Personen UNTERSCHIEDLICHEN GESCHLECHTS handelt. Natürlich sind Bestrebungen die rechtlich festgelegten Merkmale einer Ehe auf demokratischem Wege neu zu definieren legitim und sollten, wenn sich dafür eine mehrheit findet, auch umgesetzt werden. Ebenso legitim ist aber auch die Ansicht, dass an der Definition nichts verändert werden sollte und wenn es auch bei einzelnen so sein sollte, gründet diese Ansicht nicht zwingend auf Homophobie und hat auch in den meisten Fällen nicht das Geringste mit Diskriminierung zu tun. Die am weitesten verbreiteten Gründe für das Festhalten am traditionellen Ehebegriff beziehen sich auf familiäre Wertvorstellungen und erzieherische Überlegungen. Schade, dass diese und auch weitere Meinungen darüber, als Abbild individueller Persönlichkeiten und frei von bösen Absichten oder rücksichtslosem Egoismus, mit dem Ettiket "polinitisch unkorrekt" insofern diskriminiert werden, dass sie offensichtlich in einer Begriffserklärung auf Wikipedia nicht sachlich und nüchtern angesprochen werden. (nicht signierter Beitrag von 2A02:1205:503D:6150:1183:8BCF:1F12:BE36 (Diskussion | Beiträge) 06:58, 29. Jul 2014 (CEST))

Ich denke die Lebenspartnerschaft von Personen des gleichen Geschlechts wird durch das Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt und auch so (Lebenspartnertschaft) genannt. Der Ausdruck "Ehe" bezieht sich wohl im allgemeinen Sprachgebrauch doch auf eine Verbindnung von Mann und Frau. Ohne die Lebenspartnertschaft von homosexuellen Menschen damit abwerten zu wollen. Freundliche Grüße --Carl Philipp Emanuel (Diskussion) 12:24, 29. Jul. 2014 (CEST)
Nun, was „Ehe“ ausmacht, hat sich über Zeit und Raum verschiedentlich geändert. Ein Gesamtartikel über die „Ehe“ darf den Begriff deshalb nicht mit generellen Merkmalen versehen, das wäre ahistorisch. Heute wird „Ehe“ in vielen Gesellschaften durch das Gesetz definiert, aber das gehört in ein Kapitel über die gegenwärtige Rechtslage. --Freigut (Diskussion) 12:34, 29. Jul. 2014 (CEST)

"Traditionell wird die Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden." steht in der Einleitung. Was wollt Ihr noch? --Logo 12:40, 29. Jul. 2014 (CEST)

Ehe und Lebenspartnerschaft sind rechtlich weitgehend gleichgestellt. Die noch bestehenden Unterschiede sind im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt. Es sind einfach zwei Ausdrücke. Traditionell meint Ehe die Verbindung von Mann und Frau. --Carl Philipp Emanuel (Diskussion) 12:43, 29. Jul. 2014 (CEST)
Eingetragene Lebenspartnerschaft ist grundsätzlich ein anderes „gesetzlich verankertes Institut“ neben der Ehe – im Unterschied zur "gleichgeschlechtlichen Ehe". Und weltweit gibt es auch ganz ausgefallene Formen der Ehe, siehe z.B. die "Geistehe" (ghost marriage) bei den südsudanesischen Nuer.
Tatsächlich ist die Abschnittsüberschrift "Merkmale der Ehe" zu allgemein, dort könnten Dutzende von "Merkmalen" aufgelistet werden, unterschieden nach Kulturraum u.ä. - besser wäre "Funktionen der Heirat" o.ä. (siehe hier, mit 2 aussagekräftigen Belegen), dazu gibt es auch genügend Fachliteratur. Gruß --Chiananda (Diskussion) 14:05, 30. Jul. 2014 (CEST)

