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Artikel der Woche (23)
Kammergericht ist die Bezeichnung für das Oberlandesgericht Berlin. Die in Deutschland einzigartige Bezeichnung – in Abweichung von der sonst üblichen Terminologie – hat allein historische Gründe und keine sachlichen Auswirkungen auf die Stellung des Kammergerichts im vierstufigen Gerichtsaufbau Deutschlands. Darin rangiert es über den Amtsgerichten und dem Landgericht, aber unterhalb des Bundesgerichtshofs. Das Gebäude des Kammergerichts steht seit dem 23. Juni 1993 unter Denkmalschutz und dient mehreren juristischen Institutionen als Verwaltungssitz. Das Kammergericht ist das älteste deutsche Gericht mit bis heute ununterbrochener Tätigkeit. Urkundlich erwähnt wurde es erstmals 1468. Von Friedrich II. (Brandenburg) gegründet, übte es als Hofgericht bis zum Jahr 1735 in seinen „Kammern“ die oberste Gerichtsgewalt aus. → zum Artikel...