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Artikel der Woche (18)
Die Reichsschuldenverwaltung geht auf die preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden zurück, die 1820 gegründet wurde. Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 beziehungsweise des Deutschen Kaiserreiches von 1871 übernahm die Behörde auch die Schuldenverwaltung für das jeweilige Bundesgebiet. Kontrolliert wurde sie durch eine preußische Schuldenkommission beziehungsweise durch eine Reichschuldenkommission. Durch Umbenennung der alten Hauptverwaltung entstand 1900 die Reichsschuldenverwaltung. Im Zuge der Neuregelung der preußischen Finanzverfassung wurde 1820 die Hauptverwaltung der Staatsschulden gegründet. Diese sollte eine von allen anderen Verwaltungen abgesonderte Behörde sein. Ihr erster Präsident wurde Christian von Rother. Nach dem Preußen eine Verfassung erhalten hatte, wurde die Staatsschuldenverwaltung im Jahr 1850 neu geregelt. Die Hauptverwaltung blieb zwar eine von der allgemeinen Finanzverwaltung getrennte Behörde, wurde aber dem preußischen Finanzministerium unterstellt. Kontrolliert wurde sie seither durch eine Staatsschulden-Kommission. → zum Artikel...