Vielleicht wäre ein Verweis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik oder ähnlicher Grundlagen in Österreich und der Schweiz angebracht, etwa als Basis oder als historische Reminiszenz, die in der heutigen Diskussion über die Ehe berechtigterweise eine Rolle spielen sollte, da sich etwa die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe mit schöner Regelmäßigkeit bis ins Jahr 2014 darauf bezogen haben.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es im Artikel 6 (1):

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

Aus der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes geht die nähere Definition des Eheverständnisses des Grundgesetzes hervor:

Der Entwurf zum Grundgesetz (1. Lesung im Hauptausschuss) enthielt den Art. 7a, darunter den Absatz 1, in dem es hieß:

"Die Ehe als die rechtmäßige Form der fortdauernden Lebensgemeinschaft von Mann und Frau und die mit ihr gegebene Familie sowie die aus der Ehe und der Zugehörigkeit zur Familie erwachsenden Rechte und Pflichten stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung."

Der Redaktionsausschuss hat den Absatz zur heutigen Version umformuliert. Die Stellungnahme vom 13.12.1948 dazu lautet:

"Wenn Ehe und Familie unter den Schutz der staatlichen Ordnung gestellt werden, so sind damit zugleich die aus ihnen fließenden Rechte unter deren Schutz gestellt. Im übrigen bedarf es keines Hinweises auf die rechtmäßige Form der fortdauernden Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, wenn die Ehe als solche unter den besonderen Schutz des Staates gestellt wird."

Quelle: Walter de Gruyter: Der Parlamentarische Rat 1948 - 1949, Band 7: Entwürfe zum Grundgesetz (Harald Boldt Verlag, 1995, Boppard am Rhein), S. 137

Heirat Muslime

Eine Muslima berichtet: Wir haben geheiratet vor dem schiitischen Oberhaupt, dem Scheich. Die Heiratsurkunde des Islam regelt sämtliche Eventualitäten, auch die Versorgung bei Trennung. Wir benötigen kein Standesamt. Meine Heiratsurkunde wurde ausgestellt vom "Islamischen Zentrum Hamburg". Wird damit die Vorrangstellung des Standesamtes bei bestimmten Heiraten aufgehoben? Fibe101 ([[Benutzer Diskussion:Fibe101|Diskussion]]) 22:48, 17. Jan. 2015 (CET)

Nein. Das ist eine private Zeremonie die genausowenig rechtliche Bedeutung hat wie andere religiöse Zeremonien. Natürlich "benötigt" sie das Standesamt, wenn sie eine rechtsgültige Ehe eingehen will, alles andere ist höchsten ein zivilrechtlicher Vertrag, der aber gegenüber dem Staat keine Sonderstellung der Beteiligten begründet. --83.135.37.33 18:35, 16. Mär. 2015 (CET)
Laut offiziellem Merkblatt vom IZH muss eine vorherige standesamtliche Eheschließung vorliegen bevor die islamische erfolgt. --DerHandelsreisende (Diskussion) 23:10, 6. Jun. 2015 (CEST)
@Handelsreisender seltsam ist aber eines schon. Auf seiner Webseite bietet der schiitische Verein IZH als "Dienstleistung" sogg. "Eheschliessungen" an für eine Gebühr von "mindestens 150€" die "zu entrichten sind" und eine weitere wichtige "Unterlage" ist eine "Kopie der Heiratsurkunde (Standesamt) oder Ledigkeitsbescheinigung " Offen bleibt somit, ob nun der IZH Ledige nach schiitischem Recht verheiratet oder dies nur suggeriert.

Die zivilisatorische Wirkung der Ehe

Der Wiki-Eintrag zur Ehe scheint mir insbesondere im Hinblick auf die neuere archäologische Forschung zu ihrer Entstehung sowie zur kulturgeschichtlichen Bedeutung der Ehe nicht vollständig.


