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Artikel der Woche (10)
Sozialer Wohnungsbau in Berlin bezeichnet den staatlich geförderten Bau von Wohnungen in Berlin für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf aufgrund ihres geringen Einkommens nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Dabei erhöht der Staat durch Subventionen das private Angebot von erschwinglichen Wohnungen. Private Bauherren, gewerbliche oder gemeinnützige Wohnungsbauunternehmen und auch Genossenschaften können Fördermittel in Anspruch nehmen. Obergrenze der Mietforderung ist die Sozialmiete. Diese liegt unter der Kostenmiete, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungskosten – einschließlich der öffentlichen Baudarlehen – erforderlich ist. Um die Differenz zwischen Sozial- und Kostenmiete auszugleichen, erhalten Bauherren beziehungsweise Eigentümer finanzielle Unterstützung beispielsweise durch Zuschüsse oder zinsvergünstigte Darlehen. Damit sind sie verpflichtet, günstigen Wohnraum sozial Schwachen anzubieten. Sind die Fördermittel getilgt, entfallen Belegbindung als auch die Bindung an die Sozialmiete. → zum Artikel...