Diskussion:Landtag Brandenburg

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von GS63 in Abschnitt Überhang- / Ausgleichsmandate
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GiftBot (Diskussion) 00:19, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Verlinkungen

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Wäre es evtl. nicht sinnvoller auf die Landesparteien statt auf die Bundesparteien zu verlinken?-- Tumelum (Diskussion) 22:10, 16. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Wenn es keine Einwände gibt, sollten wir das tun, ja. Gruß! GS63 (Diskussion) 22:24, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Alles korrekt drin? Gruß! GS63 (Diskussion) 21:53, 10. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Lemma

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Das Lemma Landtag Brandenburg erscheint grammatikalisch sonderbar. Entweder müßte es Landtag von Brandenburg oder Brandenburgischer Landtag heißen (vgl. Bayerischer Landtag, Hessischer Landtag, Sächsischer Landtag, Thüringer Landtag, Niedersächsischer Landtag, Schleswig-Holsteinischer Landtag, Landtag von Sachsen-Anhalt, Landtag von Baden-Württemberg). Dasselbe gilt allerdings auch für den Landtag Nordrhein-Westfalen, den Landtag Rheinland-Pfalz und den Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Landtag Saarland ist richtigerweise nur ein Link auf Landtag des Saarlandes (Siehe auch: Landesparlament#Landesparlamente in Deutschland).--Equord (Diskussion) 14:54, 9. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Es handelt sich IMHO um die Eigenbezeichnung des Landtag Brandenburg. —ElTres (Diskussion) 08:32, 10. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Überhang- / Ausgleichsmandate

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Was ist mit Überhang- / und Ausgleichsmandaten? Hier in der Infobox ist nur von den 88 Standardmandaten entsprechend der 44 Wahlkreise die Rede. Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 17:52, 3. Okt. 2024 (CEST)Beantworten