Die Ehe als vorzivilisatorische Institution

Die Zunahme des Anteils der männlichen Bevölkerung sowie der erhöhten Y-Chromosom-Diversität nach der neolithischen Revolution sowie ihre geographische Verteilung legen nahe, dass die dauerhafte, gesellschaftlich begründete und institutionalisierte Monogamie (= Ehe) bereits in den frühen Ackerbaugesellschaften der Jungsteinzeit ab ca. 10.000 v. Chr. die Polygamie verdrängte, um produktivitätsmindernde Erbteilungen des extensiv bewirtschafteten Bodens zu vermeiden.

Quellen:

Dupanloup I, Pereira L, Bertorelle G, Calafell F, Prata MJ, Amorim A, Barbujani G (2003). "A recent shift from polygyny to monogamy in humans is suggested by the analysis of worldwide Y-chromosome diversity". J Mol Evol 57 (1): 85–97. doi:10.1007/s00239-003-2458-x. PMID 12962309.

Goody, Jack (1976). Production and Reproduction: A Comparative Study of the Domestic Domain. Cambridge: Cambridge University Press. pp. 33–4.

Die Ehe als Mittel von Triebverzicht und Ursache männlicher Kooperationsfähigkeit

Mit der gesellschaftlich verankerten Monogamie wurde jedem Mann eine weit konkretere Perspektive auf eine eigene Familie eröffnet, als das unter der vorherigen Praxis mehrere Frauen beanspruchender dominant-polygam lebender männlicher Rudelführer der Fall war. Für Feindseligkeiten zwischen um Frauen und Fortpflanzung konkurrierenden Männern entfielen damit weitgehend die Ursachen. Die umfassende und dauerhafte Beschränkung des männlichen Triebverlangens auf jeweils eine Frau ermöglichte somit ein höheres Maß an Arbeitsteilung sowie die Entstehung von umfassenderen Gesellschaften.

Quelle:

Triebverzicht


Die Ehe als Motor zivilisatorischer Entwicklung

Die nun umfassenderen arbeitsteiligen Gesellschaften profitierten zudem davon, dass Männer ihre nun nicht weiter durch Kämpfe gegeneinander und für die Begattung möglichst vieler Frauen gebundene Tatkraft zur Verbesserung der Lebensumstände sublimieren konnten. Ihre Motivation dazu wurde durch ihre dauerhafte Verantwortung für Frau und Kinder gesteigert.

Quellen:

Sublimierung

Sigmund Freud, ‘Civilisation and Its Discontents’ (Hogarth Press; London, 1961), vol. XXI, 79–80

Anna Freud, The Ego and the Mechanisms of Defence (Karnac Books, 2011), p. 44


Die Ehe als Beginn und Praxis von Hochkulturen

Nur dort, wo sich Monogamie als gesellschaftlicher Standard dauerhaft etablieren konnte und sich umfassende und fortschrittlich-arbeitsteilige Gesellschaften bildeten, entstanden in de Folge die frühen Hochkulturen. Ob in Mesopotamien, Ägypten oder unabhängig davon in Indien, China und später in Europa und Amerika - stets bildete die Einehe den gesellschaftlichen Standard und sorgte dafür, dass nachfolgenden Generationen ein erstrebenswertes Ziel geboten wurde und sie ihren Platz in der Gesellschaft einnahmen.

Quelle:

Betzig, Laura (1993). "Sex, succession, and stratification in the first six civilizations: How powerful men reproduced, passed power on to their sons, and used power to defend their wealth, women, and children". In Lee, Ellis. Social Stratification and socioeconomic inequality Vol. 1. Westport CT: Praeger. pp. 37–74. (nicht signierter Beitrag von 89.204.153.120 (Diskussion) 11:40, 3. Okt. 2015 (CEST))

Definition

Der erste Satz lautet (Hervorhebung von mir): Ehe oder Heirat bezeichnet eine durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form einer Verbindung zweier Menschen.

Das trifft aber nicht unbedingt zu, es gibt ja schließlich auch Polygamie, die in vielen Gesellschaften alltäglich ist. --79.244.67.53 14:25, 6. Jun. 2015 (CEST)

Bei einem Ehemann und zwei Ehefrauen gibt es zwischen den beiden Ehefrauen kein Rechtsverhältnis. Sondern nur zwischen dem Ehemann und Ehefrau1, und Ehemann und Ehefrau2 gibt es die rechtliche Verbindung. Dreiecksverbindungen gibt es nicht. --DerHandelsreisende (Diskussion) 22:57, 6. Jun. 2015 (CEST)


amanfang bitte den teil,dass gleichgeschlechtliche ehe ungewöhnlich sei,ändern, schließlich zeigt der spätere teil des textes die hohe anzahl an erlaubter gleichgeschlechtlicher ehe, der rest hätte nur historisch sinn, bitte auch diesbezüglich zu recherchieren, bitte die Kritik am Artikel über den ganzen Artikel stellen oder text löschen--Rotvilolettblau (Diskussion) 20:38, 5. Sep. 2015 (CEST)


Vielleicht wäre ein Verweis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik oder ähnlicher Grundlagen in Österreich und der Schweiz angebracht, etwa als Basis oder als historische Reminiszenz, die in der heutigen Diskussion über die Ehe berechtigterweise eine Rolle spielen sollte, da sich etwa die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe mit schöner Regelmäßigkeit bis ins Jahr 2014 darauf bezogen haben.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es im Artikel 6 (1):

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

Aus der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes geht die nähere Definition des Eheverständnisses des Grundgesetzes hervor:

Der Entwurf zum Grundgesetz (1. Lesung im Hauptausschuss) enthielt den Art. 7a, darunter den Absatz 1, in dem es hieß:

"Die Ehe als die rechtmäßige Form der fortdauernden Lebensgemeinschaft von Mann und Frau und die mit ihr gegebene Familie sowie die aus der Ehe und der Zugehörigkeit zur Familie erwachsenden Rechte und Pflichten stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung."

Der Redaktionsausschuss hat den Absatz zur heutigen Version umformuliert. Die Stellungnahme vom 13.12.1948 dazu lautet:

"Wenn Ehe und Familie unter den Schutz der staatlichen Ordnung gestellt werden, so sind damit zugleich die aus ihnen fließenden Rechte unter deren Schutz gestellt. Im übrigen bedarf es keines Hinweises auf die rechtmäßige Form der fortdauernden Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, wenn die Ehe als solche unter den besonderen Schutz des Staates gestellt wird."

Quelle: Walter de Gruyter: Der Parlamentarische Rat 1948 - 1949, Band 7: Entwürfe zum Grundgesetz (Harald Boldt Verlag, 1995, Boppard am Rhein), S. 137 (nicht signierter Beitrag von 89.204.153.120 (Diskussion) 12:34, 3. Okt. 2015 (CEST))

Abschaffung der Ehe als Prostitutionsvertrag -

Die sexuellen Aspekte sind immer noch einklagbar, selbst nach Einführung eines § der Vergewaltigung in der Ehe und Abschaffung der mittelalterlichen Kinder-Ehe.

Die Pädophilie ist heute noch die Regel in der islamischen Ehe, im Iran nach Angaben der „National Organisation for Civil Registration“ zwischen März und Dezember 2013 etwa 31.000 Mädchen unter fünfzehn Jahren. Überdies können Eltern von Mädchen unter 13 Jahren von einem Richter die „Heiratsreife“ ihrer Tochter bestätigen lassen. So können selbst Mädchen im Alter von sieben oder acht Jahren ganz legal von ihren Eltern verheiratet werden.

Kinderehen gibt es auf der ganzen Welt: auf jedem Kontinent, in jeder Kultur und in jeder Religion, etwa 250 Millionen sogar vor ihrem 15. Lebensjahr. Ehe ist somit eine menschenrechtsfeindliche Institution die sexuelle Sklaverei legalisiert.

"gefestigte Form einer Verbindung" verschleiert perfide den de facto Prostitutionsvertrag: Versorgung gegen Sex(Urteile s.u.) "Auflösung der Ehe ist die Scheidung." Es fehlt hier zu Beginn schon die wichtigere Eheschließung und daneben zwei weitere Enden: der viel häufigere Tod und die Aufhebung. Soviel zu Fehler in der Einleitung.

Urteile zur Vertragsverletzung: Im Artikel ehelicher Beischlaf steht: Das Amtsgericht Brühl beschnitt in einem Fall aus dem Jahre 2000 wegen Verweigerung des ehelichen Beischlafs gemäß § 1579 Nr. 7 BGB den Unterhalt.

Frankreich http://www.stern.de/panorama/eheliche-pflichten-verletzt-kein-sex---frau-bekommt-schadensersatz-3437616.html Ein Gericht im südfranzösischen Aix-en-Provence hat einer Frau 10.000 Euro Entschädigung zugesprochen, weil ihr Ex-Ehemann jahrelang keinen Sex mit ihr hatte.

Österreich Beischlaf verweigert: Teilschuld bei Scheidung Laut Scheidungsurteil hat eine 43-jährige Frau aus dem Raum Bludenz zu 50 Prozent Schuld am Scheitern ihrer Ehe, weil sie jahrelang den ehelichen Beischlaf verweigerte.

Es fehlt der konkrete Abschnitt Kritik. Ehe-Abschaffung wird z.B. von Grünen gefordert: https://www.gruene-jugend.de/node/12215 und in der Schweiz diskutiert: http://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/das-land-der-ledigen-1.18291299 http://www.blick.ch/news/politik/um-frauen-zu-befreien-juso-will-die-ehe-abschaffen-id3836306.html

angestrebte nichteheliche Verbindungen: Ziviler Solidaritätspakt Frankreich und und Zivilpakt Österreich

Anm: bei eingetragene Partnerschaft steht Dänemark, Island, Norwegen und Schweden haben gleichzeitig mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaftsgesetze dahingehend geändert, dass die Partnerschaftsregister für Neueintragungen geschlossen sind. Bestehende werden jedoch weiterhin als solche anerkannt und können auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden.

Soweit mein Senf, vllt. baut ja jmd. einen Punkt Kritik ein --91.34.219.40 13:14, 7. Nov. 2015 (CET)

Sorry, aber ist Quatsch. Pädophilie ist nicht islamisches Recht, da es nicht darum geht Kinder zu heiraten sondern wenn überhaupt reife Teenager. Zudem ist die Ehe per Definition eine Sexualgemeinschaft. Sonst kann man die Ehe auch gleich sein lassen. Außerdem ist es keine Einbahnstraße. Die Frau kann Sex auch einklagen oder bei Impotenz sich scheiden lassen--DerHandelsreisende (Diskussion) 13:46, 9. Nov. 2015 (CET)
Bei der Ehe als Institution steht die gegenseitige Übernahme von Verantwortung füreinander, die Triebeinschränkung des Mannes und der Schutzraum für den Nachwuchs im Vordergrund. Ihre Interpretation der Ehe widmet sich Nebenaspekten, für die die Gerichte zuständig sind. -unsigniert-

Das zentrale Thema einer Ehe ist Sex und Versorgung, auch wenn im Artikel Ehe um den heißen Brei SEX herumgetanzt wird, was mit eifacher Textsuche belegbar ist.

@unsigniert "Triebeinschränkung des Mannes" Haben Frauen keine Lust? Welches Antiquariat wurde da ausgegraben?

@Handelsreisender Du behauptest also Quatsch und träumst von "reife Teenager"? Hier ist der Gegenbeweis: Wenn wie im Artikel islamische Ehe behauptet wird: "Die Scharia erlaubt den Vollzug der Ehe bei Mädchen ab 9 Jahren", ist das keine Pädophilie? Wieso nennst Verbrechen nicht beim Namen?

Tanzt weiter auf Euren Traum-Hochzeiten und verdrängt die Wirklichkeit. Doch Blödipedia, es gibt Hoffnung:

Planck "Eine neue wissenschaftliche Wahrheit pflegt sich nicht in der Weise durchzusetzen, daß ihre Gegner überzeugt werden und sich als belehrt erklären, sondern vielmehr dadurch, daß ihre Gegner allmählich aussterben und daß die heranwachsende Generation von vornherein mit der Wahrheit vertraut gemacht ist." - Wissenschaftliche Selbstbiographie, Johann Ambrosius Barth Verlag, Leipzig, 1948, S.22-- --91.34.219.10 17:00, 5. Dez. 2015 (CET)

Bezüglich des Ehevollzugsalter in der Scharia werde ich nochmal nachschlagen. Aber selbst wenn, ist es nicht das Thema hier. Das kannst du ja versuchen im Artikel "Ismalische Ehe" reinzuprügeln. Zumal wie ich schon schrieb es nicht darum geht Kinder zu heiraten sondern mit geschlechtsreifen Frauen. D.h. auch Regelblutung haben und sekundäre Geschlechtsmerkmale aufweisen. Pädophilie wäre, wenn gezielt Kinder geheiratet werden. Ein Kind zu sein ist nicht am Alter festzumachen sondern daran ob der jeweilige Mensch keine ausgeprägte sekundären Geschlechtsmerkmale hat. Der endgültige Beweis der Pädophilie wäre, wenn die Kinder bei erreichen der Pubertät geschieden/verstoßen werden würden. Wo steht das mit der Triebeinschränkung? --DerHandelsreisende (Diskussion) 10:26, 7. Dez. 2015 (CET)

Zitat unsigniert II: "Das zentrale Thema einer Ehe ist Sex und Versorgung, auch wenn im Artikel Ehe um den heißen Brei SEX herumgetanzt wird, was mit einfacher Textsuche belegbar ist."
Zitat unsigniert II: "@unsigniert "Triebeinschränkung des Mannes" Haben Frauen keine Lust? Welches Antiquariat wurde da ausgegraben?"
Zitat unsigniert II: "Max Planck "Eine neue wissenschaftliche Wahrheit pflegt sich nicht in der Weise durchzusetzen, daß ihre Gegner überzeugt werden und sich als belehrt erklären, sondern vielmehr dadurch, daß ihre Gegner allmählich aussterben und daß die heranwachsende Generation von vornherein mit der Wahrheit vertraut gemacht ist."
@unsigniert II: Max Plank war Naturwissenschaftler und mit seinem von Ihnen fehlplatzierten Zitat meinte er objektivierbare naturwissenschaftliche Erkenntnisse und nicht subjektive Interpretationen, die Sie gerne zum umfassenden Wahrheitsbegriff erheben möchten.
@unsigniert II: In der Kulturanthropologie stellt der Triebverzicht ein wichtiges Konzept dar. Triebverzicht gilt als eine der Grundvoraussetzungen für die Existenz von Gesellschaften. Erst durch den Verzicht auf die unmittelbare Ausübung von Trieben, wird menschliche Interaktion auch ohne Aggression möglich. Mit der gesellschaftlich verankerten Monogamie (="Ehe") wurde jedem Mann eine weit konkretere Perspektive auf eine eigene Familie eröffnet, als das unter der vorherigen Praxis mehrere Frauen beanspruchender dominant-polygam lebender männlicher Rudelführer der Fall war. Für Feindseligkeiten zwischen um Frauen und Fortpflanzung konkurrierenden Männern entfielen damit weitgehend die Ursachen. Die umfassende und dauerhafte Beschränkung des männlichen Triebverlangens auf jeweils eine Frau ermöglichte somit die Entstehung von arbeitsteiligen und umfassenderen Gesellschaften.
@unsigniert II: Ihre Vorstellung von der Ehe ist keine umfassende, darum ist Ihre Wertung der Ehe als Prostitutionsvertrag nicht nur unpassend, sondern greift viel zu kurz. (nicht signierter Beitrag von 93.135.167.23 (Diskussion) 13:00, 23. Dez. 2015 (CET))

Geschlechtlichkeit

Im Artikel wird nicht erwähnt, dass bei der Ehe eine geschlechtliche Gemeinschaft gemeint ist. Dies ist sicher dadurch entstanden, dass man die traditionelle heterosexuelle Sicht nicht festschreiben will und so auf eine abstrakte Ebene ausweicht, Dann wäre es aber angemessener, von zwei Definitionen auszugehen: Einem geschlechtsübergreifenden (=heterosexuellem) Verständnis und einem geschlechtsneutralem Verständnis. Im bestehendem Text wird aber ein geschlechtsloses Verständnis geboten, was m. E. dem Wesen der Ehe nicht gerecht wird. Auch vermisse ich, dass die Ehe bis zur Verbreitung wirksamer Verhütungsmittel immer die Bereitschaft war, Verantwortung für Kinder zu übernehmen und dies ein Grund war, diese Gemeinschaft rechtlich abzusichern. Auch der Abschnitt Inzesttabu hauptsächlich Sinn darin, dass es bei der Ehe um eine Fortpflanzungsgemeinschaft geht, was nur heterosexuelle Beziehungen betrifft. Politisch korrekt sein und trotzdem die Geschlechtlichkeit der Ehe und deren Auswirkungen zu beschreiben, geht m. E. nur, wenn man die abstrakte, geschlechtsneutrale Sicht der Ehe verlässt und daneben die heterosexuelle Sicht darlegt. --Martinopladen (Diskussion) 02:12, 18. Feb. 2016 (CET)

Ich kann dir teilweise zustimmen. Jedoch muss nicht jede Ehe auch gleich eine Geschlechtsgemeinschaft sein sondern war es mE dies eher die Regel ("in der Regel"=> bedeutet, dass es auch Ausnahmen gab). Gibt ja auch bspw. Versorgungs- oder Scheinehen. In beiden Fällen würde eine rechts- und formgültige Ehe vorliegen, jedoch keine schützenswerte Ehe nach Art. 6 GG. Das immer die Bereitschaft vorlag Verantwortung für gemeinsame Kinder würde ich jetzt bestreiten und das juristisch eher schwächere Wort "grundsätzlich" verwenden. Als interessante Quelle könnte man das BGB und Urteile des Bundesgerichtshof heranziehen, die auch weiterhin Gültigkeit haben. [8] [9] --DerHandelsreisende (Diskussion) 13:42, 21. Feb. 2016 (CET)
"Heterosexuelle Sicht?" Gibts die? Es gibt die Sicht einer geringer werden Anzahl Konservativer - und folgerichtig keine Notwendigkeit diese Sicht durch die separate Abschnitte zu unterstreichen. Die Ehe als damit als Aufzuchtstation darzustellen, halte ich für eine Beleidigung meiner heterosexuellen, z.Zt. sich in Ehe befindlichen befreundeten Ehepaare...ThomasStahlfresser 19:24, 21. Feb. 2016 (CET)
Was Sie als beleidigend empfinden, tut hier nichts zur Sache. Fest steht, dass die Ehe auch Schutzraum für die Erziehung von Kindern bietet und dies ist bei weitem nicht Ihre unwichtigste Aufgabe.
Was der heterosexuellen Sicht darüberhinaus Berechtigung verleiht, ist die Institution Ehe als Sozialisierungsinstrument in Hochkulturen. Die Inaussichtstellung einer eigenen Familie für jeden Mann mittels dauerhafter Zuordnung jeweils genau einer Frau zu einem Mann minimiert die Konkurrenz der Männer um Frauen und ermöglicht so arbeitsteilige Gesellschaften und die Sublimierung des männlichen Sexualtriebes in zivilisatorischer Leistungen. Eine geschlechterunabhängige Ehe-Institution verwässert die Sozialisierung nachfolgender heterosexueller Generationen mit der Wirkung, dass sie sich weniger legitimiert und ermutigt fühlen, einen verschiedengeschlechtlichen Partner an sich zu binden. Die Konkurrenz lesbischer Frauen erschwert darüberhinaus bei der Paarbildung das Erkennen von Konkurrenz für einen Mann auf Partnersuche und erhöht durch dessen Verunsicherung die empfundene Konkurrenz auf dem Heiratsmarkt. Erhöhte empfundene Konkurrenz auf dem Heiratsmarkt zieht wiederum einen erhöhten Einsatz der Männer bei der Werbung um Frauen nach sich sowie in dessen Gefolge mehr Konflikte mit anderen Männern und weniger Kooperationsfähigkeit der Männer im Sinne arbeitsteiliger Gesellschaften. (nicht signierter Beitrag von 212.211.199.172 (Diskussion) 21:01, 11. Apr. 2016 (CEST))
Womöglich ist diese geringer werdende Zahl Konservativer nur in Deutschland. Aber für die restlichen 8 Mrd Menschen sollte es die Hauptsicht sein.--DerHandelsreisende (Diskussion) 13:50, 25. Feb. 2016 (CET)
Hast du da mal einen Beleg dafür, dass es die Ansicht der restlichen 8 Mrd. ist? Ich denke eher es ist die Ansicht einzelner Autoren, denen die NPOV-Darstellung des Artikelgegenstands nicht passt...ThomasStahlfresser 19:14, 25. Feb. 2016 (CET)
Putzig die von dir zum Beleg der ausschließlichkeit angeführten Belege:
Ein Urteil des BGH von 1966 aus dem ich gemäß Quelle unkommentiert zitiere:
"Eine solche Einstellung wird dem Wesen der ehelichen Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft, zu der Ehegatten einander nach § 1353 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch rechtlich verpflichtet sind, nicht gerecht – jedenfalls nicht nach Meinung der obersten Zivilrichter. Denn "die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr aufgrund ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen."...ThomasStahlfresser 19:21, 25. Feb. 2016 (CET)

Mit "geschlechtlich" meine ich nicht nur den Geschlechtsakt, sondern dass es um die Beziehung der Geschlechter geht. Das Problem ist, dass es (noch) keine angemessene Sprache gibt. Vielleicht müsste man von eingeschlechtlich (=homosexuell) und geschlechtsübergreifend reden. Die bisherige Sprache erlaubt eben nur heterosexuelle Vokabeln oder eine abstrakte, ungeschlechtliche Redeweise, wie sie im Artikel verwendet wird, was unbefriedigend ist. Ich weiß selber keine Lösung, mein Vorschlag war deshalb auch nur eine vage Idee.

Zur Bereitschaft, Kinder zu übernehmen: Richtig, das Wort "grundsätzlich" ist da einzufügen, schon um Alters-Ehen etc. nicht auszugrenzen. "Bereitschaft zur Verantwortung" ist keine Aufzuchtstation. Auch wer keine Kinder bekommen will, kann doch in diese Situation kommen. Unbestreitbar ist, dass (historisch sowieso) der Schutz der Ehe damit zu tun hat. Der Staat hat eben ein Interesse, nicht nur Familien zu schützen, sondern die (einzige) Verbindung, aus der dann eine Familie hervorgehen kann.

Die Diskussion hier hat mir klar gemacht, dass es mir auch um etwas geht, was den Rahmen dieser Seite sprengt: Dass es zu anthropologischen und Lebens-Grundbegriffen (wie Sexualität, Leben, Ehe) keine objektive Definition geben kann und man deshalb auch nicht so tun sollte, als könnte man es. Hier lügen sich m. E., viele Lexika in die Tasche. Um es deutlich zu sagen: Die weitgehend A-sexuelle Darstellung im Artikel ist eine POV. Der zweite Absatz im Artikel geht dabei in die Richtung, die ich vorgeschlagen habe: 2 POV nebeneinander sind nötig. Martinopladen (Diskussion) 22:57, 27. Feb. 2016 (CET)